Eckpunkte und Personalausstattung
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Eckpunkte und Personalausstattung
Eckpunkte und Personalausstattung für das sozialpädagogisch begleitete Wohnen für junge Menschen in Form eines Jugendwohnheims nach § 13,3 und 13,1 SGB VIII Empfehlung der Verbände der Leistungserbringer (AG KJHG) vom 01.06.2012 1. Grundsätzliches Sozialpädagogisch begleitete Wohnformen nach § 13,3 SGB VIII, wie z.B. Jugendwohnheime, Lehrlingsheime, Jugendwohngemeinschaften unterstützen mit ihrem Leistungsangebot junge Menschen während ihrer Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung. Sozialpädagogisch begleitete Wohnformen nach § 13,3 SGB VIII sind ein Angebot der Jugendsozialarbeit, für das nach § 45 SGB VIII eine Betriebserlaubnis erforderlich ist und eine Vereinbarungspflicht nach §§ 78a-g SGB VIII besteht. Danach ist der örtliche Träger der Jugendhilfe für die Aushandlung von Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen zuständig, auch dann, wenn er selbst nicht unmittelbar Leistungsträger ist. Die Angebote sollen mit den Maßnahmen der Schulverwaltung, der Bundesagentur für Arbeit, der Träger betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung sowie der Träger von Beschäftigungsangeboten abgestimmt werden. 2. Zielsetzung und Auftrag des sozialpädagogisch begeleitenden Jugendwohnens nach § 13,3 und 13,1 SGB VIII Auftrag des Jugendwohnens nach § 13,3 und 13,1 SGB VIII ist es, junge Menschen während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Ausbildung die notwendige Unterkunft, Verpflegung und sozialpädagogische Begleitung sicher zu stellen, sie bei ihrer Ausbildung sowie bei ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung zu fördern. Dies geschieht über eine enge Verknüpfung von Alltagserleben und pädagogischer Arbeit. Mit diesem Auftrag verbinden sich die folgenden Ziele: schulische und/oder berufliche Hilfen Hilfe zur Selbsthilfe Entwicklung von Lebens- und Zukunftsperspektiven Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe Mobilisierung der Ressourcen des jungen Menschen entsprechend seiner Möglichkeiten Strukturierung des Alltags Jugendwohnheime und sonstige Wohnformen orientieren sich dabei am Grundsatz einer ganzheitlichen Förderung unter Berücksichtigung der unterschiedlichen LebensSeite 1 von 4 lagen von jungen Frauen und Männern. Sie bieten Hilfen zur personalen und sozialen Entwicklung, zur Verselbständigung und zur sozialen Integration gemäß den Vorgaben der §§ 1 und 9 SGB VIII. 3. Zielgruppe Zielgruppen des Leistungsangebotes sind 1. Junge Menschen, die zum Ausgleich einer sozialen Benachteiligung oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maß auf Unterstützung und Hilfe angewiesen sind. (§ 13,1 SGB VIII) 2. junge Menschen, die während der Teilnahme an einer schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahme oder bei der beruflichen Qualifizierung eine sozialpädagogisch begleitete Wohnform benötigen (§13,3 SGB VIII) ohne dass eine soziale Benachteiligung nach § 13,1 SGB VIII vorliegt. 4. Inhalte und Leistungen sozialpädagogisch begeleitenden Jugendwohnens nach § 13,3 und 13,1 SGB VIII Das Leistungsangebot umfasst 1. Leistungen der Unterkunft, Verpflegung und sozialpädagogischen Betreuung Dazu gehören Alltagsgestaltung und Alltagsbewältigung Versorgung, Betreuung und Unterstützung der jungen Menschen Befriedigung der existenziellen Grundbedürfnisse Strukturierung des Tages- und Wochenablaufs (z.B. gemeinsamer Zeitrahmen, Mahlzeiten, Hausordnung) allgemeine Freizeitgestaltung Feste und Feiern im Jahresablauf pädagogische Grundleistungen und allgemeine Förderung im alltäglichen Zusammenleben: Schul- und ausbildungsbezogene Beratung Unterstützung bei Lern- und Hausaufgaben innerhalb der Hausgemeinschaft Unterstützung beim Aufbau und der Pflege sozialer Kontakte Bildungs- und Freizeitangebote Förderung der Verselbständigung Unterstützung bei der allgemeinen Lebensführung, ggf. Hilfestellung bei individuellen Problemlagen Lebenspraktische Hilfen und Förderung sozialer Kompetenzen Unterstützung bei der Bewältigung von Krisen Seite 2 von 4 Mitgestaltung der Hausgemeinschaft und Beschwerdemanagement Förderung eines demokratischen Grundverständnisses (Partizipation) Unterstützung beim Umgang mit Behörden … 2. Allgemeine Kontaktpflege mit der Herkunftsfamilie, mit Schule, Ausbildungsbetrieben, Jugendamt, anderen Behörden und weiteren externen Partnern. Sie umfasst weiterhin eine anlassbezogene Kooperation mit Schulen, Ausbildungsbetrieben und Behörden. 3. Regieleistungen 5. Leistungen des Jugendwohnheims in der Struktur des Rahmenvertrages SGB VIII für Baden-Württemberg Regelleistungen Die Regelleistungen des sozialpädagogisch begleiteten Jugendwohnens beinhalten: 1. Leistungen der Grundbetreuung nach § 6 Abs 2 Buchst. a RV, (Betreuung und Unterstützung, Versorgung und Wohnen) 2. ergänzende Betreuung/ergänzende Leistungen nach § 6 Abs 2 Buchst. e RV, zur fachlich notwendigen Differenzierung des einrichtungsbezogenen Leistungsangebotes, z.B. für einrichtungsbezogene pädagogische Angebote und Aktivitäten 3. Leistungen der allgemeinen Zusammenarbeit/Kontakte mit den Eltern, zu Dritten, Schule und sozialem Umfeld nach § 6 Abs 2 Buchstabe b RV (Kontaktpflege) 4. Regieleistungen § 6 Abs 2 Buchst. d RV (Leitung, Verwaltung, Hauswirtschaft/Haustechnik ) Individuelle Zusatzleistungen Neben Regelleistungen können für junge Menschen mit einer sozialer Benachteiligung oder individuellen Beeinträchtigung und einem entsprechenden Unterstützungsbedarf nach § 13,1 SGB VIII individuelle Zusatzleistungen nach Anlage 2 Ziffer 2.1 und 2.3 RV oder in Modulen zusammengefasste individuelle Zusatzleistungen mit dem Jugendamt vereinbart werden. 6. Personalausstattung Für die Regelleistung nach § 6 Abs 2 RV sind folgende Personalschlüssel notwendig: 1. Für die Grundbetreuung nach § 6 Abs 2 Ziffer a RV und für Leistungen der Zusammenarbeit/Kontakte nach § 6 Abs 2 Ziffer b RV, einschl. damit verbundenen administrativer Tätigkeiten 1 VK für 30 Plätze pro Betreuungstag Die Personalausstattung für Leistungen der ergänzenden Betreuung/erg. Leistungen nach §6 Abs. 2 Ziffer e werden angebots- oder einrichtungsbezogen vereinbart. Seite 3 von 4 Die Betreuung und Hilfe erfolgt durch anerkannte Fachkräfte nach dem Fachkräftegebot des § 21 LKJHG. 2. Für Regieleistungen nach § 6 Abs 2 Ziffer d RV im Bereich Leitung 1 VK für 100 Plätze Verwaltung 1 VK für 100 Plätze Hauswirtschaft und Technik 1 VK für 30 Plätze 7. sozialpädagogisch begeleitendes Jugendwohnen nach § 13,3 und 13,1 SGB VIII in den Vereinbarungen nach § 78 ff. SGB VIII Für Leistungsangebote nach § 13, 3 und 13,1 SGBIII sind Leistungs- und Entgeltund Qualitätsentwicklungsvereinbarungen nach § 78 b und c SGB VIII abzuschließen. Der Aufbau und Inhalt der Leistungsvereinbarung richtet sich nach § 7 des Rahmenvertrages nach § 78 f SGB VIII für Baden-Württemberg und dem entsprechenden Vertragsmuster der Kommission Kinder- und Jugendhilfe. Auf der Grundlage des § 8 Rahmenvertrag ist auch eine Qualitätsentwicklungsvereinbarung abzuschließen. Die Entgeltvereinbarung umfasst 1. die leistungsgerechte Vergütung für die Regelleistungen sowie die für dieses Leistungsangebot nach § 13 Rahmenvertrag betriebsnotwendigen Investitionen (Regelentgelt) Zuschüsse Dritter sind bei der Entgeltermittlung anzurechnen und in Abzug zu bringen 2. Entgelte für vereinbarte Leistungsmodule, als zusammengefasste individuelle Zusatzleistungen Beschluss der AG KJHG am 15.05.2012 Anlage Mustervorlage der Leistungsvereinbarung Mustervorlage der Entgeltvereinbarung Seite 4 von 4 Leistungsvereinbarung nach § 78b Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII i. V. m. dem Rahmenvertrag nach § 78f SGB VIII für Baden-Württemberg zwischen dem Träger der Einrichtung Name Straße PLZ Ort (Leistungserbringer) und dem örtlich zuständigen Träger der Jugendhilfe Name Straße PLZ Ort, unter Beteiligung des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg entsprechend der Kommunalen Vereinbarung für die Einrichtung Name Straße PLZ Ort (Leistungserbringer) für das Leistungsangebot Sozialpädagogisch begleitete Wohnform für junge Menschen in Form eines Jugendwohnheims Mustervorlage 01.06.2012 Seite 1 I Strukturdaten des Leistungsangebotes § 1 Art des Leistungsangebotes Nichtzutreffendes streichen: Leistungen für die Unterkunft, Verpflegung und Betreuung in einer sozialpädagogisch begleiteten Wohnform nach § 13,3 SGB VIII, Leistungen für die Unterkunft, Verpflegung und Betreuung in einer sozialpädagogisch begleiteten Wohnform nach § 13,3 SGB VIII in Verbindung mit § 13,1 SGB VIII, § 2 Strukturdaten (1) Angebotsform und Platzzahl Das Leistungsangebot umfasst insgesamt Anzahl Plätzen Adresse (2) Öffnungszeit und Betreuungsumfang Das Leistungsangebot ist an Anzahl Tagen/Jahr mit einem Betreuungsumfang von 24 Stunden/Tag einschließlich damit verbundener Bereitschaftsdienste geöffnet. (3) Regelleistung Das Leistungsangebot umfasst 1. Grundbetreuung (§ 6 Abs. 2 a RV) Die Nachtbereitschaft erfolgt Einrichtungsbezogen. 2. Ergänzende Betreuung/ergänzende Leistungen (§ 6 Abs. 2 e RV) in Form von 1. Text 2. Text 3. Text 3. Zusammenarbeit /Kontakte (§ 6 Abs. 2b RV) 4. Regieleistungen (§ 6 Abs. 2d RV). (4) Individuelle Zusatzleistungen Individuelle Zusatzleistungen – sofern nicht in Leistungsmodulen pauschaliert (Absatz 5) - können ggf. bei Bedarf im Rahmen einer Betreuung nach § 13,1 SGB VIII analog im Rahmen der Hilfeplanung im Einzelfall nach Anlage 2 des Rahmenvertrages mit dem örtlichen Träger vereinbart werden. Mustervorlage 01.06.2012 Seite 2 (5) Leistungsmodule Nichtzutreffendes streichen: Es wurden keine Leistungsmodule vereinbart Folgende Leistungsmodule sind Bestandteil dieses Leistungsangebotes Text Text Text § 3 Personelle und sächliche Ausstattung der Regelleistung (1) Personelle Ausstattung Grundbetreuung und Zusammenarbeit/Kontakte, 0,00 VK Regieleistungen Leitung 0,00 VK Verwaltung 0,00 VK Hauswirtschaft 0,00 VK (2) Sächliche Ausstattung Die zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderliche sächliche Ausstattung wird von der Einrichtung im notwendigen Umfang und in der erforderlichen Qualität bereitgestellt. Text § 4 Betriebsnotwendige Anlagen Das Leistungsangebot wird in folgenden Gebäuden und Anlagen erbracht: Text Mustervorlage 01.06.2012 Seite 3 II. Beschreibung des Leistungsangebotes § 5 Auftrag / Zielsetzung Auftrag des Jugendwohnens ist es, junge Menschen während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Ausbildung die notwendige Unterkunft, Verpflegung und sozialpädagogische Begleitung sicher zu stellen, sie bei ihrer Ausbildung zu unterstützen sowie ihre persönliche und soziale Entwicklung zu fördern. Dies geschieht über eine enge Verknüpfung von Alltagserleben und pädagogischer Arbeit. Mit diesem Auftrag verbinden sich die folgenden Ziele: Hilfe zur Selbsthilfe Entwicklung von Lebens- und Zukunftsperspektiven schulische und/oder berufliche Hilfen Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe Mobilisierung der Ressourcen des jungen Menschen entsprechend seiner Möglichkeiten Strukturierung des Alltags Jugendwohnheime und sonstige Wohnformen orientieren sich dabei am Grundsatz einer ganzheitlichen Förderung unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen von jungen Frauen und Männern. Sie bieten Hilfen zur personalen und sozialen Entwicklung, zur Verselbständigung und zur sozialen Integration gemäß den Vorgaben der §§ 1 und 9 SGB VIII. Die Zielsetzungen des Leistungsangebotes sind insbesondere 1. Text § 6 Zu betreuender Personenkreis (Zielgruppen) Zielgruppen des Leistungsangebotes sind Text im Aufnahmealter ab Zahl Jahren bis Zahl Jahren Das Leistungsangebot richtet sich an junge Menschen die während der Teilnahme an einer schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahme oder bei der beruflichen Qualifizierung eine sozialpädagogisch begleitete Wohnform nach § 13,3 SGB VIII benötigen Text Nicht aufgenommen werden junge Menschen Text Mustervorlage 01.06.2012 Seite 4 § 7 Inhalte und Umfang des Leistungsangebotes (1) Regelleistungen 1. Grundbetreuung Die Grundbetreuung umfasst die geeigneten und notwendigen Leistungen im Bereich der Versorgung Betreuung und Unterstützung für die in Einfachbetreuung erbracht werden. Dazu gehören insbesondere: Betreuung an 365 Tagen im Jahr Gewährleistung der Aufsichtspflicht Notwendige Betreuungsleistungen in der Nacht in Form einer einrichtungsbezogenen Nachtbereitschaft/Rufbereitschaft (Nichtzutreffendes streichen) Gestaltung des Wohnumfeldes Alltagsgestaltung und Alltagsbewältigung: Versorgung, Betreuung und Unterstützung der jungen Menschen Befriedigung der existenziellen Grundbedürfnisse Strukturierung des Tages- und Wochenablaufs Zeitrahmen, Mahlzeiten, Hausordnung) allgemeine Freizeitgestaltung Feste und Feiern im Jahresablauf Text (z.B. gemeinsamer pädagogische Grundleistungen und allgemeine Förderung im alltäglichen Zusammenleben: Schul- und ausbildungsbezogene Beratung Unterstützung bei Lern- und Hausaufgaben innerhalb der Hausgemeinschaft Unterstützung beim Aufbau und der Pflege sozialer Kontakte Förderung der Verselbständigung Unterstützung bei der allgemeinen Lebensführung, ggf. Hilfestellung bei individuellen Problemlagen Lebenspraktische Hilfen Förderung sozialer Kompetenzen Unterstützung bei der Bewältigung bei Krisen Mitgestaltung der Hausgemeinschaft und Beschwerdemanagement Förderung eines demokratischen Grundverständnisses (Partizipation) Unterstützung beim Umgang mit Behörden … Text Mustervorlage 01.06.2012 Seite 5 2. Ergänzende Betreuung Die ergänzende Betreuung umfasst folgende Leistungen Text 3. Zusammenarbeit, Kontakte Die allgemeine Zusammenarbeit umfasst folgende Leistungen: Allgemeine Kontaktpflege mit der Herkunftsfamilie allgemeine Kontaktpflege mit Schule, Ausbildungsbetrieben Jugendamt und weiteren externer Partner Anlassbezogene Kooperation mit Schulen, Ausbildungsbetrieben und Behörden Text: Leistungen des Kinderschutzes nach § 8a SGB VIII sind in einer eigenen Vereinbarung mit dem Jugendamt festgelegt. 4. Regieleistungen (….) Die Regieleistungen umfassen Leistungen der Leitungsfunktionen: Wahrnehmung der Leitungsfunktion, Personalführung und –steuerung, Organisation und Management der Einrichtung, Marketing, Leistungs- und Qualitätsentwicklung, Außenvertretung, Mitwirkung bei der Jugendhilfeplanung, Gremienarbeit, Öffentlichkeitsarbeit Leistungen der Verwaltung: Allgemeine Verwaltung, Personal- und Klientenverwaltung, Leistungsverwaltung und Rechnungswesen, EDV-Administration Leistungen der Hauswirtschaft. Bewirtschaftung der Wohn- und Funktionsräume, Einkauf, Lagerhaltung, Zubereitung von Mahlzeiten (Speiseversorgung), Wäscheversorgung (Allgemeinwäsche), Hausreinigung (Grundreinigung und Gemeinschaftsflächen), Haustechnische Leistungen (2) Individuelle Zusatzleistungen Individuelle Zusatzleistungen können bei Bedarf im Rahmen einer Betreuung nach § 13,1 SGB VIII gemäß der Anlage 2 RV angeboten und analog im Rahmen der Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII im Einzelfall vereinbart werden. Text (3) Leistungsmodule Die Leistungsmodule nach § 2 Abs. 5 beinhalten folgende Leistungen: Text Text Text Mustervorlage 01.06.2012 Seite 6 § 8 Qualität des Leistungsangebotes Text § 9 Qualifikation des Personals Das vorgehaltene pädagogische Personal entspricht den Anforderungen des § 21 LKJHG „Betreuungskräfte“. Die Qualifikation umfasst im Bereich Pädagogische Betreuung: Pädagogische Fachkräfte sonstige Fachkräfte Leitung Betriebswirtschaftliche und administrative Fachkräfte Pädagogische Fachkräfte Verwaltung Betriebswirtschaftliche und administrative Fachkräfte und sonstiges Personal Sonstige Bereiche Fachkräfte und sonstiges Personal entsprechend den im Bereich gängigen Berufsprofilen und sonstige Kräfte § 10 Voraussetzungen der Leistungserbringung Die Einrichtung erbringt ihre Leistungen in dem hier beschriebenen Angebot unter den in diesem Vertrag beschriebenen Voraussetzungen. Text § 11 Gewährleistung Der Leistungserbringer gewährleistet, dass die Leistungsangebote zur Erbringung der Leistungen nach § 78a Abs. 1 SGB VIII geeignet sowie ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Mustervorlage 01.06.2012 Seite 7 III Schlussbestimmungen § 12 Grundlage dieser Vereinbarung Der Rahmenvertrag nach § 78f SGB VIII vom 08.12.2006 für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung ist Grundlage dieser Vereinbarung. § 13 Beginn, Ende und Kündigung des Leistungsverhältnisses Die hier beschriebenen Leistungen werden ab dem Aufnahmetag des jungen Menschen erbracht. Die Leistungserbringung endet mit der Beendigung des Leistungsverhältnisses durch das Jugendamt. § 14 Laufzeit der Leistungsvereinbarung Die Vereinbarung gilt ab Datum. Die Vereinbarung hat eine Mindestlaufzeit bis zum Datum. Für die Leistungsträger Für den Leistungserbringer Ort / Unterschriftsdatum Ort / Unterschriftsdatum ________________________________ _________________________________ Örtlicher Träger der Jugendhilfe Träger der Einrichtung Ort / Unterschriftsdatum _________________________________ Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg als Beteiligter entsprechend der Kommunalen Vereinbarung Mustervorlage 01.06.2012 Seite 8 Entgeltvereinbarung nach § 78b Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII i. V. m. dem Rahmenvertrag nach § 78f SGB VIII für Baden-Württemberg zwischen dem Träger der Einrichtung Name Straße PLZ, Ort und dem örtlichen Träger der Jugendhilfe Name Straße PLZ, Ort unter Beteiligung des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (gem. Kommunaler Vereinbarung) für die Einrichtung Name Straße PLZ, Ort (Leistungserbringer) und das Leistungsangebot Sozialpädagogisch begleitete Wohnform für junge Menschen in Form eines Jugendwohnheims Entgeltvereinbarung Jugendwohnheim (Liga- Muster), Stand 01.06.2012 Seite 1/2 § 1 Leistungsangebot Auf der Grundlage der zwischen den Vertragsparteien für den Leistungsbereich geschlossenen Leistungsvereinbarung vom Datum werden für das Leistungsangebot Sozialpädagogisch begleitete Wohnform für junge Menschen in Form eines Jugendwohnheims die in § 2 dieser Vereinbarung genannten Entgelte vereinbart. § 2 Entgelte Entgelt für Regelleistungen: 0,00 €/ pro xxx Investitionsbetrag: 0,00 €/ pro xxx Es wurden keine Leistungsmodule vereinbart Es wurden folgende Leistungsmodule vereinbart: (Modul 1 TEXT ) 0,00 €/ pro xxx § 4 Laufzeit der Entgeltvereinbarung Die Vereinbarung gilt ab (Datum). Die Vereinbarung hat eine Mindestlaufzeit bis zum (Datum). (Ort, Datum) Für den örtlichen Träger der Jugendhilfe Für den Leistungserbringer ________________________________ _________________________________ Örtlicher Träger der Jugendhilfe Träger der Einrichtung ________________________________ Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg Entgeltvereinbarung Jugendwohnheim (Liga- Muster), Stand 01.06.2012 Seite 2/2