Saatgut aus ökologischem Landbau!
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Saatgut aus ökologischem Landbau!
Unser S o r t e n ra t g eber 2 0 1 6 / 2 0 17 . Gut Rosenkrantz Handelsgesellschaft für Naturprodukte mbH Oderstraße 45, 24539 Neumünster Telefon +49 (0) 43 21 - 990 136, Fax +49 (0) 43 21 - 990 27 136 www.gut-rosenkrantz.de Fotos: fotolia.com Titel – Maike Dudde, freie Fotografin Seite 03 – Brotbüro, Elke zu Münster Seite 04 – ms-fotoservice.de Seite 06 – Gut Rosenkrantz Seite 14 – Gut Rosenkrantz Seite 16 – fotolia.com, weseetheworld Seite 24 – Gut Rosenkrantz Seite 25 – Gut Rosenkrantz Seite 28 – Jean Weber photographe Seite 31 – PhotoSG - Fotolia Seite 34 – Gut Rosenkrantz Seite 42– twixx - Fotolia Seite 43– [email protected] Seite 44– COPYRIGHT, 2007 Seite 45– pholidito - Fotolia Seite 54– bnorbert3 - Fotolia Seite 61 – artfocus - Fotolia Seite 62– ms-fotoservice.de Stand: Juni 2016 Saatgut aus ökologischem Landbau! Inhaltsverzeichnis Wir über uns Getreidehandel Bio-Futter von Gut Rosenkrantz Dünger Schwefelversorgung bei Leguminosen beachten Merkblatt zum Umgang mit Ein-Schlaufen-Big Bags Wintergerste Winterroggen Wintertriticale Winterweizen Dinkel Sommerweizen Sommergerste Hafer Sommerroggen Sommertriticale Gemenge mit großkörnigen Leguminosen Saatgutimpfung der Leguminosen mit Rhizobium-Präparaten Körnererbse Ackerbohne Lupine Züchtungs- und Forschungsaktivitäten zur Verbesserung der Anbaueignung von Lupinen Sojabohne Mais Buchweizen Ölfrüchte: Öllein I Winterraps I Sonnenblumen I Leindotter Futterpflanzen Auszug aus unserem Feldsaatensortiment Untersaaten Gräser Verkaufsbedingungen Handelsgesellschaft für Naturprodukte mbH Gut Rosenkrantz AVLB Saatgut Unsere Ansprechpartner Vertriebsgebiet 05 06 07 08 09 11 13 15 17 19 21 22 24 26 27 28 29 31 32 33 35 37 40 42 44 45 48 50 53 55 56 59 62 63 Wir über uns 05 Gut Rosenkrantz – Ihr kompetenter Partner im Öko-Geschäft Auch dieses Jahr möchten wir Ihnen mit einer Neuauflage des Sortenratgebers eine Hilfestellung für Ihre Anbauentscheidungen geben. Unsere Broschüre wurde nach ökologischen Richtlinien produziert. Maßgeblich für eine nachhaltige Produktion ist unter anderem der Einsatz von „Bio-Druckfarben“, welche auf Basis nachwachsender Rohstoffe (Pflanzenölbasis) ruhen, der gänzliche Verzicht auf Alkoholzusätze (Isopropanol) in den Druckfeuchtmitteln und nicht zuletzt der Einsatz von zertifizierten Umweltpapieren. Der Umschlag wurde auf 340 g/m2 Graspapier und der Inhalt auf PEFC zertifiziertem Naturpapier gedruckt. Der komplette Druck verlief Klimaneutral. Gut Rosenkrantz hat es sich zur Aufgabe gestellt, eine qualitativ hochwertige Erzeugung von Ökoprodukten in der Landwirtschaft zu unterstützen, die Produkte zu veredeln und in guter Qualität und nachvollziehbarer Herkunft zu vermarkten. Mit der Wahl der richtigen Sorte bilden Sie die Grundlage für marktfähige Produkte hochwertiger Qualität. Wir beraten Sie daher neben den ackerbaulichen Aspekten der Sortenwahl auch über die Vermarktungsmöglichkeiten der Produkte sowie über die Anforderungen der Verarbeitungsbetriebe von Rohwaren. Ebenso stehen wir Ihnen zum Einsatz von Düngemitteln, biologischen Pflanzenschutzund Lagerschutzpräparaten zur Verfügung. Unser Produktbereich steht stetig in Verbindung mit wissenschaftlichen Institutionen, Züchtungs- und Beratungseinrichtungen, Verbänden und weiteren Verarbeitern. Mit unserer Getreidemühle in Neumünster verfügen wir über das Wissen, welche Qualitäten der Markt benötigt und können Ihnen einen guten Teil des Qualitätsgetreides auf Kontraktbasis abkaufen. Wir arbeiten auch mit anderen Verarbeitern zusammen, Louisa von Münchhausen Sarina Gräsel Hans-Henning Petersen Jörg Freiheit z. B. Schälmühlen und Ölmühlen, für die wir Getreide erfassen und aufbereiten. Auch hier bieten wir uns als Ihr Vermarktungspartner an. Durch unsere Futtermühle in Bassum bei Bremen kennen wir auch das Futtermittelgeschäft und erfassen Futtergetreide und vor allem Leguminosen für unsere Produktion. In einem Bio-Markt, der weiterhin durch Importe aus vielen Ländern geprägt wird, ist es für die deutschen Erzeuger wesentlich, auf Qualität und Nachvollziehbarkeit zu setzen. Dafür sind unter anderem auch Investitionen in Bodenverbesserung, Lagerhaltung und Trocknung erforderlich. Die Mitgliedschaft in einem anerkannten deutschen Bio-Verband ermöglicht einen größeren Abnehmerpreis und damit letztlich höhere Vermarktungspreise. Seit fünf Jahren kooperieren die HaGe (Hauptgenossenschaft Nord AG) und Gut Rosenkrantz bei der Bio-Saatgutproduktion miteinander. Die HaGe übernimmt die Produktion am Standort und die Logistik, Gut Rosenkrantz kümmert sich um Vermehrungsplanung und Vertrieb. Seit diesem Jahr hat die HaGe am Saatenstandort Demmin eine neue Produktion aufgebaut, die mit mordernster Technik und erweiterten Lagermöglichkeiten Einiges schaffen wird. Mit dem neuen Standort möchten wir auch in Zukunft ein verlässlicher Partner unserer Vermehrer und unserer Saatgutkunden sein. Neben dem Landwirt gilt unser besonderes Augenmerk dem Bio-Bäcker, den wir mit den Mehlen und Schroten aus Ihrer Produktion und unserer Verarbeitung beliefern. Darüber hinaus bieten wir dem Bäcker ein Vollsortiment an Bio-Produkten, neben Getreide z. B. Milchprodukte, Nüsse und Mandeln, Pflanzenöle und Obstprodukte. Von der Getreidesortenwahl bis zur Backstube des Bio-Bäckers steht Gut Rosenkrantz für Qualität, Regionalität und Vertrauen. Wilfried Arends Wir über uns 06 Getreidehandel Bio-Futter von Gut Rosenkrantz Für unsere Mühle in Neumünster und unser Futtermittelwerk in Bassum benötigen wir das ganze Jahr hindurch ökologisches Speise- und Futtergetreide und Leguminosen. Auch Partien aus der Umstellung auf den ökologischen Landbau können wir verarbeiten. Wir haben großes Interesse an langfristigen Beziehungen zu unseren Lieferanten und möchten Ihnen erläutern, warum es sich auch für Sie lohnt, an uns zu liefern: Die Gut Rosenkrantz Bio-Futter GmbH & Co. KG produziert seit 2009 Bio-Mischfutter für den norddeutschen Markt in Bassum/Niedersachsen. Bei uns stehen die tierhaltenden Betriebe aus dem ökologischen Landbau im Mittelpunkt. Um den verschiedenen Bedürfnissen der landwirtschaftlichen Nutztiere gerecht zu werden, bieten wir eine breite Produktpalette an Futtersorten und Verarbeitungsformen an. Neben Milchleistungs-, Legehennen- und Schweinefutter produzieren wir auch Bio-Mischfutter für Ziegen, Schafe, und Pferde. 1. Kurze Wege, zügiger Preis Wenn Sie ein Angebot für Getreide, Mais oder Leguminosen wünschen, kontaktieren Sie bitte Ihren Kundenberater. Wir haben stetig aktuelle Preise sodass wir Ihnen kurzfristig ein verbindliches Kontraktangebot unterbreiten können. Bitte geben Sie uns dafür neben der Art der Ware auch die Menge, Sorte und eine erste Einschätzung der Qualität, sowie weitere Informationen bezüglich eigener Lagermöglichkeiten, Abholzeitpunkt und Verladegegebenheiten an. 2. Zügige Verladung und Bezahlung Unsere Logistik ist professionell und verfügt über viel Erfahrung beim Transport von Ökoprodukten. Während der Ernte sind Fahrzeuge knapp, aber wir holen die Ware so zeitnah ab, wie es uns möglich ist. Nach der Abholung erfolgt schnellstmöglich eine Gutschrift unter Berücksichtigung der entsprechenden Qualitätsparameter. 3. Analyse im eigenen Labor Unsere Mitarbeiter der Qualitätssicherung, inklusive die des Labors, sind Fachkräfte, die die Qualität Ihres Getreides genau analysieren. Die Ergebnisse der Laboranalyse senden wir Ihnen ohne Nachfrage per Email oder Fax zu. Das Ergebnis können Sie dann mit Ihrem Kundenberater besprechen. Unseren Fokus auf Getreideuntersuchungen haben wir auch dadurch unterstrichen, dass wir unser Labor deutlich erweitert haben und fortwährend die Qualität und den Umfang der Getreideanalytik erweitern. Vor jeder Warenannahme steht für uns die Laboranalyse an erster Stelle, sodass Ihre Ware direkt zur passenden Annahmestation gefahren werden kann. Ergänzt wird die eigene Laboranalyse durch Rückstandsanalysen auf Pflanzenschutzmittel, Schwermetalle und Mykotoxine zweier externer Labore. 4. Handel das ganze Jahr Wir kaufen über das gesamte Jahr Getreide, Mais und Leguminosen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht stetig einen Bedarf für alle Arten haben. Sollten wir aktuell keinen Bedarf haben, notieren wir uns die von Ihnen angebotene Menge sowie Sorten. Sie werden dann von uns kontaktiert, sobald wir Ihre Ware verarbeiten können. In unserer Mühle und aus den Erfahrungen unserer Großkunden sehen wir insbesondere bei Hafer, Braugerste und Weizen welche Sorten sich zum angestrebten Zweck am besten eignen. Diese Sorten können Sie bei uns als Saatgut erwerben und der Aufwuchs wird dann von uns auch gerne aufgekauft, einschlägige Qualitäten vorausgesetzt. 07 ten und einen hohen Anteil an regionalen Anteilen in der Produktion sicher zu stellen. Unsere strengen Vorgaben sind neben der Futtermittelgesetzgebung die Richtlinien der EU-Öko Verordnungen und der Verbände Bioland, Naturland und Biopark. Das Unternehmen ist QS- und KAT-zertifiziert mit einem integrierten HACCP-System. Wir erarbeiten gerne betriebsindividuelle Ergänzungsfutter, die auf den Betrieben zusammen mit den hofeigenen Komponenten zu einem kompletten Futter gemischt werden. Durch die enge Zusammenarbeit mit der Handelsgesellschaft für Naturprodukte mbH Gut Rosenkrantz ist es uns möglich, das hofeigene Getreide der landwirtschaftlichen Betriebe, je nach Qualität, bestmöglich zu vermark- Bio - Futter aus dem Norden! Gesicherte Herkunft der Rohstoffe. Gut Rosenkrantz Bio-Futter GmbH & Co. KG Oderstraße 45 . 24539 Neumünster . Telefon 04321 - 990250 www.bio-futter.sh 08 Dünger Nährstoffergänzung im ökologischen Landbau – ein Thema das an Bedeutung gewinnt! Wir beraten Sie gern und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot. Kalium-Dünger Magnesia-Kainit – 11% K2O, 20% Na, 5% MgO, 4% S; besonders für die Grünland- und Feldfutterdüngung geeignet Kaliumsulfat – 50% K2O, 18% S,natürliches Kaliumsulfat aus Rohsalz Patentkali – 30% K2O, 17% S, 10% MgO Schwefel-Dünger Sulgran plus granuliert - 90% elementarer Schwefel + 10% Bentonit, im 1000 kg BigBag Kieserit – 25% MgO, 20% S, natürliches Magnesiumsulfat Granukal S plus – 40% CaCO3, 10,5% S, schwefelhaltiger Kalk, granuliert, auch als BigBag-Ware erhältlich Phosphat-Dünger Dolophos26 – 26% P2O5, 40% CaO, 1% MgO, Schwefelversorgung bei Leguminosen beachten (Auswahl) weicherdiges Rohphosphat, granuliert Physalg G18 – 18% P2O5, 36,4% CaO, 5% MgO, aus Kalkgestein, Rohphosphat mit kohlensaurem Kalk Stickstoff-Dünger Haarmehl-Pellets – 14% N, 1% P2O5, 1,7% S, 95% TM, hygienisierte Schweineborsten, 4mm Pellet, Hühnertrockenkot, Komposte Kalke Granukal – 80% CaCO3, 5% MgCO3, granulierter Kalk, auch als BigBag-Ware erhältlich Rüdersdorfer Magnesiumkalk – 23% CaO, 12% MgO, Kalkdünger aus der Gewinnung/Verarbeitung von Kalkstein/Dolomit Saale Kalk I – 70% CaCO3, 15% MgCO3, kohlensaurer Magnesiumkalk Weitere für den ökologischen Landbau zugelassene Düngemittel liefern wir Ihnen gern – sprechen Sie uns an! Schwefel ist ein für das Wachstum der Pflanzen essentieller Pflanzenhauptnährstoff. Insbesondere Leguminosen haben einen hohen Schwefelbedarf. Schwefel ist für die Synthese schwefelhaltiger Aminosäuren und für den Aufbau der Spross- und Wurzelmasse der Pflanze erforderlich. Vor allem aber ist die symbiotische Stickstofffixierung essentiell an ein ausreichendes Vorhandensein von Schwefel gebunden. Fehlt Schwefel, ist die Fixierleistung der Knöllchenbakterien unzureichend und die Eiweißsynthese ist vermindert. Im Ökolandbau kann dies weitreichende Folgen für die gesamte Fruchtfolge haben. Mit Einführung von Rauchgasentschwefelungsanlagen in den 1980er Jahren sind die Schwefeleinträge sukzessive bis auf gegenwärtig unter 10 kg/ha und Jahr abgesunken. Es ist deshalb davon auszugehen, dass auch auf ökologisch bewirtschafteten Flächen ein Mangel an pflanzenverfügbarem Schwefel auftritt. Schwefeldüngungsversuche zu Leguminosen Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat zusammen mit der Hochschule Dresden dreijährige Schwefeldüngungsversuche zu Körnererbsen, Ackerbohnen und Blauen Lupinen durchgeführt. Flankierend hat die Universität Gießen ebenfalls im Rahmen mehrjähriger Versuche die Schwefelversorgung bei Futterleguminosen untersucht. Die Vorhaben wurden durch das BÖLN finanziell unterstützt. Die wesentlichen Ergebnisse und Handlungsempfehlungen werden nachfolgend zusammengefasst. S-Düngung zu Sommerkörnerleguminosen Ergebnisse und Handlungsempfehlungen Eine abgesicherte Ertragssteigerung konnte bei Ackerbohnen, Erbsen und Lupinen durch keine der geprüften S-Düngungsvarianten mit Kieserit, Naturgips, Bittersalz und elementaren Schwefel festgestellt werden. Auch eine Verbesserung der Futterqualitäten ist nicht feststellbar. Die Düngung bewirkte zudem keine wesentliche Steigerung der S-Aufnahme in die Pflanze. Eine Schwefeldüngung zu Sommerkörnerleguminosen scheint derzeit im ökologischen Ackerbau nur in Ausnahmefällen erforderlich zu sein, da offenbar der Schwefelbedarf von im Mittel etwa 6 bis 10 kg S/ha durch den im Boden vorliegenden Smin-Vorrat und die Nachlieferung an pflanzenverfügbarem Schwefel im Boden gedeckt werden kann. Vorrangig sandige, humusarme Standorte mit geringer org. Düngung lassen Schwefelmangel erwarten. Sollte im Einzelfall eine Schwefeldüngung zu Körnerleguminosen erwogen werden, so führen nur Sulfat-Schwefeldünger (s. Tabelle 1) zu einer kurzfristigen Verbesserung des Schwefel-Versorgungsstatus der Pflanzen. Sehr hilfreich ist die Anlage von eigenen Schwefel-Düngefenstern im Betrieb um einen Einblick in die Situation der betrieblichen Schwefelversorgung zu bekommen. Die vollständigen Ergebnisse finden Sie unter: www.böln.de/forschungsmanagement/projektliste und S-Düngung zu Futterleguminosen - Ergebnisse und Handlungsempfehlungen Durch eine Sulfat-Schwefeldüngung in Höhe von 60 kg S/ ha in Form von Naturgips oder Kieserit konnte der Ertrag eines Futterleguminosen-Gras-Gemenges auf 150% gesteigert und der Stickstoffflächenertag verdoppelt werden. Elementarer Schwefel eignete sich dagegen nicht, da eine Verfügbarkeit im zeitigen Frühjahr nicht gewährleistet ist. Deutschlandweite Boden- und Pflanzenuntersuchungen zeigten bei ca. 70 % der Öko-Futterleguminosenbestände eine unzureichende Schwefelversorgung. Auch die Folgefrucht profitiert von einer S-Düngung. Durch die deutlich höhere N-Fixierleistung der mit Schwefel gedüngten Luzerne- bzw. Kleegrasparzellen reagierte die Folgefrucht Winterweizen in dreijährigen Versuchen mit Mehrerträgen zwischen rund 20 und 50 Prozent gegenüber den ungedüngten Varianten. Die zu düngende Schwefelmenge sollte bei Kleegras nicht unter 40 kg S/ha bemessen sein und maximal bei rund 60 kg S/ha liegen und zu Vegetationsbeginn gedüngt werden. Neben Boden und vor allem Pflanzenanalysen ist die Anlage von eigenen Schwefel-Düngefenstern im Betrieb ausgesprochen hilfreich um einen Einblick in die Situation der betrieblichen Schwefelversorgung zu bekommen. Gerade in Hinblick der höheren N-Fixierleistung und die daraus resultierende verbesserte Folgefruchtleistung kommt der S-Versorgung von Kleegras- oder Luzernegrasbeständen eine hohe Bedeutung zuteil! Die vollständigen Ergebnisse finden Sie unter: www.böln.de/forschungsmanagement/projektliste und www.orgprints.org/29689/ Kontakt: Dr. Konstantin Becker, [email protected] Schwefeldünger im Ökolandbau Im Ökolandbau sind verschiedene mineralische S-Dünger zugelassen. Direkt pflanzenverfügbar und somit zu bevorzugen ist Schwefel in Form des Sulfates, welches beispielsweise in den Düngemitteln Patentkali, Kaliumsulfat, Kainit und Kieserit eingesetzt werden kann. Diese Dünger enthalten aber noch weitere Nährstoffe (s. Tabelle 1), so dass bei der Düngerwahl auch der Bedarf an diesen Nährstoffen zu berücksichtigen ist. Naturgips (Calciumsulfat) hat sich ebenfalls als schnell pflanzenverfügbares Schwefeldünge- 09 Schwefelversorgung bei Leguminosen beachten 10 mittel erwiesen. Mittlerweile gibt es mehrere Anbieter von Naturgips. Zu beachten ist, dass Sulfat ähnlich wie Nitrat ausgesprochen auswaschungsgefährdet ist. Besonders im Herbst und Winter muss in Abhängigkeit der Bodenart und dem Bewuchs mit Verlagerungen aus dem durchwurzelten Bodenraum durch Niederschläge gerechnet werden. Eine S-Vorratsdüngung ist deshalb für eine gesamte Fruchtfolge nicht ratsam. Daneben steht noch elementarer Schwefel als langsam verfügbares Schwefeldüngemittel zur Verfügung. Elementarer Schwefel muss nach der Düngung erst durch Mikroorganismen oxidiert werden. Dieser Vorgang findet erst verstärkt bei höheren Bodentemperaturen und ausreichend Feuchtigkeit statt. Dies bedeutet aber auch, dass elementarer Schwefel im Frühjahr unter Umständen den Schwefel nicht bedarfsgerecht zur Verfügung stellt. Im Herbst kann es zudem noch zu einer nicht unerheblichen Umsetzung des elementaren Schwefels zu Sulfat-Schwefel kommen, der dann nach Vegetationsende auswaschen kann. Die Schwefelgehalte in Wirtschaftsdüngern können deutlich schwanken und sind abhängig von der Tierart (höhere Gehalte bei Geflügel im Vergleich zu Schweinen oder Rindern) und vom Haltungssystem (S-Gehalt im Mist höher als in Gülle). Die Verfügbarkeit des Schwefels ist abhängig von den Mineralisationsbedingungen im Boden wie es auch beim Stickstoff der Fall ist. Der Anteil an direkt pflanzenverfügbarem Sulfat-Schwefel ist mit Ausnahme von Jauche gering. Im Anwendungsjahr stehen der angebauten Kultur daher normalerweise weniger als 10 % der mit dem organischen Dünger applizierten S-Menge zur Verfügung. Tabelle 1: Die wesentlichen im Ökolandbau zugelassenen Schwefeldünger Schwefelhaltige Dünger Schwefel-Gehalt (%) Weitere Nährstoffe Schwefel-Wirkung (Pflanzenverfügbarkeit) Kaliumsulfat 18 52 % K2O schnell Patentkali 17 30 % K2O, 10 % MgO schnell Magnesia Kainit 4 11 % K2O, 5 % MgO, 20 % Na schnell Kieserit 20 25 % MgO schnell Bittersalz 13 16 % MgO schnell Naturgips (Calciumsulfat)* ca. 15-25 ca. 23 % Ca mittel bis schnell Kalkdünger mit Sulfat-S ca. 2-14 ca. 80 % CaO mittel bis schnell Elementarer Schwefel ** 90 (fest); 50-90 (flüssig) Merkblatt zum Umgang mit Ein-Schlaufen-Big Bags Bald werden wir unser Format für Big Bags umstellen auf die sogenannten „One Loop Big Bags“. Diese haben den Vorteil, dass Sie das Saatgut besser gegen äußere Wettereinflüsse und Beschädigungen schützen. Bitte lesen Sie die nachfolgenden Hinweise sorgfältig. Sofern diese Art von Big Bags auf Ihrem Betrieb nicht handelbar ist, geben Sie bitte Ihrem zuständigen Kundenberater VOR Bestellung Bescheid. Zur Handhabung der Big Bags: Setzen Sie zur Handhabung des Big Bags bitte immer Frontlader/Teleskoplader/Gabelstabler ein, die eine Schlauchbruchsicherung für das Hebewerkzeug haben Begutachten Sie den Big Bag sofort bei Anlieferung auf Ihrem Betrieb bzw. sofort bei Abholung. Schäden müssen dem Verlader angezeigt werden und entsprechend vom Fahrer / Verlader gegengezeichnet werden, um Schadensansprüche geltend machen zu können. Sobald die Hülle des Big Bags verletzt ist, ist der Schutz des Saatguts vor Feuchtigkeit nicht mehr gewährleistet, sodass eine Lagerung im Freien nicht mehr erfolgen sollte. Achten Sie bitte auf eine unbeschädigte Schlaufe des Big Bags. Sofern eine Beeinträchtigung der Schlaufe vorliegt, darf der Big Bag nicht mehr angehoben werden. Ihre Anhebevorrichtung (z.B. Radlerarm oder Karabinerhaken) sollte optimal in die Schlaufe passen um diese nicht zu verletzen. Zu breite und/oder ungeeignete Vorrichtungen könnten die Schlaufe beschädigen und im schlechtesten Fall zum Reißen bringen. Eine Möglichkeit der Prävention ist das überstülpen scharfkantiger Gabeln mit einem alten Feuerwehrschlauch. Die Big Bags bitte schonend auf- und abladen. Verpackungen sollten weder gestürzt noch geworfen werden. Unebene Untergründe oder zu schnelle Fahrten können den Big Bag unnötig belasten. Vermeiden Sie dies daher. Die Transporthöhe sollte insoweit angepasst sein, dass der Big Bag nicht zu niedrig ist und aufgrund von Bodenkontakt Schaden nehmen könnte oder zu hoch transportiert wird, sodass die Stabilität und der Stand des Transportfahrzeugs gefährdet sind. Bei Stapelung der Big Bags ist drauf zu achten, dass diese einen guten und festen Stand haben. Haben Sie bei Big Bag Transport Ihre Umgebung im Blick, sodass vor allem Personenschäden nicht auftreten können. Halten Sie sich, insbesondere beim Öffnen der Big Bags, nie direkt unter einem Big Bags auf sondern stets seitlich der angehobenen Last. fest: langsam! flüssig: mittel bis schnell Schwefeldünger u. Hersteller sind in der FIBL-Betriebmittelliste zu finden (www.betriebsmittelliste.de) * diverse Hersteller beiten auch garnulierten Naturgips mit deutlich verbesserter Streufähigkeit an ** keine diekte Pflanzenaufnahmen möglich, muss erst zu Sulfat oxidiert werden Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Fachbereich Ökolandbau Markus Mücke, Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Fachbereich Ökologischer Landbau, E-Mail: [email protected] Zur Lagerung der Big Bags: Der neue Ein-Schlaufen-Big Bag ist grundsätzlich wetterfest. Grund hierfür sind zwei atmungsaktive Verpackungsschichten, die ein Eindringen von Feuchtigkeit in das Innere des Big Bags verhindern. Die innere Verpackungsschicht schützt das Saatgut vor eindringender Nässe. Die äußere Verpackungsschicht ist wasserdurchlässig und dient hauptsächlich dem Schutz der inneren Schicht. Somit kann Wasser, das bis zur inneren Verpackungsschicht vorgedrungen ist, wieder abfließen. Damit der Big Bag wasserabweisend bleibt, dürfen die Verpackungsschichten nicht verletzt, zerstört oder geöffnet werden. Bitte achten Sie daher auf Folgendes: Die Standfläche sollte frei von spitzen Gegenständen wie zum Beispiel Steinen sein, um eine Verletzung des Verpackungsbodens auszuschließen. Stellen Sie den Big Bag nicht gegen spitze Gegenstände und achten Sie auch auf scharfe Spitzen und Kanten, die die Seiten des Big Bags verletzen könnten. Nach dem Öffnen des Big Bags sollte dieser nicht mehr im Freien gelagert werden. Nach einem Öffnen und anschließendem Wiederverschluss sind die wasserabweisenden Verpackungseigenschaften des Big Bags nicht mehr garantiert. Bei einem Wiederverschluss ist darauf zu achten, dass der Auslauf des Big Bags sorgfältig und gründlich geschlossen worden ist. Die nachfolgende Lagerung sollte in geschützten Räumen erfolgen. Die Saatgutqualität könnte andernfalls durch schlechte (Witterungs-) Bedingungen negativ beeinflusst werden. Verbrauchen Sie Saatgut in angebrochenen und wiederverschlossenen Big Bags möglichst zeitnah und vermeiden Sie eine Überlagerung. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. (Kontakt siehe Seite 62) 11 Wintergerste 13 Verwendung Futter- und Speisezwecke Ganzpflanzensilage Standort lehmiger Sand bis tiefgründige, kalkreiche und humose Lehmböden auch auf schwerem Lehm möglich Aussaat September Saattiefe: 2 - 4 cm Pflege Reduzierung des Unkrautdruckes im Vorfeld durch ordnungsgemäße Stoppelbearbeitung und gewissenhafte Saatbettbereitung ab 3-4-Blattstadium vorsichtiges Striegeln möglich bei Bedarf weitere Striegelgänge im Frühjahr Ernte Ernte bei Totreife kann zu Ähren- und Halmknicken führen Kornfeuchte möglichst < 15 % Reife Pflanzenlänge Auswinterung Lagerneigung Halm- / Ährenknicken Mehltau Netzflecken Rhynchosporium Zwergrost Gelbmosaikvirus TKM Ertrag Stufe 1/2 Marktwareanteil Hektolitergewicht Einstufung nach Bundessortenamt. 6 7 5 6 5/5 5 5 4 3 1 7 6/6 8 5 HIGHLIGHT 2007 IG Pflanzenzucht mehrzeilig Bodenansprüche Für alle Anbaulagen. Sortenbeschreibung Diese sehr lange Sorte überzeugt durch hohe Erträge bei sehr guter Gesundheit. Für alle Gerstenstandorte bestens geeignet, sehr hohe Tausendkorngewichte. Saatzeit (kf. Kö /m2) optimale Saatzeit 01.09.-25.09. ideale Aussaatstärke 350-400 Kö/m2 Pflanzenlänge Auswinterung Lagerneigung Halm- / Ährenknicken Mehltau Netzflecken Rhynchosporium Zwergrost Gelbmosaikvirus TKM Ertrag Stufe 1/2 Marktwareanteil Hektolitergewicht 5 6 4 7 6/5 4 6 6 6 1 6 6/7 7 6 Einstufung nach Bundessortenamt. LOMERIT Verwendung Brotgetreide, Futtergetreide Grünfutter, auch Ganzpflanzensilage Standort Bodenansprüche für alle Anbaulagen Sortenbeschreibung Bewährter, leistungsstarker Ertragstyp mit sehr guter Kornausbildung und früher Abreife. anspruchslos, daher besonders für leichte und leichteste Böden geeignet Staunässe vermeiden, besonders auf schwereren Böden geringe Ansprüche an Bodenreaktion, pH- Werte von 5,0 bis 6,0 Aussaat Mitte September bis Mitte Oktober Saattiefe: 1 - 2 cm (möglichst flach) Saatzeit (kf. Kö /m2) Pflege sehr gute Unkrautunterdrückung Unkrautregulierung bei Bedarf durch vorsichtiges Striegeln und Eggen ab dem 4. Blatt bei guter Herbstentwicklung schon vor dem Winter möglich 3/7 3 5 5 3 1 6 7/7 7 Bodenansprüche Für alle Anbaulagen. Sortenbeschreibung Stabil hohe Erträge auch bei schwierigen Ertragsvoraussetzungen verspricht diese neue Sorte. Ein Einzelährentyp mit hoher Trockentoleranz und großem, schwerem Korn mit bester Vermarktungsqualität. Gute Winterfestigkeit und Standfestigkeit. Saatzeit (kf. Kö /m2) optimale Saatzeit 01.09.-15.10. ideale Aussaatstärke 350-400 Kö/m2 6 Ernte Kornfeuchte möglichst < 15 % Einstufung nach Bundessortenamt. Fallzahl 4 Kornertrag Stufe 1/2 4 TKM 6 Kornzahl/Ähre 6 Bestandsdichte TITUS Braunrost 300-400 Kö/m2 Rhynchosporium ideale Aussaatstärke Mehltau 01.09.-15.10. Lagerneigung optimale Saatzeit 2012 Saaten Union GmbH mehrzeilig 15 Pflanzenlänge 2001 KWS Lochow mehrzeilig Winterroggen Reife 14 Reife Wintergerste 5 7 5 3 4 3 5 3 6 3/3 6 CONDUCT 2006 KWS Lochow Populationsroggen Bodenansprüche Auch für leichteste Böden. Sortenbeschreibung Ein ertragreicher Populationsroggen für leichteste Standorte mit guter Braunrostresistenz. Saatzeit (kf. Kö /m2) optimale Saatzeit 15.09.-15.10. ideale Aussaatstärke 250-350 Kö/m2 Winterroggen Lagerneigung Mehltau Rhynchosporium Braunrost Bestandsdichte Kornzahl/Ähre TKM Kornertrag Stufe 1/2 Fallzahl Wintertriticale Pflanzenlänge Einstufung nach Bundessortenamt. Reife 16 5 6 3 4 4 4 6 3 5 4/3 5 DUKATO 2008 Saaten Union GmbH Populationsroggen Futtergetreide Grünfutter, auch Ganzpflanzensilage Standort Auch für leichteste und trockene Standorte. Sortenbeschreibung Diese sehr ertragsstarke Sorte kombiniert Gesundheit und Stabilität sowohl im Stand als auch im Ertrag. Sie ist lang und frohwüchsig, bestockt stark und gewährleistet so eine sehr gute Unkrautunterdrückung. 15.09.-25.10. ideale Aussaatstärke 250-350 Kö/m2 Mitte September bis Mitte Oktober Saattiefe: 2 - 4 cm Pflege Unkrautregulierung durch vorsichtiges Striegeln und Eggen ab dem 4. Blatt möglich, bei Bedarf mehrmals Saatzeit (kf. Kö /m2) optimale Saatzeit relativ anspruchslos ab 25 Bodenpunkte anbauwürdig Aussaat Bodenansprüche Ernte INSPECTOR 2013 Saaten Union GmbH Populationsroggen Verwendung 5 6 4 4 4 3 6 5 6 4/4 Bodenansprüche Insbesondere vorteilhaft auf leichten Standorten mit begrenztem Ertragspotenzial. Sortenbeschreibung Eine junge Populationsroggensorte mit sehr hoher Ertragsleistung. Trotz langem Stroh ist er gut standfest, braunrostresistent und mehltautolerant. Saatzeit (kf. Kö /m2) optimale Saatzeit 15.09.-25.10. ideale Aussaatstärke 250-350 Kö/m2 6 Kornfeuchte möglichst < 15 % 17 Ertrag Stufe 1/2 TKM Kornzahl/Ähre Bestandsdichte Braunrost Gelbrost Blattseptoria Mehltau Lagerneigung Pflanzlänge Einstufung nach Bundessortenamt. Reife Winterweizen 19 Verwendung Brot- und Backgetreide, Futtergetreide Standort SECURO 2013 IG Pflanzenzucht 4 8 3 6 1 4 3 3 7 6 5 7/7 günstig: tiefgründige, mittlere bis schwere Böden mit hoher natürlicher Fruchtbarkeit (Lehm, humusreiche Ton-, Lößlehm- und Schwarzerdeböden) und ausgewogener Wasserversorgung Aussaat Bodenansprüche Für alle Anbaulagen, auch für schwächere Böden. Sortenbeschreibung Neue, sehr langstrohige und frühreife Sorte mit exzellenter Blattgesundheit und sehr hohem Ertragspotential. Mitte September bis Mitte/Ende Oktober Saattiefe: 2 - 4 cm Pflege Unkrautregulierung i. d. R. mit dem Striegel ab dem 3 - 4-Blattstadium Netzecke und Hacke (beim Anbau in weiter Reihe) sind jedoch auch gut geeignet tolerant gegen einen harten Striegelstrich meist reichen ein bis zwei Striegelgänge im Frühjahr aus Saatzeit (kf. Kö /m ) 2 optimale Saatzeitspanne 25.09.-25.10. ideale Aussaatstärke 350-450 Kö/m2 Ernte Kornfeuchte möglichst < 15 % Langstrohige Sorte, durch frühe bis mittlere Reife ist sie besonders gut für Trockenregionen geeignet. 15.09.-15.10. ideale Aussaatstärke 350-450 Kö/m2 2009 Saaten Union GmbH 5 6 3 4 3 4 2 2 3 7 8 Bodenansprüche Für alle Triticalestandorte und Saattermine. Sortenbeschreibung TULUS ist ein frühschiebender Einzelährentyp mit Top-Kornqualität und ausgezeichneter Winterhärte. Saatzeit (kf. Kö /m ) 2 optimale Saatzeitspanne 25.09.-15.10. ideale Aussaatstärke 350-450 Kö/m 7/7 6* 3* 4* 4* 7* 3* 4* 4* 5* –* 6* Bodenansprüche Für alle Weizenböden geeignet. Sortenbeschreibung Der extrem früh reifende begrannte Premiumweizen ist aufgrund seiner überdurchschnittlichen Klebergehalte besonders für den Ökoanbau geeignet. Saatzeit (kf. Kö /m2) optimale Saatzeitspanne 15.09.-15.10. ideale Aussaatstärke 400-450 Kö/m2 ASTARDO 2 9* 2* ARNOLD TULUS 9* KWS LOCHOW Qualitätsstufe E Saatzeit (kf. Kö /m2) optimale Saatzeitspanne 5* TKM Sortenbeschreibung Kornzahl/Ähre Besondere Eignung für Trockenregionen. Bestandsbräune Einstufung nach Bundessortenamt. Bodenansprüche Sedimentationswert 7/6 Rohproteingehalt 7 Fallzahl 6 Ertrag Stufe 1/2 5 8 öko/– 2 Ährenfusarium 2 Braunrost 4 Gelbrost 4 Blattseptoria 5 Mehltau 4 Lagerneigung 7 Auswinterung 4 Pflanzenlänge 2009 KWS Lochow 8* –* 6* 2* 5* –* 2* 3* 4* 4* 6* 4*/2* COSINUS Reife 18 Auswinterung Wintertriticale 7* 2009, BayWa AG Qualitätsstufe E 5* Bodenansprüche Für alle Weizenböden, besondere Eignung für leichte Standorte. Sortenbeschreibung Sehr langwüchsiger Grannenweizen mit mittelfrüher Abreife und exzellenter Vermarktungsqualität. Saatzeit (kf. Kö /m2) optimale Saatzeitspanne 20.09.-15.10. ideale Aussaatstärke 400-450 Kö/m2 *alles Züchtereinstufungen 9* 9* Blattseptoria Gelbrost Braunrost Ährenfusarium Bestandsbräune Kornzahl/Ähre TKM Ertrag Stufe 1/2 8 2 6 3 4 2 4 3 4 2 6 5 /– Sedimentationswert Mehltau 6 Rohproteingehalt Lagerneigung 2009, Dottenfelder Hof, Dr. Hartmut Spies Qualitätsstufe E Auswinterung BUTARO Pflanzenlänge Einstufung nach Bundessortenamt. Reife Dinkel 21 Verwendung Brotgetreide, findet aber auch Einsatz in der Teigwaren- und Gebäckherstellung Standort * * * * 6 9 9 anbauwürdig auf Sandböden ab 35 Bodenpunkte (anspruchsloser als Weizen) genügsam, winterhart und für feuchte Lagen geeignet Bodenansprüche Bessere Böden bevorzugt. Aussaat Sortenbeschreibung BUTARO ist eine Steinbrand-resistente Bio-Sorte mit sehr hoher Backqualität und guter Unkrautunterdrückung. Die winterharte Sorte besitzt eine hohe Fusarium- und Gelbrost-Widerstandsfähigkeit und ist wenig Flugbrand-anfällig. Bei intensivem Anbau ist auf Standfestigkeit zu achten. 01.-15. Oktober gedrillt werden sog. Vesen (Korn befindet sich noch von Spelzen umschlossen an einem Spindelstück, meist 2 Körner in einer Vese) Saattiefe: 4-5 Zentimeter relativ spätsaattolerant und bestockungsfreudig optimale Saatzeitspanne 15.09.-30.10. Pflege ideale Aussaatstärke 400-450 Kö/m2 Saatzeit (kf. Kö /m2) 2 2 4 5 8 4 9/9 6 3 4 Ernte zur Milch- bzw. Teigreife (Grünkern) oder nach völliger Abreife (Dinkelmehl) geerntet werden Vesen, das Korn wird erst in einem späteren Schälgang aus den Spelzen gelöst Sortenbeschreibung Ertragsstärkster Masseweizen mit hoher Fusariumtoleranz und ausgezeichneter Winterfestigkeit. Durch frühes Ährenschieben ideal als Stoppel- und Frühsaatweizen. Auch als Brauweizen geeignet. Einstufung nach Bundessortenamt. Vesenertrag Stufe 1/2 für alle Weizenböden geeignet TKM Bodenansprüche Betsandsdichte 4 Braunrost 2 Gelbrost 5 Blattseptoria 4 Mehltau 5 Lagerneigung 6 Auswinterung 2012, Saaten Union GmbH Qualitätsstufe C Pflanzenlänge ELIXER Unkrautregulierung erfolgt mit Striegel und Netzegge (ab 4 Blattstadium) ein bis zwei Striegelgänge reichen i. d. R. im Frühjahr aus Reife 20 Fallzahl Winterweizen 6* 9* 3* 7* 7* 6* –* 5* –* 2* 7*/7* Saatzeit (kf. Kö /m2) optimale Saatzeitspanne 01.09.-20.10. ideale Aussaatstärke 400-450 Kö/m2 LUKULLUS 2008, Saatbau Linz Qualitätsstufe E 5 6 - 7 2 7 - 4 3 5 3 6 3 7 8 9 Bodenansprüche Für alle Weizenböden. Sortenbeschreibung LUKULLUS bringt Spitzenerträge und erzielt zugleich einen sehr hohen Proteingehalt, zudem liefert er auch nach Schlechtwetterperioden stabil hohe Fallzahlen. Brotweizen mit hoher Fallzahlstabitliät und früher Reife. Saatzeit (kf. Kö /m2) EBNERS ROTKORN 2000, BayWa AG Bodenansprüche Rauhe Lagen und schwächere Böden. Sortenbeschreibung Ein reiner Dinkel ohne Weizeneinkreuzung, der sich durch hohe Erträge mit sehr guten Qualitäten auszeichnet. Sehr lang, standfest und winterhart. Aus biologisch-dynamischer Züchtung. Saatzeit optimale Saatzeitspanne 01.10.-30.11. optimale Saatzeit 21.09.-20.10. ideale Aussaatstärke 300-400 Kö/m2 ideale Aussaatstärke 160-200 Vesen XERXES 6* 5* 4* 2* 4* 5* 3* 4* 5* 5* 6* 5/5* 8* 7* 7* ZOLLERNSPELZ 2012, IG´ Pflanzenzucht Qualitätsstufe E 4* Bodenansprüche Für alle Weizenböden geeignet. Bodenansprüche Alle Standorte, bessere Böden bevorzugt. Sortenbeschreibung Die Sorte XERXES ist ein ertragsstarker und qualitativ hoher und stabiler E-Kolbenweizen für den Ökoanbau. Er ist fallzahlstabil, langstrohig bei geringer Lagerneigung und sehr spätsaattolerant. Sortenbeschreibung Ertrags- und qualitätsbezogene Sorte, die kürzer im Wuchs, aber stark im Ertrag ist. Sehr standfest auch für sehr gute Böden. Saatzeit (kf. Kö /m2) optimale Saatzeitspanne 01.10.-30.11. ideale Aussaatstärke 400-450 Kö/m2 *alles Züchtereinstufungen 2006, Saaten Union GmbH 6 4 Saatzeit optimale Saatzeit 11.09.-20.10. ideale Aussaatstärke 120-180 Vesen *alles Züchtereinstufungen 4 3 5 5 2 5 4 6 8/7 Sommerweizen Sommerweizen Blattseptoria Gelbrost Braunrost Ährenfusarium Bestandsdichte Kornzahl/Ähre TKM Ertrag Stufe 1/2 Fallzahl Rohproteingehalt Sedimentationswert 5 2 2 5 5 2 2 5 4 6 6 6/4 8 9 9 LENNOX günstig: tiefgründige, mittlere bis schwere Böden mit hoher natürlicher Fruchtbarkeit (Lehm, humusreiche Ton-, Lößlehm- und Schwarzerdeböden) und ausgewogener Wasserversorgung 2014 Saatenunion Qualitätsstufe E Aussaat Februar bis Ende April bei Sorten mit Wechselweizeneignung ab Anfang November Saattiefe: 2 - 4 Zentimeter Bodenansprüche Für alle Weizenböden. Sortenbeschreibung Ertragreicher Weizen mit hoher Backqualität, guter Resistenz gegen Roste und Wechseleignung. Vor allem für die Spätaussaat geeignet. Pflege Unkrautregulierung i. d. R. mit dem Striegel ab dem 3 - 4-Blattstadium Netzegge und Hacke (beim Anbau in weiter Reihe) sind jedoch auch gut geeignet tolerant gegen einen harten Striegelstrich meist reichen ein bis zwei Striegelgänge im Frühjahr aus Saatzeit (kf. Kö /m2) Ernte optimale Saatzeitspanne 15.09. bis Anfang April ideale Aussaatstärke 360-450 Kö/m2 SONETT Kornfeuchte möglichst < 15 % Sedimentationswert Rohproteingehalt Fallzahl Ertrag Stufe 1/2 TKM Kornzahl/Ähre Bestandsdichte Ährenfusarium Braunrost Gelbrost Blattseptoria Mehltau Lagerneigung Pflanzenlänge 2010 Syngenta Qualitätsstufe E Einstufung nach Bundessortenamt. 5 5 3 2 5 2 3 6 6 6 4 6/5 7 9 Bodenansprüche Für alle Weizenböden, auch trocknere Lagen. Sortenbeschreibung SONETT überzeugt als sehr blattgesunder Sommerweizen mit hervorragenden Qualitätseigenschaften und überdurchschnittlichen Kornerträgen. 9 Saatzeit (kf. Kö /m2) KWS MISTRAL 2015 KWS Lochow Qualitätsstufe A Mehltau Standort Lagerneigung v.a. Brot- und Backgetreide, aber auch Futtergetreide Pflanzenlänge Verwendung Reife Einstufung nach Bundessortenamt. Reife 22 5 5 5 3 6 4 5 5 4 7 7 8/7 7 7 9 optimale Saatzeitspanne bis 30.04. ideale Aussaatstärke 400-500 Kö/m2 QUINTUS Bodenansprüche Für alle Weizenböden. Sortenbeschreibung Gesunder Wechselweizen mit hevorragender Mehltau- und guter Gelbrostresistenz, frühes Ährenschieben ermöglicht lange Kornfüllungsphase und hohen Ertrag. Saatzeit (kf. Kö /m2) optimale Saatzeitspanne 01.03.-30.04. ideale Aussaatstärke 400-500 Kö/m2 2013 Saaten Union GmbH Qualitätsstufe A 5 4 4 4 4 2 2 3 5 5 7 8/7 6 7 Bodenansprüche Für alle Weizenböden, auch trocknere Lagen. Sortenbeschreibung Die begrannte Sorte QUINTUS ist ein äußerst ertragsstarker Masseweizen, ideal für den Futterweizenanbau oder für Lagen mit starkem Wilddruck. Eignet sich als Wechselweizen. Saatzeit (kf. Kö /m2) optimale Saatzeitspanne 01.03.-30.04. ideale Aussaatstärke 400-450 Kö/m2 9 23 Sommergerste Sommergerste Ährenknicken Mehltau Netzflecken Rhynchosporium Zwergrost Bestandsdichte Kornzahl/Ähre TKM Kornertrag Stufe 1/2 Marktwareanteil Hektolitergewicht 5 3 5 6 5 3 5 5 3 8 6 5 7/7 7 6 CATAMARAN milde alkalische Lehm- und sandige Lehmböden ohne Bodenverdichtungen Staunässe im Wurzelbereich vermeiden Sorten mit etwas längerer Halmlänge eignen sich besser für ertragsschwache, trockene Anbaulagen 2011 KWS LOCHOW Braugerste Aussaat Anfang März bis Anfang Mai, sobald der Schlag abgetrocknet und befahrbar ist auf feinkrümeliges und gut hergerichtetes Saatbett achten Saattiefe: 2-4 cm Pflege Bodenansprüche Für alle Böden. Sortenbeschreibung CATAMARAN ist eine neue sehr ertragsstarke Braugerste mit ausgeglichenem Gesundheitsprofil. Durch die sehr gute Brauqualität hat sie die Verarbeitungsempfehlung 2013 vom Sortengremium des Berliner Programms. Saatzeit (kf. Kö /m2) Unkrautregulierung durch Striegeln im Vorauflauf und ab dem 3. Blatt Ernte Kornfeuchte möglichst < 15 % optimale Saatzeitspanne 01.03.-01.05. ideale Aussaatstärke 350-450 Kö/m2 Pflanzenlänge Lagerneigung Halmknicken Ährenknicken Mehltau Netzflecken Rhynchosporium Zwergrost Bestandsdichte Kornzahl/Ähre TKM Kornertrag Stufe 1/2 Marktwareanteil Hektolitergewicht MARTHE 5 5 5 4 4 2 4 4 – 5 5 6 6/– 8 7 Einstufung nach Bundessortenamt. EUNOVA 2000 IG Pflanzenzucht Futtergerste Halmknicken Standort Lagerneigung überwiegend Futtergerste, aber auch Schäl- und Braugerste Pflanzenlänge Verwendung Reife Einstufung nach Bundessortenamt. Reife 24 Bodenansprüche Für alle Böden. Sortenbeschreibung EUNOVA ist eine wüchsige großkörnige Sorte mit etwas längerem Stroh, hohem Ertragspotential und guter Unkrautunterdrückung. Saatzeit (kf. Kö /m2) optimale Saatzeitspanne 01.03.-01.05. ideale Aussaatstärke 350-450 Kö/m2 2005 Saaten Union GmbH Braugerste 5 3 4 5 4 2 5 5 4 6 6 6 6/6 7 Bodenansprüche Für alle Böden. Sortenbeschreibung Langjährig erfolgreiche, akzeptierte und empfohlene Braugerstensorte im Ökolandbau. Sie hat stabil hohe Vollgersteerträge, eine mittelfrühe Reife und eine gute Gesundheit. Saatzeit (kf. Kö /m2) optimale Saatzeitspanne 01.03.-01.05. ideale Aussaatstärke 350-450 Kö/m2 6 25 Hafer Lebensmittelindustrie und Futtergetreide Standort stellt nur geringe Ansprüche an den Boden, sofern die Wasserversorgung ausgeglichen ist bevorzugt leicht saure Bodenreaktion (pH 6,0-6,5) Aussaat März, möglichst früh Halmknicken Mehltau Bestandsdichte Kornzahl/Rispe TKM Kornertrag Stufe 1/2 Spelzenanteil 2008, IG Pflanzenzucht, gelb Grünhafer im Haupt- und Zwischenfruchtanbau Lagerneigung MAX Verwendung Pflanzenlänge Spelzhafer: gelbe, weiße oder schwarze Spelzen Nackthafer: Fehlen der Spelzen Reifeverzögerung des Strohs Variationen 27 Reife Einstufung nach Bundessortenamt. Rispenschieben Hafer 3 5 4 4 6 6 5 5 6 6 6/6 2 Bodenansprüche Für alle Böden, auch leichte Standorte. Sortenbeschreibung MAX ist der vermarktungssichere, frühreife und ertragsstarke Elite-Hafer. MAX überzeugt durch sein sehr hohes Hektolitergewicht sowie einen niedrigen Spelzenanteil und zeichnet sich durch eine ausgezeichnete Schälqualität aus. Saatzeit (kf. Kö /m2) Saattiefe: 3-5 cm Pflege bei Bedarf nach der Saat anwalzen Unkrautregulierung durch vorsichtiges Striegeln ab dem 4. Blatt sinnvoll optimale Saatzeit 20.02.-10.04. ideale Aussaatstärke 350-400 Kö/m2 Sommerroggen Ernte Kornfeuchte möglichst < 13 % BISON 2014, Hauptsaaten, gelb Spelzenanteil Kornertrag Stufe 1/2 TKM Kornzahl/Rispe Bestandsdichte Mehltau Halmknicken Lagerneigung Brotgetreide, Futtergetreide Pflanzenlänge Reifeverzögerung des Strohs Einstufung nach Bundessortenamt. Reife Verwendung Rispenschieben Standort leichte Standorte, keine besonderen Ansprüche Staunässe vermeiden, besonders auf schwereren Böden geringe Ansprüche an Bodenreaktion, pH- Werte von 5,0-6,0 Aussaat März 3 5 5 4 2 3 1 4 3 9 6/5 3 als Stoppelfrucht zur Gründüngung (z. B. nach großkörnigen Leguminosen) Saattiefe: 1-2 cm (möglichst flach) Pflege Unkrautregulierung durch vorsichtiges Striegeln und Eggen ab dem 4. Blatt möglich Bodenansprüche Leichte bis mittlere Standorte. Sortenbeschreibung Neuer Schälhafer der vor allem unter extensiven Bedingungen überzeugt. Besonders gesund und standfest. Hohe Kornmassen bei niedrigem Fettgehalt. Ernte 5 5 5 5 4 6 1 9 4/4 2 ARANTES 2005, KWS LOCHOW Bodenansprüche Besonders für mittlere und bessere Böden geeignet. Sortenbeschreibung Frühschiebender Weißhafer mit hoher Ertragsleistung und ausgewogenen agronomischen Merkmalen. Sehr große Körner bedingen den geringen Spelzenanteil, was ihn zu einem sehr guten Schälhafer macht. Rohproteingehalt 4 Fallzahl 3 Kornertrag 1 2003, Saaten Union GmbH weiß TKM IVORY Kornzahl/Ähre 330-380 Kö/m2 Bestandsdichte 20.02.-31.03. ideale Aussaatstärke Braunrost optimale Saatzeit Lagerneigung Saatzeit (kf. Kö /m2) Pflanzlänge Einstufung nach Bundessortenamt. Reife Kornfeuchte möglichst < 15 % Ährenscheiben 26 5 5 3 6 5 6 5 6 7 6 6 Bodenansprüche Für alle Böden, besonders für leichte austrocknungsgefährdete Lage geeignet. Sortenbeschreibung ARANTES ist ein hoch ertragreicher Bestandesdichtetyp und als einziger mit der Note 7 im Kornertrag durch die BSA eingestuft. Saatzeit (kf. Kö /m2) Saatzeit (kf. Kö /m2) optimale Saatzeit 20.02.-10.04. ideale Aussaatstärke 330-380 Kö/m 2 optimale Saatzeit 01.03.-31.03. ideale Aussaatstärke 350-400 Kö/m2 Sommertriticale Gemenge mit großkörnigen Leguminosen Der Anbau von Körnerleguminosen birgt ein höheres Ausfallrisiko als der Getreideanbau. Daher kann der Anbau von Gemengen Ertragsschwankungen ausgleichen. Verwendung Futtergetreide Grünfutter, auch Ganzpflanzensilage Wickroggen Standort Für leichte, ertragsschwache Sandböden bietet sich der Anbau von Winterwicken und Winterroggen im Gemenge an. Die gedroschene Ware kann im eigenen Betrieb für Wiederkäuer eingesetzt werden. Die Winterwicke verlangt eine zeitige Saat, deshalb sollte das Gemenge bis zum 10. September gedrillt sein. Bei der Saattiefe wird als Kompromiss zwischen 3-4 cm gewählt. Eine Saatmenge von 15-20 kg/ha Winterwicken ist ausreichend. Die Saatstärke des relativ anspruchslos Staunässe vermeiden, besonders auf schwereren Böden ab ca. 25 Bodenpunkte anbauwürdig Aussaat Anfang März bis Anfang April (bei Saaten mit Wechseleignung Aussaat schon ab Anfang November möglich) Saattiefe: 2-4 cm Pflege gute Unkrautunterdrückung Unkrautregulierung bei Bedarf durch vorsichtiges Striegeln und Eggen ab dem 4. Blatt Ernte Reife Pflanzenlänge Lagerneigung Mehltau Blattseptoria Gelbrost Braunrost Bestandsdichte Kornzahl/Ähre TKM Kornertrag Stufe 1/2 Kornfeuchte möglichst < 15 % Einstufung nach Bundessortenamt. 4 5 6 7 3 4 2 4 5 6 6 8/8 Herbstaussaat: Die Wintererbse EFB 33 kann gut im Gemenge mit Wintertriticale oder Winterroggen angebaut werden. Hier gilt es, die Saatstärke der Erbse gering zu halten, da sie sonst im Frühjahr das Getreide überwächst. Wir empfehlen 25-30 kg/ha Wintererbse und 100-120 kg Getreide. Saatzeit Mitte Oktober bis Mitte November – die Erbse sollte nicht zu groß in den Winter gehen. DUBLET 2006 DANKO Bodenansprüche Sortenbeschreibung DUBLET ist eine 2006 durch das Bundessortenamt zugelassene Sommertriticale-Sorte mit sehr hohem Ertragspotential. Die Sorte hat eine mittlerer Pflanzenlänge und gute Resistenzeigenschaften. DUBLET ist für alle Lagen geeignet. Saatzeit (kf. Kö /m2) optimale Saatzeit 01.03.-31.03. (so früh wie möglich) ideale Aussaatstärke 380-450 Kö/m2 Roggens sollte auf 70 % der ortsüblichen Aussaatstärke -im Vergleich zu reinem Körnerroggen- reduziert werden. Das entspricht ca. 80-120 kg/ha. Anstatt Winterroggen kann auch Triticale eingesetzt werden, die in der Entwicklung durch den späteren Schossbeginn im Frühjahr besser zur Winterwicke passt und eine bessere Standfestigkeit hat. Erbsengemenge Ährenscheiben 28 Frühjahrsausaat: In der Regel können Erbsen im Gemenge mit Sommergerste, Sommertriticale und Hafer angebaut werden. Als Richtwert gilt bei Sommerungen, die Saatmenge bei Getreide zu halbieren und für Erbsen 80 % der ortsüblichen Saatstärke (entsprechend 60 bis 70 Pflanzen/m2) vorzusehen. Sommerweizen-Erbsen-Gemenge empfehlen wir nicht. Meistens entwickelt sich der Sommerweizen im Frühjahr bis zum Ährenschieben zu zögerlich und wird von den Erbsen überwachsen und unterdrückt. Die Abreife findet beim Weizen zu spät statt. Lupinengemenge Frühreifende gelbe und blaue Lupinen lassen sich auch mit Sommergerste kombinieren. Die ortsübliche Lupinensaatmenge sollte um 10 - 20 % reduziert und mit ca. 50 kg/ha Sommergerstensaatgut ergänzt werden. Solche Gemenge sind auf Böden bis 30 Bodenpunkten anbauwürdig. Auf besseren Standorten werden die Lupinen zu üppig und unterdrücken die Sommergerste. Hier sind Erbsengemenge vorteilhafter. Ackerbohnengemenge Um die Anbausicherheit der Ackerbohne zu erhöhen, bietet sich der Anbau in Gemengen an. Zudem kann der Befall mit Blattläusen in starken Befallsjahren damit eingedämmt werden. Ackerbohnen - Erbsen – Gemenge Hier wird die Standfestigkeit der Erbse durch die Ackerbohne zusätzlich abgesichert, sodass geringere Mähdruschverluste zu erwarten sind. Auch ist eine bessere Ertragssicherheit auf weniger guten Ackerbohnenstandorten gegeben. Problematisch ist die deutlich spätere Reife der Ackerbohnen. Es sollten deshalb immer spätere, langwüchsige Erbsensorten mit relativ früh abreifenden Ackerbohnensorten kombiniert werden. Die Gemenge sind mit doppeltem Getreideabstand und 4-6 cm tief, wie Erbsen, zu drillen. Für die Saatstärke gilt als Orientierung, jeweils die halbe Kornzahl/m2 von Ackerbohne und Erbse zu wählen und keinesfalls die Saatmenge zu überziehen. 29 Leguminosen 30 Ackerbohnen-Hafer-Gemenge Diese Gemengepartner reifen einheitlicher ab, wenn späte Hafersorten verwendet werden. Ackerbohnen und Hafer können im Gemisch maximal 4 cm tief gemeinsam gesät werden. Der dann früher aufgehende Hafer schränkt den Zeitraum für das Blindstriegeln ein. Eine getrennte Saat bringt mehr Aufwand aber auch Vorteile: frühe Ackerbohnensaat mit optimaler Saattiefe möglich Hafernachsaat mit engem Reihenabstand (3-4 cm tief ) 10-15 Tage nach der Ackerbohnensaat vornehmen bietet längeren Zeitraum zum Blindstriegeln vor und nach der Haferaussaat Entwicklungsunterschieds zwischen Ackerbohnen und Hafer werden verringert Von beiden Arten sollte nicht mehr als die halbe, normal übliche Saatmenge gedrillt werden Hafer - Sommerwicken - Gemenge Dieses Gemenge ist etwas weniger anspruchsvoll als Hafer-Erbsengemenge, da die Sommerwicke, zumindest während der Jugendentwicklung, einen geringeren Wasserbedarf hat. Als nachteilig erweist sich die schwächere Standfestigkeit der Sommerwicke im Vergleich zur Erbse und der geringere Ertragsanteil im Druschgut, bedingt durch die Kleinkörnigkeit der Wicken. Gute, längerdauernde Unkrautunterdrückung, verminderte Blattlaus- gefahr und Fruchtfolgeauflockerung durch eine andere Pflanzenart sind jedoch nicht zu unterschätzende Vorteile. Das Gemenge kann auch als GPS genutzt werden. Die Aussaatstärken belaufen sich auf 50-70 kg/ha beim Hafer und 50 kg/ha bei der Sommerwicke. Nachbemerkungen In den gegebenen Empfehlungen zum Gemengeanbau sind vor allem praktische Erfahrungen eingeflossen, weitere müssen am jeweiligen Standort gesammelt werden. Deshalb können diese Ausführungen auch nur allgemeine Denkanstöße vermitteln. Gemenge mit zwei und mehr Mischungspartnern kommen den natürlichen Pflanzengemeinschaften näher als der Reinanbau einer einzelnen Kulturpflanze. Die Anpassungsfähigkeit an die verschiedenen Bodenverhältnisse, Jahreswitterung, Schädlingsdruck, Nährstoffverfügbarkeit und weitere Determinanten verbessern sich. Allerdings können nicht alle Ansprüche der Pflanzenarten im Gemenge gleichermaßen gut erfüllt werden, sodass Kompromisse nötig sind. Diese können sich in der agrotechnischen Handhabbarkeit negativ niederschlagen oder im Ertrag ungünstig auswirken. Die Verkaufsfähigkeit solcher Körnergemenge an den Handel ist praktisch nicht gegeben sofern keine mechanische Trennmöglichkeit vorhanden ist. Vor- und Nachteile sind von Fall zu Fall abzuwägen. Saatgutimpfung der Leguminosen mit Rhizobium-Präparaten Leguminosen können in Symbiose mit Rhizobium-Bakterien Luftstickstoff in eine nutzbare Form für die Wirtspflanze überführen. Die erforderlichen Bakterien müssen im Boden vorhanden sein. Ist das aus unterschiedlichen Gründen nicht der Fall, z. B. weil auf dem Standort noch niemals eine Wirtsleguminose der erforderlichen Rhizobiumart angebaut wurde oder seit dem letzten Anbau mehr als 5 Jahre vergangen sind, dass keine Bakterien überleben konnten, müssen diese zugeführt werden. Die praktikabelste und verbreiteteste Methode der Anwendung, der sogenannten Impfung, ist die Mischung des Saatgutes mit dem Bakterienpräparat unmittelbar vor der Aussaat. Es gibt sowohl flüssige als auch pulverförmige Präparate. Das Saatgut kann schichtenweise im Drillkasten mit dem Präparat eingebracht und vermengt werden. Dadurch kommen die Bakteriensporen direkt mit dem Samenkorn in Kontakt und die Wirkungssicherheit wird verbessert. Das behandelte Saatgut sollte sofort in den Boden kommen. Behandeltes Saatgut sollte nicht gelagert und der direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt werden. Die Rhizobiumarten sind wirtsspezifisch, d. h. jede Leguminosenart geht nur mit einer bestimmten Rhizobiumart die nutzbringende Verbindung der Symbiose ein. 31 Leguminosenart Rhizobiumart Rotklee, Weißklee, Perserklee, Schwedenklee, Inkarnatklee Rhizobium leguminosarum biovar. trifolii Luzerne, Gelbklee, Weißer Steinklee Rhizobium leguminosarum biovar. meliloti Hornschotenklee Rhizobium leguminosarum biovar. loti Lupinenarten, Serradella Bradyrhizobium lupinii Erbsenarten, Wicken, Ackerbohnen Rhizobium leguminosarum biovar. viceae Gemüsebohnen Rhizobium leguminosarum biovar. phaseoli In zahlreichen Versuchen sind erhebliche Ertragssteigerungen durch den Einsatz von Rhizobium-Präparaten nachgewiesen worden, bedingt durch eine effizientere Stickstoffbindung und -bereitstellung für die Wirtspflanze. Geringe Preise für Mineralstickstoff in der konventionellen Landwirtschaft und derallgemeine Rückgang des Leguminosenanbaus haben die Rhizobium-Impfung in den Hintergrund gedrängt. Aber gerade bei der Umstellung von Flächen auf den ökologischen Landbau darf ihre Anwendung als Mittel einer sicheren und hohen Stickstoffbindung nicht vernachlässigt werden. Bei den Präparaten handelt es sich um Zuchtstämme, die aufgrund ihrer hohen Stickstoffbindungsleistung ausgewählt und vermehrt worden sind. Daneben sind sie auch hinsichtlich ihrer Überlebensfähigkeit bis zur Infektion der Wirtspflanze selektiert. Damit kann der Eintrag von Stickstoff als ertragsbegrenzender Faktor in die Fruchtfolge des ökologischen Landbaus erhöht werden. Körnererbse Ackerbohne Futternutzung (Tanninarme Sorten können zu einem höheren Anteil in der Fütterungsration insbesondere bei Schweinen eingesetzt werden, Vicin- und Convicinarme Sorten sind besonders für den Einsatz im Geflügelfutter geeignet Futternutzung Standort günstig: milde, humusreiche und warme mittlere Bodenverhältnisse anbauwürdig auf Sandböden ab 28-30 Bodenpunkte zähe Ton-, arme Sand- und kalkarme Moorböden sowie Böden mit Staunässe scheiden aus Standort gut geeignet: tiefgründige, gut durchlüftete, feuchte Böden in möglichst kühlfeuchten Lagen Standorte mit über 45 Bodenpunkten, opt. pH-Werte von 6,0 - 7,0 Aussaat Aussaat Mitte März bis April Saattiefe: 4-6 cm Ende Februar (ab Beginn Befahrbarkeit der Böden) bis Mitte April Pflege Pflege Blindstriegeln bis ca. 5-8 Tage nach der Saat möglich weitere Striegelgänge ab 2. Fiederblatt bis kurz vor dem Verranken sinnvoll spätestens beim Ranken der Erbsen sollten keine Pflegemaßnahmen mehr durchgeführt werden, um Schädigungen der Pflanzen zu vermeiden Ernte mit ca. 17 bis 19 % Feuchte möglich, wenn der Bestand zu einem Teppich zusammengefallen ist lagerfähig ab 14 % Reife Pflanzenlänge Lagerneigung Ascochyta (Nur bei Ackerbohne) Botrytis (Nur bei Ackerbohne) TKM Kornertrag Rohproteinertrag Rohproteingehalt 2008, KWS LOCHOW Futtererbse Blühdauer ALVESTA – 4 4 3 6 3 4* 4* 6 8 8 5 Bodenansprüche Für alle Erbsenstandorte. Sortenbeschreibung Eine sehr ertragsstarke Futtererbse mit günstiger TKM und guter Standfestigkeit. Saatzeit (kf. Kö /m2) optimale Saatzeitspanne 01.03.-30.04. ideale Aussaatstärke 80 - 100 Kö/m2 MYTHIC 2011, BayWa AG Futtererbse – 4 5 3 6 3 – – 6 7 7 6 Bodenansprüche Für alle Standorte ohne extreme Lageranfälligkeit. Sortenbeschreibung Mittellange kleinkörnige Sorte mit guter Standfestigkeit. Aufgrund hohem bis sehr hohem Proteingehalt ideal für die Fütterung geeignet. Saatzeit (kf. Kö /m2) optimale Saatzeitspanne 01.03.-30.04. ideale Aussaatstärke 80-100 Kö/m2 *alles Züchtereinstufungen Unkrautregulierung erfolgt durch Striegeln im Vorauflauf und erst wieder ab dem 3-Blattstadium bewährt hat sich zur Unkrautregulierung auch der Einsatz der Maschinenhacke Ernte Blühbeginn Einstufung nach Bundessortenamt. 33 Verwendung Verwendung Tanningehalt (Nur bei Ackerbohne) 32 Totreife: wenn sich Hülsen und Stengel vollständig schwarz verfärbt haben ab Körnerfeuchte zwischen 17-19 % möglich lagerfähig ab 14 % Saattiefe: 6-10 cm Rohproteingehalt Rohproteinertrag Kornertrag TKM Botrytis (Nur bei Ackerbohne) Ascochyta (Nur bei Ackerbohne) Lagerneigung Pflanzenlänge Reife Verwendung Bitterlupinen: Gründüngung 9 4 – 5 6 2 – 4 6 8 8 4 Gelbe Lupine Weiße Lupine Blaue Lupine (z. Zt. größte Anbaubedeutung, da toleranter gegen Anthraknose als Gelbe oder Weiße Lupine) Wuchstypen Für alle Ackerbohnenstandorte geeignet. Sortenbeschreibung Sehr hohe Korn- und Proteinerträge liefert diese Sorte. Sehr gute Standfestigkeit, eine frühe Blüte und Abreife sowie ein etwas längerer Wuchs runden die Sorte ab. Standort optimale Saatzeitspanne ab Befahrbarkeit des Bodens, Frosttolerant bis -5°C Aussaat ideale Aussaatstärke 35-45 Kö/m2 determiniert (endständig) Mitte März bis Mitte April Saattiefe: 2-4 cm Pflege 7 4 Für alle Ackerbohnenstandorte geeignet. Sortenbeschreibung Langjährig sehr leistungsfähige Sorte mit guter Standfestigkeit und mittlerer Wuchslänge. Hohe Proteinerträge, verbunden mit früher Blüte. Saatzeit (kf. Kö /m2) optimale Saatzeitspanne ab Befahrbarkeit des Bodens, Frosttolerant bis -5°C ideale Aussaatstärke 40-50 Kö/m 2 vor der Aussaat 1 - 2-malige flache Bearbeitung des Saatackers Samenunkräuter können nach der Aussaat mit Striegel oder Egge bearbeitet werden (Blindstriegeln), jedoch nicht zu spät, da unter günstigen Bedingungen eine zeitige Keimung möglich ist ab dem 3.-4. Fiederblatt weitere Striegelgänge möglich, striegeln bzw. hacken sollte erst in den Mittagsstunden erfolgen, wenn der Turgor (innrer Wasserdruck der Pflanze) abnimmt und somit die Verletzungsgefahr sinkt bei Bedarf sollten die Striegelarbeiten wiederholt werden, bis die Lupinen den Boden bedecken bzw. in die Streckungsphase gehen Ernte Mähdrusch, wenn die Hülsen braun sind und die Körner rascheln (Totreife) optimale Erntefeuchte liegt bei 14 bis 18 % aufgrund der geringen Platzfestigkeit der Hülsen (gerade bei Blauen Lupinen) dürfen die Lupinen nicht überständig werden Einstufung nach Bundessortenamt. BOREGINE 2003, BayWa AG Lupine, verzweigt Rohproteingehalt 7 Rohproteinertrag 7 Kornertrag 4 TKM 5 Botrytis (Nur bei Ackerbohne) 2 Ascochyta (Nur bei Ackerbohne) 5 Lagerneigung 5 Pflanzenlänge – Reife 4 Blühdauer 9 Bodenansprüche *alles Züchtereinstufungen Verzweigungstyp leichte, gut durchlässige Standorte keine zu hohen pH-Werte (Kalkchlorose, v. a. Gelbe Lupine) opt. pH-Werte für die Blaue Lupine von 5,0-6,5 Saatzeit (kf. Kö /m2) 2004, Saaten Union GmbH Ackerbohne Süßlupinen: eiweißreiches Grün- und Körnerfutter, Zwischenfruchtanbau Arten Bodenansprüche FUEGO 35 Blühbeginn 2012, Saaten Union GmbH Ackerbohne Lupine Tanningehalt (Nur bei Ackerbohne) FANFARE Blühdauer Einstufung nach Bundessortenamt. Blühbeginn 34 Tanningehalt (Nur bei Ackerbohne) Ackerbohne – 3 – 5 4 5 – – 6 8 7 4 Bodenansprüche Leichte bis mittlere Böden, pH 5,5 bis 6,8. Sortenbeschreibung Verzweigungstyp mit sehr hoher Ertragsleistung auf allen Standorten. Hohe TKM, dadurch geringer Schalenanteil. Besondere Eignung für den ökologischen Anbau durch starke Verzweigung und schnelles Schließen der Bestände. Saatzeit (kf. Kö /m2) optimale Saatzeitspanne 15.03-05.04. ideale Aussaatstärke 80-100 Kö/m2 Pflanzenlänge Lagerneigung Ascochyta (Nur bei Ackerbohne) Botrytis (Nur bei Ackerbohne) TKM Kornertrag Rohproteinertrag Rohproteingehalt 2001, BayWa AG, Lupine, endständig Reife BORUTA Blühdauer Einstufung nach Bundessortenamt. Blühbeginn 36 Tanningehalt (Nur bei Ackerbohne) Lupine – 4 – 4 3 3 – – 3 5 5 5 Bodenansprüche Ertragliche Vorzüge auf besseren oder maritim geprägten Standorten. Sortenbeschreibung Mittlerer bis hoher Kornertrag und ausgeglichene Ertragsleistung. Hervorragende Standfestigkeit. Gleichmäßige, frühe bis mittlere Abreife. Verlustarme Ernte, da höchste Pflanzenlänge unter den endständigen Typen. Saatzeit (kf. Kö /m2) optimale Saatzeitspanne 20.03.-10.04. ideale Aussaatstärke 100-120 Kö/m2 LILA BAER 2015, IG Pflanzenzucht – 3 – 5 4 4 – – 5 4 4 6 Bodenansprüche Leichte bis mittlere Böden. Sortenbeschreibung Verzweigungstyp mit guter Standfestigkeit und herausragenden Resistenzeigenschaften, zudem raschere Jugendentwicklung als andere Verzweigungstypen. Sie weist einen geringen Anteil aufplatzender Hülsen auf und hat somit eine geringe Ernteausfälle. Ideal für die Eigenverfütterung! Saatzeit (kf. Kö /m2) optimale Saatzeitspanne 15.03.-15.04. ideale Aussaatstärke 80-100 Kö/m2 PROBOR 2005, Baywa AG – 3 – 5 3 5 – – 3 6 8 Bodenansprüche Leichte bis mittlere Böden. Sortenbeschreibung Dieser Verzweigungstyp überzeugt durch mittlere bis hohe Kornerträge und weist eine hohe Standfestigkeit bei kleinem TKG auf. Zudem weist sie einen hohen Rohproteinertrag auf. Ideal für die Eigenverfütterung! 7 Saatzeit (kf. Kö /m2) optimale Saatzeitspanne 15.03.-15.04. ideale Aussaatstärke 80-100 Kö/m2 An folgenden Symptomen ist Anthraknose zu erkennen: 1. Frühsymptome kurz nach dem Feldaufgang: Pflanzen aus kranken Samen sind kleiner und wachsen kümmerlich, der Keimspross ist verkrümmt und die Keimblätter sind deformiert. Günstig ist es, wenn diese Pflanzen nach der Keimung schnell absterben (Ausschaltung des Infektionspotenzials) 2. Hauptsymptome kurz vor und während der Blüte: deutlich sichtbarer länglicher Fleck auf einer Seite des Stängels, meist braune oder braunrote Sporenlager erkennbar, oberhalb dieses nekrotischen Flecks wächst der Blütentrieb verdreht weiter oder krümmt sich zum Boden hin, die befallenen Triebe sterben häufig ganz ab, Nebentriebe können ebenfalls infiziert werden 3. Hülsenbefall während der Ausreife: bei sehr frühem Befall bleiben die Hülsen klein und verkümmern, entwickeln keine Samen, späterer Hülsenbefall zeigt sich in Deformierungen mit eingesunkenen Flecken (darauf häufig Sporenlager zu finden) und unterentwickelten kleinen Körnern, die meist braune oder schwarze Verfärbungen aufweisen. Später Hülsenbefall wird oft übersehen! Um die Anthraknosegefahr einzudämmen, sind folgende Gesichtspunkte zu beachten: optimale Saatbedingungen für einen raschen Feldaufgang anstreben und eine zügige Jugendentwicklung garantieren (ausreichende Bodenerwärmung, flache, gleichmäßige Saatgutablage, guter Bodenschluss) Bestandesdichte nicht überziehen und konkurrenzkräftige, hochwüchsige Unkräuter ausschalten, die Bestände müssen nach Niederschlägen rasch abtrocknen mechanische Verletzungen an den Pflanzen vermeiden (Wildverbiss), bei sauberen Beständen u. U. auf das Striegeln verzichten, feuchte Bestände nicht begehen Befallsherde (am Vorgewende beginnend) sofort bei trockenem Wetter abmähen, einzelne befallene Pflanzen selektieren (im Plastiksack vom Feld tragen), Spätbefall an Hülsen beachten! Der Nachbau von Lupinen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Züchters gestattet. Züchtungs- und Forschungsaktivitäten zur Verbesserung der Anbaueignung von Lupinen Entsprechend der Zielstellung der BMEL-Eiweißpflanzenstrategie sollen Lupinen und andere heimische Eiweißträger verstärkt als gentechnikfreier und regional produzierter Rohstoff für die Tier- und Humanernährung genutzt werden. Ackerbauliche Vorteile sind dabei nicht von der Hand zu weisen. Die Fähigkeit der Lupinen Luftstickstoff mit Hilfe von Knöllchenbakterien zu fixieren sowie schwer lösliche Phosphate zu mobilisieren, macht die Lupine zu einer hervorragenden Vorfrucht, besonders auf leichten Standorten. Neben der Bodenauflockerung durch die Ausbildung einer Pfahlwurzel lockert die Lupine auch enge Getreide-Rapsfruchtfolgen auf. Diese und noch viele andere Vorteile machen den Lupinenanbau so interessant. Neben hoher Saatgutqualität, einer guten Saatbettbereitung, der Saatgutimpfung und Unkrautbekämpfung zählen zu den Erfolgsfaktoren im Lupinenanbau vor allem die Zuchterfolge. Die Landwirte erwarten neben produktionstechnische Innovationen auch intensive Züchtungsarbeit bzgl. Ertragssteigerung und -stabilisierung. Sie sind bereit den Lupinenanbau auszuweiten, wenn ertragssichere, trockentolerante Sorten mit hohem Proteinertrag, passendem Aminosäuremuster und mit gleichmäßiger Abreife zur Verfügung stehen. Warum die Blaue Süßlupine? Hauptursache für die derzeitige Empfehlung des Bundessortenamts und den Landeseinrichtungen Blaue Süßlupinen anzubauen, geht auf die hohe Anthraknoseanfälligkeit der Weißen und Gelben Süßlupine zurück. Diese Pilzkrankheit kann zu Totalausfällen führen. Die Blaue Lupine hingegen ist kaum anfällig für Anthraknose. Zudem weißt sie im Anbau eine weite ökologische Streubreite weites ökologisches Optimum (Klima, Boden, Wasser, pH-Wert) auf und ist an leichte sandige Böden angepasst. Die Blaue Lupine zeigt eine schnelle Jugendentwicklung und frühe Reife. Sie findet Anwendung als Futter und Nahrungsmittel sowie als Industrierohstoff. Ertrag steigern und stabilisieren Wie die Landesssortenversuche (LSV) von 2012–2015 zeigen, weisen die Ertragsergebnisse (dt/ha) der Blauen Süßlupine hohe Schwankungen innerhalb eines Standorts auf. Werden diese mit den erhobenen Praxisschlag-Daten verglichen, wird der Handlungsbedarf, bezüglich der Beratung und der Aus-/Weiterbildung landwirtschaftlicher Fachkräfte, sichtbar. 37 Tabelle 1: Kornertrag Blaue Lupine (dt/ha) auf LSV-schlägen von 2010 bis 2015 Standort 2010 2011 2012 2013 2014 2015 LSV D-Standorte*1 20,3 30,4 21,1 12,3 21,7 14,5 *1 SV LUB Ökolandbau aus Sortenversuchen LFA MV, 18276 Gülzow Für den Erfahrungs- und Wissenstransfer zum Lupinenanbau und -verwertung dient das Verbundprojekt LUPINEN-NETZWERK als Teil der Eiweißpflanzenstrategie. Ziel des bundesweiten Netzwerkes ist die Ausweitung und Verbesserung des Anbaus und der Verarbeitung von Lupinen für Tier und Humanernährung. Wichtiger Bestandteil des Projekts sind die Leuchtturmbetriebe, auf denen aktuelle Erkenntnisse aus der Forschung in die Praxis umgesetzt und Daten zur Wirtschaftlichkeit und Ökosystemleistung der Lupine erfasst werden. Ein zentraler Punkt ist der Wissensaustausch zwischen Forschung, Beratung und Praxis. Daher werden Feldtage, Seminare oder Vortragsveranstaltungen zum Anbau und der Verwertung von Lupinen durchgeführt. Sorten – Was hat sich durchgesetzt? Was ist neu? Bei den Sorten wird zwischen nicht verzweigten (determinierte Wuchstyp) und verzweigten Wuchstypen unterschieden. Durch mehrjährige Anbauerfahrungen im ökologischen Landbau der LFA MV haben sich vor allem die Sorten Boruta (nicht verzweigt), Boregine und Mirabor (verzweigt) des Züchters Saatzucht Steinach GmbH & Co KG als geeignet erwiesen (Tab. 2). Entsprechend der „Sortenempfehlung Öko-Körnerleguminosen 2016“ vom Fachbereich Ökologischer Landbau am Institut für Pflanzenproduktion und Betriebswirtschaft der LFA MV wird empfohlen: Die Sorte Boruta hat durch ihren determinierten Wuchs den Vorteil, dass sie auch auf besseren Standorten und/ oder guter Wasserversorgung frühzeitig und gleichmäßig abreift. Allerdings ist eine rechtzeitige Ernte anzuraten, um erhöhtes Hülsenplatzen zu vermeiden. Die Ertragsleistung der kleinkörnigen Sorte liegt im mittleren Bereich, der Rohproteingehalt liegt im unteren Bereich. Die Sorte Boregine hat eine sehr hohe Ertragsfähigkeit. Sie weist einen mittleren Rohproteingehalt und eine hohe Tausendkornmasse auf. Die Aussaat sollte möglichst früh erfolgen. Ihre Fähigkeit Unkraut zu unterdrücken ist besser 38 als die anderer Sorten. Stärkeres Hülsenplatzen kann durch rechtzeitige Ernte verringert werden. Lupine Lupine Schwächen in der Standfestigkeit auf. Die großkörnige Sorte weißt durch ihren dichten Bestand auf ein gutes Unkrautunterdrückungspotential hin. Neue Zuchtstämme mit höherer Anthraknoseresistenz Mirabor besticht nach zweijähriger Prüfung durch sehr gute Erträge. Durch ihre mittlere Pflanzenlänge weißt sie Tabelle 2: Kurzcharakteristik der im ökologischen Landbau geprüften Sorten* Sorte Pflanzenlänge Standfestigkeit Reife Rohproteingehalt Tausendkornmasse Boruta (1) mk o+ m o- - Perkoz (gelb) (1) m - m + o Boregine (2) m o- m o + Probor (2) mk o m + o Borlu (2) mk o mfr o+ o+ Mirabor (2) m - m o + Die Forschung im Bereich der Krankheitsresistenz ist von hoher Relevanz. In den letzten Jahren konnten im Rahmen der Züchtungforschung am JKI in Groß Lüsewitz sowohl in pflanzengenetischen Ressourcen der Blauen Lupine als auch in solchen der Gelben Lupine sehr gut wirksame Resistenzgene gegen die Anthraknose identifiziert und züchterisch nutzbar gemacht werden, so dass für diese beiden Lupinenarten die Grundlagen zur Züchtung anthraknoseresistenter Sorten gelegt sind. Auch bei der Weißen Lupine gibt es Aktivitäten in der Resistenzzüchtung. Ein Forschungsprojekt am LfL in Freising in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Lehran- 39 stalten Triesdorf zeigt erste vielversprechende Ergebnisse zur „Optimierung der Anbautechnik der Weißen Lupine sowie Prüfung der Anbauwürdigkeit der Blauen Lupine und deren verschiedener Wuchstypen unter den Bedingungen des ökologischen Landbaus“ (www.lfl.bayern.de/iab/landbau/095521/index.php; DLZ Agrarmagazin, Vol. 7/2015, 46–48). „Die meisten Zuchtlinien zeigten eine deutliche Anthraknosetoleranz. Auch sind Sortenkandidaten identifiziert, die im nächsten Jahr erstmalig in der Wertprüfung geprüft werden sollen.“ (M. Deyerler; Landwirtschaftlichen Lehranstalten Triesdorf ). nach Ergebnissen der Sortenversuche in Mecklenburg-Vorpommern unter Berücksichtigung der Einstufung durch das Bundessortenamt (1) endständig; (2) verzweigt; + = gut; o = mittel; - = gering; ml = mittel lang; m = mittel; mk = mittel kurz; mfr = mittel früh * Quelle: http://www.landwirtschaft-mv.de/cms2/LFA_prod/LFA/content/de/Fachinformationen/Sorten/Sortenempfehlung/Sortenempfehlungen_oeko/Sortenempfehlung_Koernerleguminosen/FB_Leguminosen_oeko.pdf Neue Sorten im LSV der LFA MV und im Demonstrationsanbau des LUPINEN-NETZWERKES Die Eigenschaften der 2015 neu zugelassene Sorte Lila Baer werden erstmalig im LSV 2016 unter konventionellen Bedingungen und unter Bedingungen des Ökolandbaus geprüft. Innerhalb des LUPINEN-NETZWERKES wird die Sorte im Praxisanbau demonstriert. Der Züchter und Landwirte können am 04.07.2016 bei einer Feldbegehung in Erfahrungsaustausch zur Zuchtarbeit und den Lupinen-Vermarktungschancen treten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Veranstaltungshinweisen online: http://lupinen-netzwerk.de/veranstaltungen/ Der direkte Draht: Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei MV Dorfplatz 1 OT Gülzow 18276 Gülzow-Prüzen Foto: A. Gefrom, LFA MV; Blaue Lupine „Lila Baer“ Züchtungs- und Forschungsaktivitäten Einen großen Stellenwert der BMEL-Eiweißpflanzenstrategie hat die Förderung von Forschung und Züchtung. Im LUPINEN-NETZWERK sind sogenannte Kompetenzzentren integriert. Hierzu zählen Forschungseinrichtungen, Institutionen und Unternehmen, deren Wissen zum Anbau und zur Verwertung von Lupinen in das Projekt einfließt. Am Julius Kühn-Institut (JKI) in Groß Lüsewitz werden zur weiteren Verbesserung des Kornertrags bei Blauer Süßlupine neue Wuchstypen selektiert, die nach ersten Ergebnissen deutlich verbesserte Kornertragsmerkmale zeigen als aktuelle Sorten. Unter pflanzengenetischen Ressourcen der Blauen Lupine wurden zudem Linien gefunden, die frühe Abreife mit verbesserter Platzfestigkeit der Hülsen vereinen (P. Wehling, JKI). Das Forschungs- und Entwicklungsprojekt „Lupi Breed – Erhöhung der Ertragsstabilität und Ertragsleistung bei Süßlupinen als agrarökologisch wertvolle Eiweißpflanzen“ (http://orgprints.org/28840/)“ befassen sich mit der züchterischen Bearbeitung bzgl. Fotos: Mirko Runge, Saatzucht Steinach GmbH & Co KG Katrin Schönherr (Projektberater) Tel.: 03843 789-202 E-Mail: [email protected] der Verringerung des Blüten- und Hülsenabwurfes weitere Verbesserung des Kornertrags Verbesserung der Platzfestigkeit niedriger Schalenanteil Krankheitsresistenz pH-Wert-Toleranz Besuchen Sie uns auch im Internet: www.lupinen-netzwerk.de Weiterhin besteht ein Hauptaugenmerk auf die Optimierung der Qualität der Inhaltsstoffe der Lupinen, um die Einsatzfähigkeit in der Tier- und Humanernährung weiter zu steigern: niedriger Alkaloidgehalt hoher Rohproteingehalt günstige Rohproteinzusammensetzung LUPINEN-NETZWERK Dr. Annett Gefrom (Projektkoordination) Tel.: 03843 789-203, Fax: -111, E-Mail: [email protected] Grafik: Bernd Schachler, Saatzucht Steinach GmbH & Co KG Sojabohne Sojabohne Standort Gunstlagen (schnell erwärmende Böden) mit angepasstem pH-Wert und feinkrümeligem Saatbett (reagiert empfindlich auf Bodenverdichtungen). Auf trockenen, sandigen Standorten nur mit Beregnung wirtschaftlich. Kein steiniger Boden, da der Hülsenansatz sehr tief ist. Pflanzenlänge Lagerneigung Rohproteinertrag TKM Peronospora Sclerotinia 2 5 5 7 7 5 3 Bodenansprüche Für alle Sojastandorte. Sortenbeschreibung Eine etablierte, ertragsstarke und robuste Sojabohne für den ökologischen Anbau. Ernte Ab einer Kornfeuchte < 20%, schonende Trocknung auf < 13% zur Erreichung der Lagerfähigkeit Nabelfarbe Jugendentwicklung Reife Pflanzenlänge Lagerneigung Rohproteinertrag TKM Peronospora Sclerotinia hell 4 3 4 3 8 4 5 4 Bodenansprüche Für günstige Anbaulagen. Sortenbeschreibung Sie kombiniert eine zügige Jugendentwicklung, kurze Wuchshöhe und sehr gute Standfestigkeit. optimale Saatzeitspanne 15.04.-15.05. ideale Aussaatstärke 60 Kö/m2 gelb 3 5 4 3 - 4 Bodenansprüche Für alle Sojastandorte, gute Trockentoleranz. Sortenbeschreibung Die ertragsstärkste Sojabohne in der frühen Reifegruppe 000. Saatzeit (kf. Kö /m2) 4 Saatzeit (kf. Kö /m2) 60 Kö/m2 2013 Saatbau Linz Möglichst als Hackfrucht anbauen, auf die Beikrautregulierung in der Reihe achten. Wenn möglich mit Striegel flankieren (unbedingt Blindstriegeln). Schläge mit geringem Beikrautdruck auswählen LISSABON 15.04.-10.05. ideale Aussaatstärke SY LIVIUS Pflege Einstufung nach Bundessortenamt. optimale Saatzeitspanne Violett Ab einer Bodentemperatur über 10 Grad Celsius ab Mitte April bis Anfang/Mitte Mai Saattiefe 2-5 cm je nach Standort (je schwerer der Boden, desto flacher) Aussaatstärke: 65-70 Kö/m2 Alle Einstufungengemäß AGES 2015. 2 Saatzeit (kf. Kö /m2) Aussaat 2008 Saatbau Linz Reife 1997 Saatbau Linz Jugendentwicklung MERLIN 0-Sorten bis 0000-Sorten zeigen die Reifegruppe an (0 = spät, 0000= sehr früh) 000-Sorten haben einen Wärmebedarf vergleichbar wie Körnermais 240-250 K. Nabelfarbe Arten dunkelbraun Sehr eiweißhaltige Futterkomponente sowie für die menschliche Ernährung nach Wärmebehandlung (toasten) Blütenfarbe Verwendung 41 Violett Einstufung nach Bundessortenamt. Blütenfarbe 40 optimale Saatzeitspanne 15.04. bis 10.05. ideale Aussaatstärke 60 Kö/m2 Alle Einstufungengemäß AGES 2015. 4 3 Mais Mais 43 Folgende Sorten aus ökologischer Vermehrung können wir Ihnen vorbehaltlich der Eigenbelieferung für die Aussaat 2017 anbieten: Aussaat ab Ende April bis ca. Ende Mai Bodentemperatur zur Aussaat > 10 °C Saattiefe: 4-6 cm Pflege intensive Bodenbearbeitung vor der Aussaat mindestens einmal Blindstriegeln ab 3-6-Blattstadium nochmaliges striegeln wenn möglich, im Anschluß 2 x hacken (rotierende Hackwerkzeuge, z. B. Rollhacke von Vorteil) Ernte Silomais: Teigreife Grünmais: zwischen Grünreife und Milchreife beim Anbau von Körnermais meist Nachtrocknung notwendig (Sorten mit niedriger Reifezahl von Vorteil) Die Bedeutung von „stay-green“ Einige Maissorten werden als sogenannte „stay-green“Sorten eingestuft. Diese haben über die Körnerreife hinaus noch grüne Blätter. Dadurch wird das Zeitfenster zur Silomaisernte vergrößert. Auch beim Silomais wird der Erntezeitpunkt über die Kornreife festgelegt. Ist die Pflanze dann schon verstroht, gibt es Schwierigkeiten bei der Silierfähigkeit. Die Pflanze bleibt insgesamt länger vital und kann bis zum Ende der Kornabreife noch Photosynthese betreiben. Die „staygreen“- Sorten haben eine höhere Siloreife als Körnerreife (z. B. S240/K220). JOY 150 160 3 OSTERBI 200 - 4 TROIZI 200 200 KWS STABIL 200 200 BURLI 210 210 CATHY 210 220 P 7500 210 - SALUDO 210 RUKRAFT MOVANNA Züchter Pflanzenlänge stellt keine besonderen Ansprüche an den Boden, jedoch bieten gut durchlüftete, tiefgründige und humusreiche Böden gute Voraussetzungen wächst am besten bei neutraler bis schwach saurer Bodenreaktion (pH 5,5 bis 6,5) Falls keine BSA-Einstufung vorhanden wird die Züchtereinstufung angegeben. Gesamttrockenmasse Standort Kornreife Sorte Kornertrag Silomais Körnermais Kälteempfindlichkeit in der Jugend Verwendung Siloreife 42 5 6 DSV - 6 7 Caussade - 6 7 Caussade 9 7 7 KWS - 7 7 Caussade 4 - 7 7 DSV 4 - 6 7 Pioneer - 4 - 6 7 RAGT 210 210 3 7 6 7 Rudloff 220 220 4 - 7 7 DSV COLISEE 220 220 4 8 7 7 KWS RUBESTO 220 220 4 6 7 6 Rudloff DENNY 230 210 4 7 6 7 DSV BENEDICTIO KWS 230 230 4 8 8 7 KWS CAROLINIO KWS 230 ca. 230 5 8 7 8 KWS PADRINO 230 210 4 6 7 7 KWS P 8000 230 230 5 7 7 7 Pioneer COXXIMO 230 230 - - 6 7 RAGT QUENTIN 230 230 4 8 6 6 Rudloff LIPRIMUS 240 210 4 8 7 8 DSV LIBERATOR 240 240 5 9 8 8 DSV RONALDINIO 240 ca. 240 4 7 7 6 KWS GEOXX 240 240 4 - 7 8 RAGT RUBESTO 240 220 4 7 6 7 Rudloff KWS 5133 ECO 250 250 4 9 - 7 KWS PR 39 T 58 260 250 5 7 7 7 Pioneer RUMEGA 260 - 3 6 8 7 Rudloff FUTURIXX 280 290 4 9 - 8 RAGT 4 44 Buchweizen Verwendung Stamm Fagopyrum esculentum zur Körnernutzung (Brotgetreide und menschliche Ernährung) Pflanzen selber finden Anwendung in der „Heilmedizin“ als Salate oder Tee Gründüngung und Bodenbedeckung (gehört zur Familie der Knöterichgewächse): keine Fruchfolgeprobleme, aber geringe Wurzelmasse; mit tiefwurzelnden Partner (z. B. Inkarnatklee) verwenden Ölfrüchte Die Ölpflanzen gewinnen zunehmend Bedeutung im ökologischen Landbau, sowohl für die Margarineherstellung als auch in der Verwendung von naturellen, kaltgepressten Speiseölen. Der steigende Bedarf der letzten Jahre konnte aus einheimischer Erzeugung nicht abgedeckt werden, was 45 dazu führte, dass die Preise auf einem stabilen, hohen Niveau blieben. Mit der immer stärker werdenden Einführung gentechnisch veränderter Sojabohnensorten wird die Nachfrage bei einheimischen Ölpflanzen sicherlich weiter steigen. Standort gedeiht auf den kargsten Böden (leichte bis lehmige Sandböden) am besten geeignet: Heide- und Sandböden kühle und nasse Standorte meiden Aussaat ab Anfang/Mitte Mai (sehr frostempfindlich) kann im warmen, milden Klima auch nach frühräumenden Getreidearten bis Ende Juli ausgesät werden Zwischenfrucht: Anfang Juli-Ende August Pflege Pflegemaßnahmen sind nicht erforderlich und sinnvoll, da der Boden schnell beschattet und das Unkraut sowie die Begleitflora ausreichend unterdrückt wird Ernte Mähdruschreife: wenn die Samen kastanienbraun bis schwarz werden (glattsamiger Buchweizen) oder einfarbig grau und braun bis grauschwarz (rauhsamiger Buchweizen) Sorten der Art Fagopyrum tataricum sind nicht zur Körnernutzung geeignet, da ihre Körner Bitterstoffe enthalten und schlechter auszudreschen sind Der Anbau sollte vertraglich abgesichert werden.. Öllein Verwendung Fütterung, Technik (Lacke usw.), Medizin (Heilmittel), menschliche Ernährung Standort wärmere Lagen mit Böden ab 35 Bodenpunkte (bei kontinuierlicher Wasserversorgung auch weniger) humose, wasserhaltende sandige Lehm- bis lehmige Sandböden sehr feuchte Standorte und Späterntegebiete scheiden aus Aussaat Ende März bis Mitte April Saattiefe: 2-3 cm Pflege mehrmaliges flaches Bearbeiten des Saatackers vor der Aussaat Unkrautregulierung mit dem Striegel ab einer Wuchshöhe von 5-8 cm bei 20 cm Pflanzenhöhe sollten die mechanischen Pflegemaßnahmen abgeschlossen sein Ernte a. Buchweizen: Kora (Körnernutzung) Esculentum: für die Nahrungsmittelindustrie hervorragend geeignet, großes Korn, hohe Mehlausbeute, gut schälbar; Vegetationszeit von 10-12 Wochen. Gute Beikrautunterdrückung sodass Unkrautregulierung nicht notwendig ist. Aufgrund von feuchtem Stroh kann die Ernte schwierig sein. b. Lifago (Gründüngung) Beim Anbau als Zwischenfrucht, für den der bitterstoffarme F. tataricum eingesetzt wird, ist ein sicheres Abfrieren gewährleistet. Die Abreife erfolgt vergleichsweise schnell und Erträge von mehr als 1,5to / Hektar sind möglich. Gute Beikrautunterdrückung sodass Unkrautregulierung nicht notwendig ist; somit sehr konkurrenzkräftig und für den Begrünungsanbau prädestiniert, kein Nahrungsbuchweizen Totreife: sobald die Samen braun gefärbt sind und in der Kapsel rascheln 46 Winterraps Verwendung Foodraps, Futtermittel, Biodiesel Standort tiefgründige Böden wie milde Lehmböden aber auch schwere bis tonige Lehme und humose Sandböden mit ausreichender Nährstoff- und Wasserversorgung auf Staunässe und Bodenverdichtung reagiert Raps empfindlich Aussaat 10. bis 25. August Saattiefe: 2-3 cm Pflege sorgfältige Saatbettbereitung, mehrmalige flache Bodenbearbeitung vor der Aussaat Unkrautregulierung mit der Hacke: im Herbst ein- bis zweimal, im Frühjahr bei Bedarf ein weiteres Mal zusätzlicher Striegelgang bei 3 gut entwickelten Laubblättern möglich (Vorsicht! Raps reagiert sehr empfindlich) Ernte wenn die Körner hart und dunkelbraun bis schwarz sind und die Rapspflanzen beim Berühren rascheln Kornfeuchte möglichst < 9 % Verfügbare Sorten und Sortenbeschreibungen erfahren Sie aktuell von Ihrem Kundenberater. Sonnenblumen Verwendung Fütterung, Nahrungsmittelindustrie Standort humose, nährstoffreiche Böden mit guter Wasserversorgung kalte und schwere Böden sind ungeeignet Aussaat 10. bis 20. April (bzw. bis kurz vor oder nach den Eisheiligen) Saattiefe: 3-5 cm Pflege intensive Bodenbearbeitung vor der Saat (flaches Grubbern und Eggen) einige Tage nach der Saat Blindstriegeln möglich ab 10-12 cm Wuchshöhe weiterer Striegeleinsatz möglich Maschinenhacke beim Sichtbarwerden der Reihen mit Hohlschutzscheiben und vor Reihenschluß (20-30 cm Wuchshöhe) ratsam Ernte Bestand sollte vollständig abgestorben sein (brauner Stengel) die Kornfeuchte liegt im Idealfall zwischen 9-12 % (Totreife) häufig wird jedoch eine sofortige Reinigung und Trocknung der Ware notwendig sein Leindotter Verwendung Energetische und technische Nutzung (z. B. Treibstoff ) Standort Klima: tendiert in den Ansprüchen zu kontinentalen Bereichen, ist trockentolerant, besitzt große Anpassungsfähigkeit an extreme Umweltbedingungen Sein Anspruch an die Wasserversorgung ist wesentlich geringer als der von Sommerraps oder Öllein. Leindotter zeigt deshalb insbesondere auf trockenen Lagen und ausgesprochenen Sandböden eine deutliche Ertragsüberlegenheit zu den anderen vergleichbaren Ölpflanzen. Boden: Anspruchslosigkeit und Schnellwüchsigkeit erlauben Anbau auch auf weniger guten Böden (Sandböden) Aussaat Ende März/Anfang April (möglichst früh) Saattiefe: 0,5-1 cm, Getreidereihenabstand Aussaatstärke: 4-6 kg/ha (400-600 Pfl./m2) Leindotter benötigt ein feinkrümeliges Saatbett. Eine gute Rückverfestigung ist Voraussetzung für eine flache Aussaat und einen guten Anschluss an das Bodenwasser. Ernte relativ problemlos mit dem Mähdrescher zu ernten Erntetermin liegt in der Regel zwischen Ende Juli und Anfang August aufgrund der gleichmäßigen Abreife und guten Platzfestigkeit der Schoten kann der Drusch bei ca. 9 % Feuchtigkeit erfolgen 47 Futterpflanzen, einjährige 48 Futterpflanzen Reinsaaten und Gemenge für Futternutzung, Stilllegung und Begrünung Im folgenden Abschnitt sollen Ihnen Hinweise zur Wahl von Fruchtarten und deren Mischungen gegeben werden, die der Futtergewinnung, der symbiotischen Stickstoffbindung, der Bodenbedeckung und der Verminderung von Nährstoffverlusten dienen. Mit Ausnahme von Lupinen und Serradella sind alle einjährigen Leguminosen relativ anspruchsvoll und insgesamt als Hauptfrucht wenig spätsaatverträglich. Ackerbohne, Weiße Lupine und Alexandrinerklee erfordern im Zwischenfruchtanbau eine gute Wasserversorgung und müssen im Juli gedrillt werden. Felderbsen und Sommerwicken sind auch auf leichten Standorten ab 30 Bodenpunkten noch anbauwürdig. Alle Leguminosen lassen sich vielfältig untereinander und mit anderen Zwischenfruchtpflanzen kombinieren. Eine frühe Aussaat der Stoppelfrüchte, möglichst noch im Juli, ist nicht nur wegen der Sicherstellung einer ausreichenden Vegetationszeit erforderlich. Lange Trockenperioden im Spätsommer können dazu führen, dass der Aufgang sehr verzögert eintritt und somit die Wirkung der Zwischenfrucht entsprechend schwächer zum Tragen kommt. Deshalb sind immer die frühestmöglichen Termine anzustreben. Vorteilhafter hinsichtlich der Nutzung der Vegetationszeit sind in jedem Fall im Frühjahr eingebrachte Untersaaten, da diese in der Regel sofort nach der Ernte eine Bodenbedeckung bieten. Zwischenfrüchte und Gründüngung Phacelia Phacelia ist eine kurzlebige, schnellwüchsige, im Winter absterbende Pflanze mit geringem Wasserbedarf. Sie findet Verwendung im Zwischenfruchtbau als Bienenweide, für Gründüngung, Boden- und Gewässerschutz. Aufgrund der schnellen und dichten Bodenbedeckung besitzt sie eine hohe Unkrautunterdrückung. Da Phacelia mit keiner heimischen Kulturpflanze verwandt ist, sprechen Aspekte der Fruchtfolgegestaltung für den Anbau. Besonders in Rotationen mit hohem Rapsoder Rübsenanteil oder in Zuckerrüben- und Maisfruchtfolgen mit Mulchsaat ist eine Eingliederung empfehlenswert. Phacelia eignet sich für frühe und späte Aussaaten (Frühjahr - Mitte August). Optimaler Saatzeitpunkt: Anfang August - Anfang September. Je nach Aussaatzeit 8 - 12 kg/ha, Saattiefe etwa 1 - 2 cm. Eine Futternutzung erfolgt in der Regel nicht. Futterpflanzen, einjährige Zur Aussaat stehen eine Reihe Futterpflanzen für den ökologischen Anbau zur Verfügung. Vorbehaltlich der Anerkennung sind unter anderem nachfolgende Fruchtarten bzw. Sorten als Öko-Saatgut erhältlich. Alexandrinerklee Alexandrinerklee ist eine hochwachsende Pflanze (bis zu 1 m) mit eher geringer Nachwuchsleistung. Die anspruchsvolle (v.a. Wasser und Wärme), einjährige Kleeart ist nicht spätsaatverträglich und wird v.a. im Gemenge mit Einjährigem Weidelgras angebaut. Es existieren ein- und mehrschnittige Herkünfte. Die einschnittigen Herkünfte sind etwas schnellwüchsiger, oft günstiger, da die langsame Jugendentwicklung die Verunkrautung begünstigt. Gelbsenf Senf ist eine sehr massewüchsige, robuste Pflanze für den Zwischenfruchtanbau, die Aussaat sollte möglichst nicht vor dem 01.08. erfolgen, spätsaatverträglich bis 01.09., auch zur Körnersenferzeugung bei Frühjahrsaussaat geeignet. Aussaatmenge: 12 - 18 kg/ha Gelbsenf. Grünfuttererbse Grünfuttererbsensorten sind im Vergleich zur Körnererbse relativ kleinkörnig. Sie besitzen eine gute Standfestigkeit und liefern sehr hohe TM-Erträge. Besonders geeignet ist die Grünfuttererbse für den Zwischenfruchtanbau als Gemenge im Haupt-, Zweit- und Stoppelfruchtanbau: Grünhafer-Erbsengemenge zur Silierung und Frischverfütterung, Aussaatmenge: 30-60 kg/ha Erbsen Leguminosengemenge mit Sommerwicke, Ackerbohne oder Lupine, als Stoppelfrucht bis Anfang August drillen, Aussaatmenge: 30-80 kg/ha Erbsen Gemenge mit Gelben oder Blauen Lupinen oder Sommerwicken vorrangig für leichte Böden (5-35 Bodenpunkte), Aussaatmenge: 30-60 kg/ha Erbsen Inkarnatklee Inkarnatklee ist ein einschnittiger Klee für den Winterzwischenfruchtanbau (z. B. Landsberger Gemenge). Er ist raschwüchsig im Frühjahr, nutzt die Winterfeuchte gut und ist deshalb auch für leichte Böden geeignet. Jedoch eignet sich der Inkarnatklee nicht für Kahlfrostlagen. Kennzeichnend ist eine kräftig fleischrote Blüte. Die Aussaat erfolgt bis 10.09., Aussaatmenge: 25- 30 kg/ha bei Reinsaat zur Futternutzung. Der Anbau erfolgt nur als Stoppelfrucht Inkarnatklee ist als Untersaat nicht geeignet (verträgt Schröpfen nicht). Sommerwicken Die Sommerwicke ist eine sichere und leistungsfähige Futterpflanze, die den Boden intensiv durchwurzelt und ebenfalls als Gemenge im Haupt-, Zweit- und Stoppelfruchtanbau Verwendung findet. Sie eignet sich auch für den Anbau auf leichten Böden. Die Sommerwicke kann u.a. mit Getreide (Hafer, So. Roggen), Leguminosen wie Ackerbohne, Lupinen und auch Klee sowie Buchweizen ins Gemenge gestellt werden. Hauptsächlich dient der Aufwuchs mit Aussaattermin August zur Grünfuttergewinnung in der Zeit der abfallenden Massebildungsleistung der Grünlandbestände. Winterwicken Wie der Inkarnatklee bildet die Winterwicke als einjährig überwinternde Futterpflanze mit Welschem Weidelgras das Landsberger Gemenge. Die Winterwicke gilt als wichtige Pflanze für den Winterzwischenfruchtanbau und verfügt über eine starke Beikrautunterdrückung. Ölrettich Ölrettich wird hauptsächlich im Sommerzwischenfruchtanbau eingesetzt. Er verfügt über eine schnelle Masse- und eine sehr starke Wurzelbildung. Der Sameneintrag in den Boden muss durch Mulchen rechtzeitig verhindert werden. Die rasche Jugendentwicklung ermöglicht eine hohe Unkrautunterdrückung. Olrettich ist gering winterhart und friert somit sicher ab. Die Aussaatstärke liegt bei 25 kg/ha. Perserklee Perserklee ist ein einjähriger, schnellwüchsiger und mehrschnittiger, hochertragsreicher Klee mit einem guten Futterwert. Er eignet sich ebenfalls für die Beweidung. Der Anbau erfolgt als Stoppelfrucht, in Reinsaat oder im Gemenge mit Welschem bzw. Einjährigem Weidelgras sowie als Deckfrucht in Grünlandsaaten. Der Perserklee stellt geringe Ansprüche an den Boden, benötigt aber eine ausreichende Wasserversorgung. Die geringe Konkurrenzkraft gegenüber Unkräutern macht das Schröpfen nötig. Serradella Serradella ist eine robuste Leguminose für arme Standorte mit Bildung eines starken Wurzelsystems. Sie ist kalkempfindlich und bevorzugt daher saure, anlehmige Sandböden. Serradella ist eine gute Vorfrucht für Lupinen, da beide eine Symbiose mit derselben stickstoffbindenden Bakteriengruppe eingehen. Sie ist einschnittig, nicht winterhart und wächst auch bei niedrigen Temperaturen bis in den Spätherbst hinein. Saatzeit April-August. Aussaatmenge: 40 kg/ha. Luzerne Luzerne ist eine tiefwurzelnde, ertragreiche Futterleguminose mit guter Ausdauer und Winterfestigkeit, die sich sehr gut für den Anbau auf leichten und trockenen Standorten eignet. Luzerne verlangt einen pH-Wert von über 6 und verträgt keine stauende Nässe. Alle angebotenen Sorten sind Schnitttypen, die keine Beweidung vertragen. Für die extensive Beweidung ist nur die Sorte „Luzelle“ geeignet. Aussaatstärke: 18 - 22 kg/ha. Rotklee Rotklee bildet ein tiefreichendes Pfahlwurzelsystem. Durch das Zurückziehen des Vegetationspunktes in tiefere Bodenbereiche im Herbst wird eine verbesserte Winterfestigkeit erreicht. Rotklee ist sowohl für das kühle gemäßigte Klima mit hoher Luftfeuchtigkeit als auch für kontinentale Lagen prädestiniert. Aufgrund des zunehmenden Befalls mit Krankheitserregern und Schädlingen wird Rotklee meist nur überoder zweijährig genutzt, da es sonst zu Pflanzenverlusten in der zweiten und dritten Vegetationsperiode kommen kann. Während der Spätrotklee überwintert und im Frühjahr blüht, kann der Frührotklee dreimal pro Jahr geerntet werden. Aussaatstärke 18-20 kg/ha. Weißklee Als Gemengepartner ist Weißklee in Weide- und Ackerfuttermischungen einsetzbar (verbesserte Schmackhaftigkeit und Verdaulichkeit). Er wächst auf lehmigen und auch, wenn genügend Wasser zur Verfügung steht, auf leichteren Böden. Aufgrund seiner niedrigen Wuchshöhe ist die Aussaat als Untersaat sehr beliebt und kann bereits im zeitigen Frühjahr erfolgen (als Reinsaat oder im Gemenge mit z. B. Deutschem Weidelgras). Weißklee kann mit seinen oberirdischen Kriechtrieben in Bestandslücken hineinwachsen und wirkt somit beikrautunterdrückend. 49 Auszug aus unserem Feldsaatensortiment 51 Zahlreiche weitere Einzelkomponenten und Mischungen sind möglich; Sondermischungen ab 1.000 kg möglich 15 13 17 17 17 COUNTRY Öko 2206 Moor und feuchte Lagen 40 15 30 25 25 10 COUNTRY Öko 2208 Nachsaat mittelspät mit Klee 40 15 45 45 COUNTRY Öko 2212 Weißkleegras zur Mähweidenutzung 40 15 10 10 10 COUNTRY Öko 2213 Mähweide trockene Lagen 40 15 25 25 COUNTRY Öko 2214 Mähweide mittlere bis trockene Lagen 40 15 25 25 COUNTRY Öko 2215 Mähweide leichte Böden 30 10 COUNTRY Öko 2216 Mähweide Universal 35 10 8 20 20 20 COUNTRY Öko 2217 Pferdeweide Nature 40 25 20 25 COUNTRY Öko 2202 Weide- und Schnittnutzung 30 10 COUNTRY Öko 2203 Kleegras für Schnittnutzung 30 10 COUNTRY Öko 2249 Luzernegras leichte Böden 30 10 COUNTRY Öko 2250 Luzernegras mehrjährig 30 10 COUNTRY Öko 2251 Kleegras zwei- bis dreijährig 35 12 COUNTRY Öko 2252 Kleegras ein- bis zweijährig 35 12 COUNTRY Öko 2253 Luzerne-, Rotkleegras mehrjährig 35 12 15 10 COUNTRY Öko 2254 Klee-, Luzernegras mehrjährig 35 12 20 40 COUNTRY Öko 2255 Kleegras einjährig 35 COUNTRY Öko 2256 Sommer-Bio-Trio 35 Dt. Weidelgras früh Picaro diploid 20-30 10-15 100 Dt. Weidelgras früh Karatos tetraploid 20-30 10-15 100 Dt. Weidelgras mittel Alligator tetraploid 20-30 10-15 100 Dt. Weidelgras mittel Maurizio tetraploid 20-31 10-16 100 Dt. Weidelgras spät Tomaso/Honroso diploid 25 12 100 Dt. Weidelgras spät Rivaldo/Valerio tetraploid 25 12 100 Weißklee Huia konv. Ungebeizt** Rotklee Taifun/Lucrum 40 10 15 30 5 10 20 20 10 20 10 10 10 20 5 20 20 15 5 20 30 5-10 *Nachsaatstärke; Neuanlage 40 kg/ha ** Es gibt eine generelle Ausnahmegenehmigung für konventionell ungebeizten Weißklee, sodass Sie den Einsatz lediglich bei Ihrer Kontrollstelle melden müssen und keine Vorabgenehmigung erforderlich ist. 5 20 5 15 10 30 10 10 25 2 5 5 68 15 80 20 30 60 30 10 20 30 10 15 5 10 5-10 18-20 6 10 5 10 20 5 5 20 30 5 10 40 30 10 Höhenlage 40 Moor Mähweide günstige Lagen 10 feucht COUNTRY Öko 2204 10 normal 10 30 tocken 45 Alexandrinerklee 45 Perserklee 15 Gelbklee 20* Hornklee 10 Nachsaat mittelspät mit Klee COUNTRY Öko 2208 Schwedenklee 20 Rotklee 20 Weißklee 30 Nachsaat trockene Lagen Rohrschwingel 15 COUNTRY Öko 2207 Knaulgras 25 20* 15 20* Rotschwingel 25 20* Moor und feuchte Lagen Wiesenschwingel 50 30 Nachsaat ohne Klee COUNTRY Öko 2206 Lieschgras Deutsches Weidelgras spät 50 15 COUNTRY Öko 2205 Bastard Weidelgras Deutsches Weidelgras mittel 20 15* Einjähriges Weidelgras Deutsches Weidelgras früh 30 Nachsaat mit Klee Bezeichnung Welsches Weidelgras Untersaat 20 Neuanlage Nachsaaten Mähweiden und Weiden Klee- und Luzernegras Leguminosen 10 COUNTRY Öko 2201 Mischung Kleegras einjährig Gräser Luzerne Aussaatstärke kg/ha Einzelkomponenen 50 . . . ... . ... ... .. .. ... ... .. ... . .. .. .. ... . .. .. .. ... .. .. .. . . .. ... .. ... . .. ... .. ... ... . .. . .. .. ... ... .. .. . . . .. .. .. ... .. .. . . . .. .. .. ... .. .. .. .. .. ... .. . . ... ... . . .. . ... .. .. ... ... ... .. ... ... .. . .. ... ... .. ... .. .. . .. ... . . .. . .. .. .. . 30 20 20 . ... ... . .. 70 15 15 . ... ... . .. ... ... . . . . . .. .. .. ... ... ... ... ... ... .. .. .. .. .. .. .. .. ... . . ... . ... ... . . .. .. .. .. .. . 100 100 ... besonders geeignet / .. geeignet / . bedingt geeignet / kein . nicht empfohlen Untersaaten Untersaaten sind gerade im ökologischen Landbau von besonderer Bedeutung. Sie stellen ein wirksames Mittel zur Unkrautunterdrückung dar, begrünen auch nach der Aberntung der Deckfrucht die Ackerflächen und erzeugen somit wertvolle organische Substanz für die Bodenfruchtbarkeit bzw. lassen nach einer Körnerfruchternte auch eine zusätzliche Futternutzung auf derselben Fläche zu. In Form von legumen Untersaaten verfügt die nicht Leguminosen - Hauptkultur über eine Stickstoffquelle während der Vegetationszeit und darüber hinaus kann spät gebildeter Stickstoff für die Folgekultur zur Verfügung gestellt werden. Durchaus anspruchsvoll ist die Koordination bzw. Auswahl des Aussaatverfahrens, bei der entweder Deckfrucht und Untersaat gemeinsam vermischt ausgebracht werden, was eine kontinuierliche 53 Durchmischung der Saaten für eine homogene Ausbringung erfordert oder die Aussaat der Untersaat im Nachhinein in die Hauptkultur erfolgt. Schwierig gestaltet sich in Jahren mit ausgeprägter Vorsommertrockenheit die Etablierung der Untersaat aus der Frühjahrsansaat u. a. aufgrund der mangelhaften Konkurrenzkraft bei Wasser und Nährstoffen gegenüber der Deckfrucht. Trotzdem können sich auch solche Bestände sehr gut nach der Kornernte etablieren, wenn Ihnen Wasser und Nährstoffe dann nahezu ohne Wettbewerb zur Verfügung stehen. Beachtet werden sollte trotzdem die Konkurrenzfähigkeit der Untersaat, da besonders in kurzen Getreidebeständen hochwachsende Klee- und Grasarten in starke Wasser - Rivalität zur Deckfrucht treten können und außerdem zu Problemen beim Drusch führen. Untersaaten in Wintergetreide Herbst Kultur Saatmenge/ha Bemerkung/Saatzeit Dt. Weidelgras 10-15 kg bis November Rotschwingel 8-10 kg Knaulgras 8-10 kg Frühjahr Kultur Saatmenge/ha Bemerkung/Saatzeit Dt. Weidelgras 10-15 kg Februar/März Knaulgras 8-10 kg Rotschwingel 8-10 kg Weißklee 6-8 kg Rotklee 8-12 kg April Kultur Saatmenge/ha Bemerkung/Saatzeit Dt. Weidelgras 10-12 kg Bastardweidelgras 10-12 kg nach der Aussaat der Deckfrucht, Zumischung von 1 kg Weißklee o. Rotklee mgl. Welsches Weidelgras 10-15 kg Untersaaten in Sommergetreide Frühjahr März/April Zumischung von bis Max. 4-6 kg Rotklee gut mgl., Saatstärke Gras max. 9-10 kg Untersaaten 54 Gräser Untersaaten in Sommergetreide 55 Frühjahr Kultur Saatmenge/ha Bemerkung/Saatzeit Knaulgras 8-10 kg März Weißklee 6-8 kg März Kultur Saatmenge/ha Bemerkung/Saatzeit Welsches Weidelgras Rotschwingel 4-8 kg zur Maissaat Dt. Weidelgras 10-12 kg 2-3 Blatt Welsches Weidelgras 15-25 kg ab 30 cm hoher Maisbestand, 3-6 Blattstadium mit dem letzten Hacken Welsches Weidelgras ist ein kurzlebiges, schnellwüchsiges und feinstengeliges Mittelgras. Es kann einmal überwintern und ist in Gemengen wegen seiner schnellen Entwicklung Untersaaten in Mais Deutsches Weidelgras Deutsches Weidelgras bildet lockere, ausdauernde Horste. Es ist vor allem auf frischen und feuchteren Lagen verbreitet. Auf den ausreichend mit Wasser versorgten Mineralbodenstandorten gehört es zu den wichtigsten und wertvollsten Futter- und Begrünungsgräsern. Die Kombination aus hoher Narbendichte, Trittfestigkeit und gutem Nachwuchsvermögen bei ausgezeichneter Futterqualität macht es zu einem der wertvollsten Futtergräser. Für den Anbau auf Niedermoor sind nach regionalen Prüfungsergebnissen nur wenige Sorten geeignet. Ebenso ist der Anbau in kahlfrostgefährdeten Lagen und in Höhenlagen über 400 m risikobelastet. Frühjahr Weißklee 6-8 kg im 3-6 Blattstadium mit dem letzten Hacken sehr konkurrenzstark. Es bevorzugt frische lehmige Sandböden und feuchtes Klima, verträgt aber keine Staunässe. Einjähriges Weidelgras Einjähriges Weidelgras findet im einjährigen Futterbau sowie als Zwischenfrucht, zum Beispiel nach der Ernte frühräumender Früchte, Verwendung. Es liefert ca. 50 Tage nach dem Aufgang je nach Stickstoffversorgung den ersten Futterschnitt. Es ist nicht winterhart. Bastardweidelgras Untersaaten in großkörnigen Leguminosen Bastardweidelgras verbindet die Konkurrenzkraft des Welschen Weidelgrases mit der Ausdauer des Deutschen Frühjahr Kultur Saatmenge/ha Bemerkung/Saatzeit Dt. Weidelgras 5-10 kg Rotschwingel 5-10 kg Knaulgras 5-10 kg nach der Deckfruchtsaat (vor Auflaufen der Deckfrucht) oder mit dem letzten Striegeln Weidelgrases. Es ist vorzugsweise für die längerfristige Nutzung einzusetzen. Wiesenlieschgras Wiesenlieschgras ist ein langlebiges Mäh- und Weidegras. Auch für den Feldfutterbau (Kleegras) geeignet. Es liefert aufgrund der verhältnismäßig guten Massewüchsigkeit schon im ersten Jahr gute Erträge. Dieses Gras bevorzugt feuchte Lagen mit frischen, lockeren Humusböden. Wiesenschwingel kann sowohl auf Niedermoor und Mineralboden als auch in Höhenlagen ein wertvoller Gemengepartner im Dauergrasland oder in den Gemengen mit mehrjährigen Legumino- sen sein. Blattreiches, wertvolles Obergras, welches einen gut feuchten und humushaltigen Boden verlangt. Knaulgras Knaulgras ist ein ausdauerndes Obergras, das als Untersaat im Herbst oder Frühjahr eingesetzt werden kann. Es eignet sich besonders für trockene, leichte Böden und besitzt trotz langsamer Jugendentwicklung einen hohen Massewuchs und eine hohe Ausdauer. Aussaatstärke: 8 - 12 kg/ha. Sorten je nach Verfügbarkeit und Anerkennungen. Aktuelle Sorten erfahren Sie bei Ihrem Kundenberater. 56 Verkaufsbedingungen Handelsgesellschaft für Naturprodukte mbH Gut Rosenkrantz § 1 Geltungsbereich; Bestellungen; Schriftform 1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich, wenn und soweit nichts anderes individuell vereinbart worden ist, für alle Verträge, nach denen wir gegenüber unserem Vertragspartner – soweit dieser Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist (nachfolgend „Kunde“) – zu Warenlieferungen verpflichtet sind. Entgegenstehenden bzw. von diesen Verkaufsbedingungen abweichenden oder diese ergänzenden Bedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis derartiger Bedingungen des Kunden Lieferungen vorbehaltlos ausführen. Unsere Verkaufsbedingungen gelten in ihrer jeweils aktuellen, gültigen Fassung auch für alle zukünftigen, gleichartigen bzw. ähnlichen Geschäfte zwischen uns und dem Kunden, auch wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Durch die widerspruchslose Entgegennahme unserer Auftragsbestätigung oder, falls eine solche nach den Umständen nicht erwartet werden kann, durch die Entgegennahme der Lieferung erkennt der Kunde diese Verkaufsbedingungen als verbindlichen Vertragsbestandteil an. 2. Unsere Angebote bzw. die Annahme von Bestellungen des Kunden sind freibleibend und unverbindlich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, und stehen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten und der Beschaffbarkeit der Ware zu den vereinbarten, wirtschaftlich vertretbaren Konditionen, soweit wir eine mangelnde Selbstbelieferung nicht zu vertreten haben. 3. Unsere Angebote bzw. Bestellungen des Kunden erfolgen in der Regel schriftlich per Telefax, Telefon, E-Mail oder auf dem Postwege. Dabei kann für eine ordnungsgemäße Abwicklung der Bestellungen insbesondere in eiligen Fällen keine Haftung übernommen werden. Maßgeblich für den Inhalt der Bestellung des Kunden und Art, Umfang und Qualität der von uns zu erbringenden Warenlieferung ist allein unser schriftliches, in der Regel per Telefax übermitteltes Angebot bzw. unsere auf telefonische Bestellungen erfolgende schriftliche Auftragsbestätigung. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung der Bestellung getroffen werden, sowie jegliche Änderungen, der Rücktritt vom Vertrag oder dessen Aufhebung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis selbst sowie für jegliche sonst in diesen Verkaufsbedingungen enthaltene Schriftformerfordernisse. § 2 Termine; Lieferungen 1. Termine sind nur verbindlich, wenn sie zwischen uns und dem Kunden schriftlich ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind und verstehen sich als Termine, zu denen die Ware spätestens angeliefert wird. In zumutbarem Umfang sind wir auch zu Teillieferungen berechtigt. 2. Voraussetzung für die Lieferung ist die unbedingte Kreditwürdigkeit des Kunden. Wir sind berechtigt, mit der Auftragsbestätigung oder später – falls wir nach Vertragsabschluss Informationen erhalten sollten, die die Gewährung eines Kredites in der sich aus der Bestellung ergebenden Höhe nicht als völlig unbedenklich erscheinen lassen – einen Nachweis über die Kreditwürdigkeit und nach unserem Ermessen gegebenenfalls eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheit zu verlangen oder von dem Vertrag zurückzutreten. 3. Alle Ereignisse oder Umstände, die sich unserem Einfluss entziehen und die uns in von uns nicht zu vertretender Weise die Erfüllung unserer Vertragspflichten unmöglich oder unzumutbar machen, insbesondere Fälle höherer Gewalt, Lieferfristüberschreitungen durch unsere Lieferanten bzw. sonstige Auftragnehmer, Rohstoff-, Energie- oder Arbeitskräftemangel, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung, Verfügungen von hoher Hand und ähnliche Hindernisse befreien uns für die Dauer und den Umfang ihrer Auswirkungen einschließlich einer angemessenen Anlaufzeit von der Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen. Dies gilt auch, wenn die vorgenannten Ereignisse oder Umstände bei unseren Lieferanten oder sonstigen Dritten, derer wir uns zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen bedienen, eintreten und zu Lieferschwierigkeiten führen, ohne dass diese dies zu vertreten hätten. Beginn und Ende derartiger Ereignisse oder Umstände werden wir dem Kunden unverzüglich mitteilen. Dauern derartige Ereignisse oder Umstände länger als 3 Monate an, sind wir zum – auch lediglich teilweisen – Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wobei in diesem Falle lediglich bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden zurückzuerstatten sind. Der Kunde ist bei Vorliegen dieser Ereignisse oder Umstände nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit diese uns unangemessen lange von unseren vertraglichen Verpflichtungen befreien bzw. ein Festhalten am Vertrag für den Kunden aufgrund dieser Ereignisse oder Umstände zu unangemessenen, unzumutbaren Nachteilen führt. 4. Versendungen und Transport der Ware erfolgen ausschließlich auf Gefahr und Kosten des Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes schriftlich vereinbart wird. Die Übernahme der Beauftragung von Transport- bzw. Speditionsunternehmern bzw. die Übernahme der Versendungs- und Transportkosten durch uns führt nicht automatisch auch zur Gefahrtragung durch uns. 5. Einwegverpackungen werden mit Bereitstellung der Ware zur Versendung an den Kunden übereignet und von uns nicht zurückgenommen. Der Kunde ist mit Vertragsschluss durch uns als Dritter im Sinne von § 11 VerpackVO bzw. § 16 KrW-/AbfG beauftragt, die Verpackung gemäß den einschlägigen Vorschriften zu behandeln; die ordnungsgemäße Verwertung bzw. Entsorgung ist uns auf Anforderung schriftlich nachzuweisen. Bei Mehrwegverpackungen und -Transportmitteln geht auch das Pfand zu Lasten des Kunden. Entsprechende Mehrwegmaterialien sind, soweit sie nicht mehr benötigt werden, vom Kunden auf dessen Gefahr und Kosten ordnungsgemäß zu lagern und nach unseren Anweisungen gegebenenfalls an unseren Lieferanten bzw. an von uns beauftragte Speditions- bzw. Transportunternehmen zurückzugeben. Nach Rückgabe erfolgt die Erstattung des Pfandes ausschließlich durch denjenigen, an den es geleistet wurde. § 3 Preise; Zahlungsbedingungen 1. Unsere Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer und gelten ab Werk. 2. Die in unseren Angeboten bzw. in der Auftragsbestätigung enthalten Preise sind freibleibend und geben jeweils den aktuellen Marktpreis zuzüglich unserer Kostenbestandteile und Aufschläge wieder. Wir behalten uns insofern Änderungen vor, als sich zwischen Bestellung und Lieferung zu unseren Lasten Änderungen bezüglich des Marktpreises oder unserer Gestehungskosten ergeben. Der Kunde ist zur Zahlung der bei Lieferung jeweils gültigen aktuellen Preise verpflichtet. 3. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarungen gelten unsere Preise ab Werk – wobei hierunter der Ort zu verstehen ist, an dem wir die Ware von unserem Lieferanten beschaffen – bzw. EXW gemäß Incoterms 2000. Insbesondere bei Lieferungen mit Zielorten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie bei auftragsgemäßer Beschaffung von Waren aus dem Ausland gehen jegliche mit Aus- bzw. Einfuhr der Ware verbundenen Kosten, Steuern, Gebühren oder sonstigen Abgaben zu Lasten des Kunden. Der Kunde hat ferner bei derartigen Bestellungen mit vertraglich vereinbartem Auslandsbezug auch für sämtliche behördliche Genehmigungen im In- und Ausland zu sorgen. 4. Alle Rechnungen sind sofort nach Zugang fällig und vollständig – sofern keine Einzugsermächtigung besteht - durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Der Kunde kommt mit der Zahlung automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung durch uns oder sonstiger weiterer Voraussetzung bedarf, wenn er nicht zu dem in der Rechnung angegebenen Zeitpunkt zahlt bzw. ein Einzug der Rechnungssumme nicht möglich ist oder, falls eine solche Angabe nicht erfolgt ist, er nicht innerhalb von 15 Tagen ab Zugang der Rechnung zahlt. Im Zweifel kommt der Kunde spätestens 15 Tage nach Erhalt der Lieferung in Verzug. Zahlungen haben frei von jeglichen Gebühren, Spesen und sonstigen Kosten zu erfolgen. 5. Kosten für Rücklastschriften u. ä. die uns anderenfalls entstehen, gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Kunde verpflichtet, den jeweils ausstehenden Betrag mit 10 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verzinsen. Für jede nach Verzugseintritt erfolge de schriftliche Mahnung oder Zahlungsaufforderung werden zusätzlich 2,50 Euro Mahngebühr berechnet. 6. Die von uns bzw. unserem Lieferanten in branchenüblicher Weise festgestellten Abgangsgewichte am Versendungstag sind für die Zahlungsverpflichtung maßgebend. Auf dem Transport gegebenenfalls entstehende Gewichtsverluste gehen zu Lasten des Kunden, sofern sie nicht nachweislich auf einer von uns zu vertretenden fehlerhaften Behandlung der Ware während des Transports beruhen. Angegebene Gewichte verstehen sich bfn bzw. original Abladegewicht mit 1% Franchise. 7. Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten sind. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist ferner nur dann zulässig, sofern es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. § 4 Mängelhaftung 1. Der Kunde hat bei Erhalt einer Lieferung diese zunächst von seinen übrigen Warenbeständen getrennt zu halten und umgehend sorgfältig und eingehend, nicht nur oberflächlich zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind innerhalb von einem Werktag nach Erhalt der Lieferung uns gegenüber schriftlich per Telefax zu rügen. Zeigt sich ein bei der Untersuchung selbst bei Anwendung größtmöglicher Sorgfalt nicht erkennbarer Mangel erst später, so muss die schriftliche Mängelrüge binnen 24 Stunden nach Erkennbarkeit des betreffenden Mangels per Telefax uns gegenüber erfolgen; anderenfalls gilt die Lieferung auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt jeweils die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Unterlässt der Kunde nach den vorstehenden Vorschriften die Mängelrüge, so verliert er jegliche Rechte bezüglich dieser Mängel, auch die aus vertraglicher und gesetzlicher Mängelhaftung, sofern der Mangel durch uns nicht arglistig verschwiegen wurde, wir unsere Verpflichtung zur Beseitigung eines Mangels nicht bereits ausdrücklich schriftlich anerkannt haben oder wir nicht für vorsätzliches Verhalten haften. 2. Sofern nicht anders angeboten, stammen unsere Produkte von den bei Bestellung jeweils letzten Ernten. Die Nennung von Anbau- und Kontrollverbänden in unserem Angebot bzw. unserer Auftragsbestätigung stellt keine vereinbarte Beschaffenheit der Ware dar; Änderungen von Verpackungseinheiten sowie Anbau- und Kontrollverbänden behalten wir uns jederzeit vor. Von uns gelieferte Proben sind für die Qualität der vertraglich vereinbarten Lieferung nicht maßgeblich. Geliefert wird jeweils Ware von marktüblicher Art und Güte. 3. Der Kunde ist verpflichtet, gerügte Ware ordnungsgemäß zu lagern und gegebenenfalls erforderliche Schadensbegrenzungsmaßnahmen in Abstimmung mit uns durchzuführen. Ein eigenständiger Weiterverkauf bzw. eine Verarbeitung gerügter Warenlieferungen ohne vorherige schriftliche Abstimmung mit uns ist in keinem Falle zulässig; bei einem Verstoß hiergegen verliert der Kunde jegliche, auch gesetzliche Mängelhaftungsrechte. Dies gilt entsprechend bei einer Vermischung bzw. Vermengung der gerügten Warenlieferung mit anderen, beim Kunden vorhandenen Warenbeständen. Gerügte Warenlieferungen sind komplett zurückzugeben, wobei die Beauftragung eines Speditions- bzw. Transportunternehmens sowie der Ort der Rücklieferung nach unseren Anweisungen zu erfolgen hat. 4. Die richtige Bezeichnung und Kennzeichnung der Ware beim Weiterverkauf durch den Kunden in Übereinstimmung mit den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen ist ausschließlich Sache des Kunden. Er darf sich nicht ungeprüft auf unsere Angaben oder auf die unseres Lieferanten verlassen. Da wir nicht Produzent der von uns gelieferten Waren sind, können wir insbesondere für den Biostatus der Waren und für sonstige Qualitätsmängel, die nicht ohne Weiteres bei der durch uns durchgeführten oberflächlichen Sichtüberprüfung der Ware erkennbar sind, nicht haften. Die Übernahme einer Beschaffenheit- oder Haltbarkeitsgarantie durch uns setzt in jedem Falle die ausdrückliche schriftliche Bezeichnung unseres Haftungswillens als Garantie bei Vertragsschluss voraus. Mindesthaltbarkeitsangaben sowie das Vorhandensein bestimmter vertraglich vereinbarter Qualitäten der Ware setzt deren ordnungsgemäße Behandlung durch den Kunden voraus. 5. Für unsere Lieferungen übernehmen wir vorbehaltlich einer ordnungsgemäßen Mangelrüge und der ordnungsgemäßen Behandlung der gerügten Waren in der Weise Mängelhaftung, dass wir Mängel, deren Vorhandensein von uns zu vertreten ist, durch Ersatzlieferung beseitigen. Wir haften nicht für Mängel, die aufgrund fehlerhafter Behandlung der Lieferungen durch den Kunden oder durch Dritte, die weder unsere Erfüllungs- noch Verrichtungsgehilfen sind, entstehen und ebenso wenig für aus solchen Mängeln entstehende weitere Schäden. Unser Recht aus § 439 Abs. 3 BGB, die Ersatzlieferung zu verweigern, bleibt unberührt. Zur Ersatzlieferung ist uns vom Kunden in der Mängelrüge eine angemessene Frist einzuräumen. Bei vollständigem Fehlschlagen der Ersatzlieferung trotz dreimaliger Versuche durch uns und im Fall des § 439 Abs. 3 BGB bleibt es dem Kunden vorbehalten, Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Sonstige, auch gesetzliche Mängelhaftungs- oder Ersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, sofern wir nicht für vorsätzliches Handeln haften; für Schadensersatzansprüche gelten die nachfolgenden Bestimmungen über unsere allgemeine Haftung. Die Rechte des Kunden im Fall eines berechtigten VerbrauchsgüterkaufsRegresses nach §§ 478, 479 BGB bleiben von diesem § 4 unberührt. 6. Die Mängelansprüche des Kunden verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Gefahrübergang. Die Verjährung ist bei der Vornahme von Ersatzliefrungen vom Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Mängelrüge bei uns bis zur Vollendung der Ersatzlieferung bzw. zum vollständigen Fehlschlagen der Ersatzlieferung lediglich gehemmt. § 5 Haftung 1. Unsere Haftung aus vertraglichen bzw. gesetzlichen Haftungsgründen wegen Verletzung vertraglicher bzw. gesetzlicher Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Daneben haften wir auch für eine einfach fahrlässige Verletzung von für die Vertragserfüllung wesentlichen und die Erreichung des Vertrags sichernden Kardinalpflichten. Im Falle einer solchen Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den unmittelbaren Schaden und der Höhe nach auf den jeweiligen Wert der Bestellung bzw. auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt, sofern dieser höher ist. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei einfach fahrlässiger Verletzung von Leben, Körper bzw. Gesundheit sowie bei einer Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, des Haftpflichtgesetzes oder des Straßenverkehrsgesetzes und vergleichbare Regelungen. Diese Haftungsbeschränkung findet auf die Haftung unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen entsprechende Anwendung. 2. Von Schadensersatzansprüchen Dritter, die im ursächlichen Zusammenhang mit der Bestellung entstehen und die über unsere Haftung oder die unserer Erfüllung bzw. Verrichtungsgehilfen gemäß vorstehender Regelungen hinausgehen, stellt der Kunde uns und unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen frei. 3. Sofern der Kunde Warn- bzw. Rückrufaktionen wegen der Mangelhaftigkeit bzw. eines Produktfehlers der von uns gelieferten Ware durchführt, sind jegliche Maßnahmen vorab schriftlich per Telefax mit uns abzustimmen. Sofern eine derartige Abstimmung wegen Gefahr in Verzug und besonderer Eilbedürftigkeit der entsprechenden Maßnahmen nicht möglich ist, sind wir umgehend über getroffene Maßnahmen schriftlich zu unterrichten. Unterbleibt eine mögliche Abstimmung oder Unterrichtung, entfällt der Anspruch des Kunden auf Ersatz seiner Kosten und Aufwendungen, der nur dann gegeben ist, wenn wir im Außenverhältnis selbst haften. 4. Der Kunde haftet uns gegenüber nach den gesetzlichen Bestimmungen. 57 58 § 6 Eigentumsvorbehalt 1. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch soweit sie aus anderen Vertragsverhältnissen im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden resultieren, auch im Falle der Weiterveräußerung, Vermischung oder Verarbeitung unser Eigentum. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Weiterveräußerung, Vermischung oder Verarbeitung und jegliche Verfügung, die nicht im Rahmen des beim Kunden üblichen Geschäftsbetriebes erfolgen, bedürfen während der Dauer unseres Eigentumsvorbehaltes in jedem Fall unserer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Wird die von uns gelieferte Ware durch Vermischung wesentlicher Bestandteile einer einheitlichen Sache, so werden wir im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware zu den vermischten Sachen Dritter Mit- bzw. Alleineigentümer für die Dauer unseres Eigentumsvorbehaltes. Eine Verarbeitung der von uns gelieferten Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets ausschließlich in unserem Namen und Interesse, aber ohne die Übernahme von Verpflichtungen durch uns. Im Falle einer Verpfändung, Sicherungsübereignung, Weiterveräußerung, Vermischung bzw. Verarbeitung der von uns gelieferten Vorbehaltsware gelten sämtliche in diesem Zusammenhang erworbenen Ansprüche des Kunden gegen Dritte bereits jetzt als an uns zum Zwecke der Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden abgetreten. Sollte unser Eigentumsvorbehalt mit einer bereits erfolgten Globalzession des Kunden an Dritte zum Zweck der Finanzierung seines Geschäftsbetriebes kollidieren, so überträgt der Kunde uns bereit jetzt seine dingliche Anwartschaft an der von uns gelieferten Ware in dem Umfang, dass im Zeitpunkt der Freigabe des Sicherungseigentums durch den finanzierenden Dritten die entsprechende von uns gelieferte Ware wieder automatisch in unser Vorbehaltseigentum fällt, ohne dass der Kunde Eigentum daran erlangt. Der Kunde ist widerruflich durch uns ermächtigt, die an uns abgetretenen Ansprüche für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen, solange er uns gegenüber nicht im Zahlungsverzug ist oder drohende Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung vorliegt. Übersteigt der Wert der so bestehenden Sicherheiten unsere gesamten gesicherten Forderungen um 45 %, sind wir zu einer Freigabe der Sicherheiten in Höhe des diese Deckungsgrenze übersteigenden Betrages verpflichtet. 2. Der Kunde ist verpflichtet, uns rechtzeitig über alle ihm bekannt werdenden bzw. aus seiner Sphäre stammenden Umstände und Ereignisse schriftlich zu informieren, die geeignet sind, Bestand bzw. Umfang unserer Sicherheiten zu beeinflussen. 3. Jegliche erforderlich werdenden Interventionskosten im Zusammenhang mit der Wahrung unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt wird der Kunde uns ersetzen. Im Übrigen ist er zur Wahrung unserer Rechte in diesem Zusammenhang, insbesondere zur Offenlegung des Eigentumsvorbehalts gegenüber Dritten sowie zum Mitwirken an der Wahrung unserer Rechte verpflichtet. Verkaufsbedingungen AVLB Saatgut 4. Bei Verletzung der Zahlungspflicht durch den Kunden sind wir, nach erfolgloser einmaliger Mahnung unter Setzung einer angemessenen Frist, zum ausdrücklich zu erklärenden Rücktritt vom Vertrag und zum Herausverlangen der von uns gelieferten Ware berechtigt, soweit eine Fristsetzung nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht entbehrlich ist. Verlangen wir lediglich die Herausgabe, bedeutete dies nicht automatisch den Rücktritt vom Vertrag. AVLB Saatgut § 7 Rücktritt des Kunden Der Kunde ist vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen zum Rücktritt vom Vertrag nur berechtigt, sofern eine von uns zu vertretende vertragliche oder gesetzliche Pflichtverletzung vorliegt und er uns schriftlich erfolglos unter Setzung einer angemessenen Nachfrist und Androhung des Rücktritts abgemahnt hat. Besteht die Pflichtverletzung in von uns zu vertretenden Mängeln, gilt für die Rücktrittsrechte des Kunden ausschließlich die Regelung über Mängelhaftungsrechte in diesen Verkaufsbedingungen. § 8 Erfüllungsort; Gerichtsstand; Rechtswahl 1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, der Ort, an dem wir die Ware von unserem Lieferanten beschaffen, im Zweifel jedoch grundsätzlich Neumünster. Erfüllungsort für Zahlungen ist Neumünster. 2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus und im Zusammenhang mit der Bestellung ergebenden Streitigkeiten ist Neumünster, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Wir sind auch berechtigt, am Geschäftssitz des Kunden zu klagen. 3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von UN-Kaufrecht. Verkaufsbedingungen (Stand: Februar 2012) Handelsgesellschaft für Naturprodukte mbH GUT ROSENKRANTZ (Stand: Januar 2013) Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen für Saatgut nach dem Saatgutverkehrsgesetz mit Ausnahme von Pflanzkartoffeln und Zuckerrübensaatgut 1. Allgemeines 1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und damit verbundenen Rechtsgeschäfte, die Saatgut (mit Ausnahme von Pflanzkartoffeln und Zuckerrübensaatgut) nach dem Saatgutverkehrsgesetz zum Gegenstand haben. - „Mitte eines Monats“, in der Zeit vom 11. bis zum 20. einschließlich; - „Ende eines Monats“, in der Zeit vom 21. bis zum Schluss des Monats; - „Rechtzeitig zur Aussaat“, frühestens binnen fünf Werktagen nach Zugang der Versandverfügung. 1.2 Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Landwirten und sonstigen Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. 2.5 Bei Vereinbarung einer Zirka-Lieferung ist eine Abweichung der Liefermenge von bis zu fünf von Hundert der im Vertrag benannten Menge vertragsgemäß. Bei einer solchen Abweichung ist der zu zahlende gesamte Kaufpreis entsprechend der Mengenabweichung zu berechnen. 1.3 Die AVLB Saatgut werden vom Käufer spätestens mit Entgegennahme der ersten Lieferung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Dies gilt nicht, wenn der Käufer bis zum ersten Vertragsabschluss keine Gelegenheit hatte, vom Inhalt der AVLB Kenntnis zu nehmen. 1.4 Änderungen dieser Bedingungen werden dem Vertragspartner in Textform bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb von sechs Wochen seit Bekanntgabe in Textform widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird der Verwender den Vertragspartner bei Bekanntgabe der Änderungen besonders hinweisen. 1.5 Von den AVLB Saatgut abweichende Bedingungen des Käufers sowie sonstige Vereinbarungen wie Garantien, Änderungen und Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn der Verkäufer den betreffenden Bedingungen oder Vereinbarungen ausdrücklich zustimmt. 1.6 Soweit mündlich oder fernmündlich Rechtsgeschäfte vorbehaltlich schriftlicher Bestätigung abgeschlossen werden, gilt der Inhalt des Bestätigungsschreibens als vereinbart, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird im Bestätigungsschreiben hingewiesen. 2. Lieferung und Liefertermine 2.1 Ist ein Liefertermin oder eine Lieferfrist vereinbart, so hat der Käufer unaufgefordert dem Verkäufer spätestens fünf Werktage vor dem Termin oder dem Fristbeginn mitzuteilen, an welchem Ort die Lieferung zu erfolgen hat („Versandverfügung“). Trifft die Versandverfügung nicht rechtzeitig ein, so kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Käufer eine Nachfrist von mindestens drei Werktagen gesetzt und auch innerhalb dieser Nachfrist keine Versandverfügung erhalten hat. Liefertermine und Lieferfristen werden um die Dauer der Nachfrist verlängert. Entsprechendes gilt, wenn die Versandverfügung entgegen der Vereinbarung nur einen Teil der Lieferung betrifft, hinsichtlich des nichtverfügten Teiles. 2.2 Bestimmt sich die Lieferfrist nur nach dem Zeitpunkt, zu dem die Versandverfügung dem Verkäufer zugeht, so gilt im Zweifel prompte Lieferung gemäß Ziffer 2.4 als vereinbart. 2.3 Ist vereinbart, dass der Käufer die Versandverfügung an einem bestimmten Termin oder innerhalb einer Frist zu erteilen hat, so gelten die Bestimmungen der Ziffer 2.1 mit Ausnahme des ersten Satzes. Mangels einer solchen Vereinbarung hat der Verkäufer dem Käufer eine angemessene Frist für die Erteilung der Versandverfügung zu setzen; als dann gelten die Bestimmungen der Ziffer 2.1 mit Ausnahme des ersten Satzes. 2.4 Soweit nichts anderes vereinbart wird, ist zu liefern bei der Klausel: - „Sofort“, binnen fünf Werktagen nach Zugang der Versandverfügung; - „Prompt“, binnen zehn Werktagen nach Zugang der Versandverfügung; - „Anfang eines Monats“, in der Zeit vom 1. bis zum 10. einschließlich; 2.6 Der Käufer ist verpflichtet, Teilleistungen abzunehmen, es sei denn, dies ist für ihn im Einzelfall unzumutbar. 2.7 Liefert der Verkäufer nicht termin- oder fristgerecht, so hat der Käufer ihm eine Nachfrist von mindestens drei Werktagen zur Leistung zu setzen. Für Lieferungen innerhalb der Nachfrist gilt Ziffer 2.6 entsprechend. Liefert der Verkäufer innerhalb der Nachfrist nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat, Schadensersatz statt der Leistung verlangen. 2.8 Hat der Verkäufer trotz einer angemessenen Fristsetzung zur Nacherfüllung nur eine Teilleistung bewirkt, so gilt hinsichtlich der nichtbewirkten Teilleistung Ziffer 2.7. Satz 3 entsprechend. Vom ganzen Vertrag zurücktreten und Schadenersatz statt der Leistung verlangen kann der Käufer jedoch nur dann, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. 2.9 Der Käufer kann nicht vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn der Verkäufer bis zu fünf von Hundert der im Vertrag genannten Menge zuwenig geliefert hat; insoweit ist eine etwaige Pflichtverletzung des Verkäufers unerheblich. Bei einer Zirka-Lieferung gemäß Ziffer 2.5 gilt Satz 1, wenn der Verkäufer bis zu zehn von Hundert der im Vertrag genannten Zirka-Menge zuwenig geliefert hat. Die übrigen gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt. 2.10 Bei Verkäufen unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit übernimmt der Verkäufer nicht das Beschaffungsrisiko. Es besteht keine Verpflichtung des Verkäufers zur Lieferung, wenn es dem Verkäufer aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist, die Ware zu liefern. Dies ist insbesondere der Fall, wenn - der Vorlieferant, mit dem der Verkäufer ein Rechtsgeschäft abgeschlossen hat, um seine Lieferpflicht gegenüber dem Käufer zu erfüllen, seiner Pflicht zur richtigen und rechtzeitigen Belieferung des Verkäufers nicht nachkommt; - die zuständige Anerkennungsbehörde der Lieferung die Anerkennung versagt; - Lieferung aus eigener Vermehrung ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart ist und die Ware aus eigener Vermehrung aufgebraucht ist. Eine Verpflichtung des Verkäufers zur Leistung von Schadensersatz wegen Nichtlieferung bestimmt sich in diesen Fällen nach Ziffer 9. 3. Versand Wenn die Parteien nichts anderes vereinbaren, bestimmt der Verkäufer die Art und Weise des Warenversandes sowie die Verladestelle für die Ware. 4. Behandlung des Saatguts 4.1 Saatgut, das üblicherweise gebeizt oder in sonstiger Weise behandelt zur Anwendung kommt, ist gebeizt oder in der sonstigen Weise 59 60 behandelt zu liefern, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. 4.2 Will der Käufer sich nach einer von ihm oder in seinem Auftrag durchgeführten - erstmaligen oder zusätzlichen - Beizung oder sonstigen Behandlung auf einen Mangel an der gelieferten Ware berufen, so hat er durch geeignete Beweismittel nachzuweisen, dass der Mangel bereits vor der durch ihn oder den Dritten durchgeführten - erstmaligen oder zusätzlichen - Beizung oder sonstigen Behandlung bestanden hat. Als geeignetes Beweismittel kommt insbesondere ein vor der Beizung gezogenes Sicherungsmuster gemäß Ziffer 8.2 in Betracht. 5. Zahlung 5.1 Erfüllungsort für Zahlungen ist der Geschäftssitz des Verkäufers. 5.2 Falls nichts anderes vereinbart ist, ist die Zahlung ohne jeden Abzug unverzüglich nach Saatgut- und Rechnungserhalt fällig und binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu zahlen. Für den Verzug gilt die gesetzliche Regelung des § 286 BGB.1 5.3 Zur Annahme von Wechseln ist der Verkäufer nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet. Wechsel und Schecks werden in jedem Fall nur zahlungshalber angenommen, so dass die Kaufpreisforderung erst mit Leistung des im Wechsel oder Scheck angegebenen Betrages und nur in dieser Höhe erlischt. 5.4 Wird dem Verkäufer eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder Zahlungsfähigkeit des Käufers bekannt, so ist der Verkäufer befugt, sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich gestundeter Forderungen und solcher aus Wechseln, sofort fällig zu stellen und weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung oder der Leistung einer Sicherheit abhängig zu machen. Ist für diese Vorauszahlung eine Frist gesetzt, so ist der Verkäufer nach fruchtlosem Fristablauf berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. 5.5 Die Aufrechnung gegenüber Forderungen des Verkäufers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, die nicht auf dem selbem Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen. 6. Beschaffenheitsvereinbarung; gentechnische Einträge 6.1 Als vereinbarte Beschaffenheit des Saatgutes gemäß § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB gilt ausschließlich Folgendes: 1. Das Saatgut ist art- und sortenecht; 2. In Deutschland erzeugtes Saatgut erfüllt die Anforderungen gemäß der Anlage 3 zur Verordnung über den Verkehr mit Saatgut landwirtschaftlicher Arten und von Gemüsesaatgut vom 21. Januar 1986 in der jeweils gültigen Fassung; in anderen Ländern erzeugtes Saatgut entspricht den Anforderungen der jeweiligen europäischen Saatgutrichtlinie. 6.2 Die Sorten, von denen Saatgut zur Aussaat geliefert wird, sind – soweit nicht anderes ausdrücklich vereinbart ist – klassisch gezüchtete Sorten, die unter Verwendung traditioneller Züchtungsmethoden, also ohne den Einsatz von gentechnischen Methoden, aus gentechnisch nicht veränderten Elternkomponenten gezüchtet wurden. Bei Erzeugung dieses Saatgutes wurden Verfahren angewendet, die die Vermeidung des zufälligen Vorhandenseins gentechnisch veränderter Organismen (GVO) zum Ziel haben. Die Saatgutvermehrung erfolgt auf AVLB Saatgut AVLB Saatgut offenem Feld unter natürlichen Gegebenheiten mit freiem Pollenflug. Es ist deshalb nicht möglich, das zufällige Vorhandensein von GVOs völlig auszuschließen und sicherzustellen, dass das gelieferte Saatgut frei ist von jeglichen Spuren von GVO. Saatgutprüfstelle übereinstimmen. Stimmen die Feststellungen nicht überein, ist das noch verbleibende Teilmuster unverzüglich an eine andere, noch nicht mit der Untersuchung befasste Saatgutprüfstelle, die wiederum von der nach Landesrecht für den Käufer zuständigen Saatgut-Anerkennungsstelle bestimmt wird, zur Untersuchung zu übersenden. Die Feststellungen der dritten Saatgutprüfstelle sind für beide Parteien verbindlich, wenn sie mit einer der Feststellungen der zuvor befassten Saatgutprüfstellen übereinstimmen. Liegt eine solche Übereinstimmung nicht vor, gilt der Mittelwert aus den drei Untersuchungen als festgestelltes Ergebnis. Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich Verkäufer und Käufer darüber einig, dass der Käufer dem Verkäufer im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für den Verkäufer verwahrt. 8.3 Ist kein Saatgut mehr vorhanden und erkennt der Verkäufer des Saatguts eine Mängelrüge des Käufers nicht unverzüglich an, so ist unverzüglich eine Besichtigung des Aufwuchses durch einen geeigneten Sachverständigen durchzuführen, zu der Verkäufer und Käufer hinzuzuziehen sind. Der Sachverständige soll von der nach Landesrecht zuständigen Saatgut-Anerkennungsstelle benannt werden, in deren Bereich die Besichtigung stattfinden soll. Ziel der Besichtigung durch den Sachverständigen ist die Feststellung der Tatsachen und die Ermittlung möglicher Ursachen für den Sachmangel. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn das Saatgut zum Zweck des Wiederverkaufs erworben worden ist. 11.4 Der Aufwuchs aus dem vom Verkäufer gelieferten Saatgut ist mit dessen Trennung von Grund und Boden dem Verkäufer bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zur Sicherheit übereignet und wird vom Verkäufer unentgeltlich verwahrt. 6.3 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt: Der Verkäufer liefert Saatgut zur Erzeugung von Pflanzen. Das gelieferte Saatgut ist weder im verarbeiteten noch im unverarbeiteten Zustand zum menschlichen oder tierischen Verzehr bestimmt. Aus dem gelieferten Saatgut erwachsende Pflanzen dürfen nur nach vollständiger Trennung vom als Saatgut gelieferten Samenkörper als Lebens- und/oder Futtermittel verwendet werden. Insbesondere darf das gelieferte Saatgut nicht zur Erzeugung von Keimsprossen verwendet werden, bei denen Spross und Samen als Einheit verzehrt werden. Der Verkäufer haftet nicht für saatgutrechtlich nicht relevante Stoffe und/oder Mikroorganismen, die sich auf oder in den gelieferten Saatgutkörnern befinden. 7. Mängelrüge 7.1 Ist der Käufer Kaufmann, hat er das Saatgut unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Werktagen nach Übergabe zu untersuchen. Wird das Saatgut in geschlossenen Behältnissen zum Zweck des Wiederverkaufs erworben, besteht die Untersuchungspflicht nur, wenn das Behältnis geöffnet wird oder wenn Anzeichen, zum Beispiel an der Verpackung, erkennbar sind, die auf einen Mangel des Saatguts hindeuten. 7.2 Ist der Käufer Kaufmann, hat er offensichtliche Mängel des Saatguts unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Übergabe gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel sind vom Käufer, der Kaufmann ist, ebenfalls unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Werktagen nach bekannt werden, gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Maßgeblich ist der Zugang der Rüge beim Verkäufer. Der Verkäufer kann vom Käufer die Mängelrüge in schriftlicher Form verlangen, dadurch verlängern sich die Fristen in den Sätzen 1 und 2 auf fünf Werktage, wobei der Zugang der Rüge beim Verkäufer maßgeblich ist. 7.3 Sofern der Käufer zwar Unternehmer, aber kein Kaufmann ist, verlängern sich die in 7.1 und 7.2 genannten Fristen um jeweils zwei Werktage. 8. Musterziehung, Einholung eines Sachverständigengutachtens 8.1 Entdeckt der Käufer nach der Lieferung einen Mangel, auf den er sich berufen will, so hat er unverzüglich ein Durchschnittsmuster gemäß 8.2 aus der Lieferung ziehen zu lassen, soweit noch Saatgut vorhanden ist. Der Ziehung eines Durchschnittsmusters bedarf es nicht, wenn der Verkäufer den Mangel anerkannt hat. 8.2 Das Durchschnittsmuster muss gemäß den Probeentnahmevorschriften des Verbandes Deutscher Landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten von einer hierzu durch eine Landwirtschaftskammer, eine Industrie- und Handelskammer oder eine zuständige Behörde bestellten oder verpflichteten Person gezogen und gebildet werden. Aus dem Durchschnittsmuster sind drei gleiche Teilmuster zu bilden. Ein Teilmuster ist unverzüglich an eine der Saatgutprüfstellen (siehe beigefügtes Verzeichnis) zwecks Untersuchung einzusenden, das zweite Teilmuster ist an den Verkäufer zu senden und das dritte Teilmuster verbleibt beim Käufer. Zweifelt eine der Parteien das Untersuchungsergebnis der angerufenen Saatgutprüfstelle an, so ist das bei dieser Partei verbliebene Teilmuster unverzüglich an eine andere, noch nicht mit der Untersuchung befasste Saatgutprüfstelle, die von der nach Landesrecht für den Käufer zuständigen Saatgut-Anerkennungsstelle bestimmt wird, zur Untersuchung zu übersenden. Die Feststellungen der zweiten Saatgutprüfstelle sind für beide Parteien verbindlich, wenn sie mit den Feststellungen der ersten § 286 BGB: Verzug des Schuldners (1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich. (2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn 1.für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, 2.der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt, 3.der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert, 4.aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist. (3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug. (4) Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. 1 9. Mängelansprüche und Haftung 9.1 Der Verkäufer ist zum Schadensersatz wegen Pflichtverletzung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verpflichtet, es sei denn, der Verkäufer verletzt Leben, Körper oder Gesundheit des Käufers oder eine wesentliche Vertragspflicht, deren Erfüllung für die Erreichung des Vertragszwecks unverzichtbar ist. 9.2 Bei Sachmängeln, für die der Verkäufer haftet, leistet er nach seiner Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Erst wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist, kann der Käufer mindern oder vom Vertrag zurücktreten und, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, Schadensersatz statt der Lieferung verlangen. Satz 2 gilt nicht, wenn das Vorliegen des Sachmangels eine wesentliche Vertragspflichtverletzung darstellt, und die Erfüllung dieser Vertragspflicht für die Erreichung des Vertragszwecks unverzichtbar ist. 9.3 Mängelansprüche und Ansprüche wegen Pflichtverletzungen, die keine Sach- oder Rechtsmängel betreffen, verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Saatgutes. Das gilt nicht in den Fällen des § 309 Nr. 7 a und b BGB. § 438 Absatz 3 BGB bleibt unberührt. 9.4 Schadensersatzansprüche wegen fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. 9.5 Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. 10. Schadensminderungspflicht Der Käufer muss alle zumutbaren Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Schaden zu mindern. Hätte sich der Schaden abwenden oder verringern lassen, wenn der Mangel alsbald nach Erkennbarkeit gerügt worden wäre, so ist auch dies bei der Bemessung des Schadensersatzes zu berücksichtigen. 11. Eigentumsvorbehalte, Sicherungsübereignung 11.1 Sämtliche vom Verkäufer an den Käufer gelieferte Ware bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer (Vorbehaltsware). Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche der Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Dies gilt außerdem für Forderungen aus Schecks und Wechseln, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung begründet worden sind. 11.2 Durch eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nach 12.1 erwirbt der Käufer kein Eigentum, da er diese für den Verkäufer vornimmt, ohne dass für den Verkäufer daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren steht dem Verkäufer der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten 11.3 Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiterveräußern oder zur Aussaat verwenden. 11.5 Sämtliche Forderungen des Käufers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware sind zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Sicherung sämtlicher Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung an den Verkäufer abgetreten. Der Käufer ist berechtigt, diese Forderungen bis zum Widerruf durch den Verkäufer für dessen Rechnung einzuziehen. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. 11.6 Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten angemessen zu versichern, sofern dies üblich ist, und einen Schadensfall unverzüglich dem Verkäufer mitzuteilen. Insofern sind Forderungen aus dem Versicherungsvertrag im Voraus an den Verkäufer abgetreten, und zwar bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung. 12. Verwendung des Saatgutes 12.1 Der Käufer verpflichtet sich, das Saatgut nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung zu nutzen. Insbesondere darf der Käufer das Saatgut ohne vorherige schriftliche Erlaubnis des jeweiligen Sortenschutzinhabers, deren Erteilung im freien Ermessen des Sortenschutzinhabers steht, nicht zur Erzeugung von Vermehrungsmaterial verwenden. Entgegenstehende Bestimmungen des deutschen Sortenschutzgesetzes und der Europäischen Sortenschutzverordnung, insbesondere hinsichtlich des sog. Landwirteprivileges zum Nachbau im eigenen Betrieb, bleiben hiervon unberührt. 12.2 Verletzt der Käufer eine Verpflichtung nach Ziffer 12.1, so hat er auf Verlangen des Verkäufers oder des Sortenschutzinhabers an den Sortenschutzinhaber eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Kaufpreises des Saatguts zu entrichten. Hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung des Käufers zum weitergehenden Schadensersatz. 13. Streitigkeiten 13.1 Sofern die Parteien des Kaufvertrages Kaufleute sind, werden alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag nach Wahl des Anpruchsstellers durch ein Schiedsgericht für Saatgutstreitigkeiten oder ein ordentliches Gericht entschieden. Die Schiedsgerichte für Saatgutstreitigkeiten werden auf der jeweiligen Homepage von BDP, DRV und BVO bekannt gemacht. 13.2 Zuständig ist das für den Ort des Geschäftssitzes des Anspruchsgegners zuständige Schiedsgericht für Saatgutstreitigkeiten oder ordentliche Gericht, es sei denn, die Parteien vereinbaren etwas anderes. 13.3 Das Schiedsverfahren regelt sich nach der Verfahrensordnung des zuständigen Schiedsgerichts. 14. Sonstiges Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AVLB Saatgut unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung werden die Parteien eine wirksame und durchführbare Bestimmung vereinbaren, die den wirtschaftlichen Interessen beider Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass die AVLB Saatgut eine unbeabsichtigte Lücke aufweisen. Stand: 01.01.2013 61 62 Unsere Ansprechpartner Unser Vertriebsgebiet auf einen Blick 63 Handelsgesellschaft für Naturprodukte mbH Gut Rosenkrantz Oderstraße 45, 24539 Neumünster, Telefon +49 (0) 43 21 - 990 136, Fax +49 (0) 43 21 - 990 27 136 Kiel Leitung Zentrale Neumünster Louisa v. Münchhausen Telefon 0 43 21/990 136, Fax 0 43 21/990 27 136, Mobil: 01 72/729 31 75 E-Mail: [email protected] Rostock NEUMÜNSTER MecklenburgVorpommern Güstrow DEMMIN Schwerin Parchim Zentrale Neumünster Sarina Gräsel Telefon 0 43 21/990 244, Fax 0 43 21/990 27 244 E-Mail: [email protected] Neustrelitz Hamburg Prenzlau Bremen Wittenberge Oranienburg BASSUM Disposition Saatgut HaGe Nordland Yvonne Littmann Telefon 0 39 98/28 31 11, Fax 0 39 98/28 31 31 E-Mail: [email protected] SachsenAnhalt Hannover Eberswalde Berlin Potsdam Luckenwalde Magdeburg Wernigerode Logistik Getreidehandel Reiner Holke Telefon 0 43 21/990 18, Fax 0 43 21/990 27 18 E-Mail: [email protected] Köthen/Anhalt Nordrhein-Westfalen Nordhausen Mühlhausen Düsseldorf Leipzig Weißenfels Markkleeberg Sömmerda Betriebsleitung Standort Bassum Bastian Först Telefon 0 43 21/990 250, Fax 0 43 21/990 255, Mobil 01 72/446 04 60 E-Mail: [email protected] Dresden Zeitz Sachsen Vertrieb Futtermittel Maren Maitra Telefon 0 43 21/990 251, Fax 0 43 21/990 27 158, Mobil 01 72/446 04 65 E-Mail: [email protected] Legende Frankfurt Vertrieb Nord Hans Henning Petersen Telefon 0 43 21/990 170 Fax 0 43 21/990 27 153 Mobil 01 72/ 452 53 40 E-Mail: [email protected] Mainz Saarbrücken Nürnberg Saarland Stuttgart Baden-Württemberg München Vertrieb West Wilfried Arends Telefon 0 43 21/990 171 Fax 0 43 21/990 27 248 Mobil 01 72/ 317 34 66 E-Mail: [email protected] Vertrieb Ost Jörg Freiheit Telefon 0 43 21/990 172 Fax 0 43 21/990 27 249 Mobil 01 72/326 70 01 E-Mail: [email protected]