rasenkatalog - L. Stroetmann

Transcription

rasenkatalog - L. Stroetmann
RASENKATALOG
TITEL-STORY
LANDHÄNDLER IM BLICKPUNKT –
Landmarkt Wiegmann
L. STROETMANN SAAT
RASEN 2015
– DAS EXTRA AUF 32 SEITEN –
Standorte
Unsere Niederlassungen
Wir bieten Ihnen Kundennähe an neun Standorten und darüber hinaus verfügen
wir über ein Netz von Vertriebspartnern im gesamten Bundesgebiet.
Produktion/Vertrieb
Hagenow
Zentrale Münster
Produktion/Vertrieb
Altenweddingen
Produktion, Lager,
Vertrieb
Münster-Amelsbüren
MS-Hiltrup
MS-Amelsbüren
Hamburg
Hansa-Business-Park in
Münster-Amelsbüren:
Produktion und Großlager
Neu: Anschluss BAB-A1+ A43
Berlin
Produktion/Vertrieb
Querfurt
Köln
Produktion
Oer-Erkenschwick
Vertrieb
Paderborn
Produktion/Vertrieb
Schwarzadler
München
Vertrieb
Regensburg
Standorte L. Stroetmann Saat
Sieben Niederlassungen mit Vertriebsabteilung bieten im
Segment Rasen-Saatgut beste Beratung. Sprechen Sie uns an.
Inhaltsverzeichnis
L. Stroetmann Saat
L. Stroetmann Saat – Niederlassungen......... 2
Vermehrung, Artenbeschreibung............. 8 –9
Titel-Story
Wiegmann AGRAR..............................12—13
Sortiment — Rasetta............................ 14—16
Sortiment
Innovationen.............................................. 17
Darüber hinaus wird der Wunsch nach einer Handelsmarken-Profilierung über kundenspezifische Eigenmarken („private label“) häufiger formuliert.
Rasendünger............................................. 18
Wildblumenrasen +
Biologische Bodenverbesserer..................... 19
RSM Saatgut............................................ 20
Rasenanbau...................................... 21— 26
Fachinfos
„Man muss mit der Zeit gehen und
nah am Markt bleiben.“
– Georg Kloppenburg, Spartenleitung Saatgut –
Unternehmen L. Stroetmann........................ 6
Produktionsleitung in Frauenhand...........10—11
Saatgutprofi seit 1791 —
garantiertes und stetiges Wachstum.
Das Rasengeschäft erlebt seit einigen Jahren einen
Wandel, der anderen Konsumgütersegmenten gleicht.
Die Verpackungen werden kleiner, attraktiver und verbraucherfreundlicher. Die Nachfragen nach Neuheiten
sowohl im Verpackungsbereich als auch im Mischungsbereich mehren sich.
L. Stroetmann Saat – Ansprechpartner.... 4 – 5
Geschäftsbedingungen....................... 27—29
Öko-Zertifikat 2015.................................... 30
Ordersatz................................................. 31
Die Firma L. Stroetmann Saat, mit einer historischen
Firmengeschichte als Familienunternehmen, stellt sich
diesen Markt- und Kundenbedürfnissen gerne. Unseren
Möglichkeiten sind hier keine Grenzen gesetzt.
Wir laden hiermit alle Geschäftspartner ein, zusammen
mit uns in die Zukunft zu gehen und mit Freude, Kreativität und Engagement neue Märkte zu erobern.
Mit freundlichen Grüßen
L. Stroetmann Saat GmbH & Co. KG
i.V. Georg Kloppenburg
3
Ihre Ansprechpartner
Produktion · Münster-Amelsbüren
ZENTRALE MÜNSTER
Zentralverwaltung
Harkortstraße 30 · 48163 Münster
Geschäftsführung:
Lutz Stroetmann
Zentrale · 48163 Münster
Harkortstraße 30
Telefon
02 51 ∙ 71 82 - 0
Fax
0251 ∙ 71 82 - 285 Spartenleitung
Georg Kloppenburg
0251 · 7182 - 2480251 · 7182 - 285
0163 · 7182 - 248
[email protected]
[email protected]
Produktmanagerin Mischungen
Ines Weiland
0251 · 7182 - 4230251 · 7182 - 5423
[email protected]
Produktmanagerin Mischungen
Annette Dröge0251 · 7182 - 4230251 · 7182 - 5423
[email protected]
Produktmanagement Katja Meyer-Zurwelle0251 · 7182 - 2700251 · 7182 - 5270
[email protected]
Vertrieb · 48163 Münster-AmelsbürenTelefon
Fax
Lübecker Straße 33
025 01 ∙ 9220 89 - 0 02501 ∙ 9220 89 - 99
NL-Leitung / Verkauf
Ingo Rehbaum
0 25 01 ∙ 92 20 89 - 60
01 63 ∙ 71 82 - 199
[email protected]
02 51 ∙ 71 82 - 51 [email protected]
Verkauf
Horst Wieligmann
0 25 01 ∙ 92 20 89 - 62
01 63 ∙ 71 82 - 209
Verkauf
Sebastian Jeiler
0 25 01 ∙ 92 20 89 - 63
02 51 ∙ 71 82 - 52 84 01 63 ∙ 71 21 - 818
Verkauf
David Schnieders
0 25 01 ∙ 92 20 89 - 69
02 51 ∙ 71 82 - 59 39
01 63 ∙ 71 82 - 132
Disposition - Verkauf
Matthias Künzel
0 2501 ∙ 92 20 89 - 65
0251 ∙ 71 82 - 56 77 Disposition - Verkauf
Nikolai Schlichtmann 0 25 01 ∙ 92 20 89 - 64
02 51 ∙ 71 82 - 56 30
Disposition - Verkauf
Tobias Heinrich
0 25 01 ∙ 92 20 89 - 67
02 51 ∙ 71 82 - 59 37 [email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Produktion · 48163 Münster-AmelsbürenTelefon
Hansa-BusinessPark, Lübecker Straße 33
025 01 ∙ 9220 89 - 0
Fax
025 01 ∙ 9220 89 - 20
ProduktionsleitungChristel Micke02501 ∙ 922089 - 50
[email protected]
Produktionstechnik
Klaus Lütke-Harmann
02501 ∙ 922089 - 10
[email protected]
Disposition
Christian Westhues
02501 ∙ 922089 - 12
[email protected]
Disposition
Michael Rahn
02501 ∙ 922089 - 11
[email protected]
Telefon 05251 ∙ 779182 - 0
Fax 05251 ∙ 779182 - 49 [email protected]
Vertrieb · 33106 Paderborn
Halberstädter Straße 38 [email protected]
NL-Leitung / Verkauf
Tim Dahms
0 52 51 ∙ 77 91 82 - 19
02 51 ∙ 71 82 - 59 [email protected]
01 63 ∙ 71 82 - 822
Verkauf
Rüdiger Ortmann
0 52 51 ∙ 77 91 82 - 13
02 51 ∙ 71 82 - 59 [email protected]
01 63 ∙ 71 82 - 223
4
Disposition
Manfred Olschewski
0 52 51 ∙ 77 91 82 - 10
Disposition
Michael Spier
0 52 51 ∙ 77 91 82 - 11
Disposition
Simon Lütkemeyer
0 52 51 ∙ 77 91 82 - 23
[email protected]
02 51 ∙ 71 82 - 59 [email protected]
[email protected]
Vertrieb · 19230 Hagenow
Robert-Bosch-Straße 3
Telefon
0 3883 ∙ 6413 - 0
Fax 03883 ∙ 6413 - 20 + [email protected]
NL‑Leitung / Verkauf
Oliver Wauer
0 38 83 ∙ 64 13 - 14
0 38 83 ∙ 64 13 - 20
VertriebsgebietSchleswig-Holstein01 63 ∙ 71 82 - 241
[email protected]
Verkauf
Joachim Haß
0 38 83 ∙ 64 13 - 13
0 38 83 ∙ 64 13 - 20
VertriebsgebietMecklenbg.-Vorpom.01 63 ∙ 71 82 - 239
[email protected]
Verkauf
Wolfgang Remmert
01 63 ∙ 71 80 - 812
0 38 83 ∙ 64 13 - 20
VertriebsgebietMecklenbg.-Vorpom.
[email protected]
Verkauf
Anja Köpnick
VertriebsgebietBrandenburg
0 38 83 ∙ 64 13 - 13
0 38 83 ∙ 64 13 - 20
01 63 ∙ 71 82 - 246
[email protected]
Verkauf
Dr. Achim Schmitt
0 38 83 ∙ 64 13 - 13
0 38 83 ∙ 64 13 - 20
VertriebsgebietNiedersachsen01 63 ∙ 71 21 - 836
[email protected]
Disposition - Saat
Frank Lückener
0 38 83 ∙ 64 13 - 18
0 38 83 ∙ 64 13 - 20
[email protected]
Disposition
Kai Jansen
0 38 83 ∙ 64 13 - 15
0 38 83 ∙ 64 13 - 20
[email protected]
Disposition
Lisa Palm
0 38 83 ∙ 64 13 - 12
0 38 83 ∙ 64 13 - 20
[email protected]
Vertrieb · 06268 Querfurt
Telefon
Obhäuser Weg 11034771 ∙ 606 - 0
Fax 034771 ∙ 606 - 34
[email protected]
Verkauf / Vermehrung
Günter Kose
03 47 71 ∙ 6 06 - 32
02 51 ∙ 71 82 - 59 [email protected]
01 63 ∙ 71 82 - 257
Verkauf
Oliver Wauer
01 63 ∙ 71 82 - 241 [email protected]
Disposition - Verkauf
Silvia Rühlmann
03 47 71 ∙ 6 06 - 12
Disposition - Verkauf
Elke Ziegler
03 47 71 ∙ 606 - 13
[email protected]
Disposition - Verkauf
Petra Kretschmar
03 47 71 ∙ 6 06 - 28
[email protected]
[email protected]
Vertrieb · 93055 Regensburg
Äußere Wiener Straße 11
Telefon
0941 ∙ 640926 - 0
Fax 0941 ∙ 640926 - 15
NL-Leitung / Verkauf Ivar Westerman
09 41 ∙ 64 09 26 - 16
01 63 ∙ 7182 - 232
[email protected]
[email protected]
Verkauf
Ute Brey
09 41 ∙ 64 09 26 - 13
01 63 ∙ 71 82 - 489
02 51 ∙ 71 82 - 59 [email protected]
Verkauf
Ulrich Kautzmann
0 76 44 ∙ 92 38 10
01 63 ∙ 7121 - 820
0251 ∙ 71 82 - 59 [email protected]
Disposition
Gerhard Winkler
09 41 ∙ 64 09 26 - 12
02 51 ∙ 71 82 - 59 [email protected]
Vertrieb - Innendienst
Thomas Huber
09 41 ∙ 64 09 26 - 11
02 51 ∙ 71 82 - 59 [email protected]
Vertrieb · 02627 Radibor-Schwarzadler
Telefon
Alois-Andritzki-Str. 160359 35 ∙ 213 - 31
Fax 0359 35 ∙ 213 - 35 [email protected]
NL-Leitung / Verkauf
Frank-Rainer Stier
03 73 25 ∙ 2 992503 7325 ∙ 2 99 [email protected]
01 73 ∙ 3 80 35 14
Disposition Claudia Berndt
03 59 35 ∙ 2 13 - 31
Produktion · 39171 Sülzetal, Telefon
Altenweddingen, Am Silo 1039205 ∙ 6444 - 0
[email protected]
Fax 039205 ∙ 6444 - 20 [email protected]
NL-Leitung / Produktion
Roland Lehmann
01 63 ∙ 71 82 - 255
[email protected]
Disposition
Sabrina Wartenberg
03 92 05 ∙ 64 44 - 11
[email protected]
Disposition
Jens Gloße
03 92 05 ∙ 64 44 - 14
[email protected]
5
Unternehmen
Stroetmann Historie
L. Stroetmann wurde am 20. Februar 1791 als Handel für Bedarfsgüter landwirtschaftlicher Kunden in
Münster gegründet und befindet sich heute in sechster
Generation noch immer in Besitz und Führung der
Gründerfamilie Stroetmann. Damit ist L. Stroetmann
eine der ältesten Saatgutfirmen weltweit.
Über die vielen Jahre unserer Existenz waren Verlässlichkeit, Solidität, Seriosität und Kompetenz die besonderen
Werte, die auch unser heutiges Handeln bestimmen.
Die Gruppe ist heute in den zwei großen Geschäftsfeldern Saatgut und Lebensmittel tätig.
L.Stroetmann Saat ist einer der großen Spieler im bundesdeutschen und internationalen Saatguthandel mit
bedeutenden Marktanteilen in wichtigen Bereichen wie
z.B. dem Bereich Rasenmischungen.
In unserer Geschichte haben wir uns besondere
Marktbedeutung in der Produktion von Gräsermischungen und Saatgetreide erarbeitet. Diese überzeugende
Leistung wird durch eine herausragende Logistik untermauert.
Aufgrund unserer langjährigen Expertise und unserer
heutigen Marktbedeutung empfehlen wir uns Ihnen
stolz als
— der Saatgutprofi —.
G. Kloppenburg
- Spartenleiter Saatgut -
Unser Team stellt sich vor
Das Team (v.l.n.r)
Sparte
Saatgut
Das Gräsergeschäft im landwirtschaftlichen und Rasenbereich ist geprägt durch mehrjährig vorlaufende
Kontrakte, Vermehrungsplanung sowie weltweite
Beschaffungs­
strukturen. Als Rasenproduzent sind wir
Partner namhafter Handelsketten aus dem Baumarkt-,
Drogerie- und Lebensmittelsegment, die unsere europaweite und punktgenaue Distributionsfähigkeit schätzen.
Ein wesentlicher Bestandteil unseres Vertriebs stellt dabei
unsere Eigenmarke RASETTA dar, die für qualitativ hochwertige Rasenmischungen steht.
6
Wilfried Bender
Ines Weiland
Roland Schöne
Cornelia Hülsmann
Katja Meyer-Zurwelle
Wilhelm Wilmsmann
Georg Kloppenburg (n.a)
Saat
Saatgut
Saatgetreide
Tiernahrung
7
Vermehrung
Produktion von Einzelgräsern
Lolium perenne, Festuca rubra rubra, Festuca rubra trichophylla,
Poa pratensis...und...und...
Im Bereich von Rasenmischungen bietet L. Stroetmann
Saat seinen Kunden ständige Innovationen aufgrund
der modernsten Produktionstechnik. Zudem garantieren
wir eine umfassende Lieferfähigkeit für alle Mengen
und Produkte.
Diese Lieferfähigkeit können wir sicherstellen, indem bereits zwei Jahre vor Auftragserteilung bzw. Auslieferung
eine Vermehrungsanlage von Einzelgräsern beauftragt
wird. Dies betrifft große Pflanzenarten einer guten Qualitätsrasenmischung wie Lolium perenne, Festuca rubra
rubra, Festuca rubra trichophylla, Poa pratensis, Phleum
pratensis und viele andere.
Zeitgerecht werden die Gräser als Rohkomponenten,
die das Fundament für unsere Gräser-Mischungen darstellen, in unserer Produktion in Münster-Amelsbüren
angeliefert.
Mit diesem Engagement — bei hohem eigenen Risiko —
sichert L. Stroetmann Saat somit bewusst die zukünftige
Umsatzentwicklung der Kunden ab. Tatsächlich werden immer wiederkehrende Versorgungsengpässe von
Einzelgräsern zum Bedarfszeitpunkt abgepuffert und
damit praktisch ausgeschlossen.
In der Folge generieren unsere Kunden sichere eigene
Umsätze und Wachstum im Bereich Rasenmischungen.
Diese einzelnen Gräserarten werden vorrangig in
Europa, bei Bedarf auch auf der südlichen Erdhalbkugel (Neuseeland, Australien, Südamerika usw.) im Auftrag von L. Stroetmann Saat vermehrt, aufbereitet und
zertifiziert.
G. Kloppenburg
- Spartenleiter Saatgut -
Artenbeschreibungen
Lolium perenne
( Deutsches
Weidelgras )
Deutsches Weidelgras ist eines
der wertvollsten Gräser für
sämtliche Arten von Rasen und
anderen Grünlandflächen, da es eine dichte Narbe
bildet. Weiterhin ist das Deutsche Weidelgras ein äußerst robustes, trittfestes Gras mit guter Trockenheitsresistenz. Die sehr schnelle Anfangsentwicklung ergibt bei Neuansaaten einen guten optischen Effekt.
Für ausgesprochene Mähwiesen in geringerem Umfang zu
empfehlen, da es schnell begrünt und gute Anfangserträge
bringt.
8
Festuca
rubra rubra
( Rotschwingel
ausläufertreibend )
Der ausläufertreibende Rotschwingel
ist ein wichtiges Gras für Wiesen,
Weiden und besonders wertvoll
für die Ansaat von Rasen. Ausläuferrotschwingel eignet sich besonders für
Landschafts- und Gebrauchsrasen, da er
sehr ausdauernd und anspruchslos ist, so
dass er sich auf trockenen Böden
hervorragend entwickelt. Feinblättrigkeit,
Narbendichte und seine geringen Ansprüche sind weitere
Merkmale.
Artenbeschreibungen
Festuca rubra
commutata
Festuca rubra
trichophylla
Der Horstrotschwingel
hat eine gute Anfangsentwicklung und verdrängt dadurch
Unkräuter. Bei den horstbildenden
Arten sind die Blätter stets schmal
und borstenartig.
Er ist sehr unempfindlich in Bezug auf Trockenheit und stellt
an die Düngung keine großen Ansprüche. Horstrotschwingel
bildet eine dichte und feine Narbe. Verwendung findet der
Horstrotschwingel im Zierrasen, Gebrauchsrasen aber auch
im Landschaftsrasen.
Der Kurzausläuferrotschwingel
liegt auf seine Eigenschaften bezogen
zwischen dem Ausläuferrotschwingel
und dem Horstrotschwingel.
Seine feinen Blätter entwickeln eine
mittlere bis dunkelgrüne Blattfarbe.
Durch die kurzen und eng aneinander
liegenden Ausläufer hat der Kurzausläuferrotschwingel die
Möglichkeit, Lücken schnell zu schließen. Als Mischungskomponente für Zier-, Gebrauchs-, Landschafts- und Strapazierrasen hervorragend geeignet.
Poa pratensis
Festuca ovina
Auch die Wiesenrispe ist eines
der wichtigsten Gräser für
sämtliche Rasenmischungen
aufgrund seiner kurzen, unterirdischen Ausläufer. Sie bildet
eine sehr dichte und strapazierfähige
Narbe und ist sehr unempfindlich gegenüber Belastungen.
Weiterhin ist sie sehr trockenheitsverträglich und von Natur
aus kurzbleibend. Die Wiesenrispe stellt hohe Ansprüche
an die Stickstoffversorgung. Gut geeignet für Strapazier-,
Gebrauchs- und Zierrasen.
Der Schafschwingel ist
ein ausdauerndes,
sehr anspruchsloses Untergras
mit dichten, borstblättrigen und
halmreichen Horsten. Schafschwingel ist sehr trockenheitsresistent. Er bleibt sehr kurz und
bildet eine dichte Narbe.
Einen zu häufigen Schnitt verträgt der Schafschwingel nicht,
er bildet dann Lücken. Durch gute Düngung wird er von
anderen Gräsern verdrängt.
Agrostis tenuis
Agrostis stolonifera
Das rote Straußgras ist ein Gras
mit kurzen unterirdischen
Ausläufern und bildet
dadurch eine dichte und feine
Grasnarbe mit mittelbreiten Blättern.
Rotes Straußgras ist ziemlich trockenheitsverträglich, zeigt
allerdings bei längerer Trockenheit leichte Verfärbungen,
die sich bei genügend Feuchtigkeit wieder zurückbilden. Es
eignet sich für Zier-, Gebrauchs- und Landschaftsrasen.
Ausdauerndes, formenreiches
Gras mit ausgreifenden,
oberirdisch verlaufenden
Ausläufern. Diese verwachsen mit
den mittelbreiten Blättern zu einem dichten Narbenfilz.
Besonders an feuchten bis nassen Standorten weit
verbreitet. Aufgrund der tiefen Schnittverträglichkeit besonders für den Golfrasen aber auch für den Gebrauchsrasen
geeignet.
( Rotschwingel
horstbildend )
( Wiesenrispe )
( Rotes Straußgras )
( Kurzausläuferrotschwingel )
( Schafschwingel )
( Flechtstraußgras )
9
Produktion
Unsere Produktionsanlage — eine Männerwelt in Frauenhand
Seit 1791 lag die Produktion bei der Firma Was hat sich für Sie geändert?
L. Stroetmann Saat in den Händen von Männern. Wir haben mit der neuen Anlage viele Arbeitsabläufe veränMit dem Aufbau der Produktion in Münster- dert und Zuständigkeiten völlig neu organisiert. Zusammen
mit der neuen Produktions- und Lagertechnik war das eine der
Amelsbüren ging die Produktions- und Logistikgrößten Herausforderungen. Einer unserer großen Erfolgsfakleitung an eine Frau – mit großem Erfolg!
toren ist, dass sich unsere Mitarbeiter mit dem Unternehmen
Zur Person, Christel Micke,
– Produktions- und
Logistikleiterin –:
Ab 1991 Ausbildung zur
Groß- und Außenhandelskauffrau bei L. Stroetmann
Lebensmittel und anschliessende Zusatzqualifikation zur
Handelsfachwirtin.
Bis Ende 2011 war Christel
Micke im Bereich Lebensmittellogistik – zuletzt als stellvertretende Lagerleiterin des
Zentrallagers Münster – tätig. Seit Anfang 2012 arbeitet
sie als Produktions- und Logistikleiterin in der Produktionsstätte Münster-Amelsbüren für L. Stroetmann Saat.
Über 20 Jahre Firmenzugehörigkeit sprechen für sich.
und dem Standort identifizieren. Ich freue mich, dass wir diesen tollen Teamgeist erhalten konnten.
Was waren die größten Hürden zu Beginn?
Die größten Herausforderungen bestanden darin, die Feinheiten der Technik herauszuarbeiten, um die optimale Leistungsfähigkeit der Produktionsanlage auszuschöpfen. Dies
war insbesondere in der Anfangsphase nicht immer einfach.
Aber mit der Zeit und durch die langjährige Erfahrung vieler
Mitarbeiter haben wir die Leistungsfähigkeit unserer Anlage
schrittweise weiterentwickeln können. Heute sind wir auf einem sehr beachtlichen Niveau, was Flexibilität und Qualität
angeht. Damit haben wir ein sehr solides Fundament, um
auch anspruchsvollen Wünschen unserer Kunden gerecht zu
werden.
Frau Micke,
was hat Sie dazu bewogen,
diese Herausforderung anzunehmen?
Als mir die Chance geboten wurde, die Produktions- und Logistikleitung der neuen Produktionsstätte in Amelsbüren zu übernehmen, musste ich nicht lange überlegen. Eine solche Aufstiegsmöglichkeit im eigenen Unternehmen bietet sich nicht häufig.
Ich habe mich von Beginn an auf die Herausforderung gefreut
(lächelt). Mich haben die allein verantwortlichen Aufgaben und
die neue, innovative Technik hier in Amelsbüren gereizt. Auch
die logistischen Herausforderungen haben meine persönliche
Neugierde geweckt, da ich hier meine Erfahrungen einbringen
konnte. Neu war die enorme Saisonabhängigkeit, die eine ständige Flexibilität erfordert. Kein Tag ist hier wie der andere.
Wie lange ist die Produktion in Münster-Amelsbüren in Betrieb?
Mit der Produktion hier in Amelsbüren haben wir im Dezember 2011 – mitten in der Wintersaison - begonnen. Der Bau
wurde so konstruiert, dass eine Erweiterung der Logistikflächen problemlos möglich war. Diese Ausbaumöglichkeit wurde schon wenig später genutzt und die bestehende Lagerfläche von 10.000m² auf 15.000m² vergrößert.
10
Welche Größe hat Ihr Team?
In meinem Team befinden sich 28 festangestellte Mitarbeiter. Wir haben alle Mitarbeiter von dem alten zum neuen
Standort in Amelsbüren übernommen und zusätzlich einige
neu eingestellt. In den Hochphasen der Saison müssen wir
uns natürlich externe Unterstützung holen.
Wie sieht die Führung in einer Männerwelt aus?
Ist es schwieriger für Frauen?
Ich sehe es als klaren Vorteil (lächelt), da man sich gegenseitig
ergänzt. Die meisten Mitarbeiter in der Produktion und im Lager
sind schon viele Jahre bei der Firma L. Stroetmann und haben
mich von Anfang an in meiner (neuen) Aufgabe als Leitung klar
respektiert und unterstützt.
Das hört sich gut an, aber wie läuft das in der
Praxis? Gibt es überhaupt Unterschiede?
Für mich ist das kein Thema. Für mich ist das Alltag. Aber ich
werde immer wieder danach gefragt, das zeigt mir, dass es nicht
für jeden so selbstverständlich ist wie für mich, dass eine Frau
eine solche Position bekleidet.
Sicherlich ist der Umgang miteinander in der Produktion und im
Lager ein anderer, als ihn viele Frauen kennen oder sich vorstellen. Das ist aber wohl in allen (ehemaligen) Männerwelten so.
Der Ton ist mal ein bisschen lauter, die Sprüche sind manchmal
etwas derber. Das ist aber kein Problem für mich. Vielleicht falle
ich als Frau unter Männern auf, weil ich ruhiger bin. Trotzdem
werde ich respektiert, das zählt. Dass ich größer bin als die
meisten Männer hier wird wahrscheinlich auch nicht schaden…
(lacht). Trotzdem werde ich es wohl nicht auf ein klassisches
„Kräftemessen“ ankommen lassen. Aber das muss ich auch nicht.
Ich leite diese Anlage auf meine Weise.
Welche Produkte werden hergestellt?
Wir können hier das Gesamtsortiment aus dem landwirtschaftlichen Sektor und aus dem Bereich Rasen herstellen. Dazu gehören z.B. Dauergrünland-, Ackerfutterbau-, Zwischenfrucht- und
auch kundenspezifische Mischungen. In der Produktion können
wir auf 9 Linien unterschiedlichste Verpackungsformen produzieren. Die Abfüllung erfolgt je nach Kundenwunsch im Sack, Big
Bag, Karton, Folienbeutel, Standbodenbeutel, Eimer oder Dose
in verschiedenen Gebindegrößen. Neben den Gräsermischungen wird Tiernahrung produziert, Vogel- und Nagermischungen,
sowie Wildvogelfutter.
Abstrakt gefragt, wie funktioniert die Produktion?
Unsere Bedarfsmengen an Einzelkomponenten und Verpackungsmaterialien werden im Voraus geplant. Unsere Zukäufe sowie
unsere Vermehrungsmengen werden zeitgerecht abgerufen.
Das Gleiche passiert mit dem benötigten Verpackungsmaterial.
Es wird ein Produktionsplan erstellt, nach dem die Herstellung
der einzelnen Produkte abläuft. Dies ist äußerst wichtig,
um Fixtermine beim Kunden genau einhalten zu können und bei
kurzfristigen Anfragen oder Änderungen schnell handlungsfähig
zu sein.
Es scheint sich um ein starkes Saisongeschäft zu
handeln, wie wird das gemeistert?
Die Gräserproduktion läuft von Beginn des Jahres bis in den
Herbst. Die Tiernahrungsproduktion läuft z.T. parallel, findet
aber in der Wildvogelfutterproduktion eine eigene Saison von
Spätsommer bis Frühjahr, je nachdem wie stark und lang der
Winter ist. Überschneidungen der Saisonzeiten kommen sowohl
im Spätsommer als auch zu Beginn des Jahres vor. Sie sind neben den Saisonspitzen „DIE logistische Herausforderung“ an
Mensch und Maschine. Nur durch ein reibungsloses Zusammenspiel zwischen beiden können wir unsere Aufgaben in diesen
Zeiträumen meistern.
Zu Spitzenzeiten können pro Schicht 150 – 200 to produziert
werden. Unser Lager verlassen dann um die 25 LKWs täglich,
dazu kommt eine Vielzahl an Wareneingängen, die parallel bearbeitet werden.
Qualitätsmanagement spielt eine immer größere
Rolle. Wie kann die Qualität in Ihrer Produktion
sichergestellt werden?
Qualitätsmanagement-Maßnahmen ziehen sich durch alle Prozesse. Für jeden Wareneingang sind produktspezifische Prüfungen definiert; alle Prüfungen und Produktionschargen werden
über Rückstellmuster dokumentiert. Einzelne Produkte werden erst
nach der Freigabe aus unserem hauseigenen Labor, das personell und technisch sehr gut ausgestattet ist, weiterverarbeitet. Bei
der Konzeption der neuen Anlage wurde u.a. ein schonender
Umgang mit dem Produkt bei Transport- und Förderwegen in den
Fokus gestellt. Außerdem sind alle Transportwege voll aspiriert
und ein Produkt durchläuft bis zu 6 verschiedene Reinigungsanlagen von der Annahme bis zur Verpackung.
Nicht nur deshalb sind wir auf höherem Niveau IFS zertifiziert.
International Food Standards – das bedeutet wir arbeiten hier
mit Lebensmittelstandards. Auch bei den bisherigen Lieferantenaudits haben wir allesamt mit höchstem Lob abgeschlossen.
Das Team — Produktion und Lager
11
Titelstory
EINE FAMILIE SORGT
FÜR INFRASTRUKTUR
WIEGMANN AGRAR
Fast lebensgroß ist das Bild jetzt. Bis heute fragt sich
Heinrich Wiegmann, um welchen seiner Vorfahren
es sich auf dem Bild handelt.
Sicher ist nur: Die Mühle und das Land drum herum
erkennt er. Und so erzählt er mit Begeisterung von seinem Vater, der die Windmühle als Müller betrieb, bis
er diesen Beruf nach dem 2. WK nicht mehr ausüben
konnte. Aus diesem Grund entstand der Landhandel,
der bis heute existiert.
Mit der Mühle fing alles an…
Seit mehreren Generationen lebt die Familie Wiegmann in Rahden-Wehe in Ostwestfalen-Lippe.
Das erste Bild aus dem Fundus der Familienfotos zeigt
einen Mann vor einer Mühle, Entstehungsdatum des
Fotos unbekannt, Entstehungsjahr der Mühle 1826.
Heinrich Wiegmann hat sich das Bild von seinem
Sohn Michael vergrößern und auf Leinwand ziehen
lassen.
Dieser Landhandel deckt die Bereiche Mischfutterherstellung, Saatgetreideverkauf und -aufbereitung,
Düngemittel, Pflanzenschutz und Futtermittel ab. Zusätzlich gibt es eine 24h-Tankstelle und ein eigenes
Windrad auf dem Feld, das nachhaltig erzeugten
Strom für den gesamten Betrieb liefert. Die Familie
ist fest mit der Region verwurzelt und hat immer wieder in das Unternehmen investiert. Inzwischen zählt
Wiegmann 20 Mitarbeiter.
Platzknappheit führte dazu, dass neu gebaut und vergrößert wurde. Im Neubau wurden das Büro und der
„Grünen Markt“ untergebracht. Am 6. April 2013
öffnete „Ihr Land Markt“ seine Türen.
Das Schild am neuen Markt verkündet:
„Aus der Region, für die Region“
und „Alles für Garten, Tier, Haus & Hof“
… und das ist Programm.
Der „Land Markt“ umfasst einen Edeka-Shop, einen
Backshop und eine Getränkeabteilung — kombiniert
mit dem eigentlichen „Grünen Markt“. Dieser bietet alles rund um den Garten, Saaten, Hund, Katze, Nager,
Geflügel, Pferd, Stall- und Hofbedarf, Bekleidung und
Angeln. Außerdem gibt es auch noch Platz für einen
Plausch bei Kaffee und Kuchen. Sogar an Sonn- und
Feiertagen hat der Back- und Tankshop bis mittags für
die Bewohner von Rahden-Wehe geöffnet.
12
Die Frage nach Angebot und Nachfrage stellte sich
in Wehe ganz neu. „Seit Jahren bestand seitens der
Bevölkerung der Wunsch nach einem Regionalversorger im Dorf. Die Umsetzung als alleiniges Nahversorgungsgeschäft rechnet sich aber nicht. Daher haben
wir ein Shop-im-Shop-System unter einem Dach erstellt“,
erklärt Michael Wiegmann.
Mit dem neuen Markt hat die Familie ein
Rundum-Paket geschaffen.
Am 29.10.2013 wurde die neue Postannahmestelle
inkl. Paketshop eröffnet. Ein Zeichen für den Erfolg des
Marktes, nur 6 Monate nach der Eröffnung. (Eine eigene Poststelle hatte Wehe schon seit 1974 nicht mehr)
Das Geheimnis des Erfolgs? Das Rezept ist eine erfolgreiche Symbiose aus alt und neu. „Alt“ sind die Bodenständigkeit, die Qualität und die harte Arbeit. „Neu“ ist
die Art der Vermarktung von Landwirtschaft, Landhandel und Landmarkt als Erlebnis-Programm.
Wiegmanns Veranstaltungstage erinnern an Dorffeste. Immer gibt es ein Rahmen-Programm für die
ganze Familie. Und diese Veranstaltungstage gibt es
durchs ganze Jahr, passend zur Saison (Mühlentage,
Kleintiermarkt, Kartoffelmarkt, Feldtage…)
Für die moderne Vermarktung setzt sich besonders
Sohn Michael Wiegmann ein. Er erstellte direkt vor der
Eröffnung des Marktes ein facebook-Profil und postete:
2014 gewann Wehe den 1. Platz beim Kreiswettbewerb mit dem Thema „Unser Dorf hat Zukunft“.
Sicher besteht Wehe nicht nur aus den Wiegmanns –
aber ohne sie (und den Neubau des Feuerwehrgerätehauses mit Dorfplatz durch den Verein „Wehe Aktiv“)
hätte es wahrscheinlich nicht zum 1. Platz gereicht.
Heinrich Wiegmann ist stolz, wenn er von seinem Familienunternehmen erzählt: von seiner Frau Annegret,
die ihm seit seiner Geschäftsübernahme vom Vater
Walter (gelernter Müller) tatkräftig zur Seite steht, von
seinen drei Kindern Michael, Stefan und Claudia, die
alle ins Unternehmen eingestiegen sind und selbst die
Schwiegerkinder Christin, Daniela und Manuel arbeiten
mit. Eine starke Familie — sympathisch, bodenständig,
arbeitsam.
Die Familie Wiegmann bezieht seit
mehreren Jahrzehnten Heimtiernahrung
und Saatgut von der
Firma L. Stroetmann
Saat. Weil Qualität
überzeugt. Mit dem
neuen Land Markt hat
jetzt auch der Rasen
Einzug ins Sortiment
gehalten. Die Land
Markt Mitarbeiter/innen beraten Ihre Kunden gerne
und professionell. Schwiegersohn Manuel Hofmann
betont: „Wer nur billig will, geht zum Discounter, wer
Qualität und Beratung möchte, der kommt zu uns.“
Über das Saatgut hinaus bietet der Land Markt Service:
Im Frühjahr 2014 wurden kostenlose Bodentests und
Rasenberatung angeboten. Selbstverständlich geht es
dann auch um den besten Zeitpunkt für die Ansaat, die
oße
13, findet die gr
, den 6. April 20
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üb
Lassen Sie sich
Auf diesem Wege werden alle Veranstaltungen und
Angebote kommuniziert und finden sogar den Weg bis
zu Kunden nach Minden. Wiegmanns Facebook-Seite hat schon zahlreiche Likes und eine Bewertung von
4,7 von 5 Sternen.
Witterung, aber auch
die Bodenvorbereitung. „Bei uns bekommt der Kunde ja
auch alles, was er fürs
Round-up
braucht,
die entsprechenden
Geräte oder einen
Vertikutierer – gibt es
alles bei uns.“ erklärt
Heinrich Wiegmann
zufrieden.
Sohn
Michael Wiegmann ergänzt: „Wir hatten Angst,
dass es nicht läuft. Aber schon die beiden Einweihungstage mit der überragend positiven Resonanz aus der
Bevölkerung ließen auf Gutes hoffen. Auch jetzt, nach
eineinhalb Jahren Bewährungszeit, laufen die Geschäfte sehr gut. Das Konzept des bunten Straußes an Angeboten geht auf und wird kontinuierlich verbessert und
verfeinert!“
13
Sortiment
14
Sortiment — Rasetta
Artikel
Analyse
RSM
anteilig
Pflege-
anspruch
Eigenschaften
Belastbarkeit dichte Narbe
feinblätterig
Rasetta
Sport- und
Spielrasen
45 % Festuca rubra rubra
+ +
+++
30 % Lolium perenne
20 % Lolium perenne

5 % Poa pratensis

Rasetta
Berliner
Tiergarten
5 % Festuca rubra commutata

+ +
+ +
+ +
40 % Festuca rubra rubra
35 % Lolium perenne
20 % Lolium perenne

++
10 % Festuca rubra commutata

+ +
+ + +
+ +
35 % Festuca rubra rubra
15 % Festuca rubra rubra

35 % Lolium perenne
5 % Poa pratensis

++
Rasetta
Zierrasen
10 % Festuca rubra commutata

++
+ +
+ + +
40 % Festuca rubra rubra
20 % Lolium perenne
30 % Lolium perenne

++
Rasetta
Zierrasen
+++
für Sandböden
und Trockenflächen
5 % Festuca rubra commutata

++
+
+
55 % Festuca rubra rubra
5 % Festuca rubra trichophylla

10 % Festuca ovina
25% Lolium perenne
Rasetta
Universalrasen
45 % Festuca rubra rubra

+ +
+ +
+ +
45 % Lolium perenne
10 % Lolium perenne

++
vielseitig: als Zier-,
Gebrauchs- und Strapazierrasen einsetzbar
Rasetta
Regeneration
Reparaturrasen

+ +
+ +
+ + +
5 % Festuca rubra commutata
25 % Festuca rubra rubra
30 % Lolium perenne
40 % Lolium perenne

+
Spezialmischung
zur Ausbesserung
Rasetta
Pro 2000 Plus
30 % Festuca rubra commutata
10 % Festuca rubra trichophylla
30 % Lolium perenne
30 % Poa pratensis 
+ +
+ + +
+ + +



+
besonders hochwertige
Gräser, schnelles
Wachstum besonders
für die Neuansaat
Rasetta
Magisterrasen
5 % Festuca rubra commutata

+ +
+ +
+ +
20 % Festuca rubra rubra
20 % Festuca rubra rubra

10 % Festuca rubra trichophylla

40 % Lolium perenne

5 % Poa pratensis

+++
Rasetta
Parkrasen
50 % Festuca rubra rubra
+
+ + +
++
25 % Lolium perenne
25% Lolium perenne
++
Rasetta
Sportrasen 1 A
20 % Festuca rubra rubra
+ +
+ + +
+ + +
20 % Lolium perenne
10 % Lolium perenne

50 % Poa pratensis 
+
Rasetta
Böschungsmischung
20 % Festuca arundinacea
+
—
—
20 % Festuca rubra rubra
35 % Lolium perenne
20 % Lolium perenne
5 % Agropyron repens
—
Landschaftsrasen
schnell wachsend
widerstandsfähig
gegen Trockenheit
Rasetta
Böschungsmischung
20 % Festuca arundinacea
+
—
—
20 % Festuca rubra rubra
30 % Lolium perenne
15 % Lolium perenne
5 % Melilotus albus
5 % Trifolium subterraneum
5 % Agropyron repens
—
Landschaftsrasen
hoher Erosionsschutz
gute Durchwurzelung
Rasetta
Kleintierauslauf
5 % Melilotus albus
+
—
—
15 % Onobrychis sativa 10 % Lolium perenne
30 % Lolium perenne
40 % Festuca rubra rubra
—
reichhaltige Futtergräser
eiweißhaltig
mit Esparsette
Rasetta
Schattenrasen
Strapazierrasen mit
Starterdünger
ohne Klee
mit Klee
mit Klee
+ +
Besonderheiten
++
gerine Bodenansprüche
robuster Strapazierrasen
auch für feuchte Lagen
schnell wachsend
für schattige und
teilschattige Lagen
kurzbleibend
für Repräsentationsgrün
für sandige Böden
und Trockenflächen
gerine Bodenansprüche
Strapazierrasen
Gebrauchsrasen
für Sport-, Spielund Campingplätze
15
Sortiment — Rasetta Premium
Der entscheidende Faktor für die Qualität des
Rasens ist zweifellos das richtige Saatgut. Auch bei
der besten Pflege ist es kaum möglich, aus einer
Mischung mit preisgünstigen Futtergräsern einen
qualitativ hochwertigen und ansprechend dichten
Rasen zu erzeugen.
Gute Rasenmischungen enthalten speziell für die
Rasennutzung gezüchtete Gräsersorten. Diese
Gräsersorten werden laufend vom Bundessortenamt überprüft und erst bei entsprechender
Eignung zugelassen.
Die hochwertigen Saatgutmischungen werden von
einem bundesweiten Gremium erstellt und heißen
dann Regel-Saatgut-Mischungen (RSM).
Die hierfür verwendeten hochwertigen RSMGräser finden sich auch in unseren ausgesuchten
„Premium“- Produkten von RASETTA wieder.
Hierbei handelt es sich um erstklassige Rasenmischungen, die den hohen Ansprüchen der
Kunden gerecht werden. Für eine ansprechende
Ladenpräsentation und flexibele Einsatzmöglichkeit stellen wir unseren Kunden ein hochwertiges
Verkaufs-Display zur Verfügung.
Artikel
Analyse
RSM
100%
Pflege-
anspruch
16
Eigenschaften
Belastbarkeit dichte Narbe
Rasetta
Strapazierrasen
Premium
10 % Festuca rubra commutata 
+
+ + + +
+ + +
15 % Festuca rubra rubra

15 % Festuca rubra trichophylla

30 % Lolium perenne

30 % Poa pratensis

Rasetta
Zierrasen
Premium
5 % Festuca rubra commutata
55 % Festuca rubra rubra 5 % Festuca rubra trichophylla
10 % Festuca ovina duriuscala
25 % Lolium perenne
Rasetta
Schattenrasen
Premium
Rasetta
Reparaturrasen
Premium
Besonderheiten
feinblätterig
++
geringe Bodenansprüche
für aktive Familien

+
+
++




++++
kurzbleibend
besonders für
Repräsentationsgrün
10 % Festuca arundinacea
20 % Festuca rubra commutata
10 % Festuca rubra rubra 15 % Festuca ovina duriuscala
25 % Lolium perenne
20 % Poa pratensis

+
+++
+ + +





+
für schattige und
teilschattige Lagen
25 % Festuca rubra commutata
20 % Festuca rubra rubra 25 % Festuca rubra trichophylla
30 % Lolium perenne

+
+++
++



+++
zur Ausbesserung
und Nachsaat
Sortiment — Innovationen
Verpackungstrends
– die (Ver-)kleidung für den Rasen
Ob im Sack oder im Eimer mit praktischem Tragegriff, in der Kartonage
mit Schüttfunktion, im schlichten Folienbeutel, im Standbodenbeutel zur
besonderen Präsentation im Regal, mit
Sichtfenster oder ohne – Formen, Farben und Material zur Verpackungsgestaltung sind vielfältig. Noch vielfältiger
sind allerdings die Möglichkeiten in
der Layout-Gestaltung. Matt oder glänzend, bunt oder gedeckt, abstrakt oder
verbildlicht, mit Logo und Siegeln – wir
setzen alles Ihren Vorstellungen entsprechend um. Hierbei geht es nicht nur um
eine nette Spielerei: Eigenmarken sind
inzwischen im Handel zu einer festen
Größe geworden.
Es geht darum, den Wert Ihrer Marken
zu erhalten und zu steigern. Die Optik
spielt die entscheidende Rolle bei der
Kaufentscheidung des Endverbrauchers. Verpackungstrends wechseln
sich immer schneller ab. Aber auch mit
Innovationen, speziell zur leichteren
Handhabung, wird um den Endkunden
geworben. Mit unserer hochmodernen
Produktionsanlage (s. S. 10-11) und einer eigenen Werbeabteilung im Haus
stellen wir uns diesen Anforderungen.
Jede Verpackungsform gestalten wir
nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen
exklusiv. Fordern Sie uns.
Besonderheiten und Vorteile einzelner Verpackungsformen
Verpackungsform Positionierung im Laden
Mehrwert
Papiersäcke
im Regal
Alleinstellungsmerkmal durch Ihr
exklusives Sacklayout
Standbodenbeutel
im Regal
nicht lichtempfindlich, auf Wunsch wiederverschliessbar, besonders hochwertige Optik im Regal
Eimer im Regal oder als praktische Handhabung, wiederverschliessbar,
Aktionsaufbauwiederverwendbar
Kartonagen
im Regal oder im Display mit Schütt- oder Streufunktion, flexibel einsetzbar,
je nach verfügbarer Ladenfläche
Folienbeutel
im Display
als Aktionsware flexibel einsetzbar, benötigt
keine Regalfläche
17
Sortiment — Rasendünger
Rasetta
Rasendünger
Mit schnell und langsam wirkenden
mineralischen Stickstoffgehalten.
5,0 Kilogramm
ausreichend für ca. 150 qm.
18
Wildblumenrasen — Biologische Bodenverbesserer
Wild-Flora
Gebrauchsrasen für Naturfreunde, die nicht viel vom Mähen halten, mit hübschen, bunten Blumen, Kräutern und Stauden. Bei diesem Wildblumenrasen handelt es sich um eine fertige Mischung,
die nach den neuesten Erkenntnissen zusammengesetzt ist. Die geglückte Komposition aus pflegearmen Gräsern, überwinternden
Stauden und einjährigen Kräutern sowie Blumen, die sich wieder
aussäen, wird Ihnen das ganze Jahr über eine Augenweide sein.
Ständig kann man auf der Blumenwiese etwas Neues entdecken.
Aussaatmenge: 25 g/qm
Schnitt: Wenn sämtliche Blumen verblüht sind.
Biomix
Diese Mischung setzt sich aus klassischen Pflanzen zur
biologischen Bodenverbesserung zusammen. Leguminosen
betreiben ihre Düngerproduktion selbst und helfen so
Ressourcen zu schonen.
Zusammensetzung:
30% Lupinen — 35% Felderbsen — 35% Sommerwicken
Gelbsenf
Diese Zwischenfrucht fördert die Bodengesundheit. Der Gelbsenf lockert den
Boden, bildet durch sein schnelles Wachstum eine dichte Bodendecke und
gibt Unkräutern keine Chance. Kreuzblütler als nächste Fruchtfolge sollten vermieden werden, da die Gefahr besteht, bestimmte Krankheiten wie z. B. den
Kohlhernie zu übertragen. Aussaat bis in den Spätsommer möglich.
Bitterlupinen
Durch ein schnelles Wachstum wird die Bildung von Unkraut
verdrängt. Der Boden wird aufgelockert. Bitterlupinen nehmen
(genauso wie Klee) den Stickstoff aus der Luft auf und düngen so
den Boden. Aussaat bis in den Spätsommer möglich.
19
Sortiment — RSM
Analyse 100% RSM
Besonderheiten
10 % Agrostis tenuis
20 % Festuca rubra commutata
35 % Festuca rubra rubra
35 % Festuca rubra trichophylla
Repräsentationsgrün
verträgt einen häufigen tiefen Schnitt
geringe Belastbarkeit
RSM 2.2 Gebrauchsrasen Trockenlagen
25 % Festuca rubra commutata
15 % Festuca rubra rubra
15 % Festuca rubra trichophylla
20 % Festuca durius
25 % Poa pratensis
besonders für trockene Böden
geringe bis mittlere Belastbarkeit
RSM 2.3 Gebrauchsrasen Spielrasen
30 % Festuca rubra commutata
15 % Festuca rubra rubra
15 % Festuca rubra trichophylla
25 % Lolium perenne
15 % Poa pratensis
mittlere bis hohe Belastbarkeit
für die intensive Nutzung von Spiel- und Liegewiesen
RSM 3.1 Sportrasen Neuanlage
50 % Lolium perenne
50 % Poa pratensis
für stark beanspruchte Sportplätze mittlerer bis hoher Pflegeanspruch
RSM 3.2 Sportrasen Regeneration
100 % Lolium perenne
hohe Belastbarkeit
RSM 4.1 Golfrasen Grün
7 % Agrostis stolonifera
8 % Agrostis tenuis
45 % Festuca rubra rubra
40 % Festuca rubra trichophylla
für hohe Ansprüche entsprechend hoher Pflegebedarf
RSM 4.3 Golfrasen Abschlag
20 % Festuca rubra rubra
20 % Festuca rubra trichophylla
30 % Lolium perenne
30 % Poa pratensis
hohe Belastbarkeit
gute Regenerationsfähigkeit
auch als Nachsaat auf allen Böden einsetzbar
5 % Agrostis tenuis
15 % Festuca rubra rubra
20 % Festuca rubra trichophylla
30 % Lolium perenne
30 % Poa pratensis
für alle Lagen, auch Hanglagen
speziell für erosions-, verschlämmungs- und
verunkrautungsgefährdete Böden
10 % Festuca rubra rubra
10 % Festuca rubra trichophylla
40 % Lolium perenne
38 % Poa pratensis
2 % Achillea millefolium
zur Einsaat von Schotterrasen, Gittersteinen, Parkplätzen und Randstreifen, sorgt für die natürliche Versickerung von Regenwasser
für durchlässige Böden, die nicht zur Verschlämmung oder
Verdichtung neigen
5 % Agrostis tenuis
15 % Festuca rubra commutata
15 % Festuca rubra rubra
15 % Festuca rubra trichophylla
45 % Festuca ovina
5 % Poa pratensis
Anwendung in freier Landschaft, an Verkehrswegen
für Rekultivierungsflächen, für extensiv genutzte Grünflächen
geringe Belastbarkeit
geringe Pflegeansprüche
5 % Agrostis tenuis
15 % Festuca rubra commutata
15 % Festuca rubra rubra
15 % Festuca rubra trichophylla
43,4 % Festuca ovina
5 % Poa pratensis
1,6 % Kräuter für RSM 7.1.2
Anwendung in freier Landschaft, an Verkehrswegen
für Rekultivierungsflächen, für extensiv genutzte Grünflächen
geringe Belastbarkeit
geringe Pflegeansprüche
mit Kräutern und Leguminosen
RSM 7.2.1 Landschaftsrasen
Trockenlagen ohne Kräuter
15 % Festuca rubra commutata
15 % Festuca rubra rubra
15 % Festuca rubra trichophylla
50 % Festuca ovina
5 % Poa pratensis
für extreme Trockenlagen auf alkalischen Böden, speziell für
Südböschungen, Steilböschungen und Rohböden, Anwendung in
freier Landschaft, an Verkehrswegen für Rekultivierungsflächen
für extensiv genutzte Grünflächen
RSM 7.2.2 Landschaftsrasen
Trockenlagen mit Kräutern
15 % Festuca rubra commutata
15 % Festuca rubra rubra
15 % Festuca rubra trichophylla
47,3 % Festuca ovina
5 % Lolium perenne
2,7 % Kräuter für RSM 7.2.2
für extreme Trockenlagen auf alkalischen Böden, speziell für
Südböschungen, Steilböschungen und Rohböden, Anwendung in
freier Landschaft, an Verkehrswegen, für Rekultivierungsflächen
für extensiv genutzte Grünflächen
mit Kräutern
5 % Agrostis stolonifera
5 % Agrostis tenuis
25 % Festuca rubra commutata
20 % Festuca rubra rubra
20 % Festuca rubra trichophylla
15 % Festuca ovina
5 % Lolium perenne
5 % Poa rivialis
Anwendung in freier Landschaft
an Verkehrswegen
für Rekultivierungsflächen
für extensiv genutzte Grünflächen
für staunässegefährdete Lagen
RSM 7.4 Landschaftsrasen Halbschatten
5 % Agrostis tenuis
15 % Festuca rubra commutata
15 % Festuca rubra rubra
20 % Festuca rubra trichophylla
25 % Festuca ovina
5 % Lolium perenne
10 % Poa pratensis
5 % Poa nermoralis
Anwendung in freier Landschaft
an Verkehrswegen
für Rekultivierungsflächen
für extensiv genutzte Grünflächen
für halbschattige Lagen geeignet
RSM 8.1 aus Regio Saatgut
für Extensivgrünland
70 % Gräser/30 % Kräuter
85 % Gräser/15 % Kräuter
Regio Saatgut: Wildpflanzensamen aus der Region
bei Erosionsgefahr
Artikel
RSM 1.1 Zierrasen
RSM 4.4 Golfrasen Spielbahn
RSM 5.1 Parkplatzrasen
RSM 7.1.1 Landschaftsrasen Standard ohne Kräuter
RSM 7.1.2 Landschaftsrasen Standard
mit Kräutern
RSM 7.3 Landschaftsrasen Feuchtlagen
20
RSM 8.1.1
für mittlere Standorte (Fettwiese)
RSM 8.1.2
für magere Standorte, mäßig bis stark sauer (Magerwiese)
RSM 8.1.3
für magere Standorte, neutralalkalisch, Kalk (Magerwiese)
RSM 8.1.4
für Halb- und Teilschatten (schattige Saumgesellschaft)
Rasenanbau
Rasen-Neuanlage
Rasen-Pflege
Sie wollen einen Rasen neu anlegen?
Hier erfahren Sie, wie einfach es ist, einen neuen
Rasen anzulegen.
Der Weg zu einem schönen grünen Rasen ist gar
nicht so schwer. Mit den folgenden Pflegetipps
werden Sie Ihren Rasen in einem kräftigen satten
Grün neu erleben.
Tipp 1: Bodenvorbereitung
Tipp 1: Schneiden
Sehr wichtig für eine Neuanlage ist das Umgraben und
Aufarbeiten des Bodens. Nachdem der Unterboden tiefgründig gelockert wurde, kann man bei extrem hohem
Lehmanteil den Boden durch das Einmischen von Sand
durchlässiger für Luft und Wasser machen. Der Boden
braucht dann noch etwa 2-3 Wochen Zeit, um sich zu
setzen.
Der Rasen sollte etwa einmal wöchentlich gemäht werden.
Durch regelmäßiges Mähen wird das Wachstum gefördert,
und der Rasen erhält eine schöne Dichte, die ihn kräftiger
und strapazierfähiger macht. Sehr wichtig beim Schneiden
ist die Schnitthöhe. Durch zu tiefes Schneiden wird die Rasenpflanze beschädigt und ihr Wachstum unterbrochen.
Besser ist es, eine mittlere Schnitthöhe zwischen 3,5 und
5 cm einzustellen.
Tipp 2: Einsaat
Nachdem sich der Boden gesetzt hat, sollte dieser mit
einer Walze planiert werden, anschließend kann
der Rasen eingesät werden. Wichtig ist, den Rasensamen gleichmäßig auszubringen. Am Besten geschieht dies mit einem Streuwagen, der sich dosieren
lässt. Dabei wird einmal kreuz und einmal quer gefahren. Dann muss der Samen noch einmal flach
(0,5 cm) mit einer Harke eingearbeitet werden.
Tipp 3: Bewässern
Besonders in den ersten
Wochen nach der Neuanlage ist es zwingend notwendig, den Boden ausreichend zu bewässern. Auch
wenn der Rasen schon anfängt zu keimen, sollten Sie
keinesfalls aufhören, weiter
zu bewässern. Denn als erstes kommen die schnell keimenden Gräser hervor, bevor die wertvollen, feinblättrigen
Rasensamen wachsen, und die brauchen ja auch Wasser.
Zusätzlich sollte ein Rasendünger (RASETTA Rasendünger)
verwendet werden, um eine gute Anfangsvegetation zu
erreichen.
Tipp 4: Erster Schnitt
Der erste Schnitt kann erfolgen, wenn die Gräser etwa
8-10 cm hoch sind. Stellen Sie Ihren Rasenmäher auf
6-7 cm Schnitthöhe ein. Für den ersten Schnitt sollten nur
Rasenmäher mit scharfen Messern verwendet werden. Anschließend sollte der Rasen einmal wöchentlich gemäht
werden. Nur so wird das Wachstum der Seitentriebe gefördert, und der Rasen erhält eine schöne Dichte, die ihn
kräftiger und strapazierfähiger macht.
Tipp 2: Vertikutieren
Im Frühjahr (März/April) beginnt der Jahresplan für die Rasenpflege mit dem Vertikutieren. Das Vertikutieren befreit
den Rasen von abgestorbenen Pflanzenteilen, Moos und
Unkräutern, denn durch diesen dichten Filz wird der Austausch von Luft und die Zufuhr von Wasser und Dünger
behindert. Das Vertikutieren öffnet die Bodenoberfläche für
den Wasser- und Luftaustausch und regt die Rasenpflanze
zu verstärktem Wachstum an. Dazu wird der Rasen zunächst einmal mit der tiefsten Stellung des Rasenmähers
geschnitten. Anschließend wird einmal kreuz und quer vertikutiert. Der herumliegende Filz muss unbedingt entfernt
werden. Wichtig: Nach dem Vertikutieren sollte sich der
Rasen durch eine Reparatursaat regenerieren. Hier bietet
sich RASETTA Pro 2000 plus (inkl. Starterdünger) an.
Tipp 3: Düngen
Nach dem Vertikutieren erfolgt gleich die Düngung. Ganz
wichtig ist hierbei die gleichmäßige Düngung über die gesamte Rasenfläche. Nur durch eine ausgewogene Nährstoffversorgung kann der Rasen wieder kräftig grün wachsen.
Empfohlen wird dabei Langzeitdünger, der seine Nährstoffe
nur langsam und gleichmäßig in den Boden abgibt. So erhält der Rasen zu jeder Zeit das, was er für sein Wachstum
braucht.
Tipp 4: Bewässern
Wer über die gesamte Wachstumszeit einen sattgrünen
Rasen haben möchte, der kommt um das Bewässern nicht
herum. Besonders im Sommer, wenn im Abstand von einer
Woche kein Regen fällt, sollte der Rasen 2- bis 3-mal pro
Woche bewässert werden. Das Bewässern des Rasens, vorzugsweise mit einem Rasensprenger, sollte möglichst am
Abend erfolgen.
21
Rasenanbau
Aussaat-Tabelle
RSM 1 Zierrasen
RSM 1.1 Zierrasen
Variante 1
Variante 2
RSM 5 Parkplatzrasen
(25 g/m²)
(25 g/m²)
RSM 2 Gebrauchsrasen
RSM 2.2 Gebrauchsrasen – Trockenlagen
Variante 1 (25 g/m²)
Variante 2 (35 g/m²)
RSM 2.3 Gebrauchsrasen –
Spielrasen (25 g/m²)
RSM 2.4 Gebrauchsrasen –
Kräuterrasen (10 g/m²)
RSM 3 Sportrasen
RSM 3.1 Sportrasen –
Neuanlagen (25 g/m²)
RSM 3.2 Sportrasen –
Regeneration (30 g/m²)
RSM 4 Golfrasen
RSM 4.1 Golfrasen – Grün
Variante 1 (5 g/m²)
Variante 2 (30 g/m²)
Variante 3 (30 g/m²)
RSM 4.2 Golfrasen – Vorgrün
Variante 1 (25 g/m²)
Variante 2 (30 g/m²)
(25 g/m²)
RSM 4.4 Golfrasen – Spielbahn
Variante 1 (30
Variante 2 (25
Variante 3 (25
Variante 4 (30
RSM 6.1 Dachbegrünung
(5 g/m²)
RSM 7 Landschaftsrasen
RSM 7.1 Landschaftsrasen
Standard
RSM 7.1.1 Landschaftsrasen –
Standard
ohne Kräuter (20 g/m²)
RSM 7.1.2
Landschaftsrasen –
Standard mit Kräuter (20 g/m²)
RSM 7.2 Landschaftsrasen - Trockenlagen
RSM 7.2.1 Landschaftsrasen –
Trockenlagen
ohne Kräuter (20 g/m²)
RSM 7.2.2 Landschaftsrasen –
Trockenlagen
mit Kräuter (20 g/m²)
RSM 7.3 Landschaftsrasen –
Feuchtlagen (20 g/m²)
RSM 7.4 Landschaftsrasen Halbschatten (20 g/m²)
RSM 8 Biotopentwicklungsflächen
g/m²)
g/m²)
g/m²)
g/m²)
RSM 4.5 Golfrasen – Semirough/
Playable Rough
Variante 1 (25 g/m²)
Variante 2 (25 g/m²)
RSM 4.6 Golfrasen –
Verbindungsweg (25 g/m²)
22
(25 g/m²)
(25 g/m²)
RSM 6 Dachbegrünung
RSM 4.3 Golfrasen –
Abschlag RSM 5.1 Parkplatzrasen
Variante 1 Variante 2 RSM 8.1 Biotopentwicklungsflächen
(Regio-Saatgut)
Variante 1 (5 g/m²)
Variante 2 (5 g/m²)
Variante 3 (5 g/m²)
Variante 4 (5 g/m²)
RASETTA – Mischungen
25 — 50 g/m²
je nach Aussaattechnik
Rasenanbau
Mähroboter für den Hausgarten
Trend oder zeitsparende Innovation ?
Die Wahl des richtigen Gerätes
Jeder Rasenliebhaber weiß, dass ein regelmäßiger Schnitt
für einen gesunden und schönen dichten Rasen unabdingbar ist. Durch die Entwicklung eines Rasen-Mäh-Roboters
müssen Sie dafür aber nicht mehr selber hinter Ihrem
Rasenmäher herlaufen. Auch der Nachbar, der bei jedem
Wetter mäht, ist Geschichte. Zumindest in der Theorie.
Wie funktioniert die Rasenpflege mit einem
Rasen-Mäh-Roboter?
Ein Mähroboter hält Ihren Rasen kontinuierlich kurz. In festen Zeitfenstern zieht der Mähroboter seine Bahnen und
schneidet Ihren Rasen. Stößt er an Hindernisse ändert er
die Richtung. Benötigt er Energie, fährt er zur Ladestation
und dockt an. Nach dem Aufladen geht es weiter. Da bei
jedem Schnitt nur eine geringe Menge Schnittgut anfällt,
kann diese als natürliche Gründüngung liegen bleiben.
In regelmäßigen Abständen (ca. 1x/Woche) muss der
Mähroboter gereinigt werden. Je nach Gerät ist außerdem
alle paar Monate oder Jahre eine Wartung fällig. Als angenehmer Nebeneffekt sind Mähroboter (je nach Modell)
um einiges leiser als ein handelsüblicher Rasenmäher.
Folgende Fragen sollten Sie im Vorfeld abklären:
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Größe der Rasenfläche?
Gibt es „Fallgruben“, die ausgeglichen
werden müssen?
Gibt es viele und starke Steigungen?
Ist die Rasenfläche überall für einen
Mähroboter zugänglich?
Auch ein Mähroboter hinterlässt Seitenränder –
möchten Sie einmalig Randsteine setzen um dies
zu verhindern oder per Hand nacharbeiten?
Wie groß ist der Aufwand der Flächenbegrenzung durch ein Begrenzungskabel?
Existiert ein überdachter Platz für die
Ladestation (Stromanschluss)?
Wie fast jedes Produkt gibt es auch Mähroboter im Internet
zu kaufen. Dort finden Sie auch ein breites Angebot mit Bewertungen. Bei einer Fachberatung erwartet Sie hingegen
ein entsprechendes Service-Paket. Sie werden nicht nur beraten, sondern können den gewählten Mähroboter auch
direkt von einer Fachkraft in Ihrem Garten installieren und
programmieren lassen. Je nach Angebot gibt es entsprechende Wartungsverträge. So können Sie auf Wunsch ein
Komplett-Paket auswählen. Außerdem können Sie die Modelle im Vorfeld testen. Speziell zu Fragen der Sicherheit
kann eine Beratung im Fachhandel nur empfohlen werden.
Wie wichtig die Fachberatung ist zeigt auch die
dreimonatige Studie der Stiftung Warentest (Ausgabe
5/2014). Getestet wurden acht Mähroboter mit einem Kaufpreis von 1.000-2.600 Euro. Bewertet wurden die Bereiche
„Mähen“, „Handhabung“, „Umwelt und Gesundheit“ und
„Sicherheit“. Das Ergebnis nach drei Monaten Testlauf:
Über die Hälfte der Geräte erfüllt die Erwartungen nicht.
Die einen haben technische Probleme und bleiben liegen,
die nächsten hinterlassen kein gleichmäßiges Rasenbild
oder Mähen direkt die Rabatten der Nachbarn nieder. Es
gibt aber auch Lichtblicke.
In der Kategorie „Mähen“ überzeugten drei von acht
getesteten Geräten: Honda Miimo 300 für 2.550 Euro,
Husqvarna Automover 320 für 2.600 Euro und der Sabo
Mowit 500F für 2.390 Euro. Nur zwei von acht getesteten
Geräten überzeugten vollständig in den Bereichen „Mähen“ und „Handhabung“ (Honda und Husqvarna). Klar in
Führung lag der Husqvarna Automover 320: Bestes Mähergebnis, keine einzige technische Störung, keine Probleme an Steigungen oder in Nischen, auch für große Gärten
geeignet. Trotzdem erreichte er in der Gesamtbewertung
nur Position vier von acht. Begründung: Die Sicherheitsbewertung mit „ausreichend“, weil der Husqvarna beim
Anheben des Modells zwar stoppt, die Messer allerdings
nachdrehen.
Fazit:
Lassen Sie sich beraten und bilden Sie sich selbst ein Urteil.
Einige Modelle sind tatsächlich ernst zu nehmende Gartengeräte, die Ihnen ein schöneres Rasenbild bei gleichzeitiger Arbeitserleichterung und Zeitersparnis bieten.
23
Rasenanbau
Jahrhundertregen
im Münsterland
Rettungsmaßnahmen
für Ihre Grünfläche
28.07.2014:
Ca. 290 Liter/m²
Wasser sind im
Münsterland stellenweise innerhalb von sieben Stunden vom
Himmel gefallen. Münster ist
buchstäblich
abgesoffen. Das Wasser
stand vielerorts für Tage auf den Rasenflächen und Feldern.
Was hat das für Folgen für den Rasen? Gemeinsam mit
den Experten der Landwirtschaftskammer NRW informieren wir Sie über den Umgang mit Rasenkrankheiten
und mögliche Präventionsmaßnahmen.
Bei feuchten und nassen Witterungen können sich Pilzsporen im Boden gut entwickeln und es kann zu einem
kreisförmigen Pilzwachstum um das Sporenzentrum
kommen.
Sterben die Pilze ab, kommt es zur Stickstofffreisetzung
durch die abgestorbenen
Pilze. Das Gras wird an
diesen Stellen (oftmals
kreisförmig) grüner und
höher durch den Stickstoff
der abgestorbenen Pilze.
Dieses Phänomen wird als
Hexenringe bezeichnet. Es
ist nicht weiter schädlich für
den Rasen, ist aber z.B. auf Golfplätzen ein optischer
Makel und unerwünscht.
Bei der Rotspitzigkeit handelt sich um einen Schwächeparasiten (Pilz), der sich bei sehr feuchter Witterung
nach dem Rasenschnitt, insbesondere bei Nährstoffmangel, ausbreitet. Es wird eine Düngung im abgetrockneten Zustand empfohlen, um den Boden wieder
mit Nährstoffen zu versorgen. Anfällige Arten können
hier das Deutsche Weidelgras wie auch der Rotschwingel sein, wobei dies von Sorte zu Sorte variieren kann.
Die Wiesenrispe und die gemeine Rispe sind anfällig für Kronenrost – ebenfalls eine Pilzerkrankung.
24
Es entstehen nesterweise gelb-braune Flecken im
Rasen. Ist die Rispe erst mal infiziert, kann der Pilz
auch auf andere Gräserarten übergehen. Sollte Ihr Rasen durch Kronenrost befallen sein, hilft nur Abwarten
und regelmäßiges Mähen und Düngen. Das Düngen ist
nötig, da dem Boden mit jedem Rasenschnitt Nährstoffe
entzogen werden.
Allgemein gesprochen kann Rasen ersticken, wenn er
zu lange im Wasser steht. Einerseits wird die Nährstoffaufnahme im Boden durch die Nässe verhindert,
andererseits kann sehr viel Regen die Nährstoffe aus
dem Boden spülen. Auch hier sollte im abgetrockneten
Zustand eine Nährstoffversorgung durch Düngung vorgenommen werden.
Wie hoch der tatsächlich Nährstoffbedarf ist, sollte vor
jeder Düngerplanung durch eine Bodenanalyse untersucht werden. Auf Basis des Analyseergebnisses erstellt
die LUFA eine Düngeempfehlung. Bei Bedarf empfehlen
wir bis zu drei Mal pro Jahr zu düngen, im Frühjahr, im
Frühsommer und im Frühherbst, wobei sich eine Kaliumdüngung im Herbst als Frostschutz im Rasen bewährt.
Vorzugsweise sollte ein organisch-mineralischer Dünger
eingesetzt werden, da rein mineralische Dünger den
Moos-Bestand im Rasen fördern können. Hilfreich ist oft
auch eine Düngerberatung in Fachgeschäften.
Wichtig: Wenn gedüngt wird, sollte der Rasen auch
geschnitten werden. Sonst kann es zu
einem feuchten Klima im Rasen kommen, der
das Pilzwachstum unterstützt.
Wenn Sie Ihren Boden auf seinen Nährstoffbedarf untersuchen lassen wollen, können Bodenproben bei der
jeweiligen LUFA (Landwirtschaftliche Untersuchungs- und
Forschungsanstalt/Landwirtschaftskammer) eingeschickt
werden. Die Proben sollten aus 10 cm Tiefe genommen
und aus 10-15 Einzelproben erstellt werden, um einen
möglichst breiten Abriss des Bodens widerzuspiegeln.
Eine Probe sollte ca. 500 g schwer sein. Die Untersuchungskosten liegen bei ca. 20 €. Mit den Untersuchungsergebnissen kann die Rasenfläche optimal gedüngt und
gepflegt werden.
Anzustrebende Nährstoffgehalte im Boden:
pH-Wert 5-6,
Phosphor 10-20 mg/100 g,
Kalium 15-30 mg/100 g,
Magnesium 6-12 mg/100 g
Telefoninterview:
Dr. Clara Berendonk, LKW NRW
Ingo Dünnebacke, LWK NRW
Rasenanbau
Schönes Grün...
ohne Moos und Unkraut im Rasen
Moosbekämpfung:
Unkrautbekämpfung:
Moos breitet sich grundsätzlich aus, wenn die Rasenpflanzen zu schwach sind um dieses zu verdrängen.
Weiterhin benötigt Moos weniger Nährstoffe als Rasengräser und liebt feuchte Standorte. Viele Moosarten
können den Rasenpflanzen den Platz streitig machen und
beeinträchtigen somit ihr Wachstum. Um einen langfristigen Erfolg bei der Moosbekämpfung zu erzielen, müssen
die Ursachen für die Entstehung bekannt sein.
Als Unkraut wird jede unerwünschte Pflanze auf gärtnerischen und landwirtschaftlichen Produktions- und Kulturflächen
bezeichnet. Dabei handelt es sich meistens um Wildarten von
Kräutern, Leguminosen und Gräsern. Unkräuter schädigen
den Rasen auf Dauer, und wenn sie nicht rechtzeitig bekämpft
werden, breitet sich das Unkraut immer stärker aus, Rasenpflanzen werden unterdrückt und sterben letztendlich ab. Bei
zu spätem Eingreifen wird eine aufwendige Nachsaat erforderlich.
Maßnahmen zur Moosbekämpfung:
Vorbeugende Maßnahmen
zur Unkrautbekämpfung
1. Optimale Schnitthöhe des Rasens einhalten
(zwischen 3,5 und 5 cm), in Schattenlagen
nicht unter 4,5 cm.
2. Mit einem Vertikutierer ein- bis zweimal
jährlich den Rasenfilz entfernen, da er die Wasser und Nährstoffzufuhr sowie den Luftaustausch
einschränkt.
3. Regelmäßig düngen, am besten Rasendünger
mit Langzeitwirkung verwenden.
4. Schattenbeseitigung (Sträucher, Bäume)
5. Viermal jährliches Düngen, der Boden sollte
außerdem alle zwei bis drei Jahre auf
pH-Wert und Nährstoffgehalt untersucht werden
■ Schädlingsbekämpfung (Mäuse, Maulwürfe)
■ Regelmäßiges Vertikutieren
■ Regelmäßiges Düngen
■ Regelmäßiger Schnitt der Fläche in optimaler
Schnitthöhe zwischen 3,5 und 5 cm,
in Schattenlagen nicht unter 4,5 cm
■ PH-Wert zwischen 6 und 6,5 einhalten
■ Keine unnötigen Verletzungen der Grasnarbe
■Krankheitsvermeidung
6.Rasenneuanlage
7.Nachsaat
Keimdauer der Gräser
bei min. 8°C Bodentemperatur
Grasart
Tage
Grasart
Agrostis capillaris
(Rotes Straußgras)
18-21
Lolium perenne
(Deutsches Weidelgras)
Agrostis gigantea
(Weißes Straußgras)
15-18
Poa annua
(Einjährige Rispe)
18-20
Poa pratensis
(Wiesenrispe)21-35
Cynosurus cristatus
(Kammgras)
Tage
5-6
16-20
Festuca ovina
(Schafschwingel)11-14
Poa trivialis
(Gemeine Rispe)
24-30
Festuca rubra
(Rotschwingel)12-15
Poa nemoralis
(Hainrispe)
28-40
25
Botanische Bezeichnung
Achillea millefolium
Schafgarbe
AdonisAdonis
Fioringras, ausläufertreibend
Agrostis alba stolonifera
Agrostis canina
Hundsstraußgras
Straußgras, weißes
Agrostis gigantea
Highland Bentgras,
Agrostis capillaris
Rotes Straußgras
Fioringras, südd.
Agrostis vulgaris
Waldschmiele
Aira caespitosa
Gebogene Schmiele
Aira flexuosa
Wiesenfuchsschwanz
Alopecurus pratensis
Ackerfuchsschwanz
Alopecurus myosuroides
Gewöhnliches Ruchgras
Anthoxanthum odoratum
Anthyllis vulneraria
Wundklee
Gemeine Quecke
Agropyron repens
Glatthafer
Arrhenatherum elatius
Gänseblümchen
Bellis perennis
Rüben
Beta vulgaris
Fiederzwenke
Brachypodium pinnatum
Raps
Brassica napus
Herbstrübe
Brassica rapa
Ackertrespe
Bromus arvensis
Aufrechte Trespe
Bromus erectus
Wehrlose Trespe
Bromus inermis
Weiche Trespe
Bromus mollis
Roggentrespe
Bromus secalinus
Ringelblume
Calendula officinalis
Heidekraut
Calluna vulgaris
Kümmel
Carum carvi
Kornblume
Centaurea cyanus
Lack
Cheiranthus allionii
Chrysanthemum
Bunte Wucherblume
carinatum Chrysanthemum
coronarium Goldblume
Chrysanthemum
leucanthemum Wiesen-Wucherblume
Wegwarte
Cichorium intybus
Silbergras
Corynephorus canescens
Hundzahngras
Cynodon dactylon
Kammgras
Cynosurus cristatus
Knaulgras
Dactylis glomerata
Rasenschmiele
Deschampsia cespitosa
Drahtschmiele
Deschampsia flexuosa
Fingerhutsamen
Digitalis purpurea Rohrschwingel
Festuca arundinacea
Festuca heterophylla
Verschiedenblättriger
Schwingel
Festuca ovina
Schafschwingel
Hartschwingel
Festuca ovina duriuscala
Wiesenschwingel
Festuca pratensis
Rotschwingel, horstbildend
Festuca rubra commutata
Festuca rubra rubra
Rotschwingel,
ausläufertreibend
Festuca rubra trichophylla Rotschwingel mit
kurzen Ausläufern
Feinschwingel
Festuca ovina tenuifolia
Sonnenblume
Helianthus annuus
HelichrysumStrohblume
Wolliges Honiggras
Holcus lanatus
Weiches Honiggras
Holcus mollis
Johanniskraut
Hypericum perforatum
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Lathyrus pratensis
Linum flavum
Linum perenne
Linum rubrum
Lolium hybridum
Lolium multiflorum
Lolium perenne
Lolium westerwoldicum
Lotus corniculatus
Lotus uliginosus
Lupinus albus
Lupinus angustifolius
Lupinus luteus
Lupinus perennis
Luzula campestris
Matricaria chamomilla
Medicago lupulina
Medicago sativa
Melilotus albus
Melilotus officinalis
Myosotis alpestris
Nigella sativa
Oenothera biennis
Onobrychis viciifolia
Ornithopus sativus
Papaver glaucum
Phacelia tanacetifolia
Phalaris arundinacea
Phleum pratense
Phleum nodosum
Pisum sativum
Pimpinelle saxifraga
Plantago lanceolata
Poa annua
Poa compressa
Poa fertilis
Poa nemoralis
Poa pratensis
Poa trivialis
Polygonum fagopyrum
Salvia officinalis
Salvia pratensis
Sanguisorba minor
Sarothamnus scoparius
Secale multicaule
Silene armeria
Sinapis alba
Taraxatum officinale
Trifolium alexandrinum
Trifolium hybridum
Trifolium incarnatum
Trifolium dubium
Trifolium pratense
Trifolium repens
Trifolium resupinatum
Trigonella foenum
Trisetum flavescens
Vicia faba
Vicia sativa
Vicia villosa
Zea mays
Wiesenplatterbse
Lein
Staudenlein
Roter Lein
Hybrid-Weidelgras
Welsches Weidelgras
Deutsches Weidelgras
Einj. Weidelgras
Hornschotenklee
Sumpfschotenklee
Bitterlupinen, weiß
Bitterlupinen, blau
Bitterlupinen, gelb
Dauerlupinen
Waldsimse
Kamille
Gelbklee
Luzerne
Bokharaklee, weißblühend
Bokharaklee, gelbblühend
Vergißmeinnicht
Schwarzkümmel
Gemeine Nachtkerze
Esparsette
Serradella
Tulpenmohn
Büschelschön
Rohrglanzgras
Lieschgras
Knolliges Lieschgras
Erbse
Bibernelle
Wegebreite
Einjähriges Rispengras
Platthalmrispengras
Fruchtbare Rispe
Hainrispe
Wiesenrispe
Gemeines Rispengras
Buchweizen
Salbei
Wiesensalbei
Pimpinelle
Ginstersamen
Waldstaudenroggen
Leimkraut
Senf
Löwenzahn
Alexandrinerklee
Schwedenklee
Inkarnatklee
Kleinklee
Rotklee
Weißklee
Perserklee
Bockshornklee
Goldhafer
Ackerbohnen
Sommerwicken
Winterwicken
Mais
L. Stroetmann Saat – Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
L. Stroetmann Saat GmbH & Co. KG Münster
Stand 01.01.2013
1.Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und damit
verbundenen Rechtsgeschäfte, die Saatgut oder sonstige Produkte der Firma
L. Stroetmann Saat (im Folgenden „Verkäufer“ genannt) zum Gegenstand haben.
1.2 Die Bedingungen werden vom Käufer spätestens mit Entgegennahme der ersten
Lieferung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.
Dies gilt nicht, wenn der Käufer bis zum ersten Vertragsabschluss keine Gelegenheit hatte, vom Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis
zu nehmen.
1.3 Änderungen dieser Bedingungen werden dem Vertragspartner in Textform
bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb von sechs Wochen seit Bekanntgabe schriftlich widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird der Verwender den Vertragspartner bei
Bekanntgabe der Änderungen besonders hinweisen.
1.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Von diesen
Bedingungen abweichende Bedingungen des Käufers sowie sonstige Vereinbarungen wie Garantien, Änderungen und Nebenabreden sind nur dann wirksam,
wenn der Verkäufer den betreffenden Bedingungen oder Vereinbarungen
ausdrücklich zustimmt.
1.5 Soweit mündlich oder fernmündlich Rechtsgeschäfte vorbehaltlich schriftlicher
Bestätigung abgeschlossen werden, gilt der Inhalt des Bestätigungsschreibens
als vereinbart, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht. Auf diese
Rechtsfolge wird im Bestätigungsschreiben hingewiesen.
2. Lieferung und Liefertermine
2.10 Der Käufer kann nicht vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der
Leistung verlangen, wenn der Verkäufer bis zu 5 von hundert der im Vertrag
genannten Menge zuwenig geliefert hat; insoweit ist eine etwaige Pflichtverletzung des Verkäufers unerheblich. Bei einer Zirka-Lieferung gemäß Ziffer 2.6 gilt
Satz 1, wenn der Verkäufer bis zu 10 von hundert der im Vertrag genannten
Zirka-Menge zuwenig geliefert hat. Etwaige Nacherfüllungsansprüche bleiben
dem Käufer vorbehalten.
2.11 Bei Verkäufen unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit übernimmt der Verkäufer
nicht das Beschaffungsrisiko und es besteht keine Verpflichtung des Verkäufers
zur Lieferung, wenn es dem Verkäufer aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen
unmöglich ist, die Ware zu liefern. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der
Vorlieferant, mit dem der Verkäufer ein Rechtsgeschäft abgeschlossen hat, um
seine Lieferpflicht gegenüber dem Käufer zu erfüllen, seiner Pflicht zur richtigen
und rechtzeitigen Belieferung des Verkäufers nicht nachkommt: die zuständige
Anerkennungsbehörde der Lieferung die Anerkennung versagt; die Lieferung
aus eigener Vermehrung ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart ist, und
die Ware aus eigener Vermehrung aufgebraucht ist. Eine Verpflichtung des
Verkäufers zur Leistung von Schadensersatz wegen Nichtlieferung bestimmt sich
in diesen Fällen nach Ziffer 9.
3.Versand
3.1 Wenn die Parteien nichts anderes vereinbaren, bestimmt der Verkäufer die Art
und Weise des Warenversandes sowie die Verladestelle für die Ware.
3.2 Der Versand erfolgt ab Verladestelle auf Kosten und Gefahr des Käufers.
2.1 Als der Tag der Lieferung gilt der Tag der Absendung.
2.2 Ist ein Liefertermin oder eine Lieferfrist vereinbart, so hat der Käufer unaufgefordert dem Verkäufer spätestens fünf Werktage vor dem Termin oder dem
Fristbeginn mitzuteilen, an welchem Ort die Lieferung zu erfolgen hat („Versandverfügung“), soweit nicht bereits eine Vereinbarung über den Ort der Lieferungen
getroffen worden ist. Trifft die Versandverfügung nicht rechtzeitig ein, so kann der
Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Käufer eine Nachfrist von mindestens drei Werktagen gesetzt
und auch innerhalb dieser Nachfrist keine Versandverfügung erhalten hat.
Liefertermin und Lieferfristen werden um die Dauer der Nachfrist verlängert.
Entsprechendes gilt, wenn die Versandverfügung entgegen der Vereinbarung nur
einen Teil der Lieferung betrifft, hinsichtlich des nicht verfügten Teiles.
2.3 Bestimmt sich die Lieferfrist nur nach dem Zeitpunkt, zu dem die Versandverfügung dem Verkäufer zugeht, so gilt im Zweifel prompte Lieferung gemäß Ziffer
2.5 als vereinbart.
2.4 Ist vereinbart, dass der Käufer die Versandverfügung an einem bestimmten Termin
oder innerhalb einer Frist zu erteilen hat, so gelten die Bestimmungen der Ziffer
2.2 mit Ausnahme des ersten Satzes. Mangels einer solchen Vereinbarung hat
der Verkäufer dem Käufer eine angemessene Frist für die Erteilung der Versandverfügung zu setzen; als dann gelten die Bestimmungen der Ziffer 2.2 mit
Ausnahme des ersten Satzes.
4. Behandlung des Saatgutes
4.1 Saatgut, das üblicherweise gebeizt oder in sonstiger Weise behandelt zur
Anwendung kommt, ist gebeizt oder in sonstigen Weisen behandelt zu liefern, es
sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
4.2 Will der Käufer sich nach einer von ihm oder in seinem Auftrag durchgeführten
erstmaligen oder zusätzlichen Beizung oder sonstigen Behandlungen auf einen
Mangel der gelieferten Ware berufen, so hat er durch geeignete Beweismittel
nachzuweisen, dass der Mangel bereits vor der durch ihn oder einen Dritten
durchgeführten
- erstmaligen oder zusätzlichen - Beizung oder sonstigen Behandlung bestanden
hat.
Als geeignetes Beweismittel kommt insbesondere ein vor der Beizung gezogenes
Sicherungsmuster gemäß Ziffer 8.2 in Betracht.
4.3 Wird behandeltes Saatgut transportiert oder gelagert, sind mechanische Belastungen zu vermeiden. Insbesondere dürfen Verpackungen mit behandeltem Saatgut
nicht geworfen oder gestürzt werden. Das behandelte Saatgut ist trocken, kühl,
gut belüftet und erschütterungsfrei zu verladen und zu lagern.
5.Zahlung
2.5 Soweit nichts anderes vereinbart wird, ist zu liefern bei der Klausel:
„Sofort“, binnen 5 Werktagen nach Zugang der Versandverfügung;
-
„Prompt“, binnen 10 Werktagen nach Zugang der Versandverfügung;
-
„Anfang eines Monats“, in der Zeit vom 1. bis zum 10. einschließlich;
-
„Mitte eines Monats“, in der Zeit vom 11. bis zum 20. einschließlich;
-
„Ende eines Monats“, in der Zeit vom 21. bis zum Schluss des Monats;
-
„Rechtzeitig zur Aussaat“, frühestens binnen 5 Werktagen nach Zugang
-
der Versandverfügung
5.1 Erfüllungsort für Zahlungen ist der Geschäftssitz des Verkäufers.
2.6 Bei Vereinbarung einer Zirka-Lieferung ist eine Abweichung der Liefermenge von
bis zu 5 von hundert der im Vertrag benannten Menge vertragsgemäß.
5.3 Zur Annahme von Wechseln ist der Verkäufer nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet. Wechsel und Schecks werden in jedem Fall nur zahlungshalber
angenommen, so dass die Kaufpreisforderung erst mit Leistung des im Wechsel
oder Scheck angegebenen Betrages und nur in dieser Höhe erlischt.
2.7 Der Käufer ist verpflichtet, Teilleistungen abzunehmen, es sei denn, dies ist für ihn
im Einzelfall unzumutbar. Eine Teilzahlungspflicht wird dadurch nicht begründet.
2.8 Liefert der Verkäufer nicht termin- oder fristgerecht, so hat der Käufer ihm eine
Nachfrist zur Leistung zu setzen.
Diese Nachfrist beträgt:
bei vereinbarter Lieferung „sofort“
3 Tage
bei vereinbarter Lieferung „prompt“
5 Tage
bei vereinbarter späterer Lieferung
7 Tage
Für Lieferungen innerhalb der Nachfrist gilt Ziffer 2.7 entsprechend. Liefert der
Verkäufer innerhalb der Nachfrist nicht oder nicht vertragsmäßig, kann der
Käufer vom Vertrag zurücktreten und wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu
vertreten hat Schadensersatz statt der Leistung verlangen.
2.9 Hat der Verkäufer trotz einer angemessenen Fristsetzung zur Nacherfüllung nur
eine Teilleistung bewirkt, gilt hinsichtlich der nichtbewirkten Teilleistung Ziffer
2.8 Satz 4 entsprechend. Vom ganzen Vertrag zurücktreten und Schadensersatz
statt der Leistung verlangen kann der Käufer jedoch nur dann, wenn er an der
Teilleistung kein Interesse hat.
5.2 Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen des Verkäufers binnen 14
Werktagen nach Lieferung ohne Abzug zu begleichen; anderenfalls gerät der
Käufer ohne Mahnung in Verzug. Wird eine Rechnung erst nach Lieferung ausgestellt, so ist sie binnen 14 Werktagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu
begleichen; anderenfalls gerät der Käufer in Verzug. Satz 2 gilt nicht, wenn dem
Käufer die Rechnung nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Rechnungsdatum
zugegangen ist; in diesem Fall tritt Verzug erst nach Ablauf von 10 Werktagen
nach Zugang der Rechnung ein.
5.4 Wird dem Verkäufer nach Abschluss des Vertrages eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder Zahlungsfähigkeit des Käufers bekannt,
so ist der Verkäufer befugt, sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung,
einschließlich gestundeter Forderungen und solcher aus Wechseln, sofort fällig
zu stellen und weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung oder der Leistung
einer Sicherheit abhängig zu machen. Leistet der Käufer trotz Mitteilung einer
angemessenen Frist die Vorauszahlung oder die Sicherheitsleistung nicht, kann
der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Rechte des Verkäufers
bleiben unberührt.
5.5 Die Aufrechnung gegenüber Forderungen des Verkäufers ist nur mit unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Die Geltendmachung
von Zurückbehaltungsrechten, die nicht auf dem selbem Vertragsverhältnis
beruhen, ist ausgeschlossen.
27
L. Stroetmann Saat – Geschäftsbedingungen
6. Beschaffenheitsvereinbarung (gentechnische Einträge)
6.1 Als vereinbarte Beschaffenheit des Saatgutes gemäß § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB
gilt ausschließlich folgendes:
1. Das Saatgut ist art- und sortenecht;
2. in Deutschland erzeugtes Saatgut erfüllt die Anforderungen gemäß der Anlage
3. zur Verordnung über den Verkehr mit Saatgut landwirtschaftlicher Arten und
von Gemüsesaatgut vom 21. Januar 1986 in der jeweils gültigen Fassung; in
anderen Ländern erzeugtes Saatgut entspricht den Anforderungen der jeweiligen
europäischen Saatgutrichtlinie.
6.2 Die Sorten, von denen Saatgut zur Aussaat geliefert wird, sind – soweit nichts
anderes ausdrücklich vereinbart ist – klassisch gezüchtete Sorten, die unter Verwendung traditioneller Züchtungsmethoden, also ohne Einsatz von gentechnischen
Methoden, aus gentechnisch nicht veränderten Elternkomponenten gezüchtet
wurden. Bei Erzeugung dieses Saatgutes wurden Verfahren angewendet, die die
Vermeidung des zufälligen Vorhandenseins gentechnisch veränderter Organismen
(GVO) zum Ziel haben. Die Saatgutvermehrung erfolgt auf offenem Feld unter
natürlichen Gegebenheiten mit freiem Pollenflug. Es ist deshalb nicht möglich, das
zufällige Vorhandensein von GVOs völlig auszuschließen und zu garantieren,
dass das gelieferte Saatgut frei ist von jeglichen Spuren von GVO.
6.3 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt: Der Verkäufer liefert Saatgut zur
Erzeugung von Pflanzen. Das gelieferte Saatgut ist weder im verarbeiteten noch
im unverarbeiteten Zustand zum menschlichen oder tierischen Verzehr bestimmt.
Aus dem gelieferten Saatgut erwachsende Pflanzen dürfen nur nach vollständiger Trennung vom als Saatgut gelieferten Samenkörper als Lebens- und/oder
Futtermittel verwendet werden. Insbesondere darf das gelieferte Saatgut nicht zur
Erzeugung von Keimsprossen verwendet werden, bei denen Spross und Samen
als Einheit verzehrt werden. Der Verkäufer haftet nicht für saatgutrechtlich nicht
relevante Stoffe und/oder Mikroorganismen, die sich auf oder in den gelieferten
Saatgutkörnern befinden.
7.Mängelrüge
7.1 Ist der Käufer Kaufmann, hat er die Ware unverzüglich, spätestens innerhalb von
2 Werktagen nach Übergabe zu untersuchen. Wird die Ware in geschlossenen
Behältnissen zum Zweck des Wiederverkaufs erworben, besteht die Untersuchungspflicht nur, wenn das Behältnis geöffnet wird oder wenn Anzeichen, zum
Beispiel an der Verpackung erkennbar sind, die auf einen Mangel des Saatguts
hindeuten.
7.2 Ist der Käufer Kaufmann, hat er offensichtliche Mängel der Ware unverzüglich,
spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Übergabe gegenüber dem Verkäufer
zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel sind vom Käufer, der Kaufmann ist, ebenfalls unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Werktagen nach bekannt werden,
gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Maßgeblich ist der Zugang der Rüge beim
Verkäufer. Der Verkäufer kann vom Käufer die Mängelrüge in schriftlicher Form
verlangen, dadurch verlängern sich die Fristen in den Sätzen 1 und 2 auf 5
Werktage, wobei der Zugang der Rüge beim Verkäufer maßgeblich ist.
7.3 Sofern der Käufer zwar Unternehmer, aber kein Kaufmann ist, gelten 7.1 und 7.2
entsprechend.
8. Musterziehung, Einholung eines
Sachverständigengutachtens
8.1 Entdeckt der Käufer nach der Lieferung einen Mangel, auf den er sich berufen
will, so hat er unverzüglich ein Durchschnittsmuster gemäß 8.2 aus der Lieferung
ziehen zu lassen, soweit noch Saatgut vorhanden ist. Die Ziehung eines Durchschnittsmusters bedarf es nicht, wenn der Verkäufer den Mangel anerkannt hat.
8.2 Das Durchschnittsmuster muss gemäß den Probeentnahmevorschriften des Verbandes Deutscher Landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten von
einer hierzu durch eine Landwirtschaftskammer, eine Industrie- und Handelskammer oder eine zuständige Behörde bestellten oder verpflichteten Person gezogen
und gebildet werden. Aus dem Durchschnittsmuster sind drei gleich Teilmuster zu
bilden. Ein Teilmuster ist unverzüglich an eine amtliche Saatgutprüfstelle zwecks
Untersuchung einzusenden, das zweite Teilmuster ist an den Verkäufer zu senden
und das dritte Teilmuster verbleibt beim Käufer. Zweifelt eine der Parteien das
Untersuchungsergebnis der angerufenen Saatgutsprüfstelle an, so ist das bei dieser Partei verbliebene Teilmuster unverzüglich an eine andere, noch nicht mit der
Untersuchung befasste Saatgutsprüfstelle, die von der nach Landesrecht für den
Käufer zuständigen Saatgut-Anerkennungsstelle bestimmt wird, zur Untersuchung
zu übersenden.
Die Feststellungen der zweiten Saatgutsprüfstelle sind für beide Parteien verbindlich, wenn sie mit den Feststellungen der ersten Saatgutprüfstelle übereinstimmen.
Stimmen die Feststellungen nicht überein, ist das noch verbleibende Teilmuster
unverzüglich an eine andere, noch nicht mit der Untersuchung befasste Saatgutsprüfstelle, die wiederum von der nach Landesrecht für den Käufer zuständigen
Saatgut-Anerkennungsstelle bestimmt wird, zur Untersuchung zu übersenden.
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Die Feststellungen dritter Saatgutprüfstelle sind für beide Parteien verbindlich,
wenn sie mit einer der Feststellungen der zuvor befassten Saatgutprüfstellen
übereinstimmen. Liegt keine solche Übereinstimmung vor, gilt der Mittelwert aus
den drei Untersuchungen als festgestelltes Ergebnis.
8.3 Ist kein Saatgut mehr vorhanden und erkennt der Verkäufer des Saatguts eine
Mängelrüge des Käufers nicht unverzüglich an, so ist unverzüglich eine Besichtigung des Aufwuchses durch einen geeigneten Sachverständigen durchzuführen,
zu der Verkäufer und Käufer hinzuzuziehen sind. Der Sachverständige soll von
der nach Landesrecht zuständigen Saatgut- Anerkennungsstelle benannt werden,
in deren Bereich die Besichtigung stattfinden soll. Ziel der Besichtigung durch den
Sachverständigen ist die Feststellung der Tatsachen und die Ermittlung möglicher
Ursachen für den Sachmangel. Die vom Sachverständigen festgestellten Tatsachen
sind für beide Parteien verbindlich. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn das Saatgut zum Zweck des Wiederverkaufs erworben worden ist.
8.4 Eine Bindung des Verkäufers an die Feststellungen des Sachverständigen im Sinne
der vorstehenden Regelungen tritt dann nicht ein, wenn zwischen den
Parteien bereits streitig ist, ob die Kaufsache bei Gefahrübergang mangelhaft war
und das Durchschnittsmuster mit einem auf Grundlage amtlicher Bestimmungen
gezogenen
Rückstellmuster oder Ergebnissen des Nachkontrollanbaus nicht übereinstimmt.
9. Gewährleistung und Haftung des Verkäufers
9.1 Der Verkäufer ist zum Schadenersatz wegen Pflichtverletzung nur bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Das gilt nicht bei Haftung für Schäden aus der
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszweckes unverzichtbar ist.
9.2 Der Verkäufer haftet nicht für öffentliche Äußerungen Dritter über Eigenschaften
des Saatguts, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung.
9.3 Bei Sachmängeln, für die der Verkäufer haftet, leistet er nach seiner Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Erst wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist, kann der Käufer mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
Schadenersatz kann der Käufer nur dann verlangen, wenn der Verkäufer eine
bestimmte Beschaffenheit der Sache garantiert hat oder die Voraussetzungen von
Nr. 9.1 vorliegen.
9.4 Mängelansprüche und Ansprüche wegen Pflichtverletzungen, die keine Sach- oder
Rechtsmängel betreffen, verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Saatguts.
Dies gilt nicht in den Fällen, in denen der Käufer nach Ziffer 9.1 haftet. § 438
Abs. 3 BGB bleibt unberührt.
9.5 Schadensersatzansprüche wegen fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
10.Schadensminderungspflicht
Der Käufer muss alle zumutbaren Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den
Schaden zu mindern. Hätte sich der Schaden abwenden oder verringern lassen,
wenn der Mangel alsbald nach Erkennbarkeit gerügt worden wäre, so ist auch
dies bei der Bemessung des Schadensersatzes zu berücksichtigen.
11. Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung
11.1 Sämtliche vom Verkäufer an den Käufer gelieferte Ware bleibt Eigentum des
Verkäufers bis zur Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer (Vorbehaltsware). Das gilt auch dann, wenn einzelne
oder sämtliche der Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung
aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Dies gilt außerdem für Forderungen aus Schecks und Wechseln, die im Zusammenhang mit der
Geschäftsverbindung begründet worden sind.
11.2 Durch eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer
kein Eigentum, da er diese für den Verkäufer vornimmt, ohne dass für den Verkäufer daraus Verpflichtungen entste­hen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung
oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren steht dem Verkäufer der dabei entstehende Miteigentumsanteil an
der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen
verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der
Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der
Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich Verkäufer und
Käufer darüber einig, dass der Käufer dem Verkäufer im Verhältnis des Wertes
der verarbeiteten bzw. ver­bundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für den
Verkäufer verwahrt.
L. Stroetmann Saat – Geschäftsbedingungen
11.3 Der Käufer darf die Vorbehaltsware und des getrennten Aufwuchses nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiterveräußern oder zur Aussaat
verwenden.
13.Sonstiges
11.4 Der Aufwuchs aus dem vom Verkäufer gelieferten Saatgut ist mit dessen Trennung
von Grund und Boden dem Verkäufer bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher
Forderungen aus der Geschäftsverbindung zur Sicherheit übereignet und wird
vom Käufer für den Verkäufer verwahrt.
11.5 Sämtliche Forderungen des Käufers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware und des getrennten Aufwuchses sind zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
zur Sicherung sämtlicher Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung an den Verkäufer abgetreten. Der Käufer ist berechtigt, diese Forderungen
bis zum Widerruf durch den Verkäufer für dessen Rechnung einzuziehen.
Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon
unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen
ordnungsgemäß nachkommt.
11.6 Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten angemessen
zu versichern, sofern dies üblich ist, und einen Schadensfall unverzüglich dem
Verkäufer mitzuteilen. Insofern sind Forderungen aus dem Versicherungsvertrag
im Voraus an den Verkäufer abgetreten, und zwar bis zur vollständigen Tilgung
sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung.
11.7 Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten dessen
Forderungen insgesamt mehr als 20 %, so ist der Verkäufer auf Verlangen des
Käufers oder eines durch die Übersicherung des Verkäufers beeinträchtigten
Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl des Verkäufers
verpflichtet.
11.8 Die Regelungen der Ziffern 11.2 bis 11.7 gelten nur im Geschäftsverkehr
zwischen Unternehmern.
12.Streitigkeiten
12.1 Sofern die Parteien des Kaufvertrages Kaufleute sind, werden alle Streitigkeiten
aus oder im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag nach Wahl des Anspruchstellers durch ein
Schiedsgericht für Saatgutstreitigkeiten oder ein ordentliches Gericht entschieden.
Die Schiedsgerichte für Saatgutstreitigkeiten werden auf der jeweiligen Homepage von BDP, DRV und BVO bekannt gemacht.
12.2 Sind beide Parteien Kaufleute, ist das für den Ort des Geschäftssitzes des
Verkäufers zuständige Schiedsgericht, bei Inanspruchnahme der ordentlichen Gerichtsbarkeit das sachlich zuständige ordentliche Gericht am Sitz des Verkäufers
zuständig.
12.3 Das Schiedsverfahren regelt sich nach der Verfahrensordnung des zuständigen
Schiedsgerichts.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder
undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmung werden die Parteien eine wirksame und durchführbare Bestimmung
vereinbaren, die den wirtschaftlichen Interessen beider Parteien am nächsten
kommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass die Bedingungen eine unbeabsichtigte
Lücke aufweisen.
14.Datenschutz
Nach § 26 und § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) weisen wir darauf
hin, dass wir Daten des Käufers, die ausschließlich nur unsere Geschäftsbeziehungen widerspiegeln und soweit sie im Rahmen des BDSG zulässig sind,
gespeichert haben und sie über EDV weiterverarbeiten.
15.Vertriebsbeschränkung
Den Abnehmern von Vertrags- und Fremdsaatgut werden die unter § 1.5 VOVertrag Saatgetreide aufgeführten Vertriebsbeschränkungen im Hinblick auf das
betreffende Saatgut auferlegt:
1.5 Für die Ausfuhr von Z-Saatgut und feldanerkannter Rohware der Vertragssorten
aus dem Vertragsgebiet, welche von einer anderen VO-Firma erzeugt und von
der in diesem Vertrag bezeichneten VO-Firma mittelbar oder unmittelbar erworben wurde (nachfolgend insgesamt „Fremdsaatgut“) gelten die nachfolgenden
Bestimmungen:
1.5.1 Die VO-Firma darf Fremdsaatgut von Vertragssorten, die weniger als vier Jahre
im gemeinschaftlichen Sortenkatalog aufgenommen sind, aus dem Vertragsgebiet
aktiv nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Züchters ausführen,
die in angemessener Zeit nach einer entsprechenden Mitteilung der VO-Firma
erfolgen muss und nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf.
1.5.2 Die VO-Firma darf Fremdsaatgut der ersten Vermehrung (Z1-Saatgut) aus
dem Vertragsgebiet in Mitgliedsstaaten, in denen zwei oder mehr Vermehrungsstufen zulässig sind, und Fremdsaatgut der zweiten Vermehrung (Z2-Saatgut) aus
dem Vertragsgebiet in Mitgliedsstaaten, in denen drei oder mehr
Vermehrungsstufen zulässig sind, nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung
des Züchters, die in angemessener Zeit nach einer entsprechenden Mitteilung der
VO-Firma erfolgen muss und nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf,
ausführen.
1.5.3Die VO-Firma darf Fremdsaatgut aus dem Vertragsgebiet nicht in Staaten
ausführen, in denen kein Sortenschutzrecht für die betreffende Sorte besteht.
1.5.4Die VO-Firma darf Fremdsaatgut aus dem Vertragsgebiet nicht in Staaten
ausführen, die nicht Mitglieder der Europäischen Union oder der Union
Internationale pour la Protection des Obtentions Végétales („UPOV“) sind.
29
Öko-Zertifikat 2015
Aktuelle Sorteninformationen
30
Ordersatz
Artikel
Nr. EAN
VE
Anzahl * kg
Verpackung
Rasetta Strapazierrasen Premium
175226
4 000 610 213 506
6 * 1
Kartonage
Rasetta Zierrasen Premium
175234
4 000 610 213 698
6 * 1
Kartonage
Rasetta Schattenrasen Premium
175218
4 000 610 212 967
6 * 1
Kartonage
Rasetta Reparaturrasen Premium
175250
4 000 610 213 773
6 * 1
Kartonage
VK-Display Rasetta Premium
167770
4 * 25 * 1
Rasetta Sport- und Spielrasen
172073
173711
20540
21008
20559
20249
23841
4 000 610 172 070
4 000 610 173 718
4 000 610 205 402
4 000 610 205 402
4 000 610 205 501
4 000 610 205 501
-
20 * 1
10 * 2
25 * 1
125 * 1
10 * 2,5
50 * 2,5
1 * 10
Standbodenbeutel
Standbodenbeutel
Folienbeutel
Folienbeutel
Folienbeutel
Folienbeutel
Papiersack
Rasetta Berliner Tiergarten
172081
173703
20354
20311
20362
22497
23833
4 000 610 172 087
4 000 610 173 701
4 000 610 203 507
4 000 610 203 507
4 000 610 203 606
4 000 610 203 606
-
20 * 1
10 * 2
25 * 1
125 * 1
10 * 2,5
50 * 2,5
1 * 10
Standbodenbeutel
Standbodenbeutel
Folienbeutel
Folienbeutel
Folienbeutel
Folienbeutel
Papiersack
Rasetta Schattenrasen
172111
20605
20109
20613
20567
23868
4 000 610 172 117
4 000 610 206 003
4 000 610 206 003
4 000 610 206 102
4 000 610 206 102
-
20 * 1
25 * 1
125 * 1
10 * 2,5
50 * 2,5
1 * 10
Standbodenbeutel
Folienbeutel
Folienbeutel
Folienbeutel
Folienbeutel
Papiersack
Rasetta Zierrasen
20516
21695
20524
22454
171271
4 000 610 205 105
4 000 610 205 105
4 000 610 205 204
4 000 610 205 204
-
25 * 1
125 * 1
10 * 2,5
50 * 2,5
1 * 10
Folienbeutel
Folienbeutel
Folienbeutel
Folienbeutel
Papiersack
Rasetta Zierrasen für Sandböden und Trockenflächen
20338
162388
4 000 610 202 654
-
25 * 1
1 * 10
Folienbeutel
Papiersack
Rasetta Universalrasen
20680
21334
20699
20486
23825
4 000 610 206 805
4 000 610 206 805
4 000 610 206 904
4 000 610 206 904
-
25 * 1
125 * 1
10 * 2,5
50 * 2,5
1 * 10
Folienbeutel
Folienbeutel
Folienbeutel
Folienbeutel
Papiersack
Rasetta Regeneration Reparaturrasen
20222
20273
4 000 610 202 203
-
50 * 0,5
1 * 10
Folienbeutel
Papiersack
Rasetta Pro 2000 Plus Strapazierrasen mit Starterdünger
22675
4 000 610 226 759
1 * 5
Eimer
Rasetta Magisterrasen
152765
-
1 * 10
Papiersack
Rasetta Parkrasen
179981
-
1 * 10
Papiersack
Rasetta Sportrasen 1 A
2720
-
1 * 10
Papiersack
Rasetta Böschungsmischung ohne Klee
3867
-
1 * 10
Papiersack
Rasetta Böschungsmischung mit Klee
164151
-
1 * 10
Papiersack
Rasetta Kleintierauslauf mit Klee
170372
-
1 * 10
Papiersack
Rasetta Rasendünger
28886
4 000 610 288 863
1 * 5
Folienbeutel
Biomix biologische Gründüngung
33553
4 000 610 335 536
6 * 2,5
Sack
Gelbsenf biologische Gründüngung
33006
4 000 610 330 067
10 * 1
Folienbeutel
Bitterlupinen biologische Gründüngung
33057
4 000 610 330 579
10 * 1
Folienbeutel
Wild Flora Wildblumenrasen
20656
20664
1392
4 000 610 206 508
4 000 610 206 645
-
25 * 1
10 * 2,5
1 * 10
Sack
Sack
Sack
RSM 1.1 Zierrasen
1279
-
1 * 10
Papiersack
RSM 2.2 Gebrauchsrasen Trockenlagen
139831
-
1 * 10
Papiersack
RSM 2.3 Gebrauchsrasen Spielrasen
83461
-
1 * 10
Papiersack
RSM 3.1 Sportrasen Neuanlage
84190
-
1 * 10
Papiersack
RSM 3.2 Sportrasen Regeneration
83488
-
1 * 10
Papiersack
RSM 4.1 Golfrasen Grün
112976
-
1 * 10
Papiersack
RSM 4.3 Golfrasen Abschlag
15784
-
1 * 10
Papiersack
RSM 4.4 Golfrasen Spielbahn
170364
-
1 * 10
Papiersack
RSM 5.1 Parkplatzrasen
89486
-
1 * 10
Papiersack
RSM 7.1.1 Landschaftsrasen Standard ohne Kräuter
3859
-
1 * 10
Papiersack
RSM 7.1.2 Landschaftsrasen Standard mit Kräutern
3875
-
1 * 10
Papiersack
RSM 7.2.1 Landschaftsrasen Trockenlagen ohne Kräuter
3883
-
1 * 10
Papiersack
RSM 7.2.2 Landschaftsrasen Trockenlagen mit Kräutern
3891
-
1 * 10
Papiersack
RSM 7.3 Landschaftsrasen Feuchtlagen
106569
-
1 * 10
Papiersack
RSM 7.4 Landschaftsrasen Halbschatten
84255
-
1 * 10
Papiersack
Probier mich aus!