rasenkatalog - L. Stroetmann
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RASENKATALOG TITEL-STORY LANDHÄNDLER IM BLICKPUNKT – Landmarkt Wiegmann L. STROETMANN SAAT RASEN 2015 – DAS EXTRA AUF 32 SEITEN – Standorte Unsere Niederlassungen Wir bieten Ihnen Kundennähe an neun Standorten und darüber hinaus verfügen wir über ein Netz von Vertriebspartnern im gesamten Bundesgebiet. Produktion/Vertrieb Hagenow Zentrale Münster Produktion/Vertrieb Altenweddingen Produktion, Lager, Vertrieb Münster-Amelsbüren MS-Hiltrup MS-Amelsbüren Hamburg Hansa-Business-Park in Münster-Amelsbüren: Produktion und Großlager Neu: Anschluss BAB-A1+ A43 Berlin Produktion/Vertrieb Querfurt Köln Produktion Oer-Erkenschwick Vertrieb Paderborn Produktion/Vertrieb Schwarzadler München Vertrieb Regensburg Standorte L. Stroetmann Saat Sieben Niederlassungen mit Vertriebsabteilung bieten im Segment Rasen-Saatgut beste Beratung. Sprechen Sie uns an. Inhaltsverzeichnis L. Stroetmann Saat L. Stroetmann Saat – Niederlassungen......... 2 Vermehrung, Artenbeschreibung............. 8 –9 Titel-Story Wiegmann AGRAR..............................12—13 Sortiment — Rasetta............................ 14—16 Sortiment Innovationen.............................................. 17 Darüber hinaus wird der Wunsch nach einer Handelsmarken-Profilierung über kundenspezifische Eigenmarken („private label“) häufiger formuliert. Rasendünger............................................. 18 Wildblumenrasen + Biologische Bodenverbesserer..................... 19 RSM Saatgut............................................ 20 Rasenanbau...................................... 21— 26 Fachinfos „Man muss mit der Zeit gehen und nah am Markt bleiben.“ – Georg Kloppenburg, Spartenleitung Saatgut – Unternehmen L. Stroetmann........................ 6 Produktionsleitung in Frauenhand...........10—11 Saatgutprofi seit 1791 — garantiertes und stetiges Wachstum. Das Rasengeschäft erlebt seit einigen Jahren einen Wandel, der anderen Konsumgütersegmenten gleicht. Die Verpackungen werden kleiner, attraktiver und verbraucherfreundlicher. Die Nachfragen nach Neuheiten sowohl im Verpackungsbereich als auch im Mischungsbereich mehren sich. L. Stroetmann Saat – Ansprechpartner.... 4 – 5 Geschäftsbedingungen....................... 27—29 Öko-Zertifikat 2015.................................... 30 Ordersatz................................................. 31 Die Firma L. Stroetmann Saat, mit einer historischen Firmengeschichte als Familienunternehmen, stellt sich diesen Markt- und Kundenbedürfnissen gerne. Unseren Möglichkeiten sind hier keine Grenzen gesetzt. Wir laden hiermit alle Geschäftspartner ein, zusammen mit uns in die Zukunft zu gehen und mit Freude, Kreativität und Engagement neue Märkte zu erobern. Mit freundlichen Grüßen L. Stroetmann Saat GmbH & Co. KG i.V. Georg Kloppenburg 3 Ihre Ansprechpartner Produktion · Münster-Amelsbüren ZENTRALE MÜNSTER Zentralverwaltung Harkortstraße 30 · 48163 Münster Geschäftsführung: Lutz Stroetmann Zentrale · 48163 Münster Harkortstraße 30 Telefon 02 51 ∙ 71 82 - 0 Fax 0251 ∙ 71 82 - 285 Spartenleitung Georg Kloppenburg 0251 · 7182 - 2480251 · 7182 - 285 0163 · 7182 - 248 [email protected] [email protected] Produktmanagerin Mischungen Ines Weiland 0251 · 7182 - 4230251 · 7182 - 5423 [email protected] Produktmanagerin Mischungen Annette Dröge0251 · 7182 - 4230251 · 7182 - 5423 [email protected] Produktmanagement Katja Meyer-Zurwelle0251 · 7182 - 2700251 · 7182 - 5270 [email protected] Vertrieb · 48163 Münster-AmelsbürenTelefon Fax Lübecker Straße 33 025 01 ∙ 9220 89 - 0 02501 ∙ 9220 89 - 99 NL-Leitung / Verkauf Ingo Rehbaum 0 25 01 ∙ 92 20 89 - 60 01 63 ∙ 71 82 - 199 [email protected] 02 51 ∙ 71 82 - 51 [email protected] Verkauf Horst Wieligmann 0 25 01 ∙ 92 20 89 - 62 01 63 ∙ 71 82 - 209 Verkauf Sebastian Jeiler 0 25 01 ∙ 92 20 89 - 63 02 51 ∙ 71 82 - 52 84 01 63 ∙ 71 21 - 818 Verkauf David Schnieders 0 25 01 ∙ 92 20 89 - 69 02 51 ∙ 71 82 - 59 39 01 63 ∙ 71 82 - 132 Disposition - Verkauf Matthias Künzel 0 2501 ∙ 92 20 89 - 65 0251 ∙ 71 82 - 56 77 Disposition - Verkauf Nikolai Schlichtmann 0 25 01 ∙ 92 20 89 - 64 02 51 ∙ 71 82 - 56 30 Disposition - Verkauf Tobias Heinrich 0 25 01 ∙ 92 20 89 - 67 02 51 ∙ 71 82 - 59 37 [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] Produktion · 48163 Münster-AmelsbürenTelefon Hansa-BusinessPark, Lübecker Straße 33 025 01 ∙ 9220 89 - 0 Fax 025 01 ∙ 9220 89 - 20 ProduktionsleitungChristel Micke02501 ∙ 922089 - 50 [email protected] Produktionstechnik Klaus Lütke-Harmann 02501 ∙ 922089 - 10 [email protected] Disposition Christian Westhues 02501 ∙ 922089 - 12 [email protected] Disposition Michael Rahn 02501 ∙ 922089 - 11 [email protected] Telefon 05251 ∙ 779182 - 0 Fax 05251 ∙ 779182 - 49 [email protected] Vertrieb · 33106 Paderborn Halberstädter Straße 38 [email protected] NL-Leitung / Verkauf Tim Dahms 0 52 51 ∙ 77 91 82 - 19 02 51 ∙ 71 82 - 59 [email protected] 01 63 ∙ 71 82 - 822 Verkauf Rüdiger Ortmann 0 52 51 ∙ 77 91 82 - 13 02 51 ∙ 71 82 - 59 [email protected] 01 63 ∙ 71 82 - 223 4 Disposition Manfred Olschewski 0 52 51 ∙ 77 91 82 - 10 Disposition Michael Spier 0 52 51 ∙ 77 91 82 - 11 Disposition Simon Lütkemeyer 0 52 51 ∙ 77 91 82 - 23 [email protected] 02 51 ∙ 71 82 - 59 [email protected] [email protected] Vertrieb · 19230 Hagenow Robert-Bosch-Straße 3 Telefon 0 3883 ∙ 6413 - 0 Fax 03883 ∙ 6413 - 20 + [email protected] NL‑Leitung / Verkauf Oliver Wauer 0 38 83 ∙ 64 13 - 14 0 38 83 ∙ 64 13 - 20 VertriebsgebietSchleswig-Holstein01 63 ∙ 71 82 - 241 [email protected] Verkauf Joachim Haß 0 38 83 ∙ 64 13 - 13 0 38 83 ∙ 64 13 - 20 VertriebsgebietMecklenbg.-Vorpom.01 63 ∙ 71 82 - 239 [email protected] Verkauf Wolfgang Remmert 01 63 ∙ 71 80 - 812 0 38 83 ∙ 64 13 - 20 VertriebsgebietMecklenbg.-Vorpom. [email protected] Verkauf Anja Köpnick VertriebsgebietBrandenburg 0 38 83 ∙ 64 13 - 13 0 38 83 ∙ 64 13 - 20 01 63 ∙ 71 82 - 246 [email protected] Verkauf Dr. Achim Schmitt 0 38 83 ∙ 64 13 - 13 0 38 83 ∙ 64 13 - 20 VertriebsgebietNiedersachsen01 63 ∙ 71 21 - 836 [email protected] Disposition - Saat Frank Lückener 0 38 83 ∙ 64 13 - 18 0 38 83 ∙ 64 13 - 20 [email protected] Disposition Kai Jansen 0 38 83 ∙ 64 13 - 15 0 38 83 ∙ 64 13 - 20 [email protected] Disposition Lisa Palm 0 38 83 ∙ 64 13 - 12 0 38 83 ∙ 64 13 - 20 [email protected] Vertrieb · 06268 Querfurt Telefon Obhäuser Weg 11034771 ∙ 606 - 0 Fax 034771 ∙ 606 - 34 [email protected] Verkauf / Vermehrung Günter Kose 03 47 71 ∙ 6 06 - 32 02 51 ∙ 71 82 - 59 [email protected] 01 63 ∙ 71 82 - 257 Verkauf Oliver Wauer 01 63 ∙ 71 82 - 241 [email protected] Disposition - Verkauf Silvia Rühlmann 03 47 71 ∙ 6 06 - 12 Disposition - Verkauf Elke Ziegler 03 47 71 ∙ 606 - 13 [email protected] Disposition - Verkauf Petra Kretschmar 03 47 71 ∙ 6 06 - 28 [email protected] [email protected] Vertrieb · 93055 Regensburg Äußere Wiener Straße 11 Telefon 0941 ∙ 640926 - 0 Fax 0941 ∙ 640926 - 15 NL-Leitung / Verkauf Ivar Westerman 09 41 ∙ 64 09 26 - 16 01 63 ∙ 7182 - 232 [email protected] [email protected] Verkauf Ute Brey 09 41 ∙ 64 09 26 - 13 01 63 ∙ 71 82 - 489 02 51 ∙ 71 82 - 59 [email protected] Verkauf Ulrich Kautzmann 0 76 44 ∙ 92 38 10 01 63 ∙ 7121 - 820 0251 ∙ 71 82 - 59 [email protected] Disposition Gerhard Winkler 09 41 ∙ 64 09 26 - 12 02 51 ∙ 71 82 - 59 [email protected] Vertrieb - Innendienst Thomas Huber 09 41 ∙ 64 09 26 - 11 02 51 ∙ 71 82 - 59 [email protected] Vertrieb · 02627 Radibor-Schwarzadler Telefon Alois-Andritzki-Str. 160359 35 ∙ 213 - 31 Fax 0359 35 ∙ 213 - 35 [email protected] NL-Leitung / Verkauf Frank-Rainer Stier 03 73 25 ∙ 2 992503 7325 ∙ 2 99 [email protected] 01 73 ∙ 3 80 35 14 Disposition Claudia Berndt 03 59 35 ∙ 2 13 - 31 Produktion · 39171 Sülzetal, Telefon Altenweddingen, Am Silo 1039205 ∙ 6444 - 0 [email protected] Fax 039205 ∙ 6444 - 20 [email protected] NL-Leitung / Produktion Roland Lehmann 01 63 ∙ 71 82 - 255 [email protected] Disposition Sabrina Wartenberg 03 92 05 ∙ 64 44 - 11 [email protected] Disposition Jens Gloße 03 92 05 ∙ 64 44 - 14 [email protected] 5 Unternehmen Stroetmann Historie L. Stroetmann wurde am 20. Februar 1791 als Handel für Bedarfsgüter landwirtschaftlicher Kunden in Münster gegründet und befindet sich heute in sechster Generation noch immer in Besitz und Führung der Gründerfamilie Stroetmann. Damit ist L. Stroetmann eine der ältesten Saatgutfirmen weltweit. Über die vielen Jahre unserer Existenz waren Verlässlichkeit, Solidität, Seriosität und Kompetenz die besonderen Werte, die auch unser heutiges Handeln bestimmen. Die Gruppe ist heute in den zwei großen Geschäftsfeldern Saatgut und Lebensmittel tätig. L.Stroetmann Saat ist einer der großen Spieler im bundesdeutschen und internationalen Saatguthandel mit bedeutenden Marktanteilen in wichtigen Bereichen wie z.B. dem Bereich Rasenmischungen. In unserer Geschichte haben wir uns besondere Marktbedeutung in der Produktion von Gräsermischungen und Saatgetreide erarbeitet. Diese überzeugende Leistung wird durch eine herausragende Logistik untermauert. Aufgrund unserer langjährigen Expertise und unserer heutigen Marktbedeutung empfehlen wir uns Ihnen stolz als — der Saatgutprofi —. G. Kloppenburg - Spartenleiter Saatgut - Unser Team stellt sich vor Das Team (v.l.n.r) Sparte Saatgut Das Gräsergeschäft im landwirtschaftlichen und Rasenbereich ist geprägt durch mehrjährig vorlaufende Kontrakte, Vermehrungsplanung sowie weltweite Beschaffungs strukturen. Als Rasenproduzent sind wir Partner namhafter Handelsketten aus dem Baumarkt-, Drogerie- und Lebensmittelsegment, die unsere europaweite und punktgenaue Distributionsfähigkeit schätzen. Ein wesentlicher Bestandteil unseres Vertriebs stellt dabei unsere Eigenmarke RASETTA dar, die für qualitativ hochwertige Rasenmischungen steht. 6 Wilfried Bender Ines Weiland Roland Schöne Cornelia Hülsmann Katja Meyer-Zurwelle Wilhelm Wilmsmann Georg Kloppenburg (n.a) Saat Saatgut Saatgetreide Tiernahrung 7 Vermehrung Produktion von Einzelgräsern Lolium perenne, Festuca rubra rubra, Festuca rubra trichophylla, Poa pratensis...und...und... Im Bereich von Rasenmischungen bietet L. Stroetmann Saat seinen Kunden ständige Innovationen aufgrund der modernsten Produktionstechnik. Zudem garantieren wir eine umfassende Lieferfähigkeit für alle Mengen und Produkte. Diese Lieferfähigkeit können wir sicherstellen, indem bereits zwei Jahre vor Auftragserteilung bzw. Auslieferung eine Vermehrungsanlage von Einzelgräsern beauftragt wird. Dies betrifft große Pflanzenarten einer guten Qualitätsrasenmischung wie Lolium perenne, Festuca rubra rubra, Festuca rubra trichophylla, Poa pratensis, Phleum pratensis und viele andere. Zeitgerecht werden die Gräser als Rohkomponenten, die das Fundament für unsere Gräser-Mischungen darstellen, in unserer Produktion in Münster-Amelsbüren angeliefert. Mit diesem Engagement — bei hohem eigenen Risiko — sichert L. Stroetmann Saat somit bewusst die zukünftige Umsatzentwicklung der Kunden ab. Tatsächlich werden immer wiederkehrende Versorgungsengpässe von Einzelgräsern zum Bedarfszeitpunkt abgepuffert und damit praktisch ausgeschlossen. In der Folge generieren unsere Kunden sichere eigene Umsätze und Wachstum im Bereich Rasenmischungen. Diese einzelnen Gräserarten werden vorrangig in Europa, bei Bedarf auch auf der südlichen Erdhalbkugel (Neuseeland, Australien, Südamerika usw.) im Auftrag von L. Stroetmann Saat vermehrt, aufbereitet und zertifiziert. G. Kloppenburg - Spartenleiter Saatgut - Artenbeschreibungen Lolium perenne ( Deutsches Weidelgras ) Deutsches Weidelgras ist eines der wertvollsten Gräser für sämtliche Arten von Rasen und anderen Grünlandflächen, da es eine dichte Narbe bildet. Weiterhin ist das Deutsche Weidelgras ein äußerst robustes, trittfestes Gras mit guter Trockenheitsresistenz. Die sehr schnelle Anfangsentwicklung ergibt bei Neuansaaten einen guten optischen Effekt. Für ausgesprochene Mähwiesen in geringerem Umfang zu empfehlen, da es schnell begrünt und gute Anfangserträge bringt. 8 Festuca rubra rubra ( Rotschwingel ausläufertreibend ) Der ausläufertreibende Rotschwingel ist ein wichtiges Gras für Wiesen, Weiden und besonders wertvoll für die Ansaat von Rasen. Ausläuferrotschwingel eignet sich besonders für Landschafts- und Gebrauchsrasen, da er sehr ausdauernd und anspruchslos ist, so dass er sich auf trockenen Böden hervorragend entwickelt. Feinblättrigkeit, Narbendichte und seine geringen Ansprüche sind weitere Merkmale. Artenbeschreibungen Festuca rubra commutata Festuca rubra trichophylla Der Horstrotschwingel hat eine gute Anfangsentwicklung und verdrängt dadurch Unkräuter. Bei den horstbildenden Arten sind die Blätter stets schmal und borstenartig. Er ist sehr unempfindlich in Bezug auf Trockenheit und stellt an die Düngung keine großen Ansprüche. Horstrotschwingel bildet eine dichte und feine Narbe. Verwendung findet der Horstrotschwingel im Zierrasen, Gebrauchsrasen aber auch im Landschaftsrasen. Der Kurzausläuferrotschwingel liegt auf seine Eigenschaften bezogen zwischen dem Ausläuferrotschwingel und dem Horstrotschwingel. Seine feinen Blätter entwickeln eine mittlere bis dunkelgrüne Blattfarbe. Durch die kurzen und eng aneinander liegenden Ausläufer hat der Kurzausläuferrotschwingel die Möglichkeit, Lücken schnell zu schließen. Als Mischungskomponente für Zier-, Gebrauchs-, Landschafts- und Strapazierrasen hervorragend geeignet. Poa pratensis Festuca ovina Auch die Wiesenrispe ist eines der wichtigsten Gräser für sämtliche Rasenmischungen aufgrund seiner kurzen, unterirdischen Ausläufer. Sie bildet eine sehr dichte und strapazierfähige Narbe und ist sehr unempfindlich gegenüber Belastungen. Weiterhin ist sie sehr trockenheitsverträglich und von Natur aus kurzbleibend. Die Wiesenrispe stellt hohe Ansprüche an die Stickstoffversorgung. Gut geeignet für Strapazier-, Gebrauchs- und Zierrasen. Der Schafschwingel ist ein ausdauerndes, sehr anspruchsloses Untergras mit dichten, borstblättrigen und halmreichen Horsten. Schafschwingel ist sehr trockenheitsresistent. Er bleibt sehr kurz und bildet eine dichte Narbe. Einen zu häufigen Schnitt verträgt der Schafschwingel nicht, er bildet dann Lücken. Durch gute Düngung wird er von anderen Gräsern verdrängt. Agrostis tenuis Agrostis stolonifera Das rote Straußgras ist ein Gras mit kurzen unterirdischen Ausläufern und bildet dadurch eine dichte und feine Grasnarbe mit mittelbreiten Blättern. Rotes Straußgras ist ziemlich trockenheitsverträglich, zeigt allerdings bei längerer Trockenheit leichte Verfärbungen, die sich bei genügend Feuchtigkeit wieder zurückbilden. Es eignet sich für Zier-, Gebrauchs- und Landschaftsrasen. Ausdauerndes, formenreiches Gras mit ausgreifenden, oberirdisch verlaufenden Ausläufern. Diese verwachsen mit den mittelbreiten Blättern zu einem dichten Narbenfilz. Besonders an feuchten bis nassen Standorten weit verbreitet. Aufgrund der tiefen Schnittverträglichkeit besonders für den Golfrasen aber auch für den Gebrauchsrasen geeignet. ( Rotschwingel horstbildend ) ( Wiesenrispe ) ( Rotes Straußgras ) ( Kurzausläuferrotschwingel ) ( Schafschwingel ) ( Flechtstraußgras ) 9 Produktion Unsere Produktionsanlage — eine Männerwelt in Frauenhand Seit 1791 lag die Produktion bei der Firma Was hat sich für Sie geändert? L. Stroetmann Saat in den Händen von Männern. Wir haben mit der neuen Anlage viele Arbeitsabläufe veränMit dem Aufbau der Produktion in Münster- dert und Zuständigkeiten völlig neu organisiert. Zusammen mit der neuen Produktions- und Lagertechnik war das eine der Amelsbüren ging die Produktions- und Logistikgrößten Herausforderungen. Einer unserer großen Erfolgsfakleitung an eine Frau – mit großem Erfolg! toren ist, dass sich unsere Mitarbeiter mit dem Unternehmen Zur Person, Christel Micke, – Produktions- und Logistikleiterin –: Ab 1991 Ausbildung zur Groß- und Außenhandelskauffrau bei L. Stroetmann Lebensmittel und anschliessende Zusatzqualifikation zur Handelsfachwirtin. Bis Ende 2011 war Christel Micke im Bereich Lebensmittellogistik – zuletzt als stellvertretende Lagerleiterin des Zentrallagers Münster – tätig. Seit Anfang 2012 arbeitet sie als Produktions- und Logistikleiterin in der Produktionsstätte Münster-Amelsbüren für L. Stroetmann Saat. Über 20 Jahre Firmenzugehörigkeit sprechen für sich. und dem Standort identifizieren. Ich freue mich, dass wir diesen tollen Teamgeist erhalten konnten. Was waren die größten Hürden zu Beginn? Die größten Herausforderungen bestanden darin, die Feinheiten der Technik herauszuarbeiten, um die optimale Leistungsfähigkeit der Produktionsanlage auszuschöpfen. Dies war insbesondere in der Anfangsphase nicht immer einfach. Aber mit der Zeit und durch die langjährige Erfahrung vieler Mitarbeiter haben wir die Leistungsfähigkeit unserer Anlage schrittweise weiterentwickeln können. Heute sind wir auf einem sehr beachtlichen Niveau, was Flexibilität und Qualität angeht. Damit haben wir ein sehr solides Fundament, um auch anspruchsvollen Wünschen unserer Kunden gerecht zu werden. Frau Micke, was hat Sie dazu bewogen, diese Herausforderung anzunehmen? Als mir die Chance geboten wurde, die Produktions- und Logistikleitung der neuen Produktionsstätte in Amelsbüren zu übernehmen, musste ich nicht lange überlegen. Eine solche Aufstiegsmöglichkeit im eigenen Unternehmen bietet sich nicht häufig. Ich habe mich von Beginn an auf die Herausforderung gefreut (lächelt). Mich haben die allein verantwortlichen Aufgaben und die neue, innovative Technik hier in Amelsbüren gereizt. Auch die logistischen Herausforderungen haben meine persönliche Neugierde geweckt, da ich hier meine Erfahrungen einbringen konnte. Neu war die enorme Saisonabhängigkeit, die eine ständige Flexibilität erfordert. Kein Tag ist hier wie der andere. Wie lange ist die Produktion in Münster-Amelsbüren in Betrieb? Mit der Produktion hier in Amelsbüren haben wir im Dezember 2011 – mitten in der Wintersaison - begonnen. Der Bau wurde so konstruiert, dass eine Erweiterung der Logistikflächen problemlos möglich war. Diese Ausbaumöglichkeit wurde schon wenig später genutzt und die bestehende Lagerfläche von 10.000m² auf 15.000m² vergrößert. 10 Welche Größe hat Ihr Team? In meinem Team befinden sich 28 festangestellte Mitarbeiter. Wir haben alle Mitarbeiter von dem alten zum neuen Standort in Amelsbüren übernommen und zusätzlich einige neu eingestellt. In den Hochphasen der Saison müssen wir uns natürlich externe Unterstützung holen. Wie sieht die Führung in einer Männerwelt aus? Ist es schwieriger für Frauen? Ich sehe es als klaren Vorteil (lächelt), da man sich gegenseitig ergänzt. Die meisten Mitarbeiter in der Produktion und im Lager sind schon viele Jahre bei der Firma L. Stroetmann und haben mich von Anfang an in meiner (neuen) Aufgabe als Leitung klar respektiert und unterstützt. Das hört sich gut an, aber wie läuft das in der Praxis? Gibt es überhaupt Unterschiede? Für mich ist das kein Thema. Für mich ist das Alltag. Aber ich werde immer wieder danach gefragt, das zeigt mir, dass es nicht für jeden so selbstverständlich ist wie für mich, dass eine Frau eine solche Position bekleidet. Sicherlich ist der Umgang miteinander in der Produktion und im Lager ein anderer, als ihn viele Frauen kennen oder sich vorstellen. Das ist aber wohl in allen (ehemaligen) Männerwelten so. Der Ton ist mal ein bisschen lauter, die Sprüche sind manchmal etwas derber. Das ist aber kein Problem für mich. Vielleicht falle ich als Frau unter Männern auf, weil ich ruhiger bin. Trotzdem werde ich respektiert, das zählt. Dass ich größer bin als die meisten Männer hier wird wahrscheinlich auch nicht schaden… (lacht). Trotzdem werde ich es wohl nicht auf ein klassisches „Kräftemessen“ ankommen lassen. Aber das muss ich auch nicht. Ich leite diese Anlage auf meine Weise. Welche Produkte werden hergestellt? Wir können hier das Gesamtsortiment aus dem landwirtschaftlichen Sektor und aus dem Bereich Rasen herstellen. Dazu gehören z.B. Dauergrünland-, Ackerfutterbau-, Zwischenfrucht- und auch kundenspezifische Mischungen. In der Produktion können wir auf 9 Linien unterschiedlichste Verpackungsformen produzieren. Die Abfüllung erfolgt je nach Kundenwunsch im Sack, Big Bag, Karton, Folienbeutel, Standbodenbeutel, Eimer oder Dose in verschiedenen Gebindegrößen. Neben den Gräsermischungen wird Tiernahrung produziert, Vogel- und Nagermischungen, sowie Wildvogelfutter. Abstrakt gefragt, wie funktioniert die Produktion? Unsere Bedarfsmengen an Einzelkomponenten und Verpackungsmaterialien werden im Voraus geplant. Unsere Zukäufe sowie unsere Vermehrungsmengen werden zeitgerecht abgerufen. Das Gleiche passiert mit dem benötigten Verpackungsmaterial. Es wird ein Produktionsplan erstellt, nach dem die Herstellung der einzelnen Produkte abläuft. Dies ist äußerst wichtig, um Fixtermine beim Kunden genau einhalten zu können und bei kurzfristigen Anfragen oder Änderungen schnell handlungsfähig zu sein. Es scheint sich um ein starkes Saisongeschäft zu handeln, wie wird das gemeistert? Die Gräserproduktion läuft von Beginn des Jahres bis in den Herbst. Die Tiernahrungsproduktion läuft z.T. parallel, findet aber in der Wildvogelfutterproduktion eine eigene Saison von Spätsommer bis Frühjahr, je nachdem wie stark und lang der Winter ist. Überschneidungen der Saisonzeiten kommen sowohl im Spätsommer als auch zu Beginn des Jahres vor. Sie sind neben den Saisonspitzen „DIE logistische Herausforderung“ an Mensch und Maschine. Nur durch ein reibungsloses Zusammenspiel zwischen beiden können wir unsere Aufgaben in diesen Zeiträumen meistern. Zu Spitzenzeiten können pro Schicht 150 – 200 to produziert werden. Unser Lager verlassen dann um die 25 LKWs täglich, dazu kommt eine Vielzahl an Wareneingängen, die parallel bearbeitet werden. Qualitätsmanagement spielt eine immer größere Rolle. Wie kann die Qualität in Ihrer Produktion sichergestellt werden? Qualitätsmanagement-Maßnahmen ziehen sich durch alle Prozesse. Für jeden Wareneingang sind produktspezifische Prüfungen definiert; alle Prüfungen und Produktionschargen werden über Rückstellmuster dokumentiert. Einzelne Produkte werden erst nach der Freigabe aus unserem hauseigenen Labor, das personell und technisch sehr gut ausgestattet ist, weiterverarbeitet. Bei der Konzeption der neuen Anlage wurde u.a. ein schonender Umgang mit dem Produkt bei Transport- und Förderwegen in den Fokus gestellt. Außerdem sind alle Transportwege voll aspiriert und ein Produkt durchläuft bis zu 6 verschiedene Reinigungsanlagen von der Annahme bis zur Verpackung. Nicht nur deshalb sind wir auf höherem Niveau IFS zertifiziert. International Food Standards – das bedeutet wir arbeiten hier mit Lebensmittelstandards. Auch bei den bisherigen Lieferantenaudits haben wir allesamt mit höchstem Lob abgeschlossen. Das Team — Produktion und Lager 11 Titelstory EINE FAMILIE SORGT FÜR INFRASTRUKTUR WIEGMANN AGRAR Fast lebensgroß ist das Bild jetzt. Bis heute fragt sich Heinrich Wiegmann, um welchen seiner Vorfahren es sich auf dem Bild handelt. Sicher ist nur: Die Mühle und das Land drum herum erkennt er. Und so erzählt er mit Begeisterung von seinem Vater, der die Windmühle als Müller betrieb, bis er diesen Beruf nach dem 2. WK nicht mehr ausüben konnte. Aus diesem Grund entstand der Landhandel, der bis heute existiert. Mit der Mühle fing alles an… Seit mehreren Generationen lebt die Familie Wiegmann in Rahden-Wehe in Ostwestfalen-Lippe. Das erste Bild aus dem Fundus der Familienfotos zeigt einen Mann vor einer Mühle, Entstehungsdatum des Fotos unbekannt, Entstehungsjahr der Mühle 1826. Heinrich Wiegmann hat sich das Bild von seinem Sohn Michael vergrößern und auf Leinwand ziehen lassen. Dieser Landhandel deckt die Bereiche Mischfutterherstellung, Saatgetreideverkauf und -aufbereitung, Düngemittel, Pflanzenschutz und Futtermittel ab. Zusätzlich gibt es eine 24h-Tankstelle und ein eigenes Windrad auf dem Feld, das nachhaltig erzeugten Strom für den gesamten Betrieb liefert. Die Familie ist fest mit der Region verwurzelt und hat immer wieder in das Unternehmen investiert. Inzwischen zählt Wiegmann 20 Mitarbeiter. Platzknappheit führte dazu, dass neu gebaut und vergrößert wurde. Im Neubau wurden das Büro und der „Grünen Markt“ untergebracht. Am 6. April 2013 öffnete „Ihr Land Markt“ seine Türen. Das Schild am neuen Markt verkündet: „Aus der Region, für die Region“ und „Alles für Garten, Tier, Haus & Hof“ … und das ist Programm. Der „Land Markt“ umfasst einen Edeka-Shop, einen Backshop und eine Getränkeabteilung — kombiniert mit dem eigentlichen „Grünen Markt“. Dieser bietet alles rund um den Garten, Saaten, Hund, Katze, Nager, Geflügel, Pferd, Stall- und Hofbedarf, Bekleidung und Angeln. Außerdem gibt es auch noch Platz für einen Plausch bei Kaffee und Kuchen. Sogar an Sonn- und Feiertagen hat der Back- und Tankshop bis mittags für die Bewohner von Rahden-Wehe geöffnet. 12 Die Frage nach Angebot und Nachfrage stellte sich in Wehe ganz neu. „Seit Jahren bestand seitens der Bevölkerung der Wunsch nach einem Regionalversorger im Dorf. Die Umsetzung als alleiniges Nahversorgungsgeschäft rechnet sich aber nicht. Daher haben wir ein Shop-im-Shop-System unter einem Dach erstellt“, erklärt Michael Wiegmann. Mit dem neuen Markt hat die Familie ein Rundum-Paket geschaffen. Am 29.10.2013 wurde die neue Postannahmestelle inkl. Paketshop eröffnet. Ein Zeichen für den Erfolg des Marktes, nur 6 Monate nach der Eröffnung. (Eine eigene Poststelle hatte Wehe schon seit 1974 nicht mehr) Das Geheimnis des Erfolgs? Das Rezept ist eine erfolgreiche Symbiose aus alt und neu. „Alt“ sind die Bodenständigkeit, die Qualität und die harte Arbeit. „Neu“ ist die Art der Vermarktung von Landwirtschaft, Landhandel und Landmarkt als Erlebnis-Programm. Wiegmanns Veranstaltungstage erinnern an Dorffeste. Immer gibt es ein Rahmen-Programm für die ganze Familie. Und diese Veranstaltungstage gibt es durchs ganze Jahr, passend zur Saison (Mühlentage, Kleintiermarkt, Kartoffelmarkt, Feldtage…) Für die moderne Vermarktung setzt sich besonders Sohn Michael Wiegmann ein. Er erstellte direkt vor der Eröffnung des Marktes ein facebook-Profil und postete: 2014 gewann Wehe den 1. Platz beim Kreiswettbewerb mit dem Thema „Unser Dorf hat Zukunft“. Sicher besteht Wehe nicht nur aus den Wiegmanns – aber ohne sie (und den Neubau des Feuerwehrgerätehauses mit Dorfplatz durch den Verein „Wehe Aktiv“) hätte es wahrscheinlich nicht zum 1. Platz gereicht. Heinrich Wiegmann ist stolz, wenn er von seinem Familienunternehmen erzählt: von seiner Frau Annegret, die ihm seit seiner Geschäftsübernahme vom Vater Walter (gelernter Müller) tatkräftig zur Seite steht, von seinen drei Kindern Michael, Stefan und Claudia, die alle ins Unternehmen eingestiegen sind und selbst die Schwiegerkinder Christin, Daniela und Manuel arbeiten mit. Eine starke Familie — sympathisch, bodenständig, arbeitsam. Die Familie Wiegmann bezieht seit mehreren Jahrzehnten Heimtiernahrung und Saatgut von der Firma L. Stroetmann Saat. Weil Qualität überzeugt. Mit dem neuen Land Markt hat jetzt auch der Rasen Einzug ins Sortiment gehalten. Die Land Markt Mitarbeiter/innen beraten Ihre Kunden gerne und professionell. Schwiegersohn Manuel Hofmann betont: „Wer nur billig will, geht zum Discounter, wer Qualität und Beratung möchte, der kommt zu uns.“ Über das Saatgut hinaus bietet der Land Markt Service: Im Frühjahr 2014 wurden kostenlose Bodentests und Rasenberatung angeboten. Selbstverständlich geht es dann auch um den besten Zeitpunkt für die Ansaat, die oße 13, findet die gr , den 6. April 20 • „Am Samst ag st ndmarkt “ at t. n dem „Ihr La Neueröffnung vo te: n und Angebo Sie viele Ak tione r) Dort er warten Kind er (ab 14 Uh für ten hr Ponykutschfa s (15:30 Uhr) ten ar erg nd Ki s de Holzschuhtanz keschläger fer anten St ric durch unsere Lie er Futterberatung , Hof Wickemey fte Sä er ffl Lö Probier stand mannszug rgt. Spiel e Wohl ist geso Für das leiblich !“ en ch as err üb Lassen Sie sich Auf diesem Wege werden alle Veranstaltungen und Angebote kommuniziert und finden sogar den Weg bis zu Kunden nach Minden. Wiegmanns Facebook-Seite hat schon zahlreiche Likes und eine Bewertung von 4,7 von 5 Sternen. Witterung, aber auch die Bodenvorbereitung. „Bei uns bekommt der Kunde ja auch alles, was er fürs Round-up braucht, die entsprechenden Geräte oder einen Vertikutierer – gibt es alles bei uns.“ erklärt Heinrich Wiegmann zufrieden. Sohn Michael Wiegmann ergänzt: „Wir hatten Angst, dass es nicht läuft. Aber schon die beiden Einweihungstage mit der überragend positiven Resonanz aus der Bevölkerung ließen auf Gutes hoffen. Auch jetzt, nach eineinhalb Jahren Bewährungszeit, laufen die Geschäfte sehr gut. Das Konzept des bunten Straußes an Angeboten geht auf und wird kontinuierlich verbessert und verfeinert!“ 13 Sortiment 14 Sortiment — Rasetta Artikel Analyse RSM anteilig Pflege- anspruch Eigenschaften Belastbarkeit dichte Narbe feinblätterig Rasetta Sport- und Spielrasen 45 % Festuca rubra rubra + + +++ 30 % Lolium perenne 20 % Lolium perenne 5 % Poa pratensis Rasetta Berliner Tiergarten 5 % Festuca rubra commutata + + + + + + 40 % Festuca rubra rubra 35 % Lolium perenne 20 % Lolium perenne ++ 10 % Festuca rubra commutata + + + + + + + 35 % Festuca rubra rubra 15 % Festuca rubra rubra 35 % Lolium perenne 5 % Poa pratensis ++ Rasetta Zierrasen 10 % Festuca rubra commutata ++ + + + + + 40 % Festuca rubra rubra 20 % Lolium perenne 30 % Lolium perenne ++ Rasetta Zierrasen +++ für Sandböden und Trockenflächen 5 % Festuca rubra commutata ++ + + 55 % Festuca rubra rubra 5 % Festuca rubra trichophylla 10 % Festuca ovina 25% Lolium perenne Rasetta Universalrasen 45 % Festuca rubra rubra + + + + + + 45 % Lolium perenne 10 % Lolium perenne ++ vielseitig: als Zier-, Gebrauchs- und Strapazierrasen einsetzbar Rasetta Regeneration Reparaturrasen + + + + + + + 5 % Festuca rubra commutata 25 % Festuca rubra rubra 30 % Lolium perenne 40 % Lolium perenne + Spezialmischung zur Ausbesserung Rasetta Pro 2000 Plus 30 % Festuca rubra commutata 10 % Festuca rubra trichophylla 30 % Lolium perenne 30 % Poa pratensis + + + + + + + + + besonders hochwertige Gräser, schnelles Wachstum besonders für die Neuansaat Rasetta Magisterrasen 5 % Festuca rubra commutata + + + + + + 20 % Festuca rubra rubra 20 % Festuca rubra rubra 10 % Festuca rubra trichophylla 40 % Lolium perenne 5 % Poa pratensis +++ Rasetta Parkrasen 50 % Festuca rubra rubra + + + + ++ 25 % Lolium perenne 25% Lolium perenne ++ Rasetta Sportrasen 1 A 20 % Festuca rubra rubra + + + + + + + + 20 % Lolium perenne 10 % Lolium perenne 50 % Poa pratensis + Rasetta Böschungsmischung 20 % Festuca arundinacea + — — 20 % Festuca rubra rubra 35 % Lolium perenne 20 % Lolium perenne 5 % Agropyron repens — Landschaftsrasen schnell wachsend widerstandsfähig gegen Trockenheit Rasetta Böschungsmischung 20 % Festuca arundinacea + — — 20 % Festuca rubra rubra 30 % Lolium perenne 15 % Lolium perenne 5 % Melilotus albus 5 % Trifolium subterraneum 5 % Agropyron repens — Landschaftsrasen hoher Erosionsschutz gute Durchwurzelung Rasetta Kleintierauslauf 5 % Melilotus albus + — — 15 % Onobrychis sativa 10 % Lolium perenne 30 % Lolium perenne 40 % Festuca rubra rubra — reichhaltige Futtergräser eiweißhaltig mit Esparsette Rasetta Schattenrasen Strapazierrasen mit Starterdünger ohne Klee mit Klee mit Klee + + Besonderheiten ++ gerine Bodenansprüche robuster Strapazierrasen auch für feuchte Lagen schnell wachsend für schattige und teilschattige Lagen kurzbleibend für Repräsentationsgrün für sandige Böden und Trockenflächen gerine Bodenansprüche Strapazierrasen Gebrauchsrasen für Sport-, Spielund Campingplätze 15 Sortiment — Rasetta Premium Der entscheidende Faktor für die Qualität des Rasens ist zweifellos das richtige Saatgut. Auch bei der besten Pflege ist es kaum möglich, aus einer Mischung mit preisgünstigen Futtergräsern einen qualitativ hochwertigen und ansprechend dichten Rasen zu erzeugen. Gute Rasenmischungen enthalten speziell für die Rasennutzung gezüchtete Gräsersorten. Diese Gräsersorten werden laufend vom Bundessortenamt überprüft und erst bei entsprechender Eignung zugelassen. Die hochwertigen Saatgutmischungen werden von einem bundesweiten Gremium erstellt und heißen dann Regel-Saatgut-Mischungen (RSM). Die hierfür verwendeten hochwertigen RSMGräser finden sich auch in unseren ausgesuchten „Premium“- Produkten von RASETTA wieder. Hierbei handelt es sich um erstklassige Rasenmischungen, die den hohen Ansprüchen der Kunden gerecht werden. Für eine ansprechende Ladenpräsentation und flexibele Einsatzmöglichkeit stellen wir unseren Kunden ein hochwertiges Verkaufs-Display zur Verfügung. Artikel Analyse RSM 100% Pflege- anspruch 16 Eigenschaften Belastbarkeit dichte Narbe Rasetta Strapazierrasen Premium 10 % Festuca rubra commutata + + + + + + + + 15 % Festuca rubra rubra 15 % Festuca rubra trichophylla 30 % Lolium perenne 30 % Poa pratensis Rasetta Zierrasen Premium 5 % Festuca rubra commutata 55 % Festuca rubra rubra 5 % Festuca rubra trichophylla 10 % Festuca ovina duriuscala 25 % Lolium perenne Rasetta Schattenrasen Premium Rasetta Reparaturrasen Premium Besonderheiten feinblätterig ++ geringe Bodenansprüche für aktive Familien + + ++ ++++ kurzbleibend besonders für Repräsentationsgrün 10 % Festuca arundinacea 20 % Festuca rubra commutata 10 % Festuca rubra rubra 15 % Festuca ovina duriuscala 25 % Lolium perenne 20 % Poa pratensis + +++ + + + + für schattige und teilschattige Lagen 25 % Festuca rubra commutata 20 % Festuca rubra rubra 25 % Festuca rubra trichophylla 30 % Lolium perenne + +++ ++ +++ zur Ausbesserung und Nachsaat Sortiment — Innovationen Verpackungstrends – die (Ver-)kleidung für den Rasen Ob im Sack oder im Eimer mit praktischem Tragegriff, in der Kartonage mit Schüttfunktion, im schlichten Folienbeutel, im Standbodenbeutel zur besonderen Präsentation im Regal, mit Sichtfenster oder ohne – Formen, Farben und Material zur Verpackungsgestaltung sind vielfältig. Noch vielfältiger sind allerdings die Möglichkeiten in der Layout-Gestaltung. Matt oder glänzend, bunt oder gedeckt, abstrakt oder verbildlicht, mit Logo und Siegeln – wir setzen alles Ihren Vorstellungen entsprechend um. Hierbei geht es nicht nur um eine nette Spielerei: Eigenmarken sind inzwischen im Handel zu einer festen Größe geworden. Es geht darum, den Wert Ihrer Marken zu erhalten und zu steigern. Die Optik spielt die entscheidende Rolle bei der Kaufentscheidung des Endverbrauchers. Verpackungstrends wechseln sich immer schneller ab. Aber auch mit Innovationen, speziell zur leichteren Handhabung, wird um den Endkunden geworben. Mit unserer hochmodernen Produktionsanlage (s. S. 10-11) und einer eigenen Werbeabteilung im Haus stellen wir uns diesen Anforderungen. Jede Verpackungsform gestalten wir nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen exklusiv. Fordern Sie uns. Besonderheiten und Vorteile einzelner Verpackungsformen Verpackungsform Positionierung im Laden Mehrwert Papiersäcke im Regal Alleinstellungsmerkmal durch Ihr exklusives Sacklayout Standbodenbeutel im Regal nicht lichtempfindlich, auf Wunsch wiederverschliessbar, besonders hochwertige Optik im Regal Eimer im Regal oder als praktische Handhabung, wiederverschliessbar, Aktionsaufbauwiederverwendbar Kartonagen im Regal oder im Display mit Schütt- oder Streufunktion, flexibel einsetzbar, je nach verfügbarer Ladenfläche Folienbeutel im Display als Aktionsware flexibel einsetzbar, benötigt keine Regalfläche 17 Sortiment — Rasendünger Rasetta Rasendünger Mit schnell und langsam wirkenden mineralischen Stickstoffgehalten. 5,0 Kilogramm ausreichend für ca. 150 qm. 18 Wildblumenrasen — Biologische Bodenverbesserer Wild-Flora Gebrauchsrasen für Naturfreunde, die nicht viel vom Mähen halten, mit hübschen, bunten Blumen, Kräutern und Stauden. Bei diesem Wildblumenrasen handelt es sich um eine fertige Mischung, die nach den neuesten Erkenntnissen zusammengesetzt ist. Die geglückte Komposition aus pflegearmen Gräsern, überwinternden Stauden und einjährigen Kräutern sowie Blumen, die sich wieder aussäen, wird Ihnen das ganze Jahr über eine Augenweide sein. Ständig kann man auf der Blumenwiese etwas Neues entdecken. Aussaatmenge: 25 g/qm Schnitt: Wenn sämtliche Blumen verblüht sind. Biomix Diese Mischung setzt sich aus klassischen Pflanzen zur biologischen Bodenverbesserung zusammen. Leguminosen betreiben ihre Düngerproduktion selbst und helfen so Ressourcen zu schonen. Zusammensetzung: 30% Lupinen — 35% Felderbsen — 35% Sommerwicken Gelbsenf Diese Zwischenfrucht fördert die Bodengesundheit. Der Gelbsenf lockert den Boden, bildet durch sein schnelles Wachstum eine dichte Bodendecke und gibt Unkräutern keine Chance. Kreuzblütler als nächste Fruchtfolge sollten vermieden werden, da die Gefahr besteht, bestimmte Krankheiten wie z. B. den Kohlhernie zu übertragen. Aussaat bis in den Spätsommer möglich. Bitterlupinen Durch ein schnelles Wachstum wird die Bildung von Unkraut verdrängt. Der Boden wird aufgelockert. Bitterlupinen nehmen (genauso wie Klee) den Stickstoff aus der Luft auf und düngen so den Boden. Aussaat bis in den Spätsommer möglich. 19 Sortiment — RSM Analyse 100% RSM Besonderheiten 10 % Agrostis tenuis 20 % Festuca rubra commutata 35 % Festuca rubra rubra 35 % Festuca rubra trichophylla Repräsentationsgrün verträgt einen häufigen tiefen Schnitt geringe Belastbarkeit RSM 2.2 Gebrauchsrasen Trockenlagen 25 % Festuca rubra commutata 15 % Festuca rubra rubra 15 % Festuca rubra trichophylla 20 % Festuca durius 25 % Poa pratensis besonders für trockene Böden geringe bis mittlere Belastbarkeit RSM 2.3 Gebrauchsrasen Spielrasen 30 % Festuca rubra commutata 15 % Festuca rubra rubra 15 % Festuca rubra trichophylla 25 % Lolium perenne 15 % Poa pratensis mittlere bis hohe Belastbarkeit für die intensive Nutzung von Spiel- und Liegewiesen RSM 3.1 Sportrasen Neuanlage 50 % Lolium perenne 50 % Poa pratensis für stark beanspruchte Sportplätze mittlerer bis hoher Pflegeanspruch RSM 3.2 Sportrasen Regeneration 100 % Lolium perenne hohe Belastbarkeit RSM 4.1 Golfrasen Grün 7 % Agrostis stolonifera 8 % Agrostis tenuis 45 % Festuca rubra rubra 40 % Festuca rubra trichophylla für hohe Ansprüche entsprechend hoher Pflegebedarf RSM 4.3 Golfrasen Abschlag 20 % Festuca rubra rubra 20 % Festuca rubra trichophylla 30 % Lolium perenne 30 % Poa pratensis hohe Belastbarkeit gute Regenerationsfähigkeit auch als Nachsaat auf allen Böden einsetzbar 5 % Agrostis tenuis 15 % Festuca rubra rubra 20 % Festuca rubra trichophylla 30 % Lolium perenne 30 % Poa pratensis für alle Lagen, auch Hanglagen speziell für erosions-, verschlämmungs- und verunkrautungsgefährdete Böden 10 % Festuca rubra rubra 10 % Festuca rubra trichophylla 40 % Lolium perenne 38 % Poa pratensis 2 % Achillea millefolium zur Einsaat von Schotterrasen, Gittersteinen, Parkplätzen und Randstreifen, sorgt für die natürliche Versickerung von Regenwasser für durchlässige Böden, die nicht zur Verschlämmung oder Verdichtung neigen 5 % Agrostis tenuis 15 % Festuca rubra commutata 15 % Festuca rubra rubra 15 % Festuca rubra trichophylla 45 % Festuca ovina 5 % Poa pratensis Anwendung in freier Landschaft, an Verkehrswegen für Rekultivierungsflächen, für extensiv genutzte Grünflächen geringe Belastbarkeit geringe Pflegeansprüche 5 % Agrostis tenuis 15 % Festuca rubra commutata 15 % Festuca rubra rubra 15 % Festuca rubra trichophylla 43,4 % Festuca ovina 5 % Poa pratensis 1,6 % Kräuter für RSM 7.1.2 Anwendung in freier Landschaft, an Verkehrswegen für Rekultivierungsflächen, für extensiv genutzte Grünflächen geringe Belastbarkeit geringe Pflegeansprüche mit Kräutern und Leguminosen RSM 7.2.1 Landschaftsrasen Trockenlagen ohne Kräuter 15 % Festuca rubra commutata 15 % Festuca rubra rubra 15 % Festuca rubra trichophylla 50 % Festuca ovina 5 % Poa pratensis für extreme Trockenlagen auf alkalischen Böden, speziell für Südböschungen, Steilböschungen und Rohböden, Anwendung in freier Landschaft, an Verkehrswegen für Rekultivierungsflächen für extensiv genutzte Grünflächen RSM 7.2.2 Landschaftsrasen Trockenlagen mit Kräutern 15 % Festuca rubra commutata 15 % Festuca rubra rubra 15 % Festuca rubra trichophylla 47,3 % Festuca ovina 5 % Lolium perenne 2,7 % Kräuter für RSM 7.2.2 für extreme Trockenlagen auf alkalischen Böden, speziell für Südböschungen, Steilböschungen und Rohböden, Anwendung in freier Landschaft, an Verkehrswegen, für Rekultivierungsflächen für extensiv genutzte Grünflächen mit Kräutern 5 % Agrostis stolonifera 5 % Agrostis tenuis 25 % Festuca rubra commutata 20 % Festuca rubra rubra 20 % Festuca rubra trichophylla 15 % Festuca ovina 5 % Lolium perenne 5 % Poa rivialis Anwendung in freier Landschaft an Verkehrswegen für Rekultivierungsflächen für extensiv genutzte Grünflächen für staunässegefährdete Lagen RSM 7.4 Landschaftsrasen Halbschatten 5 % Agrostis tenuis 15 % Festuca rubra commutata 15 % Festuca rubra rubra 20 % Festuca rubra trichophylla 25 % Festuca ovina 5 % Lolium perenne 10 % Poa pratensis 5 % Poa nermoralis Anwendung in freier Landschaft an Verkehrswegen für Rekultivierungsflächen für extensiv genutzte Grünflächen für halbschattige Lagen geeignet RSM 8.1 aus Regio Saatgut für Extensivgrünland 70 % Gräser/30 % Kräuter 85 % Gräser/15 % Kräuter Regio Saatgut: Wildpflanzensamen aus der Region bei Erosionsgefahr Artikel RSM 1.1 Zierrasen RSM 4.4 Golfrasen Spielbahn RSM 5.1 Parkplatzrasen RSM 7.1.1 Landschaftsrasen Standard ohne Kräuter RSM 7.1.2 Landschaftsrasen Standard mit Kräutern RSM 7.3 Landschaftsrasen Feuchtlagen 20 RSM 8.1.1 für mittlere Standorte (Fettwiese) RSM 8.1.2 für magere Standorte, mäßig bis stark sauer (Magerwiese) RSM 8.1.3 für magere Standorte, neutralalkalisch, Kalk (Magerwiese) RSM 8.1.4 für Halb- und Teilschatten (schattige Saumgesellschaft) Rasenanbau Rasen-Neuanlage Rasen-Pflege Sie wollen einen Rasen neu anlegen? Hier erfahren Sie, wie einfach es ist, einen neuen Rasen anzulegen. Der Weg zu einem schönen grünen Rasen ist gar nicht so schwer. Mit den folgenden Pflegetipps werden Sie Ihren Rasen in einem kräftigen satten Grün neu erleben. Tipp 1: Bodenvorbereitung Tipp 1: Schneiden Sehr wichtig für eine Neuanlage ist das Umgraben und Aufarbeiten des Bodens. Nachdem der Unterboden tiefgründig gelockert wurde, kann man bei extrem hohem Lehmanteil den Boden durch das Einmischen von Sand durchlässiger für Luft und Wasser machen. Der Boden braucht dann noch etwa 2-3 Wochen Zeit, um sich zu setzen. Der Rasen sollte etwa einmal wöchentlich gemäht werden. Durch regelmäßiges Mähen wird das Wachstum gefördert, und der Rasen erhält eine schöne Dichte, die ihn kräftiger und strapazierfähiger macht. Sehr wichtig beim Schneiden ist die Schnitthöhe. Durch zu tiefes Schneiden wird die Rasenpflanze beschädigt und ihr Wachstum unterbrochen. Besser ist es, eine mittlere Schnitthöhe zwischen 3,5 und 5 cm einzustellen. Tipp 2: Einsaat Nachdem sich der Boden gesetzt hat, sollte dieser mit einer Walze planiert werden, anschließend kann der Rasen eingesät werden. Wichtig ist, den Rasensamen gleichmäßig auszubringen. Am Besten geschieht dies mit einem Streuwagen, der sich dosieren lässt. Dabei wird einmal kreuz und einmal quer gefahren. Dann muss der Samen noch einmal flach (0,5 cm) mit einer Harke eingearbeitet werden. Tipp 3: Bewässern Besonders in den ersten Wochen nach der Neuanlage ist es zwingend notwendig, den Boden ausreichend zu bewässern. Auch wenn der Rasen schon anfängt zu keimen, sollten Sie keinesfalls aufhören, weiter zu bewässern. Denn als erstes kommen die schnell keimenden Gräser hervor, bevor die wertvollen, feinblättrigen Rasensamen wachsen, und die brauchen ja auch Wasser. Zusätzlich sollte ein Rasendünger (RASETTA Rasendünger) verwendet werden, um eine gute Anfangsvegetation zu erreichen. Tipp 4: Erster Schnitt Der erste Schnitt kann erfolgen, wenn die Gräser etwa 8-10 cm hoch sind. Stellen Sie Ihren Rasenmäher auf 6-7 cm Schnitthöhe ein. Für den ersten Schnitt sollten nur Rasenmäher mit scharfen Messern verwendet werden. Anschließend sollte der Rasen einmal wöchentlich gemäht werden. Nur so wird das Wachstum der Seitentriebe gefördert, und der Rasen erhält eine schöne Dichte, die ihn kräftiger und strapazierfähiger macht. Tipp 2: Vertikutieren Im Frühjahr (März/April) beginnt der Jahresplan für die Rasenpflege mit dem Vertikutieren. Das Vertikutieren befreit den Rasen von abgestorbenen Pflanzenteilen, Moos und Unkräutern, denn durch diesen dichten Filz wird der Austausch von Luft und die Zufuhr von Wasser und Dünger behindert. Das Vertikutieren öffnet die Bodenoberfläche für den Wasser- und Luftaustausch und regt die Rasenpflanze zu verstärktem Wachstum an. Dazu wird der Rasen zunächst einmal mit der tiefsten Stellung des Rasenmähers geschnitten. Anschließend wird einmal kreuz und quer vertikutiert. Der herumliegende Filz muss unbedingt entfernt werden. Wichtig: Nach dem Vertikutieren sollte sich der Rasen durch eine Reparatursaat regenerieren. Hier bietet sich RASETTA Pro 2000 plus (inkl. Starterdünger) an. Tipp 3: Düngen Nach dem Vertikutieren erfolgt gleich die Düngung. Ganz wichtig ist hierbei die gleichmäßige Düngung über die gesamte Rasenfläche. Nur durch eine ausgewogene Nährstoffversorgung kann der Rasen wieder kräftig grün wachsen. Empfohlen wird dabei Langzeitdünger, der seine Nährstoffe nur langsam und gleichmäßig in den Boden abgibt. So erhält der Rasen zu jeder Zeit das, was er für sein Wachstum braucht. Tipp 4: Bewässern Wer über die gesamte Wachstumszeit einen sattgrünen Rasen haben möchte, der kommt um das Bewässern nicht herum. Besonders im Sommer, wenn im Abstand von einer Woche kein Regen fällt, sollte der Rasen 2- bis 3-mal pro Woche bewässert werden. Das Bewässern des Rasens, vorzugsweise mit einem Rasensprenger, sollte möglichst am Abend erfolgen. 21 Rasenanbau Aussaat-Tabelle RSM 1 Zierrasen RSM 1.1 Zierrasen Variante 1 Variante 2 RSM 5 Parkplatzrasen (25 g/m²) (25 g/m²) RSM 2 Gebrauchsrasen RSM 2.2 Gebrauchsrasen – Trockenlagen Variante 1 (25 g/m²) Variante 2 (35 g/m²) RSM 2.3 Gebrauchsrasen – Spielrasen (25 g/m²) RSM 2.4 Gebrauchsrasen – Kräuterrasen (10 g/m²) RSM 3 Sportrasen RSM 3.1 Sportrasen – Neuanlagen (25 g/m²) RSM 3.2 Sportrasen – Regeneration (30 g/m²) RSM 4 Golfrasen RSM 4.1 Golfrasen – Grün Variante 1 (5 g/m²) Variante 2 (30 g/m²) Variante 3 (30 g/m²) RSM 4.2 Golfrasen – Vorgrün Variante 1 (25 g/m²) Variante 2 (30 g/m²) (25 g/m²) RSM 4.4 Golfrasen – Spielbahn Variante 1 (30 Variante 2 (25 Variante 3 (25 Variante 4 (30 RSM 6.1 Dachbegrünung (5 g/m²) RSM 7 Landschaftsrasen RSM 7.1 Landschaftsrasen Standard RSM 7.1.1 Landschaftsrasen – Standard ohne Kräuter (20 g/m²) RSM 7.1.2 Landschaftsrasen – Standard mit Kräuter (20 g/m²) RSM 7.2 Landschaftsrasen - Trockenlagen RSM 7.2.1 Landschaftsrasen – Trockenlagen ohne Kräuter (20 g/m²) RSM 7.2.2 Landschaftsrasen – Trockenlagen mit Kräuter (20 g/m²) RSM 7.3 Landschaftsrasen – Feuchtlagen (20 g/m²) RSM 7.4 Landschaftsrasen Halbschatten (20 g/m²) RSM 8 Biotopentwicklungsflächen g/m²) g/m²) g/m²) g/m²) RSM 4.5 Golfrasen – Semirough/ Playable Rough Variante 1 (25 g/m²) Variante 2 (25 g/m²) RSM 4.6 Golfrasen – Verbindungsweg (25 g/m²) 22 (25 g/m²) (25 g/m²) RSM 6 Dachbegrünung RSM 4.3 Golfrasen – Abschlag RSM 5.1 Parkplatzrasen Variante 1 Variante 2 RSM 8.1 Biotopentwicklungsflächen (Regio-Saatgut) Variante 1 (5 g/m²) Variante 2 (5 g/m²) Variante 3 (5 g/m²) Variante 4 (5 g/m²) RASETTA – Mischungen 25 — 50 g/m² je nach Aussaattechnik Rasenanbau Mähroboter für den Hausgarten Trend oder zeitsparende Innovation ? Die Wahl des richtigen Gerätes Jeder Rasenliebhaber weiß, dass ein regelmäßiger Schnitt für einen gesunden und schönen dichten Rasen unabdingbar ist. Durch die Entwicklung eines Rasen-Mäh-Roboters müssen Sie dafür aber nicht mehr selber hinter Ihrem Rasenmäher herlaufen. Auch der Nachbar, der bei jedem Wetter mäht, ist Geschichte. Zumindest in der Theorie. Wie funktioniert die Rasenpflege mit einem Rasen-Mäh-Roboter? Ein Mähroboter hält Ihren Rasen kontinuierlich kurz. In festen Zeitfenstern zieht der Mähroboter seine Bahnen und schneidet Ihren Rasen. Stößt er an Hindernisse ändert er die Richtung. Benötigt er Energie, fährt er zur Ladestation und dockt an. Nach dem Aufladen geht es weiter. Da bei jedem Schnitt nur eine geringe Menge Schnittgut anfällt, kann diese als natürliche Gründüngung liegen bleiben. In regelmäßigen Abständen (ca. 1x/Woche) muss der Mähroboter gereinigt werden. Je nach Gerät ist außerdem alle paar Monate oder Jahre eine Wartung fällig. Als angenehmer Nebeneffekt sind Mähroboter (je nach Modell) um einiges leiser als ein handelsüblicher Rasenmäher. Folgende Fragen sollten Sie im Vorfeld abklären: ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ Größe der Rasenfläche? Gibt es „Fallgruben“, die ausgeglichen werden müssen? Gibt es viele und starke Steigungen? Ist die Rasenfläche überall für einen Mähroboter zugänglich? Auch ein Mähroboter hinterlässt Seitenränder – möchten Sie einmalig Randsteine setzen um dies zu verhindern oder per Hand nacharbeiten? Wie groß ist der Aufwand der Flächenbegrenzung durch ein Begrenzungskabel? Existiert ein überdachter Platz für die Ladestation (Stromanschluss)? Wie fast jedes Produkt gibt es auch Mähroboter im Internet zu kaufen. Dort finden Sie auch ein breites Angebot mit Bewertungen. Bei einer Fachberatung erwartet Sie hingegen ein entsprechendes Service-Paket. Sie werden nicht nur beraten, sondern können den gewählten Mähroboter auch direkt von einer Fachkraft in Ihrem Garten installieren und programmieren lassen. Je nach Angebot gibt es entsprechende Wartungsverträge. So können Sie auf Wunsch ein Komplett-Paket auswählen. Außerdem können Sie die Modelle im Vorfeld testen. Speziell zu Fragen der Sicherheit kann eine Beratung im Fachhandel nur empfohlen werden. Wie wichtig die Fachberatung ist zeigt auch die dreimonatige Studie der Stiftung Warentest (Ausgabe 5/2014). Getestet wurden acht Mähroboter mit einem Kaufpreis von 1.000-2.600 Euro. Bewertet wurden die Bereiche „Mähen“, „Handhabung“, „Umwelt und Gesundheit“ und „Sicherheit“. Das Ergebnis nach drei Monaten Testlauf: Über die Hälfte der Geräte erfüllt die Erwartungen nicht. Die einen haben technische Probleme und bleiben liegen, die nächsten hinterlassen kein gleichmäßiges Rasenbild oder Mähen direkt die Rabatten der Nachbarn nieder. Es gibt aber auch Lichtblicke. In der Kategorie „Mähen“ überzeugten drei von acht getesteten Geräten: Honda Miimo 300 für 2.550 Euro, Husqvarna Automover 320 für 2.600 Euro und der Sabo Mowit 500F für 2.390 Euro. Nur zwei von acht getesteten Geräten überzeugten vollständig in den Bereichen „Mähen“ und „Handhabung“ (Honda und Husqvarna). Klar in Führung lag der Husqvarna Automover 320: Bestes Mähergebnis, keine einzige technische Störung, keine Probleme an Steigungen oder in Nischen, auch für große Gärten geeignet. Trotzdem erreichte er in der Gesamtbewertung nur Position vier von acht. Begründung: Die Sicherheitsbewertung mit „ausreichend“, weil der Husqvarna beim Anheben des Modells zwar stoppt, die Messer allerdings nachdrehen. Fazit: Lassen Sie sich beraten und bilden Sie sich selbst ein Urteil. Einige Modelle sind tatsächlich ernst zu nehmende Gartengeräte, die Ihnen ein schöneres Rasenbild bei gleichzeitiger Arbeitserleichterung und Zeitersparnis bieten. 23 Rasenanbau Jahrhundertregen im Münsterland Rettungsmaßnahmen für Ihre Grünfläche 28.07.2014: Ca. 290 Liter/m² Wasser sind im Münsterland stellenweise innerhalb von sieben Stunden vom Himmel gefallen. Münster ist buchstäblich abgesoffen. Das Wasser stand vielerorts für Tage auf den Rasenflächen und Feldern. Was hat das für Folgen für den Rasen? Gemeinsam mit den Experten der Landwirtschaftskammer NRW informieren wir Sie über den Umgang mit Rasenkrankheiten und mögliche Präventionsmaßnahmen. Bei feuchten und nassen Witterungen können sich Pilzsporen im Boden gut entwickeln und es kann zu einem kreisförmigen Pilzwachstum um das Sporenzentrum kommen. Sterben die Pilze ab, kommt es zur Stickstofffreisetzung durch die abgestorbenen Pilze. Das Gras wird an diesen Stellen (oftmals kreisförmig) grüner und höher durch den Stickstoff der abgestorbenen Pilze. Dieses Phänomen wird als Hexenringe bezeichnet. Es ist nicht weiter schädlich für den Rasen, ist aber z.B. auf Golfplätzen ein optischer Makel und unerwünscht. Bei der Rotspitzigkeit handelt sich um einen Schwächeparasiten (Pilz), der sich bei sehr feuchter Witterung nach dem Rasenschnitt, insbesondere bei Nährstoffmangel, ausbreitet. Es wird eine Düngung im abgetrockneten Zustand empfohlen, um den Boden wieder mit Nährstoffen zu versorgen. Anfällige Arten können hier das Deutsche Weidelgras wie auch der Rotschwingel sein, wobei dies von Sorte zu Sorte variieren kann. Die Wiesenrispe und die gemeine Rispe sind anfällig für Kronenrost – ebenfalls eine Pilzerkrankung. 24 Es entstehen nesterweise gelb-braune Flecken im Rasen. Ist die Rispe erst mal infiziert, kann der Pilz auch auf andere Gräserarten übergehen. Sollte Ihr Rasen durch Kronenrost befallen sein, hilft nur Abwarten und regelmäßiges Mähen und Düngen. Das Düngen ist nötig, da dem Boden mit jedem Rasenschnitt Nährstoffe entzogen werden. Allgemein gesprochen kann Rasen ersticken, wenn er zu lange im Wasser steht. Einerseits wird die Nährstoffaufnahme im Boden durch die Nässe verhindert, andererseits kann sehr viel Regen die Nährstoffe aus dem Boden spülen. Auch hier sollte im abgetrockneten Zustand eine Nährstoffversorgung durch Düngung vorgenommen werden. Wie hoch der tatsächlich Nährstoffbedarf ist, sollte vor jeder Düngerplanung durch eine Bodenanalyse untersucht werden. Auf Basis des Analyseergebnisses erstellt die LUFA eine Düngeempfehlung. Bei Bedarf empfehlen wir bis zu drei Mal pro Jahr zu düngen, im Frühjahr, im Frühsommer und im Frühherbst, wobei sich eine Kaliumdüngung im Herbst als Frostschutz im Rasen bewährt. Vorzugsweise sollte ein organisch-mineralischer Dünger eingesetzt werden, da rein mineralische Dünger den Moos-Bestand im Rasen fördern können. Hilfreich ist oft auch eine Düngerberatung in Fachgeschäften. Wichtig: Wenn gedüngt wird, sollte der Rasen auch geschnitten werden. Sonst kann es zu einem feuchten Klima im Rasen kommen, der das Pilzwachstum unterstützt. Wenn Sie Ihren Boden auf seinen Nährstoffbedarf untersuchen lassen wollen, können Bodenproben bei der jeweiligen LUFA (Landwirtschaftliche Untersuchungs- und Forschungsanstalt/Landwirtschaftskammer) eingeschickt werden. Die Proben sollten aus 10 cm Tiefe genommen und aus 10-15 Einzelproben erstellt werden, um einen möglichst breiten Abriss des Bodens widerzuspiegeln. Eine Probe sollte ca. 500 g schwer sein. Die Untersuchungskosten liegen bei ca. 20 €. Mit den Untersuchungsergebnissen kann die Rasenfläche optimal gedüngt und gepflegt werden. Anzustrebende Nährstoffgehalte im Boden: pH-Wert 5-6, Phosphor 10-20 mg/100 g, Kalium 15-30 mg/100 g, Magnesium 6-12 mg/100 g Telefoninterview: Dr. Clara Berendonk, LKW NRW Ingo Dünnebacke, LWK NRW Rasenanbau Schönes Grün... ohne Moos und Unkraut im Rasen Moosbekämpfung: Unkrautbekämpfung: Moos breitet sich grundsätzlich aus, wenn die Rasenpflanzen zu schwach sind um dieses zu verdrängen. Weiterhin benötigt Moos weniger Nährstoffe als Rasengräser und liebt feuchte Standorte. Viele Moosarten können den Rasenpflanzen den Platz streitig machen und beeinträchtigen somit ihr Wachstum. Um einen langfristigen Erfolg bei der Moosbekämpfung zu erzielen, müssen die Ursachen für die Entstehung bekannt sein. Als Unkraut wird jede unerwünschte Pflanze auf gärtnerischen und landwirtschaftlichen Produktions- und Kulturflächen bezeichnet. Dabei handelt es sich meistens um Wildarten von Kräutern, Leguminosen und Gräsern. Unkräuter schädigen den Rasen auf Dauer, und wenn sie nicht rechtzeitig bekämpft werden, breitet sich das Unkraut immer stärker aus, Rasenpflanzen werden unterdrückt und sterben letztendlich ab. Bei zu spätem Eingreifen wird eine aufwendige Nachsaat erforderlich. Maßnahmen zur Moosbekämpfung: Vorbeugende Maßnahmen zur Unkrautbekämpfung 1. Optimale Schnitthöhe des Rasens einhalten (zwischen 3,5 und 5 cm), in Schattenlagen nicht unter 4,5 cm. 2. Mit einem Vertikutierer ein- bis zweimal jährlich den Rasenfilz entfernen, da er die Wasser und Nährstoffzufuhr sowie den Luftaustausch einschränkt. 3. Regelmäßig düngen, am besten Rasendünger mit Langzeitwirkung verwenden. 4. Schattenbeseitigung (Sträucher, Bäume) 5. Viermal jährliches Düngen, der Boden sollte außerdem alle zwei bis drei Jahre auf pH-Wert und Nährstoffgehalt untersucht werden ■ Schädlingsbekämpfung (Mäuse, Maulwürfe) ■ Regelmäßiges Vertikutieren ■ Regelmäßiges Düngen ■ Regelmäßiger Schnitt der Fläche in optimaler Schnitthöhe zwischen 3,5 und 5 cm, in Schattenlagen nicht unter 4,5 cm ■ PH-Wert zwischen 6 und 6,5 einhalten ■ Keine unnötigen Verletzungen der Grasnarbe ■Krankheitsvermeidung 6.Rasenneuanlage 7.Nachsaat Keimdauer der Gräser bei min. 8°C Bodentemperatur Grasart Tage Grasart Agrostis capillaris (Rotes Straußgras) 18-21 Lolium perenne (Deutsches Weidelgras) Agrostis gigantea (Weißes Straußgras) 15-18 Poa annua (Einjährige Rispe) 18-20 Poa pratensis (Wiesenrispe)21-35 Cynosurus cristatus (Kammgras) Tage 5-6 16-20 Festuca ovina (Schafschwingel)11-14 Poa trivialis (Gemeine Rispe) 24-30 Festuca rubra (Rotschwingel)12-15 Poa nemoralis (Hainrispe) 28-40 25 Botanische Bezeichnung Achillea millefolium Schafgarbe AdonisAdonis Fioringras, ausläufertreibend Agrostis alba stolonifera Agrostis canina Hundsstraußgras Straußgras, weißes Agrostis gigantea Highland Bentgras, Agrostis capillaris Rotes Straußgras Fioringras, südd. Agrostis vulgaris Waldschmiele Aira caespitosa Gebogene Schmiele Aira flexuosa Wiesenfuchsschwanz Alopecurus pratensis Ackerfuchsschwanz Alopecurus myosuroides Gewöhnliches Ruchgras Anthoxanthum odoratum Anthyllis vulneraria Wundklee Gemeine Quecke Agropyron repens Glatthafer Arrhenatherum elatius Gänseblümchen Bellis perennis Rüben Beta vulgaris Fiederzwenke Brachypodium pinnatum Raps Brassica napus Herbstrübe Brassica rapa Ackertrespe Bromus arvensis Aufrechte Trespe Bromus erectus Wehrlose Trespe Bromus inermis Weiche Trespe Bromus mollis Roggentrespe Bromus secalinus Ringelblume Calendula officinalis Heidekraut Calluna vulgaris Kümmel Carum carvi Kornblume Centaurea cyanus Lack Cheiranthus allionii Chrysanthemum Bunte Wucherblume carinatum Chrysanthemum coronarium Goldblume Chrysanthemum leucanthemum Wiesen-Wucherblume Wegwarte Cichorium intybus Silbergras Corynephorus canescens Hundzahngras Cynodon dactylon Kammgras Cynosurus cristatus Knaulgras Dactylis glomerata Rasenschmiele Deschampsia cespitosa Drahtschmiele Deschampsia flexuosa Fingerhutsamen Digitalis purpurea Rohrschwingel Festuca arundinacea Festuca heterophylla Verschiedenblättriger Schwingel Festuca ovina Schafschwingel Hartschwingel Festuca ovina duriuscala Wiesenschwingel Festuca pratensis Rotschwingel, horstbildend Festuca rubra commutata Festuca rubra rubra Rotschwingel, ausläufertreibend Festuca rubra trichophylla Rotschwingel mit kurzen Ausläufern Feinschwingel Festuca ovina tenuifolia Sonnenblume Helianthus annuus HelichrysumStrohblume Wolliges Honiggras Holcus lanatus Weiches Honiggras Holcus mollis Johanniskraut Hypericum perforatum 26 Lathyrus pratensis Linum flavum Linum perenne Linum rubrum Lolium hybridum Lolium multiflorum Lolium perenne Lolium westerwoldicum Lotus corniculatus Lotus uliginosus Lupinus albus Lupinus angustifolius Lupinus luteus Lupinus perennis Luzula campestris Matricaria chamomilla Medicago lupulina Medicago sativa Melilotus albus Melilotus officinalis Myosotis alpestris Nigella sativa Oenothera biennis Onobrychis viciifolia Ornithopus sativus Papaver glaucum Phacelia tanacetifolia Phalaris arundinacea Phleum pratense Phleum nodosum Pisum sativum Pimpinelle saxifraga Plantago lanceolata Poa annua Poa compressa Poa fertilis Poa nemoralis Poa pratensis Poa trivialis Polygonum fagopyrum Salvia officinalis Salvia pratensis Sanguisorba minor Sarothamnus scoparius Secale multicaule Silene armeria Sinapis alba Taraxatum officinale Trifolium alexandrinum Trifolium hybridum Trifolium incarnatum Trifolium dubium Trifolium pratense Trifolium repens Trifolium resupinatum Trigonella foenum Trisetum flavescens Vicia faba Vicia sativa Vicia villosa Zea mays Wiesenplatterbse Lein Staudenlein Roter Lein Hybrid-Weidelgras Welsches Weidelgras Deutsches Weidelgras Einj. Weidelgras Hornschotenklee Sumpfschotenklee Bitterlupinen, weiß Bitterlupinen, blau Bitterlupinen, gelb Dauerlupinen Waldsimse Kamille Gelbklee Luzerne Bokharaklee, weißblühend Bokharaklee, gelbblühend Vergißmeinnicht Schwarzkümmel Gemeine Nachtkerze Esparsette Serradella Tulpenmohn Büschelschön Rohrglanzgras Lieschgras Knolliges Lieschgras Erbse Bibernelle Wegebreite Einjähriges Rispengras Platthalmrispengras Fruchtbare Rispe Hainrispe Wiesenrispe Gemeines Rispengras Buchweizen Salbei Wiesensalbei Pimpinelle Ginstersamen Waldstaudenroggen Leimkraut Senf Löwenzahn Alexandrinerklee Schwedenklee Inkarnatklee Kleinklee Rotklee Weißklee Perserklee Bockshornklee Goldhafer Ackerbohnen Sommerwicken Winterwicken Mais L. Stroetmann Saat – Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen der L. Stroetmann Saat GmbH & Co. KG Münster Stand 01.01.2013 1.Allgemeines 1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und damit verbundenen Rechtsgeschäfte, die Saatgut oder sonstige Produkte der Firma L. Stroetmann Saat (im Folgenden „Verkäufer“ genannt) zum Gegenstand haben. 1.2 Die Bedingungen werden vom Käufer spätestens mit Entgegennahme der ersten Lieferung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Dies gilt nicht, wenn der Käufer bis zum ersten Vertragsabschluss keine Gelegenheit hatte, vom Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis zu nehmen. 1.3 Änderungen dieser Bedingungen werden dem Vertragspartner in Textform bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb von sechs Wochen seit Bekanntgabe schriftlich widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird der Verwender den Vertragspartner bei Bekanntgabe der Änderungen besonders hinweisen. 1.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Käufers sowie sonstige Vereinbarungen wie Garantien, Änderungen und Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn der Verkäufer den betreffenden Bedingungen oder Vereinbarungen ausdrücklich zustimmt. 1.5 Soweit mündlich oder fernmündlich Rechtsgeschäfte vorbehaltlich schriftlicher Bestätigung abgeschlossen werden, gilt der Inhalt des Bestätigungsschreibens als vereinbart, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird im Bestätigungsschreiben hingewiesen. 2. Lieferung und Liefertermine 2.10 Der Käufer kann nicht vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn der Verkäufer bis zu 5 von hundert der im Vertrag genannten Menge zuwenig geliefert hat; insoweit ist eine etwaige Pflichtverletzung des Verkäufers unerheblich. Bei einer Zirka-Lieferung gemäß Ziffer 2.6 gilt Satz 1, wenn der Verkäufer bis zu 10 von hundert der im Vertrag genannten Zirka-Menge zuwenig geliefert hat. Etwaige Nacherfüllungsansprüche bleiben dem Käufer vorbehalten. 2.11 Bei Verkäufen unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit übernimmt der Verkäufer nicht das Beschaffungsrisiko und es besteht keine Verpflichtung des Verkäufers zur Lieferung, wenn es dem Verkäufer aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist, die Ware zu liefern. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Vorlieferant, mit dem der Verkäufer ein Rechtsgeschäft abgeschlossen hat, um seine Lieferpflicht gegenüber dem Käufer zu erfüllen, seiner Pflicht zur richtigen und rechtzeitigen Belieferung des Verkäufers nicht nachkommt: die zuständige Anerkennungsbehörde der Lieferung die Anerkennung versagt; die Lieferung aus eigener Vermehrung ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart ist, und die Ware aus eigener Vermehrung aufgebraucht ist. Eine Verpflichtung des Verkäufers zur Leistung von Schadensersatz wegen Nichtlieferung bestimmt sich in diesen Fällen nach Ziffer 9. 3.Versand 3.1 Wenn die Parteien nichts anderes vereinbaren, bestimmt der Verkäufer die Art und Weise des Warenversandes sowie die Verladestelle für die Ware. 3.2 Der Versand erfolgt ab Verladestelle auf Kosten und Gefahr des Käufers. 2.1 Als der Tag der Lieferung gilt der Tag der Absendung. 2.2 Ist ein Liefertermin oder eine Lieferfrist vereinbart, so hat der Käufer unaufgefordert dem Verkäufer spätestens fünf Werktage vor dem Termin oder dem Fristbeginn mitzuteilen, an welchem Ort die Lieferung zu erfolgen hat („Versandverfügung“), soweit nicht bereits eine Vereinbarung über den Ort der Lieferungen getroffen worden ist. Trifft die Versandverfügung nicht rechtzeitig ein, so kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Käufer eine Nachfrist von mindestens drei Werktagen gesetzt und auch innerhalb dieser Nachfrist keine Versandverfügung erhalten hat. Liefertermin und Lieferfristen werden um die Dauer der Nachfrist verlängert. Entsprechendes gilt, wenn die Versandverfügung entgegen der Vereinbarung nur einen Teil der Lieferung betrifft, hinsichtlich des nicht verfügten Teiles. 2.3 Bestimmt sich die Lieferfrist nur nach dem Zeitpunkt, zu dem die Versandverfügung dem Verkäufer zugeht, so gilt im Zweifel prompte Lieferung gemäß Ziffer 2.5 als vereinbart. 2.4 Ist vereinbart, dass der Käufer die Versandverfügung an einem bestimmten Termin oder innerhalb einer Frist zu erteilen hat, so gelten die Bestimmungen der Ziffer 2.2 mit Ausnahme des ersten Satzes. Mangels einer solchen Vereinbarung hat der Verkäufer dem Käufer eine angemessene Frist für die Erteilung der Versandverfügung zu setzen; als dann gelten die Bestimmungen der Ziffer 2.2 mit Ausnahme des ersten Satzes. 4. Behandlung des Saatgutes 4.1 Saatgut, das üblicherweise gebeizt oder in sonstiger Weise behandelt zur Anwendung kommt, ist gebeizt oder in sonstigen Weisen behandelt zu liefern, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. 4.2 Will der Käufer sich nach einer von ihm oder in seinem Auftrag durchgeführten erstmaligen oder zusätzlichen Beizung oder sonstigen Behandlungen auf einen Mangel der gelieferten Ware berufen, so hat er durch geeignete Beweismittel nachzuweisen, dass der Mangel bereits vor der durch ihn oder einen Dritten durchgeführten - erstmaligen oder zusätzlichen - Beizung oder sonstigen Behandlung bestanden hat. Als geeignetes Beweismittel kommt insbesondere ein vor der Beizung gezogenes Sicherungsmuster gemäß Ziffer 8.2 in Betracht. 4.3 Wird behandeltes Saatgut transportiert oder gelagert, sind mechanische Belastungen zu vermeiden. Insbesondere dürfen Verpackungen mit behandeltem Saatgut nicht geworfen oder gestürzt werden. Das behandelte Saatgut ist trocken, kühl, gut belüftet und erschütterungsfrei zu verladen und zu lagern. 5.Zahlung 2.5 Soweit nichts anderes vereinbart wird, ist zu liefern bei der Klausel: „Sofort“, binnen 5 Werktagen nach Zugang der Versandverfügung; - „Prompt“, binnen 10 Werktagen nach Zugang der Versandverfügung; - „Anfang eines Monats“, in der Zeit vom 1. bis zum 10. einschließlich; - „Mitte eines Monats“, in der Zeit vom 11. bis zum 20. einschließlich; - „Ende eines Monats“, in der Zeit vom 21. bis zum Schluss des Monats; - „Rechtzeitig zur Aussaat“, frühestens binnen 5 Werktagen nach Zugang - der Versandverfügung 5.1 Erfüllungsort für Zahlungen ist der Geschäftssitz des Verkäufers. 2.6 Bei Vereinbarung einer Zirka-Lieferung ist eine Abweichung der Liefermenge von bis zu 5 von hundert der im Vertrag benannten Menge vertragsgemäß. 5.3 Zur Annahme von Wechseln ist der Verkäufer nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet. Wechsel und Schecks werden in jedem Fall nur zahlungshalber angenommen, so dass die Kaufpreisforderung erst mit Leistung des im Wechsel oder Scheck angegebenen Betrages und nur in dieser Höhe erlischt. 2.7 Der Käufer ist verpflichtet, Teilleistungen abzunehmen, es sei denn, dies ist für ihn im Einzelfall unzumutbar. Eine Teilzahlungspflicht wird dadurch nicht begründet. 2.8 Liefert der Verkäufer nicht termin- oder fristgerecht, so hat der Käufer ihm eine Nachfrist zur Leistung zu setzen. Diese Nachfrist beträgt: bei vereinbarter Lieferung „sofort“ 3 Tage bei vereinbarter Lieferung „prompt“ 5 Tage bei vereinbarter späterer Lieferung 7 Tage Für Lieferungen innerhalb der Nachfrist gilt Ziffer 2.7 entsprechend. Liefert der Verkäufer innerhalb der Nachfrist nicht oder nicht vertragsmäßig, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat Schadensersatz statt der Leistung verlangen. 2.9 Hat der Verkäufer trotz einer angemessenen Fristsetzung zur Nacherfüllung nur eine Teilleistung bewirkt, gilt hinsichtlich der nichtbewirkten Teilleistung Ziffer 2.8 Satz 4 entsprechend. Vom ganzen Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann der Käufer jedoch nur dann, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. 5.2 Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen des Verkäufers binnen 14 Werktagen nach Lieferung ohne Abzug zu begleichen; anderenfalls gerät der Käufer ohne Mahnung in Verzug. Wird eine Rechnung erst nach Lieferung ausgestellt, so ist sie binnen 14 Werktagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen; anderenfalls gerät der Käufer in Verzug. Satz 2 gilt nicht, wenn dem Käufer die Rechnung nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Rechnungsdatum zugegangen ist; in diesem Fall tritt Verzug erst nach Ablauf von 10 Werktagen nach Zugang der Rechnung ein. 5.4 Wird dem Verkäufer nach Abschluss des Vertrages eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder Zahlungsfähigkeit des Käufers bekannt, so ist der Verkäufer befugt, sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich gestundeter Forderungen und solcher aus Wechseln, sofort fällig zu stellen und weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung oder der Leistung einer Sicherheit abhängig zu machen. Leistet der Käufer trotz Mitteilung einer angemessenen Frist die Vorauszahlung oder die Sicherheitsleistung nicht, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Rechte des Verkäufers bleiben unberührt. 5.5 Die Aufrechnung gegenüber Forderungen des Verkäufers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, die nicht auf dem selbem Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen. 27 L. Stroetmann Saat – Geschäftsbedingungen 6. Beschaffenheitsvereinbarung (gentechnische Einträge) 6.1 Als vereinbarte Beschaffenheit des Saatgutes gemäß § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB gilt ausschließlich folgendes: 1. Das Saatgut ist art- und sortenecht; 2. in Deutschland erzeugtes Saatgut erfüllt die Anforderungen gemäß der Anlage 3. zur Verordnung über den Verkehr mit Saatgut landwirtschaftlicher Arten und von Gemüsesaatgut vom 21. Januar 1986 in der jeweils gültigen Fassung; in anderen Ländern erzeugtes Saatgut entspricht den Anforderungen der jeweiligen europäischen Saatgutrichtlinie. 6.2 Die Sorten, von denen Saatgut zur Aussaat geliefert wird, sind – soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist – klassisch gezüchtete Sorten, die unter Verwendung traditioneller Züchtungsmethoden, also ohne Einsatz von gentechnischen Methoden, aus gentechnisch nicht veränderten Elternkomponenten gezüchtet wurden. Bei Erzeugung dieses Saatgutes wurden Verfahren angewendet, die die Vermeidung des zufälligen Vorhandenseins gentechnisch veränderter Organismen (GVO) zum Ziel haben. Die Saatgutvermehrung erfolgt auf offenem Feld unter natürlichen Gegebenheiten mit freiem Pollenflug. Es ist deshalb nicht möglich, das zufällige Vorhandensein von GVOs völlig auszuschließen und zu garantieren, dass das gelieferte Saatgut frei ist von jeglichen Spuren von GVO. 6.3 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt: Der Verkäufer liefert Saatgut zur Erzeugung von Pflanzen. Das gelieferte Saatgut ist weder im verarbeiteten noch im unverarbeiteten Zustand zum menschlichen oder tierischen Verzehr bestimmt. Aus dem gelieferten Saatgut erwachsende Pflanzen dürfen nur nach vollständiger Trennung vom als Saatgut gelieferten Samenkörper als Lebens- und/oder Futtermittel verwendet werden. Insbesondere darf das gelieferte Saatgut nicht zur Erzeugung von Keimsprossen verwendet werden, bei denen Spross und Samen als Einheit verzehrt werden. Der Verkäufer haftet nicht für saatgutrechtlich nicht relevante Stoffe und/oder Mikroorganismen, die sich auf oder in den gelieferten Saatgutkörnern befinden. 7.Mängelrüge 7.1 Ist der Käufer Kaufmann, hat er die Ware unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Werktagen nach Übergabe zu untersuchen. Wird die Ware in geschlossenen Behältnissen zum Zweck des Wiederverkaufs erworben, besteht die Untersuchungspflicht nur, wenn das Behältnis geöffnet wird oder wenn Anzeichen, zum Beispiel an der Verpackung erkennbar sind, die auf einen Mangel des Saatguts hindeuten. 7.2 Ist der Käufer Kaufmann, hat er offensichtliche Mängel der Ware unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Übergabe gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel sind vom Käufer, der Kaufmann ist, ebenfalls unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Werktagen nach bekannt werden, gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Maßgeblich ist der Zugang der Rüge beim Verkäufer. Der Verkäufer kann vom Käufer die Mängelrüge in schriftlicher Form verlangen, dadurch verlängern sich die Fristen in den Sätzen 1 und 2 auf 5 Werktage, wobei der Zugang der Rüge beim Verkäufer maßgeblich ist. 7.3 Sofern der Käufer zwar Unternehmer, aber kein Kaufmann ist, gelten 7.1 und 7.2 entsprechend. 8. Musterziehung, Einholung eines Sachverständigengutachtens 8.1 Entdeckt der Käufer nach der Lieferung einen Mangel, auf den er sich berufen will, so hat er unverzüglich ein Durchschnittsmuster gemäß 8.2 aus der Lieferung ziehen zu lassen, soweit noch Saatgut vorhanden ist. Die Ziehung eines Durchschnittsmusters bedarf es nicht, wenn der Verkäufer den Mangel anerkannt hat. 8.2 Das Durchschnittsmuster muss gemäß den Probeentnahmevorschriften des Verbandes Deutscher Landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten von einer hierzu durch eine Landwirtschaftskammer, eine Industrie- und Handelskammer oder eine zuständige Behörde bestellten oder verpflichteten Person gezogen und gebildet werden. Aus dem Durchschnittsmuster sind drei gleich Teilmuster zu bilden. Ein Teilmuster ist unverzüglich an eine amtliche Saatgutprüfstelle zwecks Untersuchung einzusenden, das zweite Teilmuster ist an den Verkäufer zu senden und das dritte Teilmuster verbleibt beim Käufer. Zweifelt eine der Parteien das Untersuchungsergebnis der angerufenen Saatgutsprüfstelle an, so ist das bei dieser Partei verbliebene Teilmuster unverzüglich an eine andere, noch nicht mit der Untersuchung befasste Saatgutsprüfstelle, die von der nach Landesrecht für den Käufer zuständigen Saatgut-Anerkennungsstelle bestimmt wird, zur Untersuchung zu übersenden. Die Feststellungen der zweiten Saatgutsprüfstelle sind für beide Parteien verbindlich, wenn sie mit den Feststellungen der ersten Saatgutprüfstelle übereinstimmen. Stimmen die Feststellungen nicht überein, ist das noch verbleibende Teilmuster unverzüglich an eine andere, noch nicht mit der Untersuchung befasste Saatgutsprüfstelle, die wiederum von der nach Landesrecht für den Käufer zuständigen Saatgut-Anerkennungsstelle bestimmt wird, zur Untersuchung zu übersenden. 28 Die Feststellungen dritter Saatgutprüfstelle sind für beide Parteien verbindlich, wenn sie mit einer der Feststellungen der zuvor befassten Saatgutprüfstellen übereinstimmen. Liegt keine solche Übereinstimmung vor, gilt der Mittelwert aus den drei Untersuchungen als festgestelltes Ergebnis. 8.3 Ist kein Saatgut mehr vorhanden und erkennt der Verkäufer des Saatguts eine Mängelrüge des Käufers nicht unverzüglich an, so ist unverzüglich eine Besichtigung des Aufwuchses durch einen geeigneten Sachverständigen durchzuführen, zu der Verkäufer und Käufer hinzuzuziehen sind. Der Sachverständige soll von der nach Landesrecht zuständigen Saatgut- Anerkennungsstelle benannt werden, in deren Bereich die Besichtigung stattfinden soll. Ziel der Besichtigung durch den Sachverständigen ist die Feststellung der Tatsachen und die Ermittlung möglicher Ursachen für den Sachmangel. Die vom Sachverständigen festgestellten Tatsachen sind für beide Parteien verbindlich. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn das Saatgut zum Zweck des Wiederverkaufs erworben worden ist. 8.4 Eine Bindung des Verkäufers an die Feststellungen des Sachverständigen im Sinne der vorstehenden Regelungen tritt dann nicht ein, wenn zwischen den Parteien bereits streitig ist, ob die Kaufsache bei Gefahrübergang mangelhaft war und das Durchschnittsmuster mit einem auf Grundlage amtlicher Bestimmungen gezogenen Rückstellmuster oder Ergebnissen des Nachkontrollanbaus nicht übereinstimmt. 9. Gewährleistung und Haftung des Verkäufers 9.1 Der Verkäufer ist zum Schadenersatz wegen Pflichtverletzung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Das gilt nicht bei Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszweckes unverzichtbar ist. 9.2 Der Verkäufer haftet nicht für öffentliche Äußerungen Dritter über Eigenschaften des Saatguts, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung. 9.3 Bei Sachmängeln, für die der Verkäufer haftet, leistet er nach seiner Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Erst wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist, kann der Käufer mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatz kann der Käufer nur dann verlangen, wenn der Verkäufer eine bestimmte Beschaffenheit der Sache garantiert hat oder die Voraussetzungen von Nr. 9.1 vorliegen. 9.4 Mängelansprüche und Ansprüche wegen Pflichtverletzungen, die keine Sach- oder Rechtsmängel betreffen, verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Saatguts. Dies gilt nicht in den Fällen, in denen der Käufer nach Ziffer 9.1 haftet. § 438 Abs. 3 BGB bleibt unberührt. 9.5 Schadensersatzansprüche wegen fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. 10.Schadensminderungspflicht Der Käufer muss alle zumutbaren Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Schaden zu mindern. Hätte sich der Schaden abwenden oder verringern lassen, wenn der Mangel alsbald nach Erkennbarkeit gerügt worden wäre, so ist auch dies bei der Bemessung des Schadensersatzes zu berücksichtigen. 11. Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung 11.1 Sämtliche vom Verkäufer an den Käufer gelieferte Ware bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer (Vorbehaltsware). Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche der Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Dies gilt außerdem für Forderungen aus Schecks und Wechseln, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung begründet worden sind. 11.2 Durch eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer kein Eigentum, da er diese für den Verkäufer vornimmt, ohne dass für den Verkäufer daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren steht dem Verkäufer der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich Verkäufer und Käufer darüber einig, dass der Käufer dem Verkäufer im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für den Verkäufer verwahrt. L. Stroetmann Saat – Geschäftsbedingungen 11.3 Der Käufer darf die Vorbehaltsware und des getrennten Aufwuchses nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiterveräußern oder zur Aussaat verwenden. 13.Sonstiges 11.4 Der Aufwuchs aus dem vom Verkäufer gelieferten Saatgut ist mit dessen Trennung von Grund und Boden dem Verkäufer bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zur Sicherheit übereignet und wird vom Käufer für den Verkäufer verwahrt. 11.5 Sämtliche Forderungen des Käufers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware und des getrennten Aufwuchses sind zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Sicherung sämtlicher Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung an den Verkäufer abgetreten. Der Käufer ist berechtigt, diese Forderungen bis zum Widerruf durch den Verkäufer für dessen Rechnung einzuziehen. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. 11.6 Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten angemessen zu versichern, sofern dies üblich ist, und einen Schadensfall unverzüglich dem Verkäufer mitzuteilen. Insofern sind Forderungen aus dem Versicherungsvertrag im Voraus an den Verkäufer abgetreten, und zwar bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung. 11.7 Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten dessen Forderungen insgesamt mehr als 20 %, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers oder eines durch die Übersicherung des Verkäufers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl des Verkäufers verpflichtet. 11.8 Die Regelungen der Ziffern 11.2 bis 11.7 gelten nur im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern. 12.Streitigkeiten 12.1 Sofern die Parteien des Kaufvertrages Kaufleute sind, werden alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag nach Wahl des Anspruchstellers durch ein Schiedsgericht für Saatgutstreitigkeiten oder ein ordentliches Gericht entschieden. Die Schiedsgerichte für Saatgutstreitigkeiten werden auf der jeweiligen Homepage von BDP, DRV und BVO bekannt gemacht. 12.2 Sind beide Parteien Kaufleute, ist das für den Ort des Geschäftssitzes des Verkäufers zuständige Schiedsgericht, bei Inanspruchnahme der ordentlichen Gerichtsbarkeit das sachlich zuständige ordentliche Gericht am Sitz des Verkäufers zuständig. 12.3 Das Schiedsverfahren regelt sich nach der Verfahrensordnung des zuständigen Schiedsgerichts. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung werden die Parteien eine wirksame und durchführbare Bestimmung vereinbaren, die den wirtschaftlichen Interessen beider Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass die Bedingungen eine unbeabsichtigte Lücke aufweisen. 14.Datenschutz Nach § 26 und § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) weisen wir darauf hin, dass wir Daten des Käufers, die ausschließlich nur unsere Geschäftsbeziehungen widerspiegeln und soweit sie im Rahmen des BDSG zulässig sind, gespeichert haben und sie über EDV weiterverarbeiten. 15.Vertriebsbeschränkung Den Abnehmern von Vertrags- und Fremdsaatgut werden die unter § 1.5 VOVertrag Saatgetreide aufgeführten Vertriebsbeschränkungen im Hinblick auf das betreffende Saatgut auferlegt: 1.5 Für die Ausfuhr von Z-Saatgut und feldanerkannter Rohware der Vertragssorten aus dem Vertragsgebiet, welche von einer anderen VO-Firma erzeugt und von der in diesem Vertrag bezeichneten VO-Firma mittelbar oder unmittelbar erworben wurde (nachfolgend insgesamt „Fremdsaatgut“) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 1.5.1 Die VO-Firma darf Fremdsaatgut von Vertragssorten, die weniger als vier Jahre im gemeinschaftlichen Sortenkatalog aufgenommen sind, aus dem Vertragsgebiet aktiv nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Züchters ausführen, die in angemessener Zeit nach einer entsprechenden Mitteilung der VO-Firma erfolgen muss und nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf. 1.5.2 Die VO-Firma darf Fremdsaatgut der ersten Vermehrung (Z1-Saatgut) aus dem Vertragsgebiet in Mitgliedsstaaten, in denen zwei oder mehr Vermehrungsstufen zulässig sind, und Fremdsaatgut der zweiten Vermehrung (Z2-Saatgut) aus dem Vertragsgebiet in Mitgliedsstaaten, in denen drei oder mehr Vermehrungsstufen zulässig sind, nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Züchters, die in angemessener Zeit nach einer entsprechenden Mitteilung der VO-Firma erfolgen muss und nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf, ausführen. 1.5.3Die VO-Firma darf Fremdsaatgut aus dem Vertragsgebiet nicht in Staaten ausführen, in denen kein Sortenschutzrecht für die betreffende Sorte besteht. 1.5.4Die VO-Firma darf Fremdsaatgut aus dem Vertragsgebiet nicht in Staaten ausführen, die nicht Mitglieder der Europäischen Union oder der Union Internationale pour la Protection des Obtentions Végétales („UPOV“) sind. 29 Öko-Zertifikat 2015 Aktuelle Sorteninformationen 30 Ordersatz Artikel Nr. EAN VE Anzahl * kg Verpackung Rasetta Strapazierrasen Premium 175226 4 000 610 213 506 6 * 1 Kartonage Rasetta Zierrasen Premium 175234 4 000 610 213 698 6 * 1 Kartonage Rasetta Schattenrasen Premium 175218 4 000 610 212 967 6 * 1 Kartonage Rasetta Reparaturrasen Premium 175250 4 000 610 213 773 6 * 1 Kartonage VK-Display Rasetta Premium 167770 4 * 25 * 1 Rasetta Sport- und Spielrasen 172073 173711 20540 21008 20559 20249 23841 4 000 610 172 070 4 000 610 173 718 4 000 610 205 402 4 000 610 205 402 4 000 610 205 501 4 000 610 205 501 - 20 * 1 10 * 2 25 * 1 125 * 1 10 * 2,5 50 * 2,5 1 * 10 Standbodenbeutel Standbodenbeutel Folienbeutel Folienbeutel Folienbeutel Folienbeutel Papiersack Rasetta Berliner Tiergarten 172081 173703 20354 20311 20362 22497 23833 4 000 610 172 087 4 000 610 173 701 4 000 610 203 507 4 000 610 203 507 4 000 610 203 606 4 000 610 203 606 - 20 * 1 10 * 2 25 * 1 125 * 1 10 * 2,5 50 * 2,5 1 * 10 Standbodenbeutel Standbodenbeutel Folienbeutel Folienbeutel Folienbeutel Folienbeutel Papiersack Rasetta Schattenrasen 172111 20605 20109 20613 20567 23868 4 000 610 172 117 4 000 610 206 003 4 000 610 206 003 4 000 610 206 102 4 000 610 206 102 - 20 * 1 25 * 1 125 * 1 10 * 2,5 50 * 2,5 1 * 10 Standbodenbeutel Folienbeutel Folienbeutel Folienbeutel Folienbeutel Papiersack Rasetta Zierrasen 20516 21695 20524 22454 171271 4 000 610 205 105 4 000 610 205 105 4 000 610 205 204 4 000 610 205 204 - 25 * 1 125 * 1 10 * 2,5 50 * 2,5 1 * 10 Folienbeutel Folienbeutel Folienbeutel Folienbeutel Papiersack Rasetta Zierrasen für Sandböden und Trockenflächen 20338 162388 4 000 610 202 654 - 25 * 1 1 * 10 Folienbeutel Papiersack Rasetta Universalrasen 20680 21334 20699 20486 23825 4 000 610 206 805 4 000 610 206 805 4 000 610 206 904 4 000 610 206 904 - 25 * 1 125 * 1 10 * 2,5 50 * 2,5 1 * 10 Folienbeutel Folienbeutel Folienbeutel Folienbeutel Papiersack Rasetta Regeneration Reparaturrasen 20222 20273 4 000 610 202 203 - 50 * 0,5 1 * 10 Folienbeutel Papiersack Rasetta Pro 2000 Plus Strapazierrasen mit Starterdünger 22675 4 000 610 226 759 1 * 5 Eimer Rasetta Magisterrasen 152765 - 1 * 10 Papiersack Rasetta Parkrasen 179981 - 1 * 10 Papiersack Rasetta Sportrasen 1 A 2720 - 1 * 10 Papiersack Rasetta Böschungsmischung ohne Klee 3867 - 1 * 10 Papiersack Rasetta Böschungsmischung mit Klee 164151 - 1 * 10 Papiersack Rasetta Kleintierauslauf mit Klee 170372 - 1 * 10 Papiersack Rasetta Rasendünger 28886 4 000 610 288 863 1 * 5 Folienbeutel Biomix biologische Gründüngung 33553 4 000 610 335 536 6 * 2,5 Sack Gelbsenf biologische Gründüngung 33006 4 000 610 330 067 10 * 1 Folienbeutel Bitterlupinen biologische Gründüngung 33057 4 000 610 330 579 10 * 1 Folienbeutel Wild Flora Wildblumenrasen 20656 20664 1392 4 000 610 206 508 4 000 610 206 645 - 25 * 1 10 * 2,5 1 * 10 Sack Sack Sack RSM 1.1 Zierrasen 1279 - 1 * 10 Papiersack RSM 2.2 Gebrauchsrasen Trockenlagen 139831 - 1 * 10 Papiersack RSM 2.3 Gebrauchsrasen Spielrasen 83461 - 1 * 10 Papiersack RSM 3.1 Sportrasen Neuanlage 84190 - 1 * 10 Papiersack RSM 3.2 Sportrasen Regeneration 83488 - 1 * 10 Papiersack RSM 4.1 Golfrasen Grün 112976 - 1 * 10 Papiersack RSM 4.3 Golfrasen Abschlag 15784 - 1 * 10 Papiersack RSM 4.4 Golfrasen Spielbahn 170364 - 1 * 10 Papiersack RSM 5.1 Parkplatzrasen 89486 - 1 * 10 Papiersack RSM 7.1.1 Landschaftsrasen Standard ohne Kräuter 3859 - 1 * 10 Papiersack RSM 7.1.2 Landschaftsrasen Standard mit Kräutern 3875 - 1 * 10 Papiersack RSM 7.2.1 Landschaftsrasen Trockenlagen ohne Kräuter 3883 - 1 * 10 Papiersack RSM 7.2.2 Landschaftsrasen Trockenlagen mit Kräutern 3891 - 1 * 10 Papiersack RSM 7.3 Landschaftsrasen Feuchtlagen 106569 - 1 * 10 Papiersack RSM 7.4 Landschaftsrasen Halbschatten 84255 - 1 * 10 Papiersack Probier mich aus!