Highlights dent Premium-U 01/2013

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Highlights dent Premium-U 01/2013
Info für Vertriebspartner
Alles auf einen Blick/
Für Ihr schönstes Lächeln.
Zahnvorsorge DENT Premium:
Leistung vom Rechnungsbetrag inkl.
GKV-Vorleistung
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Zahnbehandlung
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Zahnersatz und Inlays
100 % der Aufwendungen für Füllungen, Wurzelund Parodontosebehandlung
100 % der Aufwendungen für eine „Knirscherschiene“
90 % der Aufwendungen für Implantate, Kronen,
Teilkronen und Inlays bei Wahl einer privatärztlichen Versorgung, wenn in den vergangenen
fünf Jahren vor der Maßnahme jährlich eine
zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung durchgeführt wurde. Ansonsten 85 %
■
100 % der oben genannten Aufwendungen bei
Wahl der Regelversorgung
Kieferorthopädie
Beispielrechnung für ein Implantat
(privatärtzliche Behandlung)
2.274,53 EUR
Festzuschuss der Krankenkasse
(bei regelmäßiger Prophylaxe in den
letzten 5 Jahren)
–
516,59 EUR
Eigenanteil ohne Zahnvorsorge
DENT Premium
= 1.757,94 EUR
Kostenzuschuss Zahnvorsorge
DENT Premium*
– 1.530,49 EUR
Verbleibende Eigenbeteiligung
=
90 % der Aufwendungen, sofern die kieferorthopädische Maßnahme aufgrund eines Unfalls
notwendig ist
Beispielrechnung für eine lose und feste
Zahnspange** (privatärtzliche Behandlung)
So rechnet sich Zahnvorsorge
DENT Premium für Ihren Kunden
Beispielrechnung für ein Inlay
(privatärtzliche Behandlung)
Gesamtkosten
90 % der Aufwendungen, wenn die GKV nicht
vorleistet, sonst bis zu 1.000 Euro über die
gesamte Vertragslaufzeit
Erwachsene:
■
227,45 EUR
100 % der Aufwendungen für Prophylaxe inkl.
professioneller Zahnreinigung bis zu 120 Euro/
Jahr
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des
18. Lebensjahres:
Kosten für ein
Implantat
Gesamtkosten
So rechnet sich Zahnvorsorge
DENT Premium für Ihren Kunden
Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung
■
So rechnet sich Zahnvorsorge
DENT Premium für Ihren Kunden
Zahnvorsorge
DENT Premium-U
Kosten für eine lose
und feste Zahnspange
Gesamtkosten
Kosten für ein Inlay
563,43 EUR
Zuschuss der Krankenkasse
(bei regelmäßiger Prophylaxe in den
letzten 5 Jahren)
– 42,99 EUR
Eigenanteil ohne Zahnvorsorge
DENT Premium
= 520,44 EUR
Kostenzuschuss Zahnvorsorge
DENT Premium*
– 464,10 EUR
Verbleibende Eigenbeteiligung
= 56,34 EUR
3.100 EUR
Zuschuss der Krankenkasse
0 EUR
Eigenanteil ohne Zahnvorsorge
DENT Premium
= 3.100 EUR
Kostenzuschuss Zahnvorsorge
DENT Premium*
– 2.790 EUR
Verbleibende Eigenbeteiligung
=
310 EUR
* 90 % Gesamtkosten abzüglich Anteil der Krankenkasse
** Kind erhält zunächst eine lose, dann eine feste Zahnspange.
Annahmeprozesse im Neugeschäft
bei fehlenden Zähnen
Der Annahmeprozess im Überblick
Kein oder 1
fehlender Zahn
2–3
fehlende Zähne
4 und mehr
fehlende Zähne
➞
Glatte Annahme
➞
Verlängerte Zahnstaffel:
Die Gültigkeit der Zahnstaffel verlängert sich von 4 Jahren auf
8 Jahre!
➞
Ablehnung in Zahnvorsorge
DENT Komfort und DENT Premium.
Zahnvorsorge DENT kann
angeboten werden!
Wartezeit
Im Zahnvorsorge DENT Premium ist eine
Wartezeit von sechs Monaten enthalten.
Sie entfällt bei Unfällen.
Versicherungsfähigkeit
Folgende Personen sind abschlussberechtigt:
– Mitglieder einer deutschen GKV
– Personen, die bei einer deutschen GKV
familienversichert sind
– Personen, die Anspruch auf Heilfürsorge haben
Zahnstaffel von Zahnvorsorge
DENT Premium
Zahnstaffel bei glatter Annahme
Die Leistung ist innerhalb der ersten vier Versicherungsjahre begrenzt auf:
1. Jahr insgesamt höchstens
1.000 EUR
1. – 2. Jahr insgesamt höchstens
2.000 EUR
1. – 3. Jahr insgesamt höchstens
3.000 EUR
1. – 4. Jahr insgesamt höchstens
4.500 EUR
Zahnvorsorge DENT Premium
sorgt für gesunde Zähne –
AXA ist deshalb Mitglied der
Aktion zahnfreundlich e. V.
Ab dem fünften Versicherungsjahr und bei unfallbedingter Behandlung entfällt die Zahnstaffel.
Verlängerte Zahnstaffel bei 2 bis 3 fehlenden
Zähnen
1. Jahr insgesamt höchstens
500 EUR
1. – 2. Jahr insgesamt höchstens
1.000 EUR
1. – 3. Jahr insgesamt höchstens
1.500 EUR
1. – 4. Jahr insgesamt höchstens
2.000 EUR
1. – 5. Jahr insgesamt höchstens
2.500 EUR
1. – 6. Jahr insgesamt höchstens
3.000 EUR
1. – 7. Jahr insgesamt höchstens
3.750 EUR
1. – 8. Jahr insgesamt höchstens
4.500 EUR
21010077 (12.12) NUR für den internen Gebrauch
Hinweise zur Beratungsdokumentation
Eine Beratungsdokumentation ist eine gesetzliche Verpflichtung und eine Hilfestellung für Ihre
Kunden und für Sie. Der Anlass, die Beratung sowie die Ergebnisse und die Begründung der erteilten Ratschläge sind gemäß § 62 Abs. 1 VVG in Textform zu dokumentieren und an den Kunden zu
übermitteln. Beachten Sie die Beratungs- und Dokumentationspflichten gemäß §§ 6, 61 ff VVG und
nutzen Sie das Formular mit der Druckstücknr.: 21005864 (AXA)/21008668 (DBV) bzw. das in der
Beratungstechnologie hinterlegte Formular.
AXA Krankenversicherung AG, 50592 Köln