Arbeitskreis EU-Vermittlerrichtlinie Dokumentation

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Arbeitskreis EU-Vermittlerrichtlinie Dokumentation
„Pressemitteilung“
„Arbeitskreis EU­Vermittlerrichtlinie Dokumentation“ Machen Sie weiter – Sie werden gebraucht!
Das ist, auf einen kurzen Nenner gebracht, das Ergebnis des Runden Tisches, zu
dem der Arbeitskreis EU-Vermittlerrichtlinie Dokumentation im September Personen
aus Politik, Verbänden, Wirtschaft und Wissenschaft eingeladen hatte. Gemeinsam
mit den Initiatoren diskutierten sie über die bisherige Arbeit und zukünftige
Aufgaben des Arbeitskreises. Der Auftrag heißt: Weitermachen!
Die Teilnehmerliste beim Runden Tisch war illuster - Verbraucherschutz- sowie
Bundeswirtschaftsministerium, Verbraucherzentrale Bundesverband, die
Vermittlerverbände BMVF, BVK VDVM und Verband der Fairsicherungsmakler, der
Bundesverband der Versicherungsberater, Professor Schirmer, FU Berlin, Professor
Schwintowski, HU Berlin, die Unternehmensberatung Evers/Jung, Repräsentanten
führender Maklerversicherer sowie weitere renommierte Branchenfachleute waren
der Einladung in die Humboldt-Universität Berlin gefolgt. Und alle kamen zum
Schluss: Der Einsatz des Arbeitskreis EU-Vermittlerrichtlinie Dokumentation (AK) hat
sich gelohnt, ist aber noch lange nicht beendet.
Viel Arbeit
Vorschläge für Erstinformation, Maklerauftrag und Beratungsdokumentation zählen
zu den wichtigsten Ergebnissen, die der AK Vermittlern auf seiner Homepage
www.vermittlerprotokoll.de zur Verfügung stellt - übrigens kostenlos. Auch
spartenbezogene Risikoanalysebögen für die systematische Erfassung von
„Wünschen und Bedürfnissen“ des Kunden sowie Empfehlungen für
„Auswahlkriterien für den Rat des Maklers“, wie es der Gesetzgeber formuliert, hat
der AK in Zusammenarbeit von Wissenschaft und Praxis entwickelt. Mittlerweile sind
die ursprünglichen Ziele des AK weitgehend umgesetzt - Zeit also für eine
Standortbestimmung.
Viel Lob
Beim Runden Tisch gab es viel Lob für die bisherige Arbeit, und der AK wurde
einhellig aufgefordert, seine Arbeit fortzusetzen. Gerade in einer Zeit, wo weitere
Regulierungen auch für die Finanzvermittlung anstehen, könnten die Ergebnisse
des Arbeitskreises eine wichtige Orientierung geben. Nach Ansicht der Teilnehmer
zeigt das Beispiel des AK ein Grundbedürfnis für die Klärung über Verbands- und
Berufsgrenzen hinweg, und das auch mit Blick auf anstehende europäische
Konzepte. Der AK habe bereits in vielen, aber noch nicht in allen Bereichen
Standards geschaffen. Die Weiterentwicklung der bisherigen Ergebnisse sei
wichtig, denn die bisherigen Probleme würden bestehen bleiben.
Neue Ziele
Die Teilnehmer sprachen sich dafür aus, im AK künftig spartenübergreifende
Bedarfsfelder zu definieren und für diese Versicherungs- und möglicherweise auch
Finanzlösungen zu entwickeln. Auch die Überlegung, Beratungsprozesse zu
definieren und zu standardisieren, wurde begrüßt. Dabei soll die „große Linie“ im
Vordergrund stehen, die für vielleicht 80 Prozent aller Fälle gilt. Die Entwicklung von
Detaillösungen könnte dann von anderen übernommen werden. Der AK sollte sich
ebenfalls der Standardisierung von Beratungsprozessen zuwenden, denn
standardisierte Prozesse unterstützen Vermittler, effizienter und mit weniger
Haftungsrisiko zu beraten.
Das Berufsbild des Maklers muss nach übereinstimmender Auffassung weiter
entwickelt werden. Dabei sollte bereits bestehenden und künftigen
Spezialisierungen Rechnung getragen werden. Auch in Zukunft soll der AK
verbandsübergreifend wirken. Dass dies auch bei unterschiedlichen
Ausgangspositionen möglich ist, stellte der Runde Tisch unter Beweis. Alle
Diskussionsteilnehmer erklärten sich bereit, den AK auch weiterhin konstruktiv zu
begleiten und die anstehenden Arbeiten im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu
unterstützen.
Neues Konzept
Friedel Rohde, einer der Initiatoren des AK, freut sich über die positive Resonanz:
„Die Reaktionen der Fachleute zeigen: Der Arbeitskreis wird auch in Zukunft
gebraucht. Wir haben alle Anregungen sorgfältig notiert und werden in Kürze ein
Konzept zur Neuausrichtung des Arbeitskreises entwickeln. Die Diskussionen und
Beiträge im Rahmen des Runden Tisches liefern dafür eine wichtige Grundlage.“
Hintergrund
Der AK war im Jahr 2004 von den Berufsverbänden und Servicegesellschaften
BMVF (ehemals ivm und VVV), BVK, CHARTA Börse für Versicherungen AG,
germanBroker.net AG und dem Verband der Fairsicherungsmakler gegründet
worden. Den Gründungsimpuls lieferten vor allem die umfangreichen
Dokumentationspflichten, die mit Einführung der EU-Vermittlerrichtlinie in
Deutschland allen Vermittlern auferlegt werden sollten. Der AK setzte sich zum Ziel,
praxisnahe Arbeitshilfen für Makler zu entwickeln, die mehr (Rechts-)Sicherheit im
Beratungsprozess schaffen sollten. Außerdem ergriff er die Chance, als
Brancheninitiative frühzeitig Standards zu entwickeln, die für absehbare
Gerichtsverfahren als Orientierungsrahmen und Maßstab gelten könnten.