Arbeitskreis EU-Vermittlerrichtlinie Dokumentation
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Arbeitskreis EU-Vermittlerrichtlinie Dokumentation
„Pressemitteilung“ „Arbeitskreis EUVermittlerrichtlinie Dokumentation“ Machen Sie weiter – Sie werden gebraucht! Das ist, auf einen kurzen Nenner gebracht, das Ergebnis des Runden Tisches, zu dem der Arbeitskreis EU-Vermittlerrichtlinie Dokumentation im September Personen aus Politik, Verbänden, Wirtschaft und Wissenschaft eingeladen hatte. Gemeinsam mit den Initiatoren diskutierten sie über die bisherige Arbeit und zukünftige Aufgaben des Arbeitskreises. Der Auftrag heißt: Weitermachen! Die Teilnehmerliste beim Runden Tisch war illuster - Verbraucherschutz- sowie Bundeswirtschaftsministerium, Verbraucherzentrale Bundesverband, die Vermittlerverbände BMVF, BVK VDVM und Verband der Fairsicherungsmakler, der Bundesverband der Versicherungsberater, Professor Schirmer, FU Berlin, Professor Schwintowski, HU Berlin, die Unternehmensberatung Evers/Jung, Repräsentanten führender Maklerversicherer sowie weitere renommierte Branchenfachleute waren der Einladung in die Humboldt-Universität Berlin gefolgt. Und alle kamen zum Schluss: Der Einsatz des Arbeitskreis EU-Vermittlerrichtlinie Dokumentation (AK) hat sich gelohnt, ist aber noch lange nicht beendet. Viel Arbeit Vorschläge für Erstinformation, Maklerauftrag und Beratungsdokumentation zählen zu den wichtigsten Ergebnissen, die der AK Vermittlern auf seiner Homepage www.vermittlerprotokoll.de zur Verfügung stellt - übrigens kostenlos. Auch spartenbezogene Risikoanalysebögen für die systematische Erfassung von „Wünschen und Bedürfnissen“ des Kunden sowie Empfehlungen für „Auswahlkriterien für den Rat des Maklers“, wie es der Gesetzgeber formuliert, hat der AK in Zusammenarbeit von Wissenschaft und Praxis entwickelt. Mittlerweile sind die ursprünglichen Ziele des AK weitgehend umgesetzt - Zeit also für eine Standortbestimmung. Viel Lob Beim Runden Tisch gab es viel Lob für die bisherige Arbeit, und der AK wurde einhellig aufgefordert, seine Arbeit fortzusetzen. Gerade in einer Zeit, wo weitere Regulierungen auch für die Finanzvermittlung anstehen, könnten die Ergebnisse des Arbeitskreises eine wichtige Orientierung geben. Nach Ansicht der Teilnehmer zeigt das Beispiel des AK ein Grundbedürfnis für die Klärung über Verbands- und Berufsgrenzen hinweg, und das auch mit Blick auf anstehende europäische Konzepte. Der AK habe bereits in vielen, aber noch nicht in allen Bereichen Standards geschaffen. Die Weiterentwicklung der bisherigen Ergebnisse sei wichtig, denn die bisherigen Probleme würden bestehen bleiben. Neue Ziele Die Teilnehmer sprachen sich dafür aus, im AK künftig spartenübergreifende Bedarfsfelder zu definieren und für diese Versicherungs- und möglicherweise auch Finanzlösungen zu entwickeln. Auch die Überlegung, Beratungsprozesse zu definieren und zu standardisieren, wurde begrüßt. Dabei soll die „große Linie“ im Vordergrund stehen, die für vielleicht 80 Prozent aller Fälle gilt. Die Entwicklung von Detaillösungen könnte dann von anderen übernommen werden. Der AK sollte sich ebenfalls der Standardisierung von Beratungsprozessen zuwenden, denn standardisierte Prozesse unterstützen Vermittler, effizienter und mit weniger Haftungsrisiko zu beraten. Das Berufsbild des Maklers muss nach übereinstimmender Auffassung weiter entwickelt werden. Dabei sollte bereits bestehenden und künftigen Spezialisierungen Rechnung getragen werden. Auch in Zukunft soll der AK verbandsübergreifend wirken. Dass dies auch bei unterschiedlichen Ausgangspositionen möglich ist, stellte der Runde Tisch unter Beweis. Alle Diskussionsteilnehmer erklärten sich bereit, den AK auch weiterhin konstruktiv zu begleiten und die anstehenden Arbeiten im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen. Neues Konzept Friedel Rohde, einer der Initiatoren des AK, freut sich über die positive Resonanz: „Die Reaktionen der Fachleute zeigen: Der Arbeitskreis wird auch in Zukunft gebraucht. Wir haben alle Anregungen sorgfältig notiert und werden in Kürze ein Konzept zur Neuausrichtung des Arbeitskreises entwickeln. Die Diskussionen und Beiträge im Rahmen des Runden Tisches liefern dafür eine wichtige Grundlage.“ Hintergrund Der AK war im Jahr 2004 von den Berufsverbänden und Servicegesellschaften BMVF (ehemals ivm und VVV), BVK, CHARTA Börse für Versicherungen AG, germanBroker.net AG und dem Verband der Fairsicherungsmakler gegründet worden. Den Gründungsimpuls lieferten vor allem die umfangreichen Dokumentationspflichten, die mit Einführung der EU-Vermittlerrichtlinie in Deutschland allen Vermittlern auferlegt werden sollten. Der AK setzte sich zum Ziel, praxisnahe Arbeitshilfen für Makler zu entwickeln, die mehr (Rechts-)Sicherheit im Beratungsprozess schaffen sollten. Außerdem ergriff er die Chance, als Brancheninitiative frühzeitig Standards zu entwickeln, die für absehbare Gerichtsverfahren als Orientierungsrahmen und Maßstab gelten könnten.