HUMBOLDT-UNIVERSITÄT ZU BERLIN
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HUMBOLDT-UNIVERSITÄT ZU BERLIN INSTITUT FÜR PHYSIK PRÜFUNGSAUSSCHUSS Regelungen zu Prüfungsmodalitäten für Modul(teil)prüfungen in Bachelor-Studiengängen Fassung: 15.10.08 1) Allgemeines zur Anmeldung: Studierende der Monobachelor- und Kombibachelor-Studiengänge müssen sich zu den Modulprüfungen anmelden. Besteht ein Modul aus mehreren Teilprüfungen, so müssen Sie sich zu jeder Teilprüfung gesondert anmelden. Bei Modulen, die ein Praktikum als Studienleistung enthalten, erfolgt die Anmeldung zur Modulprüfung in der Regel vor der Einschreibung in das Praktikum. Die Voraussetzungen für das Ablegen der Modulprüfungen sind in der Modulbeschreibung festgelegt. 2) Prüfungszeiträume: Prüfungszeitraum für Modul(teil)prüfungen ist die erste Woche nach Ende der Vorlesungszeit einschließlich des Sonnabends der letzten Vorlesungswoche. Zusätzliche oder abweichende Prüfungszeiträume können in der Modulbeschreibung oder durch den Prüfungsausschuss festgelegt werden. 3) Zeiträume für die An-/Abmeldung: Die Zeiträume für die Prüfungsanmeldung beginnen mit der Vorlesungszeit und enden in der Regel 3 Wochen vor den jeweiligen Prüfungszeiträumen. In diesem Zeitraum können sich Studierende beliebig online zu den Prüfungen an- und abmelden. Nach dem Ende der Anmeldezeit, d.h. in der Regel 3 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungszeitraum, ist die Anmeldung zur Prüfung verbindlich. Der Prüfungsausschuss kann abweichende Anmeldezeiten festlegen. 4) Nichterscheinen/Krankheitsfall: Eine (Teil-)Prüfung, für die Studierende verbindlich angemeldet sind, zu der sie aber nicht erscheinen, gilt als nicht bestanden. Sollten Studierende aus triftigen Gründen nicht zur Prüfung erscheinen können, ist ein Antrag an den Prüfungssauschuss erforderlich. Im Krankheitsfall ist ein ärztliches Attest umgehend im Prüfungsamt vorzulegen. Diese Fälle werden im Quis1-Konto als „entschuldigt“ verbucht. Für die Nachklausur müssen sich diese Studierenden erneut über Quis anmelden. Nur in diesen Fällen gilt die Nachklausur dann als erste Prüfung. 5) Wiederholung von Prüfungen (s. auch §10 und §11 der PO) (1) Nicht bestandene Modul(teil)prüfungen können zwei Mal wiederholt werden. Die erste Wiederholung soll Studierenden vor Beginn der Vorlesungszeit, die zweite Wiederholung muss vor Ende der Vorlesungszeit des auf die nicht bestandene Prüfung folgenden Semesters ermöglicht werden. (2) Die Form der ersten Wiederholungsprüfung wird vom/von der lesenden Prüfer/in festgelegt, die zweite Wiederholungsprüfung ist immer eine mündliche Prüfung. Der/die zu prüfende Studierende kann eine Prüferin/einen Prüfer vorschlagen. 1 Siehe auch unter „Weitere Regelungen“ -1- HUMBOLDT-UNIVERSITÄT ZU BERLIN INSTITUT FÜR PHYSIK PRÜFUNGSAUSSCHUSS Dafür kommt jede Prüferin/jeder Prüfer in Frage, die/der für das jeweilige Fach vom Prüfungsausschuss bestellt ist. Der Vorschlag des Studenten/der Studentin begründet keinen Anspruch. Die angebotene erste Wiederholungsprüfung kann in den Modulen P1a und P6a zur Verbesserung der Note genutzt werden. (3) Eine nicht bestandene Bachelorarbeit kann nur ein Mal, auf Wunsch mit einem neuen Thema, wiederholt werden. Fehlversuche an anderen Universitäten im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes werden angerechnet. Die Erstellung der zweiten Bachelorarbeit sollte spätestens drei Monate nach dem Bescheid über die erste Arbeit beginnen. 6) Studierende anderer Studiengänge: Studierende, die in anderen Studiengängen (z.B. Diplomstudiengängen) immatrikuliert sind, und an den Lehrveranstaltungen der Module teilnehmen, bekommen für die erbrachten Leistungen einen Leistungsnachweis. Die Leistungsnachweise werden von den Lehrenden ausgestellt. Studierende von Diplomstudiengängen müssen sich zu den Modulprüfungen nicht anmelden. 7a) Berufsfeldbezogene Zusatzqualifikationen MonoBachelor (BZQ, extern): Es können Veranstaltungen (s. Modulbeschreibung von Modul BZQ) im Umfang von 12 SP gewählt werden. Beispiele sind: – – – – – Lehrangebote anderer Studiengänge der Mat.-Nat. Fakultäten Teilstudium im Ausland abrechenbares nichtakademisches Berufspraktikum Nutzung von Angeboten des Career Centers der Humboldt-Universität zu Berlin Erfüllung von Aufgaben in der Lehre am Institut für Physik Der Prüfungsausschuss empfiehlt, auf eine sinnvolle Zusammenstellung von Einzelveranstaltungen zu achten. Für alle Veranstaltungen ist ein Leistungsnachweis mit Angabe der erbrachten SP notwendig. 7b) Berufswissenschaften / berufs(feld)bezogene Zusatzqualifikation (BZQ) im KombiBachelor Studierende, die nach Abschluss des Bachelorstudiums nicht die Absicht haben, ein lehramtsbezogenes Masterstudium aufzunehmen, schließen Module im Umfang von 30 Studienpunkten ab, um berufs(feld)bezogene Zusatzqualifikationen zu erwerben (näheres reget die Studienordnung). -2- HUMBOLDT-UNIVERSITÄT ZU BERLIN INSTITUT FÜR PHYSIK PRÜFUNGSAUSSCHUSS Weitere Regelungen: Online Anmeldung: Studierende der Monobachelor- und Kombibachelor-Studiengänge können sich zu ihren Prüfungen über HU-Quis online an- und abmelden, ihren Leistungsspiegel ansehen und sich eine Übersicht ausdrucken. Hierzu muss zunächst auf der Webseite http://qis.huberlin.de ein Account eingerichtet werden. Bekanntgabe von Prüfungszeiträumen und Prüfungslisten: Die Prüfungszeiträume werden auf der Webseite des Prüfungsausschuss (http://www1.physik.hu-berlin.de/institut/gremien/pa/pa/) angezeigt und in den Glaskästen im Foyer des Lehrraumgebäudes, Newtonstrasse 14, ausgehängt. Dabei ist auf von der üblichen Regelung abweichende Zeiträume zu achten. Drei Wochen vor den jeweiligen Prüfungszeiträumen werden die anonymisierten Prüfungslisten auf der Webseite des Prüfungsausschuss (http://www1.physik.huberlin.de/institut/gremien/pa/pa/) angezeigt und in den Glaskästen im Foyer des Lehrraumgebäudes, Newtonstrasse 14, ausgehängt. Sollten Studierende, die im Monobachelor- oder Kombibachelor-Studiengang immatrikuliert sind und sich angemeldet haben, auf den Prüfungslisten nicht erscheinen, müssen Sie sich umgehend im Prüfungsbüro (Frau Voigt) melden. -3-