Zahnersatz und Zahnkronen. - DAK
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Zahnersatz und Zahnkronen. - DAK
Diese Broschüre zeigt Ihnen den Weg vom Zahnarztbesuch bis zum fertigen Zahnersatz. Sie informiert über zweckmäßige und neue Varianten, sinnvolle Materialien und wie Sie mit dem Bonussystem mithelfen können, zu sparen. Sie haben Fragen. Wir die Antworten. 24 Stunden an 365 Tagen. DAK-Versicherungsexperten informieren und beraten Sie über Leistungen, Beiträge und Mitgliedschaft. DAKdirekt 0180 1 325325 – 3,9 Ct./Min. aus dem Festnetz der Dt. Telekom, max. 42 Ct./Min. aus den Mobilfunknetzen. Oder für Flatrate-Kunden 040 7344444. DAK-Medizinexperten antworten auf alle Fragen zu medizinischen Themen. Mit Kinder- und Sportmedizin-Hotline. DAKGesundheitdirekt 0180 1 325326 – 3,9 Ct./Min. aus dem Festnetz der Dt. Telekom, max. 42 Ct./Min. aus den Mobilfunknetzen. DAK-Medizinexperten helfen Ihnen weltweit bei Erkrankungen im Urlaub. DAKAuslanddirekt 0049 621 5490022. DAKexclusiv Einfach, bequem und sicher: der Onlineservice für DAK-Versicherte – mit persönlichem Postfach. Registrieren und Passwort zuschicken lassen: www.dakexclusiv.de. www.dak.de W906-6000 / Unsere Broschüre wurde 07/11 gedruckt. Nachträglich kann es z. B. durch Gesetzesänderungen zu abweichenden Regelungen kommen. Aktuelle Auskünfte erhalten Sie in Ihrem DAK-Servicezentrum. Zahnersatz und Zahnkronen. VORWORT Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Der Zahnaufbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Vorbeugen ist besser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Individualprophylaxe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Früherkennungsuntersuchungen . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Mundhöhlenerkrankungen und Parodontitis . . . . . 7 Tipp: Zahngesundheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Füllungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Kostenübernahme bei Füllungen . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Orangensaft und Zähneputzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Kronen und Brücken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kronen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Neue Materialien bei Kronen . . . . . . . . . . . . . . . . . . Brücken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bioverträglichkeit von Zahnersatz . . . . . . . . . . . . . . Neue Herstellungs- und Versorgungsarten bei Brücken . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 10 12 12 13 Prothesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Die Teilprothese . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kombinierte Versorgungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Festsitzende / herausnehmbare Prothesen . . . . . . . Die Totalprothese . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wenn die Prothese drückt oder wackelt . . . . . . . . . 15 15 15 16 16 17 14 Implantate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Kostenübernahme bei Implantaten . . . . . . . . . . . . . 20 Die Leistungen der DAK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Die wichtigsten Begriffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Tabelle: Leistungen der DAK . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Aufklärungspflicht des Zahnarztes . . . . . . . . . . . . 28 Der Heil- und Kostenplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Die Bonusregelung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Ausnahmeregelung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Die „Härtefallregelung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Die Überforderungsklausel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Probleme mit dem Zahnersatz . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Wer hilft? Ansprechpartner, Adressen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Herausgeber: DAK Nagelsweg 27–31, 20097 Hamburg Internet: www.dak.de Vorwort. Zähne symbolisieren Gesundheit, Schönheit, Kraft und Ausdauer. Deshalb sollen sie möglichst ein Leben lang halten, denn viel von unserem Wohlbefinden und unserer Lebensfreude hängen von ihnen ab: Wenn Sie nicht richtig zubeißen oder kauen können, s chmeckt das beste Essen nicht und die Verdauung ist gestört. Zähne machen unser Gesicht unverwechselbar: Sie prägen unser Lachen und unsere Mimik. Grund genug, diese wertvollen Teile zu pflegen, Zahn-Krankheiten vorzubeugen und sie bei Zahnärzten regelmäßig behandeln zu lassen. Mitunter sind die „Dritten“ unvermeidlich. Doch das ist kein Grund für Trübsal! Die moderne Zahnmedizin und Zahntechnik haben heute viele Möglichkeiten, Zähne, Brücken und Prothesen individuell in guter Qualität und funktionstüchtig anzupassen. Sie wissen schon: Damit Sie auch morgen noch kräftig zubeißen können. Diese Broschüre informiert Sie darüber, welche zweckmäßigen und neuen Varianten es beim Zahnersatz gibt. Welche Materialien sinnvoll sind. Welchen Anteil Ihre DAK übernimmt und welche Kosten auf Sie selbst zukommen. Wir zeigen Ihnen den Weg vom Zahnarztbesuch bis zum fertigen Zahnersatz; und wie Sie mit dem Bonussystem selbst mithelfen können zu sparen. Natürlich finden Sie in dieser Broschüre auch Hinweise zu Härtefallregelungen. Und wenn es doch mal Probleme mit dem Zahnersatz und mit der Zahnärztin oder dem Zahnarzt gibt? Dann sagen wir Ihnen, wer Ihre Ansprechpartner sind. Gute Zähne und guter Zahnersatz sind ein Stück Lebensqualität! Ihre Autorin: Sonnhild Schretzmann Beratender Zahnarzt: Dr. Cord Tretau Gestaltung: Studio Szczesny, Hamburg Pflege der Dritten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 02 03 VORBEUGUNG Tiefkariöser Zahn Gesunder Zahn Der Zahnaufbau. 04 Die Zähne im Mund sind wie Zwiebeln aus mehreren Schichten aufgebaut. Würden wir einen Zahn längs durchtrennen, würden wir erkennen, dass die oberste Schicht aus Zahnschmelz besteht, dem härtesten Material im ganzen Körper. Darunter verbirgt sich eine dickere Schicht aus weicherem Zahnbein, auch Dentin genannt. Der Übergang vom Zahnschmelz in das Dentin am Zahnfleischrand wird Zahnhals genannt. Er wird im gesunden Zustand vom Zahnfleisch eng umschlossen. Vom Zahnhals geht der Zahn in die Wurzel – bei Backenzähnen sind es mehrere Wurzeln – über. Diese Wurzel(n) stecken im Knochen des Ober- oder Unterkiefers. Wie in einer Höhle steckt im Dentin eine Öffnung, die Pulpa oder Zahnmark heißt. Die darin enthaltenen feinen Blutgefässe und Nerven, die den Zahn versorgen, reichen bis in die Kiefer. Backenzähne im hinteren Kieferbereich haben eine breite Kaufläche, die kleine Grübchen, Fissuren, enthält. In diesen Fissuren entsteht oft Karies. Auch der normalerweise nicht sichtbare Teil des Zahns ist aus Schichten aufgebaut: Um die Wurzel liegen der Wurzelzement und die Wurzelhaut. Sie werden vom Zahnhalteapparat, dem Parodont, umgeben. Vorbeugen ist besser. Schade, dass wir keine Haie sind! Sie gehören zu den Tieren, denen die Zähne immer wieder nachwachsen. Bei uns Menschen bildet sich in der Kindheit zunächst das aus 20 Zähnen bestehende Milchgebiss aus. Als Erwachsene verfügen wir, einschließlich der vier Weisheitszähne, über 32 bleibende Zähne. Für sie gilt in besonderer Weise der Satz: „Vorbeugen ist besser als heilen!“ Individualprophylaxe (IP) Die Individualprophylaxe ist ein System von Maßnahmen, das Gesetzgeber, Krankenkassen und Zahnärzte gemeinsam entwickelt haben, um Karies und Zahnfleischerkrankungen vorzubeugen. Ziel ist, die vier wichtigsten Säulen der Zahngesundheit, gesunde Ernährung, richtige Mundhygiene, Kariesprophylaxe und regelmäßiger Besuch beim Zahnarzt von Kindesbeinen an zu üben. Der Erfolg dieser Maßnahmen wurde bereits sichtbar: Die Anzahl der fehlenden oder kariösen Zähne sank seit 1990 bei 12-Jährigen von 5,2 auf 1,7 Zähne. Individualprophylaxe findet bei Zahnärzten statt. Sie beginnt mit dem 6. Lebensjahr und endet mit dem vollendeten 18. Lebensjahr. Sie wird in unterschiedliche zahnärztliche Behandlungen, die „IP 1“ bis „IP 5“, eingeteilt. u 05 PA R O D O N T I T I S IP1 Der Zahnarzt oder die Zahnärztin prüft hier, wie das Milchgebiss des Kindes aussieht. Wie stehen die Zähne, wie viele sind es? Putzt sich das Kind regelmäßig die Zähne? IP2 Hier wird über die Ursachen von Karies und Zahnfleischerkrankungen aufgeklärt. Dem Kind wird erklärt, was Plaque (Zahnbelag) ist, wie sie entsteht und möglichst vermieden werden kann. Mundhygiene wird demonstriert. Dazu kommen Hinweise zur Ernährung. IP4 Zahnbeläge werden entfernt. Zur Vorbeugung von Karies können auch FluoridierungsMaßnahmen vorgenommen werden. Fluor schützt den Zahnschmelz. Es verhindert, dass Säuren den Zahnschmelz zersetzen. Säuren werden durch die Bakterien im Mund erzeugt, beispielsweise nach Lutschen von Süßigkeiten oder Schokolade. 06 IP5 Auch die sogenannte Fissurenversiegelung, das Überziehen von Zahngrübchen und Falten bei hinteren, großen Backenzähnen (Zähne 6 und 7) mit dünnfließende Versiegelungskunststoffen, gehört zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen für Schüler und Jugendliche. Und die Kinder bis zum 6. Lebensjahr? Für sie gibt es die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (FU). Diese Untersuchungen beginnen mit dem 30. Lebensmonat und werden ab dem 6. Lebensjahr in die oben beschriebene Individualprophylaxe übergeleitet. Die Ziele sind die gleichen: Karies und Munderkrankungen zu vermeiden. Anfänge der Zahn- und Mundhygiene werden in der Gruppenprophylaxe im Kindergarten geübt. Eltern, deren Kinder keinen Kindergarten besuchen, sollten ihre Kinder zu ihrem Zahnarzt mitnehmen und sie dort unterweisen lassen. Mundhöhlenerkrankungen und Parodontitis. Nur wer sich auch für seinen Mund und seine Zähne mitverantwortlich fühlt, wird ein Leben lang mit gesunden Zähnen lachen können. Tipps zur Zahngesundheit Selbst wenn in Deutschland Karies bei Kindern und Jugendlichen stark zurückgeht, haben Erkrankungen des Zahnfleisches und der Mundhöhle zugenommen: Von den Mundhöhlenerkrankungen sind besonders Raucher und Menschen mit schwachem Immunsystem betroffen. Die Zahl der Krebserkrankungen im Mund steigt an. Jede sichtbare Veränderung des Zahnfleisches, zum Beispiel weiße, rote oder dunkle Flecken, Beläge im Mund und auf der Zungenseite, Veränderungen der Schleimhaut am Kiefer sollten deshalb unverzüglich der Zahnärztin/dem Zahnarzt vorgestellt werden. ■■ Regelmäßig Zähne putzen: mindestens 2x am Tag, besser nach jeder Mahlzeit. Dabei fluoridierte Zahnpasta verwenden. Wenn Zähne putzen nicht möglich ist, durch zuckerfreien Kaugummi den Speichelfluss anregen. Speichel hilft, die Zähne zu reinigen. Kaugummi ist jedoch kein Ersatz für das Zähneputzen. ■■ Zahn-Zwischenräume regelmäßig mit Zahnseide oder Interdentalbürsten (Zahnzwischenraum-Bürstchen) säubern, denn die normale Zahnbürste reicht oft nicht in alle Ecken. Zum immer größeren Problem wird die Parodontitis, die Erkrankung des Zahnfleisches/ Zahnhalteapparates. Das Bluten und dann das Zurückweichen des Zahnfleisches und schließlich das Wackeln der Zähne wurde lange Zeit als altersbedingt angesehen. Heute weiß man, auch hier sind – wie bei der Karies – Bakterien im Spiel. Sie nisten sich in Taschen ein, die sich beim Zurückweichen des Zahnfleisches bilden, und richten dort Unheil an. Immer mehr setzt sich heute die Erkenntnis durch: Parodontitis ist eine (übertragbare) Infektionskrankheit. Im Gespräch ist, dass Parodontitis sogar Früh geburten und Herzinfarkte auslösen kann. ■■ Süßes fördert Karies. Deshalb sparsam mit Zucker und Honig umgehen. Nach Süßem Zähne putzen. ■■ Zahnbürsten öfter, möglichst alle 3 Monate, austauschen. ■■ Regelmäßig den Zahnarzt besuchen, halbjährlich in der Kindheit/Jugend und später mindestens 1x jährlich. Die zahnärztlichen Untersuchungen sollten Sie sich im Bonusheft bestätigen lassen – dann können Sie eines Tages Geld sparen. ■■ Mundduschen sind lediglich zusätzliche Hilfen bei der Mundhygiene, besonders für Stellen, an die eine Zahnbürste nur schwer herankommt. Auf jeden Fall sollte eine gründliche Zahnreinigung voraus gehen. Die wirkungsvollste Hilfe dagegen ist die gleichbleibende intensive Mundhygiene. Wenn das nicht mehr ausreicht, hat die Zahnärztin/ der Zahnarzt andere, langwierige – und teure – Möglichkeiten der Behandlung. 07 FÜLLUNGEN Füllungen. Trotz besserer Zahnpflege werden in Deutschland jährlich von Zahnärzten 85 Millionen Füllungen gelegt, etwa die Hälfte davon sind Neufüllungen. Dazu gibt es eine Reihe von Füllmaterialien: die altbekannten Amalgame, Legierungen unter anderem aus Silber und Quecksilber in unterschiedlichen Zusammensetzungen. Heiß diskutiert, gelten Amalgame auch heute noch unter Fachleuten als geeignetstes Füllmaterial vor allem für Backenzähne, welche die Kaulast tragen. Die Diskussion um Amalgame wird bereits seit über 100 Jahren mehr oder weniger sachlich geführt. Experten sehen keine Gefahr, außer bei nachgewiesenen Amalgamallergikern und bei bestehender Niereninsuffizienz. Sogenannte Komposite (Kunststoff füllungen) sind neuartige Füllungsmaterialien, die aus der Trägersubstanz Kunstharz und einem Kunststoff bestehen, in den winzige Quarzpartikel eingebracht sind. Komposite können sorgfältig direkt in das Loch eingearbeitet und schichtweise ausgehärtet werden. Die Verarbeitung ist schwieriger als bei Amalgam, was sich in den Kosten niederschlägt. Eine andere Möglichkeit Zähne zu füllen ist das zahnfarbene Kunststoffinlay (Inlay = individuell angefertigte Einlagefüllung). Der Zahnarzt passt es dem Loch an, härtet es unter Druck und setzt es ein. Dieses Material wird bei großen Füllungen verwendet. Es kann gut verarbeitet und funktionsgerecht gestaltet werden. Für große bis mittlere Löcher in Backenzähnen gelten gegossene Inlays aus Gold oder Goldlegierung als gute Alternative. Mit der Verarbeitung von Gold haben Zahnärzte Langzeiterfahrungen. Gold hat aber den Nachteil, nicht zahnfarben zu sein und es muss viel Zahnsubstanz ausgebohrt werden, um das Inlay zu präparieren und passgerecht einzusetzen. Füllungen aus Keramik sind zwar zahnfarben, haben aber auch das Problem, dass viel Zahnsubstanz geopfert werden muss, weil Keramikinlays mindestens 1,5 bis 2 Millimeter dick sein müssen. Der Zahnarzt braucht zum Einsetzen eine aufwendige Klebetechnik, deshalb kosten diese Inlays unter Umständen mehr als gewöhnlich. Zur Zeit wird in Forschungslaboren noch an der Entwicklung anderer Füllmaterialien gearbeitet. Die beste Füllung ist natürlich – gar keine Füllung. 08 Kostenübernahme bei Füllungen Plastische Füllungen wie Amalgam- und Kompositefüllungen (Kunststofffüllungen) sind sogenannte Vertragsleistungen und können über die Versichertenkarte abgerechnet werden. Aufgrund der aufwändigeren Maßnahmen im Zusammenhang mit Kunststofffüllungen hat Ihre Zahnärztin/Ihr Zahnarzt die Möglichkeit, private Mehrkosten zu berechnen. Über diese Mehrkosten muss vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. Die Versorgung mit Inlays ist grundsätz lich eine Privatleistung. Handelt es sich um einen behandlungsbedürftigen Zahn, der mit einem Inlay versorgt werden soll, kann Ihre Zahnärztin/Ihr Zahnarzt über die Versichertenkarte die Kosten abrechnen, die für eine plastische Füllung zu Lasten der DAK berechnungsfähig gewesen wären. Eine Ausnahmeregelung gilt immer dann, wenn per Allergietest (Epikutan) eine Allergie gegen Inhaltsstoffe der plastischen Füllmaterialien nachgewiesen wurde oder eine schwere Niereninsuffizienz besteht. Erfolgt die Neuversorgung im Rahmen einer Wunschbehandlung, müssen Sie die entstehenden Kosten insgesamt selbst tragen. Sollten Sie zu diesem Thema zusätzlichen Informationsbedarf haben, so wenden Sie sich bitte an Ihre Zahnärztin/Ihren Zahnarzt oder an Ihr DAK-Servicezentrum. Orangensaft und Zähne putzen Wenn Sie ein Fan von Orangen- und Zitronensäften sind, sollten Sie sich nicht unmittelbar vor oder nach dem Trinken die Zähne putzen. Die Säfte der Zitrusfrüchte enthalten Säuren, die die Zahnsubstanz angreifen und den Zahnschmelz weich machen. Zahnschäden könnten auftreten, wie Studien an der Gießener Universität jüngst ergaben. Mindestens eine halbe Stunde zwischen dem Trinken und dem Putzen verstreichen lassen, um eine Remineralisation aus dem Speichel zu ermöglichen. Am besten den Mund nach dem Trinken mit Wasser ausspülen. 09 KRONEN UND BRÜCKEN Vollgusskrone Verblendkrone Teleskopkrone Kronen und Brücken. Ist ein Loch im Zahn nicht mehr zu füllen, wird Zahnersatz notwendig; am besten solcher, den man in Material und Farbe nicht als „Ersatz“ erkennt. Wenn nur ein Einzelzahn beschädigt ist, kann er mit einer Krone versorgt werden. Bei Zahnlücken werden Brücken eingesetzt. Kronen und Brücken sind festsitzender Zahnersatz. Ist der Kiefer weitgehend zahnlos, wird eine Teil- oder Totalprothese unumgänglich. Teilprothesen können auch mit festsitzendem Zahnersatz wie Kronen und Brücken kombiniert werden. In diesem Fall spricht man von festsitzendem/herausnehmbarem Zahnersatz. Kronen Die Krone ist die kleinste und häufigste Form des Zahnersatzes: In Deutschland werden – nach neuesten Angaben – jährlich 10 Millionen Zähne überkront. Dazu muss ein gesunder Zahnstumpf vorhanden sein, der mit unterschiedlichen Formen von Kronen versorgt werden kann: Es gibt Teilkronen, Vollgusskronen, Verblendkronen, Mantel kronen und Stiftkronen. 10 Die Teilkrone ist die Vorstufe zur „richtigen“ Zahnkrone. Sie wird eingepasst, wenn eine Füllung bzw. ein Inlay nicht mehr ausreichend, eine Krone aber noch nicht notwendig ist. Oft sind dann der größte Teil der Kaufläche oder seitliche Anteile des Zahns zerstört. Teilkronen können aus Gold bzw. aus Nichtedelmetalllegierungen oder Keramik gefertigt und auf dem Zahnstumpf befestigt werden. Eine Vollgusskrone ist die stabilste und häufigste Form einer Zahnkrone. Der aus Metall gegossene Zahnersatz hat sich jahrzehntelang als Standardversorgung bewährt. Die eingesetzten Legierungen reichen von Nichtedelmetallen bis zu Gold und neuerdings auch Titan, dem Material, das wir aus der Weltraumforschung kennen. Sollen sichtbare Zähne überkront werden, bietet sich die Verblendkrone an. Dabei werden die gegossenen Kronen im sichtbaren Bereich mit einer zahnfarbenen Schicht aus Kunststoff oder Keramik verblendet. Die Mantelkrone wird überwiegend zum Überkronen von Frontzähnen eingesetzt und besteht komplett aus Kunststoff oder Keramik, sie ist also metallfrei. Eine nur noch selten gefertigte Mantel-Kronenart ist die Jacketkrone aus Porzellan. Porzellan wird heute durch haltbarere Materialien ersetzt. Hier ist beispielsweise die Kera-Platinkrone zu nennen. Bei dieser Kronenart wird auf eine dünne Metallfolie eine Keramikkrone aufgesetzt. Wenn der Zahn zerstört, die Zahnwurzel aber noch erhaltenswürdig ist, bietet sich die Stiftkrone an. Ein vorgefertigter oder geschraubter Metallstift wird im Wurzelkanal verankert und darauf eine Mantel- oder Verblend- bzw. Vollgusskrone gesetzt. Ist eine festsitzende / herausnehmbare Prothesenversorgung notwendig, wird häufig eine Teleskopkrone gewählt. Sie wird vorwiegend dann angewendet, wenn bei einer umfangreichen Prothesenversorgung auf Klammern verzichtet und die zur Überkronung vorgesehenen Zähne zusätzlich geschützt werden sollen. Die Teleskopkrone setzt sich aus einem Unterteil, das auf den Zahnstumpf zementiert wird, und einer Überkrone zusammen. Die Überkrone ist fest mit der Prothese oder dem Brückenglied verbunden. Die Haltefunktion ergibt sich aus der Gestaltung der Über- und Unterkrone zueinander (Reibung). Derartiger Zahnersatz ist bis auf die Unterkrone herausnehmbar. Vorteil Bei dieser Versorgungsform kann auf Klammern verzichtet werden. Nachteil Eine grazile Gestaltung ist durch die Doppelkrone mitunter nicht möglich. 11 KRONEN UND BRÜCKEN Verblendbrücke Neue Materialien bei Kronen Hochfeste Spezialkeramik mit Handelsnamen wie beispielsweise Empress2, In Ceram, Pro-Cera, Cerec und Dicor können heute auch im Seitenzahnbereich als Alternative zu den oben genannten Kronen verwendet werden. Wie jede andere Krone werden die Keramikkronen mit Zement befestigt. Klebt man sie mit Komposit auf den beschliffenen Zahn, gehen sie mit diesem eine noch festere Verbindung ein. Solche Kronen sind aufwändig und daher teuer. Möglichkeiten der Kostenbeteiligung der DAK siehe Tabelle ab Seite 24. Bei Veneers, die auch Laminates, Schalenkronen, Facings oder Facetten genannt werden, handelt es sich um sogenannte Verblendschalen, die überwiegend dort zum Einsatz kommen, wo ästhetische Faktoren im Vordergrund stehen. So z.B. bei Verfärbungen und oberflächlichen Schmelzdefekten. Es handelt sich hierbei um hauchdünne Keramikschalen, die auf die Zahnoberfläche aufgeklebt werden. Veneers gehören zur ästhetischen Zahnheilkunde und sind daher keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, so dass eine Kostenbeteiligung durch die DAK für eine solche Versorgungsform ausscheidet. 12 Kunststoffverblendung Keramikverblendung Brücken Wenn im Ober- oder Unterkiefer oder in beiden Kiefern mehrere Zähne fehlen, sollte man nicht allzu lange warten, um diese Lücken zu schließen. Inlaybrücken sind mit zwei Inlays in den Nachbarzähnen der zu überbrückenden Lücke verankert. Zwischen den Inlays schwebt das Brückenglied. Unser Gebiss befindet sich solange im Gleichgewicht, bis eine Lücke entsteht. Mit jeder Lücke entsteht eine Fehlbelastung der verbleibenden Zähne und der Kiefergelenke. Die Lebensdauer der Zähne wird zusätzlich beeinträchtigt und die Stabilität des gesamten Systems kann verloren gehen. Der Vorteil: Der gesunde Zahn wird nicht abgeschliffen, sondern ausgebohrt. Gesunde Zahnsubstanz bleibt erhalten. Die Inlaybrücke kann auch verblendet sein. Der Zahnarzt kann Brücken einsetzen, wenn Lücken in den Zahnreihen bestehen. Voraussetzung ist, dass stabile Nachbarzähne vorhanden sind, an denen die Brücke verankert werden kann. Diese Zähne werden als Brückenanker oder Brückenpfeiler bezeichnet. Brücken lassen sich fest verankern oder abnehmbar konstruieren. Brücken gehören zum langlebigen Zahnersatz: In einer neueren Studie wurde festgestellt, dass fünf Jahre nach der Eingliederung 98 Prozent aller Brücken intakt waren, nach Ablauf von 15 Jahren immerhin noch zwei Drittel. Brücken haben auch als Zahnersatz unterschiedliche Funktionen und Formen. Es gibt Schwebebrücken und Verblendbrücken. Schwebebrücken werden besonders im hinteren Bereich des Kiefers eingesetzt, wo man sie normalerweise nicht sieht. Die Anker bestehen aus mindestens zwei Gusskronen, über der zu versorgenden Lücke „schwebt“ eine aus Metall gegossene Brücke, die aber nicht auf dem Kiefer aufliegt. Teleskopbrücke Verblendbrücken werden vor allem im sichtbaren Teil des Gebisses verwendet. Damit sie nicht als „Ersatz“ erkennbar sind, wird das Metallgerüst im sichtbaren Teil der Brücke mit Kunststoff oder Keramik verblendet. In diesem Fall liegt das Brückenglied auf der Schleimhaut auf, ohne sie jedoch vollständig zu bedecken. Mitunter ist ein Restgebiss vorhanden, für das sich eine umfangreiche Versorgung mit einer Teleskopbrücke aus festsitzendem/ herausnehmbaren Zahnersatz anbietet. Der Zahnersatz ist zwar herausnehmbar, aber die vielfach als unangenehm empfundene Prothesengestaltung mit einer Modellgussbasis (Erläuterung S. 16) wird vermieden. Bioverträglichkeit von Zahnersatz Die Allergiker unter Ihnen werden sich für die Bioverträglichkeit der Zahnmaterialien interessieren. Doch keine Bange: In Deutschland müssen die Hersteller von Zahnersatzmaterialien nachweisen, dass ihre Produkte nicht allergen wirken und keine die Zellen schädigenden Stoffe abgeben. Dieser Nachweis ist durch Prüfverfahren in vitro (im Reagenzglas) und/oder im Tierversuch zu führen, noch bevor die Hersteller ihre Produkte auf den Markt bringen. Die Prüfergebnisse sind mit den Unterlagen zur Zertifizierung als Medizinprodukte der Risikogruppe II, zu denen die Zahnersatzmaterialien gehören, den nationalen Stellen für Prüf-, Zertifizierungs- oder Überwachungsaufgaben vorzulegen, beispielsweise dem TÜV Rheinland/ Berlin-Brandenburg. Dentallabore sollten sogenannte „Konformitätserklärungen“ abgeben. Das heißt, sie weisen in der Laborrechnung aus, welche Dentallegierung verarbeitet wurde. Diese Erklärung liegt der Zahnarztabrechnung bei. Bei der prothetischen Versorgung sollten Patienten und Zahnärztin/Zahnarzt darauf achten, dass einheitliche Metalle verwendet werden. Der Vorteil: Schwebebrücken sind hygienischer, da sich Speisereste nicht unter der Brücke festsetzen können, die Reinigung ist einfach. 13 PROTHESEN Neue Herstellungs- und Versorgungsarten bei Brücken Die Adhäsivbrücke (Klebebrücke) kann man sich wie einen Ersatzzahn mit Flügeln vorstellen. Dabei wird der nicht sichtbare Teil der Brückenpfeilerzähne beschliffen und daran ein Verankerungselement geklebt, an dem das Brückenglied hängt. Adhäsivbrücke Vorteil: Nur wenig Zahnschmelz muss abgeschliffen werden. Die Klebebrücke ist vor allem als Zahnersatz bei Kindern und J ugendlichen zu empfehlen. Prothesen. Hiervon gibt es herausnehmbare und kombiniert festsitzende/herausnehmbare Varianten. Ist der Kiefer bereits zahnlos, kommt eine Totalprothese infrage. Sind in einem Kiefer noch Restzähne vorhanden, ist eine Teilprothese möglich. Entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrem Zahnarzt anhand der konkreten Mundsituation, was für Sie das Richtige ist. Die Teilprothese Teilprothesen bestehen aus einer Prothesenbasis, die aus Kunststoff oder Metallguss hergestellt werden kann, sowie Halte- und Stützelementen (Klammern). Bei einer Prothesenbasis aus Kunststoff werden gebogene bzw. gegossene Klammern angebracht. Solche Kunststoffprothesen werden heute fast nur noch als Zwischenlösung, etwa sechs bis acht Wochen, eingesetzt oder bis die Wundausheilung nach einer Zahnentfernung eine endgültige Versorgung zulässt. Es handelt sich um sogenannte Interimsversorgungen. 14 Bei einer Modellgussprothese werden die Halte- und Stützelemente in einem Stück aus Metall (Chrom-Kobalt-Legierung) gegossen. Auf der jeweiligen Prothesenbasis werden Keramik- oder Kunststoffzähne angebracht. Modellgussprothesen sind ein kostengünstiger Zahnersatz und gelten in der Zahnprothetik als Standardversorgung. Die Pflege der Prothese ist leicht zu handhaben, das Einsetzen und Herausnehmen ebenfalls. Bei den Modellgussprothesen sind die Guss klammern starr und geben bei Kaudruck nicht nach. Ein großer Vorteil der Modellgussprothese mit Klammern ist, dass sie sich bei Verlust zusätzlicher Zähne erweitern lässt. Kombinierte Versorgungen Wird im Rahmen einer prothetischen Versorgung sowohl festsitzender als auch herausnehmbarer Zahnersatz geplant, der miteinander verbunden ist, spricht man von einer kombinierten Versorgung, auch von „festsitzendem / herausnehmbarem Zahnersatz“. Man kann sich das vorstellen wie bei einem Schloss und dem dazugehörigen Schlüssel. Die Kronen, die mit einem Teil der Verbindungsvorrichtung, dem „Schloss“, versehen sind, werden fest zementiert. Die Prothese, die das Gegenstück, „den Schüssel“, trägt, wird an der Krone verankert. Diese hochwertige Versorgungsform hat ihre Vorzüge, beispielsweise den Verzicht auf Klammern und eine gleichmäßige Verteilung der Kaulast. Deshalb stellt sie eine bevorzugte Versorgungsform dar. 15 PROTHESEN Teleskopprothese Festsitzende/herausnehmbare Prothesen Zu den Möglichkeiten eines festsitzenden/herausnehmbaren Zahnersatzes gehören zum Beispiel: Teleskopprothesen, Geschiebe-, Knopfanker-, Steg- oder Riegel-Modellgussprothesen und Cover-Denture-Prothesen. Teleskopprothese: Halteelement ist eine Teleskopkrone. Das Sekundärteil der Teleskopprothese ist mit der herausnehmbaren Prothese verbunden. Geschiebe-Verbindung herausnehmbaren Prothese hängt, ein. Hier besteht der gleiche Nachteil wie bei der Geschiebe-Modellgussprothese. Steg-Modellgussprothese: Stege sind festsitzende, balkenförmige Verbindungselemente, die eine Zahnlücke überspannen und zwischen zwei Kronen befestigt sind. Sie werden in Verbindung mit dem sogenannten Stegreiter angewendet, der an der entsprechenden Stelle in der Teilprothese eingearbeitet wird und als Bindeglied zwischen festsitzender Stegverbindung und herausnehmbarer Prothese dient. Die Vorteile sind: leichtes Einsetzen und Herausnehmen der Prothese, gute Möglichkeit der Reinigung, auch noch nach Jahren gute Haftkraft. Bei späterem Zahnverlust kann die Prothese ggf. umgearbeitet werden. Riegel-Modellgussprothese: Als Befestigungselement dient ein Riegel, der, ähnlich wie bei der Geschiebe-Modellgussprothese, die Funktion von Schlüssel und Schloss hat. Auch bei dieser Versorgung ist eine Prothesenerweiterung nur bedingt möglich. Geschiebe-Modellgussprothese: An der Krone ist ein Geschiebe befestigt, das wie Schloss und Schlüssel mit einem zweiten Geschiebeteil an der herausnehmbaren Zahnprothese einrastet. Cover-Denture-Prothese: Sie sieht aus wie eine Totalprothese, darunter verstecken sich Teleskopkronen als Halteelemente. Diese Versorgungsform eignet sich besonders bei stark reduziertem Restgebiss. Nachteil: die Prothese lässt sich nach eventuellem Zahnverlust nur bedingt erweitern. Knopfanker-Modellgussprothese: Eine Art Druckknopf ist das Halteelement. Der Knopf, meist an der Krone befestigt, rastet in ein ringförmiges Teil, das an der 16 Die Totalprothese Eine Totalprothese wird erforderlich, wenn im Kiefer kein Zahn mehr vorhanden ist. Sie saugt sich auf der Schleimhaut des Kieferkamms fest. Der Zahnarzt bezeichnet das als „schleimhautgelagert“. Es funktioniert allerdings nur, wenn die Prothese präzise aufsitzt und nicht wackelt. Steg-Verbindung Wenn die Prothese drückt oder wackelt Ist der Sitz der Prothese nicht optimal, kann es mitunter zu Druckstellen kommen. Druckstellen, weißlich entzündete Flecken auf dem Kieferknochen, entstehen durch einen mechanischen Reiz, wenn die Prothesenbasis nicht passgenau auf dem Kiefer aufliegt. Sehr häufig treten Druckstellen nach der Eingliederung einer neuen Prothese – in der Gewöhnungsphase – auf. Durch Nacharbeiten der Prothese können Druckstellen beseitigt werden. Totalprothesen im Oberkiefer halten im allgemeinen besser als auf dem u-förmigen, schmalen Kieferkamm im Unterkiefer. Dies liegt unter anderem an der Kieferform und an der ausgeprägteren Schleimhaut des Oberkiefers. Der Gebrauch von Haftmitteln sollte immer nur dann erfolgen, wenn auf andere Weise der Halt der Prothese nicht mehr verbessert werden kann. Das Anpassen einer Totalprothese und das Akzeptieren und Wohlfühlen mit den Dritten kann ein wochenlanger Prozess sein, bei dem eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Patient und Zahnarzt sehr wichtig ist. Die Gewöhnung an die Prothese dauert oft einige Zeit. Und Sie sollten sich nicht davor scheuen, das Sprechen mit dem neuen Zahnersatz zu üben. Auch im Zusammenhang mit der Versorgung durch Teilprothesen können die beschriebenen Beschwerden auftreten. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte ebenfalls vertrauensvoll an den Zahnarzt. Durch den ständigen Druck der Prothese kann mit der Zeit der Kieferknochen schwinden und die Prothese wackelt. Oftmals passiert das nach einem Gewichtsverlust, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt. Wird das ursprüngliche Gewicht wieder erreicht, sitzt auch die Prothese wieder besser. Sollte allerdings der feste Halt der Prothese nicht mehr gegeben sein, so sollte durch Ihre Zahnärztin/Ihren Zahnarzt geprüft werden, ob durch Unterfütterungsmaßnahmen eine Verbesserung der Situation erzielt werden kann. In diesem Fall wird die Prothese in dem Bereich, in dem die Prothesenbasis nicht mehr auf dem Kiefer aufliegt, mit Kunststoff unterlegt. 17 I M P L A N TAT E Pflege der Dritten. 18 ■■ Dritte Zähne brauchen mindestens so viel Pflege wie die natürlichen. ■■ Grundsätzlich werden auch die Dritten am besten mit Wasser und Zahnbürste gereinigt, eigentlich nach jeder Mahlzeit. ■■ Kleiner, herausnehmbarer Zahnersatz sollte über dem geschlossenen Waschbecken gesäubert werden, damit er nicht im Ausguss verschwindet. Lassen Sie Wasser ins Waschbecken oder legen Sie zum Reinigen ein Handtuch darunter. ■■ Reinigungstabletten sollten nur eine zusätzliche Hilfe sein und nicht die Reinigung der Prothese von Hand ersetzen. ■■ Partieller Zahnersatz sollte nach der Pflege auch nachts getragen werden. ■■ Auch für Prothesenträger ist der ständige Besuch bei der Zahnärztin/beim Zahnarzt unerlässlich. Sie beseitigen beispielsweise professionell Zahnbeläge, die sich auch auf den Dritten bilden. Darüber hinaus erkennen sie frühzeitig Veränderungen an der Mundschleimhaut, die möglicherweise behandlungsbedürftig sind. ■■ Die Pflegeutensilien sind die gleichen wie bei natürlichen Zähnen: Zahnbürste, Spezialzahnpasta oder Interdentalbürstchen. ■■ Haftmittel oder nicht, das ist eine Streitfrage, die jeder für sich entscheiden muss. Prin zipiell muss eine Totalprothese so gut sitzen, dass Haftmittel nicht unbedingt nötig sind. Implantate. Bei Verlust von Zähnen oder völliger Zahnlosigkeit gibt es auch die Möglichkeit, festen oder herausnehmbaren Zahnersatz im Mund an künstlichen Zahnwurzeln zu verankern. Das sind „Implantate“. Implantatversorgungen sind aufwendig und kostenintensiv. Seit 1982 sind in Deutschland einige Millionen Implantate gesetzt worden. Zur Implantation muss der Kieferknochen bei örtlicher Betäubung operiert werden. Je nach Zahnverlust kann der Zahnarzt ein oder mehrere künstliche Wurzeln im Kiefer einsetzen. Nach einer Einheilungsphase können auf den künstlichen Wurzeln Einzel zähne, Brücken oder Totalprothesen verankert werden. Ihre Vorteile sind, dass die Nachbarzähne nicht wie bei einer Brücke beschliffen und damit in Mitleidenschaft gezogen werden. Vorteile sind weiter, dass Implantate langlebig sind, sicher und fest sitzen, bei sportlichen Aktivitäten keine Beeinträchtigung besteht, Ästhetik, Mimik und Aussprache nicht verändert werden. Ob ein Implantat sinnvoll ist, hängt beispielsweise vom Alter des Patienten, seiner Kiefer knochenqualität, der individuellen Mundhygiene und Belastungssituation ab, welcher der Patient ausgesetzt ist. Bestimmte Vor erk rankungen wie Diabetes oder Rheuma lassen eine Implantatversorgung manchmal nicht zu. Bei Patienten mit schwindenden Kieferknochen (Atrophie) können Implantate unter Umständen zu einer Verbesserung der Situation führen. Allerdings eignen sich für das Einsetzen künstlicher Zahnwurzeln vor allem gesunde Kieferknochen, die einen ausreichenden Halt bieten. Es gibt eine Reihe unterschiedlicher Implantatsysteme: Solche, bei denen die fertigen neuen Zähne schnell auf die Wurzeln aus Titan aufgesetzt werden und solche – das ist die Mehrzahl – die erst nach einer Einheilungsphase von drei bis sechs Monaten aufgesetzt werden. Für das Einbringen von Implantaten ist eine besondere fachliche Qualifikation des Zahnarztes und eine sehr sorgfältige Mundhygiene des Patienten erforderlich. Bei jungen Menschen ist es angebracht, beispielsweise nach Sportunfällen oder bei nicht angelegten Zähnen langlebige Implantate zu verankern. 19 DAK LEISTUNGEN Vier Phasen der Implatation 1. Phase Eröffnen des Zahnfleisches 2. Phase Einbringen des Implantates, Einheilungsphase 3. Phase Implantat wird frei gelegt und der Implantataufbau wird in das Implantat geschraubt. 4. Phase Zahnersatz (Krone) wird auf Implantat aufbau eingegliedert. Kostenübernahme bei Implantaten Implantatversorgungen sind in der Regel keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie wurden – bis auf einige Ausnahmefälle – durch den Gesetzgeber definitiv aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen. Ausnahmeregelungen für eine Implantatversorgung wurden für besonders schwere Fälle geschaffen, so bei Vorliegen von größeren Kiefer- und Gesichtsdefekten z.B. nach Tumoroperationen, bei Unfallverletzungen oder auch bei angeborenen Kieferfehlbildungen. Voraussetzung für eine Leistungsgewährung in diesen Fällen ist, dass eine konventionelle prothetische Versorgung ohne Implantate nicht möglich ist. Die Leistungen der DAK. Zunächst ein paar Sätze zum Leistungsrecht der DAK. So wie fast jede Berufsbranche, hat auch die Sozialversicherung ihre eigenen Sprachregelungen. Im folgenden Teil wollen wir Sie mit diesen für Sie wichtigen Begriffen bekannt machen. Vertragszahnärzte „Zahnarzt Dieter Krause“ steht auf dem Praxisschild und darunter „Alle Kassen“. Sie stehen vor der Praxis eines sogenannten Vertragszahnarztes. Das sind die Zahnärzte, mit denen die gesetzlichen Krankenkassen, auch die DAK, Verträge über die Versorgung ihrer Mitglieder abgeschlossen haben. Ein wichtiger Grundsatz für alle Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen lautet: Die Leistungen, die ein Mitglied in Anspruch nehmen kann, müssen zweckmäßig und ausreichend sein und dem Gebot der Wirtschaftlichkeit gehorchen. Das gilt auch für den Zahnersatz. Deshalb sind nicht alle der im vorangegangenen Teil beschriebenen Möglichkeiten für Zahnersatz auch zugleich Leistungen, die von der Gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden. 20 Vertragsleistungen Das sind alle im Leistungskatalog der K rankenkassen festgelegten zahnärztlichen Versorgungsformen. Mitunter wird auch der Begriff „Sachleistungen“ verwendet. Dazu gehören beim Zahnersatz Zahnkronen und Brücken, beispielsweise zur Versorgung von bis zu vier fehlenden Zähnen je Kiefer beziehungsweise bis zu drei fehlenden Z ähnen im Seitenzahnbereich (ab Zahn 4). Bei den kombinierten Versorgungen (festsitzender / herausnehmbarer Zahnersatz) sind Teleskopkronen nur bei bestimmten Befundsituationen Vertragsleistung (s. Seite 27). Andere Verbindungsvorrichtungen wie Geschiebe oder Riegel sind außervertragliche Leistungen. Totalprothesen sind Vertragsleistungen der Krankenkasse. Entnehmen Sie Erläuterungen zu Versorgungsformen und zum Leistungsrecht der DAK auch den Tabellen ab Seite 24. Außervertragliche Leistungen Das sind alle Versorgungen mit Zahnersatz, die über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen hinaus gehen. Die anfallenden Mehrkosten sind von Ihnen selbst zu tragen. Dafür unterschreiben Sie bei der Zahnärztin/beim Zahnarzt vor Behandlungsbeginn eine Vereinbarung über zusätzliche private Kosten. Ihnen schwirrt der Kopf nach so vielen Fachbegriffen? Fragen Sie vertrauensvoll in Ihrem DAK-Servicezentrum oder bei Ihrer Zahnärztin/Ihrem Zahnarzt nach. Der Zahnarzt ist sogar zur Aufklärung verpflichtet (siehe Seite 29). 21 DA K- L E IS T UNGE N Leistungen der DAK bei Zahnersatz Seit dem 1.1.2005 beteiligt sich die DAK an den Kosten für einen medizinisch notwendigen Zahnersatz mit einem befundorientierten Festzuschuss. Unter „Befund“ ist jeweils das Ergebnis einer zahnmedizinischen Untersuchung zu verstehen. Also z.B. ein ,,überkronungsbedürftiger Zahn“ oder ein „fehlender Zahn“. Aus einer Vielzahl von möglichen Befunden wurden die sogenannten Regelversorgungen bestimmt. Diesen Regelversorgungen wurde dann ein fester Betrag zugeordnet und dieser Betrag wird als Festzuschuss bezeichnet. Der Festzuschuss beträgt ca. 50% der durchschnittlichen zahnärztlichen und zahntechnischen Kosten für eine Regelversorgung. 22 Die Festzuschussregelung hat den Vorteil, dass der Zuschuss auch dann gewährt wird, wenn sich Patienten für eine aufwändigere und teurere Behandlung entscheiden. Entscheidet sich beispielsweise ein Patient für einen festsitzenden implantatgetragenen Zahnersatz statt einer herausnehmbaren Prothese, so besteht auch hierfür jetzt ein Anspruch auf einen Festzuschuss. In der Vergangenheit durfte die DAK für implantatgetragenen Zahnersatz keinen Zuschuss leisten. Tabelle: Leistungen der DAK Die Angaben zur Leistungsmöglichkeit der DAK gelten immer dann, wenn Sie einen Vertragszahnarzt in Anspruch genommen haben (siehe Seite 24 – 27). Vertragsleistung bedeutet bei Zahnersatz und Zahnkronen einen befundorientierten Festzuschuss zu den Behandlungskosten. Ihren Eigenanteil können Sie durch die Bonusregelung noch einmal senken (siehe Seite 31-32). 23 DA K- L E IS T UNGE N Versorgungsnotwendigkeit Vertragliche Versorgungsmöglichkeiten Leistungsmöglichkeiten der DAK „Vorteile und Nachteile“ Versorgungsnotwendigkeit Private Versorgungsmöglichkeiten Leistungsmöglichkeiten der DAK „Vorteile und Nachteile“ Überkronung eines oder mehrerer Zähne Teilkrone Vertragsleistung = Festzuschuss Bei einer Teilüberkronung wird gesunde Zahnsubstanz erhalten Ersatz eines fehlenden Zahnes bei einer zahnbegrenzten Lücke Inlaybrücke Keine Vertragsleistung Vollgusskrone Vertragsleistung = Festzuschuss Stabilste Art der Kronenversorgung Bei dieser Art der Brückenversorgung wird ein Großteil der gesunden Zahnsubstanz erhalten. Verblendungen Vertragsleistung = Festzuschuss Verblendungen aus Kunststoff sind zwar kostengünstiger aber empfindlicher aufgrund farblicher Veränderungen und Abnutzungen als Verblendungen aus Keramik. Einzelzahnimplantate Keine Vertragsleistung Bei den Implantatkosten ist eine Kostenbeteiligung durch die DAK nicht möglich. Durch die Implantation wird die gesunde Zahnsubstanz der ansonsten zu beschleifenden Pfeilerzähne für eine Brücke erhalten. Versorgungsnotwendigkeit Vertragliche Versorgungsmöglichkeiten Leistungsmöglichkeiten der DAK „Vorteile und Nachteile“ Ersatz mehrerer Zähne Festsitzender Zahnersatz Vollgussbrücken Vertragsleistung = Festzuschuss Ggf. müssen gesunde Zähne als Pfeilerzähne für die Brücke beschliffen werden. Versorgungsnotwendigkeit Ersatz eines fehlenden Zahnes bei einer zahnbegrenzten Lücke ■■ Kunststoff ■■ Keramik ■■ bis zum 5. Zahn im Oberkiefer, bzw. bis zum 4. Zahn im Unterkiefer im vestibulären* Bereich der Krone für den o. g. Zahnbereich Vertragliche Versorgungsmöglichkeiten Leistungsmöglichkeiten der DAK „Vorteile und Nachteile“ Brücke mit Teilkronen Vertragsleistung = Festzuschuss Bei dieser Art der Brückenversorgung wird ein Großteil der gesunden Zahnsubstanz erhalten. Vollgussbrücke Vertragsleistung = Festzuschuss Stabilste Art der Brückenversorgung Verblendungen Vertragsleistung = Festzuschuss Verblendungen aus Kunststoff sind zwar kostengünstiger, aber empfindlicher aufgrund farblicher Veränderungen und Abnutzungen als Keramikverblendungen. Für alle Brücken gilt: Ggf. müssen gesunde Zähne als Pfeilerzähne für die Brücke beschliffen werden. ■■ Kunststoff ■■ Keramik ■■ bis zum 5. Zahn im Oberkiefer, bzw. bis zum 4. Zahn im Unterkiefer und im vestibulären* Bereich der Krone / des Brückengliedes für den o. g. Zahnbereich Versorgungsnotwendigkeit Vertragliche Versorgungsmöglichkeiten Leistungsmöglichkeiten der DAK „Vorteile und Nachteile“ Ersatz eines fehlenden Zahnes bei einer zahnbegrenzten Lücke Adhäsivbrücke mit Metallgerüst Vertragsleistung = Festzuschuss bei Jugendlichen zwischen 14 und 20 Jahren Gesunde Pfeilerzähne müssen nur geringfügig angeschliffen werden. Diese Brückenversorgung eignet sich besonders bei Kindern und Jugendlichen, kann heutzutage aber auch im Bereich der Erwachsenenversorgung zum Einsatz kommen. ■■ nur im Frontzahnbereich zum Ersatz eines Zahnes ■■ nur bei karies- und füllungfreien Pfeilerzähnen * Bezeichnung der Zahnfläche, die der Lippe, der Wange zugewandt ist 24 bis zu 3 Brückenglieder in einem Seitenzahnbereich (ab Zahn 4) oder 4 Brückenglieder im gesamten Kiefer sind Vertragsleistung. Bei umfangreichen Brückenversorgungen können private Mehrkosten durch zusätzliche Brückenglieder entstehen. Verblendungen ■■ Kunststoff ■■ Keramik Vertragsleistung = Festzuschuss ■■ bis zum 5. Zahn im Oberkiefer, bzw. bis zum 4. Zahn im Unterkiefer und im vestibulären* Bereich der Krone / des Brückengliedes für den o. g. Zahnbereich Verblendungen aus Kunststoff sind zwar kostengünstiger, aber empfindlicher aufgrund farblicher Veränderungen und Abnutzungen als Keramikverblendungen. Unter kosmetischen Aspekten ist die verblendete Brücke die bevorzugte Lückenversorgung. Zahnersatz auf Implantaten Festzuschuss für den Zahnersatz, keine Kostenbeteiligung an den implantol. Leistungen Komfortversorgung. Möglichkeit einer festsitzenden Versorgung statt eines herausnehmbaren Zahnersatzes. Herausnehmbarer Zahnersatz Kunststoffprothese mit Klammern Ist als Übergangsversorgung Vertragsleistung, sonst nur bei besonderer Begründung Festzuschuss Nur als Übergangsversorgung, z.B. nach Zahnentfernungen geeignet. Hält aufgrund der Kunststoffbasis nur bedingt größeren Kaudruck aus. * Bezeichnung der Zahnfläche, die der Lippe, der Wange zugewandt ist 25 DA K- L E IS T UNGE N Versorgungsnotwendigkeit Vertragliche Versorgungsmöglichkeiten Leistungsmöglichkeiten der DAK „Vorteile und Nachteile“ Ersatz mehrerer Zähne Herausnehmbarer Zahnersatz Modellgussprothese mit Klammern Vertragsleistung = Festzuschuss Prothese lässt sich leicht erweitern, falls zu einem späteren Zeitpunkt zusätzliche Zähne entfernt werden müssen. Kosmetische Einschränkungen, weil ggf. Klammern sichtbar sind. Modellgussprothesen können die verbliebenen Zähne und den Zahnhalteapparat schädigen. Kombinierter festsitzend/ herausnehmbarer Zahnersatz zum Beispiel: 4 Kronen mit 2 Verbindungsvorrichtungen (z.B. Geschiebe, Riegel) und herausnehmbare Modellgussprothese Vertragsleistung = Festzuschuss Aufgrund der Verbindungsvorrichtungen kann auf Klammern verzichtet werden. Ggf. müssen für die Kronen gesunde Zähne beschliffen werden. Die Prothese lässt sich nur bedingt erweitern, falls zu einem späteren Zeitpunkt zusätzliche Zähne entfernt werden müssen. ■■ Kronen ■■ Modellgußprothese Außervertragliche Leistung: Verbindungsvorrichtungen wie Geschiebe oder Riegel keine Kostenbeteiligung durch die DAK Werden diese Verbindungselemente geplant, entstehen zusätzliche Mehrkosten. Hierfür muss vor Behandlungsbeginn eine private Vereinbarung mit dem Zahnarzt getroffen werden. ■■ Versorgungsnotwendigkeit Vertragliche Versorgungsmöglichkeiten Leistungsmöglichkeiten der DAK „Vorteile und Nachteile“ Ersatz bei stark reduziertem Restgebiss Teleskopkronen mit herausnehmbarer Prothese Begrenzte Vertragsleistungen = Festzuschuss Bei einem Restzahngebiss von drei Zähnen je Kiefer sind 3 Teleskopkronen Vertragsleistung. Bei mehr als drei Restzähnen je Kiefer sind Teleskopkronen nur auf den Eckzähnen und nur bei bestimmten Befundsituationen Vertragsleistung. Z.B. bei Fehlen der Zähne 4–8 (= verkürzte Zahnreihe). Für alle zusätzlichen Teleskopkronen muss vor Behandlungsbeginn eine private Vereinbarung mit dem Zahnarzt getroffen werden. Durch gleichmäßige Kaulastverteilung gilt bei dieser Restgebisssituation die Teleskopprothese als bevorzugte Versorgung. Die Prothese lässt sich bei zusätzlichem Zahnverlust gut erweitern. 26 Versorgungsnotwendigkeit Vertragliche Versorgungsmöglichkeiten Leistungsmöglichkeiten der DAK „Vorteile und Nachteile“ Ersatz bei zahnlosem Kiefer Totalprothese Vertragsleistung = Festzuschuss Versorgungsnotwendigkeit Private Versorgungsmöglichkeiten Leistungsmöglichkeiten der DAK „Vorteile und Nachteile“ Ersatz bei zahnlosem Kiefer mit schlechtem Prothesenlager Implantate Implantatprothese Privatleistung Festzuschuss für den Zahnersatz. Keine Kostenbeteiligung an den implantologischen Leistungen. Besonders bei Schwierigkeiten mit dem Ersatz im Unterkiefer bieten Implantate eine gute Möglichkeit der Prothesenverankerung. Für das Einbringen der Implantate ist ein chirurgischer Eingriff erforderlich. Für den Erhalt der Implantate ist eine konsequente Pflege sehr wichtig. Aufgrund der zahlreichen Versorgungsnotwendigkeiten kann diese Tabelle nicht vollständig sein. Besteht bei Ihnen die Notwendigkeit der prothetischen Versorgung, so wird Ihre Zahnärztin/Ihr Zahnarzt Sie über die unterschiedlichen Möglichkeiten des Zahnersatzes informieren. Da die Herstellungsmöglichkeiten von Zahnersatz sehr vielfältig sind, haben wir darauf verzichtet, mögliche Kosten zu benennen. Auch zu diesen Fragen erhalten Sie in Ihrer Zahnarztpraxis die gewünschte Auskunft. 27 AUFKL ÄRUNGSPFLICHT Aufklärungspflicht des Zahnarztes. Zahnärzte müssen den Patienten erklären, warum der Zahnersatz notwendig ist (Aufklärungspflicht). Sie müssen begründen, welche Art und Weise der Behandlung sie für notwendig erachten. Das beinhaltet die unterschiedlichen Arbeitsschritte, Zeiten, Materialien, Alternativen und die Höhe der voraussichtlichen Behandlungskosten. Grundsätzlich muss die Zahnärztin/der Zahnarzt den Patienten über die Leistungen der Krankenkasse, auch vertragsärztliche Leistungen genannt, informieren. Ebenso über die privat zu bezahlenden Leistungen, die nicht von der DAK übernommen werden. Außerdem informieren Zahnärzte die Patien ten über die Bonusregelung und eventuell auch über die Regelung bei Härtefällen. Der Heil- und Kostenplan. Ihr Zahnarzt bespricht nach konkreter Mundsituation mit Ihnen die notwendigen zahnärztlichen Versorgungsmöglichkeiten, beispielsweise, ob Kronen oder Brücken sinnvoll sind, ob sie festverankert sein sollen oder nicht. Danach schlägt er Ihnen vor, wie der Zahnersatz gearbeitet werden soll. Sicher wird er Ihnen unterschiedliche Varianten mit unterschiedlichen Preisen nennen. Denn nicht alle sind Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Danach erstellt die Zahnärztin/der Zahnarzt kostenfrei den Heil- und Kostenplan. Dieser weist aus, welche vertraglichen und außervertraglichen Leistungen geplant sind und mit welchen Kosten zu rechnen ist. Ganz wichtig: Der Heil- und Kostenplan ist vor Behandlungsbeginn durch die Krankenkasse zu genehmigen! Sie teilt dem Versicherten schriftlich mit, wie hoch der Festzuschuss ist. Bei aufwendigen Versorgungsformen kann die DAK vor dem Bewilligungsverfahren einen Gutachter einschalten, der den Heilund Kostenplan des jeweiligen Zahnarztes nach den Regeln der gesetzlichen Krankenkassen überprüft. Als Service der DAK bieten wir Ihnen an, die Gesamtrechnung einschließlich der Laborkosten nach Abschluss der Behandlung zu prüfen. Möchten Sie diesen Service in Anspruch nehmen, reichen Sie Kopien oder Durchschläge bitte bei Ihrem DAK-Servicezentrum ein. Wir informieren Sie anschließend über unser Ergebnis. Den bewilligten Heil- und Kostenplan geben Sie in der Zahnarztpraxis ab. Nach dem Abschluss der Behandlung stellt die Zahnärztin/der Zahnarzt eine Rechnung über den Eigenanteil des Versicherten aus der vertragszahnärztlichen Versorgung plus der privaten Zusatzkosten aus. 28 29 DIE BONUSREGELUNG Die Bonusregelung. Bei der Versorgung mit Zahnersatz gibt es seit 1989 eine gesetzliche Bonusregelung. Danach können Versicherte höhere Zuschüsse zum Zahnersatz erhalten, wenn sie sich um die Gesunderhaltung ihrer Zähne bemühen und regelmäßig ihre Zahnärztin/ ihren Zahnarzt zur Vorsorgeuntersuchung aufsuchen. Erwachsene ab 18 Jahren müssen einmal im Jahr, Jugendliche und Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr einmal im Kalenderhalbjahr beim Zahnarzt gewesen sein. Für den Nachweis dieser Untersuchungen stehen in jeder Zahnarztpraxis Bonushefte zur Verfügung, in die die Vorsorgeuntersuchungen kostenfrei eingetragen werden. In der Regel stellt der Zahnarzt das Bonusheft ab dem 12. Lebensjahr aus. Ist nun eine Versorgung mit Zahnersatz notwendig, erhalten Sie einen befundorientierten Festzuschuss zu den Behandlungskosten. Doch Sie können Ihren Eigenanteil bei Vorlage des sorgfältig geführten Bonusheftes noch einmal senken. 30 Der jeweilige Festzuschuss erhöht sich bei Nachweis der regelmäßigen kalenderjährlichen Vorsorgeuntersuchungen für die letzten fünf bzw. zehn Kalenderjahre vor Beginn der Behandlung um 20 Prozent bzw. 30 Prozent. Ausnahmeregelungen von der Nachweispflicht: Für Versicherte, die nach dem 31.12.1978 geboren sind, gilt der Bonusnachweis für die Jahre 1997 und 1998 generell als erbracht, da der Gesetzgeber diesen Personenkreis seinerzeit aus der Leistungsgewährung für zahnprothetische Versorgungsmaßnahmen ausgeschlossen hatte. In den neuen Bundesländern muss der Bonusnachweis erst ab 1992 erbracht werden, das Jahr 1991 gilt generell als nachgewiesen. Eine Nachweispflicht für Kinder vom 6. bis zum unvollendeten 12. Lebensjahr besteht nicht. 31 HÄ RTEFA LLREGELUNG Bonusnachweis für Totalprothesenträger Eine Nachweispflicht für Totalprothesenträger bis zum 31.12.1999 besteht nicht. Aufgrund der Tatsache, dass die gesetzlichen Regelungen zur Bonusgewährung auf einen Erhalt (Gesunderhaltung) der Zähne abzielen, die bei einer Zahnlosigkeit eben nicht mehr zu erbringen ist, wurde in der Vergangenheit durch die Krankenkassen bei der Versorgung mit Zahnersatz und mit Duldung der Zahnärzte auf den Bonusnachweis verzichtet. Medizinische Erkenntnisse haben jedoch ergeben, dass, insbesondere durch die Zunahme von Krebserkrankungen in der Mundhöhle und im Hinblick auf ihre Früherkennung eine regelmäßige zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung auch für diesen Personenkreis von großer Bedeutung ist. Unabhängig davon ergibt sich auch aus medizinischer Sicht die Erfordernis, dass die Bisssituation eines Prothesenträgers regelmäßig geprüft wird. Aus diesem Grunde wurde die Nachweispflicht zum 1.1.2000 auch auf die Totalprothesenträger ausgedehnt, die von 1989 bis 1999 von dieser Pflicht befreit waren. Betroffen hiervon sind ausschließlich zahnlose Versicherte, die eine Folgeversorgung (Ersatz oder Reparatur der Prothese) beantragen und bis zum Stichtag von der Nachweispflicht befreit waren. In diesen Fällen errechnen sich die Bonusjahre ab dem Jahr der Erstversorgung. Die „Härtefallregelung“. Bitte beachten: Auch wenn für nur eine Vorsorgeuntersuchung der Nachweis fehlt, reduziert sich bzw. geht Ihr Bonusanspruch verloren bzw. die Fristenberechnung für eine Bonusgewährung beginnt von neuem. Um gesetzlich Versicherte vor einer finanziellen Überforderung durch Zuzahlungen für medizinische Behandlungen zu bewahren, kennt das Sozialgesetzbuch die „Härtefallregelung“ und die „Überforderungsklausel“. Wird eine zahnprothetische Versorgung gewählt, die von der Regelversorgung abweicht, erhalten Sie von der DAK den doppelten Festzuschuss für die entsprechende Regelversorgung. Die Härtefallregelung für eine vollständige Befreiung vom Eigenanteil für eine Regelversorgung können alle Versicherten in A nspruch nehmen, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) oder im Rahmen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) erhalten bzw. die Grundsicherungsrente, das Arbeitslosengeld II oder Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beziehen. Ferner Versicherte, die in einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung leben und deren Kosten von einem Träger der Sozialhilfe oder der Kriegsopferfürsorge getragen werden. Die gleiche Regelung gilt für Versicherte, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Diese Einkommensgrenzen werden durch den Gesetzgeber jedes Jahr neu festgelegt. Nähere Auskünfte hierüber erhalten Sie in allen DAK-Servicezentren. Hier liegt auch ein Merkblatt „Härtefallregelung bei Zahnersatz“ für Sie bereit. Die Überforderungsklausel gilt immer dann, wenn das Bruttoeinkommen oder Familieneinkommen nicht weit über der Härtefallgrenze liegt. In diesem Fall sollte im DAK-Servicezentrum geprüft werden, ob Sie nicht teilweise von der Zuzahlung befreit werden können. Bei der Erstversorgung mit einer Totalprothese ist der normale Bonusnachweis zu erbringen. 32 33 Z A H N E R S AT Z P R O B L E M E Probleme mit dem Zahnersatz. Sie haben die Zahnarztbesuche endlich überstanden und freuen sich über die schönen Dritten, auf das neue Lebensgefühl beim Essen, beim Sprechen und Lachen. Dann haben Sie das Gefühl: Da stimmt was nicht. Zunächst denken Sie – Anpassungsschwierigkeiten. Das ist nicht ungewöhnlich. Nach Eingliederung von Zahnersatz und Zahnkronen kann es vereinzelt zu Eingewöhnungsschwierigkeiten kommen. Im allgemeinen klingen diese nach kurzer Zeit wieder ab. Wenn Sie nach einer angemessenen, individuell unterschiedlichen Eingewöhnungszeit mit dem Sitz Ihres Zahnersatzes nicht zufrieden sind, z.B. wegen Druckstellen oder sonstiger Beschwerden, wenden Sie sich bitte erneut an Ihre Zahnärztin/Ihren Zahnarzt. Lassen Sie sich auf keinen Fall entmutigen, wenn Ihr Zahnersatz nicht auf Anhieb „sitzt“. Oft genügen schon geringfügige Änderungen. Hier gilt: Sie als Patient haben einen Anspruch auf einen beschwerde- und mängelfreien Zahnersatz. Wenn dieses Ziel nicht auf Anhieb erreicht werden kann, hat Ihre Zahnärztin / Ihr Zahnarzt gleichermaßen das Recht auf Korrekturen und Nachbehandlung. Geben Sie Ihrem Behandler ausreichend Gelegenheit dazu. Von einem vorzeitigen und vielleicht unüberlegten B ehandlungsabbruch raten wir Ihnen dringend ab, weil Ihnen hierdurch finanzielle Nachteile entstehen können. Grundsätzlich übernimmt der Zahnarzt für die Versorgung mit Zahnersatz eine zweijährige Gewährleistung, innerhalb derer er die Erneuerung oder Wiederherstellung bei Mängeln kostenfrei durchzuführen hat. In Zweifelsfällen und wenn Nachbesserungsmaßnahmen nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihr DAK-Servicezentrum. Dieses kann im Bedarfsfalle durch Einschaltung eines Gutachters prüfen lassen, worin die Ursache Ihrer Beschwerden liegt und wie sie zu beseitigen sind. Wer hilft? DAK-Geschäftsstellen Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DAK-Servicezentren stehen Ihnen als erste Ansprechpartner zur Verfügung. Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen c/o Gesundheitsladen München e.V. Waltherstr. 16a, 80337 München Tel.: 089 76755131, Fax: 089 7 25 04 74 Montag bis Donnerstag 13.00 bis 14.00 Uhr www.patientenstellen.de: Auf dieser Website finden Sie Kontaktadressen örtlicher Patientenstellen. Unabhängige Patientenberatung kostenfreies Beratungstelefon aus dem Festnetz: 0800 011 77 22 Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin, Tel.: 030 25 80 00 www.vzbv.de. Dort können Sie weitere Auskünfte zu den Verbraucherzentralen vor Ort erhalten. Rechtsanwälte Örtliche Anwaltsvereine benennen Ihnen spezialisierte Anwälte in Ihrer Nähe. Die Adressen der örtlichen Anwaltsvereine finden Sie im Telefonbuch. Schlichtungsstellen der örtlichen Zahnärztekammern am Sitz des Zahnarztes. 34 Mit DAKplus Zahn: Weniger Eigenanteil bei Zahnersatz Die DAK bietet einen umfassenden Versicherungsschutz bei Zahnersatz, jedoch bleiben Eigenanteile nicht aus. Gemeinsam mit unserem starken Partner HanseMerkur haben wir den Tarif DAKplus Zahn entwickelt, der Ihnen die Möglichkeit bietet, Ihre persönlichen Zuzahlungen deutlich zu senken. Mit DAKplus Zahn sind bis zu 90% des Rechnungsbetrages abgedeckt. Das sind die bemerkenswerten Vorteile von DAKplus Zahn: 30% Zusatzleistung für Zahnersatz ■■ günstige Beiträge exklusiv nur für auf privatzahnärztlichem Niveau DAK-Mitglieder ■■ bis zu 30% Kostenerstattung bei ■■ ohne Altersbegrenzung Inlays und Implantaten ■■ Beitragsbeispiele in Euro: Alter 20 30 40 50 60 70 80 Mann 3,65 4,93 6,04 7,10 7,95 8,17 7,45 Frau 4,52 5,99 7,22 8,18 8,65 8,70 7,65 Fragen? DAKZusatz Schutz-Hotline bei der HanseMerkur: 0180 1 121316 (3,9 Ct./Min. aus dem Festnetz der Dt. Telekom, max. 42 Ct./Min. aus den Mobilfunknetzen.) Fax: 040 4119-3001 · E-Mail: [email protected] · www.dak.de Wenn Sie bereits DAKplus 1, 2, 3 oder Gesundheit SPEZIAL abgeschlossen haben, sind Leistungen für Zahnersatz bereits enthalten. 35