Zahnersatz und Zahnkronen. - DAK

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Zahnersatz und Zahnkronen. - DAK
Diese Broschüre zeigt Ihnen den Weg vom Zahnarztbesuch bis zum fertigen
Zahnersatz. Sie informiert über zweckmäßige und neue Varianten, sinnvolle
Materialien und wie Sie mit dem Bonussystem mithelfen können, zu sparen.
Sie haben Fragen. Wir die Antworten.
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W906-6000 / Unsere Broschüre wurde 07/11 gedruckt. Nachträglich kann es z. B. durch Gesetzesänderungen zu abweichenden Regelungen kommen. Aktuelle Auskünfte erhalten Sie in Ihrem DAK-Servicezentrum.
Zahnersatz
und Zahnkronen.
VORWORT
Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Der Zahnaufbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Vorbeugen ist besser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Individualprophylaxe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Früherkennungsuntersuchungen . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Mundhöhlenerkrankungen und Parodontitis . . . . . 7
Tipp: Zahngesundheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Füllungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Kostenübernahme bei Füllungen . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Orangensaft und Zähneputzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Kronen und Brücken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kronen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Neue Materialien bei Kronen . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Brücken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Bioverträglichkeit von Zahnersatz . . . . . . . . . . . . . .
Neue Herstellungs- und
Versorgungsarten bei Brücken . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Prothesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Die Teilprothese . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kombinierte Versorgungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Festsitzende / herausnehmbare Prothesen . . . . . . .
Die Totalprothese . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Wenn die Prothese drückt oder wackelt . . . . . . . . .
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Implantate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Kostenübernahme bei Implantaten . . . . . . . . . . . . . 20
Die Leistungen der DAK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Die wichtigsten Begriffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Tabelle: Leistungen der DAK . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Aufklärungspflicht des Zahnarztes . . . . . . . . . . . . 28
Der Heil- und Kostenplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Die Bonusregelung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Ausnahmeregelung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Die „Härtefallregelung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Die Überforderungsklausel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Probleme mit dem Zahnersatz . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Wer hilft? Ansprechpartner,
Adressen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Herausgeber: DAK
Nagelsweg 27–31, 20097 Hamburg
Internet: www.dak.de
Vorwort.
Zähne symbolisieren Gesundheit, Schönheit, Kraft und Ausdauer. Deshalb sollen
sie möglichst ein Leben lang halten, denn
viel von unserem Wohlbefinden und unserer
Lebensfreude hängen von ihnen ab: Wenn
Sie nicht richtig zubeißen oder kauen können, s­ chmeckt das beste Essen nicht und die
­Verdauung ist gestört.
Zähne machen unser Gesicht unverwechselbar: Sie prägen unser Lachen und unsere
Mimik. Grund genug, diese wertvollen Teile
zu pflegen, Zahn-Krankheiten vorzubeugen
und sie bei Zahnärzten regelmäßig behandeln zu lassen. Mitunter sind die „Dritten“
unvermeidlich. Doch das ist kein Grund für
Trübsal! Die moderne Zahnmedizin und
Zahntechnik haben heute viele Möglichkeiten, Zähne, Brücken und Prothesen individuell in guter Qualität und funktionstüchtig
anzupassen. Sie wissen schon: Damit Sie
auch morgen noch kräftig zubeißen können.
Diese Broschüre informiert Sie darüber,
welche zweckmäßigen und neuen Varianten
es beim Zahnersatz gibt. Welche Materialien sinnvoll sind. Welchen Anteil Ihre DAK
übernimmt und welche Kosten auf Sie selbst
zukommen.
Wir zeigen Ihnen den Weg vom Zahnarztbesuch bis zum fertigen Zahnersatz; und
wie Sie mit dem Bonussystem selbst mithelfen können zu sparen. Natürlich finden
Sie in dieser Broschüre auch Hinweise zu
Härtefallregelungen.
Und wenn es doch mal Probleme mit dem
Zahnersatz und mit der Zahnärztin oder dem
Zahnarzt gibt? Dann sagen wir Ihnen, wer
Ihre Ansprechpartner sind.
Gute Zähne und guter Zahnersatz sind ein
Stück Lebensqualität!
Ihre
Autorin:
Sonnhild Schretzmann
Beratender Zahnarzt: Dr. Cord Tretau
Gestaltung:
Studio Szczesny, Hamburg
Pflege der Dritten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
02
03
VORBEUGUNG
Tiefkariöser Zahn
Gesunder Zahn
Der Zahnaufbau.
04
Die Zähne im Mund sind wie Zwiebeln aus
mehreren Schichten aufgebaut. Würden
wir einen Zahn längs durchtrennen, würden
wir erkennen, dass die oberste Schicht aus
Zahnschmelz besteht, dem härtesten Material im ganzen Körper. Darunter verbirgt sich
eine dickere Schicht aus weicherem Zahnbein, auch Dentin genannt.
Der Übergang vom Zahnschmelz in das
Dentin am Zahnfleischrand wird Zahnhals
genannt. Er wird im gesunden Zustand vom
Zahnfleisch eng umschlossen. Vom Zahnhals
geht der Zahn in die Wurzel – bei Backenzähnen sind es mehrere Wurzeln – über.
Diese Wurzel(n) stecken im Knochen des
Ober- oder Unterkiefers.
Wie in einer Höhle steckt im Dentin eine
Öffnung, die Pulpa oder Zahnmark heißt. Die
darin enthaltenen feinen Blutgefässe und
Nerven, die den Zahn versorgen, reichen bis
in die Kiefer. Backenzähne im hinteren Kieferbereich haben eine breite Kaufläche, die
kleine Grübchen, Fissuren, enthält. In diesen
Fissuren entsteht oft Karies.
Auch der normalerweise nicht sichtbare Teil
des Zahns ist aus Schichten aufgebaut: Um
die Wurzel liegen der Wurzelzement und die
Wurzelhaut. Sie werden vom Zahnhalteapparat, dem Parodont, umgeben.
Vorbeugen ist besser.
Schade, dass wir keine Haie sind! Sie gehören zu den Tieren, denen die Zähne immer
wieder nachwachsen. Bei uns Menschen
bildet sich in der Kindheit zunächst das aus
20 Zähnen bestehende Milchgebiss aus. Als
Erwachsene verfügen wir, einschließlich der
vier Weisheitszähne, über 32 bleibende Zähne. Für sie gilt in besonderer Weise der Satz:
„Vorbeugen ist besser als heilen!“
Individualprophylaxe (IP)
Die Individualprophylaxe ist ein System von
Maßnahmen, das Gesetzgeber, Krankenkassen und Zahnärzte gemeinsam entwickelt
haben, um Karies und Zahnfleischerkrankungen vorzu­beugen. Ziel ist, die vier wichtigsten Säulen der Zahngesundheit, gesunde
Ernährung, richtige Mundhygiene, Kariesprophylaxe und regelmäßiger Besuch beim
Zahnarzt von Kindesbeinen an zu üben.
Der Erfolg dieser Maßnahmen wurde
bereits sichtbar: Die Anzahl der fehlenden oder kariösen Zähne sank seit
1990 bei 12-Jährigen von 5,2 auf 1,7
Zähne.
Individualprophylaxe findet bei Zahnärzten statt. Sie beginnt mit dem
6. Lebensjahr und endet mit dem
vollendeten 18. Lebensjahr. Sie wird
in unterschiedliche zahnärztliche
Behandlungen, die „IP 1“ bis „IP 5“,
eingeteilt.
u
05
PA R O D O N T I T I S
IP1
Der Zahnarzt oder die Zahnärztin prüft hier,
wie das Milchgebiss des Kindes aussieht.
Wie stehen die Zähne, wie viele sind es?
Putzt sich das Kind regelmäßig die Zähne?
IP2
Hier wird über die Ursachen von Karies und
Zahnfleischerkrankungen aufgeklärt. Dem
Kind wird erklärt, was Plaque (Zahnbelag)
ist, wie sie entsteht und möglichst vermieden werden kann. Mundhygiene wird
demonstriert. Dazu kommen Hinweise zur
Ernährung.
IP4
Zahnbeläge werden entfernt. Zur Vorbeugung von Karies können auch FluoridierungsMaßnahmen vorgenommen werden. Fluor
schützt den Zahnschmelz. Es verhindert,
dass Säuren den Zahnschmelz zersetzen.
Säuren werden durch die Bakterien im Mund
erzeugt, beispielsweise nach Lutschen von
Süßigkeiten oder Schokolade.
06
IP5
Auch die sogenannte Fissurenversiegelung,
das Überziehen von Zahngrübchen und
Falten bei hinteren, großen Backenzähnen
(Zähne 6 und 7) mit dünnfließende Versiegelungskunststoffen, gehört zu den Leistungen
der gesetzlichen Krankenkassen für Schüler
und Jugendliche.
Und die Kinder bis zum 6. Lebensjahr? Für
sie gibt es die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (FU).
Diese Untersuchungen beginnen mit dem 30.
Lebensmonat und werden ab dem 6. Lebensjahr in die oben beschriebene Individualprophylaxe übergeleitet.
Die Ziele sind die gleichen: Karies und
Munderkrankungen zu vermeiden. Anfänge
der Zahn- und Mundhygiene werden in der
Gruppenprophylaxe im Kindergarten geübt.
Eltern, deren Kinder keinen Kindergarten
besuchen, sollten ihre Kinder zu ihrem Zahnarzt mitnehmen und sie dort unterweisen
lassen.
Mundhöhlenerkrankungen
und Parodontitis.
Nur wer sich auch für seinen Mund und seine Zähne mitverantwortlich fühlt, wird ein Leben lang mit gesunden Zähnen lachen können.
Tipps zur Zahngesundheit
Selbst wenn in Deutschland Karies bei Kindern und Jugendlichen
stark zurückgeht, haben Erkrankungen des Zahnfleisches und der
Mundhöhle zugenommen: Von den Mundhöhlenerkrankungen sind
besonders Raucher und Menschen mit schwachem Immunsystem
betroffen. Die Zahl der Krebserkrankungen im Mund steigt an. Jede
sichtbare Veränderung des Zahnfleisches, zum Beispiel weiße, rote
oder dunkle Flecken, Beläge im Mund und auf der Zungenseite, Veränderungen der Schleimhaut am Kiefer sollten deshalb unverzüglich
der Zahnärztin/dem Zahnarzt vorgestellt werden.
■■
Regelmäßig Zähne putzen: mindestens 2x am Tag, besser
nach jeder Mahlzeit. Dabei fluoridierte Zahnpasta verwenden. Wenn Zähne putzen nicht möglich ist, durch zuckerfreien Kaugummi den Speichelfluss anregen. Speichel hilft,
die Zähne zu reinigen. Kaugummi ist jedoch kein Ersatz für
das Zähneputzen.
■■
Zahn-Zwischenräume regelmäßig mit Zahnseide oder Interdentalbürsten (Zahnzwischenraum-Bürstchen) säubern,
denn die normale Zahnbürste reicht oft nicht in alle Ecken.
Zum immer größeren Problem wird die Parodontitis, die Erkrankung
des Zahnfleisches/ Zahnhalteapparates. Das Bluten und dann das
Zurückweichen des Zahnfleisches und schließlich das Wackeln der
Zähne wurde lange Zeit als altersbedingt angesehen. Heute weiß
man, auch hier sind – wie bei der Karies – Bakterien im Spiel. Sie
nisten sich in Taschen ein, die sich beim Zurückweichen des Zahnfleisches bilden, und richten dort Unheil an. Immer mehr setzt sich
heute die Erkenntnis durch: Parodontitis ist eine (übertragbare)
Infektionskrankheit. Im Gespräch ist, dass Parodontitis sogar Früh­
geburten und Herzinfarkte auslösen kann.
■■
Süßes fördert Karies. Deshalb sparsam mit Zucker und
Honig umgehen. Nach Süßem Zähne putzen.
■■
Zahnbürsten öfter, möglichst alle 3 Monate, austauschen.
■■
Regelmäßig den Zahnarzt besuchen, halbjährlich in der
Kindheit/Jugend und später mindestens 1x jährlich. Die
zahnärztlichen Untersuchungen sollten Sie sich im Bonusheft bestätigen lassen – dann können Sie eines Tages Geld
sparen.
■■
Mundduschen sind lediglich zusätzliche Hilfen bei der
Mundhygiene, besonders für Stellen, an die eine Zahnbürste
nur schwer herankommt. Auf jeden Fall sollte eine gründliche Zahnreinigung voraus gehen.
Die wirkungsvollste Hilfe dagegen ist die gleichbleibende intensive
Mundhygiene. Wenn das nicht mehr ausreicht, hat die Zahnärztin/
der Zahnarzt andere, langwierige – und teure – Möglichkeiten der
Behandlung.
07
FÜLLUNGEN
Füllungen.
Trotz besserer Zahnpflege werden in
Deutsch­land jährlich von Zahnärzten 85
Millionen Füllungen gelegt, etwa die Hälfte
davon sind Neufüllungen.
Dazu gibt es eine Reihe von Füllmaterialien:
die altbekannten Amal­game, Legierungen
unter anderem aus Silber und Quecksilber in
unterschiedlichen Zusammensetzungen.
Heiß diskutiert, gelten Amalgame auch heute noch unter Fachleuten als geeignetstes
Füllmaterial vor allem für Backenzähne,
welche die Kaulast tragen. Die Diskussion
um Amalgame wird bereits seit über 100
Jahren mehr oder weniger sachlich geführt.
Experten sehen keine Gefahr, außer bei
nachgewiesenen Amalgamallergikern und
bei bestehender Nierenin­suffizienz.
Sogenannte Komposite (Kunststoff­
füllungen) sind neuartige Füllungsmaterialien, die aus der Träger­substanz Kunstharz
und einem Kunststoff bestehen, in den winzige Quarzpartikel eingebracht sind. Komposite können sorgfältig direkt in das Loch
eingearbeitet und schichtweise ausgehärtet
werden. Die Verarbeitung ist schwieriger
als bei Amalgam, was sich in den Kosten
niederschlägt.
Eine andere Möglichkeit Zähne zu füllen ist
das zahnfarbene Kunststoffinlay (Inlay =
individuell angefertigte Einlagefüllung). ­
Der Zahnarzt passt es dem Loch an, härtet
es unter Druck und setzt es ein. Dieses
Material wird bei großen Füllungen verwendet. Es kann gut verarbeitet und funktionsgerecht gestaltet werden.
Für große bis mittlere Löcher in Backenzähnen gelten gegossene Inlays aus Gold oder
Goldlegierung als gute Alternative. Mit
der Verarbeitung von Gold haben Zahnärzte
Langzeiterfahrungen. Gold hat aber den
Nachteil, nicht zahnfarben zu sein und es
muss viel Zahnsubstanz ausgebohrt werden,
um das Inlay zu präparieren und passgerecht
einzusetzen.
Füllungen aus Keramik sind zwar zahnfarben, haben aber auch das Problem, dass
viel Zahnsubstanz geopfert werden muss,
weil Keramikinlays mindestens 1,5 bis 2
Millimeter dick sein müssen. Der Zahnarzt
braucht zum Einsetzen eine aufwendige
­Klebetechnik, deshalb kosten diese Inlays
unter Umständen mehr als gewöhnlich.
Zur Zeit wird in Forschungslaboren noch
an der Entwicklung anderer Füllmaterialien
gearbeitet. Die beste Füllung ist natürlich –
gar keine Füllung.
08
Kostenübernahme bei Füllungen
Plastische Füllungen wie Amalgam- und
Kompositefüllungen (Kunststofffüllungen)
sind sogenannte Vertragsleistungen und
können über die Versichertenkarte abgerechnet werden. Aufgrund der aufwändigeren
Maßnahmen im Zusammenhang mit Kunststofffüllungen hat Ihre Zahnärztin/Ihr
Zahnarzt die Möglichkeit, private Mehrkosten zu berechnen. Über diese Mehrkosten
muss vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden.
Die Versorgung mit Inlays ist grundsätz­
lich eine Privatleistung. Handelt es sich um
einen behandlungsbedürftigen Zahn, der
mit einem Inlay versorgt werden soll, kann
Ihre Zahnärztin/Ihr Zahnarzt über die Versichertenkarte die Kosten abrechnen, die für
eine plastische Füllung zu Lasten der DAK
berechnungsfähig gewesen wären.
Eine Ausnahmeregelung gilt immer
dann, wenn per Allergietest (Epikutan)
eine Allergie gegen Inhaltsstoffe der
plastischen Füllmaterialien nachgewiesen wurde oder eine schwere Niereninsuffizienz besteht.
Erfolgt die Neuversorgung im Rahmen
einer Wunschbehandlung, müssen Sie
die entstehenden Kosten insgesamt
selbst tragen.
Sollten Sie zu diesem Thema zusätzlichen Informationsbedarf haben,
so wenden Sie sich bitte an Ihre
Zahnärztin/Ihren Zahnarzt oder an Ihr
DAK-Servicezentrum.
Orangensaft und Zähne putzen
Wenn Sie ein Fan von Orangen- und Zitronensäften sind, sollten Sie sich nicht unmittelbar vor oder nach dem Trinken die Zähne
putzen. Die Säfte der Zitrusfrüchte enthalten
Säuren, die die Zahnsubstanz angreifen und
den Zahnschmelz weich machen. Zahnschäden könnten auftreten, wie Studien an der
Gießener Universität jüngst ergaben. Mindestens eine halbe Stunde zwischen dem
Trinken und dem Putzen verstreichen lassen,
um eine Remineralisation aus dem Speichel
zu ermöglichen. Am besten den Mund nach
dem Trinken mit Wasser ausspülen.
09
KRONEN UND BRÜCKEN
Vollgusskrone
Verblendkrone
Teleskopkrone
Kronen und Brücken.
Ist ein Loch im Zahn nicht mehr zu füllen,
wird Zahnersatz notwendig; am besten
­solcher, den man in Material und Farbe
nicht als „Ersatz“ erkennt.
Wenn nur ein Einzelzahn beschädigt ist,
kann er mit einer Krone versorgt werden.
Bei Zahnlücken werden Brücken eingesetzt. Kronen und Brücken sind festsitzender
Zahnersatz. Ist der Kiefer weitgehend zahnlos, wird eine Teil- oder Totalprothese
unumgänglich. Teilprothesen können auch
mit festsitzendem Zahnersatz wie Kronen
und Brücken kombiniert werden. In diesem
Fall spricht man von festsitzendem/herausnehmbarem Zahnersatz.
Kronen
Die Krone ist die kleinste und häufigste
Form des Zahnersatzes: In Deutschland werden – nach neuesten Angaben – jährlich 10
Millionen Zähne überkront. Dazu muss ein
gesunder Zahnstumpf vorhanden sein, der
mit unterschiedlichen Formen von Kronen
versorgt werden kann: Es gibt Teilkronen,
Vollgusskronen, Verblendkronen, Mantel­
kronen und Stiftkronen.
10
Die Teilkrone ist die Vorstufe zur „richtigen“ Zahnkrone. Sie wird eingepasst,
wenn eine Füllung bzw. ein Inlay nicht mehr
ausreichend, eine Krone aber noch nicht
notwendig ist. Oft sind dann der größte Teil
der Kaufläche oder seitliche Anteile des
Zahns zerstört. Teilkronen können aus Gold
bzw. aus Nichtedelmetalllegierungen oder
Keramik gefertigt und auf dem Zahnstumpf
befestigt werden.
Eine Vollgusskrone ist die stabilste und
häufigste Form einer Zahnkrone. Der aus
Metall gegossene Zahnersatz hat sich jahrzehntelang als Standardversorgung bewährt.
Die eingesetzten Legierun­gen reichen von
Nichtedelmetallen bis zu Gold und neuerdings auch Titan, dem Material, das wir aus
der Weltraumforschung kennen.
Sollen sichtbare Zähne überkront werden, bietet sich die Verblendkrone an.
Dabei werden die gegossenen Kronen im
sichtbaren Bereich mit einer zahnfarbenen
Schicht aus Kunststoff oder Keramik
verblendet.
Die Mantelkrone wird überwiegend zum
Überkronen von Frontzähnen eingesetzt und
besteht komplett aus Kunststoff oder Keramik, sie ist also metallfrei. Eine nur noch
selten gefertigte Mantel-Kronenart ist die
Jacketkrone aus Porzellan. Porzellan wird
heute durch haltbarere Materialien ersetzt.
Hier ist beispielsweise die Kera-Platinkrone
zu nennen. Bei dieser Kronenart wird auf
eine dünne Metallfolie eine Keramikkrone
aufgesetzt.
Wenn der Zahn zerstört, die Zahnwurzel
aber noch erhaltenswürdig ist, bietet sich
die Stiftkrone an. Ein vorgefertigter oder
geschraubter Metallstift wird im Wurzelkanal verankert und darauf eine Mantel- oder
Verblend- bzw. Vollgusskrone gesetzt.
Ist eine festsitzende / herausnehmbare Prothesenversorgung notwendig, wird häufig
eine Teleskopkrone gewählt. Sie wird
vorwiegend dann angewendet, wenn bei
einer umfangreichen Prothesenversorgung
auf Klammern verzichtet und die zur Überkronung vorgesehenen Zähne zusätzlich
geschützt werden sollen.
Die Teleskopkrone setzt sich aus einem
Unterteil, das auf den Zahnstumpf zementiert wird, und einer Überkrone zusammen.
Die Überkrone ist fest mit der Prothese oder
dem Brückenglied verbunden. Die Haltefunktion ergibt sich aus der Gestaltung der
Über- und Unterkrone zueinander (Reibung).
Derartiger Zahnersatz ist bis auf die Unterkrone herausnehmbar.
Vorteil
Bei dieser Versorgungsform kann auf
Klammern verzichtet werden.
Nachteil
Eine grazile Gestaltung ist durch die
Doppelkrone mitunter nicht möglich.
11
KRONEN UND BRÜCKEN
Verblendbrücke
Neue Materialien bei Kronen
Hochfeste Spezialkeramik mit Handelsnamen
wie beispielsweise Empress2, In Ceram,
Pro-Cera, Cerec und Dicor können heute
auch im Seitenzahnbereich als Alternative
zu den oben genannten Kronen verwendet
werden. Wie jede andere Krone werden die
Keramikkronen mit Zement befestigt. Klebt
man sie mit Komposit auf den beschliffenen
Zahn, gehen sie mit diesem eine noch
festere Verbindung ein. Solche Kronen sind
aufwändig und daher teuer. Möglichkeiten
der Kostenbeteiligung der DAK siehe Tabelle
ab Seite 24.
Bei Veneers, die auch Laminates, Schalenkronen, Facings oder Facetten genannt
werden, handelt es sich um sogenannte
Verblendschalen, die überwiegend dort
zum Einsatz kommen, wo ästhetische
Fak­toren im Vordergrund stehen. So z.B.
bei Verfärbungen und oberflächlichen
Schmelzdefekten. Es handelt sich hierbei
um hauchdünne Keramikschalen, die auf die
Zahnoberfläche aufgeklebt werden. Veneers
gehören zur ästhetischen Zahnheilkunde und
sind daher keine Leistung der gesetzlichen
Krankenversicherung, so dass eine Kostenbeteiligung durch die DAK für eine solche
Versorgungsform ausscheidet.
12
Kunststoffverblendung
Keramikverblendung
Brücken
Wenn im Ober- oder Unterkiefer oder in
beiden Kiefern mehrere Zähne fehlen, sollte
man nicht allzu lange warten, um diese
Lücken zu schließen.
Inlaybrücken sind mit zwei Inlays in den
Nachbarzähnen der zu überbrückenden Lücke
verankert. Zwischen den Inlays schwebt das
Brückenglied.
Unser Gebiss befindet sich solange im
Gleich­gewicht, bis eine Lücke entsteht. Mit
jeder Lücke entsteht eine Fehlbelastung der
verbleibenden Zähne und der Kiefergelenke.
Die Lebensdauer der Zähne wird zusätzlich
beeinträchtigt und die Stabilität des gesamten Systems kann verloren gehen.
Der Vorteil: Der gesunde Zahn wird
nicht abgeschliffen, sondern ausgebohrt. Gesunde Zahnsubstanz bleibt
erhalten. Die Inlaybrücke kann auch
verblendet sein.
Der Zahnarzt kann Brücken einsetzen, wenn
Lücken in den Zahnreihen bestehen. Voraussetzung ist, dass stabile Nachbarzähne
vorhanden sind, an denen die Brücke verankert werden kann. Diese Zähne werden als
Brückenanker oder Brückenpfeiler bezeichnet. Brücken lassen sich fest verankern oder
abnehmbar konstru­ieren.
Brücken gehören zum langlebigen Zahnersatz: In einer neueren Studie wurde festgestellt, dass fünf Jahre nach der Eingliederung 98 Prozent aller Brücken intakt waren,
nach Ablauf von 15 Jahren immerhin noch
zwei Drittel.
Brücken haben auch als Zahnersatz unterschiedliche Funktionen und Formen. Es gibt
Schwebebrücken und Verblendbrücken.
Schwebebrücken werden besonders im
­hinteren Bereich des Kiefers eingesetzt,
wo man sie normalerweise nicht sieht. Die
Anker bestehen aus mindestens zwei Gusskronen, über der zu versorgenden Lücke
„schwebt“ eine aus Metall gegossene
­Brücke, die aber nicht auf dem Kiefer aufliegt.
Teleskopbrücke
Verblendbrücken werden vor allem im
sichtbaren Teil des Gebisses verwendet.
Damit sie nicht als „Ersatz“ erkennbar sind,
wird das Metallgerüst im sichtbaren Teil der
Brücke mit Kunststoff oder Keramik verblendet. In diesem Fall liegt das Brückenglied
auf der Schleimhaut auf, ohne sie jedoch
vollständig zu bedecken.
Mitunter ist ein Restgebiss vorhanden, für
das sich eine umfangreiche Versorgung mit
einer Teleskopbrücke aus festsitzendem/
herausnehmbaren Zahnersatz anbietet. Der
Zahnersatz ist zwar herausnehmbar, aber die
vielfach als unangenehm empfundene Prothesengestaltung mit einer Modellgussbasis
(Erläuterung S. 16) wird vermieden.
Bioverträglichkeit von Zahnersatz
Die Allergiker unter Ihnen werden sich für die Bioverträglichkeit der Zahnmaterialien interessieren. Doch keine Bange: In
Deutschland müssen die Hersteller von Zahnersatzmaterialien
nachweisen, dass ihre Produkte nicht allergen wirken und keine die Zellen schädigenden Stoffe abgeben. Dieser Nachweis
ist durch Prüfverfahren in vitro (im Reagenzglas) und/oder im
Tierversuch zu führen, noch bevor die Hersteller ihre Produkte
auf den Markt bringen. Die Prüfergebnisse sind mit den Unterlagen zur Zertifizierung als Medizinprodukte der Risikogruppe
II, zu denen die Zahnersatzmaterialien gehören, den nationalen Stellen für Prüf-, Zertifizierungs- oder Überwachungsaufgaben vorzulegen, beispielsweise dem TÜV Rheinland/
Berlin-Brandenburg.
Dentallabore sollten sogenannte „Konformitätserklärungen“
abgeben. Das heißt, sie weisen in der Laborrechnung aus,
welche Dentallegierung verarbeitet wurde. Diese Erklärung
liegt der Zahnarztabrechnung bei. Bei der prothetischen Versorgung sollten Patienten und Zahnärztin/Zahnarzt darauf
achten, dass einheitliche Metalle verwendet werden.
Der Vorteil: Schwebebrücken sind
hygienischer, da sich Speise­reste
nicht unter der Brücke festsetzen können, die Reinigung ist einfach.
13
PROTHESEN
Neue Herstellungs- und
Versorgungsarten bei Brücken
Die Adhäsivbrücke (Klebebrücke) kann man
sich wie einen Ersatzzahn mit Flügeln vorstellen. Dabei wird der nicht sichtbare Teil
der Brückenpfeilerzähne beschliffen und
daran ein Verankerungselement geklebt,
an dem das Brückenglied hängt.
Adhäsivbrücke
Vorteil: Nur wenig Zahnschmelz
muss abgeschliffen werden. Die Klebebrücke ist vor allem als Zahnersatz
bei Kindern und J­ ugendlichen zu
empfehlen.
Prothesen.
Hiervon gibt es herausnehmbare und
kombiniert festsitzende/herausnehmbare
Varianten. Ist der Kiefer bereits zahnlos,
kommt eine Totalprothese infrage. Sind in
einem Kiefer noch Restzähne vorhanden, ist
eine Teilprothese möglich. Entscheiden Sie
gemeinsam mit Ihrem Zahnarzt anhand der
konkreten Mundsituation, was für Sie das
Richtige ist.
Die Teilprothese
Teilprothesen bestehen aus einer Prothesenbasis, die aus Kunststoff oder Metallguss
hergestellt werden kann, sowie Halte- und
Stützelementen (Klammern).
Bei einer Prothesenbasis aus Kunststoff
werden gebogene bzw. gegossene Klammern angebracht. Solche Kunststoffprothesen werden heute fast nur noch
als Zwischen­lösung, etwa sechs bis acht
Wochen, eingesetzt oder bis die Wundausheilung nach einer Zahnentfernung eine
endgültige Versorgung zulässt. Es handelt
sich um sogenannte Interimsversorgungen.
14
Bei einer Modellgussprothese werden die
Halte- und Stützelemente in einem Stück aus
Metall (Chrom-Kobalt-Legierung) gegossen.
Auf der jeweiligen Prothesenbasis werden
Keramik- oder Kunststoffzähne angebracht.
Modellgussprothesen sind ein kostengünstiger Zahnersatz und gelten in der Zahnprothetik als Standardversorgung. Die Pflege
der Prothese ist leicht zu handhaben, das
Einsetzen und Herausnehmen ebenfalls.
Bei den Modellgussprothesen sind die Guss­
klammern starr und geben bei Kaudruck
nicht nach. Ein großer Vorteil der Modellgussprothese mit Klammern ist, dass sie
sich bei Verlust zusätzlicher Zähne erweitern
lässt.
Kombinierte Versorgungen
Wird im Rahmen einer prothetischen Versorgung sowohl festsitzender als auch herausnehmbarer Zahnersatz geplant, der miteinander verbunden ist, spricht man von einer
kombinierten Versorgung, auch von „festsitzendem / herausnehmbarem Zahnersatz“.
Man kann sich das vorstellen wie bei einem
Schloss und dem dazugehörigen Schlüssel.
Die Kronen, die mit einem Teil der Verbindungsvorrichtung, dem „Schloss“, versehen
sind, werden fest zementiert. Die Prothese,
die das Gegenstück, „den Schüssel“, trägt,
wird an der Krone verankert.
Diese hochwertige Versorgungsform hat ihre
Vorzüge, beispielsweise den Verzicht auf
Klammern und eine gleichmäßige Verteilung
der Kaulast. Deshalb stellt sie eine bevorzugte Versorgungsform dar.
15
PROTHESEN
Teleskopprothese
Festsitzende/herausnehmbare Prothesen
Zu den Möglichkeiten eines festsitzenden/herausnehmbaren
Zahnersatzes gehören zum Beispiel: Teleskopprothesen, Geschiebe-, Knopfanker-, Steg- oder Riegel-Modellgussprothesen und
Cover-Denture-Prothesen.
Teleskopprothese:
Halteelement ist eine Teleskopkrone. Das Sekundärteil der Teleskopprothese ist mit der herausnehmbaren Prothese verbunden.
Geschiebe-Verbindung
herausnehmbaren Prothese hängt, ein. Hier besteht der gleiche
Nachteil wie bei der Geschiebe-Modellgussprothese.
Steg-Modellgussprothese:
Stege sind festsitzende, balkenförmige Verbindungselemente, die
eine Zahnlücke überspannen und zwischen zwei Kronen befestigt
sind. Sie werden in Verbindung mit dem sogenannten Stegreiter
angewendet, der an der entsprechenden Stelle in der Teilprothese
eingearbeitet wird und als Bindeglied zwischen festsitzender Stegverbindung und herausnehmbarer Prothese dient.
Die Vorteile sind: leichtes Einsetzen und Herausnehmen der
Prothese, gute Möglichkeit der Reinigung, auch noch nach
Jahren gute Haftkraft. Bei späterem Zahnverlust kann die Prothese ggf. umgearbeitet werden.
Riegel-Modellgussprothese:
Als Befestigungselement dient ein Riegel, der, ähnlich wie bei der
Geschiebe-Modellgussprothese, die Funktion von Schlüssel und
Schloss hat. Auch bei dieser Versorgung ist eine Prothesenerweiterung nur bedingt möglich.
Geschiebe-Modellgussprothese:
An der Krone ist ein Geschiebe befestigt, das wie Schloss und
Schlüssel mit einem zweiten Geschiebeteil an der herausnehmbaren
Zahnprothese einrastet.
Cover-Denture-Prothese:
Sie sieht aus wie eine Totalprothese, darunter verstecken sich Teleskopkronen als Halteelemente. Diese Versorgungsform eignet sich
besonders bei stark reduziertem Restgebiss.
Nachteil: die Prothese lässt sich nach eventuellem Zahnverlust nur bedingt erweitern.
Knopfanker-Modellgussprothese:
Eine Art Druckknopf ist das Halteelement. Der Knopf, meist an
der Krone befestigt, rastet in ein ringförmiges Teil, das an der
16
Die Totalprothese
Eine Totalprothese wird erforderlich, wenn im Kiefer kein Zahn mehr
vorhanden ist. Sie saugt sich auf der Schleimhaut des Kieferkamms
fest. Der Zahnarzt bezeichnet das als „schleimhautgelagert“. Es
funktioniert allerdings nur, wenn die Prothese präzise aufsitzt und
nicht wackelt.
Steg-Verbindung
Wenn die Prothese drückt oder wackelt
Ist der Sitz der Prothese nicht optimal, kann es mitunter zu Druckstellen kommen. Druckstellen, weißlich entzündete Flecken auf dem
Kieferknochen, entstehen durch einen mechanischen Reiz, wenn die
Prothesenbasis nicht passgenau auf dem Kiefer aufliegt. Sehr häufig
treten Druckstellen nach der Eingliederung einer neuen Prothese – in
der Gewöhnungsphase – auf. Durch Nacharbeiten der Prothese können Druckstellen beseitigt werden.
Totalprothesen im Oberkiefer halten im allgemeinen besser als
auf dem u-förmigen, schmalen Kieferkamm im Unterkiefer. Dies
liegt unter anderem an der Kieferform und an der ausgeprägteren
Schleimhaut des Oberkiefers.
Der Gebrauch von Haftmitteln sollte immer nur dann erfolgen, wenn
auf andere Weise der Halt der Prothese nicht mehr verbessert werden kann.
Das Anpassen einer Totalprothese und das Akzeptieren und Wohlfühlen mit den Dritten kann ein wochenlanger Prozess sein, bei dem
eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Patient und Zahnarzt
sehr wichtig ist. Die Gewöhnung an die Prothese dauert oft einige
Zeit. Und Sie sollten sich nicht davor scheuen, das Sprechen mit dem
neuen Zahnersatz zu üben.
Auch im Zusammenhang mit der Versorgung durch Teilprothesen
können die beschriebenen Beschwerden auftreten. In diesen Fällen
wenden Sie sich bitte ebenfalls vertrauensvoll an den Zahnarzt.
Durch den ständigen Druck der Prothese kann mit der Zeit der Kieferknochen schwinden und die Prothese wackelt. Oftmals passiert das nach einem Gewichtsverlust, beispielsweise nach einem
Krankenhausaufenthalt. Wird das ursprüngliche Gewicht wieder
erreicht, sitzt auch die Prothese wieder besser. Sollte allerdings der
feste Halt der Prothese nicht mehr gegeben sein, so sollte durch
Ihre Zahnärztin/Ihren Zahnarzt geprüft werden, ob durch Unterfütterungsmaßnahmen eine Verbesserung der Situation erzielt werden
kann. In diesem Fall wird die Prothese in dem Bereich, in dem die
Prothesenbasis nicht mehr auf dem Kiefer aufliegt, mit Kunststoff
unterlegt.
17
I M P L A N TAT E
Pflege der Dritten.
18
■■
Dritte Zähne brauchen mindestens so viel Pflege wie die natürlichen.
■■
Grundsätzlich werden auch die Dritten am besten mit Wasser und Zahnbürste gereinigt,
eigentlich nach jeder Mahlzeit.
■■
Kleiner, herausnehmbarer Zahnersatz sollte über dem geschlossenen Waschbecken
gesäubert werden, damit er nicht im Ausguss verschwindet. Lassen Sie Wasser ins
Waschbecken oder legen Sie zum Reinigen ein Handtuch darunter.
■■
Reinigungstabletten sollten nur eine zusätzliche Hilfe sein und nicht die Reinigung der
Prothese von Hand ersetzen.
■■
Partieller Zahnersatz sollte nach der Pflege auch nachts getragen werden.
■■
Auch für Prothesenträger ist der ständige Besuch bei der Zahnärztin/beim Zahnarzt
unerlässlich. Sie beseitigen beispielsweise professionell Zahnbeläge, die sich auch auf
den Dritten bilden. Darüber hinaus erkennen sie frühzeitig Veränderungen an der Mundschleimhaut, die möglicherweise behandlungsbedürftig sind.
■■
Die Pflegeutensilien sind die gleichen wie bei natürlichen Zähnen: Zahnbürste, Spezialzahnpasta oder Interdental­bürstchen.
■■
Haftmittel oder nicht, das ist eine Streitfrage, die jeder für sich entscheiden muss. Prin­
zipiell muss eine Totalprothese so gut sitzen, dass Haftmittel nicht unbedingt nötig sind.
Implantate.
Bei Verlust von Zähnen oder völliger Zahnlosigkeit gibt es auch die Möglichkeit,
festen oder herausnehmbaren Zahnersatz
im Mund an künstlichen Zahnwurzeln zu
verankern. Das sind „Implantate“. Implantatversorgungen sind aufwendig und kostenintensiv. Seit 1982 sind in Deutschland einige
­Millionen Implantate gesetzt worden.
Zur Implantation muss der Kieferknochen
bei örtlicher Betäubung operiert werden.
Je nach Zahnverlust kann der Zahnarzt ein
oder mehrere künstliche Wurzeln im Kiefer
einsetzen. Nach einer Einheilungsphase
können auf den künstlichen Wurzeln Einzel­
zähne, Brücken oder Totalprothesen
verankert werden.
Ihre Vorteile sind, dass die Nachbarzähne
nicht wie bei einer Brücke beschliffen und
damit in Mitleidenschaft gezogen werden.
Vorteile sind weiter, dass Implantate langlebig sind, sicher und fest sitzen, bei sportlichen Aktivitäten keine Beeinträchtigung
besteht, Ästhetik, Mimik und Aussprache
nicht verändert werden.
Ob ein Implantat sinnvoll ist, hängt beispielsweise vom Alter des Patienten, seiner Kiefer­
knochenqualität, der individuellen Mundhygiene und Belastungssituation ab, welcher
der Patient ausgesetzt ist. Bestimmte Vor­
er­k rankungen wie Diabetes oder Rheuma
lassen eine Implantatversorgung manchmal
nicht zu. Bei Patienten mit schwindenden
Kieferknochen (Atrophie) können Implantate
unter Umständen zu einer Verbesserung der
Situation führen.
Allerdings eignen sich für das Einsetzen
künstlicher Zahnwurzeln vor allem gesunde
Kieferknochen, die einen ausreichenden Halt
bieten.
Es gibt eine Reihe unterschiedlicher Implantatsysteme: Solche, bei denen die fertigen
neuen Zähne schnell auf die Wurzeln aus
Titan aufgesetzt werden und solche – das
ist die Mehrzahl – die erst nach einer Einheilungsphase von drei bis sechs Monaten
aufgesetzt werden.
Für das Einbringen von Implantaten ist eine
besondere fachliche Qualifikation des Zahnarztes und eine sehr sorgfältige Mundhygiene des Patienten erforderlich.
Bei jungen Menschen ist es angebracht,
beispielsweise nach Sportunfällen oder bei
nicht angelegten Zähnen langlebige Implantate zu verankern.
19
DAK LEISTUNGEN
Vier Phasen der Implatation
1. Phase
Eröffnen des
Zahnfleisches
2. Phase
Einbringen des
Implantates,
Einheilungsphase
3. Phase
Implantat wird frei­
gelegt und der Implantataufbau wird in das
Implantat geschraubt.
4. Phase
Zahnersatz (Krone)
wird auf Implantat­
aufbau eingegliedert.
Kostenübernahme bei Implantaten
Implantatversorgungen sind in der Regel keine Leistungen der gesetzlichen
Krankenversicherung. Sie wurden – bis auf einige Ausnahmefälle – durch den
Gesetzgeber definitiv aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen
ausgeschlossen.
Ausnahmeregelungen für eine Implantatversorgung wurden für besonders
schwere Fälle geschaffen, so bei Vorliegen von größeren Kiefer- und Gesichtsdefekten z.B. nach Tumoroperationen, bei Unfallverletzungen oder auch bei
angeborenen Kieferfehlbildungen. Voraussetzung für eine Leistungsgewährung
in diesen Fällen ist, dass eine konventionelle prothetische Versorgung ohne
Implantate nicht möglich ist.
Die Leistungen der DAK.
Zunächst ein paar Sätze zum Leistungsrecht
der DAK. So wie fast jede Berufsbranche,
hat auch die Sozialversicherung ihre eigenen
Sprachregelungen. Im folgenden Teil wollen wir Sie mit diesen für Sie wichtigen
Begriffen bekannt machen.
Vertragszahnärzte
„Zahnarzt Dieter Krause“ steht auf dem
Praxisschild und darunter „Alle Kassen“.
Sie stehen vor der Praxis eines sogenannten
Vertragszahnarztes. Das sind die Zahnärzte,
mit denen die gesetzlichen Krankenkassen,
auch die DAK, Verträge über die Versorgung
ihrer Mitglieder abgeschlossen haben.
Ein wichtiger Grundsatz für alle Leistungen
der gesetzlichen Krankenkassen lautet: Die
Leistungen, die ein Mitglied in Anspruch
nehmen kann, müssen zweckmäßig und
ausreichend sein und dem Gebot der Wirtschaftlichkeit gehorchen. Das gilt auch
für den Zahnersatz. Deshalb sind nicht alle
der im vorangegangenen Teil beschriebenen
Möglichkeiten für Zahnersatz auch zugleich
Leistungen, die von der Gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden.
20
Vertragsleistungen
Das sind alle im Leistungskatalog der
­K rankenkassen festgelegten zahnärztlichen
Versorgungsformen. Mitunter wird auch der
Begriff „Sachleistungen“ verwendet.
Dazu gehören beim Zahnersatz Zahnkronen
und Brücken, beispielsweise zur Versorgung
von bis zu vier fehlenden Zähnen je Kiefer
beziehungsweise bis zu drei fehlenden
­Z ähnen im Seitenzahnbereich (ab Zahn 4).
Bei den kombinierten Versorgungen (festsitzender / herausnehmbarer Zahnersatz)
sind Teleskopkronen nur bei bestimmten
Befundsituationen Vertragsleistung (s. Seite
27). Andere Verbindungsvorrichtungen wie
Geschiebe oder Riegel sind außervertragliche Leistungen. Totalprothesen sind Vertragsleistungen der Kranken­kasse.
Entnehmen Sie Erläuterungen zu Versorgungsformen und zum Leistungsrecht der DAK auch den Tabellen ab
Seite 24.
Außervertragliche Leistungen
Das sind alle Versorgungen mit Zahnersatz,
die über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen hinaus gehen. Die
anfallenden Mehrkosten sind von Ihnen
selbst zu tragen. Dafür unterschreiben
Sie bei der Zahnärztin/beim Zahnarzt vor
Behandlungsbeginn eine Vereinbarung
über zusätzliche private Kosten.
Ihnen schwirrt der Kopf nach so vielen Fachbegriffen? Fragen Sie vertrauensvoll in Ihrem
DAK-Servicezentrum oder bei Ihrer Zahnärztin/Ihrem Zahnarzt nach. Der Zahnarzt
ist sogar zur Aufklärung verpflichtet (siehe
Seite 29).
21
DA K- L E IS T UNGE N
Leistungen der DAK bei Zahnersatz
Seit dem 1.1.2005 beteiligt sich die DAK
an den Kosten für einen medizinisch notwendigen Zahnersatz mit einem befundorientierten Festzuschuss. Unter „Befund“
ist jeweils das Ergebnis einer zahnmedizinischen Untersuchung zu verstehen. Also
z.B. ein ,,überkronungsbedürftiger Zahn“
oder ein „fehlender Zahn“.
Aus einer Vielzahl von möglichen Befunden
wurden die sogenannten Regelversorgungen
bestimmt. Diesen Regelversorgungen wurde
dann ein fester Betrag zugeordnet und dieser Betrag wird als Festzuschuss bezeichnet.
Der Festzuschuss beträgt ca. 50% der durchschnittlichen zahnärztlichen und zahntechnischen Kosten für eine Regelversorgung.
22
Die Festzuschussregelung hat den Vorteil,
dass der Zuschuss auch dann gewährt wird,
wenn sich Patienten für eine aufwändigere
und teurere Behandlung entscheiden. Entscheidet sich beispielsweise ein Patient für
einen festsitzenden implantatgetragenen
Zahnersatz statt einer herausnehmbaren
Prothese, so besteht auch hierfür jetzt ein
Anspruch auf einen Festzuschuss. In der
Vergangenheit durfte die DAK für implantatgetragenen Zahnersatz keinen Zuschuss
leisten.
Tabelle: Leistungen der DAK
Die Angaben zur Leistungsmöglichkeit der
DAK gelten immer dann, wenn Sie einen
Vertragszahnarzt in Anspruch genommen
haben (siehe Seite 24 – 27).
Vertragsleistung bedeutet bei Zahnersatz
und Zahnkronen einen befundorientierten
Festzuschuss zu den Behandlungskosten.
Ihren Eigenanteil können Sie durch die
Bonusregelung noch einmal senken (siehe
Seite 31-32).
23
DA K- L E IS T UNGE N
Versorgungsnotwendigkeit
Vertragliche
Versorgungsmöglichkeiten
Leistungsmöglichkeiten
der DAK
„Vorteile und Nachteile“
Versorgungsnotwendigkeit
Private
Versorgungsmöglichkeiten
Leistungsmöglichkeiten
der DAK
„Vorteile und Nachteile“
Überkronung eines oder
mehrerer Zähne
Teilkrone
Vertragsleistung = Festzuschuss
Bei einer Teilüberkronung wird
gesunde Zahnsubstanz erhalten
Ersatz eines fehlenden Zahnes
bei einer zahnbegrenzten Lücke
Inlaybrücke
Keine Vertragsleistung
Vollgusskrone
Vertragsleistung = Festzuschuss
Stabilste Art der
Kronenversorgung
Bei dieser Art der
Brückenversorgung wird
ein Großteil der gesunden
Zahnsubstanz erhalten.
Verblendungen
Vertragsleistung = Festzuschuss
Verblendungen aus Kunststoff
sind zwar kostengünstiger
aber empfindlicher aufgrund
farblicher Veränderungen und
Abnutzungen als Verblendungen
aus Keramik.
Einzelzahnimplantate
Keine Vertragsleistung Bei
den Implantatkosten ist eine
Kostenbeteiligung durch die
DAK nicht möglich.
Durch die Implantation wird
die gesunde Zahnsubstanz der
ansonsten zu beschleifenden
Pfeilerzähne für eine Brücke
erhalten.
Versorgungsnotwendigkeit
Vertragliche
Versorgungsmöglichkeiten
Leistungsmöglichkeiten
der DAK
„Vorteile und Nachteile“
Ersatz mehrerer Zähne
Festsitzender Zahnersatz
Vollgussbrücken
Vertragsleistung = Festzuschuss
Ggf. müssen gesunde Zähne
als Pfeilerzähne für die Brücke
beschliffen werden.
Versorgungsnotwendigkeit
Ersatz eines fehlenden Zahnes
bei einer zahnbegrenzten Lücke
■■
Kunststoff
■■
Keramik
■■
bis zum 5. Zahn im
Oberkiefer, bzw. bis zum
4. Zahn im Unterkiefer
im vestibulären* Bereich
der Krone für den o. g.
Zahnbereich
Vertragliche
Versorgungsmöglichkeiten
Leistungsmöglichkeiten
der DAK
„Vorteile und Nachteile“
Brücke mit Teilkronen
Vertragsleistung = Festzuschuss
Bei dieser Art der
Brückenversorgung wird
ein Großteil der gesunden
Zahnsubstanz erhalten.
Vollgussbrücke
Vertragsleistung = Festzuschuss
Stabilste Art der
Brückenversorgung
Verblendungen
Vertragsleistung = Festzuschuss
Verblendungen aus Kunststoff
sind zwar kostengünstiger,
aber empfindlicher aufgrund
farblicher Veränderungen
und Abnutzungen als
Keramikverblendungen. Für
alle Brücken gilt: Ggf. müssen
gesunde Zähne als Pfeilerzähne
für die Brücke beschliffen
werden.
■■
Kunststoff
■■
Keramik
■■
bis zum 5. Zahn im
Oberkiefer, bzw. bis zum 4.
Zahn im Unterkiefer und im
vestibulären* Bereich der
Krone / des Brückengliedes
für den o. g. Zahnbereich
Versorgungsnotwendigkeit
Vertragliche
Versorgungsmöglichkeiten
Leistungsmöglichkeiten
der DAK
„Vorteile und Nachteile“
Ersatz eines fehlenden Zahnes
bei einer zahnbegrenzten Lücke
Adhäsivbrücke mit Metallgerüst
Vertragsleistung = Festzuschuss
bei Jugendlichen zwischen 14
und 20 Jahren
Gesunde Pfeilerzähne
müssen nur geringfügig
angeschliffen werden. Diese
Brückenversorgung eignet sich
besonders bei Kindern und
Jugendlichen, kann heutzutage
aber auch im Bereich der
Erwachsenenversorgung zum
Einsatz kommen.
■■
nur im Frontzahnbereich zum
Ersatz eines Zahnes
■■
nur bei karies- und
füllungfreien Pfeilerzähnen
* Bezeichnung der Zahnfläche, die der Lippe, der Wange zugewandt ist
24
bis zu 3 Brückenglieder in
einem Seitenzahnbereich (ab
Zahn 4) oder 4 Brückenglieder
im gesamten Kiefer sind
Vertragsleistung.
Bei umfangreichen
Brückenversorgungen können
private Mehrkosten durch
zusätzliche Brückenglieder
entstehen.
Verblendungen
■■
Kunststoff
■■
Keramik
Vertragsleistung = Festzuschuss
■■
bis zum 5. Zahn im
Oberkiefer, bzw. bis zum 4.
Zahn im Unterkiefer und im
vestibulären* Bereich der
Krone / des Brückengliedes
für den o. g. Zahnbereich
Verblendungen aus Kunststoff
sind zwar kostengünstiger,
aber empfindlicher aufgrund
farblicher Veränderungen
und Abnutzungen als
Keramikverblendungen. Unter
kosmetischen Aspekten ist
die verblendete Brücke die
bevorzugte Lückenversorgung.
Zahnersatz auf Implantaten
Festzuschuss für den
Zahnersatz, keine
Kostenbeteiligung an den
implantol. Leistungen
Komfortversorgung. Möglichkeit
einer festsitzenden Versorgung
statt eines herausnehmbaren
Zahnersatzes.
Herausnehmbarer
Zahnersatz
Kunststoffprothese mit
Klammern
Ist als Übergangsversorgung
Vertragsleistung, sonst nur
bei besonderer Begründung
Festzuschuss
Nur als Übergangsversorgung,
z.B. nach Zahnentfernungen
geeignet. Hält aufgrund der
Kunststoffbasis nur bedingt
größeren Kaudruck aus.
* Bezeichnung der Zahnfläche, die der Lippe, der Wange zugewandt ist
25
DA K- L E IS T UNGE N
Versorgungsnotwendigkeit
Vertragliche
Versorgungsmöglichkeiten
Leistungsmöglichkeiten
der DAK
„Vorteile und Nachteile“
Ersatz mehrerer Zähne
Herausnehmbarer
Zahnersatz
Modellgussprothese mit
Klammern
Vertragsleistung = Festzuschuss
Prothese lässt sich leicht
erweitern, falls zu einem
späteren Zeitpunkt zusätzliche
Zähne entfernt werden müssen.
Kosmetische Einschränkungen,
weil ggf. Klammern sichtbar
sind. Modellgussprothesen
können die verbliebenen Zähne
und den Zahnhalteapparat
schädigen.
Kombinierter festsitzend/
herausnehmbarer
Zahnersatz
zum Beispiel: 4 Kronen mit
2 Verbindungsvorrichtungen
(z.B. Geschiebe, Riegel)
und herausnehmbare
Modellgussprothese
Vertragsleistung = Festzuschuss
Aufgrund der
Verbindungsvorrichtungen
kann auf Klammern verzichtet
werden. Ggf. müssen für
die Kronen gesunde Zähne
beschliffen werden.
Die Prothese lässt sich nur
bedingt erweitern, falls zu
einem späteren Zeitpunkt
zusätzliche Zähne entfernt
werden müssen.
■■
Kronen
■■
Modellgußprothese
Außervertragliche Leistung:
Verbindungsvorrichtungen
wie Geschiebe oder Riegel
keine Kostenbeteiligung
durch die DAK
Werden diese
Verbindungselemente
geplant, entstehen zusätzliche
Mehrkosten. Hierfür muss vor
Behandlungsbeginn eine private
Vereinbarung mit dem Zahnarzt
getroffen werden.
■■
Versorgungsnotwendigkeit
Vertragliche
Versorgungsmöglichkeiten
Leistungsmöglichkeiten
der DAK
„Vorteile und Nachteile“
Ersatz bei stark reduziertem
Restgebiss
Teleskopkronen
mit herausnehmbarer
Prothese
Begrenzte Vertragsleistungen =
Festzuschuss
Bei einem Restzahngebiss
von drei Zähnen je Kiefer
sind 3 Teleskopkronen
Vertragsleistung. Bei mehr
als drei Restzähnen je Kiefer
sind Teleskopkronen nur auf
den Eckzähnen und nur bei
bestimmten Befundsituationen
Vertragsleistung. Z.B. bei
Fehlen der Zähne 4–8 (=
verkürzte Zahnreihe). Für alle
zusätzlichen Teleskopkronen
muss vor Behandlungsbeginn
eine private Vereinbarung
mit dem Zahnarzt getroffen
werden.
Durch gleichmäßige
Kaulastverteilung gilt bei
dieser Restgebisssituation
die Teleskopprothese als
bevorzugte Versorgung.
Die Prothese lässt sich bei
zusätzlichem Zahnverlust gut
erweitern.
26
Versorgungsnotwendigkeit
Vertragliche
Versorgungsmöglichkeiten
Leistungsmöglichkeiten
der DAK
„Vorteile und Nachteile“
Ersatz bei zahnlosem Kiefer
Totalprothese
Vertragsleistung = Festzuschuss
Versorgungsnotwendigkeit
Private
Versorgungsmöglichkeiten
Leistungsmöglichkeiten
der DAK
„Vorteile und Nachteile“
Ersatz bei zahnlosem Kiefer mit
schlechtem Prothesenlager
Implantate
Implantatprothese
Privatleistung
Festzuschuss für den
Zahnersatz. Keine
Kostenbeteiligung an den
implantologischen Leistungen.
Besonders bei Schwierigkeiten
mit dem Ersatz im Unterkiefer
bieten Implantate eine
gute Möglichkeit der
Prothesenverankerung. Für
das Einbringen der Implantate
ist ein chirurgischer Eingriff
erforderlich. Für den Erhalt der
Implantate ist eine konsequente
Pflege sehr wichtig.
Aufgrund der zahlreichen Versorgungsnotwendigkeiten kann diese Tabelle nicht vollständig sein. Besteht bei Ihnen die Notwendigkeit der prothetischen Versorgung, so wird Ihre
Zahnärztin/Ihr Zahnarzt Sie über die unterschiedlichen Möglichkeiten des Zahnersatzes
informieren.
Da die Herstellungsmöglichkeiten von Zahnersatz sehr vielfältig sind, haben wir darauf verzichtet, mögliche Kosten zu benennen. Auch zu diesen Fragen erhalten Sie in Ihrer Zahnarztpraxis die gewünschte Auskunft.
27
AUFKL ÄRUNGSPFLICHT
Aufklärungspflicht des
Zahnarztes.
Zahnärzte müssen den Patienten erklären,
warum der Zahnersatz notwendig ist (Aufklärungspflicht). Sie müssen begründen,
welche Art und Weise der Behandlung sie
für notwendig erachten. Das beinhaltet die
unterschiedlichen Arbeitsschritte, Zeiten,
Materialien, Alternativen und die Höhe der
voraussichtlichen Behandlungskosten.
Grundsätzlich muss die Zahnärztin/der
Zahnarzt den Patienten über die Leistungen
der Krankenkasse, auch vertragsärztliche
Leistungen genannt, informieren. Ebenso
über die privat zu bezahlenden Leistungen,
die nicht von der DAK übernommen werden.
Außerdem informieren Zahnärzte die Patien­
ten über die Bonusregelung und eventuell
auch über die Regelung bei Härtefällen.
Der Heil- und Kostenplan.
Ihr Zahnarzt bespricht nach konkreter
Mundsituation mit Ihnen die notwendigen
zahnärztlichen Versorgungsmöglichkeiten,
beispielsweise, ob Kronen oder Brücken
sinnvoll sind, ob sie festverankert sein
sollen oder nicht. Danach schlägt er Ihnen
vor, wie der Zahnersatz gearbeitet werden
soll. Sicher wird er Ihnen unterschiedliche
Varianten mit unterschiedlichen Preisen
nennen. Denn nicht alle sind Leistungen der
gesetzlichen Krankenkassen. Danach erstellt
die Zahnärztin/der Zahnarzt kostenfrei den
Heil- und Kostenplan. Dieser weist aus,
welche vertraglichen und außervertraglichen
Leistungen geplant sind und mit welchen
Kosten zu rechnen ist.
Ganz wichtig: Der Heil- und Kostenplan
ist vor Behandlungsbeginn durch die Krankenkasse zu genehmigen! Sie teilt dem
Versicherten schriftlich mit, wie hoch der
Festzuschuss ist.
Bei aufwendigen Versorgungsformen kann
die DAK vor dem Bewilligungsverfahren
einen Gutachter einschalten, der den Heilund Kostenplan des jeweiligen Zahnarztes
nach den Regeln der gesetzlichen Krankenkassen überprüft.
Als Service der DAK bieten wir Ihnen
an, die Gesamtrechnung einschließlich der
Laborkosten nach Abschluss der Behandlung
zu prüfen.
Möchten Sie diesen Service in Anspruch
nehmen, reichen Sie Kopien oder Durchschläge bitte bei Ihrem DAK-Servicezentrum
ein. Wir informieren Sie anschließend über
unser Ergebnis.
Den bewilligten Heil- und Kostenplan geben
Sie in der Zahnarztpraxis ab.
Nach dem Abschluss der Behandlung stellt
die Zahnärztin/der Zahnarzt eine Rechnung
über den Eigenanteil des Versicherten aus
der vertragszahnärztlichen Versorgung plus
der privaten Zusatzkosten aus.
28
29
DIE BONUSREGELUNG
Die Bonusregelung.
Bei der Versorgung mit Zahnersatz gibt
es seit 1989 eine gesetzliche Bonusregelung. Danach können Versicherte höhere
Zuschüsse zum Zahnersatz erhalten, wenn
sie sich um die Gesunderhaltung ihrer Zähne
bemühen und regelmäßig ihre Zahnärztin/
ihren Zahnarzt zur Vorsorgeuntersuchung
aufsuchen. Erwachsene ab 18 Jahren müssen einmal im Jahr, Jugendliche und Kinder
ab dem vollendeten 6. Lebensjahr einmal im
Kalenderhalbjahr beim Zahnarzt gewesen
sein.
Für den Nachweis dieser Untersuchungen
stehen in jeder Zahnarztpraxis Bonushefte
zur Verfügung, in die die Vorsorgeuntersuchungen kostenfrei eingetragen werden. In
der Regel stellt der Zahnarzt das Bonusheft
ab dem 12. Lebensjahr aus.
Ist nun eine Versorgung mit Zahnersatz
notwendig, erhalten Sie einen befundorientierten Festzuschuss zu den Behandlungskosten. Doch Sie können Ihren Eigenanteil
bei Vorlage des sorgfältig geführten Bonusheftes noch einmal senken.
30
Der jeweilige Festzuschuss erhöht sich
bei Nachweis der regelmäßigen kalenderjährlichen Vorsorgeuntersuchungen für die
letzten fünf bzw. zehn Kalenderjahre vor
­Beginn der Behandlung um 20 Prozent bzw.
30 Prozent.
Ausnahmeregelungen von der
Nachweispflicht:
Für Versicherte, die nach dem 31.12.1978
geboren sind, gilt der Bonusnachweis für die
Jahre 1997 und 1998 generell als erbracht,
da der Gesetzgeber diesen Personenkreis
seinerzeit aus der Leistungsgewährung für
zahnprothetische Versorgungsmaßnahmen
ausgeschlossen hatte.
In den neuen Bundesländern muss der
Bonusnachweis erst ab 1992 erbracht
­werden, das Jahr 1991 gilt generell als
­nachgewiesen. Eine Nachweispflicht für
Kinder vom 6. bis zum unvollendeten 12.
Lebensjahr besteht nicht.
31
HÄ RTEFA LLREGELUNG
Bonusnachweis für
Totalprothesenträger
Eine Nachweispflicht für Totalprothesenträger bis zum 31.12.1999 besteht nicht.
Aufgrund der Tatsache, dass die gesetzlichen Regelungen zur Bonusgewährung auf
einen Erhalt (Gesunderhaltung) der Zähne
abzielen, die bei einer Zahnlosigkeit eben
nicht mehr zu erbringen ist, wurde in der
Vergangenheit durch die Krankenkassen bei
der Versorgung mit Zahnersatz und mit Duldung der Zahnärzte auf den Bonusnachweis
verzichtet.
Medizinische Erkenntnisse haben jedoch
ergeben, dass, insbesondere durch die
Zunahme von Krebserkrankungen in der
Mundhöhle und im Hinblick auf ihre Früherkennung eine regelmäßige zahnärztliche
Vorsorgeuntersuchung auch für diesen
Personenkreis von großer Bedeutung ist.
Unabhängig davon ergibt sich auch aus
medizinischer Sicht die Erfordernis, dass die
Bisssituation eines Prothesenträgers regelmäßig geprüft wird.
Aus diesem Grunde wurde die Nachweispflicht zum 1.1.2000 auch auf die Totalprothesenträger ausgedehnt, die von 1989
bis 1999 von dieser Pflicht befreit waren.
Betroffen hiervon sind ausschließlich zahnlose Versicherte, die eine Folgeversorgung
(Ersatz oder Reparatur der Prothese) beantragen und bis zum Stichtag von der Nachweispflicht befreit waren. In diesen Fällen
errechnen sich die Bonusjahre ab dem Jahr
der Erstversorgung.
Die „Härtefallregelung“.
Bitte beachten:
Auch wenn für nur eine Vorsorgeuntersuchung der Nachweis fehlt, reduziert sich bzw. geht Ihr Bonusanspruch
verloren bzw. die Fristenberechnung
für eine Bonusgewährung beginnt von
neuem.
Um gesetzlich Versicherte vor einer finanziellen Überforderung durch Zuzahlungen für
medizinische Behandlungen zu bewahren,
kennt das Sozialgesetzbuch die „Härtefallregelung“ und die „Überforderungsklausel“.
Wird eine zahnprothetische Versorgung
gewählt, die von der Regelversorgung
abweicht, erhalten Sie von der DAK den doppelten Festzuschuss für die entsprechende
Regelversorgung.
Die Härtefallregelung für eine vollständige Befreiung vom Eigenanteil für eine
Regelversorgung können alle Versicherten
in A
­ nspruch nehmen, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz
(BSHG) oder im Rahmen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
(BVG) erhalten bzw. die Grundsicherungsrente, das Arbeitslosengeld II oder Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beziehen.
Ferner Versicherte, die in einem Heim oder
einer ähnlichen Einrichtung leben und deren
Kosten von einem Träger der Sozialhilfe oder
der Kriegsopferfürsorge getragen werden.
Die gleiche Regelung gilt für Versicherte,
deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht
überschreiten. Diese Einkommensgrenzen
werden durch den Gesetzgeber jedes Jahr
neu festgelegt. Nähere Auskünfte hierüber
erhalten Sie in allen DAK-Servicezentren.
Hier liegt auch ein Merkblatt „Härtefallregelung bei Zahnersatz“ für Sie bereit.
Die Überforderungsklausel gilt immer
dann, wenn das Bruttoeinkommen oder
Familieneinkommen nicht weit über der
Härtefallgrenze liegt. In diesem Fall sollte
im DAK-Servicezentrum geprüft werden, ob
Sie nicht teilweise von der Zuzahlung befreit
werden können.
Bei der Erstversorgung mit einer Totalprothese ist der normale Bonusnachweis zu
erbringen.
32
33
Z A H N E R S AT Z P R O B L E M E
Probleme mit
dem Zahnersatz.
Sie haben die Zahnarztbesuche endlich überstanden und freuen sich über die schönen Dritten, auf das neue Lebensgefühl beim Essen, beim Sprechen und Lachen. Dann haben Sie das
Gefühl: Da stimmt was nicht. Zunächst denken Sie – Anpassungsschwierigkeiten.
Das ist nicht ungewöhnlich. Nach Eingliederung von Zahnersatz und Zahnkronen kann es vereinzelt zu Eingewöhnungsschwierigkeiten kommen. Im allgemeinen klingen diese nach kurzer
Zeit wieder ab. Wenn Sie nach einer angemessenen, individuell unterschiedlichen Eingewöhnungszeit mit dem Sitz Ihres Zahnersatzes nicht zufrieden sind, z.B. wegen Druckstellen oder
sonstiger Beschwerden, wenden Sie sich bitte erneut an Ihre Zahnärztin/Ihren Zahnarzt.
Lassen Sie sich auf keinen Fall entmutigen, wenn Ihr Zahnersatz nicht auf Anhieb „sitzt“. Oft
genügen schon geringfügige Änderungen. Hier gilt: Sie als Patient haben einen Anspruch auf
einen beschwerde- und mängelfreien Zahnersatz. Wenn dieses Ziel nicht auf Anhieb erreicht
werden kann, hat Ihre Zahnärztin / Ihr Zahnarzt gleichermaßen das Recht auf Korrekturen
und Nachbehandlung. Geben Sie Ihrem Behandler ausreichend Gelegen­heit dazu. Von einem
vorzeitigen und vielleicht unüberlegten ­B ehandlungsabbruch raten wir Ihnen dringend ab,
weil Ihnen hierdurch finanzielle Nachteile entstehen können.
Grundsätzlich übernimmt der Zahnarzt für die Versorgung mit Zahnersatz eine zweijährige
Gewährleistung, innerhalb derer er die Erneuerung oder Wiederherstellung bei Mängeln
kostenfrei durchzuführen hat.
In Zweifelsfällen und wenn Nachbesserungsmaßnahmen nicht zu dem gewünschten Erfolg
geführt haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihr DAK-Servicezentrum. Dieses kann
im Bedarfsfalle durch Einschaltung eines Gutachters prüfen lassen, worin die Ursache Ihrer
Beschwerden liegt und wie sie zu beseitigen sind.
Wer hilft?
DAK-Geschäftsstellen
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
DAK-Servicezentren stehen Ihnen als erste
Ansprechpartner zur Verfügung.
Bundesarbeitsgemeinschaft der
PatientInnenstellen
c/o Gesundheitsladen München e.V.
Waltherstr. 16a, 80337 München
Tel.: 089 76755131, Fax: 089 7 25 04 74
Montag bis Donnerstag 13.00 bis 14.00 Uhr
www.patientenstellen.de: Auf dieser
Website finden Sie Kontaktadressen örtlicher
Patientenstellen.
Unabhängige Patientenberatung
kostenfreies Beratungstelefon aus dem
Festnetz: 0800 011 77 22
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin,
Tel.: 030 25 80 00
www.vzbv.de. Dort können Sie weitere Auskünfte
zu den Verbraucherzentralen vor Ort erhalten.
Rechtsanwälte
Örtliche Anwaltsvereine benennen Ihnen spezialisierte Anwälte in Ihrer Nähe. Die Adressen der örtlichen Anwaltsvereine finden Sie im Telefonbuch.
Schlichtungsstellen der örtlichen
Zahnärztekammern am Sitz des Zahnarztes.
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Mit DAKplus Zahn:
Weniger Eigenanteil bei Zahnersatz
Die DAK bietet einen umfassenden Versicherungsschutz bei Zahnersatz,
jedoch bleiben Eigenanteile nicht aus. Gemeinsam mit unserem starken Partner
HanseMerkur haben wir den Tarif DAKplus Zahn entwickelt, der Ihnen die
Möglichkeit bietet, Ihre persönlichen Zuzahlungen deutlich zu senken. Mit
DAKplus Zahn sind bis zu 90% des Rechnungsbetrages abgedeckt.
Das sind die bemerkenswerten Vorteile von DAKplus Zahn:
30% Zusatzleistung für Zahnersatz ■■ günstige Beiträge exklusiv nur für
auf privatzahnärztlichem Niveau
DAK-Mitglieder
■■ bis zu 30% Kostenerstattung bei
■■ ohne Altersbegrenzung
Inlays und Implantaten
■■
Beitragsbeispiele in Euro:
Alter
20
30
40
50
60
70
80
Mann
3,65
4,93
6,04
7,10
7,95
8,17
7,45
Frau
4,52
5,99
7,22
8,18
8,65
8,70
7,65
Fragen?
DAKZusatz Schutz-Hotline bei der HanseMerkur: 0180 1 121316 (3,9 Ct./Min.
aus dem Festnetz der Dt. Telekom, max. 42 Ct./Min. aus den Mobilfunknetzen.) Fax: 040 4119-3001 · E-Mail: [email protected] · www.dak.de
Wenn Sie bereits DAKplus 1, 2, 3 oder Gesundheit SPEZIAL abgeschlossen
haben, sind Leistungen für Zahnersatz bereits enthalten.
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