6. ARBEIT und BESCH Ä FTIGUNG

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6. ARBEIT und BESCH Ä FTIGUNG
6.
A R B E I T und B E S C H Ä F T I G U N G
In diesem Kapitel sind alle uns bekannten bzw. wichtigen Einrichtungen in Landkreis
und Stadt Osnabrück aufgeführt, die sich mit Arbeit, Beschäftigung, Rehabilitation,
Berufliche Bildung oder Tagesstrukturierung für Menschen mit einer psychischen
Erkrankung bzw. Behinderung befassen und spezielle Angebote unterhalten. Dieses
Kapitel wurde unter wesentlicher Mitwirkung des „Arbeitskreis (AK) Arbeit“ der PAR
gestaltet. Die Inhalte unterliegen einem fortlaufenden Aktualisierungsprozess. Für
Vollständigkeit oder Richtigkeit können wir keine Gewähr übernehmen. Wenn Ihnen
Fehler auffallen oder Änderungswünsche bestehen, wenden Sie sich bitte an den
Sozialpsychiatrischen Dienst (Moderation des AK Arbeit).
Inhalt
• Einleitung
• Ambulante Ergotherapie
• Arbeitsdiagnostisches Zentrum (ADZ) im Ameos-Klinikum
• Tagesstätte Bethanien
• Tagesstätte des Ameos-Klinikums Osnabrück
• Tagesstätte "Wellenlänge“
• Rehabilitationszentrum am Hesselkamp (RPK)
• Berufsförderungswerk Friedehorst-Bremen
• "OSNA-Techniken" und "Osnabrücker Werkstätten gGmbH"
• Reha-Werkstätten Fürstenau, Bramsche und Bersenbrück
• Werkstatt für hörgeschädigte Menschen
• Interne Tagesstruktur in Wohnheimen
• Integrationsfachdienste für Menschen mit Behinderungen
• Integrationsfachdienste für Menschen mit Hörschädigung
• Diakonie gGmbH Melle/ Wittlage
• MöWe
• Internationaler Bund - Freie Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V.
• Inova – Unterstützte Beschäftigung
Einleitung
Medizinische, Berufliche und Soziale Rehabilitation
Die Lebenssituation psychisch erkrankter Menschen ist oftmals geprägt durch Rückzug, Isolation, Einsamkeit und Misstrauen. Durch unterschiedliche Einschränkungen
sind diese Menschen oft gehindert, am beruflichen oder gesellschaftlichen Leben
teilzuhaben. Viele von ihnen sind schon lange vom Leben in der Gemeinschaft
entfernt, so dass sie ohne Unterstützung kaum Anschluss finden könnten.
Rehabilitation ist eine Hilfe zur Wiedereingliederung und stellt die Gesamtheit der
Bemühungen dar, psychisch kranke bzw. seelisch behinderte Menschen medizinisch,
beruflich und sozial (wieder) zu befähigen, um eine angemessene und menschenwürdige Lebensqualität im psychischen Befinden, im Beruf, im Alltag und in der
Gemeinschaft zu erreichen.
Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Menschen haben gemäß
Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter
Menschen - Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Kap. 4, §
26ff), zur beruflichen Rehabilitation („Teilhabe am Arbeitsleben“, Kap. 5, § 33 ff) und
zur sozialen Rehabilitation („Teilhabe in der Gemeinschaft“, Kap. 7, § 55 ff).
Die Ermöglichung der Teilhabe in der Gemeinschaft erfolgt durch den Erwerb
sozialer Kompetenzen, und sie setzt auch Selbstaktivierungspotenziale frei. Die
Sicherstellung der Teilnahme wird durch stellvertretende und unterstützende Hilfen
gewährleistet, um die Grundbedürfnisse der betroffenen Menschen zu befriedigen.
Arbeit bzw. Beschäftigung ist für viele Menschen neben finanziellen Aspekten ein
Grundbedürfnis. Menschen mit einer psychischen Erkrankung bzw. seelischen
Behinderung finden oft keinen Einstieg in das Berufsleben. In solchen Fällen sind
Unterstützungsmaßnahmen notwendig. Strukturierte und flexible Arbeits- oder
Beschäftigungsangebote sind für viele dieser Menschen im Hinblick auf materielle
Absicherung, Sinngebung und Tagestrukturierung bedeutsam.
Für die ambulante Versorgung von psychisch kranken Menschen, insbesondere für
diejenigen, deren soziale und berufliche Integration auf absehbare Zeit problematisch
ist, gibt es offene Kontaktangebote und bedarfsorientierte teilstationäre
Reintegrationsprogramme mit betreuendem Charakter. Hinsichtlich des individuell
unterschiedlich ausgeprägten Erfolgs medizinischer und beruflicher Rehabilitation
kommt der sozialen Rehabilitation eine besondere Bedeutung zu.
Die medizinische Rehabilitation beeinhaltet v.a. Arbeitsdiagnostik, Arbeitstherapie
und Belastungserprobungen unter den Bedingungen des Arbeitsmarktes, die
berufliche Rehabilitation hingegen Berufsfindung, Arbeitstraining und Arbeitserprobung sowie Vorbereitung auf Umschulung oder Ausbildung und Nachschulung
bzw. Anpassungs-qualifizierung bei abgeschlossener Berufsaubildung oder längerer
beruflicher Erfahrung. Umschulung und Ausbildung werden im Rahmen der
ambulanten Nachsorge begleitet. Medizinische, berufliche und auch soziale
Rehabilitation sollen abgestuft und aufeinander abgestimmt sein und das Ziel eines
Dauerarbeitsplatzes möglichst im Rahmen einer Beschäftigung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt haben. Dazu ist eine individuelle Rehabilitationsplanung notwendig.
Ein System oder Netz von Arbeits- und Beschäftigungsangeboten soll materielle
Absicherung und Sinngebung im Rahmen einer Tagestrukturierung ermöglichen.
Dazu gehören Zuverdienstmöglichkeiten, Teilzeitarbeitsplätze, die den Bedarfen der
betroffenen Menschen mit Behinderung genügen, sowie spezielle Werkstätten als
Dauerarbeitsbereich, des weiteren vielleicht auch Selbsthilfefirmen. Neben dem
Aufbau diverser Rehabilitationsangebote müssen Nischenlösungen für diejenigen
gesucht bzw. geschaffen werden, die durch eine psychische Erkrankung oder
Behinderung so stark eingeschränkt sind, dass sie ohne Unterstützung und
Förderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht bestehen können.
Die unterschiedlichen Angebote sind miteinander verbunden und bieten die Möglichkeit von Übergängen. Trotz unterschiedlicher Kostenträger ist eine weitgehende
Durch-lässigkeit gegeben. Um schwerbehinderten Menschen, auch mit seelischer
Behinderung, Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu
sichern, hat der Gesetzgeber private und öffentliche Arbeitgeber verpflichtet (§ 5 ff.
SchwbG), diesen Personenkreis in angemessenem Umfang zu beschäftigen.
Ergotherapie – Tagesstätte – Werkstatt für behinderte Menschen
Die Ergotherapie ist ein sozialtherapeutisches Verfahren und integraler Bestandteil
der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung. Der Deutsche Verband
der Ergotherapeuten DVE definiert Ergotherapie wie folgt:
„Ergotherapie begleitet, unterstützt und befähigt Menschen jeden Alters, die in ihren
Alltagsfähigkeiten eingeschränkt oder von Einschränkungen bedroht sind, für sie
bedeutungsvolle Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und
Freizeit in ihrer Umwelt durchführen zu können. Ziel der Ergotherapie ist es, durch
den Einsatz von Aktivitäten, Betätigung und Umweltanpassung dem Menschen eine
größtmögliche Handlungsfähigkeit im Alltag, Lebensqualität sowie gesellschaftliche
Partizipation zu ermöglichen“ (DVE 2005).
Das Ziel der Ergotherapie ist also die (Wieder-)Gewinnung, Förderung und Erhaltung
der Handlungsfähigkeit im Alltag, in der Selbstversorgung, im Beruf und in der
Freizeitgestaltung. Defizitäre bzw. reduzierte kognitive, emotionale, sensorische oder
motorische Fähigkeiten sollen durch entsprechende Förderung wiedererlangt
werden. In der Ergotherapie kommen handwerklich-gestalterische Techniken,
kognitive Trainingsverfahren, lebenspraktische Trainings sowie kommunikations- und
wahrnehmungsfördernde Techniken zur Anwendung. Einer differenzierten Befunderhebung (Erstgespräch, teilnehmende Beobachtung, spezielle Befundungsinstrumente) folgt die Beschreibung von Zielen sowie ein Behandlungsplan. Die
Behandlung erfolgt auf Basis der ärztlichen Verordnung eigenverantwortlich. Sie
kann als handlungsorientiertes Verfahren auch z. B. eine Psychotherapie ergänzen.
Die Tagesstätten für psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen sind
geeignet für Betroffene, die sich mit der Bewältigung ihres Alltags überfordert fühlen,
die aus der Einsamkeit heraus wollen, die nicht voll belastbar sind und denen
Regelmäßigkeit schwer fällt. Die Tagesstätten bieten lebenspraktisches Training,
Begleitung im Alltag, Austausch mit anderen Betroffenen sowie Ergotherapie mit
unterschiedlichen Schwerpunkten, z.B. Arbeitstherapie. Bestandteile eines
Wochenprogramms können Gesprächsgruppen, gemeinsame Mahlzeiten,
Beschäftigungstherapie, Sport, Ausflüge, hauswirtschaftliche Tätigkeiten
einschließlich Einkauf und Zubereitung der Mahlzeiten etc. sein. Je nach Ausbildung
und Ausrichtung der Mitarbeiter können bestimmte - im weiteren Sinne
psychosoziotherapeutisch orientierte - Angebote hinzukommen. Bei den
Tagesstätten handelt es sich um teilstationäre Einrichtungen. Sie sind üblicherweise
an fünf Wochentagen für jeweils acht Stunden geöffnet bzw. dienstbereit.
Die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) stehen grundsätzlich auch für
psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen zur Verfügung. Dem dreimonatigen Eingangsverfahren, das in der Regel durch die Arbeitsagentur finanziert
wird und das Ziel hat zu prüfen, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung ist,
schließt sich ein zweijähriger Berufsbildungsbereich (Grund- und Aufbaukurs) an.
Aufgabe des Berufsbildungsbereichs (BBB) ist es, die Leistungsfähigkeit der
behinderten Menschen zu erhalten, zu erhöhen oder wieder zu gewinnen. Gleichzeitig sollen die Teilnehmer eine angemessene berufliche Bildung erhalten und
durch arbeitsbegleitende Angebote sowie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung
gefördert werden. Im Anschluss daran bieten die Werkstätten für behinderte
Menschen auf Wunsch Dauerarbeitsplätze in verschiedenen handwerklichen,
industriellen und Dienstleistungsbereichen an, die aus Sozialhilfemitteln über
Pflegesätze gefördert werden. Die Entlohnung in den Werkstätten für behinderte
Menschen bewegt sich auf einem eher niedrigen Niveau. Daneben besteht aber der
Vorteil der Kranken- und Rentenversicherungspflicht. Die erarbeiteten Rentenansprüche orientieren sich nicht an den realen Arbeitsentgelten, sondern an einem
bestimmten prozentualen Anteil der deutschen Durchschnittslöhne.
Da der Begriff „Werkstatt für behinderte Menschen“ (WfbM) für den Personenkreis
der seelisch behinderten Personen z.T. negativ besetzt ist, wurde nach alternativen
Firmenbezeichnungen gesucht. Die Mehrzahl der WfbM ist auf geistig und/ oder
körperlich behinderte Menschen ausgerichtet. Viele psychisch kranke bzw. seelisch
behinderte Menschen finden es diskriminierend, gemeinsam mit geistig behinderten
Menschen zu arbeiten. Daher entstanden spezialisierte Werkstätten für seelisch
behinderte Menschen (WfsbM).
Seit Beginn der 1990er Jahre gibt es in der Region Osnabrück Werkstätten, die sich
auf die arbeitspädagogische Betreuung und Förderung seelisch behinderter
Menschen spezialisiert oder die spezielle Abteilungen für seelisch behinderte
Menschen eingerichtet haben. Diese Fachwerkstätten bieten den Betroffenen ihrer
Erkrankung oder Behinderung entsprechende Arbeitsbedingungen. Die Eignung
einer Werkstatt für behinderte Menschen auch für seelisch behinderte Menschen
hängt neben den speziellen Arbeitsbedingungen z.B. auch von der Erreichbarkeit ab.
Ambulante Ergotherapie
Neben dem (teil-)stationären Sektor kommt Ergotherapie auch ambulant zum
Einsatz. Die ambulante Versorgung ist immer weiter ausgebaut worden und erfolgt in
Praxen, Institutsambulanzen oder Reha-Einrichtungen.
Die examinierten, staatlich anerkannten ErgotherapeutInnen gehören neben
Physiotherapeuten, Masseuren/ medizinischen Bademeistern und Logopäden zu den
Heilmittelerbringern. Nach § 92 und § 125 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V)
können Heilmittel zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden, wenn die
Notwendigkeit besteht
- eine Krankheit zu heilen, Verschlimmerung zu verhüten oder Beschwerden zu
lindern,
- eine Gesundheitsschwäche zu beseitigen, um einen Übergang in Krankheit zu
verhindern,
- Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu verhindern,
- einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung entgegen zu wirken (bei
Kindern).
Psychiatrische Behandlungsverfahren sind:
- Beschäftigungstherapie (einschl. handwerklicher und gestalterischer Techniken).
- Hirnleistungstraining (auch mit Computerprogrammen, z. B. "Cogpack").
- Entspannungstraining (z. B. nach Jacobson).
- Training der Selbst-/ Körper- und Außen-/ Fremdwahrnehmung.
- Methoden zur Verbesserung des kommunikativen und interaktiven Verhaltens.
In der ambulanten ergotherapeutischen Arbeit mit psychisch kranken Menschen
werden vorwiegend Einzeltherapien (dies gilt insbes. für Hirnleistungstraining),
manchmal auch Gruppentherapien (3 - 5 PatientInnen) durchgeführt.
Behandlungsarten sind die „psychisch funktionelle Behandlung“ (60 min) und das
„Hirnleistungstraining“ (45 min).
In Stadt und Landkreis Osnabrück gibt es über 40 Praxisstandorte für niedergelassene ErgotherapeutInnen, z.T. als Praxisgemeinschaft mit Physiotherapie
(Stand April 2011, Quelle: www.ergotherapie.de):
Ankum (1), Bad Iburg (2), Bad Laer (1), Bad Rothenfelde (1), Bersenbrück (1),
Bissendorf (2), Bohmte (1), Bramsche (5), Fürstenau (2), Georgsmarienhütte (3),
Hagen (1), Melle (3), Osnabrück (14), Quakenbrück (1), Rieste (1), Wallenhorst (2).
Die Praxis-Standorte sind über die üblichen Verzeichnisse zu finden, z.B.
Telefonbuch oder auch im Internet: www.ergotherapie.de.
Arbeitsdiagnostisches Zentrum (ADZ) im Ameos-Klinikum
Kontakt:
AMEOS Klinikum Osnabrück
Ergotherapeutische Abteilung,
Arbeitsdiagnostik und Intensivtraining (ADZ)
Knollstr.31
49088 Osnabrück
Telefon: 0541 / 313-850
Email: [email protected]
Zur Ergotherapie mit arbeitstherapeutischem Schwerpunkt gehört am AmeosKlinikum Osnabrück das Arbeitsdiagnostische Zentrum (ADZ) und die ergotherapeutischen Bereiche Metall und Recycling mit ca. 25 Therapieplätzen. Die
PatientInnen kommen aus dem stationären und teilstationären Bereich und über die
Institutsambulanz.
Das übergreifende Ziel arbeitstherapeutischer Interventionen ist das Ermitteln,
Trainieren und Stabilisieren von sozioemotionalen und instrumentellen
Arbeitsfähigkeiten (evtl. in Vorbereitung auf weiterführende berufliche Maßnahmen)
und/oder die Entwicklung einer Lebensperspektive. Die Befundung der
Arbeitsfähigkeiten ist ein fortlaufender Prozess diagnostischer Maßnahmen und
daraus resultierenden Handelns bzw. Verhaltens. Er hält so lange an, bis sich
Arbeitsfähigkeiten stabilisiert haben (Prozessdiagnostik).
Zur ergotherapeutischen Abteilung "Arbeitsdiagnostik und Intensivtraining" gehören
die Bereiche Computer, Holz und Grafik/Gestaltung. Die Befundung der
Arbeitsfähigkeiten erfolgt mit Hilfe semistandardisierter Aufgaben und wird ergänzt
durch regelmäßige Reflexionsgespräche. Dabei werden auch
Selbsteinschätzungsbögen, Checklisten und standardisierte Interviews genutzt.
Gemeinsam mit den PatientInnen wird eine Lebens- und Arbeitswelt bezogene
Perspektive erarbeitet. Insgesamt werden 50 - 60 PatientInnen behandelt.
Es besteht eine enge Kooperation mit der RpK (Rehabilitationseinrichtung für
psychisch Kranke). Alle Teilnehmer der RpK durchlaufen zu Beginn der Maßnahme
die Arbeitsdiagnostik. Bei Bedarf erfolgt eine Weitervermittlung in die Servicebetriebe
des Krankenhauses. Dort können die PatientInnen (und auch die TeilnehmerInnen
der RpK) ihre Belastungsfähigkeit unter realistischen Bedingungen erproben.
Seit Anfang 2003 werden auch ambulante ergotherapeutische Leistungen in Form
von Gruppenbehandlungen angeboten.
Tagesstätte Bethanien
Kontakt:
Betreutes Wohnen
Tagesstätte für psychisch Kranke und seelisch Behinderte
Haus Bethanien gGmbH:
Einrichtung der staatl. Altenhilfe,
Breslauer Str. 15, 49610 Quakenbrück,
Telefon 05431 / 943 40-1
Fax 05431/ 943 41 70
Im Nordkreis der Region besteht seit April 1994 eine Tagesstätte für chronisch
psychisch kranke Menschen mit anfangs 15 und seit Mai 2005 mit 20 Plätzen. Träger
ist die Diakonische Stiftung Bethanien. Die Tagesstätte zog 2004 um und ist jetzt
zentral in Quakenbrück in einer ansehnlichen Villa ansässig. Es besteht eine enge
Zusammenarbeit mit der psychiatrischen Klinik des Christlichen Krankenhauses
(insbesondere der Institutsambulanz), aber auch mit Niedergelassenen und der
Einrichtung im Betreuten Wohnen des Mutterhauses Bethanien. Das Einzugsgebiet
ist der nördliche Teil des Landkreises Osnabrück (Altkreis Bersenbrück). Für die
weiter entfernt wohnenden TeilnehmerInnen ist ein Fahrdienst mit einem
Zivildienstleistenden eingerichtet.
Das Tagesstättenangebot findet montags bis donnerstags von 9:00 bis 15:00 Uhr
sowie freitags von 9:00 bis 14:00 Uhr statt. Mit den Betroffenen wird ein individueller
Hilfeplan erarbeitet, aus dem sich die ganz persönlichen Zielsetzungen ergeben. Im
Wochenprogramm der Tagesstätte stehen beispielsweise Kochgruppe, Ergotherapie,
kognitives Training , Gartengruppe und Training sozialer Kompetenz. Die Tagesstätte
wird multiprofessionell betreut durch eine Dipl.-Pädagogin, eine
Heilerziehungspflegerin, eine Ergotherapeutin sowie eine Hauswirtschafterin.
Zur Klientel gehören auch drogenabhängige Menschen. Der Altersdurchschnitt sinkt
tendenziell.
Tagesstätte des Ameos-Klinikums Osnabrück
Kontakt:
AMEOS Eingliederung Osnabrück
Knollstr. 31
49088 Osnabrück
Telefon: 0541 / 313-0
Telefax: 0541 / 313-209
Email: [email protected]
Internet: www.ameos.de/eingliederung-osnabrueck-allgem.html
Die Tagestätte ist eine teilstationäre Einrichtung für seelisch behinderte und
psychisch kranke Menschen, für die offene Kontakt- und Beratungsangebote nicht
ausreichend sind und bei denen eine medizinische und berufliche Rehabilitation nicht
oder noch nicht möglich ist. In der Tagesstätte werden Leistungen der
Eingliederungshilfe gemäß §53 ff. SGB XII i.V.m. §§ 33 und §§55 ff. SGB IX
erbracht.
Die Tagesstätte bietet Platz für 31 Personen aus dem Einzugsgebiet der Stadt und
den mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbaren Orten im Landkreis. Angesprochen
sind seelisch behinderte und psychisch kranke Erwachsene, die Hilfe bei der Tagesund Wochen-srukturierung benötigen, die soziale Kontakte suchen, die ihre
kognitiven Fähigkeiten wie Konzentration und Merkfähigkeit trainieren und ihre
Belastbarkeit und Ausdauer steigern wollen, die (noch) nicht einer Arbeit auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt oder einer Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte
Menschen nachgehen oder auch weitere rehabilitative Angebote in Anspruch
nehmen können.
Die Tagesstätte bietet ergotherapeutische und sozialpädagogische Unterstützung
(begleitende Hilfe zum Besuch der Tagesstätte, lebenspraktische, handwerkliche und
gestalterische Tätigkeiten, Reflexions- und Einzelgespräche, Gruppenaktivitäten,
Hilfen im Umgang mit behördlichen Angelegenheiten, kompensatorische Hilfen zur
Vermeidung von Krisen). Die Angebote der Klinik können genutzt werden. Zur
Stabilisierung und Förderung der Arbeitsfähigkeit werden die hauseigenen
Servicebetriebe genutzt. Während dieser Zeit erfolgen regelmäßig Gespräche am
Arbeitsplatz.
Das Team besteht aus zwei Ergotherapeutinnen und einer Dipl.-Sozialarbeiterin. Der
Wochenplan der Tagesstätte beinhaltet z.B. kreatives Gestalten, Medienrunde,
Backen, Haushaltstraining, Sport und tägliche Ergotherapieeinheiten. Die
Tagesstätte ist montags bis donnerstags von 8:00 bis 15:00 Uhr sowie freitags von
8:00 bis 12:00 Uhr geöffnet. Für die Teilnehmer ist das Angebot der Tagesstätte
verpflichtend.
Tagesstätte "Wellenlänge“
Kontakt:
Tagesstätte Wellenlänge
Dielinger Str. 40
49074 Osnabrück
Telefon: 0541 / 433489
Telefax: 0541 / 4083472
Email: treff [email protected]
Die Tagesstätte Wellenlänge besteht seit April 1995 und ist der Kontakt- und
Beratungsstelle des Treff 82 e.V. – Verein für psychisch Kranke – angegliedert, der
Mitglied im Dachverband Paritätischer Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V. ist.
Die räumliche und konzeptionelle Nähe ermöglicht eine enge Kooperation beider
Arbeitsbereiche, die Räumlichkeiten können z.T. gemeinsam genutzt werden. Die
Tagesstätte liegt im Zentrum der Stadt Osnabrück in verkehrsgünstiger Lage
(Nikolaizentrum).
Die Tagesstätte ist eine teilstationäre Einrichtung zur sozialen Rehabilitation nach §
53 SGB XII. Das vielfältige, differenzierte Programm beinhaltet tagesstrukturierende
Beschäftigungs-angebote, Einzel- und Gruppengespräche, ergotherapeutische
Gruppenangebote, Hilfen zur Alltagsbewältigung, Soziales Kompetenztraining,
Lebenspraktisches Training, Kochgruppe und Bewegungs- und Freizeitangebote.
Das Angebot richtet sich an 15 Personen, die am Programm der Tagesstätte
regelmäßig und verpflichtend teilnehmen. Die Betreuung findet wöchentlich Montag
bis Donnerstag 9:00 bis 15:00 Uhr und Freitag 9:00 bis 14:00 Uhr statt. Das
multiprofessionelle Team besteht aus zwei Dipl.-Pädagoginnen, einem Dipl.Sozialpädagogen und einer Ergotherapeutin.
Seit dem Jahre 2005 ist die Tagesstätte durchgängig voll belegt. Der größte Teil der
Teil-nehmenden kommt aus der Stadt Osnabrück, ca. 30 % aus dem umliegenden
Landkreis (Bramsche, Dissen, Hasbergen, Wallenhorst).
Rehabilitationszentrum am Hesselkamp (RPK)
Kontakt:
Knollstraße 167
49088 Osnabrück
Tel.: 0541/18001-50
Email: [email protected]
Internet: www.os-verein.de
Träger des Reha-Zentrums am Hesselkamp ist der Osnabrücker Verein zur Hilfe für
seelisch behinderte Menschen e.V.. Angeboten werden medizinische und berufliche
Rehabilitation (Teilhabe am Arbeitsleben) für Menschen mit einer psychischen
Erkrankung, insbesondere mit den Diagnosegruppen der WHO nach ICD-10 F2
(Schizophreniespektrum), F3 (affektive Störungen), F4 ("Neurosen") und F6
(Persönlichkeitsstörungen), bei denen durch krankheitsbedingte Funktionsstörungen
im Sinne von ICF* Aktivitäten und Teilhabe eingeschränkt oder gefährdet sind.
Gemäß den Vorgaben der Empfehlungsvereinbarung RPK bietet das Rehabilitationszentrum am Hesselkamp in Osnabrück Rehabilitationsdiagnostik, ärztliche
Behandlung, Psychotherapie, Ergotherapie, Arbeitsdiagnostik und
Belastungserprobung, Kranken-pflege, Bewegungstherapie, Training der Fähigkeiten
zur selbstständigen Lebens-führung sowie berufsvorbereitende Maßnahmen und
Arbeitstraining an. Das Team der RPK ist multiprofessionell zusammengesetzt. Die
Dauer der Rehabilitationsmaßnahme ist auf 2 Jahre befristet.
Die Einrichtung hat ihren Standort in der Stadt Osnabrück. Kostenträger können sein
die Träger der gesetzlichen Renten- oder Krankenversicherung sowie die Bundesagentur für Arbeit. Mit den Landesverbänden der Krankenversicherung
Niedersachsen wurde auch ein Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V geschlossen.
Das Zentrum verfügt über 40 Plätze. Die Teilnahme ist sowohl stationär als auch
ganztägig ambulant möglich. Mit der Fachklinik Nettetal besteht ein Reha-Verbund
"Psychose und Sucht", in dem Menschen mit Rehabilitationsbedarf, bei denen
gleichzeitig eine psychische Störung im Sinne der Empfehlungsvereinbarung RPK
und eine Substanzabhängigkeit vorliegen, komplexe Rehabilitationsleistungen
erfahren.
Das Rehabilitationszentrum verfügt nicht über eigene Arbeitstherapieplätze oder
Berufs-trainingsangebote. Es nutzt kooperativ die Möglichkeiten und Ressourcen der
Region.
Die RPK organisiert regelmäßig betrieblich und überbetrieblich in der Region durchgeführte Umschulungs- und Ausbildungsmaßnahmen und begleitet diese im Rahmen
der ambulanten Nachsorge bis zur Abschlussprüfung.
* Die "Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und
Gesundheit" (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist eine länder- und fachübergreifende standardisierte Einteilung für die Beschreibung des funktionalen Gesundheitszustandes, der Behinderung, der sozialen Beeinträchtigung und der relevanten Umgebungsfaktoren einer Person.
Berufsförderungswerk Friedehorst-Bremen
Kontakt:
Bfw Friedehorst-Bremen
Außenstelle Osnabrück
Goethering 3-5
49074 Osnabrück
Telefon: 0541 / 2004279
Telefax.: 0541 / 2004280
Internet: www.bfw-friedehorst-bremen.de
Das Berufsförderungswerk Friedehorst-Bremen ist eine überregionale Einrichtung zur
beruflichen Rehabilitation erwachsener behinderter Menschen. Träger ist die Stiftung
Friedehorst in Bremen. Die Außenstelle Osnabrück wurde am 1. Oktober 2005
eröffnet. Friedehorst ist gemeinnützig und gehört zum Diakonischen Werk, dem
Wohlfahrtsverband der Evangelischen Kirche. Angeboten werden berufliche
Rehabilitations-Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben speziell für Menschen mit
psychischer Beeinträchtigung.
„MOIN“
Bei der MOIN-Maßnahme handelt es sich um eine vierwöchige
Abklärungsmaßnahme. Gearbeitet wird in kleinen Gruppen mit sechs
Teilnehmenden. Die Starttermine sind festgelegt.
Ziel der Maßnahme ist die Klärung, ob und ggf. welche weiterführende Maßnahme
zur Teilhabe am Arbeitsleben Erfolg versprechend ist. Die MOIN Maßnahme dient
dazu, Hindernisse, die häufig zu Abbrüchen einer Maßnahme führen, im Vorfeld zu
identifizieren und auszuräumen, individuelle Stärken zu erkennen,
Grundarbeitsfähigkeiten zu trainieren und die psychische und physische
Belastbarkeit, Lern- und Leistungsfähigkeit einzuschätzen zu können.
Im Rahmen der Maßnahme wird eine psychologische Eignungsuntersuchung und
arbeitsmedizinische Beratung durchgeführt.
Mit Hilfe psychosozialer Gruppenarbeit, Beratung, Schulung wie auch kaufmännischverwaltenden und handwerklich-technischen Arbeitserprobungen wird die
Auseinandersetzung mit beruflichen Perspektiven und der Rolle des Arbeitnehmers/
der Arbeitnehmerin in den Mittelpunkt gerückt.
Gestützt werden die Teilnehmenden durch ein multiprofessionelles Team:
Pädagogische, psychchologische und arbeitsmedizinische Fachkräfte.
Die Maßnahme wird mit einem Abschlussgespräch beendet, an dem sowohl die
Teilnehmenden als auch die Reha-Berater des Kostenträgers – z.B.
Rentenversicherung, Agentuir für Arbeit, Berufsgenossenschaft – beteiligt sind. In
diesem Gespräch erfolgt die Planung und Vereinbarung der nächsten Schritte.
„PAS“
Die PAS-Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit seelischer
Beeinträchtigung oder Behinderung dauert 6 Monate. Ziel ist die Vermittlung eines
geeigneten Arbeitsplatzes, der den individuellen Fähigkeiten und Neigungen
entspricht, mit Hilfe begleiteter Praktika. Der Einstieg in die Maßnahme ist
fortlaufend.
Bereits vor dem offiziellen Beginn wird ein ca. dreimonatiges Einstiegspraktikum auf
dem ersten Arbeitsmarkt organisiert. In dieser Phase soll die allgemeine
Arbeitsfähigkeit und Schlüsselqualifikationen getestet, trainiert und gefestigt werden.
Je nach Verlauf schließt sich ein ebenfalls ca. dreimonatiges „Training on the job“
an. Dieses Praktikum findet in Firmen mit Personalbedarf statt. Es wird auf
Stellenangebote reagiert und versucht, ein Arbeitsverhältnis anzubahnen.
Während des Gesamtzeitraumes nehmen die Teilnehmenden an wöchentlich
stattfindenden Begleitgruppen teil. Inhalte sind unter anderem arbeitsmarktrelevante
Themen, Bewerbungsstrategien, Auseinandersetzung mit dem seelischen Handicap
und vieles mehr. Außerdem wird einmal wöchentlich extern ein Bewegungsprogramm durchgeführt. Zusätzlich werden ein- bis mehrtätige ganztägige Seminare
durchführt (Bewerbungstraining, Gruppentraining sozialer Kompetenzen,
Konfliktmanagement). Diese Begleitschulungen sind verbindlicher Bestandteil der
Maßnahme.
In regelmäßigen Abständen finden mit der betreuenden PAS-Mitarbeiterin
Fördergespräche statt. In diesen Gesprächen wird die berufliche Entwicklung erörtert
und ausgewertet, um entsprechende Perspektiven zu erarbeiten.
Nach erfolgreicher Vermittlung wird eine Nachbetreuung in Form von regelmäßig
stattfindenden Ehemaligentreffen angeboten, um sich mit Kollegen auszutauschen,
evtl. auftretende Probleme am Arbeitsplatz (Krisenintervention) rechtzeitig
anzugehen und in gesundheitlichen Krisen Unterstützung zu erhalten.
Weitere PAS-Außenstellen (Stand April 2011): Bremen, Bremerhaven, Leer, Lingen,
Stade, Oldenburg, Wilhelmshaven, Verden, Osnabrück, Hildesheim, Buchholz,
Münster, Cloppenburg.
"OSNA-Techniken" und "Osnabrücker Werkstätten gGmbH"
Kontakt:
Osnabrücker Werkstätten gGmbH
Heilpädagogische Hilfe Osnabrück e.V.
Industriestraße 17
49082 Osnabrück
Internet: www.os-hho.de/arbeit.html
Träger der OSNA-Techniken ist die „Osnabrücker Werkstätten gGmbH“. Die
Zielgruppe der "Osnabrücker Werkstätten gGmbH“ sind vorrangig geistig und/ oder
mehrfach be-hinderte, aber auch seelisch behinderte Menschen, die nicht oder oder
noch nicht (wieder) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Das
Angebot der "OSNA-Techniken" mit den Standorten OSNA-Technik I (Nähe AmeosKlinikum Osnabrück), Bad Iburg, Bohmte, Osnabrück-Fledder und Hasbergen (ab
11/2009) ist konzeptionell – flexibel, breit, differenziert – und personell auf Menschen
mit psychischer Krankheit bzw. seelischer Behinderung ausgerichtet. Angeboten
werden eine zweijährige Aus-bildung im Berufsbildungsbereich (BBB) sowie danach
Dauerarbeitsplätze zur Aus-übung einer geeigneten Tätigkeit. Die Zielsetzung in den
Werkstätten ist die berufliche und soziale Rehabilitation mit Förderung der
Leistungsfähigkeit, Weiterentwicklung der Persönlichkeit, Einbindung in ein soziales
Umfeld, das zu persönlicher Integration verhilft und eine zufriedenstellende
Lebensführung ermöglicht sowie Vorbereitung auf eine Beschäftigung auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Arbeitszeiten sind Mo. bis Do. 7:30 bis 16:00 Uhr und
Fr. 7:30 bis 14:30 Uhr. Begleitende pädagogische, soziale, psychologische und
medizinische Dienste sind eingerichtet.
OSNA-Techniken (Fachwerkstätten für seelisch behinderte Menschen)
• OSNA-Technik I : 90 Plätze.
• OSNA-Technik Bad Iburg: 45 Plätze.
• OSNA-Technik Bohmte: 50 Plätze.
• OSNA-Technik Fledder: 60 Plätze.
• OSNA-Technik Hasbergen (ab 11/2009): 100 Plätze.
Osnabrücker Werkstätten gGmbH („Traditionelle“ Werkstätten)
• Werkstatt Hilter: 240 Plätze.
• Werkstatt Melle: 120 Plätze.
• Werkstatt Schledehausen: 240 Plätze.
• Werkstatt Sutthausen: 590 Plätze (mit Außenstelle Hasbergen, Cafeterien /
Kantinen, Küche, Wäscherei, Tagungs- und Gästehaus, Werkstattläden).
• Werkstatt Wallenhorst: 120 Plätze.
(die genannten Platzzahlen entsprechen den genehmigten Planzahlen)
Berufliche Bildung: Die „Fachberatung Berufliche Integration“ der
Osnabrücker Werkstätten gGmbH
Die „Fachberatung Berufliche Integration“ unterstützt den Auftrag der WfbM,
Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren.
Zielgruppe dieses Fachdienstes sind beschäftigte (behinderte) MitarbeiterInnen, die
sich im Berufsbildungs- oder im Arbeitsbereich befinden und eine Beschäftigung
außerhalb des traditionellen Werkstattrahmens anstreben. Hierbei sollen Art und
Schwere der jeweiligen Behinderung berücksichtigt werden. Daraus folgt, dass auch
Menschen mit einer seelischen Behinderung individuell begleitet werden.
Über die Vereinbarung externer Praktika wird beschäftigten MitarbeiterInnen aus
dem teilstationären Werkstattbereich die Möglichkeit gegeben, sich für einen
überschaubaren Zeitraum von bis zu 8 Wochen mit den Bedingungen des ersten
Arbeitsmarktes vertraut zu machen.
Ausgelagerte Arbeitsplätze sind einem erfolgreichen Praktikum nachgelagert und
stellen die Vorstufe zu einer dauerhaften Vermittlung von Menschen mit einer
Behinderung auf den ersten Arbeitsmarkt dar. Es handelt sich dabei konkret um
einzelne Arbeitsplätze in Betriebstätten des allgemeinen Arbeitsmarktes. Der Mensch
mit Behinderung verbleibt weiterhin in der Gesamtverantwortung der Werkstatt.
Diese erfüllt alle Pflichten eines Arbeitsgebers und sorgt für eine bedarfsorientierte
arbeitspädagogische und psychosoziale Betreuung am Arbeitsplatz.
Sollte es im Beschäftigungsbetrieb zu Problemen oder zu einer längeren
Krankheitsphase kommen, kann der Betreffende schnell und unkompliziert in die
Werkstatt zurückkehren.
Ausgelagerte Arbeitsplätze sind zeitlich nicht begrenzt, sollen aber, wenn vom
Menschen mit Behinderung gewünscht und es vom Beschäftigungsbetrieb ermöglicht
werden kann, zeitnah in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis
umgewandelt werden.
In diesem Fall berät die „Fachberatung Berufliche Integration“ potentielle Arbeitgeber
über Unterstützungsmöglichkeiten und finanzielle Förderungen. Kommt ein
sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zustande, endet hiermit die
Verantwortung der Werkstatt und es erfolgt bei Bedarf eine Überleitung an den
„Berufsbegleitenden Dienst“ des Integrationsfachdienstes.
Die „Fachberatung Berufliche Integration“ in der Osnabrücker Werkstätten gGmbH
arbeitet personenzentriert nach dem Konzept der „Unterstützten Beschäftigung“. Dies
bedeutet, dass der Mensch mit Behinderung anfänglich intensiv von einem
Mitarbeiter der „Fachberatung Berufliche Integration“ der WfbM am neuen
Arbeitsplatz im Betrieb begleitet wird. Er berät den behinderten Mitarbeiter und die
Vertreter des Betriebs bei der Organisation und Ausstattung des Arbeitsplatzes und
richtet seine Aufmerksamkeit auch auf die soziale Integration des behinderten
Menschen in den Betrieb. Der Mitarbeiter der „Fachberatung Berufliche Integration“
zieht sich nach und nach zurück, wenn der anfängliche Unterstützungs- und
Beratungsbedarf des Menschen mit Behinderung, aber auch des
Beschäftigungsbetriebes, im bis dahin gezeigten Umfang nicht mehr erforderlich ist.
Die „Fachberatung Berufliche Integration“ arbeitet intensiv mit den hausinternen
Fachdiensten und -abteilungen (Sozialdienst, Psychologischer Dienst, Bereich
Berufliche Bildung) der WfbM zusammen und kooperiert bei Bedarf eng mit externen
Einrichtungen, Fachdiensten und Betreuungspersonen.
Das Ziel der „Fachberatung Berufliche Integration“ ist jedoch mit der „Vermittlung von
Menschen mit Behinderung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt“ nicht ausreichend
beschrieben. Es geht auch um das Erschließen neuer Arbeits- und damit
Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit einer Behinderung am Arbeitsleben.
Da das traditionelle Arbeitsangebot der Werkstätten zum Beispiel im Bereich
„Verpackung und Montage“ langfristig nachlassen wird, gewinnt das Aufspüren neuer
Tätigkeitsfelder für diesen Personenkreis immer mehr an Bedeutung. Beispielhaft
hierfür steht der Bereich der Dienstleistungen. Angestrebt wird in Hinblick auf das
Stichwort „Inklusion“, diese Beschäftigungsmöglichkeiten so im öffentlichen Raum zu
etablieren und zu installieren, dass Menschen mit einer Beeinträchtigung
angemessene Rahmenbedingungen zur Teilhabe an der Gesellschaft und am
Arbeitsleben vorfinden und dabei nicht überfordert werden. Die hiermit gemeinten
ausgelagerten Arbeitsplätze (und Außenarbeitsgruppen mit dauernder Präsenz eines
Mitarbeiters der Werkstatt) gehören nach §136 SGB IX Absatz 1 Satz 5 zum festen
Angebot und den Aufgaben der Werkstätten für behinderte Menschen.
Reha-Werkstätten Fürstenau und Bramsche, WfbM Bersenbrück
Die beiden Reha-Werkstätten Fürstenau und Bramsche ermöglichen Menschen mit
einer seelischen Behinderung die Möglichkeit der Teilhabe am Arbeitsleben. Träger
ist die Bersenbrücker Gemeinnützige Werkstätten GmbH. Das Einzugsgebiet
umfasst den nördlichen Teil des Landkreises Osnabrück (Altkreis Bersenbrück). Die
Werkstätten stehen allen seelisch behinderten Menschen offen, unabhängig von Art
und Schwere der Behinderung.
Die Reha-Werkstätten bieten Arbeitsplätze in den Bereichen Holzbearbeitung,
Garten- und Landschaftsbau, Buchbinderei, Hauswirtschaft, Elektromontage und
Verpackung. Darüber hinaus werden Außenarbeitsplätze in Betrieben auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt. Hier können, je nach individueller
Eignung und Neigung der Beschäftigten, sämtliche Arbeitsbereiche wie Altenpflege,
Einzelhandel, Industrie und Handwerk, Verwaltung etc. angeboten werden.
Facharbeiter mit sonderpäpagogischer Zusatzausbildung begleiten den
Rehabilitationsprozess in enger Zusammenarbeit mit den begleitenden Diensten. Ziel
der Maßnahmen ist es, den Erfordernissen des Arbeitsmarktes und ebenso den
besonderen Bedürfnissen des psychisch behinderten Menschen Rechnung zu tragen
(dualer Auftrag). Hierbei erhalten die Beschäftigten fachliche Anleitung im
Berufbildungs- und Arbeitsbereich, pädagogische und psychologische Beratung und
Begleitung, Hilfen bei der Bewältigung lebenspraktischer Aufgaben und weitere
begleitende Angebote. Bei entsprechender Befähigung wird der Übergang auf den
allgemeinen Arbeitsmarkt angestrebt. Kooperation mit Fachärzten, rechtlichen
Betreuern, Behörden, Pflegediensten etc. sichern die Betreuung oder Begleitung der
Beschäftigten über den Arbeitsprozess hinaus. Für die Aufnahme in eine Werkstatt
muss ein Reha-Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben bei dem zuständigen
Kostenträger (z. B. Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträger) gestellt werden.
Die Werkstatt-MitarbeiterInnen sind dabei behilflich.
Fachdienst Berufliche Integration
Der Fachdienst Berufliche Integration der Bersenbrücker Gemeinnützige Werkstätten
GmbH fördert den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
durch entsprechende Maßnahmen.
Werkstattbeschäftigte, die eine erhöhte Leistungsfähigkeit aufweisen oder erwarten
lassen, werden durch Maßnahmen des Fachdienstes Berufliche Integration
individuell für die Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes geschult. In
Praktika, Außenarbeitsgruppen oder ausgelagerten Einzelarbeitsplätzen besteht die
Möglichkeit unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes tätig zu sein,
sich auszuprobieren und die Chance auf ein sozialversicherungspflichtiges
Arbeitsverhältnis zu verbessern. Hier arbeiten die Bersenbrücker Werkstätten mit
zahlreichen Partnern verschiedener Branchen vertrauensvoll zusammen.
Ziel aller Maßnahmen ist die Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt und damit
die Möglichkeit einer Teilhabe am Arbeitsleben außerhalb einer Werkstatt für
behinderte Menschen.
Weitere Informationen im Internet: http://wfbm.hph-bsb.de oder direkt bei:
Reha-Werkstatt Fürstenau
Die Reha-Werkstatt Fürstenau hält 60 Plätze bereit und bietet seit dem Jahr 1993
Arbeitsplätze in den Bereichen Holz- und Elektroarbeiten, Verpackung, Montage,
Hauswirtschaft, Küche und Catering sowie Garten- und Landschaftsbau an.
Kontakt:
Reha-Werkstatt Fürstenau
Osnabrücker Straße 25,
49584 Fürstenau
Telefon: 05901 9302-0
E-Mail: [email protected]
Reha-Werkstatt Bramsche
Die Reha-Werkstatt Bramsche hält 30 Plätzen bereit und bietet seit dem Jahr 2000
Arbeitsmöglichkeiten in der industriellen Buchverarbeitung, der manuellen
Buchbindung, Holzbearbeitung sowie bei Montage-, Sortier- und Elektroarbeiten an.
Kontakt:
Reha-Werkstatt Bramsche
Hermann-Bohne-Straße 9,
49565 Bramsche
Telefon: 05461 9464-0
E-Mail: [email protected]
Werkstatt für behinderte Menschen Bersenbrück
Die WfbM Bersenbrück bietet Arbeitsplätze für Menschen mit geistiger und auch
seelischer Behinderung in den Bereichen Elektromontage, Metallverarbeitung,
Garten- und Landschaftsbau, Holzverarbeitung, Montage & Verpackung, Küche und
Catering an:
Kontakt:
Bersenbrücker Gemeinnützige
Werkstätten GmbH
Robert-Bosch-Straße 3 - 7,
49593 Bersenbrück,
Tel.: 05439 9449-0,
E-Mail: [email protected]
Werkstatt für hörgeschädigte Menschen
Kontakt:
Hilfe für hörgeschädigte Menschen in Niedersachsen e. V.
Knollstr. 96
49088 Osnabrück
Telefon: 0541/1 80 09-0
Telefax: 0541/1 80 09 29
Email: [email protected]
Internet: www.hilfe-fuer-hoergeschaedigte.de
Die Werkstatt für hörgeschädigte Menschen gehört zur Gemeinnützigen GmbH für
hörgeschädigte Menschen unter dem Dach des Vereins Hilfe für Hörgeschädigte in
Niedersachsen e.V.
Die Werkstatt für hörgeschädigte Menschen verteilt sich auf zwei Standorte in
Osnabrück – Hauptstandort Knollstraße, Zweigstelle Hauswörmannsweg – sowie
mehrere Außenarbeits-stellen im Umkreis von Osnabrück.
In der Werkstatt werden Maßnahmen zur beruflichen und sozialen Rehabilitation
durchgeführt. Zielgruppe sind hörgeschädigte Menschen mit mindestens einer
weiteren Behinderung, die nicht, nicht mehr oder noch nicht wieder auf den ersten
allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt werden können. Die Beeinträchtigungen neben
der Hörschädigung können psychische Erkrankungen, geistige Behinderungen,
Lernbehinderungen oder auch körperlicher Art sein.
Aktuell sind ca. 200 Personen in den Arbeitsbereichen Gartenbau, Montage-/
Demontagegruppen, Wäscherei und Küche tätig.
Durch die Besonderheit der Hörschädigung ist eine Kommunikation über
Lautsprache für viele der Beschäftigten nicht möglich. Die Kommunikation erfolgt
über Visualisierungen, Mimik, Gestik und Gebärdensprache.
Auf Grund dieser Besonderheit gibt es in der Werkstatt zwei Stellen für
Gebärdensprach-dozentinnen, die eine gelingende Kommunikation professionell
unterstützen. Außerdem sind auch die baulichen, räumlichen und technischen
Ausstattungen speziell auf die Bedürfnisse hörgeschädigter Menschen ausgerichtet.
Die Werkstatt für hörgeschädigte Menschen gliedert sich in die drei Bereiche
Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich und Arbeitsbereich. Durch weitere
individuelle Maßnahmen werden Praktika und gegebenenfalls der Übergang auf den
allgemeinen Arbeitsmarkt begleitet, unterstützt und gefördert.
Interne Tagesstruktur in Wohnheimen der AWO-Trialog
Kontakt:
AWO Trialog Weser – Ems GmbH
Wohnheim „Haus am Schölerberg“
Iburger Str. 181, 49082 Osnabrück
Tel.: 0541 / 9520 - 0
Fax: 0541 / 9521 - 211
Email: [email protected]
AWO Trialog Weser – Ems GmbH
Wohnanlage Sutthausen
Forststr. 12, 49082 Osnabrück
Tel.: 0541 / 50582 – 0
Fax: 0541 / 596912
Email: [email protected]
AWO Trialog Weser – Ems GmbH
Wohnanlage Günter Storck - Schlichthorst
Schloßallee 1, 49586 Merzen/Engelern
Tel.: 0 59 01/30 20
Fax: 0 59 01/45 38
Email: [email protected]
Die Wohnanlagen der AWO-Trialog „Am Schölerberg“, „Sutthausen“ und
„Schlichthorst“ bieten im Rahmen der Eingliederungshilfe für ihre Bewohnerinnen und
Bewohner als Tagesstruktur sowohl lebens- und alltagspraktisches Training als auch
Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten in den heiminternen Werkstätten an.
Die Trainings- und Arbeitsangebote orientieren sich an den individuellen Fähigkeiten
und Bedürfnissen der BewohnerInnen und werden unter fachlicher Anleitung und
Betreuung durchgeführt. Die Erledigung unterschiedlicher Industrie- und Dienstleistungsaufträge soll Erfolgserlebnisse vermitteln, Selbstwertgefühl und Durchhaltevermögen stärken sowie auf externe Arbeitsmöglichkeiten vorbereiten.
Die AWO-Trialog Weser-Ems gGmbH Oldenburg ist dem Landesrahmenvertrag
gemäß § 93 BSHG beigetreten und bietet entsprechend dieser Vereinbarung zwei
Leistungstypen an, nämlich "Wohnen" und "Interne Tagesstruktur". Beide Leistungstypen sind durch eine jeweilige Leistungsvereinbarung gebunden. Die Leistungsvereinbarung "Interne Tagesstruktur" hat eine Öffnungsklausel für KlientInnen
außerhalb des stationären Wohnens.
Integrationsfachdienste für Menschen mit Behinderung
Kontakt:
Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück
Integrationsfachdienst
Johannisstraße 91
49074 Osnabrück
Telefon: 0541 / 341-0
Fax: 0541 / 341-479
Email: [email protected]/55003.html
Offene Sprechstunde:
Dienstags 10:00 bis 12:00 Uhr
Und nach Terminabsprache
Der Integrationsfachdienst ist als „Dienst Dritter“ im Auftrag des Integrationsamtes
bzw. unter Strukturverantwortung der Integrationsämter bei der Durchführung der
Maßnahmen zur Teilhabe (schwer-)behinderter Menschen am Arbeitsleben beteiligt.
Begriff, Aufgaben, Beauftragung und Finanzierung sind durch das SGB IX (§§ 109
und 115ff) sowie die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (§§ 27a und
28 SchwbAV) geregelt.
Bereits in der Rahmenplanung von 1997 wurde der Integrationsfachdienst
"Vermittlung" neben dem bestehenden Integrationsfachdienst "Berufsbegleitung" als
notwendiger Bedarf erachtet. Nach erfolgreicher Nutzung verschiedener Maßnahmen
der medizinischen und beruflichen Rehabilitation bzw. Leistungen zur Teilhabe am
Arbeitsleben steht der Hilfesuchende vor dem entscheidenden Schritt ins
Erwerbsleben oft allein. In einer Zeit, in der der allgemeine Arbeitsmarkt als
verschlossen gilt, bedarf es der Unterstützung durch diesen Fachdienst, der, wie es
die Vergangenheit zeigte, häufig Nischen aufspürt, die eine Vermittlung überhaupt
ermöglichen. Im SGB IX, Teil 2, Kap. 7, §109 ff wird diese Pflichtaufgabe
beschrieben.
In Osnabrück besteht der Integrationsfachdienst (IFD) "Vermittlung" seit 2001. Bis
Ende 2004 hat der Dienst auf der Grundlage der Beauftragung durch das Arbeitsamt
und der Finanzierung durch Ausgleichsabgabemittel erfolgreich gearbeitet. Ab
Januar 2005 wurde vor dem Hintergrund gesetzlicher Änderungen die
Strukturverantwortung auf die Integrationsämter übertragen. Seit diesem Zeitpunkt
wird der Integrationsfachdienst “Vermittlung“ durch das Integrationsamt vorfinanziert
und muss sich aus Erlösen refinanzieren. Erlöse können erzielt werden durch
Vermittlungsaufträge der Rehabilitationsträger und der Agentur für Arbeit sowie der
Jobcenter Osnabrück und der MaßArbeit Jobcenter.
Der IFD "Vermittlung" ist ein wesentliches Element im psychiatrischen
Versorgungssystem und unverzichtbar im Anschluss an erfolgreiche Rehabilitation
zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Darüber hinaus ist im SGB IX, Teil 2, Kap. 7,
§109 ff die unterstützende Tätigkeit des IFD "Vermittlung" im Anschluss an die
zielgerichtete Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch die Werkstatt für
behinderte Menschen und die Unterstützung von schwerbehinderten
Schulabgängern formuliert. Es ist erforderlich, diese Aufgaben wirtschaftlich
abzusichern, für die Träger Risiken kalkulierbar zu machen und die Perspektiven der
Hilfesuchenden damit zu fördern.
Im Jahr 2007 fand ein Trägerwechsel statt. Seitdem sind die Integrationsfachdienste
„Begleitung“ und „Vermittlung“ beim Caritasverband für die Stadt und den Landkreis
Osnabrück zusammengeschlossen. Synergieeffekte werden so stärker nutzbar
gemacht.
IFD "Vermittlung" für Menschen mit Behinderung
Der Integrationsfachdienst IFD "Vermittlung" berät im Auftrag der Arbeitsagentur und
der Rehabilitationsträger Menschen mit Behinderungen bei der Integration in Arbeitsund Ausbildungsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt. Ziel des IFD ist es, den
optimalen Arbeitsplatz für die/den richtige/n BewerberIn zu finden. Der IFD berät
darüber hinaus Arbeitgeber bei der Einstellung von behinderten Menschen, bei der
behindertengerechten Arbeitsplatzausstattung, bei Investitionsmaßnahmen und bei
der Beschaffung von Fördermitteln. Der IFD unterstützt Arbeitgeber und
BewerberInnen in der Einarbeitungszeit. Der Dienst ist zuständig für Arbeitnehmer
und Arbeitgeber in Stadt und Landkreis Osnabrück.
IFD "Berufsbegleitung" für Menschen mit Behinderung
Psychische und soziale Störungen kommen weit aus häufiger vor, als von vielen
angenommen. Schwerbehinderte Menschen, insbesondere psychisch behinderte,
sind im Arbeitsleben mehr als andere von sozialer Isolation, beruflichem Abstieg oder
gar Kündigung bedroht. Damit es nicht soweit kommt, unterstützt und berät der IFD
„Berufsbegleitung“ Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben im Auftrag des
Integrationsamtes des Nds. Landesamtes für Zentrale Soziale Aufgaben nach § 102
Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX die Betroffenen und ihre Arbeitgeber. Bei Problemen
und Konflikten am Arbeitsplatz werden diese Menschen und ihre Angehörigen sowie
Betriebsrat, Personalrat, Kolleginnen und Kollegen, Ärzte und andere Dienste
beraten.
Der IFD „Berufsbegleitung“ leistet umfangreiche psychosoziale Betreuungen und
bietet Beratung in einzelnen Fragen, die sich aus der Situation der Betroffenen im
Arbeitsleben ergeben. Der Dienst ist zuständig für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in
Stadt und Landkreis Osnabrück.
Integrationsfachdienste für Menschen mit Hörschädigung
Kontakt: Hilfe für hörgeschädigte Menschen in Niedersachsen e.V.
Sozialdienst für hörgeschädigte Menschen
Postfach 2606
49016 Osnabrück
Tel.: 05 41 / 1 80 09 - 152
Fax: 05 41 / 1 80 09 - 78
E-Mail: [email protected]
Internet: www.sozialdienst-hfh.de
Für viele hörgeschädigte Menschen stellt die Berufstätigkeit den wichtigsten Kontakt zur
hörenden Umwelt dar. Gehörlosigkeit und Schwerhörigkeit sind Behinderungen, die in ihrer
Vielschichtigkeit weitreichende Auswirkungen für die Betroffenen haben. Treten
psychosoziale Probleme auf, sind hörgeschädigte Menschen auf Fachdienste mit spezieller
Ausrichtung auf diese Sinnesbehinderung angewiesen.
Die IFD sind nach SGB IX beauftragt durch das Integrationsamt Niedersachsen.
Im Integrationsfachdienst IFD für hörgeschädigte Menschen "Vermittlung" werden die
betroffenen schwerbehinderten, gehörlosen oder schwerhörigen Menschen bei ihrer Suche
nach einem geeigneten Arbeits- oder Ausbildungsplatz betreut und begleitet. Die
Kommunikations-behinderung stellt ein besonderes Vermittlungshemmnis dar. Potentielle
Arbeitgeber werden über die Besonderheiten der vorliegenden Behinderung informiert sowie
bei der Einrichtung und Ausstattung des behinderungsgerechten Arbeitsplatzes und zu
Finanzierungshilfen beraten.
Im Integrationsfachdienst IFD für hörgeschädigte Menschen "Begleitung" werden gehörlose
oder schwerhörige Menschen in ihrem Arbeitsverhältnis betreut und die Arbeitgeber beraten.
Im Arbeitsleben zeigen sich die behinderungsspezifischen Probleme (Kommunikations- und
Informationsdefizite, Isolierung am Arbeitsplatz) besonders deutlich. Schwerbehinderte,
hörgeschädigte Menschen sind mehr als andere vom Verlust ihres Arbeitsplatzes bedroht.
Bei Bedarf werden Lösungsvorschläge erarbeitet und begleitet („Case-Management“).
Alle Mitarbeiter des Fachdienstes verfügen über ausgeprägt gute Gebärdensprachkenntnisse,
die zur Beratung hörgeschädigter Menschen notwendig sind. Sie sind mit den
Besonderheiten der Kommunikationsbehinderung vor dem Hintergrund der kulturellen
Besonderheiten vertraut. Übersetzungshilfe von der Lautsprache in die Gebärdensprache und
umgekehrt wird geleistet, darf allerdings nicht mit der neutralen Übersetzungstätigkeit eines
Gebärdensprachdolmetschers verwechselt werden. Träger der Dienste in Stadt und
Landkreis Osnabrück ist die "Hilfe für hörgeschädigte Menschen in Niedersachsen e.V." in
Osnabrück.
Diakonie gGmbH Melle/ Wittlage
Kontakt: 49152 Bad Essen
Am Bahnhof 5
Tel.: 05472 / 591903
Die als Projekt gegründete Selbsthilfefirma AWOS (AWO + Osnabrücker Verein) in MelleWesterhausen beschäftigte ab 01.04.1988 behinderte/ beeinträchtigte Menschen auf teilgeschützten Arbeitsplätzen in der industriellen Produktion. Sie arbeitete vor Ort eng mit einem
Betrieb des ersten Arbeitsmarktes, den Westland Gummiwerken, zusammen, indem sie
Teilefertigungen für diesen Betrieb übernahm. Im Jahr 2000 musste die AWOS jedoch Konkurs
anmelden. Die Mitarbeiter wurden von der Diakonie gGmbH übernommen und die Konzeption
im wesentlichen fortgeführt.
Zielgruppe - wie zuvor - sind Menschen mit seelischer und/oder körperlicher Behinderung und
auch schwer vermittelbare Erwachsene im Alter von 18 - 66 Jahren. Derzeit sind 86
Menschen beschäftigt. In den Firmen wird teilweise im Schichtdienst gearbeitet. Zu den
Betriebsstätten gehören die:
- Westland Gummiwerke, Melle (49 Beschäftigte).
- Firma Starke, Schleifmittel, Melle (22 Beschäftigte).
- Firma Hamker, Bad Essen (15 Beschäftigte).
Die Vermittlung erfolgt über den Integrationsfachdienst, die Agentur für Arbeit, das Arbeitsdiagnostische Zentrum ADZ oder Fachärztinnen/ Fachärzte. Voraussetzungen: Bewerbungsunterlagen einreichen, eigenständig zum Arbeitsplatz kommen, "mithalten können“.
Einem Praktikum von 4 bis 6 Wochen (Kein Verdienst. Erstattung des Fahrgeldes über
Agentur für Arbeit) folgen 6 Monate Probezeit. Danach ist eine sozialversicherungspflichtige
Anstellung, auch eine geringfügige Beschäftigung auf 400 € Basis möglich. Der Stundenlohn
beträgt etwa
sieben Euro.
Finanzierung: Für die geleistete Arbeit der Mitarbeiter wird die Diakonie von Westland, Starke
oder Hamker bezahlt. Die Diakonie zahlt von dem Geld die Löhne an die Mitarbeiter.
Zusätzlich bekommt die Diakonie als gGmbH steuerliche Vergünstigen. Die Mitarbeiter
können außerdem aufgrund ihrer Schwerbehinderung bezuschusst werden (Agentur für
Arbeit, Eingliederungszuschüsse, Integrationsamt).
MöWe
Kontakt: Hauswörmannsweg 88
49080 Osnabrück
Telefon 05 41/506 88 0
Telefax 05 41/506 88 20
E-Mail: [email protected]
Internet: www.moewe-osnabrueck.de
Die MöWe gGmbH entstand in den 1980er Jahren als soziales Beschäftigungs- und
Qualifizierungsprojekt in Trägerschaft des SKM – Katholischer Verein für soziale Dienste in
Osnabrück e. V. – der als Fachverband der Caritas zugeordnet ist. Der Standort ist in der
Stadt Osnabrück.
Die Hauptaufgabe besteht darin, langzeitarbeitslose Menschen durch die Beschäftigung in
einfachen und personalintensiven Arbeitsbereichen zu qualifizieren und somit wieder eine
Perspektive für den ersten Arbeitsmarkt zu entwickeln.
In den verschiedenen Arbeitsbereichen können in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit,
der AGOS und MaßArbeit verschiedene Trainingsmaßnahmen oder Feststellungsmaßnahmen
durchgeführt werden. Auch ist eine befristete Wiederherstellung oder Aufrechterhaltung der
Arbeitsfähigkeit durch Arbeitsgelegenheiten in Zusammenarbeit mit den genannten Partnern
möglich. Der Schwerpunkt der sozialen Integrationsleistungen kommt der Zielgruppe
wohnungs-loser Menschen, Menschen mit Suchterfahrung und Langzeitarbeitslosigkeit zu
Gute.
Internationaler Bund - Freie Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V.
Kontakt: Möserstr. 35 a
49074 Osnabrück
Telefon: 0541 / 3589520
Internet: www.internationaler-bund.de
Bildungszentrum Osnabrück
Der Internationale Bund (IB) ist einer der großen Dienstleister in der Jugend-, Sozialund Bildungsarbeit in Deutschland.
Im Bildungszentrum Osnabrück wird seit Gründung im Jahr 1980 das Ziel verfolgt,
benachteiligte Personengruppen bei der Integration in den Arbeitsmarkt und bei der
Teilhabe an der Gesellschaft zu unterstützen, um gemeinsam mit ihnen die
Grundlage für ein selbst bestimmtes Leben zu schaffen. Das Angebotsspektrum
umfasst Berufsvorbereitungs- und Berufsausbildungsmaßnahmen (z. B. RehaAusbildungen), Weiterbildungsmaßnahmen, Projekte zur sprachlichen und
beruflichen Integration sowie Maßnahmen im Bereich der Jugendhilfe und –
sozialarbeit.
Angebote für Rehabilitanden:
In Osnabrück werden seit dem Jahr 1989 im Auftrag der Agentur für Arbeit behinderungsspezifische Berufsausbildungen und seit dem Jahr 2008 die Diagnose der
Arbeitsmarktfähigkeit durchgeführt. Die Maßnahmen sind auf die persönlichen
Voraussetzungen, die jeweilige Behinderung und das jeweilige Ziel abgestimmt. Die
Ausbildungsstätten sind im regionalen Arbeitsmarkt und im regionalen Hilfenetzwerk
verankert, sodass alle notwendigen Unterstützungsleistungen zur Verfügung stehen. Die
Inhalte und die Durchführung der Maßnahmen sind betriebsnah gestaltet, um einen Übergang
in den ersten Arbeitsmarkt optimal vorzubereiten
Behindertenspezifische Berufsausbildung im Beruf Helferin in der Hauswirtschaft:
Die Ausbildung dauert 3 Jahre und ist von der Landwirtschaftskammer anerkannt.
Neben den praxisbezogenen Lehrunterweisungen durch die Ausbilder gehören auch
vertiefender Unterricht durch die Lehrkräfte sowie die Betreuung durch Sozialpädagogen zur
Ausbildung. Mehrwöchige Praktika in ausgewählten Betrieben erweitern und festigen die
erlernten Ausbildungsinhalte. Mit erfolgreichem Abschluss sind die Voraussetzungen für eine
Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt geschaffen.
Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit (DIA-AM):
Trotz Behinderung nicht abseits stehen – das ist ein erklärtes Ziel dieser Maßnahme. Dazu ist
eine individuelle Feststellung der Potenziale jedes Einzelnen Voraussetzung für den Erfolg.
Die Maßnahme gliedert sich in Phase 1 - Eignungsanalyse mit Einzel- und
Gruppenerprobungen beim Träger und Phase 2 - Betriebliche Erprobung. Die Dauer beträgt
max. 12 Wochen. Die maximale Teilnehmerbelegung ist 9. Zur Zielgruppe gehören Menschen
mit leichter geistiger oder psychischer Behinderung und/ oder Lernschwierigkeiten, deren
Potentiale im Grenzbereich der Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes und der
Zugangsvoraussetzung von WfbMs liegen. Die Maßnahme soll eine Entscheidung der sowohl
eignungsanalytischen wie praxisnahen Feststellung und deren Ergebnisse erleichtern.
INNOVA – Unterstützte Beschäftigung
Kontakt:
Innova Privat-Akademie GmbH & Co. KG
Peiner Str. 7
49084 Osnabrück
Telefon: 0541 / 58206-0
Telefax: 0541 / 58206-99
Email: [email protected]
Zielgruppe dieser Maßnahme sind behinderte Menschen mit einem Potential für eine
Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, insbesondere lernbehinderte Menschen im
Grenzbereich zur geistigen Behinderung, geistig behinderte Menschen im Grenzbereich zur
Lernbehinderung und Menschen mit einer psychischen Behinderung und/ oder Verhaltensauffälligkeiten (wenn sie sich nicht in einem akuten Stadium befinden).
Im Auftrag der Agentur für Arbeit in Osnabrück werden Maßnahmen der Individuellen
Betrieblichen Qualifizierung (InBeQ) für behinderte Menschen mit besonderem
Unterstützungs-bedarf gemäß § 38a Abs. 2 SGB IX durchgeführt. Ziel ist die Aufnahme einer
behinderungs-gerechte, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung der unterstützten
Personen unter Berücksichtigung ihrer besonderen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Damit soll
auch eine gemeinsame Arbeitswelt für behinderte und nicht behinderte Menschen realisiert
werden.
Einer Vorschalt-Maßnahme zur Überprüfung der Arbeitsmarktfähigkeit potentieller Teilnehmer
folgt die Orientierungsphase, in der Neigungen und Fähigkeiten der Teilnehmer untersucht
werden. In der anschließenden Qualifizierungsphase wird praxisorientiert unter
Berücksichtigung betrieblicher Belange die Identifikation mit dem Arbeitsplatz gefördert und
schließlich in der Stabilisierungsphase ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis
angestrebt. Die Qualifizierung erfolgt also direkt am konkreten künftigen Arbeitsplatz und
nicht überbetrieblich.
Über alle Phasen hinweg wird überprüft, ob das berufliche Potenzial für eine Beschäftigung
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weiter vorliegt oder ob anstelle von InBeQ/UB andere
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich sind.
Beurteilung/ Empfehlung
Wie bereits dargestellt, gibt es in der Osnabrücker Region eine beachtliche Bandbreite von Institutionen und Einrichtungen, die im Bereich „Arbeit“ tätig sind und
verschiedene Projekte und Maßnahmen anbieten. Dieses Angebot ist zunächst als
umfangreich und bezüglich der jeweiligen Fokussierung auf die divergierende
Klientel als durchaus spezialisiert zu beurteilen.
Der Arbeitskreis „Arbeit“ der PAR (Psychiatrische Arbeitsgemeinschaft in der Region
Osnabrück) hat sich intensiv mit den bestehenden Angeboten auseinandergesetzt.
Daraus resultiert die Erkenntnis, dass eine Lücke besteht für die Personen mit einer
psychischen Behinderung, die eindeutig weder dem ersten Arbeitsmarkt noch der
Werkstatt für Menschen mit Behinderung zuzuordnen sind. Daher sollten nach
Möglichkeiten gesucht und ggf. Konzepte aufgestellt werden, wie diese Lücke zu
füllen sein könnte, d.h. wie Angebote beschaffen sein müssten, um die notwendige
Ergänzung zu schaffen.
Eine weitere Empfehlung besteht darin, die Öffentlichkeitsarbeit auszuweiten. Hier ist
zu überlegen, wie man potentielle Arbeitsgeber ansprechen/ erreichen und sie auf
die besondere Situation von Menschen mit Arbeitshindernissen und/ oder einer
psychischen Erkrankung aufmerksam machen kann.