Sonderrundschreiben Neuerungen Kindergeld ab 2016

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Sonderrundschreiben Neuerungen Kindergeld ab 2016
SONDER-RUNDSCHREIBEN DEZEMBER 2015
zum Thema KINDERGELDBEZUG (Neuerung ab 1.1.2016)
Um weiterhin reibungslos Kindergeld beziehen zu können, empfehlen wir – entgegen anderslautender
Pressemitteilungen - Folgendes zu veranlassen:
Schriftliche Mitteilung (Mail, Brief, Fax) an die Familienkasse mit
1. Angabe der Kindergeld-Nummer (ersichtlich aus Bescheid oder aus dem Text der monatlichen Überweisung des Kindergeldes auf dem Kontoauszug)
2. die ID-Nummer des Beziehers und
3. die ID-Nummer des Kindes bzw. der Kinder
Sollte die ID-Nummer nicht bekannt sein, so kann diese entweder
in einem formlosen Schreiben angefragt werden beim Bundeszentralamt für Steuern,
Adresse: 53221 Bonn
oder
über ein Formular im Internet angefordert werden über
www.bzst.de/DE/Steuern_National/Steuerliche_Identifikationsnummer/ID_Eingabeformular/ID_Node.html
Die Postadresse der Familienkasse Reutlingen (Landkreis Reutlingen, Tübingen, Balingen) lautet:
Familienkasse Reutlingen
72756 Reutlingen
Tel: 0800 4 5555 30 (kostenfrei)
Fax-Nr.: 07121/309 313
E-Mail: [email protected]
Die Adresse der Familienkasse Stuttgart lautet:
Familienkasse Baden-Württemberg Ost
Neckarstr. 84
70190 Stuttgart
Tel: 0800/4 55555 30 (kostenfrei)
Fax-Nr.: 0711/941 111 0
E-Mail: [email protected]
Weitere Adressen der Familienkassen sind im Internet ersichtlich.