NVwZ (04_16)
Transcription
NVwZ (04_16)
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Schriftleitung: Rechtsanwalt Professor Dr. Achim Schunder und Rechtsanwältin Dr. Christiane Prause 4 Beethovenstraße 7 b, 60325 Frankfurt a. M. 2016 Inhalt P. Fest/]. A. Nebel, Das Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus M. Stuttmann, BVerfG zur A-Besoldung: Die Besoldung aller Besoldungsgruppen muss angehoben werden M. Hartmann, Emissionshandel in der vierten Zuteilungsperiode (2021 - 2030) - Die Vorschläge der Europäischen Kommission Aufsätze 177 184 189 Aufsätze Online A. Guckelberger, Gedenkstätten iSd § 15 II 1Nr.1 VersG 194 Berichte U. Battis/K.]. Grigoleit/T. Hebe/er, Entwicklung des Beamtenrechts in den Jahren 2010 - 2015 194 Kurze Beiträge ]. Saurer, Rechtswirkungen Bundesländer 201 Zur Rechtsprechung D. Gauger/C. Freytag, REACH: ,,Once an article, always an article" höchstrichterlich bestätigt - Gerichtshof urteilt zu Gunsten deutscher Rechtsauslegung zu Lasten der Wirtschaftsakteure 205 Mitteilungen L. Teichmann, Aktuelle Probleme des Eisenbahnrechts XXI Tagung an der Universität Regensburg 208 Buchbesprechungen A. Sitzer, Monetäre Leistungsanreize im öffentlichen Dienstrecht (M. Hippeli) 210 der Windenergieerlasse der deutschen Rechtsprechung EGMR 6. 1.15- 70287/11 EuGH 17. 11. 15 - G 115/14 Auskunft über staatliche Leistungen an politische Parteien 211 Vergabe öffentlicher Aufträge nur bei Zahlung eines Mindestlohns Anm. R. Schnieders Zulassung von Betreibern von Stationen zur technischen Kfz-Überwachung 216 218 EuGH 15.10.15- C-168/14 BVerfG BVerfG BVerfG 17.11.15 - 2 BvL 19/09ua Verfassungsmäßigkeit der A-Besoldung von Beamten 24. 9. 15 - 2 BvR 1686/15 Abbruch eines beamtenrechtlichen Auswahlverfahrens 29.10.15- 2BvR 1493/11 Ermittlung des Rechtsschutzziels durch die Verwaltungsgerichte Anm. C. Weidemann NVwZ 2016, Heft 4 212 223 237 238 243 III BVerfG BVerfG 8. 12. 15 - 1 BvR 99/11 29. 8.15 - 1 BvQ 32/15 Verzögerungsbeschwerde wegen Dauer des Verfahrens (Ls.) Außerkraftsetzung einer versammlungsrechtlichen Allgemeinverfügung 244 244 BVerwG BVerwG 22. 7.15- 8 C7/14 22. 7.15- 8 C8/14 BVerwG 30. 9.15-2AV2/15 Ausschlussfrist für Anträge auf Begrenzung der EEG-Umlage Vorliegen eines selbstständigen Unternehmensteils Anm. M. Ehrmann Befangenheit bei Konkurrentenstreitverfahrenum Beförderungsstelle 246 248 251 253 Auftreten von pensioniertem Richter als RA vor ehemaligem Dienstgericht 255 OVGMünster 8. 7. 15 - 1 B 472/15 NVwZ aktuell In eigener Sache, NJW Rechtsprechung in Pressemitteilungen Rechtsprechung in Leitsätzen Gesetzgebungsverfahren, Leserbrief Veranstaltungen V V VII IX X ISSN 0721-880X NVwZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Schriftleitung und Verlagsredaktion: Rechtsanwalt Professor Dr. Achim Schunder (verantwortlich für den Textteil) und Rechtsanwältin Dr. Christiane Prause. Beethovenstraße 7 b, 60325 Frankfurt a. M., Postanschrift: Postfach 110241, 60037 Frankfurt a. M., Telefon: (069) 75 6091-0, Telefax: (069) 756091-49. E-Mail: [email protected], Internet: www.nvwz.de. Manuskripte: Manuskripte sind an die Redaktion zu senden. Der Verlag haftet nicht für Manuskripte, die unverlangt eingereicht werden. Sie können nur zurückgegeben werden, wenn Rückporto beigefügt ist. Die Annahme zur Veröffentlichung muss schriftlich erfolgen. Mit der Annahme zur Veröffentlichung überträgt der Autor dem Verlag C.H.BECK an seinem Beitrag für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts das exklusive, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung in körperlicher Form, das Recht zur öffentlichen Wiedergabe und Zugänglichmachung, das Recht zur Aufnahme in Datenbanken, das Recht zur Speicherung auf elektronischen Datenträgern und das Recht zu deren Verbreitung und Verviel- IV NVwZ2016,Heft4 fältigung sowie das Recht zur sonstigen Verwertung in elektronischer Form. Hierzu zählen auch heute noch nicht bekannte Nutzungsformen. Das in § 38 Abs. 4 UrhG niedergelegte zwingende Zweitverwertungsrecht des Autors nach Ablauf von 12 Monaten nach der Veröffentlichung bleibt hiervon unberührt. Urheber- und Verlagsrechte: Alle in dieser Zeitschrift veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheidungen und ihre Leitsätze, denn diese sind geschützt, soweit sie vom Einsender oder von der Schriftleitung erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtsschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Zeitschrift darf außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ohne schriftliche Genehmigung des Verlags in irgendeiner Form vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergegeben oder zugänglich gemacht, in Datenbanken aufgenommen, auf elektronischen Datenträgern gespeichert oder in sonstiger Weise elektronisch vervielfältigt, verbreitet oder verwertet werden. Anzeigenabteilung: Verlag C.H.BECK, Anzeigenabteilung, Wilhelmstraße 9, 80801 München, Postanschrift: Postfach 40 03 40, 80703 München. Media-Beratung: Telefon (0 89) 3 81 89-687, Telefax (0 89) 3 8189-589. Disposition, Herstellung Anzeigen, technische Daten: Telefon (0 89) 3 81 89-598, Telefax (0 89) 3 81 89-599, E-Mail [email protected] Verantwortlich für den Anzeigenteil: Bertram Götz. nach dem Erscheinungstermin reklamiert werden. Jahrestitelei und -register sind nur noch mit dem jeweiligen Heft lieferbar. Versandkosten jeweils zuzüglich. Verlag: Verlag C.H.BECK oHG, Wilhelmstr. 9, 80801 München, Postanschrift: Postfach 40 03 40, 80703 München, Telefon: (0 89) 3 81 89-0, Telefax: (0 89) 3 8189-3 98, Postbank München IBAN: DE82 7001 0080 0006 2298 02, BIC: PBNKDEFFXXX. Erscheinungsweise: Zweimal monatlich. Kombinationsbezug NVwZ mit zweimal monatlichem Beiheft (Nebenblatt) NVwZ-Rechtsprechungs-Report Verwaltungsrecht. Bezugspreise 2016: NVwZ ohne NVwZ-RR: halbjährlich € 154,50 (inkl. MwSt.); Vorzugspreis für NJWBezieher, Studenten (fachbezogener Studiengang) sowie Referendare (gegen Nachweis) halbjährlich€ 137,50 (inkl, MwSt.); Einzelheft: NVwZ € 16,50 (inkl. MwSt.); NVwZ mit NVwZ-RR: halbjährlich € 244 50 (inkl. MwSt.); Vorzugspreis (w.'o.) halbjährlich € 217,50 (inkl. MwSt.). Einzelheft NVwZ m. RR € 25,- (inkl. MwSt.). Die. Rechnungsstellung erfolgt zu Beginn eines Bezugszeitraumes. Nicht eingegangene Exemplare können nur innerhalb von 6 Wochen Bestellungen über jede Buchhandlung und beim Verlag. KundenServiceCenter: Telefon: (0 89) 3 8189-750, Telefax: (0 89) 3 8189-358. E-Mail: [email protected] Abbestellungen müssen 6 Wochen vor Halbjahresschluss erfolgen. Adressenänderungen: Teilen Sie uns rechtzeitig Ihre Adressenänderungen mit. Dabei geben Sie bitte neben dem Titel der Zeitschrift die neue und die alte Adresse an. Hinweis gemäß § 7 Abs. 5 der Postdienste-Datenschutzverordnung: Bei Anschriftenänderung des Beziehers kann die Deutsche Post AG dem Verlag die neue Anschrift auch dann mitteilen, wenn kein Nachsendeantrag gestellt ist. Hiergegen kann der Bezieher innerhalb von 14 Tagen nach Erscheinen dieses Heftes beim Verlag widersprechen. Druck: Kessler Druck und Medien GmbH & Co. KG, Michael-SchäfferStraße 1, 86399 Bobingen.