- Gesamtverband Steinkohle

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- Gesamtverband Steinkohle
Gesamtverband des deutschen
Steinkohlenbergbaus
Seit 2002 gilt in der EU die
Ratsverordnung 1407/2002 über
staatliche Beihilfen für den
Steinkohlenbergbau. Sie reicht
zunächst bis 2010. Bis zum
Jahresende 2006 muss die
Europäische Kommission gemäß
Artikel 11 dieser Verordnung
dem Rat und den anderen
Gemeinschaftsorganen einen
Monitoring-Bericht über die
Erfahrungen damit vorlegen.
Darin kann sie die geltenden
Regelungen bewerten, Änderungen für die Restlaufzeit ab 2008
vorschlagen und außerdem
Überlegungen für eine Anschlussregelung nach 2010
anstellen.
Im Vorfeld dieses Berichts konsultierte die Kommission die EUMitgliedstaaten und die „Stakeholder“ - d.h. die betroffene
Wirtschaft, deren zugehörige
Organisationen und Institutionen sowie sonstige interessierte gesellschaftliche Gruppen.
Ergebnis: Eine breite Mehrheit
befürwortet klar weitere Kohlebeihilfen in der EU und entsprechende Rechtsgrundlagen.
Die Ergebnisse dieser Stakeholder-Konsultation sind von der
Kommission unlängst veröffentlicht worden und werden hier
zusammengefasst.
FAA 32
GVSt
Die deutsche Steinkohle
Fakten - Analysen - Argumente
Große Mehrheit der Stakeholder in der
EU für weitere Kohlebeihilfen
Die Steinkohlebeihilfenverordnung
regelt die europarechtliche Zulässigkeit der staatlichen Beihilfen für den
Steinkohlenbergbau, die keineswegs
nur in Deutschland, sondern auch in
etlichen anderen kohleproduzierenden europäischen Ländern gewährt
werden: In Großbritannien und
Spanien ebenso wie in Polen, Tschechien, Ungarn, der Slowakei und
Slowenien, aber auch in Beitrittsländern wie Rumänien und Bulgarien
oder einem Kandidatenland wie der
Türkei.
An dieser offenen Konsultation der
Kommission haben sich deshalb
„Stakeholder“ quer durch Europa von
Spanien bis Rumänien sowie europäische Dachorganisationen beteiligt.
Jeweils mehrere Beiträge kamen aus
Großbritannien und Deutschland.
Der einzige kritische Beitrag, der noch
dazu nach Fristablauf eingereicht
worden ist, kam von der Seite der
Umweltorganisationen. Er wurde von
der Europaeinheit von Greenpeace für
das Climate Action Network (CAN)
und das European Environment
Bureau (EEB) übermittelt. Dieser
Beitrag spricht sich unter Berufung
auf den Umwelt- und Klimaschutz für
die europaweite Einstellung der
Kohlesubventionierung aus, soweit es
nicht um die Sanierung ökologischer
Altlasten geht, und empfiehlt diese
Mittel stattdessen den erneuerbaren
Energien und Energiesparmaßnahmen
zukommen zu lassen. Dass Importkohle, die dann zwangsläufig an die
Stelle heimischer Kohle in Europa
treten würde, keine Umweltvorteile
brächte, wird ebenso ausgeblendet
wie die Fortschritte bei den modernen
sauberen und effizienten Kohlenutzungstechnologien („Clean Coal“).
Nicht die Kohlenimporteure, sondern
der heimische Bergbau und die
Elektrizitätswirtschaft bringen diese
Projekte voran. Auch die Folgen für
die Versorgungssicherheit und die
Beschäftigung sowie die sozialen und
regionalen Konsequenzen in den
Mitgliedstaaten werden von CAN/
EEB nicht thematisiert.
Eurelectric, die Vereinigung der
europäischen Elektritzitätswirtschaft,
hat demgegenüber ausdrücklich die
große Bedeutung der Kohle für die
Stromerzeugung in der EU unterstrichen. Hier bleibe sie aus Gründen der
Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit unverzichtbar. Durch
„Clean Coal Technologies“ in Verbindung mit neuen Verfahren zur CO2Abscheidung und –Deponierung
(„CCS“ – „Carbon Capture and
Storage“) könne sie auch einen
Beitrag zu den klimapolitischen Zielen
leisten. Kohle lasse sich zudem in der
Stromerzeugung mit erneuerbaren
Energien wie Windkraft gut kombinieren. Die Steinkohlebeihilfen in
einigen Mitgliedstaaten führten
keineswegs zu einer Marktverzerrung
in der Elektrizitätswirtschaft und
seien, so heißt es explizit im
Eurolectric-Schreiben an die Kommission, aus sozialen und regionalen
Gründen sowie in gewissem Ausmaß
aus Gründen der Versorgungssicherheit weiter gerechtfertigt.
In den vier Beiträgen aus Großbritannien haben sich die führenden
Kohleunternehmen aus England und
Die von den britischen und anderen
Stakeholdern vertretenen Auffassungen decken sich weitgehend mit den
auf deutscher Seite vertretenen
Positionen. Von deutscher Seite
haben die Zukunftsaktion Kohlegebiete e.V. (ZAK) als Vereinigung der
mit dem Kohlenbergbau verbundenen
deutschen Regionen und Kommunen,
die Gewerkschaft IG BCE sowie der
Gesamtverband des deutschen
Steinkohlenbergbaus (GVSt) Stellungnahmen abgegeben. Sowohl ZAK als
auch die IG BCE und der GVSt
unterstreichen in ihren Beiträgen die
Bedeutung der heimischen Steinkohle
für die langfristige Energiesicherheit
und einen ausgewogenen Energiemix,
aber auch die Notwendigkeit der
Berücksichtigung der sozialen,
regionalen und beschäftigungspolitischen Aspekte der weiteren Anpassungen im Steinkohlenbergbau.
Deshalb wird eine Fortschreibung der
EU-Verordnung mit leichten Änderungen befürwortet. So sollte bereits ab
2008 die bisherige zeitliche Begrenzung der Beihilfen zur Rücknahme der
Fördertätigkeit entfallen. – Diese
Positionen sind gegenüber der
Kommission auch vom Bundeswirtschaftsministerium geteilt worden.
Auf die große Bedeutung des Energieträgers Kohle und der eigenen
Kohlereserven für die Versorgungssicherheit weist auch die Staatsregierung von Rumänien hin. Sie spricht
sich für eine Verlängerung der EUSteinkohlebeihilfenverordnung nach
2010 und deren Ausweitung auch auf
die Braunkohle aus.
Aus Spanien kommt die Stellungnahme der Regionalregierung von
Kastilien und Leon, wo rund die
Hälfte der subventionierten Kohleförderung des Landes stattfindet (die
bis 2012 auf einen Sockel verringert
werden soll). Auch darin wird die
fortbestehende versorgungspolitische
und außerordentliche regionale
Bedeutung des Steinkohlenbergbaus
ausdrücklich betont. Hier müsse auch
und gerade durch die Beihilfeverordnung der EU langfristige Planungssicherheit hergestellt werden.
Vorgeschlagen werden einige
Änderungen zur technischen Optimierung der Verordnung und zur Ausweitung der Beihilfetatbestände auf
strategische Infrastrukturmaßnahmen.
Fazit: Die große Mehrheit der
Stakeholder in der EU plädiert für
weitere Kohlebeihilfen!
stärker an energiepolitischen
Kriterien bzw. der Energieversorgungssicherheit zu orientieren.
- Die Ziele der Verordnung sind nach
Auffassung des GVSt unverändert
angemessen und aktuell. Die
energiepolitischen Ziele und
Erwägungen haben in Anbetracht
der globalen Entwicklungen sogar
noch mehr an Relevanz gewonnen,
wie es auch das jüngste Grünbuch
der EU-Kommission für eine
europäische Energiestrategie
deutlich macht. Neben der sozialen und regionalen Flankierung der
weiteren Umstrukturierung im
Steinkohlenbergbau muss es
deshalb wie bisher das erklärte
Ziel der Verordnung bleiben,
„Folgendem Rechnung (zu)
tragen: … der – als Vorbeugungsmaßnahme – notwendigen Beibehaltung eines
Mindestumfangs an heimischer Steinkohleproduktion,
damit der Zugang zu den
Vorkommen gewährleistet ist.“
(Art.1, 2.Tiret der Ratsverordnung 1407/2002/EG über
die staatlichen Beihilfen für
den Steinkohlenbergbau).
Kernpunkte der Position des GVSt:
- Der GVSt befürwortet in seiner
Stellungnahme konkret eine
modifizierte Fortschreibung der
EU-Ratsverordnung bis zum Jahr
2020. Die betroffenen Unternehmen, ihre Beschäftigten und die
Bergbauregionen brauchen
hinreichende Planungssicherheit.
- Die Beihilfesystematik und das
Regelungsinstrumentarium der
Verordnung haben sich grundsätzlich bewährt. Empfohlen wird aber,
die Befristung der Beihilfen zur
Rücknahme der Fördertätigkeit
aufzuheben, sowie die Korrektur
einiger anderer nicht mehr
zeitgemäßer Detailbestimmungen.
Der GVSt plädiert ferner insbesondere dafür, die sogenannten
Betriebsbeihilfen künftig noch
Die bei der EU-Kommission zuständige Generaldirektion Energie und
Transport hat die Ergebnisse der
offenen Konsultation der Stakeholder
zum Monitoring der Steinkohlebeihilfenverordnung auf ihrer Website
veröffentlicht, siehe dazu im Internet:
http://ec.europa.eu/dgs/
energy_transport/home/whatsnew/
index_en.htm
http://ec.europa.eu/energy/home/
whatsnew/index_en.htm
Herausgegeben vom
Gesamtverband des deutschen
Steinkohlenbergbaus, Essen
www.gvst.de
V.i.S.d.P.: Axel Schappei, Kommunikation
32/ August 2006
Schottland, der britische Produzentenverband und die der Staatsregierung unterstehende UK Coal Authority
einhellig für eine Fortschreibung der
EU-Beihilfeverordnung und für eine
Ausweitung der Möglichkeiten für die
(in Großbritannien bisher praktizierten) Investitionsbeihilfen für den
Steinkohlenbergbau ausgesprochen.
Anders als noch vor einigen Jahren
wird von britischer Seite jetzt ausdrücklich anerkannt, dass die Steinkohlebeihilfen in anderen EU-Ländern
nicht den Binnenmarkt verzerren. Die
Option auf die heimische Steinkohle
sollte in Anbetracht der europaweit
und auch in Großbritannien steigenden Importabhängigkeit der Energieversorgung unbedingt offen gehalten
werden, heißt es ausdrücklich.