Hongkong - Gemeindeamt

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Hongkong - Gemeindeamt
Hongkong
Notwendige Dokumente für die Personenaufnahme in Infostar

Sofern in Hongkong geboren: Vollständige Geburtsurkunde (certified copy of an entry in a Register of Birth),
nicht älter als 6 Monate, ausgestellt durch das „Births and Deaths General Register Office“.
Adresse:
The Births and Deaths General Register Office
rd
3 Floor, Low Block, Queensway Government Offices
66 Queensway, Hongkong
Weblink: http://www.gov.hk/en/residents/immigration/bdmreg/birth/applybirth.htm

Ledigkeitsbescheinigung (certificate of absence of marriage record), nicht älter als 6 Monate, ausgestellt
durch das „Marriage Registration and Records Office“ (Adresse siehe Geburtsurkunde).
Weblink: http://www.gov.hk/en/residents/immigration/bdmreg/marriage/applyabsence.htm

Wohnsitzbescheinigung (statutory declaration before a Commissioner for Oaths), nicht älter als 6 Monate,
ausgestellt vom Home Affairs Department, z.B. vom Wan Chai District Office (siehe Weblink 1) oder von einem der übrigen 17 District Offices in Hongkong (siehe Weblink 2).
Weblink 1: http://www.gov.hk/mobile/en/wifi/location/address_pescwc.htm
Weblink 2: http://www.had.gov.hk/en/public_services/public_enquiry_services/ctec.htm
Bei Wohnsitz in der Schweiz: Kopie des Ausländerausweises und Wohnsitzbescheinigung, nicht älter als
2 Monate.

Personalien-Bescheinigung (certificate of registered particulars), nicht älter als 6 Monate, ausgestellt durch
das „Hongkong Immigration Department“ enthält u.a. Angaben über Namensänderungen (z.B. Annahme von
westlichen Vornamen) in Hongkong. Dieses Dokument ist nur erforderlich, wenn Namensänderungen
geltend gemacht werden.
Adresse:
Hongkong Immigration Department
Registration of Persons General and Statistics Unit
th
12 Floor, Immigration Tower
7 Gloucester Road, Wan Chai, Hongkong
Weblink: http://www.gov.hk/en/residents/immigration/idcard/hkic/appforcert.htm

Vom Zivilstandsamt beglaubigte Passkopie (gilt als Staatsangehörigkeitsnachweis).
Wenn verheiratet, sind zusätzlich folgende Papiere notwendig

Heiratsurkunde (certified copy of marriage certificate) der letzten Ehe
Wenn geschieden, sind zusätzlich folgende Papiere notwendig
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Vollständiges Scheidungsurteil (divorce decree), ausgestellt durch das Bezirksgericht (District Court) in
Hongkong und besteht aus folgenden drei Dokumenten:
1. Order
2. Decree Nisi
3. Certificate of making Decree Nisi Absolute (Form. 6)
Weblink: http://www.judiciary.gov.hk/en/others/contactus.htm#DC
Wenn verwitwet, sind zusätzlich folgende Papiere notwendig
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Todesurkunde (death certificate) der früheren Ehefrau / des früheren Ehemannes, ausgestellt durch das
„Births and Deaths General Register Office“ (Adresse siehe Geburtsurkunde).
Weblink: http://www.gov.hk/en/residents/immigrationbdmreg/applybdm.htm
Besonderes
Zivilstandspapiere von Hongkong müssen durch das Schweizer Generalkonsulat in Hongkong beglaubigt sein.
Weblink: http://www.eda.admin.ch/hongkong
Für Einwohner Hongkongs wurde ab 1. Juli 1997 der Status "British National Overseas" (BNO) geschaffen. Inhaber von BNO-Pässen haben Anrecht auf einen Pass der Hongkong-Sonderverwaltungsregion der Volksrepublik
China. Seit Ende der britischen Kolonialherrschaft besitzen Einwohner Hongkongs chinesischer Abstammung
das chinesische Bürgerrecht, auch wenn sie Inhaber eines britischen Reiseausweises (BNO) sind. Gemäss
Bundesamt für Migration (BFM) gelten Inhaber von BNO-Pässen als chinesische Staatsangehörige, zumal sie
kein Recht auf Niederlassung im Vereinigten Königreich haben.
12/12© Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Zivilstandswesen
Hongkong
Es gibt kein eigentliches Anerkennungsdokument. Die Anerkennung eines Kindes erfolgt mit einer eidesstattlichen Erklärung, die vom Zivilstandsamt in Hongkong zurückbehalten wird. Der Name des Kindsvaters erscheint
nur auf der Geburtsurkunde, wenn er es anerkannt hat.
Wichtig: Gesuchsteller informieren sich vor der Besorgung der Unterlagen beim zuständigen Zivilstandsamt
über die in ihrem Fall einzulegende Dokumente. Je nach Geschäftsfall bzw. den konkreten Umständen bleibt die
Einforderung weiterer Papiere vorbehalten.
12/12© Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Zivilstandswesen