China - Gemeindeamt
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China - Gemeindeamt
China Notwendige Dokumente für die Personenaufnahme in Infostar vollständige Geburtsurkunde (birth certificate), ausgestellt und versehen mit einer beglaubigten Übersetzung im Original durch einen anerkannten Notar in China, nicht älter als 6 Monate. Ledigkeits- und Wohnsitznachweis Bei Wohnsitz in China: - Eidesstattliche Zivilstandserklärung (declaration of civil status), ausgestellt und versehen mit einer beglaubigten Übersetzung im Original durch einen anerkannten Notar in China, nicht älter als 6 Monate. Die eidesstattliche Zivilstandserklärung muss vor der Heirat beantragt werden. - Wohnsitzbescheinigung (domicile certificate), ausgestellt und versehen mit einer beglaubigten Übersetzung im Original durch einen anerkannten Notar in China, nicht älter als 6 Monate. Ledigkeits- und Wohnsitznachweis Bei Aufenthalt/Wohnsitz in der Schweiz: Kopie des Ausländerausweises und Wohnsitzbescheinigung, nicht älter als 2 Monate. Vom Zivilstandsamt beglaubigte Passkopie (gilt als Staatsangehörigkeitsnachweis). Wenn verheiratet, sind zusätzlich folgende Papiere notwendig Heiratsurkunde (marriage certificate) der letzten Ehe, ausgestellt durch einen anerkannten Notar in China. Wenn geschieden, sind zusätzlich folgende Papiere notwendig Scheidungsurteil (divorce certificate), ausgestellt und versehen mit einer beglaubigten Übersetzung im Original durch einen anerkannten Notar in China, nicht älter als 6 Monate. Wenn verwitwet, sind zusätzlich folgende Papiere notwendig Todesurkunde (death certificate) der früheren Ehefrau / des früheren Ehemannes, ausgestellt und versehen mit einer beglaubigten Übersetzung im Original durch einen anerkannten Notar in China, nicht älter als 6 Monate. Besonderes Chinesische Zivilstandspapiere müssen durch das chinesische Aussenministerium in Beijing, Shanghai bzw. Guangzhou und anschliessend durch die zuständige schweizerische Vertretung beglaubigt sein. Zusätze bei Ortsbezeichnungen wie -shi (Stadt), -sheng (Provinz) oder -zizhiqu (autonome Region) werden weggelassen. Wichtig: Gesuchsteller informieren sich vor der Besorgung der Unterlagen beim zuständigen Zivilstandsamt über die in ihrem Fall einzulegende Dokumente. Je nach Geschäftsfall bzw. den konkreten Umständen bleibt die Einforderung weiterer Papiere vorbehalten. 09/13© Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Zivilstandswesen