Eheschliessung zwischen Schweizer Bürgern und Chinesischen
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Eheschliessung zwischen Schweizer Bürgern und Chinesischen
Schweizerische Botschaft in China Oktober 2013 Eheschliessung zwischen Schweizer Bürgern und Chinesischen Staatsangehörigen Heirat in der Schweiz Von dieser Vertretung benötigte Dokumente/Angaben a) des/der chinesischen Verlobten • 1x Eidesstattliche Zivilstandserklärung (“Affidavit“) (ist vor der Heirat beim Notar einzuholen) • 1x Scheidungsurteil oder Todesurkunde (falls geschieden oder verwitwet) • 1x Geburtsurkunde mit Namen der Eltern • 1x Wohnsitzbestätigung (Bestätigung über den aktuellen Wohnsitz und keine Übersetzung des Hukou) • Chinesischer Reisepass ⇒ Diese Dokumente (mit Ausnahme vom chinesischen Pass) bedürfen einer notariell beglaubigten Übersetzung (Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch) und dürfen nicht älter als 6 Monate sein. ⇒ Für die Eintragung/Übermittlung in/an das schweizerische Zivilstandsregister sind die Urkunden durch die Konsularabteilung des Chinesischen Aussenministerium zu beglaubigen. Bitte wenden Sie sich an folgende Organisation, welche vom Aussenministerium zur Entgegennahme der Urkunden bestimmt worden ist: Visa Office (Legalisation), China Travel Service Head Office 8 Dongjiaominxiang, 100005 Beijing Tel: (010) 6559 3748, Fax: (010) 6524 1590 b) des/der schweizerischen Verlobten • • • • • eine Fotokopie des Personenstandsausweises eine Fotokopie des Schweizer Passes eine Fotokopie der Aufenthaltsbewilligung (bei Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz) Adresse Angabe des Eheschliessungsortes Zur Einleitung des Heiratsverfahrens muss auf dieser Vertretung ein „Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung“ sowie eine „Erklärung betreffend die Voraussetzungen für die Eheschliessung“ ausgefüllt werden. Bitte bringen Sie Ihre Pässe und alle oben erwähnten Dokumente mit. Je nach Umständen bleibt die Einforderung weiterer Dokumente vorbehalten. Das Heiratsverfahren ist gebührenpflichtig und muss am Schalter dieser Vertretung in Lokalwährung bar bezahlt werden. Sanlitun Dongwujie 3, 100600 Beijing, China Telefon: +86 10 8532 88 88, Fax: +86 10 6532 43 53 [email protected], www.eda.admin.ch/beijing Weitere Hinweise Namensführung Die Namensführung wird durch das Internationale Privatrecht (IPRG) geregelt. Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in China können mittels Erklärung ihren Namen dem schweizerischen Heimatrecht unterstellen. Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz können mittels Erklärung ihren Namen ihrem Heimatrecht unterstellen. 1. China • Die Ehepartner führen nach der Heirat ihre Ledignamen unverändert weiter. 2. Schweiz • Jeder Ehegatte behält seinen Namen, die Brautleute bestimmen, welchen ihrer Ledignamen ihre Kinder tragen werden. • Die Brautleute können erklären, dass sie den Ledignamen der Braut oder des Bräutigams als gemeinsamen Familiennamen tragen wollen. Die gemeinsamen Kinder erhalten automatisch den gemeinsamen Familiennamen. Gesuche/Erklärungen im Zusammenhang mit der Namensführung müssen vor der Eheschliessung abgegeben werden. Staatsbürgerschaft Weder die chinesische noch die schweizerische Staatsangehörigkeit kann durch die Heirat erworben werden. Die beiden Verlobten behalten also ihre bisherige Nationalität bei. Einreise in die Schweiz Staatsangehörige der VR China sind der Visumpflicht unterstellt. Das Gesuch für die Einreisebewilligung zwecks Eheschliessung und/oder Wohnsitznahme muss via Auslandvertretung dem Bundesamt für Migration in Bern unterbreitet werden und kann gleichzeitig mit dem „Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung“ eingereicht werden. In der Regel muss mit einer Bearbeitungsfrist von 2 - 3 Monaten gerechnet werden. Gehe Sie wie folgt vor: Schritt 1: Vereinbaren Sie mit der Firma TLScontact einen Visa-Termin via folgende Internetseite: https://cn.tlscontact.com/cn2ch. Dieser Termin ist zwingend notwendig. Schritt 2: Sprechen Sie 1 Stunde vor dem Visa-Termin beim Schalter der Kanzlei vor. Hier reichen Sie das „Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung“ ein mit sämtlichen oben erwähnten Unterlagen. Die Formulare für das Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung werden nur am Schalter direkt abgegeben und müssen vor Ort ausgefüllt werden. Schritt 3: Nach Abschluss dieses Vorbereitungsverfahrens reichen Sie zum vereinbarten Zeitpunkt Ihr Visagesuch am Schalter der Visaabteilung ein. Je nach Umständen bleibt die Einforderung weiterer Dokumente vorbehalten. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 2/2