4 - 6 June 2013

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4 - 6 June 2013
 Internationale Ausstellung für Spulenwicklung, Isolierung und Elektrofertigung Aussteller-­‐
handbuch Hallen 1.1, 1.2, 2.2, 3.2 und 4.2 Messe Berlin Deutschland 4. – 6. Juni 2013 HERZLICH WILLKOMMEN Dieses Ausstellerhandbuch der CWIEME Berlin 2013 ist Ihr Leitfaden für alle organisatorischen und logistischen Aspekte dieser Messe. Es wurde zusammengestellt, um Ihnen bei Ihrer Planung der Veranstaltung zu helfen, und soll dazu beitragen, dass Ihre Teilnahme ein voller Erfolg wird. Gleichzeitig ist es aber nicht vollkommen als Ersatz für eine persönliche Beratung gedacht: Natürlich können Sie sich jederzeit an unser Team wenden, sollten Sie weitere Informationen oder Unterstützung benötigen. Für Fragen zum Standaufbau, zum Veranstaltungsort sowie zu den Arbeitsschutz-­‐ und Ausstellungsbestimmungen usw. wenden Sie sich bitte an ein Mitglied unseres Operations Teams: Jessica Metcalfe Operations Coordinator i2i Events Group Tel.: 0044 (0)203 033 2103 [email protected] Nikki Morris Director of Operations i2i Events Group Tel.: 0044 (0)203 033 2104 Mobil: 0044 (0)7918 619 018 [email protected] Die i2i Events Group arbeitet mit der Firma IMEVA zusammen, welche für sämtliche Dienstleistungen und Bestellungen für Aussteller zuständig ist. Um Artikel oder Dienstleistungen für Ihren Messestand zu bestellen, wenden Sie sich bitte an unser Exhibitor-­‐Services-­‐Team: Marina Schütt Project Manager Show Production Stephanie Pabst Project Manager Show Production Tel.: +49 (0)40-­‐3808 765-­‐69 [email protected] Melanie Wildt Project Manager Show Production Wenn Sie Fragen zu Ihrer Standfläche, zu Sponsoring-­‐Möglichkeiten usw. haben, wenden Sie sich bitte an ein Mitglied unseres Sales Teams: Gregor Bischkopf Portfolio Director i2i Events Group Tel: 0049(0) 221 55405291 [email protected] Mirco Mazzarella International Account Manager i2i Events Group Tel.: 0044 (0)203 033 2181 [email protected] Christina Haase International Account Manager i2i Events Group Tel.: 0049 (0)221 55405290 [email protected] Ramin Rouhani International Account Manager i2i Events Group Tel.: 0044 (0)203 033 2270 [email protected] Für Fragen zu Medien-­‐ bzw. Katalogeinträgen, Preview etc. wenden Sie sich bitte an unserer offiziellen Partner Wohlgemuth + Team gmbh Official service partner for exhibition media of CWIEME Berlin 2013 Ms Myriam Kraemer (Sales Manager) T: +49 30 2088640-­‐20 F: +49 30 2088640-­‐27 E: [email protected]­‐media.com W: www.cwieme-­‐media.com Für alle Anfragen bezüglich Markting, wenden sie sich bitte an: David Copeland Brand Marketing, Partnerships, PR, Web Queries Global Head of Brand Marketing i2i Events Group Tel.: 0044 (0) 203 033 2082 [email protected] Stuart Thomas Exhibitor Marketing Head of Marketing i2i Events Group Tel.: 0044 (0) 203 033 2069 [email protected] Alle Werbematerialen, Gästekarten usw. sind in Kürze über die Ausstellerplattform eZone auf www.coilwindingexpo.com verfügbar. INHALT SHOW TIMETABLE .............................................................................................................................................................................. 4 Vermeidung von Diebstählen ............................................................................................................................................................. 6 EINFAHRT, ENTLADEN UND PARKEN VON FAHRZEUGEN ................................................................................................................... 7 Verkehrskoordination ....................................................................................................................................................................... 10 1. Parkplätze Pkw ............................................................................................................................................................................. 11 2. Container-­‐ und Lkw-­‐Stellplätze ..................................................................................................................................................... 12 VORZEITIGER AUFBAU (Formular 3 und 4) ....................................................................................................................................... 13 3. Vorgezogener Aufbau ................................................................................................................................................................... 14 4. Verlängerter Abbau ...................................................................................................................................................................... 15 ALLGEMEINE MESSEINFORMATIONEN ............................................................................................................................................. 16 WÄHREND DER VERANSTALTUNG .................................................................................................................................................... 20 INFORMATIONEN ZUM ABBAU ........................................................................................................................................................ 22 5. Druckgasflaschen .......................................................................................................................................................................... 23 6. Lastverteilende Maßnahmen Unterpallungen .............................................................................................................................. 24 7. Prüfung genehmigungspflichtiger Bauten .................................................................................................................................... 25 8. Veranstaltungen auf dem Stand ................................................................................................................................................... 27 9. Druckluftinstallationen ................................................................................................................................................................. 28 10. Elektroinstallationen ................................................................................................................................................................... 30 11. Internet-­‐Anschluss ...................................................................................................................................................................... 33 12. Telefon/Telefax ........................................................................................................................................................................... 39 13. Klimageräte-­‐Anschluss (Wasser) ................................................................................................................................................ 42 14. Sprinkler-­‐Installationen und Feuerlöscher ................................................................................................................................. 44 15. Wasser-­‐Installationen ................................................................................................................................................................. 46 16. Arbeitsbühnen ............................................................................................................................................................................ 49 17. Offizieller Messe-­‐Speditionstarif Messe Berlin ........................................................................................................................... 51 18. Abfallentsorgung für den Auf-­‐ und Abbau .................................................................................................................................. 53 19. Abfallentsorgung für die Messelaufzeit ...................................................................................................................................... 55 20. Bewachung/Sicherheit ................................................................................................................................................................ 57 21. Reinigung des Standes ................................................................................................................................................................ 59 22. Standpersonal ............................................................................................................................................................................. 61 23. Abhängungen, Hängepunkte und Bespannungen ...................................................................................................................... 62 24. Video/Audio ................................................................................................................................................................................ 64 25. Video/Audio/Projektion ............................................................................................................................................................. 65 26. PC, Notebook, EDV-­‐Zubehör ....................................................................................................................................................... 66 27. Möbel .......................................................................................................................................................................................... 67 28. Ausstellerausweise ..................................................................................................................................................................... 69 Stand Upgrades ................................................................................................................................................................................ 70 29. Catering ...................................................................................................................................................................................... 75 ANREISE ZUR MESSE BERLIN ............................................................................................................................................................. 76 Anhang .................................................................................................................................................................................................. 3 SHOW TIMETABLE Aufbau Halle geöffnet Zugang für Samstag, 01.06.13 0800 -­‐ 2200 Vetragspartner und Aussteller mit eigenem Standbau (>40m2 kostenlos wenn dies beantragt wurde!) Sonntag, 02.06.13 0800 -­‐ 2200 Vetragspartner und Aussteller mit eigenem Standbau Montag 03.06.13 0800 -­‐ 2200 Vetragspartner und Aussteller mit eigenem Standbau Paletten und Verpackungsmaterial müssen für die Reinigung der Halle bis 18.00Uhr aus dem Gängen geräumt werden Montag 03.06.13 1200 -­‐ 2200 Vetragspartner und Aussteller mit Systemstandbau Paletten und Verpackungsmaterial müssen für die Reinigung der Halle bis 18.00Uhr aus dem Gängen geräumt werden Veranstaltungs-­‐
Halle geöffnet tage Öffnungszeiten Dienstag, 04.06.13 0800 -­‐ 1900 0900 -­‐ 1800 Mittwoch, 05.06.13 0800 -­‐ 1900 0900 -­‐ 1800 Donnerstag, 06.06.13 0800 -­‐ 1600 0900 -­‐ 1600 Abbau Halle geöffnet Zugang für Donnerstag, 06.06.13 1615 – 2200 Freitag, 07.06.13 0800 -­‐ 1800 Vetragspartner und Aussteller mit eigenem Standbau Vollständiger Abbau aller Ausstellungsstücke für Aussteller mit Systemstandbau Vetragspartner und Aussteller mit eigenem Standbau Alle Dienstleister müssen bis 1800 Uhr ihre Arbeiten beendet haben 4 ACHTUNG um Preiszuschläge für kurzfristige Bestellungen zu vermeiden, bitten wir um Beachtung der Bestellfrist. Diese Frist gilt für die Rücksendung ALLER Bestellformulare und endet am 05.04.2013. Auf Bestellungen, die nach dieser Frist bei uns eingehen, erheben wir einen Aufschlag von 30%. Auf Bestellungen, die in den letzten 2 Wochen vor der Veranstaltung bei uns eintreffen, erheben wir einen Aufschlag von 50%. Die Rechnung erhalten Sie vor der Messe – bitte beachten Sie, dass die Zahlung umgehend zu leisten ist. Vor Ort sind ausschließlich Kreditkartenzahlungen möglich. Rückerstattungen von bestellten aber nicht genutzten Leistungen sind nicht möglich. 5 Vermeidung von Diebstählen Helfen Sie, Diebstähle zu erschweren oder zu vermeiden In Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei haben wir folgende vorbeugenden Sicherheitsmaßnahmen erarbeitet: 10 wichtige Empfehlungen 1. Bestellen Sie eine eigene Standbewachung. In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass es dem von der Messeleitung eingesetzten Wachpersonal nicht möglich ist, jeden einzelnen Stand zu bewachen. 2. Während der Auf-­‐ bzw. Abbauphase sollten Sie Ihre Waren nicht unbeaufsichtigt bzw. ungesichert in Ihrem Messestand zurücklassen. Seit 01. Januar 2007 müssen Personen, die am Auf-­‐ bzw. Abbau beteiligt sind Auf-­‐ und Abbauausweise tragen. Personen, die vom Ordnungsdienst ohne einen entsprechenden Ausweis angetroffen werden, können der Halle verwiesen werden. Bitte beachten Sie Formular 28. 3. Bringen Sie Ihre Ausstellungsgüter möglichst spät auf den Stand und unter keinen Umständen früher als am Messevortag. 4. Entfernen Sie alle wertvollen, nichtgesicherten Ausstellungsstücke, wenn Sie nach Messeschluss den Stand verlassen. 5. Entwickeln Sie Ihre Standarchitektur auch unter sicherheitstechnischen Aspekten. 6. Leuchten Sie Ihren Stand gut aus. 7. Warenregale sollten die Augenhöhe nicht überschreiten. 8. Kleinartikel sind in der Nähe Ihres Standpersonals am besten aufgehoben. 9. Vereinbaren Sie feste Termine mit Ihrem Spediteur für die Anlieferung und Abholung von Messegut, damit Stand und Kollektionen nicht unbeaufsichtigt sind. 10. Versichern Sie Ihre Waren. Damit ist zumindest das Risiko des wirtschaftlichen Schadens abgedeckt. 6 EINFAHRT, ENTLADEN UND PARKEN VON FAHRZEUGEN Während des Standaufbaus und -­‐Abbaus ist für alle Fahrzeuge ein Pfand zu entrichten. Das Pfand soll sicherstellen, dass die entladenen Fahrzeuge nicht in der Nähe der Messeeingänge geparkt werden, wo sie andere Aussteller am Ent-­‐ oder Beladen ihrer Fahrzeuge hindern können. Für die Aussteller stehen außerdem Parkplätze direkt vor den Messehallen zur Verfügung; für diese wird jedoch eine Genehmigung benötigt, die dem Inhaber den wiederholten Zugang zum Messegelände gestattet. Für Parktickets siehe Formular 1. Zufahrt und Entladen von Fahrzeugen Tor 25 -­‐ Entladung von Fahrzeugen für die Hallen 1.1, 1.2, 2.2, 3.2 und 4.2: Die Haupt-­‐/Schwerlastzufahrt für Sattelschlepper, LKW und PKW befindet sich an der Jaffestraße / Harbigstraße – TOR 25. Die Messe Berlin lässt sich leicht über die Stadtautobahn erreichen. Halten Sie Ausschau nach dem Funkturm. Fahrer benötigen einen entsprechenden Frachtbrief oder müssen sich als beauftragte Firma ausweisen können, um Zufahrt zum Messegelände zu erhalten. Siehe Formular 2 für Container/LKW Stellplätze und Formular 28 für Ausweise für beauftragte Firmen. Pfandsystem: Für alle Fahrer und Fahrzeuge muss bei der Zufahrt zum Messegelände ein Pfand gezahlt werden. Dieses ist ab dem ersten Aufbautag zu zahlen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass Sie Ihr Fahrzeug nach dem Entladen entfernen. An Veranstaltungstagen ist die Zufahrt von Fahrzeugen eine Stunde vor Beginn sowie eine Stunde nach Ende gestattet (s. Verkehrskoordination S.9-­‐10). Parkmöglichkeiten für Nutzfahrzeuge außerhalb des Messegeländes: Kostenfreie Parkplätze für Nutzfahrzeuge stehen auf P12 (s. Abb. auf S. 8) Parkmöglichkeiten für Aussteller Die Bereiche, in denen allgemeine Parkmöglichkeiten für Aussteller und Besucher vorhanden sind, sind im Plan des Messegeländes eingezeichnet (P17). Nutzen Sie die Zufahrt ‚Tor 25‘. Parkmöglichkeiten für Aussteller sind zudem direkt vor den Messehallen verfügbar, wie in der Verkehrskoordination erläutert. Für letztere wird eine Genehmigung benötigt, die den Inhabern den wiederholten Zugang zum Messegelände gestattet. (s. Verkehrskoordination S.9-­‐10). 7 Exhibition grounds
CWIEME
Berlin
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Messe, Berlin
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As of/Stand: 05.02.2013
Entrance South
Access to Parking Space P12 for Trucks
Messe Berlin GmbH · Messedamm 22 · 14055 Berlin · Germany
Phone +49 (0)30 / 3038-2088 · Fax +49 (0)30 / 3038-2090
www.guest-events.de · [email protected]
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9 Verkehrskoordination Einfahrt nur möglich zwischen 7.00 und 22.00 Uhr Einfahrten auf das Messegelände Einfahrt Messedamm Tor 7 Anlieferung der Hallen 1.1 – 7.1 (Ebene 1) Einfahrt Messedamm Tor 9 Anlieferung der Hallen 8 – 18 (Hallen 8, 10 und 11, jeweils beide Ebenen) Einfahrt Jafféstrasse Tor 25 Anlieferung der Hallen 1.2 – 7.2 (Ebene 2), Hallen 20 – 26 Kautionsregelung Kaution wird ab dem ersten Aufbautag erhoben, an den Veranstaltungs-­‐ tagen ist eine Einfahrt jeweils 1 Stunde vor und 1 Stunde nach der Veranstaltung möglich. Kaution 100,00 EUR Pkw Lkw bis 7,5 t Lkw ab 7,5 t 2 Stunden 3 Stunden 5 Stunden 10 1. Parkplätze Pkw Halle: Aussteller: Ausstellerservice Bestellung 2013 Stand-­‐Nr.: Abgabefrist 05. April 2013 IMEVA GmbH, Alstertor 9, 20095 Hamburg, Deutschland Tel: +49 (0) 40-­‐3808 765-­‐69, Fax: +49 (0) 40-­‐3801 7835-­‐696, E-­‐Mail: [email protected] Menge Beschreibung ………. Einzelpreis Parkplätze werden nur für die gesamte Dauer der Messe ausgegeben und sind nur während der Messe gültig (pro Tag 13,50 EUR). St. Parkschein(e) für die Veranstaltungsdauer Preise verstehen sich zzgl. einer Bearbeitungspauschale von 5,00 EUR. Die Parkscheine werden Ihnen postalisch zugesandt bzw. können im Veranstalterbüro bis zum letzten Messetag abgeholt werden. Gesamtpreis EUR |__| Wir bitten um Bereitstellung der Parkscheine im Veranstalterbüro ……......... EUR Bitte beachten Sie die Kautionsregelung für Zufahrten in der Auf-­‐ und Abbauzeit (Verkehrsleitfaden wird von der Messeleitung zugeschickt). Während der Messedauer ist die Zufahrt für Anlieferungen an den Stand nur vor und nach den Öffnungszeiten möglich (Kautionsregelung) Die Nutzung der Aussteller-­‐Parkplätze geschieht auf eigene Gefahr. Für die Dauer der Messe können den Ausstellern im Bereich des Messegeländes in begrenztem Umfang Parkraum zur Verfügung gestellt werden. Hierzu sei der Hinweis gestattet, dass das Parken nur auf den Ihnen zugewiesenen Abstellplätzen zulässig ist, damit der ordnungsgemäße Ablauf des Messebetriebes im Interesse aller Aussteller und Besuch nicht beeinträchtigt wird. Der Parkschein berechtigt den Inhaber, den zugewiesenen Parkbereich täglich mehrmals zu befahren. Die Messe Berlin haftet nicht für Sachschäden, insbesondere nicht bei Diebstahl von Fahrzeugen. Die Ausweise werden Ihnen durch die IMEVA GmbH im Namen und auf Rechnung der Messe Berlin GmbH in Rechnung gestellt. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Messe Berlin GmbH. Die genannten Preise verstehen sich inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Mit der Unterschrift der Bestellung erkennen Sie die genannten Bedingungen an Name und Anschrift des Rechnungsempfängers USt-­‐ID-­‐No. Ansprechpartner am Stand: Telefon: Telefax: E-­‐Mail: Bestellnummer für die Abrechnung: Datum: Name des Bestellers (in Blockbuchstaben): ................................................. .......................................................................... Rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel ..................................................................................... 11 2. Container-­‐ und Lkw-­‐Stellplätze Halle: Aussteller: Ausstellerservice: Bestellung 2013 Stand-­‐Nr.: Abgabefrist 05. April 2013 IMEVA GmbH, Alstertor 9, 20095 Hamburg, Deutschland Tel: +49 (0) 40-­‐3808 765-­‐69, Fax: +49 (0) 40-­‐3801 7835-­‐696, E-­‐Mail: [email protected] Parkplätze werden nur für die gesamte Dauer der Messe ausgegeben (einschl. Auf-­‐ und Abbauzeit). Geplante Container-­‐/Lkw-­‐Standzeit: von .............................................. bis ....................................... Menge Beschreibung Einzelpreis Gesamtpreis EUR ……......... EUR Container-­‐Stellplätze ………. Stellplatz für Container, 20“, 2,5 x 6 m pro Stück und Messetag: 80,00 EUR Veranstaltungsdauer: Lkw-­‐/Anhänger-­‐Stellplätze ………. Lkw-­‐/Anhänger-­‐Stellplatz ab 2,5 t bis 7,5 t zul. Gesamtgewicht pro Stück und Messetag: 80,00 EUR Veranstaltungsdauer: EUR ……......... EUR ………. Container-­‐Stellplätze 40“, 2,5 x 12 m oder ………. Lkw-­‐/Anhänger-­‐Stellplätze über 7,5 t zul. Gesamtgewicht auf Anfrage Bitte beachten Sie: Die Kautionsregelung für Zufahrten in der Auf-­‐ und Abbauzeit können Sie dem Verkehrsleitfaden entnehmen. Während der Messedauer ist die Zufahrt für Anlieferungen an den Stand nur vor und nach den Öffnungszeiten möglich (Kautionsregelung) Die Nutzung der Aussteller-­‐Parkplätze geschieht auf eigene Gefahr. Für die Dauer der Messe können den Ausstellern im Bereich des Messegeländes in begrenztem Umfang Parkraum zur Verfügung gestellt werden. Hierzu sei der Hinweis gestattet, dass das Parken nur auf den Ihnen zugewiesenen Abstellplätzen zulässig ist, damit der ordnungsgemäße Ablauf des Messebetriebes im Interesse aller Aussteller und Besuch nicht beeinträchtigt wird. Der Parkschein berechtigt den Inhaber, den zugewiesenen Parkbereich täglich mehrmals zu befahren. Die Messe Berlin haftet nicht für Sachschäden, insbesondere nicht bei Diebstahl von Fahrzeugen. Die genannten Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Mit der Unterschrift der Bestellung erkennen Sie die genannten Bedingungen an Name und Anschrift des Rechnungsempfängers USt-­‐ID-­‐No. Ansprechpartner für Rückfragen: Telefon: Telefax: E-­‐Mail: Bestellnummer für die Abrechnung: Datum: Name des Bestellers (in Blockbuchstaben): ................................................. .......................................................................... Rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel ..................................................................................... 12 VORZEITIGER AUFBAU (Formular 3 und 4) i2i Events hat Vereinbarungen getroffen, nach denen Aussteller bereits vor der normalen Messeaufbauzeit Zugang zu den Hallen erhalten können. Wenn Sie von der Möglichkeit eines vorzeitigen Aufbaus Gebrauch machen möchten, füllen Sie bitte das Formular 3 aus. Dasselbe gilt für eine Erweiterung der Abbauzeit; siehe dazu das Formular 4. Nur Unternehmen, die sich bereits im Vorfeld für diesen Service angemeldet und eine Vorauszahlung geleistet haben, erhalten vorzeitig Zugang zum Messegelände. Im Gegensatz zu den Vorjahren hat die Messe Berlin Sonderkonditionen für Stände vorgesehen, die größer als 40 m2 sind. Aussteller mit eigenem Standbau, dessen Fläche mehr als 40 m2 beträgt, erhalten KOSTENFREIEN Zugang für den vorzeitigen Aufbau ab Samstag, dem 1. Juni 2013. Wenn Sie diese Option wahrnehmen möchten, vermerken Sie dies bitte auf dem Bestellformular 3. 13 3. Vorgezogener Aufbau Halle: Aussteller: Stand-­‐Nr.: Veranstaltungsjahr 2013 Abgabefrist 05. April 2013 Ausstellerservice IMEVA GmbH, Alstertor 9, 20095 Hamburg, Deutschland Tel: +49 (0) 40-­‐3808 765-­‐69, Fax: +49 (0) 40-­‐3801 7835-­‐696, E-­‐Mail: [email protected] Veranstaltungslaufzeit: Vom Veranstalter angegebener Aufbaubeginn: Der vom Veranstalter angegebene Aufbauzeitraum reicht uns nicht aus. Daher beantragen wir einen vorgezogenen Aufbau ab dem: Die Kosten für den vorgezogenen Aufbau betragen EUR 6,75 pro Tag und qm Aufbauzeit: jeweils 8:00 – 22:00 Uhr zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Anzahl der zusätzlichen Aufbautage: __________| x EUR 06,75 x _________| Standfläche/qm 2
Aufbau am 01. Juni 2013 8:00-­‐22.00Uhr (≥ 40 m ) ☐ Für den reibungslosen Aufbau vor Ort bitten wir um folgenden Angaben: Standbaufirma: Pkw / Lkw-­‐Kennzeichen: Ansprechpartner beim Aufbau: Telefonnummer: IMEVA wird überprüfen, ob ein vorgezogener Aufbau möglich ist und informiert Sie umgehend darüber. IMEVA übernimmt keine Garantie dafür, dass der Standaufriss auf dem Hallenboden bereits zum Zeitpunkt des vorgezogenen Aufbaus erfolgt ist, wenn uns der vorgezogene Aufbau nicht spätestens am 05. April 2013 bekannt gegeben wurde. Weiterhin übernimmt die IMEVA keine Garantie dafür, dass bereits alle Vorarbeiten (Elektro-­‐/Wasser-­‐Anschluss, Abhängungen) zum Zeitpunkt des vorgezogenen Aufbaus abgeschlossen worden sind. Wir bemühen uns jedoch um schnellere Fertigstellung der Arbeiten. Die genannten Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Mit der Unterschrift der Bestellung erkennen Sie die genannten Bedingungen an Name und Anschrift des Rechnungsempfängers USt-­‐ID-­‐No. Ansprechpartner am Stand: Telefon: Telefax: E-­‐Mail: Ihre Bestellnummer für die Abrechnung: Datum: Name des Bestellers (in Blockbuchstaben): ................................................. .......................................................................... Rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel ..................................................................................... 14 4. Verlängerter Abbau Halle: Aussteller: Stand-­‐Nr.: Veranstaltungsjahr 2013 Abgabefrist 05. April 2013 Ausstellerservice: IMEVA GmbH, Alstertor 9, 20095 Hamburg, Deutschland Tel: +49 (0) 40-­‐3808 765-­‐69, Fax: +49 (0) 40-­‐3801 7835-­‐696, E-­‐Mail: [email protected] Veranstaltungslaufzeit: Vom Veranstalter angegebenes Abbauende: Der vom Veranstalter angegebene Abbauzeitraum reicht uns nicht aus. Daher beantragen wir einen verlängerten Abbau ab dem: Die Kosten für den verlängerten Abbau betragen EUR 6,75 pro Tag und qm zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Anzahl der zusätzlichen Abbautage: __________| x EUR 6,75 x _________| Standfläche/qm Abbauzeit: jeweils 8:00 – 22:00 Uhr Für den reibungslosen Aufbau vor Ort bitten wir um folgenden Angaben: Standbaufirma: Pkw / Lkw-­‐Kennzeichen: Ansprechpartner beim Aufbau: Telefonnummer: IMEVA wird überprüfen, ob ein verlängerter Abbau möglich ist und informiert Sie umgehend darüber. Die genannten Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Mit der Unterschrift der Bestellung erkennen Sie die genannten Bedingungen an Name und Anschrift des Rechnungsempfängers USt-­‐ID-­‐No. Ansprechpartner am Stand: Telefon: Telefax: E-­‐Mail: Ihre Bestellnummer für die Abrechnung: Datum: Name des Bestellers (in Blockbuchstaben): ................................................. .......................................................................... Rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel ..................................................................................... 15 ALLGEMEINE MESSEINFORMATIONEN Bitte beachten Sie: Wir bitten alle Aussteller mit Gruppenständen ihre Bestellungen gesammelt bei uns einzureichen. Somit werden alle Bestellungen von Unterausstellern durch den Hauptaussteller aufgegeben. Bitte leiten Sie die nötigen Informationen an Ihre Unteraussteller weiter. Änderungen des Messeplans: Der Messeplan kann nach Ermessen von i2i Events Änderungen unterliegen. Aussteller werden vom Sales Team über alle Änderungen informiert, die ihren Stand betreffen. Aufbauzeitraum / Bauphase s. Timetable Sämtliche Kisten, Paletten und Verpackungsmaterialien müssen bis spätestens 18:00 Uhr am Montag, dem 3. Juni entfernt werden, damit in den Gängen Teppich verlegt und die Hallen vor der Eröffnung der Veranstaltung gereinigt werden können. Bitte beachten Sie, dass während der Öffnungszeiten für das Publikum keine Objekte in die Halle gebracht werden dürfen, die zu groß oder zu schwer sind, um sich einfach zu tragen lassen. Hallenzufahrt während des Aufbaus: Die Haupt-­‐/Schwerlastzufahrt für Sattelschlepper, LKW und PKW befindet sich an der Jaffestraße / Harbigstraße -­‐ TOR 25. Aussteller, die mit dem Taxi, zu Fuß oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen, werden gebeten, den Hauptempfangsbereich am Südeingang zu nutzen. VOR BEGINN DES AUFBAUZEITRAUMS DÜRFEN AUSSTELLUNGSSTÜCKE NUR DANN ANGELIEFERT WERDEN, WENN FÜR DIESE VORHER EINE VORZEITIGE AUFBAUGENEHMIGUNG BEANTRAGT UND ERTEILT WURDE. Druckluft (Formular 9) Die Druckluftversorgung wird am Messetag jeweils eine Stunde vor Beginn der Öffnungszeit eingeschaltet und kurz nach dem Ende der Öffnungszeit wieder abgeschaltet. Anfragen für Änderungen, die sich während des Aufbaus ergeben, können an die Firma IMEVA gerichtet werden. Bitte beachten: Druckluftarbeiten am Stand dürfen nur vom offiziellen Vertragsunternehmen der Messe durchgeführt werden. Die Druckluftanlage an Ihrem Stand muss den derzeit geltenden Vorschriften und Bestimmungen entsprechen, die von den örtlichen Behörden und vom Veranstalter erlassen worden sind. Servicedesks für Vertragsunternehmen IMEVA wird während der gesamten Aufbauphase Vertreter vor Ort haben, die Ihnen bei kurzfristig auftretenden Fragen und notwendigen Bestellungen behilflich sein werden (Bitte beachten Sie jedoch, dass bei Bestellungen vor Ort eine zusätzliche Gebühr fällig wird). Die Haupt-­‐Servicedesk für IMEVA wird sich in der Nähe des Anmeldebereichs befinden. Bitte beachten: Alle Vor-­‐Ort-­‐Bestellungen müssen sofort bezahlt werden. Lagerung von Kisten, Paletten und Kartons Leicht entzündliche Stoffe, insbesondere Papier und Verpackungsmaterial, dürfen nicht in der Halle gelagert werden. Bitten Sie die von Ihnen beauftragten Firmen daher, nach der Anlieferung der Ausstellungsstücke alle Verpackungsmaterialien zu entfernen. Sämtliche Kisten und Verpackungsmaterialien müssen bis spätestens 18:00 Uhr am Montag, dem 3. Juni vom Messegelände entfernt worden sein, damit in den Gängen Teppich verlegt und die Hallen vor der Eröffnung der Veranstaltung gereinigt werden können. Lieferungen – Frachtgüter und Kleinpakete Kleinpakete und Frachtgüter können während des Aufbaus via U. Rieck & Söhne K/G oder DB Schenker geliefert werden. Bitte stellen Sie sicher, dass alle Kartons und Verpackungen wie folgt beschriftet sind: Firmenname des Ausstellers c/o Messegelände der Messe Berlin/CWIEME 2013 Ansprechpartner Messehalle Nummer „xx“/ Standnummer Messedamm 22 14055 Berlin Deutschland Bitte beachten: i2i Events und IMEVA können keine Lieferungen im Namen des Ausstellers entgegennehmen. 16 Elektrizität – Licht-­‐ und Stromanschlüsse (Formular 10) Verfügbare Stromanschlüsse: 220 Volt Wechselspannung, 50 Hz einphasig sowie 3 x 380 Volt Wechselspannung mit Nullleiter und Schutzleiter. Bitte geben Sie die benötigte Gesamtspannung für alle elektrischen Einrichtungen an (einschließlich Glühlampen, Motoren und Geräte), damit Berechnungen zur korrekten Dimensionierung der Versorgungsleitungen durchgeführt werden können. Hauptanschlüsse können bei der Firma IMEVA mit dem Formular 10 bestellt werden. Elektrische Anforderungen – Systemstand (Formular 10) Wenn Sie einen Systemstand nutzen, erhalten Sie 1 Strahler pro 4 m2 Standfläche. Die Spannung beträgt 220 V und die Leistung bis zu 1,5 kW. Wenn Sie weitere elektrische Artikel wie zusätzliche Strahler oder Steckdosen benötigen, nutzen Sie bitte das Bestellformular im Ausstellerhandbuch. Bitte legen Sie eine Skizze bei, auf der dargestellt wird, wo genau diese Elemente installiert werden sollen. Die Stromversorgung für die Messestände wird eine Stunde vor Beginn der Messeöffnungszeit eingeschaltet und kurz nach dem Ende der Öffnungszeit wieder abgeschaltet. Sollten Sie noch nach Ende der Veranstaltung Strom benötigen, verwenden Sie dazu bitte ebenfalls das Bestellformular 10. Bitte beachten: Alle Arbeiten an Beleuchtungs-­‐ oder sonstigen elektrischen Anlagen dürfen nur von den Elektrikern unserer offiziellen Vertragspartner durchgeführt werden. Die Elektroinstallation an Ihrem Stand muss den derzeit geltenden Vorschriften und Bestimmungen entsprechen, die von den örtlichen Behörden und vom Veranstalter erlassen worden sind. Notfälle Wählen Sie in Notfällen bitte die folgenden Telefonnummern: 0049 30 30 38 112 – Messe Berlin Brandschutz 0049 30 30 38 2222 – Messe Berlin Rettungsdienst Bitte beschreiben Sie so genau wie möglich, wo sich der Unfall ereignet hat, was geschehen ist und wie viele Personen betroffen/verletzt sind. Bleiben Sie am Telefon, und warten Sie auf Anweisungen. Wenn Sie unbewachtes Gepäck sehen, Zeuge eines Diebstahls werden oder etwas anderes Verdächtiges beobachten, rufen Sie bitte das Sicherheitsteam (Security) vor Ort an: 0049 30 30 38 2831 – Messe Berlin Sicherheit Evakuierungen Eine Evakuierung einer oder mehrerer Hallen ist dann erforderlich, wenn sich die dort anwesenden Personen infolge eines Notfalls wie einem Brand oder einer technischen Störung in Gefahr befinden. Je nachdem, wo sich der Notfall ereignet hat, müssen ein Teil oder die ganze Halle evakuiert werden. Die Entscheidung über eine notwendige Evakuierung liegt beim Notfallmanagement der Messe Berlin und dem CWIEME-­‐Team bzw. bei den Vorgesetzten der Polizei bzw. Feuerwehr. Im Falle einer Evakuierung werden Ansagen in den betroffenen Messehallen sowie des Sicherheitspersonals von Messe Berlin Aussteller und Besucher dazu auffordern, die Hallen zu verlassen. Bitte beachten Sie bei einem Notfall Folgendes: •
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Bleiben Sie ruhig. Verlassen Sie die Hallen umgehend, und folgen Sie dabei den grünen Notausgangskennzeichen. Helfen Sie anderen Personen wie Kindern, Senioren oder Behinderten. Die Aufzüge nicht verwenden. Befolgen Sie die Anweisungen des Sicherheitspersonals der Messe Berlin. Begeben Sie sich direkt zum jeweiligen Sammelpunkt, der Ihnen vom Sicherheitspersonal der Messe Berlin zugewiesen wird. Reinigung der Messehallen Die Messegänge werden täglich vor Beginn der Öffnungszeit gereinigt. Bei Systemständen ist die Standreinigung inklusive. Aussteller, die keine Systemstände bestellt haben, können die Standreinigung als Zusatzleistung mit dem Formular 21 bestellen. 17 Ausweise für Aussteller / Vertragsunternehmen (Formular 28) Alle Aussteller erhalten Ausstellerausweise mit ihrem Namen. Jedes Mitglied Ihres Teams, das zu einem beliebigen Zeitpunkt das Messegelände betreten will, benötigt einen Ausweis für den Zutritt zu den Hallen. Diese Ausweise müssen auf dem Messegelände ständig mitgeführt werden – sowohl während des Auf-­‐ und Abbaus, als auch während der Öffnungszeiten der Messe. Wenn Sie einen Ausweis mit Firmennamen haben, müssen Sie trotzdem stets den Ausstellerausweis mit sich führen, da nur der Ausstellerausweis einen gültigen Nachweis für Ihre Berechtigung darstellt, sich in den Messehallen aufhalten zu dürfen. Firmenblende – Aussteller mit Systemstand Alle Systemstände sind kostenfrei mit Firmenblende ausgestattet, welche Ihren Firmennamen und Ihre Standnummer trägt. Bitte beachten Sie: Jeder Aussteller ist dazu verpflichtet, seinen Stand mit einer Firmenblende auszustatten, die mit dem Firmennamen sowie mit der Standnummer versehen ist. Bei individuellem Standbau liegt dies in der Verantwortung des Ausstellers. Sollten Sie Hilfe benötigen wenden Sie sich bitte an IMEVA. Bitte beachten Sie: Die Anzahl der Zeichen auf den Firmenblenden bei Systemständen ist auf 20 Zeichen limitert. Firmenblende – Aussteller mit eigenem Stand Auf allen Firmenblenden muss eindeutig die Standnummer erkennbar sein. Ihre Standnummer können Sie Ihrem Kaufvertrag entnehmen. Außerdem können Sie sich an [email protected] wenden, wenn Sie sich diese nochmals bestätigen lassen wollen. Anbringen von Displayvorrichtungen an den Wänden der Systemstände Die Wände der Systemstände sind mit lichtgrauen Platten verkleidet. Displayvorrichtungen und Ausstellungsstücke mit einem Gewicht von bis zu 1 kg dürfen mit Hilfe von Klettbefestigungsstreifen angebracht werden. An den Ständen darf hingegen nichts mit Hilfe von Schrauben, Nägeln oder Leim befestigt werden. Die Halle hat einen Holz-­‐ und Betonboden, und in den Gängen wird Teppichboden verlegt. Logistik – Entgegennahme, Hubvorgänge, Lagerung und Weitertransport (Formular 17) Rieck & Söhne sowie DB Schenker sind offizielle Vertragspartner für Logistikleistungen auf dem Messegelände. Bitte beachten Sie hier den offiziellen Messespeditions Tarif Formular 17. Bitte beachten Sie, dass anders als bei vorherigen Veranstaltungen Logistikleistungen in den Messehallen ausschließlich von Rieck und Söhne bzw. Schenker ausgeführt werden können. Rieck & Söhne sowie DB Schenker nehmen Lieferungen entgegen, bringt sie zu Ihrem Stand, entfernt Verpackungsmaterialien und lagert diese ein und geben besagte Kisten oder Paletten nach der Messe an Sie zurück. Darüber hinaus kann der Rücktransport Ihrer Ausstellungsstücke/Displayvorrichtungen an Ihre Firma durch Schenker/ Riekc und Söhne veranlasst werden. Im Anhang des Ausstellerhandbuchs steht Ihnen Bestellformulare beider Logistikpartner zur Verfügung, welche Sie bitte direkt an das Unternehmen senden wenn Sie diesen Dienst ein Anspruch nehmen möchten. Ulrich Rieck & Söhne Osdorfer Ring 5 14979 Großbeeren, Deutschland Michael Zander m.zander@rieck-­‐logistik.de Tel. +49 (0)30-­‐ 3023171 Fax +49 (0)30-­‐ 3016715 Schenker Deutschland AG Servicegebäude Süd / Einfahrt Tor 25 Jafféstraße 2 14055 Berlin, Deutschland Tel.: +49(0)30/3012995420 Fax: +49(0)30/3012995429 Email: [email protected] Ausstattung (Formular 27) Aussteller können entweder ihre eigene Ausstattung mitbringen oder diese von IMEVA mieten, wobei IMEVA dann die Lieferung direkt an Ihren Stand organisiert. Die Bestellformulare für diesen Service finden Sie im Ausstellerhandbuch. Wenn Sie Ihre Ausstattung von IMEVA mieten, sind alle Schränke und Vitrinen so schnell wie möglich am letzten Messetag nach Veranstaltungsende vollständig auszuräumen, da diese in der Regel sehr zeitig wieder abgeholt werden. Abfallentsorgung (Formular 18&19) In Deutschland herrschen strenge Umweltschutzvorschriften, die Sie direkt betreffen. Um diese zu erfüllen, müssen Sie vor, während und nach der Veranstaltung die Abfallentsorgung in Auftrag geben. Zu diesem Zweck müssen von allen Ausstellern folgende Formulare ausgefüllt werden: 1) Abfallentsorgung -­‐ Auf-­‐ und Abbau (18) 2) Abfallentsorgung -­‐ Veranstaltungsdauer (19) 18 Sie werden feststellen können, dass Sie die zur Abfallentsorgung verschiedener Abfallarten geeigneten Behälter und Säcke vor Ort bestellen können – Abholung und Entsorgung sind jeweils im Preis inbegriffen. Für die Abholung und Entsorgung von Abfall während der Messe sollten die vollen Säcke fest verschlossen vor dem Stand abgestellt werden. Bitte beachten: Wenn Sie mit externen Firmen zusammenarbeiten, achten Sie bitte darauf, dass diese ihre Abfälle (in Übereinstimmung mit den deutschen Umweltschutzvorschriften) vor dem Verlassen des Messegeländes von diesem beseitigen. Die Stände müssen sauber und ordentlich verlassen werden – alle zusätzlichen Reinigungsarbeiten, die von der Messe Berlin nach Messeende noch durchzuführen sind, werden dem Aussteller in Rechnung gestellt. Für Abfall, der an den Ständen zurückgelassen wird, berechnet die Messe Berlin eine Beseitigungsgebühr in Höhe von 115 Euro pro Kubikmeter. FÜR DIE ENTSORGUNG SÄMTLICHER VERPACKUNGSMATERIALIEN UND SONSTIGER ABFÄLLE VOR BEGINN UND NACH DEM ENDE DER MESSE SIND DIE AUSSTELLER VERANTWORTLICH. ALLE NICHT ENTSORGTEN ABFÄLLE WERDEN DEM JEWEILIGEN AUSSTELLER IN RECHNUNG GESTELLT. Versicherung Obwohl alle erdenklichen Vorkehrungen getroffen werden, um Ihr Eigentum während der Veranstaltung zu schützen, übernehmen i2i Events, IMEVA und die Messe Berlin für auftretende Verluste oder Schäden jeglicher Art keine Haftung. Wir raten Ihnen dringend dazu, Ihr Eigentum gegen Verlust zu versichern – natürlich auf vollkommen freiwilliger Basis. Sollten Sie einen Sicherheitsservice für Ihren Stand buchen möchten, verwenden Sie bitte das Formular 20. Eventuelle gemietete Standausstattung, für die Sie verantwortlich sind, sollten Sie ebenfalls versichern lassen. Bei Verletzungen von Dritten oder bei Sachbeschädigung am Eigentum Dritter kann Ihrerseits außerdem eine juristische Haftbarkeit vorliegen. Zusätzlich können Sie sich gegen potenzielle Kosten durch Absage, Abbruch oder Beschränkung der Veranstaltung infolge von Umständen absichern, die außerhalb unserer Kontrolle liegen. Große und schwere Ausstellungsstücke (Formular 6) Bitte geben Sie für alle Ausstellungsstücke mit einer Bodenbelastung von mehr als 1000 kg/m2 mithilfe des Formulars im Ausstellerhandbuch Einzelheiten an. IMEVA muss solche Ausstellungsstücke genehmigen. Büro des Veranstalters Das Operations Team von i2i Events sowie IMEVA werden während der Aufbau-­‐, Veranstaltungs-­‐ und Abbauphase vor Ort anwesend sein. Wenn wir Ihnen in irgendeiner Weise behilflich sein können, finden Sie in uns jederzeit in unserem Büro. Dieses wird sich in der Nähe des Anmeldebereichs befinden. Polystyrol Aufgrund der sich daraus ergebenden Brandrisiken sind Artikel aus Polyethylen und Polystyrol NICHT zugelassen. Dies gilt besonders für Kunstblumen aus Plastik. Die einzige Ausnahme bilden Objekte, die vollständig mit einem 5 mm starken Gipsüberzug versehen sind. Höhe der Standkonstruktion Die Standkonstruktionen dürfen maximal folgende Höhe aufweisen: Halle 1.1 -­‐ hMAX 5m ( 0,5m Abstand zu den südlichen und nördlichen Hallenwänden) Hallen 1.2, 2.2, 3.2, 4.2 -­‐ hMAX 8m In jedem Fall bedürfen alle Wände oder internen Standeinrichtungen/Standausstattungen, deren Höhe die Höhe der Systemstandwände (2,5 m) überschreitet, der Zustimmung des Nachbarstandes. Außerdem sind die Angaben der betroffenen Elemente per E-­‐Mail an [email protected] einzusenden, und müssen bis zum 05. April 2013 vorliegen. Das gilt nicht für die Displays in Leichtbauweise, die zu den Systemständen gehören. Zweigeschossige Stände – bitte beachten Sie, dass Stände mit doppelter Höhe von i2i Events genehmigt werden müssen und zusätzlichen Gebühren unterliegen. Bitte reichen Sie dazu das Formular 7 ein. Des weiteren bitten wir alle Aussteller mit eigenem Standbau so schnell wie möglich, spätestens zum 05.04.12, eine Skizze Ihreres Standes an [email protected] zu schicken. Diese Skizze sollte die Abmessungen des Standes sowie einen Grundriss und eine Seitenansicht enthalten. Sollten Rückfragen entstehen werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. 19 Systemstände Es sind zwei weitere Systemstand Upgrades verfügbar. Abbildungen und alle Details zu den Standbau bzw. Upgrade Optionen finden Sie auf Seite 70 ff. Selbstverständlich besteht auch die Option eines individuellen Standbauangebots, wenden Sie sich hierfür gerne direkt an IMEVA. Standänderungen – Systemstand (Formular 27) Sie haben die Möglichkeit, die Gestaltung Ihres Standes individuell an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Zusätzliche Paneel, verschließbare Schränke, Türen, Regale usw. können bei der Firma IMEVA bestellt werden. Standpersonal/Dolmetscher (Formular 22) Hilfspersonal, Hostessen und Dolmetscher können bei Bedarf ebenfalls über IMEVA in Anspruch genommen werden. Abhängungen (Formular 23) Im Voraus genehmigt werden müssen sämtliche Konstruktionen, die von der Hallendecke oder sonstigen Deckenkonstruktionen abgehängt werden. Außerdem müssen diese die Norm DIN 1142 erfüllen. Außenstehenden ist der Zugang zu jeglichen Bereichen der abgehängten Decke untersagt. Telefone/Telekommunikation (Formulare 11 und 12) Telefone, Faxgeräte und Internetleitungen über IMEVA erhältlich. Blickdichte Verkleidung offener Standseiten Die blickdichte Verkleidung offener Seiten liegt im Ermessen von i2i Events und kann nur genehmigt werden, wenn maximal ein Drittel der Gesamtlänge der offenen Seite verkleidet wird. Zwei Drittel der Wandlänge müssen also offen sein oder mit transparentem Material verkleidet werden. Offene Seiten gegenüber von Bars, Toiletten oder gastronomischen Einrichtungen können jedoch von dieser Regelung ausgenommen sein und dürfen unter Umständen vollständig verkleidet werden. Unter einer Blickschutzwand werden Elemente jeglicher Art verstanden, die den Stand optisch abschirmen. Für weitere Informationen zu dieser Bestimmung wenden Sie sich bitte an [email protected] WÄHREND DER VERANSTALTUNG Business Centre Das Business Centre der Messe Berlin bietet Büroausstattung der neusten Generation: Hier haben Aussteller und Besucher uneingeschränkten Zugang zu Fotokopierern, Druckern, Telefonen, Faxgeräten und PCs. Das Centre bietet außerdem analogen sowie ISDN-­‐ / LAN-­‐Internetzugang, und Aussteller sowie Besucher können hier auch ihre eigenen Laptops anschließen. Bitte beachten Sie, dass diese Dienste gebührenpflichtig sind. Ebebfalls ist ein deutsch-­‐ und englischsprachiger Sekretariatsdienst verfügbar. Das Business Centre befindet sich in Halle 7 in der Nähe des Südeingangs. Das Centre öffnet bereits zwei Tage vor Messebeginn und bleibt während der gesamten Veranstaltung geöffnet. Öffnungszeiten: 08:00 Uhr – 18:00 Uhr. Informationen zur Bewirtung Snacks, Kaffee, Tee und alkoholische Getränke werden in den Restaurants innerhalb der Messehallen zum Verkauf angeboten. Für Standcatering (Speisen und Getränke) beachten Sie bitte Formular 29. Kinder in den Hallen Kindern unter 16 Jahren ist der Zutritt zu den Messehallen NICHT gestattet – weder während des Auf-­‐ und Abbaus noch während der Veranstaltung selbst. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass Messehallen einen Bereich mit erhöhter Unfallgefahr darstellen; diese Vorschrift dient also der Sicherheit der Kinder, und Ausnahmen sind leider nicht möglich. Video-­‐/ Audiogeräte und EDV (Formulare 24-­‐26) Die Verwendung von Mikrofonen und Audiogeräten ist gestattet, wobei jedoch die Lautstärke so gering gehalten werden muss, dass sie andere Aussteller nicht stört. Der Lärm darf den Höchstwert von 75 dBA an den Standgrenzen nicht überschreiten. i2i Events behält sich das Recht vor, die Verwendung solcher Geräte zu verbieten, wenn sie ihrer Meinung nach Störungen verursacht. Sämtliche Video-­‐/Audio und EDV-­‐ Geräte können bei der Firma IMEVA bestellt werden. Wartung – Arbeiten am Stand nach dem Ende der Öffnungszeit Aussteller, die am Abend nach Beendigung des Messetages noch Wartungsarbeiten an ihrem Stand vornehmen möchten, müssen bis 16:00 Uhr am selben Tag eine entsprechende Genehmigung beim Team der CWIEME einholen. Diese dient dazu, 20 dass entsprechende Vorkehrungen bezüglich der Stromversorgung, der Beleuchtung sowie der Sicherheit getroffen werden können. Fotografische Dienstleistungen Aussteller dürfen ausschließlich Fotos von ihrem eigenen Stand machen, oder diese von einem Fotografen anfertigen lassen. Für fotografische Dienstleistungen wenden Sie sich bitte an IMEVA. Werbematerial Die Aussteller dürfen nur Broschüren, Tragetaschen und sonstige Werbematerialien verteilen, die zu ihrem eigenen Stand gehören. Die Verteilung dieser Werbematerialien ist nicht auf den Gängen oder in den Eingangsbereichen der Messe gestattet. Sicherheit (Formular 20) Uniformiertes Sicherheitspersonal kontrolliert den Zugang zum Gebäude. Bitte stellen Sie sicher, dass das gesamte Ausstellungspersonal die Ausstellerausweise jederzeit sichtbar bei sich trägt. Im eigenen Interesse sollten Sie selbst entsprechende Sicherheitsvorkehrungen treffen, da i2i Events Group, IMEVA und die Messe Berlin für Verluste oder Sachschäden jeglicher Art, die zu irgendeinem Zeitpunkt während der Veranstaltung verursacht werden, keinerlei Haftung übernimmt. Ausstellern wird dringend davon abgeraten, Wertsachen unbeaufsichtigt an ihrem Stand zurückzulassen. Bitte nehmen Sie solche Gegenstände entweder jeden Abend mit nach Hause, oder nutzen Sie den im Folgenden beschriebenen Sicherheitsraum. Für die Aufbewahrung von Wertsachen über Nacht steht ein bewachter und abschließbarer Raum zur Verfügung – dieser wird als ‚Sicherheitsraum‘ bezeichnet. Die Wertgegenstände müssen am Ende des Messetages zur Garderobe in der Nähe des Südeingangs gebracht und am nächsten Morgen vor Beginn der Öffnungszeit dort wieder abgeholt werden. (Dieser Service ist auch für Montag Nacht verfügbar). Alle Aussteller haben aus Versicherungsgründen eine Gebühr von 1,80 EUR pro Wertgegenstand (siehe unten) zu zahlen. Die abgegebenen Gegenstände sind bis zu einer Summe von 5.113,00 EUR pro Haken / Marke (z. B. Mantel, Hut, Handtaschen und technischer Gegenstand, die zusammen abgegeben werden) versichert, wobei ihr Zeitwert berücksichtigt wird. Dabei handelt es sich um die maximale Versicherungssumme pro Haken. Davon abweichend sind einige spezielle Gegenstände wie folgt versichert: Laptops: max. 1.023,00 Euro / Stück, Foto-­‐ und Videokameras: max. 512,00 Euro / Stück, Hand-­‐ und Aktentaschen inkl. Inhalt: max. 103,00 Euro / Stück. Ausgenommen sind: Schäden oder Diebstahl von Geld und Wertsachen aus den Taschen der abgegebenen Gegenstände. Schäden im Zusammenhang mit dem Verlust der Garderobenmarke. Schäden oder Verluste von Wertsachen, die bis zur Schließung der Garderobe (bis zum Ende des letzten Ausstellungstages) nicht abgeholt worden sind. Bitten Sie Ihren Standbauer auch, eventuell an der Wand zu montierende Plasmabildschirme/DVD-­‐Player usw. mit Sicherheitsdraht gegen Diebstahl zu sichern. Sollten Sie einen Sicherheitsservice für Ihren Stand buchen möchten, verwenden Sie bitte das Formular 20. Rauchen und offenes Licht Rauchen ist nur in speziell dafür gekennzeichneten Bereichen gestattet. Wenn Flammen oder offenes Licht zum Kochen, Heizen oder für andere Betriebszwecke verwendet werden sollen, muss ein gesonderter Antrag dazu gestellt werden. Standreinigung (Formular 21) Systemstände werden täglich gereinigt. Aussteller mit eigenem Stand müssen zur Standreinigung ihre eigenen Vorkehrungen treffen. Das Bestellformular 21 beinhaltet alle Reinigungsdienste einschließlich Staubsaugen und der Reinigung vor der Veranstaltung. Mieträumlichkeiten Besprechungsräume auf dem Messegelände können vorab für den Veranstaltungszeitraum über IMEVA gebucht werden. Bitte sprechen Sie uns an. 21 INFORMATIONEN ZUM ABBAU Beschädigungen Alle Beschädigungen an Wänden, Säulen, Teppichboden, Ständen oder sonstigen Teilen der Ausstellungsräume werden dem Aussteller in Rechnung gestellt. Abbau Die Messe endet am 6. Juni 2013 um 16:00 Uhr. Erst dann dürfen Sie mit dem Abbau Ihres Standes beginnen. Vor 16:15 Uhr dürfen keine Ausstellungsstücke aus den Hallen entfernt werden. Vor dem offiziellen Beginn des Abbaus dürfen Aussteller nur mit schriftlicher Genehmigung der Firma i2i Events Einrichtungen, Ausstattungen etc. aus dem Gebäude entfernen. Bitte beachten: Buchen Sie bitte keinen Flug, der von Ihnen das Verlassen des Messegeländes vor dem offiziellen Ende verlangt, wenn Sie selbst für den Abbau Ihres Standes verantwortlich sind. Unabhängig davon, welche Gründe oder Umstände dafür eventuell vorliegen sollten – ein Beginn des Standabbaus ist vor 16.00 Uhr am 6. Juni 2013 auf keinen Fall gestattet. Ausstellern ist es gestattet, ihre Fahrzeuge während des Auf-­‐ und Abbaus zu den seitlich am Gebäude befindlichen Diensteingängen heranzufahren. Für die Zufahrt zum Servicebereich haben sie dann allerdings eine Gebühr zu entrichten. (s. S.9+10) Bis Freitag, den 7. Juni um 18:00 Uhr müssen alle Ausstellungsstücke entfernt worden sein. Alle Ausstellungsstücke, die sich nach Ablauf dieser Frist noch auf dem Messegelände befinden, werden von der Messe Berlin beseitigt. Die Kosten für deren Einlagerung/Entsorgung werden dem Aussteller dann in voller Höhe in Rechnung gestellt. Bei verlängertem Abbau sprechen Sie bitte IMEVA an bzw. nutzen Sie Formular 4. Sicherheit während des Abbaus Der Abbau beginnt am Donnerstag, dem 6. Juni um 16.15 Uhr, wobei die erste Zeit hektisch und somit ggf. heikel in Bezug auf die Sicherheit sein kann. Bitte behalten Sie Ihr Eigentum zu diesem Zeitpunkt daher besonders aufmerksam im Blick. Diebstähle können unter solchen Umständen sehr leicht auftreten. Über IMEVA kann Personal zur Verfügung gestellt werden, dass Sicherheitsdienste am Stand, Empfangsdienste und Hilfestellung bei sonstigen Veranstaltungen leisten kann. Beachten Sie hierfür bitte Formular 20. Fahrzeugzufahrt Bitte beachten Sie die folgenden Richtlinien, die am Veranstaltungsort für die Zufahrt von Fahrzeugen während des Abbaus gelten: • Sofort nach Messeschluss wird den Fahrzeugen und Arbeitern der Messe Berlin höchste Priorität eingeräumt, welche die Auslegeware aus den Gängen entfernen, um Schäden daran zu verhindern. • Die zweithöchste Priorität haben anschließend Fahrzeuge von Rieck und Söhne/ Schenker, die leere Kisten zu den Ständen bringen. Etwa um 17:00 Uhr erhalten die Fahrzeuge der Aussteller Zufahrt zu den Hallen. • Fahrzeuge, für die im Voraus eine Genehmigung erworben wurde und die vor 14:00 Uhr die Messehalle befahren, können das Messegelände jederzeit verlassen. 22 5. Druckgasflaschen (kein Propangas gestattet) Halle: Aussteller: Antrag 2013 Stand-­‐Nr.: Abgabefrist: 05. April 2013 Ausstellerservice: IMEVA GmbH, Alstertor 9, 20095 Hamburg, Deutschland Tel: +49 (0) 40-­‐3808 765-­‐69, Fax: +49 (0) 40-­‐3801 7835-­‐696, E-­‐Mail: [email protected] Zur Genehmigung der Aufstellung von Druckgasflaschen füllen Sie bitte untenstehenden Fragenkatalog aus: Verwendungszeitraum: .......................................................................................................................................... Verwendetes Druckgas: .......................................................................................................................................... Verwendungszweck: .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... Unterbringung der Behälter auf dem Messestand .......................................................................................................................................... Menge des täglichen Bedarfs: Anzahl der Behälter: ......................... Stück Inhalt der Behälter: ......................... kg bzw. Liter Wird das Druckgas ü ber Rohrleitungen geleitet? |__| ja |__| nein über ................ m Entfernung in ........................... –leitung |__| ja |__| nein |__| ja |__| nein |__| ja |__| nein |__| ja |__| nein .......................................................................................................................................... Absperrvorrichtung eingebaut? Automatisch / manuell Absperrvorrichtung gekennzeichnet Löscheinrichtungen vorhanden? Automatische Löschanlagen Tragbare Handfeuerlöscher ......................... Stück mit Pulverfüllung / CO2-­‐Füllung Nachweis der letzten Druckprüfung Die jeweilige Gebrauchsanweisung für Druckgas-­‐Flaschenanlagen liegt am Messeort aus. Der Abnahmetermin wird von der Messe Berlin festgelegt und dem Aussteller mitgeteilt (siehe auch Technische Richtlinien, Pt. 5.7). Mit der Unterschrift der Bestellung erkennen Sie die genannten Bedingungen an Name und Anschrift des Anmelders: USt-­‐IDNr. Ansprechpartner für Rückfragen: Telefon: Telefax: E-­‐Mail: Datum: Name des Bestellers (in Blockbuchstaben): Rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel: .............................................................. ........................................................................ ............................................................................................. 23 6. Lastverteilende Maßnahmen Unterpallungen Halle: Aussteller: Stand-­‐Nr.: Antrag 2013 Abgabefrist: 05. April 2013 Ausstellerservice: IMEVA GmbH, Alstertor 9, 20095 Hamburg, Deutschland Tel: +49 (0) 40-­‐3808 765-­‐69, Fax: +49 (0) 40-­‐3801 7835-­‐696, E-­‐Mail: [email protected] Die Hallenfußböden sind Installations-­‐Doppelböden oder Massivböden mit Kabelkanälen. Die Hallen sind teilweise unterkellert. Es ist nachzuweisen, dass die zulässigen Lasten auf den Hallenfußboden z.B. durch Stützen nicht überschritten werden, siehe Punkt 3.1. Hallendaten. Die normale, zulässige Belastung des Doppelbodens beträgt: p = 10,00 kN/m² bzw. p = 35,00 kN Einzellast mit einer Aufstandsfläche ≥ 25/25 cm a) Für Einzellasten bis 35 kN/Stütze sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich (Aufstandsfläche ≥ 25/25 cm) b) Für Einzellasten ≥ 35 kN/Stütze bis 80 kN/Stütze sind Standard-­‐Unterpallungen auf die Hallensohle oder Kellerdecke unter Berücksichtigung vorhandener Versorgungsleitungen erforderlich. Aufbauleistungen ........ Stk. Unterpallungen pro Stück 140,00 EUR = .............................. EUR Bitte fügen Sie Ihrer Bestellung eine vermasste Skizze mit dem Stützenraster und der Lage bei. c) Für Einzellasten > 80 kN/Stütze sind Sonderkonstruktionen mittels Zusatzstatik erforderlich. Für die Zusatzstatik empfehlen wir: Dipl.-­‐ R. Axthelm & Dipl.-­‐Ing. H.J. Kawski Beratende Ingenieure VBI Friedbergstr. 23, 14057 Berlin, Deutschland Tel.: +49(0)30/326912-­‐0, Fax: +49(0)30/326912-­‐20 Die genannten Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Mit der Unterschrift der Bestellung erkennen Sie die genannten Bedingungen an Name und Anschrift des Rechnungsempfängers: USt-­‐ID-­‐No. Ansprechpartner für Rückfragen: Telefon: Telefax: E-­‐Mail: Bestellnummer für die Abrechnung: |__| Wir sind Aussteller. Diese Leistungen werden in der Schlussrechnung der IMEVA abgerechnet. Datum: .................................................. |__| Wir bestellen nur im Auftrag des Ausstellers (die schriftliche Bestätigung des Ausstellers liegt vor) |__| Wir sind kein Aussteller. Name des Bestellers (in Blockbuchstaben): ........................................................................ Rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel: Wir übernehmen die Leistungen selbst (siehe Adresse oben). .............................................................................................. 24 7. Prüfung genehmigungspflichtiger Bauten Halle: Aussteller: Stand-­‐Nr.: Antrag 2013 Abgabefrist: 05. April 2013 Ausstellerservice: IMEVA GmbH, Alstertor 9, 20095 Hamburg, Deutschland Tel: +49 (0) 40-­‐3808 765-­‐69, Fax: +49 (0) 40-­‐3801 7835-­‐696, E-­‐Mail: [email protected] Prüfpflichtige Bauwerke sind u.a. (siehe auch Technische Richtlinien): •
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Zwei-­‐ und mehrgeschossige Standbauten, s. Pkt. 4.2.1 Sonderbauten/-­‐konstruktionen, Sonderbauteile, fliegende Bauten, Bauteile über Publikumsverkehrsflächen, Tribünen, s. Pkt. 4.2.1 Showtrucks Laufwege, Stege, Treppen, Geländer, Brüstungen, s. Pkt. 4.6 Bauten im Freigelände, s. Pkt. 4.8 Entsprechend den Technischen Richtlinien der Messe Berlin, beantragen wir für die Dauer der Messe die Erteilung einer befristeten Genehmigung für: Größe/Fläche der Standüberbauung .................................................................... m² Hierfür liegen folgende Unterlagen in deutscher Sprache mit DIN-­‐Bezug bei: o
Baubeschreibung o
Lageplan o
Geprüfte statische Berechnung/Prüfbuch/Typenprüfung (1 Original) – siehe Punkt 4.2.1 o
Stützeneinzellasten/Lasteinleitungen in den Hallenboden o
Konstruktionszeichnungen o
Grundrisse, Ansichten, Schnitte (dreifache Ausfertigung) o
Prüffähige Flächenberechnung der Standüberbauung Die IMEVA GmbH berechnet 8,00 EUR je m² Standüberbauung, mindestens 310,00 EUR für die Genehmigung der eingereichten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit sowie für eine einmalige Abnahme der tragenden Konstruktion einschl. der Treppen und Brüstungen. Sollte die eingereichte statische Berechnung nicht geprüft sein, kann die Prüfung der Statik bei der IMEVA beauftragt werden. Für die Prüfung der Statik der angemeldeten Standüberbauung berechnet die IMEVA GmbH 8,00 EUR/m² der Fläche für die Standüberbauung, mindestens jedoch 410,00 EUR. Zusätzliche Abnahmen werden nach Aufwand berechnet. Die Unterlagen müssen vom Aussteller (Bauherrn) und Entwurfsverfasser/Statiker unterschrieben sein ! Bearbeitungsvermerk der IMEVA GmbH: weitergereicht: Die genannten Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Mit der Unterschrift der Bestellung erkennen Sie die genannten Bedingungen an Name und Anschrift des Rechnungsempfängers: USt-­‐IDNr. Ansprechpartner für Rückfragen: Telefon: Telefax: E-­‐Mail: Bestellnummer für die Abrechnung: |__| Wir sind Aussteller. Diese Leistungen werden in der Schlussrechnung der IMEVA abgerechnet. Datum: .................................................. |__| Wir bestellen nur im Auftrag des Ausstellers (die schriftliche Bestätigung des Ausstellers liegt vor) |__| Wir sind kein Aussteller. Rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel: Wir übernehmen die Leistungen selbst (siehe Adresse oben). Name des Bestellers (in Blockbuchstaben): ........................................................................ .............................................................................................. 25 Zulassung, Prüfung und Freigabe genehmigungspflichtiger Bauten (siehe auch Technische Richtlinien Punkte 4.2.1, 4.9.3, 4.9.4, 4.9.5 und 4.9.6) Ausgehend davon, dass die Technischen Richtlinien bei der Gestaltung und Ausführung des Standes eingehalten werden, ist es bei eingeschossigen Standbauten in den Hallen nicht erforderlich, Zeichnungen zur Genehmigung einzureichen. Bauanfrage/Genehmigungspflichtige Bauten Darüber hinaus sind alle anderen Standbauten, fliegende mobile Stände, Bauten im Freigelände, Sonderbauten und -­‐konstruktionen genehmigungspflichtig. Zweigeschossige Bauweise ist mit Zustimmung der zuständigen Projektleitung von IMEVA. Die Anfrage muss spätestens 6 Wochen vor der Veranstaltung erfolgen. Soweit nicht messespezifisch anders beschrieben, beträgt die maximale Höhe für Standbauten die lichte Hallenhöhe abzüglich 0,50m. 2
Werden mehr als 30 m mit nicht sprinklertauglichem Material überbaut, ist der Einbau einer Sprinkleranlage erforderlich. Der Aussteller ist verpflichtet, gegen den direkt angrenzenden Nachbarstand eine fugenfreie, standsichere, weiße Trennwand ohne werbliche Aussage zu erstellen. Für die Genehmigung von -­‐ Zwei-­‐ und mehrgeschossigen Stand bauten (s. Pkt. 4.2.1) -­‐ Sonderbauten/-­‐konstruktionen, Sonderbauteilen, fliegende Bauten, Bauteilen über Publikumsverkehrsflächen, Tribünen (s. Pkt. 4.2.1) -­‐ Showtrucks -­‐ Laufwegen, Stegen, Treppen, Geländern, Brüstungen (siehe Pkt. 4.6) -­‐ Bauten im Freigelände (s. Pkt. 4.8) werden folgende Unterlagen (in zweifacher Ausfertigung) bis spätestens 6 Wochen vor Aufbaubeginn in deutscher Sprache benötigt: a) geprüfte statische Berechnung nach deutschen Normen und technischen Regelwerken. Als geprüft im o. g. Sinne gelten statische Unterlagen (einschl. Prüfbericht), die ausschließlich durch einen, nach jeweiliger Landesbauordnung öffentlich zugelassenen Prüfingenieur bzw. Sachverständigen für Baustatik geprüft sind, b) Baubeschreibung, Lageplan, c) Standbauzeichnungen im Maßstab 1 : 100 (Grundrisse, Ansichten, Schnitte), Konstruktionsdetails in größerem Maßstab, d) Bei Vorlage einer prüffähigen Typenzulassung oder eines gültigen Prüfbuchs, gem. der FIBauR (Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten), entfällt der Punkt a). Vorgelegte, gültige Prüfbücher zeigt die Messe Berlin im Auftrag des Ausstellers/Standbauers beim zuständigen Bauaufsichtsamt an, das die Gebrauchsabnahme vor Ort durchführt. Die Kosten des Baugenehmigungsverfahrens werden dem Aussteller/Standbauer in Rechnung gestellt. Zusätzlich zur Typenprüfung/Typenzulassung von technischen Einzelgeräten, z. B. Sport-­‐ und Spielgeräten mit mechanischen oder elektrischen Funktionen, sind zur Einsichtnahme in deutscher Sprache vorzulegen: -­‐ Bau-­‐ und Betriebsbeschreibung, -­‐ Konstruktionszeichnungen, -­‐ Standsicherheitsnachweise, -­‐ TÜV-­‐Prüfzeugnisse, -­‐zulassungen oder -­‐ EU-­‐Konformitätserklärung einer anerkannten Zertifizierungsstelle bzw. gleichlautende Herstellererklärung nach BauPG, §§ 9,10. Im Bedarfsfall können zudem auch die o. g. Unterlagen erforderlich werden. Sollten keine im o. g. Sinne geprüften statischen Unterlagen vorliegen, wenden Sie sich bitte an IMEVA. Die Kosten hierfür trägt der Aussteller/ Standbauer. Stützeneinzellasten Die Belastungsmöglichkeit der Böden ist in den einzelnen Hallen unterschiedlich (siehe Hallendaten). Es ist nachzuweisen, dass die Bodenpressung der Stützen die zulässige Bodenpressung der Hallenboden nicht überschreitet. Verantwortlicher Bauleiter Der mit der Bauausführung beauftragte, der IMEVA benannte "Bauleiter" des Standbauunternehmens bzw. des Ausstellers, ist für die Einhaltung der technischen Richtlinien verantwortlich. Besitzt der verantwortliche Bauleiter für einzelne Arbeiten oder Teile von Arbeiten nicht die ausreichende Sachkunde und Erfahrung, muss er geeignete Fachleute hinzuziehen. Standbaugenehmigung Ein Exemplar der Standpläne geht nach Überprüfung mit dem Genehmigungsvermerk an den Aussteller/Standbauer zurück. Erst mit dem Genehmigungsvermerk ist der Stand bau freigegeben. Abnahme Abnahmen werden von i2i, IMEVA oder Messe durchgeführt oder koordiniert. Nach erfolgter Standbaugenehmigung und Errichtung der tragenden Konstruktion hat der verantwortliche Bauleiter die Abnahme bei IMEVA zu beantragen. Die Verkleidung der tragenden Teile darf erst nach mängelfreier Abnahme erfolgen. Wird während der Bauphase festgestellt, dass ein Messestand oder ein Standbau, der zunächst vom Aussteller oder Standbauer als einfache Konstruktion eingestuft wurde, doch eine besondere Standkonstruktion darstellt (Entscheidung durch i2i, IMEVA bzw. Messe Berlin), so muss das Abnahmeverfahren sofort eingeleitet werden. Vor Messebeginn findet eine abschließende Abnahme aller Messebauten statt. I2i, IMEVA bzw. Messe Berlin ziehen nach Bedarf Fachbehörden oder Sachverständige hinzu (z. B. Bauaufsicht, Berufsgenossenschaft, Feuerwehr, Gewerbeaufsicht, Polizei, TÜV). Sofern an Messebauten Mängel festgestellt werden, wird schriftlich unter FriststeIlung die Beseitigung der Mängel angeordnet. Werden Mängel trotz Aufforderung zur Beseitigung nicht abgestellt, kann die teilweise oder komplette Nutzung des Standes für die Ausstellung untersagt werden. Die eventuelle Nutzungsuntersagung kann durch i2i, IMEVA bzw. Messe Berlin durch geeignete Maßnahmen (Absperrung, Standschließung, Unterbrechung der Standversorgung) durchgesetzt werden. Die Standmiete wird durch diese Maßnahme nicht berührt. Gebühren Für die Prüfung und Genehmigung der eingereichten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit sowie für eine einmalige Abnahme der tragenden Konstruktion einschl. der Treppen und Geländer/Brüstungen berechnet die IMEVA die umseitigen Gebühren. Bei eingeschossigen Messeständen oder Standbauten errechnet sich die nutzbare Standfläche aus der Standfläche, die durch die Sonderkonstruktion überdeckt, gestaltet oder geprägt wird. Bei mehrgeschossigen Messeständen oder Stand bauten errechnet sich die nutzbare Standfläche aus den nutzbaren, in der Regel begehbaren, Obergeschossflächen, gegebenenfalls zuzüglich der durch andere besondere Standkonstruktionen überdeckten Standfläche. Feuergefährliche Arbeiten Feuergefährliche Arbeiten sind nur nach vorheriger Anmeldung und Genehmigung zulässig. Die Genehmigung erteilt IMEVA bzw. Messe Berlin mit dem Erlaubnisschein. Anträge/Erlaubnisscheine (siehe Formular) sind bei Bedarf anzufordern. 26 8. Veranstaltungen auf dem Stand während der Messedauer Halle: Aussteller: Ausstellerservice: Meldung 2013 Stand-­‐Nr.: IMEVA GmbH, Alstertor 9, 20095 Hamburg, Deutschland Tel: +49 (0) 40-­‐3808 765-­‐69, Fax: +49 (0) 40-­‐3801 7835-­‐696, E-­‐Mail: [email protected] Bitte beachten Sie, dass Veranstaltungen anmeldepflichtig sind. Veranstaltungen auf dem Stand sind morgens ab 9:30 Uhr und abends bis 22:00 Uhr möglich. Wir planen folgende Veranstaltung(en) während der Messe: Datum: .................................................................. Uhrzeit von: ................................................. bis: ......................................................... Titel/Art der Veranstaltung: ..................................................................................................................................... Teilnehmerkreis: ..................................................................................................................................... ..................................................................................................................................... ..................................................................................................................................... Geplante Personenzahl: Ort der Veranstaltung: ..................................................................................................................................... ..................................................................................................................................... Wir bitten um ein Angebot für folgende Leistungen anlässlich der von uns geplanten Veranstaltung: |__| Ordner am Stand |__| Sanitätsdienst |__| Sonstiges |__| Garderobe/Personal |__| Pylonen/Absperrung/Wände ....................................................................... |__| WC-­‐Dienst |__| Taxidispatcher |__| Catering/Gastronomische Betreuung Unser Ansprechpartner für die Veranstaltung: Name: ................................................................. Telefon: ................................................................ E-­‐Mail: ................................................................... (Bei musikalischen Vorführungen bitte die GEMA-­‐Anmeldung beachten – wenden Sie sich hierfür bitte an IMEVA) Hinweis: Gäste, die vor Messeschluss das Messegelände betreten, benötigen eine gültige Eintrittskarte. Gäste, die nach Messeschluss das Messegelände betreten, benötigen eine schriftliche Einladung des einladenden Ausstellers im Original. Ohne diese Einladung kann der Sicherheitsdienst die Gäste nicht einlassen. Die Veranstaltung ist nur auf den ihr zugewiesenen Flächen zulässig. Gegebenenfalls wird der Veranstaltungsbereich abgesperrt. Durch Ummöblierungen für die Veranstaltung dürfen die Ausgänge nicht blockiert werden und sind zu jedem Zeitpunkt freizuhalten. Dies gilt auch für die vom Veranstalter beauftragten Firmen (wie Cateringfirmen, Musiker, Getränkestationen usw.). Sie erhalten von uns ein individuelles Sicherheitsangebot für Ihre Veranstaltung. Die Leistungspreise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Mit der Unterschrift der Bestellung erkennen Sie die genannten Bedingungen an Name und Anschrift des Rechnungsempfängers: USt-­‐ID-­‐No. Ansprechpartner für Rückfragen: Telefon: Telefax: E-­‐Mail: Bestellnummer für die Abrechnung: Datum: Name des Bestellers (in Blockbuchstaben): Rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel: .............................................................. ........................................................................ ............................................................................................. 27 9. Druckluftinstallationen Halle: Aussteller: Stand-­‐Nr.: Bestellung 2013 Abgabefrist: 05. April 2013 Ausstellerservice: IMEVA GmbH, Alstertor 9, 20095 Hamburg, Deutschland Tel: +49 (0) 40-­‐3808 765-­‐69, Fax: +49 (0) 40-­‐3801 7835-­‐696, E-­‐Mail: [email protected] Menge Best.-­‐Nr. Beschreibung Einzelpreis Grundanschluss (10 bar) Die Qualität der Druckluft am Übergabepunkt von der Kompressorstation in das Rohrnetz der Messe Berlin erfüllt folgende Klassifikation gemäß DIN ISO 8573-­‐1: Ölgehalt: Klasse 1 = max. Ölkonzentration 0,01 mg/m³; Feststoffgehalt: Klasse 1 = max. Partikeldichte 0,1 mg/m³; Wassergehalt: Klasse 4 = Drucktaupunkt < +3 ºC Verlegung der Druckluftleitung bis zum Anschlusspunkt am Stand, inkl. Sperrventil (ohne weitere Verteilung innerhalb des Standes) Gesamtpreis ………. 5086315 Grundanschluss bis 300 l/min (inkl. Anschluss am Stand) 623,00 EUR ……......... EUR ………. 5086316 Grundanschluss bis 600 l/min (inkl. Anschluss am Stand) 1.216,00 EUR ……......... EUR ………. 5086317 Grundanschluss bis 1 500 l/min (inkl. Anschluss am Stand) 1.788,00 EUR ……......... EUR ………. 5086318 Grundanschluss bis 2 500 l/min (inkl. Anschluss am Stand) 2.170 ,00 EUR ……......... EUR Zusätzliche Leistungen nach Aufwand ………. 5086320 Druckleitung bis 9 mm ø, pro lfdm. 5.00 EUR ……......... EUR ………. 5086321 Druckleitung bis 19 mm ø, pro lfdm. 8.00 EUR ……......... EUR ………. 5086322 Druckleitung bis 50 mm ø, pro lfdm. 14.00 EUR ……......... EUR Druckminderer (mietweise Vorhaltung) ………. 5086388 Druckminderer bis 300 l/min. 37.00 EUR ……......... EUR ………. 5086329 Druckminderer bis 600 l/min. 50.00 EUR ……......... EUR ………. 5086330 Druckminderer bis 2 500 l/min. 63.00 EUR ……......... EUR ………. 5082263 Zweiwegeverteiler 30.00 EUR ……......... EUR Einbau, Wartung und Ausbau eines Druckminderers inkl. Manometer für Entnahmedruck 0,5 bis 10 bar Installationen auf dem Freigelände siehe Formular „Druckluftinstallationen – Freigelände“ Bitte bei Bestellung eine Skizze beifügen, aus der die Platzierung der gewünschten Installation und die Lage des Standes (Gänge, Nachbarstände) hervorgehen. Die genannten Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Mit der Unterschrift der Bestellung erkennen Sie die genannten Bedingungen an Name und Anschrift des Rechnungsempfängers: USt-­‐IDNr.: Ansprechpartner für Rückfragen: Telefon: Telefax: E-­‐Mail: Bestellnummer für die Abrechnung: |__| Wir sind Aussteller. Diese Leistungen werden in der Schlussrechnung von IMEVA abgerechnet. Datum: .................................................. |__| Wir bestellen nur im Auftrag des Ausstellers (die schriftliche Bestätigung des Ausstellers liegt vor) |__| Wir sind kein Aussteller. Rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel: Wir übernehmen die Leistungen selbst (siehe Adresse oben). Name des Bestellers (in Blockbuchstaben): ........................................................................ ........................................................................................ 28 Seite 2 Montageskizze für Druckluftinstallation Halle
Stand-Nr.
Aussteller
Fax: +49 (0) 40-­‐3801 7835-­‐696 Genaue A ngaben e rsparen N achfragen, Z eit u nd Ä rger u nd g ewährleisten p ünktliche E rledigung. R aum f ür S kizze z ur B estimmung d er u mseitig b estellten t echnischen Installationen Bitte k ennzeichnen Sie auf d er Skizze d ie Lage Ihres Standes (Gänge, N achbarstände) Richtlinien für Installationen (Wasser, D ruckluft, A bzugshauben) Bestellungen v on Installationen b edürfen d er S chriftform. F ür A rbeiten z um N achweis g elten d ie f olgenden S tundensätze ( zzgl. der t ariflichen Z uschläge): Obermonteur: 44,60 EUR/Std., Monteur: 40,30 EUR/Std., Helfer: 34,00 EUR/Std. Erfolgt die Bestellung durch den Mieter nach dem ihm bekannten Anmeldeschluss, so übernimmt die Installationsfirma keine Gewähr für eine rechtzeitige komplette Anlieferung u nd M ontage. Ist i n d iesen F ällen e ine A usführung n och m öglich, w ird d em M ieter d ie d araus e ntstandenen M ehrkosten e in A ufschlag v on 3 0 % b erechnet. Die M ietware b leibt E igentum d er V ertragsfirma. F ür d ie D auer d er N utzung h aftet d er M ieter f ür S chäden u nd V erluste, a uch d urch h öhere G ewalt a m M ietgut, a uch w enn sie durch Dritte verursacht werden. Die Haftung beginnt mit der Anlieferung in den Stand und endet mit der Rückgabe oder Abholung durch die Installationsfirma, auch wenn d er A ussteller d en S tand s chon v erlassen h at. Ist der Messestand bei der Installation personell nicht besetzt, so gilt mit der erfolgten Installation der bestellten Anschlüsse oder Montage des Mietgutes die Leistung als ordnungsgemäß ü bergeben. Die I nstallationsfirma i st n icht v erpflichtet, d ie L egitimation d er a uf d em S tand b ei d er M ontage a ngetroffenen P ersonen z u überprüfen. Beanstandungen bezüglich der Ausführung der beauftragten Leistungen sind am jeweiligen Tag bei IMEVA GmbH schriftlich geltend zu machen. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen. Nachgewiesene Beanstandungen verpflichten und berechtigen zur Nachbesserung. Eine Auflösung des Vertrages oder Minderung des Entgelts ist nur möglich, wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist. Mehrkosten für Änderungen aufgrund fehlender Skizzen gehen zu Lasten des Ausstellers. Erfüllungsort und Gerichtsstand i st H amburg 29 10. Elektroinstallationen Halle: Aussteller: Bestellung 2013 Ausstellerservice: Elektro-­‐Grundanschlüsse 230/400 V, bauseitige Installation gemäß VDE 0100 ................ 5081840 2,3 kW/16 A Wechselstromanschluss AC 230 V ................ ................ ................ ................ 5081841 5081842 5081843 5081844 bis 6,5 kW / max. 10 A mit CEE 16 bis 11,0 kW / max. 16 A mit CEE 16 bis 22,0 kW / max. 32 A mit CEE 32 bis 44,0 kW / max. 63 A mit CEE 63 ................ ................ ................ ................ ................ ................ ................ 5090571 5081845 5081846 5081847 5081848 5090571 5081849 Verstärkung des Anschlusses, zusätzlich kW je ................ 5082017 Standerdung 5082018 5082019 5082020 5082037 5082038 5082077 5082097 5082098 5082099 5082100 5082101 5082102 5082104 5082117 5086219 Elektromaterialien zur Miete (zusätzlich zum Grundanschluss) Ceekon-­‐Steckdose 5polig/16 A Ceekon-­‐Steckdose 5polig/32 A Ceekon-­‐Steckdose 5polig/63 A Ceekon-­‐Steckdose 5polig/125 A Auslegerstrahler, Niedervolt 50 Watt Auslegerstrahler Bodensteckdose inkl. Verlegung Deckenanschluss 2 kW *) Halogenscheinwerfer, 500 Watt Halogenscheinwerfer, 1000 Watt Halogenscheinwerfer, 1500 Watt Halogenscheinwerfer, 2000 Watt Abhängung für Halogenscheinwerfer, bis 6,00 m Höhe **) Abhängung für Halogenscheinwerfer, bis 9,00 m Höhe **) Potenzialausgleich, separat ………. ………. ………. ………. ………. Abgabefrist: 05. April 2013 IMEVA GmbH, Alstertor 9, 20095 Hamburg, Deutschland Tel: +49 (0) 40-­‐3808 765-­‐69, Fax: +49 (0) 40-­‐3801 7835-­‐696, E-­‐Mail: [email protected] Best.-­‐Nr. Menge ………. ………. ………. ………. ………. ………. ………. ………. ………. ………. ………. ………. ………. ………. ………. Stand-­‐Nr.: Beschreibung mit Verteilung inkl. 1 Steckdose + 1 Nachtstromsteckdose (max. 1,1 kW nur für einen Kühlschrank) Drehstromanschluss AC 400 V inkl. Nachtstrom, (jeweils inkl. 1 CEE-­‐Steckdose) (RCD [= Fi-­‐Schutzschalter] ist vom Aussteller zu liefern) (gem. Standardsicherungen) Elektroanschluss AC 230/400 V inkl. Anschlussverteiler, mit Nachtstromsteckdose, RCD [=Fi-­‐Schutzschalter], ohne Steckdosen, Verstärkung s. unten 194,00 EUR ……......... EUR ……......... EUR ……......... EUR ……......... EUR ……......... EUR 207,00 EUR 260,00 EUR 346,00 EUR 649,00 EUR 19,00 EUR bis 6,5 kW (Steckdosen für Verteilung bitte zusätzlich bestellen – siehe 5081849) bis 11,0 kW (Steckdosen für Verteilung bitte zusätzlich bestellen – siehe 5081849) bis 22,0 kW (Steckdosen für Verteilung bitte zusätzlich bestellen – siehe 5081849) bis 44 kW (Steckdosen für Verteilung bitte zusätzlich bestellen – siehe 5081849) Verstärkung des Anschlusses, zusätzliche kW je (gem. Standardsicherungen) Steckdosen für Verteilung inkl. Sicherungsautomat B 16 je *) nicht in Halle 25 **) nicht in den Hallen 9, 18, 20 und 25 Gesamtpreis Einzelpreis 220,00 EUR 274,00 EUR 365,00 EUR 679,00 EUR 19,00 EUR 26,00 EUR ……......... EUR ……......... EUR ……......... EUR ……......... EUR ……......... EUR ……......... EUR 21,00 EUR ……......... EUR ……......... EUR 54,00 EUR 92,00 EUR 123,00 EUR 162,00 EUR 47,00 EUR 35,00 EUR 66,00 EUR 178,00 EUR 66,00 EUR 113,00 EUR 129,00 EUR 154,00 EUR 109,00 EUR 116,00 EUR 62,00 EUR ……......... EUR ……......... EUR ……......... EUR ……......... EUR ……......... EUR ……......... EUR ……......... EUR ……......... EUR ……......... EUR ……......... EUR ……......... EUR ……......... EUR ……......... EUR ……......... EUR ……......... EUR 5082119 5082122 5082123 5082124 5082136 Zusatzleistungen Montagestunde Anschluss der ausstellereigenen Verteilungen/Geräte bis 11 kW Anschluss der ausstellereigenen Verteilungen/Geräte bis 22 kW Anschluss der ausstellereigenen Verteilungen/Geräte bis 44 kW Anschluss der ausstellereigenen Verteilungen/Geräte über 44 kW Stromabnahme vom Nachbarstand ist nicht zulässig! 45,00 EUR 37,00 EUR 40,00 EUR 47,00 EUR 54,00 EUR ……......... EUR ……......... EUR ……......... EUR ……......... EUR ……......... EUR 30 Seite 2 Halle
Stand-Nr.
Aussteller
Fax: : +49 (0) 40-­‐3801 7835-­‐696 Bitte bei Bestellung eine Skizze beifügen, aus der die Platzierung der gewünschten Installation und die Lage des Standes (Gänge, Nachbarstände) hervorgehen. Mehrkosten für Änderungen durch fehlende Skizze gehen zu Lasten des Ausstellers. Die Versorgung des Freigeländes mit Elektroinstallationen ist nur eingeschränkt und mit erhöhtem Aufwand möglich. Installationen im Freigelände erfordern deshalb eine individuelle Angebotserstellung. Genaue A ngaben ersparen N achfragen, Z eit u nd Ä rger u nd gewährleisten p ünktliche E rledigung. R aum für S kizze zur B estimmung d er bestellten technischen Installationen. Die genannten Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Mit der Unterschrift der Bestellung erkennen Sie die genannten Bedingungen an Name und Anschrift des Rechnungsempfängers: USt-­‐IDNr.: Ansprechpartner für Rückfragen: Telefon: Telefax: E-­‐Mail: Bestellnummer für die Abrechnung: |__| Wir sind Aussteller. Diese Leistungen werden in der Schlussrechnung der IMEVA abgerechnet. Datum: .................................................. |__| Wir bestellen nur im Auftrag des Ausstellers (die schriftliche Bestätigung des Ausstellers liegt vor) |__| Wir sind kein Aussteller. Rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel: Wir übernehmen die Leistungen selbst (siehe Adresse oben). Name des Bestellers (in Blockbuchstaben): ........................................................................ ........................................................................................ 31 Allgemeine Hinweise zu Elektroinstallationen Die H aftung b eginnt m it d er A nlieferung in d en Stand u nd endet m it d er R ückgabe o der A bholung d urch d ie Installationsfirma, auch wenn d er A ussteller d en Stand schon verlassen hat. Ist der M essestand bei Anlieferung personell nicht besetzt, so gilt m it der Erbringung der D ienstleistung bzw. des Abstellens des Mietgutes auf d em M essestand d ie Leistung als o rdnungsgemäß erbracht b zw. ü bergeben. D er D ienstleister/Vermieter ist n icht verpflichtet, d ie Legitimation d er auf d em Stand b ei Leistungserbringung b zw. A nlieferung d es M ietgutes angetroffenen Personen zu überprüfen. Beanstandungen bezüglich der Ausführung der beauftragten Leistungen sind am jeweiligen Tag bei der IMEVA schriftlich geltend zu machen. Spätere B eanstandungen sind ausgeschlossen. N achgewiesene B eanstandungen verpflichten u nd b erechtigen zur Nachbesserung. Eine Auflösung des V ertrages oder M inderung des Entgelts ist nur m öglich, w enn die N achbesserung fehlgeschlagen ist. Erfüllungsort u nd G erichtsstand i st H amburg 32 11. Internet-­‐Anschluss Halle: Aussteller: Stand-­‐Nr.: Bestellung 2013 Abgabefrist: 05. April 2013 Ausstellerservice: IMEVA GmbH, Alstertor 9, 20095 Hamburg, Deutschland Tel: +49 (0) 40-­‐3808 765-­‐69, Fax: +49 (0) 40-­‐3801 7835-­‐696, E-­‐Mail: [email protected] Mietzeitraum von: ……………….. bis ……………… Datum der Installation: ……………………………………………………………….. Achtung: Der Aufbau eines ausstellereigenen WLAN muss angezeigt werden und ist nur in Abstimmung mit IMEVA erlaubt. Dies soll Störungen anderer Funknetze verhindern. Bitte beachten Sie die Allg. Nutzungsbedingungen für Internetanschlüsse. Wenn nicht anders beschrieben gelten diese Preise für die Veranstaltungsdauer. Produkt Menge Best.-­‐Nr. Beschreibung Einzelpreis Gesamtpreis Internetzugang Breitband, Bandbreite bis zu 10 Megabit/s für max. 24 Endgeräte Standard ………. INT_E3 inkl. einer nicht-­‐öffentlichen IP-­‐Adresse, Flatrate 702,00 EUR ............ EUR Premium ………. INT_E1 inkl. einer öffentlichen IP-­‐Adresse, Flatrate 897,00 EUR ............ EUR Internetzugang S-­‐DSL, Bandbreite bis zu 3 Megabit/s (standortabhängig) für max. 4 Endgeräte Economic ………. INT_E4 inkl. einer nicht-­‐öffentlichen IP-­‐Adresse, Flatrate 426,00 EUR ............ EUR Business ………. INT_E2 inkl. einer öffentlichen IP-­‐Adresse, Flatrate 541,00 EUR ............ EUR Einzel-­‐ ………. INT_E12-­‐KR LAN Router 4-­‐Port, inkl. Einrichtung (nur an Anschlüssen mit öffentl.IP) 144,00 EUR ............ EUR komponenten ………. INT_E12-­‐WR WLAN-­‐Router, inkl. Einrichtung (nur an Anschlüssen mit öffentl. IP) 454,00 EUR ............ EUR ………. INT_E14-­‐8S 8-­‐Port-­‐Switch 92,00 EUR ............ EUR ………. INT_E14-­‐16S 16-­‐Port-­‐Switch 116,00 EUR ............ EUR ………. INT_E12-­‐IP weitere öffentliche IP-­‐Adresse (für Internetzugang Premium o. Business) 81,00 EUR ............ EUR ………. INT_E14-­‐90K 229,00 EUR ............ EUR ………. INT_E14-­‐20K Cat.5-­‐Standverkabelung, bis zu 20m Länge (Verlegung oberirdisch) 69,00 EUR ............ EUR ………. INT_E14-­‐TU Technische Unterstützung/IT-­‐Support (je 30 Minuten) Cat.5-­‐Standverkabelung, bis zu 90 m Länge (Verlegung im Doppelboden) 86,00 EUR ............ EUR WLAN ………. INT_E5 Erstzugang Wireless LAN Account, Internetnutzung bis zu 3 Tagen 178,00 EUR ............ EUR ………. INT_E6 Erstzugang Wireless LAN Account, Internetnutzung für mehr als 3 Tage 299,00 EUR ............ EUR ………. INT_E56-­‐M Jeder weitere WLAN-­‐Zugang 115,00 EUR ............ EUR ………. INT_E7 Einzelzugang Wireless LAN-­‐Account, Internetnutzung für 1 Tage 69,00 EUR ............ EUR 69,00 EUR Stornogebühren/Expresszuschläge bei nicht rechtzeitiger An-­‐ oder Abmeldung Stornogebühr für WLAN Account nach Herausgabe der Zugangsdaten Stornogebühren für kabelgebundene Anschlüsse (nach erfolgter Kabelverlegung): 69,00 EUR Nachträgliche Änderung /Anschlussverlegung innerhalb des Standes: 69,00 EUR Expresspauschale (bei Bestellung ab 1 Woche vor Installationstermin) 115,00 EUR Für die Ausführung kabelgebundener Leistungen benötigen wir eine Skizze Ihres Standes mit genauen Vorgaben zu den Standorten der Anschlüsse und Ihrer Endgeräte. 33 Seite 2 Montageskizze Internetanschluss Halle: Aussteller: Stand-­‐Nr.: Fax: +49 (0) 40-­‐3801 7835-­‐696 Bitte bei Bestellung eine Skizze beifügen, aus der die Platzierung der gewünschten Installation und die Lage des Standes (Gänge, Nachbarstände) hervorgehen. Mehrkosten für Änderungen durch fehlende Skizze gehen zu Lasten des Ausstellers. Genaue A ngaben e rsparen N achfragen, Z eit u nd Ä rger u nd g ewährleisten p ünktliche E rledigung. Die genannten Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Mit der Unterschrift der Bestellung erkennen Sie die genannten Bedingungen an Name und Anschrift des Rechnungsempfängers USt-­‐IDNr.: Ansprechpartner für Rückfragen: Telefon: Telefax: E-­‐Mail: Ihre Bestellnummer für die Abrechnung |__| Wir sind Aussteller. Diese Leistungen werden in der Schlussrechnung von IMEVA abgerechnet. Datum: .................................................. |__| Wir bestellen nur im Auftrag |__| Wir sind kein Aussteller. des Ausstellers Wir übernehmen die Leistungen selbst (siehe (die schriftliche Bestätigung liegt Adresse oben). vor) Name des Bestellers (in Blockbuchstaben): ........................................................................ Rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel: ...................................................................................... 34 Internetzugänge auf dem Messegelände auf einen Blick Internetzugänge werden über ein auf dem Messegelände existierendes performantes Highspeed-­‐Datennetz (LAN) bereitgestellt. Dieses LAN ist mit einer 155 MBit/s schnellen Außenleitung an das Internet angebunden. Die verfügbare maximale Bandbreite ist vom Auslastungsgrad dieser Außenleitung sowie der Performance des gesamten Internet-­‐Backbones abhängig. Bestell-­‐Nr. max. Bandbreite Beschreibung max. Endgeräte nutzbare IP-­‐Adresse Wichtiger Hinweis Internetzugang Breitband, Bandbreite bis zu 10 Megabit/s für max. 24 Endgeräte Standard-­‐ Internetzugänge werden mit nicht-­‐öffentlichen IP-­‐Adressen bereitgestellt. Diese Anschlüsse ermöglichen uneingeschränkte Browsernutzung, E-­‐Mail-­‐Transfer und Filedownload und unterstützen keine direkte Web-­‐Präsenz im Internet, keine Router und Proxys sowie nur eingeschränkte VPN-­‐Nutzung. Premium-­‐ Internetzugänge werden mit öffentlichen IP-­‐Adressen bereitgestellt. Diese Anschlüsse ermöglichen direkte Web-­‐Präsenz (Web-­‐Cam, -­‐Server etc.) vom Messegelände oder z. B. uneingeschränkten Betrieb von VPN-­‐Verbindungen, bidirektionale Filetransfers und selbstverständlich auch Browsernutzung sowie E-­‐Mail-­‐Transfer. INT_E3 Standard-­‐Internetzugang Breitband INT_E1 Premium-­‐Internetzugang Breitband bis zu 10 Mbit/s 24 nicht-­‐ öffentliche IP-­‐Adresse bis zu 10 Mbit/s 24 öffentl. IP-­‐
Adresse Keine Router-­‐
unterstützung Internetzugang S-­‐DSL, Bandbreite bis zu 3 Megabit/s für max. 4 Endgeräte Economic-­‐ Internetzugänge werden mit nicht-­‐öffentlichen IP-­‐Adressen bereitgestellt. Diese Anschlüsse ermöglichen uneingeschränkte Browsernutzung, E-­‐Mail-­‐Transfer und Filedownload und unterstützen keine direkte Web-­‐Präsenz im Internet, keine Router und Proxys sowie nur eingeschränkte VPN-­‐Nutzung. Business-­‐ Internetzugänge werden mit öffentlichen IP-­‐Adressen bereitgestellt. Diese Anschlüsse ermöglichen direkte Web-­‐Präsenz (Web-­‐Cam, -­‐Server etc.) vom Messegelände oder z. B. uneingeschränkten Betrieb von VPN-­‐Verbindungen, bidirektionale Filetransfers und selbstverständlich auch Browsernutzung sowie E-­‐Mail-­‐Transfer. INT_E4 Economic-­‐lnternetzugang INT_E2 Business-­‐lnternetzugang bis zu 3 Mbit/s 4 nicht-­‐ öffentliche IP-­‐Adresse Keine Router-­‐
unterstützung bis zu 3 Mbit/s 4 öffentl. IP-­‐
Adresse 1 nicht-­‐ öffentliche IP-­‐Adresse Internetzugang Wireless LAN WLAN-­‐Internetzugänge werden mit nicht-­‐öffentlichen IP-­‐Adressen bereitgestellt. Diese mobile Zugangsart ermöglicht uneingeschränkte Browsernutzung, E-­‐Mail-­‐Transfer und Filedownload und unterstützt keine direkte Web-­‐Präsenz im Internet, keine Router und Proxys sowie nur eingeschränkte VPN-­‐Nutzung. INT_E5 INT_E6 INT_E7 WLAN-­‐Internetzugang Nutzungsdauer bis zu 3 Tage Nutzungsdauer länger als 3 Tage Nutzungsdauer für 1 Tag INT_E56-­‐M weiterer WLAN-­‐Internetzugang Nutzungsdauer entspricht Erstzugang INT_E5 oder INT_E6 ab 10 Zugängen erfolgt ein individuelles Angebot bis zu 5 Mbit/s Advanced Bereitstellung individueller Netzwerke und Services nach Kundenanforderungen. Individuelles Netzwerk Beratung, Planung und Bereitstellung eines individuellen Netzwerks (Routing, Switching etc.) nach Kundenanforderung auf dem gesamten Messegelände und im ICC bis zu flexibel 1000 Mbit/s flexibel Stornogebühren/Expresszuschläge bei nicht rechtzeitiger An-­‐ oder Abmeldung WLAN Stornogebühr (ab Herausgabe der Zugangsdaten): 60,00 Euro (zzgl. MwSt.) Stornogebühren für kabelgebundene Anschlüsse (nach bereits erfolgter Kabelverlegung): 60,00 Euro (zzgl. MwSt.) Nachträgliche Änderung/Anschlussverlegung innerhalb des Standes: 60,00 Euro (zzgl. MwSt.) Expresspauschale: (Bestellung ab 1 Woche vor Installationstermin): 100,00 Euro zzgl. MwSt.) Einzelkomponenten z. B. Standverkabelung, IP-­‐Adressen, Netzwerkgeräte oder Einrichtungsservice siehe Bestellschein. Detaillierte Leistungsbeschreibung der einzelnen vorgenannten Bestell-­‐Nr. siehe Folgeseite 35 Leistungsbeschreibung für Internetzugänge und Einzelkomponenten Standard -­‐ Breitband-­‐Internetzugang -­‐ 10 Megabit/s •
INT_E3 (Leistungsbeschreibung) Bandbreite bis zu 10 Mbit/sec; eine nicht-­‐öffentliche IP-­‐Adresse (Zuweisung autom. via DHCP); Netzart: Ethernet (LAN); Heranführung an Ausstellerfläche über geschirmte Cat.5-­‐Datenleitung (Leitung ist 3 bis 5m über dem Hallenboden verfügbar); Übergabepunkt an genormtem RJ45-­‐Stecker; Flatrate. Premium -­‐ Breitband-­‐Internetzugang -­‐ 10 Megabit/s • INT_E1 (Leistungsbeschreibung) Bandbreite bis zu 10 Mbit/sec; eine öffentliche IP-­‐Adresse; Netzart Ethernet (LAN); Heranführung an Ausstellerfläche über geschirmte Cat.5-­‐Datenleitung (Leitung ist 3 bis 5 m über dem Hallenboden verfügbar); Übergabepunkt an genormtem RJ45-­‐Stecker; Flatrate. Economic -­‐ SDSL-­‐Internetzugang -­‐ 3 Megabit/s •
INT_E4 (Leistungsbeschreibung) (S-­‐DSL = symmetrisches DSL), Bandbreite bis zu 3 Megabit/sec (standortabhängig); eine nicht-­‐öffentliche IP-­‐Adresse (Zuweisung autom. via DHCP); Netzart Ethernet (LAN); Heranführung an Ausstellerfläche über Cat.3-­‐Leitung (Leitung ist 3 bis 5 m über dem Hallenboden verfügbar); Übergabepunkt ist DSL-­‐Modem und genormter RJ45-­‐ Stecker; Flatrate. Business -­‐ SDSL-­‐Internetzugang -­‐ 3 Megabit/s •
INT_E2 (Leistungsbeschreibung) (SDSL = symmetrisches DSL), Bandbreite bis zu 3 Megabit/sec (standortabhängig); eine öffentliche IP-­‐Adresse; Netzart Ethernet (LAN); Heranführung an Ausstellerfläche über Cat. 3-­‐Leitung (Leitung ist 3 bis 5 m über dem Hallenboden verfügbar); Übergabepunkt ist SDSL-­‐Modem und genormter RJ45-­‐Stecker, Flatrate. Einzelkomponenten •
INT_E12-­‐KR (Leistungsbeschreibung) Bereitstellung LAN-­‐Router ; Security-­‐Router mit integriertem 4-­‐Port-­‐Switch zum Betrieb eines eigenen geschützten Netzes am Internetzugang; inkl. Einrichtungsservice (30 Min.) zur Installation/Konfiguration des Routers nach Kundenwunsch; der Router stellt u, a. folgende Funktionen bereit: Firewall, Network-­‐Address-­‐Translation (NAT), Demilitarized Zone (DMZ), Virtual-­‐Private-­‐Network (VPN) und Dynamic Host Control (DHCP). •
INT_E12-­‐WR (Leistungsbeschreibung) Bereitstellung WLAN-­‐Router; WLAN-­‐Router mit integrierten Security-­‐Funktionen zum Betrieb eines eigenen geschützten Netzes am Internetzugang; inkl. Einrichtungsservice (30 Min.) zur Installation/Konfiguration des Routers nach Kundenwunsch; der Router stellt u.a. folgende Funktionen bereit: Firewall, Network-­‐Address-­‐Translation (NAT), Virtual-­‐Private-­‐
Network (VPN), Dynamic Host Control (DHCP). Bereitstellung des LAN-­‐Router oder WLAN-­‐Router nur in Verbindung mit einem Internetzugang Premium (INT_E1) oder Business (INT_E2). •
INT_E14-­‐8S (Leistungsbeschreibung) Bereitstellung 8-­‐Port Switch 8-­‐Port LAN-­‐Switch (10/100 Mbit/s) zum Betrieb mehrerer Endgeräte an einem Internet-­‐Zugang; inkl. Einrichtungsservice (30 Min.). •
INT_E14-­‐16S (Leistungsbeschreibung) Bereitstellung 16-­‐Port Switch 16-­‐Port LAN-­‐Switch (10/100 Mbit/s) zum Betrieb mehrerer Endgeräte an einem Internet-­‐Zugang; inkl. Einrichtungsservice (30 Min.). W ireless L AN WLAN-­‐Account/Internetzugang; WLAN-­‐Erstzugang; ein Nutzer-­‐Account (Username/Password); Bandbreite bis zu 5 Megabit/sec; •
INT_E5 (Leistungsbeschreibung) – bis zu 3 Tagen Nutzungsdauer eine nicht-­‐öffentliche IP-­‐Adresse (automatische Zuweisung der IP-­‐Adresse über DHCP) •
•
INT_E6 (Leistungsbeschreibung) – länger als 3 Tage Nutzungsdauer eine nicht-­‐öffentliche IP-­‐Adresse (automatische Zuweisung der IP-­‐Adresse über DHCP) INT_E7 (Leistungsbeschreibung) – Einzelzugang für 1 Tag Nutzungsdauer eine nicht-­‐öffentliche IP-­‐Adresse (automatische Zuweisung der IP-­‐Adresse über DHCP) Paketoption für Wireless LAN •
INT_E56-­‐M (Leistungsbeschreibung) weiterer WLAN-­‐Account/Internetzugang; Nutzungsdauer entspricht der des Erstzugangs; Bandbreite bis zu 5 Megabit/sec; eine nicht-­‐öffentliche IP-­‐Adresse (automatisch Zuweisung der IP-­‐Adresse über DHCP), bei mehr als 10 Zugängen wird ein individuelles Angebot erstellt. Advanced •
Leistungsbeschreibung Planung, Bereitstellung, Betreuung kompletter Netzwerke Zur Bereitstellung einfacher bis komplexer Netzwerke für Ihre Ausstellerflächen bieten wir Ihnen folgende IT-­‐Dienstleistungen: —
Bandbreiten bis zu 1.000 Megabit/sec an Endgeräten —
Netzwerkgeräte: Switches, Router, WLAN und Standverkabelung —
—
Netzwerkdienste: IP-­‐Telefonie (VolP), IP-­‐Television (IPTV) Endgeräte: PC, Laptop und Server Eine Beauftragung muss in der Regel mindestens 8 Wochen vor Bereitstellungstermin bzw. Veranstaltungsbeginn erfolgen Stornogebühren/Expresszuschläge bei nicht rechtzeitiger An-­‐ oder Abmeldung: Stornogebühr für WLAN Account nach Herausgabe der Zugangsdaten: 80,00 EUR (zzgl. MwSt.) Stornogebühren für kabelgebundene Anschlüsse (nach erfolgter Kabelverlegung): 80,00 EUR (zzgl. MwSt.) Nachträgliche Änderung /Anschlussverlegung innerhalb des Standes: 80,00 EUR (zzgl. MwSt.) Expresspauschale (bei Bestellung ab 1 Woche vor Installationstermin): 120,00 EUR (zzgl. MwSt.) 36 Allgemeine Nutzungsbedingungen Internetanschlüsse Standard, Premium, Economic und Business Stand: Juni 2010 Allgemeine Hinweise In Abhängigkeit von Ort und Lage des Internetanschlussbereichs kann es im Einzelfall zu Einschränkungen von Leistungsmerkmalen oder in der Bereitstellung der genannten Produkte kommen. Zusatzprodukte, d. h. Switch, Router, DSL-­‐Modem und öffentliche IP-­‐Adressen stehen nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung. Bei termingerechter Beauftragung von Internetanschlüssen, d. h. 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, erfolgt eine fristgerechte Bereitstellung der Leistungen ohne Zusatzkosten. Später eingehende Beauftragungen können nicht bzw. nur mit erhöhtem Aufwand erbracht und an den Besteller weitergegeben werden. Ist der Messestand bei Anlieferung personell nicht besetzt, so gilt mit der Erbringung der Dienstleistung bzw. des Abstellens des Mietgutes auf den Messestand die Leistung als ordnungsgemäß erbracht bzw. übergeben. Der Dienstleister/Vermieter ist nicht verpflichtet, die Legitimation der auf dem Stand bei Leistungserbringung bzw. Anlieferung des Mietgutes angetroffenen Personen zu überprüfen. Beanstandungen bezüglich der Ausführung der beauftragten Leistungen sind am jeweiligen Tag bei IMEVA schriftlich geltend zu machen. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen. Nachgewiesene Beanstandungen verpflichten und berechtigen zur Nachbesserung. Eine Auflösung des Vertrages oder Minderung des Entgelts ist nur möglich, wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist. Hinweise zum Betrieb LAN-­‐Internetanschluss Der Zugang ins Internet wird ermöglicht über ein auf dem Messegelände existierendes LAN und eine Außenleitung mit 155 Mbit/s Bandbreite zu POP (Point of present = Internetübergang beim Provider). Das LAN sowie die Außenleitung steht allen Nutzern auf dem Messegelände gleichzeitig zur Verfügung. Deshalb gilt diese Infrastruktur als „Shared Medium' alle Nutzer des Netzes bedienen sich der gleichen Netzwerkkomponenten sowie Leitungen und können somit auch nur anteilig die Bandbreite des Internetzugangs mit 155 Mbit/s nutzen. Im übergreifenden Verantwortungsbereich „Internet" kann keine Ende-­‐zu-­‐Ende-­‐Bandbreitengarantie durch IMEVA übernommen werden. Das Netz der Messe Berlin Gmbl-­‐1 wird von den Nutzern während den Ausstellungs-­‐ und Kongresszeiten in unterschiedlicher Auslastung (Bandbreite) genutzt. Übergangsbereiche zu verschiedenen Netzprovidern und Web-­‐
Dienstleistem im Internet liegen außerhalb der Zuständigkeit und Verantwortung der Messe Berlin GmbH. Hinweise zum Betrieb eines WLAN am Internetanschluss Die Nutzung eines ausstellereigenen WLAN ist IMEVA vor Veranstaltungsbeginn schriftlich anzuzeigen. Die Verwendung eines WLAN kann zu Störungen anderer Funksysteme führen. Aus diesem Grund ist die Installation eines entsprechenden WLAN auf dem Gelände der Messe Berlin nur unter folgenden Bedingungen/Auflagen gestattet: Anpassung der WLAN-­‐
Access-­‐Points zur Vermeidung von Störungen anderer Funknetze: —
Leistungsanpassung: Reduzierung der Leistung auf maximal 30 mWatt —
Kanalbelegung: Nutzung des freien Kanals 13 bzw. der durch die Messe Berlin für die jeweilige Halle freigegebenen Kanäle —
Übertragung einer festen SSID mit Hinweis auf Stand bzw. das Unternehmen —
Unbedingte Einhaltung der Regelungen der Verfügungen 89/03 und 35/2002 der BNA über die Allgemeinzuteilung von Frequenzen bei WLAN-­‐Funkanwendungen WLAN-­‐
Netzwerke sind nur zur Vernetzung des eigenen Ausstellerstandes gestattet. Es ist absolut verboten, Besuchern über ein öffentliches WLAN-­‐System (HOTSPOT) Zugang zum Internet zu ermöglichen. Verstöße gegen diese Regelung führen zum sofortigen Entzug der Erlaubnis, WLAN-­‐Technologie auf dein Messegelände zu nutzen und können zu weiterführenden Schadensersatzansprüchen führen. Die vorgenannten Regelungen sind unter allen Umständen einzuhalten. Im Falle von Verstößen gegen diese Regelungen oder Störungen des messeeigenen WLAN-­‐Systems sind i2i, IMEVA bzw. Messe Berlin berechtigt, vom Verwender Parameteranpassungen und bei anhaltenden Störungen die Einstellung des Betriebes zu verlangen. Störungen aufgrund von Verstößen gegen die o. g. Regeln verursachen bei der Messe Berlin erheblichen Aufwand sowie Schädigung im Verhältnis zu Nutzern des messeeigenen WLAN-­‐Netzes. IMEVA weist darauf hin, dass sie bei Störungen aufgrund von Verletzungen der oben genannten Grundsätze dem Störungsverursacher den zusätzlichen Aufwand sowie den Schaden bei ihren Nutzern in Rechnung stellt. Spezielle Konfigurationen, die im Vorfeld der Veranstaltung mit der Messe Berlin zu klären sind DHCP und DNS Der Einsatz von DHCP-­‐ und/oder DNS-­‐Diensten ist nicht gestattet, da dadurch die Funktionalität der Internetanschlüsse anderer Mitaussteller beeinträchtigt werden können. Kundeneigene Standverkabelung/LAN-­‐Komponenten Durch den Nutzer selbst erstellte Standverkabelungen inkl. der Installation aktiver Komponenten (Hub, Switch, Router oder Server) sind gegenüber IMEVA genehmigungspflichtig und generell anzuzeigen. Bei nicht genehmigter Eigeninstallation behält sich IMEVA das Recht vor, diese außer Betrieb zu nehmen. Generell können wir nur eine Betriebsbereitschaft des zur Verfügung gestellten LAN-­‐/Internetanschlusses (Leitung) garantieren. Sind Rechner nicht den Anforderungen entsprechend konfiguriert, ist eine Nachbesserung durch Messe Berlin GmbH möglich (Abrechnung nach Aufwand). Sind Störungen im Netz hierdurch nachweisbar auf fehlerhafte Konfiguration (PC, Laptop, Router, Proxy usw.) zurückzuführen, können wir eine Nachbesserung bzw. Konfigurationsänderung zu Ihren Kosten beauftragen und gegebenenfalls die Geräte vom Netz deaktivieren. VPN-­‐Betrieb Aus Gründen der unterschiedlichen VPN-­‐Technologien kann nicht jede VPN-­‐Betriebsart mit NICHT-­‐öffentlichen IP-­‐Adressen garantiert werden. Bei Einsatz einer eigenen VPN-­‐
Installation empfiehlt IMEVA die Bestellung und Nutzung von Produkten mit öffentlichen IPAdressen. Für den Internetbetrieb werden zwei unterschiedliche Netzwerkfunktionalitäten angeboten Für den Regelbetrieb wird Ihnen ein IP-­‐ Adressraum zur Verfügung gestellt, der es Ihnen ermöglicht, alle Dienste und Anwendungen im Internet von Ihrem PC/Laptop auszunutzen. Sie sind jedoch nicht aus dem Internet erreichbar. Sie erhalten eine nicht öffentliche IP-­‐Adresse. Der Zugang zum Internet wird Ihnen über die Funktionalität einer Adressumsetzung ermöglicht (NAT = Network Address Translation). Für die Erreichbarkeit aus dem Internet bzw. die Bereitstellung folgender Dienste — Videokonferenz — Streaming — Router oder Proxy benötigen Sie eine öffentliche IP-­‐Adresse. (Siehe Bestellschein Internet-­‐Anschluss, Produkt INT_E1 (Internetanschluss Premium) oder Produkt INT_E2 (Internetanschluss Business) (Siehe Bestellschein E 3.2, Produkt INT02 -­‐-­‐ Internetanschluss Premium) Produktbereitstellung IMEVA kann die angebotenen Produkte nur in dem Umfang bereitstellen, soweit der Service bzw. Dienst verfügbar ist und die technische Verfügbarkeit bzw. technische Einrichtung an dem geforderten Standort (z. B. Messestand oder Halle) zur Verfügung stehen. Bei termingerechter Beauftragung von Internetanschlüssen, d. h. 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, erfolgt die fristgerechte Bereitstellung der Leistung ohne weitere Kosten. Später eingehende Aufträge können nur mit erhöhtem Aufwand bereitgestellt werden. Je nach Eingangsdatum eines Auftrages fallen hierbei Expresskosten-­‐Zuschläge an und werden weiterberechnet. Mietzeitraum Die Beauftragung von Anschlüssen, Leitungen und Diensten erfolgt mit dem jeweiligen Formular bis spätestens zu dem dort genannten Einsendetermin. Bestellungen, die nach diesem genannten Einsendetermin eingehen, werden nach der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Bereitstellungen sind dann nur noch möglich, solange freie Rufnummern/Leitungen zur Verfügung stehen. Alle erforderlichen Anschlüsse können ausschließlich über IMEVA bestellt werden. Die zu den Kommunikationseinrichtungen gehörenden Geräte und Anlagen werden mietweise überlassen. Die Dauer der Mietzeit ist von der Inbetriebnahme bis zur Abschaltung. Der Verzicht auf einen angemeldeten Anschluss ist spätestens bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn (Datum des Poststempels) schriftlich mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Abmeldung wird eine Stornogebühr erhoben. Zuständigkeit für Verkabelung Die Verkabelung aller kommunikationstechnischen Einrichtungen außerhalb einer gemieteten Standfläche darf nur von IMEVA bzw. den von ihr beauftragten Subunternehmern ausgeführt werden. Gerätezulassung Anzuschließende Geräte müssen der Telekommunikations-­‐Zulassungsverordnung entsprechen und von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen zugelassen sein. Bei fehlender Genehmigung werden Verbindungen des Beantragenden zu dessen Lasten abgeschaltet. 37 Allgemeine Nutzungsbedingungen Internetanschluss WLAN Stand: Juni 2010 1.
Gegenstand Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Nutzung des WLAN (Wireless Local Area Network)-­‐Dienstes der Messe Berlin GmbH (im Folgenden Messe Berlin genannt) durch den Nutzer. Diesen Dienst bietet Messe Berlin unter der Bezeichnung „Messe Berlin WLAN“ an. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung, auch wenn Messe Berlin diesen nicht ausdrücklich widerspricht. 2.
Leistungen von Messe Berlin/Dienstbeschreibung 2.1 Messe Berlin stellt dem Nutzer an ausgewählten Orten im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen kostenpflichtigen Zugang zum Internet über WLAN zur Verfügung. Bei WLAN handelt es sich um eine Technologie zur drahtlosen Datenübertragung. Es sind damit Netto-­‐Datenraten von bis zu 5 bis 6 Mbit/s erreichbar. Diese Datenrate stellt den Maximalwert dar und kann je nach Auslastung divergieren. Eine Zusicherung über eine Mindestdatenrate erfolgt nicht. Der vom WLAN genutzte Frequenzbereich ist lizenzfrei und wird auch für andere Zwecke(z. B. Bluetooth) genutzt – daher kann keine Gewähr für die Störungsfreiheit oder eine Mindestqualität des Funkverkehrs übernommen werden. 2.2 Die Versorgung mit dem WLAN-­‐System der Messe Berlin erfolgt grundsätzlich in den Messehallen des Messeareals. Die Versorgung in anderen, speziell gekennzeichneten Bereichen der Messe Berlin (u. a. ICC, Pressezentrum) erfolgt durch den kostenpflichtigen Service des Anbieters T-­‐Mobile Deutschland GmbH und ist nicht von diesem Vertrag erfasst. Aufgrund der WLAN-­‐Technik kann eine vollständige Ausleuchtung aller Bereiche nicht garantiert werden. Die Messe bemüht sich im Rahmen des technisch und betrieblich Zumutbaren um eine möglichst flächendeckende Ausleuchtung. 2.3 Der Nutzer kann mit Hilfe eines WLAN-­‐fähigen Endgerätes (WiFi-­‐Standard) nach dem IEEE 802.11b-­‐Standard über WLAN-­‐Zugriff auf das Internet nehmen. Die Regelungen der Verfügungen 89/03 und 35/2002 der RegTP über die Allgemeinzuteilung von Frequenzen bei WLAN-­‐Funkanwendungen sind einzuhalten. Es ist absolut verboten, Besuchern über ein öffentliches WLAN-­‐
System(HOTSPOT)Zugang zum Internet zu ermöglichen. Verstöße gegen diese Regelung führen zum sofortigen Entzug der Erlaubnis, WLAN-­‐Technologie auf dem Messegelände zu nutzen und können zu weiterführenden Schadensersatzansprüchen führen. 2.4 Für die Inanspruchnahme der unter 2.1 genannten Dienstleistungen gelten die Preise gemäß der derzeit gültigen Ausstellerservicemappe. 2.5 Der Zugang über die Access-­‐Points gewährleistet den Zugriff auf das Internet. Die Kommunikation zwischen Clients an einem oder zwischen zwei Access-­‐Points ist grundsätzlich nicht möglich. 2.6 Ein Roaming zwischen den Access Points erfolgt nur innerhalb einer Messehalle. 3. Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers 3.1 Der Nutzer ist verpflichtet, bei Bestellung eines WLAN-­‐Zuganges die von ihm verlangten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. 3.2 Der Nutzer ist allein für die Sicherheit und die Geheimhaltung des/der ihm für das Login zugewiesenen Zugangsdaten wie Benutzername und Passwortkombination, verantwortlich. 4. Beanstandungen Beanstandungen bezüglich der Ausführung der beauftragten Leistungen sind am jeweiligen Tag bei der Messe Berlin GmbH – unter Anschrift MB Capital Services GmbH, Thüringer Allee 12/12A, D-­‐14052 Berlin – schriftlich geltend zu machen. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen. Nachgewiesene Beanstandungen verpflichten und berichtigen zur Nachbesserung. Eine Auflösung des Vertrages oder Minderung des Entgeltesist nur möglich, wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist. 5. Laufzeit 5.1 Der Nutzer erhält den Zugang für die Dauer gemäß der Bestellung. 5.2 Messe Berlin behält sich vor, eine bestehende WLAN-­‐Verbindungzusperren, sofern der Nutzer diese vertragswidrig oder entgegen gesetzlicher Vorgaben verwendet. Nach Sperrung des Zugangs bleibt der Zahlungsanspruch von Messe Berlin für das begonnene Zugangsintervall in vollem Umfang bestehen. 6. Sicherheit und Systemintegrität 6.1 Der nach Anmeldung generierte Datenverkehr zwischen Laptop/PDA des Nutzers und Access Points der Messe Berlin wird unverschlüsselt übertragen. Daten der zwischen dem Laptop/PDA und dem Messe Berlin WLAN-­‐Netz aufgebauten Verbindung können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Eine Sicherung des Datenverkehrs innerhalb der WLAN Versorgung erfolgt NICHT durch die Messe Berlin. 6.2 Es obliegt dem Nutzer, für die Sicherung (z. B. VPN Client oder SSLVerschlüsselung) Sorge zu tragen. Eine etwaige Haftung der Messe Berlin ist abschließend in Ziff. 7 geregelt. 6.3 Die Nutzung des öffentlichen Internets erfolgt auf eigenes Risiko des Nutzers. Für Schäden, die auf eine Nutzung des WLAN-­‐ Dienstes zurückzuführen sind, insbesondere für Schäden an seiner Hard-­‐ oder Software sowie für Schäden wegen des Verlustes von Daten ist der Nutzer selbst verantwortlich, soweit die Messe Berlin nicht nach Ziff. 7 haftet. 6.4 Die Messe Berlin stellt dem Nutzer transparente Internetanschlüsse zur Verfügung. Es dürfen nur Endgeräte angeschaltet werden, bei denen sichergestellt ist, dass eine negative Beeinträchtigung des Betriebs der Internetplattform ausgeschlossen ist. Der Nutzer ist verpflichtet, seine Hardware auf die aktuellen Sicherheitspatches zu prüfen bzw. die von den Herstellern empfohlenen Sicherheitseinstellungen an seinem System zu aktivieren, sowie für weitere Sicherungsmittel (Firewall, Virenschutz etc.) zu sorgen. Hierzu sind u.a. die neuesten Herstellerempfehlungenbzgl. Service-­‐ und Securityleveleinzuhalten.Der Nutzer haftet für Schäden aus Verletzung dieser Sicherungspflichten. 6.5 Die Messe Berlin behält sich vor, Ports und Sockets bzw. komplette Anschlüsse vom Netz zu trennen, falls die angeschlossenen Geräte den störungsfreien Betrieb der Plattform gefährden. Dies geschieht in der Regel 30 Minuten nach telefonischer Aufforderung zur Beseitigung der Störung. Bei akuter Gefährdung der Betriebsfähigkeit der Internetplattform kann die Abschaltung auch ohne vorherige Ansage geschehen. 7. Haftung 7.1 Die Messe Berlin stellt über WLAN lediglich einen Zugang zum Internet zur Verfügung. Die hierüber abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch die Messe Berlin. Insbesondere überprüft die Messe Berlin nicht, ob eine schadensverursachende Software (z. B. Viren) enthalten ist. Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, sind alle Inhalte, die der Nutzer über den WLAN-­‐Zugang nutzt, fremde Inhalte im Sinn des § 5 Abs. 3 Teledienstegesetz. Die Messe Berlin übernimmt für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihr selbst oder drittenangebotenen Informationen keine Gewährleistung oder Haftung. 7.2 Vorbehaltlich der Regelungen in Ziff. 7.3 bis 7.7 haftet die Messe Berlin – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Schäden, die sie vorsätzlich oder durch ihre gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten grobfahrlässig verursacht hat. 7.3 Haben sonstige Erfüllungsgehilfen der Messe Berlin Schäden grobfahrlässig verursacht, haftet die Messe Berlin dem einzelnen Nutzer gegenüber auf den Höchstbetragvon12 500 EUR und der Gesamtheit der Nutzer gegenüber auf den Höchstbetrag von 5 000 000 EUR je schadensverursachen-­‐des Ereignis. Übersteigt der mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leistende Schadensersatz die Höchstgrenze, wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. 7.4 Die Messe Berlin GmbH haftet dem Grunde nach für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentlich sind solche Vertragspflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung der Höhe nach gemäß Ziff. 7.3 beschränkt. 7.5 Die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziff. 1 bis 3 gelten nicht bei der Übernahme einer Garantie gemäß § 276 Abs. 1 BGB, für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie einer Haftung bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Übernahme einer Garantie oder des Beschaffenheitsrisikos gemäß § 276 Abs. 1 BGB ist nur vereinbart, wenn diese durch die Messe Berlin GmbH ausdrücklich als solches bezeichnet und schriftlich erklärt worden ist. 7.6 Die Messe Berlin GmbH haftet nicht für solche Schäden, die der Nutzer durch eine rechtzeitige Datensicherung hätte vermeiden können. 7.7 Die verschuldensunabhängige Haftung der Messe Berlin für anfängliche Mängel der Mietsache (Garantiehaftung) ist ausgeschlossen. 7.8 Messe Berlin haftet nicht für Schäden, welche durch höhere Gewalt und aufgrund unvorhersehbarer, vorübergehender, von Messe Berlin nicht zu vertretender Umstände entstehen, insbesondere aufgrund behördlicher Anordnungen, Ausfall von Kommunikationsnetzen sowie Streik und Aussperrung. 7.9 Diese Haftungsregeln gelten auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Verrichtungs-­‐ und Erfüllungsgehilfen. 8. Datenschutz Die vom Teilnehmer zur Bestellung der Benutzername-­‐/Kennwortkombination angegebenen Daten werden nur zum Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung oder Änderung des in diesen Teilnahmebedingungen beschriebenen Dienstes erhoben. Insbesondere erfolgt keine Weitergabe dieser Daten an Dritte. Der Nutzer ist berechtigt, jederzeit die zu seiner Person gespeicherten Daten unentgeltlich beim Dienstanbieter abzufragen. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die Daten des Teilnehmers unverzüglich gelöscht, sobald sie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses nicht mehr notwendig sind. Darüber hinaus bei der Nutzung des öffentlich zugänglichen Internets verbreitete Daten fallen nicht in den Schutzbereich der Messe Berlin. 9. Sonstige Bestimmungen 9.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. 9.2 Eine Übertragung der Rechte und Pflichten von Messe Berlin aus diesem Vertragsverhältnis auf eine Beteiligungsgesellschaft ist auch ohne Zustimmung desTeilnehmerszulässig.DemTeilnehmerstehtfürdiesenFalldasRechtzu,das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. 9.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-­‐Kaufrechts. 38 12. Telefon/Telefax Halle: Stand-­‐Nr.: Aussteller: Bestellung 2013 Ausstellerservice: Abgabefrist 05. April 2013 IMEVA GmbH, Alstertor 9, 20095 Hamburg, Deutschland Tel: +49 (0) 40-­‐3808 765-­‐69, Fax: +49 (0) 40-­‐3801 7835-­‐696, E-­‐Mail: [email protected] Menge Beschreibung Einzelpreis Mietzeitraum von .......................................... bis ............................................. Gesamtpreis Datum der Installation: ...................................................................................... Telefonanschlüsse ohne Endgerät 156,00 EUR ……......... EUR ………. Standard-­‐Endgerät mit Anschluss, schnurlos 186,00 EUR ……......... EUR ………. Standard-­‐Endgerät mit Anschluss, schnurgebunden 174,00 EUR ……......... EUR ………. Telefax-­‐Gerät mit Anschluss 330,00 EUR ……......... EUR ………. Telefon-­‐ und Telefaxgerät mit Anschluss 480,00 EUR ……......... EUR ………. Analog-­‐Anschluss ohne Endgerät (Nutzung von Modems/Tele-­‐Cash bitte angeben) Telefonanschlüsse inklusive einem Endgerät ………. ISDN-­‐Standard-­‐Anschluss ISDN-­‐Anschlüsse ohne Endgerät 276,00 EUR ……......... EUR ………. Primärmultiplexanschluss 744,00 EUR ……......... EUR inkl. betriebsfähiger Bereitstellung und Anschlussarbeiten am Installationsort als Komfort-­‐Anlagenanschluss inkl. betriebsfähiger Bereitstellung und Anschlussarbeiten am Installationsort ISDN-­‐Endgeräte ………. ISDN-­‐Endgerät 76,00 EUR ……......... EUR ………. ISDN-­‐Faxgerät 228,00 EUR ……......... EUR Sonstige Dienstleistungen ………. Einzelverbindungsnachweis Komplett-­‐Telefonanlagen (z.B. Zentrale mit Nebenstellen, ………. Chef-­‐/Sekretär-­‐Funktion etc.) 12,00. EUR ……......... EUR auf Anfrage 90,00 EUR ……......... EUR Stornogebühren (für bestellte Anschlüsse bei nicht rechtzeitiger Abmeldung 72,00 EUR Nachträgliche Änderung/Anschlussverlegung innerhalb des Standes 72,00 EUR Expresspauschale 1 (bei Bestellung ab 48 h vor Installationstermin) 120,00 EUR Expresspauschale 2 (bei Bestellung ab 24 h vor Installationstermin) 240,00 EUR ………. Technische Unterstützung/Support, je begonnene 30 Minuten Als Stornogebühren/Expresszuschläge werden berechnet : Tarifeinheiten: Die Abrechnung erfolgt in Tarifeinheiten zum Preis von 0,12 EUR. Zur genauen Kennzeichnung der Lage bei kabelgebundenen Anschlüssen ist unbedingt eine Montageskizze beizufügen. Mehrkosten durch Änderungen aufgrund fehlender Skizzen gehen zu Lasten des Ausstellers. 39 Seite 2 Halle: Aussteller: Montageskizze Telefon und Telefax Stand-­‐Nr.: Fax: +49 (0) 40-­‐3801 7835-­‐696 Bitte bei Bestellung eine Skizze beifügen, aus der die Platzierung der gewünschten Installation und die Lage des Standes (Gänge, Nachbarstände) hervorgehen. Mehrkosten für Änderungen durch fehlende Skizze gehen zu Lasten des Ausstellers. Genaue A ngaben e rsparen N achfragen, Z eit u nd Ä rger u nd g ewährleisten p ünktliche E rledigung. Die genannten Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Mit der Unterschrift der Bestellung erkennen Sie die genannten Bedingungen an Name und Anschrift des Rechnungsempfängers: USt-­‐IDNr.: Ansprechpartner für Rückfragen: Telefon: Telefax: E-­‐Mail: Bestellnummer für die Abrechnung: |__| Wir sind Aussteller. Diese Leistungen werden in der Schlussrechnung der IMEVA abgerechnet. Datum: .................................................. |__| Wir bestellen nur im Auftrag des Ausstellers (die schriftliche Bestätigung liegt vor) Rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel: |__| Wir sind kein Aussteller. Wir übernehmen die Leistungen selbst (siehe Adresse oben). Name des Bestellers (in Blockbuchstaben): ........................................................................ ...................................................................................... 40 Allgemeine Hinweise für Telefon Ist der Messestand bei Anlieferung personell nicht besetzt, so gilt mit der Erbringung der Dienstleistung bzw. des Abstellens des Mietgutes auf dem Messestand die Leistung als ordnungsgemäß erbracht bzw. übergeben.
Der Dienstleister / Vermieter ist nicht verpflichtet, die Legitimation der auf dem Stand bei Leistungserbringung bzw. Anlieferung des Mietgutes angetroffenen Personen zu überprüfen. Beanstandungen bezüglich der Ausführung der beauftragten Leistungen sind am jeweiligen Tag bei IMEVA schriftlich geltend zu machen. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen. Nachgewiesene Beanstandungen verpflichten und berechtigen zur Nachbesserung. Eine Auflösung des Vertrages oder Minderung des Entgelts ist nur möglich, wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist. Hinweise für Telekommunikationsanschlüsse Analoge und digitale Telekommunikationsanschlüsse für das Messegelände werden aus einer auf dem Messegelände installierten TK-­‐Anlage bereitgestellt. Für diese Anschlüsse gelten folgende Hinweise und Einschränkungen: Rufnummernsperre Folgende Rufnummernbereiche von Verbindungsnetzbetreibern und Dienstanbietern sind gesperrt: 010.. (Call by call / Internet by call) 012 (innovative Dienste) 0190-­‐0 (Premium Rate Dienste) 0192, 0193 (Online-­‐Dienste) 0194.. bis 01991 1880, 11881, 11884 Auskunftsdienste Ausschließlich folgende Online-­‐Dienste sind freigeschaltet und können angewählt werden: T-­‐Online mit der Einwahl 0191011 Compuserve mit der Einwahl 019160 AOL mit der Einwahl 01914 Die Messe Berlin behält sich Änderungen der gesperrten und freigeschalteten Rufnummernkreise vor. ISDN-­‐ Anschluss ISDN-­‐Anschlüsse entsprechen dem europäischen Euro-­‐ISDN-­‐Standard (D-­‐Kanal-­‐Protokoll DSS1). Ein ISDN-­‐ Anschluss (S0) verfügt über 2 B-­‐Kanäle (Nutzkanäle) zu je 64 Kbit/s und einen D-­‐Kanal. Kanalbündelung für Datenkommunikation der beiden B-­‐Kanäle (2 × 64 KBit/s) wird unterstützt und kann vom Endgerät manuell oder automatisch genutzt werden. Paketvermittelnde Datenübertragung nach X.31 (X.25 über den ISDN D-­‐Kanal) z. B. als Übergang in das Datex-­‐P-­‐Netz ist nicht möglich. Jeder Anschluss ISDN-­‐S0 unterstützt bis zu 8 Endgeräte an einem S0-­‐Bus. Es können insgesamt 8 MSN (Mehrfachrufnummern) eingerichtet werden. Je B-­‐Kanal stehen 4 MSN zur Verfügung. Amtsvorwahl Mit Wahl der Kennziffer 0 wird das Amt angewählt. Ein Telekommunikationsanschluss kann bei Bedarf so eingerichtet werden, dass keine 0 vorweg gewählt werden muss (Hotline-­‐
Schaltung). Freischaltung von Anschlüssen Ein Telekommunikationsanschluss wird am ersten Tag vor Beginn der Veranstaltung zur Nutzung freigeschaltet und am letzten Veranstaltungstag nach Beendigung der Veranstaltung gesperrt. Auf besonderen Kundenwunsch kann eine tageweise Freischaltung/Sperrung erfolgen. Bereitstellung von Telekommunikationsanschlüssen (Aufbau-­‐ / Abbauzeiten) Die Auf-­‐ und Abbauzeiten liegen in der Zeit von 8:00 – 20:00 Uhr, vor, während und nach dem offiziellen Zeitraum einer Veranstaltung. Bei termingerechter Beauftragung von Telekommunikationsanschlüssen, d. h. spätestens am 05. April 2013, erfolgt die fristgerechte Bereitstellung der Leistung ohne weitere Kosten. Später eingehende Aufträge von Telekommunikationsanschlüssen können nur mit erhöhtem Aufwand bereitgestellt werden. Je nach Eingangsdatum eines Auftrages fallen hierbei Expresskostenzuschläge an und werden weiterberechnet. Entstörservice für Telekommunikationsanschlüsse Der Entstörservice für Telekommunikation ist im Veranstaltungszeitraum von Montag bis Sonntag in der Zeit von 8:00 – 20:00 Uhr verfügbar. Im Servicefall während der Veranstaltungszeit steht der zuständige Entstörungsdienst innerhalb einer Wartezeit von max. einer Stunde zur Verfügung. Mietzeitraum Die Beauftragung von Anschlüssen, Leitungen und Diensten erfolgt mit dem jeweiligen Formular bis spätestens zu dem dort genannten Einsendetermin. Bestellungen, die nach diesem genannten Einsendetermin eingehen, werden nach der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Bereitstellungen sind dann nur noch möglich, solange freie Rufnummern/Leitungen zur Verfügung stehen. Alle erforderlichen Anschlüsse werden ausschließlich über IMEVA bestellt und von der Messe Berlin GmbH zur Verfügung gestellt werden. Die zu den Kommunikationseinrichtungen gehörenden Geräte und Anlagen werden mietweise überlassen. Die Dauer der Mietzeit ist von der Inbetriebnahme bis zur Abschaltung. Der Verzicht auf einen angemeldeten Anschluss ist spätestens am 05. April 2013 schriftlich mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Abmeldung wird eine Stornogebühr erhoben. Beibehaltung bisheriger Rufnummern Um Ihnen Ihre von früheren Veranstaltungen bekannte Rufnummer zu schalten, benötigen wir die Angabe „bisherige Rufnummer“. Dies ist natürlich nur möglich, wenn diese Rufnummer noch zur Verfügung steht. Zuständigkeit für Verkabelung Die Verkabelung aller kommunikationstechnischen Einrichtungen außerhalb einer gemieteten Standfläche darf nur von IMEVA bzw. den von Ihr beauftragten Subunternehmern ausgeführt werden. Gerätezulassung Anzuschließende Geräte müssen der Telekommunikations-­‐Zulassungsverordnung entsprechen und von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen zugelassen sein. Bei fehlender Genehmigung werden Verbindungen des Beantragenden zu dessen Lasten abgeschaltet. 41 13. Klimageräte-­‐Anschluss (Wasser) Halle: Aussteller: Stand-­‐Nr.: Bestellung 2013 Abgabefrist: 05. April 2013 Ausstellerservice: IMEVA GmbH, Alstertor 9, 20095 Hamburg, Deutschland Tel: +49 (0) 40-­‐3808 765-­‐69, Fax: +49 (0) 40-­‐3801 7835-­‐696, E-­‐Mail: [email protected] Allgemeiner Hinweis: Zur Kühlung kann Frischwasser zur Verfügung gestellt werden, wobei Wassertemperatur und Druck je nach Bereich und Betrieb unterschiedlich sein können. Menge Best.-­‐Nr. Beschreibung Einzelpreis Gesamtpreis Wasser-­‐Grundanschluss für Klimageräte ....... 82197 Anschluss für Klimagerät bis DN 25 774,00 EUR ……......... EUR (Zu-­‐ und Abfluss bis 15 m Länge) einschl. Absperrarmatur, Rückflussverhinderer und Wasserzähler (DN 20) Anschluss für Klimagerät bis DN 50 ....... 94877 (Zu-­‐ und Abfluss bis 15 m Länge) einschl. Absperrarmatur, Rückflussverhinderer und Wasserzähler (DN 25) 1.066,00 EUR Leitungsüberlängen (über 15 m) werden berechnet wie unter „Wasserinstallationen“ Wasserverbrauch Der Wasserverbrauch wird mittels Wasserzähler erfasst und mit EUR 5,40/m³ durch die Messe Berlin GmbH berechnet. Die Ablesungen der Wasserzähler erfolgen nach Einbau bzw. Ausbau. ……......... EUR Eigenmontagen innerhalb des Doppelbodens sind nicht zulässig. Die Versorgung des Freigeländes mit Wasserinstallationen ist nur eingeschränkt und mit erhöhtem Aufwand möglich. Installationen im Freigelände erfordern deshalb eine individuelle Angebotserstellung Bitte bei Bestellung eine Skizze beifügen, aus der die Platzierung der gewünschten Installation und die Lage des Standes (Gänge, Nachbarstände) hervorgehen. Mehrkosten für Änderungen durch fehlende Skizze gehen zu Lasten des Ausstellers. Die genannten Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Mit der Unterschrift der Bestellung erkennen Sie die genannten Bedingungen an Name und Anschrift des Rechnungsempfängers: USt-­‐IDNr.: Ansprechpartner für Rückfragen: Telefon: Telefax: E-­‐Mail: Bestellnummer für die Abrechnung: |__| Wir sind Aussteller. Diese Leistungen werden in der Schlussrechnung der IMEVA abgerechnet. Datum: .................................................. |__| Wir bestellen nur im Auftrag des Ausstellers (die schriftliche Bestätigung des Ausstellers liegt vor) Rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel: |__| Wir sind kein Aussteller. Wir übernehmen die Leistungen selbst (siehe Adresse oben). Name des Bestellers (in Blockbuchstaben): ........................................................................ ........................................................................................ 42 Seite 2 Montageskizze Klimageräte Fax: +49 (0) 40-­‐3801 7835-­‐696 Genaue A ngaben e rsparen N achfragen, Z eit u nd Ä rger u nd g ewährleisten p ünktliche E rledigung. Raum f ür S kizze z ur B estimmung d er u mseitig b estellten t echnischen I nstallationen. Bitte k ennzeichnen S ie a uf d er S kizze d ie L age Ihres S tandes (Gänge, N achbarstände) Richtlinien f ür Installationen ( Wasser, D ruckluft, A bzugshauben) Bestellungen von Installationen bedürfen der Schriftform. Für Arbeiten zum Nachweis gelten die folgenden Stundensätze (zuzügl. der tariflichen Zuschläge): Obermonteur: 44.60 EUR/Std., Monteur: 40,30 EUR/Std., Helfer: 34,00 EUR/Std. Erfolgt die Bestellung durch den Mieter nach dem ihm bekannten Anmeldeschluss, so übernimmt die Installationsfirma keine Gewähr für eine rechtzeitige komplette Anlieferung u nd M ontage. Ist i n d iesen F ällen e ine A usführung n och m öglich, w ird d em Mieter d ie d araus e ntstandenen M ehrkosten e in A ufschlag v on 3 0 % b erechnet. Die M ietware b leibt E igentum d er V ertragsfirma. F ür d ie D auer d er N utzung h aftet d er M ieter f ür S chäden u nd V erluste, a uch d urch h öhere G ewalt a m M ietgut, a uch w enn sie durch Dritte verursacht werden. Die Haftung beginnt mit der Anlieferung in den Stand und endet mit der Rückgabe oder Abholung durch die Installationsfirma, auch wenn d er A ussteller d en S tand s chon v erlassen h at. Ist der Messestand bei der Installation personell nicht besetzt, so gilt mit der erfolgten Installation der bestellten Anschlüsse oder Montage des Mietgutes die Leistung als ordnungsgemäß ü bergeben. Die I nstallationsfirma i st n icht v erpflichtet, d ie L egitimation d er a uf d em S tand b ei d er M ontage a ngetroffenen P ersonen z u ü berprüfen. Beanstandungen bezüglich der Ausführung der beauftragten Leistungen sind am jeweiligen Tag bei IMEVA schriftlich geltend zu machen. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen. Nachgewiesene Beanstandungen verpflichten und berechtigen zur Nachbesserung. Eine Auflösung des Vertrages oder Minderung des Entgelts ist nur möglich, wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist. Mehrkosten für Änderungen aufgrund fehlender Skizzen gehen zu Lasten des Ausstellers. Erfüllungsort und Gerichtsstand i st H amburg 43 14. Sprinkler-­‐Installationen und Feuerlöscher Halle: Aussteller: Bestellung 2013 Ausstellerservice: Stand-­‐Nr.: Abgabefrist: 05. April 2013 IMEVA GmbH, Alstertor 9, 20095 Hamburg, Deutschland Tel: +49 (0) 40-­‐3808 765-­‐69, Fax: +49 (0) 40-­‐3801 7835-­‐696, E-­‐Mail: [email protected] Best.-­‐Nr. |___| Beschreibung Einzelpreis Installation einer Sprinkleranlage nach Maßgabe der Örtlichkeit Die Projektierung erfolgt anhand der zu überreichenden Pläne für die Ausgestaltung des Messestandes und wird dem Aussteller in Form eines Angebotes unterbreitet. Gesamtpreis Die Kosten für die Projektierung gemäß Angebot beinhalten u.a. -­‐ Erstellung von Installationszeichnungen -­‐ Absprachen mit der Genehmigungsbehörde Preise der infrage kommenden Einzelleistungen 82277 Sprinkler frei verlegt 240,00 EUR 82278 Sprinkler verdeckt verlegt 305,00 EUR 82289 Auswinklung zur Anpassung des Sprinklers 47,00 EUR 97171 Undercover Sprinkler 385,00 EUR 82280 Rohrleitung inkl. Form-­‐ und Verbindungsstücke verlegen, pro lfdm. 66,00 EUR 82281 Außer-­‐ bzw. Inbetriebnahme, Entleeren bzw. Füllen der Sprinkleranlage 440,00 EUR 82282 Anschluss an vorhandene Sprinklerhauptleitung 378,00 EUR 82283 Wasserzufluss 2 Zoll an den Messestand führen 332,00 EUR 82284 Anschluss an bauseitigen Wasseranschluss 136,00 EUR 82285 Komplette Entleerungseinrichtung 190,00 EUR 82286 Anschluss an elektrischen Standverteiler 156,00 EUR 82297 Alarmhupe 220 V 181,00 EUR 82298 Strömungswächter 378,00 EUR 82299 Bereitstellung einer Scherenbühne, je Einsatz 784,00 EUR Menge Feuerlöscher ………. 82300 78,00 EUR ………… EUR Feuerlöscher zur mietweisen Bereitstellung inkl. An-­‐ und Abtransport Bitte bei Bestellung eine Skizze beifügen, aus der die Platzierung der gewünschten Installation und die Lage des Standes (Gänge, Nachbarstände) hervorgehen. Die genannten Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Mit der Unterschrift der Bestellung erkennen Sie die genannten Bedingungen an Name und Anschrift des Rechnungsempfängers: USt-­‐IDNr.: Ansprechpartner für Rückfragen: Telefon: Telefax: E-­‐Mail: Bestellnummer für die Abrechnung: |__| Wir sind Aussteller. Diese Leistungen werden in der Schlussrechnung von IMEVA abgerechnet. Datum: .................................................. |__| Wir bestellen nur im Auftrag des Ausstellers Rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel: |__| Wir sind kein Aussteller. Wir übernehmen die Leistungen selbst (siehe Adresse oben). (die schriftliche Bestätigung des Ausstellers liegt vor) Name des Bestellers (in Blockbuchstaben): ........................................................................ ................................................................................. 44 . Seite 2 Montageskizze Sprinklerinstallationen Halle
Stand-Nr.
Aussteller
Fax: +49 (0) 40-­‐3801 7835-­‐696 Genaue A ngaben e rsparen N achfragen, Z eit u nd Ä rger u nd g ewährleisten p ünktliche E rledigung. R aum f ür S kizze z ur B estimmung d er u mseitig b estellten t echnischen Installationen Bitte k ennzeichnen Sie a uf d er Skizze d ie Lage Ihres Standes (Gänge, N achbarstände) Allgemeine Hinweise Ist d er M essestand b ei A nlieferung p ersonell n icht b esetzt, s o g ilt m it d er E rbringung d er D ienstleistung b zw. d es A bstellens d es M ietgutes a uf d em M essestand d ie Leistung a ls o rdnungsgemäß e rbracht b zw. ü bergeben. Der D ienstleister/Vermieter i st n icht v erpflichtet, d ie L egitimation d er a uf d em S tand b ei L eistungserbringung b zw. A nlieferung d es M ietgutes a ngetroffenen P ersonen z u überprüfen. Beanstandungen b ezüglich d er A usführung d er b eauftragten L eistungen s ind a m j eweiligen T ag b ei I MEVA s chriftlich g eltend z u m achen. S pätere B eanstandungen s ind ausgeschlossen. N achgewiesene B eanstandungen v erpflichten u nd b erechtigen z ur N achbesserung. E ine A uflösung d es V ertrages o der M inderung d es E ntgeltes i st n ur möglich, w enn d ie N achbesserung f ehlgeschlagen i st. Erfüllungsort u nd G erichtsstand i st H amburg 45 15. Wasser-­‐Installationen Halle: Aussteller: Stand-­‐Nr.: Bestellung 2013 Abgabefrist:05. April 2013 Ausstellerservice: IMEVA GmbH, Alstertor 9, 20095 Hamburg, Deutschland Tel: +49 (0) 40-­‐3808 765-­‐69, Fax: +49 (0) 40-­‐3801 7835-­‐696, E-­‐Mail: [email protected] Menge Best.-­‐Nr. Beschreibung Einzelpreis Kostenpflichtiger Wassergrundanschluss (bis Oberkante Fußboden) (d.h. mindestens 1 Zufluss, 15 mm Zufluss, und 1 Abfluss, 50 mm Abfluss; ohne Mietobjekte) ………. 82147 Normalzufluss, 15 mm 116,00 EUR ……......... EUR ………. 82148 Zufluss 20 mm 154,00 EUR ……......... EUR ………. 82149 Zufluss, 25 mm 158,00 EUR ……......... EUR ………. 82151 Normalabfluss, 50 mm 247,00 EUR ……......... EUR ………. 82152 Abfluss, 70 mm 325,00 EUR ……......... EUR ………. 82153 Abfluss, 100 mm 374,00 EUR ……......... EUR ………. 94898 Fettabscheider, 0,5 Ltr/Sek., kompletter Mietpreis 1.604,00 EUR ……......... EUR ………. 82155 Leitungsüberlänge über 3,0 m (über Fußboden) Zuflussleitung NW 15 mm, pro lfdm. 26,00 EUR ……......... EUR ………. 82156 Zuflussleitung NW 20 mm, pro lfdm. 32,00 EUR ……......... EUR ………. 82159 Abflussleitung NW 50 mm, pro lfdm. 24,00 EUR ……......... EUR ………. ………. Abflussleitung NW 70 mm, pro lfdm. 28,00 EUR 82160 82163 Grundanschluss inkl. Zufluss 15 mm, Abfluss 50 mm und Installation der Kompaktküche 445,00 EUR ……......... EUR ………. 94920 Zusätzlicher Grundanschluss für Geschirrspülmaschine einschl. Montage der Spülmaschine DN 15/50 328,00 EUR ……......... EUR Material, Montage und Demontage Wassergrundanschluss für Kombiküche (oder Spülmaschine) Mietgeräte separat, siehe Installationen im Stand Anschluss/Montage im Stand (ohne Mietobjekte; Objekte zur Miete siehe unten) ………. ………. ………. ………. ………. ………. ………. ………. ………. ………. ………. ………. ………. ………. ………. ………. ………. ………. ………. Gesamtpreis ……......... EUR 82164 82166 82167 82168 82169 82170 82171 82172 82173 82174 Einfachspüle Doppelspüle Theke Kochendwassergerät Durchlauferhitzer Thekenhahn Stand oder Schwenkventil Spültisch-­‐Einloch-­‐Batterie Kaffeemaschine Geschirrspülmaschine 105,00 EUR 114,00 EUR 114,00 EUR 41,00 EUR 79,00 EUR 22,00 EUR 22,00 EUR 24,00 EUR 59,00 EUR 56,00 EUR ……......... EUR ……......... EUR ……......... EUR ……......... EUR ……......... EUR ……......... EUR ……......... EUR ……......... EUR ……......... EUR ……......... EUR 82176 82177 82178 82179 82180 82181 82182 82183 Mietobjekte (Mietpreise verstehen sich ohne Anschluss/Montage) Polyäthylen-­‐Einfachspüle, einschl. Unterbau Nirosta-­‐Doppelspüle, einschl. Unterbau Kochendwassergerät, 5 l/2 kW Durchlauferhitzer, 18 kW Doppel-­‐ bzw. Thekenhahn Stand-­‐ oder Schwenkventil Spültisch-­‐Einloch-­‐Batterie Kombiküche einschl. Spüle, Kühlschrank, 2 Kochplatten und Kochendwassergerät 94919 Gewerbe-­‐Geschirrspülmaschine (Installation siehe Art. 94920) 44,00 EUR 79,00 EUR 53,00 EUR 83,00 EUR 22,00 EUR 8,00 EUR 17,00 EUR 269,00 EUR 863,00 EUR ……......... EUR ……......... EUR ……......... EUR ……......... EUR ……......... EUR ……......... EUR ……......... EUR ……......... EUR ……......... EUR Eigenmontagen innerhalb des Doppelbodens sind nicht zulässig. 46 Seite 2 Wasser-­‐Installationen Halle
Stand-Nr.
Aussteller
Fax: +49 (0) 40-­‐3801 7835-­‐696 Bitte bei Bestellung eine Skizze beifügen, aus der die Platzierung der gewünschten Installation und die Lage des Standes (Gänge, Nachbarstände) hervorgehen. Mehrkosten für Änderungen durch fehlende Skizze gehen zu Lasten des Ausstellers. Genaue A ngaben e rsparen N achfragen, Z eit u nd Ä rger u nd g ewährleisten p ünktliche E rledigung. Raum f ür S kizze z ur B estimmung d er b estellten t echnischen I nstallationen. Die genannten Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Mit der Unterschrift der Bestellung erkennen Sie die genannten Bedingungen an Name und Anschrift des Rechnungsempfängers: USt-­‐IDNr.: Ansprechpartner für Rückfragen: Telefon: Telefax: E-­‐Mail: Bestellnummer für die Abrechnung: |__| Wir sind Aussteller. Diese Leistungen werden in der Schlussrechnung von IMEVA abgerechnet. Datum: .................................................. |__| Wir bestellen nur im Auftrag des Ausstellers (die schriftliche Bestätigung des Ausstellers liegt vor) |__| Wir sind kein Aussteller. Rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel: Wir übernehmen die Leistungen selbst (siehe Adresse oben). Name des Bestellers (in Blockbuchstaben): ........................................................................ ........................................................................................... 47 Richtlinien für Installationen (Wasser, Druckluft, Abzugshauben, Gas) Bestellungen von Installationen bedürfen der Schriftform . Für Arbeiten zum Nachweis gelten die folgenden Stundensätze (zuzgl. der tariflichen Zuschläge): Obermonteur: 44,60 EUR/Std., Monteur: 40,30 EUR/Std., Helfer: 34,00 EUR/Std. Erfolgt die Bestellung durch den Mieter nach dem ihm bekannten Anmeldeschluss, so übernimmt die Installationsfirma keine Gewähr für eine rechtzeitige komplette Anlieferung und Montage. Ist in diesen Fällen eine Ausführung noch möglich, werden dem Mieter die daraus entstandenen Mehrkosten von 30 % berechnet. Die Mietware bleibt Eigentum der Vertragsfirma. Für die Dauer der Nutzung haftet der Mieter für Schäden und Verluste, auch durch höhere Gewalt am Mietgut, auch wenn sie durch Dritte verursacht werden. Die Haftung beginnt mit der Anlieferung in den Stand und endet mit der Rückgabe oder Abholung durch die Installationsfirma, auch wenn der Aussteller den Stand schon verlassen hat. Ist der Messestand bei der Installation personell nicht besetzt, so gilt mit der erfolgten Installation der bestellten Anschlüsse oder Montage des Mietgutes die Leistung als ordnungsgemäß übergeben. Die Installationsfirma ist nicht verpflichtet, die Legitimation der auf dem Stand bei der Montage angetroffenen Personen zu überprüfen. Beanstandungen bezüglich der Ausführung der beauftragten Leistungen sind am jeweiligen Tag bei der Messe Berlin GmbH schriftlich geltend zu machen. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen. Nachgewiesene Beanstandungen verpflichten und berechtigen zur Nachbesserung. Eine Auflösung des Vertrages oder Minderung des Entgelts ist nur möglich, wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist. Mehrkosten für Änderungen aufgrund fehlender Skizzen gehen zu Lasten des Ausstellers. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg 48 16. Arbeitsbühnen für den Auf-­‐ und Abbau Halle: Aussteller: Bestellung 2013 Ausstellerservice Stand-­‐Nr.: Abgabefrist: 05. April 2013 IMEVA GmbH, Alstertor 9, 20095 Hamburg, Deutschland Tel: +49 (0) 40-­‐3808 765-­‐69, Fax: +49 (0) 40-­‐3801 7835-­‐696, E-­‐Mail: [email protected] Wir benötigen zum Auf-­‐ und Abbau unserer Exponate und Ausstellungsgegenstände Arbeitsbühnen: Anzahl Beschreibung .......... .......... .......... Scheren-­‐Arbeitsbühne ( 6 m bis 22 m Arbeitshöhe ) Teleskop-­‐Arbeitsbühne ( 12,30 bis 39 m Arbeitshöhe ) Gelenk-­‐Teleskop ( 11 m bis 47,5 m Arbeitshöhe ) Art der Arbeit: .................................................................................................................................................................. Platzverhältnisse: .................................................................................................................................................................. Max. Arbeitshöhe: .................................................................................................................................................................. Erforderliche seitliche Reichweite: .................................................................................................................................................................. Lastaufnahme: .................................................................................................................................................................. Termin: .................................................................................................................................................................. Einsatzdauer/Anzahl Tage: .................................................................................................................................................................. Ansprechpartner: .................................................................................................................................................................. Telefon: .................................................................................................................................................................. Fax: .................................................................................................................................................................. E-­‐Mail: .................................................................................................................................................................. Die genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Name und Anschrift des Anmelders: USt-­‐IDNr. Ansprechpartner für Rückfragen: Telefon: Telefax: E-­‐Mail: Datum: Name des Bestellers (in Blockbuchstaben): Rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel: .............................................................. ........................................................................ ............................................................................................. 49 Preisliste für Arbeitsbühnen und Lastmontagelifte 2013 Arbeitsbühnen Art der Geräte Arbeitshöhen-­‐ bereiche Mietpreis m/m 4 Std. Mietpreis pro Tag 1 Tag – 4 Tage Mietpreis pro Tag 5 Tage – 9 Tage An-­‐ und Abfahrt pro Gerät Versicherung pro Tag Scherenbühne bis 7,9m 63,00 EUR 115,00 EUR 94,00 EUR 133,00 EUR 6,00 EUR ab 8m – 11,9 m 84,00 EUR 155,00 EUR 129,00 EUR 133,00 EUR 6,00 EUR ab 12m – 16m 114,00 EUR 224,00 EUR 190,00 EUR 133,00 EUR 6,00 EUR Teleskopbühne ab 8m – 11,9m 104,00 EUR 201,00 EUR 176,00 EUR 161,00 EUR 12,00 EUR ab 12m – 15,9m 155,00 EUR 265,00 EUR 242,00 EUR 161,00 EUR 12,00 EUR ab 16m – 22m 276,00 EUR 328,00 EUR 288,00 EUR 161,00 EUR 12,00 EUR Gelenkteleskop-­‐ ab 8m – 11,9m 121,00 EUR 224,00 EUR 196,00 EUR 161,00 EUR 17,00 EUR bühne ab 12m – 15,9m 167,00 EUR 282,00 EUR 253,00 EUR 161,00 EUR 17,00 EUR ab 16 – 22m 201,00 EUR 339,00 EUR 311,00 EUR 161,00 EUR 17,00 EUR Mietpreis ab 9 Tage auf Anfrage / Tag = Kalendertag / Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Lastmontagelifte Art der Geräte Arbeitshöhen-­‐ Mietpreis Mietpreis pro Tag Mietpreis pro Tag An-­‐ und Abfahrt bereiche m/m 4 Std. 1 Tag – 4 Tage 5 Tage – 9 Tage pro Gerät Genie mechanischer Arbeitskorb Genie elektrisch Versicherung pro Tag bis 4,5 m 58,00 EUR 92,00 EUR 69,00 EUR 86,00 EUR 6,00 EUR bis 7,5 m 69,00 EUR 115,00 EUR 92,00 EUR 86,00 EUR 6,00 EUR 138,00 EUR 115,00 EUR 115,00 EUR 12,00 EUR bis 7,5 m 92,00 EUR Mietpreis ab 9 Tage auf Anfrage / Tag = Kalendertag / Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. 50 17. Offizieller Messe-­‐Speditionstarif Messe Berlin Messe-­‐Speditionstarif 1 Be-­‐ / Entladen für Stückgut, Teil-­‐ und Komplettladungen, sowie Container und Abrufware 1 cbm = 333 kg / pro angefangene 100 kg 1.1 Entladen und Abstellen direkt am Messestand oder Lager, oder umgekehrt, je Weg 11,00 EUR 1.2 Transport vom Lager zum Messestand oder umgekehrt, je Weg 15,00 EUR 1.3 Lagergeld pro Projekt, beginnend mit dem offiziellen Aufbau-­‐ 10,00 EUR beginn, endend mit dem offiziellen Abbauende/ darüber hinaus auf Anfrage Zuschläge gemäß Tarifpunkt 4.1, 4.2, 4.3, 4.4, 4.5, 4.6 Messe-­‐Speditionstarif 2 Leergut / Vollgut Leergutbehandlung, Übernahme am Stand, Ein-­‐ und Auslagerung, Rücklieferung zum Messestand pro Packstück je cbm -­‐ Minimum 2 cbm 40,50 EUR 2.2 ab 50 cbm Gesamtvolumen, -­‐ pro Stand – je cbm 37,00 EUR 2.3 über 100 cbm Gesamtvolumen, -­‐ pro Halle – je cbm 32,50 EUR 2.4 Vollgutbehandlung, Übernahme am Messestand, Ein-­‐ und Auslagerung, Rücklieferung zum Messestand pro Packstück je cbm -­‐ Minimum 2 cbm 57,50 EUR Zuschlag gemäß Tarifpunkt 4.1, 4.5 und 4.6 – ansonsten keine weiteren Zuschläge, keine Gabelstaplerbeihilfe Messe-­‐Speditionstarif 3 Gestellung von Personal und Geräten, je angefangene Stunde 3.1 Personal Preise in EUR Mo – Fr Samstag *) Sonntag *) Feiertag *) Transportarbeiter / Staplerfahrer 38,00 45,50 54,50 72,50 Schwertransportarbeiter / Packer 40,00 48,00 57,50 76,50 Mindesteinsatzzeit 1 Stunde / Zuschläge gemäß Tarifpunkt 4.1, 4.5, 4.6 3.2 Gabelstapler einschließlich Fahrer für Be-­‐ und Entladungen / Umfuhren / Montagen **) Preise in EUR Mo – Fr Samstag *) Sonntag *) Feiertag *) bis 3 t 96,00 105,50 115,00 133,50 bis 4 t 108,50 117,50 127,00 146,00 bis 5 t 113,50 123,00 132,50 151,00 Mindesteinsatzzeit 1 Stunde / Zuschläge gemäß Tarifpunkt 4.1, 4.5, 4.6 *) Stundensätze inkl. der anteiligen Wochenend-­‐ und Feiertagszuschläge **) In den Berechnungssätzen ist keine Spezialausrüstung wie Hubhöhe über 5,50m; Kranarm; Anschlagmittel wie Seile / Schäkel enthalten 3.2.1 Verladung / Entladung von Leergut, ohne Lagerung durch die offiziellen Spediteure der Messe Berlin GmbH je cbm und Weg 15,00 EUR 3.3 Autokrane einschließlich Fahrer Preise in EURO Mo – Fr Samstag *) Sonntag *) Feiertag *) bis 20 t 157,00 166,50 176,50 196,50 bis 50 t 177,00 187,50 197,00 217,00 Zuschläge gemäß Tarifpunkt 4.5 und 4.6 *) Stundensätze inkl. der anteiligen Wochenend-­‐ und Feiertagszuschläge Mindesteinsatzzeit 1 Stunde zuzüglich 1,5 Stunden An-­‐ und Abfahrt Rüstzeit zählt zur Arbeitszeit 3.4 Container Lagercontainer 620,00 EUR Bürocontainer 800,00 EUR Kühlcontainer 1.600,00 EUR Preise für die Messelaufzeit inklusive An-­‐ und Abfahrt 3.5 Sonstige Geräte Hubwagen je Tag 52,00 EUR Sackkarre je Tag 26,00 EUR Leiter bis 2m, je Tag 25,00 EUR Alle Preise aus Punkt 3.5 zzgl. Kaution min. 100,00 EUR Messe-­‐Speditionstarif 4 Zuschläge für Tarifpunkt 1, 2 und 3 Handlingszuschlag ICC Berlin 25% 4.2 Samstagszuschlag 25% 4.3 Sonntagszuschlag 50% 4.4 Feiertagszuschlag 100% 4.5 Regiekosten für Leistungen, die später als 24h vor Auftragsdurchführung bestellt werden – bezogen auf Personal, Gabelstapler, Kräne, Stückgutsendungen, Leer-­‐ und 51 Vollgutlagerung – auf den Auftragswert 10% 4.6 Speditionsversicherung (SpV) / BSK Police gem. Gebührentabelle Messe-­‐Speditionstarif 5 Zollabfertigung von Messegut am Messezollamt 5.1 Löschen der Versandscheine / Abfertigung zur Zollgut-­‐ verwendung oder definitive Einfuhr je Abfertigung 99,00 EUR Ab 2. Zolltarifposition je Position 10,00 EUR 5.2 Gebühren für hinterlegte Zollsicherheit pro Monat vom Warenwert, je Weg, Minimum 9,00 EUR 1% 5.3 Abfertigung auf Zollversandschein je Abfertigung 99,00 EUR 5.4 Zollbeschaukosten je Beschau und Sendung 46,50 EUR 5.5 Zollbeamtengebühren gem. Auslage Alle oben genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Allgemeines § 1 Der Messe-­‐Speditionstarif gilt für alle auf dem Messegelände Berlin und dem ICC Berlin auszuführenden Leistungen, die die offiziellen Messespediteure der Messe Berlin GmbH übernehmen. Hierzu zählen unter anderem der An-­‐ und Abtransport der Ausstellungsgüter sowie die Erledigung der erforderlichen Formalitäten für das In-­‐ und Ausland. § 2 Abrechnungsgrundlage sind die im Messe-­‐Speditionstarif aufgeführten Preise der offiziellen Messespediteure. Diese Speditionsentgelte sind Höchstsätze. Berechnungsgrundlage 1cbm=333kg, exklusiv der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mit den Regiekosten werden die Auslagen der offiziellen Messespediteure abgegolten (Bereithalten von Arbeitskräften, Gabelstapler, Kranwagen, Lkw, Leergut-­‐ und Vollgutbehandlung, etc.). Die Berechnung erfolgt bei nicht vorbestellten Aufträgen prozentual vom Auftragswert. Bei fehlender Gewichtsangabe werden Pauschalsätze zugrunde gelegt. § 3 Für alle Aufträge an die offiziellen Messe-­‐Spediteure gilt der Messe-­‐Speditionstarif sowie die Allgemeinen Deutschen Spediteur-­‐Bedingungen (ADSp) neuste Fassung. Für Schwertransporte und Kranarbeiten haften die Speditionen, jedoch nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK), neueste Fassung. Die ADSp und BSK liegen zur Einsichtnahme in den Geschäftsräumen der Speditionen aus. § 4 Bei Versand an die offiziellen Messespediteure ist das Messegut grundsätzlich frei Berlin Messegelände abzufertigen. Jedes Packstück ist deutlich mit Namen und genauer Messe-­‐ und Standbezeichnung des Empfängers zu versehen, um eine rechtzeitige und zuverlässige Anlieferung gewährleisten zu können. § 5 Die vertraglichen Verpflichtungen und die Haftung der offiziellen Messespediteure: -­‐ enden hinsichtlich der Zustellung mit dem Abstellen des Messegutes im gekennzeichneten Messestand. Dies gilt auch dann, wenn der Aussteller oder sein Beauftragter nicht anwesend ist. Die Zustellung der Eingangssendungen erfolgt vom ersten Aufbautag an, sofern keine Terminvorgaben vorliegen. -­‐ beginnen hinsichtlich der Einlagerung vom Leergut / Vollgut mit der Übernahme des Materials am Stand und enden mit dem Abstellen im Stand nach Messeschluss. Für im Leergut befindliches Ausstellungs-­‐ oder Standbaumaterial wird keine Haftung übernommen. Es wird als Vollgut gelagert und behandelt. -­‐ beginnen hinsichtlich des Rücktransportes der Ausstellungsgüter erst mit der Abholung der Güter im Messestand innerhalb der offiziellen Abbauzeit und zwar auch dann, wenn der Aussteller oder sein Beauftragter nicht anwesend ist. Die Abgabe der Versandpapiere / Auftrages im Büro der offiziellen Messespediteure begründet noch keine Haftung. Dem Aussteller wird der Abschluss einer eigenen Transport-­‐ und Lagerversicherung empfohlen. Diese kann durch die offiziellen Messespediteure vermittelt werden. Eine Versicherung von Leergut erfolgt nur auf besonderen Auftrag bei einem der offiziellen Messespediteure. Für mündliche Anweisungen und Aufträge durch den Aussteller an das technische Personal des offiziellen Messespediteurs wird keine Haftung übernommen. § 6 Die Übernahme und Einlagerung des Leergutes durch einen offiziellen Messespediteur erfolgt nach schriftlicher Bestellung. Die Lagerung von Leergut ist in den Ausstellungshallen gemäß Anordnung der Bauaufsicht und der Feuerwehr grundsätzlich nicht zulässig. Befindet sich Leergut unmittelbar vor dem offiziellen Aufbauende in den Messehallen, so wird es von einem offiziellen Messespediteur der Messe Berlin GmbH abtransportiert, auch wenn keine Bestellung des Ausstellers vorliegt. Die entstehenden Kosten werden dem Aussteller belastet. Das Leergut ist dem offiziellen Messespediteur transportgerecht aufbereitet und mit einem deutlich ausgefüllten Leergutaufkleber versehen, zur Verfügung zu stellen. § 7 Reklamationen jeglicher Art müssen schriftlich im Büro des offiziellen Messespediteurs eingereicht werden. Mündliche Anzeigen genügen nicht. § 8 Rechnungen des offiziellen Messespediteurs sind sofort zu begleichen. Zahlungsverzug tritt, ohne dass es einer Mahnung bedarf, spätestens 10 Tage nach Zugang der Rechnung ein. Der offizielle Messespediteur darf im Falle des Verzuges gemäß den ADSp Zinsen berechnen. § 9 Ausschließlicher Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus den abgeschlossenen Verträgen ist Berlin. Gerichtsstand ist für beide Teile Berlin. § 10 Dieser Messe-­‐Speditionstarif tritt mit dem 1. März 2010 in Kraft. Alle bisherigen Messe-­‐Speditionstarife verlieren Ihre Gültigkeit Stand: 02/2010 Schenker Deutschland AG Ulrich Rieck & Söhne Servicegebäude Süd / Einfahrt Tor 25 Osdorfer Ring 5 Jafféstraße 2 14979 Großbeeren, Deutschland 14055 Berlin, Deutschland Michael Zander Tel.: +49(0)30/3012995420 m.zander@rieck-­‐logistik.de Fax: +49(0)30/3012995429 Tel. +49 (0)30-­‐ 3023171 Email: [email protected] Fax +49 (0)30-­‐ 3016715 52 18. Abfallentsorgung für den Auf-­‐ und Abbau Halle: Aussteller: Ausstellerservice: Bestellung 2013 Stand-­‐Nr.: Abgabefrist: 05. April 2013 IMEVA GmbH, Alstertor 9, 20095 Hamburg, Deutschland Tel: +49 (0) 40-­‐3808 765-­‐69, Fax: +49 (0) 40-­‐3801 7835-­‐696, E-­‐Mail: [email protected] Beschreibung Einzelpreis inkl. Entsorgung Menge/Aufbau Termin/Aufbau Menge/Abbau Termin/Abbau Kleinbehälter (Umleerbehälter 1,1 m³) Leerung inkl. Behältergestellung Mischabfall 99,00 EUR .............. .............. .............. .............. Papier/Pappe 41,00 EUR .............. .............. .............. .............. DSD-­‐Leichtverpackung 78,00 EUR .............. .............. .............. .............. Folie Abfallsäcke, 100 Liter Fassungsvermögen, farbig gekennzeichnet, einschl. Entsorgung Mischabfall 41,00 EUR .............. .............. .............. 10,00 EUR ............. 4,00 EUR Papier/Pappe Glas .............. ............. ............. ............. ............. ............. ............. ............. 6,00 EUR ............. ............. ............. ............. Folie/Plastik 4,00 EUR ............. ............. ............. ............. Leichtverpackungen 6,00 EUR ............. |__| ja ............. ............. ............. (Kunststoff, Metall, Verbundstoffe) Selbstabholung Liefertermin Größere Abfallmengen Wechselbehälter 5,5 bis 25 m³ bzw. lose geladen/pro m³ |__| nein *) ........................... ..................... Aufbau/ca. m³ Termin *) zzgl. 7,95 EUR Liefergebühr bei Lieferung an den Stand (wenn kein Termin angegeben wird, erfolgt die Lieferung kostenpflichtig am Morgen des 1. Veranstaltungstages) Abbau/ca. m³ Die Preise schließen Bereitstellung, Abholung und Entsorgung ein. Die Berechnung erfolgt nach angefallenem Volumen und nicht nach Behältergröße. Termin 110,00 EUR ............. ............. ............. ............. -­‐ über 11 m³ 87,00 EUR ............. ............. ............. ............. Papier/Pappe -­‐ bis zu 11 m³ 35,00 EUR ............. ............. ............. ............. Holz behandelt -­‐ bis zu 11 m³ 66,00 EUR ............. ............. ............. ............. -­‐ über 11 m³ 56,00 EUR ............. |__| Kostenlose Beratung durch das Entsorgungsunternehmen gewünscht: ............. ............. ............. Mischabfall -­‐ bis zu 11 m³ Ansprechpartner: Tel.-­‐Nr. vor Ort/Messestand: Datum/Uhrzeit Die genannten Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Mit der Unterschrift der Bestellung erkennen Sie die genannten Bedingungen an Name und Anschrift des Rechnungsempfängers USt-­‐IDNr.: Ansprechpartner für Rückfragen: Telefon: Telefax: E-­‐Mail: Bestellnummer für die Rechnung: |__| Wir sind Aussteller. Diese Leistungen werden in der Schlussrechnung von IMEVA abgerechnet. Datum: .................................................. |__| Wir bestellen nur im Auftrag des Ausstellers. (die schriftliche Bestätigung des Ausstellers liegt vor) |__| Wir sind kein Aussteller. Rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel: Wir übernehmen die Leistungen selbst (siehe Adresse oben). Name des Bestellers (in Blockbuchstaben): ........................................................................ .......................................................................................................... 53 Allgemeine Hinweise zur Abfallentsorgung: Gemäß den Technischen Richtlinien, Punkt 6.1 „Abfallwirtschaft“ obliegt der Abfallentsorgung allein der Messe Berlin GmbH bzw. den von ihr benannten Vertragspartnern. Fremdunternehmen erhalten keine Einfahrt auf das Messegelände. Für nicht sortenrein befüllte Wertstoffbehälter bzw. Säcke wird jeweils der Höchstsatz und ein Bearbeitungszuschlag berechnet. Nicht aufgeführte Leistungen (z.B. Lose-­‐Verladung, Entsorgung von Sonderabfällen) werden Ihnen auf Anfrage angeboten. Ist der Messestand bei Anlieferung personell nicht besetzt, so gilt mit der Erbringung der Dienstleistung bzw. des Abstellens des Mietgutes auf dem Messestand die Leistung als ordnungsgemäß erbracht bzw. übergeben. Der Dienstleister/Vermieter ist nicht verpflichtet, die Legitimation der auf dem Stand bei Leistungserbringung bzw. Anlieferung des Mietgutes angetroffenen Personen zu überprüfen. Beanstandungen bezüglich der Ausführung der beauftragten Leistungen sind am jeweiligen Tag bei der Messe Berlin GmbH schriftlich geltend zu machen. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen. Nachgewiesene Beanstandungen verpflichten und berechtigen zur Nachbesserung. Eine Auflösung des Vertrages oder Minderung des Entgelts ist nur möglich, wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist. 54 19. Abfallentsorgung für die Messelaufzeit Halle: Aussteller: Stand-­‐Nr.: Bestellung 2013 Abgabefrist: 05. April 2013 Ausstellerservice: IMEVA GmbH, Alstertor 9, 20095 Hamburg, Deutschland Tel: +49 (0) 40-­‐3808 765-­‐69, Fax: +49 (0) 40-­‐3801 7835-­‐696, E-­‐Mail: [email protected] Beschreibung Einzelpreis Menge Kleinbehälter (Leerung inkl. Behältergestellung) 1,1 m³ Glasabfall 75,00 EUR .............. 1,1 m³ Mischabfall 99,00 EUR .............. .............. .............. .............. 240 L Mischabfall 30,00 EUR .............. .............. .............. .............. 1,1 m³ Papier/Pappe 41,00 EUR .............. .............. .............. .............. 240 L Papier/Pappe 14,00 EUR .............. .............. .............. .............. 1,1 m³ DSD-­‐Leichtverpackungen 78,00 EUR ............. ............. ............. ............. 1,1 m³ Folie 41,00 EUR ............. ............. ............. ............. 240 L Speiseabfälle 38,00 EUR ............. ............. ............. ............. 120 L Speiseabfälle 25,00 EUR ............. ............. ............. ............. 240 L Bioabfall 25,00 EUR ............. ............. ............. ............. 120 L Bioabfall 19,00 EUR ............. ............. ............. ............. 60 L Altfett 25,00 EUR ............. ............. ............. ............. inkl. Entsorgung Andere Behältergrößen auf Anfrage Zustellung am ersten Messetag, vor Eröffnung Abfallsäcke 100 Ltr. Fassungsvermögen farbig gekennzeichnet Mischabfall Preis einschl. Entsorgung 10,00 EUR Termin .............. Menge .............. Termin .............. ............. ............. ............. ............. Papier/Pappe 4,00 EUR ............. ............. ............. ............. Glas 6,00 EUR ............. ............. ............. ............. Folie/Plastik 4,00 EUR ............. ............. ............. ............. Leichtverpackungen 6,00 EUR ............. |__| ja ............. |__| nein *) ............. ............. (Kunststoff, Metall, Verbundstoffe) Selbstabholung Liefertermin *) zzgl. 7,95 EUR Liefergebühr bei Lieferung an den Stand (wenn kein Termin angegeben wird, erfolgt die Lieferung kostenpflichtig am Morgen des 1. Veranstaltungstages) Befüllte Säcke sollten verschlossen nach täglichem Messeschluss vor den Stand gestellt werden. Die genannten Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Mit der Unterschrift der Bestellung erkennen Sie die genannten Bedingungen an Name und Anschrift des Rechnungsempfängers USt-­‐IDNr.: Ansprechpartner für Rückfragen: Telefon: Telefax: E-­‐Mail: Bestellnummer für die Rechnung: |__| Wir sind Aussteller. Diese Leistungen werden in der Schlussrechnung von IMEVA abgerechnet. Datum: .................................................. |__| Wir bestellen nur im Auftrag des Ausstellers. (die schriftliche Bestätigung des Ausstellers liegt vor) Rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel: |__| Wir sind kein Aussteller. Wir übernehmen die Leistungen selbst (siehe Adresse oben). Name des Bestellers (in Blockbuchstaben): ........................................................................ ......................................................................................................... 55 Allgemeine Hinweise zur Abfallentsorgung: Gemäß den Technischen Richtlinien, Punkt 6.1 „Abfallwirtschaft“ obliegt die Abfallentsorgung allein IMEVA bzw. den von ihr benannten Vertragspartnern. Fremdunternehmen erhalten keine Einfahrt auf das Messegelände. Für nicht sortenrein befüllte Wertstoffbehälter bzw. Säcke wird jeweils der Höchstsatz und ein Bearbeitungszuschlag berechnet. Nicht aufgeführte Leistungen (z.B. Lose-­‐Verladung, Entsorgung von Sonderabfällen) werden Ihnen auf Anfrage angeboten. Ist der Messestand bei Anlieferung personell nicht besetzt, so gilt mit der Erbringung der Dienstleistung bzw. des Abstellens des Mietgutes auf dem Messestand die Leistung als ordnungsgemäß erbracht bzw. übergeben. Der Dienstleister/Vermieter ist nicht verpflichtet, die Legitimation der auf dem Stand bei Leistungserbringung bzw. Anlieferung des Mietgutes angetroffenen Personen zu überprüfen. Beanstandungen bezüglich der Ausführung der beauftragten Leistungen sind am jeweiligen Tag bei IMEVA schriftlich geltend zu machen. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen. Nachgewiesene Beanstandungen verpflichten und berechtigen zur Nachbesserung. Eine Auflösung des Vertrages oder Minderung des Entgelts ist nur möglich, wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist. 56 20. Bewachung/Sicherheit Halle: Aussteller: Stand-­‐Nr.: Bestellung 2013 Abgabefrist: 05. April 2013 Ausstellerservice: IMEVA GmbH, Alstertor 9, 20095 Hamburg, Deutschland Tel: +49 (0) 40-­‐3808 765-­‐69, Fax: +49 (0) 40-­‐3801 7835-­‐696, E-­‐Mail: [email protected] Bitte beachten: Gemäß den Technischen Richtlinien, Punkt 2.5 „Bewachung“, dürfen Standwachen nur durch die von der Messe Berlin beauftragte Bewachungsgesellschaft gestellt werden. Anzahl .(ggf. separate Zeitaufstellung beifügen) 1. Personal für Standbewachung ………. Datum (von – bis): ........................................... ………. ………. ………. ………. Datum (von – bis): ........................................... Datum (von – bis): ........................................... Datum (von – bis): ........................................... Ende der Bewachung am : .............................. Preis/Stunde 21,00 EUR täglich (Uhrzeit, von – bis): ............................. täglich (Uhrzeit, von – bis): ............................. täglich (Uhrzeit, von – bis): ............................. täglich (Uhrzeit, von – bis): ............................. um (Uhrzeit): .................................................... 1a. Personal für Abendveranstaltungen (siehe auch Meldung „Veranstaltungen am Stand“) Datum (am): ........................................... Uhrzeit (von – bis): ........................................... Supervisoren gewünscht / nach Absprache |__| Anzahl ………. |__| 26,00 EUR 2. Sonderpersonal für den Einsatz auf dem Stand (z.B. mehrsprachig) Datum (von – bis): Zusätzliche Leistungen auf Anfrage (z.B. Personenschutz, Bühnenschutz und Sicherheitstechnik) Wir bitten um Kontaktaufnahme: Name: ........................................................................... täglich (Uhrzeit, von – bis): Preis gemäß Angebot Telefon: ........................................................ Preis gemäß Angebot Auf Wunsch bieten wir Ihnen weitere technische Sicherheitslösungen an bzw. erstellen Ihnen eine Sicherheitsanalyse für die Standbewachung. Die Mindesteinsatzzeit beträgt 4 Stunden. Separat in Rechnung gestellt werden: Feiertagszuschläge 100 % (gesetzlich verankert). Die genannten Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Mit der Unterschrift der Bestellung erkennen Sie die genannten Bedingungen an Name und Anschrift des Rechnungsempfängers USt-­‐IDNr.: Ansprechpartner für Rückfragen: Telefon: Telefax: E-­‐Mail: Bestellnummer für die Rechnung: |__| Wir sind Aussteller. Diese Leistungen werden in der Schlussrechnung von IMEVA abgerechnet. Datum: .................................................. |__| Wir bestellen nur im Auftrag des Ausstellers. (die schriftliche Bestätigung des Ausstellers liegt vor) |__| Wir sind kein Aussteller. Rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel: Wir übernehmen die Leistungen selbst (siehe Adresse oben). Name des Bestellers (in Blockbuchstaben): ........................................................................ ........................................................................................................... 57 Richtlinien für die Standbewachung Bestellungen müssen schriftlich erfolgen an: IMEVA GmbH, Alstertor 9, 20095 Hamburg, Deutschland Tel: +49 (0) 40-­‐3808 765-­‐69, Fax: +49 (0) 40-­‐3801 7835-­‐696, E-­‐Mail: [email protected] § 1 Allgemeines Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Vertragsbedingungen. Ergänzungen, Nebenabreden, Abweichungen und Änderungen von und zu diesen Vertragsbedingungen werden nur wirksam, wenn beide Vertragsparteien diese schriftlich bestätigen. § 2 Gegenstand des Vertrages Durch diesen Vertrag überträgt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Bewachung für das vorgenannte Objekt. Der Auftragnehmer benennt eine/n verantwortliche/n Projektleiter/ in, welche/r für die technische und organisatorische Durchführung dieses Vertrages verantwortlich und Vorgesetzte/r der von ihm/ihr eingesetzten Arbeitnehmer ist. Der Auftragnehmer erstellt die für die Leistungserbringungen benötigte Dienstanweisung. Dem Auftragnehmer oder dessen Vertreter ist während der Leistungszeit der Zutritt zu den Dienstorten zu gestatten. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer auf Anfrage jede notwendige Auskunft über die Objekte erteilen und -­‐ wenn erforderlich -­‐ alle vorhandenen Unterlagen zur Verfügung stellen. § 3 Zahlungsbestimmungen Die Rechnungslegung erfolgt nach der Leistungserbringung. Die Zahlung ist sofort fällig. Gegen die Forderung des Auftragnehmers ist eine Aufrechnung bzw. Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur mit einer unbestrittenen bzw. rechtskräftig festgestellten Forderung des Auftraggebers möglich. § 4 Beanstandungen Ist der Messestand bei Eintreffen des Dienstleisters personell nicht besetzt, so gilt mit der Erbringung der Dienstleistung bzw. des Abstellens des Mietgutes auf dem Messestand die Leistung als ordnungsgemäß erbracht bzw. übergeben. Der Dienstleister/Vermieter ist nicht verpflichtet, die Legitimation der auf dem Stand bei Leistungserbringung bzw. Anlieferung des Mietgutes angetroffenen Personen zu überprüfen. Beanstandungen bezüglich der Ausführung der beauftragten Leistungen sind am jeweiligen Tag bei IMEVA schriftlich geltend zu machen. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen. Nachgewiesene Beanstandungen verpflichten und berechtigen zur Nachbesserung. Eine Auflösung des Vertrages oder Minderung des Entgelts ist nur möglich, wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist. § 5 Haftung Der Auftragnehmer hat für Schäden und Mangelfolgeschäden aus unerlaubter Handlung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss, aus Verletzung von vertraglichen oder gesetzlichen Nebenpflichten, Unmöglichkeit der Leistungserbringung oder aus Verzug nur einzustehen, sofern dieses durch ein Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Die Haftungsansprüche des Auftraggebers verjähren in 6 Monaten, beginnend mit dem Abschluss der jeweiligen Leistung. Der Auftragnehmer schließt eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen ab: 1.000.000,00 EUR pauschal für Personen-­‐, Sach-­‐ und Vermögensschäden 10.000,00 EUR für das Abhandenkommen bewachter Sachen Die Haftung je Schadensfall ist der Höhe nach auf die vorstehend genannten Deckungssummen begrenzt. § 6 Recht, Gerichtsstand Für die Vertragsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten gilt als Gerichtsstand Hamburg. 58 21. Reinigung des Standes Halle: Aussteller: Ausstellerservice: Bestellung 2013 Stand-­‐Nr.: Abgabefrist: 05. April 2013 IMEVA GmbH, Alstertor 9, 20095 Hamburg, Deutschland Tel: +49 (0) 40-­‐3808 765-­‐69, Fax: +49 (0) 40-­‐3801 7835-­‐696, E-­‐Mail: [email protected] Standgröße – OG/m² ........................ Firmierung am Messestand: Standgröße – EG/m² ......................... ..................................................................................................... Gewünschtes bitte ankreuzen Reinigung während des Standbaus |___| |___| Reinigung des Standes (Fußboden, Folie, Möbel) – Termin .................................... Reinigung aller Kunststoff-­‐ und Glasflächen – Termin ............................................. (Spiegel, Wände, Plexiglas, Fliesen) Reinigung vor dem 1. Messetag (nachts) |___| Reinigung des Standes vor dem 1. Messetag (nachts) |___| Reinigung aller Kunststoff-­‐ und Glasflächen (nachts) (beginnend am Abend des 1. Messetages) |___| |___| |___| |___| Tägliche Reinigung des Standes (Fußboden, Folie, Möbel) pro m² 1,30 EUR bis 150 m² 151-­‐500 m² 501-­‐1000 m² ab 1001 m² pro Stunde Reinigung zwischen den Messetagen (Tische feucht abwischen, Papierkörbe entleeren, Hartbodenbeläge nass wischen und Teppichböden absaugen); Preise pro Reinigung, pro Messetag und m² Tägliche Reinigung aller Kunststoff-­‐ und Glasflächen (Spiegel, Wände, Plexiglas, Fliesen) Zusätzliche Leistungen Arbeiten im Stundennachweis 28,00 EUR ) 1
39,00 EUR ) pro Stunde (Spiegel, Wände, Plexiglas, Fliesen) 1
pro Stunde pro Stunde 2
46,00EUR ) 0,60 EUR/m² 0,60 EUR/m² 0,40 EUR/m² 0,40 EUR/m² 2 46,00 EUR ) 1
pro Stunde 28,00 EUR ) Nach individueller Absprache (z.B. Hilfspersonal, Reinigung der Exponate, Geschirr spülen Teppichreinigung mit Trockenpulver), Premium-­‐Reinigung – All-­‐Inclusive-­‐Paket Wir haben Sonderwünsche. Wir bitten um Kontaktaufnahme am Stand: Datum ..........................................Uhrzeit: ................................ Kontaktperson: ........................................................................................... 1) Für Stundenlohnarbeiten, die nachts und an Sonn-­‐ und Feiertagen ausgeführt werden, berechnen wir Ihnen einen Zuschlag von 50 %. Abrechnung erfolgt im Stundenlohn zum Nachweis. 2) zzgl. 25 % Zuschlag für Arbeit nach 21.00 Uhr; Abrechnung erfolgt im Stundenlohn zum Nachweis. Die genannten Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Mit der Unterschrift der Bestellung erkennen Sie die genannten Bedingungen an Name und Anschrift des Rechnungsempfängers USt-­‐ID-­‐Nr.: Ansprechpartner für Rückfragen: Telefon: Telefax: E-­‐Mail: Bestellnummer für die Rechnung: |__| Wir sind Aussteller. Diese Leistungen werden in der Schlussrechnung mit IMEVA abgerechnet. Datum: .................................................. |__| Wir bestellen nur im Auftrag des Ausstellers. (die schriftliche Bestätigung des Ausstellers liegt vor) |__| Wir sind kein Aussteller. Rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel: Wir übernehmen die Leistungen selbst (siehe Adresse oben). Name des Bestellers (in Blockbuchstaben): ........................................................................ .............................................................................................. 59 Richtlinien zur Standreinigung Vorbemerkungen Die Entsorgung von Abfällen und Wertstoffen muss gesondert beauftragt werden (Formulare Abfallentsorgung). Gemäß Technischen Richtlinien, Punkt 6.2.2 „Reinigung“ dürfen Reinigungsleistungen nur durch die von der IMEVA beauftragte Reinigungsgesellschaft durchgeführt werden. Die Ausstellungsfläche ist besenrein zu verlassen. Eine eventuelle Nachreinigung wird dem Aussteller in Rechnung gestellt (speziell verbleibende Klebestreifen). Zur Übergabe der Schlüssel zwecks Reinigung von Nebenräumen bitte Termin angeben. 1. Vorreinigung (Reinigung in der Nacht vor Veranstaltungsbeginn) Die Vorreinigung beinhaltet die Reinigung der Hatboden-­‐ oder textilen Bodenbeläge sowie das Entstauben und Feuchtwischen des Mobiliars von außen. Die Abrechnung erfolgt zum Quadratmeterpreis. Sonderarbeiten nach Absprache werden im Stundensatz zum Nachweis abgerechnet. 2. Laufende Reinigung Die laufende Reinigung beinhaltet das Entstauben und Feuchtwischen des Mobiliars von außen sowie das Reinigen von nichttextilen Bodenbelägen bzw. das Absaugen des Teppichbodens. Nicht enthalten sind Shampoonierarbediten. Diese müssen separat bestellt werden. 3. Nebenpflichten des Auftraggebers Die Reinigungsobjekte müssen zur Reinigung durch den Auftraggeber frei zugänglich gemacht sein; der Dienstleister ist nicht authorisiert, Räum-­‐ und Transportarbeiten auszuführen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich auf diesem Auftrag vermerkt ist. 4. Reinigungszeit Die Vorreinigung erfolgt nach mündlicher Absprache, spätestens jedoch in der Nacht vor Eröffnung. Die laufende Reinigung wird an allen Tagen der Ausstellung/Messe jeweils nach Schluss der Öffnungszeiten durchgeführt. 5. Der Auftraggeber gewährt uns Zutrittsmöglichkeiten zu den Reinigungsflächen und Stromanschlüssen und händigt gegebenenfalls einen Schlüssel aus. 6. Der Dienstleister/Vermieter ist nicht verpflichtet, die Legitimation der auf dem Stand bei Leistungserbringung bzw. Anlieferung des Mietgutes angetroffenen Personen zu überprüfen. 7. Beanstandungen bezüglich der Ausführung der vereinbarten Reinigungsarbeiten sind am jeweiligen Tag schriftlich bei uns geltend zu machen. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen. Bei nachgewiesenen Beanstandungen sind wir zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt. Eine Auflösung des Vertrages oder Minderung des Entgelts ist in jedem Fall nur möglich, wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist. 8. Die Berechnungsgrundlage sind die im offiziellen Hallenplan der IMEVA ausgewiesenen qm eines jeden Standes, gegebenenfalls zuzüglich in den Stand einbezogener Gangflächen sowie Standflächen in zweiter Ebene. 9. Unsere Preise würden wir gegebenenfalls durch tarifliche Lohnerhöhungen prozentual anpassen. 10. Vergütung Die Rechnungslegung erfolgt vor Messebeginn. Der Rechnungsbetrag ist mit sofortigem Zahlungsziel zu leisten. Zusätzliche Buchungen können vor Ort erfolgen, die Zahlung ist hier sofort zu leisten. 11. Haftung Wir haften für die durch unser Personal schuldhaft verursachten Sach-­‐ und Personenschäden in Höhe und Umfang der nachstehenden Versicherungssummen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach·∙ Beendigung der Reinigungsarbeiten das Vorliegen von Schäden unverzüglich zu prüfen und offensichtliche Schäden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Tagen schriftlich anzuzeigen. Schäden werden nur durch unsere Versicherung geregelt und bezahlt. Wir haben eine Schaden-­‐Haftpflichtversicherung abgeschlossen: für Personenschäden bis zu 1.000.000,00 EUR; für Sach-­‐ und Vermögensschäden bis zu 500.000,00 EUR; für Obhut und Bearbeitungsschäden bis zu 50.000,00 EUR. Sonstiges Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich getroffen sind. Änderungen bedürfen der Schriftform. -­‐ Der Auftragnehmer speichert und verarbeitet personenbezogene Daten im herkömmlichen Sinne wie auch im automatischen Verfahren der Datenverarbeitung. Die Einhaltung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes ist gewährleistet. -­‐ Gerichtsstand ist Hamburg. -­‐ Jede Bestimmung gilt für sich allein. 60 22. Standpersonal Hostessen und Hosts/ Übersetzer Halle: Aussteller: Bestellung 2013 Stand-­‐Nr.: Abgabefrist: 05. April 2013 Ausstellerservice IMEVA GmbH, Alstertor 9, 20095 Hamburg, Deutschland Tel: +49 (0) 40-­‐3808 765-­‐69, Fax: +49 (0) 40-­‐3801 7835-­‐696, E-­‐Mail: [email protected] Im Falle des Rücktritts innerhalb von 3 Tagen vor Beginn des Einsatzes werden gemäß Geschäftsbedingungen 50 % der Auftragssumme berechnet Anzahl Beschreibung Einzelpreis Gesamtpreis |__| weiblich |__| männlich Einsatzzeit: Datum: ..................................... Uhrzeit: von : ................ bis: ..................... Host/Hostess Sprachen: für Standbetreuung, Informations-­‐ und Counterdienst; mit den Sprachen: .......... Deutsch und Englisch Messetag *) à Preis pro Zusatzstunde 180,00 EUR 22,00 EUR .............. EUR .......... Deutsch, Englisch und eine weitere europäische Sprache: ............. Messetag *) à (einschl. Russisch) Preis pro Zusatzstunde 200,00 EUR 24,00 EUR .............. EUR .......... Deutsch, Englisch und zwei weitere europäische Sprachen: Messetag *) à Preis pro Zusatzstunde 230,00 EUR 28,00 EUR .............. EUR 250,00 EUR 30,00 EUR .............. EUR .............. EUR .......... .......... Deutsch und eine europäische und eine Sondersprache **): Messetag *) à Preis pro Zusatzstunde Supervisor für Personalleitung Messetag *) à Preis pro Zusatzstunde ....... 230,00 EUR 28,00 EUR Übersetzung .......... Deutsch und Sprachgruppe A (Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch, Dänisch, Russisch) Preis pro Stunde .......... Deutsch und Sprachgruppe B ( Norwegisch, Niederländisch, Lettisch, Litauisch, Bulgarisch, Serbokroatisch, Estnisch, Ukrainisch, Tschechisch, Rumänisch, Slowakisch, Aserbaidschanisch, 42,00 EUR .............. EUR 48,00 EUR .............. EUR .......... Deutsch und Sprachgruppe C (Schwedisch, Finnisch, Slowenisch, Ungarisch, Griechisch, Vietnamesisch, Koreanisch, Indisch) Preis pro Stunde 60,00 EUR .............. EUR 66,00 EUR .............. EUR Persisch) Preis pro Stunde .......... Deutsch und Sprachgruppe D (Chinesisch, Japanisch, isländisch, Latein, Indonesisch, Thailändisch, Afrikaans) Preis pro Stunde Bei speziellen Wünsch bezüglich Kleidung etc. wenden Sie sich bitte an uns. |__| Rückruf gewünscht: Herr/Frau ................................................................. Telefon: ................................................................................... *) Der Messetag umfasst max. 9 Arbeitsstunden inkl. der gesetzl. Pausenzeit. Der Mindesteinsatz pro Tag beträgt 4 Zeitstunden und wird mit 50 % des jeweiligen Tagessatzes in Rechnung gestellt. **) Sondersprachen nach Rücksprache: arabisch, georgisch, ukrainisch, isländisch und asiatische Sprachen Die genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mit der Unterschrift der Bestellung erkennen Sie die genannten Bedingungen an. Name und Anschrift des Rechnungsempfängers USt-­‐IDNr.: Ansprechpartner für Rückfragen: Telefon: Telefax: E-­‐Mail: Ihre Bestellnummer für die Abrechnung Datum: Name des Bestellers (in Blockbuchstaben): ................................................ .......................................................................... Rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel ..................................................................................... 61 23. Abhängungen, Hängepunkte und Bespannungen Halle: Aussteller: Stand-­‐Nr.: Bestellung 2013 Abgabefrist: 05. April 2013 Die Leistungen können erst nach Eingang der Zahlung erbracht werden. Nur vollständige Bestellungen inkl. einer vermassten Zeichnung, Gewicht-­‐ und Höhenangaben gelten als rechtzeitig zugestellt. Exhibitor service : IMEVA GmbH, Alstertor 9, 20095 Hamburg, Deutschland Tel: +49 (0) 40-­‐3808 765-­‐69, Fax: +49 (0) 40-­‐3801 7835-­‐696, E-­‐Mail: [email protected] Abhängungen von Werbeträgern sowie Abfangen von Standbauten Abhängungen sind nur entsprechend der baulichen Gegebenheiten an den dafür vorgesehenen technischen Einrichtungen möglich. Bitte beachten Sie die Technischen Richtlinien Punkt 3.1 „Hallendaten“ und die Punkte 4.7.5 „Abhängungen ..“ und 4.7.5.1 „Schwerlastabhängungen“. Anzahl Beschreibung Preise nach Angebot ………. Hängepunkte zum: |__| Abhängen von Werbeträgern einschl. Befestigung der Werbeträger mit geprüften Befestigungsteilen (nach DIN 1142) Gewicht pro Werbeträger:............................................ kg |__| Abfangen von Standbauten |__| Abhängungen von Stahlrohrkonstruktion; Gewicht: ............................................. kg Je nach Standort des Standes müssen lastverteilende Traversen eingezogen werden, da nur die in der jeweiligen Halle vorhandenen Hängemöglichkeiten benutzt werden dürfen (vergleiche auch technische Unterlagen der Messe). Gewünschter Fertigstellungstermin: ........................................ Gewünschte Installationshöhe: ................................ Textile Decken und Wandbespannungen Stoffqualitäten und Preise siehe Rückseite |__| Wir bitten um ein Angebot für |__| textile Decke |__| Wandbespannung Stoffqualität: ............................................................ Farbe:.................................................................. Die genannten Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Mit der Unterschrift der Bestellung erkennen Sie die genannten Bedingungen an. Name und Anschrift des Rechnungsempfängers USt-­‐IDNo. Ansprechpartner für Rückfragen: Telefon: Telefax: E-­‐Mail: Bestellnummer für die Rechnung: |__| Wir sind Aussteller. Diese Bestellung ist ein Zusatz zu unserem Messe-­‐paket von IMEVA. Datum: .................................................. |__| Wir bestellen nur im Auftrag des Ausstellers. Rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel: |__| Wir sind kein Aussteller. Wir übernehmen die Leistungen selbst (siehe (die schriftliche Kostenübernahme Adresse oben). des Ausstellers liegt bei) Name des Bestellers (in Blockbuchstaben): ........................................................................ .................................................................................... 62 Hinweise zu Abspannungen: (Auszug aus den Technischen Richtlinien) Waagerechte Dekorationen, Deckenflächen über Einzel-­‐ und Sammelständen sind genehmigungspflichtig, nicht zuletzt, um eine einwandfreie Funktion der Regen-­‐ und Sprinkleranlagen zu gewährleisten. Es sind für diese Flächen mindestens „schwerentflammbare Materialien“ zu verwenden, der Nachweis DIN 4102/B1 ist durch Prüfzeugnis zu erbringen. Für alle Stände kommen, im Rahmen der Vorbemerkungen, nachstehendende Vorschriften zur Anwendung: a) Die zusammenhängenden Flächen dürfen nicht größer als 30,00 m in der Einzelfläche sein. (Projektion für den Grundriss) b) Mehrere dieser Einzelflächen können nur im Abstand (Projektion in den Grundriss) zueinander eingebracht werden. Die Abstandsbreiten sind im Einzelfall zu regeln. c)
Bei Überschreitungen der angegebenen Maximalflächen ist eine Sprinkleranlage vorzusehen. Die technischen Bedingungen für Hängepunkte sind in allen Hallen unterschiedlich. Sofern Ihr Lageplan keinen Raster mit Hängepunkten enthält, können Sie den Hallenplan von der Messe Berlin GmbH anfordern. Textile Decken und Wandbespannungen (konfektionieren, liefern und glatt auf bauseitigem Holzuntergrund auftackern, inklusive Demontage nach Messeschluss) Preis pro m² Glastextilstoff, Art. 96044, transparent, Maschenöffnung 2 x 4 mm, nicht brennbar DIN 4102 A2, sprinklertauglich, Breiten: 1,50 x + 2,95 m weiß oder schwarz 20,00 EUR Gittertüll, schwerentflammbar imprägniert DIN 4102 B1, Maschenöffnung 3 x 3 mm, sprinklertauglich, nahtlos bis 11,80 m weiß 17,00 EUR schwarz 17,00 EUR Glastextilstoff, dichte Qualität, Art. 96082, nicht brennbar, Breite 1,67 m, weitere Farben auf Anfragen weiß oder schwarz 19,00 EUR Decke aus Smoke Out, Trevira CS, B1, Breite 2,80 m, mit Schmelznaht alle 30 cm sprinklertauglich weiß oder anthrazit 27,00 EUR Deko-­‐Molton, 165 gr/m², Breite 3,00 m, schwerentflammbar ausgerüstet, diverse Farben a. A. 11,00 EUR Bühnen-­‐Molton, 300 gr/m², Breite 3,00 m, schwerentflammbar ausgerüstet, diverse Farben a.A. 12,00 EUR Durchgangsflächen mit Vorhang verdecken (inkl. Schienen, schleuderbar und inkl. ca. 100 % Stoffzugabe Trevira CS B1 27,00 EUR Glastextilstoff 34,00 EUR 63 24. Video/Audio Standardsets Halle: Aussteller: Bestellung 2013 Stand-­‐Nr.: Abgabefrist: 05. April 2013 Ausstellerservice: IMEVA GmbH, Alstertor 9, 20095 Hamburg, Deutschland Tel: +49 (0) 40-­‐3808 765-­‐69, Fax: +49 (0) 40-­‐3801 7835-­‐696, E-­‐Mail: [email protected] Menge Best.-­‐Nr. ………. 3062 ………. 3061 ………. 6024 ………. 6026 Beschreibung Einzelpreis Gesamtpreis Video-­‐Standardsets (jeweils mit Rekorder, Monitor und Lautsprecher, Maße auf Anfrage) Display-­‐Set, 24” Monitor , (HDMI, DVI, VGA Eingang) Plasma-­‐Display-­‐Set, 42 „ Monitor mit DVD-­‐Player mit Lautsprechern Wandhalterung Design-­‐Bodenständer 276,00 EUR 972,00 EUR 180,00 EUR .............. EUR .............. EUR nach Absprache .............. EUR ………. ………. ………. ………. ………. ………. 5008 5010 5040 5009 5020 5050 Beschallungsanlagen für Sprache Anlage inkl. Kabelmikrofon bis zu 50 m² beschallte Fläche Anlage inkl. Kabelmikrofon bis zu 100 m² beschallte Fläche Anlage inkl. Kabelmikrofon bis zu 500 m² beschallte Fläche Anlage inkl. drahtlosem Mikrofon bis zu 50 m² beschallte Fläche Anlage inkl. drahtlosem Mikrofon bis zu 100 m² beschallte Fläche Anlage inkl. drahtlosem Mikrofon bis zu 500 m² beschallte Fläche 240,00 EUR 372,00 EUR 516,00 EUR 432,00 EUR 516,00 EUR 636,00 EUR .............. EUR .............. EUR .............. EUR .............. EUR .............. EUR .............. EUR ………. ………. ………. ………. ………. ………. ………. ………. ………. ………. 5110 5120 5130 5140 5150 5620 5625 5630 5635 5715 Verschiedenes Drahtloses Mikrofon (Hand-­‐ oder Ansteckmikrofon) Tischmikrofon (Kabel) Standmikrofon (Kabel) CD-­‐Player Tapedeck DVD-­‐Player (Standard) DVD-­‐Player (ansteuerbar) Betacam SP-­‐Player Digital Betacam-­‐Player Camcorder miniDV mit Stativ Gewünschter Liefertermin am: ........................... Uhrzeit (von/bis)................................... (3 Stunden Zeitspanne -­‐2. Anfahrt kostenpflichtig) 288,00 EUR 72,00 EUR 72,00 EUR 60,00 EUR 60,00 EUR 72,00 EUR 312,00 EUR 396,00 EUR 864,00 EUR 396,00 EUR .............. EUR .............. EUR .............. EUR .............. EUR .............. EUR .............. EUR .............. EUR .............. EUR .............. EUR .............. EUR Die genannten Preise verstehen sich zzgl. einer Versicherungsprämie von 5 % vom Gesamtmietwert sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mit der Unterschrift der Bestellung erkennen Sie die genannten Bedingungen an. Bestellungen vor Ort können nur unter Vorbehalt angenommen werden (siehe § 5 der Geschäftsbedingungen). Name und Anschrift des Rechnungsempfängers: USt-­‐ID-­‐Nr. Ansprechpartner für Rückfragen: Telefon: Telefax: E-­‐Mail: Bestellnummer für die Abrechnung: |__| Wir sind Aussteller. Diese Bestellung ist ein Zusatz zu unserem Messe-­‐paket von IMVEVA. Datum: .................................................. |__| Wir bestellen nur im Auftrag des Ausstellers. |__| Wir sind kein Aussteller. Wir übernehmen die Leistungen selbst (siehe Adresse oben). Name des Bestellers (in Blockbuchstaben): ........................................................................ Rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel: (die schriftliche Kostenübernahme des Ausstellers liegt bei) ......................................................................................... 64 25. Video/Audio/Projektion Komponenten Halle: Aussteller: Stand-­‐Nr.: Bestellung 2013 Abgabefrist: 05. April 2013 Ausstellerservice: Menge Best.-­‐Nr. Beschreibung Einzelpreis Gesamtpreis ………. 6012 Plasma-­‐Display, 42 “ (16:9) mit Lautsprechern 900,00 EUR .............. EUR ………. 6013 Plasma-­‐Display, 50 „ (16:9) mit Lautsprechern 1.056,00 EUR .............. EUR ………. 6014 Plasma-­‐Display, 65 „ (16:9) mit Lautsprechern 1.836,00 EUR .............. EUR ………. 6024 Wandhalterung nach Absprache ………. 6023 Traversenhalter 168,00 EUR .............. EUR ………. 6025 Deckenhalter 168,00 EUR .............. EUR ………. 6026 Design-­‐Bodenständer 180,00 EUR .............. EUR IMEVA GmbH, Alstertor 9, 20095 Hamburg, Deutschland Tel: +49 (0) 40-­‐3808 765-­‐69, Fax: +49 (0) 40-­‐3801 7835-­‐696, E-­‐Mail: [email protected] Monitore (Video-­‐/Daten-­‐/Plasma-­‐Displays – Maße auf Anfrage) Projektoren (Video/Daten) .............. EUR LCD-­‐Großbildprojektor, 5 000 ANSI-­‐Lumen 456,00 EUR 1.200,00 EUR LCD-­‐Großbildprojektor, 6 000 ANSI-­‐Lumen LCD/DLP-­‐Großbildprojektor, 10 000 ANSI-­‐Lumen 1.716,00 EUR nach Absprache 66,00 EUR .............. EUR ………. 7013 LCD-­‐Großbildprojektor, 2 500 ANSI-­‐Lumen ………. ………. 7020 7021 7022 7030 ………. ………. Projektor-­‐Tisch (bis 5 000 ANSI-­‐Lumen) Leinwände/Screens .............. EUR .............. EUR ………. 4038 Stativ-­‐Leinwand, 1,5 x 1,5 m 72,00 EUR .............. EUR ………. ………. 4045 4050 Stativ-­‐Leinwand, 1,8 x 1,8 m Knöpf-­‐Leinwand, 3,0 x 2,5 m 96,00 EUR 372,00 EUR .............. EUR .............. EUR ………. 4055 Knöpf-­‐Leinwand, 3,0 x 4,0 m 468,00 EUR Gewünschter Liefertermin am: ........................... Uhrzeit (von/bis)................................... (3 Stunden Zeitspanne -­‐2. Anfahrt kostenpflichtig) .............. EUR Die genannten Preise verstehen sich zzgl. einer Versicherungsprämie von 5 % vom Gesamtmietwert sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mit der Unterschrift der Bestellung erkennen Sie die genannten Bedingungen an. Bestellungen vor Ort können nur unter Vorbehalt angenommen werden (siehe § 5 der Geschäftsbedingungen). Name und Anschrift des Rechnungsempfängers: USt-­‐ID-­‐Nr. Ansprechpartner für Rückfragen: Telefon: Telefax: E-­‐Mail: Bestellnummer für die Abrechnung: |__| Wir sind Aussteller. Diese Bestellung ist ein Zusatz zu unserem Messe-­‐paket von IMEVA. Datum: .................................................. |__| Wir bestellen nur im Auftrag des Ausstellers. |__| Wir sind kein Aussteller. Wir übernehmen die Leistungen selbst (siehe Adresse oben). Name des Bestellers (in Blockbuchstaben): ........................................................................ Rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel: (die schriftliche Kostenübernahme des Ausstellers liegt bei) ......................................................................................... 65 26. PC, Notebook, EDV-­‐Zubehör Bestellung 2013 Halle: Aussteller: Stand-­‐Nr.: Abgabefrist: 05. April 2013 Ausstellerservice: Menge Best.-­‐Nr. IMEVA GmbH, Alstertor 9, 20095 Hamburg, Deutschland Tel: +49 (0) 40-­‐3808 765-­‐69, Fax: +49 (0) 40-­‐3801 7835-­‐696, E-­‐Mail: [email protected] Mietzeitraum von : .............................. bis: .............................................. Datum der Installation: .............................................................................. Beschreibung Einzelpreis Gesamtpreis PC und Notebook zur Miete Standard-­‐Betriebssystem: WIN-­‐XP (Weitere Konfigurationen a.A.) 408,00 EUR 336,00 EUR 828,00 EUR .............. EUR .............. EUR .............. EUR .............. EUR .............. EUR .............. EUR .............. EUR .............. EUR .............. EUR .............. EUR .............. EUR .............. EUR .............. EUR .............. EUR .............. EUR ………. ………. ………. ………. ………. ………. ………. ………. ………. ………. ………. ………. ………. ………. ………. 801013 801022 804020 802021 802022 802041 802050 803010 803011 803020 803021 803030 803031 803040 803041 Windows-­‐PC (DVD-­‐ROM), mind. 2,4 GHz, 17 “ TFT-­‐Monitor Windows-­‐Notebook (DVD-­‐ROM), mind. 2,4 GHz, 15“ TFT Präsentations-­‐Tower (Daten), Touchscreen, 17“ Monitor, PC mit DVD-­‐Laufwerk EDV-­‐Zubehör (weiteres Zubehör auf Anfrage) TFT-­‐Bildschirm (Tischfuß), 17“ TFT-­‐Bildschirm (Tischfuß), 19/20“ Laserdrucker, s/w, 12 Seiten/min. (netzwerkfähig) (Verbrauchsmaterialien nach Bedarf auf Anfrage) Farb-­‐Laserdrucker, 600/1 200 dpi, 6 Seiten/Min. Netzwerkkarte, 25 Ausdrucke/Tag inkl. je zusätzlichem Ausdruck 1,00 EUR Aufpreis Netzwerkverbindungen Hub bis 4 Port Hub bis 8 Port Switch bis 4 Port Switch bis 8 Port Router bis 4 Port *) Router bis 8 Port *) VGA-­‐Verteiler 1 auf 4 VGA-­‐Verteiler 1 auf 8 144,00 EUR 150,00 EUR 252,00 EUR 204,00 EUR 66,00 EUR 66,00 EUR 92,00 EUR 92,00 EUR 144,00 EUR 144,00 EUR 180,00 EUR 204,00 EUR *) Router für Internet-­‐Netzverbindungen – siehe Bestellschein „Internetanschluss“ Die genannten Preise verstehen sich zzgl. einer Versicherungsprämie von 5 % vom Gesamtmietwert sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mit der Unterschrift der Bestellung erkennen Sie die genannten Bedingungen an. Bestellungen vor Ort können nur unter Vorbehalt angenommen werden (siehe § 5 der Geschäftsbedingungen). Name und Anschrift des Rechnungsempfängers USt-­‐IDNr. Ansprechpartner für Rückfragen: Telefon Telefax: E-­‐Mail: Ihre Bestellnummer für die Abrechnung: |__| Wir sind Aussteller. Diese Bestellung ist ein Zusatz zu unserem Messe-­‐
paket von IMEVA Datum: ............................................ |__| Wir bestellen nur im Auftrag des Ausstellers. (die schriftliche Kostenübernahme des Ausstellers liegt bei) |__| Wir sind kein Aussteller. Rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel: Wir übernehmen die Leistungen selbst (siehe Adresse oben). Name des Bestellers (in Blockbuchstaben): ........................................................................ ........................................................................................... 66 27. Möbel Hall: Exhibitor: Ausstellerservice: Bestellformular 2013 Stand No.: Deadline: 5th April 2013 IMEVA GmbH, Alstertor 9, 20095 Hamburg, Deutschland Tel: +49 (0) 40-­‐3808 765-­‐69, Fax: +49 (0) 40-­‐3801 7835-­‐696, E-­‐Mail: [email protected] Stellwände / Mietmöbel / Catering Anzahl Artikel (Breite x Tiefe x Höhe / Ø in cm) Einzelpreis Stellwände / Bodenbeläge: Stellwand, lichtgrau ( 100 x 250 ), beleuchtet Gesamt 52,00 € Stellwand, lichtgrau ( 100 x 250 ), unbeleuchtet 36,00 € Kabinentür, lichtgrau, abschließbar ( 100 x 250 ) 179,00 € Andere Bauhöhen auf Anfrage: Teppich (Einweg), blau, grün, grau, rot -­‐ Bitte Farbe angeben: Mietmöbel: Stuhl ohne Armlehne, Chromgestell, Sitz anthrazit Kunststoff ( 52 x 53 x 76,5 ) Per m² 10,00€ 12,00 € Stuhl ohne Armlehne, Chromgestell, Sitz Holz weiß ( 42 x 54 x 86 ) 18,00 € Stuhl mit Armlehne, Chromgestell, Sitz anthrazit gepolstert ( 53,5 x 56 x 81 ) 20,00 € Clubsessel, Kunstleder schwarz ( 80 x 62 x 57 ) 62,00 € Clubsessel, Kunstleder weiß ( 80 x 62 x 57 ) 62,00 € Bistrotisch "Budapest", Chromgestell, Tischplatte Glas ( Ø 70, Höhe 72 ) 43,00 € Besprechungstisch, Gestell anthrazit, Tischplatte Holz lichtgrau ( 80 x 80 x 72 ) 32,00 € Drucksachentisch, Gestell/Tischplatte weiß ( 134 x 67 x 75 ) 46,00 € Beistelltisch, Chromgestell, Glasplatte ( Ø 40, Höhe 61 ) 55,00 € Barhocker "Wave", Chromgestell, Sitz Kunstleder schwarz gepolstert ( Ø 48, Höhe varialbel ) 35,00 € Barhocker "Wave", Chromgestell, Sitz Kunstleder weiß gepolstert ( Ø 48, Höhe varialbel ) 35,00 € Barhocker "Style", Chromgestell, Kunststoffsitz weiß ( Ø 48, Höhe variabel ) 38,00 € Barhocker " New Style", Chromgestell, Holzsitz weiß ( Ø 48, Höhe variabel ) 31,00 € Stehtisch, Kunststoff, weiß ( Ø 70, Höhe 111 ) 32,00 € Stehtisch, Chromgestell, Tischplatte Glas ( Ø 60, Höhe 111 ) 45,00 € Bartheke, F&T-­‐System, Oberfläche Massiv, weiß (110 x 70 x 115) 190,00 € Besprechungsvitrine, rund, abschließbar, weiß ( Ø 60, Höhe 115 ) 160,00 € Besprechungsvitrine, 4-­‐eckig, Oberteil Plexiglas, abschließbar, weiß ( 100 x 50 x 115 ) 160,00 € Ganzglasvitrine, abschließbar, beleuchtet ( 51 x 51 x 1900 ) 300,00 € Glasvitrine, System F&T, abschließbar, beleuchtet ( 100 x 51 x 220 ) 360,00 € Sideboard, Ablagefach, abschließbar, lichtgrau ( 99 x 50 x 81 ) 55,00 € Prospektständer "Tondo", Gestell schwarz, 6 Fächer A4 Acryl klar ( 25 x 25 x 154 ) 65,00 € Prospektständer "Zick Zack", Gestell silber, 6 Fächer A4 Acryl klar ( 25 x 25 x 154 ) 75,00 € Garderobenständer, silber, Höhe 1,75m 20,00 € Wandregal, Holz weiß (Tiefe 30, lfd. Meter ) 20,00 € Kabinenregal, Kunststoff ( 90 x 45 x 184 ) 26,00 € 67 Anzahl Artikel (Breite x Tiefe x Höhe / Ø in cm) Einzelpreis Gesamt Kombiküche online, Spüle, Kühlschrank, Herdplatte (100 x 55 x 100) -­‐ Wasseranschluss notwendig 220,00 € Flaschenkühlschrank, Glasfront ( 370 l, 59 x 61 x 198 ) 350,00 € Kühlschrank, weiß ( 140 l, 60 x 60 x 84 ) 75,00 € Spotlight 18,00€ Cateringausstattung: Eden Springs Wasserspender, Edelstahloptik, heiß/kalt ( 44 x 36 x 123 ) Eden Springs-­‐Ausstattung, 1 Einheit (1 Flasche à 18,5 l, 100 Einwegbecher) 170,00 € 21,00€ Kaffeemaschine Rowenta (incl. 500 g Kaffee, 100 Einwegbecher, Portionsmilch & Zucker) 50,00 € Kaffeeausstattung, 1 Einheit (500 g Kaffee, 100 Einwegbecher, Portionsmilch & Zucker) 20,00 € Kaffeemaschine, 10 ltr., (nach Absprache) 75,00 € Espressomaschine "Nespresso", Portionskapselsystem ( 30 x 30 x 30 ) 160,00 € Espressomaschine "Saeco", Portionskapselsystem ( 50 x 40 x 40 ) 190,00 € Espressoausstattung, 1 Einheit (200 Portionskapseln, 200 Einwegbecher, Portionsmilch & Zucker) 140,00 € Gastrokaffeemaschine z.B. "La Cimbali", ( 70 x 70 x 70 ) (nach Absprache) Weiteres Mobiliar auf Anfrage / Sonderwünsche: Unter www.ihr-­‐messeservice.de finden Sie weitere Details/Fotos EP Wünsche und Rückfragen ... Nettobetrag: 19 % MwSt.: Bruttobetrag: Anlieferung bitte spätestens am ______________ um ______________ Uhr. Die SMC AGB kann auf der Homepage unter www.ihr-­‐messeservice.de eingesehen werden. Die SMC Mietmöbelbedingungen Vertragsbestandteil dieser Bestellung. sind / Firmenstempel Ort / Datum rechtsgültige Unterschrift Mietmöbelbedingungen: e rfolgen ausschließlich Verzicht des Bestellers auf ggf. e igene 1. Lieferungen, Leistungen und A ngebote des Vermieters aufgrund der nachfolgenden G eschäftsbedingungen unter 2. Geschäftsbedingungen. Diese gelten uns gegenüber nicht. sind bis zu Alle Angebote und Preise des Vermieters sind freibleibend. Inhalt u nd Umfang des Mietvertrags wird allein d urch die schriftliche Bestellung bestimmt. Mündliche Abreden 3. ihrer schriftlichen Bestätigung unverbindlich. S ie gelten für die Dauer der Veranstaltung. Im Mietpreis sind Auf-­‐ und Abbau sowie Anlieferung Die Mietpreise sind Nettopreise zzgl. Mehrwertsteuer. und Rückholung e nthalten. 4. Rechnungen sind sofort nach Erhalt rein Netto ohne jeden Abzug fällig. besseres zu ersetzen. Geschuldet sind gebrauchte Mietgegenstände mittlerer Art und Güte. Der Vermieter ist berechtigt, gestelltes Mietgut durch gleichwertiges oder 5. Das Mietgut wird nur für den vereinbarten Zweck und die vereinbarte Dauer zur Verfügung gestellt. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietgut pfleglich zu behandeln. Beklebungen oder Verzierungen des Mietguts sind so vorzunehmen, dass sie nach Ende der Mietdauer problemlos und ohne Rückstände entfernbar sind. Die Entfernung solcher auf das Mietgut 6. aufgebrachter Beklebungen/Verzierungen obliegt vor Abbau dem Mieter. der Vermieter Die Anlieferung erfolgt in der Regel 24 Std. vor Veranstaltungsbeginn. Lieferstörungen aufgrund höherer Gewalt, die die Lieferung verzögern o der unmöglich machen, hat nicht zu vertreten. Für Schäden, die durch die Mietgegenstände entstehen, wird die Haftung des Vermieters ausgeschlossen, es sei denn, den Vermieter trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. bei Anlieferung Beanstandungen hat er sofort bei Anlieferung vorzunehmen. Dies gilt Der Mieter ist verpflichtet, die gemieteten Gegenstände auf ihre Vollständigkeit zu überprüfen. 7. auch für erkennbare Mängel der gemieteten Gegenstände. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. 8. Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände nur bestimmungsgemäß in Gebrauch zu nehmen und Maschinen und Ausrüstungsgegenstände nur gemäß den Gebrauchsanleitungen zu nutzen und zu betreiben. Der Mieter haftet für alle Schäden durch von ihm oder Dritten verursachten Fehlbedienungen. 9. Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit dafür Sorge zu tragen, dass Beschädigungen durch Dritte ausgeschlossen sind. Beschädigungen der Mietsache sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Für beschädigtes oder abhanden gekommenes Mietgut hat der Mieter Ersatz zu leisten. Sofern das Mietgut aufgrund vom Mieter zu verschuldender Gründe 10. nicht zum vereinbarten Termin abgeholt werden kann, haftet der Mieter für dadurch entstehenden Verlust oder Beschädigung. Der Mieter tritt eventuelle Schadensersatzansprüche gegen Dritte auf Verlangen an den Vermieter ab. 11. 12. Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Parteien ist Mettmann. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietmöbelbedingen ungültig sein oder werden, so treten insoweit die gesetzlichen Regelungen in Kraft. 68 28. Ausstellerausweise Halle: Aussteller: Stand-­‐Nr.: Bestellung 2013 Abgabefrist: 05. April 2013 Ausstellerservice: IMEVA GmbH, Alstertor 9, 20095 Hamburg, Deutschland Tel: +49 (0) 40-­‐3808 765-­‐69, Fax: +49 (0) 40-­‐3801 7835-­‐696, E-­‐Mail: [email protected] Ple Firma Str. PLZ/ Ort Land Telefon Fax Email Firmenname Vorname Name 1 2 3 4 5 6 7 2
Bitte beachten sie: Jedem Ausstelller stehen pro 12 m maximal 3 Ausstellerausweise zu. Anzahl der für Dienstleister benötigten Ausweise: Name und Anschrift des Rechnungsempfängers: USt-­‐ID-­‐Nr. Ansprechpartner für Rückfragen: Telefon: Telefax: E-­‐Mail: Bestellnummer für die Abrechnung: |__| Wir sind Aussteller. Diese Bestellung ist ein Zusatz zu unserem Messe-­‐paket von IMEVA. Datum: .................................................. |__| Wir bestellen nur im Auftrag des Ausstellers. |__| Wir sind kein Aussteller. Wir übernehmen die Leistungen selbst (siehe Adresse oben). Name des Bestellers (in Blockbuchstaben): ........................................................................ Rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel: (die schriftliche Kostenübernahme des Ausstellers liegt bei) ......................................................................................... 69 Stand Upgrades
System-­‐ Mietstand Messestand Basic, (F&T, Bauhöhe 2,5m), ab 12m2 Halle: Stand Nr.: Aussteller: Standbeschreibung: Teppichboden grau, blau oder rot, Wandsystem F&T Aluminium silber (100 x 250) Wandfüller lichtgrau, umlaufende Blendzargen mit 1 Blende (Max. 20 Buchstaben u. Standnummer), 1 Strahler je 4 qm Grundfläche, sowie Standreinigung. Bitte beachten: Stromanschluss nicht inklusive! Aufschlag Quadratmeterpreis zu reiner Standfläche: 85,00 €/m² □ Hiermit bestellen wir verbindlich den Messestand Basic. □ Ja, wir haben Interesse an diesen System-­‐Mietstand und bitten um Kontaktaufnahme. Datum: .................................................. Name des Bestellers (in Blockbuchstaben): .................................................. Rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel ........................................................................ 70 System -­‐ Mietstand Messestand Deluxe, (F&T, Bauhöhe, 2,5m), ab 12 m2 Halle: Stand Nr.: Aussteller: Standbeschreibung: Teppichboden grau, blau oder rot, Wandsystem F&T Aluminium silber (100 x 250) Wandfüller lichtgrau, umlaufende Blendzargen mit 1 Blende (Max. 20 Buchstaben u. Standnummer), 1 Strahler je 4 qm Grundfläche, inklusive Stromanschluss 2,3 kW und Dreifachsteckdose, sowie Standreinigung. 2 Stand-­‐Stühle, 1 Tisch (80x80), 1 Infotheke F&T Aluminium silber, 1 Papierkorb Aufschlag Quadratmeterpreis zu reiner Standfläche: 85,00 €/m² Zzgl. Paketpreis Deluxe: 399,00€ □ Hiermit bestellen wir verbindlich den Messestand Deluxe. □Erstbestellung eines System-­‐Mietstandes □Upgrade (vormals gebucht □ nur Standfläche □Basic) □ Ja, wir haben Interesse an diesen System-­‐Mietstand und bitten um Kontaktaufnahme. Datum: .................................................. Name des Bestellers (in Blockbuchstaben): .................................................. Rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel ........................................................................ 71 System -­‐ Mietstand Messestand Gold (F&T, Bauhöhe bis 3m) ab 12 m2 Halle: Stand Nr.: Aussteller: Standbeschreibung: Teppichboden grau, blau oder rot, Wandsystem F&T Aluminium silber (100 x 250) Wandfüller lichtgrau, 1 Strahler je 4 qm Grundfläche, inklusive Stromanschluss 2,3 kW und Dreifachsteckdose, sowie Standreinigung Möbelpackage: 1 Stehtisch, Ø 60), 3 Hocker "Wave" (schwarz), Papierkorb, 1 Besprechungsvitrine (Ø 60, Höhe 115), 1 Prospektständer "Tondo", Turmpackage: 2 Turmvitrinen (100 x 300 x25), Oberteil als Leuchtkasten, mit Logo 4-­‐farbig, Mittelteil Vitrine beleuchtet, 3 Böden (Traglast je 7,5 kg) Aufschlag Quadratmeterpreis zu reiner Standfläche: 85,00 €/m² Zzgl. Paketpreis Gold: 890,00€ □ Hiermit bestellen wir verbindlich den Messestand Gold. □Erstbestellung eines System-­‐Mietstandes □Upgrade (vormals gebucht □ nur Standfläche □Basic □Deluxe) □ Ja, wir haben Interesse an diesen System-­‐Mietstand und bitten um Kontaktaufnahme. Datum: .................................................. Name des Bestellers (in Blockbuchstaben): .................................................. Rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel ........................................................................ 72 System – Mietstand Messestand Platin (SYMA, Bauhöhe 3m) ab 12m2 Halle: Stand Nr.: Aussteller: Standbeschreibung: Teppichboden grau, blau oder rot, SYMA Wand-­‐/Traversensystem (Aluminium silber, Höhe 300cm) 1 Besprechungsvitrine, 1 Bartisch “Frankfurt” (weiß/ Glasplatte), 1 Papierkorb 4 Barhocker “Wave” (Kunstleder Schwarz, höhenverstellbar), 1 Prospektständer “Tondo”, Wandsegel Airtex mit individueller wiederverwendbarer Grafik (1m2 Grafik je m2 Grundfläche), 1 Strahler je 2 m2 Grundfläche, inklusive Stromanschluss 2,3kW und Dreifachsteckdose, sowie Standreinigung Aufschlag Quadratmeterpreis zu reiner Standfläche: 185,00€/m2 □ Hiermit bestellen wir verbindlich den Messestand Platin. □Erstbestellung eines System-­‐Mietstandes □Upgrade (vormals gebucht □ nur Standfläche □Basic □Deluxe □Gold) □ Ja, wir haben Interesse an diesen System-­‐Mietstand und bitten um Kontaktaufnahme. Datum: .................................................. Name des Bestellers (in Blockbuchstaben): .................................................. Rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel ........................................................................ 73 Stand Upgrades Im Folgenden möchten wir Ihnen unser Upgrade Angebot anhand eines Beispiels veranschaulichen. Gold Upgrade 1. Variante 2 Sie haben 12 m Standfläche ohne Standbau gebucht. Sollten Sie sich nun für das „Gold“ Upgrade entscheiden entstehen Ihnen folgende Kosten: + 1.020,00€ (Standflächenaufschlag für Basic Shell Sheme) + 890,00 € (Paketpreis Gold) 1,910,00 € Gesamt 2. Variante Sie haben 12 m² Standfläche inkl. des Basic Shell-­‐Schemes gebucht. Sollten Sie sich nun für das „Gold“ Upgrade entscheiden entstehen Ihnen folgende Kosten: 890,00€ (Paketpreis Gold) Gesamt 3. Variante 2 Sie haben 12 m Standfläche inkl. des Deluxe Shell-­‐Schemes gebucht. Sollten Sie sich nun für das „Gold“ Upgrade entscheiden entstehen Ihnen folgende Kosten: + 890,00€ (Paketpreis Gold) - 399,00€ (Paketpreis Deluxe) 491,00€ Gesamt Platin Upgrade 1. Variante 2 Sie haben 12 m Standfläche ohne Standbau gebucht. Sollten Sie sich nun für das „Platin“ Upgrade entscheiden entstehen Ihnen folgende Kosten: 2.220,00€ (Standflächenaufschlag für Platin Shell Scheme) Gesamt 2. Variante 2 Sie haben 12 m inkl. des Basic Shell-­‐Schemes gebucht. Sollten Sie sich nun für das „Platin“ Upgrade entscheiden entstehen Ihnen folgende Kosten: 1.200,00€ (Standflächenaufschlag Platin Paketpreis) Gesamt 3. Variante 2 Sie haben 12 m Standfläche inkl. des Deluxe Shell Schemes gebucht. Sollten Sie sich nun für das „Platin“ Upgrade entscheiden entstehen Ihnen folgende Kosten: + 1.200,00€ (Standflächenaufschlag Platin) - 399,00€ (Standbau Paketpreis Deluxe) 801,00€ Gesamt 74 29. Catering Halle: Stand Nr.: Aussteller: Ausstellerservice: IMEVA GmbH, Alstertor 9, 20095 Hamburg, Deutschland Tel: +49 (0) 40-­‐3808 765-­‐69, Fax: +49 (0) 40-­‐3801 7835-­‐696, E-­‐Mail: [email protected] Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Ob für die Verpflegung Ihres Aufbauteams, die Versorgung Ihrer Gäste, Ihres Messestandes oder Ihrer Standparty - das folgende
Bestellformular zeigt Ihnen unser Angebot.
Im Interesse einer reibungslosen Bearbeitung Ihrer Wünsche bitten wir Sie, dieses Formular bis zum 15 April 2013 an uns
zurückzuschicken!
Suchen Sie das Besondere für Ihre Gäste?
Auf Wunsch unterbreiten wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Wir organisieren Ihre Highlights auf dem Berliner Funkturm, im
Palais am Funkturm oder anderen exklusiven Locations in Berlin.
Konzentrieren Sie sich auf Ihre Gäste, wir kümmern uns um das Übrige!
Ausstellername / Rechnungsempfänger
Strasse
PLZ/Ort/Land
Telefon
Telefax
E-Mail
Ansprechpartner am Stand (Name und Telefonnummer)
Wir haben die Lieferbedingungen zur Kenntnis genommen, erkennen sie als verbindlich an und sind mit deren Anwendung einverstanden.
Datum: .................................................. Name des Bestellers (in Blockbuchstaben): .................................................. Rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel ........................................................................ 75 Ausstellerservice
Catering Messegelände / ICC
1/2 Vollkornbrötchen
1/2 Veneziabrötchen
Preis in EUR pro Stück
1/2 Baguettebrötchen
"Classic"
1/2 Ciabattabrötchen
Belegte Brötchen
2,70
2,60
2,50
2,40
Bitte Bestellmenge eintragen! Mindestabnahme 5 Stück pro Brotsorte & Belag.
Gemischt
Holländischer Gouda (mittelalt)
Gekochter Safthinterschinken
Roher Schwarzwälder Schinken
Salami
1/2 Vollkornbrötchen
1/2 Veneziabrötchen
Preis in EUR pro Stück
1/2 Baguettebrötchen
"Ambiente"
1/2 Ciabattabrötchen
Putenbrust
2,80
2,70
2,70
2,60
Bitte Bestellmenge eintragen! Mindestabnahme 5 Stück pro Brotsorte & Belag.
Gemischt
Mozzarella mit Tomaten
Italienische Salami
Parmaschinken
Roastbeef
Räucherlachs
Poulardenbrust
Alle Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer - Nicht verbrauchte Waren werden
nicht zurückgenommen.
Ausstellerservice
Catering Messegelände / ICC
Canapé / Fingerfood / Partysnacks
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl an Fingerfoodvariationen für Empfänge, Standfeste etc.
Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen gern ein individuelles Angebot insbesondere für kalte/warme Buffets und Mittagessen.
Bitte beachten Sie, dass die angegebenen Preise sich jeweils ohne Personal verstehen.
Beachten Sie bitte die Mindestbestellmengen!
Artikel
Einheit
Preis
Bestell-
in EUR
menge
Artikel
Canapé "Classic"
Fingerfoodauswahl "Berlin"
(Mindestabnahme 5 Stück pro Sorte)
(Mindestabnahme 10 Portionen)
Kalt
Gemischt
Holländischer Gouda
Gekochter Safthinterschinken
Roher Schwarzwälder Schinken
Salami
Putenbrust
Einheit
Mini-Boulette mit Maiskölbchen (auf Wunsch Rinderbällchen)
Kasseler auf frischem Landbrot
Räucherfisch auf Pumpernickel
Deutscher Butterkäse auf Mini Schusterjungen
Spreewälder Gurkensticks mit Brot
Mini Berliner
Portion
Preis
Bestell-
in EUR
menge
12,00
Fingerfoodauswahl "Italien"
Stück
2,60
(Mindestabnahme 10 Portionen)
Kalt
Canapé "Ambiente"
Coppa di Parma auf Ciabatta
(Mindestabnahme 5 Stück pro Sorte)
Parmaschinkenscheiben auf Melone am Spieß
Thunfischsalat im Artischockenboden
Spieß von Kirschtomate und Mozzarella mit frischem Basilikum
Verschiedene eingelegte Oliven mit Cocktailspießen
Cup Tiramisu im Becher
Portion
Gemischt
Mozzarella mit Tomaten
Italienische Salami
Parmaschinken
Roastbeef
14,00
Fingerfoodbuffet "Asien"
Räucherlachs
Poulardenbrust
(Mindestabnahme 10 Portionen pro Sorte)
Stück
2,70
Kalt/warm
Mini Wrap "Lemon Chick´n"
Mini Wrap "Asian Veggie"
Canapésortiment "Lukullus"
Fish Stick Lemon mit Hoi Sin Soße
(Mindestabnahme 10 Portionen; 1 Portion = 6 Stück)
Yakitorispieße mit Teriyakimarinade
Rambutans mit Ananas und Pistazien
Portion
12,00
Roastbeefröllchen gefüllt mit grünem mariniertem Spargel in
Fingerfoodauswahl "Fit und Vital"
Remoulade auf Bärlauch-Creme im Lollo Bionda auf Baguette
(Mindestabnahme 10 Portionen)
2-fach Rolle von Schwarzwälder Schinken und Edamer mit Pesto
rosso auf Pistazien-Creme im Chicoree auf Baguette
Kalt/warm
Joghurt Limetten Drink mit Schnittlauch
Frühlingsrollen Mini mit Sojasauce
Rohkostauswahl (Weißkohl, Karotte, Gurke, Tomate, Sellerie-Apfel)
Gartenfrischer Obstsalat mit Zitronenmelisse
Portion
Geräucherte Entenbrust auf Frischkäse-Orangen-Creme im Lollo
Bionda auf Baguettescheiben
12,50
Edamer auf Trauben-Frischkäse im Lollo Rosso
Fingerfoodauswahl "Mini Wrap"
auf Baguettescheiben
(Mindestabnahme 5 Portionen; 1 Portion = 5 Stück )
Portion
16,50
kalt / saisonal variabel
Oriental Chick´n Wrap
Partysnacks warm
African Chick´n Wrap
(Mindestabnahme 25 Stück pro Sorte )
Asian Veggie Wrap
BBQ Chick´n Wrap
Anlieferung inkl. Geschirr und Chafing Dish
Pikante Rinderhackbällchen
auf Mango-Cuminragout
Lemon Chick´n Wrap
Portion
11,00
Fingerfoodauswahl "Deutsche Häppchen"
Stck.
1,50
(Mindestabnahme 10 Portionen; 1 Portion = 4 Stück )
Mini-Rostbratwürstchen mit Senf
Stck.
1,80
warm / saisonal variabel
Yakitorispieß mit Teriyakimarinade
Stck.
1,80
Mini Leberkäse in Brezelpanade
Mini- Schnitzel
3 Stck.
3,20
Mini Zwiebel-Schinken-Röllchen
Chicken Nuggets mit Honigsauce
3 Stck.
2,20
Mini Roggenbrot mit Sauerkraut und Kasseler
Partybouletten mit Senf und Ketchup
Mini Frühlingsrolle mit Soja
Stck.
2 Stck.
1,50
2,10
Mini Kartoffelplätzchen mit Rindfleisch in Meerrettich
Alle Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer - Nicht verbrauchte Waren werden
Portion
nicht zurückgenommen
5,60
Ausstellerservice
Catering Messegelände / ICC
Kaffee / Kaffeeservicepakete / Material
Artikel
Preis
in EUR
Einheit
Kaffee, Tee, etc.
Bestellmenge
Artikel
Einheit
Preis
in EUR
Geschirrspülmaschine
Espressobohnen
Kaffeebohnen
Kaffeemehl
Kaffee Darbomat
Espressopads
1 kg
1kg
200g
60g
23,50
23,50
6,00
2,75
(B/H/T) 60 x 85 x 60 cm - 380 V, 16 A
1/2" Zulauf, 50 mm Abfluss
inkl. Montage und Reinigungsmittel
Stck.
490,00
Geschirr / Besteck / Gläser
50 Stk.
37,50
Kaffeepads
Tee
Kaffeesahne 240 Stk.
Zucker, Portionsbeutel
50 Stk.
25 Btl.
Kart.
100 Stck
37,50
5,00
18,00
3,50
Teller groß
Teller klein
Suppentasse/Untertasse
Stck.
Stck.
Stck.
0,70
0,60
0,90
Süßstoff
H-Milch, 1,5% Fett
Kaffeefilter
Thermoskanne 1 Liter, mietweise
Wasserkocher, mietweise
Kaffeemaschine (10 Tassen-Automat), mietweise
Spender
Ltr.
100 Stck
Stck.
Stck.
Stck.
3,00
2,20
3,50
6,50
20,00
20,00
Kaffeegedeck inkl. Löffel
Espressogedeck inkl. Löffel
Latte Macchiato Glas m. Löffel
Messer
Gabel
Suppenlöffel
0,95
0,95
1,00
0,50
0,50
0,50
Kaffee/Dessertlöffel
Tablett, ca. 45 x 32cm
Tablett, rund rutschfest
Stck.
Stck.
Stck.
Stck.
Stck.
Stck.
Stck.
Stck.
Stck.
Saft/Bierglas (Tumbler), 0,2 l
Sektglas 0,1 l
Weinglas 0,2 l
Biertulpe 0,3 l
Stck.
Stck.
Stck.
Stck.
0,70
0,70
0,70
0,70
Schnapsglas
Stck.
0,70
Kaffee in Thermoskanne oder elektrischer Thermophore
(Mindestabnahme 5 Liter, inkl. Zucker, Sahne)
mit Einweggeschirr
mit Porzellangeschirr
Ltr.
Ltr.
8,80
8,80
100 Trinkbecher, weiß, 0,2 l
100 Trinkbecher, klar, 0,2 l
Pack.
Pack.
9,50
17,00
10 Sektgläser, Einweg, 0,1 l
Pack.
2,60
60 Kaffeetassen, Einweg
100 Kaffeelöffel, Plastik
100 Teller klein, Plastik
Pack.
Pack.
Pack.
6,80
4,80
12,00
100 Teller groß, Plastik
Weitere Einwegartikel auf Anfrage.
Pack.
13,50
Stck.
Stck.
4,00
4,50
100 Stck.
50 Stck.
6,00
6,00
Stck.
Stck.
Stck.
0,5l
0,5l
2,50
2,50
1,50
3,50
4,00
Spülschwamm
Schwammtuch
Küchenrolle
Müllbeutel 20 l, 20 Stück
Stck.
Stck.
2 Stk.
Pack.
0,80
0,80
2,80
3,80
Abfallsäcke 120 l, 5 Stück
Mülleimer, 20l, mietweise
Schneidebrett, 33 x 22 cm, mietweise
Pack.
Stck.
Stck.
3,80
10,00
10,00
Div. Material, Tischdecken, Servietten
Tischdecken weiß, mietweise
1,40 x 1,40 m
2,10 x 1,40 m
Servietten, weiß einfach
Servietten, Zellstoff
weiß, rot, blau, gelb (Farbe angeben)
Korkenzieher
Messer, scharf
Geschirrtuch, mietweise
Spülmittel
Glasreiniger
Bestellmenge
0,50
1,90
3,00
Alle Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer - Nicht verbrauchte Waren werden nicht zurückgenommen.
Ausstellerservice
Catering Messegelände / ICC
Kleine Speisen / Suppen / Gebäck
Beachten Sie bitte die Mindestbestellmengen!
Weitere Speisen und Angebote für Crewcatering auf Anfrage.
Artikel
Einheit
Kleine Speisen
Preis
Bestell-
in EUR
menge
(Minimum 10 Stck.)
Artikel
Einheit
Süße Kleinigkeiten
Preis
Bestell-
in EUR
menge
(Minimum 3 Portionen)
Bockwurst oder Geflügelwurst mit Senf & Brötchen
(ab 100 Stück. inkl. Wurstkocher mietweise)
Kartoffelsalat mit 3 kleinen Bouletten
Stck.
Portion
2,20
Petit Fours " Vier Jahreszeiten"
4,50
Portion mit 9 Stück, saisonal variabel, z.B.
Berliner Boulette mit Senf & Brötchen
Stck.
2,00
Blutorangenecken
Bayerische Weißwurst mit süßem Senf
Paar
3,00
Mandel- Apfel- schwarze Johannisbeere
Himbeer- Kokosraspel
Salate
Aprikosen Törtchen
(Minimum 10 Portionen/ 2 kg)
Kartoffelsalat mit Essig/ Öl
kg
10,50
Frische Gartensalate der Saison & Dressing
Portion
4,00
Tomaten mit Mozzarella und Basilikum
Portion
4,50
Cafè Arabica Törtchen
Portion
13,50
Petit Fours "Kleine Bäckerei"
Obst
Portion mit 8 Stück, saisonal variabel, z.B.
(Minimum 5 Portionen)
Gemischtes Handobst
Portion
1,20
Mundgerechtes Obst
Portion
4,00
Frischer Obstsalat
1 kg
12,00
Frischer Obstsalat
200g
2,80
Schokotörtchen
Mokka Eclair
Schokoladen- Haselnuss Knusper
Caramel-Apfel
Tiramisu Quadrate
Portion
13,50
Suppen & Eintöpfe
(jeweils 25 Tassen Suppe)
Gebäck süß & herzhaft
Inklusive kleinen Brötchen und Chafing-Dish zum Warmhalten. Bei täglicher Geschirr-
süß
(Minimum 10 Stück pro Sorte)
Blechkuchen
Stck.
2,30
neuanlieferung wird ein Aufschlag von 20% berechnet. Wird das Geschirr am Stand
Mini-Berliner Pfannkuchen
Stck.
1,40
von Ihnen gereinigt, ist die Erstlieferung inklusive Geschirr.
Verschiedenes Plundergebäck
Stck.
1,40
Croissant Schoko
Stck.
1,50
Gulaschsuppe
Tasse
3,20
Italienische Minestrone
Tasse
3,20
Mini Butter Croissant
Stck.
1,40
Passierte Kartoffelsuppe mit Speck & Pfifferlingen
Tasse
3,20
Süße Mini Croissant verschieden gefüllt
Stck.
1,40
Chili con Carne
Tasse
3,20
Schoko-Muffin
Stck.
1,90
Berliner Erbsensuppe mit Speck und Wurst
Tasse
3,20
Blaubeer-Muffin
Stck.
1,90
Nudeleintopf mit Gemüse und Huhn
Tasse
3,20
Frühling: Spargelsüppchen
Tasse
3,20
Sommer: Gazpacho
Tasse
3,20
Herbst: Waldpilzsuppe
Winter: Kürbiscremesuppe
Tasse
3,20
Tasse
3,20
Brot & Brötchen
herzhaft
Pikante Mini Croissants verschieden gefüllt
Stck.
1,40
Laugenbrezeln
Stck.
1,50
Knabbergebäck
Teegebäckmischung
1 kg
Snack Hits Knabbergebäckmischung
300g
18,00
5,80
Brötchen
Stck.
0,45
Cracker
150g
3,00
Partybrötchen
Stck.
0,65
Salzstangen
150g
2,50
Veneziabrötchen
Stck.
0,60
Kartoffelchips
200g
3,00
Baguettestange, 250g
Stck.
3,60
Erdnüsse
200g
3,00
Alle Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer - Nicht verbrauchte Waren werden nicht zurückgenommen.
Ausstellerservice
Catering Messegelände / ICC
Bier / Softdrinks / Sekt / Champagner / Wein / Spirituosen
Artikel
Menge
Einheit
Berliner Kindl Jubiläums Pils*
Bitburger Pils*
Beck's Pils*
Erdinger Hefe*
Berliner Kindl Jubiläums Pils*
24Fl
24Fl
24Fl
20 Fl.
Fass
Fass
Fass
Fass
0,33l
0,33l
0,33l
0,5l
30l
50l
30l
50l
Preis
in EUR
Bestellmenge
Bier
Artikel
Einheit
Preis
in EUR
Sekt /Champagner
Radeberger Pilsner*
24,00
26,00
26,00
34,00
115,00
185,00
115,00
185,00
Preis
Zapfanlage (Durchlaufkühler)
Kohlensäureflasche
Edelstahlzapfsäule
11,00
14,00
15,50
48,00
0,75l
13,00
0,75l
13,80
0,75l
13,50
0,75l
10,00
0,75l
13,50
0,75l
13,50
Weitere Sekt- und Champagnersorten auf Anfrage.
50l
pro Tag
Stck.
Stck.
Weißwein
Dörrenbacher Gutenberg
Grauburgunder, Qualitätswein
Chardonnay
Vin de Pays d`Oc "Les Vigneaux"
Pinot Grigio
Friaul, "Le Marsure", Teresa Raiz
auf Anfrage
35,00
30,00
65,00
Die Preise beinhalten den Anschluss der Anlage.
Zapfanlage (Durchlaufkühler)
0,75l
0,75l
0,75l
0,75l
Wein
Andere Biersorten auf Anfrage oder Vorbestellung!
Bitte gewünschte Sorte und Menge eintragen:
Fass
Rotkäppchen, trocken
Mumm Extra Dry
Prosecco di Valdobbiadene
Veuve Clicquot
150,00
Messepauschale
Zapfanlage (Durchlaufkühler) mit Edelstahlzapfsäule
Rotwein
Château d'Orsan
185,00
Messepauschale
Côte du Rhône
Ramón Bilbao
Die Pauschale beinhalten den Anschluss und die Kohlensäure.
Rioja Crianza
Softdrinks
Chianti Classico
Coca Cola*
12Fl
1,0l
24,00
Coca Cola*
24Fl
0,33l
18,50
Coca Cola light*
24Fl
0,33l
18,50
Gerolsteiner Sprudel *
12Fl
0,75l
19,50
Gerolsteiner Sprudel *
24Fl
0,25l
17,50
Gerolsteiner Naturell*
Gerolsteiner Naturell*
12Fl
24Fl
0,75l
0,25l
19,50
17,50
Lamole di Lamole
Weitere Weinsorten auf Anfrage.
Aperitifs, Spirituosen
Orangensaft*
6 Fl
1,0l
19,50
Campari
0,7l
18,00
Apfelsaft*
6 Fl
1,0l
19,50
Wodka Moskovskaya
0,5l
18,00
Premix-Getränke und Anlagen auf Anfrage.
Bacardi Rum
0,7l
Johnnie Walker, Red Label
0,7l
22,00
22,00
Hennessy "Fine de Cognac"
0,7l
48,00
Pfand Wassergallone
Stck.
10,00
Pfand Getränkekiste
Kiste
6,00
Weitere Aperitifs und Spirituosen auf Anfrage.
Wasserspender
Wasserspender, mietweise
Stck.
200,00
Stck.
25,00
Wassergallone (18,9 l)*
inkl. 100 Becher
* Für Mehrwegkisten, Wassergallonen, Premix-Container und Bierfässer
Mundeis / Crushed Eis
per 10 Liter brutto
berechnen wir bis zur Rückgabe Pfand:
Mundeis mit Getränkebestellung
10 l
9,50
Mundeis ohne Getränkebestellung
10 l
16,50
Pfand Bierfass
Stck.
40,00
Crushed Eis
10 l
16,50
Pfand Premix-Container
Stck.
10,00
Alle Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer - Nicht verbrauchte Waren werden nicht zurückgenommen.
Bestellmenge
ANREISE ZUR MESSE BERLIN Die Messe Berlin lässt sich mit dem Flugzeug und den öffentlichen Transportmitteln S-­‐Bahn, U-­‐Bahn, Zug und Bus sowie mit dem Auto erreichen. Für die Wegbeschreibung zum Messegelände Berlin besuchen Sie bitte www.guest-­‐events.de. Für detaillierte Informationen wählen Sie dort unter „Besucher-­‐Service“ den Punkt „Anreise“. Unter der Option „Besucher-­‐Service“ finden Sie auch einen Reise-­‐ und Hotelservice sowie allgemeine Informationen über Berlin. Der Südeingang (Messe Süd) ist der nächste Eingang zu den Hallen 1-­‐ 4. Sie erreichen ihn per S-­‐Bahn, U-­‐Bahn, Zug oder Bus. Fahrpläne und Reiseverbindungen finden Sie auf der Website der Berliner Verkehrsbetriebe (www.bvg.de). Außerdem gibt es einen Busbahnhof in der Masurenallee gegenüber des Funkturms und in der Nähe der Hallen 16 und 17, der von nationalen und internationalen Buslinien bedient wird. Mit dem Flugzeug: Die deutsche Hauptstadt ist direkt und günstig mit nationalen und internationalen Flugrouten erreichbar. Berlin verfügt über zwei Verkehrsflughäfen: Berlin-­‐Tegel (TXL) und Berlin-­‐Schönefeld (SXL). Beide Flughäfen sind mit dem Stadtzentrum und der Messe Berlin durch Züge oder Busse zu den öffentlichen Standardtarifen verbunden. Tegel, der Hauptflughafen, ist über die Autobahn nur 15 Autominuten entfernt. Vom Flughafen Schönefeld aus lässt sich das Messegelände dank einer günstigen S-­‐Bahn-­‐Verbindung innerhalb von nur 35 Minuten erreichen. Mit dem Bus: Berlin wird von den Buslinien 23-­‐30 bedient, die die Hauptstadt mit zahlreichen Zielen in Deutschland und dem restlichen Europa verbinden. Ankunft und Abfahrt: Zentraler Omnibus-­‐Bahnhof (ZOB) in der Nähe des Funkturms Mit dem Zug: Berlin lässt sich per Zug aus allen Richtungen erreichen. Die Hauptbahnstationen sind Berlin Zoologischer Garten und Berlin-­‐Friedrichstraße für den Nahbereich sowie Berlin Hauptbahnhof und Berlin Spandau für Fernzüge. Mit dem Auto: Die Messe Berlin befindet sich am Autobahnkreuz A115/A100. Sie ist sehr gut ausgeschildert; nehmen Sie entweder die Ausfahrt „Messedamm-­‐Nord“ oder die Ausfahrt „Messedamm-­‐Süd“. Halten Sie auch nach den Schildern zum ICC Ausschau. In der Nähe der Messehallen sind hervorragende Parkmöglichkeiten vorhanden. Die Hallen 1.1, 1.2, 2.1 und 2.2 befinden sich an der Südseite des Messgeländes in der Jaffeestraße. Ein guter Orientierungspunkt ist außerdem der Funkturm. 76 Anhang Allgemeine Geschäfts-­‐ und Mietbedingungen der IMEVA GmbH 1. Vertragsüberlassung (1) Für alle Bestellungen über Mietgegenstände und -­‐aufbauten durch die IMEVA GmbH gelten die folgenden „Mietbedingungen“ der IMEVA GmbH, im folgenden Vermieter genannt. Entgegenstehende Bedingungen des Mieters werden hiermit zurückgewiesen. Abweichungen oder Nebenabreden werden nur durch schriftliche Bestätigung des Vermieters wirksam. (2) Bestellungen von Mietgut bedürfen der Schriftform. Alle bis zu den in den Bestellformularen der Aussteller-­‐Service-­‐Mappe genannten Anmeldeschluss-­‐ terminen termingerecht eingegangenen Bestellungen werden vor Veranstaltungsbeginn bestätigt. Hat der Mieter bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn keine schriftliche Bestätigung auf seine rechtzeitig eingesandten Bestellungen erhalten, so ist dies unverzüglich mitzuteilen. (3) Der Vermieter behält sich vor, die Lieferung und Leistungserbringung erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. 2. Art und Weise der Gebrauchsüberlassung (1) Dem Mieter ist bekannt, dass das Mietgut in der Regel mehrfach zu Ausstellungszwecken verwendet wird und nicht immer neuwertig ist. (2) Das Mietgut wird nur zum vereinbarten Zweck für die Dauer der Veranstaltung zur ausschließlichen Nutzung durch den Mieter am vereinbarten Mietort zur Verfügung gestellt. (3) D ie Ü berlassung d es M ietgutes a n D ritte i st n icht g estattet. P lanungen, E ntwürfe, Z eichnungen, F ertigungs-­‐ u nd M ontageunterlagen b leiben m it a llen R echten i m Eigentum d es V ermieters, u nd z war a uch d ann, w enn s ie d em M ieter ü bergeben w orden s ind. (4) Der Mieter hat sich bei der Übergabe von dem ordnungsgemäßen Zustand der Verkehrssicherheit und der Vollständigkeit des Mietgutes zu überzeugen. (5) M it d eren E mpfang b estätigt d er M ieter d en m angelfreien Z ustand d er i hm ü berlassenen S achen, e s s ei d enn, e r e rhebt u nverzüglich g egenüber d em V ermieter d ie schriftliche M ängelrüge. (6) D ie A uslieferung a ller b eim V ermieter t ermingerecht e ingegangenen B estellungen e rfolgt s o r echtzeitig, d ass d as M ietgut zum B eginn d er V eranstaltung z ur V erfügung steht. (7) Ist d er M essestand b ei A nlieferung p ersonell n icht b esetzt, s o g ilt m it d em A bstellen d es M ietgutes a uf d em M essestand d as M ietgut a ls o rdnungsgemäß ü b ergeben. (8) D er V ermieter i st n icht v erpflichtet, d ie L egitimation d er a uf d em S tand b ei d er A nlieferung d es M ietgutes a ngetroffenen P ersonen z u ü berprüfen. (9) L iefertermine u nd S onderwünsche b edürfen z u i hrer W irksamkeit d er a usdrücklichen s chriftlichen B estätigung d es V ermieters. 3. G ewährleistung (1) Hat der Mieter die Mängelrüge zu Recht erhoben, so ist die Gewährleistungspflicht des Vermieters auf Nachbesserung beschränkt, soweit es sich bei der mangelhaften Sache um eine bereits gebrauchte handelt. Dem Vermieter steht die Lieferung von Ersatz jederzeit frei. 4. P reise (1) D ie i n d en P reislisten a usgewiesenen P reise v erstehen s ich n etto z uzüglich d er g esetzlichen U msatzsteuer u nd g elten f ür d ie D auer d er V eranstaltung. (2) D ie K osten f ür d en A n-­‐ u nd A btransport a uf d em M essegelände s owie f ür e ine g egebenenfalls e rforderlich w erdende M ontage o der D emontage s ind i m M ietpreis enthalten. 5. B estellungen n ach A nmeldeschluss (1) E rfolgt d ie B estellung d urch d en M ieter n ach d em i hm b ekannten A nmeldeschluss ( in d er R egel 6 W ochen v or B eginn d er V eranstaltung), s o ü bernimmt d er V ermieter keine G ewähr f ür e ine rechtzeitige u nd k omplette A nlieferung. V or a llem k ann i n d iesen F ällen n icht g ewährleistet w erden, d ass d ie G egenstände i n d er b estellten F orm z ur Auslieferung g elangen. (2) Ist i n d iesen F ällen e ine r echtzeitige Ü bergabe n och m öglich, w ird d em M ieter f ür d ie d urch d ie v erspätete B estellung e ntstandenen M ehrkosten e in A ufschlag v on 3 0 % auf d ie M iete g esondert i n R echnung g estellt, b ei B estellungen i n d en l etzten 2 W ochen v or d er V eranstaltung w ird e in A ufschlag v on 5 0% e rhoben. 6. A bweichungen z u K atalogangaben (1) A lle k atalogseitigen M aßangaben s ind c a.-­‐Maße. D er V ermieter b ehält s ich A bweichungen i n M aß, F orm u nd F arbe d es b estellten M ietgutes v or, s oweit d ies f ür d en Mieter z umutbar i st. D ie g elieferten S achen m üssen g leichwertiger o der b esserer N atur s ein. 7. Z ahlungsbedingungen (1) B ei e rfolgter R echnungslegung i st d ie R echnungssumme z uzüglich d er g esetzlichen U msatzsteuer, s ofern n icht a nders i n d er R echnung f estgelegt, b is s pätestens z um Veranstaltungsbeginn a uf e ines d er a ngegebenen K onten d es V ermieters o hne A bzüge z u ü berweisen. (2) K ann d er V ermieter v or V eranstaltungsbeginn k einen Z ahlungseingang f eststellen, i st e r b erechtigt, v om V ertrag z urückzutreten. (3) B estellungen, d ie 1 W oche o der w eniger v or V eranstaltungsbeginn b eim V ermieter e ingehen, w erden n ur g egen V orkasse (Barzahlung, K reditkarten-­‐ o der Scheckzahlung i st m öglich) a ngenommen. 8. N ichtabnahme v on b estelltem M ietgut (1) T eilt d er M ieter s pätestens 4 W ochen v or d er V eranstaltung s chriftlich m it, d ass e r k eine V erwendung f ür d as M ietgut h at, s tellt d er V ermieter 5 % d es Mietpreises/Bestellwertes i n R echnung. E rfolgt d ie s chriftliche M itteilung s pätestens 7 T age v or d em V eranstaltungsbeginn, w erden 1 0 % d es M ietpreises/Bestellwertes i n Rechnung g estellt. (2) B ei e inem B estellvolumen v on m ehr a ls E UR 1 0.000,00 o der m ehr a ls 1 00 m 2 S tandbaufläche w erden b ei E ingang d es s chriftlichen R ücktritts b is s pätestens 1 0 W ochen vor V eranstaltungsbeginn 1 0 % d es M ietpreises / B estellwertes, b ei E ingang d er s chriftlichen M itteilung b is s pätestens 6 W ochen v or V eranstaltungsbeginn 2 0 % d es Mietpreises / B estellwertes i n R echnung g estellt. (3) K ann d as M ietgut n icht z um v ereinbarten L ieferzeitpunkt ü bergeben w erden o der n immt d er M ieter d as b estellte M ietgut n icht z um v ereinbarten L ieferzeitpunkt a b, bleibt e r z ur Z ahlung d es M ietzinses i n v oller H öhe v erpflichtet. I st e in L ieferzeitpunkt n icht a usdrücklich v ereinbart, w erden S tandbauten f rühestens 5 Tage, s pätestens 3 Tage u nd s onstige M ietgüter i n d er R egel 2 T age v or M essebeginn a n d en M ieter o der s einen S tandbeauftragten ü bergeben. I st e ine a nderweitige V erwendung d es Mietgutes m öglich, w erden d em M ieter 2 5 % d es M ietpreises/Bestellwertes i n R echnung g estellt. (4) D em M ieter b leibt d er N achweis v orbehalten, d ass d em V ermieter i n d en u nter 8 .1 u nd 8 .2 g enannten F ällen e in S chaden n icht o der n icht i n d ieser H öhe e ntstanden ist. D er V ermieter k ann e inen t atsächlich e ntstandenen h öheren S chaden g eltend m achen. 9. H aftung d es M ieters (1) D ie H aftung d es M ieters f ür B eschädigungen u nd V erluste d er i hm m ietweise ü berlassenen S achen beginnt m it d er Ü bergabe u nd e ndet s pätestens m it d er R ücknahme durch d en V ermieter n ach V eranstaltungsende. (2) D ie H aftung e rstreckt s ich a uf d ie E rfüllungsgehilfen d es M ieters. D ies g ilt n icht, w enn e in V erschulden a uf S eiten d es Vermieters u nd s einer E rfüllungsgehilfen l iegt. Der V ermieter h aftet h ierbei n ur f ür V orsatz u nd g robe F ahrlässigkeit. (3) D er M ieter i st v erpflichtet, d as M ietgut p fleglich z u b ehandeln. D as M ietgut d arf n icht b eklebt, g enagelt, g estrichen o der s onst w ie b eschädigt w erden. (4) D er M ieter i st n icht b erechtigt, o hne v orherige Z ustimmung d es V ermieters V eränderungen a n d en i hm ü berlassenen S achen v orzunehmen. V orhandene b esondere Kennzeichnungen d ürfen v om M ieter n icht e ntfernt w erden. B eschädigungen s ind d em V ermieter u nverzüglich a nzuzeigen. (5) D as M ietgut i st v om M ieter u nverzüglich n ach V eranstaltungsschluss a bholbereit z ur V erfügung z u s tellen. (6) G erät d er M ieter m it d er Ü bergabe d es M ietgutes i n V erzug, s o i st d er V ermieter b erechtigt, d iese G egenstände a uf K osten u nd G efahr d es M ieters f ür d en A btransport vorzubereiten. D as E inverständnis d es M ieters w ird h ierzu v orausgesetzt. (7) V om V ermieter f estgestellte M ängel a m r ückgelieferten M ietgut w erden d em M ieter u nverzüglich a ngezeigt. D ie F eststellungen g elten a ls a nerkannt, w enn d er M ieter nicht i nnerhalb 1 W oche n ach Z ugang s chriftlich w iderspricht. 10. H aftung d es V ermieters (1) D er V ermieter h aftet n icht f ür P ersonen-­‐ o der S achschäden i rgend-­‐ w elcher A rt, e s s ei d enn, e r o der s eine E rfüllungsgehilfen h aben d en S chaden v orsätzlich o der g rob fahrlässig h erbeigeführt. (2) K ommt d er V ermieter m it s einer L eistung i n V erzug, s o h aftet e r n ur f ür V orsatz u nd g robe F ahrlässigkeit. D as G leiche g ilt b ei U nmöglichkeit d er L eistungserbringung. 11. B undesdatenschutzgesetz (BDSG) (1) D ie p ersonenbezogenen D aten u nserer G eschäftspartner w erden e ntsprechend d en § § 2 8 u nd 2 9 B DSG i m R ahmen d er Z weckbestimmung d es V ertragsverhältnisses gespeichert u nd v erarbeitet. 12. S chlussbestimmungen (1) D ie W irksamkeit d er A llgemeinen M ietbedingungen b leibt v on d er U nwirksamkeit e inzelner B estimmungen u nd K lauseln u nberührt. (2) A llein v erbindlich i st d ie d eutsche F assung. (3) E s g elten d ie V orschriften d es B ürgerlichen G esetzbuches d er B undesrepublik D eutschland, s oweit i n d en Geschäftsbedingungen d es V ermieters n ichts a nderes vereinbart ist. (4) E rfüllungsort u nd G erichtsstand i st H amburg. Allgemeine Mietbedingungen der Messe Berlin GmbH
1. Vertragsschluss
(1) Für den kostenpflichtigen Grundaufbau mit Messewänden gelten die folgenden Miet- und Geschäftsbedingungen der Messe Berlin
GmbH — im Folgenden Messe Berlin genannt. Entgegenstehende Bedingungen des Mieters werden hiermit zurückgewiesen.
Abweichungen oder Nebenabreden werden nur durch schriftliche Bestätigung der Messe Berlin wirksam.
(2) Bestellung von Dienstleistungen bedürfen der Schriftform unter Beachtung der genannten Anmeldeschlusstermine.
2. Art und Weise der Gebrauchsüberlassung
(1) Dem Mieter ist bekannt, dass die eingesetzten Messewände in der Regel mehrfach zu Ausstellungszwecken verwendet werden und
nicht immer neuwertig sind.
(2) Das Mietgut wird nur zum vereinbarten Zweck für die Dauer der Veranstaltung zur ausschließlichen Nutzung durch den Mieter am
vereinbarten Mietort zur Verfügung gestellt.
(3) Die Überlassung des Mietgutes an Dritte ist nicht gestattet.
(4) Der Mieter hat sich bei der Übergabe von dem ordnungsgemäßen Zustand, der Verkehrssicherheit und der Vollständigkeit des
Mietgutes zu überzeugen.
(5) Mit deren Empfang bestätigt der Mieter den mangelfreien Zustand der ihm überlassenen Sachen, es sei denn, er erhebt
unverzüglich gegenüber der Messe Berlin die schriftliche Mängelrüge.
(6) Der Aufbau bzw. die Auslieferung aller bei der Messe Berlin termingerecht eingegangenen Bestellungen erfolgt so rechtzeitig, dass
das Mietgut zum Beginn der Veranstaltung zur Verfügung steht.
3. Preise
(1) Die in den Preislisten ausgewiesenen Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und gelten für die Dauer
der Veranstaltung.
(2) Die Kosten für den An- und Abtransport auf dem Messegelände sowie für eine gegebenenfalls erforderlich werdende Montage oder
Demontage sind im Mietpreis enthalten.
(3) Das Entfernen der Tapeten nach Beendigung der Veranstaltung ist in den genannten Preisen nicht enthalten.
4. Zahlungsbedingungen
Bei erfolgter Rechnungslegung ist die Rechnungssumme zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders in der
Rechnung festgelegt, innerhalb von 2 Wochen auf eines der angegebenen Konten der Messe Berlin ohne Abzüge zu überweisen.
5. Rücktritt, Nichtabnahme von bestelltem Mietgut
(1) Rücktritte von Bestellungen bedürfen der Schriftform und sind bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn nicht kostenpflichtig. Erfolgt
ein Rücktritt nach diesem Zeitpunkt bis zu spätestens 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn, sind die tatsächlich entstandenen Kosten für
alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts erbrachten Leistungen zu zahlen.
(2) Kann das mangelfreie Mietgut nicht zum vereinbarten Liefertermin dem Mieter übergeben werden (in der Regel drei Tage vor
Veranstaltungsbeginn) oder wird es nicht von ihm vereinbarungsgemäß abgenommen, bleibt der Mieter zur vollständigen Zahlung des
Mietpreises verpflichtet. Ist noch eine anderweitige Vermietung des nichtabgenommenen Mietgutes möglich, werden dem Mieter
lediglich 25 % des Rechnungsbetrages für die durch den Mehraufwand entstehenden Kosten berechnet.
(3) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter die in Rechnung gestellten Pauschalkosten nicht oder nicht in
dieser Höhe entstanden sind.
6. Haftung des Mieters
(1) Die Haftung des Mieters für Beschädigungen und Verluste der ihm mietweise überlassenen Messewände beginnt mit der Übergabe
und endet spätestens mit dem Abbau durch den Vermieter nach Veranstaltungsende.
(2) Die Haftung erstreckt sich auf die Erfüllungsgehilfen des Mieters. Dies gilt nicht, wenn ein Verschulden auf Seiten der Messe Berlin
und ihrer Erfüllungsgehilfen liegt. Die Messe Berlin haftet hierbei nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Bei Ständen an den Hallen-Außenwänden besteht für die Hallen-Außenwand eine Rückanstrichspflicht für den Mieter auf weiß.
Verbleibende Farbanstriche werden von der Messe Berlin zu Lasten des Mieters beseitigt.
(4) Von der Messe Berlin festgestellte Mängel am rückgelieferten Mietgut werden dem Mieter unverzüglich angezeigt. Die
Feststellungen gelten als anerkannt, wenn der Mieter nicht innerhalb 1 Woche nach Zugang schriftlich widerspricht.
7. Haftung der Messe Berlin
(1) Die Messe Berlin haftet nicht für Personen- oder Sachschäden irgendwelcher Art, es sei denn, sie oder ihre Erfüllungsgehilfen
haben den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.
(2) Kommt die Messe Berlin mit ihrer Leistung in Verzug, so haftet sie nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das Gleiche gilt bei
Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
8. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Die personenbezogenen Daten unserer Geschäftspartner werden entsprechend den §§ 28 und 29 BDSG im Rahmen der
Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses gespeichert und verarbeitet.
9. Schlussbestimmungen
(1) Die Wirksamkeit der Allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen und
Klauseln unberührt.
(2) Allein verbindlich ist die deutsche Fassung.
(3) Es gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland, soweit in diesen
Geschäftsbedingungen nichts anderes vereinbart ist.
(4) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin-Charlottenburg.
Messe Berlin GmbH, Messedamm 22, 14055 Berlin
HRG Amtsgericht Charlottenburg 92 HRB 5484
Geschäftsführung: Raimund Hosch (Vorsitzender), Dr. Christian Göke
USt-ID-Nr. DE 136629714, Steuer-Nr. 27/453/04182
Messe –Service
CWIEME
04.06.-06.06. 2013
Halle:
Rieck & Söhne GmbH & Co.KG
Osdorfer Ring 5 – 11
14979 Großbeeren
phone: int. +49 (0) 30 302 31 71
Fax: int. +49 (0) 30 301 67 15
Stand Nr.:
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Transport nach Berlin zur Halle und zum Stand / und –oder Abholung vom Stand
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Gabelstapler mit Fahrer
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Personal
Kran mit Fahrer
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Sonstiges
Leergut Handling
Volumen circa.:
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Wir arbeiten ausschließlich aufgrund der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp ),neueste Fassung.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Berlin.
Wir akzeptieren die angebotenen Konditionen und erteilen Ihnen den Auftrag
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Für Fragen wenden Sie sich bitte an :
Unterschrift :
Rieck Messe-Logistik
Firmen- Stempel
Osdorfer Ring 5 – 11
14979 Großbeeren
Tel.: +49 (0) 30 302 31 71
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Michael Zander
Frank Böer
Dominic Briegmann
Fax: +49 (0) 30 301 67 15
mailto:[email protected]
Offizieller Messespediteur
CWIEME 2013
CWIEME 2013– Berlin
04. - 06.06.2013
BESTELLFORMULAR
HALLE / STAND:_________________________
Schenker Deutschland AG
Jafféstr. 2/ Servicegebäude Süd
14055 Berlin, Germany
E-Mail: [email protected]
______________________________________
RECHNUNGSADRESSE
______________________________________
STRAßE
Telefon: +49 (0)30/301 2995-421
Fax: +49 (0)30/301 2995-429
______________________________________
PLZ / ORT
______________________________________
USt-ID Nr.
□ Wir beauftragen Sie mit den unten aufgeführten Leistungen
□ Wir bitten um ein Angebot für die unten angeführten Leistungen
TRANSPORT
Sendungsdaten: ……………………………….….
Volumen/Abmessungen: …………………………
Gewicht: …………………………………………….
□ Transport von (PLZ / Ort)
………………………………………..…….
Rück- / Weitertransport ab Berlin nach …………………….………..…….
Standanlieferung am: ………………………………
nach Berlin
(PLZ / Ort)
□ Transport in Eigenregie
Kurier: ………………………………………… Tracking Nr. : ………………….
Standanlieferung am: ………………………………
BESTELLUNG VON TECHNISCHEM GERÄT
□ Gabelstapler ….… to. mit Fahrer
□ Arbeiter / Packer: ……………………
Datum: ………………
Datum: ………………
Zeit: ……………………
Zeit: ……………………
LEERGUTLAGERUNG INKL. ABHOLUNG UND RÜCKLIEFERUNG NACH MESSEENDE
□ Übernahme von .…………………… CBM (Volumen)
am: ……………………
IMPORT - / EXPORT – ZOLLABFERTIGUNG
□ Temporäre Abfertigung
□ Definitive Abfertigung
Die Schenker Deutschland AG wird alle geleisteten Dienste direkt nach dem Event in Rechnung stellen,
solange nichts anderes vereinbart wurde. Jeder Aussteller ist selbst für die Bezahlung aller auf diesem
Formular angefragten Gegenstände/ Dienstleistungen verantwortlich.
___________________________________________________________________________________
KONTAKTPERSON
TELEFON / FAX
___________________________________________________________________________________
E-MAIL
Wir haben die oben stehenden Bedingungen zur Kenntnis genommen, erkennen sie als verbindlich
an und sind mit deren Anwendung einverstanden.
___________________________________________________________________________________
ORT, DATUM
UNTERSCHRIFT /STEMPEL
Technische Richtlinien
Inhaltsverzeichnis
1.
1.1
1.2
1.2.1
1.2.2
Vorbemerkungen
Hausordnung
Öffnungszeiten
Auf- und Abbauzeiten
Veranstaltungslaufzeit
2.
2.1
2.2
2.2.1
2.2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
Verkehr im Messegelände, Rettungswege, Sicherheitseinrichtungen
Verkehrsordnung
Rettungswege
Feuerwehrbewegungszonen, Hydranten
Notausgänge, Notausstiege, Hallengänge
Sicherheitseinrichtungen
Standnummerierung
Bewachung
Notfallräumung
3.
3.1
3.1.1
3.1.2
3.1.3
3.1.4
3.1.5
3.1.6
3.2
Technische Daten und Ausstattung der Hallen und des Freigeländes
Hallendaten
Allgemeinbeleuchtung, Stromart, Spannung,
Druckluft-, Elektro-, Erdgas- und Wasserversorgung
Kommunikationseinrichtungen
Sprinkleranlage
Heizung/Lüftung
Störungen
Freigelände
4.
4.1
4.2
4.2.1
4.2.2
4.2.3
4.2.4
4.3
4.4
4.4.1
4.4.1.1
4.4.1.2
4.4.1.3
4.4.1.4
4.4.1.5
4.4.1.6
4.4.1.7
4.4.1.8
4.4.1.9
4.4.1.10
4.4.1.11
4.4.1.12
4.4.2
4.4.3
4.4.4
4.5
4.5.1
4.5.2
4.6
4.7
4.7.1
4.7.2
4.7.3
4.7.4
4.7.5
4.7.5.1
4.7.6
4.7.7
4.7.8
4.7.9
4.7.10
4.7.11
4.8
Standbaubestimmungen
Standsicherheit
Standbaugenehmigung
Prüfung und Freigabe genehmigungspflichtiger Bauten
Fahrzeuge und Container
Änderung nicht vorschriftsgemäßer Standbauten
Haftungsumfang
Bauhöhen
Brandschutz und Sicherheitsbestimmungen
Brandschutz
Standbau- und Dekorationsmaterialien
Ausstellung von Kraftfahrzeugen
Explosionsgefährliche Stoffe/Munition
Pyrotechnik
Flugobjekte/Luftballons
Nebelmaschinen
Aschenbehälter, Aschenbecher
Abfall-, Wertstoff-, Reststoffbehälter
Spritzpistolen, Nitrolacke
Heißarbeiten
Leergut
Feuerlöscher
Standüberdachung
Glas und Acrylglas
Geschlossene Räume
Ausgänge / Rettungswege, Türen
Ausgänge / Rettungswege
Türen
Podeste, Brüstungen, Leitern, Aufstiege, Stege
Standgestaltung
Barrierefreies Bauen
Prüfung der Mietfläche
Eingriffe in die Bausubstanz
Hallenfußböden
Abhängungen
Schwerlastabhängungen
Standbegrenzungswände
Werbemittel / Präsentationen
Erscheingungsbild
Klimatisierung
Küchen
Wiederherstellung der Standflächen
Freigelände
- Technische Richtlinien – Seite 1 von 21
4.9
4.9.1
4.9.2
4.9.3
4.9.4
4.9.5
4.9.6
5.
Zwei- und mehrgeschossige Bauweise
Bauanfrage
Auflagen zur Standflächenüberbauung, Sicherheitsabstände, Höhe der Standinnenräume
Nutzlasten / Lastannahmen
Rettungswege / Treppen
Baumaterial
Obergeschoss
5.1
5.1.1
5.2
5.3
5.3.1
5.3.2
5.3.3
5.3.4
5.3.5
5.4
5.5
5.5.1
5.5.2
5.6
5.6.1
5.6.2
5.6.2.1
5.6.2.2
5.6.2.3
5.6.3
5.6.3.1
5.6.3.2
5.6.3.3.
5.6.3.4
5.6.4
5.6.5
5.6.5.1
5.7
5.7.1
5.7.1.1
5.7.2
5.7.2.1
5.7.2.2
5.7.2.3
5.7.2.4
5.7.2.5
5.7.2.6
5.7.2.7
5.8
5.9
5.10
5.10.1
5.10.2
5.10.3
5.11
5.12
5.13
5.14
5.15.
Betriebssicherheit, technische Sicherheitsbestimmungen, technische Vorschriften,
technische Versorgung
Allgemeine Vorschriften
Schäden
Einsatz von Arbeitsmitteln
Elektroinstallation
Elektroanschlüsse
Standinstallation
Montage- und Betriebsvorschriften
Sicherheitsmaßnahmen
Sicherheitsbeleuchtung
Wasser- und Abwasserinstallation
Druckluft-/Gasinstallation
Druckluftinstallation
Gasinstallation (Erdgas)
Maschinen-, Druckbehälter-, Abgasanlagen
Maschinengeräusche
Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
Schutzvorrichtungen
Prüfverfahren
Betriebsverbot
Druckbehälter
Abnahmebescheinigung
Prüfung
Leihgeräte
Überwachung
Abgase und Dämpfe
Abgasanlagen
Abgasleitungen
Verwendung von Druckgasen und brennbaren Flüssigkeiten
Druckgasanlagen
Genehmigungsantrag für Druckgasflaschen
Brennbare Flüssigkeiten
Lagerung und Verwendung
Bedarfslagerung
Vorratsbehälter
Lagerort
Auflagen zum Betrieb
Einfüllen der Flüssigkeiten
Leere Behälter
Asbest und andere Gefahrenstoffe
Film-, Lichtbild-, Televisionsvorführungen, Szenenflächen und sonstige Präsentationen
Strahlenschutz
Radioaktive Stoffe
Röntgenanlagen und Störstrahler
Laseranlagen
Hochfrequenzgeräte, Funkanlagen, Elektromagnetische Verträglichkeit und Oberschwingungen
Kräne, Stapler, Arbeitsbühnen, Leergut
Musikalische Wiedergaben
Getränkeschankanlagen
Lebensmittelüberwachung
6.
6.1
6.1.1
6.1.2
6.1.3
6.2
6.2.1
6.2.2
6.3
6.4
Umweltschutz
Abfallwirtschaft
Abfallentsorgung
Besonders überwachungsbedürftige Abfälle
Mitgebrachte Abfälle
Wasser, Abwasser, Bodenschutz
Öl, Fettabscheider
Reinigung / Reinigungsmittel
Umweltschäden
Lärmschutz
- Technische Richtlinien - Seite 2 von 21
Technische Richtlinien
Stand: Juni 2012
1.
Vorbemerkungen
Die Messe Berlin GmbH hat für die stattfindenden Fachmessen und sonstigen Veranstaltungen Richtlinien erlassen,
mit dem Ziel, allen Ausstellern / Veranstaltern optimale Gelegenheiten zu geben, ihre Exponate darzustellen und
ihre Besucher und Interessenten anzusprechen.
Sie sind bindend für alle Aussteller und Veranstalter.
Finden im ICC Berlin Veranstaltungen statt, so gelten hierfür die Allgemeinen und Technischen Ausstellungsbedingungen des ICC Berlin (www.icc-berlin.de - Das ICC Berlin – Ausstellungsflächen – Download – Allgemeine und
technische Vertragsbedingungen für Ausstellungen im ICC Berlin).
Sollte ein Teil einer Veranstaltung auf dem Messegelände stattfinden, so gelten für diesen Teil der Veranstaltung
die Technischen Richtlinien der Messe Berlin.
Gleichzeitig enthalten diese Richtlinien Sicherheitsbestimmungen, die im Interesse unserer Aussteller und Besucher
ein Höchstmaß an Sicherheit bei der technischen und gestalterischen Ausrüstung der Veranstaltung bieten sollen.
Mit dem Bau- und Wohnungsaufsichtsamt des zuständigen Bezirksamtes der Stadt Berlin sind die Bauordnungs-,
Brandschutz-, und sonstigen Sicherheitsbestimmungen abgestimmt.
Die Messe Berlin behält sich vor, die Einhaltung dieser Bestimmungen zu prüfen.
Außerdem sind die gesetzlichen Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.
Die Durchführung einer Veranstaltung, die Inbetriebnahme eines Ausstellungsstandes kann im Interesse aller Veranstaltungsteilnehmer untersagt werden, wenn vorgefundene Mängel bis zu Beginn der Veranstaltung nicht beseitigt worden sind.
Weitere Forderungen zur Sicherheit und zum Standbau, die sich darüber hinaus ergeben sollten, bleiben vorbehalten.
Die Auftragsformulare für Leistungen werden im Internet bereit gestellt; diese sind auszufüllen und termingerecht
zurückzusenden, da bei verspäteter Einsendung die Messe Berlin keine Gewähr für eine ordnungs- und fristgemäße
Erledigung übernehmen kann.
Außerdem behält sich die Messe Berlin vor, bei verspätet eingesandten Bestellungen einen Preisaufschlag entsprechend der Angaben in der Servicemappe auf die Entgelte zu erheben.
Zur Information gehen den Ausstellern gegebenenfalls weitere Rundschreiben über Einzelheiten der Vorbereitung
und Durchführung der Veranstaltung zu.
Diese Technischen Richtlinien sind mit den Messegesellschaften:
- Deutsche Messe AG Hannover
- Köln Messe GmbH
- Leipziger Messe GmbH
- Messe Berlin GmbH
- Messe Düsseldorf GmbH
- Messe Frankfurt GmbH
- Messe München GmbH
- Nürnberg Messe GmbH
abgestimmt und in ein einheitliches Gliederungsschema gefasst.
Baurecht ist Landesrecht.
Dadurch und aufgrund unterschiedlicher baulicher Gegebenheiten der einzelnen Messeplätze unterscheiden sich
die jeweiligen Ausführungsbestimmungen. Im übrigen behält sich die Messe Berlin Änderungen vor.
Der deutsche Text ist verbindlich.
1.1 Hausordnung
Polizei
Feuer
Notruf
DRK
110 (extern)
112 (extern)
110 (intern)
2222 (intern)
01
Das Messegelände ist Privatgelände. Eigentümer ist das Land Berlin. Die Messe Berlin als Nutzer übt
neben dem jeweiligen Veranstalter das Hausrecht aus.
02
Besucher dürfen das Gelände einschließlich der Gebäude (ausgenommen Verwaltung) nur mit einer
gültigen Eintrittskarte betreten. Alle übrigen Personen benötigen einen Ausweis. Ein Aufenthalt ist nur für
die durch die Eintrittskarte oder den Ausweis bestimmten Zeiten und Gebäude gestattet. Die Eintrittskarten sind bis zum Verlassen des Geländes mitzuführen und auf Verlangen dem Aufsichtspersonal vorzuzeigen.
-- Technische Richtlinien – Seite 3 von 21
Ausstellungsstände dürfen nur unter Aufsicht des Standpersonals betreten werden.
03
Jugendliche, die das 14. Lebensjahr noch nichtvollendet haben, dürfen sich nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten im Messegelände aufhalten. Ausnahmen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang
an den Kassen. Aus Sicherheitsgründen ist während der Auf- und Abbauzeit in den Hallen und im Ausstellungsbereich im Freigelände der Aufenthalt von Personen, die keiner versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen – insbesondere von Minderjährigen – verboten.
04
Die für Besucher freigegebenen Einrichtungen sind pfleglich und schonend zu benutzen. Alle übrigen
Einrichtungen und Anlagen dürfen von Besuchern nicht betreten oder in Betrieb gesetzt werden.
05
Kundgebungen oder Demonstrationen auf dem Messegelände sind nicht gestattet.
06
Das gewerbliche Fotografieren und Filmen im Messegelände und in den Hallen, insbesondere der Ausstellungsgegenstände und Ausstellungsstücke, ist nicht gestattet.
07
Die Zurschaustellung, das Verkaufen oder Verteilen von Schriften und Waren jeglicher Art, der Gebrauch
von Tonträgern oder Lautverstärkern etc. auf dem Messegelände ist Besuchern nicht gestattet.
08
Das Befahren des Messegeländes mit Fahrzeugen ist nur mit besonderer Erlaubnis zulässig.
09
Auf dem Messegelände einschließlich des ICC Berlin besteht ein grundsätzliches Rauchverbot in geschlossenen Räumen.
Aussteller, Mieter und sonstige Vertragspartner der Messe Berlin sind gehalten, das Rauchverbot gegenüber ihren Vertragspartnern durchzusetzen. Sie haben die Messe Berlin von Ansprüchen freizustellen,
soweit sie und ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen gegen das Rauchverbot verstoßen.
10
Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen in die Veranstaltung untersagt werden. Aus Sicherheitsgründen können auch Taschen und ähnliche
Behältnisse und Kleidung, wie Mäntel, Jacken und Umhänge, auf ihren Inhalt hin kontrolliert werden.
11
Waffen dürfen nicht mit in das Gelände gebracht werden.
12
Hunde und andere Tiere dürfen nicht mit in das Gelände gebracht werden.
13
Veranstaltungsbesucher haben mit Ende der Öffnungszeit die Veranstaltung und das Gelände über den
nächstgelegenen Ausgang zu verlassen.
14
Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.
1.2
Öffnungszeiten
1.2.1
Auf- und Abbauzeiten
Während der allgemeinen Auf- und Abbauzeiten kann in den Hallen und im Freigelände in der Zeit von 7:00 bis
22:00 Uhr gearbeitet werden, soweit nicht messespezifisch andere Zeiten mit Rundschreiben bekanntgegeben werden.
Aus Gründen der allgemeinen Sicherheit im Messegelände bleiben die Hallen und das Messegelände insgesamt
außerhalb dieser Zeiten verschlossen.
1.2.2
Veranstaltungslaufzeit
Während der Veranstaltungslaufzeit werden die Hallen eine Stunde vor Messebeginn geöffnet und eine Stunde
nach Messeschluss verschlossen.
Aussteller, die in begründeten Einzelfällen über diesen Zeitpunkt hinaus auf ihrem Stand tätig sein müssen, bedürfen einer besonderen, schriftlichen Erlaubnis der Messeleitung.
2.
Verkehr im Messegelände, Rettungswegen, Sicherheitseinrichtungen
2.1
Verkehrsordnung
Um einen reibungslosen Verkehrsablauf während der Auf- und Abbauzeiten und der Veranstaltungsdauer gewährleisten zu können, sind verkehrsordnende und verkehrslenkende Regeln einschließlich der Anweisungen des Ordnungspersonals unbedingt zu beachten.
Im gesamten Messegelände und auf messeeigenen Parkplätzen gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung - StVO.
Die im Messegelände zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 5 km/h.
Kraftfahrzeuge dürfen nur zum Ent- oder Beladen in die Hallen einfahren. Die zulässige Bodenbelastung ist zu beachten. Während des Ladens ist der Motor abzustellen. Das Abstellen von Fahrzeugen in den Hallen ist verboten.
Einfahrtsbeschränkungen und Kautionsregelungen während Veranstaltungen und den Auf- und Abbauzeiten werden messespezifisch mit der Aussteller-Information oder dem Verkehrsleitfaden bekanntgegeben.
Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, Auflieger, Container, Behälter und Leergut jeder Art werden auf Kosten und
Gefahr des Besitzers entfernt.
Den Anweisungen des zur Verkehrslenkung und Verkehrsordnung eingeteilten Personals der Messe Berlin ist unbedingt Folge zu leisten und die entsprechenden Informationen sind zu beachten.
- Technische Richtlinien - Seite 4 von 21
2.2
Rettungswege
2.2.1
Feuerwehrbewegungszonen, Hydranten
Die notwendigen und die durch Halteverbotszeichen gekennzeichneten Anfahrtswege und Bewegungsflächen für
die Feuerwehr müssen ständig freigehalten werden.
Fahrzeuge und Gegenstände, die auf den Rettungswegen und den Sicherheitsflächen abgestellt sind, können auf
Kosten und Gefahr des Besitzers entfernt werden.
Hydranten im Freigelände dürfen nicht unkenntlich oder unzugänglich gemacht, bzw. verbaut werden.
2.2.2
Notausgänge, Notausstiege, Hallengänge
Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.
Die Türen im Verlauf von Rettungswegen müssen in Fluchtrichtung leicht in voller Breite geöffnet werden können.
Notausgangstüren und Notausstiege und deren Kennzeichnung dürfen nicht verbaut, überbaut, versperrt, verhängt
oder sonst unkenntlich gemacht werden.
Die Gänge in den Hallen dürfen nicht durch abgestellte oder in den Gang hineinragende Gegenstände eingeengt
werden.
Sie dienen im Notfall als Rettungswege!
2.3
Sicherheitseinrichtungen
Sprinkleranlagen, Feuermelder, Feuerlöscheinrichtungen, Rauchmelder, Rauchabzugseinrichtungen, Nachströmöffnungen, Schließvorrichtungen der Hallentore und andere Sicherheitseinrichtungen, deren Hinweiszeichen und
die grünen Notausgangskennzeichen müssen jederzeit zugänglich und sichtbar sein, sie dürfen nicht zugestellt oder
zugebaut werden.
2.4
Standnummerierung
Alle Stände werden vom Veranstalter mit Standnummern gekennzeichnet.
2.5
Bewachung
Die allgemeine Aufsicht der Messehallen und des Freigeländes während der Laufzeit der Messe erfolgt durch den
Veranstalter. Während der Auf- und Abbauzeiten besteht nur zeitweilig eine allgemeine Aufsicht.
Die Messe Berlin ist berechtigt, die zur Kontrolle und Bewachung erforderlichen Maßnahmen durchzuführen.
Eine Bewachung des Standes muss im Bedarfsfall der Aussteller selbst organisieren.
Standwachen dürfen nur durch die von der Messe Berlin beauftragte Bewachungsgesellschaft gestellt werden.
2.6
Notfallräumung
Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen oder Gebäuden und deren Räumung von der Messe
Berlin GmbH angeordnet werden. Die Personen, die sich dort aufhalten, haben den Anordnungen zu folgen.
Aussteller haben ihre Mitarbeiter über dieses Verfahren zu informieren, ggf. eigene Räumungspläne zu erstellen
und bekannt zu machen. Sie tragen dafür Sorge, dass ihr Stand geräumt wird.
3. Technische Daten und Ausstattung der Hallen und des Freigeländes
3.1 Hallendaten
siehe „Hallentechnik auf einen Blick“
-- Technische Richtlinien – Seite 5 von 21
x
x
-
-
Hallentechnik, Ebene 1
Technical Equipment, level 1
x
1.130
1.218
1.218
2.783
8,90
4,10
6,00
6,00
6,00
6,00
6,00
2.962
8,90
6,00
2.461
8,90
2.606
2.760
6.058
2.451
10,89
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
-
x
x
x
x
-
-
-
x
x
x
-
x
-
-
x
10
10
10
10
10
10
10
10
10
50*
50*
50*
10
10
10
10
10
10
10
10
3,5
3,5
3,5
3,5
3,5
3,5
3,5
3,5
3,5
3,5
3,5
3,5
3,5
3,5
3,5
3,5
1,5
1,5
3,5
3,5
-
-
-
x
x
x
-
-
-
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x0
x0
x
x
(1)
(1)
(1)
(1)
(1)
(10)
(10)
(10)
(1)
(1)
-
(2)
(4)
(1)
(1)
(2)
(4)
4
4
4
2
2
1
1
1
2
2
2
4
2
-
1
1
1
2
4,85x5,30
4,85x5,30
4,85x5,30
4,85x5,30
4,85x5,30
4,85x5,30
4,85x5,30
4,85x5,30
5,30x4,00
über/via
4,69x5,00
a+c
4,73x5,00
5,30x3,95
5,30x4,00
über/via
7,60x4,85
14.1
4,50x4,15
über/via
4,50x4,15
15.1
4,28x4,65
x
x
x
x
x
x
x
x
x
-
-
-
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
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x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
-
x
-
-
-
-
x
x
x
x
x
x
-
x
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Stand/As of: 06/2010
-
x
-
x
62
26
62
29
28
28
28
28
29
48
29
19,17+6,40
4,10
583
2.705
4,43+6,46
4,10
765
4,43+6,39
1.677
2.309
8,40
19,00+6,40
2.709
583
x
-
98
98
98
98
98
41
41
38
103
84
58
84
28
28
2.957
x
5,00x5,50
c
a
c
b
94
58
-
32
24
24
32
x
1
2.1
3.1
4.1
5.1
6.1
8.1
9
10.1
11.1
Ø27
84
13
34
12
14.1
91
Ø27
102
16
15.1
17
The dimensions indicated have been rounded to the nearest metre.
EMS
Entrance Messe south
kN
kilonewton
*
in the vicinty of ducts only 10 kN/m²
(10) no continuous windows
suspension approx. 0.35 kN/m cross section
screwed connection, applied vertically
x
(4)
Lastenaufzüge
Freigh elevators
x
x
Stützen
Supports
x
-
Vorhandener Brandschutz / Sprinkler
Fire fighting system / sprinkler system
4,85x5,30
3,5
Wasserabfluss bis 100 mm
Water drainage up to 100 mm
4
10
Wasseranschluss bi 50 mm
Water connection up to 50 mm
(1)
x
Kühlung
Cooling
x
-
Gasanschluss möglich
Gas connection
-
6,00
18,00
Toreinfahrtsgrößen (Breite x Höhe) m
Entrance dimensions (width x height) m
Durchfhrtshöhen auf dem Messegelände 4 m
Height of passageways across the exhibition grounds 4 m
3,5
6.058
2.326/465
Anzahl Tore
Number of gates
10
-
Fenster Tageslicht
(1) einseitig, 2) zweiseitig, (3) dreiseitig, (4) allseitig
Daylight from window,
(1) one sided, (2) two sided, (3) three sided, (4) four sided
-
62
Hängepunkte 2 kN/Pkt.
Suspension points max. load 2 kN/pt.
x
-
Vorhandene Zwischendeck
Available intermediate ceiling
98
EMS
Gabelstapler und LKW Radlast t
Fork lift and truck with wheel load t
1.1
Zulässige Bodenbelastung kN/m²
Maximum permissible surface load kN/m²
6,00
Massivogden mit Kabelkanälen
Solid floor with cable ducts
6,00
Installationsboden auf Massivdecke
Utility floor on a solid base
6.058
Lichte Höhe m
Clearance height m
6.058
Brutto m²
Gross area m²
62
Breite m
Width m
7.1 b
a
Länge m
Length m
Die angegebenen Längen- und Breitenmaße sind auf volle Meter gerundet.
EMS
Eingang Messe Süd
kN
Kilonewton
*
im Kanalbereich nur 10 kN/m²
0
Kein
durchgängiger Fensterverband
(1 )
X0
Abhängung ca. 0,35 kN/m Kahneisenprofil
In senkrechter Richtung
X0
Hallennummer
Hall number
39
33
33
33
33
33
33
48
67
67
44
29
29
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
(10)
(10)
(10)
(10)
(10)
(10)
(10)
(10)
(10)
(2)
(2)
(2)
(1)
(1)
(3)
2
2
2
2
2
2
2
2
1
1
1
2
2
2
1
Anzahl Tore
Number of gates
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
-
10
10
10
10
10
10
10
5
200*
50*
50*
50*
10
10
3,5
3,5
3,5
3,5
3,5
3,5
3,5
3,5
3,5
3,5
3,5
3,5
3,5
x
-
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
The dimensions indicated have been rounded to the nearest metre.
kN
kilonewton
*
in the vicinty of ducts only 10 kN/m²
(10)
no continuous windows
X0
suspension approx. 0.35 kN/m cross section
screwed connection, applied vertically
(3)
(1)
(1)
(1)
(1)
(1)
(1)
(2)
(2)
(2)
(2)
(10)
(10)
1
2
2
2
2
2
2
4
4
4
3
-
4,75x5,00
4,80x5,00
4,80x5,00
4,80x5,00
4,80x5,00
4,80x5,00
4,80x5,00
11,20x10,50
4,90x5.00
4,90x5.00
4,90x5.00
-
4,85x5,30
4,85x5,30
4,85x5,30
4,85x5,30
4,85x5,30
4,85x5,30
4,85x5,30
4,85x5,30
4,85x5,30
4,85x5,30
4,85x5,30
5,30x5,30
5,30x5,30
5,30x5,30
4,40x4,85
Toreinfahrtsgrößen (Breite x Höhe) m
Entrance dimensions (width x height) m
Durchfhrtshöhen auf dem Messegelände 4 m
Height of passageways across the exhibition grounds 4 m
-
-
3,5
3,5
3,5
3,5
3,5
3,5
3,5
3,5
3,5
3,5
3,5
3,5
3,5
3,5
3,5
Fenster Tageslicht
(1) einseitig, 2) zweiseitig, (3) dreiseitig, (4) allseitig
Daylight from window,
(1) one sided, (2) two sided, (3) three sided, (4) four sided
(4)
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
5
5
10
Hängepunkte 2 kN/Pkt.
Suspension points max. load 2 kN/pt.
x
-
Vorhandene Zwischendeck
Available intermediate ceiling
-
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Gabelstapler und LKW Radlast t
Fork lift and truck with wheel load t
-
9,00
9,00
9,00
9,00
9,00
9,00
9,00
9,00
6,00
6,00
6,00
7,20
7,20
7,20
4,35
4,35
14,35
Zulässige Bodenbelastung kN/m²
Maximum permissible surface load kN/m²
5
6.058
6.058
6.058
6.058
2.904
3.517
2.904
3.369
1.218
1.218
1.130
2.960
1.688
2.706
359
1.228
3.821
Massivogden mit Kabelkanälen
Solid floor with cable ducts
-
3.947
2.937
2.458
2.784
2.362
2.661
1.996
14,35
10,00+5,00
10,00+5,00
10,00+5,00
10,00+5,00
10,00+5,00
10,00+5,00
2,80
15,70
7,00+4,64
7,00
7,00+4,64
Installationsboden auf Massivdecke
Utility floor on a solid base
-
7.458
4.259
3.453
3.189
6,00
6,00
Lichte Höhe m
Clearance height m
31,80
3.209
3.257
Brutto m²
Gross area m²
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
-
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Vorhandener Brandschutz / Sprinkler
Fire fighting system / sprinkler system
-
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Wasserabfluss bis 100 mm
Water drainage up to 100 mm
-
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Wasseranschluss bi 50 mm
Water connection up to 50 mm
-
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Kühlung
Cooling
-
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Gasanschluss möglich
Gas connection
x
x
x
x
-
-
-
-
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
-
x
x
-
-
x
x
Stand/As of: 06/2010
-
-
Lastenaufzüge
Freigh elevators
-
Stützen
Supports
Hallentechnik, Ebene 2
Technical Equipment, level 2
96
71
72
71
71
65
60
149
74
59
74
98
98
-
62
62
62
62
29
29
29
29
28
28
28
28
28
28
20
20
39
Breite m
Width m
-
98
98
98
98
98
98
98
98
41
41
38
103
58
94
18
60
96
Länge m
Length m
Die angegebenen Längen- und Breitenmaße sind auf volle Meter gerundet.
kN
Kilonewton
*
im Kanalbereich nur 10 kN/m²
(10)
Kein durchgängiger Fensterverband
X0
Abhängung ca. 0,35 kN/m Kahneisenprofil
In senkrechter Richtung
5.3
6.3
20
21 a
b
22 a
b
23 a
b
24
25
26 a
b
c
Eingangshalle Nord
8.2
10.2
11.2
14.2
15.2
18
19
1.2
2.2
3.2
4.2
5.2 a
b
6.2 a
b
a
7.2 b
c
Hallennummer
Hall number
3.1.1
allgemeine Beleuchtung, Stromart, Spannung,
Die Allgemeinbeleuchtung in den Hallen hat mind. 100 Lux, gemessen 1 m über dem Hallenfußboden.
Vorhandene Stromart und Spannung auf dem Messegelände:
Netzart: TN-S-Netz
Wechselstrom 230 Volt (± 10%) 50 Hz
Drehstrom 3 x 400 Volt (± 10%) 50 Hz
3.1.2
Druckluft-, Elektro-, Erdgas- und Wasserversorgung
Die Druckluft-, Elektro-, Erdgas- und Wasserversorgung der Stände erfolgt aus dem Installations-Doppelboden. In
den Hallen 9abc, 13, 16, 25 und 26abc erfolgt die Versorgung aus den Versorgungskanälen im Hallenboden.
3.1.3
Kommunikationseinrichtungen
Die Versorgung der Stände mit Telefon-, Telefax-, Daten- und Antennenanschlüssen erfolgt aus dem InstallationsDoppelboden. In den Hallen 9abc, 13, 16, 25 und 26abc erfolgt die Versorgung aus den Versorgungskanälen im
Hallenboden.
3.1.4
Sprinkleranlage
Die Hallen sind mit Sprinkleranlagen ausgestattet.
Bei Standflächenüberbauungen größer als 30 m² (geschlossene Deckenfläche) ist der Einbau einer Sprinkleranlage
nach VDS - Standard erforderlich.
Die notwendigen Sprinkleranlagen für Stände werden aus dem Installations-Doppelboden eingespeist. In den Hallen
9abc, 13, 16, 25 und 26abc erfolgt die Einspeisung aus den Versorgungskanälen im Hallenboden bzw. der Hallendecken.
3.1.5
Heizung/Lüftung
Die Hallen sind mit Lüftungsanlagen ausgestattet. Während der Veranstaltungslaufzeit werden die Hallen im Bedarfsfall geheizt
( +18 / 20 ° C ), oder gekühlt ( + 26 / 30 ° C ).
3.1.6
Störungen
Bei Störungen der technischen Versorgung ist unverzüglich die Messeleitung zu informieren.
Für Verluste und Schäden, die durch diese Störungen entstehen, haftet die Messe Berlin nicht.
3.2
Freigelände
Die Freigeländeflächen bestehen aus unebenen und unverdichteten Schotterrasen bzw. gepflasterten Flächen.
Das Gelände hat bei Dunkelheit während der Öffnungszeiten eine allgemeine Straßen- und Wegebeleuchtung.
Notwendige Versorgungsanschlüsse sind in unregelmäßigen Abständen vorhanden.
Das Messegelände hat einen Gleisanschluss.
4.
Standbaubestimmungen
4.1
Standsicherheit
Ausstellungsstände einschließlich Einrichtungen und Exponate sowie Werbeträger sind so standsicher zu errichten,
dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht gefährdet werden.
Für die statische Sicherheit ist der Aussteller verantwortlich und gegebenenfalls nachweispflichtig.
Es gelten grundsätzlich die Anforderungen der Bauordnung von Berlin [BauO Bln] sowie der nachfolgend benannten
Verordnung, Richtlinie und eingeführter, technischer Regelwerke in jeweils gültiger Fassung:
• MVStättV – Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten
• M-FlBauR – Musterrichtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten
u.a.
• DIN EN 13 782*) – Fliegende Bauten – Zelte
• DIN EN 13 814*) – Fliegende Bauten und Anlagen für Veranstaltungsplätze
*) für ehemalige DIN 4112 - Fliegende Bauten; Technische Baubestimmungen für Bemessung und Ausführung
Soweit begehbare Standbau-Anlagen für das allgemeine Messe-Publikum zugänglich sein sollen, sind der Hauptzuund -ausgang der Standbau-Anlage behinderten- bzw. rollstuhlgerecht auszuführen. Alternativ sind standbetriebliche, organisatorische Maßnahmen (hilfestellendes Standpersonal od. ähnl.) zur gesicherten Zugänglichkeit für Rollstuhlfahrer durch den Standbetreiber / Aussteller auszuweisen.
Die Standsicherheit von Standbauten ist zur Erzielung einer ausreichenden Längs- und Querstabilität für eine hori2
zontale Ersatzflächenlast (Staudruck) von 0,125 kN/m anzusetzen. Bei Abweichungen hiervon ist ein genauerer
Nachweis zu führen.
Die Messe Berlin behält sich vor, in begründeten Fällen vor Ort eine kostenpflichtige Überprüfung der Standsicherheit durch einen Statiker vornehmen zu lassen.
4.2
Standbaugenehmigung
Ausgehend davon, dass die Technischen Richtlinien bei der Gestaltung und Ausführung des Standes eingehalten
werden, ist es bei eingeschossigen Standbauten in den Hallen nicht erforderlich, Zeichnungen zur Genehmigung
einzureichen. Belegt eine Standfläche ganze Hallen bzw. Hallenteile, durch die Publikumsgänge geführt werden
müssen, so sind diese auch bei eingeschossiger Bauweise zur Genehmigung vorzulegen.
Auf Wunsch bietet die Messe Berlin dem Aussteller an, die (in zweifacher Ausfertigung) eingereichten Standbaupläne zu prüfen.
-- Technische Richtlinien – Seite 9 von 21
Darüber hinaus sind alle anderen Standbauten, fliegende Bauten, mobile Stände, Bauten im Freigelände, Sonderbauten und –konstruktionen prüf- und genehmigungspflichtig. Ein prüffähiger Standsicherheitsnachweis ist dazu in
jedem Fall zu erbringen.
Zu den genehmigungspflichtigen Standbauten zählen alle temporäre, baulichen Anlagen, die als reguläre Fliegende
Bauten, nach BauO § 75 (1) oder M-FlBauR bzw. in ihrer Bauart und -weise dementsprechend einzustufen sind, wie
• Zelte ab einer Grundfläche von 75,0 m²
• Bühnen, einschl. Überdachungen
• Tribünen-Anlagen
• Spiel- / Sport- und Vergnügungsgeräte
• Freistehende Gerüstbau – und Werbeanlagen / Monitorwände
• Freistehende Mast- oder Signalanlagen zu Ausstellungs- oder Präsentationszwecken
• Außenseitige An- und Vorbauten an den bestehenden Flughafen-Hallen, -Gebäuden und / oder messeseitigen
Zelt-Hallen
• Alle sonstigen begehbaren und/oder überdachten bzw. freistehenden Standbau-Anlagen: Podeste, Stege; Überdachungen; 2 - und mehrgeschossige Pavillons und/oder Containeranlagen;
• Anlagen mit allseitig geschlossenen Kino-, Zuschauer- oder Besucherräumen.
4.2.1
Prüfung und Freigabe genehmigungspflichtiger Bauten
Für die Genehmigung Zur Prüfung und Genehmigung, u.U. auch mit Beteiligung der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, von:
• Zwei- und mehrgeschossige Standbauten, s. Pkt. 4.2.1
• Sonderbauten/-konstruktionen, Sonderbauteile, fliegende Bauten, Bauteile über Publikumsverkehrsflächen,
Tribünen, s.Pkt. 4.2.1
• Showtrucks
• Laufwege, Stege, Treppen, Geländer, Brüstungen, siehe Pkt. 4.6
• Bauten im Freigelände, s. Pkt. 4.8
sind die nachfolgenden Standbau-Unterlagen als Papier-Ausfertigung (2-fach) sowie als digitale pdf.–Dateien ([email protected]) bei der Messe Berlin GmbH/ES 21 einzureichen. Es werden folgende Unterlagen bis
spätestens 6 Wochen vor Aufbaubeginn in deutscher bzw. englischer Sprache benötigt:
a) Statische Berechnung*) nach deutschen DIN-Normen, technischen Regelwerken bzw. Eurocodes (EC, DIN EN)
für alle genannten, genehmigungsbedürftigen Standbauten
*) Soweit auch in geprüfter Original-Ausfertigung, einschl. zugehörigem Prüfbericht (nicht als digitale Datei einreichbar !)
Als geprüft im o. g. Sinne gelten statische Unterlagen (einschl. Prüfbericht), die ausschließlich durch einen, nach
jeweiliger Landesbauordnung öffentlich zugelassenen Prüfingenieur bzw. Sachverständigen für Baustatik geprüft
sind.
b) Baubeschreibung, Lageplan
c) Standbauzeichnungen im Maßstab 1:100
(Grundrisse, Ansichten, Schnitte),
Konstruktionsdetails in größerem Maßstab
d) Rettungswegplan mit Nachweis der Rettungsweglängen und –breiten ist zu erbringen
e) Bei Vorlage einer prüffähigen Typenzulassung oder eines gültigen Prüfbuchs, gem. der M-FIBauR (MusterRichtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten), entfällt der Punkt a). Vorgelegte, gültige Prüfbücher
zeigt die Messe Berlin im Auftrag des Ausstellers / Standbauers bei der zuständigen Prüfstelle an, die eine Gebrauchsabnahme vor Ort durchführt.
Die Kosten des Baugenehmigungsverfahrens werden dem Aussteller / Standbauer in Rechnung gestellt.
Zusätzlich zur Typenprüfung /Typenzulassung von technischen Einzelgeräten, z.B. Sport- und Spielgeräten mit
mechanischen oder elektrischen Funktionen, sind zur Einsichtnahme in deutscher Sprache vorzulegen:
- Bau- und Betriebsbeschreibung,
- Konstruktionszeichnungen,
- Standsicherheitsnachweise
- TÜV-Prüfzeugnisse, -zulassungen
oder
- EU-Konformitätserklärung einer anerkannten Zertifizierungsstelle
bzw. gleichlautende Herstellererklärung nach BauPG, § 9, 10 . Im
Bedarfsfall können zudem auch die o. g. Unterlagen erforderlich
werden.
Erst mit schriftlichem Vermerk durch die Messe ist die Standbau-Anlage freigegeben.
Sollten keine im o.g. Sinne geprüften statischen Unterlagen vorliegen, so können diese über die Messe Berlin
GmbH erstellt werden. Die Kosten hierfür trägt der Aus-steller / Standbauer.
Für verspätet eingereichte Unterlagen können dem Aussteller / Standbauer zusätzliche Kosten berechnet werden.
4.2.2
Fahrzeuge und Container
Fahrzeuge und Container sind als Ausstellungsstände in den Hallen genehmigungspflichtig.
4.2.3
Änderung nicht vorschriftsgemäßer Standbauten
Standbauten, die nicht genehmigt sind, den Technischen Richtlinien oder den Gesetzen nicht entsprechen, müssen
gegebenenfalls geändert oder beseitigt werden.
Bei nicht fristgerechter Ausführung ist die Messe Berlin berechtigt, auf Kosten des Ausstellers selbst Änderungen
vorzunehmen.
4.2.4
Haftungsumfang
Sofern der Aussteller bzw. der von ihm beauftragte Standbauer die vorstehenden Standbaubestimmungen nicht
einhält, haftet er für sämtliche Schäden, die aus der Verletzung der Stanbaubestimmungen resultieren.
- Technische Richtlinien - Seite 10 von 21
Ferner hat der Aussteller bzw. der von ihm beauftragte Standbauer die Messe Berlin von sämtlichen Ansprüchen
Dritter freizustellen, die aufgrund der Verletzung der vorstehenden Standbestimmungen geltend gemacht wird.
4.3
Bauhöhen
Soweit nicht messespezifisch anders beschrieben, ist die maximale Höhe für Standbauten die lichte Hallenhöhe
abzüglich 0,50 m.
Der Mieter ist verpflichtet, gegen den direkt angrenzenden Nachbarstand eine fugenfreie, standsichere, weiße
Trennwand ohne werbliche Aussage zu erstellen.
Zu direkt angrenzenden Nachbarständen ausgerichtete Werbung muss mindestens 1,0 m Abstand zur Grenze des
Nachbarstandes haben. Exponate unterliegen dieser Regelung nicht. Bauliche Einschränkungen können vorhanden
sein.
Für die Hallen 8.1, 10.1, und 11.1 gilt eine Höhenbeschränkung von 3,60 m.
4.4
Brandschutz und Sicherheitsbestimmungen
4.4.1
Brandschutz
4.4.1.1
Standbau- und Dekorationsmaterialien
Leichtentflammbare, brennend abtropfende oder toxische Gase und/oder Rauch bildende Materialien wie z.B. Polystyrol-Hartschaum (Styropor), PVC oder ähnliche sowie verschiedene Acrylglasprodukte dürfen nicht verwendet
werden. Die eingesetzten Materialien dürfen im Brandfall nicht zu einer starken Rauchentwicklung beitragen.
An tragende Konstruktionsteile können im Einzelfall aus Gründen der Sicherheit besondere Anforderungen gestellt
werden (z.B. nicht brennbar).
Der Einsatz von Kabelbindern zur Befestigung statisch beanspruchter Teile ist nicht gestattet.
Dekorationsmaterialien müssen mindestens schwerentflammbar nach EN 13501-1 C, d0 bzw. DIN 4102-1 B1, nicht
brennend abtropfend sein.
In Teilbereichen dürfen normalentflammbare Dekorationsmaterialien verwendet werden, wenn diese durch den
Einbau ausreichend gegen Entflammen geschützt sind.
Die Prüfzeugnisse über die Baustoffklassen der eingesetzten Materialien sind bereitzuhalten.
Bäume und Pflanzen dürfen zu Dekorationszwecken nur verwendet werden, wenn sie frisch geschnitten worden
sind. (Die Blätter bzw. Nadeln müssen grün und saftig sein.) Wenn während der Dauer der Ausstellung festgestellt
wird, dass Bäume und Pflanzen austrocknen und dadurch leichter entflammbar werden, so sind sie zu entfernen.
Bambus, Ried, Heu, Stroh, Rindenmulch, Torf oder ähnliche Materialien genügen in der Regel nicht den vorgenannten Anforderungen.
4.4.1.2
Ausstellung von Kraftfahrzeugen
Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren dürfen in den Hallen nur mit weitgehend leerem Tank ausgestellt werden. Die
Batterie ist abzuklemmen und der Treibstofftank muss abgeschlossen sein. Bei Fahrzeugen mit gasbetriebenen
Motoren siehe Punkt 5.7 wegen des Druckbehälters
4.4.1.3
Explosionsgefährliche Stoffe/Munition
Explosionsgefährliche Stoffe unterliegen dem Sprengstoffgesetz in der jeweils gültigen Fassung und dürfen auf
Messen und Ausstellungen nicht ausgestellt werden. Das gilt auch für Munition im Sinne des Waffengesetzes.
4.4.1.4
Pyrotechnik
Pyrotechnische Vorführungen sind genehmigungspflichtig, die vorgesehenen pyrotechnischen Effekte sind mit der
Messe Berlin abzustimmen.
Der Antrag auf Genehmigung (Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin LAGetSi - Turmstrasse 21, 10559 Berlin, Tel. 030/902545-0) ist der Messe Berlin spätestens 2 Wochen vor Beginn
der Veranstaltung in Kopie vorzulegen.
4.4.1.5
Flugobjekte/Luftballons
Die Verwendung von mit Sicherheitsgas gefüllten Ballons und ferngesteuerten Flugobjekten sowie das Verteilen
von Luftballons in den Hallen und im Freigelände muss von der Messe Berlin genehmigt werden.
Die ggf. anfallenden Reinigungskosten sind vom Aussteller zu tragen.
4.4.1.6
Nebelmaschinen
Der Einsatz von Nebelmaschinen ist mit der Messe Berlin abzustimmen.
4.4.1.7
Aschenbehälter, Aschenbecher
Sofern für den Stand oder Teile desselben das Rauchverbot nicht gilt, muss für die Bereitstellung einer ausreichenden Zahl von Aschenbechern oder Aschenbehältern aus nichtbrennbarem Material und für deren regelmäßige
Entleerung Sorge getragen werden.
4.4.1.8
Abfall-, Wertstoff-, Reststoffbehälter
In den Ständen dürfen keine Wertstoff- und Reststoffbehälter aus brennbaren Materialien aufgestellt werden.
Wertstoff- und Reststoffbehälter in den Ständen sind regelmäßig, spätestens jeden Abend nach Messeschluss in die
Wertstoffstationen an den Hallenausgängen zu entleeren.
Fallen größere Mengen brennbarer Materialien an, sind diese mehrmals am Tag zu entsorgen.
4.4.1.9
Spritzpistolen, Nitrolacke
Der Gebrauch von Spritzpistolen sowie die Verwendung von lösungsmittelhaltiger Stoffe und Farben ist verboten.
4.4.1.10 Heißarbeiten
Schweiß-, Schneid-, Löt-, Schleif- und Trennarbeiten und andere Arbeiten mit offener Flamme oder Funkenflug sind
im Betriebs- und Ausstellungsgelände der Messe Berlin grundsätzlich untersagt.
Auf schriftlichen Antrag können im Ausnahmefall Heißarbeiten beim Auf- und Abbau von Veranstaltungen genehmigt werden. Dazu wird durch die Messe Berlin eine kostenpflichtige Brandwache gestellt, die aufsichtsführend von
Beginn bis Abschluss der Arbeiten vor Ort anwesend ist. Heißarbeiten während der Veranstaltung sind untersagt.
-- Technische Richtlinien – Seite 11 von 21
4.4.1.11 Leergut
Die Lagerung von Leergut jeglicher Art (z.B. Verpackungen und Packmittel) innerhalb und außerhalb des Standes
in der Halle ist verboten.
Anfallendes Leergut ist unverzüglich zu entfernen.
4.4.1.12 Feuerlöscher
Auf Ständen > 100 m² muss während des Auf- und Abbaus und während der Laufzeit der Veranstaltung ein geeigneter Feuerlöscher mit mindestens 10 Löscheinheiten (LE) vorgehalten werden. Im Stand ist auf den Standort des
Löschers entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften, BGV A8 (VBG 125), hinzuweisen. Im Bedarfsfall können
mehrere Feuerlöscher verlangt werden. Bei zweigeschossigen Ständen ist im Obergeschoss zusätzlich an jedem
Treppenabgang ein Feuerlöscher vorzuhalten.
4.4.2
Standüberdachung
Um den Sprinklerschutz nicht zu beeinträchtigen müssen in gesprinklerten Hallen Stände nach oben grundsätzlich
offen sein.
Decken sind als offen zu betrachten, wenn nicht mehr als 50% der Fläche bezogen auf den einzelnen qm geschlossen sind.
Sprinklertaugliche Decken mit einer Maschenweite von mindestens 2 x 4 mm bzw. 3 x 3 mm sind bis 30 m² Feldgröße zugelassen. Einzelne Felder sind addierbar. Die Gewebeplane ist horizontal und ausschließlich einlagig zu
verspannen. Ein Durchhängen der Gewebeplane ist zu vermeiden. (Für zweigeschossige Bauweise siehe auch
Punkt 4.9.2).
Offene Rasterdecken sind zulässig.
Waagerechte Dekorationen, Deckenflächen über Einzel- und Sammelständen sind genehmigungspflichtig.
Es sind für diese Flächen mindestens schwerentflammbare Materialien nach EN 13501-1 C, d0 bzw.
DIN 4102-1 B1, nicht brennend abtropfend zu verwenden, der Nachweis ist durch ein Prüfzeugnis zu erbringen.
Für alle Stände kommen, im Rahmen der Vorbemerkungen, nachstehende Vorschriften zur Anwendung:
a) Die zusammenhängenden Flächen dürfen nicht größer als 30,00 m² in der Einzelfläche sein. (Projektion in den
Grundriss).
b) Mehrere dieser Einzelflächen können nur im Abstand (Projektion in den Grundriss) zueinander eingebracht
werden. Die Abstandsbreiten sind im Einzelfall zu regeln.
c) Bei Überschreitungen der angegebenen Maximalflächen ist eine Sprinkleranlage vorzusehen.
4.4.3
Glas und Acrylglas
Es darf nur für den Einsatzweck geeignetes Sicherheitsglas verwendet werden.
Bitte beachten Sie unser „Merkblatt zum Einsatz von Glas/Acrylglas im Messebau“
(www.messe-berlin.de - Messegelände – Richtlinien und Bedingungen - download).
Freie Glaskanten sind so zu bearbeiten oder zu schützen, dass eine Verletzungsgefahr ausgeschlossen ist.
Ganzglasbauteile sind in Augenhöhe zu markieren.
4.4.4
Geschlossene Aufenthaltsräume
Alle Aufenthaltsräume, die allseitig umschlossen sind (geschlossene Räume) und mit einer optischen oder akustischen Warnanlage auszurüsten, um eine jederzeitige Alarmierung auf dem Stand zu gewährleisten.
4.5
Ausgänge / Rettungswege, Türen
4.5.1
Ausgänge / Rettungswege
Die Entfernung von jeder Stelle auf einer Ausstellungsfläche bis zu einem Hallengang darf nicht mehr als 20 m
Lauflinie betragen.
Aufenthaltsräume mit mehr als 100 m² Grundfläche müssen jeweils mindestens zwei möglichst weit auseinander
und entgegengesetzt liegende Ausgänge zu Rettungswegen haben.
Die Rettungswege sind nach BGV A8 (ehemals VBG 125) zu kennzeichnen.
Anzahl und licht Breite von Rettungswegen (Ausgänge, Treppen, Flure) sind mindestens wie folgt vorzusehen:
- bis 100 m²: 1 Rettungsweg, 0,90 m breit
- über 100 m² und bis 200 m²: 2 Rettungswege, je 0,90 m breit
- über 200 m² und unter 400 m²: 2 Rettungswege, je 1,20 m breit
4.5.2
Türen
Die Verwendung von Pendeltüren, Drehtüren, codierten Türen, Schiebetüren sowie sonstiger Zugangssperren in
manueller bzw. kraftbetätigter Ausführung in Rettungswegen ist mit ausweisbarer, bauaufsichtlicher Zulassung möglich.
4.6
Podeste, Brüstungen, Leitern, Aufstiege, Stege, Treppen
Allgemein begehbare Flächen, die unmittelbar an Flächen angrenzen, die mehr als 0,20 m tiefer liegen, sind mit
Brüstungen zu umwehren.
Diese müssen mindestens 1,10 m hoch sein.
Brüstungen an Flächen, die für allgemeines Messepublikum zugänglich sind, müssen einen festen, griffsicheren
Handlauf aufweisen. Um ein Überklettern der Brüstungen zu erschweren, sind dort nur geschlossene Brüstungsfüllungen oder vertikal verlaufende Füllstäbe bei einem freien Stababstand bzw. Öffnungsmaß von max. 0,12 m zulässig.
Brüstungen an Flächen mit eingeschränktem Fachbesucherpublikum sind mindestens mit einem griffsicheren Handlauf, einem Mittel – und Untergurt zu versehen.
Für Podeste und hierfür erforderliche Brüstungen ist ein Standsicherheitsnachweis zu erbringen.
Die Bodenbelastung muss je nach Nutzung gemäß DIN 1055-3, Tabelle 1 [Kat. C1] mindestens für 3,0 kN/m2 ausgelegt sein.
Einstufig begehbare Podeste dürfen höchstens 0,20 m hoch sein.
Leitern, Aufstiege, Stege und Treppen müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
- Technische Richtlinien - Seite 12 von 21
Der Abstand der Geländeteile darf in einer Richtung nicht mehr als 0.12 m betragen. (MVStättVo §11, Absatz 2)
(siehe 4.9.6)
4.7
Standgestaltung
4.7.1
Barrierefreies Bauen
Beim Bau der Stände sollte auf Barrierefreiheit geachtet werden. Stände und deren Einrichtungen sollten auch für
Menschen mit Behinderung ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sein.
4.7.2
Prüfung der Mietfläche
Die Mietfläche wird vom Veranstalter gekennzeichnet.
Jeder Aussteller ist verpflichtet, sich vor Ort über Lage, Maße und etwaige Einbauten, Sicherheitseinrichtungen usw.
zu informieren.
Die Standgrenzen sind unbedingt einzuhalten.
4.7.3
Eingriffe in die Bausubstanz
Hallenteile und technische Einrichtungen dürfen nicht beschädigt, verschmutzt oder auf andere Art verändert werden (z.B. durch Bohren, Schrauben, Nageln). Auch das Streichen, Tapezieren und Bekleben ist nicht gestattet.
Hallenteile und technische Einrichtungen dürfen weder durch Standaufbauten noch durch Exponate belastet werden.
Hallensäulen/Hallenstützen können aber innerhalb der Mietfläche ohne Beschädigung derselben im Rahmen der
zulässigen Bauhöhe umbaut werden.
Das Betreten der teilweise vorhandenen Zwischendecken durch Dritte ist nicht gestattet.
4.7.4
Hallenboden
Teppiche und andere Fußbodenbeläge sind unfallsicher zu verlegen und dürfen nicht über die Standgrenzen hinausragen.
Es darf zum Fixieren nur Klebeband verwendet werden, das rückstandsfrei zu entfernen ist.
Alle eingesetzten Materialien müssen rückstandslos entfernt werden.
Substanzen wie Öle, Fette, Farben und ähnliches müssen sofort vom Fußboden entfernt werden.
Der Hallenfußboden darf weder gestrichen noch beklebt werden.
Verankerungen und Befestigungen im Hallenboden sind nur bedingt in den Hallen 9abc, 25 und 26abc möglich, und
können auf Antrag genehmigt werden.
Die Wiederherstellung des Bodens wird von der Messe Berlin oder deren Vertragsfirmen kostenpflichtig durchgeführt.
4.7.5
Abhängungen
Abhängungen von der Hallendecke sind an den dafür vorgesehenen technischen Einrichtungen möglich und nach
BGV C1 auszuführen. Die Bereitstellung ist an die Messe Berlin oder deren Vertragspartner gebunden.
Abhängungen sind genehmigungspflichtig.
Den Bestellungen mit Formblatt „Abhängungen/Hängepunkte“ ist eine Grundriss-Skizze beizufügen, aus der die
Hängelasten und die gewünschten Platzierungen der Hängepunkte ersichtlich sind.
Sämtliche Abhängungen, sowohl von der Hallendecke als auch von aufgeständerten Traversensystemen (Ground
Support) und sonstigen Konstruktionen, sind nach BGV C1 (Veranstaltungsstätten für szenische Darstellung) sowie
den geltenden Standards für Veranstaltungstechnik (SP Q 1-3, o.ä.) auszuführen
4.7.5.1
Schwerlastabhängungen
Schwerlastabhängungen (> 2,0 kN/Punkt) sind in jedem Fall prüfpflichtig und unterliegen einer baustatischen Überwachung durch die Messe Berlin.
Eine kostenpflichtige Prüfung der vorzulegenden Unterlagen und begleitende Bauüberwachung wird durch die Messe Berlin GmbH vorgenommen. Den Bestellungen mit Formblatt „Abhängungen/Hängepunkte“ ist hierfür zusätzlich
eine Montagebeschreibung, ein vermaßter Lageplan der Traversen o.ä. mit den geplanten Abhängepunkten,
einschl. Punktlasten und Installationsangaben bis spätestens 6 Wochen vor Aufbaubeginn in deutscher Sprache
beizufügen.
Diese Prüfunterlagen werden durch die Messe Berlin im Auftrag und zu Lasten des Mieters geprüft. In o.g. Fällen
wird eine kostenpflichtige Untersuchung der Hängelasten / -montagen zur Lastübertragung oder direkten Lasteinleitung in das Hallen-Bindertragwerk vorgenommen bzw. von Seiten der Messe Berlin GmbH freigegeben.
Hieraus eventuell hervorgehende Korrektur- bzw. Änderungsvorgaben sind für den Mieter verbindlich.
4.7.6
Standbegrenzungswände
Die gemietete Standfläche wird vom Veranstalter aufgeschnürt bzw. abgesteckt und gekennzeichnet.
Standbegrenzungswände sind messeseitig nicht vorhanden.
Rückseiten der Stand-Trennwände von benachbarten Ausstellern dürfen ohne vorherige Vereinbarung mit dem
Standnachbarn nicht benutzt werden.
Im Bedarfsfall können in den Hallen bei der Messe Berlin Trenn- und Kabinenwände kostenpflichtig bestellt werden.
Den Bestellungen mit Formblatt ist eine Grundriss-Skizze beizufügen, aus der die Anordnung der Wände ersichtlich
ist.
Stellwände bestehen aus Lochplattenelementen mit weißer Kunststoffoberfläche ca. 25 mm dick und ca. 2,47 m
hoch.
Die Standbegrenzungswände kommen mehrfach zum Einsatz. Sie können tapeziert werden. Anstriche sind nur auf
Tapete in Binderfarben zulässig.
Von den Maßen der Mietflächen sind bis zu 80 mm Toleranzen für die aufgestellten Wände in beiden Richtungen
abzuziehen.
4.7.7
Werbemittel / Präsentationen
Stand- und Exponatbeschriftung, Firmen- und Markenzeichen dürfen die vorgeschriebene Bauhöhe nicht überschreiten.
Sie sollen ein ansprechendes Bild ergeben.
-- Technische Richtlinien – Seite 13 von 21
Präsentationen, optische, sich langsam bewegende oder akustische Werbemittel sowie musikalische Wiedergaben
sind erlaubt, sofern sie den Nachbarn nicht belästigen, nicht zu Stauungen auf den Gängen führen und die messeeigenen Ausrufanlagen in den Hallen nicht übertönen. Die Lautstärke darf 70 dB.(A) an der Standgrenze nicht überschreiten.
Die Verteilung von Drucksachen und der Einsatz von Werbemitteln sind nur auf der eigenen Standfläche zulässig.
4.7.8
Erscheinungsbild
Für die Gestaltung des Standes ist der Aussteller zuständig. Hierbei sind die typischen Ausstellungskriterien der
Veranstaltung zu berücksichtigen.
Wände, die an die Besuchergänge grenzen, sollen durch den Einbau von Vitrinen, Nischen, Displays u.ä. aufgelockert werden.
Standrückseiten, die an Nachbarstände grenzen, sind neutral zu halten, um den Nachbarstand in dessen Gestaltung nicht zu beeinträchtigen.
Der Mieter ist verpflichtet, gegen den direkt angrenzenden Nachbarstand eine fugenfreie, standsichere, weiße
Trennwand ohne werbliche Aussage zu erstellen.
Produkte, die in ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt wurden, dürfen nicht zur
Gestaltung und Ausstattung des Standes verwandt werden.
4.7.9
Klimatisierung
Bei geschlossenen Standdecken und in Standobergeschossen ist eine gleichmäßige Klimatisierung durch die zentrale Anlage der Halle nicht sichergestellt.
Bei Einbau von standeigenen Klimageräten ist die Verwendung von luftgekühlten Kondensatoren innerhalb der
Halle nicht gestattet. Frischwasser darf in Klimaanlagen nur zur Kühlung von Kältekompressoren eingesetzt werden.
Der Wasserverbrauch für diese Klimageräte ist durch Zähler zu erfassen.
4.7.10
Küchen
Aus Sicherheitsgründen dürfen in den Hallen keine Küchengeräte mit brennbaren Gasen in Druckgasflaschen betrieben werden (siehe Punkt 5.5.2).
Küchendünste müssen aus der Halle abgeleitet werden, um Geruchsbelästigungen auszuschließen.
Im Interesse des Umweltschutzes sind Speiseöle, Friteusenfette u. Ä. gesondert zu entsorgen. Entsprechende Behälter sind am Stand vorzuhalten.
Schmutzwasser, das ins Abwassernetz eingeleitet werden soll, darf die für Haushalte üblichen Schadstoffmengen
nicht überschreiten. Werden stark fetthaltige Abwässer eingeleitet, ist der Einsatz von Fettabscheidern erforderlich.
4.7.11
Wiederherstellung der Standflächen
Die Standfläche ist vom Aussteller in sauberem und ursprünglichem Zustand spätestens bis zum Abbauende zurückzugeben. Alle dazu erforderlichen Wiederherstellungsarbeiten, zu denen auch die rückstandsfreie Entfernung
von Klebebändern, Farbresten u. Ä. zählt, müssen bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein.
4.8
Freigelände
Alle veranstaltungsbezogenen Standbauten im Freigelände gelten im Sinne der Bauordnung von Berlin [BauO Bln,
§ 52 (1)] als temporäre, bauliche Anlagen, sogenannte Sonderbauten mit versammlungsstättenähnlicher Nutzung
innerhalb des Messe- und Ausstellungsgeländes.
Solche Sonderbauten müssen die Anforderungen der geltenden, öffentlichen Vorschriften nach der Bauordnung von
Berlin [BauO Bln] sowie insbesondere nachfolgender Bestimmungen und Regelwerke in jeweils gültiger Fassung
erfüllen:

BetrVO – Betriebs-Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen

MVStättV – Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten

M-FlBauR – Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten

DIN EN 13 782*) – Fliegende Bauten – Zelte
*)

DIN EN 13 814 – Fliegende Bauten und Anlagen für Veranstaltungsplätze
*) für ehemalige DIN 4112 - Fliegende Bauten; Technische Baubestimmungen für Bemessung und Ausführung
Zu den genehmigungspflichtigen Standbauten im Messe-Freigelände gehören alle baulichen Anlagen, die als reguläre Fliegende Bauten, nach BauO Bln § 75 (1) oder M-FlBauR bzw. in ihrer Bauart und -weise dementsprechend
einzustufen sind, wie
 Zelte ab einer Grundfläche von ≥ 75,0 m²
Auch Zeltbauten < 75 m² Grundfläche und ähnliche bauliche Anlagen gelten als Fliegende Bauten. Diese sind lediglich von der
Ausführungsgenehmigung und einer behördlichen Gebrauchsabnahme befreit. Diese Anlagen müssen trotzdem grundsätzlich
die technischen Vorgaben für Fliegende Bauten (nach DIN EN 13 782) standsicher erfüllen.







Bühnen, einschl. Überdachungen
Tribünen-Anlagen
Spiel-/Sport- und Vergnügungsgeräte sowie Fahr- oder Schaustellergeschäfte
Freistehende Gerüstbau– und Werbeanlagen/Monitorwände
Freistehende Mast- oder Signalanlagen zu Ausstellungs- oder Präsentationszwecken
Zusätzliche An- und Vorbauten an den bestehenden Messehallen und/oder messeseitigen Ausstellungszelten
Alle sonstigen begehbaren und/oder überdachten bzw. freistehenden Standbau-Anlagen:
 Podeste, Stege;
 Überdachungen und Übergänge;
 1-und mehrgeschossige Pavillons und/oder Containeranlagen;
 Anlagen mit allseitig geschlossenen Kino-, Zuschauer- oder Besucherräumen.
Die v.g. Anlagen und Aufbauten sind ausnahmslos auch für kurze Standzeiten genehmigungspflichtig.
Siehe hierzu Pkt. 4.1 und 4.2 ff Prüfung und Freigabe genehmigungspflichtiger Bauten.
Bitte beachten Sie zugleich hierzu auch unser „Merkblatt über Aufbauten im Freigelände“.
- Technische Richtlinien - Seite 14 von 21
4.9
Zwei- und Mehrgeschossige Bauweise
4.9.1
Bauanfrage
Eine zwei- und mehrgeschossige Bauweise ist mit Zustimmung der zuständigen Projektleitung der Messe Berlin
möglich. Die Anfrage muss unmittelbar nach der Standzulassung erfolgen.
In den Hallen 8.1, 10.1 und 11.1 ist eine zweigeschossige Bauweise nicht, in den Hallen 14.1 und 15.1 nur örtlich
begrenzt möglich.
4.9.2
Auflagen zur Standflächenüberbauung, Sicherheitsabstände, Höhe der Standinnenräume
Die lichten Höhen von Innenräumen bei zweigeschossiger Bauweise müssen mindestens 2,30 m betragen.
Werden mehr als 30 m² überbaut, ist der Einbau einer Sprinkleranlage erforderlich.
Standbauten an den Standgrenzen zu den Nachbarn sind oberhalb 2,50 m neutral weiß zu gestalten.
4.9.3
Nutzlasten/Lastannahmen
Für begehbare Geschossdecken eines zweigeschossigen Messestandes innerhalb einer Messehalle sind nach DIN
1055-3, Tabelle 1 [Kat. C] lotrechte Nutzlasten anzusetzen:
Eine eingeschränkte Nutzung durch Fachbesucher oder Standpersonal für Besprechungen und Kundenbetreuung, d. h. Möblierung mit Tischen und Stühlen in freier Anordnung oder in abgeteilten Besprechungsbüros erfordert
2
eine Nutzlast [Kat. C1]: qk = 3,0 kN/m .
Eine uneingeschränkte Nutzung als frei zugängliche Ausstellungs- und Versammlungsfläche ohne oder mit dich2
ter Bestuhlung erfordert eine Nutzlast [ab Kat. C3]: qk = 5,0 kN/m .
2
Treppen und Treppenpodeste müssen immer für eine Nutzlast [Kat. T2]: qk = 5,0 kN/m ausgelegt werden.
Zur Erzielung einer ausreichenden Längs- und Querstabilität bei zweigeschossigen Messeständen oder Tribünen
ist in oberster Fußbodenhöhe eine Horizontallast von 1/20 qk (qk = lotrechte Nutzlast) anzusetzen.
Für Brüstungen und Geländer ist nach DIN 1055-3, Tabelle 7, eine horizontale Nutzlast [Kat. C] von qk = 1,0 kN/m
in Holmhöhe anzusetzen. Der gleiche Lastansatz ist auch für außenseitig verkleidende und gleichzeitig absturzsichernde Wandelemente anzusetzen, soweit vor diesen keine gesonderte, tragfähige Brüstungsanlage innenseitig
vorgesetzt ist.
Sonstige freistehende Wand-/ Standbauelemente mit einer Höhe von mehr als 4 Metern sind zur Erzielung einer
2
ausreichenden Stabilität und Kippsicherheit der Fußpunkthalterung mit einer Horizontallast von 0,125 kN/m (Hallenwind) oder 1/100 des Eigengewichts in halber Wandhöhe nachzuweisen.
2
Es ist nachzuweisen, dass die zulässigen Lasten auf dem Hallenboden (≤ 35 kN kN/m ) nicht überschritten werden
(≤ 35 kN, siehe. Pkt. 3.1. Hallendaten)..
Erhöhte Stützen-Einzellasten (> ca. 35 kN) infolge des mieterseitigen Standbaus bzw. der Einbringung (Transportlasten) von Exponaten sind gesondert auszuweisen und vermerkt in einem vermassten, standgrenzenbezogenen,
maßstäblichen Stützen-Lageplan mit ausgewiesenen Stützenlasten in deutscher Sprache zur Prüfung bei der
Messe Berlin vorzulegen.
Eine kostenpflichtige Untersuchung zur erhöhten Lasteinleitung in den Hallenboden (ggf. durch verstärkende Unterpallungen), ist durch die Messe Berlin GmbH erforderlich.
Die Prüfunterlagen und der Stützen-Lageplan werden im Auftrag und zu Lasten des Ausstellers / Standbauers
geprüft. Eventuelle Korrekturen sind für den Aussteller/Standbauer verbindlich.
4.9.4
Rettungswege / Treppen
Im Obergeschoss eines zweigeschossigen Ausstellungsstandes darf die Entfernung zur Treppe von jeder zugänglichen Stelle aus höchstens 20 m Lauflinie betragen. Die Treppen sind so anzuordnen, dass die Rettungswege ins
Freie möglichst kurz sind.
Beträgt die Obergeschossfläche über 100 m², werden mindestens zwei Treppen benötigt, die entgegengesetzt anzuordnen sind.
Alle Treppenanlagen sind nach DIN 18065 auszuführen. Die Steigungshöhe der Treppen darf nicht mehr als 0,19
m, die Auftrittsbreite nicht weniger als 0,26 m betragen.
Treppen müssen eine Mindestbreite von 1,0 m haben. Ab einer Obergeschossfläche von mehr als 100 m² und einer
Personenzahl von weniger als 200 Personen sind zwei Treppen mit mindestens je 1,0 m Breite ausreichend. Bei
mehr als 200 m² Obergeschossfläche bzw. 200 Personen sind zwei Treppen mit je mindestens 1,20 m nutzbarer
Treppenlaufbreite erforderlich.
Notwendige Treppen dürfen nicht als Wendel- bzw. Spindeltreppen ausgeführt werden.
Treppen, die breiter sind als 2,40 m, müssen zwei Außenhandläufe und einen Mittelhandlauf haben.
Handläufe sind fest, griffsicher und endlos, d.h. ohne freie Enden, auszuführen. Der Seitenabstand der Handläufe
zu benachbarten Bauteilen muss mindestens 0,05 m betragen. Handläufe sind beidseitig erforderlich
4.9.5
Baumaterial
Bei zweigeschossigen Ständen sind die tragenden Bauteile, die Decken des Erdgeschosses und der Fußboden des
Obergeschosses aus mindestens schwerentflammbaren Baustoffen nach EN 13501-1 C, d0 bzw. DIN 4102-1 B1,
nicht brennend abtropfend zu erstellen.
4.9.6 Obergeschoss
Im Obergeschoss sind im Bereich der Brüstungen, falls erforderlich, auf dem Fußboden Abrollsicherungen von
mind. 0,05 m Höhe anzubringen.
Brüstungen sind entsprechend Punkt 4.6. und Punkt 4.9.3. auszuführen.
-- Technische Richtlinien – Seite 15 von 21
In gesprinklerten Hallen muss das OG nach oben hin grundsätzlich offen sein, oder es ist der Einbau einer Sprinkleranlage erforderlich.
Zusätzlich zu den bereits im Erdgeschoss vorhandenen Feuerlöschern ist mind. ein Feuerlöscher am Treppenabgang gut sichtbar und griffbereit anzuordnen. (siehe Pkt. 4.4.1.12)
5.
Betriebssicherheit, technische Sicherheitsbestimmungen, technische Vorschriften, technische
Versorgung
5.1
Allgemeine Vorschriften
Der Aussteller ist für die Betriebssicherheit und die Einhaltung der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften
auf seinem Stand selbst verantwortlich.
Die Auf- und Abbauarbeiten dürfen nur im Rahmen der jeweils gültigen arbeits- und gewerberechtlichen Bestimmungen durchgeführt werden.
5.1.1
Schäden
Jede durch Aussteller oder deren Beauftragte verursachte Beschädigung im Messegelände, der Gebäude oder
Einrichtungen wird nach Beendigung der Veranstaltung auf Kosten des Ausstellers durch die Messe Berlin beseitigt.
5.2
Einsatz von Arbeitsmitteln
Der Gebrauch von Bolzen-Schussgeräten ist in den Messehallen verboten.
Der Einsatz von Holzbearbeitungsmaschinen ohne Späneabsaugung ist nicht zulässig.
Der Einsatz von Kranen, Gabelstaplern und Arbeitsbühnen ist ausschließlich den Vertragsspediteuren der Messe
Berlin vorbehalten. Der Einsatz firmeneigener Krane, Gabelstapler und Arbeitsbühnen ist aus Sicherheitsgründen
nicht erlaubt (siehe Punkt 5.12).
5.3
Elektroinstallation
5.3.1
Elektroanschlüsse
Jeder Stand, der mit elektrischer Energie versorgt werden soll, erhält auf Bestellung einen oder mehrere Anschlüsse
mit Sicherungen und Hauptschalter.
Die Installationen dieser Anschlüsse (Hauptanschlüsse) werden von der Messe Berlin oder deren Vertragsfirmen
kostenpflichtig durchgeführt.
Den Bestellungen mit Formblatt ist die Grundriss-Skizze beizufügen, aus der die gewünschte Platzierung der Anschlüsse ersichtlich ist.
Die Summe der benötigten Leistung aller Verbrauchsquellen (Glühlampen, Motoren, Geräte usw.) ist anzuzeigen,
um den ausreichenden Querschnitt der Zuleitungen errechnen zu können.
Die Stromversorgung kann am letzten Lauftag nach Messeschluss aus Sicherheitsgründen eingestellt werden.
5.3.2
Standinstallation
Elektroinstallationsarbeiten innerhalb der Stände werden nach Bestellung von der Messe Berlin oder deren Vertragsfirmen kostenpflichtig ausgeführt.
Für sämtliche Stromkreise sind FI-Schutzschaltungen (RCD) mit 30 mA zwingend vorgeschrieben.
Innerhalb der Stände können Installationen von ausstellereigenen Elektrofachkräften oder von zugelassenen Fachfirmen entsprechend den gültigen VDE-Vorschriften und den in Europa geltenden Vorschriften sowie dem Stand der
Technik entsprechend ausgeführt werden.
5.3.3
Montage- und Betriebsvorschriften
Die gesamte elektrische Einrichtung ist nach den jeweils gültigen Sicherheitsvorschriften des Verbandes Elektrotechnik VDE oder den gültigen EU-Normen (EN) auszuführen. Besonders zu beachten sind VDE 0100, 0108, 0128
und die ICE Norm 60364-7-711.
Leuchtstoffröhrenanlagen sind zu kompensieren (Einzelkompensation oder Duoschaltung).
Der Anteil von hoch- oder niederfrequenten, in das Netz abgegebenen Störungen, darf die in VDE 0160 und VDE
0838 (EN 50 006) angegeben Werte nicht überschreiten.
Leitfähige Bauteile sind in die Maßnahmen zum Schutz bei indirektem Berühren mit einzubeziehen (Standerdung).
Es dürfen nur Leitungen, wie die Typen NYM, H05VV-F, H05RR-F, mit einem Mindestquerschnitt von 1,5 qmm Cu
verwendet werden.
Ausgenommen sind hiervon nur Zuleitungen von ortveränderlichen Verbrauchsquellen (Geräte usw.) bis zu 1,5 m
Zuleitungslänge.
In Niedervoltanlagen (Niedervolt-Beleuchtungsanlagen) sind blanke elektrische Leiter und Klemmen unzulässig,
auch Seilsysteme müssen vollständig isoliert sein.
Die Sekundärleitungen sind gegen Kurzschluss und Überlast zu schützen.
Transformatoren und Konverter sind mit primär und sekundär Sicherungen zu schützen.
Elektronische Schutzeinrichtungen sind keine Leitungsschutzsicherungen im Sinne der VDE-Bestimmungen. Die
Lampen sind gegen herausfallen zu sichern.
Bei Halogenleuchten sind nur Lampen mit Schutzscheibe zulässig.
Stromschienen müssen mit Schutzkappen ausgestattet sein. Eine Befestigung mit Kunststoff-Kabelbindern ist nicht
zulässig.
Entsprechend der Wärmeentwicklung ist ein ausreichend großer Abstand zu brennbaren Materialien sicherzustellen.
Die im Ausstellungsstand vorhandene Elektroinstallation darf für die Veranstaltung erst in Betrieb genommen werden, wenn sie vom Technischen Überwachungsverein TÜV oder von einem anderen unabhängigen Sachverständigen abgenommen und freigegeben worden ist. Die Abnahme wird durch die Messe Berlin veranlasst.
Für Spannungen größer als 25 V AC bzw. 60 V DC sind blanke elektrische Leiter und Klemmen unzulässig.
(Schutz gegen direktes Berühren ist erforderlich).
Eigenmächtige Erweiterungen oder Veränderungen nach erfolgter Abnahme sind unstatthaft.
Die Stromentnahme von einem Nachbarstand ist nicht erlaubt, standeigene Stromversorgungsanlagen sind nicht
zulässig.
- Technische Richtlinien - Seite 16 von 21
5.3.4
Sicherheitsmaßnahmen
Zum besonderen Schutz sind alle wärmeabgebenden und wärmeentwickelnden Elektrogeräte (Kochplatten,
Scheinwerfer, Transformatoren usw.) auf nicht brennbaren wärmebeständigen asbestfreien Unterlagen zu montieren.
Entsprechend der Wärmeentwicklung ist ein ausreichend großer Abstand zu brennbaren Materialien sicherzustellen.
Beleuchtungskörper dürfen nicht an brennbare Dekorationen o.ä. angebracht werden.
Es sind die Angaben der Gerätehersteller zu beachten.
5.3.5 Sicherheitsbeleuchtung
Stände, in denen durch die Besonderheit ihrer Bauweise die vorhandene allgemeine Sicherheitsbeleuchtung nicht
wirksam ist, bedürfen einer zusätzlichen eigenen Sicherheitsbeleuchtung in Anlehnung an VDE 0108.
Sie ist so anzulegen, dass ein sicheres Zurechtfinden bis zu den allgemeinen Rettungswegen gewährleistet ist.
5.4
Wasser- und Abwasserinstallation
Jeder Stand, der mit Wasser/Abwasser versorgt werden soll, erhält einen oder mehrere Anschlüsse.
Zuflüsse allein sind nur bei festangeschlossenen Verbrauchsgeräten zulässig. Abflussleitungen unter 50 mm Nennweite werden nicht verlegt.
Wasserzufluss und -abfluss wird bis OKF durch die Messe Berlin oder deren Vertragsfirma kostenpflichtig verlegt.
Eigenmontagen innerhalb des Doppelbodens sind nicht zulässig. Nicht fachgerechte Eigenmontagen oberhalb des
Doppelbodens werden kostenpflichtig durch die Messe Berlin zurückgebaut oder nachgebessert.
Bei Einsatz von Gewerbespülmaschinen ist ein separater Zu- und Abwasser-Grundanschluss entsprechend Bestellschein „Wasserinstallationen“, Artikel-Nr. 94920 zu beantragen.
Bei Eigenmontagen (nach dem kostenpflichtigen Wasser-/Abwasser-Grundanschluss) sind die anerkannten Regeln
der Technik sowie die Trinkwasserverordnung einzuhalten und sie müssen der aktuell gültigen Trinkwasserverordnung entsprechen, so dass durch Installation und Betrieb eines Anschlusses eine nachhaltige Beeinflussung der
Trinkwasserqualität ausgeschlossen wird.
Den Bestellungen mit Formblatt ist eine Grundriss-Skizze beizufügen, aus der die gewünschte Platzierung der Anschlüsse ersichtlich ist.
Die Wasserversorgung kann am letzten Veranstaltungstag aus Sicherheitsgründen nach Messeschluss eingestellt
werden.
5.5
Druckluft-/Gasinstallation
5.5.1
Druckluftinstallation
Jeder Stand, der mit Druckluft versorgt werden soll, erhält einen oder mehrere Anschlüsse.
Die Installation dieser Anschlüsse wird von der Messe Berlin oder deren Vertragsfirma kostenpflichtig durchgeführt.
Den Bestellungen mit Formblatt ist die Grundriss-Skizze beizufügen, aus der die gewünschte Platzierung der Anschlüsse ersichtlich ist.
Die Druckluftversorgung wird aus Sicherheitsgründen täglich nach Messeschluss eingestellt.
5.5.2
Gasinstallation (Erdgas)
Jeder Stand, der mit Gas versorgt werden soll, erhält einen oder mehrere Anschlüsse.
Für die Installation ist die TRGI, neueste Fassung, verbindlich. Abgase von Großgeräten müssen ins Freie geführt
werden.
Die Installation der Erdgasanschlüsse wird von dem Vertragspartner der Messe Berlin kostenpflichtig durchgeführt.
Den Bestellungen mit Formblatt ist die Grundriss-Skizze beizufügen, aus der die gewünschte Platzierung der Anschlüsse ersichtlich ist.
5.6
Maschinen-, Druckbehälter-, Abgasanlagen
5.6.1
Maschinengeräusche
Der Betrieb lärmverursachender Maschinen und Geräte soll im Interesse der anderen Aussteller möglichst eingeschränkt bleiben.
Die Geräusche an der Standgrenze dürfen 70 dB(A) nicht überschreiten.
5.6.2
Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
Alle ausgestellten technischen Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte müssen die Anforderungen des Geräte – und
Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) in der jeweils gültigen Fassung erfüllen.
Technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, müssen ein gut
sichtbares Schild tragen, das darauf hinweist, dass sie nicht den Anforderungen des o. g. Gesetzes entsprechen
und erst erworben werden können, wenn die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen hergestellt
worden ist.
Für technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte, die das CE-Zeichen führen, muss die entsprechende Konformitätserklärung des Herstellers am Stand vorliegen
Bei Vorführungen sind die erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz von Personen durch das Standpersonal zu
treffen.
Das Standpersonal ist auch für die Gewährleistung des Ausschlusses von unbefugten Schaltvorgängen verantwortlich.
5.6.2.1
Schutzvorrichtungen
Maschinen- und Apparateteile dürfen nur mit allen Schutzvorrichtungen in Betrieb genommen werden.
Die normalen Schutzvorrichtungen können durch eine sichere Abdeckung aus organischem Glas, oder einem ähnlichen transparenten Material ersetzt werden.
Werden Geräte nicht in Betrieb genommen, können die Schutzvorrichtungen abgenommen werden, um den Besuchern die Bauart und Ausführung der abgedeckten Teile erkennbar zu machen. Die Schutzvorrichtungen müssen
dann neben der Maschine sichtbar aufgestellt bleiben.
5.6.2.2
Prüfverfahren
Die ausgestellten technischen Arbeitsmittel können hinsichtlich ihrer unfallschutz- und sicherheitstechnischen Ausführung von der zuständigen Aufsichtsbehörde (Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische
-- Technische Richtlinien – Seite 17 von 21
Sicherheit Berlin Turmstrasse 21, 10559 Berlin, Tel. 030/902545-0) gegebenenfalls gemeinsam mit den zuständigen berufsgenossenschaftlichen Fachausschüssen besichtigt und auf die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen überprüft weren.
Zur Überprüfung der CE-Kennzeichnung durch das Amt ist es geboten, die EU-Konformitätserklärung auf dem Messestand zur Einsichtnahme bereitzuhalten. In Zweifelsfällen sollen sich Aussteller frühzeitig vor Messebeginn mit
dem zuständigen Amt in Verbindung setzen.
5.6.2.3
Betriebsverbot
Darüber hinaus ist die Messe Berlin berechtigt, jederzeit den Betrieb von Maschinen, Apparaten und Geräten zu
untersagen, wenn nach ihrer Ansicht durch den Betrieb Gefahren für Personen und Sachen zu befürchten sind.
5.6.3
Druckbehälter
5.6.3.1
Abnahmebescheinigung
Druckbehälter dürfen auf dem Stand nur betrieben werden, wenn die gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geforderten Prüfungen durchgeführt wurden.
Die darüber ausgestellten Prüfnachweise sind am Ausstellungsort beim Druckbehälter aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Aufsichtsbehörde vorzulegen.
Auskünfte erteilt das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin - Turmstrasse 21, 10559 Berlin, Tel. 030 / 902545-0 als die zuständige Aufsichtsbehörde.
5.6.3.2
Prüfung
Die Bescheinigung über die Bau- und Wasserdruckprüfung reicht nicht aus. Diese Forderung gilt auch für ausländische oder geliehene Behälter.
Bei Anmeldung bis 4 Wochen vor Messebeginn können prüfpflichtige Druckbehälter bis einen Tag vor Messebeginn
unter Vorlage der Bau- und Wasserdruck- Prüfungsbescheinigung und der Gestellung eines Monteurs auf dem
Messestand der Abnahmeprüfung durch den Technischen Überwachungsverein unterzogen werden.
Auskünfte erteilt das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin - - Turmstrasse 21, 10559 Berlin, Tel. 030/902545-0 als die zuständige Aufsichtsbehörde.
5.6.3.3.
Leihgeräte
Da die Beurteilung ausländischer Druckbehälter während der relativ kurzen Messeaufbauzeit nicht durchgeführt
werden kann, ist der Benutzung von geprüften Leihbehältern der Vorzug zu geben.
5.6.3.4
Überwachung
Die erforderlichen Abnahmebescheinigungen sind während der Veranstaltung für das Aufsichtsamt bereitzuhalten.
Auskünfte erteilt das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin - LAGetSi Turmstrasse 21, 10559 Berlin, Tel. 030/902545-0 als die zuständige Aufsichtsbehörde.
5.6.4
Abgase und Dämpfe
Von Exponaten und Geräten abgegebene brennbare, gesundheitsschädliche, gesundheitsgefährdende oder die
Allgemeinheit belästigende Dämpfe und Gase dürfen nicht in die Hallen eingeleitet werden.
Sie müssen über entsprechende Rohrleitungen nach Vorgabe des Bundesimmissionsschutzgesetzes in der gültigen
Fassung, ins Freie abgeführt werden.
5.6.5
Abgasanlagen
Zur Ableitungen brennbarer, gesundheitsschädlicher, gesundheitsgefährdender oder die Allgemeinheit belästigender Dämpfe und Gase ist die Montage einer Abgasleitung notwendig. Die Anlage der Rohre und die Führung ins
Freie sind genehmigungspflichtig.
5.6.5.1
Abgasleitungen
Rauch- und abgasführende Rohre sind nur aus nicht brennbaren Materialien zugelassen. Die Abstände der Rauchrohre zu brennbaren Stoffen oder ähnlichem müssen mindestens 0,50 m betragen und gegebenenfalls mit einem
Schutz- oder Mantelrohr umgeben sein.
Die Abzüge werden ab Unterkante Raumtragwerk bis ins Freie ausschließlich von der Messe Berlin oder deren
Vertragsfirma kostenpflichtig mit eigenem Material montiert.
Die Leitungen ab Exponat bis Unterkante Raumtragwerk können von der Messe Berlin oder deren Vertragsfirma
kostenpflichtig installiert werden.
Die Anschlüsse an den Exponaten sind von dem Aussteller herzustellen.
Den Bestellungen mit Formblatt ist eine Grundriss-Skizze beizufügen, aus der die gewünschte Platzierung der Abzüge ersichtlich ist.
5.7
Verwendung von Druckgasen und brennbaren Flüssigkeiten
5.7.1
Druckgasanlagen
Die Lagerung und Verwendung von Druckgas in den Messehallen und auf dem Gelände ist ohne schriftliche Genehmigung der Messe Berlin verboten.
5.7.1.1
Genehmigungsantrag für Druckgasflaschen
Bei Verwendung von brennbaren Gasen in Druckgasflaschen für die Präsentation von Exponaten muss die Genehmigung gemäß Formblatt schriftlich eingeholt werden.
Entsprechend den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sind Druckgasflaschen gegen Stoß, Umfallen, Zugriff
Unbefugter sowie vor Erwärmung zu schützen.
5.7.2
Brennbare Flüssigkeiten
5.7.2.1
Lagerung und Verwendung
Die Lagerung und Verwendung brennbarer Flüssigkeiten (siehe Verordnung über brennbare Flüssigkeiten BGBl. l in
der gültigen Fassung) in den Messehallen und auf dem Gelände ist ohne schriftliche Genehmigung verboten.
Die Genehmigung zur Lagerung und Verwendung brennbarer Flüssigkeiten kann nur für den Betrieb oder die Vorführung von Exponaten erteilt werden. Ein entsprechender Antrag/Formblatt ist bei der Messe Berlin mit Sicherheitsdatenblatt einzureichen.
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5.7.2.2
Bedarfslagerung
Zum Betrieb und zur Vorführung darf jeweils nur der Bedarf an brennbarer Flüssigkeit für einen Tag am Stand vorgehalten werden. Die Höhe dieses Bedarfs ist im Antrag zu benennen.
5.7.2.3
Vorratsbehälter
Der Tagesbedarf ist in geschlossenen, bruchsicheren Behältern übersichtlich zu lagern. Er muss dem Zugriff Unbefugter entzogen sein. Die Vorratsbehälter sind in nicht brennbaren Auffangbehältern zu verwahren.
5.7.2.4
Lagerort
Am Lagerort hat absolutes Rauchverbot zu herrschen. Für entsprechende Beschilderung ist zu sorgen.
Es müssen geeignete Löschmittel bereitstehen.
5.7.2.5
Auflagen zum Betrieb
Anlagen, die mit brennbaren Flüssigkeiten betrieben oder vorgeführt werden, sind an den Einfüllstutzen sowie an
den Stellen, an denen Flüssigkeiten austreten können, mit nichtbrennbaren Auffangbehältern zu versehen.
Ausgelaufene brennbare Flüssigkeiten sind wegen der möglichen Brand- oder Explosionsgefahr sofort aus den
Behältern zu entfernen und gefahrlos zu beseitigen
5.7.2.6
Einfüllen der Flüssigkeiten
Da beim Einfüllen der Flüssigkeiten ein besonderer Gefahrenmoment eintritt, ist hier mit größter Sorgfalt und Vorsicht zu verfahren.
5.7.2.7
Leere Behälter
Leere Behälter, in denen brennbare Flüssigkeiten enthalten waren, dürfen nicht am Stand und in der Halle aufbewahrt oder gelagert werden.
5.8
Asbest und andere Gefahrstoffe
Der Einsatz und die Verwendung asbesthaltiger Baustoffe oder asbesthaltiger Erzeugnisse sowie anderer Gefahrstoffe ist verboten.
Grundlage hierfür ist das Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen ( Chem. Gesetz), BGBl l, Teil 1, in Verbindung mit der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) sowie der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in der
jeweils gültigen Fassung.
5.9
Film-, Lichtbild-, Televisionsvorführungen, Szenenflächen und sonstige Präsentationen
Siehe Punkt 4.4.4. Für Szenenflächen > 50 m² gelten die Bestimmungen des § 34 der BetrVO.
5.10
Strahlenschutz
5.10.1
Radioaktive Stoffe
Der Umgang mit radioaktiven Stoffen ist genehmigungspflichtig und mit der Messe Berlin abzustimmen.
Die Genehmigung ist nach der Strahlenschutzverordnung (gültige Fassung) bei der zuständigen Behörde zu beantragen und mindestens 6 Wochen vor Messebeginn der Messe Berlin vorzulegen.
Soweit bereits eine Genehmigung vorhanden ist, ist nachzuweisen, dass der beabsichtigte Umgang mit radioaktiven Stoffen auf dem Messegelände der Messe Berlin rechtlich abgedeckt ist.
5.10.2
Röntgenanlagen und Störstrahler
Der Betrieb von Röntgenanlagen und Störstrahlern ist genehmigungspflichtig und mit der Messe Berlin abzustimmen.
Es ist die Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (RöV, BGBI I) in der gültigen Fassung
zu beachten.
Der Betrieb von Röntgenanlagen und Störstrahlern ist anzeigebedürftig bzw. anzeigepflichtig §§ 3,4,5,8 RöV.
Die zuständige Behörde ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin - Turmstrasse 21, 10559 Berlin, Tel. 030 / 90254-5000, bei der die Anträge oder Anzeigen mind. 4 Wochen vor
Veranstaltungsbeginn einzureichen sind.
5.10.3
Laseranlagen
Der Betrieb von Laseranlagen ist genehmigungspflichtig und mit der Messe Berlin abzustimmen.
Der Betrieb von Laseranlagen ist gem. § 6 der Unfallverhütungsvorschriften „ Laserstrahlung“ BGV B2 bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Der Anzeige ist die schriftliche Bestellung eines Laserschutzbeauftragten für den Betrieb der Lasereinrichtung beizufügen.
Die zuständige Behörde ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin LAGetSi - Turmstrasse 21, 10559 Berlin, Tel. 030/902545-0, bei der die Anzeige mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn mit Formblatt einzureichen ist.
5.11
Hochfrequenzgeräte, Funkanlagen, Elektromagnetische Verträglichkeit, Oberschwingungen
Der Betrieb von Hochfrequenzgeräten, Funkanlagen und sonstigen Sendern für Nachrichtenzwecke sowie Personensuchanlagen, Mikroportanlagen, Gegensprechanlagen und Fernwerkfunkanlagen sind durch die Regulierungsbehörde für Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Außenstelle Berlin, Seidelstr. 49, D-13405 Berlin, Tel.: 49(0)30/4374-0, genehmigungspflichtig und mit der Messe Berlin abzustimmen, um eine Gleichmäßigkeit von Frequenzen zu erreichen und gegenseitige Beeinflussungen nach Möglichkeit
auszuschließen. Diese Genehmigung ist formlos unter Angabe der technischen Daten bei der Messe Berlin zu beantragen (siehe hierzu Formblatt E7).
Der Betrieb von Hochfrequenzgeräten und Funkanlagen ist nur dann gestattet, wenn sie den Bestimmungen des
Gesetzes über Fernmeldeanlagen BGBI I sowie dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG) in der jeweils gültigen Fassung entsprechen.
Werden Exponate ausgestellt oder Standdekorationen benutzt, bei denen elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder zur Anwendung kommen, so sind die Festlegungen der 26. Verordnung zur Durchführung des
Bundesimmisionsschutzgesetzes einzuhalten.
Die Elektroinstallationen der Exponate und der Ausstellungsgegenstände sind so auszuführen, dass unzulässig
hohe Netzrückwirkungen durch Strom-Oberschwingungen in das Messe-Versorgungsnetz vermieden werden (siehe
auch Punkt 5.3.3).
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5.12
Kräne, Stapler, Arbeitsbühnen, Leergut
Der Einsatz von Kränen und Gabelstaplern ist den Vertragsspediteuren/Vertragsfirmen der Messe Berlin vorbehalten.
Ausnahmen sind genehmigungs- und gebührenpflichtig mit der Messe Berlin abzustimmen.
Die Vertragsspediteure der Messe Berlin üben im Messegelände das Speditionsrecht aus.
Für die den Spediteuren erteilten Aufträge gelten die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp)
neueste Fassung und der Speditionstarif für Messen und Ausstellungen in Berlin.
Eine Haftung der Messe Berlin für alle Risiken, die sich aus der Tätigkeit der Speditionsfirmen ergeben können, ist
ausgeschlossen. Die Lagerung von Leergut jeglicher Art auf den Ständen ist verboten.
5.13
Musikalische Wiedergaben
Für musikalische Wiedergaben aller Art ist unter der Voraussetzung des Urheberrechtgesetzes, § 15 Urhebergesetz
(BGBI), in der gültigen Fassung die Erlaubnis der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA), Bezirksdirektion Berlin, Keithstraße 7, 10787 Berlin, Tel. 030/21292-0,
Messesachbearbeitung, erforderlich.
Nicht angemeldete Musikwiedergaben können Schadenersatzansprüche der GEMA zur Folge haben. (§ 97 Urheberrechtgesetz).
5.14
Getränkeschankanlagen
Für alle Getränkeschankanlagen gelten die orientierungswerte für Reinigungsintervalle in der DIN 6650-6.
Daraus erfolgt eine Dokumentationspflicht, d.h. der Betreiber muss nachweisen können, dass und wie er seiner Überwachungs- und Sorgfaltspflicht nachgekommen ist.
Bezugsquelle für DIN-Normen:
Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstrasse 6, 10787 Berlin, http://www.beuth.de
5.15.
Lebensmittelüberwachung
Bei der Abgabe von Kostproben zum Verzehr an Ort und Stelle und dem Verkauf von Speisen und Getränken an Ort
und Stelle sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Lebensmittel-Hygiene-Verordnung GVBl und das
Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz LMBG in der jeweils gültigen Fassung BGBl zu beachten.
Für Rückfragen steht das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt, Hohenzollerndamm 174-177, 10713 Berlin, Tel.: 030/9029-29106/107 zur Verfügung.
6.
Umweltschutz
Die Messe Berlin hat sich grundsätzlich dem vorsorgenden Schutz der Umwelt verpflichtet.
Als Vertragspartner der Messe Berlin ist der Aussteller verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sämtliche den Umweltschutz
betreffende Bestimmungen und Vorgaben auch von seinen Auftragnehmern verbindlich eingehalten werden.
6.1
Abfallwirtschaft
Grundlage für alle folgenden Regelungen sind die Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG,
in der jeweils gültigen Fassung), die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen und Verordnungen, sowie das Gesetz
über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen in Berlin.
Der Aussteller ist verantwortlich für die ordnungsgemäße und umweltverträgliche Entsorgung der Abfälle, die bei Aufbau, Laufzeit und Abbau seines Standes anfallen.
Die technische Abwicklung der Entsorgung zur Verwertung und Beseitigung obliegt allein der Messe Berlin bzw. den
von ihr benannten Vertragspartnern.
6.1.1
Abfallentsorgung
Nach den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft sind Abfälle auf Messeplätzen in erster Linie zu vermeiden.
Auf die Benutzung von Einweggeschirr bei der Gästebewirtung sollte verzichtet werden.
Aussteller und deren Vertragspartner sind verpflichtet, in jeder Phase der Veranstaltung wirkungsvoll hierzu beizutragen.
Dieses Ziel muss bereits bei der Planung und in Koordination aller Beteiligten verfolgt werden. Generell sind für Standbau und -betrieb wiederverwendbare und die Umwelt möglichst wenig belastende Materialien einzusetzen.
Zurückgelassene Materialien werden ohne Prüfung des Wertes zu Lasten des Ausstellers zu einer erhöhten Gebühr
entsorgt.
6.1.2
Besonders überwachungsbedürftige Abfälle
Der Aussteller ist verpflichtet, Abfälle, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge in besonderem Maße gesundheitsgefährdend (dazu zählen insbesondere Speiseabfälle), luft- oder wassergefährdend, explosiv oder brennbar (z. B. Batterien, Lacke, Lösungsmittel, Schmierstoffe, Farben etc.) sind der Messe Berlin zu melden und deren ordnungsgemäße
Entsorgung durch den zuständigen Vertragspartner der Messe Berlin zu veranlassen.
6.1.3
Mitgebrachte Abfälle
Materialien und Abfälle, die nicht im Zusammenhang mit der Veranstaltungslaufzeit, mit dem Auf- oder Abbau entstehen, dürfen nicht auf das Gelände gebracht werden.
6.2
Wasser, Abwasser, Bodenschutz
6.2.1
Öl, Fettabscheider
Die Einleitungen in das Wassernetz dürfen die regulären Schadstoffmengen für Haushalte nicht übersteigen.
Sollen öl-/ fetthaltige Abwässer eingeleitet werden, welche diese Mengen überschreiten, ist der Einsatz von Öl-/ Fettabscheidern notwendig.
Bei Einsatz mobiler Gastronomie ist darauf zu achten, dass Fette und Öle gesondert aufgefangen und einer getrennten
Entsorgung zugeführt werden.
6.2.2
Reinigung / Reinigungsmittel
Reinigungsarbeiten sind grundsätzlich mit biologisch abbaubaren Produkten durchzuführen.
Reinigungsmittel, die gesundheitsschädigende Lösungsmittel enthalten, sind den Vorschriften entsprechend nur im
Ausnahmefall zu verwenden.
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Reinigungsdienstleistungen während der Veranstaltung sowie während des Auf- und Abbaus dürfen nur durch die von
der Messe Berlin GmbH beauftragte Reinigungsgesellschaft durchgeführt werden.
6.3
Umweltschäden
Umweltschäden/Verunreinigungen (z. B. durch Benzin, Öl, Lösungsmittel, Farbe) sind unverzüglich der Messe Berlin zu
melden
6.4
Lärmschutz
Bei Auf- und Abbauarbeiten ist auf Lärmvermeidung zu achten.
An Werktagen vor 7:00 und nach 18:00 Uhr, an Samstagen nach 16:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen müssen
lärmverursachende Tätigkeiten vermieden werden. Dieses gilt besonders in dem an ein Wohngebiet grenzenden Bereich der Hallen 21b - 23b sowie 25 und 26ab. Hier sind die Hallentore geschlossen zu halten.
Bei Zuwiderhandlung können Auf- und Abbauaktivitäten in den genannten Zeiträumen untersagt werden.
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