ELSTER: Einfach. Sicher. Schnell.
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ELSTER: Einfach. Sicher. Schnell.
6. Funktioniert die elektronische Steuererklärung auch ohne Ausdruck? Sie können auf den Ausdruck der komprimierten Steuererklärung verzichten, indem Sie Ihre Daten authentifiziert elektronisch übermitteln. Die Authentifizierung gilt als „elektronische Unterschrift“ und ist kostenlos über das ElsterOnline-Portal www.elster.de erhältlich. Das ElsterOnline-Portal erstellt für Sie einmalig ein elektronisches Zertifikat, das Sie für alle zukünftigen ELSTER-Anwendungen nutzen können. Mit dem Zertifikat kann das Finanzamt eindeutig feststellen, von wem eingehende Steuererklärungen stammen. Notwendige Belege (siehe Abschnitt 7) müssen Sie aber bei Ihrem Finanzamt einreichen. Brandenburg: Internet-Steuererklärung stark im Kommen 7. Welche Belege sind erforderlich? Folgende Belege sind der Einkommensteuererklärung – soweit im Einzelfall von Bedeutung – beizufügen: • Die Lohnsteuerkarte bzw. die besondere Lohnsteuerbescheinigung, wenn die Lohnsteuerbescheinigungsdaten nicht durch den Arbeitgeber elektronisch an das Finanzamt übermittelt wurden. • Bescheinigung über Lohnersatzleistungen • (z.B. Arbeitslosengeld, Erziehungsgeld, Elterngeld) • Unterlagen über die Gewinnermittlung • Steuerbescheinigung über anrechenbare Körperschaftsteuer; Kapitalertragssteuer/Zinsabschlag • Bescheinigung über anrechenbare ausländische Steuern • Zuwendungsnachweise (Spendenbescheinigungen) • Nachweis der haushaltsnahen Dienstleistungen/Nachweis der Kinderbetreuungskosten Ansonsten sind Belege nur nach Anforderung durch das Finanzamt einzureichen. Diese und andere steuerlich erheblichen Unterlagen müssen Sie aber bis zur Bestandskraft Ihres Steuerbescheides aufbewahren, beispielsweise: • Belege über Arbeitsmittel, • Nachweise über Beiträge an Berufsverbände, Bestätigungen zu Lebens- oder Haftpflichtversicherungen, • den von Ihrem Arbeitgeber ausgehändigten Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung, • Nachweis der außergewöhnlichen Belastungen, • Nachweis der Behinderung, • Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit. Weitere Informationen zu einzureichenden Belegen finden Sie im Internet unter https://www.elster.de/download/ Merkblatt_Belege.pdf. ELSTER-Quote: Anteil der elektronisch abgegebenen Einkommenssteuererklärungen an allen eingereichten Einkommenssteuererklärungen im Land Brandenburg. 8. Ist mit ELSTER die sichere Datenübertragung garantiert? Das Sicherheitskonzept von ELSTER garantiert Ihnen die sichere Übertragung und Verarbeitung Ihrer Daten. TÜV-geprüfte Sicherheit: Wenn Sie eine Verbindung zu www.elsterformular.de herstellen, identifiziert sich die Website automatisch mit Hilfe eines Zertifikats. Dieses Zertifikat wurde von der unabhängigen TÜV Informationstechnik GmbH ausgestellt und garantiert Ihnen, dass Sie tatsächlich mit www.elsterformular.de verbunden sind. Verschlüsselte Daten: Die gesamte Kommunikation zwischen Ihnen und der Steuerverwaltung findet in verschlüsselter Form statt. Auch im Internet bleibt das Steuergeheimnis umfassend geschützt! 10. Ich habe noch Fragen – an wen kann ich mich wenden? Für Fragen und Probleme zur Installation und zum Umgang mit der Software steht eine Hotline unter der Rufnummer 01805 / 23 50 55 (0,14 EUR/min) zur Verfügung. Ministerium der Finanzen Eine schnelle Antwort auf häufig gestellte Anwenderfragen erhalten Sie im Internet über das ELSTER-Informations- und Auskunftssystem (ELIAS). ELIAS finden Sie unter www.elster.de in der Menüleiste rechts oben bei „Hilfe, ELIAS“. Weitere Informationen zur elektronischen Steuererklärung finden Sie auch im ELSTER-Anwenderforum: www.forum.elster.de. Weitere Informationen zur Sicherheit finden Sie im Internet unter www.elster.de/pro_sicher.php. 9. Kann ich auch andere Programme für die elektronische Steuererklärung nutzen? Ja. Für die elektronische Steuererklärung müssen Sie nicht das Programm ElsterFormular verwenden. Ihnen stehen dafür auch zahlreiche andere, überwiegend kommerzielle Programme zur Verfügung. Sie können sich also für das Programm entscheiden, das Ihnen am besten gefällt. Alle zertifizierten Programme nutzen die ELSTER-Schnittstelle. Eine ausführliche Liste der Softwareprodukte, die ELSTER unterstützen, finden Sie im Internet unter https://www.elster.de/elster_soft.php. ELSTER: Einfach. Sicher. Schnell. Alles, was Sie über die elektronische Steuererklärung wissen müssen Und natürlich steht Ihnen in jedem Finanzamt ein Ansprechpartner für Fragen zu ELSTER zur Verfügung. Die Anschrift, Öffnungszeiten und Telefonnummer Ihres Finanzamtes finden Sie im Internet unter www.finanzamt.brandenburg.de. Zur Steuerberatung sind die Finanzämter allerdings nicht befugt. Diese ist ausschließlich den steuerberatenden Berufen und den Lohnsteuerhilfevereinen vorbehalten. www.mdf.brandenburg.de Vorwort Rund fünf Millionen Bürgerinnen und Bürger bundesweit haben 2007 ihre Einkommensteuererklärung elektronisch beim Finanzamt eingereicht. In Brandenburg werden bereits 28 Prozent aller Einkommensteuererklärungen über das Internet abgegeben. Die elektronische Steuererklärung ELSTER ist kostenlos, bequem, schnell und sicher. Das sind gute Gründe, von der herkömmlichen Papierform auf die moderne Steuererklärung umzusteigen. Anders als bei der Papiererklärung werden die Steuerdaten bei ELSTER elektronisch erfasst und dem Finanzamt über das Internet übermittelt. Das erspart Ihnen und den Finanzämtern viel Zeit. Für Sie reduziert sich der umständliche und zeitaufwändige Papierverkehr. Und im Finanzamt wird die manuelle Eingabe der Daten überflüssig. Wer die Steuerverwaltung auf diese Weise unterstützt, Arbeit zu vermeiden, soll davon auch einen Vorteil haben. Die brandenburgischen Finanzämter bearbeiten ELSTERErklärungen deshalb bevorzugt und damit schneller. Mit diesem Faltblatt möchten wir Ihnen einen Überblick über ELSTER geben. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der brandenburgischen Finanzämter gerne zur Verfügung. Besuchen Sie auch die Internetseiten www.elster.de und www.finanzamt.brandenburg.de. Dort finden Sie alle Informationen und zahlreiche Tipps. Ihr Rainer Speer Minister der Finanzen des Landes Brandenburg Potsdam, im Februar 2008 1. Was ist ELSTER? ELSTER steht für die elektronische Steuererklärung. Mit ELSTER können Sie Ihre Steuererklärung über das Internet an das Finanzamt übermitteln. Hierzu können Sie z.B. die kostenlose Software der Finanzverwaltung ElsterFormular nutzen. ElsterFormular gibt es kostenlos auf CD-ROM bei Ihrem Finanzamt oder als Download unter www.elsterformular.de. Auch kommerzielle Steuerprogramme verfügen über eine sogenannte ELSTER-Schnittstelle (siehe Abschnitt 9). 2. Welche Vorteile hat ELSTER? Die elektronische Abgabe der Steuererklärung ist einfach, sicher und schnell. Einfach: Sie müssen keine Vordrucke beim Finanzamt beschaffen. So sparen Sie sich die Portokosten beziehungsweise den Weg ins Finanzamt. 3. Welche Steuererklärungen kann ich elektronisch abgeben? Mit ELSTER können Sie folgende Steuererklärungen elektronisch abgeben: • • • • • • Einkommensteuererklärung Gewerbesteuererklärung Lohnsteuer-Anmeldung Lohnsteuerbescheinigung Umsatzsteuererklärung Umsatzsteuer-Voranmeldung Alternativ können Sie auch über das ElsterOnlinePortal (www.elsteronline.de) bestimmte Erklärungen wie z.B. die Umsatzsteuer-Voranmeldung, die Dauerfristverlängerung, die zusammenfassende Meldung, die Lohnsteuer-Anmeldung oder die Lohnsteuerbescheinigung online abgeben. Hierfür ist keine Programminstallation, sondern nur eine Registrierung erforderlich. Das Programm präsentiert sich mit einer bedienerfreundlichen Oberfläche, die Sie Schritt für Schritt beim Ausfüllen der Steuererklärung unterstützt. Außerdem fragt es bei unschlüssigen Eintragungen nach und überprüft die eingegebenen Daten auf formale Fehler. So sparen Sie sich unnötige Nachfragen. Praktisch: Unveränderte Daten können beim Ausfüllen übernommen werden, soweit bereits im Vorjahr ElsterFormular benutzt wurde. Übertragungsfehler werden so vermieden. Und: Sie sparen Zeit! Sicher: Das Sicherheitskonzept von ELSTER garantiert Ihnen die sichere Übertragung und Verarbeitung Ihrer persönlichen Steuerdaten. Schnell: Durch die unverbindliche Steuerberechnung von ElsterFormular wissen Sie sofort, mit welcher Erstattung oder Nachzahlung Sie rechnen können. Und: ELSTERErklärungen werden von den brandenburgischen Finanzämtern vorrangig bearbeitet. Im Falle einer Erstattung erhalten Sie also schneller Ihr Geld zurück. 5. Wie gebe ich eine elektronische Einkommensteuererklärung ab? So geben Sie Ihre elektronische Steuererklärung ab: 1. Das gewünschte Steuererklärungsprogramm von der Internetseite www.elsterformular.de herunterladen oder mit der Elster-CD-ROM installieren. 2. Eingabe der Daten in die Steuerformulare am Bildschirm. 3. Sie können die voraussichtliche Steuer anhand ihrer Daten sofort berechnen lassen. 4. Die Daten über das Internet an Ihr Finanzamt übermitteln. Zeitgleich erfolgt der Ausdruck der komprimierten Einkommensteuererklärung über Ihren Drucker. Dieser Ausdruck ist eine vereinfachte Zusammenfassung Ihrer eingegebenen Daten. 5. Den Ausdruck der komprimierten Einkommensteuererklärung unterschreiben und per Brief an das Finanzamt senden. Notwendige Belege beifügen (siehe Abschnitt 7). Sie können auf den Ausdruck der komprimierten Einkommensteuererklärung verzichten, wenn Sie ein elektronisches Zertifikat verwenden (siehe Abschnitt 6). 6. Den Steuerbescheid erhalten Sie von Ihrem Finanzamt wie gewohnt per Post. Sie können zusätzlich beantragen, die Bescheiddaten elektronisch zu erhalten. Herausgeber: Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Steinstraße 104 – 106 14480 Potsdam www.mdf.brandenburg.de www.finanzamt.brandenburg.de Gesamtherstellung: MAXROI Graphics GmbH, Görlitz Bildnachweis: MdF, fotolia 2. überarbeitete Auflage: 75.000 Stück Februar 2008 4. Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Sie benötigen • einen PC mit Windows 2000/XP/Vista und • einen Drucker, • mindestens 100 MB freien Speicherplatz • auf Ihrer Festplatte, • mindestens 128 MB Arbeitsspeicher, • Prozessor mit mindestens 300 MHz Leistung sowie • einen Internetzugang (ISDN bzw. DSL empfohlen). ElsterFormular: Einfache Eingabe der Daten in die Steuerformulare am Bildschirm.