ELSTER: Einfach. Sicher. Schnell.

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ELSTER: Einfach. Sicher. Schnell.
6. Funktioniert die elektronische
Steuererklärung auch ohne
Ausdruck?
Sie können auf den Ausdruck der komprimierten Steuererklärung verzichten, indem Sie Ihre Daten authentifiziert
elektronisch übermitteln. Die Authentifizierung gilt als
„elektronische Unterschrift“ und ist kostenlos über das
ElsterOnline-Portal www.elster.de erhältlich.
Das ElsterOnline-Portal erstellt für Sie einmalig ein
elektronisches Zertifikat, das Sie für alle zukünftigen
ELSTER-Anwendungen nutzen können. Mit dem Zertifikat kann das Finanzamt eindeutig feststellen, von wem
eingehende Steuererklärungen stammen.
Notwendige Belege (siehe Abschnitt 7) müssen Sie aber
bei Ihrem Finanzamt einreichen.
Brandenburg: Internet-Steuererklärung
stark im Kommen
7. Welche Belege sind erforderlich?
Folgende Belege sind der Einkommensteuererklärung
– soweit im Einzelfall von Bedeutung – beizufügen:
• Die Lohnsteuerkarte bzw. die besondere Lohnsteuerbescheinigung, wenn die Lohnsteuerbescheinigungsdaten nicht durch den Arbeitgeber elektronisch an das
Finanzamt übermittelt wurden.
• Bescheinigung über Lohnersatzleistungen
• (z.B. Arbeitslosengeld, Erziehungsgeld, Elterngeld)
• Unterlagen über die Gewinnermittlung
• Steuerbescheinigung über anrechenbare Körperschaftsteuer; Kapitalertragssteuer/Zinsabschlag
• Bescheinigung über anrechenbare ausländische Steuern
• Zuwendungsnachweise (Spendenbescheinigungen)
• Nachweis der haushaltsnahen Dienstleistungen/Nachweis der Kinderbetreuungskosten
Ansonsten sind Belege nur nach Anforderung durch das
Finanzamt einzureichen. Diese und andere steuerlich erheblichen Unterlagen müssen Sie aber bis zur Bestandskraft Ihres Steuerbescheides aufbewahren, beispielsweise:
• Belege über Arbeitsmittel,
• Nachweise über Beiträge an Berufsverbände, Bestätigungen zu Lebens- oder Haftpflichtversicherungen,
• den von Ihrem Arbeitgeber ausgehändigten Ausdruck
der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung,
• Nachweis der außergewöhnlichen Belastungen,
• Nachweis der Behinderung,
• Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit.
Weitere Informationen zu einzureichenden Belegen finden
Sie im Internet unter https://www.elster.de/download/
Merkblatt_Belege.pdf.
ELSTER-Quote: Anteil der elektronisch abgegebenen Einkommenssteuererklärungen an allen eingereichten
Einkommenssteuererklärungen im Land Brandenburg.
8. Ist mit ELSTER die sichere
Datenübertragung garantiert?
Das Sicherheitskonzept von ELSTER garantiert Ihnen
die sichere Übertragung und Verarbeitung Ihrer Daten.
TÜV-geprüfte Sicherheit: Wenn Sie eine Verbindung
zu www.elsterformular.de herstellen, identifiziert sich die
Website automatisch mit Hilfe eines Zertifikats. Dieses
Zertifikat wurde von der unabhängigen TÜV Informationstechnik GmbH ausgestellt und garantiert Ihnen, dass Sie
tatsächlich mit www.elsterformular.de verbunden sind.
Verschlüsselte Daten: Die gesamte Kommunikation
zwischen Ihnen und der Steuerverwaltung findet in verschlüsselter Form statt. Auch im Internet bleibt das Steuergeheimnis umfassend geschützt!
10. Ich habe noch Fragen –
an wen kann ich mich wenden?
Für Fragen und Probleme zur Installation und zum Umgang mit der Software steht eine Hotline unter der Rufnummer 01805 / 23 50 55 (0,14 EUR/min) zur Verfügung.
Ministerium der Finanzen
Eine schnelle Antwort auf häufig gestellte Anwenderfragen erhalten Sie im Internet über das ELSTER-Informations- und Auskunftssystem (ELIAS). ELIAS finden
Sie unter www.elster.de in der Menüleiste rechts oben
bei „Hilfe, ELIAS“.
Weitere Informationen zur elektronischen Steuererklärung
finden Sie auch im ELSTER-Anwenderforum:
www.forum.elster.de.
Weitere Informationen zur Sicherheit finden Sie im Internet unter www.elster.de/pro_sicher.php.
9. Kann ich auch andere
Programme für die elektronische
Steuererklärung nutzen?
Ja. Für die elektronische Steuererklärung müssen Sie
nicht das Programm ElsterFormular verwenden. Ihnen
stehen dafür auch zahlreiche andere, überwiegend kommerzielle Programme zur Verfügung. Sie können sich
also für das Programm entscheiden, das Ihnen am besten gefällt. Alle zertifizierten Programme nutzen die ELSTER-Schnittstelle.
Eine ausführliche Liste der Softwareprodukte, die
ELSTER unterstützen, finden Sie im Internet unter
https://www.elster.de/elster_soft.php.
ELSTER: Einfach. Sicher. Schnell.
Alles, was Sie über die elektronische
Steuererklärung wissen müssen
Und natürlich steht Ihnen in jedem Finanzamt ein Ansprechpartner für Fragen zu ELSTER zur Verfügung.
Die Anschrift, Öffnungszeiten und Telefonnummer Ihres
Finanzamtes finden Sie im Internet unter
www.finanzamt.brandenburg.de.
Zur Steuerberatung sind die Finanzämter allerdings nicht
befugt. Diese ist ausschließlich den steuerberatenden
Berufen und den Lohnsteuerhilfevereinen vorbehalten.
www.mdf.brandenburg.de
Vorwort
Rund fünf Millionen Bürgerinnen
und Bürger bundesweit haben
2007 ihre Einkommensteuererklärung elektronisch beim Finanzamt eingereicht. In Brandenburg
werden bereits 28 Prozent aller
Einkommensteuererklärungen
über das Internet abgegeben. Die
elektronische
Steuererklärung
ELSTER ist kostenlos, bequem,
schnell und sicher. Das sind gute Gründe, von der herkömmlichen Papierform auf die moderne Steuererklärung
umzusteigen.
Anders als bei der Papiererklärung werden die Steuerdaten bei ELSTER elektronisch erfasst und dem Finanzamt
über das Internet übermittelt. Das erspart Ihnen und den
Finanzämtern viel Zeit. Für Sie reduziert sich der umständliche und zeitaufwändige Papierverkehr. Und im
Finanzamt wird die manuelle Eingabe der Daten überflüssig. Wer die Steuerverwaltung auf diese Weise unterstützt,
Arbeit zu vermeiden, soll davon auch einen Vorteil haben.
Die brandenburgischen Finanzämter bearbeiten ELSTERErklärungen deshalb bevorzugt und damit schneller.
Mit diesem Faltblatt möchten wir Ihnen einen Überblick
über ELSTER geben. Für weitere Fragen stehen Ihnen die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der brandenburgischen
Finanzämter gerne zur Verfügung. Besuchen Sie auch die
Internetseiten www.elster.de und www.finanzamt.brandenburg.de. Dort finden Sie alle Informationen und zahlreiche Tipps.
Ihr
Rainer Speer
Minister der Finanzen
des Landes Brandenburg
Potsdam, im Februar 2008
1. Was ist ELSTER?
ELSTER steht für die elektronische Steuererklärung. Mit
ELSTER können Sie Ihre Steuererklärung über das Internet an das Finanzamt übermitteln.
Hierzu können Sie z.B. die kostenlose Software der
Finanzverwaltung ElsterFormular nutzen. ElsterFormular gibt es kostenlos auf CD-ROM bei Ihrem Finanzamt
oder als Download unter www.elsterformular.de. Auch
kommerzielle Steuerprogramme verfügen über eine sogenannte ELSTER-Schnittstelle (siehe Abschnitt 9).
2. Welche Vorteile hat ELSTER?
Die elektronische Abgabe der Steuererklärung ist einfach,
sicher und schnell.
Einfach: Sie müssen keine Vordrucke beim Finanzamt
beschaffen. So sparen Sie sich die Portokosten beziehungsweise den Weg ins Finanzamt.
3. Welche Steuererklärungen kann
ich elektronisch abgeben?
Mit ELSTER können Sie folgende Steuererklärungen
elektronisch abgeben:
•
•
•
•
•
•
Einkommensteuererklärung
Gewerbesteuererklärung
Lohnsteuer-Anmeldung
Lohnsteuerbescheinigung
Umsatzsteuererklärung
Umsatzsteuer-Voranmeldung
Alternativ können Sie auch über das ElsterOnlinePortal (www.elsteronline.de) bestimmte Erklärungen wie
z.B. die Umsatzsteuer-Voranmeldung, die Dauerfristverlängerung, die zusammenfassende Meldung, die Lohnsteuer-Anmeldung oder die Lohnsteuerbescheinigung
online abgeben. Hierfür ist keine Programminstallation,
sondern nur eine Registrierung erforderlich.
Das Programm präsentiert sich mit einer bedienerfreundlichen Oberfläche, die Sie Schritt für Schritt beim Ausfüllen der Steuererklärung unterstützt. Außerdem fragt es
bei unschlüssigen Eintragungen nach und überprüft die
eingegebenen Daten auf formale Fehler. So sparen Sie
sich unnötige Nachfragen.
Praktisch: Unveränderte Daten können beim Ausfüllen
übernommen werden, soweit bereits im Vorjahr ElsterFormular benutzt wurde. Übertragungsfehler werden so
vermieden. Und: Sie sparen Zeit!
Sicher: Das Sicherheitskonzept von ELSTER garantiert
Ihnen die sichere Übertragung und Verarbeitung Ihrer
persönlichen Steuerdaten.
Schnell: Durch die unverbindliche Steuerberechnung von
ElsterFormular wissen Sie sofort, mit welcher Erstattung
oder Nachzahlung Sie rechnen können. Und: ELSTERErklärungen werden von den brandenburgischen Finanzämtern vorrangig bearbeitet. Im Falle einer Erstattung
erhalten Sie also schneller Ihr Geld zurück.
5. Wie gebe ich eine elektronische
Einkommensteuererklärung ab?
So geben Sie Ihre elektronische Steuererklärung ab:
1. Das gewünschte Steuererklärungsprogramm von der
Internetseite www.elsterformular.de herunterladen oder
mit der Elster-CD-ROM installieren.
2. Eingabe der Daten in die Steuerformulare am Bildschirm.
3. Sie können die voraussichtliche Steuer anhand ihrer
Daten sofort berechnen lassen.
4. Die Daten über das Internet an Ihr Finanzamt übermitteln. Zeitgleich erfolgt der Ausdruck der komprimierten
Einkommensteuererklärung über Ihren Drucker. Dieser
Ausdruck ist eine vereinfachte Zusammenfassung Ihrer eingegebenen Daten.
5. Den Ausdruck der komprimierten Einkommensteuererklärung unterschreiben und per Brief an das Finanzamt
senden. Notwendige Belege beifügen (siehe Abschnitt 7).
Sie können auf den Ausdruck der komprimierten Einkommensteuererklärung verzichten, wenn Sie ein elektronisches Zertifikat verwenden (siehe Abschnitt 6).
6. Den Steuerbescheid erhalten Sie von Ihrem Finanzamt
wie gewohnt per Post. Sie können zusätzlich beantragen, die Bescheiddaten elektronisch zu erhalten.
Herausgeber:
Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Steinstraße 104 – 106
14480 Potsdam
www.mdf.brandenburg.de
www.finanzamt.brandenburg.de
Gesamtherstellung: MAXROI Graphics GmbH, Görlitz
Bildnachweis: MdF, fotolia
2. überarbeitete Auflage: 75.000 Stück
Februar 2008
4. Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Sie benötigen
• einen PC mit Windows 2000/XP/Vista und
• einen Drucker,
• mindestens 100 MB freien Speicherplatz
• auf Ihrer Festplatte,
• mindestens 128 MB Arbeitsspeicher,
• Prozessor mit mindestens 300 MHz Leistung sowie
• einen Internetzugang (ISDN bzw. DSL empfohlen).
ElsterFormular: Einfache Eingabe der Daten in die Steuerformulare am
Bildschirm.