Allgemeine Bedingungen Ihres Opodo Rundum
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Allgemeine Bedingungen Ihres Opodo Rundum
Allgemeine Bedingungen Ihres Opodo Rundum-Services Ihr Opodo Rundum-Service beinhaltet die folgenden Leistungen: 1. Bei Stornierung entfällt unser Bearbeitungsentgelt Sofern Sie eine Umbuchung oder Stornierung vornehmen müssen, erlässt Opodo Ihnen das Bearbeitungsentgelt für die administrative Abwicklung i.H.v. 50 € pro Person. Alle weiteren Kosten und Gebühren des Leistungsträgers sind davon ausgenommen. Der Erlass der Kosten gilt ausschließlich für Kunden, die das Opodo Service Paket gebucht haben. 2. Bei Umbuchung (inkl. Namensänderung) entfällt unser Bearbeitungsentgelt Sofern Sie eine Namensänderung vornehmen wollen oder müssen und diese von der Fluggesellschaft angeboten wird, erlässt Opodo Ihnen das Bearbeitungsentgelt für die administrative Abwicklung i.H.v. 50 € pro Person und übernimmt die Anfrage und Bearbeitung. Alle weiteren Kosten und Gebühren des Leistungsträgers sind davon ausgenommen. Der Erlass der Kosten gilt ausschließlich für Kunden, die das Opodo Service Paket gebucht haben. 3. Benachrichtigung bei Flugplanänderungen bis 24 Stunden zuvor per E-Mail oder persönlich per Telefon, zusätzlich senden wir Ihnen eine SMS Sobald es zu Flugplanänderungen kommt, die Ihren Flug betreffen, informiert Sie unser Service Team per E-Mail oder Telefon und zusätzlich per SMS, sofern die Änderung mindestens 24 Stunden vor Abflug vorgenommen wurde. 4. Schutz gegen Insolvenz der Fluggesellschaft Opodo UK Limited hat durch die International Passenger Protection Limited zum Nutzen ihrer Service Paket Kunden eine Versicherung gegen Airlineinsolvenz (SAFI) mit verschiedenen Lloyd’s Versicherungsgesellschaften abgeschlossen (Vers. Nummer: B1294L13940 / 19055). Opodo UK Limited ist die einzige Versicherungsnehmerin dieser Versicherung und nur Opodo UK Limited hat das Recht Versicherungsfälle geltend zu machen. Diese Rechte werden zum Nutzen der Opodo Service Paket Kunden treuhänderisch gehalten. Wenn Sie über Opodo einen Flug gebucht haben und die Fluggesellschaft vor Ihrer Abreise oder während Ihrer Reise vor Ihrem Rückflug Insolvenz anmeldet, werden wir über unsere Versicherung einen Antrag auf Kostenerstattung Ihres Fluges/Ihrer Flüge stellen. Sofern unserem Antrag stattgegeben wird, werden wir Ihnen die Kosten für Ihren Flug/Ihre Flüge erstatten oder wir werden den Betrag bei Buchung eines alternativen Fluges einer ähnlichen Klasse verrechnen. Die Höhe der Erstattung, die ein Service Paket Kunde erhält, entspricht dabei dem Betrag, den die Versicherung an Opodo zahlt (bis max.5000€ pro Person). Dieses Dokument enthält die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Versicherung. Opodo Service Paket Kunden haben keinen direkten Anspruch aus dieser Versicherung. Detaillierte Bedingungen Um unsere Kunden vor eventueller Insolvenz von Fluggesellschaften zu schützen, bieten wir die Airline Insolvenzabsicherung an. Sie greift, wenn eine Fluggesellschaft insolvent wird und aus diesem Grunde alle Flüge streicht. Die Kosten des dann nutzlosen Tickets werden teilweise ersetzt, wenn der Flug noch nicht angetreten wurde. Ist der Reisende bereits unterwegs, werden der anteilige Flugpreis oder die Kosten des neu zu buchenden Rück- bzw. Weiterfluges erstattet. Für den zu erstattenden Betrag gelten folgende Bestimmungen: (i) vor Antritt der Reise: das von Ihnen gebuchte und bezahlte Ticket wird bis maximal 5.000 Euro pro Person entweder a) erstattet oder b) der Betrag für eine nachfolgende Buchung genutzt. (ii) nach Antritt der Reise ergibt sich der Erstattungsbetrag wie folgt: a) vorausgesetzt, dass Sie die Reise trotzdem auf eigene Kosten und in vollem Umfang und in der gleichen Kabinenklasse, wie dem ursprünglich gebuchten Ticket, abgeschlossen haben, aus dem Betrag, der dem für die planmäßigen Flüge gezahlten Preis entspricht, die einen Bestandteil der Reise bildeten und als unmittelbare Folge der Insolvenz storniert wurden. Dies gilt bis zu einem Maximalbetrag i.H.v. 5000 € pro Person. oder b) falls die Reise sofort bei Eintritt der Insolvenz abgebrochen wird, aus den Kosten der Rückreise oder der Fortsetzung der Reise in einem qualitativ gleichen Rahmen wie dem ursprünglich für die Reise gebuchten (gleiche Kabinenklasse), wobei ein solcher Rückflug bei Abbruch der Reise als unmittelbare Folge der Insolvenz angetreten werden muss. Dies gilt bis zu einem Maximalbetrag von 5.000 € pro Person. oder c) in Fällen, in denen die Reise nach Eintritt der Insolvenz teilweise fortgesetzt, jedoch nicht vollständig abgeschlossen wird, aus dem jeweils niedrigeren Betrag, der gemäß a) oder b) oben zahlbar wäre. In Falle einer Insolvenz der von Ihnen gebuchten Airline, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice, damit wir alles Weitere in die Wege leiten können. Sie finden die Kontaktdaten in der Bestätigungs-E-mail von Opodo. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Ansprüche gegenüber der Airline Insolvenzabsicherung spätestens sechs Monate nach der Insolvenz der Fluggesellschaft bei Opodo eingegangen sein müssen. Ansonsten verfällt Ihr Anspruch. Die Airline Insolvenzabsicherung greift nicht, wenn die Fluggesellschaft ihrerseits bereits gegen Insolvenz abgesichert ist. Sollte eine Insolvenz aufgrund der folgenden Fälle eintreten, so erstattet die Insolvenzabsicherung keine Beträge bei: i) gegenwärtigen und bedrohenden Kriegen, Invasionen, Terroranschlägen oder kriegsähnlichen Operationen/ Zuständen, Bürgerkriegen, Revolutionen, Rebellionen, Aufständen, Aufruhr aufgrund von Machtaneignung durch Militärmächte, Beschlagnahmungen, Enteignungen, Nationalisierungen oder Beschädigungen von Eigentum durch Regierungsstellen oder Behörden; oder ii) inneren Unruhen aufgrund von Volksaufständen, Streiks, Aussperrungen, Standrechten oder Handlungen von rechtmäßig konstituierten Autoritäten sowie in anderen Fällen von Höherer Gewalt. Im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Definitionen: Insolvenz: Im Rahmen dieser AGB gilt eine Fluggesellschaft als insolvent, wenn: a) einer der folgenden Punkte auf die Fluggesellschaft zutrifft: i. sie ist nicht in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen und/oder aufgrund dessen insolvent geworden; ii. Einräumung der Zahlungsunfähigkeit; iii. Vermögenswert ist geringer als Schulden (auch nach Berücksichtigung von Haftungsverhältnissen und Zahlungsverpflichtungen); iv. oder Aussetzung von Begleichungen ihrer Schulden oder Ankündigung der Aussetzung; v. ein Zahlungsaufschub in Bezug auf die Begleichung ihrer Schulden wurde verkündet; vi. ein Zahlungsaufschub, der der Airline gewährleistet wurde, konnte die Insolvenz nicht abwenden b) folgende Maßnahmen, Gerichtsverfahren oder andere Schritte in Zusammenhang mit der Fluggesellschaft unternommen wurden: i. Zahlungseinstellung, Aufschub vom Begleichen der Schuld, Liquidation, Auflösung, Insolvenzverwaltung (gerichtlich oder anderweitig) oder Neugliederung (entweder durch freiwillige Absprache, Übernahmeangebote oder nach Absprachen mit Gläubigern der Fluggesellschaft) ii. eine einvernehmliche Regelung, Anweisung oder Absprache von bzw. mit einem Gläubiger der Fluggesellschaft; iii. die Ernennung eines Liquidatoren, eines Insolvenzverwalters, eines gerichtlichen Vermögensverwalters, eines ernannten Managers für die Airline und ihr Vermögen; iv. Einlösen jeglicher Bürgschaften/Sicherheiten in Bezug auf das Kapital der Airline; v. eine durch die Fluggesellschaft, ihren Vorstand oder andere Mitglieder einberufene Versammlung, mit dem Ziel, Lösungsansätze zu erarbeiten oder Unterlagen zusammen zu tragen, die im Zusammenhang mit der Auflösung oder Neugliederung (gerichtlich oder anderweitig) der Fluggesellschaft stehen; vi. die Vorlage einer Petition oder eines Antrages zur Liquidation, Insolvenzverwaltung oder zur Auflösung der ausführenden Airline; vii. die Absicht von Vorständen oder anderen Handlungsbevollmächtigten der ausführenden Airline, Insolvenzverwalter, gerichtliche Verwalter, verpflichtende Verwalter, verantwortliche Personen, Administratoren (gerichtlich oder anderweitig) oder ähnlich Bevollmächtigte zu konsultieren oder zu benennen oder benennen zu lassen; oder viii. Einleitung weiterer entsprechender Schritte zur Beantragung des Gläubigerschutzes nach Kapitel 11 des US-Insolvenzrechts (United States Bankruptcy Code). 5. Unterstützung bei Verspätung oder Annullierung hinsichtlich Ausgleichszahlung Bei Verspätung, Annullierung oder Überbuchung Ihres gebuchten Fluges haben Sie ggfs. Anspruch auf eine Ausgleichzahlung - je nach Entfernung des Flugziels von EUR 250.- bis EUR 600. - gegen die ausführende Fluggesellschaft gemäß der EU Verordnung Nr. 261/2004. Bitte beachten Sie, dass die Ausgleichleistungen nach der Verordnung nur bei Fluggesellschaften der EU und/oder bei Antritt eines Fluges auf Flughäfen innerhalb der EU in Frage kommen. Da diese Ansprüche - obwohl gerechtfertigt - oftmals schwer durchsetzbar sind, unterstützt Sie Opodo in Kooperation mit der FP Passenger Service GmbH www.fairplane.net (in der Folge kurz: FAIRPLANE dabei, den Anspruch gegen die Fluggesellschaft aus o.g. Verordnung geltend zu machen. Es werden die Voraussetzungen für den Anspruch von FAIRPLANE geprüft. Wobei hier keine rechtliche (Vor-) Prüfung erfolgt, sondern lediglich Flug- und Wetterdaten überprüft werden. Bei positivem Ergebnis, erhalten Sie von FAIRPLANE eine Verständigung und können diese auf der Grundlage deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (www.fairplane.net/AGB.html) mit der Unterstützung bei der Durchsetzung Ihres Ausgleichsanspruchs beauftragen. Nach Ihrer vorherigen Zustimmung und Beauftragung beauftragt Fairplane auf eigene Kosten und Risiko einen Rechtsanwalt, der dann von Ihnen bevollmächtigt den Anspruch bei der Fluggesellschaft für Sie anmeldet und diesen außergerichtlich und - allenfalls - gerichtlich durchzusetzen versucht. Andere etwaige Ansprüche - wie etwa Betreuungsleistungen -werden in diesem Rahmen nicht geltend gemacht. Durch die Beauftragung der Rechtsanwälte entsteht ein Vollmachtsverhältnis zwischen Ihnen und dem jeweiligen Rechtsanwalt, das Sie zu Nachweiszwecken gegenüber der jeweiligen Fluggesellschaft schriftlich bestätigen müssen, sowie ein Auftragsverhältnis zwischen FAIRPLANE und dem jeweiligen Rechtsanwalt. Der beauftragte Rechtsanwalt ist im Rahmen seines pflichtgemäß ausgeübten Ermessens dabei berechtigt zu entscheiden, in welcher Art und Weise die Durchsetzung des Anspruches erfolgt sowie etwaige Vergleichsangebote (auch Gutscheine) anzunehmen oder abzulehnen. Bei der Durchsetzung der Ansprüche besteht für Sie eine Mitwirkungspflicht. Sie sind dabei insbesondere verpflichtet, dem beauftragten Rechtsanwalt den Sachverhalt aus Ihrer Sicht zu beschreiben, Dokumente (Boardkarten, Buchungsbestätigung etc.) und etwaig zuvor geführte Korrespondenzen zur Verfügung zu stellen. Im Falle des Erfolges bekommen Sie nach Maßgabe des mit Fairplane vereinbarten Tarifs mindestens 73% des von der Fluggesellschaft ausbezahlten Ausgleichsanspruchs. Der restliche Betrag (bis zu 27%) wird als Erfolgsprovision einbehalten. Sollte die Geltendmachung des Anspruchs wider Erwarten und trotz Ihrer Mitwirkung erfolglos bleiben, entstehen Ihnen keine Kosten. FAIRPLANE trägt alle anfallenden Kosten und stellt Sie diesbezüglich von sämtlichen Kosten frei. Opodo ist ausdrücklich berechtigt Ihre relevanten personenbezogenen Daten und Flugdaten in diesem Zusammenhang an die FP Passenger Service GmbH weiterzugeben.