Allgemeine Bedingungen Ihres Opodo Rundum

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Allgemeine Bedingungen Ihres Opodo Rundum
Allgemeine Bedingungen Ihres Opodo Rundum-Services
Ihr Opodo Rundum-Service beinhaltet die folgenden Leistungen:
1. Bei Stornierung entfällt unser Bearbeitungsentgelt
Sofern Sie eine Umbuchung oder Stornierung vornehmen müssen, erlässt Opodo Ihnen das
Bearbeitungsentgelt für die administrative Abwicklung i.H.v. 50 € pro Person.
Alle weiteren Kosten und Gebühren des Leistungsträgers sind davon ausgenommen.
Der Erlass der Kosten gilt ausschließlich für Kunden, die das Opodo Service Paket gebucht
haben.
2. Bei Umbuchung (inkl. Namensänderung) entfällt unser Bearbeitungsentgelt
Sofern Sie eine Namensänderung vornehmen wollen oder müssen und diese von der
Fluggesellschaft angeboten wird, erlässt Opodo Ihnen das Bearbeitungsentgelt für die
administrative Abwicklung i.H.v. 50 € pro Person und übernimmt die Anfrage und
Bearbeitung.
Alle weiteren Kosten und Gebühren des Leistungsträgers sind davon ausgenommen.
Der Erlass der Kosten gilt ausschließlich für Kunden, die das Opodo Service Paket gebucht
haben.
3. Benachrichtigung bei Flugplanänderungen bis 24 Stunden zuvor per E-Mail oder persönlich
per Telefon, zusätzlich senden wir Ihnen eine SMS
Sobald es zu Flugplanänderungen kommt, die Ihren Flug betreffen, informiert Sie unser
Service Team per E-Mail oder Telefon und zusätzlich per SMS, sofern die Änderung
mindestens 24 Stunden vor Abflug vorgenommen wurde.
4. Schutz gegen Insolvenz der Fluggesellschaft
Opodo UK Limited hat durch die International Passenger Protection Limited zum Nutzen
ihrer Service Paket Kunden eine Versicherung gegen Airlineinsolvenz (SAFI) mit
verschiedenen Lloyd’s Versicherungsgesellschaften abgeschlossen (Vers. Nummer:
B1294L13940 / 19055).
Opodo UK Limited ist die einzige Versicherungsnehmerin dieser Versicherung und nur
Opodo UK Limited hat das Recht Versicherungsfälle geltend zu machen. Diese Rechte
werden zum Nutzen der Opodo Service Paket Kunden treuhänderisch gehalten.
Wenn Sie über Opodo einen Flug gebucht haben und die Fluggesellschaft vor Ihrer Abreise
oder während Ihrer Reise vor Ihrem Rückflug Insolvenz anmeldet, werden wir über unsere
Versicherung einen Antrag auf Kostenerstattung Ihres Fluges/Ihrer Flüge stellen. Sofern
unserem Antrag stattgegeben wird, werden wir Ihnen die Kosten für Ihren Flug/Ihre Flüge
erstatten oder wir werden den Betrag bei Buchung eines alternativen Fluges einer ähnlichen
Klasse verrechnen. Die Höhe der Erstattung, die ein Service Paket Kunde erhält, entspricht
dabei dem Betrag, den die Versicherung an Opodo zahlt (bis max.5000€ pro Person).
Dieses Dokument enthält die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Versicherung.
Opodo Service Paket Kunden haben keinen direkten Anspruch aus dieser Versicherung.
Detaillierte Bedingungen
Um unsere Kunden vor eventueller Insolvenz von Fluggesellschaften zu schützen, bieten wir
die Airline Insolvenzabsicherung an. Sie greift, wenn eine Fluggesellschaft insolvent wird
und aus diesem Grunde alle Flüge streicht.
Die Kosten des dann nutzlosen Tickets werden teilweise ersetzt, wenn der Flug noch nicht
angetreten wurde. Ist der Reisende bereits unterwegs, werden der anteilige Flugpreis oder
die Kosten des neu zu buchenden Rück- bzw. Weiterfluges erstattet.
Für den zu erstattenden Betrag gelten folgende Bestimmungen:
(i) vor Antritt der Reise:
das von Ihnen gebuchte und bezahlte Ticket wird bis maximal 5.000 Euro pro Person
entweder
a) erstattet
oder
b) der Betrag für eine nachfolgende Buchung genutzt.
(ii) nach Antritt der Reise ergibt sich der Erstattungsbetrag wie folgt:
a) vorausgesetzt, dass Sie die Reise trotzdem auf eigene Kosten und in vollem Umfang und
in der
gleichen Kabinenklasse, wie dem ursprünglich gebuchten Ticket, abgeschlossen haben, aus
dem Betrag, der dem für die planmäßigen Flüge gezahlten Preis entspricht, die einen
Bestandteil der Reise bildeten und als unmittelbare Folge der Insolvenz storniert wurden.
Dies gilt bis zu einem Maximalbetrag i.H.v. 5000 € pro Person.
oder
b) falls die Reise sofort bei Eintritt der Insolvenz abgebrochen wird, aus den Kosten der
Rückreise oder der Fortsetzung der Reise in einem qualitativ gleichen Rahmen wie dem
ursprünglich für die Reise gebuchten (gleiche Kabinenklasse), wobei ein solcher Rückflug
bei Abbruch der Reise als unmittelbare Folge der Insolvenz angetreten werden muss. Dies
gilt bis zu einem Maximalbetrag von 5.000 € pro Person.
oder
c) in Fällen, in denen die Reise nach Eintritt der Insolvenz teilweise fortgesetzt, jedoch nicht
vollständig abgeschlossen wird, aus dem jeweils niedrigeren Betrag, der gemäß a) oder b)
oben zahlbar wäre.
In Falle einer Insolvenz der von Ihnen gebuchten Airline, wenden Sie sich bitte an unseren
Kundenservice, damit wir alles Weitere in die Wege leiten können. Sie finden die
Kontaktdaten in der Bestätigungs-E-mail von Opodo. Bitte beachten Sie, dass sämtliche
Ansprüche gegenüber der Airline Insolvenzabsicherung spätestens sechs Monate nach der
Insolvenz der Fluggesellschaft bei Opodo eingegangen sein müssen. Ansonsten verfällt Ihr
Anspruch.
Die Airline Insolvenzabsicherung greift nicht, wenn die Fluggesellschaft ihrerseits bereits
gegen Insolvenz abgesichert ist. Sollte eine Insolvenz aufgrund der folgenden Fälle
eintreten, so erstattet die Insolvenzabsicherung keine Beträge bei:
i) gegenwärtigen und bedrohenden Kriegen, Invasionen, Terroranschlägen oder
kriegsähnlichen
Operationen/ Zuständen, Bürgerkriegen, Revolutionen, Rebellionen, Aufständen, Aufruhr
aufgrund von Machtaneignung durch Militärmächte, Beschlagnahmungen, Enteignungen,
Nationalisierungen oder Beschädigungen von Eigentum durch Regierungsstellen oder
Behörden; oder
ii) inneren Unruhen aufgrund von Volksaufständen, Streiks, Aussperrungen, Standrechten
oder Handlungen von rechtmäßig konstituierten Autoritäten sowie in anderen Fällen von
Höherer Gewalt.
Im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Definitionen:
Insolvenz:
Im Rahmen dieser AGB gilt eine Fluggesellschaft als insolvent, wenn:
a) einer der folgenden Punkte auf die Fluggesellschaft zutrifft:
i.
sie ist nicht in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen und/oder
aufgrund dessen insolvent geworden;
ii.
Einräumung der Zahlungsunfähigkeit;
iii.
Vermögenswert ist geringer als Schulden (auch nach Berücksichtigung von
Haftungsverhältnissen und Zahlungsverpflichtungen);
iv.
oder
Aussetzung von Begleichungen ihrer Schulden oder Ankündigung der Aussetzung;
v.
ein Zahlungsaufschub in Bezug auf die Begleichung ihrer Schulden wurde verkündet;
vi.
ein Zahlungsaufschub, der der Airline gewährleistet wurde, konnte die Insolvenz
nicht abwenden
b) folgende Maßnahmen, Gerichtsverfahren oder andere Schritte in Zusammenhang mit der
Fluggesellschaft unternommen wurden:
i.
Zahlungseinstellung, Aufschub vom Begleichen der Schuld, Liquidation, Auflösung,
Insolvenzverwaltung (gerichtlich oder anderweitig) oder Neugliederung (entweder
durch freiwillige Absprache, Übernahmeangebote oder nach Absprachen mit
Gläubigern der Fluggesellschaft)
ii.
eine einvernehmliche Regelung, Anweisung oder Absprache von bzw. mit einem
Gläubiger der Fluggesellschaft;
iii.
die Ernennung eines Liquidatoren, eines Insolvenzverwalters, eines gerichtlichen
Vermögensverwalters, eines ernannten Managers für die Airline und ihr Vermögen;
iv.
Einlösen jeglicher Bürgschaften/Sicherheiten in Bezug auf das Kapital der Airline;
v.
eine durch die Fluggesellschaft, ihren Vorstand oder andere Mitglieder einberufene
Versammlung, mit dem Ziel, Lösungsansätze zu erarbeiten oder Unterlagen
zusammen zu tragen, die im Zusammenhang mit der Auflösung oder Neugliederung
(gerichtlich oder anderweitig) der Fluggesellschaft stehen;
vi.
die Vorlage einer Petition oder eines Antrages zur Liquidation, Insolvenzverwaltung
oder zur
Auflösung der ausführenden Airline;
vii.
die Absicht von Vorständen oder anderen Handlungsbevollmächtigten der
ausführenden Airline, Insolvenzverwalter, gerichtliche Verwalter, verpflichtende
Verwalter, verantwortliche Personen, Administratoren (gerichtlich oder anderweitig)
oder ähnlich Bevollmächtigte zu konsultieren oder zu benennen oder benennen zu
lassen; oder
viii.
Einleitung weiterer entsprechender Schritte zur Beantragung des Gläubigerschutzes
nach Kapitel 11 des US-Insolvenzrechts (United States Bankruptcy Code).
5. Unterstützung bei Verspätung oder Annullierung hinsichtlich Ausgleichszahlung
Bei Verspätung, Annullierung oder Überbuchung Ihres gebuchten Fluges haben Sie ggfs.
Anspruch auf eine Ausgleichzahlung - je nach Entfernung des Flugziels von EUR 250.- bis
EUR 600. - gegen die ausführende Fluggesellschaft gemäß der EU Verordnung Nr.
261/2004. Bitte beachten Sie, dass die Ausgleichleistungen nach der Verordnung nur bei
Fluggesellschaften der EU und/oder bei Antritt eines Fluges auf Flughäfen innerhalb der EU
in Frage kommen. Da diese Ansprüche - obwohl gerechtfertigt - oftmals schwer
durchsetzbar sind, unterstützt Sie Opodo in Kooperation mit der FP Passenger Service
GmbH www.fairplane.net (in der Folge kurz: FAIRPLANE dabei, den Anspruch gegen die
Fluggesellschaft aus o.g. Verordnung geltend zu machen.
Es werden die Voraussetzungen für den Anspruch von FAIRPLANE geprüft. Wobei hier
keine rechtliche (Vor-) Prüfung erfolgt, sondern lediglich Flug- und Wetterdaten überprüft
werden. Bei positivem Ergebnis, erhalten Sie von FAIRPLANE eine Verständigung und
können diese auf der Grundlage deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(www.fairplane.net/AGB.html) mit der Unterstützung bei der Durchsetzung Ihres
Ausgleichsanspruchs beauftragen. Nach Ihrer vorherigen Zustimmung und Beauftragung
beauftragt Fairplane auf eigene Kosten und Risiko einen Rechtsanwalt, der dann von Ihnen
bevollmächtigt den Anspruch bei der Fluggesellschaft für Sie anmeldet und diesen
außergerichtlich und - allenfalls - gerichtlich durchzusetzen versucht. Andere etwaige
Ansprüche - wie etwa Betreuungsleistungen -werden in diesem Rahmen nicht geltend
gemacht. Durch die Beauftragung der Rechtsanwälte entsteht ein Vollmachtsverhältnis
zwischen Ihnen und dem jeweiligen Rechtsanwalt, das Sie zu Nachweiszwecken gegenüber
der jeweiligen Fluggesellschaft schriftlich bestätigen müssen, sowie ein Auftragsverhältnis
zwischen FAIRPLANE und dem jeweiligen Rechtsanwalt. Der beauftragte Rechtsanwalt ist
im Rahmen seines pflichtgemäß ausgeübten Ermessens dabei berechtigt zu entscheiden, in
welcher Art und Weise die Durchsetzung des Anspruches erfolgt sowie etwaige
Vergleichsangebote (auch Gutscheine) anzunehmen oder abzulehnen.
Bei der Durchsetzung der Ansprüche besteht für Sie eine Mitwirkungspflicht. Sie sind dabei
insbesondere verpflichtet, dem beauftragten Rechtsanwalt den Sachverhalt aus Ihrer Sicht
zu beschreiben, Dokumente (Boardkarten, Buchungsbestätigung etc.) und etwaig zuvor
geführte Korrespondenzen zur Verfügung zu stellen. Im Falle des Erfolges bekommen Sie
nach Maßgabe des mit Fairplane vereinbarten Tarifs mindestens 73% des von der
Fluggesellschaft ausbezahlten Ausgleichsanspruchs. Der restliche Betrag (bis zu 27%) wird
als Erfolgsprovision einbehalten. Sollte die Geltendmachung des Anspruchs wider Erwarten
und trotz Ihrer Mitwirkung erfolglos bleiben, entstehen Ihnen keine Kosten. FAIRPLANE trägt
alle anfallenden Kosten und stellt Sie diesbezüglich von sämtlichen Kosten frei.
Opodo ist ausdrücklich berechtigt Ihre relevanten personenbezogenen Daten und Flugdaten
in diesem Zusammenhang an die FP Passenger Service GmbH weiterzugeben.