Spektrum der Arbeit 2010
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Spektrum der Arbeit 2010
Ausgabe Februar 2010 3,50 € spektrum der arbeit _ARBEITSORGANISATION _GESUNDHEIT _SICHERHEIT _praxis _akademie _thema Die moderierte Gefährdungsbeurteilung Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen Deregulierung – Fluch oder Segen? _editorial Liebe Leserin, lieber Leser, entschuldigen Sie bitte, dass Sie über ein Jahr auf die neue Ausgabe der „Spektrum der Arbeit“ warten mussten! Wir haben uns in dieser Zeit aber „mit Sicherheit“ nicht ausgeruht, sondern Mplus so umstrukturiert und aufgestellt, dass wir Ihnen auch während der kommenden Jahrzehnte die hochwertigsten Dienstleistungen aus dem Bereich „Optimierung von Arbeitsbedingungen“ preiswert, unabhängig und vor allem kundenorientiert anbieten können. Durch eine Veränderung in der Gesellschaftsstruktur gehört Mplus nun auch vollständig Mplus. Die Anteile des früheren Gesellschafters Zerna Ingenieure sind durch Bernd Ziegenfuß (Erhöhung der Anteile) und Carsten Kuschel (Neugesellschafter) übernommen worden. Die Qualität unserer Dienstleistung, die bereits seit 1998 regelmäßig durch die Gesellschaft für Qualität im Arbeitsschutz (GQA) zertifiziert wird, haben wir nun auch gemäß DIN ISO 9001:2008 überprüfen lassen. Zudem hat unsere Schulungsakademie die Anerkennung gemäß AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung) erhalten und darf somit durch die Bundesagentur für Arbeit geförderte Weiterbildungsmaßnahmen durchführen. Der Schwerpunkt der neuen „Spektrum“ befasst sich diesmal mit Arbeits- und Gesundheitsschutz in Kanada. Das zweitgrößte Land der Erde, 28 x größer als Deutschland, bietet neben traumhafter Natur auch viele interessante Arbeitsschutzaspekte. Auf den diesmal 24 Seiten finden sich außerdem aktuelle Artikel und Berichte zur Deregulierung, zum Brandschutz, zur Gefahrstoffkennzeichnung und zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen. _zum umlauf Name Kopie Seite: Wir sind überzeugt, dass wir die Grundsteine für eine erfolgreiche gemeinsame Zukunft gelegt haben und freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für das Jahr 2010, Spaß beim Lesen und bleiben Sie gesund! 2_ Ihr Bernd Ziegenfuß Ihr Carsten Kuschel (Geschäftsführender Gesellschafter) (Geschäftsführender Gesellschafter) Mplus_spektrum der arbeit 2010 _inhalt/impressum Titelthema ab Seite 5 Bildnachweis: Michael Vogel >> Editorial 2 >> Inhalt und Impressum 3 _impressum >> Mplus setzt auf Qualität 4 Spektrum der Arbeit, die Zeitschrift für Arbeitsorganisation, Gesundheit und Sicherheit, ist ein Informationsdienst der Mplus Managementgesellschaft zur Optimierung von Arbeitsbedingungen mbH, Sankt Augustin. Mit dem Qualitätszertifikat ausgezeichnet und wiederholt zertifiziert >> >> Arbeits- und Gesundheitsschutz international 5 Nach Kanada über den Tellerrand geschaut... Nachgefragt: Interview mit Alan Quilley „Goodbye Deutschland“ 5 7 10 Die moderierte Gefährdungsbeurteilung 12 Eine Handlungshilfe für große Unternehmen >> Hilfe, es brennt! 14 Brandschutzbeauftragte – Zusatzausbildung für Fachkräfte für Arbeitssicherheit Im Abonnement kostet die Zeitschrift 3,50 €. Für die von Mplus betreuten Unternehmen ist der Bezug kostenlos. Auflage: 2.500 Exemplare Herausgeber: Dipl.-Ing. Bernd G. Ziegenfuß Dipl.-Ing. Carsten Kuschel Redaktion: Dipl.-Ing. Carsten Kuschel, Sabine Engl Grafik/Layout: ayla - grafik, werbung & kunst Andrea Carl, www.ayla-grafik.de >> Deregulierung – Fluch oder Segen? 16 >> Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen Druck: Druckerei Oberhäuser www.oberhaeuser-druck.de 18 Fotos: Titelfoto: Carsten Kuschel (Mplus GmbH), Pat Watt, Michael Vogel, Michael Dauser, Vancouver Regional Construction Association, Fotolia, Mplus GmbH, Beatrix Bruhn Wieso sind Baustellen gegenüber dem öffentlichen Verkehr abzusichern? >> Neue Einstufung und Kennzeichnung für Chemikalien nach GHS Mplus_spektrum der arbeit 2010 21 _3 _in eigener sache Mplus setzt auf Qualität Durch die konsequente Optimierung unserer Arbeit im Sinne des Kunden wurden wir 1998 als einer der ersten Dienstleister mit dem Qualitätszertifikat der GQA (Gesellschaft für Qualitätssicherung im Arbeitsschutz) ausgezeichnet und seither wiederholt zertifiziert. Im Januar 2010 erhielt die Mplus Managementgesellschaft mbH durch die Zertifizierungsstelle der TÜV Rheinland Cert GmbH die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2008 und AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung). Somit ist Mplus bundesweit als Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung zugelassen. Zwei durch den TÜV Rheinland gestellte Auditoren begutachteten im Dezember 2009 eingehend die im Qualitätsmanagement-Handbuch dargestellten Prozesse der Gesellschaft. Dabei wurden vor allem die Prozesse der Geschäftsbereiche Dienstleistungs- 4_ erbringung und Aus-, Weiter-, und Fortbildung geprüft und bewertet. Mit der Einführung des Qualitätsmanagementsystems führt die Mplus Managementgesellschaft mbH konsequent ihre Firmenphilosophie weiter, welche den Kunden in den Mittelpunkt ihrer Aktivitäten stellt; denn eine ausgeprägte Kundenorientierung, konkrete Ziele und ein prozessorientierter Ansatz sind die Basis und Erfolgsfaktoren eines funktionierenden Managementsystems. So sind sich Bernd Ziegenfuß und Carsten Kuschel, Geschäftsführer der Gesellschaft, sicher, dass das Qualitätsbewusstsein und die Motivation des gesamten Teams durch ein funktionierendes und in der Praxis gelebtes Qualitätsmanagement nochmals eine Steigerung erlebt; eine erfolgreiche Zertifizierung ist für jedes Unternehmen ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Autor/Ansprechpartner: Sabine Engl Qualitätsmanagement-Beauftragte Mplus GmbH Tel. 0 22 41 / 9 33 96 - 16 [email protected] www.mplus-management.de Mplus_spektrum der arbeit 2010 _titel Arbeits- und Gesundheitsschutz international Am 11.11.09, 11:11 Uhr war es mal wieder soweit! Unter begeisterten Alaafund Helau-Rufen haben zehntausende Jecken am Mittwoch in den Karnevalshochburgen Köln, Düsseldorf und Mainz den Start in die fünfte Jahreszeit gefeiert. Der Höhepunkt des Straßenkarnevals findet dann am Rosenmontag, den 15.02.2010, statt. Der berühmte Kölner Rosenmontagszug startet um 10:30 Uhr an der Severinstorburg und benötigt für den 6,9 Kilometer langen Weg quer durch die Innenstadt etwa vier Stunden. Auch dieses Jahr werden wieder Hundertausende Kölner und Gäste aus aller Welt entlang der Strecke die etwa 100 Prunk- und Persiflagewagen bejubeln – diesmal unter dem Motto „in Kölle jebützt“. 7.500 km westlich, im kanadischen Calgary, findet jedes Jahr im Juli die größte Rodeoveranstaltung der Welt statt. Bei der Calgary Stampede „the greatest outdoorshow on earth“ kann man die unterschiedlichsten Rodeoveranstaltungen und eine Landwirtschaftsmesse besuchen. Täglich werden die Gäste aus aller Welt mit Pop-, Rock- und Countrykonzerten auf 5 Bühnen und einem großen Jahrmarkt mit Fahrgeschäften unterhalten. Die 10tägige Veranstaltung Mplus_spektrum der arbeit 2010 wird regelmäßig durch eine große Parade auf den Straßen Calgarys eröffnet. Auf einer Strecke von ca. 6 Kilometern stellen sich die verschiedensten Gruppen auf Pferden und Wagen vor. Während des letzten Umzugs (3. Juli 2009) entdeckte ein karnevalserfahrener Mplusler einen ganz besonderen Wagen, der so gar nicht in unsere deutsche Vorstellung von einer lustigen und fröhlichen Feier passt. Dieser Wa- Mottowagen bei der Eröffnungsparade der Stampede 2009 – andere Länder andere Sitten! (Bildnachweis: Carsten Kuschel) gen hatte das Motto „arbeite sicher – jeder hat einen Grund dazu“! Solch einen Wagen findet man bei den Karnevalsumzügen in Deutschland nicht, obwohl auch diese Wagen meistens politische, ernste Thema persiflieren. Warum eigentlich nicht? Nun, man könnte meinen, das Bewusstsein für den Arbeitsschutz in Deutschland ist so gut, da bedarf es keines besonderen Aufrufs mehr. Vergleicht man aber mal die Baustellen in Deutschland und Kanada miteinander, wird man schnell feststellen, dass zumindest der Beitrag zum persönlichen Schutz auf den Baustellen in Kanada fast zu 100 % erfüllt wird! Dort trifft man keinen Bauarbeiter ohne Helm, Schutzschuhe, Warnweste und bei Bedarf auch weiterer persönlicher Schutzausrüstung (PSA) an. Wobei es auf deutschen Baustellen immer noch von der jeweiligen Organisation und Durchsetzungsfähigkeit der Baustellenleitung abhängt, ob auch von allen Baubeteiligten die notwendige Schutzausrüstung getragen wird. _5 _titel Sicherungsposten auf dem Glenn Highway, Alaska (Bildnachweis: Pat Watt) Betonierarbeiten auf kanadischer Hochbaustelle – 100% Quote PSA (Bildnachweis: Vancouver Regional Construction Association) Ein weiteres Beispiel ist die Sicherung von Straßenbaustellen. Auf beiden Seiten der Baustelle stehen gut gelaunte, meist weibliche Sicherungsposten, die den Verkehr so koordinieren, dass die Fahrt erst fortgesetzt wird, wenn es wirklich sicher ist! Da vertraut man nur in Ausnahmefällen allein auf elektronische Hilfsmittel wie Ampelanlagen! Es versteht sich von selbst, dass diese Sicherungsposten komplett mit Schutzausrüstung ausgestattet sind. Sicherungsposten auf dem Icefield Parkway, Banff National Park (Bildnachweis: Pat Watt) Was ist der Grund für diese konsequente Umsetzung von Arbeits- und Gesundheitsschutz auf den Baustellen in Kanada? Wird das Bewusstsein zum Tragen von persönlicher Schutzausrüstung durch das strenge nordamerikanische Haftungsrecht gefördert oder ist der einzelne Mitarbeiter durch die faszinierende Traumlandschaft Kanadas mit seinem hohen Freitzeitwert einfach motivierter seine Gesundheit zu schützen? Wir wollten es genauer wissen und haben direkt bei einem Experten aus der Provinz Alberta nachgefragt. Autor/Ansprechpartner: Bilderbuchlandschaft „Maligne Lake“ im Jasper Nationalpark, Alberta, Canada (Bildnachweis: Carsten Kuschel) 6_ Dipl.-Ing. Carsten Kuschel Mplus GmbH Tel. 0 22 41/9 33 96 - 0 [email protected] www.mplus-management.de Mplus_spektrum der arbeit 2010 _nachgefragt Die Redaktion schaute über den Tellerrand Interview mit Alan Quilley, Präsident von „Safety Results Limited“ in Edmonton, Alberta (Kanada) am 01.12.2009 zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz in Kanada Guten Morgen Alan. In Deutschland gibt es ein duales Arbeitsschutzsystem. Der Staat erlässt Gesetze und Verordnungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die gesetzlichen Unfallversicherungen erlassen ergänzend dazu „autonome Rechtsnormen“. Wie ist das Arbeitsschutzrecht in Kanada organisiert? Wer erlässt Gesetze und Regeln zum Arbeitsschutz? In Kanada gibt es zwei Arten der Gesetzgebung: 1. Die kanadische OH&S (Occupational Health & Safety): Diese konzentriert sich darauf, dem Arbeitgeber vorzuschreiben wie er seine Arbeitsplätze zu gestalten hat. Das Hauptziel ist also die sichere Gestaltung des Arbeitsplatzes zur Vermeidung von Unfällen und Gesundheitsschäden. 2. Die Versicherung WCB “workers compensation board” (Arbeiter-Entschädigungs-Behörde): Die Aufgabe der WCB ist es sicherzustellen, dass Arbeiter nach Arbeitsunfällen und Verletzungen entschädigt werden. Gibt es unterschiedliche Gesetze in den Provinzen (z.B. Unterschied British Columbia zu Alberta)? Ja, die Gesetzgebung ist Provinz-Angelegenheit. Auch wenn der Grundsatz der Gleiche ist – nämlich die Arbeit so sicher wie möglich zu gestalten – unterscheiden sich die einzelnen Gesetz-Details in den verschiedenen Provinzen. Nehmen wir zum Beispiel einen Graben, bei dem ein Verbausystem verwendet werden muss. Dann ist das Verbausystem in den Gesetzen in Form einer Tabelle detailliert beschrieben. Die Maße des Systems variieren von Provinz zu Provinz. In Deutschland ist die Gefährdungsbeurteilung die Basis im Arbeitsschutz. Man ermittelt z.B. auf einer Baustelle zuerst die einzelnen Tätigkeiten, analysiert daraus die Gefährdungen und beurteilt diese. Wie geht man in Kanada vor? Mplus_spektrum der arbeit 2010 The editorial team saw beyond their own noses Interview with Alan Quilley, President of „Safety Results Limited“ in Edmonton, Alberta (Canada) on December 1st 2009 (topic: health and safety at work) Good morning Alan. In Germany we have a dual health and safety system. The state enacts laws and regulations concerning occupational safety and health. The legal accident insurances enact regulations for the prevention of accidents. How is the Canadian industrial safety legislation organized? Who enacts laws and regulations concerning occupational safety and health? In Canada we have two types of legislation: 1. The Canadian OH&S (Occupational Health & Safety): The OH&S is focused on prescribing how the employer has to design his workplaces. The main goal is to provide secure work places to avoid accidents and harm. 2. The insurance WCB “workers compensation board”: The function of the WCB is to make sure that injured workers are compensated for their injuries. Are there different laws in the various provinces (for example differences between British Columbia and Alberta)? Yes, the legislation is a provincial domain. Even if the guideline is the same – namely to form work as safe as possible – the details of the laws can be quite different in the various provinces. To give an example: A trench needs to be cut back or you have to use shoring. Then the shoring will be described in a table in the law. The size of the lumber is different in every province. In Germany the risk assessment is the base for occupational safety and health. On a construction site, for example, you first watch the different actions. Out of it you detect the risks and evaluate them. How do you proceed in Canada? _7 _nachgefragt Genauso. Es wird überprüft wo Probleme am Arbeitsplatz entstehen können. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, diese zu minimieren. Dies muss „angemessen“ sein. Das heißt, der Arbeitgeber muss Schutzmaßnahmen in Relation zu den Gefährdungen treffen. In Deutschland wird der Arbeitsplatz von den Behörden der gesetzlichen Unfallversicherungen kontrolliert. Wie sieht das in Kanada aus? In Kanada wird die behördliche Inspektion nicht durch die gesetzlichen Versicherungen durchgeführt. Dafür ist die OH&S zuständig. Sie kann Arbeitsstätten inspizieren und Beschäftigte befragen. In manchen Provinzen sind die OH&S und die WCB die gleiche Organisation, meistens jedoch voneinander unabhängige Einrichtungen. In Deutschland sind die Beschäftigten über eine vom Arbeitgeber finanzierte gesetzliche Unfallversicherung versichert. Wer bezahlt in Kanada die gesetzliche Unfallversicherung? Auch in Kanada muss der Arbeitgeber die Beiträge für die Versicherung bezahlen. Es ist verboten, den Arbeitnehmer an den Kosten zu beteiligen. Bei uns in Deutschland gibt es Sicherheitsingenieure. Diese Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen vom Arbeitgeber beauftragt und bestellt werden. Gibt es so etwas in Kanada auch? In Canada it’s the same. We call it “hazard analysis“ but it’s similar to a risk analysis. You first check what can cause problems at the workplace. The employer is legally bound to minimize those risks. It must be reasonable, meaning the employer doesn’t have to spend a lot of money on minor problems. In Germany the workplace is inspected by the board of the legal accident insurances. How do you handle it in Canada? In Canada the governmental inspectorate is not done by legal insurances. That’s the competence of the OH&S. The officers from the government are allowed to come to workplaces for inspections and interviews. In some provinces the OH&S and the WCB are the same organization, but for the most part the laws are different. In Germany the employees are covered by a legal accident insurance, which is paid by the employer. Who pays the legal insurance in Canada? The premium is paid by the employer. It’s against the law to make the employee pay it. In Germany we have “Health and Safety engineers”. These professionals must be charged and appointed by the employer. Do you also have those engineers in Canada? Ja, bei uns gibt es auch Fachkräfte für Arbeitssicherheit, allerdings ist es nicht gesetzlich vorgeschrieben sie zu bestellen. Das ist jedem Arbeitgeber selbst überlassen. Es gibt aber Gesetze, die vorschreiben, für bestimmte Arbeiten einen fachkundigen Ingenieur einzusetzen. Yes, we also have safety professionals, but not in legislation. Every employer is free to decide if he wants a safety professional or not. Nevertheless there are laws to use a professional engineer for special works. In Kanada scheinen die Beschäftigten sehr motiviert zu sein ihre persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Man sieht keinen ohne Helm, Sicherheitsschuhe oder Schutzkleidung arbeiten. Können Sie sich das erklären? In Canada the employees seem to be very motivated to wear the personal protective equipment. You don’t see anybody work without hard hat, safety boots or protective clothing. Do you have an explanation for this? Dafür gibt es mehrere Gründe. Erstens arbeiten wir bereits seit 30 Jahren so. Es ist schon eine Art Tradition geworden sich auf einer Baustelle auf diese Art und Weise zu kleiden. There are several reasons. First we are working like this for already 30 years. It has become a tradition to dress this way on a construction site. 8_ Mplus_spektrum der arbeit 2010 _nachgefragt Zweitens sind die Arbeitgeber durch die OH&S gesetzlich verpflichtet, den Arbeitsplatz sicher zu machen. Die Beschäf tigten sind zur Kooperation mit dem Arbeitgeber verpflichtet. Das Nichttragen der persönlichen Schutzausrüstung ist illegal. Arbeiter und Arbeitgeber können bei Zuwiderhandlung angeklagt werden. Es gibt Geldstrafen vergleichbar mit einem Bußgeldbescheid für das Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzung, wenn man seine PSA nicht trägt. Ist das nur eine leere Drohung, oder werden die Strafen tatsächlich vollzogen? Beamte des OH&S werden nicht immer sofort Bußgelder verlangen, aber oft genug um sicherzustellen, dass die Vorschriften „ernst genommen“ werden. In der Provinz Alberta mit ca. 3 Mio. Einwohnern wurden in der Bauindustrie z.B. 70 Bußgeldbescheide pro Jahr ausgestellt. Statt eines Bußgeldes können die Aufsichtsbeamten aber auch die Arbeiten auf der Baustelle stoppen, wenn die Persönliche Schutzausrüstung nicht getragen wird. Wie hoch sind die Strafen für die Nichtbeachtung von Arbeitsschutzvorschriften bzw. für Verstöße? Es gibt einen breiten Bereich von Strafen in jeder Provinz. Üblich sind für erstmalige Verstöße des Arbeitgebers Bußgelder im Bereich von 100.000 bis 500.000 Dollar oder 6 Monate Gefängnis. Bei erneuten Verstößen verdoppeln sich die Bußgelder und die Freiheitsstrafe für gewöhnlich. Gibt es Bußgelder für Arbeitgeber und Beschäftigte? Beide, Arbeitgeber und Beschäftigte müssen sich für Verstöße gegen OH&S-Gesetzen verantworten. Die Bußgelder für Beschäftigte sind normalerweise gering, für den Arbeitgeber wie zuvor bereits erläutert wesentlich höher. Auf einem Foto der „stampede“ in Kanada sahen wir letztes Jahr ein Auto mit der Aufschrift „work safe for life“. Es scheint, als hätte jeder seine eigenen Gründe gesund zu arbeiten. In Deutschland ist Arbeitssicherheit nicht so populär. Bei Karnevalsumzügen würde man kaum solche Themen finden. Wir haben ein Prinzip hier: Wir sitzen alle in einem Boot. Das heißt es gibt eine Partnerschaft zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten. Es ist das Grundrecht eines jeden Menschen* nach der Arbeit gesund und unversehrt nach Hause gehen zu können. Sicherheit ist eine positive Sache! * Anmerkung des Interviewers: Siehe Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland… Das Interview mit Alan Quilley führte Bernd Ziegenfuß telefonisch um 16:00 Uhr deutscher Zeit bzw. 8:00 Uhr Ortszeit in Alberta. (Übersetzung von Tanja Peter, Mplus GmbH) Mplus_spektrum der arbeit 2010 Second under the Canadian OH&S law employers have the duty to make their workplace safe. In addition employees must cooperate with the employer and are also held legally responsible to comply with the law. Not wearing the personal safety equipment is illegal. Workers as well as employers can be charged and fined. There are fines similar to a speed ticket for not wearing the personal protective equipment. Is this only an idle threat, or are those penalties actually carried out? Officers from the government will not always fine the employees, but it’s done enough to make sure that people take it seriously. In the construction industry, for example, there were 70 individual fines per year in a province with 3 million people. Instead of a fine they can also stop all workings when nobody wears a hard hat. Certainly such a building freeze costs a lot of money. How much are the penalties for not observing the health and safety regulations? There is a broad range of penalties in each province. Typically there are fines for first offenses (of the employer) in the range of $ 100,000 to $ 500,000 or 6 month in jail. For second offenses the fines and jail term usually doubles. Are there fines for employers and employees? Both employers and employees have been found guilty of OH&S violations. Worker fines are usually small. Employer fines are much higher, like I explained before. On a photo taken at the stampede in Canada, we saw a car with the label “work safe for life“. It seems as if everybody has their own reason to work safe. In Germany safety is not that popular. We have a principle here: We are all in this together. There is a partnership of employers and employees. It’s the fundamental right* of every single person to come home after work without injury. Safety is a positive thing! * Note of the interviewer: See the Basic Law of the Federal Republic of Germany… The Interview with Alan Quilley was conducted over the phone by Bernd Ziegenfuss at 4 pm German time respectively 8 am local time in Alberta. _9 _titel Goodbye Deutschland… Kanada ist in den letzten Jahren nicht nur ein beliebtes Urlaubsziel geworden, sondern insbesondere auch durch die Fernsehreportagen „Goodbye Deutschland“ oder „Mein neuer Job“ als Arbeitsmarkt in den Blickpunkt geraten. Auswanderer, die eine neue Chance suchen oder junge abenteuerlustige Studenten und Schulabgänger, die für ein paar Monate in einem anderen Land als Teilzeitangestellte ihr Glück suchen, Kanada bietet für viele neue, attraktive Möglichkeiten. Die wichtigsten Voraussetzungen für den erfolgreichen Aufbau einer neuen Existenz in einem anderen Land, sind zuverlässige Informationen und eine professionelle Vorbereitung. Damit der Traum vom Glück nicht zum Alptraum wird, informieren Sie sich frühzeitig über >> Visumausstellung und -voraussetzungen >> Aufenthaltsgenehmigungen >> Krankenversicherung >> Altersabsicherung >> Lebenshaltungskosten >> landestypische Gepflogenheiten und >> Arbeits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz 10_ Ausländische Teilzeitangestellte werden am Arbeitsplatz genau so behandelt, wie jeder anderer Arbeitnehmer in Kanada. „Sie haben das Recht auf einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz.“ Entsprechend des „OHS Act“ soll jeder Angestellte in einer gesunden und sicheren Art und Weise die Arbeit verrichten und mit dem Arbeitgeber zusammenarbeiten, indem die Gesundheitsschutzund Sicherheitsregeln am Arbeitsplatz befolgt werden. Für die Erledigung bestimmter Arbeiten müssen jedoch Gesundheitsschutzund Sicherheitsregeln beachtet werden, z.B. das Tragen von Sicherheitsgurten bei Arbeiten in der Höhe oder weiterer Schutzausrüstungen (Schutzhelm, Schutzschuhe, Warnwesten, etc.) auf Baustellen. Jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet diese Regeln zu befolgen! Vor Tätigkeitsbeginn am neuen Arbeitsplatz wird empfohlen, folgende 10 Fragen mit seinem Arbeitgeber zu besprechen: >> Was sind die Gefahren an meinem Arbeitsplatz? >> Gibt es andere Risiken oder Gefahren, die ich kennen sollte? >> Werde ich am Arbeitsplatz geschult? >> Werden am Arbeitsplatz Informationsversammlungen über Sicherheit und Gesundheitsschutz abgehalten? >> Wird von mir erwartet, dass ich eine Sicherheitsausrüstung trage und werde ich im Umgang mit dieser ausgebildet? >> Werde ich für Notfälle geschult (z.B. Feuer, Gefahrstoffkontakt)? >> Wo befindet sich der Feuerlöscher, die Erste-Hilfe- und Notfallausrüstung? >> Was muss ich tun, wenn ich verletzt bin? Wer ist die in Erste-Hilfe geschulte Person? >> Was ist mein Verantwortungsbereich in Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz? >> Wem kann ich Fragen über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz stellen? Mplus_spektrum der arbeit 2010 _titel Der „Occupational Health and Safety Act (OHS Act) beinhaltet Gesetze, um die Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern in Alberta zu gewährleisten. Hier werden die Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestimmt! Pflichten des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber hat die Pflicht, einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Er hat eine Gefahreneinstufung vorzunehmen. Diese muss Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz konkret identifizieren. Nur so lassen sich Gefahren vermeiden und kontrollieren! Der Arbeitgeber hat dazu >> sicherzustellen, dass sie die nötige Ausbildung, Qualifikation sowie die Erfahrung für die jeweilige Arbeitsstelle besitzen, >> eine Informationspflicht über alle möglichen Gefahren am Arbeitsplatz, Mplus_spektrum der arbeit 2010 Quellen/Wichtige Adressen: >> Hilfestelle für ausländische Teilzeitangestellte (Alberta Temporary Foreign Worker Helpline), Telefonnummer: 1-877-944-9955 (weltweit) >> Arbeitnehmergesetz (Employment Standards), www.employment.alberta.ca/es >> Informationsstelle Einwanderung in Alberta (Immigrate to Alberta Information Service), www.albertacanada.com/immigration >> Unfallversicherung Alberta (WCB Alberta), www.wcb.ab.ca >> Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (Workplace Health and Safety), www.employment.alberta.ca/whs >> „Ausländische Teilzeitangestellte – Handbuch für Angestellte“ Arbeit und Einwanderung, Alberta) >> sicherzustellen, dass ihnen am Arbeitsplatz alle Arbeitsmittel (Werkzeuge und Ausrüstung) einschließlich Persönlicher Schutzausrüstung zur Verfügung stehen, um die Arbeit sicher verrichten zu können, >> zu gewährleisten, dass sie über den sicherheitsgerechten Umgang mit den Arbeitsmitteln informiert wurden, >> Schulungen über den sicheren Umgang mit gefährlichen Produkten durchzuführen und >> Vorfälle zu überprüfen, die Verletzungen hervorgerufen haben, einschließlich der Überprüfung von Beinaheunfällen. Autor/Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Carsten Kuschel Mplus GmbH Tel. 0 22 41/9 33 96 - 0 [email protected] www.mplus-management.de _11 _praxis Die moderierte Gefährdungsbeurteilung Eine Handlungshilfe für große Unternehmen Die Durchführung der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung einschließlich der Dokumentationspflicht nach ArbSchutzG §§ 5 und 6 entwickelt sich für große Unternehmen häufig zu einer scheinbar unüberschaubaren Herausforderung. Kleinere und z.T. auch mittelständische Betriebe, insbesondere Handwerksunternehmen, greifen gerne auf die Handlungshilfen und Checklisten ihrer Berufsgenossenschaften zurück, die per Internet meist auch übersichtlich und einfach zu handhaben sind. Was jedoch, wenn sich der Betrieb in vielschichtige Arbeitsbereiche gliedert, in denen die verschiedensten Tätigkeiten verrichtet werden? Zu diesen Betrieben zählen z.B. produzierende Unternehmen mit eigener Instandhaltung sowie eigener Forschung und Entwicklung, städtische Betriebe und deren Einrichtungen, Hotels und Gastronomie, soziale Einrichtungen, 12_ wie z.B. Krankenhäuser, Seniorenheime und Behindertenwerkstätten, Schulen und Kindertageseinrichtungen oder auch Freizeitparks und Freizeiteinrichtungen, wie Stadien, Aquaparks u.v.m. Wirklich jede Belastung und Gefährdung der MitarbeiterInnen für alle Tätigkeiten in jedem Arbeitsbereich zu erkennen und zu beurteilen, ohne dabei die Rechtssicherheit aus den Augen zu verlieren, erfordert neben einem systematischen Vorgehen auch die aktive Einbindung aller Betroffenen. Ebenso bei der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen, bei deren Umsetzung im laufenden Betrieb und nicht zuletzt bei der notwendigen Wirkungskontrolle kann auf die Mitwirkung der Beschäftigten, als Experten im eigenen Arbeitsbereich, nicht verzichtet werden. Analyse Weiterführende Schlussfolgerungen Beurteilung Wirkungskontrolle Durch- und Umsetzung der Lösungen Ablaufbeispiel: Moderation zur Einführung und Umsetzung einer Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung Ziel: Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitssysteme Auswahl der Lösungen Setzen von Zielen Entwicklung von Lösungsalternativen Mplus_spektrum der arbeit 2010 _praxis Baustein 1: Einführung in die Erstellung und Umsetzung der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung >> Rechtl. Grundlagen der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung erarbeiten >> Definitionen, wie z.B. „Gefährdung“, „Belastung“ und „Risiko“ klären >> Vorteile, Nutzen und Einsatzmöglichkeiten einer Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung >> Einführung in die Gruppenarbeit >> Wie soll „unsere“ Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung aussehen? Was wollen wir erreichen? Welche Erwartungen setzen wir in die Ergebnisse? >> Wer soll an „unserer“ Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung mitwirken? Wer übernimmt welche Verantwortungen? >> Meilensteine und Zeitschiene für die kommenden Tage festlegen Um die verschiedensten Interessen, Ideen und Lösungen eines so umfangreichen Projektes möglichst zeitsparend und zielgerichtet zu bündeln und nutzbar zu machen, greifen große Unternehmen immer häufiger auf die Methode der „moderierten Gefährdungsbeurteilung“ zurück. Mit Hilfe bewährter Moderationsmethoden unterstützen wir Sie und Ihre Beschäftigten dabei, in etwa drei bis vier Einheiten (siehe Infoblock) die Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung zu erstellen und zu dokumentieren. Die Vorteile liegen auf der Hand: Baustein 2: Systemanalyse und Ermittlung von Gefährdungen und Belastungen >> Aufstellen eines Arbeitsschutzorganigramms >> Gliederung des Unternehmens in Systeme und Subsysteme >> Arbeitsbereiche, spezielle Tätigkeiten und gefährdete Personen definieren >> Ermittlung der Gefährdungen und Belastungen für alle Arbeitsbereiche, spezielle Tätigkeiten und besonders gefährdete Personen >> Erfassen spezieller Maschinen und Anlagen zur objektorientierten Gefährdungsbeurteilung >> Erarbeitung von Informationen für die unmittelbar Betroffenen >> Meilensteine und Zeitschiene prüfen Baustein 3: Risiken bewerten, Ziele setzen und Lösungen finden >> Risikobewertung für alle Gefährdungen und Belastungen durchführen >> Schutzziele gemeinsam definieren >> Erarbeitung möglicher Lösungsvorschläge und Maßnahmenvarianten zur >> Beseitigung und Reduzierung vorhandener Gefährdungen und Belastungen >> Präsentation, Diskussion und Auswahl möglicher Lösungen >> Ansätze zur Umsetzung der Lösungen Baustein 4: Wirkungskontrolle und Abschluss des Projektes >> Kontrolle der Umsetzung >> Kontrolle der Wirksamkeit der ausgewählten Lösungen >> Klären offener Fragen zur Umsetzung und Fortführung der Gefährdungsund Belastungsbeurteilung >> Festlegung zukünftiger Verantwortlichkeiten >> Überprüfung der Meilensteine >> Abgleich des neuen Ist-Zustandes mit dem angestrebten Zustand des Arbeitsschutzsystems >> Sie entwickeln kurzfristig eine vollständige Dokumentation Ihrer Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung für Ihr gesamtes Unternehmen. >> Sie verschaffen sich Rechtssicherheit in der ganzen Breite Ihres Unternehmens und >> Sie delegieren die Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz schon während der Bearbeitungsphase und entlasten damit Ihre Führungskräfte >> Durch die Moderation werden Zwischenziele konkret formuliert und terminiert – das spart Zeit! >> Die Moderation verhilft Ihnen dazu, Ihre Beschäftigten bedarfsorientiert in dieses Projekt einzubinden >> Die Einbindung der Betroffenen steigert die Motivation und erhöht wesentlich die Akzeptanz bei der Umsetzung der praxisnahen technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen Sie haben die Experten – Wir kennen den Weg! Autor/Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Grit Meyer Mplus Akademie Tel. 0 22 41/9 33 96 -14 [email protected] www.mplus-akademie.de Zwischen diesen Bausteinen können bei Bedarf längere Zeiträume liegen. Mplus_spektrum der arbeit 2010 _13 _akademie Hilfe, es brennt! Brandschutzbeauftragte – Zusatzausbildung für Fachkräfte für Arbeitssicherheit die Ausbildung Anfang Juni 2009. Es waren drei, mit reichlich Informationen gefüllte Tage. Aber unser „leitender Lernpartner“, Herr Thomas Engels gestaltete sie, wie immer, sehr abwechslungsreich. Mit interessanten Filmausschnitten, Präsentationen und Gruppenarbeiten wurde uns das notwendige Wissen vermittelt. Michael Dauser, Kraftverkehrsmeister bei der SVG Südbaden, berichtet über seine Erfahrungen mit dem Lehrgang. Was mach´ ich bloß? Warum hilft mir denn keiner? Wo, zum Donnerwetter, ist der Feuerlöscher? Brandschutz. Erst wenn der Ernstfall eintritt, dann fragt man sich, warum habe ich mich nicht vorher informiert. An dieser Stelle tritt der Brandschutzbeauftragte ins „Rampenlicht“. Doch bevor es soweit ist, muss diese Person eine Ausbildung machen. Ah, da ist er ja. Mit ein Grund, weshalb ich mich bei Mplus zum Brandschutzbeauftragten ausbilden ließ. Eine Ausbildung beim Team der Mplus Akademie in Sankt Augustin ist lehrreich und macht auch noch Spaß. Ich spreche aus eigener Erfahrung. Nach meiner Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit bei Mplus, bat ich meinen Arbeitgeber um die Erlaubnis, die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten anhängen zu dürfen. In der Regel befasst sich kaum ein normaler Mensch mit Maßnahmen zum Da das Angebot sowohl zeitlich als auch finanziell passte, absolvierte ich Aber wie funktioniert der denn? Durchaus nachvollziehbare Reaktionen, finden Sie nicht auch? 14_ Mplus_spektrum der arbeit 2010 _akademie Ganz besonders interessant war, natürlich auch für uns, der praktische Teil. Dieser fand bei der Freiwilligen Feuerwehr in Mettmann statt. Dort startete der Tag mit etwas Theorie. Dietmar Wichmann, Leiter der Feuerwehr, ermöglichte uns Einblicke in das Tagesgeschäft der Feuerwehr und des Rettungsdienstes. Einen ganz besonderen Schwerpunkt legte er auf die präventiven Maßnahmen, so wie auch auf die Arbeitssicherheit. Wird gründlich und umsichtig geplant, entstehen deutlich geringere Folgekosten. Anschließend schauten wir uns die Ausbildungseinrichtungen der Spezialisten an. Tolle Hintergrundinformationen, die bei der späteren Tätigkeit hilfreich sein können. Man erkennt die Leistungsmerkmale, die zur Rettung von Menschenleben notwendig werden. zeigte sich natürlich auch hier. Vom Ausflug in luftige Höhen, bis zur vollen Atemschutzausrüstung, vorgestellt von Thomas Engels, wurde alles begutachtet. Die abschließende Prüfung bestanden alle Teilnehmer mit Erfolg. Auch meine erste Brandschutzunterweisung verlief danach erfolgreich. Dies habe ich vor allem Frau Maren Ziegenfuß (Organisation) und Herrn Thomas Engels zu verdanken. Vielen Dank! Es hat Spaß gemacht und ich komme sicher wieder! Autor: Michael Dauser Ansprechpartner: Maren Ziegenfuß Thomas Engels Mplus Akademie Tel. 0 22 41/9 33 96 -14 [email protected] www.mplus-akademie.de Um Brandschutzunterweisungen durchführen zu können, sollte man den Umgang mit dem Feuerlöscher selbst erlernt haben. Dies geschah mit Hilfe eines Feuerlöschtrainers. Es ist wichtig, diese Erfahrung durch eigene Übungen zu machen. Nur dann kann man den Teilnehmern einer Unterweisung überzeugend klarmachen, wie man sich richtig verhält. Lernen soll Spaß machen! Ein Motto der Mplus Akademie in Sankt Augustin. Dies Mplus_spektrum der arbeit 2010 _15 _thema Deregulierung – Fluch oder Segen? Vor ungefähr einem Jahr saß ich mit anderen Fachleuten zur Koordination nach Baustellenverordnung zusammen, um zu diskutieren, welche Themen für den Bundeskoordinatorentag ´09 geeignet sind. Als „griffiges“ aber auch einfach vorzubereitendes Thema erschien mir die Flexibilisierung bzw. die Liberalisierung der gesetzlichen Anforderungen – also die Deregulierung. Man stimmte mir zu. So machte ich mich an die Vorbereitung. Nach mehreren „Anläufen“ wurde ich immer unsicherer. – Was bedeutet der Begriff „Deregulierung“? Geht es wirklich darum, im Extremfall völlig ohne Regeln auszukommen? – Ich einigte mich mit mir darauf, es ginge darum, starre, gesetzlich fixierte durch situativ angepasste Regeln zu ersetzen. Unser alltägliches Zusammenleben ist von Vorschriften, Richtlinien und Umgangsformen geprägt. Tag für Tag befolgen wir diese – bewusst oder unbe- 16_ wusst. Manchmal versuchen wir auch, diese Regeln zu umgehen oder brechen sie gar. Regeln sorgen für Ordnung und Sicherheit. Sie geben Struktur und den Individuen vor, wie es sich in einer Gesellschaft gemeinschaftlich leben lässt. Beispiel Straßenverkehr: Ampeln, Hinweis-, Warn- und Verbotsschilder, Markierungen … die Verwendung von Farben, Formen, Zeichen und Signaltönen spielt dabei eine große Rolle. Verkehrsteilnehmer werden auf Gefahrenquellen hingewiesen. Möglichen Gefahrensituationen soll dadurch vorgebeugt werden. Verstoßen wir gegen Regeln, erhalten wir häufig umgehend die Quittung: Ein „Knöllchen“ wegen Falschparkens, eine Geldstrafe, weil wir mit dem Fahrrad in der Fußgängerzone fahren, ein Punkt wegen zu schnellen Fahrens oder gar das Erleiden eines Unfalls, weil wir die Vorfahrt des anderen nicht beachtet haben. Wo Regeln vorhanden sind, da kann auch deren Einhaltung überprüft werden. Dazu müssen Regeln eindeutig definiert sein und der Geltungsbereich im Vorfeld möglichst klar begrenzt sein. Ein Parkverbot beispielsweise bezieht sich auf eine bestimmte räumliche Zone und die Uhrzeit von … bis … Die Kenntnis des Verkehrsteilnehmers vom Unterschied zwischen Parken und Halten wird vorausgesetzt. Dort wo die Gegebenheiten nicht so klar definierbar sind wie im Straßenverkehr, stellt sich die Formulierung von praxistauglichen Regeln als schwieriger dar. Andererseits bietet sich aber auch mehr Freiraum. So stellt es sich bei den vielfältigen, sich häufig wandelnden und an die wirtschaftlichen Anforderungen anpassenden Arbeitsplätzen der heutigen Zeit dar. Hier wäre eine Regel wie „rechts vor links“ nicht lange von Bestand. Es entstehen in nicht abschätzbaren Zeitabschnitten Situationen, die zuvor nicht erkennbar waren. Daraus folgen neue Belastungen und Gefährdungen, auf die zuvor sinnvolle Regeln nicht anwendbar sind und mit denen flexibel und maßgeschneidert umgegangen werden muss. Gerade in unserer heutigen leistungsorientierten Arbeitswelt wird gefordert, Mplus_spektrum der arbeit 2010 _thema dass das Arbeitsumfeld jedes Mitarbeiters so sicher wie möglich gestaltet werden muss. Individuelle Sicherheit erzeugt Wohlbefinden, das zu Leistungsbereitschaft führt. Eher abstrakte 08/15-Checklisten sind von gestern. In einer Zeit der Deregulierung gibt es kaum feste Regeln mehr, wie ein Arbeitsplatz sicher ist und der Arbeitnehmer gesund bleibt. Es zählt das Ziel: Gesund bleiben! Der Weg dahin muss individuell erarbeitet werden. Hierzu ist vom Arbeitgeber mit Unterstützung des Arbeitsschutzexperten gemeinsam mit den Arbeitnehmern eine konkrete, auf den einzelnen Arbeitsplatz bezogene Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung zu erstellen. Für manch einen traditionell tätigen Verantwortlichen ungewohnt, sind Freiräume gegeben. Mit- und Weiterdenken ist gefragt. Das Gegenteil dazu wäre – um bei unserem Beispiel zu bleiben – der häufig kritisierte „Schilderwald“ unseres Verkehrssystems. Eine Überfrachtung durch Ver- und Gebote, die letztendlich zu neuen Gefährdungssituationen führen, ist zu überdenken. Vor ca. 30 Jahren habe ich mehrere Jahre im Irak verbracht. Das war noch vor dem Regierungsantritt von Sadam Hussein. Das Nichtvorhandensein jegli- Mplus_spektrum der arbeit 2010 cher Verkehrszeichen hat mich zunächst erschreckt und dann fasziniert. Fuhr man auf eine Straßenkreuzung oder auf einen Kreisverkehr zu, war die einzige Anforderung festzustellen, ob der andere Verkehrsteilnehmer mich wahrgenommen – also Blickkontakt hatte. War dieses der Fall galt es, seine Pferdestärken auszuspielen, also Gas zu geben. Es gab nach meiner Erinnerung weniger Unfälle als in unserem Schilderwald – denn: Der Unterlegene gab lächelnd nach … Es ging nicht darum, zu gewinnen, sondern unbeschädigt an sein Ziel zu gelangen. Die Regeln unseres modernen Arbeitsschutzes sind: 1. Den Arbeitsplatz und die dort durchgeführten Tätigkeiten zu analysieren. 2. Daraus resultierende Gefährdungen und Belastungen zu ermitteln. 3. Aus 2. ergeben sich technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen. Der Verantwortliche für den Arbeitsplatz und die dort tätigen Beschäftigten regelt also in erster Linie situativ – also unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzgesetzes (§§ 4, 5, 6) – mit „eigenen Gesetzen“ Sicherheit und Gesundheitsschutz seiner ihm anvertrauten Menschen. Nun zum SiGeKo, dem Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Er hat im Auftrag des Bauherrn dafür zu sorgen, dass Beschäftigte von Unternehmen mit möglicherweise unterschiedlichsten Sicherheitsphilosophien und -systemen sich gegenseitig keinen Körperschaden zufügen. Ich erlaube mir, daraus den Schluss zu ziehen, dass ein in ein enges Gesetzeskorsett gezwängter Koordinator dieser Aufgabenstellung in keiner Weise gewachsen wäre. Daraus folgt, der Koordinator muss – wenn er seine an ihn gestellten Anforderungen erfüllen will – sich mit der Deregulierung abfinden – egal, ob er diese als Fluch oder Segen betrachtet … Ich würde mich freuen, wenn die Leser dieser Zeitschrift – also unsere Kunden und Mplus Mitarbeiter sich, wenn erforderlich auch kontrovers, schriftlich (selbstverständlich auch per E-Mail) zu meinen Ausführungen äußern. Autor/Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Bernd Ziegenfuß Mplus GmbH Tel. 0 22 41 / 9 33 96 - 12 [email protected] www.mplus-management.de _17 _akademie Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen Wieso sind Baustellen gegenüber dem öffentlichen Verkehr abzusichern? Zum einen geht Gefahr von der Baustelle für den öffentlichen Straßenverkehr aus, zum anderen gefährdet der Straßenverkehr natürlich auch die Baustelle und die Personen, die auf der Baustelle tätig sind. Rechtliche Grundlagen sind in verschiedenen Rechtsvorschriften geregelt: >> das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) >> die Straßenverkehrsordnung (StVO) >> die Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) >> die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA), Stand 1995 >> die Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten (BG-Vorschrift C 22, bisherige VBG 37) >> die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien 18_ für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97) >> Technische Lieferbedingungen (TL) >> das Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99) >> die Baustellenverordnung Bei Weiterbildung und Schulung wird oft auf das Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99) hingewiesen. Schulung nach MVAS 99 Das Merkblatt, erstellt von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, beschreibt Dauer und Inhalte von Schulungen zum Thema Verkehrssicherung für verschiedene Zielgruppen. Welche Inhalte müssen geschult werden? >> >> >> >> >> >> Rechtsgrundlagen Straßen- und Verkehrsrecht Fachtechnische Kenntnisse Ausführung Arbeitsvorbereitung Verkehrseinrichtungen Wer gehört zur Zielgruppe? >> Anordnende Behörden >> Auftraggebende Straßenbaubehörden oder deren Beauftragte >> Ingenieurbüros >> Auftragnehmer/Baufirmen >> der Verantwortliche, der in der verkehrsrechtlichen Anordnung benannt wird >> die Verkehrsabsicherungsunternehmer Mplus_spektrum der arbeit 2010 _akademie MVAS-Schulung unterliegt keiner gesetzlichen Regelung Bei der so genannten „Schulungsverpflichtung nach MVAS“ handelt es sich nicht um eine gesetzlich begründete Regelung, d.h. ein ungeschulter Verantwortlicher begeht weder eine Ordnungswidrigkeit, noch kann er bzw. sein Arbeitgeber wegen fehlender Schulung mit einem Bußgeld belegt werden. „Verpflichtung“ ist insofern ein irreführender Begriff. Schon formal wäre eine solche Verpflichtung nicht durchsetzbar, denn ein Merkblatt des BMV entfaltet grundsätzlich keine eigenständige rechtlich bindende Wirkung. Bund und Länder haben die ZTV-SA für ihre Straßen eingeführt und den Gemeinden empfohlen, ebenso zu verfahren. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung liegt es im Ermessen jeder einzelnen Kommune, ob sie die ZTV-SA zum Gegenstand des Vertrages machen oder nicht. (Mittlerweile wird in der Regel von den Kommunen eine Schulung nach MVAS 99 als Voraussetzung für eine Auftragsvergabe gefordert, Anm. der. Red.). Aber niemand, ganz gleich, welche Tätigkeiten er auf einer Arbeitsstelle ausführt, muss im rechtlichen Sinne eine Qualifikation gemäß MVAS vorweisen. Das MVAS ist unter diesem Aspekt nur ein Druckmittel des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer: Keine Qualifikation nach MVAS – kein Auftrag.“ (Quelle: www.stvzo.de) „Kann ein Unternehmen bei Angebotsabgabe nicht nachweisen, dass diese für die Baumaßnahme vorgesehenen Verantwortlichen entsprechend den Vorgaben der MVAS 99 geschult worden sind, so bleibt der ausschreibenden Stelle vorbehalten, das Angebot dieses Unternehmens von der Wertung auszuschließen.“ (Quelle: BG, DVR) Die Anforderung eines Nachweises über Qualifikation ergibt sich nur aus der Vertragsgestaltung, dann, wenn die ZTV-SA Bestandteil des Bauvertrages sind. Ein Unternehmen, das keinen geschulten Verantwortlichen benennen kann, kann somit bei der Auftragsvergabe unberücksichtigt bleiben. Daraus ergibt sich auch, dass bereits heute öffentliche Auftraggeber und Bauverwaltungen einen Schulungsnachweis gemäß MVAS verlangen, der nicht älter als 5 Jahre ist. Im Rahmen von Zertifizierungsmaßnahmen werden MVAS – Schulungen in vielen Fällen ohnehin alle 2-3 Jahre wiederholt. Mplus_spektrum der arbeit 2010 _19 _akademie Wo ist die Verkehrssicherungspflicht verankert – warum Schulung nach MVAS 99? Verkehrssicherungspflicht ist die Verpflichtung, für einen verkehrssicheren Zustand von Straßen und damit auch bei Arbeitsstellen an Straßen zu sorgen. Die Rechtssprechung hat auf Grundla- ge der §§ 823 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Grundsätze zur Verkehrssicherungspflicht entwickelt, die zu beachten sind. Dementsprechend hat jeder, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenquelle schafft oder andauern lässt, die ihm zumutbaren Maßnah- men und Vorkehrungen zu treffen, die zur Abwendung der daraus Dritten drohenden Gefahren notwendig sind. Verletzt er diese Pflicht, haftet er gegenüber dem Geschädigten. Neben der zivilrechtlichen Haftung besteht auch die Möglichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung. In dem Seminar „Fachkenntnisse zur Sicherung von Arbeitsstellen nach MVAS 99“ lernen Sie die notwendigen Maßnahmen kennen und anzuwenden. Quellen: www.sicherestrassen.de www.stvzo.de „Verkehrssicherung an Baustellen“ BG, DVR Die Mplus Akademie bietet entsprechende Seminare an. Bei Interesse an einem Seminar zu diesem Thema oder beim Wunsch nach mehr Informationen sprechen Sie uns bitte an. Autor/Ansprechpartner: Maren Ziegenfuß Mplus Akademie Tel. 0 22 41/9 33 96 -14 [email protected] www.mplus-akademie.de 20_ Mplus_spektrum der arbeit 2010 _aktuell Neue Einstufung und Kennzeichnung für Chemikalien nach GHS Seit dem 20.01.2009 gilt europaweit die EG-Verordnung Nr. 1272/2008 vom 16.12.2008. Mit dieser Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, auch CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) genannt, wird das bisherige EU-System dem GHS (Globally Harmonized System – Global Harmonisiertes Sytem) der Vereinten Nationen angeglichen. Durch das GHS sollen Unterschiede in den weltweit existierenden Systemen der Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien aufgehoben werden. Dies wurde bereits 1992 von den UN-Staaten gefordert. Mit dem GHS entfallen z.B. auch die bisher üblichen unterschiedlichen Kennzeichnungen von Chemikalien im Transport und im Arbeitsschutz. Ziel des GHS ist die Reduzierung der Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt bei der Herstellung, Verwendung und beim Transport von Chemikalien. Außerdem sollen Handelshemmnisse abgebaut werden. Die bisher für die Einstufung und Kennzeichnung gültigen Richtlinien 67/548/ EWG (Stoffrichtlinie) und 1999/45/EG (Zubereitungsrichtlinie) werden von der CLP-Verordnung schrittweise ersetzt. Für Stoffe wird die GHS/CLP-Kennzeichnung ab dem 01.12.2010 verbindlich, für Zubereitungen, die jetzt unter GHS als Gemische bezeichnet werden, ab dem 01.06.2015. Bis zum 01.06.2015 muss im Sicherheitsdatenblatt auch die alte Einstufung nach Stoff- oder Zubereitungsrichtlinie angegeben werden. Mplus_spektrum der arbeit 2010 Einteilung in Gefahrenklassen Einstufung alte Zuordnung neue Zuordnung nach GHS Physikalischchemische Gefahren 5 Gefährlichkeitsmerkmale (z.B. explosionsgefährlich, entzündlich) 16 Gefahrenklassen (z.B. entzündbare Gase, oxidierende Flüssigkeiten, korrosiv gegenüber Metallen) Gesundheitsgefahren 9 Gefährlichkeitsmerkmale (z.B. giftig, ätzend, krebserzeugend) 10 Gefahrenklassen (z.B. akute Toxizität, Ätz- und Reizwirkung auf die Haut, spezifische Zielorgan-Toxizität) Umweltgefahren 1 Gefährlichkeitsmerkmal (umweltgefährlich) 2 Gefahrenklassen (gewässergefährdend, die Ozonschicht schädigend) Ozonschicht schädigend = zusätzliche EU-Gefahrenklasse Tab. 1 _21 _aktuell und Kennzeichnungsregister der Europäischen Chemikalienagentur ECHA melden. Beispiele für Gefahrenhinweise/H-Sätze Kodierung H200 H242 H300 H319 H350 H400 Gefahrenhinweis Instabil, explosiv Erwärmung kann Brand verursachen Lebensgefahr bei Verschlucken Verursacht schwere Augenreizung Kann Krebs erzeugen Sehr giftig für Wasserorganismen Die CLP-Verordnung ergänzt die seit Juni 2007 gültige REACH-Verordnung (EG-VO Nr. 1907/2006). Sie ersetzt die Bestimmungen von REACH, die sich mit der Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien befassen. Tab. 2 Die CLP-Verordnung bringt u.a. auch Änderungen der Gefahrstoffverordnung mit sich, die derzeit diskutiert werden. Beispiele für Sicherheitshinweise/P-Sätze Neuerungen Kodierung Gefahrenhinweis P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen P210 Vor Hitze/ Funken/ offener Flamme/ heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. P260 Staub/ Rauch/ Gas/ Nebel/ Dampf/ Aerosol nicht einatmen P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen P352 Mit viel Wasser und Seife waschen P403 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren Mit dem GHS werden neue Begriffe und neue Gefahrenpiktogramme eingeführt. Statt den bisher bekannten 15 Gefährlichkeitsmerkmalen gibt es nun 28 Gefahrenklassen (Tab. 1). Diese Gefahrenklassen werden zur Angabe der Schwere der Gefahr in Gefahrenkategorien unterteilt. Tab. 3 Auf dem Etikett ist bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Übergangsfrist entweder die alte Kennzeichnung oder die GHSKennzeichnung anzubringen. Eine Doppelkennzeichnung auf dem Etikett ist nicht zulässig! Spätestens ab dem 1.12.2010 müssen Hersteller oder Importeure die Einstufungen der nach REACH-Verordnung registrierpflichtigen Stoffe sowie der nach CLP-Verordnung als gefährlich einzustufenden Stoffe oder Gemische in das Einstufungs- Alte Gefahrensymbole Die bekannten R- und S-Sätze werden durch neue Gefahrenhinweise, sogenannte H-Sätze (hazard statements, Tab. 2) bzw. Sicherheitshinweise, sogenannte P-Sätze (precautionary statements, Tab. 3) ersetzt. Zusätzlich werden bei der Kennzeichnung nach GHS zwei Signalwörter verwendet, die das Ausmaß der Gefahr angeben: „Gefahr“ und „Warnung“. Das Signalwort „Gefahr“ kennzeichnet dabei die schwerwiegenden Gefahrenkategorien. Die alten, orangefarbenen Gefahrensymbole (Abb. 1) werden von 9 neuen Gefahrenpiktogrammen (Tab. 4) abgelöst. Diese Piktogramme enthalten ein schwarzes Symbol in einem auf der Spitze stehenden weißen Quadrat mit roter Umrandung. Abb. 1 22_ Für die meisten der Gefahrenpiktogramme gibt es ähnliche Gefahrensymbole im alten Kennzeichnungssystem nach Stoff- und Zubereitungsrichtlinie. Neu sind die Piktogramme „Gasflasche“, „Ausrufezeichen“ und „Gesundheitsgefahr“. Mplus_spektrum der arbeit 2010 _aktuell Das Andreaskreuz (in der alten Kennzeichnung das Symbol mit Xn oder Xi) wird im GHS nicht verwendet. Stattdessen stehen dort die Gefahrenpiktogramme „Ätzwirkung“, „Gesundheitsgefahr“ oder „Ausrufezeichen“. Neue Gefahrpiktogramme nach GHS Bezeichnung Piktogramm Explodierende Bombe Kodierung Bedeutung GHS01 Explosiv Änderungen im Arbeitsschutz Flamme Flamme über einem Kreis GHS02 GHS03 GHS04 Gase unter Druck Ätzwirkung GHS05 Ätzend Reizend Korrosiv GHS06 Ausrufezeichen GHS07 Der Hersteller/Lieferant muss >> Sicherheitsdatenblätter ändern sowie >> Etiketten auf Gebinden ändern. Oxidierend Gasflasche Totenkopf mit gekreuzten Knochen Für den Arbeitsschutz bringt die Einführung des GHS große Änderungen mit sich: Entzündlich Der Anwender muss >> Gefahrstoffverzeichnisse anpassen, >> Betriebsanweisungen überarbeiten, >> Gefährdungsbeurteilungen anpassen, >> Etiketten auf Gebinden ändern (z.B. beim Umfüllen in kleinere Behälter) und >> Beschäftigte bezüglich der neuen Kennzeichnung unterweisen. Des Weiteren müssen technische Regelwerke sowie Branchenregelungen der Berufsgenossenschaften überarbeitet werden. Sehr giftig Giftig Für Hersteller/Lieferanten entfällt die getrennte Kennzeichnung beim Transport von Chemikalien. Hautsensibilisierend Reizend STOT* Kat. 3 Akute Toxizität Kat. 4 Gesundheitsgefahr GHS08 C-M-R, Atemwegssensibilisierend STOT * Kat. 1 + 2 Aspirationsgefahr Umwelt GHS09 Umweltgefährlich Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden des Umweltbundesamtes „Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS – kurz erklärt – “. Autor/Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Sandra Peter Mplus GmbH Tel. 0 22 41 / 9 33 96 - 0 [email protected] www.mplus-management.de * STOT = „Spezifische Zielorgan-Toxizität“ (specific target organ toxicity) Tab. 4 Mplus_spektrum der arbeit 2010 _23 Mplus Managementgesellschaft zur Optimierung von Arbeitsbedingungen . Kamillenweg 22 . 53757 Sankt Augustin Telefon: 0 22 41-9 33 96-0 . Telefax: 0 22 41-9 33 96-10 . E-Mail: [email protected] . www.mplus-management.de