Spektrum der Arbeit 2010

Transcription

Spektrum der Arbeit 2010
Ausgabe Februar 2010
3,50 €
spektrum der arbeit
_ARBEITSORGANISATION _GESUNDHEIT _SICHERHEIT
_praxis
_akademie
_thema
Die moderierte
Gefährdungsbeurteilung
Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung
von Arbeitsstellen an Straßen
Deregulierung –
Fluch oder Segen?
_editorial
Liebe Leserin,
lieber Leser,
entschuldigen Sie bitte,
dass Sie über ein Jahr auf die neue Ausgabe der „Spektrum der Arbeit“ warten
mussten!
Wir haben uns in dieser Zeit aber „mit Sicherheit“ nicht ausgeruht, sondern
Mplus so umstrukturiert und aufgestellt, dass wir Ihnen auch während der
kommenden Jahrzehnte die hochwertigsten Dienstleistungen aus dem Bereich
„Optimierung von Arbeitsbedingungen“ preiswert, unabhängig und vor allem kundenorientiert anbieten können.
Durch eine Veränderung in der Gesellschaftsstruktur gehört Mplus nun auch
vollständig Mplus. Die Anteile des früheren Gesellschafters Zerna Ingenieure
sind durch Bernd Ziegenfuß (Erhöhung der Anteile) und Carsten Kuschel
(Neugesellschafter) übernommen worden.
Die Qualität unserer Dienstleistung, die bereits seit 1998 regelmäßig durch
die Gesellschaft für Qualität im Arbeitsschutz (GQA) zertifiziert wird, haben
wir nun auch gemäß DIN ISO 9001:2008 überprüfen lassen. Zudem hat unsere Schulungsakademie die Anerkennung gemäß AZWV (Anerkennungs- und
Zulassungsverordnung Weiterbildung) erhalten und darf somit durch die Bundesagentur für Arbeit geförderte Weiterbildungsmaßnahmen durchführen.
Der Schwerpunkt der neuen „Spektrum“ befasst sich diesmal mit Arbeits- und
Gesundheitsschutz in Kanada. Das zweitgrößte Land der Erde, 28 x größer
als Deutschland, bietet neben traumhafter Natur auch viele interessante Arbeitsschutzaspekte. Auf den diesmal 24 Seiten finden sich außerdem aktuelle
Artikel und Berichte zur Deregulierung, zum Brandschutz, zur Gefahrstoffkennzeichnung und zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen.
_zum umlauf
Name
Kopie Seite:
Wir sind überzeugt, dass wir die Grundsteine für eine erfolgreiche gemeinsame Zukunft gelegt haben und freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für das Jahr 2010, Spaß beim Lesen und bleiben Sie gesund!
2_
Ihr Bernd Ziegenfuß
Ihr Carsten Kuschel
(Geschäftsführender Gesellschafter)
(Geschäftsführender Gesellschafter)
Mplus_spektrum der arbeit 2010
_inhalt/impressum
Titelthema ab Seite 5
Bildnachweis: Michael Vogel
>>
Editorial
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Inhalt und Impressum
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_impressum
>>
Mplus setzt auf Qualität
4
Spektrum der Arbeit, die Zeitschrift für Arbeitsorganisation, Gesundheit und Sicherheit, ist ein
Informationsdienst der Mplus Managementgesellschaft zur Optimierung von Arbeitsbedingungen
mbH, Sankt Augustin.
Mit dem Qualitätszertifikat ausgezeichnet und
wiederholt zertifiziert
>>
>>
Arbeits- und Gesundheitsschutz international
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Nach Kanada über den Tellerrand geschaut...
Nachgefragt: Interview mit Alan Quilley
„Goodbye Deutschland“
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Die moderierte Gefährdungsbeurteilung
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Eine Handlungshilfe für große Unternehmen
>>
Hilfe, es brennt!
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Brandschutzbeauftragte – Zusatzausbildung
für Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Im Abonnement kostet die Zeitschrift 3,50 €. Für
die von Mplus betreuten Unternehmen ist der Bezug kostenlos.
Auflage: 2.500 Exemplare
Herausgeber:
Dipl.-Ing. Bernd G. Ziegenfuß
Dipl.-Ing. Carsten Kuschel
Redaktion:
Dipl.-Ing. Carsten Kuschel, Sabine Engl
Grafik/Layout:
ayla - grafik, werbung & kunst
Andrea Carl, www.ayla-grafik.de
>>
Deregulierung – Fluch oder Segen?
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>>
Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung
von Arbeitsstellen an Straßen
Druck:
Druckerei Oberhäuser
www.oberhaeuser-druck.de
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Fotos:
Titelfoto: Carsten Kuschel (Mplus GmbH),
Pat Watt, Michael Vogel, Michael Dauser,
Vancouver Regional Construction Association,
Fotolia, Mplus GmbH, Beatrix Bruhn
Wieso sind Baustellen gegenüber dem öffentlichen
Verkehr abzusichern?
>>
Neue Einstufung und Kennzeichnung für
Chemikalien nach GHS
Mplus_spektrum der arbeit 2010
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_in eigener sache
Mplus setzt
auf Qualität
Durch die konsequente Optimierung unserer Arbeit im Sinne des Kunden wurden wir 1998 als einer der ersten Dienstleister mit dem Qualitätszertifikat der
GQA (Gesellschaft für Qualitätssicherung im Arbeitsschutz) ausgezeichnet und
seither wiederholt zertifiziert.
Im Januar 2010 erhielt die Mplus Managementgesellschaft mbH durch die
Zertifizierungsstelle der TÜV Rheinland Cert GmbH die Zertifizierung
nach DIN EN ISO 9001:2008 und AZWV
(Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung). Somit ist
Mplus bundesweit als Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung
nach dem Recht der Arbeitsförderung
zugelassen.
Zwei durch den TÜV Rheinland gestellte Auditoren begutachteten im
Dezember 2009 eingehend die im
Qualitätsmanagement-Handbuch dargestellten Prozesse der Gesellschaft.
Dabei wurden vor allem die Prozesse
der Geschäftsbereiche Dienstleistungs-
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erbringung und Aus-, Weiter-, und
Fortbildung geprüft und bewertet.
Mit der Einführung des Qualitätsmanagementsystems führt die Mplus Managementgesellschaft mbH konsequent
ihre Firmenphilosophie weiter, welche
den Kunden in den Mittelpunkt ihrer
Aktivitäten stellt; denn eine ausgeprägte Kundenorientierung, konkrete
Ziele und ein prozessorientierter Ansatz sind die Basis und Erfolgsfaktoren
eines funktionierenden Managementsystems.
So sind sich Bernd Ziegenfuß und
Carsten Kuschel, Geschäftsführer der
Gesellschaft, sicher, dass das Qualitätsbewusstsein und die Motivation des
gesamten Teams durch ein funktionierendes und in der Praxis gelebtes
Qualitätsmanagement nochmals eine
Steigerung erlebt; eine erfolgreiche
Zertifizierung ist für jedes Unternehmen ein wichtiger Schritt in die richtige
Richtung.
Autor/Ansprechpartner:
Sabine Engl
Qualitätsmanagement-Beauftragte
Mplus GmbH
Tel. 0 22 41 / 9 33 96 - 16
[email protected]
www.mplus-management.de
Mplus_spektrum der arbeit 2010
_titel
Arbeits- und Gesundheitsschutz international
Am 11.11.09, 11:11 Uhr war es mal wieder soweit! Unter begeisterten Alaafund Helau-Rufen haben zehntausende Jecken am Mittwoch in den Karnevalshochburgen Köln, Düsseldorf und Mainz den Start in die fünfte Jahreszeit
gefeiert. Der Höhepunkt des Straßenkarnevals findet dann am Rosenmontag,
den 15.02.2010, statt. Der berühmte Kölner Rosenmontagszug startet um
10:30 Uhr an der Severinstorburg und benötigt für den 6,9 Kilometer langen
Weg quer durch die Innenstadt etwa vier Stunden. Auch dieses Jahr werden
wieder Hundertausende Kölner und Gäste aus aller Welt entlang der Strecke
die etwa 100 Prunk- und Persiflagewagen bejubeln – diesmal unter dem Motto „in Kölle jebützt“.
7.500 km westlich, im kanadischen Calgary, findet jedes Jahr im Juli die größte
Rodeoveranstaltung der Welt statt. Bei
der Calgary Stampede „the greatest
outdoorshow on earth“ kann man die
unterschiedlichsten Rodeoveranstaltungen und eine Landwirtschaftsmesse besuchen. Täglich werden die Gäste aus
aller Welt mit Pop-, Rock- und Countrykonzerten auf 5 Bühnen und einem
großen Jahrmarkt mit Fahrgeschäften
unterhalten. Die 10tägige Veranstaltung
Mplus_spektrum der arbeit 2010
wird regelmäßig durch eine große Parade auf den Straßen Calgarys eröffnet.
Auf einer Strecke von ca. 6 Kilometern
stellen sich die verschiedensten Gruppen auf Pferden und Wagen vor.
Während des letzten Umzugs (3. Juli
2009) entdeckte ein karnevalserfahrener Mplusler einen ganz besonderen
Wagen, der so gar nicht in unsere deutsche Vorstellung von einer lustigen
und fröhlichen Feier passt. Dieser Wa-
Mottowagen bei der Eröffnungsparade der Stampede 2009 –
andere Länder andere Sitten!
(Bildnachweis: Carsten Kuschel)
gen hatte das Motto „arbeite sicher – jeder hat einen Grund dazu“!
Solch einen Wagen findet man bei den
Karnevalsumzügen in Deutschland
nicht, obwohl auch diese Wagen meistens politische, ernste Thema persiflieren. Warum eigentlich nicht?
Nun, man könnte meinen, das Bewusstsein für den Arbeitsschutz in Deutschland ist so gut, da bedarf es keines besonderen Aufrufs mehr. Vergleicht man
aber mal die Baustellen in Deutschland
und Kanada miteinander, wird man
schnell feststellen, dass zumindest der
Beitrag zum persönlichen Schutz auf
den Baustellen in Kanada fast zu 100 %
erfüllt wird! Dort trifft man keinen
Bauarbeiter ohne Helm, Schutzschuhe,
Warnweste und bei Bedarf auch weiterer
persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
an. Wobei es auf deutschen Baustellen
immer noch von der jeweiligen Organisation und Durchsetzungsfähigkeit
der Baustellenleitung abhängt, ob auch
von allen Baubeteiligten die notwendige Schutzausrüstung getragen wird.
_5
_titel
Sicherungsposten auf dem Glenn Highway, Alaska (Bildnachweis: Pat Watt)
Betonierarbeiten auf kanadischer
Hochbaustelle – 100% Quote PSA
(Bildnachweis: Vancouver Regional
Construction Association)
Ein weiteres Beispiel ist die Sicherung
von Straßenbaustellen. Auf beiden Seiten der Baustelle stehen gut gelaunte,
meist weibliche Sicherungsposten, die
den Verkehr so koordinieren, dass die
Fahrt erst fortgesetzt wird, wenn es
wirklich sicher ist! Da vertraut man nur
in Ausnahmefällen allein auf elektronische Hilfsmittel wie Ampelanlagen!
Es versteht sich von selbst, dass diese
Sicherungsposten komplett mit Schutzausrüstung ausgestattet sind.
Sicherungsposten auf dem Icefield Parkway, Banff National Park
(Bildnachweis: Pat Watt)
Was ist der Grund für diese konsequente Umsetzung von Arbeits- und
Gesundheitsschutz auf den Baustellen
in Kanada? Wird das Bewusstsein zum
Tragen von persönlicher Schutzausrüstung durch das strenge nordamerikanische Haftungsrecht gefördert oder ist
der einzelne Mitarbeiter durch die faszinierende Traumlandschaft Kanadas mit
seinem hohen Freitzeitwert einfach motivierter seine Gesundheit zu schützen?
Wir wollten es genauer wissen und haben direkt bei einem Experten aus der
Provinz Alberta nachgefragt.
Autor/Ansprechpartner:
Bilderbuchlandschaft „Maligne Lake“ im Jasper Nationalpark, Alberta, Canada
(Bildnachweis: Carsten Kuschel)
6_
Dipl.-Ing. Carsten Kuschel
Mplus GmbH
Tel. 0 22 41/9 33 96 - 0
[email protected]
www.mplus-management.de
Mplus_spektrum der arbeit 2010
_nachgefragt
Die Redaktion
schaute über
den Tellerrand
Interview mit Alan Quilley, Präsident von „Safety Results
Limited“ in Edmonton, Alberta (Kanada) am 01.12.2009
zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz in Kanada
Guten Morgen Alan. In Deutschland gibt es ein duales Arbeitsschutzsystem. Der Staat erlässt Gesetze und Verordnungen zum
Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die gesetzlichen Unfallversicherungen erlassen ergänzend dazu „autonome Rechtsnormen“. Wie
ist das Arbeitsschutzrecht in Kanada organisiert? Wer erlässt Gesetze
und Regeln zum Arbeitsschutz?
In Kanada gibt es zwei Arten der Gesetzgebung:
1. Die kanadische OH&S (Occupational Health & Safety):
Diese konzentriert sich darauf, dem Arbeitgeber vorzuschreiben wie er seine Arbeitsplätze zu gestalten hat. Das
Hauptziel ist also die sichere Gestaltung des Arbeitsplatzes zur Vermeidung von Unfällen und Gesundheitsschäden.
2. Die Versicherung WCB “workers compensation board”
(Arbeiter-Entschädigungs-Behörde): Die Aufgabe der
WCB ist es sicherzustellen, dass Arbeiter nach Arbeitsunfällen und Verletzungen entschädigt werden.
Gibt es unterschiedliche Gesetze in den Provinzen (z.B. Unterschied
British Columbia zu Alberta)?
Ja, die Gesetzgebung ist Provinz-Angelegenheit. Auch wenn
der Grundsatz der Gleiche ist – nämlich die Arbeit so sicher wie möglich zu gestalten – unterscheiden sich die
einzelnen Gesetz-Details in den verschiedenen Provinzen.
Nehmen wir zum Beispiel einen Graben, bei dem ein Verbausystem verwendet werden muss. Dann ist das Verbausystem in den Gesetzen in Form einer Tabelle detailliert
beschrieben. Die Maße des Systems variieren von Provinz
zu Provinz.
In Deutschland ist die Gefährdungsbeurteilung die Basis im Arbeitsschutz. Man ermittelt z.B. auf einer Baustelle zuerst die einzelnen
Tätigkeiten, analysiert daraus die Gefährdungen und beurteilt diese.
Wie geht man in Kanada vor?
Mplus_spektrum der arbeit 2010
The editorial team
saw beyond their
own noses
Interview with Alan Quilley, President of „Safety Results
Limited“ in Edmonton, Alberta (Canada) on December
1st 2009 (topic: health and safety at work)
Good morning Alan. In Germany we
have a dual health and safety system. The state enacts laws and regulations concerning occupational
safety and health. The legal accident
insurances enact regulations for the
prevention of accidents. How is the
Canadian industrial safety legislation organized? Who enacts laws and
regulations concerning occupational safety and health?
In Canada we have two types of legislation:
1. The Canadian OH&S (Occupational Health & Safety):
The OH&S is focused on prescribing how the employer
has to design his workplaces. The main goal is to provide
secure work places to avoid accidents and harm.
2. The insurance WCB “workers compensation board”: The
function of the WCB is to make sure that injured workers
are compensated for their injuries.
Are there different laws in the various provinces (for example differences between British Columbia and Alberta)?
Yes, the legislation is a provincial domain. Even if the guideline is the same – namely to form work as safe as possible
– the details of the laws can be quite different in the various
provinces. To give an example: A trench needs to be cut back
or you have to use shoring. Then the shoring will be described in a table in the law. The size of the lumber is different
in every province.
In Germany the risk assessment is the base for occupational safety
and health. On a construction site, for example, you first watch the
different actions. Out of it you detect the risks and evaluate them.
How do you proceed in Canada?
_7
_nachgefragt
Genauso. Es wird überprüft wo Probleme am Arbeitsplatz
entstehen können. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, diese zu minimieren. Dies muss „angemessen“ sein. Das
heißt, der Arbeitgeber muss Schutzmaßnahmen in Relation
zu den Gefährdungen treffen.
In Deutschland wird der Arbeitsplatz von den Behörden der gesetzlichen Unfallversicherungen kontrolliert. Wie sieht das in Kanada
aus?
In Kanada wird die behördliche Inspektion nicht durch die
gesetzlichen Versicherungen durchgeführt. Dafür ist die
OH&S zuständig. Sie kann Arbeitsstätten inspizieren und
Beschäftigte befragen. In manchen Provinzen sind die OH&S
und die WCB die gleiche Organisation, meistens jedoch voneinander unabhängige Einrichtungen.
In Deutschland sind die Beschäftigten über eine vom Arbeitgeber
finanzierte gesetzliche Unfallversicherung versichert. Wer bezahlt in
Kanada die gesetzliche Unfallversicherung?
Auch in Kanada muss der Arbeitgeber die Beiträge für die
Versicherung bezahlen. Es ist verboten, den Arbeitnehmer
an den Kosten zu beteiligen.
Bei uns in Deutschland gibt es Sicherheitsingenieure. Diese Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen vom Arbeitgeber beauftragt
und bestellt werden. Gibt es so etwas in Kanada auch?
In Canada it’s the same. We call it “hazard analysis“ but it’s
similar to a risk analysis. You first check what can cause problems at the workplace.
The employer is legally bound to minimize those risks. It
must be reasonable, meaning the employer doesn’t have to
spend a lot of money on minor problems.
In Germany the workplace is inspected by the board of the legal
accident insurances. How do you handle it in Canada?
In Canada the governmental inspectorate is not done by legal
insurances. That’s the competence of the OH&S. The officers
from the government are allowed to come to workplaces for
inspections and interviews.
In some provinces the OH&S and the WCB are the same organization, but for the most part the laws are different.
In Germany the employees are covered by a legal accident insurance, which is paid by the employer. Who pays the legal insurance in
Canada?
The premium is paid by the employer. It’s against the law to
make the employee pay it.
In Germany we have “Health and Safety engineers”. These professionals must be charged and appointed by the employer. Do you also
have those engineers in Canada?
Ja, bei uns gibt es auch Fachkräfte für Arbeitssicherheit, allerdings ist es nicht gesetzlich vorgeschrieben sie zu bestellen. Das ist jedem Arbeitgeber selbst überlassen. Es gibt aber
Gesetze, die vorschreiben, für bestimmte Arbeiten einen
fachkundigen Ingenieur einzusetzen.
Yes, we also have safety professionals, but not in legislation.
Every employer is free to decide if he wants a safety professional or not. Nevertheless there are laws to use a professional
engineer for special works.
In Kanada scheinen die Beschäftigten sehr motiviert zu sein ihre
persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Man sieht keinen ohne
Helm, Sicherheitsschuhe oder Schutzkleidung arbeiten. Können Sie
sich das erklären?
In Canada the employees seem to be very motivated to wear the
personal protective equipment. You don’t see anybody work without hard hat, safety boots or protective clothing. Do you have an
explanation for this?
Dafür gibt es mehrere Gründe. Erstens arbeiten wir bereits
seit 30 Jahren so. Es ist schon eine Art Tradition geworden
sich auf einer Baustelle auf diese Art und Weise zu kleiden.
There are several reasons. First we are working like this for
already 30 years. It has become a tradition to dress this way
on a construction site.
8_
Mplus_spektrum der arbeit 2010
_nachgefragt
Zweitens sind die Arbeitgeber durch die OH&S gesetzlich
verpflichtet, den Arbeitsplatz sicher zu machen. Die Beschäf
tigten sind zur Kooperation mit dem Arbeitgeber verpflichtet. Das Nichttragen der persönlichen Schutzausrüstung ist
illegal. Arbeiter und Arbeitgeber können bei Zuwiderhandlung angeklagt werden. Es gibt Geldstrafen vergleichbar mit
einem Bußgeldbescheid für das Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzung, wenn man seine PSA nicht trägt.
Ist das nur eine leere Drohung, oder werden die Strafen tatsächlich
vollzogen?
Beamte des OH&S werden nicht immer sofort Bußgelder
verlangen, aber oft genug um sicherzustellen, dass die Vorschriften „ernst genommen“ werden. In der Provinz Alberta
mit ca. 3 Mio. Einwohnern wurden in der Bauindustrie z.B.
70 Bußgeldbescheide pro Jahr ausgestellt.
Statt eines Bußgeldes können die Aufsichtsbeamten aber
auch die Arbeiten auf der Baustelle stoppen, wenn die Persönliche Schutzausrüstung nicht getragen wird.
Wie hoch sind die Strafen für die Nichtbeachtung von Arbeitsschutzvorschriften bzw. für Verstöße?
Es gibt einen breiten Bereich von Strafen in jeder Provinz.
Üblich sind für erstmalige Verstöße des Arbeitgebers Bußgelder im Bereich von 100.000 bis 500.000 Dollar oder 6 Monate Gefängnis. Bei erneuten Verstößen verdoppeln sich die
Bußgelder und die Freiheitsstrafe für gewöhnlich.
Gibt es Bußgelder für Arbeitgeber und Beschäftigte?
Beide, Arbeitgeber und Beschäftigte müssen sich für Verstöße gegen OH&S-Gesetzen verantworten. Die Bußgelder für
Beschäftigte sind normalerweise gering, für den Arbeitgeber
wie zuvor bereits erläutert wesentlich höher.
Auf einem Foto der „stampede“ in Kanada sahen wir letztes Jahr ein
Auto mit der Aufschrift „work safe for life“. Es scheint, als hätte jeder
seine eigenen Gründe gesund zu arbeiten. In Deutschland ist Arbeitssicherheit nicht so populär. Bei Karnevalsumzügen würde man
kaum solche Themen finden.
Wir haben ein Prinzip hier: Wir sitzen alle in einem Boot. Das
heißt es gibt eine Partnerschaft zwischen Arbeitgebern und
Beschäftigten. Es ist das Grundrecht eines jeden Menschen*
nach der Arbeit gesund und unversehrt nach Hause gehen
zu können. Sicherheit ist eine positive Sache!
* Anmerkung des Interviewers:
Siehe Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland…
Das Interview mit Alan Quilley führte Bernd Ziegenfuß telefonisch um 16:00 Uhr deutscher Zeit bzw. 8:00
Uhr Ortszeit in Alberta.
(Übersetzung von Tanja Peter, Mplus GmbH)
Mplus_spektrum der arbeit 2010
Second under the Canadian OH&S law employers have the
duty to make their workplace safe. In addition employees
must cooperate with the employer and are also held legally
responsible to comply with the law. Not wearing the personal safety equipment is illegal. Workers as well as employers
can be charged and fined. There are fines similar to a speed
ticket for not wearing the personal protective equipment.
Is this only an idle threat, or are those penalties actually carried
out?
Officers from the government will not always fine the employees, but it’s done enough to make sure that people take
it seriously. In the construction industry, for example, there
were 70 individual fines per year in a province with 3 million
people. Instead of a fine they can also stop all workings when
nobody wears a hard hat. Certainly such a building freeze
costs a lot of money.
How much are the penalties for not observing the health and safety
regulations?
There is a broad range of penalties in each province. Typically there are fines for first offenses (of the employer) in the
range of $ 100,000 to $ 500,000 or 6 month in jail. For second
offenses the fines and jail term usually doubles.
Are there fines for employers and employees?
Both employers and employees have been found guilty of
OH&S violations. Worker fines are usually small. Employer
fines are much higher, like I explained before.
On a photo taken at the stampede in Canada, we saw a car with
the label “work safe for life“. It seems as if everybody has their own
reason to work safe. In Germany safety is not that popular.
We have a principle here: We are all in this together. There
is a partnership of employers and employees. It’s the fundamental right* of every single person to come home after
work without injury. Safety is a positive thing!
* Note of the interviewer:
See the Basic Law of the Federal Republic of Germany…
The Interview with
Alan Quilley was conducted over the phone
by Bernd Ziegenfuss
at 4 pm German time
respectively 8 am local time in Alberta.
_9
_titel
Goodbye Deutschland…
Kanada ist in den letzten Jahren nicht nur ein beliebtes Urlaubsziel geworden, sondern insbesondere auch durch die Fernsehreportagen „Goodbye
Deutschland“ oder „Mein neuer Job“ als Arbeitsmarkt in den Blickpunkt
geraten. Auswanderer, die eine neue Chance suchen oder junge abenteuerlustige Studenten und Schulabgänger, die für ein paar Monate in einem anderen Land als Teilzeitangestellte ihr Glück suchen, Kanada bietet für viele neue,
attraktive Möglichkeiten.
Die wichtigsten Voraussetzungen für
den erfolgreichen Aufbau einer neuen
Existenz in einem anderen Land, sind
zuverlässige Informationen und eine
professionelle Vorbereitung.
Damit der Traum vom Glück nicht zum
Alptraum wird, informieren Sie sich
frühzeitig über
>> Visumausstellung und -voraussetzungen
>> Aufenthaltsgenehmigungen
>> Krankenversicherung
>> Altersabsicherung
>> Lebenshaltungskosten
>> landestypische Gepflogenheiten und
>> Arbeits- und Gesundheitsschutz am
Arbeitsplatz
10_
Ausländische Teilzeitangestellte werden
am Arbeitsplatz genau so behandelt, wie
jeder anderer Arbeitnehmer in Kanada.
„Sie haben das Recht auf einen sicheren
und gesunden Arbeitsplatz.“
Entsprechend des „OHS Act“ soll jeder
Angestellte in einer gesunden und sicheren Art und Weise die Arbeit verrichten
und mit dem Arbeitgeber zusammenarbeiten, indem die Gesundheitsschutzund Sicherheitsregeln am Arbeitsplatz
befolgt werden.
Für die Erledigung bestimmter Arbeiten müssen jedoch Gesundheitsschutzund Sicherheitsregeln beachtet werden,
z.B. das Tragen von Sicherheitsgurten
bei Arbeiten in der Höhe oder weiterer
Schutzausrüstungen (Schutzhelm, Schutzschuhe, Warnwesten, etc.) auf Baustellen. Jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet
diese Regeln zu befolgen!
Vor Tätigkeitsbeginn am neuen Arbeitsplatz wird empfohlen, folgende 10 Fragen
mit seinem Arbeitgeber zu besprechen:
>> Was sind die Gefahren an meinem
Arbeitsplatz?
>> Gibt es andere Risiken oder Gefahren, die ich kennen sollte?
>> Werde ich am Arbeitsplatz geschult?
>> Werden am Arbeitsplatz Informationsversammlungen über Sicherheit
und Gesundheitsschutz abgehalten?
>> Wird von mir erwartet, dass ich eine
Sicherheitsausrüstung trage und
werde ich im Umgang mit dieser ausgebildet?
>> Werde ich für Notfälle geschult (z.B.
Feuer, Gefahrstoffkontakt)?
>> Wo befindet sich der Feuerlöscher,
die Erste-Hilfe- und Notfallausrüstung?
>> Was muss ich tun, wenn ich verletzt
bin? Wer ist die in Erste-Hilfe geschulte Person?
>> Was ist mein Verantwortungsbereich
in Sicherheit und Gesundheitsschutz
am Arbeitsplatz?
>> Wem kann ich Fragen über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz
am Arbeitsplatz stellen?
Mplus_spektrum der arbeit 2010
_titel
Der „Occupational Health
and Safety Act (OHS Act) beinhaltet Gesetze, um die Gesundheit und
Sicherheit von Arbeitnehmern in Alberta zu gewährleisten. Hier werden
die Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestimmt!
Pflichten des Arbeitgebers:
Der Arbeitgeber hat die Pflicht, einen
sicheren und gesunden Arbeitsplatz zur
Verfügung zu stellen. Er hat eine Gefahreneinstufung vorzunehmen. Diese
muss Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz konkret identifizieren. Nur so lassen sich Gefahren vermeiden und kontrollieren!
Der Arbeitgeber hat dazu
>> sicherzustellen, dass sie die nötige
Ausbildung, Qualifikation sowie die
Erfahrung für die jeweilige Arbeitsstelle besitzen,
>> eine Informationspflicht über alle
möglichen Gefahren am Arbeitsplatz,
Mplus_spektrum der arbeit 2010
Quellen/Wichtige Adressen:
>> Hilfestelle für ausländische Teilzeitangestellte (Alberta Temporary
Foreign Worker Helpline), Telefonnummer: 1-877-944-9955 (weltweit)
>> Arbeitnehmergesetz (Employment Standards),
www.employment.alberta.ca/es
>> Informationsstelle Einwanderung in Alberta (Immigrate to Alberta
Information Service), www.albertacanada.com/immigration
>> Unfallversicherung Alberta (WCB Alberta), www.wcb.ab.ca
>> Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (Workplace Health and
Safety), www.employment.alberta.ca/whs
>> „Ausländische Teilzeitangestellte – Handbuch für Angestellte“ Arbeit
und Einwanderung, Alberta)
>> sicherzustellen, dass ihnen am Arbeitsplatz alle Arbeitsmittel (Werkzeuge und Ausrüstung) einschließlich Persönlicher Schutzausrüstung
zur Verfügung stehen, um die Arbeit
sicher verrichten zu können,
>> zu gewährleisten, dass sie über den
sicherheitsgerechten Umgang mit
den Arbeitsmitteln informiert wurden,
>> Schulungen über den sicheren Umgang mit gefährlichen Produkten
durchzuführen und
>> Vorfälle zu überprüfen, die Verletzungen hervorgerufen haben, einschließlich der Überprüfung von Beinaheunfällen.
Autor/Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. Carsten Kuschel
Mplus GmbH
Tel. 0 22 41/9 33 96 - 0
[email protected]
www.mplus-management.de
_11
_praxis
Die moderierte
Gefährdungsbeurteilung
Eine Handlungshilfe für große Unternehmen
Die Durchführung der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung einschließlich
der Dokumentationspflicht nach ArbSchutzG §§ 5 und 6 entwickelt sich für große
Unternehmen häufig zu einer scheinbar unüberschaubaren Herausforderung.
Kleinere und z.T. auch mittelständische
Betriebe, insbesondere Handwerksunternehmen, greifen gerne auf die
Handlungshilfen und Checklisten ihrer
Berufsgenossenschaften zurück, die per
Internet meist auch übersichtlich und
einfach zu handhaben sind. Was jedoch,
wenn sich der Betrieb in vielschichtige
Arbeitsbereiche gliedert, in denen die
verschiedensten Tätigkeiten verrichtet
werden?
Zu diesen Betrieben zählen z.B. produzierende Unternehmen mit eigener Instandhaltung sowie eigener Forschung
und Entwicklung, städtische Betriebe
und deren Einrichtungen, Hotels und
Gastronomie, soziale Einrichtungen,
12_
wie z.B. Krankenhäuser, Seniorenheime
und Behindertenwerkstätten, Schulen
und Kindertageseinrichtungen oder
auch Freizeitparks und Freizeiteinrichtungen, wie Stadien, Aquaparks u.v.m.
Wirklich jede Belastung und Gefährdung der MitarbeiterInnen für alle Tätigkeiten in jedem Arbeitsbereich zu
erkennen und zu beurteilen, ohne dabei
die Rechtssicherheit aus den Augen zu
verlieren, erfordert neben einem systematischen Vorgehen auch die aktive
Einbindung aller Betroffenen.
Ebenso bei der Auswahl geeigneter
Schutzmaßnahmen, bei deren Umsetzung im laufenden Betrieb und nicht
zuletzt bei der notwendigen Wirkungskontrolle kann auf die Mitwirkung der
Beschäftigten, als Experten im eigenen
Arbeitsbereich, nicht verzichtet werden.
Analyse
Weiterführende
Schlussfolgerungen
Beurteilung
Wirkungskontrolle
Durch- und
Umsetzung der
Lösungen
Ablaufbeispiel:
Moderation zur
Einführung und
Umsetzung einer
Gefährdungs- und
Belastungsbeurteilung
Ziel: Gestaltung sicherer
und gesundheitsgerechter
Arbeitssysteme
Auswahl
der Lösungen
Setzen
von Zielen
Entwicklung
von Lösungsalternativen
Mplus_spektrum der arbeit 2010
_praxis
Baustein 1:
Einführung in die Erstellung und Umsetzung der Gefährdungs- und
Belastungsbeurteilung
>> Rechtl. Grundlagen der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung erarbeiten
>> Definitionen, wie z.B. „Gefährdung“, „Belastung“ und „Risiko“ klären
>> Vorteile, Nutzen und Einsatzmöglichkeiten einer Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung
>> Einführung in die Gruppenarbeit
>> Wie soll „unsere“ Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung aussehen?
Was wollen wir erreichen? Welche Erwartungen setzen wir in die Ergebnisse?
>> Wer soll an „unserer“ Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung mitwirken?
Wer übernimmt welche Verantwortungen?
>> Meilensteine und Zeitschiene für die kommenden Tage festlegen
Um die verschiedensten Interessen,
Ideen und Lösungen eines so umfangreichen Projektes möglichst zeitsparend
und zielgerichtet zu bündeln und nutzbar zu machen, greifen große Unternehmen immer häufiger auf die Methode
der „moderierten Gefährdungsbeurteilung“ zurück.
Mit Hilfe bewährter Moderationsmethoden unterstützen wir Sie und Ihre
Beschäftigten dabei, in etwa drei bis vier
Einheiten (siehe Infoblock) die Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung zu
erstellen und zu dokumentieren.
Die Vorteile liegen auf der Hand:
Baustein 2:
Systemanalyse und Ermittlung von Gefährdungen und Belastungen
>> Aufstellen eines Arbeitsschutzorganigramms
>> Gliederung des Unternehmens in Systeme und Subsysteme
>> Arbeitsbereiche, spezielle Tätigkeiten und gefährdete Personen definieren
>> Ermittlung der Gefährdungen und Belastungen für alle Arbeitsbereiche,
spezielle Tätigkeiten und besonders gefährdete Personen
>> Erfassen spezieller Maschinen und Anlagen zur objektorientierten Gefährdungsbeurteilung
>> Erarbeitung von Informationen für die unmittelbar Betroffenen
>> Meilensteine und Zeitschiene prüfen
Baustein 3:
Risiken bewerten, Ziele setzen und Lösungen finden
>> Risikobewertung für alle Gefährdungen und Belastungen durchführen
>> Schutzziele gemeinsam definieren
>> Erarbeitung möglicher Lösungsvorschläge und Maßnahmenvarianten zur
>> Beseitigung und Reduzierung vorhandener Gefährdungen und Belastungen
>> Präsentation, Diskussion und Auswahl möglicher Lösungen
>> Ansätze zur Umsetzung der Lösungen
Baustein 4:
Wirkungskontrolle und Abschluss des Projektes
>> Kontrolle der Umsetzung
>> Kontrolle der Wirksamkeit der ausgewählten Lösungen
>> Klären offener Fragen zur Umsetzung und Fortführung der Gefährdungsund Belastungsbeurteilung
>> Festlegung zukünftiger Verantwortlichkeiten
>> Überprüfung der Meilensteine
>> Abgleich des neuen Ist-Zustandes mit dem angestrebten Zustand des
Arbeitsschutzsystems
>> Sie entwickeln kurzfristig eine vollständige Dokumentation Ihrer Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung für Ihr gesamtes Unternehmen.
>> Sie verschaffen sich Rechtssicherheit
in der ganzen Breite Ihres Unternehmens und
>> Sie delegieren die Verantwortung im
Arbeits- und Gesundheitsschutz
schon während der Bearbeitungsphase und entlasten damit Ihre Führungskräfte
>> Durch die Moderation werden Zwischenziele konkret formuliert und
terminiert – das spart Zeit!
>> Die Moderation verhilft Ihnen dazu,
Ihre Beschäftigten bedarfsorientiert
in dieses Projekt einzubinden
>> Die Einbindung der Betroffenen steigert die Motivation und erhöht
wesentlich die Akzeptanz bei der
Umsetzung der praxisnahen technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen
Sie haben die Experten –
Wir kennen den Weg!
Autor/Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. Grit Meyer
Mplus Akademie
Tel. 0 22 41/9 33 96 -14
[email protected]
www.mplus-akademie.de
Zwischen diesen Bausteinen können bei Bedarf längere Zeiträume liegen.
Mplus_spektrum der arbeit 2010
_13
_akademie
Hilfe, es brennt!
Brandschutzbeauftragte – Zusatzausbildung
für Fachkräfte für Arbeitssicherheit
die Ausbildung Anfang Juni 2009. Es
waren drei, mit reichlich Informationen gefüllte Tage. Aber unser „leitender Lernpartner“, Herr Thomas
Engels gestaltete sie, wie immer, sehr
abwechslungsreich. Mit interessanten
Filmausschnitten, Präsentationen und
Gruppenarbeiten wurde uns das notwendige Wissen vermittelt.
Michael Dauser, Kraftverkehrsmeister bei der SVG Südbaden, berichtet über
seine Erfahrungen mit dem Lehrgang.
Was mach´ ich bloß?
Warum hilft mir denn keiner?
Wo, zum Donnerwetter,
ist der Feuerlöscher?
Brandschutz. Erst wenn der Ernstfall
eintritt, dann fragt man sich, warum
habe ich mich nicht vorher informiert.
An dieser Stelle tritt der Brandschutzbeauftragte ins „Rampenlicht“. Doch
bevor es soweit ist, muss diese Person
eine Ausbildung machen.
Ah, da ist er ja.
Mit ein Grund, weshalb ich mich bei
Mplus zum Brandschutzbeauftragten
ausbilden ließ.
Eine Ausbildung beim Team der Mplus
Akademie in Sankt Augustin ist lehrreich und macht auch noch Spaß. Ich
spreche aus eigener Erfahrung. Nach
meiner Ausbildung zur Fachkraft für
Arbeitssicherheit bei Mplus, bat ich meinen Arbeitgeber um die Erlaubnis, die
Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten anhängen zu dürfen.
In der Regel befasst sich kaum ein normaler Mensch mit Maßnahmen zum
Da das Angebot sowohl zeitlich als
auch finanziell passte, absolvierte ich
Aber wie funktioniert der denn?
Durchaus nachvollziehbare Reaktionen, finden Sie nicht auch?
14_
Mplus_spektrum der arbeit 2010
_akademie
Ganz besonders interessant war, natürlich auch für uns, der praktische Teil.
Dieser fand bei der Freiwilligen Feuerwehr in Mettmann statt. Dort startete der Tag mit etwas Theorie. Dietmar
Wichmann, Leiter der Feuerwehr, ermöglichte uns Einblicke in das Tagesgeschäft der Feuerwehr und des Rettungsdienstes. Einen ganz besonderen
Schwerpunkt legte er auf die präventiven Maßnahmen, so wie auch auf die
Arbeitssicherheit. Wird gründlich und
umsichtig geplant, entstehen deutlich
geringere Folgekosten. Anschließend
schauten wir uns die Ausbildungseinrichtungen der Spezialisten an. Tolle
Hintergrundinformationen, die bei der
späteren Tätigkeit hilfreich sein können. Man erkennt die Leistungsmerkmale, die zur Rettung von Menschenleben notwendig werden.
zeigte sich natürlich auch hier. Vom
Ausflug in luftige Höhen, bis zur vollen
Atemschutzausrüstung, vorgestellt von
Thomas Engels, wurde alles begutachtet. Die abschließende Prüfung bestanden alle Teilnehmer mit Erfolg.
Auch meine erste Brandschutzunterweisung verlief danach erfolgreich.
Dies habe ich vor allem Frau Maren
Ziegenfuß (Organisation) und Herrn
Thomas Engels zu verdanken. Vielen
Dank! Es hat Spaß gemacht und ich
komme sicher wieder!
Autor:
Michael Dauser
Ansprechpartner:
Maren Ziegenfuß
Thomas Engels
Mplus Akademie
Tel. 0 22 41/9 33 96 -14
[email protected]
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Um
Brandschutzunterweisungen
durchführen zu können, sollte man den
Umgang mit dem Feuerlöscher selbst
erlernt haben. Dies geschah mit Hilfe
eines Feuerlöschtrainers. Es ist wichtig,
diese Erfahrung durch eigene Übungen
zu machen. Nur dann kann man den
Teilnehmern einer Unterweisung überzeugend klarmachen, wie man sich
richtig verhält.
Lernen soll Spaß machen! Ein Motto der
Mplus Akademie in Sankt Augustin. Dies
Mplus_spektrum der arbeit 2010
_15
_thema
Deregulierung –
Fluch oder Segen?
Vor ungefähr einem Jahr saß ich mit
anderen Fachleuten zur Koordination
nach Baustellenverordnung zusammen, um zu diskutieren, welche Themen für den Bundeskoordinatorentag
´09 geeignet sind. Als „griffiges“ aber
auch einfach vorzubereitendes Thema
erschien mir die Flexibilisierung bzw.
die Liberalisierung der gesetzlichen
Anforderungen – also die Deregulierung. Man stimmte mir zu. So machte
ich mich an die Vorbereitung.
Nach mehreren „Anläufen“ wurde ich
immer unsicherer. – Was bedeutet der
Begriff „Deregulierung“? Geht es wirklich darum, im Extremfall völlig ohne
Regeln auszukommen? – Ich einigte
mich mit mir darauf, es ginge darum,
starre, gesetzlich fixierte durch situativ
angepasste Regeln zu ersetzen.
Unser alltägliches Zusammenleben
ist von Vorschriften, Richtlinien und
Umgangsformen geprägt. Tag für Tag
befolgen wir diese – bewusst oder unbe-
16_
wusst. Manchmal versuchen wir auch,
diese Regeln zu umgehen oder brechen
sie gar.
Regeln sorgen für Ordnung und Sicherheit. Sie geben Struktur und den Individuen vor, wie es sich in einer Gesellschaft gemeinschaftlich leben lässt.
Beispiel Straßenverkehr: Ampeln, Hinweis-, Warn- und Verbotsschilder, Markierungen … die Verwendung von Farben, Formen, Zeichen und Signaltönen
spielt dabei eine große Rolle. Verkehrsteilnehmer werden auf Gefahrenquellen hingewiesen. Möglichen Gefahrensituationen soll dadurch vorgebeugt
werden.
Verstoßen wir gegen Regeln, erhalten
wir häufig umgehend die Quittung:
Ein „Knöllchen“ wegen Falschparkens,
eine Geldstrafe, weil wir mit dem Fahrrad in der Fußgängerzone fahren, ein
Punkt wegen zu schnellen Fahrens oder
gar das Erleiden eines Unfalls, weil wir
die Vorfahrt des anderen nicht beachtet
haben. Wo Regeln vorhanden sind, da
kann auch deren Einhaltung überprüft
werden. Dazu müssen Regeln eindeutig
definiert sein und der Geltungsbereich
im Vorfeld möglichst klar begrenzt
sein. Ein Parkverbot beispielsweise bezieht sich auf eine bestimmte räumliche Zone und die Uhrzeit von … bis …
Die Kenntnis des Verkehrsteilnehmers
vom Unterschied zwischen Parken und
Halten wird vorausgesetzt.
Dort wo die Gegebenheiten nicht so
klar definierbar sind wie im Straßenverkehr, stellt sich die Formulierung von
praxistauglichen Regeln als schwieriger
dar. Andererseits bietet sich aber auch
mehr Freiraum. So stellt es sich bei den
vielfältigen, sich häufig wandelnden
und an die wirtschaftlichen Anforderungen anpassenden Arbeitsplätzen
der heutigen Zeit dar. Hier wäre eine
Regel wie „rechts vor links“ nicht lange von Bestand. Es entstehen in nicht
abschätzbaren Zeitabschnitten Situationen, die zuvor nicht erkennbar waren.
Daraus folgen neue Belastungen und
Gefährdungen, auf die zuvor sinnvolle
Regeln nicht anwendbar sind und mit
denen flexibel und maßgeschneidert
umgegangen werden muss.
Gerade in unserer heutigen leistungsorientierten Arbeitswelt wird gefordert,
Mplus_spektrum der arbeit 2010
_thema
dass das Arbeitsumfeld jedes Mitarbeiters so sicher wie möglich gestaltet
werden muss. Individuelle Sicherheit
erzeugt Wohlbefinden, das zu Leistungsbereitschaft führt.
Eher abstrakte 08/15-Checklisten sind
von gestern. In einer Zeit der Deregulierung gibt es kaum feste Regeln mehr,
wie ein Arbeitsplatz sicher ist und der
Arbeitnehmer gesund bleibt. Es zählt
das Ziel: Gesund bleiben! Der Weg dahin muss individuell erarbeitet werden.
Hierzu ist vom Arbeitgeber mit Unterstützung des Arbeitsschutzexperten gemeinsam mit den Arbeitnehmern eine
konkrete, auf den einzelnen Arbeitsplatz bezogene Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung zu erstellen.
Für manch einen traditionell tätigen
Verantwortlichen ungewohnt, sind Freiräume gegeben. Mit- und Weiterdenken
ist gefragt. Das Gegenteil dazu wäre
– um bei unserem Beispiel zu bleiben
– der häufig kritisierte „Schilderwald“
unseres Verkehrssystems. Eine Überfrachtung durch Ver- und Gebote, die
letztendlich zu neuen Gefährdungssituationen führen, ist zu überdenken.
Vor ca. 30 Jahren habe ich mehrere
Jahre im Irak verbracht. Das war noch
vor dem Regierungsantritt von Sadam
Hussein. Das Nichtvorhandensein jegli-
Mplus_spektrum der arbeit 2010
cher Verkehrszeichen hat mich zunächst
erschreckt und dann fasziniert. Fuhr
man auf eine Straßenkreuzung oder auf
einen Kreisverkehr zu, war die einzige
Anforderung festzustellen, ob der andere Verkehrsteilnehmer mich wahrgenommen – also Blickkontakt hatte. War
dieses der Fall galt es, seine Pferdestärken auszuspielen, also Gas zu geben. Es
gab nach meiner Erinnerung weniger
Unfälle als in unserem Schilderwald
– denn: Der Unterlegene gab lächelnd
nach … Es ging nicht darum, zu gewinnen, sondern unbeschädigt an sein Ziel
zu gelangen.
Die Regeln unseres modernen Arbeitsschutzes sind:
1. Den Arbeitsplatz und die dort durchgeführten Tätigkeiten zu analysieren.
2. Daraus resultierende Gefährdungen
und Belastungen zu ermitteln.
3. Aus 2. ergeben sich technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen.
Der Verantwortliche für den Arbeitsplatz und die dort tätigen Beschäftigten
regelt also in erster Linie situativ – also
unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzgesetzes (§§ 4, 5, 6) – mit „eigenen
Gesetzen“ Sicherheit und Gesundheitsschutz seiner ihm anvertrauten Menschen.
Nun zum SiGeKo, dem Koordinator für
Sicherheit und Gesundheitsschutz auf
Baustellen. Er hat im Auftrag des Bauherrn dafür zu sorgen, dass Beschäftigte
von Unternehmen mit möglicherweise
unterschiedlichsten Sicherheitsphilosophien und -systemen sich gegenseitig
keinen Körperschaden zufügen. Ich erlaube mir, daraus den Schluss zu ziehen,
dass ein in ein enges Gesetzeskorsett
gezwängter Koordinator dieser Aufgabenstellung in keiner Weise gewachsen
wäre. Daraus folgt, der Koordinator
muss – wenn er seine an ihn gestellten
Anforderungen erfüllen will – sich mit
der Deregulierung abfinden – egal, ob er
diese als Fluch oder Segen betrachtet …
Ich würde mich freuen, wenn die
Leser dieser Zeitschrift – also unsere
Kunden und Mplus Mitarbeiter sich,
wenn erforderlich auch kontrovers,
schriftlich (selbstverständlich auch
per E-Mail) zu meinen Ausführungen
äußern.
Autor/Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. Bernd Ziegenfuß
Mplus GmbH
Tel. 0 22 41 / 9 33 96 - 12
[email protected]
www.mplus-management.de
_17
_akademie
Fachkenntnisse zur
Verkehrssicherung von
Arbeitsstellen an Straßen
Wieso sind Baustellen gegenüber dem öffentlichen Verkehr abzusichern? Zum
einen geht Gefahr von der Baustelle für den öffentlichen Straßenverkehr aus,
zum anderen gefährdet der Straßenverkehr natürlich auch die Baustelle und
die Personen, die auf der Baustelle tätig sind.
Rechtliche Grundlagen sind in verschiedenen Rechtsvorschriften geregelt:
>> das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
>> die Straßenverkehrsordnung (StVO)
>> die Verwaltungsvorschrift zur StVO
(VwV-StVO)
>> die Richtlinien für die Sicherung von
Arbeitsstellen an Straßen (RSA),
Stand 1995
>> die Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten (BG-Vorschrift C 22, bisherige VBG 37)
>> die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien
18_
für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97)
>> Technische Lieferbedingungen (TL)
>> das Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99)
>> die Baustellenverordnung
Bei Weiterbildung und Schulung wird
oft auf das Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von
Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99)
hingewiesen.
Schulung nach
MVAS 99
Das Merkblatt, erstellt von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen, beschreibt Dauer und
Inhalte von Schulungen zum Thema
Verkehrssicherung für verschiedene
Zielgruppen.
Welche Inhalte müssen
geschult werden?
>>
>>
>>
>>
>>
>>
Rechtsgrundlagen
Straßen- und Verkehrsrecht
Fachtechnische Kenntnisse
Ausführung
Arbeitsvorbereitung
Verkehrseinrichtungen
Wer gehört
zur Zielgruppe?
>> Anordnende Behörden
>> Auftraggebende Straßenbaubehörden oder deren Beauftragte
>> Ingenieurbüros
>> Auftragnehmer/Baufirmen
>> der Verantwortliche, der in der verkehrsrechtlichen Anordnung benannt wird
>> die Verkehrsabsicherungsunternehmer
Mplus_spektrum der arbeit 2010
_akademie
MVAS-Schulung unterliegt keiner
gesetzlichen Regelung
Bei der so genannten „Schulungsverpflichtung nach MVAS“ handelt es sich
nicht um eine gesetzlich begründete
Regelung, d.h. ein ungeschulter Verantwortlicher begeht weder eine Ordnungswidrigkeit, noch kann er bzw.
sein Arbeitgeber wegen fehlender Schulung mit einem Bußgeld belegt werden.
„Verpflichtung“ ist insofern ein irreführender Begriff. Schon formal wäre eine
solche Verpflichtung nicht durchsetzbar, denn ein Merkblatt des BMV entfaltet grundsätzlich keine eigenständige
rechtlich bindende Wirkung.
Bund und Länder haben die ZTV-SA
für ihre Straßen eingeführt und den
Gemeinden empfohlen, ebenso zu verfahren. Im Rahmen der kommunalen
Selbstverwaltung liegt es im Ermessen
jeder einzelnen Kommune, ob sie die
ZTV-SA zum Gegenstand des Vertrages
machen oder nicht. (Mittlerweile wird
in der Regel von den Kommunen eine
Schulung nach MVAS 99 als Voraussetzung für eine Auftragsvergabe gefordert, Anm. der. Red.).
Aber niemand, ganz gleich, welche Tätigkeiten er auf einer Arbeitsstelle ausführt, muss im rechtlichen Sinne eine
Qualifikation gemäß MVAS vorweisen.
Das MVAS ist unter diesem Aspekt
nur ein Druckmittel des Auftraggebers
gegenüber dem Auftragnehmer: Keine
Qualifikation nach MVAS – kein Auftrag.“ (Quelle: www.stvzo.de)
„Kann ein Unternehmen bei Angebotsabgabe nicht nachweisen, dass diese
für die Baumaßnahme vorgesehenen
Verantwortlichen entsprechend den
Vorgaben der MVAS 99 geschult worden sind, so bleibt der ausschreibenden
Stelle vorbehalten, das Angebot dieses
Unternehmens von der Wertung auszuschließen.“ (Quelle: BG, DVR)
Die Anforderung eines Nachweises
über Qualifikation ergibt sich nur aus
der Vertragsgestaltung, dann, wenn die
ZTV-SA Bestandteil des Bauvertrages
sind. Ein Unternehmen, das keinen geschulten Verantwortlichen benennen
kann, kann somit bei der Auftragsvergabe unberücksichtigt bleiben. Daraus
ergibt sich auch, dass bereits heute
öffentliche Auftraggeber und Bauverwaltungen einen Schulungsnachweis
gemäß MVAS verlangen, der nicht älter
als 5 Jahre ist. Im Rahmen von Zertifizierungsmaßnahmen werden MVAS
– Schulungen in vielen Fällen ohnehin
alle 2-3 Jahre wiederholt.
Mplus_spektrum der arbeit 2010
_19
_akademie
Wo ist die Verkehrssicherungspflicht
verankert – warum Schulung nach
MVAS 99?
Verkehrssicherungspflicht ist die Verpflichtung, für einen verkehrssicheren
Zustand von Straßen und damit auch
bei Arbeitsstellen an Straßen zu sorgen.
Die Rechtssprechung hat auf Grundla-
ge der §§ 823 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Grundsätze zur Verkehrssicherungspflicht entwickelt, die
zu beachten sind.
Dementsprechend hat jeder, der in
seinem Verantwortungsbereich eine
Gefahrenquelle schafft oder andauern
lässt, die ihm zumutbaren Maßnah-
men und Vorkehrungen zu treffen, die
zur Abwendung der daraus Dritten
drohenden Gefahren notwendig sind.
Verletzt er diese Pflicht, haftet er gegenüber dem Geschädigten. Neben der
zivilrechtlichen Haftung besteht auch
die Möglichkeit einer strafrechtlichen
Verfolgung.
In dem Seminar „Fachkenntnisse zur Sicherung von Arbeitsstellen nach MVAS
99“ lernen Sie die notwendigen Maßnahmen kennen und anzuwenden.
Quellen:
www.sicherestrassen.de
www.stvzo.de
„Verkehrssicherung an Baustellen“ BG, DVR
Die Mplus Akademie bietet entsprechende Seminare an. Bei Interesse an einem
Seminar zu diesem Thema oder beim
Wunsch nach mehr Informationen
sprechen Sie uns bitte an.
Autor/Ansprechpartner:
Maren Ziegenfuß
Mplus Akademie
Tel. 0 22 41/9 33 96 -14
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20_
Mplus_spektrum der arbeit 2010
_aktuell
Neue Einstufung und
Kennzeichnung für
Chemikalien nach GHS
Seit dem 20.01.2009 gilt europaweit die EG-Verordnung Nr. 1272/2008 vom 16.12.2008. Mit dieser Verordnung über
die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, auch CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) genannt, wird das bisherige EU-System dem GHS (Globally Harmonized
System – Global Harmonisiertes Sytem) der Vereinten Nationen angeglichen.
Durch das GHS sollen Unterschiede in
den weltweit existierenden Systemen
der Einstufung und Kennzeichnung
von Chemikalien aufgehoben werden. Dies wurde bereits 1992 von den
UN-Staaten gefordert. Mit dem GHS
entfallen z.B. auch die bisher üblichen
unterschiedlichen Kennzeichnungen
von Chemikalien im Transport und im
Arbeitsschutz.
Ziel des GHS ist die Reduzierung der
Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt bei der Herstellung, Verwendung und beim Transport
von Chemikalien. Außerdem sollen
Handelshemmnisse abgebaut werden.
Die bisher für die Einstufung und Kennzeichnung gültigen Richtlinien 67/548/
EWG (Stoffrichtlinie) und 1999/45/EG
(Zubereitungsrichtlinie) werden von
der CLP-Verordnung schrittweise ersetzt.
Für Stoffe wird die GHS/CLP-Kennzeichnung ab dem 01.12.2010 verbindlich, für Zubereitungen, die jetzt unter
GHS als Gemische bezeichnet werden,
ab dem 01.06.2015.
Bis zum 01.06.2015 muss im Sicherheitsdatenblatt auch die alte Einstufung
nach Stoff- oder Zubereitungsrichtlinie
angegeben werden.
Mplus_spektrum der arbeit 2010
Einteilung in Gefahrenklassen
Einstufung
alte Zuordnung
neue Zuordnung nach GHS
Physikalischchemische
Gefahren
5 Gefährlichkeitsmerkmale
(z.B. explosionsgefährlich,
entzündlich)
16 Gefahrenklassen
(z.B. entzündbare Gase, oxidierende Flüssigkeiten, korrosiv
gegenüber Metallen)
Gesundheitsgefahren
9 Gefährlichkeitsmerkmale
(z.B. giftig, ätzend, krebserzeugend)
10 Gefahrenklassen
(z.B. akute Toxizität, Ätz- und
Reizwirkung auf die Haut,
spezifische Zielorgan-Toxizität)
Umweltgefahren
1 Gefährlichkeitsmerkmal
(umweltgefährlich)
2 Gefahrenklassen
(gewässergefährdend, die Ozonschicht schädigend)
Ozonschicht schädigend = zusätzliche EU-Gefahrenklasse
Tab. 1
_21
_aktuell
und Kennzeichnungsregister der Europäischen Chemikalienagentur ECHA
melden.
Beispiele für Gefahrenhinweise/H-Sätze
Kodierung
H200
H242
H300
H319
H350
H400
Gefahrenhinweis
Instabil, explosiv
Erwärmung kann Brand verursachen
Lebensgefahr bei Verschlucken
Verursacht schwere Augenreizung
Kann Krebs erzeugen
Sehr giftig für Wasserorganismen
Die CLP-Verordnung ergänzt die seit
Juni 2007 gültige REACH-Verordnung
(EG-VO Nr. 1907/2006). Sie ersetzt die
Bestimmungen von REACH, die sich
mit der Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien befassen.
Tab. 2
Die CLP-Verordnung bringt u.a. auch
Änderungen der Gefahrstoffverordnung
mit sich, die derzeit diskutiert werden.
Beispiele für Sicherheitshinweise/P-Sätze
Neuerungen
Kodierung Gefahrenhinweis
P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen
P210 Vor Hitze/ Funken/ offener Flamme/ heißen Oberflächen
fernhalten. Nicht rauchen.
P260 Staub/ Rauch/ Gas/ Nebel/ Dampf/ Aerosol nicht einatmen
P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/
Gesichtsschutz tragen
P352 Mit viel Wasser und Seife waschen
P403 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren
Mit dem GHS werden neue Begriffe
und neue Gefahrenpiktogramme eingeführt. Statt den bisher bekannten 15
Gefährlichkeitsmerkmalen gibt es nun
28 Gefahrenklassen (Tab. 1).
Diese Gefahrenklassen werden zur Angabe der Schwere der Gefahr in Gefahrenkategorien unterteilt.
Tab. 3
Auf dem Etikett ist bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Übergangsfrist entweder
die alte Kennzeichnung oder die GHSKennzeichnung anzubringen.
Eine Doppelkennzeichnung auf dem
Etikett ist nicht zulässig!
Spätestens ab dem 1.12.2010 müssen Hersteller oder Importeure die
Einstufungen der nach REACH-Verordnung registrierpflichtigen Stoffe
sowie der nach CLP-Verordnung
als gefährlich einzustufenden Stoffe
oder Gemische in das Einstufungs-
Alte Gefahrensymbole
Die bekannten R- und S-Sätze werden
durch neue Gefahrenhinweise, sogenannte H-Sätze (hazard statements,
Tab. 2) bzw. Sicherheitshinweise, sogenannte P-Sätze (precautionary statements, Tab. 3) ersetzt.
Zusätzlich werden bei der Kennzeichnung nach GHS zwei Signalwörter
verwendet, die das Ausmaß der Gefahr
angeben: „Gefahr“ und „Warnung“.
Das Signalwort „Gefahr“ kennzeichnet
dabei die schwerwiegenden Gefahrenkategorien.
Die alten, orangefarbenen Gefahrensymbole (Abb. 1) werden von 9 neuen
Gefahrenpiktogrammen (Tab. 4) abgelöst. Diese Piktogramme enthalten
ein schwarzes Symbol in einem auf der
Spitze stehenden weißen Quadrat mit
roter Umrandung.
Abb. 1
22_
Für die meisten der Gefahrenpiktogramme gibt es ähnliche Gefahrensymbole im alten Kennzeichnungssystem
nach Stoff- und Zubereitungsrichtlinie. Neu sind die Piktogramme „Gasflasche“, „Ausrufezeichen“ und „Gesundheitsgefahr“.
Mplus_spektrum der arbeit 2010
_aktuell
Das Andreaskreuz (in der alten Kennzeichnung das Symbol mit Xn oder Xi)
wird im GHS nicht verwendet. Stattdessen stehen dort die Gefahrenpiktogramme „Ätzwirkung“, „Gesundheitsgefahr“ oder „Ausrufezeichen“.
Neue Gefahrpiktogramme nach GHS
Bezeichnung
Piktogramm
Explodierende
Bombe
Kodierung
Bedeutung
GHS01
Explosiv
Änderungen im Arbeitsschutz
Flamme
Flamme über
einem Kreis
GHS02
GHS03
GHS04
Gase unter Druck
Ätzwirkung
GHS05
Ätzend
Reizend
Korrosiv
GHS06
Ausrufezeichen
GHS07
Der Hersteller/Lieferant muss
>> Sicherheitsdatenblätter ändern sowie
>> Etiketten auf Gebinden ändern.
Oxidierend
Gasflasche
Totenkopf mit
gekreuzten
Knochen
Für den Arbeitsschutz bringt die Einführung des GHS große Änderungen
mit sich:
Entzündlich
Der Anwender muss
>> Gefahrstoffverzeichnisse anpassen,
>> Betriebsanweisungen überarbeiten,
>> Gefährdungsbeurteilungen anpassen,
>> Etiketten auf Gebinden ändern (z.B.
beim Umfüllen in kleinere Behälter)
und
>> Beschäftigte bezüglich der neuen
Kennzeichnung unterweisen.
Des Weiteren müssen technische Regelwerke sowie Branchenregelungen der
Berufsgenossenschaften überarbeitet
werden.
Sehr giftig
Giftig
Für Hersteller/Lieferanten entfällt die
getrennte Kennzeichnung beim Transport von Chemikalien.
Hautsensibilisierend
Reizend
STOT* Kat. 3
Akute Toxizität Kat. 4
Gesundheitsgefahr
GHS08
C-M-R, Atemwegssensibilisierend
STOT * Kat. 1 + 2
Aspirationsgefahr
Umwelt
GHS09
Umweltgefährlich
Weitere Informationen finden Sie im
Leitfaden des Umweltbundesamtes
„Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien
nach GHS – kurz erklärt – “.
Autor/Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. Sandra Peter
Mplus GmbH
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* STOT = „Spezifische Zielorgan-Toxizität“ (specific target organ toxicity)
Tab. 4
Mplus_spektrum der arbeit 2010
_23
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