Regístrierung von Schafen

Transcription

Regístrierung von Schafen
Schafzüchtervereinigung
Nordrhein-Westfalen e.V.
Kennzeichnung und
Regístrierung von Schafen
Dr. Ernst Brüggemann
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Information für Nordrhein-Westfälische
Schafbalter
Stand Ol. Februar 2010
Inhalt
Seite
Arten der Kennzeichnung
Fellzeichnung
Tätowierung
Ohrmarken
Twintag-Ohrmarke
Supercortal-Ohrmarke
Multiflex-Ohrmarke
Ohrmarken mit Gewebeprobenentnahme
Elektronische Kennzeichen
Umstellung von Caisley- auf Allflex-Ohrmarken - Erfahrungen
Vorbeuge und Behandlung von Entzündungen
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Kennzeichnung in der Herdbuchzucht
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Vorschriften der Viehver.kehrsverordnung
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Fahrplan der Verpflichtungen gem. ViehverkVO
Meldepflicht aller Schafhalter
Pflicht zur Kennzeichnung aller Schafe
Pflicht zur Führung eines Bestandsregisters
TeilA
Teil B
Teil C
Teil D
Pflicht zur Ausstellung eines Begleitpapiers
Meldepflichten
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Häufige Fragen zur Viehverkehrsverordnung
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Beratungsangebot
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der Schafberatung NRW zur ViehverkVO
Anhänge
Formular Bestandsregister Teil A
Formular Bestandsregister Teil B
Formular Bestandsregister Teil C (1)
Formular Bestandsregister Teil C (2)
Beispiel Bestandsregister Teil C (1)
Beispiel Bestandsregister Teil C (2)
Formular Bestandsregister Teil D
Formular Begleitpapier
Beispiel Begleitpapier
LKV-Bestellschein Ohrmarken
LKV-Bestellschein Ohrmarken für Rassen mit kleinen Ohren
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Die
dauerhafte Kennzeichnung
der Lämmer und Schafe ist für den Herd-
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buchzüchter eine unbedingte Notwendigkeit, um eine sichere Identifizierung des
Tieres und die Dokumentation der Abstammung zu ermöglichen. Aber auch der
Gebrauchsschafhalter ist inzwischen gesetzlich verpflichtet seine Tiere zu kennzeichnen .
Die Kennzeichnung bildetdie Grundlage zu fast allen züchterischen Arbeiten.
Auch der Nicht-Herdbuchzüchter kann mit Hilfe einer vernünftigen Kennzeichnung wertvolle Informationen zum Zuchtwert der Elterntiere erhalten, oder auch
vom Lamm auf den Gesundheitszustand
der Mutter schließen. Wer mit der
Schafhaltung Erfolg haben will, wird schnell feststellen, dass das Sprichwort
"wer schreibt, der bleibt" auch hier seine Berechtigung hat, und dafür ist die
Kennzeichnung der Schafe Ghmdvoraussetzung.
Mit Vollendung des 9. Lebensmonats des Schafes, spätestens
punkt der Abgabe aus dem Betrieb muss in Nordrhein- Westfalen
ter sich mit der Kennzeichnung befassen, denn in diesem Fall
Juli des Jahres 2007 verabschiedete Viehverkehrsverordnung
nung entsprechend den Vorgaben einer EU-Verordnung vor.
aber zum Zeitjeder Schafhaischreibt die im
die Kennzeich-
Arten der Kennzeichn ung
Eine sehr einfache und recht alte Methode ist das Anbringen von Ohrkerben
nach einem Kerbschlüssel, diese Methode ist heute jedoch nicht mehr üblich. Im
Folgenden werden die gebräuchlichsten Methoden der Kennzeichnung beschrieben:
Fellzeichnung
Diese Methode wird vor allem in größeren Betrieben angewendet, um eine erste,
gut sichtbare Kennzeichnung
der Lämmer
vorzunehmen.
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Jeder Betrieb überlegt sich je nach Zielsetzung
sein eigenes System, um z.B. die Lämmer den
Muttern zuordnen, zu können, oder um später
Gruppen gleichaltriger Tiere zusammenzustellen, oder um zu erkennen, welche Lämmer
von welchem Bock abstammen, oder, oder,
oder ....
Man verwendet dazu Zahlenstempel und eine
auswaschbare Farbe, beides erhältlich im Schäfereibedarfshandel.
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Tätowierung
Das Eindrücken von Zahlen und Zeichen aus feinen Metallnadeln auf der Innenseite des Ohres ist nach wie vor bei sorgfältiger Anwendung die sicherste Kennzeichnung auf Lebenszeit. Aus diesem Grund wird
diese Methode teilweise auch in der Herdbuchzucht
angewandt. Die Schafzüchtervereinigung NR W, die
anerkannte
Züchtervereinigung
in NordrheinWestfalen, wendet diese Methode nicht an, da die
Kennzeichnung mit Ohrmarken weniger aufwändig
und die Lesbarkeit tätowierter Nummern nur bei
nicht pigmentierten Ohren sichergestellt ist. Außerdem kommt es häufiger vor, dass einzelne Ziffern
nicht eindeutig lesbar sind (z.B. 6-8-9), da nicht genügend Tätowierfarbe in die
Stichwunden eingerieben wurde oder das Schaf sich später am Ohr verletzt hat.
Tätowierbestecke sind ebenfalls über den Schäfereibedarfshandel zu beziehen.
Ohrmarken
Als gebräuchlichstes Verfahren der Kennzeichnung hat sich die Ohrmarke
durchgesetzt. Folgende Ohrmarken sind heute in Nordrhein-Westfalen verbreitet.
Twintag-Ohrmarke
Diese Ohrmarke ist sehr preiswert. Es handelt sich um eine IIItd ,,3
Hartplastik-Marke, die in sehr vielen verschiedenen Farben
erhältlich ist. Die Marken bestehen aus einem Lochteil und
einem Dornteil, beide Teile sind nummeriert. Die beiden Tei-
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le werden mit Hilfe einer Spezialzange "eingezogen". Leider
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reißen sich die Schafe die
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Marken relativ leicht aus,
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außerdem brechen sie häufig ab, so dass sich
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Twintag-Ohrmarkenzange
diese Ohrmarken vor allem für den kurzfristigen Ei~satz eignen.
Diese Ohrmarken können heute für Schafrassen mit besonders kleinen" Ohren (z.B. Schnucken, Ouessant-Schafe) mit
einem speziellen Aufdruck, der den Vorschriften der Viehverkehrsverordnung entspricht, in gelber Ausführung auch
beim Landeskontrollverband NRW bezogen werden und ersetzen dann die normalerweise für die Einzeltierkennzeichnung vorgeschriebenen Ohrmarken (siehe
unten). Die Herstellerfirma hat den verwendeten Kunststoff etwas modifiziert,
um die Ohrmarke etwas weicher und weniger bruchanfällig zu machen.
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Supercrotal-Ohrmarke
SupercrotalOhrmarken
Diese Metallmarken zeichnen sich durch lange Lebensdauer aus, die Zahlen auf den Ohrmarken sind eingestanzt und
daher unbegrenzt lange lesbar. Aus diesem Grunde wurden
ih der Vergangenheit Metallohrmarken der Marke "Supercrotal" (Firma Hauptner-Herberholz) von vielen Zuchtverbänden als Herdbuch-Ohrmarken eingesetzt.
Bei der Ohrmarke handelt es sich um eine "geschlossene Ohrmarke", das heißt,
die Ohrmarke ist nicht wie die Twintag-Ohrmarken
zweiteilig (Lochteil/Dornteil, also "offen"), sondern einteilig.. die Marke wird mit Hilfe einer
Spezialzange quasi um den Ohrrand herumgebogen. Daher ist es wichtig, dass
man bei wachsenden Tieren ausreichend Platz zum Ohrrand hin lässt, damit das
Ohr noch in die Ohrmarke hineinwachsen kann. Die Supercrotal-Ohrmarken
besitzen an der Stelle, an der die
Vernietung stattfindet, praktisch keinen Rand, so dass sie
auch nicht am Draht des Knotengitters hängen bleiben
können. Auf diese Eigenschaft ist bei allen Ohrmarken
besonders zu achten, damit sie nicht zu häufig ausgeris- ~-S---t-l-~
sen werden.
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Ohrmarkenzange
Die Supercrotal-Ohrmarken
sind sowohl nummeriert als
auch "blanko" erhältlich, letzteren kann man mit Hilfe eines Ziffernsatzes selbst
Zahlen einstanzen, eine allerdings recht zeitaufwändige Arbeit. ...
Multiflex-Ohrmarke
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Diese Ohrmarke der Firma Caisley wurde bis 2009 zur arntliehen Kennzeichnung gemäß Viehverkehrsverordnung verwendet. Es handelt sich um eine offene
Weichplastik-Ohrmarke,
für Schafe haben
sich die Multiflex-Ohrmarken
mit speziell
langem Dorn bewährt, da dér Dorn der
Schafohrmarken etwas kürzer ist und damit
nach unseren Erfahrungen bei vielen Rassen
zu wenig Luft an das gestanzte Ohrloch
kommt. Dadurch heilt die Wunde schlecht ab
und es kommt häufig zu eitrigen Entzündungen. Das längere Dornteil (grauer Dorn, die
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Dorn) lässt der Ohrmarke mehr Spiel, so
dass Entzündungen seltener auftreten.
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Auch für diese Ohrmarke wird eine Spezialzange benötigt, die Verwendung der
anderen bisher genannten Zangen oder von Zangen aus der Schweinehaltung ist
nicht bzw. nur sehr eingeschränkt möglich.
Das Lochteil der Multiflex-Ohrmarke besitzt
einen "Kragen", der' in der Zangen-Vertiefung
der Ohrmarkenzange
fixiert werden muss.
Versuche, den "Kragen" durch das Ohr zu
drücken, führen unweigerlich zu schweren
Entzündungen.
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So ist die Ohrmarke korrekt
Die Multiflex-Ohrmarken
sind ebenfalls sowohl nummeriert als auch blanko erhältlich. I
zusammengekniffen!
Das Dornteil der amtlichen Ohrmarke gemäß Viehverkehrsverordnung
war
werksseitig bereits mit der Betriebsnummer (weiße Ohrmarke, einfach einzuziehen) oder seit 2006 auch mit einer individuellen Nummer (gelbe Ohrmarken,
doppelt einzuziehen) versehen, das Lochteil war unbeschriftet. Mit einem Spezial-Filzstift kann man daher das Lochteil der Ohrmarke beschriften. Nach unseren Erfahrungen sind Beschriftungen mit den im Schreibwarenhandel erhältlichen Permanent-Stiften auch nach mehreren Jahren noch gut lesbar. .
Ohrmarken mit Gewebeprobenentnahme
Eine der jüngeren Entwicklungen im Ohrmarkensektor ist die Gewebeprobeohrmarke. Um einen "genetischen Fingerabdruck" von Tieren zu bekommen, ist
die Entnahme einer Gewebeprobe die mit Abstand einfachste Möglichkeit. Sie
lässt sich nämlich mit der Ohrmarkenkennzeichnung der Tiere gemeinsam durchführen.
In Nordrhein- Westfalen gebräuchlich ist die
unter dem Namen FlexoPLUS Geno, von der
Firma Caisley angebotene Ohrmarke, die mit
der gleichen Zange eingezogen werden kann,
wie die Multiflex-Ohrmarken, die bis 2009 zur
Erfüllung der Vorgaben der Viehverkehrsverordnung in NRW vorgeschrieben waren.
Die Spitze des Ohrmarkendornteiles
ist zusätzlich mit einem geschlossenen
Schneidring versehen, der nach dem Ausstanzen der Gewebeprobe die Probenhülse verschließt. Danach ist die Ohrmarke "mit dem Tier daran" sofort wieder
frei, wobei die Probenhülse in der Zange verbleibt und anschließend einfach
entnommen werden kann.
Diese Ohrmarken sollen auch über das Jahr 2009 hinaus für die Gewinnung von
Gewebeproben verwendet werden.
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Ohrmarken und Probenhülse sind beide optisch mit der Tier-Nr. gekennzeichnet,
die Probenhülse ist am Boden zusätzlich noch mit einem Data-Matrixcode versehen. Mit diesem Matrixcode werden die Probenhülsen im Labor oder auch im
Auíbewahrungsständer automatisch erkannt.
Im Bereich der Schafzucht wird derzeit diese Methode bereits zu folgenden
Zwecken angewendet:
•
Serapie-Resistenztest (genetische Veranlagung für die Unempfindlichkeit
gegenüber einer Infektion mit dem Erreger der Krankheit Scrapie, auch
Traberkrankheit genannt)
•
SLS-Test (Untersuchung von Zuchtschafen auf die genetische Veranlagung für die Erbkrankheit Spider Lamb Syndrom, auch Spinnenbeinigkeit
der Lämmer genannt)
•
MO-Test (Untersuchung von Zuchtschafen auf die genetische Veranlagung für die Erbkrankheit Mikrophthalmie, bei der neugeborene Lämmer
blind geboren werden)
•
Abstammungsüberprüfung
von Zuchtschafen über Mikrosatellitenanalyse
zur Absicherung entsprechender Angaben in Zuchtbescheinigungen
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'Elektronische Kennzeichen
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Nach derzeitigem Stand kommt ab 1. Januar 2010 auf alle Schafhalter die Verpflichtung zu, die ab diesem Zeitpunkt geborenen Schafe innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist mit einem elektronischen Kennzeichen zu versehen, es sei
denn; dass sie innerhalb des 1. Lebensjahres nach Verlassen des Betriebes unmittelbar der Schlachtung zugeführt werden (siehe unten)."
In Nordrhein-Westfalen werden ab 2010 für den Schafbereich durch den Landeskontrollverband NR W zwei Arten von elektronischen Kennzeichen angeboten, beide hergestellt von der Firma Allflex:
• elektronische Ohrmarken als gelbe Doppelohrmarken (l Ohrmarken ohne Transponder obere Reihe auf dem Bild, eine Ohrmarke mit
Transponder - mittlere Reihe auf dem Bild)
sowohl in der Normal-Ausführung als auch in
einer Ausführung für kleine Schafe. Die dritte
Reihe auf dem Bild zeigt die Ohrmarke, die
als Variante für Lämmer, die im Inland geschlachtet werden sollen, und nur mit der Betriebsnummer gekennzeichnet werden müssen, Verwendung finden soll.
• Pansenboli (Mehrzahl von Bolus), also Kerarnikkörper, die einen Transponder enthalten, in Kombination
gelben Einfachohrmarke ohne Transponder
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mit einer
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Pansenbolus
Minibolus
Injektate, wie sie beispielsweise bei Hunden üblich sind, sind in Deutschland
nicht als elektronische Kennzeichen zugelassen.
Die Ohrmarke mit Transponder sollte unbedingt in das linke Ohr eingezogen
werden, damit automatische Leseeinrichtungen in der Lage sind, diese elektronischen Kennzeichen verzögerungsfrei zu erkennen. Für das Einziehen der
Transponder-Ohrmarken werden die gleichen Ohrmarkenzangen verwendet wie
für die Ohrmarken ohne Transponder
Der Pansenbolus ist ein zylindrischer Keramikkörper, in dessen Inneren sich ein in Glas gegossener stabförmiger Transponder befindet.
Der Bolus wird den Schafen über ein einfaches
Eingabegerät eingegeben und bleibt aufgrund
seiner Form und seines hohen Eigengewichtes
dauerhaft im Pansen des Schafes liegen. Die
Eingabe ist einfach und kann nach kurzer
Übung vom Tierhalter sicher durchgeführt werden. Den Bolus gibt es in einer normalen AusEingabegerät Bolus
führung und als Minibolus, der bereits bei
Lämmern zum Einsatz kommen kann. Ob die Mini-Variante allerdings in Nordrhein-Westfalen vom LKV angeboten wird, ist derzeit noch nicht bekannt.
Ein geeignetes Lesegerät ist in der Lage bei Annäherung auf ca. 10 bis 30 cm an
das elektronische Kennzeichen (beim Bolus von außen an die Bauchwand) die
im Transponder gespeicherte Nummer zu lesen, die vom Lesegerät angezeigte
Nummer soll identisch mit der auf der Ohrmarke aufgeprägten Nummer sein.
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Die zum Einsatz kommenden passiven Transponder funktionieren ohne eigene
Stromversorgung nach dem sog. RFID-Prinzip (Radio Frequenzy Identification
bedeutet soviel wie Identifizierung mit Hilfe von elektromagnetischen Wellen).
Diese Technik erfährt derzeit eine rasante Verbreitung, vor allem im Rahmen
der automatisierten Lagerhaltung.
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Um die im Transponder gespeicherte
Nummer lesen zu können, muss ein entsprechendes
Lesegerät'
elektromagnetische Wellen einer bestimmten
Frequenz
aussenden,
wodurch
der
Transponder, wenn er sich in Lesereichweite befindet, aufgeladen und dazu veranlasst wird, den gespeicherten Nummemcode seinerseits zu senden. Dieser
wird dann von der Empfangseinheit des
Lesegerätes aufgenommen und in der
Regel auf einem Displayangezeigt
und
ggf. auch gespeichert.
Umstellung von Caísley- auf Allflex-Ohrmarken - Erfahrungen
Seit dem 1. Januar 2010 sind aufgrund der Vorschriften der Viehverkehrsverordnung Lämmer mit Ohrmarken der Firma Allflex zu kennzeichnen. Bis zu
diesem Zeitpunkt kamen Ohrmarken der Firma Caisley zum Einsatz, diese Firma ist aufgrund eines Ausschreibungsverfahrens
der Tierseuchenkasse N ordrhein-Westfalen Ende 2009 jedoch für 2010 nicht mehr mit der Herstellung der
Ohrmarken für Schafe beauftragt worden.
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Aus dieser Umstellung ergeben sich für
viele Schafhalter Fragen, die wir im
Rahmen eigener Tests versucht haben zu
klären. Dabei müssen wir ausdrücklich
darauf hinweisen, dass die Aussagen auf
subjektiven
Eindrücken
beruhen und
nicht den Anspruch auf wissenschaftlich
abgesicherte
Untersuchungsergebnisse
erheben. Wir wollen lediglich den Mitgliedern des Schafzuchtverbandes NR W
unsere Eindrücke beim Umgang mit den
Ohrmarken und. den Ohrmarkenzangen
mitteilen.
Schafhalter fragen sich derzeit hauptsächlich, ob sie die Ohrmarkenzange der
Firma Caisley weiter verwenden können, oder ob sie sich eine Zange der Firma
Allflex kaufen müssen.
In einer kleinen Testreihe wurden sowohlOhrmarken für Schlachtlämmer (weiße Betriebsohrmarke) als auch Ohrmarken für Zuchtschafe (gelbe EinzeltierOhrmarke mit Transponder) am lebenden Schaf/Lamm angebracht.
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Links die Allflex-Zange, rechts die
Zange der Finna Caisley (bereits mit
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zur
Umrüstung
auf
Allflex-Ohrmarken ausgerüstet)
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Caisley Ohrmarkenzangen
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Speziell für Caisley Ohrmarkenzangen
hat die
Firma Allflex einen Umrüstsatz entwickelt. Dieser
besteht aus einem Metallstift, der den vorhandenen
Dorn der Caisley Zange ersetzt. Bei der Beurteilung
der
Verwendbarkeit
der
CaisleyOhrmarkenzange ist zu beachten, dass es zwei verschiedene Bauarten dieser Zangen gibt:
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Caisley Ohrmarkenzangen jüngerer Bauart sind daran zu erkennen, dass sich die
Halterung für das Lochteil der Ohrmarke Richtung Drehgelenk abkippen lässt.
Dies ist erforderlich, damit Ohrmarken mit gleichzeitiger Entnahme einer Gewebeprobe für eine Genotypisierung eingezogen werden können. Als Nachteil
dieses Kippmechanismus hat sich in unseren Tests herausgestellt, dass das
Lochteil der gelben Einzeltierohrmarke mit Transponder kippelt.
Unser Tipp bei diesem Ohrmarkenzangentyp:
Verwenden Sie den Umrüstsatz der Firma Allflex. Mit einem kleinen KreuzSchlitz-Schraubendreher werden Dorn sowie die graue Kunststoffummantelung
aus der Verankerung gelöst. Anschließend wird der Dorn ausgetauscht und erneut befestigt. Entfernen Sie zusätzlich den grauen Kunststoffeinsatz aus der
Lochteil-Halterung.
Setzen Sie den gelben Lochteil mit Transponder so ein, dass die Verdickung des
gelben Randbereiches in der Öffnung liegt.
Caisley Ohrmarkenzange älterer Bauart erkennt man daran, dass sie den oben
beschriebenen Kippmechanismus nicht besitzen.
Erstaunlicherweise konnten sowohlOhrmarken
für Schlachtlämmer (weiße Betriebsohrmarke ) als auch' Ohrmarken für Zuchtschafe (gelbe EinzeltierOhrmarke mit und ohne Transponder) der Firma Allflex mit der Caisley Ohrmarkenzange älterer Bauart ohne jegliche Umbaumaßnahme problemlos eingezogen werden!
A/ljlex Ohrmarkenzange "Pince Tota! Tagger OVIN EID"
Die Ohrmarkenzange der Firma Allflex
ist sowohl für das Einziehen von Ohrmarken für Schlachtlämmer (weiße Betriebsohrmarke ) als auch Ohrmarken
für Zuchtschafe
(gelbe EinzeltierOhrmarke mit und ohne Transponder)
der Firma Allflex konzipiert. Beim Einlegen der Transponder-Ohrmarke
ist
insbesondere darauf zu achten, dass das
Lochteil richtig eingelegt wird.
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Setzen Sie das gelbe Lochteil mit Transponder so ein, dass die Verdickung des
gelben Randbereiches (auf der Innenseite mit einem Pfeil gekennzeichnet) zum
Ohr des Tieres zeigt. Am einfachsten ist es, das Lochteil an der Verdickung zu
greifen und in die Zange einzusetzen.
Die Ohrmarkenzange der Firma Allflex liegt besser in der Hand als die Ohrmarkenzange der Firma Caisley. Durch die schlanken Griffe kann sie auch von P.ersonen mit zierlicheren Händen gut bedient werden. Mit 304 Gramm ist sie 278
Gramm leichter als die Cais1ey Ohrmarkenzange.
Fazit für die Praxis:
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Kleinschafhaltungen, die wenige Schafe jährlich kennzeichnen müssen, können
nach unserer Einschätzung die im Betrieb vorhandene Zange weiter verwenden.
Schafhalter, die eine Cais1ey Ohrmarkenzangen jüngerer Bauart benutzen, sollten sich einen Umrüstsatz der Firma Allflex schicken lassen. Neueinsteigern
sowie Betrieben, die viele Èinzeltierohrmarken einziehen müssen, empfehlen
wir die Neuanschaffung einer Allflex-Ohrmarkenzange fur Schafe.
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die Firma Allflex derzeit keine Ohrmarken für Schafe anbietet, die für die Entnahme von Gewebeproben geeignet
sind. Die Tierseuchenkasse beabsichtigt daher, weiterhin die Firma Cais1ey mit
der Herstellung dieses Ohrmarkentyps zu beauftragen. Wer sich für die Anschaffung einer Allflex-Ohrmarkenzange
entscheidet, sollte daher die CaisleyOhrmarkenzange, soweit sie neuer Bauart ist, nicht wegwerfen.
Vorbeuge und Behandlung von Entzündungen
Ohrmarken sollten bevorzugt in der kalten Jahreszeit eingezogen werden, da in
dieser Zeit weniger mit dem Befall von Insekten gerechnet werden muss. Diese
sind Überträger von Krankheitserregern, die Entzündungen der Wunde hervorrufen können. Zur Vorbeuge von Entzündungen hat sich das beidseitige Abwischen des Ohres mit Jodtinktur vor dem Einziehen der Ohrmarke bewährt.
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Sollte es trotz aller vorbeugenden Maßnahmen zur Entzündung des Ohrs kommen, ist die Ohrmarke wieder zu entfernen und das Loch beidseitig mit einer
Salbe auf Zink/Lebertran-Basis abzudecken, um zu verhindern, dass weiterhin
Fliegen in Kontakt mit der Wunde kommen. Alternativ kann nach Entfernung
der Ohrmarke die entzündete Wunde mit Zinkoxid-Salben-Spray (z.B. von der
Firma Albrecht) eingesprüht werden. Sowohl die Salbe als auch das Spray sind
über Tierärzte zu beziehen. Sollte die Wunde stark eitern bzw. das Allgemeinbefinden des Tieres gestört sein, ist der Tierarzt hinzuzuziehen.
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Kennzeichnung in der Herdbuchzucht
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Die Kennzeichnungssysteme in den deutschen Züchtervereinigungen sind etwas
unterschiedlich, bei der Schafzüchtervereinigung NRW wird zurzeit folgendes
Kennzeichnungssystem angewandt:
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Die Lämmer werden bis zum IO.Tag nach der Geburt mit der vom LKV zugeteilten elektronischen Lebensohrmarke vom Züchter selbst im linken Ohr gekennzeichnet. Wir empfehlen, zunächst nur die elektronische Ohrmarke einzuziehen, um später als 2. Ohrmarke eine Ohrmarke zur Entnahme einer Gewebeprobe für die Genotypisierung verwenden zu können. Diese speziellen Ohrmarken müssen über die Schafzüchtervereinigung NR W bestellt werden und müssen
die gleiche Nummer tragen, wie die bereits eingezogene elektronische Ohrmarke.
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Die übrig gebliebene Ohrmarke ist dann zu vernichten oder wird aufbewahrt, um
ggf. später eine ausgerissene Ohrmarke ohne Transponder zu ersetzen. Eine erneute Kennzeichnung im Rahmen der Herdbùcheintragung erfolgt nicht. Aus
anderen Zuchtgebieten eingeführte Tiere müssen eindeutig so gekennzeichnet
sein, dass eine Zuordnung aller Abstammungs- und Leistungsinformationen gewährleistet ist. Zur Eintragung dieser Tiere ins Zuchtbuch der Schafzüchtervereinigung NR W ist der Zuchtleitung die Zuchtbescheinigung einer amtlich anerkannten Züchtervereinigung im Original vorzulegen. Verlorengegangene Ohrmarken sind durch Ohrmarken mit gleichen Nummern zu ersetzen, die über die
Schafzüchtervereinigung NRW beim LKV-NRW bestellt werden müssen. In der
Zwischenzeit sind die Tiere durch den Züchter so zu kennzeichnen, dass eine
eindeutige Identifizierung möglich ist.
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Vorschriften der Viehverkehrsverordnung
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Am 10. Juli 2005 traten für alle Schafhalter wichtige Vorschriften einer EUVerordnung zur Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und damit zum
Teil neue Pflichten in Kraft,' die über die bisherigen Vorschriften der Viehverkehrsverordnung hinausgingen. Erst am 6. Juli 2007 trat die neue Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) in Kraft und beendete damit eine zwei Jahre währende
Rechtsunsicherheit, da die EU-Normen zum Teil den Vorschriften der Bundesverordnung widersprachen.
• Fahrplander
Verpflichtungen
gern. Viehverkehrsverordnung
r:¡¡= Bis 9. Juli 2005 geborene
Schafe: Kennzeichnung mit weißer Betriebsohrmarke, DE - KFZ-Kreiskennzeichen - letzten 7 Stellen der
Registriernummer des Betriebes
r:¡¡= Ab 10. Juli 2005 geborene Schafe: Doppelkennzeichnung
mit gelber
Einzeltiernummer, DE - 12stellige Nummer; Lämmer, die für die
Schlachtung im Inland vorgesehen und nicht älter als I Jahr sind,
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können mit einer weißen Betriebsohrmarke
(s.o.).
gekennzeichnet
werden
r:¡¡= Ab 10. Juli 2005 Ausfüllen einen Begleitpapiers bei jeder Verbringung von Schafen zwischen zwei verschiedenen Betrieben, Angabe
der Kennzeichen der Schafe im Begleitpapier noch nicht erforderlich
r:¡¡= Ab 1. Januar 2008 Ausfüllen der Teile A, B und D des Bestandsregisters gern. Viehverkehrsverordnung,
bis zu diesem Termin reicht
die Führung des Bestandsregisters gern. alter Viehverkehrsverordnung aus.
r:¡¡= Ab 1. Januar 2008 Pflicht zur Meldung des Gesamtbestandes aufgegliedert nach Altersgruppen zum Stichtag 1. Januar sowie von Tierzugängen durch den übernehmenden Betrieb an die HIT -Datenbank.
r:¡¡= Ab 1. Januar 2010 zusätzliches Ausfüllen des Teils C des Bestandsregisters gern. Viehverkehrsverordnung, allerdings müssen nur die ab
dem 1. Januar 2010 geborenen Schafe in diesem Teil des Bestandsregisters vermerkt werden.
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r:¡¡= Ab 1. Januar 2010 muss bei nach diesem Termin geborenen Schafen
anstelle der 2. Ohrmarke ein elektronisches Kennzeichen verwendet
werden, entweder eine elektronische Ohrmarke oder ein Pansenbolus. Ausnahmeregelung für Lämmer, die für die Schlachtung im Inland vorgesehen und nicht älter als l Jahr alt sind, bleibt bestehen.
r:¡¡= Ab 1. Januar 2011 müssen im Begleitpapier auch die Tierkennzeichen der verbrachten Tiere aufgeführt werden.
Die Regelungen der Viehverkehrsverordnung
im Einzelnen:
• Meldepflicht aller Schafhalter
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Alle Schafhalter sind verpflichtet, den Betrieb unverzüglich, Neuanfänger
spätestens bei Beginn der Tätigkeit, dem zuständigen Veterinäramt anzuzeigen. Eine Mindestzahl von Schafen gibt es nicht, so dass auch Schafhalter mit
nur 1 Schaf diese Meldung abgeben müssen. Mit der Meldung muss dem zuständigen Veterinäramt (gehört in der Regel zur Kreisverwaltung) folgendes
angezeigt werden (Postkarte genügt):
=> Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Schafe
=> Nutzungsart (Zucht, Mast, Milcherzeugung)
=> Standort der Tiere
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Jede relevante Änderung (z.B. Nutzungsänderung,
bauliche Maßnahmen,
erhebliche Änderung des Viehbestandes) ist unverzüglich anzuzeigen.
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• Pflicht zur Kennzeichnung
aller Schafe
Das zuständige Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat seit dem l.
Januar 2006 den Landeskontrollverband Nordrhein-Westfalen (LKV) mit der
Verteilung der Ohrmarken gern. ViehverkVan die Schaf- und Ziegenhalter
Nordrhein- Westfalens beauftragt. Die Ohrmarken können beim LKV mit Hilfe eines Bestellformulars, weiches beim LKV (02151/41 I 1-200, Fax-Nr.:
02151/4111-249) angefordeli oder im Internet (www.lkv-nrw.de oder auch
von der Homepage des Schafzuchtverbandes NR W www.schafzucht-nrw.de)
herunter geladen werden kann, bestellt werden.
Der LKV bietet auch die Möglichkeit an, die Ohrmarken per Internet zu
bestellen .. Zur Onlineanmeldung auf der LKV -Homepage benötigt man die
12-stellige Registriernummer des eigenen Betriebes und eine sechsstellige
PIN-Nummer. Beide Nummern wurden nach Auskunft der Tierseuchenkasse
allen Schafualtern sçhriftlich mitgeteilt. Sollte das nicht der Fall sein, empfiehlt es sich, mit der Tierseuchenkasse Kontakt aufzunehmen. Registrienumrner und PIN-Nummer werden auch benötigt, wenn man selbst die erforderlichen Meldungen an die HIT-Datenbank vornehmen will (www.hittier. de).
Der Bezug der Ohrmarken ist für den einzelnen Schafualter kostenlos, finanziert werden die Kosten der Ohrmarken und die mit der Verteilung verbundenen Kosten durch die Tierseuchenkasse. Dementsprechend können nur Schafund Ziegenhalter, die ihren Bestand bei der Tierseuchenkasse gemeldet haben, Ohrmarken beziehen. SoIIten Sie Ihren Bestand noch nicht bei der Tierseuchenkasse gemeldet haben, sollten Sie dies unverzüglich nachholen, da die
Bearbeitung einer BesteIIung von Ohrmarken nur erfolgen kann, wenn die
Tierseuchenkassen-Nummer
und die ebenfalls von der Tierseuchenkasse vergebene Registriernummer der Betriebsstätte bekannt sind.
Wer mehrere Betriebsstätten hat, erhält für jede Betriebsstätte eine eigene Registriernummer. Die letzten 7 Ziffern der Registriernummer sind seit 2003
Bestandteil der auf der weißen Ohrmarke festgehaltenen Betriebsnummer.
Die Registriernummern werden auch für Förderanträge bei der Landwirtschaftskammer benötigt. Im Übrigen sei darauf verwiesen, dass jeder Schafhalter gesetzlich dazu verpflichtet ist, seinen Bestand der Tierseuchenkasse zu
melden. Hier die Adresse:
Tierseuchenkasse N ordrhein- Westfalen
N evinghoff 6, 48147 Münster
Tel.: 0251/289820
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Die Tierseuchenkasse ist verpflichtet, eine Rücklage zu bilden. Der Beitrag
zur Tierseuchenkasse wird vom Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse jährlich
festgelegt und betrug im Jahr 2008 aufgrund der hohen Kosten, die durch die
Blauzungenkrankheit verursacht wurden, 6,00 € je Schaf, im Jahr 2009 wurde
der Beitrag auf 4,00 Eje Schafund im Jahr 2010 nochmals auf2,00 Eje Schaf
gesenkt bei einem Mindestbeitrag von 10,00 €.
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Grundlage fur die Beitragsberechnung ist die Zahl an Schafen, die Sie aufgrund Ihrer Meldeverpflichtung (Stichtag 1. Januar) bis zum 31. Januar eines
jeden Jahres melden. Alle bei der Tierseuchenkasse registrierten Schafhalter
'werden jeweils zum Ende eines Jahres auf ihre Meldepflicht hingewiesen.
Sollte sich der Tierbestand durch Zugang aus anderen Betrieben bis zum 15.
Februar erheblich erhöhen, ist zu diesem Stichtag eine Nachmeldung erforderlich.
Meldet ein Tierhalter keinen oder einen zu niedrigen Tierbestand, muss er bei
einem Schadensfall mit der Versagung oder Kürzung der Leistungen der Tierseuchenkasse rechnen.
Aus den Mitteln zur Tierseuchenkasse werden zur Zeit vor allem die Kosten
für die Bekämpfung der Blauzungenkrankheit, der Schafgesundheitsdienst der
Landwirtschaftskammer N ordrhein- Westfalen, die Kosten der Kennzeichnung
und Registrierung einschl. Ohrmarkeri im Rahmen der Viehverkehrsverordnung, die Kosten der stichprobenweise
durchgeführten
BrucelloseUntersuchungen getragen und die Kosten der TSE-Überwachung, d.h. die Untersuchung älterer Schafe auf Scrapie mittels Schnelltest sowie die ScrapieGenotypisierungen im Rahmen des Resistenzzuchtprogrammes
der Schafzüchtervereinigung NR W finanziert.
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Im Fàlle eines Seuchenausbruchs (z.B. Brucellose, Scrapie, Maul- und Klauenseuche oder im Jahr 2007 die Blauzungenkrankheit) zahlt die Tierseuchenkasse auch eine Entschädigung, wenn die Tötung eines Bestandes oder von
Tieren angeordnet wird. Sollte ein Bestand nicht gemeldet, sollten die zu zahlenden Beiträge nicht entrichtet worden sein oder sollte der Seuchenausbruch
nicht beim Veterinäramt angezeigt worden sein, wird der Schafhalter von dieser Entschädigung ausgeschlossen. Gekürzt wird die Entschädigung, wenn der
Bestand nicht vollständig gemeldet wurde. Daraus ergibt sich, dass allen Tierhaltern dringend empfohlen wird, ihrer Meldeverpflichtung
gewissenhaft
nachzukommen.
Alle Schafe, die älter als 9 Monate sind, müssen mit den vom LKV zur Verfügung gestellten Ohrmarken gekennzeichnet sein. Sollten die Tiere früher als
im Alter von 9 Monaten den Betrieb verlassen, ist spätestens beim Verlassen
des Betriebes die Kennzeichnung vorzunehmen .
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Für Schafe, die nach dem 9. Juli 2005 geboren wurden, sieht die Viehverkehrsverordnung zwei Möglichkeiten der Kennzeichnung vor. Entscheidend
für die Art der Kennzeichnung ist der Verwendungszweck der Tiere:
• Schafe, die älter als zwölf Monate sind oder werden sollen (meist Verwendung zur Zucht), sind mit zwei gelben Ohrmarken "'"
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mit identischem Kenncode zu kennzeichnen. Der
Kenncode auf der Vorderseite der Ohrmarke (Dornteil) besteht aus den Buchstaben "DE" (für Deutschland), dem Tierartenkenncode ,,01" (Schafe und Ziegen), zwei Ziffern für das Bundesland (NRW ,,05")
und einer individuellen achtstelligen Nummer für das
Einzeltier. Die Rückseite der Ohrmarke (Lochteil) ist unbeschriftet.
• Schafe, die innerhalb des ersten Lebensjahres in Deutschland geschlachtet
werden, können weiterhin mit einer weißen Betriebsohrmarke kennzeichnet
werden. Die Beschriftung dieser Ohrmarke entspricht
den Vorgaben der alten Viehverkehrsverordnung.
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Die Vorderseite (Dornteil) trägt die Buchstaben
"DE" (für Deutschland),' das Kfz-Kennzeichen des
Kreises oder der kreisfreien Stadt und die letzten sieben Ziffern der Registriernummer der Betriebsstätte.
Ein Export in dieser Art gekennzeichneter Tiere in
andere (auch EU- )Länder ist allerdings nicht möglich.
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Bei Tieren, die nach dem 9. Juli 2005 geboren und mit weißen Betriebsohrmarken gekennzeichnet wurden, kann sich der Verwendungszweck ändern,
weil sie dennoch zur Zucht gehalten werden. Sie müssen dann mit zwei gelben Einzeltierohrmarken umgekennzeichnet werden.
Schafe, die bis zum 31.12.2009 geboren wurden und nach der alten Viehverkehrsverordnung gültig gekennzeichnet sind, müssen nicht umgekennzeichnet
werden. Dies gilt auch, wenn diese Tiere innerhalb der EU gehandelt oder in
Drittländer ausgeführt werden sollen.
Bei Schafen, die ab dem 1. Januar 2010 geboren werden, enthält ab diesem
Zeitpunkteine der beiden Lebensohrmarken einen Transponder, diese elektronische Ohrmarke sollte in das linke Ohr eingezogen werden. Statt dieser
Ohrmarke kann auch ein Bolus (s.o.) eingesetzt werden, der einen Transponder enthält. Auch die elektronischen Ohrmarken sind wie oben beschrieben
mit der entsprechenden Lebensnummer beschriftet.
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Verlieren Schafe ihre Ohrmarken, so müssen diese ersetzt werden. Beim Verlust einer weißen Betriebsohrmarke ist diese durch eine neue Betriebsohrmarke zu ersetzen.
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Beim Verlust einer oder beider gelben Einzeltierohrmarken müssen dem betroffenen Tier zwei neue gelbe Ohrmarken mit identischem (neuern) Kenncode eingezogen werden, bei Tieren, die ab 1. Januar 2010 geboren wurden,
muss eine der beiden Ohrmarken wiederum einen Transponder enthalten. Die
Ohrmarken werden aus der dem Betrieb zugeteilten fortlaufenden Serie genommen. Fehlt nur eine der beiden Ohrmarken, muss die verbleibende Ohrmarke auch entfernt werden. So wird sichergestellt, dass die Tiere nicht zwei
Ohrmarken mit unterschiedlichen Kenncodes tragen. Der Ersatz der Ohrmarken ist anschließend mit Angabe der alten und neuen Ohrmarkennummer im
Bestandsregister (siehe weiter unten) zu dokumentieren.
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Sollte ein Tier mit einem Bolus statt einer elektronischen Ohrmarke gekennzeichnet worden sein und geht die Ohrmarke verloren, muss der Schafhalter
beim LKV eine Ohrmarke mit der Nummer bestellen, die im Transponder des
Bolus gespeichert ist. Dazu ist mit einem elektronischen Lesegerät diese
Nummer am Tier auszulesen. Wenn die bestellte Ohrmarke eingetroffen ist,
ist das betreffende Tier unverzüglich nachzukennzeichnen,
dazu sollte mit
Hilfe eines Lesegerätes erneut kontrolliert werden, ob die im Bolus codierte
Nummer identisch mit der Nummer der nachbestellten Ohrmarke ist, um
Falsch-Kennzeichnungen zu vermeiden.
Herdbuchtiere sind nach demselben System zu kennzeichnen wie Gebrauchsschafe, die für die Zucht vorgesehen sind. Herdbuchnummer und ViehVerkVNummer sind in NR W bei Herdbuchtieren seit dem 30. Juni 2006 identisch.
Für Herdbuchzüchter entfällt jedoch die Möglichkeit, zur Schlachtung vorgesehene Lämmer nur mit einer weißen Betriebsohrmarke zu kennzeichnen.
Außerdem ist es unerlässlich, dass Herdbuchzüchter Ohrmarken mit identischer Nummer nachbestellen, wenn Ohrmarken verloren gegangen sind. Diese Nachbestellung muss über die Schafzüchtervereinigung
NR Werfolgen.
Ein entsprechendes Formular kann von Herdbuchzüchtern bei der Schafzüchtervereinigung NR Wangefordert oder von der Homepage des Schafzuchtverbandes
www.schafzucht-nrw.de
heruntergeladen
werden.
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• Pflicht zur Führung eines Bestandsregisters
Alle Schafhaltenden Betriebe müssen ein Bestandsregister führen. Die Beschränkung dieser Pflicht auf Betriebe mit mindestens 3 Mutterschafen ist mit
der Verabschiedung der oben erwähnten EU-Verordnung entfallen. Ab dem
1.l.2010 (wurde vom l.1.2008 auf den 1.1.2010 verschoben) besteht das Bestandsregister aufgrund der Vorschriften der Viehverkehrsverordnung
aus 4
Teilen. bis zum 31.12.2009 reichte es aus, Teil A, Teil B (kann durch Begleitpapiere ersetzt werden) und ggf. bei einer Überprüfung Teil D auszufüllen.
Teil A: Angaben zum Betrieb
Teil B: Angaben zum Verbringen von Schafen und Ziegen
Teil C: Angaben zu im Betrieb geborenen und/oder verendeten
und Ziegen
Teil D: Angaben im Fall der Überprüfung
Schafen
Im Anhang dieser Broschüre ist jeweils ein Muster dieser Teile als Kopiervorlage abgebildet. Der Teil C wurde von uns um eine Liste für Lämmer erweitett, die für die Schlachtung im Inland vorgesehen sind, die also mit
einer weißen Betriebsohrmarke gekennzeichnet sind. Wir empfehlen, sich einen Aktenordner mit Registern für diese vier Teile zuzulegen.
Teil A
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Dieser Teil enthält allgemeine Angaben zum Betrieb, die auch bereits in den
früheren Bestandsregistern gefordert wurden. Bei der Nutzungsart wird jeder
Schafhalter normalerweise sowohl Zucht als auch Mast ankreuzen müssen.
Unter Zucht wird hier auch die Landeszucht, also die Lämmerproduktion all, gemein, verstanden, nicht nur die Herdbuchzucht. Schafmilcherzeuger müssen zusätzlich bei Milch ein Kreuzehen machen.
Obwohl die Viehverkehrsverordnung dies nicht in ihrem Muster zum Teil A
vorgesehen hat, haben wir in dem Formular Teil A berücksichtigt, dass gern.
§ 26 Abs. 3 ViehVerkV der Tierhalter der zuständigen Behörde oder einer
von dieser beauftragten Stelle (in N ordrhein- Westfalen wird dies voraussichtliche der Landeskontrollverband NRW oder die Tierseuchenkasse sein) bis
zum 15. Januar einesjeden Jahres die Anzahl der jeweils am l. Januar im Bestand vorhandenen Schafe und Ziegen, getrennt nach den Altersgruppen bis
einschließlich 9 Monate, zehn bis einschließlich 18 Monate und ab 19 Monaten anzeigen muss.
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Teil A des Bestandsregisters muss jedes Jahr neu ausgefüllt werden, wir empfehlen daher,einmalig ein Formular mit den allgemeinen Angaben aber ohne
die festgestellten Tierzahlen auszufüllen und dies als Kopiervorlage für die
kommenden Jahre bereitzuhalten.
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Teil B
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Teil B des Bestandsregisters entspricht weitgehend dem aus der Vergangenheit bekannten Bestandsregister ohne die allgemeinen Angaben zum Betrieb.
In Teil B sind alle Zu- und Abgänge einzutragen, soweit die Tiere aus einem
anderen Betrieb oder in einen anderen Betrieb (auch Schlachthof oder Tierkörperbeseitigungsanstalt)
verbracht werden. Inzwischen ist geklärt, dass
Lämmer, die verendet sind, bevor sie gekennzeichnet werden mussten (9 Monate), nicht extra für die Abholung durch die Tierkörperbeseitigungsanstalt
gekennzeichnet werden müssen. Eine Eintragung ins Bestandsregister Teil B
bzw. das Abheften eines Begleitpapiers sind allerdings mit Angabe der Registriernummer des Betriebes und Zahl der Tiere erforderlich (s.u.). Ob auch
das Abheften des Abholscheins der Tierkörperbeseitigungsanstalt
ausreicht,
ist immer noch unklar.
Die Angaben im Bestandsregister Teil B können auch durch das Abheften der
ebenfalls bei der Abgabe aus dem Betrieb auszufüllenden Begleitpapiere ersetzt werden. Um Doppelarbeit zu vermeiden, empfehlen wir, das Bestandsregister Teil B gar nicht mehr auszufüllen und vollständig durch das chronologische Abheften der Begleitpapiere zu ersetzen. Dies muss allerdings sorgfältig und vor allem lückenlos erfolgen. Aus diesem Grunde sollten die Begleitpapiere nummeriert werden.
Für Lämmer, die im eigenen Betrieb geschlachtet werden, muss kein Begleitpapier ausgestellt werden. Das gleiche gilt für Lämmer, die bis zum Alter von
9 Monaten verenden und noch nicht gekennzeichnet wurden. Es ist jedoch eine Eintragung im Bestandsregister vorzunehmen. Wird kein Bestandsregister
Teil B geführt, weil dieser Teil durch das Abheften von Begleitpapieren ersetzt wird, sollte unseres Erachtens ein handschriftlicher Vermerk bzw. bei
verendeten Tieren der Abholschein der Tierkörperbeseitigungsanstalt
- chronologisch bei den Begleitpapieren abgeheftet. - ausreichen .
. Der Abgeber von Schafen und Ziegen hat ein Begleitpapier auszufüllen, das
an den Übernehmer der Tiere auszuhändigen ist (s.u.). Wir empfehlen dem
Abgeber, eine Kopie oder Durchschrift des Begleitpapiers in seinem Aktenordner Bestandsregister unter dem Register "Teil B" abzuheften. Wer selbst
Schafe oder Ziegen übernimmt, sollte darauf bestehen, dass der Abgeber ihm
das Begleitpapier aushändigt, wozu er It. Vieh VerkV verpflichtet ist, und dieses Begleitpapier ebenfalls unter dem Register "Teil B" abheften. Wenn man
dies konsequent so handhabt, erübrigt sich das Ausfüllen des Formulars des
Bestandsregisters Teil B.
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Wie oben bereits beschrieben wurde, müssen Schafe, die ihre Ohrmarke(n)
verloren haben oder deren Ohrmarke(n) unleserlich geworden sind, Ersatzkennzeichen erhalten. Bei den gelben Ohrmarken dürfen Nicht-HerdbuchZüchter dafür eine neue Doppelohrmarke aus ihrem Vorrat verwenden, wenn
sie dies im Bestandsregister vermerken. Dafür ist Teil C des Bestandsregisters vorgesehen.
Teil C - Auszufüllen für Tiere, die ab 1.1.2010 geboren werden
Dieser Teil des Bestandsregisters ist ganz neu und dürfte vor allem den größeren Schäfereien in Zukunft nicht unerhebliche Probleme bereiten.
Das BMEL V legt die Viehverkehrsverordnung so aus, dass in das Bestandsregister Teil C auch Lämmer eingetragen werden müssen, die im eigenen Bestand geboren und für die Schlachtung im Inland vorgesehen sind, also mit
der weißen Betriebsohrmarke gekennzeichnet werden. Das hat zur Folge, dass
für diese Lämmer sowohldas Ausfüllen eines Begleitpapiers als eine Eintragungen im Bestandsregister Teil C erforderlich sind. Die Eintragung muss
zum Zeitpunkt der Kennzeichnung erfolgen, wenn die Tiere den Bestand wieder verlassen oder verenden, müssen sie wieder ausgetragen werden - ggf. am
gleichen Tag. Allerdings reicht es aus, jeweils die Zahl der Lämmer mit der
Registriernummer des Betriebes zu notieren.
Ab 2010 hoffen wir, dass der Landeskontrollverband NRW dafür sorgt, dass
mit jeder Lieferung gelber Ohrmarken dieses Formular mit den bereits eingedruckten Nummern mitgeliefert wird, so dass der Schafhalter nur noch die
entsprechenden Angaben zu den mit der entsprechenden Ohrmarke gekennzeichneten Tieren maehen muss. Ohrmarken-Nummern, bd denen noch keine
Eintragungen erfolgt sind, sollten sich dann noch im Vorrat des Schafhalters
befinden.
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Bei Tieren, die den Bestand verlassen, ist in der Spalte Bemerkungen ein entsprechender Vermerk (z.B. "verkauft am", "geschlachtet", "verendet", ggf.
Eintragung in der Spalte "Tod") eingetragen werden muss. Wir empfehlen, in
den ersten beiden Formularen des Teils C -die entsprechenden Tiere durchzustreichen, aber so, dass man noch die Nummer des Tieres erkennen kann. Auf
diese Weise kann man relativ schnell den aktuellen Bestand an Tieren ermitteln.
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Es ist durchaus überlegenswert, in Teil C jedes Tier mit seinem Kennzeichen
einzutragen, auch wenn es dann mehrere (oder auch viele) Tiere mit identischem Kennzeichen gibt (bei Schlachtlämmern, die mit der Betriebsnummer
gekennzeichnet sind). Dadurch kann man auch jedes einzelne Tier austragen
und verliert nicht so leicht den Überblick.
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Bei Tieren, die wegen Verlust einer oder beider Ohrmarken umgekennzeichnet werden müssen, ist in der Spalte .Ersatzkennzeichen"
und in der Spalte
"Bemerkungen" ein entsprechender Vermerk zu machen.
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Wir empfehlen, Teil C als Endlos-Formular zu führen, damit nicht jedes Jahr
die Bestandstiere wieder neu eingetragen werden müssen, am besten in elektronischer Form (z.B. Excel-Tabelle). Allerdings hat dies zur Konsequenz,
dass dieser Teil des Bestandsregisters über lange Zeiträume aufbewahrt werden muss (vgl. Angaben zur Aufbewahrungspflicht weiter unten).
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Teil D
Der Teil D des Bestandsregisters muss nicht vom Schafhalter ausgefüllt werden, ein entsprechendes Formular ist dem Prüfer der zuständigen Behörde
(Veterinäramt) jedoch zur Verfügung zu stellen und deshalb ebenfalls im Anhang dieser Broschüre zu finden.
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• Pflicht zur Ausstellung eines Begleitpapiers
Ein Begleitpapier ist immer dann auszufüllen, wenn ein Schaf oder eine
Gruppe von Schafen aus dem Betrieb abgegeben oder aus einem anderen Betrieb übernommen wird. Der abgebende Betrieb hat dabei dem Transporteur
der Tiere das Original des Begleitpapiers zur Weitergabe an den aufnehmenden Betrieb auszuhändigen. Angaben zum Kennzeichen der Tiere sind erst ab
dem l. Januar 2011 erforderlich.
Der abgebende Betrieb sollte eine Durchschrift des Begleitpapiers behalten
und dieses beim Bestandsregister chronologisch abheften, dadurch können
entsprechende Eintragungen im Bestandsregister Teil B ersetzt werden (s. S.
17). Im Anhang dieser Broschüre ist ein Muster eines Begleitpapiers abgebildet, so wie es der neuen Viehverkehrsverordnung entspricht. .
Wir haben das Begleitpapier um einige Angaben ergänzt, die ermöglichen,
dass das Begleitpapier gleichzeitig als Transportbescheinigung gern. Artikel 4
der Verordnung (EG) Nr. l/2005 zum Schutz von Tieren beim Transport verwendet werden kann.
Die Bestandsregister und Begleitpapiere sind 3 Jahre aufzubewahren und der
zuständigen Behörde (Veterinäramt) auf Verlangen auszuhändigen. Die Frist
beginnt am 31.12. des Jahres, in dem auf dem entsprechenden Dokument die
letzte Eintragung gemacht worden ist.
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Meldepflichten
Wie bereits zum Teil A des Bestandsregisters erwähnt, muss jeder Schafhalter jährlich bis zum 15. Januar seinen Gesarntbestand an Schafen LindZiegen,
aufgegliedert nach Alter (s.o) an die HIT-Datenbank melden. Darüber hinaus
ist der Zugang an Schafen ab dem 1. Januar 2008 vom Übernehmer der Schafe mit folgenden Angaben zu melden: Anzahl der Tiere, Registriernummer
des abgebenden und des eigenen Betriebes sowie das Datum der Verbringung.
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Die Stichtagsmeldung über den Gesamtbestand der Schafe übernimmt in
Nordrhein-Westfalen
die Tierseuchenkasse. Die Meldung über den Zugang
an Schafen an die HIT -Datenbank muss der Übernehmer der Tiere selbst innerhalb von 7 Tagen nach dem Zugang der Tiere melden. Es besteht aber
auch die Möglichkeit, mit dieser Meldung den LKV oder eine andere Organisation zu beauftragen. Dies wird dann kostenpflichtig sein.
Häufige Fragen zur Viehverkehrsverordnung
Da wir immer wieder mit Fragen konfrontiert werden, weIche Tiere zu kennzeichnen sind, sind die am häufigsten gestellten Fragen im Folgenden aufgeführt
und beantwortet:
• Müssen alle Schafe des Bestandes mit einer Ohrmarke gekennzeichnet
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Ja! Die frühere Regel, dass die Tiere erst beim Verlassen des Bestandes zu
kennzeichnen sind, gilt nur noch für Lämmer bis zum Alter von 9 Monaten.
• Mit den neuen Kennzeichnungsvorschriften
wird erneut das System der Kennzeichnung geändert. Müssen nun die alten Ohrmarken entfernt und durch
neue Nummern ersetzt werden?
Nein! Die alten Ohrmarken von Tieren, die vor dem 1. Januar 2010 geboren
sind, sind registriert und müssen daher nicht ersetzt werden.
• Müssen die Schafe, wenn sie im Betrieb geschlachtet werden, gekennzeichnet
werden?
Wenn sie älter als 9 Monate sind, ist diese Frage auf jeden Fall mit ja zu beantworten, für unter 9 Monaten alte Lämmer ist dies nicht ganz klar, wir halten dies für überflüssig.
• Müssen Schafe, die bei einer Schlachtstätte geschlachtet werden. aber anschließend wieder als Schlachtkörper in den Betrieb zurückkehren, um dort
vermarktet zu werden, gekennzeichnet werden?
Ja, die Tiere sind zu kennzeichnen,
sind.
•
auch wenn sie jünger als 9 Monate alt
Müssen Schafe, die auf eine entfernte Weide transportiert werden, gekennzeichnet sein?
Wenn sie älter als 9 Monate sind, ja. Bei jüngeren Tieren ist dies nicht erforderlich, bei Überschreitung der Kreisgrenze kann der Amtsveterinär die Ausstellung der Wandergenehmigung davon abhängig machen, dass alle Tiere
gekennzeichnet sind.
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• Müssen Herdbuchtiere, die bereits eine Herdbuch-Ohrmarke besitzen, zusätzlich mit der Betriebsnummer oder mit den neuen Einzeltiernummern gekennzeichnet werden?
.Seit Juli 2006 werden die EinzeItiernummern gern. Viehverkehrsverordnung
auch zur Kennzeichnung der Herdbuchtiere verwendet. Eine weitere Kennzeichnung der Herdbuchtiere ist nicht erforderlich.
• Was ist zu tun, wenn ein Kâufer seine Adresse nicht bekannt geben will, damit
sie ins Bestandsregister bzw. ins Begleùpapier eingetragen werden kann?
Wir empfehlen einen entsprechenden Vermerk im Begleitpapier und in jedem
Fall das Kennzeichen des Transportfahrzeugs einzutragen. Es ist nicht bekannt, dass Schafe nicht verkauft werden dürfen, wenn ein Abnehmer sich
weigert, die Adresse des aufnehmenden Betriebes anzugeben. Das gleiche gilt
für die Eintragung der Registriernummer.
• Mehrere Schäfer arbeiten in der Schcifhaltung eng zusammen, d.h.jede Schâferez' Izat eigene Schafe und eine eigene Betriebsstätte. alle Schafe sind eindeutig gekennzeichnet (gem. ViehVerkVO), aber Mutterschafe werden auf
der Weide z. T. gemeinsam gehalten. Sind bei einer gemeinsamen Weidehaltung der Mutterschafe Eintragungen im Bestandsregister
bzw. Meldungen
an HIT erforderlich? .
Ja! Einer der zusammenarbeitenden Betriebe ist der übernehmende Betrieb.
Er muss den Zugang in sein Bestandsregister eintragen bzw. ein entsprechendes Begleitpapier abheften. Außerdem muss er den Zugang an die HITDatenbank melden. Die abgebenden Betriebe erstellen j eweils ein Begleitpapier, geben es dem übernehmenden Betrieb und heften die Durchschrift ab.
Eine Meldung an die HIT-Datenbank müssen sie erst dann abgeben, wenn sie
die Tiere wieder in ihren eigenen Betrieb zurücknehmen, dann sind von dem
Betrieb, auf dessen Weiden die TIere gemeinsam gehalten wurden, auch entsprechende Begleitpapiere auszustellen.
•
Müssen Herdbuchzüchter
das Bestandsregister
Teil C auch führen?
Nach derzeitigem Stand, sind sie von der Führung des Bestandsregisters Teil
C befreit, wenn sie die korrekt geführten Bestandslisten und Ablammlisten
(Stallbuch) vorlegen können.
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Beratungsangebot der Schafberatung NRW zur ViehverkVO
Unter dem Motto "Wir bändigen für Sie das Bürokratie-Monster"
bietet das
Team der Schafberatung
NRW der Landwirtschaftskammer
NordrheinWestfalen allen Schafhaltern eine spezielle Beratung an, mit dem Ziel, ihnen
eine weitestmögliche Entlastung von den Auflagen der Viehverkehrsverordnung
zu bieten. Nach Aufnahme des Schafbestandes in eine Datenbank - auf Wunsch
auch vor Ort in Kombination mit einer Beratung über die Nutzung der elektronischen Kennzeichnung - werden alle Dokumentationspflichten übernommem:
•
Führung des Bestandsregisters
•
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einschl. des aufwändigen Teils C
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individueller
Begleitpapiere
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• .Meldung des Zugangs von Schafen an die HIT-Datenbank
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Bestellung von VVVO-Ohrmarken
Erklärtes Ziel ist, eine weitgehend papierlose Datenerfassung und Bestandsführung zu ermöglichen; ohne dass der Schafhalter umfangreiche EDV-Kenntnisse
einbringen muss.
Natürlich geht es nicht ohne eine gewisse Zuarbeit des Schafhalters. Er muss die
Kennzeiehnung der Tiere durchführen und die Ohrmarkennummem
an die
Schafberatung NRW melden. Dazu sollen allerdings in Zukunft alle Möglichkeiten, die die gesetzliche Einführung der elektronischen Kennzeichnung ab dem l.
Januar 2010 bietet, genutzt werden. Vor allem Schafhalter mit größeren Tierbeständen sollen die Tiemummern mit Hilfe geeigneter Lesergeräte registrieren
und übermitteln. Vorarbeiten dazu wurden bereits in der Vergangenheit im Bereich der Schweinehaltung geleistet, die dort gemachten Erfahrungen sollen nun
auch den Schafhaltern zugute kommen.
Selbstverständlich kann die Schafberatung NR W auch nicht wissen, wenn der
Schafhalter Tiere zukauft oder verkauft bzw. welche Tiere verendet sind. Auch
diese Informationen müssen der Schafberatung übermittelt werden. Das ist dann
allerdings auch schon alles. Aus der Datenbank heraus werden bei Bedarf die
gesetzlich geforderten Dokumente erstellt, der EDV-erfahrene Schafhalter soll
sich diese Dokumente dann aus dem Internet herunterladen können, der Schafhalter, der sich nicht damit belasten will, erhält auf Wunsch die Dokumente zugesandt.
Die Daten werden selbstverständlich diskret verwaltet und werden nur dem
Schafhalter als Eigentümer der Daten übermittelt. Sollte sich dieses System bewähren, ist als weitere Entwicklungsstufe auch daran gedacht, für den Schafhalter Bestandsauswertungen durchzuführen und ihm zur Verfügung zu stellen.
22
Die Nutzung dieses Beratungsangebotes der Landwirtschaftskammer
ist gebührenpflichtig und unterliegt damit der Gebührenordnung der Landwirtschaftskammer NR W. Bis zur Entwicklung einer weitgehend automatisch funktionierenden Datenbank wird die Unterstützung der Schafhalter nach Stunden abgerechnet, die Höhe der Kosten hängt damit vor allem von der Größe des Schafbestandes ab und von dem Umfang der erbrachten Dienstleistungen.
Aufgrund einer Rahmenvereinbarung
mit der Landwirtschaftskammer
NR W
wird Mitgliedern des Schafzuchtverbandes NR W der ermäßigte Gebührensatz
von 55,- E/Stunde zzgl. 19 % Mwst. in Rechnung gestellt, alle anderen Schafhalter müssen den vollen Gebührensatz von 65,- E/Stunde zzgl. Mwst. bezahlen.
Wer Interesse daran hat, diese Beratung der Schafberatung .NR W in Anspruch
zu nehmen, sollte sich wenden an:
Rochus Rupp
Schafberatung NR W
Bleichstraße 41
Telefon:
05251-1354-62
Fax:
05251-34393
Email:
[email protected]
Es besteht auch die Möglichkeit, sich online fur eine solche Beratung über die
Website www.schafzucht-nrw.de
anzumelden. Dort kann man sich auch über
weitere Beratungsangebote des Teams Schafberatung der Landwirtschaftskammer Nordrhein- Westfalen informieren.
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Bestandsregister L_ für Schafe D
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Gesamtanzahl am 1. Januar 2
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bis 9 Monate
Registriemummer nach
§ 15 oder § 26 Abs. 2:
10-18 Monate
ab 19Monaie
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Jahr eintragen
zutreffendes bitte ankreuzen
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Seite:
B. Angaben zum Verbringen von Schafen und Ziegen
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Nr.
Datum des
Zugangs
oder des
Abgangs
Zugang
Abgang!
Name und Anschrift oder
Registriernummer des
vorherigen Tierhalters
Name und Anschrift
oder Registriernummer
des Übernehmers
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Kennzeichen des Tieres
oder der Tiere
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Name und Anschrift oder
Registriernummer des
Transportunternehmers,
KFZKennzeichen des Transportmittels
-'
-_.-
l
2
----
-
--
--
Ersatz der Angaben durch Beifügen einer Ablichtung des Begleitdokuments mit diesen Angaben möglich
z.B. Angabe des Ersatzkennzeichens; ursprüngliche Kennzeichnung von aus Drittländern stammenden Tieren
-
--
-----
- ;'£'''1:" ':f,
C. Angaben zu im Betrieb geborenen und/oder verendeten
A
- ------ füllen für Tiere. die ab dem 1.1.2010 zeb -----
Lfd.
Nr.
Kennzeichen des
Tieres
GeburtsJahr
Datum der
Kennzeichnung
Rasse
Genotyp,
soweit bekannt
Schafen und Ziegen
d
-----
Tod (Monat
und Jahr)
Ersatzkennzeichen
Bemerkungen
_.
----
L__
.. __
-
-_._-
L_
_
L_
-
-
-
--
-
-
-
--
-------
,'.,-;,;",1:
~Z~;_7:!':J4Ci~~t\'~:1:t
,1-,;
"\,,.
C. Angaben zu im Betrieb geborenen und/oder verendeten Schafen und Ziegen
"
Qi
Lfd.
Nr.
Kennzeichen des Tieres
Geburts
-jahr
Rasse
Datum der
Kennzeicbnung
1
9gGIG§
IQG GQQQI
2010
10.07.10
SKf
2
ggQ l Q§ l QQ QQQQ~
2010
U08.10
S7U .
3
DEOlOS 10000003
2010
25.09.10
?riL
4
DEDIOS 10000004
2010
26.09.10
»
5
ggG l Q~ l QQ QQQQ~
u
03.10.10
T'EX
6
ggGIQ§
IQG QQQQli
OL12.10
ss
7
DE0105
IOD 00007
27.12.10
S'KT
DEDIOS IOD 00008
DEDIOS 100 00009
DEDIOS 10000010
"
"
Genotyp,
soweit
bekannt
)11{~'ij
Tod
(Monat und
Jahr)
Ersatzkennzeichen
Bemerkungen
I
i
qz1{, 8/07
'TiBJI
(D'E0105 100 00007
ausgerissen, s.
¡
ff£. Nr:
7
JI qziJ\ljl qzQ
r¡)er!¿guf am 5.11,10
gescfi[achtet aut 3.12,10
¡
r---\
0<
B
L__.I
i
~~
DEDIOS 10000011
DE0105
IOD 00012
DEOI05 10000013
DEOI05 10000014
I
DEDIOS 10000015
DEDIOS 100 00016
DEDIOS 10000017
DEDIOS 10000018
DEDIOS 10000019
DEO l 05 IDO 00020
-
---_.
-
-
-
-
Ergänzung zu C: Lämmer, die zur Schlachtung im Inland vorgesehen sind
Einzutragen sind Lämmer, die ab 1.1.20 lOgeboren sind
Lfd.
Nr.
Kennzeichen des
Tieres
GeburtsJahr
Datum der
Kennzeichnung
Anzahl
Rasse
Genotyp,
soweit bekannt
Tod
(Mouat
und Jahr)
Bemerkungen
,.-',-'
1
,
"
Ergänzung zu C: Lämmer, die zur Schlachtung im Inland vorgesehen sind
einzutragen sind Lämmer, die ab 1.1.2010 geboren sind
Ud.
Nr.
Kennzeichen des
Tieres
GeburtsJahr
Datum der
Kennzeichnung
Anzahl
Rasse
l
DE-PB-1234567
2010
10.6.0S
30
SKF
2
DE-PB-1234567
2010
-2
SKF
3
DE-PB-1234567
2010
-28
SKF
-I
DE-PB-1234567
2010
10
SKF
5
DE-PB-1234567
2010
- J ()
/3KF
/9.8.08
Genotyp,
soweit bekannt
Tod
(Monat
und Jahr)
Bemerkungen
061200S
TBA
Schlachtung
Schlachtung
-t_.r
[)
~
;0[PQ@
----- ---------------
---
------
------
D. Angaben
Datum der
Überprüfung:
Zuständige Behörde
Unterschrift des
Vertreters der
zuständigen Behörde
*
im Fall der Überprüfung
~ it
Begleitpapier
(gern. Anlage IO III § 36 Abs I ViehVerkV lind ~tikcl4
für Schafe
Angaben zum abgebenden
Name
D
für Ziegen
Betrieb
Angaben zum Bestimmungsbetrieb
Name
Anschrift
Registriernummer
Verordnung (EG) Nr. 1/2005 zum Schutz von Tieren beim Transport)
D
(TierhalterISchlachthllf)l)
Anschrift
des Betriebes
oder Registriernumrner
des Betriebes
bei Wanderschafherden"
Angaben zu den zu verbringenden Tieren
Tierart
,~~
Anzahl
Bemerkungen
Kennzeichen
Angaben zum Transportmittel
Name und Anschrift des Transportunternehmens:
Registriemummer:
Kfz-Kennzeichen
des Transportmittels:
Angaben zum Transport
Datum/Uhrzeit des Beginns der Beförderung:
Voraussichtliche
Dauer der Beförderung:
~~
..
::_~~~
\1 ~ ¡
Ort, Datum
Unterschrift des abgebenden Tierhalters
Unterschrift des Trauspotteurs
~'-l
ti
IJ
:!I
Nicht zutreffendes bilte streichen
Bestimmungsort oder Ablichtung der Genehmigung nach & 10 Abs. l Viehverlev
~~
~;'-
'.f:_-'
j;'
~{'
fl
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--~...,...-......--~.,
~-~~.,-._...,,......_.~.~"~,.'...,...,,....,,..-.......
_....---~~"'"'__,..,.~.-..,-~
~~--"---.-.-.'.=-~~
-.-.--,~,.~
......,--~
Begleitpapier
(gem, Anlage IOzu § 36 Aos. I ViehVerkV lind Artikel ~ Verordnung (EG) Nr, I/2(Klj zum Schutz
Angaben
\'011
für Schafe
ŒI
für Ziegen
zum abgebenden
Betrieb
Angaben zum Bestimmungsbetrieb
Name Max Mustermann
Schafsstraße 99
Anschrift
D
(Tlerhalter/Schlachthof)!'
Name
Fa, Schafschlachtung Lämmertod
Anschrift
Schlachthofstraße
/2345 Schafstadt
Registriemummer
Tieren beim Transport)
f OD
543] 1 Schlachtdorf
des Betriebes
oder Registriemummer
des Betriebes
05.3780160/63
bei Wanderschafherderr"
, Angaben zu den zu verbringenden
Tierart
Lämmer
Schlachtschaf
Schlachtschaf
Anzahl
15
1
l
Tieren
Kennzeichen
(D'ECitE 0123456
(DP,0101 00000012
(DP, 'l(.f_Æ 6789
~
.n
Bemerkungen
Il
~1)D@
I
Angaben zum Transportmittel
Name und Anschrift des Transportunternehmens:
'Ei{jellttaIlSpOlt
:Max :A1ustennann, )1£resse s.a
S.o.
Registriernummer:
Kfz-Kennzeichen
des Transportmittels:
(f'í3)X 1234
}'
...
Angaben zum Transport
Datum/Uhrzeit
Voraussichtliche
Ort, Datum
des Beginns der Beförderung:
Dauer der Beförderung:
J¡
"
'Uhr
1 Stunde
Unterschrift des abgebenden Tierhalters
Sc!iafstaát, 15.01.2009
~I
15.01.2009,14.30
'MaX__'À1ustermann
Nicht zutreffendes bitte streichen
Bestimmungsort oder Ablichtung der Genehmigung nach & 10 Abs. l Vichverkv
Unterschrift des Transporteurs
(]JeterLustig
"""~~
~
t
};-
~
Landeskontrollverband
Nordrhein-Westfalen
e.V.
-i-¡
ILÎ<vml
Staatlich anerkannter
MikhkontroUdienst
L....J
-,
Bestellschein
t
~~
Ohrmarken
für Schafe und Ziegen
f
~
Landeskontrollverband Nordrhein-Westfalen
Bischofstraße 85, 47809 Krefeld
Telefax: 02151.4111-249
e.V -.
¡_~;
~~
¡-:-~
~
Anschrift Tierhalter
Registri er-Nu mmer:
I O I 5 I LI
I
I
I
I
I
I
I
I
I
I
I
Name:
Anschrift:
",
Bestellung
Hiermit bestelle ich:
A. Schaf·¡Ziegenohrmarken
____
für Betriebskennzeichnung:
Paketeinheiten
(bitte gewünschte
zu 12 Ohrmarken (weiß)
Anzahl eintragen)
B. Schaf-¡Ziegenohrmarken für EinzeltierlŒnnzeichnung:
(ab 1.1.2010 mit einem elektronischen Chip!)
____
Paketeinheiten
(bitte gewünschte
zu 10 Doppelohrmarken
(gelb)
Anzahl eintragen)
C. Zubehör (bitte Stückzahl eintragen):
__
Allflex-Zange
::~ J
llrnrüstdorn
(für Caisley-Zange)
___
Stück
Stück
18,00 EUR/Stück
4,00 EUR/Stück
(Preise inkl. Versand. zzgl, MwSt.; Bezahlung per Rechnung)
Datum, Unterschrift
~
...,~.........
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........
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landeskontrollverband
Slaal'tich anerkarmler
Milchkùntrolldienst
Nordrhein-Westfalen
e.V.
Bestellschein
Ohrmarken
.LI(V
mr ¡~I?jllY.'!.~ç.h?i.g?Schafe
und Ziegen
L....J
landeskontrollverband Nordrhein·Westfalen e.V.
Bischofstraße 85, 47809 Krefeld
Telefax: 02151.4111·249
Anschrift Tierhalter
Registrier-Nummer:
IOI5 I
I
I
I I
I
I I
I
I I I I I
Name: Anschrift:
Bestellung
Hiermit bestelle ich:
A. Schaf-¡Ziegenohrmarken ("Kleinwüchsige") für Betriebskennzeichnung:
____
Paketeinheiten
(bitte gewünschte
zu 10 Ohrmarken (weiß)
Anzahl eintragen)
B. Schaf-¡Ziegenohrmarken ("Kleinwüchsige") für Einzeltierkennzeichnung"
(ab 1.1.2010 mit einem elektronischen Chip!)
____
Paketeinheiten
(bitte gewünschte
C. Zubehör
~;
zu 10 Doppelohrmarken
(gelb)
Anzahl eintragen)
(bitte Stückzahl eintragen):
Zange Allflex ("Kleinwüchsige")
__
Stück
18,00 EUR/Stück
(Preise inkl. Versand. zzgl. MwSt.; Bezahlung per Rechnung)
'.
Bitte beachten: Ohrmarken für kleinwüchsige Schafe und Ziegen können nur ausgegeben werden.
wenn dem LKV eine gültige Bescheinigung des zuständigen Veterinäramtes
vorliegt. aus der
hervorgeht. daß es sich bei den zu kennzeichnenden Tieren um Schafe oder Ziegen kleinwüchsiger
Rassen bzw. entsprechender Kreuzungstiere handelt.
Datum. Unterschrift