Global Export Finance Ergänzungsfinanzierung für Einzelgeschäfte

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Global Export Finance Ergänzungsfinanzierung für Einzelgeschäfte
Produktblatt Ergänzungsfinanzierung für Einzelgeschäfte
(Produktions- und Zahlungszielfinanzierungen)
sowie kurzfristige, revolvierende Finanzierungen
Global Export Finance
Ergänzungsfinanzierung für Einzelgeschäfte
(Produktions- und Zahlungszielfinanzierungen)
sowie kurzfristige, revolvierende
Finanzierungen
Beschreibung
Für österreichische Exporteure von Waren und Dienstleistungen stehen
ergänzend zu anderen Exportfinanzierungsverfahren wie z. B. KontrollbankRefinanzierungs-Rahmen („KRR“) weitere Finanzierungsmittel zur Verfügung.
Voraussetzungen
Die Inanspruchnahme einer Ergänzungsfinanzierung setzt das Vorliegen
Einer Polizze eines Versicherungsunternehmens wie z.B. Atradius, OeKB
Versicherung AG, Coface Austria oder Prisma (weitere Angaben unter
www.atradius.com, www.oekbversicherung.at, www.coface.at,
www.prisma-kredit.com) oder
Einer Wechselbürgschaftszusage der Republik Österreich vertreten durch
die Oesterreichische Kontrollbank AG („OeKB“) oder
Einer Garantie der Republik Österreich vertreten durch die OeKB (in der
Regel langfristige nicht marktfähige Einzelrisken bzw. falls keine
Absicherung durch den privaten Versicherungsmarkt möglich) voraus.
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(Produktions- und Zahlungszielfinanzierungen)
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Finanzierungsarten
Einmalkredit auf Basis Garantie G1a der Republik Österreich
vertreten durch die OeKB (für direkte Lieferungen und
Leistungen) oder Polizze P1 der OeKB Versicherung AG:
Die Garantie G1a wird vor allem bei der Herstellung und Lieferung von
Investitionsgütern und Anlagen mit mittel- und langfristigem Zahlungsziel
in Anspruch genommen. Die P1 für die Absicherung von Einzelgeschäften
im kurzfristigen Bereich.
Basierend auf einer Garantie G1a bzw. Polizze P1, wird von Raiffeisen
Bank International AG („RBI“) ein Einmalkredit im Ausma6 des
Deckungsprozentsatzes gewährt.
Die G1a bzw. P1 sichert dem Exporteur (=Garantie-/Polizzennehmer) das
Zahlungsausfallsrisiko sowie das Produktionsrisiko im Zusammenhang mit
einem einzelnen Exportvertrag (Nichtzahlung des ausländischen
Vertragspartners, aus politischen oder wirtschaftlichen Gründen).
Revolvierender Barkredit auf Basis Atradius, OeKB
Versicherung AG, Coface Austria, Prisma:
Auf Basis von Exportversicherungspolizzen der privaten Versicherer
Atradius, Prisma oder Coface Austria (die in der Regel das Risiko der
Insolvenz des Abnehmers und unter Umständen das politische
Risiko/Katastrophenrisiko absichern) und der OeKB Versicherung AG (die
in der Regel das Risiko der Nichtzahlung aus politischen und
wirtschaftlichen Gründen absichern → siehe Produktblatt
"Ergänzungsfinanzierung auf Basis Exportversicherungspolizzen der
OeKB Versicherung AG") ist der Zugang zum
Exportfinanzierungsverfahren der OeKB möglich. Die Höhe der jeweils
möglichen Finanzierung ist unter anderem von der Höhe des versicherten
Betrages abhängig.
Der revolvierende Barkredit wird zur Finanzierung von Lieferverträgen mit
kurzfristigen Zahlungszielen (üblicherweise max. 180 Tage ) verwendet.
Der österreichische Warenursprung ist nicht Voraussetzung für den
Versicherungsschutz.
Zinsen für revolvierende Kredite:
Bei dieser Finanzierung gelangt der revolvierende Zinssatz zur
Anwendung.
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Barkredit auf Basis Wechselbürgschaft:
Basis dieser Finanzierung ist eine Wechselbürgschaftszusage („WB“) der
Republik Österreich vertreten durch die OeKB. Die WB bietet keine
Absicherung des politischen oder wirtschaftlichen Risikos.
Die Höhe der Finanzierung ist abhängig von der Höhe der ausgestellten
Wechselbürgschaft; der zur Anwendung gelangende Zinssatz des
Exportfinanzierungsverfahrens („EFV“) ist abhängig von der Art der
Finanzierung.
Hier kann es sich um
Eine revolvierende Ergänzungsfinanzierung zu einem KRR-/
Exportfondskredit bei ausreichendem Vorliegen entsprechender
Forderungen,
eine Produktionsfinanzierung oder
eine Finanzierung eines Einzelgeschäftes, für das eine
Garantiedeckung nicht oder nicht zur Gänze vorgesehen bzw.
erforderlich (Selbstbehaltsfinanzierung) ist, handeln.
Folgende Risken können versichert werden:
Risikoabsicherung
Lieferant
E x p o r t e
marktfä
marktfähige Risken
wirtschaftliche (und politische) Risken
in OECD- und EU-Ländern exkl. Mexiko, Türkei u.
Südkorea gemäß Deckungsrichtlinien der privaten
Versicherer
maximale Risikodauer 2 Jahren
werden von
nicht marktfä
marktfähige Risken
wirtschaftliche Risken in Nicht-OECD-Länder (inkl.
Mexiko, Türkei u. Südkorea)
politische Risken, insbesondere aus Verträgen mit
öffentlichen Vertragspartnern/Garanten im Ausland
Risikodauer über 2 Jahre (Produktionszeitraum und
Zahlungsziel)
Risken, die auf Grund ihrer Größenordnung
nicht marktfähig sind.
AtradiusOeKB Vers.Coface AustriaPrisma
unter Deckung genommen.
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Gemä6 den internationalen Regeln dürfen im Auftrag des Staates tätige
Export Credit Agencies („ECAs“) in der Regel nur nicht markfähige Risken
absichern, deshalb werden in der Regel bei privaten Versicherern nur
markfähige Risken abgesichert.
Antragsverfahren
Österreichischer Exporteur beantragt Polizze beim privaten Versicherer
Absicherung
Abgesichert sind Exportforderungen gegen Nichtzahlung durch den Importeur
Besicherung
Die Finanzierung erfolgt basierend auf der Zession der Ansprüche unter
dem Liefervertrag sowie der Garantien/Versicherungen.
Evtl. sind weitere Kreditsicherheiten erforderlich
Kreditnehmer
Österreichischer Exporteur
Kredithöhe
Abhängig von den versicherten Exportforderungen
Kreditausnützung
Je nach Forderungsstand
Laufzeit
Bis auf weiteres
Kosten
Zinsen siehe auch unter www.oekb.at
Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich in jedem Fall die
AnsprechpartnerInnen des Global Export Finance Teams der RBI
Bearbeitungsgebühr, Bereitstellungsprovision,
Haftungsprovision, Risikoprovision
gemä6 Vereinbarung
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Warum sollte eine Ergänzungsfinanzierung basierend auf
Versicherungspolizzen der privaten Versicherer in Anspruch
genommen werden?
+ Globalversicherung für laufende Finanzierungen der
Exportgeschäfte
In der Regel Absicherung der klassischen OECD Länder, Flexibilität in
der Gestaltung der Vertragskonditionen (Selbstprüfungsgrenze,
Gesamtzahlungsziel)
Zahlungsausfälle wegen Insolvenz des Abnehmers sind versichert.
Das politische Risiko kann (bei Prisma auch das Katastrophenrisiko)
mitversichert werden
+ geringere Kosten
In der Regel "billiger", da andere "Risikotatbestände" als bei OeKB
Versicherung AG und da Konzentration auf marktfähige Risken (→ bessere
"Risikostreuung")
+ Rasche, einfache Abwicklung
Spart Zeit (Genehmigung innerhalb von ca. 3-4 Wochen)
Übersichtliche Vertragsgestaltung
Erhöht Flexibilität
+ Ermöglicht eine Refinanzierung durch die Oesterreichische
Kontrollbank AG („OeKB“)
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Ansprechpartner Abteilung
Ansprechpartner extern
„Global Export Finance“
Atradius Kreditversicherung AG
Schönbrunner-Strasse 218-220, 1131
Wien
Tel. 813 0313-0
www.atradius.at
Christa Augustin
DW 3174
[email protected]
Mag. (FH) BBA Ulrike Bader (GL)
DW 1126
[email protected]
Mag. Claudia Baumann
DW 1342
[email protected]
MMag. Lukas Baumann
DW 3219
[email protected]
Mag. Anita Filaus (GL)
DW 1013
[email protected]
Mag. Michael Kaiserseder
DW 1207
[email protected]
Mag. (FH) Martina Simbürger (GL)
DW 3544
[email protected]
Mag. Markus Sluga
DW 1142
[email protected]
Coface Austria Kreditversicherung
AG
Stubenring 24, 1010 Wien
Tel. 51554-0
www.coface.at
OeKB Versicherung AG
Fr. Fleischmann/Tel. 531 27-2642
Fr. Grund/Tel. 531 27-2650
Strauchgasse 1-3, 1010 Wien
www.oekbversicherung.at
PRISMA Kreditversicherungs-AG
Himmelpfortgasse 29, 1010 Wien
Tel. 050102-0
www.prisma-kredit.com
Oesterreichische
Kontrollbank AG ("OeKB")
Abt. Wechselbürgschaften
Am Hof 4, 1011 Wien
Tel. 531 27-0
www.oekb.at
Diese Information wurde mit grö#tmöglicher Sorgfalt erstellt, trotzdem können Daten falsch sein, insbesondere weil sie nicht mehr
aktuell oder überholt sind. Daher kann die RBI keine Gewähr für die Richtigkeit übernehmen.
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