DIN 18015

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DIN 18015
AUS DER TECHNIK-REDAKTION
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15 | Elektrische Anlagen in Wohngebäuden - Mindestausstattung
Die Normenreihe DIN 18015 “Elektrische Anlagen in Wohngebäuden” besteht
aus
- Teil 1: Planungsgrundlagen,
- Teil 2: Art und Umfang der Mindestausstattung (Änderungen lt. August 2004)
sowie
- Teil 3: Leitungsführung und Anordnung der Betriebsmittel.
Die DIN 18015 gilt für die Art und den Umfang der Mindestausstattung
elektrischer Anlagen in Wohngebäuden, jedoch nicht für die Ausstattung der
technischen Betriebsräume und der betriebstechnischen Anlagen. Sie gilt aber
auch für Anlagen, die mit Gebäudesystemtechnik, d.h. mit einer BUS-Technik
ausgerüstet sind.
Die DIN 18015 enthält Festlegungen zu/zur
Starkstromanlagen und Gebäudesystemtechnik:
·
·
·
·
·
Stromkreise, Steckdosen, Auslässe, Anschlüsse und Schaltstellen; bei den Auslässen ist festzulegen, ob sie schaltbar eingerichtet werden sollen.
Beleuchtung von Gemeinschaftsräumen und -bereichen, z.B. die
Zugangswege sowie Gebäudeeingangstüren einschließlich der Klingeltaster
und der Stufen im Zugangsbereich sind ausreichend zu beleuchten. Ggf. sind
Einrichtungen wie Dämmerungsschalter oder Bewegungsmelder vorzusehen.
Arbeitsflächen in Küchen, Kochnischen und Hausarbeitsräumen sind
möglichst schatten- und blendfrei zu beleuchten.
Sicherung gegen unbefugte Benutzung und Manipulation, z.B. durch
allpoliges Abschalten,
Leitungsführung und Anordnung von Steckdosen, Auslässen, Anschlüssen und
Schaltstellen (siehe Teil 3),
Ausstattung: Stromkreise, Steckdosen, Auslässe, Anschlüsse und Schaltstellen,
Gebäudesystemtechnik
Kommunikationsanlagen:
·
·
·
·
Hauskommunikationsanlagen,
Telekommunikationsanlagen: Ausstattung, Anschlusseinrichtungen, Leitungsführung, Leerrohrnetze und Anordnung von Geräte-Verbindungsdosen sowie
Verbindungskästen,
Empfangs- und Verteilanlage für Ton- und Fernsehrundfunk sowie für
interaktive Dienste
und für Informationen zur Ausstattung mit Gebäudesystemtechnik.
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Begriffe (Auswahl)
Anschlusseinrichtung
Einrichtung zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten
APL
Abk. für: Abschlusspunkt Liniennetz = Abschlusspunkt des Zugangsnetzes
Auslass
Einrichtung zum festen Anschluss von elektrischen Verbrauchsgeräten, z.B. für
Wandleuchten (meist ohne Anschlussdose)
BUS
Abk. für: Binary Unit System; Technik zur Kommunikation zwischen zwei oder
mehreren Einrichtungen mit Schnittstellen für die Datenübertragung
Geräte-Verbindungsdose
Auf- oder Unterputzdose, die außer zur Aufnahme der Schalter und Steckdosen
auch zum Verbinden der Leiter dient
Hauskommunikationsanlage
umfasst Klingelanlage, Türöffneranlage sowie Sprechanlage mit oder ohne
Bildübertragung
TAE
Abk. für: Telekommunikationsanschlusseinrichtung (zum Anschluss der TK-Endeinrichtungen)
WÜP
Abk. für: Wohnungsübergabepunkt, d.h. die Schnittstelle zwischen
Breitbandkabelnetz und nachgeschalteter Verteileranlage einer Wohnung
Starkstromanlagen
-
Anzahl der Stromkreise siehe Tabelle 1; Den Wohnungen zugeordnete Keller
und Bodenräume erhalten Stromkreise zusätzlich zu der in Tabelle 1
aufgeführten Anzahl.
-
Anzahl der Steckdosen, Auslässe und Anschlüsse für Verbrauchsmittel mit
eigenem Stromkreis siehe Tabelle 2.
In Räumen mit besonderer Nutzung, z.B. Hobbyräumen, sind zweckmäßigerweise
für Steckdosen und Beleuchtung getrennte Stromkreise vorzusehen.
In Stromkreisverteilern sind Reserveplätze vorzusehen. Bei Mehrraumwohnungen
sind mindestens zweireihige Stromkreisverteiler zu installieren. Bei Einsatz bzw. zur
Vorbereitung der Gebäudesystemtechnik wird empfohlen, mindestens
dreireihige Stromkreisverteiler zu installieren
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Tabelle 1: Anzahl der Stromkreise für Steckdosen und Beleuchtung
Wohnfläche
der Wohnung in m2
Anzahl der Stromkreise für Steckdosen und
Beleuchtung - mindestens
bis 50
3
über 50 bis 75
4
über 75 bis 100
5
über 100 bis 125
6
über 125
7
Tabelle 2: Anzahl der Steckdosen, Auslässe und Anschlüsse
Art des Verbrauchsmittels
Mindestanzahl der
Steckdosen a
Mindestanzahl der Auslässe
Anschlüsse für
besondere
Verbrauchsmittel mit
eigenem Stromkreis
Wohn-b und Schlafraum
Steckdosen, Beleuchtung,
bei einer Fläche
- bis 12 m2
- über 12 m2
- bis 20 m2
3c
4c
5c
1
1
2
3c
1
5c
1
1
1
2
-
Küche b, Kochnische
Steckdosen, Beleuchtung
- für Kochnischen
Kühl-/Gefriergerät
- für Küchen
Kühlgerät
Gefriergerät
Dunstabzug
Herd
Mikrowellengerät
Geschirrspüler
Warmwassergerät
2
1
1
1
1e
Bad
Steckdosen, Beleuchtung
Lüfter
Waschmaschine
Wäschetrockner
Heizgerät
Warmwassergerät
2f
2g
1 d,h
1
1j
1j
1i
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WC-Raum
Steckdosen, Beleuchtung
Lüfter
1
2
1 d,h
3c
1 c
1d
-
Hausarbeitsraum
Steckdosen, Beleuchtung
Lüfter
Waschmaschine
Wäschetrockner
Bügelmaschine
1k
1k
1
Flur
Steckdosen, Beleuchtung
bei Flurlänge
- bis 3 m
- über 3 m
1
1
1
1l
1
1
1
1
3
1
-
Freisitz
Steckdosen, Beleuchtung
Abstellraum
Steckdosen, Beleuchtung
Hobbyraum
Steckdosen, Beleuchtung
Zur Wohnung gehörender Keller-, Bodenraum
Steckdosen, Beleuchtung
1
1
Gemeinschaftlich benutzter Keller-, Bodenraum
Steckdosen, Beleuchtung
bei einer Nutzfläche
- bis 20 m2
- über 20 m2
1
1
1
1
1
1
Keller, Bodengang
Steckdosen, Beleuchtung
je 6 m Ganglänge
Telekommunkationsanlagen
Steckdosen
TAE nach Tabelle
3
Empfangs- und Verteileranlagen für Ton- und Fernsehrundfunk sowie für interaktive Dienste
Steckdosen
siehe unten
Steckdosen für WÜP, Verstärker usw.
siehe Tabelle 4
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Legende:
a
Bzw. Anschlussdosen für Verbrauchsmittel.
b
In Räumen mit einer Essecke ist die Anzahl der Auslässe und Steckdosen um jeweils 1 zu
erhöhen.
c
Die den Bettplätzen und den Arbeitsflächen von Küchen, Kochnischen und
Hausarbeitsräumen
zugeordnete Steckdosen sind
mindestens als
Doppelsteckdosen, die neben
den Antennensteckdosen
angeordneten Steckdosen
sind als Dreifachsteckdosen
vorzusehen. Sie zählen jedoch
nach der Tabelle als jeweils nur
eine Steckdose
d
Sofern eine Einzellüftung vorgesehen ist.
e
Sofern die Warmwasserversorgung nicht auf anderer Weise erfolgt.
f
Davon ist eine Steckdose in Kombination mit der Waschtischleuchte zulässig.
g
Bei Bädern bis 4 m2 Nutzfläche genügt ein Auslass über dem Waschtisch.
h
Bei fensterlosen Bädern oder WC-Räumen ist die Schaltung über die
Allgemeinbeleuchtung mit Nachlauf vorzusehen.
i
In einer Wohnung nur einmal erforderlich.
j
Sofern kein Hausarbeitsraum vorhanden ist oder die Geräte nicht in einem anderen
geeigneten Raum untergebracht werden können.
k
Sofern nicht im Bad oder in einem anderen geeigneten Raum vorgesehen.
l
Von mindestens zwei Stellen schaltbar.
Gebäudesystemtechnik
Die Gebäudesystemtechnik (richtig: Elektrische Systemtechnik für Heim und
Gebäude - nach DIN EN 50090 - VDE 0289) beschreibt die Vernetzng von
Systemkomponenten und Teilnehmern über einen Installations-BUS zu einem auf
die Elektroinstallation abgestimmten System, das Funktionen und Abläufe sowie
deren gewerkeübergreifende Verknüpfung in einem Gebäude sicherstellt.
Die Gebäudesystemtechnik dient zum
- Überwachen,
- Anzeigen,
- Melden und
- Bedienen.
Neben der Übertragung von Energie ist auch die Übertragung von
Informationen erforderlich. Diese erfolgt
- über separate Datenleitungen,
- drahtlos, z.B. über Funk oder
- über die Starkstromleitungen.
Ggf. sind weitere Maßnahmen erforderlich wie
- Installation von Datenleitungen zu den Sensoren und Aktoren,
- Installation von Starkstromleitungen zu den jeweiligen Schaltstellen und
Aktoren sowie
- Installation von Geräte-Verbindungsdosen.
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Kommunikationsanlagen
Kommunikationsanlagen bestehen aus den Hauskommunikationsanlagen
(Klingelanlage, für Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen eine Türöffneranlage
in Verbindung mit einer Türsprechanlage, ggf. mit Bildübertragung) und der
Telekommunikationsanlage (TK-Anlage, sog. Endstellennetz).
Die TK-Anlage endet in einem allgemein zugänglichen Raum, am
Abschlusspunkt (APL). Sie beginnt am APL des Hauses und endet an den
Telekommunikationsanschlusseinheiten (TAE) der einzelnen Wohneinheiten.
Vom APL geht zu jedem Telekommunikationsabschlusspunkt ein Leerrohr mit
mindestens zwei Doppeladern.
In jeder Wohnung ist ein Telekommunikationsabschlusspunkt vorzusehen. Anzahl
der weiteren TAE siehe Tabelle 3.
Tabelle 3: Anzahl der Telekommunikationsanschlusseinrichtungen (TAE)
Wohnfläche der Wohnung in m2
Anzahl der weiteren TAE mindestens
bis 50
1
über 50 bis 75
2
über 75 bis 125
3
über 125
4
Empfangs- und Verteilanlage für Ton- und Fernsehrundfunk sowie für
interaktive Dienste
·
·
·
In jeder Wohnung ist ein Wohnungsübergabepunkt (WÜP) festzulegen.
Mindestanzahl der Antennensteckdosen siehe Tabelle 4.
Jeder Antennensteckdose ist jeweils eine Dreifachsteckdose für Starkstrom zuzuordnen.
Tabelle 4: Anzahl der Antennensteckdosen
Wohnfläche der Wohnung in m2
Anzahl der Antennensteckdosen mindestens
bis 50
2
über 50 bis 75
3
über 75 bis 125
4
über 125
5
Peter Sonntag
© Verlag Europa-Lehrmittel