DIN 18015
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DIN 18015
AUS DER TECHNIK-REDAKTION Seite 1 von 6 15 | Elektrische Anlagen in Wohngebäuden - Mindestausstattung Die Normenreihe DIN 18015 “Elektrische Anlagen in Wohngebäuden” besteht aus - Teil 1: Planungsgrundlagen, - Teil 2: Art und Umfang der Mindestausstattung (Änderungen lt. August 2004) sowie - Teil 3: Leitungsführung und Anordnung der Betriebsmittel. Die DIN 18015 gilt für die Art und den Umfang der Mindestausstattung elektrischer Anlagen in Wohngebäuden, jedoch nicht für die Ausstattung der technischen Betriebsräume und der betriebstechnischen Anlagen. Sie gilt aber auch für Anlagen, die mit Gebäudesystemtechnik, d.h. mit einer BUS-Technik ausgerüstet sind. Die DIN 18015 enthält Festlegungen zu/zur Starkstromanlagen und Gebäudesystemtechnik: · · · · · Stromkreise, Steckdosen, Auslässe, Anschlüsse und Schaltstellen; bei den Auslässen ist festzulegen, ob sie schaltbar eingerichtet werden sollen. Beleuchtung von Gemeinschaftsräumen und -bereichen, z.B. die Zugangswege sowie Gebäudeeingangstüren einschließlich der Klingeltaster und der Stufen im Zugangsbereich sind ausreichend zu beleuchten. Ggf. sind Einrichtungen wie Dämmerungsschalter oder Bewegungsmelder vorzusehen. Arbeitsflächen in Küchen, Kochnischen und Hausarbeitsräumen sind möglichst schatten- und blendfrei zu beleuchten. Sicherung gegen unbefugte Benutzung und Manipulation, z.B. durch allpoliges Abschalten, Leitungsführung und Anordnung von Steckdosen, Auslässen, Anschlüssen und Schaltstellen (siehe Teil 3), Ausstattung: Stromkreise, Steckdosen, Auslässe, Anschlüsse und Schaltstellen, Gebäudesystemtechnik Kommunikationsanlagen: · · · · Hauskommunikationsanlagen, Telekommunikationsanlagen: Ausstattung, Anschlusseinrichtungen, Leitungsführung, Leerrohrnetze und Anordnung von Geräte-Verbindungsdosen sowie Verbindungskästen, Empfangs- und Verteilanlage für Ton- und Fernsehrundfunk sowie für interaktive Dienste und für Informationen zur Ausstattung mit Gebäudesystemtechnik. AUS DER TECHNIK-REDAKTION Seite 2 von 6 Begriffe (Auswahl) Anschlusseinrichtung Einrichtung zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten APL Abk. für: Abschlusspunkt Liniennetz = Abschlusspunkt des Zugangsnetzes Auslass Einrichtung zum festen Anschluss von elektrischen Verbrauchsgeräten, z.B. für Wandleuchten (meist ohne Anschlussdose) BUS Abk. für: Binary Unit System; Technik zur Kommunikation zwischen zwei oder mehreren Einrichtungen mit Schnittstellen für die Datenübertragung Geräte-Verbindungsdose Auf- oder Unterputzdose, die außer zur Aufnahme der Schalter und Steckdosen auch zum Verbinden der Leiter dient Hauskommunikationsanlage umfasst Klingelanlage, Türöffneranlage sowie Sprechanlage mit oder ohne Bildübertragung TAE Abk. für: Telekommunikationsanschlusseinrichtung (zum Anschluss der TK-Endeinrichtungen) WÜP Abk. für: Wohnungsübergabepunkt, d.h. die Schnittstelle zwischen Breitbandkabelnetz und nachgeschalteter Verteileranlage einer Wohnung Starkstromanlagen - Anzahl der Stromkreise siehe Tabelle 1; Den Wohnungen zugeordnete Keller und Bodenräume erhalten Stromkreise zusätzlich zu der in Tabelle 1 aufgeführten Anzahl. - Anzahl der Steckdosen, Auslässe und Anschlüsse für Verbrauchsmittel mit eigenem Stromkreis siehe Tabelle 2. In Räumen mit besonderer Nutzung, z.B. Hobbyräumen, sind zweckmäßigerweise für Steckdosen und Beleuchtung getrennte Stromkreise vorzusehen. In Stromkreisverteilern sind Reserveplätze vorzusehen. Bei Mehrraumwohnungen sind mindestens zweireihige Stromkreisverteiler zu installieren. Bei Einsatz bzw. zur Vorbereitung der Gebäudesystemtechnik wird empfohlen, mindestens dreireihige Stromkreisverteiler zu installieren AUS DER TECHNIK-REDAKTION Seite 3 von 6 Tabelle 1: Anzahl der Stromkreise für Steckdosen und Beleuchtung Wohnfläche der Wohnung in m2 Anzahl der Stromkreise für Steckdosen und Beleuchtung - mindestens bis 50 3 über 50 bis 75 4 über 75 bis 100 5 über 100 bis 125 6 über 125 7 Tabelle 2: Anzahl der Steckdosen, Auslässe und Anschlüsse Art des Verbrauchsmittels Mindestanzahl der Steckdosen a Mindestanzahl der Auslässe Anschlüsse für besondere Verbrauchsmittel mit eigenem Stromkreis Wohn-b und Schlafraum Steckdosen, Beleuchtung, bei einer Fläche - bis 12 m2 - über 12 m2 - bis 20 m2 3c 4c 5c 1 1 2 3c 1 5c 1 1 1 2 - Küche b, Kochnische Steckdosen, Beleuchtung - für Kochnischen Kühl-/Gefriergerät - für Küchen Kühlgerät Gefriergerät Dunstabzug Herd Mikrowellengerät Geschirrspüler Warmwassergerät 2 1 1 1 1e Bad Steckdosen, Beleuchtung Lüfter Waschmaschine Wäschetrockner Heizgerät Warmwassergerät 2f 2g 1 d,h 1 1j 1j 1i AUS DER TECHNIK-REDAKTION Seite 4 von 6 WC-Raum Steckdosen, Beleuchtung Lüfter 1 2 1 d,h 3c 1 c 1d - Hausarbeitsraum Steckdosen, Beleuchtung Lüfter Waschmaschine Wäschetrockner Bügelmaschine 1k 1k 1 Flur Steckdosen, Beleuchtung bei Flurlänge - bis 3 m - über 3 m 1 1 1 1l 1 1 1 1 3 1 - Freisitz Steckdosen, Beleuchtung Abstellraum Steckdosen, Beleuchtung Hobbyraum Steckdosen, Beleuchtung Zur Wohnung gehörender Keller-, Bodenraum Steckdosen, Beleuchtung 1 1 Gemeinschaftlich benutzter Keller-, Bodenraum Steckdosen, Beleuchtung bei einer Nutzfläche - bis 20 m2 - über 20 m2 1 1 1 1 1 1 Keller, Bodengang Steckdosen, Beleuchtung je 6 m Ganglänge Telekommunkationsanlagen Steckdosen TAE nach Tabelle 3 Empfangs- und Verteileranlagen für Ton- und Fernsehrundfunk sowie für interaktive Dienste Steckdosen siehe unten Steckdosen für WÜP, Verstärker usw. siehe Tabelle 4 AUS DER TECHNIK-REDAKTION Seite 5 von 6 Legende: a Bzw. Anschlussdosen für Verbrauchsmittel. b In Räumen mit einer Essecke ist die Anzahl der Auslässe und Steckdosen um jeweils 1 zu erhöhen. c Die den Bettplätzen und den Arbeitsflächen von Küchen, Kochnischen und Hausarbeitsräumen zugeordnete Steckdosen sind mindestens als Doppelsteckdosen, die neben den Antennensteckdosen angeordneten Steckdosen sind als Dreifachsteckdosen vorzusehen. Sie zählen jedoch nach der Tabelle als jeweils nur eine Steckdose d Sofern eine Einzellüftung vorgesehen ist. e Sofern die Warmwasserversorgung nicht auf anderer Weise erfolgt. f Davon ist eine Steckdose in Kombination mit der Waschtischleuchte zulässig. g Bei Bädern bis 4 m2 Nutzfläche genügt ein Auslass über dem Waschtisch. h Bei fensterlosen Bädern oder WC-Räumen ist die Schaltung über die Allgemeinbeleuchtung mit Nachlauf vorzusehen. i In einer Wohnung nur einmal erforderlich. j Sofern kein Hausarbeitsraum vorhanden ist oder die Geräte nicht in einem anderen geeigneten Raum untergebracht werden können. k Sofern nicht im Bad oder in einem anderen geeigneten Raum vorgesehen. l Von mindestens zwei Stellen schaltbar. Gebäudesystemtechnik Die Gebäudesystemtechnik (richtig: Elektrische Systemtechnik für Heim und Gebäude - nach DIN EN 50090 - VDE 0289) beschreibt die Vernetzng von Systemkomponenten und Teilnehmern über einen Installations-BUS zu einem auf die Elektroinstallation abgestimmten System, das Funktionen und Abläufe sowie deren gewerkeübergreifende Verknüpfung in einem Gebäude sicherstellt. Die Gebäudesystemtechnik dient zum - Überwachen, - Anzeigen, - Melden und - Bedienen. Neben der Übertragung von Energie ist auch die Übertragung von Informationen erforderlich. Diese erfolgt - über separate Datenleitungen, - drahtlos, z.B. über Funk oder - über die Starkstromleitungen. Ggf. sind weitere Maßnahmen erforderlich wie - Installation von Datenleitungen zu den Sensoren und Aktoren, - Installation von Starkstromleitungen zu den jeweiligen Schaltstellen und Aktoren sowie - Installation von Geräte-Verbindungsdosen. AUS DER TECHNIK-REDAKTION Seite 6 von 6 Kommunikationsanlagen Kommunikationsanlagen bestehen aus den Hauskommunikationsanlagen (Klingelanlage, für Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen eine Türöffneranlage in Verbindung mit einer Türsprechanlage, ggf. mit Bildübertragung) und der Telekommunikationsanlage (TK-Anlage, sog. Endstellennetz). Die TK-Anlage endet in einem allgemein zugänglichen Raum, am Abschlusspunkt (APL). Sie beginnt am APL des Hauses und endet an den Telekommunikationsanschlusseinheiten (TAE) der einzelnen Wohneinheiten. Vom APL geht zu jedem Telekommunikationsabschlusspunkt ein Leerrohr mit mindestens zwei Doppeladern. In jeder Wohnung ist ein Telekommunikationsabschlusspunkt vorzusehen. Anzahl der weiteren TAE siehe Tabelle 3. Tabelle 3: Anzahl der Telekommunikationsanschlusseinrichtungen (TAE) Wohnfläche der Wohnung in m2 Anzahl der weiteren TAE mindestens bis 50 1 über 50 bis 75 2 über 75 bis 125 3 über 125 4 Empfangs- und Verteilanlage für Ton- und Fernsehrundfunk sowie für interaktive Dienste · · · In jeder Wohnung ist ein Wohnungsübergabepunkt (WÜP) festzulegen. Mindestanzahl der Antennensteckdosen siehe Tabelle 4. Jeder Antennensteckdose ist jeweils eine Dreifachsteckdose für Starkstrom zuzuordnen. Tabelle 4: Anzahl der Antennensteckdosen Wohnfläche der Wohnung in m2 Anzahl der Antennensteckdosen mindestens bis 50 2 über 50 bis 75 3 über 75 bis 125 4 über 125 5 Peter Sonntag © Verlag Europa-Lehrmittel