Richtlinie Datenaustausch und Mengenbilanzierung (DuM)
Transcription
Richtlinie Datenaustausch und Mengenbilanzierung (DuM)
Energiedatenaustausch und Energiemengenbilanzierung Richtlinie Datenaustausch und Mengenbilanzierung (DuM) Zusammenfassende Darstellung von Kapitel 4: Energiedatenaustausch und Energiemengenbilanzierung Stand: 13. September 2006 sowie der Ausgestaltung von Clearingprozessen im Rahmen der Bilanzkreisabrechnung Arbeitsstand: 23. Februar 2007 Gesamtstand: 20. März 2007 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse © Verband der Netzbetreiber - VDN Robert-Koch-Platz 4, 10115 Berlin Tel. 030/726 148-0, Fax: 030/727 148-200 [email protected], www.vdn-berlin.de Ausgabe: März 2007 © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 2 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse Mitglieder des Expertennetzwerks Datenaustausch- und Mengenbilanzierung (DuM)/Marktprozesse Netzbetreiber und Lieferanten: Stefan Birk EnBW Trading GmbH Arnd Busch RheinEnergie AG Vlatka Cordes RWE Kundenservice GmbH Andreas Daum RWE Kundenservice GmbH Jürgen Ditterich RWE Rhein Ruhr AG Hans-Joachim Dorn EnBW Vertriebs- und Service GmbH Christina Erb Verband der Netzbetreiber e.V. Harald Förster EnBW Regional AG Björn Galler E.ON Westfalen Weser AG Jan Peter Grigat Stadtwerke Flensburg GmbH Frank Guderian E.ON edis AG Klaus Homann E.ON Netz GmbH Joachim Hurler Vattenfall Europe Transmission GmbH Dr. Jochen Kunkel EnBW Trading GmbH Hartmut Langener RWE Energy AG Dr. Michael Lehmann envia Verteilnetz GmbH Dr. Ulrich Mahn Verband kommunaler Unternehmen e.V. Heiko Müller DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH Alexander Pisters Rheinische NETZGesellschaft mbH Gerhard Radtke RWE Rhein-Ruhr Netzservice GmbH Rolf Schäfer RWE Kundenservice GmbH Joachim Schlegel RWE Kundenservice GmbH Bernd Schmitz STAWAG Stadtwerke Aachen AG Thomas Seipt Vattenfall Europe Distribution Berlin GmbH Jörg Stratmann Trianel European Energy Trading GmbH Marco Toszkowski Stadtwerke Duisburg Netzgesellschaft i.G. © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 3 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse Das Expertennetzwerk Datenaustausch und Mengenbilanzierung (DuM) / Marktprozesse Netzbetreiber und Lieferanten hat in Kontinuität die Weiterentwicklung der Richtlinie Datenaustausch und Mengenbilanzierung auf Grundlage der Ergebnisse der VDN-Projektgruppe Datenaustausch und Mengenbilanzierung (DuM) fortgesetzt. In der Arbeitsgruppe vertreten sind Netzbetreiber, Lieferanten, Bilanzkreisverantwortliche und Verbandsvertreter von VDN, VDEW und VKU. Die vorliegende Unterlage stellt die konsolidierte Fassung des Kapitel 4 der VDN-Richtlinie „Datenaustausch und Energiemengenbilanzierung, Stand September 2006“ sowie der zusätzlich erarbeiteten „Ausgestaltung von Clearingprozessen im Rahmen der Bilanzkreisabrechnung, Stand Februar 2007“ dar. © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 4 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse Inhaltsverzeichnis 4 Prozess Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse .... 7 4.1 Einführende Geschäftsprozessbeschreibung........................................... 7 4.1.1.a Vorwort .................................................................................... 7 4.1.1.b Voraussetzungen und Datenverantwortung ................................... 9 4.1.1.c Termine und Fristen ..................................................................10 4.1.1.d Grenzen der Automatisierung der Clearingprozesse und der Bearbeitungsfristen .......................................................................10 4.1.1.e Stufenkonzept zur Einführung von Prozessen und Formaten ...........15 4.1.1.f Zuordnungsermächtigung ..........................................................16 4.1.1.g Datenaustauschvereinbarung .....................................................18 4.1.1.h Zuordnungslisten ......................................................................18 4.1.1.i Bilanzierungslisten ....................................................................19 4.1.1.j BKV-Listen (Zuordnung Bilanzkreis - Lieferanten) .........................21 4.1.1.k Nachrichteninhalte ....................................................................22 4.1.1.l VNB-Meldungen und VNB-Bilanzierungsgebiete.............................23 4.1.1.m Differenzbilanzierung.................................................................28 4.1.1.n Plausibilisierung der Regelzonenbilanzierung beim Bilanzkoordinator (ÜNB).........................................................................28 4.1.1.o Zuordnung der Bilanzkreise........................................................29 4.1.1.p VNB-Bilanzierungsgebietsstruktur einer Regelzone ........................30 4.1.2 Teilprozesse .................................................................................30 4.1.3 Besonderheiten für den Fall, dass der ÜNB selbst in der Marktrolle Verteilnetzbetreiber tätig ist ...........................................................31 4.2 Betriebs des Datenaustausches ............................................................ 32 4.2.1.a Verlustaufschläge......................................................................33 4.2.1.b Summenzeitreihen (VNB-Meldungen) ..........................................34 4.2.2 Übersichtsdiagramm .....................................................................36 4.2.3 Strukturierte Beschreibung ............................................................36 4.2.4 Sequenzdiagramm ........................................................................38 4.2.5 Beschreibung des Datenaustausches zur Energiemengenbilanzierung ..39 4.3 Abgeschichtete Clearingprozesse der Bilanzierungsdaten .................... 44 4.3.1 Bilanzkreisclearing ........................................................................48 © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 5 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse 4.3.2. Einzelmesswerteclearing (LGZ, EGZ) ...........................................51 4.3.3. Einzelmesswerteclearing (NGZ)...................................................54 4.3.4. Netzzeitreihenclearing (VNB/ Nachbar-VNB) .................................57 4.3.5. Summenzeitreihenclearing (Lastgang und Lastprofil) .....................60 4.3.5.a Optionaler Hilfs-Clearingprozess - Lastgang (Zählpunktebene) .......64 4.3.5.b Optionaler Clearing-Hilfsprozess Lastprofil (Lastprofiltypebene Clearingebene 1) ..........................................................................67 4.3.5.c Optionaler Hilfs-Clearingprozess – Lastprofil (Zählpunktebene Clearingebene 2) ..........................................................................70 4.3.6. Summenzeitreihenclearing (BK-Summen) ....................................73 4.3.7. Netzbilanz-Clearing VNB – Bilanzkoordinator (ÜNB) – BKV .............76 4.4 Korrektur nach abschließender Bilanzkreisabrechnung ........................ 80 4.5 Anhang – Übergangsszenario Datenclearing / Korrekturbilanzkreisabrechnung .......................................................... 82 4.6 Anhang – Ergänzungsszenario: Lieferantenscharfe Kontierung bei einem Bilanzkoordinator (ÜNB) ...................................................................... 88 4.7 Literaturverzeichnis.............................................................................. 89 4.8 Abbildungsverzeichnis .......................................................................... 91 4.9 Tabellenverzeichnis .............................................................................. 93 4.10 Glossar/ Verwendete Abkürzungen ...................................................... 94 © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 6 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse 4 Prozess Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse 4.1 Einführende Geschäftsprozessbeschreibung 4.1.1.a Vorwort Der Geschäftsprozess Energiedatenaustausch und Energiemengenbilanzierung beinhaltet die Ermittlung, die Bilanzierung und den Datenaustausch von Zeitreihen zur Abwicklung des physischen Energieflusses zwischen den beteiligten Netzbetreibern (VNB, ÜNB), Bilanzkoordinator, Bilanzkreisverantwortlichen und Lieferanten, der Lieferanten untereinander sowie die Messwertbereitstellung der VNB für die Kundenabrechnung der Lieferanten. Ist der Endkunde selbst Netznutzer, so tritt er in die Rolle des Lieferanten i.S. dieser Prozessbeschreibung. Will der Kunde die damit verbundenen Aktivitäten nicht selbst wahrnehmen, kann er diese vollständig auf seinen Lieferanten übertragen. Die Verantwortlichkeit des Netznutzers für die Erfüllung dieser Aufgaben bleibt davon unberührt. Beschrieben wird ein Szenario, das als Grundlage für die Schaffung von EDV-Systemen zur automatisierten Prozessabwicklung empfohlen wird. Entsprechend sind die Fristen als Ziel bei automatisierter Abwicklung zu verstehen. Details zu den Nachrichtenformaten müssen nach einer Festlegung zu Marktregeln für die Bilanzkreisabrechnung spezifiziert werden und rechtzeitig vor Inkrafttreten der Festlegung vorliegen. Grundlage des Zielszenarios ist die bilanzkreisscharfe Übermittlung von VNB-Meldungen vom VNB an den Bilanzkoordinator (ÜNB) und die Führung von Bilanzkreisen beim Bilanzkoordinator (ÜNB). Zweck der Ausgestaltung von Clearingprozessen im Rahmen der Bilanzkreisabrechnung ist es, etwaige Unstimmigkeiten der Bilanzierungsdaten zwischen den betroffenen Marktteilnehmern bereits vor der Bilanzkreisabrechnung möglichst weitgehend zu beseitigen. Im Folgenden werden die Regelungen zur Abwicklung der Clearingprozesse im Zielzustand dargestellt; Übergangsszenarien werden in diesem Dokument nicht beschrieben mit Ausnahme des Betriebs Datenaustauschs zur Korrekturbilanzkreisabrechnung (siehe Anhang 4.5). Die im Rahmen der Geschäftsprozesse dieser Anlage genannten Bearbeitungsfristen der © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 7 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse Marktteilnehmer sind Höchstfristen, die sich am maximalen Arbeitsaufwand für den jeweiligen Prozessschritt orientieren. Die Dokumentation von Clearingprozessen zu Bilanzkreisabrechnung berührt naturgemäß auch Geschäftsabläufe zwischen Lieferanten (ohne eigenen Bilanzkreis) und den betreffenden Bilanzkreisverantwortlichen. Vertreter von Lieferanten und BKV legen Wert darauf, dass diese Abläufe nicht rechtverbindlich geregelt werden, sie sollen sich vielmehr im freien Wettbewerb der Konditionen ausbilden. Aus Sicht der Netzbetreiber ist eine Rechtsverbindlichkeit der Geschäftsabläufe zwischen BKV und Lieferanten letztlich entbehrlich, soweit klar ist, dass die Nichtdurchführung von den hier beschriebenen Prozessen und den daraus entstehenden Auswirkungen zu Lasten des BKV bzw. des Lieferanten geht. Wesentlich ist, dass die sich aus dem Gesamtprozess ergebenden Verantwortlichkeiten und Pflichten gegenüber VNB und Bilanzkoordinator (ÜNB) wahrgenommen werden. In diesem Dokument sind deshalb die betreffenden Prozessschritte nur nachrichtlich aufgeführt und in den Tabellen entsprechend markiert. Die Dokumentation stellt in soweit eine mögliche Abwicklungsvariante dar und soll das Verständnis des Gesamtprozesses fördern. In einer Regelzone bietet der Bilanzkoordinator (ÜNB) in Umsetzung von /7/ ein systemkonformes Ergänzungsszenario an: Die Führung von zentralen Bilanzkonten für Lieferanten beim Bilanzkoordinator (ÜNB) als reines Buchungskonto ohne Ausgleichsfunktion (Fahrplanverkehr) (siehe Anlage 4.6). Durch die mittlerweile umgesetzte Bilanzkreisabrechnung in allen Regelzonen haben sich unterschiedliche Realisierungen der Bilanzierung beim Bilanzkoordinator (ÜNB) und den VNB etabliert. Dabei wurden die Bilanzierungsfunktionen teilweise als Rechenmodell abgebildet, teilweise in Form von Kontierungssystemen ausgeprägt. Es wird in dieser Richtlinie keine interne Umsetzung bei VNB oder Bilanzkoordinator (ÜNB) vorgegeben. Ziel der Richtlinie ist, dass die Kommunikation und Prozesse zwischen Netzbetreibern und Marktpartnern einheitlich betrieben werden. © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 8 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse 4.1.1.b Voraussetzungen und Datenverantwortung Voraussetzung aller funktionierenden Prozessabläufe ist, dass alle netztechnischen, organisatorischen und vertraglichen Fragen zwischen den an dem jeweiligen Geschäftsprozess beteiligten Parteien geklärt sind. Relevant für den Prozess neben den gesetzlichen Regelungen sind insbesondere • der Lieferantenrahmenvertrag des Lieferanten mit dem VNB • ggf. Datenaustauschvereinbarung Bilanzkoordinator (ÜNB) mit allen VNB der Regelzone • die Netzverträge zwischen benachbarten VNB • der Bilanzkreisvertrag des Bilanzkreisverantwortlichen (BKV) beim Bilanzkoordinator (ÜNB) • die Zuordnungsermächtigung des BKV1 mit dem VNB zur Zuordnung von Energiemengen von Lieferstellen eines Lieferanten zu deren Bilanzmengen beim VNB bzw. Bilanzkoordinator (ÜNB) • die Lieferverträge des Händlers mit den Lieferanten zur Abwicklung der Energielieferungen des BKV an den Lieferanten • ggf. der Bilanzkreisvertrag des VNB beim Bilanzkoordinator (ÜNB). In den Verträgen soll ein Bezug auf EnWG, Verordnungen und Festlegungen der BNetzA sowie auf Richtlinien, Regeln und Standards von VDEW und VDN vorgenommen werden. Zur Energiemengenbilanzierung wird vorausgesetzt, dass vor jeder Bilanzierung der Lieferstellenbestand (Zählpunkte) feststeht. Falls im Fehlerfall der Bestand noch nicht feststellbar ist, wird dieser im Rahmen der Clearingprozesse festgestellt und eingefroren. Die Pflicht zu einer Bilanzkreisabrechnung zwei Monate nach Liefermonatsende (§ 8 Abs. 2 StromNZV) erfordert deutliche Umstellungen in der heutigen Praxis. Folgende Verantwortlichkeiten fallen einer jeden Marktrolle zu: Die beteiligten Lieferanten sind verantwortlich für die korrekte An-/ Abmeldung eines Zählpunktes zu einem Bilanzkreis. (An-/ Abmeldeprozess und Prüfung der Antwortmeldungen des VNB gemäß GPKE (/5/). 1 Abweichend Ergänzungsszenario siehe Abschnitt 4.6 (Anhang) © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 9 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse Die beteiligten BKV sind verantwortlich für die korrekte Vergabe von Zuordnungsermächtigungen (Prüfung der BKV-Liste, d.h. Liste Bilanzkreis/ zugeordnete aktive Lieferanten). Der Messstellenbetreiber ist verantwortlich für den korrekten Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen. Der VNB ist verantwortlich für die korrekte Erhebung und Bereitstellung von Messwerten, die Plausibilität der Einzelmesswerte, die korrekte Führung der Zählpunkte sowie für die Zuordnung von Lieferanten und Bilanzkreisen zum Zählpunkt und die Richtigkeit der daraus aggregierten Summenzeitreihen für seine Bilanzierungsgebiete. Der VNB ist verantwortlich für die korrekte, vollständige Aufteilung der Energiemengen in seinen Bilanzierungsgebieten auf Lieferanten und Bilanzkreise im Rahmen der Differenzbilanzierung. Der Bilanzkoordinator (ÜNB) ist verantwortlich für die Plausibilisierung der Differenzbilanzierungen der Bilanzierungsgebiete innerhalb der Regelzone auf Grundlage der vorhandenen Daten. Der Bilanzkoordinator (ÜNB) ist verantwortlich für die inhaltlich unveränderte Weitergabe der VNB-Daten an den BKV, sofern diese Weitergabe im Marktmodell vorgesehen ist. Der Bilanzkoordinator (ÜNB) ist verantwortlich für eine vollständige und rechnerisch richtige Bilanzkreisabrechnung auf Basis der vorliegenden Daten. Der Datenempfänger ist verantwortlich etwaige Reklamationen hinreichend zu begründen („qualifizierte Rückmeldung“, z.B. was genau und warum genau wird reklamiert). Der Datenempfänger ist dafür verantwortlich, empfangene Daten rechtzeitig zu prüfen, sofern entsprechende Fristen im Marktmodell vorgesehen werden. 4.1.1.c Termine und Fristen Im Folgenden sind unter Werktagen (WT) alle Tage, die kein Sonnabend, Sonntag oder gesetzliche Feiertage sind, zu verstehen. Wenn in einem Bundesland ein Tag als Feiertag ausgewiesen wird, gilt dieser Tag bundesweit als Feiertag. Der 24.12. und der 31.12. eines jeden Jahres gelten als Feiertage. 4.1.1.d Grenzen der Automatisierung der Clearingprozesse und der Bearbeitungsfristen Clearingprozesse ergeben sich trotz aller Automatisierung und Genauigkeit in vorgelagerten Prozessen aufgrund von Asynchronitäten in den Daten bei den Marktpartnern sowie einem in der Anfangsphase unterschiedlichen Prozessverständnis bzw. von Fehlern in der recht komplex entstandenen Software bei dem Versuch marktrollenübergreifende Prozesse zu etablie- © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 10 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse ren. In diesem Dokument wird davon ausgegangen, dass Datenübermittlungen generell von dem Empfänger zunächst syntaktisch überprüft werden und hierzu automatisiert eine Antwortmeldung an den Datensender übertragen wird. Nachdem die Daten beim Datenempfänger überprüft wurden, wird von einer weiteren Antwortmeldung ausgegangen, die entweder die Daten als richtig2 zum jeweiligen Zeitpunkt bestätigt, oder eine qualifizierte Rückmeldung enthält, welcher Fehler an welcher konkreten Stelle festgestellt wurde. Um eine größtmögliche Automatisierung zu erreichen, ist es notwendig folgende Schritte als einen geschlossenen Prozess, der marktrollenübergreifend läuft, zu verstehen: 1. Zusammenstellung der Daten mit Kennzeichnung eventueller Bearbeitung zur Übertragung an den Marktpartner 2. Eigentliche Übertragung 3. Empfang 4. Syntaktische Prüfung 5. Einfache Rückmeldung 6. Verarbeitung und Prüfung der Daten 7. Eventuelle Anforderung von weiteren Daten 8. Erzeugung und Plausibilisierung der qualifizierten Rückmeldung 9. Empfang der Rückmeldung 10. Interne Reaktion auf die Rückmeldung Dieser Prozess ist, auch wenn der ursprüngliche Datensender nach der Verarbeitung der Antwort erneut der Meinung ist, dass seine Daten richtig sind, an dieser Stelle zwangsläufig als abgeschlossen zu betrachten. Die Mitteilung an den Marktpartner mit dem Inhalt, dass die Daten als richtig angesehen werden, ist in diesem Sinne der Beginn eines neuen Prozesses. Diese Tatsache ist dem Unterschied zwischen menschlichen Denken und dem Willen, den Gesamtprozess weitgehend zu automatisierten – sprich maschinell zu verarbeiten, geschuldet. Im Grundsatz gilt, dass unveränderte Daten nur einmal versendet werden. Im Einzelfall kann es dazu kommen, dass Daten in gleicher Form doppelt versendet werden. Dies wird hierbei bewusst in Kauf genommen. 2 „richtig“ bedeutet: Der empfangende Marktpartner kommt auf Basis seines Datenbestands auf das gleiche Ergebnis wie der sendende Marktpartner. © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 11 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse Die Frage nach der Automatisierbarkeit und deren Grenzen lässt sich wie folgt beantworten: Die Punkte 1 bis 5 und 7 bis 9 aus der oben genannten Aufzählung werden als weitgehend automatisierbar angesehen. Die Punkte 6 und 10 können in drei Stufen als automatisierbar beziehungsweise nicht automatisierbar angesehen werden: • Stufe 1: Daten liegen vor und können maschinell zusammengestellt oder mit beim Empfänger vorliegenden Daten maschinell verglichen werden. Eine Differenz kann dem Sender automatisiert zurückgeschickt werden. Dies sollte eine vor dem Versand stattfindende Plausibilisierung bedingen. • Stufe 2: Beim jeweiligen Daten- oder Antwortempfänger müssen Differenzen manuell bearbeitet werden. Automatisierbar ist hier eine Differenzbildung, die Bereitstellung der Daten an den Bearbeiter in einer für den jeweiligen Fall aufgearbeiteten Form, sowie die Erzeugung der Antwort. • Stufe 3: Nur Datenempfang und -antwort sind automatisierbar. Alle anderen Prozessschritten sind manuell zu erledigen. Hierbei ist es nicht möglich, Daten vor dieser Bearbeitung durch die Software aufarbeiten zu lassen. Um für die einzelnen Prozessschritte Bearbeitungsfristen angeben zu können, müssen einige Randbedingungen berücksichtigt werden: • Zwischen den einzelnen Teilprozessen bestehen Abhängigkeiten, wenn Informationen aus einzelnen Teilprozessen in einem anderen Teilprozess benötigt werden. • Die heutige Fristeinschätzung ist geprägt von heutigen Rahmenbedingungen. Künftige Rahmenbedingungen können nur in gewissen Grenzen abgeschätzt werden (Unsicherheit). • Annahmen hinsichtlich der Anzahl parallel laufender Abwicklungsschritte sind erforderlich (Kapazitätsbedarf). • Der Aufwand eines Prüfschrittes hängt auch ab von der erforderlichen Prüfungstiefe. Für Letztere sind Qualität und Verbindlichkeit der folgenden Antwort maßgeblich. • Eine Mindestfrist von 1 WT ergibt sich auch bei automatisierten Prozessschritten aus der Unsicherheit der Nachrichtenlaufzeit und der Notwendigkeit nächtlicher Rechnerläufe zur Datenbearbeitung. • Die Festlegung von Bearbeitungsfristen beeinflusst auch den Anteil von Zeitreihen, die bis zum Erreichen der Deadline nicht geklärt werden können. © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 12 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse • Kurze Bearbeitungsfristen erfordern bei Prozessschritten mit (teil-) manueller Bearbeitung quasi eine Präsenzpflicht für entsprechend qualifiziertes Personal. Dies kann für kleine Marktteilnehmer problematisch sein (z.B. Krankheitsvertretung) Vor diesem Hintergrund sind allgemein gültige Annahmen für Bearbeitungsfristen nicht möglich. Für die Bemessung der Clearingprozesse schlägt das EN DuM/ Marktprozesse Netzbetreiber und Lieferanten nach eingehender Diskussion der oben genannten Aspekte – unter allen Vorbehalten – folgende Bearbeitungsfristen vor: Datenspiegelung/ -weiterleitung 1 WT Maschinelle Prüfung inkl. Antworterstellung 1 WT Maschinelle Prüfung mit manueller Kontrolle 2 WT Manuelle Prüfung Erstprüfung 6 WT Zweitprüfung 6 WT Weitere Prüfung 4 WT Netzzeitreihenclearing 2 WT Abbildung 4-1: Bearbeitungsfristen Diese Bearbeitungszeiten gelten für VNB, Lieferanten, BKV und Bilanzkoordinator (ÜNB) im Rahmen der Clearingprozesse. Ausgenommen sind hier die Prozesse zur Erzeugung der Daten für den Datenerstversand und die Bilanzkreisabrechnung. Dessen ungeachtet erscheint eine rein elektronische Kommunikation im Stadium eines weit fortgeschrittenen Clearings nicht sinnvoll. Auch bei vollständiger Umsetzung der beschriebenen Prozesse ist es zu empfehlen zu einem bestimmten – späten – Zeitpunkt den persönlichen Kontakt zum Clearingpartner zu suchen (z.B. Telefon). © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 13 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse Liefermonat Datenaggregation und bereitstellung 10 WT 20 WT 30 WT 40 WT EGS-, LGSClearing Zählpunktebene EGS-, LGSClearing Zählpunktebene 2. Marktpartner SLS-, .. SLS-, Clearing SES-, LastTES-, profiltypTLSebene Clearing Zählpunktebene SLS-, SES-, TES-, TLSClearing Zählpunktebene 2. Marktpartner 50 WT Zählpunktebene 60 WT Deadline 2a letztes Summenclearing BKAbrechnung beim BiKo Deadline 2b 70 WT Abbildung 4-2: Gesamtzeitraum Bilanzkreisabrechnung Aufgrund der vorgenannten Bearbeitungszeiten ergibt sich die Herleitung folgender Termine für die Deadline 2a und 2b: Deadline 2a: 51. WT Deadline 2b: 57. WT Übermittlung der Bilanzkreisabrechnung: 70. WT Dabei ist berücksichtigt, dass in einem Clearingprozess erkannte Datenfehler noch zu einem Clearingprozess mit weiteren Marktpartner führen können (zwei Prozessabläufe hintereinander). Im Fall des Summenzeitreihenclearings für Lastprofile kann diese Maßgabe aufgrund der © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 14 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse eng gesetzten Termine nicht ganz eingehalten werden. Dies bedeutet, dass in diesen Fällen vollständig zweiter Clearingzyklus bei Ausschöpfung der Maximalfristen durch alle Marktpartner nicht mehr bis zur Deadline möglich ist. Eine Abrechnung innerhalb der gesetzlich geforderten Frist von zwei Monaten wird damit bis auf weiteres nicht möglich sein, soll eine akzeptable Abrechnungsqualität ermöglicht werden. Die Bundesnetzagentur hat bereits in der Vergangenheit wiederholt darauf hingewiesen, dass auch eine Überschreitung der Zwei-Monats-Frist bei der Abrechnung, ggf. auch dauerhaft, möglich sein wird, wenn dies von den Beteiligten für sinnvoll gehalten wird. Allerdings setzt dies die Bereitschaft der ÜNB voraus, einen entsprechenden Antrag zur Verlängerung der Abrechnungsfrist zu stellen. 4.1.1.e Stufenkonzept zur Einführung von Prozessen und Formaten Die im EN DuM/ Marktprozesse Netzbetreiber und Lieferanten vertretenen Experten weisen darauf hin, dass eine vollständige Etablierung der beschriebenen Prozesse eine nicht unerhebliche Zeit beanspruchen wird. Es wird von den Experten als sinnvoll und notwendig erachtet, zur Schadensbegrenzung eine Korrekturbilanzkreisabrechnung (2. Bilanzkreisabrechnung) bis zum Erreichen der Qualität in den etablierten Clearingprozessen (siehe Phase 3) und deren Abwicklungsfristen durchzuführen. Die Überprüfung der Notwendigkeit der Korrekturbilanzkreisabrechnung erfolgt erstmals nach 2 Jahren auf Basis von Monitoringergebnissen der Änderungen nach der Bilanzkreisabrechnung. Da die neuen Grundlagen für die Bilanzierungsprozesse erst eingeführt und die darauf aufbauenden Clearingprozesse erst mittelfristig automatisiert abgearbeitet werden können, ist ein Übergangsszenario notwendig: Phase 1: • Erweiterung der 2-Monatsfrist auf Antrag der ÜNB • Erstversand der Summenzeitreihen bis 10. WT nach Liefermonat • Monitoring der nach der Bilanzkreisabrechnung auftretenden Änderungen/ Änderungsgründe • Korrekturbilanzkreisabrechnung durch den Bilanzkreiskoordinator (ÜNB) 9 Monate nach dem Liefermonat • Clearingprozesse und werden weitestgehend manuell durchgeführt © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 15 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse • Erarbeitung der Ausprägungen der erforderlichen Nachrichtentypen (UTILMD, MSCONS, CONTRL, REQDOC, APERAK, ...) • Umstellung der derzeit in den Regelzonen verwendeten Zeitreihentypen auf die neuen Summenzeitreihentypen (inkl. Netzzeitreihen) Phase 2: • Einführung der erforderlichen Nachrichtentypen – Einführung der sortenreinen Summenzeitreihentypen – Einführung der VNB-Bilanzierungsgebiete – Einführung der Bilanzierungslisten – Einführung der BKV-Listen • Anwendung des Clearingprozesses (weitgehend automatisiert) • Monitoring der nach der Bilanzkreisabrechnung auftretenden Änderungen/ Änderungsgründe • Korrekturbilanzkreisabrechnung durch den Bilanzkoordinator (ÜNB) 9 Monate nach Liefermonat Phase 3: • Anwendung der automatisierten Clearingprozesse • Ggf. Anpassung der Clearingfristen zur Bilanzkreisabrechnung • ggf. Anpassung der Frist bis zur Bilanzkreisabrechnung • Wegfall einer obligatorischen Korrekturbilanzkreisabrechnung, wenn sie aufgrund der Qualität etablierter Clearingprozesse und deren Abwicklungsfristen nicht mehr erforderlich ist 4.1.1.f Zuordnungsermächtigung Im Rahmen des Lieferantenwechsels oder Lieferbeginns veranlasst der Lieferant die Zuordnung der betreffenden Lieferstelle beim VNB zu einem (Unter-)Bilanzkreis. Dazu ist ein Nachweis erforderlich, dass der BKV des betreffenden Bilanzkreises mit der Zuordnung einverstanden ist. Dies erfolgt durch Beibringung einer Zuordnungsermächtigung. Es ist dem VNB überlassen, diese als Bestätigungsschreiben des BKV (das vom VNB formuliert © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 16 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse und spätestens vor Unterzeichnung des Lieferantenrahmenvertrages durch den Lieferanten vorzulegen ist) oder als schriftlichen Vertrag mit dem BKV auszugestalten. In der Zuordnungsermächtigung verpflichtet sich der BKV, die Zuordnung der Lieferstellen des Lieferanten zu seinem Bilanzkreis zu akzeptieren und den VNB unverzüglich über eine Kündigung seines Bilanzkreisvertrags zu unterrichten. Der Bilanzkreisverantwortliche ermöglicht dem Netzbetreiber damit die Belastung seines Bilanzkreises mit den zugeordneten Energiemengen des Lieferanten. Ferner verpflichtet sich der BKV, die Zuordnungsermächtigung frühestens mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats nach entsprechender Mitteilung gegenüber dem Netzbetreiber zurückzunehmen. Außerdem ist zwischen BKV und Lieferant zu regeln, dass der BKV die Leistungsbilanz des Lieferanten in jeder Abrechnungsperiode ausgleicht und die betreffenden Energiemengen mit dem Lieferanten abrechnet. Die Zuordnungsermächtigung enthält Regelungen über den gegenseitigen Austausch und ggf. das Clearing von Bilanzierungsdaten. Eine Zuordnungsermächtigung enthält wenigstens folgende Daten: • Name des Bilanzkreisverantwortlichen, Kontaktdaten (E-Mail,…) • Bezeichnung des Bilanzkreises, dem die Lieferstellen zugeordnet werden dürfen • Name des Lieferanten • Widerrufsfrist der Ermächtigung • Etwaige Beschränkungen der Ermächtigung • Zeitlich Räumlich (z. B. Beschränkung auf bestimmte VNB-Bilanzierungsgebiete) Regelungen zur Abwicklung eines Datenclearings zwischen VNB und BKV (Fristen, Formate, Inhalte, Ansprechpartner) • Regelungen zur Behandlung von Datenfehlern, die nicht über eine Korrektur der Bilanzkreisabrechnung abgewickelt werden Etwaige weitere zwischen BKV und Lieferant im Liefervertrag vereinbarte Beschränkungen (z. B. auf Kundengruppen, Liefermengen, Lieferung an Unterlieferanten) werden vom VNB im Rahmen der Lieferstellenzuordnung nicht geprüft. © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 17 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse Bilanzkreisvertrag Bilanzkreisvertrag Liefervertrag Liefervertrag 1) (L ng u tig ) ch (L2 mä ng er s igu g t n h u ) äc dn (L2 erm or ung gs Zu htig un c n ä ord erm Zu ngs dnu r o Zu Datenaustauschvereinbahrung BKV B2 BKV B1* Liefervertrag BilanzKoordinator (ÜNB) Lieferantenrahmenvertrag VNB x Zuordnungsermächtigung Lieferant L1* Lieferantenrahmenvertrag Zuordnungsermächtigungen Lieferant L2 * Lieferant L1 und BKV B1 sind im Beispiel eine juristische Person Gleiche Abwicklung bezüglich Zuordnungsermächtigung Abbildung 4-3 Vertragsbeziehungen und Zuordnungsermächtigungen 4.1.1.g Datenaustauschvereinbarung Die Datenaustauschvereinbarung zwischen VNB und Bilanzkoordinator (ÜNB) regelt den Datenumfang, Formate und Fristen der zwischen den beiden Marktpartnern auszutauschenden Daten. Dazu gehören vor allem: • Beim Bilanzkoordinator (ÜNB) zugelassene / abgemeldete Bilanzkreise (Internetveröffentlichung) • Virtuelle Zählpunktbezeichnungen (VZB) für die Bilanzsummen (VNB-Meldungen) • VZB für die Netzzeitreihen (NZR) • Mitteilung bei außerordentlicher Kündigung Bilanzkreisvertrag (z. B. bei Insolvenz) • Regelungen zur Abwicklung eines Datenclearings zwischen VNB und Bilanzkoordinator (ÜNB) (Fristen, Formate, Inhalte, Ansprechpartner) 4.1.1.h Zuordnungslisten Mit Hilfe der Zuordnungslisten können die übermittelten Summenzeitreihen mit den Einzelzeitreihen (Zeitreihentyp LGZ) bzw. mit den Jahresverbrauchsprognosen (Zeitreihentyp SLP, © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 18 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse ALP, TLP) der dem Lieferanten zugeordneten Zählpunkte abgeglichen werden. Dazu werden sie am 16. WT des Monats vor dem Liefermonat als Zusammenfassung der bestätigten Anmeldungen zur Netznutzung zum ersten Mal versendet. Einzelheiten sind in der GPKE und ergänzend dem Kapitel 5 der DuM-Richtlinie /4/ beschrieben. Bei der Anwendung von tagesparameterabhängigen Last- und Einspeiseprofilen [Zeitreihentyp TLP, TEP) sind weitere Angaben zu den relevanten Tagesparametern notwendig (z. B. zugeordnete Temperaturmessstation für abschaltbare Verbrauchseinrichtungen (Speicherheizungen, etc. )]. Die Einzelheiten zu den Berechnungsverfahren für standardisierte Lastprofilverfahren sind in den entsprechenden Richtlinien des VDEW bzw. VDN beschrieben (/8/-/9//). Im Rahmen des Anmeldeprozesses von Lieferstellen wird der zugeordnete Summenzeitreihentyp (je Energierichtung) vom VNB in der Anmeldebestätigung an den Lieferanten übermittelt. Auf diese Weise lassen sich die Einzelmesswerte der Zeitreihentypen EGZ/LGZ/SEP/SLP bzw. ALP/TLP/TEP in der Zuordnungsliste den typenscharfen Summenzeitreihentypen (EGS/LGS/SES/SLS/TLS/TES) eindeutig zuordnen. 4.1.1.i Bilanzierungslisten Ein wichtiges Instrument zur Ermittlung von Abweichungen in den Summenzeitreihen (VNBMeldungen) sind vom VNB versandte Bilanzierungslisten, welche die Bilanzierungsgrundlagen zu den zuletzt vom VNB versandten Summenzeitreihen pro Lieferant enthalten. Die Bilanzierungsliste beinhaltet alle bilanzierungsrelevanten Daten und stellt somit eine Inhaltsangabe der zugehörigen Summenzeitreihe dar. Sie wird separat pro Zeitreihentyp (EGS, LGS, SLS, SES, TLS, TES) und Lieferant erstellt. Die Bilanzierungsliste für Lastprofile wird, je nach Clearing-Hilfsprozess, in zwei Ausprägungen vom VNB zur Verfügung gestellt: a) zählpunktscharf bzw. b) lastprofiltypscharf. Die Bilanzierungsliste wird im Bedarfsfall vom Lieferanten beim VNB angefordert. Im Gegensatz dazu beinhalten Zuordnungslisten immer den zählpunktscharfen bestätigten Gesamtbestand der Entnahmestellen (siehe GPKE /5/) und auch noch weitere nicht bilanzierungsrelevante Parameter. Alle Bilanzierungslisten enthalten: 1. VNB Name 2. VNB ILN/ VDEW-Codenummer 3. Bilanzierungsgebiet (EIC) 4. Bilanzkreis (EIC) 5. Lieferant Name 6. Lieferant ILN 7. Zählpunktsbezeichnung der zugehörigen Summenzeitreihe © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 19 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse 8. Versionsidentifikation 9. Betrachtungszeitraum 10. Regelzone Bilanzierungslisten für die Bilanzierungstypen EGS, LGS enthalten zusätzlich je Einspeise-/ Entnahmestelle: 11. Zählpunktbezeichnung 12. Energiesumme des betrachteten Zeitraums 13. Bilanzierungsbeginn/ -ende im Monat 14. Zusatzangaben bei unterspannungsseitiger Messung (Verlustaufschläge) Bilanzierungslisten der Clearingebene 1 (Lastprofiltypebene) für die Bilanzierungstypen SLS, SES, TLS, TES enthalten zusätzlich: 11. Lastprofiltyp 12. Energiesumme des betrachteten Zeitraums 13. Summe der Jahresverbrauchsprognosen aller bilanzierten Zählpunkte (Auflösung pro Tag und je Feiertagskalender) 14. Identifikation des Feiertagskalenders, auf den sich 12 bezieht3 Bilanzierungslisten der Clearingebene 2 (Zählpunktebene) werden je Lastprofiltyp erstellt und enthalten zusätzlich je Einspeise-/ Entnahmestelle: 11. Zählpunkt 12. Zusatzangaben zu Bilanzierungsparametern für TLS, TES (Tagesparameter) 13. Bilanzierungsbeginn/ -ende im Monat 14. Jahresverbrauchsprognose 15. Identifikation des Feiertagskalenders4 Zur Eingrenzung und Klärung eines Fehlers ist es sinnvoll, lastprofiltypscharfe Bilanzierungslisten auszutauschen, bevor zählpunktscharfe Bilanzierungslisten angefordert werden bzw. das Clearing beider Listen gleichzeitig durchzuführen. Diese Vorgehensweise gilt nur für die Clearing-Hilfsprozesse für nicht-lastganggemessene Einspeise-/ Entnahmestellen. Bei lastganggemessenen Einspeise-/ Entnahmestellen wird grundsätzlich mit der Clearingebene 2 (zählpunktscharf) begonnen. 3 Feiertagskalender: Muss-Feld nur, wenn mehr als 1 Feiertagskalender im Bilanzierungsgebiet angewendet wird. © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 20 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse Die automatisierte Behandlung von komplexen Einspeise-/ Entnahmestellen im Rahmen des Datenclearings ist derzeit noch nicht möglich. In den Bilanzierungslisten wird deshalb vorerst nur der Summenzählpunkt geführt. 4.1.1.j BKV-Listen (Zuordnung Bilanzkreis - Lieferanten) Die BKV-Liste wird vom VNB vor dem Liefermonat an den BKV gesendet und dient zum Abgleich der aktiven Lieferantenzuordnungen zu seinen Bilanzkreisen (Abgleich der vom BKV erteilten Zuordnungsermächtigung mit den beim VNB geführten Zuordnungen der Entnahmestellen des Lieferanten zum Bilanzkreis). Der BKV kann auf die Übermittlung der BKV-Liste verzichten. Sie enthält je Bilanzierungsgebiet für die Zuordnungen der Lieferanten zu Bilanzkreisen für den Liefermonat folgende Daten: 1. VNB Name 2. VNB ILN/ VDEW-Codenummer 3. Bilanzierungsgebiet (EIC) 4. Bilanzkreis (EIC) 5. Lieferant Name 6. Lieferant ILN 7. Zeitreihentyp der Lieferantenzeitreihe 8. Zählpunktbezeichnung zu 7 9. Zählpunktbezeichnung der Bilanzkreissumme, auf welche die Aggregation der Zeitreihe aus 8 erfolgt 10. Beginn Zuordnung VZB 11. Ende Zuordnung 12. Regelzone Für jeden in der BKV-Liste aufgeführten Lieferanten sendet der VNB nach dem Liefermonat die aktiven Summenzeitreihen an den BKV. Sofern keine Einspeisung bzw. Entnahme bei einer Summenzeitreihe vorhanden war, teilt der VNB diese mit einer Zeitreihe mit „0“-Werten mit. Der BKV überprüft auf Basis der BKV-Liste die Einhaltung der Zuordnungsermächtigungen und die Lieferung der zugehörigen Lieferantensummen. Die virtuelle Zählpunktbezeichnung (VZB) für alle Summenzeitreihen (inkl. BK-Summen) werden vom VNB im automatisierten Betrieb per UTILMD-Nachricht bei den Empfängern (Lie- 4 Feiertagskalender: Muss-Feld nur, wenn mehr als 1 Feiertagskalender im Bilanzierungsgebiet angewendet wird. © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 21 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse ferant, BKV) vor Beginn der Datenlieferung angemeldet, bei Beendigung der Datenlieferung abgemeldet. Die BKV-Liste dient hier – analog der Zuordnungsliste Bestand gemäß GPKE – nur als Zusammenfassung. Stellt der BKV Differenzen bei der BKV-Liste zu seinen Zuordnungsermächtigungen fest, übermittelt er diese unverzüglich an den VNB und bereinigt diese im Rahmen des zugehörigen Clearingprozesses. 4.1.1.k Nachrichteninhalte Ein Großteil der Informationen beim Datenaustausch zwischen den Marktpartnern wird über die VDEW-Standards der EDIFACT-Nachrichten UTILMD, REQDOC und MSCONS sowie in der Abrechnung mit INVOIC und REMADV abgewickelt. Die Nachrichten sind im Einzelnen in den entsprechenden Dokumenten des VDEW beschrieben (/10/-/15/). Dort ist ebenfalls die Zuordnung von Informationen zu den einzelnen Geschäftsprozessen im Detail erklärt. Ebenfalls werden in diesen Dokumenten die einzelnen Dateninhalte und deren Nutzung beschrieben (z. B.: Daten zur Identifizierung). Deshalb werden diese Informationen innerhalb dieses Dokuments nicht weiter detailliert. Alle notwendigen Dokumentationen sind über VDEW frei erhältlich. Generell ist im automatisierten Betrieb der Empfang der Daten über Quittungsmechanismen (CONTRL, APERAK) abzusichern. Der Clearingprozess beinhaltet formale und inhaltliche Rückmeldungen zu versandten Bilanzierungsdaten oder festgestellten Differenzen: • Es wird vorausgesetzt, dass eine formale Empfangsbestätigung in EDIFACT automatisiert erfolgt: • o Nachricht empfangen o Syntax korrekt/ Nicht korrekt Es wird vorausgesetzt, dass eine formal-inhaltliche Empfangsbestätigung automatisiert erfolgt: o Prüfung Kopfdaten einer EDIFACT-Nachricht (z.B. Sender, Empfänger,…) Generell werden qualifizierte, über oben genannte hinausgehende Fehlermeldungen erwartet, die nach Definition und Einführung entsprechender Nachrichten automatisiert erfolgen sollen. Die zugrunde liegenden Prüfungen sind jedoch nur teilweise automatisierbar. © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 22 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse 4.1.1.l VNB-Meldungen und VNB-Bilanzierungsgebiete Der VNB ist für die vollständige Zuordnung aller Energiemengen in seinem Netz verantwortlich. Er ermittelt deshalb für jedes von ihm festgelegte VNB-Bilanzierungsgebiet separat die bilanzierungsrelevanten Daten und meldet diese im Rahmen der VNB-Meldung an den Bilanzkoordinator (ÜNB). Eine VNB-übergreifende Summierung findet nicht statt, auch dann nicht, wenn Dritte die Daten des VNB an den Bilanzkoordinator (ÜNB) übermitteln (siehe /7/). VNB-Bilanzierungsgebiete sind Netzgebiete, die im Hinblick auf die Differenzbilanzierung als Einheit behandelt werden. In der Regel stellt das Netz eines VNB genau ein VNBBilanzierungsgebiet dar. Ein VNB-Bilanzierungsgebiet kann auch mehrere zähltechnisch abgrenzbare Netze eines VNB innerhalb einer Regelzone umfassen. Betreibt ein VNB mehrere Netze, so kann jedes dieser Netzgebiete, in Abstimmung mit dem Bilanzkoordinator (ÜNB), ein eigenes Bilanzierungsgebiet darstellen. Regelzone 1 VNB-Meldungen VNB-Bilanzierungsgebiet 1 Netz 1 Regelzone 2 VNB-Meldungen an Bilanzkoordinator (ÜNB) VNB-Bilanzierungsgebiet 2 Netz 2 VNB-Bilanzie- VNB-Bilanzierungsgebiet 3 rungsgebiet 4 Netz 3 VNB 1 Netz 4 Netz 5 VNB 2 Abbildung 4-4: Beispiele für VNB-Bilanzierungsgebiete, wenn keine 1:1-Beziehung zwischen VNB, Netz und VNB-Bilanzierungsgebiet besteht Der VNB ermittelt je VNB-Bilanzierungsgebiet im Einzelnen für folgende Zeitreihentypen die Bilanzsummen je Lieferant (bilanzkreisscharf) und je Bilanzkreis: LGS = Σ LGZ = Lastgangsumme © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 23 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse Summenzeitreihe der Lastgangzeitreihen der Entnahmepunkte EGS = Σ EGZ = Einspeisegangsumme Summenzeitreihe Einspeisegangzeitreihen der Einspeisepunkte SLS = Σ SLP oder Σ ALP Standardlastprofilsumme (synthetisch oder analytisch) Summenzeitreihe synthetische / analytische Lastprofile (ohne tagesparameterabhängige Lastprofile) SES = Σ SEP = Standardeinspeiseprofilsumme Summenzeitreihe synthetische Einspeiseprofile (ohne tagesparameterabhängige Einspeiseprofile) TLS = Σ TLP = tagesparameterabhängige5 Lastprofilsumme Summenzeitreihe der tagesparameterabhängigen Lastprofile (im synthetischen bzw. analytischen Verfahren) inkl. Referenzlastprofile (skalierte Referenzmessungen) 6 TES = Σ TEP = tagesparameterabhängige Einspeiseprofilsumme Summenzeitreihe der tagesparameterabhängigen Einspeiseprofile inkl. Referenzeinspeiseprofile (skalierte Referenzmessungen) 7 Der Bilanzkoordinator (ÜNB) kann von den VNB in seiner Regelzone verlangen, dass die bei der Differenzbilanzierung ermittelte Differenzmenge nicht im Rahmen einer LGS- Summenmeldung, sondern separat als sog. DBA-Zeitreihe übermittelt wird: DBA = Differenzbilanzaggregat Differenzmenge der Differenzbilanzierung Der BKV, dessen Bilanzkreis die Differenzmenge (DBA) zugeordnet ist, ist für den Ausgleich der entsprechenden Menge im Rahmen der Bilanzkreisbewirtschaftung verantwortlich. 5 Tagesparameter sind beispielsweise: Temperatur, Wind, Globalstrahlung 6 siehe Begriffserläuterungen 7 siehe Begriffserläuterungen © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 24 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse Bei Anwendung des analytischen Verfahrens ermittelt der VNB zusätzlich die analytischen Summenprofile je Lieferant und Kundengruppe (zur Erläuterung des analytischen Verfahrens, siehe /8/): ALS = Analytische Summenzeitreihe je Lieferant und Kundengruppe LGS, SLS, TLS, EGS, SES und TES werden als Summen je Lieferant von dem VNB an den BKV übergeben (für den Zeitraum an dem das Übergangsszenario angewendet wird auch an den Lieferanten) und je Bilanzkreis an den Bilanzkoordinator (ÜNB). Bei Anwendung des analytischen Verfahrens werden zusätzlich die analytischen Summenprofile (ALS) im Rahmen der VNB-Meldungen an den Lieferanten übermittelt. Eine Datenbereitstellung zur Bilanzkreisabrechnung ist zu trennen von einer Datenbereitstellung zwecks Prognose, denn es gibt Unterschiede im Hinblick auf Bereitstellungsfristen und Genauigkeitsanforderungen. Allgemein gilt: Regelungen Datenbereitstellung zu Prognosezwecken § 4 Abs. 4 StromNZV Qualitätsanforderung Fristigkeit Mittel Kurzfristig Datenumfang ggf. nur bestimmte Daten (z. B. dominierende Kunden) niedrig (abhängig von den individuellen Erfordernissen des Lieferanten) Standardisierbarkeit Datenbereitstellung zu Abrechnungszwecken § 4 Abs. 4 und 8 Abs. 2 StromNZV Hoch orientiert an der Fristigkeit der Abrechnung alle Daten Hoch Eine zeitnahe (unverzügliche) Bereitstellung von Daten für Prognosezwecke („zur Verminderung von Bilanzkreisabweichungen“) hat zur Folge, dass in diesem Zusammenhang ggf. übermittelte analytische Lastprofile keine Abrechnungsqualität haben können (z. B. aufgrund der Verwendung vorläufiger Messwerte aus Lastgangzählern bei der Ermittlung der Restganglinie). An den Bilanzkoordinator (ÜNB) werden die Zeitreihentypen der Bilanzsummen LGS, SLS, TLS, EGS, SES und TES sowie ggf. DBA vom VNB bilanzkreisscharf8 aggregiert übermittelt. 8 abweichend Ergänzungsszenario siehe Abschnitt 4.5 (Anhang) © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 25 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse Zur Differenzbilanzierung ermittelt der VNB zusätzlich die Übergabe zu benachbarten VNBBilanzierungsgebieten: NGZ = Netzgangzeitreihe eines Zählpunkts zum benachbarten VNB-Bilanzierungsgebiet eines Netzbetreibers NZR = Netzzeitreihe, Summendifferenz aller NGZ zum benachbarten VNB-Bilanzierungsgebiet eines Netzbetreibers Die NZR kann aus je einer Zeitreihe mit den Werten der jeweiligen Energierichtungen bestehen. Jedoch ist in einer Messperiode aufgrund der Summendifferenzbildung immer nur ein ¼h-Messwert je Energierichtung größer Null. Der Bilanzkoordinator (ÜNB) erhält die Netzzeitreihen für die VNB-Bilanzierungsgebiete jeweils nur von einem Netzbetreiber, da die Daten nur abgestimmt weitergegeben werden. Dieses ist der vorgelagerte Netzbetreiber soweit zwischen den beiden Netzbetreibern nichts abweichendes vereinbart ist. Bei benachbarten Netzen auf gleicher Ebene wird der übermittelnde Netzbetreiber zwischen den beiden Netzbetreibern abgestimmt und dem Bilanzkoordinator (ÜNB) mitgeteilt, soweit nicht vereinbart ist, dass der Bilanzkoordinator über direkten Zugriff auf die Messdaten diese NZR selbst bildet. Falls Übergabestellen zu mehreren VNB-Bilanzierungsgebieten bestehen, sind entsprechend mehrere NZR-Zeitreihen zu ermitteln und separat weiterzugeben. Die NZR werden zur Plausibilisierung der VNB-Meldungen an den Bilanzkoordinator (ÜNB) gesendet. Details sind im Datenaustauschvertrag zwischen Bilanzkoordinator (ÜNB) und VNB zu regeln. © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 26 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse ΣBK B2 je VNB und gesamt* BilanzKoordinator (ÜNB) ΣBK B1 ΣBK B2 BKV B2 BKV B1** ΣBK B1 je VNB und gesamt* ΣLF L1 ΣLF L2 (B1) NZR ΣLF L2(B2) ΣLF L1 ΣLF L2(B1) ΣLF L2(B2) Lieferant L1** VNB x ΣLF L2 (B1) ΣLF L2 (B2) Messwerte VNB x Lieferant L2 Messwerte VNB x * Gesamt: Saldozeitreihe des Bilanzkreises mit Bilanzierungsstand 27. WT nach Liefermonat und nach Deadline 2b ** Lieferant und Bilanzkreis, die die Differenzmenge aus dem VNB-Bilanzierungsgebiet aufnehmen VDN: 30.08.2006 - Kapitel4_Bilder Version 28 4- Abbildung 4-5: VNB-Meldungen (Übersicht, Beispiel) Die virtuellen Zählpunktbezeichnungen (VZB) für die Summenzeitreihen (VNB-Meldungen) • für die Bilanzkreissummen werden vom Bilanzkoordinator (ÜNB) vergeben bzw. durch eine Bildungssystematik für die VZB vorgegeben • für die Lieferantensummen werden vom VNB vergeben. Die VZB für alle Summenzeitreihen (inkl. BK-Summen) werden vom VNB im automatisierten Betrieb per UTILMD-Nachricht bei den Empfängern (Lieferant, BKV) vor Beginn der Datenlieferung angemeldet. Dabei sind jeweils mindestens das VNB-Bilanzierungsgebiet, Typ der Summenzeitreihe (Zeitreihentyp SLS, TLS, LGS, EGS, SES, TES, DBA) und der Bilanzkreis bzw. bei Lieferantensummen die Identifikation für die bilanzkreisscharfe Bilanzierungsmenge des Lieferanten anzugeben. Alle relevanten Stammdaten sind vor Beginn des Datenaustauschs auszutauschen. © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 27 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse 4.1.1.m Differenzbilanzierung Die Differenzbilanzierung dient zur vollständigen Aufteilung der Energiemengen eines VNBBilanzierungsgebiets auf Lieferanten und Bilanzkreise. Jedes VNB-Bilanzierungsgebiet wird durch Netzzeitreihen NZR belastet (i.d.R. aus dem überlagerten Netz) und ggf. entlastet (z. B. NZR an unterlagerte Netze). Die VNB-Meldungen je BKV und Lieferant entlasten (LGS, SLS, TLS) bzw. belasten (EGS, SES, TES) das VNB-Bilanzierungsgebiet. Verbleibende Energiemengen im Bilanzierungsgebiet, die Differenzmenge, werden einem Bilanzkreis zugeordnet. Im analytischen Lastprofilverfahren ist die Differenzmenge bei korrekter Bilanzierung 0. VNB-Bilanzierungsgebiete Lieferantensummen (bilanzkreisscharf) Buchungen/ Berechnungen LF-Summe L1 (BK..) Bilanzierungsgebiet Überlagerter VNB NZR: P+,P- EGS: PSES: PTES: PLGS: P+ SLS: P+ TLS: P+ EGS: PSES: PTES: P- Bilanzierungsgebiet Netzbetreiber NZR: P+,P- LGS: P+ LGS: P+ P(DBA) … LF-Summe Ln (BK..) EEG-Einspeisungen Verluste Differenzmenge Bilanzierungsgebiet Unterlagerter VNB VDN: 19.03.2007 - Kapitel4+Clearing Bilder Version 4 5- Abbildung 4-6: Belastung/Entlastung VNB-Bilanzierungsgebiet (Beispiel) 4.1.1.n Plausibilisierung der Regelzonenbilanzierung beim Bilanzkoordinator (ÜNB) Der Bilanzkoordinator (ÜNB) ist für die Regelzonenbilanzierung verantwortlich. Dies bedeutet, er stellt die vollständige Bilanzierung aller Energiemengen in seiner Regelzone über die Verbuchung der von den VNB gemeldeten Netz- und Summenzeitreihen nach 4.1.2 sicher. Bei nicht konsistenter Bilanzierung (unvollständige Aufteilung der Energiemengen im VNBBilanzierungsgebiet) fordert der Bilanzkoordinator (ÜNB) im Rahmen des Datenclearings von dem betroffenen VNB eine Bereinigung seiner Differenzbilanzierung. Diese Konsistenzprüfung © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 28 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse erfolgt mindestens einmal je Clearingzeitraum im Zusammenhang mit der Ermittlung der Saldozeitreihen der Bilanzkreise. Der VNB hat einen Bilanzkreis zu benennen, auf den nicht bereinigte Restmengen aus unvollständiger Differenzbilanzierung zu buchen sind. (Dies kann grundsätzlich auch das analytische Lastprofilverfahren betreffen - soweit Bilanzierungsfehler auftreten.) Der VNB und der aufnehmende Bilanzkreis sind vom Bilanzkoordinator (ÜNB) über festgestellte Inkonsistenzen zu informieren. 4.1.1.o Zuordnung der Bilanzkreise Die durch Lieferanten belieferten Zählpunkte werden per Zuordnungsermächtigung („Abbuchungsgenehmigung“) ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Lieferkette direkt auf den Bilanzkreis per VNB-Meldung umgebucht. VNB-Bilanzierungsgebiete Bilanzierungsgebiet Überlagerter VNB Lieferantensummen beim VNB (BK-scharf) LF-Σ L1 + Bilanzkreise beim Bilanzkoordinator (ÜNB) Bilanzkreis B1 LF-Σ L2(B1) Bilanzierungsgebiet VNB LF-Σ L2(B2) Bilanzkreis B2 LF-Σ L3 Bilanzkreis B3 EEG-Einsp. EEG-BK (VNB) Verluste Verlust-BK (VNB) Differenzmenge Bilanzierungsgebiet Unterlagerter VNB VNB-Meldungen VNB an BKV und BKV an Lieferanten Differenz-BK (VNB) VNB-Meldungen VNB an Bil.koord.(ÜNB) und Bil.koord.(ÜNB) an BKV VDN: 30.08.2006 - Kapitel4_Bilder Version 28 6- Abbildung 4-7: VNB-Meldungen und Zuordnung der Bilanzkreise (Beispiel für Netze ab 100 000 Kunden) © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 29 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse VNB-Bilanzierungsgebiete Bilanzierungsgebiet Überlagerter VNB Lieferantensummen beim VNB (BK-scharf) LF-Σ L1 + Bilanzkreise beim Bilanzkoordinator (ÜNB) Bilanzkreis B1 LF-Σ L2(B1) LF-Σ L2(B2) Bilanzkreis B2 EEG-Einsp. EEG-Bilanzkreis (ÜNB) LF-Σ L3 Bilanzierungsgebiet VNB Bilanzierungsgebiet Unterlagerter VNB Differenzmenge + Bilanzkreis B3 incl. Verluste und Liefermengen assoziierter LF VNB-Meldungen VNB an BKV und BKV an Lieferanten VNB-Meldungen VNB an Bil.koord.(ÜNB) und Bil.koord.(ÜNB) an BKV VDN: 30.08.2006 - Kapitel4_Bilder Version 28 7- Abbildung 4-8: VNB-Meldungen und Zuordnung der Bilanzkreise (Beispiel für Netze unter 100 000 Kunden) 4.1.1.p VNB-Bilanzierungsgebietsstruktur einer Regelzone Der Bilanzkoordinator (ÜNB) vergibt die EIC-Identifikationen für die VNB-Bilanzierungsgebiete an die VNB und führt die VNB-Bilanzierungsgebietsstruktur einer Regelzone zur Plausibilisierung der Netzbilanzen. Da sich die Struktur der VNB-Bilanzierungsgebiete z. B. bei Netzbetreiberfusionen oder Gebietsabgaben ändern kann, ist sie historisiert zu führen. Der Bilanzkoordinator (ÜNB) veröffentlicht die EIC-Codes der VNB-Bilanzierungsgebiete und der zugehörigen VNB (ILN / VDEW-Code-Nr.) mit der Gültigkeit (von / bis) im Internet. Bei Anfrage des BKV werden die Bilanzierungsgebiete per EDIFACT vom Bilanzkoordinator (ÜNB) übermittelt. 4.1.2 Teilprozesse Der Geschäftsprozess Energiedatenaustausch und Energiemengenbilanzierung beinhaltet folgende Teilprozesse: © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 30 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse Tabelle 4.1-1: Teilprozesse Absatz Titel 4.2 „Betrieb des Datenaustausches“ 4.3 Abgeschichtete Clearingprozesse der Bilanzierungsdaten 4.4 Korrektur nach endgültiger Bilanzkreisabrechnung Inhalt Prozess der Erhebung, Aufbereitung, Überprüfung und etwaiger Ersatzwertbildung von Messwerten und Bilanzierungsdaten Prozess zum Clearing der Daten vor Durchführung einer Bilanzkreisabrechnung, mit dem Ziel, nur wenige bilateral abzuwickelnde Korrekturen übrig zu lassen Prozess zur Korrektur von Bilanzierungsdaten nach der abschließenden Bilanzkreisabrechnung 4.1.3 Besonderheiten für den Fall, dass der ÜNB selbst in der Marktrolle Verteilnetzbetreiber tätig ist In der Regel sind an das Netz des ÜNB auch Entnahmestellen größerer Industriekunden und Einspeisestellen von größeren Kraftwerken angeschlossen. In diesem Fall hat der ÜNB nicht nur die Rolle als Bilanzkoordinator, sondern im Sinne dieser Prozessbeschreibung auch die Rolle als Verteilnetzbetreiber. Alle in dieser Unterlage beschriebenen Prozesse für die Abwicklung bei den Verteilnetzbetreibern gelten analog auch für den ÜNB in seiner Marktrolle als Verteilnetzbetreiber, ohne dass jeweils darauf hingewiesen wird. Hierbei kann es nötig werden von den beschriebenen massenprozesstauglichen Beschreibungen abzuweichen, da es sich in der Regel bei den Entnahmestellen und Einspeisestellen im Netz des ÜNB um komplexere Strukturen handelt, die sich in der überwiegenden Zahl der Fälle aus mehreren Anschlusspunkten für einen Kunden zusammensetzen und eine Einzelbetrachtung nötig machen. In der Regel werden die an diesen Anschlusspunkten erfassten Energiemengen für die Energiemengenbilanzierung unter einem so genannten virtuellen Zählpunkt mit dem jeweils entsprechenden Algorithmus zusammengefasst und nach diesem Prozessschritt wieder mit den in diesem Kapitel beschriebenen standardisierten Methoden weiter behandelt. An die Lieferanten solcher Entnahme- bzw. Einspeisestellen werden sowohl alle Einzellastgänge als auch der unter dem virtuellen Zählpunkt zusammengefassten Lastgang weitergegeben. Hierzu haben die ÜNB in ihren Lieferantenrahmenverträgen besondere Bedingungen aufgenommen, die der Komplexität Rechnung tragen. Auch bei den unterlagerten Verteilnetzbetreibern kann es solch komplexe Strukturen geben, die ein Abweichen von den beschriebenen Prozessen in gleicher Weise nötig erscheinen lassen. Dies gilt jedoch nur, soweit diese komplexen Strukturen (noch) nicht mit den Marktstandards automatisiert übermittelt werden können. © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 31 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse 4.2 Betriebs des Datenaustausches LieferMonat ClearingEnde VNB Endgültige BKAbrechnung 70 WT 47 WT Liefermonat Erstversand VNB 10 WT ClearingEnde VNB 41 WT 6 WT BKAbrechnung 13 WT 70 WT Deadline 1 Deadline 2a 2b VDN: 30.08.2006 - Kapitel4_Bilder Version 28 1- Abbildung 4-9: Übersicht zur Aufteilung der Fristen und Deadlines Frist für die Bilanzkreisabrechnung Im Liefermonat und bis einschließlich zum 8. WT danach erfasst und versendet der VNB die bilanzierungsrelevanten Einzelmesswerte9 (LGZ, EGZ). Die Netzgangzeitreihen sind bis einschließlich zum 5. WT abzustimmen. Liegen vor Ort Messwerte vor, die durch den VNB nicht beschaffbar sind, bildet der VNB spätestens am 9. WT nach dem Liefermonat vorläufige Werte. Damit liegen dem Lieferanten bis zum Versand der Summenzeitreihen alle Einzelzeitreihen vollständig vor. Spätestens zum 22. WT10 nach dem Liefermonat werden vom Netzbetreiber jedoch auch in diesem Fall Ersatzwerte (Status „E“) für den Liefermonat gebildet. 9 Ausnahmen sind in GPKE geregelt. 10 Interpretation der Frist „1. WT des 2. auf den Liefermonat folgenden Monats“ in GPKE (Tabelle 24) © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 32 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse Spätestens bis einschließlich zum 10. WT nach dem Liefermonat (Deadline 1) versendet er die Summenzeitreihen (VNB-Meldungen). Danach stehen den Marktpartnern 47 WT zur Datenabstimmung (Clearingphase) zur Verfügung. Am 57 WT nach dem Liefermonat (Deadline 2b) wird der Stand der Daten beim Bilanzkoordinator (ÜNB) eingefroren und bildet die verbindliche Grundlage für die Bilanzkreisabrechnung. Bis einschließlich 70. WT erstellt der Bilanzkoordinator (ÜNB) die Bilanzkreisabrechnung. Messwerte können sich in Ausnahmefällen auch nach den oben genannten Fristen noch ändern, wenn im Rahmen der gesetzlichen Einspruchsfristen von einer betroffenen Partei Unplausibilitäten oder Fehler festgestellt werden oder Ersatzwerte durch gemessene Werte aus dem geeichten Zähler ersetzt werden können. Nachsendungen / Korrekturen Nachsendungen an den Lieferanten erfolgen nur nach Änderungen und jeweils als Tageszeitreihe. 4.2.1.a Verlustaufschläge Netzanschluss und Messstelle können unterschiedlichen Spannungsebenen zugeordnet sein (z. B. unterspannungsseitige Messeinrichtung und oberspannungsseitiger Netzanschluss). Derzeit werden im Markt 2 unterschiedliche Verfahren zur Verlustzuordnung angewendet, die in Kapitel 5.11 der DuM-Richtlinie /4/ ausführlich beschrieben sind: Variante 1: Berücksichtigung der Trafoverluste im Rahmen der Netznutzung. In diesem Fall werden nur die Messwerte des realen (unterspannungsseitigen) Zählpunkts übermittelt. Variante 2: Umrechnung der Messwerte auf die Oberspannungsseite. In diesem Fall werden die Messwerte des Zählers (Wirkenergie) über den Verlustfaktor auf die Oberspannungsseite umgerechnet: • Aufschlag bei Wirkenergiebezug (aus Sicht Unterspannungsseite) • Abschlag bei Wirkenergielieferung (aus Sicht Unterspannungsseite) Die Ergebnisse werden einem virtuellen Zählpunkt zugeordnet. © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 33 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse In der Marktkommunikation werden bei Variante 2 neben den abrechnungs- und bilanzierungsrelevanten oberspannungsseitigen Messwerten (Lastgänge) auch die unterspannungsseitigen Messwerte weitergegeben (gemäß MeteringCode). 4.2.1.b Summenzeitreihen (VNB-Meldungen) Summenzeitreihen müssen zum Versandzeitpunkt vollständig sein, d.h. es dürfen keine Einzelzeitreihen mit Messwertstatus „F“ (fehlend) oder „G“ (gestört) enthalten sein. Beim ersten Versand der Summenzeitreihen (spätestens zur Deadline 1) dürfen in Sonderfällen noch Einzelzeitreihen mit Status „V“ (vorläufig) verarbeitet werden. Für die Bilanzkreisabrechnung (zur Deadline 2b) dürfen nur noch Messwerte mit Messwertstatus „Blank“ oder „E“ enthalten sein. Bei aggregierten Zeitreihen wird der niedrigste in einer Einzelzeitreihe enthaltene Status übernommen. Korrekturen von Summenzeitreihen werden werktäglich gesammelt versendet. © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 34 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse NachbarÜNB VNB Liefermonat n-1 WT Zuordnungsliste 16. BKV-Liste 2. 5. 8. 10. auf Anforderung Einzel-Lastgänge LGZ, EGZ VNB-Meldungen (Summen-Zeitreihen) NGZ LGZ, EGZ NZR Deadline 1 LGZ,EGZ .... .... n n+1 NGZ BKV LF VNB LF-Summen BK-Summen BK-Summen Clearing Netzbilanz LF-Summen Clearing VNB-LF Bilanzierungslisten Clearing LF - BKV Zyklischer Clearingprozess aller Beteiligter Saldenzeitreihe NZR Deadline 2b LF-Summen LF-Summen 57. BK-Summen BK-Summen 70. Datenversand (nur bei clearingbedingten Änderungen) BK-Abrechnung Abbildung 4-10: Zusammenspiel der Kommunikation und Abstimmung von Summen- und Einzelzeitreihen im Rahmen der Bilanzierung © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 35 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse 4.2.2 Übersichtsdiagramm Betrieb des Datenaustausches zur Energiemengenbilanzierung Lieferant Messwerte erheben, Summenprofile, Prüfung Verteilnetzbetreiber (Nachbar) Aufnahme Datenaustausch BKV Betrieb und Clearing Verteilnetzbetreiber Bilanzkoordinator (ÜNB) Beendigung Abbildung 4-11: Übersichtsdiagramm: Betrieb des Datenaustausches zur Energiemengenbilanzierung 4.2.3 Strukturierte Beschreibung Der Prozess beschreibt den Betrieb des Datenaustausches zur Übermittlung von Abrechnungs-/ Bilanzdaten zwischen VNB, Lieferant, BKV und Bilanzkoordinator (ÜNB) und damit die Abläufe, die zum Betrieb eines ordnungsgemäßen Datenaustausches notwendig sind. © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 36 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse Tabelle 4.2-1: Detaillierte Anwendungsfallbeschreibung Betrieb Datenaustausch zur Energiemengenbilanzierung Anwendungsfall Kurzbeschreibung Vorbedingung Nachbedingung Nachbedingung im Fehlerfall Trigger Weitere Informationen Betrieb Datenaustausch Der Prozess beschreibt die Interaktion zwischen allen Marktpartnern (VNB, Bilanzkoordinator (ÜNB), BKV, Lieferant) zum Austausch aller für die Energiemengenbilanzierung und Abrechnung notwendigen Messdaten mit den entsprechenden Fristen. Am Ende des Prozesses sind die ausgetauschten Daten verifiziert, auf den Energiekonten verbucht und verbindliche Grundlage für die Energiemengenbilanzierung zwischen den Marktpartnern. • Alle netztechnischen, organisatorischen und vertraglichen Fragen zwischen den an der jeweiligen Netznutzung beteiligten Parteien sind geklärt. • Datenformate und Fristen sind abgestimmt. Die im Rahmen der Energiemengenbilanzierung für den betrachteten Zeitbereich übermittelten Daten sind abrechnungsrelevant und Grundlage für die Bilanzkreisabrechnung. Stellt ein Marktpartner falsche Daten fest, so kann er im Rahmen der gesetzlich definierten Fristen Einspruch erheben und Korrekturen abstimmen. Mit Ablauf der Gesamtfrist für die Datenlieferung für die endgültige Bilanzkreisabrechnung müssen etwaige Korrekturen bilateral erfolgen. Eine Neuabrechnung durch den Bilanzkoordinator (ÜNB) erfolgt nicht. (siehe Kapitel /4.4/ Korrekturen nach abschließender Bilanzkreisabrechnung und Kapitel /4.65/ Übergangsszenario). Teilprozess „Einholung der Messwerte“ ohne Trigger, weil werktäglich. Hauptprozess startet nach Monatswechsel. Fristen und Daten nach MeteringCode /6/ © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 37 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse 4.2.4 Sequenzdiagramm Lieferant 1 VNB Ermittlung SLS, SES, TLS, TES 3 Bildung NZR 4 Bildung EGS, LGS, Als, DBA 2 Nachbar-VNB Bilanzkoordinator BKV Netzübergabezählwerte (NGZ) 5 NZR 6 VNB-Meldungen inkl. Netzzeitreihen 7 VNB-Meldungen (lieferanten-/BK-scharf) 8 VNB-Meldungen 10 VNB-Meldungen (lieferantenscharf) 11 11 Prüfung 9 14 Durchführung Clearing (Lieferant, BKV, VNB, Bilanzkoordinator) „Clearingprozesse“ Deadline 2b *) siehe Kapitel 4.3 15 Ermittlung Bilanzkreisabrechnung Prüfung Ermittlung Saldozeitreihe 12 Prüfung Konsistenz Netzbilanzen 13 Saldozeitreihe Bilanzkreis*) 16 Bilanzkreisabrechnung Hinweis: Schritt zeitlich innerhalb der Clearingprozesse Abbildung 4-12: Betrieb Datenaustausch zur Energiemengenbilanzierung © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 38 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse 4.2.5 Beschreibung des Datenaustausches zur Energiemengenbilanzierung Tabelle 4.2-2: Beschreibung des Datenaustausches zur Energiemengenbilanzierung Nr.: Akteure Aktion Information Bedingung Format Anmerkung Fristen/Termine bei automatisierter Abwicklung Betrieb Datenaustausch 1 VNB Ermittlung SLS-, SES-, TLS-, TESSummenprofile je Lieferant und BKV Jahresverbrauchsprognosemenge, Profiltyp je Lieferstelle, Tagestyp und Dynamisierungsfunktion, Wetterdaten des Liefertages 2 VNB mit benachbarte(n) VNB Abstimmung der Netzübergaben (NGZ) 3 VNB Übermittlung Netzübergabe-Messwerte (NGZ) zwischen VNB und benachbarten Netzbetreibern Bildung der Netzzeitreihe(n) (NZR) (Summendifferenzbildung) Netzübergaben (NGZ) je benachbartem VNBBilanzierungsgebiet © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 Siehe /4/, Jahresverbrauchsprognose je Lieferstelle ist mit Lieferant abgestimmt MSCONS Kann sukzessive im Bilanzierungszeitraum, jedoch erst nach Beendigung des Liefertages erfolgen (Profile für Speicherheizungen werden erst am Folgetag skaliert) Werktäglich möglichst bis 10. 00 Uhr, jedoch spätestens bis 12.00 Uhr Zeitlich unmittelbar nach Schritt 2, jedoch spätestens bis 5.WT nach Liefermonat 39 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse Nr.: Akteure Aktion Information Bedingung Format Anmerkung Fristen/Termine bei automatisierter Abwicklung 4 VNB Bildung EGS, LGS, ALS, DBA* je Lieferant 5 VNB an NachbarVNB VNB an Bilanzkoordinator (ÜNB) Übermittlung NZR VNB an BKV Übermittlung VNB-Meldungen 6 7 Übermittlung VNBMeldungen analyt. Verfahren: Restkurve, Berechnung analytische Profile; synthet. Verfahren: Berechnung Differenzmenge 1 bis 3 sind für den Liefermonat abgeschlossen Bis spätestens 10. WT nach Liefermonat MSCONS Bilanzsummen LGS, Siehe auch /3/ SLS, TLS, EGS, SES, TES, DBA* bilanzkreisscharf sowie NZR je benachbartem Netzbetreiber (VNBBilanzierungsgebiet) Bilanzsummen LGS, SLS, TLS, EGS, SES, TES, DBA* lieferantenscharf (je BK) © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 MSCONS MSCONS Spätestens am 5. WT Datenqualität: ZWnach Liefermonat Status „(Blank)“,oder „E“ Datenqualität: ZWSpätestens am 10. Status „(Blank)“, „E“ WT nach Liefermonat oder „V“ Optional: zusätzlich Bilanzsummen bilanzkreisscharf, falls vereinbart Spätestens am 10. WT nach Liefermonat 40 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse Nr.: Akteure Aktion Information Bedingung Format Anmerkung Fristen/Termine bei automatisierter Abwicklung 8 Bilanzkoordinator (ÜNB) an BKV Spiegelung der VNB- Bilanzkreissummen Bilanzkreismeldungen LGS, SLS, TLS, EGS, SES, TES, DBA* je VNBBilanzierungsgebiet, (siehe /3/) 9 Bilanzkoordinator (ÜNB) 10 BKV an Lieferant Ermittlung der Saldo- VNB-Meldungen zeitreihe je BilanzLGS, SLS, TLS, kreis EGS, SES, TES, NZR, DBA*; Fahrpläne Siehe auch /3/ Übermittlung VNB- LF-Bilanzsummen Meldungen LGS, SLS, TLS, EGS, SES, TES, DBA* lieferanten/BK-scharf 11 LF, BKV Prüfung der Daten Zum Beispiel: - Zuordnung der Lieferstellen - Plausibilisierung der Zeitreihen © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 MSCONS Die VNB-Meldungen aus Schritt 7 dienen dem BKV zur Plausibilisierung mit den VNB-Meldungen aus Schritt 10 (siehe /3/) unverzüglich, spätestens 1 WT nach Schritt 6 Datenbasis: Ende 27. WT nach Liefermonat MSCONS Schritt 6, 7, 9, 10 erfüllt nur nachrichtlich aufgeführt. Die VNBMeldungen dienen dem Lieferanten zur Plausibilisierung mit den Einzelmesswerten Plausibilisierung der Summenzeitreihen der Lieferanten mit der Summenzeitreihe des Bilanzkreises unmittelbar nach Schritt 7 11. WT bis spätestens 51. bzw. 57. WT nach Liefermonat 41 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse Nr.: Akteure Aktion Information Bedingung Format Anmerkung Fristen/Termine bei automatisierter Abwicklung 12 Bilanzkoordinator (ÜNB) 13 Bilanzkoordinator (ÜNB) an BKV LF, BKV, Bilanzkoordinator (ÜNB), VNB Bilanzkoordinator (ÜNB) 14 15 Prüfung der KonsisKonsistenz je VNB- Schritt 6 erfüllt tenz der Netzbilanzen Bilanzierungsgebiet, Konsistenz für die Regelzone Übermittlung der Saldozeitreihe ggf. Ermittlung sieSaldozeitreihe je BiDBA*11 he Schritt 9 lanzkreis Durchführung Clearing - Bilanzkreisabrechnung unter Ermittlung der Saldozeitreihen 11. WT bis spätestens 51. bzw. 57. WT nach Liefermonat MSCONS Bis 30. WT nach Liefermonat auf Basis der Daten nach Schritt 8 Siehe Kapitel 4.3 11. WT bis spätestens 51. bzw. 57. WT nach Liefermonat Berechnungsbasis: Stand VNBMeldungen für die Bilanzkreisabrechnung ab 58. WT nach Liefermonat 11 Hier sind beide DBA Zeitreihen gemeint: Einmal die vom VNB ermittelte und im Rahmen des 10.WT übermittelte DBA, und die vom Bilanzkoordinator (ÜNB) im Rahmen der Ermittlung der Saldenzeitreihe errechnete DBA © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 42 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse Nr.: Akteure Aktion Information Bedingung Format Anmerkung Fristen/Termine bei automatisierter Abwicklung 16 Bilanzkoordinator (ÜNB) an BKV Übermittlung Bilanzkreisabrechnung LGS, SLS, TLS, EGS, SES, TES, DBA* , Summenarbeitswerte für LGS, SLS, TLS, EGS, SES, TES, DBA* je VNBBilanzierungsgebiet, Saldozeitreihe je Bilanzkreis, Summenfahrpläne Preisberechnung, (siehe auch /3/) MSCONS Alle Daten sind verbindlich für die Bilanzkreisabrechnung (siehe auch /3/) unverzüglich nach Schritt 15, bis spätestens 70. WT nach Liefermonat * DBA –Zeitreihe falls vom Bilanzkoordinator (ÜNB) verlangt © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 43 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse 4.3 Abgeschichtete Clearingprozesse der Bilanzierungsdaten Beschrieben werden Clearingprozesse (Klärung der aufgetretenen Unstimmigkeiten), die eine Bilanzkreisabrechnung ermöglichen und nur wenige bilateral abzuwickelnde Korrekturen übrig lassen. Die hier beschriebenen Clearingprozesse eignen sich grundsätzlich sowohl für die Bilanzkreisabrechnung als auch für die Korrekturbilanzkreisabrechnung. Der Clearingprozess der Summenzeitreihen beginnt mit dem Versand der VNB-Meldungen zur Deadline 1 (siehe Abbildung 4-13) und endet für die Bilanzkreisabrechnung mit der Deadline 2b (Verbindlichkeit der Bilanzierungsdaten für die Bilanzkreisabrechnung). Ein frühzeitiger Beginn des Datenclearings für Stammdaten (bereits im Fristenmonat) und Messwerte (Einzel- und Summenmesswerte) ist eine grundlegende Voraussetzung für den hier beschriebenen Clearingprozesse der Bilanzierungsdaten. Versendete Einzel- und Summenmesswerte werden für weitere Prozessschritte in der Clearingphase verwendet, solange keine Korrekturanforderung (Rückmeldung des Lieferanten, des BKV oder auch aus Korrekturerkenntnis des VNB) erfolgt. Dessen ungeachtet ist die Datensicht des VNB zum Zeitpunkt des Clearingschlusses – ob objektiv richtig oder nicht – Grundlage für die Bilanzkreisabrechnung. • Deadline 1: Spätester Abschluss der ersten Netzbilanzierung mit Erstversand von Summenzeitreihen von VNB an Marktpartner (BKV, Bilanzkoordinator) • Deadline 2a: Einfrieren der Messwerte sowie der bilanzierungsrelevanten Stammdaten (vgl. hierzu Kapitel 4.1.1.i und 4.1.1.j) für die Bilanzkreisabrechnung • Deadline 2b: Einfrieren der Summenzeitreihen für die Bilanzkreisabrechnung Im Konfliktfall bzw. bei nicht bestätigten Summen- und Einzelzeitreihen durch die Lieferanten oder BKV zur Deadline 2a bzw. 2b, gilt für die weiteren Prozessschritte (Bilanzkreisabrechnung) die Sicht des VNB. Die Allokation wirtschaftlicher Folgen vorübergehender Unstimmigkeiten von Bilanzierungsdaten kann unabhängig von der hier festgelegten Datensicht – beispielsweise auf finanzieller Ebene – organisiert werden. Folgendes Clearing sollte in der Regel12 vor der Deadline 1 abgeschlossen sein: 12 Ein vollständiger Abschluss ist schon aufgrund der Regelungen in der GPKE (Tabelle 24) nicht möglich. © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 44 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse • Clearing der Einspeise-/ Entnahmestellenzuordnung zwischen Lieferant und VNB • Clearing der Einzelmesswerte der Einspeise-/ Entnahmestellen zwischen Lieferant und VNB und der Netzübergabestellen zwischen den VNB auf Basis werktäglich bereitgestellter plausibilisierter Messwerte gemäß GPKE /5/ und VDN Metering Code /6/. • Bilanzkreisclearing zwischen VNB und BKV (Clearing der Zuordnungsermächtigungen) • Clearing der Netzzeitreihen zwischen VNB und Nachbar-VNB Soweit im oder während des Clearingprozesses der Bilanzierungsdaten noch Clearingbedarf auf Einspeise-/ Entnahmestellenebene bzw. hinsichtlich der Stammdaten auftritt, wird dieses Clearing – in Ausnahmefällen – bis zur Deadline 2a noch parallel durchgeführt. Folgendes Clearing wird in der Regel bis Deadline 2a durchgeführt: • Summenzeitreihenclearing der Bilanzkreissummen mit den Lieferantensummen zwischen VNB und BKV • Abgleich der Lieferanten-Summenzeitreihen mit den Messwerten zwischen VNB und Lieferanten unter Einbeziehung des BKV • Soweit erforderlich weiteres Clearing der Messwerte und Stammdaten zwischen VNB und Lieferanten (durch Anwendung der Clearing-Hilfsprozesse) • Netzbilanzclearing zwischen VNB und Bilanzkoordinator (ÜNB) Details zur Ausgestaltung der Clearingprozesse sowie der Clearing-Hilfsprozesse werden in Kapitel 4.3.1 beschrieben. © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 45 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse Bilanzkreisclearing (VNB <-> LF / VNB <-> BKV) Einzelmesswertclearing4) (VNB <-> LF) LGZ, EGZ (VNB <-> Nachbar-VNB) NGZ Netzzeitreihenclearing 7) (Summenzeitreihen) (VNB<->VNB)6) Summenzeitreihenclearing a) Lastgang1) b) Lastprofile2) (LF <-> VNB) Fristenmonat Summenzeitreihenclearing3) (BKV <-> VNB) Netzbilanzclearing3) (Bilanzkoordinator <-> VNB) Liefermonat Werktage (WT) 1. 6. 9. 1. 3. 8. Deadline 1 1) LGS, EGS. Abrechnungsrelevante LPS, EPS, TLS, TES Einzelmesswerte gem. GPKE5) Bilanzkreis-Summe, Lieferanten-Summe 4) Werktägliches Datenclearing 5) Ausnahmeregelung gemäß GPKE Tabelle 24, Seite 81/82 6) Ergebnis Netzzeitreihenclearing wird an Bilanzkoordinator übermittelt 7) Analytisch bilanzierende Netzbetreiber haben Anspruch auf Clearingbeginn im Liefermonat 2) 3) 22. = 1. WT des 2. Monats nach dem Liefermonat gemäß GPKE Deadline 2a Deadline 2b BilanzkreisAbrechnung Abbildung 4-13: Übersicht der Clearingprozesse und deren Zeitfenster Am Ende der Clearingphase werden zur Deadline 2a die Daten auf Zählpunktebene (Messwerte, Stammdaten) eingefroren, um in der Folge eine Abstimmung der Summenzeitreihen bis zur Deadline 2b unbeeinflusst von parallelen Änderungen auf Zählpunktebene abschließen zu können. Nach der Deadline 2a werden Reklamationen (qualifizierte Rückmeldungen zu Fehlern) auf Zählpunktebene nur noch zur Kenntnis gesendet und erst in der anschließenden Clearingphase weiter bearbeitet. Das gleiche gilt für Reklamationen der Summenzeitreihen nach der Deadline 2b. Die oben beschriebenen Clearingschritte werden parallel zueinander abgearbeitet. Abgeschichtete Clearingprozesse haben im Gegensatz zu einem sequentiell durchgeführten Clearing den Vorteil, dass weniger Zeit benötigt wird, da die einzelnen Clearingprozesse unabhängig voneinander durchlaufen können. Ziel der Clearingprozesse ist es, möglichst viele Differenzen vor der Deadline 2a bzw. 2b zu bereinigen, damit nach der Bilanzkreisabrechnung keine oder nur noch wenige Einzelfälle geklärt werden müssen. Die individuellen Korrekturprozesse zwischen den betroffenen Marktpartnern nach einer letzten Bilanzkreisabrechnung (vgl. hierzu Kapitel 4.1.1.e) durch den Bilanzkoordinator © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 46 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse (ÜNB) sowie finanzielle und juristische Konsequenzen für nicht geklärte Fälle nach der letzten Bilanzkreisabrechnung werden in diesem Dokument nicht beschrieben. Grundlegende Vorgehensweise für die Clearingprozesse Das Clearing der Bilanzierungsdaten erfolgt parallel in mehreren Clearingschleifen: c BilanzKoordinator (ÜNB) BKV B1 ΣBK B1 je VNB und gesamt* ΣBK B1 b Clearingschleifen: ΣLF L1 NZR ΣLF L1 a VNB x Messwerte LGZ, EGZ a. Lieferantensummen zu Einzel-Messwerten b. Bilanzkreissummen zu LF-Summen c. Gesamtkonsistenz Netzbilanz Lieferant L1 Abbildung 4-14 : VNB-Meldungen und Clearingschleifen © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 47 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse Exemplarisch werden hier die Prüfschritte für die Clearingschleife a. (Prüfung der Einzelmesswerte zu den Lieferantensummen) beschrieben: Beginn Versand Summenzeitreihen Prüfung Summenzeitreihen Clearing-Hilfsprozesse – Anwendung entsprechend Bedarf O.K. nicht O.K. Clearing LGS, EGS Zählpunktebene (Lastgang) Clearing SLS, SES, TLS, TES Lastprofiltypebene (Lastprofil) Clearing SLS, SES, TLS, TES Zählpunktebene (Lastprofil) Ende Abbildung 4-15: Summenzeitreihenclearing LF/ VNB (Übersicht) 4.3.1 Bilanzkreisclearing Das Bilanzkreisclearing umfasst die Ermittlung und Beseitigung von Abweichungen bei der Zuordnung von Lieferanten zu Bilanzkreisen. Grundlage hierfür sind an den VNB gemeldete Zuordnungsermächtigungen des BKV. Hinweis: Veränderungen in den Stammdaten auf Zählpunktebene (z.B. Bilanzkreiszuordnung) werden in diesem Dokument nicht beschrieben und sind nach den jeweiligen GPKEGeschäftsprozessen (/5/) abhängig von dem Geschäftsvorfall abzuwickeln. © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 48 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse VNB BKV 1 Übermittlung BKV-Liste 2 Prüfung 3 Antwort BKV-Liste (Bestätigte und ggf. korrigierte Liste) 4 Prüfung der BKV-Liste (Korrigierte Einträge) 5 Übermittlung BKV-Liste Deadline 2b Abbildung 4-16: Sequenzdiagramm Bilanzkreisclearing © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 49 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse Tabelle 4.3-1: Beschreibung Bilanzkreisclearing Nr.: Akteure Aktion Information Bedingung Format Anmerkung Fristen/ Termine bei automatisierter Abwicklung Bilanzkreisclearing 1 VNB an BKV BKV Übermittlung BKV-Liste 3 BKV an VNB 4 VNB Übermittlung einer Antwort zu jedem Eintrag in der Liste (korrigierte Liste) Prüfung 5 VNB an BKV Übermittlung der neuen BKV-Liste 2 Prüfung Gemäß Zuordnungsermächtigung siehe Kapitel 4.1.1.j (z.B. Bilanzkreis) Clearing der BKV-Liste gegen eigenen Datenbestand Bestätigte oder korrigierte Abbildung der Zuordnungsermächtigungen Zuordnungsermächtigung UTILMD BKV/ VNB abgeschlossen 16. WT des Fristenmonats UTILMD Unverzüglich, spätestens jedoch 5 WT nach Schritt 1 Differenzen Gemäß Zuordnungsermächtigung siehe Kapitel 4.1.1.j (z.B. Bilanzkreis) © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 Nur bei Korrekturbedarf und sofern Deadline 2b noch nicht erreicht ist UTILMD Prüfung der vom Lieferanten übermittelten Zuordnungsermächtigungen Ggf. hierzu manuelle Klärung mit dem BKV Weiter mit Schritt 2 50 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse 4.3.2. Einzelmesswerteclearing (LGZ, EGZ) VNB Lieferant 1 Übermittlung Einzelmesswerte LGZ/EGZ 2 Automatisierte Prüfung der Einzelmesswerte 3a Positive Quittung für betroffene LGZ/EGZ 3b Reklamation für betroffene LGZ/EGZ 4 Prüfung 5a Ablehnung 5b Zustimmung Deadline 2a siehe GPKE Abbildung 4-17: Sequenzdiagramm Einzelmesswerteclearing (LGZ, EGZ) © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 51 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse Tabelle 4.3-2: Beschreibung Einzelmesswerteclearing (LGZ, EGZ) Nr.: Akteure Aktion Information Bedingung Format Anmerkung Fristen/ Termine bei automatisierter Abwicklung Status „(Blank)“ oder „E“ oder „V“ MSCONS Status „V“ muss spätestens zum 22. WT13 nach Liefermonat durch „E“ oder „(Blank)“ ersetzt werden Maschinelle Prüfung inkl. Plausibilitätsprüfung Siehe GPKE Einzelmesswerteclearing (LGZ, EGZ) 1 VNB an Lieferant Lastgangzeitreihen pro Entnahmestelle für Übermittlung Lastgangzeitreihen die abrechnungsrelevanten Energiearten pro Entnahmestelle (LGZ), Einspeisungen (EGZ) 2 Lieferant Prüfung 13 Formal-inhaltliche Prüfung der Nachricht Interpretation der Frist „1. WT des 2. auf den Liefermonat folgenden Monats“ in GPKE (Tabelle 24) © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 52 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse 3a Lieferant an VNB Positive Quittung Bestätigung der übermittelten Zeitreihen 3b Lieferant an VNB Negative QuittieNachricht formal-inhaltlich geprüft (marung/ Reklamation schinelle Prüfung), z.B.: Zählpunkt erwartet/ nicht erwartet, richtige Messperiode, Statusflags, Zeitstempel, Anzahl der Messperiodenwerte, 4 5a VNB VNB an Lieferant Prüfung Übermittlung Antwortmeldung 5b VNB an Lieferant Übermittlung Antwortmeldung Prüfung: O.K. Prüfung: Nicht O.K. EDIFACT Positive Quittung (noch zu bedeutet keine spezifizieren) Bestätigung der Richtigkeit des Messwertes Hinweis: Inhaltliche Differenzen sind außerhalb dieses Prozesses manuell zu bearbeiten. EDIFACT Hinweis: (noch zu Inhaltliche Diffespezifizieren) renzen sind außerhalb dieses Prozesses manuell zu bearbeiten. Ablehnung EDIFACT (noch zu spezifizieren) Zustimmung EDIFACT (noch zu spezifizieren) © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 Unverzüglich, jedoch spätestens 1 WT nach Schritt 1 Unverzüglich, jedoch spätestens 1 WT nach Schritt 1 Unverzüglich, jedoch spätestens 6 WT nach Schritt 3b Unverzüglich, jedoch spätestens 6 WT nach Schritt 3b Weiter im Schritt 1 53 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse 4.3.3. Einzelmesswerteclearing (NGZ) NachbarVNB VNB 1 Übermittlung Einzelmesswerte NGZ 2 Automatisierte Prüfung der Einzelmesswerte 3a Positive Quittung für betroffene NGZ 3b Reklamationen für betroffene NGZ 5a Ablehnung 5b Zustimmung siehe GPKE Abbildung 4-18: Sequenzdiagramm Einzelmesswerteclearing (NGZ) © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 54 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse Tabelle 4.3-3: Beschreibung Einzelmesswerteclearing (NGZ) Nr.: Akteure Aktion Information Bedingung Format Anmerkung Fristen/ Termine bei automatisierter Abwicklung Einzelmesswerteclearing NGZ 1 VNB an NachbarVNB Übermittlung Netzgangzeitreihen (NGZ) Netzgangzeitreihen für die abrechnungsrelevanten Energiearten 2 NachbarVNB Prüfung Formal-inhaltliche Prüfung der Nachricht 3a NachbarVNB an VNB Positive Quittung Bestätigung der übermittelten Zeitreihen Status „(Blank)“ oder „E“ oder „V“ Prüfung: O.K. MSCONS Status „V“ muss spätestens zum 5. WT nach Liefermonat durch „E“ oder „(Blank)“ ersetzt werden Maschinelle Prüfung inkl. Plausibilitätsprüfung EDIFACT Positive Quittung be(noch zu deutet keine Bestätispezifizieren) gung der Richtigkeit des Messwertes Werktäglich Ersatzwertbereitstellung: spätestens 5. WT nach Liefertag Unverzüglich, jedoch spätestens 1 WT nach Schritt 1 Hinweis: Inhaltliche Differenzen sind außerhalb dieses Prozesses manuell zu bearbeiten. © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 55 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse Nr.: Akteure Aktion Information Bedingung Format Anmerkung Fristen/ Termine bei automatisierter Abwicklung 3b NachbarVNB an VNB Negative Quittierung/ Reklamation 4 5a VNB VNB an NachbarVNB VNB an NachbarVNB Prüfung Übermittlung Ablehnung Antwortmeldung 5b Nachricht formalinhaltlich geprüft (maschinelle Prüfung), z.B.: ZP erwartet/ nicht erwartet, richtige Messperiode, Statusflags, Zeitstempel, Anzahl der Messperiodenwerte Übermittlung Zustimmung Antwortmeldung © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 Prüfung: Nicht O.K. EDIFACT Hinweis: (noch zu Inhaltliche Differenspezifizieren) zen sind außerhalb dieses Prozesses manuell zu bearbeiten. Unverzüglich, jedoch spätestens 1 WT nach Schritt 1 EDIFACT (noch zu spezifizieren) Unverzüglich, jedoch spätestens 6 WT nach Schritt 3b Unverzüglich, jedoch spätestens 6 WT nach Schritt 3b Weiter in Schritt 1 EDIFACT (noch zu spezifizieren) 56 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse 4.3.4. Netzzeitreihenclearing (VNB/ Nachbar-VNB) Nachbar-VNB VNB Bilanzkoordinator 1 Übermittlung NZR 2 Prüfung der NZR gegen eigenen Datenbestand 3a Keine Differenzen: Positive Quittung 3b Differenzen : Reklamation 5a Ablehnung 4 Prüfung 5b Zustimmung 6 Übermittlung NZR siehe Betrieb Datenaustausch Abbildung 4-19: Sequenzdiagramm Netzzeitreihenclearing (VNB/ Nachbar-VNB) © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 57 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse Tabelle 4.3-4: Beschreibung Netzzeitreihenclearing (VNB/ Nachbar-VNB) Nr.: Akteure Aktion Information Bedingung Format Anmerkung Fristen/ Termine bei automatisierter Abwicklung Netzzeitreihenclearing (VNB/ Nachbar-VNB) Abstimmung der NetzÜbermittlung übergaben (NZR) NetzübergabeMesswerte (NZR) zwischen VNB und benachbarten Netzbetreibern Prüfung Prüfung der NZR gegen eigenen Datenbestand Einzelmesswerte MSCONS Monatlich Ersatzwertbereitstellung: spätestens 5. WT nach Liefermonat 1 VNB mit NachbarVNB 2 VNB 3a NachbarVNB an VNB NachbarVNB an VNB Positive Quittung Bestätigung der übermittelten Zeitreihen Keine Differenzen EDIFACT (noch zu spezifizieren) Unverzüglich, jedoch spätestens 1 WT nach Schritt 1 Negative Quittierung/ Reklamation Zählpunkt zuviel/ zuwenig Bilanzierungszeitraum VNBBilanzierungsgebiet Differenzen im Lastgang Differenzen im Datenbestand EDIFACT Herstellung glei(noch zu spe- cher Bilanzierungszifizieren) grundlage bei benachbarten VNB Unverzüglich, jedoch spätestens 1 WT nach Schritt 1 VNB VNB an NachbarVNB Prüfung Übermittlung Antwortmeldung EDIFACT (noch zu spezifizieren) Unverzüglich, jedoch spätestens 2 WT nach Schritt 3b 3b 4 5a Ablehnung © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 Maschinelle Prüfung inkl. Plausibilitätsprüfung 58 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse Nr.: Akteure Aktion Information 5b Übermittlung Antwortmeldung Zustimmung 6 VNB an NachbarVNB VNB an Bilanzkoordinator (ÜNB) Übermittlung abgestimmte NZR © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 Bedingung Format Anmerkung EDIFACT (noch zu spezifizieren) Fristen/ Termine bei automatisierter Abwicklung Unverzüglich, jedoch spätestens 2 WT nach Schritt 3b Weiter in Schritt 1 Siehe Prozess Betrieb des Datenaustauschs 59 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse 4.3.5. Summenzeitreihenclearing (Lastgang und Lastprofil) Das Summenzeitreihenclearing erfolgt bis zur Deadline 2b. VNB Lieferant BKV 1a Übermittlung LF-Summen LGS, EGS, SES, SLS, TES, TLS 1b Übermittlung LFSummen aus 1a 2 Prüfung der LF-Summen gegen eigenen Datenbestand 1 optional: siehe Clearing-Hilfsprozesse1) 2 3 Antwort auf 1b 3a Keine Differenzen: Positive Quittung für betroffene Zeitreihentypen 3b Differenzen: Qualifizierte Rückmeldung 4 Prüfung Nach Abschluss des Schritts 4 werden immer neue Summenzeitreihen an die betroffenen Marktpartner versendet. Der Prozess beginnt danach wieder mit Schritt 1, solange Unstimmigkeiten bestehen und Deadline 2b noch nicht erricht ist. 1) Hier erfolgt jeweils für die einzelnen Zeitreihen bei Bedarf der Sprung zu bzw. Rücksprung aus folgenden Clearing-Hilfsprozessen (ggf. auch zeitlich gestaffelt/nacheinander): - Clearing SLS, EGS Zählpunktebene (Lastgang) - Clearing SLS, SES, TLS, TES Lastprofiltypebene (Lastprofil Clearingebene 1) - Clearing SLS, SES, TLS, TES Zählpunktebene (Lastprofil Clearingebene 2) Die Hilfsprozesse der Clearingebenen 1 und 2 können für dieselbe Zeitreihe auch parallel angestoßen werden. Abbildung 4-20: Beschreibung Summenzeitreihenclearing (Lastgang und Lastprofil) Anmerkung: Der Prozess der Quittierung der Summenzeitreihen ist im Zusammenhang mit der Umsetzung in die entsprechenden Nachrichtentypen noch zu spezifizieren und ggf. anzupassen. © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 60 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse Tabelle 4.3-5: Beschreibung Summenzeitreihenclearing (Lastgang und Lastprofil) Nr.: Akteure Aktion Information Bedingung Format Anmerkung Fristen/ Termine bei automatisierter Abwicklung Summenzeitreihenclearing (Lastgang und Lastprofil) 1a VNB an BKV Übermittlung Lieferantensummen (LGS, EGS, TES,TLS,SLS, SES) Bilanzsummen LGS, SLS, Status „(Blank)“ TLS, EGS, SES, TES, oder „E“ oder „V“ lieferantenscharf (je BK) 1b BKV an Lieferant Übermittlung Lieferantensummen (LGS, EGS, TES,TLS,SLS, SES) Bilanzsummen LGS, SLS, TLS, EGS, SES, TES, lieferantenscharf MSCONS Status „V“ muss spätestens zum 22. WT14 nach Liefermonat durch „E“ oder „(Blank)“ ersetzt werden Die VNB-Meldungen dienen dem Lieferanten zur Plausibilisierung mit den Einzelmesswerten (Wirkenergie) Unverzüglich, jedoch spätestens bis 10 WT nach Liefermonat 1 WT nach Schritt 1a (Siehe Prozess „Betrieb Datenaustausch“) Hinweis: Nur nachrichtlich erwähnt 14 Interpretation der Frist „1. WT des 2. auf den Liefermonat folgenden Monats“ in GPKE (Tabelle 24) © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 61 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse Nr.: Akteure Aktion Information Bedingung Format Anmerkung Fristen/ Termine bei automatisierter Abwicklung 2 Lieferant Prüfung 3 Lieferant an BKV BKV an VNB Antwort auf 1b 3a 15 Positive Quittung Clearing der LF-Summen gegen eigenen Datenbestand Bestätigung der übermit- VNB-Daten stimtelten Zeitreihentypen men mit dem Datenbestand bei Lieferant/ BKV überein Bei fortbestehenden Unstimmigkeiten: Einstieg in die Hilfsprozesse für die betreffende Summenzeitreihe Hinweis: Nur nachrichtlich erwähnt EDIFACT (noch zu spezifizieren) Unverzüglich, jedoch spätestens nach Abschluss der ClearingHilfsprozesse15 Bei Erreichen der Deadline 2 gilt die Datensicht des VNB. © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 62 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse Nr.: Akteure Aktion Information Bedingung Format Anmerkung Fristen/ Termine bei automatisierter Abwicklung 3b BKV an VNB Qualifizierte Rückmeldung 4 VNB Prüfung 16 Zeitreihentyp, Art der Unstimmigkeit, betroffene Abrechnungsperiode VNB-Daten im Cle- EDIFACT aring-Hilfsprozess (noch zu korrigiert spezifizieren) Nur nach Schritt 3b Weiter mit 1a Unverzüglich, jedoch spätestens nach Abschluss der ClearingHilfsprozesse16 maximal 2 WT Bei Erreichen der Deadline 2 gilt die Datensicht des VNB. © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 63 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse 4.3.5.a Optionaler Hilfs-Clearingprozess - Lastgang (Zählpunktebene) VNB Lieferant 1 2.1 optional: Anforderung Bilanzierungsliste 2.2 Übermittlung Bilanzierungsliste 2.3 Prüfung Bilanzierungsliste gegen den eigenen Datenbestand auf Zählpunktebene 2.4 Prüfung der ermittelten Differenzen auf Zählpunktebene 2.5a Differenzen beseitigt: Positive Quittung für betroffene Zeitreihentypen 2.5b Differenzen: Qualifizierte Rückmeldung 2.6 Prüfung 2.7a Ablehnung 2.7b Zustimmung 2.8 Übermittlung Korrekturen auf Zählpunktebene 2 Abbildung 4-21: Sequenzdiagramm: Optionaler Hilfs-Clearingprozess - Lastgang (Zählpunktebene) © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 64 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse Tabelle 4.3-6: Beschreibung: Optionaler Hilfs-Clearingprozess - Lastgang (Zählpunktebene) Nr.: Akteure Aktion Information Bedingung Format Anmerkung Fristen/ Termine bei automatisierter Abwicklung Optionaler Hilfs-Clearingprozess – Lastgang (Zählpunktebene) 2.1 Lieferant an VNB Anforderung der aktuellen Bilanzierungsliste 2.2 VNB an Lieferant Übermittlung Bilanzierungsliste 2.3 Lieferant 2.4 Lieferant 2.5a Lieferant an VNB Prüfung Bilanzierungsliste gegen den eigenen Datenbestand Einzelmesswertebene Prüfung der ermittelten Differenzen auf Zählpunktebene, ggf. Korrektur eigenen Datenbestand Positive Quittung Bestätigung der übermit- Keine Differenzen telten Zeitreihentypen Siehe Kapitel 4.1.1.i © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 EDIFACT Hier ist immer die Bilanzierungsliste (noch zu spezifizieren) gemeint, welche die letzte vom VNB versendete Summenzeitreihe beschreibt. UTILMD Unverzüglich, jedoch spätestens 1 WT nach Schritt 2.1 Formal-inhaltliche Prüfung (maschinell) Inhaltliche Prüfung inkl. Korrektur EDIFACT Ende des Clearing(noch zu Hilfsprozesses spezifizieren) Unverzüglich, jedoch spätestens 6 WT nach Schritt 2.2 65 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse Nr.: Akteure Aktion Information Bedingung Format Anmerkung Fristen/ Termine bei automatisierter Abwicklung 2.5b Lieferant an VNB Negative Quittierung/ Reklamation Zählpunkt zuviel/ zuwenig, Bilanzierungszeitraum, Prognosemenge, Lastprofiltyp, Belieferungsverfahren, Bilanzkreis, VNBBilanzierungsgebiet, Bilanzierungstyp Differenzen im Datenbestand EDIFACT (noch zu spezifizieren 2.6 VNB Prüfung 2.7a VNB an Lieferant Übermittlung Antwortmeldung Ablehnung EDIFACT (noch zu spezifizieren) 2.7b VNB an Lieferant Übermittlung Antwortmeldung Zustimmung EDIFACT (noch zu spezifizieren) 2.8 VNB an Lieferant Übermittlung Lastgangzeitreihen pro Entnahmestelle (LGZ), Einspeisungen (EGZ) Lastgangzeitreihen pro Entnahmestelle für die abrechnungsrelevanten Energiearten (Wirk- und Blindenergie) Feststellung des endgültigen Bilanzierungsbestands Unverzüglich, jedoch spätestens 6 WT nach Schritt 2.2 Hierzu ggf. Kontaktaufnahme mit Lieferant (z.B. Telefon) Status „(Blank)“ oder „E“ MSCONS Nur geänderte Messwerte auf Zählpunktebene Unverzüglich, jedoch spätestens 6 WT nach Schritt 2.5b Unverzüglich, jedoch spätestens 6 WT nach Schritt 2.5b Unverzüglich, jedoch spätestens 6 WT nach Schritt 2.5b Durch die Korrektur in Schritt 2.8 entsteht ggf. weiterer Korrekturbedarf mit anderen Lieferanten/ BKV. In diesen Fällen wird der VNB korrigierte Zeitreihen an diese Marktpartner übermitteln und ein weiteres Clearing entsprechend den beschriebenen Prozessen anstoßen. © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 66 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse 4.3.5.b Optionaler Clearing-Hilfsprozess Lastprofil (Lastprofiltypebene Clearingebene 1) VNB Lieferant 1 2.1 optional: Anforderung Bilanzierungsliste 2.2 Übermittlung Bilanzierungsliste 2.3 Prüfung Bilanzierungsliste gegen den eigenen Datenbestand auf Lastprofiltypebene 2.4 Prüfung der ermittelten Differenzen auf Lastprofiltypebene, ggf. Korrektur eigener Datenbestand 2.5a Differenzen beseitigt: Positive Quittung für betroffenen Zeitreihentyp 2.5b Differenzen: Reklamation Lastprofiltyp 2.6 Prüfung 2.7a Ablehnung 2.7b Zustimmung 2.8 Übermittlung Korrekturen auf Lastprofiltypebene 2 Abbildung 4-22: Sequenzdiagramm: Optionaler Clearing-Hilfsprozess Lastprofil (Lastprofiltypebene Clearingebene 1) © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 67 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse Tabelle 4.3-7: Beschreibung: Optionaler Clearing-Hilfsprozess Lastprofil (Lastprofiltypebene Clearingebene 1) Nr.: Akteure Aktion Information Bedingung Format Anmerkung Fristen/ Termine bei automatisierter Abwicklung Summenzeitreihenclearing (Lastprofil - Clearingebene 1) (LF-Summen LPS, EPS, TLS, TES) 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5a Lieferant Anforderung Bilanan VNB zierungsliste Lastprofiltypebene Clearingebene 1 VNB Übermittlung BilanSiehe Kapitel 4.1.1.i an zierungsliste LastLieferant profiltypebene Clearingebene 1 Lieferant Prüfung Bilanzierungsliste gegen den eigenen Datenbestand Lieferant Prüfung der ermittelten Differenzen auf Lastprofiltypebene, ggf. Korrektur eigenen Datenbestand Bestätigung der betrefLieferant Positive Quittung an fenden Zeitreihentypen VNB © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 EDIFACT (noch zu spezifizieren) UTILMD Unverzüglich, jedoch spätestens 1 WT nach Schritt 2.1 Formal-inhaltliche Prüfung (maschinell) Inhaltliche Prüfung Unverzüglich, jedoch inkl. Korrektur spätestens 2 WT nach Schritt 2.2 Keine Differenzen EDIFACT (noch zu spezifizieren) Unverzüglich, jedoch spätestens 2 WT nah Schritt 2.2 68 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse Nr.: Akteure Aktion Information Bedingung Format Anmerkung Fristen/ Termine bei automatisierter Abwicklung 2.5b Lieferant Negative Quittiean rung/ Reklamation VNB 2.6 2.7a VNB Prüfung VNB Übermittlung Antan wortmeldung Lieferant 2.7b VNB an Lieferant VNB an Lieferant 2.8 Übermittlung Antwortmeldung Zählpunkt zuviel/ zuwenig, Bilanzierungszeitraum, Prognosemenge, Lastprofiltyp, Belieferungsverfahren, Bilanzkreis, VNBBilanzierungsgebiet, Bilanzierungstyp EDIFACT Feststellung des (noch zu endgültigen Bilanspezifizieren) zierungsbestands Unverzüglich, jedoch spätestens 2 WT nach Schritt 2.2 Ablehnung EDIFACT (noch zu spezifizieren) Unverzüglich, jedoch spätestens 2 WT nach Schritt 2.5b Zustimmung EDIFACT (noch zu spezifizieren) MSCONS Unverzüglich, jedoch spätestens 2 WT nach Schritt 2.5b Unverzüglich, jedoch spätestens 1 WT nach Schritt 2.7b Übermittlung Korrekturen auf Lastprofiltypebene Differenzen im Datenbestand Durch die Korrektur in Schritt 2.8 entsteht ggf. weiterer Korrekturbedarf mit anderen Lieferanten/ BKV. In diesen Fällen wird der VNB korrigierte Zeitreihen an diese Marktpartner übermitteln und ein weiteres Clearing entsprechend den beschriebenen Prozessen anstoßen. © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 69 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse 4.3.5.c Optionaler Hilfs-Clearingprozess – Lastprofil (Zählpunktebene Clearingebene 2) VNB Lieferant 1 2.1 optional: Anforderung Bilanzierungsliste 2.2 Übermittlung Bilanzierungsliste 2.3 Prüfung Bilanzierungsliste gegen den eigenen Datenbestand auf Zählpunktebene 2.4 Prüfung der ermittelten Differenzen auf Zählpunktebene, ggf. Korrektur eigenen Datenbestand 2.5a Differenzen beseitigt: Positive Quittung für betroffenen Zeitreihentypen 2.5b Differenzen: Reklamation auf Zählpunktebene 2.6 Prüfung 2.7a Ablehnung 2.7b Zustimmung 2.8 Übermittlung Korrekturen auf Zählpunktebene 2 Abbildung 4-23: Sequenzdiagramm: Optionaler Hilfs-Clearingprozess – Lastprofil (Zählpunktebene Clearingebene 2) © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 70 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse Tabelle 4.3-8: Beschreibung: Optionaler Hilfs-Clearingprozess – Lastprofil (Zählpunktebene Clearingebene 2) Nr.: Akteure Aktion Information Bedingung Format Anmerkung Fristen/ Termine bei automatisierter Abwicklung Summenzeitreihenclearing (Lastprofil-Clearingebene 2) (LF-Summen LPS, EPS, TLS, TES) 2.1 2.3 Lieferant Anforderung Bilanan zierungsliste auf VNB Zählpunktebene (Clearingebene 2) VNB Übermittlung Bilanan zierungsliste auf Lieferant Zählpunktebene (Clearingebene 2) Lieferant Prüfung 2.4 Lieferant Prüfung Prüfung der ermittelten Differenzen auf Zählpunktebene, ggf. Korrektur eigenen Datenbestand Unverzüglich, jedoch spätestens 6 WT nach Schritt 2.2 2.5a Lieferant Positive Quittung an VNB Bestätigung der übermit- Keine Differenzen EDIFACT (noch zu telten Zeitreihentypen spezifizieren) Unverzüglich, jedoch spätestens 6 WT nach Schritt 2.2 2.2 EDIFACT (noch zu spezifizieren) Zählpunkt, Bilanzierungsparameter, Prognosemenge UTILMD Unverzüglich, jedoch spätestens 1 WT nach Schritt 2.2 Prüfung Bilanzierungsliste gegen den eigenen Datenbestand © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 71 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse 2.5b Lieferant Negative Quittiean rung/ Reklamation VNB 2.6 2.7a VNB VNB an Lieferant VNB an Lieferant VNB an Lieferant 2.7b 2.8 Prüfung Übermittlung Antwortmeldung Übermittlung Antwortmeldung Zählpunkt zuviel/ zuwenig Bilanzierungszeitraum Prognosemenge Lastprofiltyp Belieferungsverfahren Bilanzkreis VNB-Bilanzierungsgebiet Bilanzierungstyp Ablehnung Zustimmung Übermittlung der Korrekturen auf Zählpunktebene Differenzen im Datenbestand EDIFACT Feststellung des (noch zu endgültigen Bilanspezifizieren) zierungsbestands Unverzüglich, jedoch spätestens 6 WT nach Schritt 2.2 EDIFACT (noch zu spezifizieren) EDIFACT (noch zu spezifizieren) MSCONS Unverzüglich, jedoch spätestens 6 WT nach Schritt 2.5b Unverzüglich, jedoch spätestens 6 WT nach Schritt 2.5b Unverzüglich, jedoch spätestens 1 WT nach 2.7b Durch die Korrektur in Schritt 2.8 entsteht ggf. weiterer Korrekturbedarf mit anderen Lieferanten/ BKV. In diesen Fällen wird der VNB korrigierte Zeitreihen an diese Marktpartner übermitteln und ein weiteres Clearing entsprechend den beschriebenen Prozessen anstoßen. © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 72 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse 4.3.6. Summenzeitreihenclearing (BK-Summen) Das Summenzeitreihenclearing erfolgt bis zur Deadline 2b. Bilanzkoordinator betroffener Dritter VNB BKV 1 Übermittlung BK-Summen 3 Spiegelung BKSummen 2 Übermittlung LF-Summen 4 Prüfung der LF-und BK-Summen gegen eigenen Datenbestand 5a Keine Differenzen: Positive Quittung für betroffene Zeitreihentypen 5b Differenzen : Reklamation betroffene Zeitreihentypen 7a Ablehnung 6 Prüfung 7b Zustimmung 8 Übermittlung geänderte LF-Summen 9 Übermittlung geänderte BK-Summen 10 Spiegelung BKSummen Deadline 2b siehe Betrieb Datenaustausch Abbildung 4-24: Sequenzdiagramm: Summenzeitreihenclearing (BK-Summen) © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 73 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse Tabelle 4.3-9: Beschreibung: Summenzeitreihenclearing (BK-Summen) Nr.: Akteure Aktion Information Bedingung Format Anmerkung Fristen/ Termine bei automatisierter Abwicklung Summenzeitreihenclearing (BK-Summen) 1 2 3 4 5a VNB an Bilanzkoordinator (ÜNB) VNB an BKV Bilanzkoordinator (ÜNB) an BKV BKV BKV an VNB Übermittlung BKSummen Bilanzsummen LGS, SLS, TLS, EGS, SES, TES, DBA* bilanzkreisscharf Übermittlung VNBMeldungen LF-Bilanzsummen LGS, EGS, LPS, EPS, TLS, TES DBA* lieferanten-/ BKscharf Spiegelung der VNB- Bilanzkreissummen LGS, Bilanzkreismeldungen SLS, TLS, EGS, SES, TES, DBA* je VNBBilanzierungsgebiet Prüfung Clearing der BK-Summen und LF-Summen gegen eigenen Datenbestand Positive Quittung Bestätigung der übermittelten Zeitreihentypen © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 Keine Differenzen MSCONS Siehe Betrieb Datenaustausch MSCONS Siehe Betrieb Datenaustausch MSCONS Siehe Betrieb Datenaustausch EDIFACT (noch zu spezifizieren) Unverzüglich, jedoch spätestens 6 WT nach Schritt 2 und 3 Unverzüglich, jedoch spätestens 6 WT nach Schritt 2 und 3 74 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse Nr.: Akteure Aktion Information Bedingung Format Anmerkung Fristen/ Termine bei automatisierter Abwicklung 5b BKV an VNB 6 7a VNB VNB an BKV 7b VNB an BKV Übermittlung Antwortmeldung Zustimmung 8 VNB an BKV Bilanzsummen LGS, EGS, LPS, EPS, TLS, TES, DBA* lieferantenscharf (je BK) 9 VNB an Bilanzkoordinator (ÜNB) Bilanzkoordinator (ÜNB) an BKV Übermittlung geänderter VNB-Meldungen (LFSummen) Übermittlung geänderter VNB-Meldungen (BKSummen) 10 Negative Quittierung/ Summenzählpunkt zuviel/ Differenzen im DaReklamation zuwenig, Bilanzierungszeit- tenbestand raum, Bilanzkreis, VNBBilanzierungsgebiet, Bilanzierungstyp Prüfung Übermittlung AntAblehnung wortmeldung Bilanzsummen LGS, SLS, TLS, EGS, SES, TES, DBA* , bilanzkreisscharf Spiegelung der geän- Bilanzkreissummen LGS, derten VNBSLS, TLS, EGS, SES, TES, Bilanzkreismeldungen DBA* je VNBBilanzierungsgebiet EDIFACT Feststellung Inkon(noch zu sistenzen LF- und spezifizie- BK-Summen ren) Unverzüglich, jedoch spätestens 6 WT nach Schritt 2 und 3 EDIFACT (noch zu spezifizieren) EDIFACT (noch zu spezifizieren) MSCONS Nur geänderte Messwerte auf Zeitreihentypebene Unverzüglich, jedoch spätestens 6 WT nach Schritt 6 Unverzüglich, jedoch spätestens 6 WT nach Schritt 6 Unverzüglich, jedoch spätestens 1 WT nach Schritt 7b Unverzüglich, jedoch spätestens 1 WT nach Schritt 7b MSCONS MSCONS Unverzüglich, jedoch spätestens 1 WT nach Schritt 9 * DBA –Zeitreihe falls vom Bilanzkoordinator (ÜNB) verlangt © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 75 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse 4.3.7. Netzbilanz-Clearing VNB – Bilanzkoordinator (ÜNB) – BKV BKV Bilanzkoordinator VNB 1 Übermittlung NZR 2 Übermittlung Bilanzkreissummen (enthält auch DBA-Menge) 3 Übermittlung Ergebnis Differenzbilanzierung DBA*1 4 Prüfung Summe Netzbilanz 5 Übermittlung Ergebnis Differenzbilanzierung 6 Übermittlung Ergebnis Differenzbilanzierung 7 Falls Differenz: Prüfung NZR und Bilanzkreissummen *1 steht hier stellvertretend auch für Ergebnis der Differenzbilanzierung welches auch als Bilanzkreismeldung erfolgen kann VDN: 19.03.2007 - Kapitel4+Clearing Bilder Version 4 26 - Abbildung 4-25: Sequenzdiagramm: Netzbilanz-Clearing VNB – Bilanzkoordinator – BKV © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 76 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse Tabelle 4.3-10: Beschreibung: Netzbilanz-Clearing VNB – Bilanzkoordinator – BKV Nr.: Akteure Aktion Information Bedingung Format Anmerkung Fristen/ Termine bei automatisierter Abwicklung Netzbilanz-Clearing VNB – Bilanzkoordinator – BKV 1 2 3 VNB an Bilanzkoordinator (ÜNB) VNB an Bilanzkoordinator (ÜNB) VNB an BKV Übermittlung NZR Netzzeitreihen zu benachbarten Netzen MSCONS Siehe Betrieb Datenaustausch Übermittlung Bilanzkreissummen Bilanzkreissummen aller im jeweiligen Bilanzierungsgebiet belasteten Bilanzkreise MSCONS Siehe Betrieb Datenaustausch Übermittlung Ergebniszeitreihe der Differenzbilanzierung DBA* © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 MSCONS Hier ist der BKV gemeint, der das Ergebnis aus der Differenzbilanzierung des VNB aufnimmt. Siehe Betrieb Datenaustausch 77 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse Nr.: Akteure Aktion 4 Überprüfung der Netzbilanz Bilanzkoordinator (ÜNB) 5 Bilanzkoordinator (ÜNB) an BKV Bilanzkoordinator (ÜNB) an VNB 6 17 Information Übermittlung Ergebnis Diffe- Deltazeitreihe bzw. renzbilanzierung vom Bilanzkoordinator (ÜNB) ermittelte DBA*17 Übermittlung Ergebnis Diffe- Deltazeitreihe bzw. renzbilanzierung vom Bilanzkoordinator (ÜNB) ermittelte DBA* Bedingung Format Anmerkung Fristen/ Termine bei automatisierter Abwicklung Der Bilanzkoordinator (ÜNB) ermittelt auf Grundlage der ihm vorliegenden Zahlen des VNB die Differenzbilanz des VNB. MSCONS MSCONS Hier sind beide DBA Zeitreihen gemeint: Einmal die vom VNB ermittelte und im Rahmen des 10.WT übermittelte DBA, und die vom Bilanzkoordinator (ÜNB) im Rah- men der Ermittlung der Saldenzeitreihe errechnete DBA © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 78 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse Nr.: Akteure Aktion 7 Überprüfung aller Bilanzkreissummenzeitreihen und Netzzeitreihen VNB Information © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 Bedingung Falls Differenz Format Anmerkung Fristen/ Termine bei automatisierter Abwicklung Sollte hierbei ein neues Ergebnis entstehen, so geht es bei Schritt 1 bzw. Schritt 2 weiter 79 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse 4.4 Korrektur nach abschließender Bilanzkreisabrechnung Nach der abschließenden Bilanzkreisabrechnung ist jeder bemerkte Fehler direkt zwischen den Marktpartnern zu regeln, die davon betroffen sind. In diesem Kapitel werden nur Fehler beschrieben, die zu einer Energiemengenverschiebung führen. Nicht beschrieben sind die Folgen von Formfehlern bzw. Berechnungsfehlern in der Einzelrechnung. Mögliche Fehlerfälle: Fehlerfall Lieferstelle falschen Lieferanten und damit BK zugeordnet (z. B. nach gerichtlicher Klärung) Betroffene VNB, Lieferant A, Lieferant B, BKV A und BKV B Messfehler Nichterreichbarkeit VNB, Lieferant A, BKV A Hinweis: Bei Anwendung des analytischen Verfahrens können alle Lieferanten, die Kunden mit ALP beim VNB versorgen und damit auch alle hier zugeordneten BKV betroffen sein. Bilanzkoordinator (ÜNB), evtl. mehrere BKV; evtl. VNB VNB, BKV Abwicklungsfehler (z. B. fehlerhafte Aggregation) beim Bilanzkoordinator Abwicklungsfehler (z. B. fehlerhafte Aggregation) beim VNB Fehler in der Netzgangzeitreihe (NGZ) VNB A und VNB B Diff.-BKV A und Diff.-BKV B oder Lieferant A und Lieferant B und BKV C und BKV D oder Kombination aus Diff.-BKV und Lieferant und BKV bei Fehlen eines Diff.BK bei einem oder beiden VNB. Hinweis: Ein VNB könnte auch der ÜNB in seiner Rolle als vorgelagerter Netzbetreiber sein. Bei Anwendung des analytischen Verfahrens bei einem der betroffenen VNB kön- © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 Auswirkungen Mögliche Verursacher sind der VNB, der Lieferant A oder der Lieferant B. Es kommt zu einer Fehlzuordnung von Energiemengen zu den Bilanzkreisen A und B in gleicher Höhe jeweils positiv sowie negativ. Die sich aus dem Messfehler ergebende Energiemenge ist sowohl im Differenzkonto als auch im BK in gleicher Höhe jeweils positiv sowie negativ verbucht worden. Durch falsch zugeordnete Energiemengen fehlbelastete Bilanzkreise. Durch falsch zugeordnete Energiemengen fehlbelastete Bilanzkreise Es kommt zu Fehlbelastungen in mindestens zwei Bilanzkreisen, wobei die Summen aus positiver und negativer Fehlbelastung gleich groß sind. 80 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse nen alle Lieferanten und BKV mit ALP betroffen sein. Alle oben beschriebenen Fehler lassen sich durch erneutes Anstoßen der beschriebenen Prozesse und anschließendem Vorher-Nachher-Vergleich quantifizieren. Da es in der Regel immer zu einer Verschiebung zwischen zwei Bilanzkreisen kommt, ist ein Ausgleich bei Bewertung mit dem für den Zeitraum festgestellten Ausgleichspreis möglich. Für die im Kapitel 4 und 5 beschriebenen Prozesse und Methoden bedeutet dies, dass darin Haltepunkte vorgesehen werden müssen, die ein „Einfrieren“ des Datenstandes der zur Energiemengenbilanzierung und somit zur Bilanzkreisabrechnung herangezogen wurde ermöglichen. © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 81 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse 4.5 Anhang – Übergangsszenario Datenclearing / Korrekturbilanzkreisabrechnung Im Folgenden ist für einen Datenaustausch beispielhaft der Ablauf aufgezeichnet. Die internen Prozesse sind hierbei nur beispielhaft gedacht. Es obliegt jedem Marktpartner diese selber auszugestalten. Die Auswirkungen auf die auszutauschenden Daten dürfen hierdurch jedoch nicht beeinflusst werden. Deutlich ist an dieser Darstellung zu erkennen, dass in den aufgezeigten Sequenzdiagrammen nur der Ablauf und die auszutauschenden Daten aufgezeigt werden können. Datensender Start Datenempfänger Start Daten zusammenstellen Daten erwarten Daten bereitstellen Daten empfangen syntaktische Prüfung Antw. auf synt. Pr. erwarten Antwort bereitstellen (nicht ok) Antwort bereitstellen (ok) Prüfung auf Zeitablauf Prüfung der Daten Antwort empfangen Differenzen bereitst. Antw. bereitst. (Daten nicht ok) Antw. auf Prüfung erwarten Antw. bereitst. (Daten ok) Antwort empfangen Antwort aufbereiten Daten zur Verarbeitung bereitstellen Daten für nächsten Prozess bereitstellen Ende Ende Abbildung 4-26: Beispiel Ablauf Datenaustausch © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 82 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse Um den Marktteilnehmern den Übergang auf die neuen Regelungen (verkürzte Fristen für Datenlieferungen, Einführung eines Verfahrens zur Fehlerklärung und Abrechnung nach endgültiger Bilanzkreisabrechnung) zu ermöglichen, wird vorgeschlagen, für eine Übergangszeit eine zweite Bilanzkreisabrechnung als Korrekturabrechnung 9 Monate nach dem Liefermonat zu installieren. Da in der Bilanzkreisabrechnung nur die Abweichungen durch Prognoseungenauigkeiten auflaufen und dies in der Regel nur wenige Prozent der Energiemenge im Gesamtsystem umfasst, reagiert das System empfindlich auf kleine Änderungen. Alle Marktpartner sind deshalb aufgerufen mit der ihnen zu jedem Zeitpunkt möglichen größten Sorgfalt zu arbeiten und so die Differenz zwischen 1. Abrechnung und Korrekturabrechnung gering zu halten. Grundsätzlich gilt die Darstellung im Hauptteil des Kapitels 4. In diesem Anhang werden nur Änderungen und zusätzliche Prozessschritte dargestellt.Die Verbindlichkeit der Bilanzierungsdaten wird für die erste Bilanzkreisabrechnung mit Ablauf des 57. auf den Liefermonat folgenden Werktages und für die Korrekturabrechnung mit Ablauf des letzten Werktages des 8. auf den Liefermonat folgenden Kalendermonats erreicht. Dies ist auch der letzte Tag mit der Möglichkeit, erneut Daten an den Bilanzkoordinator zu liefern. Für die Abwicklung der Datenbereitstellung für die Korrekturbilanzkreisabrechnung gelten die Prozessschritte nach der Beschreibung in Abschnitt 4.2 analog mit längeren Antwortfristen (siehe Tabelle 0-1). Es wird empfohlen, den Datenaustausch zeit- und nicht ereignisgesteuert ablaufen zu lassen, um auf der anderen Seite die normale Abwicklung mit den kurzen Fristen nicht zu beeinflussen. Der Bilanzkoordinator wird die von den Datenänderungen betroffenen Bilanzkreise bis zum letzten Werktag des 9. des auf den Liefermonat folgenden Monats erneut abrechnen. © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 83 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse Tabelle 4.5-1: Beschreibung des Datenaustausches zur Energiemengenbilanzierung Nr.: Akteure Aktion Information Bedingung Format Anmerkung Fristen/Termine bei automatisierter Abwicklung Betrieb Datenaustausch (Übergangsszenario) 1 VNB Ermittlung SLS-,SES, TLS-, TESSummenprofile je Lieferant und BKV 2 VNB mit benachbarte(n) VNB 3 VNB 4 VNB Übermittlung Netzübergabe-Messwerte (NGZ) zwischen VNB und benachbarten Netzbetreibern Bildung der Netzzeitreihe(n) (NZR) (Summendifferenzbildung) Bildung EGS, LGS, ALS, DBA* je Lieferant 5 VNB an NachbarVNB Jahresverbrauchsprognosemenge, Profiltyp je Lieferstelle, Tagestyp und Dynamisierungsfunktion, Wetterdaten des Liefertages Abstimmung der Netzübergaben (NGZ) Netzübergaben (NGZ) je benachbartem VNBBilanzierungsgebiet analyt. Verfahren: Restkurve, Berechnung analytische Profile; synthet. Verfahren: Berechnung Differenzmenge Übermittlung NZR © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 Hier können noch Korrekturen aufgrund neuerer Erkenntnisse einfließen. Siehe /4/, Jahresverbrauchsprognose je Lieferstelle ist mit Lieferant abgestimmt MSCONS Hier können noch Korrekturen aufgrund neuerer Erkenntnisse einfließen. Hier können noch Korrekturen aufgrund neuerer Erkenntnisse einfließen. Hier können noch Korrekturen aufgrund neuerer Erkenntnisse einfließen. 1 bis 3 sind für den Liefermonat abgeschlossen MSCONS Datenqualität: ZWStatus „(Blank)“,oder „E“ 84 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse Nr.: Akteure Aktion Information Bedingung Format Anmerkung Fristen/Termine bei automatisierter Abwicklung 6 VNB an Bilanzkoordinator (ÜNB) Übermittlung VNBMeldungen 7 VNB an BKV Übermittlung VNB-Meldungen 8 VNB an Lieferant Übermittlung VNB-Meldungen 9 Bilanzkoordinator (ÜNB) an BKV Spiegelung der VNBBilanzkreismeldungen 10 Bilanzkoordinator (ÜNB) Ermittlung der Saldozeitreihe je Bilanzkreis Bilanzsummen LGS, Siehe auch /3/ SLS, TLS, EGS, SES, TES, DBA* bilanzkreisscharf sowie NZR je benachbartem Netzbetreiber (VNBBilanzierungsgebiet) Bilanzsummen LGS, SLS, TLS, EGS, SES, TES, DBA* lieferantenscharf (je BK) Bilanzsummen LGS, SLS, TLS, EGS, SES, TES, DBA* lieferantenscharf (je BK) Bilanzkreissummen LGS, SLS, TLS, EGS, SES, TES, DBA* je VNBBilanzierungsgebiet, (siehe /3/) VNB-Meldungen LGS, SLS, TLS, EGS, SES, TES, NZR, DBA*; Fahrpläne Siehe auch /3/ © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 MSCONS Datenqualität: ZWStatus „(Blank)“, „E“ oder „V“ (Status V max. bis 22. WT nach Liefermonat) Unmittelbar, jedoch bis spätestens Ende des 7. auf den Liefermonat folgenden Monats MSCONS Optional: zusätzlich Bilanzsummen bilanzkreisscharf, falls vereinbart Unmittelbar, jedoch bis spätestens Ende des 7. auf den Liefermonat folgenden Monats Unmittelbar, jedoch bis spätestens Ende des 7. auf den Liefermonat folgenden Monats unverzüglich, spätestens 1 WT nach Schritt 6 MSCONS MSCONS Die VNB-Meldungen aus Schritt 7 dienen dem BKV zur Plausibilisierung mit den VNB-Meldungen aus Schritt 10 (siehe /3/) Datenstand zum Ende des 15. WT des 7. Monats nach Liefermonat 85 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse Nr.: Akteure Aktion Information Bedingung Format Anmerkung Fristen/Termine bei automatisierter Abwicklung 11 LF, BKV Prüfung der Daten 12 Bilanzkoordinator (ÜNB) Prüfung der Konsistenz der Netzbilanzen Konsistenz je VNB- Schritt 6 erfüllt Bilanzierungsgebiet, Konsistenz für die Regelzone 13 Bilanzkoordinator (ÜNB) an BKV LF, BKV, Bilanzkoordinator (ÜNB), VNB Bilanzkoordinator (ÜNB) Übermittlung der Saldozeitreihe je Bilanzkreis Saldozeitreihe ggf DBA*18 14 15 18 Durchführung Clearing Zum Beispiel: - Zuordnung der Lieferstellen - Plausibilisierung der Zeitreihen Schritt 6, 7, 9, 10 erfüllt Ermittlung siehe Schritt 9 Plausibilisierung der Summenzeitreihen der Lieferanten mit der Summenzeitreihe des Bilanzkreises Unmittelbar, jedoch bis spätestens Ende des 7. auf den Liefermonat folgenden Monats Bis zum 18. WT des 7. Monats nach Liefermonat auf Basis der Daten nach Schritt 10 Unmittelbar, jedoch bis spätestens Ende des 8. auf den Liefermonat folgenden MSCONS - Bilanzkreisabrechnung unter Ermittlung der Saldozeitreihen Unmittelbar, jedoch bis spätestens Ende des 7. auf den Liefermonat folgenden Monats Berechnungsbasis: Stand VNBMeldungen für die Bilanzkreisabrechnung ab 1. WT des 9. auf den Liefermonat folgenden Monats Hier sind beide DBA Zeitreihen gemeint: Einmal die vom VNB ermittelte und im Rahmen des 10.WT übermittelte DBA, und die vom Bilanzkoordinator (ÜNB) im Rah- men der Ermittlung der Saldenzeitreihe errechnete DBA © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 86 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse Nr.: Akteure Aktion Information Bedingung Format Anmerkung Fristen/Termine bei automatisierter Abwicklung 16 Bilanzkoordinator (ÜNB) an BKV Übermittlung Korrekturabrechnung LGS, SLS, TLS, EGS, SES, TES, DBA* , Summenarbeitswerte für LGS, SLS, TLS, EGS, SES, TES, DBA* je VNBBilanzierungsgebiet, Saldozeitreihe je Bilanzkreis, Summenfahrpläne Preisberechnung, (siehe auch /3/) MSCONS Alle Daten sind verbindlich für die Bilanzkreisabrechnung (siehe auch /3/) unverzüglich, spätestens zum letzten WT des 9. auf den Liefermonat folgenden Monats * DBA –Zeitreihe falls vom Bilanzkoordinator (ÜNB) verlangt © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 87 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse 4.6 Anhang – Ergänzungsszenario: Lieferantenscharfe Kontierung bei einem Bilanzkoordinator (ÜNB) Das Ergänzungsszenario beinhaltet die Lieferantenscharfe Übermittlung von Bilanzierungsdaten vom VNB an den Bilanzkoordinator (VNB-Meldungen) und Führung von Bilanzkonten beim Bilanzkoordinator (ÜNB). Diese zusätzliche Ebene wird in diesem Fall vom Bilanzkoordinator (ÜNB) in Kooperation mit den VNB als systemkonform Erweiterung allen Lieferanten bzw. VNB in der Lieferantenrolle (z. B. zur Kontierung der Verluste, Differenzmenge,...) angeboten. Sie setzt das Einverständnis der teilnehmenden Lieferanten und den Abschluss einer Kontierungsvereinbarung zwischen Bilanzkoordinator (ÜNB) und den teilnehmenden Lieferanten voraus. In der Regel entspricht die Abwicklung der Lieferantenscharfen Kontierung einem Modell, bei dem jeder Lieferant einen oder auch mehrere (Unter-) Bilanzkreise betreibt. Zu 4.1.1.h/i Zuordnungslisten / Bilanzierungslisten Als bilanzierungsrelevante Information wird anstelle des Bilanzkreises in der UTILMD – Nachricht /10/ der EIC-Code für das Bilanzkonto mitgeteilt. Zu 4.1.1.l VNB-Meldungen und VNB-Bilanzierungsgebiete An den Bilanzkoordinator (ÜNB) werden die in 4.1.1.o genannten Lieferantensummen vom VNB lieferantenscharf übermittelt und vom Bilanzkoordinator im zugehörigen Bilanzkonto verbucht. Zu 4.1.2 Energiekonten Im Fall der lieferantenscharfen Kontierung kann vom Bilanzkoordinator (ÜNB) für Lieferanten ein regelzonenintern gültiges Bilanzkonto eingerichtet werden, das auf Basis eines Kontoführungsvertrags geführt und über eine Konto-ID identifiziert wird. Diese Konto-ID (EICFormat) wird vom Bilanzkoordinator als kontoführende Stelle für die Regelzone vergeben. Ein Bilanzkonto wird auf VNB-Ebene bzgl. des Datenaustausches wie ein Bilanzkreis behandelt (siehe /7/). Die Differenzbilanzierung kann ggf. bei der lieferantenscharfen Kontierung auf Basis von vertraglichen Regelungen vom Bilanzkoordinator dienstleistend übernommen werden. © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 88 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse 4.7 /1/ Literaturverzeichnis Einleitung, Kapitel 1 der Richtlinie „Datenaustausch und Energiemengenbilanzierung“, VDN, in Überarbeitung /2/ Geschäftsmodell, Kapitel 2 der Richtlinie „Datenaustausch und Energiemengenbilanzierung“, VDN, in Überarbeitung /3/ Bilanzkreismanagement, Kapitel 3 der Richtlinie „Datenaustausch und Energiemengenbilanzierung“, VDN, in Überarbeitung /4/ Kunden- und Lieferantenprozesse, Kapitel 5 der Richtlinie „Datenaustausch und Energiemengenbilanzierung“, VDN, in Überarbeitung /5/ Festlegung der Bundesnetzagentur zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Datenformate (Az.: BK06-009-06), http://www.bundesnetzagentur.de /6/ MeteringCode 2006, VDN, Juli 2006 /7/ Datenaustausch und Energiemengenbilanzierung, VDEW/ DVG-Richtlinie, VDEW/ DVG, März 2001 /8/ Umsetzung der Analytischen Lastprofilverfahren – Step-by-Step, (M-23/2000), VDEW Juli 2000 /9/ Praxisleitfaden Lastprofile für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen, VDN November 2002 /10/ ENERGIE SPEZIAL: Nachrichtentyp zur Übermittlung von Stammdaten zu Kunden, Verträgen und Zählpunkten UTILMD Stand: 4.0, VDEW, Juli 2006 /11/ UTILMD – Anwendungshandbuch zu dem Nachrichtentyp, VDEW, in Überarbeitung /12/ MSCONS – Bericht über die Lieferung von Daten zu Energiemengen, VDEW, in Überarbeitung /13/ REQDOC - Nachrichtentyp zur Übermittlung von Dokumentenanforderungen, VDEW, in Überarbeitung /14/ INVOIC – Nachrichtentyp zur Übermittlung von Netz-/Energiedienstleistungsabrechnungen, VDEW, in Überarbeitung /15/ REMADV – Nachrichtentyp zur Übermittlung von Zahlungsavise, VDEW, in Überarbeitung /16/ CONTRL – Nachrichtentyp zur Übermittlung von Syntax- und Übertragungskontrollnachrichten, VDEW, in Überarbeitung © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 89 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse /17/ APERAK – Nachrichtentyp zur Übermittlung von Anwendungsfehler- und Bestätigungsmeldungen, VDEW, in Überarbeitung © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 90 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse 4.8 Abbildungsverzeichnis Abbildung 4-1: Bearbeitungsfristen.....................................................................13 Abbildung 4-2: Gesamtzeitraum Bilanzkreisabrechnung .....................................14 Abbildung 4-3 Vertragsbeziehungen und Zuordnungsermächtigungen ...............18 Abbildung 4-4: Beispiele für VNB-Bilanzierungsgebiete, wenn keine 1:1Beziehung zwischen VNB, Netz und VNBBilanzierungsgebiet besteht ........................................................23 Abbildung 4-5: VNB-Meldungen (Übersicht, Beispiel)..........................................27 Abbildung 4-6: Belastung/Entlastung VNB-Bilanzierungsgebiet (Beispiel) .........28 Abbildung 4-7: VNB-Meldungen und Zuordnung der Bilanzkreise (Beispiel für Netze ab 100 000 Kunden) 29 Abbildung 4-8: VNB-Meldungen und Zuordnung der Bilanzkreise (Beispiel für Netze unter 100 000 Kunden) 30 Abbildung 4-9: Übersicht zur Aufteilung der Fristen und Deadlines Frist für die Bilanzkreisabrechnung ...........................................................32 Abbildung 4-10: Zusammenspiel der Kommunikation und Abstimmung von Summen- und Einzelzeitreihen im Rahmen der Bilanzierung .......35 Abbildung 4-11: Übersichtsdiagramm: Betrieb des Datenaustausches zur Energiemengenbilanzierung ........................................................36 Abbildung 4-12: Betrieb Datenaustausch zur Energiemengenbilanzierung..........38 Abbildung 4-13: Übersicht der Clearingprozesse und deren Zeitfenster ..............46 Abbildung 4-14 : VNB-Meldungen und Clearingschleifen .....................................47 Abbildung 4-15: Summenzeitreihenclearing LF/ VNB (Übersicht) .......................48 Abbildung 4-16: Sequenzdiagramm Bilanzkreisclearing ......................................49 Abbildung 4-17: Sequenzdiagramm Einzelmesswerteclearing (LGZ, EGZ) ...........51 Abbildung 4-18: Sequenzdiagramm Einzelmesswerteclearing (NGZ) ..................54 Abbildung 4-19: Sequenzdiagramm Netzzeitreihenclearing (VNB/ NachbarVNB) ............................................................................................57 © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 91 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse Abbildung 4-20: Beschreibung Summenzeitreihenclearing (Lastgang und Lastprofil) ....................................................................................60 Abbildung 4-21: Sequenzdiagramm: Optionaler Hilfs-Clearingprozess Lastgang (Zählpunktebene).........................................................64 Abbildung 4-22: Sequenzdiagramm: Optionaler Clearing-Hilfsprozess Lastprofil (Lastprofiltypebene Clearingebene 1) ..........................67 Abbildung 4-23: Sequenzdiagramm: Optionaler Hilfs-Clearingprozess – Lastprofil (Zählpunktebene Clearingebene 2) ..............................70 Abbildung 4-24: Sequenzdiagramm: Summenzeitreihenclearing (BKSummen) .....................................................................................73 Abbildung 4-25: Sequenzdiagramm: Netzbilanz-Clearing VNB – Bilanzkoordinator – BKV ..............................................................76 Abbildung 4-26: Beispiel Ablauf Datenaustausch ................................................82 © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 92 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse 4.9 Tabellenverzeichnis Tabelle 4.1-1: Teilprozesse..................................................................................31 Tabelle 4.2-1: Detaillierte Anwendungsfallbeschreibung Betrieb Datenaustausch zur Energiemengenbilanzierung ........................37 Tabelle 4.2-2: Beschreibung des Datenaustausches zur Energiemengenbilanzierung ........................................................39 Tabelle 4.3-1: Beschreibung Bilanzkreisclearing .................................................50 Tabelle 4.3-2: Beschreibung Einzelmesswerteclearing (LGZ, EGZ) ......................52 Tabelle 4.3-3: Beschreibung Einzelmesswerteclearing (NGZ)..............................55 Tabelle 4.3-4: Beschreibung Netzzeitreihenclearing (VNB/ Nachbar-VNB) .........58 Tabelle 4.3-5: Beschreibung Summenzeitreihenclearing (Lastgang und Lastprofil) ....................................................................................61 Tabelle 4.3-6: Beschreibung: Optionaler Hilfs-Clearingprozess - Lastgang (Zählpunktebene) ........................................................................65 Tabelle 4.3-7: Beschreibung: Optionaler Clearing-Hilfsprozess Lastprofil (Lastprofiltypebene Clearingebene 1)..........................................68 Tabelle 4.3-8: Beschreibung: Optionaler Hilfs-Clearingprozess – Lastprofil (Zählpunktebene Clearingebene 2)..............................................71 Tabelle 4.3-9: Beschreibung: Summenzeitreihenclearing (BK-Summen) .............74 Tabelle 4.3-10: Beschreibung: Netzbilanz-Clearing VNB – Bilanzkoordinator – BKV ...........................................................................................77 Tabelle 4.5-1: Beschreibung des Datenaustausches zur Energiemengenbilanzierung ........................................................84 © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 93 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse 4.10 Glossar/ Verwendete Abkürzungen ALP Analytisches Lastprofil, Summenprofil eines Lieferanten ALS Analytische Lastprofilsumme (je Kundengruppe) BKV-Liste Die BKV-Liste wird vom VNB vor dem Liefermonat an den BKV gesendet und dient zum Abgleich der aktiven Lieferantenzuordnungen zu seinen Bilanzkreisen (Abgleich der vom BKV erteilten Zuordnungsermächtigung mit den beim VNB geführten Zuordnungen der Entnahmestellen des Lieferanten zum Bilanzkreis). Bilanzierungsliste Die Bilanzierungsliste beinhaltet alle bilanzierungsrelevanten Daten und stellt somit eine Inhaltsangabe der zugehörigen Summenzeitreihe dar. Sie wird separat pro Zeitreihentyp (EGS, LGS, SLS, SES, TLS, TES) und Lieferant erstellt. Die Bilanzierungsliste für Lastprofile wird, je nach Clearing-Hilfsprozess, in zwei Ausprägungen vom VNB zur Verfügung gestellt: a) zählpunktscharf bzw. b) lastprofiltypscharf. Bilanzkonto Beim Bilanzkoordinator (ÜNB) geführtes Konto, das der Bilanzkoordinator zur reinen Kontierung von Liefer-/Einspeisemengen anbieten kann. Dieses Konto dient nicht zum Bilanzausgleich und ermöglicht keinen Fahrplanverkehr zur Abwicklung von Energiegeschäften. Der Ausgleich des Bilanzkontos ist durch ein zugeordnetes Bilanzkonto oder zugeordneten Bilanzkreis durchzuführen (analog Zuordnung Unterbilanzkreis/ Bilanzkreis). Lieferanten können auf Bilanzkonten zentral in einer Regelzone ihre Liefermengen vom VNB lieferantenscharf verbuchen lassen. Auch z. B. zur sortenreinen Verbuchung von EEG-Mengen als vorgelagerte Bilanzierungsschicht vor dem EEG-Bilanzkreis können Bilanzkonten eingesetzt werden. Bilanzkonten werden durch einen regelzoneninternen EIC-Code identifiziert. Ansonsten unterscheidet sich die Anwendung für den VNB nicht von Bilanzkreisen. Bilanzkoordinator (ÜNB) Der Bilanzkoordinator ist verantwortlich für die Ermittlung der Bilanzabweichungen der Bilanzkreise in einer Regelzone. Der Bilanzkoordinator führt, zum Zwecke der Bilanzkreisabrechnung, alle notwendigen Daten der Bilanzkreise in einer Regelzone zusammen. © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 94 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse BK Bilanzkreis BKV Der Bilanzkreisverantwortliche ist wirtschaftlich verantwortlich (durch Bilanzkreisvertrag) für die Summe der Abweichungen in einem oder mehreren Bilanzkreisen. BK-VZB Virtuelle Zählpunktbezeichnungen zur Identifikation der VNBSummenzeitreihen eines Bilanzkreises beim VNB, Bilanzkoordinator (ÜNB) und BKV. DBA Zeitreihentyp, der auf Anforderung des Bilanzkoordinators (ÜNB) durch den VNB für jedes VNB-Bilanzierungsgebiet in der Regelzone zu bilden und einem hierfür zwischen VNB, BKV und Bilanzkoordinator (ÜNB) vereinbarten Bilanzkreis zuzuweisen ist. Dieser Zeitreihentyp nimmt sämtliche im VNBBilanzierungsgebiet verbliebenen Einspeisungen und Entnahmen auf, die nicht anderen Bilanzkreisen zugeordnet werden (Differenzmenge aus der Differenzbilanzierung). Die DBA-Zeitreihe ist auch bei Verwendung analytischer Lastprofile zu bilden. Soweit die Bildung der Lastprofile fehlerfrei erfolgt, ist der Wert in der DBA-Zeitreihe je ¼ h „0“. Im Zuge der Plausibilisierung der Regelzonenbilanzierung beim Bilanzkoordinator (ÜNB) kann diese Zeitreihe auch durch den Bilanzkoordinator (ÜNB) in Abhängigkeit der vom VNB für ein Netzgebiet gemeldeten Zeitreihen sowie der hierfür maßgeblichen Netzzeitreihen im Rahmen der Bilanzkreisabrechnung abschließend richtig bestimmt werden (in Folge von Bilanzierungsungenauigkeiten oder -fehlern des VNB). Differenzbilanzierung Bilanzierung von Einspeisungen und Entnahmen in einer Betrachtungseinheit (z. B. pro Bilanzierungsgebiet, pro Netzgebiet, pro Regelzone). Die Differenzbilanzierung erfolgt auch in Netzen ohne Differenzbilanzkreis. EGZ Einspeisegangzeitreihe einer Lastgangzählung (gemessene Einspeisungen eines Einspeisepunktes) EGS Einspeisegangsumme = Summenzeitreihe von Einspeisungen eines Lieferanten (BK-scharf) oder Bilanzkreises in einem VNBBilanzierungsgebiet, EGS = ΣEGZ (inkl. Referenzprofile) EnWG Energiewirtschaftsgesetz © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 95 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse Lastprofiltyp- Überprüfung der Summenzeitreihen auf Plausibilität. Mögliche Clearingebene Abweichungen werden über die weitere Anforderung von Summenzeitreihen pro Profiltyp geklärt. LF Lieferant, beliefert Endkunden LFA Lieferant alt LFN Lieferant neu LF-VZB Virtuelle Zählpunktbezeichnungen zur Identifikation der VNBSummenzeitreihen eines Lieferanten (BK-scharf) beim VNB. LGZ Lastgangzeitreihe einer Lastgangzählung (gemessene Lasten eines Entnahmepunktes) LGS Lastgangsumme: Summenzeitreihe eines Lieferanten (BK-scharf) oder Bilanzkreises in einem VNB-Bilanzierungsgebiet, LGS= ΣLGZ Nachbar-VNB angrenzender VNB zu den Netzübergabestellen (vor/nachgelagerte ebenso wie gleichgelagerte Netze) NGZ Netzgangzeitreihe(n) (gezählte Netzübergabe an einem Zählpunkt, kann aus zwei Zeitreihen für beide Energieflussrichtungen bestehen) NZR Netzzeitreihe, Übergabesumme zwischen VNBBilanzierungsgebieten, Summendifferenz der NGZ zwischen zwei VNB-Bilanzierungsgebieten OBIS Das OBIS-Kennzahlensystem dient zur Identifikation von Messwerten an einem Zählpunkt. Im MeteringCode /…/ ist die Anwendung der OBIS-Kennzahlen für die Marktkommunikation geregelt. Profilkunden Kunden, die über Lastprofilverfahren beliefert werden Referenzmessung Typische Messung, die als Ausgangsbasis für die Ermittlung vergleichbarer Einspeisegänge (z. B. bei Wind, Sonne,...) dient (-> Referenzprofil) Referenzprofil Auf Basis einer Referenzmessung nach der Messwerterfassung normalisiertes Profil. Bei vergleichbaren Einspeisungen oder Lasten wird das Profil mit einem Skalierungsfaktor bewertet und so ein Last- bzw. Einspeisegang ermittelt. Bei Anwendung von Referenzprofilen treten Mehr-/Mindermengen auf. SEP Synthetisches Einspeiseprofil © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 96 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse SES Standardeinspeiseprofilsumme = Summenzeitreihe der Einspeiseprofile eines Lieferanten (BK-scharf) oder Bilanzkreises in einem VNB-Bilanzierungsgebiet SES = ΣSEP SLP Synthetisches Lastprofil SLS Standardlastprofilsumme (synthetisch oder analytisch) = Summenzeitreihe der Lastprofile eines Lieferanten (BK-scharf) oder Bilanzkreises in einem VNB-Bilanzierungsgebiet (ohne temperaturabhängige Lastprofile) SLS = ΣSLP bzw. ΣALP StromNZV Stromnetzzugangsverordnung TEP Tagesparameterabhängiges Einspeiseprofil (inkl. Referenzprofile) TES Tagesparameterabhängige Einspeiseprofilsumme = Summenzeitreihe der tagesparameterabhängigen Einspeiseprofile eines Lieferanten (BK-scharf) oder Bilanzkreises in einem VNBBilanzierungsgebiet, TES = ΣTEP TLP Tagesparameterabhängiges Lastprofil (inkl. Referenzprofile) TLS Tagesparameterabhängige Lastprofilsumme = Summenzeitreihe der tagesparameterabhängigen Lastprofile eines Lieferanten (BK-scharf) oder Bilanzkreises in einem VNBBilanzierungsgebiet, TLS = ΣTLP ÜNB Übertragungsnetzbetreiber VNB Verteilnetzbetreiber VNB-Bilanzierungsgebiet Ein geographisches Gebiet, das aus einem oder mehreren zähltechnisch abgrenzbaren Netzgebieten besteht. Je VNBBilanzierungsgebiet wird eine separate Differenzbilanzierung durchgeführt und der VNB übermittelt je VNBBilanzierungsgebiet einen Satz Bilanzmeldungen an den Bilanzkoordinator und BKV. Ein VNB kann in Abstimmung mit dem Bilanzkoordinator (ÜNB) die von ihm betreuten Netzgebiete einem oder mehreren VNB-Bilanzierungsgebieten zuordnen. Ein VNB-Bilanzierungsgebiet wird durch einem vom Bilanzkoordinator vergebenen EIC-Code identifiziert. © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 97 Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse VNB-Meldung Übermittlung von Bilanzzeitreihen LGS, SLS, TLS, EGS, SES, TES, DBA, ALS: a) Bilanzkreisscharfe Übermittlung von Bilanzzeitreihen b) Lieferantenscharfe (je BK) Übermittlung von Bilanzzeitreihen Zusätzliche Übermittlung von Netzzeitreihen NZR (je benachbartem VNB-Bilanzierungsgebiet) vom VNB an den Bilanzkoordinator VZB Virtuelle Zählpunktbezeichnung z. B. zur Identifikation der Bilanzzeitreihen WT Werktag: Die Tage von Montag bis einschließlich Freitag, ausschließlich von Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen zu verstehen. Jeder Tag, der von einem Bundesland als Feiertag ausgewiesen wird, gilt bundesweit als Feiertag. (24.12 und 31.12 werden als Feiertage behandelt) Zuordnungsliste Die Zuordnungsliste ist die Zusammenfassung bestätigter Einzelmeldungen von Zählpunkten je Lieferant im UTILMD-Format (siehe /10/ und /11/). © Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007 98