Gerichtsurteile
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Kein Serienschaden bei einheitlichem Beratungsfehler Grobe Fahrlässigkeit bei Rauchen im Bett Die Versicherung eines Anlageberaters muss trotz der "Serienschadenklausel" für dessen Beratungsfehler in voller Höhe einstehen, auch wenn der Fehler eine Reihe von Schadensersatzansprüchen nach sich gezogen hat. Die Versicherung haftet nämlich für jede einzelne Falschberatung mit dem vereinbarten VersicherungsHöchstbetrag. Die Versicherung muss nicht zahlen, wenn ein Brand vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Dazu hat das OLG Düsseldorf festgestellt, dass Rauchen im Bett nicht stets als grob fahrlässig anzusehen ist, es komme auf die Umstände des Einzelfalles an. In einem Rechtsstreit hatte sich die beklagte Versicherung genau auf eine solche "Serienschadenklausel" im Versicherungsvertrag berufen, wonach die Summe nur einmal zu zahlen ist, wenn mehrere Einzelschäden auf einem einheitlichen Fehler beruhen; sie kam mit dieser Argumentation bei Gericht aber nicht durch. · BGH Urteil vom 17.09.2003 - IV ZR 19/03 Vieles spricht dafür, Rauchen im Zustand der Übermüdung als grob fahrlässig einzustufen. Die Gefahr, dass der Raucher einschläft und die Zigarettenglut unbemerkt Textilien in Brand steckt, ist jedem einsichtig. In dem konkreten Fall jedoch war ein grob fahrlässiges Verhalten nicht beweisbar. Der Mieter hatte vorgetragen, er habe sich am frühen Morgen nach dem Aufwachen eine Zigarette angesteckt. Grob fahrlässiges Verhalten schied damit aus. · Kaufdatum bei Diebstahl von wertvollem Schmuck Wer nach einem Diebstahl von wertvollem Schmuck seiner Hausratsversicherung ein falsches Datum über den Kauf angibt, hat seine Leistungsansprüche eingebüßt. Der Versicherung gibt das korrekte Kaufdatum - zumindest das Jahr - wichtige Anhaltspunkte über den Wert des Schmuckstücks, aber auch darüber, ob die Versicherungsnehmerin zum angegebenen Zeitpunkt überhaupt in der Lage gewesen seien kann, sich derartige Preziosen zu leisten. · OLG Düsseldorf Urteil vom 18.05.1999 - 24 U 77/98 Leistungspflicht der Rechtsschutzversicherung bei Bausachen Eine Rechtsschutz-Versicherung darf einem Versicherungsnehmer in einem Prozess gegen eine Bausparkasse die Unterstützung nicht verweigern, wenn es nicht um das eigentliche "Baurisiko" geht, sondern um die von der Bausparkasse falsch kalkulierten Renditen und Mieteinnahmen einer Eigentumswohnung, die mit Hilfe eines Darlehens der Bausparkasse gekauft wurde. · OLG Köln Urteil vom 16.04.2002 - 9 U 136/01 OLG Karlsruhe Urteil vom 21.03.2002 - 12 U 284/01 Einsteige-Diebstahl bei gekipptem Wohnzimmerfenster Unbeabsichtigte Zerstörung einer Taucherausrüstung Wenn ein Wohnungsinhaber sein von der Straße nicht einsehbares Wohnzimmer- Fenster über Nacht zum Lüften gekippt läßt, muss die Hausrats-Versicherung - so das Landgericht Gießen - den Schaden übernehmen, wenn durch dieses Fenster trotz Anwesenheit des Bewohners eingebrochen und "Beute" gemacht wird. Für einen Schaden, der dadurch entsteht, dass ein Versicherungsnehmer unabsichtlich die Taucherausrüstung eines Dritten über Bord stößt und diese wegen der Wassertiefe nicht mit normaler Ausrüstung geborgen werden kann und infolge des Salzwassers nach kurzer Zeit zerstört wird, hat die Haftpflicht-Versicherung des Schädigers aufzukommen. · LG Gießen Urteil vom 31.05.2001 - 4 O 585/00 · Kein Einsteige-Diebstahl bei geöffneter Terrassentür Ein Einstieg-Diebstahl liegt nicht vor, wenn der Täter nach Übersteigen des Gartenzauns durch die geöffnete Terrassentür in das Wohnzimmer gelangt ist und dort einen Diebstahl begangen hat. Die Hausratsversicherung muss deshalb keinen Schadensersatz leisten, weil der Täter "auf regulärem Weg" über die offene Terrassentür in das Wohnzimmer eingetreten ist. So die Frankfurter Richter. · LG Frankfurt/Main Urteil vom 17.10.2001 - 7 U 15/011 LG Passau Urteil vom 14.03.2000 - 3 S 256/00 Vandalismusschäden bei Wohnungseinbruch Eine Hausratsversicherung muss auch dann zahlen, wenn Einbrecher zwar nichts gestohlen, dafür aber in erheblichem Maße die Wohnung verwüstet haben. Durch die Police sind auch Schäden aus Vandalismus abgedeckt. · BGH vom Urteil 06.02.2002 - IV ZR 106/01 Klagefrist bei Leistungsablehnung Leistungspflicht der Rechtsschutzversicherung bei Fahrerlaubnisentzug Bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens der 18-PunkteGrenze infolge wiederholter Verstöße gegen straßenverkehrs- rechtliche Vorschriften oder Strafgesetze (§ 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG i. V. mit § 46 Abs. 1 FeV) ist jede einzelne Verkehrsordnungswidrigkeit oder Straftat ein selbständiger Rechtsschutzfall. Anspruch auf Deckungsschutz hat der Versicherungsnehmer nur, wenn der erste der für die Fahrerlaubnisentziehung maßgeblichen Verstöße innerhalb des versicherten Zeitraumes liegt (§ 4 (2) Satz 2 ARB 94). · BGH Urteil 5.7.2006 - IV ZR 153/05 Wenn eine Lebensversicherung Leistungen ablehnt, kann der Versicherte dagegen nur innerhalb eines halben Jahres Klage erheben. Andernfalls wird die Versicherung leistungsfrei, ohne dass gerichtlich überprüft wird, ob die Leistungen zu Recht verweigert werden. Aus Gründen der Rechtssicherheit muss sich ein Versicherter innerhalb von 6 Monaten entscheiden, ob er gegen die ablehnende Haltung einer Versicherung vorgehen will oder nicht. · Verwandtenklausel in der Krankenversicherung Eine Waschmaschine darf unbeaufsichtigt sein Wird eine Wohnung in Abwesenheit der Bewohnerin durch einen Defekt an der Waschmaschine "überschwemmt", kann die Hausratsversicherung die Regulierung des Schadens nicht mit der Begründung verweigern, die Frau hätte ihre Wohnung während des Waschvorgangs nicht verlassen dürfen. Beim heutigen Stand der Technik darf man sich nämlich auf die Funktionstüchtigkeit einer Waschmaschine verlassen. · OLG Koblenz Urteil vom 20.04.2001 - 10 U 1124/99 OLG Koblenz Beschluss vom 4.07.2002 - 10 W 285/02 Ein Versicherungsnehmer hatte 1986 eine Krankenvollversicherung abgeschlossen und heiratete sodann eine Ärztin. Als er sich 1996 mehrfach von seiner Arzt-Ehefrau behandeln ließ, verwies die Krankenversicherung auf die sog. Verwandtenklausel und erstattete die Gebühren nicht. Die Klausel: "Keine Leistungspflicht besteht bei Behandlung durch Ehegatten, Eltern oder Kinder" in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Krankenversicherers ist wirksam. · OLG Celle Urteil vom 13.04.2000 - 8 U 40/99