Broschüre Bauen und Wohnen in der Stadt Hameln
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Broschüre Bauen und Wohnen in der Stadt Hameln
Grußwort Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ich freue mich, Ihnen einen Leitfaden für das „Bauen in Hameln“ präsentieren zu können. Diese Veröffentlichung kann und will allerdings nicht den fachlichen Rat von Architekten, Ingenieuren, Handwerkern und sonstigen Fachleuten ersetzen. Ein Haus zu planen und zu bauen ist für jeden Bauherren, jede Familie eine große Herausforderung. Nachdem man sich Klarheit über die solide Finanzierung der „eigenen vier Wände“ verschafft hat, beginnt alsbald die Suche nach einem geeigneten Grundstück. Ich wünsche Ihnen ein gutes Gelingen bei der Realisierung Ihrer Bauwünsche und hoffe, dass Sie sich bei uns in Hameln wohl fühlen. Mein herzlicher Dank geht an alle Betriebe, die mit ihrer Anzeige zum Erstellen der Broschüre beigetragen haben. Mit dieser Broschüre soll Ihnen eine kleine Hilfe an die Hand gegeben werden, das geeignete Baugrundstück und die richtigen Ansprechpartner für Ihre Bauwünsche zu finden. Zur Unterstützung Ihrer Bauabsichten und Baupläne sind in dieser Broschüre wichtige und nützliche Hinweise sowie Informationen rund um das Bauen zusammengefasst. Ich habe allerdings darauf verzichtet, die teilweise sehr komplizierten und umfangreichen gesetzlichen Grundlagen bis ins Detail vorzustellen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der jeweiligen Fachabteilungen werden Ihnen Ihre Fragen sehr gern ausführlich beantworten und Sie bei Ihrem Bauvorhaben tatkräftig unterstützen. Mit besten Grüßen Susanne Lippmann Oberbürgermeisterin 1 Wir sind für Sie da IMMER GUT BERATEN! Wir machen Sie auch ohne Auto mobil! Die Mobilitätszentrale Hameln-Pyrmont ist Ihr Ansprechpartner in allen Fragen rund um den öffentlichen Verkehr: Von „A“ wie Anruf-Sammeltaxi bis „Z“ wie Zug. Sie möchten mehr wissen? Rufen Sie uns einfach an: 0 51 51/788 988 2 www.oeffis.de Impressum · Inhaltsverzeichnis Thema Seite Grußwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 BVB-Verlagsgesellschaft mbH Inhaltsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . 3 Friedrichstraße 4 · 48529 Nordhorn Telefon (0 59 21) 97 30-0 Telefax (0 59 21) 97 30-30 eMail: [email protected] Hameln auf einen Blick . . . . . . . . . . 4-5 www.bvb-verlag.de www.findcity.de Ansprechpartner für Bauinteressenten in Hameln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Thema Seite Neue Wohngebiete . . . . . . . . . . . . . . 11 Auf dem Berge (Haverbeck) . . . . . . . . 12 Auf der Linkworth (Tündern) . . . . . . . 13 An der Humme . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Hottenbergsfeld . . . . . . . . . . . . . . 15-17 Reesegelände . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Stadtentwicklung . . . . . . . . . . . . . . . 7 Öffentliches Baurecht . . . . . . . . . . . 21 Öffentliches Baurecht . . . . . . . . . . . . 22 Bauplanungsrecht . . . . . . . . . . . . . . 22 Flächennutzungsplan . . . . . . . . . . . . 22 Bebauungsplan . . . . . . . . . . . . . . 23-25 Vorhaben im Innenbereich . . . . . . . . . 25 Vorhaben im Außenbereich . . . . . . . . 25 Bauordnungsrecht . . . . . . . . . . . . 25-27 Herausgegeben in Zusammenarbeit mit der Stadt Hameln. Änderungswünsche, Anregungen und Ergänzungen für die nächste Ausgabe richten Sie bitte an die Verwaltung. Copyright 2007 BVB-Verlagsgesellschaft mbH Titel, Umschlaggestaltung, Art und Anordnung des Inhalts sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck – auch auszugsweise – nicht gestattet. Alle Rechte vorbehalten. In unserem Verlag erscheinen u.a.: Informationsbroschüren aller Art, Wirtschaftsmagazine und Faltpläne. 3 Hameln auf einen Blick Lage und Größe Städtepartnerschaften Die Stadt Hameln pflegt zu vier Städten Partnerschaften: Quedlinburg in SachsenAnhalt, Torbay in England, Saint-Maur-desFossés in Frankreich und Kalwaria Zebrzydowska in Polen. Geografische Koordinaten: 52° 06’ 30’’ nördlicher Breite, 9° 21’ 30’’ östlicher Länge Behörden und Einrichtungen Gesamtfläche: 102,3 km2 Einwohner am 30.06.2006: Bevölkerungsdichte: 58.696 574 Ew./km 2 Agentur für Arbeit, Amtsgericht, Arbeitsgericht, Finanzamt, Jugendanstalt, Kreiskrankenhaus, Kreisverwaltung, Stadtverwaltung, Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Behörde für Geoinformation Landentwicklung und Liegenschaften, Zollamt, Zweigstelle der Handwerkskammer Hannover, Zweigstelle der IHK Hannover, Land- wirtschaftliche Untersuchungs- und Forschungsanstalt, Institut für Solarforschung GmbH Hameln/Emmerthal Lehren und Lernen 16 Grundschulen, 3 Hauptschulen, 2 Sonderschulen, 3 Realschulen, 3 Allgemeine Gymnasien, Handelslehranstalt, Gewerbliche Lehranstalt, Lehranstalt für Hauswirtschaft, Agrarwirtschaft und Sozialpädagogik (jeweils mit Fachgymnasien), Berufsakademie Weserbergland Soziale Einrichtungen und Gesundheitswesen Kindertagesstätten (für jedes Kind von 3 – 6 Jahren ist ein Kita-Platz gesichert), Kinderspielkreise, Krabbelstuben, Spiel- und Bolzplätze, Kommunikations- und Kulturzentrum für junge Menschen, Jugendtreffpunkte, Kinderheim, Alten- und Pflegeheime, BlindenAltenheim, Krankenhaus, Gesundheitsamt. Sport und Spiel Mehrzweckhalle, Stadion, Sportplätze, Sporthallen, Freibäder, Hallenbad, Anlagen für Tennis, Reiten, Motor-, Ruder- und Kanusport, Schießanlagen, Kegeln und Bowling Das kulturelle Angebot ist in Hameln sehr vielseitig, das Theater Hameln, Multiplex-Kino, Kultur- und Kommunikationszentren, das Museum mit attraktiven Sonderausstellungen, das Stadtarchiv, die Stadtbücherei, die Jugendmusikschule, die Jugendkunstschule, die Volkshochschule tragen ebenso dazu bei wie die Rattenfängerspiele und das Musical Rats, regelmäßige Veranstaltungen des Hamelner Forums und das Stadtarchiv als älteste kulturelle Einrichtung der Stadt. 4 Hameln auf einen Blick Infocenter Die HMT (Hameln Marketing und Tourismus GmbH) bietet im Infocenter am Bürgergarten alle Informationen zu Tourismus und Fremdenverkehr unter einem Dach. Möchten Sie Informationen zu den Veranstaltungen in Hameln oder sind Sie interessiert an einer Führung durch die Altstadt? Dann ist die HMT Ihr richtiger Ansprechpartner. Die Touristinformation hat auch interessanteste Angebote zu erlebnisreichen Urlaubspäckchen zusammengeschnürt. Tagesprogramme beispielsweise mit Weserschifffahrt, Mittagessen, Stadtführung und dem Rattenfänger-Freilichtspiel sind buchbar, ebenso finden Sie über die HMT Übernachtungsmöglichkeiten für Ihren Aufenthalt in Hameln. Auch für Radwanderer und Wassersportler gibt es maßgeschneiderte Programme. Sie finden die HMT in Hameln ganz zentral unter folgender Adresse: Hameln Marketing und Tourismus GmbH Deisterallee 1 (am Bürgergarten) 31785 Hameln Telefon: (0 51 51) 95 78-23 Telefax: (0 51 51) 95 78-40 E-Mail: [email protected] Internet: www.hameln.de/touristinfo 5 Wir sind für Sie da piper air INTERNET PER FUNK • Internet per Funk-DSL-Technik • Sicherheit durch in Bereits en modernste 0 Ort über 4 erthal, Verschlüsselung m ln, E m e in Ham beck usw. Fisch bar verfüg ! 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Lohnsteuerhilfeverein Hameln, Bahnhofstraße 23 • Telefon 0 51 51 / 1 50 81 Steinmann Haus Ihr kompetenter Partner in Sachen: Brandmeldeanlagen Steuerliche Beratung von Arbeitnehmern, Beamten, Rentnern elektroma Elektromontagen GmbH Reimerdeskamp 51 31787 Hameln Tel. (0 51 51) 40 14-0 Fax (0 51 51) 40 14-30 E-Mail [email protected] Internet www.elektroma.de Errichter für Einbruchmeldeanlagen und Brandmeldeanlagen Zertifiziert nach DIN 14 675 Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 An der Mühle 8 · 31860 Emmerthal Tel.: (0 51 55) 97 24-0 · Fax: 97 24-24 www.steinmannhaus.de [email protected] EnergiesparHäuser ab 69.980 G Bei uns können Sie sich sicher sein! Stadtentwicklung Die Geschichte der Siedlungsspuren im Hamelner Raum reicht bis in die Steinzeit zurück. Wann auf dem Boden der Altstadt dörfliche Strukturen gebildet wurden, bleibt ungeklärt. Auf den gestifteten Gütern eines kinderlos verstorbenen sächsischen Grafen gründet die Reichsabtei Fulda um 851 an einem günstigen Weserübergang das Benediktinerkloster Hameln. Im Laufe der Zeit bildet sich vor dem in ein Kollegiatstift umgewandelten Kloster eine Marktsiedlung, die um das Jahr 1200 erstmalig schriftlich „civitas“, Stadt genannt wird. Weltweit bekannt wird Hameln durch den Auszug der „Hämelschen Kinder“ (1284), aus dem sich später die Rattenfängersage entwickelt. Von 1426 – 1572 ist Hameln Mitglied des Hanse-Städtebundes. Im 16. Jahrhundert wetteifert die reiche Kaufmannschaft Hamelns mit dem Landadel und errichtet die prächtigen Bauten der Weserrenaissance. Festung Hameln 1741 1664 beginnt der Ausbau Hamelns zur stärksten Festung des Fürstentums Hannover, der Ende des 18. Jahrhunderts mit der Befestigung des Klütbergs abgeschlossen wird. Die Festung trägt daher den Namen „Gibraltar des Nordens“. 1867 wird Hameln preußisch. Die Eisenbahn Hannover-Altenbeken erreicht 1872 Hameln. Neben der traditionellen Mühlenindustrie entsteht 1889 die erste Teppichfabrik. 1808 wird die Festung auf Befehl Napoleons I. geschleift. Dadurch wird die Voraussetzung für eine Ausweitung der Stadt geschaffen. Im Zuge der Gebietsreform wird 1973 die bisher selbstständige Stadt Hameln Teil des Landkreises Hameln-Pyrmont; 12 Umlandgemeinden werden der Stadt Hameln zugeordnet. Von 1968 bis 1992 wird eine umfassende Altstadtsanierung durchgeführt. 1996 wird das Veranstaltungszentrum Weserbergland-Zentrum eröffnet, 1999 der Werder neu gestaltet und mit einer Fußgängerbrücke erschlossen. 2000 eröffnet das neue Tourismus-Infocenter. 2006 wird der Umbau des Hamelner Bahnhofs abgeschlossen. Heute ist Hameln das bedeutendste Wirtschafts- und Kulturzentrum des Weserberglandes. 7 Architekten & Ingenieure Vom Fachmann gut beraten! Ihr zuverlässiger Partner für: Tragwerksplanung Bauphysik TÜV-zertifizierte ökologische Planung Energieberatung Sicherheits- und Gesundheitskoordination Ingenieurbüro Schierschke - Neue Marktstr. 12 - 31785 Hameln - Telefon 0 51 51- 40 20 30 - www.schierschke.de - [email protected] Wir planen gerne für Sie! 8 Ansprechpartner für Bauinteressenten in Hameln Wer bauen will … … braucht als Grundvoraussetzung ein Baugrundstück und in aller Regel auch eine Baugenehmigung. Wohin Sie sich im Einzelfall konkret wenden können und wer für welche Fragen direkt zuständig ist, finden Sie hier: Auch wer ein vorhandenes Gebäude umbauen will, wer eine vorhandene Nutzung ändern will, wer einen Baum fällen, eine Grundstückszufahrt herstellen, eine Entwässerungsleitung legen will, braucht eine Genehmigung oder muss seine Absicht der Stadtverwaltung anzeigen. Auskünfte zu Bebauungsplänen, Flächennutzungsplan erhalten Sie in der Abteilung Stadtentwicklung und Planung Telefon: 202-1484 Telefax: 202-1846 E-Mail: [email protected] Für die Bearbeitung Ihrer Anträge und die Erteilung der Genehmigung sind die Mitarbeiter verschiedener Fachbereiche und Fachabteilungen zuständig, die Sie zu Ihrem Vorhaben und selbstverständlich auch zu Fragen des Fachgebietes beraten und informieren. Auskünfte zur Bauordnung, Bauanträge erhalten Sie in der Abteilung Bauaufsicht Die Bauaufsicht ist nach Stadtbezirken gegliedert. Alle Fachabteilungen finden Sie im Rathaus der Stadt Hameln Rathausplatz 1 31785 Hameln Die Stadt Hameln ist darüber hinaus erreichbar unter: Telefon: (0 51 51) 202-0 Telefax: (0 51 51) 202-1569 E-Mail: [email protected] Internet: www.hameln.de Baubezirk I Hamelner Altstadt, Denkmalschutz Telefon: 202-1443 Telefax: 202-1849 E-Mail: [email protected] Baubezirk III Hameln Süd, Afferde, Tündern, Hastenbeck Telefon: 202-1446 Telefax: 202-1849 E-Mail: [email protected] Baubezirk IV Hameln West, Klein Berkel, Haverbeck, Halvestorf Telefon: 202-1448 Telefax: 202-1849 E-Mail: [email protected] Ansprechpartner für Grundstücksfragen finden Sie in der Abteilung Bauverwaltung und Grundstücksverkehr Telefon: 202-3030 Telefax: 202-1849 E-Mail: [email protected] bzw. im Textteil bei den einzeln aufgeführten Wohngebieten. Baubezirk II Hameln Nord, Wehrbergen, Sünteldörfer, Rohrsen, Hilligsfeld Telefon: 202-1441 Telefax: 202-1849 E-Mail: [email protected] 9 Wohnungsbaugesellschaften Planen – Beraten – Bauen Bauträger Ihr Wunschhaus: Zum Festpreis schlüsselfertig erstellt, mit über 30-jähriger Erfahrung, zu einem Preis, den Sie sich leisten können. Vereinbaren Sie doch ein unverbindliches Beratungsgespräch! weserland-massivhaus gmbh laubbreite 1 · 31789 hameln · tel. 0 51 51 -6 50 05 · fax 0 51 51-67 83 26 www.weserland-massivhaus.de Bauplanungen Sie wollen bauen .................................... planen + bauen + controlling wangelister feld 22 31789 hameln tel. 0 51 51/5 68 89 fax 5 68 99 [email protected] .............. bietet Ihnen alle Planungsleistungen auf dem Architektur- und Ingenieursektor aus einer Hand Wollen Sie Ihr Bauvorhaben bis zum Einzug begleiten lassen? baco-plan gmbh bietet ein spezielles Controlling Fragen Sie uns ! 10 Neue Wohngebiete … te, steht ebenso zur Verfügung wie ein breit gefächertes Bildungs- und Kulturangebot. Die Hamelner Wirtschaft ist gut strukturiert. … in der Stadt Hameln Seit dem Jahr 2000 verfügt Hameln über eine S-Bahn-Verbindung nach Hannover und stellt sich so u. a. auch als attraktiver Wohnstandort für Arbeitnehmer aus dem Süden Hannovers dar. Ein besonderes Highlight ist die historische Altstadt. Sie bietet als traditioneller Einkaufs- und Dienstleistungsstandort ein vielfältiges Angebot. Unser Ziel ist es, Ihnen Baugrundstücke zu günstigen Konditionen anbieten zu können. Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen die einzelnen Wohngebiete kurz vor. Übersicht der neuen Wohngebiete in Hameln Die Stadt Hameln ist ein attraktiver Wohnstandort in einer landschaftlich reizvollen Umgebung mit stadtnahen Naherholungsräumen. Hameln will diese Vorteile nutzen und sich als attraktiver Wohnstandort in der Region profilieren. Zusätzlich unterstützt die Stadt Hameln die Ziele des ökologischen Bauens. Ein komplettes Infrastrukturangebot, neben allen Schulangeboten sowie Kindergärten und Kindertagesstätten insbesondere auch vielfältige Sport- und Freizeitangebo- 11 Auf dem Berge … … heißt ein Neubaugebiet in Haverbeck. Die Ortschaft Haverbeck liegt im Nordwesten der ca. 5 km entfernten Stadt Hameln. teldächer und versetzte Pultdächer mit Neigungen von 20° bis 30° vorgesehen. Für begrünte Dächer sind geringere Dachneigungen bis maximal 15° möglich. Nachbarort Lachem gibt es einen Spielkreis. Die innere Erschließung erfolgt über verkehrsberuhigte Wohnwege, die für eine gute Aufenthaltsqualität in den Straßenräumen sorgen. Zur räumlichen Gliederung der Verkehrsflächen werden Baumreihen gepflanzt. Ein öffentlicher Kinderspielplatz ist ebenfalls vorgesehen. Auf der Bergkuppe im Osten des Gebiets ist ein großzügiger Grünbereich mit einem Spielplatz geplant. Die Übergänge des Areals zur freien Landschaft sind ebenfalls mit Grünbereichen eingefasst, so dass hier ein attraktiver Wohnstandort im Grünen entsteht. Das Baugebiet selbst liegt am südwestlichen Rand der Ortschaft Haverbeck, im Übergang zur freien Landschaft. Das Areal entwickelt sich von einer Anhöhe im Osten in Richtung Aue des Mainbachtals im Westen. In einem 1. Bauabschnitt sind bereits rd. 60 Bauplätze in Süd- bzw. Westorientierung mit Einfamilienhäusern auf Grundstücksgrößen von 600 bis 800 m2 weitgehend bebaut. Das Baugebiet hat einen 2. Bauabschnitt mit ca. 20 Baugrundstücken. Mit der Vermarktung dieser Grundstücke ist noch nicht begonnen worden. Das Wohngebiet ermöglicht Wohneinheiten als Einzel- und Doppelhäuser. Auch Hausgruppen sind in einigen Bereichen zulässig. Der Bebauungsplan sieht ausschließlich eine eingeschossige Bauweise vor. Ein Ausbau des Dachgeschosses ist möglich, wenn dadurch kein zweites Vollgeschoss entsteht. Als Dachform sind wahlweise Satteldächer mit Neigungen von 30° bis 42° sowie Sat- 12 Der alte Ortskern der Ortschaft Haverbeck befindet sich westlich des Mainbachs und ist zu Fuß gut zu erreichen. In der Ortschaft ist eine Grundschule vorhanden. Im Ansprechpartner für Grundstücksfragen: Stadt Hameln Fachbereich 4 Planen und Bauen Telefon: (0 51 51) 202-3030 Auf der Linkworth … … ist die Bezeichnung für ein Baugebiet in der Ortschaft Tündern. Die Ortschaft Tündern liegt im südlichen Stadtgebiet von Hameln. Die Hamelner Kernstadt ist ca. 5 km entfernt. Das Baugebiet selbst befindet sich am nordöstlichen Rand der Ortschaft Tündern. Es wird im Westen durch vorhandene Wohnbebauung begrenzt, auf allen anderen Seiten grenzen landwirtschaftliche Flächen an. Das städtebauliche Konzept sieht die Entwicklung eines Wohngebietes mit Ein- und Zweifamilienhausbebauung vor. Möglich sind auch Hausgruppen bis zu einer Gesamtgebäudelänge von maximal 50 Meter. Vorgesehen ist ausschließlich eine eingeschossige Bauweise, die aber den Ausbau des Dachgeschosses ermöglicht, wenn insgesamt kein zweites Vollgeschoss entsteht. Wahlweise sind geneigte Dächer mit Dachneigungen von 30° bis 45° möglich. Dachgauben sind in begrenzten Maßen zulässig. baugebiet zur gewachsenen dörflichen Struktur. Zusätzlich zu den privaten Begrünungsmaßnahmen ist an zentraler Stelle eine öffentliche Grünfläche geplant, in die ein Kinderspielplatz integriert werden wird. Die landschaftsgerechte Einbindung in das Ortsbild erfolgt durch Pflanzmaßnahmen auf den privaten Grundstücksbereichen jeweils an den Siedlungsrändern. Hier sind deshalb private Pflanzstreifen von 3 m bis 5 m Breite festgesetzt. Zusätzlich ist auf jedem Baugrundstück ein heimischer Laub- oder Obstbaum anzupflanzen. Das Baugebiet ist durch seine Nähe zu Kindergarten und Schule besonders auch für junge Familien mit Kindern interessant. Ansprechpartner für Grundstücksfragen: Sparkasse Weserbergland Immobilien GmbH Telefon (0 51 51) 206-658 Diese Maßnahmen sorgen für eine optimale Durchgrünung des Neubaugebietes und schaffen eine gewisse Beziehung von Neu- 13 An der Humme … … lautet die Bezeichnung für ein neues Wohngebiet in Wangelist. Die Entfernung zur Altstadt beträgt ca. 1,5 km. Auf dem Gelände des ehemaligen Betriebes Mühlenwerke-Weber entsteht ein neues Baugebiet. Mitte 2006 hat die Firma Kontur Bau Vision den Grundstücksbereich erworben. chen und westlichen Bereich sollen allerdings auch zweigeschossige Baukörper möglich sein. Gestaltungsziel ist ein geschlossenes und charakteristisches Erscheinungsbild. Dafür wird eine örtliche Bauvorschrift Regelungen insbesondere zur Gestaltung der Dächer treffen. Die Erschließung des Baugebietes erfolgt von der Wertheimer Straße aus. Die geplanten öffentlichen Verkehrsflächen innerhalb des Gebietes sollen insgesamt „verkehrsberuhigt“ ausgebaut werden. Die Bauplätze werden in Größe zwischen 450 m2 und 1100 m2 ohne Bauträgerbindung durch den Vorhabenträger angeboten. Der Erschließungsbeginn ist für das Frühjahr 2007 geplant. Ein Teil der Grundstücke ist bereits reserviert. Auf dem Gelände wurden in der Vergangenheit Aufschüttungen bestehend aus Bau- Städtebauliche Zielsetzung ist es, für die Gewerbebrache eine nachhaltige neue Nutzung zu ermöglichen. Der erforderliche Bebauungsplan für dieses Gebiet befindet sich in Vorbereitung und wird voraussichtlich bis Anfang 2007 entwickelt sein. An der „Wertheimer Straße“ entstehen nach derzeitigem Planungsstand ca. 37 Grundstücke, die eingebettet zwischen der „Humme“ und dem Grünbestand einer alten Parkanlage liegen. Der Bereich ist vorwiegend für eine eingeschossige Bebauung in Form von Einzelund Doppelhäusern vorgesehen. Im nördli- 14 schutt und geringer Mengen Schlacke in den Baugrund eingebaut. Im Zuge einer Bodensanierung werden diese Schlacken fachgerecht entsorgt, der eingebaute Bauschutt zerkleinert und verdichtet wieder eingebaut. Anschließend wird die Gesamtfläche mit einer ca. 30 cm dicken Erdschicht abgedeckt. Diese Vorgehensweise ist mit den zuständigen Behörden abgestimmt und wird gutachterlich begleitet. Weitere Informationen zum Baugebiet erhalten Sie auch im Internet unter: www.konturbauvision.de. Ansprechpartner: Kontur Bau Vision Hastenbecker Weg 2 31785 Hameln Telefon: (0 51 51) 40 20-0 Telefax: (0 51 51) 40 20 10 Hottenbergsfeld … … ist der Name eines Baugebietes am Rande der Hamelner Kernstadt, nördlich der Ortschaft Rohrsen. Die Entfernung zur Altstadt beträgt ca. 3 km. Durch die Anbindung an die B 217 erreicht man schnell die Innenstadt von Hameln und hat zusätzlich eine direkte Straßenanbindung in Richtung Hannover. Die Südhanglage bietet ideale Voraussetzungen für eine moderne Solararchitektur (Solarförderprogramm Stadt Hameln und Kaufpreisreduzierung bei Einbau einer Anlage zur Nutzung regenerativer Energien). Wunderschöne Ausblicke in das Hameltal und den dahinter gelegenen Düth-Höhenzug ergänzen die hohe Wohnqualität. zu erreichen. Alle weiterführenden Schulen in Hameln erreichen Ihre Kinder in wenigen Busminuten (Haltestelle direkt im Wohngebiet). An der Grundschule gibt es eine Sporthalle mit umfangreichem Breitensportangebot und im Ortskern Rohrsen ein Dorfgemeinschaftshaus. Der Bebauungsplan Nr. 535/1 schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Nutzung im Baugebiet „Hottenbergsfeld“. Im Bebauungsplan wird für Einfamilienhäuser überwiegend die eingeschossige Bauweise festgesetzt, in einigen Bereichen kann in Ausnahmefällen ein zweites Vollgeschoss zugelassen werden; entlang der Haupterschließungsstraße ist eine Zweigeschossigkeit generell möglich. In den Bereichen mit ausschließlich eingeschossiger Baumöglichkeit ist das Dachgeschoss für wohnbauliche Zwecke nutzbar, wenn es bauordnungsrechtlich kein Vollgeschoss ist. Eingebettet in eine äußerst reizvolle Landschaft am Stadtrand von Hameln liegt das attraktive Wohngebiet in Südosthanglage. Im Norden schließt sich das Erholungsgebiet „Hamelner Stadtforsten“ mit dem weithin bekannten Naturschutzgebiet „Schweineberg“ an (bekannt durch die Märzenbecherblüte im Frühjahr), im Westen das Naturschutzgebiet „Kalkofen“. Als Nahversorger steht ein Aldi-Markt mit angegliederter Bäckerei zur Verfügung, der vom Wohnpark aus in wenigen Minuten zu Fuß erreicht werden kann. Weitere Einkaufsmöglichkeiten gibt es in Rohrsen oder wenige Fahrminuten entfernt in der Innenstadt von Hameln. Die Grundschule (auf Wunsch mit Nachmittagsbetreuung) und der Kindergarten in Rohrsen sind vom Wohngebiet aus zu Fuß Angepasst an die Zielsetzung, eine harmonische, landschaftsangepasste Gestaltung der Baukörper zu erreichen, sind wahlweise Pultdächer mit einer Neigung zwischen 15° und 20° möglich bzw. sonstige geneigte Dächer von 20° bis 30° und von 31° bis 42° Dachneigung zulässig. Die Erschließung des Baugebietes erfolgt über einen Zubringer von der Bundesstraße 217, die innere Erschließung über vorwiegend hangparallel in Ost-West-Richtung verlaufende Stichstraßen. 15 Hottenbergsfeld … Die Durchgrünung des Baugebietes wird durch die Anlage von zwei großzügigen Grünzügen am Westrand und im Zentrum des Gebietes gewährleistet. Sie schaffen die optische Verbindung des Baugebietes mit der freien Landschaft und ergänzen die hohe Wohnqualität zusätzlich. Innerhalb der beiden Grünzüge werden durchgehende Wegeverbindungen angelegt. Der zentrale Grünzug wird vorrangig Funktionen als Spiel- und Treffpunkt erfüllen. Neben diesen Grünzügen bieten die an das Baugebiet angrenzenden offenen Landschaftsräume und umliegenden Waldbereiche optimale naturbezogene Erholungsbereiche. Die Vermarktung des Baugebietes wird direkt von der Stadt Hameln realisiert. Mittlerweile sind mehr als ein Drittel der Baugrundstücke im Wohngebiet Hottenbergsfeld vermarktet und größtenteils auch schon bebaut. Auch eine Busverbindung gibt es bereits. Die Buslinie 1 fährt alle 30 Minuten zwischen den Haltestellen „Hurke“ im Stadtteil Rohrsen und „Rotenberg Ost“ in der Nordstadt. Die Linienendpunkte Hilligsfeld und Hottenbergsfeld werden im Wechsel alle 60 Minuten bedient. Ansprechpartner für Grundstücksfragen: Stadt Hameln Fachbereich 4 Planen und Bauen Telefon: (0 51 51) 202-3030 16 Weitere – stets aktuelle – Informationen zum Baugebiet Hottenbergsfeld finden Sie im Internet unter www.hottenbergsfeld.de. Dort können auch Grundstücksreservierungen online vorgenommen werden. Unter dem Stichwort „Umweltbewusst bauen im Wohnpark Hottenbergsfeld“ unterstützt die Stadt Hameln den Einsatz regenerativer Energien beim Hausbau mit einer Kaufpreisermäßigung von 7 G/m2 Grundstücksfläche. Voraussetzung ist eine entsprechende Mindestinvestition des Bauherren in eine Anlage zur Nutzung regenerativer Energien z. B. Solaranlagen, Pelletsheizungen, Wärmepumpen, Erdwärme. Der Ermäßigungsbetrag (Beispiel: bei einem 600 m2 großen Grundstück 600 x 7 G = 4.200 G) wird nach Einbau der Anlage rückerstattet. Die in untenstehender Übersicht in Klammern genannten Preise gelten bei Nutzung regenerativer Energien. Hottenbergsfeld … 17 Partner beim Bau FEUERWEHRPLÄNE FLUCHT- UND RETTUNGSPLÄNE FEUERWEHRLAUFKARTEN BRANDSCHUTZORDNUNG AME -TECHNIK Z E I C H E N B Ü RO D O R I S NA B ROT Z K Y Arendt, Mildner & Evers GmbH www.ottensteinerhochebene.de Telefon 0 52 86-12 01 Telefax 0 52 86-5 55 Lichtenhagen An der Kirche 1 31868 Ottenstein Planungsbüro VTG Energieberatung Sanitär Klima Heizung Lüftung VTG Versorgungstechnik GmbH Bungelosenstraße 8 · 31785 Hameln Telefon: (0 51 51) 94 13 33 · Telefax: (0 51 51) 94 13 34 • Heizung • Lüftung • Sanitär • Klima • Solartechnik • Kundendienst Reichardstraße 6 · 31789 Hameln E-mail: [email protected] Telefon 0 51 51/95 68-0 · Telefax 0 51 51/95 68-12 SCHRAMM METALLBAU GmbH & Co KG Bauschlosserei Stahlbau Kunstschmiede Schweissfachbetrieb nach DIN 18800 Teil 7 Große Straße 22 • 31860 Emmerthal-Esperde Telefon 0 51 57- 5 04 • Telefax 0 51 57-12 89 E-Mail: [email protected] 18 BODENBELÄGE VERLEGESERVICE GMBH Wir machen Boden gut... – Bundesweit tätig Estrich - Linoleum - Teppichboden PVC - Parkett - Teppichreinigung Böcklerstraße 7 · 31789 Hameln 0 51 51/98 48-0 Fax 0 51 51/98 48 28 www.lohmar-bodenbelaege.de [email protected] Reesegelände … … ist ein Baugebiet in der Hamelner Kernstadt Das Areal liegt inmitten des Klütviertels, einem attraktiven Wohnstandort. Durch die zentrale Lage sind sowohl die im Klütviertel vorhandenen Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen als auch die Altstadt bequem zu erreichen. Zentrum des Wohngebietes ist bereits ein öffentlicher Spielplatz errichtet worden. Das Areal ist durch einen privaten Investor überplant und erschlossen worden. Der Bereich ist bereits weitgehend bebaut. Die Grundstücksvergabe der wenigen noch freien Bauplätze erfolgt durch den Vorhabenträger. Ansprechpartner für Grundstücksfragen: Tecta Immobilien&Marketing GmbH 33602 Bielefeld Telefon: (05 21) 9 67 57 57 Der Bebauungsplan weist ein allgemeines Wohngebiet überwiegend für eine Bebauung mit Einfamilienhäusern sowie in dem Bereich zur Straße Kreuzfeld auch für Mehrfamilienhäuser aus. Einige der Grundstücke liegen außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes. Die Einfamilienhäuser werden über eine interne Erschließungsstraße, die verkehrsberuhigt ausgebaut ist, erschlossen. Im 19 Baustoffe Unsere drei Standorte in Hameln mit er ncent garte Fluthamelstraße 1 Georg-Wessel-Straße 3 Werftstraße 2 mit umfangreicher Sanitär-, Badmöbelund Fliesenausstellung Der Baustoffhandel mit Fachberatung und großer Sortimentstiefe auf über 20.000 m2 Fläche mit 1.500 m2 Ausstellung Der Baumarkt mit Gartencenter und großer Ausstellung „Holz im Garten“ www.honig-baustoffe.de Für clevere Bauherren und Modernisierer Schic ke Fliese n für Bad, Küche, Terrasse Pflast er, Maue rsteine , Findlin ge und Natursteine Lügde Hameln Widukindstraße 24 Tel.: 05281/9824-0 Wehrberger Str. 34 Burgbergblick 5 Tel.: 05151/9486-0 Tel.: 05531/12139-0 Holzminden Steinheim Ottenhausener Str. 27 Tel.: 05233/5266 Fenster, Türen und Garagentore (mit oder ohne Einbau) Regenwassernutzungsanlagen ... und imm er wied er tolle Schnäppchen! Anzeigen 20 Treffsicher & informativ Öffentliches Baurecht Schematische Darstellung des Baurechtes Baurecht Privates Baurecht Öffentliches Baurecht BGB § 903 Bauplanungsrecht Bauordnungsrecht Bauvertragsrecht Gewährleistung einer städtebaulich geordneten Entwicklung Baugestaltung und Vermeidung von Gefahrpotentialen Baugenehmigung Privates Nachbarrecht Bauinteressenten, die nicht über entsprechende Fachkenntnisse verfügen, sehen sich beim Wunsch ihr Vorhaben zu realisieren, zunächst einmal mit einer Fülle von Bestimmungen und Vorschriften konfrontiert. Mit den folgenden Erläuterungen möchten wir Ihnen eine kurze Übersicht über das Thema geben. Grundsätzlich unterscheidet öffentliche Baurecht in • das Bauplanungsrecht und • das Bauordnungsrecht. man das Das Planungsrecht ist im Baugesetzbuch (BauGB) und in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt, es erklärt „was wo“ gebaut und in Verbindung mit einer örtlichen Bauvorschrift für Gestaltung auch „wie“ gebaut werden kann. Das Bauordnungsrecht regelt demgegenüber vor allem „wie“ gebaut werden darf. Hierbei sind weniger Gestaltungsfragen maßgebend, sondern Ausführungs- sowie Sicherheitsaspekte (Statik, Brandschutz) und Fragen des Miteinanders (Abstände zum Nachbarn etc.). 21 Öffentliches Baurecht Öffentliches Baurecht Bauplanungsrecht Das öffentliche Baurecht umfasst im Wesentlichen das Bauplanungsrecht und das landesrechtliche Bauordnungsrecht. Wenn Sie ein Grundstück besitzen oder erwerben wollen und nicht wissen, ob und was Sie darauf bauen dürfen, stellt sich zunächst die Frage nach dem Bauplanungsrecht. Das Planungsrecht regelt durch das Baugesetzbuch, ergänzt durch die Vorschriften der Baunutzungsverordnung die Verfahren und Inhalte der kommunalen Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne bzw. vorhabenbezogene Bebauungspläne). Das Baunebenrecht umfasst weitere, ebenfalls öffentlich-rechtliche Rechtsbereiche, die mit ihren Vorschriften u. U. ein Bauvorhaben ebenfalls betreffen können: z.B. bei einer Lage im Wasserschutzgebiet das Wasserrecht oder das Straßenrecht an Bundes- oder Landstraßen. Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten. Flächennutzungsplan Die erste Stufe der Bauleitplanung einer Gemeinde ist der Flächennutzungsplan, aus dem dann die zweite detaillierte Stufe des Bebauungsplanes zu entwickeln ist. Der Flächennutzungsplan der Stadt Hameln stellt die Grundzüge der Entwicklung des Stadtgebietes dar. Er umfasst die Darstellung des gesamten Stadtgebietes und gibt einen Überblick über die tatsächliche und geplante Art der Bodennutzungen nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt. Im Flächennutzungsplan werden die für die Bebauung vorgesehenen Flächen (Wohnen, Gewerbe, gemischte Nutzungen, Sonderbauflächen), Flächen für den Gemeinbedarf (z.B.: Kirchen, Schulen, Krankenhäuser), Flächen für den überörtlichen Verkehr, Grünflächen (Parkanlagen, Sportplätze, Friedhöfe), Wasserflächen, Flächen für die Landwirtschaft, Wald dargestellt und Überschwemmungsgebiete, Landschafts- und Naturschutzgebiete abgegrenzt. Insofern stellt der Flächennutzungsplan die Zielvorgaben der künftigen Entwicklung der Stadt Hameln dar. Der Flächennutzungsplan ist nur behördenverbindlich und vermittelt grundsätzlich noch keinen Genehmigungsanspruch für Bauwillige. Bebauungsplan Der Bebauungsplan regelt als Ortssatzung die zulässige Bebauung detailliert und rechtlich verbindlich. Die Festsetzungen verfeinern die Aussagen, die im Flächen- 22 Öffentliches Baurecht • Bauweise, • überbaubare Grundstücksflächen und Verkehrsflächen. nutzungsplan bezüglich der Flächennutzung getroffen wurden. Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Das Baugesetzbuch ermöglicht eine Beteiligung der Bürger bei allen Planungen. Die Mitwirkung soll zu einem frühen Zeitpunkt erfolgen, so dass noch wesentliche Planänderungen möglich sind. Die Detaillierung des jeweiligen Bebauungsplanes liegt im Ermessen der Gemeinde. Über folgende Aspekte der Planung müssen jedoch Aussagen getroffen werden: • Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohnen, Gewerbe), • Maß der baulichen Nutzung (Höhe von Gebäuden, Geschossigkeit), Die zu überbaubare Grundstücksfläche wird im Bebauungsplan durch Baugrenzen und Baulinien festlegt. Dadurch wird bestimmt wo ein Gebäude auf dem Grundstück errichtet werden darf. Die Art der Nutzung ergibt sich aus den Zulässigkeitskriterien der Baugebietsbeschreibungen der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Grundund Geschossflächenzahl (GRZ, GFZ) und die Zahl der Vollgeschosse definiert. Dabei kann die Zahl der Vollgeschosse ergänzt werden durch die Festsetzungen von Trauf- und Firsthöhen oder ggf. der Dachneigung. Durch die Bauweise wird die Art der Bebauung weitestgehend bestimmt. In der offenen Bauweise ist in der Regel mit Grenzabstand zu bauen (Einzelhäuser). Es können jedoch auch Doppelund Reihenhäuser bis zu 50 m Länge zulässig sein. Neben diesen Mindestfestsetzungen kann der Bebauungsplan noch eine Vielzahl weiterer Festsetzungen treffen, bis hin zu gestalterischen Auflagen wie Dachneigung, Farbe der Dacheindeckungen und weitere zusätzliche Gestaltungsmerkmale eines Gebäudes. In der geschlossenen Bauweise ist in der Regel eine Grenzbebauung (ohne seitliche Abstandsfläche) zulässig. Darüber hinaus gibt es noch die Möglichkeit, abweichende Bauweisen festzusetzen, die im Einzelnen genau beschrieben werden müssen. Wichtig ist, dass für jeden Bebauungsplan jeweils die Baunutzungsverordnung gilt, die zum Zeitpunkt des ersten Tages der Auslegung gültig war. Deshalb können für verschiedene Bebauungspläne auch unterschiedliche Baunutzungsverordnungen gelten, die im Detail voneinander abweichen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann schon vor Inkrafttreten eines Bebauungsplanes während seiner Aufstellungsphase ein Vorhaben zulässig sein (§ 33 BauGB). Weitere Sonderfestsetzungen sind die Festsetzungen zu bestimmten Haustypen wie z.B. E (Einzelhaus), DH (Doppelhaus) oder H (Hausgruppen). Ein Bauvorhaben ist dann zulässig, wenn es gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Festsetzungen nicht widerspricht und darüber hinaus die Erschließung gesichert ist. Die Stadt Hameln hat eine Vielzahl von Bebauungsplänen mit und ohne Gestaltungssatzung erlassen. Wo im Einzelfall ein Bebauungsplan die bauliche Nutzung regelt, erfahren Sie beim zuständigen Mitarbeiter in der Abteilung Stadtentwicklung und Planung. 23 Wir sind für Sie da Elektroinstallation EDV-Netzwerktechnik ● Unterhaltsreinigung ● Bauschlussreinigung ● Fassadenreinigung ● Glas- und Rahmenreinigung ● Desinfektion und mehr … Ohsener Str. 9 · 31860 Emmerthal Telefon 0 51 55/95 96 61 Telefax 0 51 55/95 96 62 www.aaspill.de · [email protected] Anzeigen informieren schnell! Damit Sie mehr Zeit haben. 24 Gefahrenmeldeanlagen EIB-Gebäudeleittechnik Auf der Bülte 3 · 31840 Hess. Oldendorf Telefon: 0 51 52 / 65 01 · Fax: 0 51 52 / 86 22 E-Mail: [email protected] Öffentliches Baurecht Es wird allerdings eine gewisse Planreife vorausgesetzt, d.h. das Vorhaben muss im Einklang mit den zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes stehen. Sofern Festsetzungen eines rechtskräftigen Bebauungsplanes in bezug auf das Bauvorhaben eine offenbar nicht beabsichtigte Härte darstellen, oder die von der Bauherrin oder dem Bauherren beabsichtigte Abweichung städtebaulich vertretbar ist, kommt auch eine Befreiung von diesen Festsetzungen in Betracht. Diese Befreiung muss sich aber unter der Würdigung nachbarschaftlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbaren lassen. Vorhaben im Innenbereich Neben den Baugebieten, für die die Gemeinde Bebauungspläne aufgestellt hat, gibt es auch Bereiche im Gemeindegebiet, die nicht „beplant“ worden sind. Bauvorhaben, die dem Innenbereich zugeordnet werden können, sind auf der Grundlage von § 34 BauGB zu beurteilen. Innerhalb der im Innenbereich ohne Bebauungsplan im Zusammenhang bebauten Ortsteilen ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn sich das Vorhaben nach • Art der Nutzung • dem Maß der baulichen Nutzung • der Bauweise und • der überbaubaren Grundstücksflächen in die vorhandene Umgebung „einfügt“. Darüber hinaus muss das Baugrundstück erschlossen sein. Der Begriff des „sich Einfügens“ ist dabei häufig Gegenstand von Diskussionen unterschiedlicher Standpunkte oder Meinungen der Antragstellenden, der Nachbar- schaft und der Genehmigungsbehörde. Leichte Überschreitungen bzw. Abweichungen von den vorgefundenen Baustrukturen können dabei bei der Beurteilung eines beantragten Bauvorhabens durchaus zulässig sein. Auch der in eine Beurteilung einzubeziehende Umgebungsbereich ist immer wieder Streitpunkt. Häufig sind nicht nur unmittelbar benachbarte Grundstücke zu betrachten, sondern durchaus auch ein größerer Bereich, der allerdings sinnvoll abgegrenzt sein sollte. Eine Genehmigung hängt von verschiedenen Aspekten ab und kann nur im Einzelfall erteilt werden. Eine Bauvoranfrage bei der Abteilung Bauaufsicht schafft häufig vorher Klarheit, ob bzw. welche Möglichkeiten einer Bebauung Aussicht auf eine Baugenehmigung haben. Vorhaben im Außenbereich Der Außenbereich ist grundsätzlich von Bebauung freizuhalten. Er sollte nicht bebaut werden, denn er dient u.a. der Erholung der Allgemeinheit. Nur so genannte privilegierte Vorhaben dürfen ausgeführt werden. Zu diesen Vorhaben gehören u.a. land- und forstwirtschaftliche Betriebe einschließlich ihrer betrieblichen Wohngebäude und sonstige Nutzung, die aufgrund ihrer besonderen Art nicht an anderen Stellen möglich sind. Die zulässigen Vorhaben sind in flächensparender und in außenbereichschonender Weise auszuführen. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn öffentliche Belange, wie z.B. der Naturund Landschaftsschutz, der Emissionsschutz, Wasserversorgung oder ähnliches von dem Vorhaben nicht beeinträchtigt werden. Die Regelung zu den Zulässigkeiten von Vorhaben im Außenbereich regelt der § 35 im BauGB. Auch in diesen Fällen ist eine Bauvoranfrage bei der Abteilung Bauaufsicht sinnvoll, um im Vorfeld Klarheit zu schaffen. Das Bauordnungsrecht Während das Bauplanungsrecht die grundsätzliche Nutzung von Grundstücken – also das „Was“ und „Wo“ gebaut werden kann regelt, bestimmt das Bauordnungsrecht das „Wie“ also die Ausführung der Vorhaben und den Ablauf des bauaufsichtlichen Verfahrens. Grundlage dieses Verfahrens ist die Niedersächsische Bauordnung (NBauO). Sie gilt für alle baulichen Anlagen, Einrichtungen und Baugrundstücke. Bauliche Anlagen sind hierbei nicht nur Gebäude sondern u. a. auch Werbeanlagen, Stellplätze und Einfriedungen, Lagerplätze sowie Aufschüttungen und Abgrabungen. Baumaßnahmen i. S. der NBauO sind die Errichtung, die Änderung und die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen. Zusammengefasst stellt die niedersächsische Bauordnung u.a. konkrete Anforderungen an: Das Grundstück und seine Bebauung Hierbei sind insbesondere folgende Aspekte von besonderer Bedeutung: 25 Öffentliches Baurecht • Zugänglichkeit des Grundstücks, • Anordnung von baulichen Anlagen auf dem Baugrundstück, • Grenzabstände oder auch die Abstände von Gebäuden untereinander, • Umgang mit den nicht überbauten Flächen, Grundstückseinfriedungen und Geländehöhen. chen Baurecht entspricht. Er/Sie bestellt eine/einen Entwurfsverfasser/in und ggfs. geeignete Sachverständige, sofern die Baumaßnahme eines Entwurfes bedarf. Jeder Unternehmer ist dafür verantwortlich, dass seine Arbeiten dem öffentlichen Baurecht entsprechend ausgeführt werden. Die bautechnische bzw. konstruktive Ausführung Besonders zu beachten sind: • Standsicherheit und Wärmeschutz, • Zulässigkeit von Bauprodukten und Bauarten, • Konstruktion des Baus und seiner Teile beispielsweise Wände, Decken und Fluchtwege • Ausführung besonderer baulicher Anlagen wie Feuerstätten, Garagen und sonstige Ver- und Entsorgungseinrichtungen Bedürfen alle Baumaßnahmen einer Baugenehmigung? Nachfolgend werden die einzelnen Verfahrens- und Bauantragsarten entsprechend der NBauO erläutert: Anforderungen an bauliche Anlagen Geregelt sind die Ausführungen von: • Wohnungen und Aufenthaltsräumen, • behindertengerechtem Bauen, • Einstellplätzen für Pkw`s und Fahrradabstellanlagen, • Gemeinschaftsanlagen Auch Aspekte der Baugestaltung – unter Berücksichtigung der Interessen von Natur- und Landschaft – spielen im Bauordnungsrecht eine Rolle. Ebenfalls detailliert geregelt sind die Anforderungen an die am Bau beteiligten Personen. So ist der/die Bauherr/in beispielsweise dafür verantwortlich, dass die veranlasste Baumaßnahme dem öffentli- 26 Genehmigungs- und verfahrensfrei sind nach § 69 NBauO zum Beispiel: • Gebäude innerhalb der bebauten Ortslage ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten mit nicht mehr als 40 m3 Bruttorauminhalt, die weder Verkaufsnoch Ausstellungszwecken dienen; außerhalb der bebauten Ortslage sind in diesem Sinne max. 20 m3 Bruttorauminhalt zulässig. • Gewächshäuser bis 30 m3 Bruttorauminhalt als Nebenanlage eines nicht mehr als 50 Meter entfernt liegenden Gebäudes mit Aufenthaltsräumen, • Einfriedungen bis 1,80 Meter Höhe in bebauten Ortslagen, • Stützmauern bis 1,50 Meter Höhe über Gelände in bebauten Ortslagen, • Feuerungsanlagen – ausgenommen Schornsteine, • Schornsteine in und an bestehenden Gebäuden, • Solaranlagen, Wärmepumpen und Blockheizkraftwerke in Gebäuden, • Gartenlauben in einer Kleingartenanlage nach Bundeskleingartengesetz, • Umnutzungen des Dachgeschosses eines Wohngebäudes mit nur einer Wohnung in Aufenthaltsräume, die dieser Wohnung dienen, • Umnutzung von Räumen in vorhandenen Wohngebäuden und Wohnungen in Räume für Bäder und Toiletten, • Instandhaltungsmaßnahmen. (nicht abschließend) Auch Gebäudeabbrüche sind mit Ausnahme von Hochhäusern und Baudenkmalen genehmigungsfrei, sofern nicht planungsrechtliche Instrumente, wie beispielsweise eine Erhaltungssatzung, dagegen sprechen, so z.B. innerhalb der Hamelner Altstadt. Für alle genehmigungs- und verfahrensfreie Baumaßnahmen gilt der Grundsatz, dass diese dem öffentlichen Baurecht ebenso entsprechen müssen wie genehmigungsbedürftige Baumaßnahmen. Genehmigungsvorbehalte in anderen Vorschriften, namentlich im Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz und im städtebaulichen Planungsrecht, bleiben unberührt. Für Wohngebäude, die in Baugebieten entstehen sollen, in denen durch einen qualifizierten Bebauungsplan die Nutzungsart • Kleinsiedlungsgebiet • reines-, allgemeines- oder besonderes Wohngebiet festgesetzt ist und die die Festsetzungen des Bebauungsplanes einhalten, hat der/die Bauherr/in die Wahl zwischen zwei Verfahren. Öffentliches Baurecht 1. Genehmigungsfreie Wohngebäude nach § 69a NBauO Neben den vorgenannten Voraussetzungen gilt, dass es sich um ein Wohngebäude mit geringer Höhe oder deren Nebengebäude handeln muss (oberster Fußboden von Aufenthaltsräumen nicht höher als sieben Meter über dem Gelände, an das Rettungswege anschließen). Darüber hinaus müssen der/die Entwurfsverfasser/in sowie die Sachverständigen der Nachweise zur Standsicherheit und zum Wärmeschutz bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Für genehmigungsfreie Vorhaben nach § 69a ist eine Bauanzeige erforderlich. Hierbei sind neben den Entwurfszeichnungen die Erklärungen der Entwurfsverfasserin/des Entwurfsverfassers und der Sachverständigen bei der Stadt Hameln einzureichen. Eventuell erforderliche Ausnahmen und Befreiungen von den Bebauungsplanfestsetzungen oder weiteren Vorschriften des öffentlichen Baurechts müssen vorab beantragt und erteilt worden sein. Mit der Baumaßnahme kann begonnen werden, sobald die Stadt bestätigt hat, dass die Erschließung gesichert ist. • bestimmten landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden, • Gebäuden ohne Aufenthaltsräume bis zu einer Grundfläche von 100 m2. In diesen Verfahren werden die Bauvorhaben in Bezug auf die Vereinbarkeit mit dem öffentlichen Baurecht nur eingeschränkt geprüft, u.a. sind zu prüfen • das städtebauliche Planungsrecht, • die Abstandvorschriften der NBauO, • die nach NBauO erforderlichen Einstellplätze, • die Vorschriften des Brandschutzes und der Standsicherheit bei bestimmten baulichen Anlagen, • sonstige Vorschriften des öffentlichen Rechts. Nach § 75b NBauO ergeben sich weitere Vereinfachungen im Verfahren bei der Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Arbeitsstätten. Für alle zuvor nicht genannten Bauvorhaben wird nach § 75 NBauO das vollständige Baugenehmigungsverfahren durchgeführt. Stand: 28.11.2006 2. Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach & 75a NBauO Das vereinfachte Verfahren nach § 75a NBauO wird, wenn sich der/die Bauherr/in nicht für die Bauanzeige entscheidet, durchgeführt bei: • Wohngebäuden, ausgenommen Hochhäuser, • eingeschossigen Gebäuden bis zu einer Grundfläche von 200 m2, 27 Bauunternehmen Metallbau Schlossermeister Manfred Uhlit Metallbau · Bauelemente · Montagen · Torservice Kuhbrückenstraße 23 · 31785 Hameln Tel.: 0 51 51/92 66 40 · Fax: 0 51 51/92 66 41 E-Mail: [email protected] Dachdecker WIR STEIGEN IHNEN AUFS DA CH 28 Ver- & Entsorgung Wohnungsunternehmen WGH Wohnungsgenossenschaft Hameln eG 31785 Hameln Thiewall 6 Telefon 0 51 51/93 68-0 Telefax 0 51 51/93 68-29 www.wgh-hameln.de Druckereien