Bauherren Info Broschüre
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Bauherren Info Broschüre
Ausgabe 2015/16 Inhaltverzeichnis Bauherren Informationsbroschüre PlAnen • BAuen • Wohnen Wilm Lucht GmbH Landt. Lohnunternehmen • Erd-/Baggerarbeiten aller Art • Vermietung von Baumaschinen • Schwimmbagger / Schreitbagger Menzi Muck • Anhänger-Vermietung • Baumfällung/ Klettertechnik bis 30 Meter • Hubarbeitsbühnen • Häcksel- und Stubbenfräsarbeiten • Abbruch- und Entkernungsarbeiten • Kaminholz/Hackschnitzel • Dränagearbeiten • Containerdienst • Mutterboden - Füllsand - Kompostboden Hauptstraße 18 25718 Friedrichskoog Tel. 04854 1709 Fax 04854 9413 Wilm Lucht Mobil 0170 3845586 E-Mail: [email protected] www.wilm-lucht.de Tel. Büro 04854 803 E-Mail: [email protected] Vorwort Liebe Mitbürgerin, lieber Mitbürger, Zuhause sein in Dithmarschen – das bietet vielfältige Möglichkeiten: Ob an der Nordsee, am Nord-Ostsee-Kanal, auf dem Land oder in der Stadt. In den sechs Ämtern sowie in den Städten eröffnen sich für zukünftige Bauherren vielversprechende Optionen. Damit der Traum vom Eigenheim in Erfüllung geht, ist eine frühzeitige und gut überlegte Planung erforderlich. Dieser praktische Ratgeber verhilft Ihnen zu einem ersten Überblick. Schritt für Schritt erklärt Ihnen die Bauherrenbroschüre, wie Sie dabei vorgehen müssen: Von der Planung über den Bauantrag bis hin zur Erteilung der Baugenehmigung. Wir erläutern Ihnen die Gesetze zum Baurecht und Baugenehmigungsverfahren. Der Fachdienst Bau, Naturschutz und Regionalentwicklung ist im Verfahren ihr kompetenter Partner. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises Dithmarschen beraten Sie gerne. Ich wünsche Ihnen für Ihr Bauvorhaben gutes Gelingen und viel Erfolg! Ihr Dr. Jörn Klimant Landrat 3 Kreishandwerkerschaft Immobilien Ihr Traumhaus. Ganz nach Ihren Bedürfnissen Kreishandwerkerschaft Heide Körperschaft des öffentlichen Rechts 25746 Heide Stiftstraße 83 Tel 0481-856636 Fax 0481-856616 NAV-Immobilien bauen kann so einfach sein © Aamon - Fotolia.com Neubau * Planung * Immobilienverkauf * Vermietung * nav-immobilien.de * Einkaufen im Fachgeschäft Jörn Lilienthal | nav-immobilien | Op de Weid 29 25746 Lohe-Rickelshof | [email protected] 0481 8286984 | 0151 23016903 ALLES AUS EINER HAND... 30 eigene Nähstudios BERATEN VERLEGEN www.hammer-heimtex.de DEKORIEREN Waldstraße 7 25746 Heide-Wesseln Treppenrenovierung Wir lassen Ihre Wohnideen leben und geben Ihrem Zuhause ein neues Gesicht! 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KG Nord, Oehrkstraße 1, 32457 Porta Westfalica Impressum – Inhaltverzeichnis Thema�������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� Seite BVB-Verlagsgesellschaft mbH Vorwort des Landrats ����������������������������������������������������������������������������������������������������� 3 Impressum – Inhaltverzeichnis����������������������������������������������������������������������������������������� 5 Das öffentliche Baurecht������������������������������������������������������������������������������������������������� 6 Friedrichstraße 4 · 48529 Nordhorn Tel. 05921 9730-0 · Fax 05921 9730-50 E-Mail [email protected] Genehmigungsbedürftige Vorhaben & Baugenehmigungsverfahren������������������������������11 Bauvoranfrage schützt vor Ärger����������������������������������������������������������������������������������� 14 Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens����������������������������������������������������������������������� 15 www.bvb-verlag.de www.bvb-stadtapp.de www.findcity.de Baubeginn, Bauüberwachung & Mitteilungspflichten����������������������������������������������������� 23 Die lieben Nachbarn����������������������������������������������������������������������������������������������������� 25 Der Fachdienst Bau, Naturschutz & Regionalentwicklung����������������������������������������������� 27 Denkmalschutz & Denkmalpflege��������������������������������������������������������������������������������� 29 Fördermöglichkeiten rund um die Immobilie ������������������������������������������������������������������31 Schwarzarbeit im Bauwesen����������������������������������������������������������������������������������������� 33 Adressen der Amtsverwaltungen im Kreis Dithmarschen����������������������������������������������� 34 Nimm Dein Smartphone, scan den Code und erfahre mehr über den BVB-Verlag! Herausgeber: BVB-Verlagsgesellschaft mbH Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Irrtümer vorbehalten. © BVB-Verlagsgesellschaft mbH, 2015 Titel, Umschlaggestaltung, Fotos, Kartographien sowie Art und Anordnung des Inhalts sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck – auch auszugsweise – ist nicht gestattet. Alle Rechte vorbehalten. In unserem Verlag erscheinen unter anderem Informationsbroschüren aller Art, Wirtschafts- und Gesundheitsmagazine, Firmenbroschüren sowie Faltpläne und sonstige kartographische Erzeugnisse. 5 Das öffentliche Baurecht Das öffentliche Baurecht umfasst einerseits das Bauplanungsrecht und andererseits das Bauordnungsrecht. Das Bauplanungsrecht Das Bauplanungsrecht, auch Städtebaurecht genannt, ist im Baugesetzbuch (BauGB) und in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) verankert. Es bestimmt, vereinfacht ausgedrückt, wo, was und wie in einer Stadt oder Gemeinde gebaut werden darf. Die Bebaubarkeit von Grundstücken wird häufig durch Bebauungspläne geregelt. In den Bereichen eines Gemeindegebietes, in denen kein Bebauungsplan existiert, gelten die Vorschriften der §§ 34 und 35 BauGB. Dabei steht § 34 für den „unbeplanten Innenbereich“ (im Zusammenhang bebauter Ortsteil) und § 35 für den „Außenbereich“. Jedes Grundstück einer Stadt oder Gemeinde ist also vom Grundsatz her einem der drei nachstehenden planungsrechtlichen Bereiche zuzuordnen: • Bauvorhaben im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes gemäß § 30 BauGB, • Bauvorhaben innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils gemäß § 34 BauGB, • Bauvorhaben im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Die Abgrenzung zwischen dem unbeplanten Innenbereich und dem Außenbereich ist nicht immer ganz einfach. Grundsätzlich endet der Innenbereich mit der letzten 6 Bebauung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Ein sich anschließendes unbebautes Grundstück am Rande eines Ortsteils liegt daher in der Regel bereits im Außenbereich. Allerdings muss jeder Einzelfall für sich betrachtet und bewertet werden. Bei unklarer Sachlage empfiehlt sich vor einer Bauantragsstellung eine Beratung durch die Bauaufsicht des Kreises. Bauvorhaben im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes In der kommunalen Bauleitplanung kommt dem Flächennutzungsplan und dem Bebauungsplan eine besondere Bedeutung zu. Der Flächennutzungsplan ist die „Grobplanung“ der Gemeinde. In diesem werden Flächen für Wohnen, Gewerbe, Landwirtschaft und Sonstiges festgesetzt. Der Bauherr kann jedoch keinen Anspruch daraus ableiten. Der Bebauungsplan regelt als „Ortssatzung“ die zulässige Bebauung sehr detailliert. Im Bebauungsplan werden z. B. Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche getroffen. Der Bauherr hat einen Anspruch darauf, im Rahmen der Festsetzungen des Bebauungsplanes bauen zu dürfen. Die Art der baulichen Nutzung ergibt sich aus den Zulässigkeitskriterien der Baugebietsbeschreibungen der BauNVO. Häufige Gebietstypen sind wie folgt beschrieben: • Reine und allgemeine Wohngebiete (WR, WA) • Misch- und Kerngebiete (MI, MK) • Gewerbe- und Industriegebiete (GE, GI) • Sondergebiete (SO, z. B. für Einkaufszentrum) Das Maß der baulichen Nutzung wird unter anderem durch die Grundflächenzahl (Verhältnis der bebauten Grundfläche zur Grundstücksgröße) und die Zahl der Vollgeschosse definiert. Durch die „Bauweise“ wird die Art der Bebauung weitergehend bestimmt. In der offenen Bauweise (o) werden die Häuser (Einzelhäuser) mit einem Grenzabstand gebaut. Es sind jedoch auch Doppel- und Reihenhäuser bis zu 50 m Länge zulässig. In der geschlossenen Bauweise (g) ist in der Regel eine grenzständige Bebauung (ohne seitliche Abstandsfläche) zulässig. Das öffentliche Baurecht Weitergehend gibt es noch die Möglichkeit, eine abweichende Bauweise (a) festzusetzen, die im Einzelnen genau beschrieben werden muss. Weitere Sonderfestsetzungen sind die Haustypen, wie zum Beispiel E (Einzelhaus), D (Doppelhaus) oder H (Hausgruppen). Voraussetzung ist, dass das Bebauungsplanverfahren schon sehr weit fortgeschritten und eine Änderung des Planentwurfes nicht mehr zu erwarten ist. Außerdem muss der Bauherr die Einhaltung der B-Plan-Festsetzungen schriftlich anerkennen und die Erschließung gesichert sein. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden im Bebauungsplan durch Baugrenzen Ausnahmen und Befreiungen bestimmt. Gem. § 31 BauGB besteht die Möglichkeit, Dabei hat die Baugrenze die Bedeutung ei- von Festsetzungen des Bebauungsplanes nes Rahmens, der nicht überschritten wer- abzuweichen, wenn solche Ausnahmen im den, hinter dem man aber zurückbleiben Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen darf. Die Baulinie dagegen bestimmt, dass sind. der Baukörper auf dieser festgesetzten Linie Darüber hinaus kann von den zwingenden platziert werden muss. Festsetzungen des Bebauungsplanes im EinErkundigen Sie sich bitte bei der zuständi- zelfall befreit werden, wenn bestimmte gegen Amts- bzw. Stadtverwaltung, ob der setzliche Kriterien vorliegen und die AbweiBebauungsplan rechtswirksam ist. Wenn chung auch unter Würdigung nachbarlicher das Bauvorhaben die Festsetzungen des Be- Interessen vertretbar ist. bauungsplanes einhält und die Erschließung gesichert ist (Fertigstellung zum Zeitpunkt Durch die Gewährung von Ausnahmen und/ der Nutzungsaufnahme des Gebäudes), ha- oder Befreiungen kann ein sonst unzulässiben Sie einen Rechtsanspruch auf die Ertei- ges Vorhaben eventuell doch noch zugelassen werden. lung der Baugenehmigung. vor Genehmigungsmöglichkeiten Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes gemäß § 33 BauGB Zulässigkeit von Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB Die Vorschrift des § 33 BauGB eröffnet die Möglichkeit, noch vor der Rechtskraft des Bebauungsplanes eine Genehmigung zu erteilen. Hiermit hat der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung getragen, dass das BPlanverfahren mehrere Monate dauert. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach • der Art der baulichen Nutzung, • dem Maß der baulichen Nutzung, • der Bauweise und • der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Der planungsrechtliche Prüfungsvorgang nach § 34 BauGB erfolgt durch folgende Schritte: • Bestandsaufnahme der Grundstücke in der näheren Umgebung, • bewertender Vergleich, ob das, was geplant ist, sich in den vorgegebenen Rahmen einfügt, • Prüfung, ob das Gebot der Rücksichtnahme beachtet ist. Entspricht die nähere Umgebung einem Baugebiet nach der BauNVO, so beurteilt sich die Zulässigkeit des Bauvorhabens nach seiner Art allein danach, ob es in dem jeweiligen Baugebiet allgemein zulässig ist; für das Maß der baulichen Nutzung gilt weiterhin das Einfügungsgebot. Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich gemäß § 35 BauGB Der Außenbereich ist grundsätzlich von jeglicher Bebauung freizuhalten. Ausgenommen werden die sogenannten privilegierten Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB. Dazu zählen land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Gartenbaubetriebe einschließlich ihrer betrieblichen Wohngebäude sowie Vorhaben, die nur im Außenbereich möglich 7 Architekten & Ingenieure Vermessungsbüro Statik und EnEV-Nachweise: WALLRAF & MOHN DIPL.-ING. HOLGER UND JORMA REINKE Ingenieurvermessung Gebäudeabsteckung Katastervermessung Lage + Höhenpläne Partnerschaft Beratender Ingenieure 25746 Heide, Husumer Straße 42 Telefon: (04 81) 50 15 · www.Statik-Heide.de Husumer Straße 21 · 25746 Heide Tel. 04 81/ 7 47 37 · Fax 04 81/ 7 47 92 [email protected] BOYSCHAU PLANUNG BAUSTATIK KONSTRUKTION Beratender Ingenieur VDI I N G E N I E U R B Ü R O 25767 Albersdorf • Langen Jarrn 8 Dipl.-Ing. Jens J. Boyschau Telefon: (0 48 35) 97 01-0 Langen Jarrn 8 • 25767 Albersdorf Telefax: (0 48 35) 97 01-25 www.ingbuero-boyschau.de • eMail: [email protected] Neubau An-/Umbau Sanierung Architekturatelier Biermann Architektur · Städtebau · Brandschutz www.architekturatelier.net Ranjet Biermann Planen Rechnen Bauen 25746 Heide, Rosenstraße 38 Tel.: 0481 – 42 14 09 2 – 0 www.aschinger-ingenieure.de Eiderstedter Weg 14 25836 Garding Telefon: +49 4862 102821 Telefax: +49 4862 102822 [email protected] © Maxim_Kazmin - Fotolia.com 8 Das öffentliche Baurecht sind (z. B. Wertstoffdeponien, Kläranlagen Ausgleichsmaßnahmen usw.). Diese Vorhaben sind zulässig, soweit öffentliche Belange nicht entgegen- Die Bauvorhaben sind in einer flächenspastehen und die ausreichende Erschließung renden, die Bodenversiegelung auf das notwendige Maß begrenzenden und den Augesichert ist. ßenbereich schonenden Weise auszuführen. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausfüh- Der verursachte Eingriff in Natur und Landrung oder Benutzung öffentliche Belange schaft ist durch geeignete Maßnahmen nicht beeinträchtigt und die Erschließung auszugleichen. Je wertvoller der Bestand war, desto größer muss der Ausgleich sein. gesichert ist. Ein Vorhaben auf Acker erfordert weniger Weitere Erleichterungen lässt der Gesetzge- Ausgleich als auf Grünland. Sofern im Einber für Nutzungsänderungen, Erweiterun- zelfall keine Ausgleichsfläche nachgewiesen gen und Neuerrichtung von zulässigerweise werden kann, muss eine Ausgleichsabgabe bezahlt werden. errichteten Gebäuden zu. Um dem Strukturwandel in der Landwirtschaft Rechnung zu tragen, sind auch bei landwirtschaftlichen Gebäuden bestimmte Nutzungsänderungen zulässig. Diese Nutzungsänderungen sollen ohne wesentliche bauliche Änderungen vollzogen werden. Die vorhandene bauliche Anlage muss im Wesentlichen nach Konstruktion und Substanz für die Aufnahme der neuen Nutzung geeignet sein. Das Bauordnungsrecht Während sich das Planungsrecht mit der grundsätzlichen Bebaubarkeit der Grundstücke befasst, bestimmt das Bauordnungsrecht die Anforderungen an die Ausführung der Vorhaben und das bauaufsichtliche Verfahren. Es dient hauptsächlich der Gefahrenabwehr und dem Schutz der Nachbarn. Die wichtigsten bauordnungsrechtlichen Vorschriften sind in der Landesbauordnung (LBO) für das Land Schleswig-Holstein enthalten. Bauwillige sollten in jedem Fall rechtzeitig beim Sachbearbeiter in der Bauaufsichtsbehörde nachfragen. Die meisten Probleme können dann schon vorab geklärt werden. Im Außenbereich können darüber hinaus zulässig sein: • Ersatzbauten für zulässigerweise errichtete Gebäude • Nutzungsänderungen bei Gebäuden, die das Bild der Kulturlandschaft prägen • Familiengerechte Erweiterung eines zulässig errichteten Wohngebäudes • Angemessene Erweiterung eines zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebes 9 Partner beim Bau Baumontage GmbH 39461 Zimmerei Peters • Erd-, Maurer- und Betonarbeiten • Betondecken • Baumaschinenvermietung Will Ulf Otte · Dorfstraße 8 b • 25785 Odderade Telefon (0 48 06) 12 94 · Telefax (0 48 06) 99 00 66 Mobil (01 72) 4 0118 97 · E-Mail: [email protected] Bau Tel. 0481 42 14 19 40 Planung neubau umbau Sanierung www.willbau-heide.de © BERLINSTOCK - Fotolia.com WIR BAUEN: ZUVERLÄSSIG; SCHNELL; KOMPETENT Kähler Bau GmbH Rechenmeisterweg 14 25761 Nordsee-Heilbad Büsum Tel.: (0 48 34) 99 2-0 Fax: (0 48 34) 10 99 e-mail: [email protected] www.kaehler-bau.de eingetragen beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. unter der Registernummer 010.024570 10 Genehmigungsbedürftige Vorhaben & Baugenehmigungsverfahren Die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und die Beseitigung von baulichen Anlagen, an die in diesem Gesetz oder in Vorschriften aufgrund dieses Gesetzes Anforderungen gestellt werden, bedürfen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 63, 68, 76 und 77 nichts anderes bestimmt ist. Nach der Landesbauordnung sind folgende Verfahren vorgesehen: • verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen (§ 63 LBO) • normales Baugenehmigungsverfahren (§ 67 LBO) • Genehmigungsfreistellung (§ 68 LBO) Baugenehmigungsver• vereinfachtes fahren (§ 69 LBO) Verfahrensfreie Vorhaben (§ 63 LBO) In § 63 LBO werden Gebäude und bauliche Anlagen aufgelistet, die verfahrensfrei sind, für diese ist kein Bauantrag und keine Bauanzeige erforderlich. Hierunter fallen beispielsweise Garagen und Carports bis 9 m Länge und 2,75 m mittlere Wandhöhe, Solaranlagen in und an Dach- und Außenwandflächen sowie gebäudeunabhängig mit einer Höhe bis zu 2,75 m und einer Gesamtlänge bis zu 9 m, Nebenanlagen bis 30 m³, im Außenbereich 10 m³ umbauten Raum, Einfriedungen bis 1,5 m Höhe auf der Nachbargrenze und Fahnenmaste. Selbstverständlich müssen die Bestimmungen der LBO auch bei verfahrensfreien Vorhaben eingehalten werden, so z. B. die erforderlichen Abstandsflächen, die Standsicherheit und auch die Bestimmungen eines rechtskräftigen Bebauungsplanes oder z. B. einer Ortsgestaltungssatzung. In besonderen Fällen bedarf es trotz der Verfahrensfreiheit nach der LBO einer Genehmigung nach anderen rechtlichen Bestimmungen, so z. B. bei Vorhaben im Außenbereich aufgrund der Regelungen des Naturschutzgesetzes. Die Beseitigung bestimmter baulicher Anlagen (z. B. Abbruch von verfahrensfreien Vorhaben, freistehenden Gebäuden bis 7 m Höhe oder freistehenden land- und forstwirtschaftlich genutzten Gebäuden) ist ebenfalls verfahrensfrei, außer Kulturdenkmale. Soweit keine Verfahrensfreiheit besteht, ist die beabsichtigte Beseitigung mindestens 1 Monat zuvor der Bauaufsichtsbehörde schriftlich anzuzeigen (s. Formulardownload der Homepage des Kreises Dithmarschen http://www.dithmarschen.de). Genehmigungsfreistellung (§ 68 LBO) Nach § 68 LBO bedarf die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 und den dazugehörigen Stellplätzen und Nebenanlagen keiner Genehmigung, soweit es sich nicht um Sonderbauten gemäß § 51 LBO handelt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: • Das Vorhaben - liegt im Geltungsbereiches eines rechtskräftigen Bebauungsplanes, - widerspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, • Die Erschließung ist gesichert. • Die Gemeinde erklärt nicht innerhalb eines Monats, dass ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll oder beantragt eine vorläufige Untersagung des Baubeginns. Sind die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt, hat die Bauherrin oder der Bauherr die erforderlichen Bauvorlagen bei der Gemeinde und zeitgleich bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Weiterhin sind folgende Erklärungen abzugeben: • Erklärung des Antragstellers/der Antragstellerin und des Entwurfsverfassers/der Entwurfsverfasserin, dass der Vorgang im Genehmigungsfreistellungsverfahren bearbeitet werden soll. • Erklärung des Entwurfsverfassers/der Entwurfsverfasserin, des Aufstellers/der Aufstellerin der bautechnischen Nachweise und des Fachplaners/der Fachplanerin, dass die von diesen gefertigten Bauvorlagen den öffentlichrechtlichen Vorschriften entsprechen. Die vollständigen Bauunterlagen sind nach der Bauvorlagenverordnung mit Ausnahme der bautechnischen Nachweise beizulegen. Mit den Bauarbeiten dürfen Sie 1 Monat nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde und der Bauaufsichtsbehörde beginnen, wenn die Gemeinde mit dem Baufreistellungsverfahren einverstanden ist und der Baubeginn nicht innerhalb dieser Frist untersagt wird. Untersagt wird das Vorhaben, wenn die oben 11 Partner beim Bau Thießen Bau Wir führen aus: Zimmererarbeiten • Trockenbau Asbestentsorgung • Carports Holzrahmenbau • Bedachung Büttelweg 3 • 25704 Elpersbüttelerdonn Tel. 04832 97976-90 • Fax 04832 97976-91 Mobil 0173 5259981 DETHLEFS Sanitär- & Heiztechnik GmbH • Wärmepumpen • Bauklempnerei • Bedachungen • Solartechnik • Bäder • Kundendienst Koogstr. 68 · 25718 Friedrichskoog · Tel. (0 48 54) 3 77 · Fax (0 48 54) 16 86 www.dethlefs-gmbh.de · [email protected] Krumstedter Küchen GmbH Einbauküchen und Küchenrenovierung Geschäftszeiten: Mo.–Fr. 9 bis 12 Uhr, 14 bis 18 Uhr, Sa. 9 bis 12 Uhr oder nach Vereinbarung. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Hauptstraße 36 (B431), 25727 Krumstedt,Tel. (0 48 30) 90 18 19, Fax (0 48 30) 90 18 22 www.krumstedter-kuechen.de · E-Mail: [email protected] Küchen Fenster Türen Innenausbau ALLES, außer gewöhnlich! 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Werden nach Baubeginn oder Baufertigstellung Verstöße gegen baurechtliche Vorschriften festgestellt, ist mit dem Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde zu rechnen. Mangels einer erteilten Baugenehmigung kann sich nicht auf Bestandsschutz berufen werden. Behandlung des Bauantrages (§ 67 LBO) Alle Bauvorhaben, die nicht verfahrensfrei sind bzw. unter das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren fallen, unterliegen einem normalen Genehmigungsverfahren nach § 67 LBO mit einer gesamtinhaltlichen Prüfung. Dieses Verfahren ist generell auch in Fällen anzuwenden, in denen die Bauvorlagen von Meisterinnen und Meistern des Maurer- oder Zimmererhandwerks oder von staatlich geprüften Technikerinnen und Technikern erstellt worden sind. Die Bauaufsichtsbehörde ist bei Genehmigungsverfahren nach § 67 LBO zwar nicht an bestimmte Fristen gebunden, Sie können sich jedoch darauf verlassen, dass Ihr Antrag auch in diesen Fällen so schnell wie möglich bearbeitet wird. Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 69 LBO) Die Anwendung dieses Verfahrens hat zur Voraussetzung, dass die Bauvorlagen von Entwurfsverfasserinnen oder Entwurfsverfassern gefertigt werden, die nach § 65 Abs. 3 LBO bauvorlageberechtigt sind (eingetragene Architektinnen oder Architekten oder bauvorlageberechtigte Ingenieurinnen oder Ingenieure) sowie die bautechnischen Nachweise von Aufstellern gefertigt sind, die in die Liste der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein eingetragen sind. Dieses Verfahren ist das Regelverfahren für die Errichtung, Änderung und Erweiterung baulicher Anlagen mit Ausnahme der Sonderbauten (§ 51 Absatz 2 LBO). Sonderbauten sind beispielsweise • Hochhäuser, • bauliche Anlagen mit einer Höhe v. 30 m, • Gebäude mit mehr als 1600 m² Grundfläche (außer Wohngebäuden), • Verkaufsstätten mit mehr als 800 m² Grundfläche, • Büro- und Verwaltungsgebäude mit mehr als 400 m² Grundfläche, • Schank- und Speisegaststätten mit mehr als 40 Gastplätzen, • Beherbergungsbetten mit mehr als 12 Betten, • Vergnügungsstätten mit mehr als 150 m² Grundfläche, • Schulen, • Garagen mit einer Nutzfläche von mehr als 1000 m². Die Vorschriften der LBO (unter anderem bezüglich Abstandsflächen, Brandschutz und Stellplätzen) werden in diesem Verfahren nicht geprüft. Die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften liegt bei Ihnen und Ihrer Entwurfsverfasserin bzw. Entwurfsverfasser. Eine Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde findet nur statt, wenn Abweichungen von den Vorschriften der LBO beantragt wurden. Die Bauaufsichtsbehörde hat über den Bauantrag spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Eingang der Unterlagen zu entscheiden, bei unvollständigen Bauvorlagen innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Eingang der noch einzureichenden Bauvorlagen. Ausnahmen und Befreiungen bzw. Abweichungen sind gesondert schriftlich zu beantragen und zu begründen. In diesen Fällen verlängert sich die Frist um 1 Monat. Die vorgenannten Fristen können um 3 Monate verlängert werden, wenn beispielsweise andere Behörden oder Nachbarn beteiligt werden müssen. Die Genehmigung gilt beim vereinfachten Baugenehmigungsverfahren als erteilt, wenn sie nicht innerhalb der vorgegebenen Frist schriftlich versagt wird. 13 Bauvoranfrage schützt vor Ärger Sicherung der Bebauungsmöglichkeit durch verbindliche Auskunft Auf eine Bauvoranfrage erhalten Sie einen schriftlichen Vorbescheid. Innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren ist die BauaufDie Bebauung eines Grundstückes ist ab- sichtsbehörde an die im Rahmen des Vorhängig von verschiedenen Vorschriften. Es bescheides erteilte Auskunft gebunden, so gibt eine Vielzahl von Gründen, die Ihrem dass Sie insoweit eine Rechtssicherheit für ganz bestimmten Bauvorhaben entgegen- das spätere Baugenehmigungsverfahstehen können (z. B. schwierige Grund- ren erhalten. stücks- und Erschließungsverhältnisse, unReichen Sie bitte die Bauvoranfrage zusamklare Rechtslage). men mit den für eine Beurteilung erforderliDamit Ihr Traum vom Haus nicht platzt, soll- chen Unterlagen schriftlich bei der zustänten Sie bereits im Vorfeld verbindlich klären, digen Amts- bzw. Stadtverwaltung ein. Im ob und inwieweit Sie an einem bestimmten Formularservice der Homepage www.dithStandort bauen können. Mit einer Auskunft marschen.de gibt es diesbezüglich einen von der Bauaufsichtsbehörde bekommt Ihr Vordruck (Bauvoranfrage: Antragsformular). Traum reale Umrisse. • Während der Sprechzeiten oder nach vorheriger Terminabsprache haben Sie die Möglichkeit, sich persönlich beraten zu lassen. Mögliche Konflikte können hier frühzeitig erkannt und ggf. gelöst werden. Durch die Bauberatung erhalten Sie Informationen aus erster Hand, die für Sie eine wichtige Entscheidungshilfe darstellen können. • In kritischen Fällen, in denen beispielsweise die grundsätzliche Bebaubarkeit bzw. dessen Umfang fraglich ist oder in denen noch andere Behörden zu beteiligen sind, sollten Sie in jedem Fall eine schriftliche Bauvoranfrage stellen. Die Bauvoranfrage sollte sich dabei auf eine möglichst konkrete Frage beziehen. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob Sie schon Eigentümerin bzw. Eigentümer des Grundstückes sind oder erst werden wollen. 14 Neben der von Ihnen zu konkretisierenden Frage werden auf jeden Fall in 3-facher Ausfertigung benötigt • ein Übersichtsplan, • ein Flurkartenauszug neuesten Datums, • ein Lageplan (1 : 500), in dem das Bauvorhaben maßstabsgerecht darzustellen ist, • eine ausreichend genaue Beschreibung des geplanten Vorhabens. Ob weitere Unterlagen erforderlich sind, sagt Ihnen Ihre Sachbearbeiterin oder Ihr Sachbearbeiter der Bauaufsichtsbehörde. Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens Planverfasserin/Planverfasser Bauantrag und Bauvorlagen Sie wissen, was, wie und wo Sie bauen wol- Für das Verfahren nach § 67 und § 69 LBO len. Nun brauchen Sie zur Vorbereitung müssen in der Regel eingereicht werden: eines genehmigungsbedürftigen Bauvor- 1. ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular, habens eine nach Sachkunde und Erfahrung geeignete Planverfasserin oder einen 2. ein Flurkartenauszug (1-fach), Planverfasser, die/der auf der Grundlage des 3. der Lageplan im Maßstab 1 : 500 (3-fach), Baurechts die Bauantragsunterlagen fertigt 4. die Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) im Maßstab 1 : 100 (3-fach), und zusammenstellt. 5. die Baubeschreibung – bei Gewerbebetrieben zusätzlich Betriebsbeschreibung Der Schwierigkeitsgrad des Bauvorhabens (3-fach), bestimmt die erforderliche Qualifikation der Planverfasserin oder des Planverfassers. Für 6. die Darstellung der Grundstücksentwässerung (3-fach), die Erstellung der Bauvorlagen für größere und schwierige Bauvorhaben ist regelmäßig 7. die Berechnung des umbauten Raumes (3-fach), die eingetragene Architektin/der eingetragene Architekt oder die bauvorlageberech- 8. die Berechnung der Wohn- und Nutzfläche (3-fach) und ggf. tigte Ingenieurin/der bauvorlageberechtigte 9. die statische Berechnung sowie WärmeIngenieur zuständig. und ggf. Schallschutznachweis (3-fach). Bauvorlagen für freistehende WohngebäuFormulare für Bauanträge sowie Arbeitsde mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr hilfen für die Erstellung von Bauvorlagen als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² sowie für unterge• finden Sie auf der Homepage des Kreiordnete eingeschossige Anbauten an solche ses (www.dithmarschen.de) im FachWohngebäude dürfen auch von Meisterindienst Bau, Naturschutz und Regionalnen oder Meistern des Maurer-, Zimmerer-, entwicklung im Formularservice Beton- und Stahlbetonbauerhandwerks, • schicken wir Ihnen auf Wunsch gerne zu von staatlich geprüften Technikerinnen und (Tel. 0481 971224) Technikern und Ingenieurinnen und Ingenieuren, die ein Architektur- oder Bauingenieurstudium erfolgreich abgeschlossen ha- Der unterschriebene Antrag ist zusammen ben, eingereicht werden. In Zweifelsfällen mit den vollständigen Antragsunterlagen bei der Amts- bzw. Stadtverwaltung einzufragen Sie die Bauaufsichtsbehörde. reichen. Von dort sind die Unterlagen innerhalb von einer Woche an die Bauaufsichtsbehörde weiterzuleiten. Das Bearbeitungsverfahren Der Antrag wird in der Bauaufsichtsbehörde registriert, die erforderlichen Daten werden erfasst und ein Aktenzeichen vergeben. Die Bauanträge werden von der Bauaufsichtsbehörde nach der Reihenfolge ihres Eingangs so schnell wie möglich bearbeitet. Da nur vollständige Anträge bearbeitet werden können, darf keine Bauvorlage fehlen. Achten Sie zusammen mit Ihrer Planverfasserin/Ihrem Planverfasser bitte sehr genau auf die Vollständigkeit der Bauvorlagen!! Bei unvollständigen oder mangelhaften Bauanträgen wird die Bauherrin bzw. der Bauherr zur Behebung der Mängel innerhalb einer bestimmten Frist aufgefordert. Werden die Mängel innerhalb dieser Frist nicht behoben, gilt der Antrag als zurückgenommen. In diesem Fall wird von der Bauaufsicht lediglich ein Gebührenbescheid erlassen. Unvollständige oder mangelhafte Bauanträge bedeuten in jedem Fall einen erheblichen Zeitverlust. Darum noch einmal der Rat: Aufpassen, dass alle Unterlagen da sind, sonst sind Verzögerungen nicht zu vermeiden! Im Rahmen der Vorprüfung werden die Bauvorlageberechtigung der Planverfasserin bzw. des Planverfassers und die Vollständigkeit sowie der Darstellungsgrad der Antragsunterlagen geprüft. 15 Bauen in der Landwirtschaft / Partner beim Bau Willi Schmidt Zimmerer- u. Maurermeister Alexander Schmidt Zimmerer-, Maureru. Betonbaumeister Dipl.-Ing. Bernd Petersen GmbH + Co. KG Erstellung schlüsselfertiger Häuser Hallen- u. Industriegebäude Asbestsanierung Pahlkrug 11 · 25791 Linden Tel. 0 48 36-5 74 · Fax 2 36 www.schmidtbau-linden.de BAUGESELLSCHAFT Heider Straße 1a in 25782 Tellingstedt Tel. (0 48 38) 78 79-0 · Fax (0 48 38) 78 79-70 E-Mail: [email protected] mbH Alles a einer Haus nd • Fundamente und Wegebau für Windkraftanlagen • Stallgebäude und Melkhäuser • Hallen aller Art für PV-Nutzung schnell + • Silolagerflächen mit und ohne Wände unkompliziert • Güllebehälter Typ Suding • Ausführung der Erdarbeiten mit eigenem Gerät Ihr Partner in Sachen: Tel. 04835 97899580 · Fax 04835 7453 · E-Mail: [email protected] Baggerbetrieb Jacobsen GmbH • Klärgruben und Nachklärungen • Öl- und Fettabscheider • Regenwassernutzung • Auskofferungsarbeiten • Kieslieferungen Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne und unterbreiten Ihnen auf Wunsch ein kostenloses Angebot. • Pflasterarbeiten • Bagger- und Tiefbauarbeiten aller Art Norddeich · Mühlenstraße 35-37 · Tel. 0 48 33/23 80 · Fax 15 83 · Handy 01 70/5 37 40 36 · www.baggerbetrieb-jacobsen.de 16 Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens Im nächsten Schritt wird die planungsrechtliche Zulässigkeit geprüft. Auf die entsprechenden Prüfkriterien wurde bereits im Kapitel „Das öffentliche Baurecht“ eingegangen. Im Rahmen der Standortprüfung sind auch die Fachbehörden zu hören, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden. So sind z. B. bei Vorhaben • im Außenbereich die Untere Naturschutzbehörde, • in der Nähe von Landes- oder Bundesstraßen der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr, • an Denkmalen bzw. in der Nähe von Denkmalen die Untere Denkmalschutzbehörde zu beteiligen. Ergibt die Prüfung, dass das Bauvorhaben Amt bzw. die Stadt; eine Ausfertigung verzulässig ist, bekommen Sie eine Baugeneh- bleibt bei der Bauaufsichtsbehörde. migung. Sie ist regelmäßig mit Nebenbestimmungen (Auflagen, Bedingungen, Hinweisen o. ä.) versehen. Einvernehmen der Gemeinde Ergibt die Prüfung, dass das Bauvorhaben Die Baugenehmigung oder der Vorbescheid den Rechtsvorschriften widerspricht, erhal- darf natürlich nur erteilt werden, wenn die ten Sie zunächst eine schriftliche Informati- Gemeinde zugestimmt und das Einvernehon, aus welchen Gründen das Bauvorhaben men gemäß § 36 Baugesetzbuch erteilt als nicht zulässig angesehen wird (Anhö- hat. Bei Bauvorhaben innerhalb des Gelrung). Sie haben dann die Möglichkeit, sich tungsbereiches eines rechtskräftigen Bezu den maßgeblichen Gründen zu äußern; bauungsplanes, braucht das gemeindliche eventuell lässt sich auch im Gespräch mit der Einvernehmen nicht eingeholt zu werden, Bauaufsichtsbehörde und den entsprechen- wenn das Vorhaben den Festsetzungen des den Fachbehörden gemeinsam eine geneh- Bebauungsplanes nicht widerspricht. Wenn migungsfähige Alternative entwickeln. Ausnahmen oder Befreiungen vom Bauplanungsrecht bzw. Abweichungen von örtliDie Baugenehmigung wird in 3-facher Aus- chen Bauvorschriften beantragt werden, ist fertigung erteilt; jeweils ein Exemplar geht ebenfalls das Einvernehmen der Gemeinde an die Bauherrin bzw. den Bauherrn und das erforderlich. Die bautechnischen Nachweise, insbesondere der Standsicherheitsnachweis, sind je nach Art des Bauvorhabens zu prüfen; hierzu beauftragt die Bauaufsichtsbehörde einen Prüfingenieur. Im normalen Genehmigungsverfahren (§ 67 LBO) erfolgt zudem die bauordnungsrechtliche Prüfung auf der Grundlage der Landesbauordnung und der darauf aufbauenden Verordnungen sowie der anerkannten Regeln der Technik. Sie haben die Möglichkeit, sich über die Homepage des Kreises Dithmarschen jederzeit über den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Bauantrages zu informieren (Online-Abfrage). 17 Dachdeckerei Schulz GmbH & Co. KG ! r e k c e d h c a D m u Lieber gleich z Am Bauhof 4 · 25761 Büsum Tel. 04834-9050 · Fax 04834-90529 www.dachdeckerei-schulz-buesum.de E-Mail: [email protected] Steildächer · Flachdächer · Zimmereiarbeiten Dachstühle · Innenausbau · Holzrahmenbau Fassenbekleidung · Gerüstbau ·Veluxfenster Bauklempnerei · Bitzschutz · Dämmarbeiten · Kellerabdichtung Kranvermietung mit Hubarbeitsbühne bis 35m DACHDECKER- U. FLACHDACHARBEITEN ZUM FESTPREIS! 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Erteilung der Baugenehmigung Bauherr/in Planer/in (Meister, Ingenieur, Architekt) 21 Bauen – renovieren – modernisieren SVEN K ller Heizung • Sanitär • Lüftung Solar • Erneuerbare Energien Wartungsarbeiten W���������� 8 25725 S��������� T��: 04805 / 26 95 53 F��: 04805 / 26 95 54 Bernd Hinz zimmerermeister zimmerei holzrahmenbau innenausbau schall- u. Wärmedämmung Ökologisches bauen Bernd Hinz z i m m e r e r m e i s t e r Tel. 04833 2555 Fax 04833 424255 Mobil 0170 9304147 www.kirchner-malereibetrieb.de Gewetzki Metallbau Schlosserarbeiten Garagentore + Antriebe Geländer + Treppen Fenster + Türen Stahlbau-Konstruktionen Elektro Sachau Inh. 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Die Bedenken Sie bitte, dass ein vorzeitiger BauGenehmigung erlischt, wenn die Ausfüh- beginn bzw. eine nicht genehmigte Baurung der Bauarbeiten länger als 1 Jahr unter- ausführung ein Bußgeldverfahren und ggf. brochen worden ist. Die gesetzte Frist kann auch eine mit viel Ärger und mit erheblicher jedoch auf Antrag um 2 Jahre verlängert Zeitverzögerung verbundene Baustillegung zur Folge haben kann. werden. Weichen Sie nicht von den genehmigten Bauunterlagen ab. Die Bauaufsicht überprüft stichprobenartig, ob das Bauvorhaben entsprechend der Baugenehmigung ausgeführt wird. Abweichende Bauausführungen müssen in der Regel durch einen Nachtrag Bei der Genehmigungsfreistellung und auch der Baugenehmigung sind Mitteilungsvordrucke beigefügt. Zu bestimmten Zeitpunkten geben Sie diese ausgefüllt an die Bauaufsichtsbehörde zurück. Sie setzen damit die Behörde in Kenntnis über den Baubeginn und die abschließende Fertigstellung des gesamten Projektes. Eine sachkundige Planverfasserin oder ein entsprechender Planverfasser sowie eine sachkundige Bauleiterin oder ein entsprechender Bauleiter wird Sie auf alle diese wichtigen Dinge aufmerksam machen. Sie oder er wird sie selbst erledigen, wenn Sie das vertraglich mit ihr oder mit ihm vereinbart haben. Vertrauen Sie auf gute, anerkannte Fachleute. 23 Energetische Sanierung Heizkosten zu hoch? Schimmel im Haus? Ich helfe Ihnen weiter! Zieht‘s durch alle Ritzen? Wir finden‘s raus! Gerds Energieberatung Georg Gerds (Dipl.-Ing. (FH) Dorfstraße 21 · 25774 Hemme Tel. 04837/902971 · 0151/41443814 E-Mail: [email protected] www.energie-sanierung-schimmel-hamburg.de Will Bau Tel. 0481 42 14 19 40 S. & B. Fründt Schülper Chaussee 12 · 25764 Schülp Tel. 04833 1646 · Fax 04833 429102 www.blower-door-nord.de Planung neubau umbau Sanierung www.willbau-heide.de Einblasdämmung Dach-, Wand- und Deckendämmung gegen Kälte - Wärme - Schall Wilms Telefon (0 48 34) 95 85-0 www.baupartner-wilms.de · [email protected] © Elenathewise - Fotolia.com 24 Die lieben Nachbarn Besser arrangieren als prozessieren Mit Ihrem eigenen Heim schaffen Sie sich auf Dauer ein Zuhause – und Nachbarn. Solche meist Jahrzehnte währenden menschlichen Beziehungen wollen gepflegt werden. Zerstrittene Nachbarn können einander das Leben unnötig schwer machen. Deshalb sollten Sie sich von vornherein mit Ihren neuen Nachbarn arrangieren. Das ist zum Beispiel bei Grenzfragen ratsam, auch dann, wenn eine Anfrage bei den Nachbarn nicht immer rechtlich zwingend ist. Sind eine Nachbarin oder ein Nachbar mit dem Bauvorhaben nicht einverstanden, so bedeutet das noch nicht, dass Sie aus diesem Grund keine Baugenehmigung erhalten können. Dafür ist allein maßgebend, ob Ihr Bauvorhaben den Bauvorschriften entspricht. Nur wenn für Ihr Vorhaben eine Abweichung von nachbarschützenden Vorschriften (insbesondere die Verpflichtung zur Einhaltung von Abstandsflächen) notwendig ist, sind Sie im Regelfall auf das Einverständnis der betroffenen Nachbarin oder des betroffenen Nachbarn angewiesen. Wenn Ihre Nachbarin oder Ihr Nachbar Ihr Bauvorhaben auch selten verhindern können, so sind diese doch in der Lage, durch Einlegen von Rechtsmitteln gegen die Baugenehmigung Ihnen Ärger und ggf. Kosten zu verursachen (Einschaltung eines Rechtsanwaltes, Beiladungen durch das Gericht in einem Verwaltungsprozess usw.). Diesen Stress sollte man durch rechtzeitige Information über geplante Baumaßnahmen an die Nachbarn und durch gütliche Einigung mit diesen im Vorfeld bereits vermeiden. 25 Rund um Haus & Garten Schöner wohnen Tischlerei Stefan Ehlers & Lars-Christian Mommsen Tischlermeister 0152-23391566 04832-9786548 © Minerva Studio - Fotolia.com ...nach Maß Tischlerei nach Maß GbR · Alte Bundesstraße 43 · 25774 Krempel Telefon: 04882 6066633 · Telefax: 04882 6066644 [email protected] · www.tischlerei-nach-mass.de mm • Raum entdecken - Ideen gestalten • Gemeinsam schaffen wir neue Lebensräume• Marlene Momsen Raumkonzeptlerin & Designerin B.A. Bahnhofstraße 16 25782 Süderdorf Tel. 04838 / 3789987 Fax. 04838 / 3789986 Mobil. 0175 / 4177005 Web. www.mm-raumkonzept.de Mail. [email protected] M A L E R FA C H B E T R I E B Geschäftsführer: Florian Fölster Malerarbeiten · Vollwärmeschutz Teppichboden · Tapeten Holstenring 2a · 25541 Brunsbüttel Tel. 04852 87109 · Fax 04852 87104 www.rolfsievers.de 26 Der Fachdienst Bau, Naturschutz & Regionalentwicklung Ihr Partner im Genehmigungsverfahren Der Fachdienst Bau, Naturschutz und Regionalentwicklung (Bauaufsichtsbehörde) des Kreises ist Ihr kompetenter Partner im Verfahren zur zeitnahen Erteilung einer rechtmäßigen Baugenehmigung. Wir verstehen uns als Dienstleister für unsere Bürgerinnen und Bürger. Sie können sich jederzeit vertrauensvoll an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes wenden. Nutzen Sie in Zweifelsfällen auch das Angebot einer gebührenfreien Bauberatung. Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erhalten Sie eine kompetente Auskunft, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen das Vorhaben zugelassen werden kann. Für die Verwirklichung Ihres Bauvorhabens ist es von großem Vorteil, wenn Genehmigungshindernisse möglichst frühzeitig erkannt und unter Einbeziehung von Fachbehörden oder auch durch frühzeitige Umplanung soweit möglich beseitigt werden können. Die Bauaufsichtsbehörde des Kreises ist zuständig für alle Bauanträge im Kreisgebiet ohne die Städte Heide und Brunsbüttel, da diese eigene Bauaufsichtsbehörden haben. Unsere Sprechzeiten sind: montags – freitags donnerstags zusätzlich 8 – 12 Uhr 14 – 17 Uhr Den Fachdienst Bau, Naturschutz und Regi- Terminvereinbarungen sind selbstveronalentwicklung finden Sie in der 6. Etage ständlich auch außerhalb der Sprechzeiten des Kreishauses in 25746 Heide, Stet- möglich. Für ein Beratungsgespräch bietet tiner Straße 30, Tel.: 0481 970 (Telefax: sich eine vorherige Terminvereinbarung 0481 97 1580, E-Mail: fd-bau-und-re- grundsätzlich an, damit Ihr Ansprechpartner [email protected]). ausreichend Zeit für Sie hat. 27 Ver- & Entsorgungsunternehmen Kompost-, Bauschutt- und altstoff Abfallwirtschaft Dithmarschen Aufbereitung und Verwertungsgesellschaft T & T GmbH & Co. KG Klintweg 15 · 25704 Bargenstedt Tel.: 04832 7000 · Fax: 04832 957040 www.kba-dithmarschen.de Annahme von Garten-,Bau-, Gewerbeabfällen Recyclinghöfe Wir holen Ihren Müll ab! OTTO TIMM Kieswerke – Güternahverkehr – Containerdienst Abfallwirtschaft – Abbrüche – Erdbau Hauptstraße 44 a · 25704 Nindorf · Postfach 12 06 Telefon 0 48 32-97 70 · www.ottotimm.de Sicher, gut und zuverlässig! Strom und Erdgas von Ihrem Versorger direkt vor Ort . Stadtwerke Heide GmbH Hinrich-Schmidt-Str. 16 in 25746 Heide Telefon: 0481 / 906-400 E-Mail: [email protected] Gemeinsam für ein wirtschaftsstarkes Dithmarschen. Abfallwirtschaft Dithmarschen (AWD) (04 81) 85 500 · www.awd-online.de Energiekompetenz für die Region Schleswig-Holstein Netz ist Ihr Strom- und Gasnetzbetreiber. Als Gemeinschaftsunternehmen von über 200 Kommunen und der HanseWerk AG betreiben wir rund 53.000 Kilometer Stromnetze und über 15.000 Kilometer Gasnetze im Norden. Unsere speziell ausgebildeten Kollegen sind hier zu Hause und packen beim Arbeiten unter Spannung in luftiger Höhe auch da an, wo alle anderen Abstand halten müssen: an 20.000-Volt-Leitungen. Mehr dazu unter www.sh-netz.com Service- und Störungsnummer: 0 41 06 - 6 48 90 90 Netze für neue Energie 28 SHN Energiekomp Dithmarschen 90x76 RZ.indd 1 15.01.15 11:39 Denkmalschutz & Denkmalpflege Kulturdenkmale – Bau- sowie archäologi- Arbeitsverhältnisse Auskunft geben, wie Alle Auskünfte, Beratungen, Genehmische Denkmale bilden Bezugspunkte zu un- Wind- und Wassermühlen. Es kann aber gungen usw. sind kostenfrei. Sie erfolgen serer Vergangenheit. Denkmalschutz und auch die bauliche Bedeutung für das Orts- nach dem aktuellen Kenntnisstand. Das Denkmalpflege bezwecken in diesem Sinne oder Landschaftsbild sein, sogar Häuser- Verzeichnis der Kulturdenkmale ist nicht abschließend. Zuständig für die Erfassung und gruppen als einheitliche Siedlungen. ihre Erhaltung. Bewertung der Kulturdenkmale ist das LanIm Zusammenhang mit Bauvorhaben wird Rechtsgrundlage für Denkmalschutz und desamt für Denkmalpflege als Obere Denkstets der Ausgleich zwischen wirtschaftli- Denkmalpflege in Dithmarschen ist das Ge- malschutzbehörde. Ein dort angelaufenes chen, privaten und kulturellen Interessen setz zum Schutze der Kulturdenkmale für Projekt zur landesweiten Überprüfung des bislang bekannten Denkmalbestandes wird angestrebt. Veränderungen eines Bau- Schleswig-Holstein – kurz: voraussichtlich auch für unser Kreisgebiet denkmals sind nicht grundsätzlich ausge- Denkmalschutzgesetz. neue Erkenntnisse erbringen. schlossen. Auftrag der Denkmalpflege ist es aber, Eingriffe zu vermeiden oder zumindest Wesentliche Aufgaben der Unteren Denkdenkmalverträglich zu gestalten. Ein zer- malschutzbehörde im Hinblick auf Bauvorstörtes Denkmal wäre verloren, weil seine haben sind Wiederherstellung nach heutiger Denkmal- • Beratung von Eigentümern, Architekten, Fachleuten, Handwerkern, Planern und philosophie unmöglich ist. Behörden bei der Unterhaltung von Kulturdenkmalen; auch über FördermöglichkeiBauvorhaben können auch auf die Umten und Steuerbefreiungen, gebung eines Denkmals einwirken. Um Beeinträchtigungen der Wirkung und Er- • Genehmigung bei Änderung eines Denkmals oder seiner Umgebung, scheinung eines Denkmals zu vermeiden, schaltet die Baubehörde stets die Denk- • Überwachung von Baumaßnahmen an Kulturdenkmalen malschutzbehörde ein. Wenn Belange des Denkmalschutzes berührt sind, sind für solche Bauvorhaben auch denkmalrechtliche Bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Kreises Dithmarschen erhalten Sie AusGenehmigungen erforderlich. Ansprechpartner und Kontakt kunft darüber, ob Ihr Gebäude ein KulturIn Dithmarschen sind mehr als 2.000 Kultur- denkmal ist oder sogar in das Denkmalbuch Name Holger Popp denkmale erfasst. Es sind nur zum Teil in das eingetragen ist. Sie können hier auch Telefon 0481 97-1481 Denkmalbuch eingetragene archäologische, klären, ob ihr Bauvorhaben den UmgeTelefax 0481 97221481 Bau- sowie Park- und Gartendenkmale. Oft bungsschutzbereich eines Kulturdenksind es sogar unscheinbare Objekte, die z. mals berührt und was ggf. zu berück- E-Mail [email protected] B. frühere Lebens- und Arbeitsverhältnisse, sichtigen ist. Dienststelle Kreis Dithmarschen Handwerkstechniken oder -konstruktionen verdeutlichen und die Region geprägt ha- Soweit für Ihre Belange die Obere DenkmalLandrat Untere Denkmalschutzbehörde ben. Ihre Bedeutung ist sehr unterschied- schutzbehörde zuständig sein sollte, entStettiner Straße 30 25746 Heide lich. Es kann der künstlerische Wert einer weder das Landesamt für Denkmalpflege in Telefon 0481 97-0 Kirche sein oder die Bedeutung für die Sied- Kiel oder das Archäologische Landesamt in Telefax 0481 97-1477 lungsgeschichte. Von wissenschaftlichem Schleswig, wird der Kontakt hergestellt und [email protected] Wert sind Baudenkmale, die über frühere Ihr Anliegen unterstützt. 29 Ver- & Entsorgungsunternehmen Dienstleistungen aller Art Auf uns können Sie bauen... Haben Sie Abfallprobleme? Wir lösen sie als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb und mit unserer über 50-jährigen Erfahrung im Bereich Entsorgung! · Rest- und Bioabfallentsorgung · Sperrmüllentsorgung · Containerdienst (von 3cbm bis 36 cbm) · Straßenreinigung (Klein- u. Großkehrmaschine) · Wertstoffsammlung · Recyclinghof · Schadstoffannahmestelle (private Haushalte) · Verkauf und Vermietung von Abfallcontainern Hinrich-Schmidt-Str. 26d · 25746 Heide Tel. 0481 85014-0 · Fax 0481 85014-14 [email protected] · www.petersen-heide.de Unsere Finanzierungsberater sind für Sie da kommen Sie vorbei! Ralf Karstens - Markt 20, Heide 04 81 / 68 77 - 16 Holger Heise - Am Markt 14, Wesselburen > > 0 48 33 / 4 99 - 36 Klaus Kuberg - Wilhelmstr. 81, Lunden Egal was. Egal wann. Egal wo. Entsorgung von A - Z: 0 48 82 / 65 06 - 26 Rufen Sie uns an. Telefon: 0 48 52 / 9 90-0 Abfälle zur Verwertung Altholz Bauschutt Container Kanalreinigung, Kanal-TV Folien und Styropor Gewerbeabfälle Grün- und Gartenabfälle Papier und Kartonagen REMONDIS GmbH & Co. KG, Niederlassung Brunsbüttel, Fritz-Staiger-Straße 45, 25541 Brunsbüttel, Telefon: 04852/990-0, Telefax: 04852/990-49, E-Mail: [email protected], www.remondis.de 30 Jörg Endrulat - Mühlenstr. 18, Hennstedt 0 48 36 / 88 - 17 Holger Schultz - Hauptstr. 10, Tellingstedt 0 48 38 / 78 60 - 12 Sparkasse Hennstedt-Wesselburen Fördermöglichkeiten rund um die Immobilie Wer ein Haus bauen, kaufen, modernisieren oder eine Eigentumswohnung erwerben möchte, kann auf viele Fördermöglichkeiten zurückgreifen. Schwierig ist nur, bei den vielen Änderungen ständig auf dem Laufenden zu bleiben. Zur Unterstützung der Finanzierung eines Bauvorhabens stehen verschiedene Förderprogramme zur Verfügung. Nähere Informationen erhalten Sie unter anderem bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein als zentralem Förderinstitut des Landes: Investitionsbank Schleswig-Holstein Fleethörn 29 – 31 Telefon Telefax E-Mail Internet 24103 Kiel 0431 99050 0431 9905-3383 [email protected] www.ib-sh.de WindPlan Kayen Witthohn Matthias Frauen Projektierung Planung Beratung WindPlan Witthohn + Frauen GmbH & Co. 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Wer betreibt Schwarzarbeit? Handwerk als stehendes Gewerbe selbst- Wie kann ich mich als Bauherr vor ständig betreibt, ohne in der Hand- Schwarzarbeitern schützen? werksrolle eingetragen zu sein (§ 1 der Handwerksordnung). Jeder Bauherr und sonstige Auftraggeber kann sich schützen, indem er sich vom beauftragten Unternehmer die GewerWie werden Verstöße geahndet? beanmeldung und die Handwerkskarte zeigen lässt. Verstöße gegen die genannten Tatbestände werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Gegen den Betroffenen kann eine Geldbuße bis zu 300.000 € festgesetzt werden. Schwarzarbeit leistet gem. § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG), wer Dienst- oder Werkleistungen Was ist erlaubt? erbringt oder ausführen lässt und dabei 1. als Arbeitgeber, Unternehmer oder versi- Dienst- oder Werkleistungen, die von Angecherungspflichtiger Selbstständiger seine hörigen oder Lebenspartnern, aus Gefälligsich auf Grund der Dienst- oder Werkleis- keit oder im Wege der Nachbarschaftshilfe tungen ergebenden sozialversicherungs- oder als Selbsthilfe erbracht werden, stellen rechtlichen Melde-, Beitrags- oder Auf- keine Schwarzarbeit dar. zeichnungspflichten nicht erfüllt, 2. als Steuerpflichtiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt, 3. als Empfänger von Sozialleistungen seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht erfüllt, 4. als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen seiner sich daraus ergebenden Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 der Gewerbeordnung) nicht nachgekommen ist oder die erforderliche Reisegewerbekarte (§ 55 der Gewerbeordnung) nicht erworben hat, 5. als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen ein zulassungspflichtiges Sollten Sie zum Thema Schwarzarbeit noch Fragen haben, können Sie sich wenden an: Hauptzollamt Itzehoe Kaiserstr. 14a 25524 Itzehoe Telefon 04821 40345 Email [email protected] 33 Adressen der Amtsverwaltungen im Kreis Dithmarschen Amt Kirchspielslandgemeinden Eider – Der Amtsvorsteher – Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1 25779 Hennstedt E-Mail [email protected] Internet www.amt-eider.de Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland – Der Amtsvorsteher – Kirchspielsweg 6 25746 Heide E-Mail [email protected] Internet www.amt-heider-umland.de Amt Büsum-Wesselburen Kaiser-Wilhelm-Platz 25761 Büsum E-Mail [email protected] Internet www.amt-buesum-wesselburen.de Amt Mitteldithmarschen Hindenburgstraße 18 25704 Meldorf E-Mail [email protected] Internet www.amt-mitteldithmarschen.de Amt Burg-St. Michaelisdonn 25712 Burg Holzmarkt 7 E-Mail [email protected] Internet www.amt-burg-st-michaelisdonn.de Amt Marne-Nordsee Alter Kirchhof 4–5 25709 Marne E-Mail [email protected] Internet www.amt-marne-nordsee.de © schibilla - Fotolia.com 34 BEI UNS WIRD SERVICE der toom baufachservice der toom handwerkerservice Rundum-Service: Unsere Service-Qualität – ALLES AUS EINER HAND Beratung, Angebotserstellung, Lieferung, kostenlose Fachberatung Tel. 0800 1004815 Sie möchten umbauen oder renovieren? 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