Steuerliche Gewinnermittlung
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Steuerliche Gewinnermittlung
das Krankenhaus Finanzierung 12.2012 Steuerliche Gewinnermittlung Situation im gemeinnützigen Krankenhaus F ür ertragsteuerliche Zwecke ist bei gemeinnützigen Krankenhäusern und Kliniken grundsätzlich zwischen dem steuerbegünstigten Zweckbetrieb und dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu differenzieren. Dieser nicht selten schwierigen Frage hat sich die Finanzverwaltung bereits Ende 2004 mit den bundeseinheitlichen Verfügungen der Länder zur Abgrenzung der eng verbundenen Umsätze für umsatzsteuerliche Zwecke angenommen. Dabei erfolgte auch eine aus der Sicht der Finanzverwaltung als klarstellende Zuordnung gewertete Aussage zur Behandlung als Zweckbetrieb oder als steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Spätestens daraus ergab sich für die gemeinnützigen Krankenhäuser und Kliniken die Notwendigkeit einer entsprechenden Aufwandsermittlung für die dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzurechnenden Tätigkeiten. In der Praxis ergeben sich hierbei teilweise Schwierigkeiten hinsichtlich einer genauen Aufwandszuordnung. Nur in wenigen Fällen existiert eine aussagefähige Kostenstellenrechnung. Meistens werden die Aufwendungen im Rahmen einer „Nachkalkulation“ ermittelt oder teilweise auch nur pauschal geschätzt. Die angelegte Untersuchung der Aufwandsermittlungen in diesem Bereich soll zeigen, inwieweit die einzelnen Häuser eine entsprechende Aufwandsermittlung vornehmen und wie sich die Bandbreite der daraus resultierenden Ergebnisse darstellt. Herangehensweise Im Rahmen einer Befragung ausgewählter Mandate hat Curacon die Ergebnisse einzelner steuerpflichtiger wirtschaftlicher Tätigkeiten von unterschiedlichen Krankenhäusern und Kliniken für die Jahre 2009 und 2010 zusammengetragen und gegenübergestellt. Hierbei wurden die Einnahmen 1318 möglichst zu den Aufwendungen in den Bereichen Material und Personal sowie zu den Aufwendungen für Abschreibung und sonstigen betrieblichen Aufwand ins Verhältnis gesetzt. Daneben wurde erfragt, ob der Aufwandsermittlung eine Berechnung zugrunde liegt oder ob die Aufwendungen lediglich geschätzt wurden. Im Idealfall verfügten die Teilnehmer über eine entsprechend unterteilte Gewinnermittlung nach den zuvor genannten Aufwandspositionen. Oft gab es aber trotz der Aufwandsberechnung keine explizite Unterteilung der ermittelten Aufwendungen. Die Ergebnisse wurden hier als einheitliche Aufwandsposition abgebildet. In diesen Fällen konnte folglich nur das Gesamtergebnis zu den Einnahmen ins Verhältnis gesetzt und somit entsprechende Rückschlüsse gezogen werden. Auswertung Die Auswertung der Ergebnisermittlungen zeigt, dass die meisten der untersuchten Krankenhäuser und Kliniken die Aufwandsermittlung über eine genaue Berechnung vornehmen. Nur in wenigen Fällen geschieht dies durch eine Schätzung. Die Schätzungen sind überdurchschnittlich häufig in dem Bereich Auftragsforschung und Drittmittel anzutreffen. Abschreibungen werden nur in wenigen Fällen in die Aufwandsermittlung einbezogen. Dies ist sicher darin begründet, dass insgesamt nur der Anteil der eigenfinanzierten Abschreibung berücksichtigungsfähig ist. Bei mehr als der Hälfte der untersuchten Krankenhäuser und Kliniken sind folgende wirtschaftliche Tätigkeiten anzutreffen: Apotheke, Nutzungsentgelte der Chefarztambulanzen, Telefonnutzung von Patienten, Gutachten- und Schreibgebühren, Küchenumsätze, Parkplatzbewirtschaftung und Wahlleistungen für nicht medizinisch indizierte Begleitpersonen. Die umsatzstärksten steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe betreffen die Bereiche Apotheke, Zytostatika, Nutzungsentgelte der Chefarztambulanzen, Nutzungsentgelte von externen Ärzten, Sachkosten der Chefarztambulanzen, Dienstleistungen für andere Kliniken sowie Küchenumsätze. Gerade in diesen Bereichen erfolgt die Ergebnisermittlung größtenteils aufgrund einer genauen Berechnung der Aufwendungen. Beim Vergleich der Auswertungen für die Jahre 2009 und 2010 zeigten sich erwartungsgemäß keine signifikanten Abweichungen zwischen den Jahren. Im Folgenden werden deshalb nur die Werte für das Jahr 2010 vorgestellt. n Im Bereich der Apotheke ermitteln alle Einrichtungen die Aufwendungen per Berechnung. Im Durchschnitt über alle Häuser mit entsprechenden Umsätzen ergibt sich ein Überschuss von ca. 10 Prozent der Einnahmen. Die Bandbreite der Einzelergebnisse reicht von einem Überschuss von 42 Prozent bis zu einem Verlust von 1 Prozent. n Die Gewinnermittlung im Bereich Zytostatika erfolgt ebenfalls ausnahmslos durch Berechnung. Hier liegt der sich im Durchschnitt ergebende Überschuss bei ca. 9 Prozent der Einnahmen. Die Einzelergebnisse erstrecken sich von ca. 27 Prozent Überschuss bis zu 28 Prozent Verlust. Hinsichtlich einer möglichen ertragsteuerlichen Zuordnung der Zytostatika zum steuerbegünstigten Zweckbetrieb ist derzeit ein entsprechendes Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig.1) n Da die Bereiche Apotheke und Zytostatika von einigen Häusern nicht getrennt erfasst werden, hier ist eine kumulierte Betrachtungsweise denkbar. Das durchschnittliche Ergebnis aller Einrichtungen zeigt in beiden Bereichen ein positives Ergebnis von 12.2012 das Krankenhaus ca. 10 Prozent bezogen auf die Einnahmen. n Die wirtschaftliche Tätigkeit im Rahmen von Nutzungsentgelten der Chefarztambulanzen, die in über 70 Prozent der untersuchten Häuser vorliegt, zeigt deutlich die Personalintensität dieses Bereiches. Die durchschnittlichen Personalkosten betragen ca. 70 Prozent der Einnahmen. Im Ergebnis ergibt sich ein durchschnittlicher Überschuss von ca. 5 Prozent. Eine Unterscheidung in Privatambulanzen und KV-Ambulanzen wurde nicht vorgenommen. Die Erfahrungen der Praxis zeigen jedoch, dass aus den Privatambulanzen oft ein deutlich positiveres Ergebnis resultiert als aus den KV-Ambulanzen. In der Einzelbetrachtung der Häuser reichen die Ergebnisse von einem Überschuss von 14 Prozent bis zu einem Verlust von 13 Prozent. n Bei den Sachkosten für Chefarztambulanzen zeigt sich, dass überwiegend eine reine Kostenweiterbelastung erfolgt. Das durchschnittliche Ergebnis liegt mit ca. – 1 Prozent etwas unter den Selbstkosten. Erfahrungsgemäß akzeptiert die Finanzverwaltung in diesem Bereich einen Gesamtaufwand in Höhe von 100 Prozent der Einnahmen. n Ein Viertel der Einrichtungen führt die Abrechnungen für die Chefarztambulanzen durch und stellt diese neben den Nutzungsentgelten separat in Rechnung. Die Bandbreite der Ergebnisse reicht hier von 5 Prozent Überschuss bis zu einem Verlust von 18 Prozent. Das durchschnittliche Ergebnis von – 9 Prozent zeigt jedoch, dass in diesem Bereich wohl nicht alle Aufwendungen entsprechend umgelegt werden. n Durch Kooperationen mit externen Ärzten und Belegarztvereinbarungen liegen in über einem Drittel der betrachteten Häuser Nutzungsentgelte von externen Ärzten vor. In diesem Bereich ergibt sich durchschnittlich ein positives Ergebnis von ca. 2 Prozent, wobei die Einzelergebnisse zwischen einem Überschuss von 59 Prozent und einem Verlust von 10 Prozent liegen. n Rund ein Drittel der untersuchten Häuser unterhält wirtschaftliche Tätigkeiten im Bereich der Großgerätekooperationen. Hier reichen die Ergebnisse von 54 Prozent Überschuss bis zu einem Verlust von 3 Prozent. Das durchschnittliche Ergebnis beläuft sich auf einen Überschuss von ca. 13 Prozent. n Zu dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Küche ist anzumerken, dass dieser nur von Krankenhäusern und Kliniken erklärt wurde, sofern diese die 20-Prozent-Grenze des Selbstversorgungs-Zweckbetriebes gemäß § 68 Nr. 2 Buchstabe b der Abgabenordnung überschritten haben. Dies ist bei über 60 Prozent der in die Evaluation einbezogenen Einrichtungen der Fall. Das durchschnittliche Ergebnis über alle beläuft sich auf einen Verlust von ca. 4 Prozent. Die Einzelergebnisse liegen zwischen 36 Prozent und – 9 Prozent. Die Material- und Personalaufwendungen machen in diesem Bereich mit zusammen 83 Prozent den Großteil der Aufwendungen aus. n Der Klassiker der wirtschaftlichen Tätigkeiten ist der Bereich Entgelte für die Telefonnutzung durch die Patienten. Diese sind in über 95 Prozent der betrachteten Häuser vorzufinden. Hier reichen die Ergebnisse von einem Überschuss von 41 Prozent bis zu einem Verlust von 51 Prozent. Das durchschnittliche Ergebnis beläuft sich auf – 17,84 Prozent. Die Personalintensität scheint den Ausschlag für dieses Resultat zu geben (Verkauf von Wertmarken, entsprechende Einweisung der Patienten in die Funktionsweise der Telefone, durchzuführende Wartungen). n Kostenpflichtige Besucherparkplätze werden von über 85 Prozent der Einrichtungen unterhalten. Die Bandbreite der Ergebnisse variiert von einem Überschuss von 49 Prozent bis zu einem Verlust von 81 Prozent erheblich. Dies zeigt, dass die einzelnen Gegebenheiten in diesem Bereich genau zu beleuchten sind. Der reine ebenerdige Parkplatz ist zu unterscheiden vom Parkhaus. Auch der notwendige Instandhaltungsaufwand Krawatte reicht nicht #.#'0/5 #..+(#+&61/#. -.,70'#.0#+2,+"#..$&.1+% 1+/#.#/'+0#."'/4'-)'+6.#+#*/ +/#.##'/01+%/ #.#'!&# 80.0#%'##+03'!()1+% 8+0#.+#&*#+/,.%+'/0',+ 8,+0.,))'+% 81)'060/1+"'/'(,*+%#*#+0 8#/!&6$0/ #/,.%1+% '.$.#1#+1+/1$&.#+$.%# #)#$,+ ') '+$,"# #&.5 #.1+/1+"(01#))# !&'+$,.*0',+#+1$ 333"# Zertifiziert nach DIN ISO seit 2009. das Krankenhaus Finanzierung ist von Haus zu Haus und von Jahr zu Jahr unterschiedlich. Dennoch scheint der Betrieb eines Parkplatzes mit einem durchschnittlichen Überschuss von 21 Prozent wirtschaftlich durchaus lohnenswert. n Wahlleistungen im Bereich der nicht medizinisch indizierten Begleitpersonen liegen in über 50 Prozent der untersuchten Häuser vor. Hier reichen die Ergebnisse von der reinen Kostendeckung bis zu einem Überschuss von 25 Prozent. Im Durchschnitt ergibt sich ein Überschuss von ca. 9 Prozent der Einnahmen. n Einnahmen im Bereich der Gutachten und Schreibgebühren für Versicherungen und Rechtsanwälte sind in ca. 50 Prozent der Fälle vorhanden. Die Ergebnisse hieraus variieren zwischen 45 Prozent und – 12 Prozent. Im Durchschnitt ergibt sich ein Überschuss von ca. 1 Prozent. Insofern scheinen in diesem Bereich nur die reinen Kosten weiterberechnet zu werden. n Wirtschaftliche Tätigkeiten im Bereich Auftragsforschung und Drittmittel finden sich nur bei ca. 20 Prozent der betrachteten Häuser. Hier erstrecken sich die Ergebnisse von einem Überschuss von 73 Prozent bis zu einem Verlust von 1 Prozent. Auffällig ist, dass die Ergebnisse in diesem Bereich mehrheitlich auf Schätzungen basieren. Eine genaue Berechnung der Aufwendungen erfolgte lediglich bei einem Fünftel der Häuser, die wirtschaftliche Tätigkeiten in diesem Bereich unterhalten. n Die Überlassung von medizinischem Personal an Dritte war bei ca. 35 Prozent der Einrichtungen anzutreffen. Im Durchschnitt ergibt sich in diesem Bereich ein Ergebnis von 0. Dies ist sicher der üblichen Praxis geschuldet, dass hier nur die Bruttopersonalaufwendungen eins zu eins weiterbelastet werden. n Rund ein Fünftel der untersuchten Häuser erbringt Dienstleistungen für andere Krankenhäuser oder Kliniken. Das Spektrum der Ergebnisse erstreckt sich von einem Überschuss von 21 Prozent bis zur reinen Kostendeckung. Im Durchschnitt ergibt sich 1320 für dieses Geschäftsfeld ein Überschuss von ca. 6 Prozent der Einnahmen. n Kosmetische Operationen finden sich nur bei ca. 10 Prozent der betrachteten gemeinnützigen Einrichtungen. Das hieraus resultierende durchschnittliche Ergebnis liegt bei ca. 2 Prozent. Diese wirtschaftliche Betätigung scheint in gemeinnützigen Krankenhäusern und Kliniken gemessen an ihrem Vorkommen und dem zu erwartenden Ergebnis keinen Schwerpunkt zu bilden. Fazit Die Berechnung der Aufwendungen zur Ergebnisermittlung im Bereich der steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe scheint keine Unbekannte mehr zu sein. Waren früher oftmals reine Ergebnisschätzungen anzutreffen, wird derzeit überwiegend eine genaue Ergebnisermittlung vorgenommen. Häuser, die sämtliche Ergebnisse im Bereich des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes schätzen, sind die Ausnahme. Im Rahmen der Untersuchung zeigt sich jedoch, dass die Aufwandsermittlungen teilweise zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen führen. Dies ist zum einen sicher der Tatsache geschuldet, dass die Gegebenheiten in den Häusern zu heterogen sind, um ein einheitliches Berechnungsmuster vorzugeben. Zum anderen ist dies aber auch von der Intensität der Aufwandsermittlung abhängig. Die Zuordnung der entsprechenden Einzel- und Gemeinkosten ist grundsätzlich von jedem Krankenhaus und Klinikum individuell vorzunehmen. Die vorliegenden Ergebnisse können nicht verallgemeinert werden, bieten aber einen Anhaltspunkt dafür, wie andere Krankenhäuser und Kliniken mit der durchaus komplexen Aufwandsermittlung umgehen. Krankenhäusern und Kliniken, die ihre Aufwendungen in den Bereichen der steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe derzeit lediglich schätzen, ist eine die entsprechenden Gegebenheiten berücksichtigende Aufwandsberechnung anzuraten. Diese kann im Weiteren für die Ermitt- 12.2012 lung eines möglichen Vorsteuerabzugs herangezogen werden und dient im Rahmen eventueller Außenprüfungen durch die Finanzämter als entsprechend qualifizierter Nachweis. Häuser, die mit ihrem Ergebnis weit über den sich ergebenden Durchschnitten liegen, sollten überlegen, ob sie tatsächlich alle Aufwendungen berücksichtigt haben. Sofern das Ergebnis weit unter den durchschnittlichen Ergebnissen liegt, ist zu hinterfragen, ob die eigene Berechnung einer kritischen Prüfung des Finanzamtes standhalten wird. Mögliche Berechnungsgrundlagen sollten entsprechend dokumentiert werden, um diese im Fall der Fälle parat zu haben. Anmerkung 1) FG Münster vom 23.2.2012 – Revision anhängig beim BFH I R 31/12 Anschrift des Verfassers David Pätzold, Steuerberater, Diplom-Kaufmann (FH), Leiter der Steuerberatung am Standort Stuttgart der CURACON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hospitalstraße 27, 70174 Stuttgart n