Flucht- und Rettungsplan (§ 4, Abs. 4 ArbStättV)
Transcription
Flucht- und Rettungsplan (§ 4, Abs. 4 ArbStättV)
Flucht- und Rettungsplan (§ 4, Abs. 4 ArbStättV) Flucht- und Rettungsplan Erfüllt? Bemerkungen ArbSchG § 10 ArbStättV § 4 ja nein BGV A 8 DIN 4844-3 Existiert für den Betrieb ein Alarmplan für Rettung, Brand oder Störfall, in demAnsprechpersonen mit Telefonnummern, z.B. Betriebsleitung, Sicherheitsfachkraft, Aufzugswärter Ersthelfer, Betriebsarzt, Durchgangsärzte, Rettungswagen, Notarzt Brandschutzhelfer, Feuerwehr, gefährdete Nachbarbetriebe Versorgungsunternehmen (Gas, Wasser, Strom) Ordnungsamt, Berufsgenossenschaft, Amt für Arbeitsschutz, Amt für Umweltschutz, aufgeführt sind, und ist dieser an geeigneter Stelle ausgelegt? Ist in mehrgeschossigen Gebäuden oder Arbeitsstätten mit besonderer Gefährdung an geeigneten Stellen ein Flucht- und Rettungsplan aufgehängt? Entspricht die Ausführung der zeichnerischen Darstellung des Flucht- und Rettungsplans den Vorgaben nach BGV A8 und DIN 4844-3? Enthält der Flucht- und Rettungsplan Hinweise für die Beschäftigten zum Verhalten z.B. im Brandfall, bei Unfällen und in Notfällen/Störfällen? Sind die im Flucht- und Rettungsplan enthaltenen Sicherheitszeichen und Symbole in einer Legende erläutert? Sind die Flucht- und Rettungswege im Plan auffällig gekennzeichnet und bis zum Sammelplatz ausgewiesen? Ist der Standort des Betrachters lagerichtig und auffällig im Flucht- und Rettungsplan eingezeichnet? Sind akustische und optische Gefahrensignale ausreichend wahrnehmbar und werden die Signaleinrichtungen regelmäßig geprüft? Sind die Beschäftigten über die Bedeutung der Gefahrensignale unterrichtet? Wird in angemessenen Zeitabständen mit den Beschäftigten anhand der vorhandenen Pläne das Verhalten in Brandfällen, bei Unfällen und bei Störfällen geübt? Sind zur Räumung von Arbeitsstätten im Gefahrenfall Evakuierungshelfer benannt? Wird bei der Räumung der Arbeitsstätte im Gefahrenfall in geeigneter Form der Anwesenheit von nicht Betriebsangehörigen (Besucher, Mitarbeiter von Fremdfirmen) Rechnung getragen? Sonstiges: © 2010 WEKA MEDIA GmbH & Co. KG