notfallplan aufzug
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Notfallplan Aufzug Standort der Aufzugsanlage Straße / Hausnummer: PLZ / Ort: Gebäude / Gebäudeteil: Fabriknummer: Verantwortlicher Arbeitgeber / Aufzugsanlagenbetreiber Firma / Behörde / Einrichtung / Wohnungsgesellschaft: Straße / Hausnummer: PLZ / Ort: Telefon: Zutrittsberechtigte Person/en Name: Firma: Telefon: Geschulte Person zur Befreiung Eingeschlossener Normale Zeiten: Mo.-Fr. 07:00 - 18:00 Uhr alle anderen Zeiten Name:Name: Firma:Firma Telefon:Telefon: Erste Hilfe Leistung Rufnummer Notarzt / Feuerwehr: 112 Ersthelfer: Nächstes Krankenhaus: Telefon EH: Straße / Hausnummer: Raum: PLZ / Ort: Standort Automatisierter Externer Defibrilator (AED, sofern vorhanden) Telefon Krankenhaus: Angaben zum voraussichtlichen Beginn der Befreiung (gem. TRBS 2181 – ca. 30 min nach Notrufabgabe) Reguläre Zeit: (innerhalb von 10 min) // Wochenende/Feiertage: (innerhalb von 20 min) nach Notrufabgabe „Eingeschlossene Person“ werden unmittelbar erste Maßnahmen eingeleitet Zuständige Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) TÜV Thüringen e.V., Melchendorfer Str. 64, 99096 Erfurt, Tel. 0361 4283-206, [email protected] Erstellt am: Name Ersteller: Telefon Ersteller: M i t Sicher heit in g u te n Hä n d e n ! TÜV® Erläuterungen zum Notfallplan Aufzug Allgemeines Die Betriebssicherheitsverordnung, die am 01.06.2015 in Kraft trat, schreibt das Vorhanden sein eines Notfallplans für jeden Aufzug vor. stellenaufzüge und Fassadenbefahranlagen (nach Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe b) ist kein Notfallplan zu erstellen. Bei Neuanlagen ab dem 01.06.2015 ist der Notfallplan bei der Prüfung vor Inbetriebnahme auf Plausibilität zu prüfen. Bei Anlagen mit Datum der Inbetriebnahme vor dem 01.06.2015 ist der Notfallplan bis zum 31.05.2016 zu erstellen. Die Prüfung auf Plausibilität erfolgt mit der nächstfolgenden Prüfung. Als Hilfestellung haben wir ein Formular vorbereitet, das am Rechner ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden kann. Das Formular muss vollständig ausgefüllt werden, es darf auch ergänzt werden. Der Notfallplan ist beim Notdienst der Anlage zu hinterlegen, wenn kein Notdienst vorhanden sein muss, ist er an der Anlage auszuhängen. Für Bau- Zum Notfallplan gehört noch eine Notbefreiungsanleitung, für deren Erstellung ggf. die Errichter- bzw. Wartungsfirma konsultiert werden sollte. Ausfüllhilfe Standort der Aufzugsanlage Bitte tragen Sie die vollständige Adresse des Aufstellungsorts der Aufzugsanlage ein. Die Angaben finden Sie im Prüfbuch der Anlage bzw. auf den Prüfbescheinigungen. Die Fabriknummer ist zusätzlich auf dem Typenschild im Fahrkorb der Anlage zu finden. Verantwortlicher Arbeitgeber /Aufzugsanlagenbetreiber Bitte tragen Sie die vollständige Adresse des Arbeitsgebers / Verwenders ein. Zutrittsberechtigte Person/en Bitte geben Sie hier die zum Objekt zutrittsberechtigten Personen, mit Angabe des Firmennamens und Telefonnummer ein. (Bsp: Hausmeister, Wachschutz, …). Geschulte Person zur Befreiung Eingeschlossener Hier geben Sie bitte den Namen der beauftragten Person (Aufzugswärter) ein, die im Auftrage des Arbeitgebers/Verwenders der Anlage die sachgerechte Befreiung Eingeschlossener vornehmen kann. Diese Personen sollten regelmäßig (durch den TÜV Thüringen) unterwiesen werden. Erste Hilfe Leistung Bitte geben Sie hier den Namen und die Telefonnummer der Stelle / Person an, die Erste Hilfe leisten kann (z.B. Betriebsarzt, Ersthelfer, Rettungsdienst, Feuerwehr, …). Angaben zum voraussichtlichen Beginn der Befreiung Gemäß TRBS 2181 muss die Befreiung ca. 30 min nach Notrufabgabe beginnen. Bitte machen Sie hier eine Zeitangabe zur möglichen Befreiung ab der Notrufabgabe. Bitte beachten Sie dabei auch die am Standort herrschenden Verkehrsverhältnisse. Zugelassene Überwachungsstelle Bitte tragen Sie die für die Aufzugsanlage zuständige Zugelassene Überwachungsstelle ein, die die Prüfungen durchführt sowie Name und Telefonnummer des Erstellers dieses Notfallplans. Notbefreiungsanleitung Die technische Anleitung zur Befreiung Eingeschlossener finden Sie in den technischen Unterlagen der Aufzugsanlage. Bitte hinterlegen Sie diese Anleitung an der Anlage (Triebwerksraum, Schaltkasten bzw. beim Notdienst, der die Notbefreiung durchführt. Eine Unterscheidung zwischen Wochentag und Wochenende kann, muss aber nicht vorgenommen werden. M i t Sicher heit in g u te n Hä n d e n ! TÜV®