III. Erläuterungsbericht - Landesamt für Geoinformation und
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III. Erläuterungsbericht - Landesamt für Geoinformation und
Unternehmensflurbereinigung Tettenborn LGLN Regionaldirektion Northeim Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen III. Erläuterungsbericht Inhalt Seite 1. 2. Grundlage für das Verfahren nach dem FlurbG 3 - Rechtsgrundlagen - Lage und Beschreibung des Gebietes - Ziele des Verfahrens 3 4 4 Allgemeine Planungsgrundlagen 5 2.1. Raumbezogene Planungen 5 2.2. Natürliche Grundlagen 14 2.2.1 Naturhaushalt 14 - Naturräumliche Gliederung - Geologie /Boden - Wasser - Luft / Klima - Pflanzenwelt - Tierwelt 14 15 18 22 22 24 2.2.2 Landschaftsbild 26 2.3. Besonderem Schutz unterliegende Bereiche des Verfahrensgebietes 27 - Naturschutzrecht - Wasserrecht 2.4. 27 35 Situation der Landwirtschaft 35 - Besitzstruktur - Pachtverhältnis - Überbetriebliche Kooperation 2.5. 35 35 35 Bestehende öffentliche Anlagen 36 - Schienenbahnen - Straßen - Gewässer - Leitungen 2.6. 36 36 36 36 Kultur und Sachgüter 36 1 Unternehmensflurbereinigung Tettenborn 3. LGLN Regionaldirektion Northeim Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen Planungen 37 3.1. Raumbedeutsame Planungen und Vorhaben 37 3.2. Planungsgrundsätze für 37 3.2.1 die künftige landwirtschaftliche Nutzung 37 3.2.2 die ländlichen Straßen und Wege 37 3.2.3 die wasserbaulichen Anlagen 38 3.2.4 die landschaftsgestaltenden Anlagen 38 3.2.5 den Bodenschutz und etwaige bodenverbessernde Anlagen 39 4. Erläuterungen zu den einzelnen Anlagen 42 4.1. Ausgleichsmaßnahmen 42 4.2. Karte und Verzeichnis der ergänzenden Erläuterungen 42 4.2.1 Straßen und Wege einschließlich Bauwerke 42 4.2.2 Landschaftsgestaltende Anlagen 48 4.2.3 Bodenschützende und -verbessernde Anlagen 54 4.2.4 Sonstige Anlagen 57 5. Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen i. S. v. § 11 Umweltverträglichkeitsgesetz 58 Abkürzungsverzeichnis 59 Datengrundlage und Literaturverzeichnis 60 2 Unternehmensflurbereinigung Tettenborn 1. LGLN Regionaldirektion Northeim Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen Grundlage für das Verfahren nach dem FlurbG - Rechtsgrundlagen Durch Verlegung der Bundesstraße 243 südlich der Anschlussstelle L 604 (Bad Sachsa) bis zur Landesgrenze Niedersachsen/Thüringen, VKE 3, sind die Gemarkungen Steina und Tettenborn betroffen. Die VKE 3 bildet zusammen mit der sich in Thüringen unmittelbar anschließenden VKE 4 (Ortsumgehung Mackenrode) den gemeinsamen, als Einheit zu betrachtenden, länderübergreifenden Bauabschnitt „Mackenrode“. Für die VKE 4 wurde in Thüringen zeitgleich das Planfeststellungsverfahren durchgeführt und mit vollziehbarem Planfeststellungsbeschluss vom 18.08.2009 abgeschlossen. Für die Baumaßnahme der VKE 3 hat die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Goslar, die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Der Vorentwurf wurde im November 2007 vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung genehmigt. Das Planfeststellungsverfahren wurde am 12. September 2008 eingeleitet. Betroffen von der Neubaumaßnahme werden die Gemarkungen Steina und Tettenborn des Landkreises Osterode am Harz sein. Der Planfeststellungsbeschluss erging am 20. November 2009. Der Beschluss wurde beklagt. Nach Rücknahme der Klage wurde das Gerichtsverfahren durch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg am 23. März 2010 eingestellt. Der Planfeststellungsbeschluss ist damit unanfechtbar. Mit Schreiben vom 14.11.2008 hat die Regierungsvertretung Braunschweig als zuständige Enteignungsbehörde einen Antrag auf die Durchführung eines Zweckflurbereinigungsverfahrens zur Vermeidung von nach § 19 Bundesfernstraßengesetz zulässigen Enteignungen gestellt. Das Flurbereinigungsverfahren wurde antragsgemäß eingeleitet, weil der Antrag zulässig und begründet war, die sonstigen Voraussetzungen vorlagen und auch aus der Sicht der Flurbereinigungsbehörde die Durchführung eines Verfahrens nach §§ 87 ff. FlurbG geboten erschien. Das Flurbereinigungsverfahren Tettenborn wurde gem. §§ 87 ff. Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) i. d. F. vom 16.03.1976 (BGBl. I S .546), zuletzt geändert durch Art. 17 d. G. v. 19.12.2008 am 27.04.2009 angeordnet und ist seit dem 09.06.2009 unanfechtbar. Es umfasst Teile der Gemarkungen Tettenborn und Steina, zugehörig Stadt Bad Sachsa, Landkreis Osterode am Harz mit einer Größe von rd. 548 ha. Im Verfahren besteht die „Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Tettenborn, Landkreis Osterode am Harz“ als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat ihren Sitz in Tettenborn, Stadt Bad Sachsa. Gemäß § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlubG) wird für das Flurbereinigungsverfahren der Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan) aufgestellt. Die nach § 38 FlurbG aufgestellten Neugestaltungsgrundsätze dienen dabei als Richtschnur für die im Flurbereinigungsgebiet durchzuführenden Maßnahmen. Im Planfeststellungsbeschluss für die Verlegung der B 243, VKE 3, vom 20.11.2009 des Niedersächsischen Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) ist unter der Teilziffer 6.6 folgendes aufgeführt: Änderungen hinsichtlich des landwirtschaftlichen Wegenetzes sind im Rahmen des lfd. Flurbereinigungsverfahrens möglich, wenn sie dem Zweck der Flurbereinigung im Sinne einer optimalen Erschließung sowie der Herbeiführung günstiger Planformen der Ackerflächen dienen. Dies gilt auch für andere Anlagen, die „gemeinschaftlich“ im Sinne des Flurbereinigungsgesetzes wären. 3 Unternehmensflurbereinigung Tettenborn LGLN Regionaldirektion Northeim Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen - Lage und Beschreibung des Gebietes Die Ortschaft Tettenborn am Südrand des Harzes gehört zur Stadt Bad Sachsa und liegt in unmittelbarer Nähe der Landesgrenze Niedersachsen/Thüringen, welche durch den „Harzer Grenzweg am grünen Band“ begleitet wird. Ebenso durch den „Karstwanderweg“ längs der Südharzer Gipskarstlandschaft. Um 800 n. Chr. wird die Ortschaft erstmals urkundlich erwähnt. Die Ortschaft hat zurzeit ca. 800 Einwohner, wovon 600 im eigentlichen Ort wohnen, die restlichen 200 in der sogenannten „Kolonie“. Am südlichen Rand der „Kolonie“ befindet sich die historisch geprägte Südharzbahnstrecke, welche in Ost-Westrichtung verläuft. Die Ortsteile Tettenborn und Tettenborn-Kolonie befinden sich außerhalb des Verfahrensgebietes, nehmen aber am Dorferneuerungsprogramm teil. Im westlichen Ausläufer des Verfahrens befindet sich die Siedlung Nüxei, welche erst im 17. Jahrhundert entstanden und am derzeitigen Verlauf der Bundesstraße B 243 gelegen ist. Durch Verlegung der Bundesstraße wird sich der Verlauf der neuen B 243 N nahe westlich der Siedlung befinden; in nördliche Richtung in Anschluss an das Flurbereinigungsverfahren Osterhagen, Landkreis Osterode wieder auf den alten Verlauf der Bundesstraße B 243 stoßen und in östliche Richtung zwischen den Ortslagen Tettenborn und Mackenrode (Thüringen), die Mackenroder Straße und die Landesgrenze zu Thüringen kreuzen. Der westliche Teil dieses Verfahrensgebietes grenzt an die „Wüstung Wittgerode“ an. Vom Verfahren sind Teile der Gemarkungen Steina und Tettenborn betroffen. Die Gebietsabgrenzung ist in der Gebietskarte ersichtlich. - Ziele des Verfahrens Ziele aufgrund Bauvorhaben B 243 N: Für die Verlegung der Bundesstraße B 243 von Herzberg bis zur Landesgrenze, VKE 3 (hier spez.: OU Mackenrode) werden landwirtschaftliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen. Zur Minderung der damit verbundenen Eingriffe in die Eigentumsrechte der betroffenen Grundeigentümer sowie zur Vermeidung bzw. Beseitigung der zu erwartenden landeskulturellen Nachteile wurde zur schnellen Realisierung der Verlegung der B 243 eine Unternehmensflurbereinigung eingeleitet. Somit kann das benötige Land (Trassen- und Kompensationsflächen) rechtzeitig und in richtiger Lage ausgewiesen werden. Grundsätzlich wird angestrebt den erforderlichen Flächenbedarf in vollem Umfang durch freihändigen Erwerb seitens des Unternehmensträgers zu decken. Ein dennoch verbleibender Landverlust kann auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt werden. Agrarstrukturelle Ziele: - Entflechtung von Nutzungsansprüchen im Zusammenhang mit dem Bau der B 243 N - Nachhaltige Existenzsicherung der wirtschaftenden Betriebe - Vermeidung bzw. Minderung unternehmensbedingter Durchschneidungen sowie landeskultureller Nachteile - Erhaltung und Stärkung einer funktions- und wettbewerbsfähigen Landwirtschaft - Schaffung eines leistungsstarken Wirtschaftswegenetzes (bezüglich heutiger Anforderungen) - Ausweisung rentabler Bewirtschaftungsflächen durch Zusammenlegung 4 Unternehmensflurbereinigung Tettenborn LGLN Regionaldirektion Northeim Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen Landwirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Ziele: - Neuordnung landwirtschaftlicher Flächen unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Erfordernisse - Anpassung der Erschließungswege an die heutigen Anforderungen unter Berücksichtigung der neuen Eigentumsstrukturen - Naturschonender Wegeausbau auf vorhandenen Trassen (sofern möglich) - Gezielter Rückbau bedeutungslos gewordener Erschließungswege - Reduzierung der zukünftigen Unterhaltungskosten Außerlandwirtschaftliche Ziele: - Bodenordnerische Umsetzung der Ortsumgehung Mackenrode (VKE 3 der B 243 n) - Verteilung des unternehmensbedingten Landverlustes auf einen größeren Kreis an Grundeigentümern sowie Kompensation unternehmensbedingter Nachteile - Sicherung eines nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushaltes und Wiederherstellung eines intakten Landschaftsbildes - Verbesserung des Freizeit- und Erholungswertes der Landschaft - Gründung eines Realverbandes - Verbesserung des Liegenschaftskatasters 2. Allgemeine Planungsgrundlagen 2.1. Raumbezogene Planungen Landesraumordnungsprogramm (LROP) i. d. Fassung vom 8. Mai 2008 (Lesefassung) Im Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen sind folgende Ziele und Grundsätze festgelegt und hier auszugsweise, den Belangen des Verfahrens entsprechend, aufgeführt: Elemente und Funktionen des landesweiten Freiraumverbundes, Bodenschutz Die nicht durch Siedlungs- oder Verkehrsflächen in Anspruch genommenen Freiräume sollen zur Erfüllung ihrer vielfältigen Funktionen insbesondere bei der Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen, dem Erhalt der Kulturlandschaften, der landschaftsgebundenen Erholung sowie der Land- und Forstwirtschaft erhalten werden. 5 Unternehmensflurbereinigung Tettenborn LGLN Regionaldirektion Northeim Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen Natur und Landschaft Für den Naturhaushalt, die Tier- und Pflanzenwelt und das Landschaftsbild wertvolle Gebiete, Landschaftsbestandteile und Lebensräume sind zu erhalten und zu entwickeln. Zur nachhaltigen Sicherung von heimischen Tier- und Pflanzenarten und deren Populationen einschließlich ihrer Lebensräume und Lebensgemeinschaften sowie zur Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen ist ein landesweiter Biotopverbund aufzubauen. Darin sollen wertvolle, insbesondere akut in ihrem Bestand bedrohte Lebensräume erhalten, geschützt und entwickelt sowie untereinander durch extensiv genutzte Flächen verbunden werden. Geschädigte und an naturnaher Substanz verarmte Gebiete und Landschaftselemente sollen so entwickelt werden, dass die Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts verbessert wird. In Gebieten mit nicht naturbedingter Biotop- und Artenarmut ist die Vielfalt der Biotope und Arten zu erhöhen. Die Gebiete sind nach Abwägung ihrer Schutzerfordernisse in den Regionalen Raumordnungsprogrammen räumlich festzulegen und entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Bedeutung als Vorranggebiet oder Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft oder als Vorranggebiet bzw. Vorbehaltsgebiet Grünlandbewirtschaftung, -pflege und -entwicklung zu sichern. Gemäß den rechtlichen Vorgaben und entsprechend ihrer jeweiligen naturschutzfachlichen Bedeutung sind Nationalparke und Naturschutzgebiete in den Regionalen Raumordnungsprogrammen als Vorranggebiet Natur und Landschaft, Biosphärenreservate als Vorranggebiet bzw. Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft oder als Vorranggebiet oder Vorbehaltsgebiet Grünlandbewirtschaftung, -pflege und -entwicklung zu sichern. Natura 2000 Die Gebiete des europäischen ökologischen Netzes ,Natura 2000 sind entsprechend der jeweiligen Erhaltungsziele zu sichern. In den Vorranggebieten Natura 2000 sind raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen nur unter den Voraussetzungen des § 34 c des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes (NNatG) zulässig. Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei Die Landwirtschaft soll in allen Landesteilen als raumbedeutsamer und die Kulturlandschaft prägender Wirtschaftszweig erhalten und in ihrer sozioökonomischen Funktion gesichert werden. Die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft soll gestärkt werden, wobei ökonomische und ökologische Belange in Einklang gebracht werden sollen. Bewirtschaftungsformen, durch die die Landwirtschaft eine besondere Funktion für den Naturhaushalt, die Landschaftspflege, die Erholung und die Gestaltung und Erhaltung der ländlichen Räume hat, sollen erhalten und weiterentwickelt werden. Die Landwirtschaft soll bei der Umstellung, Neuausrichtung und Diversifizierung unterstützt werden, damit so Arbeitsplätze gesichert oder neu geschaffen werden. Rohstoffgewinnung Oberflächennahe und tief liegende Rohstoffvorkommen sind wegen ihrer aktuellen und künftigen Bedeutung als Produktionsfaktor der Wirtschaft und als Lebensgrundlage und wirtschaftliche Ressource für nachfolgende Generationen zu sichern. Für ihre geordnete Aufsuchung und Gewinnung sind die räumlichen Voraussetzungen zu schaffen. Ihre bedarfsgerechte Erschließung und umweltgerechte Nutzung sind planerisch zu sichern. Der Abbau von Lagerstätten ist auf die Gebiete zu lenken, in denen Nutzungskonkurrenzen und Belastungen für die Bevölkerung und die Umwelt am geringsten sind. Rohstoffvorkommen sind möglichst vollständig auszubeuten. Abbauwürdige Lagerstätten sollen planungsrechtlich von entgegenstehenden Nutzungen frei gehalten werden. 6 Unternehmensflurbereinigung Tettenborn LGLN Regionaldirektion Northeim Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen Kleinflächige Gipslagerstätten (kleiner als 25 ha) im Landkreis Osterode am Harz sind in Vorranggebiete Rohstoffgewinnung festgelegt. Für die Lagerstätten gelten folgende Ziele: Der obertägige Gipsabbau im Landkreis Osterode am Harz ist auf die festgelegten Vorranggebiete Rohstoffgewinnung zu beschränken. Auf eine Übernahme von Vorranggebieten Rohstoffgewinnung in die Regionalen Raumordnungsprogramme kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn - unter Einbeziehung lokaler oder regionaler Belange eine in Umfang und Qualität des Rohstoffvorkommens gleichwertige Flächenfestlegung an anderer Stelle im Planungsraum verträglicher ist, - überregionale Belange dem nicht entgegenstehen und - die fachlich berührten Stellen ihr Einvernehmen erklären. und dadurch besonders hochwertige Belange des Naturschutzes unterstützt werden. Auszug aus der RSK 25-Rohstoffsicherungskarte (LBEG) Wassermanagement Raumbedeutsame Planungen sollen im Rahmen eines integrierten Managements unabhängig von Zuständigkeitsbereichen dazu beitragen, die Gewässer als Lebensgrundlage des Menschen, als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Die Einträge von Nähr- und Schadstoffen in die Gewässer, insbesondere die diffusen Einträge in das Grundwasser, sind zu verringern; bei den oberirdischen Gewässern sind die biologische Durchgängigkeit und die Gewässerstruktur zu verbessern. Das Grundwasser ist so zu bewirtschaften, dass keine nachteiligen Veränderungen des mengenmäßigen Zustandes und der hieraus gespeisten oberirdischen Gewässer und grundwasserabhängigen Landökosysteme entstehen. 7 Unternehmensflurbereinigung Tettenborn LGLN Regionaldirektion Northeim Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen Straßenverkehr Zur Förderung der Raumerschließung und zur Einbindung der Wirtschaftsräume in das europäische Verkehrsnetz ist entsprechend der Ausweisung im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen das vorhandene Netz der Autobahnen einschließlich der Ergänzungen zu sichern und bedarfsgerecht auszubauen. Auf den Planfeststellungsbeschluss vom 18.08.2009 - Verlegung der Bundesstraße 243 südlich der Anschlussstelle L 604 (Bad Sachsa) bis zur Landesgrenze Niedersachsen/Thüringen, VKE 3 wird hingewiesen. Vorranggebiet Auszug aus der zeichnerischen Darstellung des LROP (Land Nds.) 8 Unternehmensflurbereinigung Tettenborn LGLN Regionaldirektion Northeim Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) 1998 Die Aussagen des RROP sind nachfolgend für den Planungsbereich des Flurbereinigungsverfahrens Tettenborn dargestellt und fallen in den Zuständigkeitsbereich des Landkreises Osterode am Harz als untere Landesplanungsbehörde. Auszug aus der zeichnerischen Darstellung des RROP (Geoportal - Ldkrs. Osterode am Harz) Vermerk: Lt. Auskunft des Wasserverbandes Nordhausen, hat die Landesverwaltung Thüringen -Obere Wasserbehörde- in Weimar, mit Beschluss vom 17.12.2003 und Veröffentlichung im „Thüringer Staatsanzeiger Nr.3/2004“, dass dargestellte Trinkwasserversorgungsgebiet aufgehoben. 9 Unternehmensflurbereinigung Tettenborn Plantextzeichen LGLN Regionaldirektion Northeim Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen Begriff Textziffer des RROP Kurzbeschreibung Vorranggebiet Natur und Landschaft D 1.8 D2.1 Vorsorgegebiet Natur und Landschaft D 1.9 D 2.1 Bereiche Gipskarstgebiet des Zechsteingürtels „ PfaffenholzPostreiterkopf-RömersteinSteinaer Bach-IchteMackenroder Wald „ Gipskarstgebiet des Zechsteingürtels Gebiet zur Verbesserung der Landschaftsstruktur und des Naturhaushaltes D 2.1 05 Östliches Gebiet von Tettenborn, insbesondere der Lage „Großer Warteberg“ Vorbehaltsgebiet Erholung D 1.9 D 3.8 04 Bereiche von Nüxei Richtung Steina und nördlich der Kolonie Tettenborn. Vorranggebiet regional bedeutsamer Weg F = Radfahren D 3.8 10 Fahrradweg von Tettenborn nach Klettenberg auf Trasse der K 13 Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft -auf Grund hohen Ertragspotenzials- D 3.2 Landwirtschaftlich genutzte Gebiete um die Ortslage Tettenborn und nördlich der Kolonie Tettenborn. Vorbehaltsgebiet Forstwirtschaft D 3.3 07 Bereiche „Mackenroder Wald“ Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung (mit Kurzbezeichnung) G = Gips D = Dolomit D 3.4 Gipsabbau nördlich von Tettenborn, Bereich „Pfaffenholz“. Dolomitabbau nordwestlich von Tettenborn, Bereich „Postreiterskopf“. Haupteisenbahnstrecke D 3.6.2 Südharzstrecke NortheimNordhausen Elektrischer Betrieb D 3.6.2 Hauptverkehrsstraße von überregionaler Bedeutung Hauptverkehrsstraße von regionaler Bedeutung D 3.6.3 Bundesstraße B243 D 3.6.3 05 Kreisstraße K29 Landesstraße L603 Vorranggebiet Trinkwassergewinnung D 3.9.1 07 Gebiet Mackenrode-Ichte noch dargestellt. Aufgehoben am 17.12.2003. Siehe Vermerk. Natur und Landschaft Erholung Landwirtschaft Forstwirtschaft Rohstoffgewinnung Verkehr Wasserwirtschaft 10 Unternehmensflurbereinigung Tettenborn LGLN Regionaldirektion Northeim Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen D 3.9.1 Fernwasserleitung Plantextzeichen Begriff Textziffer des RROP Trinkwasserversorgung Tettenborn Kurzbeschreibung Energie Vorrangstandort für - Energiegewinnung - Windenergiegewinnung D 1.8 04 D 3.5 Windenergieanlagen im Bereich „Großer Warteberg“ D 3.5 Leitung von Thüringen nach Niedersachsen. (Abbau geplant) mit Angabe der Kapazität in MW und der Primärenergie (W= Wind, Wa= Wasser) Eltleitung ab 110 KV Mit Angabe der Spannung Nachrichtliche Darstellugen Gewässer „Steinaer Bach“ „Ichte“ Div. Teiche Landesgrenze Niedersachsen - Thüringen Grenze - Planungsraum Landkreis Osterode am Harz Von der Genehmigung ausgenommen, soweit Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung mit Vorranggebieten für Natur und Landschaft überlagernd dargestellt sind. Tlw. Gipsabbau „Pfaffenholz“ Gipsabbau „Postreiterskopf“ Landschaftsrahmenplan (LRP) 1998 Im Landschaftsrahmenplan des Landkreises Osterode am Harz sind für den Planungsbereich des Flurbereinigungsverfahrens Tettenborn aus der Rubrik Landwirtschaft (einschl. Flurbereinigung) folgende Punkte für die landschaftspflegerischen Maßnahmen des Verfahrens von Bedeutung und sind auszugsweise in Kurzfassung aufgeführt: • Erhaltung naturbetonter Strukturelemente der Feldflur (Hecken, Feldgehölze, Wegränder, Feldraine, Ackerterrassen, Streuobstbestände u.a.) • Vermeidung von Erosion und Bodenverdichtung. • Erhaltung des Grünlandes auf erosionsgefährdeten Hanglagen, in überschwemmungsgefährdeten Flußauen. 11 Unternehmensflurbereinigung Tettenborn LGLN Regionaldirektion Northeim Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen • Pflanzenschutz durch vorrangig biologische, biotechnische, pflanzenzüchterische sowie anbau- und kulturtechnische Maßnahmen. Beschränkung von chemischen Pflanzenschutzmitteln auf das unbedingt notwendige Maß. • Vermeidung von schädlichen Auswirkungen auf Grundwasser und Oberflächenwasser. • Keine Entwässerung von Flächen. • Erhalt des Artenbestandes der wildlebenden Pflanzen, Tiere und der Kulturnachfolger sowie der wertvollen Biotope und Landschaftselemente. • Grenzertragsböden sollten aus der intensiven Bewirtschaftung genommen werden. Insbesondere geringmächtige Böden im Zechsteingürtel. Umwandlung zu extensiven Grünlandbereichen bzw. Halbtrockenrasen. • Schutz von Flüssen, Bächen und Naßwiesen. • Besonderer Schutz von Dolinen und Erdfällen. • Schutz von Waldrändern, insbesondere in Verbindung mit vorgelagerten Grünländern. • Der LRP weist aufgrund des ehemaligen Flurbereinigungsverfahrens Tettenborn (eingeleitet 1958) Nachbesserungsmaßnahmen für das heutige Flurbereinigungsverfahren Tettenborn auf: Schaffung von Grünverbindungen entlang von Wegen sowie umfangreiche Gebüsch-, Hecken und Feldgehölzanpflanzungen im ganzen Bereich außer der nördlichen Gipsabbruchkante. Der LRP weist auf die fest integrierten Bestandteile von Naturschutz und Landschaftspflege in den heutigen Flurneuordnungsverfahren und deren direkte Zielsetzungen hin, ebenso auf die bereits praktizierte Zusammenarbeit mit dem Amt für Landentwicklung und den Landwirten. 12 Unternehmensflurbereinigung Tettenborn LGLN Regionaldirektion Northeim Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen Flächennutzungsplan Der FN-Plan weist im Flurbereinigungsverfahren am Ortslagenbereich von Tettenborn die 03. Änderung mit der Festlegung als Fläche für die Landwirtschaft und die 13. Änderung mit der Festlegung als Sondergebiet für ein therapeutisches Reitzentrum (ohne Wohnen u. Beherbergung) auf. Auszüge aus der zeichnerischen Darstellung des FNP (Geoportal - Ldkrs. Osterode am Harz) Der FN-Plan weist für den östlichen Verfahrensbereich als 10. Änderung und Festlegung, ein Sondergebiet für Anlagen, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dienen, aus. Auszug aus der zeichnerischen Darstellung des FNP (Geoportal - Ldkrs. Osterode am Harz) 13 Unternehmensflurbereinigung Tettenborn LGLN Regionaldirektion Northeim Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen Bauleitplanungen An der Ortslage Tettenborn-Kolonie ist im südwestlichen Bereich der Bebauungsplan Nr.05 – 1. Änderung mit der Festlegung als reines Wohngebiet ausgewiesen. Die Fläche befindet sich innerhalb des Flurbereinigungsgebietes und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Auszug aus der zeichnerischen Darstellung des B-Planes (Geoportal - Ldkrs. Osterode am Harz) 2.2. Natürliche Grundlagen 2.2.1 Naturhaushalt - Naturräumliche Gliederung Das Verfahrensgebiet ist Teil des südwestlichen Harzvorlandes und gehört zur Karstlandschaft Südharz. Bereich des „Südharzer Zechsteinhügels“. In nordwestlicher Richtung schließt die naturräumliche Einheit des "Südwestlichen Harzvorlandes" an, in südwestlicher Richtung das "Eichsfelder Becken" und in südöstlicher Richtung das "Nordthüringer Hügelland". Der Untersuchungsraum ist einerseits geprägt durch großflächige Waldflächen (vor allem Buchenwälder), insbesondere den Mackenröder Wald und andererseits durch landwirtschaftliche Nutzflächen. Diese werden überwiegend ackerbaulich genutzt. Grünlandnutzung ist vor allem in unmittelbarer Nähe der Ortschaften Nüxei, Tettenborn und Mackenrode, entlang der Landesgrenze zwischen Niedersachsen und Thüringen sowie im Randbereich des Mackenröder Waldes anzutreffen. Das Gebiet ist im wesentlichen (leicht) wellig mit Höhenunterschieden von bis zu 70-80 m ausgeprägt in von Nord-Nordwesten nach Südosten abfallender Richtung. Hierbei ragen innerhalb des Gebietes der Römerstein und der Steinberg heraus. Prägend sind des Weiteren die vor allem als Erdfälle offen zu Tage tretenden Verkarstungserscheinungen. Innerhalb des Untersuchungsraums besitzen in ökologischer Hinsicht das FFH-Gebiet 14 Unternehmensflurbereinigung Tettenborn LGLN Regionaldirektion Northeim Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen „Gipskarstgebiet bei Bad Sachsa“ (DE 4329-303) und das „Grüne Band“ entlang der Landesgrenze zwischen Niedersachsen und Thüringen auf thüringischem Gebiet eine herausragende Bedeutung. - Geologie /Boden Das Harzvorland wird geologisch von ehemals waagerecht liegenden Gesteinsschichten geprägt, die als Folge der Harzhebung aber fast senkrecht gestellt wurden. So gelangten im Bereich des Zechsteinausstrichs Ablagerungen der gleichnamigen geologischen Phase an die Erdoberfläche und mit ihnen Vorkommen von Gips, Anhydrit und Dolomit. Der Landkreis Osterode liegt geologisch in dem südwestlichen Teil der Südharz-Mulde, welcher maßgeblich von der Ära des Zechsteins geprägt wurde. Die Festgesteine des Zechstein, Salztone, Karbonate und Evaporite, überlagern das Grundgebirge des Harzes. In den Gebieten um Tettenborn, Nüxei, östlich von Bad Sachsa und südlich von Steina sind heute mehrere Evaporit-Zyklen des Zechsteins nachweisbar. Von den permischen Zechsteinsedimenten, insbesondere den ersten drei Zyklen, sind in dem Projektgebiet mehrere hundert Meter mächtige Folgen von Tonstein, Kalk- und Dolomitstein, Gips und Anhydrit, Stein- und Kalisalz entstanden. Die Salze sind heute in Oberflächennähe weg gelöst und die Anhydrite durch Wasseraufnahme zu Gips umgewandelt. Da viele der Zechsteinsedimente leicht wasserlöslich sind, kennzeichnen diesen Landstrich zahlreiche Karsterscheinungen wie Erdfälle, Karstquellen und Bachschwinden. Sie deuten auf unterirdisch fließendes Wasser hin. Drei Gipshorizonte, entsprechend den ersten drei Eindampfungszyklen des Zechsteinmeeres, säumen heute von Badenhausen über Osterode und Bad Sachsa, Walkenried bis hin in den Ostharz hinein den Rand des Grundgebirges. Je nach den Reliefverhältnissen ist Wald, Grünoder Ackerland vorzufinden. Das Verfahrensgebiet wird überwiegend ackerbaulich genutzt. Die Böden werden als lehmige Verwitterungsböden (L4V), eiszeitliche Ablagerungen (L4D) und Lösse (L4Lo) beschrieben. 15 Unternehmensflurbereinigung Tettenborn LGLN Regionaldirektion Northeim Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen Übersichtskarte zur Erläuterung – Geologie: 16 Unternehmensflurbereinigung Tettenborn LGLN Regionaldirektion Northeim Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen Übersichtskarte zur Erläuterung –Boden: 17 Unternehmensflurbereinigung Tettenborn LGLN Regionaldirektion Northeim Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen - Wasser Der „Steinaer Bach“ (auch als „Steina“ bezeichnet) ist ein Gewässer II. Ordnung. Aus dem Grauwackengebirge des Harzes kommend erreicht die „Steina“ erstmals die verkarstungsfähigen Zechsteinschichten (den Zechsteinkalk) und versickert bei Niedrigwasser vollständig im Bereich der Ortslage Steina (1. oder Niedrigwasserschwinde). Bei Mittelwasser fließt ein Teil des Wassers über diese 1. Schwinde hinaus und versiegt unterhalb der Bahnbrücke am Römerstein (2. oder Mittelwasserschwinde). Das trockene Bachbett ist noch rund 3 km weiter nach Süden zu verfolgen und mündet schließlich südlich von Nüxei in die „Ichte“. (Siehe Beschreibung) Nur bei Hochwasser, etwa nach der Schneeschmelze, gelangt die Steina bis Nüxei (3. oder Hochwasserschwinde). Allenfalls einmal im Jahr gelangt sie über die Straßenbrücke in Nüxei hinaus nach Süden, wo sie sich in der breiten und grasbewachsenen Schotterebene vor der Einmündung in die Ichte verliert (5. Schwinde). Das Grundwasser nimmt auf durch die Verkarstung geweiteten Klüften und Spalten im Gips und Dolomit seinen vermutlich neunmonatigen unterirdischen Weg zum Salzaspring bei Nordhausen. Vor den regulierenden Eingriffen des Menschen gelangte die „Steina“ im Hochwasserfalle in das weite Nussteichbecken bei Nüxei und zwar in eine dortige 4. Bachschwinde. Schotter der Steina unter dem Nussteich belegen dies. Mit einem Damm vor dieser Schwinde waren die „Steina“ bzw. der Fitzmühlenbach lange Zeit zu einem Fischteich, dem Nussteich oder Nixsee gestaut; dieser staute sich etwa alle 10 Jahre bei extremen Hochwässern bis zur Bankette der Bundesstraße zurück. (Darstellung Seite 19) Die Unterführung des Bachlaufes der „Steina“ und B 243 alt südlich von Nüxei durch Verlegung der 243 neu, VKE 3, befindet sich im Bereich des Bau-km 603+155 und ist Bestandteil der Planfeststellung der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLSTBV). Grundwasserstände im Bereich der neuen Grünbrücke und im Bereich der Kreuzung mit der L 603 südlich von Tettenborn: Aufgrund der ermittelten hohen Grundwasserstände im Einschnittsbereich südlich von Tettenborn, wurde die Höhenlage der B 243n gegenüber dem Konzept aus dem Raumordnungsverfahren um ca. 4,50 m angehoben. Das Grundwasser in dem Gebiet entsteht durch Niederschlag, Karstquellen und Karstschwinden, wobei die Grundwasserneubildung im langjährigen Jahresmittel 200-300 mm/a beträgt. Die Fließrichtung des Grundwassers verläuft in Richtung Klettenberg – Salzaspring. Das Flurbereinigungsverfahren unterliegt keinem Trinkwasserschutzgebiet. Die „Ichte“ befindet sich westlich, außerhalb des Verfahrens, wird aber aufgrund der Verbindung zur „Steina“ hier beschrieben. Das Quellgebiet des Ichte - Systems liegt in der Erdfallzone südlich von Osterhagen. Die oberen Quelläste der Ichte kommen hier aber nicht zur Entwicklung. Erst nördlich der Brandgrube treten die Wässer auf und sammeln sich zu einem geschlossenen Lauf. Haase (1936) schreibt weiter, dass im Walde zwischen Nüxei und Mackenrode die Steina streckenweise nur an einzelnen tiefen Wasserlöchern zu verfolgen sei, und dass erst bei Mackenrode ein zusammenhängender Fluss in Erscheinung trete. Diese Beschreibung lässt vermuten, dass die heute in weiten Teilen zu naturfernen Fischteichen aufgestaute Ichte in den Jahren nach 1936 diese maßgebliche Veränderung ihres Gewässerlaufes erfahren hat. Nordöstlich von Pützlingen, das ca. 7 km von Mackenrode entfernt liegt, mündet die Ichte in die Helme. 18 Unternehmensflurbereinigung Tettenborn LGLN Regionaldirektion Northeim Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen Quelle: www.karstwanderweg.de 19 Unternehmensflurbereinigung Tettenborn LGLN Regionaldirektion Northeim Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen Im nordöstlichen Bereich des Verfahrens befindet sich das „Pfaffenholz“ mit einer intensiven Verkarstung. In einem exemplarisch ausgebildeten Schwinderdfall versinkt ein von Nordwesten kommender kleiner Bach. Beim Kontakt mit dem Gips (Werra-Anhydrit) hat der Bach eine, mit einer Felsnadel bizarr gestaltete aktive Gipssteilwand mit einer heute nicht mehr zugänglichen kleinen Schwindhöhle gebildet. Bei stärkerer Schüttung staut sich der Bach zurück und bildet einen kleinen See. Es handelt sich hierbei um eine der interessantesten und eindrucksvollsten Schwinddolinen im europäischen Gipskarst. . Die geologische Karte zeigt mit den nordwest-südost ziehenden schwarzen Linien deutlich den Verlauf von Verwerfungen (Gebirgsstörungen) an. Hier ziehen die Schwindwässer der Südharzflüsse, so auch die Wässer der Pfaffenholzschwinde, auf geweiteten Klüften über das Klettenberger Mühlbachtal bis zum Salzaspring nach Südosten. Weiter östlich der „Pfaffenholzschwinde“ befinden sich weitere Teiche, welche in Bereiche von Abbaugebieten liegen und sich über den Verfahrensrand des Flurbereinigungsgebietes erstrecken. Die außerhalb des Verfahrensgebietes liegenden „Kranichteiche“ werden hier trotzdem beschrieben, da die Wassersituationen als Verfahrens tangierend bezeichnet werden können. Die Ursprünglichkeit der Kranichteichsenke ist durch den jahrzehntealten Gipsabbau stark verlorengegangen. Aus der schottergefüllten Subrosionssenke, die vom Römerstein über Tettenborn - Kolonie entlang der Bahnlinie zur Uffe zieht und als ehemaliger Lauf der Steina gedeutet werden muss, fließt ein Bach gegen die Priestersteinwand. Der Zufluss zu den Kranichteichen ist erheblich geringer als deren Abfluss. Auf einer Verwerfung vom Priesterstein her fließt wahrscheinlich unterirdisch Wasser zu. Das aus dem unteren Kranichteich der Uffe zufließende Wasser beweist mit seinem erhöhten Sulfatgehalt die auslaugende Tätigkeit im Untergrund. Die weitergehende Auslaugung hat den Wasserspiegel der Kranichteiche mit der Zeit abgesenkt. (Darstellung Seite 21) 20 Unternehmensflurbereinigung Tettenborn LGLN Regionaldirektion Northeim Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen Quelle: www.karstwanderweg.de 21 Unternehmensflurbereinigung Tettenborn LGLN Regionaldirektion Northeim Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen - Luft / Klima Der Harz weist spezielle Klimabedingungen auf. Er liegt im Übergangsbereich zwischen atlantisch-feuchtem und kontinental-trockenem Klima. Der Landkreis Osterode liegt in der Klimazone des immerfeuchten Waldklimas. Da es Niederschläge zu allen Jahreszeiten gibt, ist die Vegetation vom Jahresgang der Temperaturen bestimmt. Der Wind weht hier überwiegend aus Südwest. Das Klima im Bereich Bad Sachsa und Walkenried weicht deutlich von dem des Harzvorlandes ab. Die Jahresniederschläge liegen im Durchschnitt bei 850-1000mm (Harzvorland 750900 mm im Jahr), die mittlere Julitemperatur beträgt 17-19°C (Harzvorland 16-17°C), die durchschnittlich Sonnenscheindauer beträgt 1400-1500 Stunden pro Jahr (Harzvorland 1500-1600 Stunden). Das bedeutet für das Gebiet u. a. eine stärkere nächtliche Abkühlung. Der Ort Nüxei liegt im Bereich erhöhter Nebelbildung sowie Spät- und Nachtfröste. - Pflanzenwelt Das Gelände im Bereich der Ortslage Tettenborn weist eine Ackerlandschaft mit geringen Vertikalstrukturen auf. Einige Streuobstwiesen erhöhen die Strukturvielfalt. In Richtung Osten setzen sich vermehrt Grünlandkomplexe und Obstwiesen fort. Das Gebiet wird südöstlich durch das sogenannte "Grüne Band", dem Grünstreifen entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze mit seinen verschiedenen Biotopkomplexen begrenzt. Das Verfahrensgebiet ist weitestgehend frei von großen, zusammenhängenden Waldflächen. Im südwestlichen Bereich des Verfahrens grenzt der Mackenröder-Weilröder Wald an. Der Wald wird überwiegend durch naturnahe Buchen- und Buchenmischwälder geprägt. Darüber hinaus bestimmen Laubmischwälder mit hohem Fichtenanteil sowie reine Fichtenforste das Waldbild. Naturschutzfachlich wertvoll sind vor allem die naturnahen und großflächigen Waldmeister-Buchenwälder sowie die typischen Hainsimsen-Buchenwälder und Bach begleitende Erlen-Eschen-Wälder. Das Grüne Band selbst wird durch Pionierwälder, Brachflächen und Staudenfluren geprägt. Vereinzelt sind noch Ginster- und Besenheiden im Bereich des ehemaligen Spurensicherungsstreifens vorhanden. Im Waldgebiet und in der nördlich vorgelagerten, parkartigen Kulturlandschaft finden sich zahlreiche größere und kleinere Erdfälle, die eine große Lebensraumvielfalt aufweisen: Standgewässer, temporäre Karstseen, Erdfälle und Dolinen mit Schlucht- und Schutthangwaldcharakter, versumpfte Bereiche, Ried, Röhricht, Feuchtwiesen, Grünland bis hin zu Kalktrockenrasen und Halbtrockenrasen. Im Kerngebiet liegt zudem der steil aufragende Römerstein: ein Dolomitfelsen eines ehemaligen Riffs des Zechsteinmeeres. Westlich des Römersteins erstrecken sich vom NSG „Weißensee - Steinatal“ aus in nördliche Richtung über die Eisenbahnstrecke Northeim-Nordhausen, Waldgebiete bis in die Lage „Die zehn Gärten“. Alle Waldflächen mit Ausnahme des Gipsabbaugebietes südlich des Gebietes „Zehn Gärten“, sind als Vorsorgegebiete für die Forstwirtschaft vorgesehen. Innerhalb des Gipsabbaugebietes sind Gebiete zur Vergrößerung des Waldanteils vorgesehen. Nördlich von Tettenborn am südöstlichen Ortsrand der Siedlung Tettenborn-Kolonie befinden sich ehemalige Gipsabbaustätten. Diese ehemaligen Gipslagerstätten gehören zur naturräumlichen Einheit des „Südharzer Zechsteingürtels“, der sich als schmaler Streifen eines karstbeeinflußten Stufen-Hügellandes mit sehr unruhigem Relief von Herzberg bis Sangerhausen erstreckt. Ein Teil der Flächen - der nördliche, in Ost-West-Richtung verlaufende Kessel - war ehemals weitestgehend vegetationsfrei. Der sich südlich anschließende, in Nord-Südrichtung verlaufende Kessel, umgeben von knapp 20 m hohen nord-, ost- und westexponierten Steilwänden aus Gips und Abraum, wurde vor Zeiten für die Sukzession vorbereitet und hat sich mit der entsprechenden Flora trockener Ruderalflur, Fiederzwenken-Halbtrockenrasen, Laubholz usw. entwickelt. 22 Unternehmensflurbereinigung Tettenborn LGLN Regionaldirektion Northeim Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen Weitere aufgelassene sowie in Betrieb befindliche Steinbrüche als auch natürliche Gipsfelsen befinden sich in der näheren Umgebung (Umkreis bis ca. 5 km). In der folgenden Liste sind schützenswerte Pflanzenvorkommen des Verfahrensgebietes und seiner Randgebiete aufgeführt, die insbesondere im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Verlegung der B 243 (UVU/LBP, accura plan 2007) ermittelt wurden. Gefäßpflanzen Wissenschaftlicher Artenname Deutscher Artenname RL Nds. RL D Artemis arvensis Alchemilla glaucescens Arabis glabra Aquelegia vulgaria Betonica officinalis Caltha palustris Campanula patula Carex elongata Carex pseudocyperus Carex vesicaria Carex vulpina Carlina acaulis ssp. simplex Cyperus fuscus Centaurea cyanus Chrysanthemum segetum Eleocharis austriaca Epipactis atrorubens Epipactis leptoschila Galium pumilum Gentianella ciliata Gymnadenia conopsea Hieracium cymosum Hieracium densiflorum Hieracium zizianum Lathyrus nissolia Lilium martagon Malus sylvestris Myosotis laxa Orchis mascula Pyrus pyraster Ranunculus peltatus ssp. Ranunculus trichophyllus ssp. Rhaphanus rhaphanistrum Rosa pseudoscabriuscula Sherardia arvensis Taxus baccata Acker-Hundskamille Graugrüner Frauenmantel Turmkraut Gewöhnl. Akelei Heilziest Sumpfdotterblume Wiesen-Glockenblume Walzensegge Scheinzyperngras-Segge Blasen-Segge Fuchs-Segge Krausbl. Silberdistel Braunes Zyperngras Kornblume Saat- Wucherblume Östereich, Sumpfbinse Braunrote Stendelwurz Schmallippige Stendelwurz Triften-Labkraut Gewöhnl. Fransenenzian Mücken-Händelwurz Trugdoldiges Habichtskraut Dickblütiges Habichtskraut Ziz`Habichtskraut Gras-Platterbse Türkenbund-Lilie Wild-Apfel Rasen-Vergißmeinnicht Stattliches Knabenkraut Wild-Birne Schild-Wasserhahnenfuß Haarbl.. Wasserhahnenfuß Acker-Hederich Falsche Filz-Rose Ackerröte Eibe 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 2 2 3 3 R 3 3 3 3 3 3 G G 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 G G 2 3 23 LGLN Regionaldirektion Northeim Unternehmensflurbereinigung Tettenborn Thelypteris palustris Trifolium montanum Valerianella dentana Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen Sumpf-Lappenfarn Berg-Klee Gezähntes Rapünzchen 2 3 3 - - Tierwelt Der Südharz und das südwestliche Harzvorland stellen auch bundesweit einen Verbreitungsschwerpunkt von Wildkatze (Felis sylvestris) und Schwarzstorch (Ciconia nigra) dar. Beide Arten sind regelmäßig im Mackenröder-Weilröder Wald nachgewiesen worden. Das Waldgebiet ist bisher weitgehend von Freizeit und Tourismus verschont geblieben. Dies ist insbesondere für den Schwarzstorch von Vorteil. Im Verfahrensgebiet selbst sind geringfügig Stillgewässer vorhanden, welche auch einer Amphibienfauna dienen. Als Fließgewässer können nur die Steina u. Ichte bezeichnet werden, wobei die Steina aufgrund der Wasserversickerung keinen besonderen Lebensraum für Fischarten darstellt und die Ichte mehr durch Fischteiche geprägt ist. Eine Artenliste für Fische wird daher nicht aufgeführt. In der folgenden Liste sind schützenswerte Tiervorkommen des Verfahrensgebietes und seiner Randgebiete aufgeführt, die insbesondere im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Verlegung der B 243 (UVU/LBP, accura plan 2007) ermittelt wurden oder ältere Beobachtungen zugrunde liegen. Die meisten Arten kommen im FFH-Gebiet und im Bereich des Grünen Bandes vor. In der gesamten Feldmark ist die Feldlerche als Brutvogel verbreitet. Wissenschaftlicher Artenname Deutscher Artenname RL Nds. RL D Säugetiere Myotis myotis Myotis bechsteini Myotis daubentonii Myotis brandtii Myotis mystacinus Pipistrellus pipistrellus Nyctalus leislerii Eptisicus nilssonii Großes Mausohr Bechsteinfledermaus Wasserfledermaus Große Bartfledermaus Kleine Bartfledermaus Zwergfledermaus Kleiner Abendsegler Nordfledermaus 2 2 3 2 2 3 1 2 3 3 2 3 G 2 Lepus europaeus Meles meles Feldhase Dachs 3 3 - Vögel Alauda arvensis Cotumix cotumix Gallinula chloropus Hirundo rustica Lanius collurio Luscinia megarhynchos Motacilla flava Milvus migrans Milvus milvus Picus viridis Feldlerche Wachtel Teichralle Rauchschwalbe Neuntöter Nachtigall Schafstelze Schwarzmilan Rotmilan Grünspecht 3 3 V 3 3 3 V R 2 3 V V V V 3 V 24 Unternehmensflurbereinigung Tettenborn LGLN Regionaldirektion Northeim Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen Amphibien und Reptilien Alytes obstetricans Rana temporaria Rana esculenta Geburtshelferkröte Grasfrosch Kleiner Teichfrosch Triturus cristatus Lacerta agilis Natrix natrix Salmandra salamandra Nördlicher Kammmolch Zauneidechse Ringelnatter Feuersalamander 3 2 3 3 V G 3 3 3 V Heuschrecken Conocephalus discolor Conocephalus dorsalis Chorthippus dorsatus Stetophyma grossum Tetrix subulata Langfl. Schwertschrecke Kurzflügel. Schwertschrecke Wiesengrashüpfer Sumpfschrecke Säbeldornschrecke Z 2 2 2 2 3 3 2 Schmetterlinge Argrynnis adippe Argrynnis paphia Brentho ino Eilema lutarella Melitaea aurelia Nymphalis antiopa Panemeria tenebrata Polypogon tentacularia Zygaena carniolica Zygaena lonicerae Zygaena purpuralis Zygaena viciae Märzveilchen-Perlmuttfalter Kaisermantel Feuchtwiesen-Perlmuttfalter Lehmgelber Flechtenspinner Ehrenpr.-Scheckenfalter Trauermantel Hornkraut-Sonneneulchen Graugelbe Zünslereule Esparsetten-Widderchen Hornklee-Widderchen Thymian-Widderchen Steinklee-Widderchen 1 3 2 3 1 3 3 1 5 1 3 3 3 V 3 V V 3 5 3 V Libellen Aeshna juncea Lestes barbarus Lestes dryas Platycnemis pennipes Sympetrum flaveolum Torf-Mosaikjungfer Südliche Binsenjungfer Glänzende Binsenjungfer Federlibelle Gefleckte Heidelibelle 3 3 2 3 3 2 3 3 2 Abkürzungen Rote Liste (RL): 0- verschollen oder ausgestorben, 1- vom Aussterben bedroht, 2- stark gefährdet, 3- gefährdet G- Gefährdung anzunehmen, R- Areal bedingt selten, V- Vorwarnliste, - nicht gefährdet 25 Unternehmensflurbereinigung Tettenborn LGLN Regionaldirektion Northeim Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen 2.2.2 Landschaftsbild Das Verfahrensgebiet um Tettenborn ist weitestgehend durch eine Ackerlandschaft geprägt. In Richtung des sogenannten „Grünen Bandes“ befinden sich tlw. Grünlandkomplexe und Obstwiesen. Östlich von Tettenborn sind im Landschaftsbild drei Windkrafträder auf dem „Großen Warteberg“ auffällig. Ebenso in diesem Gebiet mehrere Mastenstandorte einer 110 KV Leitung, welche aus östlicher Richtung von Thüringen auf die Ortlage Tettenborn zuläuft und davor in nördliche Richtung hinter dem „Pfaffenholz“ in nordöstliche Richtung des Bahnhofes Bad Sachsa verschwenkt. (Ein Rückbau dieser Leitung ist beabsichtigt). Im nördlichen Bereich erstreckt sich in Ost-West Richtung am Südrand des Harzes ein gering bewaldetes, karstbeeinflußtes Relief mit Höhen zwischen 300-320 m welches dem Zechsteingürtel zuzuordnen ist. In diesem Bereich befinden sich ehemaligen Gipsabbaustätten. Im Nord-Westlichen Bereich, Lage „Postreiterskopf“, ist ein aktuelles Gipsabbaugebiet vorhanden. Das dortige Gebiet weist eine Höhenlage von 320 m auf. Das Gelände fällt in den südlichen Talbereich des Verfahrens auf bis zu 250 m ab. Das Gebiet wird in Nord-Südrichtung von der K 29, durch die Ortslage Tettenborn verlaufend, und der L604 bis zur Thüringer Landesgrenze durchschnitten. Ebenso von der L603 in ostwestliche Richtung, abzweigend von der B243 (Bereich Nüxei) aus, durch die Ortlage Tettenborn in Richtung Neuhof. Das südliche Landschaftsbild von Tettenborn wird in Zukunft eine Veränderung durch den Bau der neuen Bundesstraße –B 243n- erfahren. Dieses wird insbesondere durch eine Anhebung des Straßenkörpers (Dammprofil) bewirkt werden. Zusammenhängende Waldgebiete befinden sich tangierend außerhalb des Verfahrens westlich der Kolonie Tettenborn und südwestlich zwischen Mackenrode und Nüxei. (Diese Gebiete sind in der Rubrik – Pflanzenwelt beschrieben). Im westlichen Bereich des Verfahrens durchquert die Steina (Steinaer Bach) das Verfahrensgebiet bei Nüxei. (Der Bereich ist in der Rubrik-Wasser beschrieben). 26 Unternehmensflurbereinigung Tettenborn 2.3. LGLN Regionaldirektion Northeim Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen Besonderem Schutz unterliegende Bereiche des Verfahrensgebietes - Naturschutzrecht Im Flurbereinigungsverfahren befinden sich teilweise Naturschutzgebiete (NSG) gemäß § 23 BNatSchG in denen Natur und Landschaft ganz oder teilweise besonderen Schutzes bedürfen, weil sie 1. schutzbedürftigen Arten oder Lebensgemeinschaften wild wachsender Pflanzen oder wild lebender Tiere eine Lebensstätte bieten oder künftig bieten sollen, 2. für Wissenschaft, Natur- oder Heimatkunde von Bedeutung sind oder 3. sich durch Seltenheit, besondere Eigenart oder Vielfalt oder hervorragende Schönheit auszeichnen. Im westlichen Bereich, tlw. das NSG-BR 046 Weißensee und Steinatal und NSG-BR 116 „Steingrabental - Mackenröder Wald“. Im nordöstlichen Bereich, tlw. das NSG-BR 129 "Gipskarstlandschaft Bad Sachsa und Walkenried" Auszug aus der zeichnerischen Darstellung der NSG (Geoportal - Ldkrs. Osterode am Harz) 27 Unternehmensflurbereinigung Tettenborn LGLN Regionaldirektion Northeim Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen Im Flurbereinigungsverfahren befindet sich teilweise ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) gemäß § 26 BNatSchG, in dem Natur und Landschaft ganz oder teilweise besonderen Schutz bedürfen, weil 1. die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder die Nutzbarkeit der Naturgüter zu erhalten oder wiederherzustellen ist, 2. das Landschaftsbild vielfältig, eigenartig oder schön ist oder 3. das Gebiet für die Erholung wichtig ist. Im nördlichen und westlichen Bereich, tlw. das LSG OHA 10 Harz (Landkreis Osterode am Harz). Auszug aus der zeichnerischen Darstellung der LSG (Geoportal - Ldkrs. Osterode am Harz) 28 Unternehmensflurbereinigung Tettenborn LGLN Regionaldirektion Northeim Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen Im Flurbereinigungsverfahren befindet sich ein Naturdenkmal (ND) gemäß § 28 BNatSchG welches als einzelne Naturschöpfung wegen 1. seiner Bedeutung für Wissenschaft, Natur- oder Heimatkunde oder 2. seiner Seltenheit, Eigenart oder Schönheit besonderen Schutz bedarf. Im nordöstlichen Bereich, das ND 78 „Pfaffenholz-Schwinde“. Auszug aus der zeichnerischen Darstellung der ND (Geoportal - Ldkrs. Osterode am Harz) 29 Unternehmensflurbereinigung Tettenborn LGLN Regionaldirektion Northeim Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen Im Flurbereinigungsverfahren sind im westlichen und nordöstlichen Bereich, Teile von FaunaFlora-Habitat- (FFH-) Gebiete ausgewiesen: FFH 136 Auszug aus der zeichnerischen Darstellung der FFH (Geoportal - Ldkrs. Osterode am Harz) 30 Unternehmensflurbereinigung Tettenborn LGLN Regionaldirektion Northeim Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) u. § 24 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) Im Verfahrensgebiet befinden sich zahlreiche Biotope gemäß § 30 BNatSchG welche im allgemeinen Grundsatz eine besondere Bedeutung für Natur und Landschaft haben und gesetzlich geschützt werden. Die Biotope sind mit ihrer Nummerierung in der Tabelle aufgeführt und in den dazugehörigen Übersichtskarten dargestellt. Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG Biotop-Nr. 4429/07/04 Gebietsname Steinfeld Lage 600 m nördlich von Nüxei 4429/07/05 An der Brandgrube - 500 m westlich von Nüxei Nordöstlich von Nüxei 4429/07/27 Östlich Kalter Born 4429/07/28 Östlich Dorfstelle Wittgenrode Tettenborn Kolonie Ca. 800 m nordwestlich Nüxei Ca. 700 m nordwestlich Nüxei 400m südöstlich Tettenborn Kolonie Nördlich Sportplatz 500 m südwestlich Tettenborn Kolonie 600 m südwestlich Tettenborn Kolonie 300 m nordöstlich Pfaffenholz 600 m östlich Tettenborn Kolonie 800 m westlich Tettenborn Kolonie 1000 m östlich Tettenborn Kolonie 900 m östlich Tettenborn Kolonie 600 m westlich Nüxei 4429/07/23 4429/08/01 4429/08/04 4429/08/17 Tettenborn Kolonie Tettenborn Kolonie 4429/08/18 Tettenborn Kolonie 4429/09/18 Pfaffenholz 4429/09/19 Tettenborn Kolonie 4429/09/21 Tettenborn Kolonie 4429/09/25 Tettenborn Kolonie 4429/09/26 Tettenborn Kolonie 4429/13/18 Nüxei Biotopbeschreibung Seggenried nährstoffreicher Standorte, Staudensumpf nährstoffreicher Standorte, Natürlicher Erdfall im Gipskarst Naturnaher sommerkalter Bach des Bergund Hügellandes, Bach-Uferstaudenflur Sonstiges naturnahes nährstoffreiches Kleingewässer natürlicher Entstehung, Seggenried nährstoffreicher Standorte, Natürlicher Erdfall im Gipskarst Natürlicher Erdfall im Gipskarst (DEG) Seggenried nährstoffreicher Standorte, Natürlicher Erdfall im Gipskarst, Seggen-, binsen- oder hochstaudenreicher Flutrasen Teich vorm Pfaffenholz Feuchtbereich am Sportplatz Erdfall Hasenwinkel 2 Erdfälle südlich Hasenwinkel Teichverlandungszone Pfaffenholz mit Schwinde Reckenau hinter dem Pfaffenholze Seggenried beim Pfaffenholz Feuchtsenken beim Pfaffenholz Erdfall Holzwiesen 31 Unternehmensflurbereinigung Tettenborn Biotop-Nr. 4429/13/21 Gebietsname Holzwiesen 4429/13/22 - 4429/13/23 Nüxei 4429/13/27 Steinaer Bach 4429/13/28 Steinaer Bach 4429/13/29 Nüxsee 4429/13/30 Steinfeld 4429/13/31 Nördlich Holzwiesen Bottorfer Berg 4429/14/05 4429/14/06 Wald westlich Mühlenfeld 4429/14/07 Vor dem Mackenroder Holze 4429/15/01 Tettenborn LGLN Regionaldirektion Northeim Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen Lage 0.7 km westlich von Nüxei Westlich von Nüxei 250 m östlich Nüxei Südlich Nüxei, am Steinaer Bach Südlich von Nüxei Westlich des Nüxeisees Direkt nordwestlich von Nüxei Ca. 500 m westlich Nüxei Ca. 700 m westlich von Tettenborn, 400 m nördlich L 603 Ca. 700 m westlich Tettenborn, 200 m südlich L603 Ca. 800 m westlich Tettenborn, 150 m südlich L603 1000 m östlich Tettenborn Biotopbeschreibung Seggenried nährstoffreicher Standorte Seggen-, Binsen- und Hochstauden-Sumpf, Rohrkolben-Röhricht Erdfälle Birkenmoor Sonstiger Borstgrasrasen Naturnaher sommerkalter Bach des Berg- und Hügellandes, Seggenried nährstoffreicher Standorte, Rohrglanzgras-Röhricht, Hochstaudenreiche Flussschotterflur Seggenried nährstoffreicher Standorte Natürlicher Erdfall im Gipskarst Natürlicher Erdfall im Gipskarst Natürlicher Erdfall im Gipskarst Natürlicher Erdfall im Gipskarst Binsen- und Simsenried nährstoffreicher Standorte, Nährstoffreiche Nasswiese, Seggen-, binsen oder hochstaudenreicher Flutrasen Erdfälle am Großen Warteberg 32 Unternehmensflurbereinigung Tettenborn LGLN Regionaldirektion Northeim Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen 4429/09/21 4429/07/27 4429/09/26 4429/08/04 4429/07/04 4429/09/25 4429/08/01 4429/09/19 4429/07/28 4429/08/17 4429/08/18 4429/07/05 4429/07/23 4429/13/30 4429/13/22 4429/13/31 4429/13/29 4429/13/21 4429/14/05 4429/13/27 4429/15/01 4429/13/28 4429/14/07 4429/14/06 429/09/23 vom Verfahren betroffenes Biotop Auszug aus der Übersicht der Biotope § 30 BNatSchG (GIS / Landkreis Osterode am Harz - UNB) 33 Unternehmensflurbereinigung Tettenborn LGLN Regionaldirektion Northeim Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen 4429/07/27 4429/07/04 4429/07/28 4429/07/05 4429/07/23 4429/13/30 4429/13/22 4429/13/31 4429/13/29 4429/13/21 4429/13/27 4429/13/28 4429/09/23 vom Verfahren betroffenes Biotop Auszug aus der Übersicht der Biotope § 30 BNatSchG (GIS / Landkreis Osterode am Harz - UNB) 34 Unternehmensflurbereinigung Tettenborn LGLN Regionaldirektion Northeim Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen - Wasserrecht (Siehe Vermerk zu Ziff. 2. Allgemeine Planungsgrundlagen – RROP 1998 des Landkreises Osterode am Harz). 2.4. Situation der Landwirtschaft Lt. Auskunft der Landwirtschaftskammer wird davon ausgegangen, dass derzeit 10 Landwirte die Flächen in Tettenborn bewirtschaften. 5 dieser Betriebe sind "Kleinst"-Betriebe mit einer Gesamtfläche von 14,17 ha landwirtschaftliche Fläche (im Durchschnitt 2,83 ha). Die restlichen 5 Betriebe (4 Haupt- und 1 Nebenerwerbsbetrieb) bewirtschaften insgesamt 566 ha landwirtschaftliche Fläche (im Durchschnitt 113,2 ha), davon 407 ha Ackerland und 159 ha Grünland (2 Betriebe ohne Grünland, die anderen 3 mit einem Grünlandanteil zwischen 26% und 48%). Die 3 Grünlandbetriebe halten Rinder, einer der beiden Ackerbaubetriebe hält Schweine. Zu verzeichnen sind Getreide-, Raps- und geringfügiger Rübenanbau. Letzterer aufgrund begrenzter Kontingente. Die Eigentumsverhältnisse weisen eine starke Zersplitterung auf. Die Bewirtschaftungspotenziale der Betriebe werden überwiegend durch Pachtflächen getragen. Von hoher Bedeutung ist die Grenzlage zu Thüringen und die damit verbundene Möglichkeit der Anpachtung von landwirtschaftlichen Flächen in diesem Bundesland. Betriebliche Kooperationen sind nicht vorhanden. Das landwirtschaftliche Gebiet wird durch den Bau der B 243n beeinträchtigt. Gleichzeitig sind auch Flächenverluste durch Ersatz- u. Ausgleichsmaßnahmen hinzunehmen. Das nördliche Gebiet weist zudem Rohstoffabbaugebiete (Dolomit und Gips) auf. Das landwirtschaftlich genutzte Gebiet ist zudem stark von Natur- u. Landschaftsschutzgebieten eingegrenzt. Die Besitzverhältnisse weisen starke Zersplitterungen auf, welche sich negativ auf die Bewirtschaftungseinheiten auswirken. Der Befestigungszustand des vorhandenen Wegenetzes entspricht teilweise nicht mehr den heutigen Anforderungen des landwirtschaftlichen Verkehrs. Weiterhin sind Erschließungen von landwirtschaftlichen Flächen durch Wegeneubau erforderlich, wobei die Neutrassierung der B 243n zu berücksichtigen ist. Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens sollen die agrarstrukturellen Defizite durch Arrondierung der Betriebsflächen, sowie durch ländlichen Wegebau behoben werden. 35 Unternehmensflurbereinigung Tettenborn 2.5. LGLN Regionaldirektion Northeim Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen Bestehende öffentliche Anlagen - Schienenbahnen Das nordöstliche Flurbereinigungsgebiet wird am Verfahrensrand von der Südharzbahnstrecke Northeim-Nordhausen in Ost-Westrichtung durchlaufen. - Straßen Im westlichen Bereich des Verfahrens zweigt die L 603 von der B243 ab und verläuft in östliche Richtung durch die Ortlage Tettenborn auf die Ortslage Neuhof zu. In Nord-Südrichtung verläuft die K 29 in die Ortslage Tettenborn und wird danach bis zur Thüringer Landesgrenze als L 604 in Richtung Mackenrode geführt. Vom östlichen Ortsrand Tettenborn, im Bereich des Ortsmittelpunktes, beginnt die K13 und verläuft in östliche Richtung auf die Ortslage Klettenberg in Thüringen zu. - Gewässer Die „Steina“ (Steinaer Bach) durchläuft bei Nüxei in Nord-Südrichtung das Verfahrensgebiet und ist ein Gewässer II. Ordnung. Die Zuständigkeit liegt beim „Unterhaltungsverband Bode / Zorge“. Die Gewässer „Wittgeroder Graben“ und die „Ichte“ sind im Verfahrensbereich Gewässer III. Ordnung und vom jeweiligen Eigentümer (z.B. Feldmarksgenossenschaft) zu unterhalten. Lt. Auskunft des Landkreises Osterode am Harz ist langfristig geplant, die Teichketten an der „Ichte“ z.T. zurückzubauen. Die genannten Teiche befinden sich westlich, außerhalb des Flurbereinigungsgebietes und werden aufgrund der Verfahrensnähe erwähnt. - Leitungen Im Verfahren befindet sich eine 110 KV Leitung, welche aus östlicher Richtung von Thüringen auf die Ortlage Tettenborn zuläuft und davor in nördliche Richtung hinter dem „Pfaffenholz“ in nordöstliche Richtung des Bahnhofes Bad Sachsa verschwenkt. (Lt. Auskunft der Harz Energie GmbH & Co.KG ist ein Rückbau dieser Leitung ist beabsichtigt). Die nördlich liegenden Streuflächen des Flurbereinigungsverfahrens im Bereich der „Kolonie Tettenborn“ werden von einer 60 kV Leitung durchlaufen. 2.6. Kultur und Sachgüter Das Regionale Raumordnungsprogramm 1998 (RROP) des Landkreises Osterode am Harz weist für das Flurbereinigungsgebiet keine bekannten Kultur und Sachgüter aus. 36 Unternehmensflurbereinigung Tettenborn LGLN Regionaldirektion Northeim Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen 3. Planungen 3.1. Raumbedeutsame Planungen und Vorhaben Raumbedeutsame Planungen sind die Verlegung der Bundesstraße 243 südlich der Anschlussstelle L 604 (Bad Sachsa) bis zur Landesgrenze Niedersachsen/Thüringen, VKE 3 mit Planfeststellungsbeschluss vom 20. November 2009 der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, sowie bodenordnerische Umsetzung der Maßnahme (Einweisung des Unternehmensträgers in die neue Trasse) gemäß § 88 Nr.3 i. V. mit § 36 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG). 3.2. Planungsgrundsätze für 3.2.1 die künftige landwirtschaftliche Nutzung - Entflechtung von Nutzungsansprüchen im Zusammenhang mit dem Bau der B 243 n - Neueinteilung aufgrund unternehmensbedingter Durchschneidungen sowie Zusammenleggung der Eigentumsflächen und Berücksichtigung bestehender, insbesondere langfristiger Pachtverhältnisse. - Ausweisung größerer Bewirtschaftungsflächen durch Zusammenlegung - Beseitigung vorhandener agrarstruktureller Defizite. - Schaffung eines leistungsstarken Wirtschaftswegenetzes gemäß heutiger Anforderungen. - Möglichst naturschonender Wegeausbau auf vorhandenen Trassen. 3.2.2 die ländlichen Straßen und Wege Die Struktur des bisherigen Wegenetzes ist als ausreichend anzusehen, sodass ein Ausbau überwiegend auf vorhandenen Wegetrassen erfolgen kann. Ausnahmen sind der Neubau der Wirtschaftswege Entwurfsnummern 113 u. 150. In der Regel sind Kronenbreiten von 4-5 Metern vorhanden. Es ist vorgesehen, die Fahrbahnbreiten in einer Spurbreite von 3 Metern zu erstellen. Die Befestigungsarten erfolgen in mittelschwerer Befestigung als Schotteraufbau. Tlw. auch auf vorhandenem, überaltertem Schottergrund. Dadurch wird eine Eingriffsminderung in den Naturhaushalt erreicht. Beim Ausbau finden tlw. Wendeanlagen und Ausweichstellen in den Einmündungsbereichen von öffentlichen Straßen Berücksichtigung. Der Neubau der Wirtschaftswege Entwurfsnummern 150, 152, 153 u. 104.20, sowie die Einmündungsbereiche der Wirtschaftswege Entwurfsnummern 101.30 u. 115.20 in die B 243n, sind Bestandteile der Planfeststellung der B 243n. Der Ausbau erfolgt auf Vorgaben der Richtlinien für den ländlichen Wegebau (RLW 99). Zur Erschließung und Abfahrt von Rohstoffvorkommen wurde der durch den Abbauberechtigten (Firma Rump & Salzmann) bereits ausgeführte Wegeausbau als Entwurfsnummer 112 nachrichtlich im Plan nach § 41 FlurbG dargestellt. 37 Unternehmensflurbereinigung Tettenborn LGLN Regionaldirektion Northeim Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen Zur Vermeidung von Mißformen und Schaffung größerer Bewirtschaftungsschläge, werden nicht mehr benötigte Wege aufgehoben, rekultiviert und in landwirtschaftliche Nutzung übergeben. Die Maßnahmen sind im Verzeichnis der Anlagen und Festsetzungen -Straßen und Wege einschl. Bauwerke- aufgeführt. Lücken in der numerischen Aufzählung der Entwurfsnummern (E.Nr.) Spalte 1, sind auf Grund ehemaliger Planungen und Verwerfungen zurückzuführen. Die erneute Vergabe einer ehemaligen Entwurfsnummer wurde aus Irritationsgründen nicht vorgenommen. 3.2.3 die wasserbaulichen Anlagen Für die im Verfahren als Gewässer deklarierten Anlagen findet kein Ausbau oder eine Veränderung statt. Im Rahmen des Wegeausbaues sind Seitengräben im Bereich der Einmündungen von öffentlichen Straßen erforderlich. Ebenso die Erneuerung von defekten Rohrdurchlässen in Gräben und Überfahrten. 3.2.4 die landschaftsgestaltenden Anlagen Gemäß den Zielsetzungen des Landschaftsrahmenplans des Landkreises Osterode zur Steigerung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes werden bei der Kompensation der Eingriffe im Flurbereinigungsgebiet folgende Schwerpunkte gesetzt: ► Entwicklung neuer naturraumtypischer Strukturen in den intensiv landwirtschaftlich genutzten Bereichen zur Verbesserung der Lebensräume für Arten- und Lebensgemeinschaften ► Entwicklung naturraumtypischer Strukturen mit Vernetzungsfunktionen ► Entwicklung naturraumtypischer Strukturen zur Bereicherung des Landschaftsbildes und Erhöhung der Erlebniswirksamkeit (Erholung). Die Ziele und die Kompensation der Eingriffe werden mit den landschaftsgestaltenden Anlagen der Entwurfsnummer (E.Nrn.) 500, 504, 505, 506, 508 u. 509 erfüllt. 38 Unternehmensflurbereinigung Tettenborn LGLN Regionaldirektion Northeim Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen Lage der landschaftsgestaltenden Anlagen im Verfahrensgebiet Die hier aufgezeigten Maßnahmen müssen insgesamt im Zusammenhang mit den Gestaltungs, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des NLStBV im Rahmen der Verlegung der B243n gesehen werden. Diesbezüglich kann festgestellt werden, dass für das gesamte Flurbereinigungsgebiet eine hohe Aufwertung von Natur, Landschaft und Vernetzung zu verzeichnen ist. Die Gesamtdarstellung ist in der Karte zum Plan nach § 41 FlurbG ersichtlich. Flächen von planfestgestellten Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen (Em u. Am) des NLStBV sind nachrichtlich in grauer Farbgebung dargestellt. Für Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen der NLStBV, die zugleich in Verbindung mit Maßnahmen der Teilnehmergemeinschaft stehen, wurden zur besseren Bezugnahme Entwurfsnummern (E.Nrn. im grauen Rechteck) vergeben. 3.2.5 den Bodenschutz und etwaige bodenverbessernde Anlagen Das Flurbereinigungsgebiet weist insgesamt eine hohe bis sehr hohe Erosionsgefährdung durch Wasser auf. In den Teilbereichen der höheren Hanglagen befinden sich neben den landwirtschaftlichen Nutzflächen ebenfalls Rohstoffabbauflächen. Eine Erosionsminderung für die landwirtschaftlichen Flächen kann je nach Möglichkeit durch Drehung der Bewirtschaftungsrichtung entgegen der Abflussrichtung des Niederschlagswassers erfolgen. Die Erosionsgefährdung durch Wind ist mit „keiner“ bis „sehr gering“ angegeben, so dass dafür keine Maßnahmen vorgesehen sind. Im Zuge der Neuordnung werden Wege rekultiviert (E.Nrn. 702, 703, 704, 706, 708, 709 u. 710) und dadurch ehemals verdichtete Böden verbessert. 39 Unternehmensflurbereinigung Tettenborn LGLN Regionaldirektion Northeim Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen Auszug aus der Karte-Wassererosion ( Geodatenzentrum Hannover - LBEG) Legende CC – Stufen der potentiellen Wassererosion Mittlere Erosionsgefährdung (CC0) Keine bis sehr geringe Erosionsgefährdung (CC0) Hohe Erosionsgefährdung (CC0) Sehr geringe Erosionsgefährdung (CC0) Sehr hohe Erosionsgefährdung (CCWasser 1) Geringe Erosionsgefährdung (CC0) Sehr hohe Erosionsgefährdung (CCWasser 2) 40 Unternehmensflurbereinigung Tettenborn LGLN Regionaldirektion Northeim Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen Auszug aus der Karte-Winderosion ( Geodatenzentrum Hannover - LBEG) Legende CC – Stufen der potentiellen Winderosion Keine bis sehr geringe Erosionsgefährdung (CC0) Mittlere Erosionsgefährdung (CC0) Sehr geringe Erosionsgefährdung (CC0) Hohe Erosionsgefährdung (CC0) Geringe Erosionsgefährdung (CC0) Sehr hohe Erosionsgefährdung (CCWind) 41 Unternehmensflurbereinigung Tettenborn LGLN Regionaldirektion Northeim Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen 4. Erläuterungen zu den einzelnen Anlagen 4.1. Ausgleichsmaßnahmen Die Eingriffe gem. § 14 BNatSchG wurden auf der Grundlage der Leitlinie „Naturschutz und Landschaftspflege in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz“ unter Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Osterode ermittelt und quantifiziert. Nachweis: Beiheft 2- Nr. 2 im Verzeichnis der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (VdAE). Die erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden im zeitlichen Bezug zu den Eingriffen ausgeführt. Bei den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen handelt es sich vorwiegend um linienhafte, vernetzende Gehölzstrukturen und eine Sukzessionsfläche. 4.2. Karte und Verzeichnis der ergänzenden Erläuterungen Die Planungen sind in der Karte zum Plan nach § 41 FlurbG dargestellt und unter: Bestandteile I, lfd. Nr. 2. ersichtlich. Die Beschreibungen der Maßnahmen hinsichtlich des örtlichen Bestandes und der daraus resultierenden Planungen sind im Verzeichnis der Anlagen und Festsetzungen (VdAF) in Art, Flächen und Maßen aufgeführt. Die Vorgaben für die örtlichen Umsetzungen ergeben sich aus den Regelquerschnitte, Pflanzschemata und Einzelentwürfen. Verkleinerte, unmaßstäbliche Darstellungen sind tlw. den Erläuterungen der Tz. 4.2.1 u. 4.2.2 zugeordnet 4.2.1 Straßen und Wege einschließlich Bauwerke Den folgenden Wegebaubeschreibungen liegen die Vorgaben der RLW 99 zugrunde: E.Nr. 101.10 -101.31 (Wirtschaftsweg) Die Örtlichkeit weist einen unbefestigten Weg auf, welcher nördlich an den Wegebau E.Nr. 110 anschließt. Dieser Knotenpunkt stellt zugleich einen Zugang zum westlich angrenzenden NSG dar. Der örtliche Weg verläuft von dort aus in südliche Richtung und bindet an die derzeitige - L 603 - an. Dieser Bereich (E.Nr. 101.30 u. 101.31) wurde im Planfeststellungsverfahren der B243 n mit der Maßnahme der E.Nr. 614 überplant. Dadurch wäre ein Wegeausbau mit Anbindung an die Wegebaumaßnahme E.Nr. 151 des NLStBV (tlw. Rückbau der – L 603 – und Umwidmung als Gemeindestraße) nicht möglich. Der planfestgestellte Bereich der Maßnahme E.Nr. 614 ist daher aufgehoben. Als Ausgleich für die Maßnahme E.Nr. 614, wird für das NLStBV die Maßnahme E.Nr. 617 (Grünlandextensivierung) ausgewiesen. Es ist geplant, den Wegebau um 6 m in östliche Richtung zu verschieben (siehe auch E.Nrn. 616, 709 u. 710), wodurch gleichzeitig ein größerer Abstand zum angrenzenden NSG und LSG erreicht wird. 42 Unternehmensflurbereinigung Tettenborn LGLN Regionaldirektion Northeim Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen Die Bauausführung des Einmündungsbereiches (E.Nr. 101.30 u. 101.31) ist der neuen Lage anzupassen und die Ausbauart entsprechend der Planfeststellung des NLStBV beizubehalten. Der Wegebau ist auf neuer Trasse in Schotter vorgesehen. Der Weg stellt zugleich eine Trennlinie vom angrenzenden NSG, LSG und FFH, sowie der planfestgestellten Ausgleichs- u. Ersatzmaßnahme des NLStBV zum landwirtschaftlich genutzten Gebiet dar. Die dortige Maßnahme des NLStBV ist nachrichtlich mit der E.Nr. 600 im Plan nach § 41 FlurbG dargestellt und aufgeführt. Durch die Wegebaumaßnahme ist das NSG, LSG und FFH nicht betroffen. E.Nr. 103.20 - 103.31 (Wirtschaftsweg) Die Maßnahme ist auf vorhandener Trasse in Schotter vorgesehen. Der Weg führt von der Kreisstrasse-K29 in westliche Richtung und endet 50m vor dem Stadtforst Bad Sachsa - „Zehn Gärten“. Für diesen Endbereich wird ein Ausbau für nicht erforderlich gehalten. Der westliche Wegebauabschluss der E.Nr. 103.20 dient zugleich der Erschließung der restlichen, landwirtschaftlichen Flächen vor dem Staatsforst. Für den Einmündungsbereich in die K29 ist eine Auslauf-/Ausweichstrecke in bituminöser Bauweise erforderlich. Die Verrohrung des Begleitgrabens der K29 ist in dem Bereich zu berücksichtigen. Durch die Wegebaumaßnahme ist das NSG, LSG und FFH nicht betroffen. Hinweis: Längs der südlichen Wegeseite ist die Maßnahme E.Nr. 500 (Baumreihe) ausgewiesen. E.Nr. 104.10 - 104.20 (Wirtschaftsweg) Die Maßnahme ist auf vorhandener Trasse in Schotter vorgesehen. Der Weg stößt in südliche Richtung auf die Grenze von Niedersachsen zu Thüringen und zugleich auf den landesübergreifenden Bauabschnitt der B243n. Die E.Nr. 104.20 stellt den bereits planfestgestellten Ausbaubereich des NLStBV dar. Von dort ist eine Weiterführung des Wirtschaftsweges auf das Landesgebiet von Thüringen geplant (siehe E.Nr. 200). Ebenso ist von diesem Knotenpunkt durch das NLStBV ein Erschließungsweg westlich über den Bach vom Steinberg mit einer Furt geplant (siehe E.Nr. 153) geplant. Bei der Bauausführung sind die Ergebnisse der Planfeststellungen zu berücksichtigen. E.Nr. 105.10 (Rohrdurchlass) Der die „Pfaffenholzschwinde“ speisende Bach verläuft im betroffenen Bereich in eine Wiese. Vor dem bisherigen, nicht mehr hinreichend funktionsfähigen Durchlass ist ein versumpfter Bereich entstanden, aus dem der Bach immer wieder über den Weg fließt. Der Durchlass wird erneuert. Dafür ist ein Rohrdurchlass mit einer Nennweite von 500 mm vorgesehen. Eine besondere ökologische Bedeutung kommt dem Bereich nicht zu. Daher stellt die Maßnahme keinen Eingriff in das NSG und FFH dar. E.Nr. 107.10 - 107.21 (Wirtschaftsweg) / Siehe Einzelentwurf Nr. 107.20 Der Wegebau ist auf neuer Trasse in Schotter vorgesehen und verläuft parallel zum sogenannten „Grünen Band“ längs der Landesgrenze Niedersachsen-Thüringen. Der ehemalige „Alte Postweg“ liegt im Vegetationsbereich des grünen Bandes und ist nicht mehr befahrbar. Der Wegeneubau bindet nördlich an den Wirtschaftsweg zwischen „Großem Warteberg“ und „Kreuzberg“ an. Südlich bindet der neue Weg an die alte K13 an. Die Einmündung ist als Auslauf-/Ausweichstrecke in bituminöser Bauweise vorgesehen und liegt außerhalb des heutigen Zufahrtbereiches zu den landwirtschaftlichen Flächen, welcher sich derzeit zwischen markanten Straßenbäumen befindet. Die Bäume sind Bestandteile einer Baumgruppe vor der Landesgrenze Niedersachsen / Thüringen und wurden in den bisherigen Protokollen als „Baumtore“ bezeichnet. 43 Unternehmensflurbereinigung Tettenborn LGLN Regionaldirektion Northeim Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen Der Schutzabstand des geplanten Einmündungsbereiches zu den Bäumen ist ausreichend. Bei Bauausführung ist der Schutz der Bäume zu berücksichtigen. Eine Verrohrung der Einmündung ist vorgesehen, hat jedoch keine Auswirkungen auf den Baumbestand. Ziel des zukunftsgerechten Wegebaus ist zugleich der Bestandsschutz der Bäume. 44 Unternehmensflurbereinigung Tettenborn LGLN Regionaldirektion Northeim Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen E.Nr. 109.10 - 109.31, 109.40 (Wirtschaftsweg mit Aufweitung) / Siehe Einzelentwurf 109.40 Die Maßnahme ist auf vorhandener Trasse in Schotter vorgesehen. Die Maßnahme führt von der Kreisstrasse-K29 in westliche Richtung längs des „Gipskarsthanges“ und endet vor dem NSG-BR 046 und dem FFH 136 der Lage „Postreiterskopf“. Von dort verläuft der „Karstwanderweg“ weiter und außerhalb des Flurbereinigungsverfahrens in das angrenzende NSG. Für den Endbereich der Wegebaumaßnahme ist eine Aufweitung in mittelschwerer Befestigung aufgrund der dortigen, landwirtschaftlichen Zufahrten erforderlich. Dieser Bereich ist als E.Nr. 109.40 dargestellt. Durch die Wegebaumaßnahme ist das o. g. NSG und FFH nicht betroffen. Für den Einmündungsbereich in die K29 ist eine Auslauf-/Ausweichstrecke in bituminöser Bauweise erforderlich. Die Verrohrung des Begleitgrabens der K29 ist in dem Bereich zu berücksichtigen. Eine Besonderheit des Ausbaus ist die Wiederherstellung des ursprünglichen Charakters als „Zwetschgenbaumallee“. Die Nordseite soll weitestgehend unverändert bleiben. Die Südseite soll durch freischneiden der Einzelbäume und Austausch des jetzigen Bestandes durch Setzlinge (Zwetschgen) verändert werden. E.Nr. 110 (Wirtschaftsweg) Die Maßnahme ist auf vorhandener Trasse in Schotter vorgesehen und bindet an den östlich vorhandenen Wirtschaftsweg mit bituminöser Fahrbahn an. Westlich der Maßnahme bindet der Weg an die Maßnahme E.Nr. 101.10-101.31 an und bildet einen Knotenpunkt zu dem weiterführenden Weg in das angrenzende NSG BR 046 und LSG OHA 10 außerhalb des Flurbereinigungsverfahrens. Durch die Wegebaumaßnahme sind die genannten Schutzgebiete nicht betroffen. Hinweis: An der Nordseite des Weges wurde die von dem NLStBV planfestgestellte Ausgleichsmaßnahme E.Nr. 601 (Extensivierung landw. Fläche) an die Südseite des Weges verlegt und als Maßnahme E.Nr. 615 u. 616 neu ausgewiesen. E.Nr. 111 (Wirtschaftsweg) Die Maßnahme ist auf vorhandener Trasse in Schotter vorgesehen. Der Weg bindet an die Baumaßnahme E.Nr.109.10 an und verläuft in Nord-Südrichtung der Hanglage am Gipsabbaugebiet vorbei. E.Nr. 112 (Rohstoffabfuhrweg) Bei der nachrichtlich dargestellten E.Nr. 112 handelt es sich um einen Privatweg zur Erschließung des Rohstoffabbaugebietes. Der Weg verläuft vom Abbaugebiet in Nord-Südrichtung der Hanglage auf die „Nüxeier Straße“ – L603 zu. Eine erweiterte Nutzung für den landwirtschaftlichen Verkehr soll möglichst im Rahmen des Flurbereinigungsplanes geregelt werden. 45 Unternehmensflurbereinigung Tettenborn LGLN Regionaldirektion Northeim Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen E.Nr. 113 (Wirtschaftsweg) Die Maßnahme ist auf neuer Trasse in Schotter vorgesehen und ist aufgrund der Zerschneidung des landwirtschaftlichen Wegenetzes durch die B 243n erforderlich. Der Anschluss der Wegebaumaßnahme E.Nr. 114.10 ist zu berücksichtigen. Die Maßnahme erfolgt auf neuer Trasse parallel zur neuen B243n in Anbindung von Nüxei aus in nördliche Richtung der Abzweigung der B243 – B243n. Nördlich stößt die Maßnahme auf die Verfahrensgrenze zum Flurbereinigungsverfahren Osterhagen und bindet an die dortige Maßnahme E.Nr. 127 (nachrichtlich dargestellt) an. Die Bauausführung der E.Nr. 127 und 113 ist aufeinander abzustimmen. Südlich bindet die Maßnahme E.Nr. 113 an einen örtlich vorhandenen, unbefestigten Weg an. Die planfestgestellten Maßnahmen des NLStBV - E.Nr. 618 (Leitstruktur-Flugkorridor für Fledermäuse) und E.Nr. 152 (Wegebau) sind bei der Bauausführung aufeinander abzustimmen. Die Maßnahmen E.Nrn. 152 und 618 sind nachrichtlich dargestellt. E.Nr. 114.10, 114.11 (Wirtschaftsweg, Rohrdurchlass) Die Maßnahme ist auf vorhandener Trasse in Schotter vorgesehen. Am westlichen Verfahrensrand muss der „Wittgeroder Graben“ (Gewässer III. Ordnung) überquert werden. Der derzeitige Durchlass ist defekt und muss erneuert werden. Für den neuen Durchlass ist derzeit eine Nennweite von 800 mm vorgesehen. Der Weg schließt östlich an die Wegebaumaßnahme E.Nr. 113 an und ist aufgrund der Zerschneidung des landwirtschaftlichen Wegenetzes durch die B 243n erforderlich. Die begleitenden, bereits planfestgestellten Ausgleichsmaßnahmen des NLStBV - E.Nrn. 608 bis 611 (nachrichtlich dargestellt) sind zu berücksichtigen. E.Nr. 115.10 – 115.21 (Wirtschaftsweg) Die Maßnahme ist auf vorhandener Trasse in Schotter vorgesehen. Die südliche Anbindung des Weges an die verlegte L 603 wurde bereits im Planfeststellungsverfahren der B243n festgelegt. Die Maßnahme ist nachrichtlich unter E.Nr. 115.20 u. 115.21 aufgeführt. Bei Bauausführung des Wirtschaftsweges sind die vorliegenden Ergebnisse der Planfeststellung im Einmündungsbereich zu berücksichtigen. Der nördliche Bereich bindet an das Wegenetz der Lage „Römersteinfeld“ außerhalb des Verfahrens an. Das westlich des Weges verlaufende NSG BR 116 ist von der Maßnahme nicht betroffen. E.Nr. 127 (Wirtschaftsweg) Die Maßnahme ist auf neuer Trasse parallel zur neuen B243n in südliche Richtung von der Abzweigung der B243 – B243n aus vorgesehen und bindet an die Wegebaumaßnahme E.Nr. 113 des Flurbereinigungsverfahrens Tettenborn an. Die Wegebaumaßnahme E.Nr. 127 unterliegt dem Flurbereinigungsverfahren Osterhagen. Die Maßnahme E.Nr. 127 ist nachrichtlich dargestellt. Die Bauausführung der E.Nr. 127 und 113 ist aufeinander abzustimmen. E.Nr. 150 (Wirtschaftsweg) Der Wegebau ist auf neuer Trasse vorgesehen und wurde bereits im Planfeststellungsverfahren der B 243n festgelegt. Die Maßnahme ist daher nachrichtlich aufgeführt und dargestellt. E.Nr. 151 (L 603 / Gemeindestraße) Die L 603 soll tlw. zurückgebaut und später als Gemeindestraße umgewidmet werden. Die Maßnahme wurde bereits im Planfeststellungsverfahren der B 243n festgelegt. Die Maßnahme ist daher nachrichtlich aufgeführt und dargestellt. Die Anpassung des Einmündungsbereiches - E.Nrn. 101.30 u. 101.31 des vorgesehenen Wirtschaftswegebaus - E.Nr. 101.20 ist zu berücksichtigen. 46 Unternehmensflurbereinigung Tettenborn LGLN Regionaldirektion Northeim Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen Der planfestgestellte Einmündungsbereich - E.Nrn. 115.20 u. 115.21 des vorgesehenen Wirtschaftswegebaus - E.Nr. 115.10 ist zu berücksichtigen. E.Nr. 152 (Wirtschaftsweg) Der Wegebau erfolgt auf neuer Trasse und wurde bereits im Planfeststellungsverfahren der B 243n festgelegt. Die Maßnahme ist aufgrund der Nähe zum Einmündungsbereich des Wegebaus - E.Nr. 113 und der Schutzmaßnahme für Fledermäuse - E.Nr. 618, nachrichtlich aufgeführt und dargestellt. E.Nr. 153 (Wirtschaftsweg) Der Wegebau erfolgt auf neuer Trasse und wurde bereits im Planfeststellungsverfahren der B 243n festgelegt. Die Maßnahme dient der Erschließung der Flächen nördlich der B 243 und ist aufgrund des Anschlusses zum Wegebau - E.Nr. 104.10 u. 104.20 nachrichtlich aufgeführt und dargestellt. E.Nr. 200 (Wirtschaftsweg) Der Wegebau erfolgt auf neuer Trasse außerhalb des Flurbereinigungsverfahrens auf dem Gebiet des Landes Thüringen und unterliegt dem Planfeststellungsverfahren der TLBV. Die Maßnahme dient der Erschließung der östlichen Flächen zwischen der B 243n und der Landesgrenze und ist aufgrund des Anschlusses zum Wegebau - E.Nr. 104.10 u. 104.20 nachrichtlich aufgeführt und dargestellt. 47 Unternehmensflurbereinigung Tettenborn LGLN Regionaldirektion Northeim Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen 4.2.2 Landschaftsgestaltende Anlagen Bei der Planung und Ausführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wird auf Standardverfahren des Landschaftsbaus zurückgegriffen. Generell werden die anerkannten Regeln der Technik berücksichtigt, die den einschlägigen DIN-Normen 18915 bis 18920 sowie 19657 zu entnehmen sind. Bezüglich der Herstellung der Anlagen wird ausdrücklich auf die Leitlinie „Naturschutz und Landschaftspflege in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz“ Nr. 2.12 „Hinweise zur Herstellung von Anlagen des Naturschutzes und der Landschaftspflege“ hingewiesen. Zur allgemeinen Verdeutlichung werden nachfolgend einige wichtige Regeln hervorgehoben: Allgemein ● ● ● Das Aufstellen von Sitzstangen für Greifvögel unterbindet die Massenentwicklungen von Mäusen in den Pflanzflächen. Auch auftretende Knick- und Bruchschäden durch ansitzende Greifvögel können bei Einzelbäumen so vermieden werden. Bis zum sicheren Anwuchs der Pflanzungen sind ausreichende Wässerungen zu veranlassen. Sicheren Schutz der Neupflanzungen vor Wild bietet eine genügend hohe Einzäunung der Anlagen. Einzelgehölze, Baumgruppen, Baumreihen ● ● Gemäß Niedersächsischem Nachbarrechtsgesetz muss im Außenbereich für Pflanzen größer als 3 m ein Mindestabstand von 1,25 zwischen Grenze und Pflanzmittelpunkt eingehalten werden. Für über die Grenze ragende Zweige und über die Grenze wachsende Wurzeln regelt § 910 BGB, dass sie vom Nachbarn abgeschnitten werden dürfen, wenn sie die Benutzung seines Grundstücks beeinträchtigen. Zur Sicherung der Pflanzungen ist ein Grenzabstand von mindestens einem Fünftel des Durchmessers eines ausgewachsenen, unter ungestörten Verhältnissen aufgewachsenen Gehölzes gleicher Art zu wählen, um frühzeitige Beeinträchtigungen durch Schnittmaßnahmen der Nachbarn zu vermeiden; gleiches sollte für den Abstand zu Verkehrsflächen gelten. Hecken ● ● Die fachlich zu fordernde Breite einer Hecke kann mit der „Faustformel“ Mindestbreite = 2,0 m + 1,5 m x (Anzahl der Reihen + 1) ermittelt werden. Bei der Anlage entlang von Wegen ist vom Rand der befestigten Fläche ein Mindestabstand von 2,0 m zum ersten Pflanzmittelpunkt einzuhalten, um ein schnelles Einwachsen in das Lichtraumprofil zu vermeiden. Saumbiotope ● Der dauerhafte Erhalt von Saumbiotopen, wie Gras- und Krautrainen ist unter anderem von der Sicherung der Flächen gegen Übernutzung abhängig. Die Praxis zeigt, dass Sicherungsmaßnahmen wie Grenzmarkierungen durch Pfosten oder Eichenspaltpfähle unverzichtbar sind, um die Grenzlage den Anliegern und der Öffentlichkeit deutlich zu machen. 48 Unternehmensflurbereinigung Tettenborn LGLN Regionaldirektion Northeim Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen E. Nr. 500 (Baumreihe) Die Maßnahme entwickelt neue naturraumtypische Strukturen, die wegfallende Strukturen kompensiert. Die entstehende Baumreihe belebt zusätzlich das Landschaftsbild und erhöht die Erlebniswirksamkeit. Die Pflanzung erfolgt längs der südlichen Seite des Wirtschaftsweges E.Nr. 103.20 – 103.30. E.Nr. 504 (Gehölzstreifen) Mit dieser Maßnahme entstehen neue naturraumtypische Strukturen, die wegfallende Strukturen kompensiert. Die entstehende Feldhecke vernetzt vorhandene und geplante Strukturen und belebt das Landschaftsbild. Die Maßnahme stellt zugleich eine Verbindung mit der Maßnahme E.Nr. 509 und der planfestgestellten Maßnahme E.Nr. 602 des Unternehmensträgers der B 243n dar. 49 Unternehmensflurbereinigung Tettenborn LGLN Regionaldirektion Northeim Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen E.Nr. 505 (Baumreihe) Die Maßnahme entwickelt neue naturraumtypische Strukturen, die wegfallende Strukturen kompensiert. Die entstehende Baumreihe belebt zusätzlich das Landschaftsbild und erhöht die Erlebniswirksamkeit. Die Maßnahme verläuft längs der südlichen Wegegrenze. Der östliche Verlauf, zum Wegende hin, wird in einer Länge von ca. 150 m nicht bepflanzt, da dort eine Wegverschwenkung vorliegt. Längs der nördlichen Weggrenze verläuft derzeit die 110 kV Hochspannungsleitung Wolkramshausen-Neuhof. Die Hochspannungsleitung wird lt. Mitteilung der Harz Energie Netz GmbH komplett demontiert. Eine zukünftige Konfliktsituation mit der geplanten Pflanzmaßnahme E.Nr. 505 (Baumreihe) ist daher ausgeschlossen. E.Nr. 506 (Gehölzstreifen) Mit dieser Maßnahme entstehen neue naturraumtypische Strukturen, die wegfallende Strukturen kompensiert. Die entstehende Feldhecke vernetzt vorhandene Strukturen, belebt das Landschaftsbild und erhöht die Erlebniswirksamkeit. Die Maßnahme stellt zugleich eine Verbindung mit den planfestgestellten Maßnahmen E.Nrn. 604 u. 605 des Unternehmensträgers der B 243n dar. Pflanzschemata für E.Nr. 506 siehe Folgeseite: 50 Unternehmensflurbereinigung Tettenborn LGLN Regionaldirektion Northeim Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen E.Nr. 508 (Sukzessionsfläche mit Gehölzgruppen) Mit der Maßnahme entstehen neue naturraumtypische Strukturen, die wegfallende Strukturen kompensiert. Die Maßnahme befindet sich zwischen den Abzweigungen der alten B243 und der neuen B243n in Angrenzung an das benachbarte Flurbereinigungsverfahren Osterhagen. Die Umsetzung der Maßnahme muss unter Berücksichtigung des Lichtraumprofils der Straßen im Aufweitungsbereich erfolgen. Die Fläche befindet sich in ackerbaulicher Nutzung und stellt für die bevorstehende Neueinteilung der landwirtschaftlichen Flächen eine sogenannte „Missform“ dar. Diese Form ist unter den heutigen Aspekten einer modernen landwirtschaftlichen Bewirtschaftung nicht zumutbar und wird daher für die landschaftspflegerische Maßnahme herangezogen. Pflanzschemata für E.Nr. 508 siehe Folgeseite: 51 Unternehmensflurbereinigung Tettenborn LGLN Regionaldirektion Northeim Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen E.Nr. 509 (Gehölzstreifen) Mit dieser Maßnahme entstehen neue naturraumtypische Strukturen, die wegfallende Strukturen kompensiert. Die entstehende Feldhecke vernetzt vorhandene und geplante Strukturen und belebt das Landschaftsbild. Die Maßnahme stellt zugleich eine Verbindung mit der Maßnahme E.Nr. 504 und der planfestgestellten Maßnahme E.Nr. 602 des Unternehmensträgers der B243n dar. 52 Unternehmensflurbereinigung Tettenborn LGLN Regionaldirektion Northeim Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen E.Nrn. 600 – 614 u. 618 (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen anderer Träger (NLStBV) Diese Maßnahmen sind aufgeführt, da sie einen Bezug zu den planerischen Vorhaben des Flurneuordnungsverfahrens aufweisen. Die Maßnahmen sind durch den Unternehmensträger bereits planfestgestellt und werden hier inhaltlich nur in Kurzform aufgeführt und in der Karte zum Plan nach § 41 FlurbG nachrichtlich dargestellt. Die vergebenen E.Nrn. entsprechen nicht den Maßnahmenbezeichnungen des Unternehmensträgers im Planfeststellungsverfahren der B243n, sondern der Zeichenvorschrift des Wege- u. Gewässerplanes nach §41 FlurbG der Niedersächsischen Agrarstrukturverwaltung. Die Maßnahmennummern des Planfeststellungsverfahrens B243n sind nachfolgend in Klammern aufgeführt. E.Nr. 600 (A22.1 / E33) Grünlandextensivierung / Laubwaldentwicklung mit Sukzession. Hinweis: Siehe Verbindung zu Wegebaumaßnahme E.Nr. 101. E.Nr. 601 (A19) - entfällt Extensivierung und Gehölzstreifen. Die Maßnahme wird durch die E.Nrn. 615 u. 616 ersetzt. (Siehe auch E.Nr. 709) E.Nr. 602 (A19) Extensivierung mit Sukzession. Verbindung mit E.Nrn. 504 u. 509 (TG - Flurb.Tettenborn) E.Nr. 603 (E03) Entwicklung eines Feldgehölzes. E.Nr. 604, 605 u. 606 (A20) Extensivierung der Ackernutzung / Ackerrandstreifen. E.Nr. 607 (A20) Extensivierung der Ackernutzung / Ackerrandstreifen. E.Nr. 608 u. 609 (A21) Umbettung diasporiger Ackerkrume / Oberbodenauftrag E.Nr. 610 (A20) Extensivierung der Ackernutzung / Ackerrandstreifen. E.Nr. 611 (A26) Umwandlung von Nadelwald. E.Nr. 612 u. 613 (A20) Extensivierung der Ackernutzung / Ackerrandstreifen. E.Nr. 614 (E33) – entfällt Extensivierung und Laubwaldentwicklung. Die Maßnahme wird durch die E.Nrn. 617 ersetzt. (Siehe auch E.Nr. 710) E.Nrn. 615 – 617 (Neue Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen anderer Träger (NLStBV) Diese Maßnahmen ersetzen bereits planfestgestellte Maßnahmen des Unternehmensträgers des Planfeststellungsverfahrens der B 243n. Durch Planungen der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Tettenborn im Rahmen des Planes nach § 41 FlurbG, sind Maßnahmen tlw. nicht umsetzbar oder stellen in anderer Lage mit Planungen der Teilnehmergemeinschaft, verbessernde und verbindende Maßnahmen dar. Die neu vergebenen Entwurfsnummern (E.Nrn.) sind dem Unternehmensträger (NLStBV) zugeordnet. Die Kartendarstellun53 Unternehmensflurbereinigung Tettenborn LGLN Regionaldirektion Northeim Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen gen entsprechen der Zeichenvorschrift des Wege- u. Gewässerplanes nach §41 FlurbG der Niedersächsischen Agrarstrukturverwaltung. E.Nr. 615 (Gehölzstreifen) – Ersatz für E.Nr. 601 Mit dieser Maßnahme entstehen neue naturraumtypische Strukturen, die wegfallende Strukturen kompensieren sollen. Die entstehende Feldhecke verbindet das westlich angrenzende NSG über den vorhandenen Gehölzbestand und in östliche Richtung über die vorhandene Forstfläche, die Maßnahmen E.Nrn. 602, 504 u. 509 (Sukzession und Gehölzstreifen). Dadurch wird eine Vernetzung bis an die Ortsrandlage von Tettenborn erzielt. Die Gesamtvernetzung ist auch zusätzlich in Verbindung mit den Maßnahmen E.Nrn. 616 u. 617 (Waldsaumentwicklung u. Grünlandextensivierung) zu sehen. E.Nr. 616 (Waldsaumentwicklung) – Ersatz für E.Nr. 601 Aufgrund der Nähe des Feuersalamander geplanten Wegebaus E.Nrn. 101.10-101.31 zum angrenzenden NSG und LSG, erfolgt der Ausbau in davon abgerückter Lage auf neuer Trasse. Der örtlich vorhandene, unbefestigte Weg längs des Waldsaumes wird durch die Teilnehmergemeinschaft rekultiviert (siehe E.Nr. 709) und dem Unternehmensträger der B 243n als Ersatz für die entfallende Maßnahme 601 übergeben. Dadurch soll sich der Saumbereich selbstständig entwickeln und zugleich eine Pufferzone zwischen den Schutzgebieten und den landwirtschaftlich genutzten Flächen darstellen. (Siehe Ausschnitt S1a u. S1b in der Karte zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen) Zugleich ist die Vernetzungsstruktur zu den E.Nrn. 615 u. 617 (Gehölzstreifen u. Grünlandextensivierung) zu betrachten. E.Nr. 617 (Grünlandextensivierung) – Ersatz für E.Nr. 614 Aufgrund der Nähe des geplanten Wegebaus E.Nrn. 101.10-101.31 zum angrenzenden NSG und LSG, erfolgt der Ausbau in davon abgerückter Lage auf neuer Trasse. Der örtlich vorhandene, unbefestigte Weg von Beginn des Waldsaumes bis zur Einmündung in die L 603 wird durch die Teilnehmergemeinschaft rekultiviert (siehe E.Nr. 710) und dem Unternehmensträger der B 243n als Ersatz für die entfallende Maßnahme 614 übergeben. Dadurch soll sich der Bereich in Verbindung mit der planfestgestellten Maßnahme E.Nr. 600 (Grünlandextensivierung / Laubwaldentwicklung) des Unternehmensträgers der B 243n entwickeln. (Siehe Ausschnitt S1a u. S1b in der Karte zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen) Zugleich ist die Vernetzungsstruktur zu den E.Nrn. 615 u. 616 (Gehölzstreifen u. Waldsaumentwicklung) zu betrachten. 4.2.3 Bodenschützende und -verbessernde Anlagen Beim Wegeneubau ist auf vorhandene Drainagen zu achten. Ggf. sind die Drainagesysteme an die neuen Gegebenheiten bautechnisch anzupassen. Alle zu rekultivierenden Wege sind derart auszukoffern, dass sie nach der Verfüllung mit hochwertigem Mutterboden der lageüblichen landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden können. Für die Verfüllung ist der durch den Wegeneubau anfallende Mutterboden zu nutzen. Bei den überwiegend erosionsgefährdeten Böden im Flurbereinigungsgebiet wird im Rahmen der Neueinteilung besonderer Augenmerk darauf gerichtet, dass eine bodenschonende, z.B. hangparallele Bewirtschaftung von Flächen möglich ist. Auf die diesbezüglichen Inhalte des LRP 1998 des Landkreises Osterode am Harz wird hingewiesen. 54 Unternehmensflurbereinigung Tettenborn LGLN Regionaldirektion Northeim Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen E.Nrn. 702 (Rekultivierung) Aufgrund der Neuplanung des landwirtschaftlichen Wegenetzes und der zukünftigen Neueinteilung der Bewirtschaftungsflächen, wird der Weg aufgehoben. Der Bewirtschaftungsblock befindet sich in Hanglage und fällt in Nord-Südrichtung mit einer Höhe ca. 330 m auf ca. 310 m in Richtung der Ortslage von Tettenborn ab. Zur Vermeidung von Erosionsschäden soll die durchgängige Bewirtschaftung in OstWestrichtung erfolgen. E.Nrn. 703 (Rekultivierung) Aufgrund der Neuplanung des landwirtschaftlichen Wegenetzes und der zukünftigen Neueinteilung der Bewirtschaftungsflächen, wird der Weg aufgehoben. E.Nrn. 704 (Sukzession und Entwidmung) Der örtlich vorhandene Weg wird in einem Teilbereich entwidmet und der Sukzession überlassen. Die Landschaftsbestandteile auf dem Weg werden dadurch gesichert. Bei der Neueinteilung ist die Erschließungssituation zu beachten. E.Nrn. 706 (Rekultivierung) Durch den neuen Verlauf der B243n verbleibt im westlichen Bereich ein Korridor mit landwirtschaftlicher Fläche, welcher von einem alten Wirtschaftsweg begrenzt wird. Der genannte Korridor muss mit dem angrenzenden, landwirtschaftlichen Wirtschaftsblock vereinigt werden, um eine insgesamt einheitliche Bewirtschaftung zu erreichen. Der alte Wirtschaftsweg muss daher aufgehoben werden. Die Verfüllung kann aus dem Boden der Wegebaumaßnahme-E.Nr. 113 erfolgen. E.Nrn. 708 (Rekultivierung) Durch den neuen Verlauf der B243n wird der kreuzende Wirtschaftsweg durchschnitten. Der westlich verbleibende Restweg muss mit den angrenzenden, landwirtschaftlichen Flächen vereinigt werden, um insgesamt einheitliche Bewirtschaftung zu erreichen. Der alte Restweg kann aufgehoben werden. Die Verfüllung kann aus dem Boden der Wegebaumaßnahme-E.Nr. 113 erfolgen. E.Nr. 709 (Rekultivierung / Vorbereitung für E.Nr. 616) Durch Verlegung der Wegebaumaßnahme E.Nrn. 101.10-101.31 aus Gründen des Natur- u. Landschaftsschutzes, verbleibt ein örtlich vorhandener, unbefestigter Weg. Der Weg wird insgesamt durch die Teilnehmergemeinschaft rekultiviert. Der nördliche Teilbereich des Weges längs des Waldsaumes wird danach dem Unternehmensträger der B 243n für die Durchführung der Maßnahme E.Nr. 616 übergeben. Dadurch soll sich der Saumbereich selbstständig entwickeln und zugleich eine Pufferzone zwischen den Schutzgebieten und den landwirtschaftlich genutzten Flächen darstellen. (Siehe Ausschnitt S1a u. S1b in der Karte zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen) Nr. 710 (Rekultivierung / Vorbereitung für E.Nr. 617) Durch Verlegung der Wegebaumaßnahme E.Nrn. 101.10-101.31 aus Gründen des Natur- u. Landschaftsschutzes, verbleibt ein örtlich vorhandener, unbefestigter Weg. Der Weg wird insgesamt durch die Teilnehmergemeinschaft rekultiviert. Der südliche Teilbereich des Weges von 55 Unternehmensflurbereinigung Tettenborn LGLN Regionaldirektion Northeim Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen Beginn des Waldsaumes bis zur Einmündung in die L 603 wird danach dem Unternehmensträger der B 243n für die Durchführung der Maßnahme E.Nr. 617 übergeben. Dadurch soll sich der Bereich in Verbindung mit der planfestgestellten Maßnahme E.Nr. 600 (Grünlandextensivierung / Laubwaldentwicklung) des Unternehmensträgers der B 243n entwickeln. (Siehe Ausschnitt S1a u. S1b in der Karte zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen) 56 Unternehmensflurbereinigung Tettenborn LGLN Regionaldirektion Northeim Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen 4.2.4 Sonstige Anlagen E.Nrn. 900 (Rückbau) Die 110 kV Hochspannungsleitung Wolkramshausen-Neuhof durchläuft das Flurbereinigungsgebiet Tettenborn. Die Hochspannungsleitung wird lt. Mitteilung der Harz Energie Netz GmbH komplett demontiert. Eine Erneuerung der Leitung ist nicht vorgesehen. Bestehende Leitungsrechte werden auf Wunsch des Rechtsinhabers im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens gelöscht. Eine zukünftige Konfliktsituation mit der geplanten Pflanzmaßnahme E.Nr. 505 (Baumreihe) ist daher ausgeschlossen. Harz Energie Netz GmbH, 110 KV- Leitung Wolkramshausen- Neuhof 57 Unternehmensflurbereinigung Tettenborn LGLN Regionaldirektion Northeim Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen 5. Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen i. S. v. § 11 Umweltverträglichkeitsgesetz Die Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne §§5 NAGBNatSchG durch die Maßnahmenplanungen der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen mit ihren Umsetzungen, werden durch die Ausgleichsmaßnahmen kompensiert. Negative Auswirkungen auf Natur und Umwelt sind nicht erkennbar oder zu erwarten. Bereits bei Abstimmung der Neugestaltungsgrundsätze wurde vom Niedersächsischen Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz –Obere Flurbereinigungsbehörde- mit Vermerk vom 27.02.2008 auf die Prüfung der nachteiligen Beeinflussung der FFH-Gebiete durch die Maßnahmen der E.Nrn. 105, 105.10 und 707, sowie der E.Nrn. 101 u. 110 hingewiesen und angewiesen, ein Benehmen mit der UNB des Landkreises Osterode am Harz herzustellen. Der Landkreis Osterode am Harz hat mit Schreiben vom 15.05.2008 keine Beeinträchtigungen der FFH-Gebiete durch die Maßnahmen festgestellt. Unabhängig davon wurde vom Vorstand der TG am 27.05.2011 der Beschluss gefasst, die Maßnahmen der E.Nrn. 105 u. 707 nicht durchzuführen, sowie den ehemals angedachten Wegebau - E.Nr. 101 zum größeren Schutze des angrenzenden NSG-BR 046, FFH 136 und dem LSG-OHA 10, durch den geplanten Wegeneubau - E.Nr. 101.10-101.31 parallel in östliche Richtung zu verlegen. Nach § 6 NUVPG i. V. m. Zi. 1.3.3 der RFlurbPlanung ist nach der Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 5 NUVPG von der oberen Flurbereinigungsbehörde festzustellen, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Mit Feststellung vom 09.12.2011 des mit der Wahrnehmung von Aufgaben der oberen Flurbereinigungsbehörde beauftragten Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen –Geschäftsbereich 3 – stellt die obere Flurbereinigungsbehörde fest, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung kann somit unterbleiben. Der Landkreis Osterode am Harz –Fachbereich II / Ordnung Naturschutz u. Abfall- hat als untere Naturschutzbehörde erklärt, dass keine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SAP) erforderlich ist. Die Bekanntgabe der Feststellung nach § 6 NUVPG, dass für das Vorhabens eine Umweltverträglichkeitsprüfung unterbleiben kann, erfolgte im Niedersächsischen Ministerialblatt Nr. 47/2011 vom 21.12.2011. 58 Unternehmensflurbereinigung Tettenborn LGLN Regionaldirektion Northeim Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen Abkürzungsverzeichnis AEP BNatSchG B-Plan D DoB E.Nr. FFH FNP FlurbG LBP Ldkrs. Ld. Nds. LF LGLN LP LROP LSG MSB NAGBNatSchG ND Nds. NGG NLStBV NSG NUVPG Plan nach §41 SAP RL RLW RROP TG UNB UVPG UVU VdAE VdAF Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung Bundesnaturschutzgesetz Bebauungsplan Deutschland Decke ohne Bindemittel Entwurfsnummer Flora-Fauna-Habitat Flächennutzungsplan Flurbereinigungsgesetz Landschaftspflegerischer Begleitplan Landkreis Land Niedersachsen Landwirtschaftliche Fläche Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen Landschaftsplan Landes-Raumordnungsprogramm Landschaftsschutzgebiet Mittelschwere Befestigung Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz Naturdenkmal Niedersachsen Neugestaltungsgrundsätze Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Naturschutzgebiet Niedersächsisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Rote Liste Richtlinien für den ländlichen Wegebau Regionales Raumordnungsprogramm Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Untere Naturschutzbehörde Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz Umweltverträglichkeitsuntersuchung Verzeichnis der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Verzeichnis der Anlagen und Festsetzungen 59 Unternehmensflurbereinigung Tettenborn LGLN Regionaldirektion Northeim Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen Datengrundlage und Literaturverzeichnis ARGE Landentwicklung: Ergänzende Grundsätze für die Gestaltung ländlicher Wege zu den Regeln 137/1999 der Richtlinien für den ländlichen Wegebau. CHRONIK DES DORFES TETTENBORN von Heimat- und Geschichtsgruppe Tettenborn und die Kirchengemeinde Tettenborn (Hrsg.) DEUTSCHER VERBAND für Wasserwirtschaft und Kulturbau e.V. (DVWK): Richtlinien für den ländlichen Wegebau (RLW 1999) GEODATENZENTRUM HANNOVER (LBEG): Portal-Fachthemen GESCHICHTE DER WÜSTUNG WITTGERODE U. WEILER NÜXEI: Schülerarbeit der Berufschule Bad Lauterberg von Klaus Walter (1962). GESELLSCHAFT ZUR FÖRDERUNG DES BIOSPHÄRENRESERVATES SÜDHARZ (GFB) E.V.: Themenportal-Gipskarst HAUPTSTUDIENPROJEKT KARSTLANDSCHAFT SÜDHARZ: Themenportal-Karstwanderweg LANDKREIS OSTERODE AM HARZ: Geoportal-Fachthemen LANDKREIS OSTERODE AM HARZ: Landschaftsrahmenplan 1998 LANDKREIS OSTERODE AM HARZ: Raumordnungsprogramm 1998 NIEDERSÄCHSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT U. KLIMASCHUTZ: Themenportal Wasser-Boden-Natur-Luft BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ: Themenportal Biotop – u. Landschaftsschutz HEINZ SIELMANN STIFTUNG: Projektgebiet Südharz INSTITUT LANDSCHAFTSPFLEGE U. NATURSCHUTZ DER UNIVERSITÄT HANNOVER: Entwicklung eines Biotopverbundes im Rahmen der Verlegung der B 243. Diplomarbeit von Sonja Sarbock (2003). NIEDERSÄCHSISCHES MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT, VERBRAUCHERSCHUTZ U. LANDESENTWICKLUNG: Themenportal Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP, Lesefassung vom 22.05.2008) . NIEDERSÄCHSISCHES MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT, VERBRAUCHERSCHUTZ U. LANDESENTWICKLUNG: Naturschutz und Landschaftspflege in der Flurbereinigung, Gem. RdErl. d. ML u. d. MU v. 8. 8. 2000 (Leitlinie "Naturschutz und Landschaftspflege in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz") NIEDERSÄCHSISCHES MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT, VERBRAUCHERSCHUTZ U. LANDESENTWICKLUNG: Richtlinie über die Planung von Anlagen in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (RFlurbPlanung) RdErl. d. ML v. 31. 3. 2000 NIEDERSÄCHSISCHES MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT, VERBRAUCHERSCHUTZ U. LANDESENTWICKLUNG: 60 Unternehmensflurbereinigung Tettenborn LGLN Regionaldirektion Northeim Amt für Landentwicklung Göttingen Danziger Straße 40 37083 Göttingen Anwendung der Richtlinien RFlurbPlanung und Naturschutz und Landschaftspflege in der Flurbereinigung, Erl. d. ML 21.01.2008 NIEDERSÄCHSISCHE LANDESBEHÖRDE FÜR STRASSENBAU U. VERKEHR: Themenportal Straßenbauprojekte B 243. STADT BAD SACHSA: Flächennutzungsplan STRASSENBAUVERWALTUNG DES LANDES NIEDERSACHSEN / NIEDERSÄCHSISCHE LANDESBEHÖRDE FÜR STRASSENBAU U. VERKEHR -Geschäftsstelle Goslar: Planfeststellungsunterlagen –B 243n- lt. Planfeststellungsbeschluss vom 20.11.2009. 61