III. Erläuterungsbericht - Landesamt für Geoinformation und

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III. Erläuterungsbericht - Landesamt für Geoinformation und
Unternehmensflurbereinigung
Tettenborn
LGLN Regionaldirektion Northeim
Amt für Landentwicklung Göttingen
Danziger Straße 40
37083 Göttingen
III. Erläuterungsbericht
Inhalt Seite
1.
2.
Grundlage für das Verfahren nach dem FlurbG
3
- Rechtsgrundlagen
- Lage und Beschreibung des Gebietes
- Ziele des Verfahrens
3
4
4
Allgemeine Planungsgrundlagen
5
2.1.
Raumbezogene Planungen
5
2.2.
Natürliche Grundlagen
14
2.2.1
Naturhaushalt
14
- Naturräumliche Gliederung
- Geologie /Boden
- Wasser
- Luft / Klima
- Pflanzenwelt
- Tierwelt
14
15
18
22
22
24
2.2.2
Landschaftsbild
26
2.3.
Besonderem Schutz unterliegende Bereiche des Verfahrensgebietes
27
- Naturschutzrecht
- Wasserrecht
2.4.
27
35
Situation der Landwirtschaft
35
- Besitzstruktur
- Pachtverhältnis
- Überbetriebliche Kooperation
2.5.
35
35
35
Bestehende öffentliche Anlagen
36
- Schienenbahnen
- Straßen
- Gewässer
- Leitungen
2.6.
36
36
36
36
Kultur und Sachgüter
36
1
Unternehmensflurbereinigung
Tettenborn
3.
LGLN Regionaldirektion Northeim
Amt für Landentwicklung Göttingen
Danziger Straße 40
37083 Göttingen
Planungen
37
3.1.
Raumbedeutsame Planungen und Vorhaben
37
3.2.
Planungsgrundsätze für
37
3.2.1
die künftige landwirtschaftliche Nutzung
37
3.2.2
die ländlichen Straßen und Wege
37
3.2.3
die wasserbaulichen Anlagen
38
3.2.4
die landschaftsgestaltenden Anlagen
38
3.2.5
den Bodenschutz und etwaige bodenverbessernde Anlagen
39
4.
Erläuterungen zu den einzelnen Anlagen
42
4.1.
Ausgleichsmaßnahmen
42
4.2.
Karte und Verzeichnis der ergänzenden Erläuterungen
42
4.2.1
Straßen und Wege einschließlich Bauwerke
42
4.2.2
Landschaftsgestaltende Anlagen
48
4.2.3
Bodenschützende und -verbessernde Anlagen
54
4.2.4
Sonstige Anlagen
57
5.
Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen i. S. v. § 11
Umweltverträglichkeitsgesetz
58
Abkürzungsverzeichnis
59
Datengrundlage und Literaturverzeichnis
60
2
Unternehmensflurbereinigung
Tettenborn
1.
LGLN Regionaldirektion Northeim
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Grundlage für das Verfahren nach dem FlurbG
- Rechtsgrundlagen
Durch Verlegung der Bundesstraße 243 südlich der Anschlussstelle L 604 (Bad Sachsa) bis zur
Landesgrenze Niedersachsen/Thüringen, VKE 3, sind die Gemarkungen Steina und Tettenborn
betroffen.
Die VKE 3 bildet zusammen mit der sich in Thüringen unmittelbar anschließenden VKE 4 (Ortsumgehung Mackenrode) den gemeinsamen, als Einheit zu betrachtenden, länderübergreifenden Bauabschnitt „Mackenrode“.
Für die VKE 4 wurde in Thüringen zeitgleich das Planfeststellungsverfahren durchgeführt und
mit vollziehbarem Planfeststellungsbeschluss vom 18.08.2009 abgeschlossen.
Für die Baumaßnahme der VKE 3 hat die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau
und Verkehr, Geschäftsbereich Goslar, die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens
beantragt.
Der Vorentwurf wurde im November 2007 vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung genehmigt. Das Planfeststellungsverfahren wurde am 12. September 2008 eingeleitet. Betroffen von der Neubaumaßnahme werden die Gemarkungen Steina und Tettenborn
des Landkreises Osterode am Harz sein. Der Planfeststellungsbeschluss erging am 20. November 2009. Der Beschluss wurde beklagt. Nach Rücknahme der Klage wurde das Gerichtsverfahren durch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg am 23. März 2010 eingestellt. Der Planfeststellungsbeschluss ist damit unanfechtbar.
Mit Schreiben vom 14.11.2008 hat die Regierungsvertretung Braunschweig als zuständige Enteignungsbehörde einen Antrag auf die Durchführung eines Zweckflurbereinigungsverfahrens
zur Vermeidung von nach § 19 Bundesfernstraßengesetz zulässigen Enteignungen gestellt.
Das Flurbereinigungsverfahren wurde antragsgemäß eingeleitet, weil der Antrag zulässig und
begründet war, die sonstigen Voraussetzungen vorlagen und auch aus der Sicht der Flurbereinigungsbehörde die Durchführung eines Verfahrens nach §§ 87 ff. FlurbG geboten erschien.
Das Flurbereinigungsverfahren Tettenborn wurde gem. §§ 87 ff. Flurbereinigungsgesetz
(FlurbG) i. d. F. vom 16.03.1976 (BGBl. I S .546), zuletzt geändert durch Art. 17 d. G. v.
19.12.2008 am 27.04.2009 angeordnet und ist seit dem 09.06.2009 unanfechtbar. Es umfasst
Teile der Gemarkungen Tettenborn und Steina, zugehörig Stadt Bad Sachsa, Landkreis Osterode am Harz mit einer Größe von rd. 548 ha.
Im Verfahren besteht die „Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Tettenborn, Landkreis
Osterode am Harz“ als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat ihren Sitz in Tettenborn,
Stadt Bad Sachsa.
Gemäß § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlubG) wird für das Flurbereinigungsverfahren der Plan
über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan) aufgestellt. Die nach § 38 FlurbG aufgestellten Neugestaltungsgrundsätze dienen dabei als Richtschnur für die im Flurbereinigungsgebiet durchzuführenden Maßnahmen.
Im Planfeststellungsbeschluss für die Verlegung der B 243, VKE 3, vom 20.11.2009 des
Niedersächsischen Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) ist unter der Teilziffer
6.6 folgendes aufgeführt:
Änderungen hinsichtlich des landwirtschaftlichen Wegenetzes sind im Rahmen des lfd. Flurbereinigungsverfahrens möglich, wenn sie dem Zweck der Flurbereinigung im Sinne einer optimalen Erschließung sowie der Herbeiführung günstiger Planformen der Ackerflächen dienen. Dies
gilt auch für andere Anlagen, die „gemeinschaftlich“ im Sinne des Flurbereinigungsgesetzes
wären.
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Unternehmensflurbereinigung
Tettenborn
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- Lage und Beschreibung des Gebietes
Die Ortschaft Tettenborn am Südrand des Harzes gehört zur Stadt Bad Sachsa und liegt in unmittelbarer Nähe der Landesgrenze Niedersachsen/Thüringen, welche durch den „Harzer
Grenzweg am grünen Band“ begleitet wird. Ebenso durch den „Karstwanderweg“ längs der
Südharzer Gipskarstlandschaft.
Um 800 n. Chr. wird die Ortschaft erstmals urkundlich erwähnt. Die Ortschaft hat zurzeit ca. 800
Einwohner, wovon 600 im eigentlichen Ort wohnen, die restlichen 200 in der sogenannten „Kolonie“.
Am südlichen Rand der „Kolonie“ befindet sich die historisch geprägte Südharzbahnstrecke,
welche in Ost-Westrichtung verläuft. Die Ortsteile Tettenborn und Tettenborn-Kolonie befinden
sich außerhalb des Verfahrensgebietes, nehmen aber am Dorferneuerungsprogramm teil.
Im westlichen Ausläufer des Verfahrens befindet sich die Siedlung Nüxei, welche erst im 17.
Jahrhundert entstanden und am derzeitigen Verlauf der Bundesstraße B 243 gelegen ist.
Durch Verlegung der Bundesstraße wird sich der Verlauf der neuen B 243 N nahe westlich der
Siedlung befinden; in nördliche Richtung in Anschluss an das Flurbereinigungsverfahren Osterhagen, Landkreis Osterode wieder auf den alten Verlauf der Bundesstraße B 243 stoßen und in
östliche Richtung zwischen den Ortslagen Tettenborn und Mackenrode (Thüringen), die Mackenroder Straße und die Landesgrenze zu Thüringen kreuzen.
Der westliche Teil dieses Verfahrensgebietes grenzt an die „Wüstung Wittgerode“ an.
Vom Verfahren sind Teile der Gemarkungen Steina und Tettenborn betroffen. Die Gebietsabgrenzung ist in der Gebietskarte ersichtlich.
- Ziele des Verfahrens
Ziele aufgrund Bauvorhaben B 243 N:
Für die Verlegung der Bundesstraße B 243 von Herzberg bis zur Landesgrenze, VKE 3 (hier
spez.: OU Mackenrode) werden landwirtschaftliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen. Zur Minderung der damit verbundenen Eingriffe in die Eigentumsrechte der
betroffenen Grundeigentümer sowie zur Vermeidung bzw. Beseitigung der zu erwartenden landeskulturellen Nachteile wurde zur schnellen Realisierung der Verlegung der B 243 eine Unternehmensflurbereinigung eingeleitet. Somit kann das benötige Land (Trassen- und Kompensationsflächen) rechtzeitig und in richtiger Lage ausgewiesen werden. Grundsätzlich wird angestrebt den erforderlichen Flächenbedarf in vollem Umfang durch freihändigen Erwerb seitens
des Unternehmensträgers zu decken. Ein dennoch verbleibender Landverlust kann auf einen
größeren Kreis von Eigentümern verteilt werden.
Agrarstrukturelle Ziele:
- Entflechtung von Nutzungsansprüchen im Zusammenhang mit dem Bau der B 243 N
- Nachhaltige Existenzsicherung der wirtschaftenden Betriebe
- Vermeidung bzw. Minderung unternehmensbedingter Durchschneidungen sowie landeskultureller Nachteile
- Erhaltung und Stärkung einer funktions- und wettbewerbsfähigen Landwirtschaft
- Schaffung eines leistungsstarken Wirtschaftswegenetzes (bezüglich heutiger Anforderungen)
- Ausweisung rentabler Bewirtschaftungsflächen durch Zusammenlegung
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Landwirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Ziele:
- Neuordnung landwirtschaftlicher Flächen unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher
Erfordernisse
- Anpassung der Erschließungswege an die heutigen Anforderungen unter Berücksichtigung
der neuen Eigentumsstrukturen
- Naturschonender Wegeausbau auf vorhandenen Trassen (sofern möglich)
- Gezielter Rückbau bedeutungslos gewordener Erschließungswege
- Reduzierung der zukünftigen Unterhaltungskosten
Außerlandwirtschaftliche Ziele:
- Bodenordnerische Umsetzung der Ortsumgehung Mackenrode (VKE 3 der B 243 n)
- Verteilung des unternehmensbedingten Landverlustes auf einen größeren Kreis an
Grundeigentümern sowie Kompensation unternehmensbedingter Nachteile
- Sicherung eines nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushaltes und Wiederherstellung eines
intakten Landschaftsbildes
- Verbesserung des Freizeit- und Erholungswertes der Landschaft
- Gründung eines Realverbandes
- Verbesserung des Liegenschaftskatasters
2.
Allgemeine Planungsgrundlagen
2.1.
Raumbezogene Planungen
Landesraumordnungsprogramm (LROP)
i. d. Fassung vom 8. Mai 2008
(Lesefassung)
Im Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen sind folgende Ziele und Grundsätze festgelegt und hier auszugsweise, den Belangen des Verfahrens entsprechend, aufgeführt:
Elemente und Funktionen des landesweiten Freiraumverbundes, Bodenschutz
Die nicht durch Siedlungs- oder Verkehrsflächen in Anspruch genommenen Freiräume
sollen zur Erfüllung ihrer vielfältigen Funktionen insbesondere bei der Sicherung
der natürlichen Lebensgrundlagen, dem Erhalt der Kulturlandschaften, der
landschaftsgebundenen Erholung sowie der Land- und Forstwirtschaft erhalten
werden.
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Natur und Landschaft
Für den Naturhaushalt, die Tier- und Pflanzenwelt und das Landschaftsbild wertvolle Gebiete,
Landschaftsbestandteile und Lebensräume sind zu erhalten und zu entwickeln.
Zur nachhaltigen Sicherung von heimischen Tier- und Pflanzenarten und deren Populationen
einschließlich ihrer Lebensräume und Lebensgemeinschaften sowie zur Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen ist ein landesweiter Biotopverbund aufzubauen. Darin sollen wertvolle, insbesondere akut in ihrem Bestand
bedrohte Lebensräume erhalten, geschützt und entwickelt sowie untereinander durch extensiv
genutzte Flächen verbunden werden.
Geschädigte und an naturnaher Substanz verarmte Gebiete und Landschaftselemente sollen so
entwickelt werden, dass die Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts verbessert wird.
In Gebieten mit nicht naturbedingter Biotop- und Artenarmut ist die Vielfalt der Biotope und Arten zu erhöhen.
Die Gebiete sind nach Abwägung ihrer Schutzerfordernisse in den Regionalen Raumordnungsprogrammen räumlich festzulegen und entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Bedeutung als
Vorranggebiet oder Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft oder als Vorranggebiet bzw. Vorbehaltsgebiet Grünlandbewirtschaftung, -pflege und -entwicklung zu sichern.
Gemäß den rechtlichen Vorgaben und entsprechend ihrer jeweiligen naturschutzfachlichen
Bedeutung sind Nationalparke und Naturschutzgebiete in den Regionalen Raumordnungsprogrammen als Vorranggebiet Natur und Landschaft, Biosphärenreservate als Vorranggebiet bzw.
Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft oder als Vorranggebiet oder Vorbehaltsgebiet Grünlandbewirtschaftung, -pflege und -entwicklung zu sichern.
Natura 2000
Die Gebiete des europäischen ökologischen Netzes ,Natura 2000 sind entsprechend der jeweiligen Erhaltungsziele zu sichern.
In den Vorranggebieten Natura 2000 sind raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen nur
unter den Voraussetzungen des § 34 c des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes (NNatG)
zulässig.
Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei
Die Landwirtschaft soll in allen Landesteilen als raumbedeutsamer und die Kulturlandschaft
prägender Wirtschaftszweig erhalten und in ihrer sozioökonomischen Funktion gesichert werden.
Die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft soll gestärkt werden, wobei ökonomische und ökologische Belange in Einklang gebracht werden sollen. Bewirtschaftungsformen, durch die die Landwirtschaft eine besondere Funktion für den Naturhaushalt, die Landschaftspflege, die Erholung und die
Gestaltung und Erhaltung der ländlichen Räume hat, sollen erhalten und weiterentwickelt werden.
Die Landwirtschaft soll bei der Umstellung, Neuausrichtung und Diversifizierung unterstützt werden,
damit so Arbeitsplätze gesichert oder neu geschaffen werden.
Rohstoffgewinnung
Oberflächennahe und tief liegende Rohstoffvorkommen sind wegen ihrer aktuellen
und künftigen Bedeutung als Produktionsfaktor der Wirtschaft und als Lebensgrundlage und
wirtschaftliche Ressource für nachfolgende Generationen zu sichern. Für ihre geordnete Aufsuchung und Gewinnung sind die räumlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Ihre bedarfsgerechte Erschließung und umweltgerechte Nutzung sind planerisch zu sichern.
Der Abbau von Lagerstätten ist auf die Gebiete zu lenken, in denen Nutzungskonkurrenzen
und Belastungen für die Bevölkerung und die Umwelt am geringsten sind.
Rohstoffvorkommen sind möglichst vollständig auszubeuten.
Abbauwürdige Lagerstätten sollen planungsrechtlich von entgegenstehenden Nutzungen frei
gehalten werden.
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Kleinflächige Gipslagerstätten (kleiner als 25 ha) im Landkreis Osterode am Harz sind in Vorranggebiete Rohstoffgewinnung festgelegt.
Für die Lagerstätten gelten folgende Ziele:
Der obertägige Gipsabbau im Landkreis Osterode am Harz ist auf die festgelegten Vorranggebiete Rohstoffgewinnung zu beschränken.
Auf eine Übernahme von Vorranggebieten Rohstoffgewinnung in die Regionalen Raumordnungsprogramme kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn
- unter Einbeziehung lokaler oder regionaler Belange eine in Umfang und Qualität des Rohstoffvorkommens gleichwertige Flächenfestlegung an anderer Stelle im Planungsraum
verträglicher ist,
- überregionale Belange dem nicht entgegenstehen und
- die fachlich berührten Stellen ihr Einvernehmen erklären.
und dadurch besonders hochwertige Belange des Naturschutzes unterstützt werden.
Auszug aus der RSK 25-Rohstoffsicherungskarte (LBEG)
Wassermanagement
Raumbedeutsame Planungen sollen im Rahmen eines integrierten Managements
unabhängig von Zuständigkeitsbereichen dazu beitragen, die Gewässer als Lebensgrundlage
des Menschen, als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen
zu sichern.
Die Einträge von Nähr- und Schadstoffen in die Gewässer, insbesondere die diffusen Einträge
in das Grundwasser, sind zu verringern; bei den oberirdischen Gewässern sind die biologische
Durchgängigkeit und die Gewässerstruktur zu verbessern.
Das Grundwasser ist so zu bewirtschaften, dass keine nachteiligen Veränderungen des mengenmäßigen Zustandes und der hieraus gespeisten oberirdischen Gewässer und grundwasserabhängigen Landökosysteme entstehen.
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Straßenverkehr
Zur Förderung der Raumerschließung und zur Einbindung der Wirtschaftsräume in das europäische Verkehrsnetz ist entsprechend der Ausweisung im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen
das vorhandene Netz der Autobahnen einschließlich der Ergänzungen zu sichern und bedarfsgerecht auszubauen.
Auf den Planfeststellungsbeschluss vom 18.08.2009 - Verlegung der Bundesstraße 243 südlich
der Anschlussstelle L 604 (Bad Sachsa) bis zur Landesgrenze Niedersachsen/Thüringen, VKE
3 wird hingewiesen.
Vorranggebiet
Auszug aus der zeichnerischen Darstellung des LROP (Land Nds.)
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Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) 1998
Die Aussagen des RROP sind nachfolgend für den Planungsbereich des Flurbereinigungsverfahrens Tettenborn dargestellt und fallen in den Zuständigkeitsbereich des Landkreises Osterode am Harz als untere Landesplanungsbehörde.
Auszug aus der zeichnerischen Darstellung des RROP (Geoportal - Ldkrs. Osterode am Harz)
Vermerk:
Lt. Auskunft des Wasserverbandes Nordhausen, hat die Landesverwaltung Thüringen -Obere
Wasserbehörde- in Weimar, mit Beschluss vom 17.12.2003 und Veröffentlichung im „Thüringer
Staatsanzeiger Nr.3/2004“, dass dargestellte Trinkwasserversorgungsgebiet aufgehoben.
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Plantextzeichen
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Begriff
Textziffer des
RROP
Kurzbeschreibung
Vorranggebiet
Natur und Landschaft
D 1.8
D2.1
Vorsorgegebiet
Natur und Landschaft
D 1.9
D 2.1
Bereiche Gipskarstgebiet des
Zechsteingürtels „ PfaffenholzPostreiterkopf-RömersteinSteinaer Bach-IchteMackenroder Wald „
Gipskarstgebiet des Zechsteingürtels
Gebiet zur Verbesserung
der Landschaftsstruktur
und des Naturhaushaltes
D 2.1 05
Östliches Gebiet von Tettenborn, insbesondere der Lage
„Großer Warteberg“
Vorbehaltsgebiet Erholung
D 1.9
D 3.8 04
Bereiche von Nüxei Richtung
Steina und nördlich der Kolonie
Tettenborn.
Vorranggebiet regional
bedeutsamer Weg
F = Radfahren
D 3.8 10
Fahrradweg von Tettenborn
nach Klettenberg auf Trasse der
K 13
Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft
-auf Grund hohen Ertragspotenzials-
D 3.2
Landwirtschaftlich genutzte Gebiete um die Ortslage Tettenborn und nördlich der Kolonie
Tettenborn.
Vorbehaltsgebiet Forstwirtschaft
D 3.3 07
Bereiche „Mackenroder Wald“
Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung
(mit Kurzbezeichnung)
G = Gips
D = Dolomit
D 3.4
Gipsabbau nördlich von Tettenborn, Bereich „Pfaffenholz“.
Dolomitabbau nordwestlich von
Tettenborn, Bereich „Postreiterskopf“.
Haupteisenbahnstrecke
D 3.6.2
Südharzstrecke NortheimNordhausen
Elektrischer Betrieb
D 3.6.2
Hauptverkehrsstraße von
überregionaler Bedeutung
Hauptverkehrsstraße von
regionaler Bedeutung
D 3.6.3
Bundesstraße B243
D 3.6.3 05
Kreisstraße K29
Landesstraße L603
Vorranggebiet
Trinkwassergewinnung
D 3.9.1 07
Gebiet Mackenrode-Ichte noch
dargestellt. Aufgehoben am
17.12.2003.
Siehe Vermerk.
Natur und Landschaft
Erholung
Landwirtschaft
Forstwirtschaft
Rohstoffgewinnung
Verkehr
Wasserwirtschaft
10
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D 3.9.1
Fernwasserleitung
Plantextzeichen
Begriff
Textziffer des
RROP
Trinkwasserversorgung Tettenborn
Kurzbeschreibung
Energie
Vorrangstandort für
- Energiegewinnung
- Windenergiegewinnung
D 1.8 04
D 3.5
Windenergieanlagen im Bereich
„Großer Warteberg“
D 3.5
Leitung von Thüringen nach
Niedersachsen. (Abbau geplant)
mit Angabe der Kapazität in
MW und der Primärenergie
(W= Wind, Wa= Wasser)
Eltleitung ab 110 KV
Mit Angabe der Spannung
Nachrichtliche Darstellugen
Gewässer
„Steinaer Bach“
„Ichte“
Div. Teiche
Landesgrenze
Niedersachsen - Thüringen
Grenze - Planungsraum
Landkreis Osterode am Harz
Von der Genehmigung
ausgenommen, soweit
Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung mit Vorranggebieten für Natur
und Landschaft überlagernd dargestellt sind.
Tlw. Gipsabbau „Pfaffenholz“
Gipsabbau „Postreiterskopf“
Landschaftsrahmenplan (LRP) 1998
Im Landschaftsrahmenplan des Landkreises Osterode am Harz sind für den Planungsbereich
des Flurbereinigungsverfahrens Tettenborn aus der Rubrik Landwirtschaft (einschl. Flurbereinigung) folgende Punkte für die landschaftspflegerischen Maßnahmen des Verfahrens von Bedeutung und sind auszugsweise in Kurzfassung aufgeführt:
•
Erhaltung naturbetonter Strukturelemente der Feldflur (Hecken, Feldgehölze, Wegränder, Feldraine, Ackerterrassen, Streuobstbestände u.a.)
•
Vermeidung von Erosion und Bodenverdichtung.
•
Erhaltung des Grünlandes auf erosionsgefährdeten Hanglagen, in überschwemmungsgefährdeten Flußauen.
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•
Pflanzenschutz durch vorrangig biologische, biotechnische, pflanzenzüchterische sowie
anbau- und kulturtechnische Maßnahmen. Beschränkung von chemischen Pflanzenschutzmitteln auf das unbedingt notwendige Maß.
•
Vermeidung von schädlichen Auswirkungen auf Grundwasser und Oberflächenwasser.
•
Keine Entwässerung von Flächen.
•
Erhalt des Artenbestandes der wildlebenden Pflanzen, Tiere und der Kulturnachfolger
sowie der wertvollen Biotope und Landschaftselemente.
•
Grenzertragsböden sollten aus der intensiven Bewirtschaftung genommen werden. Insbesondere geringmächtige Böden im Zechsteingürtel. Umwandlung zu extensiven Grünlandbereichen bzw. Halbtrockenrasen.
•
Schutz von Flüssen, Bächen und Naßwiesen.
•
Besonderer Schutz von Dolinen und Erdfällen.
•
Schutz von Waldrändern, insbesondere in Verbindung mit vorgelagerten Grünländern.
•
Der LRP weist aufgrund des ehemaligen Flurbereinigungsverfahrens Tettenborn (eingeleitet 1958) Nachbesserungsmaßnahmen für das heutige Flurbereinigungsverfahren Tettenborn auf:
Schaffung von Grünverbindungen entlang von Wegen sowie umfangreiche Gebüsch-,
Hecken und Feldgehölzanpflanzungen im ganzen Bereich außer der nördlichen Gipsabbruchkante.
Der LRP weist auf die fest integrierten Bestandteile von Naturschutz und Landschaftspflege in
den heutigen Flurneuordnungsverfahren und deren direkte Zielsetzungen hin, ebenso auf die
bereits praktizierte Zusammenarbeit mit dem Amt für Landentwicklung und den Landwirten.
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Flächennutzungsplan
Der FN-Plan weist im Flurbereinigungsverfahren am Ortslagenbereich von Tettenborn die 03.
Änderung mit der Festlegung als Fläche für die Landwirtschaft und die 13. Änderung mit der
Festlegung als Sondergebiet für ein therapeutisches Reitzentrum (ohne Wohnen u. Beherbergung) auf.
Auszüge aus der zeichnerischen Darstellung des FNP (Geoportal - Ldkrs. Osterode am Harz)
Der FN-Plan weist für den östlichen Verfahrensbereich als 10. Änderung und Festlegung, ein
Sondergebiet für Anlagen, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie
dienen, aus.
Auszug aus der zeichnerischen Darstellung des FNP (Geoportal - Ldkrs. Osterode am Harz)
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Bauleitplanungen
An der Ortslage Tettenborn-Kolonie ist im südwestlichen Bereich der Bebauungsplan Nr.05 –
1. Änderung mit der Festlegung als reines Wohngebiet ausgewiesen. Die Fläche befindet sich
innerhalb des Flurbereinigungsgebietes und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt.
Auszug aus der zeichnerischen Darstellung des B-Planes (Geoportal - Ldkrs. Osterode am Harz)
2.2.
Natürliche Grundlagen
2.2.1 Naturhaushalt
- Naturräumliche Gliederung
Das Verfahrensgebiet ist Teil des südwestlichen Harzvorlandes und gehört zur Karstlandschaft
Südharz. Bereich des „Südharzer Zechsteinhügels“. In nordwestlicher
Richtung schließt die naturräumliche Einheit des "Südwestlichen Harzvorlandes" an, in
südwestlicher Richtung das "Eichsfelder Becken" und in südöstlicher Richtung das
"Nordthüringer Hügelland".
Der Untersuchungsraum ist einerseits geprägt durch großflächige Waldflächen (vor allem
Buchenwälder), insbesondere den Mackenröder Wald und andererseits durch
landwirtschaftliche Nutzflächen. Diese werden überwiegend ackerbaulich genutzt.
Grünlandnutzung ist vor allem in unmittelbarer Nähe der Ortschaften Nüxei, Tettenborn
und Mackenrode, entlang der Landesgrenze zwischen Niedersachsen und Thüringen
sowie im Randbereich des Mackenröder Waldes anzutreffen. Das Gebiet ist im
wesentlichen (leicht) wellig mit Höhenunterschieden von bis zu 70-80 m ausgeprägt in von
Nord-Nordwesten nach Südosten abfallender Richtung. Hierbei ragen innerhalb des
Gebietes der Römerstein und der Steinberg heraus. Prägend sind des Weiteren die vor
allem als Erdfälle offen zu Tage tretenden Verkarstungserscheinungen.
Innerhalb des Untersuchungsraums besitzen in ökologischer Hinsicht das FFH-Gebiet
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„Gipskarstgebiet bei Bad Sachsa“ (DE 4329-303) und das „Grüne Band“ entlang der
Landesgrenze zwischen Niedersachsen und Thüringen auf thüringischem Gebiet eine
herausragende Bedeutung.
- Geologie /Boden
Das Harzvorland wird geologisch von ehemals waagerecht liegenden Gesteinsschichten geprägt, die als Folge der Harzhebung aber fast senkrecht gestellt wurden. So gelangten im Bereich des Zechsteinausstrichs Ablagerungen der gleichnamigen geologischen Phase an
die Erdoberfläche und mit ihnen Vorkommen von Gips, Anhydrit und Dolomit. Der Landkreis
Osterode liegt geologisch in dem südwestlichen Teil der Südharz-Mulde, welcher maßgeblich
von der Ära des Zechsteins geprägt wurde. Die Festgesteine des Zechstein, Salztone, Karbonate und Evaporite, überlagern das Grundgebirge des Harzes. In den Gebieten um Tettenborn,
Nüxei, östlich von Bad Sachsa und südlich von Steina sind heute mehrere Evaporit-Zyklen des
Zechsteins nachweisbar. Von den permischen Zechsteinsedimenten, insbesondere den ersten
drei Zyklen, sind in dem Projektgebiet mehrere hundert Meter mächtige Folgen von Tonstein,
Kalk- und Dolomitstein, Gips und Anhydrit, Stein- und Kalisalz entstanden. Die Salze sind heute
in Oberflächennähe weg gelöst und die Anhydrite durch Wasseraufnahme zu Gips umgewandelt. Da viele der Zechsteinsedimente leicht wasserlöslich sind, kennzeichnen diesen Landstrich zahlreiche Karsterscheinungen wie Erdfälle, Karstquellen und Bachschwinden. Sie deuten auf unterirdisch fließendes Wasser hin.
Drei Gipshorizonte, entsprechend den ersten drei Eindampfungszyklen des Zechsteinmeeres,
säumen heute von Badenhausen über Osterode und Bad Sachsa, Walkenried bis hin in den
Ostharz hinein den Rand des Grundgebirges. Je nach den Reliefverhältnissen ist Wald, Grünoder Ackerland vorzufinden.
Das Verfahrensgebiet wird überwiegend ackerbaulich genutzt. Die Böden werden als lehmige
Verwitterungsböden (L4V), eiszeitliche Ablagerungen (L4D) und Lösse (L4Lo) beschrieben.
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Übersichtskarte zur Erläuterung – Geologie:
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Übersichtskarte zur Erläuterung –Boden:
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- Wasser
Der „Steinaer Bach“ (auch als „Steina“ bezeichnet) ist ein Gewässer II. Ordnung. Aus dem
Grauwackengebirge des Harzes kommend erreicht die „Steina“ erstmals die verkarstungsfähigen Zechsteinschichten (den Zechsteinkalk) und versickert bei Niedrigwasser vollständig im
Bereich der Ortslage Steina (1. oder Niedrigwasserschwinde).
Bei Mittelwasser fließt ein Teil des Wassers über diese 1. Schwinde hinaus und versiegt unterhalb der Bahnbrücke am Römerstein (2. oder Mittelwasserschwinde). Das trockene Bachbett ist
noch rund 3 km weiter nach Süden zu verfolgen und mündet schließlich südlich von Nüxei in die
„Ichte“. (Siehe Beschreibung)
Nur bei Hochwasser, etwa nach der Schneeschmelze, gelangt die Steina bis Nüxei (3. oder
Hochwasserschwinde). Allenfalls einmal im Jahr gelangt sie über die Straßenbrücke in Nüxei
hinaus nach Süden, wo sie sich in der breiten und grasbewachsenen Schotterebene vor der
Einmündung in die Ichte verliert (5. Schwinde).
Das Grundwasser nimmt auf durch die Verkarstung geweiteten Klüften und Spalten im Gips und
Dolomit seinen vermutlich neunmonatigen unterirdischen Weg zum Salzaspring bei Nordhausen.
Vor den regulierenden Eingriffen des Menschen gelangte die „Steina“ im Hochwasserfalle in
das weite Nussteichbecken bei Nüxei und zwar in eine dortige 4. Bachschwinde. Schotter der
Steina unter dem Nussteich belegen dies. Mit einem Damm vor dieser Schwinde waren die
„Steina“ bzw. der Fitzmühlenbach lange Zeit zu einem Fischteich, dem Nussteich oder Nixsee
gestaut; dieser staute sich etwa alle 10 Jahre bei extremen Hochwässern bis zur Bankette der
Bundesstraße zurück. (Darstellung Seite 19)
Die Unterführung des Bachlaufes der „Steina“ und B 243 alt südlich von Nüxei durch Verlegung
der 243 neu, VKE 3, befindet sich im Bereich des Bau-km 603+155 und ist Bestandteil der Planfeststellung der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLSTBV).
Grundwasserstände im Bereich der neuen Grünbrücke und im Bereich der Kreuzung mit
der L 603 südlich von Tettenborn: Aufgrund der ermittelten hohen Grundwasserstände
im Einschnittsbereich südlich von Tettenborn, wurde die Höhenlage der B 243n
gegenüber dem Konzept aus dem Raumordnungsverfahren um ca. 4,50 m angehoben.
Das Grundwasser in dem Gebiet entsteht durch Niederschlag, Karstquellen und Karstschwinden, wobei die Grundwasserneubildung im langjährigen Jahresmittel 200-300 mm/a beträgt.
Die Fließrichtung des Grundwassers verläuft in Richtung Klettenberg – Salzaspring.
Das Flurbereinigungsverfahren unterliegt keinem Trinkwasserschutzgebiet.
Die „Ichte“ befindet sich westlich, außerhalb des Verfahrens, wird aber aufgrund der Verbindung zur „Steina“ hier beschrieben.
Das Quellgebiet des Ichte - Systems liegt in der Erdfallzone südlich von Osterhagen. Die oberen Quelläste der Ichte kommen hier aber nicht zur Entwicklung. Erst nördlich der Brandgrube
treten die Wässer auf und sammeln sich zu einem geschlossenen Lauf. Haase (1936) schreibt
weiter, dass im Walde zwischen Nüxei und Mackenrode die Steina streckenweise nur an einzelnen tiefen Wasserlöchern zu verfolgen sei, und dass erst bei Mackenrode ein zusammenhängender Fluss in Erscheinung trete. Diese Beschreibung lässt vermuten, dass die heute in
weiten Teilen zu naturfernen Fischteichen aufgestaute Ichte in den Jahren nach 1936 diese
maßgebliche Veränderung ihres Gewässerlaufes erfahren hat. Nordöstlich von Pützlingen, das
ca. 7 km von Mackenrode entfernt liegt, mündet die Ichte in die Helme.
18
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Im nordöstlichen Bereich des Verfahrens befindet sich das „Pfaffenholz“ mit einer intensiven
Verkarstung. In einem exemplarisch ausgebildeten Schwinderdfall versinkt ein von Nordwesten
kommender kleiner Bach. Beim Kontakt mit dem Gips (Werra-Anhydrit) hat der Bach eine, mit
einer Felsnadel bizarr gestaltete aktive Gipssteilwand mit einer heute nicht mehr zugänglichen
kleinen Schwindhöhle gebildet. Bei stärkerer Schüttung staut sich der Bach zurück und bildet
einen kleinen See. Es handelt sich hierbei um eine der interessantesten und eindrucksvollsten
Schwinddolinen im europäischen Gipskarst.
.
Die geologische Karte zeigt mit den nordwest-südost ziehenden schwarzen Linien deutlich den
Verlauf von Verwerfungen (Gebirgsstörungen) an. Hier ziehen die Schwindwässer der Südharzflüsse, so auch die Wässer der Pfaffenholzschwinde, auf geweiteten Klüften über das Klettenberger Mühlbachtal bis zum Salzaspring nach Südosten.
Weiter östlich der „Pfaffenholzschwinde“ befinden sich weitere Teiche, welche in Bereiche von
Abbaugebieten liegen und sich über den Verfahrensrand des Flurbereinigungsgebietes erstrecken. Die außerhalb des Verfahrensgebietes liegenden „Kranichteiche“ werden hier trotzdem
beschrieben, da die Wassersituationen als Verfahrens tangierend bezeichnet werden können.
Die Ursprünglichkeit der Kranichteichsenke ist durch den jahrzehntealten Gipsabbau stark verlorengegangen. Aus der schottergefüllten Subrosionssenke, die vom Römerstein über Tettenborn - Kolonie entlang der Bahnlinie zur Uffe zieht und als ehemaliger Lauf der Steina gedeutet
werden muss, fließt ein Bach gegen die Priestersteinwand. Der Zufluss zu den Kranichteichen
ist erheblich geringer als deren Abfluss. Auf einer Verwerfung vom Priesterstein her fließt wahrscheinlich unterirdisch Wasser zu. Das aus dem unteren Kranichteich der Uffe zufließende
Wasser beweist mit seinem erhöhten Sulfatgehalt die auslaugende Tätigkeit im Untergrund. Die
weitergehende Auslaugung hat den Wasserspiegel der Kranichteiche mit der Zeit abgesenkt.
(Darstellung Seite 21)
20
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- Luft / Klima
Der Harz weist spezielle Klimabedingungen auf. Er liegt im Übergangsbereich zwischen atlantisch-feuchtem und kontinental-trockenem Klima. Der Landkreis Osterode liegt in der Klimazone
des immerfeuchten Waldklimas. Da es Niederschläge zu allen Jahreszeiten gibt, ist die Vegetation vom Jahresgang der Temperaturen bestimmt. Der Wind weht hier überwiegend aus Südwest. Das Klima im Bereich Bad Sachsa und Walkenried weicht deutlich von dem des Harzvorlandes ab. Die Jahresniederschläge liegen im Durchschnitt bei 850-1000mm (Harzvorland 750900 mm im Jahr), die mittlere Julitemperatur beträgt 17-19°C (Harzvorland 16-17°C), die durchschnittlich Sonnenscheindauer beträgt 1400-1500 Stunden pro Jahr (Harzvorland 1500-1600
Stunden). Das bedeutet für das Gebiet u. a. eine stärkere nächtliche Abkühlung. Der Ort Nüxei
liegt im Bereich erhöhter Nebelbildung sowie Spät- und Nachtfröste.
- Pflanzenwelt
Das Gelände im Bereich der Ortslage Tettenborn weist eine Ackerlandschaft
mit geringen Vertikalstrukturen auf. Einige Streuobstwiesen erhöhen die Strukturvielfalt.
In Richtung Osten setzen sich vermehrt Grünlandkomplexe und Obstwiesen fort.
Das Gebiet wird südöstlich durch das sogenannte "Grüne Band", dem Grünstreifen entlang der
ehemaligen innerdeutschen Grenze mit seinen verschiedenen Biotopkomplexen begrenzt.
Das Verfahrensgebiet ist weitestgehend frei von großen, zusammenhängenden Waldflächen.
Im südwestlichen Bereich des Verfahrens grenzt der Mackenröder-Weilröder Wald an.
Der Wald wird überwiegend durch naturnahe Buchen- und Buchenmischwälder geprägt. Darüber hinaus bestimmen Laubmischwälder mit hohem Fichtenanteil sowie reine Fichtenforste
das Waldbild. Naturschutzfachlich wertvoll sind vor allem die naturnahen und großflächigen
Waldmeister-Buchenwälder sowie die typischen Hainsimsen-Buchenwälder und Bach begleitende Erlen-Eschen-Wälder. Das Grüne Band selbst wird durch Pionierwälder, Brachflächen
und Staudenfluren geprägt. Vereinzelt sind noch Ginster- und Besenheiden im Bereich des ehemaligen Spurensicherungsstreifens vorhanden. Im Waldgebiet und in der nördlich vorgelagerten, parkartigen Kulturlandschaft finden sich zahlreiche größere und kleinere Erdfälle, die
eine große Lebensraumvielfalt aufweisen: Standgewässer, temporäre Karstseen, Erdfälle und
Dolinen mit Schlucht- und Schutthangwaldcharakter, versumpfte Bereiche, Ried, Röhricht,
Feuchtwiesen, Grünland bis hin zu Kalktrockenrasen und Halbtrockenrasen. Im Kerngebiet liegt
zudem der steil aufragende Römerstein: ein Dolomitfelsen eines ehemaligen Riffs des Zechsteinmeeres.
Westlich des Römersteins erstrecken sich vom NSG „Weißensee - Steinatal“ aus in nördliche
Richtung über die Eisenbahnstrecke Northeim-Nordhausen, Waldgebiete bis in die Lage „Die
zehn Gärten“.
Alle Waldflächen mit Ausnahme des Gipsabbaugebietes südlich des Gebietes „Zehn Gärten“,
sind als Vorsorgegebiete für die Forstwirtschaft vorgesehen. Innerhalb des Gipsabbaugebietes
sind Gebiete zur Vergrößerung des Waldanteils vorgesehen.
Nördlich von Tettenborn am südöstlichen Ortsrand der Siedlung Tettenborn-Kolonie befinden
sich ehemalige Gipsabbaustätten. Diese ehemaligen Gipslagerstätten gehören zur naturräumlichen Einheit des „Südharzer Zechsteingürtels“, der sich als schmaler Streifen eines karstbeeinflußten Stufen-Hügellandes mit sehr unruhigem Relief von Herzberg bis Sangerhausen
erstreckt.
Ein Teil der Flächen - der nördliche, in Ost-West-Richtung verlaufende Kessel - war ehemals
weitestgehend vegetationsfrei. Der sich südlich anschließende, in Nord-Südrichtung verlaufende Kessel, umgeben von knapp 20 m hohen nord-, ost- und westexponierten Steilwänden aus
Gips und Abraum, wurde vor Zeiten für die Sukzession vorbereitet und hat sich mit der entsprechenden Flora trockener Ruderalflur, Fiederzwenken-Halbtrockenrasen, Laubholz usw. entwickelt.
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Weitere aufgelassene sowie in Betrieb befindliche Steinbrüche als auch natürliche Gipsfelsen
befinden sich in der näheren Umgebung (Umkreis bis ca. 5 km).
In der folgenden Liste sind schützenswerte Pflanzenvorkommen des Verfahrensgebietes und
seiner Randgebiete aufgeführt, die insbesondere im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens
zur Verlegung der B 243 (UVU/LBP, accura plan 2007) ermittelt wurden.
Gefäßpflanzen
Wissenschaftlicher Artenname
Deutscher Artenname
RL Nds.
RL D
Artemis arvensis
Alchemilla glaucescens
Arabis glabra
Aquelegia vulgaria
Betonica officinalis
Caltha palustris
Campanula patula
Carex elongata
Carex pseudocyperus
Carex vesicaria
Carex vulpina
Carlina acaulis ssp. simplex
Cyperus fuscus
Centaurea cyanus
Chrysanthemum segetum
Eleocharis austriaca
Epipactis atrorubens
Epipactis leptoschila
Galium pumilum
Gentianella ciliata
Gymnadenia conopsea
Hieracium cymosum
Hieracium densiflorum
Hieracium zizianum
Lathyrus nissolia
Lilium martagon
Malus sylvestris
Myosotis laxa
Orchis mascula
Pyrus pyraster
Ranunculus peltatus ssp.
Ranunculus trichophyllus ssp.
Rhaphanus rhaphanistrum
Rosa pseudoscabriuscula
Sherardia arvensis
Taxus baccata
Acker-Hundskamille
Graugrüner Frauenmantel
Turmkraut
Gewöhnl. Akelei
Heilziest
Sumpfdotterblume
Wiesen-Glockenblume
Walzensegge
Scheinzyperngras-Segge
Blasen-Segge
Fuchs-Segge
Krausbl. Silberdistel
Braunes Zyperngras
Kornblume
Saat- Wucherblume
Östereich, Sumpfbinse
Braunrote Stendelwurz
Schmallippige Stendelwurz
Triften-Labkraut
Gewöhnl. Fransenenzian
Mücken-Händelwurz
Trugdoldiges Habichtskraut
Dickblütiges Habichtskraut
Ziz`Habichtskraut
Gras-Platterbse
Türkenbund-Lilie
Wild-Apfel
Rasen-Vergißmeinnicht
Stattliches Knabenkraut
Wild-Birne
Schild-Wasserhahnenfuß
Haarbl.. Wasserhahnenfuß
Acker-Hederich
Falsche Filz-Rose
Ackerröte
Eibe
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
2
2
3
3
R
3
3
3
3
3
3
G
G
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
G
G
2
3
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Thelypteris palustris
Trifolium montanum
Valerianella dentana
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Sumpf-Lappenfarn
Berg-Klee
Gezähntes Rapünzchen
2
3
3
-
- Tierwelt
Der Südharz und das südwestliche Harzvorland stellen auch bundesweit einen Verbreitungsschwerpunkt von Wildkatze (Felis sylvestris) und Schwarzstorch (Ciconia nigra) dar. Beide Arten sind regelmäßig im Mackenröder-Weilröder Wald nachgewiesen worden. Das Waldgebiet ist
bisher weitgehend von Freizeit und Tourismus verschont geblieben. Dies ist insbesondere für
den Schwarzstorch von Vorteil. Im Verfahrensgebiet selbst sind geringfügig Stillgewässer vorhanden, welche auch einer Amphibienfauna dienen. Als Fließgewässer können nur die Steina
u. Ichte bezeichnet werden, wobei die Steina aufgrund der Wasserversickerung keinen besonderen Lebensraum für Fischarten darstellt und die Ichte mehr durch Fischteiche geprägt ist.
Eine Artenliste für Fische wird daher nicht aufgeführt.
In der folgenden Liste sind schützenswerte Tiervorkommen des Verfahrensgebietes und seiner
Randgebiete aufgeführt, die insbesondere im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Verlegung der B 243 (UVU/LBP, accura plan 2007) ermittelt wurden oder ältere Beobachtungen
zugrunde liegen. Die meisten Arten kommen im FFH-Gebiet und im Bereich des Grünen Bandes vor. In der gesamten Feldmark ist die Feldlerche als Brutvogel verbreitet.
Wissenschaftlicher Artenname Deutscher Artenname
RL Nds.
RL D
Säugetiere
Myotis myotis
Myotis bechsteini
Myotis daubentonii
Myotis brandtii
Myotis mystacinus
Pipistrellus pipistrellus
Nyctalus leislerii
Eptisicus nilssonii
Großes Mausohr
Bechsteinfledermaus
Wasserfledermaus
Große Bartfledermaus
Kleine Bartfledermaus
Zwergfledermaus
Kleiner Abendsegler
Nordfledermaus
2
2
3
2
2
3
1
2
3
3
2
3
G
2
Lepus europaeus
Meles meles
Feldhase
Dachs
3
3
-
Vögel
Alauda arvensis
Cotumix cotumix
Gallinula chloropus
Hirundo rustica
Lanius collurio
Luscinia megarhynchos
Motacilla flava
Milvus migrans
Milvus milvus
Picus viridis
Feldlerche
Wachtel
Teichralle
Rauchschwalbe
Neuntöter
Nachtigall
Schafstelze
Schwarzmilan
Rotmilan
Grünspecht
3
3
V
3
3
3
V
R
2
3
V
V
V
V
3
V
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Amphibien und Reptilien
Alytes obstetricans
Rana temporaria
Rana esculenta
Geburtshelferkröte
Grasfrosch
Kleiner Teichfrosch
Triturus cristatus
Lacerta agilis
Natrix natrix
Salmandra salamandra
Nördlicher Kammmolch
Zauneidechse
Ringelnatter
Feuersalamander
3
2
3
3
V
G
3
3
3
V
Heuschrecken
Conocephalus discolor
Conocephalus dorsalis
Chorthippus dorsatus
Stetophyma grossum
Tetrix subulata
Langfl. Schwertschrecke
Kurzflügel. Schwertschrecke
Wiesengrashüpfer
Sumpfschrecke
Säbeldornschrecke
Z
2
2
2
2
3
3
2
Schmetterlinge
Argrynnis adippe
Argrynnis paphia
Brentho ino
Eilema lutarella
Melitaea aurelia
Nymphalis antiopa
Panemeria tenebrata
Polypogon tentacularia
Zygaena carniolica
Zygaena lonicerae
Zygaena purpuralis
Zygaena viciae
Märzveilchen-Perlmuttfalter
Kaisermantel
Feuchtwiesen-Perlmuttfalter
Lehmgelber Flechtenspinner
Ehrenpr.-Scheckenfalter
Trauermantel
Hornkraut-Sonneneulchen
Graugelbe Zünslereule
Esparsetten-Widderchen
Hornklee-Widderchen
Thymian-Widderchen
Steinklee-Widderchen
1
3
2
3
1
3
3
1
5
1
3
3
3
V
3
V
V
3
5
3
V
Libellen
Aeshna juncea
Lestes barbarus
Lestes dryas
Platycnemis pennipes
Sympetrum flaveolum
Torf-Mosaikjungfer
Südliche Binsenjungfer
Glänzende Binsenjungfer
Federlibelle
Gefleckte Heidelibelle
3
3
2
3
3
2
3
3
2
Abkürzungen Rote Liste (RL):
0- verschollen oder ausgestorben, 1- vom Aussterben bedroht, 2- stark gefährdet, 3- gefährdet
G- Gefährdung anzunehmen, R- Areal bedingt selten, V- Vorwarnliste, - nicht gefährdet
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2.2.2 Landschaftsbild
Das Verfahrensgebiet um Tettenborn ist weitestgehend durch eine Ackerlandschaft geprägt. In
Richtung des sogenannten „Grünen Bandes“ befinden sich tlw. Grünlandkomplexe und Obstwiesen.
Östlich von Tettenborn sind im Landschaftsbild drei Windkrafträder auf dem „Großen Warteberg“ auffällig. Ebenso in diesem Gebiet mehrere Mastenstandorte einer 110 KV Leitung, welche aus östlicher Richtung von Thüringen auf die Ortlage Tettenborn zuläuft und davor in nördliche Richtung hinter dem „Pfaffenholz“ in nordöstliche Richtung des Bahnhofes Bad Sachsa
verschwenkt. (Ein Rückbau dieser Leitung ist beabsichtigt).
Im nördlichen Bereich erstreckt sich in Ost-West Richtung am Südrand des Harzes
ein gering bewaldetes, karstbeeinflußtes Relief mit Höhen zwischen 300-320 m welches dem
Zechsteingürtel zuzuordnen ist. In diesem Bereich befinden sich ehemaligen Gipsabbaustätten.
Im Nord-Westlichen Bereich, Lage „Postreiterskopf“, ist ein aktuelles Gipsabbaugebiet vorhanden. Das dortige Gebiet weist eine Höhenlage von 320 m auf. Das Gelände fällt in den südlichen Talbereich des Verfahrens auf bis zu 250 m ab.
Das Gebiet wird in Nord-Südrichtung von der K 29, durch die Ortslage Tettenborn verlaufend,
und der L604 bis zur Thüringer Landesgrenze durchschnitten. Ebenso von der L603 in ostwestliche Richtung, abzweigend von der B243 (Bereich Nüxei) aus, durch die Ortlage Tettenborn in
Richtung Neuhof.
Das südliche Landschaftsbild von Tettenborn wird in Zukunft eine Veränderung durch den Bau
der neuen Bundesstraße –B 243n- erfahren. Dieses wird insbesondere durch eine Anhebung
des Straßenkörpers (Dammprofil) bewirkt werden.
Zusammenhängende Waldgebiete befinden sich tangierend außerhalb des Verfahrens westlich
der Kolonie Tettenborn und südwestlich zwischen Mackenrode und Nüxei. (Diese Gebiete sind
in der Rubrik – Pflanzenwelt beschrieben).
Im westlichen Bereich des Verfahrens durchquert die Steina (Steinaer Bach) das Verfahrensgebiet bei Nüxei. (Der Bereich ist in der Rubrik-Wasser beschrieben).
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2.3.
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Besonderem Schutz unterliegende Bereiche des Verfahrensgebietes
- Naturschutzrecht
Im Flurbereinigungsverfahren befinden sich teilweise Naturschutzgebiete (NSG) gemäß § 23
BNatSchG in denen Natur und Landschaft ganz oder teilweise besonderen Schutzes bedürfen,
weil sie
1. schutzbedürftigen Arten oder Lebensgemeinschaften wild wachsender Pflanzen oder
wild lebender Tiere eine Lebensstätte bieten oder künftig bieten sollen,
2. für Wissenschaft, Natur- oder Heimatkunde von Bedeutung sind oder
3. sich durch Seltenheit, besondere Eigenart oder Vielfalt oder hervorragende Schönheit
auszeichnen.
Im westlichen Bereich, tlw. das NSG-BR 046 Weißensee und Steinatal und NSG-BR 116
„Steingrabental - Mackenröder Wald“.
Im nordöstlichen Bereich, tlw. das NSG-BR 129 "Gipskarstlandschaft Bad Sachsa und Walkenried"
Auszug aus der zeichnerischen Darstellung der NSG (Geoportal - Ldkrs. Osterode am Harz)
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Im Flurbereinigungsverfahren befindet sich teilweise ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) gemäß
§ 26 BNatSchG, in dem Natur und Landschaft ganz oder teilweise besonderen Schutz bedürfen, weil
1. die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder die Nutzbarkeit der Naturgüter zu erhalten oder wiederherzustellen ist,
2. das Landschaftsbild vielfältig, eigenartig oder schön ist oder
3. das Gebiet für die Erholung wichtig ist.
Im nördlichen und westlichen Bereich, tlw. das LSG OHA 10 Harz (Landkreis Osterode am
Harz).
Auszug aus der zeichnerischen Darstellung der LSG (Geoportal - Ldkrs. Osterode am Harz)
28
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Im Flurbereinigungsverfahren befindet sich ein Naturdenkmal (ND) gemäß § 28 BNatSchG
welches als einzelne Naturschöpfung wegen
1. seiner Bedeutung für Wissenschaft, Natur- oder Heimatkunde oder
2. seiner Seltenheit, Eigenart oder Schönheit
besonderen Schutz bedarf.
Im nordöstlichen Bereich, das ND 78 „Pfaffenholz-Schwinde“.
Auszug aus der zeichnerischen Darstellung der ND (Geoportal - Ldkrs. Osterode am Harz)
29
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Im Flurbereinigungsverfahren sind im westlichen und nordöstlichen Bereich, Teile von FaunaFlora-Habitat- (FFH-) Gebiete ausgewiesen: FFH 136
Auszug aus der zeichnerischen Darstellung der FFH (Geoportal - Ldkrs. Osterode am Harz)
30
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Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) u. § 24 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG)
Im Verfahrensgebiet befinden sich zahlreiche Biotope gemäß § 30 BNatSchG welche im allgemeinen Grundsatz eine besondere Bedeutung für Natur und Landschaft haben und gesetzlich
geschützt werden.
Die Biotope sind mit ihrer Nummerierung in der Tabelle aufgeführt und in den dazugehörigen
Übersichtskarten dargestellt.
Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG
Biotop-Nr.
4429/07/04
Gebietsname
Steinfeld
Lage
600 m nördlich
von Nüxei
4429/07/05
An der Brandgrube
-
500 m westlich
von Nüxei
Nordöstlich von
Nüxei
4429/07/27
Östlich Kalter
Born
4429/07/28
Östlich Dorfstelle Wittgenrode
Tettenborn
Kolonie
Ca. 800 m
nordwestlich Nüxei
Ca. 700 m
nordwestlich
Nüxei
400m
südöstlich Tettenborn Kolonie
Nördlich Sportplatz
500 m südwestlich
Tettenborn
Kolonie
600 m südwestlich
Tettenborn
Kolonie
300 m nordöstlich
Pfaffenholz
600 m östlich
Tettenborn
Kolonie
800 m westlich
Tettenborn
Kolonie
1000 m östlich
Tettenborn
Kolonie
900 m östlich
Tettenborn
Kolonie
600 m westlich
Nüxei
4429/07/23
4429/08/01
4429/08/04
4429/08/17
Tettenborn
Kolonie
Tettenborn
Kolonie
4429/08/18
Tettenborn
Kolonie
4429/09/18
Pfaffenholz
4429/09/19
Tettenborn
Kolonie
4429/09/21
Tettenborn
Kolonie
4429/09/25
Tettenborn
Kolonie
4429/09/26
Tettenborn
Kolonie
4429/13/18
Nüxei
Biotopbeschreibung
Seggenried nährstoffreicher Standorte,
Staudensumpf nährstoffreicher Standorte,
Natürlicher Erdfall im Gipskarst
Naturnaher sommerkalter Bach des Bergund Hügellandes, Bach-Uferstaudenflur
Sonstiges naturnahes nährstoffreiches
Kleingewässer natürlicher Entstehung, Seggenried nährstoffreicher Standorte, Natürlicher
Erdfall im Gipskarst
Natürlicher Erdfall im Gipskarst (DEG)
Seggenried nährstoffreicher Standorte, Natürlicher Erdfall im Gipskarst, Seggen-,
binsen- oder hochstaudenreicher Flutrasen
Teich vorm Pfaffenholz
Feuchtbereich am Sportplatz
Erdfall Hasenwinkel
2 Erdfälle südlich Hasenwinkel
Teichverlandungszone
Pfaffenholz mit Schwinde
Reckenau hinter dem Pfaffenholze
Seggenried beim Pfaffenholz
Feuchtsenken beim Pfaffenholz
Erdfall Holzwiesen
31
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Biotop-Nr.
4429/13/21
Gebietsname
Holzwiesen
4429/13/22
-
4429/13/23
Nüxei
4429/13/27
Steinaer Bach
4429/13/28
Steinaer Bach
4429/13/29
Nüxsee
4429/13/30
Steinfeld
4429/13/31
Nördlich Holzwiesen
Bottorfer Berg
4429/14/05
4429/14/06
Wald westlich
Mühlenfeld
4429/14/07
Vor dem Mackenroder Holze
4429/15/01
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Lage
0.7 km westlich
von Nüxei
Westlich von Nüxei
250 m östlich
Nüxei
Südlich Nüxei, am
Steinaer Bach
Südlich von Nüxei
Westlich des Nüxeisees
Direkt nordwestlich von Nüxei
Ca. 500 m westlich Nüxei
Ca. 700 m westlich von Tettenborn, 400 m nördlich L 603
Ca. 700 m westlich Tettenborn,
200 m südlich
L603
Ca. 800 m westlich Tettenborn,
150 m südlich
L603
1000 m östlich
Tettenborn
Biotopbeschreibung
Seggenried nährstoffreicher Standorte
Seggen-, Binsen- und Hochstauden-Sumpf,
Rohrkolben-Röhricht
Erdfälle Birkenmoor
Sonstiger Borstgrasrasen
Naturnaher sommerkalter Bach des Berg- und
Hügellandes, Seggenried nährstoffreicher Standorte, Rohrglanzgras-Röhricht,
Hochstaudenreiche Flussschotterflur
Seggenried nährstoffreicher Standorte
Natürlicher Erdfall im Gipskarst
Natürlicher Erdfall im Gipskarst
Natürlicher Erdfall im Gipskarst
Natürlicher Erdfall im Gipskarst
Binsen- und Simsenried nährstoffreicher
Standorte, Nährstoffreiche Nasswiese, Seggen-, binsen oder hochstaudenreicher Flutrasen
Erdfälle am Großen Warteberg
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4429/09/21
4429/07/27
4429/09/26
4429/08/04
4429/07/04
4429/09/25
4429/08/01
4429/09/19
4429/07/28
4429/08/17
4429/08/18
4429/07/05
4429/07/23
4429/13/30
4429/13/22
4429/13/31
4429/13/29
4429/13/21
4429/14/05
4429/13/27
4429/15/01
4429/13/28
4429/14/07
4429/14/06
429/09/23
vom Verfahren betroffenes Biotop
Auszug aus der Übersicht der Biotope § 30 BNatSchG (GIS / Landkreis Osterode am Harz - UNB)
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4429/07/04
4429/07/28
4429/07/05
4429/07/23
4429/13/30
4429/13/22
4429/13/31
4429/13/29
4429/13/21
4429/13/27
4429/13/28
4429/09/23
vom Verfahren betroffenes Biotop
Auszug aus der Übersicht der Biotope § 30 BNatSchG (GIS / Landkreis Osterode am Harz - UNB)
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- Wasserrecht
(Siehe Vermerk zu Ziff. 2. Allgemeine Planungsgrundlagen – RROP 1998 des Landkreises Osterode am Harz).
2.4.
Situation der Landwirtschaft
Lt. Auskunft der Landwirtschaftskammer wird davon ausgegangen, dass derzeit 10 Landwirte
die Flächen in Tettenborn bewirtschaften.
5 dieser Betriebe sind "Kleinst"-Betriebe mit einer Gesamtfläche von 14,17 ha landwirtschaftliche Fläche (im Durchschnitt 2,83 ha).
Die restlichen 5 Betriebe (4 Haupt- und 1 Nebenerwerbsbetrieb) bewirtschaften insgesamt 566
ha landwirtschaftliche Fläche (im Durchschnitt 113,2 ha), davon 407 ha Ackerland und 159 ha
Grünland (2 Betriebe ohne Grünland, die anderen 3 mit einem Grünlandanteil zwischen 26%
und 48%). Die 3 Grünlandbetriebe halten Rinder, einer der beiden Ackerbaubetriebe hält
Schweine.
Zu verzeichnen sind Getreide-, Raps- und geringfügiger Rübenanbau. Letzterer aufgrund begrenzter Kontingente.
Die Eigentumsverhältnisse weisen eine starke Zersplitterung auf. Die Bewirtschaftungspotenziale der Betriebe werden überwiegend durch Pachtflächen getragen.
Von hoher Bedeutung ist die Grenzlage zu Thüringen und die damit verbundene Möglichkeit der
Anpachtung von landwirtschaftlichen Flächen in diesem Bundesland.
Betriebliche Kooperationen sind nicht vorhanden.
Das landwirtschaftliche Gebiet wird durch den Bau der B 243n beeinträchtigt. Gleichzeitig sind
auch Flächenverluste durch Ersatz- u. Ausgleichsmaßnahmen hinzunehmen.
Das nördliche Gebiet weist zudem Rohstoffabbaugebiete (Dolomit und Gips) auf.
Das landwirtschaftlich genutzte Gebiet ist zudem stark von Natur- u. Landschaftsschutzgebieten
eingegrenzt.
Die Besitzverhältnisse weisen starke Zersplitterungen auf, welche sich negativ auf die Bewirtschaftungseinheiten auswirken.
Der Befestigungszustand des vorhandenen Wegenetzes entspricht teilweise nicht mehr den
heutigen Anforderungen des landwirtschaftlichen Verkehrs. Weiterhin sind Erschließungen von
landwirtschaftlichen Flächen durch Wegeneubau erforderlich, wobei die Neutrassierung der B
243n zu berücksichtigen ist.
Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens sollen die agrarstrukturellen Defizite durch Arrondierung der Betriebsflächen, sowie durch ländlichen Wegebau behoben werden.
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2.5.
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Bestehende öffentliche Anlagen
- Schienenbahnen
Das nordöstliche Flurbereinigungsgebiet wird am Verfahrensrand von der Südharzbahnstrecke
Northeim-Nordhausen in Ost-Westrichtung durchlaufen.
- Straßen
Im westlichen Bereich des Verfahrens zweigt die L 603 von der B243 ab und verläuft in östliche
Richtung durch die Ortlage Tettenborn auf die Ortslage Neuhof zu.
In Nord-Südrichtung verläuft die K 29 in die Ortslage Tettenborn und wird danach bis zur Thüringer Landesgrenze als L 604 in Richtung Mackenrode geführt.
Vom östlichen Ortsrand Tettenborn, im Bereich des Ortsmittelpunktes, beginnt die K13 und verläuft in östliche Richtung auf die Ortslage Klettenberg in Thüringen zu.
- Gewässer
Die „Steina“ (Steinaer Bach) durchläuft bei Nüxei in Nord-Südrichtung das Verfahrensgebiet
und ist ein Gewässer II. Ordnung. Die Zuständigkeit liegt beim „Unterhaltungsverband Bode /
Zorge“.
Die Gewässer „Wittgeroder Graben“ und die „Ichte“ sind im Verfahrensbereich Gewässer III.
Ordnung und vom jeweiligen Eigentümer (z.B. Feldmarksgenossenschaft) zu unterhalten.
Lt. Auskunft des Landkreises Osterode am Harz ist langfristig geplant, die Teichketten an der
„Ichte“ z.T. zurückzubauen. Die genannten Teiche befinden sich westlich, außerhalb des Flurbereinigungsgebietes und werden aufgrund der Verfahrensnähe erwähnt.
- Leitungen
Im Verfahren befindet sich eine 110 KV Leitung, welche aus östlicher Richtung von Thüringen
auf die Ortlage Tettenborn zuläuft und davor in nördliche Richtung hinter dem „Pfaffenholz“ in
nordöstliche Richtung des Bahnhofes Bad Sachsa verschwenkt. (Lt. Auskunft der Harz Energie
GmbH & Co.KG ist ein Rückbau dieser Leitung ist beabsichtigt).
Die nördlich liegenden Streuflächen des Flurbereinigungsverfahrens im Bereich der „Kolonie
Tettenborn“ werden von einer 60 kV Leitung durchlaufen.
2.6.
Kultur und Sachgüter
Das Regionale Raumordnungsprogramm 1998 (RROP) des Landkreises Osterode am Harz
weist für das Flurbereinigungsgebiet keine bekannten Kultur und Sachgüter aus.
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3.
Planungen
3.1.
Raumbedeutsame Planungen und Vorhaben
Raumbedeutsame Planungen sind die Verlegung der Bundesstraße 243 südlich der Anschlussstelle L 604 (Bad Sachsa) bis zur Landesgrenze Niedersachsen/Thüringen, VKE 3 mit Planfeststellungsbeschluss vom 20. November 2009 der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, sowie bodenordnerische Umsetzung der Maßnahme (Einweisung des
Unternehmensträgers in die neue Trasse) gemäß § 88 Nr.3 i. V. mit § 36 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG).
3.2.
Planungsgrundsätze für
3.2.1 die künftige landwirtschaftliche Nutzung
- Entflechtung von Nutzungsansprüchen im Zusammenhang mit dem Bau der B 243 n
- Neueinteilung aufgrund unternehmensbedingter Durchschneidungen sowie Zusammenleggung der Eigentumsflächen und Berücksichtigung bestehender, insbesondere langfristiger
Pachtverhältnisse.
- Ausweisung größerer Bewirtschaftungsflächen durch Zusammenlegung
- Beseitigung vorhandener agrarstruktureller Defizite.
- Schaffung eines leistungsstarken Wirtschaftswegenetzes gemäß heutiger Anforderungen.
- Möglichst naturschonender Wegeausbau auf vorhandenen Trassen.
3.2.2 die ländlichen Straßen und Wege
Die Struktur des bisherigen Wegenetzes ist als ausreichend anzusehen, sodass ein Ausbau
überwiegend auf vorhandenen Wegetrassen erfolgen kann. Ausnahmen sind der Neubau der
Wirtschaftswege Entwurfsnummern 113 u. 150. In der Regel sind Kronenbreiten von 4-5 Metern
vorhanden. Es ist vorgesehen, die Fahrbahnbreiten in einer Spurbreite von 3 Metern zu erstellen. Die Befestigungsarten erfolgen in mittelschwerer Befestigung als Schotteraufbau. Tlw. auch
auf vorhandenem, überaltertem Schottergrund. Dadurch wird eine Eingriffsminderung in den
Naturhaushalt erreicht.
Beim Ausbau finden tlw. Wendeanlagen und Ausweichstellen in den Einmündungsbereichen
von öffentlichen Straßen Berücksichtigung.
Der Neubau der Wirtschaftswege Entwurfsnummern 150, 152, 153 u. 104.20, sowie die Einmündungsbereiche der Wirtschaftswege Entwurfsnummern 101.30 u. 115.20 in die B 243n,
sind Bestandteile der Planfeststellung der B 243n.
Der Ausbau erfolgt auf Vorgaben der Richtlinien für den ländlichen Wegebau (RLW 99).
Zur Erschließung und Abfahrt von Rohstoffvorkommen wurde der durch den Abbauberechtigten
(Firma Rump & Salzmann) bereits ausgeführte Wegeausbau als Entwurfsnummer 112 nachrichtlich im Plan nach § 41 FlurbG dargestellt.
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Zur Vermeidung von Mißformen und Schaffung größerer Bewirtschaftungsschläge, werden nicht
mehr benötigte Wege aufgehoben, rekultiviert und in landwirtschaftliche Nutzung übergeben.
Die Maßnahmen sind im Verzeichnis der Anlagen und Festsetzungen -Straßen und Wege einschl. Bauwerke- aufgeführt. Lücken in der numerischen Aufzählung der Entwurfsnummern
(E.Nr.) Spalte 1, sind auf Grund ehemaliger Planungen und Verwerfungen zurückzuführen. Die
erneute Vergabe einer ehemaligen Entwurfsnummer wurde aus Irritationsgründen nicht vorgenommen.
3.2.3 die wasserbaulichen Anlagen
Für die im Verfahren als Gewässer deklarierten Anlagen findet kein Ausbau oder eine Veränderung statt.
Im Rahmen des Wegeausbaues sind Seitengräben im Bereich der Einmündungen von öffentlichen Straßen erforderlich. Ebenso die Erneuerung von defekten Rohrdurchlässen in Gräben
und Überfahrten.
3.2.4 die landschaftsgestaltenden Anlagen
Gemäß den Zielsetzungen des Landschaftsrahmenplans des Landkreises Osterode zur Steigerung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes werden bei der Kompensation der Eingriffe im
Flurbereinigungsgebiet folgende Schwerpunkte gesetzt:
► Entwicklung neuer naturraumtypischer Strukturen in den intensiv landwirtschaftlich genutzten Bereichen zur Verbesserung der Lebensräume für Arten- und Lebensgemeinschaften
► Entwicklung naturraumtypischer Strukturen mit Vernetzungsfunktionen
► Entwicklung naturraumtypischer Strukturen zur Bereicherung des Landschaftsbildes und
Erhöhung der Erlebniswirksamkeit (Erholung).
Die Ziele und die Kompensation der Eingriffe werden mit den landschaftsgestaltenden Anlagen
der Entwurfsnummer (E.Nrn.) 500, 504, 505, 506, 508 u. 509 erfüllt.
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Lage der landschaftsgestaltenden Anlagen im Verfahrensgebiet
Die hier aufgezeigten Maßnahmen müssen insgesamt im Zusammenhang mit den Gestaltungs, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des NLStBV im Rahmen der Verlegung der B243n gesehen werden. Diesbezüglich kann festgestellt werden, dass für das gesamte Flurbereinigungsgebiet eine hohe Aufwertung von Natur, Landschaft und Vernetzung zu verzeichnen ist. Die
Gesamtdarstellung ist in der Karte zum Plan nach § 41 FlurbG ersichtlich. Flächen von planfestgestellten Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen (Em u. Am) des NLStBV sind nachrichtlich in
grauer Farbgebung dargestellt. Für Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen der NLStBV, die zugleich in Verbindung mit Maßnahmen der Teilnehmergemeinschaft stehen, wurden zur besseren Bezugnahme Entwurfsnummern (E.Nrn. im grauen Rechteck) vergeben.
3.2.5 den Bodenschutz und etwaige bodenverbessernde Anlagen
Das Flurbereinigungsgebiet weist insgesamt eine hohe bis sehr hohe Erosionsgefährdung
durch Wasser auf. In den Teilbereichen der höheren Hanglagen befinden sich neben den
landwirtschaftlichen Nutzflächen ebenfalls Rohstoffabbauflächen. Eine Erosionsminderung für
die landwirtschaftlichen Flächen kann je nach Möglichkeit durch Drehung der Bewirtschaftungsrichtung entgegen der Abflussrichtung des Niederschlagswassers erfolgen.
Die Erosionsgefährdung durch Wind ist mit „keiner“ bis „sehr gering“ angegeben, so dass dafür
keine Maßnahmen vorgesehen sind.
Im Zuge der Neuordnung werden Wege rekultiviert (E.Nrn. 702, 703, 704, 706, 708, 709 u. 710)
und dadurch ehemals verdichtete Böden verbessert.
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Auszug aus der Karte-Wassererosion ( Geodatenzentrum Hannover - LBEG)
Legende
CC – Stufen der potentiellen Wassererosion
Mittlere Erosionsgefährdung (CC0)
Keine bis sehr geringe Erosionsgefährdung (CC0)
Hohe Erosionsgefährdung (CC0)
Sehr geringe Erosionsgefährdung (CC0)
Sehr hohe Erosionsgefährdung (CCWasser 1)
Geringe Erosionsgefährdung (CC0)
Sehr hohe Erosionsgefährdung (CCWasser 2)
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Auszug aus der Karte-Winderosion ( Geodatenzentrum Hannover - LBEG)
Legende
CC – Stufen der potentiellen Winderosion
Keine bis sehr geringe Erosionsgefährdung (CC0)
Mittlere Erosionsgefährdung (CC0)
Sehr geringe Erosionsgefährdung (CC0)
Hohe Erosionsgefährdung (CC0)
Geringe Erosionsgefährdung (CC0)
Sehr hohe Erosionsgefährdung
(CCWind)
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4.
Erläuterungen zu den einzelnen Anlagen
4.1.
Ausgleichsmaßnahmen
Die Eingriffe gem. § 14 BNatSchG wurden auf der Grundlage der Leitlinie „Naturschutz und
Landschaftspflege in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz“ unter Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Osterode ermittelt und quantifiziert.
Nachweis: Beiheft 2- Nr. 2 im Verzeichnis der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (VdAE).
Die erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden im zeitlichen Bezug zu den Eingriffen ausgeführt. Bei den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen handelt es sich vorwiegend um
linienhafte, vernetzende Gehölzstrukturen und eine Sukzessionsfläche.
4.2.
Karte und Verzeichnis der ergänzenden Erläuterungen
Die Planungen sind in der Karte zum Plan nach § 41 FlurbG dargestellt und unter: Bestandteile
I, lfd. Nr. 2. ersichtlich.
Die Beschreibungen der Maßnahmen hinsichtlich des örtlichen Bestandes und der daraus resultierenden Planungen sind im Verzeichnis der Anlagen und Festsetzungen (VdAF) in Art, Flächen und Maßen aufgeführt. Die Vorgaben für die örtlichen Umsetzungen ergeben sich aus den
Regelquerschnitte, Pflanzschemata und Einzelentwürfen. Verkleinerte, unmaßstäbliche Darstellungen sind tlw. den Erläuterungen der Tz. 4.2.1 u. 4.2.2 zugeordnet
4.2.1 Straßen und Wege einschließlich Bauwerke
Den folgenden Wegebaubeschreibungen liegen die Vorgaben der RLW 99 zugrunde:
E.Nr. 101.10 -101.31 (Wirtschaftsweg)
Die Örtlichkeit weist einen unbefestigten Weg auf, welcher nördlich an den Wegebau E.Nr. 110
anschließt. Dieser Knotenpunkt stellt zugleich einen Zugang zum westlich angrenzenden NSG
dar. Der örtliche Weg verläuft von dort aus in südliche Richtung und bindet an die derzeitige
- L 603 - an. Dieser Bereich (E.Nr. 101.30 u. 101.31) wurde im Planfeststellungsverfahren der
B243 n mit der Maßnahme der E.Nr. 614 überplant. Dadurch wäre ein Wegeausbau mit Anbindung an die Wegebaumaßnahme E.Nr. 151 des NLStBV (tlw. Rückbau der – L 603 – und Umwidmung als Gemeindestraße) nicht möglich.
Der planfestgestellte Bereich der Maßnahme E.Nr. 614 ist daher aufgehoben.
Als Ausgleich für die Maßnahme E.Nr. 614, wird für das NLStBV die Maßnahme E.Nr. 617
(Grünlandextensivierung) ausgewiesen. Es ist geplant, den Wegebau um 6 m in östliche Richtung zu verschieben (siehe auch E.Nrn. 616, 709 u. 710), wodurch gleichzeitig ein größerer
Abstand zum angrenzenden NSG und LSG erreicht wird.
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Die Bauausführung des Einmündungsbereiches (E.Nr. 101.30 u. 101.31) ist der neuen Lage
anzupassen und die Ausbauart entsprechend der Planfeststellung des NLStBV beizubehalten.
Der Wegebau ist auf neuer Trasse in Schotter vorgesehen. Der Weg stellt zugleich eine Trennlinie vom angrenzenden NSG, LSG und FFH, sowie der planfestgestellten Ausgleichs- u. Ersatzmaßnahme des NLStBV zum landwirtschaftlich genutzten Gebiet dar.
Die dortige Maßnahme des NLStBV ist nachrichtlich mit der E.Nr. 600 im Plan nach § 41 FlurbG
dargestellt und aufgeführt.
Durch die Wegebaumaßnahme ist das NSG, LSG und FFH nicht betroffen.
E.Nr. 103.20 - 103.31 (Wirtschaftsweg)
Die Maßnahme ist auf vorhandener Trasse in Schotter vorgesehen. Der Weg führt von der
Kreisstrasse-K29 in westliche Richtung und endet 50m vor dem Stadtforst Bad Sachsa - „Zehn
Gärten“. Für diesen Endbereich wird ein Ausbau für nicht erforderlich gehalten. Der westliche
Wegebauabschluss der E.Nr. 103.20 dient zugleich der Erschließung der restlichen, landwirtschaftlichen Flächen vor dem Staatsforst.
Für den Einmündungsbereich in die K29 ist eine Auslauf-/Ausweichstrecke in bituminöser
Bauweise erforderlich. Die Verrohrung des Begleitgrabens der K29 ist in dem Bereich zu berücksichtigen.
Durch die Wegebaumaßnahme ist das NSG, LSG und FFH nicht betroffen.
Hinweis: Längs der südlichen Wegeseite ist die Maßnahme E.Nr. 500 (Baumreihe) ausgewiesen.
E.Nr. 104.10 - 104.20 (Wirtschaftsweg)
Die Maßnahme ist auf vorhandener Trasse in Schotter vorgesehen.
Der Weg stößt in südliche Richtung auf die Grenze von Niedersachsen zu Thüringen und
zugleich auf den landesübergreifenden Bauabschnitt der B243n. Die E.Nr. 104.20 stellt den
bereits planfestgestellten Ausbaubereich des NLStBV dar. Von dort ist eine Weiterführung des
Wirtschaftsweges auf das Landesgebiet von Thüringen geplant (siehe E.Nr. 200). Ebenso ist
von diesem Knotenpunkt durch das NLStBV ein Erschließungsweg westlich über den Bach vom
Steinberg mit einer Furt geplant (siehe E.Nr. 153) geplant. Bei der Bauausführung sind die Ergebnisse der Planfeststellungen zu berücksichtigen.
E.Nr. 105.10 (Rohrdurchlass)
Der die „Pfaffenholzschwinde“ speisende Bach verläuft im betroffenen Bereich in eine Wiese.
Vor dem bisherigen, nicht mehr hinreichend funktionsfähigen Durchlass ist ein versumpfter Bereich entstanden, aus dem der Bach immer wieder über den Weg fließt.
Der Durchlass wird erneuert. Dafür ist ein Rohrdurchlass mit einer Nennweite von 500 mm vorgesehen.
Eine besondere ökologische Bedeutung kommt dem Bereich nicht zu. Daher stellt die Maßnahme keinen Eingriff in das NSG und FFH dar.
E.Nr. 107.10 - 107.21 (Wirtschaftsweg) / Siehe Einzelentwurf Nr. 107.20
Der Wegebau ist auf neuer Trasse in Schotter vorgesehen und verläuft parallel zum sogenannten „Grünen Band“ längs der Landesgrenze Niedersachsen-Thüringen. Der ehemalige „Alte
Postweg“ liegt im Vegetationsbereich des grünen Bandes und ist nicht mehr befahrbar.
Der Wegeneubau bindet nördlich an den Wirtschaftsweg zwischen „Großem Warteberg“ und
„Kreuzberg“ an. Südlich bindet der neue Weg an die alte K13 an. Die Einmündung ist als Auslauf-/Ausweichstrecke in bituminöser Bauweise vorgesehen und liegt außerhalb des heutigen
Zufahrtbereiches zu den landwirtschaftlichen Flächen, welcher sich derzeit zwischen markanten
Straßenbäumen befindet. Die Bäume sind Bestandteile einer Baumgruppe vor der Landesgrenze Niedersachsen / Thüringen und wurden in den bisherigen Protokollen als „Baumtore“ bezeichnet.
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Der Schutzabstand des geplanten Einmündungsbereiches zu den Bäumen ist ausreichend. Bei
Bauausführung ist der Schutz der Bäume zu berücksichtigen. Eine Verrohrung der Einmündung
ist vorgesehen, hat jedoch keine Auswirkungen auf den Baumbestand.
Ziel des zukunftsgerechten Wegebaus ist zugleich der Bestandsschutz der Bäume.
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E.Nr. 109.10 - 109.31, 109.40 (Wirtschaftsweg mit Aufweitung) / Siehe Einzelentwurf 109.40
Die Maßnahme ist auf vorhandener Trasse in Schotter vorgesehen. Die Maßnahme führt von
der Kreisstrasse-K29 in westliche Richtung längs des „Gipskarsthanges“ und endet vor dem
NSG-BR 046 und dem FFH 136 der Lage „Postreiterskopf“. Von dort verläuft der „Karstwanderweg“ weiter und außerhalb des Flurbereinigungsverfahrens in das angrenzende NSG. Für
den Endbereich der Wegebaumaßnahme ist eine Aufweitung in mittelschwerer Befestigung
aufgrund der dortigen, landwirtschaftlichen Zufahrten erforderlich. Dieser Bereich ist als E.Nr.
109.40 dargestellt. Durch die Wegebaumaßnahme ist das o. g. NSG und FFH nicht betroffen.
Für den Einmündungsbereich in die K29 ist eine Auslauf-/Ausweichstrecke in bituminöser
Bauweise erforderlich. Die Verrohrung des Begleitgrabens der K29 ist in dem Bereich zu berücksichtigen.
Eine Besonderheit des Ausbaus ist die Wiederherstellung des ursprünglichen Charakters als
„Zwetschgenbaumallee“. Die Nordseite soll weitestgehend unverändert bleiben.
Die Südseite soll durch freischneiden der Einzelbäume und Austausch des jetzigen Bestandes
durch Setzlinge (Zwetschgen) verändert werden.
E.Nr. 110 (Wirtschaftsweg)
Die Maßnahme ist auf vorhandener Trasse in Schotter vorgesehen und bindet an den östlich
vorhandenen Wirtschaftsweg mit bituminöser Fahrbahn an. Westlich der Maßnahme bindet
der Weg an die Maßnahme E.Nr. 101.10-101.31 an und bildet einen Knotenpunkt zu dem weiterführenden Weg in das angrenzende NSG BR 046 und LSG OHA 10 außerhalb des Flurbereinigungsverfahrens. Durch die Wegebaumaßnahme sind die genannten Schutzgebiete nicht
betroffen.
Hinweis: An der Nordseite des Weges wurde die von dem NLStBV planfestgestellte Ausgleichsmaßnahme E.Nr. 601 (Extensivierung landw. Fläche) an die Südseite des Weges verlegt
und als Maßnahme E.Nr. 615 u. 616 neu ausgewiesen.
E.Nr. 111 (Wirtschaftsweg)
Die Maßnahme ist auf vorhandener Trasse in Schotter vorgesehen. Der Weg bindet an die
Baumaßnahme E.Nr.109.10 an und verläuft in Nord-Südrichtung der Hanglage am Gipsabbaugebiet vorbei.
E.Nr. 112 (Rohstoffabfuhrweg)
Bei der nachrichtlich dargestellten E.Nr. 112 handelt es sich um einen Privatweg zur Erschließung des Rohstoffabbaugebietes. Der Weg verläuft vom Abbaugebiet in Nord-Südrichtung der
Hanglage auf die „Nüxeier Straße“ – L603 zu. Eine erweiterte Nutzung für den landwirtschaftlichen Verkehr soll möglichst im Rahmen des Flurbereinigungsplanes geregelt werden.
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E.Nr. 113 (Wirtschaftsweg)
Die Maßnahme ist auf neuer Trasse in Schotter vorgesehen und ist aufgrund der Zerschneidung des landwirtschaftlichen Wegenetzes durch die B 243n erforderlich. Der Anschluss der
Wegebaumaßnahme E.Nr. 114.10 ist zu berücksichtigen.
Die Maßnahme erfolgt auf neuer Trasse parallel zur neuen B243n in Anbindung von Nüxei aus
in nördliche Richtung der Abzweigung der B243 – B243n.
Nördlich stößt die Maßnahme auf die Verfahrensgrenze zum Flurbereinigungsverfahren Osterhagen und bindet an die dortige Maßnahme E.Nr. 127 (nachrichtlich dargestellt) an. Die Bauausführung der E.Nr. 127 und 113 ist aufeinander abzustimmen.
Südlich bindet die Maßnahme E.Nr. 113 an einen örtlich vorhandenen, unbefestigten Weg an.
Die planfestgestellten Maßnahmen des NLStBV - E.Nr. 618 (Leitstruktur-Flugkorridor für Fledermäuse) und E.Nr. 152 (Wegebau) sind bei der Bauausführung aufeinander abzustimmen.
Die Maßnahmen E.Nrn. 152 und 618 sind nachrichtlich dargestellt.
E.Nr. 114.10, 114.11 (Wirtschaftsweg, Rohrdurchlass)
Die Maßnahme ist auf vorhandener Trasse in Schotter vorgesehen. Am westlichen Verfahrensrand muss der „Wittgeroder Graben“ (Gewässer III. Ordnung) überquert werden. Der derzeitige
Durchlass ist defekt und muss erneuert werden. Für den neuen Durchlass ist derzeit eine
Nennweite von 800 mm vorgesehen. Der Weg schließt östlich an die Wegebaumaßnahme
E.Nr. 113 an und ist aufgrund der Zerschneidung des landwirtschaftlichen Wegenetzes durch
die B 243n erforderlich.
Die begleitenden, bereits planfestgestellten Ausgleichsmaßnahmen des NLStBV - E.Nrn. 608
bis 611 (nachrichtlich dargestellt) sind zu berücksichtigen.
E.Nr. 115.10 – 115.21 (Wirtschaftsweg)
Die Maßnahme ist auf vorhandener Trasse in Schotter vorgesehen. Die südliche Anbindung
des Weges an die verlegte L 603 wurde bereits im Planfeststellungsverfahren der B243n festgelegt. Die Maßnahme ist nachrichtlich unter E.Nr. 115.20 u. 115.21 aufgeführt.
Bei Bauausführung des Wirtschaftsweges sind die vorliegenden Ergebnisse der Planfeststellung im Einmündungsbereich zu berücksichtigen.
Der nördliche Bereich bindet an das Wegenetz der Lage „Römersteinfeld“ außerhalb des Verfahrens an. Das westlich des Weges verlaufende NSG BR 116 ist von der Maßnahme nicht
betroffen.
E.Nr. 127 (Wirtschaftsweg)
Die Maßnahme ist auf neuer Trasse parallel zur neuen B243n in südliche Richtung von der Abzweigung der B243 – B243n aus vorgesehen und bindet an die Wegebaumaßnahme E.Nr. 113
des Flurbereinigungsverfahrens Tettenborn an. Die Wegebaumaßnahme E.Nr. 127 unterliegt
dem Flurbereinigungsverfahren Osterhagen. Die Maßnahme E.Nr. 127 ist nachrichtlich dargestellt. Die Bauausführung der E.Nr. 127 und 113 ist aufeinander abzustimmen.
E.Nr. 150 (Wirtschaftsweg)
Der Wegebau ist auf neuer Trasse vorgesehen und wurde bereits im Planfeststellungsverfahren
der B 243n festgelegt. Die Maßnahme ist daher nachrichtlich aufgeführt und dargestellt.
E.Nr. 151 (L 603 / Gemeindestraße)
Die L 603 soll tlw. zurückgebaut und später als Gemeindestraße umgewidmet werden. Die
Maßnahme wurde bereits im Planfeststellungsverfahren der B 243n festgelegt. Die Maßnahme
ist daher nachrichtlich aufgeführt und dargestellt.
Die Anpassung des Einmündungsbereiches - E.Nrn. 101.30 u. 101.31 des vorgesehenen Wirtschaftswegebaus - E.Nr. 101.20 ist zu berücksichtigen.
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Der planfestgestellte Einmündungsbereich - E.Nrn. 115.20 u. 115.21 des vorgesehenen Wirtschaftswegebaus - E.Nr. 115.10 ist zu berücksichtigen.
E.Nr. 152 (Wirtschaftsweg)
Der Wegebau erfolgt auf neuer Trasse und wurde bereits im Planfeststellungsverfahren der
B 243n festgelegt. Die Maßnahme ist aufgrund der Nähe zum Einmündungsbereich des Wegebaus - E.Nr. 113 und der Schutzmaßnahme für Fledermäuse - E.Nr. 618, nachrichtlich aufgeführt und dargestellt.
E.Nr. 153 (Wirtschaftsweg)
Der Wegebau erfolgt auf neuer Trasse und wurde bereits im Planfeststellungsverfahren der
B 243n festgelegt. Die Maßnahme dient der Erschließung der Flächen nördlich der B 243
und ist aufgrund des Anschlusses zum Wegebau - E.Nr. 104.10 u. 104.20 nachrichtlich aufgeführt und dargestellt.
E.Nr. 200 (Wirtschaftsweg)
Der Wegebau erfolgt auf neuer Trasse außerhalb des Flurbereinigungsverfahrens auf dem
Gebiet des Landes Thüringen und unterliegt dem Planfeststellungsverfahren der TLBV.
Die Maßnahme dient der Erschließung der östlichen Flächen zwischen der B 243n und der
Landesgrenze und ist aufgrund des Anschlusses zum Wegebau - E.Nr. 104.10 u. 104.20 nachrichtlich aufgeführt und dargestellt.
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4.2.2 Landschaftsgestaltende Anlagen
Bei der Planung und Ausführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wird auf Standardverfahren des Landschaftsbaus zurückgegriffen. Generell werden die anerkannten Regeln der
Technik berücksichtigt, die den einschlägigen DIN-Normen 18915 bis 18920 sowie 19657 zu
entnehmen sind. Bezüglich der Herstellung der Anlagen wird ausdrücklich auf die Leitlinie „Naturschutz und Landschaftspflege in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz“ Nr. 2.12 „Hinweise zur Herstellung von Anlagen des Naturschutzes und der Landschaftspflege“ hingewiesen.
Zur allgemeinen Verdeutlichung werden nachfolgend einige wichtige Regeln hervorgehoben:
Allgemein
●
●
●
Das Aufstellen von Sitzstangen für Greifvögel unterbindet die Massenentwicklungen
von Mäusen in den Pflanzflächen. Auch auftretende Knick- und Bruchschäden durch ansitzende Greifvögel können bei Einzelbäumen so vermieden werden.
Bis zum sicheren Anwuchs der Pflanzungen sind ausreichende Wässerungen zu veranlassen.
Sicheren Schutz der Neupflanzungen vor Wild bietet eine genügend hohe Einzäunung
der Anlagen.
Einzelgehölze, Baumgruppen, Baumreihen
●
●
Gemäß Niedersächsischem Nachbarrechtsgesetz muss im Außenbereich für Pflanzen
größer als 3 m ein Mindestabstand von 1,25 zwischen Grenze und Pflanzmittelpunkt
eingehalten werden. Für über die Grenze ragende Zweige und über die Grenze wachsende Wurzeln regelt § 910 BGB, dass sie vom Nachbarn abgeschnitten werden dürfen,
wenn sie die Benutzung seines Grundstücks beeinträchtigen.
Zur Sicherung der Pflanzungen ist ein Grenzabstand von mindestens einem Fünftel des
Durchmessers eines ausgewachsenen, unter ungestörten Verhältnissen aufgewachsenen Gehölzes gleicher Art zu wählen, um frühzeitige Beeinträchtigungen durch Schnittmaßnahmen der Nachbarn zu vermeiden; gleiches sollte für den Abstand zu Verkehrsflächen gelten.
Hecken
●
●
Die fachlich zu fordernde Breite einer Hecke kann mit der „Faustformel“ Mindestbreite
= 2,0 m + 1,5 m x (Anzahl der Reihen + 1) ermittelt werden.
Bei der Anlage entlang von Wegen ist vom Rand der befestigten Fläche ein Mindestabstand von 2,0 m zum ersten Pflanzmittelpunkt einzuhalten, um ein schnelles Einwachsen in das Lichtraumprofil zu vermeiden.
Saumbiotope
●
Der dauerhafte Erhalt von Saumbiotopen, wie Gras- und Krautrainen ist unter anderem
von der Sicherung der Flächen gegen Übernutzung abhängig. Die Praxis zeigt, dass Sicherungsmaßnahmen wie Grenzmarkierungen durch Pfosten oder Eichenspaltpfähle
unverzichtbar sind, um die Grenzlage den Anliegern und der Öffentlichkeit deutlich zu
machen.
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E. Nr. 500 (Baumreihe)
Die Maßnahme entwickelt neue naturraumtypische Strukturen, die wegfallende Strukturen kompensiert. Die entstehende Baumreihe belebt zusätzlich das Landschaftsbild und erhöht die Erlebniswirksamkeit. Die Pflanzung erfolgt längs der südlichen Seite des Wirtschaftsweges E.Nr.
103.20 – 103.30.
E.Nr. 504 (Gehölzstreifen)
Mit dieser Maßnahme entstehen neue naturraumtypische Strukturen, die wegfallende Strukturen kompensiert. Die entstehende Feldhecke vernetzt vorhandene und geplante Strukturen und
belebt das Landschaftsbild. Die Maßnahme stellt zugleich eine Verbindung mit der Maßnahme
E.Nr. 509 und der planfestgestellten Maßnahme E.Nr. 602 des Unternehmensträgers der B
243n dar.
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E.Nr. 505 (Baumreihe)
Die Maßnahme entwickelt neue naturraumtypische Strukturen, die wegfallende Strukturen kompensiert. Die entstehende Baumreihe belebt zusätzlich das Landschaftsbild und erhöht die Erlebniswirksamkeit. Die Maßnahme verläuft längs der südlichen Wegegrenze. Der östliche Verlauf, zum Wegende hin, wird in einer Länge von ca. 150 m nicht bepflanzt, da dort eine Wegverschwenkung vorliegt. Längs der nördlichen Weggrenze verläuft derzeit die 110 kV Hochspannungsleitung Wolkramshausen-Neuhof. Die Hochspannungsleitung wird lt. Mitteilung der
Harz Energie Netz GmbH komplett demontiert. Eine zukünftige Konfliktsituation mit der geplanten Pflanzmaßnahme E.Nr. 505 (Baumreihe) ist daher ausgeschlossen.
E.Nr. 506 (Gehölzstreifen)
Mit dieser Maßnahme entstehen neue naturraumtypische Strukturen, die wegfallende Strukturen kompensiert. Die entstehende Feldhecke vernetzt vorhandene Strukturen, belebt das Landschaftsbild und erhöht die Erlebniswirksamkeit. Die Maßnahme stellt zugleich eine Verbindung
mit den planfestgestellten Maßnahmen E.Nrn. 604 u. 605 des Unternehmensträgers der B 243n
dar.
Pflanzschemata für E.Nr. 506 siehe Folgeseite:
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E.Nr. 508 (Sukzessionsfläche mit Gehölzgruppen)
Mit der Maßnahme entstehen neue naturraumtypische Strukturen, die wegfallende Strukturen
kompensiert.
Die Maßnahme befindet sich zwischen den Abzweigungen der alten B243 und der neuen
B243n in Angrenzung an das benachbarte Flurbereinigungsverfahren Osterhagen. Die Umsetzung der Maßnahme muss unter Berücksichtigung des Lichtraumprofils der Straßen im Aufweitungsbereich erfolgen.
Die Fläche befindet sich in ackerbaulicher Nutzung und stellt für die bevorstehende Neueinteilung der landwirtschaftlichen Flächen eine sogenannte „Missform“ dar. Diese Form ist unter den
heutigen Aspekten einer modernen landwirtschaftlichen Bewirtschaftung nicht zumutbar und
wird daher für die landschaftspflegerische Maßnahme herangezogen.
Pflanzschemata für E.Nr. 508 siehe Folgeseite:
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E.Nr. 509 (Gehölzstreifen)
Mit dieser Maßnahme entstehen neue naturraumtypische Strukturen, die wegfallende Strukturen kompensiert. Die entstehende Feldhecke vernetzt vorhandene und geplante Strukturen und
belebt das Landschaftsbild. Die Maßnahme stellt zugleich eine Verbindung mit der Maßnahme
E.Nr. 504 und der planfestgestellten Maßnahme E.Nr. 602 des Unternehmensträgers der
B243n dar.
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E.Nrn. 600 – 614 u. 618 (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen anderer Träger (NLStBV)
Diese Maßnahmen sind aufgeführt, da sie einen Bezug zu den planerischen Vorhaben des
Flurneuordnungsverfahrens aufweisen. Die Maßnahmen sind durch den Unternehmensträger
bereits planfestgestellt und werden hier inhaltlich nur in Kurzform aufgeführt und in der Karte
zum Plan nach § 41 FlurbG nachrichtlich dargestellt. Die vergebenen E.Nrn. entsprechen nicht
den Maßnahmenbezeichnungen des Unternehmensträgers im Planfeststellungsverfahren der
B243n, sondern der Zeichenvorschrift des Wege- u. Gewässerplanes nach §41 FlurbG der Niedersächsischen Agrarstrukturverwaltung. Die Maßnahmennummern des Planfeststellungsverfahrens B243n sind nachfolgend in Klammern aufgeführt.
E.Nr. 600 (A22.1 / E33)
Grünlandextensivierung / Laubwaldentwicklung mit Sukzession.
Hinweis: Siehe Verbindung zu Wegebaumaßnahme E.Nr. 101.
E.Nr. 601 (A19) - entfällt Extensivierung und Gehölzstreifen.
Die Maßnahme wird durch die E.Nrn. 615 u. 616 ersetzt. (Siehe auch E.Nr. 709)
E.Nr. 602 (A19)
Extensivierung mit Sukzession.
Verbindung mit E.Nrn. 504 u. 509 (TG - Flurb.Tettenborn)
E.Nr. 603 (E03)
Entwicklung eines Feldgehölzes.
E.Nr. 604, 605 u. 606 (A20)
Extensivierung der Ackernutzung / Ackerrandstreifen.
E.Nr. 607 (A20)
Extensivierung der Ackernutzung / Ackerrandstreifen.
E.Nr. 608 u. 609 (A21)
Umbettung diasporiger Ackerkrume / Oberbodenauftrag
E.Nr. 610 (A20)
Extensivierung der Ackernutzung / Ackerrandstreifen.
E.Nr. 611 (A26)
Umwandlung von Nadelwald.
E.Nr. 612 u. 613 (A20)
Extensivierung der Ackernutzung / Ackerrandstreifen.
E.Nr. 614 (E33) – entfällt Extensivierung und Laubwaldentwicklung.
Die Maßnahme wird durch die E.Nrn. 617 ersetzt. (Siehe auch E.Nr. 710)
E.Nrn. 615 – 617 (Neue Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen anderer Träger (NLStBV)
Diese Maßnahmen ersetzen bereits planfestgestellte Maßnahmen des Unternehmensträgers
des Planfeststellungsverfahrens der B 243n. Durch Planungen der Teilnehmergemeinschaft des
Flurbereinigungsverfahrens Tettenborn im Rahmen des Planes nach § 41 FlurbG, sind Maßnahmen tlw. nicht umsetzbar oder stellen in anderer Lage mit Planungen der Teilnehmergemeinschaft, verbessernde und verbindende Maßnahmen dar. Die neu vergebenen Entwurfsnummern (E.Nrn.) sind dem Unternehmensträger (NLStBV) zugeordnet. Die Kartendarstellun53
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gen entsprechen der Zeichenvorschrift des Wege- u. Gewässerplanes nach §41 FlurbG der
Niedersächsischen Agrarstrukturverwaltung.
E.Nr. 615 (Gehölzstreifen) – Ersatz für E.Nr. 601
Mit dieser Maßnahme entstehen neue naturraumtypische Strukturen, die wegfallende Strukturen kompensieren sollen. Die entstehende Feldhecke verbindet das westlich angrenzende NSG
über den vorhandenen Gehölzbestand und in östliche Richtung über die vorhandene Forstfläche, die Maßnahmen E.Nrn. 602, 504 u. 509 (Sukzession und Gehölzstreifen).
Dadurch wird eine Vernetzung bis an die Ortsrandlage von Tettenborn erzielt.
Die Gesamtvernetzung ist auch zusätzlich in Verbindung mit den Maßnahmen E.Nrn. 616 u.
617 (Waldsaumentwicklung u. Grünlandextensivierung) zu sehen.
E.Nr. 616 (Waldsaumentwicklung) – Ersatz für E.Nr. 601
Aufgrund der Nähe des Feuersalamander geplanten Wegebaus E.Nrn. 101.10-101.31 zum
angrenzenden NSG und LSG, erfolgt der Ausbau in davon abgerückter Lage auf neuer Trasse.
Der örtlich vorhandene, unbefestigte Weg längs des Waldsaumes wird durch die Teilnehmergemeinschaft rekultiviert (siehe E.Nr. 709) und dem Unternehmensträger der B 243n als Ersatz
für die entfallende Maßnahme 601 übergeben. Dadurch soll sich der Saumbereich selbstständig
entwickeln und zugleich eine Pufferzone zwischen den Schutzgebieten und den landwirtschaftlich genutzten Flächen darstellen.
(Siehe Ausschnitt S1a u. S1b in der Karte zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen)
Zugleich ist die Vernetzungsstruktur zu den E.Nrn. 615 u. 617 (Gehölzstreifen u. Grünlandextensivierung) zu betrachten.
E.Nr. 617 (Grünlandextensivierung) – Ersatz für E.Nr. 614
Aufgrund der Nähe des geplanten Wegebaus E.Nrn. 101.10-101.31 zum angrenzenden NSG
und LSG, erfolgt der Ausbau in davon abgerückter Lage auf neuer Trasse. Der örtlich vorhandene, unbefestigte Weg von Beginn des Waldsaumes bis zur Einmündung in die L 603 wird
durch die Teilnehmergemeinschaft rekultiviert (siehe E.Nr. 710) und dem Unternehmensträger
der B 243n als Ersatz für die entfallende Maßnahme 614 übergeben. Dadurch soll sich der Bereich in Verbindung mit der planfestgestellten Maßnahme E.Nr. 600 (Grünlandextensivierung /
Laubwaldentwicklung) des Unternehmensträgers der B 243n entwickeln.
(Siehe Ausschnitt S1a u. S1b in der Karte zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen)
Zugleich ist die Vernetzungsstruktur zu den E.Nrn. 615 u. 616 (Gehölzstreifen u. Waldsaumentwicklung) zu betrachten.
4.2.3 Bodenschützende und -verbessernde Anlagen
Beim Wegeneubau ist auf vorhandene Drainagen zu achten. Ggf. sind die Drainagesysteme an
die neuen Gegebenheiten bautechnisch anzupassen.
Alle zu rekultivierenden Wege sind derart auszukoffern, dass sie nach der Verfüllung mit hochwertigem Mutterboden der lageüblichen landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden können.
Für die Verfüllung ist der durch den Wegeneubau anfallende Mutterboden zu nutzen.
Bei den überwiegend erosionsgefährdeten Böden im Flurbereinigungsgebiet wird im Rahmen
der
Neueinteilung besonderer Augenmerk darauf gerichtet, dass eine bodenschonende, z.B. hangparallele Bewirtschaftung von Flächen möglich ist. Auf die diesbezüglichen Inhalte des LRP
1998 des Landkreises Osterode am Harz wird hingewiesen.
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E.Nrn. 702 (Rekultivierung)
Aufgrund der Neuplanung des landwirtschaftlichen Wegenetzes und der zukünftigen Neueinteilung der Bewirtschaftungsflächen, wird der Weg aufgehoben.
Der Bewirtschaftungsblock befindet sich in Hanglage und fällt in Nord-Südrichtung mit einer
Höhe ca. 330 m auf ca. 310 m in Richtung der Ortslage von Tettenborn ab.
Zur Vermeidung von Erosionsschäden soll die durchgängige Bewirtschaftung in OstWestrichtung erfolgen.
E.Nrn. 703 (Rekultivierung)
Aufgrund der Neuplanung des landwirtschaftlichen Wegenetzes und der zukünftigen Neueinteilung der Bewirtschaftungsflächen, wird der Weg aufgehoben.
E.Nrn. 704 (Sukzession und Entwidmung)
Der örtlich vorhandene Weg wird in einem Teilbereich entwidmet und der Sukzession überlassen. Die Landschaftsbestandteile auf dem Weg werden dadurch gesichert. Bei der Neueinteilung ist die Erschließungssituation zu beachten.
E.Nrn. 706 (Rekultivierung)
Durch den neuen Verlauf der B243n verbleibt im westlichen Bereich ein Korridor mit landwirtschaftlicher Fläche, welcher von einem alten Wirtschaftsweg begrenzt wird. Der genannte Korridor muss mit dem angrenzenden, landwirtschaftlichen Wirtschaftsblock vereinigt werden, um
eine insgesamt einheitliche Bewirtschaftung zu erreichen. Der alte Wirtschaftsweg muss daher
aufgehoben werden. Die Verfüllung kann aus dem Boden der Wegebaumaßnahme-E.Nr. 113
erfolgen.
E.Nrn. 708 (Rekultivierung)
Durch den neuen Verlauf der B243n wird der kreuzende Wirtschaftsweg durchschnitten. Der
westlich verbleibende Restweg muss mit den angrenzenden, landwirtschaftlichen Flächen vereinigt werden, um insgesamt einheitliche Bewirtschaftung zu erreichen. Der alte Restweg kann
aufgehoben werden. Die Verfüllung kann aus dem Boden der Wegebaumaßnahme-E.Nr. 113
erfolgen.
E.Nr. 709 (Rekultivierung / Vorbereitung für E.Nr. 616)
Durch Verlegung der Wegebaumaßnahme E.Nrn. 101.10-101.31 aus Gründen des Natur- u.
Landschaftsschutzes, verbleibt ein örtlich vorhandener, unbefestigter Weg. Der Weg wird insgesamt durch die Teilnehmergemeinschaft rekultiviert. Der nördliche Teilbereich des Weges
längs des Waldsaumes wird danach dem Unternehmensträger der B 243n für die Durchführung
der Maßnahme E.Nr. 616 übergeben. Dadurch soll sich der Saumbereich selbstständig entwickeln und zugleich eine Pufferzone zwischen den Schutzgebieten und den landwirtschaftlich
genutzten Flächen darstellen.
(Siehe Ausschnitt S1a u. S1b in der Karte zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen)
Nr. 710 (Rekultivierung / Vorbereitung für E.Nr. 617)
Durch Verlegung der Wegebaumaßnahme E.Nrn. 101.10-101.31 aus Gründen des Natur- u.
Landschaftsschutzes, verbleibt ein örtlich vorhandener, unbefestigter Weg. Der Weg wird insgesamt durch die Teilnehmergemeinschaft rekultiviert. Der südliche Teilbereich des Weges von
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Beginn des Waldsaumes bis zur Einmündung in die L 603 wird danach dem Unternehmensträger der B 243n für die Durchführung der Maßnahme E.Nr. 617 übergeben. Dadurch soll sich
der Bereich in Verbindung mit der planfestgestellten Maßnahme E.Nr. 600 (Grünlandextensivierung / Laubwaldentwicklung) des Unternehmensträgers der B 243n entwickeln.
(Siehe Ausschnitt S1a u. S1b in der Karte zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen)
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4.2.4 Sonstige Anlagen
E.Nrn. 900 (Rückbau)
Die 110 kV Hochspannungsleitung Wolkramshausen-Neuhof durchläuft das Flurbereinigungsgebiet Tettenborn. Die Hochspannungsleitung wird lt. Mitteilung der Harz Energie Netz GmbH
komplett demontiert.
Eine Erneuerung der Leitung ist nicht vorgesehen. Bestehende Leitungsrechte werden auf
Wunsch des Rechtsinhabers im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens gelöscht.
Eine zukünftige Konfliktsituation mit der geplanten Pflanzmaßnahme E.Nr. 505 (Baumreihe) ist
daher ausgeschlossen.
Harz Energie Netz GmbH, 110 KV- Leitung Wolkramshausen- Neuhof
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5.
Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen i. S. v.
§ 11 Umweltverträglichkeitsgesetz
Die Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne §§5 NAGBNatSchG durch die Maßnahmenplanungen der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen mit ihren Umsetzungen, werden durch
die Ausgleichsmaßnahmen kompensiert. Negative Auswirkungen auf Natur und Umwelt sind
nicht erkennbar oder zu erwarten.
Bereits bei Abstimmung der Neugestaltungsgrundsätze wurde vom Niedersächsischen Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz –Obere Flurbereinigungsbehörde- mit Vermerk vom 27.02.2008 auf die Prüfung der nachteiligen Beeinflussung der FFH-Gebiete durch die Maßnahmen der E.Nrn. 105, 105.10 und 707, sowie der E.Nrn.
101 u. 110 hingewiesen und angewiesen, ein Benehmen mit der UNB des Landkreises Osterode am Harz herzustellen.
Der Landkreis Osterode am Harz hat mit Schreiben vom 15.05.2008 keine Beeinträchtigungen
der FFH-Gebiete durch die Maßnahmen festgestellt.
Unabhängig davon wurde vom Vorstand der TG am 27.05.2011 der Beschluss gefasst, die
Maßnahmen der E.Nrn. 105 u. 707 nicht durchzuführen, sowie den ehemals angedachten Wegebau - E.Nr. 101 zum größeren Schutze des angrenzenden NSG-BR 046, FFH 136 und dem
LSG-OHA 10, durch den geplanten Wegeneubau - E.Nr. 101.10-101.31 parallel in östliche
Richtung zu verlegen.
Nach § 6 NUVPG i. V. m. Zi. 1.3.3 der RFlurbPlanung ist nach der Vorprüfung des Einzelfalls
gem. § 5 NUVPG von der oberen Flurbereinigungsbehörde festzustellen, ob für das Vorhaben
eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.
Mit Feststellung vom 09.12.2011 des mit der Wahrnehmung von Aufgaben der oberen Flurbereinigungsbehörde beauftragten Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen –Geschäftsbereich 3 – stellt die obere Flurbereinigungsbehörde fest, dass von dem
Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, die nach § 12
UVPG zu berücksichtigen wären. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung kann somit unterbleiben.
Der Landkreis Osterode am Harz –Fachbereich II / Ordnung Naturschutz u. Abfall- hat als untere Naturschutzbehörde erklärt, dass keine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SAP) erforderlich ist.
Die Bekanntgabe der Feststellung nach § 6 NUVPG, dass für das Vorhabens eine Umweltverträglichkeitsprüfung unterbleiben kann, erfolgte im Niedersächsischen Ministerialblatt Nr.
47/2011 vom 21.12.2011.
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Abkürzungsverzeichnis
AEP
BNatSchG
B-Plan
D
DoB
E.Nr.
FFH
FNP
FlurbG
LBP
Ldkrs.
Ld. Nds.
LF
LGLN
LP
LROP
LSG
MSB
NAGBNatSchG
ND
Nds.
NGG
NLStBV
NSG
NUVPG
Plan nach §41
SAP
RL
RLW
RROP
TG
UNB
UVPG
UVU
VdAE
VdAF
Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung
Bundesnaturschutzgesetz
Bebauungsplan
Deutschland
Decke ohne Bindemittel
Entwurfsnummer
Flora-Fauna-Habitat
Flächennutzungsplan
Flurbereinigungsgesetz
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Landkreis
Land Niedersachsen
Landwirtschaftliche Fläche
Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen
Landschaftsplan
Landes-Raumordnungsprogramm
Landschaftsschutzgebiet
Mittelschwere Befestigung
Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz
Naturdenkmal
Niedersachsen
Neugestaltungsgrundsätze
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Naturschutzgebiet
Niedersächsisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
Rote Liste
Richtlinien für den ländlichen Wegebau
Regionales Raumordnungsprogramm
Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung
Untere Naturschutzbehörde
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz
Umweltverträglichkeitsuntersuchung
Verzeichnis der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Verzeichnis der Anlagen und Festsetzungen
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Datengrundlage und Literaturverzeichnis
ARGE Landentwicklung: Ergänzende Grundsätze für die Gestaltung ländlicher Wege zu den
Regeln 137/1999 der Richtlinien für den ländlichen Wegebau.
CHRONIK DES DORFES TETTENBORN
von Heimat- und Geschichtsgruppe Tettenborn und die Kirchengemeinde Tettenborn (Hrsg.)
DEUTSCHER VERBAND für Wasserwirtschaft und Kulturbau e.V. (DVWK): Richtlinien für den
ländlichen Wegebau (RLW 1999)
GEODATENZENTRUM HANNOVER (LBEG): Portal-Fachthemen
GESCHICHTE DER WÜSTUNG WITTGERODE U. WEILER NÜXEI: Schülerarbeit der Berufschule Bad Lauterberg von Klaus Walter (1962).
GESELLSCHAFT ZUR FÖRDERUNG DES BIOSPHÄRENRESERVATES SÜDHARZ (GFB)
E.V.: Themenportal-Gipskarst
HAUPTSTUDIENPROJEKT KARSTLANDSCHAFT SÜDHARZ: Themenportal-Karstwanderweg
LANDKREIS OSTERODE AM HARZ: Geoportal-Fachthemen
LANDKREIS OSTERODE AM HARZ: Landschaftsrahmenplan 1998
LANDKREIS OSTERODE AM HARZ: Raumordnungsprogramm 1998
NIEDERSÄCHSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT U. KLIMASCHUTZ: Themenportal Wasser-Boden-Natur-Luft
BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ: Themenportal Biotop – u. Landschaftsschutz
HEINZ SIELMANN STIFTUNG: Projektgebiet Südharz
INSTITUT LANDSCHAFTSPFLEGE U. NATURSCHUTZ DER UNIVERSITÄT HANNOVER:
Entwicklung eines Biotopverbundes im Rahmen der Verlegung der B 243. Diplomarbeit von Sonja Sarbock (2003).
NIEDERSÄCHSISCHES MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT,
VERBRAUCHERSCHUTZ U. LANDESENTWICKLUNG: Themenportal Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP, Lesefassung vom 22.05.2008) .
NIEDERSÄCHSISCHES MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT, VERBRAUCHERSCHUTZ U. LANDESENTWICKLUNG:
Naturschutz und Landschaftspflege in der Flurbereinigung, Gem. RdErl. d. ML u. d. MU v. 8.
8. 2000 (Leitlinie "Naturschutz und Landschaftspflege in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz")
NIEDERSÄCHSISCHES MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT, VERBRAUCHERSCHUTZ U. LANDESENTWICKLUNG:
Richtlinie über die Planung von Anlagen in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz
(RFlurbPlanung) RdErl. d. ML v. 31. 3. 2000
NIEDERSÄCHSISCHES MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT, VERBRAUCHERSCHUTZ U. LANDESENTWICKLUNG:
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Anwendung der Richtlinien RFlurbPlanung und Naturschutz und Landschaftspflege in der
Flurbereinigung, Erl. d. ML 21.01.2008
NIEDERSÄCHSISCHE LANDESBEHÖRDE FÜR STRASSENBAU U. VERKEHR: Themenportal
Straßenbauprojekte B 243.
STADT BAD SACHSA: Flächennutzungsplan
STRASSENBAUVERWALTUNG DES LANDES NIEDERSACHSEN / NIEDERSÄCHSISCHE
LANDESBEHÖRDE FÜR STRASSENBAU U. VERKEHR -Geschäftsstelle Goslar:
Planfeststellungsunterlagen –B 243n- lt. Planfeststellungsbeschluss vom 20.11.2009.
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