Beschlüsse 10-071106
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Beschlüsse 10-071106
Amtliche Publikation Datum Thema 06. November 2007 Beschlüsse des Gemeinderates Beschlüsse des Gemeinderates vom 6. November 2007 Der Gemeinderat hat an seiner 10. Sitzung der 10. Legislaturperiode vom 6. November 2007 Einbürgerungen von Ausländern Trutic-Kepic, Anto, bosnisch-herzegowinischer Staatsangehöriger (Vorlage 820) Cammarota, Giovanni mit der Ehefrau Cammarota geb. Mastroianni, Maria, beide italienische Staatsangehörige (Vorlage 722) Paramanathan, Kajasri mit den zwei minderjährigen Kindern, alle srilankische Staatsangehörige (Vorlage 751) Radojkovic, Boban, Staatsangehörige von Serbien und Montenegro (Vorlage 773) Radojkovic, Dejan, Staatsangehöriger von Serbien und Montenegro (Vorlage 812) Milosavljevic, Milorad mit der Ehefrau Milosavljevic geb. Vujcic, Ljiljana, Staatsangehörige von Serbien und Montenegro (Vorlage 779) Kim, Byung Chae mit der Ehefrau Kim geb. Lee, Yunjin und den beiden minderjährigen Kindern, alle koreanische Staatsangehörige (Vorlage 791) Sharma, Sanjay, indischer Staatsangehöriger (Vorlage 813) Ahmed Di'Sou, Chalid, somalischer Staatsangehöriger (Vorlage 825) Damiano, Luigi, italienischer Staatsangehöriger (Vorlage 827) Alibrandi, Salvatore mit der Ehefrau Alibrandi geb. Neri, Giuseppina (Vorlage 830) Zivkovic, Dejan mit der Ehefrau Zivkovic, Dragana und den drei minderjährigen Kindern (Vorlage 832) Alle Gesuchsteller werden in das Bürgerrecht der Stadt Kloten aufgenommen. Durmus, Izzet mit den drei minderjährigen Kindern, alle türkische Staatsangehörige (Vorlage 750). Dieses Gesuch wird abgelehnt. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung (§146ff GPR) innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, erhoben werden. Stadt Kloten Gemeinderat Postfach Kirchgasse 7 CH-8302 Kloten Telefon +41 44 815 12 90 Telefax +41 44 815 12 44 Zuständig: Petra Wicht [email protected] www.kloten.ch P:\pool_p\Gemeinderat\Presse-Publikationen\Beschlüsse gesamt\Beschlüsse 10-071106.doc Im Übrigen kann gegen die Beschlüsse, gestützt auf §151 Gemeindegesetz, innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde beim Bezirksrat Bülach erhoben werden. Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. GEMEINDERAT KLOTEN Stadt Kloten Gemeinderat Postfach Kirchgasse 7 CH-8302 Kloten Telefon +41 44 815 12 90 Telefax +41 44 815 12 44 Zuständig: Petra Wicht [email protected] www.kloten.ch P:\pool_p\Gemeinderat\Presse-Publikationen\Beschlüsse gesamt\Beschlüsse 10-071106.doc