Beschlüsse 10-071106

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Beschlüsse 10-071106
Amtliche Publikation
Datum
Thema
06. November 2007
Beschlüsse des Gemeinderates
Beschlüsse des Gemeinderates vom 6. November 2007
Der Gemeinderat hat an seiner 10. Sitzung der 10. Legislaturperiode vom
6. November 2007
Einbürgerungen von Ausländern
Trutic-Kepic, Anto, bosnisch-herzegowinischer Staatsangehöriger (Vorlage 820)
Cammarota, Giovanni mit der Ehefrau Cammarota geb. Mastroianni, Maria, beide italienische
Staatsangehörige (Vorlage 722)
Paramanathan, Kajasri mit den zwei minderjährigen Kindern, alle srilankische Staatsangehörige
(Vorlage 751)
Radojkovic, Boban, Staatsangehörige von Serbien und Montenegro (Vorlage 773)
Radojkovic, Dejan, Staatsangehöriger von Serbien und Montenegro (Vorlage 812)
Milosavljevic, Milorad mit der Ehefrau Milosavljevic geb. Vujcic, Ljiljana, Staatsangehörige von
Serbien und Montenegro (Vorlage 779)
Kim, Byung Chae mit der Ehefrau Kim geb. Lee, Yunjin und den beiden minderjährigen Kindern,
alle koreanische Staatsangehörige (Vorlage 791)
Sharma, Sanjay, indischer Staatsangehöriger (Vorlage 813)
Ahmed Di'Sou, Chalid, somalischer Staatsangehöriger (Vorlage 825)
Damiano, Luigi, italienischer Staatsangehöriger (Vorlage 827)
Alibrandi, Salvatore mit der Ehefrau Alibrandi geb. Neri, Giuseppina (Vorlage 830)
Zivkovic, Dejan mit der Ehefrau Zivkovic, Dragana und den drei minderjährigen Kindern (Vorlage 832)
Alle Gesuchsteller werden in das Bürgerrecht der Stadt Kloten aufgenommen.
Durmus, Izzet mit den drei minderjährigen Kindern, alle türkische Staatsangehörige
(Vorlage 750). Dieses Gesuch wird abgelehnt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte
und ihre Ausübung (§146ff GPR) innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, erhoben werden.
Stadt Kloten
Gemeinderat
Postfach
Kirchgasse 7
CH-8302 Kloten
Telefon +41 44 815 12 90
Telefax +41 44 815 12 44
Zuständig: Petra Wicht
[email protected]
www.kloten.ch
P:\pool_p\Gemeinderat\Presse-Publikationen\Beschlüsse gesamt\Beschlüsse 10-071106.doc
Im Übrigen kann gegen die Beschlüsse, gestützt auf §151 Gemeindegesetz, innert 30 Tagen,
von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde beim Bezirksrat Bülach erhoben
werden. Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
GEMEINDERAT KLOTEN
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