2014-21 - Heilbad Heiligenstadt
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2014-21 - Heilbad Heiligenstadt
Jahrgang 24 · Donnerstag, 16. Oktober 2014 · Nummer 21 Amtsblatt der Stadt Heilbad Heiligenstadt und den Ortsteilen Flinsberg, Kalteneber, Rengelrode und Günterode UNSER HERBST ’89 AUFRUF! 30. 10. 2014 19.00 Uhr Andacht in St. Gerhard und gemeinsamer Zug zum Friedensplatz mehr unter der Rubrik „Aus der Stadt“ Foto: E. Jüngel (TA) Inhaltsverzeichnis Themen: Termine: Ausstellungen: • InfosausderStadtratssitzung • Kulturfreitag • Literaturmuseum: Landschaftsfotografien • NeuesWohngebietübergeben • TeebeiTheodorStorm • TagderoffenenTürimStadthaus undKindergarten • Nachtwächterführung • VeranstaltungenimMCH • Serie:VorstellungMitarbeiter • Hundezählungbeginnt • Stadtbibliothek: Uganda-Fotoausstellung • EichsfelderHeimatmuseum: ErinnerungenandieZeitderWende Heiligenstadt -2- Nr. 21/2014 Stadtarchiv Tel.: 03606 677-440 Petristraße 32 Sprechzeiten: gern nach Vereinbarung Tourist-Information/ Verkehrsverband Heiligenstadt Tel.: 03606 677-141 Fax: 03606 677-140 Rathaus, Wilhelmstraße 50 Internet: www.heilbad-heiligenstadt.de E-Mail: [email protected] Anschrift: Stadtverwaltung Heilbad Heiligenstadt Aegidienstraße 20, 37308 Heilbad Heiligenstadt Telefon: 03606 677-0 • Telefax: 03606 677-900 E-Mail: [email protected] Internet: www.heilbad-heiligenstadt.de Sprechzeiten Bürgermeister und Erste Beigeordnete: Stadthaus, Aegidienstraße 20 Termine sind jederzeit im Sekretariat zu vereinbaren Bürgermeister Tel.: 03606 677-102 Erste Beigeordnete Tel.: 03606 677-104 Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt Stadtkasse Tel.: 03606 677-310 Tel.: 03606 677-220 Montag bis Freitag .................................... 09:00 - 17:00 Uhr Samstag/Feiertag ..................................... 10:00 - 12:00 Uhr Städtischer Kindergarten Sebastian Kneipp Tel. Haus I: Tel. Haus II: Robert-Koch-Str. 16, Aegidienstraße 8, Stadtbibliothek Tel.: 03606 677-280 Tel.: 03606 677-290 Tel.: 03606 677-400 Erwachsenenausleihe/Kinderbibliothek/Phonothek: Petristraße 32, Montag...................................................... 10:00 - 17:00 Uhr Dienstag ................................................... 10:00 - 18:00 Uhr Donnerstag ............................................... 10:00 - 17:00 Uhr Freitag....................................................... 10:00 - 13:00 Uhr Am Mittwoch bleibt die Ausleihe in allen Abteilungen geschlossen. Stadthaus, Aegidienstraße 20 Montag.....................................................08:00 - 16:00 Uhr Dienstag ..................................................08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch ..................................................08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag ..............................................08:00 - 16:00 Uhr Freitag......................................................08:00 - 12:00 Uhr Eichsfelder Heimatmuseum Tel.: 03606 612618 Kollegiengasse 10 Montag.............................................................. geschlossen Dienstag - Freitag ..................................... 10:00 - 17:00 Uhr Samstag und Sonntag .............................. 14:30 - 17:00 Uhr Öffnungszeiten Hauptamt Bauamt Ordnungsamt Kämmerei Tel.: 03606 677-100 Tel.: 03606 677-600 Tel.: 03606 677-300 Tel.: 03606 677-200 Stadthaus, Aegidienstraße 20 Montag.................09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag ..............09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch ..................................Termine nach Vereinbarung Donnerstag ..........09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag......................................................09:00 - 12:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung Standesamt Tel.: 03606 677-340 Wilhelmstraße 50 Montag.................09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag ..............09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch ..................................Termine nach Vereinbarung Donnerstag ..........09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag......................................................09:00 - 12:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung Literaturmuseum „Theodor-Storm“ Tel.: 03606 613794 Am Berg 2 Montag.............................................................. geschlossen Dienstag - Freitag ..................................... 10:00 - 17:00 Uhr Samstag und Sonntag .............................. 14:30 - 16:30 Uhr Bauhof Tel.: 03606 677-500 Am Ostbahnhof Hauptfriedhof Tel.: 03606 612832 Liesebühl Kleiderkammer Tel.: 03606 677-490 Petristraße 32 Donnerstag .......10:00 - 12:00 Uhr und 14:30 - 17:00 Uhr Heiligenstadt -3- Nr. 21/2014 Aus der Stadt Gebet und Erinnerungsdemo durch Heiligenstadt am 30.10.2014 Anlässlich des 25-jährigen Jubiläums der friedlichen Revolution in Deutschland soll der Herbst 1989 am 30.10.2014 noch einmal zum Leben erweckt werden. Alle Bürger von Heiligenstadt und natürlich auch alle Gäste sind eingeladen, sich ab 18:45 Uhr vor der Heiligenstädter St. Gerhard Kirche zu versammeln, in der um 19:00 Uhr - genau wie vor 25 Jahren - ein Friedensgebet stattfinden wird. Daran (etwa um 19:45 Uhr) schließt sich eine stimmungsvolle Erinnerungsdemo durch die Innenstadt (Vorplatz St. Gerhard, Kreuzung Ägidienstraße/ Petristraße, Schöllbach bis Wilhelmstraße, Unterer „Wilhelm“, Kirche St. Martin, Friedensplatz) mit audiovisuellen Installationen in historisch anmutender Kulisse an. Alle Anwohner der betreffenden Straßenzüge werden aufgerufen, in Anlehnung an die friedlichen Demonstrationen vor 25 Jahren, Kerzen in die Fenster zu stellen. Außerdem werden alle Teilnehmer der Erinnerungsdemo gebeten, 2 EUR für ein einheitliches Windlicht bereitzuhalten, welches nach dem Friedensgebet ausgegeben wird. Dieses Licht soll zur Erinnerungsdemo mitgeführt werden und der letzten Station des gemeinsamen Weges, dem Friedensplatz, einen besonderen Glanz verleihen. Hier wird aus den vielen Lichtern eine leuchtende 89 entstehen. Webseite zu den Feierlichkeiten „25 Jahre Grenzöffnung“ jetzt online, Kartenvorverkauf startet Veranstaltung „Fest der Einheit Eichsfeld“ in Teistungen soll Mega-Event werden Am Wochenende des 8. und 9. November 2014 rechnen die Veranstalter des „Fests der Einheit Eichsfeld“ in Teistungen mit bis zu 3.000 Tagesgästen. Für diese Personenzahl zumindest ist das Festzelt auf dem Areal beim Grenzlandmuseum ausgelegt. Jetzt ist die offizielle Homepage zur Veranstaltung mit Programmhinweisen und Infos rund um das Jubiläum online gegangen. Unter www.fest-der-einheit.de können Interessierte ab sofort Karten für das Event erwerben. Das Wochenende im Zeichen des 25-jährigen Jubiläums der deutsch-deutschen Grenzöffnung glänzt mit echter Starbesetzung. Musiker wie die Ost-Kultband City, Matthias Reim, Kinderliedermacher Rolf Zuckowski, einige Eichsfelder Chöre und viele weitere Künstler werden am zweiten Novemberwochenende die Zuschauer faszinieren. Auch die ganz Kleinen, nämlich zwei Kinderchöre, die gemeinsam mit Rolf Zuckowski singen werden, fiebern ihrem großen Auftritt auf der Bühne am Sonntagmittag um 11:30 Uhr nach dem Festgottesdienst bereits entgegen. Neben lauten werden aber auch leise Töne angeschlagen. Stille Zeitzeugen in Form von Bildern in aufwendigen Lichtinstallationen werden in der historischen Kulisse des Festzelts an die Tage des Mauerfalls erinnern. Zum Fest der Einheit Eichsfeld wird es außerdem eine nächtliche Wanderung zum ehemaligen Grenzübergang Duderstadt in der Nacht von Samstag auf Sonntag geben. Das Fest der Einheit Eichsfeld wurde auf Initiative des Grenzlandmuseums Eichsfeld, des HVE und der Bürgermeister der vier Eichsfeldstädte ins Leben gerufen. Mit der Organisation und Durchführung wurde Ralf Halbhuber, der Leiter der Agentur Studio1 Kommunikation GmbH, betraut. Neues Wohngebiet in Heiligenstadt 28 neue Eigenheime können im neuesten Wohngebiet in Heilbad Heiligenstadt „Auf dem hohen Raine“ - Teil 2 - gebaut werden. Am 2. Oktober ist es vom Erschließungsträger und der Stadt offiziell übergeben worden. Bürgermeister Thomas Spielmann dankte den bauausführenden Firmen und wünschte den Familien, die hier ihr Haus errichten werden, dass sie hier ihre Heimat für sich entdecken. Von Januar 2012 bis März 2014 erstreckten sich die Planungsarbeiten, ausgeführt wurden die Erschließungs-arbeiten dann vom Oktober 2013 bis August 2014. doch eine der begehrtesten Wohnanlagen der Kurstadt. Vorwiegend junge Familien werden hier wohnen. Die ersten haben bereits angefangen zu bauen. (v. l) .Winfried Gries, Holger Strietzel, Stefan Baudach und Bürgermeister Thomas Spielmann. Stefan Baudach von der SWB Verpachtungs GmbH und TWE Erdbau Uder erläuterte Einzelheiten. Er freut sich, dass die Grundstücke in einer Größenordnung von 700 bis 750 Quadratmetern alle bereits vergeben sind. Kein Wunder, ist es Holger Striezel von der Ingenieurberatung W. Gries, die das gesamte Gebiet erschlossen hat, sagte einiges zu den technischen Details. Die Länge der Verkehrsanlagen beträgt 620 Meter, 3900 Quadratmeter beträgt die Fläche der Verkehrsanlagen. Dazu kommen 520 Meter Regenwasserkanal, 520 Meter Schmutzwasserkanal und 570 Meter Trinkwasserleitung. Die gesamten Baukosten belaufen sich auf rund zwei Millionen Euro. Text und Foto: Ilka Kühn Heiligenstadt -4- Nr. 21/2014 Informationen aus der Stadtratssitzung vom 24. September 2014 Zur 4. Sitzung des Stadtrates der Stadt Heiligenstadt begrüßte Stadtratsvorsitzender Heinz-Peter Kaes den Bürgermeister und die Erste Beigeordnete, die Stadträte und Ortsteilbürgermeister, die Mitarbeiter der Verwaltung, die Presse und die anwesenden Bürgerinnen und Bürger und wünschte einen guten Sitzungsverlauf. Informationen des Bürgermeisters sowie des Bauamtsleiters zu laufenden und geplanten Bauvorhaben Herrnmühle/ Kornspeicher Am Kornspeicher erfolgen weitere Sicherungsmaßnahmen, nunmehr im Inneren des Gebäudes. Es ist eine sehr große Maßnahme, die vor allem auch Dank der Fördermittel vom Land Thüringen zu stemmen ist. Ab diesem Monat erfolgt der Einbau der Fenster. Es ist davon auszugehen, dass der Kornspeicher Ende des Jahres unter „Dach und Fach“ ist. Ferner wurde eine 30 Zentimeter dicke Stahlbetondecke mit Dämmung eingebaut. Diese machte sich aufgrund einer späteren Nutzung des Gebäudes (hier müsse man sich ebenfalls noch Gedanken machen) aus Statikgründen notwendig. Stadion 2. Bauabschnitt - Ersatzneubau Multifunktionssporthalle Die Fertigstellung des Hallenbodens der Sporthalle sowie der Einbau der Sportgeräte, die Neugestaltung des Umfeldes sowie der barrierefreie Zugang zur Halle und zum Stadion sind für Ende November vorgesehen, so dass auch in diesem Zeitraum die Übergabe erfolgt. Am Gebäude wird zudem eine Kletterwand angebracht, an der man unter fachkundiger Aufsicht klettern kann. Die fristgerechte Anmeldung des 3. Bauabschnitts beim Sozialministerium wird vorbereitet, um die weiteren Arbeiten (Umbau des Rasengroßspielfeldes und der Leichtathletikanlagen) fortführen zu können. Neubau Westzubringer Diese Maßnahme des Straßenbauamtes Nordthüringen geht, auch witterungsbedingt, zügig voran. Parallel hierzu laufen die Anbindungen des Gewerbegebietes West II (ehemaliges Heizwerk) und des Roten Weges sowie die Aufmündung der Anemonenstraße auf den Westzubringer. Die große Umleitung aus Richtung Uder über Lutter, Kalteneber nach Heiligenstadt geht damit demnächst dem Ende entgegen. Wir danken allen Fahrzeugführern für ihr Verständnis. Erschließung Wohngebiet Auf dem Hohen Raine - Teil 1, 2. Bauabschnitt Die Erschließung des Wohngebietes wird mit Arbeiten im Straßenbereich fortgeführt. Ferner wird die Ausschreibung für den 2. Bauabschnitt Paradiesgraben vorbereitet. Nach fast zweijähriger Bauzeit sollen bis zum Ende des Jahres alle Baugrundstücke voll erschlossen sein. In dem südlichen Bereich wird im kommenden Jahr ein Spielplatz angelegt. Erschließung Wohngebiet Auf dem Hohen Raine - Teil 3 Die Erschließung ist abgeschlossen und die Übergabe erfolgt durch den Erschließungsträger am 9. Oktober 2014. Ortsteil Günterode: Schwerpunkt im Bereich Tiefbau ist die Fortführung der Straßenausbauarbeiten in der Mitteldorfstraße. In der Teichstraße erfolgte am 10.09. die Übergabe des neuen Spielplatzes (wir berichteten). An der Turnhalle entstand ein neuer Beachvolleyballplatz sowie eine Einfriedung für den Bolzplatz. Die Fertigstellung ist für Ende September anberaumt. Damit haben sich dann sowohl für die kleineren als auch für die größeren Kinder die Spielbedingungen weiter verbessert. Weitere Infos: Wohngebiet Liethen Am 3. September fand auf den Liethen ein Dialogforum statt, auf dem alles, was den Bürger bewegt, aufgenommen und diskutiert wurde. Dabei ging es nicht nur um Verkehrsströme, sondern auch um kindgerechte Spielplätze und um die Sauberkeit. Vernünftige, gute Spielplätze sind ein Muss, so auch die Ansicht des Bürgermeisters. Die KoWo war bei der Beratung an diesem Tag vertreten. Mit der WG wird das Gespräch diesbezüglich gesucht. Bahnhof Der Heiligenstädter Bahnhof steht erneut zum Verkauf. Die Stadt ist ggfs. bereit, diesen zu erwerben. Dazu steht sie mit der Immobilienfirma in Verhandlung, wobei es insbesondere um den Preis geht. Der Bürgermeister bittet die Bürger um Ideen, wie das Bahnhofsgebäude zukünftig genutzt werden könnte. Jugendparlament (Jupa): Bei dem „Jupa“ gab es auf Grund von Veränderungen einiger Jugendlichen (Schule beendet und Beginn der Lehre bzw. des Studiums) eine Neuwahl des Vorstandes. Im neuen Vorstand arbeiten zukünftig zwei „alte“ Mitglieder und vier „neue“ Mitglieder mit. Alle, die in den Vorstand gewählt wurden, gratulieren wir und wünschen dem gesamten Jupa-Team weiterhin gutes Gelingen und viele Ideen. Seniorenbeirat: Auch ein Seniorenbeirat wurde inzwischen gegründet, der die Interessen der älteren Menschen vertritt. Als Vorsitzender wurde Rainer Brinkmann, als Stellvertreterin Wally Schmickler und als Schriftführer Eberhard Beckmann gewählt. Informationen aus der Stadtverwaltung Hundezählung in Heilbad Heiligenstadt und den Ortsteilen Statistische Zahlen belegen, dass Hundebesitzer immer häufiger ihre Vierbeiner der zuständigen Verwaltung nicht anzeigen, um die dafür in der Satzung festgelegten Steuern nicht entrichten zu müssen. Um diesem Trend entgegenzuwirken - im Interesse der ehrlichen Steuerzahler und der Gleichbehandlung aller Bürger - hat sich die Verwaltung der Stadt Heilbad Heiligenstadt entschlossen, eine Hundebestandsaufnahme durchführen zu lassen. Mit der Durchführung der Bestandsaufnahme ist die Fachfirma KOMMSTAT, Geeste, beauftragt worden, deren Mitarbeiter ab Montag, den 20.10.2014 alle Familienmitglieder über 18 Jahre zur Hundehaltung befragen werden. Die Auskunftserteilung der Hundehalter erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Mitarbeiter sind mit einer Legitimation der Verwaltung ausgestattet und haben aus Gründen des Datenschutzes keine Information über bereits gemeldete Hunde. Haben Sie deshalb bitte Verständnis dafür, dass alle Bürger befragt werden müssen, auch Hundehalter, die ihren Hund bereits seit Jahren ordnungsgemäß gemeldet haben! Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Nachmeldungen noch bis zum 20.10.2014 angenommen werden. Hundehalter, die diesen Termin versäumen, können nachveranlagt werden und mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 5.000,00 EUR belegt werden. Hiermit ergeht deshalb nochmals die dringende Aufforderung an alle Hundebesitzer, auch in Ihrem eigenen Interesse, Ihre Lieblinge - falls noch nicht geschehen - umgehend anzumelden und die fällige Steuer zu entrichten! Wir weisen darauf hin, dass gemäß dem Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG) mit der Anmeldung der Hundehalter nachzuweisen hat, dass der Hund mit einem fälschungssicheren elektronisch lesbaren Transponder nach ISO-Standard (Mikrochip) gekennzeichnet sein muss und eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Anmeldungen werden schriftlich oder persönlich entgegengenommen: Steueramt der Stadt Heilbad Heiligenstadt, Aegidienstraße 20, (Stadthaus) Frau Maria Keppler, Tel. 03606 677-250; Email: [email protected] und Frau Christine Gebhardt, Tel. 03606 677-251, Email: [email protected]. Heiligenstadt -5- Nr. 21/2014 Fortsetzungsserie: Vorstellung aller im Stadthaus tätigen Mitarbeiter Das Team der Tourist-Information stellt sich vor: von Kulturveranstaltungen, Volksfesten, Ausstellungen usw. gefragt, genauso wie die enge Zusammenarbeit mit den Kollegen der einzelnen Ämter der Stadtverwaltung, wenn z. B. Layouts für Broschüren erarbeitet werden müssen. Mitarbeiterin Beate Novotny Die Tourist-Information ist Ansprechpartner für touristische Informationen und Leistungen und für die Vermittlung von touristischen Angeboten zuständig. Die kompetenten und engagierten Mitarbeiter beraten die Bürger oder Gäste in allen Serviceleistungen. Sie sind persönlich, telefonisch (03606 677-141), elektronisch ([email protected]) und schriftlich für unsere Bürger und Gäste im Rathaus, Wilhelmstraße 50, auf dem Marktplatz erreichbar. Viele Aufgaben erledigt das Team gemeinsam mit anderen Partnern, beispielsweise die Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen. Dazu zählen das Märchenparkfest und der Gesundheitsmarkt, der Benefizlauf und der Weihnachtsmarkt, um nur einige zu nennen. Aber auch die Mitwirkung und Unterstützung anderer Veranstalter - in diesem Jahr das Weinfest auf dem Klausberg, der MDR-Sommernachtsball, das Holzbildhauersymposium und auch die bevorstehende Veranstaltung „Herbst 1989“ – werden von der Tourist-Information mit abgesichert. Leiter der Tourist-Information: Rüdiger Eckart Rüdiger Eckart ist seit März 1999 verheiratet und Vater von drei Kindern. Seit Januar 2014 ist Rüdiger Eckart Leiter der Tourist-Information. Zum Team gehören Daniela Merten, Beate Novotny, Brigitte Schmidt und Christine Papst. Mitarbeiterin Daniela Merten Rüdiger Eckart trägt Verantwortung für verschiedene Projekte. Vorrangiges Ziel ist es, den Tourismus in unserer Stadt weiterzuentwickeln, die Stadt für RehaPatienten, Erholungsuchende und Urlauber interessant zu machen. Dazu zählen beispielsweise die Steigerung des Bekanntheitsgrades in den bekannten Zielgruppen und die Gewinnung neuer Gäste. Ferner gehören Recherchearbeiten, verschiedene Statistiken und deren Auswertung, Erstellen von Prospekten und Broschüren usw. zu seinen Aufgaben. Und natürlich trägt er die Budgetverantwortung für seinen gesamten Bereich. Frau Merten ist seit Anfang 2005 Mitarbeiterin in der Tourist-Information der Stadt. Aktuell erstellt sie eine Broschüre über thematische Stadt- und Eichsfeldführungen. Die Gestaltung von Text- und Grafikdaten für alle multimedialen Produkte über die Stadt obliegt ihr ebenfalls, z. B. Stadtpläne, Plakate, Flyer und Info-Broschüren. Zudem hat sie die Betreuung und Pflege eines Teils des Internetauftritts der Stadt zu verantworten. Sehr gewissenhaft und stets freundlich pflegt Daniela Merten die Zusammenarbeit mit regionalen und überregionalen Fremdenverkehrsorganisationen, nimmt an Messeterminen teil und ist auch im Bereich der Gästebetreuung, vor allem an den Wochenenden, im Einsatz. Auch ist ihre Mithilfe bei der Durchführung Zu den Hauptaufgaben von Beate Novotny gehört die Mit-Organisation und Durchführung von städtischen Veranstaltungen. Dazu zählen beispielsweise das Stadtfest, der Biathlonlauf und Benefizlauf, das Fest anlässlich des Kindertages und das Märchenparkfest. Auch im Infostand im Rahmen des Weihnachtsmarktes ist Beate Novotny präsent und bedient die Bürger und Gäste. In ihren Bereich fallen auch die Organisation der Kurkonzerte und die Mitwirkung bei Ausstellungen in den Räumen der Tourist-Information. Alle 14 Tage bereitet Beate Novotny die Veranstaltungsübersicht für den Stadtanzeiger vor. Für den Verkehrsverband übernimmt sie die Buchführung. Ebenso zählt die Ausarbeitung und Erledigung touristischer Anfragen zu ihren Tätigkeiten. Gästeservice: Brigitte Schmidt und Christine Papst Beide Kolleginnen sind im Gästeservice für den vielseitigen Bereich am „Infostand“ mit Beratung und Betreuung der Bürger, Gäste und Vermieter, sowie für die Beantwortung der Anfragen per Telefon, Fax und E-Mail zuständig. Viele Gäste wünschen sich zudem die Zustellung von Informationsmaterial. Dieses auf die jeweiligen Bedürfnisse der Gäste abzustimmen und zu versenden, ist ebenfalls ihre Aufgabe. Für unsere Gäste und auch für unsere Bürger der Stadt organisieren sie Stadtund Nachtwächterführungen, Eichsfeldrundfahrten und stellen Pauschalangebote zusammen. Einen weiteren Schwerpunkt ihrer Arbeit nehmen die Hintergrundtätigkeiten ein, wie z. B. Honorarabrechnungen für die Stadtführer, das Eingeben von Meldescheinen, die monatliche Erstellung von Kurbeitragsbescheiden und statistische Erhebungen. Seit neustem gibt es in der Tourist-Information auch einen Ticket-Shop. So sind beide Kolleginnen auch für Bereich Kartenvorverkauf mitverantwortlich. Bauernregeln im Zeitraum Oktober 16.10. Auf St. Gallus-Tag nichts mehr draußen bleiben mag. 21.10. St. Ursula-Beginn, zeigt auf den Winter hin. 23.10. Wenn‘s Sankt Severin gefällt, bringt er die erste Kält‘. 28.10. Wenn Simon und Judas sind vorbei, ist der Weg zum Winter frei. Heiligenstadt -6- Nr. 21/2014 Die Stadtverwaltung und der Sebastian-Kneipp-Kindergarten laden herzlich zum Tag der offenen Tür am 19. Oktober ein Die Büros sind geöffnet und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewähren gern Einblicke in die Verwaltungsabläufe, was während der allgemeinen Öffnungszeit nur schlecht möglich ist. So werden beispielsweise im Bauamt laufende und geplante Bauprojekte aus den Bereichen Hoch- und Tiefbau vorgestellt. Blick hinter die Kulissen Zum diesjährigen Tag der offenen Verwaltung lädt Bürgermeister Thomas Spielmann alle Bürgerinnen und Bürger am Sonntag, 19. Oktober 2014, in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr in das Stadthaus Aegidienstraße 20, herzlich ein. Darunter fallen u. a. die Fertigstellung des Westzubringers und die Baumaßnahme Obere Altstadt - Brauhausgelände. Zudem gibt es Informationen zu Straßenausbaubeiträgen, zur Stadtplanung und Stadtsanierung. Erzieherinnen aus unserem SebastianKneipp-Kindergarten sind vor Ort und „verschönern“ die Kids mit Kinder-Tattoos. Für das leibliche Wohl ist ebenfalls bestens gesorgt. Zudem präsentiert sich auch wieder das Standesamt im Trausaal im II. Obergeschoss des Alten Rathauses in der Ratsgasse 9 (Zugang über Barockgarten). An diesem Tag soll allen heiratswilligen Paaren und Interessierten in der Zeit von 14:00 bis 17:00 Uhr die Möglichkeit gegeben werden, den Raum in einem für eine standesamtliche Trauung dekorierten Zustand zu besichtigen. Hinweis: Auch für Gehbehinderte ist eine Besichtigung möglich, da im Alten Rathaus ein Fahrstuhl zur Verfügung steht. Tag der offenen Tür In der Zeit von 14:00 bis 17:00 Uhr hat auch der städtische Kindergarten seine Türen geöffnet und freut sich über viele interessierte Besucher. Eltern und Kinder oder auch Omas und Opas können dabei das pädagogische Personal sowie die Räumlichkeiten kennenlernen und sich einen persönlichen Eindruck vom Kindergarten-Konzept verschaffen. Spende vom Morgenhahn-Team an die Eichsfelder Werkstätten am 29. September 2014 übergeben In jeder Woche tritt ein neues Team im MDR Radio Thüringen an, um bei Johannes um den großen Morgenhahn-Gewinn zu spielen. Bis zu 500 Euro können das sein. Im August spielten Mitarbeiter der Stadtverwaltung um dieses Geld. Und das Morgenhahn-Team der Stadtverwaltung, unter Leitung der Ersten Beigeordneten Ute Althaus, hatte 400 Euro abgeräumt. engel Michael, Gabriel und Raphael am 29. September, welches jedes Jahr im Raphaelsheim festlich begangen wird, übergab stellvertretend für das gesamte Morgenhahn-Team die stellvertretende Amtsleiterin der Kämmerei Stephanie Wetzig das erspielte Geld in Höhe von 400 Euro plus 100 Euro - gesponsert von der Stadt - an den Werkstattsratsvorsitzenden Thomas Grunwald. Im Rahmen der kleinen Kirmes, dem Patronatsfest der drei bekanntesten Erz- Doch zuvor wurden alle Bewohner und Mitarbeiter von Geschäftsführer Benno Bickel herzlich willkommen geheißen. Der Geschäftsführer hatte sich im Vorfeld die Fragen geben lassen und staunte, dass doch so viele Bewohner diese Fragen beantworten konnten. Natürlich haben die Mitarbeiter sie tatkräftig unterstützt. Mit dem Geld soll die vierteljährlich erscheinende Werkstattzeitung „Rinne“ in bunt gedruckt werden, damit sie vor allem auch für die Behinderten noch interessanter ist. Heiligenstadt -7- Nr. 21/2014 Gesundheit im Eichsfeld: Ein starkes Netzwerk für die Gesundheit Reha- und Selbsthilfe-Tag im Kurpark und in der Kurparkklinik sowie Tag der Offenen Tür im Eichsfeld Klinikum Unter dem Motto „GESUNDHEIT IM EICHSFELD“ präsentierte sich am Sonntag, dem 21. September 2014, das Gesundheitsnetzwerk Klinikgesellschaft Heilbad Heiligenstadt, Eichsfeld Klinikum sowie die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen des Landkreises Eichsfeld (KISS) zum Reha-Tag und Tag der offenen Tür in den drei Krankenhäusern Heilbad Heiligenstadt, Worbis und Reifenstein. Zur Einstimmung vor der Kurparkklinik führte das Team vom Vitalpark Gymnastikübungen vor. Die offizielle Begrüßung nahmen Kurdirektor Alban Günther und die Erste Beigeordnete Ute Althaus vor. Beide wünschten den Besuchern, dass sie von den zahlreichen Angeboten regen Gebrauch machen und die vielfältigen Möglichkeiten der Informationen nutzen. Gleichzeitig hofften nicht nur sie, dass das Wetter anhält, was aber leider nicht eintraf. Im Kurpark präsentierten sich die zahlreichen Selbsthilfegruppen, zum Beispiel Frauen nach Krebserkrankungen, Darmerkrankungen, Parkinson, Rheuma, Zöliakie, MS, Anonyme Alkoholiker und Demenzerkrankung. Ferner waren Vereine und Verbände vor Ort, wie beispielsweise der Blinden- und Sehbehindertenverband, das Pflegeteam Franziskus aus Geisleden, die Fachklinik Rusteberg und der Sozialdienst Katholischer Frauen sowie die Tourist-Information. Alle Außenstände mussten vorzeitig einräumen, weil der Regen immer stärker wurde und damit die Gäste weniger. Gut genutzt wurden alle Angebote, die in der Kurparkklinik für die Besucher präsent waren, wie Gesundheits-Check ups, Kinesio-Tapings, Magnetfeldtherapie, Paraffinbad und die Aktion „Saubere Hände“. Ganz entspannt und sehr liebevoll auf die Gäste eingegangen war Psychologin Sieglinde Curth mit ihren Entspannungsübungen. Dicht umringt waren in den drei Krankenhäusern die vielen Informationsstände zu Ernährung, Zahngesundheit, Diabetes und Hygiene und vielen anderen Gesundheitsthemen. Fachärzte hielten allgemeinverständliche Vorträge zu unterschiedlichen Themen, manch einer nutzte die Gelegenheit für persönliche Fragen an die Mediziner. Und während die Eltern sich informierten, waren die Kinder an jedem Ort gut beschäftigt: Ob mit Vogelhausbau, Hüpfburg, Malen oder beim Kinderschminken, in der Teddyklinik oder beim Pustetest mit Luftballons - da war für jeden etwas dabei. Schmeckte prima - der Gesundheitstrunk vom Pflegeteam Franziskus Die Erste Beigeordnete Ute Althaus und Kurdirektor Alban Günther besuchen alle Stände Ernährungsberatung in der Kurparkklinik Assistenzarzt David Baudisch und sein Team präsentieren im Eichsfeld Klinikum, Haus St. Vincenz, die Gastroenterologie. Heiligenstadt -8- Nr. 21/2014 Tanzdarbietungen, Basteln und sportliche Aktivitäten Stadtteilfest auf den Liethen war voller Erfolg Das 2. Stadtteilfest Auf den Liethen fand in diesem Jahr am Sonntag, dem 21. September 2014, statt und bot allen, ob groß oder klein, einen Ort der Begegnung. Kultur und Spaß, Nachbarn treffen, Neues entdecken, sich bewegen oder zuschauen, sich informieren oder auch staunen über die Vielfalt an Angeboten, die keine Langeweile aufkommen ließen. Dieses Fest fand im Rahmen der Interkulturellen Woche statt und begann in diesem Jahr mit einem Gottesdienst. Trotz des regnerischen Wetters kamen sehr viele Gäste. Viele Angebote aus dem abwechslungsreichen und informativen Programm fanden in dem großen Zelt statt, so dass das kühle Wetter zweitrangig wurde. Darsteller an. Neben dem Mitmachprogramm gab es auch eine Menge Angebote für die Kinder: Mal- und Bastelaktionen, Kinderschminken, Basketballprobetraining, Hüpfburg und Longboardfahren. Begehrt waren zudem auch Rundfahrten mit dem Feuerwehrauto. Und auch eine Tombola sorgte für viel Spaß und Aufregung. Der Hauptpreis war ein Tischkickerspiel, das der erst Zehnjährige Jonathan Sappelt gewann. Die Eröffnung nahm Bürgermeister Thomas Spielmann auf dem Gelände der „Tilman-Riemenschneider-Schule“ vor, der allen Organisatoren herzlich dankte. Denn, um ein so großes Fest jedes Jahr aufs Neue auf die Beine zu stellen, sind viele hilfreiche Hände nötig, so der Bürgermeister. beauftragte Eva-Maria Träger, die Villa Lampe und das Mutter-Kind-Projekt Liethen. Die neuen städtischen Auszubildenden waren mit vor Ort und informierten über den Beruf des Verwaltungsfachangestellten. Und von Seiten des MutterKind-Projektes wurden wunderschöne Tänze eingeübt. Stolz präsentierten die Kids ihren Drei-Farben-Tanz, den HipHop und den Flamenco-Tanz. Farbenfrohe Kostüme, alles in allem wunderschön. Herzlichen Dank an die Verantwortlichen! Und zu den Organisatoren gehörten außerdem die Grund- und Regelschule Tilman Riemenschneider, die Ausländer- Markus Rilli von der Villa Lampe moderierte humorvoll die Veranstaltung und kündigte so manche spannenden Besonders sehenswert war der Animationsfilm über das Leben des mittelalterlichen Künstlers Tilman Riemenschneider, welcher von den Schülern der gleichnamigen Regelschule erstellt wurde. Für die musikalische Unterhaltung sorgten u. a. die Heiligenstädter Nachwuchsband „Stone Balloon“. Was wäre ein Fest ohne Verpflegung? So ließen sich die Gäste kulinarisch verwöhnen: Kaffee und Kuchen, Gegrilltes und andere Leckereien, wie z. B. Zuckerwatte für die Kids. Am Ende der Veranstaltung waren sich alle einig: Es war ein tolles Fest, ein voller Erfolg dank der Organisatoren und der vielen Gäste! Bildung eines Netzwerkes für Jugendparlamente aus ganz Thüringen (L. R.) Nachdem das Jugendparlament im Juli dieses Jahres den 1. Thüringer Jugendparlamentskongress in Heiligenstadt durchführen konnte, war es am 25. September 2014 soweit, diesen mit dem Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit in Erfurt, auszuwerten. Im Ministerium wurden das Jugendparlament von der Referatsleiterin für Jugendpolitik, Angela Lorenz und Claudia Fichtmüller vom Landesjugendring, begrüßt. Gemeinsam wurde der Kongress ausgewertet und Erfahrungen ausgetauscht. So soll die Beteiligung an der Kommunalen Politik für alle Jugendgremien erleichtert und ein Netzwerk aufgebaut werden. Frau Lorenz sicherte den Jugendlichen ihre Unterstützung zu. Um das Netzwerk aufbauen zu können, wird das Ministerium alle Jugendgremien im Freistaat zu einer Arbeitsgruppe nach Erfurt einladen, da das Netzwerk gemeinsam entwickelt werden soll. Der Wunsch der Jugendlichen ist es, sich über dieses Netzwerk besser austauschen zu können. Ebenso möchten sie gern gemeinsame Aktionen thüringenweit über dieses Netzwerk aufbauen. Das nächste Arbeitstreffen soll Ende November, auch wieder im Ministerium, stattfinden. Abschließend bedankte sich Jupa-Vorsitzende Nicolas Schmidt bei Angelika Lorenz für die Unterstützung beim Kongress mit einem kleinen Geschenk. Heiligenstadt -9- Nr. 21/2014 Jugendparlament (Jupa) Generationswechsel geglückt (L. R.) Die 21. öffentliche Sitzung des Jugendparlaments fand am Dienstag, dem 22. September 2014, um 17.30 Uhr im Plenarsaal des Rathauses statt. Dazu fanden sich neben den bisherigen Mitgliedern des Jugendparlaments auch der Bügermeister, interessierte Jugendliche und einige Stadträte ein. Da einige Jugendparlamentsmitglieder in den letzten Wochen das Jugendparlament verlassen haben, weil sie sich nach ihrem erfolgreichen Schulabschluss nun beruflich neu orientieren oder erst einmal die Welt erkunden wollen, bestand ein wenig Zukunftsangst im Jugendparlament. Doch diese Ängste waren nicht begründet. In der Sitzung konnten genauso viele neue Mitglieder im Jugendparlament begrüßt und aufgenommen werden, wie das Jugendparlament verlassen hatten. Auch für den Vorstand konnten sich sofort einige Jugendliche begeistern: Neu im Vorstand sind Katharina Lamczyk, Sandro Hucke, Lena Schwenke und Fabian Stitz. Sie alle wurden einstimmig vom Jugendparlament gewählt. Sie verstärken nun den Vorstand, der auch noch durch Lea Glaser und Marie Müller gebildet wird. Im Rahmen der Sitzung wurden auf die Projekte der letzten Wochen zurückgeblickt. So wurde der 1. Thüringer Jugendparlamentskongress, den das Jugendparlament im Juli in Heiligenstadt ausgerichtet hat, noch einmal vorgestellt. Ebenso konnte drüber informiert werden, dass die Auswertung im Ministerium am 25. September 2014 in Erfurt stattfindet, zu der einige Jugendparlamentsmitglieder fahren. Auch der Insider, das Informationsheft, das vom Jugendparlament für die Jugendlichen der Stadt erstellt und zur Verfügung gestellt werden konnte, wurde positiv betrachtet. Schließlich entstand dieses Heft in einem Zeitraum von über einem Jahr in einer Projektgruppe des Jugendparla- ments. Und auch das Sommerkino, das dieses Jahr erstmals im Freibad des Vital Parks stattgefunden hat, war noch einmal Thema. Dabei stellten die Jugendlichen fest, dass es eine sehr schöne und gelungene Veranstaltung war, die auch im kommenden Jahr wieder stattfinden sollte. Aktuell entsteht gerade an der neuen Turnhalle am Stadion eine Kletterwand, die auch vom Jugendparlament mit initiiert wurde. Auch die Putzaktion des Spielplatzes am Mühlgraben, die ein neues Mitglied des Jugendparlaments selbstständig mit ein paar anderen Jugendlichen organisiert und durchgeführt hat, wurde in der Sitzung positiv erwähnt. Zum Schluss wurden neue Projektgruppen gebildet und den neuen Jupa-Mitgliedern das Büro im Alten Rathaus gezeigt. Der Wald als Abenteuerspielplatz Die Vorschulkinder aus dem integrativen Kindergarten „Schwalbennest“ erkundeten im letzten Kindergartenjahr die naheliegenden Wälder in Begleitung des Forstmitarbeiters Herrn Leonhardt Die erste Wanderung fand an einem sonnigen Vormittag im März statt. Voller Spannung und Vorfreude begaben sich die Kinder mit ihren Erzieherinnen Rosemarie Kunze und Melanie Isenhuth zum vereinbarten Treffpunkt, an dem sie von den Forstmitarbeitern und ihren Jagdhunden herzlich begrüßt wurden. Mit genügend Proviant und wetterfester Kleidung konnte das Abenteuer nun beginnen. Wie es sich für echte Vorschulkinder gehört, hatten sie natürlich viele Fragen im Gepäck, die ihnen auf eine kindgerechte und spielerische Art und Weise beantwortet wurden. Denn Lernen bedeutet, mit allen Sinnen wahrzunehmen und deshalb ist es für Herrn Leonhardt während der Wanderungen von besonderer Bedeutung, alle Sinne der Kinder anzusprechen. Dazu gehörte es unter anderem auch, eine Blüte des Holunderstrauchs in die Hand zu nehmen und daran zu reiben, um somit den süßen Duft einzuatmen. Neben den Holundersträuchern fanden sich noch allerlei andere Pflanzen, die das Interesse der Kinder weckten. Ein besonderes Highlight für die Vorschulkinder war das Basteln der Hüte aus dem Blatt der großen Klette. Mit so einem schicken Hut macht das Wandern gleich doppelten Spaß. Durch das Bewegen an der frischen Luft wurden die Vorschulkinder sehr hungrig und durstig, so dass sie sich an einem Rastplatz im Wald stärkten. Und wo schmeckt das Frühstücksbrot besser, als an der frischen Luft mitten im Wald? Die Wanderung bereitete allen Beteiligten so viel Freude, so dass es im Sommer eine Fortsetzung gab. Aufgrund der Veränderungen im Wald ergaben sich viele neue Fragen: Was für Früchte wachsen im Wald? Welche dürfen wir Menschen essen? Welche Tiere leben hier? Was kann man aus den Pflanzen und Früchten herstellen? Die Kinder erfuhren allerlei Wissenswertes über den Lebensraum Wald. Mit diesem Artikel möchten sich die Kinder und die Erzieherinnen aus dem Schwalbennest bei den Forstmitarbeitern herzlich bedanken. Wir alle freuen uns auf viele weitere, spannende und wissensreiche Wanderungen. Melanie Isenhuth Heiligenstadt - 10 - Nr. 21/2014 Serie: Von Albert Schweitzer bis Heinrich Zille Von Klusweg bis Trift Straßennamen in Heilbad Heiligenstadt und in den Ortsteilen Teil 23 Am Struthgraben im Ortsteil Günterode Heiligenstadt außer in Günterode den Flurnamen „Strutgraben“ auch noch in Martinfeld und in Krombach gibt. Der Straßenname „Am Struthgraben“ im Heiligenstädter Ortsteil Günterode hat seinen Ursprung in einem historischen Flurnamen. „Die Strut“ bzw. „In der Strut“ (beide Schreibweisen ohne h) steht für „Wiese, Feld und Buschwerk südlich von Günterode“. Im Jahre 1162 gibt es den schriftlichen Nachweis als „Stroht“, 1209 ist die Schreibweise Strudt“ nachgewie- Ergänzung: Für den Altkreis Heiligenstadt weisen sie außerdem auf den Ortsnamen Eichstruth hin und für den Altkreis Mühlhäuser auf den Ortsnamen Struth. Darüber hinaus nennen sie noch weitere Flurnamen und zusammengesetzte Flurnamen in Verbindung mit „Strut“ oder „Struth“: „Strut(h), Auf der Strut, Hintere Strut, Mittlere Strut, Vordere Strut, Strutkopf (ein Berg), Strutweg, Strutwiese, Strutborn, Strutgrabentrift, Struttrift, Strutweg.“ Um den Rahmen dieser StraßennamenSerie nicht zu sprengen, wird auf die Nennung der Orte verzichtet, in deren Nähe diese Namen auftreten. Weitere Quellen führen den Namen Struth an für in Deutschland vorhandene Orte, Ortsteile, Erhebungen, Höhenzüge und Familiennamen. Text: Christine Bose (Quellen: Erhard Müller unter Mitarbeit von Inge Bily und Horst Naumann, Die Flurnamen des Kreises Heiligenstadt, Namenkundliche Informationen, Beiheft 8, Karl-Marx-Universität Leipzig 1986 und www.enzyklo.de) sen. Die Namensforscher führen für den Begriff „Struth“ folgende Bedeutungen an: “Sumpf, sumpfige Stelle, Gebüsch, Buschholz, Buschwald, Dickicht; nasse, sumpfige Gegend; Sumpfwald, der noch nicht durchforstet, der noch wild ist“. Sie verweisen darauf, dass es im Altkreis Neues aus dem Kneipp-Kindergarten Nun geh ich in den Kindergarten! Besonders gefreut haben sie sich über ihre neu gestalteten G r u p p e n rä u m e, die während der Schließzeit mit neuem Fußboden und frischen Farben hergerichtet wurden. Inzwischen haben wir für unsere Jüngsten eine weitere Krabbelgruppe eröffnet. Mit viel Liebe wurde der Gruppenraum für sie eingerichtet. Im September hat ein neues Kindergartenjahr begonnen. Unsere Kinder sind erholt vom Urlaub und wollen nun wieder gemeinsam mit ihren Freunden den aufregenden Kindergartenalltag erleben. Besonders möchten wir in unserem Kindergarten alle neuen Kinder willkommen heißen. Für sie beginnt nun ein neuer Lebensabschnitt - sie gehen in den Kindergarten. Diesen Übergang versuchen wir für unsere Kinder sanft zu gestalten. Die Eltern dürfen 14 Tage ihre Kinder begleiten, um ihnen den Start so leicht wie möglich zu machen. Es ist natürlich keine leichte Situation, weder für die Mama noch für das Kind. Da darf auch mal eine Träne kullern, denn bisher waren beide unzertrennlich. Im Kindergarten ist alles neu, das Haus, die Erzieherinnen und hier gibt es viele Kinder. Aber jeder Neuanfang ist auch eine Herausforderung. Vertrauen spielt dabei eine große Rolle. Allen Erzieherinnen ist es wichtig, dass sich die ihnen anvertrauten Kinder wohl fühlen und sich optimal entwickeln. Bei Fragen und Problemen stehen wir den Eltern jederzeit gern zur Verfügung. Wir wünschen allen Kindern ein erlebnisreiches Kindergartenjahr und den Eltern eine gute Zusammenarbeit mit unserem Team. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Kindergarten „Sebastian Kneipp“ Heiligenstadt - 11 - Nr. 21/2014 Ausbildung zum Stadtführer bzw. Gästeführer in Heilbad Heiligenstadt Tourist-Information lädt ab 13. November zum Lehrgang ein Sie haben Spaß am Umgang mit Menschen? Sie lieben Heilbad Heiligenstadt und möchten andere von ihrer Stadt begeistern? Die Auftaktveranstaltung findet am Donnerstag, 13. November 2014 um 17:00 Uhr im Plenarsaal des Rathauses, Wilhelmstraße 50, statt. Umgebung gelehrt bekommen. Die einmalige Teilnehmergebühr für alle Veranstaltungen inklusive einem Zertifikat beträgt 30,00 Euro. Einen neuen Lehrgang für Stadtführer in Gemeinschaftsarbeit mit der Stadtverwaltung Heilbad Heiligenstadt wendet sich an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger Heiligenstadts, die sich für die Geschichte, Tradition und Kultur ihrer Heimatstadt interessieren. Alle Interessierten und vielleicht zukünftigen Stadtführer/innen werden jeweils zwei Stunden an acht Abenden im November und Januar 2015 die verschiedensten Themen wie geschichtliches, kirchliches, märchenhaftes oder kulturelles aber auch aktuelles, barrierefreies aus und über Heilbad Heiligenstadt und Informative und unterhaltsame Stadtführungen für die Gäste unserer Stadt zu leiten - das ist unser gemeinsames Ziel! Anmeldungen bitte bis zum 31.10.2014 unter Telefonnummer: 03606 677-141 oder per Mail an [email protected]. Serie aus dem Tierheim Einfach tierisch ! Aufnahmekapazitäten des Tierheims überschritten! In den vergangenen Monaten haben wir bereits des Öfteren darüber berichtet, dass unser Tierheim Heiligenstadt die Grenzen der Aufnahmekapazitäten, vor allem für Katzen, erreicht hat. Desweiteren berichteten wir auch, dass alle Mitarbeiter des Tierheimes ehrenamtlich, d. h. ohne Bezahlung, auch abends und an den Wochenenden, die Tiere versorgen und den Tierheimbetrieb aufrechterhalten. Immer wieder haben wir Aufrufe und Aktionen gestartet, die vor allem die Kastration von Katzen zum Thema hatten, da nur durch diese Maßnahmen die ständige unkontrollierte Vermehrung von Katzen und das daraus resultierende Tierleid verhindert werden kann. Leider müssen wir heute aus gegebenem Anlass einige Themen aufgreifen, um unseren Lesern die mittlerweile dramatische Situation für unsere Tiere und unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter darzulegen. In den letzten Wochen wurden uns zusätzlich zum vorhandenen Katzenbestand eine derart große Anzahl von weiteren Katzen gebracht (vor allem zugelaufene oder aufgefundene), dass unsere Katzenplätze nicht mehr ausreichen, um alle diese Tiere aufzunehmen. Somit müssen wir einen Aufnahmestopp verhängen! Diese Situation ist nicht nur für die Tiere, sondern auch für die Mitarbeiter außerordentlich belastend. Ursache für diese Misere sind diejenigen Menschen, die ihre Tiere in unverantwortlicher Weise NICHT kastrieren lassen, ihre Tiere aussetzen oder sich nicht darum kümmern. Jeder Tierbesitzer ist selbstverständlich für seine Tiere verantwortlich! Der Tierschutzverein leistet unendlich viel Arbeit, um möglichst vielen Tieren zu helfen - es ist aber nicht damit gleichzusetzen, dass sich andere Menschen aus ihrer eigenen Verantwortung zu Lasten der Tierschützer herausstehlen. Gerade in den letzten Tagen mussten die Mitarbeiter des Tierheims ungeheuerliche Situationen erleben, von denen wir Ihnen einige exemplarisch schildern. Mitarbeiter wurden bedroht, beschimpft, persönlich beleidigt und es wurde mit der Ermordung von Katzen gedroht, wenn das Tierheim diese nicht auch noch aufnehmen würde. Einige Beispiele aus den letzten Tagen: Anrufer A: Wenn Sie die kleinen Katzen nicht nehmen, dann ertränke ich sie! Anrufer B: Wenn Sie die Katze nicht nehmen, gehe ich mit dem Tier zur Zeitungsredaktion in der Heiligenstädter Wilhelmstraße, lege die Katze den Redakteuren auf den Schreibtisch und sage, dass Sie sich weigern, das kleine Tier aufzunehmen. Anrufer C: Dann werfe ich die Katze an die Wand, oder sie kann auch verhungern... All diese Beispiele zeigen, dass hier offensichtlich Menschen, die keinerlei Verantwortung für Tiere übernehmen wollen, diese Verantwortung in einer dreisten und geradezu erpresserischen Weise dem Tierschutz auferlegen wollen. Wir sehen uns leider gezwungen, diese Verhaltensweisen nun einmal öffentlich darzulegen, weil wir als Tierschützer nicht die Prügelknaben sein können. Der Tierschutzverein Heiligenstadt muss hier einmal klare und deutliche Worte finden: wir tun alles für unsere Tiere, aber wenn die Kapazitäten des Tierheims aus den bereits genannten Gründen erschöpft sind, muss doch jeder Mensch mit gesundem Menschenverstand begreifen, dass nun auch Eigeninitiative gefordert ist. Wir sind nicht der Fußabtreter für den Frust mancher Mitmenschen. Für unser Engagement möchten wir uns weder beschimpfen noch etwas Unsachgemäßes unterstellen lassen. Wir sind sicher, dass die meisten Tierfreunde dies auch verstehen können. Gerade für die Mitarbeiter des Tierheims ist es eine enorme psychische Belastung, aufgrund der völligen Überfüllung und Auslastung aller unserer Möglichkeiten, nun Tiere nicht mehr aufnehmen zu können - vor allem ,wenn man bedenkt, mit welchen Drohungen in Bezug auf das Leben der Tiere manche Anrufer die Tierschützer erpressen wollen. Sie haben die Möglichkeit, sich bei einem Besuch in unserem Tierheim direkt vor Ort einen Einblick in die Situation zu verschaffen. Heute möchten wir unsere Kolumne mit einem Zitat von Albert Schweitzer schließen: Es ist die heilige Pflicht der Eltern, ihre Kinder zur Barmherzigkeit gegenüber Tieren anzuhalten, damit ihr Herz nicht verrohe. Ihr Tierheim Heiligenstadt i. A. Eva-Maria Schneider und Karin Ziegler So erreichen Sie unser Tierheim: Auf der Rinne 36 b, 37308 Heiligenstadt Telefon: 0171 7593863 Fax: 03606 614312 E-Mail: [email protected] Internet: www.tierheim-heiligenstadt.de Spendenkonto: DE 03 8209 4004 0000 1895 53 Heiligenstadt - 12 - Nr. 21/2014 Heiligenstadt - 13 - Nr. 21/2014 Neue Romane im Oktober 2014 in der Stadtbibliothek Autor Allende, Isabell Titel Amandas Suche Cabre`, Jaume Chatelet, Noelle Dahl, Arne Durst-Benning; Petra Emley, Dianne Franz, Andreas Franz, Andreas Grenville, Kate Senyoria Die Dame in Blau Der elfte Gast Die Champagnerkönigin Tiefe Stiche Tod eines Lehrers Die Hyäne Sarahs Traum Griffiths, Sharon Hammersfahr, Petra Homes A. M. Zeitreisen für Anfänger An einem Tag im November Und morgen sind wir glücklich Homes A. M. Die Tochter der Geliebten Johansen, Iris Keil, Katrin Klein, Gerda Konsalik, Heinz G. Das verlogene Gesicht Die Liebe der Bildweberin Nichts als das nackte Leben Das Geheimnis der 7 Palmen Lark, Sarah Link, Charlotte Lorentz, Iny Miller Santo, Courtney Neal, Mary C. Rankin, Ian Roberts, Nora Rolnikaite, Mascha Romer, Anna Der Klang des Muschelhorns Sechs Jahre Die List der Wanderhure Bd. 6 Der Olivenhain Einmal Himmel und zurück Schlafende Hunde Verschlungene Wege Ich muss erzählen Das Rosenholzzimmer Sawatzki, Andrea Von Erholung war nie der Rede Schier, Petra Slaughter, Karin Suter, Martin Veloso, Ana Tod im Beginenhaus Bittere Wunden Allmen und die verschwundene Maria Das Mädchen am Rio Paraiso Von Bellingen, Barbara Wallace, Danny Die Sterndeuterin Auf den ersten Blick Walter, Nicole Das Lebe drehen Walters, Minette Wood, Barbara Fuchsjagd Im Auge der Sonne Informationen Über das kostbare Band zwischen Müttern und Töchtern und die lebensrettende Kraft der Familie Historischer Roman Ein Lobgesang auf das Alter und die Langsamkeit Krimi Historischer Roman Thriller Krimi Krimi Von den Anfängen der australischen Gesellschaft, von den Freiheiten und den Zwängen der Menschen Plötzlich zurück in den fünfziger Jahren Krimi Der ganz normale Wahnsinn einer nicht ganz normalen Familie Was empfindet man, wenn man erfährt, dass man nicht die leibliche Tochter seiner Eltern ist? Thriller Historischer Roman Mutige Frauen im Dritten Reich Spannung und Abenteuer mit einer faszinierenden Liebesgeschichte Eine Familiensaga aus Neuseeland Der Abschied von meiner Schwester / Erfahrungen Historischer Roman Eine außergewöhnliche Familiengeschichte Der wahre Berichte einer Ärztin über ihren Tod Krimi Aufregend, romantisch, große Unterhaltung Mutige Frauen im Dritten Reich Eine packende Geschichte über alte Erinnerungen und eine große Liebe Mit Schwiegermutter in den Urlaub fahren? Ein emotionales Abenteuer Historischer Roman Thriller Krimi Dramatische Liebesgeschichte einer mutigen Auswanderin Historischer Roman Jason hat seine Traumfrau gesehen. Gemeinsam mit seinem Freund macht er sich auf die Suche. Um in dieser Welt zu leben, muss man fähig sein drei Dinge zu tun: lieben, festhalten und loszulassen Krimi Historischer Roman Eichsfeldwerke GmbH Wichtige Service-Rufnummern auf einen Blick Philipp-Reis-Straße 2 37308 Heilbad Heiligenstadt Telefon: 03606 655-0 Fax 03606 655-102 e-mail: [email protected] www.eichsfeldwerke.de Tochtergesellschaften der Eichsfeldwerke: EW Bus GmbH Leinefelde, Abbestraße 8 37327 Leinefelde-Worbis Telefon: 03605 5152-0 EW Wasser GmbH Philipp-Reis-Straße 2 37308 Heilbad Heiligenstadt 24-Stunden-Telefon: 03606 655-0 EW Eichsfeldgas GmbH Worbis, Hausener Weg 32 37339 Leinefelde-Worbis 24-Stunden-Telefon: 036074 384-0 EW Entsorgung GmbH Philipp-Reis-Straße 2 37308 Heilbad Heiligenstadt Telefon: 03606 655-0 Gebührenabrechnung: 03606 655-193 EW Wärme GmbH Philipp-Reis-Straße 2 37308 Heilbad Heiligenstadt Telefon: 03606 655-0 RufBus: Tel. Nr.: 03605 515253 Montag bis Freitag auf Linie 2 zwischen ZOB und Wohngebiet Hohes Rott (Anmeldung: eine Stunde vorher) Heiligenstadt - 14 - Nr. 21/2014 Eure Superhelden in der Stadtbibliothek… …22 spannende Geschichten von Superman & Batman, the Dark Knight, und ihre Gegner erwarten euch bei uns. Wer sind diese Helden? Woher kommen ihre Superkräfte? Hier eine kurze Einführung wie alles begann: Hinter Batman verbirgt sich der Milliardär Bruce Wayne, der als Kind mit ansehen musste, wie ein Straßenräuber seine Eltern in einer dunklen Gasse erschießt. Damit beginnt sein Kampf gegen das Verbrechen in seiner Heimatstadt Gotham City. Er trainiert sehr hart und studiert auf der ganzen Welt Kriminologie, Chemie, Mathematik, Physik, Technik und zahlreiche Selbstverteidigungsarten. Kann er dies alles allein bewältigen? Findet es heraus… Superman stammt von dem fernen Planeten Krypton, der kurz vor der Zerstörung steht. Um dieser Katastrophe zu entkommen beschließt sein Vater, ihn mit einem Raumschiff zur Erde zu schicken. Das Raumschiff landet dort im amerikanischen Bundesstaat Kansas, am Stadtrand Smallvilles. Der Junge wird als Waise von dem kinderlosen Farmer-Ehepaar Kent gefunden, das ihm den Namen Clark gibt und ihn als eigenen Sohn großzieht. Schon bald erkennt er seine besonderen Kräfte. Nach seiner Schulzeit bereist er die Welt und im Alltag arbeitet er für den Daily Planet, die wichtigste Zeitung seiner Heimatstadt Metropolis. Was er für besondere Kräfte besitzt, könnt Ihr selbst herausfinden. Viel Spaß beim Schmökern. Ines Höppner - Stadtbibliothek „100 Jahre Erster Weltkrieg - Gegen das Vergessen“ Unterstützen Sie die diesjährige Haus- und Straßensammlung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. in Thüringen im Zeitraum vom 27. Oktober bis 16. November 2014 (Volkstrauertag). In diesem Jahr blicken wir auf die Urkatastrophe des 20. Jahrhunderts, den Beginn des Ersten Weltkrieges zurück. Der Beginn des Zweiten Weltkrieges jährt sich zum 75. Mal. Unvergessen das massenhafte Leid, welches über die Menschheit hereingebrochen ist. Es gibt kaum noch Zeitzeugen aus dieser schrecklichen Zeit, so dass die Gräber der Opfer von Krieg- und Gewaltherrschaft nicht schlechthin als Mahnmal, sondern vielmehr für kommende Generationen auch als Zeitzeugnisse und Lernorte der Geschichte dienen. Um deren Erhaltung bemüht sich der Volksbund. Die finanzielle Absicherung dieser Arbeit geschieht durch die jährliche Haus- und Straßensammlung. Da sich die Arbeit des Volksbundes zu 75 % aus Spendengeldern finanziert, sind die Verantwortlichen auf die Hilfe aller Mitmenschen angewiesen und bitten daher sehr herzlich, Bürgerinnen und Bürger als Sammler zu gewinnen. Was erhalte ich als Sammler für meine Mühe? Als Aufwandsentschädigung kann jedem Sammler eine Vergütung von 10% des Sammlungsertrages gewährt werden. Spruch Bereits die Einstellung, sich weniger Sorgen zu machen, kann für mehr Freude im Leben sorgen. Ernst Ferstl Hinweise zu den Brenntagen Herbst 2014 im Stadtgebiet der Stadt Heilbad Heiligenstadt Wie bereits im Stadtanzeiger Nr. 20 berichtet, ist das Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt im Stadtgebiet untersagt. Bis zum 25.10.2014 wird Baum- und Strauchschnitt in der Zeit von Montag bis Freitag Samstag 13.00 - 17.00 Uhr und 10.00 - 15.00 Uhr auf dem Lagerplatz in der Flinsberger Straße (gleicher Platz wie im Frühjahr) angenommen. Die Möglichkeit, an jedem ersten Samstag im Monat Baumund Strauchschnitt abzugeben, besteht ab November nicht mehr und wird erst im Frühjahr fortgesetzt. Wohin kann ich mich bei Rückfragen wenden? Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. Landesverband Thüringen Bahnhofstraße 4a 99084 Erfurt Telefon: 0361 6442175 Telefax: 0361 6442174 E-Mail: [email protected] Spendenkonto IBAN: DE22 8208 0000 0391 4914 00 BIC: DRESDEFF827 Kommunale Wohnungsgesellschaft Obereichsfeld mbH Bereitschaftsplan für Havariefälle für die Gewerke Heizung/ Sanitär und Elektro Der Bereitschaftsplan erstreckt sich auf die Zeit außerhalb der Arbeitszeit der Firma, beginnt am ersten genannten Wochentag ab 15.45 Uhr und endet am letzten genannten Wochentag um 7.05 Uhr Telefonisch abzufragen ist der Bereitschaftsplan unter der Tel.Nr. 03606 669326 Infos aus dem Einwohnermeldeamt (EMA) Aufgrund einer neuen Software-Installation bleibt das EMA am 22.10.2014 ab 13.00 Uhr geschlossen. Wir bitten um Verständnis. Heiligenstadt - 15 - Nr. 21/2014 In eigener Sache Der nächste Heiligenstadt-Anzeiger erscheint am Schlachthofstraße 8 37308 Heilbad Heiligenstadt Attraktive Produkte, sichere Versorgung und ein Service, der sich sehen lassen kann Servicezeiten: Montag Dienstag Mittwoch Telefon: Fax: Internet: e-mail: 9.00 - 15.00 Uhr 9.00 - 15.00 Uhr 9.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 9.00 - 18.00 Uhr Freitag 9.00 - 12.00 Uhr 03606 526-0 03606 526-100 www.stadtwerke-heiligenstadt.de [email protected] 30.10.2014 Redaktionsschluss ist am Dienstag, dem 21.10.2014 um 12:00 Uhr. Wir machen darauf aufmerksam, dass später eintreffende Informationen nicht mehr berücksichtigt werden können. Zudem bitten wir Sie, alle Berichte und Informationen einschließlich der Fotos an unten genannte Adressen per e-mail zu senden (bitte kein pdf-Format). Nach erfolgter Bearbeitung erfolgt die Weiterleitung an den Verlag ebenfalls per e-mail. E-Mail: [email protected] oder [email protected] Aus Vereinen und Verbänden Feueralarm im Kindergarten Schnell eilten die Kinder und ihre Betreuer des Günteröder Kindergartens St. Lioba am vergangenen Dienstag aus ihren Räumen, als der Feueralarm ertönte. Auf dem Weg ins Freie hörten sie von weitem auch schon das Martinhorn der Feuerwehr schallen. Mit großen Augen staunten die Kleinen, als sich wenig später zwei Männer, ausgerüstet mit Atemschutzgerät und Schlauch, in das Gebäude bewegten. Nach einigen Augenblicken war dann jedoch klar, dass es sich nur um eine Übung handelte, wobei einmal die Kinder unter realistischen Bedingungen das Verlassen des Hauses im Brandfall trainierten. An- schließend zeigten die Kameraden der Heiligenstädter Wehr noch ihr Einsatzfahrzeug und beantworteten allerhand Fragen der Kleinen, bevor die Kinder wieder zurück in ihr Haus durften. Johannes Lurch Internationale Bronze für Sarah Hunold Am 20.09. und 21.09.2014 fand in Berlin der 9. Internationale Banzai-Cup statt. Mit ca. 1.587 Startern aus 27 Nationen ist der Banzai-Cup eines der größten internationalen Turniere, die in Deutschland ausgetragen werden. Als Einzige Starterin vom Heiligenstädter Karateverein Ken Budo e.V. ging Sarah Hunold im Kumite U14 -55 an den Start. Leider musste sich Sarah in der ersten Runde einer Starterin aus Finnland geschlagen geben. Da diese das Finale erreichte, hatte Sarah somit die Chance in der Trostrunde noch zu kämpfen. Nach Siegen über Dänemark und Niederlande erkämpfte sie sich auf den Bronzerang, welcher bei diesem Turnier als sehr hoch anzuerkennen ist. Nutzen doch sehr viele Jugend- und Junioren-EM-Starter dieses Turnier als Vorbereitung auf die Europameisterschaft, die im Februar stattfindet. Das Trainerteam um Peter Friedensohn ist sehr stolz auf die Leistung seines Nachwuchstalentes und ist sich sicher, dass Sarah (2. v. r.) in den kommenden Jahren noch sehr weit kommen wird. Katrin Hunold Heiligenstadt - 16 - Nr. 21/2014 Landeseinzelmeisterschaft der U13 in Rudolstadt Die Thüringer Landesmeisterschaften der U-13 im Judo wurden dieses Jahr am Samstag, dem 20.09.2014, unter der Leitung des SC 1883 Schwarza in Rudolstadt ausgetragen. da sie ihre Gegnerin ebenfalls vorzeitig besiegen konnte. Im Finale sah sich Michelle einer sehr erfahrenen und routinierten Gegnerin gegenüber. Nach langem Kampf konnte sich Michelle schließlich im Boden durchsetzen und siegte auch in ihrem letzten Kampf. Somit hatte der Budokan Heiligenstadt seine erste Landesmeisterin an diesem Wettkampftag. Insgesamt 186 Kämpfer aus 31 Vereinen aus ganz Thüringen waren angereist. Der KSV Budokan Heiligenstadt fuhr mit insgesamt drei Starten nach Rudolstadt, welche sich zuvor durch ihre Wettkampfleistungen qualifiziert hatten. Zoé Marlen Brilke hatte in ihrer Gewichtsklasse bis 40 kg nur zwei Kontrahenten, gegen Früh an den Start ging es für welche sie jeweils antreten Max Biener in der Gewichtsmusste. Aufgrund organisatoriklasse bis 40 kg, welcher mit scher Unstimmigkeiten musste insgesamt 21 Gegnern dem Zoé sehr lang auf ihren ersgrößten Kämpferpool des Stephan Schneemann, Zoé Marlen Brilke und Max Biener ten Kampf warten. Doch dies Wettkampfes angehörte. Nach brachte sie nicht aus der Ruhe einem ersten Sieg musste Max sich beGegner geschlagen geben und erkämpfte und der erste Kampf konnte Zoé bereits reits im zweiten Kampf geschlagen geben sich bei diesen Meisterschaften einen henach wenigen Sekunden für sich entund kämpfte fortan in der Trostrunde weirausragenden 5. Platz. scheiden. Der nun folgende zweite Kampf ter. Nach insgesamt drei weiteren Kämpwurde ebenfalls nach hoher Intensität und fen, welche Max für sich entscheiden Michelle-Celine Späthe hingegen hatte kurzer Zeit gewonnen. Somit erkämpfte konnte, folgte das „kleine Finale“ um den in ihrer Gewichtsklasse bis 52 kg insgesich Zoé souverän nach zwei schnellen begehrten dritten Platz. In diesem geriet samt sieben Kontrahenten. Es gelang Siegen den Titel der Landesmeisterin. Max verfrüht in den Rückstand, kämpfte Michelle vorzeitig und ohne Niederlage sich dann aber sogar in Führung. Kurz in das Halbfinale ihrer Gewichtsklasse Der KSV Budokan Heiligenstadt gratuliert vor Ende der regulären Kampfzeit musseinzuziehen. Das Halbfinale selbst stellte allen Kämpfern zu ihren guten Leistungen te sich Max schlussendlich doch seinem für Michelle auch keine große Hürde dar, IHK informiert: Zum Existenzgründerforum lädt die IHK Erfurt am Mittwoch, dem 22. Oktober 2014 um 16:00 Uhr Unternehmerinnen und Unternehmer, die in den letzten zwei Jahren ein Unternehmen gegründet haben, ein in das Hotel „Norddeutscher Bund“, Göttinger Str. 25 in Heilbad Heiligenstadt. Katrin Stracke-Wagner, Leiterin des Kundencenters Nordhausen der Thüringer Aufbaubank informiert zu aktuellen Fördermöglichkeiten der Thüringer Aufbaubank. Steuerberater Heiko Tittel von der TKC Tittel, Kaufhold & Collegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft Heiligenstadt spricht zum Thema Betriebsfahrzeug - Clever entscheiden und Fehler vermeiden - Kauf - Miete - Leasing. Ein Eichsfelder Selbstständiger berichtet über seinen Weg zum erfolgreichen Unternehmen und wie er Stolpersteine umgangen und Probleme gemeistert hat. Zum Abschluss stellt Daniel Iffland, Inhaber des Autohauses Iffland in Dingelstädt, den Verein der Wirtschaftsjunioren Landkreis Eichsfeld vor, der ein aktives Netzwerk für junge Unternehmer der Region ist. Im Rahmen der Veranstaltung besteht die Möglichkeit zur Diskussion und zur Klärung individueller Fragen mit den Dozenten. Der richtige Umgang mit elektronischen Rechnungen - Was der Gesetzgeber vorschreibt und wie man es praktisch umsetzt Am 29. Oktober 2014 laden die IHK Erfurt und die Interessengemeinschaft Heiligenstadt e. V. alle interessierten Unternehmer und kaufmännischen Angestellten, Mitarbeiter in Buchführungsbüros und Steuerkanzleien ein zu einer Informationsveranstaltung über den richtigen Umgang mit elektronischen Rechnungen sowie die Archivierung von Geschäftsdokumenten. Die kostenfreie Veranstaltung beginnt um 18:00 Uhr im Hotel „Norddeutscher Bund“ in Heilbad Heiligenstadt und dauert ca. zwei Stunden. André Hübel von DATEV eG Berlin informiert über Regelungen zur Buchführung, Rechnungslegung und Archivierung, denen Unternehmer unterliegen, speziell im Hinblick auf die neuen Herausforderungen durch die zunehmende Digitalisierung von Geschäftsdokumenten und deren Austausch mit Partnern, Kunden und Behörden. Zu beiden Terminen ist eine vorherige Anmeldung unter Tel. 03606 612114 oder per Mail: [email protected]) aus organisatorischen Gründen erforderlich. Endspurt für Bewerbungen um das Prädikat „Garantierte Ausbildungsqualität im Hotel- und Gastgewerbe“. Betriebe im Hotel- und Gastgewerbe können sich ihre Ausbildungsqualität mit dem Zertifikat „Garantierte Ausbildungsqualität“ bestätigen lassen. Besonders aktive Ausbildungsbetriebe, die zahlrei- chen festgelegten Kriterien entsprechen, können so mit besseren Argumenten erfolgreicher um ihren Berufsnachwuchs werben. „Vor dem Hintergrund drastisch sinkender Azubi- und Bewerberzahlen für gastronomische Berufe soll die Attraktivität der Branche durch das Zertifikat hervorgehoben werden. Mit diesem Prädikat werden Unternehmen ausgezeichnet, die im Rahmen der dualen Berufsausbildung ein besonderes Engagement und eine hohe Ausbildungsqualität nachweisen“, erklärt Udo Rockmann, Leiter der Regionalen Service-Center Nordhausen, Artern und Heiligenstadt. Jedes Ausbildungsunternehmen im Hotel- und Gaststättenbereich kann sich an dieser Zertifizierung beteiligen. Nach erfolgreicher Bewertung des Unternehmens erfolgt die Übergabe des Prädikates „Garantierte Ausbildungsqualität im Hotel- und Gastgewerbe“ im Rahmen einer Veranstaltung im Januar 2015. Die Anmeldeunterlagen (im DownloadBereich der Homepage der IHK Erfurt, Dokument Nr. 24497) sollten bis zum 20. Oktober 2014 per E-Mail, Fax oder Post bei der IHK Erfurt eingereicht werden. Barbara Kijek Heiligenstadt - 17 - Nr. 21/2014 Budokaner zu Wettkämpfen unterwegs An Samstag den 13.09.2014, ging es für drei Wettkämpfer des Budokan Heiligenstadts in der Altersklasse U10 und U12 zum Hörselberg-Pokalturnier nach Wutha-Farnroda. In der gut besetzten Gewichtsklasse bis 31 kg in der U10 starteten 16 Judokas. Durch vier sehr schöne Kämpfe und vorzeitige Siege konnte sich Patrice Manuel Späthe den ersten Platz sichern. In der Altersklasse U12 starteten André Gerstner und Moritz Lehmann in der gleichen Gewichtsklasse bis 50 kg. Beide Sportler riefen an diesem Tag ihre gute Leistung ab und gewannen in ihrem jeweiligen Pool alle Kämpfe. Leider verlor André den Kampf um den Einzug ins Finale und landete somit auf dem dritten Platz. Moritz überwand auch dieses Hindernis und zog ins Finale ein, welches er wie alle seine vorherigen Kämpfe durch Festhalte gewann und dadurch den verdienten ersten Platz erreichte. Am Sonntag (14.09.2014) kämpften dann die Altersklassen der U15 und U18. Jasmin Bassermann erbrachte im Auftakt gute Leistungen und gewann ihren ersten Kampf durch Festhalte. Danach verlor sie leider ihre weiteren Kämpfe und errang somit den dritten Platz. Lisa Sophie Buschmann war an diesem Tag leider die Einzige in ihrer Gewichtsklasse und erhielt somit den ersten Platz. Philipp Stitz, Moritz Lehmann, Patrice Manuel Späthe, André Gerstner Um dennoch nicht kampflos die Heimreise antreten zu müssen kämpfte sie in der nach oben offenen Gewichtsklasse und konnte sie sich sehr gut präsentieren. Dann aber musste sie teilweise den sehr großen Gewichtsunterschied (bis zu 25 kg) Tribut zollen und erkämpfte dennoch einen guten dritten Platz. Michelle-Celine Späthe war an diesem Tag in top Form und gewann ihre beiden Kämpfe vorzeitig mit sehenswerten Techniken im Stand und sicherte sich den ersten Platz! Andreas Skora konnte nach einem Auftaktsieg leider die Leistung nicht halten. Mit zu viel Respekt verlor er seine weiteren Kämpfe und konnte daher keine Medaille erringen. Michelle-Celine Späthe, Lisa Sophie Buschmann, Jasmin Bassermann und Andreas Skora Tipps der Verbraucherberatung Substanzanalyse vor Schönheitsreparatur Der Kauf eines Hauses ist eine spannende Angelegenheit. Vor dem Vertragsabschluss stehen unzählige Besichtigungstermine, schlaflose Nächte und schwierige Bankgespräche. Oft stellt der Hausbesitzer kurz danach fest, dass der Keller feucht ist, und es unterm Dach im Sommer extrem heiß und im Winter richtig kalt wird. Aber jetzt das Haus ausgraben? Jetzt das Dach abdecken und dämmen? Meistens verzichtet man auf diese Maßnahmen, da der Schaden an den neu hergerichteten Oberflächen zu groß wäre. In diesem Fall erwägen Hausbesitzer oft die Möglichkeit einer Außendämmung. „Leider kann man feuchte Außenwände nicht dämmen“, erklärt Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen. Bei feuchten Kellerwänden könnte unter bestimmten Umständen die Feuchtigkeit hinter der Dämmung in der nun wärmeren Wand bis in den Wohnbereich aufsteigen. Deswegen empfiehlt die Energieexpertin eine gründliche Substanzanalyse vor dem Hauskauf oder direkt im Anschluss. Vor Schönheitsreparaturen muss das Haus auf Herz und Nieren geprüft werden. Aufgedeckte Missstände sollten Hausbesitzer direkt abstellen. Sonst hält die Freude an den neu hergerichteten Wohnräumen nicht lange, und man ärgert sich über hohe Heizkosten. Vor der Sanierung sollte deshalb ein genaues Sanierungskonzept erarbeitet werden. Was Hauskäufer dabei aus energetischer Sicht beachten müssen, erklären die Energieberater der Verbraucherzentrale Thüringen gern in einem Beratungsgespräch - individuell und anbieterunabhängig. Mehr Informationen gibt es auf www. verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 809802400 (kostenfrei). In Heiligenstadt findet die Beratung in der Göttinger Str. 5 statt. Eine Terminvereinbarung ist auch möglich unter 0361 555140. Energiewende: Verbraucher machen mit Das bundesgeförderte Projekt „EnergieChecks“ der Verbraucherzentrale Energieberatung ist ein voller Erfolg: In den ersten zwei Jahren seit der Einführung hat das Beratungsangebot bereits mehr als 25.000 Haushalte erreicht. Für einen Energie-Check kommt ein unabhängiger Experte der Verbraucher- zentrale Energieberatung direkt zum Verbraucher nach Hause, überprüft dort den Energieverbrauch und zeigt Einsparpotenziale auf. Je nach Wohnsituation bietet die Verbraucherzentrale Energieberatung verschiedene Energie-Checks an: Den Basis-Check können Mieter, Eigentümer und Vermieter nutzen. Nach einer Terminvereinbarung werden direkt vor Ort Strom- und Wärmeverbräuche ermittelt sowie Möglichkeiten geringinvestiver Maßnahmen und Einsparmöglichkeiten aufgezeigt. Der Gebäude-Check beinhaltet einen Basis-Check und berücksichtigt darüber hinaus Fragen zum baulichen Wärmeschutz, die Beurteilung der Heizungsanlage sowie die mögliche Nutzung erneuerbarer Energien. Der Brennwert-Check ist für Betreiber eines Gas- oder Heizöl-Brennwertgeräts gedacht, die wissen wollen, ob ihr Gerät optimal arbeitet. Der Check kann nur in der Heizperiode durchgeführt werden. Mehr Informationen gibt es auf www. verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 809802400 (kostenfrei). In Heiligenstadt findet die Beratung in der Göttinger Str. 5 statt. Eine Terminvereinbarung ist auch möglich unter 0361 555140. Heiligenstadt - 18 - Nr. 21/2014 „HandinHand“ für Schwangere und Familien Neuer Geschäftsführer der Stiftung zu Besuch bei der Caritas Michael Hoffmeier aus Dingelstädt trat mit seiner Amtsübernahme vor wenigen Wochen symbolisch in große Fußstapfen. Seine Vorgängerin Gisela Deußing sie ging in den Ruhestand - hatte am 25. November 1992 begonnen, die Thüringer Stiftung „HandinHand“ - Hilfe für Kinder, Schwangere und Familien in Not mit Sitz in Erfurt aufzubauen. Die Besonderheit dieser Stiftung besteht darin, nicht nur Schwangeren bis zum Tag der Geburt Hilfe zu gewähren, sondern auch Familien. Bedingung: Der Hauptwohnsitz befindet sich in Thüringen. Der neue Geschäftsführer ging kürzlich zusammen mit seiner Stellvertreterin Anke Siegel auf Thüringen-Tour, um sich als Partner bei allen regionalen Beratungsstellen vorzustellen und zu informieren. Ihr Ziel im Landkreis Eichsfeld war im September das Caritashaus Heiligenstadt am Bahnhofsplatz 3. Hier helfen Hausleiterin Cornelia Nacke, Verantwortliche für die Sozialberatung und Leiterin der Schwangerschaftsberatung, sowie ihre Mitarbeiterin Andrea Hagedorn den Ratsuchenden. Die beiden Frauen und Gerald Nolte, Leiter der Caritasregion Eichsfeld/ Nordthüringen, verkündeten einstimmig: „Unsere Zusammenarbeit mit der Stiftung ist super, wir finden immer offene Ohren.“ Sogleich hatten die Gastgeber anonym einige Beispiele parat, wie Unterstützung gewährleistet wurde und wird: Die Schwangere studiert noch und braucht dringend Geld für die Erstausstattung ihres Babys. Ihre Eltern können ihr finanziell nicht unter die Arme greifen. In einer Familie ist ein Geschwisterkind wegen einer schweren chronischen Erkrankung auf teure Spezialnahrung angewiesen, Mutter oder Vater werden arbeitslos und dann geht auch noch die Waschmaschine kaputt. Alle Geldreserven sind aufgebraucht; Zukunftsängste beherrschen das Leben der Eltern. Schicksalsschläge und Ausnahmesituationen für jene, die es betrifft. Beruflicher Alltag für die CaritasMitarbeiterinnen. Sie nennen die Zahlen und Fakten für das Jahr 2013: 295 Ratsuchende fanden den Weg in die Beratungsstelle, häufig auf Empfehlung von Verwandten, Freunden „Partner der Thüringer Stiftung HandinHand“. Dieses Schild übergaben im September Geschäftsführer Michael Hoffmeier und seine Stellvertreterin Anke Siegel (2.v. l.) an Cornelia Nacke (l.), Leiterin des Caritashauses und Andrea Hagedorn (2. v. r.), Mitarbeiterin der Schwangerschaftsberatung. oder Nachbarn. Fast 65 Prozent der Frauen bzw. Paare drückten Geldsorgen. Nach individueller Klärung der jeweiligen persönlichen Situation und dann, wenn alle anderen staatlichen, also gesetzlichen Hilfen ausgeschöpft waren oder nicht zutrafen, wurden von der Beratungsstelle 88 Anträge von schwangeren Frauen und 15 Anträge von Familien in Not zur Entscheidung an die Thüringer Stiftung „HandinHand“ - Hilfe für Kinder, Schwangere und Familien in Not mit Sitz in Erfurt weitergeleitet. „Ergänzende individuelle Hilfe im Rahmen eines Gesamtkonzeptes für werdende Mütter und Familien in Not- und Konfliktsituationen in Form zweckgebundener Zuschüsse“. So lautet die offizielle Bezeichnung für das, was im vorigen Jahr den im Landkreis Eichsfeld wohnenden Antragstellern gewährt wurde: Einmalige Unterstützung u. a. für Babyausstattung, Möbel, Umbauarbeiten wegen Behinderung, Übernahme von Reparaturkosten, Ersatzbeschaffung von Elektrogeräten für insgesamt 91 525,13 Euro. „Unsere Stiftung hilft individuell, unkompliziert, unbürokratisch und schnell“, unterstreicht Geschäftsführer Michael Hoffmeier. Stellvertreterin Anke Siegel ergänzt: „Manchmal werden wir gefragt, warum nicht einfach ein Online-Formular auszufüllen ist, doch unsere Stiftung steht für umfassende Beratung, da geht es nicht nur um die kaputte Waschmaschine, sondern um eine besondere Lebenssituation.“ Damit die Zusammenarbeit auch schon außen am Gebäude sichtbar wird, hatten die Gäste aus Erfurt für das Heiligenstädter Caritashaus ein Schild mit dem Hinweis mitgebracht: „Partner der Thüringer Stiftung HandinHand“. Mehr Infos unter www.thueringer-stiftunghand-in-hand.de. Telefonische Terminvereinbarung für die Beratung in Heiligenstadt unter 03606 509732 oder 03606 509731 Text und Foto Christine Bose Mit der Trauer nicht allein bleiben Um trauernden Menschen die Möglichkeit der Begegnung zu geben, laden wir, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des ambulanten Hospiz- und palliativen Beratungsdienstes Eichsfeld, zu einem „Trauercafé“ ein. In gastfreundlicher Atmosphäre bei Kaffee, Tee, Kuchen und einer kurzen Besinnung bieten wir Raum und Zeit für Menschen, die - für ihre Trauer im Alltag einen Weg finden möchten - im Austausch mit anderen Trost und Kraft erfahren möchten - einfach mal reden möchten, auch mal schweigen und zuhören. Das Trauercafé ist ein offenes Angebot für Menschen, die einen nahen Ange- hörigen oder Freunde verloren haben. Jeder und jede ist herzlich willkommen, egal ob der Verlust erst kurz oder schon länger zurückliegt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Zum Trauercafé treffen wir uns jeden 1. Freitag im Monat von 16.00 - 18.00 Uhr bei der Caritas in Leinefelde, Bonifatiusweg 2 (bei der Bonifatiuskirche). Der nächste Termin ist am 07.11.2014. Heiligenstadt - 19 - Nr. 21/2014 Kulturelles Ein kurzer Blick in Bildern auf das Leben in Uganda Fotoausstellung „Unterwegs in Uganda“ in der Stadtbibliothek Ugandakreis kommentiert Kontakte nach Afrika Der Ugandakreis unterstützt seit vielen Jahren im Rahmen der Partnerschaftsarbeit mit der Kirchengemeinde St. Aegidien die Menschen in der Diözese Masaka und der Gemeinde Lwamaggwa. Das Land lässt sie seit vielen Jahren nicht mehr los. Die St. Aegidiengemeinde unterstützt seit 1992 die Menschen in dem afrikanischen Land. Im Jahr 2000 gründete sich daraus der Verein „Ugandakreis“. Durch die Begleitung von Hilfsprojekten hatten die Mitglieder unter Leitung von Elmar Weckenbrock Einblicke in das tägliche Leben gewonnen. Sie haben Krankenhäuser, Schulen, Kirchengemeinden und Privatfamilien kennengelernt. Die Gastfreundlichkeit und die Lebensfreude, die die Menschen trotz widriger Lebensumstände und großer Armut ausstrahlen, sind für die Mitglieder immer wieder Ansporn, in das ferne Land zu reisen, um die Menschen dort zu unterstützen und Ihnen z. B. bei verschiedenen Bauprojekten zu helfen. Fußboden der Krankenstation. Zu sehen waren dort viele mangelernährte Kinder - das macht betroffen! Und dazu Mütter, die selbst noch fast Kinder sind, so Manuela Simon. Auf einem weiteren Foto sieht man einen kleinen Jungen, der ganz stolz ein paar Bohnen in der Hand hält, die er gegen den Hunger in der Schule isst. Da die Regenzeit kürzer geworden ist, fällt auch die Bohnenernte geringer aus, wusste Mechthild Arand zu berichten. Wie zutraulich die Kleinen sind, konnte die Heiligenstädter Reisegruppe auf dem Pfarrhof erfahren. Ein bekanntes Bild, was zum Pfarrhof gehört, ist das Waschen der Kinder und das „afrikanische Handtuch“, das man Sonne nennt. In Uganda ist das Leben selbst schon für Kinder arbeitsreich und schwer. So müssen die etwas älteren Kinder immer auf die jüngeren Geschwister aufpassen. „Sie sind kleine Erwachsene mit einer sehr kurzen Kindheit“, weiß Manuela Simon In dieser Zeit sind natürlich neben Freundschaften auch zahlreiche Fotografien entstanden, von denen 19 bis Mitte November in den Räumlichkeiten der Stadtbibliothek zu sehen sind. Doch bevor sich die vielen Gäste des Abends die Ausstellung, die aus dokumentarischen Farbfotos besteht, ansehen konnten, lud Andrea Lange, sie war schon öfter in Uganda und ist dort immer mit Fotoapparat unterwegs, zu einem Diavortag zu acht ausgewählten Fotos ein. Jedes Bild hat seine eigene Geschichte, berichtete sie. Kommentiert wurde die Dia-Show von den Ugandamitgliedern Manuela Simon und Mechthild Arand. Da war der Besuch im Krankenhaus in Lwamaggwa, zu dem der Ugandakreis und auch das Elisabeth-Gymnasium eine ganz besondere Beziehung haben. Ein kleines Mädchen saß auf dem blanken aus eigenen Besuchen zu berichten. Wie nah Freud und Leid sind, kommentierte Mechthild Arand zum Schluss, als die Kinder von ihnen Luftballons geschenkt bekamen. Die Mutter hatte gerade den Tod eines ihrer geliebten Kinder zu verkraften, das angefahren wurde und verstarb. Danke sagte auch die Erste Beigeordnete Ute Althaus dem Ugandakreis für dessen finales Wirken. Und Bibliotheksleiterin Jana Bauer dankte den Schülerinnen der Eichsfelder Musikschule unter Leitung von Kathrin Dörnbach für die stets gute Zusammenarbeit und Zuverlässigkeit: Alexandra Dörnbach (sie hatte an diesem Tag Geburtstag), Vanessa Kobold, Kathleen Hübschmann, und Tabea Gries. „Es gibt nur eine Welt“ - stolz präsentieren Andrea Lange (l., siehe Foto unten) und Manuela Simon „ihre“ Hilfsprojekte. Heiligenstadt - 20 - Nr. 21/2014 „Stormland“ Landschaftsfotografien Der Bildreporter Ulrich Mack und seine Leica. Blumen für einen berühmten Fotografen und Heimkehrer. MEERESSTRAND An Haff nun fliegt die Möwe, Und Dämmrung bricht herein; Über den feuchten Watten Spiegelt der Abendschein. Graues Geflügel huschet Neben dem Wasser her; Wie Träume liegen die Inseln Im Nebel auf dem Meer. Ich höre des gärenden Schlammes Geheimnisvollen Ton, Einsames Vogelrufen So war es immer schon. Noch einmal schauert leise Und schweiget dann der Wind; Vernehmlich werden die Stimmen, Die über der Tiefe sind. Theodor Storm Der weltweit gereiste Bildjournalist, ein gebürtiger Eichsfelder, geboren 1934 in Glasehausen, kehrte mit seiner Fotoausstellung „Stormland“ Landschaftsfotografien, in seine Heimat zurück. Ähnlich wie den Eichsfelder Bildschnitzer Tilman Riemenschneider, den es als Kind nach Os- v.l.n.r. Dr. Regina Fasold, Reinhard Lorenz, Thomas Spielmann, Ulrich Mack, Katrin Mack. terode/ Harz verschlug, so ist Ulrich Mack in Thorn (Westpreußen) aufgewachsen. Nach Arbeit als Bergmann und Studium in Hamburg arbeitete er als Bildjournalist für die Zeitschriften „Quick“, „Stern“ und „twen“. Der 26. Juni 1963 war für Ulrich Mack ein großer Tag. Er durfte als Bildreporter den Besuch des amerikanischen Präsidenten John F. Kennedy begleiten. Der internationale Durchbruch gelang dem jungen Fotoreporter mit einem Bild - Essay über die Wildpferde in Kenia. Für dieses Essay erhielt er höchste Anerkennung. Er erhielt den World Press Photo Awards in vier Kategorien. 1968 kam er wegen einer Reportage über den Dichter Siegfried Lenz zum ersten Mal zur Nordseeinsel Pellworm der in den Folgejahren seine ganze Liebe galt. Die ursprüngliche Küstenlandschaft hatte es ihm angetan. Von 1976 bis 1999 war Ulrich Mack Professor an der Fachhochschule für Visuelle Kommunikation in Dortmund. Ab 1988 hatte er eine Gastprofessur in den USA. Ab 1973 ist Ulrich Mack gleichzeitig als freier Fotograf tätig. Monika Potrykus überreicht den ersten Stormbecher an Ulrich Mack. Nach solch einem ereignisreichen und vielgereisten Leben braucht der Mensch, neben seinem Wohnort, sicher auch einen Ort wo er Ruhe und Entspannung findet. Der umtriebige Ulrich Mack entschied sich für die Insel Pellworm. Der herben Schönheit dieser Region ist der Fotograf mit Leib und Seele verfallen. Seine im Literaturmuseum gezeigten, brillanten Fotos, Schwarz-Weiß Fotografien, aus der Serie ZEN und Farbfotos aus den Zyklen WEITE und STILLE (eine Leihgabe des Thür. Museums Eisenach) zeugen von hoher künstlerischer Meisterschaft des Fotografen. Bilder zum Verlieben und zum Träumen, zum Innehalten und zur Demut gegenüber der uns anvertrauten Schöpfung. Mit dieser Ausstellung ist es dem 80 jährigen Ulrich Mack und seiner Frau Katrin in stiller, unauffälliger Weise gelungen, in die Heimat seiner Kindertage zurück zu kommen. Selbstverständlich war auch seine berühmte Leica mit dabei. Die Einführung in die Ausstellung hatte der Kulturamtsleiter der Stadt Eisenach, Reinhard Lorenz übernommen. Die musikalische Ausgestaltung lag in den Händen von Cathleen Köchy und Vasile Boar. Text und Fotos: Heinz Scholle Was teilt er wohl dem Bürgermeister mit? Heiligenstadt - 21 - Nr. 21/2014 Das Feld die neuen Strähnen zeigt.... Das Feld die neuen Strähnen zeigt, die Bäume bald schon folgen, Spätsommer sich dem Ende neigt, bald kommen Sturm und Wolken. Der Hase sich im Mais versteckt, wo sonst soll er noch bleiben? Der Habicht sich den Hals ausstreckt, will Speisekarten schreiben. Der Schmetterling tanzt nochmal, es sind die letzten Weisen, bald kommt die Kälte überall und wird das Land vereisen. Solang den Baum noch Blätter zier‘n, die Vogelbeeren erstrahlen, der Sanddorn dient zum Einschmiern, er lindert manche Qualen. Die Drachen an der langen Schnur woll‘n Kinderhände lenken, der Wald trägt heute schon purpur, will bunte Freud verschenken. Rolf Fütterer Feuer und Flamme Eine gemütliche Runde sitzt am Kamin und schaut besinnlich zu den Flammen hin. Doch plötzlich wird die frohe Runde gestört, weil man von weitem her das Donnern hört. Oh, Blitz und Donnerschlag, es waren ja Gewitter vorausgesagt. Doch der Blitz hat ein Feuer entfacht und es ward ganz hell in der Nacht. Die Feuerwache kommt mit ihrer Spritze und löscht das Feuer trotz großer Hitze. Doch die Bewohner haben großen Schaden, das kann man hier frei und offen sagen. Das Feuer kann auch wohltuend sein, so schaut die Hausfrau ins Herdfeuer rein. Dabei fällt ihr ein Sprüchlein ein: „Ein helles Feuer und ein freundlich Gesicht, ein braves Männlein, mehr brauch ich nicht.“ So tut sie hier kochen, backen und braten, ihre Kochrezepte tut sie nicht verraten. Oh, wie lecker schmeckt das fertige Essen, da werden Feuer und Flamme schnell vergessen. Albert Rhöse Schule / Weiterbildung / Kurse FAMILIENZENTRUM KLOSTER KERBSCHER BERG Kefferhäuser Straße 24, 37351 Dingelstädt Anmeldung unter: Tel. 036075 690072, [email protected], www.kerbscher-berg.de Mi, 22.10. 09.30 Uhr Oktober So, 19.10. 10.00 Uhr 11.00 Uhr Mo, 20.10. 19.30 Uhr 19.30 Uhr Di, 21.10. 09.00 Uhr 19.30 Uhr Familiengottesdienst Leben mit behindertem Kind P. Schröter / K. Lang Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter (2x) H. Sterner Kuscheltiere selbst genäht - Fortgeschr. (2x) A. Leiniger Geburtsvorbereitung (7x) M. Herburg Feen mit der Nadel filzen A. Leiniger Do, 23.10. 20.00 Uhr 20.00 Uhr Sa, 25.10. 15.00 Uhr Mo, 27.10. 19.30 Uhr Rückbildungsgymnastik und Babymassage (7x) M. Herburg Homöopathie für Babys und Kleinkinder Dr. G. Hentrich Frühe Förderung von Kindern S. Wenderott Wiese, Wald und andere Wunder M. Morick/ F. Rogge-Lindenbauer Nähkurs für Anfänger/innen (4x) C. Konradi Di, 28.10. 16.00 Uhr 20.00 Uhr Mi, 29.10. 16.00 Uhr 19.30 Uhr Do, 30.10. 19.30 Uhr Herbstlicher Traumzauberbaum aus Draht und Edelsteinen P. Schröter Eingewöhnung in den Kindergarten Fachberatung frühkindliche Pädagogik Basteln von Martinslaternen A. Leiniger Nähkurs für Fortgeschrittene (4x) C. Konradi Mützen häkeln für Anfänger (3x) A. Leiniger Heiligenstadt - 22 - Nr. 21/2014 BfH - Bildungszentrum für Heilberufe gGmbH Berufsfachschule und Höhere Berufsfachschule für soziale Berufe Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Physiotherapeuten/-in Kursinhalte Lerngebiete theoretischer Unterricht: Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde; Anatomie, Physiologie, Allgemeine Krankheitslehre, Hygiene, Erste Hilfe und Verbandtechnik, Angewandte Physik und Biomechanik, Sprache und Schrifttum, Psychologie/Pädagogik/Soziologie, Prävention und Rehabilitation, Trainingslehre, Bewegungslehre, Bewegungserziehung, physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken, Krankengymnastische Behandlungstechniken, Methodische Anwendung der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten, Massage-, Elektro- und Hydrotherapie. Fachpraktische Ausbildung in Kliniken der medizinischen Fachgebiete: Innere Medizin, Orthopädie, Chirurgie, Neurologie, Psychiatrie, Gynäkologie, Pädiatrie, Rehabilitation Möglichkeit zum ausbildungsbegleitendem Studium „Bachelor of Science“! Referenten: Leitung des Referententeams: Dipl. Med. päd. Gabriele Lüttig / Schulleiterin Voraussetzungen: Realschulabschluss gesundheitliche Eignung Hausarzt) (Attest Gebühren: schulgeldpflichtig (auf Anfrage) Förderung: nach dem Bundes-Ausbildungs-Förderungsgesetz (Bafög) Kursdauer: 3 Jahre Unterrichtszeiten: Montag - Freitag - 07:50 - 14:50 Uhr Termin: Beginn: 01.08.2015 Ende: 31.07.2018 vom Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten MasseurIn/med. BademeisterIn Kursinhalte Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Anwendung physikalischer Therapie in der Prävention, der kurativen Medizin, der Rehabilitation und im Kurwesen. Theoretischer und praktischer Unterricht umfasst 2.230 Std. und die praktische Ausbildung 880 Stunden. Die Ausbildung endet mit einer staatlichen Prüfung gemäß den Bestimmungen der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Masseure und med. Bademeister in der jeweils gültigen Fassung. Referenten: Leitung des Referententeams: Dipl. Med. päd. Gabriele Lüttig / Schulleiterin Voraussetzungen: Hauptschulabschluss oder Realschulabschluss gesundheitliche Eignung (Attest vom Hausarzt) Gebühren: schulgeldpflichtig (auf Anfrage) Förderung: nach dem Bundes-Ausbildungs-Förderungsgesetz (Bafög) Kursdauer: 2 Jahre (Vollzeit) mit anschließendem Praktikum von 6 Monaten Unterrichtszeiten: Montag - Freitag - 07:50 - 14:50 Uhr Termin: auf Anfrage Verkürzte Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Physiotherapeuten/-in 18 Monate, auch berufsbegleitend möglich auf Anfrage Ausbildungsstruktur: - 44 Wo. theoretische und praktische Ausbildung (1.400 Std.) - 18 Wo. praktische Ausbildung in den medizinischen Fachgebieten (700 Std.) Referenten: Leitung des Referententeams: Dipl. Med. päd. Gabriele Lüttig / Schulleiterin Voraussetzungen: abgeschlossene staatliche Prüfung und Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeich- nung Masseur/med. Bademeister oder 2-jährige Ausbildung als Turn- und Sportlehrer oder 2-jährige Ausbildung als Gymnastiklehrer Gebühren: schulgeldpflichtig (auf Anfrage) Förderung: nach dem Bundes-Ausbildungs-Förderungsgesetz (Bafög) Kursdauer: 1 1/2 Jahre (Vollzeit) Unterrichtszeiten: Montag - Freitag - 07:50 - 14:50 Uhr Termin: auf Anfrage Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen an u. g. Adresse. Nähere Informationen zu den Ausbildungen erhalten Sie unter www.bildungszentrum-hig.de oder telefonisch unter 03606 605152. Weiterbildungskurs: KÄNGU-Rückenschule für Kinder & Jugendliche nach dem Brüggerkonzept Kursinhalte zum Kurs erhalten Sie unter: www.bildungszentrum-hig.de Zielgruppe: Diese Rückenschule basiert auf der Orthopädischen Rückenschule nach Dr. Brügger. Die Krankenkassen setzen voraus, dass die Teilnehmer dieses Kurses bereits über solide Kenntnisse über die Grundlagen der Rückenschule nach Dr. Brügger verfügen. Vorteile: • Die Kinderrückenschule gilt als Refresher für die Erwachsenen-Rückenschule und erfüllt die Voraussetzungen gem. KddR-Richtlinien. • Speziell für drei unterschiedliche Altersgruppen entwickelte Übungen und Tipps für die Praxis. Fortbildungspunkte: • 26 FP - vorbehaltlich der Anerkennung durch die Krankenkassen Zertifikat: • Nach erfolgreichem Abschluss des Kurses erhält jeder Teilnehmer ein Zertifikat. Referenten: Mervi Fischbach/ Team Placht proLife oder Annika Winter / Team Placht proLife oder Karola Fechner/ Team Placht proLife Heiligenstadt - 23 - Kursgebühren: 280,00 EUR zzgl. 18,00 EUR für umfangreichen Skript-Ordner Kursdauer: 28 UE - Freitag 12:30 bis 19:00 Uhr; Samstag 09:00 bis 19:00 Uhr; Sonntag 09:00 bis 16:00 Uhr Nr. 21/2014 Termin: 07.11 - 09.11.2014 Weiterbildungskurs: Praxiskurs Kinesiotaping Kursinhalte sowie alle wichtigen Informationen zum Kurs erhalten Sie unter www.bildungszentrum-hig.de Referenten: Schulungszentrum Kirchberg Kursgebühren: 289,00 EUR Termin: 15.11 - 16.11.2014 Kursdauer: 16 UE - Samstag 09:00 bis 16:00 Uhr; Sonntag 09:00 bis 15:00 Uhr Kurse an der Kreisvolkshochschule Eichsfeld-Heiligenstadt AutoCAD 2009 Softwareseminar ab 20.10.2014 Ab Montag, den 20.10.2014, jeweils von 18:00 bis 21:00 Uhr findet in Heilbad Heiligenstadt an zehn Abenden eine Schulung für die Nutzung des Zeicheneditors AutoCAD 2009 an. Hiermit können technische Zeichnungen auch im 3D-Format erstellt werden. Das Programm findet vielfältige Einsatzmöglichkeiten in den Bereichen Maschinenbau, Architektur, Design, Geoinformatik und Gebäudetechnik. Das Angebot richtet sich besonders an Leute im Berufsalltag und solche, die ihre Fähigkeiten in den genannten Arbeitsbereichen erweitern wollen. Gute PC -Kenntnisse sind für die Teilnahme am Kurs Voraussetzung. Erste Schritte im Internet ab 21.10.2014 Ab Dienstag, den 21.10.2014, können Interessierte in einem Vormittagskurs ab 09:00 Uhr und einem Abendkurs ab 18:00 Uhr das Thema Internet für sich Schritt für Schritt entdecken. Die Kurse über je fünf Veranstaltungen machen systematisch mit den wichtigsten Begrif- fen vertraut. Richten Sie Ihren ersten Internetzugang ein, stellen die Verbindung her und rufen interessante Internetseiten auf. Die Teilnehmer lernen weiter, wie elektronische Post (E-Mail) gesendet und empfangen wird. Das Online-Banking, das Einkaufen, Plaudern im Internet, das Suchen von gezielten Informationen und der Datenversand sowie weitere Möglichkeiten dieses vielseitigen Mediums werden Thema sein. Voraussetzungen sind der Besuch des Kurses „Grundlagen der EDV“ oder vergleichbare Kenntnisse. Vererben und erben, aber richtig am 22.10.2014 Am Mittwoch, den 22.10.2014, um 18:00 Uhr findet eine Veranstaltung zum The- ma „Vererben und Erben“ statt. Aufgrund begrenzter Plätze ist eine vorherige An- meldung erforderlich. Die Kosten betragen 7,50 EUR. Kundalini Yoga ab 22.10.2014 Ab Mittwoch, den 22.10.2014 um 18:00 Uhr findet an 12 Abenden Kundalini Yoga - eine dynamische Yoga-Art an. Bequeme Kleidung, Unterlage, Decke und Sitzkissen bitte mitbringen! Übersicht der Kurse im November 2014 Datum Uhrzeit Thema Ort/ Raum 05.11.2014 18:00 Uhr Nicht(s) vergessen!(?) 2 Abende KVHS HIG, R 1, 06.11.2014 18:30 Uhr Strickkurs 3 Abende KVHS HIG, R 3, 13.11.2014 18:00 Uhr Vortrag Biochemie 1 Abend KVHS HIG, R 1, 15.11.2014 13:00 Uhr Hochsteckfrisuren 1 Veranst. KVHS HIG, R 1, 17.11.2014 17:00 Uhr Erkältungen vorbeugen 1 Veranst. KVHS HIG, R 1, 18.11.2014 09:00 Word und Excel 10 Vormitt. KVHS HIG, Comp.-raum 21.11.2014 17:00 Uhr Vortrag Gesundheit 1 Veranst. KVHS HIG, R 1 Anmeldung und Information Kreisvolkshochschule Eichsfeld, Holbeinstraße 16, 37308 Heilbad Heiligenstadt Tel.-Nr.: 03606 520-690, Internet: www.kvhs-eichsfeld.de Heiligenstadt - 24 - Nr. 21/2014 Frauenbildungs- und Begegnungsstätte Freitag, 24.10.2014 09:30 Uhr Spielkreis 15:50 Uhr Yoga für Anfänger 17:30 Uhr Yoga Auf der Rinne 1a -37308 Heiligenstadt Tel.: 03606 603673 - Fax: 03606 608808 e-mail: [email protected] Plan im Zeitraum vom 16. bis 30. Oktober 2014 - ÄNDERUNGEN VORBEHALTEN Montag, 13.10.2014 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr 13:30 Uhr Handarbeitskurs 17:30 Uhr Gesangsunterricht Dienstag, 14.10.2014 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr 09:30 Uhr Geschwister Delfi® Mittwoch,15.10.2014 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag, 16.10.2014 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr 20:00 Uhr Line Dance Freitag, 17.10.2014 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Montag, 20.10.2014 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr / und während der Kurszeiten geöffnet 12:30 Uhr Yoga und Meditation 13:30 Uhr Handarbeitskurs 14:45 Uhr Yoga & Entspannung 15:00 Uhr Flöte und Gesangsunterricht 17:00 Uhr Sport f. Frauen 18:45 Uhr Yoga Kurs Montag, 27.10.2014 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr / und während der Kurszeiten geöffnet 10:00 Uhr Rückbildung und Babymassage 12:30 Uhr Yoga und Meditation 13:30 Uhr Handarbeitskurs 14:45 Uhr Yoga & Entspannung 15:00 Uhr Flöte und Gesangsunterricht 19:30 Uhr Vortrag: Schüssler Salze in den Wechseljahren Dienstag, 28.10.2014 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr / 14:00-17:00 Uhr 09.30 Uhr Delfi 10:30 Uhr Eltern-Kind-Gruppe 10:00 Uhr Beratungscafe „Meine Zeit“ 15:30 Uhr Töpfern mit Kindern 18:00 Uhr Erwachsenen Keramik Zirkel 20:00 Uhr Erwachsenen Keramik Zirkel Mittwoch, 29.10.2014 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr / und während der Kurszeiten geöffnet 09:30 Uhr Delfi 09:30 Uhr Eltern- Kind Gruppe 10:00 Uhr Kreativcafe 16:00 Uhr Rechtsberatung ( mit Voranmeldung) 16:15 Uhr Eltern- Kind Turnen 18:30 Uhr Pilates 19.30 Uhr Pilates Donnerstag, 30.10.2014 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr / und während der Kurszeiten geöffnet 09:30 Uhr Eltern- Kind Gruppe 12:30 Uhr Workshop für Uganda 14:30 Uhr Beratungsangebot (mit Voranmeldung) 17:00 Uhr Bewegung nach Musik 18:00 Uhr Beckenbodenschule 20:00 Uhr Line Dance Freitag, 31.10.2014 Reformationstag Anmeldungen nehmen wir gern unter 03606 603673 entgegen! Dienstag, 21.10.2014 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr / 14:00-17:00 Uhr 09.30 Uhr Delfi 10:30 Uhr Eltern-Kind-Gruppe 15:30 Uhr Mädchenwerkstatt 16:15 Uhr Eltern-Kind-Turnen 18:00 Uhr Yoga Kurs 20:00 Uhr Yoga Kurs Vortrag: Schüssler-Salze in den Wechseljahren Montag, 27.10.2014, 19.30 bis 21.00 Uhr Referentin: Aline Merker, Heilpraktikerin Mittwoch, 22.10.2014 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr / und während der Kurszeiten geöffnet 09:30 Uhr Delfi 09:30 Uhr Eltern- Kind Gruppe 10:00 Uhr Kreativcafe 16:00 Uhr Rechtsberatung ( mit Voranmeldung) 16:15 Uhr Eltern- Kind Turnen 18:30 Uhr Pilates 19.30 Uhr Pilates Neu! BeratungsCafé - Meine Zeit Beginn 28.10.2014 / 10.00 - 12.00 Uhr 11.11.2014 /10.00 - 12.00 Uhr 25.11.2014 /10.00 - 12.00 Uhr 09.12.2014 /10.00 - 12.00 Uhr Leitung: Daniela Thüne Donnerstag, 23.10.2014 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr / und während der Kurszeiten geöffnet 09:30 Uhr Eltern- Kind Gruppe 10:00 Uhr „Lese Cafe“ 14:30 Uhr Beratungsangebot (mit Voranmeldung) 17:00 Uhr Bewegung nach Musik 19:30 Uhr Länderabend „Griechenland“ 20:00 Uhr Line Dance Neu! Yoga für Schwangere Referent: Angelina Simon, Kundalini Yogalehrerin Wann? Freitags wöchentlich ab 24.10.24 09.30 - 11.00 Uhr Workshop: Aromatherapie Freitag, 10.10.2014, 15.00 bis 18.00 Uhr Referentin: Aline Merker, Heilpraktikerin Länderabend „Griechenland“ 23.10.2014 um 19.30 Uhr, durch den Abend begleitet uns: Brigitte Edigarian. Mädchenwerkstatt 8-10 Jahre Dienstag: 21.10/04.11/18.11/16.12/ jeweils 15:00-17:00 Uhr Leitung: Andrea Niewerth Heiligenstadt - 25 - Neu! Creativ-Kaffee Mittwoch: 10-12 Uhr 22.10/19.11/17.12 Begleitung: Andrea Niewerth Neu! Lese Zeit - Erzähl mir mehr… Start: 23.10.2014/ 10-12.00 Uhr in der ko-ra-le. Begleitung Rita Köhnen und Susanne Schulz- Groß Rückbildungsgymnastik und Babymassage Bitte bequeme Kleidung und eine Decke fürs Baby mitbringen. Montags 27.10.2014 ; jew. 10.00 - 12.00 Uhr Leitung: Gabriele Zimmermann, Hebamme Workshop: Aromatherapie Im Workshop erlernen sie die Wirkungsweise und Anwendungsgebiete wichtiger ätherischer Öle. Sie führen eine Gletscherschock-Massage (Kopfmassage) für mehr Wohlbefinden durch und erhalten Rezepte für die Anwendung ätherischer Öle im Alltag und zu Hause. Freitag, 10.10.2014, 15.00 bis 18.00 Uhr Referentin: Aline Merker, Heilpraktikerin Nr. 21/2014 RECHTSBERATUNG mit Rechtsanwalt Jens Wagner-Douglas: Erstberatungsgespräche zu allen gängigen Rechtsgebieten in Form einer Rechtsinformation bzw. Rechtsauskunft. An jedem 2. und 4. Mittwoch /Monat jew. 16.00 bis 18.00 Uhr Wir bitten um vorherige Anmeldung! BERATUNG Die Themen der Beratungsgespräche werden selbstverständlich vertraulich und anonymisiert behandelt! Eine wichtige Aufgabe unseres Zentrums sehen wir in der BERATUNG zu frauen- und familienspezifischen Themen. Unsere Schwerpunkte sind: • Vertrauliche Beratung, Unterstützung und Vermittlung bei Problemen und Krisen • Vermittlung weiterführender Kontakt- und Hilfsangebote • krisen- und entwicklungsbegleitende Beratung Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin für individuelle Einzelgespräche bei uns telefonisch (03606 603673) oder persönlich. Wohin in Heiligenstadt Veranstaltungen/Ausstellungen vom 16.10. bis 29.10.2014 Änderungen vorbehalten! Veranstaltungen: 16.10. 21:00 Uhr Nachtwächterführung am Rathaus 17.10. 19:30 Uhr Kulturfreitag (FSK 12) Kino: „Der Medicus“ Historienspektakel um die abenteuerliche Reise einer englischen Waise, der in Isfahan des 11. Jahrhunderts zum Arzt ausgebildet wird. Altes Rathaus 17.10.-19.10. Dass du mich einstimmen lässt in deinen Jubel, o Herr Musikwerktage für Familien und Singles Marcel-Callo-Haus 19.10. 18:00 Uhr World of Pipe Rock and Irish Dance Die große Jubiläumstournee präsentiert von Cornamusa Eichsfelder Kulturhaus 19.10. 15:00-17:00 Uhr Kurkonzert mit Drehorgelspieler Wilhelm Reimann Restaurant „Leineaue“, Vitalpark 21.10. 16:00 Uhr Tee bei Theodor Storm „Kleine Leute ganz groß“ Christine Bose liest Kindergedichte aus verschiedenen Jahrhunderten und eigene kleine Texte Literaturmuseum „Theodor Storm“ 21.10. 19:30 Uhr Celtic Folk & Fairy Tales Märchen und Musik aus Irland und Wales Altes Rathaus 22.10. 10:30 Uhr Stadtführung am Rathaus 23.10. 19:30 Uhr Eichsfeldforum: Bindungen - Warum wir nicht alleine leben können! Ref.: Dr. med. H.C. Hinz, Kinderärztin und Neurobiologin, Göttingen Marcel-Callo-Haus 23.10. 21:00 Uhr Nachtwächterführung am Rathaus 24.10. 19:30 Uhr Kulturfreitag „Ein Stück Leben“ Fundstücke - literarisch und musikalisch aufgearbeitet von Christine Bose und Klaus Nitschke zum „Tag der Bibliotheken“ Altes Rathaus 24.10.-26.10. Unterwegs mit Jesus - Familienwochenende Für Familien, in denen in diesem Schuljahr ein Kind zur Erstkommunion gehen wird. Marcel-Callo-Haus 24.10.-26.10. Bist du dabei? - Das 8./ 9. Klasse - Wochenende Für Jugendliche der 8./ 9. Klasse. Marcel-Callo-Haus 25.10. 19:30 Uhr Kabarett „Die Arche“ mit dem neuen Programm „Uns liegt was auf der Zunge ODER Im Sumpf des Versprechens“ Eichsfelder Kulturhaus 25.10. Kindermusiktag Eingeladen sind alle Kinder der 3. bis 7. Klasse, die gern singen und musizieren. Marcel-Callo-Haus 25.10. Tagung der Eichsfelder Ortschronisten und Heimatkundler Plenarsaal im Rathaus 09:00 Uhr 25.10. Fortbildungstag für Schola-/Kinderchorleiter Für Frauen und Männer, die ehrenamtlich in den Pfarrgemeinden einen Kinderchor leiten und für diese Arbeit Anregungen und Hilfe benötigen. Marcel-Callo-Haus 26.10. 15:00-17:00 Uhr Kurkonzert mit Happiness Restaurant „Leineaue“, Vitalpark 29.10. 10:30 Uhr Stadtführung am Rathaus Heiligenstadt - 26 - Nr. 21/2014 Ausstellungen: 05.10.-30.12.2014 Ulrich Mack - Stormland Landschaftsfotografien Literaturmuseum „Theodor Storm“ 23.10.-30.12.2014 Vor 25 Jahren - Erinnerung an die Zeit der Wende im Eichsfeld Gemeinschaftsausstellung des Eichsfelder Heimatmuseums und des Stadtarchivs Ausstellungseröffnung: 23.10.2014 um 19:30 Uhr Eichsfelder Heimatmuseum bis 15.11.2014 bis 06.11.2014 ARCABAS - Bilder zur Bibel Ausstellung mit Fotografien der Bilder des französischen Künstlers ARCABAS zur Bibel Marcel-Callo-Haus bis 30.11.2014 „Unterwegs in Uganda…“ Fotoausstellung von Andrea Lange, Ugandakreis Stadtbibliothek „unmittelbar“ Malerei von Udo Hagedorn Galerie Eichsfelder Kulturhaus Nähere Auskünfte: Tourist-Information Heilbad Heiligenstadt, Telefon 03606 677-141 Kulturfreitag – immer freitags, immer 19:30 Uhr, immer im Alten Rathaus Eintritt frei! 17.10. Kino „Der Medicus“ Historienspektakel um die abenteuerliche Reise einer englischen Waise, der in Isfahan des 11. Jahrhunderts zum Arzt ausgebildet wird. Drehort „Burg Hanstein“ 21.10. „Celtic Folk &Fairy Tales“ Märchen und Musik aus Irland und Wales 24.10. Literarisch-musikalisches Programm zum „Tag der Bibliotheken“ gestaltet von Christine Bose und Klaus Nitschke Um Ihnen beste Sitzplätze garantieren zu können, empfehlen wir eine Voranmeldung unter Tel.: 03606 677-400 (Stadtbibliothek) oder Tel.: 03606 677-102 Berufsorientierungstage (BOT) am 24. Oktober 2014 in der Obereichsfeldhalle in Leinefelde Ausbildung oder Studium, hierbleiben oder weggehen - viele Wege tun sich auf. Beim Thema Berufswahl stehen junge Menschen vor einer weitreichenden Entscheidung. Eltern und auch Großeltern sind dabei wichtige Berater und Begleiter. Eine hervorragende Plattform bietet dazu der Berufsorientierungstag in der Obereichsfeldhalle in Leinefelde. Am 24. Oktober ist von 13 bis 19 Uhr geöffnet. Weit über 60 Aussteller aus Nah und Fern nehmen sich Zeit, Fragen zu Ausbildungsinhalten, Berufsbildern und Studienrichtungen zu veranschaulichen und zu beantworten. Sie sind eingeladen, sich gemeinsam mit den Jugendlichen eine Orientierung im Dschungel der beruflichen Möglichkeiten zu verschaffen. Veranstaltungen im MarcelCallo-Haus, Lindenallee 21 Neues aus dem Eichsfeld Klinikum „Bindungen Warum wir nicht alleine leben können!“ Patientencafe jeden 1. Samstag im Monat von 14 - 16 Uhr im Eichsfeld Klinikum Reifenstein Donnerstag, 23. Oktober 2014, um 19:30 Uhr Bindungen bauen sich im frühesten Kindesalter auf. Aus neurobiologischer Sicht ermöglichen ausschließlich gelungene Bindungen eine gesunde Entwicklung. Erst eine sichere Bindung gibt jungen Menschen die Möglichkeit zur Entwicklung ihrer eigenen Persönlichkeit. Doch was genau ermöglicht sichere Bindungen in der heutigen Zeit? Wohin führt der Weg unserer Kinder in einer immer bindungsunfähigeren Gesellschaft? Referentin: Dr. med. H. C. Hinz, Kinderärztin & Neurobiologin, Göttingen Nächste Termine: 1. November 2014 Thema „Diabetes mellitus“ 6. Dezember 2014 Thema „Herzrhythmusstörungen“ 3. Januar 2015 Thema „Leben retten durch Reanimation“ Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, kommen Sie einfach vorbei. Heiligenstadt - 27 - Nr. 21/2014 Diabetes & Herz Tag entscheidende Rolle. Die Häufigkeit des Diabetes mellitus Typ 2 ist nicht in allen Lebensabschnitten gleich. Bei Menschen über dem 60. Lebensjahr steigt die Erkrankungsrate auf über 20 % an. Der Diabetes & Herz Tag bietet die Möglichkeit, sich umfassend über die Risikofaktoren, Therapien und über gesunde Ernährung bei den Krankheitsbildern zu informieren. Angebote: 13:30 Uhr Referent: 14:30 Uhr Am Freitag, dem 14. November 2014, findet im Vitalpark von 13:00 bis 17:00 Uhr der Diabetes & Herz Tag. Zahlreiche Ursachen können zu Herzrhythmusstörungen führen. Verkalkungen der Herzkranzgefäße, Bluthochdruck, Alkoholkonsum und Störungen der Blutsalze sind häufige Auslöser. Es gibt sowohl gutartige als auch bedrohliche Herzrhythmusstörungen. Vortrag: Aus dem Takt - Herzrhythmusstörungen Ursachen und Therapie Dr. med. Herbert Kesting, Chefarzt Abt. Innere Medizin, Kurparkklinik Referent: Vortrag: Wechselwirkung der Medikamente Jakobus-Apotheke, Uder 15:15 Uhr Referentin: Vortrag: Herzgesund und Diabetes Verena Jennicke, Selbsthilfegruppe Diabetes ab 13:00 Uhr Messung von Blutdruck, BMI, Körperfett, Blutzucker, Cholesterin am Stand Gesundheitsamt des Landkreises Eichsfeld Diabetes mellitus ist die häufigste Stoffwechselerkrankung in den industrialisierten Ländern. ab 13:00 Uhr Jakobus-Apotheke, Uder In Deutschland sind ca. 7 % der Gesamtbevölkerung betroffen. Dabei spielen die Lebensbedingungen und -gewohnheiten eine ab 16:15 Uhr Aqua-Nordic-Walking (30 min.) / freies Schwimmen im Sportbecken Eichsfeld-Therme Informationen aus der Stadtbibliothek Eichsfelder Kulturbetriebe informieren 1. Celtic Folk & Fairy Tales - Märchen und Musik aus Irland und Wales ERFURTER KABARETT „DIE ARCHE“ Märchenerzähler Andreas Rothenbarth und Holger Hopfenstreich von „Pampatut“ Der reiche Schatz an bretonischen, wallsischen und irischen Märchen, Sagen und Liedern wird diesen Abend mit Leben erfüllen. Wann: Wo: Dienstag, dem 21. Oktober, 19:30 Uhr Alten Rathaus, Ratsgasse Eintritt frei, Reservierung unter 03606 677-400 2. „Ein Stück Leben“ - Fundstücke literarisch und musikalisch aufgearbeitet von Christine Bose und Klaus Nitschke zum „Tag der Bibliotheken“ Wann: Wo: Freitag, dem 24. Oktober , 19:30 Uhr Altes Rathaus, Ratsgasse Am Samstag, 25. Oktober 2014, um 19.30 Uhr, gastiert das beliebte Kabarett „Die Arche“ aus Erfurt mit dem neuen Programm „Uns liegt was auf der Zunge ODER Im Sumpf des Versprechens“ im Eichsfelder Kulturhaus. Eintrittskarten gibt es für 16,00 EUR und 15,00 EUR an der Theaterkasse, Tel.: 03606 608060, dienstags bis donnerstags von 9:00 - 17:00 Uhr, freitags von 9:00 - 16:00 Uhr. Heiligenstadt - 28 - Nr. 21/2014 Im Alter selbstständig sein und doch nicht allein! Betreutes Wohnen Liebermannstraße/Altstädter Kirchplatz/Felgentor Veranstaltungsplan vom 16.10. - 29.10.2014 Donnerstag 16.10. 14:30 Uhr Arztvortrag „Nordic Walking“ Speisesaal der Kurparkklinik 17:00 Uhr Herbstfest Gemeinschaftsraum Liebermannstr. 3 21:00 Uhr Stadtführung mit der Nachtwächterin Treff: Marktplatz Montag 14:00 Uhr Freitag 15:00 Uhr 17.10. Gottesdienst Gemeinschaftsraum Liebermannstr. 3 19:30 Uhr Samstag 13:00 Uhr 18.10. Busausflug mit Stadtführung Hann.Münden Anmeldung im Büro, Abfahrt Kurparkklinik Sonntag 09:30 Uhr 19.10. Stadtführung mit Herrn Jakob Treffpunkt: Rezeption Kurparkklinik Musik und Unterhaltung mit Herrn Blacha In der Cafeteria der Kurparkklinik 19:30 Uhr Montag 14:00 Uhr 14:30 Uhr 19:30 Uhr Dienstag 09:30 Uhr 14:00 Uhr 14:30 Uhr 14:30 Uhr 20:00 Uhr Mittwoch 14:30 Uhr 14:30 Uhr 20:00 Uhr 20.10. Erzählkaffee Gemeinschaftsraum Liebermannstr. 3 Arztvortrag über Arthrosen mit Prof. Dr. Dr. Buhmann Speisesaal der Kurparkklinik Spielertreff Foyer der Kurparkklinik 21.10. Seniorengymnastik Gemeinschaftsraum Liebermannstr. 3 Kaffeenachmittag Gemeinschaftsraum Altst. Kirchplatz Stadtrundfahrt mit Kaffeepause Treff: Foyer der Kurparkklinik Gesundheitsvortrag über die Ergotherapie Speisesaal der Kurparkklinik Liederabend mit dem Männerchor Uder Speisesaal der Kurparkklinik 22.10. Eichsfeldrundfahrt durch den Naturpark„Eichsfeld-Hainich-Werratal“ Anmeldung im Büro, Abfahrt Kurparkklinik Ernährungsberatung zum Thema Abnehmen Speisesaal der Kurparkklinik Kinofilme über das Eichsfeld Speisesaal der Kurparkklinik Donnerstag 23.10. 14:00 Uhr Kaffeenachmittag Gemeinschaftsraum Liebermannstr. 3 14:30 Uhr Arztvortrag zum Thema Schlafstörungen Speisesaal der Kurparkklinik 21:00 Uhr Rundgang mit der Nachtwächterin Treff: Marktplatz 14:30 Uhr 14:30 Uhr Dienstag 09:30 Uhr 14:00 Uhr 14:30 Uhr 14:30 Uhr Mittwoch 14:30 Uhr 14:30 Uhr 20:00 Uhr 27.10. Erzählkaffee Gemeinschaftsraum Liebermannstr. 3 Gesundheitsvortrag über medizinische Trainingstherapie Speisesaal der Kurparkklinik Stadtrundfahrt mit Kaffeepause Anmeldung im Büro, Abfahrt Kurparkklinik Spielertreff Treff: Foyer der Kurparkklinik 28.10. Seniorengymnastik Gemeinschaftsraum Liebermannstr. 3 Kaffeenachmittag Gemeinschaftsraum Altstädter Kirchplatz 2 Ernährungsberatung bei Osteoporose Speisesaal der Kurparkklinik Wanderung entlang des I-Bergrandweges Treff: Foyer der Kurparkklinik 29.10. Eichsfeldrundfahrt entlang der deutschen Märchenstraße Anmeldung im Büro, Abfahrt Kurparkklinik Arztvortrag mit CA Dr. Kesting über Herz-Kreislauf-Probleme Speisesaal der Kurparkklinik Liederabend mit dem Leinefelder Quartett Speisesaal der Kurparkklinik Änderungen vorbehalten! Veranstaltungen der Volkssolidarität für die Zeit vom 16.10. - 29.10.2014 in der Begegnungsstätte Heiligenstadt, Petristr. 32 Tel. 03606 602585 Fax: 03606 619867 Donnerstag, 16.10.2014 14:00 Uhr Kaffee- und Spielnachmittag Montag, 13:00 Uhr 13:30 Uhr 20.10.2014 Skat in Leinefelde Seniorensportgruppe Frau Kunze Dienstag, 14:00 Uhr 21.10.2014 Selbsthilfegruppe I Mittwoch, 11:00 Uhr 14:00 Uhr 22.10.2014 Chorprobe des Chores der Volkssolidarität BRH Mitgliederversammlung Donnerstag, 23.10.2014 14:00 Uhr Kaffee- und Spielnachmittag Samstag 13:00 Uhr 25.10. Busausflug nach Bad Sooden Allendorf mit Stadtführung Anmeldung im Büro, Abfahrt Kurparkklinik Montag, 13:00 Uhr 13:30 Uhr 14:00 Uhr 27.10.2014 Skat in Heiligenstadt Seniorensportgruppe Frau Kunze Handarbeit Sonntag 09:30 Uhr 26.10. Stadtwanderung mit Herrn Jakob Treffpunkt: Rezeption Kurparkklinik Konzert im Park mit der Musikschule Fröhlich Dienstag, 13:00 Uhr 28.10.2014 Kaffeenachmittag für Alle Mittwoch, 11:00 Uhr 29.10.2014 Chorprobe des Chores der Volkssolidarität 15:00 Uhr Heiligenstadt - 29 - Nr. 21/2014 Verein „Senioren Am Kuhlsberg e.V.“ in der Begegnungsstätte „Am Kuhlsberg“ Am Kuhlsberg 10, 37308 Heilbad Heiligenstadt Tel.: 03606-607838 [email protected] Veranstaltungen 16.10.2014 bis 29.10.2014 Donnerstag 16.10.2014 16:00 Uhr Blutspende - Institut für Transfusionsmedizin Suhl Freitag 10:00 Uhr 14:30 Uhr 17.10.2014 Gehirnjogging Spielenachmittag Montag 10:00 Uhr 13:30 Uhr 14:00 Uhr 20.10.2014 Bewegung und Tanz Hardanger-Stickerei Abfahrt zur Wassergymnastik Dienstag 10:00 Uhr 21.10.2014 Seniorengymnastik Mittwoch 10:00 Uhr 13:30 Uhr 17:15 Uhr 22.10.2014 Englisch Handarbeitstreff Rheuma-Selbsthilfegruppe Donnerstag 23.10.2014 13:15 Uhr Musik und Instrumentenschulung Freitag 10:00 Uhr 14:30 Uhr 24.10.2014 Evangelischer Gottesdienst Spielenachmittag Montag 10:00 Uhr 13:30 Uhr 14:00 Uhr 27.10.2014 Bewegung und Tanz Hardanger-Stickerei Abfahrt zum Kegeln Dienstag 10:00 Uhr 28.10.2014 Seniorengymnastik Mittwoch 10:00 Uhr 13:30 Uhr 17:15 Uhr 29.10.2014 Englisch Handarbeitstreff Rheuma-Selbsthilfegruppe Kirchliche Nachrichten Evangelische Kirchengemeinde St. Martin Kirchliche Nachrichten für die Zeit vom 16.10. - 29.10.2014 Donnerstag, 16.10.: 16:00 Uhr Kinderchor Sonntag, 19.10.: 09:30 Uhr Gottesdienst in St. Martin Montag, 20.10.: 16:45 Uhr Gemeindefußball in der Theodor-Strom-Turnhalle 18:00 Uhr Junge Gemeinde Dienstag, 21.10.: 15:30 Uhr Kinderstunde 20:00 Uhr Chorprobe St.-MartinsChor Mittwoch, 22.10.: 12:15 Uhr Mittagsgebet in St. Martin Donnerstag, 23.10.: 15:15 Uhr Gottesdienst im Johanniterhaus Richteberg 16:00 Uhr Kinderchor 16:30 Uhr Gottesdienst im Johanniterhaus A.-Schweitzer-Str. Freitag, 24.10.: 10:00 Uhr Gottesdienst in der Begegnungsstätte „Am Kuhlsberg“ Sonntag, 26.10.: 09:30 Uhr Gottesdienst in St. Martin Montag, 27.10.: 16:45 Uhr Gemeindefußball in der Theodor-Strom-Turnhalle Dienstag, 28.10.: 15:30 Uhr Kinderstunde 20:00 Uhr Chorprobe St.-MartinsChor Mittwoch, 29.10.: 12:15 Uhr Mittagsgebet in St. Martin Freitag, 31.10.: 09:30 Uhr Abendmahlsgottesdienst zum Reformationsfest Wohnung zu vermieten! Zum 01.12. wird eine Wohnung (ca. 33 qm) am Friedensplatz 7 frei! Interessenten melden sich bitte im Pfarramt. Ev. Kirchengemeinde St. Martin Knickhagen 15, 37308 Heiligenstadt www.st-martin-heiligenstadt.de Öffnungszeiten Pfarramtsbüro im Knickhagen 15 Mi: 9:00 - 13:00 Uhr, Fr: 9:00 - 13:00, 14:00 - 16:00 Uhr Tel.: 03606 612323 / Fax: 03606 608773 e-mail: [email protected] GKR-Vors.: Horst Sievers 03606 613130 / Mühlgraben 1E, Heiligenstadt Kantorin: Christiane Schroetel: 03606 6171693 / [email protected] Jugendwart Marcus Bornschein: 03606 6098048 / marcus.bornschein@ekuja,de Schönstatt-Zentrum „Kleines Paradies“ Pater-Kentenich-Weg 3 37308 Heilbad Heiligenstadt Tel.: 03606 619790 Fax: 03606 6089815 E-Mail: [email protected] Homepage: www.kleines-paradies-hig.de 18. Oktober Buspilgerfahrt nach Schönstatt/ Vallendar 100 Jahre Schönstatt Sonntag, 19. Oktober 10:30 Uhr heilige Messe Dienstag, 21. Oktober 18:30 Uhr Anbetung 19:00 Uhr heilige Messe Sonntag, 26. Oktober 10:30 Uhr keine heilige Messe Dienstag, 28. Oktober 17:30 Uhr Anbetung 18:00 Uhr heilige Messe (Winterzeit) Sonntag, 2. November 10:30 Uhr heilige Messe Anbetung: Donnerstag um 20:00 - 21:00 Uhr Meditatives Tanzen: jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat Heiligenstadt - 30 - Nr. 21/2014 Katholisches Propsteipfarramt St. Marien Telefon Fax E-Mail 03606 52083 03606 520859 [email protected] Gemeinsame Veranstaltungen der katholischen Stadtgemeinden vom 16. - 29.10.2014 Stadtabendmesse 2014: Samstag und Sonntag, 18:00, St. Gerhard Ewiges Gebet der Gemeinden St. Gerhard, St. Ägidien und St. Marien: Sonntag, 26. Oktober in St. Gerhard St. Marien Gottesdienste: Rosenkranzandachten der Gemeinden St. Marien und St. Ägidien: Dienstag und Freitag, 19:00 Uhr in St. Marien Donnerstag 16.10. 09:00 Uhr Rentnermesse, anschließend Rentnertreff im Gemeindehaus Freitag 09:00 Uhr 15:00 Uhr Weitere Informationen: In den Herbstferien entfallen die üblichen Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche Eltern-Kind-Kreis: Montag, 20. Oktober, 15:30 Uhr, Gemeindehaus Erstkommunionvorbereitung: Gruppe 1: Dienstag, 21. Oktober, 15:00 Uhr, GH Gruppe 2: Donnerstag, 23. Oktober, 15:00 Uhr, GH Kinderchor: dienstags, 16:00 Uhr, Gemeindehaus Kindersamstag für Kinder der 1. Klasse: 25. Oktober, 10:0015:00 Uhr Ministrantenstunde für die neuen Messdiener der 4. Klasse: donnerstags, 15.30 Uhr Firmvorbereitung: Gemeinsamer Abend für Firmlinge und deren Eltern: Mittwoch, 29. Oktober, 19:30 Uhr, Marcel-Callo-Haus, Lindenallee 21 19:00 Uhr 17.10. Hl. Messe Hl. Messe im Betreuten Wohnen Liebermannstraße Rosenkranzandacht Samstag 08:00 Uhr 18.10. Hl. Messe Sonntag 07:30 Uhr 09:15 Uhr 10:30 Uhr 14:00 Uhr 19.10. Frühmesse Familiengottesdienst Hochamt Taufgottesdienst: Hilda Weber, Lilli Lautenbach Montag 08:00 Uhr 20.10. Hl. Messe im Kinderheim Eichsfeldforum: Bindungen - warum wir nicht alleine leben können, Referentin: Dr. med. H. C. Hinz, Kinderärztin und Neurobiologin, Göttingen, Donnerstag, 23. Oktober, 19:30 Uhr, MCH Dienstag 09:00 Uhr 19:00 Uhr 21.10. Hl. Messe Rosenkranzandacht Kolping-Seniorennachmittag: Montag, 27. Oktober, 14:00 Uhr, Gemeindehaus Mittwoch 09:00 Uhr 22.10. Hl. Messe Donnerstag 23.10. 09:00 Uhr Rentnermesse Freitag 09:00 Uhr 15:15 Uhr 19:00 Uhr 24.10. Hl. Messe Gottesdienst im Johanniterhaus Rosenkranzandacht Samstag 08:00 Uhr 25.10. Hl. Messe Sonntag 07:30 Uhr 09:15 Uhr 10:30 Uhr 26.10. Frühmesse Hl. Messe Hochamt Montag 08:00 Uhr „Offenes Gemeindehaus“: Jung und Alt sind mittwochs von 14:00 bis 18:00 Uhr eingeladen zu Unterhaltung, Spiel und Gespräch. 22. Oktober: Herstellung von Zwiebelmännchen. 29. Oktober, ab 16:00 Uhr: Pfr. Könen erzählt von seiner Arbeit Rentnertreff: Zu Frühstück, Plausch und Geselligkeit sind alle Rentner donnerstags nach der Rentnermesse in das Gemeindehaus von St. Marien eingeladen. Großer Rentnertreff mit thematischer Gestaltung: Donnerstag, 25. Oktober, Gemeindehaus Pfarrgemeinderatssitzung: Donnerstag, 23. Oktober, 19:30 Uhr, Gemeindehaus Kirchenreinigung: Freitag, 24. Oktober, 16:00 Uhr, Gruppe 1 Haussegnung: Wer den Besuch eines Seelsorgers zur Haussegnung wünscht, möge sich bitte im Pfarrbüro melden. Rengelrode, St. Johannes der Täufer Gottesdienste: Samstag 18.10. 16:00 Uhr Silberhochzeit: Jutta und Johannes Lotze, Hinter dem Dorfe 9 Sonntag 09:00 Uhr 19.10. Hochamt Mittwoch 19:00 Uhr 22.10. Hl. Messe 27.10. Hl. Messe im Kinderheim Sonntag 09:00 Uhr 14:30 Uhr 26.10. Kirchweihamt Taufe: Gabriel Trümper Dienstag 09:00 Uhr 19:00 Uhr 28.10. Hl. Messe Rosenkranzandacht Montag 27.10. Hl. Messe für die Verstorbenen der Pfarrgemeinde 09:00 Uhr Mittwoch 09:00 Uhr 29.10. Hl. Messe Beichtgelegenheit in St. Gerhard, Redemptoristen-Patres: Montag 10:00 bis 11:30 Uhr, Dienstag bis Samstag 9:00 bis 11:30 Uhr und von 15:00 bis 17:30 Uhr Kirchenreinigung: Samstag 18.10. Gruppe 12: Gerd Frommer, Stefan Träger, Herbert Müller, Matthias Kobold Samstag, Gruppe 13: 25.10. Rudi Herold, Maria Herold, Ingolf Minschke Heiligenstadt - 31 - Nr. 21/2014 Katholische Pfarrgemeinde St. Aegidien und St. Nikolaus, Kalteneber St. Aegidien: Tel.: 03606 612319 Fax: 03606 606528 www.sankt-aegidien.de e-mail: [email protected] St. Nikolaus: Tel.: 036083 42383 Fax: 036083 53581 e-mail: [email protected] Kirchliche Nachrichten vom 16.10.2014. - 29.10.2014 Gottesdienste Samstag 18:00 Uhr Vorabendmesse in St. Gerhard Sonntag 09:15 Uhr 10:30 Uhr 18:00 Uhr Kindermesse (Kleinkindstunde ist während der 09:15 Uhr Messe im Pfarrsaal, Marktplatz 5 / Eingang über den Pfarrhof) Hochamt Stadtabendmesse in St. Gerhard Montag bis Samstag: 08:00 Uhr Hl. Messe in St. Aegidien 09:00 - 12:00 Uhr 15:00 - 16:00 Uhr Donnerstag, 16.10.2014 19:30 Uhr Jugend im Jugendraum Freitag, 17.10.014 19:00 Uhr Rosenkranzandacht in St. Marien Samstag, 25.10.2014 17:00 17:30 Uhr Beichtgelegenheit Sonntag, 26.10.2014 - Ewiges Gebet der drei Kath. Gemeinden in St. Gerhard Anbetungsstunden in St. Gerhard: siehe kirchl. Nachrichten von St. Gerhard Hl. Messen, siehe oben Montag, 27.10.2014 15:00 Uhr Ministrantenschülerstunde im Pfarrhaus 20:00 Uhr Kirchenchorprobe im KMS Samstag, 18.10.2014 17:00 17:30 Uhr Beichtgelegenheit Sonntag, 19.10.2014 Hll. Messen siehe oben Montag, 20.10.2014 15:00 Uhr Ministrantenschülerstunde im Pfarrhaus 17:00 Uhr Firmanmeldung der 9. Klasse im Pfarrhaus 20:00 Uhr Kirchenchorprobe im KMS, Marktplatz 5 Dienstag, 21.10.2014 19:00 Uhr JLK - Probe im Pfarrhaus 19:00 Uhr Rosenkranzandacht in St. Marien 20:00 Uhr Singkreisprobe im KMS Donnerstag, 23.10.2014 14:30 u. 15:30 Uhr Erstkommunionunterricht Pfarrhaus 15:30 Uhr Gruppenstunde 1. / 2. Klasse im Pfarrsaal 17:00 Uhr Kinderschola im Pfarrhaus 19:30 Uhr Jugendabend im Jugendraum Freitag, 24.10.2014 19:00 Uhr Rosenkranzandacht in St. Marien Beichtgelegenheit Samstag 17:00 - 17:30 Uhr in St. Aegidien Öffnungszeiten des Pfarrbüros Dienstag und Freitag Dienstag Mittwoch, 22.10.2014 17:30 19:00 Uhr Messdienerfußball im St. Elisabeth Gymnasium 19:30 Uhr Familienschola / Erwachsene im Pfarrhaus 20:00 Uhr Elternabend für die Eltern der Erstkommunionkinder im KMS Dienstag, 28.10.2014 09:00 Uhr Rentnermesse in der Kirche; anschl. Kaffee u. Vortrag im Pfarrsaal, Marktplatz 5 19:00 Uhr JLK - Probe im Pfarrhaus 19:00 Uhr Rosenkranzandacht in St. Marien 19:30 Uhr Elternabend zur Firmung mit Firmbewerbern und deren Eltern im MCH 20:00 Uhr Singkreisprobe im KMS Mittwoch, 29.10.2014 17:30 19:00 Uhr Messdienerfußball im St. Elisabeth Gymnasium 19:30 Uhr Familienschola / Erwachsene im Pfarrhaus 19:30 Uhr Pfarrgemeinderatssitzung im Pfarrhaus 19:30 Uhr Kirchenvorstandssitzung im Pfarrhaus St. Nikolaus, Kalteneber Gottesdienste: Samstag, 18.10.2014 19:00 Uhr Vorabendmesse Weitere Informationen Dienstag, 21.10.2014 16:00 Uhr Kinderrosenkranz in der Kirche Sonntag, 26.10.2014 10:30 Uhr Hl. Messe Chorprobe Montag, 27.10.2014, 20:00 Uhr im Pfarrhaus Heiligenstadt - 32 - Nr. 21/2014 Kath. Pfarrei St. Gerhard Kirchliche Nachrichten 16.10. - 29.10.2014 Mittwoch 20:00 Uhr 22.10. Kirchenchorprobe Donnerstag 18:30 Uhr 19:00 Uhr 19:30 Uhr 20:00 Uhr Werktagsgottesdienste: In der Klosterkapelle ist Dienstag bis Samstag um 07:30 Uhr Hl. Messe. In unserer Pfarrkirche: Montag 09:00 Uhr Gerhardsmesse 23.10. Jugendstunde der 9. Klasse Rosenkranzandacht Jugendstunde für alle KAB, Thema: „Richtig sprechen - Kinderleicht?“ Überblick über: Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck oder Hörbeeinträchtigungen bei Kindern und Erwachsenen Referentin: Frau Gabriele Tschöp; Dipl. Sprachund Stimmpädagogin Freitag 14:00 Uhr Dienstag 08:00 Uhr Hl. Messe 20:00 Uhr 24.10. Dankgottesdienst anlässlich der Goldenen Hochzeit von Horst und Elisabeth Sievers, Mühlgraben 1e Klausurtagung der Helferrunde Mittwoch 08:00 Uhr Laudes Samstag 10:30 Uhr 25.10. Jugendchor Sonntag 12:00 Uhr 13: 00 Uhr 14:00 Uhr 14:30 Uhr 15:00 Uhr 15:30 Uhr 16:30 Uhr 26.10. - Ewiges Gebet Stille Anbetung Orgelmeditation Gebetsstunde um den Frieden in der Welt Familiengebetsstunde Rosenkranzgebet Andacht für unsere Verstorbenen Feierlicher Abschluss Montag 19:00 Uhr 27.10. Fußball im Kath. Gymnasium Dienstag 19:30 Uhr 28.10. „Ich saß für die Freiheit im Knast“ Vortrag von Mario Röllig, bis 1989 Inhaftierter in Berlin Hohenschönhausen Mittwoch 29.10. St. Gerhardstreff - Beginn mit der Laudes Kirchenchorprobe Telefon: 03606 604324 Fax: 03606 603926 e-mail: [email protected] www.sankt-gerhard.de Sonntagsgottesdienste: 18:00 Uhr 1. Sonntagsmesse/ Samstag 08:00 Uhr Hl. Messe 09:45 Uhr Kindermesse 11:00 Uhr Hl. Messe 18:00 Uhr Stadtabendmesse jeden 1. Mittwoch 19:30 Uhr Jugendmesse Donnerstag 08:00 Uhr Hl. Messe Freitag 19:00 Uhr Hl. Messe Beichtgelegenheit montags: nach der Gerhardsmesse bis 11:00 Uhr dienstags bis samstags: 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr Öffnungszeiten Pfarrbüro Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 16.10. 14:00 Uhr Hl. Messe zu Beginn des Altentages Freitag 15:00 Uhr Samstag 08:00 Uhr 20:00 Uhr Sonntag 08:00 Uhr 09:30 Uhr Montag 09:00 Uhr 19:00 Uhr Dienstag 18:00 Uhr 19:30 Uhr 17.10. Kinderkirmes für alle Schulkinder, Beginn in der Kirche 18.10. Gerhardsmesse, anschließend Ständchen bringen Kirmestanz in der Stadthalle mit Pfunds-Kerle aus Tirol 19.10. Hl. Messe Festmesse mit unserem Weihbischof, anschließend Festumzug zur Stadthalle, danach musikalischer Frühschoppen mit den Pfunds-Kerlen und den Westerwaldmusikanten 20.10. Hl. Messe für die Verstorbenen der Pfarrgemeinde Fußball im Kath. Gymnasium 21.10. Rosenkranzandacht Familienkreis 11 nach Absprache Familienkreis 2 20:00 Uhr Gruppen-Jugendstundenplan Für die Kinder: Termine für die Gruppenstunden: 1. Klasse Montag 2. Klasse Montag 4. Klasse Mittwoch 5. Klasse Mittwoch 6. - 8. Klasse Montag 15:30 Uhr 15:30 Uhr 16:00 Uhr 16:00 Uhr 17:00 Uhr Erstkommunionunterricht: Dienstag oder Dienstag 15:00 Uhr 16:00 Uhr Kinderschola: Mittwoch 17:00 Uhr Messdienerstunde: Donnerstag 17:00 Uhr Messdienerfußball: Freitag 16:00 Uhr Für die Jugend: Fußball im Kath. Gymnasium Montag Jugendmesse ist jeden 1. Mittwoch im Monat Jugendstunde der 9. Klasse Donnerstag Jugendstunde für alle Donnerstag Jugendchor nach Absprache 19:00 Uhr 19:30 Uhr 18:30 Uhr 19:30 Uhr Heiligenstadt - 33 - Nr. 21/2014 Mitteilungen der Klinikseelsorge der Eichsfeld Klinikum gGmbH: Klinikseelsorge Eichsfeld Klinikum gGmbH Windische Gasse 112 37308 Heilbad Heiligenstadt Tel.: 03606 760 Fax: 03606 761102 Mail: [email protected] Gottesdienste im Haus St. Vincenz, Heiligenstadt, Krankenhauskapelle Donnerstag, 16.10. 18:00 Uhr Abendmesse Dienstag, 18:00 Uhr 21.10. Abendmesse Sonntag, 08:00 Uhr 26.10. Hochamt Samstag, 15:00 Uhr 16:00 Uhr 18.10. Beichtgelegenheit Krankenkommunion Mittwoch, 11:00 Uhr 22.10. Heilige Messe Montag, 18:00 Uhr 27.10. Abendmesse Sonntag, 08:00 Uhr 19.10. Hochamt Donnerstag, 23.10. 18:00 Uhr Abendmesse Dienstag, 18:00 Uhr 28.10. Abendmesse Montag, 14:30 Uhr 20.10. Dankgottesdienst - 10 Jahre Krankenhauskapelle Reifenstein Samstag, 16:00 Uhr Mittwoch, 11:00 Uhr 29.10. Heilige Messe 25.10. Krankenkommunion Gottesdienste im Haus Reifenstein, Krankenhauskapelle Freitag, 15:00 Uhr 17.10. Wortgottesfeier Sonntag, 10:00 Uhr 19.10. Hochamt Montag, 14:30 Uhr 20.10. Dankgottesdienst - 10 Jahre Krankenhauskapelle Reifenstein Freitag, 15:00 Uhr 24.10. Wortgottesfeier Freitag, 15:00 Uhr 31.10. Heilige Messe Gottesdienste im Haus St. Elisabeth, Worbis, Krankenhauskapelle sonntags: 08:30 Uhr Hochamt dienstags: 09:00 Uhr Hl. Messe Wallfahrtsgemeinschaft St. Martin Eichsfeld informiert: Änderungen vorbehalten! Evangelisches Pfarrerehepaar würdig verabschiedet Am Fest des Hl. St. Martin, am Dienstag, dem 11.11., lädt die Wallfahrtsgemeinschaft wieder ihr Patronatsfest in Heiligenstadt ab. Beginn ist wie immer um 11:00 Uhr mit einem Gottesdienst. Anschließend gibt es Mittagessen und ein gemütliches Beisammensein. Eine Anmeldung ist unter Lindenallee 24, Tel.: 03606 601480 erforderlich. Impressum Stadtanzeiger Amtsblatt der Stadtverwaltung Heilbad Heiligenstadt Herausgeber: Stadt Heilbad Heiligenstadt Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, [email protected], www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: der Bürgermeister Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: 14täglich, kostenlos an alle erreichbaren Haushalte im Verbreitungsgebiet. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,05 € (inkl. Porto und 7% MWSt.) oder im Abonnement je Ausgabe von 2,50 € (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen. Am 21.09.2014 wurden Pfrn. Christiane Bosse und Pfr. Ralf Schultz nach 12-jährigem Dienst aus der Martinsgemeinde in Heiligenstadt in einem feierlichen Festgottesdienst verabschiedet. Im Anschluss daran wurde zu einem Empfang in das Gemeindehaus geladen. Heiligenstadt - 34 - Nr. 21/2014 Bergkloster Vesper 18:00 Uhr Schwestern der hl. Maria Magdalena Postel Friedensplatz 6 Tel.: 03606 673-01 Fax: 03606 673-138 E-Mail: [email protected] (Sr. Konstantia Chrzaszcz) Internet: www.smmp.de Eucharistische Anbetung 17:30 Uhr donnerstags Rosenkranz-Gebet 17:30 Uhr Dienstag, 21. Oktober 2014 und Dienstag, 28. Oktober 2014 Eucharistiefeiern vom 16.10. - 29.10. Donnerstag, Freitag, Samstag, Sonntag, Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, Samstag, Sonntag, Montag, Dienstag, Mittwoch, 16.10. 17.10. 18.10. 19.10. 20.10. 21.10. 22.10. 23.10. 24.10. 25.10. 26.10. 27.10. 28.10. 29.10. täglich, außer montags 07:00 Uhr 07:00 Uhr 07:00 Uhr mit integrierten Laudes 08:00 Uhr 06:20 Uhr 07:15 Uhr Schulgottesdienst 18:00 Uhr mit integrierter Vesper 06:20 Uhr 06:20 Uhr 07:00 Uhr mit integrierten Laudes 08:00 Uhr 06:20 Uhr 07:15 Uhr Schulgottesdienst 18:00 Uhr mit integrierter Vesper Schriftgespräch 10:00 Uhr Jeweils am 1. Montag im Monat Klosterladen „Eine Welt“ Öffnungszeit jeden Mittwoch 10:00 - 17:45 Uhr Ausstellung zum Turiner Grabtuch: „Wer ist der Mann auf dem Tuch?“ vom 24.09. - 09.11.14 im Bergkloster. Eine originalgetreue Nachbildung des Tuchs sowie ein Korpus und weitere Ausstellungsstücke, die zur damaligen Zeit bei einer Kreuzigung verwendet wurden, laden ein zu Betrachtung und Diskussion. Geöffnet täglich von 09:00 - 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung. Eintritt frei. Die Klosterkirche ist für Gebet und Besichtigung geöffnet. Wir gratulieren … zum Geburtstag Altersjubilare im Zeitraum vom 16.10.2014 bis 29.10.2014 Der Bürgermeister der Stadt Heiligenstadt gratuliert auf das Herzlichste und wünscht weiterhin alles Gute und viel Gesundheit. am 16.10. am 16.10. am 16.10. am 16.10. am 16.10. am 17.10. am 17.10. am 17.10. am 17.10. am 18.10. am 18.10. am 18.10. am 18.10. am 18.10. am 18.10. am 18.10. am 19.10. am 19.10. am 19.10. am 19.10. am 19.10. am 19.10. am 19.10. am 19.10. am 19.10. am 20.10. am 20.10. am 20.10. am 20.10. Heidenblut, Erich OT Günterode Stolze, Elfriede Schreiber, Edwin OT Kalteneber Dannenberg, Erhard Braun, Mechthild Kellner, Monika Breiding, Maria Zimmermann, Hildegard Nolte, Elisabeth Funke, Edith Hessel, Katharina Hartung, Maria Ortlepp, Anna Löffler, Karola Kraushaar, Adolf Gaßmann, Johannes Berndt, Berta Guttmann, Klaus Beume, Werner Neumann, Eleonore Wand, Erika Marx, Emmi Lumplecker, Karin Wenzel, Elfriede Meinhof, Eva Schäfer, Hildegard Brysch, Elfryda Jünemann, Wolfgang Schneemann, Karl OT Kalteneber zum 85. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 93. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 80. Geburtstag am 20.10. am 20.10. am 20.10. am 20.10. am 20.10. am 20.10. am 20.10. am 21.10. am 21.10. am 21.10. am 21.10. am 22.10. am 22.10. am 22.10. am 23.10. am 23.10. am 23.10. am 23.10. am 23.10. am 23.10. am 23.10. am 24.10. am 24.10. am 24.10. am 24.10. am 24.10. am 24.10. am 24.10. am 24.10. am 24.10. Kehler, Regina Müller, Rosa Maria Dölle, Maria-Anna Konradi, Helga Brauns, Ursula Bierschenk, Rosemarie Weise, Margareta Brückner, Gertrud Dorstewitz, Margaretha Heintze, Martin Rachner, Karla Bergmann, Franz Fischer, Wolfgang Richel, Horst Brückner, Friedrich Grohmann, Margarete Marx, Hildegard Liefeith, Erika Kellner, Olga OT Kalteneber Schmidt, Sofia Riethmüller, Erika Althaus, Ruth Jahn, Helmut Pingel, Margaretha Langediekhoff, Adolf Hartleib, Anna Herold, Josef OT Rengelrode Lex, Cäcilia Schulz, Brigitte Monecke, Ingrid zum 77. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 94. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag Heiligenstadt am 24.10. am 24.10. am 25.10. am 25.10. am 25.10. am 25.10. am 26.10. am 26.10. am 26.10. am 26.10. am 26.10. am 26.10. am 26.10. am 27.10. am 27.10. am 28.10. am 28.10. am 28.10. am 28.10. am 28.10. am 28.10. am 28.10. am 29.10. am 29.10. am 29.10. am 29.10. am 29.10. am 29.10. am 29.10. am 29.10. am 29.10. am 29.10. am 29.10. am 29.10. - 35 Blosat, Walter Degenhardt, Horst OT Kalteneber Bader, Heinrich Acksteiner, Maria Barth, Helga Döring, Karl Heinz Bernhardt, Friedrich Jakobshagen, Thekla Fiedler, Franz Ullmann, Werner Kobold, Arnold OT Rengelrode Föllmer, Waltraud Brodmann, Bernd Nienhaus, Wolfgang Wawra, Johann Wilbrand, Cäcilia (Schwester Maria Asunta) Bader, Otto Rheinländer, Inge Röhl, Roswitha Keppler, Josef OT Rengelrode Semper, Klaus Griethe, Horst OT Günterode Steinberg, Hadwig Gottesleben, Aloisia Großheim, Rita OT Kalteneber Settmacher, Ilse Budde, Klaus Wedekind, Rita Albrecht, Regina Gümpel, Rosa Maria Siedler, Herbert Dreßler, Oswald Döring, Maria-Magdalena Grotlüschen, Agnes zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 93. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 100. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 71. Geburtstag Nr. 21/2014 AMTSBLATT der Stadt Heilbad Heiligenstadt und den Ortsteilen Flinsberg, Kalteneber, Rengelrode und Günterode Jahrgang 24 · Donnerstag, 16. Oktober 2014 · Nummer 21 Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Heilbad Heiligenstadt Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Stadt Heilbad Heiligenstadt - Straßenausbaubeitragssatzung Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2011 (GVBl. S. 532) und der §§ 2, 7 und 7a des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (Thür KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. März 2011 (GVBl. S. 61 ff.) erlässt die Stadt Heilbad Heiligenstadt die folgende, vom Stadtrat am 12.12.2012 beschlossene Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen der Stadt Heilbad Heiligenstadt - Straßenausbaubeitragssatzung §1 Wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen (1) Zur anteiligen Deckung der Investitionsaufwendungen für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Verkehrsanlagen) erhebt die Stadt Heilbad Heiligenstadt nach Maßgabe der Bestimmungen des ThürKAG und dieser Satzung in den in § 2 aufgeführten Gebietsteilen wiederkehrende Beiträge von denjenigen Grundstückseigentümern, Erbbauberechtigten oder Inhabern eines dinglichen Nutzungsrechts im Sinne des Artikels 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB), denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung besondere Vorteile bietet. (2) Die Satzung findet keine Anwendung auf Investitionsaufwendungen, für die Erschließungsbeiträge oder Sanierungsausgleichsbeträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu erheben sind. §2 Ermittlungseinheiten (1) Sämtliche Verkehrsanlagen folgender Gebietsteile der Stadt Heilbad Heiligenstadt bilden jeweils eine einheitliche öffentliche Einrichtung (Ermittlungseinheit), wie sie sich aus dem dieser Satzung als Anlagen 1-12 (entsprechend der Anlagenübersicht) beigefügten Plänen ergeben: 1. Die Ermittlungseinheiten 1 - 8 werden gebildet aus der Kernstadt 2. Die Ermittlungseinheit 9 wird gebildet aus dem Ortsteil Günterode 3. Die Ermittlungseinheit 10 wird gebildet aus dem Ortsteil Rengelrode 4. Die Ermittlungseinheit 11 wird gebildet aus dem Ortsteil Flinsberg 5. Die Ermittlungseinheit 12 wird gebildet aus dem Ortsteil Kalteneber (2) Der beitragsfähige Aufwand wird für die eine einheitliche öffentliche Einrichtung bildenden Verkehrsanlagen nach den jährlichen Investitionsaufwendungen in der jeweiligen Ermittlungseinheit nach Absatz 1 ermittelt. §3 Beitragsfähiger Aufwand (1) Beitragsfähig sind insbesondere die Investitionsaufwendungen für: 1. den Erwerb und die Freilegung der für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der Erschließungsanlagen benötigten Grundflächen (einschließlich der Nebenkosten), 2. den Wert der von der Stadt aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen zum Zeitpunkt der Bereitstellung (zuzüglich der Nebenkosten), 3. die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der Fahrbahn, 4. die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von a) b) c) d) e) f) g) h) Rinnen und Bordsteinen, Radwegen, Gehwegen, Beleuchtungseinrichtungen, Einrichtungen zur Oberflächenentwässerung der Straße, Böschungen, Schutz- und Stützmauern, Parkflächen, unselbständigen Grünanlagen (Straßenbegleitgrün). Dies gilt auch für Investitionsaufwendungen an Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen, sofern die Stadt Träger der Straßenbaulast ist. (2) Nicht beitragsfähig sind die Kosten 1. für die laufende Unterhaltung und Instandsetzung der Verkehrsanlagen, 2. für Hoch- und Tiefstraßen sowie für Straßen, die für den Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt sind (Schnellverkehrsstraßen) sowie 3. für Brückenbauwerke, Tunnel und Unterführungen mit den dazugehörigen Rampen, mit Ausnahme des Aufwands für Fahrbahndecke und Fußwegbelag. Heiligenstadt -2- §4 Anteil der Stadt Der Anteil der Stadt Heilbad Heiligenstadt am beitragsfähigen Investitionsaufwand beträgt in der Ermittlungseinheit 1 44,1 v. H. Ermittlungseinheit 2 44,3 v. H. Ermittlungseinheit 3 46,6 v. H. Ermittlungseinheit 4 42,2 v. H. Ermittlungseinheit 5 Ermittlungseinheit 6 42,2 v. H. 45,3 v. H. Ermittlungseinheit 7 42,1 v. H. Ermittlungseinheit 8 43,3 v. H. Ermittlungseinheit 9 40,0 v. H. Ermittlungseinheit 10 42,3 v. H. Ermittlungseinheit 11 40,0 v. H. Ermittlungseinheit 12 50,0 v. H. Der übrige Anteil des Aufwandes ist von den Beitragspflichtigen zu tragen. §5 Gegenstand der Beitragspflicht Der Beitragspflicht unterliegen alle im Stadtgebiet (Kernstadt und Ortsteile) gelegenen Grundstücke, welche die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit einer Zufahrt oder eines Zugangs zu einer der in der einheitlichen öffentlichen Einrichtung zusammengefassten Verkehrsanlagen haben. §6 Verteilung des umlagefähigen Aufwands (Beitragsmaßstab) (1) Der nach den §§ 3 bis 4 ermittelte Aufwand wird nach Maßgabe ihrer Flächen auf die Grundstücke verteilt, denen die Inanspruchnahmemöglichkeit der öffentlichen Einrichtung gemäß § 5 besondere Vorteile vermittelt. Dabei wird die unterschiedliche Nutzung der Grundstücke nach Art und Maß durch Vervielfachung der nach den Absätzen 2 bis 4 maßgeblichen Grundstücksfläche mit dem nach den Absätzen 5 bis 10 maßgeblichen Nutzungsfaktor berücksichtigt (Vollgeschossmaßstab). (2) Als Grundstücksfläche nach Absatz 1 gilt grundsätzlich der Flächeninhalt des Grundstücks im bürgerlich-rechtlichen Sinn. Ist ein vermessenes und im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs unter einer eigenen Nummer eingetragenes Grundstück nicht vorhanden, so gilt die vom Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten oder Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechts im Sinne des Artikels 233 § 4 EGBGB zusammenhängend genutzte Fläche als Grundstück. Soweit Flächen erschlossener Grundstücke baulich oder gewerblich nutzbar sind, richtet sich die Ermittlung des Nutzungsfaktors nach den Absätzen 5 bis 7. Für die übrigen Flächen - einschließlich der im Außenbereich gelegenen Teilflächen jenseits einer Bebauungsplangrenze, einer Tiefenbegrenzungslinie oder der Grenze einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB - richtet sich die Ermittlung des Nutzungsfaktors nach Absatz 8. (3) Als baulich oder gewerblich nutzbar gilt bei erschlossenen Grundstücken a) die insgesamt oder teilweise im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und mit der Restfläche innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegen, die Gesamtfläche des Grundstücks, b) die über die Grenzen des Bebauungsplanes in den Außenbereich hinausreichen, die Fläche im Bereich des Bebauungsplans, Nr. 21/2014 c) die im Bereich einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB liegen und bei Grundstücken, die über die Grenzen einer solchen Satzung hinausreichen, die Fläche im Satzungsbereich, d) für die kein Bebauungsplan und keine Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB besteht, aa) wenn sie insgesamt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB) liegen, die Gesamtfläche des Grundstücks, bb) wenn sie mit ihrer Fläche teilweise im Innenbereich (§ 34 BauGB) und teilweise im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen, die Gesamtfläche des Grundstücks, höchstens jedoch die Fläche zwischen der Verkehrsanlage und einer Linie, die in einem gleichmäßigen Abstand von 28 m zu ihr verläuft, bei Grundstücken, die nicht an die Verkehrsanlage angrenzen oder lediglich durch einen zum Grundstück gehörenden Weg mit ihr verbunden sind, die Fläche zwischen der der Verkehrsanlage zugewandten Grundstücksseite und einer Linie, die in einem gleichmäßigen Abstand von 28 m verläuft. e) die über die sich nach Buchst. b) oder Buchst. d) Doppelbuchst. bb) ergebenden Grenzen hinaus bebaut oder gewerblich genutzt sind, die Fläche zwischen der Verkehrsanlage bzw. im Fall von Buchst. d) Doppelbuchst. bb) der der Verkehrsanlage zugewandten Grundstücksseite und einer Linie hierzu, die in dem gleichmäßigen Abstand verläuft, die der übergreifenden Bebauung oder gewerblichen Nutzung entspricht. (4) Bei erschlossenen Grundstücken, die a) nicht baulich oder gewerblich, sondern nur in vergleichbarer Weise nutzbar sind (z.B. Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Dauerkleingärten) oder innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils so genutzt werden, oder b) ganz oder teilweise im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen oder wegen entsprechender Festsetzung in einem Bebauungsplan nur in anderer Weise nutzbar sind (landwirtschaftliche Nutzung), ist die Gesamtfläche des Grundstücks bzw. die Fläche des Grundstücks zugrunde zu legen, die von den Regelungen in Absatz 3 nicht erfasst wird. (5) Zur Berücksichtigung des unterschiedlichen Maßes der Nutzung wird die Fläche von Grundstücken, die baulich oder gewerblich nutzbar sind (Absatz 3) vervielfacht mit a) 1,0 bei einer Bebaubarkeit mit 1 Vollgeschoss, b) 1,3 bei einer Bebaubarkeit mit 2 Vollgeschossen, c) 1,5 bei einer Bebaubarkeit mit 3 Vollgeschossen, d) 1,6 bei einer Bebaubarkeit mit 4 und 5 Vollgeschossen, e) 1,7 bei einer Bebaubarkeit mit 6 und mehr Vollgeschossen (6) Für Grundstücke, die ganz oder teilweise innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes liegen, ergibt sich die Zahl der Vollgeschosse wie folgt: a) ist die zulässige Zahl der Vollgeschosse festgesetzt, aus der höchstzulässigen Zahl der Vollgeschosse; b) sind nur Baumassenzahlen festgesetzt, gilt als Zahl der Vollgeschosse die Baumassenzahl geteilt durch 3,5 (wobei Bruchzahlen unter 0,5 auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet und solche ab 0.5 auf die nächstfolgende Zahl aufgerundet werden); c) ist nur die zulässige Gebäudehöhe festgesetzt, gilt als Zahl der Vollgeschosse in Gewerbe-, Industrie- und Sondergebieten im Sinne von § 11 Abs. 3 BauNVO die höchstzulässige Höhe geteilt durch 3,5, in allen anderen Gebieten die höchst- Heiligenstadt -3- zulässig Höhe geteilt durch 2,4 wobei Bruchzahlen unter 0,5 auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet und solche ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet werden); dies gilt in gleicher Weise auch für den Fall, dass sowohl die zulässige Gebäudehöhe als auch gleichzeitig eine Baumassenzahl festgesetzt ist; d) dürfen nur Garagen oder Stellplätze errichtet werden, gilt die Zahl von einem Vollgeschoss je Nutzungsebene; e) ist gewerbliche oder industrielle Nutzung ohne Bebauung festgesetzt, gilt die Zahl von einem Vollgeschoss. Ist tatsächlich eine höhere als die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse vorhanden oder zugelassen, so ist diese zugrunde zu legen, dies gilt entsprechend, wenn die zulässige Baumassenzahl oder die höchstzulässige Gebäudehöhe überschritten wird. (7) Für Grundstücke außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes oder für Grundstücke, für die ein Bebauungsplan die Zahl der Vollgeschosse, die Baumassenzahl oder die Gebäudehöhe nicht festsetzt, ergibt sich die Zahl der Vollgeschosse: a) bei bebauten Grundstücken aus der Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Vollgeschosse, b) bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken aus der Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Vollgeschosse, c) bei Grundstücken, auf denen keine Bebauung zulässig ist, die aber gewerblich genutzt werden können, wird ein Vollgeschoss zugrunde gelegt, d) bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze zulässig oder vorhanden sind, wird je Nutzungsebene ein Vollgeschoss zugrunde gelegt. (8) Für die Flächen nach Absatz 4 gelten die Nutzungsfaktoren bei Grundstücken, die 1. aufgrund entsprechender Festsetzungen in einem Bebauungsplan nicht baulich oder gewerblich, sondern nur in vergleichbarer Weise nutzbar sind (z. B. Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Dauerkleingärten) oder innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils so genutzt werden 0,5 2. im Außenbereich liegen oder wegen entsprechender Festsetzungen in einem Bebauungsplan nur in anderer Weise nutzbar sind (z. B. landwirtschaftliche Nutzung), wenn a) sie ohne Bebauung sind, bei aa) Waldbestand oder wirtschaftlich nutzbaren Wasserflächen bb) Nutzung als Grünland Acker- oder Gartenland cc) gewerblicher Nutzung (z.B. Bodenabbau) 0,0167 0,0333 1,0 b) sie in einer der baulichen oder gewerblichen Nutzung vergleichbaren Weise genutzt werden (z. B. Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Dauerkleingärten, Campingplätze ohne Bebauung) 0,5 c) auf ihnen Wohnbebauung, landwirtschaftliche Hofstellen oder landwirtschaftliche Nebengebäude (z.B. Feldscheunen) vorhanden sind, für eine Teilfläche, die sich rechnerisch aus der Grundfläche der Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl 0,2 ergibt 1,0 mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich vorhandene Vollgeschoss entsprechend der Staffelung nach Absatz 5, für die Restfläche gilt Buchst. a) d) sie als Campingplatz genutzt werden und eine Bebauung besteht, für eine Teilfläche, die sich rechnerisch aus der Grundfläche der Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl 0,2 ergibt 1,0 Nr. 21/2014 mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich vorhandene Vollgeschoss entsprechend der Staffelung nach Absatz 5, für die Restfläche gilt Buchst. b) e) sie gewerblich genutzt und bebaut sind, für eine Teilfläche, die sich rechnerisch aus der Grundfläche der Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl 0,2 ergibt, 1,3 mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich vorhandene Vollgeschoss entsprechend der Staffelung nach Absatz 5, für die Restfläche gilt Buchst. a) f) sie ganz oder teilweise im Geltungsbereich einer Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB liegen, für die von der Satzung erfassten Teilflächen aa) mit Baulichkeiten, die kleinen Handwerksoder Gewerbebetrieben dienen, 1,3 mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich vorhandene Vollgeschoss entsprechend der Staffelung nach Absatz 5, bb) mit sonstigen Baulichkeiten oder ohne Bebauung 1,0 mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich vorhandene Vollgeschoss entsprechend der Staffelung nach Absatz 5, für die Restfläche gilt Buchst. a). (9) Vollgeschosse sind Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragt und die über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,00 m haben. Satz 1 gilt auch für Grundstücke in Gebieten, in denen der Bebauungsplan keine Festsetzungen nach § 5 Abs. 6 Buchst. a) bis c) enthält. Ist die Zahl der Vollgeschosse wegen der Besonderheiten des Bauwerks nicht feststellbar, so werden bei gewerblich oder industriell genutzten Grundstücken je angefangene 3,50 m und bei allen in anderer Weise baulich genutzten Grundstücken je angefangene 2,40 m Höhe des Bauwerks (Traufhöhe) als ein Vollgeschoss berechnet, wobei Bruchzahlen ab 0,5 auf volle Zahlen aufgerundet ansonsten abgerundet werden. Kirchengebäude werden stets als eingeschossige Gebäude behandelt. (10) Zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Art der Nutzung werden die in Absatz 5 festgesetzten Faktoren um 0,3 erhöht. a) bei Grundstücken in durch Bebauungsplan festgesetzten Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie Sondergebieten mit der Nutzungsart Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe, Messe, Ausstellung und Kongresse; b) bei Grundstücken in Gebieten, in denen ohne Festsetzung durch Bebauungsplan eine Nutzung wie in den unter Buchst. a) genannten Gebieten vorhanden oder zulässig ist; c) bei Grundstücken außerhalb der unter den Buchst. a) und b) bezeichneten Gebiete, die gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzt werden (so z. B. Grundstücke mit Büro-, Verwaltungs-, Post-, Bahn-, Krankenhaus- und Schulgebäuden), wenn diese Nutzung nach Maßgabe der Geschossflächen überwiegt. Liegt eine derartige Nutzung ohne Bebauung oder zusätzlich zur Bebauung vor, gilt die tatsächlich so genutzte Fläche als Geschossfläche. §7 Beitragssatz (1) Der Beitragssatz wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Satzung aus den jährlichen Investitionsaufwendungen ermittelt. (2) Der Beitragssatz wird in einer gesonderten Satzung festgelegt. (3) Die vor dem 01.01.2004 angefallenen beitragsfähigen Investitionsaufwendungen betragen nach Abzug des von der Stadt nach § 4 zu tragenden Anteils in der Ermittlungseinheit 1 86.138,93 EUR Heiligenstadt -4- Ermittlungseinheit 2 706.174,49 EUR Ermittlungseinheit 3 978.607,85 EUR Ermittlungseinheit 4 766.769,37 EUR Ermittlungseinheit 5 756.806,90 EUR Ermittlungseinheit 6 984.044,76 EUR Ermittlungseinheit 7 0 EUR Ermittlungseinheit 8 74.331,43 EUR Ermittlungseinheit 9 523.735,64 EUR Ermittlungseinheit 10 166.197,51 EUR Ermittlungseinheit 11 0 EUR Ermittlungseinheit 12 0 EUR Diese Beträge werden gemäß § 7a Abs. 8 ThürKAG in den Jahren 2013 bis 2032 bei der Ermittlung des Beitragssatzes berücksichtigt. §8 Beitragspflichtige (1) Beitragspflichtig ist derjenige, der jeweils im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstücks, Erbbauberechtigter oder Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechts im Sinne des Artikels 233 § 4 EGBGB ist. Ist das Grundstück mit einem Restitutionsanspruch belastet, ist derjenige beitragspflichtig, der im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer, Erbbauberechtigter oder Inhaber eines dringlichen Nutzungsrechts im Sinne des Artikels 233 § 4 EGBGB ist. (2) Mehrere Beitragspflichtige sind Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihres Miteigentumsanteils beitragspflichtig. (3) Soweit der Beitragspflichtige der Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Grundstückes ist und dieser nicht im Grundbuch eingetragen ist oder sonst die Eigentums- oder Berechtigungslage ungeklärt ist, so ist derjenige beitragspflichtig, der zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides der Besitzer des betroffenen Grundstücks ist. Bei einer Mehrheit von Besitzern ist jeder entsprechend der Höhe seines Anteils am Mitbesitz zur Abgabe verpflichtet. §9 Entstehung und Fälligkeit der Beitragsschuld, Vorausleistungen (1) Die Beitragsschuld entsteht jeweils mit Ablauf des 31. Dezember für das abgelaufene Kalenderjahr. (2) Der Betrag wird 1 Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig. (3) Auf die Beitragsschuld können vom Beginn des Kalenderjahres an Vorauszahlungen verlangt werden. Die Vorauszahlungen werden nach der voraussichtlichen Beitragshöhe für das laufende Jahr bemessen. Absatz 2 gilt entsprechend. (4) Der Beitragsbescheid enthält mindestens: 1. 2. 3. 4. 5. die Bezeichnung des Betrages, den Namen des Beitragsschuldners, die Bezeichnung des Grundstückes, den zu zahlenden Betrag, die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Mitteilung der beitragsfähigen Kosten, des Anteils der Stadt und der Berechnungsgrundlagen nach dieser Satzung, 6. die Festsetzung des Fälligkeitstermins, Nr. 21/2014 7. die Eröffnung, dass der Beitrag als öffentliche Last auf dem Grundstück ruht, und 8. eine Rechtsbehelfsbelehrung. (5) Die Grundlagen für die Festsetzung wiederkehrender Beiträge können durch besonderen Bescheid (Feststellungsbescheid) festgestellt werden. § 10 Auskunftspflicht Die Beitragspflichtigen sind verpflichtet, der Stadt alle zur Ermittlung der Beitragsgrundlagen erforderlichen Auskünfte zu erteilen, auf Verlangen geeignete Unterlagen vorzulegen und jeden Eigentumswechsel, jede Veränderung der Grundstücksfläche bzw. der Anzahl der Vollgeschosse sowie jede Nutzungsänderung anzuzeigen. § 11 Überleitungsbestimmungen Waren vor Inkrafttreten dieser Satzung für im Stadtgebiet (Kernstadt und Ortsteile) liegende Grundstücke Erschließungsbeiträge bzw. Ausgleichsbeträge nach dem Baugesetzbuch oder einmalige Beiträge nach § 7 ThürKAG entstanden, so bleiben diese Grundstücke bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrages für die Ermittlungseinheit unberücksichtigt. Diese Grundstücke bleiben so lange beitragsfrei, bis die Gesamtsumme aus den einzelnen Jahresbeiträgen bei Veranlagung zum wiederkehrenden Beitrag den Betrag des entstandenen einmaligen Beitrages überschritten hätte, längstens jedoch auf die Dauer von 20 Jahren seit der Entstehung des einmaligen Beitrages. Soweit solche Beiträge erst nach Erlass dieser Satzung entstehen, gilt Satz 1 ab dem Jahr des Entstehens entsprechend. § 12 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die Satzung der Stadt Heilbad Heiligenstadt vom 04.12.2002 über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für öffentliche Erschließungsanlagen in der Stadt Heilbad Heiligenstadt - Straßenausbaubeitragssatzung - einschließlich aller hierzu ergangenen Änderungssatzungen außer Kraft. Heilbad Heiligenstadt, 07.10.2014 Thomas Spielmann Bürgermeister Siegel Anlage zu § 2 Übersicht der Anlagen, die Bestandteile der Satzung sind: Anlage 1 Blatt 1 von 1 Ermittlungseinheit 1 Innere Kernstadt Anlage 2 Blatt 1 und 2 Ermittlungseinheit 2 Nordwestliche Kernstadt Anlage 3 Blatt 1 und 2 Ermittlungseinheit 3 Nördliche Kernstadt Anlage 4 Blatt 1 bis 3 Ermittlungseinheit 4 Östliche Kernstadt Anlage 5 Blatt 1 bis 3 Ermittlungseinheit 5 Südliche Kernstadt Anlage 6 Blatt 1 bis 3 Ermittlungseinheit 6 Südwestliche Kernstadt Anlage 7 Blatt 1 und 2 Ermittlungseinheit 7 Gewerbebereich Ost I und II links der L 3080 Heiligenstadt -5- Anlage 8 Blatt 1 und 2 Ermittlungseinheit 8 Gewerbebereich Süd I und II rechts der L 1005 Anlage 9 Blatt 1 von 1 Ermittlungseinheit 9 Ortsteil Günterode Anlage 10 Blatt 1 von 1 Ermittlungseinheit 10 Ortsteil Rengelrode Anlage 11 Blatt 1 von 1 Ermittlungseinheit 11 Ortsteil Flinsberg Anlage 12 Blatt 1 von 1 Ermittlungseinheit 12 Ortsteil Kalteneber Anlage 1 Blatt 1 von 1 Ermittlungseinheit 1 Innere Kernstadt Anlage 3 Anlage 2 Nr. 21/2014 Blatt 1 und 2 Ermittlungseinheit 2 Nordwestliche Kernstadt Blatt 1 und 2 Ermittlungseinheit 3 Nördliche Kernstadt Heiligenstadt Anlage 4 -6Blatt 1 bis 3 Ermittlungseinheit 4 Östliche Kernstadt Anlage 5 Nr. 21/2014 Blatt 1 bis 3 Ermittlungseinheit 5 Südliche Kernstadt Heiligenstadt Anlage 6 -7Blatt 1 bis 3 Ermittlungseinheit 6 Südwestliche Kernstadt Anlage 7 Nr. 21/2014 Blatt 1 und 2 Ermittlungseinheit 7 Gewerbebereich Ost I und II links der L 3080 Heiligenstadt Anlage 8 Anlage 9 -8Blatt 1 und 2 Ermittlungseinheit 8 Gewerbebereich Süd I und II rechts der L 1005 Blatt 1 von 1 Ermittlungseinheit 9 Ortsteil Günterode Nr. 21/2014 Anlage 10 Blatt 1 von 1 Ermittlungseinheit 10 Ortsteil Rengelrode Anlage 11 Blatt 1 von 1 Ermittlungseinheit 11 Ortsteil Flinsberg Anlage 12 Blatt 1 von 1 Ermittlungseinheit 12 Ortsteil Kalteneber Heiligenstadt -9- Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende, vom Stadtrat der Stadt Heilbad Heiligenstadt am 12.12.2012 beschlossene und von der Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld als Rechtsaufsichtsbehörde am 23.01.2013 bestätigte Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen in der Stadt Heilbad Heiligenstadt - Straßenausbaubeitragssatzung (einschließlich den dieser Satzung beigefügten Plananlagen) wird hiermit gemäß § 21 Abs. 1 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBL. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.03.2014 (GVBL. S. 82) und § 16 Abs. 1 Hauptsatzung der Stadt Heilbad Heiligenstadt vom 29.01.2007 in der Fassung der Änderung vom 20.06.2011 öffentlich bekanntgemacht. Nach § 21 Abs. 4 ThürKO können Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, gegenüber der Stadt Heilbad Heiligenstadt schriftlich unter Angabe der Gründe Nr. 21/2014 geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Die im § 2 Abs. 1 der Straßenausbaubeitragssatzung genannten Pläne liegen in der Zeit vom 17.10.2014 bis 30.10.2014 in der Stadtverwaltung, Aegidienstraße 20, Bauamt, Zimmer 301, während der Öffnungszeiten Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Termine nach Vereinbarung 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr 9:00 Uhr - 12:00 Uhr zur Einsichtnahme aus. Heilbad Heiligenstadt, 07.10.2014 Thomas Spielmann Bürgermeister Siegel Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Heilbad Heiligenstadt Gemäß § 40 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKo) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.03.2014 (GVBl. S. 82) und § 16 Abs. 1 Hauptsatzung der Stadt Heilbad Heiligenstadt vom 29.01.2007 in der Fassung der Änderung vom 20.06.2011, werden hiermit die in der 4. Sitzung des Stadtrates der Stadt Heilbad Heiligenstadt am 24.09.2014 in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse öffentlich bekannt gemacht: Fachmitglied: Vertreter: Fachmitglied: Vertreter: Herr Frank Lepper Herr Hermann Martini Herr Reinhard Brodmann Herr Rainer Beykirch Die Wahl erfolgte durch offene Abstimmung. Abstimmungsergebnis: Ja 19 Nein - Enthaltung 1 Beschluss- Nr. 26/2014 Beschluss- Nr. 30/2014 Es wird beschlossen, die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 02.07.2014 in der vorliegenden Form und Fassung zu genehmigen. Es wird im Rahmen des Projektes einer stadtverträglichen Organisation des Kfz- Verkehrs in der Stadt Heilbad Heiligenstadt folgende Zielsetzung beschlossen: 1. Bündelung der kernstadtbezogenen Verkehre auf dem Altstadtring (Petristraße/ Liebermannstraße/ Bahnhofstraße). 2. Entlastung der Petristraße und Göttinger Straße/ Kasseler Tor vom Durchgangsverkehr durch gezielte bauliche und verkehrsorganisatorische Maßnahmen. 3. Einführung einer verkehrsberuhigten Zone zwischen Windische Gasse/ Obere Altstadt/ Lindenallee mit Kennzeichnung der möglichen Parkplätze und Sicherung der notwendigen Bewohnerparkplätze. 4. Vermeidung von Einbahnstraßenregelungen (Göttinger Straße). 5. Beibehaltung der Fußgängerzone (Untere Wilhelmstraße). 6. Die Interessen von Fußgängern und Radfahrern sollen innerhalb der Altstadt Priorität vor dem Pkw- Verkehr haben. Abstimmungsergebnis: Ja 19 Nein - Enthaltung 1 Beschluss- Nr. 27/2014 Es wird beschlossen, die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014 in der vorliegenden Form und Fassung zu genehmigen. Abstimmungsergebnis: Ja 17 Nein - Enthaltung 3 Beschluss- Nr. 28/2014 Es wird beschlossen, gemäß §§ 45 ff Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 1 (1) der Thüringer Umlegungsausschussverordnung (ThürUaVO) einen Umlegungsausschuss zu bestellen. Der Umlegungsausschuss führt gem. § 1(2) der ThürUaVO die Bezeichnung „Stadt Heilbad Heiligenstadt- Umlegungsausschuss“ und das Siegel der Stadt. Abstimmungsergebnis: Ja 20 Nein - Enthaltung - Beschluss- Nr. 29/2014 Es wird beschlossen, gemäß §§ 2 und 3 der Thüringer Umlegungsausschussverordnung (ThürUaVO) den Umlegungsausschuss für die Dauer der Legislaturperiode des Stadtrates von 2014 bis 2019 durch folgende Mitglieder und deren Vertreter zu besetzen: Vorsitzender: Herr Bernd Lennier Vertreter: Herr Alfred Wiederhold Stadtratsmitglied: Herr Thomas S tützer Vertreter: Herr Olaf Schäfer Stadtratsmitglied: Herr Klaus-Peter Fröbrich Vertreter: Herr Christian Simon Abstimmungsergebnis: Ja 20 Nein - Enthaltung - Beschluss- Nr. 31/2014 1. Der Flächennutzungsplan der Stadt Heilbad Heiligenstadt, der mit Bekanntmachung der Genehmigung am 30.06.2006 wirksam wurde, soll für einen Teilbereich des Sonderlandeplatzes Göttingen - Heilbad Heiligenstadt in der Gemarkung Günterode geändert werden. Es handelt sich um die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Geltungsbereich ist aus der Anlage des zur Beschlussvorlage beigefügten Lageplanes ersichtlich. 2. Mit der Änderung des Bebauungsplanes werden folgende Planungsziele angestrebt: Ziel der Planung ist die Erweiterung der Sonderbaufläche für Flugsport. 3. Der Entwurf der 3. Änderung Flächennutzungsplanes und die Begründung werden gebilligt. 4. Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB (Baugesetzbuch) i. V. m. § 13 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen. Heiligenstadt - 10 - Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu beteiligen. 5. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB im Amtsblatt der Stadt Heilbad Heiligenstadt ortsüblich bekannt zu machen. Der Zeitpunkt, Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Amtsblatt der Stadt Heilbad Heiligenstadt ortsüblich bekannt zu machen. 6. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Ortsteil Günterode eine Bürgerversammlung durchgeführt. Abstimmungsergebnis: Ja 15 Nein - Enthaltung 5 Beschluss- Nr. 32/2014 1. Für den Bereich des Sonderlandeplatzes in der Gemarkung Günterode soll die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Über dem Rießbache“ der Stadt Heilbad Heiligenstadt, Ortsteil Günterode aufgestellt werden. Der Geltungsbereich ist aus der Anlage des zur Beschlussvorlage beigefügten Lageplans ersichtlich. Die Satzung erhält die Bezeichnung 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Über dem Rießbache (Sonderlandeplatz Göttingen - Heilbad Heiligenstadt)“ der Stadt Heilbad Heiligenstadt, Ortsteil Günterode. 2. Mit der Änderung des Bebauungsplanes werden folgende Planungsziele angestrebt: Ziel der Planung ist die Erweiterung des Sonderlandeplatzes Göttingen - Heilbad Heiligenstadt. 3. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Über dem Rießbache (Sonderlandeplatz Göttingen - Heilbad Heiligenstadt)“ und die Begründung werden gebilligt. 4. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Über dem Rießbache (Sonderlandeplatz Göttingen - Heilbad Heiligenstadt)“ und dessen Begründung sind nach § 5 Abs. 2 Satz 1 BauGB (Baugesetzbuch) i. V. m. § 13 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu beteiligen. 5. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB im Amtsblatt der Stadt Heilbad Heiligenstadt ortsüblich bekannt zu machen. Der Zeitpunkt, Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Amtsblatt der Stadt Heilbad Heiligenstadt ortsüblich bekannt zu machen. 6. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Über dem Rießbache (Sonderlandeplatz Göttingen - Heilbad Heiligenstadt)“ wird im Ortsteil Günterode eine Bürgerversammlung durchgeführt. Abstimmungsergebnis: Ja 15 Nein - Enthaltung 5 Beschluss- Nr. 33/2014 1. Der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sondergebiet Energiegewinnung Biogas / Tierproduktion) der Stadt Heilbad Heiligenstadt und die Begründung werden gebilligt. 2. Mit der Änderung des Bebauungsplanes werden folgende Planungsziele angestrebt: Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche für Energiegewinnung Biogas / Tierproduktion in der Gemarkung Günterode. 3. Der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes, dessen Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB (Baugesetzbuch) auf die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu beteiligen. 4. Der Zeitpunkt, Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben zu den Arten verfügbarer umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Amts- Nr. 21/2014 blatt der Stadt Heilbad Heiligenstadt ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Ja 20 Nein - Enthaltung - Beschluss- Nr. 34/2014 1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. VE 61 „Biogasanlage Günterode“ und die Begründung werden gebilligt. 2. Mit der Änderung des Bebauungsplanes werden folgende Planungsziele angestrebt: Ziel der Planung ist für das Plangebiet die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung aus Biomasse“. Dadurch soll die Errichtung und der Betrieb von Biogasanlagen einschließlich erforderlicher Nebenanlagen und Anlagen zur Nutzung und Verteilung der bei der Biogasproduktion entstehenden Abwärme sowie des Rohbiogases planungsrechtlich ermöglicht und gesichert werden. 3. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. VE 61 „Biogasanlage Günterode“, dessen Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB (Baugesetzbuch) auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu beteiligen. 4. Der Zeitpunkt, Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben zu den Arten verfügbarer umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Amtsblatt der Stadt Heilbad Heiligenstadt ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Ja 20 Nein - Enthaltung - Beschluss- Nr. 35/2014 1. Die textlichen Festsetzungen zur Farbe der Dacheindeckungen in den drei Wohnbaugebieten „Auf dem Hohen Rott - Teil 3“, „Auf dem Hohen Raine - Teil 1“ und „Auf dem Hohen Raine - Teil 2“ sind zu ändern. 2. Mit der Änderung des Bebauungsplanes werden folgende Planungsziele angestrebt: Ziel der Planung ist die Ergänzung der örtlichen Bauvorschriften für Dachfarben in Grau- und Schwarztönen. 3. Die textlichen Festsetzungen werden ergänzt durch folgende Fassung: „Als Dacheindeckung sind auch graue und schwarze Dachziegel und Dachsteine im Farbton nach der Farbtonkarte RAL 7005, RAL 7011, RAL 7012, RAL 7015, RAL 7016 und RAL 7021 zulässig.“ 4. Die geänderten Entwürfe der Bebauungspläne, dessen Begründungen sind nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB (Baugesetzbuch) auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu beteiligen. 5. Der Zeitpunkt, Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Amtsblatt der Stadt Heilbad Heiligenstadt ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Ja 14 Nein 5 Enthaltung 1 Beschluss- Nr. 36/2014 Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung zur Änderung der textlichen Festsetzungen für die drei Wohnbaugebiete „Auf dem Hohen Rott - Teil 3“, „Auf dem Hohen Raine - Teil 1“ und „Auf dem Hohen Raine - Teil 2“ der Stadt Heilbad Heiligenstadt beauftragt. Ziel der Planung ist es, in diesen Gebieten auch Hauptgebäude mit Flachdächern zuzulassen. Abstimmungsergebnis: Ja 19 Nein - Enthaltung 1 Heiligenstadt - 11 - Beschluss- Nr. 37/2014 Es wird die Einführung eines Controllingberichtes gemäß Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung - Doppik ab dem 01.01.2015 beschlossen. Dieser soll den Stadträten in Schriftform vierteljährlich im Stadtrat zur Kenntnis gegeben und in den jeweils zuständigen Fachausschüssen durch die Fachbereichsleiter beziehungsweise Teilhaushaltsverantwortlichen erläutert werden. Abstimmungsergebnis: Ja 20 Nein - Enthaltung - Beschluss- Nr. 38/2014 Es wird der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 sowie der Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 in der vorliegenden Form und Fassung beschlossen. Abstimmungsergebnis: Ja 20 Nein - Enthaltung Die Anlagen zu vorgenannten Beschlüssen können während der Sprechzeiten in der Stadtverwaltung, Aegidienstraße 20, eingesehen werden. Thomas Spielmann Bürgermeister Impressum Amtsblatt der Stadtverwaltung Heilbad Heiligenstadt mit den Ortsteilen Flinsberg, Kalteneber, Rengelrode und Günterode Herausgeber: Stadt Heilbad Heiligenstadt mit den Ortsteilen Flinsberg, Kalteneber, Rengelrode und Günterode Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, [email protected], www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 Verantwortlich für amtlichen Teil: der Bürgermeister Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: nach Bedarf, kostenlos an alle erreichbaren Haushalte im Verbreitungsgebiet. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,05 € (inkl. Porto und 7% MWSt.) oder im Abonnement je Ausgabe von 2,50 € (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen. Bitte beachten Sie! Aus drucktechnischen Gründen bleibt der Rest der Seite 11 die Seite 12 leer. Nr. 21/2014 Heiligenstadt - 12 - Nr. 21/2014