2014-21 - Heilbad Heiligenstadt

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2014-21 - Heilbad Heiligenstadt
Jahrgang 24 · Donnerstag, 16. Oktober 2014 · Nummer 21
Amtsblatt der Stadt Heilbad Heiligenstadt und den Ortsteilen Flinsberg, Kalteneber, Rengelrode und Günterode
UNSER HERBST ’89
AUFRUF! 30. 10. 2014
19.00 Uhr Andacht in St. Gerhard
und gemeinsamer Zug zum Friedensplatz
mehr unter der Rubrik „Aus der Stadt“
Foto: E. Jüngel (TA)
Inhaltsverzeichnis
Themen:
Termine:
Ausstellungen:
• InfosausderStadtratssitzung
• Kulturfreitag
• Literaturmuseum:
Landschaftsfotografien
• NeuesWohngebietübergeben
• TeebeiTheodorStorm
• TagderoffenenTürimStadthaus
undKindergarten
• Nachtwächterführung
• VeranstaltungenimMCH
• Serie:VorstellungMitarbeiter
• Hundezählungbeginnt
• Stadtbibliothek:
Uganda-Fotoausstellung
• EichsfelderHeimatmuseum:
ErinnerungenandieZeitderWende
Heiligenstadt
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Nr. 21/2014
Stadtarchiv
Tel.: 03606 677-440
Petristraße 32
Sprechzeiten: gern nach Vereinbarung
Tourist-Information/
Verkehrsverband
Heiligenstadt
Tel.: 03606 677-141
Fax: 03606 677-140
Rathaus, Wilhelmstraße 50
Internet: www.heilbad-heiligenstadt.de
E-Mail: [email protected]
Anschrift:
Stadtverwaltung Heilbad Heiligenstadt
Aegidienstraße 20, 37308 Heilbad Heiligenstadt
Telefon: 03606 677-0 • Telefax: 03606 677-900
E-Mail: [email protected]
Internet: www.heilbad-heiligenstadt.de
Sprechzeiten Bürgermeister
und Erste Beigeordnete:
Stadthaus, Aegidienstraße 20
Termine sind jederzeit im Sekretariat zu vereinbaren
Bürgermeister Tel.: 03606 677-102
Erste Beigeordnete Tel.: 03606 677-104
Öffnungszeiten
Einwohnermeldeamt
Stadtkasse
Tel.: 03606 677-310
Tel.: 03606 677-220
Montag bis Freitag .................................... 09:00 - 17:00 Uhr
Samstag/Feiertag ..................................... 10:00 - 12:00 Uhr
Städtischer Kindergarten
Sebastian Kneipp
Tel. Haus I:
Tel. Haus II:
Robert-Koch-Str. 16,
Aegidienstraße 8,
Stadtbibliothek
Tel.: 03606 677-280
Tel.: 03606 677-290
Tel.: 03606 677-400
Erwachsenenausleihe/Kinderbibliothek/Phonothek:
Petristraße 32,
Montag...................................................... 10:00 - 17:00 Uhr
Dienstag ................................................... 10:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag ............................................... 10:00 - 17:00 Uhr
Freitag....................................................... 10:00 - 13:00 Uhr
Am Mittwoch bleibt die Ausleihe in allen Abteilungen geschlossen.
Stadthaus, Aegidienstraße 20
Montag.....................................................08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag ..................................................08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch ..................................................08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag ..............................................08:00 - 16:00 Uhr
Freitag......................................................08:00 - 12:00 Uhr
Eichsfelder Heimatmuseum Tel.: 03606 612618
Kollegiengasse 10
Montag.............................................................. geschlossen
Dienstag - Freitag ..................................... 10:00 - 17:00 Uhr
Samstag und Sonntag .............................. 14:30 - 17:00 Uhr
Öffnungszeiten
Hauptamt
Bauamt
Ordnungsamt
Kämmerei
Tel.: 03606 677-100
Tel.: 03606 677-600
Tel.: 03606 677-300
Tel.: 03606 677-200
Stadthaus, Aegidienstraße 20
Montag.................09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag ..............09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch ..................................Termine nach Vereinbarung
Donnerstag ..........09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag......................................................09:00 - 12:00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung
Standesamt
Tel.: 03606 677-340
Wilhelmstraße 50
Montag.................09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag ..............09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch ..................................Termine nach Vereinbarung
Donnerstag ..........09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag......................................................09:00 - 12:00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung
Literaturmuseum
„Theodor-Storm“
Tel.: 03606 613794
Am Berg 2
Montag.............................................................. geschlossen
Dienstag - Freitag ..................................... 10:00 - 17:00 Uhr
Samstag und Sonntag .............................. 14:30 - 16:30 Uhr
Bauhof
Tel.: 03606 677-500
Am Ostbahnhof
Hauptfriedhof
Tel.: 03606 612832
Liesebühl
Kleiderkammer
Tel.: 03606 677-490
Petristraße 32
Donnerstag .......10:00 - 12:00 Uhr und 14:30 - 17:00 Uhr
Heiligenstadt
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Nr. 21/2014
Aus der Stadt
Gebet und Erinnerungsdemo durch Heiligenstadt am 30.10.2014
Anlässlich des 25-jährigen Jubiläums der
friedlichen Revolution in Deutschland soll
der Herbst 1989 am 30.10.2014 noch einmal zum Leben erweckt werden.
Alle Bürger von Heiligenstadt und natürlich auch alle Gäste sind eingeladen, sich
ab 18:45 Uhr vor der Heiligenstädter St.
Gerhard Kirche zu versammeln, in der
um 19:00 Uhr - genau wie vor 25 Jahren
- ein Friedensgebet stattfinden wird. Daran (etwa um 19:45 Uhr) schließt sich eine
stimmungsvolle Erinnerungsdemo durch
die Innenstadt (Vorplatz St. Gerhard,
Kreuzung Ägidienstraße/ Petristraße,
Schöllbach bis Wilhelmstraße, Unterer
„Wilhelm“, Kirche St. Martin, Friedensplatz) mit audiovisuellen Installationen in
historisch anmutender Kulisse an.
Alle Anwohner der betreffenden Straßenzüge werden aufgerufen, in Anlehnung an
die friedlichen Demonstrationen vor 25
Jahren, Kerzen in die Fenster zu stellen.
Außerdem werden alle Teilnehmer der
Erinnerungsdemo gebeten, 2 EUR für
ein einheitliches Windlicht bereitzuhalten,
welches nach dem Friedensgebet ausgegeben wird.
Dieses Licht soll zur Erinnerungsdemo
mitgeführt werden und der letzten Station
des gemeinsamen Weges, dem Friedensplatz, einen besonderen Glanz verleihen.
Hier wird aus den vielen Lichtern eine
leuchtende 89 entstehen.
Webseite zu den Feierlichkeiten „25 Jahre Grenzöffnung“
jetzt online, Kartenvorverkauf startet
Veranstaltung „Fest der Einheit Eichsfeld“ in Teistungen soll Mega-Event werden
Am Wochenende des 8. und 9. November 2014 rechnen die Veranstalter des
„Fests der Einheit Eichsfeld“ in Teistungen mit bis zu 3.000 Tagesgästen. Für
diese Personenzahl zumindest ist das
Festzelt auf dem Areal beim Grenzlandmuseum ausgelegt. Jetzt ist die offizielle
Homepage zur Veranstaltung mit Programmhinweisen und Infos rund um das
Jubiläum online gegangen.
Unter www.fest-der-einheit.de können Interessierte ab sofort Karten für das Event
erwerben.
Das Wochenende im Zeichen des 25-jährigen Jubiläums der deutsch-deutschen
Grenzöffnung glänzt mit echter Starbesetzung. Musiker wie die Ost-Kultband
City, Matthias Reim, Kinderliedermacher
Rolf Zuckowski, einige Eichsfelder Chöre und viele weitere
Künstler werden am zweiten
Novemberwochenende die
Zuschauer faszinieren.
Auch die ganz Kleinen,
nämlich zwei Kinderchöre, die gemeinsam mit Rolf
Zuckowski singen werden,
fiebern ihrem großen Auftritt
auf der Bühne am Sonntagmittag um 11:30 Uhr nach dem Festgottesdienst bereits entgegen.
Neben lauten werden aber auch leise
Töne angeschlagen. Stille Zeitzeugen in
Form von Bildern in aufwendigen Lichtinstallationen werden in der historischen
Kulisse des Festzelts an die Tage
des Mauerfalls erinnern.
Zum Fest der Einheit Eichsfeld wird es außerdem eine
nächtliche
Wanderung
zum ehemaligen Grenzübergang Duderstadt in
der Nacht von Samstag auf
Sonntag geben.
Das Fest der Einheit Eichsfeld
wurde auf Initiative des Grenzlandmuseums Eichsfeld, des HVE und der
Bürgermeister der vier Eichsfeldstädte
ins Leben gerufen. Mit der Organisation
und Durchführung wurde Ralf Halbhuber, der Leiter der Agentur Studio1 Kommunikation GmbH, betraut.
Neues Wohngebiet in Heiligenstadt
28 neue Eigenheime können
im neuesten Wohngebiet in
Heilbad Heiligenstadt „Auf dem
hohen Raine“ - Teil 2 - gebaut
werden. Am 2. Oktober ist es
vom Erschließungsträger und
der Stadt offiziell übergeben
worden.
Bürgermeister Thomas Spielmann dankte den bauausführenden Firmen und wünschte
den Familien, die hier ihr Haus
errichten werden, dass sie
hier ihre Heimat für sich entdecken. Von Januar 2012 bis
März 2014 erstreckten sich die
Planungsarbeiten, ausgeführt
wurden die Erschließungs-arbeiten dann vom Oktober 2013
bis August 2014.
doch eine der begehrtesten
Wohnanlagen der Kurstadt.
Vorwiegend junge Familien
werden hier wohnen. Die ersten haben bereits angefangen
zu bauen.
(v. l) .Winfried Gries, Holger Strietzel, Stefan Baudach
und Bürgermeister Thomas Spielmann.
Stefan Baudach von der SWB Verpachtungs GmbH und TWE Erdbau Uder erläuterte Einzelheiten. Er freut sich, dass
die Grundstücke in einer Größenordnung
von 700 bis 750 Quadratmetern alle bereits vergeben sind. Kein Wunder, ist es
Holger Striezel von der Ingenieurberatung W. Gries, die das
gesamte Gebiet erschlossen
hat, sagte einiges zu den technischen Details. Die Länge der
Verkehrsanlagen beträgt 620
Meter, 3900 Quadratmeter beträgt die Fläche der Verkehrsanlagen. Dazu kommen 520
Meter Regenwasserkanal, 520
Meter
Schmutzwasserkanal
und 570 Meter Trinkwasserleitung. Die gesamten Baukosten
belaufen sich auf rund zwei
Millionen Euro.
Text und Foto: Ilka Kühn
Heiligenstadt
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Nr. 21/2014
Informationen aus der Stadtratssitzung vom 24. September 2014
Zur 4. Sitzung des Stadtrates der Stadt
Heiligenstadt begrüßte Stadtratsvorsitzender Heinz-Peter Kaes den Bürgermeister und die Erste Beigeordnete, die
Stadträte und Ortsteilbürgermeister, die
Mitarbeiter der Verwaltung, die Presse
und die anwesenden Bürgerinnen und
Bürger und wünschte einen guten Sitzungsverlauf.
Informationen des Bürgermeisters sowie des Bauamtsleiters zu laufenden und
geplanten Bauvorhaben
Herrnmühle/ Kornspeicher
Am Kornspeicher erfolgen weitere Sicherungsmaßnahmen, nunmehr im Inneren
des Gebäudes. Es ist eine sehr große
Maßnahme, die vor allem auch Dank
der Fördermittel vom Land Thüringen zu
stemmen ist. Ab diesem Monat erfolgt der
Einbau der Fenster. Es ist davon auszugehen, dass der Kornspeicher Ende des
Jahres unter „Dach und Fach“ ist. Ferner
wurde eine 30 Zentimeter dicke Stahlbetondecke mit Dämmung eingebaut. Diese machte sich aufgrund einer späteren
Nutzung des Gebäudes (hier müsse man
sich ebenfalls noch Gedanken machen)
aus Statikgründen notwendig.
Stadion 2. Bauabschnitt - Ersatzneubau Multifunktionssporthalle
Die Fertigstellung des Hallenbodens der
Sporthalle sowie der Einbau der Sportgeräte, die Neugestaltung des Umfeldes
sowie der barrierefreie Zugang zur Halle
und zum Stadion sind für Ende November
vorgesehen, so dass auch in diesem Zeitraum die Übergabe erfolgt. Am Gebäude
wird zudem eine Kletterwand angebracht,
an der man unter fachkundiger Aufsicht
klettern kann.
Die fristgerechte Anmeldung des 3. Bauabschnitts beim Sozialministerium wird
vorbereitet, um die weiteren Arbeiten
(Umbau des Rasengroßspielfeldes und
der Leichtathletikanlagen) fortführen zu
können.
Neubau Westzubringer
Diese Maßnahme des Straßenbauamtes
Nordthüringen geht, auch witterungsbedingt, zügig voran. Parallel hierzu laufen
die Anbindungen des Gewerbegebietes
West II (ehemaliges Heizwerk) und des
Roten Weges sowie die Aufmündung der
Anemonenstraße auf den Westzubringer.
Die große Umleitung aus Richtung Uder
über Lutter, Kalteneber nach Heiligenstadt geht damit demnächst dem Ende
entgegen. Wir danken allen Fahrzeugführern für ihr Verständnis.
Erschließung Wohngebiet Auf dem Hohen Raine - Teil 1, 2. Bauabschnitt
Die Erschließung des Wohngebietes wird
mit Arbeiten im Straßenbereich fortgeführt. Ferner wird die Ausschreibung für
den 2. Bauabschnitt Paradiesgraben vorbereitet. Nach fast zweijähriger Bauzeit
sollen bis zum Ende des Jahres alle Baugrundstücke voll erschlossen sein. In dem
südlichen Bereich wird im kommenden
Jahr ein Spielplatz angelegt.
Erschließung Wohngebiet Auf dem Hohen Raine - Teil 3
Die Erschließung ist abgeschlossen und
die Übergabe erfolgt durch den Erschließungsträger am 9. Oktober 2014.
Ortsteil Günterode:
Schwerpunkt im Bereich Tiefbau ist die
Fortführung der Straßenausbauarbeiten
in der Mitteldorfstraße. In der Teichstraße
erfolgte am 10.09. die Übergabe des neuen Spielplatzes (wir berichteten). An der
Turnhalle entstand ein neuer Beachvolleyballplatz sowie eine Einfriedung für den
Bolzplatz. Die Fertigstellung ist für Ende
September anberaumt. Damit haben sich
dann sowohl für die kleineren als auch für
die größeren Kinder die Spielbedingungen weiter verbessert.
Weitere Infos:
Wohngebiet Liethen
Am 3. September fand auf den Liethen
ein Dialogforum statt, auf dem alles, was
den Bürger bewegt, aufgenommen und
diskutiert wurde. Dabei ging es nicht nur
um Verkehrsströme, sondern auch um
kindgerechte Spielplätze und um die Sauberkeit. Vernünftige, gute Spielplätze sind
ein Muss, so auch die Ansicht des Bürgermeisters. Die KoWo war bei der Beratung
an diesem Tag vertreten. Mit der WG wird
das Gespräch diesbezüglich gesucht.
Bahnhof
Der Heiligenstädter Bahnhof steht erneut
zum Verkauf. Die Stadt ist ggfs. bereit, diesen zu erwerben. Dazu steht sie mit der
Immobilienfirma in Verhandlung, wobei es
insbesondere um den Preis geht. Der Bürgermeister bittet die Bürger um Ideen, wie
das Bahnhofsgebäude zukünftig genutzt
werden könnte.
Jugendparlament (Jupa):
Bei dem „Jupa“ gab es auf Grund von Veränderungen einiger Jugendlichen (Schule
beendet und Beginn der Lehre bzw. des
Studiums) eine Neuwahl des Vorstandes. Im neuen Vorstand arbeiten zukünftig zwei „alte“ Mitglieder und vier „neue“
Mitglieder mit. Alle, die in den Vorstand
gewählt wurden, gratulieren wir und wünschen dem gesamten Jupa-Team weiterhin gutes Gelingen und viele Ideen.
Seniorenbeirat:
Auch ein Seniorenbeirat wurde inzwischen gegründet, der die Interessen der
älteren Menschen vertritt. Als Vorsitzender wurde Rainer Brinkmann, als Stellvertreterin Wally Schmickler und als Schriftführer Eberhard Beckmann gewählt.
Informationen aus der Stadtverwaltung
Hundezählung in Heilbad Heiligenstadt und den Ortsteilen
Statistische Zahlen belegen, dass Hundebesitzer immer häufiger ihre Vierbeiner der
zuständigen Verwaltung nicht anzeigen,
um die dafür in der Satzung festgelegten
Steuern nicht entrichten zu müssen.
Um diesem Trend entgegenzuwirken
- im Interesse der ehrlichen Steuerzahler und der Gleichbehandlung aller Bürger - hat sich die Verwaltung der Stadt
Heilbad Heiligenstadt entschlossen,
eine Hundebestandsaufnahme durchführen zu lassen. Mit der Durchführung
der Bestandsaufnahme ist die Fachfirma
KOMMSTAT, Geeste, beauftragt worden, deren Mitarbeiter ab Montag, den
20.10.2014 alle Familienmitglieder über
18 Jahre zur Hundehaltung befragen
werden. Die Auskunftserteilung der Hundehalter erfolgt auf freiwilliger Basis. Die
Mitarbeiter sind mit einer Legitimation
der Verwaltung ausgestattet und haben
aus Gründen des Datenschutzes keine
Information über bereits gemeldete Hunde. Haben Sie deshalb bitte Verständnis
dafür, dass alle Bürger befragt werden
müssen, auch Hundehalter, die ihren
Hund bereits seit Jahren ordnungsgemäß gemeldet haben!
Die Stadtverwaltung weist darauf hin,
dass Nachmeldungen noch bis zum
20.10.2014 angenommen werden.
Hundehalter, die diesen Termin versäumen, können nachveranlagt werden und
mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von
5.000,00 EUR belegt werden.
Hiermit ergeht deshalb nochmals die
dringende Aufforderung an alle Hundebesitzer, auch in Ihrem eigenen Interesse, Ihre Lieblinge - falls noch nicht geschehen - umgehend anzumelden und
die fällige Steuer zu entrichten!
Wir weisen darauf hin, dass gemäß dem
Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG)
mit der Anmeldung der Hundehalter
nachzuweisen hat, dass der Hund mit
einem fälschungssicheren elektronisch
lesbaren Transponder nach ISO-Standard (Mikrochip) gekennzeichnet sein
muss und eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.
Anmeldungen werden schriftlich oder
persönlich entgegengenommen:
Steueramt
der Stadt Heilbad Heiligenstadt,
Aegidienstraße 20, (Stadthaus)
Frau Maria Keppler,
Tel. 03606 677-250; Email:
[email protected] und
Frau Christine Gebhardt,
Tel. 03606 677-251, Email:
[email protected].
Heiligenstadt
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Nr. 21/2014
Fortsetzungsserie: Vorstellung aller im Stadthaus tätigen Mitarbeiter
Das Team der Tourist-Information stellt sich vor:
von Kulturveranstaltungen, Volksfesten,
Ausstellungen usw. gefragt, genauso wie
die enge Zusammenarbeit mit den Kollegen der einzelnen Ämter der Stadtverwaltung, wenn z. B. Layouts für Broschüren
erarbeitet werden müssen.
Mitarbeiterin
Beate Novotny
Die Tourist-Information ist Ansprechpartner für touristische Informationen und
Leistungen und für die Vermittlung von
touristischen Angeboten zuständig. Die
kompetenten und engagierten Mitarbeiter beraten die Bürger oder Gäste in allen
Serviceleistungen.
Sie sind persönlich, telefonisch (03606
677-141), elektronisch ([email protected]) und schriftlich für
unsere Bürger und Gäste im Rathaus,
Wilhelmstraße 50, auf dem Marktplatz erreichbar.
Viele Aufgaben erledigt das Team gemeinsam mit anderen Partnern, beispielsweise
die Vorbereitung und Durchführung von
Veranstaltungen. Dazu zählen das Märchenparkfest und der Gesundheitsmarkt,
der Benefizlauf und der Weihnachtsmarkt,
um nur einige zu nennen. Aber auch die
Mitwirkung und Unterstützung anderer
Veranstalter - in diesem Jahr das Weinfest
auf dem Klausberg, der MDR-Sommernachtsball, das Holzbildhauersymposium
und auch die bevorstehende Veranstaltung „Herbst 1989“ – werden von der Tourist-Information mit abgesichert.
Leiter der Tourist-Information:
Rüdiger Eckart
Rüdiger Eckart ist seit März 1999 verheiratet und Vater von drei Kindern.
Seit Januar 2014 ist Rüdiger Eckart Leiter
der Tourist-Information. Zum Team gehören Daniela Merten, Beate Novotny, Brigitte Schmidt und Christine Papst.
Mitarbeiterin
Daniela Merten
Rüdiger Eckart trägt Verantwortung für
verschiedene Projekte. Vorrangiges Ziel
ist es, den Tourismus in unserer Stadt
weiterzuentwickeln, die Stadt für RehaPatienten, Erholungsuchende und Urlauber interessant zu machen. Dazu zählen beispielsweise die Steigerung des
Bekanntheitsgrades in den bekannten
Zielgruppen und die Gewinnung neuer
Gäste. Ferner gehören Recherchearbeiten, verschiedene Statistiken und deren
Auswertung, Erstellen von Prospekten
und Broschüren usw. zu seinen Aufgaben.
Und natürlich trägt er die Budgetverantwortung für seinen gesamten Bereich.
Frau Merten ist seit Anfang 2005 Mitarbeiterin in der Tourist-Information der Stadt.
Aktuell erstellt sie eine Broschüre über
thematische Stadt- und Eichsfeldführungen. Die Gestaltung von Text- und Grafikdaten für alle multimedialen Produkte über
die Stadt obliegt ihr ebenfalls, z. B. Stadtpläne, Plakate, Flyer und Info-Broschüren.
Zudem hat sie die Betreuung und Pflege
eines Teils des Internetauftritts der Stadt
zu verantworten. Sehr gewissenhaft und
stets freundlich pflegt Daniela Merten die
Zusammenarbeit mit regionalen und überregionalen Fremdenverkehrsorganisationen, nimmt an Messeterminen teil und ist
auch im Bereich der Gästebetreuung, vor
allem an den Wochenenden, im Einsatz.
Auch ist ihre Mithilfe bei der Durchführung
Zu den Hauptaufgaben von Beate Novotny gehört die Mit-Organisation und Durchführung von städtischen Veranstaltungen.
Dazu zählen beispielsweise das Stadtfest, der Biathlonlauf und Benefizlauf,
das Fest anlässlich des Kindertages und
das Märchenparkfest. Auch im Infostand
im Rahmen des Weihnachtsmarktes ist
Beate Novotny präsent und bedient die
Bürger und Gäste. In ihren Bereich fallen
auch die Organisation der Kurkonzerte
und die Mitwirkung bei Ausstellungen in
den Räumen der Tourist-Information. Alle
14 Tage bereitet Beate Novotny die Veranstaltungsübersicht für den Stadtanzeiger
vor. Für den Verkehrsverband übernimmt
sie die Buchführung. Ebenso zählt die
Ausarbeitung und Erledigung touristischer Anfragen zu ihren Tätigkeiten.
Gästeservice:
Brigitte Schmidt und Christine Papst
Beide Kolleginnen sind im Gästeservice
für den vielseitigen Bereich am „Infostand“ mit Beratung und Betreuung der
Bürger, Gäste und Vermieter, sowie für
die Beantwortung der Anfragen per Telefon, Fax und E-Mail zuständig. Viele Gäste wünschen sich zudem die Zustellung
von Informationsmaterial. Dieses auf die
jeweiligen Bedürfnisse der Gäste abzustimmen und zu versenden, ist ebenfalls
ihre Aufgabe.
Für unsere Gäste und auch für unsere
Bürger der Stadt organisieren sie Stadtund Nachtwächterführungen, Eichsfeldrundfahrten und stellen Pauschalangebote zusammen.
Einen weiteren Schwerpunkt ihrer Arbeit
nehmen die Hintergrundtätigkeiten ein,
wie z. B. Honorarabrechnungen für die
Stadtführer, das Eingeben von Meldescheinen, die monatliche Erstellung von
Kurbeitragsbescheiden und statistische
Erhebungen.
Seit neustem gibt es in der Tourist-Information auch einen Ticket-Shop. So sind
beide Kolleginnen auch für Bereich Kartenvorverkauf mitverantwortlich.
Bauernregeln im Zeitraum Oktober
16.10.
Auf St. Gallus-Tag nichts
mehr draußen bleiben mag.
21.10.
St. Ursula-Beginn, zeigt auf
den Winter hin.
23.10.
Wenn‘s Sankt Severin gefällt,
bringt er die erste Kält‘.
28.10.
Wenn Simon und Judas sind
vorbei,
ist der Weg zum Winter frei.
Heiligenstadt
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Nr. 21/2014
Die Stadtverwaltung und der Sebastian-Kneipp-Kindergarten
laden herzlich zum Tag der offenen Tür am 19. Oktober ein
Die Büros sind geöffnet und
die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter gewähren gern
Einblicke in die Verwaltungsabläufe, was während der
allgemeinen
Öffnungszeit
nur schlecht möglich ist. So
werden beispielsweise im
Bauamt laufende und geplante Bauprojekte aus den
Bereichen Hoch- und Tiefbau
vorgestellt.
Blick hinter die Kulissen
Zum diesjährigen Tag der offenen Verwaltung lädt Bürgermeister Thomas Spielmann alle Bürgerinnen und Bürger am
Sonntag, 19. Oktober 2014, in der Zeit
von 13:00 bis 18:00 Uhr in das Stadthaus
Aegidienstraße 20, herzlich ein.
Darunter fallen u. a. die Fertigstellung des Westzubringers und die Baumaßnahme
Obere Altstadt - Brauhausgelände. Zudem gibt es Informationen zu Straßenausbaubeiträgen,
zur Stadtplanung und Stadtsanierung.
Erzieherinnen aus unserem SebastianKneipp-Kindergarten sind vor Ort und
„verschönern“ die Kids mit Kinder-Tattoos.
Für das leibliche Wohl ist ebenfalls bestens gesorgt.
Zudem präsentiert sich auch wieder das
Standesamt im Trausaal im II. Obergeschoss des Alten Rathauses in der Ratsgasse 9 (Zugang über Barockgarten).
An diesem Tag soll allen heiratswilligen
Paaren und Interessierten in der Zeit von
14:00 bis 17:00 Uhr die Möglichkeit gegeben werden, den Raum in einem für eine
standesamtliche Trauung dekorierten
Zustand zu besichtigen. Hinweis: Auch
für Gehbehinderte ist eine Besichtigung
möglich, da im Alten Rathaus ein Fahrstuhl zur Verfügung steht.
Tag der offenen Tür
In der Zeit von 14:00 bis 17:00 Uhr hat
auch der städtische Kindergarten seine
Türen geöffnet und freut sich über viele
interessierte Besucher. Eltern und Kinder
oder auch Omas und Opas können dabei
das pädagogische Personal sowie die
Räumlichkeiten kennenlernen und sich
einen persönlichen Eindruck vom Kindergarten-Konzept verschaffen.
Spende vom Morgenhahn-Team an die Eichsfelder Werkstätten
am 29. September 2014 übergeben
In jeder Woche tritt ein neues Team im
MDR Radio Thüringen an, um bei Johannes um den großen Morgenhahn-Gewinn zu spielen. Bis zu 500 Euro können
das sein. Im August spielten Mitarbeiter
der Stadtverwaltung um dieses Geld.
Und das Morgenhahn-Team der Stadtverwaltung, unter Leitung der Ersten Beigeordneten Ute Althaus, hatte 400 Euro
abgeräumt.
engel Michael, Gabriel und Raphael am
29. September, welches jedes Jahr im
Raphaelsheim festlich begangen wird,
übergab stellvertretend für das gesamte
Morgenhahn-Team die stellvertretende
Amtsleiterin der Kämmerei Stephanie
Wetzig das erspielte Geld in Höhe von
400 Euro plus 100 Euro - gesponsert von
der Stadt - an den Werkstattsratsvorsitzenden Thomas Grunwald.
Im Rahmen der kleinen Kirmes, dem
Patronatsfest der drei bekanntesten Erz-
Doch zuvor wurden alle Bewohner und
Mitarbeiter von Geschäftsführer Benno
Bickel herzlich willkommen geheißen.
Der Geschäftsführer hatte sich im Vorfeld
die Fragen geben lassen und staunte,
dass doch so viele Bewohner diese Fragen beantworten konnten. Natürlich haben
die Mitarbeiter sie tatkräftig unterstützt.
Mit dem Geld soll die vierteljährlich erscheinende Werkstattzeitung „Rinne“ in
bunt gedruckt werden, damit sie vor allem auch für die Behinderten noch interessanter ist.
Heiligenstadt
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Nr. 21/2014
Gesundheit im Eichsfeld: Ein starkes Netzwerk für die Gesundheit
Reha- und Selbsthilfe-Tag im Kurpark und in der Kurparkklinik
sowie Tag der Offenen Tür im Eichsfeld Klinikum
Unter dem Motto „GESUNDHEIT IM
EICHSFELD“ präsentierte sich am Sonntag, dem 21. September 2014, das Gesundheitsnetzwerk
Klinikgesellschaft
Heilbad Heiligenstadt, Eichsfeld Klinikum
sowie die Kontakt- und Informationsstelle
für Selbsthilfegruppen des Landkreises
Eichsfeld (KISS) zum Reha-Tag und Tag
der offenen Tür in den drei Krankenhäusern Heilbad Heiligenstadt, Worbis und
Reifenstein.
Zur
Einstimmung
vor der Kurparkklinik führte das Team
vom Vitalpark Gymnastikübungen vor.
Die offizielle Begrüßung nahmen Kurdirektor Alban Günther und die Erste
Beigeordnete
Ute
Althaus vor. Beide
wünschten den Besuchern, dass sie
von den zahlreichen
Angeboten
regen
Gebrauch machen
und die vielfältigen
Möglichkeiten der
Informationen nutzen. Gleichzeitig hofften nicht nur sie, dass das Wetter anhält,
was aber leider nicht eintraf. Im Kurpark
präsentierten sich die zahlreichen Selbsthilfegruppen, zum Beispiel Frauen nach
Krebserkrankungen, Darmerkrankungen,
Parkinson, Rheuma, Zöliakie, MS, Anonyme Alkoholiker und Demenzerkrankung.
Ferner waren Vereine und Verbände vor
Ort, wie beispielsweise der Blinden- und
Sehbehindertenverband, das Pflegeteam
Franziskus aus Geisleden, die Fachklinik
Rusteberg und der Sozialdienst Katholischer Frauen sowie die Tourist-Information. Alle Außenstände mussten vorzeitig
einräumen, weil der Regen immer stärker
wurde und damit die Gäste weniger. Gut
genutzt wurden alle Angebote, die in der
Kurparkklinik für die Besucher präsent
waren, wie Gesundheits-Check ups, Kinesio-Tapings, Magnetfeldtherapie, Paraffinbad und die Aktion „Saubere Hände“.
Ganz entspannt und sehr liebevoll auf
die Gäste eingegangen war Psychologin
Sieglinde Curth mit ihren Entspannungsübungen.
Dicht umringt waren in den drei Krankenhäusern die vielen Informationsstände
zu Ernährung, Zahngesundheit, Diabetes und Hygiene und vielen anderen
Gesundheitsthemen. Fachärzte hielten
allgemeinverständliche Vorträge zu unterschiedlichen Themen, manch einer nutzte
die Gelegenheit für persönliche Fragen
an die Mediziner. Und während die Eltern sich informierten, waren die Kinder
an jedem Ort gut beschäftigt: Ob mit Vogelhausbau, Hüpfburg, Malen oder beim
Kinderschminken, in der Teddyklinik oder
beim Pustetest mit Luftballons - da war für
jeden etwas dabei.
Schmeckte prima - der Gesundheitstrunk vom Pflegeteam
Franziskus
Die Erste Beigeordnete Ute Althaus und Kurdirektor Alban Günther besuchen alle Stände
Ernährungsberatung in der Kurparkklinik
Assistenzarzt David Baudisch und sein Team präsentieren im
Eichsfeld Klinikum, Haus St. Vincenz, die Gastroenterologie.
Heiligenstadt
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Nr. 21/2014
Tanzdarbietungen, Basteln und sportliche Aktivitäten
Stadtteilfest auf den Liethen war voller Erfolg
Das 2. Stadtteilfest Auf den Liethen fand in diesem Jahr am
Sonntag, dem 21. September
2014, statt und bot allen, ob
groß oder klein, einen Ort der
Begegnung. Kultur und Spaß,
Nachbarn treffen, Neues entdecken, sich bewegen oder zuschauen, sich informieren oder
auch staunen über die Vielfalt
an Angeboten, die keine Langeweile aufkommen ließen.
Dieses Fest fand im Rahmen
der Interkulturellen Woche statt
und begann in diesem Jahr mit
einem Gottesdienst.
Trotz des regnerischen Wetters
kamen sehr viele Gäste. Viele
Angebote aus dem abwechslungsreichen und informativen
Programm fanden in dem großen Zelt
statt, so dass das kühle Wetter zweitrangig wurde.
Darsteller an. Neben dem Mitmachprogramm gab es auch
eine Menge Angebote für die
Kinder: Mal- und Bastelaktionen, Kinderschminken, Basketballprobetraining, Hüpfburg und
Longboardfahren. Begehrt waren zudem auch Rundfahrten
mit dem Feuerwehrauto. Und
auch eine Tombola sorgte für
viel Spaß und Aufregung. Der
Hauptpreis war ein Tischkickerspiel, das der erst Zehnjährige
Jonathan Sappelt gewann.
Die Eröffnung nahm Bürgermeister Thomas Spielmann auf dem Gelände der
„Tilman-Riemenschneider-Schule“ vor,
der allen Organisatoren herzlich dankte.
Denn, um ein so großes Fest jedes Jahr
aufs Neue auf die Beine zu stellen, sind
viele hilfreiche Hände nötig, so der Bürgermeister.
beauftragte Eva-Maria Träger, die Villa
Lampe und das Mutter-Kind-Projekt Liethen. Die neuen städtischen Auszubildenden waren mit vor Ort und informierten
über den Beruf des Verwaltungsfachangestellten. Und von Seiten des MutterKind-Projektes wurden wunderschöne
Tänze eingeübt. Stolz präsentierten die
Kids ihren Drei-Farben-Tanz, den HipHop und den Flamenco-Tanz. Farbenfrohe Kostüme, alles in allem wunderschön.
Herzlichen Dank an die Verantwortlichen!
Und zu den Organisatoren gehörten
außerdem die Grund- und Regelschule
Tilman Riemenschneider, die Ausländer-
Markus Rilli von der Villa Lampe moderierte humorvoll die Veranstaltung
und kündigte so manche spannenden
Besonders sehenswert war der
Animationsfilm über das Leben
des mittelalterlichen Künstlers Tilman Riemenschneider,
welcher von den Schülern der
gleichnamigen Regelschule erstellt wurde.
Für die musikalische Unterhaltung sorgten u. a. die Heiligenstädter Nachwuchsband „Stone Balloon“. Was wäre ein Fest
ohne Verpflegung? So ließen sich die
Gäste kulinarisch verwöhnen: Kaffee und
Kuchen, Gegrilltes und andere Leckereien, wie z. B. Zuckerwatte für die Kids.
Am Ende der Veranstaltung waren sich
alle einig: Es war ein tolles Fest, ein voller Erfolg dank der Organisatoren und
der vielen Gäste!
Bildung eines Netzwerkes
für Jugendparlamente aus ganz Thüringen
(L. R.) Nachdem das Jugendparlament
im Juli dieses Jahres den 1. Thüringer
Jugendparlamentskongress in Heiligenstadt durchführen konnte, war es am 25.
September 2014 soweit, diesen mit dem
Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit in Erfurt, auszuwerten.
Im Ministerium wurden das Jugendparlament von der Referatsleiterin für Jugendpolitik, Angela Lorenz und Claudia Fichtmüller vom Landesjugendring, begrüßt.
Gemeinsam wurde der Kongress ausgewertet und Erfahrungen ausgetauscht.
So soll die Beteiligung an der Kommunalen Politik für alle Jugendgremien erleichtert und ein Netzwerk aufgebaut werden.
Frau Lorenz sicherte den Jugendlichen
ihre Unterstützung zu. Um das Netzwerk
aufbauen zu können, wird das Ministerium alle Jugendgremien im Freistaat zu
einer Arbeitsgruppe nach Erfurt einladen, da das Netzwerk gemeinsam entwickelt werden soll.
Der Wunsch der Jugendlichen ist es,
sich über dieses Netzwerk besser austauschen zu können. Ebenso möchten
sie gern gemeinsame Aktionen thüringenweit über dieses Netzwerk aufbauen. Das nächste Arbeitstreffen soll Ende
November, auch wieder im Ministerium,
stattfinden.
Abschließend bedankte sich Jupa-Vorsitzende Nicolas Schmidt bei Angelika
Lorenz für die Unterstützung beim Kongress mit einem kleinen Geschenk.
Heiligenstadt
-9-
Nr. 21/2014
Jugendparlament (Jupa) Generationswechsel geglückt
(L. R.) Die 21. öffentliche Sitzung des Jugendparlaments fand am Dienstag, dem
22. September 2014, um 17.30 Uhr im
Plenarsaal des Rathauses statt. Dazu
fanden sich neben den bisherigen Mitgliedern des Jugendparlaments auch der
Bügermeister, interessierte Jugendliche
und einige Stadträte ein. Da einige Jugendparlamentsmitglieder in den letzten
Wochen das Jugendparlament verlassen haben, weil sie sich nach ihrem erfolgreichen Schulabschluss nun beruflich
neu orientieren oder erst einmal die Welt
erkunden wollen, bestand ein wenig Zukunftsangst im Jugendparlament. Doch
diese Ängste waren nicht begründet. In
der Sitzung konnten genauso viele neue
Mitglieder im Jugendparlament begrüßt
und aufgenommen werden, wie das Jugendparlament verlassen hatten. Auch für
den Vorstand konnten sich sofort einige
Jugendliche begeistern: Neu im Vorstand
sind Katharina Lamczyk, Sandro Hucke,
Lena Schwenke und Fabian Stitz. Sie alle
wurden einstimmig vom Jugendparlament
gewählt. Sie verstärken nun den Vorstand,
der auch noch durch Lea Glaser und Marie Müller gebildet wird.
Im Rahmen der Sitzung wurden auf die
Projekte der letzten Wochen zurückgeblickt. So wurde der 1. Thüringer Jugendparlamentskongress, den das Jugendparlament im Juli in Heiligenstadt
ausgerichtet hat, noch einmal vorgestellt.
Ebenso konnte drüber informiert werden,
dass die Auswertung im Ministerium am
25. September 2014 in Erfurt stattfindet,
zu der einige Jugendparlamentsmitglieder fahren.
Auch der Insider, das Informationsheft,
das vom Jugendparlament für die Jugendlichen der Stadt erstellt und zur Verfügung
gestellt werden konnte, wurde positiv betrachtet. Schließlich entstand dieses Heft
in einem Zeitraum von über einem Jahr
in einer Projektgruppe des Jugendparla-
ments. Und auch das Sommerkino, das
dieses Jahr erstmals im Freibad des Vital
Parks stattgefunden hat, war noch einmal
Thema. Dabei stellten die Jugendlichen
fest, dass es eine sehr schöne und gelungene Veranstaltung war, die auch im
kommenden Jahr wieder stattfinden sollte. Aktuell entsteht gerade an der neuen
Turnhalle am Stadion eine Kletterwand,
die auch vom Jugendparlament mit initiiert wurde.
Auch die Putzaktion des Spielplatzes am
Mühlgraben, die ein neues Mitglied des
Jugendparlaments selbstständig mit ein
paar anderen Jugendlichen organisiert
und durchgeführt hat, wurde in der Sitzung positiv erwähnt.
Zum Schluss wurden neue Projektgruppen gebildet und den neuen Jupa-Mitgliedern das Büro im Alten Rathaus gezeigt.
Der Wald als Abenteuerspielplatz
Die Vorschulkinder aus dem integrativen Kindergarten „Schwalbennest“
erkundeten im letzten Kindergartenjahr die naheliegenden Wälder
in Begleitung des Forstmitarbeiters
Herrn Leonhardt
Die erste Wanderung fand an einem sonnigen Vormittag im März statt.
Voller Spannung und Vorfreude begaben
sich die Kinder mit ihren Erzieherinnen
Rosemarie Kunze und Melanie Isenhuth
zum vereinbarten Treffpunkt, an dem
sie von den Forstmitarbeitern und ihren
Jagdhunden herzlich begrüßt wurden.
Mit genügend Proviant und wetterfester
Kleidung konnte das Abenteuer nun beginnen.
Wie es sich für echte Vorschulkinder gehört, hatten sie natürlich viele Fragen
im Gepäck, die ihnen auf eine kindgerechte und spielerische Art und Weise
beantwortet wurden. Denn Lernen bedeutet, mit allen Sinnen wahrzunehmen
und deshalb ist es für Herrn Leonhardt
während der Wanderungen von besonderer Bedeutung, alle Sinne der Kinder
anzusprechen. Dazu gehörte es unter
anderem auch, eine Blüte des Holunderstrauchs in die Hand zu nehmen und daran zu reiben, um somit den süßen Duft
einzuatmen. Neben den Holundersträuchern fanden sich noch allerlei andere
Pflanzen, die das Interesse der Kinder
weckten.
Ein besonderes Highlight für die Vorschulkinder war das Basteln der Hüte
aus dem Blatt der großen Klette. Mit so
einem schicken Hut macht das Wandern
gleich doppelten Spaß.
Durch das Bewegen an der frischen Luft
wurden die Vorschulkinder sehr hungrig
und durstig, so dass sie sich an einem
Rastplatz im Wald stärkten. Und wo
schmeckt das Frühstücksbrot besser, als
an der frischen Luft mitten im Wald?
Die Wanderung bereitete allen Beteiligten so viel Freude, so dass es im Sommer eine Fortsetzung gab.
Aufgrund der Veränderungen im Wald
ergaben sich viele neue Fragen: Was für
Früchte wachsen im Wald? Welche dürfen wir Menschen essen? Welche Tiere leben hier? Was kann man aus den
Pflanzen und Früchten herstellen? Die
Kinder erfuhren allerlei Wissenswertes
über den Lebensraum Wald.
Mit diesem Artikel möchten sich die
Kinder und die Erzieherinnen aus dem
Schwalbennest bei den Forstmitarbeitern herzlich bedanken. Wir alle freuen
uns auf viele weitere, spannende und
wissensreiche Wanderungen.
Melanie Isenhuth
Heiligenstadt
- 10 -
Nr. 21/2014
Serie: Von Albert Schweitzer bis Heinrich Zille Von Klusweg bis Trift
Straßennamen in Heilbad Heiligenstadt und in den Ortsteilen
Teil 23
Am Struthgraben
im Ortsteil Günterode
Heiligenstadt außer in Günterode den
Flurnamen „Strutgraben“ auch noch in
Martinfeld und in Krombach gibt.
Der Straßenname „Am Struthgraben“ im
Heiligenstädter Ortsteil Günterode hat
seinen Ursprung in einem historischen
Flurnamen. „Die Strut“ bzw. „In der Strut“
(beide Schreibweisen ohne h) steht für
„Wiese, Feld und Buschwerk südlich von
Günterode“. Im Jahre 1162 gibt es den
schriftlichen Nachweis als „Stroht“, 1209
ist die Schreibweise Strudt“ nachgewie-
Ergänzung: Für den Altkreis Heiligenstadt weisen sie außerdem auf den Ortsnamen Eichstruth hin und für den Altkreis
Mühlhäuser auf den Ortsnamen Struth.
Darüber hinaus nennen sie noch weitere Flurnamen und zusammengesetzte
Flurnamen in Verbindung mit „Strut“ oder
„Struth“:
„Strut(h), Auf der Strut, Hintere Strut, Mittlere Strut, Vordere Strut, Strutkopf (ein
Berg), Strutweg, Strutwiese, Strutborn,
Strutgrabentrift, Struttrift, Strutweg.“
Um den Rahmen dieser StraßennamenSerie nicht zu sprengen, wird auf die
Nennung der Orte verzichtet, in deren
Nähe diese Namen auftreten.
Weitere Quellen führen den Namen
Struth an für in Deutschland vorhandene
Orte, Ortsteile, Erhebungen, Höhenzüge
und Familiennamen.
Text: Christine Bose
(Quellen: Erhard Müller unter Mitarbeit
von Inge Bily und Horst Naumann, Die
Flurnamen des Kreises Heiligenstadt,
Namenkundliche Informationen, Beiheft
8, Karl-Marx-Universität Leipzig 1986
und www.enzyklo.de)
sen. Die Namensforscher führen für den
Begriff „Struth“ folgende Bedeutungen
an: “Sumpf, sumpfige Stelle, Gebüsch,
Buschholz, Buschwald, Dickicht; nasse,
sumpfige Gegend; Sumpfwald, der noch
nicht durchforstet, der noch wild ist“. Sie
verweisen darauf, dass es im Altkreis
Neues aus dem Kneipp-Kindergarten
Nun geh ich in den Kindergarten!
Besonders
gefreut haben sie
sich über ihre
neu
gestalteten
G r u p p e n rä u m e,
die während der
Schließzeit
mit
neuem Fußboden
und frischen Farben hergerichtet
wurden.
Inzwischen haben wir
für unsere Jüngsten eine weitere
Krabbelgruppe
eröffnet. Mit viel
Liebe wurde der
Gruppenraum für
sie eingerichtet.
Im September hat ein neues Kindergartenjahr begonnen. Unsere Kinder sind
erholt vom Urlaub und wollen nun wieder gemeinsam mit ihren Freunden den
aufregenden Kindergartenalltag erleben.
Besonders möchten wir in unserem Kindergarten alle neuen Kinder willkommen
heißen. Für sie beginnt nun ein neuer
Lebensabschnitt - sie gehen in den Kindergarten. Diesen Übergang versuchen
wir für unsere Kinder sanft zu gestalten.
Die Eltern dürfen 14 Tage ihre Kinder begleiten, um ihnen den Start so leicht wie
möglich zu machen. Es ist natürlich keine leichte Situation, weder für die Mama
noch für das Kind. Da darf auch mal eine
Träne kullern, denn bisher waren beide
unzertrennlich. Im Kindergarten ist alles
neu, das Haus, die Erzieherinnen und hier
gibt es viele Kinder. Aber jeder Neuanfang
ist auch eine Herausforderung. Vertrauen
spielt dabei eine große Rolle. Allen Erzieherinnen ist es wichtig, dass sich die ihnen anvertrauten Kinder wohl fühlen und
sich optimal entwickeln. Bei Fragen und
Problemen stehen wir den Eltern jederzeit
gern zur Verfügung.
Wir wünschen allen Kindern ein erlebnisreiches Kindergartenjahr und den Eltern
eine gute Zusammenarbeit mit unserem
Team.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
vom Kindergarten „Sebastian Kneipp“
Heiligenstadt
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Nr. 21/2014
Ausbildung zum Stadtführer bzw. Gästeführer
in Heilbad Heiligenstadt
Tourist-Information lädt ab 13. November zum Lehrgang ein
Sie haben Spaß am Umgang mit Menschen? Sie lieben Heilbad Heiligenstadt
und möchten andere von ihrer Stadt begeistern?
Die Auftaktveranstaltung findet am Donnerstag, 13. November 2014 um 17:00
Uhr im Plenarsaal des Rathauses, Wilhelmstraße 50, statt.
Umgebung gelehrt bekommen. Die einmalige Teilnehmergebühr für alle Veranstaltungen inklusive einem Zertifikat beträgt 30,00 Euro.
Einen neuen Lehrgang für Stadtführer in
Gemeinschaftsarbeit mit der Stadtverwaltung Heilbad Heiligenstadt wendet
sich an alle interessierten Bürgerinnen
und Bürger Heiligenstadts, die sich für
die Geschichte, Tradition und Kultur ihrer
Heimatstadt interessieren.
Alle Interessierten und vielleicht zukünftigen Stadtführer/innen werden jeweils
zwei Stunden an acht Abenden im November und Januar 2015 die verschiedensten Themen wie geschichtliches,
kirchliches, märchenhaftes oder kulturelles aber auch aktuelles, barrierefreies
aus und über Heilbad Heiligenstadt und
Informative und unterhaltsame Stadtführungen für die Gäste unserer Stadt zu
leiten - das ist unser gemeinsames Ziel!
Anmeldungen bitte bis zum 31.10.2014
unter Telefonnummer: 03606 677-141
oder per Mail an [email protected].
Serie aus dem Tierheim
Einfach tierisch !
Aufnahmekapazitäten des Tierheims überschritten!
In den vergangenen Monaten haben wir
bereits des Öfteren darüber berichtet,
dass unser Tierheim Heiligenstadt die
Grenzen der Aufnahmekapazitäten, vor
allem für Katzen, erreicht hat. Desweiteren berichteten wir auch, dass alle Mitarbeiter des Tierheimes ehrenamtlich, d.
h. ohne Bezahlung, auch abends und an
den Wochenenden, die Tiere versorgen
und den Tierheimbetrieb aufrechterhalten.
Immer wieder haben wir Aufrufe und Aktionen gestartet, die vor allem die Kastration von Katzen zum Thema hatten, da nur
durch diese Maßnahmen die ständige unkontrollierte Vermehrung von Katzen und
das daraus resultierende Tierleid verhindert werden kann.
Leider müssen wir heute aus gegebenem
Anlass einige Themen aufgreifen, um unseren Lesern die mittlerweile dramatische
Situation für unsere Tiere und unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter darzulegen. In
den letzten Wochen wurden uns zusätzlich zum vorhandenen Katzenbestand
eine derart große Anzahl von weiteren
Katzen gebracht (vor allem zugelaufene
oder aufgefundene), dass unsere Katzenplätze nicht mehr ausreichen, um alle diese Tiere aufzunehmen. Somit müssen wir
einen Aufnahmestopp verhängen! Diese
Situation ist nicht nur für die Tiere, sondern auch für die Mitarbeiter außerordentlich belastend. Ursache für diese Misere
sind diejenigen Menschen, die ihre Tiere
in unverantwortlicher Weise NICHT kastrieren lassen, ihre Tiere aussetzen oder
sich nicht darum kümmern. Jeder Tierbesitzer ist selbstverständlich für seine Tiere
verantwortlich!
Der Tierschutzverein leistet unendlich
viel Arbeit, um möglichst vielen Tieren zu
helfen - es ist aber nicht damit gleichzusetzen, dass sich andere Menschen aus
ihrer eigenen Verantwortung zu Lasten
der Tierschützer herausstehlen. Gerade
in den letzten Tagen mussten die Mitarbeiter des Tierheims ungeheuerliche Situationen erleben, von denen wir Ihnen
einige exemplarisch schildern. Mitarbeiter
wurden bedroht, beschimpft, persönlich
beleidigt und es wurde mit der Ermordung
von Katzen gedroht, wenn das Tierheim
diese nicht auch noch aufnehmen würde.
Einige Beispiele aus den letzten Tagen:
Anrufer A: Wenn Sie die kleinen Katzen
nicht nehmen, dann ertränke ich sie!
Anrufer B: Wenn Sie die Katze nicht nehmen, gehe ich mit dem Tier zur Zeitungsredaktion in der Heiligenstädter Wilhelmstraße, lege die Katze den Redakteuren
auf den Schreibtisch und sage, dass Sie
sich weigern, das kleine Tier aufzunehmen.
Anrufer C: Dann werfe ich die Katze an die
Wand, oder sie kann auch verhungern...
All diese Beispiele zeigen, dass hier offensichtlich Menschen, die keinerlei Verantwortung für Tiere übernehmen wollen,
diese Verantwortung in einer dreisten und
geradezu erpresserischen Weise dem
Tierschutz auferlegen wollen. Wir sehen
uns leider gezwungen, diese Verhaltensweisen nun einmal öffentlich darzulegen,
weil wir als Tierschützer nicht die Prügelknaben sein können.
Der Tierschutzverein Heiligenstadt muss
hier einmal klare und deutliche Worte finden: wir tun alles für unsere Tiere, aber
wenn die Kapazitäten des Tierheims aus
den bereits genannten Gründen erschöpft
sind, muss doch jeder Mensch mit gesundem Menschenverstand begreifen,
dass nun auch Eigeninitiative gefordert
ist. Wir sind nicht der Fußabtreter für den
Frust mancher Mitmenschen. Für unser
Engagement möchten wir uns weder
beschimpfen noch etwas Unsachgemäßes unterstellen lassen. Wir sind sicher,
dass die meisten Tierfreunde dies auch
verstehen können. Gerade für die Mitarbeiter des Tierheims ist es eine enorme
psychische Belastung, aufgrund der völligen Überfüllung und Auslastung aller unserer Möglichkeiten, nun Tiere nicht mehr
aufnehmen zu können - vor allem ,wenn
man bedenkt, mit welchen Drohungen in
Bezug auf das Leben der Tiere manche
Anrufer die Tierschützer erpressen wollen. Sie haben die Möglichkeit, sich bei
einem Besuch in unserem Tierheim direkt
vor Ort einen Einblick in die Situation zu
verschaffen.
Heute möchten wir unsere Kolumne mit
einem Zitat von Albert Schweitzer schließen:
Es ist die heilige Pflicht der Eltern,
ihre Kinder zur Barmherzigkeit gegenüber Tieren anzuhalten, damit ihr Herz
nicht verrohe.
Ihr Tierheim Heiligenstadt
i. A. Eva-Maria Schneider
und Karin Ziegler
So erreichen Sie unser Tierheim:
Auf der Rinne 36 b, 37308 Heiligenstadt
Telefon: 0171 7593863
Fax: 03606 614312
E-Mail: [email protected]
Internet: www.tierheim-heiligenstadt.de
Spendenkonto:
DE 03 8209 4004 0000 1895 53
Heiligenstadt
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Nr. 21/2014
Heiligenstadt
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Nr. 21/2014
Neue Romane im Oktober 2014 in der Stadtbibliothek
Autor
Allende, Isabell
Titel
Amandas Suche
Cabre`, Jaume
Chatelet, Noelle
Dahl, Arne
Durst-Benning; Petra
Emley, Dianne
Franz, Andreas
Franz, Andreas
Grenville, Kate
Senyoria
Die Dame in Blau
Der elfte Gast
Die Champagnerkönigin
Tiefe Stiche
Tod eines Lehrers
Die Hyäne
Sarahs Traum
Griffiths, Sharon
Hammersfahr, Petra
Homes A. M.
Zeitreisen für Anfänger
An einem Tag im November
Und morgen sind wir glücklich
Homes A. M.
Die Tochter der Geliebten
Johansen, Iris
Keil, Katrin
Klein, Gerda
Konsalik, Heinz G.
Das verlogene Gesicht
Die Liebe der Bildweberin
Nichts als das nackte Leben
Das Geheimnis der 7 Palmen
Lark, Sarah
Link, Charlotte
Lorentz, Iny
Miller Santo, Courtney
Neal, Mary C.
Rankin, Ian
Roberts, Nora
Rolnikaite, Mascha
Romer, Anna
Der Klang des Muschelhorns
Sechs Jahre
Die List der Wanderhure Bd. 6
Der Olivenhain
Einmal Himmel und zurück
Schlafende Hunde
Verschlungene Wege
Ich muss erzählen
Das Rosenholzzimmer
Sawatzki, Andrea
Von Erholung war nie der Rede
Schier, Petra
Slaughter, Karin
Suter, Martin
Veloso, Ana
Tod im Beginenhaus
Bittere Wunden
Allmen und die verschwundene Maria
Das Mädchen am Rio Paraiso
Von Bellingen, Barbara
Wallace, Danny
Die Sterndeuterin
Auf den ersten Blick
Walter, Nicole
Das Lebe drehen
Walters, Minette
Wood, Barbara
Fuchsjagd
Im Auge der Sonne
Informationen
Über das kostbare Band zwischen Müttern und Töchtern
und die lebensrettende Kraft der Familie
Historischer Roman
Ein Lobgesang auf das Alter und die Langsamkeit
Krimi
Historischer Roman
Thriller
Krimi
Krimi
Von den Anfängen der australischen Gesellschaft, von
den Freiheiten und den Zwängen der Menschen
Plötzlich zurück in den fünfziger Jahren
Krimi
Der ganz normale Wahnsinn einer nicht ganz normalen
Familie
Was empfindet man, wenn man erfährt, dass man nicht
die leibliche Tochter seiner Eltern ist?
Thriller
Historischer Roman
Mutige Frauen im Dritten Reich
Spannung und Abenteuer mit einer faszinierenden
Liebesgeschichte
Eine Familiensaga aus Neuseeland
Der Abschied von meiner Schwester / Erfahrungen
Historischer Roman
Eine außergewöhnliche Familiengeschichte
Der wahre Berichte einer Ärztin über ihren Tod
Krimi
Aufregend, romantisch, große Unterhaltung
Mutige Frauen im Dritten Reich
Eine packende Geschichte über alte Erinnerungen und
eine große Liebe
Mit Schwiegermutter in den Urlaub fahren? Ein emotionales Abenteuer
Historischer Roman
Thriller
Krimi
Dramatische Liebesgeschichte einer mutigen Auswanderin
Historischer Roman
Jason hat seine Traumfrau gesehen. Gemeinsam mit
seinem Freund macht er sich auf die Suche.
Um in dieser Welt zu leben, muss man fähig sein drei
Dinge zu tun: lieben, festhalten und loszulassen
Krimi
Historischer Roman
Eichsfeldwerke GmbH
Wichtige Service-Rufnummern auf einen Blick
Philipp-Reis-Straße 2
37308 Heilbad Heiligenstadt
Telefon: 03606 655-0 Fax 03606 655-102
e-mail: [email protected]
www.eichsfeldwerke.de
Tochtergesellschaften der Eichsfeldwerke:
EW Bus GmbH
Leinefelde, Abbestraße 8
37327 Leinefelde-Worbis
Telefon: 03605 5152-0
EW Wasser GmbH
Philipp-Reis-Straße 2
37308 Heilbad Heiligenstadt
24-Stunden-Telefon: 03606 655-0
EW Eichsfeldgas GmbH
Worbis, Hausener Weg 32
37339 Leinefelde-Worbis
24-Stunden-Telefon: 036074 384-0
EW Entsorgung GmbH
Philipp-Reis-Straße 2
37308 Heilbad Heiligenstadt
Telefon: 03606 655-0
Gebührenabrechnung: 03606 655-193
EW Wärme GmbH
Philipp-Reis-Straße 2
37308 Heilbad Heiligenstadt
Telefon: 03606 655-0
RufBus: Tel. Nr.: 03605 515253
Montag bis Freitag
auf Linie 2 zwischen
ZOB und Wohngebiet Hohes Rott
(Anmeldung: eine Stunde vorher)
Heiligenstadt
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Nr. 21/2014
Eure Superhelden in der Stadtbibliothek…
…22 spannende Geschichten von Superman & Batman, the Dark Knight, und
ihre Gegner erwarten euch bei uns. Wer
sind diese Helden? Woher kommen ihre
Superkräfte?
Hier eine kurze Einführung wie alles begann:
Hinter Batman verbirgt sich der Milliardär Bruce Wayne, der als Kind mit ansehen musste, wie ein Straßenräuber seine
Eltern in einer dunklen Gasse erschießt.
Damit beginnt sein Kampf gegen das
Verbrechen in seiner Heimatstadt Gotham City. Er trainiert sehr hart und studiert auf der ganzen Welt Kriminologie,
Chemie, Mathematik, Physik, Technik
und zahlreiche Selbstverteidigungsarten.
Kann er dies alles allein bewältigen? Findet es heraus…
Superman stammt von dem fernen Planeten Krypton, der kurz vor der Zerstörung steht.
Um dieser Katastrophe zu entkommen
beschließt sein Vater, ihn mit einem
Raumschiff zur Erde zu schicken. Das
Raumschiff landet dort im amerikanischen Bundesstaat Kansas, am Stadtrand Smallvilles. Der Junge wird als Waise von dem kinderlosen Farmer-Ehepaar
Kent gefunden, das ihm den Namen Clark
gibt und ihn als eigenen Sohn großzieht.
Schon bald erkennt er seine besonderen
Kräfte. Nach seiner Schulzeit bereist er
die Welt und im Alltag arbeitet er für den
Daily Planet, die wichtigste Zeitung seiner Heimatstadt Metropolis.
Was er für besondere Kräfte besitzt,
könnt Ihr selbst herausfinden. Viel Spaß
beim Schmökern.
Ines Höppner - Stadtbibliothek
„100 Jahre Erster Weltkrieg - Gegen das Vergessen“
Unterstützen Sie die diesjährige Haus- und Straßensammlung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.
in Thüringen im Zeitraum vom
27. Oktober bis 16. November 2014 (Volkstrauertag).
In diesem Jahr blicken wir auf die Urkatastrophe des 20. Jahrhunderts, den Beginn des Ersten Weltkrieges zurück. Der
Beginn des Zweiten Weltkrieges jährt
sich zum 75. Mal. Unvergessen das massenhafte Leid, welches über die Menschheit hereingebrochen ist. Es gibt kaum
noch Zeitzeugen aus dieser schrecklichen Zeit, so dass die Gräber der Opfer
von Krieg- und Gewaltherrschaft nicht
schlechthin als Mahnmal, sondern vielmehr für kommende Generationen auch
als Zeitzeugnisse und Lernorte der Geschichte dienen. Um deren Erhaltung bemüht sich der Volksbund.
Die finanzielle Absicherung dieser Arbeit
geschieht durch die jährliche Haus- und
Straßensammlung. Da sich die Arbeit
des Volksbundes zu 75 % aus Spendengeldern finanziert, sind die Verantwortlichen auf die Hilfe aller Mitmenschen angewiesen und bitten daher sehr herzlich,
Bürgerinnen und Bürger als Sammler zu
gewinnen.
Was erhalte ich als Sammler für meine
Mühe?
Als Aufwandsentschädigung kann jedem
Sammler eine Vergütung von 10% des
Sammlungsertrages gewährt werden.
Spruch
Bereits die Einstellung,
sich weniger Sorgen zu machen,
kann für mehr Freude im Leben sorgen.
Ernst Ferstl
Hinweise zu den Brenntagen
Herbst 2014 im Stadtgebiet der
Stadt Heilbad Heiligenstadt
Wie bereits im Stadtanzeiger Nr. 20 berichtet, ist das Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt im Stadtgebiet untersagt.
Bis zum 25.10.2014 wird Baum- und Strauchschnitt in der
Zeit von
Montag bis Freitag
Samstag
13.00 - 17.00 Uhr und
10.00 - 15.00 Uhr
auf dem Lagerplatz in der Flinsberger Straße (gleicher Platz
wie im Frühjahr) angenommen.
Die Möglichkeit, an jedem ersten Samstag im Monat Baumund Strauchschnitt abzugeben, besteht ab November nicht
mehr und wird erst im Frühjahr fortgesetzt.
Wohin kann ich mich bei Rückfragen
wenden?
Volksbund Deutsche
Kriegsgräberfürsorge e. V.
Landesverband Thüringen
Bahnhofstraße 4a
99084 Erfurt
Telefon: 0361 6442175
Telefax: 0361 6442174
E-Mail: [email protected]
Spendenkonto IBAN:
DE22 8208 0000 0391 4914 00
BIC: DRESDEFF827
Kommunale Wohnungsgesellschaft Obereichsfeld mbH
Bereitschaftsplan für Havariefälle für die
Gewerke Heizung/ Sanitär und Elektro
Der Bereitschaftsplan erstreckt sich auf die Zeit außerhalb der
Arbeitszeit der Firma, beginnt am ersten genannten Wochentag
ab 15.45 Uhr und endet am letzten genannten Wochentag um
7.05 Uhr
Telefonisch abzufragen ist der Bereitschaftsplan unter der Tel.Nr. 03606 669326
Infos aus dem
Einwohnermeldeamt (EMA)
Aufgrund einer neuen
Software-Installation bleibt das EMA
am 22.10.2014 ab 13.00 Uhr
geschlossen.
Wir bitten um Verständnis.
Heiligenstadt
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Nr. 21/2014
In eigener Sache
Der nächste Heiligenstadt-Anzeiger erscheint am
Schlachthofstraße 8
37308 Heilbad Heiligenstadt
Attraktive Produkte, sichere Versorgung und ein Service, der
sich sehen lassen kann
Servicezeiten:
Montag
Dienstag
Mittwoch
Telefon:
Fax:
Internet:
e-mail:
9.00 - 15.00 Uhr
9.00 - 15.00 Uhr
9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 - 18.00 Uhr
Freitag
9.00 - 12.00 Uhr
03606 526-0
03606 526-100
www.stadtwerke-heiligenstadt.de
[email protected]
30.10.2014
Redaktionsschluss ist am
Dienstag, dem 21.10.2014 um 12:00 Uhr.
Wir machen darauf aufmerksam, dass später eintreffende Informationen nicht mehr berücksichtigt werden können.
Zudem bitten wir Sie, alle Berichte und Informationen einschließlich der Fotos an unten genannte Adressen per e-mail
zu senden (bitte kein pdf-Format).
Nach erfolgter Bearbeitung erfolgt die Weiterleitung an den
Verlag ebenfalls per e-mail.
E-Mail:
[email protected] oder
[email protected]
Aus Vereinen und Verbänden
Feueralarm im Kindergarten
Schnell eilten die Kinder und ihre Betreuer des Günteröder Kindergartens St. Lioba am vergangenen Dienstag aus ihren
Räumen, als der Feueralarm ertönte. Auf
dem Weg ins Freie hörten sie von weitem
auch schon das Martinhorn der Feuerwehr schallen. Mit großen Augen staunten die Kleinen, als sich wenig später zwei
Männer, ausgerüstet mit Atemschutzgerät
und Schlauch, in das Gebäude bewegten.
Nach einigen Augenblicken war dann jedoch klar, dass es sich nur um eine Übung
handelte, wobei einmal die Kinder unter
realistischen Bedingungen das Verlassen
des Hauses im Brandfall trainierten. An-
schließend zeigten die Kameraden der
Heiligenstädter Wehr noch ihr Einsatzfahrzeug und beantworteten allerhand
Fragen der Kleinen, bevor die Kinder wieder zurück in ihr Haus durften.
Johannes Lurch
Internationale Bronze für Sarah Hunold
Am 20.09. und 21.09.2014 fand in Berlin der 9. Internationale Banzai-Cup statt.
Mit ca. 1.587 Startern aus 27 Nationen ist
der Banzai-Cup eines der größten internationalen Turniere, die in Deutschland
ausgetragen werden.
Als Einzige Starterin vom Heiligenstädter
Karateverein Ken Budo e.V. ging Sarah
Hunold im Kumite U14 -55 an den Start.
Leider musste sich Sarah in der ersten
Runde einer Starterin aus Finnland geschlagen geben. Da diese das Finale
erreichte, hatte Sarah somit die Chance
in der Trostrunde noch zu kämpfen. Nach
Siegen über Dänemark und Niederlande
erkämpfte sie sich auf den Bronzerang,
welcher bei diesem Turnier als sehr hoch
anzuerkennen ist. Nutzen doch sehr viele
Jugend- und Junioren-EM-Starter dieses
Turnier als Vorbereitung auf die Europameisterschaft,
die im Februar stattfindet.
Das Trainerteam um
Peter Friedensohn
ist sehr stolz auf
die Leistung seines
Nachwuchstalentes
und ist sich sicher,
dass Sarah (2. v. r.)
in den kommenden
Jahren noch sehr
weit kommen wird.
Katrin Hunold
Heiligenstadt
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Nr. 21/2014
Landeseinzelmeisterschaft der U13 in Rudolstadt
Die Thüringer Landesmeisterschaften der U-13 im Judo wurden dieses Jahr am Samstag,
dem 20.09.2014, unter der Leitung des SC 1883 Schwarza in
Rudolstadt ausgetragen.
da sie ihre Gegnerin ebenfalls
vorzeitig besiegen konnte. Im
Finale sah sich Michelle einer
sehr erfahrenen und routinierten Gegnerin gegenüber. Nach
langem Kampf konnte sich
Michelle schließlich im Boden
durchsetzen und siegte auch in
ihrem letzten Kampf. Somit hatte der Budokan Heiligenstadt
seine erste Landesmeisterin
an diesem Wettkampftag.
Insgesamt 186 Kämpfer aus
31 Vereinen aus ganz Thüringen waren angereist. Der KSV
Budokan Heiligenstadt fuhr mit
insgesamt drei Starten nach
Rudolstadt, welche sich zuvor
durch ihre Wettkampfleistungen qualifiziert hatten.
Zoé Marlen Brilke hatte in ihrer Gewichtsklasse bis 40 kg
nur zwei Kontrahenten, gegen
Früh an den Start ging es für
welche sie jeweils antreten
Max Biener in der Gewichtsmusste. Aufgrund organisatoriklasse bis 40 kg, welcher mit
scher Unstimmigkeiten musste
insgesamt 21 Gegnern dem
Zoé sehr lang auf ihren ersgrößten Kämpferpool des Stephan Schneemann, Zoé Marlen Brilke und Max Biener
ten Kampf warten. Doch dies
Wettkampfes angehörte. Nach
brachte sie nicht aus der Ruhe
einem ersten Sieg musste Max sich beGegner geschlagen geben und erkämpfte
und der erste Kampf konnte Zoé bereits
reits im zweiten Kampf geschlagen geben
sich bei diesen Meisterschaften einen henach wenigen Sekunden für sich entund kämpfte fortan in der Trostrunde weirausragenden 5. Platz.
scheiden. Der nun folgende zweite Kampf
ter. Nach insgesamt drei weiteren Kämpwurde ebenfalls nach hoher Intensität und
fen, welche Max für sich entscheiden
Michelle-Celine Späthe hingegen hatte
kurzer Zeit gewonnen. Somit erkämpfte
konnte, folgte das „kleine Finale“ um den
in ihrer Gewichtsklasse bis 52 kg insgesich Zoé souverän nach zwei schnellen
begehrten dritten Platz. In diesem geriet
samt sieben Kontrahenten. Es gelang
Siegen den Titel der Landesmeisterin.
Max verfrüht in den Rückstand, kämpfte
Michelle vorzeitig und ohne Niederlage
sich dann aber sogar in Führung. Kurz
in das Halbfinale ihrer Gewichtsklasse
Der KSV Budokan Heiligenstadt gratuliert
vor Ende der regulären Kampfzeit musseinzuziehen. Das Halbfinale selbst stellte
allen Kämpfern zu ihren guten Leistungen
te sich Max schlussendlich doch seinem
für Michelle auch keine große Hürde dar,
IHK informiert:
Zum Existenzgründerforum lädt die
IHK Erfurt am Mittwoch, dem 22. Oktober 2014 um 16:00 Uhr Unternehmerinnen und Unternehmer, die in den letzten
zwei Jahren ein Unternehmen gegründet
haben, ein in das Hotel „Norddeutscher
Bund“, Göttinger Str. 25 in Heilbad Heiligenstadt.
Katrin Stracke-Wagner, Leiterin des Kundencenters Nordhausen der Thüringer
Aufbaubank informiert zu aktuellen Fördermöglichkeiten der Thüringer Aufbaubank. Steuerberater Heiko Tittel von der
TKC Tittel, Kaufhold & Collegen GmbH
Steuerberatungsgesellschaft Heiligenstadt spricht zum Thema Betriebsfahrzeug - Clever entscheiden und Fehler
vermeiden - Kauf - Miete - Leasing. Ein
Eichsfelder Selbstständiger berichtet
über seinen Weg zum erfolgreichen Unternehmen und wie er Stolpersteine umgangen und Probleme gemeistert hat.
Zum Abschluss stellt Daniel Iffland, Inhaber des Autohauses Iffland in Dingelstädt, den Verein der Wirtschaftsjunioren
Landkreis Eichsfeld vor, der ein aktives
Netzwerk für junge Unternehmer der Region ist. Im Rahmen der Veranstaltung
besteht die Möglichkeit zur Diskussion
und zur Klärung individueller Fragen mit
den Dozenten.
Der richtige Umgang mit elektronischen Rechnungen - Was der Gesetzgeber vorschreibt und wie man es
praktisch umsetzt
Am 29. Oktober 2014 laden die IHK Erfurt und die Interessengemeinschaft
Heiligenstadt e. V. alle interessierten
Unternehmer und kaufmännischen Angestellten, Mitarbeiter in Buchführungsbüros und Steuerkanzleien ein zu einer
Informationsveranstaltung über den
richtigen Umgang mit elektronischen
Rechnungen sowie die Archivierung von
Geschäftsdokumenten. Die kostenfreie
Veranstaltung beginnt um 18:00 Uhr im
Hotel „Norddeutscher Bund“ in Heilbad
Heiligenstadt und dauert ca. zwei Stunden. André Hübel von DATEV eG Berlin
informiert über Regelungen zur Buchführung, Rechnungslegung und Archivierung, denen Unternehmer unterliegen,
speziell im Hinblick auf die neuen Herausforderungen durch die zunehmende
Digitalisierung von Geschäftsdokumenten und deren Austausch mit Partnern,
Kunden und Behörden.
Zu beiden Terminen ist eine vorherige
Anmeldung unter Tel. 03606 612114 oder
per Mail: [email protected]) aus organisatorischen Gründen erforderlich.
Endspurt für Bewerbungen um das
Prädikat „Garantierte Ausbildungsqualität im Hotel- und Gastgewerbe“.
Betriebe im Hotel- und Gastgewerbe
können sich ihre Ausbildungsqualität mit
dem Zertifikat „Garantierte Ausbildungsqualität“ bestätigen lassen. Besonders
aktive Ausbildungsbetriebe, die zahlrei-
chen festgelegten Kriterien entsprechen,
können so mit besseren Argumenten
erfolgreicher um ihren Berufsnachwuchs
werben.
„Vor dem Hintergrund drastisch sinkender Azubi- und Bewerberzahlen für gastronomische Berufe soll die Attraktivität
der Branche durch das Zertifikat hervorgehoben werden. Mit diesem Prädikat
werden Unternehmen ausgezeichnet,
die im Rahmen der dualen Berufsausbildung ein besonderes Engagement und
eine hohe Ausbildungsqualität nachweisen“, erklärt Udo Rockmann, Leiter der
Regionalen Service-Center Nordhausen,
Artern und Heiligenstadt. Jedes Ausbildungsunternehmen im Hotel- und Gaststättenbereich kann sich an dieser Zertifizierung beteiligen.
Nach erfolgreicher Bewertung des Unternehmens erfolgt die Übergabe des Prädikates „Garantierte Ausbildungsqualität
im Hotel- und Gastgewerbe“ im Rahmen
einer Veranstaltung im Januar 2015.
Die Anmeldeunterlagen (im DownloadBereich der Homepage der IHK Erfurt,
Dokument Nr. 24497) sollten bis zum 20.
Oktober 2014 per E-Mail, Fax oder Post
bei der IHK Erfurt eingereicht werden.
Barbara Kijek
Heiligenstadt
- 17 -
Nr. 21/2014
Budokaner zu Wettkämpfen unterwegs
An Samstag den 13.09.2014, ging es
für drei Wettkämpfer des Budokan Heiligenstadts in der Altersklasse U10 und
U12 zum Hörselberg-Pokalturnier nach
Wutha-Farnroda. In der gut besetzten Gewichtsklasse bis 31 kg in der U10 starteten 16 Judokas. Durch vier sehr schöne
Kämpfe und vorzeitige Siege konnte sich
Patrice Manuel Späthe den ersten Platz
sichern.
In der Altersklasse U12 starteten André Gerstner und Moritz Lehmann in der
gleichen Gewichtsklasse bis 50 kg. Beide
Sportler riefen an diesem Tag ihre gute
Leistung ab und gewannen in ihrem jeweiligen Pool alle Kämpfe. Leider verlor André den Kampf um den Einzug ins Finale
und landete somit auf dem dritten Platz.
Moritz überwand auch dieses Hindernis
und zog ins Finale ein, welches er wie alle
seine vorherigen Kämpfe durch Festhalte
gewann und dadurch den verdienten ersten Platz erreichte.
Am Sonntag (14.09.2014) kämpften dann
die Altersklassen der U15 und U18. Jasmin Bassermann erbrachte im Auftakt
gute Leistungen und gewann ihren ersten
Kampf durch Festhalte. Danach verlor sie
leider ihre weiteren Kämpfe und errang
somit den dritten Platz.
Lisa Sophie Buschmann war an diesem
Tag leider die Einzige in ihrer Gewichtsklasse und erhielt somit den ersten Platz.
Philipp Stitz, Moritz Lehmann, Patrice Manuel Späthe,
André Gerstner
Um dennoch nicht kampflos die Heimreise antreten zu müssen kämpfte sie in
der nach oben offenen Gewichtsklasse
und konnte sie sich sehr gut präsentieren.
Dann aber musste sie teilweise den sehr
großen Gewichtsunterschied (bis zu 25
kg) Tribut zollen und erkämpfte dennoch
einen guten dritten Platz.
Michelle-Celine Späthe war an diesem
Tag in top Form und gewann ihre beiden
Kämpfe vorzeitig mit sehenswerten Techniken im Stand und sicherte sich den ersten Platz! Andreas Skora konnte nach einem Auftaktsieg leider die Leistung nicht
halten. Mit zu viel Respekt verlor er seine
weiteren Kämpfe und konnte daher keine
Medaille erringen.
Michelle-Celine Späthe, Lisa Sophie Buschmann,
Jasmin Bassermann und Andreas Skora
Tipps der Verbraucherberatung
Substanzanalyse vor
Schönheitsreparatur
Der Kauf eines Hauses ist eine spannende Angelegenheit. Vor dem Vertragsabschluss stehen unzählige Besichtigungstermine, schlaflose Nächte und
schwierige Bankgespräche. Oft stellt der
Hausbesitzer kurz danach fest, dass der
Keller feucht ist, und es unterm Dach
im Sommer extrem heiß und im Winter
richtig kalt wird. Aber jetzt das Haus ausgraben? Jetzt das Dach abdecken und
dämmen? Meistens verzichtet man auf
diese Maßnahmen, da der Schaden an
den neu hergerichteten Oberflächen zu
groß wäre.
In diesem Fall erwägen Hausbesitzer oft
die Möglichkeit einer Außendämmung.
„Leider kann man feuchte Außenwände
nicht dämmen“, erklärt Ramona Ballod,
Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen. Bei feuchten Kellerwänden
könnte unter bestimmten Umständen die
Feuchtigkeit hinter der Dämmung in der
nun wärmeren Wand bis in den Wohnbereich aufsteigen. Deswegen empfiehlt
die Energieexpertin eine gründliche Substanzanalyse vor dem Hauskauf oder
direkt im Anschluss. Vor Schönheitsreparaturen muss das Haus auf Herz und
Nieren geprüft werden. Aufgedeckte
Missstände sollten Hausbesitzer direkt
abstellen. Sonst hält die Freude an den
neu hergerichteten Wohnräumen nicht
lange, und man ärgert sich über hohe
Heizkosten. Vor der Sanierung sollte
deshalb ein genaues Sanierungskonzept erarbeitet werden. Was Hauskäufer
dabei aus energetischer Sicht beachten
müssen, erklären die Energieberater der
Verbraucherzentrale Thüringen gern in
einem Beratungsgespräch - individuell
und anbieterunabhängig.
Mehr Informationen gibt es auf www.
verbraucherzentrale-energieberatung.de
oder unter 0800 809802400 (kostenfrei).
In Heiligenstadt findet die Beratung in
der Göttinger Str. 5 statt. Eine Terminvereinbarung ist auch möglich unter 0361
555140.
Energiewende:
Verbraucher machen mit
Das bundesgeförderte Projekt „EnergieChecks“ der Verbraucherzentrale Energieberatung ist ein voller Erfolg: In den
ersten zwei Jahren seit der Einführung
hat das Beratungsangebot bereits mehr
als 25.000 Haushalte erreicht.
Für einen Energie-Check kommt ein
unabhängiger Experte der Verbraucher-
zentrale Energieberatung direkt zum
Verbraucher nach Hause, überprüft dort
den Energieverbrauch und zeigt Einsparpotenziale auf.
Je nach Wohnsituation bietet die Verbraucherzentrale Energieberatung verschiedene Energie-Checks an: Den
Basis-Check können Mieter, Eigentümer und Vermieter nutzen. Nach einer
Terminvereinbarung werden direkt vor
Ort Strom- und Wärmeverbräuche ermittelt sowie Möglichkeiten geringinvestiver
Maßnahmen und Einsparmöglichkeiten
aufgezeigt. Der Gebäude-Check beinhaltet einen Basis-Check und berücksichtigt darüber hinaus Fragen zum
baulichen Wärmeschutz, die Beurteilung
der Heizungsanlage sowie die mögliche
Nutzung erneuerbarer Energien. Der
Brennwert-Check ist für Betreiber eines Gas- oder Heizöl-Brennwertgeräts
gedacht, die wissen wollen, ob ihr Gerät
optimal arbeitet. Der Check kann nur in
der Heizperiode durchgeführt werden.
Mehr Informationen gibt es auf www.
verbraucherzentrale-energieberatung.de
oder unter 0800 809802400 (kostenfrei).
In Heiligenstadt findet die Beratung in
der Göttinger Str. 5 statt. Eine Terminvereinbarung ist auch möglich unter 0361
555140.
Heiligenstadt
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Nr. 21/2014
„HandinHand“ für Schwangere und Familien
Neuer Geschäftsführer der Stiftung zu Besuch bei der Caritas
Michael Hoffmeier aus Dingelstädt trat
mit seiner Amtsübernahme vor wenigen
Wochen symbolisch in große Fußstapfen. Seine Vorgängerin Gisela Deußing sie ging in den Ruhestand - hatte am 25.
November 1992 begonnen, die Thüringer
Stiftung „HandinHand“ - Hilfe für Kinder,
Schwangere und Familien in Not mit Sitz
in Erfurt aufzubauen.
Die Besonderheit dieser Stiftung besteht
darin, nicht nur Schwangeren bis zum Tag
der Geburt Hilfe zu gewähren, sondern
auch Familien. Bedingung: Der Hauptwohnsitz befindet sich in Thüringen. Der
neue Geschäftsführer ging kürzlich zusammen mit seiner Stellvertreterin Anke
Siegel auf Thüringen-Tour, um sich als
Partner bei allen regionalen Beratungsstellen vorzustellen und zu informieren.
Ihr Ziel im Landkreis Eichsfeld war im
September das Caritashaus Heiligenstadt
am Bahnhofsplatz 3. Hier helfen Hausleiterin Cornelia Nacke, Verantwortliche
für die Sozialberatung und Leiterin der
Schwangerschaftsberatung, sowie ihre
Mitarbeiterin Andrea Hagedorn den Ratsuchenden. Die beiden Frauen und Gerald
Nolte, Leiter der Caritasregion Eichsfeld/
Nordthüringen, verkündeten einstimmig:
„Unsere Zusammenarbeit mit der Stiftung
ist super, wir finden immer offene Ohren.“
Sogleich hatten die Gastgeber anonym
einige Beispiele parat, wie Unterstützung gewährleistet wurde und wird: Die
Schwangere studiert noch und braucht
dringend Geld für die Erstausstattung ihres Babys. Ihre Eltern können ihr finanziell nicht unter die Arme greifen. In einer
Familie ist ein Geschwisterkind wegen
einer schweren chronischen Erkrankung
auf teure Spezialnahrung angewiesen,
Mutter oder Vater werden arbeitslos und
dann geht auch noch die Waschmaschine kaputt. Alle Geldreserven sind aufgebraucht; Zukunftsängste beherrschen
das Leben der Eltern. Schicksalsschläge
und Ausnahmesituationen für jene, die es
betrifft. Beruflicher Alltag für die CaritasMitarbeiterinnen.
Sie nennen die Zahlen und Fakten für das
Jahr 2013: 295 Ratsuchende fanden den
Weg in die Beratungsstelle, häufig auf
Empfehlung von Verwandten, Freunden
„Partner der Thüringer Stiftung HandinHand“. Dieses Schild übergaben im September
Geschäftsführer Michael Hoffmeier und seine Stellvertreterin Anke Siegel (2.v. l.)
an Cornelia Nacke (l.), Leiterin des Caritashauses und Andrea Hagedorn (2. v. r.),
Mitarbeiterin der Schwangerschaftsberatung.
oder Nachbarn. Fast 65 Prozent der Frauen bzw. Paare drückten Geldsorgen. Nach
individueller Klärung der jeweiligen persönlichen Situation und dann, wenn alle
anderen staatlichen, also gesetzlichen
Hilfen ausgeschöpft waren oder nicht zutrafen, wurden von der Beratungsstelle
88 Anträge von schwangeren Frauen und
15 Anträge von Familien in Not zur Entscheidung an die Thüringer Stiftung „HandinHand“ - Hilfe für Kinder, Schwangere
und Familien in Not mit Sitz in Erfurt weitergeleitet. „Ergänzende individuelle Hilfe
im Rahmen eines Gesamtkonzeptes für
werdende Mütter und Familien in Not- und
Konfliktsituationen in Form zweckgebundener Zuschüsse“. So lautet die offizielle
Bezeichnung für das, was im vorigen Jahr
den im Landkreis Eichsfeld wohnenden
Antragstellern gewährt wurde: Einmalige
Unterstützung u. a. für Babyausstattung,
Möbel, Umbauarbeiten wegen Behinderung, Übernahme von Reparaturkosten,
Ersatzbeschaffung von Elektrogeräten für
insgesamt 91 525,13 Euro.
„Unsere Stiftung hilft individuell, unkompliziert, unbürokratisch und schnell“,
unterstreicht Geschäftsführer Michael
Hoffmeier. Stellvertreterin Anke Siegel
ergänzt: „Manchmal werden wir gefragt,
warum nicht einfach ein Online-Formular
auszufüllen ist, doch unsere Stiftung steht
für umfassende Beratung, da geht es
nicht nur um die kaputte Waschmaschine,
sondern um eine besondere Lebenssituation.“
Damit die Zusammenarbeit auch schon
außen am Gebäude sichtbar wird, hatten
die Gäste aus Erfurt für das Heiligenstädter Caritashaus ein Schild mit dem Hinweis mitgebracht: „Partner der Thüringer
Stiftung HandinHand“.
Mehr Infos unter www.thueringer-stiftunghand-in-hand.de. Telefonische Terminvereinbarung für die Beratung in Heiligenstadt unter 03606 509732 oder 03606
509731
Text und Foto Christine Bose
Mit der Trauer nicht allein bleiben
Um trauernden Menschen die Möglichkeit der Begegnung zu geben, laden
wir, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
des ambulanten Hospiz- und palliativen
Beratungsdienstes Eichsfeld, zu einem
„Trauercafé“ ein.
In gastfreundlicher Atmosphäre bei Kaffee, Tee, Kuchen und einer kurzen Besinnung bieten wir Raum und Zeit für Menschen, die
-
für ihre Trauer im Alltag einen Weg
finden möchten
-
im Austausch mit anderen Trost und
Kraft erfahren möchten
-
einfach mal reden möchten, auch
mal schweigen und zuhören.
Das Trauercafé ist ein offenes Angebot
für Menschen, die einen nahen Ange-
hörigen oder Freunde verloren haben.
Jeder und jede ist herzlich willkommen,
egal ob der Verlust erst kurz oder schon
länger zurückliegt. Eine Anmeldung ist
nicht erforderlich.
Zum Trauercafé treffen wir uns jeden 1.
Freitag im Monat von 16.00 - 18.00 Uhr
bei der Caritas in Leinefelde, Bonifatiusweg 2 (bei der Bonifatiuskirche). Der
nächste Termin ist am 07.11.2014.
Heiligenstadt
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Nr. 21/2014
Kulturelles
Ein kurzer Blick in Bildern auf das Leben in Uganda
Fotoausstellung „Unterwegs in Uganda“ in der Stadtbibliothek Ugandakreis kommentiert Kontakte nach Afrika
Der Ugandakreis unterstützt seit vielen
Jahren im Rahmen der Partnerschaftsarbeit mit der Kirchengemeinde St. Aegidien
die Menschen in der Diözese Masaka und
der Gemeinde Lwamaggwa. Das Land
lässt sie seit vielen Jahren nicht mehr los.
Die St. Aegidiengemeinde unterstützt seit
1992 die Menschen in dem afrikanischen
Land. Im Jahr 2000 gründete sich daraus
der Verein „Ugandakreis“.
Durch die Begleitung von Hilfsprojekten
hatten die Mitglieder unter Leitung von
Elmar Weckenbrock Einblicke in das tägliche Leben gewonnen. Sie haben Krankenhäuser, Schulen, Kirchengemeinden
und Privatfamilien kennengelernt.
Die Gastfreundlichkeit und die Lebensfreude, die die Menschen trotz widriger
Lebensumstände und großer Armut ausstrahlen, sind für die Mitglieder immer
wieder Ansporn, in das ferne Land zu
reisen, um die Menschen dort zu unterstützen und Ihnen z. B. bei verschiedenen
Bauprojekten zu helfen.
Fußboden der Krankenstation. Zu sehen waren dort viele mangelernährte
Kinder - das macht
betroffen! Und dazu
Mütter, die selbst
noch fast Kinder
sind, so Manuela Simon. Auf einem weiteren Foto sieht man
einen kleinen Jungen, der ganz stolz
ein paar Bohnen in
der Hand hält, die er
gegen den Hunger
in der Schule isst.
Da die Regenzeit
kürzer geworden ist,
fällt auch die Bohnenernte geringer
aus, wusste Mechthild Arand zu berichten.
Wie zutraulich die Kleinen sind, konnte
die Heiligenstädter Reisegruppe auf dem
Pfarrhof erfahren. Ein bekanntes Bild, was
zum Pfarrhof gehört, ist das Waschen
der Kinder und das
„afrikanische Handtuch“, das man Sonne nennt.
In Uganda ist das
Leben selbst schon
für Kinder arbeitsreich und schwer.
So müssen die etwas älteren Kinder
immer auf die jüngeren Geschwister
aufpassen. „Sie sind
kleine Erwachsene
mit einer sehr kurzen Kindheit“, weiß
Manuela
Simon
In dieser Zeit sind natürlich neben Freundschaften auch zahlreiche Fotografien
entstanden, von denen 19 bis Mitte November in den Räumlichkeiten der Stadtbibliothek zu sehen sind.
Doch bevor sich die vielen Gäste des
Abends die Ausstellung, die aus dokumentarischen Farbfotos besteht, ansehen
konnten, lud Andrea Lange, sie war schon
öfter in Uganda und ist dort immer mit Fotoapparat unterwegs, zu einem Diavortag
zu acht ausgewählten Fotos ein. Jedes
Bild hat seine eigene Geschichte, berichtete sie. Kommentiert wurde die Dia-Show
von den Ugandamitgliedern Manuela Simon und Mechthild Arand.
Da war der Besuch im Krankenhaus in
Lwamaggwa, zu dem der Ugandakreis
und auch das Elisabeth-Gymnasium eine
ganz besondere Beziehung haben. Ein
kleines Mädchen saß auf dem blanken
aus eigenen Besuchen zu berichten. Wie
nah Freud und Leid sind, kommentierte
Mechthild Arand zum Schluss, als die Kinder von ihnen Luftballons geschenkt bekamen. Die Mutter hatte gerade den Tod
eines ihrer geliebten Kinder zu verkraften,
das angefahren wurde und verstarb.
Danke sagte auch die Erste Beigeordnete
Ute Althaus dem Ugandakreis für dessen
finales Wirken. Und Bibliotheksleiterin
Jana Bauer dankte den Schülerinnen der
Eichsfelder Musikschule unter Leitung
von Kathrin Dörnbach für die stets gute
Zusammenarbeit und Zuverlässigkeit:
Alexandra Dörnbach (sie hatte an diesem
Tag Geburtstag), Vanessa Kobold, Kathleen Hübschmann, und Tabea Gries.
„Es gibt nur eine Welt“ - stolz präsentieren
Andrea Lange (l., siehe Foto unten) und
Manuela Simon „ihre“ Hilfsprojekte.
Heiligenstadt
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Nr. 21/2014
„Stormland“ Landschaftsfotografien
Der Bildreporter Ulrich Mack und seine Leica.
Blumen für einen berühmten Fotografen und Heimkehrer.
MEERESSTRAND
An Haff nun fliegt die Möwe,
Und Dämmrung bricht herein;
Über den feuchten Watten
Spiegelt der Abendschein.
Graues Geflügel huschet
Neben dem Wasser her;
Wie Träume liegen die Inseln
Im Nebel auf dem Meer.
Ich höre des gärenden Schlammes
Geheimnisvollen Ton,
Einsames Vogelrufen So war es immer schon.
Noch einmal schauert leise
Und schweiget dann der Wind;
Vernehmlich werden die Stimmen,
Die über der Tiefe sind.
Theodor Storm
Der weltweit gereiste Bildjournalist, ein
gebürtiger Eichsfelder, geboren 1934 in
Glasehausen, kehrte mit seiner Fotoausstellung „Stormland“ Landschaftsfotografien, in seine Heimat zurück. Ähnlich wie
den Eichsfelder Bildschnitzer Tilman Riemenschneider, den es als Kind nach Os-
v.l.n.r. Dr. Regina Fasold, Reinhard Lorenz, Thomas Spielmann,
Ulrich Mack, Katrin Mack.
terode/ Harz verschlug, so ist Ulrich Mack
in Thorn (Westpreußen) aufgewachsen.
Nach Arbeit als Bergmann und Studium
in Hamburg arbeitete er als Bildjournalist
für die Zeitschriften „Quick“, „Stern“ und
„twen“.
Der 26. Juni 1963 war für Ulrich Mack ein
großer Tag. Er durfte als Bildreporter den
Besuch des amerikanischen Präsidenten
John F. Kennedy begleiten. Der internationale Durchbruch gelang dem jungen
Fotoreporter mit einem Bild - Essay über
die Wildpferde in Kenia. Für dieses Essay
erhielt er höchste Anerkennung. Er erhielt
den World Press Photo Awards in vier Kategorien.
1968 kam er wegen einer Reportage über
den Dichter Siegfried Lenz zum ersten
Mal zur Nordseeinsel Pellworm der in
den Folgejahren seine ganze Liebe galt.
Die ursprüngliche Küstenlandschaft hatte
es ihm angetan. Von 1976 bis 1999 war
Ulrich Mack Professor an der Fachhochschule für Visuelle Kommunikation in
Dortmund. Ab 1988 hatte er eine Gastprofessur in den USA. Ab 1973 ist Ulrich
Mack gleichzeitig als freier Fotograf tätig.
Monika Potrykus überreicht den ersten Stormbecher an Ulrich
Mack.
Nach solch einem ereignisreichen und
vielgereisten Leben braucht der Mensch,
neben seinem Wohnort, sicher auch einen Ort wo er Ruhe und Entspannung findet. Der umtriebige Ulrich Mack entschied
sich für die Insel Pellworm. Der herben
Schönheit dieser Region ist der Fotograf
mit Leib und Seele verfallen. Seine im Literaturmuseum gezeigten, brillanten Fotos, Schwarz-Weiß Fotografien, aus der
Serie ZEN und Farbfotos aus den Zyklen
WEITE und STILLE (eine Leihgabe des
Thür. Museums Eisenach) zeugen von
hoher künstlerischer Meisterschaft des
Fotografen. Bilder zum Verlieben und zum
Träumen, zum Innehalten und zur Demut
gegenüber der uns anvertrauten Schöpfung. Mit dieser Ausstellung ist es dem 80
jährigen Ulrich Mack und seiner Frau Katrin in stiller, unauffälliger Weise gelungen,
in die Heimat seiner Kindertage zurück
zu kommen. Selbstverständlich war auch
seine berühmte Leica mit dabei.
Die Einführung in die Ausstellung hatte
der Kulturamtsleiter der Stadt Eisenach,
Reinhard Lorenz übernommen. Die musikalische Ausgestaltung lag in den Händen
von Cathleen Köchy und Vasile Boar.
Text und Fotos: Heinz Scholle
Was teilt er wohl dem Bürgermeister mit?
Heiligenstadt
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Nr. 21/2014
Das Feld die neuen Strähnen zeigt....
Das Feld die neuen Strähnen zeigt,
die Bäume bald schon folgen,
Spätsommer sich dem Ende neigt,
bald kommen Sturm und Wolken.
Der Hase sich im Mais versteckt,
wo sonst soll er noch bleiben?
Der Habicht sich den Hals ausstreckt,
will Speisekarten schreiben.
Der Schmetterling tanzt nochmal,
es sind die letzten Weisen,
bald kommt die Kälte überall
und wird das Land vereisen.
Solang den Baum noch Blätter zier‘n,
die Vogelbeeren erstrahlen,
der Sanddorn dient zum Einschmiern,
er lindert manche Qualen.
Die Drachen an der langen Schnur
woll‘n Kinderhände lenken,
der Wald trägt heute schon purpur,
will bunte Freud verschenken.
Rolf Fütterer
Feuer und Flamme
Eine gemütliche Runde sitzt am Kamin
und schaut besinnlich zu den Flammen hin.
Doch plötzlich wird die frohe Runde gestört,
weil man von weitem her das Donnern hört.
Oh, Blitz und Donnerschlag,
es waren ja Gewitter vorausgesagt.
Doch der Blitz hat ein Feuer entfacht
und es ward ganz hell in der Nacht.
Die Feuerwache kommt mit ihrer Spritze
und löscht das Feuer trotz großer Hitze.
Doch die Bewohner haben großen Schaden,
das kann man hier frei und offen sagen.
Das Feuer kann auch wohltuend sein,
so schaut die Hausfrau ins Herdfeuer rein.
Dabei fällt ihr ein Sprüchlein ein:
„Ein helles Feuer und ein freundlich Gesicht,
ein braves Männlein, mehr brauch ich nicht.“
So tut sie hier kochen, backen und braten,
ihre Kochrezepte tut sie nicht verraten.
Oh, wie lecker schmeckt das fertige Essen,
da werden Feuer und Flamme schnell vergessen.
Albert Rhöse
Schule / Weiterbildung / Kurse
FAMILIENZENTRUM KLOSTER KERBSCHER BERG
Kefferhäuser Straße 24, 37351 Dingelstädt
Anmeldung unter: Tel. 036075 690072, [email protected], www.kerbscher-berg.de
Mi, 22.10.
09.30 Uhr
Oktober
So, 19.10.
10.00 Uhr
11.00 Uhr
Mo, 20.10.
19.30 Uhr
19.30 Uhr
Di, 21.10.
09.00 Uhr
19.30 Uhr
Familiengottesdienst
Leben mit behindertem
Kind
P. Schröter / K. Lang
Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter (2x)
H. Sterner
Kuscheltiere selbst genäht
- Fortgeschr. (2x)
A. Leiniger
Geburtsvorbereitung (7x)
M. Herburg
Feen mit der Nadel filzen
A. Leiniger
Do, 23.10.
20.00 Uhr
20.00 Uhr
Sa, 25.10.
15.00 Uhr
Mo, 27.10.
19.30 Uhr
Rückbildungsgymnastik
und Babymassage (7x)
M. Herburg
Homöopathie für Babys
und Kleinkinder
Dr. G. Hentrich
Frühe Förderung von Kindern
S. Wenderott
Wiese, Wald und andere
Wunder
M. Morick/ F. Rogge-Lindenbauer
Nähkurs für Anfänger/innen (4x)
C. Konradi
Di, 28.10.
16.00 Uhr
20.00 Uhr
Mi, 29.10.
16.00 Uhr
19.30 Uhr
Do, 30.10.
19.30 Uhr
Herbstlicher Traumzauberbaum aus Draht und
Edelsteinen
P. Schröter
Eingewöhnung in den Kindergarten Fachberatung
frühkindliche Pädagogik
Basteln von Martinslaternen
A. Leiniger
Nähkurs für Fortgeschrittene (4x)
C. Konradi
Mützen häkeln für Anfänger (3x)
A. Leiniger
Heiligenstadt
- 22 -
Nr. 21/2014
BfH - Bildungszentrum für Heilberufe gGmbH
Berufsfachschule und Höhere Berufsfachschule für soziale Berufe
Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Physiotherapeuten/-in
Kursinhalte
Lerngebiete theoretischer Unterricht:
Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde; Anatomie, Physiologie, Allgemeine
Krankheitslehre, Hygiene, Erste Hilfe und
Verbandtechnik, Angewandte Physik und
Biomechanik, Sprache und Schrifttum,
Psychologie/Pädagogik/Soziologie, Prävention und Rehabilitation, Trainingslehre,
Bewegungslehre, Bewegungserziehung,
physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken, Krankengymnastische Behandlungstechniken, Methodische Anwendung der Physiotherapie in
den medizinischen Fachgebieten, Massage-, Elektro- und Hydrotherapie.
Fachpraktische Ausbildung in Kliniken
der medizinischen Fachgebiete:
Innere Medizin, Orthopädie, Chirurgie,
Neurologie, Psychiatrie, Gynäkologie, Pädiatrie, Rehabilitation
Möglichkeit zum ausbildungsbegleitendem Studium „Bachelor of Science“!
Referenten:
Leitung des Referententeams:
Dipl. Med. päd. Gabriele Lüttig / Schulleiterin
Voraussetzungen:
Realschulabschluss
gesundheitliche Eignung
Hausarzt)
(Attest
Gebühren:
schulgeldpflichtig (auf Anfrage)
Förderung:
nach dem Bundes-Ausbildungs-Förderungsgesetz (Bafög)
Kursdauer:
3 Jahre
Unterrichtszeiten:
Montag - Freitag - 07:50 - 14:50 Uhr
Termin:
Beginn: 01.08.2015 Ende: 31.07.2018
vom
Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten MasseurIn/med. BademeisterIn
Kursinhalte
Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und
Fertigkeiten in der Anwendung physikalischer Therapie in der Prävention, der kurativen Medizin, der Rehabilitation und im
Kurwesen.
Theoretischer und praktischer Unterricht
umfasst 2.230 Std. und die praktische
Ausbildung 880 Stunden. Die Ausbildung
endet mit einer staatlichen Prüfung gemäß
den Bestimmungen der Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung für Masseure und
med. Bademeister in der jeweils gültigen
Fassung.
Referenten:
Leitung des Referententeams:
Dipl. Med. päd. Gabriele Lüttig / Schulleiterin
Voraussetzungen:
Hauptschulabschluss oder Realschulabschluss
gesundheitliche Eignung (Attest vom
Hausarzt)
Gebühren:
schulgeldpflichtig (auf Anfrage)
Förderung:
nach dem Bundes-Ausbildungs-Förderungsgesetz (Bafög)
Kursdauer:
2 Jahre (Vollzeit) mit anschließendem
Praktikum von 6 Monaten
Unterrichtszeiten:
Montag - Freitag - 07:50 - 14:50 Uhr
Termin:
auf Anfrage
Verkürzte Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Physiotherapeuten/-in 18 Monate,
auch berufsbegleitend möglich auf Anfrage
Ausbildungsstruktur:
- 44 Wo. theoretische und praktische
Ausbildung (1.400 Std.)
- 18 Wo. praktische Ausbildung in den
medizinischen Fachgebieten (700
Std.)
Referenten:
Leitung des Referententeams:
Dipl. Med. päd. Gabriele Lüttig / Schulleiterin
Voraussetzungen:
abgeschlossene staatliche Prüfung und
Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeich-
nung Masseur/med. Bademeister oder
2-jährige Ausbildung als Turn- und Sportlehrer oder 2-jährige Ausbildung als Gymnastiklehrer
Gebühren:
schulgeldpflichtig (auf Anfrage)
Förderung:
nach dem Bundes-Ausbildungs-Förderungsgesetz (Bafög)
Kursdauer:
1 1/2 Jahre (Vollzeit)
Unterrichtszeiten:
Montag - Freitag - 07:50 - 14:50 Uhr
Termin:
auf Anfrage
Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen an u. g. Adresse.
Nähere Informationen zu den Ausbildungen erhalten Sie unter www.bildungszentrum-hig.de oder telefonisch unter 03606
605152.
Weiterbildungskurs: KÄNGU-Rückenschule
für Kinder & Jugendliche nach dem Brüggerkonzept
Kursinhalte zum Kurs erhalten Sie unter:
www.bildungszentrum-hig.de
Zielgruppe:
Diese Rückenschule basiert auf der Orthopädischen Rückenschule nach Dr.
Brügger. Die Krankenkassen setzen voraus, dass die Teilnehmer dieses Kurses
bereits über solide Kenntnisse über die
Grundlagen der Rückenschule nach Dr.
Brügger verfügen.
Vorteile:
• Die Kinderrückenschule gilt als
Refresher für die Erwachsenen-Rückenschule und erfüllt die Voraussetzungen gem. KddR-Richtlinien.
• Speziell für drei unterschiedliche
Altersgruppen entwickelte Übungen
und Tipps für die Praxis.
Fortbildungspunkte:
• 26 FP - vorbehaltlich der Anerkennung durch die Krankenkassen
Zertifikat:
• Nach erfolgreichem Abschluss des
Kurses erhält jeder Teilnehmer ein
Zertifikat.
Referenten:
Mervi Fischbach/ Team Placht proLife
oder Annika Winter / Team Placht proLife
oder Karola Fechner/ Team Placht proLife
Heiligenstadt
- 23 -
Kursgebühren:
280,00 EUR zzgl. 18,00 EUR für umfangreichen Skript-Ordner
Kursdauer:
28 UE - Freitag 12:30 bis 19:00 Uhr;
Samstag 09:00 bis 19:00 Uhr; Sonntag
09:00 bis 16:00 Uhr
Nr. 21/2014
Termin:
07.11 - 09.11.2014
Weiterbildungskurs: Praxiskurs Kinesiotaping
Kursinhalte sowie alle wichtigen Informationen zum Kurs erhalten Sie unter
www.bildungszentrum-hig.de
Referenten:
Schulungszentrum Kirchberg
Kursgebühren:
289,00 EUR
Termin:
15.11 - 16.11.2014
Kursdauer:
16 UE - Samstag 09:00 bis 16:00 Uhr;
Sonntag 09:00 bis 15:00 Uhr
Kurse an der Kreisvolkshochschule Eichsfeld-Heiligenstadt
AutoCAD 2009 Softwareseminar ab 20.10.2014
Ab Montag, den 20.10.2014, jeweils
von 18:00 bis 21:00 Uhr findet in Heilbad Heiligenstadt an zehn Abenden
eine Schulung für die Nutzung des Zeicheneditors AutoCAD 2009 an. Hiermit
können technische Zeichnungen auch
im 3D-Format erstellt werden. Das Programm findet vielfältige Einsatzmöglichkeiten in den Bereichen Maschinenbau,
Architektur, Design, Geoinformatik und
Gebäudetechnik. Das Angebot richtet
sich besonders an Leute im Berufsalltag
und solche, die ihre Fähigkeiten in den
genannten Arbeitsbereichen erweitern
wollen. Gute PC -Kenntnisse sind für die
Teilnahme am Kurs Voraussetzung.
Erste Schritte im Internet ab 21.10.2014
Ab Dienstag, den 21.10.2014, können
Interessierte in einem Vormittagskurs
ab 09:00 Uhr und einem Abendkurs ab
18:00 Uhr das Thema Internet für sich
Schritt für Schritt entdecken. Die Kurse
über je fünf Veranstaltungen machen
systematisch mit den wichtigsten Begrif-
fen vertraut. Richten Sie Ihren ersten Internetzugang ein, stellen die Verbindung
her und rufen interessante Internetseiten
auf. Die Teilnehmer lernen weiter, wie
elektronische Post (E-Mail) gesendet und
empfangen wird. Das Online-Banking,
das Einkaufen, Plaudern im Internet, das
Suchen von gezielten Informationen und
der Datenversand sowie weitere Möglichkeiten dieses vielseitigen Mediums
werden Thema sein. Voraussetzungen
sind der Besuch des Kurses „Grundlagen
der EDV“ oder vergleichbare Kenntnisse.
Vererben und erben, aber richtig am 22.10.2014
Am Mittwoch, den 22.10.2014, um 18:00
Uhr findet eine Veranstaltung zum The-
ma „Vererben und Erben“ statt. Aufgrund
begrenzter Plätze ist eine vorherige An-
meldung erforderlich. Die Kosten betragen 7,50 EUR.
Kundalini Yoga ab 22.10.2014
Ab Mittwoch, den 22.10.2014 um 18:00 Uhr findet an 12 Abenden Kundalini Yoga - eine dynamische Yoga-Art an. Bequeme Kleidung, Unterlage, Decke und Sitzkissen bitte mitbringen!
Übersicht der Kurse im November 2014
Datum
Uhrzeit
Thema
Ort/ Raum
05.11.2014
18:00 Uhr
Nicht(s) vergessen!(?)
2 Abende
KVHS HIG, R 1,
06.11.2014
18:30 Uhr
Strickkurs
3 Abende
KVHS HIG, R 3,
13.11.2014
18:00 Uhr
Vortrag Biochemie
1 Abend
KVHS HIG, R 1,
15.11.2014
13:00 Uhr
Hochsteckfrisuren
1 Veranst.
KVHS HIG, R 1,
17.11.2014
17:00 Uhr
Erkältungen vorbeugen
1 Veranst.
KVHS HIG, R 1,
18.11.2014
09:00
Word und Excel
10 Vormitt.
KVHS HIG, Comp.-raum
21.11.2014
17:00 Uhr
Vortrag Gesundheit
1 Veranst.
KVHS HIG, R 1
Anmeldung und Information
Kreisvolkshochschule Eichsfeld, Holbeinstraße 16, 37308 Heilbad Heiligenstadt
Tel.-Nr.: 03606 520-690, Internet: www.kvhs-eichsfeld.de
Heiligenstadt
- 24 -
Nr. 21/2014
Frauenbildungs- und Begegnungsstätte
Freitag, 24.10.2014
09:30 Uhr
Spielkreis
15:50 Uhr
Yoga für Anfänger
17:30 Uhr
Yoga
Auf der Rinne 1a -37308 Heiligenstadt
Tel.: 03606 603673 - Fax: 03606 608808
e-mail: [email protected]
Plan im Zeitraum
vom 16. bis 30. Oktober 2014
- ÄNDERUNGEN VORBEHALTEN Montag, 13.10.2014
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
13:30 Uhr
Handarbeitskurs
17:30 Uhr
Gesangsunterricht
Dienstag, 14.10.2014
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
09:30 Uhr
Geschwister Delfi®
Mittwoch,15.10.2014
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag, 16.10.2014
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
20:00 Uhr
Line Dance
Freitag, 17.10.2014
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag, 20.10.2014
09:00 Uhr bis 11:30 Uhr / und während der Kurszeiten geöffnet
12:30 Uhr
Yoga und Meditation
13:30 Uhr
Handarbeitskurs
14:45 Uhr
Yoga & Entspannung
15:00 Uhr
Flöte und Gesangsunterricht
17:00 Uhr
Sport f. Frauen
18:45 Uhr
Yoga Kurs
Montag, 27.10.2014
09:00 Uhr bis 11:30 Uhr / und während der Kurszeiten geöffnet
10:00 Uhr
Rückbildung und Babymassage
12:30 Uhr
Yoga und Meditation
13:30 Uhr
Handarbeitskurs
14:45 Uhr
Yoga & Entspannung
15:00 Uhr
Flöte und Gesangsunterricht
19:30 Uhr
Vortrag: Schüssler Salze in den Wechseljahren
Dienstag, 28.10.2014
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr / 14:00-17:00 Uhr
09.30 Uhr
Delfi
10:30 Uhr
Eltern-Kind-Gruppe
10:00 Uhr
Beratungscafe „Meine Zeit“
15:30 Uhr
Töpfern mit Kindern
18:00 Uhr
Erwachsenen Keramik Zirkel
20:00 Uhr
Erwachsenen Keramik Zirkel
Mittwoch, 29.10.2014
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr / und während der Kurszeiten geöffnet
09:30 Uhr
Delfi
09:30 Uhr
Eltern- Kind Gruppe
10:00 Uhr
Kreativcafe
16:00 Uhr
Rechtsberatung ( mit Voranmeldung)
16:15 Uhr
Eltern- Kind Turnen
18:30 Uhr
Pilates
19.30 Uhr
Pilates
Donnerstag, 30.10.2014
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr / und während der Kurszeiten geöffnet
09:30 Uhr
Eltern- Kind Gruppe
12:30 Uhr
Workshop für Uganda
14:30 Uhr
Beratungsangebot (mit Voranmeldung)
17:00 Uhr
Bewegung nach Musik
18:00 Uhr
Beckenbodenschule
20:00 Uhr
Line Dance
Freitag, 31.10.2014
Reformationstag
Anmeldungen nehmen wir gern unter 03606 603673 entgegen!
Dienstag, 21.10.2014
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr / 14:00-17:00 Uhr
09.30 Uhr
Delfi
10:30 Uhr
Eltern-Kind-Gruppe
15:30 Uhr
Mädchenwerkstatt
16:15 Uhr
Eltern-Kind-Turnen
18:00 Uhr
Yoga Kurs
20:00 Uhr
Yoga Kurs
Vortrag: Schüssler-Salze in den Wechseljahren
Montag, 27.10.2014, 19.30 bis 21.00 Uhr
Referentin: Aline Merker, Heilpraktikerin
Mittwoch, 22.10.2014
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr / und während der Kurszeiten geöffnet
09:30 Uhr
Delfi
09:30 Uhr
Eltern- Kind Gruppe
10:00 Uhr
Kreativcafe
16:00 Uhr
Rechtsberatung ( mit Voranmeldung)
16:15 Uhr
Eltern- Kind Turnen
18:30 Uhr
Pilates
19.30 Uhr
Pilates
Neu! BeratungsCafé - Meine Zeit
Beginn
28.10.2014 / 10.00 - 12.00 Uhr
11.11.2014 /10.00 - 12.00 Uhr
25.11.2014 /10.00 - 12.00 Uhr
09.12.2014 /10.00 - 12.00 Uhr
Leitung:
Daniela Thüne
Donnerstag, 23.10.2014
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr / und während der Kurszeiten geöffnet
09:30 Uhr
Eltern- Kind Gruppe
10:00 Uhr
„Lese Cafe“
14:30 Uhr
Beratungsangebot (mit Voranmeldung)
17:00 Uhr
Bewegung nach Musik
19:30 Uhr
Länderabend „Griechenland“
20:00 Uhr
Line Dance
Neu! Yoga für Schwangere
Referent:
Angelina Simon, Kundalini Yogalehrerin
Wann?
Freitags wöchentlich ab 24.10.24
09.30 - 11.00 Uhr
Workshop: Aromatherapie
Freitag, 10.10.2014, 15.00 bis 18.00 Uhr
Referentin: Aline Merker, Heilpraktikerin
Länderabend
„Griechenland“
23.10.2014 um 19.30 Uhr, durch den Abend begleitet uns: Brigitte Edigarian.
Mädchenwerkstatt 8-10 Jahre
Dienstag: 21.10/04.11/18.11/16.12/
jeweils 15:00-17:00 Uhr
Leitung: Andrea Niewerth
Heiligenstadt
- 25 -
Neu! Creativ-Kaffee
Mittwoch: 10-12 Uhr 22.10/19.11/17.12
Begleitung: Andrea Niewerth
Neu! Lese Zeit - Erzähl mir mehr…
Start: 23.10.2014/ 10-12.00 Uhr in der ko-ra-le.
Begleitung Rita Köhnen und Susanne Schulz- Groß
Rückbildungsgymnastik und Babymassage
Bitte bequeme Kleidung und eine Decke fürs Baby mitbringen.
Montags 27.10.2014 ; jew. 10.00 - 12.00 Uhr
Leitung: Gabriele Zimmermann, Hebamme
Workshop: Aromatherapie
Im Workshop erlernen sie die Wirkungsweise und Anwendungsgebiete wichtiger ätherischer Öle. Sie führen eine Gletscherschock-Massage (Kopfmassage) für mehr Wohlbefinden durch
und erhalten Rezepte für die Anwendung ätherischer Öle im Alltag und zu Hause.
Freitag, 10.10.2014, 15.00 bis 18.00 Uhr
Referentin: Aline Merker, Heilpraktikerin
Nr. 21/2014
RECHTSBERATUNG
mit Rechtsanwalt Jens Wagner-Douglas: Erstberatungsgespräche zu allen gängigen Rechtsgebieten in Form einer Rechtsinformation bzw. Rechtsauskunft.
An jedem 2. und 4. Mittwoch /Monat jew. 16.00 bis 18.00 Uhr
Wir bitten um vorherige Anmeldung!
BERATUNG
Die Themen der Beratungsgespräche werden selbstverständlich vertraulich und anonymisiert behandelt!
Eine wichtige Aufgabe unseres Zentrums sehen wir in der BERATUNG zu frauen- und familienspezifischen Themen.
Unsere Schwerpunkte sind:
• Vertrauliche Beratung, Unterstützung und Vermittlung bei
Problemen und Krisen
• Vermittlung weiterführender Kontakt- und Hilfsangebote
• krisen- und entwicklungsbegleitende Beratung
Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin für individuelle Einzelgespräche bei uns telefonisch (03606 603673) oder persönlich.
Wohin in Heiligenstadt
Veranstaltungen/Ausstellungen vom 16.10. bis 29.10.2014
Änderungen vorbehalten!
Veranstaltungen:
16.10.
21:00 Uhr
Nachtwächterführung
am Rathaus
17.10.
19:30 Uhr
Kulturfreitag (FSK 12)
Kino: „Der Medicus“
Historienspektakel um die abenteuerliche Reise einer englischen Waise, der in
Isfahan des 11. Jahrhunderts zum Arzt
ausgebildet wird.
Altes Rathaus
17.10.-19.10.
Dass du mich einstimmen lässt in deinen Jubel, o Herr
Musikwerktage für Familien und Singles
Marcel-Callo-Haus
19.10.
18:00 Uhr
World of Pipe Rock and Irish Dance
Die große Jubiläumstournee präsentiert
von Cornamusa
Eichsfelder Kulturhaus
19.10.
15:00-17:00 Uhr
Kurkonzert
mit Drehorgelspieler Wilhelm Reimann
Restaurant „Leineaue“, Vitalpark
21.10.
16:00 Uhr
Tee bei Theodor Storm
„Kleine Leute ganz groß“
Christine Bose liest Kindergedichte aus
verschiedenen Jahrhunderten und eigene
kleine Texte
Literaturmuseum „Theodor Storm“
21.10.
19:30 Uhr
Celtic Folk & Fairy Tales
Märchen und Musik aus Irland und Wales
Altes Rathaus
22.10.
10:30 Uhr
Stadtführung
am Rathaus
23.10.
19:30 Uhr
Eichsfeldforum:
Bindungen - Warum wir nicht alleine leben
können!
Ref.: Dr. med. H.C. Hinz, Kinderärztin und
Neurobiologin, Göttingen
Marcel-Callo-Haus
23.10.
21:00 Uhr
Nachtwächterführung
am Rathaus
24.10.
19:30 Uhr
Kulturfreitag
„Ein Stück Leben“
Fundstücke - literarisch und musikalisch
aufgearbeitet von Christine Bose und
Klaus Nitschke zum „Tag der Bibliotheken“
Altes Rathaus
24.10.-26.10.
Unterwegs mit Jesus - Familienwochenende
Für Familien, in denen in diesem Schuljahr
ein Kind zur Erstkommunion gehen wird.
Marcel-Callo-Haus
24.10.-26.10.
Bist du dabei? - Das 8./ 9. Klasse - Wochenende
Für Jugendliche der 8./ 9. Klasse.
Marcel-Callo-Haus
25.10.
19:30 Uhr
Kabarett „Die Arche“
mit dem neuen Programm „Uns liegt was
auf der Zunge ODER Im Sumpf des Versprechens“
Eichsfelder Kulturhaus
25.10.
Kindermusiktag
Eingeladen sind alle Kinder der 3. bis 7.
Klasse, die gern singen und musizieren.
Marcel-Callo-Haus
25.10.
Tagung der Eichsfelder Ortschronisten
und Heimatkundler
Plenarsaal im Rathaus
09:00 Uhr
25.10.
Fortbildungstag für Schola-/Kinderchorleiter
Für Frauen und Männer, die ehrenamtlich
in den Pfarrgemeinden einen Kinderchor
leiten und für diese Arbeit Anregungen
und Hilfe benötigen.
Marcel-Callo-Haus
26.10.
15:00-17:00 Uhr
Kurkonzert
mit Happiness
Restaurant „Leineaue“, Vitalpark
29.10.
10:30 Uhr
Stadtführung
am Rathaus
Heiligenstadt
- 26 -
Nr. 21/2014
Ausstellungen:
05.10.-30.12.2014
Ulrich Mack - Stormland
Landschaftsfotografien
Literaturmuseum „Theodor Storm“
23.10.-30.12.2014
Vor 25 Jahren - Erinnerung an die Zeit
der Wende im Eichsfeld
Gemeinschaftsausstellung des Eichsfelder
Heimatmuseums und des Stadtarchivs
Ausstellungseröffnung: 23.10.2014 um
19:30 Uhr
Eichsfelder Heimatmuseum
bis 15.11.2014
bis 06.11.2014
ARCABAS - Bilder zur Bibel
Ausstellung mit Fotografien der Bilder des
französischen Künstlers ARCABAS zur
Bibel
Marcel-Callo-Haus
bis 30.11.2014
„Unterwegs in Uganda…“
Fotoausstellung von Andrea Lange, Ugandakreis
Stadtbibliothek
„unmittelbar“
Malerei von Udo Hagedorn
Galerie Eichsfelder Kulturhaus
Nähere Auskünfte: Tourist-Information Heilbad Heiligenstadt,
Telefon 03606 677-141
Kulturfreitag – immer freitags,
immer 19:30 Uhr, immer im Alten Rathaus
Eintritt frei!
17.10.
Kino „Der Medicus“
Historienspektakel um
die abenteuerliche Reise
einer englischen Waise,
der in Isfahan des 11.
Jahrhunderts zum Arzt
ausgebildet wird. Drehort
„Burg Hanstein“
21.10.
„Celtic Folk &Fairy Tales“
Märchen und Musik aus
Irland und Wales
24.10.
Literarisch-musikalisches
Programm zum „Tag der
Bibliotheken“ gestaltet von
Christine Bose und
Klaus Nitschke
Um Ihnen beste Sitzplätze garantieren zu können,
empfehlen wir eine Voranmeldung
unter Tel.: 03606 677-400 (Stadtbibliothek)
oder Tel.: 03606 677-102
Berufsorientierungstage (BOT) am 24. Oktober 2014
in der Obereichsfeldhalle in Leinefelde
Ausbildung oder Studium, hierbleiben
oder weggehen - viele Wege tun sich
auf. Beim Thema Berufswahl stehen junge Menschen vor einer weitreichenden
Entscheidung. Eltern und auch Großeltern sind dabei wichtige Berater und
Begleiter.
Eine hervorragende Plattform bietet
dazu der Berufsorientierungstag in der
Obereichsfeldhalle in Leinefelde.
Am 24. Oktober ist von 13 bis 19 Uhr geöffnet. Weit über 60 Aussteller aus Nah
und Fern nehmen sich Zeit, Fragen zu
Ausbildungsinhalten, Berufsbildern und
Studienrichtungen zu veranschaulichen
und zu beantworten.
Sie sind eingeladen, sich gemeinsam
mit den Jugendlichen eine Orientierung
im Dschungel der beruflichen Möglichkeiten zu verschaffen.
Veranstaltungen im MarcelCallo-Haus, Lindenallee 21
Neues
aus dem Eichsfeld Klinikum
„Bindungen Warum wir nicht alleine leben können!“
Patientencafe jeden 1. Samstag im Monat von 14 - 16 Uhr
im Eichsfeld Klinikum Reifenstein
Donnerstag, 23. Oktober 2014, um 19:30 Uhr
Bindungen bauen sich im frühesten Kindesalter auf. Aus neurobiologischer Sicht ermöglichen ausschließlich gelungene
Bindungen eine gesunde Entwicklung. Erst eine sichere Bindung gibt jungen Menschen die Möglichkeit zur Entwicklung
ihrer eigenen Persönlichkeit. Doch was genau ermöglicht sichere Bindungen in der heutigen Zeit? Wohin führt der Weg
unserer Kinder in einer immer bindungsunfähigeren Gesellschaft?
Referentin: Dr. med. H. C. Hinz,
Kinderärztin & Neurobiologin, Göttingen
Nächste Termine:
1. November 2014 Thema „Diabetes mellitus“
6. Dezember 2014 Thema „Herzrhythmusstörungen“
3. Januar 2015
Thema „Leben retten durch Reanimation“
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, kommen Sie einfach
vorbei.
Heiligenstadt
- 27 -
Nr. 21/2014
Diabetes & Herz Tag
entscheidende Rolle. Die Häufigkeit des Diabetes mellitus Typ 2
ist nicht in allen Lebensabschnitten gleich. Bei Menschen über
dem 60. Lebensjahr steigt die Erkrankungsrate auf über 20 % an.
Der Diabetes & Herz Tag bietet die Möglichkeit, sich umfassend
über die Risikofaktoren, Therapien und über gesunde Ernährung
bei den Krankheitsbildern zu informieren.
Angebote:
13:30 Uhr
Referent:
14:30 Uhr
Am Freitag, dem 14. November 2014, findet im Vitalpark von
13:00 bis 17:00 Uhr der Diabetes & Herz Tag.
Zahlreiche Ursachen können zu Herzrhythmusstörungen führen.
Verkalkungen der Herzkranzgefäße, Bluthochdruck, Alkoholkonsum und Störungen der Blutsalze sind häufige Auslöser. Es gibt
sowohl gutartige als auch bedrohliche Herzrhythmusstörungen.
Vortrag:
Aus dem Takt - Herzrhythmusstörungen
Ursachen und Therapie
Dr. med. Herbert Kesting, Chefarzt Abt. Innere
Medizin, Kurparkklinik
Referent:
Vortrag:
Wechselwirkung der Medikamente
Jakobus-Apotheke, Uder
15:15 Uhr
Referentin:
Vortrag: Herzgesund und Diabetes
Verena Jennicke, Selbsthilfegruppe Diabetes
ab 13:00 Uhr Messung von Blutdruck, BMI, Körperfett, Blutzucker, Cholesterin am Stand Gesundheitsamt des
Landkreises Eichsfeld
Diabetes mellitus ist die häufigste Stoffwechselerkrankung in
den industrialisierten Ländern.
ab 13:00 Uhr Jakobus-Apotheke, Uder
In Deutschland sind ca. 7 % der Gesamtbevölkerung betroffen.
Dabei spielen die Lebensbedingungen und -gewohnheiten eine
ab 16:15 Uhr Aqua-Nordic-Walking (30 min.) / freies Schwimmen im Sportbecken Eichsfeld-Therme
Informationen
aus der Stadtbibliothek
Eichsfelder Kulturbetriebe
informieren
1. Celtic Folk & Fairy Tales - Märchen und
Musik aus Irland und Wales
ERFURTER KABARETT „DIE ARCHE“
Märchenerzähler Andreas Rothenbarth und Holger Hopfenstreich von „Pampatut“
Der reiche Schatz an bretonischen, wallsischen und irischen
Märchen, Sagen und Liedern wird diesen Abend mit Leben erfüllen.
Wann:
Wo:
Dienstag, dem 21. Oktober, 19:30 Uhr
Alten Rathaus, Ratsgasse
Eintritt frei, Reservierung unter 03606 677-400
2. „Ein Stück Leben“ - Fundstücke
literarisch und musikalisch aufgearbeitet von Christine Bose und
Klaus Nitschke zum „Tag der Bibliotheken“
Wann:
Wo:
Freitag, dem 24. Oktober , 19:30 Uhr
Altes Rathaus, Ratsgasse
Am Samstag, 25. Oktober 2014, um 19.30 Uhr, gastiert das
beliebte Kabarett „Die Arche“ aus Erfurt mit dem neuen Programm „Uns liegt was auf der Zunge ODER Im Sumpf des
Versprechens“ im Eichsfelder Kulturhaus.
Eintrittskarten gibt es für 16,00 EUR und 15,00 EUR an der
Theaterkasse, Tel.: 03606 608060, dienstags bis donnerstags
von 9:00 - 17:00 Uhr, freitags von 9:00 - 16:00 Uhr.
Heiligenstadt
- 28 -
Nr. 21/2014
Im Alter selbstständig sein und doch nicht allein!
Betreutes Wohnen
Liebermannstraße/Altstädter Kirchplatz/Felgentor
Veranstaltungsplan vom 16.10. - 29.10.2014
Donnerstag 16.10.
14:30 Uhr
Arztvortrag „Nordic Walking“
Speisesaal der Kurparkklinik
17:00 Uhr
Herbstfest
Gemeinschaftsraum Liebermannstr. 3
21:00 Uhr
Stadtführung mit der Nachtwächterin
Treff: Marktplatz
Montag
14:00 Uhr
Freitag
15:00 Uhr
17.10.
Gottesdienst
Gemeinschaftsraum Liebermannstr. 3
19:30 Uhr
Samstag
13:00 Uhr
18.10.
Busausflug mit Stadtführung Hann.Münden
Anmeldung im Büro, Abfahrt Kurparkklinik
Sonntag
09:30 Uhr
19.10.
Stadtführung mit Herrn Jakob
Treffpunkt: Rezeption Kurparkklinik
Musik und Unterhaltung mit Herrn Blacha
In der Cafeteria der Kurparkklinik
19:30 Uhr
Montag
14:00 Uhr
14:30 Uhr
19:30 Uhr
Dienstag
09:30 Uhr
14:00 Uhr
14:30 Uhr
14:30 Uhr
20:00 Uhr
Mittwoch
14:30 Uhr
14:30 Uhr
20:00 Uhr
20.10.
Erzählkaffee
Gemeinschaftsraum Liebermannstr. 3
Arztvortrag über Arthrosen
mit Prof. Dr. Dr. Buhmann
Speisesaal der Kurparkklinik
Spielertreff
Foyer der Kurparkklinik
21.10.
Seniorengymnastik
Gemeinschaftsraum Liebermannstr. 3
Kaffeenachmittag
Gemeinschaftsraum Altst. Kirchplatz
Stadtrundfahrt mit Kaffeepause
Treff: Foyer der Kurparkklinik
Gesundheitsvortrag über die Ergotherapie
Speisesaal der Kurparkklinik
Liederabend mit dem Männerchor Uder
Speisesaal der Kurparkklinik
22.10.
Eichsfeldrundfahrt durch den
Naturpark„Eichsfeld-Hainich-Werratal“
Anmeldung im Büro, Abfahrt Kurparkklinik
Ernährungsberatung zum Thema Abnehmen
Speisesaal der Kurparkklinik
Kinofilme über das Eichsfeld
Speisesaal der Kurparkklinik
Donnerstag 23.10.
14:00 Uhr
Kaffeenachmittag
Gemeinschaftsraum Liebermannstr. 3
14:30 Uhr
Arztvortrag zum Thema Schlafstörungen
Speisesaal der Kurparkklinik
21:00 Uhr
Rundgang mit der Nachtwächterin
Treff: Marktplatz
14:30 Uhr
14:30 Uhr
Dienstag
09:30 Uhr
14:00 Uhr
14:30 Uhr
14:30 Uhr
Mittwoch
14:30 Uhr
14:30 Uhr
20:00 Uhr
27.10.
Erzählkaffee
Gemeinschaftsraum Liebermannstr. 3
Gesundheitsvortrag über medizinische
Trainingstherapie
Speisesaal der Kurparkklinik
Stadtrundfahrt mit Kaffeepause
Anmeldung im Büro, Abfahrt Kurparkklinik
Spielertreff
Treff: Foyer der Kurparkklinik
28.10.
Seniorengymnastik
Gemeinschaftsraum Liebermannstr. 3
Kaffeenachmittag
Gemeinschaftsraum Altstädter Kirchplatz 2
Ernährungsberatung bei Osteoporose
Speisesaal der Kurparkklinik
Wanderung entlang des I-Bergrandweges
Treff: Foyer der Kurparkklinik
29.10.
Eichsfeldrundfahrt entlang der deutschen
Märchenstraße
Anmeldung im Büro, Abfahrt Kurparkklinik
Arztvortrag mit CA Dr. Kesting
über Herz-Kreislauf-Probleme
Speisesaal der Kurparkklinik
Liederabend mit dem Leinefelder Quartett
Speisesaal der Kurparkklinik
Änderungen vorbehalten!
Veranstaltungen
der Volkssolidarität
für die Zeit vom 16.10. - 29.10.2014
in der Begegnungsstätte Heiligenstadt, Petristr. 32
Tel. 03606 602585 Fax: 03606 619867
Donnerstag, 16.10.2014
14:00 Uhr
Kaffee- und Spielnachmittag
Montag,
13:00 Uhr
13:30 Uhr
20.10.2014
Skat in Leinefelde
Seniorensportgruppe Frau Kunze
Dienstag,
14:00 Uhr
21.10.2014
Selbsthilfegruppe I
Mittwoch,
11:00 Uhr
14:00 Uhr
22.10.2014
Chorprobe des Chores der Volkssolidarität
BRH Mitgliederversammlung
Donnerstag, 23.10.2014
14:00 Uhr
Kaffee- und Spielnachmittag
Samstag
13:00 Uhr
25.10.
Busausflug nach Bad Sooden Allendorf
mit Stadtführung
Anmeldung im Büro, Abfahrt Kurparkklinik
Montag,
13:00 Uhr
13:30 Uhr
14:00 Uhr
27.10.2014
Skat in Heiligenstadt
Seniorensportgruppe Frau Kunze
Handarbeit
Sonntag
09:30 Uhr
26.10.
Stadtwanderung mit Herrn Jakob
Treffpunkt: Rezeption Kurparkklinik
Konzert im Park mit der Musikschule Fröhlich
Dienstag,
13:00 Uhr
28.10.2014
Kaffeenachmittag für Alle
Mittwoch,
11:00 Uhr
29.10.2014
Chorprobe des Chores der Volkssolidarität
15:00 Uhr
Heiligenstadt
- 29 -
Nr. 21/2014
Verein „Senioren Am Kuhlsberg e.V.“
in der Begegnungsstätte „Am Kuhlsberg“
Am Kuhlsberg 10, 37308 Heilbad Heiligenstadt
Tel.: 03606-607838
[email protected]
Veranstaltungen 16.10.2014 bis 29.10.2014
Donnerstag 16.10.2014
16:00 Uhr
Blutspende - Institut für Transfusionsmedizin
Suhl
Freitag
10:00 Uhr
14:30 Uhr
17.10.2014
Gehirnjogging
Spielenachmittag
Montag
10:00 Uhr
13:30 Uhr
14:00 Uhr
20.10.2014
Bewegung und Tanz
Hardanger-Stickerei
Abfahrt zur Wassergymnastik
Dienstag
10:00 Uhr
21.10.2014
Seniorengymnastik
Mittwoch
10:00 Uhr
13:30 Uhr
17:15 Uhr
22.10.2014
Englisch
Handarbeitstreff
Rheuma-Selbsthilfegruppe
Donnerstag 23.10.2014
13:15 Uhr
Musik und Instrumentenschulung
Freitag
10:00 Uhr
14:30 Uhr
24.10.2014
Evangelischer Gottesdienst
Spielenachmittag
Montag
10:00 Uhr
13:30 Uhr
14:00 Uhr
27.10.2014
Bewegung und Tanz
Hardanger-Stickerei
Abfahrt zum Kegeln
Dienstag
10:00 Uhr
28.10.2014
Seniorengymnastik
Mittwoch
10:00 Uhr
13:30 Uhr
17:15 Uhr
29.10.2014
Englisch
Handarbeitstreff
Rheuma-Selbsthilfegruppe
Kirchliche Nachrichten
Evangelische Kirchengemeinde St. Martin
Kirchliche Nachrichten für die Zeit vom 16.10. - 29.10.2014
Donnerstag, 16.10.:
16:00 Uhr
Kinderchor
Sonntag, 19.10.:
09:30 Uhr
Gottesdienst in St. Martin
Montag, 20.10.:
16:45 Uhr
Gemeindefußball in der
Theodor-Strom-Turnhalle
18:00 Uhr
Junge Gemeinde
Dienstag, 21.10.:
15:30 Uhr
Kinderstunde
20:00 Uhr
Chorprobe St.-MartinsChor
Mittwoch, 22.10.:
12:15 Uhr
Mittagsgebet in St. Martin
Donnerstag, 23.10.:
15:15 Uhr
Gottesdienst im Johanniterhaus Richteberg
16:00 Uhr
Kinderchor
16:30 Uhr
Gottesdienst im Johanniterhaus A.-Schweitzer-Str.
Freitag, 24.10.:
10:00 Uhr
Gottesdienst in der Begegnungsstätte „Am Kuhlsberg“
Sonntag, 26.10.:
09:30 Uhr
Gottesdienst in St. Martin
Montag, 27.10.:
16:45 Uhr
Gemeindefußball in der
Theodor-Strom-Turnhalle
Dienstag, 28.10.:
15:30 Uhr
Kinderstunde
20:00 Uhr
Chorprobe St.-MartinsChor
Mittwoch, 29.10.:
12:15 Uhr
Mittagsgebet in St. Martin
Freitag, 31.10.:
09:30 Uhr
Abendmahlsgottesdienst
zum Reformationsfest
Wohnung zu vermieten!
Zum 01.12. wird eine Wohnung (ca. 33
qm) am Friedensplatz 7 frei! Interessenten melden sich bitte im Pfarramt.
Ev. Kirchengemeinde St. Martin
Knickhagen 15, 37308 Heiligenstadt
www.st-martin-heiligenstadt.de
Öffnungszeiten
Pfarramtsbüro
im
Knickhagen 15
Mi: 9:00 - 13:00 Uhr, Fr: 9:00 - 13:00,
14:00 - 16:00 Uhr
Tel.: 03606 612323 / Fax: 03606 608773
e-mail: [email protected]
GKR-Vors.: Horst Sievers
03606 613130 / Mühlgraben 1E, Heiligenstadt
Kantorin: Christiane Schroetel:
03606 6171693 / [email protected]
Jugendwart Marcus Bornschein:
03606 6098048 / marcus.bornschein@ekuja,de
Schönstatt-Zentrum
„Kleines Paradies“
Pater-Kentenich-Weg 3
37308 Heilbad
Heiligenstadt
Tel.: 03606 619790
Fax: 03606 6089815
E-Mail: [email protected]
Homepage:
www.kleines-paradies-hig.de
18. Oktober
Buspilgerfahrt
nach Schönstatt/ Vallendar
100 Jahre Schönstatt
Sonntag, 19. Oktober
10:30 Uhr
heilige Messe
Dienstag, 21. Oktober
18:30 Uhr
Anbetung
19:00 Uhr
heilige Messe
Sonntag, 26. Oktober
10:30 Uhr
keine heilige Messe
Dienstag, 28. Oktober
17:30 Uhr
Anbetung
18:00 Uhr
heilige Messe
(Winterzeit)
Sonntag, 2. November
10:30 Uhr
heilige Messe
Anbetung:
Donnerstag um 20:00 - 21:00 Uhr
Meditatives Tanzen:
jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat
Heiligenstadt
- 30 -
Nr. 21/2014
Katholisches Propsteipfarramt St. Marien
Telefon
Fax
E-Mail
03606 52083
03606 520859
[email protected]
Gemeinsame Veranstaltungen
der katholischen Stadtgemeinden
vom 16. - 29.10.2014
Stadtabendmesse 2014:
Samstag und Sonntag, 18:00, St. Gerhard
Ewiges Gebet der Gemeinden St. Gerhard, St. Ägidien und St.
Marien: Sonntag, 26. Oktober in St. Gerhard
St. Marien
Gottesdienste:
Rosenkranzandachten der Gemeinden St. Marien und St. Ägidien: Dienstag und Freitag, 19:00 Uhr in St. Marien
Donnerstag 16.10.
09:00 Uhr
Rentnermesse, anschließend Rentnertreff im
Gemeindehaus
Freitag
09:00 Uhr
15:00 Uhr
Weitere Informationen:
In den Herbstferien entfallen die üblichen Veranstaltungen
für Kinder und Jugendliche
Eltern-Kind-Kreis: Montag, 20. Oktober, 15:30 Uhr, Gemeindehaus
Erstkommunionvorbereitung:
Gruppe 1: Dienstag, 21. Oktober, 15:00 Uhr, GH
Gruppe 2: Donnerstag, 23. Oktober, 15:00 Uhr, GH
Kinderchor: dienstags, 16:00 Uhr, Gemeindehaus
Kindersamstag für Kinder der 1. Klasse: 25. Oktober, 10:0015:00 Uhr
Ministrantenstunde für die neuen Messdiener der 4. Klasse:
donnerstags, 15.30 Uhr
Firmvorbereitung: Gemeinsamer Abend für Firmlinge und deren Eltern: Mittwoch, 29. Oktober, 19:30 Uhr, Marcel-Callo-Haus,
Lindenallee 21
19:00 Uhr
17.10.
Hl. Messe
Hl. Messe im Betreuten Wohnen
Liebermannstraße
Rosenkranzandacht
Samstag
08:00 Uhr
18.10.
Hl. Messe
Sonntag
07:30 Uhr
09:15 Uhr
10:30 Uhr
14:00 Uhr
19.10.
Frühmesse
Familiengottesdienst
Hochamt
Taufgottesdienst: Hilda Weber, Lilli Lautenbach
Montag
08:00 Uhr
20.10.
Hl. Messe im Kinderheim
Eichsfeldforum: Bindungen - warum wir nicht alleine leben können, Referentin: Dr. med. H. C. Hinz, Kinderärztin und Neurobiologin, Göttingen, Donnerstag, 23. Oktober, 19:30 Uhr, MCH
Dienstag
09:00 Uhr
19:00 Uhr
21.10.
Hl. Messe
Rosenkranzandacht
Kolping-Seniorennachmittag:
Montag, 27. Oktober, 14:00 Uhr, Gemeindehaus
Mittwoch
09:00 Uhr
22.10.
Hl. Messe
Donnerstag 23.10.
09:00 Uhr
Rentnermesse
Freitag
09:00 Uhr
15:15 Uhr
19:00 Uhr
24.10.
Hl. Messe
Gottesdienst im Johanniterhaus
Rosenkranzandacht
Samstag
08:00 Uhr
25.10.
Hl. Messe
Sonntag
07:30 Uhr
09:15 Uhr
10:30 Uhr
26.10.
Frühmesse
Hl. Messe
Hochamt
Montag
08:00 Uhr
„Offenes Gemeindehaus“: Jung und Alt sind mittwochs von
14:00 bis 18:00 Uhr eingeladen zu Unterhaltung, Spiel und Gespräch. 22. Oktober: Herstellung von Zwiebelmännchen. 29. Oktober, ab 16:00 Uhr: Pfr. Könen erzählt von seiner Arbeit
Rentnertreff: Zu Frühstück, Plausch und Geselligkeit sind alle
Rentner donnerstags nach der Rentnermesse in das Gemeindehaus von St. Marien eingeladen. Großer Rentnertreff mit thematischer Gestaltung: Donnerstag, 25. Oktober, Gemeindehaus
Pfarrgemeinderatssitzung:
Donnerstag, 23. Oktober, 19:30 Uhr, Gemeindehaus
Kirchenreinigung: Freitag, 24. Oktober, 16:00 Uhr, Gruppe 1
Haussegnung: Wer den Besuch eines Seelsorgers zur Haussegnung wünscht, möge sich bitte im Pfarrbüro melden.
Rengelrode, St. Johannes der Täufer
Gottesdienste:
Samstag
18.10.
16:00 Uhr
Silberhochzeit: Jutta und Johannes Lotze, Hinter
dem Dorfe 9
Sonntag
09:00 Uhr
19.10.
Hochamt
Mittwoch
19:00 Uhr
22.10.
Hl. Messe
27.10.
Hl. Messe im Kinderheim
Sonntag
09:00 Uhr
14:30 Uhr
26.10.
Kirchweihamt
Taufe: Gabriel Trümper
Dienstag
09:00 Uhr
19:00 Uhr
28.10.
Hl. Messe
Rosenkranzandacht
Montag 27.10.
Hl. Messe für die Verstorbenen der Pfarrgemeinde
09:00 Uhr
Mittwoch
09:00 Uhr
29.10.
Hl. Messe
Beichtgelegenheit in St. Gerhard, Redemptoristen-Patres:
Montag 10:00 bis 11:30 Uhr,
Dienstag bis Samstag 9:00 bis 11:30 Uhr und von 15:00 bis
17:30 Uhr
Kirchenreinigung:
Samstag
18.10.
Gruppe 12: Gerd Frommer, Stefan Träger, Herbert Müller,
Matthias Kobold
Samstag,
Gruppe 13:
25.10.
Rudi Herold, Maria Herold, Ingolf Minschke
Heiligenstadt
- 31 -
Nr. 21/2014
Katholische Pfarrgemeinde St. Aegidien und St. Nikolaus, Kalteneber
St. Aegidien:
Tel.:
03606 612319
Fax:
03606 606528
www.sankt-aegidien.de
e-mail:
[email protected]
St. Nikolaus:
Tel.:
036083 42383
Fax:
036083 53581
e-mail:
[email protected]
Kirchliche Nachrichten vom 16.10.2014. - 29.10.2014
Gottesdienste
Samstag
18:00 Uhr
Vorabendmesse in St. Gerhard
Sonntag
09:15 Uhr
10:30 Uhr
18:00 Uhr
Kindermesse
(Kleinkindstunde ist während der 09:15 Uhr Messe im Pfarrsaal, Marktplatz 5 / Eingang über
den Pfarrhof)
Hochamt
Stadtabendmesse in St. Gerhard
Montag bis Samstag:
08:00 Uhr
Hl. Messe in St. Aegidien
09:00 - 12:00 Uhr
15:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag, 16.10.2014
19:30 Uhr
Jugend im Jugendraum
Freitag, 17.10.014
19:00 Uhr
Rosenkranzandacht in St. Marien
Samstag, 25.10.2014
17:00 17:30 Uhr
Beichtgelegenheit
Sonntag, 26.10.2014 - Ewiges Gebet der drei Kath. Gemeinden in St. Gerhard
Anbetungsstunden in St. Gerhard: siehe kirchl. Nachrichten von
St. Gerhard
Hl. Messen, siehe oben
Montag, 27.10.2014
15:00 Uhr
Ministrantenschülerstunde im Pfarrhaus
20:00 Uhr
Kirchenchorprobe im KMS
Samstag, 18.10.2014
17:00 17:30 Uhr
Beichtgelegenheit
Sonntag, 19.10.2014
Hll. Messen siehe oben
Montag, 20.10.2014
15:00 Uhr
Ministrantenschülerstunde im Pfarrhaus
17:00 Uhr
Firmanmeldung der 9. Klasse im Pfarrhaus
20:00 Uhr
Kirchenchorprobe im KMS, Marktplatz 5
Dienstag, 21.10.2014
19:00 Uhr
JLK - Probe im Pfarrhaus
19:00 Uhr
Rosenkranzandacht in St. Marien
20:00 Uhr
Singkreisprobe im KMS
Donnerstag, 23.10.2014
14:30 u.
15:30 Uhr
Erstkommunionunterricht Pfarrhaus
15:30 Uhr
Gruppenstunde 1. / 2. Klasse im Pfarrsaal
17:00 Uhr
Kinderschola im Pfarrhaus
19:30 Uhr
Jugendabend im Jugendraum
Freitag, 24.10.2014
19:00 Uhr
Rosenkranzandacht in St. Marien
Beichtgelegenheit
Samstag
17:00 - 17:30 Uhr in St. Aegidien
Öffnungszeiten des Pfarrbüros
Dienstag und Freitag
Dienstag
Mittwoch, 22.10.2014
17:30 19:00 Uhr
Messdienerfußball im St. Elisabeth Gymnasium
19:30 Uhr
Familienschola / Erwachsene im Pfarrhaus
20:00 Uhr
Elternabend für die Eltern der Erstkommunionkinder im KMS
Dienstag, 28.10.2014
09:00 Uhr
Rentnermesse in der Kirche; anschl. Kaffee u.
Vortrag im Pfarrsaal, Marktplatz 5
19:00 Uhr
JLK - Probe im Pfarrhaus
19:00 Uhr
Rosenkranzandacht in St. Marien
19:30 Uhr
Elternabend zur Firmung mit Firmbewerbern und
deren Eltern im MCH
20:00 Uhr
Singkreisprobe im KMS
Mittwoch, 29.10.2014
17:30 19:00 Uhr
Messdienerfußball im St. Elisabeth Gymnasium
19:30 Uhr
Familienschola / Erwachsene im Pfarrhaus
19:30 Uhr
Pfarrgemeinderatssitzung im Pfarrhaus
19:30 Uhr
Kirchenvorstandssitzung im Pfarrhaus
St. Nikolaus, Kalteneber
Gottesdienste:
Samstag, 18.10.2014
19:00 Uhr
Vorabendmesse
Weitere Informationen
Dienstag, 21.10.2014
16:00 Uhr
Kinderrosenkranz in der Kirche
Sonntag, 26.10.2014
10:30 Uhr
Hl. Messe
Chorprobe
Montag, 27.10.2014, 20:00 Uhr im Pfarrhaus
Heiligenstadt
- 32 -
Nr. 21/2014
Kath. Pfarrei St. Gerhard
Kirchliche Nachrichten 16.10. - 29.10.2014
Mittwoch
20:00 Uhr
22.10.
Kirchenchorprobe
Donnerstag
18:30 Uhr
19:00 Uhr
19:30 Uhr
20:00 Uhr
Werktagsgottesdienste:
In der Klosterkapelle ist Dienstag bis Samstag um 07:30 Uhr Hl.
Messe.
In unserer Pfarrkirche:
Montag
09:00 Uhr
Gerhardsmesse
23.10.
Jugendstunde der 9. Klasse
Rosenkranzandacht
Jugendstunde für alle
KAB, Thema: „Richtig sprechen - Kinderleicht?“
Überblick über: Sprach-, Sprech-, Stimm-,
Schluck oder
Hörbeeinträchtigungen bei Kindern und Erwachsenen
Referentin: Frau Gabriele Tschöp; Dipl. Sprachund Stimmpädagogin
Freitag
14:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr
Hl. Messe
20:00 Uhr
24.10.
Dankgottesdienst anlässlich der Goldenen Hochzeit von Horst und Elisabeth Sievers, Mühlgraben
1e
Klausurtagung der Helferrunde
Mittwoch
08:00 Uhr
Laudes
Samstag
10:30 Uhr
25.10.
Jugendchor
Sonntag
12:00 Uhr
13: 00 Uhr
14:00 Uhr
14:30 Uhr
15:00 Uhr
15:30 Uhr
16:30 Uhr
26.10. - Ewiges Gebet
Stille Anbetung
Orgelmeditation
Gebetsstunde um den Frieden in der Welt
Familiengebetsstunde
Rosenkranzgebet
Andacht für unsere Verstorbenen
Feierlicher Abschluss
Montag
19:00 Uhr
27.10.
Fußball im Kath. Gymnasium
Dienstag
19:30 Uhr
28.10.
„Ich saß für die Freiheit im Knast“ Vortrag von
Mario Röllig, bis 1989 Inhaftierter in Berlin Hohenschönhausen
Mittwoch
29.10.
St. Gerhardstreff - Beginn mit der Laudes
Kirchenchorprobe
Telefon: 03606 604324 Fax: 03606 603926
e-mail: [email protected]
www.sankt-gerhard.de
Sonntagsgottesdienste:
18:00 Uhr
1. Sonntagsmesse/ Samstag
08:00 Uhr
Hl. Messe
09:45 Uhr
Kindermesse
11:00 Uhr
Hl. Messe
18:00 Uhr
Stadtabendmesse
jeden 1. Mittwoch
19:30 Uhr
Jugendmesse
Donnerstag
08:00 Uhr
Hl. Messe
Freitag
19:00 Uhr
Hl. Messe
Beichtgelegenheit
montags: nach der Gerhardsmesse bis 11:00 Uhr
dienstags bis samstags: 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 15:00 Uhr
bis 17:30 Uhr
Öffnungszeiten Pfarrbüro
Dienstag
08:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 16.10.
14:00 Uhr
Hl. Messe zu Beginn des Altentages
Freitag
15:00 Uhr
Samstag
08:00 Uhr
20:00 Uhr
Sonntag
08:00 Uhr
09:30 Uhr
Montag
09:00 Uhr
19:00 Uhr
Dienstag
18:00 Uhr
19:30 Uhr
17.10.
Kinderkirmes für alle Schulkinder, Beginn in der
Kirche
18.10.
Gerhardsmesse, anschließend Ständchen bringen
Kirmestanz in der Stadthalle mit Pfunds-Kerle
aus Tirol
19.10.
Hl. Messe
Festmesse mit unserem Weihbischof,
anschließend Festumzug zur Stadthalle, danach
musikalischer Frühschoppen
mit den Pfunds-Kerlen und den Westerwaldmusikanten
20.10.
Hl. Messe für die Verstorbenen der Pfarrgemeinde
Fußball im Kath. Gymnasium
21.10.
Rosenkranzandacht
Familienkreis 11 nach Absprache
Familienkreis 2
20:00 Uhr
Gruppen-Jugendstundenplan
Für die Kinder:
Termine für die Gruppenstunden:
1. Klasse
Montag
2. Klasse
Montag
4. Klasse
Mittwoch
5. Klasse
Mittwoch
6. - 8. Klasse
Montag
15:30 Uhr
15:30 Uhr
16:00 Uhr
16:00 Uhr
17:00 Uhr
Erstkommunionunterricht:
Dienstag
oder Dienstag
15:00 Uhr
16:00 Uhr
Kinderschola:
Mittwoch
17:00 Uhr
Messdienerstunde:
Donnerstag
17:00 Uhr
Messdienerfußball:
Freitag
16:00 Uhr
Für die Jugend:
Fußball im Kath. Gymnasium
Montag
Jugendmesse ist jeden 1. Mittwoch im Monat
Jugendstunde der 9. Klasse
Donnerstag
Jugendstunde für alle
Donnerstag
Jugendchor nach Absprache
19:00 Uhr
19:30 Uhr
18:30 Uhr
19:30 Uhr
Heiligenstadt
- 33 -
Nr. 21/2014
Mitteilungen der Klinikseelsorge der Eichsfeld Klinikum gGmbH:
Klinikseelsorge
Eichsfeld Klinikum gGmbH
Windische Gasse 112
37308 Heilbad Heiligenstadt
Tel.: 03606 760
Fax: 03606 761102
Mail: [email protected]
Gottesdienste im Haus St. Vincenz, Heiligenstadt, Krankenhauskapelle
Donnerstag, 16.10.
18:00 Uhr Abendmesse
Dienstag,
18:00 Uhr
21.10.
Abendmesse
Sonntag,
08:00 Uhr
26.10.
Hochamt
Samstag,
15:00 Uhr
16:00 Uhr
18.10.
Beichtgelegenheit
Krankenkommunion
Mittwoch,
11:00 Uhr
22.10.
Heilige Messe
Montag,
18:00 Uhr
27.10.
Abendmesse
Sonntag,
08:00 Uhr
19.10.
Hochamt
Donnerstag, 23.10.
18:00 Uhr
Abendmesse
Dienstag,
18:00 Uhr
28.10.
Abendmesse
Montag,
14:30 Uhr
20.10.
Dankgottesdienst - 10
Jahre Krankenhauskapelle Reifenstein
Samstag,
16:00 Uhr
Mittwoch,
11:00 Uhr
29.10.
Heilige Messe
25.10.
Krankenkommunion
Gottesdienste im Haus Reifenstein, Krankenhauskapelle
Freitag,
15:00 Uhr
17.10.
Wortgottesfeier
Sonntag,
10:00 Uhr
19.10.
Hochamt
Montag,
14:30 Uhr
20.10.
Dankgottesdienst - 10
Jahre Krankenhauskapelle Reifenstein
Freitag,
15:00 Uhr
24.10.
Wortgottesfeier
Freitag,
15:00 Uhr
31.10.
Heilige Messe
Gottesdienste im Haus St. Elisabeth, Worbis, Krankenhauskapelle
sonntags:
08:30 Uhr
Hochamt
dienstags:
09:00 Uhr
Hl. Messe
Wallfahrtsgemeinschaft
St. Martin Eichsfeld informiert:
Änderungen vorbehalten!
Evangelisches Pfarrerehepaar
würdig verabschiedet
Am Fest des Hl. St. Martin, am Dienstag, dem 11.11., lädt
die Wallfahrtsgemeinschaft wieder ihr Patronatsfest in Heiligenstadt ab.
Beginn ist wie immer um 11:00 Uhr mit einem Gottesdienst.
Anschließend gibt es Mittagessen und ein gemütliches Beisammensein.
Eine Anmeldung ist unter Lindenallee 24, Tel.: 03606 601480
erforderlich.
Impressum
Stadtanzeiger
Amtsblatt der Stadtverwaltung Heilbad Heiligenstadt
Herausgeber: Stadt Heilbad Heiligenstadt
Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43,
98704 Langewiesen, [email protected], www.wittich.de,
Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21
Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: der Bürgermeister
Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine
Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet
werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von
uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso
wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.
Verlagsleiter: Mirko Reise
Erscheinungsweise: 14täglich, kostenlos an alle erreichbaren Haushalte im
Verbreitungsgebiet. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von
2,05 € (inkl. Porto und 7% MWSt.) oder im Abonnement je Ausgabe von 2,50 €
(inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.
Am 21.09.2014 wurden Pfrn. Christiane Bosse und Pfr. Ralf
Schultz nach 12-jährigem Dienst aus der Martinsgemeinde
in Heiligenstadt in einem feierlichen Festgottesdienst verabschiedet.
Im Anschluss daran wurde zu einem Empfang in das Gemeindehaus geladen.
Heiligenstadt
- 34 -
Nr. 21/2014
Bergkloster
Vesper
18:00 Uhr
Schwestern
der hl. Maria
Magdalena Postel
Friedensplatz 6
Tel.:
03606 673-01
Fax:
03606 673-138
E-Mail:
[email protected]
(Sr. Konstantia Chrzaszcz)
Internet: www.smmp.de
Eucharistische Anbetung
17:30 Uhr
donnerstags
Rosenkranz-Gebet
17:30 Uhr
Dienstag, 21. Oktober 2014 und
Dienstag, 28. Oktober 2014
Eucharistiefeiern vom 16.10. - 29.10.
Donnerstag,
Freitag,
Samstag,
Sonntag,
Montag,
Dienstag,
Mittwoch,
Donnerstag,
Freitag,
Samstag,
Sonntag,
Montag,
Dienstag,
Mittwoch,
16.10.
17.10.
18.10.
19.10.
20.10.
21.10.
22.10.
23.10.
24.10.
25.10.
26.10.
27.10.
28.10.
29.10.
täglich, außer montags
07:00 Uhr
07:00 Uhr
07:00 Uhr mit integrierten Laudes
08:00 Uhr
06:20 Uhr
07:15 Uhr Schulgottesdienst
18:00 Uhr mit integrierter Vesper
06:20 Uhr
06:20 Uhr
07:00 Uhr mit integrierten Laudes
08:00 Uhr
06:20 Uhr
07:15 Uhr Schulgottesdienst
18:00 Uhr mit integrierter Vesper
Schriftgespräch
10:00 Uhr
Jeweils am 1. Montag im Monat
Klosterladen „Eine Welt“
Öffnungszeit jeden Mittwoch 10:00 - 17:45 Uhr
Ausstellung zum Turiner Grabtuch: „Wer ist der Mann auf dem
Tuch?“
vom 24.09. - 09.11.14 im Bergkloster.
Eine originalgetreue Nachbildung des Tuchs sowie ein Korpus
und weitere Ausstellungsstücke, die zur damaligen Zeit bei einer Kreuzigung verwendet wurden, laden ein zu Betrachtung
und Diskussion.
Geöffnet täglich von 09:00 - 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung.
Eintritt frei.
Die Klosterkirche ist für Gebet und Besichtigung geöffnet.
Wir gratulieren
… zum Geburtstag
Altersjubilare im Zeitraum
vom 16.10.2014 bis 29.10.2014
Der Bürgermeister der Stadt Heiligenstadt gratuliert auf das Herzlichste und wünscht weiterhin alles Gute und viel Gesundheit.
am 16.10.
am 16.10.
am 16.10.
am 16.10.
am 16.10.
am 17.10.
am 17.10.
am 17.10.
am 17.10.
am 18.10.
am 18.10.
am 18.10.
am 18.10.
am 18.10.
am 18.10.
am 18.10.
am 19.10.
am 19.10.
am 19.10.
am 19.10.
am 19.10.
am 19.10.
am 19.10.
am 19.10.
am 19.10.
am 20.10.
am 20.10.
am 20.10.
am 20.10.
Heidenblut, Erich
OT Günterode
Stolze, Elfriede
Schreiber, Edwin
OT Kalteneber
Dannenberg, Erhard
Braun, Mechthild
Kellner, Monika
Breiding, Maria
Zimmermann, Hildegard
Nolte, Elisabeth
Funke, Edith
Hessel, Katharina
Hartung, Maria
Ortlepp, Anna
Löffler, Karola
Kraushaar, Adolf
Gaßmann, Johannes
Berndt, Berta
Guttmann, Klaus
Beume, Werner
Neumann, Eleonore
Wand, Erika
Marx, Emmi
Lumplecker, Karin
Wenzel, Elfriede
Meinhof, Eva
Schäfer, Hildegard
Brysch, Elfryda
Jünemann, Wolfgang
Schneemann, Karl
OT Kalteneber
zum 85. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 93. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 91. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
am 20.10.
am 20.10.
am 20.10.
am 20.10.
am 20.10.
am 20.10.
am 20.10.
am 21.10.
am 21.10.
am 21.10.
am 21.10.
am 22.10.
am 22.10.
am 22.10.
am 23.10.
am 23.10.
am 23.10.
am 23.10.
am 23.10.
am 23.10.
am 23.10.
am 24.10.
am 24.10.
am 24.10.
am 24.10.
am 24.10.
am 24.10.
am 24.10.
am 24.10.
am 24.10.
Kehler, Regina
Müller, Rosa Maria
Dölle, Maria-Anna
Konradi, Helga
Brauns, Ursula
Bierschenk, Rosemarie
Weise, Margareta
Brückner, Gertrud
Dorstewitz, Margaretha
Heintze, Martin
Rachner, Karla
Bergmann, Franz
Fischer, Wolfgang
Richel, Horst
Brückner, Friedrich
Grohmann, Margarete
Marx, Hildegard
Liefeith, Erika
Kellner, Olga
OT Kalteneber
Schmidt, Sofia
Riethmüller, Erika
Althaus, Ruth
Jahn, Helmut
Pingel, Margaretha
Langediekhoff, Adolf
Hartleib, Anna
Herold, Josef
OT Rengelrode
Lex, Cäcilia
Schulz, Brigitte
Monecke, Ingrid
zum 77. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 94. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
Heiligenstadt
am 24.10.
am 24.10.
am 25.10.
am 25.10.
am 25.10.
am 25.10.
am 26.10.
am 26.10.
am 26.10.
am 26.10.
am 26.10.
am 26.10.
am 26.10.
am 27.10.
am 27.10.
am 28.10.
am 28.10.
am 28.10.
am 28.10.
am 28.10.
am 28.10.
am 28.10.
am 29.10.
am 29.10.
am 29.10.
am 29.10.
am 29.10.
am 29.10.
am 29.10.
am 29.10.
am 29.10.
am 29.10.
am 29.10.
am 29.10.
- 35 Blosat, Walter
Degenhardt, Horst
OT Kalteneber
Bader, Heinrich
Acksteiner, Maria
Barth, Helga
Döring, Karl Heinz
Bernhardt, Friedrich
Jakobshagen, Thekla
Fiedler, Franz
Ullmann, Werner
Kobold, Arnold
OT Rengelrode
Föllmer, Waltraud
Brodmann, Bernd
Nienhaus, Wolfgang
Wawra, Johann
Wilbrand, Cäcilia
(Schwester Maria Asunta)
Bader, Otto
Rheinländer, Inge
Röhl, Roswitha
Keppler, Josef
OT Rengelrode
Semper, Klaus
Griethe, Horst
OT Günterode
Steinberg, Hadwig
Gottesleben, Aloisia
Großheim, Rita
OT Kalteneber
Settmacher, Ilse
Budde, Klaus
Wedekind, Rita
Albrecht, Regina
Gümpel, Rosa Maria
Siedler, Herbert
Dreßler, Oswald
Döring, Maria-Magdalena
Grotlüschen, Agnes
zum 71. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 92. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 93. Geburtstag
zum 92. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 100. Geburtstag
zum 92. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
Nr. 21/2014
AMTSBLATT
der Stadt Heilbad Heiligenstadt und den Ortsteilen Flinsberg, Kalteneber, Rengelrode und Günterode
Jahrgang 24 · Donnerstag, 16. Oktober 2014 · Nummer 21
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Heilbad Heiligenstadt
Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die
öffentlichen Verkehrsanlagen der Stadt Heilbad Heiligenstadt
- Straßenausbaubeitragssatzung Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung
(ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom
21.12.2011 (GVBl. S. 532) und der §§ 2, 7 und 7a des Thüringer
Kommunalabgabengesetzes (Thür KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 29. März 2011 (GVBl. S. 61 ff.) erlässt die Stadt Heilbad Heiligenstadt die folgende, vom Stadtrat
am 12.12.2012 beschlossene Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen der Stadt
Heilbad Heiligenstadt - Straßenausbaubeitragssatzung §1
Wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen
(1) Zur anteiligen Deckung der Investitionsaufwendungen für
die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und
Erneuerung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Verkehrsanlagen) erhebt die Stadt Heilbad Heiligenstadt nach Maßgabe der Bestimmungen des ThürKAG und dieser Satzung in
den in § 2 aufgeführten Gebietsteilen wiederkehrende Beiträge
von denjenigen Grundstückseigentümern, Erbbauberechtigten
oder Inhabern eines dinglichen Nutzungsrechts im Sinne des
Artikels 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB), denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung besondere Vorteile bietet.
(2) Die Satzung findet keine Anwendung auf Investitionsaufwendungen, für die Erschließungsbeiträge oder Sanierungsausgleichsbeträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu erheben sind.
§2
Ermittlungseinheiten
(1) Sämtliche Verkehrsanlagen folgender Gebietsteile der Stadt
Heilbad Heiligenstadt bilden jeweils eine einheitliche öffentliche
Einrichtung (Ermittlungseinheit), wie sie sich aus dem dieser
Satzung als Anlagen 1-12 (entsprechend der Anlagenübersicht)
beigefügten Plänen ergeben:
1. Die Ermittlungseinheiten 1 - 8
werden gebildet aus der Kernstadt
2. Die Ermittlungseinheit 9
wird gebildet aus dem Ortsteil Günterode
3. Die Ermittlungseinheit 10
wird gebildet aus dem Ortsteil Rengelrode
4. Die Ermittlungseinheit 11
wird gebildet aus dem Ortsteil Flinsberg
5. Die Ermittlungseinheit 12
wird gebildet aus dem Ortsteil Kalteneber
(2) Der beitragsfähige Aufwand wird für die eine einheitliche öffentliche Einrichtung bildenden Verkehrsanlagen nach den jährlichen Investitionsaufwendungen in der jeweiligen Ermittlungseinheit nach Absatz 1 ermittelt.
§3
Beitragsfähiger Aufwand
(1) Beitragsfähig sind insbesondere die Investitionsaufwendungen für:
1. den Erwerb und die Freilegung der für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der
Erschließungsanlagen benötigten Grundflächen (einschließlich der Nebenkosten),
2. den Wert der von der Stadt aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen zum Zeitpunkt der Bereitstellung (zuzüglich
der Nebenkosten),
3. die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung
und Erneuerung der Fahrbahn,
4. die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung
und Erneuerung von
a)
b)
c)
d)
e)
f)
g)
h)
Rinnen und Bordsteinen,
Radwegen,
Gehwegen,
Beleuchtungseinrichtungen,
Einrichtungen zur Oberflächenentwässerung der Straße,
Böschungen, Schutz- und Stützmauern,
Parkflächen,
unselbständigen Grünanlagen (Straßenbegleitgrün).
Dies gilt auch für Investitionsaufwendungen an Bundes-,
Landes- oder Kreisstraßen, sofern die Stadt Träger der Straßenbaulast ist.
(2) Nicht beitragsfähig sind die Kosten
1. für die laufende Unterhaltung und Instandsetzung der Verkehrsanlagen,
2. für Hoch- und Tiefstraßen sowie für Straßen, die für den
Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt sind (Schnellverkehrsstraßen) sowie
3. für Brückenbauwerke, Tunnel und Unterführungen mit den
dazugehörigen Rampen, mit Ausnahme des Aufwands für
Fahrbahndecke und Fußwegbelag.
Heiligenstadt
-2-
§4
Anteil der Stadt
Der Anteil der Stadt Heilbad Heiligenstadt am beitragsfähigen
Investitionsaufwand beträgt in der
Ermittlungseinheit 1
44,1 v. H.
Ermittlungseinheit 2
44,3 v. H.
Ermittlungseinheit 3
46,6 v. H.
Ermittlungseinheit 4
42,2 v. H.
Ermittlungseinheit 5
Ermittlungseinheit 6
42,2 v. H.
45,3 v. H.
Ermittlungseinheit 7
42,1 v. H.
Ermittlungseinheit 8
43,3 v. H.
Ermittlungseinheit 9
40,0 v. H.
Ermittlungseinheit 10
42,3 v. H.
Ermittlungseinheit 11
40,0 v. H.
Ermittlungseinheit 12
50,0 v. H.
Der übrige Anteil des Aufwandes ist von den Beitragspflichtigen
zu tragen.
§5
Gegenstand der Beitragspflicht
Der Beitragspflicht unterliegen alle im Stadtgebiet (Kernstadt und
Ortsteile) gelegenen Grundstücke, welche die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit einer Zufahrt oder eines Zugangs zu einer
der in der einheitlichen öffentlichen Einrichtung zusammengefassten Verkehrsanlagen haben.
§6
Verteilung des umlagefähigen Aufwands (Beitragsmaßstab)
(1) Der nach den §§ 3 bis 4 ermittelte Aufwand wird nach Maßgabe ihrer Flächen auf die Grundstücke verteilt, denen die Inanspruchnahmemöglichkeit der öffentlichen Einrichtung gemäß
§ 5 besondere Vorteile vermittelt. Dabei wird die unterschiedliche Nutzung der Grundstücke nach Art und Maß durch Vervielfachung der nach den Absätzen 2 bis 4 maßgeblichen Grundstücksfläche mit dem nach den Absätzen 5 bis 10 maßgeblichen
Nutzungsfaktor berücksichtigt (Vollgeschossmaßstab).
(2) Als Grundstücksfläche nach Absatz 1 gilt grundsätzlich der
Flächeninhalt des Grundstücks im bürgerlich-rechtlichen Sinn.
Ist ein vermessenes und im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs unter einer eigenen Nummer eingetragenes Grundstück
nicht vorhanden, so gilt die vom Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten oder Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechts
im Sinne des Artikels 233 § 4 EGBGB zusammenhängend genutzte Fläche als Grundstück. Soweit Flächen erschlossener
Grundstücke baulich oder gewerblich nutzbar sind, richtet sich
die Ermittlung des Nutzungsfaktors nach den Absätzen 5 bis 7.
Für die übrigen Flächen - einschließlich der im Außenbereich gelegenen Teilflächen jenseits einer Bebauungsplangrenze, einer
Tiefenbegrenzungslinie oder der Grenze einer Satzung nach §
34 Abs. 4 BauGB - richtet sich die Ermittlung des Nutzungsfaktors nach Absatz 8.
(3) Als baulich oder gewerblich nutzbar gilt bei erschlossenen
Grundstücken
a) die insgesamt oder teilweise im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und mit der Restfläche innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegen, die Gesamtfläche
des Grundstücks,
b) die über die Grenzen des Bebauungsplanes in den Außenbereich hinausreichen, die Fläche im Bereich des Bebauungsplans,
Nr. 21/2014
c) die im Bereich einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB liegen
und bei Grundstücken, die über die Grenzen einer solchen
Satzung hinausreichen, die Fläche im Satzungsbereich,
d) für die kein Bebauungsplan und keine Satzung nach § 34
Abs. 4 BauGB besteht,
aa) wenn sie insgesamt innerhalb des im Zusammenhang
bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB) liegen, die Gesamtfläche des Grundstücks,
bb) wenn sie mit ihrer Fläche teilweise im Innenbereich (§
34 BauGB) und teilweise im Außenbereich (§ 35 BauGB)
liegen, die Gesamtfläche des Grundstücks, höchstens jedoch die Fläche zwischen der Verkehrsanlage und einer
Linie, die in einem gleichmäßigen Abstand von 28 m zu
ihr verläuft, bei Grundstücken, die nicht an die Verkehrsanlage angrenzen oder lediglich durch einen zum Grundstück gehörenden Weg mit ihr verbunden sind, die Fläche
zwischen der der Verkehrsanlage zugewandten Grundstücksseite und einer Linie, die in einem gleichmäßigen
Abstand von 28 m verläuft.
e) die über die sich nach Buchst. b) oder Buchst. d) Doppelbuchst. bb) ergebenden Grenzen hinaus bebaut oder gewerblich genutzt sind, die Fläche zwischen der Verkehrsanlage bzw. im Fall von Buchst. d) Doppelbuchst. bb) der der
Verkehrsanlage zugewandten Grundstücksseite und einer
Linie hierzu, die in dem gleichmäßigen Abstand verläuft, die
der übergreifenden Bebauung oder gewerblichen Nutzung
entspricht.
(4) Bei erschlossenen Grundstücken, die
a) nicht baulich oder gewerblich, sondern nur in vergleichbarer
Weise nutzbar sind (z.B. Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder,
Dauerkleingärten) oder innerhalb des im Zusammenhang
bebauten Ortsteils so genutzt werden, oder
b) ganz oder teilweise im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen
oder wegen entsprechender Festsetzung in einem Bebauungsplan nur in anderer Weise nutzbar sind (landwirtschaftliche Nutzung),
ist die Gesamtfläche des Grundstücks bzw. die Fläche des
Grundstücks zugrunde zu legen, die von den Regelungen in Absatz 3 nicht erfasst wird.
(5) Zur Berücksichtigung des unterschiedlichen Maßes der Nutzung wird die Fläche von Grundstücken, die baulich oder gewerblich nutzbar sind (Absatz 3) vervielfacht mit
a) 1,0 bei einer Bebaubarkeit mit 1 Vollgeschoss,
b) 1,3 bei einer Bebaubarkeit mit 2 Vollgeschossen,
c) 1,5 bei einer Bebaubarkeit mit 3 Vollgeschossen,
d) 1,6 bei einer Bebaubarkeit mit 4 und 5 Vollgeschossen,
e) 1,7 bei einer Bebaubarkeit mit 6 und mehr Vollgeschossen
(6) Für Grundstücke, die ganz oder teilweise innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes liegen, ergibt sich die
Zahl der Vollgeschosse wie folgt:
a) ist die zulässige Zahl der Vollgeschosse festgesetzt, aus der
höchstzulässigen Zahl der Vollgeschosse;
b) sind nur Baumassenzahlen festgesetzt, gilt als Zahl der
Vollgeschosse die Baumassenzahl geteilt durch 3,5 (wobei
Bruchzahlen unter 0,5 auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet und solche ab 0.5 auf die nächstfolgende Zahl aufgerundet werden);
c) ist nur die zulässige Gebäudehöhe festgesetzt, gilt als Zahl
der Vollgeschosse in Gewerbe-, Industrie- und Sondergebieten im Sinne von § 11 Abs. 3 BauNVO die höchstzulässige
Höhe geteilt durch 3,5, in allen anderen Gebieten die höchst-
Heiligenstadt
-3-
zulässig Höhe geteilt durch 2,4 wobei Bruchzahlen unter 0,5
auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet und solche ab
0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet werden);
dies gilt in gleicher Weise auch für den Fall, dass sowohl die
zulässige Gebäudehöhe als auch gleichzeitig eine Baumassenzahl festgesetzt ist;
d) dürfen nur Garagen oder Stellplätze errichtet werden, gilt die
Zahl von einem Vollgeschoss je Nutzungsebene;
e) ist gewerbliche oder industrielle Nutzung ohne Bebauung
festgesetzt, gilt die Zahl von einem Vollgeschoss.
Ist tatsächlich eine höhere als die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse vorhanden oder zugelassen, so ist diese zugrunde zu
legen, dies gilt entsprechend, wenn die zulässige Baumassenzahl oder die höchstzulässige Gebäudehöhe überschritten wird.
(7) Für Grundstücke außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes oder für Grundstücke, für die ein Bebauungsplan
die Zahl der Vollgeschosse, die Baumassenzahl oder die Gebäudehöhe nicht festsetzt, ergibt sich die Zahl der Vollgeschosse:
a) bei bebauten Grundstücken aus der Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen
Vollgeschosse,
b) bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken aus der
Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Vollgeschosse,
c) bei Grundstücken, auf denen keine Bebauung zulässig ist,
die aber gewerblich genutzt werden können, wird ein Vollgeschoss zugrunde gelegt,
d) bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze
zulässig oder vorhanden sind, wird je Nutzungsebene ein
Vollgeschoss zugrunde gelegt.
(8) Für die Flächen nach Absatz 4 gelten die Nutzungsfaktoren
bei Grundstücken, die
1. aufgrund entsprechender Festsetzungen in einem Bebauungsplan nicht baulich oder gewerblich, sondern nur in vergleichbarer Weise nutzbar sind (z. B. Friedhöfe, Sportplätze,
Freibäder, Dauerkleingärten) oder innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils so genutzt werden
0,5
2. im Außenbereich liegen oder wegen entsprechender Festsetzungen in einem Bebauungsplan nur in anderer Weise nutzbar sind (z. B. landwirtschaftliche Nutzung), wenn
a) sie ohne Bebauung sind, bei
aa) Waldbestand oder wirtschaftlich
nutzbaren Wasserflächen
bb) Nutzung als Grünland Acker- oder Gartenland
cc) gewerblicher Nutzung (z.B. Bodenabbau)
0,0167
0,0333
1,0
b) sie in einer der baulichen oder gewerblichen Nutzung vergleichbaren Weise genutzt werden (z. B. Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Dauerkleingärten, Campingplätze ohne
Bebauung)
0,5
c) auf ihnen Wohnbebauung, landwirtschaftliche Hofstellen
oder landwirtschaftliche Nebengebäude (z.B. Feldscheunen)
vorhanden sind, für eine Teilfläche, die sich rechnerisch aus
der Grundfläche der Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl 0,2 ergibt
1,0
mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich
vorhandene Vollgeschoss entsprechend der Staffelung nach
Absatz 5, für die Restfläche gilt Buchst. a)
d) sie als Campingplatz genutzt werden und eine Bebauung besteht, für eine Teilfläche, die sich rechnerisch aus der Grundfläche der Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl
0,2 ergibt
1,0
Nr. 21/2014
mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich
vorhandene Vollgeschoss entsprechend der Staffelung nach
Absatz 5, für die Restfläche gilt Buchst. b)
e) sie gewerblich genutzt und bebaut sind, für eine Teilfläche,
die sich rechnerisch aus der Grundfläche der Baulichkeiten
geteilt durch die Grundflächenzahl 0,2 ergibt,
1,3
mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich
vorhandene Vollgeschoss entsprechend der Staffelung nach
Absatz 5, für die Restfläche gilt Buchst. a)
f) sie ganz oder teilweise im Geltungsbereich einer Satzung
nach § 35 Abs. 6 BauGB liegen, für die von der Satzung erfassten Teilflächen
aa) mit Baulichkeiten, die kleinen Handwerksoder Gewerbebetrieben dienen,
1,3
mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich
vorhandene Vollgeschoss entsprechend der Staffelung nach
Absatz 5,
bb) mit sonstigen Baulichkeiten oder ohne Bebauung
1,0
mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich
vorhandene Vollgeschoss entsprechend der Staffelung nach
Absatz 5, für die Restfläche gilt Buchst. a).
(9) Vollgeschosse sind Geschosse, deren Deckenoberkante im
Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragt
und die über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine
lichte Höhe von mindestens 2,00 m haben. Satz 1 gilt auch für
Grundstücke in Gebieten, in denen der Bebauungsplan keine
Festsetzungen nach § 5 Abs. 6 Buchst. a) bis c) enthält. Ist die
Zahl der Vollgeschosse wegen der Besonderheiten des Bauwerks nicht feststellbar, so werden bei gewerblich oder industriell
genutzten Grundstücken je angefangene 3,50 m und bei allen in
anderer Weise baulich genutzten Grundstücken je angefangene
2,40 m Höhe des Bauwerks (Traufhöhe) als ein Vollgeschoss berechnet, wobei Bruchzahlen ab 0,5 auf volle Zahlen aufgerundet
ansonsten abgerundet werden. Kirchengebäude werden stets
als eingeschossige Gebäude behandelt.
(10) Zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Art der Nutzung
werden die in Absatz 5 festgesetzten Faktoren um 0,3 erhöht.
a) bei Grundstücken in durch Bebauungsplan festgesetzten
Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie Sondergebieten mit der Nutzungsart Einkaufszentren und großflächige
Handelsbetriebe, Messe, Ausstellung und Kongresse;
b) bei Grundstücken in Gebieten, in denen ohne Festsetzung
durch Bebauungsplan eine Nutzung wie in den unter Buchst.
a) genannten Gebieten vorhanden oder zulässig ist;
c) bei Grundstücken außerhalb der unter den Buchst. a) und b)
bezeichneten Gebiete, die gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzt werden (so z. B. Grundstücke mit Büro-,
Verwaltungs-, Post-, Bahn-, Krankenhaus- und Schulgebäuden), wenn diese Nutzung nach Maßgabe der Geschossflächen überwiegt. Liegt eine derartige Nutzung ohne Bebauung oder zusätzlich zur Bebauung vor, gilt die tatsächlich so
genutzte Fläche als Geschossfläche.
§7
Beitragssatz
(1) Der Beitragssatz wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Satzung aus den jährlichen Investitionsaufwendungen ermittelt.
(2) Der Beitragssatz wird in einer gesonderten Satzung festgelegt.
(3) Die vor dem 01.01.2004 angefallenen beitragsfähigen Investitionsaufwendungen betragen nach Abzug des von der Stadt
nach § 4 zu tragenden Anteils in der
Ermittlungseinheit 1
86.138,93 EUR
Heiligenstadt
-4-
Ermittlungseinheit 2
706.174,49 EUR
Ermittlungseinheit 3
978.607,85 EUR
Ermittlungseinheit 4
766.769,37 EUR
Ermittlungseinheit 5
756.806,90 EUR
Ermittlungseinheit 6
984.044,76 EUR
Ermittlungseinheit 7
0 EUR
Ermittlungseinheit 8
74.331,43 EUR
Ermittlungseinheit 9
523.735,64 EUR
Ermittlungseinheit 10
166.197,51 EUR
Ermittlungseinheit 11
0 EUR
Ermittlungseinheit 12
0 EUR
Diese Beträge werden gemäß § 7a Abs. 8 ThürKAG in den Jahren 2013 bis 2032 bei der Ermittlung des Beitragssatzes berücksichtigt.
§8
Beitragspflichtige
(1) Beitragspflichtig ist derjenige, der jeweils im Zeitpunkt der
Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstücks, Erbbauberechtigter oder Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechts im Sinne des Artikels 233 § 4 EGBGB ist. Ist das
Grundstück mit einem Restitutionsanspruch belastet, ist derjenige beitragspflichtig, der im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer, Erbbauberechtigter oder Inhaber
eines dringlichen Nutzungsrechts im Sinne des Artikels 233 § 4
EGBGB ist.
(2) Mehrere Beitragspflichtige sind Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und
Teileigentümer nur entsprechend ihres Miteigentumsanteils beitragspflichtig.
(3) Soweit der Beitragspflichtige der Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Grundstückes ist und dieser nicht im Grundbuch
eingetragen ist oder sonst die Eigentums- oder Berechtigungslage ungeklärt ist, so ist derjenige beitragspflichtig, der zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides der Besitzer des
betroffenen Grundstücks ist. Bei einer Mehrheit von Besitzern ist
jeder entsprechend der Höhe seines Anteils am Mitbesitz zur Abgabe verpflichtet.
§9
Entstehung und Fälligkeit der Beitragsschuld, Vorausleistungen
(1) Die Beitragsschuld entsteht jeweils mit Ablauf des 31. Dezember für das abgelaufene Kalenderjahr.
(2) Der Betrag wird 1 Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig.
(3) Auf die Beitragsschuld können vom Beginn des Kalenderjahres an Vorauszahlungen verlangt werden. Die Vorauszahlungen
werden nach der voraussichtlichen Beitragshöhe für das laufende Jahr bemessen. Absatz 2 gilt entsprechend.
(4) Der Beitragsbescheid enthält mindestens:
1.
2.
3.
4.
5.
die Bezeichnung des Betrages,
den Namen des Beitragsschuldners,
die Bezeichnung des Grundstückes,
den zu zahlenden Betrag,
die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Mitteilung
der beitragsfähigen Kosten, des Anteils der Stadt und der Berechnungsgrundlagen nach dieser Satzung,
6. die Festsetzung des Fälligkeitstermins,
Nr. 21/2014
7. die Eröffnung, dass der Beitrag als öffentliche Last auf dem
Grundstück ruht,
und
8. eine Rechtsbehelfsbelehrung.
(5) Die Grundlagen für die Festsetzung wiederkehrender Beiträge können durch besonderen Bescheid (Feststellungsbescheid)
festgestellt werden.
§ 10
Auskunftspflicht
Die Beitragspflichtigen sind verpflichtet, der Stadt alle zur Ermittlung der Beitragsgrundlagen erforderlichen Auskünfte zu erteilen, auf Verlangen geeignete Unterlagen vorzulegen und jeden
Eigentumswechsel, jede Veränderung der Grundstücksfläche
bzw. der Anzahl der Vollgeschosse sowie jede Nutzungsänderung anzuzeigen.
§ 11
Überleitungsbestimmungen
Waren vor Inkrafttreten dieser Satzung für im Stadtgebiet (Kernstadt und Ortsteile) liegende Grundstücke Erschließungsbeiträge bzw. Ausgleichsbeträge nach dem Baugesetzbuch oder einmalige Beiträge nach § 7 ThürKAG entstanden, so bleiben diese
Grundstücke bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrages
für die Ermittlungseinheit unberücksichtigt. Diese Grundstücke
bleiben so lange beitragsfrei, bis die Gesamtsumme aus den
einzelnen Jahresbeiträgen bei Veranlagung zum wiederkehrenden Beitrag den Betrag des entstandenen einmaligen Beitrages
überschritten hätte, längstens jedoch auf die Dauer von 20 Jahren seit der Entstehung des einmaligen Beitrages. Soweit solche
Beiträge erst nach Erlass dieser Satzung entstehen, gilt Satz 1
ab dem Jahr des Entstehens entsprechend.
§ 12
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig treten die Satzung der Stadt Heilbad Heiligenstadt vom 04.12.2002 über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für öffentliche Erschließungsanlagen in der Stadt Heilbad
Heiligenstadt - Straßenausbaubeitragssatzung - einschließlich
aller hierzu ergangenen Änderungssatzungen außer Kraft.
Heilbad Heiligenstadt, 07.10.2014
Thomas Spielmann
Bürgermeister
Siegel
Anlage zu § 2
Übersicht der Anlagen, die Bestandteile
der Satzung sind:
Anlage 1
Blatt 1 von 1
Ermittlungseinheit 1
Innere Kernstadt
Anlage 2
Blatt 1 und 2
Ermittlungseinheit 2
Nordwestliche Kernstadt
Anlage 3
Blatt 1 und 2
Ermittlungseinheit 3
Nördliche Kernstadt
Anlage 4
Blatt 1 bis 3
Ermittlungseinheit 4
Östliche Kernstadt
Anlage 5
Blatt 1 bis 3
Ermittlungseinheit 5
Südliche Kernstadt
Anlage 6
Blatt 1 bis 3
Ermittlungseinheit 6
Südwestliche Kernstadt
Anlage 7
Blatt 1 und 2
Ermittlungseinheit 7
Gewerbebereich Ost I
und II links der L 3080
Heiligenstadt
-5-
Anlage 8
Blatt 1 und 2
Ermittlungseinheit 8
Gewerbebereich Süd I
und II rechts der L 1005
Anlage 9
Blatt 1 von 1
Ermittlungseinheit 9
Ortsteil Günterode
Anlage 10
Blatt 1 von 1
Ermittlungseinheit 10 Ortsteil Rengelrode
Anlage 11
Blatt 1 von 1
Ermittlungseinheit 11 Ortsteil Flinsberg
Anlage 12
Blatt 1 von 1
Ermittlungseinheit 12 Ortsteil Kalteneber
Anlage 1
Blatt 1 von 1
Ermittlungseinheit 1
Innere Kernstadt
Anlage 3
Anlage 2
Nr. 21/2014
Blatt 1 und 2
Ermittlungseinheit 2
Nordwestliche Kernstadt
Blatt 1 und 2
Ermittlungseinheit 3
Nördliche Kernstadt
Heiligenstadt
Anlage 4
-6Blatt 1 bis 3
Ermittlungseinheit 4
Östliche Kernstadt
Anlage 5
Nr. 21/2014
Blatt 1 bis 3
Ermittlungseinheit 5
Südliche Kernstadt
Heiligenstadt
Anlage 6
-7Blatt 1 bis 3
Ermittlungseinheit 6
Südwestliche Kernstadt
Anlage 7
Nr. 21/2014
Blatt 1 und 2
Ermittlungseinheit 7
Gewerbebereich Ost I und II
links der L 3080
Heiligenstadt
Anlage 8
Anlage 9
-8Blatt 1 und 2
Ermittlungseinheit 8
Gewerbebereich Süd I und II
rechts der L 1005
Blatt 1 von 1
Ermittlungseinheit 9
Ortsteil Günterode
Nr. 21/2014
Anlage 10
Blatt 1 von 1
Ermittlungseinheit 10
Ortsteil Rengelrode
Anlage 11
Blatt 1 von 1
Ermittlungseinheit 11
Ortsteil Flinsberg
Anlage 12
Blatt 1 von 1
Ermittlungseinheit 12
Ortsteil Kalteneber
Heiligenstadt
-9-
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende, vom Stadtrat der Stadt Heilbad Heiligenstadt
am 12.12.2012 beschlossene und von der Kommunalaufsicht
des Landkreises Eichsfeld als Rechtsaufsichtsbehörde am
23.01.2013 bestätigte Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen in der Stadt Heilbad
Heiligenstadt - Straßenausbaubeitragssatzung (einschließlich
den dieser Satzung beigefügten Plananlagen) wird hiermit gemäß § 21 Abs. 1 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung
(Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBL. S. 41), zuletzt geändert
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.03.2014 (GVBL. S. 82) und
§ 16 Abs. 1 Hauptsatzung der Stadt Heilbad Heiligenstadt vom
29.01.2007 in der Fassung der Änderung vom 20.06.2011 öffentlich bekanntgemacht.
Nach § 21 Abs. 4 ThürKO können Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, gegenüber der
Stadt Heilbad Heiligenstadt schriftlich unter Angabe der Gründe
Nr. 21/2014
geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung
geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Die im § 2 Abs. 1 der Straßenausbaubeitragssatzung genannten
Pläne liegen in der Zeit vom 17.10.2014 bis 30.10.2014 in der
Stadtverwaltung, Aegidienstraße 20, Bauamt, Zimmer 301, während der Öffnungszeiten
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
9:00 Uhr - 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme aus.
Heilbad Heiligenstadt, 07.10.2014
Thomas Spielmann
Bürgermeister
Siegel
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Heilbad Heiligenstadt
Gemäß § 40 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKo) in der
Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.03.2014
(GVBl. S. 82) und § 16 Abs. 1 Hauptsatzung der Stadt Heilbad
Heiligenstadt vom 29.01.2007 in der Fassung der Änderung vom
20.06.2011, werden hiermit die in der 4. Sitzung des Stadtrates
der Stadt Heilbad Heiligenstadt am 24.09.2014 in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse öffentlich bekannt gemacht:
Fachmitglied:
Vertreter:
Fachmitglied:
Vertreter:
Herr Frank Lepper
Herr Hermann Martini
Herr Reinhard Brodmann
Herr Rainer Beykirch
Die Wahl erfolgte durch offene Abstimmung.
Abstimmungsergebnis: Ja 19 Nein - Enthaltung 1
Beschluss- Nr. 26/2014
Beschluss- Nr. 30/2014
Es wird beschlossen, die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 02.07.2014 in der vorliegenden Form
und Fassung zu genehmigen.
Es wird im Rahmen des Projektes einer stadtverträglichen Organisation des Kfz- Verkehrs in der Stadt Heilbad Heiligenstadt
folgende Zielsetzung beschlossen:
1. Bündelung der kernstadtbezogenen Verkehre auf dem Altstadtring (Petristraße/ Liebermannstraße/ Bahnhofstraße).
2. Entlastung der Petristraße und Göttinger Straße/ Kasseler
Tor vom Durchgangsverkehr durch gezielte bauliche und verkehrsorganisatorische Maßnahmen.
3. Einführung einer verkehrsberuhigten Zone zwischen Windische Gasse/ Obere Altstadt/ Lindenallee mit Kennzeichnung
der möglichen Parkplätze und Sicherung der notwendigen
Bewohnerparkplätze.
4. Vermeidung von Einbahnstraßenregelungen (Göttinger Straße).
5. Beibehaltung der Fußgängerzone (Untere Wilhelmstraße).
6. Die Interessen von Fußgängern und Radfahrern sollen innerhalb der Altstadt Priorität vor dem Pkw- Verkehr haben.
Abstimmungsergebnis: Ja 19 Nein - Enthaltung 1
Beschluss- Nr. 27/2014
Es wird beschlossen, die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014 in der vorliegenden Form
und Fassung zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: Ja 17 Nein - Enthaltung 3
Beschluss- Nr. 28/2014
Es wird beschlossen, gemäß §§ 45 ff Baugesetzbuch (BauGB) in
Verbindung mit § 1 (1) der Thüringer Umlegungsausschussverordnung (ThürUaVO) einen Umlegungsausschuss zu bestellen.
Der Umlegungsausschuss führt gem. § 1(2) der ThürUaVO die
Bezeichnung
„Stadt Heilbad Heiligenstadt- Umlegungsausschuss“ und das
Siegel der Stadt.
Abstimmungsergebnis: Ja 20 Nein - Enthaltung -
Beschluss- Nr. 29/2014
Es wird beschlossen, gemäß §§ 2 und 3 der Thüringer Umlegungsausschussverordnung (ThürUaVO) den Umlegungsausschuss für die Dauer der Legislaturperiode des Stadtrates von
2014 bis 2019 durch folgende Mitglieder und deren Vertreter zu
besetzen:
Vorsitzender:
Herr Bernd Lennier
Vertreter:
Herr Alfred Wiederhold
Stadtratsmitglied:
Herr Thomas S tützer
Vertreter:
Herr Olaf Schäfer
Stadtratsmitglied:
Herr Klaus-Peter Fröbrich
Vertreter:
Herr Christian Simon
Abstimmungsergebnis: Ja 20 Nein - Enthaltung -
Beschluss- Nr. 31/2014
1. Der Flächennutzungsplan der Stadt Heilbad Heiligenstadt,
der mit Bekanntmachung der Genehmigung am 30.06.2006
wirksam wurde, soll für einen Teilbereich des Sonderlandeplatzes Göttingen - Heilbad Heiligenstadt in der Gemarkung
Günterode geändert werden. Es handelt sich um die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Geltungsbereich ist
aus der Anlage des zur Beschlussvorlage beigefügten Lageplanes ersichtlich.
2. Mit der Änderung des Bebauungsplanes werden folgende
Planungsziele angestrebt:
Ziel der Planung ist die Erweiterung der Sonderbaufläche für
Flugsport.
3. Der Entwurf der 3. Änderung Flächennutzungsplanes und die
Begründung werden gebilligt.
4. Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes
und dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB
(Baugesetzbuch) i. V. m. § 13 Abs. 2 BauGB auf die Dauer
eines Monates öffentlich auszulegen.
Heiligenstadt
- 10 -
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange,
deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden,
sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu beteiligen.
5. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB im Amtsblatt der Stadt Heilbad Heiligenstadt ortsüblich bekannt zu machen. Der Zeitpunkt, Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im
Amtsblatt der Stadt Heilbad Heiligenstadt ortsüblich bekannt
zu machen.
6. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 3.
Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Ortsteil Günterode eine Bürgerversammlung durchgeführt.
Abstimmungsergebnis: Ja 15 Nein - Enthaltung 5
Beschluss- Nr. 32/2014
1. Für den Bereich des Sonderlandeplatzes in der Gemarkung
Günterode soll die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
25 „Über dem Rießbache“ der Stadt Heilbad Heiligenstadt,
Ortsteil Günterode aufgestellt werden. Der Geltungsbereich
ist aus der Anlage des zur Beschlussvorlage beigefügten
Lageplans ersichtlich. Die Satzung erhält die Bezeichnung
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Über dem Rießbache (Sonderlandeplatz Göttingen - Heilbad Heiligenstadt)“
der Stadt Heilbad Heiligenstadt, Ortsteil Günterode.
2. Mit der Änderung des Bebauungsplanes werden folgende
Planungsziele angestrebt:
Ziel der Planung ist die Erweiterung des Sonderlandeplatzes
Göttingen - Heilbad Heiligenstadt.
3. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25
„Über dem Rießbache (Sonderlandeplatz Göttingen - Heilbad Heiligenstadt)“ und die Begründung werden gebilligt.
4. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25
„Über dem Rießbache (Sonderlandeplatz Göttingen - Heilbad Heiligenstadt)“ und dessen Begründung sind nach § 5
Abs. 2 Satz 1 BauGB (Baugesetzbuch) i. V. m. § 13 Abs. 2
BauGB auf die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange,
deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden,
sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu beteiligen.
5. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB im Amtsblatt der Stadt Heilbad Heiligenstadt ortsüblich bekannt zu machen. Der Zeitpunkt, Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im
Amtsblatt der Stadt Heilbad Heiligenstadt ortsüblich bekannt
zu machen.
6. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 2.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Über dem Rießbache (Sonderlandeplatz Göttingen - Heilbad Heiligenstadt)“
wird im Ortsteil Günterode eine Bürgerversammlung durchgeführt.
Abstimmungsergebnis: Ja 15 Nein - Enthaltung 5
Beschluss- Nr. 33/2014
1. Der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes
(Sondergebiet Energiegewinnung Biogas / Tierproduktion)
der Stadt Heilbad Heiligenstadt und die Begründung werden
gebilligt.
2. Mit der Änderung des Bebauungsplanes werden folgende
Planungsziele angestrebt:
Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche
für Energiegewinnung Biogas / Tierproduktion in der Gemarkung Günterode.
3. Der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes,
dessen Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3
Abs. 2 Satz 1 BauGB (Baugesetzbuch) auf die Dauer eines
Monates öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch
die Planung berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1
BauGB zu beteiligen.
4. Der Zeitpunkt, Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung
sowie Angaben zu den Arten verfügbarer umweltbezogener
Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Amts-
Nr. 21/2014
blatt der Stadt Heilbad Heiligenstadt ortsüblich bekannt zu
machen.
Abstimmungsergebnis: Ja 20 Nein - Enthaltung -
Beschluss- Nr. 34/2014
1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.
VE 61 „Biogasanlage Günterode“ und die Begründung werden gebilligt.
2. Mit der Änderung des Bebauungsplanes werden folgende
Planungsziele angestrebt:
Ziel der Planung ist für das Plangebiet die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung aus Biomasse“. Dadurch soll die Errichtung und der Betrieb von
Biogasanlagen einschließlich erforderlicher Nebenanlagen
und Anlagen zur Nutzung und Verteilung der bei der Biogasproduktion entstehenden Abwärme sowie des Rohbiogases
planungsrechtlich ermöglicht und gesichert werden.
3. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.
VE 61 „Biogasanlage Günterode“, dessen Begründung sowie
die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB (Baugesetzbuch) auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange,
deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden,
sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu beteiligen.
4. Der Zeitpunkt, Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung
sowie Angaben zu den Arten verfügbarer umweltbezogener
Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Amtsblatt der Stadt Heilbad Heiligenstadt ortsüblich bekannt zu
machen.
Abstimmungsergebnis: Ja 20 Nein - Enthaltung -
Beschluss- Nr. 35/2014
1. Die textlichen Festsetzungen zur Farbe der Dacheindeckungen in den drei Wohnbaugebieten „Auf dem Hohen Rott - Teil
3“, „Auf dem Hohen Raine - Teil 1“ und „Auf dem Hohen Raine
- Teil 2“ sind zu ändern.
2. Mit der Änderung des Bebauungsplanes werden folgende
Planungsziele angestrebt:
Ziel der Planung ist die Ergänzung der örtlichen Bauvorschriften für Dachfarben in Grau- und Schwarztönen.
3. Die textlichen Festsetzungen werden ergänzt durch folgende
Fassung:
„Als Dacheindeckung sind auch graue und schwarze Dachziegel und Dachsteine im Farbton nach der Farbtonkarte RAL
7005, RAL 7011, RAL 7012, RAL 7015, RAL 7016 und RAL
7021 zulässig.“
4. Die geänderten Entwürfe der Bebauungspläne, dessen Begründungen sind nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB (Baugesetzbuch) auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange,
deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden,
sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu beteiligen.
5. Der Zeitpunkt, Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind
gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Amtsblatt der Stadt Heilbad Heiligenstadt ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: Ja 14 Nein 5 Enthaltung 1
Beschluss- Nr. 36/2014
Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung zur Änderung der textlichen Festsetzungen für die drei Wohnbaugebiete „Auf dem Hohen Rott - Teil 3“, „Auf dem Hohen Raine - Teil 1“ und „Auf dem
Hohen Raine - Teil 2“ der Stadt Heilbad Heiligenstadt beauftragt.
Ziel der Planung ist es, in diesen Gebieten auch Hauptgebäude
mit Flachdächern zuzulassen.
Abstimmungsergebnis: Ja 19 Nein - Enthaltung 1
Heiligenstadt
- 11 -
Beschluss- Nr. 37/2014
Es wird die Einführung eines Controllingberichtes gemäß Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung - Doppik ab dem 01.01.2015
beschlossen. Dieser soll den Stadträten in Schriftform vierteljährlich im Stadtrat zur Kenntnis gegeben und in den jeweils zuständigen Fachausschüssen durch die Fachbereichsleiter beziehungsweise Teilhaushaltsverantwortlichen erläutert werden.
Abstimmungsergebnis: Ja 20 Nein - Enthaltung -
Beschluss- Nr. 38/2014
Es wird der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr
2014 sowie der Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2014 in der vorliegenden Form und Fassung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Ja 20 Nein - Enthaltung Die Anlagen zu vorgenannten Beschlüssen können während der
Sprechzeiten in der Stadtverwaltung, Aegidienstraße 20, eingesehen werden.
Thomas Spielmann
Bürgermeister
Impressum
Amtsblatt der Stadtverwaltung Heilbad Heiligenstadt
mit den Ortsteilen Flinsberg, Kalteneber, Rengelrode und Günterode
Herausgeber: Stadt Heilbad Heiligenstadt
mit den Ortsteilen Flinsberg, Kalteneber, Rengelrode und Günterode
Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43,
98704 Langewiesen, [email protected], www.wittich.de,
Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21
Verantwortlich für amtlichen Teil: der Bürgermeister
Verlagsleiter: Mirko Reise
Erscheinungsweise: nach Bedarf, kostenlos an alle erreichbaren Haushalte im Verbreitungsgebiet. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von
2,05 € (inkl. Porto und 7% MWSt.) oder im Abonnement je Ausgabe von 2,50 €
(inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.
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Aus drucktechnischen Gründen
bleibt der Rest der Seite 11
die Seite 12 leer.
Nr. 21/2014
Heiligenstadt
- 12 -
Nr. 21/2014