2007-06-28-GR-Protokoll

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2007-06-28-GR-Protokoll
6. allgemeine Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck am 28. Juni 2007
I n h a l t
1.
Kuttner Astrid (Innsbrucker Grüne), Angelobung
428
2.
Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen des Gemeinderates vom 14. und 15.12.2006 (11. Sitzung - Budget), 22.3.2007
(2. Sitzung - Fortsetzung der am 22.2.2007 unterbrochenen Sitzung) und vom 22.3.2007 (3. Sitzung)
428
3.
Genehmigung der Tagesordnung
428
4.
Auflage von diversen Programmen, Broschüren usw. während der
Sitzung des Gemeinderates
429
"Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT), Präsentation durch Geschäftsführer
Prof. Dr. Lugger über die energiepolitische Herausforderung der
Tiroler Wohnungswirtschaft
429
Wahl von Behinderten-Vertrauenspersonen 2007 in der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB), Ergebnis
436
Stadtgemeinde Innsbruck, Vorlage der Jahresrechnung 2006 und
der Vermögensrechnung 2006
436
8.
Nachtragskredit zum ordentlichen Haushalt 2007
437
9.
Nachtragskredite zum außerordentlichen Haushalt 2007
437
9.3
Gemeindestraßen Städtepartnerschaften, Anbringung von Symbolen
437
10.
Subventionsansuchen
439
10.1
"Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT), Gumppstraße 47, Wettbewerb für das
Projekt "Kunst am Bau" am Tivoli-Areal, Sondersubvention
439
p.m.k. - Plattform mobiler Kulturinitiativen, Viaduktbogen 20, Erweiterung und Adaptierung von Bogen 19 und 20 zu einer räumlichen Veranstaltungseinheit sowie Auslagerung des Büros in Bogen 16, Sondersubvention
445
p.m.k. - Plattform mobiler Kulturinitiativen, Viaduktbogen 20, Ausgleichsabgabe im Zusammenhang mit dem Zu- und Umbau im Anwesen Viaduktbogen 19 und 20, Sondersubvention
447
Subventionsanträge des Ausschusses für Soziales und Gesundheit für den Bereich "Soziales"
448
Subventionsantrag des Ausschusses für Soziales und Gesundheit
für den Bereich "Gesundheit"
448
Subventionsanträge des Seniorenausschusses für den Bereich
"Senioren" - Zuschüsse für Investitionen in Seniorenstuben und
allgemeine Seniorenförderungen
448
Bericht über die Prüfung der Ausgaben der Stadt Innsbruck für die
Stabstelle Bürgermeister in den Jahren 1999 bis 2007
448
5.
6.
7.
10.2
10.3
11.
12.
13.
14.
GR-Sitzung 28.6.2007
*2*
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
25.
Bericht über die Prüfung von Teilbereichen der Gebarung und der
Jahresrechnung 2005 der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB)
454
Bericht über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck,
I. Quartal 2007
455
Bericht über die Follow up-Einschau 2006, Stellungnahme der
Mag.-Abt.V, Sport, gemäß Beschluss des Gemeinderates vom
22.2.2007
476
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes Nr. HA - Ö10, KG
Hötting, Bereich westlich Pulverturm (als Änderung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes 2002 {ÖROKO}, Zeichn. Nr. 4000), gemäß § 32 TROG 2006
476
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HA - F25, Gp. 2194,
2195 und 2196, alle KG Hötting (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HA - F11, Zeichn. Nr. 3578), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2006
477
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IG - B2/2, IglsVill, Bereich: Gpn. 11 und .16 sowie 735, 750 und 768 (teilweise),
alle KG Vill (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IG - B2,
Zeichn. Nr. 3647), gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006
477
Allgemeiner Bebauungsplanentwurf Nr. HA - B3, Höttinger Au, Bereich zwischen Blasius-Hueber-Straße, Höttinger Au, Layrstraße,
Fischnalerstraße und Prandtauerufer, gemäß § 56 Abs. 1 TROG
2006, 2. Entwurf
477
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. HA - B3/1, Höttinger Au,
Bereich zwischen Blasius-Hueber-Straße, Höttinger Au, Layrstraße, Fischnalerstraße und Prandtauerufer; exklusive Gpn. 1570/7,
1574/4, .1831, KG Hötting, gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006,
2. Entwurf
478
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. IN - B10/2, Innsbruck - Innenstadt, Bereich neu gebildete Gp. 587/2, KG Innsbruck (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IN - B10, Zeichn. Nr. 3743), gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006
478
Flächenwidmungsplanentwurf Nr. PR - F5, Pradl, Bereich Landesstraße B 174 (Abschnitt Olympiastraße - Burgenlandstraße), Landesstraße L 9 (Abschnitt Autobahnanschlussstelle Innsbruck-Mitte
{AIM}), nordöstlich Anton-Eder-Straße und östlich Resselstraße
(als Änderung der Verbauungspläne Nr. 338c, Nr. 63/t, Zeichn.
Nr. 1449, Nr. 63/ag, Zeichn. Nr. 1690, Nr. 63/bv, Zeichn. Nr. 1912
und der Flächenwidmungspläne Nr. 80/f, Zeichn. Nr. 1570,
Nr. 80/aw, Zeichn. Nr. 2230, Nr. 80/bm, Zeichn. Nr. 2294, Nr. 80/ft,
Zeichn. Nr. 2747, Nr. 80/go, Zeichn. Nr. 2913, Nr. 80/jn, Zeichn.
Nr. 3576, Nr. PR - F1, Zeichn. Nr. 3802, Nr. PR - F3,
Zeichn. Nr. 3842, und Nr. PR - F4, Zeichn. Nr. 3900 (zur Gänze
oder teilweise), gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2006
479
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. HÖ - B1/4, Innsbruck St. Nikolaus, Bereich westlich der Sankt-Nikolaus-Gasse 9 bis 13,
Gp. 110, KG Hötting (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. HÖ - B1, 2. Entwurf, Zeichn. Nr. 3669), gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006
479
GR-Sitzung 28.6.2007
*3*
26.
Einbringung von dringenden Anfragen
480
26.1
Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH, Errichtung einer Werftanlage
samt Triebwerkslaufstand zur Nutzung durch Tyrolean Airways,
Durchführung von Probeläufen, Ausweitung der Benützung auf andere Luftfahrtunternehmen (Die Innsbrucker Grünen)
480
Stadtgemeinde Innsbruck - Casinos Austria AG, gemeinsamer
Werbefonds, Verwendung der Mittel, Bericht über die Tätigkeit
(Die Innsbrucker Grünen)
481
ARQUES Delta Aktive Verwaltung GesmbH und ARQUES Immobilien Verwaltungs-GesmbH, Übernahme der Wagner'sche Universitätsdruckerei GesmbH (WUB), weitere Voraussetzungen, Forderungen, finanzielle Mittel etc. seitens der Stadt Innsbruck (Die
Innsbrucker Grünen)
482
27.
Einbringung von dringenden Anträgen
483
27.1
Städtische Kindergärten und Schulen, behindertengerechte
Adaptierung, Ausarbeitung und Umsetzung eines Maßnahmenplanes (Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger)
483
Novellierung des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck
1975, Einbindung je eines/er Vertreters/in der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen in die bereits existierende Arbeitsgruppe
(StR Mag. Schwarzl)
484
Völser Recyclinghof, Mitbenützung durch die Bevölkerung des Westens von Innsbruck (StR Mag. Schwarzl)
485
Vergnügungssteuer für Veranstaltungen, Reduzierung bzw. Erlassung (GR Buchacher)
485
Glücksspielautomaten bzw. Wettbüros, Maßnahmen zur Durchsetzung des bestehenden Verbotes (GR Buchacher)
486
Spielplatz Fischnalerstraße, Reinigung und Kontrolle der Toilettenanlage (GR Mag. Mayr)
487
Spielplatz Colingasse im Hof vor der Stadtbücherei, Adaptierung
mit Spielgeräten und einer Sitzgelegenheit (GR Mag. Mayr)
487
Generelles Alkoholverbot auf öffentlichen Straßen und Plätzen
(GR Heis)
487
Kreuzungsbereich Höttinger Gasse - Schneeburggasse - Schulgasse - Höhenstraße, Schulwegsicherung (GR Ladurner-Keuschnigg)
488
Wertstoffsammelinsel in der Anton-Eder-Straße, Verlegung
(GR Haller)
489
28.
Behandlung eingebrachter dringender Anträge
489
28.1
Städtische Kindergärten und Schulen, behindertengerechte
Adaptierung, Ausarbeitung und Umsetzung eines Maßnahmenplanes (Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger)
489
Novellierung des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck
1975, Einbindung je eines/er Vertreters/in der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen in die bereits existierende Arbeitsgruppe
(StR Mag. Schwarzl)
489
26.2
26.3
27.2
27.3
27.4
27.5
27.6
27.7
27.8
27.9
27.10
28.2
GR-Sitzung 28.6.2007
*4*
28.3
Völser Recyclinghof, Mitbenützung durch die Bevölkerung des Westens von Innsbruck (StR Mag. Schwarzl)
490
Vergnügungssteuer für Veranstaltungen, Reduzierung bzw. Erlassung (GR Buchacher)
490
Glücksspielautomaten bzw. Wettbüros, Maßnahmen zur Durchsetzung des bestehenden Verbotes (GR Buchacher)
490
Spielplatz Fischnalerstraße, Reinigung und Kontrolle der Toilettenanlage (GR Mag. Mayr)
491
Spielplatz Colingasse im Hof vor der Stadtbücherei, Adaptierung
mit Spielgeräten und einer Sitzgelegenheit (GR Mag. Mayr)
491
Generelles Alkoholverbot auf öffentlichen Straßen und Plätzen
(GR Heis)
492
Kreuzungsbereich Höttinger Gasse - Schneeburggasse - Schulgasse - Höhenstraße, Schulwegsicherung (GR Ladurner-Keuschnigg)
504
Wertstoffsammelinsel in der Anton-Eder-Straße, Verlegung
(GR Haller)
505
29.
Behandlung eingebrachter Anträge
505
29.1
Einrichtung einer anonymen Anlaufstelle für Sexarbeiterinnen und
Sexarbeiter, Einsetzung einer Arbeitsgruppe (GR Mair)
505
Sieglanger Steg, FußgängerInnen- und RadfahrerInnen-Abgang
zum Innufer (GR Mair)
511
Innsbrucker Wahlordnung, Abänderung in Bezug auf Senkung des
Wahlalters (GR Mair)
511
Kunsteislaufplatz in Hötting während der Wintermonate, Errichtung
(StR Dr. Pokorny-Reitter)
512
Stadtmagistrat Innsbruck und Gesellschaften mit städtischer Beteiligung, Anpassung der Hinweisschilder, Piktogramme, Verkehrsund Lichtzeichen etc. dem Gender-Mainstreaming
(StR Dr. Pokorny-Reitter)
512
Stadtmagistrat Innsbruck, Personenbezeichnungen in weiblicher
und männlicher oder geschlechtsneutraler Form im gesamten
Schriftverkehr (GR Mag. Yildirim)
514
Sitzungen des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck,
Gebärdendolmetscher für gehörlose Bürgerinnen und Bürger
(GR Dr. Waibel)
515
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB),
Neuregelung des Semestertickets für Studierende (GR Blum)
516
Wirtschaftsstandort Innsbruck, Erstellung eines Betriebsansiedlungskonzeptes sowie Umsetzung von Maßnahmen für die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen (GR Weber)
516
Innpromenade (Sillzwickel), Errichtung der notwendigen Infrastruktur für die Durchführung von Veranstaltungen (GR Weber)
518
Wirtschaftsförderungsrichtlinien der Stadt Innsbruck, Arbeitsplatzprämie für Klein- und Mittelbetriebe, Überarbeitung und Anpassung (GR Volderauer)
519
28.4
28.5
28.6
28.7
28.8
28.9
28.10
29.2
29.3
29.4
29.5
29.6
29.7
29.8
29.9
29.10
29.11
GR-Sitzung 28.6.2007
*5*
29.12
Innsbrucker Parkordnung, Aufhebung des verfügten Alkoholkonsumverbotes in der Parkanlage am Haydnplatz (GR Mair)
519
Fürstenweg, Schutzweg auf Höhe des Universitäts-Sportinstitutes
Innsbruck (USI) - (GR Heis)
520
Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG), Weiterentwicklung des
Züricher Modells lärmabhängiger Landegebühren zu einem Innsbrucker Modell und Umsetzung (StR Mag. Schwarzl)
520
Richtlinien zur Förderung für den Einbau von Lärmschutzfenstern
bei AnrainerInnen des Flughafens Innsbruck (StR Mag. Schwarzl)
520
Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG), Veröffentlichung der
Fluglärmmessergebnisse der Messstellen 1, 2 und 3 in Verbindung
mit den Flugbewegungsdaten (StR Mag. Schwarzl)
520
Baumpflege und Baumschnitt durch gut geschultes Fachpersonal,
laufende Aus- und Fortbildung (StR Mag. Schwarzl)
533
Projekt "Begegnungszone", Prüfung und Vorstellung
(GR Mag. Pitscheider)
535
Stadtmagistrat Innsbruck, Mag.-Abt. V, Sport, Formblatt für Jahressubventionen, Aufnahme der Frage der Aufteilung der Vereinsleistung an Frauen und Männern (GR Hof)
535
RathausGalerien, Errichtung eines öffentlich zugänglichen Wickelraumes (GR Konrad)
536
Schulen, Kindergärten, Schülerhorte und Tagesheimschulen,
gleichmäßige Klassenaufteilungen bezüglich Kinder mit nicht-deutscher Muttersprache (GR Mag. Yildirim)
537
30.
Beantwortung eingebrachter dringender Anfragen
537
31.
Beantwortung der Anfragen aus der Gemeinderatssitzung am
19.4.2007
537
32.
Einbringung von Anfragen
537
32.1
Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH
(OSVI), Kostenstellenrechnung und Maßnahmenplan (GR Mair)
537
32.2.
Städtische Jugendarbeit, Verteilung der Mittel (GR Mair)
538
32.3
Stadtgemeinde Innsbruck - Casinos Austria AG, gemeinsamer
Werbefonds, Verwendung der Mittel, Maßnahmen
540
32.4
Veranstaltungen, Richtlinien für die Endreinigung (GR Mair)
541
33.
Einbringung von Anträgen
542
33.1
Enquete zum Thema "Konsumraum für Abhängigkeitserkrankte"
mit Expertinnen und Experten (GR Marinell)
542
Aerodrom, Errichtung in Anlehnung an jenes in der Stadt Zürich
(GR Mag. Kogler)
543
Öffentliche Verkehrsmittel, kostenlose Benützung von Personen
ab dem 65. Lebensjahr (GR Heis)
543
Beflaggung von privaten Wohnhäusern zu bestimmten Feiertagen,
Prämierung analog dem Blumenschmuckwettbewerb (GR Heis)
543
Konzept für Jugendtourismus, Erarbeitung (GR Mair)
544
29.13
29.14
29.15
29.16
29.17
29.18
29.19
29.20
29.21
33.2
33.3
33.4
33.5
GR-Sitzung 28.6.2007
*6*
33.6
Subventionsordnung, Ergänzung zu § 3, Ausschluss der Förderung (GR Mair)
544
33.7
Einrichtung einer Lärm-Ombudsstelle (GR Mag. Pitscheider)
545
33.8
Errichtung von Parkbänken in altersgerechter Höhe
(GR Mag. Pitscheider)
545
Arbeitsgruppe für Notschlafstellen, Errichtung (GR Teyml)
545
33.9
GR-Sitzung 28.6.2007
- 427 -
N i e d e r s c h r i f t
über die 6. allgemeine Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck am
28. Juni 2007
Ort:
"Rathaus-Neu", 6. Obergeschoss,
Plenarsaal (Gemeinderatssitzungssaal)
Dauer:
15.12 Uhr bis 20.05 Uhr
20.40 Uhr bis 21.50 Uhr
22.05 Uhr bis 00.55 Uhr
Vorsitzende:
Bgm. Zach
Anwesende und entschuldigte
Gemeinderäte:
Siehe beiliegende Anwesenheitsliste!
Ferner anwesend:
MD Dr. Hetzenauer (bis 17.30 Uhr)
MD-Stv. Dr. Holas (von 17.30 Uhr bis
19.20 Uhr)
Vertreter der Beamtenschaft, der Presse und
des Rundfunks
Schriftführerinnen:
Gabl (bis 20.05 Uhr)
Spielmann (ab Seite 489)
Bgm. Zach: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die Sitzung des Innsbrucker Gemeinderates.
Mein Gruß gilt den Damen und Herren des Gemeinderates, den erschienenen Zuhörern, den
Repräsentanten der Beamtenschaft und der Medien.
Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.
GR-Sitzung 28.6.2007
- 428 -
1.
Kuttner Astrid (Innsbrucker
Grüne), Angelobung
Die Anwesenden erheben sich von ihren
Sitzen.
Nach Verlesung der Gelöbnisformel nach
§ 12 des IStR leistet das Ersatzmitglied
des Gemeinderates, Astrid Kuttner
(Innsbrucker Grüne), mit den Worten "Ich
gelobe" das Gelöbnis in die Hand der Frau
Bürgermeisterin.
2.
Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen des Gemeinderates vom 14. und
15.12.2006 (11. Sitzung - Budget), 22.3.2007 (2. Sitzung - Fortsetzung der am 22.2.2007 unterbrochenen Sitzung) und vom
22.3.2007 (3. Sitzung)
Bgm. Zach: Die Niederschriften über die
Sitzungen des Gemeinderates vom 14.
und 15.12.2006 (11. Sitzung - Budget),
22.3.2007 (2. Sitzung - Fortsetzung der
am 22.2.2007 unterbrochenen Sitzung)
und vom 22.3.2007 (3. Sitzung) wurden
allen Mitgliedern des Gemeinderates
zugemittelt. Erhebt sich gegen die
Fassung der Protokolle ein Einwand?
Beschluss (einstimmig):
Die Niederschriften über vorstehend angeführte Sitzungen des Gemeinderates werden genehmigt.
Ich darf einmal unserer Protokollführung,
die sehr gewissenhaft alles protokolliert,
danken, da ihr kaum jemals ein Dank
zukommt, es sei denn, man würde einen
Fehler entdecken. Das ist aber nicht der
Fall. (Beifall von allen Seiten)
Ich beantrage, als Nachtrag nachstehend
angeführten Punkt auf die Tagesordnung
zu nehmen:
Antrag des Stadtsenates
-
Dieser Nachtrag ist deshalb so wichtig, da
mehr als 70 Arbeitnehmerinnen bzw.
Arbeitnehmer dahinter stehen. Das
Ergebnis ist - ich möchte es vorsichtig
formulieren - ein gutes.
Ich möchte das Ergebnis in der nicht
öffentlichen Sitzung in den einzelnen
Punkten, die relativ kompliziert sind,
erklären. Die Fortsetzung dieser Firma
wurde ermöglicht und die Bedingungen
dazu sind durchaus annehmbar. Es schaut
so aus, dass nicht nur die Arbeitsplätze
erhalten bleiben, sondern auch noch die
Möglichkeit besteht, diese etwas auszubreiten.
Hat jemand gegen die Tagesordnungspunkte bzw. den Nachtrag zur Tagesordnung einen Einwand? Das ist nicht der
Fall.
Beschluss (einstimmig):
Die Tagesordnung sowie vorstehend angeführter Punkt als Nachtrag zur Tagesordnung wird genehmigt.
Ich darf bekannt geben, dass nachstehend
angeführter Punkt von der Tagesordnung
abgesetzt wird:
Zu Punkt 9., Behandlung eingebrachter
Anträge, Punkt 11.
-
3.
Genehmigung der Tagesordnung
Bgm. Zach: Die Tagesordnung ist Ihnen
zeitgerecht zugegangen.
GR-Sitzung 28.6.2007
Stadtgemeinde Innsbruck, Auffanglösung für die insolvente Wagner'sche
Universitätsdruckerei GesmbH
(WUB), Zustimmungs- und Verpflichtungserklärung
Haushaltssatzung 2007, Änderungen
in Bezug auf Punkt 3., Vergnügungssteuer (GR Mag. Kogler)
Bei diesem eingebrachten Antrag handelt
es sich um die grundsätzliche Frage der
Haushaltssatzung 2007 für das Haushaltsjahr 2008. Ich bin mit der Fraktion
Liberales Innsbruck übereingekommen,
dass wir diese wichtige Frage in den
Budgetgesprächen im Herbst 2007
behandeln werden.
- 429 -
Man kann sich vielleicht jetzt schon über
die Änderung in Bezug auf Punkt 3.,
nämlich der Vergnügungssteuer - damit
wird sich unser Obmann des Ausschusses
für Wirtschaft und Tourismus, auch
beschäftigen, wofür ich sehr dankbar bin Gedanken machen.
Das wird ein Thema sein, welches wir
grundsätzlich erörtern und zu einem
Beschluss kommen werden. Ich danke
GR Mag. Kogler, dass wir diesbezüglich
zu einer Einigung gekommen sind.
Bgm. Zach: Ich beantrage, nachstehend
angeführten Punkt in die nicht öffentliche
Sitzung zu verweisen:
Antrag des Stadtsenates
-
Stadtgemeinde Innsbruck, Auffanglösung für die insolvente WUB
Wagner'sche Universitätsdruckerei
GesmbH, Zustimmungs- und Verpflichtungserklärung - gesamter Akt
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE;
8 Stimmen):
Der Verweisung des vorstehend angeführten Punktes in die nicht öffentliche Sitzung
wird zugestimmt.
4.
-
Auflage von diversen Programmen, Broschüren usw. während
der Sitzung des Gemeinderates
Programm "Innsbrucker Sommer
2007"
-
"Stadtgeschichte Innsbruck", im
Stadtmuseum Innsbruck
Ausstellung bis 7.9.2007
-
"Museum Goldenes Dachl"
4-sprachiger Museumsprospekt
-
"Museum Goldenes Dachl"
Folder für Kindergeburtstage und
Kinderführungen im Museum
-
Broschüre "Gründerin sein - Unternehmerin werden"
Sammlung gründungsrelevanter Fragen und wurde im Rahmen des EQUAL-Projektes "Initiative.Frauen.Gründen" erstellt (für selbstständige Frauen)
GR-Sitzung 28.6.2007
-
Innsbrucker Ferienzug, Sommer 2007
-
Tiroler Sagen- und Märchenfestival
Es wird Kenntnis genommen.
5.
"Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT),
Präsentation durch Geschäftsführer Prof. Dr. Lugger über die
energiepolitische Herausforderung der Tiroler Wohnungswirtschaft
Bgm. Zach: In letzter Zeit setzen sich
viele Leute mit dem Thema "Energie"
auseinander. Das ist gescheit und richtig,
da dies etwas Zukünftiges und Gegenwärtiges ist.
In diesem Zusammenhang taucht immer
wieder die Frage "Niedrigenergie- und
Passivhausstandard" auf. Ich bin immer
wieder dafür dankbar, wenn in irgendwelchen Anträgen hinsichtlich Solarzellen
usw. etwas eingebracht wird. Dafür danke
ich von ganzem Herzen.
Der Geschäftsführer der "Neue Heimat
Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und
Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT),
Prof. Dr. Lugger, ist mit diesem "Niedrigenergie- und Passivhausstandard" bereits
in Vorlage getreten. StR Dr. PokornyReitter hat schon des Öfteren verlangt,
dass dem heutigen technologischen Stand
entsprechend alles ausgeschöpft wird.
Ich habe den Geschäftsführer der "Neue
Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungsund Siedlungsgesellschaft GesmbH
(NHT), Prof. Dr. Lugger, gebeten, in einem
kurzen Referat hinsichtlich des Niedrigenergie- und Passivhausstandards - ohne
irgendeinem parteipolitischen Aspekt - den
Unterschied, den heutigen Stand bzw. was
bereits umgesetzt wurde, darzulegen.
Anschließend an dieses Referat können
von den Mitgliedern des Gemeinderates
Fragen an Prof. Dr. Lugger gestellt
werden.
Prof. Dr. Lugger: Ich möchte mich bei der
Frau Bürgermeisterin herzlich bedanken,
dass die Möglichkeit besteht, über das
interessante Thema "Energiepolitische
- 430 -
Herausforderung der Tiroler Wohnungswirtschaft" zu referieren.
10 kWh/m2 bis 11 kWh/m2 anstreben, und
das heißt Passivhausstandard.
Wir stehen alle in der gesamten Wohnungswirtschaft - gemeinnützige, gewerbliche Wohnungswirtschaft aber auch der
private Hausbestand - vor einer großen
Herausforderung, und zwar energiesparend zu sanieren bzw. den Neubau mit
einem Minimum an Energieverbrauch
auszustatten.
Wir haben in Tirol erst seit dem
Jahre 1981 in der Tiroler Bauordnung
(TBO) die Vorschrift, dass alle nur mit
einem Wärmebedarf von 120 kWh/m2
bauen dürfen. Dies wurde im Jahr 1985
etwas verschärft und auf 100 kWh/m2
gesenkt. Im Jahr 1998 auf 65 kWh/m2, wo
wir heute stehen. Das ist die landesgesetzliche Vorschrift.
Ich darf einen Blick zurückwerfen. Die
"Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige
Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft
GesmbH (NHT) wurde im Jahr 1940
gegründet und ist jetzt fast 70 Jahre alt.
Damals wurden Häuser mit einem
Energiebedarf von 200 kWh/ m2 gebaut
und heute werden 10 kWh/ m2 angestrebt.
Man sieht, in welcher Geschwindigkeit
sich der Neubau energiepolitisch sparsam
entwickelt.
Wir haben verschiedene Rahmenbedingungen: Einmal das Bundes- und Landesrecht:
1.
Kyoto-Ziel: Hier verweise ich auch auf
die Wohnbauförderung, die zwingend
schon sehr niedrige Energiekennzahlen vorsieht und ab dem 1.1.2007 den
Passivhausstandard nicht vorschreibt,
aber sehr hoch fördert.
2.
Andererseits die zweite Umsetzung Richtlinie 202/91 EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16.12.2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden:
-
Energieausweisvorlagegesetz bundesrechtliche Umsetzung
Hier erwarten wir in den nächsten
zwei Wochen die Begutachtung der
Veränderung der Tiroler Bauordnung
(TBO) und der Tiroler Bauvorschrift
(TBV).
Parallel dazu eine Passage aus dem
Regierungsprogramm der jetzigen
Gesetzgebungsperiode.
Die Österreichische Bundesregierung
forciert Niedrigenergie- und Passivhausstandards. Sie möchte für 50 % des
Neubaus die Heizenergie von 25 kWh/m2
bis 45 kWh/m2 und ab dem Jahr 2015 im
Bereich der Wohnbauförderung nur mehr
GR-Sitzung 28.6.2007
Die Wohnbauförderung Tirol ist in
Österreich vorbildlich. Vorarlberg legt
diesbezüglich mehr Tempo vor, verfügt
aber über ein größeres Budget. Das Land
Tirol hat seit dem Jahr 1997 eine Zusatzsubvention gegeben, wenn der Energiebedarf bei 60 kWh/m2 liegt.
Wir bauen am Tivoli-Areal und "Am
Lohbach" mit 35 kWh/m2 bzw. nahezu die
Hälfte. Ab dem Jahr 2007 werden die
Mehrkosten im Passivhausstandard - das
sind etwa 5 % bis 8 % - nahezu zu 100 %
subventioniert. Seit dem Jahr 2007
schreibt die Wohnbauförderung Tirol aber
diese relativ geringe Energiekennzahl vor.
Ich möchte auf dieses schnelle und rasche
Tempo der Herabsenkung im Wohnungsneubau hinweisen, weil ein allzu schnelles
Tempo Kosten mit sich bringen würde,
welche zumindest die Kundschaft, für die
die "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige
Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft
GesmbH (NHT) steht, nicht mehr verkraften könnte.
Wie schaut die große reale Umgebung
aus? Es hat im April 2007 eine große
internationale Passivhaus-Tagung in
Bregenz stattgefunden. Deutschland,
Österreich und die Schweiz sind in diesem
Segment weltweit führend. Wir haben
weder in Kanada noch in Schweden
irgendwelche Vorbilder.
Laut Homepage der IG Passivhaus
Österreich haben wir in Österreich neun
Projekte, aber praktisch keines zertifiziert.
Wir wissen also nicht, ob das eine gute
Marketinggeschichte oder eine gute
Subventions-Antragsgeschichte ist. Bei
dem Projekt in der Utendorfgasse in Wien
ist der Plan zertifiziert.
In der Bundesrepublik Deutschland
werden nach dem Passivhaus Projektie-
- 431 -
rungspaket (BHPP) Darmstadt,
Dr. Wolfgang Feist - der sich gerade an
der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck um einen Lehrstuhl bewirbt - von
vierzig Projekten acht Projekte zertifiziert.
Die Schweiz hat mit der Minenergie eine
etwas andere Strategie. Sie hat ein
zertifiziertes Projekt.
Zum Vergleich: Die solarCity Linz, die
hoch medial gelobt und gut vermarktet
wurde, hat den gleichen Standard, den wir
in Tirol überall haben, und zwar
30 kWh/m2 bis 35 kWh/m2 auf die Bruttogeschossfläche gerechnet.
Das Projekt am Mitterweg von der "Neue
Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungsund Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT)
ist natürlich mit viel Know-how ein
Vorreiter. Dort wurden im Jahr 1996 von
Prof. Eberle 60 Mietwohnungen errichtet,
wo der Wert, der zu erreichen war,
25 kWh/m2 betragen hat. Im Jahr 2006
waren es durchschnittlich 18 kWh/m2. Es
war also die Realität besser als der
theoretische Planwert.
Die TOP 35-Wohnung ist fast bei Null und
die TOP 4-Wohnung bei über 50 kWh/m2.
Daraus kann man die einzelnen Verhaltensweisen der Bewohnerinnen bzw.
Bewohner erkennen. Es ist auch recht
stimmig, wenn man die einzelnen TOPS
über drei Jahre lang vergleicht. Damit
möchte ich nur aufzeigen, dass der
Verbrauch innerhalb des Hauses sehr
stark auf das Verhalten jedes Einzelnen
ankommt. Der Verbrauch von 17 kWh/m2
ist schon Niedrigstenergie bzw. in
Passivhausnähe.
Wir haben im Jahr 2006 für den Mieter
eine Heizkostenbelastung von
0,09 pro m2/Monat bis 0,35 pro m2/Monat
(durchschnittlich 0,17 Heizkostenbelastung pro m2/Monat). Alle 8.000 Wohnungen der "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft
GesmbH (NHT) werden mit durchschnittlichen Heizkosten von 0,55 pro m2/Monat
beheizt. Das ist eine sehr starke Senkung
zu einem Zeitpunkt, wo über Passivhaus
eigentlich noch relativ wenig gesprochen
wurde. Aber aus dem schöpfen wir
natürlich unser Know-how.
GR-Sitzung 28.6.2007
Beim Projekt "Wohnen Am Lohbach" gibt
es eine sehr ähnliche Situation. Hier
haben wir zum Teil bis auf 17 kWh/m2
gemessen. Für das Projekt am Lodenareal
hat gestern die Bauverhandlung stattgefunden, wo wir bis zum Jahresende 354
Wohnungen errichten wollen. Auf dem
vorliegenden Bild können Sie die aus
einem Wettbewerb herausgehenden zwei
Mietwohnblocks auf Baurechtsgrundlage
geplant, sehen. Ein Mietwohnblock ist das
Eigentumsprojekt der ZIMA, Wohn- und
Projektmanagement GesmbH, und auch
die Paddler sollten hier ein Heim finden.
Auf der vorliegenden Folie können sie den
Ansatz der Brücke über die Sill sehen. Es
ist dies eine sehr neue attraktive Wohnlage.
Auf diesem Areal haben wir eine sehr
herausfordernde Zielorientierung. Einerseits eine behindertengerechte Planung.
Seit dem Baubescheid "Wohnen am
Lohbach 2" - hier findet bald die Firstfeier
statt -, plant die "Neue Heimat Tirol"
Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT) nur
mehr behindertengerechte Wohnungen.
Der Baubeginn ist für das vierte Quartal
und die Fertigstellung für das Jahr 2009
vorgesehen. In diesem Jahr wird die
"Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige
Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft
GesmbH (NHT) siebzig Jahre alt.
Das Energieziel sind die 10 kWh/m2 ohne
Warmwasser; zum Vergleich sind es am
Tivoli 35 kWh/m2. Man glaubt es kaum,
dass hier noch eine Steigerung möglich
ist. Die Solarenergie sollte einen Deckungsgrad von 55 % haben. Es sollten
also 55 % der Warmwasserenergie aus
der Sonnenenergie gewonnen werden.
Wir wollen eine Planungs- und Bauzertifizierung machen, weil heutzutage derart
viele Scharlatane auf den Markt kommen,
die mit guten Marketingstäben viel
erzählen, aber es eigentlich gerade in
diesem Segment selten beweisen.
Die besondere Herausforderung, die sich
dem Bauträger stellt, war die Erfahrung
aus den Projekten Mitterweg, "Wohnen am
Lohbach", aber natürlich auch aus den
gesamten 8.000 Wohnungen, die wir
beheizen. Wir haben in unserem technischen Stab ungefähr 20 Techniker.
- 432 -
Wichtig ist, dass die neuen technischen
Möglichkeiten genützt werden und wir aus
der Erfahrung das weiter entwickeln
wollen.
Ein Thema ist die Gebäudedichtheit. Das
ist etwas, was bis jetzt relativ unbedacht
geworden ist. Dazu braucht es neue
Technik bzw. eine neue Fenstertechnik,
wo zum Teil auch noch die Industrie in den
Kinderschuhen steckt. Wir haben praktisch
keine Vorbilder, obwohl wir uns diesbezüglich viel angeschaut haben. Es ist
jedoch im mehrgeschossigen Bereich in
dieser Größenordnung kein Vorbild
vorhanden, dem wir nacheifern könnten.
Die große Herausforderung ist, dass das
Planungsteam ineinander greift. Der Wille
des Bauträgers über das Wissensspektrum des Architekten, aller Sonderplaner,
Statiker, Ausschreiber, Bauaufsicht,
Hausverwaltung und Wartung. Hier geht
nichts mehr mit Outsourcen und Generalunternehmer. Wenn das nicht mit sehr
versierten Leuten, die schon von Beginn
an dabei sind, in einer Hand ist, dann ist
der Standard schon kaputt.
Ich habe schon die Produzenten mit
geeigneten Produkten, gerade am
Fenstersegment, erwähnt. Die bauausführenden Firmen brauchen dieses Knowhow. Das ist nur mit einem sehr hohen
Wissensstand möglich. Wir schätzen die
Mehrkosten zwischen 6 % und 10 %. Die
Wohnbauförderung Tirol bezuschusst dies
ab dem 1.1.2007. Wir sind schon ein
bisschen stolz, dass wir die Baueinreichung wenige Wochen nach Inkrafttreten
dieser Richtlinien gemacht haben, um
auch den Zielen der Tiroler Wohnbauförderung nachzukommen.
Wir machen aber keine Luftheizung wie
bei den Projekten "Wohnen am Lohbach"
und am Mitterweg, wo man natürlich
Nutzertechnik braucht, die am Anfang zu
gewissen Reibungsverlusten geführt hat.
Die Energie wird über die Fußbodenheizung geliefert und der Abluft wird die
Wärme entzogen. Damit wird die Frischluftzufuhr vorgeheizt. Wir rechnen uns hier
für die Nutzer einen großen Vorteil aus.
Durch den Passivhausstandard wird der
Nutzer von den Energiepreisschwankungen relativ unabhängig. Die Bewohnerinnen bzw. Bewohner Am Lohbach und am
GR-Sitzung 28.6.2007
Mitterweg merken das nur indirekt. Die
Verdoppelung von Öl und Gas spüren sie
in weiten Strecken überhaupt nicht. Das
Passivhaus bietet eine größere Behaglichkeit, weil die Wände und die Luft die
gleichen Temperaturen bieten. Eine
Schimmelbildung ist damit auch ausgeschlossen.
Die "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige
Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft
GesmbH (NHT) möchte mit dem Projekt
am Lodenareal in der "ersten Liga"
mitspielen. Wir möchten ein Best-practiceBeispiel in einem sehr großen Umfang
bieten und auch hier helfen, einen
Standard zu gebären, wo ein großer
Bauträger als erster anfangen muss. Dies
so, wie bei den Projekten "Wohnen am
Lohbach" und Mitterweg, wo nachher
dieser Standard mit Hilfe der Wohnbauförderung auch für die Nutzer leistbar wird
und wir die Energiekosten einigermaßen in
den Griff bekommen werden. (Beifall von
allen Seiten)
Bgm. Zach: Das war jetzt ein wenig
bürokratisch, aber dahinter steckt eine
Menge praktische Erfahrung. Viele
Mitglieder des Gemeinderates beschäftigen sich mit dieser Thematik. Ich ersuche
nun Prof. Dr. Lugger die eine oder andere
Frage zu beantworten.
GR Dr. Waibel: Auf der Innsbrucker
Messe wurde das Beispiel von Telfs
vorgestellt. Unter anderem wurden auch
Passivwohnhausstil - Mietwohnungen
dargelegt. Dort gibt es die Problematik,
dass ein Teil der Mieterinnen bzw. Mieter
mit dem Konzept überhaupt nicht zurechtkommt. Dadurch wird das Konzept quasi
ad absurdum geführt.
In diesem Zusammenhang wurden Zahlen
genannt, dass bis zu 50 % der Mieterinnen
bzw. Mieter sich eigentlich nicht an das
Konzept halten. Wie sind, Prof. Dr. Lugger, Ihre Erfahrungen damit?
Prof. Dr. Lugger: Aus diesem Grund
gehen wir von der Energiezufuhr über die
Luft ab und heizen über die Fußbodenheizung. Die Luftzirkulation hindert die
Schimmelpilzbildung und hier wird etwas
Wärme entnommen. Das ist die kontrollierte Wohnraumentlüftung im klassischen
Sinn.
- 433 -
Der Energieträger Luft ist das Problem,
denn das ist eine relativ träge Sache bzw.
eine relativ hochkomplexe technische
Maschine. Der Erfahrungsschatz vom
Projekt "Wohnen am Lohbach", wo
dreihundert Einzelmaschinen laufen, ist
eigentlich die Weiterentwicklung, die wir
aus dem Nutzerverhalten ziehen. Ich bin
nicht der Auffassung, dass sich die Nutzer
ändern müssen, sondern es muss sich die
Technik ändern. Das ist unsere Konsequenz.
StR Mag. Schwarzl: Herzlichen Dank für
diese Präsentation. Ich finde es nämlich
sehr wichtig, dass dieser Passivhausstandard von diesem eher fast esoterischen
Einfamilienhaus wegkommt und zum
Mehrgeschosswohnbau kommt.
Ich wollte ersuchen, mir die Wärmezufuhr
über die Fußbodenheizung und die
Nutzung der Abwärme genauer zu
erklären. Das heißt, dass es überhaupt
keine kontrollierte Wohnraumlüftung mehr
gibt bzw. schon oder nur zur Belüftung
und die Heizung nur über den Fußboden
läuft? Wie wird der Fußboden beheizt?
Wird das über eine Gastherme oder von
der Wärme der Abluft mitgespeist? Wird
das solar erzeugt? Das Abgehen von
diesem Heiz-, Kühl-Entlüftungssystem ist
interessant.
Prof. Dr. Lugger: Ich habe jetzt bewusst
zu Ing. Spiß, welcher der Leiter der
Hausverwaltungen ist, hingeschaut, da er
genau genommen das alles weiß. Ich
erzähle Ihnen jetzt, was mir Ing. Spiß in
den letzten Wochen berichtet hat. Wir
machen es über den Fußboden mit Gas.
Die Energie geht über die normale
Fußbodenheizung, mit der wir ja schon
seit Jahrzehnten genug Erfahrung haben.
Dadurch haben wir natürlich eine gewaltige Wärmedämmung und es ist je nach
Wohnung bzw. Quadratmeter viel weniger
Energie notwendig als wie in einem
vormals gebauten Haus.
Die Luft wird ausgetauscht. Selbstverständlich kann man die Fenster aufmachen. Wenn Wärme abgesaugt wird, wird
Wärme entnommen und die zugeführte
Frischluft wird aus dieser gewonnenen
Wärme ein bisschen aufgeheizt.
Am Lohbach und Mitterweg bzw. überall
dort, wo es Nutzerprobleme gibt, wird die
GR-Sitzung 28.6.2007
Energie über eine wärmere Luft hineingeströmt. Hier hat man das Problem mit dem
starken Luftaustausch bzw. mit allen
Dingen, die ein Sonnensystem zum Inhalt
hat. Wir wechseln komplett die Technik,
die inzwischen sehr fortgeschritten ist.
Beim Projekt am Mitterweg vor mehr als
zehn Jahren waren wir diesbezüglich völlig
allein, denn wir kannten nicht einmal einen
Planer, der das kann. Inzwischen ist hier
die Technik nachgekommen. Ich bin mir
sicher, wenn wir einen Passivhausstandard anstreben, werden das alle Bauträger
in mehreren Jahren schaffen. Wir benötigen natürlich aber Zeit und Erfahrung,
denn sonst erreichen wir Kosten, die sich
niemand mehr leisten kann.
StR Mag. Schwarzl: Und Solarenergie?
Prof. Dr. Klaus Lugger: Solarenergie für
Warmwasser (55 %) ist selbstverständlich.
GR Mag. Mayr: Prof. Dr. Lugger, können
Sie sich erklären, woraus sich der
unterschiedliche Energiebedarf ergibt? Es
gibt ein gewisses Mittelfeld, aber es gibt
auch solche die sehr wenig Energie
brauchen und andere die Spitzenwerte
haben. Hängt das mit der Wohnsituation
zusammen, sind das Familien, welche die
Wohnungen fast nicht benützen oder sind
das große Familien, welche sie sehr stark
benützen? Was ist die Ursache?
Prof. Dr. Lugger: Es gibt manche, die
sitzen im "Ruderleibele" vor dem Fernseher und wollen 25 Grad Celsius Raumtemperatur haben, aber es gibt auch
andere, denen bereits bei 18 Grad Celsius
Raumtemperatur zu heiß ist. Manche sind
Skilehrer am Arlberg und gehen am
15. Dezember nach Lech und kommen am
1. März wieder in ihre Wohnungen.
Das Publikum ist komplett unterschiedlich.
Wir kennen unsere Nutzer und deshalb
war das nicht sehr überraschend, aber es
bietet ein relativ plastisches und stimmiges
Bild, wie unterschiedlich die Nutzung ist.
Es ist auch schwierig, mit einer hohen
neuen Technik Verhalten ändern zu
wollen.
Ich habe mich in den Diskussionen immer
dagegen gewehrt, wenn man gesagt hat,
dass sich der Nutzer anpassen muss. Das
ist alles ein Schwachsinn, denn die
Technik muss sich weiterentwickeln.
- 434 -
Inzwischen haben wir zum Glück schon
viel mehr technisches Know-how und
Anbote von der Industrie, dass wir das
schaffen.
Bgm. Zach: Ich glaube, dass die Kostenfalle ein sehr wichtiges Argument ist.
Wenn die Menschen davon überzeugt
sind, dass sie nur durch geringfügige
Änderungen ihres Verhaltens eine
wesentliche Beeinflussung der Kosten
haben, dann lässt sich manches leicht
überzeugen.
StR Dr. Pokorny-Reitter: Prof.
Dr. Lugger, hat in dem Beitrag, wo es um
die kontrollierte Wohnraumlüftung
gegangen ist, aufgezeigt, dass wir beim
Themenbereich "Passivhaus" eine sehr
rasche Entwicklung hatten. Es ist aber
immer wieder notwendig, nachzubessern
und zu überprüfen, wie diese neuen
Techniken auch bei den Usern ankommen
bzw. wie sie damit zurechtkommen.
Ich danke Prof. Dr. Lugger sehr für die
Aussage, dass sich nicht die Leute der
Technik anpassen, sondern wir die
Technik verbessern müssen, wenn die
Menschen damit nicht zurechtkommen. Es
gibt nämlich auch andere Aussagen, wo
es immer wieder heißt, dass die Mieterinnen bzw. Mieter Schuld haben, wenn das
nicht funktioniert. Deshalb bin ich froh,
dass Prof. Dr. Lugger diese Aussage
getroffen hat und dass es hier jetzt eine
neue Möglichkeit gibt.
Ich bin gespannt, wie das funktioniert,
denn ich kenne diese neuen Techniken
nicht, da es so etwas in der Stadt Innsbruck noch nicht gibt. Die kontrollierte
Wohnraumlüftung hat in der Vergangenheit bzw. auch in der jüngsten Vergangenheit in einem Objekt, das nicht von der
"Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige
Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft
GesmbH (NHT) ist, immer wieder Probleme gemacht.
Gerade wenn wir auf 10 kWh/m2 herunterkommen, glaube ich, dass das der Weg
der Zukunft ist. Wir wissen alle, dass es
um unsere Umweltbelastung geht und
auch um die Kosten, welche die Mieterinnen bzw. Mieter tragen müssen.
Auch wenn es mit dem Thema "Energie
und Betriebskosten" zusammenhängt,
GR-Sitzung 28.6.2007
möchte ich mich bei der "Neue Heimat
Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und
Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT)
bedanken, weil sie sehr soziale, kulante
und gute Mietpreise hat. Das kann nur
dann geschehen, wenn man permanent
wie der "Hamster im Radl" immer wieder
dahinter ist und im Sinne der Mieterinnen
bzw. Mieter schaut, zu sozialen bzw.
verträglichen Preisen zu kommen.
Diesbezüglich möchte ich Prof. Dr. Lugger
und Ing. Spiß sowie dem ganzen Team
ein großes Lob aussprechen. (Beifall von
allen Seiten).
StR Dipl.-HTL-Ing. Peer: Ich möchte als
Umweltstadtrat Prof. Dr. Lugger auch
danken, da dies wirklich erfreulich ist. Ich
habe drei konkrete Fragen mit folgendem
Inhalt:
Prof. Dr. Lugger hat das Gas erwähnt,
denkt die "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT) auch an, Erdwärme
für die Heizung zu installieren? Ist das für
die "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige
Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft
GesmbH (NHT) ein Thema?
Es wurden die Dienstleister angesprochen. Wie schaut es nun wirklich mit dem
Grad des Know-hows der Dienstleister
hinsichtlich des Sanitärbereichs (Heizung,
Lüftung) mit den Dienstleistungen aus?
Wie sieht es diesbezüglich mit den
Erfahrungen aus?
Ich sage das jetzt nicht tendenziell,
sondern wissensbegierig, aber wie schaut
es jetzt wirklich mit Photovoltaik aus?
Prof. Dr. Lugger: Photovoltaik ist zu
teuer, denn das müsste die öffentliche
Hand sehr stark heruntersubventionieren.
Diesbezüglich müssen wir wahrscheinlich
noch ein paar Jahre warten, zumindest für
unsere Klientel und für den mehrgeschossigen Wohnbau. Das ist eine Budgetfrage.
Ich kenne auch kein mehrgeschossiges
Wohnhaus im Bereich des sozialen
Wohnbaus, das dies schon geschafft hat.
Zur Dienstleister - Energieplanung: Hier ist
das Eis sehr sehr dünn. Wir haben vor
zwei Jahren einen jungen Energietechniker eingestellt, der den ganzen Tag nur
Fernabfragen hinsichtlich Solarsanierung Solaroptimierung macht. Diesbezüglich
- 435 -
müssen wir alle miteinander noch sehr
stark aufholen. Das Lodenareal wäre aber
die Gelegenheit für eine große Gruppe
hier mitzuziehen.
Was das Thema "Erdwärme" betrifft, sind
wir beim Nachdenken, aber noch nicht auf
einen grünen Zweig gekommen. Hier
müsste ich unseren technischen Leiter
fragen, aber wir haben noch keines.
GR Haller: Ich bin richtig stolz, dass die
"Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige
Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft
GesmbH (NHT) ein Großprojekt in Angriff
nimmt. Alles, was ich bis jetzt gesehen
habe, waren Reihenhäuser, Einfamilienhäuser und kleinere Wohneinheiten mit
vier bis sechs Wohnungen. Bei allen
Seminaren und Vorträgen habe ich gehört,
dass der größte Faktor dabei immer der
Mensch war und dass die 10 kWh/ m2
oder die 40 kWh/m2 bei Niedrigenergie
eigentlich sehr benutzerdefiniert und
benutzerabhängig sind.
Jetzt höre ich Gott sei Dank, dass sich die
Technik geändert hat. Eine kleine Einschulung werden die Mieterinnen bzw.
Mieter trotzdem brauchen, da man der
Technik wahrscheinlich nicht alles
überlassen kann. Wenn das der Fall ist,
sehe ich diesbezüglich sehr viel Gutes und
Nachahmungsfähiges, um weiter so zu
bauen.
StR Mag. Schwarzl: Die Photovoltaik ist
das große Dilemma. Wir haben jetzt in
Freiburg gehört, dass es in der Bundesrepublik Deutschland sehr wohl Wohnanlagen, Betriebe, Messehallen, gibt, die
Photovoltaik nützen, weil es dort schon
relativ lange ein sehr gutes Einspeisegesetz gibt; also mit Abnahmegarantie für
diesen Strom subventioniert.
Das boomt in der Bundesrepublik
Deutschland förmlich. Die Photovoltaik hat
nicht nur Vorteile für die Nutzerinnen bzw.
Nutzer, sondern das boomt auch wirtschaftlich unheimlich. Es ist sehr viel an
Wirtschaftskraft und Arbeitsplatzpotenzial
enthalten.
Bgm. Zach: Prof. Dr. Lugger, können Sie
dazu etwas sagen? Wenn Sie das
verneinen, heißt das, dass StR
Mag. Schwarzl Recht hat, wie es der
GR-Sitzung 28.6.2007
Besuch in unserer Partnerstadt Freiburg
auch gezeigt hat.
Wir haben hier nicht nur die Theorie und
deshalb bin ich allen dankbar, die sich mit
Energie beschäftigen und uns über das
Wissen, die neuesten Entwicklungen im
Stadtsenat, Gemeinderat - der ja über
dem Stadtsenat steht - berichten, wovon
wir alle profitieren.
Wir brauchen aber Unternehmungen,
welche die Theorie auch umsetzen. Die
"Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige
Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft
GesmbH (NHT) ist ein Unternehmen, das
uns diesbezüglich mit Rat und Tat zur
Seite steht. Der Faktor Mensch ist das
Wichtigste, denn wenn die Menschen nicht
mitspielen, ist das nicht möglich. Der
Mensch ist der wesentliche Faktor und
dafür sind wir in den Gemeinderat gewählt
und werden auch dafür bezahlt.
Ich möchte mich bei allen recht herzlich
bedanken, die sich mit dem Gegenwartsund Zukunftsthema beschäftigen. Danke
auch Prof. Dr. Lugger mit seinem Team,
die immer wieder schauen, dass das
theoretische Wissen in die Praxis umgesetzt wird und diese Erkenntnisse dem
Gemeinderat auch zugänglich gemacht
werden. Wir werden weiterhin schauen,
dass wir im Meer der Erkenntnisse oben
auf schwimmen, wobei nicht alles immer
ganz gescheit ist, weil Vieles mit erhöhten
Kosten verbunden ist.
Das müssen wir immer im Auge behalten,
wobei ich aber frohen Mutes bin, weil ich
weiß, dass viele Praktikerinnen bzw.
Praktiker im Wohnungswesen auch in der
Abrechnung tätig sind. Vielen Dank Prof.
Dr. Lugger und dem Zuständigen,
Ing. Spiß.
GR Kritzinger: Ich wollte den Gemeinderat darüber informieren, dass vor mehr als
zwanzig Jahren Prof. Dr. Lugger von der
"Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige
Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft
GesmbH (NHT) den Mut hatte, die ersten
Seniorenwohnungen zu bauen. Ich sage
bewusst Mut, weil es damals für dieses
Experiment eines gewissen Mutes bedurft
hat. Ich nehme die Gelegenheit gerne
wahr, das in diesem Forum wieder zu
sagen.
- 436 -
Zu meinen Fragen: Hat man Erfahrungen
in Bezug auf Windenergie? Gibt es für die
Bewohnerinnen bzw. Bewohner durch die
heute gebauten Fenster, die komplett dicht
sind, Nachteile? Gibt es Nachteile oder hat
man diesbezüglich etwas Besonderes zu
beobachten? Welche Erfahrung hat die
"Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige
Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft
GesmbH (NHT) und welche Erfahrung
kann und Prof. Dr. Lugger hinsichtlich der
Windenergie und Fenster vermitteln?
"Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin!
Prof. Dr. Lugger: Mit der Windenergie
haben wir keine Erfahrung und das ist in
unserem Bereich auch kein Thema. Das
ist eine Einspeisungsfrage und kein
Thema für einen Wohnbauträger.
Das Wahlergebnis bezüglich Stimmabgabe und Mandatsverteilung, bitten wir der
beiliegenden Kundmachung zu entnehmen.
Zur Fensterdichte: Wenn man Energie
spart, indem man die ganze Woche die
Fenster nicht öffnet, nicht schocklüftet,
sondern nur den ganzen Tag kippt, gibt es
bei den bestehenden Gebäuden Schimmel.
Das ist aber in den neuen Gebäuden
durch den Luftaustausch möglich. Deshalb
haben wir beim Niedrigenergie- oder
Passivhaussegment relativ wenige
Probleme. Die grauen Haare wachsen
woanders, vor allem bei den Kosten.
Bgm. Zach: Ich darf den Mitgliedern des
Gemeinderates versichern, dass uns
dieses Thema weiterhin beschäftigen wird.
Ich danke Prof. Dr. Lugger und seinem
Referenten, Ing. Spiß, der sich an der
Front mit diesen Fragen beschäftigt. Ich
bitte ihn, seine Erfahrungen mit den
Nutzern bzw. Usern ständig mit einzubringen, denn das bewegt die Menschen bzw.
was er versteht oder nicht und was er vor
allem akzeptiert oder nicht. Das ist uns
wichtig! (Beifall von allen Seiten)
6.
Wahl von Behinderten-Vertrauenspersonen 2007 in der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB), Ergebnis
Bgm. Zach verliest das Schreiben des
Wahlvorstandes der Behinderten-Vertrauenspersonenwahl 2007 in der Kommunalbetriebe AG (IKB), vom 31.5.2007.
GR-Sitzung 28.6.2007
Heute wurde bei der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) gemäß dem
Behinderteneinstellungsgesetz die Wahl
von Behindertenvertrauenspersonen für
alle 'begünstigt Behinderten' in der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
vorgenommen.
Dieselben konnten dank der Unterstützung durch unsere Unternehmensleitung
reibungslos abgewickelt werden.
Für den Wahlvorstand
Walter Hofer
Wahlleiter"
Vorstehende Mitteilung wird zur Kenntnis
genommen.
7.
IV 19599/2006
Stadtgemeinde Innsbruck,
Vorlage der Jahresrechnung
2006 und der Vermögensrechnung 2006
Bgm Zach: Ich habe gemäß § 73 des
Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 die Jahresrechnung 2006 für
das abgelaufene Haushaltsjahr bis Ende
Juni des nachfolgenden Jahres dem
Gemeinderat zur Prüfung und Erledigung
vorzulegen.
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2006 wurde von der Mag.-Abt. IV,
Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, zum 28.2.2007 erstellt und in der
Zeit vom 30.4.2007 bis einschließlich
13.5.2007 zur öffentlichen Einsichtnahme
aufgelegt. Die Auflage wurde unter der
Zl. IV 19599/2006 ordnungsgemäß an der
Amtstafel kundgemacht.
Es wird ersucht, die Jahresrechnung 2006
und die ergänzende Vermögensrechnung
2006 im Sinne der zitierten Bestimmungen
des Stadtrechtes der Landeshauptstadt
Innsbruck 1975 dem Gemeinderat und
Kontrollausschuss zur Prüfung und
Erledigung vorzulegen. Die Jahresrechnung 2006 und die Vermögensrechnung
- 437 -
2006, wurden sämtlichen Mitgliedern des
Gemeinderates zugestellt.
8.
Die maßgeblichen Daten der Jahresrechnung sind im beigeschlossenen Bericht
(Zl. IV 19599/2006) an den gemeinderätlichen Ausschuss für Finanzen und
Subventionen dargestellt.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Bei
diesem Nachtragskredit geht es darum,
auf der Möslalm eine neue Kanalisation zu
machen bzw. eine neue Wasserleitung, da
die alte schon durchgerostet ist. Der
Antrag lautet auf einen Betrag in der Höhe
von € 50.000,--, wobei 50 % Förderung
seitens des Landes Tirol dazu gegeben
wird.
Für die Berichterstattung im Gemeinderat
darf folgender Vorschlag erstattet werden:
Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, hat die Jahresrechnung 2006 nach Abschluss der
Kassen- und Rechnungsbücher zum
28.2.2007 fertig gestellt. Die öffentliche
Auflage erfolgte in der Zeit vom 30.4.2007
bis einschließlich 13.5.2007. Sie wurde
durch Anschlag an der Amtstafel kundgemacht.
Des Weiteren hat die Mag.-Abt. IV,
Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, die Vermögensrechnung 2006
nach Abschluss der Kassen- und Rechnungsbücher zum 30.5.2007 fertig gestellt.
Die Jahresrechnung 2006 weist für den
ordentlichen Haushalt ein Anordnungssoll
bei den Einnahmen von € 275.381.728,70
und bei den Ausgaben von
€ 274.724.954,94 somit einen Sollüberschuss in der Höhe von € 656.773,76 auf.
Die Detailrechnungsergebnisse können
der Ausfertigung der Jahresrechnung
2006 entnommen werden, die allen
Mitgliedern des Gemeinderates übermittelt
wurde. Das Rechnungsergebnis wird nach
den haushaltsrechtlichen Vorschriften im
Rechnungsjahr 2008 abgewickelt.
Die Frau Bürgermeisterin hat gemäß § 73
des Stadtrechtes der Landeshauptstadt
Innsbruck 1975 die Jahresrechnung 2006
und die Vermögensrechnung 2006 der
Kontrollabteilung zur Vorprüfung zugewiesen und werden diese in der Folge dem
gemeinderätlichen Kontrollausschuss zur
Prüfung und Antragstellung vorgelegt.
Vorstehende Mitteilung wird zur Kenntnis
genommen.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger referiert
die Anträge des Ausschusses für Finanzen und Subventionen vom 19.6.2007.
GR-Sitzung 28.6.2007
Nachtragskredit zum ordentlichen Haushalt 2007
Beschluss (einstimmig):
Der Nachtragskredit zum ordentlichen
Haushalt 2007 wird gemäß Beilage genehmigt.
9.
Nachtragskredite zum außerordentlichen Haushalt 2007
9.3
III 5376/2007
Gemeindestraßen
Städtepartnerschaften, Anbringung von Symbolen
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Dieses
Projekt ist noch nicht budgetiert und
deshalb auch hier ein entsprechender
Antrag.
GR Federspiel: Ich habe eine Bitte, Bgm.Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger. Wenn diese
Tafeln, was die Partnerstädte anbelangt,
angebracht werden, sollte man diese so
groß anschreiben, dass sie auch dementsprechend klar ersichtlich sind.
Bgm. Zach: Ich bekomme mindestens
jede Woche eine Anfrage, dass irgendwer
Partner der Stadt Innsbruck werden
möchte. Das hat aber keinen Sinn, denn
wir müssen dort, wo wir bereits Partner
sind und wo Beziehungen bestehen, diese
verstärken bzw. helfen. Es gibt viele
Partnerstädte, denen wir helfen und dort,
wo wir die Beziehungen wieder auffrischen
wollen, machen wir das auch.
Das Ganze ist aufwendig. Es müssen
Mitglieder des Stadtsenates in diese
Partnerstädte fahren und es müssen diese
auch in der Stadt Innsbruck eingeladen
werden. Das Ganze ist in jeder Beziehung
unglaublich aufwendig. Nur, dass man auf
dem Papier irgendetwas stehen hat, dazu
ist jetzt nicht die richtige Zeit.
- 438 -
Ich gebe GR Federspiel Recht, dass diese
Tafeln ersichtlich sein müssen. StR
Dr. Pokorny-Reitter ist diesbezüglich
technisch und architektonisch versiert
genug, dass sie das beachten wird.
Ich darf berichten, dass unser neuer
Stadtteil "Tivoli-Alt" ein Vorzeigeprojekt in
jeder Art und Weise ist. Dort wird hinsichtlich der künstlerischen Ausgestaltung, wie
zum Beispiel bei den Laternen bzw. bei
der Straßenbeleuchtung, auf die Städtepartnerschaften Bezug genommen.
Ich habe darauf hingewiesen, dass diese
Partnerschaften mit den Städten Aalborg,
New-Orleans, Krakau, Freiburg, Tiflis,
Sarajewo usw. klar und deutlich zum
Ausdruck kommen. Dadurch sollen die
Menschen in dieser Stadt auch eine
Beziehung zu den Menschen in jenen
Städten, die sich stolz und geehrt fühlen,
dass sie unsere Partner sind, bekommen.
StR Mag. Schwarzl: Ich möchte für die
Punkte 2. und 3. der Nachtragskreditansuchen zum außerordentlichen Haushalt 2007 unsere Stimmenthaltung
anmelden.
Gleichzeitig möchte ich gerne zu Punkt 3.
"Städtepartnerschaften" etwas sagen:
Die Stimmenthaltung unserer Fraktion ist
nicht deshalb, weil uns das Geld für Kunst
reut. Im Gegenteil, denn ich stimme
eigentlich nie gegen finanzielle Mittel für
Kultur und Kunst. Gleichzeitig soll das
verdeutlichen, dass für mich Städtepartnerschaften etwas Lebendiges sein sollen.
Ich bezweifle, dass das Verewigen von
Städtepartnerschaftstafeln oder Symbolen,
die man nach dreimal Vorbeigehen als
Bürgerin bzw. Bürger nicht mehr besonders wahrnimmt, Ausdruck von Lebendigkeit sind. Ich würde es im Sinne der
Lebendigkeit von Städtepartnerschaften
viel spannender finden, wenn man das
Geld wie folgt investieren würde:
Zum Beispiel, dass Künstlerinnen bzw.
Künstler aus den Partnerstädten vor Ort
Kunst im öffentlichen Raum machen und
im Sinne von Artists in Residence da sind
und umgekehrt. Künstlerinnen bzw.
Künstler von uns sollten Stipendien
erhalten, um in den Partnerstädten
künstlerisch tätig zu sein.
GR-Sitzung 28.6.2007
Das würde ich für eine bessere Investition
im Sinne von Kunst, aber auch im Sinne
von Lebendigkeit von Städtepartnerschaften halten. Diese Ambivalenz, dass uns
das anders sinnvoller erscheinen würde,
aber natürlich Mittel für Kunst und Kultur
vorhanden sein sollen, daher rührt unsere
Stimmenthaltung. (Beifall von Seiten der
Innsbrucker Grünen)
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger:
GR Federspiel hat auf die Deutlichkeit der
Tafeln von Partnerstädten hingewiesen.
Wir haben jeweils auf der Autobahn am
Eingang der Stadt die Partnerschaftsstädte angeführt. Dies in einer Größe, dass es
nicht lesbar ist und das ist wahrscheinlich
der Hintergrund dieser Anmerkung.
Ich darf feststellen, dass es hier nicht um
eine künstlerische Aktion geht. Das ist,
glaube ich, ein Missverständnis, auch
wenn diese Tafeln künstlerisch gestaltet
werden.
Wir haben anlässlich des 40-jährigen
Jubiläums auf der Europaratsallee das
Wappen der Stadt Freiburg angebracht.
Es hat sich gezeigt, dass diese Form - das
Wappen war mit einem Panzerglas
versehen und war auch beleuchtet - nicht
entsprochen hat, da es kaputt geworden
ist. Als Alternative dafür ist vorgesehen,
die sieben Wappen der Partnerstädte auf
der Innbrücke anzubringen. Das halte ich
wirklich für eine hervorragende Idee.
Dafür wurden verschiedene Standorte
vorgeschlagen. Mit dieser Aktion soll der
Bevölkerung bewusst gemacht werden,
welche Partnerstädte die Stadtgemeinde
Innsbruck hat. Ich glaube schon, dass das
ein guter und wichtiger Beitrag ist, um
diesen Partnerstädten einen gewissen
Respekt zu zeigen und auch der Bevölkerung zu vermitteln, mit wem wir solche
Partnerschaften eingegangen sind.
Beschluss (einstimmig; bei Stimmenthaltung GRÜNE zu den Punkten 2. und 3.;
8 Stimmen ):
Die Nachtragskredite zum außerordentlichen Haushalt 2007 werden gemäß Beilage genehmigt.
- 439 -
10.
Subventionsansuchen
10.1
IV 370/2007
"Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT),
Gumppstraße 47, Wettbewerb für
das Projekt "Kunst am Bau" am
Tivoli-Areal, Sondersubvention
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Dazu
darf ich inhaltlich sagen, dass drei
Kunstwerke bzw. drei Künstler prämiert
wurden. Zum einen geht es darum, dass
die Brüstung bei einer Aussichtsplattform
über die Sill gestaltet werden soll, und
zwar von Julia Bornefeld.
Diese hat vorgeschlagen, hier eine
Glasverkleidung vorzunehmen, auf der
verschiedene bewegte Linien und einzelne
Elemente abgebildet sind. Das soll das
veränderbare Regime eines Flusses
symbolisieren. Darüber hinaus soll auch
der Name "Sill" in Abwandlung, es
bedeutet eigentlich die Wogende und das
gibt es in vielen Städten und Ländern,
natürlich mit einer sprachlichen Abwandlung, dort angebracht werden.
Der zweite Projektvorschlag betrifft die
Gestaltung einer Schallschutzwand zum
Südring hin durch Thomas Feuerstein.
Der dritte Projektvorschlag betrifft den
Künstler Martin Walde, der vorgeschlagen
hat, auf dem gesamten Areal Spiellinien
und Spielflächen aufzubringen. Es ist so,
dass die Kosten zwischen der Stadtgemeinde Innsbruck und den Investoren
aufgeteilt werden. Die "Neue Heimat Tirol"
Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT) soll
einen erheblichen Teil davon übernehmen.
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt
für dieses gesamte Projekt nur den Betrag
in der Höhe von € 30.000,--.
StR Mag. Schwarzl: Die Wortmeldung
von Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger zielt
in eine ähnliche Richtung, wie ich es
zuerst schon beim Kunstprojekt gesagt
habe. Ich sehe die Auseinandersetzung
mit den Städtepartnerschaften schon als
künstlerischen Wettbewerb. Auch hier
geht es um Kunst am Bau und Kunst im
öffentlichen Raum.
GR-Sitzung 28.6.2007
Wir haben schon eine Anfrage an die Frau
Bürgermeisterin gestellt, die teilweise sehr
ausführlich beantwortet wurde. Es geht
nicht um den Betrag von € 30.000,-- bzw.
um eine Beurteilung der Künstlerinnen
bzw. Künstler oder der Werke, die
ausgewählt wurden, sondern wir beschäftigen uns jetzt schon längere Zeit gemeinsam mit GR Marinell mit Kunst im öffentlichen Raum und Kunst am Bau.
Ich habe das aufgrund der Anfragebeantwortung überschlagsmäßig zusammengezählt. Beim Rathaus-Neubau haben wir
damals rund € 10 Mio in Kunst am Bau
investiert. In den Jahren 2001 bis 2007
sind rund € 1,2 Mio in Kunst am Bau
geflossen. Dies wurde teilweise von der
Stadt Innsbruck aber auch von Bauträgern
finanziert, die wieder mehr oder weniger
mit öffentlichen Mitteln insofern agieren,
da sie teilweise auf die Wohnbauförderung
zurückgreifen können. Teilweise wird das
über die Mieterinnen bzw. Mieter finanziert.
Mein Eindruck dieser Kunst am BauProjekte bisher ist, dass sie vom Ablauf
her teilweise relativ intransparent hinsichtlich der Auswahl der Jurien sind. Es sind
entweder Direktvergaben vom Bauträger
bzw. Architekten oder geladene Wettbewerbe sehr oft nicht nachvollziehbar,
warum, welche Künstlerinnen bzw.
Künstler geladen wurden oder welche
nicht.
Wir haben sehr transparente gute
Verfahren im Bereich der Architekturwettbewerbe. Ich würde mir wünschen, dass
wir im Bestand auch bei Projekten "Kunst
am Bau" oder "Kunst im öffentlichen
Raum" ein wenig in Richtung Vorgehensweise wie bei Architekturwettbewerben
kommen würden.
Es gibt auch eine Vision, die so ähnlich
wäre, wie es das Land Niederösterreich
macht. Dort werden bei öffentlichen
Bauten Mittel für Kunst am Bau veranschlagt. Diese Mittel werden aber nicht für
Kunstprojekte an diesem konkreten
Bauobjekt verwendet, sondern sie
kommen in einen Topf. Es gibt eine eigene
Landesstelle, die diesen Topf verwaltet
und eine hochkarätige Jury, bestehend
aus Künstlerinnen bzw. Künstlern teilweise
aus Niederösterreich oder von auswärts,
- 440 -
wo man dann Projekte im öffentlichen
Raum einreichen kann. Diese Jury
beurteilt und vergibt dann das Projekt. Das
wäre sozusagen die Vision.
Aber im Schritt dorthin würde ich vorschlagen, Verbesserungen auch inhaltlich
im Verfahren zu machen. Das, was wir als
Kunst am Bau derzeit haben, sind sehr
stark Objekte zum Anschauen, Repräsentieren und Verschönern oder Gestalten
von Raum. Wir haben aber sehr wenig
Prozesshaftes und Sozialräumliches, das
damit zusammenhängt, dass diese Kunst
am Bau oder Kunst meistens schon in der
Planungsphase oder während dem Bau
von Objekten mit ausgeschrieben wird.
Das Kunstwerk ist dann mehr oder
weniger schon fertig, wenn die Leute dort
einziehen.
Man könnte sich auch vorstellen, Kunst
am Bau erst dann zu starten, wenn die
Leute schon eingezogen sind, denn dann
könnte man nämlich vielmehr in prozesshafte Kunst gehen, wo Künstlerinnen bzw.
Künstler mit den Bewohnerinnen bzw.
Bewohnern interagieren bzw. diese mit
einbinden.
Um das etwas konkreter zu machen, darf
ich dazu ein Beispiel erwähnen: In der
Bundesrepublik Deutschland hat vor
einigen Jahren in einer großen sozialen
Wohnanlage ein Künstler ein Projekt
gemacht, wo er mitten in die Wohnblocks
große offene Bücherregale in Containerform aufgestellt hat. Das war ein Kunstprojekt und dort konnten sich die Menschen
Bücher nehmen und Bücher hineinstellen.
Das hat jahrelang total super funktioniert.
Es gibt also viel breitere Spektren von
Kunst, die, was die Bewohnerinnen bzw.
Bewohner betrifft, vielleicht nachhaltiger ist
als wenn man irgendwo einzieht und dort
steht eine Skulptur oder es ist ein Mosaik
an der Wand usw. Die Menschen sollen in
die Kunst mit einbezogen werden,
wodurch vielleicht auch Barrieren zwischen Kunst und Bewohnerinnen bzw.
Bewohnern abgebaut werden können. Das
ist ein Denkansatz, den ich im Gemeinderat einbringen wollte. Daher unsere
Stimmenthaltung.
GR Marinell: Ich glaube auch, dass es
wichtig ist, dieses Thema zu diskutieren.
Wir sollten uns im Kulturausschuss
GR-Sitzung 28.6.2007
speziell über diese Thematik unterhalten.
Ich finde gerade diesen stadtteilbezogenen Kunst am Bau wichtig.
Es ist wirklich schade, wenn man nach
einigen Jahren merkt, dass die Kunstwerke nicht gewartet werden. Mit dem
Stadtteil meine ich, dass die Bewohnerinnen bzw. Bewohner eine Identität mit
einem solchen Kunstwerk bekommen
sollen. Ich finde es wichtig, dass sie in
irgendeiner Form mit einbezogen werden
bzw. dass die Abwicklung transparent
wird.
Diese Diskussion können wir durchaus im
Kulturausschuss führen. (Beifall)
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger (als
Debattenredner): Ich möchte die Aussage
von StR Mag. Schwarzl zurückweisen,
dass ein Wettbewerb stattgefunden hat,
der nicht transparent ausgeführt wurde.
Das ist hier sicherlich nicht der Fall.
Es wurden konkret eingeladen: Christian
Anton, Julia Bornefeld, Thomas Feuerstein, Robert Gfader, Martin Gostner, Eva
Schlegel und Martin Walde. In der Jury
waren Vetreter der Stadtgemeinde
Innsbruck: Bürgermeisterin Hilde Zach,
Dipl.-Arch. Schmeissner-Schmid und
meine Person.
Weiters Vertreter der "Neue Heimat Tirol"
Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT) mit Prof.
Dr. Klaus Lugger, ein Vertreter der ZIMA,
Wohn- und Projektmanagement GesmbH,
Dr. Hans Vandory, Dr. Günther Dankl vom
Tiroler Landesmuseum - Ferdinandeum,
die freie Landschaftsarchitektin Dipl.-Ing.
Angela Bezzenberger, Dr. Edith Schlocker
und Stefan Binder.
Die Vorprüfer waren der Galerist Klaus
Thoman, Dipl.-Ing. Hans-Jörg Pegger von
der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol sowie Ing.
Heidrun Stahl von der Mag.-Abt. III,
Grünanlagen - Planung und Bau.
Ich glaube, dass dieser Wettbewerb sehr
sachgerecht durchgeführt wurde. Was den
Vorschlag anlangt, dass man zuerst einen
Stadtteil mit 1.500 Bewohnerinnen bzw.
Bewohnern besiedelt und sich dann
Gedanken über Kunst am Bau macht, das
wird nicht immer eine zielführende
Vorgangsweise sein.
- 441 -
Es gibt zwei Dinge, die hier zur Umsetzung vorgeschlagen wurden. Das sind
zum einen diese Brüstung bei der
Plattform über die Sill. Hier muss man
natürlich vorher den Wettbewerb machen,
da man nicht das Bauwerk fertig stellen,
dann unter Umständen die Brüstung, die
man vorsehen muss, wegreißen und die
künstlerische Brüstung anbringen kann.
Genauso verhält es sich bei der Lärmschutzwand. Auch hier ist es richtig, dass
man sofort eine künstlerisch gestaltete
Lärmschutzwand anbringt. Wenn ich an
die Lärmschutzwände entlang der
Autobahn ins Unterinntal denke, dann
könnte man sich jetzt vielleicht überlegen,
ob diese nicht künstlerisch gestaltet
werden können. Das wäre vielleicht nicht
ganz falsch.
Wenn ein Stadtteil schon besiedelt ist
wäre es denkbar, sich über eine weitere
künstlerische Gestaltung auch noch
Gedanken zu machen. Ich glaube, es ist
hier schon richtig, dass die entsprechenden Mittel für diesen Stadtteil vorgesehen
werden.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass
1.500 Personen über die künstlerische
Gestaltung befinden. Wir haben in der
Jury nicht unerhebliche Probleme gehabt,
die einzelnen Projekte zu prämieren, denn
wenn es um Kunst geht, hat jeder seine
eigenen Vorstellungen und es besteht hier
natürlich eine besondere Vielfalt an
Geschmack und Vorstellungen. Dadurch
würde es nicht leichter und das Ergebnis
auch nicht unbedingt qualitätsvoller.
Natürlich kann man darüber diskutieren,
aber ich glaube, dass im konkreten Fall
die Vorgangsweise sehr sachgerecht war.
Das Ergebnis war zwar nicht besonders
berauschend, aber ich glaube, dass das
mehrere in der Jury so empfunden haben.
Das was vorgeschlagen wurde, sind
jedoch durchaus interessante Aspekte für
die Gestaltung dieses Stadtteiles.
StR Mag. Schwarzl: Es geht nicht darum,
dass 1.500 Bewohnerinnen bzw. Bewohner am "Tivoli-Neu" als Jurorinnen
auftreten, sondern dass sie - um es ganz
überspitzt zu sagen - Teil eines Kunstprojektes sein können. Natürlich muss die
Auswahl durch eine Jury passieren. Mein
Wunsch war, dass Kunst prozesshaft
GR-Sitzung 28.6.2007
stattfindet. Ich habe nicht gemeint, dass
1.500 Bewohnerinnen bzw. Bewohner
eine riesengroße Jury bilden.
(GR Federspiel: Graffiti fehlt noch!)
Ja, Graffiti ist auch eine Form von Kunst.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Die wird
ohne Jury gemacht.)
Ich habe nicht gemeint, dass genau dieser
Wettbewerb intransparent abgelaufen ist.
Das war im Ausschuss für Finanzen und
Subventionen die Vorlage und GR Hof hat
dankenswerterweise gebeten, bis zur
Sitzung des Gemeinderates Unterlagen
darüber zu erhalten, wer Mitglied der Jury
bzw. wer geladen war.
Es hat sehr oft keine Wettbewerbe
gegeben. Ich denke, dass es hin und
wieder, wenn es um große Summen geht,
angebracht wäre - insgesamt geht es bei
diesem Projekt nicht um wenig Geld, wenn
man das von der "Neue Heimat Tirol"
Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT)
dazuzählt -, darüber nachzudenken, einen
offenen Wettbewerb zu machen und nicht
nur Vermittlerinnen bzw. Vermittler,
sondern produzierende Künstlerinnen
bzw. Künstler in die Jury aufzunehmen.
Bei Architektenwettbewerben sind in einer
Fachjury auch immer wieder selbstproduzierende Architektinnen bzw. Architekten
und nicht nur Architekturkritikerinnen bzw.
Architekturkritiker.
Ich denke, dass es keine konkrete böse
Unterstellung an dieses eine Verfahren ist,
sondern in Summe ist ein Bild entstanden,
wo es Stellschrauben gibt, an denen man
etwas ändern könnte; sowohl in formaler
als auch in inhaltlicher Weise. (Beifall von
Seiten der Innsbrucker Grünen)
Bgm. Zach: Es geht um verändern. Ich
würde sogar hinzufügen um verbessern.
Diesbezüglich sind wir nicht immer einer
Meinung.
GR Ing. Krulis: Wenn hier zwei verschiedene Meinungen oder Stimmungen
aufeinander treffen, die von Bgm.-Stellv.
Dipl.-Ing. Sprenger und von StR
Mag. Schwarzl, dann ist das eine eben
eine sehr praktische Meinung und das
andere eine sehr theoretische Meinung,
die in der Praxis wahrscheinlich eher nicht
- 442 -
funktioniert. Dies aus einem sehr einfachen Grund:
hat. Es wird aber auch andere Leute
geben, die das toll finden.
Wenn man Kunst als Bestandteil eines
konstruktiven Elementes integrieren
möchte, dann ist das nachher grundsätzlich nicht möglich. Oft ist es so, dass
tragende Elemente eingebunden werden;
sprich eine Konstruktion zum Kunstwerk
wird. Das ist immer wieder bei der
Gestaltung von Plätzen und von Bauwerken passiert. Das heißt, dass dieser
Bereich der Gestaltung nicht von den
Leuten nachher selbst bestimmt werden
kann.
Kunst ist wie alles andere, das mit
Gestaltungsfragen zu tun hat. Das beginnt
bei der bildenden Kunst und geht bis zur
Architektur. Wir haben das jüngst bei der
Architektur-Diskussion hinsichtlich der
Maria-Theresien-Straße erlebt. Hier
klaffen die Welten auseinander und es gibt
einfach hundert verschiedene Meinungen.
Ich glaube, dass das eine das andere
nicht ausschließt und dass der grundsätzliche Weg, den man bisher gegangen ist,
hier Leute einzuladen, richtig ist. Ich sehe
überhaupt keinen Punkt, außer dass die
Innsbrucker Grünen nicht in der Jury
vertreten waren, was sie gerne gewesen
wären, um hier mitzubestimmen.
Den zweiten Bereich möchte ich sehr zu
bedenken geben. Es hat schon viele
Aktionen mit Erfolg gegeben, an denen
auch ich beteiligt war. Zum Beispiel, wie
damals die Schüler der Höheren Technischen Lehranstalt (HTL) die Wände des
Bauhofes gestaltet haben. Man hat auch
Unterführungen von Schulklassen
gestalten lassen. Das sind sehr sinnvolle
Projekte, wo auch junge Menschen zeigen
können, was sie können.
Geht es darum großflächige Räume zu
gestalten, kommt ein Tohuwabohu heraus,
wenn 1.500 Leute in einen interaktiven
Prozess mit eingebunden werden. Das
funktioniert nicht, auch wenn GR Mair
lächelnd den Kopf schüttelt. Das funktioniert auch nicht in Freiburg und in anderen
grünen Städten. Ich glaube, wenn man
möchte, dass qualitätsvolle Kunst gemacht
wird, muss man auch eine gewisse
Qualität einladen. Alle Namen, die Bgm.Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger in dieser Sache
genannt hat, sind Künstlerinnen bzw.
Künstler, die weit über die Tiroler Landesgrenzen hinaus Anerkennung finden und
sehr gut sind.
Das Spannende, wenn man unterschiedliche Künstlerinnen bzw. Künstler einlädt,
ist, dass es zu sehr unterschiedlichen
Ergebnissen kommt. Ich war früher auch
schon in Jurysitzungen und kann mir
deshalb sehr gut vorstellen, dass es oft
nicht leicht ist, Projekte auch tatsächlich
umzusetzen. Trotzdem glaube ich, dass
es, wo immer Kunst am Bau umgesetzt
wird, genügend Leute gibt, die sagen,
dass das ein Blödsinn ist und sich fragen,
warum man dafür das Geld ausgegeben
GR-Sitzung 28.6.2007
Es ist vernünftig, dass letzten Endes die
Transparenz mit erstklassigen Mitgliedern
in der Jury gegeben war. Ich glaube keiner
zweifelt daran, dass Dr. Günther Dankl
vom Tiroler Landesmuseum - Ferdinandeum ein sehr aufgeschlossener Mensch
ist. Die Innsbrucker Grünen machen diese
Kritik immer subtil. Ihr seid trotzdem nicht
ganz zufrieden, aber wenn Ihr dann die
Künstlerinnen bzw. Künstler persönlich
seht, sagt Ihr zu ihnen, dass es super war,
dass sie dabei waren.
Wenn Ihr jedoch Leute trefft, die das
kritisieren, wird gesagt, dass das eben
dann herauskommt, wenn nur Künstlerinnen bzw. Künstler eingeladen werden. Die
Innsbrucker Grünen spielen sehr geschickt
auf dem Klavier, um überall everybody's
Darling zu sein und eine gewisse politische Stimmung zu machen.
Ich bin froh und möchte gratulieren, dass
es zu einem Ergebnis gekommen ist, das
sehr gut überlegt entwickelt wurde. Ich
freue mich schon auf die Umsetzung, vor
allem, wenn das, was hier geplant wurde,
auch tatsächlich in der Natur zu sehen
sein wird. (Beifall)
Bgm. Zach übergibt den Vorsitz an Bgm.Stellv. Mag. Dr. Platzgummer.
Bgm. Zach: Ich möchte mich als Kulturreferentin zu Wort melden. Ich bin sehr
dankbar für diese Diskussion, denn genau
- 443 -
auf diesem Areal, haben wir ein Vorzeigeprojekt im Hinblick auf Gestaltung,
Durchmischung und auf all diese Dinge,
die wir uns sozusagen am Reißbrett für
einen neuen Stadtteil immer gewünscht
haben.
künstler, der international in einem neuen
Feld sehr erfolgreich tätig ist. Dass dieser
ein wunderbares Projekt mit dem Namen
"Glückshormone" verwirklichen kann, ist
eine tolle Sache, gegen die niemand
etwas haben wird.
Natürlich ist dort Kunst am Bau ein
wesentlicher Bestandteil. Dort ist viel Geld
in Bewegung gesetzt worden. Deshalb ist
es rechtens, dass wir finanziell, ideell und
in der Wertschätzung den produzierenden
Künstlerinnen bzw. Künstlern, die sich in
einem offenen Wettbewerb bewerben
konnten, einen gewissen Anteil geben.
Das Projekt mit der "Straßenbeleuchtung"
von Robert Gfader, wo auf unsere sieben
Partnerstädte hingewiesen wird, ist
ebenfalls eine gescheite Sache.
Die Jury war international besetzt und ich
habe mich durch die Vorständin der Mag.Abt. IV, Kultur, Mag. Birgit, Neu, vertreten
lassen. Die Besetzung der Jury war also
keine politische, sondern sie war fachlich
ausgesucht und hochrangig. Bei der
Bewertung, die für mich sehr überraschend war, war ich allerdings dabei. Zum
Beispiel habe ich Julia Bornefeld als
deutsche Künstlerin eingeschätzt, sie ist
aber eine gebürtige Innsbruckerin und ist
in der Nähe der Sill aufgewachsen und hat
dort immer hinübergeschaut. Ihr intelligentes Tiefenprojekt, das sich mit der Sill
beschäftigt, muss man entsprechend
bewerben und erklären.
Ich glaube, dass wir der Intention jener,
die dafür sehr viel Herz haben, sehr nahe
gekommen sind. Ich stehe dazu, dass
auch Innsbrucker bzw. Tiroler Künstlerinnen und Künstler nicht von vorneherein
ausgeschlossen sind. Wir haben auch
sehr gute Leute, die sich woanders
bewähren. Warum kann das nicht in
Innsbruck oder dort, von woher sie
kommen, möglich sein?
Diese drei Projekte, die letztendlich
ausgewählt wurden, sind nicht billig, nicht
ganz leicht zugänglich aber erstklassig
und man wird sie ganz gut kommunizieren
können, worum ich bitte.
Interessant ist der Zugang über Kunst eine
Brücke zu schaffen, um unterschiedliche
Menschen miteinander zu vernetzen. Ein
mehrheitlich abgestimmtes Kunstwerk zu
erzielen, halte ich für einen Nonsens. Den
Vorgang halte ich aber für sehr gut.
Wir haben drei Projekte vorliegen: Eines
von Thomas Feuerstein, einem MedienGR-Sitzung 28.6.2007
Das dritte Projekt ist von Julia Bornefeld
"Die Wogende" und "Fischschwanzflosse".
In weiterer Folge könnte man natürlich
irgendein Projekt entwickeln, das die
1.500 Bewohnerinnen bzw. Bewohner
zusammenbindet und in eine Diskussion
treten lässt. Zu glauben, dass man nur
dann etwas zusammenbringt, wo mehrheitlich gesagt wird, dass es dieser
Brunnen letztendlich ist, wird ein langer
Prozess sein.
Jetzt entsteht dieser wunderbare neue
Stadtteil und es wird in unterschiedlicher
Zeit und Qualität die Grünplanung - die wir
alle mit sehr viel Engagement beschlossen
haben - sowie die künstlerische Gestaltung, geschehen. Gerade beim Kunstprojekt des Künstlers Martin Walde wird
abschätzig gesagt, dass man jetzt ganz
zum Schluss irgendwo ein "Bildl" oder ein
"Mosaik" hinaufpicken muss oder gar
vielleicht irgendwo eine Skulptur aufstellt,
von der man eh nicht weiß, wohin man sie
stellen soll. So ist es nicht, denn das ist ja
eine hochintelligente Angelegenheit, die
dort verwirklicht wird.
Ich habe überhaupt nichts dagegen, wenn
man in weiterer Folge zur Vereinigung
dieser Menschen, zur Möglichkeit sich
kennen zu lernen und seine Ansichten
einzubringen, hier Kunst hernimmt. Ich
finde das ganz gescheit und das kann
man zusätzlich machen. Es ist gelungen,
dafür ordentliches Geld in Bewegung zu
setzen. Es ist nicht immer ganz einfach,
das zu erreichen.
Als Kulturreferentin möchte ich, dass die
Künstlerinnen bzw. Künstler auch ihren
Anteil an einem Mehrwert, der in dieser
Stadt geschaffen wird, haben. Diesen
Mehrwert - jetzt werde ich emotional haben sich diese Menschen mehr als
verdient. Sie machen sich nämlich darüber
- 444 -
Gedanken, wie sich die Gesellschaft
weiterentwickelt und sie bringen sich in
einer Art und Weise ein, die mich immer
zutiefst berührt. Dies deshalb, weil sie
nicht das eigene Fortkommen und die
eigene Existenzabsicherung, sondern die
weitere Entwicklung in den Vordergrund
stellen.
Allen Mitgliedern des Gemeinderates
unterstelle ich, dass sie dem folgen
können. Man ist hier sehr gut vorangekommen. Nicht nur die Politik hat das
große Wort geführt, sondern die Fachleute. Die Politik hat zugestimmt und dafür
gesorgt, dass die dazu benötigten
Geldmittel beschlossen werden.
In weiterer Folge ist die Entwicklung
dieses Stadtteiles, nämlich das Zusammenwachsen von Menschen unterschiedlicher Kulturen, Generationen, Hautfarbe,
Herkunft usw., was aber nicht mit den
Mauern, Brunnen, Sträuchern, dem
Kindergarten, Trinkbrunnen und mit der
Toilettenanlage usw. zu tun hat, wichtig.
Für ein solches Projekt einen Prozess
einzuleiten, bin ich jederzeit zu haben. Ich
bin überzeugt, dass wir dafür eine
Mehrheit finden werden.
Ich bitte, dieser Subvention die Zustimmung zu erteilen, da das eine nicht das
andere ausschließt. Ich möchte den
Mitgliedern des Gemeinderates versichern, dass man hier sehr qualitätsvoll
und demokratisch vorgegangen ist.
(Beifall)
StR Dr. Pokorny-Reitter: Ich glaube,
dass diese Diskussion sehr gut ist und
zeigt, dass der Prozess für das Projekt
"Tivoli-Alt" ein meiner Meinung nach sehr
richtiger und transparenter ist. Dadurch
wird aber nicht ausgeschlossen, dass es
auch neue und anders strukturierte
Prozesse geben kann.
Deshalb ist es mir ein Anliegen dazu
etwas zu sagen: StR Mag. Schwarzl hat
gesagt, dass es bei den Architekten
anders ist, da es eine andere Struktur gibt.
Das stimmt, aber die Architekten haben
sich selbst eine Struktur erkämpft und
erarbeitet. Es gibt einen Wettbewerbsausschuss, der dementsprechend besetzt ist
und sie Regeln in der Kammer der
Architekten und Ingenieurkonsulenten für
GR-Sitzung 28.6.2007
Tirol vorgeben, wie die Leute in die
Wettbewerbe nominiert werden.
Ein solches Gremium - das habe ich bei
meinen Gesprächen mit zwei Künstlerinnen angeregt - sollte es bei der Künstlerschaft auch geben. Hier sollte es auch ein
strukturelles Gremium geben, das sich
genau mit dem Thema auf dieser Seite
befasst. Sonst gibt es im Prinzip immer
diese Ebene, dass es ein paar bekannte
Namen gibt, die dann auch eingeladen
werden. Man kann zwar auch einige nicht
so bekannte Künstlerinnen bzw. Künstler
einladen. Das kann aber nicht anders
funktionieren, wenn nicht auf beiden
Seiten eine geänderte Struktur und eine
geänderte Organisation vorhanden ist.
Das wurde sehr wohlwollend aufgenommen und ich hoffe, dass sie an dem auch
arbeiten werden.
Ich darf noch an die Mitglieder des
Gemeinderates eine Einladung aussprechen. Das erste Kunstwerk "Kunst am
Bau" gibt es beim "Tivoli-Alt" schon seit
einiger Zeit. Das befindet sich in der
Unterführung bei der Kreuzung Südring/Resselstraße/Anton-Eder-Straße bei
der Olympia Eishalle, wozu ich immer
dreistöckige Torte sage. In der Mitte gibt
es die Fuß- und Radwegunterführung, wo
man ohne motorisierten Individualverkehr
(MIV) zu den Sportanlagen kommt.
Dieses Kunstwerk, das unter der Führung
von Architekt Dipl.-Ing. Karl Heinz
gestaltet wurde, ist nicht nur baulich
wunderbar gestaltet worden, sondern es
gibt dort bereits ein so genanntes "Cyclorama" des Künstlers Thomas Feuerstein,
das ebenfalls eine Jury ausgesucht hat,
obwohl mehrere Werke vorgelegen sind.
Der Künstler Thomas Feuerstein hat in
Anlehnung an unser Riesenrundgemälde
ein Fotoband von der Stadt Innsbruck
gestaltet und hat das von der OlympiaEishalle aus fotografiert. Man sieht auf
einer bestimmten Höhe die gesamte Stadt
Innsbruck abfotografiert. In der Nacht ist
dieses 360 Grad-Panoramafoto wunderbar
beleuchtet. Man empfindet nicht, dass
man sich unter einer viel befahrenen
Straße befindet. Das Werk von Thomas
Feuerstein ist sehr schön und Sie werden
davon begeistert sein. (Beifall)
- 445 -
StR Mag. Schwarzl: Ich bin auch sehr
froh über diese Diskussion, weil sonst die
Kulturdebatten meistens zu kurz kommen.
Ich finde diese Auseinandersetzung ganz
wichtig und ich habe mich sehr gefreut,
dass die Frau Bürgermeisterin sich
gegenüber dieser von mir ins Spiel
gebrachten prozesshaften Kunst so offen
geäußert hat.
Wir werden aufgrund des Angebotes, im
Kulturausschuss darüber zu sprechen,
dieser Subvention zustimmen und uns
nicht mehr der Stimme enthalten. (Beifall
von allen Seiten)
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Finanzen und
Subventionen vom 19.6.2007:
Die Stadtgemeinde Innsbruck gewährt der
"Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige
Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft
GesmbH (NHT), Gumppstraße 47, in
Bezug auf den Wettbewerb für das Projekt
"Kunst am Bau" am Tivoli-Areal eine Sondersubvention in der Höhe von
€ 30.000,--.
Die Bedeckung erfolgt aus der
Vp. 1/061000-757900, Sondersubventionstopf.
10.2
IV 370/2007
p.m.k. - Plattform mobiler
Kulturinitiativen, Viaduktbogen
20, Erweiterung und Adaptierung
von Bogen 19 und 20 zu einer
räumlichen Veranstaltungseinheit sowie Auslagerung des Büros in Bogen 16, Sondersubvention
Antrag des Ausschusses für Finanzen und
Subventionen vom 19.6.2007:
Die Stadtgemeinde Innsbruck gewährt der
p.m.k. - Plattform mobiler Kulturinitiativen,
Viaduktbogen 20, zu den Kosten für die
Erweiterung und für die Adaptierung von
Bogen 19 und 20 zu einer räumlichen
Veranstaltungseinheit sowie für die
Auslagerung des Büros in Bogen 16 eine
Sondersubvention in der Höhe von
€ 20.000,--.
GR-Sitzung 28.6.2007
Die Bedeckung erfolgt aus der
Vp. 1/061000-757900, Sondersubventionstopf.
GR Kaufmann: Im Zuge der Sitzung des
Ausschusses für Finanzen und Subventionen, wurde der Antrag wegen der Bezuschussung hinsichtlich der Erweiterung
des dritten Viaduktbogens für die p.m.k. Plattform mobiler Kulturinitiativen, auf
€ 20.000,-- reduziert.
Ich ersuche, diesen Antrag abzulehnen
und darf folgenden Abänderungsantrag
stellen:
Die Stadtgemeinde Innsbruck gewährt der
p.m.k. - Plattform mobiler Kulturinitiativen,
für die Kosten des Zu- und Umbaus
Viaduktbogen eine Subvention in der
Höhe von € 25.000,--.
Ich darf diesen Abänderungsantrag auch
kurz begründen:
Das Land Tirol schießt ebenfalls
€ 25.000,-- zu. Es gibt eine Verwendungszusage der Stadt Innsbruck, dass diese zu
gleichen Teilen die Subvention mittragt.
Als Obmann des Kulturausschusses habe
ich die p.m.k. - Plattform mobiler Kulturinitiativen unter dem Obmann Chris Koubek
und der Geschäftsführerin Mag. Ulrike
Mair als einen wesentlichen Bestandteil
der Innsbrucker Kulturszene kennen
gelernt. (Beifall)
Gerade die Stadt Innsbruck als junge und
offene Stadt, braucht neben der Traditions- und Hochkultur den Freiraum für die
freie Szene, auch wenn diese oft kritisch
gesehen wird. Aus diesem Grund bitte ich
die Mitglieder des Gemeinderates, diesem
Abänderungsantrag Folge zu leisten.
In dem Zusammenhang möchte ich auf
Folgendes hinweisen: Derzeit findet ein
Dialogprozess mit den Verantwortlichen
der Stadt Innsbruck, der Mag.-Abt. V,
Kultur, und den freien Künstlerinnen bzw.
Künstlern statt. Ich würde die Frau
Bürgermeisterin bitten, dass wir im
Herbst 2007 diese "baettlegroup for art"
einmal im Gemeinderat vorstellen können.
Ich glaube nämlich, es ist für eine Stadt
wie Innsbruck ganz wichtig, wenn man
sieht, wie sich Kultur und Politik gegenseitig befruchten können und dass wirklich
ein offener Dialog in dieser Stadt zwischen
- 446 -
den Kulturverantwortlichen und Kulturschaffenden möglich ist. (Beifall von allen
Seiten)
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich bin
doch ein wenig über diesen Erhöhungsantrag überrascht. Ich darf den Mitgliedern
des Gemeinderates mitteilen, dass der
ursprüngliche Antrag auf € 25.000,-gelautet hat.
Im Ausschuss für Finanzen und Subventionen, wurde mir von Vertretern der
Fraktion "Für Innsbruck" gesagt, dass die
Frau Bürgermeisterin nur einen Antrag
über € 20.000,-- wünscht. Ich habe mit der
Frau Bürgermeisterin diesbezüglich kurz
telefoniert und deshalb wurde dann der
Vorschlag gemacht, nur eine Subvention
in der Höhe von € 20.000,-- zu gewähren.
Wenn von der gleichen Fraktion jetzt doch
wieder dieser Erhöhungsantrag gestellt
wird, so ist diese Vorgangsweise etwas
sonderbar, da es hier Kommunikationsschwierigkeiten zu geben scheint.
Ich muss zu meiner eigenen Rechtfertigung als Vorsitzender des Ausschusses
für Finanzen und Subventionen Folgendes
sagen: Die zuständige Referentin hat uns
mitteilen lassen, dass sie nur einen
Subventionsantrag in der Höhe von
€ 20.000,-- wünscht und deshalb habe ich
darüber im Ausschuss für Finanzen und
Subventionen, abstimmen lassen.
Hier ist für mich doch noch eine gewisse
Aufklärung dieses Verhaltens erwünscht.
Bgm. Zach: Es ist völlig richtig, dass dies
einer Aufklärung bedarf. Ursprünglich
wurde gesagt, dass von der Stadtgemeinde Innsbruck € 25.000,-- und vom Land
Tirol € 25.000,-- gewährt werden. Ich habe
dann im Zuge der finanziellen Gestionen
im Land Tirol gehört, dass der Betrag in
der Höhe von € 25.000,-- nicht mehr so
sicher war. Daraufhin habe ich gesagt,
dass wir die Subvention ebenfalls nicht
mehr in der Höhe gewähren werden, da
das Verhandlungsergebnis auf zwei
gleiche Teile gelautet hat.
Ich bin sehr dankbar, dass man hier sehr
kritisch ist. Ich habe mir das alles angesehen, da ich nämlich hinsichtlich der
Eintrittsgelder und Stempel usw. einige
Anfragen bekommen habe. Letztendlich
konnte ich feststellen, dass sich dieses
GR-Sitzung 28.6.2007
selbst bestimmen der jungen Szene sehr
rasch wechselt. Junge Menschen haben
mit diesen Viaduktbögen die Möglichkeit,
irgendetwas zu verwirklichen. Dies einmal,
zweimal oder vielleicht für ein Jahr oder
für längere Zeit. Das ist etwas Wichtiges.
Ich war mehrfach bei der p.m.k. - Plattform
mobiler Kulturinitiativen und konnte
feststellen, dass das Ziel bzw. das
Angedachte erreicht wird. In den Gesprächen mit dem Land Tirol hat sich herausgestellt, wenn die Stadtgemeinde Innsbruck eine Subvention in der Höhe von
€ 25.000,-- gewährt, dann wird man auch
im Land Tirol dafür sein.
Den Betrag in der Höhe von € 23.100,-- hier geht es schon um ordentliche Beträge
- als Ausgleichsabgabe halte ich auch für
angemessen, um einfach dieses Pendant
zu rechtfertigen. Ich weiß, dass es viel
Geld ist. Wenn ich mir auf der anderen
Seite denke, wie viel festgeschriebenes
Geld wir in Gehsteigkanten und in
irgendwelche Inseln, die immer ganz
wichtig sind, investieren. Da dies festgeschrieben ist, kann man weder darüber
diskutieren noch sonst etwas.
Das andere ist die Software, die wichtig
ist. Im Zuge dessen, dass wir eine sehr
verdichtete Arbeitsweise haben, jeder in
seinem Fach tätig ist und ich nicht alle
ständig sehe, speziell wenn sie ihr Büro,
wie Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger, in
einem anderen Haus haben, habe ich es
verabsäumt, ihn rechtzeitig davon zu
informieren.
Die freie Szene, macht sich mit der
"baettlegroup for art", aufgrund stundenlanger Besprechungen, die nicht nur eine
Beweihräucherung oder gar eine Nabelschau sind, sondern für mich ein ernsthaftes Bemühen darstellen, um in der Kunst
und in den notwendigen Schritten weiterzukommen, sehr viel Mühe. Ich bin nicht
böse, wenn die erhöhte Subvention nicht
gewährt wird, aber ich bitte darum.
(Beifall)
StR Mag. Schwarzl: Ich bin über diesen
Abänderungsantrag sehr froh. Es ist ganz
normal und menschlich, dass man sich
einmal täuschen kann und meint, dass das
Land Tirol nur € 20.000,--, aber dann doch
€ 25.000,-- gewährt.
- 447 -
Ich finde es gut, wenn man sagt, dass
man sich getäuscht hat und das wieder
ändern möchte. Es freut mich auch, dass
die Innsbrucker Grünen einen kleinen
Beitrag zu dieser Aufklärung leisten
konnten.
GR Grünbacher: Die Wortmeldung der
Frau Bürgermeisterin bzw. ihre letzten
Sätze lassen es so erscheinen, als würde
sie für diese € 25.000,-- kämpfen, aber die
Mitglieder des Ausschusses für Finanzen
und Subventionen, wären dagegen
gewesen. Es war schon so, dass ursprünglich ein Antrag über € 25.000,-vorgelegen ist. Das möchte ich nur
deshalb klarstellen, damit es nicht so
aussieht, als wären die Mitglieder des
Ausschusses für Finanzen und Subventionen, die Bösen, welche die Subvention auf
€ 20.000,-- heruntergesetzt hätten.
(Bgm. Zach: Wirklich nicht.)
Selbstverständlich haben wir immer
gesagt, dass das Land Tirol 50 % und die
Stadtgemeinde Innsbruck 50 % gewährt,
wenn es eine Vereinbarung gibt. Sollte die
p.m.k. - Plattform mobiler Kulturinitiativen
€ 50.000,-- bekommen, dann hätte ich
auch für diesen Betrag gestimmt. Das ist
nicht das Thema, sondern das war damals
einfach eine Information.
(Bgm. Zach: Das ist richtig.)
GR Wanker: Um solche Dinge zu
vermeiden, ersuche ich nur, vorher eine
Information zu geben. Wenn der Obmann
des Ausschusses für Finanzen und
Subventionen, nicht einmal Bescheid
weiß, so ist das keine geeignete Vorgangsweise.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: In
diesem Fall darf ich noch einmal klarstellen, dass der schriftliche Antrag auf
€ 25.000,-- gelautet hat und über Vorschlag von Vertretern der Fraktion "Für
Innsbruck" die Subvention auf € 20.000,-abgesenkt wurde.
Wir haben gemeint, wenn die Kulturreferentin der Stadt Innsbruck einen geringeren Antrag stellt, dann können wir dem
auch zustimmen. Dass jetzt von der
gleichen Fraktion ein Antrag für eine
höhere Subvention gestellt wird, ist eine
etwas sonderbare Vorgangsweise.
GR-Sitzung 28.6.2007
Ich glaube, dass mein Klubobmann,
GR Wanker, hier völlig Recht hat. Man
sollte vorher sagen, dass es hier offensichtlich ein Irrtum oder eine Fehleinschätzung war. Unter diesen Umständen wäre
das in Ordnung. Die Abwicklung ist
jedenfalls etwas sonderbar, weil hier ein
Rückzieher gemacht wird und das durch
einen offiziellen Antrag der gleichen
Fraktion. Das wollte ich noch einmal
klargestellt haben.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: Ich
glaube, das wurde für jeden klar und
verständlich ausgeführt.
Beschluss (einstimmig):
Gemäß Abänderungsantrag von
GR Kaufmann (Seite 445), wird der
Subventionsbetrag von € 20.000,-- auf
€ 25.000,-- erhöht.
Die Bedeckung erfolgt aus der
Vp. 1/061000-757900, Sondersubventionstopf.
10.3
IV 370/2007
p.m.k. - Plattform mobiler
Kulturinitiativen, Viaduktbogen
20, Ausgleichsabgabe im Zusammenhang mit dem Zu- und
Umbau im Anwesen Viaduktbogen 19 und 20, Sondersubvention
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Finanzen und
Subventionen vom 19.6.2007:
Die Stadtgemeinde Innsbruck gewährt der
p.m.k. - Plattform mobiler Kulturinitiativen,
Viaduktbogen 20, für die Ausgleichsabgabe, die laut Bescheid des Stadtmagistrates
Innsbruck vom 2.5.2007 im Zusammenhang mit dem Zu- und Umbau im Anwesen Viaduktbogen 19 und 20 vorgeschrieben wird, eine Sondersubvention in der
Höhe von € 23.100,--.
Die Bedeckung erfolgt aus der
Vp. 1/061000-757900, Sondersubventionstopf.
- 448 -
GR Marinell referiert die Subventionsanträge des Ausschusses für Soziales und
Gesundheit vom 19.6.2007.
11.
Subventionsanträge des Ausschusses für Soziales und Gesundheit für den Bereich "Soziales"
Beschluss (einstimmig):
Die Subventionsanträge für Soziales und
Gesundheit für den Bereich "Soziales"
werden gemäß Beilage genehmigt.
12.
Subventionsantrag des Ausschusses für Soziales und Gesundheit für den Bereich "Gesundheit"
Beschluss (einstimmig):
Der Subventionsantrag für Soziales und
Gesundheit für den Bereich "Gesundheit"
wird gemäß Beilage genehmigt.
GR Kritzinger referiert die Subventionsanträge des Seniorenausschusses vom
14.6.2007.
13.
Subventionsanträge des Seniorenausschusses für den Bereich
"Senioren" - Zuschüsse für Investitionen in Seniorenstuben
und allgemeine Seniorenförderungen
Beschluss (einstimmig):
Die Subventionsanträge des Seniorenausschusses für den Bereich "Senioren" - Zuschüsse für Investitionen in Seniorenstuben und allgemeine Seniorenförderungen
(Vp. 1/429000-777030.8) werden gemäß
Beilage genehmigt.
GR Haager referiert die Anträge des
Kontrollausschusses vom 20.6.2007.
14.
KA 863/2007
Bericht über die Prüfung der
Ausgaben der Stadt Innsbruck
für die Stabstelle Bürgermeister
in den Jahren 1999 bis 2007
GR Mair: Ich bin für die Prüfung, welche
die Kontrollabteilung im Auftrag einer
qualifizierten Minderheit des Gemeinderates vorgenommen hat, sehr dankbar, da
sie einige interessante Dinge ans Tageslicht gebracht hat.
Es konnte unter anderem eine Fehlbuchung in der Höhe von € 340.000,--, die
nach wir vor bei dem Verrechnungsposten
Gemeinderat liegt, berichtigt werden. In
Zukunft werden die € 340.000,-- Personalkosten, die derzeit bei der Voranschlagspost Gemeinderat verrechnet werden,
anders verrechnet, nämlich dort, wo sie
tatsächlich hingehören; entweder bei der
Stabstelle Bürgermeister oder in anderen
Rechnungsstellen.
Die Prüfung war auch deshalb sehr
interessant, weil sie uns schriftlich zu Tage
gebracht hat, welche Aufgaben die
Stabstelle Bürgermeister (17 Dienstposten) hat. Hier habe ich mich über einiges
gewundert. Auf Seite vier unter Punkt 6.
steht "Pressebetreuung". Es wundert mich
ein bisschen, warum die Stabstelle
Bürgermeister Pressebetreuung machen
muss.
Im Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2006 finde ich unter dem Verrechnungspunkt Pressestelle € 420.000,--.
Deshalb frage ich mich, warum in der
Stabstelle Bürgermeister offenbar noch
einmal eine Pressebetreuung notwendig
ist.
Es gibt hier viele Punkte, die mir sehr
eigenartig erscheinen, aber vielleicht kann
mir die Frau Bürgermeisterin diese noch
einmal erklären. Ich war der Meinung,
dass wir die Mag.-Abt. IV, Wirtschaft und
Tourismus, haben und im Büro der
Bürgermeisterin keine Schnittstelle
Wirtschaft und Tourismus brauchen, die
das Büro noch zusätzlich erledigt.
Es gibt auch die Mag.-Abt. IV, Allgemeine
Finanzverwaltung und Beteiligungen,
sowie eine Schnittstelle Vorbereitung
GR-Sitzung 28.6.2007
- 449 -
Pressekonferenzen. Weiters die Vertretung der Frau Bürgermeisterin bei
Sitzungen und Terminen durch die
Stabstelle Bürgermeister. Ich war der
Meinung, wir haben dafür einen ersten
und einen zweiten Vizebürgermeister.
Dem Kontrollbericht zufolge nimmt das
offenbar die Stabstelle Bürgermeister
wahr.
Bei der Abwicklung für Förderungsansuchen war ich der Meinung, dass es dafür
eigene Dienststellen gibt, die das jeweils
fachlich beurteilen und die Stabstelle
Bürgermeister nicht eigene Subventionsansuchen bzw. Förderungen noch einmal
behandeln muss.
Bei den Bürgerversammlungen war ich
auch der Meinung, dass das die Mag.Abt. I, Bürgerservice und Fundbüro,
macht.
Dieser Kontrollbericht hat uns aufgezeigt,
dass es offensichtlich eine ganze Reihe
von Doppelgleisigkeiten gibt und die Frau
Bürgermeisterin offenbar der Ansicht ist,
dass die Stabstelle Bürgermeister das
noch einmal zusätzlich erledigen muss.
Vielleicht kann uns die Frau Bürgermeisterin im Gemeinderat erklären, warum sie
glaubt, dass diese Doppelgleisigkeiten
notwendig sind.
Ein Punkt, der aus dem Bericht der
Kontrollabteilung offen ist, wurde leider
nicht behandelt. Die Kontrollabteilung
verweist natürlich zu Recht darauf, dass
es im Wortsinne nicht innerhalb des
Prüfauftrages war, welche Tätigkeiten die
politischen Büros der amtsführenden
Stadträte, die auch in der Stabstelle
Bürgermeister verrechnet werden,
verrichten und wofür es politische Büros
bzw. politische Referenten braucht.
Es ist im Bericht der Kontrollabteilung
leider angeführt, dass es diese politischen
Referenten gibt. Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing.
Sprenger scheint keine zu haben, aber
vielleicht haben das andere amtsführende
Stadträte, nachdem dies im Bericht der
Kontrollabteilung steht. Ich bitte darum,
aufzuklären, welche Tätigkeiten die
politischen Büros verrichten.
GR Haller: Dieser Antrag stimmt mich
sehr bedenklich. Das ist der erste Prüfantrag, welcher eigentlich die Demokratie
GR-Sitzung 28.6.2007
ausreizt. Ich möchte dazu nicht "missbraucht" sagen, aber ich komme fast
dahin.
Der Prüfantrag umfasst vier Seiten und ich
habe fünf Punkte: Es ist um die Zusammenlegung "Gemeinderat" und "Stabstelle
Bürgermeister" gegangen. Das war
eigentlich allen Parteien bekannt. In der
Zeitung ist gestanden, dass die Kosten
explosionsartig gestiegen sind, aber das
wurde am nächsten Tag in der Zeitung
gleich wieder revidiert.
Budgettechnisch hätte man das, wenn
man sich die Arbeit angetan hätte, leicht
erkennen können. Hinsichtlich des
Betrages in der Höhe von € 340.000,-- hat
man sich sehr bemüht.
Die große Aufregung dieser gewaltigen
Erhöhung hätte durch zwei Telefonate,
einmal bei der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteilungsverwaltung und
einmal bei der Mag.-Abt. I, Personalwesen, erledigt werden können. Man hat das
nicht gemacht, denn man möchte aus
populistischen Zwecken den Beamten
lieber mehr Arbeit zumuten. Dieser
Prüfantrag ist nur auf Grund einer
Vermutung entstanden.
Auch wurden für politisches Kleingeld
Steuergelder verschwendet, da eine
solche Prüfung Geld kostet. Das finde ich
nicht unbedingt richtig. Gerade die
Innsbrucker Grünen gehen sofort mit
jedem Cent, der von den Steuergeldern
verschwendet wird, in die Medien und
machen im Gemeinderat ein großes
Theater.
Jede schlechte Seite hat aber auch eine
gute Seite. Der Bericht der Kontrollabteilung hat aufgezeigt, wie kosteneffizient die
Stabstelle Bürgermeister arbeitet. Dafür
möchte ich der Stabstelle Bürgermeister
auch danken.
Als Nachsatz möchte ich noch Folgendes
sagen: Dieser Prüfantrag war eigentlich
ein Schuss nach hinten, denn ich glaube
nicht, dass er mit dem Ziel eingebracht
wurde, dass der Stabstelle Bürgermeister
ein gutes Zeugnis ausgestellt werden
musste, aber genau das ist damit passiert.
(Beifall)
StR Dr. Pokorny-Reitter: Lieber GR Mair,
ich habe den Eindruck, dass die Innsbru-
- 450 -
cker Grünen einen Prüfantrag eingebracht
haben, bei dem absolut nichts herausgekommen ist. (Beifall) Nicht einmal das
sprichwörtlich "Schwarze hinter dem
Fingernagel".
Dann geht GR Mair her und sucht
irgendwelche Haare in der Suppe, dass
dies und jenes hinterfragenswert wäre und
warum die Stabstelle Bürgermeister
Medienarbeit machen muss.
Es geht nicht darum, dass die Stabstelle
Bürgermeister Medienarbeit verrichtet,
aber wenn ich zum Beispiel in meinem
Ressort eine Pressekonferenz mache,
muss meine Sekretärin den Termin dieser
Pressekonferenz koordinieren. Ich nehme
an, dass das im Büro der Bürgermeisterin
ähnlich sein wird. Deshalb müssen die
Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter bzw. das
Medienservice da sein, die Lokalität
geklärt werden usw. Diese Dinge müssen
einfach gesichert sein.
GR Mair sagt, dass es dafür die zuständigen Ämter gibt, die das erledigen könnten.
Die Innsbrucker Grünen sagen doch
immer, dass die Politiker die Vorgaben zu
treffen haben. Das haben wir auch und
dazu sind wir gewählt worden. Dazu
benötigt man aber eine Kontaktstelle, eine
Koordination sowie eine Zusammenarbeit
mit den Ämtern, wo man auch Vorgaben
machen muss.
Ich habe jetzt gerade zufälligerweise ein
E-Mail vor mir liegen, weil GR Mair gefragt
hat, warum es diese Mitarbeiterinnen bzw.
Mitarbeiter in den Büros der Politiker
braucht:
"Sehr geehrte Frau Stadträtin!
Aufgrund Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen
mit, dass das Mietenkonto von XXX mit
heutigem Tag einen Rückstand von
€ 2.192,50 aufweist. XXX wurde am
2.5.2007 mündlich vereinbart, dass die
XXX Ratenvereinbarung sein soll, die
nicht eingehalten wurde und jetzt der
Rückstand gestiegen ist."
Mein Mitarbeiter hat angefragt, was jetzt
zu tun ist. Nachdem wir während des
Tages viele Termine wahrzunehmen
haben, müssen wir mitunter per E-Mail
verkehren. Ich antworte mitunter am
Abend meinen Mitarbeitern per E-Mail. Ich
GR-Sitzung 28.6.2007
nehme an, das werden einige Ressortführende in der Stadt Innsbruck so machen.
Andere arbeiten vielleicht auch am
Sonntag, was bei mir nicht der Fall ist,
denn den Sonntag widme ich meiner
Familie.
Es geht jetzt nicht darum, dass irgendwelche politischen Papiere oder Grundsatzdiskussionen gemacht werden, sondern
das dient der Zusammenarbeit zwischen
den Ämtern, den Ressortführenden und
dem, was von außen hereinkommt. Darin
jetzt irgendetwas Faules zu sehen bzw.
daraus irgendetwas zu hinterfragen, so
zeugt das von blanker Unkenntnis oder
von bösen und unwilligen Unterstellungen.
(Beifall)
GR Heis: Da wir als FPÖ diesen Prüfantrag mitunterschrieben haben, weil die
Kosten von € 300.000,-- auf € 800.000,-gestiegen sind und wir das aufgeklärt
haben wollten, möchte ich auf Punkt 19
des Berichtes der Kontrollabteilung
verweisen:
"Da sämtliche Tätigkeiten auch in den
einzelnen Arbeitsplatzbeschreibungen
dokumentiert sind, geht die Kontrollabteilung davon aus, dass alle Agenden dem
Aufgabenbereich des Stadtmagistrates
zugeordnet werden können."
Es wurde jedoch nicht festgestellt, ob das
dann auch wirklich der Fall ist.
Wir nehmen den Bericht der Kontrollabteilung zur Kenntnis, wobei jedoch noch
einige Dinge zu klären sind.
Bgm. Zach: Ich glaube man kommt nicht
umhin zu sagen, dass die Stabstelle
Bürgermeister minus 62 % der Kosten
verursacht. Ich bin aber GR Mair sehr
dankbar, denn ich kündige jetzt schon an,
dass das in Zukunft nicht mehr der Fall
sein wird. Ich stelle mich vor meine
Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter, welche
in einer Effizienz, die vorbildlich ist,
arbeiten und muss mir im Gemeinderat
anhören, dass das Ganze zu hinterfragen
ist.
Ich danke StR Dr. Pokorny-Reitter, die
eine Frau mit Hausverstand ist, neben
ihren ganzen anderen politischen Verdiensten und für unsere nicht immer
einfachen Vorstellungen. Tatsache ist,
- 451 -
dass dieser Antrag von einer schlichten
Haltung zeigt. Schlicht ist nicht negativ,
sondern man hat sich gedacht, dass man
das halt als Thema hernimmt.
Es war noch nie in der Geschichte des
Innsbrucker Gemeinderates, dass der
Bürgermeister - das habe ich selbst
miterlebt - als graue Eminenz hinten sitzt
und das Treiben im Gemeinderat wohlwollend oder nicht wohlwollend beobachtet
und nur bei ganz schwierigen Sachen das
Wort ergreift. Die Zeiten haben sich
geändert. Wir sind im Gemeinderat vierzig
Mandatarinnen bzw. Mandatare und sind
alle gleich. Wir sind von der Bevölkerung
gewählt worden und haben für das Geld,
das wir bekommen und für das Vertrauen,
das uns entgegengebracht wird, zu
arbeiten.
Man soll zur Kenntnis nehmen, dass
derzeit die Bürgermeisterin Ressortzuständige für die Finanzen und für das
Personal ist. Das ist so wie in jedem
anderen Betrieb, da das die Stellschrauben sind, wo man etwas bewegen kann.
Die Kultur ist etwas, das ich mir nicht
nehmen lasse und mir das die Wählerin
bzw. der Wähler zugestanden hat. Dass
mir dann noch aufgrund des Wahlausganges die Allgemeine Finanzverwaltung und
Beteiligungen zugefallen sind, ist auch
evident.
Ein Kulturreferent fährt gelegentlich in
andere Kulturhauptstädte, um zu schauen,
wie diese irgendetwas abwickeln. Dann
wird dem Gemeinderat berichtet, was man
eventuell auch tun könnte usw. Vom Jahr
1994 bis zum Jahr 2000 hatte ich das
Ressort Wirtschaftsförderung, das mir
sehr liegt. Ich hätte das Ressort gerne an
jemanden abgetreten, der dafür gewählt
worden wäre, was jedoch nicht der Fall
war.
Ich werde in dem Amt meine Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter nicht mehr fordern,
sondern wir werden aufstocken. Es soll
das, was in diesem Amt geleistet wird,
entsprechend nach außen kommen, ohne,
dass sich die Mitarbeiterinnen bzw.
Mitarbeiter dem Stress und dem Zeitaufwand aussetzen müssen, das gewählte
Mandatarinnen bzw. Mandatare selbst
bestimmt tun können oder auch nicht.
GR-Sitzung 28.6.2007
Ich getraue mir zu sagen, dass in diesem
Stadtsenat letztendlich auch die Opposition Verantwortung übernommen hat, alles
genau zu beachten. Diejenigen, die Ämter
führen und Verantwortung haben, sind mir
auch Rechenschaft schuldig. Es wird in
den Ämtern gearbeitet, wie ich es in den
letzten fünfzehn Jahren nicht erlebt habe.
Deshalb bin ich bereit zu sagen, dass wir
eine gewisse Entschleunigung andenken
müssen. Die Mitarbeiterinnen bzw.
Mitarbeiter sitzen mit uns in einem Boot
und müssen das auch mit uns mitmachen.
Ich bin fest dazu entschlossen, hier etwas
zu ändern.
Letztendlich bin ich dem schlichten Ansatz
dankbar, weil dadurch die Diskussion im
Gemeinderat ausgelöst wurde. Diejenigen
die lesen können, wissen, dass es so
günstig ist wie noch nie, da in der Stabstelle Bürgermeister sehr viel abgewickelt
wird. Es wird für andere viel getan und das
ist alles notwendig.
Ich bin der Meinung, dass das nicht
weniger wird, sondern es wird das
Gegenteil der Fall sein. Ich werde darüber
dann den Gemeinderat entsprechend
informieren, das auch kommunizieren und
beantragen. Jedenfalls bedanke ich mich
von ganzem Herzen.
Das ist für mich gegenüber jeder Steuerzahlerin bzw. jedem Steuerzahler in dieser
Stadt schon ein gutes Gefühl und auch für
jeden Menschen, der Geld ohne Gegenleistung bekommt. Ich denke mir immer,
dass sich das die Gesellschaft leisten
kann, weil wir keine Skandale haben und
jene Leute, die damit beauftragt sind, das
Beste tun, was sie tun können. Ich kann
das jederzeit und überall, wo ich gefragt
werde, vertreten. Dafür möchte ich allen
von Herzen danken.
Den Antragstellern möchte ich mitteilen,
dass ich während des Sommers immer da
bin und jeder, der diesbezüglich eine
Aufklärung haben möchte, kann gelegentlich zu mir kommen. Wir werden Euch
sagen, was wir machen und Ihr könnt alles
ansehen und Euch ein Bild davon
machen. Ich danke jedenfalls für die
Gelegenheit, das im Gemeinderat einmal
sagen zu dürfen. (Beifall)
GR Mair: Ich bin auch sehr dankbar für
das Angebot, im Sommer in das Büro der
- 452 -
Bürgermeisterin zu kommen und Sie
werden mich unter Umständen ein- oder
zweimal bei Ihnen im Büro sehen.
GR Haller, Du weißt genau, dass es
Unterschiede zwischen Anfragen von
Oppositions-Gemeinderäten und Koalitionsgemeinderäten gibt.
Wenn dieser Antrag zudem erreicht, dass
die betroffenen fachlichen Dienststellen wie von der Frau Bürgermeisterin angekündigt - endlich das Personal bekommen
das benötigt wird, dann finde ich das
wunderbar. Dann hat sich der Prüfantrag
gelohnt.
(GR Haller: Das war eigentlich Euer Ziel
oder?)
Wahrscheinlich bin ich von einer schlichten Haltung, aber ich finde, genauso
schlicht liest sich der Prüfantrag.
Er beinhaltet jene Fragen, wie es zu einem
solch starken Anstieg bei den Personalkosten kommt? Die Kontrollabteilung hat
beantwortet, dass das eine Umstellung der
Verrechnungsmodalitäten ist. Weiters, wie
kommt es zu einem starken Anstieg bei
den Mehrkosten? Hier hat die Kontrollabteilung geantwortet, dass dies vor allem
mit dem Zulagensystem und mit der
Umstellung der Verrechnungsmodalitäten
zu tun hat.
Ich glaube, dass der Prüfantrag sehr
genau formuliert war, keine Beschuldigungen und Unterstellungen enthalten hat,
sondern eine sachliche Aufklärung
verlangt wurde. Das wurde mit diesem
Prüfantrag erreicht.
Ich darf noch einmal darauf hinweisen,
dass der Betrag in der Höhe von
€ 340.000,-- jetzt umgebucht wird. Durch
diesen Prüfantrag ist die Kontrollabteilung
auf diesen Fehler gestoßen, der in der
Verrechnung offenbar jahrelang passiert
ist.
8 Dienstposten direkt verfügungsberechtigt, 9 Dienstposten in den politischen
Büros. Ich weiß leider immer noch nicht,
wer das genau ist, aber das wird schon
seine Richtigkeit haben.
Ich kann den Eindruck der Doppelgleisigkeiten nicht fallen lassen, aber diesbezüglich werden wir uns wahrscheinlich nicht
einig werden. Ich bin der Meinung, dass
es dafür die betreffenden Dienststellen
gibt, die das hervorragend machen und
man dies eigentlich nicht ein zweites Mal
direkt im Büro der Bürgermeisterin
erledigen muss. Das wird aber auch mit
der Kultur des Umgangs innerhalb der
Verwaltung und mit der Kultur des
Umgangs innerhalb der Koalition zu tun
haben.
StR Mag. Schwarzl: GR Haller, ich habe
eine Bitte. Es kommt immer wieder das
Argument, dass die Opposition die
Verwaltung belasten würde. Ich möchte
eine Denkvariante einwerfen.
Ich denke, dass der Magistrat oder die
Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der Stadt
Innsbruck eigentlich der Magistrat der
Bevölkerung von Innsbruck sind. Der
Magistrat ist dafür da, das, was die
gewählten Politikerinnen bzw. Politiker
entscheiden, auch umzusetzen oder
behördlich tätig zu sein.
Der Stadtmagistrat ist nicht nur der
Magistrat der gerade vorhandenen
politischen Mehrheit, sondern er ist der
Magistrat der Bevölkerung. Deshalb ist es
durchaus legitim, dass die Opposition bzw.
jene, die nicht in der Stadtregierung - das
sind immerhin wir und kleinere Fraktionen
- sitzen, auch ein gewisses Anrecht
haben, stellvertretend für die Bevölkerung
diesen Magistrat mitzubenützen.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Es geht
um die Angemessenheit.)
Es muss auch in unserem Interesse sein,
das es im Budget eine Transparenz gibt.
Ich kann nicht beurteilen, inwieweit Sie,
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger, den
Magistrat mit irgendetwas beanspruchen.
Bei Ihnen geht es halt anders, da sie
Vizebürgermeister sind und sagen
können, dass das jetzt gemacht werden
muss und sie diese oder jene Auskunft
haben möchten.
Die Stabstelle Bürgermeister umfasst
derzeit 17 Dienstposten. Davon sind
Bei uns heißt es, dass man rückfragen
muss. Wir bekommen sogar von Ämtern,
Es heißt wie folgt:
"Eine Bereinigung dieses Fehlers wird
aber umgehend in die Wege geleitet
werden."
GR-Sitzung 28.6.2007
- 453 -
wenn wir per E-Mail - diesbezüglich ist das
Amt von Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger
besonders federführend - eine Frage
stellen, die Antwort, dass wir im Gemeinderat eine Anfrage stellen sollen. Man ist
sich offenbar nicht sicher, ob man eine
Auskunft geben darf, soll oder nicht.
Ich gebe Ihnen Recht, dass das eine
Gratwanderung ist. Es gibt den Regierungsparteien oder Teilen der Regierungsparteien nicht das alleinige Recht,
auf den Magistrat zurückzugreifen. Der
Magistrat ist der Magistrat der Bürgerinnen
bzw. Bürger und wir vertreten einen Teil
dieser Bürgerschaft.
Ich gebe StR Dr. Pokorny-Reitter schon
Recht, aber vielleicht wurde das von ihr
vorgelesene Schreiben missverständlich
formuliert. Wenn aber unter Aufgaben der
Stabstelle Bürgermeister "Personalverantwortung" steht, weiß ich nicht, ob das
die Verantwortung für das Büro der
Bürgermeisterin oder die Personalverantwortung betrifft. Ich denke, dass dafür
Dr. Köfler von der Mag.-Abt. I, Personalwesen, zuständig ist.
Weiters weiß ich auch nicht, was das Büro
der Bürgermeisterin mit Destinationsmarketing zu tun hat. Vielleicht kann man das
noch nachträglich aufklären. Es gibt für
mich schon noch einige offene Fragen,
aber ich denke, dass diese aufgeklärt
werden können. (Beifall von Seiten der
Innsbrucker Grünen)
GR Haller: Liebe StR Mag. Schwarzl, ich
habe zum ersten Mal im Gemeinderat
gesagt, dass mit diesem Prüfantrag die
Ämter belastet wurden. Vielleicht kommt
es Ihnen selber vor, dass Sie mit Ihren
Anträgen die Ämter belasten.
Dieser Prüfantrag hätte mit zwei Anrufen
erledigt werden können. Es werden die
Ämter sonst auch oft angerufen und um
Auskunft gebeten. Auch die Kontrollabteilung wurde einige Male angerufen. In der
Sitzung des Kontrollausschusses hat der
Abteilungsleiter der Kontrollabteilung zu
GR Mair gesagt, dass er, so wie das
Personal der Kontrollabteilung, ihm alles
erklärt und er es auch schriftlich erhalten
hat.
Wenn ich im Gemeinderat höre, dass es in
den politischen Ämtern Personal gibt,
GR-Sitzung 28.6.2007
dann muss ich dazu sagen, dass man sich
entweder so … - ich möchte das jetzt nicht
sagen, denn sonst bekomme ich einen
Ordnungsruf - stellt oder man ist es
wirklich. Es wird wohl im Gemeinderat
niemand der Meinung sein, dass ein
Stadtrat bzw. eine Stadträtin keine
Sekretärin bzw. keine Mitarbeiterinnen
bzw. Mitarbeiter hat.
StR Mag. Schwarzl, Sie sind ja schon
lange Mitglied des Gemeinderates und
wissen darüber ganz genau Bescheid.
Wenn Ihre jungen Fraktionskollegen noch
grün hinter den Ohren sind, muss man sie
einfach aufklären. Ich mache das bei
meinem Personal auch.
GR Dr. Schuchter: Ich möchte zu dieser
schon fast unsäglichen Diskussion noch
eine kurze Wortmeldung machen. Es gibt
die Geschäftsordnung des Magistrates der
Landeshauptstadt Innsbruck, Besonderer
Teil (MGO) vom Jänner 2006, in dem die
Tätigkeit der Geschäftseinteilung des
Büros der Bürgermeisterin steht. Hier
steht, was die Mitarbeiterinnen bzw.
Mitarbeiter zu tun haben. Der Bericht der
Kontrollabteilung ist eigentlich nur eine
genaue Darstellung dessen.
Weiters steht Folgendes:
-
Unterstützung bei der Wahrnehmung
der Leitungsaufgaben gemäß § 31
des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975.
Das ist alles und das ist viel. Das wird mit
Doppelgleisigkeiten in Verbindung
gebracht, aber das geht gar nicht anders.
-
Medienarbeiten, Flugreisen, Organisation von Fahrleistungen
Selbstverständlich werden dort Reisen
und Ähnliches organisiert.
Letztendlich wurde im Bericht der Kontrollabteilung nüchtern festgestellt, dass es
hier nichts gibt und es nicht so ist, wie es
die Opposition vermutet hat. Im Ergebnis
bleibt nichts übrig, da nüchtern festgestellt
wurde, dass das Büro der Bürgermeisterin
sehr gut, effizient und kostengünstig
arbeitet.
Mehr ist aus dem Bericht der Kontrollabteilung nicht herauszulesen. Ich bin über
eine solche Diskussion schlicht verärgert,
denn es werden letztendlich Personen
- 454 -
Vorwürfe gemacht, die das überhaupt
nicht verdienen. (Beifall)
Beiliegender Kurzbericht des Kontrollausschusses wird zur Kenntnis genommen.
15.
KA 1179/2007
Bericht über die Prüfung von
Teilbereichen der Gebarung und
der Jahresrechnung 2005 der
Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB)
GR Mair: Ich habe nur eine kurze
Wortmeldung, da dieser Bericht
tatsächlich sehr positiv ist.
Ich möchte deshalb darauf hinweisen, weil
uns eine Feststellung, die im Bericht der
Kontrollabteilung angeführt ist, als Stadt
Innsbruck betreffen wird, und zwar geht es
um die Behinderteneinstellung. Es hat
Unklarheit darüber gegeben, wie die
Behinderteneinstellungsquote, die man
ausrechnen muss, bei den Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern des Gestellungsbetriebes zugerechnet wird.
Es wurde jetzt festgestellt, dass diese der
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
und nicht der Stadtgemeinde Innsbruck
zuzurechnen sind. In diesem Fall geht es
um vier Personen. Das heißt, dass die
sehr gute Quote von 130 %, die wir im
letzten Jahr in der Stadt Innsbruck zum
Glück hatten, etwas zurückgehen wird. Die
Quote der Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB), welche im Moment bei 61 %
liegt, wird unverändert bleiben, weil sie
doppelt verrechnet wurde.
Ich glaube, dass wir im weiteren Verlauf
darauf achten werden, dass dadurch die
Quote bei der Stadt Innsbruck nicht sinkt
und bei der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) hoffentlich in Zukunft noch
etwas steigt.
Bgm. Zach: Es ist mir wirklich ein
Bedürfnis für die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB), den Vorstand und
Aufsichtsrat, aber vor allem für alle
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im
Gemeinderat etwas festzustellen:
Es wird im Gemeinderat so lapidar
festgestellt, dass es hier eigentlich nichts
zu beanstanden gegeben hat. Ich hoffe,
GR-Sitzung 28.6.2007
dass dort die Behindertenquote so wie bei
der Stadt Innsbruck, die vorbildlich ist,
entsprechend steigt. In der finanziellen
Gebarung einer Stadtwirtschaft ist die
soziale Verpflichtung eine ganz
besondere.
Das ist bei einer Aktiengesellschaft nicht
der Fall. Man sagt gelegentlich, dass die
Aktiengesellschaft den Aktionären ein
entsprechendes Ergebnis zu erbringen hat
und sich die Sozialpflichtigkeit dort
bewegen wird, wo es das Gesetz
vorschreibt. Wenn man das nicht erfüllt,
wie es zum Beispiel bei der Behindertenquote ist, wird man zahlen müssen. Wir
erwarten uns zurecht, dass dort diese
freiwillige Sozialpflichtigkeit eingeführt
wird.
Was bei dieser lapidaren Geschichte, die
zwar für die Betroffenen wichtig ist,
untergeht, ist Folgendes: Die Geschäfte
der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) werden hervorragend geführt. Sie
werden so geführt, dass das städtische
Budget keinen jährlichen Abgang hat, den
man früher zähneknirschend oder
gewohnheitsmäßig entgegengenommen
hat.
Wir erhalten jedes Jahr genügend Geld
zur Verfügung, das wir hier wiederum
entsprechend platzieren. Dafür ist der
Führung und allen Mitarbeiterinnen bzw.
Mitarbeitern der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) ein großer Dank
auszusprechen. Das ist nicht
selbstverständlich und deshalb möchte ich
das sagen.
Derzeit hängt wiederum ein
Damoklesschwert über diese
Geschäftsgebarung, und zwar ist das die
Müllfrage. Im Aufsichtsrat der Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) sitzen
bewusst Leute von der Politik, weil uns
diese informieren müssen. In diesem Fall
ist es Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger, der
schon lange Mitglied des Aufsichtsrates
der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) ist und ein entsprechendes Wissen
hinsichtlich der Umwelt hat.
Im Aufsichtsrat der Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) wurde
vereinbart, hinsichtlich des Mülls Vorsorge
zu treffen. Im Referat des Landes Tirol
konnte man, aus welchen Gründen auch
- 455 -
immer, einfach kein Ergebnis erzielen. Wir
haben hier nicht zugesehen und die
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
hat diese Aufgabe an sich genommen. Die
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
hat praktikable Vorschläge eingebracht,
die immer wieder von jenen torpediert
werden, die selber kein besseres Ergebnis
bringen, was sehr bedauerlich ist.
Der Draufzahler sind alle Bürgerinnen
bzw. Bürger der Stadt Innsbruck, die einen
erhöhten ALSAG-Beitrag - die nächste
Erhöhung lauert - zahlen müssen. Diese
Sache beeinträchtigt die Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) in ihrer
finanziellen Gebarung und in ihrem
wirtschaftlichen Geschehen sehr stark.
Zur Überprüfung ist zu sagen, dass die
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
ein Erfolgsunternehmen ist und wir darauf
abzielen, andere Unternehmungen in
dieses Fahrwasser zu bringen. Es wird
dort so gearbeitet, dass dabei für die Stadt
Innsbruck ein großer erkennbarer Vorteil
herausschaut. Das ist ein prozesshaftes
Geschehen und hier können wir uns von
der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) eine Scheibe abschneiden.
In weiterer Folge darf ich sagen, dass die
Geschäftsgebarung in der Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) sehr frei von
Beeinflussungen ist, außer bei dem, was
rechtens festgeschrieben ist. Es gibt eine
Geschäftsführung, einen Vorstand - der
zum Unterschied von anderen Vorständen
persönlich haftet - und es gibt die
Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter, die in
einem Unternehmen tätig sind, das sehr
erfolgreich ist.
Dass wir bei Gericht in einer wesentlichen
Frage trotz gegenteiliger zahlreicher
Gutachten und Rechtsmeinungen nicht
Recht bekommen haben, ist etwas, was
wir schlucken mussten. Gleichzeitig muss
ich aber sagen, dass wir in einer ganz
anderen Finanzangelegenheit, wo man
eher der Meinung war, dass man das so
oder so sehen kann, Recht bekommen
haben. Bei diesen zwei großen Prozessen
sind wir für die Stadtgemeinde Innsbruck
noch relativ gut ausgestiegen.
Ich bedanke mich bei allen, die in der
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
mitwirken. Alle wissen, dass der
GR-Sitzung 28.6.2007
Vorstandsvorsitzende, Dr. Elmar Schmid,
jederzeit bereit ist, in den einzelnen Klubs,
für einzelne Gemeinderätinnen bzw.
Gemeinderäte für einzelne Anfragen zur
Verfügung zu stehen. Er hat die
Sachlichkeit und die fachliche Kompetenz
immer an vorderster Front gesehen.
Wir kommunizieren mehrfach in der
Woche miteinander, um einen
Informationsfluss und ein gemeinsames
Vorgehen zu gewährleisten. Wenn jemand
in diesem Unternehmen nachfragt, wird er
nur etwas Positives erfahren.
Das neue Geschäftsfeld "Contracting" der
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
wird jene, die mit Energie zu tun haben,
interessieren. Alle wissen, dass wir hier
auf ein weiteres Erfolgspferd gesetzt
haben, denn wir sitzen alle im gleichen
Boot. (Beifall)
Beiliegender Kurzbericht des Kontrollausschusses wird zur Kenntnis genommen.
Bgm. Zach übernimmt den Vorsitz von
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer.
16.
KA 2075/2007
Bericht über die Belegkontrollen
der Stadtgemeinde Innsbruck,
I. Quartal 2007
GR Haager: Mir ist vor kurzer Zeit die
Androhung einer Klage von Funktionären
des Skiclubs Innsbruck - Patscherkofel
(SCIP), mit der kurzfristigen Aufforderung,
binnen fünf Tagen meine im Vorfeld aus
dem nicht vertraulichen Bericht der
Kontrollabteilung geäußerten Aussagen
über diese Causa zurückzunehmen,
zugegangen. Die Frau Bürgermeisterin hat
vorhin zu mir "ruhig Blut" gesagt, das ich
selbstverständlich bewahre, aber einem
Druck dieser Art werde ich mich in einer
Demokratie nicht beugen. (Beifall)
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: Das
ist schon ein Thema, das mir anliegt, mich
im Gemeinderat zu Wort zu melden, weil
ich es mir kaum vorstellen kann, dass man
eine Sache in eine solche Richtung treiben
kann. Das bedarf einiger Darstellungen.
- 456 -
Ich war vor einigen Tagen mit einer
Jugendgruppe aus Innsbruck bei den
41. International Children's Games in
Reykjavik/Island. Bevor dieser Kontrollausschuss getagt hat, bin ich nach
Reykjavik gereist. Ich bin dort noch gar
nicht angekommen, dann haben bei mir
bereits sämtlichen Glocken geläutet, die
ich an den Handys habe. Ich wurde von
verschiedensten Vertretern der Medien
angerufen und gefragt, wie ich zu dem
Skandal in der Mag.-Abt. V, Sport, stehe.
Meine Art ist es, mich dazu nicht zu
äußern, solange ich nicht den genauen
Sachverhalt kenne. Ich äußere mich vor
allem nicht über Akten, die noch nicht
einmal in einem Ausschuss behandelt
worden sind. Ich habe mir natürlich
vorgenommen, die Sache sofort nach
meiner Rückkehr anzusehen und entsprechend zu bewerten.
Das habe ich dann auch gemacht und das
einzige, was wirklich als Problem übrig
bleibt, ist schon die Frage, wie man dazu
kommt und wo jene undichten Stellen
sind. Die Untersuchungen der Kontrollabteilung sind in dieser Sache noch nicht
einmal zu Ende. Übrig bleibt die Frage hier bitte ich schon den Obmann des
Kontrollausschusses, sich darum zu
kümmern -, wie es möglich ist, dass
Berichte und Entwürfe der Kontrollabteilung vor der Sitzung des Kontrollausschusses bereits Medienvertretern
zugespielt werden, sodass ich angefragt
werde. Das halte ich für eine Vorgangsweise, die nicht akzeptabel ist. (Beifall)
Wenn man in Ausschüsse gewählt ist, hat
man damit eine Verantwortung übernommen. Diese Verantwortung hat man
gewissenhaft zu tragen, denn wir legen
zum Wohle der Stadt ein Gelöbnis ab,
dass wir unparteiisch und uneigennützig
zu agieren haben.
Damit ist nicht gemeint, um einen schnellen guten Medienauftritt zu haben, mit
Berichten, die noch nicht einmal im
entsprechenden Ausschuss diskutiert
wurden, nach außen zu gehen. Im § 13
Abs. 3 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 steht, dass die
Mandatare der Amtsverschwiegenheit
unterliegen. Und zwar über alle Angelegenheiten, bei deren Wahrung der
GR-Sitzung 28.6.2007
Amtsverschwiegenheit es möglich wäre,
dass einer Partei ein rechtlicher, sonstiger
Schaden oder Nachteil zukommt.
Hier frage ich mich schon, ob es einer
Partei in diesem Fall nicht zum Nachteil
gereicht, wenn man sie quasi in Misskredit
bringt, ohne, dass das Ganze ausdiskutiert
ist, herauskommt, dass man da oder dort
nicht rechtens gehandelt hätte, das eine
oder andere nicht abgeschlossen wird
oder man etwas verzögert hat usw.
Vereine, welche mit ehrenamtlichen
Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern
arbeiten, werden bei Sonntagsreden
immer wieder großartig in den Vordergrund gestellt und gelobt, wie wunderbar
es ist, dass wir diese haben, denn sonst
würde es nicht funktionieren. Das stimmt
verlässlich, weil unser Sportsystem in der
Stadt ohne diese Vereine und ehrenamtlich tätigen Personen nicht funktionieren
würde.
Sobald es darum geht, sich irgendwo
selbst darzustellen und schnell eine
Meldung abzugeben, bevor das Thema
überhaupt aufgearbeitet wurde, ist es
dann plötzlich nicht mehr so interessant,
wer was ehrenamtlich tut. Dann meldet
sich jeder zu Wort, ohne vielleicht
überhaupt den Sachverhalt ordentlich zur
Kenntnis gebracht zu haben. Das ist die
eine Seite.
Diese eine Seite ist aber noch zu ergänzen, da es um den Leiter der Mag.-Abt. V,
Sport, geht, den man auf einmal in irgend
einer Art und Weise in eine Situation
bringt, wo er selbstverständlich und
selbstkritisch sagt, dass er hier vielleicht
etwas nicht ganz richtig gemacht hat und
zu dem auch steht. Dass man jetzt
plötzlich dies so dargestellt und zum
Rapport gerufen wird, ist nicht ganz
geheuer.
Ich habe mir die Sache sehr genau
angesehen und darf den tatsächlichen
Sachverhalt ein wenig erläutern: Es war
geplant, dass im Dezember 2006 drei
Europacuprennen am Patscherkofel
stattfinden. Für diese drei Europacuprennen wurde seitens der Stadt Innsbruck
eine Subventionssumme in der Höhe von
€ 60.000,-- beschlossen.
- 457 -
Leider hat man im Dezember 2006 dieses
Europacuprennen am Patscherkofel
aufgrund des Schneemangels nicht
durchführen können und es wurde auf
Ende Feber 2007 verschoben. Ende
Feber 2007 hat es immer noch keinen
Schnee gegeben. Der Verein, der um die
Subvention angesucht hatte, hat letztendlich mitgeteilt, dass aufgrund der schlechten Schneelage im Feber 2007 bzw. in der
gesamten Wintersaison diese Europacuprennen nicht mehr durchgeführt werden
können und auf den Dezember 2007
verschoben werden. Es war also eine
weitere Verschiebung angedacht.
Dieses Vorhaben hat der Verein, der mit
der Durchführung der Europacuprennen
beauftragt war, entsprechend gemeldet.
Das ist im Übrigen ein Verein, in dem fünf
andere Vereine inkludiert sind, also ein
Konglomerat von Vereinen und Tätigen,
das sehr notwendig ist, weil damit sehr viel
Arbeit verbunden ist.
Wenn man sich jetzt den Ablauf ansieht,
kann man feststellen, dass - was seitens
der Kontrollabteilung bemängelt wird nicht das notwendige Formular beim
Ansuchen um die Subvention verwendet
wurde. Das ist ein Fehler, der passiert ist.
Es ist aber schon so, dass zwischen dem
Präsidenten des Skiclubs Innsbruck Patscherkofel (SCIP) zum Zeitpunkt, wo
um die Subvention angesucht wurde, mit
dem der angesucht hat, nämlich KR Dkfm.
Dr. Hubert Klingan und der Präsidentschaft im Verein, Personenidentität
bestanden hat.
Es war halt mit dem Verein nicht gefertigt,
aber es wurde auch nicht das richtige
Formular verwendet, was im Übrigen
keine weiteren Auswirkungen hat. Das war
sicherlich ein formaler Mangel, den man
jetzt kritisieren kann.
Der Verein hat dann mit einem Schreiben ich schaue mir an, ob das überall so
ordentlich ist - laut Subventionsordnung
um die Auszahlung dieses Subventionsbetrages gebeten, worauf dieser entsprechend der Subventionsordnung zur
Auszahlung gebracht wurde. Die Subventionsordnung der Stadt Innsbruck sieht für
den Fall, wenn ein Skirennen oder eine
Veranstaltung abgesagt wird, nicht vor,
wie man dann damit genau umzugehen
GR-Sitzung 28.6.2007
hat. Die Subventionsordnung sieht nicht
explizit vor, was zu passieren hat, wenn
eine Veranstaltung verschoben wird.
Eigentlich wäre hier mein erster Gedankenansatz gewesen, wenn die erste
Subvention für Dezember 2006 war und
man vom Budgetjahr spricht, dass hier ein
Fehler liegen könnte, weil man nicht im
Dezember 2006 oder im Jänner 2007
gesagt hat, dass die zugesprochene
Subvention jetzt zurückgegeben werden
muss, da das eigentlich aus dem Jahr
2006 ist. Das hat man nicht gemacht, da
es geheißen hat, dass das Europacuprennen vom Dezember 2006 auf den Feber
2007 verschoben wurde. Ich glaube, dass
das auch durchaus vernünftig ist. Das hat
auch die Kontrollabteilung in keiner Art
und Weise bemängelt. Das Europacuprennen wurde verschoben und damit auch
die Subvention.
Im Feber 2007 hat der Skiclub Innsbruck Patscherkofel (SCIP) mitgeteilt, dass zwar
eine Menge Arbeit geleistet, Schnee
produziert wurde und die Netze aufgehängt wurden usw., aber die Durchführung
eines Europacuprennens nicht möglich ist,
da es nicht genug Schnee gibt. Er hat
angefragt, was zu tun ist. Es wurde aber
dazugesagt, dass die Europacuprennen
im Dezember 2007 nachgeholt werden
sollten.
Das ist wieder eine Situation, wo man sich
eigentlich fragen könnte, wie man mit
dieser umgehen soll, nachdem darüber
nirgends etwas steht. Da das Europacuprennen von Jänner 2007 auf Feber 2007
und dann von Feber 2007 auf Dezember 2007 verschoben wurde, hat sich die
Frage gestellt, ob man das Geld weiter
verschieben soll oder nicht. Hier hat der
Leiter der Mag.-Abt. V, Sport, korrekt mit
der Kontrollabteilung Kontakt aufgenommen und sich erkundigt, wie man in einem
solchen Fall vorgehen soll.
Es hat geheißen, dass das nicht verbrauchte Geld auf jeden Fall zurückzufordern ist. Dass dort bereits Geld aufgrund
von Arbeitsleistungen verbraucht wurde,
leuchtet doch jedem ein. Die Vorbereitung
von Europacup- oder Weltcuprennen sind
ein langwieriger Prozess und es fallen
Kosten an. Das übrige Geld muss
retourniert werden, was auch so vom
- 458 -
Leiter der Mag.-Abt. V, Sport, akzeptiert
wurde.
zusammenpasst und diese Sache noch
nicht ganz klar ist.
Man könnte sich aber durchaus fragen
wieso, weil das Europacuprennen schon
vorher verschoben wurde. Dazwischen
war der Sommer und vielleicht war das der
Grund, was aber nicht geregelt ist. Vom
Skiclub Innsbruck - Patscherkofel (SCIP)
wurde rasch eine Aufstellung über die
Kosten gefordert. Ich war in diese
Angelegenheit nicht eingebunden, habe
mir aber die Akten genau angesehen. Ich
hätte mir gewünscht, dass sich jeder die
Akten ansieht.
Anschließend hat man diese Belege weiter
eingefordert. Es war dann auch der Fall,
dass man sich gefragt hat, welche Belege
und welches Geld man wirklich verlangen
soll. Auch das ist in der Subventionsordnung nicht geregelt. Der Leiter der Mag.Abt. V, Sport, hat das immer mit den
zuständigen Mitarbeitern der Kontrollabteilung abgesprochen.
Es wurde eine Aufstellung verlangt, wie
viel Geld und für was von der bereits
erhaltenen Subvention verbraucht wurde
Nach Einlangen dieser Aufstellung kann
man sagen, wie man mit der Rückzahlung
der Mittel umgehen wird. Damals ist in
dem Schreiben gestanden, dass noch
einmal mit der Kontrollabteilung Rücksprache gehalten werden muss, weil die
Vorgangsweise noch nicht geklärt ist.
Anschließend ist vom Skiclub Innsbruck Patscherkofel (SCIP) eine Excel-Tabelle
eingelangt, in der noch nicht die genauen
Beträge enthalten waren. Das war auch
nicht möglich, weil die Abrechnung eines
Winter-Europacup- und Weltcuprennens
immer erst am Ende der Saison möglich
ist. Die Firmen, die dort tätig sind, sind
während der ganzen Saison unterwegs
und rechnen erst nachher ab. Es liegen
Anfang März sicherlich noch nicht alle
Belege vor.
Der Leiter der Mag.-Abt. V, Sport, hat aber
darauf aufmerksam gemacht, dass er am
7. 3.2007 nach Australien reisen muss,
weil er dort mit der World Police & Fire
Games zu tun hat. Aus diesem Grund
wurde dem Skiclub Innsbruck - Patscherkofel (SCIP) eine enge Frist bis zum
6.3.2007 gesetzt. Der Verein hat eine
Excel-Tabelle geschickt und dazugesagt,
dass nicht alles mit Belegen unterlegt ist
und hinten und vorne nicht ganz genau
zusammenpasst.
Damit man dem Leiter der Mag.-Abt. V,
Sport, diesbezüglich keinen Vorwurf
machen kann, hat er das auch an die
Kontrollabteilung weitergeleitet. Natürlich
ist daraufhin der Vorwurf erhoben worden,
dass das mit den Belegen nicht genau
GR-Sitzung 28.6.2007
Es wurde darauf aufmerksam gemacht,
dass es für diese Veranstaltung eine
Subvention vom Tourismusverband
Innsbruck und seine Feriendörfer (TVB),
vom Land Tirol, von der Stadt Innsbruck
sowie eine Unterstützung vom Österreichischen Schiverband (ÖSV) gibt.
Man hat dann - aus welchen Gründen
auch immer - den Tourismusverband
Innsbruck und seine Feriendörfer (TVB),
das Land Tirol und die Stadt Innsbruck
genommen, wahrscheinlich weil es
öffentliche Körperschaften sind, aber den
Österreichischen Schiverband (ÖSV) hat
man jedenfalls in diesem Zusammenhang
nicht bewertet. Es wurde ausgerechnet, in
welchem prozentuellen Anteil die jeweiligen Förderbeträge zueinander stehen: Da
40 % der Förderung von der Stadt
Innsbruck kommen, werden nur 40 % von
jenem Aufwand geleistet, der bereits
ausgeführt wurde und der Rest soll von
den anderen Subventionsgebern kommen.
Ich habe schon zu Recht auf den Österreichischen Schiverband (ÖSV) hingewiesen,
worauf man gesagt hat, dass man das
nicht braucht, was aber offenbar so mit der
Kontrollabteilung abgestimmt war. Man ist
übereingekommen, dass diese 40 %
nachzuweisen sind.
Der Leiter der Mag.-Abt. V, Sport, ist in der
Zwischenzeit etwas unter Druck gestanden und entsprechend verbal scharf an
den Skiclub Innsbruck - Patscherkofel
(SCIP) herangetreten und hat alle Belege
gefordert. In einem ergänzenden E-Mail
des Mitarbeiters der Kontrollabteilung
wurde darauf hingewiesen, dass nicht alle
Belege, sondern nur für jene 40 % die
Belege nachzuweisen wären. Das wäre
eigentlich so zu interpretieren. Man hat
alle Belege eingefordert, die in der
Zwischenzeit auch eingelangt sind.
- 459 -
Es geht in einem wesentlichen Bereich
nicht nur um den Abschluss einer Versicherung, um das Aufhängen der Fangnetze usw. Im Übrigen kann man für das
Aufhängen der Fangnetze nicht irgendeine
Person beauftragen, sondern diese Leute
müssen verpflichtend eine Ausbildung
machen. Die Fangnetze müssen in einer
bestimmten Art aufgehängt und von der
FIS abgenommen werden. Deshalb muss
das entsprechend aufbereitet werden.
Entsprechend der Vereinbarung mit der
Kontrollabteilung hat man die Belege
eingefordert. Die Belege sind nicht alle
vorhanden, denn man hat zur Abwicklung
eines solchen Rennens von verschiedensten Vereinen Mitarbeiterinnen bzw.
Mitarbeiter zur Verfügung.
Die Vereine sind Gott sei Dank in der Lage
zu sagen, dass sie für die Abwicklung
einer solchen Veranstaltung Personal bzw.
Vereinsmitglieder zur Verfügung stellen
können. Sie erwarten sich aber schon,
daraus eine gewisse Abgeltung zu
erhalten. Das geschieht in der Regel auch.
Im Übrigen ist es beim Skispringen am
Bergisel auch so, dass die Vereine vom
Durchführenden dieser Veranstaltung eine
pauschale Entschädigung erhalten. Das ist
auch gut so, denn sonst würde kein Verein
mehr Interesse haben, Leute zu beauftragen, die zum Beispiel die Netze aufhängen und Pisten präparieren usw. Bei der
ersten Veranstaltung im Dezember 2006
haben sich viele dieser Leute dafür Urlaub
nehmen müssen. Beim zweiten Mal war
es etwas anders, weil es zu einem
anderen Zeitpunkt stattgefunden hat. Das
sind alles Dinge, die zu berücksichtigen
sind.
Dadurch wird den Vereinen ermöglicht,
eine gewisse Pauschalabgeltung zu
bekommen, mit der sie dann Unterschiedliches anfangen. So ist zumindest mein
Wissensstand. Die einen gehen gemeinsam im Vereinsgeschehen essen, die
anderen machen mit ihrer Jugend eine
spezielle Fahrt oder ein bestimmtes
Ausbildungsprogramm usw.
Der Skiclub Innsbruck - Patscherkofel
(SCIP) wird sich darüber von den Vereinen einen Beleg ausstellen lassen
können, und das hat er meines Wissens
nach auch gemacht, damit diese eine
GR-Sitzung 28.6.2007
bestimmte Pauschalsumme für jene
Tätigkeiten und für das Zurverfügungstellen von Leuten bekommen.
Ohne dem - das wird schon durch solch
pauschale Dinge gefährdet - ist die
Durchführung des Skispringens am
Bergisel, eines Europacup- oder Weltcuprennens und vieler anderer Veranstaltungen in der Stadt Innsbruck nicht möglich,
weil es nicht leistbar wäre.
Man hat dann diese Situation entsprechend abgearbeitet. Es sind jetzt alle
Belege vorhanden bzw. sollten schon auf
dem Postweg da sein. Dementsprechend
hat man diesen Fall auch abgearbeitet und
wird das auch kontrollorieren. Ich bin
durchaus für eine Kontrolle, da Subventionsmittel öffentliche Mittel sind und
entsprechend kontrolliert werden muss,
wie diese zum Einsatz gebracht werden
können.
Ich frage mich, wo jetzt hier der große
Fehler liegt, der ein solches Aufsehen
verursacht und eine solche Unruhe
erzeugt hat. Das nicht verwendete
Subventionsantragsformular habe ich
bereits angesprochen. Was nicht ganz
passt, ist die Frage in der Subventionsordnung. Es hat seit 22 Jahren keinen
solchen Fall gegeben. Für uns ist das, wie
man hier vorgehen soll, ein gewisses
Neuland. Jedenfalls fehlt in der Subventionsordnung eine diesbezügliche Regelung.
Nachdem ein solcher Fall sehr selten ist,
glaube ich nicht, dass man die Subventionsordnung entsprechend anpassen
muss. Man könnte das mit dem jeweiligen
Subventionsvertrag regeln, was man in
Zukunft sicherlich auch machen wird.
Auch könnte man hinterfragen, warum
nicht zu Beginn die ganze Summe von
€ 60.000,-- ausbezahlt wird.
Es ist klar, dass ohne dieses Geld der
Verein gar nicht mit der Arbeit beginnen
könnte. Der Verein wird nicht in Vorlage
treten oder sogar einen Kredit aufnehmen,
damit er dieses Rennen durchführen und
nachher das mit unseren Subventionsmitteln abwickeln kann. Das wird nicht der
Fall sein. Eine Auszahlung wird es geben.
Man wird sicherlich in nächster Zeit darauf
zu achten haben, wie man in einem
- 460 -
solchen Fall vorgeht. Versicherungen
werden im Europacup in der Regel nicht
abgeschlossen, denn das wird nur beim
Weltcup gemacht. Alle wissen, welche
Schwierigkeiten Kitzbühel hat, wenn
aufgrund verschiedenster Umstände eine
solche Veranstaltung abgesagt werden
muss.
Wenn die letzten Unterlagen vorhanden
sind, wird ein abschließender Bericht
vorliegen, den man dann auch entsprechend beurteilen wird können. Was ich
nicht für gut halte, ist, dass man im
Kontrollausschuss folgenden Beschluss
gefasst hat:
"Die Kontrollabteilung empfiehlt künftig
ausnahmslos auf die Unterfertigung des
angesprochenen Subventionsantragsformulars durch den Subventionsempfänger
zu achten."
Es ist keine Frage, dass ich hier vollkommen übereinstimme.
"Weiters sollte zum angekündigten Termin
(zirka Ende April 2007) seitens der
subventionsauszahlenden Stelle auf eine
transparente und korrekte Abrechnung
gedrängt werden. Dabei sind die tatsächlich angefallenen Kosten lückenlos mittels
Rechnungskopien nachzuweisen."
Hier ist offen, ob das die gesamten Kosten
sind, die bis dorthin angefallen sind oder
so, wie es der Mitarbeiter der Kontrollabteilung der Mag.-Abt. V, Sport, geschrieben hat, dass für jenen prozentualen
Anteil, der die Stadt Innsbruck betrifft,
letztendlich die Kosten mittels Belegen
nachzuweisen sind.
"Der nicht ausgeschöpfte Subventionsbetrag der Stadtgemeinde Innsbruck ist
unverzüglich zurück zu überweisen, …
In der Zwischenzeit ist das auch für jenen
prozentualen Anteil (das sind € 40.000,-von diesen insgesamt € 60.000,--)
geschehen.
… wobei darauf zu achten ist, dass die
tatsächlich angefallenen Gesamtaufwendungen aliquot aus Subventionsmitteln
aller Subventionsgeber im Ausmaß ihrer
jeweiligen Subventionshöhe beglichen
werden."
GR-Sitzung 28.6.2007
Diesen Satz kann ich nicht mehr nachvollziehen. Können wir als Stadt Innsbruck
einem anderen Subventionsgeber quasi
auftragen, dass er das auch so wie wir
machen muss, obwohl das bei der
Stadtgemeinde Innsbruck nicht einmal
geregelt ist? Ich glaube, das ist auch nicht
herstellbar und es ist daraus nicht
erklärbar, wer damit eigentlich gemeint ist.
Gemeint ist hier offensichtlich der Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer (TVB), das Land Tirol und die Stadt
Innsbruck. Es gibt aber auch noch einen
Österreichischen Schiverband (ÖSV), den
man offenbar nicht meint. Dann sind es
nicht alle Subventions- oder Geldgeber in
diesem Bereich. Daher kann das auch für
die Zukunft nicht so trächtig sein.
Das alles ist nicht geregelt und daher
sollte man sich aufgrund dieses Anlassfalles den Kopf zerbrechen und, wenn wieder
für eine solche Veranstaltung Subventionen zu vergeben sind, einen Subventionsvertrag machen, in dem das geregelt ist.
Das habe ich daraus gelernt.
Derzeit ist das nicht geregelt und deshalb
kann man niemanden an den Pranger
stellen. Der Leiter der Mag.-Abt. V, Sport,
hat sich redlich bemüht, diese Situation so
korrekt wie möglich abzuwickeln. Ich sehe
auch hinsichtlich der Vorbereitung durch
die Vereine eine hervorragende Leistung.
Wir haben einen hervorragenden Ruf und
ich möchte nicht gefährden, dass wir
durch solch groß aufgebauschte Dinge
letztendlich wirklich in Gefahr laufen, dass
in der Stadt Innsbruck keine Europa- oder
Weltcuprennen mehr veranstaltet werden
können. Das möchte ich nicht haben.
Die Gefahr durch solche Dinge besteht
jedenfalls. Das ist eine tatsächliche
Darstellung des Gesamten, die doch
einiges relativiert. (Beifall)
Bgm. Zach: Danke für diese erschöpfende Auskunft. In meiner 15-jährigen
Tätigkeit im Stadtmagistrat Innsbruck ist
mir der entsprechende Leiter der Mag.Abt. V, Sport, höchstens dann unangenehm aufgefallen, weil er alles so detailliert und genau macht, was mich gelegentlich in meiner Ungeduld etwas stört.
GR Mair: Die Kritik hat sich nicht auf die
Europacuprennen bezogen, sondern sie
- 461 -
hat sich an einem Verein aufgehängt, der
offenbar in einer Art und Weise Subventionen der Stadt Innsbruck abwickelt,
welche die Kontrollabteilung, die Mitglieder
des Kontrollausschusses nicht befriedigt.
Die Empörung von Bgm.-Stellv. Mag.
Dr. Platzgummer ist offensichtlich über die
Medienöffentlichkeit vorhanden. Darüber,
dass Transparenz in diese Sache gebracht worden ist. So nehme ich seine
durchaus ausführliche Wortmeldung
jedenfalls wahr. Die Transparenz ist
eigentlich das, was übrig bleibt und vor der
er in diesem ganz konkreten Fall Angst
hat.
(Bgm. Zach: GR Mair, überlegen Sie sich
Ihre Wortwahl ein bisschen genauer.
Angst ist das Letzte, was man Bgm.-Stellv.
Mag. Dr. Platzgummer unterstellen kann.)
GR Haager wird sicherlich noch erklären,
welche Empfehlung …
(Bgm. Zach: Das wird er selber machen,
sprechen Sie für sich.)
Ich wünsche mir, dass GR Haager die
Empfehlung, die der Kontrollausschuss in
Bezug auf die Subventionsordnung
gefasst hat, wie man in Zukunft vorgehen
wird, auch noch vortragen wird.
Zur Sache selbst, wie der Skiclub Innsbruck - Patscherkofel (SCIP) mit seinem
Obmann, Dr. Markus Schröcksnadel, mit
einer städtischen Subvention in der Höhe
von € 60.000,-- und einer Gesamtsubventionssumme vom Land Tirol, vom Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer (TVB) und vom Österreichischen
Schiverband (ÖSV) von immerhin mehr
als € 150.000,-- umgegangen ist.
Im Kontrollausschuss ist in diesem
Zusammenhang das Wort "Lüge" unwidersprochen geblieben. Ich kann auch
erklären, warum das unwidersprochen
geblieben ist. Dies deshalb, weil der
Skiclub Innsbruck - Patscherkofel (SCIP)
nämlich bis zum Beweis des Gegenteils
durch die Kontrollabteilung behauptet hat,
vom Land Tirol niemals einen einzigen
Cent für die Durchführung vom Europacuprennen am Patscherkofel erhalten zu
haben.
Im Rahmen der Amtshilfe hat die Kontrollabteilung zum Glück nachweisen können,
GR-Sitzung 28.6.2007
dass sehr wohl € 15.000,-- vom Land Tirol
auf dem Konto des Skiclubs Innsbruck Patscherkofel (SCIP) gelegen und dann
wieder zurückgewandert sind. Der Skiclub
Innsbruck - Patscherkofel (SCIP) hat bis
zum Beweis des Gegenteils behauptet,
dass er das Geld nie erhalten hat. Dafür
blieb das Wort der "Lüge" im Kontrollausschuss unwidersprochen.
Bis zur Sitzung des Kontrollausschusses
am 20.6.2007 hat es keine korrespondierenden Rechnungen gegeben. Es hat
keine ordentliche Rechnungslegung
stattgefunden, die eigentlich bis zum
31.3.2007 vorliegen sollte. Ja gut, man
kann ein paar Monate nachsichtig sein.
Es heißt in der Formulierung der Kontrollabteilung wie folgt:
"Die großteils nicht mit den beigebrachten
Rechnungskopien korrespondierten …
oder
… für den größten Kostenpunkt, wobei für
diesen Posten kein Rechnungsnachweis
beigelegt wurde."
Das sind schon Dinge, wo man genau
überlegen muss, welcher Verein das ist
und wie dieser mit den städtischen Mitteln
umgeht. Der Betrag in der Höhe von
€ 60.000,-- ist ja nicht nichts, wenn ich mir
überlege, wie oft bei kleinen Vereinen über
einen Betrag von € 500,-- diskutiert wird.
Hier geht es um € 60.000,-- und nur auf
Drängen wird ein Teil davon zurücküberwiesen.
Für den Betrag in der Höhe von
€ 20.000,-- konnten bis zur Sitzung des
Kontrollausschusses immer noch keine
ordentlichen Rechnungen vorgelegt
werden. Das ist schon ein Umgang, den
sich nur ein bestimmter Verein bzw. ein
bestimmtes Konglomerat - wie es Bgm.Stellv. Mag. Dr. Platzgummer genannt hat
- leisten kann. Das ist nicht der Skiclub
Innsbruck und nicht der Skiclub Innsbruck
- Patscherkofel (SCIP), die eigene
Rennläufer haben, sondern es wurde extra
ein Verein für die Durchführung dieser
Europacuprennen mit 30 Mitgliedern am
Patscherkofel gegründet.
Man wird sich auch als Stadt Innsbruck
überlegen müssen …
- 462 -
(Bgm. Zach: Das ist ja etwas ganz
Schändliches.)
Damit nicht so getan wird, als wäre das
ein Sportverein wie viele andere, die
wichtige Arbeiten leisten, denn das ist
schon eine eigene Rechtskonstruktion, die
man hier gewählt hat. Es ist dies kein
Sportverein im eigentlichen Sinn, wie es
bei anderen Sportvereinen mit Jugendgruppen usw. der Fall ist.
Dieser Sportverein wird ja auch von der
Stadt Innsbruck in Zukunft offenbar mit
Vertrauen beschenkt werden. Die nächsten € 1,5 Mio für den Skiclub Innsbruck Patscherkofel (SCIP) sind schon unterwegs bzw. zumindest beschlossen
worden. Damit kann der Skiclub Innsbruck
- Patscherkofel (SCIP) entweder selber,
über eine Tochter oder eine Auslagerung
bekanntlich am Patscherkofel eine
Beschneiungsanlage errichten.
Das heißt, dass wir es bei diesem Verein
schon mit einer Arroganz und Missachtung
der ordnungsgemäßen Gebarung, welche
die Stadt Innsbruck von allen Subventionswerbern verlangt, zu tun haben. Meine
Erklärung kann nur sein, dass sich das ein
Verein von sich aus nicht leisten kann, es
sei denn, er ist in einer bestimmten
Position um auch zu wissen, dass er das
dem Stadtmagistrat Innsbruck bieten
kann.
In der Sitzung des Kontrollausschusses
hat der anwesende stellvertretende
Magistratsdirektor uns zugesagt, dass das
in dieser Form nicht mehr vorkommen
wird. Es wurde schon einmal zugesagt,
dass in Zukunft die Subventionsansuchen
unterschrieben werden. Beim zweiten Mal
glauben wir es vielleicht, dass sie tatsächlich unterschrieben werden. Der stellvertretende Magistratsdirektor hat uns auch
zugesagt, dass er es dem Leiter der Mag.Abt. V, Sport, erklären wird, dass das in
Zukunft nicht so läuft.
Ich glaube, dass die Subventionsordnung
sehr eindeutig ist. Alle Beträge für die
keine ordentlichen bzw. keine korrespondierenden Rechnungen gelegt werden,
sind zurück zu überweisen. So schaut
unsere Subventionsordnung aus. Bis zur
Sitzung des Kontrollausschusses am
20.6.2007 hat es jedenfalls keine korrespondierenden Rechnungen gegeben.
GR-Sitzung 28.6.2007
Deshalb finde ich, dass das Geld an die
Stadt Innsbruck zurücküberwiesen werden
und nicht beim Skiclub Innsbruck Patscherkofel (SCIP) bleiben soll.
GR Haager (als Debattenredner): Bgm.Stellv. Mag. Dr. Platzgummer hat mich als
Vorsitzenden des Kontrollausschusses
hinsichtlich der Vertraulichkeit angesprochen. Ich darf in Erinnerung rufen, dass
die Vertraulichkeit für die Berichte des
Kontrollausschusses bis zur Zuweisung an
den Gemeinderat besteht. Damit wird der
Bericht der Kontrollabteilung öffentlich.
Ich spreche von den weißen Seiten des
Kontrollberichtes. Ich persönlich habe
diese Vertraulichkeit eingehalten, nehme
aber schon das Recht in Anspruch, dass
ich als Vorsitzender des Kontrollausschusses meine Meinung zu den vorliegenden Berichten äußern darf. Das habe
ich auch getan.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer hat in
seiner Wortmeldung die freiwilligen
Mitarbeiter hervorgehoben. Kein Mitglied
des Kontrollausschusses hat das in der
Sitzung in Frage gestellt. Das wurde gar
nicht debattiert und kein Mensch hat die
freiwilligen Mitarbeiter diskriminiert. Das
muss ich jetzt wirklich sagen. Viele von
uns sind freiwillig in Vereinen tätig.
Es war die Äußerung, dass die Freiwilligen
Geld erhalten, schon interessant. Jene
Freiwilligen, die bei mir im Verein sind,
erhalten keinen "Groschen" außer
vielleicht ein "Würstl".
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer, zur
Debatte ist der Bericht der Kontrollabteilung gestanden. In diesem Bericht ist das
gestanden, was GR Mair jetzt gesagt hat.
Nichts anderes habe ich gesagt. Es steht
fest, dass wir zu dem Zeitpunkt, wo die
Kontrollabteilung nachgefragt hat, keine
Subvention des Landes Tirol erhalten
haben. Das ist ein nicht widerlegbarer
Fakt, der hier schwarz auf weiß steht. Das
wurde auch gesagt.
Von der Kontrollabteilung wurde eine
Kostenaufstellung samt Rechnungskopien
verlangt. Ich zitiere aus dem Bericht der
Kontrollabteilung wie folgt:
"Insgesamt war seitens der Kontrollabteilung zu kritisieren, dass die in der Kostenaufstellung enthaltenen Positionen
- 463 -
großteils nicht mit den beigebrachten
Rechnungskopien korrespondierten."
Die Rechnungskopien haben also nicht
gestimmt. Es hätte niemand den Verein
daran gehindert, die richtigen Belege
vorzulegen. Es wurde dann aber gesagt,
dass die geforderten Rechnungen
beigebracht werden. Mehr wurde nicht
gesagt.
Dass man gewisse Bedenken hat, wenn
es jetzt um € 1,5 Mio geht …
(GR Haller: Es geht nicht um € 1,5 Mio.)
Das war mit ein Grund, denn man wird uns
wohl zubilligen, dass wir eine gewisse
Sorge hinsichtlich der Steuergelder der
Innsbruckerinnen bzw. Innsbrucker haben.
Das haben wir zum Ausdruck gebracht.
Der Betrag in der Höhe von € 60.000,-- ist
auch fast ATS 1 Mio und das ist auch nicht
nichts.
Nichts anderes, Bgm.-Stellv. Mag.
Dr. Platzgummer, wurde gesagt. Es
wurden weder die freiwilligen Mitarbeiter
noch die Arbeit dieser Vereine, sondern es
wurde der Umgang mit dem Geld kritisiert.
Das hat auch die Kontrollabteilung
kritisiert.
Ich bin froh, dass sich die Kontrollabteilung Sorgen macht, wie das Geld zurückkommt und wie man mit dem aliquoten
Anteil der anderen öffentlichen Subventionsgeber umgeht. Einen Sponsor wird
man schwerlich Vorschriften machen
können, da es nicht das Geld des Steuerzahlers betrifft. Ich finde es sehr positiv,
dass die Kontrollabteilung das angeregt
hat.
Ich betone es noch einmal, dass nichts
anderes vorgeworfen wurde und das, was
im Bericht der Kontrollabteilung steht, wird
man noch sagen dürfen, ohne, dass man
deshalb weiß Gott wohin "gezerrt" wird.
(Beifall von Seiten der Innsbrucker Grünen
und FREI)
GR Haller: Ich möchte die Mag.-Abt. V,
Sport und die fünf Vereine, die dem
Skiclub Innsbruck - Patscherkofel (SCIP)
angehören, ins rechte Licht rücken. Einige
Gemeindrätinnen bzw. Gemeinderäte
werden dabei nicht gut wegkommen, aber
dafür kann ich nichts.
GR-Sitzung 28.6.2007
Ich darf chronologisch aufführen, wie das
Ganze abgelaufen ist: Am 6.6.2006 war
der Tourismusverband Innsbruck und
seine Feriendörfer (TVB) Antragsteller, mit
dem Hinweis auf den Skiclub Patscherkofel - Innsbruck (SCIP). Der Sportausschuss hat am 27.9.2006 eine Subvention
an den Skiclub Patscherkofel - Innsbruck
(SCIP) beschlossen. Im Stadtsenat hat
man sich am 4.10.2006 mit diesem Thema
befasst und diese Subvention beschlossen.
Im Gemeinderat wurde die Subvention am
19.10.2006 für den Skiclub Patscherkofel Innsbruck (SCIP) beschlossen. Am
10.11.2006 hat der Skiclub Patscherkofel Innsbruck (SCIP) diesen Formfehler mit
einem eigenen Ansuchen richtig gestellt.
Am 13.10.2006 wurde der Betrag von der
Mag.-Abt. V, Sport, ausbezahlt und
keineswegs vorher.
Im Kontrollausschuss wurde dem Skiklub
Patscherkofel - Innsbruck (SCIP) absichtliche Täuschung, Lüge, Hintergehung des
Gemeinderates usw. vorgeworfen.
Darüber bin ich richtig "narrisch" geworden
und habe gesagt, wenn wir auf dieser
Linie weiter diskutieren, warne ich davor,
da dies Probleme geben kann. Wenn ich
in meinem Betrieb solche Anschuldigungen bekomme, rauscht es im Blätterwald,
und zwar ganz gewaltig, denn das kann
sich kein Unternehmer gefallen lassen.
Ich habe jetzt aufgezählt, wie diese
Subvention beschlossen wurde. Entweder
manche Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäte lesen die Protokolle nicht oder es
interessiert sie nicht, was beschlossen
wurde. Im Gemeinderat wurde beschlossen, dass die Subvention an den Skiclub
Innsbruck - Patscherkofel (SCIP) geht.
So manche Wortspenden in den Medien
bestätigen, dass wahrscheinlich einige die
Hand aufheben, ohne dass sie darüber
nachdenken, was sie gerade beschlossen
haben. Das sage ich jetzt im Gemeinderat
beinhart.
(Bgm. Zach: GR Haller, ich würde sagen,
Du bleibst jetzt bei Deiner Ansicht und was
andere tun, werden sie selber sagen. Wir
haben noch eine lange Rednerliste von
Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäten,
die sich zu diesem Thema äußern wollen.)
- 464 -
Die Subventionsformulare waren zu dieser
Zeit noch gar nicht vorhanden und auch
nicht beschlossen. Der Leiter der Kontrollabteilung sowie Dr. Holas haben das auch
in der Sitzung des Kontrollausschusses
bestätigt.
Selbstverständlich wurde der Skiclub
Innsbruck - Patscherkofel (SCIP) für diese
Rennen gegründet, dem fünf Vereine
angehören. Das ist auch so herausgekommen. Selbstverständlich haben diese
fünf Vereine ein Budgetjahr vom 1.7. bis
31.6. Im ersten Drittel wird geplant und die
Rennen beschickt. Ende April wird
abgerechnet. Nachdem am 28.3.2007 die
Rennen definitiv abgesagt wurden und
eine Verschiebung nicht möglich war, hat
das der Skiclub Innsbruck - Patscherkofel
(SCIP) am 6.3.2007 der Mag.-Abt. V,
Sport, schriftlich mitgeteilt.
Ich darf einen Absatz dieses Schreibens
zitieren:
"Für die Europacuprennen wurde gemeinsam mit KR Dkfm. Dr. Hubert Klingan ein
Budgetplan erstellt. Die tatsächlichen
anfallenden Gesamtkosten können erst
nach Ende der Rennsaison festgestellt
werden."
Dafür wurden auch die Gründe angeführt:
Mit der Alpina Druck Innsbruck und der
TELE COMM SPORTSERVICE AG - die
noch im Weltcupeinsatz ist - kann nicht
abgerechnet werden. Auch wurden
Versicherungsfälle noch nicht abgerechnet, weil an diesen teuren Schutzzäunen
Windschaden entstanden ist.
Bemängelt wurde auch, dass der Skiclub
Innsbruck - Patscherkofel (SCIP) vorzeitig
zurückzahlt. Es wurde ihm von der Mag.Abt. V, Sport, ein Termin vorgeschrieben,
dass das Geld bis zum 22.6.2007 zurückzuzahlen ist. Der Skiclub Innsbruck Patscherkofel (SCIP) hat das Geld am
19.6.2007 zurückgezahlt, wobei dazu
gesagt wurde, dass wir ihn diesbezüglich
unter Druck gesetzt haben. Dr. Markus
Schröcksnadel kann man nicht unter
Druck setzen. Ich würde mich als Unternehmer auch nicht unter Druck setzen
lassen. Dr. Markus Schröcksnadel hat
gewusst, dass er das Geld zurückzahlen
muss, was er auch gemacht hat. Aller-
GR-Sitzung 28.6.2007
dings war es auch nicht recht, dass er drei
Tage früher das Geld zurückgezahlt hat.
Mit den Meldungen, dass hier gelogen
wurde, würde ich vorsichtig sein. Am
meisten ärgert es mich, dass immer
wieder Berichte der Kontrollabteilung vor
der Beschlussfassung bzw. Diskussion im
Gemeinderat in die Medien gebracht
werden. Das kann es nicht sein, da auf
den Berichten der Kontrollabteilung
"streng vertraulich" steht.
GR Dr. Waibel: Wenn ich GR Mair richtig
verstanden habe, so hat er von mangelnden Transparenz gesprochen. Prinzipiell
ist es so, das Transparenz an und für sich
in politischen Entscheidungsgremien
gefordert wird, um etwas hintanzuhalten,
nämlich Korruption.
An und für sich ist es so, dass mangelnde
Transparenz quasi immer das hinterlegt,
dass irgendwo für mich der Eindruck
entsteht, dass Leute mit Geldern unsauber
umgehen. Wenn man vorhat mit Geldern
unsauber umzugehen, muss man prinzipiell dafür sorgen, dass sie nicht im
Kontrollausschuss landen. Der Kontrollausschuss ist das Gremium, welches die
Kontrolle für die Belege und Vergaben der
Stadt Innsbruck durchführt.
Das heißt, dass Transparenz dann nicht
gegeben ist, wenn es am Kontrollausschuss vorbeigeht. Daher ist klar, dass der
Kontrollausschuss eine ganz wichtige
Funktion hat. Ich finde es äußerst bedenklich, wie Mitglieder des Kontrollausschusses mit dieser Funktion umgehen.
Der Kontrollausschuss ist an und für sich
das Gremium, das uns zwei Dinge
sicherstellt, und zwar Transparenz und
keine Korruption. (Beifall)
GR Mag. Yildirim: Ich habe meinen
Kollegen im Kontrollausschuss als
Ersatzmitglied in dieser Sitzung vertreten
und wollte nur ein kurzes Stimmungsbild
wiedergeben: Nachdem ich eine mehrfach
Geprüfte im Strafrecht bin, wäre ich
hellhörig geworden, wenn ich das Wort
"absichtliche Täuschung" gehört hätte.
Davon ist kein Wort wahr.
Ich finde es ausgesprochen lobenswert,
wenn schwarz auf weiß klare Fakten von
der Kontrollabteilung klargelegt werden,
dass auf eine offizielle Anfrage eine
- 465 -
tatsächlich falsche Auskunft erteilt wurde.
Das haben wir jetzt mehrfach erwähnt und
das ist unwiderlegbar.
Was mich sehr verwundert hat ist, dass
GR Haller nicht wie wir alle - wenn wir
angelobt werden, erklären wir, dass wir
unparteiisch handeln werden - sich auch
unparteiisch und objektiv verhalten,
sondern derart massiv für den Skiclub
Innsbruck - Patscherkofel (SCIP) Parteistellung bezogen hat. Ich habe es mir
nicht nehmen lassen können zu fragen, ob
es zum Skiclub Innsbruck - Patscherkofel
(SCIP) ein Naheverhältnis gibt, oder der
Kontrollausschuss vielleicht etwas in
Bezug auf Befangenheit wissen sollte
etc.? Es wurde mir gesagt, dass dem nicht
so ist, was ich auch zur Kenntnis genommen habe.
Ich möchte aber schon anbringen, dass
wir im Kontrollausschuss dafür da sind,
kritische Fragen zu stellen und Ungereimtheiten nachzugehen. Man wird aber
mehr oder weniger davor gewarnt, keine
zu kritischen Fragen zu stellen. Die Art
und Weise war derart massiv. Mir wurde
dann plausibel erklärt, dass ich mich beim
Sport nicht auskenne, da es dort ganz
andere Rituale gibt, als wenn ein Frauenverein oder ein sozialer Verein einen
Antrag stellen würde. Das hat mich schon
sehr verwundert.
Ich möchte das einfach einmal zur
Sprache bringen. Es sind wirklich die
Worte "das sind andere Rituale in
Sportvereinen" gefallen. Das ist einfach so
zur Kenntnis zu nehmen. Daher kann ich
mich der Danksagung des Vorsitzenden
anschließen, dass wir froh sein müssen,
wenn wir eine Kontrollabteilung haben, in
der verantwortungsbewusst Sachen bzw.
Unstimmigkeiten nachgegangen und das
aufgezeigt wird. Dazu ist die Kontrollabteilung und wir als politisches Gremium da
und berufen. (Beifall)
Bgm. Zach übergibt den Vorsitz an Bgm.Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger.
Bgm. Zach: Ein Ritual stelle ich im
Gemeinderat fest und das ist unwidersprochen. Ich möchte das Ritual weder
positiv noch negativ sehen. Dass unsere
GR-Sitzung 28.6.2007
Opposition diesen Verein der Unternehmersfamilie Schröcksnadel gegenüber
äußerst kritisch ist, ist erstens ihr gutes
Recht, zweitens wissen wir es alle und
drittens möchte ich das jetzt hinterfragen,
denn das ist nicht verboten.
Meine Heimatgemeinde ist Hall i. Tirol.
Dort gibt es ein Unternehmen, das unter
anderem mit dem Betrieb von Anlagen, die
zur Beförderung von Menschen die
gelegentlich Ski fahren, beschäftigt ist.
Dieses Unternehmen ist weder ritualsmäßig noch sonst wie im Gespräch. Dies
deshalb, weil es nichts tut und der
Meinung ist, dass es in Hall gemütlich ist;
vor allem sticht es nicht durch besondere
Betriebsamkeiten hervor. Das heißt, in
Hall i. T. ist es fein und es stößt sich auch
niemand daran, weil diesbezüglich nichts
getan wird.
Die Stadt Hall ist sehr wohl tätig, wie zum
Beispiel in der Stadt Innsbruck, wenn sie
uns drei Jahre lang "seckiert", da sie eine
Straßenfläche für irgendwelche architektonischen Gläser bzw. "Wunderkastln"
kaufen möchte.
Das ist aber nicht möglich, weil die Stadt
Innsbruck keine öffentlichen Verkehrsflächen mehr verkauft. Vor meiner Zeit,
wurde das einmal gemacht, aber ich
glaube, es gibt heute außer einem Mitglied
des Gemeinderates niemanden mehr, der
das damals mit beschlossen hat. Das ist
aber nicht schlimm, da man aus jeder
Situation wieder lernt und nachher immer
gescheiter ist.
Ich habe eindeutig gesagt, dass es nicht
verboten ist, kritisch zu sein. Es ist aber
auch nicht verboten, dieses Ritual
aufzuzeigen. Ein Konglomerat ist an und
für sich kein schlimmes Wort. Diesbezüglich gebe ich GR Mair Recht. Konglomerat
heißt, das Zusammenwirken von mehreren verschiedenen Gruppen. Das kann
man bei der "Höttinger Breccie", aber auch
bei der von uns geforderten Zusammenarbeit von verschiedenen Vereinen, Blasmusikkappellen, Chören usw. feststellen, um
eine Effizienz zu erreichen. Über das Wort
Konglomerat braucht man sich nicht
aufzuregen.
Was nicht ganz gestimmt hat, wurde heute
schon erklärt und wird noch einmal an den
Pranger gestellt, aber dann möchte ich
- 466 -
das Resümee ziehen. Mag. Brigitte Ederer
hat Folgendes gesagt: "Unternehmer
brauchen auch Anerkennung."
Ich als Hilde Zach bin dankbar, dass wir
eine Unternehmerfamilie haben, die nicht
nur in Innsbruck schläft bzw. die Stadt
genießt - wie es viele machen - und
Innsbruck nicht nur als Alters- und
Familiensitz gewählt hat, sondern auch in
die Stadt Innsbruck investiert. Sie investiert nicht nur dort, wo es viel einfacher ist,
nämlich im Osten. Dort ist man lange nicht
so hopperdatschig, kultiviert oder so
durchorganisiert wie wir, sondern schlicht
und ergreifend froh, wenn einmal Geld
hereinkommt. Ich gebe allen Recht, dass
man im Osten nachziehen wird.
Lassen wir die Kirche im Dorf. Für die
€ 1,5 Mio bin ich sehr dankbar, denn es
war nicht einfach. Den jungen "Gschaftlhubern" im Gemeinderat sage ich, dass es
nicht einfach war, diese Unternehmerfamilie davon zu überzeugen, das Geld doch in
Innsbruck zu lassen, obwohl ich weiß,
dass es woanders einfacher wäre. Es gibt
viele wichtige und richtige Argumente,
warum man vor Ort investieren soll; auch
wenn es einen kritischen Gemeinderat
gibt.
Es sind einige Fehler passiert, die aber
hinlänglich dokumentiert wurden. Eine
solche "I-Tüpftlerei" mit den Vereinen und
Subventionen, wie es im Sportausschuss
und in der Mag.-Abt. V, Sport, der Fall ist,
ist mir manchmal zu viel, da ich hinsichtlich der Effizienz das schon längst
vereinfachen bzw. etwas verdichten
würde. Mir wird jedoch immer gesagt,
dass man dadurch unangreifbar ist.
In der Kultur möchte ich das nicht einmal
annähernd haben, nur damit das alle
wissen. Hier hat man in mir mit einer
erbitterten Gegnerin zu rechnen.
GR Wanker: Als Präsident eines Sportvereines bin ich über die "I-Tüpftlerei" in
der Mag.-Abt. V, Sport, froh. Ich bin
wirklich froh, dass immer alles auf Punkt
und Beistrich abgerechnet werden muss.
Auf den Bericht der Kontrollabteilung
einzugehen, ist nicht mehr unbedingt
notwendig, weil die ganzen Sachverhalte
bereits dargelegt wurden. Klar festzustellen ist, dass ein Bericht der KontrollabteiGR-Sitzung 28.6.2007
lung vorliegt, in dem klipp und klar steht,
dass Fehler passiert sind. Diese Fehler
gehören behoben und man muss in der
Zukunft daran arbeiten, dass in der
Subventionsordnung Regelungen gefunden werden, damit solche Fehler nicht
mehr passieren.
Jeder Sportverein gehört hinsichtlich der
Subvention gleich behandelt und es kann
nicht "Gleichere" geben. Die Kernaussage
ist, in Zukunft zu schauen bzw. etwas
auszuarbeiten, damit solche Fehler nicht
mehr passieren können. (Beifall)
GR Buchacher: Ich war bei der Sitzung
des Kontrollausschusses entschuldigt, da
ich beruflich verhindert war. An meiner
Stelle hat GR Marinell an der Sitzung des
Kontrollausschusses teilgenommen. Das
hat mich aber nicht daran gehindert, die
Berichte sorgsam durchzulesen.
Ich habe Vieles mit einem gewissen
Humor zur Kenntnis genommen. Vor allem
das, was die Stabstelle Bürgermeister
anbelangt. Das war mehr oder weniger ein
Schlag ins Wasser.
Was weniger lustig war ist das, was heute
schon die längste Zeit besprochen wurde.
Ich werfe den Verantwortlichen des
Skiclubs Innsbruck - Patscherkofel (SCIP)
keinerlei Unkorrektheiten vor, aber mich
regt die Behandlung von solchen und
solchen Vereinen auf. Ich hatte aufgrund
des Berichtes der Kontrollabteilung
einfach das Gefühl, dass dieser Verein
eine ganz besondere Gunst genießt und
dementsprechend anders behandelt wird
wie manch andere Vereine.
Ich bin Mitglied des Kontrollausschusses
und weise für meine Person, jegliche
Belehrungen von Bgm.-Stellv. Mag.
Dr. Platzgummer zurück, wie wir uns im
Kontrollausschuss zu verhalten haben. Es
ist für mich eine Selbstverständlichkeit,
dass man die Verschwiegenheit wahrt.
Über die weitere Vorgangsweise brauche
ich keine Belehrungen.
Ich bedanke mich bei der Kontrollabteilung, da diese ein Garant dafür ist, dass
genau geprüft wird. Wenn die Kontrollabteilung kritisch berichtet, dann sollte man
das auch ernst nehmen und nicht irgendwie verniedlichen und so tun, als würde
- 467 -
der Verein mehr oder weniger nichts dafür
können.
Im Bericht der Kontrollabteilung steht
Folgendes:
"Nach jahrelanger sehr konstruktiver und
positiver Zusammenarbeit zwischen dem
Tourismusverband Innsbruck und seine
Feriendörfer (TVB), der Mag.-Abt. V,
Sport und dem Skiclub Innsbruck Patscherkofel (SCIP) ist eine korrekte
finanzielle Endabwicklung zu erwarten."
Diese korrekte finanzielle Endabwicklung
hat offensichtlich nicht stattgefunden, denn
sonst würde das im Bericht der Kontrollabteilung nicht stehen. Es ist nicht die Mag.Abt. V, Sport, und auch nicht die Kontrollabteilung anzugreifen, aber vielleicht findet
man in Zukunft eine einheitliche Linie,
damit sich Sportvereine bzw. sonstige
Vereine nicht benachteiligt fühlen. Das
wäre sehr zielführend.
Die Förderung in der Höhe von € 1,5 Mio
hat wahrscheinlich ausgelöst, dass diese
von allen Beteiligten mit Argusaugen
beobachtet wird. Ich persönlich würde als
Mitglied des Kontrollausschusses und
Gemeinderates sehr gerne wissen, ob
jetzt in diesem konkreten Fall wirklich alle
verlangten Belege vorgelegt worden sind
oder nicht.
Vielleicht kann der anwesende Leiter der
Kontrollabteilung, Dr. Graziadei, dazu
Auskunft geben. (Beifall)
GR Federspiel: Ich melde mich eigentlich
selten zu Wort wenn es um die Kontrollabteilung geht, weil ich weiß, dass dort
hervorragend gearbeitet wird. Vor knapp
zwanzig Jahren habe ich im Gemeinderat
den Antrag eingebracht, den Leiter der
Kontrollabteilung weisungsfrei zu stellen.
Das war einer meiner ersten Anträge, den
ich gemeinsam mit den Sozialdemokraten
gestellt habe.
Das ist uns damals gelungen und der
Leiter der Kontrollabteilung ist also
weisungsfrei. Das heißt, dass er relativ frei
arbeiten kann und von der politischen
Seite her in Ruhe gelassen wird, so wie es
beim Land Tirol der Fall ist. Es hat
gemeinsam mit dem Kontrollausschuss
die Möglichkeit gegeben, alles zu überprüfen.
GR-Sitzung 28.6.2007
Dass es sich bei der Subvention der Stadt
Innsbruck um Steuergelder handelt und
die Bürgerinnen bzw. Bürger dafür
aufkommen, ist klar. Es wurde heute auch
oft genug gesagt, dass ein sensibler
Umgang gegeben sein muss. Dass eine
genaue Abrechnung erfolgen muss, geht
eigentlich aus der ganzen Sache hervor.
GR Buchacher hat auch gesagt, dass hier
Fehler passiert sind. Das kann man zum
Beispiel in der schriftlichen Stellungnahme
auf Seite 4, im letzten Absatz oder auf
Seite 16 sehen. Die Aufstellung der
detaillierten Kosten ist anscheinend
unterwegs.
Was mich bei der ganzen Geschichte auf
die Palme gebracht hat, möchte ich jetzt
von der politischen Seite her betrachten:
Ich möchte dezidiert feststellen, dass der
Bericht der Kontrollabteilung in mein
Postfach gelegt wurde und ich ihn erst
dann durchlesen konnte. Ich bin in keinem
Ausschuss Mitglied und wurde diesbezüglich auch nicht vorinformiert. Das nur zur
Klarstellung!
Mich hat heute aufgeregt - das habe ich
der Tiroler Tageszeitung auch gesagt -,
dass es ein Mitglied des Gemeinderates
gibt, nämlich GR Mag. Kogler, der ein
spezielles Nahverhältnis zu Dr. Markus
Schröcksnadel hat, wobei ich diesen sehr
schätze, da er sehr viel für die Stadt
Innsbruck tut. Dieser Dr. Markus
Schröcksnadel hat den Wahlkampf der
Freien Liste, im Besonderen den Wahlkampf des GR Mag. Kogler, finanziert.
Nachdem damals der Präsident GR
Mag. Kogler und Vizepräsident Dr. Markus
Schröcksnadel gemeinsam den Verein
"Freie liberale Bürger" gegründet haben,
entsteht im Gemeinderat von meiner
Person sowie von GR Nordholm schon
eine Situation, die demokratiepolitisch
sehr bedenklich ist. Es wurde heute schon
gesagt, dass die Mitglieder des Gemeinderates geloben, unparteiisch und
uneigennützig für das Wohl der Bürgerinnen bzw. Bürger dieser Stadt zu sorgen.
Das war eine klare Aussage und das ist
genau das, wieso wir im Gemeinderat
sitzen. Das nehme ich so zur Kenntnis,
weil ich in der Stadt Innsbruck und auch
beim Land Tirol das Gelöbnis abgelegt
habe. Deshalb ist es für mich verwerflich,
- 468 -
dass heute der Obmann des Sportausschusses in der Zeitung Folgendes sagt:
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich darf
bitten, das Wort "verwerflich" nicht in
diesem Zusammenhang zu gebrauchen.
Die Subventionen vergibt nicht GR
Mag. Kogler, sondern über Antrag des
Sportreferenten der Sportausschuss. Bitte
im Gemeinderat nicht irgendwelche
Situationen zu konstruieren und doch zum
Thema zu reden.)
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger, Du musst
mir genau zuhören. Ich habe gesagt, es ist
verwerflich, dass in der Situation die Freie
Liste inklusive GR Mag. Kogler mit seiner
liberalen Abspaltung, in der Zeitung "Die
Neue", vom 22.6.2007 Folgendes gesagt
hat:
"Die Vorwürfe entbehren jeglicher
Grundlage und sind ein Affront gegenüber
den Sportfunktionären und freiwilligen
Helfern."
Dass dann in weiterer Folge Klagsandrohungen gegen GR Haager, der sich
redlich bemüht im Kontrollausschuss eine
klare Linie hineinzubringen, herauskomme, ist für mich parteipolitisch und
demokratiepolitisch sehr bedenklich. Wir
fühlen uns in dieser Sache befangen. Wir
bzw. in erster Linie GR Mag. Kogler, hat
von Dr. Markus Schröcksnadel eine
entsprechende Unterstützung für den
Wahlkampf erhalten. Ich werde mich hier
für befangen erklären und kann daher
keine Zustimmung geben. Dementsprechend werde ich den Sitzungssaal
verlassen.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Es
geht nicht darum, irgendwelche Personen
oder Funktionäre anzuschuldigen, sondern
aufgrund des Berichtes der Kontrollabteilung einfach Subventionsvergaben kritisch
zu hinterfragen.
bruck? Weiters wurden die € 25.000,-- erst
dann an die Stadt Innsbruck zurückbezahlt, nachdem die Kontrollabteilung ihre
Tätigkeit aufgenommen hat. Wieso zu
diesem Zeitpunkt?
Zum Beispiel wurde der Skiclub Innsbruck
- Patscherkofel (SCIP) sicherlich aus
steuertechnischen Gründen gegründet.
Bei dem Betrag in der Höhe von € 1,5 Mio,
der jetzt zur Auszahlung gelangt, wird
jeder Steuerberater bestätigen, dass hier
die EU-Richtlinien zum Tragen kommen.
Ich warne davor, diese € 1,5 Mio so wie
die € 60.000,-- auszuschütten.
Ich möchte die Kontrollabteilung nicht aus
der Verantwortung lassen. Seit ich Mitglied
des Gemeinderates bin, hat die Kontrollabteilung schon mehrmals Dinge, welche
die Mag.-Abt. V, Sport, getätigt hat, bekrittelt. Wir werden wieder von GR Haager
hinsichtlich Ungereimtheiten hören.
Ich frage mich, ob die Mag.-Abt. V, Sport,
wirklich richtig besetzt ist. Wenn ja, dann
frage ich nach der politischen Verantwortung. Hier sind wir wieder bei Bgm.-Stellv.
Mag. Dr. Platzgummer, der für diese
Vorkommnisse die politische Verantwortung trägt.
Für mich ist es eine klare Sache, dass
man bei den Subventionen mehr aufpassen muss. Die Bürgerinnen bzw. Bürger
haben sicherlich kein Verständnis, wenn
man über kleine Beträge lange diskutiert,
aber Millionenbeträge werden nur kurz
behandelt.
In diesem Sinne fordere ich, dass die
Rückzahlungen bzw. die € 60.000,-aufgeklärt werden. Der Betrag in der Höhe
von € 1,5 Mio sollte so lange eingefroren
werden, bis das restlos aus der Welt
geschaffen ist.
GR Heis: Es wurde viel über dieses
Thema gesprochen, da Subventionsgelder
öffentliche Gelder sind. Ich möchte jetzt
nicht näher über die Auszahlung dieser
Gelder eingehen. Wie wurde hinsichtlich
der Rückzahlung vorgegangen?
Ich bin nicht dagegen, diese Subvention
zu gewähren, da es sich um unseren
Hausberg handelt. Es ist gut, dass auf
dem Patscherkofel sportliche Aktivitäten
gesetzt werden und dass die Familie
Schröcksnadel dort etwas unternimmt. Es
ist aber gerechtfertigt, wenn man hier
strengere Maßstäbe an den Tag legt.
Ich möchte auf die Äußerung von Bgm.Stellv. Mag. Dr. Platzgummer eingehen.
Dem Land Tirol wurde das Geld zurückbezahlt, aber wieso nicht der Stadt Inns-
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger:
Hinsichtlich der Subvention in der Höhe
von € 1,5 Mio darf ich noch Folgendes
anmerken: Es ist hier vorgesehen, dass
GR-Sitzung 28.6.2007
- 469 -
die Auszahlung nach Maßgabe des
Baufortschrittes erfolgt. Das nur zur
Klarstellung! Es wird hier nicht der
gesamte Betrag ausbezahlt.
StR Mag. Schwarzl: Ich bin selten einer
Meinung mit GR Federspiel, aber wenn
das so ist …
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Das ist
eine Fehlanzeige.)
…, dann kann man nur sagen, dass in
einer solchen Situation höchste Vorsicht
geboten ist. Nur, wenn in dieser Sache
Befangenheit angemeldet wird, hätte ich
mir das eigentlich auch bei den € 1,5 Mio
für den Beschneiungsteich erwartet, da
dieses Geld ja auch an Dr. Markus
Schröcksnadel bzw. an den Verein
überwiesen wird, wenn auch nur als
Durchläufer zum angeblichen Erreichen
von EU-Konformität.
Ich möchte auf zwei Dinge eingehen: Ich
bin kein Mitglied des Kontrollausschusses,
sondern habe nur den Bericht der
Kontrollabteilung gelesen. Ich möchte auf
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer und
Bgm. Zach replizieren.
Die Frau Bürgermeisterin hat vom Ritual
der Innsbrucker Grünen in Sachen
Skepsis gegenüber der Unternehmerfamilie Schröcksnadel gesprochen und dass
das nicht unbekannt und nicht verboten
sei. Ich würde sagen, dass das auch nicht
ganz unberechtigt ist.
Diese Skepsis richtet sich nicht gegen die
Unternehmerfamilie, sondern die Skepsis
wird immer dann sehr groß, wenn sehr
gewiefte - das ist ja für einen Unternehmer
etwas Gutes - Unternehmer Verbindungen
mit der öffentlichen Hand eingehen. Meine
Erfahrung bisher in sehr vielen Fällen war,
dass die öffentliche Hand meist nie so
gewieft ist wie diese Unternehmer.
Ich darf an die Bergisel-Sprungschanze
erinnern, wo wir Berichte der Kontrollabteilung und Landesrechnungshofes vom
Land Tirol hatten. Die Skepsis ist nicht
unbegründet, wenn am Bergisel eine
Sprungschanze entsteht und ein Mietvertrag mit jemanden abgeschlossen wurde,
wo vereinbart war, dass die öffentliche
Hand insgesamt € 50 Mio und die
Unternehmerfamilie zirka € 26 Mio zahlt.
Dann kostet das Ganze zirka € 200 Mio.
GR-Sitzung 28.6.2007
Der Beitrag der Unternehmerfamilie wird
nicht wesentlich größer, aber die Differenz
zahlt zur Gänze die öffentliche Hand.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Das ist
eine sehr verkürzte Darstellung.)
Das ist eine sehr verkürzte aber keine
falsche Darstellung.
Es ist gut, wenn es geschickte Unternehmer gibt. Ich würde mir wünschen, dass
die öffentlichen Hände in Verbindung mit
diesen gewieften Unternehmen, in so
genannten Public Private Partnerships,
genauso gewieft wären.
Zur Sache künstliche Aufgeregtheit
hinsichtlich der "Mitteilung von Berichten
der Kontrollabteilung" vor der Sitzung des
Kontrollausschusses: Ich sage deshalb
"künstlich", denn wer macht an jedem
Montag vor der Sitzung des Stadtsenates
eine Pressekonferenz? Wer teilt uns über
die Medien mit, was wir im Stadtsenat
beschließen werden? Über diese
€ 1,5 Mio für den Beschneiungsteich
haben nicht einmal die Koalitionspartner
Bescheid gewusst.
Wenn man so auf die Vertraulichkeit
pocht, dann bitte mit gleichem Maß für alle
und man soll dort keine künstliche
Aufgeregtheit produzieren, wo sie nicht
geeignet ist, sich zu produzieren. (Beifall)
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Zu Wort
hat sich GR Mag. Kogler gemeldet und ich
nehme an, dass er sich nicht für befangen
erklärt.)
GR Mag. Kogler: Nein, ich erkläre mich
nicht für befangen. Zu meinem Nahverhältnis zu Dr. Markus Schröcksnadel stehe
ich, da mich das schon sehr lange Zeit in
vielen Belangen verbindet. Das ist
überhaupt kein Problem, sondern eigentlich ist das Gegenteil der Fall, weil ich
dadurch die Materie umso besser kenne.
Man muss sich hier in gewissem Maße
hinter die Funktionäre und die ehrenamtlichen Mitglieder stellen. Es wurde,
GR Haager, davon gesprochen, dass der
Verein keine ordentliche Geschäftsführung
hat. Das ist in der Presse gestanden.
Weiters ist gestanden, dass der Verein
nicht mehr subventionstauglich ist, und
das ist gegenüber dem Verein bzw. den
- 470 -
Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern ein
Affront.
In dieser Sache ist eigentlich der Sport der
Leidtragende. Man hätte im Gemeinderat
vor einem Monat gegen diese Beschneiungsanlage bzw. € 1,5 Mio stimmen
können. Die Innsbrucker Grünen haben
dagegen gestimmt. Jetzt einen Verein in
Misskredit zu bringen, damit man diese
€ 1,5 Mio vielleicht wieder "aufschrauben"
kann, muss man entschieden zurückweisen.
Inhaltlich bleibt - Bgm.-Stellv. Mag.
Dr. Platzgummer hat das in weiten Teilen
ausgeführt - vom Bericht der Kontrollabteilung nichts mehr übrig. Es sind vielleicht
die einen oder anderen Rechnungen, die
noch nicht vorhanden waren, zu prüfen
bzw. zu hinterfragen.
Es wurde die Subvention des Landes Tirol
noch angesprochen. Die Vereinsführung
hat bestätigt, dass nie behauptet wurde,
dass der Verein die Subvention nicht
bekommen hätte. Hubert Bertignoll hat mir
versichert, dass er das nie bekundet hat.
Deshalb ist hier ein Widerspruch vorhanden. Ich kommuniziere mit den Leuten
sehr eng und sehe mir die Dinge im Detail
an.
Die Aliquotierung von € 60.000,-- haben
wir im Gemeinderat einstimmig und ohne
Befangenheit beschlossen. Dieser Betrag
wurde beschlossen, ohne dass das Land
Tirol und der Tourismusverband Innsbruck
und seine Feriendörfer (TVB) eine
Aliquotierung zahlen muss. Das heißt,
dass diese € 60.000,-- aufrecht sind.
Ob wir in Zukunft mit Absagen anders
umgehen und uns eventuell einen
Schlüssel überlegen sollten, wäre sinnvoll
und auch notwendig. Die anlaufenden
Kosten sind vorhanden und diese muss
man dann auch entsprechend abrechnen.
Ich hoffe, dass deshalb der Sport keinen
Schaden erleidet. Ich schätze es, wenn
vom Kontrollausschuss und von der
Kontrollabteilung diese Dinge hinterfragt
werden. Das muss aber immer in Relation
stehen, was letztendlich übrig bleibt.
GR Grünbacher: Lieber Christian, hättest
Du geschwiegen, wärst Du ein Philosoph
in dieser Frage geblieben.
GR-Sitzung 28.6.2007
Ich möchte hinsichtlich der Landessubvention doch gerne eine Auskunft des Leiters
der Kontrollabteilung, da mir völlig andere
Informationen vorliegen. Es kann ja sein,
dass wir das alle nicht wirklich wissen.
Ich würde den Leiter der Kontrollabteilung
ersuchen, die entsprechenden Auskünfte
zu erteilen. Man kann nicht einfach im
Raum stehen lassen, dass hier nie etwas
Gegenteiliges gesagt worden ist.
Es ist natürlich schon richtig - hier gebe
ich allen Sportfunktionären Recht -, dass
es sich um ehrenamtliche Funktionäre
handelt und daher eine Abrechnung nicht
die erste Pflicht ist. Wir leben von der
Ehrenamtlichkeit.
Hier sprechen wir aber schon von einem
potenten Menschen, der vom unternehmerischen Standpunkt her Bescheid weiß.
Das ist kein ehrenamtlicher kleiner
Funktionär, der nie mit irgendetwas zu tun
hatte. Das ist blauäugig!
Das, was GR Federspiel jetzt betrieben
hat, war eine politische Kindesweglegung.
Im letzten Gemeinderat hat er uns erklärt,
dass es GR Mag. Kogler im Gemeinderat
nicht geben würde, wenn er nicht gewesen
wäre, der alle Mandate persönlich
gemacht hat, aber die "Kohle" war von
ihm. Irgendwie verstehe ich das Ganze
jetzt nicht.
(GR Federspiel: Du musst genauer zuhören.)
Du hast gesagt, dass er ohne Dich keine
200 Stimmen gemacht hätte. Jetzt erklärst
Du, dass es sein Geld ist und das Dich
nichts angeht. Irgendwie ist das Ganze
dubios, aber ich mische mich in Liebesund Eheangelegenheiten prinzipiell nicht
ein, weil ich den Kürzeren ziehen würde.
Aber einmal "Gigl" und einmal "Gogl" ist
mir nicht recht.
(GR Federspiel: Hier geht es um Sauberkeit, aber das wirst Du nicht kapieren.)
Natürlich geht es um Sauberkeit.
Ich bedanke mich immer wieder für die
Qualität der Berichte der Kontrollabteilung,
die für den Gemeinderat nicht immer
angenehm sind, sich aber doch regelmäßig mit einem großen Inhalt beschäftigen.
- 471 -
Wenn das jetzt so dargestellt wird, dass
nichts mehr übrig geblieben ist, dann
kommt es mir so vor, als hätten wir beide
ein Buch gelesen, aber beide das falsche.
Ich habe etwas anderes gelesen. Ich
würde die Frau Bürgermeisterin bitten, den
Leiter der Kontrollabteilung die entsprechende Auskunft erteilen zu lassen.
(Beifall)
GR Mair: Zu den € 15.000.-- vom Land
Tirol möchte ich, wenn ich darf, zwei Sätze
aus der Stellungnahme der Mag.-Abt. V,
Sport, vorlesen:
"Der Skiclub Innsbruck - Patscherkofel
(SCIP) hat zwischenzeitlich mitgeteilt,
dass der Tourismusverband Innsbruck
und seine Feriendörfer (TVB) sowie das
Land Tirol noch keine Subventionsüberweisungen an den Verein getätigt haben."
"Hierzu hält die Kontrollabteilung ausdrücklich fest, dass nach schriftlicher
Bestätigung des Landesrechnungshofes
Tirol vom Land Tirol eine Subvention über
€ 15.000,-- gewährt wurde. Diese wurde
aufgrund der Absage der Veranstaltung
zurückgefordert und vom Skiclub Innsbruck - Patscherkofel (SCIP) am 8.5.2007
zurücküberwiesen."
Das heißt, dass entweder der Skiclub
Innsbruck - Patscherkofel (SCIP), der
Landesrechnungshof, die Kontrollabteilung
oder GR Mag. Kogler lügt. Einer von den
vier muss lügen, denn sonst geht sich
diese Sache nicht aus.
Wir wissen bis heute nicht, wie viel Geld
der Skiclub Innsbruck - Patscherkofel
(SCIP) neben dem Geld von der Stadt
Innsbruck, vom Land Tirol, vom Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer (TVB) und vom Österreichischen
Schiverband (ÖSV) erhalten hat. Wir
wissen es jedenfalls nicht, wie viel Geld für
ein Europacuprennen, das gar nicht
stattgefunden hat, noch auf dem Konto
des Skiclubs Innsbruck - Patscherkofel
(SCIP) liegt.
Wenn man € 60.000,-- beim Skiclub
Innsbruck - Patscherkofel (SCIP) für eine
Veranstaltung, die € 47.000,-- gekostet
hat, lassen möchte, dann ist irgendetwas
faul. GR Mag. Kogler hat gesagt, dass
diese € 60.000,-- aufrecht sind und es
€ 47.000,-- gekostet hat, dann muss
GR-Sitzung 28.6.2007
irgendjemand von der Stadt Innsbruck
diese € 13.000,-- abholen. Ich würde
schwer empfehlen, dass sich GR
Mag. Kogler zumindest in dieser Sache
befangen erklärt.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich
würde bitten, dass der Leiter der Kontrollabteilung, Dr. Graziadei, uns über diese
€ 15.000,-- Auskunft gibt, die vom Land
Tirol als Subvention gewährt wurden. Ob
hier wirklich in Frage gestellt wurde, dass
diese Subvention gegeben worden ist oder
wie die Beurteilung dieser Zuwendung
war.
Der Leiter der Kontrollabteilung,
Dr. Graziadei wird als Auskunftsperson in
die Sitzung gerufen.
Dr. Graziadei: GR Mair hat bereits die
Stellungnahme wortwörtlich zitiert. Ich
kann sie nur noch einmal wiederholen,
wobei ich sie jetzt mit dem Amtsvorstand
der Mag.-Abt. V, Sport, Romuald Niescher, noch einmal abgeklärt habe.
Es ist so, dass der Skiclub Innsbruck Patscherkofel (SCIP) zwischenzeitlich
mitgeteilt hat, dass der Tourismusverband
Innsbruck und seine Feriendörfer (TVB)
und das Land Tirol noch keine Subventionsüberweisungen an den Verein getätigt
haben.
Das ist die offizielle Version der Stellungnahme, die wir aufgrund unseres Vorberichtes erhalten haben.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich
bedanke mich für diese klare Mitteilung.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: Ich
darf mich jetzt etwas kürzer zu Wort
melden, aber es ist mir vorhin wirklich
darum gegangen, den Sachverhalt klar
aufzulisten. Einige Dinge möchte ich noch
klarstellen:
GR Mair hat in seiner ersten Wortmeldung
gesagt, dass er zur Kenntnis nimmt, dass
man keine Transparenz haben möchte.
Das ist wirklich eine völlig unzulässige
Unterstellung und Verdrehung meiner
Worte. Ich habe ausdrücklich gesagt, dass
ich über jede Kontrolltätigkeit froh bin, weil
letztendlich - das habe ich schon als
- 472 -
Magistratsdirektor in diesem Haus immer
vertreten und werde das auch weiterhin in
meiner Funktion so vertreten - jede
Kontrolltätigkeit uns nur helfen kann. Sie
kann uns helfen draufzukommen, ob
überall alles in Ordnung läuft. Wenn
irgendwo ein Fehler passiert ist, muss
man den Fehler eingestehen und ihn
ausbessern. Dazu stehe ich auch.
Es ist ein tatsächlicher Fehler, dass das
Antragsformular nicht verwendet worden
ist. Ein Schaden wurde dadurch aber
niemandem zugefügt. Aus der Aussage
von GR Mair kann ich schließen, dass er,
bevor der Kontrollausschuss getagt hat, in
die Medien gegangen ist. GR Mair, es gibt
eine Bestimmung über Amtsverschwiegenheit, die offenbar nicht besonders
wichtig ist, denn anderes wiegt Ihrer
Meinung nach offenbar mehr.
Es gibt einen Bericht der Kontrollabteilung,
auf dem "vertraulich" steht, aber das ist für
Sie offenbar auch nicht besonders wichtig.
Eine Transparenz möchte ich schon
haben und ich bin auch dafür, dass die
Berichte der Kontrollabteilung ausführlich
diskutiert werden. Deshalb habe ich heute
in meiner Wortmeldung ausführlich aus
meiner Sicht dazu Stellung genommen.
Das ist dann der Fall, wenn die Berichte
der Kontrollabteilung wirklich der Öffentlichkeit zugänglich sind und wenn die
Diskussionen auch tatsächlich zu führen
sind. Dieser Bericht ist noch nicht am
Ende, aber wir führen jetzt - zu Recht - die
Diskussion, zu der ich stehe.
Das jetzt so hinzustellen, dass ich keine
Transparenz haben möchte, Sie aber für
Transparenz sind und deshalb Vertrauensgebote brechen, das halte ich für eine
vage Vorgehensweise. Es wird in den
Raum gestellt, dass jedenfalls irgendwer
gelogen haben muss.
Der Leiter der Kontrollabteilung hat das
jetzt zitiert, aber hier ist genau aufzupassen, was tatsächlich vorliegt. Ich habe
mich damit intensiv auseinandergesetzt,
weil sich für mich auch die Frage gestellt
hat, warum jemand sagen kann, dass er
kein Geld erhalten hat und dann wird
festgestellt, dass doch Geld ausbezahlt
wurde. Das kommt mir sehr komisch vor.
Ich habe daraufhin sämtliche Unterlagen
durchsucht. Es gibt tatsächlich eine
GR-Sitzung 28.6.2007
Stellungnahme der Mag.-Abt. V, Sport, in
der steht, dass der Skiclub Innsbruck Patscherkofel (SCIP) mitteilt, er habe vom
Land Tirol kein Geld erhalten. Ich habe mit
Hubert Bertignoll, der sich wirklich intensiv
bei diesen Vereinen einsetzt, Kontakt
aufgenommen und ihn gefragt, wie der
Verein dazu kommt, so etwas zu sagen.
Hubert Bertignoll hat mir versichert, dass
er verlässlich nie so etwas gesagt hat. Ich
bin auf die Suche gegangen und habe
nachgefragt, ob es irgendwo etwas
Schriftliches gibt, wenn das schon
behauptet wird. Bevor ich jemanden der
Lüge bezichtige, schaue ich mir die
Unterlagen schon sehr genau an.
Ich habe in der Mag.-Abt. V, Sport,
nachgefragt, wo das steht. Dort wurde mir
versichert, dass es nichts Schriftliches
gibt. Die Mag.-Abt. V, Sport, hat offensichtlich aufgrund einer mündlichen
Erörterung der Angelegenheit etwas
geschrieben. Ich vermute, dass in einer
Diskussion über Hunderte Dinge, die in
dieser Sache abzuwickeln sind bzw. über
die Frage, wie man mit Dingen umgeht, für
die keine Regelung besteht, gewisse
Missverständnisse entstehen. Es wird
immer wechselseitig mit der Kontrollabteilung abgesprochen, was man genau
verlangen soll, da dies nirgendwo niedergeschrieben ist. Das muss man bitte zur
Kenntnis nehmen.
Ich gehe davon aus, dass tatsächlich ein
Missverständnis in der Aussage bestanden hat. Jedenfalls habe ich nichts
Schriftliches des Skiclubs Innsbruck Patscherkofel (SCIP) finden können, in
dem gestanden wäre, dass dieser vom
Land Tirol kein Geld erhalten hat. Dem bin
ich genau nachgegangen und habe mir
das Schreiben des Landes Tirol angesehen. In diesem Schreiben steht Folgendes:
"Es tut uns natürlich auch sehr Leid, dass
diese Rennen abgesagt werden müssen,
weil die Veranstaltung am Patscherkofel
durch den Skiclub Innsbruck - Patscherkofel (SCIP) immer sehr gut organisiert
war und für den alpinen Nachwuchs sehr
wichtig ist."
Nur, damit klar ist, wie die Dinge sind.
Jetzt öffentlich aufzustehen, und den XY
- 473 -
der Lüge zu bezichtigen, würde ich aus
meiner Sicht nicht machen.
Die von GR Mair angesprochene Rechnungslegung mit Ende März 2007 ist nicht
möglich, weil die Abrechnung zu diesem
Zeitpunkt für einen solchen Skiverein noch
nicht fertig ist. Das muss man so zur
Kenntnis nehmen. GR Mair hat gesagt,
dass dieser Verein keine besonders
wichtige Arbeit leistet. Eine solche
Aussage erschüttert mich ein wenig, denn
jene Vereine, die im Skiclub Innsbruck Patscherkofel (SCIP) gesammelt sind,
leisten sehr wichtige Arbeit.
GR Mair hat noch gesagt, dass die
gesamten € 60.000,-- zurücküberwiesen
werden sollen. Diese Aussage bedeutet,
dass der Verein allein das Risiko der
Absage dieses Rennens trägt. Sie werden
aber dann verlässlich niemanden mehr
finden, der irgendein Rennen austragen
will, wenn der Skiclub Innsbruck - Patscherkofel (SCIP) jetzt in Kredit gehen
oder ins Negative gehen soll, weil er
€ 60.000,-- zurückzahlen muss. Das war
auf Nachfrage Ihre ganz klare Aussage
und das zeigt, wie weit Sie von den
tatsächlichen Vorgängen entfernt sind.
Es hat ja auch im Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung der Ausgaben der
Stadt Innsbruck für die Stabstelle Bürgermeister gezeigt, wie weit Sie, GR Mair,
von den tatsächlichen Vorgängen entfernt
sind. Sie wissen gar nicht, wie viel Arbeit
in der Stabstelle Bürgermeister geleistet
wird bzw. wie viele Parteien dort tagtäglich
kommen, die auch behandelt werden
müssen. Außer, dass man so vorgeht, wie
Sie es meinen, und man sagt, dass man
keine Zeit hat und sie ins zuständige Amt
gehen sollen.
Diesbezüglich sind Sie, GR Mair, weit
weg. Ich bin durchaus wie GR
Mag. Yildirim der Meinung, dass kritische
Fragen gestellt werden sollen und auch
aufgearbeitet werden müssen. Das ist
unbedingt notwendig und wird auch von
der Kontrollabteilung verlangt. Jetzt
daraus den Schluss zu ziehen, dass jene
€ 1,5 Mio, die im Gemeinderat beschlossen wurden, irgendwie eingefroren werden
sollten, ist eine Verquickung von Dingen,
die aus meiner Sicht nicht zulässig ist.
GR-Sitzung 28.6.2007
Damals wurde ausdrücklich beschlossen,
dass das der Skiclub Innsbruck - Patscherkofel (SCIP) oder ein von ihm
gegründetes Tochterunternehmen
abzuwickeln hat. Der Grund dafür war,
dass hier volle Transparenz bestehen und
entsprechend abgerechnet werden muss.
Sie können sicher sein, dass Mag. Verdross sich in dieser Sache die Dinge ganz
genau ansehen wird. Ich wäre immer für
eine begleitende Kontrolle gewesen - die
Kontrollabteilung ist aber nicht dafür -,
denn es würde mir sehr gut gefallen, wenn
große wichtige Vorhaben begleitend
kontrolliert werden.
Weiters wurde die Subventionsordnung
usw. angesprochen. Es hat diesbezüglich
einen intensiven Austausch zwischen der
Mag.-Abt. V, Sport, und Kontrollabteilung
gegeben, weil man einen solchen Fall in
den letzten Jahrzehnten nicht gehabt hat.
Aus der Subventionsordnung geht
jedenfalls nicht hervor, wie damit genau
umzugehen ist.
In der Kontrollabteilung und der Mag.Abt. V, Sport, hat man gesagt, dass der
aliquote Anteil dieser öffentlichen Geldgeber einmal festgelegt wird. Nach diesem
aliquoten Anteil wird man den Anteil der
Stadt Innsbruck feststellen und diesen
zurückfordern. Das hat man in der
Kontrollabteilung und Mag.-Abt. V, Sport,
festgelegt, weil es dafür keine Regelung
gibt.
Ich meine, dass man das in Zukunft, wenn
man für solche Veranstaltungen Subventionsgelder gewährt, regeln wird müssen.
Dazu muss man nicht unbedingt die
Subventionsordnung ändern, aber es
sollte im Subventionsvertrag entsprechend
geregelt werden, damit man für den Fall
auch klare Vorgaben hat.
Die Belege - GR Buchacher hat diese
angesprochen - sind meines Wissens
noch nicht alle vorhanden. Ich habe heute
einen Anruf bekommen, dass diese in der
Zwischenzeit vorliegen bzw. sich auf dem
Postweg befinden. Das wird auf jeden Fall
von der Mag.-Abt. V, Sport, abgearbeitet
und geprüft werden bzw. der Kontrollabteilung zur Verfügung gestellt.
Es muss darauf geachtet werden, dass
dies wirklich korrekt und genau gemacht
wurde. Wenn es Fehler gibt, so sind diese
- 474 -
aufzuzeigen, zu beheben und entsprechend zu bedienen.
Insgesamt sollte man nicht das Kind mit
dem Bad ausschütten und so tun, als wäre
weiß Gott was passiert. Es ist aus heutiger
Sicht kein Steuergeld in irgendeiner Art
missbräuchlich oder unzulässig verwendet
worden. Aus heutiger Sicht wird klar
bestehen, welcher Aufwand vorhanden
war. Ich stehe dazu, dass man die
Verschiebung eines Europacup- bzw.
Weltcuprennens in Kauf nehmen muss,
denn hier tragen wir als Subventionsgeber
auch ein gewisses Risiko. Das ist bei
Europacup- und Weltcuprennen durchaus
einmal der Fall.
Man sollte auch in einem solchen Subventionsvertrag regeln, was zu machen ist,
wenn das Rennen verschoben wird. Das
ist ungeregelt. Beim ersten Mal hat man
offenbar akzeptiert, dass mit der Verschiebung des Rennens auch die Gelder
mit verschoben worden sind. Beim zweiten
Mal hat man mit der Verschiebung des
Rennens auf Dezember 2007 - zumindest
aus heutiger Sicht - nicht mehr akzeptiert,
dass die Gelder mit verschoben werden.
Es ist für mich kein plausibler Grund dafür
erkennbar, außer, dass vielleicht der
Sommer dazwischen liegt.
Es wäre plausibler zu sagen, dass man es
im Jahr 2006 nicht akzeptieren hätte
sollen. Das muss man sich überlegen und
aufarbeiten. Ich sehe das ganz unaufgeregt.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger:
Vielleicht noch eine Anmerkung zur
Verschiebung der Subventionen. Die
Subventionsordnung sieht vor, dass mit
Jahresende abzurechnen ist. Das heißt,
wenn man die Subvention in das nächste
Jahr verschiebt, dann wäre dafür der
Beschluss eines zuständigen Gremiums,
wie der Stadtsenat oder allenfalls der
Gemeinderat, notwendig. Dann wäre das
eine saubere Regelung, die man vorsehen
sollte.
GR Hof: Ich möchte jetzt nicht die ganze
Sache wieder aufrollen, aber danke für die
Bemerkungen als Vorsitzender des
Ausschusses für Finanzen und Subventionen.
GR-Sitzung 28.6.2007
Mir geht es darum, dass wir für die Zukunft
daraus lernen und hoffe, dass wir das
auch tatsächlich tun werden. Die Diskussion heute hat für mich einige Ansätze
geliefert, die mich skeptisch machen.
Einerseits ist Kontrolle wichtig, aber wenn
dann Kontrolle tatsächlich öffentlich
betrieben und auch eingefordert wird,
heißt es, dass das Rituale sind und die
jungen "Gschaftlhuber" - ich nehme an,
das hat sich auf GR Mair bezogen -, und
das passt für mich nicht wirklich zusammen.
(Bgm. Zach: Ich war auch immer eine
"Gschaftlhuberin".)
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer hat
angekündigt, dass es eine Endabrechnung
geben wird, sobald die Belege vorhanden
sind. Ich würde es nicht schlecht finden,
wenn man diese Endabrechnung nicht nur
der Kontrollabteilung, sondern insgesamt
auch den Mitgliedern des Gemeinderates
zukommen lassen könnte. Das wäre nach
dieser Diskussion durchaus angebracht
bzw. ein Zeichen der Wertschöpfung der
Kontrollarbeit und auch der Transparenz.
GR Mag. Kogler ist Vorsitzender des
Sportausschusses, aber ich kann ihm
Folgendes nicht ersparen: Wenn das
stimmt, was wir vorhin von GR Federspiel
gehört haben, dann wäre er meiner
Meinung nach in jedem Fall bei den
fraglichen Beschlüssen - gerade bei dem
Beschluss über die € 1,5 Mio - befangen
gewesen.
Bei Befangenheit geht es zumindest nach
meinem juristischen Verständnis nicht
darum, ob er sich jetzt persönlich tatsächlich befangen fühlt, sondern ob der
Anschein entstehen kann. Jedenfalls
würde ich das für einen Politiker voraussetzen. Deshalb hätte ich schon erwartet,
dass er sagt, da hier ein besonderes
Naheverhältnis besteht, erklärt er sich für
befangen. Das würde meinem Grundverständnis von politischer Arbeit entsprechen. Hier bin ich etwas verwirrt, gerade
weil ich das heute zum ersten Mal gehört
habe.
GR Mag. Kogler: Kurz noch eine Replik
zum Thema Befangenheit. Es ist nicht Dr.
Markus Schröcksnadel, der um die
Subvention ansucht, sondern im Prinzip
- 475 -
der Skiclub Innsbruck - Patscherkofel
(SCIP).
hinsichtlich einer Subvention hilfreich unter
die Arme greifen kann.
Gerade beim Sport bzw. im Sportausschuss müsste ich mich bei vielen Sachen
für befangen erklären, wobei wir dann
über nichts mehr abstimmen könnten. Ich
glaube auch, dass sich dann viele
Mitglieder des Gemeinderates für befangen erklären müssten.
Der Kontrollausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat folgenden Beschluss zu
fassen:
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: In dem
Fall ist nicht die besondere Bekanntschaft
aufgrund des Sportes angesprochen
worden, sondern die Zuwendungen im
Rahmen des Wahlkampfes. Ich glaube,
das war doch der entsprechende Moment.
Das nur zur Klarstellung!
GR Haager: GR Mag. Kogler hat mich
vorhin persönlich angesprochen. Ich bin
für diese Wortmeldung direkt dankbar.
GR Mag. Kogler hat gesagt, ich hätte
berichtet, dass das keine ordnungsgemäße Gebarung ist. Daraus habe ich
geschlossen, dass die Subvention des
Landes Tirol zum Beispiel aufklärungsbedürftig ist. GR Mag. Kogler hat mir
diesbezüglich sehr geholfen, da dies im
Protokoll steht und ich das vor Gericht
verwenden kann. GR Mag. Kogler hat
noch einmal bekräftigt, dass der Verein
gesagt hat, er hätte kein Geld bekommen.
GR Mag. Kogler hat damit allerdings auch
unterstellt, dass die Kontrollabteilung
etwas Falsches in den Bericht geschrieben hat. Das weise ich zurück, da die
Kontrollabteilung in diesem Fall gut
gearbeitet hat und das zurückzuweisen ist.
(Beifall)
GR Mag. Kogler: Zur tatsächlichen
Berichtigung, falls es GR Haager nicht
gehört hat! Ich habe gesagt, dass Hubert
Bertignoll das gesagt hat und nicht ich das
behauptet habe. Ich habe das nur
wiedergegeben. Ich verweise in weiterer
Folge auf die Ausführungen von Bgm.Stellv. Mag. Dr. Platzgummer, der das
noch einmal aufgeklärt hat.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Die
Berichtigung aus Deiner Sicht wird zur
Kenntnis genommen.
GR Haager: Infolgedessen hat sich der
Kontrollausschuss schon den Kopf
zerbrochen, wie man den Vereinen
GR-Sitzung 28.6.2007
Antrag des Kontrollausschusses vom
20.6.2007:
Allen Subventionsempfängern ist bei
Ausschüttung von Subventionen in geeigneter Form schriftlich die Information zu
übermitteln, in welcher Weise eine
allfällige Rückabwicklung der Subvention
zu erfolgen hat.
Insbesondere ist über eine anteilsmäßige
Übernahme von tatsächlich entstandenen
Kosten durch die Stadtgemeinde Innsbruck im Sinne der Bestimmungen des § 5
Abs. 2 der geltenden Subventionsordnung
zeitgerecht zu informieren.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: Mir
scheint der vorliegende Antrag nicht direkt
beschlussfähig zu sein. So wie er vorliegt,
müsste man ihn wahrscheinlich dem
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung
zuweisen,
weil man das ja noch prüfen muss. Wenn
das für alle Subventionsgelder gelten
muss, müsste man jedenfalls noch eine
Diskussion darüber führen, ob diese
wirklich aliquot ausbezahlt werden sollen.
Derzeit ist nirgends definiert, was aliquot
bedeutet. Das scheint mir im Moment zu
wenig klar zu sein.
Es sind auch Sponsorenbeträge enthalten.
Sind das nur Geldgeber der öffentlichen
Hand und ist der Tourismusverband
Innsbruck und seine Feriendörfer (TVB)
dann ein öffentlicher Geldgeber usw.? Mir
scheint, dass hier noch Fragen offen sind.
Ich würde das lieber genau behandeln,
denn sonst gibt es irgendwann wieder
möglicherweise ein solches Problem.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich
halte es für einen zielführenden Vorschlag,
wenn man den Antrag der Kontrollabteilung dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zuweist, da hier doch die
Details zu klären sind und insgesamt eine
Formulierung zu finden ist. Dies vielleicht
in Abänderung der Subventionsordnung,
um künftig einer grundsätzlichen Zielsetzung zu entsprechen.
- 476 -
GR Mair: Ich würde vorschlagen, den
Antrag der Kontrollabteilung dem
tätssportzentrums Innsbruck (USI) auf
Urlaub befindet.
Stadtsenat zur Vorberatung zuzuweisen,
Ich habe angekündigt, bei diesem Bericht
des Kontrollausschusses darüber zu
berichten, was aber nicht möglich ist, da
noch keine Erledigung eingetroffen ist.
damit das dann der Gemeinderat beschließen kann.
GR Heis: Ich schließe mich dem an, was
GR Mair gesagt hat.
Mehrheitsbeschluss (bei Abwesenheit von
GR Federspiel; gegen "Für Innsbruck",
ÖVP und GR Kritzinger; 18 Stimmen):
Der Antrag des Kontrollausschusses vom
20.6.2007 (Seite 475), wird dem Stadtsenat zur Vorberatung zugewiesen.
Beiliegender Kurzbericht des Kontrollausschusses wird zur Kenntnis genommen.
17.
Zu Zl. KA 210/2007
V 2520/2007
Bericht über die Follow upEinschau 2006, Stellungnahme
der Mag.-Abt.V, Sport, gemäß
Beschluss des Gemeinderates
vom 22.2.2007
GR Haager: Alle Mitglieder des Gemeinderates wissen, dass laut Bericht der
Kontrollabteilung über die "Follow upEinschau 2006" es in zwei Fällen Einwände gegeben hat, die noch ausständig sind.
Das eine ist die Schlüsselliste für diverse
Sportanlagen und das andere betrifft die
Personalverrechnung mit dem Universitätssportzentrum Innsbruck (USI).
Der Gemeinderat hat am 22.2.2007 den
einstimmigen Beschluss gefasst, dass
dem Kontrollausschuss die Stellungnahme
binnen vier Wochen zugewiesen werden
möge.
Eine Erledigung hinsichtlich der Schlüsselliste für diverse Sportanlagen ist erfolgt.
Weiters habe ich in der Sitzung des
Gemeinderates am 19.4.2007 berichtet,
dass die Mag.-Abt. V, Sport, bezüglich der
Personalverrechnung mit dem Universitätssportzentrum Innsbruck (USI) gesagt
hat, dass Ende April 2007 eine Erledigung
in Aussicht gestellt wird, weil sich der
zuständige Sachbearbeiter des Universi-
GR-Sitzung 28.6.2007
Ich wollte heute den Kontrollausschuss
nur entlasten, damit man nicht sagen
kann, dass wir hier nicht aufgepasst
haben.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Danke
für diese zusätzliche Information.
Vorstehende Information von GR Haager
wird zur Kenntnis genommen.
GR Ing. Krulis referiert die Anträge des
Bauausschusses vom 17.1.2007 und
18.6.2007.
18.
III 8523/2007
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes Nr. HA - Ö10,
KG Hötting, Bereich westlich
Pulverturm (als Änderung des
Örtlichen Raumordnungskonzeptes 2002 {ÖROKO}, Zeichn.
Nr. 4000), gemäß § 32
TROG 2006
GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen GR Mag. Fritz):
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE;
5 Stimmen):
Antrag des Bauausschusses vom
18.6.2007:
Die Auflage des Entwurfes des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
Nr. HA - Ö10, KG Hötting, Bereich
westlich Pulverturm (als Änderung des
Örtlichen Raumordnungskonzeptes
{ÖROKO} 2002, Zeichn. Nr. 4000), gemäß
§ 32 TROG 2006, wird beschlossen.
Bei den Punkten a) und b) geht es um den
Fußballplatz des Tiroler Fußballvereins im
Bereich des Pulverturmes.
- 477 -
19.
III 8528/2007
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HA - F25, Gp. 2194,
2195 und 2196, alle KG Hötting
(als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HA - F11,
Zeichn. Nr. 3578), gemäß § 36
Abs. 2 TROG 2006
GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen GR Mag. Fritz):
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE;
5 Stimmen):
Antrag des Bauausschusses vom
18.6.2007:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. HA - F25, Gp. 2194,
2195 und 2196, alle KG Hötting (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. HA - F11, Zeichn. Nr. 3578), gemäß
§ 36 Abs. 2 TROG 2006, wird beschlossen.
20.
III 8529/2007
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IG - B2/2,
Igls-Vill, Bereich: Gpn. 11 und
.16 sowie 735, 750 und 768 (teilweise), alle KG Vill (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. IG - B2, Zeichn. Nr. 3647),
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006
GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
18.6.2007:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IG - B2/2, IglsVill, Bereich: Gpn. 11 und .16 sowie 735,
750 und 768 (teilweise), alle KG Vill (als
Änderung des Bebauungsplanes Nr. IG B2, Zeichn. Nr. 3647), gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006, wird beschlossen.
Hier geht es um eine geringfügige
Erweiterung des Feuerwehrhauses in Vill.
21.
III 4595/2003
Allgemeiner Bebauungsplanentwurf Nr. HA - B3, Höttinger
Au, Bereich zwischen BlasiusHueber-Straße, Höttinger Au,
Layrstraße, Fischnalerstraße
und Prandtauerufer, gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2006, 2. Entwurf
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig (bei Stimmenthaltung von GR Ing. Krulis),
den Allgemeinen Bebauungsplanentwurf
Nr. HA - B3, Höttinger Au, Bereich
zwischen Blasius-Hueber-Straße, Höttinger Au, Layrstraße, Fischnalerstraße und
Prandtauerufer, gemäß § 56 Abs. 1 TROG
2006, 2. Entwurf, zu beschließen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
Ich möchte mich als Debattenredner kurz
zu diesem Punkt melden. In dieser
Angelegenheit, die uns schon mehrmals
befasst hat, geht es jetzt um den Beschluss für das Projekt der ZIMA, Wohnund Projektmanagement GesmbH an der
Kreuzung und auch für das Dr. PaulusRusch-Studentenheim.
Es ist hinlänglich bekannt, dass ich mich
immer gegen die sehr hohe Dichte bei
diesem Projekt an der Straßenkreuzung
ausgesprochen habe. Meine Stimmenthaltung deshalb, weil im gleichen Bebauungsplan bzw. Allgemeinen Bebauungsplan dieses Dr. Paulus-Rusch-Studentenheim enthalten ist und ich mich nicht
gegen das Studentenheim aussprechen
möchte.
Wie das Projekt der ZIMA, Wohn- und
Projektmanagement GesmbH seinerzeit
noch in meinem eigenen Plan war, war es
relativ einfach, denn damals konnte ich
mich ganz klar gegen dieses Projekt
aussprechen. Das wollte ich zur Erklärung
sagen.
GR Wanker: Ich möchte für die Fraktion,
exklusive meiner Person, für beide Punkte
Stimmenthaltung anmelden, da es um
GR-Sitzung 28.6.2007
- 478 -
einen Beschluss aus der vergangenen
Funktionsperiode geht und ich immer für
dieses Projekt war.
Beschluss (einstimmig; bei Stimmenthaltungen von Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger, GR Dr. Waibel, GR Altmann,
GR Larcher und GR Ing. Krulis; 5 Stimmen):
Der Antrag des Bauausschusses vom
17.1.2007 (Seite 477) wird angenommen.
22.
III 4596/2003
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. HA - B3/1, Höttinger
Au, Bereich zwischen BlasiusHueber-Straße, Höttinger Au,
Layrstraße, Fischnalerstraße
und Prandtauerufer; exklusive
Gpn. 1570/7, 1574/4, .1831,
KG Hötting, gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006, 2. Entwurf
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme eingegangen.
Die Stellungnahme liegt dem Akt im
Original bei.
Es wird gegen die Bauhöhenfestlegungen
im Bereich des Dr. Paulus-Rusch-Studentenheimes Einspruch erhoben. Es wurde
jedoch festgestellt, dass sich dadurch
keine merklichen Beeinträchtigungen
ergeben werden. Der Bebauungsplan wird
daher in der vorliegenden Form vorgelegt.
Es liegen nunmehr auch der geforderte
Projektsicherungsvertrag sowie der
Abtretungs- und Dienstbarkeitsvertrag vor.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig (bei Stimmenthaltung von GR Ing. Krulis):
Beschluss (einstimmig; bei Stimmenthaltungen von Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger, GR Dr. Waibel, GR Altmann,
GR Larcher und GR Ing. Krulis; 5 Stimmen):
Antrag des Bauausschusses vom
17.1.2007:
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. HA - B3/1, Höttinger Au, Layrstraße,
Fischnalerstraße und Prandtauerufer,
exklusive Gpn. 1570/7, 1574/4 und .1831,
GR-Sitzung 28.6.2007
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2006,
2. Entwurf, wird beschlossen.
23.
III 378/2007
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. IN - B10/2, Innsbruck
- Innenstadt, Bereich neu gebildete Gp. 587/2, KG Innsbruck
(als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IN - B10, Zeichn.
Nr. 3743), gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen. Der geforderte Projektsicherungsvertrag ist abgeschlossen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
17.1.2007:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN - B10/2,
Innsbruck - Innenstadt, Bereich neu
gebildete Gp. 587/2, KG Innsbruck (als
Änderung des Bebauungsplanes Nr. IN B10, Zeichn. Nr. 3743) gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer
Kraft.
Hier geht es um die Ausbaupläne des
Hotels Grauer Bär.
- 479 -
24.
III 1597/2007
Flächenwidmungsplanentwurf
Nr. PR - F5, Pradl, Bereich Landesstraße B 174 (Abschnitt Olympiastraße - Burgenlandstraße), Landesstraße L 9 (Abschnitt
Autobahnanschlussstelle Innsbruck-Mitte {AIM}), nordöstlich
Anton-Eder-Straße und östlich
Resselstraße (als Änderung der
Verbauungspläne Nr. 338c,
Nr. 63/t, Zeichn. Nr. 1449,
Nr. 63/ag, Zeichn. Nr. 1690,
Nr. 63/bv, Zeichn. Nr. 1912 und
der Flächenwidmungspläne
Nr. 80/f, Zeichn. Nr. 1570,
Nr. 80/aw, Zeichn. Nr. 2230,
Nr. 80/bm, Zeichn. Nr. 2294,
Nr. 80/ft, Zeichn. Nr. 2747,
Nr. 80/go, Zeichn. Nr. 2913,
Nr. 80/jn, Zeichn. Nr. 3576,
Nr. PR - F1, Zeichn. Nr. 3802,
Nr. PR - F3, Zeichn. Nr. 3842, und
Nr. PR - F4, Zeichn. Nr. 3900 (zur
Gänze oder teilweise), gemäß
§ 36 Abs. 2 TROG 2006
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
18.6.2007:
Der Flächenwidmungsplanentwurf
Nr. PR - F5, Pradl, Bereich Landesstraße
B 174 (Abschnitt Olympiastraße - Burgenlandstraße), Landesstraße L 9 (Abschnitt
Autobahnanschlussstelle Innsbruck-Mitte
{AIM}), nordöstlich Anton-Eder-Straße und
östlich Resselstraße (als Änderung der
Verbauungspläne Nr. 338c, Nr. 63/t,
Zeichn. Nr. 1449, Nr. 63/ag, Zeichn.
Nr. 1690, Nr. 63/bv, Zeichn. Nr. 1912 und
der Flächenwidmungspläne Nr. 80/f,
Zeichn. Nr. 1570, Nr. 80/aw, Zeichn.
Nr. 2230, Nr. 80/bm, Zeichn. Nr. 2294,
Nr. 80/ft, Zeichn. Nr. 2747, Nr. 80/go,
Zeichn. Nr. 2913, Nr. 80/jn, Zeichn.
Nr. 3576, Nr. PR - F1, Zeichn. Nr. 3802,
Nr. PR - F3, Zeichn. Nr. 3842, und Nr. PR
- F4, Zeichn. Nr. 3900 (zur Gänze oder
GR-Sitzung 28.6.2007
teilweise), gemäß § 36 Abs. 2 TROG
2006, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen
außer Kraft.
Das betrifft das Planungsgebiet im Bereich
der Autobahnanschlussstelle InnsbruckMitte (AIM), und zwar westlich davon.
Inkludiert ist auch das Projekt der Malojer
Baumanagement GesmbH & Co KG im
Kreuzungsbereich des Kreisverkehrs.
25.
III 1599/2007
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. HÖ - B1/4, Innsbruck
- St. Nikolaus, Bereich westlich
der Sankt-Nikolaus-Gasse 9 bis
13, Gp. 110, KG Hötting (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. HÖ - B1, 2. Entwurf, Zeichn.
Nr. 3669), gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind zwei Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen liegen dem Akt
im Original bei.
In den Stellungnahmen wurden die
Änderung der Gebäudehöhe und die
daraus resultierende Erhöhung der
Bebauungsdichte beeinsprucht.
Die Baudichten werden gegenüber dem
derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan
nicht erhöht. Durch die sehr geringe
Anhebung der Gebäudehöhe für einen
kleinen Bereich des Grundstückes
entstehen keine wesentlichen Beeinträchtigungen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen
GR Mag. Fritz):
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE;
7 Stimmen):
Antrag des Bauausschusses vom
18.6.2007:
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. HÖ - B1/4, Innsbruck - St. Nikolaus,
Bereich westlich der Sankt-NikolausGasse 9 bis 13, Gp. 110, KG Hötting (als
Änderung des Bebauungsplanes Nr. HÖ -
- 480 -
B1, 2. Entwurf, Zeichn. Nr. 3669), gemäß
§ 56 Abs. 2 TROG 2006, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer
Kraft.
Hier geht es um die geringfügige Aufstockung eines zu errichteten Neubaus eines
Wohnprojektes.
Bgm. Zach übernimmt den Vorsitz von
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger.
26.
Einbringung von dringenden
Anfragen
Bgm. Zach teilt mit, dass innerhalb der
vorgesehenen Frist drei dringende
Anfragen eingelangt sind, deren Beantwortung unter dem entsprechenden
Tagesordnungspunkt erfolgen wird. Sie
bringt daraufhin diese Anfragen zur
Kenntnis.
26.1
Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH, Errichtung einer Werftanlage samt Triebwerkslaufstand zur Nutzung durch Tyrolean Airways, Durchführung von
Probeläufen, Ausweitung der
Benützung auf andere Luftfahrtunternehmen (Die Innsbrucker
Grünen)
Bgm. Zach verliest die dringende Anfrage
der Innsbrucker Grünen:
Mit Bescheid vom Dezember 1987
(Zl. 160.205/16-I/6/87), wurde auf dem
Areal des Flughafens Innsbruck von der
Obersten Zivilluftfahrtbehörde (OZB) die
Errichtung einer Werftanlage als Hilfsbetrieb für die Tyrolean Airways samt
lärmminderndem Triebwerkslaufstand
bewilligt.
Dem Bescheid (Zl.160.205/16-I/6/87) mit
dem Betreff Flughafen Innsbruck, Werftanlage für Tyrolean Airways und Triebwerkslaufstand ist unter anderem auf Seite 1
Folgendes zu entnehmen: "… und die
Errichtung der geplanten Werftanlage
GR-Sitzung 28.6.2007
samt Triebwerkslaufstand für die
Sicherheit des Flugbetriebes des am
Flughafen Innsbruck beheimateten
Luftbeförderungsunternehmens
Tyrolean Airways dringend notwendig
ist (Hilfsbetrieb gemäß § 102 Luftfahrtgesetz {LFG}), …"
Weiters auf Seite 12: "… zwecks Errichtung einer Werftanlage für Tyrolean
Airways samt Triebwerkslaufstand im
südwestlichen Flughafenbereich …",
sowie
"…, dass die geplanten Bodeneinrichtungen für die Sicherheit des Flugbetriebes des auf dem Flughafen Innsbruck beheimateten Luftbeförderungsunternehmens Tyrolean Airways und was den Triebwerkslaufstand betrifft auch aus Gründen des Lärmschutzes
der Flughafenanrainerinnen bzw.
Flughafenanrainer - im Interesse der
Sicherheit der Luftfahrt dringend
erforderlich sind. …"
Der Antrag auf Errichtung und Benützungsbewilligung der Werftanlage samt
Triebwerksprobelaufstand, wurde seitens
der Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH
(TFG) gestellt.
Beantragt wurde die Werftanlage samt
Triebwerkslaufstand zur Nutzung durch
Tyrolean Airways als Hilfsbetrieb, errichtet
wurde beides von Tyrolean Airways auf
Flughafengrund.
In der Verhandlungsschrift zur beantragten
Benützungsbewilligung vom August 1992
äußerte ein Vertreter von Tyrolen Airways,
dass der Triebwerkslaufstand nicht nur
von Tyrolean Airways genutzt wird.
Mittlerweile finden im seinerzeit für
Tyrolean Airways als Hilfsbetrieb genehmigten Triebwerkslaufstand Probeläufe
unterschiedlichster Maschinen nicht nur
von Tyrolean Airways (fliegend unter der
Marke Austrian Arrows), sondern auch
anderer Luftfahrtunternehmen statt. (Air
Alps, Welcome Air).
Ende April hat es eine Wartung von zwei
französischen Maschinen gegeben. Die
Maschinen wurden nur zur Wartung
überstellt und vom französischen Personal
gewartet. In den Medien hieß es, man
hoffe auf weitere solche Aufträge.
- 481 -
Die Frau Bürgermeisterin als Eigentümervertreterin der Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG) wird daher ersucht,
folgende Fragen zu beantworten:
1.
Wie viele Probeläufe haben im Jahr
2006 im oben genannten Triebwerkslaufstand stattgefunden?
2.
Wie viele davon waren hochlastige
Probeläufe?
3.
Wie viele Probeläufe wurden im Jahr
2006 von Tyrolean Airways, wie viele
von anderen Luftfahrtunternehmen
durchgeführt? Ich ersuche um Aufschlüsselung nach Luftfahrtgesellschaften.
4.
5.
Wie viele Probeläufe haben in der
Zeit von 6.00 Uhr bis 23.00 Uhr, von
23.00 Uhr bis 5.00 Uhr und von
5.00 Uhr bis 6.00 Uhr stattgefunden?
Wie viele davon waren jeweils hochlastige Probeläufe?
Probeläufe mit Propellerflugzeugen
außerhalb des Triebwerksprobelaufstandes sind - sofern dieser nicht aus
dringenden und unvermeidbaren
Gründen gesperrt oder eingeschränkt
nutzbar sein sollte - unzulässig.
Die zwingende Nutzung ist in den
Zivilflugplatzbenützungsbedingungen
und auch in der Benützungsbewilligung vorgeschrieben. Gab es dennoch im Jahr 2006 Probeläufe, die
außerhalb des Triebwerksprobelaufstandes durchgeführt wurden?
6.
7.
8.
9.
Wird seitens Tyrolean Airways für die
Nutzung des Triebwerksprobeaufstandes ein Benützungsentgelt an die
Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH
(TFG) entrichtet? Wenn ja, in welcher
Höhe?
Wird seitens der anderen Luftfahrtgesellschaften für die Nutzung des
Triebwerksprobelaufstandes ein Benützungsentgelt entrichtet? An wen Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH
(TFG) oder Tyrolean Airways - und in
welcher Höhe?
Welche Rechtsgrundlagen regeln die
Benützungsmodalitäten der Werftanlage samt Triebwerksprobelaufstand?
GR-Sitzung 28.6.2007
Auf welcher Rechtsgrundlage beruht
die Ausweitung der Benützung der
explizit für Tyrolean Airways genehmigten Anlage auf andere Luftfahrtunternehmen?
Ich ersuche um Vorlage der entsprechenden Bewilligungsbescheide. Alleine die Aussage eines Tyrolean
Airways-Mitarbeiters bei der Verhandlung zur Benützungsbewilligung, dass
der Triebwerkslaufstand nicht nur von
Tyrolean Airways genutzt wird, ersetzt
die erforderlichen Bewilligungen nicht.
Mag. Schwarzl, Mag. Fritz, Dr. KrammerStark, Mair, Mag. Pitscheider,
Mag. Schindl-Helldrich, alle e. h.
26.2
Stadtgemeinde Innsbruck Casinos Austria AG, gemeinsamer Werbefonds, Verwendung
der Mittel, Bericht über die Tätigkeit (Die Innsbrucker Grünen)
Bgm. Zach verliest die dringende Anfrage
der Innsbrucker Grünen:
In der Sitzung des Gemeinderates im
Mai 2007 hat die Frau Bürgermeisterin
gebeten, sie zu erinnern, die Zahlen für
den Casino Austria AG-Werbefonds 2001
nachzuliefern. Hiermit dürfen wir noch
einmal um die Zahlen für das Jahr 2001
bitten und damit um Beantwortung der
Fragen, an wen, in welcher Höhe und für
welche Maßnahme im Jahr 2001 Werbefondsmittel ausgeschüttet wurden.
Weiters ersuchen wir die Frau Bürgermeisterin, folgende Fragen zu beantworten:
1.
In welchem Zeitraum vertraten
GR Federspiel, Alt-Bgm.-Stellv. Mag.
Dr. Bielowski und die Frau Bürgermeisterin die Stadt Innsbruck im Werbefonds und welche Beschlüsse lagen diesen Entsendungen zugrunde?
Bitte Beschlüsse beilegen.
2.
Gingen die jährlichen Berichte über
die Tätigkeit des Fonds in schriftlicher
Form an die Stadt Innsbruck? (Jährliche Rechenschaftsberichte gemäß
Behandlung im Stadtsenat vom
4.10.2000, Zl. IV-6197/2000). Bitte
- 482 -
beilegen bzw. um Mitteilung darüber,
wo diese einsehbar sind.
"Abwicklung Destinationsmarketing"
umfasst.
3.
In welchen Gremien der Stadt
Innsbruck wurden die jährlichen Rechenschaftsberichte gemäß Beschluss des Stadtsenates vom
4.10.2000 behandelt und wie erfolgte
die Evaluierung der Tätigkeit des Casinos Austria AG-Werbefonds?
Welche Maßnahmen werden dabei
von der Stabstelle Bürgermeister abgewickelt? Handelt es sich lediglich
um die Verwaltung der Mittel des Casinos Austria AG-Werbefonds oder
auch um zusätzliche Gelder?
4.
Wie ist zu erklären, dass die Fondsmittel des Casinos Austria AG-Werbefonds im Jahr 2002 € 134.677,-betrugen, die Ausgabensumme des
Jahres jedoch € 218.908,--?
5.
Wie ist der aktuelle Kontostand des
Kontos für die Abwicklung des Casinos Austria AG-Werbefonds?
6.
Liegen seitens des Tourismusverbandes Innsbruck und seine Feriendörfer
(TVB) Rechenschaftsberichte über
die ihm aus dem Casino Austria AGWerbefonds zugewiesenen Mittel
(Rechenschaftsberichte Destinationsmarketing) für die Jahre 2001,
2002, 2003, 2004, 2005 und 2006 vor
und wo sind diese für politische Mandatarinnen bzw. Mandatare der Stadt
Innsbruck einsehbar?
7.
Wer nimmt an den Sitzungen über die
Abwicklung des Destinationsmarketings teil, die vom Tourismusverband
Innsbruck und seine Feriendörfer
(TVB) in regelmäßigen Abständen
alle drei bis vier Monate einberufen
werden?
8.
Nehmen neben der Vertreterin der
Stadt Innsbruck und dem Vertreter
der Casino Austria AG noch weitere
Personen an den Sitzungen des paritätischen Gremiums des Casinos
Austria AG-Werbefonds teil? Wenn ja,
welche?
9.
Im Bericht der Kontrollabteilung
Zl. KA-00863/2007 "Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung der
Ausgaben der Stadt Innsbruck für die
Stabstelle Bürgermeister in den Jahren 1999 bis 2007" vom 21.5.2007 ist
zu lesen, dass die Aufgaben der
Stabstelle Bürgermeister auch die
GR-Sitzung 28.6.2007
Mair, Dr. Krammer-Stark, Mag. Pitscheider, Mag. Schwarzl, alle e. h.
26.3
ARQUES Delta Aktive Verwaltung GesmbH und ARQUES Immobilien Verwaltungs-GesmbH,
Übernahme der Wagner'sche Universitätsdruckerei GesmbH
(WUB), weitere Voraussetzungen, Forderungen, finanzielle
Mittel etc. seitens der Stadt
Innsbruck (Die Innsbrucker Grünen)
Bgm. Zach verliest die dringende Anfrage
der Innsbrucker Grünen:
Auf der Internetseite der ARQUANA
International Print & Media AG
www.arquana.com findet sich folgender
Text in einer Presseaussendung:
"Neumünster, 10.5.2007:
Pressemeldung: ARQUANA International
Print & Media AG übernimmt die Traditionsdruckerei Wagner'sche Universitätsdruckerei GesmbH (WUB) in Innsbruck
Kapazitäten für Umsatzvolumen von bis zu
€ 30 Mio.
Die Transaktion war nur durch die gute
Zusammenarbeit mit den Gläubigerschutzverbänden möglich, dem Gläubigerausschuss und dem Masseverwalter
Dr. Stefan Geiler, die zu einem schnellen
Abschluss ohne Unterbrechung des
laufenden Geschäftsbetriebes geführt hat.
Dafür danken wir allen Beteiligten und
hoffen, dass die weiteren Voraussetzungen, insbesondere durch die Stadt
Innsbruck, zeitnah erfüllt werden."
Die Frau Bürgermeisterin wird gebeten,
folgende Fragen zu beantworten:
1.
Welche "weiteren Voraussetzungen"
durch die Stadt Innsbruck sind für die
Übernahme zu erfüllen?
- 483 -
2.
Welche "weiteren Voraussetzungen"
wurden durch die Stadt Innsbruck
bereits erfüllt?
3.
Für welche "weiteren Voraussetzungen" liegen Zusagen oder Verwendungszusagen seitens der Stadt
Innsbruck vor und durch wen wurden
diese getroffen?
4.
Durch wen wurden Verhandlungen
mit der ARQUANA International Print
& Media AG seitens der Stadt Innsbruck geführt und in welchem Zeitraum fanden diese statt?
5.
6.
Welche "weiteren Voraussetzungen"
werden durch die Stadt Innsbruck
nicht erfüllt und welche Auswirkungen
wird dies auf die Übernahme der
Wagner'sche Universitätsdruckerei
GesmbH (WUB) durch die ARQUANA
International Print & Media AG haben?
Welche offenen Forderungen der
Stadt Innsbruck bestehen noch gegenüber der Wagner'schen Universitätsdruckerei GesmbH (WUB)?
7.
Welche Förderungen seitens der
Stadt Innsbruck wurden seit dem
Jahr 2000 an die Wagner'sche Universitätsdruckerei GesmbH (WUB)
bezahlt?
8.
Welche Forderungen seitens der
Stadt an die Wagner'sche Universitätsdruckerei GesmbH (WUB) werden
im Zusammenhang mit der Übernahme durch die ARQUANA International
Print & Media AG fallen gelassen?
9.
Werden ARQUANA International Print
& Media AG - Wagner'sche Universitätsdruckerei GesmbH (WUB) Mittel
aus der städtischen Wirtschaftsförderung erhalten?
10. Werden ARQUANA International Print
& Media AG - Wagner'sche Universitätsdruckerei GesmbH (WUB) Mittel
aus der städtischen Arbeitsplatzprämie erhalten?
11. Wie wird im Falle städtischer Förderungen garantiert, dass ARQUANA
International Print & Media AG sich in
GR-Sitzung 28.6.2007
der Stadt Innsbruck langfristig engagiert?
12. Warum halten Sie es nicht für notwendig, den städtischen Umgang mit
der Übernahme der Wagner'schen
Universitätsdruckerei GesmbH (WUB)
durch die ARQUANA International
Print & Media AG im gemeinderätlichen Ausschuss für Wirtschaft und
Tourismus zu beraten?
Mair, Mag. Pitscheider, Dr. KrammerStark, Mag. Schwarzl, alle e. h.
27.
Einbringung von dringenden
Anträgen
27.1
I-OEF 70/2007
Städtische Kindergärten und
Schulen, behindertengerechte
Adaptierung, Ausarbeitung und
Umsetzung eines Maßnahmenplanes (Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing.
Sprenger)
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich
möchte in meiner Eigenschaft als Behindertenreferent folgenden dringenden
Antrag stellen, weil aufgrund eines
Berichtes, der mir zugekommen ist, mir
bewusst wurde, dass hier Handlungsbedarf gegeben ist.
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht, die
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KEG (IIG) zu beauftragen, einen Maßnahmenplan auszuarbeiten und umzusetzen, der die Barrierefreiheit aller Kindergärten und Schulen der Stadt Innsbruck in
den nächsten fünf Jahren zum Ziel hat.
Dipl.-Ing. Sprenger e. h.
Dieser Bericht betrifft die Volksschule in
der Reichenau. Er beinhaltet auf eineinhalb Seiten gravierende Mängel und
Defizite, was die Erreichbarkeit für
Rollstuhlfahrer anlangt.
Alle Mitglieder des Gemeinderates werden
sich daran erinnern, dass wir schon einmal
vom technischen Behindertenbeauftragten
verschiedene Schulen und Kindergärten
im Zusammenhang mit der letzten
Gemeinderatswahl überprüfen lassen
- 484 -
haben, da viele Wahllokale nicht erreichbar waren.
Ich glaube, dass wir hier doch in einem
Programm, das zu erstellen ist, dieses
gesamte Projekt angehen sollen.
Wir haben in der Stadt Innsbruck im
Bereich der Behindertenpolitik in den
letzten Jahren sehr viel getan. Es ist, wie
die Frau Bürgermeisterin schon berichtet
hat, wirklich ein großartiger Erfolg, dass
wir die Behinderteneinstellungsquote
erfüllen. Im technischen Bereich haben wir
bei den Leitsystemen sehr viel gemacht.
Der gesamte Bahnhofbereich ist gerade
für die Sehbehinderten und Blinden mit
diesem taktilen Leitsystem ausgebaut
bzw. ausgerüstet. Das ist eigentlich ein
Musterbahnhof für ganz Österreich. Wir
haben einen Blindenwanderweg bestellt
bzw. wird dieser noch ausgebaut. Es wird
doch sehr viel getan.
Unbeschadet dessen, gibt es einfach bei
der Adaptierung der Kindergärten und
Schulen einen Handlungsbedarf. An und
für sich ist das auch der Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG)
bewusst, aber offensichtlich ist sie mit
anderen Aufgaben beschäftigt.
Es gibt jetzt auch bundesrechtliche
Bestimmungen, wo in einem Zeitraum von
rund zehn Jahren, also bis zum Jahr 2016,
dann die entsprechenden Maßnahmen
umgesetzt sein sollten und die Möglichkeit
besteht, von Behinderten das einzuklagen.
Diese neun Jahre sind zwar scheinbar ein
langer Zeitraum, aber wenn man sich den
umfangreichen Baubestand, wie Kindergärten und Schulen, ansieht, dann ist das
doch ein langfristiges Projekt, das man
hier umsetzen muss. Dies sowohl
hinsichtlich der Baukapazität der Baufachleute, der Planung als auch der Finanzen.
Deshalb meine ich, dass man hier doch
sehr zielgerichtet einen entsprechenden
Maßnahmenplan erstellen und umsetzen
soll.
27.2
I-OEF 71/2007
Novellierung des Stadtrechtes
der Landeshauptstadt Innsbruck 1975, Einbindung je eines/er Vertreters/in der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen in die bereits existierende
Arbeitsgruppe (StR Mag.
Schwarzl)
StR Mag. Schwarzl: Ich stelle folgenden
dringenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
In die bereits existierende Arbeitsgruppe
zur Novellierung des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975, sollen
je eine Vertreterin bzw. ein Vertreter aller
Gemeinderatsfraktionen eingebunden
werden.
Mag. Schwarzl e. h.
Im Jänner 2007 wurde von der Frau
Bürgermeisterin und Bgm.-Stellv. Mag.
Dr. Platzgummer gegenüber den Medien
erklärt, dass zur (dringend notwendigen)
Reform des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 in den nächsten Wochen eine Ausschusssitzung unter
Ladung aller Gemeinderatsfraktionen
stattfinden solle. Diese erweiterte Sitzung
des Rechtsausschusses hat nie stattgefunden.
Im Gegenteil, denn es gibt derzeit offenbar
lediglich eine koalitionsinterne Arbeitsgruppe, die laut Mitteilung gegenüber den
Medien Ende März 2007 bereits getagt und wie ich im Stadtsenat hörte auch rund
um den 11.7.2007 wieder tagen solle - und
den grundsätzlichen Plan festgelegt hat.
Eine große Stadtrechtsnovelle steht seit
mehr als zwanzig Jahren an. Vor allen
Dingen mit dem Ziel, das Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975
demokratiepolitisch weiterzubringen, was
das Verhältnis der städtischen Kollegialorgane aber auch das Verhältnis der
direkten und indirekten Demokratie betrifft.
Bei allen Anläufen dazu hat es immer den
Konsens gegeben, dass sich eine
Demokratisierung des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 auch
schon im demokratischen Weg dorthin
niederschlagen muss. Auch die so
GR-Sitzung 28.6.2007
- 485 -
genannten "Stahlhelmer" unter Alt-Bgm.
Niescher war ein Stadtrechtsreformkomitee eingebunden, wo wir Grüne damals
noch mit einem Mandatar …
(Bgm. Zach: Die Ergebnisse waren
entsprechend.)
Die Ergebnisse waren nicht schlecht, sind
nur nicht umgesetzt worden. Bei den
Unterlagen aus dem Stadtrechtsreformkomitee von damals kann man auf Vieles
zurückgreifen.
Es wäre doch undenkbar gewesen, dass
der Österreichkonvent zur Reform der
Bundesverfassung tagt und nur die ÖVP
und FPÖ damals zusammen gesessen
wäre. Das Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 ist unsere Verfassung. Ich denke mir, es ist eigentlich
selbstverständlich, dass alle in der
Entstehung eingebunden sind und nicht
dann, wenn schon der legistisch überarbeitete Entwurf dem Rechtsausschuss
zugewiesen vorliegt. Dann kann man
nämlich ohne große Verzögerungen
Vorschläge der Opposition oder der
Kleinparteien nicht mehr abklopfen und
einbauen.
Daher bitte ich, diesem Antrag die
Dringlichkeit und die Zustimmung zu
geben.
27.3
I-OEF 72/2007
Völser Recyclinghof, Mitbenützung durch die Bevölkerung des
Westens von Innsbruck (StR
Mag. Schwarzl)
StR Mag. Schwarzl: Ich stelle folgenden
dringenden Antrag:
Die Frau Bürgermeisterin als Eigentümervertreterin, möge die Marktgemeinde Völs
und die Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB) ersuchen, gemeinsam zu prüfen,
ob und unter welchen Bedingungen eine
Mitbenützung des Völser Recyclinghofes
durch die Bewohnerinnen bzw. Bewohner
des Westens von Innsbruck möglich ist.
Sollten von beiden Seiten die Sinnhaftigkeit und Möglichkeit festgestellt werden,
möge die Frau Bürgermeisterin als Eigentümervertreterin die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) ersuchen, eine
GR-Sitzung 28.6.2007
entsprechende Vereinbarung abzuschließen.
Mag. Schwarzl e. h.
Anfang Mai 2007 hat GR Franz Köfel aus
Völs die im Antrag formulierte Vorgangsweise öffentlich vorgeschlagen.
(Bgm. Zach: Auf Kosten der Stadt
Innsbruck, das fällt mir ja nicht einmal im
Traum ein.)
Dann müssen Sie halt die Bedingungen
der "Völser" präzisieren und deshalb ist
das ein Prüfantrag.
Man spricht immer davon, dass wir
Planungsverbände machen, die Gemeinden die Infrastruktur gemeinsam nutzen
sollen; es macht ja keinen Sinn, dass
jedes Dorf sein Schwimmbad baut. Es ist
auch nicht sehr zielführend, wenn die
Leute von Innsbruck mit ihrem Auto den
Müll ganz in den Osten der Stadt transportieren müssen.
Es wäre vielleicht auch zielführender,
wenn man einen bestehenden Recyclinghof in der Nähe nutzt, als wenn man selbst
erst ein Grundstück erwerben, pachten
oder erschließen und einen eigenen
Recyclinghof bauen muss.
Deshalb sollte man diese Kooperationsmöglichkeit zumindest überprüfen und
nachfragen, ob es möglich ist und unter
welchen Bedingungen. Wenn die Bedingungen für die Stadt Innsbruck nicht gut
sind, dann kann man dazu immer noch
nein sagen.
27.4
I-OEF 73/2007
Vergnügungssteuer für Veranstaltungen, Reduzierung bzw.
Erlassung (GR Buchacher)
GR Buchacher: Ich stelle gemeinsam mit
meinen Mitunterzeichnern folgenden
dringenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Es möge geprüft werden, welche Maßnahmen zu welchen Bedingungen
getroffen werden können, damit die
Vergnügungssteuer für Veranstaltungen
reduziert bzw. überhaupt erlassen werden
kann.
- 486 -
Dabei soll das Hauptaugenmerk auf eine
sozial gerechte Regelung im Sinne der
Kultur und der Attraktivität der Stadt Innsbruck als zentraler Veranstaltungsort in
der gesamten Region gelegt werden.
Buchacher, Blum, Grünbacher, Marinell,
Mag. Yildirim, StR Dipl.-HTL-Ing. Peer,
Dr. Pokorny-Reitter, Weber, alle e. h.
Nach dem Beschluss des Innsbrucker
Gemeinderates, einem Veranstalter die
fällige Vergnügungssteuer für eine
Großveranstaltung aufgrund einer
Verwendungszusage zu erlassen, hat bei
anderen Veranstaltern für berechtigte
Aufregung gesorgt, da sich diese doch
nach dem Gleichheitsgrundsatz unfair
behandelt fühlen.
Gleichzeitig ist daraus eine Grundsatzdiskussion über die Konkurrenzfähigkeit der
Stadt Innsbruck als Veranstaltungsort
aufgrund der vergleichsweisen, höheren
Belastungen entstanden.
Dabei wurde auch ins Treffen geführt, das
die Olympiaworld Innsbruck wesentlich
besser ausgelastet werden könnte, wenn
die fiskalen Belastungen an die übrigen
Landeshauptstädte angepasst bzw.
günstiger gestaltet würden.
Die Dringlichkeit ist durch die geschaffene
Rechtsunsicherheit, die Pläne vieler
Veranstaltungen und die mangelnde
Auslastung diverser Veranstaltungsräumlichkeiten gegeben.
27.5
I-OEF 74/2007
Glücksspielautomaten bzw.
Wettbüros, Maßnahmen zur
Durchsetzung des bestehenden
Verbotes (GR Buchacher)
GR Buchacher: Ich stelle gemeinsam mit
meinen Mitunterzeichnern folgenden
dringenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Es möge geprüft werden, ob auf EDVBasis oder anderer geeigneter Maßnahmen das bestehende Verbot des so
genannten "kleinen Glücksspiels" in der
Stadt Innsbruck durchgesetzt werden
kann.
GR-Sitzung 28.6.2007
Weiters soll geprüft werden, welche
Maßnahmen ergriffen werden können,
damit Jugendliche unter achtzehn Jahren
der Zutritt zu Glücksspiel- und Wettbetrieben wirksam verwehrt werden kann. Dies
gilt natürlich ganz besonders für die Inbetriebnahme von Glücksspiel- und Wettgeräten.
Buchacher, Blum, Grünbacher, Marinell,
Mag. Yildirim, StR Dipl.-HTL-Ing. Peer,
Dr. Pokorny-Reitter, Weber, alle e. h.
Die Wettbetriebe und Glücksspiellokale
nehmen immer mehr zu. Obwohl gerade
dieser "Wirtschaftszweig" für die Gesellschaft mehr als verzichtbar ist, bleibt kaum
ein Stadtteil oder eine Straße in der Stadt
Innsbruck von diesen Spielstätten
verschont. Dabei werden diese ganz
gezielt in Wohngegenden platziert, wo
ohnehin sozial benachteiligte Menschen
leben.
Diese Häufung der Spielmöglichkeiten
beweist, dass die "Nachfrage", aber auch
die Spielsucht gegeben ist, die nicht nur
die Betroffenen, sondern auch deren
Familien in den Ruin treiben.
Wenn dann von den Betreibern auch noch
versichert wird, es handelt sich bei den
jeweiligen Automaten, rein um unentgeltliche "Geschicklichkeitsspiele", dann ist
dies eine Verhöhnung der Tatsachen und
von der Behörde mit der gebotenen Härte
zu begegnen.
Selbst das Bundesministerium für
Finanzen weiß in einer Stellungnahme um
die Manipulationsmöglichkeiten dieser
Wett- und Glücksspielautomaten, zum
Beispiel mit einer Fernbedienung.
Die leichte Verfügbarkeit von Geldspielautomaten in vielen Lokalen stellt eine große
Gefahr für potentiell, spielsüchtige
Menschen dar. Dabei werden oft die
Jugendschutzgesetze gerade in kleineren
Spiellokalen nicht eingehalten. Fachleute
schätzen, dass bereits jede bzw. jeder
dritte Spielsüchtige unter achtzehn Jahre
alt ist; sechs Prozent sind sogar jünger als
vierzehn Jahre.
Wenn also nach dem Tiroler Veranstaltungsgesetz beim festgestellten Tatbestand des "kleinen Glücksspiels", die Stadt
Innsbruck lediglich die Besteuerung nach
dem Tiroler Vergnügungssteuergesetz als
- 487 -
Sanktion vorsieht, dann handelt diese
sicher nicht verantwortlich für deren
Bürgerinnen bzw. Bürger und den
Gesetzgeber bzw. sieht diese die Probleme nicht.
Es möge geprüft werden, ob der kleine
Spielplatz Colingasse - im Hof vor der
Stadtbücherei Innsbruck - mit Spielgeräten
und einer Sitzgelegenheit adaptiert
werden kann.
Die Dringlichkeit ist durch die oben
genannte Darstellung und die gesetzlichen
Realitäten gegeben.
Im Falle einer positiven Prüfung, möge der
Spielplatz entsprechend gestaltet werden.
27.6
I-OEF 75/2007
Mag. Mayr e. h.
Spielplatz Fischnalerstraße,
Reinigung und Kontrolle der Toilettenanlage (GR Mag. Mayr)
Der Spielplatz ist lediglich mit einer Sandkiste ausgestattet. Die Stadtbücherei
Innsbruck wird dank ihres umfangreichen
Angebotes, gerade auch für Kinder, von
sehr vielen Erziehungsberechtigten mit
ihren Kindern besucht, die auch diesen
Spielplatz gerne besuchen würden.
GR Mag. Mayr: Ich stelle folgenden
dringenden Antrag:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck möge beschließen:
Es möge geprüft werden, ob die mobile
Toilettenanlage am Spielplatz Fischnalerstraße entsprechend gewartet und
eventuell ergänzt werden kann.
Die Bedeckung soll durch das zuständige
Ressort erfolgen.
Derzeit fristet dieser Spielpatz ein nicht
ansprechendes Bild. Es wäre auch für die
Stadtbücherei Innsbruck ein weiteres
positives Signal, wenn dieser Platz
kindgerecht verbessert wird.
Mag. Mayr e. h.
Der Spielplatz Fischnalerstraße wird von
sehr vielen Kindern aus der näheren und
weiteren Umgebung zu jeder Jahreszeit
aufgesucht. Die im Frühjahr dankenswerterweise aufgestellte Toilettenanlage wird
allerdings durch ihre Unsauberkeit und die
Geruchsbelästigung von den Kindern
gemieden.
27.8
Um zu ermöglichen, dass die Kinder
während ihres Aufenthaltes ihre Notdurft in
einer hygienisch einwandfreien Toilettenanlage verrichten können, ist eine
regelmäßige Reinigung und Kontrolle bzw.
eine weitere mobile Toilettenanlage
erforderlich.
Der Gemeinderat möge beschließen:
I-OEF 77/2007
Generelles Alkoholverbot auf
öffentlichen Straßen und Plätzen
(GR Heis)
GR Heis: Ich stelle gemeinsam mit
meinen Mitunterzeichnern folgenden
dringenden Antrag:
Wegen der zunehmenden und ausufernden Alkoholexzesse auf öffentlichen
Straßen und Plätzen, wird für diese ein
generelles Alkoholverbot auf unbestimmte
Zeit erlassen.
Heis, Haager, Federspiel, Nordholm, alle
e. h.
27.7
I-OEF 76/2007
Spielplatz Colingasse im Hof vor
der Stadtbücherei, Adaptierung
mit Spielgeräten und einer Sitzgelegenheit (GR Mag. Mayr)
GR Mag. Mayr: Ich stelle folgenden
dringenden Antrag:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck möge beschließen:
GR-Sitzung 28.6.2007
Die Auswirkungen von übermäßigem
Alkoholkonsum auf öffentlichen Straßen
und Plätzen, insbesondere durch Jugendliche, kann zu unhaltbaren Zuständen
führen. Das schadet dem Ruf der Stadt
Innsbruck und den Bemühungen, den
Tourismus anzukurbeln. Daher ist das
Verordnen eines Alkoholverbotes nötig.
Derartige Verbote gibt es in den USA und
auf mehreren öffentlichen Plätzen
österreichischer Städte.
- 488 -
Der Alkoholkonsum ist ausreichend
möglich, etwa in bewilligten Gastgärten
und Straßencafes, wobei wegen des
Problems des so genannten "Komasaufens", die Jugendschutzbestimmungen
eingehalten und verstärkt kontrolliert
werden müssen.
Ich möchte ausführen, dass dieser Antrag
sehr wohl einer genauen Untersuchung
bedarf, denn es ist noch nicht geklärt, ob
es um Bundes- oder Landesstraßen geht.
Ich bin überzeugt, dass die Frau Bürgermeisterin dem wohlwollend gegenübersteht, denn auch vor dem Plenarsaal
besteht im Cafe ein Alkoholverbot. Hier
kommt es aber nicht zu solchen Exzessen
wie auf der Maria-Theresien-Straße und
dem Umfeld.
27.9
I-OEF 78/2007
Kreuzungsbereich Höttinger
Gasse - Schneeburggasse Schulgasse - Höhenstraße,
Schulwegsicherung (GR Ladurner-Keuschnigg)
GR Ladurner-Keuschnigg: Ich stelle gemeinsam mit meinen Mitunterzeichnern
folgenden dringenden Antrag:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck möge beschließen:
Die zuständigen Ämter mögen mit der
Prüfung folgender Maßnahmen zur
Schulwegsicherung in Hötting beauftragt
werden.
-
Errichtung eines Zebrastreifens in der
Schulgasse in Ost-West-Ausrichtung,
nördlich der Kreuzung Höttinger Gasse - Schneeburggasse, auf Höhe des
Kirchplatzes;
-
Einsatz von Schülerlotsen, zumindest
um die Mittagszeit, in der Schulgasse,
nördlich der Kreuzung Höttinger Gasse/Schneeburggasse, auf Höhe des
Kirchplatzes; und
-
Einsatz von Schülerlotsen, zumindest
um die Mittagszeit, am Zebrastreifen,
der die Höhenstraße nördlich der
Kreuzung Höhenstraße - Riedgasse,
von der Bushaltesstelle zum Kirchplatz quert.
GR-Sitzung 28.6.2007
Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem
Umstand, dass die Maßnahmen bei einer
positiven Beurteilung durch die zuständigen Ämter zu Beginn des Schuljahres
2007/2008 realisiert sein sollten.
Ladurner-Keuschnigg, Abenthum, Haller,
Dr. Moser, Mag. Oppitz-Plörer, alle e. h.
Von der Schulleitung und dem Elternverein der Volksschule Hötting, wurden
wiederholt Wünsche - besonders in den
letzten Tagen - nach Schülerlotsen zu
Schulbeginn und Schulende sowie nach
einem Zebrastreifen in der Schulgasse,
auf Höhe des Kirchplatzes, an mich
herangetragen.
Die angeführten Bereiche stellen Lücken
im ansonsten bereits durch mehrere
Maßnahmen (zuletzt wurde der Zebrastreifen vom Kirchplatz zur Bushaltestelle in
der Höhenstraße errichtet) gesicherten
Schulwegnetz dar.
Starke Zuwanderungen auf der Hungerburg und damit verbundene Bautätigkeiten, haben zu einem starken Verkehrszuwachs in der Höhenstraße geführt, eine
verstärkte Liefertätigkeit des Lebensmittelmarktes MPREIS, lässt den Verkehr in
der Schulgasse ansteigen.
Die angeführten Wege werden nicht nur
täglich von zirka 70 Schulkindern benützt,
sondern auch von Kirchgängern und
Friedhofsbenützern stark frequentiert.
Der betroffene Bereich in der Schulgasse
stellt einen besonders neuralgischen
Punkt dar, weil westseitig der Schulgasse
laufend Taxis parken und ostseitig am
Kirchplatz Parkflächen für Autos sind. Die
daraus resultierende Unübersichtlichkeit
spricht für einen Zebrastreifen, um
Autofahrer auf die häufigen Querungen
der Schulgasse an dieser Stelle rechtzeitig
aufmerksam zu machen und Unfälle zu
verhindern.
Der Einsatz von Schülerlotsen stellt ein
weiteres Sicherheitsplus für die Kinder am
Schulweg dar.
- 489 -
27.10 I-OEF 79/2007
Wertstoffsammelinsel in der
Anton-Eder-Straße, Verlegung
(GR Haller)
GR Haller: Ich stelle gemeinsam mit
meinen Mitunterzeichnern folgenden
dringenden Antrag:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck möge beschließen:
Die zuständigen Ämter mögen prüfen, ob
die Wertstoffsammelinsel in der AntonEder-Straße (nahe des Freibades Tivoli)
nicht auf den Parkplatz in der Nähe des
Friedhofes verlegt und eingehaust werden
kann.
Haller, Abenthum, Ladurner-Keuschnigg,
Dr. Moser, Mag. Oppitz-Plörer, alle e. h.
Die Wertstoffsammelinsel in der AntonEder-Straße liegt auf einer sehr stark
frequentierten Ein- und Ausfahrtsstraße.
Der Zustand dieser Wertstoffsammelinsel
ist trotz Bemühungen diese sauber zu
halten in einem schlimmen Zustand und
stellt so kein Bild für ein- und ausfahrende
Bürgerinnen bzw. Bürger dar.
Ebenso lädt sie zum Mülltourismus durch
die umliegenden Gemeinden ein.
Eine Verlegung mit einer passenden
Einfriedung könnte das Gesamtbild
verbessern und verschönern.
28.
Behandlung eingebrachter
dringender Anträge
28.1
I-OEF 70/2007
Städtische Kindergärten und
Schulen, behindertengerechte
Adaptierung, Ausarbeitung und
Umsetzung eines Maßnahmenplanes (Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger)
Beschluss (einstimmig):
Dem von Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger
eingebrachten dringenden Antrag (Seite 483) wird die Dringlichkeit zuerkannt.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich
beantrage die
Zuweisung an den Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung.
Ich glaube, dass wir einen Bericht von der
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KEG (IIG) einholen sollten, wie sie das
hinsichtlich der verschiedenen Objekte
sieht. Wir können dann einen zeitlichen
Maßnahmen- und Umsetzungsplan
entwickeln.
Beschluss (einstimmig):
Der von Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger
eingebrachte dringende Antrag (Seite 483)
wird dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zugewiesen.
28.2. I-OEF 71/2007
Bgm. Zach unterbricht um 20.05 Uhr die
Sitzung und setzt die Beratungen nach
Feststellung der Beschlussfähigkeit um
20.40 Uhr wieder fort.
Schriftführerin Spielmann übernimmt die
Schriftführung.
Novellierung des Stadtrechtes
der Landeshauptstadt Innsbruck 1975, Einbindung je eines/er Vertreters/in der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen in die bereits existierende
Arbeitsgruppe (StR
Mag. Schwarzl)
Beschluss (einstimmig):
Dem von StR Mag. Schwarzl eingebrachten dringenden Antrag (Seite 484) wird die
Dringlichkeit zuerkannt.
StR Mag. Schwarzl: Ich hoffe doch, dass
die Strategie nicht jene ist, die Dringlichkeit meinem Antrag zuzuerkennen und
diesen dann abzulehnen. Ich finde es
GR-Sitzung 28.6.2007
- 490 -
schade, denn ich glaube, dass wir einiges
beizutragen hätten.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE;
8 Stimmen):
Der von StR Mag. Schwarzl eingebrachte
dringende Antrag (Seite 484) wird dem
Inhalte nach abgelehnt.
28.3. I-OEF 72/2007
Völser Recyclinghof, Mitbenützung durch die Bevölkerung des
Westens von Innsbruck (StR
Mag. Schwarzl)
sowie um die weitere Behandlung des
Antrages im Ausschuss für Wirtschaft und
Tourismus.
Bgm. Zach: Ich sage jetzt gleich, dass
dieser Ausschuss als erstes mit der
wichtigen Frage befasst wird, weil das
nicht so einfach ist. Der Ausschuss wird
mir dann darlegen müssen, wo man das
alles herunter streichen kann, was wir
durch die Vergnügungssteuer eventuell
nicht mehr einnehmen.
Beschluss (einstimmig):
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Buchacher und Mitunterzeichnern eingebrachte dringende Antrag
(Seite 485) wird dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zugewiesen.
Dem von StR Mag. Schwarzl eingebrachten dringenden Antrag (Seite 485) wird die
Dringlichkeit zuerkannt.
28.5
StR Mag. Schwarzl: Nachdem das ein
Prüfantrag ist, bitte ich die Prüfung
vorzunehmen und das Prüfergebnis dann
dem Stadtsenat oder dem Gemeinderat
vorzulegen. Wir können auch den Antrag
dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zuweisen.
Beschluss (einstimmig):
I-OEF 74/2007
Glücksspielautomaten bzw.
Wettbüros, Maßnahmen zur
Durchsetzung des bestehenden
Verbotes (GR Buchacher)
Beschluss (einstimmig):
Dem von GR Buchacher und Mitunterzeichnern eingebrachten dringenden
Antrag (Seite 486) wird die Dringlichkeit
zuerkannt.
GR Buchacher: Ich ersuche
Der von StR Mag. Schwarzl eingebrachte
dringende Antrag (Seite 485) wird dem
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung
zugewiesen.
um Zuweisung des Antrages an den
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung.
28.4
Weiters sollte der Antrag auch dem
Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
zugewiesen werden.
I-OEF 73/2007
Vergnügungssteuer für Veranstaltungen, Reduzierung bzw.
Erlassung (GR Buchacher)
Mehrheitsbeschluss (gegen Liberales
Innsbruck; 2 Stimmen):
Dem von GR Buchacher und Mitunterzeichnern eingebrachten dringenden
Antrag (Seite 485) wird die Dringlichkeit
zuerkannt.
GR Buchacher: Ich ersuche
um Zuweisung des Antrages an den
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung
GR-Sitzung 28.6.2007
GR Mair: Ich habe den Medien entnommen, dass die SPÖ nicht alle Anträge dem
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung
zuweisen möchte. Wenn der Antrag im
Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
behandelt wird, dann werden wir uns
gerne nach eineinhalb Jahren das erste
Mal treffen.
Bgm. Zach: Ich bin doch ganz besonders
froh, wenn GR Mair zufrieden ist, dass ein
Antrag in einem Ausschuss behandelt
wird. Ich glaube, dass der Antrag dem
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung
zugewiesen wird. Ich kann mir vorstellen,
dass wir den Antrag dann im Ausschuss
- 491 -
für Wirtschaft und Tourismus behandeln.
Um eine Maßnahme, die greift, geht es
uns schon alle im Allgemeinen.
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Buchacher und Mitunterzeichnern eingebrachte dringende Antrag
(Seite 486) wird dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zugewiesen.
28.6
I-OEF 75/2007
Spielplatz Fischnalerstraße,
Reinigung und Kontrolle der Toilettenanlage (GR Mag. Mayr)
Mehrheitsbeschluss (gegen SPÖ;
8 Stimmen):
Dem von GR Mag. Mayr eingebrachten
dringenden Antrag (Seite 487) wird die
Dringlichkeit zuerkannt.
GR Mag. Mayr: Ich ersuche
um Zuweisung des Antrages an den
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Wir
haben diese Toiletten auf Initiative eines
Bürgers erst vor relativ kurzer Zeit
aufgestellt. Es gab dort überhaupt keine
Toilettenanlage. Es ist so, dass wir immer
mit einer Firma einen Vertrag abschließen
und diese im Prinzip auch den Auftrag hat,
die Reinigung entsprechend vorzunehmen. Es wundert mich deshalb, dass das
nicht funktioniert.
Für die Toilettenanlagen, die baulich fixiert
sind, ist die Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KEG (IIG) zuständig. Für
die mobilen Toilettenanlagen beauftragen
wir Firmen, die dann, wie gesagt, die
gesamte Wartung vornehmen. Offensichtlich funktioniert das in dem angesprochenen Bereich nicht. Wir haben uns doch
sehr angestrengt, dort eine Toilettenanlage einzurichten. Diese dürfte erst seit
einem halben Jahr dort stehen, also nicht
allzu lang. Wenn dann ist es so, dass die
beauftragte Firma ihrer Arbeit nicht
nachkommt. Ich würde sagen, dass wir
den Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zuweisen, damit wir
Berichte einholen können. Wir werden
versuchen, die Sache zu klären.
GR-Sitzung 28.6.2007
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Mag. Mayr eingebrachte
dringende Antrag (Seite 487) wird dem
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung
zugewiesen.
28.7
I-OEF 76/2007
Spielplatz Colingasse im Hof vor
der Stadtbücherei, Adaptierung
mit Spielgeräten und einer Sitzgelegenheit (GR Mag. Mayr)
Beschluss (einstimmig):
Dem von GR Mag. Mayr eingebrachten
dringenden Antrag (Seite 487) wird die
Dringlichkeit zuerkannt.
Bgm. Zach: Es muss dringend geprüft
werden, wem der Grund überhaupt gehört.
GR Mag. Mayr: Ich ersuche
um Zuweisung des Antrages an den
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich
möchte noch eine kurze Anmerkung
hinsichtlich der Finanzierung machen.
Man kann es sich nicht so einfach
machen, dass man schreibt, dass die
Bedeckung aus den Mitteln, die für den
Grünbereich vorgesehen sind, erfolgen
soll. Diese Mittel werden nach vorliegenden Projekten bemessen und wenn etwas
Neues dazu kommt, dann reichen diese
Mittel natürlich nicht aus.
Deshalb kann man grundsätzlich diese
Finanzierungsform - in diesem Fall handelt
es sich um keinen hohen Betrag - nicht so
formulieren. Ich würde sagen, dass wir
den Antrag dem Stadtsenat zuweisen
sollten und dann können wir weiter sehen.
Ich würde doch meinen, dass etwas
fairere oder intelligentere Finanzierungsvorschläge zu finden sind.
Bgm. Zach: Das gilt aber schon im
Allgemeinen. Im Stadtsenat wird darüber
beraten und dort ist die Finanzierungsfrage selbstverständlich eine ganz wesentliche. Ich darf den hohen Gemeinderat
daran erinnern, dass wir im Herbst eine
Budget-Klausur abhalten, bei der diese
mehr oder weniger berechtigten Wünsche
und Anliegen behandelt werden.
- 492 -
Zuerst werden wir im Stadtsenat prüfen,
wem der Grund gehört, wer dafür zuständig ist und wie wir das abwickeln können.
Es kann durchaus sein, dass wir die
Sache auf den Herbst verschieben, wenn
wir die Reihung und die Prioritäten
vornehmen.
GR Grünbacher: Kann man daraus
interpretieren, dass wir uns zukünftig die
Bedeckungsvorschläge sparen können?
Bgm. Zach: Das kann man daraus nicht
ersehen. Im Stadtsenat betrachten wir, GR
Grünbacher, die Finanzierung immer ganz
genau. Diesbezüglich musst du nur StR
Dr. Pokorny-Reitter fragen. Wir können die
Finanzierungen auch im Gemeinderat
betrachten und dann dreiviertel der
Anträge von vorneherein ablehnen, weil
keine Bedeckung gegeben ist. Wir
könnten das Anliegen, wenn es gut ist, für
das nächste Jahr diskutieren.
StR Mag. Schwarzl: Natürlich kann man
darüber sprechen, ob man das in Zukunft
macht oder nicht, aber dann muss man
auch das Stadtrecht der Landeshauptstadt
Innsbruck 1975 oder die Geschäftsordnung des Gemeinderates ändern. Das ist
zwingend so formuliert, wenn man einen
Antrag stellt, der Mittel benötigt, dass man
auch einen Bedeckungsvorschlag machen
muss.
GR Mag. Mayr: Ich hätte mir schon eine
intelligentere Lösung überlegt. Ich habe
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger vor zwei
Monaten darauf hingewiesen, der gemeint
hat, dass dort schon etwas im Gange sei.
Nachdem die Zeit verstrichen ist, habe ich
mir doch erlaubt einen Prüfantrag zu
stellen.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: Es
ist in der Geschäftsordnung des Gemeinderates geregelt, dass man einen Bedeckungsvorschlag vorsehen muss. Mir ist
schon seit Jahren aufgefallen, dass das
sehr lax gehandhabt wird. Das war in der
Vergangenheit immer so. Das Problem ist,
dass nicht geregelt ist, wie der Bedeckungsvorschlag aussehen muss. Früher
ist sogar akzeptiert worden, wenn jemand
dies mittels Nachtragskredit angeführt hat.
Das ist dann auch schon ein Bedeckungsvorschlag. Es wurde auch durch die
Umschichtung im jeweiligen Amt eine
Bedeckung vorgeschlagen. Das ist nicht
GR-Sitzung 28.6.2007
gerade eine Formulierung, die uns sehr
hilfreich ist.
Bgm. Zach: Ich würde auch sagen, dass
wir den Antrag im Stadtsenat behandeln.
Alle können versichert sein, dass wir dort
sehr genau überlegen, ob eine Bedeckung
gegeben ist. Wenn es ganz dringend ist,
können wir etwas schieben oder eine
andere Lösung finden. Dazu ist der
Stadtsenat da, um etwas möglich zu
machen und Gründe zu finden. Dafür
benötigt man auch immer eine Mehrheit im
Stadtsenat, wie man das dann behandelt,
denn das beinhaltet die Phrase zur
selbstständigen Erledigung.
GR Grünbacher: Ich möchte nur wissen,
wie ich als Klubobmann in Zukunft
vorzugehen habe. Ich kann mich erinnern,
dass hin und wieder Anträge mangels
Bedeckung zurückgewiesen wurden oder
dass nachurgiert wurde. Ich möchte
wissen, wie wir zukünftig damit umgehen.
Die Geschäftsordnung haben nicht wir
gemacht, sondern diese ist uralt. Es geht
schlichtweg um Arbeitsbedingungen für
den Parlamentarismus. Das möchte ich
einfach wissen.
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Mag. Mayr eingebrachte
dringende Antrag (Seite 487) wird dem
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung
zugewiesen.
28.8
I-OEF 77/2007
Generelles Alkoholverbot auf
öffentlichen Straßen und Plätzen
(GR Heis)
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE;
8 Stimmen):
Dem von GR Heis und Mitunterzeichnern
eingebrachten dringenden Antrag (Seite 487) wird die Dringlichkeit zuerkannt.
Bgm. Zach: Wir wissen alle, dass das ein
ernsthaftes Problem ist. Ich unterstelle
dem Antrag der FPÖ sowie der "Freien
Liste - Rudi Federspiel", dass sie hier
einen Weg aufzeigen wollen. Darüber sind
wir uns einig. Wie wir das machen,
darüber herrschen große unterschiedliche
Meinungen. Was tun wir jetzt?
- 493 -
Ich nenne nur eine Schwierigkeit mit der
Maria-Theresien-Straße. Es gibt in der
Maria-Theresien-Straße drei große
Gastgärten und noch kleinere dazu. Wie
tun wir jetzt? Bekommen wir eine Handhabe, wenn wir den Antrag so annehmen?
Wir haben alle gesagt, dass wir die
Intention, dass etwas unternommen
werden muss, teilen. Die Intention ist,
dass wir gegen diesen exzessiven
Alkoholkonsum eine Handhabe bekommen. Darüber sind wir uns einig. Wie wir
das machen, diesbezüglich sehe ich große
Schwierigkeiten.
GR Grünbacher: Es mag sein, dass es
hier Mehrheiten gibt. Ich möchte mich
grundsätzlich dafür aussprechen, dass
Verbote bis dato überhaupt nichts bewegt
und nichts verändert haben. Außerdem
möchte ich mich auch hier vor den
Großteil unserer Jugend stellen, die so
pauschal als Komasäufer verurteilt wird.
(Bgm. Zach: Das hat jetzt niemand
gesagt.)
Es geht um das Komasaufen von jungen
Menschen. Es gibt auch Komasäufer,
Rudi, die aus Italien kommen, sich im
Hotel Europa ins Koma trinken und die
sich dann auf der dortigen Toilette
übergeben. Diese sind in Ordnung, aber
jene auf den öffentlichen Plätzen nicht.
Ich glaube, dass das grundsätzlich der
falsche Weg ist. Wir müssen andere Wege
gehen, die nicht so schnell von der Hand
zu weisen und so einfach zu verordnen
sind. Das ist ein Suchtverhalten. Alkoholismus ist ein schlimmes Problem. Das
beginnt in der Familie und nicht auf der
Straße. Ich glaube, dass die offensichtlichen Alkoholprobleme nicht die wirklich
großen sind, sondern vielmehr jene in der
Familie.
Wir stülpen einen sozialen Wurf darüber,
das machen wir. Jene die so aussehen,
die sind die Bösen und alle anderen sind
die Guten, weil wir nichts tun können.
Sprich einmal mit der Polizei Rudi, der
Großteil der Alkoholprobleme passiert in
den Familien. Dort werden Frauen
geschlagen, aber es wird nicht auf die
Straße "gekotzt". Dort tun wir nichts und
sehen weg. Die vermeintlichen Jugendlichen bekämpfen wir aber mit Alkoholverboten und noch vieles mehr.
GR-Sitzung 28.6.2007
Nein, das ist der falsche Weg. Ich bin über
den Antrag froh. Ich bin wirklich froh, dass
wir diesen Antrag hier diskutieren können,
denn dieser Antrag ist wichtig. Wir teilen
uns alle dieses Thema. Ich möchte gleich
gegen die Versuchung auftreten, dass es
gute und schlechte in der Frage gibt,
sondern es gibt einfach verschiedene
berechtigte Ansichten. Das ist in einer
Demokratie auch unumgänglich und
wichtig.
Ich würde darum ersuchen und bitten,
diesen Antrag nicht dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zuzuweisen,
weil wir damit genau das tun, was wir
eigentlich nicht wollten. Wir nehmen den
Antrag aus der Diskussion und fällen die
Entscheidung dort, wo andere Mehrheitsverhältnisse herrschen. Dieses Thema ist
mir viel zu wichtig. Ich habe schon bei der
letzten Sitzung angekündigt, dass das ein
klassisches Thema für den Gemeinderat
ist. Wir werden das Thema inhaltlich
anders sehen, aber trotzdem gehört es
hier im Plenum des Gemeinderates und
nicht im Stadtsenat gelöst.
Der Gemeinderat, die Vertretung der
Bevölkerung von Innsbruck, besteht aus
40 Menschen und nicht aus 7 Mitgliedern
des Stadtsenates. Daher ist ein so
wichtiges gesellschaftspolitisches Thema
auch von allen 40 Mitgliedern zu entscheiden. Ich ersuche daher, sollte ein Antrag
auf Zuweisung dieses Antrages an den
Stadtsenat kommen, diesem nicht
zuzustimmen und dieses Thema hier im
Gemeinderat abschließend zu behandeln.
GR Mair: Ich darf mit Ihrer Zustimmung
Frau Bürgermeisterin aus der Tiroler
Tageszeitung (TT) vom 11.4.2007 kurz
zitieren, wo zu einer Erklärung von Bgm.
Zach Folgendes geschrieben wurde:
"Von einem generellen Alkoholverbot an
öffentlichen Plätzen hält Bgm. Zach nicht
viel. Verbote machen das Trinken für
Jugendliche nur interessanter."
Das war die Ansicht der Frau Bürgermeisterin vor zwei Monaten zum Thema
Verbote.
Bgm. Zach: GR Mair, gerade weil ich Sie
zitieren habe lassen, möchte ich sagen,
dass in dem dringenden Antrag von GR
Heis nichts von Jugendlichen erwähnt
- 494 -
wird. Das, was Sie zitiert haben, ist richtig.
In der Begrünung des dringenden
Antrages von GR Heis sind die Jugendlichen erwähnt. Ich möchte aber dazu
sagen, dass ich das speziell für die
Jugendlichen gemeint habe und daher ist
das richtig zitiert.
GR Mair: Wir sind mit der Frau Bürgermeisterin einer Meinung, dass Verbote bei
Jugendlichen das Alkoholproblem sicher
nicht lösen können. Das Vertreiben und
Verdrängen ist beim Thema Alkohol,
Alkoholismus bzw. Alkoholkonsum auf
öffentlichen Plätzen und im öffentlichen
Raum kein ernstzunehmender Lösungsansatz. Was hat man denn davon, wenn
sich die Leute in der Diskothek "Nachtschicht" "zusaufen"? Gar nichts, außer
dass der Wirt ordentlich dabei verdient.
Wie der Alkoholkonsum in der Diskothek
"Nachtschicht" kontrolliert wird, das wissen
wir alle ganz genau.
Selbst die Mag.-Abt. II, Erhebungsdienst,
hat festgestellt, dass in der MariaTheresien-Straße sehr viel "gesoffen" wird,
aber dass es fast keine Konflikte mit dem
Jugendschutzgesetz gibt. Das heißt, die
dortigen Jugendlichen sind im Wesentlichen nicht unter 16 Jahre. Das sind
Jugendliche, die sich auf einem öffentlichen Platz aufhalten. Wenn man diese
vertreiben will, dann hat man es in der
Maria-Theresien-Straße ruhig, aber das
Problem des Alkoholkonsums hat man
damit sicher nicht gelöst.
Man muss auch einmal verstehen, dass
sich das Trinkmuster im Wesentlichen bei
jungen Leuten nicht stark geändert hat.
Geändert hat sich das Trinkverhalten. Das
Trinkverhalten ist öffentlicher geworden.
Es gibt natürlich auch beim Trinkmuster
kleine Veränderungen, aber diese sind
nicht so wesentlich, wie in der öffentlichen
Diskussion jetzt getan wird. Diese sind
natürlich tragisch für jeden einzelnen
Jugendlichen und jedes einzelne Kind, das
in ein Krankenhaus eingeliefert wird, wenn
es einmal so weit ist. Das ist allen klar.
Ich bitte doch, dass man das mit ein
bisschen Seriosität und Sachlichkeit
betrachtet und jetzt nicht auch noch
beginnt, die jungen Leute von der Straße
zu vertreiben.
GR-Sitzung 28.6.2007
GR Federspiel: Ich weise den Vorwurf der
Seriosität zurück. GR Mair, glaubst du,
dass wir uns keine Gedanken machen,
wenn wir einen Antrag stellen? Wer ist hier
seriös? Nur, weil eure Geisteshaltung eine
andere ist, müsst ihr damit leben.
Es geht bei diesem Antrag klar und
deutlich um eine Handhabe. Es sollte die
Möglichkeit geben, dass man solche
Exzesse unterbinden kann. Um nichts
anderes handelt es sich. Wenn gesetzlich
keine Handhabe gegeben ist, dann kann
die Stadt Innsbruck nicht eingreifen, das
sollte auch dir, GR Mair, klar sein.
Man sollte die Möglichkeit haben, gesetzlich eingreifen zu können. Davon sind
nicht jene betroffen, die dort ein kleines
Bier trinken und sich normal benehmen.
Es handelt sich nur um Exzesse jener
Gruppierungen, die kistenweise den
Alkohol in die Maria-Theresien-Straße
bringen. Die Jugendlichen bringen die
Wodka-Flaschen mit und dann "besaufen"
sich dort Jugendliche sowie Erwachsene.
Es handelt sich nicht nur um das Komatrinken von Jugendlichen, sondern es geht
um das Erscheinungsbild der Stadt
Innsbruck.
So wie es derzeit in der Stadt Innsbruck
aussieht - man muss sich nur die MariaTheresien-Straße ansehen -, dazu muss
ich sagen, dass das kein Erscheinungsbild
meiner Stadt ist. Darum geht es. Ich lehne
das einfach ab und daher sollte die
Möglichkeit geschaffen werden, hier
einzugreifen.
Landesrätin Dr. Anna Hosp hat am
Landhausplatz Gott sei Dank eingegriffen,
weil dort dementsprechend diese Ansammlungen von diversen herumlungernden Alkoholikern kein Stadtbild abgeben.
So einfach ist das.
GR Mair hat die Mag.-Abt. II, Erhebungsdienst, genannt. Jetzt muss ich hier im
Hohen Haus fragen, was die Mag.-Abt. II,
Erhebungsdienst, ist? Das ist eine
zahnlose Gesellschaft, das sind nette
Leute, obwohl sich Elmar Rizzoli sehr
bemüht, aber diese haben keine Kompetenz. Wenn Elmar Rizzoli oder seine
Mannschaft Sie, GR Mair, auffordert, zu
sagen, wie Sie heißen, dann können Sie
Mair oder Müller sagen. Das ist vollkommen egal, weil Elmar Rizzoli keine
- 495 -
Kompetenz hat. Darum geht es und um
sonst gar nichts.
Wenn eine Kompetenz vorhanden ist,
dann hat diese die Polizei, denn diese
muss eine haben, um eingreifen zu
können. Daher müssen wir Handhaben
schaffen. Hört doch auf mit eurer Lamentiererei zum Jugendschutzgesetz, wenn
dieses nicht kontrolliert wird. Ich bin auch
sehr dafür, dass die Gastwirte streng
kontrolliert werden. Ich spreche mich auch
so wie in Amerika dafür aus, wenn ein
Gastwirt gegen das Gesetz verstößt, dann
gehört ihm ohne Vorwarnung die Konzession entzogen. Ich spreche mich dafür
aus, dass das kontrolliert wird. Das ist
Recht und Ordnung wie ich mir dies
vorstelle.
Wenn die SPÖ und die Innsbrucker
Grünen das nicht kapieren wollen, dann ist
das euer Problem. 80 % der Bevölkerung
von Innsbruck wollen das haben. Genauso
ist es. Ich bin auch der Frau Bürgermeisterin sehr dankbar, dass sie versucht einen
Kompromiss zu finden. Der Kompromiss
wäre, diesen Antrag
dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zuzuweisen,
um darüber zu beraten. Wo machen wir
das? Welche Möglichkeiten hat man? Und
wo kann man dann wirklich eingreifen?
Die Frau Bürgermeisterin ist eine liberale
Frau. Sie sagt nicht zu einem, der drei
oder vier Bier trinkt, dass alles verboten
ist. Wenn es aber Exzesse gibt, dann
müssen wir mit der Exekutive die Möglichkeit haben, einschreiten zu können. Das
hat die Frau Bürgermeisterin derzeit auch
mit der Mag.-Abt. II, Erhebungsdienst,
nicht, weil diese keine Kompetenz hat.
Darum geht es und sonst um gar nichts.
StR Mag. Oppitz-Plörer: Ich würde
die Zuweisung des Antrages an den
Stadtsenat zur selbständigen Erledigung
beantragen.
Dies aus einem ganz bestimmten Grund.
Wie der dringende Antrag von GR Heis
formuliert ist, ist er nicht annehmbar, da
ein generelles Alkoholverbot auf unbestimmte Zeit auf öffentlichen Straßen und
Plätzen eine Formulierung bedeutet, die
für mich untragbar ist.
GR-Sitzung 28.6.2007
Es geistert immer so herum als wäre das
Alkoholverbot ein Allheilmittel, um gewisse
Gruppen von verschiedenen Plätzen
vertreiben zu können. Es ist ein Allheilmittel, wenn man, so wie mein Vorredner
sagt, Recht und Ordnung schafft. Mit dem
Ausdruck kann ich in dem Zusammenhang
wenig anfangen, denn das ist ein sehr
subjektives Empfinden. Aber dieses
Allheilmittel, das so in den Raum gestellt
wird, bedarf einer rechtlichen Prüfung.
Ich bin mit der Frau Bürgermeisterin einer
Meinung, dass man mit einem reinen
Verbot gar nichts bewirken kann. Vielleicht
macht das Sinn. Wir behandeln heute
noch einen Antrag, der sich auf eine
Parkanlage auf einem öffentlichen Platz
bezieht, wo es ein Alkoholverbot gibt. Dort
wird das Sinn machen und ich spreche
mich auch dafür aus.
Aber so wie das in dem dringenden Antrag
von GR Heis formuliert ist, dass ein
generelles Alkoholverbot auf öffentlichen
Plätzen einzuführen ist, bewirkt gar nichts.
Ich bin eine Verfechterin des Jugendschutzgesetzes. Ich bin eine Verfechterin
dessen, dass dieses auch streng kontrolliert wird. Man wird nicht alles hintanhalten
können, aber ich glaube, dass eine
gewisse Großzügigkeit und Toleranz von
jedem von uns gefordert ist.
Ich spreche mich deshalb für die Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung aus, um uns
diese rechtliche Prüfung in die Hand zu
geben, ob das ein Mittel ist oder ob man
hier mit unzureichenden Mitteln auf ein
Problem schießt, das medial in gewisser
Weise aufgebauscht wird. Ist das wirklich
so ein Problem? Mir ist wichtig, dass man
rechtlich genau überlegen und abwägen
kann, ob der Einsatz erforderlich ist oder
nicht.
Daher ersuche ich um Zuweisung des
Antrages an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung, um hier eine
Grundlage zu haben. Es sollte nicht so
pauschal gesagt werden, dass wir das
Alkoholverbot wollen, weil es nur problematische Gruppen gibt.
Im Übrigen das Beispiel vom Landhausplatz, GR Federspiel, schlägt sich wirklich
selber. Wenn du vor diesem Hintergrund
- 496 -
das Beispiel zitierst, dann müsstest du den
Antrag überhaupt schon zurückziehen.
GR Heis: Der Antrag ist von meiner Seite
ausgegangen. Wie schon angeführt
wurde, hatte ich Kompetenz und dies über
Jahrzehnte. Es wurde heute auch der
Haydnplatz angesprochen, wo ein
Alkoholverbot in diesem Sinne besteht. Ich
war oft mit der Funkstreife im Einsatz, weil
Betrunkene - ich möchte nicht Sandler
sagen - die Parkbänke am Haydnplatz
blockiert haben. Die Eltern wurden
dadurch mit ihren Kleinkindern vertrieben.
Diese Ausschreitungen hat man durch das
Alkoholverbot einbremsen können.
In der Gutenbergstraße wohnen teilweise
sozial Schwächere, die den Haydnplatz
bevölkert haben. Diese haben dann
Alkohol konsumiert und dadurch kam es
zu Exzessen. Jetzt haben wir die gleiche
Situation an verschiedenen Plätzen und
Orten in der Stadt Innsbruck. Die Polizei
weiß das. Es wurden verstärkt Streifen
eingesetzt, um dem Problem Herr zu
werden.
Aber was tut man? Man hat keine
rechtlichen Maßnahmen, um das zu
verhindern. Es wäre daher der Antrag eine
Möglichkeit. Ich schließe mich den
Kollegen von der ÖVP an, dass geprüft
werden muss - wie ich schon einleitend
gesagt habe -, ob es sich um Bundesoder Landesstraßen handelt. Auf Straßen
und Plätzen der Gemeinde ist das für mich
eine selbstverständliche Sache, dass das
möglich ist. Auf Bundes- und Landesstraßen könnte es ein bisschen problematischer werden.
Es soll geprüft werden, inwieweit das
möglich ist, und dann sollte der Antrag wie GR Grünbacher ausgeführt hat diskutiert werden. Wir treten total für eine
Verordnung ein, um diesen Sachen Herr
zu werden. Das hat nichts damit zu tun,
dass wir den Alkohol generell verbieten
wollen. Es gibt die Straßenkaffees und die
Gastgärten usw. Es ist aber möglich, wie
in Amerika - GR Mair hat das in seinem
Antrag richtig formuliert - dass die
Jugendlichen die alkoholischen Getränke
in Tüten geben, aber das ist genauso
strafbar. Das hat GR Mair vergessen in
seinem Antrag zu erwähnen. Wenn
jemand von der Polizei erwischt wird, der
GR-Sitzung 28.6.2007
ein Bier in der Tüte trinkt, wird dieser
genauso abgestraft, als würde er das Bier
so trinken.
Das wäre eine Handhabe, um diesen
Auswüchsen Herr zu werden. Daher sollte
der Antrag
vom Stadtsenat geprüft werden und dann
sollten wir darüber noch einmal im
Gemeinderat diskutieren.
Der Antrag ist deshalb dringend, weil
wenn ich diesen normal einbringe, erst im
nächsten Jahr eine Lösung gefunden wird.
Deshalb glaube ich, dass es schon
notwendig wäre, wenn man das in der
Weise beschließt. Ich danke für die
Aufmerksamkeit.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Das
Alkoholverbot am Haydnplatz hat sich
grundsätzlich bewährt, auch wenn es nicht
so konsequent durchgezogen werden
kann, wie wir uns das manchmal wünschen. Natürlich wird dort getrunken und
wenn die Polizei oder Wachkörper
kommen, dann werden die alkoholischen
Getränke verräumt. Es hat dies aber
dämpfend gewirkt und das war ein
wichtiger Beitrag, um dort die Dinge in den
Griff zu bekommen.
Es geht hier überhaupt nicht darum, dass
verhindert werden soll, dass Personen
alkoholkrank werden. Die Jugendlichen,
die dort trinken, sind keine Alkoholiker,
überhaupt nicht. Das ist nun einmal - ich
würde so sagen - die Art der Jugend,
Grenzen auszuloten. Diese machen sich entschuldige Herr Sportreferent, dass ich
das Wort benütze - fast einen Sport
daraus, zu provozieren und zu trinken. Es
wird darauf geschaut, welcher Jugendliche
mehr aushält und das ist furchtbar lustig.
Ich bin überzeugt, wenn die Jugendlichen
erwachsener werden, dass diese den
Alkohol konsumieren wie andere erwachsene Menschen auch.
Ich sage deshalb, dass man der Jugend
auch Grenzen setzen muss. Ich habe drei
Kinder erzogen, denen ich bei Gott nicht
immer im Rahmen des Jugendschutzgesetzes Freiraum gelassen habe. Das
Jugendschutzgesetz ist viel zu liberal. Laut
Jugendschutzgesetz können 14- oder 15Jährige bis 1.00 Uhr ohne Aufsicht
aufbleiben bzw. können 16- oder 17-
- 497 -
Jährige die ganze Nacht - das sage ich
jetzt provokant - "durchsaufen". Das ist
kein Jugendschutzgesetz. Hier wird den
Jugendlichen ein unglaublicher Freiraum
eingeräumt, der völlig unakzeptabel ist.
Wir sprechen nicht vom Schutz der
Jugend.
Ich habe durchaus für die Intention dieses
Antrages sehr viel Verständnis, denn man
muss Grenzen setzen. Ich sehe nur ein
Problem. Wir genießen - ich sage fast alle
- mehr oder weniger alkoholische Getränke im öffentlichen Raum durch die
Gastgärten. Wenn ich mir vorstelle, dass
es das in der ganzen Altstadt ein Alkoholverbot gibt und jemand am Vormittag am
Domplatz oder in der Maria-TheresienStraße sitzt und zur Jause sein Bier trinkt oder vielleicht auch ohne Jause - dann ist
die Abgrenzung schon ein bisschen ein
Problem. Am Tag finden diese Exzesse in
der Regel nicht statt, sondern am späten
Abend bzw. in den Nachtstunden. Ich
habe überhaupt kein Verständnis dafür,
dass man sich in der Zeit nach Mitternacht
bis 4.00 Uhr oder 5.00 Uhr in der Früh auf
den Straßen einfach "vollsaufen" lässt.
Dafür habe ich kein Verständnis. Das ist
nach allen Möglichkeiten zu verhindern
und dagegen einzuschreiten.
Wenn ein Verbot hilft, dass man dieses
Problem in den Griff bekommt, dann ist
das auch in Ordnung, dass man sich im
öffentlichen Raum nicht besäuft. Die Leute
können dann immer noch in ein Gastlokal
gehen. Es ist dies geradezu eine Provokation der Bevölkerung und der Öffentlichkeit. Das ist eine Störung der Bevölkerung
im gesamten Straßenraum, die nicht sein
muss und daher muss man den jungen
Leuten einfach Grenzen vorgeben. Wenn
man sagt, dass ab 23.00 Uhr bzw.
24.00 Uhr bis 8.00 Uhr ein Alkoholkonsum
im öffentlichen Raum nicht mehr zulässig
ist, dann glaube ich, würde man diesen
Exzessen wahrscheinlich vorbeugen. Man
würde die ganze Sache auch in den Griff
bekommen. Das kann ich mir durchaus
vorstellen.
Vielleicht haben die Damen und Herren
meiner Fraktion ein bisschen eine andere
Meinung. Aber ich sage aus Erfahrung,
dass ich meinen Kindern auch immer
Grenzen vorgegeben habe. Schlussendlich, wenn ich mir das heute ansehe, muss
GR-Sitzung 28.6.2007
ich sagen, dass das nicht gar so schlecht
war. Ich halte das nach wie vor für richtig
und ich würde es wieder tun.
GR Marinell: Wenn Sie, Bgm.-Stellv.
Dipl.-Ing. Sprenger sagen, dass es ab
23.00 Uhr im öffentlichen Raum keine
alkoholischen Getränke geben sollte, dann
kann man den Alkohol immer noch in einer
Mineralwasser- oder Colaflasche verstecken. Ich glaube, dass man mit diesen
Mitteln nicht weit kommt.
Die Geschichte im Umgang mit Rauschdrogen sagt, dass Repression mit
Alkoholverboten nie wirklich gewirkt hat,
schon gar nicht für Abhängigkeitserkrankte, denn diese werden noch mehr diskriminiert. Das ist einmal das eine.
Diese Jugendlichen sind aber nicht
Abhängigkeitserkrankte, sondern ich
glaube, dass man dort vorher mit anderen
Maßnahmen ansetzen muss. Man muss
mit einer Diskussion ansetzen, aber nicht
mit der Aufgeregtheit, dass alle Jugendlichen des "Saufens" bezichtigt werden. Ich
weiß nicht, wer das gehört hat, denn es
fanden in Radio Tirol gute Sendungen
dazu statt, wo Primar Dr. Christian Haring
gesprochen hat. Viele, die in diesem
Bereich arbeiten sagen einfach, dass das
zur Zeit ein absoluter Medienhyp ist, der
aufgeputscht wird. Das reizt gerade
Jugendliche noch mehr, weil sie in der
Pubertät bis später hin gerne gegen
Normen verstoßen. Das animiert erst
recht.
Gerade solche Anträge gehen in eine
völlig kontraproduktive Richtung, weil man
auf Grund der Geschichte sieht, dass man
mit Verboten noch nie etwas bewirkt hat.
Im Gegenteil, man hat die einen diskriminiert und die anderen sind noch kranker
geworden. Ich glaube, dass wir mit
anderen Mitteln arbeiten müssen.
Grenzen zu setzen das ist schon wichtig.
In den letzten fünf Jahren, in denen ich in
der Erziehungsberatung gearbeitet habe,
ist es sehr viel um Grenzen setzen
gegangen. Nur, mit einem generellen
Alkoholverbot werden diese Grenzen, die
die Jugendlichen sicher nicht akzeptieren,
nicht gesetzt. Wir benötigen einen
anderen Umgang in der Diskussion und in
der politischen Kultur. Die Verbots- und
Repressionspolitik hat weltweit nichts
- 498 -
genützt, das möchte ich hier ganz deutlich
sagen.
GR Dr. Waibel: Ich beginne jetzt anders
herum. Es stimmt nicht, was GR Marinell
ausgeführt hat, weil es sehr wohl Ansätze
im Verbotsbereich gibt, die sinnvoll sind.
Es wurde jetzt z. B. in deutschen Städten
in Lokalen - ich beginne jetzt mit den
Lokalen - eingeführt, dass es verboten ist,
zu Dumpingpreisen Alkohol auszuschenken, besonders an Jugendliche. Es macht
Sinn, Happy-Hours zu untersagen. Das
sind auch Repressionen und Verbote. Es
macht Sinn, Verbote für Happy-Hours
einzuführen, da es an und für sich ein
Wahnsinn ist, dass z. B. für einen Preis
von € 9,90 unbegrenzt "gesoffen" werden
darf.
Wir beginnen jetzt einmal damit, dass es
sehr wohl auch in diesem Zusammenhang
Repressionen und Verbote gibt. Es stört
mich an der Diskussion Folgendes sehr:
GR Grünbacher hat gesagt, dass er sich
dafür ausspricht, dass die Diskussion im
Gemeinderat stattfinden soll, weil
40 Gemeinderatsmitglieder mehr diskutieren als 7 Stadtsenatsmitglieder. Ich würde
es daher günstig finden, dass wir die
Diskussion auch auf einem gewissen
Niveau führen.
Es wäre an und für sich damit anzufangen,
dass man über die medizinischen Grundlagen spricht. Es stimmt, dass ein
familiärer Hintergrund beim Suchtverhalten ein Problem ist. Es stimmt, dass
Kinder und Jugendliche vermehrt betroffen
sind, die aus Alkoholfamilien kommen. Es
gibt jetzt dementsprechende Programme.
Es kommt ein neues Programm. Ich
verweise darauf. Es gibt auch ein neues
Programm von der Charitas das TAKA
TUKA heißt, das sich ganz speziell um
Kinder kümmert, die in diesem Zusammenhang Probleme haben und auch
zugewiesen werden können.
Komasaufen mit Suchtverhalten gleichzusetzen ist ein Blödsinn. Das beste, das
einem Jugendlichen passieren kann, wenn
dieser komasäuft, ist, dass er "speibt wie
ein Reiher" und dann drei Wochen lang
um jeden Alkohol einen großen Bogen
macht, weil er nicht einmal den Geruch
ertragen kann. Für ein Suchtverhalten ist
es primär notwendig, dass die JugendliGR-Sitzung 28.6.2007
chen ein Hochgefühl bekommen, dass sie
eine angenehme Empfindung haben und
das Bewusstsein erlangen, dass sie das
wiederholen möchten, um diese Empfindung wieder zu spüren. Das ist nicht in
diesen Zusammenhang zu stellen.
Zum Trinkverhalten: GR Mair sagt, dass
sich das Trinkverhalten nicht geändert hat.
Ich sage, dass sich das Trinkverhalten
geändert hat. Die Mädchen haben
nachgezogen. Es ist auch so, dass die
Zahlen angestiegen sind, denn de facto
waren im Bereich der Mädchen weniger
betroffen, als das jetzt der Fall ist. Wir
haben jetzt das Problem, dass es sich auf
einen jugendlicheren Bereich heruntersetzt. Das sagen auch die Experten. Das
heißt, dass wir jetzt an und für sich in
einem Bereich sind, wo die Übergangsphase von Kindern zu Jugendlichen
erreicht wird.
Zum Punkt Alkohol und Trinkverhalten:
Getränke, die süß sind, stellen natürlich
absolut ein Problem dar. Das sind
Getränke, die den Alkohol auch primär
nicht in der Form schmecken lassen. In
diesem Zusammenhang sind die Alkopops
zu nennen. Auch die Diskussion über die
Preisgestaltung der Alkopops und
eventuell die Steuern wäre ein repressives
Verhalten, wenn man das über die
Steuern regelt. Das wird auch schon
wieder übergangen. Es gibt Leute, die
Wodka trinken und vorher Brausetabletten
in den Mund nehmen, um dann einen
süßen Geschmack zu haben. Das Ganze
lässt sich mit einfachen Ansätzen nicht
behandeln. Ein komplexes Thema gibt nur
komplexe Ansätze. Wir diskutieren hier
zwar emotional aber vielleicht wenig auf
sachlichen Hintergründen.
Als letzter Punkt zum Erscheinungsbild,
was natürlich stimmt: Wenn sich das
Erscheinungsbild einer Stadt ändert, das
heißt, dass sich Müll vermehrt ansammelt,
wenn auf der Straße ein liberaler Umgang
mit Glasflaschen stattfindet, dann ist das
relativ schnell ein Problem, da sich das
verstärkt. Die Hemmungen, die dann
auftreten, zusätzlichen Müll abzulagern,
werden geringer. Das ist ein bekanntes
Problem. Es gibt Städte, die damit sehr
aggressiv umgehen, wo man z. B. in
Singapur zahlen muss, wenn man ein
Kaugummipapier fallen lässt. Es stellt sich
- 499 -
die Frage, inwieweit es Sinn macht, das in
der Form zu gestalten.
Es ist ganz klar, wenn eine Stadt in einem
gewissen Ausmaß vergammelt, dass sich
dann das Verhalten der Leute daran
anpasst.
GR Hof: Ich danke für die Wortmeldung
meiner Vorrednerin, nur glaube ich, dass
sie diesem Antrag konkret zu viel der Ehre
antut. In dem Antrag geht es - das haben
nicht zuletzt neben dem Text, die Wortmeldungen von GR Federspiel und Bgm.Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger gezeigt - nicht
um das Problem, das jetzt seit Monaten in
Österreich auf oder ab diskutiert wird. Es
geht nicht um das Suchtverhalten und die
Probleme die dahinter stehen können. Das
wäre ein komplexes Problem und da
müsste man komplexe Lösungen anbieten.
Dieser Antrag bedient sich nur der
öffentlichen Diskussion und bietet eine
angebliche Lösung für ein ganz anderes
Problem, nämlich, dass es GR Federspiel
nicht gefällt, wenn in der Maria-TheresienStraße Jugendliche bis spät nachts sitzen,
ein Bier trinken und dabei vielleicht auch
noch laut sind. Das ist die klassische
Vorgangsweise des rechten Populismus,
die immer wieder auftaucht. Man hat ein
komplexes Problem und mit dem Problem
als solchem beschäftigt man sich nicht.
Man sieht sich höchstens ein Symptom
an, vielleicht sogar noch aus einem
anderen Blickwinkel, ob einem das gefällt
oder nicht. GR Federspiel hat gemeint,
dass es ihm um das Erscheinungsbild der
Stadt Innsbruck geht.
Was passiert, wenn man so ein Verbot
einführt? Die Leute werden nicht nur die
Diskothek "Nachtschicht" oder andere
Lokale verdrängt, wo sie etwas Trinken
und mehr dafür bezahlen müssen,
sondern diese sitzen dann in Wohnungen
oder im rein privaten Raum und trinken
dort. Dann ist das endgültig nur noch
extrem schwer kontrollierbar. Das würde
also nicht einmal in der Kontrolle auf das
Problem bezogen etwas bringen. Das
würde die Sache eher noch gefährlicher
machen.
Für mich steigt irgendwie so ein Bild auf,
dass sich Leute die Stadt Innsbruck nicht
in Wirklichkeit als Stadt wünschen, in dem
GR-Sitzung 28.6.2007
man mit solchen Problemen auch mit
Nutzungskonflikten umgeht, wie sie
Jugendliche, die auf der Maria-TheresienStraße in der Nacht etwas Trinken, mit
sich bringen. Man geht nicht mit Nutzungskonflikten um, sondern es kommt
darauf an, dass die Straße und die
Hausfassade schön sauber sind, aber was
sich hinter den Geranien und hinter dem
Fenster abspielt, bleibt bei so einem
Antrag vollkommen aus der Diskussion.
Es geht hier überhaupt nicht um Lösungen, sondern es geht darum, sich wieder
populistisch auf ein eigentlich wichtiges
Thema zu setzen, um damit ein bisschen
eine Öffentlichkeit zu bekommen.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: Ich
darf an die Wortmeldung von GR Hof
anknüpfen. Den dringenden Antrag sofort
mit ein paar Sätzen in ein rechtes populistisches Eck zu drängen, ist meiner Ansicht
nach völlig unzulässig.
Es handelt sich bei dem Antrag aus
meiner Sicht überhaupt nicht um einen
Antrag, der Therapiemöglichkeiten für
Alkoholsüchtige oder sonst Süchtige
irgendwie behandeln soll. Es geht auch
nicht um einen Antrag, der das Jugendalkoholproblem, sofern es da oder dort
eines gibt, lösen soll oder sonst irgendetwas.
Es geht eigentlich vielmehr ganz einfach
darum, dass es zum Teil Missstände in
der Stadt gibt. Ich kann dem Antrag so
nicht in seiner Globalheit auch nicht für die
ganze Stadt Innsbruck etwas abgewinnen.
Aber, es gibt öffentliche Bereiche in der
Stadt, wo durch unqualifiziertes und
übermäßiges Konsumieren von Alkohol
Zustände eingetreten sind, die ganz
einfach nicht wünschenswert sind. Ich
spreche nicht von Jugendlichen, sondern
das betrifft ganz andere auch. Es sind
auch viele aus dem Studentenbereich
dabei.
Wir machen die ganze Nacht Kontrollen.
Wir wissen genau, wovon wir sprechen.
Es sind die verschiedensten Leute dabei.
Hier spreche ich nicht von der Therapie
oder ob so ein Verbot dem Einzelnen, der
vielleicht alkoholsüchtig sein kann, etwas
bringt, sondern ich spreche davon, wie
man der Bevölkerung, die dort wohnt,
allenfalls helfen kann, dass nicht jeden
- 500 -
Tag in der Früh vor ihrer Haustüre uriniert
wird und dass nicht jeden Tag in der Früh
das Erbrochene vor der Haustüre liegt.
Ich habe sogar Beschwerden bekommen,
dass im vollalkoholisierten Zustand Leute
vor der Eingangstüre mit heruntergezogener Hose liegen, weil sie bei der Verrichtung der Notdurft leider betrunken
eingeschlafen sind und die nach Hause
kehrende Tochter über die Leute steigen
muss, damit sie noch in die Wohnung
kommt. Darum geht es bei dem Antrag
eigentlich, so verstehe ich diesen zumindest. Sollte man nicht letztendlich sagen,
wenn es solche Zustände im öffentlichen
Bereich gibt, ob es vielleicht helfen würde,
wenn man versucht, mittels eines Verbotes des Alkoholkonsums im öffentlichen
Bereich eine Verbesserung für die
wohnende Bevölkerung zu erreichen.
Ein ganz anderes Kapitel und ich bin
gerne bereit, das einmal zu diskutieren, ist
die Frage, was man gegen den unmäßigen Alkoholgenuss und gegen die Gefahr
alkoholsüchtig zu werden, generell tun
kann. Das ist aber ein anderes Kapitel.
Das ist die Frage. Irgendwo die Politik zu
betreiben so Laissez-Faire, jeden überall
alles tun zu lassen, was er will, denn
dieser muss sich ausleben und besaufen
können, überall wo dieser will, weil alles
andere ein schlechter Ansatz ist, damit
kann ich nichts anfangen.
Leider ist man viel zu lange den Weg
gegangen, deshalb haben wir einige
Probleme, die wir sonst nicht hätten.
Diesbezüglich bin ich mir sicher. Es gilt
gegenzusteuern, nicht zu therapieren,
sondern darauf zu achten, ob man
gegensteuern kann. Dass der Antrag in
der Form nicht anzunehmen und meiner
Ansicht nach dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zuzuweisen ist,
sollte auf Grund der noch durchzuführenden Prüfung bedacht werden. Das ist
rechtlich ein komplexes Thema. Es ist die
Frage, wie das verfassungsrechtlich
aussieht.
Es ist auch meiner Ansicht nach nicht
richtig, wenn man meint, dass die Polizei
besonders einschreiten kann, weil die
Polizei bei ortspolizeilichen Verordnungen
keine Befugnisse hat. Das sind alles
Probleme, die natürlich bestehen. Man
GR-Sitzung 28.6.2007
muss das auch verifizieren - gar nicht so in
Bundes- und Landesstraßen, denn das
Problem sehe ich nicht so -, wo tatsächlich
die Missstände auftreten, denn diese sind
notwendig, um ortspolizeilich tätig werden
zu können. Diese Dinge sind allenfalls
abzuklären und sich anzusehen.
Deshalb macht es einen Sinn den Antrag
zu prüfen, aber nicht um irgendjemanden,
der irgendeine Sucht hat, zu therapieren,
sondern darauf zu achten, dass untragbare Zustände, die zum Teil für die Wohnbevölkerung einfach nicht mehr zumutbar
sind, abgeschafft und wegbekommen
werden. Dazu kann der Antrag ein
taugliches Mittel sein und daher gehört
dieser geprüft.
StR Mag. Schwarzl: Es geht mir bei
dieser Debatte ganz zentral um die Frage,
was für ein Bild von einer Stadt man hat
und welche Stadt man will. Wir haben eine
Schutzzone hier, Videokameras dort, ein
Aufenthaltsverbot woanders sowie bald
ein Alkoholverbot. Der öffentliche Raum
wird eigentlich unter der Vorgabe damit
Probleme zu lösen immer enger. Man
macht den öffentlichen Raum enger, ohne
die ganzen Probleme, die dem zu Grunde
liegen, auch nur ansatzweise zu lösen.
GR Federspiel, ich lese in deinem Antrag,
dass die Auswirkungen von Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen und Straßen,
insbesondere durch Jugendliche, zu
unhaltbaren Zuständen geführt haben und
das schadet dem Ruf der Stadt Innsbruck
und den Bemühungen den Tourismus
anzukurbeln. Ich sage nicht, dass es
falsch ist, wenn du das so siehst, denn du
bist Touristiker. Aber ich nehme mir das
Recht heraus, dass es auch um einen
anderen Ruf geht.
Wir müssen darauf achten, dass wir bei
unseren jungen Leuten, das ist die
zukünftige Generation in dieser Stadt,
einen guten Ruf haben. Den guten Ruf
bekommen wir nicht, indem wir sagen,
dass alles, wo die Jugendlichen vielleicht
einmal einen Blödsinn machen oder wo
ein Defizit besteht, sofort verboten wird.
Den Ruf erhalten wir dann, wenn wir
sagen, dass dort, wo Probleme bestehen viele Probleme äußern sich nicht im
öffentlichen Raum - wir diese wahr- sowie
ernst nehmen. Wir können den Ruf bei
- 501 -
den Jugendlichen und der nachfolgenden
Generation stärken, wenn wir sagen, dass
wir euch ernst nehmen. Ernst nehmen
heißt nicht immer bei den Defiziten
anzusetzen, sondern auch bei ihren
Fähigkeiten und Stärken. Das geht immer
unter.
Sie müssen sich nur durchlesen, was in
letzter Zeit über Jugendliche in der
Öffentlichkeit kolportiert und diskutiert
wird. Es geht immer nur um Defizite, was
sie alles schlecht und falsch machen. Das
wird den Jugendlichen vorgehalten und
dann wird auch noch mit überschießenden
Reaktionen darauf reagiert. Das schadet
unserem Ruf bei der künftigen Generation
in der Stadt Innsbruck. Das sind für mich
die wichtigen Adressaten von gutem Ruf.
Nicht der eine Tourist oder die andere
Touristin, der bzw. die vielleicht noch mehr
kommt und nur einen halben oder zwei
Tage in der Stadt Innsbruck bleibt.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger, natürlich
gehört auch das Grenzen setzen dazu,
aber den guten Ruf bewahren wir uns,
indem wir nicht pauschaliert Grenzen
setzen, sondern indem wir individuell
Grenzen setzen. Wenn man fünf pubertierende Kinder hat, schreien diese förmlich
nach Grenzen und daher kann man nicht
über alle fünf mit einem Kamm darüber
fahren und eine Pauschalgrenze setzen.
Man wird bei jedem Einzelnen eine
individuelle Grenze setzen müssen, damit
sozusagen einerseits das Reiben möglich
ist, denn das ist etwas ganz wichtiges in
der Entwicklung. Ich weiß das auch noch
von uns, denn wir sind nicht schon seit
hundert Jahren so wie wir jetzt sind. Es
gab dazwischen auch eine Entwicklung
und eine Pubertät, vielleicht mit Alkoholproblemen oder anderen Problemen oder
auch nicht.
Ich finde es nicht richtig, zu sagen, dass
die Jugendlichen Party feiern und "saufen"
können, wenn es uns passt. Ich war
wieder schockiert, als ich gehört habe,
dass bei der Bergsonnwendfeier das Bier
€ 2,80 und der Eistee € 3,-- gekostet hat.
Hier beginnt es eigentlich. Das sind
unsere öffentlichen Auftritte, wo wir die
Leute zum Party feiern einladen. Hier kann
man doch mit gutem Beispiel vorangehen
und nicht sofort mit der Keule das alles
verbieten.
GR-Sitzung 28.6.2007
GR Federspiel wird in maßloses Gelächter
ausbrechen, aber es gibt die Erfahrung,
dass Prohibition eigentlich nie das bewirkt,
was man will, sondern das Gegenteil,
nämlich mit einem Rattenschwanz im
Bereich der illegalisierten Drogen ist das
mit Kleinkriminalität und allen möglichen
Vorboten verbunden und beim Alkohol ist
es auch nicht viel anders.
Wenn jemand von einem Lokal, wo er
weiterhin trinken darf, nach Hause geht,
besteht auch die Gefahr, dass er bei einer
Haustüre "hinspeibt". Das wird man nicht
ändern können. Ich könnte mir ganz
andere Dinge vorstellen. Ich haben zur
Zeit ein großes Loch in der Suchtpolitik.
Wir hatten unter Landesrat Dr. Walter
Hengl ein vorbildliches Drogen- und
Suchtkonzept für das Land Tirol mit ganz,
ganz vielen Maßnahmen. Nur, das
Suchtverhalten verändert sich. Das
Suchtverhalten verändert sich im Bereich
des Alkohols und auch im Bereich der
illegalisierten Drogen. Darauf hat die
Landespolitik bis jetzt keine Antwort
gefunden.
Wir arbeiten noch mit den Rezepten von
vor zehn oder 15 Jahren und haben die
Rezepte für die heutigen Notwendigkeiten
noch nicht gefunden. Ich würde einmal
den Vorschlag machen, dass man in der
Maria-Theresien-Straße als Stadt an den
lauen Sommerabenden präsent ist. Anstatt
den Leuten die Sitzmöbel unter dem
"Hintern" wegzuziehen, kann man dort ein
paar Stände aufstellen, wo es einen
Fruchtsaft gratis gibt, der den Alkohol
verdünnt oder sogar eine Alternative zum
Alkohol ist. Dort erreicht man die Jugendlichen. Dort können wir sie ansprechen und
dort kann man individuelle Grenzen
setzen. Man sollte aber nicht immer mit
den pauschalen Grenzen agieren. In so
einer Stadt möchte ich nicht leben, das ist
nicht meine Definition von einer Stadt.
GR Grünbacher: Ich werde mich ganz
kurz halten, denn es geht mir um zwei
Sachen. Wenn man sich die wirklich
tragischen Todesfälle ansieht, woher diese
kommen, dann waren das großteils private
Geburtstagsfeste zu Hause oder Zeltfeste.
Ich kenne keinen Fall aus den Medien, wo
sich Jugendliche im öffentlichen Raum
besoffen haben und dann irgendetwas
Tragisches passiert ist.
- 502 -
Das heißt nicht, dass das gut oder
schlecht ist. Tragisch ist jeder einzelne
Fall, denn jeder Fall ist wirklich eine
Tragödie. Es geht mir darum, wie wir das
abgrenzen. Bgm.-Stellv. Mag.
Dr. Platzgummer hat jene genannt, die vor
der Türe liegen und mit gelüfteter Hose
"dahin reihern" oder sonst etwas machen.
Woher wissen wir denn, dass es genau
jene waren, die öffentlich getrunken haben
oder jene, die nicht herausgefallen sind.
Ich darf das noch weiter verstärken. Was
bedeutet denn der Antrag, wenn wir
diesen vor der EURO 2008 beschließen?
Was bedeutet das im öffentlichen Bereich,
wenn man bei 40.000 Leuten ein Alkoholverbot hat? Gibt es dann gute und
schlechte Trinker? Jene, die Geld bringen,
sind die guten Trinker und jene die kein
Geld bringen sind die schlechten Trinker.
Ich möchte das auf den Punkt bringen,
denn das ist auch ein soziales Problem,
wer wo trinkt? Es ist völlig egal, ob sich
jemand im Restaurant oder in der Öffentlichkeit betrinkt. Wir müssen bei beiden
Schauplätzen entgegen wirken. Die sozial
Schwächeren betrinken sich im öffentlichen Raum, weil sich diese die Lokale gar
nicht leisten können. Auf diese sozial
Schwächeren "hauen wir drauf". Ist das
unsere Antwort auf das Problem?
Bgm. Zach: Das Engagement und die
Leidenschaft zeigt, dass das ein Thema
ist, das uns wirklich alle bewegt. Es geht
darum, wie wir mit dem Antrag umgehen.
StR Dr. Pokorny-Reitter: Ich darf zur
Wortmeldung von GR Grünbacher, die aus
meiner Sicht sehr gut war, noch ergänzen,
dass es nicht nur um die sozial schwachen
Menschen geht, die sich den Aufenthalt
und das Trinken in den Lokalen nicht
leisten können, sondern es geht wirklich
um die jungen Menschen, die sich auch
das Trinken in den Lokalen nicht leisten
können. Die jungen Menschen - wir waren
auch alle einmal jung - nützen verstärkt
den öffentlichen Raum. Ältere Menschen
gehen nicht mehr so in den öffentlichen
Raum, sondern nützen ein Lokal, das fein
oder weniger fein ist oder bleiben zu
Hause vor der "Glotze".
Der vorliegende Antrag ist überhaupt kein
Antrag, der auch nur irgendetwas löst,
sondern das ist ein Antrag, der auf die
GR-Sitzung 28.6.2007
Säuberung des öffentlichen Raumes
abzielt. Es geht um nichts anderes, als um
die Säuberung des öffentlichen Raumes
und das, Frau Bürgermeisterin, ist kein
Weg, sondern eine Sackgasse. Das ist
eine absolute Sackgasse. Ich verleugne
nicht die Probleme. Ich weiß, dass es
diese Probleme gibt. Ich finde es auch
nicht toll, wenn solche Exzesse passieren,
wobei man natürlich nicht weiß, ob das
jener ist, der aus dem Irish Pub, aus dem
Wienerwald oder sonst woher kommt und
dann vor einer Haustüre liegen bleibt oder
ob es wirklich jener ist, der beim Brunnen
sitzt. Das können wir alle nicht beurteilen.
Ich kenne die Probleme. Ich finde es nicht
gut, dass die Jugendlichen früher trinken
anfangen. Hier müssen wir bitte ansetzen.
Ich frage mich natürlich - es gibt viele
jüngere Mandatarinnen und Mandatare als
ich es bin in diesem Haus -, ob wir wirklich
schon einmal und nicht nur einzeln,
sondern wirklich in einer breiten Bewegung mit den jungen Menschen, z. B. in
den Gymnasien oder Hauptschulen
gesprochen haben, was sie denn in der
Maria-Theresien-Straße machen? Im
Wesentlichen geht es um die MariaTheresien-Straße. Wie finden es die
Jugendlichen, wie sich so ein Abend
gestaltet? Glauben die Jugendlichen, dass
man auch noch etwas anderes tun kann?
Wie könnten wir dem entgegenwirken?
Wie könnten die Jugendlichen selber
Grenzen finden? Was kann man machen?
Wir sprechen immer über die Jugendlichen, aber vielleicht nur einzeln. Ich würde
mir vorstellen oder wünschen, dass
unsere Bildungsstadträtin im nächsten
Jahr ein intensives Projekt ausarbeitet, um
in den Schulen zu versuchen mit Lehrern
und mit den jungen Menschen selber, die
am Wochenende in der Maria-TheresienStraße sitzen, das Thema zu bearbeiten.
Unsere jungen Leute sind clever, die
sagen nicht, dass es ihnen vollkommen
egal ist, was dort gesprochen wird. Diese
jungen Leute erkennen schon auch, dass
es ein Manko gibt. Das würde ich mir
wünschen.
Wir wissen, dass wir dieses Verbot, wenn
überhaupt, nur im Gemeindegebiet oder
auf Gemeindestraßen machen können.
Das heißt, dass wir das in bestimmten
Bereichen nicht machen können. Wir
- 503 -
werden dann die Jugendlichen nur von
einem Ort zum anderen verdrängen. Es
bleibt uns mit solchen Anträgen nichts
anderes übrig. Ich habe heute einen
lustigen Leserbrief gesehen, den ich Ihnen
kurz schildern darf. Es ist um das Alkoholverbot und das Abschneiden der Stauden
am Landhausplatz gegangen. Es hat ein
Bediensteter des Tiroler Landhauses, der
schon seit vielen Jahren dort arbeitet, die
Frage gestellt, was das bringen soll, denn
diese Menschen gehören irgendwo zum
Erscheinungsbild der Stadt Innsbruck
dazu. Was soll das bringen, denn jetzt
sitzen die Menschen auf den Stufen des
Denkmals und von dort wird man sie auch
wegjagen. Zum Abschluss wurde die
Frage gestellt, ob man um das Tiroler
Landhaus rundherum einen Graben mit
Krokodilen ziehen sollte, damit dieses
auch sauber ist und wirklich niemand mehr
dort sitzen kann.
Wenn wir sagen, dass wir die Jugendlichen nicht in bestimmten Gebieten haben
wollen, ist das in Ordnung. Ich gebe Bgm.Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger Recht, dass der
Haydnplatz ein Bereich ist, wo wirklich
sehr viele Menschen wohnen und das
daher kritisch ist. Wir müssen uns
diesbezüglich immer wieder gemeinsam
auseinandersetzen.
Ich verstehe z. B. nicht, warum die jungen
Leute, nicht im Englischen Garten sein
dürfen, denn dort stören sie keine
Anrainer.
(Bgm. Zach: Das ist die Bundesgartenverwaltung.)
Trotzdem werden sie auch dort verjagt.
Die Jugendlichen werden überall verjagt.
(Bgm. Zach: Auf den Bänken dürfen die
Jugendlichen im Englischen Garten
sitzen.)
Die Jugendlichen würden gerne in der
Wiese sitzen. Lieber Eugen, bist du nie in
der Wiese gesessen, wie du jung warst?
Die Jugendlichen trinken auch ein Bier
oder spielen mit ihren Bällen. Sie werden
auch dort verjagt. Die Jugendlichen
werden sukzessive von einem Ort zum
anderen verjagt. Das ist kein Weg,
sondern eine Sackgasse. Es geht den
Kollegen nur um eine Säuberungsaktion,
aber nicht darum, Probleme, die es gibt,
GR-Sitzung 28.6.2007
von der Wurzel auf, zu behandeln. Das ist
nicht das richtige.
GR Mag. Kogler: Zu StR Dr. PokornyReitter und StR Mag. Schwarzl möchte ich
sagen, dass es um ein sowohl als auch
geht. Es ist nie bestritten worden, dass
man in der Prävention etwas machen
muss, dass man einen Aufklärungsbedarf
bei den Jugendlichen mit dem Sport usw.
hat. Es ist auch unbestritten, dass es die
Problematik gibt.
Es geht nicht nur um eine Säuberung,
sondern auch um einen Zugang zu dieser
Sache, dass man sich dieser Sache
annimmt, um Lösungsansätze zu finden.
So verstehe ich diesen Antrag. Es ginge
mir viel zu weit, dass man nur über
Alkoholverbote diskutiert. Es handelt sich
um die Exzesse und das ist schon so oft
hier dargelegt worden. Daher verstehe ich
die Schwarz-Weiß-Malerei von Rot und
Grün nicht ganz, denn es handelt sich hier
schon um einen Lösungsansatz. Ich muss
sagen, dass wir diesen auch erkennen
können, wenn wir den Antrag entweder
dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung oder zur Vorberatung geben,
denn es ist schon so, dass man die
Exzesse eindämmen muss. Man könnte
auch sagen, dass man Alkoholgrenzen
einsetzt.
Wenn ich mir den Straßenverkehr ansehe,
dann ist man dort auch nicht sofort auf
0,0 Promille heruntergefahren. Es geht um
einen gewissen Level. GR Grünbacher ist
im Moment nicht anwesend, denn es
handelt sich genau um diese Abgrenzungen. Diese Abgrenzungen muss man in
einer objektiven und nachvollziehbaren
Weise auch erarbeiten. Darum geht es
und so sehen wir auch diesen Antrag.
GR Mair: Mein Ansatz ist ganz kurz.
Nachdem bis auf die Kleinfraktionen
niemand den Antrag für eine gute Idee
hält, würde ich einfach bitten, den Antrag
abzulehnen und den Ausschuss für
Bildung, Gesellschaft, Kinder- und
Jugendbetreuung damit zu beauftragen,
sich das Problem einmal insgesamt
anzusehen und ein Maßnahmenpaket
vorzuschlagen, das ein bisschen mehr
Sinn macht, wie dieser Unsinn.
Wenn alle den Antragstext für einen
"Käse" halten, was ich von allen gehört
- 504 -
habe, dann sollten wir den Antrag jetzt
ablehnen. Der Ausschuss für Bildung,
Gesellschaft, Kinder- und Jugendbetreuung, soll einen neuen Vorschlag machen,
worüber wir abstimmen können.
Bgm. Zach: Was machen wir jetzt? Wir
haben die Dringlichkeit bestätigt. Es steht
der Antrag auf Zuweisung des Antrages
an den Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung. Ich könnte vielleicht noch dazu
sagen, dass wir zu dem Thema, nachdem
das nur eine Variante oder einen Teil des
komplexen Themas betrifft, eine Rechtsmeinung bekommen. Das wäre eine
Möglichkeit. Dieses Thema kann jeder
jederzeit mit einem Antrag wieder hier im
Gemeinderat einbringen. Es sind viele
gute Ansätze gesagt worden.
Wir haben mit StR Dr. Pokorny-Reitter
schon diskutiert, wie wir mit den Jugendlichen umgehen. Jeder kann mit den jungen
Menschen sprechen. Im Übrigen auch mit
alten und mittelalterlichen Menschen. Ich
habe schon Betrunkene jeden Alters
gesehen, das möchte ich überhaupt
einmal gesagt haben. Wie gehen wir
gemeinsam damit um?
Wir kennen das Kernthema von
StR Mag. Schwarzl, den öffentlichen
Raum. Genauso schlimm ist es in Lokalen,
in den Wohnungen oder in Vereinen. Wir
müssen genauso bedenken, dass auch
Menschen dort wohnen. Es wohnen nicht
alle Menschen im eigenen Häuschen. Es
wohnen nicht alle Menschen in einer
ruhigen Gegend, wobei ich nicht weiß, wo
es eigentlich ruhig ist. Es wohnen auch
Leute mitten in der Stadt Innsbruck. Das
ist auch ein Problem, nämlich eines von
mehreren.
Ich lasse jetzt über den Zuweisungsantrag
an den Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung abstimmen, aber es ist für mich
klar, dass wir das Thema hier im Gemeinderat wieder behandeln. Ich habe aus der
Diskussion entnommen, dass ein Projekt
im Referat Bildung gewünscht ist. Ich habe
schon lange gehört - das ist bei der
Sitzung des Kollegiums des Bezirksschulrates nicht herausgekommen, weil wir dort
die Integration behandeln -, dass man
darüber nachdenkt. Es gibt viele gute
Ansätze und das schließt nichts aus.
GR Heis: Ich spreche mich als Antragsteller dafür aus, dass man den Antrag dem
Stadtsenat zuweist, aber dass darüber
schon wieder im Gemeinderat diskutiert
wird. Es sollte nicht so sein wie bei dem
Antrag hinsichtlich der Videoüberwachung
bei den Viaduktbögen, denn das dauert
schon eine gewisse Zeit.
Bgm. Zach: Es sind alle wichtigen
Parteien im Stadtsenat vertreten, StR
Dr. Pokorny-Reitter, StR Dipl.-HTLIng. Peer, StR Mag. Schwarzl, Bgm.Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger und unsere
Wenigkeit. Wir werden jetzt einmal
schauen, ob wir etwas zusammenbringen.
Ich persönlich werde unter dem Tagesordnungspunkt "Mitteilungen" im nächsten
Gemeinderat berichten. Jeder aus dem
Stadtsenat kann auch berichten, was wir
uns für eine Maßnahme erarbeitet haben
oder was wir von den Fachleuten bestätigt
bekommen, was wir tun können. Das
schließt nicht aus, dass wir uns weiter
über dieses Thema tiefschürfend unterhalten. Ich bin für jede einzelne Wortmeldung
dankbar.
Mehrheitsbeschluss (gegen SPÖ und
GRÜNE; 16 Stimmen):
Der von GR Heis eingebrachte dringende
Antrag (Seite 487) wird dem Stadtsenat
zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
Bgm. Zach unterbricht um 21.50 Uhr die
Sitzung und setzt die Beratungen um
22.05 Uhr nach Feststellung der Beschlussfähigkeit wieder fort.
28.9
I-OEF 78/2007
Kreuzungsbereich Höttinger
Gasse - Schneeburggasse Schulgasse - Höhenstraße,
Schulwegsicherung (GR Ladurner-Keuschnigg)
Beschluss (einstimmig):
Dem von GR Ladurner-Keuschnigg und
Mitunterzeichnern eingebrachten dringenden Antrag (Seite 488) wird die Dringlichkeit zuerkannt.
GR Ladurner-Keuschnigg: Ich ersuche
GR-Sitzung 28.6.2007
- 505 -
um Zuweisung des Antrages an den
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung.
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Ladurner-Keuschnigg und
Mitunterzeichnern eingebrachte dringende
Antrag (Seite 488) wird dem Stadtsenat
zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
28.10 I-OEF 79/2007
Wertstoffsammelinsel in der
Anton-Eder-Straße, Verlegung
(GR Haller)
Beschluss (einstimmig):
Dem von GR Haller und Mitunterzeichnern
eingebrachten dringenden Antrag (Seite 489) wird die Dringlichkeit zuerkannt.
GR Haller: Ich ersuche
um die Zuweisung des Antrages an den
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung.
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Hallerund Mitunterzeichnern
eingebrachte dringende Antrag (Seite 489)
wird dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zugewiesen.
Bgm. Zach übergibt den Vorsitz an Bgm.Stellv. Mag. Dr. Platzgummer.
29.
Behandlung eingebrachter
Anträge
29.1
I-OEF 69/2006
Einrichtung einer anonymen
Anlaufstelle für Sexarbeiterinnen
und Sexarbeiter, Einsetzung einer Arbeitsgruppe (GR Mair)
GR Mair: Ich darf den Antrag, der sich mit
dem Konzept um eine anonyme Anlaufstelle für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter
beschäftigen soll, kurz erläutern. Die
Situation von Prostituierten in Österreich
GR-Sitzung 28.6.2007
ist bekanntlich eine schwierige, vor allem
auf Grund des Strafgesetzbuches.
Prostitution ist dort als sittenwidrig
definiert. Das zieht einen ganzen Rattenschwanz an Folgen mit sich. Man kann der
Prostitution nicht als unselbstständig
beschäftigte Person nachgehen. Das hat
auch zur Folge, wenn sich die Freier
weigern zu zahlen, dann können Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter das Geld
nirgends einklagen und nirgends verlangen, weil der Vertrag sittenwidrig ist und
diese kein Recht auf ein Geld aus einem
sittenwidrigen Vertrag haben.
Es kommt noch dazu - das kann man nur
schätzen -, dass zwischen 70 % und 80 %
der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter in
Innsbruck bzw. in Österreich überhaupt
Migrantinnen und Migranten sind und dazu
noch das Problem vom Fremdenrecht
komplizierend hinzukommt. Kurzum aus
der Sicht von Sexarbeiterinnen und
Sexarbeitern ergibt sich, dass sie oft in
sehr schwierigen persönlichen Lagen sind.
Man darf nicht vergessen, dass das nicht
nur Leute sind, die arbeiten, sondern das
sind auch oft Leute mit Familien, mit
Kindern oder auch ohne Familie, die in
dieser Situation unter starkem persönlichen Druck stehen. Man muss sich nur
vorstellen, wie bei uns am Südring die
Prostitution mit illegalen Standgebühren,
mit Zuhältern und Wohnungen, die man
für Prostitution nicht mieten darf, wo dann
in regelmäßigen Abständen die Polizei
vorbeikommt und auch Verwaltungsstrafen
verhängt, organisiert ist.
Die Mag.-Abt. V, Gesundheitswesen, hat
einen sehr guten Umgang mit den
Prostituierten in der Stadt und leistet einen
sehr wesentlichen Beitrag zur Gesundheitsprävention. Die Mag.-Abt. V, Gesundheitswesen, kommt immer dann in
Problembereiche, wenn sich zusätzliche
Schwierigkeitslagen ergeben. Das kann
das Fremdenrecht betreffen. Es gibt
natürlich auch fremdenrechtlich illegalisierte Prostituierte in der Stadt Innsbruck. Die
Mag.-Abt. V, Gesundheitswesen, hat in
Wahrheit keinerlei Zugriff auf Menschen,
die in der Gelegenheitsprostitution
arbeiten. Es gibt nicht nur die organisierte
Prostitution in Bordellen, wo - offiziell sind
das keine Zuhälter, weil das illegal wäre die Anreise organisiert wird.
- 506 -
Es gibt Menschen in der Gelegenheitsprostitution, die in der Beschaffungsprostitution arbeiten und die von der Mag.Abt. V, Gesundheitswesen, nicht erfasst
werden können, weil es kein professionelles Selbstverständnis als Sexarbeiterin
oder als Sexarbeiter gibt.
Es gibt ganz verschiedene Konzepte für
Anlaufstellen für anonyme Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter. Ich darf zwei aus
Österreich kurz erwähnen. Einmal das
Projekt "Treffpunkt Lena" in Linz, das von
der Caritas Oberösterreich durchgeführt
wird. Das ist ein Projekt, das sich sowohl
mit nachgehender Sozialarbeit beschäftigt,
wie auch eine Anlaufstelle und Bildungsangebote bietet. Es gab ein sehr erfolgreiches Projekt, wo den Prostituierten
leihweise gratis Lap-Tops zur Verfügung
gestellt wurden, um für die Zeit, die
zwischen den Freiern zur Verfügung steht,
Lernangebote, Fortbildungen und Computerkurse sehr erfolgreich anzubieten.
In Wien gibt es das Projekt Sophie Bildungsraum für Prostituierte - das von
der Europäischen Union (EU) finanziert
worden ist und jetzt leider eingestellt
werden muss. In München gibt es das
Projekt Mimikry, das nicht nur für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter eine anonyme
Anlaufstelle ist, sondern auch nachgehende Sozialarbeit bietet. Dieses Projekt hat
eine sehr ähnliche Problemlage wie in
Österreich, nämlich dass Sperrzonen
bestehen. Darüber hinaus gibt es dort
auch ein Projekt für Stricher, eine Notschlafstelle. Man muss sich nur vorstellen,
wie man das organisieren muss.
Eine Notschlafstelle, wie wir sie haben,
das Chill-out ist völlig ungeeignet, denn es
geht dabei um junge Männer, die tagsüber
einen Schlafplatz benötigen. Das lässt
sich mit so einer Einrichtung natürlich
schwer machen.
Kurzum, das Problem ist allgemein in
Österreich, auch in der Stadt Innsbruck als
Problemlage anerkannt. In der Stadt
Innsbruck ist das Problem besonders
durch den Zulauf aus dem oberitalienischen Raum bekannt. Italien hat überhaupt ein Prostitutions- und Bordellverbot.
Es gibt deshalb in der Stadt Innsbruck
sehr viele Freier aus dem oberitalienischen Raum. Die Problemlage ist vielfältig
GR-Sitzung 28.6.2007
und man wird sehen, wie sie sich mit der
Fußball-Europameisterschaft entwickeln
wird. Die Problemstellung ist allgemein
anerkannt.
Ich würde, weil mir das persönlich ein sehr
großes Anliegen ist, darum bitten, dass
man sich in einer Arbeitsgruppe zusammensetzt und überlegt, welche Konzepte
es gibt. Ist ein Konzept für die Größe der
Stadt Innsbruck umsetzbar? Ob so ein
Konzept finanzierbar ist, muss man sich
dann sowieso noch dreimal überlegen.
Es würde gut damit zusammenpassen,
dass auch das Land Tirol an einer Reform
mit verschiedenen Gesetzen arbeitet. Das
reicht vom Anstreben einer anderen Form
des Sanitätsgesetzes beim Bund bis hin
zur Reform des Landespolizeigesetzes,
wo das Land Tirol sehr fleißig in Zusammenarbeit mit der Caritas daran arbeitet.
Ich finde auch, dass die Stadt Innsbruck
damit einen wichtigen Beitrag leisten
würde, konzeptionell zu arbeiten. Wenn
wir ein Konzept haben, kann man das in
den Gemeinderat wieder zurückbringen.
Daher würde ich bitten, diese Arbeitsgruppe zuzulassen, weil dann immer noch über
das Ergebnis diskutiert werden kann, was
wir für die Stadt Innsbruck benötigen oder
nicht.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Mit
diesem Antrag wird zweifellos ein sehr
wichtiges und doch auch schwieriges
Thema angesprochen. Als Sozial- und
Gesundheitsreferent habe ich mich mit
diesem Thema schon vor längerer Zeit
befasst, insbesondere war ich als früherer
Gesundheitsreferent eigentlich sehr häufig
damit beschäftigt.
GR Mair hat schon darauf hingewiesen,
dass die Mag.-Abt. V, Gesundheitswesen,
seit vielen, vielen Jahren ein, glaube ich,
sehr gutes Angebot für Prostituierte leistet.
Die Prostituierten kommen praktisch
wöchentlich. Die Untersuchungen sind
gratis und anonym und daher wird das
Angebot hervorragend angenommen. Das
ist nicht nur ein Angebot für die Prostituierten selber, sondern insbesondere natürlich
auch für die Kunden und für die Gesundheit in der Stadt Innsbruck insgesamt. So
gesehen ist die Leistung, die gratis
angeboten wird, sehr wichtig.
- 507 -
Der zweite Bereich ist der Sozialbereich,
weil diese Personen keine soziale
Absicherung und meist auch keine
Sozialversicherung haben. Diese Personen sind auch der Willkür der Zuhälter
ausgesetzt. Gerade im Krankheitsfall ist
das dann oft ein Problem. Wir haben
solche Personen immer wieder auch in der
Sozialhilfe, wo wir unter Umständen
unterstützend wirken. Natürlich sind diese
Frauen in vielen Belangen gesundheitlich,
sozial, rechtlich und auch, wenn es um die
Sicherheit geht, unter Umständen
Angriffen ausgesetzt.
Es gibt diese angeführten Einrichtungen.
Vor vier oder fünf Jahren war eine
Vertreterin der Stadt Linz bei uns und wir
haben gemeinsam mit der Caritas ein
Gespräch geführt. Die Caritas hat
überlegt, so eine Einrichtung in der Stadt
Innsbruck zu schaffen. Grundsätzlich habe
ich das damals begrüßt, weil eine Hilfestellung in allen Lebenslagen für diese
Personen durchaus wünschenswert wäre.
Die Caritas hat sich dann eigentlich
zurückgezogen und wollte das nicht
machen.
Ich glaube, dass die Idee durchaus weiter
verfolgenswert ist, hier Überlegungen
anzustellen. Ich meine nur, dass eine
solche Einrichtung nicht unbedingt vom
Stadtmagistrat Innsbruck angeboten,
sondern im Bereich eines privaten
Vereines situiert werden sollte. Ich glaube,
dass damit mehrere Vorteile verbunden
sind. Erstens würde eine solche Einrichtung, wenn diese ein privater Verein führt,
sicherlich besser akzeptiert und angenommen werden. Zum zweiten muss eine
solche Organisation auch finanziert
werden. Wenn dies im Nahbereich des
Stadtmagistrates Innsbruck situiert ist,
werden wir sicherlich keine Subvention
des Landes Tirol bekommen.
Das ist nicht nur ein Thema für die
Stadtgemeinde Innsbruck. Es hat deshalb
auch eine Arbeitsgruppe gegeben. StR
Mag. Oppitz-Plörer wird noch ausführlich
darüber berichten. Ich glaube also, wenn
eine solche Einrichtung geschaffen wird,
dass das Land Tirol maßgeblich einzubinden ist, weil eine Beratung im Sozial- und
Gesundheitsbereich sowie im rechtlichen
Bereich durchaus auch die Kompetenz
des Landes Tirol anspricht.
GR-Sitzung 28.6.2007
Ich glaube, dass die Ergebnisse, die die
Arbeitsgruppe des Landes Tirol erarbeitet
hat, durchaus eine Grundlage für die
weitere Bearbeitung sein könnte. Ob wir
dann noch einmal eine eigene Arbeitsgruppe einrichten, das halte ich nicht
unbedingt für notwendig. Unbeschadet
dessen, stelle ich den Antrag,
dass dieser Antrag dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zugewiesen
wird,
dass wir doch die entsprechenden
Auskünfte, Informationen und Berichte
einholen. Wir können dann in weiterer
Folge mit der Caritas oder mit anderen
sozialen Organisationen in Kontakt treten,
um dann gemeinsam ein solches Projekt
weiter zu entwickeln. Ich glaube, dass wir
diesen Antrag durchaus weiter verfolgen
und versuchen sollten, zu einer Lösung zu
kommen.
StR Mag. Oppitz-Plörer: Der Antrag
beschäftigt sich mit der Schaffung bzw.
Prüfung einer anonymen Stelle für
Sexarbeiterinnen. Die Frau Bürgermeisterin hat ersucht, eine Arbeitsgruppe
einzurichten, die genau jene Dinge prüft.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger hat
bereits einen Teil ausgeführt, aber das ist
durchaus zu vertiefen und ein paar
Schlüsse sind insofern nicht ganz vollständig, die ich in meiner Zuständigkeit als
Gesundheitsreferentin vervollständigen
darf. Diese Untersuchungen werden in der
Mag.-Abt. V, Gesundheitswesen, mit sehr
großer Zufriedenheit, aber ohne großes
öffentliches Aufsehen durchgeführt. Ich
darf ausführen, wie es dazu gekommen
ist. Ich darf auch aus der Arbeitsgruppe
berichten.
Es hat bereits eine Arbeitsgruppe gegeben, die Anfang des Jahres 2006 gestartet
ist. Das war eine gemeinsame Arbeitsgruppe vom Land Tirol, der Stadtgemeinde Innsbruck und der Caritas. Es gab bei
den Impulstagen insgesamt
48 Teilnehmer. Es hat mehrere Round
Table-Gespräche gegeben. Ich beginne
noch einmal bei den Impulstagen, wo von
den verschiedenen Bezirkshauptmannschaften, von der Caritas, vom DOWAS,
von der Mag.-Abt. II, Erhebungsdienst,
vom Verein "Frauen aus allen Ländern",
von der Mag.-Abt. V, Gesundheitswesen,
- 508 -
Kolleginnen und Kollegen aus dem
Gemeinderat und aus dem Tiroler
Landtag, eine Vertreterin des Integrationshauses, eine Vertreterin der Interventionsstelle Tirol, drei Vertreter der Mag.-Abt. II,
Jugendwohlfahrt, eine Vertreterin der
Kinderklinik, drei Vertreter sowohl des
Integrationsreferates des Landes Tirol,
des Frauenreferates und Jugendwohlfahrt
des Landes Tirol, drei Vertreter vom
Landeskriminalamt Tirol, eine Vertreterin
vom besagten Projekt "Lena" in der Stadt
Linz, anwesend waren.
Bei dieser Tagung hatten wir vom
Management Center Innsbruck (MCI), von
der Fachhochschule für soziale Arbeit eine
Vertreterin, drei Vertreter vom MDA
Basecamp - Online Beratung, einen
Vertreter von der Mentlvilla, noch einmal
Mitglieder des Tiroler Landtags, drei
Studierende des Management Center
Innsbruck (MCI), von der Fachhochschule
für soziale Arbeit, einen Vertreter des Z 6,
von der Mag.-Abt. II, Jugendwohlfahrt,
Mag. Herlitschka, und jemanden von der
Universitätsklinik für Psychiatrie, dabei. Es
waren und sind mehr als all umfassend
Leute in dieser Arbeitsgruppe beteiligt
gewesen.
Der Start der Arbeitsgruppe erfolgte im
Jahr 2006. Es gab verschiedene Round
Table-Gespräche zu bestimmten Punkten,
wie Gesundheit, gesetzliche Rahmenbedingungen, Erfahrung, Beratung und
Prävention. Im Oktober 2006 erfolgte der
Abschluss.
Es ist dies eine heikle Frage. Es ist eine
Frage, die Frauen und Männer betrifft, das
kann man nicht nur von der Sexarbeit her
sagen, sondern - das wird oft vernachlässigt -, dass die Gesundheit von Prostituierten letztendlich oft Frauen schädigt, wenn
Männer zu Prostituierten gehen und dann
Krankheiten nach Hause tragen. Es sind
Frauen und Männer auf breitester Basis
davon betroffen und nicht nur diejenigen,
die diese Arbeit ausüben.
Zur Ausübung der Arbeit, also die beiden
Bereiche, sind in Tirol die verschiedenen
gesetzlichen Bestimmungen anzuwenden
und das sind nur Auszüge aus der Stadt
Innsbruck. Wir haben vier Bordelle in der
Stadt Innsbruck. In ganz Tirol gibt es
sieben Bordelle. Im Vergleich zu den
GR-Sitzung 28.6.2007
anderen Bundesländern haben wir in Tirol
sehr viele dieser Escort-Services und
Dance-Bars. Im Vergleich zu den anderen
Bundesländern haben diese zwar mehr
Bordelle, aber nicht die anderen Einrichtungen, wie diese in der Stadt Innsbruck
angesiedelt sind.
Ich komme noch einmal auf den Antrag
zurück: Die Einrichtung einer neuerlichen
Arbeitsgruppe bzw. die Arbeitsgruppe
wieder aufleben zu lassen ist nicht
unbedingt das sinnvollste. Die Schlussfolgerung von Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger war, zu prüfen, wo das
angesiedelt werden könnte. Ich muss
vehement widersprechen, wenn gesagt
wird, dass das nicht im öffentlichen
Bereich angesiedelt werden soll. Ich
spreche mich absolut dafür aus, diese
Stelle wenn nur bei der Stadt Innsbruck
anzusiedeln. Ich bin diesbezüglich auch
mit Mag. Klaus Burger von der Caritas im
Gespräch. Wir haben vor zwei Monaten
als Ausfluss dieser Arbeitsgruppe, dieser
Round Table-Gespräche und den verschiedenen Vorschlägen ein sehr gutes
Gespräch gehabt. Ich darf Sie dann noch
darüber, was im April 2007 als Fortschrittsbericht aus diesem Projekt von
Seiten des Landes Tirol beschlossen
wurde, informieren.
Es ist aus der Arbeitsgruppe heraus die
Tätigkeit der Mag.-Abt. V, Gesundheitswesen, nicht nur hoch gelobt, sondern
auch als federführend gesehen worden.
Die Stadtgemeinde Schwaz beginnt jetzt
auch damit, denn es wurden dort ein
dreiviertel Jahr Untersuchungen durchgeführt. Es ist auf jeden Fall gewährleistet,
dass man gewisse männliche Begleitungen aus einem Privathaus sozusagen
nicht hinauswerfen kann. Aber, wer
Stadtphysika Dr. Renner kennt, weiß, dass
sie für diejenigen, die zur Untersuchung
kommen, einen Rahmen geschaffen hat,
damit diese unbeschadet das Untersuchungsangebot als auch die sozialarbeiterische Information und Betreuung in
Anspruch nehmen können. Das ist etwas
ganz wichtiges. Daher würde ich davon
abraten, das in den privaten Bereich zu
verlagern.
Es war auch die Meinung der Caritas, die
gesagt hat, dass sich die Stadt Innsbruck
und die Mag.-Abt. V, Gesundheitswesen,
- 509 -
diese Einrichtung vorbehalten sollte. Ich
bin jederzeit gerne bereit - das ist eine
Prüfung, die dann im Stadtsenat zu
erfolgen hat -, dass man das entsprechend ausbaut, wenn der Bedarf gegeben
ist.
Ich bin eine Vertreterin und Verfechterin
dessen, dass das wirklich in einem
qualitätsgesicherten Bereich angesiedelt
wird und nicht einfach irgendwo in der
Stadt Innsbruck in einem Haus. Ich glaube
auch, dass die Einrichtung, sozusagen
eine öffentliche Stelle, für die Information
sehr wichtig ist.
Es wurde auch angesprochen, dass sehr
viele Sexarbeiter und Sexarbeiterinnen
aus dem Mitgrantenbereich kommen. Die
letzten Zahlen aus dem Jahr 2005 sind
insofern nicht mehr aktuell, weil im
Augenblick die meisten Prostituierten aus
Rumänien kommen. Damals waren auch
noch sehr viele Personen aus Weißrussland zu verzeichnen. Das ist leider sehr
wechselnd, aber die Erfahrung zeigt das
und die Zahlen liegen mir vor.
Wir haben auch Folgendes immer wieder
gehabt und das zeigt nicht zuletzt die
Diskussion im Zusammenhang mit dem
Saunaklub mit dem Sponsoring für den
Fußballverein: Wenn ein zusätzliches
Bordell in einer Stadt genehmigt wird, geht
natürlich auch die illegale Prostitution
genau gleichlaufend nach oben. Zur Zeit
sind die Zahlen sehr interessant. Die
Anzahl der von der Mag.-Abt. V, Gesundheitswesen, im Jahr 2005 erfassten
Prostituierten betrug nicht ganz
200 Personen, die außerhalb von Bordellen tätig sind. In den Bordellen sind rund
160 Personen tätig. Das sind nicht die
Plätze in den Bordellen, sondern jene die
als Personen erfasst sind. Die größte
Altersgruppe ist zwischen 20 und 29.
Ich möchte noch einmal zu den Migrantinnen zurückkommen. Wir haben in der
Mag.-Abt. V, Gesundheitswesen, Broschüren in den Sprachen albanisch, bulgarisch,
deutsch, englisch, estnisch, französisch,
italienisch, lettisch, litauisch, polnisch,
portugiesisch, rumänisch, russisch,
slowakisch, spanisch, thailändisch,
tschechisch, ukrainisch und ungarisch
aufliegen. In 19 verschiedenen Sprachen
liegen diese Broschüren auf. Ich habe ein
GR-Sitzung 28.6.2007
paar in ungarisch und bulgarisch mitgenommen. Wen das interessiert kann sich
das gerne ansehen und durchlesen.
Der Stand zum 1.4.2007 des Fortschrittsberichtes wurde bereits angesprochen. Es
ist dies auch eine Aufgabe des Landes
Tirol. Das Land Tirol ist unter Federführung von LandeshauptmannStellvertreterin Dr. Zanon als auch von
Mag. Johann Gstir vom Frauenreferat sehr
tätig. Laut Auftrag von LandeshauptmannStellvertreterin Dr. Zanon werden künftig
an den Gesundheitsämtern der Bezirkshauptsmannschaften die amtsärztlichen
Untersuchungen auch bei illegalen
Prostituierten durchgeführt. Das geschieht
nicht im privaten Bereich, sondern in den
Gesundheitsämtern. Die Stadt Innsbruck
bringt dazu auch einen Input ein, denn laut
Auskunft von Stadtphysika Dr. Renner
wird das in der Stadt Innsbruck seit
23 Jahren gemacht. Die Stadt Innsbruck
kann durchaus auch einen Input geben,
wie man die Amtsärztinnen und Amtsärzte
sensibilisiert.
Weiters gibt es - das ist eine Angelegenheit, wo man als Stadt Innsbruck nicht
unabhängig agieren kann - diesen Task
Force Menschenhandel, der bei Großereignissen wie das die FußballEuropameisterschaft für uns darstellt,
entsprechend agieren wird. Hier kann eine
Stadt alleine nicht unbedingt tätig werden,
sondern benötigt einen Aktionsplan und
ganz andere Rahmenbedingungen.
Aus dem Projekt heraus wurde auch
angesprochen, dass die Stadt Innsbruck,
das Land Tirol und die Caritas zum Thema
Zwangsprostitution einiges entwickelt
haben. Es war auch ein Thema bei den
Schulärzten gegeben, das bedeutet die
Aufklärung von den Jugendlichen. Ich
kann darüber gerne berichten, denn ich
habe in meiner Eigenschaft als Bildungsreferentin über die Schulen initiiert, dass
man in den Schulen vermehrt schulärztliche Stunden einsetzt.
Wir haben das in der Stadt Innsbruck auf
meinen Antrag so geregelt, dass alle
Pflichtschüler an den Schulen in der
dritten bzw. jetzt in der vierten Klasse der
Pflichtschulen einmal im Jahr die Mädchen
wie auch die Burschen sowohl an der
Universitätsklinik für Gynäkologie als auch
- 510 -
an der Universitätsklinik für Urologie vor
Ort in Kleingruppen Informationen
bekommen. Es sollen sich auch wechselweise die Burschen an der Universitätsklinik für Gynäkologie dafür interessieren,
wie es Mädchen in diesem Alter geht und
umgekehrt. Das wird sehr gut angenommen.
Für den Pflichtschulbereich kann man
sagen, dass der gesamte Jahrgang, das
heißt, wenn diese die Pflichtschule
verlassen, die Möglichkeit gehabt hat, sich
wirklich mit einem Thema zu befassen,
das in der Schule im normalen Unterricht
in dieser Altersgruppe vielleicht etwas
schwierig zu behandeln ist.
Abschließend darf ich sagen, dass der
Antrag auf Zuweisung an den Stadtsenat
zur selbstständigen Erledigung sehr
wichtig und sehr richtig ist. Ich glaube,
dass man das durchaus noch vertiefen
und professionalisieren kann. Es war nach
Schilderungen von Stadtphysika
Dr. Renner nicht immer einfach, diese
Einrichtung zu betreiben. Wenn das
intensiviert werden sollte, ist das sicher im
Interesse dieser Frauen, die der Arbeit
nachgehen.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen
sind hinsichtlich versicherungsrechtlicher
und pensionsrechtlicher Ansprüche zu
verbessern. Es ist in dem Bereich sicher
viel zu tun, aber das ist nicht nur die
Aufgabe der Stadt Innsbruck. Der Grundsatz sollte schon sein, diese Sache im
öffentlichen Bereich anzusiedeln. Ich wäre
ganz dagegen, dass man die Sache einem
privaten Verein übergibt, wo man nicht
unbedingt immer die Qualitätssicherung
hat.
Von Seiten der Caritas ist man sehr
zufrieden, was wir von der Stadt Innsbruck
aus leisten. In dem Sinne werden wir das
weiter betreiben. Ich danke, dass Sie mir
bei dieser ausführlichen Information
zugehört haben. Meinen Klub habe ich
damit schon belästigt. Das ist ein gutes
Projekt, das gestartet, wurde, das sicher
intensiviert werden kann.
GR Dr. Waibel: Es ist wiederholt angesprochen worden, dass es Arbeitsgruppen
zwischen Caritas, Land Tirol, Stadt
Innsbruck und auch einigen Institutionen
gibt. An und für sich war in diesen
GR-Sitzung 28.6.2007
Arbeitsgruppen ausgemacht, dass man
Informationen intern behandelt, und es
kein Nachaußengehen mit dieser Arbeitsgruppe gibt.
Ich war dann sehr verwundert, den Antrag
von GR Mair in diesem Zusammenhang
hier im Gemeinderat zu sehen, weil ich
das als einen Bruch des mündlichen
Vertrages und des Handschlags empfunden habe. In dem Zusammenhang möchte
ich das noch einmal unterstreichen, was
StR Mag. Oppitz-Plörer ausgeführt hat.
Diese Arbeitsgruppe hat getagt.
Weiteren ist es so, dass natürlich einige
Probleme überhaupt nichts mit der Ebene
der Gemeinde oder der Kommunalpolitik
zu tun haben, weil es um sehr viele
Vorschläge geht, die auch in die Legislative gehen und somit den Bund und das
Land Tirol betreffen. Auch solche Vorschläge wurden ausgearbeitet und auch
weitergeleitet.
Weil die Exekutive angesprochen worden
ist, möchte ich doch darauf verweisen,
dass strafrechtlich in Österreich Prostituierte nicht verfolgt werden, so wie das
dargestellt wurde. Die Polizei verfolgt nicht
die Prostituierten. Es ist so, dass es
Verwaltungsstrafen gibt, aber es ist nicht
so, dass wir die Leute einsperren. Die
Problematik, die sich dahinter verbirgt, ist,
dass wir natürlich sehr oft, mit illegalen
Migrantinnen und Migranten konfrontiert
sind und sich der Problemkreis immer
weiter an die Grenzen der Europäischen
Union (EU) verlagert, natürlich in solche
Bereiche, in denen derzeit keine legale
Arbeitserlaubnis wie in Österreich besteht.
Ich möchte aber darauf verweisen, dass
wir hier natürlich im Bereich der organisierten Kriminalität sind. Ich möchte auch
darauf verweisen, dass es sowohl die
Möglichkeit gibt, auch einen humanitären
Umgang mit den Betroffenen zu wählen,
vor allem wenn es um Zwangsprostitution
geht. Ich möchte darauf hinweisen, dass
es z. B. schon eine humanitäre Aufenthaltsbewilligung gibt, wenn es zu kriminellen Handlungen und kriminellem Druck
kommt. Allerdings besteht das Problem,
dass sehr viele von den betroffenen
Frauen und Männern nicht bereit sind,
Aussagen zu machen bzw. in irgendeiner
Form auch nur kundzutun, dass sie
- 511 -
diesem Gewerbe nachgehen. Wie gesagt,
wir sind im Bereich der organisierten
Kriminalität.
Ich möchte noch einen Punkt zum Bereich
Bordelle gegen Straßenstrich ansprechen.
GR Mair hat die Problematik der Zuhälterei angesprochen. Leider ist es so - StR
Mag. Oppitz-Plörer hat das auch schon
ausgeführt -, dass Bordelle und Straßenstrich keine kommunizierenden Gefäße
sind. Das heißt, dass es sowohl von
Seiten der Sexarbeiterinnen als auch der
Freier so ist, dass es Gruppen im Straßenstrich und in den Bordellen gibt. Wir
haben von daher keine Möglichkeit, in
dieser Form auf Zuhälterei Einfluss zu
nehmen.
Die Zuhälterei würde sehr wohl strafrechtlich verfolgt. Es hat Ansätze gegeben auch das ist in diesen Arbeitsgruppen
besprochen worden -, denn z. B. gibt es in
skandinavischen Ländern die Möglichkeit
Freier zu bestrafen. Es hat sich allerdings
herausgestellt, dass das auch keine
sinnvolle Maßnahme war, weil es hier
wieder zu einem Verdrängungseffekt
kommt. Ich glaube, dass wir in der Form
das Problem nicht lösen werden, auch
nicht im Sinne der kommenden FußballEuropameisterschaft. Allerdings hat es
aus diesen Arbeitsgruppen heraus etliche
Vorschläge gegeben, die auch weiter
geleitet worden sind. Ich kann nur
unterstreichen, dass wir keine weitere
Arbeitsgruppe benötigen.
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Mair in der Sitzung des
Gemeinderates am 13.7.2006 eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zugewiesen.
29.2
I-OEF 32/2007
Sieglanger Steg, FußgängerInnen- und RadfahrerInnenAbgang zum Innufer (GR Mair)
GR Mair: Der Antrag ist einfach und ich
habe diesen schon einmal vorgestellt. Der
Sieglanger Steg ist bekanntlich der Steg
von der Höttinger Au Richtung Sieglanger.
Es gibt das Problem, dass es zum
orographisch rechten Ufer, das heißt zur
Südseite des Inn, zwischen Autobahn und
GR-Sitzung 28.6.2007
Inn keinen Abgang oder Aufgang gibt. Es
geht dort ein schöner Radweg zwischen
Inn und Autobahn entlang. Es gibt zwei
Brücken, jene in Kranebitten und die
Karwendelbrücke. Dazwischen gibt es
keinen Übergang. Der Sieglanger Steg
würde in der Mitte liegen.
Es geht darum, zu prüfen, ob man dort
überhaupt - die Sache ist ein bisschen
kompliziert, denn der Grund gehört dem
Bund - statisch einen Fußgängeraufgang
bzw. -abgang sowie einen Radfahraufgang bzw. -abgang errichten kann.
Ich ersuche daher
den Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Mair in der Sitzung des
Gemeinderates am 22.3.2007 eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat zur
selbständigen Erledigung zugewiesen.
29.3
I-OEF 33/2007
Innsbrucker Wahlordnung, Abänderung in Bezug auf Senkung
des Wahlalters (GR Mair)
GR Mair: Der Tiroler Landtag wird
ersucht, den § 11 der Innsbrucker
Wahlordnung (IWO) dahingehend
abzuändern, dass in der Stadt Innsbruck
zukünftig ab Vollendung des
16. Lebensjahrs gewählt werden kann. Die
Frau Bürgermeisterin wird ersucht, dem
Tiroler Landtag diesen Beschluss zur
Kenntnis zu bringen. Dieser Antrag
stammt aus dem März dieses Jahres. Es
schadet trotzdem nicht, das dem Tiroler
Landtag mitzuteilen, denn man kann
vielleicht etwas beschleunigen. Bis Ende
des Jahres muss die Sache sowieso
umgesetzt sein.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: Ich
sehe diesen Antrag als überholt an. Denn
die Vorbereitung der entsprechenden
gesetzlichen Änderung ist im Land Tirol
bereits im Gange.
GR Mair: Ich stelle den Antrag
- 512 -
auf Annahme dieses Antrages.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE;
8 Stimmen):
Der von GR Mair in der Sitzung des
Gemeinderates am 22.3.2007 eingebrachte Antrag wird dem Inhalte nach abgelehnt.
29.4
I-OEF 42/2007
Kunsteislaufplatz in Hötting
während der Wintermonate, Errichtung (StR Dr. PokornyReitter)
StR Dr. Pokorny-Reitter: Die Höttinger
haben nicht nur Wünsche nach Zebrastreifen und Schülerlotsen, sondern es geht
auch um eine sportliche Betätigung der
Kinder im Winter. Es gibt auch immer
wieder das Thema, dass die Schulkinder,
wenn sie Eislaufen wollen, zum OlympiaEisstadion fahren müssen. Die Kinder
haben es daher relativ weit zum nächsten
Eislaufplatz und wünschen sich daher
auch einen eigenen.
Deshalb stelle ich auch einen Prüfungsantrag, ob es technisch überhaupt machbar
ist und was das alles kosten würde. Ich
ersuche daher
um Zuweisung des Antrages an den
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung.
Beschluss (einstimmig):
Der von StR Dr. Pokorny-Reitter und
Mitunterzeichnern in der Sitzung des
Gemeinderates am 19.4.2007 eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zugewiesen.
29.5
I-OEF 43/2007
Stadtmagistrat Innsbruck und
Gesellschaften mit städtischer
Beteiligung, Anpassung der
Hinweisschilder, Piktogramme,
Verkehrs- und Lichtzeichen etc.
dem Gender-Mainstreaming (StR
Dr. Pokorny-Reitter)
StR Dr. Pokorny-Reitter: Ich war vor
einigen Monaten in Barcelona und habe
dort das wunderschöne Museum von
Richard Meier, das war der Architekt und
nicht einer der Künstler, die dort ausgestellt haben, besucht. Ich habe dort die
Toiletten aufgesucht und war total
erstaunt, dass bei den Frauen- und
Männertoiletten ein Piktogramm war, wo
die wickelnden Männer und die wickelnden Frauen abgebildet waren. Ich habe
davon ein Foto gemacht, das ich aber
leider nicht mithabe.
Bei dieser Gelegenheit habe ich mir
gedacht, dass es auch in unserer Stadt an
der Zeit wäre, darauf zu achten, wo es
Piktogramme gibt, die in unserem
Einflussbereich liegen und wo wir beide
Geschlechter darauf symbolisieren
können. Ich weiß schon, dass die Diskussion jene ist, dass viele sagen, ob uns
nicht etwas Sinnvolleres einfällt und ob wir
keine größeren Sorgen haben.
Aber, so wie Sprache auch die Realität
bestimmt und auch im Laufe der Zeit
Veränderungen bewirkt, so bestimmen
auch Symbole und bewirken genauso
Veränderungen. Ich bin der Meinung,
wenn Symbole und Piktogramme immer
männlich sind, dann sagt das auch etwas
aus. Deshalb ist es unsere Vorstellung,
dass wir in der Stadt Innsbruck darauf
achten sollten, was wir und wo wir etwas
ändern können. Wir sollten auch den
Bundesgesetzgeber ersuchen, bei der
Straßenverkehrsordnung (StVO) die
entsprechenden Änderungen vorzunehmen.
Ich glaube, dass das ein politisch wichtiges Thema ist. Wir diskutieren ohnehin
generell relativ wenig über die Frauenpolitik in den letzten Gemeinderatssitzungen.
Weil das ein politisch wichtiges Thema ist
und weil es auch darum geht, zu sehen,
wo wir das überall ändern können, hätte
GR-Sitzung 28.6.2007
- 513 -
ich sehr gerne, dass dieser Antrag nicht
dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zugewiesen wird, sondern
dass er zuerst im Frauenausschuss der
ein Teil des Ausschusses für Bildung,
Gesellschaft, Kinder- und Jugendbetreuung ist, diskutiert wird. Dort sollte auch die
politische Auseinandersetzung geführt
werden. Ich gehe einmal davon aus, dass
nicht alle vorbehaltlos dem Antrag
zustimmen werden. Der Antrag kann dann
noch einmal in den Gemeinderat zur
Beratung und Beschlussfassung kommen.
Ich stelle daher den Antrag
auf Zuweisung meines Antrages an den
Ausschuss für Bildung, Gesellschaft,
Kinder- und Jugendbetreuung, zur
Vorberatung.
GR Dr. Waibel: Liebe StR Dr. PokornyReitter, Barcelona ist eins, Wien ist
anders. Es hat eine Kampagne der SPÖ in
Wien gegeben. Diese Kampagne hat so
ausgesehen, dass die SPÖ-Stadträtin
Mag. Sonja Wehsely gemeint hat, wäre es
sehr günstig, positive Irritationen hervorzurufen und dass es einfacher wäre, mit
positiven Irritationen den sehr sperrigen
Begriff des Gender-Mainstreamings zu
erklären. Ich muss sagen, dass mich das,
was herausgekommen ist, irritiert hat, weil
ich mir schlecht vorstellen kann, dass man
wirklich mit solchen Stereotypien in
irgendeiner Form Frauen etwas Gutes tut.
Ich möchte etwas ganz kurz ausführen
und ich weiß nicht, ob man das auf die
Distanz sieht. Ich weiß nicht, ob hier
Frauen auf dem Friedhof graben oder ob
automatisch Blümchen wachsen, wenn
Frauen auf Baustellen unterwegs sind. Es
sind hier Blümchen auf dem Schild
aufgemalt.
Es ist natürlich eine weitere Stereotypie in
dieser Form Frauen auch mit Röckchen in
Gummistiefeln darzustellen. Ich frage
ernsthaft, ob wir mit sehr teuren Straßenschildern und Piktogrammen dieser Art in
irgendeiner Art und Weise Frauen
unterstützen oder in irgendeiner Art und
Weise einen positiven Beitrag zu einer
Diskussion führen. Ich mache mir große
Sorgen, dass wir in dem Stil eigentlich nur
Frauen der Lächerlichkeit preisgeben und
nur zu sexistischen Sprüchen massiv
beitragen, wenn wir in dieser Form
GR-Sitzung 28.6.2007
agieren. Ich möchte in Frage stellen, ob
das wirklich Sinn macht und im Sinne
eines Gender-Mainstreamings ist.
GR Marinell: Wenn GR Dr. Waibel das so
sieht, dann soll sie das auch so sehen. Ich
glaube, dass Bilder, Symbole und Sprache
Bewusstsein erzeugen und im Prinzip
unglaubliche Macht ausüben, die man gar
nicht so feststellen kann. Die älteren
Frauen werden sich erinnern, zumindest
war das in meiner Generation so, dass in
den Lesebüchern die Mutter kochend und
strickend und der Vater irgendwo unterwegs bei der Arbeit dargestellt wurde.
Das hat das Bild der Teenager in den
50er-Jahren dermaßen geprägt. Das war
so, das hat so zu sein, denn das war die
gesellschaftliche Norm. Es hat sich erst
langsam mit der Zeit so entwickelt, dass
die Schulbücher anders geworden sind
und dass Frauen eben nicht nur strickend,
kochend oder Kinder wickelnd dargestellt
wurden. Das ist wirklich eine Bewusstseinsfrage.
Wie die Piktogramme ausgestaltet
werden, ist wieder etwas anderes. Das
kann man sich überlegen, denn man muss
alles nicht eins zu eins übernehmen. Das
ist eine Geschmacksfrage. Trotzdem bin
ich sehr dafür, das durchzuführen, weil
eine positive Irritation auch Diskussion
bedeutet. Ich glaube, dass Ihr euch alle
noch erinnern könnt, wie die damalige
Frauenministerin den Begriff "Halbe Halbe" geprägt hat. Ganz Österreich hat
über "Halbe - Halbe" diskutiert, Männer
wie Frauen. Es ist damals über die
Aufteilung der Hausarbeit gegangen und
war eigentlich eine sehr produktive
Diskussion. Es hat sich danach auch
wieder einiges geändert. Genau diese
Verkehrsschilder - so teuer kommen diese
gar nicht - können ein Anstoß sein.
Ich sage nicht, dass das die Lösung ist.
Das sagt niemand von uns, aber das ist
meiner Meinung nach ein humorvoller und
bewusstseinsbildender Ansatz. Positive
Irritation in unserer Stadt kann nicht
schaden, denn wir können mit den
Bürgerinnen und Bürgern diskutieren. Es
wird einige Diskussionen geben.
GR Mag. Schindl-Helldrich: Der Wortmeldung von GR Marinell ist nicht mehr
viel hinzuzufügen. Ich finde, inwieweit wir
- 514 -
provozieren und überzeichnen wollen,
können wir im Ausschuss für Bildung,
Gesellschaft, Kinder- und Jugendbetreuung besprechen. Ich bin auf jeden Fall
dafür, sich damit ausführlich zu beschäftigen und zu überlegen, was wir aus diesem
Antrag machen können.
Frauen selber herab, wenn wir so wenig
Selbstbewusstsein haben, dass wir solche
Schilder mit Röckchen abgebildet benötigen. Ich bitte das zu überlegen, denn wir
haben wirklich andere Sorgen in dem
Gemeinderat als über Schilder zu diskutieren.
GR Grünbacher: Das ist natürlich nicht
nur ein Frauenthema. Ich sage das als
betroffener junger Vater, nicht ich bin jung,
sondern meine Tochter ist jung. Es gibt
kein einziges Bild, wo Kinder bei einem
Mann abgebildet sind. Im Bus oder bei
einem Wickelraum sieht man, dass Kinder
nur bei Frauen abgebildet sind. Auch
Männer haben Kinder mit. Ich tue das
gern. Ich habe meine Tochter auch im Bus
mit und immer lacht mich das Piktogramm
der Frau mit Kind an. Ich finde es ganz
normal, dass es auch Männer mit Kindern
geben kann.
Mehrheitsbeschluss (gegen SPÖ und
GRÜNE; 16 Stimmen):
Ob Blümchen wachsen oder nicht, ist nicht
wirklich das Problem. Ich fühle mich auch
nicht der Lächerlichkeit preisgegeben,
wenn ein Mann mit einem Kind auf einem
Piktogramm abgebildet ist. Warum soll
sich dann eine Frau der Lächerlichkeit
preisgegeben fühlen, wenn sie mit einer
Schaufel dargestellt wird?
GR Newerkla: Ich glaube, dass wir ein
bisschen zu weit gehen. Wenn ich in den
Sitzungssaal blicke, sehe ich zwei
Hinweisschilder. Das sind die grünen
Notwegbeleuchtungen und darauf ist
vollkommen klar, wer dort abgebildet ist.
Es ist eine Person abgebildet, wo man
hingehen soll, wenn es in diesem Raum
irgendwelche Katastrophen gibt.
Hier noch einmal andere Notbeleuchtungen zu installieren, dazu muss ich sagen,
dass das auch eine Kostenfrage ist. Ich
finde das schon sehr übertrieben und wir
haben andere Probleme zu lösen.
GR Altmann: Ich denke, dass wir wirklich
andere Sorgen, als so sächliche Dinge
haben. Für mich ist das in dem Sinn kein
Mann, der dort abgebildet ist. Das ist auch
bei Verkehrsschildern und Ampeln der
Fall. Es ist ein "Männchen", das niemand
mit einem gestandenen Mannsbild in
Verbindung bringt, sondern das ist einfach
ein Strichmännchen. Ob etwas verändert
wird, wenn dieses Männchen ein Röckchen bekommt? Wir setzen uns als
GR-Sitzung 28.6.2007
Der von StR Dr. Pokorny-Reitter gestellte
Antrag (Seite 513) auf Zuweisung des
Antrages an den Ausschuss für Bildung,
Gesellschaft, Kinder- und Jugendbetreuung, wird abgelehnt.
StR Dr. Pokorny-Reitter: Ich stelle den
Antrag
auf Annahme des Antrages.
Mehrheitsbeschluss (gegen SPÖ und
GRÜNE; 16 Stimmen):
Der von StR Dr. Pokorny-Reitter und
Mitunterzeichnern in der Sitzung des
Gemeinderates am 19.4.2007 eingebrachte Antrag wird dem Inhalte nach abgelehnt.
29.6
I-OEF 44/2007
Stadtmagistrat Innsbruck,
Personenbezeichnungen in
weiblicher und männlicher oder
geschlechtsneutraler Form im
gesamten Schriftverkehr (GR
Mag. Yildirim)
GR Mag. Yildirim: Ich habe den erst
kürzlich herausgebrachten Leitfaden des
Landes Tirol als Anlass dafür genommen,
den Antrag, den meine Kolleginnen in der
vorherigen Periode bereits gestellt haben,
inhaltlich wieder aufzunehmen. Ich halte
es für wichtig, die geschlechterneutrale
Formulierung noch einmal in Erinnerung
zu rufen und einzubringen. Ich lehne mich
dabei noch einmal an den § 4 des Tiroler
Frauenförderprogrammes an, wo die
sprachliche Gleichbehandlung geregelt
wird.
Ich übernehme den Absatz im § 4, dass im
gesamten Schriftverkehr des Stadtmagistrates Innsbruck Personenbezeichnungen
in weiblicher und männlicher oder
- 515 -
geschlechtsneutraler Form zu verwenden
sind, es sei denn die Anrede geht an eine
bestimmte Person. Ich halte das deswegen für sehr wichtig, da sich die Stadt
Innsbruck zuletzt in der Charta der
Gleichbehandlung von Männern und
Frauen, der "Innsbrucker Charta" wiederum dazu bekannt hat. Die sprachliche
Gleichbehandlung ist ein wichtiger Schritt
in diesem Prozess und bildet Bewusstsein.
Es handelt sich um eine weitere Methode
des Sichtbarmachens und der Anerkennung der Leistungen von Frauen im
öffentlichen Leben.
Ich stelle daher den Antrag
darauf achtet StR Mag. Oppitz-Plörer auch
immer ganz genau.
(GR Mag. Yildirim: Das ist eine Publikation, die auf dieses Thema hinweist.)
Ich möchte sagen, dass wir bereits auf
einem guten Weg sind, aber wenn man
die Sache noch einmal vertieft, habe ich
nichts dagegen.
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Mag. Yildirim und Mitunterzeichnern in der Sitzung des Gemeinderates am 19.4.2007 eingebrachte Antrag
wird dem Inhalte nach angenommen.
auf Annahme des Antrages.
Bgm. Zach: Ich war doch ein bisschen
erstaunt, aber ich verstehe den Antrag
sehr gut. Ich darf schon sagen, dass es
diese Regelung gibt, aber es wird dies
immer wieder gelegentlich übertreten und
übersehen. Es gibt Formulare, wo das
noch nicht ganz durchgeführt ist.
Ich habe diesbezüglich auch mit dem
Magistratsdirektor gesprochen. Es ist eine
Weisung an alle Abteilungsleiterinnen und
Abteilungsleiter ergangen, das zu berücksichtigen. Es gibt aber noch Formulare ich habe gerade so eines unterschrieben -,
wo noch immer der Bürgermeister
angeführt ist. Wir haben davon noch
ziemlich eine Menge. Die neu gedruckten
Formulare sind geschlechtsneutral.
Ich habe gar nichts gegen den Antrag,
aber das ist etwas, das erstens gesetzlich
geregelt ist und zweitens sind wir schon
angehalten, das zu tun. Bei Ausschreibungen passen wir ganz genau auf, aber
es kann sein, dass es im Schriftverkehr
nicht berücksichtigt wird. Das ist eine
nochmalige Ermahnung. Ich bin dafür,
dass das übergeht, denn das ist noch
nicht automatisch der Fall. Bei Formularen, wo wir sehr viel Vorrat haben manchmal nicht immer - bin ich einfach
dagegen, diese wegzuwerfen. Es geht
aber in die richtige Richtung.
An und für sich ist das bereits in der
Gleichbehandlung geregelt, aber noch
nicht überall durchgeführt. GR
Mag. Yildirim, was haben Sie zitiert? Ist
das eine Broschüre des Landes Tirol? Sie
haben nicht irgendeine Publikation, weil
GR-Sitzung 28.6.2007
29.7
I-OEF 45/2007
Sitzungen des Gemeinderates
der Landeshauptstadt Innsbruck, Gebärdendolmetscher für
gehörlose Bürgerinnen und Bürger (GR Dr. Waibel)
GR Dr. Waibel: Ich habe bei Veranstaltungen mit Gehörlosen festgestellt, dass
es offensichtlich nicht bekannt war, dass
die Sitzungen des Gemeinderates
öffentlich sind und dass ganz normale
Bürgerinnen und Bürger an diesen
Sitzungen teilnehmen können. Es stellt
natürlich für Gehörlose ein besonderes
Problem dar, dass sie den Sitzungen gar
nicht folgen können.
Wer in der Lage ist, von den Lippen
abzulesen, kann auch keiner Sitzung
folgen, da wir in den Saal und nicht zum
Publikum sprechen. Weiters ist es
natürlich nachvollziehbar, dass es keinen
Sinn macht, ganze Sitzungen in der
Gebärdensprache abzuführen, wenn
überhaupt keine gehörlosen Menschen
anwesend sind und diesen Sitzungen
folgen wollen und auf einen Gebärdendolmetscher angewiesen sind.
Das heißt, nach mehreren Gesprächen mit
dem Tiroler Landesverband der Gehörlosen-(Taubstummen-) und auch mit der
Dolmetscherabteilung in der FranzFischer-Straße wäre es im Sinne dieser
Menschen, dass sie die Einladungen zur
Sitzung vorab bekommen und sagen,
wann sie an der Sitzung zu einem
bestimmten Punkt teilnehmen möchten,
um im Sinne der Nichtdiskriminierung von
- 516 -
Menschen, die schon ein relativ schweres
Schicksal haben, diesen Bürgern an
Punkten an denen sie interessiert sind, an
dem öffentlichen Teil der Sitzung des
Gemeinderates teilnehmen zu lassen.
Ich stelle daher den Antrag
auf Annahme des Antrages.
GR Mag. Kogler: Gerade in dem Zusammenhang möchte ich schon auf den
Antrag verweisen, den ich schon öfters
gestellt habe, nämlich die Sitzungen des
Gemeinderates live ins Internet zu stellen.
Das wäre genau eine Möglichkeit, dass
man die Personen groß im Bild zeigt, denn
die Technik dafür ist vorhanden. Es wäre
damit auch die Möglichkeit gegeben, die
einzelnen Wortmeldungen über das
Internet herunter zu lesen. Das möchte ich
in Erinnerung rufen, denn das sollte man
nicht vergessen.
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Dr. Waibel in der Sitzung des
Gemeinderates am 19.4.2007 eingebrachte Antrag wird dem Inhalt nach angenommen.
29.8
I-OEF 46/2007
Innsbrucker Verkehrsbetriebe
und Stubaitalbahn GesmbH
(IVB), Neuregelung des Semestertickets für Studierende
(GR Blum)
GR Blum: Es geht in meinem Antrag um
das Semesterticket der Innsbrucker
Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GesmbH (IVB) für Studierende. Im Antrag
wird die Frau Bürgermeisterin ersucht,
eine Neuregelung des Semestertickets
natürlich in Verhandlung mit der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GesmbH (IVB) auszuarbeiten. Dies mit der
Zielsetzung, dass der Bezieherinnenkreis
des Semestertickets ausgeweitet werden
kann.
Es ist so, dass wir in den Budgetverhandlungen erreichen konnten, dass der
Beitrag, den die Stadt Innsbruck leistet,
von € 50.000,-- auf € 100.000,-- erhöht
worden ist. Wir haben im Moment immer
noch die alte Regelung, die insofern
ungünstig ist, dass diese mit € 96,-- für
GR-Sitzung 28.6.2007
fünf Monate im Semester sehr teuer ist.
Das stellt eine deutliche finanzielle
Belastung für Studierende dar.
Das größere Problem ist, dass der Erhalt
des Semestertickets daran gekoppelt ist,
dass man die Österreichische Familienbeihilfe bezieht, was sich so auswirkt,
dass die 10 % bis 15 % der Studierenden
das Semesterticket beziehen können.
Daher richte ich das Ersuchen an die Frau
Bürgermeisterin zu verhandeln bzw. etwas
auszuarbeiten. Ich weiß, dass es dazu
schon Gespräche und Bemühungen von
unserem Verkehrsstadtrat gibt. Ich
ersuche daher
um die Zuweisung des Antrages an den
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: Es
wird auf diesem Gebiet von der Frau
Bürgermeisterin, auch von uns und wie ich
jetzt gehört habe, vom Verkehrsstadtrat
intensiv gearbeitet und Vorarbeiten
geleistet.
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Blum und Mitunterzeichnern
in der Sitzung des Gemeinderates am
19.4.2007 eingebrachte Antrag wird dem
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung
zugewiesen.
29.9
I-OEF 47/2007
Wirtschaftsstandort Innsbruck,
Erstellung eines Betriebsansiedlungskonzeptes sowie Umsetzung von Maßnahmen für die
Schaffung und Sicherung von
Arbeitsplätzen (GR Weber)
GR Weber: Wir haben heute bereits sehr
intensiv über die Sicherung von Arbeitsplätzen gesprochen. Ich glaube auch,
dass an uns das Schicksal nicht vorbei
geht, dass Betriebe abwandern und dass
sich Betriebe günstigere Standorte
suchen.
Ich glaube, dass wir in der Stadt Innsbruck
ein Betriebsansiedlungskonzept erstellen
sollten, indem wir Betriebe, wie alle
Nachbargemeinden, letzten Endes zu uns
hereinholen. Dies nicht nur um die
Wertschöpfung in der Stadt Innsbruck zu
- 517 -
lassen, sondern auch um Arbeitsplätze zu
schaffen.
Ich ersuche daher
um die Zuweisung des Antrages an den
Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus.
Bgm. Zach: Ich unterstelle dem Kollegen
wirklich die lautersten Absichten, aber ich
muss gerade drei Sätze dazu sagen.
Genau das passiert natürlich, aber wir
können dies im Ausschuss für Wirtschaft
und Tourismus behandeln, vor allem für
jene, die sich einarbeiten wollen.
Grundsätzlich ist es so, dass die Stadt
Innsbruck ein hervorragender Wirtschaftsstandort ist. Innsbruck hat viele Softfacts
und viele Vorzüge gegenüber anderen, ob
das die Vorhaltung von Facharbeitern, von
anderen Unternehmungen, von Grundstücken, von den Straßen und von den
ganzen Dienstleistungen, die dazu
notwendig sind, betrifft.
Nur, eines werden wir verlässlich nie
werden. Wir werden kein billiger Wirtschaftsstandort, weil das bei uns nicht
geht. Genauso wie wir nie der billigste
Wohnort sein werden. Wir sind attraktiv,
aber wir können uns nicht ausdehnen.
Landtagsabgeordneter Willi hat einmal die
Idee geboren, warum nicht die Hänge der
Stadt Innsbruck besiedelt werden. Wir
wollen das nicht, weil wir gleichzeitig eine
Freizeitqualität haben wollen. Wir werden
nicht in Konkurrenz zu Mils, Hatting,
Flauerling oder irgendwo in den Tälern
treten können, die sich mit größeren
Ansiedlungen schwer tun.
Wir müssen mit anderen Dingen punkten.
Das können wir tun. Auch können wir
gewisse Förderungen geben, so wir nicht
bereits bestehende Betriebe damit
schlechter stellen. Dass wir uns um die
Arbeitsplätze bemühen, ist klar. Wir haben
viele Anfragen, aber diese können wir
nicht erfüllen, weil wir nicht etwas herschenken oder sehr viel günstiger machen
können. Das geschieht bereits. Ich gebe
Recht, dass jegliche Bemühung in der
Richtung sinnvoll ist.
Ich würde sagen, dass wir nicht prinzipiell
beginnen sollten, vom Gemeinderat den
Ausschüssen etwas zuzuweisen. Der
Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus,
ist heute schon einmal angesprochen
GR-Sitzung 28.6.2007
worden und hat bereits Aufgaben bekommen. Ich darf sagen, dass ich diesen
Antrag zuweisen werde. Ein Konzept wird
man nicht erstellen müssen. Es gibt einen
Plan. Man kann sich das alles bei Christian Kapferer ansehen. Auch die Publikation
über die Betriebsansiedlung, wo alles
ganz genau aufgezählt ist, ist dort
vorhanden. Letztendlich muss man
persönlich verhandeln. Darauf kommt es
letztendlich an.
Ich bin sehr dankbar für die Arbeitsplatzförderung, die wir gelegentlich auch
anders nennen. Das ist ein Zuschuss zu
Umweltinvestitionen, wie wir das bei der
Firma Spechtenhauser gemacht haben.
Wir sichern und zeichnen damit Unternehmen aus, die weiter expandieren.
Geschehen tut das bereits und daher
benötigen wir keinen neuen Antrag. Aber,
jeder neue Antrag in die richtige Richtung
verstärkt die Bemühungen. Ich danke
dafür, dass die Arbeitsplätze langsam
wirklich ein Thema sind. Ich bitte das auch
zu bedenken, wenn sich Bürgerinnen und
Bürger über die Baukräne und die
Umstände beklagen, die Umbauten
hervorrufen. Gleichzeitig ist es ein Zeichen
dafür, dass investiert wird und dass
professionelle Facharbeiter einen Arbeitsplatz haben, wo sie Familien damit
ernähren. Es wird auf einer Baustelle nicht
recht viel ehrenamtlich gearbeitet. Es wird
Geld investiert. Menschen haben dadurch
ein sicheres Einkommen, das bitte ich
dann auch gleichzeitig zu berücksichtigen.
Ich danke noch einmal für die Intention,
denn es ist alles richtig, was in die richtige
Richtung geht, allerdings ist das nicht neu.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Es ist
sicher richtig, dass man den Ausschuss
für Wirtschaft und Tourismus damit
befasst. Ich stelle aber trotzdem den
Antrag
den Antrag dem Stadtsenat zur selbständigen Erledigung zuzuweisen.
Der Stadtsenat sollte dann in weiterer
Folge den Ausschuss für Wirtschaft und
Tourismus damit befassen. Sollte in
weiterer Folge ein Betriebsansiedlungskonzept erstellt werden, dann ist das dem
Gemeinderat zur Diskussion, zur Behandlung und auch zur Abstimmung und
Genehmigung vorzulegen. Ich glaube,
- 518 -
dass das doch ein etwas weiterer Weg ist.
Deshalb halte ich es für richtig, dass sich
der Stadtsenat damit befasst und den
Antrag dann weiter an den Ausschuss für
Wirtschaft und Tourismus zuweist.
GR Weber: Ich glaube, dass man nicht
immer ganz verstehen will, was ich damit
erreichen möchte. Ich weiß schon, dass
man relativ viel tut, um Betriebe zu
unterstützen und diesen zu helfen. Es fehlt
mir aber eine Konzeption mit einer
gewissen Profession, wo wir Betriebe am
Absiedeln hindern. Wenn Betriebe aus
welchen Gründen auch abgesiedelt sind,
müssen wir neue arbeitsplatzintensive
Betriebe wieder in die Stadt Innsbruck
holen.
Dass das nicht sehr professionell gemacht
worden ist, das sehe ich mir hinter der
Siemens AG Österreich an, wo heute noch
drei große Bürohäuser leer stehen, die
heute nicht einmal zu vermieten sind. Wir
hätten dort andere Betriebe ansiedeln
können und hätten keine Bürohäuser
errichten müssen. Wir haben dort genügend Flächen frei. Ich glaube, dass es
einfach zu wenig ist, wenn man sagt, dass
man sieben Zeilen zusammenschreibt und
ein Konzept nennt. Ich glaube, dass man
mehr Gehirnschmalz einfließen lassen
muss, als nur zu sagen, was man haben
oder erreichen will. Das beginnt beim
Verkehrskonzept, bei der Infrastruktur und
vielem anderen mehr, was benötigt wird,
um den Betrieben eine attraktive Standortpolitik zu unterbreiten.
Andere Gemeinden machen das und ich
glaube, dass wir auch in der Lage sind,
das zu machen. Man muss natürlich auch
genügend Experten, nicht nur Gemeinderäte, die es zur Genüge gibt, damit
beschäftigen. Wir hätten dann einmal ein
Konzept, das umgesetzt und im Gemeinderat diskutiert werden kann. Ich bin dann
überzeugt, dass man all jene Bereiche, die
uns absiedeln, halten kann. Weiters
können wir neue attraktive Betriebe wieder
in die Stadt Innsbruck bringen. Das sollten
nicht nur Betriebe mit viel Kubatur sein,
sondern auch mit vielen Leuten, die dort
arbeiten. Das wäre mein Wunsch und
meine Intention mit diesem Antrag.
GR-Sitzung 28.6.2007
Mehrheitsbeschluss (gegen SPÖ und
GRÜNE; 16 Stimmen):
Der von GR Weber gestellte Antrag
(Seite 517) auf Zuweisung des Antrages
an den Ausschuss für Wirtschaft und
Tourismus zur Vorberatung wird abgelehnt.
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Weber und Mitunterzeichnern
in der Sitzung des Gemeinderates am
19.4.2007 eingebrachte Antrag wird dem
Stadtsenat zur selbständigen Erledigung
zugewiesen.
29.10 I-OEF 48/2007
Innpromenade (Sillzwickel),
Errichtung der notwendigen Infrastruktur für die Durchführung
von Veranstaltungen (GR Weber)
GR Weber: Ich ersuche
diesen Antrag dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich
möchte doch eine Anmerkung dazu
machen. Ich habe grundsätzlich nichts
dagegen einzuwenden. Das ist ein sehr
angenehmes Ambiente, um dort zu feiern.
Ich möchte nur darauf hinweisen, dass in
unmittelbarer Nachbarschaft in den
nächsten Monaten und zwei Jahren drei
große Wohnblöcke von der "Neue Heimat
Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und
Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT)
errichtet werden, die diesen Veranstaltungsplatz vor der Nase haben. Es könnte
unter Umständen doch zu gewissen
Nutzungskonflikten kommen. Das sollte
man sich im Detail einmal ansehen.
Die Infrastruktur für allfällige Feste
vorzusehen, dürfte nicht allzu aufwendig
sein und das sollte man auch tun. Ich
möchte nur auf die künftige Problematik
hinweisen.
StR Mag. Schwarzl: Ich möchte an die
Wortmeldung von Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger anknüpfen. Ich habe vor
allen Dingen in Erinnerung, dass die
Planung dieses Zwickels der sozusagen
durch die Verlegung oder Veränderung
- 519 -
des Einmündungswinkels der Sill vergrößert gewonnen wird, eine sehr naturnahe
Gestaltung sein soll. Ich spreche mich
dafür aus, dass das von den Menschen
möglichst intensiv genützt wird.
Ich finde aber, dass man Feste und
Beieinandersein - ich weiß nicht, was in
dem Antrag mit Infrastruktur gemeint ist auch anders ohne Strom feiern kann. Ich
bin bei der Sache ein bisschen skeptisch.
Der Antrag wird dem Stadtsenat zugewiesen werden, aber ich möchte dem
Antragsteller meine Position im Gemeinderat sagen, weil er nicht im Stadtsenat
vertreten ist. Ich bin der Sache gegenüber
skeptisch.
Bgm. Zach: Das ist einer jener seltenen
Fälle, wo ich mir gedacht habe, dass
StR Mag. Schwarzl sagt, dass sich das
erübrigt. Wir haben eigentlich vor gehabt,
dass in dem angesprochenen Bereich
eher ein Naturraum entstehen sollte, wo
alles möglich ist, wo man sich treffen und
wo man etwas essen und sitzen kann oder
wo Kinder spielen.
Man will dort nicht einen Zeltplatz mit allen
Anschlüssen errichten. Das war nicht die
Intention. Ich werde im Stadtsenat in
diesem Sinne argumentieren, damit du
das auch weißt, GR Weber.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE;
8 Stimmen):
einen Antrag zur Rückvergütung der
erhöhten Kommunalsteuer, also für den
Zuwachs vom einen Jahr zum anderen
stellen. Warum sollte das passieren? Das
sollte ein Anreiz zur Schaffung von neuen
Arbeitsplätzen sein. Das ist zwar keine
riesige Summe, aber doch zu erwähnen.
Ein Kleinunternehmen wird nicht extra
einen Mitarbeiter anstellen, wenn er
diesen nicht benötigt, aber trotzdem wird
ihm die Entscheidung dazu leichter fallen.
Ein positiver Nebeneffekt ist, dass der
Kleinunternehmer auch eine Möglichkeit
sieht, Steuern zu sparen. Ich beantrage
daher
die Zuweisung des Antrages an den
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung.
GR Mair: Ich beantrage
die Zuweisung des Antrages an den
Ausschuss für Finanzen und Subventionen zur Vorberatung.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE;
8 Stimmen):
Der von GR Mair gestellte Antrag (Seite 519) auf Zuweisung des Antrages an
den Ausschuss für Finanzen und Subventionen zur Vorberatung wird abgelehnt.
Der von GR Weber und Mitunterzeichnern
in der Sitzung des Gemeinderates am
19.4.2007 eingebrachte Antrag wird dem
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung
zugewiesen.
Beschluss (einstimmig):
29.11 I-OEF 50/2007
29.12 I-OEF 51/2007
Der von GR Volderauer in der Sitzung des
Gemeinderates am 19.4.2007 eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zugewiesen.
Wirtschaftsförderungsrichtlinien
der Stadt Innsbruck, Arbeitsplatzprämie für Klein- und Mittelbetriebe, Überarbeitung und
Anpassung (GR Volderauer)
Innsbrucker Parkordnung,
Aufhebung des verfügten Alkoholkonsumverbotes in der Parkanlage am Haydnplatz (GR Mair)
GR Volderauer: Es handelt sich bei
diesem Antrag um eine neu angepasste
Förderung für Kleinunternehmen. Die
derzeitigen Wirtschaftsförderungsrichtlinien sind seit dem Jahr 1995 unverändert.
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
ändern sich laufend. Daher möchten wir
GR Mair: Ich will die Alkoholdiskussion
nicht wieder beginnen. Ich glaube nur,
dass sich am Haydnplatz im Vergleich zur
Situation bei der Verhängung des Alkoholkonsumverbotes die Anzeichen geändert
und vor allem entflechtet haben. Die
Anzahl der Anzeigen, die sich so im Jahr
angesammelt haben, halten sich in
GR-Sitzung 28.6.2007
- 520 -
Grenzen. Es waren dies fünf Anzeigen im
letzten Jahr. Es handelt sich de facto um
ein totes Recht. Die Situation hat sich
entflechtet und daher beantrage ich die
Innsbrucker Parkordnung entsprechend zu
ändern, dass das Alkoholkonsumverbot
am Haydnplatz wieder aufgehoben wird.
Ich stelle daher den Antrag
auf Annahme dieses Antrages.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE;
8 Stimmen):
StR Dipl.-HTL-Ing. Peer: Es ist ein
Versprechen an GR Abenthum gewesen,
die Sache in den Verkehrsausschuss zu
bringen. Das haben wir getan und die
Sache abgehandelt. Die Pläne liegen seit
9.5.2007 vor. Am 20.6.2007 ist die
Verordnung erlassen worden. GR Heis,
der Antrag ist Gott sei Dank überholt. Es
muss dies nur noch ausgeführt werden,
aber auf die obligatorische Verlässlichkeit
von StR Dr. Pokorny-Reitter zu schließen,
wird das auch ehestmöglich passieren.
Der von GR Mair in der Sitzung des
Gemeinderates am 19.4.2007 eingebrachte Antrag wird dem Inhalte nach abgelehnt.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: Wir
bedanken uns für die Initiative von GR
Abenthum in dieser Angelegenheit, die zur
Beschlussfassung geführt hat. GR Heis,
kann ich davon ausgehen, dass der
Antrag damit erledigt ist?
29.13 I-OEF 52/2007
GR Heis: Der Antrag wurde von mir
bereits vor längerer Zeit eingebracht. Ich
danke allen.
Fürstenweg, Schutzweg auf
Höhe des Universitäts-Sportinstitutes Innsbruck (USI)
(GR Heis)
GR Heis: Das Universitäts-Sportinstitut
Innsbruck (USI) wird sehr von Jugendlichen konfrontiert. Die Haltestelle des
öffentlichen Verkehrs ist in Richtung
Flughafen auf der rechten Seite. Die
Jugendlichen müssen daher, wenn sie
zum Universitäts-Sportinstitut Innsbruck
(USI) gehen, die Straße überqueren. Es ist
dort schon ein tödlicher Unfall passiert. In
der Zwischenzeit wurde eine Schutzinsel
in der Mitte der Fahrbahn errichtet, aber
es fehlen schon seit längerer Zeit ein
Schutzweg und zwei Verkehrszeichen.
Es wäre daher sehr wichtig, dass man
diese Dinge errichtet und den Schutzweg
anbringt. Medien haben von dieser Sache
bereits berichtet und auch die dortigen
Anrainer sprechen sich für diese Maßnahme aus.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: Ich
darf darauf hinweisen, dass bereits eine
entsprechende Beschlussfassung und
Antragstellung im Verkehrsausschuss
genau zu dieser Angelegenheit vorliegt
und die Verordnung bereits erlassen ist.
Der Antrag ist daher überholt und man
könnte diesen zurückziehen.
GR-Sitzung 28.6.2007
Der von GR Heis in der Sitzung des
Gemeinderates am 19.4.2007 eingebrachte Antrag gilt als überholt und wird vom
Antragsteller zurückgezogen.
29.14 I-OEF 53/2007
Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG), Weiterentwicklung des Züricher Modells lärmabhängiger Landegebühren zu
einem Innsbrucker Modell und
Umsetzung (StR Mag. Schwarzl)
29.15 I-OEF 54/2007
Richtlinien zur Förderung für
den Einbau von Lärmschutzfenstern bei AnrainerInnen des Flughafens Innsbruck (StR
Mag. Schwarzl)
29.16 I-OEF 55/2007
Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG), Veröffentlichung
der Fluglärmmessergebnisse der
Messstellen 1, 2 und 3 in Verbindung mit den Flugbewegungsdaten (StR Mag. Schwarzl)
StR Mag. Schwarzl: Der Antrag auf
Weiterentwicklung des lärmabhängigen
Gebührenmodells ist ein Antrag von einem
- 521 -
Paket von drei Anträgen. Ich erläutere
ganz kurz die Hintergründe, warum die
Anträge im April 2007 eingebracht wurden
und damit jetzt in Behandlung stehen.
Das hängt damit zusammen, dass im
Frühjahr die Flugstatistik des vorangegangenen Jahres vorliegt. Zweitens bin ich
schon seit langem in Sachen Flughafen
tätig und ich habe noch nie so viele auch
direkte Beschwerden über Fluglärm
bekommen, wie in diesem Winter. Es hat
Winter gegeben, wo ich eigentlich sehr
wenig gehört habe, aber dieses Jahr
waren sehr viele Beschwerden.
Der dritte Grund ist die Anzahl der
Flugbewegungen. Ich habe versucht, das
graphisch darzustellen. Die rote Linie ist
die Entwicklung der Gesamtflugbewegungen seit dem Jahr 1989 und die untere
Linie jene der Charterflüge. Das Jahr 1989
war mein Einstieg in den Gemeinderat, wo
ich das erste Mal begonnen habe,
Flughafenpolitik zu machen oder zu
versuchen.
Man sieht sehr schön, dass im Jahr 2006
der aktuellen Statistik mit
41.467 Flugbewegungen der Flughafen
erstmals die Schallmauer von
41.000 Flugbewegungen überstiegen hat.
Wir haben im Linien- und Charterverkehr
im Jahr 2000 eine Spitze mit rund
17.000 Flügen gehabt. Das war das Jahr,
wo die Air Alps Innsbruck angeflogen hat,
das heißt Linienflugverbindungen von
Innsbruck hatte, die dann weggefallen
sind. Air Alps ist jetzt in Bozen stationiert.
Diese Kurve hat sich dann ein bisschen
abgeflacht. Aber dann ab den Jahren 2004, 2005 und 2006 haben wir auch
im Linien- und Charterverkehr wieder eine
steigende Tendenz. Wir sind jetzt bei
14.330 Linien- und Charterflügen im
Jahr 2006. Linien- und Charterverkehr ist
von 1989 bis 2006 um 73 % gestiegen,
was nicht wenig ist. Das ist wirtschaftlich
gesehen zweifellos sehr erfreulich, hat
aber natürlich - das kann wirklich niemand
leugnen - Auswirkungen auf die Umwelt.
Ich denke nur, das ist immer mein Credo,
dass die Flughafenpolitik beide Seiten der
Medaille, nämlich das Wirtschaftliche, aber
auch die Auswirkungen des wirtschaftlichen Erfolgs gleichermaßen im Auge
haben muss. Ich sehe meinen Antrag in
GR-Sitzung 28.6.2007
diese Richtung als Beitrag zu diesem
gleichwertigen Sehen beider Seiten der
Medaille.
Ein anderer Punkt, der mich dazu veranlasst hat, ist die bevorstehende Innverlegung-light. Es werden jetzt die Behördenverfahren eingeleitet. Es ist geplant in der
Niederwasserperiode 2007/2008 mit der
Innverlegung-light zu beginnen. Das ist
das erste Mal seit dem Bestehen des
Flughafens, bevor dieser von der Reichenau an den jetzigen Standort gesiedelt ist,
dass der Flughafen über seine von der
Natur gesetzten Grenzen räumlich und
baulich hinauswächst, in dem der Inn, der
bisher die Grenze war, für die Schaffung
eines den ICAO (International Civil
Aviation Organization)-Bestimmungen
entsprechenden Pistenvorfeldes verlegt
wird.
Ursprünglich sind mit dieser Innverlegung
bei vielen Menschen auch Ängste
verbunden gewesen, dass das nicht nur
eine reine Sicherheitsmaßnahme sein
könnte. Es sind auch andere Ängste damit
verbunden und ich will gar nicht darüber
sprechen, ob diese berechtigt oder
unberechtigt sind. Aber, in so einer
Situation denke ich, dass die Argumentationsstrategie so etwas zu sagen, dass sich
für die Anrainer nichts ändern wird, der
eine Weg ist. Der andere Weg wäre jener,
in dieser Situation vertrauensbildende
Maßnahmen zu setzen. Ich denke, dass
das Antragspaket eine solche Maßnahme
ist.
Der Antrag zielt darauf ab, dass durchaus
in Erfüllung des Koalitionsübereinkommens der Koalitionsparteien das derzeit in
der Stadt Innsbruck geltende Züricher
Modell der lärmabhängigen Gebühren zu
einem Innsbrucker Modell umgewandelt
wird. Dazu mögen, wie im Antrag aufgelistet ist, die Gruppen, Personen und
Institutionen zusammenarbeiten.
Ich denke an Univ. Prof. Dipl.-Ing.
Dr. Tiefenthaler von der Universität
Innsbruck, der schon bei seinem Gutachten damals bei der Einführung der
lärmabhängigen Gebühren im Jahr 2004,
wo der Gutachter des Flughafens Spalten
verwechselt und Fehler gemacht hat,
beauftragt wurde, das zu untersuchen.
Univ. Prof. Dipl.-Ing. Dr. Tiefenthaler hat
- 522 -
dabei auch anhand von fünf Flugzeugen
festgestellt, dass es richtig ist, dass
Maschinen, die in Zürich laut sind, in der
Stadt Innsbruck auch laut sind.
dem Stadtgebiet die zentrale Messstelle
ist. Ich habe mir alle Daten aus den ExcelDateien genau herausgeschrieben und
diese nach Lärm sortiert.
Daraufhin hat man, das ist auf einen
Antrag der Innsbrucker Grünen zurückgegangen, die lärmabhängigen Gebühren im
Jahre 2004 eingeführt. Univ. Prof. Dipl.Ing. Dr. Tiefenthaler hat nach der Untersuchung im Aufsichtsrat der Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG) schon Wege
aufgezeigt, an welchen Kriterien sich ein
Innsbrucker Modell orientieren sollte. Das
Problem, das wir in der Stadt Innsbruck
mit den lärmabhängigen Gebühren haben,
ist jenes, dass einfach nur die Lärmklassifizierung der Stadt Zürich übernommen
wurde. Das führte zu grotesken Dingen,
dass wir in der Stadt Innsbruck Maschinen
pönalisiert haben, die die Stadt Innsbruck
noch gar nicht angeflogen haben und auch
nicht anfliegen werden. Die Stadt Zürich
hat eine ganz andere Topographie, und da
unsere Lärmabhängigen nicht auf den in
der Stadt Innsbruck gemessenen Werten
basieren, wurde die Klassifizierung einfach
übernommen.
Ich bin darauf gekommen, und das ist das
Interessante, dass von den
41.467 Gesamtflugbewegungen alleine bei
der Messstelle 1 - dabei sind die Flugbewegungen nach Westen noch gar nicht
erfasst - 4.600 einen Maximalschallpegel
von größer gleich 90 Dezibel aufgewiesen
haben. Das heißt für den Schallereignispegel waren das zwischen 95 und über
100 Dezibel. Der Schallereignispegel ist
eine rechnerische Größe, der sozusagen
auch die Zeitdimension mitberücksichtigt.
Das führte leider dazu - das hat mir der
Flughafen in einer Anfragebeantwortung
sehr schön ausgeführt -, dass tatsächlich
die wirklich sehr alten Geräte wie die YAK
oder die MD-Serie von dieser Lärmklassifizierung betroffen sind, aber die die Stadt
Innsbruck sehr häufig anfliegenden
Maschinen, die modern waren, von dieser
Pönalisierung und Klassifizierung gar nicht
erfasst wurden. Ich darf das wieder
anhand einer Aufstellung erklären.
Zuerst aber noch etwas anderes: Das
Fazit ist, um zu diesen zitierten
41.000 Flugbewegungen im Jahr 2006
zurück zu kommen, dass davon 130
pönalisiert waren. Diese waren mit
lärmabhängigen Gebühren belegt.
Jetzt könnte man daraus auch schließen,
dass von 41.000 Flugbewegungen nur 130
laut waren. Das wäre schön. Ich habe mir
die Arbeit gemacht, das herauszusuchen,
denn es gibt beim Amt der Tiroler Landesregierung sämtliche Messdaten von jedem
Tag, jeder Maschine und allen Messstellen. Ich habe nur die Messstelle Ursulinen,
die Messstelle 1, ausgewertet, weil das
sozusagen von den Flugbewegungen über
GR-Sitzung 28.6.2007
Es kommt jetzt das nächste Diagramm mit
den Gesamtflugbewegungen, den Charterund Linienflugbewegungen, die 4.600,
also 11 % der Gesamtflugbewegungen,
die bei der Messstelle 1 über 90 Dezibel
hatten. Das fast nicht sichtbare sind die
130 pönalisierten Flüge, das sind genau
0,3 % der Flugbewegungen. Das nur zur
Verdeutlichung.
Das Fazit daraus heißt für mich, dass die
Lärmklassifizierung nach dem Züricher
Modell nicht falsch ist, aber sie hat mit der
Lärmrealität in der Stadt Innsbruck nur
wenig zu tun. Ich würde deshalb behaupten, dass man das derzeitige Modell
besser als altersabhängige Landegebühren und nicht als lärmabhängige Landegebühren einstufen sollte. Es hat mir der
Flughafen selber in der Anfragebeantwortung geantwortet, dass sich das derzeitige
Pönalisierungssystem sehr gut eignet, das
laute, veraltete Fluggerät zurückzudrängen. Das ist auch tatsächlich passiert.
Aber das ist nicht das einzige laute
Fluggerät.
Der Flughafen weiß das selber sehr gut,
denn er hat im Juli 2004 an die Bürgermeisterkanzlei geschrieben, dass die
derzeit genehmigten lärmabhängigen
Landetarife auf der Lärmklassifizierung der
Stadt Zürich basieren. Zukünftig soll aber
eine Klassifizierung auf Basis der in der
Stadt Innsbruck gemessenen Fluglärmdaten angestrebt werden. Genau das, was
der Flughafen im Jahr 2004 angekündigt
hat - das wurde auch vom Koalitionsabkommen weitertransferiert - möchte ich mit
diesem Antrag einleiten.
- 523 -
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass
Univ. Prof. Dipl.-Ing. Dr. Tiefenthaler bei
seiner damaligen Untersuchung sehr wohl
die Kriterien, anhand der man sich bei der
Entwicklung so eines Innsbrucker Modells
orientieren könnte, vorgegeben hat. Diese
listet mein Antrag auf.
Ich möchte noch ganz kurz auf die Stadt
Zürich eingehen. Wir haben heute zu
vielem schon sehr lange gesprochen. Das
ist zu dem Antrag mein letzter Beitrag. Ich
behaupte nämlich, dass wir weder ein
Innsbrucker Modell, weil das nicht von der
Lärmsituation in der Stadt Innsbruck
ausgeht, noch ein echtes Modell wie in der
Stadt Zürich haben. Der Flughafen Zürich
Unique, ein börsennotiertes privates
Unternehmen, hat seit dem Jahr 1980
lärmabhängige Gebühren. Diese bestehen
aber nicht so wie in der Stadt Innsbruck
nur aus lärmabhängigen Landegebühren.
Es gibt auch eine lärmabhängige Passagiertaxe pro Passagier, der Lärmtaler oder
Lärmfranken genannt wird.
Es gibt einen Nachtrandzuschlag. Bei
lauten Maschinen, die zur Tagesrandzeit,
aber natürlich mit anderen Betriebszeiten,
weil der Flughafen Zürich ein internationaler Großflughafen ist, landen, wird dieser
eingehoben. Interessant ist, dass es auch
seit dem Jahr 1997 eine Gebühr auf die
Schadstoffemission gibt. Das heißt, dass
Flugzeuge mit viel Kerosinausstoß stärker
pönalsiert sind als solche, die wenig
Kerosinausstoß haben. Das ist auch eine
interessante Variante.
Ein großer Unterschied ist Folgender: Der
Flughafen Unique in Zürich hat keine
Aufkommensneutralität. Unsere Lärmabhängigen sind aufkommensneutral. Das
heißt, dass der Flughafen aus diesen
Gebühren im Jahr 2005 an die € 112.000,- eingenommen hat. Letztes Jahr lag die
Summe unter € 100.000,--, so bei einem
Betrag von € 70.000,--. Aber, das ist kein
Überling für den Flughafen, sondern er hat
im Gegenzug, damit das aufkommensneutral ist, sämtliche Landegebühren um
€ 0,11 pro Tonne Maximalgewicht des
Flugzeuges reduzieren müssen. Wir
konnten keine Mehreinnahmen lukrieren,
um sie zweckgewidmet für Schallschutzmaßnahmen zu verwenden. In der Stadt
Zürich gibt es das sehr wohl. Dort haben
sie im Jahr 2005 aus den lärmabhängigen
GR-Sitzung 28.6.2007
Gebührensystem SFR 50 Mio eingenommen und davon allein SFR 11 Mio in
Lärmschutzfenster für die Flughafenanrainer investiert.
Ich finde, dass das interessante Ansätze
sind und ich denke, dass wir noch einiges
zu tun hätten, aber dazu dann mehr bei
meinem Antrag hinsichtlich der Lärmschutzfenster, wo wir im Umweltschutzausschuss auch schon darüber diskutiert
haben. Es harrt dazu auch ein Antrag von
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger immer
noch der Umsetzung.
Mein Antrag zu den Schallschutzfenstern
lautet:
Die Mag.-Abt. III, Umwelttechnik und
Abfallwirtschaft, wird beauftragt, in
Zusammenarbeit mit der Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG), dem Amt der
Tiroler Landesregierung - Technischer
Umweltschutz sowie dem FlughafenUmweltforum (FLUF) und anderen
Expertinnen und Experten Richtlinien für
die Förderung von Lärmschutzfenstern bei
Flughafenanrainerinnen und Flughafenanrainern auszuarbeiten.
Diese sind nicht als Ersatz, sondern als
immissionsseitige Ergänzung emissionsseitiger Fluglärmreduktionsmaßnahmen zu
sehen.
Das lehnt sich natürlich an einen Antrag
von Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger an.
Ich habe im Antrag nicht verhehlt, dass
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger im
Jahr 2004 einen ähnlichen, aber nicht
ganz identischen Antrag eingebracht
haben. Der Antrag wurde sogar vom
Gemeinderat einstimmig angenommen.
Der Aufsichtsrat der Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG) hat gesagt, dass
das jetzt noch nicht machbar ist, weil das
Umgebungslärmschutzgesetz des Bundes
noch fehlt. Dieses Gesetz sollte Lärmschutzkarten und -pläne sowie daraus
abzuleitende Maßnahmen beinhalten. Man
kann dann sagen, welche Anrainer auf
Grund des Lärms überhaupt ein Anrecht
auf so eine Förderung haben und welche
nicht.
In das gleiche Horn hat bei der letzten
Sitzung des Umweltschutzausschusses
verbal GR Buchacher gestoßen. Ich sehe
mich durchaus mit mehreren hier im
- 524 -
Gemeinderat verbündet. Es ist wirklich
nicht einsichtig, warum Anrainer des
Flughafens ungleicher behandelt werden,
als die Anrainer und Anrainerinnen von
Autobahnen, der Österreichischen
Bundesbahn (ÖBB), von Landesstraßen
oder jetzt bald auch von Gemeindestraßen, wenn wir die Förderungsrichtlinien
dann endgültig beschließen.
Allerdings unterscheide ich mich vom
Antrag von Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger, der damals beantragt hat,
dass die Lärmschutzfenster aus dem
Überling der lärmabhängigen Gebühren
finanziert werden sollen, wenn die
Aufkommensneutralität aufgehoben ist. Ich
möchte beantragen, dass der Flughafen
das auf jeden Fall nach dem Verursacherprinzip fördern soll. Ich bin überzeugt
davon, wenn wir das beschließen, dann
wird der Flughafen in Kooperation mit der
Obersten Zivilluftfahrtbehörde (OZB)
schnell die Aufkommensneutralität
aufheben. Ich glaube, dass das mittlerweile schon geht. Das habe ich im Antrag
genauer ausgeführt, aber das sage ich
jetzt nicht.
In einer Sache möchte ich auch gleich
warnen. Das Bundesumgebungslärmschutzgesetz ist hinsichtlich des Fluglärms
fast zu vergessen. Erstens ist die Stadt
Innsbruck mit der Gemeinde Völs nach
dem Gesetz ein Ballungsraum bis
800 Meter Höhe. Die Lärmschutzkarten
müssen bis zum Jahr 2012 und die
Aktionspläne bis zum Jahr 2013 fertig
sein. Das sind ewig lange Zeiten und
daher denke ich, dass wir das beschleunigen sollten. Vor allen Dingen sind die
Schwellwerte dem Fluglärm bzw. dem
Störungsfaktor von Fluglärm überhaupt
nicht angemessen. Diese liegen bei
65 Dezibel Dauerschallpegel untertags
und 55 Dezibel in der Nacht.
Es gibt böse Zungen, nicht bei den
Innsbrucker Grünen, sondern bei den
Experten und Expertinnen, die sagen,
dass das eine lex Fluglinien und eine lex
Innsbruck ist, weil man sich offensichtlich
bei den Schwellwerten immer wieder an
der Messstelle 1 Ursulinen orientiert, die
österreichweit diejenige Messstelle ist, die
die höchsten Fluglärmwerte überhaupt
hat. Ich kann Ihnen jetzt schon sagen,
wenn wir das BundesumgebungslärmGR-Sitzung 28.6.2007
schutzgesetz anwenden, werden wir mit
dem Dauerschallpegel immer ganz knapp
unter den 65 Dezibel bleiben, weil
überhaupt der Dauerschallpegel zur
Beurteilung des Beeinträchtigungsfaktors
von Fluglärm völlig ungeeignet ist. Beim
Fluglärm geht es um die Lärmspitzen und
die Häufigkeit der Lärmspitzen.
Der Flughafen gibt in seiner Umweltbroschüre immer nur den Dauerschallpegel
an. Das wäre genauso, als wenn ich
sagen würde, dass ich zwei Mal im Jahr
so saumäßig Zahnweh habe und der
Zahnarzt sagt, dass ich aber über das
Jahr gesehen überhaupt keine Probleme
mit den Zähnen hatte. Das stimmt. Aber,
für den Fluglärm gelten einfach andere
Kriterien.
Ich bitte überhaupt bei allen Anträgen,
dass wir diese
über den Stadtsenat dem Umweltschutzausschuss zuweisen.
Der dritte Antrag geht ganz schnell.
Derzeit laufen die Messdaten von allen
drei Messstellen beim Amt der Tiroler
Landesregierung, bei Dipl.-Ing. Albert
Rinner, zusammen. Die Bürger, die das
wissen, rufen an, und fragen, welche
Maschine so laut war. War das eine
Landung? War das ein Start? Das ist
immer eine Holschuld. Es gibt Bürgerinnen
und Bürger, die das wissen. Manche
Bürgerinnen und Bürger wenden sich an
mich, dann erfrage ich das.
Die Stadt Salzburg ist hier sehr vorbildlich.
Ich habe nur eine Seite der Homepage der
Stadt Salzburg kopiert. Man kann sich dort
auf der Homepage über die Umwelt zum
Lärm hanteln. Man kommt dann zum
Bereich Fluglärm. Es gibt in der Stadt
Salzburg fünf Messstellen. Man kann jede
der fünf Messstellen eingeben und dann
bekommt man sozusagen die Daten nach
Uhrzeit mit dem maximalen Schallpegel,
mit der Schallereignisdauer in Sekunden,
den Start oder die Landung sowie die
Entfernung der Meter von der Messstelle.
Ich hätte gerne noch ein paar andere
Daten.
Es wäre doch im Sinne von Transparenz
toll, wenn Bürgerinnen und Bürger über
die städtische Homepage wissen, was los
war. Die gleiche Frage ist, was es nützt,
- 525 -
wenn die Schadstoffemissionen beim
Rathaus angeschlagen werden. Was
mache ich damit, wenn angeschlagen ist,
wie hoch der Feinstaubwert und der NOxWert ist? Dann müssen wir überhaupt
keine Umweltdaten mehr veröffentlichen.
In der Stadt Salzburg wird diese Homepage sehr oft benützt und ist sozusagen ein
Angebot an die Bevölkerung. Das hätte ich
auch alles gemeinsam im Umweltschutzausschuss gerne beraten.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich darf
doch einige Anmerkungen zu diesen drei
Anträgen machen. Ich darf vorausschicken, dass wir am Flughafen der Stadt
Innsbruck die strengsten und die restriktivsten Betriebszeiten in Österreich
überhaupt haben. Wir haben sehr strenge
Nachtflugbeschränkungen und wir haben
den ersten Flughafen in ganz Österreich,
der mit lärmabhängigen Landegebühren
arbeitet und das durchaus mit einer
gewissen Effizienz.
Ich erinnere mich daran, dass wir vor
Jahren noch sehr viele MD-80 Landungen
und Starts sowie Flugzeuge hatten, die
wirklich einen unglaublichen Lärm
verursacht haben. Die verschiedenen
Maßnahmen, die gesetzt wurden, haben
gegriffen. Diese Flüge, wie auch Flüge mit
der YAK sind sehr zurückgegangen. Es
haben die Maßnahmen, die gesetzt
wurden, durchaus gegriffen.
Grundsätzlich ist es richtig, dass die
Struktur des Lärms in der Stadt Zürich
etwas anders ist, als in der Stadt Innsbruck. Das ist richtig. Wir haben das bei
einer der letzten Sitzungen des FlughafenUmweltforums (FLUF), die ich hier im
Plenarsaal geleitet habe, festgestellt. Univ.
Prof. Dipl.-Ing. Dr. Tiefenthaler hat damals
seine Untersuchung vorgetragen. Das ist
ein dickes Buch, wo Univ. Prof. Dipl.-Ing.
Dr. Tiefenthaler die Struktur des Lärms
auch hinsichtlich der verschiedenen
Flugzeuge untersucht hat.
Unbeschadet dessen, muss man aber
feststellen, dass natürlich im Prinzip laute
Flugzeuge in der Stadt Zürich und in der
Stadt Innsbruck pönalisiert werden und
zwar effizient. Ob dann das auf die
übrigen Gebühren ausgeglichen wird, das
heißt aufkommensneutral oder nicht, ist
eigentlich für die Effizienz völlig unerhebGR-Sitzung 28.6.2007
lich. Jenem, der ein lautes Gerät hat und
in der Stadt Innsbruck landet, ist es völlig
egal, ob andere dafür weniger Flughafengebühr zahlen. Der Sinn ist, dass nach
Möglichkeit durch Zuschläge das laute
Gerät in der Stadt Innsbruck nicht mehr
landet. Dieser Effekt wird erreicht.
Man kann jetzt schon ein bisschen
"herumtüpfteln". Die lauten Maschinen
haben einen Zuschlag von € 1.000,--, die
weniger lauten von € 600,-- und die noch
weniger lauten von € 300,--. Es gibt drei
Stufen. Wenn man das ein wenig differenzieren würde, dann würde es bei den
verschiedenen Flugzeugtypen innerhalb
dieser Pönalsierung vielleicht zu gewissen
Unterschieden kommen. Es kann sein,
dass das eine Flugzeug von der € 300,-Pönalisierung auf die € 600,-- Pönalisierung kommt oder umgekehrt. Das ist
eigentlich nicht erheblich.
Tatsache ist, dass natürlich die Pönalisierung greift, StR Mag. Schwarzl. Das ist
überhaupt keine Frage, denn diese ist
effizient. Das sind Flugzeuge, die grundsätzlich nicht als so laut angesehen
werden, dass eine Pönalsierung notwendig ist. Es sind gewisse Differenzen
gegeben, aber im Prinzip greift das
Instrument der lärmabhängigen Landegebühren.
Ich glaube, dass es nicht sehr erheblich
ist, ob das aufkommensneutral ist oder
nicht. Natürlich würden wir uns wünschen,
dass es nicht aufkommensneutral sein
soll. Das ist richtig. Die Kompetenz liegt
nicht nur bei der Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG), sondern beim
Bundesministerium für Verkehr, Innovation
und Technologie.
Hinsichtlich des Einbaus von Lärmschutzfenstern haben Sie, StR Mag. Schwarzl,
meinen Antrag nicht ganz richtig zitiert. Ich
habe es nämlich im letzten Satz meines
Antrages so formuliert, dass die Finanzierung nach Änderung entsprechender
bundesgesetzlicher Bestimmungen
vorrangig aus jenen Einnahmen erfolgen
möge, die durch erhöhte Gebühren durch
laute Flugzeuge erzielt werden. Das heißt,
nicht ausschließlich, aber vorrangig. Wenn
diese nicht vorhanden oder nicht ausreichend sind, soll das aus anderen Mitteln
finanziert werden.
- 526 -
Die Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH
(TFG) verweist jetzt natürlich auf die
Bundesumgebungslärmverordnung, die in
Kraft getreten ist und wonach Lärmschutzpläne auszuarbeiten sind. Das
Bundesministerium für Verkehr, Innovation
und Technologie ist dabei, das jetzt zu tun.
Wir haben das für die Stadt Innsbruck
schon getan. Ich gehe davon aus, dass
Sie sich dieser Unterlagen bedienen. Ob
diese dann andere Kriterien bei den
Lärmplänen haben werden, das weiß ich
nicht. Die Schwellenwerte wurden mit
55 Dezibel in der Nacht und 65 Dezibel
am Tag Dauerschallpegel schon genannt.
Diese orientieren sich natürlich am
Straßenverkehrslärm. Das sind relativ
hohe Werte, wobei es sicherlich richtig ist,
was StR Mag. Schwarzl ausgeführt hat,
dass natürlich die Struktur des Lärms
insofern eine andere ist, weil man weniger
Lärmereignisse, aber dafür sehr hohe
Spitzen hat. Dies sind unter Umständen
über 90 Dezibel oder an der Messstelle im
einzelnen Fall auch über 100 Dezibel.
Wenn man dann einen Dauerschallpegel
misst, das heißt einen Durchschnittswert
ermittelt, dann ist das ein nicht sehr
aussagekräftiger Wert, wobei es derzeit
dazu einfach keine anderen Richtlinien
und Bemessungswerte gibt. Ich glaube,
dass hier ein gewisser Entwicklungsbedarf
gegeben ist. Die Vertreter des Flughafens
warten jetzt natürlich auf die Umgebungslärmkarte. Das Bundesministerium für
Verkehr, Innovation und Technologie hat
dann auch die Aktionspläne zu erstellen.
Ich meine schon auch - das habe ich auch
dem Flughafendirektor gesagt -, dass es
durchaus wünschenswert wäre, wenn man
nicht darauf wartet, sondern der Bevölkerung entgegen kommt. Wenn wir in der
Stadt Innsbruck die Richtlinien beschlossen haben - wir haben diese im Umweltschutzausschuss behandelt und ich warte
immer bis sie dem Stadtsenat vorgelegt
werden, Herr Umweltreferent, denn ich
weiß nicht, wo das derzeit noch hakt -,
sollte man analog vorgehen. Wenn sich
dann andere Kriterien auf Grund der
Aktionspläne ergeben sollten, dann kann
man dies anpassen oder umstellen. Ich
hätte diesbezüglich grundsätzlich keinen
Einwand.
GR-Sitzung 28.6.2007
Der dritte Antrag betrifft in erster Linie das
Land Tirol, das die Messstellen betreut.
Dipl.-Ing. Albert Rinner macht das. Hier
werden auch die entsprechenden Informationen gegeben. Wenn das das Land Tirol
machen sollte, ist dagegen nichts einzuwenden. Aber ich glaube nicht, dass wir
das weiter betreiben sollten.
Ich sehe, wenn ich alle drei Anträge
beurteile, keinen besonderen Handlungsbedarf. Ich sage, dass die lärmabhängigen
Landegebühren effizient sind und ihre
Wirkungen zeigen. Hinsichtlich der
Lärmschutzfenster ist abzuwarten, was für
die Stadtgemeinde Innsbruck beschlossen
wird. Ich gehe davon aus, nachdem mein
Antrag seinerzeit der Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG) vorgelegt wurde,
dass es zu entsprechenden Überlegungen
kommt. Der dritte Antrag betrifft eigentlich
das Land Tirol. Ich halte diesen Aktionismus gegen den Flughafen in dieser Form
eigentlich für etwas überzogen.
StR Dipl.-HTL-Ing. Peer: Ich bin heute
sehr still gewesen und habe ein unheimliches Redepotential. Ich mache mich
sicher sehr beliebt, wenn ich das voll
ausschöpfe und in diesem Wissenswettkampf mitmache. Ich tue das nicht, weil in
diesem Zusammenhang schon sehr viel
gesagt wurde. Ich sage ganz offen, dass
mir das Reden darüber viel zu wenig ist.
(StR Mag. Schwarzl: Ich möchte ja tun,
aber Ihr tut nichts.)
StR Mag. Schwarzl, was du tust, ist mich
zu unterbrechen, das tust du auf alle Fälle.
Faktum ist auf jeden Fall - ich gehe auf
den ehemaligen Umweltstadtrat und
Vorsitzenden des FlughafenUmweltforums (FLUF) ein, der mir den
Vorsitz dort übergeben hat -, dass die
Stadt Innsbruck nicht zuletzt mit dem
Instrument des Flughafen-Umweltforums
(FLUF) eine zusätzliche Dienstleistung
gemacht hat, um wirklich partizipativ die
Leute, nämlich die Anrainerinnen und
Anrainer, mit ins Boot zu nehmen. Das
war für mich nicht nur eine Diskussionsund Philosophenrunde, sondern wir haben
gerade in der ersten Runde - ich habe die
Neustrukturierung genannt, weil jeder
Mensch natürlich andere Vorstellungen
von der Führung eines solchen Unternehmens wie des Flughafen-Umweltforums
- 527 -
(FLUF) hat - mit der Neustrukturierung
auch angeboten, ganz klar, logisch und
effizient Themen abzuarbeiten. Das betrifft
unter anderem auch den Lärm. Das war
nicht nur das einzige Thema, das wir in
dem Flughafen-Umweltforum (FLUF)
abgehandelt haben.
Wir haben uns getroffen. Wir haben
sukzessive das erste Thema hinsichtlich
der Probeläufe abgearbeitet. Ich habe mit
der Air Alps verhandelt. Diese Verhandlung war erfolgreich, denn dies hat sich
einfach reduziert. Das wurde auch
registriert. Ich möchte mir das jetzt nicht
besonders auf die Fahne heften, aber es
ist einfach ein Faktum, das getan wurde.
Der zweite Schritt in der Diskussion waren
die lärmabhängigen Gebühren. Siehe da,
wir haben eigentlich nichts anderes getan,
als eine Kooperationsvereinbarung
geschlossen. Ich bleibe dabei - leider ist
Hildegard Auer jetzt nicht mehr anwesend
und hört das nicht mehr, aber sie hat es
bereits aus meinem Munde gehört, dass
ich zutiefst enttäuscht war, dass die
Anrainerinnen und Anrainer des Flughafen-Umweltforums (FLUF) die Möglichkeit
verlassen haben. Ich werde sicherlich das
Flughafen-Umweltforum (FLUF) nicht
auflösen. Ganz im Gegenteil, ich sehe
mich als Umweltstadtrat auch als Anwalt
der Bevölkerung. Die Bevölkerung betrifft
übrigens nicht nur die Anrainerinnen und
Anrainer, die dort vertreten waren,
sondern alle Menschen, die hier leben.
Genau diese werden wir vertreten und
genau hier werden wir das FlughafenUmweltforum (FLUF) aufrechterhalten.
Es geht darum, dass ich jeden einlade,
diese Punkte, die ich aufgestellt habe,
sukzessive abzuarbeiten und nicht weg zu
reden. Genau dieses Gefühl - es tut mir
Leid, dass ich dir das so direkt sage,
StR Mag. Schwarzl - habe ich. Ich habe
einfach das Gefühl, dass nur Punkte
aufgestellt werden, damit man möglichst
eine tolle Presse hat oder einen Aktionismus führt. Die ganzen Daten, die angeführt sind, das sind alles Verhältniszahlen.
Selbstverständlich kann ich einen Zähler
oder Nenner so definieren, dass das
wunderbar schön und groß aussieht. Ich
kann mit dem Dauerschallpegel oder mit
dem Maximalschallpegel argumentieren.
Alles kann ich tun.
GR-Sitzung 28.6.2007
Faktum ist jedenfalls, dass wir uns an
objektive Kriterien zu halten haben und
das wird getan. Ich sage jetzt auch meine
Meinung als Anwalt der Bevölkerung, dass
der Flughafen sehr wohl gute Dienste
leistet. Ob immer die richtige Tonart
angeschlagen wird, das lasse ich jetzt
einmal dahingestellt. Faktum ist jedenfalls,
dass die Geschäftsführung des Flughafens versucht, wirklich dort mitzuwirken,
aber das muss man auch anders sehen.
So wie es hier eine Initiative des Flughafens gibt, wirklich lärmtechnisch und
lärmeffizient Reduktionen zu erwirken, so
muss man, wenn man konsensual
arbeiten will, auf gewisse Kompromisse
eingehen. Das ist keine Frage.
Wir haben meines Erachtens ein sehr
vernünftiges Programm in diesem
Flughafen-Umweltforum (FLUF). Ich
werde gegen die Anträge stimmen, aber
nicht, weil ich gegen die Initiativen,
sondern weil ich gegen den Aktionismus
bin. Ich bin der Meinung, dass wir wirklich
zu arbeiten haben. Meine Hände sind
bereit zu arbeiten.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger, du weißt
hinsichtlich der Lärmschutzfenster genau,
wie der Sachverhalt aussieht. Das habe
ich dir auch gesagt. Insofern ist es müßig,
hier noch eine Antwort zu geben. Faktum
ist jedenfalls, dass die Punkte inklusive
des Punktes mit den Messstellen - Dipl.Ing. Rinner ist wirklich ein auskunftsfreudiger Mensch und ein wunderbar beratendes Organ - einfach nur ein Reden sind.
Wenn wir handeln wollen, dann tun wir
das bitte gemeinsam. Meine Türen stehen
offen, dass wir wirklich versuchen, in dem
Flughafen-Umweltforum (FLUF) jeden
Punkt abzuarbeiten, aber dazu gehört
natürlich eine gewisse Disziplin. Diese
Disziplin fordere ich auch als Vorsitzender
ein, dass man so vorgeht, wie das in
solchen Foren der Fall ist.
Meine Türen - das habe ich auch der
Initiative gesagt - stehen nach wie vor weit
offen, aber kommen muss natürlich die
Initiative. Ich stehe für jede und jeden
bereit. Wenn ich jedem und jeder sage,
dann meine ich die gesamte Bevölkerung
der Stadt Innsbruck. Das ist ein Faktum.
Meine Bereitschaft diesbezüglich etwas zu
tun ist nicht nur groß, sondern ist genau
102 %.
- 528 -
GR Haller: Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger hat schon einiges aufgezählt, was der Flughafen in Innsbruck alles
macht. StR Mag. Schwarzl hat das
Gegenteil aufgezählt, was alles nicht
gemacht wird. Allerdings hat Bgm.-Stellv.
Dipl.-Ing. Sprenger einiges übersehen.
Der Flughafen Innsbruck ist z. B. der
einzige Flughafen, der keine Ultra-Lights
zulässt. Die lärmabhängigen Landegebühren greifen. Das sind immerhin 34 %, die
weniger abgerechnet worden sind. Das ist
nicht, weil der Flughafen nicht abrechnen
wollte, sondern weil weniger laute
Maschinen landen. Ich werde den Begriff
"laut" noch genau erklären. Der Flughafen
Innsbruck hätte im Wintercharter eine
Selbstbeschränkung gemacht, obwohl es
nach den Betriebszeiten möglich gewesen
wäre, noch Maschinen hereinzubekommen. Es gab auch noch Anfragen, ob noch
zusätzliche Maschinen in der Stadt
Innsbruck landen könnten.
Diese Maschinen wurden auf den Flughafen Friedrichshafen umgeleitet. Dieser
Flughafen ist dankbar dafür und hat diese
Maschinen mit Dank genommen. Der
Flughafen Innsbruck ist der erste Flughafen, der ein Umweltmanagementsystem
hat, das auf dem EMAS-System basiert.
Die Innsbrucker Grünen müssen nur GR
Mag. Fritz fragen, denn der kennt sich bei
der Europäischen Union (EU) gut aus. Die
Innsbrucker Grünen sollen sich das EMAS
ansehen, was das für ein dickes Buch ist.
Die Innsbrucker Grünen haben viele
Studenten, die sich das ansehen können,
denn diesbezüglich ist viel zu tun.
Der Flughafen Innsbruck hat als einziger
Flughafen jetzt den Umweltpreis bekommen. Diesen Preis hat der Flughafen nicht
aus Jux und Tollerei bekommen, sondern
weil er eben gut arbeitet.
Jetzt komme ich zu den Anträgen von
StR Mag. Schwarzl, was ich dazu recherchiert habe. StR Mag. Schwarzl, Sie tun
so, als ob der Flughafen nichts tun würde.
StR Mag. Schwarzl, Sie machen der
Bevölkerung Angst, denn Sie streuen
Unwahrheiten unter die Bevölkerung.
StR Mag. Schwarzl, Sie vergleichen Äpfel
mit Birnen. Das Schlimmste ist, dass Sie
ganz genau wissen, dass es nicht so ist.
GR-Sitzung 28.6.2007
Bei der Einführung der lärmabhängigen
Landegebühren wird immer vom Züricher
Modell gesprochen. Die Stadt Zürich hat
eine andere Topographie und ein anderes
Gebührenmodell. Es ist dies nur ein
Klassifizierungssystem und das stimmt. Es
wurde heute gesagt, dass es zwei oder
drei Flugzeuge auf der Liste gibt, die die
Stadt Innsbruck gar nicht anfliegen. Wie ist
es überhaupt dazu gekommen? Das ist
schrecklich und sehr dubios.
StR Mag. Schwarzl, Sie haben eine Liste
bekommen und zwar ist das so vorgegangen. Es ist lediglich das Lärmklassifizierungssystem von der Stadt Zürich
übernommen worden, weil dort wesentlich
präziser gemessen werden kann und dort
wesentlich präzisere Daten in größerem
Umfang ohne größere Verzögerung zur
Verfügung gestanden sind. Es ist sehr
sinnvoll, dass man diese übernommen
hat.
Wenn man eine Lärmklassifizierung
einführt, dann nützt es nichts, wenn das
Flugzeug einmal landet und es laut ist. Ein
Flugzeug muss wesentlich öfter und zwar
unter verschiedenen Bedingungen landen.
Die Lärmintensität ist abhängig vom Startund Landewinkel, vom Gewicht, vom
Wetter, vom Wind, vom Landeanflug, von
den Pistenverhältnissen sowie von den
Triebwerken usw. Deshalb ist die Klassifizierung von der Stadt Zürich aussagekräftig. Wir sind nicht die einzigen in Europa,
die den Lärmindex der Stadt Zürich
übernommen haben. Fast alle Flughäfen
in Europa haben das Modell von Zürich
übernommen, weil die Stadt Zürich schon
sehr lange daran arbeitet.
Zur Lärmmessstelle Ursulinen, zur
Messstelle 1 möchte ich Folgendes sagen:
Das ist wirklich einzigartig. Es gibt keine
Lärmmessstelle auf der ganzen Welt, die
direkt von den Flugzeugen überflogen
wird. Alle Lärmmessstellen sind in etwa
zwischen drei- oder vierhundert Meter
entfernt.
(StR Mag. Schwarzl: Aber dort wohnen
Menschen.)
Das ist alles in Ordnung, das glaube ich
Ihnen alles, weil ich weiß, dass dort Leute
wohnen.
- 529 -
Eines der modernsten Flugzeuge, das zur
Zeit die Stadt Innsbruck anfliegt, ist der
Aribus A 320-200. Wir nehmen das
Beispiel des Starts. Wir haben eine
Lärmfläche von 1,5 Quadratkilometer. Das
kommt darauf an, welches Triebwerk
gegeben ist. Das heißt, dass wir eine
Lärmschleppe, die 3,5 km lang und 0,5 km
breit ist, haben. Wenn man das auf einem
Plan auflegt, sieht man - der Airbus A 320200 hat die kleinste Lärmschleppe von
allen Flugzeugen -, dass die Lärmschleppe genau über die Messstelle 1 Ursulinen
geht. Deshalb wird das immer laut sein. Es
kommt darauf an, wo man misst. Wenn
man hinter dem Triebwerk misst, dann hat
man noch viel mehr Lärm.
mehr Lärm ist der doppelte Druck.
10 Dezibel ist das Hundertfache und
30 Dezibel ist das Tausendfache. Ich
würde mir daher nicht das gleiche System
wie in der Stadt Salzburg wünschen, wo
an fünf Stellen fünf Mal am Tag so ein
Lärm kommt.
Andere Flughäfen haben das nicht. Wir
haben eine Grafik der Stadt Salzburg
vorliegen. Dort sieht man genau, wie weit
die Messstellen entfernt sind. Das gibt es
in der Stadt Innsbruck nicht. Die Messstellen Völs und Allerheiligen sind etwas
entfernt, so wie in anderen Städten.
GR Mag. Kogler: Lärm ist immer etwas
Subjektives. Manche Leute empfinden
auch den Start eines Flugzeuges als
etwas durchaus Angenehmes und
begeistern sich dafür. Das muss man auch
festhalten und festlegen.
StR Mag. Schwarzl, Sie sagen, dass der
Flughafen Innsbruck nichts tut. Das ist
nicht wahr. Der Aufsichtsrat der Tiroler
FlughafenbetriebsgesmbH (TFG) hat z. B.
im Jahr 2004 beschlossen, bis auf
weiteres das Züricher Lärmklassifizierungssystem beizubehalten und zusätzlich
in Zusammenarbeit mit Univ. Prof. Dipl.Ing. Dr. Tiefenthaler Lärmbilanzen zu
erstellen, die auf den Daten der drei
erwähnten Messstellen basieren. Das wird
zur Zeit schon gemacht. Wir werden am
Ende dieses Jahres zum ersten Mal die
Auswertungen haben, was im Jahr 2006
und 2007 passiert ist.
Die Bundesumgebungslärmschutzverordnung hat Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger
schon besprochen. Ich möchte noch ein
klein wenig zum Modell der Stadt Salzburg
sagen, das Sie, StR Mag. Schwarzl,
anpreisen. Sie haben uns einen wunderbaren Zettel gezeigt, nur nicht auf den
oberen Bereich verwiesen. Die Stadt
Salzburg hat fünf Messstellen und diese
müssen mehrmals täglich kalibriert werden
und zwar mit einem Lärmpegel von
105 Dezibel, das über zehn Sekunden.
Soviel bekommt in der Stadt Innsbruck
keine Maschine zusammen. StR
Mag. Schwarzl, Sie wissen, was
15 Dezibel mehr Lärm heißt. 3 Dezibel
GR-Sitzung 28.6.2007
Ich möchte noch etwas zu den Entwicklungen beim Charter- und Linienverkehr
sagen. Seit dem Jahr 1999 ist dieser mit
geringen Schwankungen, vielleicht 100
auf oder 100 ab, oder 200 auf oder 200
ab, gleich geblieben. Das ist auch
enthalten, denn ich kann auch Grafiken
lesen. Ob das 200 oder 100 im Jahr sind,
das macht eigentlich relativ wenig aus.
Das ist nicht einmal ein Flieger am Tag.
Die Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH
(TFG) hat schon viel getan, um den "Lärm"
- so sehe ich diesen - zu reduzieren. Auch
wir Fallschirmspringer sind nicht mehr am
Innsbrucker Flughafen, sondern wir
springen in Radfeld. Dazu könnte man
noch vieles sagen.
Nur, eines ist ein ganz entscheidender
Punkt. StR Mag. Schwarzl, Sie haben
ganz kurz die Flughafenerweiterung, die
Sicherheitszone und die Schutzzone im
Bereich Westen angesprochen. Das wird
meines Erachtens einen entscheidenden
Einschnitt in die Reduzierung des Lärms
bedeuten. Warum? Weil man die Gefahrensituation des Walls im Bereich Westen
nicht mehr hat. Das heißt, dass die
schweren Charter nicht mehr angehalten
sind, einen Break-Start zu machen, das
heißt, voll auf die Bremse zu starten und
mit Vollgas wegzufliegen, sondern diese
könnten auch mit Dreiviertelschub
wegstarten. Das wird meines Erachtens
einen Einschnitt in die Reduzierung
bringen.
StR Mag. Schwarzl, das müssen Sie auch
einmal kommunizieren, das von Ihrer Seite
im positiven Sinne hinüber zu bringen. Ob
das dann die Piloten schlussendlich
machen oder nicht, obliegt immer dem
Piloten selber, denn dieser ist verantwort-
- 530 -
lich in welche Richtung er startet. Ich
schätze schon, dass wir diesbezüglich
eine Reduzierung erreichen können. Wir
müssen natürlich prüfen, wie sich das
auswirkt, denn davon sind die Lärmschutzfenster entsprechend betroffen.
Ich möchte noch eines zu dem dritten
Antrag und zwar zu der Veröffentlichung
der Flugdaten, Flugbewegungen und
Messstellen sagen. Ich muss mich ganz
entschieden aus datenschutzrechtlichen
Gründen dagegen aussprechen. Ich
möchte nicht, dass das veröffentlicht wird.
Wenn ich am Abend mit dem Flugzeug
ankomme oder wegfliege, weiß jeder
wann ich komme oder nicht. Das sind
genauso die Pilotendaten und das kann
mein Flugzeug betreffen. Ich muss sagen,
dass das nicht in Ordnung ist. Beim Auto
wird auch nicht das Kennzeichen frei
gegeben und jeder weiß, wann man am
Fürstenweg fährt. Ich habe diesbezüglich
schwerste Bedenken. Wir werden diesem
Antrag auch nicht zustimmen.
GR Mag. Schindl-Helldrich: Ich bin in
diesem Gemeinderat wahrscheinlich
diejenige, die am wenigsten vom Flughafen versteht und dazu sicher nichts
beitragen kann. Ich habe mich trotzdem zu
Wort gemeldet, weil ich mir bei der
Debatte irgendwann gedacht habe, was
StR Mag. Schwarzl schlimmes angestellt
hat. Sie hat recherchiert und das Ganze in
den Gemeinderat herein getragen. Sie
kann nicht direkt in das FlughafenUmweltforum (FLUF) gehen, um dort zu
handeln.
Also, was soll StR Mag. Schwarzl tun? Sie
bringt das, was sie in Erfahrung gebracht
hier in den Gemeinderat. Es mag schon
sein, dass sie beliebige Variabeln heraus
genommen hat, das kann ich nicht
beurteilen. Ich fände es aber angemessen,
sich das redlich anzusehen und zu prüfen,
das, was sie recherchiert und zusammengetragen hat, zu überdenken. Woher
kommt das, dass StR Mag. Schwarzl
4.000 Flugbewegungen findet, die
anscheinend lauter sind, als sie sein
sollten?
Ich finde es einfach eine merkwürdige Art
damit umzugehen, dass jemand im
richtigen Gremium meiner Meinung nach
und mit dem richtigen Ziel, nämlich das
GR-Sitzung 28.6.2007
Ganze im Umweltschutzausschuss zu
diskutieren, sich im Gemeinderat anhören
muss, dass das eine Zumutung ist. Das ist
das, was ich dazu sagen möchte.
StR Mag. Schwarzl: Punkt eins: Ich greife
nicht den Flughafen an. Ich wende mich
an Sie als Politikerinnen und Politiker. Dir.
Mag. Reinhold Falch muss als Geschäftsführer einen Betrieb gut führen und
betriebswirtschaftlich handeln, denn dazu
haben wir ihn bestellt. Die Eigentümervertreter sitzen im Gemeinderat, im Land Tirol
und in der Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB), die auch wieder uns gehört. Es
geht um Flughafenpolitik und nicht um das
Hochpreisen oder Abwatschen von Dir.
Mag. Reinhold Falch. Es geht um die
politische Steuerung.
GR Haller, die Messstelle 1 Ursulinen hat
nicht irgendjemand böswillig dort errichtet,
denn diese hat mit der Wohnrealität etwas
zu tun. Kurios ist, dass in der Stadt
Innsbruck ein riesengroßes Wohngebiet in
einer derartigen Nähe von der Länge
sowie von der Höhe in der An- und
Abflugphase so nah am Flughafen liegt.
Wollen Sie die Messstelle vielleicht bei der
Hungerburg errichten? Die Messstellen
sollen dort sein, wo das Hauptsiedlungsgebiet entlang der Einflugschneise liegt.
Das ist das kuriose, nicht die Situierung
der Messstelle, sondern das Verhältnis der
Situierung Stadt zu Flughafen. Der
Flughafen war außerhalb der Stadt,
mittlerweile liegt er mitten in der Stadt.
(Bgm. Zach: Ja, StR Mag. Schwarzl,
sollen wir jetzt die Stadt verlegen oder?)
Ja natürlich, das ist die eine Option, dass
wir die Stadt verlegen, aber diese ist nicht
wirklich ernsthaft anzudenken. Mein
Bemühen ist nichts anderes, mit dem
Wissen, dass man den Flugverkehr nicht
wegbringen kann und auch nicht wegbringen wird. Es geht nur darum, dass man
sich nicht 25 Jahre darauf ausruhen kann,
dass wir das Chapter II-Verbot als erste
eingeführt haben.
Ich habe auch nicht gesagt, dass der
Flughafen überhaupt noch nie irgendetwas
getan hat. Ich wage einfach zu behaupten,
dass das lärmabhängige Modell nicht das
verkauft, was es verspricht.
- 531 -
Walter, ich würde diese Relationen lieber
auch nicht sehen, weil sie für mich nicht
günstig sind. Man kann immer noch
sagen, 41.000 Flugbewegungen und die
wenigen 10 % bei der Messstelle 1 sind so
wenige, das ist doch ein Klax. Das sieht
für mich nicht so gut aus, aber ich habe es
heute trotzdem präsentiert. Bei der
Messstelle 1 sind 10 % der Flugbewegungen über 90 Dezibel. Das heißt etwas,
wenn man das durch die Tage und noch
gehäuft an den Charter-Wochenenden
sieht.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger, ich habe
den Lärmbericht Jänner 2005 ausgedruckt, aber nicht bewusst, sondern weil
das der Monat Jänner war und ich nicht
alles ausdrucken kann. Natürlich, wenn
man das nach Dezibel reiht, dann führen
mit 104 Dezibel und 105 Dezibel die YAKMaschinen und MD-Maschinen, die
pönalsiert sind. Aber dann kommen gleich
mit 99 Dezibel und 98 Dezibel sämtliche
Boings 734, 736 und der Airbus A-320.
Alle diese modernen Maschinen kommen
danach, die einfach sehr laut sind. Der
Lärm hängt auch mit der Topografie und
mit dem Pilotenverhalten zusammen.
Ich bin nach wie vor davon überzeugt,
dass man umsteuern oder weitersteuern
soll. Univ. Prof. Dipl.-Ing. Dr. Tiefenthaler
hat das auch bestätigt.
Zum Salzburger Modell: Ich will nicht bei
den Messstellen und beim Lärm das
Salzburger Modell anknüpfen. Das Modell
besagt, dass man die Lärmdaten transparent macht, das war der einzige Hinweis,
den ich geben wollte.
Das mit dem Datenschutz, GR
Mag. Kogler, halte ich für ziemlich kurios.
Noch etwas: Natürlich tut der Flughafen
immer etwas, aber der Flugverkehr nimmt
zu. Der Chef von Austro Control hat vor
drei Wochen gesagt, dass Innsbruck der
Flughafen mit den höchsten Flugfrequenzwachstumsraten im letzten Jahr war.
Das heißt auch etwas. Wir müssen daher
als Politiker sagen, dass wir die Wohnbevölkerung und Wirtschaft unter einen Hut
zu bringen haben.
Lieber Walter, wenn man hier im Gemeinderat etwas fachlich und sachlich anspricht, dann ist das kein Aktionismus. Ich
bin nicht undiszipliniert. Die FlughafenarGR-Sitzung 28.6.2007
beit erfordert von mir sehr viel Disziplin,
weil das viel Recherchen- und Rechenarbeit ist. Das erfordert ganz viel Disziplin,
nur muss man es einmal machen. Es geht
nicht um das Reden, sondern um das
Handeln. Die Anrainer im FlughafenUmweltforum (FLUF) sitzen seit zehn
Jahren dort und sind beim Flughafen wie
gegen eine Weichbodenmatte gerannt.
Wenn man dann während der Sitzung des
Flughafen-Umweltforums (FLUF) von
Seiten des Flughafens zu den Anrainern
sagt - du warst gerade nicht im Saal
anwesend -, wenn es eine Beschwerde
gibt, dann kann doch eine Klage erfolgen,
dann ist das kein Umgang mit jemanden,
mit dem man eigentlich zusammenarbeiten soll.
StR Dipl.-HTL-Ing. Peer: Ich möchte zwei
Richtigstellungen treffen: Ich habe im
konkreten Fall nicht behauptet,
StR Mag. Schwarzl, dass du undiszipliniert
bist. Ich habe auch nicht behauptet, dass
es eine Zumutung ist. Das möchte ich
ganz klar und eindeutig hier feststellen. Es
geht um Folgendes: Ich persönlich bin der
Meinung, dass es eine effizientere Art ist,
im Flughafen-Umweltforum (FLUF) etwas
zu tun, als diesen Prozess im Umweltschutzausschuss in Gang zu setzen, denn
es dauert dann sehr lang, bis wirklich
etwas getan ist. Wir können im Umweltschutzausschuss gerne diskutieren.
Ich bin daher der Meinung, dass es
einfach effizienter ist, in einem FlughafenUmweltforum (FLUF) zu diskutieren. Dazu
ist eine gewisse Disziplin der Kompromissbereitschaft vorhanden. Dazu stehe
ich auch, dass man wirklich versucht,
einen Prozess zu finden, wo alle Betroffenen an einem Diskussionsprozess beteiligt
sind. Das fordere ich nicht ein, sondern
das biete ich an. Das ist das Entscheidende und das hat für mich einen höheren
Stellenwert, als eine permanente Diskussion in diesem Prozess.
GR Haller: Ich habe nicht gesagt, dass
das der falsche Platz ist. Ich habe nur
gesagt, dass man die Messstelle Allerheiligen nicht mit den anderen Messstellen
vergleichen und sagen kann, dass das die
lauteste Messstelle in ganz Österreich ist.
Es gibt nämlich nur eine Messstelle, die so
laut ist, weil sie direkt im Landeanflug liegt.
- 532 -
Wenn der Airbus A-320 am Flughafen
nicht mehr landen kann, weil dieser so laut
ist, wer soll dann bitte noch bei uns noch
landen. Es kann dann keiner mehr landen.
Ich stelle daher Antrag, dass wir diese
Anträge von StR Mag. Schwarzl ablehnen.
Bgm. Zach: Heute war schon von
Ritualen die Rede. Es gibt zwei Rituale bei
StR Mag. Schwarzl. Auf die Familie
Schröcksnadel und auf den Flughafen hat
Sie sich eingearbeitet. GR Buchacher und
GR Weber unterstützen uns gemeinsam
für die Arbeitsplätze. Ich sage hier konkret,
dass uns um diesen Flughafen ganz
Österreich beneidet. Der Flughafen hat
jetzt einen Umweltpreis bekommen. Das
wird natürlich überhaupt nicht erwähnt, nur
StR Dipl.-HTL-Ing. Peer hat dies genannt.
Ich werde mir die Zusammensetzung der
Jury ansehen. Es werden all jene schon
gar nichts verstehen und bei StR
Mag. Schwarzl nicht Nachhilfe genommen
haben. Eines kann ich euch sagen, dass
ich es nicht dulde, dass das Unternehmen
- das ein wesentlicher Bestandteil des
Wirtschaftslebens in der Stadt Innsbruck
ist - mit den ganzen Mitarbeitern, die sich
dermaßen bemühen, schlecht gemacht
wird. Es wird immer wieder gesagt, dass
wir Betriebe mit Arbeitsplätzen in die Stadt
Innsbruck bekommen müssen. Auch wird
die Universität Innsbruck immer wieder
angesprochen. Unternehmen wie das
MED-EL sind wichtig. Sogar im Tiroler
Landestheater bekomme ich keine guten
Leute, wenn wir keinen Flughafen haben.
Der Flughafen kann nichts dafür, dass die
Stadt Innsbruck so liegt wie sie liegt. Wir
lieben die Berge links und rechts, wo man
sich trotzdem unter Berücksichtigung der
ganzen Umstände redlich bemüht.
Ich habe wirklich Beschwerden über Sie,
StR Mag. Schwarzl und alle, die Sie dort in
der Umgebung "aufhussen". Ich habe das
hier noch nie gesagt, aber weil Sie heute
so "gescheid daherreden", sag ich es
Ihnen. GR Mag. Schindl-Helldrich, Ihnen
will ich schon sagen, dass wir Ihnen um
halb eins in der Nacht geduldig zuhören.
Ich sehe Kolleginnen, die sind dermaßen
blass, dass sie mich schon anleuchten.
Daher müssen Sie mir nicht sagen, dass
Sie ein Schutzschild vor
StR Mag. Schwarzl sein müssen. Glauben
GR-Sitzung 28.6.2007
Sie mir, dass wir die Demokratie hier im
Gemeinderat schon wahrzunehmen
wissen. Wir haben sehr viel Geduld
bewiesen.
Ich denke, dass alles gesagt ist. Wir
stimmen über diese drei Anträge ab und
dann übernehme ich die Sitzungsführung.
Wir werden dann sehen, wie wir weiter
tun. Ihr wisst genau, dass nach Mitternacht keiner mehr besonders gut denken
kann. Zuhören können wir vielleicht, aber
dazu ist auch mir meine Gesundheit mehr
wert. Ganz abgesehen davon, dass mir
eine Kollegin der Innsbrucker Grünen
sagt, dass meine Leute den Saal noch für
eine morgige Veranstaltung vorbereiten
müssen. Das wissen wir GR
Mag. Pitscheider. Ich habe Ihnen schon
gesagt, dass Sie sich an Ihre Klubobfrau
wenden sollten, denn dann sind wir ein
bisschen schneller in der Disziplin, wenn
nicht jeder so lange spricht.
Berücksichtigen Sie eines, StR
Mag. Schwarzl, dass am Flughafen
Menschen arbeiten, die nicht Tag und
Nacht überlegen, wie sie den Innsbrucker
Grünen etwas zu Fleiß tun können. Dazu
sind Sie erstens nicht so wichtig und
zweitens muss ich Ihnen sagen, dass sich
die Menschen ernsthaft bemühen.
GR Ing. Krulis: Eins muss ich schon
sagen: Es ist jetzt fast halb eins, aber
StR Mag. Schwarzl würde noch drei
Stunden über Ihr Lieblingsthema sprechen, ganz egal wie viele Umweltpreise
der Flughafen Innsbruck hat oder bekommen wird. Das ist ein Thema, das Sie mit
einem Fanatismus verfolgen, weil Sie das
Thema benötigen. Wenn Sie das Thema
nicht mehr haben, verlieren Sie ein
gewisses Klientel. StR Mag. Schwarzl,
wenn Sie es gesamthaft in der Stadt
Innsbruck sehen, dann gibt es wenig
Einrichtungen, die so viel Akzeptanz wie
der Flughafen haben.
Wenn man heute in der Stadt Innsbruck
die Bevölkerung fragen würde, dann
würde wahrscheinlich eine Zustimmung
von 95 % zu dem Flughafen mit den
Flugbewegungen wie er derzeit ist,
vorhanden sein. Das müssten Sie dann
auch einmal akzeptieren. Aber Sie werden
das nie akzeptieren, ganz egal, was sich
am Flughafen alles in der Entwicklung tut.
- 533 -
Ob die Flugzeuge größer werden, es
weniger Landungen und Starts gibt usw.
das akzeptieren Sie alles nicht. Sie
werden immer etwas hervorziehen, wo Sie
etwas daran auszusetzen haben. Denken
Sie wirklich auch einmal daran, wie die
Frau Bürgermeisterin gesagt hat, um viele
Arbeitsplätze es geht.
Gehen Sie einmal am Samstag auf den
Flughafen und sehen sich an, wer von
Innsbruck wegfliegt. Das sind Innsbrucker
bzw. Tiroler Familien. Die anderen fahren
stundenlang mit dem Auto und fliegen
konzentriert ab. Ändert doch einmal ein
bisschen eure Einstellung zum Flughafen.
Ich gebe langsam jede Hoffnung auf, weil
Ihr so viel Energie habt, dass um halb eins
in der Früh noch so lange darüber
debattiert wird. Jedes Jahr können wir uns
dieses Thema fünf oder sechs Mal
anhören und es ändert sich nichts bei
eurer Einstellung. Ihr habt einfach den
Flughafen zum Feindbild erklärt, ganz
egal, was dort passiert.
Was Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger
getan hat, war euch auch immer zu wenig.
Wenn ich an die Pamphlets in der
Flughafenzeitung denke, die erschienen
sind, wenn wieder nicht alle Punkte erfüllt
worden sind, waren widerlich. Ich wollte
mich wirklich nicht zu Wort melden, aber
mir steht es bis oben, weil Ihr überhaupt
nichts dazu lernt und immer nur, ganz egal
was der Flughafen tut, "einhauts".
GR Weiskopf: Ich bin ein Betroffener,
denn ich wohne mit meiner Familie am
Franz-Baumann-Weg 22 südseitig. Vor mir
sehe ich den Flughafen und meine Familie
stört er persönlich nicht. Das ist mein
Empfinden. Mir wäre auch nicht aufgefallen, dass er die anderen Parteien in
unserem Haus stört. Ich kann das nicht
empfinden. StR Mag. Schwarzl, Sie sollten
dem Rechnung tragen, weil sonst tragen
Sie Ihre Botschaft in die falsche Richtung.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE;
8 Stimmen):
Die von StR Mag. Schwarzl in der Sitzung
des Gemeinderates am 19.4.2007
eingebrachten Anträge werden dem
Inhalte nach abgelehnt.
GR-Sitzung 28.6.2007
Bgm. Zach übernimmt den Vorsitz von
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer.
29.17 I-OEF 56/2007
Baumpflege und Baumschnitt
durch gut geschultes Fachpersonal, laufende Aus- und Fortbildung (StR Mag. Schwarzl)
StR Mag. Schwarzl: Das ist ein Thema,
an dem man eigentlich, wenn man durch
die Stadt Innsbruck geht, fast nicht vorbei
kommt. Wenn Sie durch die Stadt
Innsbruck spazieren, radeln oder fahren,
ist Ihnen sicher aufgefallen, dass sich in
den letzten Monaten und ein bis zwei
Jahren eigentlich massive Baumkappungen und massive Starkastschnitte gehäuft
haben. Ich kann Ihnen einen Auszug von
Fotos rundum gehen lassen, um zu
zeigen, was teilweise mit den Bäumen in
unserer Stadt passiert.
Wir sind uns alle einig, dass die Bäume in
der Stadt wertvolle Lebewesen sind, die
für das Klima und für die Ästhetik ganz
wichtig sind und damit auch einen hohen
materiellen Wert haben. Ich habe einfach
manchmal das Gefühl, dass die Baumpflege bei uns etwas missverstanden wird.
Bei uns werden sehr viele Bäume
vermeintlich gepflegt und in Wirklichkeit
werden sie gekappt. Sie wissen, Bgm.Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger, es gibt eine
ÖNORM in der steht, dass die Baumkappung nur als Vorstufe zur Baumfällung
gehandhabt wird.
Die Baumkappung hat ganz massive
Auswirkungen. Ein Baum lebt aus dem
Gleichgewicht zwischen Krone, Stamm
und Wurzel. Wenn man einen Teil von
dem Ganzen mehr oder weniger radikal
wegnimmt, ist dieses Gleichgewicht
gestört. Der Baum versucht dieses
Gleichgewicht wieder herzustellen. Sie
kennen alle diese Triebe, diese Ständer,
die bei den gekappten Stellen wieder
wachsen. Der Baum versucht, möglichst
wieder Blattmasse zu bekommen, damit er
seine Versorgung hat. Oft finden solche
Starkastschnitte oder Kappungen in dem
Glauben statt, dass man damit die
Sicherheit des Baumes erhöht. In Wirklichkeit wird eigentlich das Gegenteil damit
erreicht, weil die Triebe, die sehr schnell
- 534 -
und sehr stark neben der Wunde, wo
gekappt wurde, wachsen, bei weitem nicht
mehr so stabil mit dem Ast verbunden
sind, wie der ursprüngliche Ast. Oft meint
man, dass man im Winter kappen muss,
nämlich dann, wenn der Baum gar keine
Kraft hat, weil er kein Laub trägt, die
Wunde zu verschließen. Damit dringt dort
sehr schnell Fäule ein.
werden seit Jahrzehnten österreichweit
geschult. Diese müssen sich sicherlich
nicht von Ihnen, StR Mag. Schwarzl,
sagen lassen, dass sie eine Schulung
machen sollen.
Ich bin deshalb auch von Landschaftsplanern und Gärtnerinnen und Gärtnern rund
um Innsbruck angerufen worden, die mir
mitteilten, dass endlich einmal jemand
sagt, wie in der Stadt teilweise mit den
Bäumen umgegangen wird. Ich wünsche
mir einfach, dass wir Baumschnittmaßnahmen und Baumpflegemaßnahmen nur
mehr noch an Firmen und Personen
vergeben, die wirklich dafür qualifiziert
sind.
Zweitens hatten wir in der Stadt Innsbruck
die Situation, dass es verschiedene
Bäume gab. Ich denke an die Schwarzpappeln am Rennweg, denn das sind
Bäume, die nicht in die Stadt gehören.
Diese Bäume sind vor 50 Jahren gesetzt
worden und dafür kann ich auch nichts.
Die Bäume haben die Eigenschaft, dass
starke Äste sehr leicht abbrechen, die man
dann schneiden muss. Es bilden sich
natürlich die so genannten Wasserreißer wie es in der Forstfachsprache heißt -, die
immer wieder zurück geschnitten werden
müssen. Wir vergeben überhaupt keine
Aufträge nach außen.
In der Bundesrepublik Deutschland (BRD)
gibt es Baumschutzgesetze. Dort kann
man, wenn jemand solche Schnitte wie bei
uns macht, Schadenersatz einfordern.
Dort wird ein Baum nicht nach dem
Brennholzwert, sondern wirklich bewertet.
Bei uns geht das nicht. Wir haben zwar ÖNORMEN, aber wenn diese nicht eingehalten werden, kann man auch nichts
machen. Ich möchte einfach, dass unser
Personal, wenn das selber gemacht wird,
eine Schulung bekommt. Ich möchte, dass
nur solche Fremdfirmen genommen
werden, die wirklich eine Baumpflegeausbildung haben und nicht einfach nur die
Bäume schneiden, sondern auch pflegen.
Was Sie, StR Mag. Schwarzl zitiert haben
- ich weiß nicht, ob das auch dieses Fotos
betrifft - sind nicht Aufträge von der Stadt,
sondern von Privaten. Der Baumschnitt
beim Tivoli-Freischwimmbad ist seinerzeit
kritisiert worden, aber das hat die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) in
Auftrag gegeben. Es gehört auch die
Congress und Messe Innsbruck GesmbH
dazu, denn die Weiden, die dort geschnitten wurden, sind auch keine städtischen
Bäume, sondern sind von der Congress
und Messe Innsbruck GesmbH in Auftrag
gegeben worden. Damit hat die Mag.Abt. III, Stadtgartendirektion, unmittelbar
nichts zu tun.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Es ist
gut, dass es schon so spät ist, weil sonst
würde ich bei diesem Antrag wirklich sehr
emotional werden. Es ist eine unglaubliche
Anmaßung von Ihnen, StR Mag. Schwarzl,
dass Sie als Laie aufstehen und die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mag.Abt. III, Stadtgartendirektion, derart
schulmeistern. Ich behaupte, dass Sie
keine blasse Ahnung von den Bäumen
haben, außer ein bisschen Schulbuchwissen. Zu dem, was Sie hier lehrerhaft
vortragen, muss ich sagen, dass sich jene,
die sich damit befassen, sicherlich
wesentlich mehr darüber wissen. Das ist
völlig entbehrlich.
Ich darf nur feststellen, dass die Mitarbeiter der Mag.-Abt. III, Stadtgartendirektion,
hervorragend geschulte Fachleute sind,
die ausgezeichnete Arbeiten machen und
ein hohes fachliches Wissen haben. Ich
muss mich mit allem Nachdruck gegen
den Antrag wenden und ich bitte dringend
den Antrag abzulehnen.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in
der Mag.-Abt. III, Stadtgartendirektion,
GR-Sitzung 28.6.2007
StR Mag. Schwarzl: Ich ersuche
um die Zuweisung des Antrages an den
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung.
- 535 -
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, GR
Blum, StR Dipl.-HTL-Ing. Peer und GR
Mag. Yildirim; 11 Stimmen):
Der von StR Mag. Schwarzl gestellte
Antrag (Seite 534) auf Zuweisung des
Antrages an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung wird abgelehnt.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE und
GR Blum; 9 Stimmen):
Der von StR Mag. Schwarzl in der Sitzung
des Gemeinderates am 19.4.2007
eingebrachte Antrag wird dem Inhalte
nach abgelehnt.
29.18 I-OEF 57/2007
Projekt "Begegnungszone",
Prüfung und Vorstellung (GR
Mag. Pitscheider)
GR Mag. Pitscheider: Ich halte mich sehr
kurz, weil die Zeit schon sehr fortgeschritten ist. Das Projekt habe ich schon durch
verschiedene Personen vorgestellt bzw.
gebeten, dieses weiterzuleiten. Ich hoffe,
dass das auch funktioniert hat. Ich bin
überzeugt, dass das eine Möglichkeit ist,
den Stadtraum für die Bewohnerinnen und
Bewohner, für den Einzelhandel und für
die Besucherinnen und Besucher interessant zu gestalten.
Ich ersuche um die
Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, GR
Buchacher, GR Marinell und GR Blum;
11 Stimmen):
Der von GR Mag. Pitscheider gestellte
Antrag (Seite 535) auf Zuweisung des
Antrages an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung wird abgelehnt.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE;
8 Stimmen):
Der von GR Mag. Pitscheider in der
Sitzung des Gemeinderates am 19.4.2007
eingebrachte Antrag wird dem Inhalte
nach abgelehnt.
GR-Sitzung 28.6.2007
29.19 I-OEF 58/2007
Stadtmagistrat Innsbruck, Mag.Abt. V, Sport, Formblatt für Jahressubventionen, Aufnahme der
Frage der Aufteilung der Vereinsleistung an Frauen und
Männern (GR Hof)
GR Hof: Wir erheben über das Formular
der Jahressubventionen, die im Bereich
Sport beantragt werden, jetzt schon einige
Daten, die uns Auskunft geben können,
wem die Subventionen letztendlich zu
Gute kommen, das heißt, für wen wir
diese Subventionen auszahlen. Es ist eine
nahe liegende Frage dabei, dass die
Vereine gebeten werden, einzuschätzen,
zu wie viel Prozent ungefähr ihre Vereinsleistungen Innsbrucker Bürgerinnen und
Bürgern und Auswärtigen zu Gute
kommen.
Eine andere Frage ist, dass in Prozent, so
gut das möglich ist, angegeben werden
kann, wie viele Arbeitsstunden entgeltlich
und unentgeltlich geleistet werden. Das
sind alles sinnvolle Daten. Mein Antrag
zielt darauf ab, eine zusätzliche Frage für
Prozentangaben einzuziehen, um damit
abzufragen, wie es die Vereine abschätzen, wie viel ihrer Vereinstätigkeit jeweils
Frauen und Männern zu Gute kommt bzw.
von Frauen und Männern in Anspruch
genommen wird.
Der Hintergrund ist - viele werden das
wissen -, die lange Diskussion oder
Vermutung, dass Frauen tendenziell
weniger vereinsgebunden Sport betreiben.
Ich bin mir ehrlich gesagt nicht so sicher.
Jedenfalls glaube ich, dass uns das
interessante Daten liefern würde. Wir
wüssten dann noch ein Stück genauer,
was mit unseren Subventionsgeldern, die
wir hier beschließen passiert.
Ich ersuche daher
um die Zuweisung des Antrages an den
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung.
GR Grünbacher: Ich beantrage
die Zuweisung des Antrages an den
Sportausschuss.
GR Hof: Ich habe mir die Zuweisung an
den Sportausschuss auch überlegt, habe
diese aber dann aus zwei Gründen nicht
- 536 -
beantragt. Durch die Zuweisung des
Antrages an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung ist es bis Herbst
noch möglich, diese Frage in die Anträge
für das kommende Jahr noch aufzunehmen. Das war die eine Überlegung.
Die andere Überlegung war, dass es um
einen Antrag mit einem Gender-Aspekt
geht. Nachdem der Sportausschuss
ausschließlich von Männern besetzt ist,
scheint mir diese Zuweisung nicht sinnvoll.
(StR Dr. Pokorny-Reitter: Das stimmt ja
gar nicht.)
Ich korrigiere mich, der Sportausschuss ist
fast ausschließlich von Männern besetzt,
da die SPÖ eine andere Nominierung
gemacht hat. Trotz allem, glaube ich, dass
es in dem Fall angemessener wäre, den
Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
Mehrheitsbeschluss (gegen SPÖ und GR
Mag. Kogler, 9 Stimmen):
Der von GR Grünbacher gestellte Antrag
(Seite 535) auf Zuweisung des Antrages
an den Sportausschuss wird abgelehnt.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE,
SPÖ, GR Heis und GR Mag. Kogler;
18 Stimmen):
Der von GR Hof gestellte Antrag (Seite 535) auf Zuweisung des Antrages an
den Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung wird abgelehnt.
vermute, dass GR Konrad mit dem
gleichen sehr engagierten Vater gesprochen hat. Es gibt einen Wickelraum, der
nur zu wenig beschriftet ist. Es war auch
die Anfrage, das darf ich jetzt auch noch
gleich dazu sagen, einen Stillraum zu
errichten. Die zuständige Referentin hat
erhoben, dass im Allgemeinen die
Tendenz besteht, dass Frauen, die stillen,
das überall tun können.
Ich habe vorgeschlagen, dass in den
Räumlichkeiten der Mag.-Abt. I, Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit, ein Platz
dafür vorhanden sein kann. Das wird auch
manchmal gemacht. Ich bitte das weiterzusagen, dass eine Mutter, die nicht im
Kaffeehaus sitzen möchte oder wo viele
Menschen vorbeigehen, dort ihr Kind
stillen kann. Der Antrag ist daher überholt.
GR Grünbacher: Der Antrag ist grundsätzlich falsch gestellt. Der Wickelraum
war für uns nicht erkennbar, den wir haben
diesen nicht gefunden. Es ist auch mir als
Vater passiert, dass ich mit meiner
Tochter am Arm nicht gewusst habe, wo
ich diese wickeln kann. Der Raum war
schlichtweg nicht erkennbar.
Die Zusage von der Frau Bürgermeisterin,
den Wickelraum sichtbarer zu machen,
nehmen wir gerne an. Daher ziehe ich den
Antrag somit zurück. Ich hätte noch einen
kleinen Wunsch. Frau Bürgermeisterin,
vielleicht würdest du in Anerkennung der
wickelnden Väter zumindest dort ein
gegendertes Piktogramm anbringen, denn
es gibt auch Väter, die dort wickeln.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, SPÖ
und GR Mag. Kogler; 17 Stimmen):
Bgm. Zach: Das werden wir uns überlegen. Die angedachten Verbesserungen
werden gemacht.
Der von GR Hof in der Sitzung des
Gemeinderates am 19.4.2007 eingebrachte Antrag wird dem Inhalte nach abgelehnt.
Der von GR Konrad und Mitunterzeichnern
in der Sitzung des Gemeinderates am
19.4.2007 eingebrachte Antrag wird von
GR Grünbacher zurückgezogen.
29.20 I-OEF 59/2007
RathausGalerien, Errichtung
eines öffentlich zugänglichen
Wickelraumes (GR Konrad)
Bgm. Zach: Wir sind dem Antrag schon
nachgegangen. Eigenartigerweise habe
ich die gleiche Anfrage bekommen. Ich
GR-Sitzung 28.6.2007
- 537 -
29.21 I-OEF 12/2007
Schulen, Kindergärten, Schülerhorte und Tagesheimschulen,
gleichmäßige Klassenaufteilungen bezüglich Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache (GR
Mag. Yildirim)
Bgm. Zach: Ich darf auch vom Kollegium
des Bezirksschulrates berichten, dass uns
dieses Thema weiter beschäftigen wird.
Es wird ein Thema sein, das wir noch
lange diskutieren.
Der von GR Mag. Yildirim und Mitunterzeichnern in der Sitzung des Gemeinderates am 22.2.2007 eingebrachte dringende
Antrag wird mit nachstehendem Beschluss
des Stadtsenates vom 16.5.2207 zur
Kenntnis genommen:
Beiliegender Bericht der Mag.-Abt. I,
Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit,
sowie der beiliegende Bericht der Mag.Abt. V, Erziehung, Bildung und Gesellschaft, vom 4.4.2007 werden zustimmend
zur Kenntnis genommen. Eine Durchmischung von Kindern deutscher und nichtdeutscher Muttersprache im Sinne des
gegenständlichen Antrages wird weiterhin
befürwortet.
30.
Beantwortung eingebrachter
dringender Anfragen
31.
Beantwortung der Anfragen aus
der Gemeinderatssitzung am
19.4.2007
32.
Einbringung von Anfragen
32.1
Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck
GesmbH (OSVI), Kostenstellenrechnung und Maßnahmenplan
(GR Mair)
GR Mair: Ich stelle folgende Anfrage:
Die Frau Bürgermeisterin in Ihrer Funktion
als Eigentümervertreterin möge folgende
Fragen beantworten:
1.
Wie sieht die aktuelle Kostenstellenrechnung der Olympia-Sport- und
Veranstaltungszentrum Innsbruck
GesmbH (OSVI) aus? Bitte beilegen.
2.
Welche Deckungsgrade, verglichen
mit der Kostenstellenrechnung, erreichten im Jahr 2007 die einzelnen
Veranstaltungen bzw. Veranstaltungsarten?
3.
Welche Maßnahmen werden zur
Erhöhung der Deckungsgrade in der
Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI)
gesetzt?
4.
Welche Überlegungen liegen dem
Wirtschaftsplan für die Olympia-Sportund Veranstaltungszentrum Innsbruck
GesmbH (OSVI) 2007 zugrunde, der
für jedes Quartal einen gleichmäßigen
Fehlbetrag von je zirka € 400.000,-vorsieht, während im Jahr 2006 die
Quartalsfehlbeträge zwischen
€ 300.000,-- (1. Quartal 2006) und
€ 750.000,-- (2. Quartal 2006),
€ 400.000,-- (3. Quartal 2006) und
€ 550.000,-- (4. Quartal 2006)
schwankten?
5.
Welche Gründe waren im Jahr 2006
ausschlaggebend für die Differenz
zwischen dem Wirtschaftsplan
(€ 1.196.000) und dem tatsächlichen
Jahresfehlbetrag 2006 von
€ 2.045.000,--?
6.
Wie hoch waren die Kosten für die
Anschaffung der Videowall 2007 in
der Olympiaworld Innsbruck und mit
Bgm. Zach: Ich ersuche,
dass wir die Tagesordnungspunkte
"Behandlung eingebrachter Anträge"
sowie "Beantwortung der Anfragen aus
der Sitzung des Gemeinderates vom
26.1.2006" in die Gemeinderatssitzung im
Juli verlegen.
Beschluss (einstimmig):
Angenommen.
GR-Sitzung 28.6.2007
- 538 -
welcher Amortisationszeit durch Werbung wird gerechnet?
7.
Im Maßnahmenplan der Olympiaworld Innsbruck wird genannt FINANZEN Verrechnungen Wacker Tirol,
Neue Vereinbarungen für die Saison 2006/2007 und Folgesaisonen
mit den Gesellschaftern vereinbaren;
Spielbetriebskostenanalyse 2004 und
2005 als Basis. Termin: 31.8.2006 Wie ist der Umsetzungsstand dieser
Maßnahme?
8.
Im Maßnahmenplan der Olympiaworld Innsbruck wird genannt FINANZEN Überprüfung Mietverträge Tivoli
NEU aktuell alle Räumlichkeiten vermietet; Nachjustierung von einzelnen
Bereichen in Punkto Miethöhe erforderlich (…) Termin 30.9.2006 - Für
welche Mieter wurden Anpassungen
vorgenommen?
9.
Im Maßnahmenplan der Olympiaworld Innsbruck wird genannt FINANZEN Überprüfung Förderabrechnung
LSC mit Verbänden - Vereinen, Abwälzung der bisherigen Fördersystematik bei Verbänden - Vereinen; aktuell werden auf die nichtkostendeckenden Tarife durch die OlympiaSport- und Veranstaltungszentrum
Innsbruck GesmbH (OSVI) noch zwischen 30% - 60% indirekte Subventionen gegeben (zirka € 30.000,--)
Termin 30.9.2006. Welche Anpassungen hat der Verein Landessportcenter zu diesem Maßnahmenpunkt
vorgenommen?
10. Im Maßnahmenplan der Olympiaworld Innsbruck wird genannt FINANZEN Verrechnung HCI – Die Haie,
Erhöhung der Verrechnung Spielbetrieb auf die ursprünglichen Mindestdeckungserfordernisse (€ 3.800,-statt € 1.700,-- pro Spiel); Gesellschafterabstimmung). Wurden diesbezügliche Gesellschafterabstimmungen bereits vorgenommen?
11. Im Maßnahmenplan der Olympiaworld Innsbruck wird genannt MARKETING Attraktivierung Eigenveranstaltungen, Neuorientierung Publikumseislauf und Eisclubbings, Termin
GR-Sitzung 28.6.2007
30.9.2006. In der Anfragebeantwortung der Anfrage "Maßnahmenplan
Olympiaworld Innsbruck“ vom
12.12.2006 hieß es, die Umsetzung
sei beim Gastronomiebereich Kiosk
bereits umgesetzt, ansonsten noch im
Gange. Welche Ergebnisse liegen in
der Zwischenzeit vor?
12. Im Maßnahmenplan der Olympiaworld Innsbruck wird genannt FINANZEN Innsbrucker Sportanlagen Errichtungs- und Verwertungs GesmbH
(ISpA) Nebenspielfelder, Probleme
Bautätigkeit EURO 2008, Nachjustierung Einnahmenverluste und Mehrkosten durch Bautätigkeit Innsbrucker
Sportanlagen Errichtungs- und Verwertungs GesmbH (ISpA) EURO
2008, Termin 31.8.2006. Wurden die
Verhandlungen mit der Innsbrucker
Sportanlagen Errichtungs- und Verwertungs GesmbH (ISpA) das zu erwartende Minus von € 80.000,-- abzudecken, bereits abgeschlossen und
wenn ja mit welchem Ergebnis?
13. Haben die laut Anfragebeantwortung
der Anfrage "Maßnahmenplan Olympiaworld Innsbruck" vom 12.12.2006
in Aussicht genommenen Verhandlungen der Gesellschafter über die
Spartenzurechnung der jährlichen
Mindereinnahmen durch den temporären und endgültigen Entfall der Rasen- und Kunstrasenplätze im Zuge
der EURO 2008 sowie über die Zurechnung der Leichtathletikanlage
bereits Ergebnisse gebracht?
14. Um welchen Betrag ist das Jahreseinkommen des neuen Geschäftsführers der Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck
GesmbH (OSVI), Mag. Dr. Michael
Bielowski höher als das Jahreseinkommen seines Vorgängers als Geschäftsführer?
Mair, e. h.
32.2. Städtische Jugendarbeit,
Verteilung der Mittel (GR Mair)
GR Mair: Ich stelle folgende Anfrage:
- 539 -
Die Frau Bürgermeisterin wird gebeten,
folgende Fragen zu beantworten:
Das Kernstück der offenen Jugendarbeit in
Innsbruck bilden laut www.jungesinnsbruck.at die sieben folgenden
Jugendzentren:
10. Gibt es inhaltliche Mindeststandards
für die Jugendarbeit, die den Jugendeinrichtungen seitens der Stadt Innsbruck vorgegeben werden?
Zu den Kinder- und Jugendeinrichtungen
der Stadt werden auf www.jungesinnsbruck.at weiters die folgenden
Einrichtungen gezählt:
-
Jugendzentrum Hötting-West
-
Jugendtreff Pradl
-
Pfarrjugend Allerheiligen
-
Jugendzentrum Skyline Olympisches
Dorf
-
Altkatholische Gemeinschaft/Arche
-
Jugendzentrum Z6
-
Bezirksfeuerwehrverband InnsbruckStadt, Feuerwehrjugend
-
Jugendzentrum St. Paulus
-
Dance Quarter Innsbruck
-
Jugendzentrum Shelter, Guter Hirte
-
-
Jugendzentrum MK
Evangelische Jugend Innsbruck-West
- Christuskirche
1.
Wie hoch waren die jährlichen
städtischen Subventionen für die jeweiligen Einrichtungen in den Jahren 2004, 2005, 2006 und 2007?
-
Jugendheim der Pfarre Pradl
-
Kinder- und Jugendzentrum St.
Paulus - Jugendzentrum
Welche prozentuelle Höhe am
Gesamtbudget der jeweiligen Einrichtungen erreicht die städtische Unterstützung?
-
Jugendheim der Pfarre Saggen
-
Jugendland KünstlerKinder und
KünstlerJugend
-
Jugendraum Die Box
-
Jugendrotkreuz
-
Jugendtreff Shelter
-
Jugendwarteraum des Landes "Pool"
-
Jugendzentrum "Skyline" Olympisches Dorf Verein Jugendhilfe Innsbruck
-
Jugendzentrum Hötting-West Verein
Jugendhilfe Innsbruck
-
Jugendzentrum MK
-
Jugendzentrum Pradl Verein Jugendhilfe Innsbruck
-
Jugendzentrum Z6
-
Katholische Arbeiterjugend
2.
3.
4.
5.
6.
Wie hoch ist die jeweilige Unterstützung des Landes Tirol für die Einrichtungen?
Gibt es angebotsabhängige schriftliche Kriterien, nach denen eine städtische Unterstützung für die Jugendeinrichtungen vergeben wird? Wenn ja,
wie sehen diese aus?
Für welche Angebote erhalten
einzelne Einrichtungen zusätzliche
Förderungen durch die Stadt Innsbruck?
Bieten alle genannten Jugendeinrichtungen spezielle Programme für Mädchen an? Wenn ja, wie sehen diese
aus?
7.
Wer sind die Träger der jeweiligen
Jugendeinrichtungen?
-
Katholische Jugend der Pfarre St.
Jakob
8.
Bieten alle genannten Jugendeinrichtungen Arbeit in der Drogenprävention an?
-
Kinder- und Jugendpastoral der
Diözese Innsbruck
-
Krakadau Kinder-Kultur- und Kommunikationszentrum - Kinderfreunde
-
LiveStage - Tiroler Jugendförderungsprojekt
9.
Bieten alle genannten Jugendeinrichtungen Hilfe und Unterstützung bei
der Jobsuche an?
GR-Sitzung 28.6.2007
- 540 -
-
Mitbestimmung.cc
15. Welche Tätigkeiten der Tiroler
Schülerunion wurden seitens der
Stadt Innsbruck finanziert?
-
Naturfreunde Tirol
-
Pfadfinder und Pfadfinderinnen
Österreich
-
Pfarrjugend Amras
-
Pfarrjugend Arzl
-
Pfarrjugend Hötting
-
Pfarrjugend Igls-Vill
-
Pfarrjugend Kranebitten
-
Pfarrjugend Maria am Gestade
-
Pfarrjugend Neu-Pradl
-
Pfarrjugend St. Norbert
-
Pfarrjugend Wilten Ost
-
Pfarrjugend Wilten West
-
Rainbows Tirol - Für Kinder in
stürmischen Zeiten
-
Schützenbataillon Innsbruck-Stadt,
Jungschützen
19. Wie vielen Jugendlichen der verschiedenen Alterskohorten kamen die
von der Stadt Innsbruck unterstützen
Angebote der Jugendarbeit im Jahr
2006 zu Gute?
-
Spielmobil der Tiroler Kinderfreunde
Mair e. h.
-
Spielothek der Innsbrucker Kinderfreunde
32.3
Inhaltliche Zuordnung:
16. Welcher Betrag wurde seitens der
Stadt Innsbruck in den Jahren 2005,
2006 und 2007 für Streetwork ausgegeben und welchen Organisationen
kamen diese Subventionen zu Gute?
17. Welcher Betrag wurde seitens der
Stadt Innsbruck in den Jahren 2005,
2006 und 2007 für offene Jugendarbeit ausgegeben?
18. Welcher Betrag wurde seitens der
Stadt in den Jahren 2005, 2006 und
2007 für verbandliche und vereinsorganisierte Jugendarbeit ausgegeben?
Stadtgemeinde Innsbruck Casinos Austria AG, gemeinsamer Werbefonds, Verwendung
der Mittel, Maßnahmen
-
Theatergruppe Grenzenlos
-
Tiroler Kinderfreunde - Stadt Innsbruck
-
Tiroler Mittelschülerverband (TMV)
-
Tiroler Schülerunion
Die Frau Bürgermeisterin wird gebeten,
folgende Fragen zu beantworten:
-
Workstation
1.
11. Wie hoch waren die jährlichen
Subventionen der Stadt Innsbruck in
den Jahren 2006 und 2007 für die
genannten Organisationen?
12. Welchen Anteil am Gesamtbudget der
jeweiligen Organisationen erreichte
die städtische Unterstützung?
GR Mair: Ich stelle folgende Anfrage:
Welche Maßnahmen wurden von
wem unter den folgenden Kostenstellen durchgeführt? Bitte die durchführende Organisation angeben und
nicht lediglich den Tourismusverband
Innsbruck und seine Feriendörfer
(TVB) als Durchlaufstation für die
Gelder des Casino Werbefonds.
a)
2002: Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer
(TVB) - Destinationsmarketing
(€ 25.435,-- 1. Tranche)
b)
2002: Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer
(TVB) - Destinationsmarketing
(€ 25.435,-- 2. Tranche)
13. Gibt es angebotsabhängige schriftliche Kriterien, nach denen die Subventionen vergeben wurden?
14. Welche Tätigkeiten des Tiroler
Mittelschülerverbands (TMV) wurden
seitens der Stadt Innsbruck finanziert?
GR-Sitzung 28.6.2007
- 541 -
c)
d)
e)
f)
g)
h)
2003: Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer
(TVB) - Destinationsmarketing
(€ 25.000,--)
2003: Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer
(TVB) - Destinationsmarketing
(€ 7.703,--)
2003: Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer
(TVB) - Destinationsmarketing
(€ 15.500,--)
2003: Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer
(TVB) - Destinationsmarketing
(€ 10.000,--)
2003: Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer
(TVB) - Destinationsmarketing
(€ 7.103,--)
2004: Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer
(TVB) - Destinationsmarketing
(€ 18.000,--)
i)
2004: Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer
(TVB) - Destinationsmarketing
(€ 18.500,--)
j)
2005: Italienmarketing
(€ 18.000,--)
k)
2005: Italienmarketing
(€ 18.500,--)
l)
2006: 1. Rate Destinationsmarketing Italien (€ 18.000,--)
Welche Maßnahmen wurden von
wem unter den folgenden Titeln
durchgeführt?
a)
2002: Fiera Agricola (€ 5.815,--)
b)
2002: Urlaubsmesse InnsbruckVerona (€ 23.619,--)
c)
2002: Insider Übernachtung
(€ 119,--)
d)
2003: Konzertsponsoring
(€ 3.000,--)
GR-Sitzung 28.6.2007
2005: Mitgliedschaft Hotels
Casino (€ 2.900,--)
f)
2006: OK Rodel WM (€ 10.000,--)
g)
2005: Rindfleisch Padua (€ 958,--)
h)
2005: Wirtschaftsdelegation
Padua (€ 1.347,--)
i)
2005: Marketing Südtirol
(€ 20.000,--)
j)
2006: Casino Austria Marketingkooperation Südtirol (€ 20.000,--)
Mair e. h.
32.4
Veranstaltungen, Richtlinien für
die Endreinigung (GR Mair)
GR Mair: Ich stelle folgende Anfrage:
Frau Bürgermeisterin wird gebeten, die
folgenden Fragen zu beantworten oder
durch die zuständige amtsführende
Stadträtin beantworten zu lassen:
In Innsbruck finden viele Veranstaltungen
statt, häufig auch auf öffentlichen Plätzen.
Das ist, im Bewusstsein der Belastung der
Anrainerinnen und Anrainer, eine wichtige
Belebung der Stadt. Um die Belastung für
die Anrainerinnen und Anrainer zu
minimieren ist es wichtig, dass am Ende
der Veranstaltungen der Platz wieder
gesäubert wird. Diese Endreinigung wird
entweder durch Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Stadt Innsbruck oder von
den Veranstalterinnen und Veranstaltern
selbst durchgeführt.
1.
Gibt es Richtlinien, für welche
Veranstaltungen die Endreinigung
von der Stadt übernommen wird und
für welche Veranstaltungen die Endreinigung von den Veranstalterinnen
und Veranstaltern selbst durchzuführen ist?
2.
Können Veranstalterinnen und
Veranstalter wählen, ob sie die Endreinigung selbst durchführen möchten
oder ob sie sie von der Stadt Innsbruck durchführen lassen?
3.
Gibt es Richtlinien, in welchen Fällen
die Kosten für die Endreinigung durch
die Stadt Innsbruck den Veranstalterinnen und Veranstaltern vorgeschrieben werden und in welchen Fäl-
m) 2006: Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer
(TVB) - 2. Rate Destinationsmarketing (€ 18.000,--)
2.
e)
- 542 -
len die Stadt Innsbruck selbst die
Kosten für die Endreinigung übernimmt?
4.
5.
6.
7.
Nach welchen Faktoren berechnen
sich die Kosten für die Endreinigung
durch die Stadt Innsbruck, so sie den
Veranstalterinnen und Veranstalter
vorgeschrieben wird?
Welche durchschnittlichen Kosten
entstanden im Jahr 2006 für eine
Endreinigung des Marktplatzes, so
diese den Veranstalterinnen und Veranstaltern vorgeschrieben wurde?
Welche durchschnittlichen Kosten
entstanden im Jahr 2006 für eine
Endreinigung des Marktplatzes für die
Stadt Innsbruck, so diese selbst
durchgeführt wurde?
Welchen Veranstaltungen in Innsbruck wurde 2006 die Endreinigung
auf eigene Kosten vorgeschrieben?
8.
Welchen Veranstaltungen in Innsbruck wurde 2007 die Endreinigung
auf eigene Kosten vorgeschrieben?
9.
Welchen Veranstaltungen in Innsbruck wurde 2006 die Endreinigung
durch die Stadt Innsbruck bei Übernahme der Kosten durch die Stadt
vorgeschrieben?
10. Welchen Veranstaltungen in Innsbruck wurde 2007 die Endreinigung
durch die Stadt Innsbruck bei Übernahme der Kosten durch die Stadt
Innsbruck vorgeschrieben?
11. Welchen Veranstaltungen in Innsbruck wurde 2006 die Endreinigung
durch die Stadt Innsbruck bei Kostentragung durch die Veranstalterinnen
und Veranstalter vorgeschrieben?
12. Welchen Veranstaltungen in Innsbruck wurde 2007 die Endreinigung
durch die Stadt Innsbruck bei Kostentragung durch die Veranstalterinnen
und Veranstalter vorgeschrieben?
13. Entspricht es den Tatsachen, dass
Endreinigungen durch die Stadt Innsbruck aus Personalmangel 2007
grundsätzlich nach Veranstaltungen
nicht mehr durchgeführt werden?
GR-Sitzung 28.6.2007
14. Aus welchem Grund wurde für
Veranstaltungen der Innsbrucker
Stadtmarketing GesmbH (IMG) 2007
die städtische Kostentragung für die
Endreinigung durch die Stadt Innsbruck vorgeschlagen und für andere
Veranstaltungen nicht?
Mair e. h.
33.
Einbringung von Anträgen
33.1
I-OEF 80/2007
Enquete zum Thema "Konsumraum für Abhängigkeitserkrankte" mit Expertinnen und Experten (GR Marinell)
GR Marinell: Ich stelle gemeinsam mit
meinen Mitunterzeichnern folgenden
Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Stadt Innsbruck veranstaltet eine
Enquete zum Thema "Konsumraum für
Abhängigkeitserkrankte" zu der Vertreterinnen und Vertreter des Suchtbeirates,
der Universitätsklinik für Psychiatrie, des
Instituts für Strafrecht der Universität
Innsbruck, der Mag.-Abt. V, Gesundheitswesen, der Einrichtungen der Drogenhilfe
und des Ludwig-Boltzmanns-Institutes für
Suchtforschung, Wien, eingeladen
werden.
Marinell, Dr. Pokorny-Reitter,
Mag. Yildirim, Buchacher, Dipl.-HTLIng. Peer, Blum und Weber, alle e. h.
Es wird immer wieder Thema sein, das
angeschnitten wird. Es ist eine breite
Information notwendig. Die Einrichtung
eines Konsumraumes benötigt einen
breiten politischen Konsens. Dazu ist die
Information einer Enquete notwendig. Es
kann auch der öffentliche Raum dadurch
entlastet werden. Das hat auch einen
ordnungs- und sozialpolitischen Sinn. Dies
gerade in der Diskussion, wie sie derzeit in
der Öffentlichkeit stattfindet.
- 543 -
33.2
I-OEF 81/2007
Aerodrom, Errichtung in Anlehnung an jenes in der Stadt Zürich (GR Mag. Kogler)
GR Mag. Kogler: Ich stelle folgenden
Antrag:
Der Gemeinderat möge wie folgt prüfen:
Inwieweit ist es möglich ein Aerodrom - in
Anlehnung an jenes in der Stadt Zürich im Bereich der Stadt Innsbruck zu
errichten.
Mag. Kogler e. h.
Ein Aerodrom ist ein Windkanal. Vielleicht
kann sich der eine oder andere an die
Abschlussveranstaltung der Olympischen
Winterspiele (OWS) in Turin erinnern. Das
ist eine Turbine, auf der man fliegen kann.
Es gibt in Zürich und in England so etwas.
Es ist in Spielfeld so ein Aerodrom geplant
gewesen, das aber mit Red Bull nicht zu
Stande gekommen ist. Daher hätte man
eine Chance, so etwas auch nach
Innsbruck zu bekommen. Das ist nicht nur
das Fliegen an und für sich, sondern der
Windkanal, der für viele Sachen, wie für
Rodler und Schifahrer genutzt werden
kann. Es gibt aber eine gewisse Lärmentwicklung und daher müsste man die
Sache messen.
33.3
Wie aus der Vorlage ersichtlich ist, wird in
einem ehemaligen kommunistischen Land
Personen ab dem 65. Lebensjahr die
Gratisbenützung öffentlicher Verkehrsmittel ermöglicht. Mit dieser Maßnahme wird
nicht nur Umwelt- und Verkehrsentlastung
erzielt, sondern man setzt auch einen
touristischen Werbeeffekt mit dem Ungarn
bereits gute Erfahrungen gemacht hat.
Staus und Parkplatzproblemen beim
Alpenzoo Innsbruck - Tirol oder Bergisel
würde dadurch entgegen gewirkt werden.
Sollte die Budgetlage der Stadtgemeinde
Innsbruck wirklich so gut sein, wie immer
gesagt wird, so wäre diese Regelung ohne
weiteres möglich.
Ich darf hinzufügen, dass im Nationalrat
bereits ein diesbezüglicher Antrag
eingebracht ist, um die Kommunen
eventuell zu unterstützen.
33.4
I-OEF 83/2007
Beflaggung von privaten
Wohnhäusern zu bestimmten
Feiertagen, Prämierung analog
dem Blumenschmuckwettbewerb (GR Heis)
GR Heis: Auf Grund des starken Rückgangs der Beflaggung von privaten
Häusern zu bestimmten Feiertagen, stelle
ich folgenden Antrag:
I-OEF 82/2007
Der Gemeinderat möge beschließen:
Öffentliche Verkehrsmittel,
kostenlose Benützung von Personen ab dem 65. Lebensjahr
(GR Heis)
Um Tirols kulturelles Erbe zu bewahren
und zu fördern, wird die Frau Bürgermeisterin beauftragt, prüfen zu lassen, ob es
möglich ist, analog des Blumenschmuckwettbewerbes eine Prämierung seitens der
Stadt Innsbruck für die am schönsten
beflaggten und geschmückten Häuser
Innsbrucks anlässlich des Staatsfeiertages
sowie anderer kirchlicher oder weltlicher
Feiertage zu ermöglichen. Gleichfalls soll
geprüft werden, ob ein Zuschuss für die
Fahnenbeschaffung gewährt werden kann.
GR Heis: Ich stelle folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Frau Bürgermeisterin wird beauftragt, mit
der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) Gespräche aufzunehmen und prüfen
zu lassen, inwieweit es möglich ist,
Einheimischen als auch Touristen ab dem
65. Lebensjahr die Benützung der
öffentlichen Verkehrsmittel kostenlos zu
ermöglichen. Gegebenenfalls ist zu
eruieren, in welcher Höhe die Stadt die
Seniorenfreifahrten subventionieren
müsste.
Heis e. h.
GR-Sitzung 28.6.2007
Heis e. h.
Auf Grund des starken Rückgangs der
Beflaggung von privaten Häusern anlässlich des Staatsfeiertages und anderer
kirchlicher und weltlicher Feiertage sieht
die FPÖ es für erforderlich einen Anreiz zu
schaffen, um diese Tradition und das
- 544 -
kulturelle Erbe unser Väter zu erhalten
und auch für die zahlreichen Touristen, die
das gerne sehen.
Die Freiheitliche Fraktion könnte sich
vorstellen, dass mittels einer Verordnung
von Bundes-, Landes-, Stadt- und
Schützenfahne, Flaggen des Vatikans, der
Europäischen Union (EU) und deren
Mitgliedsstaaten als erwünscht deklariert
werden und andere Fahnen, außer bei
besonderen Anlässen verboten sind.
33.5
I-OEF 84/2007
Konzept für Jugendtourismus,
Erarbeitung (GR Mair)
GR Mair: Ich stelle folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Innsbruck will ein Konzept für Jugendtourismus erarbeiten. Ausgehend von einer
Analyse der Ausgangssituation und unter
Einbeziehung von Konzepten anderer
Städte soll ein eigenständiges Konzept für
die nächsten Jahre entwickelt werden,
entlang dessen touristische Entwicklung
im Bereich Jugendtourismus passieren
kann. Die Entwicklung eines Innsbrucker
Konzeptes für Jugendtourismus soll
gemeinsam mit den Partnerinnen und
Partnern und Expertinnen und Experten
des Tourismus in Innsbruck und seiner
Umgebung passieren.
Der Antrag wird dem gemeinderätlichen
Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
zur Vorberatung zugewiesen.
Die Ausarbeitung soll in enger Zusammenarbeit mit der Mag.-Abt. IV, Wirtschaftsförderung, vorgenommen werden,
welches für die Tourismusentwicklung in
der Stadt Innsbruck verantwortlich
zeichnet.
Mair e. h.
Mein Antrag beschäftigt sich mit einem
Konzept für Jugendtourismus und mit dem
Rückstand, der in den letzten Jahren
offensichtlich im Bereich Jugendtourismus
entstanden ist. Man soll diesbezüglich mit
einem Konzept entgegenwirken. Ich darf
diesbezüglich den Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus beleben.
GR-Sitzung 28.6.2007
33.6
I-OEF 85/2007
Subventionsordnung, Ergänzung
zu § 3, Ausschluss der Förderung (GR Mair)
GR Mair: Ich stelle folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Subventionsordnung der Stadt
Innsbruck (Richtlinien für die Gewährung
von Förderungsmitteln durch die Stadtgemeinde Innsbruck, zuletzt: Gemeinderatsbeschluss vom 24.2.2005) wird wie folgt
geändert:
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn
§ 3 (6) die Förderung überwiegend den
Mitgliedern einer politischen Partei oder
einer politischen Partei selbst zu Gute
kommt, die Mitgliedschaft in einer politischen Partei die Voraussetzung ist, um
von den geförderten Maßnahmen zu
profitieren oder Mitglieder einer politischen
Partei von den geförderten Maßnahmen
bevorzugt profitieren. Geförderte Maßnahmen, die von einer politischen Partei
durchgeführt werden, aber allen Menschen ungeachtet ihrer Parteimitgliedschaft gleichermaßen zur Verfügung
gestellt werden, sind von diesem Ausschluss nicht betroffen.
Mair e. h.
Es geht darum, dass wir mit zunehmendem Unmut beobachten, wie Parteien
über die transparente Parteienförderung
hinaus im Subventionswege über tatsächliche Parteiorganisationen oder Parteiumfeldorganisationen noch weitere Mittel
lukrieren.
Einen Fall haben wir durch eine Anfrage
im Gemeinderat schon behandelt. Es ging
damals um das Eduard-Wallnöfer-Heim
der ÖVP, das öffentliche Subventionen
erhalten hat, die Parteimitglieder vorwiegend zu Gute kamen. Ich beantrage, dass
Subventionen dann ausgeschlossen sind,
wenn sie an Parteien gehen und überwiegend oder ausnahmslos Parteimitgliedern
Gute zu kommen, damit die Parteienmittel
in der Stadt Innsbruck transparent und fair
vergeben werden können. Es müssen sich
dann einzelne Parteien nicht noch Gelder
dazu holen.
- 545 -
33.7
I-OEF 86/2007
Einrichtung einer LärmOmbudsstelle (GR
Mag. Pitscheider)
GR Mag. Pitscheider: Ich stelle folgenden
Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht, zu
prüfen, ob die Möglichkeit besteht, eine
Lärm-Ombudsstelle einzurichten.
Mag. Pitscheider e. h.
Es geht nicht um den Spitzenlärm vom
Flughafen, sondern es geht um Dauerlärmbelastungen bzw. Lärmprobleme, die
durch laute Veranstaltungen passieren.
Viele Menschen wissen einfach nicht,
wohin sie sich wenden können und wie die
gesetzliche Lage aussieht. Diesen sollte
unproblematisch und unbürokratischen
geholfen werden.
33.8
I-OEF 87/2007
Errichtung von Parkbänken in
altersgerechter Höhe (GR
Mag. Pitscheider)
GR Mag. Pitscheider: Ich stelle folgenden
Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Frau Bürgermeisterin bzw. die
zuständigen Abteilungen werden ersucht,
die notwendigen Schritte zu setzen,
Parkbänke in altersgerechter Höhe zu
errichten.
Mag. Pitscheider e. h.
Meine Freundin, die halbseitig gelähmt ist
und mit Müh und Not nach einem Schlaganfall gehen kann, hat sich auf eine
Parkbank gesetzt. Die Parkbänke waren
schlicht und einfach zu nieder, denn meine
Freundin konnte nicht mehr aufstehen. Ich
musste jemanden um Hilfe fragen.
Ich habe dann beobachtet, wie es alten
Menschen mit diesen Parkbänken geht,
die nach hinten auch noch ein bisschen
versenkt sind. Diese Menschen tun sich
damit sehr schwer. Daher ersuche ich, die
notwendigen Schritte zu setzen, dass pro
GR-Sitzung 28.6.2007
Park zwei bis drei Bänke für die älteren
Menschen höher dimensioniert werden.
Bgm. Zach: Das kann man sicher bei
Neuanschaffungen von Parkbänken
berücksichtigen.
33.9
I-OEF 88/2007
Arbeitsgruppe für Notschlafstellen, Errichtung (GR Teyml)
GR Teyml: Ich stelle folgenden Antrag:
Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht,
eine Arbeitsgruppe einzurichten, um den
Bedarf, die Zielgruppen und konkreten
Umsetzungsmöglichkeiten für zusätzliche
Notschlafstellen zu definieren und
auszuarbeiten. Diese Arbeitsgruppe sollte
zumindest aus Vertreterinnen und
Vertreter folgender Einrichtungen bestehen: Sozialreferent der Stadt Innsbruck,
Mitglieder des Sozial- und Gesundheitsausschusses der Stadt Innsbruck,
Vertreter und Vertreterinnen der damit
befassten öffentlichen und privaten
Einrichtungen (Innsbrucker Soziale
Dienste gemeinnützige GesmbH {ISD},
Land Tirol, Bahnhofsozialdienst, Caritas,
Verein für Obdachlose, alle DOWASEinrichtungen und andere).
Teyml e. h.
Aus den verschiedenen Einrichtungen der
Wohnungslosenhilfe ist es nach einem
Besuch, den wir mit dem Sozial- und
Gesundheitsausschuss gemacht haben,
deutlich hervorgegangen, dass es einen
Bedarf an verschiedenen Notschlafstellen
für verschiedene Nutzerinnen und Nutzer
noch zusätzlich gibt. Man kann keinen
Antrag stellen, dass soundso viele Plätze
notwendig sind. Der Antrag geht dahin,
dass die Frau Bürgermeisterin ersucht
wird, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die
sich mit konkreten Umsetzungsmöglichkeiten und für wen diese Notschlafstellen
geeignet sind, beschäftigt.
Bis jetzt war es so, dass drei Winter lang
der Verein für Obdachlose die Notschlafstelle eingerichtet hat. Die Erfahrungen
und die Probleme, die man erkannt hat,
sollten in die Arbeitsgruppe einfließen.
Das betrifft verschiedenste Dinge, wie die
Betreuungsintensität in der Nacht,
Prüfungsunterlagen dienten der Kontrollabteilung die Voranschläge und
Jahresrechnungen der Jahre 1999 bis 2006, der Voranschlag 2007, die
Dienstpostenpläne sowie die Daten des Referates Besoldung.
Zu den im Rahmen der Prüfung zu klärenden Fragen hat die in Rede
stehende Dienststelle der Kontrollabteilung direkt berichtet und – soweit dies erforderlich war – geeignete Nachweise vorgelegt.
Die Kontrollabteilung weist darauf hin, dass mit der geschilderten Vorgangsweise auch dem Gebot des § 52 Abs. 2 MGO entsprochen wurde,
nämlich der betroffenen Dienststelle Gelegenheit zur Abgabe sachlich
begründeter Äußerungen zu geben und diese bei der Abfassung des
Prüfberichtes zu berücksichtigen.
2 Prüfungsdurchführung
Prüfungsdurchführung
In Beachtung der Intention des Prüfauftrages hat sich die Prüftätigkeit
der Kontrollabteilung auf folgende Schwerpunkte konzentriert:
•
Prüfung der Ausgaben für die Stabsstelle Bürgermeister nach
den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und
Zweckmäßigkeit und
•
Klärung bzw. Beantwortung konkreter im Prüfauftrag formulierter Fragen.
Zur Frage der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit wird
vorweg auf eine als Anlage 1 zu diesem Bericht gebotene Übersicht der
Ausgabenentwicklung der Sachaufwendungen von 1999 bis 2006 in
Gegenüberstellung zu den Ansätzen in den jeweiligen Voranschlägen
verwiesen. Daraus ist ersichtlich, dass – mit Ausnahme einer im Jahr
2000 geringfügig zu verzeichnenden Überschreitung der Planansätze
(+ 3,2 %) – in sämtlichen prüfungsrelevanten Jahren zum Teil erhebliche Minderausgaben (bis zu minus 63,6 %) festzustellen waren. In
diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass von derzeit (im
Jahr 2007) 17 den Sachaufwand betreffenden Voranschlagsposten die
Stabsstelle Bürgermeister hinsichtlich der Anordnungsberechtigung nur
für 9 Voranschlagsposten verantwortlich zeichnet. Die Bewirtschaftung
dieser Voranschlagsposten beläuft sich in Summe auf € 18,8 Tsd., d.s.
42,8 % des gesamten für das Haushaltsjahr 2007 präliminierten Volumens des Sachaufwandes. Im Übrigen sind die Sachaufwendungen im
Voranschlag 2007 im Vergleich zum Vorjahr um 18,4 % niedriger angesetzt worden.
Des Weiteren sollte im Zuge der Prüfung Folgendes konkret hinterfragt
werden:
1)
Zl. KA-00863/2007
„Wie kam es zum starken Anstieg der Mehrleistungsvergütungen der Stabsstelle Bürgermeister?“
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
2
Laut Mitteilung der Stabsstelle Bürgermeister hat das Referat Besoldung im Jahr 2005 eine Umstellung bei der Verrechnung der Personalkosten in der Weise vorgenommen, als der bisher (und auch noch für
das Jahr 2005) beim Teilabschnitt 000000 – Gemeinderat präliminierte
und dort bis einschließlich 2004 geführte Personalaufwand für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der anderen politischen Büros (Vizebürgermeister und amtsführenden Stadträtinnen und Stadträte) im Jahresabschluss 2005 kostenmäßig der Stabsstelle Bürgermeister zugeordnet worden ist. Somit sind die bei der Stabsstelle Bürgermeister
erfassten Personalkosten für bislang 8 auf 17 Bedienstete gestiegen.
Diese Änderung erklärt auch den starken Anstieg gegenüber den Budgetansätzen 2004 speziell bei den Voranschlagspositionen „Geldbezüge-Schema IV, Mehrleistungsvergütungen und Dienstgeberbeiträge“.
Die Entwicklung der Personalkosten im Vergleich zu den Planansätzen
betreffend die Jahre 1999 bis 2006 ist aus der Anlage 2 ersichtlich. In
diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die über die Voranschlagspost 565080 dem Titel „Mehrleistungsvergütungen“ zugeordneten
Summen
nicht
nur
Überstundenleistungen
und
Überstundenpauschalien im herkömmlichen Sinn bzw. deren finanzielle
Abgeltung betreffen, sondern aus steuerrechtlichen und gehaltsabrechnungstechnischen Gründen dort eine Vielzahl von Entgeltbestandteilen oder Zulagen wie bspw. Stenotypistenzulage, Bildschirmzulage,
qualitative Mehrleistungen, Personalzulage, Verwendungszulagen, Referentenzulage u.ä. subsumiert sind.
Ergänzend ist zu bemerken, dass in den im Jahr 2000 getroffenen Parteienvereinbarungen für die Jahre 2005 und 2006 ein Doppelbudget
vereinbart worden ist. Demzufolge hat der Ausschuss für Finanzen und
Subventionsvergaben in seiner Sitzung am 22.11.2004 den von der
Magistratsabteilung IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung vorgelegten Bericht vom 11.11.2004 zum Rahmenbudget 2006
zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat hat den diesbezüglichen Antrag des Ausschusses für Finanzen und Subventionsvergaben samt den darin enthaltenen generellen Vorgaben für das Rahmenbudget 2006 in seiner Sitzung am 3.12.2004 angenommen. Der
Jahresvoranschlag für das Rechnungsjahr 2006 wurde schließlich in
der (Budget)-Sitzung des Gemeinderates am 25.5.2005 beschlossen.
Aus diesem Grund waren die Personalkosten für die Stabsstelle Bürgermeister im Voranschlag 2006 in der gleichen Höhe wie im Voranschlag 2005 ausgewiesen, so dass den geänderten Verrechnungsmodalitäten erst bei der Erstellung der Budgetansätze für das Haushaltsjahr 2007 Rechnung getragen werden konnte.
2)
„Welche sachlichen Gründe liegen dafür vor?“
Diesbezüglich wurde berichtet, dass vor dem Umstellungszeitpunkt die
politischen Büros keiner Abteilung bzw. Dienststelle zugeordnet waren.
Eine gemeinsame Erfassung aller politischen Büros sei aber unter verschiedenen Aspekten, wie u.a. Abwicklung von Bestellungen,
Zl. KA-00863/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
3
Fehlzeitmanagement, Urlaubsplanung, Erfassung der Krankenstände
etc. als sinnvoll erachtet worden.
Seitens des Referates Besoldung wurde ins Treffen geführt, dass beim
Unterabschnitt „Gemeinderat“, dem in langjähriger Gepflogenheit auch
die Personalkosten der MitarbeiterInnen der anderen politischen Büros
zugeordnet waren, entsprechend der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) dem Grunde nach nur Funktionsgebühren
aller Art einschließlich Reisekosten, Sitzungsgelder etc. der Mandatare
zuzurechnen sind, die erbrachten Personalleistungen in den Sekretariatsbereichen des (der) Bürgermeister(s) hingegen grundsätzlich bei
den Verwaltungszweigen zu erfassen wären, denen das Personal angehört oder für die es vorwiegend tätig ist. Hiefür ist der Unterabschnitt 010 – „Zentralamt“ maßgeblich.
3)
„Ergeben sich Einsparungspotentiale dadurch, zusätzliche Dienstposten zu schaffen und dafür weniger Mehrleistungen abzugelten?“
Im Zuge der Anfragebeantwortung wurde dies verneint, weil die Steigerung nicht auf eine effektive Erhöhung der Mehrleistungen, sondern
auf die gestiegene Anzahl der Dienstposten bzw. der bei der Stabsstelle
verrechneten MitarbeiterInnen zurückzuführen ist. Korrespondierend
dazu waren aber beim Teilabschnitt 000000 – „Gemeinderat“ entsprechende Einsparungen zu verzeichnen und sind die betreffenden Voranschlagsposten dort nunmehr niedriger budgetiert.
In diesem Zusammenhang hat die Kontrollabteilung allerdings festgestellt, dass auf dem genannten Teilabschnitt immer noch einige für
politische Mandatare tätige (Sekretariats)MitarbeiterInnen personalkostenmäßig erfasst sind. Lt. Auskunft des für die Kostenrechnung verantwortlichen Mitarbeiters im Amt für Rechnungswesen der Magistratsabteilung IV ist dieser Umstand darauf zurückzuführen, dass die betreffenden MitarbeiterInnen irrtümlich kostenstellenmäßig mit dem
UA 000000 – „Gemeinderat“ verknüpft worden sind. Eine Bereinigung
dieses Fehlers wird aber umgehend in die Wege geleitet werden.
4)
„Ergeben sich gesamthafte Einsparungspotentiale durch
Einsparungen von Tätigkeiten in der Stabsstelle Bürgermeister, die auch durch andere Dienststellen des Stadtmagistrates im Rahmen ihrer Tätigkeit erledigt werden
könnten?“
Prinzipiell sieht die betroffene Dienststelle keine Einsparungspotentiale,
außer man würde eine grundsätzliche Auslagerung gewisser Tätigkeiten, wie bspw. Pressearbeit, Kongressorganisation etc. in andere
Dienststellen oder im Wege zivilrechtlicher Vereinbarungen, wie Aufträge, Werk- und/oder Konsulentenverträge überhaupt außer Haus in Betracht ziehen. Dies könne aber nur bedingt sinnvoll sein, weil die derzeit gehandhabte Vorgangsweise eine klare und saubere Trennung
Zl. KA-00863/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
4
ermögliche. Außerdem würden die Kosten bei einer Verlagerung von
Tätigkeiten nicht insgesamt eingespart, sondern nur von einer Voranschlagspost auf eine andere verschoben werden. Bei einer externen
Erledigung z.B. durch die Congress & Messe Innsbruck GmbH müsste
im Endeffekt über höhere Gesellschafterzuschüsse oder direkte Auftragsabgeltung ebenfalls und wahrscheinlich mit sogar höheren Kosten
gerechnet werden.
5)
„Welche Tätigkeiten wurden früher von anderen Dienststellen des Magistrats erledigt und werden nunmehr von
der Stabsstelle Bürgermeister übernommen?“
Auf die diesbezügliche Nachfrage der Kontrollabteilung wurde eingewandt, dass sich die Frage so nicht stelle. Der Tätigkeitsbereich für die
Mitarbeiter der Stabsstelle habe sich nämlich im Grunde nicht geändert. Geändert habe sich dagegen aber durch die Umstellung im Budget und die geänderte Verrechnung die Definition der Stabsstelle Bürgermeister. Weiters würde der beantragte Prüfungszeitraum drei Perioden des Gemeinderates tangieren, in denen sich sowohl die personelle und die zahlenmäßige Zusammensetzung als auch die Ressortverantwortlichkeit in der Stadtführung geändert hätten. Vergleichsweise
sei der vormalige Bürgermeister neben der Bezirksverwaltung (ex lege)
für das Personalwesen und für das Finanzressort zuständig gewesen,
während die Verantwortlichkeiten der nunmehrigen Bürgermeisterin
zusätzlich zu jenen ihres Vorgängers auch die Kulturagenden umfassen
und darüber hinaus nach der letzten Gemeinderatswahl im Jahr 2006
noch die Bereiche Wirtschaft und Tourismus, Information und Organisation sowie Beteiligungen dazugekommen seien. Des Weiteren haben
sich durch die Organisation diverser Veranstaltungen, wie bspw. den
Europäischen Gemeindetag im Mai 2006 oder den heuer im Oktober
stattfindenden Europaratskongress „Erbe und Moderne 2007“ weitere
Aufgabengebiete ergeben.
6)
„Welche Aufgaben werden von der Stabsstelle Bürgermeister erledigt?“
In Beantwortung dieser Anfrage listete der Leiter des Büros der Bürgermeisterin all jene Aufgaben bzw. Tätigkeiten taxativ auf, die von
der „Stabsstelle Bürgermeister“ erledigt werden:
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Büroleitung samt Stellvertretung
Personalverantwortung
Schnittstelle Wirtschaft und Tourismus
Schnittstelle Beteiligungen (Arbeitsgruppe Strategisches Beteiligungsmanagement)
Pressebetreuung
Vorbereitung Pressekonferenzen
Erstellen von Reden, Texten, Vorworten, Grußworten etc.
Kontakt und Abstimmung mit Pressereferat
Schnittstelle Verwaltung (MD)
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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Schriftverkehr Bürgermeisterin
Postbesprechung Bürgermeisterin
Gemeinderats- Stadtsenats- und Ausschussvorbereitungen im
Vorfeld der TO
Stadtsenatsvorbesprechungen
allgemeine Korrespondenz und Akten
Jour fixe
Vertretung BGMin bei Sitzungen und Terminen
Arbeitsgruppe Erbe und Moderne
Networking Stadt, Land, Bund (Kontakte zu anderen Kabinetten
bzw. politischen Büros)
Städtepartnerschaften und internationale Beziehungen (Projektabwicklung, Korrespondenz etc.)
Europäischer
Gemeindetag
2006
(RGRE),
Organisation,
Abwicklung, Nachbearbeitung, Abrechnung etc.
sonstige Arbeitsgruppen und Netzwerke (z.B. Netzwerk Wasser,
Europatag etc.)
Abwicklung Destinationsmarketing
Übersetzungen aus dem/in das Englische(n) – zugänglich auch für
andere Dienststellen im Haus
Vorbereitung Bürobesprechung
Führung und Abrechnung Handkassa
Abwicklung Förderungsansuchen
Kontaktperson für das Generalsekretariat der Alpenkonvention
Bürgeranliegen
Parteienverkehr
Beschwerdemanagement
(unabhängig
vom
Bürgerservice
zu betrachten)
Postverteilung
Fahrereinteilung (Präsidialfahrer und Ersatzfahrer)
Verwaltung der Kraftfahrzeuge (Mercedes, BMW, Vito, VW-Bus)
Inventar
Zuständigkeit/Endabwicklung für die aufgelöste AG Plakatierung
Bürgerversammlungen
Angelegenheiten der Repräsentation und des Protokolls (Empfänge, Einweihungen, Firstfeiern, Trauerfeiern, Gedenktage, Geburtstage etc.), gesamte Organisation, Planung, Vorbereitung,
Durchführung, Nachbereitung, Abrechnung
Ehrungen und Auszeichnungen
sonstige Feiern und Empfänge (z.B. Städtetag, Gemeindetag, Europäischer Gemeindetag)
Empfang und Betreuung Ehrengäste
Empfang und Betreuung diplomatische und konsularische
Vertreter und Gäste
Tiroler Ball 2006
Unterstützung
Kaiser-Maximilian-Preis,
Neujahrskonzert,
Eröffnung der Festwochen der Alten Musik
Einlauf (Registratur)
Telefon
Korrespondenz Bürgermeisterin, Pühringer, Jubiläen etc.
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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Bestellungen
KIM-Buchungen
Saalverwaltung aller städtischen Sitzungsräume
Terminkoordination Bürgermeisterin, Pühringer
Terminkoordination gemeinderätliche Ausschüsse
zentrale Mail- und Adressverwaltung
Fehlzeitmanagement aller politischen Büros (Krankenstände,
Buchungen Gleitzeit)
Verwaltung Taxigutscheine
Erfassung und Verwaltung Ehrenbürger
Terminabsagen
Gratulationsschreiben
Ablage
Feiertagspost
Wechselseitig: Urlaubs- und Krankenstandsvertretungen, Telefondienst, Korrespondenz, KIM-Buchungen, Terminanfragen und koordination
Empfang und Vorzimmer
Reden, Vorworte, Grußworte (Kalendierung und Formatierung)
Verwaltung Terminkalender Frau Bürgermeisterin
Abrechnung Stadt-Land-Empfänge (Refundierungen etc.)
Vorbereitung Tagesordnung FBGMin
Hochrechnung und Voranschlag der Mittel AOB Bürgermeisterin
Zentrale Adressverwaltung
RK-Abrechnungen
allgemeine Bürodienste
Geschäftsstelle Kaiser-Maximilian-Preis
Fahrdienste für Bürgermeisterin und Mitglieder des Stadtsenates
Botengänge
Da sämtliche Tätigkeiten auch in den einzelnen Arbeitsplatzbeschreibungen dokumentiert sind, geht die Kontrollabteilung davon aus, dass
alle Agenden dem Aufgabenbereich des Stadtmagistrates zugeordnet
werden können.
7)
„Liegen allen Ausgaben der Stabsstelle Bürgermeister
sachliche Begründungen zugrunde?“
Zur Verifizierung der sachlichen Richtigkeit und Notwendigkeit hat die
Kontrollabteilung aus dem Buchungsstoff der Jahre 2005 und 2006
sowie aus dem laufenden Haushaltsjahr 2007 stichprobenartig einzelne
Auszahlungsanordnungen ausgehoben und im Detail überprüft. Der
Kreis der Stichprobe ist dabei von der Kontrollabteilung willkürlich auf
die Voranschlagsposten 400000 – GWG, 459000 – Sonstige
Verbrauchsgüter und 728000 – Entgelte für sonstige Leistungen eingeschränkt worden.
Als Ergebnis dieser stichprobenartigen Prüfung von Einzelbelegen der
Stabsstelle Bürgermeister kann die Kontrollabteilung festhalten, dass
es keinen Anlass zu einer Beanstandung gegeben hat.
Zl. KA-00863/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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3 Schlussbemerkung
Schlussbemerkung
In Bezug auf die Ausgabengebarung der Stabsstelle Bürgermeister ist
für den Prüfungszeitraum aus der Sicht der Kontrollabteilung resümierend zu bemerken, dass im Rahmen der Prüfung weder Verstöße gegen
die haushaltsrechtlichen Vorschriften hervorgekommen sind, noch eine
Missachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und
Zweckmäßigkeit festgestellt werden musste. Die in den Rechenwerken
– primär bei den Personalaufwendungen – ausgewiesenen Überschreitungen sind im Wesentlichen auf eine Umstellung der Verrechnungsmodalitäten zurückzuführen.
Beschluss des Kontrollausschusses vom 20.6.2007:
Beiliegender Kurzbericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der
Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am 28.6.2007 zur Kenntnis
gebracht.
Zl. KA-00863/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
8
Satzung
Die Satzung der IKB AG wurde in der Vergangenheit mehrfach, zuletzt
mit Beschluss der Hauptversammlung vom 22.12.2005 geändert. Diese
Novellierung wurde vom Vorstand der IKB AG im Sinne des § 148 AktG
zum Firmenbuch angemeldet.
Syndikatsvertrag
Neben der Satzung besteht ein Syndikatsvertrag (samt Zusatzvereinbarungen), der zwischen der Stadt Innsbruck einerseits sowie der TIWAGTiroler Wasserkraft AG anderseits zur Regelung der Zusammenarbeit
auf Aktionärsebene in der IKB AG abgeschlossen worden ist.
Unternehmensgegenstand
Der Unternehmensgegenstand umfasst nach § 2 der Satzung die Besorgung kommunalwirtschaftlicher Aufgaben aller Art. Die Erfüllung
dieser im § 2 Abs. 3 leg. cit. genau definierten vielfältigen Aufgaben hat
neben der Gewinnerzielungsabsicht den Bedürfnissen und Interessen
der Stadt Innsbruck und ihrer Bewohner zu wirtschaftlich
angemessenen und sozial tragbaren Bedingungen zu dienen. Dabei ist
dem sparsamen Einsatz von Ressourcen und den Anforderungen des
Umweltschutzes im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung Rechnung zu
tragen.
Grundkapital
Das Grundkapital der IKB AG beträgt laut § 4 der Satzung
€ 10.000.000,00 und ist zerlegt in 100.000 Stück vinkulierte Namensaktien im Nennbetrag von je € 100,00. Zum Bilanzstichtag 31.12.2005
war das Grundkapital auf die Aktionäre Stadtgemeinde Innsbruck und
TIWAG im Verhältnis 75 % minus 1 Aktie zu 25 % plus 1 Aktie verteilt.
Über Beschluss des Gemeinderates der Stadt Innsbruck vom
15.12.2005 hat die Stadtgemeinde Innsbruck die ihr im Syndikatsvertrag eingeräumte Option, weitere 24.998 Aktien an die TIWAG zu verkaufen, ausgeübt. Die zur Wirksamkeit der Aktienübertragung gem. § 6
Abs. 1 der Satzung notwendige Zustimmung der Hauptversammlung
der IKB AG wurde am 22.12.2005 erteilt. Die Stadt Innsbruck ist mit
50 % plus 1 Aktie weiterhin Mehrheitsaktionärin der IKB AG.
Vorstand
Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus drei Mitgliedern, ein Mitglied
ist zum Vorsitzenden des Vorstandes bestellt. Die Gesellschaft wird
durch je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsverteilung im
Vorstand
Nach § 9 der Satzung bestimmt der Aufsichtsrat über die Verteilung der
Geschäfte im Vorstand und hat eine GO für den Vorstand zu erlassen.
Dieser Verpflichtung ist der Aufsichtsrat nachgekommen. Der Aufgabenbereich des Vorstandes bzw. die Verteilung der Geschäftsbereiche
auf die einzelnen Mitglieder des Vorstandes ist in einem – einen integrierenden Bestandteil dieser GO bildenden – Geschäftsverteilungsplan
festgelegt.
Kompetenz des Vorstandes
Der Vorstand hat nach § 70 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 2 Abs. 1
der GO für den Vorstand die Gesellschaft bei Beachtung der Sorgfalt
Zl. KA-01179/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
2
eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters unter eigener
Verantwortung so zu leiten, wie es das Wohl des Unternehmens unter
Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre und der Arbeitnehmer
sowie des öffentlichen Interesses erfordert. Er ist verpflichtet, bei seiner
Geschäftsführung die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, die
Satzung sowie die vom Aufsichtsrat erlassene GO und weitere gefasste
Beschlüsse zu beachten.
Die Mitglieder des Vorstandes tragen gemeinsam die Verantwortung für
die gesamte Geschäftsführung. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit
einfacher Stimmenmehrheit, er ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder
anwesend sind. Jedes Mitglied des Vorstandes führt den ihm zugewiesenen Geschäftsbereich im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener
Verantwortung.
Quartalsberichte
Gem. § 81 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 10 der Satzung hat der
Vorstand dem Aufsichtsrat regelmäßig, mindestens vierteljährlich, über
den Gang der Geschäfte und die Lage des Unternehmens im Vergleich
zur Vorschaurechnung unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklung schriftlich zu berichten. Diese gesetzliche Auflage hat der Vorstand
in den Prüfungsjahren vollständig erfüllt.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht aus acht von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern, ohne Einrechnung der nach Maßgabe der Bestimmungen des § 110 ArbVG entsandten Arbeitnehmervertreter. In Entsprechung der diesbezüglichen Bestimmungen des Syndikatsvertrages hat
die Aktionärin Stadt Innsbruck fünf und die Aktionärin TIWAG drei Personen anlässlich der Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrates in der
Außerordentlichen Hauptversammlung vom 4.4.2006 namhaft gemacht.
Funktionsperiode des
Aufsichtsrates
Die Funktionsperiode des amtierenden Aufsichtsrates begann im Jahr
2006, die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder erfolgte in der Außerordentlichen Hauptversammlung vom 4.4.2006, die konstituierende
Sitzung des Aufsichtsrates mit der Wahl des Vorsitzenden und seines
Stellvertreters fand am 4.5.2006 statt. In Anlehnung an Pkt. 4.4 des
Syndikatsvertrages hat die Stadtgemeinde Innsbruck den ARVorsitzenden und die TIWAG den Stellvertreter des AR-Vorsitzenden
nominiert. Die Neubestellung der Aufsichtsratsmitglieder wurde im Sinne des § 91 AktG zur Eintragung in das Firmenbuch angemeldet.
In diesem Zusammenhang war zu bemerken, dass die Wahl der Mitglieder des vormaligen Aufsichtsrates im Jahr 2000 stattgefunden hat
und somit dessen Funktionsperiode bereits im Juli 2005 abgelaufen
wäre, was seinerzeit allerdings übersehen worden ist. Der Aufsichtsrat
hat damals trotz Ablauf seiner Funktionsperiode weitergearbeitet und in
den drei nachfolgenden Sitzungen Beschlüsse gefasst. Diese Situation
machte eine nachträgliche Sanierung erforderlich, die vom nun amtierenden Aufsichtsrat in seiner konstituierenden Sitzung am 4.5.2006 mit
einstimmigem Beschluss erledigt worden ist.
Zl. KA-01179/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
3
GO des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat hat sich nach § 14 Abs. 1 der Satzung seine Geschäftsordnung selbst zu geben. Er ist dieser Verpflichtung nachgekommen, zum Prüfungszeitpunkt im März 2007 war die GO für den Aufsichtsrat der IKB AG in der Fassung der AR-Beschlüsse vom 1.9.1994,
5.7.2000 und 17.4.2002 in Geltung.
Sitzungen des Aufsichts- Das Gesetz schreibt dem Aufsichtsrat vor, in jedem Geschäftsjahr einrates
mal pro Quartal eine Aufsichtsratssitzung abzuhalten. Die Kontrollabtei-
lung stellte fest, dass diesem Erfordernis insofern entsprochen worden
ist, als im Jahr 2005 vier und im Jahr 2006 insgesamt fünf – davon in
jedem Quartal zumindest eine – AR-Sitzungen stattgefunden haben.
Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn er ordnungsgemäß einberufen
worden ist und mindestens drei Mitglieder, darunter der Vorsitzende
oder sein Stellvertreter, anwesend sind. Er fasst seine Beschlüsse mit
einfacher Stimmenmehrheit der in der Sitzung anwesenden Mitglieder.
Präsidial- und Bilanzaus- Unbeschadet seiner gesetzlichen Verantwortung kann der Aufsichtsrat
schuss
aus seiner Mitte Ausschüsse bestellen. Paragraph 92 Abs. 4a AktG nor-
miert in diesem Zusammenhang, dass jedenfalls ein Ausschuss zur Prüfung und Vorbereitung der Feststellung des Jahresabschlusses, des
Vorschlags für die Gewinnverteilung und des Lageberichts zu bestellen
ist, wenn der Aufsichtsrat aus mehr als fünf Mitgliedern besteht. Demgemäß hat der Aufsichtsrat der IKB AG sowohl einen Präsidial- als auch
einen Bilanzausschuss eingesetzt, deren Mitglieder zuletzt am 4.5.2006
– anlässlich der Konstituierung des Aufsichtsrates – neu bestellt worden
sind.
Im Hinblick auf den Präsidialausschuss stellte die Kontrollabteilung fest,
dass dieses Gremium sowohl im Jahr 2005 als auch im Jahr 2006 jeweils viermal zu Beratungen zusammengetreten ist. Dazu erinnerte die
Kontrollabteilung an § 8 Abs. 3 der GO für den Aufsichtsrat, wonach der
Präsidialausschuss in der Regel mindestens einmal monatlich einzuberufen wäre.
Syndikatsausschuss
Nach den Bestimmungen des bereits mehrfach erwähnten Syndikatsvertrages ist auch ein Ausschuss einzurichten, der über diejenigen Angelegenheiten, die ihm aufgrund des Syndikatsvertrages ausdrücklich
zur Beratung und Beschlussfassung zugewiesen sind, befindet. Dieser
Syndikatsausschuss besteht aus vier Personen, wobei beide Vertragsparteien, Stadt Innsbruck und TIWAG, je zwei Mitglieder in dieses Gremium entsenden. Der Syndikatsausschuss fasst seine Beschlüsse einstimmig. Im Jahr 2005 wurden vier, im Jahr 2006 ebenfalls vier Sitzungen in diesem Gremium abgehalten.
Hauptversammlung
Die durch Gesetz oder Satzung den Aktionären vorbehaltenen Beschlüsse werden in der Hauptversammlung gefasst. Die Hauptversammlung
hat am Sitz der Gesellschaft stattzufinden, ihre Beschlüsse bedürfen
nach § 113 AktG der Mehrheit der abgegebenen Stimmen (einfache
Stimmenmehrheit),
soweit
nicht
das
Gesetz
oder
Zl. KA-01179/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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§ 18 Abs. 5 der Satzung eine größere Mehrheit oder noch andere Erfordernisse vorschreiben. Sowohl im Geschäftsjahr 2005 als auch im Jahr
2006 fanden jeweils eine Ordentliche und eine Außerordentliche Hauptversammlung statt.
Vorlage Budget
Gem. § 9 Abs. 4 der Satzung und § 7 Abs. 1 seiner Geschäftsordnung
ist der Vorstand verpflichtet, alljährlich ein Budget für das kommende
Geschäftsjahr zu erstellen und dem Aufsichtsrat vor dem Ende des laufenden Geschäftsjahres zur Genehmigung vorzulegen. Diesem Auftrag
wurde im Prüfungszeitraum fristgerecht entsprochen.
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Vorstand hat den Jahresabschluss der IKB AG für das Geschäftsjahr
2005 fristgerecht aufgestellt. Der Bilanzausschuss hat den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen
Jahresabschluss 2005 der IKB AG in Anwesenheit des Abschlussprüfers
ausführlich erörtert. Im Anschluss an diese Vorberatung im Bilanzausschuss hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Lagebericht
der IKB AG für das Geschäftsjahr 2005 sowie den Vorschlag für die Gewinnverteilung gebilligt. Der Jahresabschluss 2005 gilt damit nach
§ 125 Abs. 2 AktG als festgestellt.
Die entsprechenden Beschlüsse über das Geschäftsjahr 2006 bzw. die
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2006 lagen zum Prüfungszeitpunkt der Kontrollabteilung im März 2007 noch nicht vor.
Entlastung des Vorstan- In der Ordentlichen Hauptversammlung vom 11.7.2006 nahmen die
des und des Aufsichtsra- Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter den festgestellten Jahresabschluss
tes
samt Lagebericht des Vorstandes und den Bericht des Aufsichtsrates
über das Geschäftsjahr 2005 zustimmend zur Kenntnis. Darüber hinaus
erfolgte dort auch die nach § 126 AktG vorgeschriebene Beschlussfassung über die Gewinnverteilung 2005. In einem wurde dabei auch dem
Vorstand und den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr
2005 die Entlastung im Sinne des § 104 AktG erteilt.
Offenlegung
Der im § 277 HGB verankerten Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses binnen neun Monaten nach dem Bilanzstichtag ist die
Gesellschaft ebenfalls fristgerecht nachgekommen.
3 Krematorium
Standort
Die IKB AG betreibt seit September 1999 in Innsbruck am Standort
Paschbergweg das einzige Krematorium Tirols. Das Einzugsgebiet des
Krematoriums umfasst das gesamte Bundesland sowie grenznahe Gebiete Südtirols und Südbayerns.
Vorlage eines Organisationsplanes
Der Leiter der Geschäftssparte Krematorium hat am 4.5.1999 dem Vorstand einen Geschäftsplan für die Aufnahme des operativen Betriebes
im Krematorium vorgelegt und darin u.a. ausgeführt, dass der Erstellung der Organisationsplanung für den Betrieb des Krematoriums ursprünglich eine Anzahl von vorerst maximal 950 Kremierungen jährlich
Zl. KA-01179/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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zugrunde gelegt worden ist. Um sowohl einen energiewirtschaftlich wie
auch arbeitsökonomisch möglichst effizienten Betrieb des Krematoriums
zu gewährleisten, hatte der Geschäftsbereichsleiter in seinem Organisationsplan seinerzeit vorgeschlagen, die Kremierungen auf drei Wochentage zu konzentrieren. Dadurch sollte sichergestellt werden, dass zwischen den Kremierungen die Betriebstemperatur des Ofens nicht übermäßig absinkt, was einerseits zur Schonung der Ofenanlage selbst beitragen und anderseits eine Optimierung der Energienutzung bewirken
würde.
Betriebsordnung für das
Krematorium
Zeitgerecht vor der geplanten Aufnahme des Vollbetriebes im Krematorium Innsbruck hat der Leiter der Geschäftssparte Krematorium eine
Betriebsordnung zur Genehmigung vorgelegt. Nachdem in Tirol für den
Betrieb von Krematorien an sich keine gesetzlichen Bestimmungen bestehen, erschien die Erlassung einer Betriebsordnung zwar rechtlich
nicht zwingend erforderlich, für die Gewährleistung der Einhaltung sanitätsrechtlicher Bestimmungen bzw. der Sicherstellung eines geordneten
organisatorischen und technischen Ablaufes sowie des pietätvollen und
würdigen Umganges mit Verstorbenen allerdings zweckmäßig.
Die Kontrollabteilung stellte fest, dass es im Prüfungszeitraum keine
Verstöße gegen die Auflagen und Gebote der Betriebsordnung gegeben
hat.
Auftraggeber und VerAuftraggeber und Vertragspartner für die IKB AG ist das den Leichnam
tragspartner bei Kremie- anliefernde Bestattungsunternehmen, das der IKB AG insbesondere für
rungen
die Einhaltung der Bestimmungen der Betriebsordnung in Bezug auf die
Übergabe und Übernahme der Leichname und die Beschaffenheit der
Särge sowie der im Zusammenhang mit Überführungen maßgeblichen
Bestimmungen des Tiroler Gemeindesanitätsdienstgesetzes haftet.
WirtschaftlichkeitsGem. § 12 der Betriebsordnung für das Krematorium Innsbruck werden
analyse und Modellrech- die Kremierungstarife vom Aufsichtsrat der IKB AG nach kaufmänninungen
schen Grundsätzen festgelegt.
Im Vorfeld der Eröffnung des Krematoriums Innsbruck hat der Leiter
der Geschäftssparte Krematorium u.a. auch eine Wirtschaftlichkeitsanalyse sowie Modellrechnungen im Hinblick auf die Tarifgestaltung erstellt
und diese dem Vorstand der IKB AG im Mai 1999 im Rahmen der Präsentation des Geschäftsplanes für die Aufnahme des operativen Betriebes im Krematorium vorgelegt. Aus dieser Vorlage entnahm die Kontrollabteilung, dass sich damals ein Kremationstarif in der Höhe von
ATS 5.500,00 (€ 399,70) netto als wirtschaftlich vertretbar und weitgehend marktgerecht erwiesen hat.
Festsetzung des Kremie- Gem. § 9 Abs. 7 lit. a der Satzung der IKB AG darf die Festsetzung der
rungstarifes durch den
Tarife für Leistungen der Gesellschaft nur nach Genehmigung durch
Aufsichtsrat
den Aufsichtsrat vorgenommen werden. In diesem Sinne hat der Auf-
sichtsrat der IKB AG in seiner Sitzung am 1.6.1999 zeitgerecht vor Aufnahme des Vollbetriebes im Krematorium Innsbruck den
Zl. KA-01179/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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Kremationstarif erstmals festgesetzt.
Nebenleistungen
Im Juli 1999 berichtete der Geschäftsbereichsleiter dem Vorstand der
IKB AG, dass beabsichtigt werde, neben den Kremierungen – wenn
auch der Zahl und der Höhe der zu verrechnenden Kosten nach nur in
geringem Umfang – weitere Leistungen zu erbringen. Konkret handelte
es sich dabei um die getrennte Verrechnung der Aschenkapseln, um
den Urnenversand Inland/Ausland, um die vorübergehende Vermietung
von Kühlzellen bzw. Tiefkühlzellen (ohne anschließende Kremierung)
sowie die Vermietung des Umbettraumes und des Foyers. Nach Einholung verschiedener Angebote erfolgte die Preisfindung für diese Leistungen damals unter Ansetzung eines Rohaufschlages auf den
Einstandspreis und unter Beachtung von marktüblichen Vergleichspreisen. Der Vorstand der IKB AG genehmigte diese Verrechnungspreise
am 27.7.1999 bzw. 9.8.1999.
Aktueller Kremierungstarif
Die zum Prüfungszeitpunkt der Kontrollabteilung im März/April 2007 –
und zwar ab 1.1.2007 – gültigen Tarife für das Krematorium Innsbruck
wurden vom Aufsichtsrat der IKB AG in dessen Sitzung am 19.12.2006
gem. § 9 Abs. 7 lit. a der Satzung genehmigt. Demnach werden derzeit
bspw. für eine Einäscherung € 450,00 oder für eine Aschenkapsel
€ 4,20 in Rechnung gestellt.
Sondertarife
Neben diesen „allgemeinen“ Tarifen kommen noch Sondertarife für die
Einäscherung der Leichname des Institutes für Anatomie der Universität
Innsbruck und für die Überlassung von Räumlichkeiten zur Durchführung der Totenbeschau (Oberbeschau) von Leichen im Krematorium
Innsbruck zur Anwendung. Für die Kremierung von Anatomieleichen
wird ein um 50 % reduzierter Sondertarif fakturiert, während im Rahmen der Totenbeschau pro Beschautag und unabhängig von der Anzahl
der zu beschauenden Leichen ein Nutzungsentgelt von € 32,70 netto zu
entrichten ist.
Tarifkalkulation
Die Kontrollabteilung hielt zur Tarifgestion generell fest, dass die Tarifgestaltung im Bereich des Krematoriums Innsbruck in der Vergangenheit äußerst gewissenhaft auf Basis einer Wirtschaftlichkeitsanalyse und
in Anlehnung an Modellrechnungen unter Bedachtnahme auf kostenund erlösseitige Faktoren sowie die Markt- bzw. Konkurrenzsituation
samt Erfahrungswerten vergleichbarer Krematorien vollzogen worden
ist. Die Kontrollabteilung vertrat in diesem Zusammenhang allerdings
auch die grundsätzliche Meinung, dass eine Kalkulation – in diesem Fall
wohl eine „Nach- oder Kontrollkalkulation“ – der verrechenbaren Entgelte im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung der IKB AG
durchgeführt werden sollte, insbesondere um den Kostendeckungsgrad
der Leistungen des Krematoriums exakt beurteilen zu können. Die Kontrollabteilung betonte an dieser Stelle, dass die Preiskalkulation in Anlehnung an die Kosten- und Leistungsrechnung nur eine reine Entscheidungshilfe für die marktpolitisch festzusetzenden Tarife darstellen könne und verkannte vor allem auch nicht, dass die Höhe des
Zl. KA-01179/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
7
verrechenbaren Kremationstarifes maßgeblich von der Tatsache beeinflusst wird, dass eine Bestattungsgesellschaft im Tiroler Unterland das
Interesse und Bestreben hat, ein eigenes Krematorium zu errichten.
Im Anhörungsverfahren erklärte die IKB AG, dass sie der Empfehlung
der Kontrollabteilung beitrete und dass die Geschäftsbereichsleitung
Infrastruktur zeitgerecht vor der Tariffestsetzung für das Geschäftsjahr
2008 eine Vollkostenkalkulation – insbesondere des Kremierungstarifes
– veranlassen werde.
Transportkostenzuschüsse
Im Zuge der Beschlussfassung des Kremierungstarifes für das Jahr
1999 erteilte der Aufsichtsrat seinerzeit auch die Genehmigung, Transportkostenzuschüsse für Überführungen zum Krematorium Innsbruck zu
gewähren. Diese Transportkostenzuschüsse dienten als teilweiser finanzieller Ausgleich für Kunden im Tiroler Unterland, die durch den damals
unverhältnismäßig niedrigen Tarif des Krematoriums Salzburg den
Nachteil hatten, dass ab einer Entfernung von ca. 40 km östlich von
Innsbruck eine Einäscherung in Salzburg – trotz höherer
Transportspesen – wesentlich günstiger gewesen wäre, als im Krematorium Innsbruck. Da allerdings laut den Ausführungen des Geschäftsbereiches Infrastruktur bald fast alle Bestattungsunternehmen westlich
von Kufstein ihre Kremierungen in Innsbruck durchführen ließen und
das Krematorium Salzburg seinen besonders niedrigen Tarif für österreichische Bestatter erhöht hatte, wurden diese Transportkostenzuschüsse ab dem Jahr 2003 wiederum abgeschafft.
Sonderrabatte
Die durch die Streichung der Transportkostenzuschüsse lukrierten
Mehreinnahmen wurden in weiterer Folge über Beschluss des Aufsichtsrates der IKB AG vom 18.12.2002 für die Gewährung von Sonderrabatten an umsatzstarke Bestattungsunternehmen verwendet, sie dienten
aber auch als Anreiz für neu zu gewinnende Kunden. Diese Rabatte
wurden vor allem Unternehmen aus Kufstein, Kitzbühel sowie einem
Bestatter aus dem bayrischen Raum zuerkannt, insbesondere um zu
erreichen, dass jene Firmen sämtliche Einäscherungen im Krematorium
Innsbruck durchführen lassen.
Allg. Rabatte
In dieser Zeit haben sich die Tiroler Bestattungsunternehmen in zwei
Lager gespalten und einen Verein sowie eine Gesellschaft ins Leben
gerufen. Die Vertreter beider Gruppierungen sind an die IKB AG mit der
Forderung nach Gewährung von allgemeinen Rabatten herangetreten.
Begründet wurde dieses Begehren einerseits mit einer Gleichbehandlung aller Bestatter und anderseits wurde das Argument vorgebracht,
dass die Bestatter mit der Bezahlung des Kremierungstarifes an die
IKB AG für ihre Kunden in Vorlage treten würden und bei Zahlungsausfall eines Kunden den Verlust selbst zu tragen hätten.
Entwicklung der Rabattstaffel
Eingehend auf diese Argumente hat der Geschäftsbereichsleiter Infrastruktur im Sinne einer weitgehenden Gleichbehandlung aller Geschäftspartner des Krematoriums Innsbruck im Jahr 2004 für sämtliche
Kremierungen eine Rabattstaffel vorgeschlagen, die auch vom Vorstand
der IKB AG befürwortet worden ist. Diese Staffelung galt ab 1.7.2004
Zl. KA-01179/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
8
bis auf jederzeitigen Widerruf und behielt auch noch für das Geschäftsjahr 2005 ihre Gültigkeit.
Im Dezember 2005 wurde dem Vorstand der IKB AG vom Geschäftsbereichsleiter Infrastruktur der Vorschlag unterbreitet, die bestehende
Rabattstaffel zu erhöhen. Ausschlaggebend dafür war vor allem die
ernsthafte Absicht einer der beiden Gruppierungen, im Unterland ein
eigenes Krematorium zu errichten. Eine Erhöhung der Rabatte könnte
nach Meinung des Geschäftsbereichsleiters diesen Überlegungen vorerst entgegenwirken. Mit Zustimmung des Vorstandes der IKB AG wurde daher für das Jahr 2006 eine Erhöhung der Rabatte um 2 % vorgesehen. Diese Neuregelung war aber aus marktpolitischen Überlegungen
nicht unmittelbar umgesetzt, sondern den Bestattungsunternehmen
erst mit Gültigkeit ab 1.5.2006 zur Kenntnis gebracht worden.
Das Thema einer weiteren Anhebung der Rabatte wurde sowohl vom
Vorstand in seinem Antrag an den Aufsichtsrat als auch von diesem
Gremium selbst in seiner Sitzung am 19.12.2006 neuerlich erörtert.
Hauptanlass dafür war die von einer Gruppe von Bestattern nach wie
vor geplante Realisierung eines eigenen Krematoriums im Tiroler Unterland. Ein zweites Krematorium in Tirol würde zu einem Preiskampf führen und die Wirtschaftlichkeit des Krematoriums Innsbruck ernsthaft
gefährden. Um die Zusammenarbeit mit den Bestattern abzusichern
und vor allem deren wirtschaftliches Interesse an einem eigenen Krematorium zu verhindern, wurde vom Vorstand vorgeschlagen, die bestehende Rabattierung auf den Kremierungspreis schrittweise anzuheben. Die vom Aufsichtsrat erteilte Ermächtigung zur Gewährung von
Sonderrabatten war in Summe der Höhe nach begrenzt mit 7 % der
Erlöse des Krematoriums und sollte auf 15 % der Jahreserlöse erhöht
werden, um einen nötigen Handlungsspielraum zu erhalten. Der Aufsichtsrat hat in der Sitzung vom 19.12.2006 diesen Vorschlag angenommen und einen entsprechenden Beschluss gefasst.
Aktuelle Rabatte
Die mit 1.1.2007 gültige Rabattstaffel war wie folgt festgelegt worden:
ƒ
ƒ
ƒ
Prüfung der Verrechnung der Rabatte
bis zu 100 Kremierungen p.a. 7 % auf den Kremierungstarif
mehr als 100 Kremierungen p.a. 8 % auf den Kremierungstarif
mehr als 150 Kremierungen p.a. 10 % auf den Kremierungstarif
In diesem Zusammenhang hat die Kontrollabteilung auch eine stichprobenartige Prüfung im Hinblick auf die Richtigkeit der verrechneten Rabatte für die Jahre 2005 und 2006 unter Bedachtnahme auf die jeweils
gültige Rabattstaffel vorgenommen. Zu diesem Zweck wurden willkürlich mehrere Gutschriften an Bestattungsunternehmen ausgewählt und
mit den zur Verfügung gestellten Berechnungsgrundlagen des Geschäftsbereiches Infrastruktur abgestimmt.
Als Ergebnis dieser Stichprobe kann positiv festgehalten werden, dass
sämtliche Rabatte für das Jahr 2005 in korrekter Höhe berechnet worden sind. Für das Jahr 2006 musste diese Aussage geringfügig
Zl. KA-01179/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
9
eingeschränkt werden, da die Kontrollabteilung in zwei Fällen Abweichungen festgestellt hatte. In ihrer Stellungnahme dazu versicherte die
IKB AG, dass sie zu beiden Feststellungen die Empfehlungen der Kontrollabteilung aufgreifen werde bzw. den Fehler schon korrigiert habe.
Rechnungskontrolle
Die Kontrollabteilung hat im Rahmen der Prüfung des Krematoriums
auch besonderes Augenmerk auf eine stichprobenartige Rechnungskontrolle gelegt und dabei vor Ort im Krematorium einerseits verifiziert, ob
die Kremationstarife und die Preise für Nebenleistungen in korrekter
Höhe verrechnet wurden und anderseits auch überprüft, ob die Aufzeichnungspflicht gem. Betriebsordnung in den Büchern des Krematoriums vollständig und richtig erfüllt worden ist.
Positiv anzumerken ist hier, dass in den überprüften Fällen sämtliche
erforderlichen Aufzeichnungen und Nachweise in den Büchern des Krematoriums vollständig und richtig eingetragen waren bzw. die
Übereinstimmung dieser Grundlagen mit den Daten der jeweiligen
Rechnungen ebenso gegeben war, wie alle Fakturen dieser Stichprobe
tarif- und betragsmäßig in korrekter Höhe abgewickelt worden sind.
Erlössituation 2005
Das Krematorium Innsbruck hat sich seit Betriebsaufnahme im September 1999 entgegen den ursprünglichen Erwartungen sehr positiv entwickelt. Die Kremierungszahlen sind von Geschäftsjahr zu Geschäftsjahr
kontinuierlich gestiegen und haben im Jahr 2004 – dem fünften Vollbetriebsjahr des Krematoriums – bereits eine Höhe von 1.672 Kremierungen erreicht. Das als selbstständiges Profitcenter geführte Krematorium
konnte damit bereits im Wirtschaftsjahr 2003 ein positives EGT in Höhe
von € 109,7 Tsd. und im Geschäftsjahr 2004 ein solches im Ausmaß
von plus € 169,4 Tsd. erwirtschaften. Auf Grund dieser enormen Entwicklung erreichte das Krematorium alsbald seine Kapazitätsgrenzen,
wie auch die von der Lieferfirma der Ofenanlage in Aussicht gestellte
Standzeit der Schamottierung damals weitgehend ausgereizt war. Der
Aufsichtsrat der IKB AG hat daher bereits im März 2004 die Errichtung
einer zweiten Ofenschiene im Krematorium genehmigt und zudem eine
gesamte neue Ausmauerung des ersten Ofens im Jahr 2005 vorgesehen. Die dadurch baubedingten Erschwernisse im Betrieb des Krematoriums waren auch der Grund dafür, dass im Berichtsjahr 2005 die Kremierungszahlen erstmalig seit Betriebsaufnahme stagnierten, so dass
gegenüber dem Jahr 2004 nur eine geringe Steigerung um 9 Fälle auf
1.681 Kremierungen zu verzeichnen war. Wegen dieser erforderlich
gewordenen Generalsanierung der ersten Ofenanlage ist auch das EGT
im Geschäftsjahr 2005 auf negative € 10,3 Tsd. gesunken.
EGT 2006
Mit Inbetriebnahme der zweiten Ofenschiene im September 2005 begann ein neuerlicher Aufschwung, der sich nach Abschluss der Instandhaltungs- und Erneuerungsarbeiten an der alten, ersten Ofenanlage
insbesondere im Wirtschaftsjahr 2006 deutlich bemerkbar machte. Die
Kremierungszahl erhöhte sich im Vergleich zum Jahr 2005 um 263 Fälle, das entspricht rd. 15,7 %, und erreichte dadurch zum Jahresende
2006 eine Höhe von 1.944 Kremierungen. Als Folge dieser erfreulichen
Zl. KA-01179/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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Entwicklung konnte das EGT im Geschäftsjahr 2006 wieder auf positive
€ 172,8 Tsd. verbessert werden.
Trend 2007
Nach den bisher vorliegenden Zahlen des Jahres 2007 zeigt sich zu Beginn des laufenden Geschäftsjahres eine Fortsetzung dieser Aufwärtsentwicklung seit Inbetriebnahme der zweiten Ofenschiene. So wurde
bspw. dem Aufsichtsrat der IKB AG in seiner Sitzung am 20.3.2007 berichtet, dass im Jänner 2007 mit 211 Kremierungen die höchste Anzahl
seit Betriebsaufnahme erreicht worden ist und in den Monaten Jänner
und Feber 2007 die Kremierungszahl sogar um rd. 24,6 % über dem
Vergleichszeitraum des Vorjahres liegt.
An dieser Stelle muss aber auch wiederholend erwähnt und betont
werden, dass die Bestrebungen einer Gruppe von Bestattern, im Tiroler
Unterland ein eigenes, zweites Krematorium zu errichten, lt. erhaltener
Auskunft offensichtlich konkreter werden. Eine Realisierung dieses Planes würde nach allgemeiner Einschätzung zu einem dramatischen
Einbruch der Kremierungszahlen und in weiterer Folge zu einem Preiskampf führen, der die Wirtschaftlichkeit der Geschäftssparte „Krematorium“ ernsthaft gefährden könnte. Die Kontrollabteilung unterstützt
daher jegliche Aktivitäten der Geschäftsbereichsleitung, die dazu beitragen können, dass die Kooperation mit den Bestattungsunternehmen
abgesichert wird und die auch helfen, dass das wirtschaftliche Interesse
dieser Gruppe von Bestattern an der Errichtung eines eigenen Krematoriums reduziert wird.
Auslastung - Ausgangslage
Die vor der Eröffnung des Krematoriums Innsbruck erstellte Wirtschaftlichkeitsanalyse wurde für einen Zeitraum von 15 Jahren ausgelegt. Im
Rahmen der damaligen Berechnungen und im Zuge der Organisationsplanung für den Betrieb des Krematoriums ist die Geschäftsbereichsleitung von einer Anzahl von vorerst maximal 950 Kremierungen ausgegangen, hat jedoch auch konstante Steigerungsraten in der Höhe von
105 Kremierungen in den Folgejahren vorgesehen. Auf Grund dieser
stetig steigenden Zahl an Kremierungen sah diese Prognose u.a. auch
vor, dass im 10. Betriebsjahr ein zweiter Ofen angeschafft werden
muss, um den erwarteten Anforderungen gerecht werden zu können.
Effektive Kremierungszahlen
In den ersten drei Jahren ist die tatsächliche Anzahl der Kremierungen
zwar stetig gewachsen, die erstellten Plan-Zahlen konnten aber dennoch nicht erreicht werden. Die prognostizierten Zahlen sind erstmalig
im Jahr 2003 um 109 Kremierungen (+ 8,3 %) überschritten worden.
Seither liegt die effektive Anzahl an Kremierungen erheblich über den
bis zum Jahr 2006 erstellten Plan-Ansätzen. In absoluten Zahlen ausgedrückt zeigte sich im Jahr 2004 ein plus von 256 Kremierungen
(+ 18,1 %), im Jahr 2005 ein plus von 160 Kremierungen (+ 10,5 %)
und im Jahr 2006 konnten um 318 Kremierungen (+ 19,6 %) mehr als
prognostiziert verzeichnet werden.
Kapazitätsgrenze - Projekt zweite Ofenanlage
Im Jänner 2004 wurde mit 154 Kremierungen erstmals die Kapazitätsgrenze des ersten Ofens fast ausgeschöpft. Es war daher abzusehen,
Zl. KA-01179/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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dass mit Ende des Geschäftsjahres 2004 die Ofenanlage die Vollauslastung erreicht haben wird. Eine Kompensation von kremierungsstarken
mit kremierungsschwachen Monaten wäre jedoch nur sehr schwer möglich gewesen, da sich dadurch längere Wartezeiten ergeben hätten, die
von den Hinterbliebenen - nach Meinung der Geschäftsbereichsleitung nicht ohne Weiteres akzeptiert worden wären.
Der Vorstand der IKB AG hat daher im März 2004 den Aufsichtsrat um
Projektgenehmigung und Mittelfreigabe für die zweite Ofenanlage ersucht. Der diesbezügliche Beschluss ist vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 25.3.2004 gefasst worden. Der Abwicklungszeitraum dieses
Projektes umfasste die Jahre 2004 und 2005. Im September 2005 –
drei Jahre früher als ursprünglich geplant - wurde die zweite Ofenanlage schließlich in Betrieb genommen. Mit der Errichtung der zweiten
Ofenanlage ist die Kapazität des Krematoriums auf nunmehr ca. 4.000
Kremierungen fast verdoppelt worden.
Anteil der Feuerbestattungen
Die steigende Zahl an Kremierungen in den letzten Jahren kann vor
allem auch darauf zurückgeführt werden, dass die Feuerbestattung
immer mehr Akzeptanz in der Bevölkerung erlangt hat. Lt. einer vom
Geschäftsbereich Infrastruktur erstellten Statistik beträgt der Anteil der
Feuerbestattungen (ohne Anatomie) auf städtischen Friedhöfen im Jahr
2006, gemessen an der Anzahl der Beerdigungen, 57,6 %.
Tirolweit gesehen ist die Entwicklung der Feuerbestattungen allerdings
nicht so eklatant, der prozentuelle Anteil der Erdbestattungen ist nach
wie vor höher. Beispielsweise betrug im Jahr 2005 der Anteil der Einäscherungen tirolweit 31,4 % im Vergleich zu den Erdbestattungen mit
68,6 %.
Kremierungszahlen monatliche Schwankungen
Es liegt in der Natur der Sache, dass die Anzahl der Kremierungen nicht
vorhersehbar ist und monatlichen Schwankungen unterliegt. Die monatlichen Kremierungszahlen des Geschäftsjahres 2006 machten deutlich,
dass die Investition einer zweiten Ofenanlage jedenfalls notwendig gewesen ist. Mit nur einer Anlage, deren Auslastungsgrenze bei höchstens
160 Kremierungen pro Monat gelegen ist, wäre die steigende Anzahl an
Einäscherungen dauerhaft nicht zu bewältigen gewesen. Dies bestätigte
auch ein von der Geschäftssparte Krematorium erstellter aktueller Vergleich des Monats Jänner 2007 mit jenem des Vorjahres, wonach im
Jänner 2007 mit 211 Kremierungen (+ 25,6 % gegenüber Jänner 2006)
die höchste Anzahl seit Bestehen des Krematoriums erzielt werden
konnte.
Zukunftsperspektive
Die Kontrollabteilung konnte sich davon überzeugen, dass die Geschäftsbereichsleitung Infrastruktur konkrete Intentionen hat, die Auslastung des Krematoriums weiter zu erhöhen. In diesem Zusammenhang sind sowohl tirolweit als auch im grenznahen Gebiet verstärkte
Bemühungen im Gange, Bestattungsunternehmen als neue Kunden zu
akquirieren. Darüber hinaus ist die Geschäftsbereichsleitung intensiv
bemüht, beispielsweise durch die Gewährung von Sonderkonditionen,
Zl. KA-01179/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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die Zusammenarbeit mit jenen Bestattern zu intensivieren und abzusichern, die bereits mit dem Krematorium Innsbruck in Geschäftsbeziehung stehen. Mit dieser Vorgangsweise soll auch gleichzeitig dem Bau
eines zweiten Krematoriums im Tiroler Unterland vehement entgegen
gewirkt werden.
Anlagevermögen
In der so genannten „Spartenbilanz“ zum Stichtag 31.12.2005 - inklusive der Umlage aus dem Zentralen Bereich – wurde das Anlagevermögen des Krematoriums mit einem Buchwert von € 2.925,56 Mio. ausgewiesen.
Sachanlagen
Um die Richtigkeit der bilanzierten Buchwerte des Sachanlagevermögens mit jenen der Anlagenbuchhaltung verifizieren zu können, war es
erforderlich, die jeweiligen Buchwerte der Spartenbilanz um die Umlage
aus dem Zentralen Bereich zu bereinigen.
Der Buchwert des Sachanlagevermögens ohne Umlage aus dem Zentralen Bereich betrug zum 31.12.2005 insgesamt € 2.706,82 Mio. Die
Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen nach der linearen Abschreibungsmethode
bewertet. Eine stichprobenartige Abstimmung der in der Spartenbilanz
Krematorium ausgewiesenen Restbuchwerte des Sachanlagevermögens
(ohne Umlage aus dem Zentralen Bereich) mit jenen der Anlagenbuchhaltung ergab keinen Grund für eine Beanstandung.
Zugänge Sachanlagen
Im Wirtschaftsjahr 2005 wurden im Bereich des Sachanlagevermögens
Zugänge im Gesamtbetrag von € 792.696,57 verbucht. Der mit einem
Anschaffungswert von € 791.782,90 betragsmäßig größte Zugang betraf den Ankauf und die Errichtung einer zweiten Ofenschiene. Dieses
Sonderprojekt wurde vom Aufsichtsrat der IKB AG in seiner Sitzung am
25.3.2004 für den Durchführungszeitzeitraum 2004 und 2005 beschlossen. Auf Grund des relativ hohen Investitionsvolumens hat die Kontrollabteilung die Abwicklung dieses Projektes im Zuge ihrer Einschau etwas
detaillierter dargestellt.
Die stichprobenartige Prüfung einiger im Rahmen der Durchführung
dieses Projektes gestellter Zugangsrechnungen der Jahre 2004 und
2005 ergab keinen Anlass für Kritik. Ebenso wurden bei der Prüfung
dieses Anlagenzuganges im Hinblick auf seine voraussichtliche Nutzungsdauer und des damit verbundenen Abschreibungssatzes keine
Beanstandungen getroffen.
GWG
Im Bereich des Krematoriums wurden im Jahr 2005 „Geringwertige
Wirtschaftsgüter“ in Höhe von insgesamt € 913,67 angeschafft. Unter
Annahme einer Nutzungsdauer von 4 Jahren, sind handelsrechtlich
auch die planmäßigen Abschreibungen durchgeführt worden.
Abgänge
Im Jahr 2005 waren im Bereich des Krematoriums Abgänge in Höhe
von € 7.964,65 zu verzeichnen. Dabei handelte es sich, bis auf eine
Ausnahme, ausschließlich um Geringwertige Wirtschaftsgüter. Entsprechende Abgangsmeldungen konnten der Kontrollabteilung allerdings
nicht vorgelegt werden.
Zl. KA-01179/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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In einem Rundschreiben des Vorstandes der IKB AG wurde festgehalten, dass für das Ausscheiden von „Geringwertigen Wirtschaftsgütern“
keine diesbezüglichen Meldungen mehr erforderlich seien, da diese auf
Grund der handelsrechtlichen Abschreibung nach einer Nutzungsdauer
von 4 Jahren generell buchhalterisch ausgeschieden werden.
Zu dieser Vorgangsweise, die buchhalterisch und steuerlich korrekt ist,
gab die Kontrollabteilung zu bedenken, dass ab dem Zeitpunkt, ab dem
die GWG’s buchhalterisch ausgeschieden wurden, keinerlei Aufzeichnungen oder Nachweise darüber existieren, ob diese Wirtschaftsgüter
tatsächlich noch vorhanden oder aus diversen Gründen auch körperlich
bereits ausgeschieden worden sind.
Vollständigkeit
Sachanlagen
Die Prüfung der Vollständigkeit des Sachanlagevermögens erfolgte im
Detail im Bereich der Anlagengruppe „Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung“ des Krematoriums. Zu diesem Zweck wurden
von der Kontrollabteilung willkürlich einige Wirtschaftsgüter aus dem
Anlagenverzeichnis bzw. der aktuellen Bestandsliste des genannten
Sektors ausgewählt und deren betriebliche Nutzung bzw. Lagerung kontrolliert. Die Kontrollabteilung hielt dazu positiv fest, dass sämtliche
Wirtschaftsgüter dieser Stichprobe mit Inventarnummern versehen,
ordnungsgemäß verwahrt und einsatzbereit vorgefunden worden waren.
4 Finanzanlagen
Finanzanlagen
Im Jahresabschluss per 31.12.2005 wurden Finanzanlagen mit einer
Summe von € 110.827.393,81 ausgewiesen. Diese unterteilten sich
entsprechend dem gesetzlichen Gliederungsschema in Anteile an verbundenen
Unternehmen
(€
1.606.148,32),
Beteiligungen
(€ 7.148.708,21) und Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens
(€ 102.072.537,28).
Anteile an verbundenen
Unternehmen
Als verbundene Unternehmen bezeichnet man Unternehmen ein und
desselben Konzerns, die zwar juristisch selbständig, jedoch vom Mutterunternehmen wirtschaftlich abhängig sind.
Die zum 31.12.2005 unter dieser Bilanzposition veranlagten Gelder in
Höhe von € 1.606.148,32 gliederten sich in Anteile an verbundenen
Unternehmen der Bereiche Verkehr (IVB, Inn-Bus GmbH, Inn-Consult
GmbH, Innsbrucker Nordkettenbahnen GmbH), Abfalldienstleistungen
(Mussmann GmbH) sowie Energie (Naturstrom Mühlau GmbH). Im Verhältnis zum Bilanzansatz beliefen sich die Beteiligungen dieser Sektoren
auf 72,91 % (Abfalldienstleistungen), 19,37 % (Verkehr) und 7,72 %
(Energie).
Innsbrucker Verkehrsbe- Das Stammkapital dieser Gesellschaft beträgt € 14.000.000,00, woran
triebe und Stubaitalbahn die IKB AG mit 51 % beteiligt ist. Der Anteil wurde zum Bilanzstichtag
GmbH
31.12.2005 ordnungsgemäß zu Anschaffungskosten bewertet und mit
€ 7,64 bilanziert. Dieser Betrag ist u.a. auf den im Jahr 1994 vereinbarten Kaufpreis für die Anteile an der IVB/STB zurückzuführen.
Zl. KA-01179/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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Inn-Bus GmbH
Die Beteiligung der IKB AG an der Inn-Bus GmbH belief sich auf 55 %
am Stammkapital in Höhe von € 500.000,00 und entsprach dem zum
31.12.2005 in Höhe von € 275.000,00 ausgewiesenen Bilanzansatz.
Hinsichtlich des am 22.12.1999 zwischen der IKB AG und der Inn-Bus
GmbH abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrages und der von diesem Unternehmen erwirtschafteten Jahresüberschüsse 2005 und 2004
war von einer Werthaltigkeit dieser Anteile auszugehen.
Inn-Consult GmbH
Die Inn-Consult GmbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 3.10.2000
errichtet. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt € 35.000,00, wovon je € 17.500,00 oder 50 % auf die beiden Gesellschafter IKB AG und
IVB/STB entfallen und zur Gänze einbezahlt worden sind. Der Bilanzansatz 2005 entsprach somit dem Beteiligungsausmaß. Auch bei der InnConsult GmbH prägen der Ergebnisabführungsvertrag vom 16.12.2005
sowie die positive Geschäftsgebarung die Werthaltigkeit dieser Beteiligung.
Abschließend bemerkt die Kontrollabteilung hierzu, dass in der ao. Generalversammlung der Inn-Consult GmbH vom 17.1.2007 die Auflösung
der Gesellschaft beschlossen worden ist.
Innsbrucker Nordkettenbahnen GmbH
Mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 17.12.2004 hat die IKB AG Anteile
an der Innsbrucker Nordkettenbahnen GmbH in Höhe von 51 % von
der Stadt Innsbruck erworben. Die restlichen 49 % blieben im Besitz
der Stadtgemeinde Innsbruck. Der Erwerb der Geschäftsanteile
(€ 18.531,57) im Jahr 2004 erfolgte zum Nennwert des Stammkapitals,
und wurde bilanziell in richtiger Höhe erfasst. Im Prüfungsjahr 2005
waren keine Abschreibungen zu verbuchen, weshalb sich der Wert der
Geschäftsanteile bzw. der Bilanzansatz zum 31.12.2005 mit jenem des
Vorjahres deckt.
Zum Prüfungszeitpunkt 20.2.2007 hielt die IKB AG unverändert 51 %,
die Stadtgemeinde Innsbruck 35%, die IVB/STB 5 % und der Tourismusverband und seine Feriendörfer 9 % am Stammkapital.
Mussmann GmbH
Zl. KA-01179/2007
Mit Genehmigung des Aufsichtsrates der IKB AG vom 1.10.2004 wurde
ein Anteilskauf- und Abtretungsvertrag zwischen der IKB AG und den
Verkäufern mit Datum 7.10.2004 abgeschlossen und 100 % der Geschäftsanteile der Mussmann GmbH um einen Kaufpreis von
€ 900.000,00 erworben. Im Jahr 2005 wurden nachträgliche Anschaffungskosten in Höhe von € 21.709,10 geleistet. Weiters gewährte die
IKB AG dem Unternehmen einen nicht rückzahlbaren Gesellschafterzuschuss von € 250.000,00. Diese nachträglich geleisteten Zahlungen sind
dem ursprünglichen Kaufpreis zugezählt worden. Die sachliche sowie
inhaltliche Richtigkeit der zum Bilanzstichtag 31.12.2005 aktivierten
Anteile an verbundenen Unternehmen von insgesamt € 1.171.109,10
konnte der Kontrollabteilung nachgewiesen werden.
Auch im Jahr 2006 wurde der Mussmann GmbH ein Gesellschafterzuschuss in Höhe von € 250.000,00 zugeführt. Außerdem ist im Jahr 2006
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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einem Klagebegehren der ehemaligen Mussmann GmbH in Höhe von
€ 45.298,48 zur Gänze Folge geleistet worden. Dieser Betrag wurde als
„Kaufpreisnachtrag“ von der IKB AG den Verkäufern der Mussmann
GmbH überwiesen.
Naturstrom Mühlau
Das Stammkapital der Gesellschaft belief sich zum Prüfungszeitpunkt
auf € 200.000,00, an dem die IKB AG mit 62 % beteiligt ist. Geschäftszweck dieses Gemeinschaftsunternehmens mit der Anton Rauch GmbH
& Co KG (38 %) ist die Errichtung, der Betrieb und die Finanzierung des
Naturstromkraftwerkes Mühlau.
Der Anteil an diesem verbundenen Unternehmen wurde erstmals zum
31.12.2004 mit einem Betrag von € 124.000,00 bilanziert, was dem
erworbenen Anteil am Stammkapital entsprach. Im Prüfungsjahr 2005
haben den Aufzeichnungen der Buchhaltung folgend keine Bewegungen
stattgefunden, weshalb der eben erwähnte Bilanzansatz auch im Wirtschaftsjahr 2005 zur Anwendung gelangte.
Beteiligungen
Im Jahresabschluss 2005 waren Beteiligungen in der Gesamthöhe von
€ 7.148.708,21 auszuweisen. Darin enthalten waren die Beteiligung an
der Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft m.b.H. (ca. 71 % des Gesamtansatzes), der Abfallbehandlung Ahrental GmbH (ca. 21 %), der
ABG Ahrental Betriebsführungsgesellschaft mbH (4,20 %), der Wasser
Tirol – Wasserdienstleistungs-GmbH (2,91 %), der Bauentsorgungsgesellschaft mbH (0,32 %) und der Recycling Innsbruck GmbH (0,25 %).
Tiroler FlughafenbeDas Stammkapital dieser Gesellschaft beträgt € 10.000.000,00. Die Betriebsgesellschaft m.b.H. teiligung der IKB AG beläuft sich auf 49 % und wurde im Geschäftsjahr
2004 um einen Kaufpreis von € 5.100.000,00 erworben. Jeweils
25,50 %ige Mitgesellschafter sind das Land Tirol und die Stadtgemeinde Innsbruck.
Abfallbehandlung
Ahrental GmbH
Diese Gesellschaft wurde zur Planung, Errichtung und zum Betrieb der
geplant gewesenen AMBA – Ahrental Mechanisch-Biologische Abfallbehandlungsanlage gegründet. Am Stammkapital in Höhe von
€ 3.000.000,00 sind die IKB AG und die Abfallwirtschaft Tirol-Mitte
Ges.mbH. jeweils zu 50 % beteiligt.
ABG Ahrental Betriebsführungsgesellschaft
mbH
Die ABG führt den Betrieb der Deponie Ahrental. Das Stammkapital im
Ausmaß von € 600.000,00 verteilt sich mit 50 % auf die IKB AG und mit
50 % auf die Abfallwirtschaft Tirol-Mitte Ges.mbH.
Wasser Tirol - Wasserdienstleistungs-GmbH
Die Wasser Tirol – Wasserdienstleistungs-GmbH wurde im Mai 2003 zur
Erbringung von kaufmännischen, technischen und organisatorischen
Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Wasser- und Abwasserentsorgung gegründet. Am Stammkapital in Höhe von € 500.000,00 sind
die IKB AG mit 40 % und die TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG mit 60 %
beteiligt.
Zl. KA-01179/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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Per 31.12.2003 wurde diese Beteiligung mit den Anschaffungskosten in
Höhe von € 200.000,00 bilanziert. Im Jahr 2004 wurden seitens der IKB
AG insgesamt € 216.000,00 an Gesellschafterzuschüssen zugeführt. Im
gleichen Jahr erfolgte trotz eines deutlichen Jahresüberschusses eine
50 %ige Abschreibung, wodurch ab 31.12.2004 der nunmehrige Bilanzansatz in Höhe von € 208.000,00 zustande kam.
Die Rechtfertigung der vorgenommenen Abwertung fand sich in einem
Bewertungsgutachten, welches im Ergebnis einen negativen Unternehmenswert bescheinigte. Dieses Gutachten wurde mit Stichtag
31.12.2003 erstellt. Für die Planjahre 2004, 2005 und 2006 ging das
Gutachten jeweils von einem negativen EGT aus. Tatsächlich konnten
nun rückwirkend betrachtet jeweils Jahresüberschüsse (also nach Berücksichtigung des außerordentlichen Ergebnisses und der Steuern vom
Einkommen und vom Ertrag) erwirtschaftet und somit das Eigenkapital
der Gesellschaft gesteigert werden. Auf Basis dieser Feststellung regte
die Kontrollabteilung an, diesen Bilanzansatz auf die Notwendigkeit einer allfälligen Zuschreibung zu überprüfen.
Im Anhörungsverfahren wurde dazu von der IKB AG mitgeteilt, dass die
Ansätze aller Beteiligungen jährlich im Rahmen der Erstellung des
Jahresabschlusses vom Wirtschaftsprüfer auf ihre Werthaltigkeit überprüft werden. Eine Auf- oder Abwertung werde daher dann erfolgen,
wenn dies vom Wirtschaftsprüfer für notwendig erachtet wird. Aufgrund
der Kenntnis des aktuellen Geschäftsverlaufes der Gesellschaft stehe
eine Aufwertung des Bilanzansatzes derzeit jedenfalls nicht zu Diskussion.
Bauentsorgungsgesellschaft mbH
Der Geschäftszweig dieser Gesellschaft ist die Projektierung, Errichtung
und der Betrieb von Deponien zur Behandlung von Abfall jeder Art. Am
Stammkapital in Höhe von € 46.000,00 ist die IKB AG mit 49 % beteiligt. Die restlichen 51 % hält die Fröschl AG & Co. KG.
Recycling Innsbruck
GmbH
Die Recycling Innsbruck GmbH führt Recyclingmaßnahmen durch. Das
Stammkapital beträgt € 36.336,42. Die IKB AG ist mit ihrer 50 %igen
Beteiligung Hauptgesellschafter. Jeweilige 25 %-Gesellschafter sind die
Eigl-Recycling GmbH und die Höpperger Recycling GmbH.
Wertpapiere (Wertrechte) des
Anlagevermögens
In dieser Bilanzposition waren Wertrechte und Wertpapiere im Ausmaß
von insgesamt € 102.072.537,28 enthalten, die bestimmt waren, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Die Wertrechte des Anlagevermögens waren zum 31.12.2005 mit einem Betrag von € 15.048.983,16
bilanziert. Die Wertpapiere des Anlagevermögens beliefen sich per
31.12.2005 auf € 87.023.554,12 und setzten sich hauptsächlich aus
Anteilen an einem Investmentfonds mit einem Betrag von
€ 86.551.518,04 zusammen. Dieser Spezial(Investment-)fonds bzw.
dessen Investmentfondsanteile waren Gegenstand einer umfassenden
Prüfung.
Zl. KA-01179/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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Investmentfondsgesetz
Die rechtliche Grundlage für Veranlagungen in Investmentfonds bildet
das Bundesgesetz über Kapitalanlagefonds (Investmentfondsgesetz –
InvFG 1993).
Kapitalanlagefonds
Ein Kapitalanlagefonds wird den gesetzlichen Vorschriften nach definiert
„als ein aus Wertpapieren und/oder Geldmarktinstrumenten und/oder
anderen liquiden Finanzanlagen bestehendes Sondervermögen, das in
gleiche, in Wertpapieren verkörperte Anteile zerfällt, im Miteigentum
der Anteilinhaber steht und nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetztes gebildet wird“.
Spezialfonds
Bei einem Spezialfonds handelt es sich gem. den Bestimmungen des
InvFG um ein Sondervermögen, dessen Anteilsscheine auf Grund der
Fondsbestimmungen jeweils von nicht mehr als zehn Anteilinhabern,
die der Kapitalanlagegesellschaft (KAG) bekannt sein müssen und die
keine natürliche Personen sind, gehalten werden.
Kapitalanlagegesellschaft
Zur Verwaltung eines Kapitalanlage(Investment-)fonds ist nach den
Bestimmungen des InvFG lediglich eine KAG berechtigt, wobei diese im
eigenen Namen und für Rechnung der Anteilinhaber handelt.
Depotbank
Die KAG hat mit der Ausgabe und Rücknahme der Anteilsscheine sowie
mit der Verwahrung der zu einem Kapitalanlagefonds gehörigen Wertpapiere und mit der Führung der zum Fonds gehörigen Konten eine
Depotbank zu beauftragen.
Mittelherkunft
Die IKB AG hat in den Geschäftsjahren 2001 und 2002 mehrere CrossBorder-Leasing-Transaktionen durchgeführt. Die daraus vereinnahmten
Gelder wurden gemeinsam mit den von der Gesellschaft erwirtschafteten liquiden Mitteln in Investmentfonds veranlagt. Mit Kaufdatum
30.12.2003 wurden hierfür € 45,0 Mio. aufgewendet. Des Weiteren hat
im Geschäftsjahr 2002 die Ausgliederung des Geschäftsbereiches Gas
stattgefunden. Die daraus resultierenden Mittel in Höhe von rd.
€ 35,0 Mio. wurden mit Datum 20.12.2002 für die Anschaffung von
Pfandbriefen verwendet.
Gründung Spezialfonds
Die erwähnten Veranlagungen wurden per 5.3.2004 aufgelöst. Der Verkaufserlös stellte im Wesentlichen die Grundlage für die Veranlagungen
bzw. die Gründung des Spezialfonds dar.
Finanzdienstleister
Mit Unterstützung eines Finanzdienstleisters wurden in einem von der
IKB AG selbst auferlegten Ausschreibungsverfahren geeignete Vertragspartner (KAG, Investment Manager und Depotbank) für die Anforderungen der Gesellschaft ausgewählt.
Spezialfonds
Mit Datum 5.3.2004 wurde sodann ein Spezialfonds errichtet bzw. erfolgte der Kauf von 813.827 thesaurierenden Anteilen im Wert von
€ 81.382.700,00 an diesem Kapitalanlagefonds. Weiters wurden per
25.3.2004 insgesamt 122 Miteigentumsanteile mit einem Gesamtbetrag
von € 12.320,78, nachgekauft. Diese Geldmittel stammten aus der
Rückvergütung von Bestandsprovisionen aus dem Kapitalanlagefonds.
Zl. KA-01179/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
18
Subfonds
Gemäß den Anlagerichtlinien durften nämlich für den Spezialfonds auch
Anteile an Subfonds (andere Kapitalanlagefonds) erworben werden, die
grundsätzlich von derselben Kapitalanlagegesellschaft verwaltet wurden. Kostenmäßig war dieser Umstand insofern relevant, als dass der
IKB AG als Investor durch derartige Veranlagungen keine Kostennachteile entstehen durften. Die Verwaltungsgebühren solcher
Subfonds wurden dem Spezialfonds refundiert und minderten somit die
Investment Management Gebühr. Sowohl im Jahr 2005 (€ 10.252,66)
als auch 2006 (€ 25.644,38) erfolgten derartige Rückvergütungen.
Anlagebeirat
Anlässlich der Gründung des Spezialfonds wurde ein Anlagebeirat eingerichtet. Die Hauptaufgaben dieses Anlagebeirates liegen in der Überwachung der Verwaltung des Fondsvermögens durch die KAG und den
Investment Manager sowie in der Beratung der IKB AG in Zusammenhang mit strategischen Anlageentscheidungen.
Depotbank, KAG und
Investment Manager
Als Ergebnis der durchgeführten Ausschreibung wurde als Depotbank
ein österreichisches Kreditinstitut beauftragt. Als KAG und zugleich als
Investment Manager fungierte ebenfalls ein österreichisches Unternehmen. In diesem Zusammenhang wurde am 3.3.2004 ein
Depotbank- und Spezialfondserrichtungsvertrag sowie ein Investment
Management Vertrag abgeschlossen.
Vertragliche Grundlagen
Neben grundsätzlichen Vertragsbestimmungen enthielten diese Vertragswerke in ihren Anlagen u.a. Bestimmungen über Anlageziele, Anlagerichtlinien, Benchmarks, Gebühren und Transaktionskosten sowie
Berichterstattung.
Anlageziele
Die Kernaussage der Anlageziele lag darin, dass „die Veranlagung unter
dem Gesichtspunkt des Vorranges der Sicherheit bei gleichzeitig höherer Ertragskraft vorgenommen werden sollte“. Die Rendite sollte daher
über der jeweiligen Geldmarktverzinsung liegen. Des Weiteren fand
diese Sicherheitsorientierung ihren Niederschlag darin, dass ein Kapitalerhalt am Ende des jeweiligen Planungshorizontes gegeben sein sollte.
Anlagehorizont
Das Veranlagungsvolumen wurde abrechnungstechnisch, abhängig vom
Anlagehorizont, in 2 Rechnungskreise unterteilt. „Rechnungskreis 1“
ging hauptsächlich auf den Verkaufserlös der Investmentfonds zurück
und umfasste insgesamt ein Startvolumen von € 45.524.500,00. „Rechnungskreis 2“ wurde fast zur Gänze aus dem Verkaufserlös der Pfandbriefe
dotiert
und
betrug
zum
Fondsbeginn
gesamt
€ 35.858.200,00. Gemäß den vertraglichen Vorgaben war der „Rechnungskreis 1“ zu 2/3 mit einem Anlagehorizont von etwa 3 Jahren und
zu 1/3 mit einem Anlagehorizont von etwa 5 Jahren zu veranlagen,
„Rechnungskreis 2“ wurde mit einem Anlagehorizont von etwa
10 Jahren veranlagt.
Anlagerichtlinien
In den Anlagerichtlinien wurden Bestimmungen über die zulässigen
Veranlagungsformen samt detaillierten Restriktionen (wie Mindest- und
Zl. KA-01179/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
19
Höchstgrenzen, länderweise Verteilung, Festlegung der Bandbreiten,
etc.) vereinbart.
Dabei hatte das Portfolio mindestens zu 90 % aus auf EURO lautenden
Forderungswertpapieren zu bestehen. Für Veranlagungen in Aktien war
ursprünglich eine Höchstgrenze von maximal 5 % vorgesehen. Mit
Beschluss des Vorstandes vom 8.6.2005 wurden die Anlagerichtlinien
dahingehend geändert, als dass der maximal zulässige Aktienanteil auf
7 % des Fondsvolumens erhöht wurde.
Die Überwachung betreffend die Einhaltung der Anlagerichtlinien erfolgt
auf 3 Ebenen. Einerseits übernimmt diese vertragliche Verpflichtung der
Investment Manager selbst, anderseits ist auch die Depotbank zur Kontrolle verpflichtet. Zusätzlich bedient sich der Anlagebeirat des Finanzdienstleisters als externem Controller. Diesem kommen lt. Geschäftsordnung besondere Prüfungsaufgaben betreffend die Vermögensverwaltungstätigkeit des Investment Managers zu.
Kosten Depotbank und
Investment Manager
Die Kosten der Depotbank und des Investment Managers wurden abrechnungstechnisch als Aufwendungen des Kapitalanlagefonds erfasst
und bei der Errechnung des Fondsergebnisses im Rahmen der jeweiligen Rechenschaftsberichte berücksichtigt. Die Aufwendungen beliefen
sich im Jahr 2004 (5.3. – 31.12.) auf rd. € 88,5 Tsd. oder 0,105 % des
Fondsvolumens, im Jahr 2005 (1.1. – 31.12.) auf rd. € 103,4 Tsd. oder
0,116 % und im Jahr 2006 (1.1. – 31.8.) auf rd. € 51,0 Tsd. oder
0,057 %.
Kosten externer Control- Der externe Controller wurde mit einer an den Verbraucherpreisindex
ler
gebundenen Jahrespauschale entlohnt. Die Pauschale belief sich auf
0,029 % des Veranlagungsstartvolumens von € 81.382.700,00.
Berichterstattung
Dem gesetzlichen Erfordernis in puncto Berichterstattung wurde entsprochen. Außerhalb dieser gesetzlichen Verpflichtung lieferte die KAG
„Monatsreportings“, welche gem. Geschäftsordnung des Anlagebeirates
vom externen Controller zu überprüfen waren.
Quellensteuer
In Bezug auf die rückerstattbaren ausländischen Quellensteuern hielt
die Kontrollabteilung fest, dass bis zum Prüfungszeitpunkt (Mai 2007)
keine entsprechenden Rückerstattungsanträge gestellt wurden. Nach
Rücksprache mit dem Steuerberater der IKB AG versicherte dieser, entsprechende Anträge dort zu stellen, wo dies unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten auch sinnvoll erscheint. Für die Jahre 2004 und 2005
ergab sich hieraus ein Betrag in Höhe von insgesamt € 7.244,15.
Auflösung Spezialfonds
Mit 31.8.2006 wurde der Spezialfonds aufgelöst und der daraus resultierende Verkaufserlös in zwei Folge(spezial)fonds investiert. Die Auflösung des ursprünglichen Spezialfonds erfolgte vor dem Hintergrund,
dass das als Depotbank bestellte Kreditinstitut in wirtschaftliche Schwierigkeiten geriet.
Zl. KA-01179/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
20
Fondsvermögen und
Wertenwicklung
Seit Fondsstart 5.3.2004 bis zur Auflösung im August 2006 konnte aus
der gegenständlichen Veranlagung ein Gewinn in Höhe von
€ 7.500.530,80 bzw. 9,22 % erwirtschaftet werden. Umgerechnet auf
eine Jahresperformance entspricht die angeführte Wertentwicklung
einer Rendite von 3,60 % p.a.
Folge(spezial)fonds
Nach Empfehlung des externen Controllers entschied sich der Vorstand
dazu, eine Managerdiversifikation vorzunehmen. Demnach wurde das
Neuveranlagungsvolumen entsprechend der definierten Rechnungskreise in zwei separate Folge(spezial)fonds investiert. Dabei wurden diese
einerseits von unterschiedlichen KAG´s (gleichzeitig tätig als Investment Manager) verwaltet und andererseits die zugrunde liegenden
Fondskonten bei verschiedenen Depotbanken geführt.
Novelle InvFG
Die beiden Folge(spezial)fonds wurden als Spezialfonds gem. § 20 a
InvFG gegründet. Durch die Novellierung des InvFG im Jahre 2003
wurden nämlich die Bestimmungen für Dachfonds aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt war es jedem Investmentfonds möglich, unter Beachtung gewisser Anlagerestriktionen Gelder sowohl in Anteile anderer
Kapitalanlagefonds als auch in Einzeltitel zu veranlagen. Weiters wurde
der § 20 a InvFG neu gestaltet und sieht seitdem für „Andere Sondervermögen“ wesentlich weitere Veranlagungsmöglichkeiten als für „normale Investmentfonds“ vor.
Folge(spezial)fonds I
Die Fondsgründung des Folge(spezial)fonds I erfolgte mit 31.8.2006
durch Unterfertigung des Spezial-Depotbankvertrages sowie des Investment Management Vertrages. Der Folge(spezial)fonds I setzte sich
im Wesentlichen aus dem Verkaufserlös des RK 1 zusammen. Mit Kaufdatum 4. und 7.9.2006 wurden insgesamt 495.067 thesaurierende Anteile in Höhe von € 49.506.697,26 erworben.
Anlageziele, Anlagericht- Die Anlageziele sowie die Anlagerichtlinien des gegenständlichen Fonds
linien
blieben gegenüber jenen des RK 1 inhaltlich unverändert aufrecht.
Kosten Folge(spezial)fonds I
Die Kosten für den Folge(spezial)fonds I setzten sich u.a. aus der Verwaltungsgebühr, den Depot- und Depotbankgebühren sowie aus den
Transaktionskosten zusammen und beliefen sich für den Zeitraum 4.9.
bis 31.12.2006 auf rd. € 28,3 Tsd. oder 0,057 % des Fondsvolumen.
Wertentwicklung Folge(spezial)fonds I
Die Wertentwicklung des Folge(spezial)fonds I für das Rumpfjahr 2006
belief sich auf rd. € 380,1 Tsd. oder 0,76 %.
Folge(spezial)fonds II
Der Folge(spezial)fonds II bestand aus 393.764 thesaurierenden Anteilen, welche per 5.9.2006 mit einem Betrag von € 39.376.400,00 gekauft worden waren. Diese Veranlagungsmittel stammten großteils aus
dem Verkaufserlös des RK 2. Der zugrunde liegende „Spezialfondserrichtungs- und Verwaltungsvertrag und ergänzende Bestimmungen
betreffend Anteilsdepotführung“ wurde von der KAG sowie der Depotbank mit 1.9.2006 und seitens der IKB AG mit 21.9.2006 unterfertigt.
Zl. KA-01179/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
21
Anlageziele Folge(spezial)fonds II
Die Anlageziele dieses Fonds blieben verglichen mit jenen des RK 2
unverändert.
Anlagerichtlinien Folge(spezial)fonds II
Die Anlagerichtlinien wurden dahingehend modifiziert, als dass für die
Veranlagung neben Bankguthaben, Forderungswertpapieren (mind.
90 %) und Aktien (max. 7 %) auch Alternative Investments als eine
grundsätzlich zulässige Veranlagungsform definiert wurden.
Veranlagungsformen
Folge(spezial)fonds II
Der Anlagebeirat sprach sich in seiner Sitzung vom 13.11.2006 dafür
aus, den „Risikoteil“ aufgrund des 10-jährigen Anlagehorizontes sowie
einer breiteren Streuungs- bzw. Diversifikationsmöglichkeit innerhalb
des Folge(spezial)fonds II von 7 % auf insgesamt 11 % zu erhöhen.
Diese 11 % verteilen sich mit max. 8 % auf die Veranlagung in Aktien
sowie max. 3 % in Alternative Investments. Der erforderliche Vorstandsbeschluss wurde ordnungsgemäß per 22.11.2006 gefasst. Das
diesbezügliche Protokoll des Anlagebeirates wurde als „Side Letter“ zum
Vertrag bezeichnet und verstanden.
Da die Anlagerichtlinien einen integrierenden Bestandteil des Vertrages
darstellen, empfahl die Kontrollabteilung gemäß den Bestimmungen des
zugrunde liegenden Vertrages, die angesprochene Änderung der Anlagerichtlinien zu verschriftlichen und künftige Vertragsergänzungen oder
–änderungen vereinbarungsgemäß durchzuführen. Im Rahmen des
Anhörungsverfahrens teilte die Gesellschaft mit, dass sie der Anregung
der Kontrollabteilung gerne nachkommen werde.
Kosten Folge(spezial)fonds II
Die Aufwendungen des Folge(spezial)fonds II betrafen die Investment
Management Gebühr, Publizitätskosten, Transaktionskosten und die
Wertpapierdepotgebühr. Diese beliefen sich zum 31.12.2006 auf € 7,5
Tsd. oder 0,019 % für das Rumpfgeschäftsjahr 2006 (5.9 bis 31.12.).
Die im Vergleich zum Folge(spezial)fonds I niedrigen Aufwendungen
erklärten sich aus den Vergütungen aus Veranlagungen in Subfonds.
Pauschale externer
Controller
Die jährliche Pauschale des externen Controllers blieb gegenüber dem
ursprünglichen Spezialfonds, abgesehen von den vereinbarten
VPI-Anpassungen, unverändert.
Wertentwicklung Folge(spezial)fonds II
Seit dem Fondsstart erhöhte sich das Fondsvermögen des Folge(spezial)fonds II im Rumpfjahr 2006 um rd. € 582,9 Tsd. oder
1,48 %.
Entwicklung des Veranlagungsvolumens seit
Fondsgründung
Abschließend gibt die Kontrollabteilung einen Überblick über die Entwicklung des Veranlagungsvolumens der IKB AG (Spezialfonds, Folge(spezial)fonds I und Folge(spezial)fonds II) seit Fondsgründung. Das
zeitliche Beobachtungsfenster der folgenden Ausführungen reicht somit
vom 5.3.2004 bis 26.3.2007.
Zl. KA-01179/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
22
Wertentwicklung unter
Berücksichtigung des
Zinsniveaus
Wie in den Anlagerichtlinien bestimmt, war bzw. ist die Veranlagung in
auf EURO lautende Forderungswertpapiere (Anleihen) die wichtigste
zulässige Veranlagungsform. Wesentlichster Einflussfaktor auf die Kursentwicklung von Anleihen und somit auch auf die Entwicklung des gesamten Fondsvermögens ist das allgemeine Marktzinsniveau. Ein steigendes Zinsniveau wirkt sich auf den Kurs einer Anleihe negativ aus.
Infolgedessen führen steigende Marktzinsen zu Kursrückgängen bei
Anleihen. Im Gegensatz dazu bewirkt ein rückläufiges Zinsniveau steigende Anleihenkurse.
Die Kapitalmarktverzinsung drückt das Zinsniveau für mittel- bis langfristige Geldanlagen (Restlaufzeiten ab 1 Jahr) aus. Als Vergleichsmaßstab für die Entwicklung des vorherrschenden Zinsniveaus wurde von
der Kontrollabteilung stellvertretend für den österreichischen Kapitalmarkt die Sekundärmarktrendite Bund bzw. für den deutschen Kapitalmarkt die deutsche Umlaufrendite herangezogen. Wie aus den beiden
Zinsindikatoren ersichtlich war, war das Kapitalmarktzinsniveau ab dem
3. Quartal 2004 bis zum 3. Quartal 2005 rückläufig. In den folgenden
4 Quartalen, also bis zum 3. Quartal 2006, stellte sich wiederum ein
durchschnittlich steigendes Zinsniveau ein.
Vor dem Hintergrund des sinkenden EURO-Kapitalmarktzinsniveaus
konnte das Veranlagungsvolumen stetig gesteigert werden. Seit Fondsbeginn am 5.3.2004 wurde das Veranlagungsvolumen von
€ 81.382.700,00 auf € 88.415.152,00 per 30.9.2005 gesteigert. Für
diesen 19-monatigen Zeitraum wurde ein Veranlagungsgewinn in Höhe
von € 7.032.452,00 erzielt. Das steigende EURO-Kapitalmarktzinsniveau
wirkte sich auf die Veranlagung negativ aus. So verringerte sich das
Fondsvolumen ab dem 30.9.2005 bis zum 30.6.2006 von
€ 88.415.152,00 auf € 88.130.407,00 was einen Veranlagungsverlust
von € 284.745,00 bedeutete. Vom Juli 2006 bis zum Prüfungszeitpunkt
April 2007 entwickelte sich die Veranlagung (mit Ausnahme des Dezembers 2006) wiederum positiv.
Gesamtperformance
Zum 26.3.2007 betrug das Fondsvermögen € 90.469.373,00. Somit
konnte seit Fondsbeginn, also für ca. 37 Monate, ein Veranlagungsgewinn in Höhe von € 9.086.673,00 bzw. 11,17 % erzielt werden. Dieser
Wert entspricht finanzmathematisch einer Jahresverzinsung von ca.
3,52 % p.a.
5 Guthaben bei Kreditinstituten
Guthaben bei
Kreditinstituten
Zl. KA-01179/2007
Der Nachweis der Richtigkeit der am 31.12.2005 bilanzierten Bankguthaben in der Höhe von € 41.591.940,63 wurde der Kontrollabteilung
durch die Vorlage der entsprechenden Kontoauszüge der Girokonten
bzw. der Sparbücher erbracht. Die Prüfung des Guthabens bei Kreditinstituten zum Ende des Jahres 2005 wurde aus Aktualitätsgründen ergänzt durch eine stichprobenartige Abstimmung der Kontostände zum
Jahresultimo 2006 mit den in der laufenden Buchhaltung ausgewiesenen Salden; auch hier ergab sich kein Grund für eine Beanstandung.
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
23
Weiters hat die Kontrollabteilung auch die aktuelle Verzinsung der Giroguthaben und kurzfristigen Veranlagungen eruiert und festgestellt, dass
die Geldinstitute der IKB AG durchaus attraktive Konditionen im ortsüblichen Rahmen gewähren.
Zur Verifizierung der Zeichnungs- und Verfügungsberechtigung wurden
der Kontrollabteilung aktuelle Unterschriftsprobenblätter der kontoführenden Banken vorgelegt.
6 Personalaufwand
Personalkosten
Die Personalkosten bildeten 2005 neben den „Übrigen betrieblichen
Aufwendungen“ die größte Aufwandsposition der IKB AG. Sie beliefen
sich für die in einem direkten Dienstverhältnis zur IKB AG stehenden
Dienstnehmer auf € 12,598 Mio., wovon auf das Krematorium lediglich
aliquot umgelegte Personalkosten in der Höhe von € 18,1 Tsd. des Leiters des Geschäftsbereiches Infrastruktur, wo das Krematorium organisatorisch als Abteilung geführt wird, entfielen. Für die im Rahmen der
Personalgestellung von der Stadtgemeinde Innsbruck gegen Zahlung
eines
Gestellungsentgeltes
zur
Dienstleistung
zugewiesenen
Bediensteten musste eine Summe von € 23,549 Mio., davon € 75,9 Tsd.
für das Krematorium, aufgewendet werden. Letztere stellen jedoch einen Sachaufwand dar und sind unter den „Sonstigen betrieblichen Aufwendungen“ erfasst.
Personalkennzahlen
Die Intensität des gesellschaftseigenen sowie des Personalgestellungsaufwandes ergab 2005 einen Wert von zusammen 31,60 %, im Vergleich zu 31,10 % 2004. Parallel dazu zeigte eine grobe Nachrechnung,
dass die gesamten Personalkosten die Gesamtleistung des Unternehmens (Erträge ohne Berücksichtigung der ao. und betriebsfremden Erträge) 2005 mit 26,75 % belasteten. 2004 belief sich der Deckungsgrad
auf
29,10
%.
Die
Pro-Kopf-Gesamtleistung
betrug
2005
€ 243.032,-- gegenüber € 233.849,-- 2004.
Aufbauorganisation
Die Organisationsstruktur der IKB AG wurde laufend den betrieblichen
Erfordernissen angepasst. Laut Organigramm bildet der aus 3 Mitgliedern bestehende Vorstand eine zentrale Organisationseinheit, welcher
3 Stabsstellen angegliedert sind. Der Zentralstelle nachgeordnet sind
7 Geschäftsbereiche, denen wiederum 14 Abteilungen untergeordnet
waren. Darüber hinaus bestehen weitere 9 Abteilungen, die dem Vorstand direkt unterstellt sind.
Stellenplan
Die Anzahl der Dienstposten wird jährlich in einem Stellenplan festgelegt. 2005 waren für IKB AG-eigenes Personal 232 Planstellen (2004:
209 Planstellen) und 32 Lehrlingsplätze vorgesehen. Der Dienstpostenplan des Gestellungsbetriebes wies für 2005 334 Planposten, gegenüber 363 Stellen 2004, aus.
Tatsächlich umfasste der IKB AG-eigene Mitarbeiterstand zum Prüfungszeitpunkt 272 Bedienstete (davon 37 auf Teilzeitbasis) und
29 Lehrlinge. Zum gleichen Zeitpunkt betrug der Stand der zugewiesenen
Bediensteten
282
Personen.
Demgegenüber
standen
Zl. KA-01179/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
24
687 Pensionsparteien. Unter Einrechnung der personellen Abgänge im
GSB ist der Gesamtpersonalstand zwischen Jänner 2005 und Februar
2007 trotz zum Teil erheblicher Aufgabenzuwächse real nur um 5 Personen gestiegen, was nicht zuletzt durch Umstrukturierungen und Nutzung personeller Ressourcen erreicht werden konnte.
Auslagerung der
Gassparte
Im Rahmen der Beteiligung der TIWAG an der IKB AG wurde auch eine
Übertragung der gesamten Gassparte in die TIGAS vereinbart. Im Vorfeld dazu wurde der Gasbereich in eine eigens dafür gegründete Tochtergesellschaft abgespalten und diese mit Stichtag 30.9.2003 mit der
TIGAS verschmolzen. In diesem Zusammenhang sind die im Geschäftsbereich Erdgas beschäftigt gewesenen DienstnehmerInnen gegen Refundierung der der IKB AG über den GSB in Rechnung gestellten Personalkosten zur Dienstleistung zugewiesen worden. Zum Prüfungszeitpunkt umfasste dieser Personenkreis 18 Bedienstete.
Behinderteneinstellung
Soferne die Beschäftigungspflicht begünstigter Behinderter nicht erfüllt
wird, kommt es durch das Bundessozialamt alljährlich für das abgelaufene Kalenderjahr zur bescheidmäßigen Vorschreibung einer
Ausgleichstaxe. Im Wirtschaftsjahr 2006 musste von der IKB AG für das
Kalenderjahr 2005 eine Ausgleichstaxe in Höhe von € 20.703,-- entrichtet werden, die Besetzungsquote betrug 61,39 %.
Im Zuge des Bescheidstudiums wurde festgestellt, dass darin als anrechenbare begünstigte Personen 4 Mitarbeiter enthalten waren, die über
den GSB der IKB AG zur Dienstleistung zugewiesen sind. Da die betroffenen Personen im Kalenderjahr 2004 zumindest zeitweise im Dienstgeberverzeichnis der Stadt aufschienen und auch der Stadtgemeinde
auf die Pflichtzahl angerechnet worden sind, wurde eine entsprechende
Abklärung mit der für die Vorschreibung zuständigen Landesstelle
Oberösterreich des Bundessozialamtes empfohlen.
In ihrer Stellungnahme hat die IKB AG mitgeteilt, dass nach Auskunft
des Bundessozialamtes in Oberösterreich für die Feststellung der
Pflichtzahl vom Dienstgeber ein Verzeichnis zu führen ist, in dem
grundsätzlich jene DienstnehmerInnen anzuführen sind, die ein vertragliches Dienstverhältnis zum Dienstgeber haben. In Anbetracht der besonderen Gestellungskonstruktion, wie sie zwischen der Stadt Innsbruck und der Gesellschaft besteht, könne zwischen dem Dienstgeber
(Stadtgemeinde Innsbruck) und dem Beschäftiger (IKB AG) jedoch vereinbart werden, dass die DienstnehmerInnen im Verzeichnis gemäß
BEinstG dem Beschäftiger (IKB AG) zuzurechnen sind und von diesem
die entsprechende Meldung an das Bundessozialamt erfolgt. Es müsse
allerdings gewährleistet sein, dass DienstnehmerInnen nicht doppelt
gemeldet werden würden oder keine Meldung erfolge. Gleichzeitig wurde der Kontrollabteilung eine von einem früheren Sachbearbeiter der
Personalabteilung verfertigte und mit 8. Februar 2005 datierte Aktennotiz übermittelt, wonach die angesprochene Problematik mit dem damals
zuständigen Bundessozialamt Tirol erörtert worden sei und man eine im
Wesentlichen
deckungsgleiche
Antwort
erhalten
habe.
Aus
Zl. KA-01179/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
25
verwaltungsökonomischen Gründen sei deshalb zwischen dem Leiter
des GSB und dem Leiter der Abteilung für Personal der IKB AG zu jener
Zeit vereinbart worden, dass sämtliche Meldungen und Dienstgeberverzeichnisse im Sinne des BEinstG von der IKB AG erstellt werden würden, was auch der mittlerweile zwölfjährigen, betrieblichen Übung entspreche.
Die Kontrollabteilung wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass
ihr der nunmehr nachgereichte Aktenvermerk im Rahmen der Prüfung
nicht zur Verfügung gestanden ist und vertrat dessen ungeachtet die
Meinung, dass (rechts-)verbindliche Vereinbarungen zwischen der
IKB AG und der Stadt Innsbruck nur zwischen dem Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft und dem (der) Bürgermeister(in) der Stadt getroffen werden können.
Dienstrechtliche Stellung Die dienstrechtliche Stellung des der IKB AG zugewiesenen Personals
des Leihpersonals
richtet sich nach dem Innsbrucker Gemeindebeamtengesetz 1970 bzw.
nach den Vorschriften über das Dienst- und Besoldungsrecht der Vertragsbediensteten der Stadt Innsbruck. Entsprechend der Gehaltsregelung im öffentlichen Dienst waren die Bezüge für das gestellte Personal
zuletzt (per 1.1.2007) um 2,35 % nachzuziehen.
Gehaltsabrechnung für
das Leihpersonal
Die Lohn- und Gehaltsverrechnung für das städt. Leihpersonal wird seit
2003 durch die IKB AG bewerkstelligt, woraus 2005 Erlöse in der Höhe
von € 39,8 Tsd. erzielt worden sind. Das zu verrechnende Entgelt ist
wertgesichert, eine Überprüfung der Indexnachziehungen ergab eine
geringfügige Differenz zu Ungunsten der IKB AG und war auf eine im
Jahr 2004 nicht geltend gemachte Preisangleichung zurückzuführen. Lt.
Stellungnahme der IKB AG ist in der Zwischenzeit die Wertanpassung
des abgerechneten Mitarbeiterstammsatzes für die Personalverrechnung des städt. Leihpersonals vorgenommen worden.
Gestellungsentgelt
Entsprechend der im Personalübereinkommen und im Sacheinlagevertrag getroffenen Vereinbarungen werden die Personalkosten des von
der Stadtgemeinde der IKB AG zugewiesenen Personals im Rahmen der
Personalgestellung über den GSB an die IKB AG weiterverrechnet. Es
setzt sich zusammen aus den Aktivbezügen, einem Zuschlag in Höhe
von 45 % auf die Bezüge der Beamten als Abgeltung der von der Stadt
übernommenen Pensions- und Abfertigungslasten und einem Gewinnzuschlag in Höhe von 25 % auf Basis des gesamten Personalaufwandes
als Abgeltung der Verwaltungskosten und Unternehmerrisken. Das Gestellungsentgelt belief sich 2005 auf insgesamt € 23,549 Mio. (inkl.
Ausgleichszahlung).
Darüber hinaus hatte die IKB AG für den Fall, dass in einem Kalenderjahr die Nettobelastung der Stadt aus der Personalgestellungskonstruktion den Betrag von € 3,634 Mio. übersteigt, den überschießenden Betrag als Ausgleichszahlung in bar an die Stadt zu refundieren. Diese auf
die speziellen Abwicklungsmodalitäten des Kaufgeschäftes im Zusammenhang mit dem seinerzeitigen Erwerb des Klärwerkes und des
Zl. KA-01179/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
26
Wasserwerkes zurückgehende Verpflichtung erstreckte sich jedoch maximal bis zum Höchstbetrag einer Kaufpreisrate von € 4,36 Mio. und nur
so lange, bis die Kaufpreisforderung der Stadt aus dem Verkauf der
beiden Betriebe samt Zinsen getilgt war.
Nachdem der Schwellenwert erstmalig im Jahr 2000 überschritten worden ist und sich die Ausgleichszahlungen aufgrund des stetig ansteigenden Zuschussbedarfes des GSB konstant erhöht und ab dem Jahr
2002 die volle Kaufpreisrate in der Höhe von € 4,36 Mio. erreicht haben, ist diese Forderung dem Tilgungsverlauf entsprechend im Jahr
2005 mit einer Restausgleichszahlung von € 1,764 Mio. beglichen worden. Bis dahin hatte die IKB AG der Stadtgemeinde Innsbruck insgesamt eine Summe von € 19,227 Mio. an Ausgleichszahlungen zu leisten.
Abfertigungsregelung
bei Übertritten
Im Personalübereinkommen vom 5.9.1994 hat sich die IKB AG verpflichtet, innerhalb von 10 Monaten nach Inkrafttreten des Kollektivvertrages mit übertrittswilligen städt. Bediensteten ein Arbeitsverhältnis zu
begründen. Diese seinerzeitige Zusage wird, nunmehr als KannBestimmung, weiter praktiziert. Die im KV verankerten Sonderbestimmungen bei Übertritten sehen in solchen Fällen für alle von der Dauer
der Dienstzeit abhängigen Ansprüche eine vollständige Anrechnung der
städt. Dienstzeiten vor. Bis Ende 2002 sind insgesamt 24 DienstnehmerInnen der Stadt zur IKB AG übergetreten, wodurch sie sich u.a. den
Abfertigungsanspruch sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach gewahrt haben.
Im Zusammenhang mit der Einführung des Systems der „Abfertigung
neu“ ab 1.1.2003 kam es im Einvernehmen mit der Bürgermeisterin zu
einer neuen Abfertigungsregelung in der Weise, als an einem Übertritt
Interessierten die Hälfte der bei der Stadt erworbenen Abfertigungsansprüche bei einem Ausscheiden ausbezahlt und von der IKB AG getragen werden. Im Sinne dieser Neuregelung sind bisher 4 Bedienstete zur
IKB AG übergetreten. Im Rahmen der letzten Übertrittsfälle (zum 1.10.
und 1.12.2006) beliefen sich die Abfertigungszahlungen auf insgesamt
€ 11.953,--, wovon zum Prüfungszeitpunkt ein Betrag in der Höhe von
€ 7.599,-- (aus dem Übertritt zum 1.12.2006) mangels unterbliebener
Vorschreibung durch den GSB noch nicht refundiert worden ist.
Die Magistratsabteilung IV hat zur betreffenden Angelegenheit angemerkt, dass irrtümlicherweise seitens der Buchhaltung der IKB AG für
diesen Vorgang eine falsche Lohnart herangezogen und dadurch die
automatische Vorschreibung nicht aktiviert worden sei. Dies sei zwischenzeitlich aber bereinigt und der angesprochene Fehlbetrag refundiert. Die IKB AG hat dazu mitgeteilt, dass im Zuge der Bezahlung der
Rechnung des GSB Nr. 5 am 1. Mai 2007 die in Rede stehende Abfertigungszahlung an den GSB der Stadt überwiesen worden ist.
Freiwillige Abfertigung
Zl. KA-01179/2007
Im Herbst 2006 ist der Leiter des damaligen Geschäftsbereiches Informationssysteme in den Ruhestand getreten. Sein Dienstverhältnis zur
Stadtgemeinde Innsbruck, von welcher er seinerzeit der IKB AG zur
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
27
Dienstleistung zugewiesen worden war, ist damit beendet worden. Aus
diesem Anlass kam es zur Auszahlung einer von der Stadt zu tragenden
gesetzlichen Abfertigung in der Höhe des 9-fachen Monatsentgeltes.
Seitens der IKB AG wurde ihm darüber hinaus eine freiwillige Abfertigung in der Höhe von € 49,0 Tsd. gewährt, was in etwa dem
6,6-fachen seines zuletzt bezogenen Monatsentgeltes entsprach. Einschließlich des 25 %-igen Gewinnzuschlages schlugen sich die Kosten
für die IKB AG mit insgesamt € 61,5 Tsd. zu Buche.
Die näheren Umstände dieser aus Sicht der Kontrollabteilung äußerst
großzügigen finanziellen Entschädigung waren im Personalakt nicht
dokumentiert. Laut erhaltener Auskunft sei dem Geschäftsbereichsleiter
damit der Nachkauf von Studienzeiten ermöglicht worden, wobei in
diesem Zusammenhang betriebswirtschaftliche Aspekte in Richtung
einer Umstrukturierung des Bereiches Informationssysteme eine Rolle
gespielt hätten. Im Hinblick auf die Größenordnung der getätigten Zahlung vertrat die Kontrollabteilung die Meinung, dass dem Aufsichtsrat in
der gegenständlichen Angelegenheit zumindest berichtet hätte werden
sollen.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens hat die IKB AG die Gründe ihrer
Handlungsweise noch einmal erörtert und betont, dass diese Vorgehensweise in der Privatwirtschaft in vergleichbaren Fällen durchaus
üblich sei. Aus der Sicht des Unternehmens habe eine finanziell tragbare Lösung gefunden werden können, die es ermöglicht habe, die mit
der frühzeitigen Pensionierung verbundenen Vorteile rasch zu realisieren. Zur Anmerkung der Kontrollabteilung, dass dem Aufsichtsrat in der
gegenständlichen Angelegenheit zumindest berichtet hätte werden sollen, wurde eingewandt, dass es sich nach der Satzung der IKB AG um
keinen genehmigungspflichtigen Geschäftsfall gehandelt habe.
Dienstverhältnisse des
IKB AG-eigenen Personals
Für die von der IKB AG eingestellten ArbeitnehmerInnen gilt seit 1997
ein eigener Unternehmenskollektivvertrag, dessen Gehaltsansätze aufgrund der Ergebnisse der KV-Verhandlungen zum 1.1.2007 um 2,35 %
angehoben worden sind. Weitere maßgebliche Tatbestände der arbeitsrechtlichen Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wie die
Gewährung von Zulagen und diverser Vergütungen, sind durch Betriebsvereinbarungen geregelt.
Das kollektivvertragliche Lohn- und Gehaltsschema ist getrennt für Arbeiter und Angestellte und berücksichtigt das bestehende städt. und
kollektivvertragliche (nach Muster der Grazer Stadtwerke) Senioritätsprinzip. Es ist durch fallweise höhere Anfangsgehälter bei einer im
S-förmigen Verlauf nach oben hin degressiv gestalteten Lebensverdienstsumme gekennzeichnet.
Die Einstufung der ArbeitnehmerInnen erfolgt nach der Art ihrer Verwendung. Um mit dem privaten Arbeitsmarkt konkurrieren zu können,
müssen laut Personalabteilung der IKB AG jedoch häufig Aufzahlungen
auf eine höhere Gehaltsstufe gewährt werden. Zusammen mit der
Zl. KA-01179/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
28
kollektivvertraglichen Vordienstzeitenanrechnung von bis zu 10 Jahren
liegt das Bezugsniveau dadurch oftmals bis zu einem Fünftel über jenem für vergleichbare Tätigkeiten bei der Stadtgemeinde Innsbruck.
Umgekehrt verhält es sich dagegen beim Zulagenwesen. Besonders
verdeutlicht wird dies im Bereich der Rufbereitschaft, wo sich durch die
verschiedenen Abgeltungsregelungen bspw. in der Abteilung Wasser für
städt. Mitarbeiter eine um bis zu 50 % höhere Entschädigung ergibt.
Der Entlohnung von durch IKB AG-eigenem Personal bekleideten Führungspositionen wird durch eine entsprechende Verwendungsgruppeneinstufung nach dem KV oder in Form einer freien Vereinbarung
Rechnung getragen. Mit Ausnahme der Stabsstellenleiter sind sämtliche
Führungskräfte auch in das Projekt „Führen durch Ziele“ eingebunden.
Es handelt sich dabei um ein Bonus- und Erfolgsprämienmodell, in dessen Rahmen konkrete und messbare Ziele vereinbart und diese nach
Ablauf der festgelegten Periode analysiert werden. Die finanziellen
Auswirkungen richten sich sodann nach dem Grad der Zielerreichung.
Auf dieser Basis wurde erstmalig im Jahr 2006 insgesamt eine Summe
von € 172,0 Tsd. ausgeschüttet.
Modernisierung des
Unternehmenskollektivvertrages
Um verschiedene neue Trendentwicklungen im Kollektivvertragswesen,
auch in Verbindung mit einer erlassenen EU-Richtlinie, Rechnung zu
tragen, hat die IKB AG über Initiative des Vorstandes begonnen, ihren
Unternehmenskollektivvertrag zu überarbeiten und einer Modernisierung zu unterziehen. In diesem Zusammenhang hat im März 2006 ein
Workshop mit dem Ziel stattgefunden, die seitens der Geschäftsführung
angestellten Überlegungen durch eine Neuregelung des in Verwendung
stehenden Entgeltsystems darzulegen. Unter Einbindung eines Verhandlungsteams der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten soll nun
ein entsprechender Vorschlag als Entscheidungshilfe für die kollektivvertragsfähigen Körperschaften ausgearbeitet werden.
Laut Auskunft der IKB AG sind die diesbezüglichen Arbeiten bereits weit
vorangeschritten, derzeit seien die Berechnungen der Musterlaufbahnen
im Gange, wobei der Unterschied von den derzeit geltenden
KV-Ansätzen zu den neuen KV-Ansätzen aufgezeigt werden soll.
Die Kontrollabteilung anerkannte die Bemühungen der IKB AG, wies
jedoch darauf hin, dass, um längerfristig im Vergleich zur Jetztsituation
finanziell spürbare Auswirkungen für das Unternehmen zu erreichen,
die Eckpfeiler des angestrebten neuen kollektivvertraglichen Entgeltsystems keine bzw. eine nur geringe Fluktuation der MitarbeiterInnen voraussetzen.
Zl. KA-01179/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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7 Prüfungsvermerk
Prüfungsvermerk
Die Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck bestätigt im Rahmen des Prüfungsumfanges und nach Maßgabe der in diesem Bericht getroffenen
Feststellungen die Ordnungsmäßigkeit der Gebarung der Innsbrucker
Kommunalbetriebe Aktiengesellschaft.
Beschluss des Kontrollausschusses vom 20.6.2007:
Beiliegender Kurzbericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der
Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am 28.6.2007 zur Kenntnis
gebracht.
Zl. KA-01179/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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Unterschiedliches
Mietentgelt für
Kopiergeräte
Behoben wurden zwei Auszahlungsanordnungen an eine EDV-Firma für
angemietete Kopiergeräte. Obwohl die zugrunde liegenden Rechnungen Geräte derselben Kopierertype betrafen, gelangten unterschiedliche Mietentgelte zur Abrechnung. Nachforschungen der Kontrollabteilung ergaben, dass die vertraglichen Grundlagen (Mietverträge abgeschlossen am 12.04.2005 und am 21.06.2005) ein mtl. Entgelt in Höhe
von jeweils € 176,40 vorsahen. Auf Anfrage des zuständigen Sachbearbeiters teilte die EDV-Firma mit, dass die unterschiedlichen Mietentgelte auf die jährliche Indexerhöhung zurückzuführen seien, welche jedoch lt. Aussage der EDV-Firma irrtümlich erfolgte. Der Betrag von
brutto € 65,38 wurde daraufhin refundiert. Der von der Kontrollabteilung eingesehene Mietvertrag schloss die angesprochene Indexanpassungsklausel jedoch nicht aus, weshalb die gegenständliche Rückvergütung wohl auf kulanter Basis erfolgte.
Im Anhörungsverfahren wurde mitgeteilt, dass man derzeit mit der
betroffenen Firma um eine einheitliche Regelung hinsichtlich der zukünftigen Indexanpassung bemüht sei.
Doppelverrechnung
Im Zuge der Belegkontrolle wurde eine Auszahlungsanordnung des
Amtes für Kinder- und Jugendbetreuung behoben. Es handelt sich um
eine Summenrechnung über 13 Tischrechnungen, betreffend die Konsumation von Speisen und Getränken im Zuge verschiedener Seminare
der „Impulstage“. Dabei fielen zwei Einzelrechnungen auf, welche dieselbe Konsumation, Rechnungssumme, Tischnummer sowie dasselbe
Datum aufwiesen, lediglich die Uhrzeit der beiden Rechnungen differierte um eine Minute.
In der Stellungnahme des zuständigen Amtes wurde mitgeteilt, dass
der betreffende Betrag in Form einer Gutschrift übermittelt und alle mit
der Rechnungserfassung betrauten Personen an eine Rechnungskontrolle erinnert wurden.
Skontoabzug
Die Überprüfung einer Druckereirechnung bezüglich der erbrachten
Leistungen im Zusammenhang mit dem Druck von Foldern anlässlich
der Veranstaltung „LangeNachtdesFrauenFilms“ zum Internationalen
Frauentag hat ergeben, dass der angebotene Skonto nicht in Abzug
gebracht worden ist. Die Kontrollabteilung empfahl, zukünftig bei der
Rechnungskontrolle verstärktes Augenmerk auf eventuell offerierte
Skonti zu legen sowie in der Folge die Rechnung so rechtzeitig anzuweisen, dass diese auch lukriert werden können.
In der Stellungnahme dazu wurde vom zuständigen Amt mitgeteilt,
dass alle MitarbeiterInnen darauf hingewiesen worden seien, zukünftig
bei der Rechnungskontrolle entsprechend der Empfehlung der Kontrollabteilung vorzugehen.
Miete für
AirControl-Spender
Zl. KA-02075/2007
Die Kontrollabteilung hat eine an die MA V, Amt für Erziehung, Bildung
und Gesellschaft, Referat Schulverwaltung, gerichtete Faktura über die
Verrechnung von Mietzinsen für AirControl-Spender in der
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
2
Doppelhauptschule Reichenau überprüft. Im Zuge der Verifizierung
dieser Auszahlungsanordnung stellte sich heraus, dass den im dortigen
Schulgebäude aufgestellten Geräten zwei unterschiedliche Verträge mit
unterschiedlichen Mietpreisen je Stück und Monat zugrunde lagen. Die
Kontrollabteilung hat diesen Sachverhalt dem zuständigen Sachbearbeiter zur Kenntnis gebracht, der daraufhin umgehend mit dem involvierten Unternehmen Kontakt aufgenommen und die Preisdifferenz reklamiert hat. In weiterer Folge hat die Lieferfirma den zu hoch verrechneten Einheitspreis reduziert und an den günstigeren Vertrag angepasst.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens erläuterte der Vorstand des Amtes für Erziehung, Bildung und Gesellschaft ergänzend, dass aufgrund
eines Mietvertrages über AirControl-Spender in der Hauptschule Reichenau aus dem Jahr 1993 mit der Vertragsklausel, „die Vermieterin ist
berechtigt, die Preise im Rahmen der gestiegenen Kosten zu erhöhen,“
sich der Mietpreis für einen Spender von damals € 4,69 auf € 4,98 im
Jahr 2005 erhöht habe. Im Jahr 2005 wurde ein neuerlicher Mietvertrag für AirControl-Spender abgeschlossen und der Mietpreis mit
€ 4,84 vereinbart. Im Zuge dieses neuen Vertragsabschlusses wurde
seitens des Amtes nicht berücksichtigt, dass sich der bereits laufende
Vertrag auf € 4,98 erhöht hat und es wurde unterlassen, den alten Vertrag auf die Konditionen des günstigeren neuen Vertrages aus dem
Jahr 2005 anzupassen. Dies wurde nunmehr im Zusammenwirken mit
der Lieferfirma durchgeführt, so dass seit dem Jänner 2005 einheitlich
der geringere Mietpreis von € 4,84 der Stadt Innsbruck vorgeschrieben
wird.
Anteilige
Waldaufsichtskosten
Die Kontrollabteilung hat im Rahmen der Belegkontrollen im I. Quartal
2007 u.a. auch eine Auszahlungsanordnung betreffend die Überweisung von anteilsmäßigen Waldaufsichtskosten in Höhe von € 436,00
zugunsten der Agrargemeinschaft Amraser Hochwald überprüft. Die
Recherchen der Kontrollabteilung in dieser Angelegenheit ergaben,
dass diese jährlichen Zahlungen auf einer Eingabe des Obmannes der
Agrargemeinschaft Amraser Hochwald aus dem Jahr 2001 beruhen und
zeitlich begrenzt waren. Nachdem diese Befristung im Haushaltsjahr
2007 bereits abgelaufen war empfahl die Kontrollabteilung, entweder
den zu viel (zu lange) bezahlten Betrag zurückzufordern oder eine neuerliche Anspruchsberechtigung der Agrargemeinschaft Amraser Hochwald zu prüfen und gegebenenfalls weitere Zahlungen auf eine fundierte Basis zu stellen.
In ihrer Stellungnahme dazu erklärte die MA III – Amt für Land- und
Forstwirtschaft, dass im März 2007 in der gegenständlichen Angelegenheit ein Förderungsansuchen der Agrargemeinschaft Amraser
Hochwald bei Frau Bürgermeisterin eingegangen ist, in welchem um
Unterstützung in selber Höhe wie bisher ersucht wurde. In Anlehnung
an die bisherige Unterstützungsgewährung und auf Grund des noch
nicht geklärten Verhältnisses der Stadtgemeinde Innsbruck zu den Agrargemeinschaften hat Frau Bürgermeisterin entschieden, letztmalig auf
Grund der bisherigen Gepflogenheiten die Unterstützung zu gewähren.
Zl. KA-02075/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
3
Vor weiteren Zahlungen wird das Amt für Land- und Forstwirtschaft
einen grundsätzlichen Bericht an den Stadtsenat über die Situation der
Agrargemeinschaften in Innsbruck erstellen. Ein diesbezüglicher,
gleichlautender Auftrag wurde bereits in einem anderen Zusammenhang mit Beschluss des Stadtsenates vom 18.4.2007 erteilt. Mit einer
entsprechenden Klärung durch den Stadtsenat ist im Herbst dieses Jahres zu rechnen.
Europacup-Subvention
Patscherkofel
Für die Zeit von 16. bis 21.12.2006 waren Herren-Europacuprennen am
Patscherkofel geplant. Zur Durchführung dieser Veranstaltung wurde
nach ordnungsgemäßer Beschlussfassung im Gemeinderat eine Sondersubvention in Höhe von € 60.000,00 an den SCIP – Skiclub
Patscherkofel Innsbruck ausbezahlt. Aufgrund des akuten Schneemangels wurden die Rennen auf 19. bis 23.2.2007 verschoben; dieser
Termin konnte jedoch wiederum aus Witterungsgründen nicht gehalten
werden. Das ursprüngliche Gesamtbudget des SCIP belief sich auf ca.
€ 160.000,00 und sollte neben der Subvention der Stadtgemeinde
Innsbruck durch Gelder des Tourismusverbandes Innsbruck und seiner
Feriendörfer, des Österreichischen Skiverbandes und des Landes Tirol
finanziert werden.
Im Zuge der Absage der Rennen wurde von der Kontrollabteilung eine
„Kostenaufstellung samt Rechnungskopien“ betreffend die zur Vorbereitung der geplanten Veranstaltung angefallenen Aufwendungen angefordert. Die beigebrachten Unterlagen gingen nunmehr von einem Budget von € 150.400,00 aus, welche tatsächlich angefallene Kosten in
Höhe von € 46.617,00 gegenüberstanden. Ergänzend wurde mitgeteilt,
dass einige Positionen der Aufstellung noch einer Klärung bedürfen
bzw. diesbezüglich noch abschließende Rechnungen einlangen würden.
Eine endgültige Abrechnung könne erst nach Ende der Rennsaison vorgenommen werden. Insgesamt war seitens der Kontrollabteilung zu
kritisieren, dass die in der Kostenaufstellung enthaltenen Positionen
großteils nicht mit den beigebrachten Rechnungskopien korrespondierten. Die Kontrollabteilung empfahl, um eine transparente und korrekte
Abrechnung bemüht zu sein, wobei darauf zu achten ist, dass die angefallenen Gesamtaufwendungen aliquot aus den Subventionsmitteln aller
Subventionsgeber beglichen werden. Der nicht ausgeschöpfte Subventionsbetrag ist zurück zu überweisen.
Im Anhörungsverfahren wurde seitens des SCIP gegenüber dem Amt
für Sport weiters erklärt, dass sowohl der Tourismusverband Innsbruck
und seine Feriendörfer als auch das Land Tirol keine Subventionsüberweisungen an den Verein getätigt hätten. Diese würden erst mit Feststehen der abschließenden Budgetüberprüfung durchgeführt werden.
Nach schriftlicher Bestätigung seitens des Landesrechnungshofes Tirol
hat das Land Tirol sehr wohl einen Subventionsbetrag in Höhe von
€ 15.000,00 ausbezahlt; dieser Betrag wurde jedoch vom Subventionsempfänger per 8.5.2007 vollständig zurück überwiesen. Die Kontrollabteilung hält in diesem Zusammenhang klar fest, dass sich der
Zl. KA-02075/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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Subventionsbetrag des Landes Tirol lt. den der Kontrollabteilung vorliegenden Informationen zum Zeitpunkt der Stellungnahme des Amtes für
Sport bzw. des SCIP (3.5.2007 oder früher) somit, entgegen der gelieferten Erklärungen, offenbar doch beim SCIP befand!
Zu der Nichtübereinstimmung zwischen der vorgelegten Kostenaufstellung und den Rechnungskopien rechtfertigte sich der SCIP, dass die
beigebrachte Aufstellung vom Frühherbst 2006 stamme und aufgrund
der kurzfristigen Anforderung innerhalb des Vereins nicht mehr evaluiert wurde. Man werde diese Kostenzusammenstellung korrigieren und
für sämtliche Ausgaben Belege beibringen. Das Amt für Sport pflichtete
der Kontrollabteilung bei, dass eine Verwendung der städtischen Subventionsmittel lediglich aliquot erfolgen könne. Bei einer derzeitigen
Abschätzung der angefallenen Gesamtkosten von € 50.000,00 bis
55.000,00 würde sich die Subvention der Stadtgemeinde Innsbruck auf
ca. € 20.000,00 bis € 22.000,00 belaufen. Nach Aufforderung durch
das Amt für Sport, den jedenfalls feststehenden Differenzbetrag zurück
zu erstatten, erfolgte am 17.4.2007 eine Überweisung eines ersten
Teilbetrages von € 15.000,00. Die weiteren erforderlichen Rückzahlungsnotwendigkeiten würden unter Berücksichtigung der anderen
Subventionsgeber folgen.
Die Kontrollabteilung bemängelte weiters, dass der eigentliche Subventionsantrag brieflich vom Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer gestellt wurde, die Subvention letzten Endes jedoch an den
SCIP ausbezahlt wurde. § 5 der städtischen Subventionsordnung normiert, dass sich der Subventionswerber „schriftlich zu verpflichten hat,
die Subventionsordnung sowie zusätzliche Bedingungen, Auflagen und
Befristungen anzuerkennen und einzuhalten“. Für diese Zwecke existiert im Amt für Sport ein eigenes Subventionsantragsformular, welches
jedoch im gegenständlichen Fall nicht verwendet wurde. Die Kontrollabteilung empfahl, künftig ausnahmslos auf die Unterfertigung des
angesprochenen Antragsformulars zu achten. Das Amt für Sport teilte
dazu mit, dass das Antragsformular im vorliegenden Fall schriftlich
nachgeholt werde und dass zukünftige Subventionsansuchen nur mehr
mit dem entsprechenden Subventionsantragsformular akzeptiert werden.
Skontoabzug
Eingesehen wurde eine Rechung des Stadtarchivs für die Lieferung von
Beleuchtungskörpern. Auf den zu zahlenden Rechnungsbetrag wäre ein
Skonto gewährt worden, jedoch wurde der Betrag erst 6 Wochen später zur Gänze bezahlt. Seitens des Stadtarchivs wurde diesbezüglich
mitgeteilt, dass die Originalrechnung bei den gelieferten Paketen nicht
augenscheinlich wurde. Es wurde telefonisch versucht das gebotene
Skonto noch zu lukrieren, was von der Firma jedoch abgelehnt wurde.
Mietvertrag MK Wilten
Ausgehoben wurde eine Auszahlungsanordnung an die IIG & Co KEG
über € 6.051,20 zzgl. USt für Mietkosten der Musikkapelle Wilten. Dieser Auszahlung liegt ein Mietvertrag vom 25.10.2006 zugrunde, worin
sich die Stadtgemeinde Innsbruck als „teilzahlungspflichtige Partei“ zur
Zl. KA-02075/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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Bezahlung des Hauptmietzinses verpflichtete. Der Mietvertrag wurde
über eine Laufzeit von 20 Jahren, beginnend mit 1.1.2006, abgeschlossen. Für die gesamte Vertragslaufzeit ergibt sich aus heutiger Sicht
ohne Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Indexanpassung
ein Hauptmietzins in Höhe von € 121.024,00 zzgl. USt.
Die Betriebs- und Heizkosten von jährlich € 5.932,70 zzgl. USt sind lt.
Mietvertrag von der Mieterin - MK Wilten – zu begleichen. Sowohl die
diesbezüglichen Kosten des Jahres 2006 als auch jene des Jahres 2007
wurden der Mieterin am Subventionswege seitens der Stadtgemeinde
Innsbruck rückerstattet. Unter der Annahme, dass die Betriebs- und
Heizkosten auch in Hinkunft subventioniert werden, ergibt sich daraus
unter Einschluss der bisherigen Subventionen ein Gesamtbetrag in Höhe von € 142.394,80.
Im Rahmen der Recherchen der Kontrollabteilung wurde auffällig, dass
zum abgeschlossenen Mietvertrag der gem. § 28 Abs. 2 lit. o IStR erforderliche Stadtsenatsbeschluss nicht eingeholt wurde. Im Anhörungsverfahren wurde vom Büro der Frau Bürgermeisterin mitgeteilt, dass
inzwischen der Stadtsenat in seiner Sitzung vom 18.4.2007 – nach Behandlung im Ausschuss für Finanzen und Subventionen (Sitzung vom
10.4.2007) – dem Mietvertragsabschluss nachträglich zugestimmt hat.
Außerdem wurde die Angelegenheit vom Gemeinderat in seiner Sitzung
vom 19.4.2007 zustimmend behandelt.
Weiters merkte die Kontrollabteilung kritisch an, dass die gegenständliche Auszahlungsanordnung über die HH.-Stelle 894000-700000 – Veranstaltungszentren und Vereinsheime – Mietzinse abgewickelt wurde.
Beim vorgeschriebenen Betrag handelt es sich nach Meinung der Kontrollabteilung jedoch nicht um gewöhnliche Mietkosten der Stadtgemeinde Innsbruck, sondern vielmehr um eine „indirekte Subvention“ an
die Musikkapelle Wilten, weshalb die Kontrollabteilung in ihrer Empfehlung die budgetäre und verwaltungstechnische Verarbeitung als Subvention empfahl. Im Anhörungsverfahren teilte das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft dazu mit, dass die Stadtgemeinde Innsbruck
Zahlungspflichtige aus dem Mietvertrag sei und daher Vorschreibungen
direkt an die Stadt gerichtet wären und somit direkt mit der IIG & Co
KEG verrechnet würden.
Rechnungsgrundlagen
Eingesehen wurden mehrere Rechungen der MA III, Grünanlagen Friedhöfe betreffend die Transportkosten von Müllcontainern sowie
Deponiekosten. Den Auszahlungsanordnungen lagen als Rechnungsgrundlage diverse nicht unterfertigte Lieferscheine bei, weshalb eine
Verifizierung der verrechneten Leistungen nicht möglich war. Auf Anfrage der Kontrollabteilung wurde mitgeteilt, dass nachdem die Container entleert waren eine Feststellung der ordnungsgemäßen Auftragserledigung insofern möglich war, als dass die Container ja leer waren.
In der Stellungnahme des Referenten führte dieser aus, dass die Transportfirma den Container zur Deponie liefere und bei dieser Fahrt kein
Zl. KA-02075/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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Mitarbeiter des Referates dabei wäre, daher auch kein Mitarbeiter die
Lieferscheine unterschreiben könne. Das Referat werde die Transportfirma ersuchen, dass der Fahrer die Wiegescheine unterfertige.
Die Stellungnahme des Referats Friedhöfe geht aus Sicht der Kontrollabteilung am Kern der Sache vorbei, da sich eine nachträgliche Verifizierung des Gewichts an bereits entleerten Containern sehr schwierig
gestaltet. Es wurde nicht die Unterschrift eines Mitarbeiters des Referates Friedhöfe eingefordert, sonder logischerweise jene des Fahrers sowie jene des Deponiebetreibers (zeichnen und gegenzeichnen). Faktum
bleibt, dass Lieferscheine der Verifikation von gelieferten Waren bzw.
Leistungen in Art und Anzahl dienen und darum auch die Rechnungsgrundlage darstellen. Darüber hinaus sollte das Referat die Transportfirma nicht nur „ersuchen“ Lieferscheine zu unterfertigen, sondern lediglich Rechnungen zur Auszahlung anordnen, welche diesen
grundlegenden Kriterien genügen. Die diesbezüglich geäußerte Kritik
konnte nicht entkräftet werden.
3 Prüfungsfeststellungen im Zusammenhang mit
Haftbrieffreigaben
Prüfungsumfang
Im Zeitraum zwischen 1.1.2007 und 31.3.2007 wirkten Vertreter der
Kontrollabteilung an 3 Haftbrieffreigaben mit. Die Gesamthaftbriefsumme belief sich dabei auf € 7.820,00 und bezog sich auf ein Auftragsvolumen von € 260.667,00. Bei diesen Amtshandlungen an Ort
und Stelle wurde gleichzeitig die Gelegenheit wahrgenommen, bestehende städt. Objekte auf deren Funktion bzw. Zustand zu überprüfen
und sonstige in diesem Zusammenhang stehende Missstände aufzuzeigen, soweit dafür eine Notwendigkeit bestand.
Bei keinem der obgenannten Vorgänge gab die vorgefundene Situation
Anlass zu Feststellungen, die Haftbriefe wurden freigegeben.
4 Vergabekontrollen
Prüfungsumfang
Zl. KA-02075/2007
Im Verlauf des I. Quartals 2007 wurden durch Mitarbeiter der Kontrollabteilung stichprobenartig 8 Vergabevorgänge mit einem Gesamtvergabevolumen von € 667.758,19 überprüft. Keiner der überprüften Fälle
gab Anlass zu einer Beanstandung nach dem BVergG 2006.
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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5 Schlussbemerkung
Die Kontrollabteilung und der gemeinderätliche Kontrollausschuss bestätigen nach Maßgabe der einzelnen Prüfungsfeststellungen in diesem
Bericht die Ordnungsmäßigkeit der Belegkontrollen in Bezug auf die
Stadtgemeinde Innsbruck (Hoheitsverwaltung bzw. Magistratsbereich),
I. Quartal 2007.
Hingewiesen wird darauf, dass der Bericht über die Belegkontrollen in
Bezug auf die Stadtgemeinde Innsbruck I. Quartal 2007 betreffend
lediglich ein Teil der Gebarungskontrolle darstellt und ein gesonderter
Antrag auf Entlastung der Bürgermeisterin in diesem Rahmen nicht zu
stellen ist.
Beschluss des Kontrollausschusses vom 20.6.2007:
Beiliegender Kurzbericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der Kontrollabteilung
wird dem Gemeinderat am 28.6.2007 zur Kenntnis gebracht.
A n t r a g:
Der Kontrollausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen:
„Allen Subventionsempfängern ist bei Ausschüttung von Subventionen in geeigneter
Form schriftlich die Information zu übermitteln, in welcher Weise eine allfällige Rückabwicklung der Subvention zu erfolgen hat. Insbesondere ist über eine anteilsmäßige
Übernahme von tatsächlich entstandenen Kosten durch die Stadtgemeinde Innsbruck
im Sinne der Bestimmungen des §5 (2) der geltenden Subventionsordnung zeitgerecht zu informieren.“
Zl. KA-02075/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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