Was Sie aktuell über den Diesel-Partikelfilter wissen - auto

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Was Sie aktuell über den Diesel-Partikelfilter wissen - auto
Was Sie aktuell über den Diesel-Partikelfilter wissen sollten
1. Kann ich mein Fahrzeug heute schon mit dem Diesel-Partikelfilter nachrüsten?
Ja. Aufgrund gesundheitsschädlicher Rußpartikel und hoher Feinstaubbelastung in unseren Städten, hat der
Bundesrat im Dezember 2005 einer Verordnung zugestimmt, die die Nachrüstung von Diesel-Partikelfiltern
(DPF®) bei Gebrauchtfahrzeugen ermöglicht.
2. Erhält der Autofahrer eine steuerliche Förderung?
Autofahrer, die bereits heute ihr Fahrzeug mit dem Original-DPF® City-Filter nachrüsten, setzen auf eine
Technologie, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Damit ist eine zukünftige steuerliche Förderung
und eine Besserstellung bei der zukünftigen Kennzeichnung (Plaketten) von PKW möglich. Zur Zeit wird an
gesetzlichen Grundlagen zur Nachrüstförderung gearbeitet. HJS erwartet entsprechende Beschlüsse zur
Mitte des Jahres.
3. Was muss die Werkstatt beim Einbau eines DPF® beachten?
Jedem DPF® liegt eine fahrzeugspezifische Einbauanleitung bei, sowie die notwendigen Montageteile. Eine
zusätzliche Abgassonderuntersuchung nach dem Einbau ist nicht erforderlich. Der Einbau des Original-DPF®
City-Filter garantiert der Werkstatt keine Veränderung des Schwingungsverhaltens der Abgasanlage.
4. Muss der Autofahrer mit Leistungsverlust rechnen?
Durch den Einbau des Original-DPF® City-Filter wird die Motorleistung nicht vermindert und der Kraftstoffverbrauch wird nicht erhöht.
5. Was bedeutet die zukünftige Kennzeichnungsverordnung?
Aufgrund der hohen Feinstaubwerte in unseren Städten hat die Bundesregierung eine Kennzeichnungsverordnung verabschiedet, die die Grundlage für örtliche Fahrverbote bildet. Künftig regeln Plaketten
an der Windschutzscheibe eines Pkw oder Lkw den Schadstoffausstoß des Fahrzeuges. Die soll der Polizei
oder den Ordnungsbehören die Überwachung bei möglichen Fahrverboten erleichtern.
6. Muss bei jedem Fahrzeug der vorhandene Oxikat ausgetauscht werden?
Laut Nachrüstverordnung darf der vorhandene Oxikat nicht älter als 5 Jahre sein oder nicht mehr als 80.000 km
Laufleistung haben. Andernfalls muss der Oxikat erneuert werden.
HJS bietet deshalb für viele Volumenfahrzeuge den erweiterten City-Filter (Oxikat und Diesel-Partikelfilter)
an, um zusätzliche Kosten für den Autofahrer zu vermeiden. Das lohnt sich.
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Stand 03.06
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Original-DPF® City Filter