Preisliste - Orica Mining Services

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Preisliste - Orica Mining Services
Preisliste
DEUTSCHLAND
Mai 2011
Preisliste
Deutschland
Mai 2011
Lose Sprengstoffe für den Bergbau – aus hochwertigen Komponenten vor Ort hergestellt
Emulsionssprengstoffe für den Bergbau unter Tage
Pumpfähige Emulsionssprengstoffe für den Einsatz im Bergbau unter Tage.
Subtek™ Velcro ist der spezielle Sprengstoff für steile über-Kopf Löcher.
Produkt
Verpackung / Anlieferung
Preis
EUR / 1.000 kg
Subtek™
Charge
Anlieferung der Komponenten im Silo-Container, Herstellung vor Ort und Laden der
Bohrlöcher mit Untertage-Pumpeinheiten der Orica Mining Services
auf Anfrage
Subtek™
Velcro
Anlieferung der Komponenten im Silo-Container, Herstellung vor Ort und Laden der
Bohrlöcher mit Untertage-Pumpeinheiten der Orica Mining Services
auf Anfrage
Emulsionssprengstoffe für den Bergbau über Tage
Pumpfähige Emulsionssprengstoffe für Anwendungen im Bergbau über Tage.
Produkt
Verpackung / Anlieferung
Fortis™
Advantage 100
Fortis™
Advantage 70
Preis
EUR / 1.000 kg
Mischladefahrzeug (MMU)
auf Anfrage
Mischladefahrzeug (MMU)
auf Anfrage
Heavy ANFO für den Bergbau über Tage
Der energiereiche, rieselfähige Heavy-ANFO Sprengstoff für Anwendungen im Bergbau
über Tage.
Produkt
Verpackung / Anlieferung
Fortan™
Advantage 30
Es gelten unsere Lieferbedingungen in der
Fassung vom April 2011 einschließlich der
Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der
Fassung vom Januar 2009. Beide sind in
dieser Preisliste enthalten.
Mischladefahrzeug (MMU)
Preis
EUR / 1.000 kg
auf Anfrage
Preisliste
Deutschland
Mai 2011
Lose Sprengstoffe für Hartsteingewinnung und Baubetrieb – aus hochwertigen
Komponenten vor Ort hergestellt
Emulsionssprengstoff für den Tunnelbau
Pumpfähiger Emulsionssprengstoff, entwickelt für ein effizientes Arbeiten im
Tunnelbau.
Produkt
Verpackung / Anlieferung
Civec™ Drive
Anlieferung der Komponenten im Silo-Container, Herstellung vor Ort und Laden der
Bohrlöcher mit Untertage-Pumpeinheiten der Orica Mining Services
Preis
EUR / 1.000 kg
auf Anfrage
Emulsionssprengstoffe und Heavy-ANFO für Steinbrüche und die Bauindustrie
Das System loser Sprengstoffe, hergestellt vor Ort und speziell entwickelt für
Anwendungen in der Steinbruch- und Bauindustrie.
Produkt
Verpackung / Anlieferung
Preis
EUR / 1.000 kg
Centra™ Gold
100
Lieferung mit Mischladefahrzeug (MMU); ins Bohrloch geladen, Mindestabnahme 4 t
2.133,00
Centra™ Gold
70
Lieferung mit Mischladefahrzeug (MMU); ins Bohrloch geladen, Mindestabnahme 4 t
1.963,00
Centra™
Extend
Lieferung mit Mischladefahrzeug (MMU); ins Bohrloch geladen, Mindestabnahme 4 t
1.809,00
ANFO-Sprengstoff für Sprengarbeiten über Tage
Der rieselfähige und blasbare ANFO-Sprengstoff für den Einsatz über Tage.
Produkt
Verpackung / Anlieferung
Exan™ Bulk
Es gelten unsere Lieferbedingungen in der
Fassung vom April 2011 einschließlich der
Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der
Fassung vom Januar 2009. Beide sind in
dieser Preisliste enthalten.
Lieferung mit Mischladefahrzeug (MMU); ins Bohrloch geladen, Mindestabnahme 4 t
Preis
EUR / 1.000 kg
1.174,00
Preisliste
Deutschland
Mai 2011
Lose Sprengstoffe – verpackt
ANFO- und Heavy ANFO-Sprengstoffe
Die Auswahl von ANFO und Heavy-ANFO Produkten für kleinere oder nicht befahrbare
Sprenganlagen.
Produkt
Exan™
Verpackung
Gewicht
je VE* in kg
Papiersack
25
28,71
1.148,45
PE-Sack
25
26,57
1.289,85
Karton
25
34,63
1.385,08
500
556,00
1.112,00
25
37,36
1.494,54
FIBC (Bigbag)
Exan™ HD
Karton
Preis
EUR / VE*
Preis
EUR / 1.000 kg
Patronierte Emulsionssprengstoffe
Kapselempfindliche Emulsionssprengstoffe
Die starken Sprengstoffe für den Steinbruch. Angenehm zu handhaben durch eine weiße
Folienumhüllung.
Produkt
* VE = Verpackungseinheit
Es gelten unsere Lieferbedingungen in der
Fassung vom April 2011 einschließlich der
Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der
Fassung vom Januar 2009. Beide sind in
dieser Preisliste enthalten.
Patronenformat
Gewicht in g
Patronen je
Karton (VE*)
Gewicht
Länge in mm
je VE* in kg
Preis
EUR / VE*
32
36
40
60
65
72
80
447
530
480
500
525
520
520
400
632
600
1.600
2.000
2.400
3.000
60
38
40
15
12
10
8
24
24
24
24
24
24
24
64,58
2.691,00
63,48
2.645,00
59,06
2.461,00
49,02
49,02
2.042,40
2.042,40
49,02
2.042,40
49,02
2.042,40
25
180
100
250
25
169,44
6.777,40
30
380
300
80
24
123,11
5.129,40
ø in mm
Preis
EUR / 1.000 kg
Preisliste
Deutschland
Mai 2011
Patronierte gelatinöse Sprengstoffe
Kapselempfindliche gelatinöse Sprengstoffe
Unser Klassiker – der hochbrisante, leistungsstarke Sprengstoff.
Eurodyn 2000 ist frei von TNT.
Patronenformat
Produkt
ø in mm
Eurodyn™
2000
kleinkalibrig
Eurodyn™
2000
großkalibrig
Eurodyn™
3000
großkalibrig
Länge in mm
Gewicht in g
Patronen je
Karton (VE*)
Gewicht
je VE* in kg
Preis
EUR / VE*
EUR / 1.000 kg
Preis
25
25
30
35
40
50
60
65
72
80
180
380
380
380
380
680
700
500
680
700
125
250
400
500
625
2.000
3.000
2.500
4.000
5.000
200
100
60
50
40
12
8
10
6
5
25
25
24
25
25
24
24
25
24
25
156,41
110,92
105,97
97,09
90,71
62,26
62,26
64,32
61,75
64,32
6.256,32
4.436,88
4.415,60
3.883,60
3.628,24
2.594,24
2.594,24
2.572,80
2.572,80
2.572,80
72
680
4.000
6
24
72,81
3.033,76
80
700
5.000
5
25
75,84
3.033,76
Pulverförmige Sprengstoffe
Sprengpulver
Das Sprengmittel für die Werksteingewinnung.
Produkt
Format / Packungsweise
ø in mm
Länge in mm
Gewicht in g
Patronen bzw.
Beutel je
Karton (VE)
je VE* in kg
Gewicht
Preis
EUR / VE*
Preis
EUR / 1.000 kg
In Patronen:
Sprengpulver 2NK
65
Im Polybeutel:
* VE = Verpackungseinheit
Es gelten unsere Lieferbedingungen in der
Fassung vom April 2011 einschließlich der
Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der
Fassung vom Januar 2009. Beide sind in
dieser Preisliste enthalten.
500
2.500
10
25
237,35
9.494,00
2.500
10
25
212,80
8.512,00
Preisliste
Deutschland
Mai 2011
Zündsysteme
Zündverstärker
Zündverstärker mit hoher Energiedichte zur sichern Initiierung aller losen Sprengstoffe.
Produkt
PentexTM 25
PentexTM 250
PentexTM 500
PentexTM 1000
PentexTM 1700
Patronenformat
ø in mm
15
42
52
52
66
Länge in mm
150
163
187
361
361
Gewicht
(NEM*) in g
Patronen je
Karton (VE*)
25
240
480
970
1.665
400
35
20
20
12
Bruttogewicht
je VE* in kg
14,9
10,3
11,2
22,6
22,25
Preis
EUR / VE*
338,00
170,10
120,30
173,42
109,91
Preis
EUR / 1.000 Stück
845,00
4.859,92
6.015,20
8.670,93
9.159,06
Sprengschnüre
Unser Sortiment leistungsstarker, flexibler Sprengschnüre mit Umhüllungen aus Plastik,
Wachs oder Textil.
Produkt
CordtexTM 12N
CordtexTM 12N
CordtexTM 20N
CordtexTM 40N
CordtexTM 100N
CordtexTM 5S
CordtexTM 40T
CordtexTM 100T
* VE = Verpackungseinheit
NEM = Netto-Explosivstoffmasse
Es gelten unsere Lieferbedingungen in der
Fassung vom April 2011 einschließlich der
Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der
Fassung vom Januar 2009. Beide sind in
dieser Preisliste enthalten.
Umhüllung
PVC
PVC
PVC
PVC
PVC
PVC
Textil
Textil
Packungsmenge je Rolle
Packungsmenge je Karton (VE*)
Preis
EUR / VE*
Preis
EUR / 1.000 m
100 m
250 m
150 m
100 m
50 m
500 m
100 m
100 m
400 m
500 m
300 m
200 m
100 m
1.000 m
200 m
100 m
245,20
306,50
196,50
190,40
203,40
490,00
424,40
458,00
613,00
613,00
655,00
952,00
2.034,00
490,00
2.122,00
4.580,00
Preisliste
Deutschland
Mai 2011
Zündsysteme
Nichtelektrisches Zündsystem
Das nichtelektrische Zündsystem, ohne Leck- und Streustromgefahr, für schnelle und
flexible Anwendung bei kleinen und großen Sprenganlagen.
Produkt
Schlauchlänge
Exel™ MS
25ms, Klasse 1.4S
Weitere Schlauchlängen
auf Anfrage.
Exel™ Connectadet
9, 17, 25, 33, 42 und 65 ms,
Klasse 1.4S
Exel™ Start HN1
Exel™ Start DS2
Exel™ Lead-in Line
Clip
Stück je Innenbeutel
Stück je Karton (VE*)
2,4 m
10
100
x
3,6 m
10
100
6,0 m
10
80
10,2 m
10
50
15,0 m
5
35
21,0 m
5
30
27,0 m
5
20
33,0 m
4
20
36,0 m
4
20
42,0 m
2
12
5,0 m
100
6,0 m
80
9,0 m
65
Mechanisches Handstartgerät für Exel™-Zünder; benötigte
Zündkapseln Cheddite CX2000 ( =Type 209) nicht enthalten
Elektrisches Handgerät zum Auslösen von Exel™-Zündern
Verlängerungsschlauch zum Zünden einer
750 m Rolle
nichtelektrischen Sprenganlage mit
1.500 m Rolle
Exel™ Start DS2 oder HN1
Preis
EUR / VE*
Preis
EUR / 1.000 Stück
252,63
374,42
206,23
168,86
150,22
174,04
160,00
222,90
232,63
154,27
340,05
296,97
252,66
2.526,30
3.744,15
2.577,92
3.377,16
4.291,94
5.801,38
7.999,82
11.144,84
11.631,38
12.855,68
3.400,45
3.712,12
3.887,09
420,00
485,00
84,00
112,00
106,50
71,00
Elektrisches Zündsystem
Elektrische Sprengzünder in bleifreier NEPD-Technik für zivile Sprengstoffe.
Dynadet™ Zünder werden in Klasse 1.4S geliefert. Klasse 1.1B und weitere Drahtlängen auf Anfrage.
Serienbündelung ist möglich, siehe dazu Punkt 5 der Lieferbedingungen.
Passende Zündmaschinen bieten wir Ihnen auf Anfrage gern an.
Produkt
Zeitstufen
DYNADETTM-C2
0 ms
DYNADETTM-C2
25 ms
DYNADETTM-C2
250 ms
DYNADETTM-C4
DYNADETTM-C4
DYNADETTM-C4
0 ms
25 ms
250 ms
* VE = Verpackungseinheit
Es gelten unsere Lieferbedingungen in der
Fassung vom April 2011 einschließlich der
Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der
Fassung vom Januar 2009. Beide sind in
dieser Preisliste enthalten.
0
0
0
0
0
0
1-20
1-20
1-20
1-20
1-20
1-20
1-20
1-18, 20, 22, 24
0
1-20
1-18, 20, 22, 24
Drahtlänge
Drahtpackart
Drahtmaterial
Stück je Karton
(pro Zeitstufe)
Preis
EUR / Karton (*VE)
3m
4m
6m
16 m
24 m
30 m
3m
4m
6m
12 m
16 m
24 m
30 m
4m
6m
4m
gefaltet
gefaltet
gefaltet
gefaltet
gefaltet
gefaltet
gefaltet
gefaltet
gefaltet
gefaltet
gefaltet
gefaltet
gefaltet
gefaltet
gefaltet
gefaltet
Stahl
Stahl
Stahl
Kupfer
Kupfer
Kupfer
Stahl
Stahl
Stahl
Stahl
Kupfer
Kupfer
Kupfer
Stahl
Stahl
Kupfer
250
200
180
90
60
50
250
200
180
100
90
60
50
200
180
4m
gefaltet
Kupfer
auf Anfrage
4m
gefaltet
Kupfer
auf Anfrage
428,87
360,13
353,11
796,25
642,69
620,11
435,03
358,69
356,43
607,50
703,63
561,32
571,73
373,84
359,19
Preis
EUR / 1.000 Stück
1.715,47
1.800,63
1.961,71
8.847,20
10.711,44
12.402,29
1.740,10
1.793,45
1.980,18
6.074,95
7.818,12
9.355,37
11.434,68
1.869,21
1.995,48
auf Anfrage
Preisliste
Deutschland
Mai 2011
Zündsysteme
Elektronisches Zündsystem
Elektronische Sprengzünder mit programmierbaren Verzögerungszeiten ermöglichen
optimale Sprengwirkung und geringste Sprengerschütterungen.
Produkt
i-kon™ Standard
Klasse 1.4B
i-kon™
VS
Klasse 1.4B
Drahtlänge
Drahtpackart
Drahtmaterial
Stück je
Karton (VE*)
6m
Puppe
Stegleitung Stahl
15 m
Spule
Stegleitung Stahl
20 m
Spule
Stegleitung Stahl
30 m
Spule
Stegleitung Stahl
40 m
Spule
Stegleitung Stahl
60 m
Spule
Stegleitung Stahl
5m
Puppe
Stegleitung Stahl
10 m
Puppe
Stegleitung Stahl
15 m
Spule
Stegleitung Stahl
25 m
Spule
Stegleitung Stahl
Aufpreis für Verpackung in Klasse 1.4S
80
54
54
40
30
20
80
60
54
48
Preis
EUR / Karton
Preis
EUR / Stück
1.972,00
24,65
1.360,80
25,20
1.474,20
27,30
28,35
1.134,00
897,00
29,90
641,00
32,05
1.092,00
13,65
15,75
945,00
963,90
1.008,00
17,85
21,00
2,15
Systemkomponenten i-konTM / i-konTM VS
Preis
Produkt
i-konTM Blaster400
i-konTM Logger bzw. Logger VS
i-kon™ Blaster 2400S
Daten-Drucker
i-konTM Busleitung
Arbeitstasche für Busleitung
Tragetasche für Blaster400
Tragetasche für Logger
KFZ-Ladekabel für Blaster400 und Logger
Ladegerät für Blaster400 oder Logger
Ladegerät für Blaster 2400S
Ersatzakku für Daten-Drucker
Datentransferkabel
Kopplungskabel
Download-Kabel
Druckerkabel
Signallautverstärker für Logger
Systemkoffer
EUR / Stück
(inkl. Tragetasche, Ladegerät und Zündschlüssel)
(inkl. Tragetasche, Ladegerät und Verbindungskabel Blaster/Logger)
3.860,00
(tragbar, inkl. Ladegerät und Druckerkabel)
(200 m Rolle)
für Aufbewahren und Auslegen der Busleitung
Nylon, gelb
Nylon, blau
12 Volt, Anschluss an Zigarrettenanzünder
230 Volt
230 Volt
Miete von i-kon™ Logger und i-kon™ Blaster siehe Abschnitt „Expertensysteme“ in dieser Preisliste
Es gelten unsere Lieferbedingungen in der
Fassung vom April 2011 einschließlich der
Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der
Fassung vom Januar 2009. Beide sind in
dieser Preisliste enthalten.
585,00
33,75
68,00
97,50
97,50
45,00
124,80
136,50
63,70
Verbindung Logger / Blaster
Verbindung Logger / Logger
Verbindung PC / Logger
für Blaster400 und Logger
empfehlenswert in lauten Arbeitsumgebungen
(Model Pelikan 1550, orange, komplett mit Einsätzen zur Aufnahme
von Blaster400 und Logger)
Zündschlüssel für Blaster400
Zündschlüssel für Blaster 2400S
Zündersimulator
robuster Gummipuck mit LED, zur Simulation eines Zündvorgangs
Kalibrierungsservice Blaster, Logger, SURBS
im Abstand von 2 Jahren notwendig; je Teilgerät und zzgl. Versand
TM
i-kon Set400
bestehend aus einem i-kon™ Blaster400, einem i-kon™ Logger / i-kon™ Logger VS, einem
Systemkoffer, einer Arbeitstasche für das Aufbewahren und Auslegen der Busleitung sowie einer Rolle Busleitung (200 m)
SURBS Fernzündsystem, Blasting Box
für Funkfernzündung von i-kon™ in Verbindung mit Blaster 2400R
SURBS Fernzündsystem, Blaster 2400R
für Funkfernzündung von i-kon™ in Verbindung mit Blasting Box
* VE = Verpackungseinheit
1.660,00
1.365,00
45,00
62,50
68,75
68,00
79,50
465,00
102,75
104,50
55,90
220,00
3.220,00
4.485,00
4.145,00
Preisliste
Deutschland
Mai 2011
Zubehör
Zünderverbinder
Produkt
Preis
Mengenstaffel
EUR / 1.000 Stück
unter 500 Stück
ab 500 Stück
ab 1.250 Stück
unter 500 Stück
ab 500 Stück
ab 1.250 Stück
unter 500 Stück
ab 500 Stück
ab 1.250 Stück
Zünderverbinder
für 12 g Sprengschnur mit ca. 5,2 mm Außendurchmesser
Zünderverbinder
für 20 g Sprengschnur mit ca. 8,8 mm Außendurchmesser
Zünderverbinder
für 40 g Sprengschnur mit ca. 8,8 mm Außendurchmesser
200,00
188,00
172,00
243,00
231,00
217,00
242,00
231,00
218,00
220,00
Scotchlok UR 2-Verbinder für elektrische Zünder
Verlängerungsdrähte
Typ
VS
VS
VS
VS 
VS 
VK
Farbe
Draht-
Außen-
 / 100 m
Einzelleiter
0,6 mm
0,6 mm
0,6 mm
0,6 mm
0,6 mm
0,6 mm
1,3 mm
1,3 mm
1,3 mm
1,3 mm
1,5 mm
1,3 mm
40
40
40
40
40
6,5
Draht
Isolierung
Stahl
Stahl
Stahl
Stahl
Stahl
Kupfer
PVC
PVC
PVC
PVC
PP
PVC
grau
grau
grau
blau
blau
grün
Draht
Isolierung
Farbe
Draht-
Litzen-
4 Kupfer
PVC
gelb
0,6 mm
1,5 mm
5,0 mm
4 Kupfer
PVC
gelb
0,6 mm
1,5 mm
3 Stahl
1 Kupfer
PVC
rot
0,6 mm
1,5 mm
m / Ring
m / Spule
100
1.000
100
1.000
350
100
Preis
EUR / VE*
Preis
EUR / 1.000 m
7,78
75,56
77,75
10,40
104,03
77,75
54,04
77,75
154,40
18,83
188,34
75,56
Zündleitungen
Art
Typ
Einfachleitung
Stegleitung
Stegleitung
4 DK
Spez.
ST4
DDK
ST4
DDSK
 = Nur für den Salzbergbau
 = Unverzinnt
* VE = Verpackungseinheit
Es gelten unsere Lieferbedingungen in der
Fassung vom April 2011 einschließlich der
Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der
Fassung vom Januar 2009. Beide sind in
dieser Preisliste enthalten.
 / 100 m
Einzelleiter
m / Ring
Preis
EUR / VE*
1,8
200
286,60
1.433,00
2,5 mm
1,8
200
277,40
1.387,00
2,5 mm
4,6
200
162,20
811,00
Außen-
Preis
EUR / 1.000 m
Preisliste
Deutschland
Mai 2011
Serviceleistungen
Schwingungserfassung gemäß DIN 4150
NCVIB – System mit Internetanbindung und Automatikbetrieb
Produkt
NCVIB - BASIS-System,
bestehend aus NCVIB-Basisstation zur Immissionsüberwachung mit einem 3-axialen Schwingungssensor
und Datenspeicherung, Auswertung und Zugriff über das Internet
Es lassen sich bis zu 16 Kanäle an eine Basisstation anschließen.
Sonderanwendungen mit bis zu 500 m langem Datenkabel zwischen Schwingungssensor und NCVIB-Basisstation oder einem notwendigen BatterieService werden nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet.
Mietpreis
EUR / Monat
850,00
Zusätzlicher Schwingungssensor für ein bestehendes NCVIB-BASIS-System
mit 1 Kanal (vertikal)
210,00
360,00
mit 3 Kanälen
169,00
Schalldrucksensor
2.155,00
NCVIB - Vollsystem, bestehend aus NCVIB-Basisstation mit fünf 3-axialen Schwingungssensoren
25,00
SMS-Paket „Steinbruch“: Versand von bis zu 40 SMS mit Ereignisdaten im Monat an eine vorbestimmte Telefonnummer
80,00
SMS-Paket „Tunnel“:
Versand von bis zu 200 SMS mit Ereignisdaten im Monat an eine vorbestimmte Telefonnummer
15,00
Erweiterung um 50 SMS pro Monat und Telefonnummer (unabhängig vom Paket)
Mindestmietzeit 1 Monat
Auf Wunsch bieten wir Ihnen auch spezielle Lösungen wie Kauf der Messtechnik in Kombination mit Miete der Software-Plattform an.
NCVIB Service
Produkt
Installationsgebühr für ein NCVIB-Basissystem mit bis zu 40 m Datenkabel pro Schwingungssensor und einer
Nutzungseinweisung
Versetzen bestehender Messstationen innerhalb eines Projektes, z.B. entsprechend Tunnelvortrieb, pauschal, zzgl. Anfahrt
Einlesen und Bereitstellen von AutoCAD-Zeichnungen zur Anzeige der Lage der Messtellen und des Bauwerks
Preis
EUR
1.400,00
450,00
85,00
CAD-Zeichnung müssen im dwg-Format vorliegen. Wir empfehlen die Größe der Datei auf maximal 3 MB zu beschränken. Je kleiner die Datei desto
schneller die Reaktionszeiten des Systems beim Aufruf der Karte.
Konventionelle Erschütterungsmessung ohne Internetanbindung
Produkt
3-Kanal Erschütterungsmessung am Fundament, nur Maximalwertbestimmung, 1 Messstelle; gem. DIN 4150
6-Kanal Erschütterungsmessung nach DIN 4150-3, nur Maximalwertbestimmung, 1 Messstelle
Aufpreis für die Dokumentation des Schwingungsverlaufes
Es gelten unsere Lieferbedingungen in der
Fassung vom April 2011 einschließlich der
Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der
Fassung vom Januar 2009. Beide sind in
dieser Preisliste enthalten.
Preis
EUR / Messung
330,00
470,00
135,00
Preisliste
Deutschland
Mai 2011
Serviceleistungen
Messen – Planen – Ausführen
Bruchwand- und Bohrlochvermessungen für die Hartsteingewinnung
Preis
EUR / Einheit
Produkt
3D-Laser Bruchwandvermessung mit Ergebnisdokumentation, Erstellung von Bohrplan und Bohranweisung, Markieren der
äußeren Ansatzpunkte der vorderen Bohrlochreihe
3D-Laser Bruchwandvermessung dito, zusätzlich Ermittlung der Vorgabeprofile, Erstellen des Zündplans und
Lademengenberechnung
Vorgabemessung am Fuß der Bruchwand (mit Diademe-, Radiodetection-, Tepex-Sonde);
bis zu 20 Bohrlöcher
jede weitere angefangene Gruppe von 10 Bohrlöchern
Vermessung des Bohrlochverlaufes mit Intervall 2 Bohrmeter; je angefangene Gruppe von 10 Bohrlöchern
Abbruch eines Messauftrages vor Ort aufgrund betrieblicher Störungen beim Auftraggeber, z.B. Bruchwand nicht freigelegt
Wiederbeschaffung einer Bohrlochsonde (Diademe, Radiodetection, Tepex)
Wiederbeschaffung einer Boretrak®-Sonde
520,00
650,00
240,00
120,00
320,00
340,00
850,00
8.000,00
Wir empfehlen, Bohrlochvermessungen mit einer Bruchwandvermessung zu verbinden, da nur dann eine Aussage über die Qualität und Eignung einer Bohrlochanlage für
Gewinnungssprengungen getroffen werden kann.
Bei schlechten Bohrlochkonditionen können Bohrlochvermessungen abgelehnt werden, ersatzweise ist für den Kunden die Übernahme der Haftung für Beschädigung oder
Verlust der Bohrlochsonde im Zuge der Ausführung der Messarbeit möglich.
Serviceleistungen für Sprenganlagen (Planen, Zünden, Messen)
Preis
EUR
Produkt
Planung der Zündanlage (unabhängig von der Art des Zündsystems), nach Aufwand, je Leistungsstunde:
Erstellen der Zündanlage vor Ort (durch einen Sprengberechtigten), nach Aufwand, je Leistungsstunde:
Erstellen der Zündanlage vor Ort (durch einen Sprengingenieur), nach Aufwand, je Leistungsstunde:
Zünden von allgemeinen Sprenganlagen nach schriftlicher Vereinbarung und Haftungsdefinition*
Zünden einer Großbohrlochsprenganlage nach schriftlicher Vereinbarung und Haftungsdefinition*
*
110,00
65,00
110,00
720,00
950,00
Die Dienstleistung "Zünden von Sprenganlagen“ kann nur dann von autorisierten Mitarbeitern der Orica Germany GmbH übernommen werden, wenn diese in die
Planung der Sprenganlage eingebunden waren, die Anlage vollständig dokumentiert ist und vor dem Laden der Sprengung vermessen werden konnte.
Messung der Detonationsgeschwindigkeit von Ladungen, auch im Bohrloch möglich; zzgl. Arbeitszeitaufwand
Messung der elektrischen Feldstärke im Bereich einer Sprenganlage; zzgl. Arbeitszeitaufwand
180,00
340,00
Ingenieur- und Personalleistungen, Fahrt- und Transportkosten, Umschlagsgebühren
Preis
EUR
Produkt
Einsatz eines Sprengingenieurs
Einsatz eines Sprengberechtigten
Einsatz eines Sprenghelfers (ohne Qualifizierung als Sprengberechtigter)
Ladehilfsleistungen durch unser Lieferpersonal
Bearbeiten von Sonderbetriebsplänen Sprengarbeiten
Gutachten, fachliche Stellungnahmen, Verfahrensberatung, Erschütterungsprognosen etc.
Lehrgänge (bis zu einem Tag), die durch einen Sprengingenieur durchgeführt werden, berechnen wir
unabhängig von den geleisteten Unterrichtsstunden mit einer Tagespauschale von 8 Stunden
Anfahrtspauschale für Dienstleistungen vor Ort, soweit nicht durch Lieferpersonal erbracht
Transportentgelt je Entfernungskilometer, MMU
Transportentgelt je Entfernungskilometer, Fahrzeug mit EX II / EX III-Klassifizierung
Wartezeit für Mischladefahrzeuge, Abrechnung je angefangene 15 Minuten entgeltpflichtiger Wartezeit
Rücknahmeentgelt für bestellte, aber nicht abgenommene Ware einer Lieferung
Es gelten unsere Lieferbedingungen in der
Fassung vom April 2011 einschließlich der
Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der
Fassung vom Januar 2009. Beide sind in
dieser Preisliste enthalten.
je h
je h
je h
je h
je h
110,00
65,00
42,00
65,00
110,00
nach Aufwand
je Tag
880,00
je Anfahrt
je km
je km
145,00
je Fall
3,45
2,60
190,00
180,00
Preisliste
Deutschland
Mai 2011
ROG – Rock-on-Ground
Preis
EUR / m³ in situ
Produkt
ROG, Bohren und Sprengen für die Hartsteingewinnung als Komplettleistung
auf Anfrage
Lizenzen und Mietgeräte
Software
Preis
EUR
Produkt
SHOTPlus-iTM Software zur Planung von Zündanlagen; Downloadversion; Jahreslizenz
SHOTPlus-TTM Software zur Planung von Zündanlagen im untertägigen Vortrieb; Downloadversion, Jahreslizenz
CD-Kopie der Installationsdateien (optional)
Reaktivierung einer Lizenz während der Vertragslaufzeit; telefonische oder schriftliche Aktivierung
500,00
750,00
50,00
100,00
Gerätemieten
Produkt
NCVIB – BASIS-System
3-Kanal Erschütterungsmessgerät, mit Geophon in (x,y,z) Richtung
3-Kanal Erschütterungsmessgerät, mit Geophon in (x,y,z) Richtung und Frequenzanalyse mit manuellem
Download der Daten
3-Kanal Erschütterungsmessgerät, mit Geophon in (x,y,z) Richtung, Frequenzanalyse und Modem zur
Datenabfrage der Maximalwerte (Telefongebühren werden gesondert berechnet)
Zündmaschine HU 20 / CU 200
Zündmaschine HU 80 / CU 400
Zündmaschine HU 160 / CU 400
Logger bzw. Logger VS (für i-kon™ bzw. i-kon™VS)
Blaster 400 (für i-kon™ oder i-kon™VS)
Blaster 2400S (nur für i-kon™)
SURBS Funk-Fern-Auslösesystem für übertägige Zündanlagen mit i-kon™ Zünder bestehend aus
Surface Remote Blaster 2400R und Surface Blasting Box
Preis
EUR / Tag
-
Preis
EUR / Monat
siehe „NCVIB“
28,00
392,00
44,00
616,00
49,00
686,00
20,00
280,00
25,00
350,00
30,00
420,00
16,00
20,00
150,00
180,00
45,00
410,00
80,00
760,00
Die Geräte befinden sich bei der Übergabe in einem ordnungsgemäßen Zustand und werden mit einem Übergabeprotokoll ausgehändigt. Alle während des Betriebes auf der
Einsatzstelle anfallenden Kosten (Reparatur- und Wartungskosten) werden durch den Mieter übernommen. Nach Ende der Mietzeit sind die Geräte in ordnungsgemäßem
Zustand an die Orica Germany GmbH zurückzugeben. Mieten enthalten keine Frachtkosten, Einweisung etc.
Beim Kauf eines gemieteten Loggers, Blastes oder SURBS rechnen wir bis zu 3 Monatsmieten auf den Kaufpreis an!
Es gelten unsere Lieferbedingungen in der
Fassung vom April 2011 einschließlich der
Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der
Fassung vom Januar 2009. Beide sind in
dieser Preisliste enthalten.
Preisliste
Deutschland
Mai 2011
Lieferbedingungen der Orica Germany GmbH
1.
Allgemeine Verkaufsbedingungen
Sofern nicht ausdrücklich andere Bedingungen von uns schriftlich bestätigt sind, gelten die Allgemeinen Verkaufsbedingungenen der Orica Germany
GmbH in der Fassung vom Januar 2009. Diese können im Internet unter www.oricaminingservices.com eingesehen und ausgedruckt werden. Sie sind
außerdem nachstehend abgedruckt, auf der Rückseite unserer Rechnungen wiedergegeben oder können bei uns angefordert werden.
2.
Preise und Preisliste
Alle Preise verstehen sich in EUR zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ab Lager der Orica Germany GmbH auf Straßenfahrzeug verladen. Frachten
bieten wir auf Anfrage an. Maßgebend sind in jedem Falle die am Tage des Bestellungseingangs gültigen Preise und Bedingungen.
3.
Warenabgabe und Lieferfähigkeit
Die Abgabe von Waren erfolgt in vollen Gebinden (Karton, Sack, Rolle etc.). In besonderen Fällen kann hiervon gegen Aufwandsentschädigung
abgewichen werden.
Warenabgabe und Lieferungen erfolgen nach Verfügbarkeit. Verzögerungen des vereinbarten Termins werden dem Auftraggeber umgehend
bekanntgegeben. Orica Germany GmbH wird Verzögerungen so gering wie möglich halten.
Lieferungen und die Erbringung von Serviceleistungen können durch Umstände, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, verzögert oder in der Qualität
verändert werden. Als solche gelten z.B., neben Höherer Gewalt, sehr schlechte Wetterbedingungen, unzureichende Licht- und Sichtverhältnisse,
Wasser, Schlamm oder widrige geologische Bedingungen am Leistungsort. Unsere Mitarbeiter sind angewiesen, bei Antreffen solcher Umstände mit
dem Auftraggeber vor Ort umgehend Kontakt aufzunehmen und das weitere Handeln abzustimmen.
4.
Bestellungen und Belieferungen
Wir empfehlen für Warenlieferungen eine Bestellfrist von 5 Werktagen. Bestellungen nehmen wir werktäglich in der Zeit von 9:00 bis 15:00 Uhr
entgegen. Lieferungen führen wir werktäglich in der Zeit von 7:00 bis 15:00 aus. Samstag gilt nicht als Werktag.
Sofern die Anlieferung von Waren vereinbart ist, erfolgt diese per Straßenfahrzeug. Der Warenübergabepunkt muss für diese Fahrzeuge sicher und
unbehindert erreichbar sein. Die Entladung von Stückware erfolgt durch den Empfänger.
Die Mindestliefermenge für gepackte Sprengstoffe ist 1 Palette mit werksseitiger Standardstapelung, die Entladung hat durch den Empfänger zu
erfolgen. Zündmittel und Sprengzubehör werden nur in Verbindung mit Sprengstofflieferungen angeliefert, sofern nicht eine besondere Vereinbarung
getroffen wurde.
Die Anlieferung von losen Sprengstoffen mit Mischladefahrzeugen (MMU) erfordert die Abnahme von mindestens 4 t Sprengmittel je Lieferung.
Wartezeiten von Mischladefahrzeugen (MMU) an der Sprengstelle (Entladestelle), die 30 Minuten übersteigen, sind entgeltpflichtig.
5.
Serienbündelung von Zündern
Zünder in Serienbündelungen sind unter Vorbehalt der regionalen Verfügbarkeit lieferbar. Für Serienbündelungen wird ein Aufschlag von EUR 320,00 je
1.000 Stück berechnet.
6.
Toleranzen
Die in der Preisliste angegebenen Maße unterliegen fertigungsbedingten Toleranzen. Technische Änderungen sind vorbehalten. Soweit Änderungen mit
einer Änderung unserer eigenen Produktzulassungen verbunden sind, unterrichten wir unsere Abnehmer umgehend.
7.
Rücknahme von Sprengmittelverpackungen
Sprengstoffkartons werden unentgeltlich Zug um Zug zurückgenommen. Voraussetzung ist, dass die Kartons entleert, sortenrein, sauber und trocken
sind. Die Kartons müssen flach aufgefaltet auf einer Palette mit ungefähr 1 m Höhe gestapelt und mit einem Umreifungsband fixiert sein. Die Paletten
werden bei Anlieferung von Sprengstoffen von unseren Fahrern mitgenommen, sofern genügend Laderaum verfügbar ist. Sie sind vom Auftraggeber
kostenfrei auf unseren LKW zu laden. Für übrige Verpackungen gilt das Vorstehende sinngemäß.
Für Kunden, die die Karton- und Sackverpackungen der bezogenen Sprengstoffe selbst entsorgen, ermäßigt sich der Preis um EUR 50,00 je 1.000 kg
abgerechnetem Sprengstoffwert. Wir weisen darauf hin, dass für die Entsorgung gesetzliche Vorschriften und Verfahrensrichtlinien einzuhalten sind.
8.
Mietgeräte
Die Mietgeräte befinden sich bei der Übergabe in einem ordnungsgemäßen Zustand und werden mit einem Übergabeprotokoll ausgehändigt. Alle
während des Betriebes auf der Einsatzstelle anfallenden Kosten (Reparatur- und Wartungskosten) werden durch den Mieter übernommen. Nach Ende
der Mietzeit sind die Geräte in ordnungsgemäßem Zustand an die Orica Germany GmbH zurückzugeben.
9.
Anfahrtspauschale bei Serviceleistungen
Bei vor Ort durch unser Servicepersonal zu erbringenden Serviceleistungen ist für dessen An- und Abfahrt eine Anfahrtspauschale zu entrichten.
Wegezeiten sind damit abgegolten.
10. Dokumentationen
Orica Germany GmbH haftet für die Erfüllung von Dokumentations- und Nachweispflichten, soweit sie ihr durch Gesetz obliegen. Darüber hinausgehende
Ansprüche werden nicht anerkannt.
11. Weitere Informationen
Weitere Informationen zu unseren Produkten und Leistungen wie Produktdatenblätter, Sicherheitsdatenblätter bieten wir Ihnen auf unserer Homepage
www.oricaminingservices.com oder senden Sie Ihnen auf Wunsch zu.
12. Gültigkeit der Preisliste
Diese Preisliste ersetzt die bisherige Preisliste vom Juli 2010 und ist bis zum Erscheinen einer nachfolgenden Preisliste gültig.
Troisdorf, April 2011
Es gelten unsere Lieferbedingungen in der
Fassung vom April 2011 einschließlich der
Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der
Fassung vom Januar 2009. Beide sind in
dieser Preisliste enthalten.
Preisliste
Deutschland
Mai 2011
Allgemeine Verkaufsbedingungen der Orica Germany GmbH
1.
Präambel
Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des
Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch in
dem Fall, dass wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an
den Besteller vorbehaltlos ausführen.
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind/werden in diesem Vertrag
schriftlich niedergelegt. Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen ebenfalls der Schriftform.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
2.
Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus dem Angebot oder aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Ein Vertrag kommt bei
Bestellung erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
3.
Schutzrechte
Wir bleiben Eigentümer der Ihnen übersandten Zeichnungen, Spezifikationen, Muster usw. Wir räumen Ihnen ein einfaches, nicht übertragbares
Nutzungsrecht ein, soweit dies zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist. Sie dürfen die Ihnen überlassenen Unterlagen weder
Dritten zugänglich machen noch in anderer Weise verwerten. Formen und sonstige Werkzeuge bleiben unser Eigentum auch dann, wenn die dafür
entstehenden Kosten einen Bestandteil des Verkaufspreises bilden oder in sonstiger Weise von Ihnen vergütet werden. Falls wir nach Ihren
Zeichnungen Spezifikationen, Muster usw. zu liefern haben, übernehmen Sie das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck. Sie
übernehmen ferner die Haftung dafür, dass wir keine Schutzrechte Dritter verletzen. Sofern uns von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm
gehörendes Schutzrecht die Herstellung und Lieferung von Gegenständen untersagt wird, die wir nach Ihren Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern
usw. angefertigt haben, sind wir - ohne zur Prüfung des Rechtsverhältnisses verpflichtet zu sein – unter Ausschluss aller Ihrer Schadensersatzansprüche
berechtigt die Herstellung und Lieferung einzustellen und Ersatz der aufgewendeten Kosten zu verlangen. Soweit uns weitergehende
Schadensersatzansprüche zustehen sollten, behalten wir uns diese vor.
4.
Preis- und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise verstehen sich ab Werk, zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und ausschließlich der Kosten für Verpackungen, soweit nicht
ausdrücklich anders vereinbart.
Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kosten- und Abgabenänderungen eintreten,
insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Materialpreisänderungen oder sonstigen sich auf den Vertragspreis auswirkende tatsächliche oder
rechtliche Änderungen, die Orica nicht einseitig bestimmen kann. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
Skonto darf von dem Besteller nur dann ausnahmsweise einbehalten werden, wenn wir einen Zahlungsnachlass ausdrücklich vereinbart haben.
5.
Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretungen
Der Besteller ist zur Aufrechnung nur berechtigt, insoweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung
von Zurückbehaltungsrechten ist der Besteller nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt. Ansprüche gegen
uns bedürfen zu ihrer Abtretung ebenfalls unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
Sofern durch unsere oder im Rahmen unserer Lieferungen und Leistungen die Mitarbeiter, Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen von uns oder die
Allgemeinheit Gefahren oder Risiken ausgesetzt werden, sind wir berechtigt, unsere Lieferungen und Leistungen solange gegenüber dem Besteller zurückzuhalten, bis die Risiko- oder Gefahrenlage beseitigt ist.
6.
Liefertermin
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt
weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt
vorbehalten. Wir sind darüber hinaus berechtigt die Lieferung bis zur Bewirkung der vereinbarten Gegenleistung oder der Leistung entsprechender
Sicherheiten zu verweigern, falls sich Ihre Vermögenslage nach Vertragsabschluss verschlechtert oder dieser Umstand schon bei Vertragsabschluss
bestanden hat, uns jedoch erst anschließend bekannt wird, und hierdurch unser Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
Im Falle unseres Lieferverzuges steht Ihnen ein Rücktrittsrecht nur dann zu, wenn Sie uns eine angemessene Nachfrist gesetzt haben, verbunden mit
der ausdrücklichen Erklärung, dass Sie die Annahme unserer Leistung nach Ablauf dieser Frist ablehnen und wir die Leistung nicht innerhalb der
gesetzten Nachfrist bewirken. Das Rücktrittsrecht ist beschränkt auf den nichterfüllten Teil des Vertrages, es sei denn der erbrachte Leistungsteil ist
objektiv unverwertbar. Hinsichtlich evtl. Schadensersatzansprüche gelten die Bestimmungen in Ziffer 10.
Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens des Bestellers sind wir zum Ersatz des daraus
entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen berechtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr des
zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Fall mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzuges oder der sonstigen
Verletzung von Mitwirkungspflichten auf den Besteller über.
7.
Gefahrübergang
Ab Verladung auf das Transportmittel reisen alle Waren – unabhängig von einer vereinbarten Frachtkostenregelung – auf Ihre Gefahr.
8.
Höhere Gewalt
Höhere Gewalt und sonstige nicht vorhersehbare Umstände, welche die Herstellung oder die Lieferung verhindern oder erschweren, z. B. Krieg,
Arbeitskampf, Aufruhr, behördliche Maßnahmen, Energie- oder Rohstoffmangel, Betriebsstörungen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten,
Verkehrsstörungen befreien uns für die Zeit des Bestehens dieser Umstände von der Lieferpflicht.
9.
Mängelhaftung
Die Mängelrechte setzen voraus, dass Sie den von Ihnen geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen sind.
Mängel, die bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung der Ware erkannt werden können, müssen Sie uns binnen 2 Wochen nach Empfang der Ware
schriftlich anzeigen. Andere Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung angezeigt werden.
Es gelten unsere Lieferbedingungen in der
Fassung vom April 2011 einschließlich der
Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der
Fassung vom Januar 2009. Beide sind in
dieser Preisliste enthalten.
Preisliste
Deutschland
Mai 2011
Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer
neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Nacherfüllung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen
Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache
nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Besteller berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach
dem § 478, 479 BGB bleibt unberührt; Sie beträgt 5 Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
10. Schadensersatz
Wir haften für Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Haftung für Schadensersatz wegen Pflichtverletzungen ist mit
Ausnahme kardinaler oder vertragswesentlicher Pflichten sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungsgehilfen beschränkt auf Fälle von Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit. Im Falle der Schadensersatzhaftung ist diese jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt,
soweit die Haftung nicht auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung beruht. Die Haftungsbeschränkungen finden keine Anwendung, wenn wir wegen
schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach den Grundsätzen der Produkthaftung zwingend in Anspruch genommen
werden können. Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anderes geregelt ist, ist unsere Haftung ausgeschlossen.
11. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Bezahlung der Lieferung und Regulierung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit Ihnen behalten wir uns das Eigentum an
der gelieferten Ware vor. Sie sind berechtigt, die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu bearbeiten und zu veräußern. Eine
etwaige Verarbeitung erfolgt für uns, ohne dass uns hierdurch Verpflichtungen entstehen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen, uns nicht
gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache
(Rechnungsendbetrag einschließlich Mehrwertsteuer), zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch
Verarbeitung oder Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.
Veräußern Sie die Ware oder die aus der Ware hergestellten Sachen, so gehen die aus der Veräußerung entstehenden Forderungen sicherheitshalber
auf uns über. Sie treten bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschl. Mehrwertsteuer) unserer Forderungen ab, die Ihnen
aus der Weiterveräußerung gegen Ihre Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung
weiterverkauft worden ist. Sie werden uns jederzeit auf Verlangen Auskunft über die abgetretenen Forderungen erteilen. Sie sind berechtigt die auf uns
übergegangenen Forderungen einzuziehen.
Die Einziehungsbefugnis berechtigt Sie nicht, in anderer Weise über die Forderung zu verfügen, z. B. durch Abtretung oder Verpfändung. Erfüllen Sie uns
gegenüber Ihre Verpflichtungen unpünktlich, wird ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder liegt eine Zahlungseinstellung vor, so
können wir die Einziehungsbefugnis widerrufen und von Ihnen verlangen, dass Sie die Abtretung dem Schuldner bekannt geben, uns alle zum Einzug
erforderlichen Angaben machen sowie die dazugehörigen Unterlagen an uns aushändigen. Übersteigt der realisierbare Wert unserer Sicherungen
unsere Forderungen um mehr als 10 %, sind wir insoweit auf Ihr Verlangen zur Freigabe der Sicherungen verpflichtet. Die Auswahl der freizugebenden
Sicherheiten obliegt uns. Werden die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder die Gegenstände, auf die sich der Eigentumsvorbehalt nach
Verarbeitung oder Veräußerung der gelieferten Waren erstreckt, gepfändet oder liegt ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über Ihr
Vermögen vor, so sind wir hiervon unverzüglich zu unterrichten.
12. Schlussbestimmungen
Für unsere gegenseitigen Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten
Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (einheitliches UN-Kaufrecht). Die Vertragspartner werden sich bemühen, Meinungsverschiedenheiten im gegenseitigen Einvernehmen zu regeln. Sollte wider Erwarten einmal keine Einigung erzielt werden können, sollen die für unseren
Unternehmenssitz Troisdorf zuständigen Gerichte entscheiden. Daneben sind wir jedoch auch berechtigt, unsere Ansprüche an Ihrem allgemeinen
Gerichtsstand geltend zu machen. Sollten Einzelbestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen
Bestimmungen in Kraft. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst
gleichkommende Regelung zu ersetzen.
Troisdorf, Januar 2009
Es gelten unsere Lieferbedingungen in der
Fassung vom April 2011 einschließlich der
Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der
Fassung vom Januar 2009. Beide sind in
dieser Preisliste enthalten.
Preisliste
Deutschland
orica preisliste-110501_de-110418.docx
Mai 2011
Weitere Informationen, Produktdaten und Bezugsquellenhinweise
Es gelten unsere Lieferbedingungen in der
finden Sie
auf unserer
Fassung
vom AprilInternetseite.
2011 einschließlich der
Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der
Fassung vom Januar 2009. Beide sind in
www.oricaminingservices.com
dieser Preisliste enthalten.