Orica Preisliste-100701_DE_100624

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Orica Preisliste-100701_DE_100624
Preisliste
DEUTSCHLAND
Juli 2010
Preisliste
Deutschland
Juli 2010
Lose Sprengstoffe – hergestellt vor Ort
Heavy ANFO für den Bergbau über Tage
Der energiereiche, rieselfähige Heavy ANFO Sprengstoffe für Anwendungen im Bergbau über
Tage.
Produkt
Verpackung / Anlieferung
Fortan™
Advantage 30
Mischladefahrzeug (MMU)
Preis
EUR / 1.000 kg
auf Anfrage
Emulsionssprengstoffe für den Bergbau über Tage
Pumpfähige Emulsionssprengstoffe entwickelt für Anwendungen im Bergbau über Tage.
Produkt
Verpackung / Anlieferung
Preis
EUR / 1.000 kg
Fortis™ Advantage
100
Mischladefahrzeug (MMU)
auf Anfrage
Fortis™ Advantage
70
Mischladefahrzeug (MMU)
auf Anfrage
Emulsionssprengstoffe für den Bergbau unter Tage
Pumpfähige Emulsionssprengstoffe speziell für den Einsatz im Bergbau unter Tage.
Subtek™ Velcro ist der spezielle Sprengstoff steile über-Kopf Löcher.
Produkt
Verpackung / Anlieferung
Subtek™ Charge
Subtek™ Velcro
Es gelten unsere Lieferbedingungen in der
Fassung vom April 2010 einschließlich der
Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der
Fassung vom Januar 2009. Beide sind in dieser
Preisliste enthalten.
Preis
EUR / 1.000 kg
Silo-Container, Untertage-Pumpeinheit
auf Anfrage
Silo-Container, Untertage-Pumpeinheit
auf Anfrage
Preisliste
Deutschland
Juli 2010
Lose Sprengstoffe – hergestellt vor Ort
Emulsionssprengstoff für den Tunnelbau
Pumpfähiger Emulsionssprengstoff, entwickelt für ein effizientes Arbeiten im Tunnelbau.
Produkt
Verpackung / Anlieferung
Civec™ Drive
Silo-Container, Untertage-Pumpeinheit
Preis
EUR / 1.000 kg
auf Anfrage
Emulsionssprengstoffe und Heavy ANFO für Steinbrüche und die Bauindustrie
Das System loser Sprengstoffe, hergestellt vor Ort und speziell entwickelt für Anwendungen in
der Steinbruch- und Bauindustrie.
Produkt
Verpackung / Anlieferung
Preis
EUR / 1.000 kg
Centra™ Gold 100
Mischladefahrzeug (MMU); ins Bohrloch geladen, Mindestabnahme 2 t, bis 50 km frachtfrei
2.083,00
Centra™ Gold 70
Mischladefahrzeug (MMU); ins Bohrloch geladen, Mindestabnahme 2 t, bis 50 km frachtfrei
1.917,00
Mischladefahrzeug (MMU); ins Bohrloch geladen, Mindestabnahme 2 t, bis 50 km frachtfrei
1.767,00
Centra™ Extend
ANFO-Sprengstoff für Sprengarbeiten über Tage
Der rieselfähige ANFO-Sprengstoff für den Einsatz über Tage.
Produkt
Verpackung / Anlieferung
Exan™ Bulk
Es gelten unsere Lieferbedingungen in der
Fassung vom April 2010 einschließlich der
Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der
Fassung vom Januar 2009. Beide sind in dieser
Preisliste enthalten.
Mischladefahrzeug (MMU); ins Bohrloch geladen, Mindestabnahme 2 t, bis 50 km frachtfrei
Preis
EUR / 1.000 kg
1.129,00
Preisliste
Deutschland
Juli 2010
Lose Sprengstoffe – verpackt
ANFO- und Heavy ANFO-Sprengstoffe
Die Auswahl von ANFO und Heavy ANFO Produkten für kleinere oder nicht befahrbare
Sprenganlagen.
Produkt
Verpackung
Exan™
Gewicht
Preis
je VE* in kg
EUR / 1.000 kg
Ventilsack
25
1.030,00
Karton
25
1.240,00
Bigbag
500
1.000,00
Karton
25
1.380,00
Exan™ HD
Patronierte Emulsionssprengstoffe
Kapselempfindliche Emulsionssprengstoffe
Die starken Sprengstoffe für den Steinbruch. Angenehm zu handhaben durch eine weiße
Folienumhüllung.
Patronenformat
Produkt
ø in mm
* VE = Verpackungseinheit
Es gelten unsere Lieferbedingungen in der
Fassung vom April 2010 einschließlich der
Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der
Fassung vom Januar 2009. Beide sind in dieser
Preisliste enthalten.
Länge in mm
Gewicht in g
Patronen je Karton
Gewicht
Preis
je VE* in kg
EUR / 1.000 kg
32
447
400
60
24
2.340,00
36
530
632
38
24
2.300,00
40
480
600
40
24
2.140,00
60
500
1.600
15
24
1.840,00
65
525
2.000
12
24
1.840,00
72
520
2.400
10
24
1.840,00
80
520
3.000
8
24
1.840,00
25
180
100
250
25
6.580,00
30
380
300
80
24
4.980,00
Preisliste
Deutschland
Juli 2010
Patronierte gelatinöse Sprengstoffe
Kapselempfindliche gelatinöse Sprengstoffe
Unser Klassiker – der hochbrisante, leistungsstarke Sprengstoff frei von TNT.
Patronenformat
Produkt
ø in mm
Eurodyn™ 2000
kleinkalibrig
Eurodyn™ 2000
großkalibrig
Eurodyn™ 3000
großkalibrig
Länge in mm
Gewicht in g
Patronen je Karton
Gewicht
Preis
je VE* in kg
EUR / 1.000 kg
25
25
30
35
40
50
60
65
72
80
180
380
380
380
380
680
700
500
680
700
125
250
400
500
625
2000
3000
2500
4000
5000
200
100
60
50
40
12
8
10
6
5
25
25
24
25
25
24
24
25
24
25
5.880,00
4.170,00
4.150,00
3.650,00
3.410,00
2.420,00
2.420,00
2.400,00
2.400,00
2.400,00
72
680
4000
6
24
2.830,00
80
700
5000
5
25
2.830,00
Pulverförmige Sprengstoffe
Sprengpulver
Der Sprengstoff für die Werksteingewinnung.
Format
Produkt
ø in mm
Länge in mm
Gewicht in g
Patronen / Beutel je
Karton
Gewicht
Preis
je VE* in kg
EUR / 1.000 kg
In Patronen:
Sprengpulver 2NK
65
Im Polybeutel:
* VE = Verpackungseinheit
Es gelten unsere Lieferbedingungen in der
Fassung vom April 2010 einschließlich der
Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der
Fassung vom Januar 2009. Beide sind in dieser
Preisliste enthalten.
500
2500
10
25
auf Anfrage
2500
10
25
auf Anfrage
Preisliste
Deutschland
Juli 2010
Zündsysteme
Zündverstärker
Zündverstärker mit hoher Energiedichte zur sichern Initiierung aller losen Sprengstoffe.
Patronenformat
Produkt
ø in mm
Länge in mm
15
42
52
52
66
PentexTM 25
PentexTM 250
PentexTM 500
PentexTM 1000
PentexTM 1700
150
163
187
361
361
Gewicht
Gewicht in g
25
240
480
970
1.670
Patronen je Karton
200
35
20
20
12
je VE* in kg
7,2
10,3
11,2
19,8
20,3
Preis
EUR / 1.000 St
837,00
4.682,00
5.840,00
8.051,00
8.426,00
Sprengschnüre
Unser Sortiment leistungsstarker, flexibler Sprengschnüre mit Umhüllungen aus Plastik, Wachs
oder Textil.
Produkt
Umhüllung
CordtexTM 12N
CordtexTM 12N
CordtexTM 20N
CordtexTM 40N
CordtexTM 100N
CordtexTM 5S
CordtexTM 24S
CordtexTM 40S
CordtexTM 40T
CordtexTM 100T
* VE = Verpackungseinheit
Es gelten unsere Lieferbedingungen in der
Fassung vom April 2010 einschließlich der
Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der
Fassung vom Januar 2009. Beide sind in dieser
Preisliste enthalten.
PVC
PVC
PVC
PVC
PVC
PVC
PVC
PVC
Textil
Textil
Packungsmenge je Rolle
Packungsmenge je Karton
100 m
250 m
150 m
100 m
50 m
500 m
200 m
125 m
100 m
100 m
400 m
500 m
300 m
200 m
100 m
1.000 m
400 m
250 m
200 m
100 m
Preis
EUR / 1.000 m
613,00
613,00
655,00
952,00
2.034,00
490,00
721,00
1.047,00
2.122,00
4.580,00
Preisliste
Deutschland
Juli 2010
Zündsysteme
Nichtelektrisches Zündsystem
Das nichtelektrische Zündsystem, ohne Leck- und Streustromgefahr, für die schnelle und flexible
Anwendung bei kleinen und großen Sprenganlagen.
Wir bieten Ihnen dazu geeignete Startgeräte, so dass Sie Exel™-Zündanlagen ohne elektrischen
Startzünder und Zündmaschinen initiieren können.
Produkt
Schlauchlänge
ExelTM
MS 25ms
Klasse 1.4S
2,4 m
3,6 m
6,0 m
10,2 m
15,0 m
21,0 m
27,0 m
33,0 m
36,0 m
42,0 m
5,0 m
6,0 m
9,0 m
ExelTM Connectadet
9, 17, 25, 33, 42 und 65 ms
Klasse 1.4S
Exel™ Start HN1
Exel™ Start DS2
Exel™ RemStart
Exel™ Lead-in Line
Clip
Stück je Beutel
Stück je Karton
10
10
10
10
5
5
5
4
4
2
x
Preiseinheit
100
100
80
50
35
30
20
20
20
12
100
80
65
Mechanisches Startgerät für Exel-Zünder; benötigte Zündkapseln nicht enthalten
Elektrisches Handgerät zum Auslösen von Exel-Zündern
Funkfernstartsystem für Exel™-Zündanlagen; verfügbar voraussichtlich 2011
750 m Rolle
Verlängerungsschlauch zum Zünden einer nichtelektrischen
Sprenganlage mit Exel™ Start
1.500 m Rolle
Preis EUR
je 1.000
je 1.000
je 1.000
je 1.000
je 1.000
je 1.000
je 1.000
je 1.000
je 1.000
je 1.000
je 1.000
je 1.000
je 1.000
2.406,00
3.435,00
2.432,00
3.186,00
4.049,00
5.473,00
7.547,00
10.514,00
10.973,00
12.128,00
3.211,00
3.502,00
3.734,00
420,00
485,00
je 1.000 m
je 1.000 m
112,00
71,00
ExelTM LP - Langzeitzünder, ExelTM Connectadet SL und ExelTM B Connector können auf schriftliche Anfrage angeboten werden.
Elektrisches Zündsystem
Elektrische Sprengzünder in bleifreier NEPD-Technik zur Auslösung ziviler Sprengstoffe.
Passende Zündmaschinen bieten wir Ihnen auf Anfrage gern an.
Serienbündelung ist möglich, siehe dazu Punkt 9 der Verkaufsbedingungen.
Produkt
Zeitstufen
DYNADETTM-C2-0ms
Klasse 1.4S
DYNADETTM-C2-25ms
Klasse 1.4S
0
0
0
0
0
0
1-20
1-20
1-20
1-20
1-20
1-20
1-20
DYNADETTM-C2-250ms
Klasse 1.4S
1-18, 20, 22, 24
DYNADETTM-C4-0ms
DYNADETTM-C4-25ms
DYNADETTM-C4-250ms
0
1-20
1-18, 20, 22, 24
Es gelten unsere Lieferbedingungen in der
Fassung vom April 2010 einschließlich der
Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der
Fassung vom Januar 2009. Beide sind in dieser
Preisliste enthalten.
Drahtlänge
3m
4m
6m
16 m
24 m
30 m
3m
4m
6m
12 m
16 m
24 m
30 m
4m
6m
4m
4m
4m
Draht-packart
gefaltet
gefaltet
gefaltet
gefaltet
gefaltet
gefaltet
gefaltet
gefaltet
gefaltet
gefaltet
gefaltet
gefaltet
gefaltet
gefaltet
gefaltet
gefaltet
gefaltet
gefaltet
Drahtmaterial
Stahl
Stahl
Stahl
Kupfer
Kupfer
Kupfer
Stahl
Stahl
Stahl
Stahl
Kupfer
Kupfer
Kupfer
Stahl
Stahl
Kupfer
Kupfer
Kupfer
Stück je Karton
(pro Zeitstufe)
250
200
180
90
60
50
250
200
180
100
90
60
50
200
180
Preis
EUR / 1.000 St
1.672,00
1.755,00
1.912,00
8.623,00
10.440,00
12.088,00
1.696,00
1.748,00
1.930,00
5.921,00
7.620,00
9.039,00
11.048,00
1.806,00
1.928,00
auf Anfrage
auf Anfrage
auf Anfrage
Preisliste
Deutschland
Juli 2010
Zündsysteme
Elektronisches Zündsystem
Elektronische Sprengzünder mit programmierbaren Verzögerungszeiten ermöglichen optimale
Sprengwirkung und geringste Sprengerschütterungen.
Produkt
Drahtlänge
i-konTM Standard
Klasse 1.4B
i-konTM VS
Klasse 1.4B
Drahtpackart
6m
15 m
20 m
30 m
40 m
60 m
5m
10 m
15 m
25 m
Puppe
Spule
Spule
Spule
Spule
Spule
Puppe
Puppe
Spule
Spule
Drahtmaterial
Preis
Stück je Karton
Stegleitung Stahl
Stegleitung Stahl
Stegleitung Stahl
Stegleitung Stahl
Stegleitung Stahl
Stegleitung Stahl
Stegleitung Stahl
Stegleitung Stahl
Stegleitung Stahl
Stegleitung Stahl
EUR / Stück
80
54
54
40
30
20
80
60
54
48
24,65
25,20
27,30
28,35
29,90
32,05
13,65
15,75
17,85
21,00
Systemkomponenten i-konTM / i-konTM VS
Produkt
Preis
EUR / Stück
i-konTM Blaster400
(inkl. Tragetasche, Ladegerät und Zündschlüssel)
i-konTM Logger bzw. Logger VS
(inkl. Tragetasche, Ladegerät und Verbindungskabel Blaster/Logger)
Miete von i-kon™ Logger und i-kon™ Blaster siehe Abschnitt „Expertensysteme“ in dieser Preisliste
Drucker
(inkl. Ladegerät und Druckerkabel für Blaster400 und Logger)
i-konTM Busleitung (200 m Rolle)
Arbeits- und Tragetasche für Busleitung
KFZ-Ladekabel für Blaster400 und Logger
Datentransferkabel Logger/Logger
Download-Kabel
Signalgeber
Systemkoffer (Pelikan, Model 1550, orange, komplett mit Einsätzen)
1.660,00
1.365,00
585,00
33,75
68,00
45,00
62,50
68,75
79,50
465,00
Basisset-Zündsystem i-konTM / i-konTM VS
Produkt
Preis
EUR / Stück
i-konTM Set400
3.220,00
bestehend aus einem i-konTM Blaster400, einem i-konTM Logger / i-konTM Logger VS, einem Systemkoffer (Pelikan, Model 1550, orange, komplett mit
Einsätzen), einer Arbeitstasche für das Aufbewahren und Auslegen der Busleitung sowie einer Rolle Busleitung (200 m)
Ersatzteile für i-konTM / i-konTM VS - System
Produkt
Zündschlüssel Blaster400
Druckerkabel für Blaster400 und Logger
Tragetasche für Blaster400
Tragetasche für Logger
Verbindungskabel Blaster/Logger
Ladegerät für Blaster400 und Logger
Ladegerät für Drucker
Es gelten unsere Lieferbedingungen in der
Fassung vom April 2010 einschließlich der
Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der
Fassung vom Januar 2009. Beide sind in dieser
Preisliste enthalten.
Preis
EUR / Stück
102,75
68,00
97,50
97,50
45,00
63,50
63,50
Preisliste
Deutschland
Juli 2010
Zubehör
Zünderverbinder
Produkt
Preis
Mengenstaffel
EUR / 1.000 St
unter 500 Stück
ab 500 Stück
ab 1.250 Stück
unter 500 Stück
ab 500 Stück
ab 1.250 Stück
unter 500 Stück
ab 500 Stück
ab 1.250 Stück
Zünderverbinder für 12g Schnur
mit ca. 5,2 mm Außendurchmesser
Zünderverbinder für 20g Schnur
mit ca. 8,8 mm Außendurchmesser
Zünderverbinder für 40g Schnur
mit ca. 8,8 mm Außendurchmesser
166,00
156,00
143,00
207,00
197,00
185,00
220,00
210,00
198,00
220,00
Scotchlok UR 2-Verbinder für elektrische Zünder
Verlängerungsdrähte
Typ
Draht
Isolierung
Farbe
Draht-
Außen-
VS
VS
VS
VS 
VS 
VK
Stahl
Stahl
Stahl
Stahl
Stahl
Kupfer
PVC
PVC
PVC
PVC
PP
PVC
grau
grau
grau
blau
blau
grün
0,6 mm
0,6 mm
0,6 mm
0,6 mm
0,6 mm
0,6 mm
1,3 mm
1,3 mm
1,3 mm
1,3 mm
1,5 mm
1,3 mm
 / 100 m
Einzelleiter
40
40
40
40
40
6,5
m / Ring
m / Spule
Preis
EUR / 1.000 m
100
71,00
69,00
95,00
71,00
141,00
172,00
1.000
100
1.000
350
100
Zündleitungen
Art
Typ
Draht
Isolierung
Einfachleitung
4 DK
Spez.
4 Kupfer
PVC
Stegleitung
ST4
DDK
4 Kupfer
Stegleitung
ST4
DDSK
3 Stahl
1 Kupfer
 = Nur für den Salzbergbau
 = Unverzinnt
Es gelten unsere Lieferbedingungen in der
Fassung vom April 2010 einschließlich der
Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der
Fassung vom Januar 2009. Beide sind in dieser
Preisliste enthalten.
Farbe
 / 100 m
Einzelleiter
m / Ring
Preis
Draht-
Litzen-
Außen-
gelb
0,6 mm
1,5 mm
5,0 mm
1,8
200
auslaufend:
100
1.433,00
PVC
gelb
0,6 mm
1,5 mm
2,5 mm
1,8
200
auslaufend:
300
1.387,00
PVC
rot
0,6 mm
1,5 mm
2,5 mm
4,6
200
auslaufend:
100
811,00
EUR / 1.000 m
Preisliste
Deutschland
Juli 2010
Serviceleistungen – Messtechniken & Sprengleistungen
Erschütterungsmessungen
Produkt
Preis
EUR / Messung
3-Kanal Erschütterungsmessung am Fundament, nur Maximalwertbestimmung
6-Kanal Erschütterungsmessung nach DIN 4150-3, nur Maximalwertbestimmung
Aufpreis für die Dokumentation des Schwingungsverlaufes
318,00
459,00
135,00
Bruchwandvermessungen
Produkt
Preis
EUR / Messung
3D-Laser Bruchwandvermessung mit Ergebnisdokumentation, Erstellung von Bohrplan und Bohranweisung
3D-Laser Bruchwandvermessung dito, zusätzlich Ermittlung der Vorgabeprofile, Erstellen des Zündplans und Lademengenberechnung
480,00
600,00
Bohrlochvermessungen
Produkt
Preis
EUR / Messung
Vorgabemessung am Fuß der Bruchwand (mit Diademe, Radiodetection, Tepex oder RD4000);
bis zu 20 Bohrlöcher
jede weitere angefangene Gruppe von 10 Bohrlöchern
Vermessung des Bohrlochverlaufes mit Intervall 2 Bohrmeter; je angefangene Gruppe von 10 Bohrlöchern
Wiederbeschaffung einer Bohrlochsonde (Diademe, Radiodetection, Tepex)
Wiederbeschaffung einer Boretrak®-Sonde
240,00
120,00
240,00
850,00
8.000,00
Wir empfehlen, Bohrlochvermessungen mit einer Bruchwandvermessung zu verbinden, da nur dann eine Aussage über die Qualität einer Bohrlochanlage für
Gewinnungssprengungen getroffen werden kann.
Bei schlechten Bohrlochkonditionen können Bohrlochvermessungen abgelehnt werden. Sollte der Kunde trotz allem auf die Vermessung bestehen, so kommt dieser im
Falle der Beschädigung oder des Verlustes der Bohrlochsonde im Bohrloch für die Wiederbeschaffungskosten auf.
Serviceleistungen für Zündanlagen
Produkt
Preis
EUR / Stunde
Planung der Zündanlage (unabhängig von der Art des Zündsystems)
Erstellen der Zündanlage vor Ort (durch einen Sprengberechtigten)
Erstellen der Zündanlage vor Ort (durch einen Sprengingenieur)
110,00
65,00
110,00
Zünden von Sprenganlagen
Produkt
Preis
EUR / Sprengung
Zünden von allgemeinen Sprenganlagen nach schriftlicher Vereinbarung und Haftungsdefinition
Zünden einer Großbohrlochsprenganlage nach schriftlicher Vereinbarung und Haftungsdefinition
720,00
950,00
Die Dienstleistung "Zünden von Sprenganlagen“ kann nur dann von autorisierten Mitarbeitern der Orica Germany GmbH übernommen werden, wenn diese in die Planung
der Sprenganlage eingebunden waren und die Anlage vollständig dokumentiert ist und vor dem Laden der Sprengung vermessen werden konnte.
ROG – Rock-on-Ground , Bohren und Sprengen für die Hartsteingewinnung als Komplettleistung
Produkt
ROG
Es gelten unsere Lieferbedingungen in der
Fassung vom April 2010 einschließlich der
Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der
Fassung vom Januar 2009. Beide sind in dieser
Preisliste enthalten.
Preis
EUR / m³ in situ
auf Anfrage
Preisliste
Deutschland
Juli 2010
Serviceleistungen –
Schwingungserfassungssystem NCVIB mit Internet-Plattform
System-Miete mit Internetanbindung und Softwarenutzung
Preis
Produkt
EUR / Monat
NCVIB-BASIS-System
NCVIB-Basisstation zur Immissionsüberwachung
mit einem 3-axialen Schwingungssensor
Zusätzlicher Schwingungssensor für ein bestehendes NCVIB-BASIS-System
mit 1 Kanal (vertikal)
mit 3 Kanälen
Schallpegelsensor
NCVIB-Vollsystem
NCVIB-Basisstation zur Immissionsüberwachung
mit fünf 3-axialen Schwingungssensoren
NCVIB Schalldrucksensor
850,00
210,00
360,00
169,00
2.155,00
169,00
Auf Wunsch bieten wir Ihnen auch spezielle Lösungen wie Kauf der Messtechnik in Kombination mit Miete der Software-Plattform an.
Es lassen sich bis zu 16 Kanäle an eine Basisstation anschließen.
Sonderanwendungen mit bis zu 500 m langem Datenkabel zwischen Schwingungssensor und NCVIB-Basisstation oder einem notwendigen Batterie-Service werden nach
dem tatsächlichen Aufwand berechnet.
Installationsgebühren
Preis
Produkt
EUR / Stück
Installation eines NCVIB-Basissystem
mit bis zu 40 m Datenkabel pro Schwingungssensor und einer Nutzungseinweisung
Versetzen bestehender Messstationen innerhalb eines Projektes
Einlesen und Bereitstellen von AutoCAD-Zeichnung
1.400,00
450,00
85,00
CAD-Zeichnung müssen im dwg-Format vorliegen. Wir empfehlen die Größe der Datei auf maximal 3 MB zu beschränken. Je kleiner die Datei desto schneller die
Reaktionszeiten des Systems beim Aufruf der Karte.
Zusatzservice SMS-Nachrichten
Preis
Produkt
EUR / Monat
Paket „Steinbruch“
40 SMS pro Mobiltelefon
Paket „Tunnel“
200 SMS pro Mobiltelefon
weitere 50 SMS pro Mobiltelefon (unabhängig vom Paket).
35,00
65,00
15,00
Ingenieur- und Personalleistungen
Preis
Produkt
Sprengingenieur
Sprengberechtigter
Gutachten und Prognosen für Sprengerschütterungen
Sonderberichte, Unterstützung bei Terminen mit Behörden, Betroffenen usw.
Anfahrtspauschale
Es gelten unsere Lieferbedingungen in der
Fassung vom April 2010 einschließlich der
Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der
Fassung vom Januar 2009. Beide sind in dieser
Preisliste enthalten.
EUR / Stunde
110,00
65,00
110,00
auf Anfrage
EUR / Anfahrt:
145,00
Preisliste
Deutschland
Juli 2010
Serviceleistungen – Expertensysteme und Mietgeräte
Software - Lizenz
Preis
Produkt
EUR / Jahr
SHOTPlus-iTM Software zur Planung von Zündanlagen
500,00
Gerätemieten
Produkt
Preis
Preis
EUR / Tag
3-Kanal Erschütterungsmessgerät
mit Geophon in (x,y,z) Richtung
3-Kanal Erschütterungsmessgerät
mit Geophon in (x,y,z) Richtung und Frequenzanalyse mit manuellem Download der Daten
3-Kanal Erschütterungsmessgerät
mit Geophon in (x,y,z) Richtung, Frequenzanalyse und Modem zur Datenabfrage der Maximalwerte
(Telefongebühren werden gesondert berechnet)
Zündmaschine HU 20 / CU 200
Zündmaschine HU 80 / CU 400
Zündmaschine HU 160 / CU 400
Logger (für i-kon™ oder i-kon™VS)
Blaster 400 (für i-kon™ oder i-kon™VS)
Blaster 2400 (nur für i-kon™)
SURBS Funk-Fern-Auslösesystem für Blaster (nur in Verbindung mit i-kon™ Zündern)
EUR / Monat
28,00
392,00
44,00
616,00
49,00
686,00
20,00
25,00
30,00
20,00
20,00
50,00
80,00
280,00
350,00
420,00
280,00
280,00
700,00
1.120,00
Die Geräte befinden sich bei der Übergabe in einem ordnungsgemäßen Zustand und werden mit einem Übergabeprotokoll ausgehändigt. Alle während des Betriebes auf
der Einsatzstelle anfallenden Kosten (Reparatur- und Wartungskosten) werden durch den Mieter übernommen. Nach Ende der Mietzeit sind die Geräte in
ordnungsgemäßem Zustand an die Orica Germany GmbH zurückzugeben.
Serviceleistungen – Sonstiges
Ingenieur- und Personalleistungen, Anfahrten, Wartezeiten
Produkt
Einsatz eines Sprengingenieurs
Einsatz eines Sprengberechtigten
Einsatz eines Sprenghelfers (ohne Qualifizierung als Sprengberechtigter)
Ladehilfsleistungen durch unser Lieferpersonal
Bearbeiten von Sonderbetriebsplänen Sprengarbeiten
Lehrgänge (bis zu einem Tag), die durch einen Sprengingenieur durchgeführt werden, berechnen wir unabhängig
von den geleisteten Unterrichtsstunden, mit einer Tagespauschale von 8 Stunden
Datenanalyse und Gutachten
Anfahrtspauschale für Dienstleistungen vor Ort, soweit nicht durch Lieferpersonal erbracht
Transportentgelt je Entfernungskilometer
Wartezeit für Mischladefahrzeuge, Abrechnung je angefangene 15 Minuten entgeltpflichtiger Wartezeit
Es gelten unsere Lieferbedingungen in der
Fassung vom April 2010 einschließlich der
Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der
Fassung vom Januar 2009. Beide sind in dieser
Preisliste enthalten.
Preis
Einheit
EUR
je h
je h
je h
je h
je h
110,00
65,00
42,00
65,00
110,00
je h
110,00
nach Aufwand
je Anfahrt:
145,00
1,80
190,00
Preisliste
Deutschland
Juli 2010
Lieferbedingungen der Orica Germany GmbH
1.
Allgemeine Verkaufsbedingungen
Sofern nicht ausdrücklich andere Bedingungen von uns schriftlich bestätigt sind, gelten unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungenen der Orica Germany
GmbH in der Fassung vom Januar 2009. Diese können im Internet unter www.oricaminingservices.com eingesehen und ausgedruckt werden. Sie sind
außerdem nachstehend abgedruckt, auf der Rückseite unserer Rechnungen wiedergegeben oder können bei uns angefordert werden.
2.
Preise und Preisliste
Alle Preise verstehen sich in EUR zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ab Lager der Orica Germany GmbH auf Straßenfahrzeug verladen. Frachten
bieten wir auf Anfrage an. Maßgebend sind in jedem Falle die am Tage des Bestellungseingangs gültigen Preise und Bedingungen.
3.
Warenabgabe und Belieferung
Die Abgabe von Waren erfolgt in vollen Gebinden (Karton, Sack, Rolle etc.). In besonderen Fällen kann hiervon gegen Aufwandsentschädigung
abgewichen werden.
Sofern die Anlieferung von Waren vereinbart ist, erfolgt diese per Straßenfahrzeug. Der Warenübergabepunkt muss für diese Fahrzeuge sicher und
unbehindert erreichbar sein.
Die Mindestliefermenge für gepackte Sprengstoffe ist 1 Palette mit werksseitiger Standardstapelung, die Entladung hat durch den Empfänger zu
erfolgen. Die Anlieferung von losen Sprengstoffen mit Mischladefahrzeugen (MMU) erfordert die Abnahme von mindestens 2 t Sprengmittel je Lieferung.
Zündmittel und Sprengzubehör werden nur in Verbindung mit Sprengstofflieferungen angeliefert, sofern nicht eine besondere Vereinbarung getroffen
wurde. Die Entladung erfolgt durch den Empfänger.
Wartezeiten von Mischladefahrzeugen (MMU) an der Sprengstelle (Entladestelle), die 30 Minuten übersteigen, sind entgeltpflichtig.
4.
Lieferfähigkeit
Warenabgabe und Lieferungen erfolgen nach Verfügbarkeit. Verzögerungen des vereinbarten Termins werden dem Auftraggeber umgehend
bekanntgegeben. Orica Germany GmbH wird Verzögerungen so gering wie möglich halten.
5.
Toleranzen
Die in der Preisliste angegebenen Maße unterliegen fertigungsbedingten Toleranzen. Technische Änderungen sind vorbehalten. Soweit Änderungen mit
einer Änderung unserer eigenen Produktzulassungen verbunden sind, unterrichten wir unsere Abnehmer umgehend.
6.
Rücknahme von Sprengmittelverpackungen
Sprengstoffkartons werden unentgeltlich Zug um Zug zurückgenommen. Voraussetzung ist, dass die Kartons entleert, sortenrein, sauber und trocken
sind. Die Kartons müssen flach aufgefaltet auf einer Palette mit ungefähr 1 m Höhe gestapelt und mit einem Umreifungsband fixiert sein. Die Paletten
werden bei Anlieferung von Sprengstoffen von unseren Fahrern mitgenommen, sofern genügend Laderaum verfügbar ist. Sie sind vom Auftraggeber
kostenfrei auf unseren LKW zu laden. Für übrige Verpackungen gilt das Vorstehende sinngemäß.
7.
Selbstentsorgung von Sprengmittelverpackungen
Für Kunden, die die Karton- und Sackverpackungen der bezogenen Sprengstoffe selbst entsorgen, ermäßigt sich der Preis um EUR 50,00 je 1.000 kg
abgerechnetem Sprengstoffwert. Wir weisen darauf hin, dass für die Entsorgung gesetzliche Vorschriften und Verfahrensrichtlinien einzuhalten sind.
8.
Abweichungen vom Standardprogramm bei Zündern
Bei Zündern können ergänzend zum vorstehenden Standardprogramm andere Längen der Anzündschläuche und Zünddrähte angeboten werden.
9.
Serienbündelung von Zündern
Zünder in Serienbündelungen können gesondert bei unseren Vertragshändlern angefragt werden. Für Serienbündelungen wird ein Aufschlag von EUR
320,00 je 1.000 Stück berechnet.
10. Mietgeräte
Die Mietgeräte befinden sich bei der Übergabe in einem ordnungsgemäßen Zustand und werden mit einem Übergabeprotokoll ausgehändigt. Alle
während des Betriebes auf der Einsatzstelle anfallenden Kosten (Reparatur- und Wartungskosten) werden durch den Mieter übernommen. Nach Ende
der Mietzeit sind die Geräte in ordnungsgemäßem Zustand an die Orica Germany GmbH zurückzugeben.
11. Anfahrtspauschale bei Serviceleistungen
Bei vor Ort durch unser Servicepersonal zu erbringenden Serviceleistungen ist für dessen An- und Abfahrt eine Anfahrtspauschale zu entrichten.
Wegezeiten sind damit abgegolten.
12. Dokumentationen
Orica Germany GmbH haftet für die Erfüllung von Dokumentations- und Nachweispflichten, soweit sie ihr durch Gesetz obliegen. Darüber hinausgehende
Ansprüche werden nicht anerkannt.
13. Weitere Informationen
Weitere Informationen zu unseren Produkten und Leistungen wie Produktdatenblätter, Sicherheitsdatenblätter bieten wir Ihnen auf unserer Homepage
www.oricaminingservices.com oder senden Sie Ihnen auf Wunsch zu.
14. Gültigkeit der Preisliste
Diese Preisliste ersetzt die bisherige Preisliste vom 01. Oktober 2009 und ist bis zum Erscheinen einer nachfolgenden Preisliste gültig.
Troisdorf, April 2010
Es gelten unsere Lieferbedingungen in der
Fassung vom April 2010 einschließlich der
Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der
Fassung vom Januar 2009. Beide sind in dieser
Preisliste enthalten.
Preisliste
Deutschland
Juli 2010
Allgemeine Verkaufsbedingungen der Orica Germany GmbH
1.
Präambel
Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des
Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch in
dem Fall, dass wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an
den Besteller vorbehaltlos ausführen.
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind/werden in diesem Vertrag
schriftlich niedergelegt. Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen ebenfalls der Schriftform.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
2.
Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus dem Angebot oder aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Ein Vertrag kommt bei
Bestellung erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
3.
Schutzrechte
Wir bleiben Eigentümer der Ihnen übersandten Zeichnungen, Spezifikationen, Muster usw. Wir räumen Ihnen ein einfaches, nicht übertragbares
Nutzungsrecht ein, soweit dies zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist. Sie dürfen die Ihnen überlassenen Unterlagen weder
Dritten zugänglich machen noch in anderer Weise verwerten. Formen und sonstige Werkzeuge bleiben unser Eigentum auch dann, wenn die dafür
entstehenden Kosten einen Bestandteil des Verkaufspreises bilden oder in sonstiger Weise von Ihnen vergütet werden. Falls wir nach Ihren
Zeichnungen Spezifikationen, Muster usw. zu liefern haben, übernehmen Sie das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck. Sie
übernehmen ferner die Haftung dafür, dass wir keine Schutzrechte Dritter verletzen. Sofern uns von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm
gehörendes Schutzrecht die Herstellung und Lieferung von Gegenständen untersagt wird, die wir nach Ihren Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern
usw. angefertigt haben, sind wir - ohne zur Prüfung des Rechtsverhältnisses verpflichtet zu sein – unter Ausschluss aller Ihrer Schadensersatzansprüche
berechtigt die Herstellung und Lieferung einzustellen und Ersatz der aufgewendeten Kosten zu verlangen. Soweit uns weitergehende
Schadensersatzansprüche zustehen sollten, behalten wir uns diese vor.
4.
Preis- und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise verstehen sich ab Werk, zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und ausschließlich der Kosten für Verpackungen, soweit nicht
ausdrücklich anders vereinbart.
Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kosten- und Abgabenänderungen eintreten,
insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Materialpreisänderungen oder sonstigen sich auf den Vertragspreis auswirkende tatsächliche oder
rechtliche Änderungen, die Orica nicht einseitig bestimmen kann. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
Skonto darf von dem Besteller nur dann ausnahmsweise einbehalten werden, wenn wir einen Zahlungsnachlass ausdrücklich vereinbart haben.
5.
Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretungen
Der Besteller ist zur Aufrechnung nur berechtigt, insoweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung
von Zurückbehaltungsrechten ist der Besteller nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt. Ansprüche gegen
uns bedürfen zu ihrer Abtretung ebenfalls unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
Sofern durch unsere oder im Rahmen unserer Lieferungen und Leistungen die Mitarbeiter, Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen von uns oder die
Allgemeinheit Gefahren oder Risiken ausgesetzt werden, sind wir berechtigt, unsere Lieferungen und Leistungen solange gegenüber dem Besteller zurückzuhalten, bis die Risiko- oder Gefahrenlage beseitigt ist.
6.
Liefertermin
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt
weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt
vorbehalten. Wir sind darüber hinaus berechtigt die Lieferung bis zur Bewirkung der vereinbarten Gegenleistung oder der Leistung entsprechender
Sicherheiten zu verweigern, falls sich Ihre Vermögenslage nach Vertragsabschluss verschlechtert oder dieser Umstand schon bei Vertragsabschluss
bestanden hat, uns jedoch erst anschließend bekannt wird, und hierdurch unser Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
Im Falle unseres Lieferverzuges steht Ihnen ein Rücktrittsrecht nur dann zu, wenn Sie uns eine angemessene Nachfrist gesetzt haben, verbunden mit
der ausdrücklichen Erklärung, dass Sie die Annahme unserer Leistung nach Ablauf dieser Frist ablehnen und wir die Leistung nicht innerhalb der
gesetzten Nachfrist bewirken. Das Rücktrittsrecht ist beschränkt auf den nichterfüllten Teil des Vertrages, es sei denn der erbrachte Leistungsteil ist
objektiv unverwertbar. Hinsichtlich evtl. Schadensersatzansprüche gelten die Bestimmungen in Ziffer 10.
Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens des Bestellers sind wir zum Ersatz des daraus
entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen berechtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr des
zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Fall mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzuges oder der sonstigen
Verletzung von Mitwirkungspflichten auf den Besteller über.
7.
Gefahrübergang
Ab Verladung auf das Transportmittel reisen alle Waren – unabhängig von einer vereinbarten Frachtkostenregelung – auf Ihre Gefahr.
8.
Höhere Gewalt
Höhere Gewalt und sonstige nicht vorhersehbare Umstände, welche die Herstellung oder die Lieferung verhindern oder erschweren, z. B. Krieg,
Arbeitskampf, Aufruhr, behördliche Maßnahmen, Energie- oder Rohstoffmangel, Betriebsstörungen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten,
Verkehrsstörungen befreien uns für die Zeit des Bestehens dieser Umstände von der Lieferpflicht.
Es gelten unsere Lieferbedingungen in der
Fassung vom April 2010 einschließlich der
Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der
Fassung vom Januar 2009. Beide sind in dieser
Preisliste enthalten.
Preisliste
Deutschland
Juli 2010
9.
Mängelhaftung
Die Mängelrechte setzen voraus, dass Sie den von Ihnen geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen sind.
Mängel, die bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung der Ware erkannt werden können, müssen Sie uns binnen 2 Wochen nach Empfang der Ware
schriftlich anzeigen. Andere Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung angezeigt werden.
Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer
neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Nacherfüllung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen
Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache
nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Besteller berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach
dem § 478, 479 BGB bleibt unberührt; Sie beträgt 5 Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
10. Schadensersatz
Wir haften für Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Haftung für Schadensersatz wegen Pflichtverletzungen ist mit
Ausnahme kardinaler oder vertragswesentlicher Pflichten sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungsgehilfen beschränkt auf Fälle von Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit. Im Falle der Schadensersatzhaftung ist diese jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt,
soweit die Haftung nicht auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung beruht. Die Haftungsbeschränkungen finden keine Anwendung, wenn wir wegen
schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach den Grundsätzen der Produkthaftung zwingend in Anspruch genommen
werden können. Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anderes geregelt ist, ist unsere Haftung ausgeschlossen.
11. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Bezahlung der Lieferung und Regulierung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit Ihnen behalten wir uns das Eigentum an
der gelieferten Ware vor. Sie sind berechtigt, die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu bearbeiten und zu veräußern. Eine
etwaige Verarbeitung erfolgt für uns, ohne dass uns hierdurch Verpflichtungen entstehen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen, uns nicht
gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache
(Rechnungsendbetrag einschließlich Mehrwertsteuer), zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch
Verarbeitung oder Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.
Veräußern Sie die Ware oder die aus der Ware hergestellten Sachen, so gehen die aus der Veräußerung entstehenden Forderungen sicherheitshalber
auf uns über. Sie treten bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschl. Mehrwertsteuer) unserer Forderungen ab, die Ihnen
aus der Weiterveräußerung gegen Ihre Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung
weiterverkauft worden ist. Sie werden uns jederzeit auf Verlangen Auskunft über die abgetretenen Forderungen erteilen. Sie sind berechtigt die auf uns
übergegangenen Forderungen einzuziehen.
Die Einziehungsbefugnis berechtigt Sie nicht, in anderer Weise über die Forderung zu verfügen, z. B. durch Abtretung oder Verpfändung. Erfüllen Sie uns
gegenüber Ihre Verpflichtungen unpünktlich, wird ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder liegt eine Zahlungseinstellung vor, so
können wir die Einziehungsbefugnis widerrufen und von Ihnen verlangen, dass Sie die Abtretung dem Schuldner bekannt geben, uns alle zum Einzug
erforderlichen Angaben machen sowie die dazugehörigen Unterlagen an uns aushändigen. Übersteigt der realisierbare Wert unserer Sicherungen
unsere Forderungen um mehr als 10 %, sind wir insoweit auf Ihr Verlangen zur Freigabe der Sicherungen verpflichtet. Die Auswahl der freizugebenden
Sicherheiten obliegt uns. Werden die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder die Gegenstände, auf die sich der Eigentumsvorbehalt nach
Verarbeitung oder Veräußerung der gelieferten Waren erstreckt, gepfändet oder liegt ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über Ihr
Vermögen vor, so sind wir hiervon unverzüglich zu unterrichten.
12. Schlussbestimmungen
Für unsere gegenseitigen Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten
Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (einheitliches UN-Kaufrecht). Die Vertragspartner werden sich bemühen, Meinungsverschiedenheiten im gegenseitigen Einvernehmen zu regeln. Sollte wider Erwarten einmal keine Einigung erzielt werden können, sollen die für unseren
Unternehmenssitz Troisdorf zuständigen Gerichte entscheiden. Daneben sind wir jedoch auch berechtigt, unsere Ansprüche an Ihrem allgemeinen
Gerichtsstand geltend zu machen. Sollten Einzelbestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen
Bestimmungen in Kraft. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst
gleichkommende Regelung zu ersetzen.
Troisdorf, Januar 2009
Es gelten unsere Lieferbedingungen in der
Fassung vom April 2010 einschließlich der
Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der
Fassung vom Januar 2009. Beide sind in dieser
Preisliste enthalten.
Preisliste
Deutschland
Juli 2010
Weitere Informationen, Produktdaten und Bezugsquellenhinweise
Es gelten unsere Lieferbedingungen in der
finden Sie
auf unseren
Fassung
vom April Internetseiten.
2010 einschließlich der
Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der
Fassung vom Januar 2009. Beide sind in dieser
www.oricaminingservices.com
Preisliste enthalten.