Praktikumsbegleiter - EKS

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Praktikumsbegleiter - EKS
Praktikumsbegleiter
Fachoberschule Gestaltung
Praktikant/in: ……………………………………………………
Eugen-Kaiser-Schule Hanau
Betrieb: Berufs-, Berufsfach-, Höhere Berufsfach-,
Fach- und Fachoberschule
……………………………………………………
2
Eugen-Kaiser-Schule | Fachoberschule Gestaltung
Verantwortliche
Lehrer/innen EKS
Brendel, Tina: [email protected]
Ohl, Annette: [email protected]
Ritter, Rüdiger:
[email protected]
Wolf, Peter: [email protected]
Eugen-Kaiser-Schule | Fachoberschule Gestaltung
Inhalt
Seite
Kontaktdaten
4
5 Termindaten
6
7
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Praktikumsvertrag, Praktikumsplan, Berichte,
Praktikumsdauer, Praktikumswechsel,
Beurteilung und Bescheinigung
Urlaub, Arbeitszeit, Fehlzeiten und Versicherung
8
Der richtige Praktimumsplatz
9 Wie finde ich einen »guten« Betrieb
10 Praktikumsvertrag
12 Praktikumsplan
14 Tätigkeitsbericht allgemein
15 Erster Tätigkeitsbericht
16 Zweiter Tätigkeitsbericht
18 Wochenberichte (36 x)
52 Monatsberichte (14 x)
66 Beurteilungsbogen
3
4
Eugen-Kaiser-Schule | Fachoberschule Gestaltung
Kontaktdaten in der Übersicht
Praktikant/in
…………………………………………… ………………………………………………
Adresse …………………………………………… ………………………………………………
e-Mail
………………………………………………………………………………………………
Telefon
………………………………………………………………………………………………
Praktikumsbetrieb
………………………………………………………………………………………………
Adresse …………………………………………… ………………………………………………
e-Mail
………………………………………………………………………………………………
Telefon
………………………………………………………………………………………………
Name
Straße und Hausnummer
Vorname
PLZ/Ort
Name
Straße und Hausnummer
PLZ/Ort
Verantwortliche/r
Betreuer/in Betrieb
…………………………………………… ………………………………………………
Name
Adresse …………………………………………… ………………………………………………
e-Mail
………………………………………………………………………………………………
Telefon
………………………………………………………………………………………………
Straße und Hausnummer
Vorname
PLZ/Ort
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Termindaten in der Übersicht
Beginn Praktikum
1. August . . . . . . . . . . . . . . . Ende Praktikum
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Vorlage des Praktikums-
begleitheft
In jedem Jahr beginnt das Praktikum am 1. August
Ende der vorletzten Schulwoche des folgenden Jahres,
d. h. in der letzten Woche vor den Sommerferien sind
Schülerinnen und Schüler nicht mehr in Betrieb und Schule
In der letzten Woche vor allen Schulferien wird dieses Praktikumsbegleitheft
den betreuenden Lehrerinnen und Lehrern der EKS abgegeben.
Abgabe Tätigkeitsbericht 1
Im 1. Halbjahr:
In der 3. Woche vor den Weihnachtsferien
(z. B. in Kalenderwoche 49, wenn die Ferien
in Kalenderwoche 52 beginnen)
Abgabe Tätigkeitsbericht 2 Im 2. Halbjahr: In der 6. Woche vor den Sommerferien
(z. B. in Kalenderwoche 23, wenn die Ferien
in Kalenderwoche 29 beginnen)
5
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Antworten
auf häufig gestellte Fragen
… für das einjährige Praktikum für Fachoberschülerinnen
und Fachoberschüler der Fachrichtung Gestaltung
Praktikantenstatus/Praktikumsvertrag
Im ersten Jahr der Organisationsform A der Fachoberschule wird eine fachpraktische Ausbildung in Form eines
gelenkten Praktikums durchgeführt. Die Fachoberschülerin/der Fachoberschüler ist zugleich Praktikantin/
Praktikant. Sie/er schließt einen Vertrag mit einem Ausbildungsbetrieb und erhält dort ihre/seine fachpraktische
Ausbildung. Der unterzeichnete Vertrag muss spätestens
am Einschulungstag vor den Ferien der Schule vorliegen.
Praktikumsplan
Gegenstand und Durchführung des Praktikums werden
von der Fachoberschule im Einvernehmen mit der Praxiseinrichtung festgelegt.
Die Vereinbarung (Praktikumsplan) bedarf der Schriftform
( siehe S. 12).
Praktikumsinhalte
Neben den gestalterischen Inhalten ( siehe S. 12) soll
der/die Praktikant/in Einblicke erhalten in:
_ unterschiedliche Bereiche und Hauptfunktionen
(funktionaler Betriebs- und Arbeitsablauf)
_ betriebliche Organisation und Verwaltung
_ Personal- und Sozialwesen
_ Überblicke über fachrichtungsspezifische Zusammen-
hänge
_ typische Arbeitsabläufe
_ vielfältige Arbeitsmethoden
_ gestaltungsrelevante Software und Techniken
_ Fertigungs- und Produktionsmethoden
_ Vorbereitung und Zusammenstellung von Vorträgen, Präsentationen, Übersichten
_ den Umgang mit Geschäftskunden
_ Teamarbeit
Berichte
Die Praktikantinnen und Praktikanten fertigen über das
Praktikum zwei Tätigkeitsberichte an und führen regel­
mäßig und sorgfältig das »Praktikumsheft«.
Form und Inhalt werden durch die Schule festgelegt.
Alle Berichte sind sowohl dem Betrieb als auch der Schule
zu bestimmten Zeiten vorzulegen ( siehe Termine in der
Übersicht). Die Berichte werden bei der Zulassung zum
zweiten Ausbildungsabschnitt berücksichtigt.
Praktikumsdauer
Das Praktikum dauert immer vom 1. August bis zur vorletzten Schulwoche des folgenden Jahres.
Praktikumswechsel
Für die komplette Zeit ist kein Praktikumswechsel ist
vorgesehen. Eine Kündigung, von seitens des
Praktikanten / der Praktikantin, beendet auch das
Ausbildungsverhältnis mit der Schule.
Beurteilung und Bescheinigung
Der Betrieb erstellt eine Bescheinigung und ein Zeugnis,
das nicht nur über die fachliche Qualifikation, sondern
auch über folgende Punkte Auskunft gibt:
 Präsenz und Leistungsbereitschaft
 Fähigkeit zu selbstständigem Arbeiten
und kreativem Problemlösungsverhalten
 Kooperations- und Teamfähigkeit
 Verantwortungsbewusstsein und Verantwortungs bereitschaft Die Beurteilung muss eine deutliche Aussage enthalten,
ob das Praktikum erfolgreich absolviert wurde. Der Betrieb
kann dazu den Beurteilungsbogen der Schule verwenden.
Der Praktikant erhält vom Betrieb zusätzlich eine Praktikumsbescheinigung und möglichst auch ein Praktikumszeugnis.
Versicherungen
Alle Schülerinnen und Schüler behalten ihren Schülerstatus bei und sind nach den Vorschriften des Sozial­
gesetzbuches SGB VII Hessen § 2 Abs. 1 Nr. 8 b sowohl
gegen Arbeitsunfall (einschließlich der direkten Wege von
und nach dem Ort, an dem das Betriebs­praktikum stattfindet) als auch gegen Ansprüche aus der gesetzlichen
Privathaftpflicht versichert.
Haftpflichtversicherer ist die Sparkassenversicherung. Falls
Erziehungsberechtigte, die Fachoberschülerin oder der
Fachoberschüler selbst eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, geht diese vor. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind Schäden, die durch die
Inbetriebnahme von Kraftfahrzeugen verursacht werden
und solche Schäden, die Schülerinnen und Schüler auch im
Zusammenhang mit den ihnen übertragenen Tätigkeiten
mutwillig verursachen. Für solche Schäden haftet allein die
Praktikantin/der Praktikant nach den allgemein haftungsrechtlichen Grundsätzen.
Die Schülerinnen und Schüler der Fachoberschule unterliegen nicht der Versicherungspflicht in der Kranken-,
Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Rechtsgrundlage: Verordnung über die Ausbildung und Abschlussprüfung an Fachoberschulen
Internet: http://berufliche.bildung.hessen.de/fundstellen/Fachoberschule/vo_fachoberschule_2012-11-19_lesefassung_final.pdf | (Zugriff: 7. 9. 15, 15:00 Uhr)
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Urlaub
Den Praktikantinnen und Praktikanten steht Jahresurlaub
nach den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen zu.
Der Jahresurlaub ist in den Schulferien zu nehmen.
In der Zeit, in der während der Schulferien kein Urlaub
in Anspruch genommen wird, wird an drei Tagen in der
Woche das Praktikum absolviert.
Urlaubsempfehlung der Schule
In Bezug auf § 1 der Vertragsregeln im Praktikumsvertrag,
letzter Abschnitt (»Der Jahresurlaub ist im Rahmen des gesetzlich und tarifvertraglich festgelegten Umfangs in den
Schulferien zu nehmen.«) empfehlen wir den Urlaub über
die gesamte Ferienzeit (Sommer-, Herbst-, Weihnachtsund Osterferien), über den gesetzlichen Anspruch hinaus,
zu gewähren – insbesondere, wenn Feiertage nicht auf die
Praktikumstage fallen (z. B. Weihnachten).
Nach Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. Bundesurlaubsgesetz
ergeben sich für Praktikantinnen und Praktikanten folgende
Urlaubsansprüche:
Berechnung von Urlaub
(ausgehend von einer Sechstagewoche)
Zum Beispiel:
Einer 18-Jährigen stehen im Kalenderjahr 2015
24 Arbeitstage / 12 Monate ➔ 5 Monate = 10 Arbeitstage
zu.
Da sie aber nur an 3 von 5 Tagen ihr Praktikum absolviert,
hat sie im Praktikumsbetrieb einen Anspruch auf 3/5
dieser 10 Tage, also 6 Praktikumstage Urlaub.
..........................................................................................
Alter der Praktikantin, des Praktikanten
Jahresurlaub 5-Tage-Woche
Jahresurlaub umgerechnet
zu Beginn
des Kalenderjahres . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
gem. § 19 JArbSchG:
auf 3-Tage-Woche
..........................................................................................
16 Jahre
25 AT (30WT)
15 Arbeitstage
17 Jahre
23 AT (27WT)
14 Arbeitstage
18 Jahre
21 AT (25WT)
13 Arbeitstage
über 18 Jahre (BUrlG)
20 AT (24WT)
12 Arbeitstage
..........................................................................................
Arbeitszeit
Die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit der Fachoberschülerin/des Fachoberschülers im Betrieb richtet sich,
unter Berücksichtigung der schulischen Zeiten, nach den
gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen, für unter
18-jährige (Jugendarbeitsschutzgesetz – JarbSCHG) bzw.
für über 18-jährige (Arbeitszeitgesetz – ArbZG).
Jugendarbeitsschutzgesetz für unter 18-jährige
Ȥ 8 Dauer der Arbeitszeit
(1) Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.«
Ȥ 11 Ruhepausen
(1) Jugendlichen müssen im voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer gewährt werden.
Die Ruhepausen müssen mindestens betragen:
1. 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als
viereinhalb bis zu sechs Stunden,
2. 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als
sechs Stunden.
Als Ruhepause gilt nur eine Arbeitsunterbrechung von
mindestens 15 Minuten.
Länger als viereinhalb Stunden hintereinander dürfen
Jugendliche nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.«
Für Nachtruhe, Fünf-Tage-Woche und Samstagsruhe
gelten die §§ 14–16 des JArbSchG. Für Volljährige sind die
Regelungen des Arbeitszeitrechtsgesetzes anzuwenden.
Arbeitszeitgesetz für über 18-jährige
Ȥ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht
Stunden nicht überschreiten . . .«
Ȥ 4 Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen
von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von
mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei
einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu
unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt
werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen
Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.«
Fehlzeiten
Krankheitsbedingte oder sonstige Fehlzeiten während des
Praktikums sind sowohl dem Praktikumsbetrieb als
auch der Schule gegenüber unmittelbar zu melden bzw.
zu entschuldigen.
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Der richtige Praktikumsplatz
Nachstehende Berufe kommen zur Orientierung für das begleitende einjährige Praktikum in Frage:
Ausbildungen
B
_ Buchbinder/in
_ Bühnenmaler/in
_ Bühnenbildner/in
_ Bauzeichner/in
D
_ Drechsler/in
_ Drucker/in
F
_ Film- und Videoeditor/in
_ Florist/in
_ Fotograf/in
G
_ Geigenbauer/in
_ Gestaltungstechnische/r
Assistentin/Assistent
_ Gestalter/in für visuelles Marketing
_ Graveur/in
_ Glasgraveur/in
_ Glasmaler/in
_ Gold- und Silberschmied/in
H
_ Metallbildner/in
_ Medientechnologe Druck
_ Modellbauer/in
P
_ Papiermacher/in
_ Produktgestalter/in in Textil
G
_ Schilder- und Lichtreklame-
hersteller/in
_ Schreiner/in (kreativer
Entwurf, nicht ausschließlich in der Montage)
_ Siebdrucker/in
_ Steindrucker/in
_ Steinmetz/in
_ Steinbildhauer/in
T
_ Technische/r Zeichner/in
_ Textildrucker/in
_ Tischler/in
mechaniker/in
M
Maler und Lackierer/in
Manufakturporzellanmaler/in
_ Maskenbildner/in
_ Maßschneider/in
_ Mediengestalter/in
Bild und Ton
Digital und Print
_ Digitale Mediendesigner/in
S
_ Raumausstatter/in
I
_ Kartograph/in
_ Kaufmann/frau für visuelle
_ Medien
_ Keramiker/in
_ Kunstschlosser/in
_ Kunstschmied/in
D
F
V
K
_ Architekt/in
_ Autodesigner/in
R
_ Holzbildhauer/in
_ Instrumentenbauer/in
Studiengänge
A
_ Vergolder/in
_ Verpackungsmittel-
_ Filmer/in
_ Gamedesigner/in
_ Grafik-Designer/in
_ Autodesigner/in
I_
Innenarchitekt/in
_ Illustrationsdesigner/in
_ Interfacedesigner/in
_ Autodesigner/in
K
_ Kommunikationsdesigner/in
_ Kunst- und Designwissen-
schaftler/in
L
_ Lichtgestalter/in
M
W
_ Malerei/Grafik
_ Mediadesigner/in
_ Modedesigner/in
in
_ Werbekaufmann/frau
S
Einzelne Berufsbezeichnungen sind
inzwischen überholt,
beschreiben aber den Tätigkeitsbereich so anschaulich, dass
sie in der Liste belassen wurden.
V
_ Werbe- und Mediengestalter/
_ Schmuckdesigner/in
_ Virtual Designer/in
W
_ Webdesigner/in
Sonstige Tätigkeitsfelder,
die als Sonderfall für das
Praktikum in Erwägung
gezogen werden können:
_ Auktionshaus
_ Kunstunterricht
(Hoch-) Schule
_ Kunsthandwerk, -handel
_ Künstleratelier
_ Messegestaltung
_ Theater
In Sonderfällen trifft der
zuständige Abteilungsleiter
in Absprache mit der
Schulleitung die Entscheidung.
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Bewertungskriterien: Wie finde ich einen »guten« Betrieb?
Folgender Kriterien-Checkliste soll bei der Auswahl eines qualitativ hochwertigen Betriebs helfen:
Der Praktikumsbetrieb …
. . . lässt viel Raum für gestalterische Inhalte!
 Ich werde viel selbst gestalterisch/künstlerisch/handwerklich entwickeln können?
 Ich werde häufig eigenständig an bedeutenden Arbeiten mitwirken können?
. . . verfügt über ein gutes Arbeitsklima!
 Vorgesetzte und Mitarbeiter gehen wertschätzend miteinander um?
 Die Räumlichkeiten bieten ein angenehmen Arbeitsplatz?
. . . arbeitet zukunftsorientiert!
 Neue digitale Medien werden eingesetzt und genutzt?
Sollten die Betriebe nicht mit den neuen digitalen Medien arbeiten,
kann zwar ein Praktikum aufgenommen werden, es könnte sich für
die schulische Ausbildung jedoch hinderlich auswirken,
da ein praktischer Umgang nicht erfolgt.
 Moderne Werkzeuge, Geräten bzw. Maschinen werden verwendet?
. . . ist eine gute Referenz!
 Der Betrieb ist als anerkannter Betrieb in der Branche bekannt?
 Der Betrieb bildet selbst Auszubildende im gestalterischen Bereich aus?
Wenn diese Checkliste häufig abgehakt werden kann, ist der Betrieb ein geeigneter.
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Praktikumsvertrag
Eugen-Kaiser-Schule
Einjähriges Praktikum für
Fachober­schülerinnen und Fachoberschüler der Fachrichtung Gestaltung
Lortzingstraße 16 · 63452 Hanau
Telefon (0 6181) 98 47-0 · Fax (06181) 98 47-47
www.eks-hanau.de
Berufs-, Berufsfach-, Höhere Berufsfach-,
Fach- und Fachoberschule
Zwischen der Firma …
VERTRAGSREGELUNGEN
............................................................
Name des Betriebs
§ 1 Dauer der Ausbildung, Zeitraum, Urlaub
Die im Vertrag genannte Person ist Schülerin bzw. Schüler der Eugen-Kaiser-Schule und absolviert das im ersten
Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule, Fachrichtung
Gestaltung, vorgesehene gelenkte Betriebspraktikum im
nebenstehend genannten Praktikumsbetrieb.
Die Ausbildung dauert vom 1. August bis zum Ende der
vorletzten Woche vor den Sommerferien.
Die fachpraktische Ausbildung im Praktikumsbetrieb findet
an drei Tagen in der Woche statt. Die Ausbildung richtet
sich unter Berücksichtigung der schulischen Zeiten nach
den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen. Sie beträgt
in der Regel acht Stunden pro Tag und findet auch an
jeweils drei Tagen in den Schulferien statt.
Der Jahresurlaub ist im Rahmen des gesetzlich und tarifvertraglich festgelegten Umfangs in den Schulferien zu
nehmen. Für die Berechnung der Dauer des Jahresurlaubs
ist eine 6-Tage-Woche zu Grunde zu legen.
............................................................
Ansprechpartner/in
............................................................
Straße
............................................................
PLZ, Ort
........................ ................................
Telefon
Fax
............................................................
E-Mail-Adresse
… und der Fachoberschülerin / dem Fachoberschüler …
............................................................
Name, Vorname
............................................................
Geburtstag, Geburtsort
............................................................
Straße
............................................................
PLZ, Ort
........................ ................................
Telefon
Fax
............................................................
E-Mail-Adresse (Bitte deutlich AUSFÜLLEN!)
............................................................
Eine erziehungsberechtigte Person
(bei Schüler/innen unter 18 Jahre)
… wird nachstehender Vertrag über die fach­prak­
tische Ausbildung in einem von gestalterischen
Inhalten geprägten Praktikum geschlossen.
Das Praktikum erstreckt sich über einen Zeitraum
von einem Jahr in der Zeit …
vom . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
bis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
§ 2 Probezeit, Auflösung des Vertrags
Die ersten vier Wochen der Ausbildungszeit gelten als
Probe­zeit. Während der Probezeit kann der Praktikumsvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne
Angabe von Gründen aufgelöst werden. Die Kündigung
muss schriftlich erfolgen und ist der Schule mitzuteilen.
Der Praktikumsvertrag kann nach der Probezeit nur aus
folgenden Gründen gekündigt werden:
1. Aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist
2. Von der Schülerin bzw. dem Schüler mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn die Ausbildung
aufgegeben wird
Die Kündigung muss schriftlich und unter Angabe
der Kündigungsgründe erfolgen.
§ 3 Pflichten des Praktikumsbetriebs
Der Praktikumsbetrieb meldet die jeweilige Praktikanten/in
bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft an.
Er führt die Ausbildung nach einem Praktikumsplan durch,
der Bestandteil dieser Praktikumsvereinbarung ist. Er erklärt
sich bereit, der auszubildenden Person nur Verrichtungen zu
übertragen, die dem Ausbildungsziel dienen.
Der Betrieb benennt eine geeignete Person, die die Prakti­
kantin bzw. den Praktikant anleitet, die Ausbildung überwacht und der die anzu­fertigenden Praktikumsnachweise
vorzulegen sind.
Eugen-Kaiser-Schule | Fachoberschule Gestaltung
Der Betrieb teilt der Schule die Fehltage zum Ende eines
Schulhalb­jahres mit.
Schule und Praktikumsbetrieb arbeiten in der Ausbildung
zusammen. Bei Erfordernis können Informationstreffen in
der Schule oder Besuche der verantwortlichen Lehrkräfte im
Betrieb vereinbart werden.
Gegen Ende des Praktikums beurteilt der Betrieb Verlauf und
Erfolg des Praktikums schriftlich. Er erstellt eine Bescheinigung
und ein Zeugnis, das nicht nur über die fachliche Qualifikation,
sondern auch über folgende Punkte Auskunft gibt:
 Präsenz und Leistungsbereitschaft
 Fähigkeit zu selbstständigem Arbeiten
und kreativem Problemlösungsverhalten
 Kooperations- und Teamfähigkeit
 Verantwortungsbewusstsein und Verantwortungs bereitschaft
§ 4 Pflichten der Schülerin bzw. des Schülers
Vor Aufnahme der fachpraktischen Ausbildung muss gemäß
den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes dem
Praktikumsbetrieb eine gesundheitliche Bescheinigung vorgelegt werden.
Die Praktikantin bzw. der Praktikant unterliegt der betrieblichen
Ordnung, den Unfallverhütungsvorschriften, dem Datenschutz
und der Schweigepflicht. Sie bzw. er ist verpflichtet, die angebotenen Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen.
Versäumnisse sind entsprechend den betrieblichen Regelungen
unverzüglich anzuzeigen und bei einer Erkrankung oder
bei einem Unfall ist dem Praktikumsbetrieb und der Schule
spätestens am dritten Werktag eine ärztliche Bescheinigung
vorzulegen.
Die Praktikantin bzw. der Praktikant fertigt über jedes Halbjahr
einen Tätigkeitsbericht an, welcher als Praktikumsnachweis
über den zeitlichen und sachlichen Ablauf der fachpraktischen
Ausbildung Auskunft gibt.
§ 5 Versicherungsschutz
Die Praktikantin bzw. der Praktikant ist durch die jeweilige
Berufsgenossenschaft nach §2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII Hessen
unfallversichert.
Die Haftpflichtversicherung erfolgt durch die Sparkassenversicherung. Falls Erziehungsberechtigte eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, geht diese vor (Richtlinien
über Betriebspraktika für Schülerinnen und Schüler
an beruflichen Vollzeitschulen in der jeweils gültigen Fassung).
Die Praktikantin bzw. der Praktikant unterliegt nicht der
gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Im Rahmen des Praktikums ist es den Schülerinnen und Schülern verboten, ein Kraftfahrzeug zu führen. Eine Ausnahmeregelung ist nur möglich, wenn der Betrieb mit Einvernehmen
der Schule den Versicherungsschutz übernimmt.
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UNTERSCHRIFTEN DER VERTRAGSPARTNER
............................................................
Datum, Unterschrift der Schülerin bzw. des Schülers
............................................................
Datum, Unterschrift des Erziehungsberechtigten
(falls erforderlich)
............................................................
Datum, Unterschrift und Stempel des Betriebs
Wunsch-Praktikums-Wochentage*: 1. Wahl 2. Wahl
............................................................
Mi, Do, Fr


Mo, Di, Mi


Mo, Di, Fr


* Aus organisatorischen Gründen ist d ie Angabe einer
Zweitwahl unbedingt erforderlich.
Erst- und Zweitwahl sind für die Schule unverbindliche Wunschtermine.
............................................................
Datum, Unterschrift und Stempel der Schule
Wichtig:
 Der Praktikumsvertrag wird erst durch
die Unterschrift der Schule bindend und
für genehmigt erklärt.
 Der unterzeichnete Vertrag muss spätestens
am Einschulungstag vor den Ferien der Schule
vorliegen.
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Praktikumsplan für:
Verbindlicher Plan, der zwischen dem Betrieb und
der Praktikantin/dem Praktikanten geschlossen wird
und auf dem Inhalt des Lehrplans der FOS-Gestaltung
basiert
Wichtig:
 Bitte diesen Plan in der ersten Woche vor den Herbstferien den Praktikumsbetreuern der Klasse vorlegen.
 Suchen Sie sich mindestens zwei Themen- und
Aufgabenfelder, die Sie als Praktikant/in innerhalb
des Praktikums bearbeiten können.
Erwünschte Praktiumsbestandteile:
(lt. Lehrplan FOS-Gestaltung)
Entwurf/Reinzeichnung von gestalterischen Arbeiten,
Umgang mit Computer-Programmen
Themen- und Aufgabenfelder (Auszüge)
11.1 Grundlagen der Gestaltung
Farben (Kriterien, Kontrast, Wirkung, …)
Formen (Proportionen, Wirkung)
Anordnungsprinzipien (Symmetrie, …)
11.2 Gestaltungstechniken
Zeichen- u. Malmittel (Stifte, Tusche, Ölkreide, …)
Untergründe/Materialien im Betrieb,
Geräte im Betrieb, …
11.3 Visuelle Kommunikation
Analyse und Entwicklung von Medienprodukten,
Schrift und Zeichenlehre,
Beschriftungstechniken (Pinsel, Plotter, …)
12.1 Freie zweidimensionale Gestaltung
Darstellungsformen in Zeichnung und Malerei,
Themen: Landschaft, Architektur, Stillleben, …
12.2 Freie dreidimensionale Gestaltung
Form, Farbe, Material (Struktur, Oberfläche)
H. Mustermann
KW* | Themen- und Aufgabenfelder
* Kalenderwoche
Orientierung im Betrieb:
KW: 31– 34
• Kennenlernen der Räumlichkeiten ,
Mitarbeiter und Abläufe im Betrieb
• Erste zeichnerische Entwürfe, usw.
Einarbeitung:
KW: 35 – 07
• Kennenlernen von Materialien :
Transparentpapier, Copicpapier, Sprühkleber,
usw. und Gegenständen : Copics, Cuttermesser, Macs, usw.
• Einarbeitung in die Programme
InDesign , Photoshop, usw.
(z. B. durch Tutorials oder Anleitung)
• Entwurf von einfachen Medienprodukten
unter Anleitung
THEMEN: Gestaltungsgrundlagen
Selbständige Tätigkeit:
KW 8 – 27
12.3 Gestaltung von Lebensräumen
Baustile, Beleuchtung, Einrichtung, Funktion,
Nutzer, Werkstoffe, …
• Selbständiges Entwerfen und Umsetzen
12.4 Kunstgeschichte
Stilmerkmale der Epochen in Architektur,
Grafik, Malerei, Plastik, Aktionen, …
gängiger Programme
12.5 Angewandte zwei- und dreidimensionale
Gestaltung
Designgeschichte und Designprozess
2-D: Logo, Plakat, Einladungskarte, Film, …
3-D: Give-Away, Möbel, …
THEMEN: Visuelle Kommunikation
DD. MM.YY, H. Mustermann
Datum, Unterschrift Praktikant/in
von Medienprodukten unter Anwendung
el fü r n
i
p
s
i
e
gsb
n ne
L ös u n g e s t a l t e r / i
n
M ed i e
DD. MM.YY, M. Musterfrau
Datum, Unterschrift Praktikumsbetrieb
Durch diese Unterschrift wird die Richtigkeit und Vollständigkeit der obigen Angaben bestätigt.
Eugen-Kaiser-Schule | Fachoberschule Gestaltung
Praktikumsplan für:
KW* | Themen- und Aufgabenfelder (Auszüge)
* Kalenderwoche
Orientierung im Betrieb:
Einarbeitung:
Selbständige Tätigkeit:
Datum, Unterschrift Praktikant/in
Datum, Unterschrift Praktikumsbetrieb
Durch diese Unterschrift wird die Richtigkeit und Vollständigkeit der obigen Angaben bestätigt.
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Tätigkeitsbericht 1 und 2
Allgemeine Information
Verordnung über die Ausbildung und
Abschlussprüfung an Fachoberschulen
vom 2. Mai 2001 (ABl. S. 299), zuletzt
geändert durch Verordnung vom 23.
November
2011 (ABl. S. 905)
Laut Verordnung über die Ausbildung und Abschlussprüfung an Fachoberschulen sind
mindestens zwei Tätigkeitsberichte anzufertigen.
Laut Konferenzbeschluss der Fachoberschule für Gestaltung wurde beschlossen,
dass jeweils pro Schulhalbjahr ein Bericht anzufertigen ist.
Ȥ 4 (5) Die Praktikantinnen und
Praktikanten
fertigen (… im 1. Ausbil
Zudem hat die Konferenz folgende Punkte beschlossen:
dungsabschnitt … ) mindestens
zwei Tätigkeitsberichte an. Diese sind
der Ausbildungsleitung des Betriebes
und der Schule vorzulegen.«
1. Abgabetermin
2. Benotung
1. Abgabetermine Die Tätigkeitsberichte sind Betrieb und Schule vorzulegen.
Berichtabgabe im 1. Halbjahr: In der 3. Woche vor den Weihnachtsferien
(z. B. KW 49, wenn die Ferien in KW 52 liegen)
Berichtabgabe im 2. Halbjahr: In der 6. Woche vor den Sommerferien
(z. B. KW 23, wenn die Ferien in KW 29 liegen)
Wichtig:  Nach dem festgelegten Termin werden Berichte nur noch mit entsprechen­dem Attest angenommen.
Folgendes Vorgehen ist verbindlich:
_ Erster Krankheitstag: Schule und Betrieb informieren
_ Dritter Krankheitstag: Attest an Schule und Betrieb
_ Erster Tag der
Genesung in der Schule: Abgabe der Arbeit
 Die Nichtabgabe führt zu einer Bewertung als ungenügende Leistung.
Eine Nichtabgabe oder verspätete Abgabe mit der Begründung von Computer- oder Druckerproblemen wird nicht akzeptiert. Ihr seid verpflichtet, mindestens
eine Sicherheitskopie des Berichts, z. B. auf einer CD-Rom oder auf einem USB-Stick anzulegen, um in Notfällen nachweisen zu können, dass der Bericht fristgerecht
erstellt wurde. Das Ausdrucken der Tätigkeitsberichte ist nicht Aufgabe der Schule und muss zu Hause oder in einem Copy-Shop erfolgen.
Alle Gestaltungs-Lehrkräfte sind bereit, die Schülerinnen und Schüler
bei der Produktion des Tätigkeitsberichts moderierend zu begleiten.
Das gleiche erhoffen wir uns vom Betrieb.
2. Benotung Die Note des Berichts fließt in das Fach »Visuelle Kommunikation« mit ein.
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1. Tätigkeitsbericht
Inhalt/Gliederung Folgende/r Inhalt/Gliederung ist verbindlich:
1. Titel (Überschrift, Name, Klasse, Abgabedatum)
2. Inhaltsverzeichnis (mit geforderter Strukturierung)
3. Ausschnitte aus dem Beruf »XY«
3.1 Beschriftete Skizze vom Grundriss (räumliche Bedingungen des Arbeitsplatzes)
3.2 Geschichtlicher Hintergrund der Branche (z. B. Werbebranche), Vergleich
der Arbeit (früher/heute), Perspektive der Branche (z. B. Interview mit Chef/in)
3.3 Schrittweise Anleitung zu einer gelernten Tätigkeit/einem erstellten Werk
3.4 Beschriftete Skizzen von Werkzeugen, Maschinen, Geräten
4. Reflexion, Fazit
4.1 Was hat mir gefallen / nicht gefallen?
4.2 Was sind meine Wünsche für das 2. Halbjahr?
Äußere Form/Layout
Bisher sind noch keine ausreichenden Kompetenzen in Bezug auf
digitale Layoutde­signs (»Visuelle Kommunikation«) erworben worden,
daher wird kein professionelles Layout erwartet. Dennoch werden gewisse
gestalterische Fähigkeiten bei der Erstellung des Berichts erwartet.
Bewerungskriterien – Wertigkeit (wertvolle Optik und Haptik  Wie fasst sich das Material an? Wertvoll?)
– Praktikables, handlebares Format
– Origineller/zur Branche passender Gesamtauftritt (Farbe, Form, Schrift)
– Einheitliches Layout (durchgängige Farben, Formen, Anordnungen)
(Achtung: Es dürfen keine Vorlagen/Templates für Broschüren o. ä. genutzt werden.)
– Gut lesbare Schriften (Zeilen nicht zu breit machen)
– Skizzen/Grafiken/Bilder visualisieren Inhalte unmittelbar (Bild neben Textinhalt)
– Quellen- und Zitiernachweise
(Recherche zu Fachbegriffen sowie Hintergründen/Perspektive der Branche wird erwartet)
– Rechtschreibung, Grammatik, Stil
– Umfang/Vollständigkeit
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2. Tätigkeitsbericht
Inhalt/Gliederung Folgende/r Inhalt/Gliederung ist verbindlich:
1. Titel (Überschrift, Name, Klasse, Abgabedatum)
2. Inhaltsverzeichnis (mit geforderter Strukturierung)
3. Ausschnitte aus dem Beruf »XY«
3.1 Beschriftete Darstellung und Beschreibung von eingesetzen Materialien (Papier, …)
3.2 Schrittweise Anleitung zu einem Projekt oder zwei gelernten Tätigkeiten
3.3 Interview mit der/dem Chef/in oder einer Mitarbeiterin / eines Mitarbeiters:
3.3.1 Wie ist der Ausbildungsweg des angestrebten Berufs?
3.3.2 Wie sieht die Zukunft deines Betriebs und des Arbeitsmarkts
allgemein aus?
3.3.3 Wie ist der Verdienst brutto bzw. netto?
3.3.4 Wie gestalten sich die Arbeitszeiten?
4. Reflexion, Fazit
4.1 Stimmen deine Erwartungen mit deinen Erfahrungen zum Beruf überein?
4.2 Welche Erfahrungen bedeuten dir am meisten?
4.2 Siehst du dich in Zukunft in diesem Beruf arbeiten? Wieso bist du (un)geeignet? 4.3 War die Praktikumsbetreuung durch die Schule für dich angemessen?
Äußere Form/Layout
Bewerungskriterien – Wertigkeit (wertvolle Optik und Haptik  Wie fasst sich das Material an? Wertvoll?)
– Praktikables, handlebares Format
– Origineller/zur Branche passender Gesamtauftritt (Form, Farbe, Schrift)
– Einheitliches Layout (durchgängige Farben, Formen, Anordnungen, …)
(Achtung: Es dürfen keine Vorlagen/Templates für Broschüren o. ä. genutzt werden.)
– Gute Typografie (passende, gut lesbare Schrift, Zeilen nicht zu breit!)
– Adäquate bzw. reduzierte Gestaltung bzgl. Schriftarten/-größen, Satzachsen, Farben
– Spannungsvolles Layout durch Kontraste (positiv/negativ, groß/klein, …)
– Rastersystem ermöglicht Konstanten und Flexibilität?
– Hochwertige Skizzen/Grafiken/Bilder visualisieren Inhalte unmittelbar (Bild neben Text)
Hilfreiche
InDesign-Tutorials:
Gestaltungsraster
entwickeln, Satz
spiegel aufbauen, Folder erstellen:
https://www.youtube.com/watch?
v=UXbSQK27PEw,
Zugriff 2. Februar 2015, 11:00 Uhr
Absatzformate anwenden:
https://www.youtube.com/watch?
v=XZWxPFDT-rw,
Zugriff 2. Februar 2015, 12:00 Uhr
– Quellen- und Zitiernachweise
(Recherche zu Fachbegriffen sowie Hintergründen/Perspektive der Branche wird erwartet)
– Rechtschreibung, Grammatik, Stil
– Umfang/Vollständigkeit
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Notizen
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Schreiben Sie hier wöchentlich ihre Tätigkeiten, Unterweisungen
und besprochene Themen für jeden der drei Praktikumstage nieder.
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Durch diese Unterschrift wird die Richtigkeit und Vollständigkeit der obigen Angaben bestätigt.
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Praktikant/in:
Besondere Bemerkungen
Praktikumsbetrieb:
Datum, Unterschrift Praktikant/in
Datum, Unterschrift Praktikumsbetrieb
Durch diese Unterschrift wird die Richtigkeit und Vollständigkeit der obigen Angaben bestätigt.
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Eugen-Kaiser-Schule | Fachoberschule Gestaltung
Monatsbericht/-skizze | Monat:
Zeigen Sie hier eine neu gelernte und bedeutsame Tätigkeit auf.
Stellen sie die gelernten Inhalte bildlich/grafisch dar (Inhalte visualisieren) und notieren Sie dazu die Erklärung
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Beurteilung des Betriebspraktikums
Möchten Sie als Praktikumsbetrieb auf
der Website der EKS erscheinen?
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Kopie der Praktikumsbescheinigung/des Arbeitszeugnis
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Eugen-Kaiser-Schule Hanau
Berufs-, Berufsfach-, Höhere Berufsfach-,
Fach- und Fachoberschule
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Berufs-, Berufsfach-, Höhere Berufsfach-,
Fach- und Fachoberschule
Lortzingstraße 16 · 63452 Hanau
Tel. (0 61 81) 9 84 70 · Fax (0 61 81) 98 47 47
eMail: [email protected]
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www.eks-hanau.de
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