Integrationsfachdienste Sachsen-Anhalt

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Integrationsfachdienste Sachsen-Anhalt
Integrationsfachdienste Sachsen-Anhalt
Willkommen bei den Integrationsfachdiensten
des Landes Sachsen-Anhalt
***Neu: Landesmodellprojekt Übergang Förderschule - Beruf (ÜFB)
***Neu: Landesmodellprojekt zur Unterstützung von Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern aus der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
bei der Erprobung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (ÜWA)
Jahresbericht 2014 IFD
Wittenberg/Dessau
Jahresbericht 2014 IFD
Halberstadt/Sangerhausen
Jahresbericht 2014 IFD
Magdeburg/Stendal
Jahresbericht 2014 IFD
Halle/Merseburg
Herr B.
Mitarbeiter in einem CallCenter
Frau P. Krankenschwester
in einer Klinik
Die Integrationsfachdienste (IFD) sind
landesweit flächendeckend organisiert. Auf
unserer Standortseite finden Sie schnell
Ihren persönlichen Ansprechpartner.
Kommen Sie auf uns zu, wir unterstützen
Sie, wo immer wir können.Unsere Dienste
beraten schwerbehinderte Menschen und
deren Arbeitgeber im Arbeitsleben.
Die IFD werden für die Neuorientierung und
Arbeitsvermittlung von Rehabilitanden
durch diverse Leistungsträger beauftragt.
Wir unterstützen behinderte Schüler bzw.
schwerbehinderte Schulabsolventen bei der
Berufsorientierung sowie Mitarbeiter der
WfbM bei der Erprobung auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt.
Wir freuen uns, für Sie als Arbeitgeber,
(zukünftiger) Arbeitnehmer und
Sozialleistungsträger tätig werden zu dürfen
und präsentieren Ihnen auf den folgenden
Seiten gern unser Dienstleistungsangebot.
Frau F.
Servicemitarbeiterin in
einem Restaurant
Homepage zuletzt aktualisiert: 17.05.2016
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Region
Stand: 17.05.2016
Die IFD sind territorial (analog der Arbeitsamtsbezirke) vor der
Kreisgebietsreform 2007 entstanden. Deshalb kann die örtliche Zuständigkeit nur
über die alten Landkreise gefunden werden. Klicken Sie in der Karte auf den
jeweiligen Altkreis, um zu Ihren Ansprechpartnern zu gelangen!
Förderschulen des IFD
Halberstadt/Sangerhausen
Förderschulen des IFD
Magdeburg/Stendal
Förderschulen des IFD
Wittenberg/Dessau
Förderschulen des IFD
Halle/Merseburg
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IFD
IFD-Dienstleistungsspektrum
Struktur und Entwicklung:
Entwickelt haben sich die Integrationsfachdienste aus den psychosozialen und
berufsbegleitenden Diensten, welche die früheren Hauptfürsorgestellen und
Integrationsämter bei der Durchführung der psychosozialen Betreuung im Rahmen der
begleitenden Hilfe im Arbeitsleben unterstützt hatten.
Die Integrationsfachdienste (IFD) des Landes Sachsen- Anhalt sind Dienste Dritter, die
bei der Durchführung der Maßnahmen zur "Teilhabe behinderter und schwerbehinderter
Menschen am Arbeitsleben" beteiligt werden können. Begriff, Aufgaben, Beauftragung
und Finanzierung sind durch das SGB IX (§§ 102 und 109 ff.) geregelt. Die Strukturverantwortung liegt seit Januar 2005 beim Integrationsamt Sachsen-Anhalt,
das Teil des Landesverwaltungsamtes ist.
Beauftragung und Finanzierung:
Die IFD werden im Auftrag verschiedener Sozialleistungsträger tätig, wie z.B.
Integrationsamt, Agentur für Arbeit (Reha-Träger), Träger der gesetzlichen Renten- und
Unfallversicherung.
Der im Zweifelsfall durch uns zu ermittelnde zuständige gesetzliche Leistungsträger
kann gegebenenfalls die erforderliche Finanzierung der IFD-Dienstleistungen übernehmen. Diese Dienstleistungen sind in der Regel auch über das so genannte
"persönliche Budget" finanzierbar.
Aufgaben:
Unsere Aufgabe ist insbesondere die Beratung und Unterstützung der betroffenen
behinderten Menschen sowie die Information und Hilfestellung für Arbeitgeber bei den
unterschiedlichen Problemsituationen im Rahmen der "begleitenden Hilfen" sowie die
Kooperation mit Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und mit Förderschulen.
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IFD
Im Rahmen eines 2012 gestarteten Landesmodellprojektes werden vorerst bis zum Jahr
2019 auch Förderschüler bei der beruflichen Orientierung unterstützt. Zielgruppen sind hierbei:
a) Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die eine Schule
für Geistigbehinderte, Körperbehinderte bzw. Sinnesbehinderte besuchen
b) Inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler mit einem GdB 50 oder mit
Gleichstellungszusage der Agentur für Arbeit, die eine gezielte Unterstützung bei der
beruflichen Orientierung wünschen
c) Schwerbehinderte Schulabgängerinnen und Schulabgänger
mit gewünschter Unterstützung bei der beruflichen Orientierung
Die rechtlichen Grundlagen hierfür bilden die:
Richtlinie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Initiative Inklusion
„Verbesserung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf
dem allgemeinen Arbeitsmarkt“, Handlungsfeld 1 vom 9. September 2011;Quelle:
elektronischer Bundesanzeiger – veröffentlicht am 30. September 2011
Kooperationsvereinbarung zur Unterstützung des Übergangs von Schülerinnen
und Schülern mit geistiger Behinderung und weiterer schwerbehinderter
Schülerinnen und Schüler von der Schule in Arbeit und Beruf in Sachsen-Anhalt;
abgeschlossen zwischen dem Ministerium für Arbeit und Soziales, dem
Kultusministerium, der Bundesagentur für Arbeit/Regionaldirektion SachsenAnhalt-Thüringen und dem Landesverwaltungsamt/ Integrationsamt.
Von den IFD werden auch schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Werkstätten für behinderten Menschen (WfbM) beim Übergang in den allgemeinen
Arbeitsmarkt begleitet. Das Bundesarbeitsmarktprogramm „Job 4000“ Art. 3
wurde 2013 fristgemäß abgeschlossen. Daran schloss sich das Modellprojekt
„Unterstützung des Übergangs von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
Werkstätten für behinderten Menschen in Sachsen-Anhalt auf den allgemeinen
Arbeitsmarkt durch Integrationsfachdienste“ (Modell ÜWA) an, welches im
Oktober 2013 durch die unterzeichnete Absichtserklärung der beteiligten
Kooperationspartner (Ministerium für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt,
Regionaldirektion SAT der Bundesagentur für Arbeit, Landesarbeitsgemeinschaft der
WfbM Sachsen-Anhalt, Integrationsamt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt)
starten konnte und die guten Ergebnisse aus "Job 4000" auf der Grundlage der
gemachten Erfahrungen fortsetzen will.
Dienstleistungsspektrum
Casemanagement zurück Die Integrationsfachdienste können unter komplexen Bedingungen
Hilfemöglichkeiten abstimmen und die vorhandenen Leistungen der
verschiedenen Rehabilitationsträger koordinieren. Unser gemeinsames Ziel
ist es, den Integrationsprozess möglichst nahtlos und effizient zu gestalten,
um durch Integration in das Berufsleben eine dauerhafte Sicherung des
Arbeitsverhältnisses zu erreichen. Hierzu bieten wir den
Sozialleistungsträgern unsere Kompetenz und Arbeitsmarktnähe an.
Begleitung am Arbeitsplatz zurück Die Mitarbeiter der Integrationsfachdienste bieten
sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmern und deren
Arbeitgebern Unterstützung bei auftretenden Schwierigkeiten oder
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IFD
Konflikten im Zusammenhang mit der Behinderung an. Die Dienstleistung
wird über die Ausgleichsabgabe finanziert, weshalb ausschließlich
schwerbehinderte Menschen im Auftrag des Integrationsamtes betreut
werden dürfen. Rehabilitanden können im Auftrag der Rehaträger betreut
werden. Gemeinsam mit allen Beteiligten, etwa mit Kollegen,
Vorgesetzten, Arbeitnehmervertretungen, Arbeitgebern erarbeiten die
Fachberater individuelle Lösungsvorschläge.
Passgenaue Arbeitsvermittlung zurück Wir beraten interessierte Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter
Arbeitnehmer, dem sich daraus ergebenen besonderen Kündigungsschutz
und der Anrechenbarkeit auf die Ausgleichsabgabe. Arbeitsuchende
schwerbehinderte Menschen unterstützen wir bei der Analyse ihrer
Fähigkeiten, ihrer Belastbarkeit sowie bei der Optimierung der
Bewerbungsunterlagen. Vorstellungsgespräche können im Einzelfall durch
uns vorbereitet und begleitet werden. Zur Erprobung am Arbeitsplatz
können geeignete Maßnahmen hilfreich sein, die durch den IFD initiiert
und begleitet werden. Auch während der Probezeit stehen wir
Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur Seite.
Betriebliche Wiedereingliederung zurück Nach längerer Erkrankung sollte der berufliche Wiedereinstieg gut
vorbereitet werden. Zusammen mit allen Beteiligten (Arbeitnehmer,
Arbeitgeber, Facharzt, Betriebsarzt, Krankenkasse) koordinieren wir die
(stufenweise)Wiedereingliederung schon während der Zeit der
Arbeitsunfähigkeit. Wir klären, ob Sie an Ihren bisherigen Arbeitsplatz
zurückkehren können, ob es notwendig ist, dass Ihr Arbeitsplatz
behindertengerecht ausgestattet wird, oder ob eine innerbetriebliche
Umsetzung zu empfehlen wäre. Fachberatung für hörbehinderte Menschen zurück Um dem Personenkreis der schwerhörigen, gehörlosen und ertaubten
schwerbehinderten Menschen gerecht zu werden, stehen an den einzelnen
Bürostandorten der IFD speziell geschulte Fachberater zur Verfügung. Sie
alle beherrschen die Gebärdensprache, um für die gehörlosen Menschen
ein kompetenter Ansprechpartner zu sein.
Behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung zurück Durch die behindertengerechte Ausgestaltung des Arbeitsplatzes und eine
optimierte Arbeitsorganisation werden bestimmte behinderungsbedingte
Einschränkungen ausgeglichen, damit die Fähigkeiten des Mitarbeiters
optimal genutzt werden können. Dabei arbeiten wir mit dem
Integrationsamt, der Bundesagentur für Arbeit, den Rehabilitationsträgern
und deren technischen Fachdiensten zusammen.
Ermittlung der Leistungsfähigkeit mittels Profilverfahren zurück Die Mitarbeiter unserer Integrationsfachdienste können mit Hilfe
entsprechender arbeitsdiagnostischer Profilmethoden (wie z.B. MELBA)
bei der Auswahl und der Gestaltung von behindertengerechten
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IFD
Arbeitsplätzen mitwirken. Dabei testen wir die Leistungsfähigkeit von
schwerbehinderten Arbeitnehmern und/ oder ermitteln die Bedingungen,
unter denen sie tätig werden können. Berufliche Neuorientierung zurück Wir beraten Sie gerne bei Ihrer beruflichen Orientierung z.B. während der
Arbeitslosigkeit, bei einer eventuellen beruflichen Neuorientierung, nach
einer Erkrankung oder beim Übergang von der Schule in den Beruf. Ihre
individuellen Bedürfnisse, Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten
stehen im Mittelpunkt des Beratungsprozesses. Spezielle
Erprobungsmaßnahmen in Betrieben können Ihnen bei der Orientierung
helfen.
Information und Mitarbeiterschulung zurück Unsere Informationsangebote ergänzen das umfassende Schulungsangebot
des Integrationsamtes Sachsen- Anhalt. Wir bieten individuelle, auf die
verschiedenen Betriebe abgestimmte Informationsveranstaltungen und
Schulungen an, um die Kollegen und Arbeitgeber der schwerbehinderten
Mitarbeiter über spezifische Krankheitsbilder und Behinderungen und
deren mögliche Auswirkungen am Arbeitsplatz zu informieren.
Klärung der finanziellen Fördermöglichkeiten zurück
Im Rahmen der Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter
Arbeitnehmer stellen die verschiedenen Rehabilitationsträger, die
Bundesanstalt für Arbeit und das Integrationsamt besondere Fördermittel
zur Verfügung. Wir beraten über alle in Betracht kommenden
Fördermöglichkeiten und bieten Unterstützung bei der Beantragung der
Leistungen an.
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Informationen für interessierte Arbeitgeber
Unser Angebot für Arbeitgeber
Die Mitarbeiter der Integrationsfachdienste (IFD) beraten Sie als
Arbeitgeber individuell, kompetent und kostenneutral in allen mit der
Beschäftigung
behinderter Menschen zusammenhängenden Fragen. Wir bieten Ihnen
Unterstützung:
bei Personalentscheidungen, z.B. beim Finden eines passgenauen
Mitarbeiters
bei der Feststellung der Eignung der schwerbehinderten Mitarbeiter
für die vorgesehenenen Arbeitsaufgaben
bei der individuellen behindertengerechten Arbeitsplatzgestaltung
bei der Lösung von innerbetrieblichen Konflikten
bei der Klärung der für Sie in Betracht kommenden Leistungen und
deren Beantragung
Leistungen des Integrationsamtes an Arbeitgeber
Beratung:
Auswahl geeigneter Arbeitsplätze
Behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen
Psychosoziale Beratung
Finanzielle Leistungen: (Links zum Integrationsamt)
zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte
Menschen
zur behindertengerechten Einrichtung und Gestaltung von vorhandenen Arbeitsund Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen
für außergewöhnliche Belastungen
Arbeitsmarktprogramme
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Informationen für interessierte Arbeitgeber
Zuschüsse:
zu Gebühren der Berufsausbildung
Prämien und Zuschüsse:
zu Kosten der Berufsausbildung
Prämien:
zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
Anträge des Integrationsamtes dazu bekommen Sie unter diesen
Links des Integratiosamtes
Lesen Sie unser folgendes Beispiel, um zu sehen, wie sich unsere
Zusammenarbeit in der Praxis gestalten könnte!
Beispiel: Personalsuche eines Arbeitgebers
Ein Arbeitgeber aus der Baubranche suchte einen Mitarbeiter für
Hausmeistertätigkeiten sowie im Verkauf von Baustoffen. Mit der Bitte um
Unterstützung bei der Besetzung dieser Stelle wandte er sich an den
Integrationsfachdienst (IFD).
In einer ersten Zusammenkunft mit dem Arbeitgeber informierte sich der
IFD über die Arbeitsaufgaben und klärte die Erwartungen an die
Qualifikation und an die Leistungsfähigkeit ab. Bei einer
Betriebsbesichtigung konnte sich der IFD ein detailliertes Bild über den
Arbeitsplatz und die dazugehörigen Arbeitsanforderungen verschaffen.
Dem Arbeitgeber wurde durch den IFD Herr D. empfohlen. Herr D. ist 35
Jahre alt und gelernter Maler/Lackierer. Durch seine bisherige
Berufspraxis konnte er Erfahrungen im Handel und Verkauf von
Baustoffen erwerben.
Herr D. ist Diabetiker und trägt eine Diabetespumpe. Ein Einsatz im
Schichtdienst und eine körperliche Dauerbelastung durch schweres Heben
und Tragen sind nicht möglich.
Der Arbeitgeber lud Herrn D. zu einem Vorstellungsgespräch ein, in
welchem die Qualifikation und die gesundheitlichen Voraussetzungen für
die Ausführbarkeit der Arbeitsaufgaben besprochen wurden. Herr D.
konnte in diesem Vorstellungsgespräch positiv überzeugen. Der IFD organisierte eine für den Arbeitgeber kostenneutrale einwöchige
Erprobung, in der Herr D. durch den Fachberater direkt am Arbeitsplatz
begleitet wurde. Der Arbeitgeber hatte durch diese Maßnahme die
Gelegenheit, sich auch in der Praxis ein Bild von Herrn D. zu
verschaffen. Er war mit den Arbeitsleistungen zufrieden und stellte Herrn
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Informationen für interessierte Arbeitgeber
D. ein.
Möglichkeiten der Förderung durch Lohnkostenzuschüsse und Zuschüsse
zur Ausstattung des Arbeitsplatzes wurden durch den IFD mit den
zuständigen Leistungsträgern abgeklärt und der Arbeitgeber bei der
Beantragung unterstützt. Während der 6-monatigen Probezeit stand der
IFD-Fachberater sowohl Herrn D. als auch dem Arbeitgeber weiterhin als
Ansprechpartner zur Verfügung.
nach oben
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Informationen für behinderte Menschen
Unser Angebot für Arbeitnehmer Wir beraten Menschen mit Behinderung, die im Arbeitsprozess stehen
oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung anstreben. Nach
unserem Erstgespräch (bitte Termin vereinbaren) können wir klären, ob
die leistungsrechtlichen Voraussetzungen für Ihre Unterstützung durch uns
bestehen.
Dazu beraten wir individuell bezüglich:
der Klärung von leistungs- und förderrechtlichen Fragen
aller Herausforderungen vor, während und nach der Arbeitsaufnahme
der Klärung sozialer und persönlicher Probleme, die die
Arbeitsaufnahme erschweren könnten
der Suche nach leistungsgerechten beruflichen Alternativen
der individuellen Bewerbung und Kontaktaufnahme zu potentiellen
Arbeitgebern
der Schwierigkeiten am Arbeitsplatz, die im Zusammenhang mit der
Leistungsfähigkeit, der gesundheitlichen Situation oder im Umgang
mit Kollegen und Vorgesetzten auftreten
der beruflichen Orientierung während und nach dem Besuch der
Förderschulen oder während der integrativen Beschulung
der Erprobung des Übergangs aus der "Werkstatt für behinderte
Menschen" in den allg. Arbeitsmarkt, wenn mindestens eine
Gleichstellung mit den behinderten Menschen vorliegt oder
zugesichert wird.
Wir unterstützen Sie bei der Analyse Ihrer Fähigkeiten, Ihrer
Belastbarkeit, Ihres bisherigen beruflichen Werdegangs sowie bei der
Optimierung Ihrer Bewerbungsunterlagen. Vorstellungsgespräche können
durch uns vorbereitet und begleitet werden. Wir unterstützen Sie auch bei
der betrieblichen Erprobung und bei der Suche nach einem Arbeitsplatz,
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Informationen für behinderte Menschen
der ihr gewandeltes Leistungsvermögen berücksichtigt.
Wenn Sie schon genau wissen, welche Hilfe Sie benötigen, können Sie
dieses Antragsformular des Integrationsamtes nutzen.
Die Leistungen des Integrationsamtes Sachsen-Anhalt kann man sich im
folgenden Video auf "youtube" genauer ansehen.
http://youtu.be/TiFm3gWk36M
Lesen Sie unsere Beispiele um zu sehen, wie sich unsere Zusammenarbeit
in der Praxis gestalten könnte.
Beispiel: Schaffung eines Arbeitsplatzes
Frau H. ist umgeschulte Bürokauffrau und war zuletzt drei Jahre
arbeitslos. Ihre Erstausbildung zur Fleischfachverkäuferin konnte sie aus
gesundheitlichen Gründen (Multiple Sklerose) nicht zu Ende führen.
Durch Abklärung ihrer persönlichen Fähigkeiten, des beruflichen
Werdeganges und der behinderungsbedingten Besonderheiten wurde ein
individuelles Bewerberprofil erarbeitet. Dieses bildete die Grundlage für
die Arbeitsplatzakquise.
Durch regelmäßige Motivationsgespräche wurde Frau H. in
Bewerbungstrainings dazu befähigt, selbstbewusst auf Arbeitgeber
zuzugehen. Schließlich konnte auch ein Arbeitgeber akquiriert werden, der
eine Mitarbeiterin für einen neu zu schaffenden Büroarbeitsplatz einstellen
wollte.
Durch eine Erprobungssmaßnahme konnte sie auf diesen Arbeitsplatz
vorbereitet werden. Der Arbeitsplatz wurde entsprechend ihrer
Behinderung in Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt ausgestattet.
Der IFD unterstützte Frau H. auch während der Probezeit, die sie
ebenfalls erfolgreich absolvierte. Mit einem unbefristeter Arbeitsvertrag
gelang die Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
ein weiteres Beispiel: Umgestaltung eines Arbeitsplatzes
nach oben
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Beispiel Herr G.
Beispiel Herr G. zur Umgestaltung eines Arbeitsplatzes
Kehrt ein Mitarbeiter nach längerer Erkrankung in das Erwerbsleben
zurück, können sich sowohl die Bedingungen am Arbeitsplatz als auch die
Fähigkeiten des Mitarbeiters verändert haben. Dem Einzelfall gerecht
werdend, erarbeitet der IFD (gemeinsam mit allen Beteiligten) Lösungen,
die ein Optimum an Arbeitsleistungen des Arbeitnehmers in Hinblick auf
das veränderte Leistungsbild hervorbringen sollen.
Die Betriebsratsvorsitzende eines mittelständischen Unternehmens aus der
Genussmittelbranche berichtete vom schwerbehinderten Mitarbeiter Herrn
G., der als LKW- Fahrer im Vertrieb tätig war. Mit seiner Erkrankung
(Diabetes und einem Anfallsleiden) konnte er diese Tätigkeit nicht mehr
ausüben. Die krankheitsbedingte Kündigung drohte.
In Absprache mit der behandelnden Ärztin und dem zuständigen Arzt des
Arbeitsmedizinischen Dienstes wurden die Bedingungen des Arbeitsplatzes
für Herrn G. benannt: keine Nachtarbeit, keine Tätigkeiten unter
erhöhtem Zeitdruck, kein alleiniges Arbeiten.
Der IFD führte Gespräche mit der Geschäftsführung, dem Betriebsrat
und Herrn G., um andere Arbeitsbereiche für den Arbeitnehmer im
Unternehmen zu erschließen. Im Ergebnis kamen alle Parteien überein,
Herrn G. zukünftig mit Aufgaben aus der Produktion zu betrauen, die
seinem veränderten Leistungsprofil entsprechen.
Gemeinsam wurde eine individuelle Stellenbeschreibung für den
schwerbehinderten Mitarbeiter erarbeitet. Ein Änderungsvertrag wurde
geschlossen. Parallel dazu wurde der Arbeitgeber hinsichtlich der
Beantragung von Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen im
Arbeitsprozess bei dem zuständigen Rehabilitationsträger- hier die
Agentur für Arbeit- unterstützt.
Gespräche mit dem Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit und dem
Arbeitgeber führten zu dem Ergebnis, dass der
Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse erhält, um den außerordentlichen
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Beispiel Herr G.
Aufwand des Arbeitgebers, in Zusammenhang mit der Minderleistung des
Arbeitnehmers, innerhalb der Einarbeitungszeit zu kompensieren. An
seinem neuen Arbeitsplatz wird Herr G. engmaschig durch
verantwortliche Kollegen im Produktionsbereich angeleitet und
hinsichtlich der besonderen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers überwacht.
Der IFD steht dem Arbeitnehmer, seinen Kollegen und dem Arbeitgeber
bei Bedarf weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung.
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Informationen für Sozialleistungsträger
Unser Angebot für Sozialleistungsträger
Als Dienste Dritter können die Integrationsfachdienste des Landes
Sachsen- Anhalt bei der Durchführung der Maßnahmen zur "Teilhabe
schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben" beteiligt werden.
Auftraggeber können sein:
Integrationsamt im Rahmen der begleitenden Hilfen im Arbeitsleben
Rehabilitationsträger, z. B. Bundesagentur für Arbeit
Träger -der gesetzlichen Rentenversicherung
-der gesetzlichen Unfallversicherung
-der Berufsgenossenschaften
Die Integrationsfachdienste des Landes Sachsen- Anhalt arbeiten auf der
Grundlage des § 33 Abs. 6 SGB IX, um von den Rehabilitationsträgern
im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgabenstellung beauftragt zu werden.
Grundlage hierfür bildet die „Gemeinsame Empfehlung nach § 113 Abs. 2
SGB IX zur Inanspruchnahme der Integrationsfachdienste durch die
Rehabilitationsträger zur Zusammenarbeit und zur Finanzierung der
Kosten, die dem Integrationsfachdienst bei der Wahrnehmung der
Aufgaben der Rehabilitationsträger entstehen“. Gemeinsame
Empfehlung Integrationsfachdienste vom 16. Dezember 2004, zuletzt
geändert am 25.06.2009 incl. Anlage aus 2014 (externer Link)
nach oben
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externe Links
Haftungsausschluss/Disclaimer (externer Link)
Träger der Integrationsfachdienste in Sachsen-Anhalt (externe Links)
ASB-Regionalverband Salzlandkreis e.V.
Träger des IFD Halberstadt-Sangerhausen
Der Weg e.V. Magdeburg
Träger des IFD Magdeburg-Stendal
Gemeinnützige Gesellschaft für
Integrationsfachdienst HalleMerseburg mbH (Träger des IFD)
Gemeinnütziger Behindertenverband Wittenberg GmbH
Träger des IFD Wittenberg-Dessau
weiterführende externe Links:
Landesmodellprojekt Übergang Förderschule Beruf (ÜFB)
Integrationsamt Sachsen-Anhalt
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen
Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
Bundesarbeitsgemeinschaft Integrationsfirmen
Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation
Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung
Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/link.html[12.11.2014 09:54:44]
externe Links
Deutscher Behindertenrat
Bundesagentur für Arbeit
file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/link.html[12.11.2014 09:54:44]
Impressum
Impressum der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt, wo die Präsentation
veröffentlicht ist:http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?
id=master_impressum
(externer Link)
Diese Internetpräsentation © ist eine Projektarbeit im Rahmen einer
Weiterbildung zum Prozessberater aus dem Jahre 2007 von file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/impress.html[12.11.2014 09:54:42]
Jahresbericht 2014
Träger
Gemeinnütziger Behindertenverband Wittenberg GmbH
Str. der Völkerfreundschaft 129
06886 Lutherstadt Wittenberg
Bürostandort Wittenberg
Str. der Völkerfreundschaft 129
06886 Lutherstadt Wittenberg
Tel.: 03491/ 877090
Bürostandort Köthen
Georgstraße 8
06366 Köthen (Anhalt)
Tel.: 03496/ 7003721
Inhaltsverzeichnis
1.
Vorwort
2.
Auswertung der Inanspruchnahme und der Ergebnisse des
Integrationsfachdienstes Wittenberg/ Dessau im Berichtszeitraum
2.1
Bereich Vermittlung
2.1.1
Inanspruchnahme durch zuständige Leistungsträger
2.1.2
Übersicht der betreuten Personen
2.1.3
Vermittlungsergebnisse
2.2
Bereich Berufsbegleitung
2.2.1
Unterstützte Beschäftigung
2.2.2
Fallzahlenentwicklung in der Berufsbegleitung
2.2.3
Übersicht der betreuten Personen
2.2.4
Ergebnisse der Berufsbegleitung
2.2.5
Fachdienstliche Stellungnahmen
2.2.6
Weitere Ergebnisse der Fachdienstarbeit
2.3
Modellprojekte
2.3.1
Übergang Förderschule - Beruf
2.3.2
Übergang Werkstatt – allgemeiner Arbeitsmarkt
2.4
Kooperation mit Betrieben und dem sozialen Netzwerk
2.5
Öffentlichkeitsarbeit
3.
Schlussbemerkung
Anhang
2
1. Vorwort
In Sachsen-Anhalt existieren die Integrationsfachdienste flächendeckend seit 01.01.2005 in
der Strukturverantwortung des Integrationsamtes. Die Gemeinnützige Behindertenverband
Wittenberg GmbH ist seit 1995 in der Berufsbegleitung und seit 1998 in der Vermittlung von
schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen tätig. Am Standort Wittenberg
werden seit September 2014 die drei Integrationsfachberaterinnen durch einen weiteren
Kollegen unterstützt. Die beiden Fachberaterinnen am Standort Dessau sind seit Juni 2014 in
einem neuen Büro in Köthen tätig. An beiden Standorten stand jeweils eine Mitarbeiterin
mit speziellen Kenntnissen für hörbehinderte Menschen zur Verfügung. Insgesamt verfügt
der Dienst über 5,6 Personalstellen.
Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Grundlagen in der Beauftragung und Finanzierung
der IFD nicht geändert. Der Bereich der Berufsbegleitung wurde weiterhin vorrangig durch
das Integrationsamt beauftragt, und nur in Einzelfällen durch die Rehabilitationsträger in
Anspruch genommen. Im Bereich der Vermittlung von Rehabilitandinnen und Rehabilitanden
erfolgt die Beauftragung im Rahmen der Gemeinsamen Empfehlungen nach §113 Abs. 2 SGB
IX. Diese Möglichkeit wurde 2014 vorrangig von den Rentenversicherungsträgern genutzt, in
Einzelfällen aber auch durch die Agentur für Arbeit.
Einen weiteren wesentlichen Bestandteil in der Arbeit bildete 2014 die Tätigkeit in den
beiden Modellprojekten in der „Unterstützung des Überganges von Schülerinnen und
Schülern mit geistiger Behinderung und weiteren schwerbehinderten Schülerinnen und
Schülern von der Schule in Arbeit und Beruf“ sowie in der „Unterstützung des Übergangs von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in
Sachsen-Anhalt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch die Integrationsfachdienste“.
Ziel beider Modellprojekte ist es, die berufliche Orientierung von motivierten Menschen mit
Behinderungen längerfristig zu unterstützen und wenn möglich, die Aufnahme eines
sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses oder einer beruflichen Ausbildung im
dualen System vorzubereiten und zu sichern.
Den Fachdienstmitarbeiterinnen und dem Fachdienstmitarbeiter ist es auch im Jahr 2014
gelungen, ein gutes Vermittlungs- und Betreuungsergebnis zu erzielen und als verlässlicher
Ansprechpartner für Klienten, Firmen und im Netzwerk zur Verfügung zu stehen.
2.
Auswertung der Inanspruchnahme und der Ergebnisse des Integrationsfachdienstes Wittenberg/ Dessau im Berichtszeitraum
Die statistische Auswertung erfolgte auf Grundlage der erfassten Daten aus dem Klientenverwaltungsprogramm für Integrationsfachdienste (KLIFD). Für die Bereiche Vermittlung,
Berufsbegleitung und Übergang Förderschule - Beruf und Übergang Werkstatt - allgemeiner
Arbeitsmarkt wurden die Daten für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 erhoben.
Der IFD Wittenberg/ Dessau wurde im Berichtszeitraum für 298 Klientinnen und Klienten
(174 männlich, 124 weiblich) verschiedener Leistungsträger tätig. 24 Personen wurden im
3
Bereich Vermittlung unterstützt, 210 Klientinnen und Klienten in der Berufsbegleitung und
insgesamt 64 Menschen in den beiden Modellprojekten Übergang Förderschule – Beruf
sowie im Projekt Übergang Werkstatt – allgemeiner Arbeitsmarkt.
Folgende Grafik zeigt die Übersicht der betreuten Personen in den verschiedenen Bereichen:
Auf die einzelnen Aufgabenbereiche wird weiterführend eingegangen.
2.1
IFD Bereich Vermittlung
Im Berichtszeitraum begleitete der IFD Wittenberg/ Dessau 24 Klientinnen und Klienten.
Von diesen 24 unterstützten Klientinnen und Klienten hatten 20 Personen die Anspruchsberechtigung auf Leistungen zur Vermittlung durch die entsprechenden Fallleistungsträger.
Bei einer Klientin und drei Klienten erfolgten im Rahmen der Qualifizierten Beratung keine
Leistungszusagen durch einen Träger der Arbeitsvermittlung.
In den weiteren Ausführungen werden ausschließlich die 20 (m 13; w 7) Betreuungsfälle
betrachtet1. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Zahl der Betreuungsfälle nur geringfügig
verringert (in 2013 = 22).
Die Betreuung endete im Jahresverlauf in 18 Fällen. Im Berichtszeitraum wurden 13 neue
Klientinnen und Klienten angemeldet. Die durchschnittliche Betreuungsdauer betrug 5,0
Monate und hat sich gegenüber dem Vorjahr um 0,7 Monate erhöht (im Vergleich 2013 =
4,3 Monate).
1
Angaben zur monatlichen Inanspruchnahme im Bereich der Vermittlung entnehmen sie bitte der Anlage 1.
4
2.1.1 Inanspruchnahme durch zuständige Leistungsträger
Im Berichtszeitraum wurde der IFD Wittenberg/ Dessau für unterschiedliche Leistungsträger
tätig.
Die Verteilung nach den einzelnen Leistungsträgern für beide Standorte entnehmen sie bitte
der nachfolgenden Tabelle:
Leistungsträger
Gesamt
-zahl
Leistungsträger
Betreuungsfälle
Agentur für Arbeit
2
Dessau-Roßlau-Wittenberg (DE)
2
Deutsche
Rentenversicherung
18
Mitteldeutschland
16
Bund
1
Knappschaft-Bahn-See
1
20
Gesamt
20
Im Vergleich zum Vorjahr ist die Häufigkeit der Beauftragung durch die
Rentenversicherungsträger gesunken (2012 = 20), die Fallbeauftragungen durch die Agentur
für Arbeit waren identisch. Die Berufsgenossenschaften haben den IFD auch im Jahr 2014
nicht in Anspruch genommen.
2.1.2 Übersicht der betreuten Personen
Altersstruktur der Klientinnen und Klienten in der Vermittlung
Altersgruppen Anteil der Frauen und
Männer
Bis 25 0
26-40 15 %
41-50 40 %
51-60 40 %
Über 60 5 %
5
Die betreuten Personen hatten folgende berufliche Qualifikationen (höchster erreichter
Abschluss
Schwerbehindertenstatus
Von den 20 betreuten Personen hatten sieben einen Schwerbehindertenausweis und zehn
Klientinnen und Klienten die Anerkennung/ Gleichstellung beantragt. Zwei Klienten und eine
Klientin waren anerkannte Rehabilitanden.
Betreuungsrelevante Behinderung
Der folgenden Tabelle kann die Verteilung der Klientinnen und Klienten nach
betreuungsrelevanter Behinderung entnommen werden.
Sehbehinderung
Organische Erkrankung
Körperbehinderung (Stütz- u.
Bewegungsapparat)
männlich
2
6
5
weiblich
1
5
1
Diese genannten Behinderungsarten sind eher typisch für Personen, die einen Reha-Status
haben und meist in ihrem erlernten Berufsbild nicht mehr arbeiten können.
Neben den o.g. betreuungsrelevanten Behinderungen gab es bei 60% der betreuten
Personen weitere Erkrankungen, die sich erschwerend auf die Vermittlungsbemühungen
auswirkten.
6
Weitere, die Vermittlung hemmende Faktoren:
17 der 20 betreuten Klientinnen und Klienten waren langzeitarbeitslos und neun Personen
bereits über 50 Jahre. Auf Grund der vorliegenden Einschränkungen wurde vom Fachdienst
bei allen betreuten Klienten die Belastbarkeit zum Betreuungsbeginn in Frage gestellt.
Weitere Probleme, die zu Schwierigkeiten in der Vermittlung führten, waren:
Problemfelder arbeitsbezogen zu Beginn der
Betreuung (Mehrfachnennungen möglich)
Qualifikation
Arbeitsfähigkeit
Motivation
Soziale Fähigkeiten
gesamt
13
3
4
5
2.1.3 Vermittlungsergebnisse
Im IFD Wittenberg/ Dessau wurden im Jahr 2014 sechs Personen in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse vermittelt.
Von 20 betreuten Klientinnen und Klienten wurden sechs vermittelt, das entspricht einer
Vermittlungsquote von 30%. Damit konnte die Quote verglichen zum Vorjahr (2013 = 18,2%)
wieder gesteigert werden und entspricht nun wieder den Vorjahren (2012 = 34,9 %). Die
Schwierigkeiten in der Vermittlung von Rehabilitanden bestehen vor allem in den massiven
gesundheitlichen Einschränkungen und den damit verbundenen Schwierigkeiten, in ihren
ursprünglichen Berufsbildern weiter zu arbeiten. Alternative Beschäftigungsmöglichkeiten
für die betreuten Personen zu eruieren und erfolgreich solche Arbeitsplätze zu akquirieren,
bleibt eine große Herausforderung. Die positiven Entwicklungen am allgemeinen
Arbeitsmarkt haben in 2014 auch einen Anteil am guten Vermittlungsergebnis getragen.
In 18 Fällen endete die Betreuung wie folgt:
Beendigung der Vermittlungstätigkeit
In Arbeit vermittelt (eine Weiterbetreuung bis zum Ende der Probezeit als
Sicherungsfall im Auftrag des Integrationsamtes kann nur bei bestehendem
Schwerbehindertenstatus oder bei erfolgter Gleichstellung erfolgen)
Klientin/ Klient nicht vermittlungsfähig
Trotz Vermittlungsfähigkeit nicht vermittelbar
Sonstiges (bspw. Rentenantrag gestellt, Antritt med. Reha, etc.)
Anzahl
7
4
5
2
7
2.2
Bereich Berufsbegleitung
Im Berichtszeitraum hat die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland drei Fälle in
der Berufsbegleitung beauftragt, in allen anderen Fällen war das Integrationsamt
Auftraggeber.
Das Hauptziel der Tätigkeit in der Berufsbegleitung besteht in der Sicherung der
Arbeitsverhältnisse der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen.
Schwerpunkt bildet dabei die berufliche Begleitung für schwerbehinderte Menschen am
Arbeitsplatz, die sich in Qualifizierte Beratung und längerfristige berufliche Betreuung
differenziert.
Innerhalb dieser Prozesse werden die schwerbehinderten und ihnen gleichgestellte
Menschen im Arbeitsleben begleitet und erhalten Unterstützung bei
 Konflikten und Problemen am Arbeitsplatz mit Vorgesetzten und Kollegen/-innen,
auch in der Kommunikation
 behinderungsbedingt notwendigem Umbau des Arbeitsplatzes (bpsw. Begleitung
Antragstellung für eine Arbeitsplatzausstattung)
 Gefährdung des Arbeitsplatzes
 Über- oder Unterforderung am Arbeitsplatz
 der Planung von beruflichen Perspektiven oder notwendigen Veränderungen im
Arbeitsbereich
 privaten Belastungen, die sich auf das Arbeitsverhältnis auswirken
 einem beruflichen Wiedereinstieg nach längerer Erkrankung (z.B. nach Aufenthalt in
einer Reha-Einrichtung).
Um einen Weg in die Berufsbegleitung zu finden, gibt es verschiedene
Zugangsmöglichkeiten. Die Kontaktaufnahme kann eigenständig oder über Dritte erfolgen.
Klientinnen und Klienten, die durch den IFD im Bereich der Vermittlung in ein
Arbeitsverhältnis gemündet sind, werden bei den entsprechenden Zugangsvoraussetzungen2
während der ersten sechs Monate betreut, können bei weiterem Unterstützungsbedarf
jedoch auch längerfristig begleitet werden. Dieses ist bspw. notwendig, wenn der
Arbeitsplatz noch nicht behinderungsgerecht ausgestattet ist und es dadurch zu Spannungen
im Arbeitsverhältnis kommt oder wegen einer schwerwiegenden Kommunikationseinschränkung besonders bei hörbehinderten Menschen eine weitere Betreuung der
Personen oder des Betriebes erforderlich erscheint.
Der Integrationsfachdienst unterstützt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, welche
schwerbehinderte, behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen beschäftigen,
damit diese so eingesetzt werden, dass ihr Leistungsvermögen gut ausgeschöpft werden
kann. Hierzu werden die Anforderungen des Arbeitsplatzes mit den Fähigkeiten der
Mitarbeiterinnen und der Mitarbeiter abgeglichen. Es werden Empfehlungen zur Gestaltung
der Arbeitsbedingungen unter Beachtung der behinderungsbedingten Erfordernisse und
bezüglich des Umgangs mit den behinderten Menschen gegeben.
2
Siehe Tabelle Beendigung der Vermittlungstätigkeit Pkt. 1
8
2.2.1 Unterstützte Beschäftigung
Im Jahr 2014 hat der IFD Wittenberg/ Dessau sechs Fälle der Maßnahme Unterstützte
Beschäftigung (UB) im Rahmen der Berufsbegleitung betreut.
Die sechs Betreuungsklienten (weiblich = 2, männlich = 4) wurden zunächst bei einem
Maßnahmeträger3 auf allgemeine Arbeitsmarktfähigkeiten getestet (DIA-AM = Diagnose
allgemeiner Arbeitsmarktfähigkeiten). Da dies positiv verlaufen ist, schloss sich eine
individuelle betriebliche Qualifikation an (InbeQ). Hier wurden nach dem Grundsatz „erst
platzieren, dann qualifizieren“ geeignete Arbeitgeber akquiriert, um dann die behinderten
Personen mit besonderem Unterstützungsbedarf am Arbeitsplatz zu qualifizieren und
Arbeitsabläufe zu trainieren. So wurde die Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges
Arbeitsverhältnis langfristig vorbereitet.
Als sich das Arbeitsverhältnis anbahnte, wurde in einem Gespräch zwischen altem und
neuem Leistungsträger die Übergabe an den IFD vorbereitet. Hier hatte die
Integrationsfachberaterin die Möglichkeit, den bisherigen Förderplan für die betroffene
Person einzusehen und Förderziele fortzuschreiben, konnte mit dem bisherigen
Leistungsträger Informationen austauschen und die Klientin oder den Klienten sowie die
Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber kennenlernen. In Vorbereitung der Anbahnung des
Arbeitsverhältnisses klärt die Integrationsfachberaterin über mögliche Förderungen des
Integrationsamtes zur Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes auf und unterstützt die
Antragstellung. Mit Beginn des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses
übernahm der IFD die notwendige Unterstützung am Arbeitsplatz im Rahmen der
Berufsbegleitung.
Der IFD Wittenberg/ Dessau hat 2014 die Betreuung von zwei Klienten neu aufgenommen,
nachdem ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis begründet wurde und hierbei
auch die Beantragung möglicher Förderungen über das Integrationsamt begleitet. Die
Betreuung von zwei Klientinnen und einem Klienten, die bereits seit 2011 betreut wurden,
konnte abgeschlossen werden. Bei einem Klienten wird die Betreuung bereits seit 2013
fortgesetzt.
2.2.2 Fallzahlenentwicklung in der Berufsbegleitung
Im Berichtszeitraum erfolgte die Begleitung von 210 Menschen. Davon wurden 200
Klientinnen und Klienten längerfristig betreut und 10 Personen in qualifizierter Beratung
(kurzfristigere Beseitigung von Problemlagen bzw. Betreuungsaufnahme ab 2015)
unterstützt. Darüber hinaus führten die Fachberaterinnen zahlreiche Beratungsgespräche,
auf die nicht näher eingegangen wird. Ein gesteigerter Beratungsbedarf wurde bei der
Beantragung eines Grades der Behinderung oder der Feststellung von weiteren
Behinderungen deutlich.
Von den 200 Klienten wurde bereits über sechs Fälle der UB berichtet.
Die weitere Auswertung bezieht sich auf die 194 (m 99; w 95) langfristig betreuten Personen
im Rahmen der Berufsbegleitung. Verglichen zum Vorjahr ist die Zahl der betreuten
Personen geringfügig um 16,9% gestiegen (2013 = 166).
3
In der Region Wittenberg zuständiger Bildungsträger: IB Internationaler Bund; in der Region Dessau zuständig: BWSA e.V.
9
Im Berichtszeitraum wurde bei 102 Klientinnen und Klienten die Betreuung abgeschlossen.
130 Personen wurden im Jahresverlauf neu angemeldet. Die durchschnittliche
Betreuungsdauer betrug 8,3 Monate und damit 0,3 Monate weniger als im
Vorjahreszeitraum.
Einleitende Stellen (nicht auftraggebende Stelle)
In den meisten Fällen (90) wurde die Betreuung durch das Integrationsamt eingeleitet. Auch
hatten alle Personen die Möglichkeit, sich über Eigeninitiative (34) an den IFD zu wenden. In
43 Fällen wurde die Betreuung durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber oder die
betrieblichen Helferinnen und Helfer/ Kolleginnen und Kollegen bzw. den Betriebsrat (10)
eingeleitet. Des Weiteren besteht auch die Möglichkeit, dass Kliniken, Beratungsstellen, das
private Umfeld der Klienten oder Reha-Einrichtungen den IFD auf die Betreuungsnotwendigkeit aufmerksam machen.
2.2.3 Übersicht der betreuten Personen
Die Altersverteilung bei den betreuten Klientinnen und Klienten war 2014 Folgende:
Altersgruppen Anteil der Frauen und
Männer
Bis 25 4,6 %
26-40 22,2 %
41-50 29,4 %
51-60 39,7 %
Über 60 4,1 %
Die berufliche Qualifikation (höchster erreichter Abschluss) stellte sich wie folgt dar:
10
Schwerbehindertenstatus:
Der überwiegende Anteil der betreuten Klientinnen und Klienten war anerkannt
schwerbehindert (119) bzw. von der Agentur für Arbeit gleichgestellt (70). Bei fünf Personen
wurde zum Betreuungsbeginn der Status Anerkennung/ Gleichstellung beantragt nicht
geändert. Bei vier Fällen handelt es sich um eine Fehleingabe, in einem Fall hätte jedoch
keine Betreuung aufgenommen werden dürfen.
Die betreuungsrelevanten Behinderungen setzten sich prozentual wie folgt zusammen
(bezogen jeweils auf die betreuten Frauen und Männer):
Seelische Behinderung
Hirnorganische/Neurologische
Erkrankung
Sehbehinderung
Lernbehinderung / geistige
Behinderung
Hörbehinderung
Organische Erkrankung
Körperbehinderung (Stütz- u.
Bewegungsapparat)
männlich
2,0 %
11,1 %
weiblich
14,7 %
11,6 %
7,1 %
18,2 %
6,3 %
14,7 %
10,1 %
23,2 %
28,3 %
3,2 %
26,3 %
23,2 %
Gründe zur Aufnahme der Begleitung (Mehrfachnennungen möglich) durch den IFD
Wittenberg/ Dessau waren Folgende:
Gründe zur Aufnahme der Begleitung im
Zusammenhang mit:
Prävention
Abmahnung
Zustimmungsverfahren zur Kündigung
Wiederaufnahme der Arbeit
Begleitende Hilfe (z.B. § 27 SchwbAV)
Fehlzeiten / Verhaltensprobleme
Belastung / Belastbarkeit
Konflikte am Arbeitsplatz
Krisenintervention
Kommunikation
andere Probleme am Arbeitsplatz
122
5
10
34
114
9
131
55
31
27
18
11
2.2.4 Ergebnisse der Berufsbegleitung
Im Berichtszeitraum wurde die Begleitung bei 102 Personen abgeschlossen. Dabei konnten
bei 86 Klientinnen und Klienten die Arbeitsverhältnisse gesichert werden. Die
Sicherungsquote beträgt demnach 84,3% (in 2013 = 80,8%).
Der Arbeitsplatzerhalt konnte erreicht werden durch (Mehrfachnennungen möglich):









Stabilisierung der beruflichen Situation
Anpassung der beruflichen Anforderungen
Verbesserung der betrieblichen Kommunikation
Verbesserung der innerbetrieblichen Abläufe
Reduzierung der Arbeitszeit oder von Arbeitsinhalten
Reduzierung von Informationsdefiziten
Einleitung finanzieller Leistungen
Arbeitsausstattung/-gestaltung
Technische Hilfsmittel/ Hörbehindertentechnik
52
38
17
14
10
24
21
8
6.
Bei 16 abgeschlossenen Fällen kam es zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses:
 in fünf Fällen durch einvernehmliche Auflösung,
 in zwei Fällen wegen Erreichen der Altersgrenze,
 in zwei Fällen wegen einer betriebsbedingten Kündigung,
 in zwei Fällen erfolgte die Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer,
 in einem Fall wegen einer verhaltensbedingten Kündigung,
 in drei Fällen wegen personenbedingter Kündigung und
 in einem Fall wurde eine unbefristete Erwerbsminderungsrente bewilligt, so dass das
Arbeitsverhältnis beendet wurde.
2.2.5 Fachdienstliche Stellungnahmen
Im Jahr 2014 wurden insgesamt 53 Fachdienstliche Stellungnahmen durch den Dienst
angefertigt. Die häufigsten Beauftragungen erfolgen im Rahmen der Leistungsgewährung für
Anträge nach §27 SchwbAV und nach §102 Abs. 4 SGB IX (Bewilligung einer
Arbeitsassistenz). Verglichen zum Jahr 2013 wurden ca. 20% mehr Stellungnahmen
angefertigt (2013 = 44 Stellungnahmen).
Fachdienstliche Stellungnahmen
Abgeltung außergewöhnliche Belastungen (§27 SchwbAV)
Leistungen zur Arbeitsassistenz (§17 Nr. 1a SchwbAV)
Leistungen für technische Arbeitshilfen an
schwerbehinderte Menschen (§17 (1) Nr. 1a SchwbAV)
Leistungen an Integrationsprojekte bei besonderem
Aufwand (§28a SchwbAV)
Leistungen zur behinderungsbedingten Einrichtung des
Arbeitsplatzes (§26 (1) Nr. 4 SchwbAV)
Abhilfeprüfung gemäß §77 VwGO
Gesamt: 53
39
8
1
3
1
1
12
2.2.6 Weitere Ergebnisse der Fachdienstarbeit in der Berufsbegleitung
Beratungsinhalte mit Klientinnen und Klienten
Informationen zu sozialrechtlichen Fragen (SB-Ausweis, Reha)
Umgang mit Krisen (Intervention/ Prävention)
Unterstützungsprozesse bei Entwicklung der Persönlichkeit
Unterstützung zur Krankheits- und Behinderungsbewältigung
Klärung/ Auseinandersetzung zur beruflichen, betrieblichen Situation
Vorbereitung von Betriebsgesprächen
Informationen zu Verkehrssicherheit, Arbeitssicherheit und
Unfallverhütung
Auseinandersetzung mit Leistungs-, Arbeits- und Erwerbsfähigkeit
Umgang mit Konflikten/ sozialen Problemen am Arbeitsplatz
Umgang mit Abmahnung, Änderungskündigung, Kündigung
Klärung/ Auseinandersetzung zur wirtschaftlichen Situation
79
83
63
81
103
96
59
98
61
44
47
Beratungsinhalte mit Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern/ Betrieb
Informationen über Auswirkungen der Behinderung/ Erkrankung am
Arbeitsplatz
Informationen zu Verkehrssicherheit, Arbeitssicherheit und
Unfallverhütung
Informationen über begleitende Hilfen und besonderen Kündigungsschutz
Einleiten von Leistungen der begleitenden Hilfe und/ oder des besonderen
Kündigungsschutzes
Prozessbegleitung, Coaching u.a.
Einsatz innerbetrieblicher Betreuungspersonen
Arbeitsbezogene Maßnahmen (Arbeitsplatzgestaltung, -anpassung, organisation, Arbeitsassistenz, etc.)
96
40
62
27
79
23
33
Beratungsinhalte mit Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern
Abstimmung über Vorgehensweisen
Austausch über Krankheit, Behinderung und berufliche Leistungsfähigkeit
Abklärung über technische Hilfsmittel/ Arbeitsplatzausstattung/ gestaltung
103
86
53
Maßnahmen
Vollschichtige bzw. stufenweise Wiedereingliederung
Arbeitsplatzanpassung/ -gestaltung/ -organisation
Durchsetzung von Sozialleistungen/ Existenzsicherung
Maßnahmen der Arbeits- oder Belastungserprobung
Einleiten von Psychotherapie, Facharztbehandlung, med. Reha, Klinik
7
21
37
7
6
13
2.3 Modellprojekte
Im Berichtszeitraum sind die Fallzahlen in den Bereichen Übergang Förderschule – Beruf und
Werkstatt – allgemeiner Arbeitsmarkt weiterhin angestiegen. Im Rahmen der Netzwerkarbeit ist der Bekanntheitsgrad für die Projekte inzwischen gestiegen und die Unterstützung
durch den IFD wird von den beteiligten Partnern gern angenommen. Zukünftig ist hier eine
weitere Steigerung der Fallzahlen zu erwarten.
Im Rahmen der Tätigkeit in den Modellprojekten wurden 2014 insgesamt 64 Klientinnen und
Klienten unterstützt. Durch die erfolgte Personalneueinstellung im IFD ist es auf Grund des
Beraterwechsels zu einer statistischen Doppeltzählung von sechs Klienten gekommen. Im
Vergleich zum Vorjahreszeitraum war dennoch eine deutliche Steigerung der tatsächlichen
Fallzahlen von ca. 35% zu verzeichnen (2013 = 43; 2014 – bereinigt = 58).
Fallzahlenentwicklung in den Modellprojekten 2012 – 2014:
Förderschule
Werkstatt
2012
13
1
2013
37
4
2014
58
6
2.3.1 Übergang Förderschule - Beruf
Mit Beginn des Modellprojektes (Laufzeit: 01.01.12 bis 31.12.19) war es zunächst
erforderlich, Struktur- und Netzwerkarbeit zu leisten. Der Integrationsfachdienst
Wittenberg/ Dessau betreut in seinem Bereich sieben Schulen für Geistigbehinderte, eine
Schule für Körperbehinderte und das Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte in Halle.
Des Weiteren können anerkannt schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler, die integrativ
beschult werden sowie Absolventen der o.g. Schulen ohne Berufsabschluss, die
Unterstützung durch den IFD bei der erweiterten Berufsorientierung und der
Ausbildungsplatzsuche in Anspruch nehmen.
Mit Vertretern der Schulen für Geistigbehinderte werden regionale Netzwerkkonferenzen
durchgeführt, für die Schulen für Sinnes- und Körperbehinderte findet eine landesweite
Netzwerkkonferenz statt. In diesen Veranstaltungen wird über die konkrete Arbeit der
Integrationsfachdienste berichtet. Anhand von Einzelfallbeispielen können so auch Probleme
angesprochen werden, die von den Netzwerkpartnern aufgegriffen und gemeinsam gelöst
werden können.
In Hospitationen im Unterricht und Gesprächen mit den Schulleiterinnen und Schulleitern
sowie den Lehrkräften geht es darum, die Unterstützungsmöglichkeiten aufzuzeigen,
geeignete Schülerinnen und Schüler zur Erprobung am allgemeinen Arbeitsmarkt zu
identifizieren und die konkrete Zusammenarbeit zwischen dem IFD und der Schule
abzustimmen. Für diese Auswahl werden die schulischen Kompetenzanalysebögen, die
inzwischen regelhaft ab dem 10. Schulbesuchsjahr eingesetzt werden, gemeinsam
ausgewertet.
14
Die Beratungsangebote des Integrationsfachdienstes zum Thema Anerkennungsverfahren,
Gleichstellung, besonderer Kündigungsschutz und Leistungen der Integrationsämter haben
viele interessierte Eltern und Lehrkräfte erreicht.
Um bei den Schülerinnen und Schülern Wünsche und Vorstellungen zu wecken, werden
Methoden der Persönlichen Zukunftsplanung angewandt. Diese helfen, gemeinsam
nachzudenken und sich konkret mit der eigenen Zukunft auseinanderzusetzen.
In der Einzelfallarbeit ist es außerdem erforderlich, eng mit den Eltern/gesetzlichen
Vertreterinnen und Vertretern, Lehrkräften der Schule und Reha-Beraterinnen und RehaBeratern der Arbeitsagenturen zusammen zu arbeiten und in der Berufswegekonferenz
gemeinsam mit dem Jugendlichen seinen weiteren beruflichen Werdegang zu beraten,
Festlegungen zu treffen und an deren Umsetzung zu arbeiten.
Der Integrationsfachdienst betreut die Schülerinnen und Schüler, die eine Tätigkeit auf dem
allgemeinen
Arbeitsmarkt
aufnehmen
möchten
und
einen
besonderen
Unterstützungsbedarf bei der beruflichen Orientierung haben. Die Schwerpunkte der
Einzelfallarbeit bilden dabei neben der umfassenden Beratung, die Erkundung von
Interessen und Neigungen sowie die Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Praktika
in Betrieben und Einrichtungen am allgemeinen Arbeitsmarkt. Um die Ergebnisse der
Praktika gut beurteilen zu können, nutzt der IFD die Materialien der betrieblichen
Kompetenzanalyse. Die Leistungen im erfolgten Praktika werden gemeinsam mit dem
Arbeitgeber ausgewertet, um ein umfassendes Bild vom Schüler zu erhalten.
Der Integrationsfachdienst berät zudem potentielle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, wirkt
bei der Anbahnung von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen mit und übernimmt im
Anschluss die Sicherung dieser Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse.
Da eine über die Schulzeit hinausgehende Betreuung nur dann möglich ist, wenn eine
anerkannte Schwerbehinderung bzw. eine Gleichstellung vorliegt, ist der Integrationsfachdienst bemüht, dieses Verfahren rechtzeitig in die Wege zu leiten. Im Berichtszeitraum hat
der IFD die Antragstellung bei 11 Schülerinnen und Schülern angeregt und unterstützt.
Fallzahlenentwicklung
In den Schulen für Geistigbehinderte können Schülerinnen und Schüler betreut werden, die
sich im 10.–12. Schulbesuchsjahr befinden. An den Landesbildungszentren, Körperbehindertenschulen und den integrativen Schulen wird das Augenmerk auf die letzten
beiden Klassenstufen gelegt.
Bei gleichgestellten Schülerinnen und Schülern oder bei vorliegendem Schwerbehindertenstatus kann über das Schulende hinaus im Rahmen der Berufsbegleitung die
Arbeitsaufnahme oder die Ausbildung begleitet werden.
Im Jahr 2014 hat der Integrationsfachdienst 58 Schülerinnen und Schüler (davon drei
Absolventen) unterstützt. Nach Hospitationen im Unterricht und Einzelgesprächen zum
Kennenlernen der Schülerinnen und Schüler wurden Interessen, Neigungen und Fähigkeiten
ermittelt, um im Anschluss geeignete Orientierungspraktika zu suchen. Während der
Praktika erfolgten regelmäßige Kontaktaufnahmen sowie Hospitationen in den Firmen. Die
Auswertung der Praktika wurde sowohl in gemeinsamen Gesprächen mit allen Beteiligten
und unter Zuhilfenahme der entwickelten Auswertungsbögen schriftlich vorgenommen.
15
2014 konnten für die Schülerinnen und Schülern insgesamt 29 Orientierungspraktika
organisiert werden (Dauer: 1 – 2 Wochen bzw. 1 Tag pro Woche über einen längeren
Zeitraum). Erprobungs- bzw. Belastungspraktika konnten mit 18 Schülern über einen
längeren Zeitraum durchgeführt werden. Die Dauer dieser Praktika richtet sich ganz
individuell nach den Gegebenheiten im Betrieb und orientiert sich i.d.R. auch an den
Wünschen der Schülerinnen und Schüler. So konnten diese Praktika teilweise über die Dauer
des Schuljahres an einzelnen Wochentagen oder als Blockpraktikum organisiert werden.
Die Praktika wurden in verschiedenen Arbeitsbereichen durchgeführt und je nach Interesse
der Schüler organisiert.
In folgenden Bereichen haben 2014 Praktika stattgefunden:












Handel,
Baubetrieb,
Ackerbau, Tierproduktion,
Garten- Landschaftsgestaltung,
Metallbau,
Gesundheits- und Sozialwesen,
KfZ-Bereich,
Hausmeister,
Computer,
Hauswirtschaft, Hotelbetrieb, Reinigung,
Fußbodenleger, Maler,
Küche, Gaststätte
Zum Ende des Schuljahres 2013/2014 wurden zehn Betreuungen beendet, da die
Schülerinnen und Schüler die Schule verlassen haben. Ein Schüler wurde nahtlos als
Absolvent weiterbetreut (siehe nächster Absatz). Eine Schülerin mündete im Anschluss an
die Schulzeit in eine Werkstatt für behinderte Menschen, da ihre Kompetenzen nicht
ausreichten, um eine Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt aufzunehmen. Fünf Schüler
konnten eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme der Bundesagentur für Arbeit
beginnen, um sich so auf den gewünschten Ausbildungsbereich besser vorbereiten zu
können. Eine Schülerin hat eine Maßnahme „Berufsvorbereitendes Jahr“ begonnen, da auf
Grund der vorliegenden Behinderungen noch nicht abschließend geklärt werden konnte,
welche Ausbildung sie aufnehmen kann. Ein Schüler hat sich für eine schulische Ausbildung
entschieden. Bei einem Schüler einer Schule für Geistigbehinderte wurde zunächst eine
Maßnahme zur Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeiten bewilligt, da auf Grund der vielfältigen
Einschränkungen im Rahmen des ÜFB Projektes nicht geklärt werden konnte, ob eine
Eignung für einen Nischenarbeitsplatz am allgemeinen Arbeitsmarkt vorliegt.
Im Berichtszeitraum wurden drei Schüler nach dem Schulabschluss weiter betreut. Ein
Absolvent aus integrativer Beschulung wird durch den IFD weiterhin bei seiner
Ausbildungsplatzsuche unterstützt. Zwei Absolventen, die bereits 2013 aufgenommen
wurden, konnten in eine weiterführende Maßnahme der Agentur für Arbeit integriert
werden. Ein Absolvent ist bei einem Bildungsträger in die Maßnahme „Unterstützte
Beschäftigung“ gemündet, um dort einen geeigneten Arbeitgeber zu finden und am
Arbeitsplatz qualifiziert zu werden. Der zweite Schüler ist nach Beendigung des
16
„Berufsvorbereitenden Jahres“ in eine „Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme“
gewechselt, da die Ausbildungsreife noch immer nicht festgestellt werden konnte.
2.3.2 Übergang Werkstatt - allgemeiner Arbeitsmarkt
Mit Beginn des Modellprojektes (04.06.2012 – 31.12.2019) wurde die Möglichkeit
geschaffen, die Werkstattbeschäftigten, die bereits im Arbeitsbereich integriert waren, in
der Erprobung am allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen. Ausgehend vom
Bundesarbeitsmarktprogramm Job 4000 Artikel 3 hatte der IFD bereits Netzwerkstrukturen
geschaffen und konnte erfolgreiche Integrationen von ehemaligen WfbM-Beschäftigten in
Nischenarbeitsplätzen am allgemeinen Arbeitsmarkt vorweisen.
Um im Modellprojekt Übergang Werkstatt – allgemeiner Arbeitsmarkt frühzeitig Probleme
zu erkennen, die gemeinsam gelöst werden und um neue Strukturen oder Beziehungen
aufzubauen, wurde die Möglichkeit des gemeinsamen Austausches innerhalb von regionalen
Netzwerkkonferenzen installiert. Hier sollen in einer jährlichen Zusammenkunft mögliche
Schwierigkeiten im Projektablauf erörtert und beseitigt werden sowie ausführlich über die
Arbeit des IFD berichtet werden.
Vorrangig wurden 2014 zunächst intensive Strukturen in denjenigen Bereichen aufgebaut,
die innerhalb des Bundesarbeitsmarktprogrammes Job 4000 weniger Berührungspunkte zur
Arbeit des Integrationsfachdienstes hatten. Ziel wird es auch weiterhin sein, einen guten
Verfahrensweg festzulegen, wie Informationen zum Projekt innerhalb der Werkstätten
verbreitet werden können und in welchem Rahmen, ein Austausch über das Potential der
Werkstattbeschäftigten zu Stande kommen kann.
Fallzahlenentwicklung
Im Berichtszeitraum konnten im Rahmen des Modellprojektes sechs Werkstattbeschäftigte
betreut werden, die Interesse an der Erprobung einer Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt
hatten. Da ein Klient wegen Fehleingabe abgemeldet und wieder neu angemeldet wurde,
wird es in der Auswertung ausschließlich den Bezug zu fünf Klienten geben.
Zwei Klienten, die bereits seit 2013 betreut wurden, haben nach erfolgter Erprobung am
allgemeinen Arbeitsmarkt festgestellt, dass der Verbleib in der Werkstatt für behinderte
Menschen für sie eine bessere Alternative darstellt. Bei einer Klientin wurde die Betreuung
wieder abgeschlossen, da ungeklärte gesundheitliche Probleme einem Praktikum im Weg
standen. Hier wurde in Aussicht gestellt, dass eine erneute Betreuung nach Abklärung
möglich ist. Dies wurde von der Klientin Anfang 2015 in Anspruch genommen. Bei einem
Klienten wurde die Betreuung erst im November 2014 begonnen, so dass im
Berichtszeitraum die erste Phase des Kennenlernens durch Hospitationen abgeschlossen
wurde und durch eine Potential- und Interessensanalyse gemeinsam herausgefunden wurde,
welche Berufsbereiche 2015 erprobt werden sollen.
Die Betreuung von einem Klienten wurde vom IFD aufgenommen, um die Erprobung in
einem Betrieb zu begleiten. Der Klient konnte sich in vier Handlungs- bzw. Arbeitsfeldern
ausprobieren. Die Arbeitserprobung wurde intensiv begleitet und ausgewertet. Gemeinsam
mit dem Betrieb wurden dann weitergehende Möglichkeiten der Beschäftigung erörtert.
Eine Einstellung erfolgt Anfang 2015.
17
2.4 Kooperation mit Betrieben und dem sozialen Netzwerk
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wurden einzelfallunabhängig, auch im Rahmen der
Prävention, begleitet, unterstützt und motiviert, behinderte und schwerbehinderte
Menschen bei auftretenden Problemlagen weiter zu beschäftigen oder einzustellen. Für die
Tätigkeit in den beiden Modellprojekten werden die Kontakte intensiviert, um geeignete und
interessierte Betriebe für die Zielgruppen zu sensibilisieren.
Folgende Schwerpunkte wurden auch 2014 berücksichtigt:
- Einrichtung von behindertengerechten Arbeitsplätzen, bspw. durch barrierefreie
Kommunikation oder technische Arbeitshilfen
- Informationen über die Auswirkungen der Behinderungen am Arbeitsplatz,
- Unterstützung bei der Personalplanung, -entwicklung für schwerbehinderte Menschen.
2.5
Öffentlichkeitsarbeit
Der Integrationsfachdienst hat auch im Jahr 2014 Kontakt zu Arbeitgebern und im Netzwerk
aufgebaut und bestehende Strukturen gestärkt. So wurde der IFD für Vorträge zum Thema
„Aufgaben der Integrationsfachdienste“ sowie zum „Leistungsspektrum der Rehabilitationsträger und des Integrationsamtes“ eingeladen sowie zur Teilnahme am „Arbeitsmarktforum
Inklusion“ gebeten. In enger Zusammenarbeit mit den Beteiligten fanden Informationsveranstaltungen bei der Deutschen Krebsliga, in Kliniken und bei Stadtverwaltungen statt.
Im Rahmen des Schulungsangebotes des Integrationsamtes konnte 2014 das Seminar für
berufstätige Gehörlose und deren hörende Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen nicht
durchgeführt werden. Auf Grund der Spezifik und der Durchführung an einem Wochenende
konnten nicht genügend Interessierte akquiriert werden. Wir hoffen, dieses dreitägige
Seminar 2015 wieder durchführen zu können, um über die kommunikativen Besonderheiten
von gehörlosen Menschen aufzuklären und die Kommunikation zwischen hörenden und
gehörlosen Beschäftigten in einer Firma zu verbessern.
3.
Schlussbemerkungen
Der IFD Wittenberg/ Dessau hat im Auftrag der Leistungsträger darauf hingewirkt, Menschen
mit einer Behinderung in den Arbeitsprozess zu integrieren. Trotz der oft sehr ausgeprägten
Beeinträchtigungen der Klientinnen und Klienten haben die Fachberaterinnen und der
Fachberater des Integrationsfachdienstes ein gutes Vermittlungs- und Betreuungsergebnis
erzielt. Im Bereich der Berufsbegleitung konnte in den überwiegenden Fällen die
Arbeitslosigkeit verhindert und bestehende Arbeitsverhältnisse gesichert werden.
Diese Ergebnisse sind nur durch die enge und kooperative Zusammenarbeit mit den an den
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beteiligten Leistungsträgern möglich gewesen.
2014 wurde diese Zusammenarbeit fortgesetzt. In den stattfindenden Netzwerkkonferenzen
sollen auch zukünftig anstehende Probleme erörtert, gemeinsam Lösungen gefunden
werden und durch intensiven Erfahrungsaustausch der Nutzen unserer Arbeit für alle
Beteiligten sichtbar gemacht werden.
18
Der Fokus der Arbeit für die kommenden Jahre liegt in der Tätigkeit in den Modellprojekten
einerseits im Bereich der beruflichen Orientierung von Schülerinnen und Schülern mit
sonderpädagogischem Förderbedarf sowie die anschließende Gestaltung des Übergangs
zwischen Schule und Arbeitswelt und andererseits in der Erprobung und Vermittlung von
Werkstattbeschäftigten in Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt.
Die Facharbeit soll 2015 kontinuierlich fortgeführt werden, um möglichst vielen
schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben zu
ermöglichen und diese so auszugestalten, dass sie ihre vorhandenen Fähigkeiten und
Fertigkeiten voll verwerten können.
In der intensiven Zusammenarbeit mit allen am Prozess beteiligten Personen möchten wir
uns in diesem Rahmen für die gemeinsame Arbeit im vergangenen Jahr bedanken und
wünschen uns für 2015 eine ähnlich erfolgreiche und engagierte Kooperation.
Anhang
Anlage 1: Tabelle Inanspruchnahme des Dienstes 2014
19
Inanspruchnahme 2014
Gesamtanzahl betreute Klienten Jan
127
Feb
134
Mrz
144
Apr
149
Mai
149
Jun
151
Jul
140
Aug
137
Sep
150
Okt
160
Nov
149
Dez
158
1. Vermittlung
Agenturen für Arbeit
Rentenversicherung Bund
Rentenversicherung Knappschaft Bahn See
Rentenversicherung MD
0
0
0
10
0
0
0
9
0
0
0
9
1
0
1
8
1
0
1
8
1
0
1
7
1
0
1
7
2
1
0
7
2
1
0
7
2
1
0
6
0
1
0
1
0
1
0
1
Vermittlungen
1
1
0
1
0
0
0
1
1
1
0
0
2. Berufsbegleitung
Integrationsamt ‐ Berufsbegleitung
Rentenversicherung MD ‐ Berufsbegleitung
Unterstützte Beschäftigung
75
2
4
82
2
4
88
2
4
91
1
4
92
2
2
94
2
2
85
1
2
92
1
2
102
1
3
110
1
2
105
0
2
113
0
3
3. Modellprojekte
Übergang Förderschule Beruf
Übergang Förderschule Beruf (Abgänger)
Übergang Werkstatt allg. Arbeitsmarkt
32
2
2
34
1
2
38
1
2
40
1
2
40
1
2
40
1
3
40
1
2
29
1
2
30
1
3
34
1
3
35
1
4
36
1
3
Jahresbericht
des Integrationsfachdienstes
Halberstadt/Sangerhausen
i n d e n A r b e i t sa g e n t u r b e z ir k e n
H a l b e r st a dt , Be r n b u r g u n d Sa n g e r h a u s e n
für das Jahr 2014
Bürostandort: Aschersleben
Lindenstraße 16
06449 Aschersleben
Tel.: 03473 225061
Fax: 03473 225064
Bürostandort: Halberstadt
Düsterngraben 7
38820 Halberstadt
Tel.: 03941 620680
Fax: 03941 620993
Geschäftsadresse des Trägers des IFD Halberstadt/Sangerhausen:
ASB-Regionalverband
Salzlandkreis e.V.
Magdeburger Str. 9
06449 Aschersleben
Inhaltsverzeichnis
1
Vorwort
2
Struktur des Integrationsfachdienstes (IFD)
2.1
Spezifik des Fachdienstes
2.2
Organisationsstruktur
3
Auswertung der Inanspruchnahme und Ergebnisse der
Fachdienstarbeit insgesamt
3.1
Aufgabenbereich „Vermittlung“ behinderter und schwerbehinderter
Menschen in Arbeit sowie Modellprojekte zur Erprobung auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt
3.1.1
Inanspruchnahme durch die zuständigen Leistungsträger
3.2
Die Modellprojekte
3.2.1
Landesmodell „Übergang Werkstatt für behinderte Menschen allgemeiner Arbeitsmarkt“ (ÜWA)
3.2.2
Landesmodell „Übergang Förderschule – Beruf (ÜFB) in Verbindung mit
der Initiative Inklusion des BMAS (Handlungsfeld 1)
3.2.3
Statistische Daten zu den Modellprojekten
3.2.4
Vermittlung
3.2.5
Weitere Ergebnisse im Bereich „Vermittlung
3.3
Aufgabenbereich „Berufsbegleitung (BG)“ für schwerbehinderte
Menschen
3.3.1
Sicherung von neuen Arbeitsverhältnissen
3.3.2
Fallzahlentwicklung und weitere statistische Auswertungen im
Berichtszeitraum (nur BG)
3.3.3
Ergebnisse in der „Berufsbegleitung“
3.4
Sonstige Tätigkeitsfelder des IFD
3.4.1
Fachdienstliche Stellungnahmen
3.4.2
Einzelfallübergreifende betriebliche Beratung
4
Schlussbemerkungen und Ausblick
Seite 2 von 21
1
Vorwort
Die Integrationsfachdienste werden unter der Strukturverantwortung des
Integrationsamtes des Landes Sachsen-Anhalt tätig. Die Fachbereiche
Berufsbegleitung, Vermittlung und Arbeit in den Modellprojekten, wobei
der Spezifik für Menschen mit Hörbehinderung Rechnung getragen wird,
sind bei den Trägern unter einem Dach vereint. Damit wird eine enge
Kooperation innerhalb des IFD gewährleistet. Der ASB Regionalverband
Salzlandkreis e.V. mit Sitz in Aschersleben ist Träger des IFD
Halberstadt/Sangerhausen.
Die Finanzierung des Fachdienstes im Bereich „Vermittlung“ erfolgt für
Rehabilitanden auf der Grundlage der „Gemeinsamen Empfehlungen“ nach
§ 113 Abs. 2 SGB IX durch die Rehabilitationsträger.
Die Kunden der Arbeitsverwaltungen, konnten auf Grund der
Zertifizierungsregelung auch in 2014 nicht die Dienstleistungen des
Integrationsfachdienstes in Anspruch nehmen. Beauftragungen über § 113
Abs. 2 SGB IX oder § 37 bzw. § 46 SGB III erfolgten durch diese Träger
im Berichtszeitraum nicht.
Die Arbeitsschwerpunkte bei den Integrationsfachdiensten in SachsenAnhalt belaufen sich, neben der Kernaufgabe „Berufsbegleitung“, auf
folgende Aufgabenbereiche.
 Vermittlung von Rehabilitanden
 Unterstützung von Mitarbeitern aus den Werkstätten für behinderte
Menschen (WfbM) bei der Erprobung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt und bei Bedarf die Begleitung des Ausbildungs- oder
Berufsübergangs (Modellprojekt ÜWA s. Punkt 3.3.1)
 Berufsorientierung von Schülern mit geistiger Behinderung sowie
von weiteren schwerbehinderten Schülern durch Praktika auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt und bei Bedarf die Begleitung des
Ausbildungs- oder Berufsübergangs (Modellprojekt ÜFB s. Punkt
3.3.2)
Die statistischen Auswertungen
01.01.2014 bis 31.12.2014.
erfolgen
für
den
Zeitraum
vom
Seite 3 von 21
2
Struktur des Integrationsfachdienstes
2.1
Spezifik des Fachdienstes
Der IFD Halberstadt/Sangerhausen arbeitete bis August 2014 mit 5
Fachberatern in den Aufgabenbereichen lt. § 110 SGB IX. Davon waren
ein Mitarbeiter für den Bereich „Berufsbegleitung“ und eine Mitarbeiterin
für den Bereich „Berufsbegleitung für Menschen mit Hörbehinderung“
zuständig. 3 Mitarbeiter sind in den Landesmodellprojekten „Übergang
Förderschule- Beruf“ (ÜFB) und „Übergang Werkstatt – allgemeiner
Arbeitsmarkt“ (ÜWA) tätig gewesen. Eine Mitarbeiterin war zusätzlich im
Bereich Vermittlung tätig. Darüber hinaus haben die Mitarbeiter den
Bereich Berufsbegleitung bei der Erstellung von fachdienstlichen
Stellungnahmen unterstützt. Im November 2014 wechselte die
Teamleitung.
Im September 2014 kehrte eine Kollegin aus der Elternzeit zurück. Die
Kollegin des Bereichs Berufsbegleitung für Menschen mit Hörbehinderung
wurde im August 2014 in den Ruhestand verabschiedet. Die 3 monatige
Einarbeitungszeit der neuen Kollegin wurde durch das Integrationsamt
Halle
bewilligt
und
von
einer
Kollegin,
die
zunächst
die
Mutterschaftsvertretung übernommen hatte und im Dezember 2014 in
den Ruhestand verabschiedet wurde, realisiert. Die neue Kollegin des
Bereichs Berufsbegleitung für Menschen mit Hörbehinderung ist zudem
anteilig in beiden Landesmodellprojekten eingesetzt. Um dem
Aufgabengebiet Berufsbegleitung für Menschen mit Hörbehinderung
gerecht zu werden, hat die neue Kollegin mit längerfristigen
Weiterbildungen
(über
2014
hinaus)
im
Bereich
Deutsche
Gebärdensprache begonnen. Die ehemalige Kollegin des Bereichs
Berufsbegleitung für Menschen mit Hörbehinderung ist auf Honorarbasis
seit September 2014 tätig und unterstützt die neue Kollegin.
Für alle Mitarbeiter des IFD ist eine regelmäßige Teilnahme an
Supervisionsveranstaltungen
und
Fortbildungen
für
die
eigene
Qualifizierung unabdingbar. Hierfür stellte das Integrationsamt im Rahmen
der Strukturverantwortung und Finanzierung der Dienste entsprechende
Mittel und Veranstaltungsangebote zur Verfügung.
Seite 4 von 21
2.2
Organisationsstruktur
Das Aufgabengebiet des IFD Halberstadt/Sangerhausen liegt in den
Arbeitsagenturbezirken Halberstadt, Sangerhausen und Bernburg (Altkreis
Aschersleben-Staßfurt).
Bürostandort: Aschersleben
Lindenstraße 16
06449 Aschersleben
Herr Schmidt
Bereich: Berufsbegleitung,
Vermittlung
Tel: 03473 225060
Fax: 03473 225064
Herr Hermann
Bereich Modellprojekte
ÜFB/ÜWA
Tel: 03473 225061
Fax: 03473 225064
Bürostandort: Halberstadt
Düsterngraben 7
38820 Halberstadt
Halberstadt
Aschersleben
Harz
Aschersleben/Staßfurt
MansfeldSüdharz
Frau Zenger bis 12/2014
Bereich: Modellprojekte ÜFB/
ÜWA
Tel: 03941 620680
Fax: 03941 620993
Frau Böhme ab 09/2014
Bereiche: Modellprojekte ÜFB/
ÜWA,
Vermittlung
Tel.: 03941 620680
Fax: 03941 620993
Frau Schulze (Teamleiterin)
Bereiche: Modellprojekte ÜFB/
ÜWA,
Vermittlung
Tel: 03941 620694
Fax: 03941 620993
Frau Fehmer bis 08/2014
Frau Semella ab 09/2014
Bereiche: Vermittlung,
Begleitung,
Modellprojekte ÜFB/ ÜWA
(überwiegend für Menschen
mit Hörbehinderung)
Tel: 03941 5954490
Funk: 01782889885
Fax: 03941 620993
Seite 5 von 21
3
Auswertung der Inanspruchnahme und Ergebnisse der
Fachdienstarbeit insgesamt
3.1 Aufgabenbereich
„Vermittlung“
behinderter
und
schwerbehinderter Menschen in Arbeit sowie Modellprojekte zur
Erprobung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
Der IFD arbeitet in den Bereichen Vermittlung von Rehabilitanden in Arbeit
sowie in den Modellprojekten ÜFB und ÜWA. Die beiden Modellprojekte
werden im Klienten-Verwaltungsprogramm (KLIFD) des IFD unter der
Rubrik „Vermittlung“ dokumentiert. Unter den Punkten 3.3.1 und 3.3.2
werden die Ergebnisse der Modellprojekte konkret dargestellt.
Die Mitarbeiter des IFD verstehen sich als Dienstleister in den
Arbeitsagenturbezirken Halberstadt, Sangerhausen sowie Teilen von
Bernburg für die zuständigen Sozialleistungsträger. Sie sind Mittler
zwischen den Klienten und den regionalen Arbeitgebern im Auftrag u.g.
Leistungsträger in Kooperation mit den Schulen und WfbM und sonstiger
Netzwerkpartner.
3.1.1
Inanspruchnahme durch die zuständigen Leistungsträger
Im Jahre 2014 war der IFD im Bereich Arbeitsvermittlung für folgende
Sozialleistungsträger tätig.




Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See (siehe
sonstige Rehabilitationsträger)
Unfallkasse Sachsen-Anhalt
Integrationsamt (Modellprojekte)
Fallleistungsträger
78
Integrationsamt Modellprojekte
5
DRV Mitteldeutschland
Knappschaft Bahn See
Unfallkasse Sachsen-Anhalt
1
1
Seite 6 von 21
3.2 Die Modellprojekte
3.2.1 Landesmodellprojekt „Übergang WfbM – allgemeiner Arbeitsmarkt“
(ÜWA)
Das
Landesmodellprojekt
„Unterstützung
des
Übergangs
von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Werkstätten für behinderten
Menschen (WfbM) in Sachsen-Anhalt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
durch Integrationsfachdienste“ (Modell ÜWA) wurde in 2014 fortgesetzt.
Insgesamt wurden im Berichtszeitraum 8 Klienten bei der Erprobung des
Übergangs von der WfbM in den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt.
Davon konnte für 4 Klienten ein sozialversicherungspflichtiges
Beschäftigungsverhältnis am allgemeinen Arbeitsmarkt geschlossen
werden. Zwei Klienten sind im Bereich Grundstücks- und Gebäudeservice
tätig und zwei im Bereich Holzverarbeitung.
Zwei Klienten haben auf eigenen Wunsch die Erprobungen auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt abgebrochen.
3 Klienten werden über den Berichtszeitraum hinaus vom IFD unterstützt.
In den folgenden Werkstätten für Menschen mit Behinderung werden die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei bestehendem Wunsch der
Ausgliederung durch den IFD unterstützt.
Landkreis
Mansfeld- Südharz
Werkstätten für Menschen mit
Behinderung
Südharzwerkstätten, Sangerhausen
Mitteldeutsche Werkstätten, Eisleben
Salzlandkreis
Lebenshilfe Harzvorland, Hoym
Bördelandwerkstätten, Staßfurt
Landkreis Harz
Diakoniewerkstätten, Halberstadt
Lebenshilfe Harzkreis, Weddersleben
WfbM der Neinstedter Anstalten
WfbM der Lebenshilfe Wernigerode
Seite 7 von 21
3.2.2 Landesmodellprojekt Übergang Förderschule – Beruf (ÜFB) in
Verbindung mit der Initiative Inklusion des BMAS(Handlungsfeld 1)
Ein weiteres Aufgabenfeld des Integrationsfachdienstes ist seit 2012 die
Umsetzung
der
Richtlinie
zur
Initiative
Inklusion/Handlungsfeld
1(berufliche Orientierung) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
zusammen mit
einem Landesmodellprojekt zur „Unterstützung des
Überganges von Schülerinnen und Schüler mit geistiger Behinderung und
weiterer schwerbehinderter Schülerinnen und Schüler von der Schule in
Arbeit und Beruf“ (ÜFB). Die Laufzeit des Projektes ist vom 01.01.2012 bis
31.12.2019.
Ziel des Modellprojektes ist es, motivierten jungen Menschen mit
Behinderungen Alternativen zur üblichen Einmündung in eine „Werkstatt
für behinderte Menschen“ aufzuzeigen und wenn möglich, die Aufnahme
eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses oder einer
beruflichen Ausbildung im dualen System vorzubereiten und zu sichern.
Konzeptionell wurden neben den Schulen für Geistigbehinderte seit Januar
2013 die Schule für körperbehinderte Menschen in Darlingerode und die
Schule für hörbehinderte Menschen in Halberstadt sowie die Freien
Ganztagsschulen in Neinstedt und Aschersleben einbezogen und aktiv
durch den IFD unterstützt.
In der Einzelfallarbeit war es erforderlich, eng mit den Eltern/gesetzlichen
Vertretern,
Lehrkräften
der
Schulen
und
Reha-Beratern
der
Arbeitsagenturen
zusammenzuarbeiten.
In
den
individuellen
Berufswegekonferenzen wurde gemeinsam mit dem Jugendlichen und den
Netzwerkpartnern zum weiteren beruflichen Werdegang beraten,
Festlegungen getroffen und deren Umsetzung konstruktiv gearbeitet. Die
Mitarbeiter des Fachdienstes betreuen die Schüler, die eine Tätigkeit auf
dem allgemeinen Arbeitsmarkt in Erwägung ziehen und einen besonderen
Unterstützungsbedarf bei der beruflichen Orientierung besitzen. Die
Schwerpunkte der Einzelfallarbeit bilden dabei neben der umfassenden
Beratung, die Erkundung der Interessen und Neigungen und
die
Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Praktika in Betrieben und
Einrichtungen am allgemeinen Arbeitsmarkt.
Die Mitarbeiter des Integrationsfachdienstes beraten potentielle
Arbeitgeber,
wirken
bei
der
Anbahnung
von
Arbeitsund
Ausbildungsverhältnissen
mit und übernehmen im Anschluss die
Sicherung dieser Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse.
Seite 8 von 21
Im Jahr 2014 wurden durch den IFD Halberstadt/Sangerhausen die
Kontakte zu den Förderschulen weiter intensiviert. Es wurden folgende
Schulen durch den IFD erreicht:
Schulformen
Schulen für Geistigbehinderte
Schulen
Liv- Ullmann, Wernigerode
Reinhard- Lakomy, Halberstadt
Sine- Cura, Quedlinburg
Johannenschule, Neinstedt
Kastanienschule, Aschersleben
Levana- Schule, Eisleben
Waldschule, Hettstedt
Christopherusschule, Sangerhausen
Am Park, Wolmirsleben
Katharinenschule, Hecklingen
Landesbildungszentren
Hörgeschädigte
für Landesbildungszentren
Hörgeschädigte, Halberstadt
für
Landesbildungszentren
Körperbehinderte
für Landesbildungszentren
Körperbehinderte, Halle
für
Marianne- BuggenhagenDarlingerode
Landesbildungszentren
Blinde und Sehbehinderte
Freie
Ganztagsschulen
integrativer Beschulung
Schule,
für Hermann von Helmholtz, Halle
mit Albert Schweitzer, Aschersleben
Freie Ganztagsschule AHA e.V.,
Neinstedt
Seite 9 von 21
Es wurden im Berichtszeitraum 52 Schüler in die Betreuung des IFD
aufgenommen. In 34 Fällen wurden für die Schüler entsprechend ihrer
Neigungen und Fähigkeiten Praktika akquiriert und begleitet. 24 Fälle
wurden im Berichtszeitraum abgeschlossen.
3.2.3 Statistische Daten zu den Modellprojekten
Fallzahlentwicklung
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
Anzahl der im
Im
Auswertungszeitrau Auswertungszeitrau
m betreuten Klienten m abgeschlossene
insgesamt:
Betreuungsfälle:
Am Ende des
Auswertungszeitrau
ms laufende
Betreuungsfälle:
Im
Auswertungszeitrau
m neu angemeldete
Betreuungsfälle:
Gesamt
77
35
42
46
männlich
49
24
25
24
weiblich
28
11
17
22
Im Jahr 2014 wurden in den Modellprojekten statistisch 77 Klienten durch
den IFD betreut. Jedoch ist festzuhalten, dass durch die Personalwechsel
innerhalb des IFD auch Beraterwechsel im Klienten-Verwaltungsprogramm
erfolgt sind. Dadurch wurden vermehrte An- und Abmeldungen im
Klienten-Verwaltungsprogramm dokumentiert.
Schwerbehindertenstatus
(Betreuungsbeginn)
6%
26%
Schwerbehindertenausweis
68%
Anerkennung /
Gleichstellung beantragt
Sonstiges
Seite 10 von 21
Gegenüber dem Jahr 2013 hat sich der Anteil der aufgenommenen
Klienten, die einen Schwerbehindertenstatus besitzen, um 7% erhöht.
Dies ist durch den Anstieg der zu betreuenden Klienten im Modellprojekt
ÜFB
und
durch
eine
frühzeitige
Beratung
bezüglich
des
Anerkennungsverfahrens zum Schwerbehindertenstatus ableitbar.
Die Sonderregelung mit dem BMAS, auch Schüler ohne anerkannte
Schwerbehinderung unterstützen zu können, hatte im Jahr 2014 weiter
Bestand. Diese Schüler werden unter Sonstiges angegeben, sofern ein
anderer Status nicht zutrifft.
betreuungsrelevante Erkrankungen
1%
4%
10%
7%
4%
1%
seelische Erkrankung
Hirnorganische / Neurologische
Erkrankung
Sehbehinderung
Hörbehinderung
73%
Lernbehinderung / geistige
Behinderung
Organische Erkrankung
Die Lernbehinderung/geistige Behinderung mit 73% ist in 2014 die am
häufigsten vorkommende betreuungsrelevante Behinderungskategorie und
hat sich gegenüber dem Vorjahr um 10 % erhöht. Weiterhin ist ein
Anstieg der Hirnorganischen/Neurologischen Erkrankungen um 6 % zu
erkennen.
Im Berichtszeitraum wurden 35 Fälle in den Modellprojekten
abgeschlossen. Auf Grund von Personalwechsel kam es in 13 Fällen zu
einem Beraterwechsel, somit wurden im Berichtszeitraum tatsächlich 22
Fälle abgeschlossen. Der Verbleib nach Betreuungsende stellt sich wie
folgt dar.
Seite 11 von 21
Verbleib nach Betreuungsende
7
6
5
4
3
2
1
0
Fälle
weiterführen
allg.
de
Arbeitsmarkt
Maßnahmen
5
4
WfbM
arbeitslos
unbekannt
verzogen
6
1
4
2
3.2.4 Vermittlung
Im Berichtszeitraum wurden 8 Vermittlungsfälle (2 weiblich, 6 männlich)
durch den IFD bei der Aufnahme einer Beschäftigung am allgemeinen
Arbeitsmarkt unterstützt. In 6 Fällen konnte ein
sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis geschlossen werden. Zur
Sicherung der Arbeitsverhältnisse wurden die Klienten für die Zeit der
Probebeschäftigung durch den IFD nachbetreut.
In der folgenden Übersicht werden die Vermittlungsergebnisse tabellarisch
dargestellt.
Seite 12 von 21
m 62
m 51
m 49
m 53
Körperbehin
d.
organ.
Behind.
organ.
Behind.+
Körperbehin
d.
seel.
Behind.+
Köperbehin
d. + organ.
Behind.
organ.
Behind.
Abkürzungslegende:
KBS=
UKST=
DRV=
Qualifikation
neue Tätigkeit
Vorschaltmaßnahme
Bürokaufmann
Praktikum
nein
6
50%
01.04.14
UKST
ja
Wachmann
nein
nein
6
50%
27.05.14
DRV
ja
Produktionsmitarb.
nein
nein
keine
nein
08.12.14
KBS
ja
nein
4
Wochen
; dann 6
Monate
100%
50%
23.06.14
DRV
ja
DRV
nein;
verhaltensbedin
gte Kündigung
GdB
Alter
m/w
m 34
Art der
Behinderun
g
10 Bürokaufman
0 n
Produktions40
mitarb.
Vollmatrose
der Hochsee30
fischerei
Baufacharbei
40
ter
Fleischer,
70
Zimmermann
Hausmeister
Probebeschäftig
ung
Auslieferungsfah
Probebeschäftig
rer /
ung
Hausmeister
Ausstatt Förderz Förderhö
g. Arb.eit in
he in %
platz
Monate
durch
n
InA
ja
Beginn
des AV
4
100%
Wochen 50% +
15.09.14
; dann 6 Initiative
Monate Inklusion
Ende der Koste Bestand das AV,
Beschäftig
nwenn neinung bei träger
warum?
Nichtbest
and
31.12.14
Knappschaft Bahn See
Unfallkasse Sachsen-Anhalt
Deutsche Rentenversicherung
Mitteldeutschland
Seite 13 von 21
Da entsprechende Klienten von den Arbeitsagenturen (in ihrer Funktion
als Reha-Träger) gar nicht zugewiesen wurden bzw. arbeitsuchende
schwerbehinderte Menschen (durch die geänderte Zertifizierungsregelung
der Bundesanstalt für Arbeit) nicht mehr durch die IFD vermittelt werden
können, wurden folgende Zielgruppen nicht erreicht:


Rehabilitanden in der Zuständigkeit der Arbeitsverwaltungen
Sonstige
arbeitsuchende
schwerbehinderte
Menschen
im
Zuständigkeitsbereich der Arbeitsverwaltungen (z.B. mit Anspruch
auf einen Vermittlungsgutschein).
3.2.5 Weitere Ergebnisse im Bereich „Vermittlung“ und in den
Modellprojekten
Hauptsächlich innerhalb der Modellprojekte wurden im Jahr 2014
unterschiedlichste
arbeitsmarktnahe
Maßnahmen
organisiert
und
durchgeführt.
Durch IFD initiierte Maßnahmen insgesamt
Praktika
34
Investitionskosten/Arbeitsplatzausstattung
3
Probebeschäftigung § 238 SGB III bzw. § 34 SGB IX
1
Feststellungsverfahren beim Versorgungsamt
3
3.3
Aufgabenbereich „Berufsbegleitung“ (BG) für
schwerbehinderte Menschen
Der IFD im Bereich „Berufsbegleitung“ ist für die Arbeitsagenturbezirke
Halberstadt, Sangerhausen sowie für den Altkreis Aschersleben-Staßfurt
im Agenturbezirk Bernburg zuständig. Diese sind regional dem
Integrationsamt (Halle bzw. der Nebenstelle Magdeburg) zugeordnet.
Für den Bereich „Berufsbegleitung“ stand im Jahr 2014 eine Personalstelle
(VZÄ) für die Landkreise Mansfeld-Südharz, Harz und den Altkreis
Aschersleben-Staßfurt zur Verfügung. Für den Bereich Berufsbegleitung
von Menschen mit Hörbehinderung stand anteilig eine Mitarbeiterin zur
Verfügung.
Im
Berichtszeitraum
war
von
den
in
Frage
kommenden
Sozialleistungsträgern wieder nur das Integrationsamt als Auftraggeber
wirksam. Es wurden im Rahmen der „Berufsbegleitung“ schwerbehinderte
und ihnen gleichgestellte Menschen sowie Arbeitgeber im Arbeitsprozess
bei Problem- und Konfliktsituationen beraten und unterstützt.
Seite 14 von 21
Durch umfangreiche „Fachdienstliche Stellungnahmen“ wurden im Auftrag
des Integrationsamtes Einschätzungen als Grundlage für die Gewährung
von Leistungen des Amtes (begleitende Hilfen) erstellt.
3.3.1 Sicherung von neuen Arbeitsverhältnissen
Die erfolgreich in den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelten Klienten
wurden von den Mitarbeitern des Bereichs „Vermittlung“ berufsbegleitend
als Sicherungsfall weiter betreut. Die Finanzierung erfolgte hierbei über
das Integrationsamt. Der Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeber wurden
dazu maximal bis zum Ende der Probezeit in der Anpassungsphase
begleitet. Ziel ist die dauerhafte Integration des behinderten
Arbeitnehmers in das Arbeitsleben.
3.3.2 Fallzahlentwicklung und weitere statistische Auswertungen im
Berichtszeitraum (nur BG)
Jahr
Betreuungsfälle je Jahr
2011
2012
2013
2014
124
128
131
130
davon Neuzugänge
64
78
82
79
aus Vorjahr(en) übernommen
60
50
49
51
abgeschlossene je Jahr
90
79
80
90
Die Anzahl der Betreuungsfälle blieb relativ konstant.
Seite 15 von 21
Es ergaben sich folgende statistische Auswertungen für das Jahr 2014:
berufliche Qualifikation
(höchste erreichte Abschluss)
keine
1%
3%
9%
12%
Anlernberuf
10%
17%
Fachwerker / Helfer (2 jährig)
Berufsausbildung (3 jährig)
Fachschulausbildung
48%
Techniker / Meister
Insbesondere die Klienten ohne Abschluss haben sich im Vergleich zum
Vorjahr um 7% erhöht und die Klienten mit einer 3 jährigen
Berufsausbildung dagegen um 10% verringert.
Alterstruktur
60
40
20
0
bis 25
Jahre
6
26 - 40
Jahre
33
41 - 50
Jahre
30
51 - 60
Jahre
51
über 60
Jahre
10
männlich
4
18
14
26
8
weiblich
2
15
16
25
2
Gesamt
Die Altersklasse der 51-60 jährigen ist im Bereich der Berufsbegleitung
immer noch führend.
Seite 16 von 21
Schwerbehindertenstatus zu Beginn
der Betreuung
8%
Schwerbehindertenausweis
22%
Von der Agentur für Arbeit
gleichgestellt
70%
Anerkennung / Gleichstellung
beantragt
Der Schwerbehindertenstatus bei Betreuungsbeginn hat sich im Vergleich zum
Vorjahr um 8% erhöht.
Betreuungsrelevante Erkrankungen
seelische Erkrankung
11%
Hirnorganische /
Neurologische Erkrankung
20%
19%
Sehbehinderung
10%
Hörbehinderung
8%
28%
4%
Lernbehinderung / geistige
Behinderung
Organische Erkrankung
Körperbehinderung (Stützund Bewegungsapparat)
Führend sind bei den betreuungsrelevanten Erkrankungen die
Hörbehinderungen gefolgt von den seelischen und den organischen
Erkrankungen.
Seite 17 von 21
einleitende Stelle
Sonstige
Modellprojekte
3
2
IFD
8
Klinik
11
Betrieblicher Helfer / Kollege /…
6
Arbeitgeber
33
Privates Umfeld
5
Eigeninitiative
Deutsche RV Regionalträger
Agentur für Arbeit - ALG I (SGB III)
22
1
3
Integrationsamt
36
Als einleitende Stellen treten besonders das Integrationsamt und die
Arbeitgeber auf.
Einschaltung der BG im Zusammenhang
mit
anderen Problemen am Arbeitsplatz
Kommunikation
Krisenintervention
Konflikten am Arbeitsplatz
Belastung / Belastbarkeit
Fehlzeiten / Verhaltensprobleme
Begleitende Hilfe (ML, BA, u.a.)
Wiederaufnahme der Arbeit
Zustimmungsverfahren zur Kündigung
Abmahnung
Prävention
15
33
15
41
101
17
78
42
4
2
12
(Mehrfachnennungen möglich)
Im Vergleich zum Jahr 2013 haben sich insbesondere die Betreuungen in
Zusammenhang mit den „begleitenden Hilfen“ um 6% erhöht.
Seite 18 von 21
3.3.3 Ergebnisse in der „Berufsbegleitung“
Betreuungsergebnis bei Arbeitsplatzerhalt
Arbeitsausstattung/-gestaltung
21
Gebärdensprachdolmetscher
Arbeitsassistenz
6
1
Einleitung finanzieller Leistungen
Teilerwerbsminderung
30
3
Reduzierung von Informationsdefiziten
22
Reduzierung von Arbeitsinhalten
Arbeitszeitreduzierung
16
8
Verbesserung der innerbetrieblichen Abläufe
32
Verbesserung der innerbetrieblichen…
38
Anpassung der beruflichen Anforderung
35
Stabilisierung der beruflichen Situation
50
(Mehrfachnennungen möglich)
Betreuungsergebnis bei Beendigung des
Arbeitsverhältnisses
6
5
4
3
2
1
0
Fälle
- durch
einvernehmliche
Auflösung
- durch
Kündigung des
Arbeitnehmers
4
1
- durch Auslaufen
- durch
- durch
eines befristeten
betriebsbedingte personenbedingt
Arbeitsverhältniss
Kündigung
e Kündigung
es
2
5
1
Von 90 abgeschlossenen Betreuungsfällen konnte in 77 Fällen das
Arbeitsverhältnis gesichert werden. Das entspricht 85,6%.
Seite 19 von 21
Durch IFD initiierte bzw. durchgeführte Maßnahmen (BG)
153
Stufenweise Wiedereingliederung
8
Maßnahmen in Einrichtungen
8
Arbeitsplatzgestaltung / - anpassung / - organisation
26
Ambulante Maßnahmen (z.B. Psychotherapie)
29
Durchsetzung von Sozialleistungen
82
Für den Berichtszeitraum ist zur Thematik Maßnahmen anzumerken,
im Tätigkeitsgebiet nicht für
alle
Klienten bei
Bedarf
Psychotherapiebehandlung zeitnah zur Verfügung stand. Ebenso ist
flächendeckendes Netz an Rehabilitationssportangeboten existent, so
auf die ambulant-rehabilitativen Angebote zur Stabilisierung
beruflichen Kontextes nicht immer zurückgegriffen werden konnte.
3.4
dass
eine
kein
dass
des
Sonstige Tätigkeitsfelder des IFD
3.4.1 Fachdienstliche Stellungnahmen
Die Beauftragung zur Erstellung der „Fachdienstlichen Stellungnahmen“
erfolgte ausschließlich durch das Integrationsamt.
Gesamtzahl der angefertigten Stellungnahmen im Zeitraum
(Maßnahmebeginn)
Gesamt
25
Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen (§ 27 SchwbAV)
23
Sonstiges
1
Besonderer Aufwand für Integrationsprojekte (§ 134 SchwbAV)
1
3.4.2 Einzelfallübergreifende betriebliche Beratung
Im Rahmen der Fachdienstarbeit erfolgten einzelfallübergreifende
betriebliche Beratungen, die Teilnahme an Versammlungen der
schwerbehinderten Menschen und die Beratung der Betriebe, die Interesse
an der Einstellung schwerbehinderter Menschen hatten.
Art der Beratung
Einzelfallübergreifende betriebliche Beratung
Anzahl
37
Versammlungen der schwerbehinderten Menschen
1
Seminare/Schulungen/Fortbildungen für betriebliche Partner
1
Beteiligung an Messen u. Informationsveranstaltungen
5
Seite 20 von 21
4
Schlussbemerkungen und Ausblick
Die Mitarbeiter des Integrationsfachdienstes Halberstadt / Sangerhausen
konnten trotz Personalwechsel im Jahr 2014 ihre Fachdienstarbeit
erfolgreich fortsetzen. Durch die 3 monatige Einarbeitungsphase und das
Weitergeben
von
Fachwissen
konnte
die
Arbeit
im
Bereich
Berufsbegleitung für Menschen mit Hörbehinderung nahtlos fortgeführt
werden.
Die
Zusammenarbeit
zwischen
den
Mitarbeitern
des
Integrationsfachdienstes,
den
an
der
Rehabilitation
beteiligten
Leistungsträgern und den Netzwerkpartnern insbesondere in den
Modellprojekten konnte intensiviert und weiter ausgebaut werden.
Der IFD Halberstadt / Sangerhausen verfügt über die notwendige
Kompetenz, auf der Grundlage der erreichten Ergebnisse, die zukünftigen
Aufgaben, weiterhin in fachlich guter Qualität, zu erfüllen.
Seite 21 von 21
Jahresbericht 2014
Träger:
„Der Weg“ e.V.
Georg-Singer-Str. 32
39128 Magdeburg
Bürostandort: Magdeburg
Hasselbachplatz 2
39104 Magdeburg
Bürostandort: Stendal
Dr.-Kurt-Schumacher-Str. 23
39576 Stendal
Inhaltsverzeichnis
1.
Der Integrationsfachdienst Magdeburg/Stendal
S. 3
2.
Auswertungen und Ergebnisse der Inanspruchnahme des
IFD Magdeburg/Stendal
S. 5
Statistische Aussagen zur Vermittlungstätigkeit des
IFD Magdeburg/Stendal
S. 5
2.2.
Modellprojekte
S. 21
2.3.
Statistische Aussagen zur beruflichen Begleitung von
Menschen mit Schwerbehinderung durch den
IFD Magdeburg/Stendal
S. 26
Sonstige Ergebnisse der Fachdiensttätigkeit des
IFD Magdeburg/Stendal
S. 31
2.5.
Qualitätssicherung
S. 32
2.6.
Schlussbemerkungen
S. 33
2.1.
2.4.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und
weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für
beiderlei Geschlecht.
2
1. Integrationsfachdienst Magdeburg/Stendal (IFD MD/SDL)
Der Aufwärtstrend in der Beschäftigungssituation hat sich auch 2014 auf dem Arbeitsmarkt fortgesetzt. Die Arbeitslosenzahlen sanken weiter leicht. Im Zuständigkeitsbereich unseres Fachdienstes finden sich allerdings weiterhin große regionale Unterschiede. Der Landkreis Stendal
weist mit einer Arbeitslosenquote von 12,5% erheblich schlechtere Werte als der Landkreis
Börde (7,2%) oder der Altmarkkreis Salzwedel (8,3%) auf.
Die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen scheint dagegen in Sachsen-Anhalt
weiterhin nicht vom Aufwärtstrend auf dem Arbeitsmarkt zu profitieren. Zahlen liegen aktuell nur
für 2013 vor. Die Beschäftigungsquote von Menschen mit Schwerbehinderung liegt in SachsenAnhalt demnach wie in den beiden Vorjahren bei 3,8%. Weiterhin bildet Sachsen-Anhalt damit
das Schlusslicht in der Beschäftigungssituation von schwerbehinderten Menschen. Im Bundesdurchschnitt lag die Beschäftigungsquote bei 4,7% und ist damit erneut gestiegen. Berlin und
Hessen erreicht 2013 eine Beschäftigungsquote von 5,3% und auch Mecklenburg-Vorpommern
überschritt 2013 erstmals mit 5,1% die angestrebte 5% Marke. Das zeigt, dass auch in beschäftigungsschwächeren Regionen die Integration von Menschen mit Handicap umsetzbar ist.
In den vergangenen Jahren war seitens vieler Arbeitgeber die Klage zu hören, kaum noch qualifizierte und motivierte Mitarbeiter zu finden. Branchen wie der Landwirtschaft mangelt es schon
seit mehreren Jahren an Auszubildenden, die ihre Ausbildung mit guten Ergebnissen beenden.
Perspektivisch werden wir auch in Ostdeutschland vermehrt Probleme haben, Arbeitsplätze
passend zu besetzen. Für die Integrationsfachdienste bietet dies auch Chancen. Gutqualifizierten Menschen mit Handicap werden Betriebe leichter Zugeständnisse hinsichtlich ihrer behinderungsbedingten Einschränkungen machen müssen, weil ihre Fachlichkeit benötigt wird. Menschen mit intellektuellen Einschränkungen werden für einfache, körperlich belastende Arbeiten,
die Ausdauer verlangen, nachgefragt.
Die Arbeit der Integrationsfachdienste gewinnt daher nochmals an Bedeutung, weil nur eine
umsichtige und fundierte Integration Arbeitgeber langfristig davon überzeugt, Menschen mit
Handicaps in ihren Unternehmen zu beschäftigen.
Die Integrationsfachdienste existieren flächendeckend in Sachsen-Anhalt und liegen seit dem
01.01.2005 in der Strukturverantwortung des Integrationsamtes. Der Träger: „Der Weg“ e.V. ist
seit 1995 in der Berufsbegleitung und seit 2005 in der Vermittlung von schwerbehinderten und
ihnen gleichgestellten Menschen tätig. Mit 11 Kollegen ist der IFD MD/SDL der größte Fachdienst in Sachsen-Anhalt. In Magdeburg arbeiten 6 und in Stendal 5 Integrationsberater. Am
Standort Stendal nahm 2014 eine weitere Kollegin die Arbeit auf, um die intensive Fallarbeit in
den Modellprojekten abzusichern. An beiden Standorten steht jeweils ein Mitarbeiter mit speziellen Kenntnissen für hörbehinderte Menschen zur Verfügung.
Auf der Grundlage des Sozilagesetzbuches IX, Teil 2, haben wir 2014 in folgenden Bereichen
gearbeitet:
a)
berufliche Begleitung schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben (Berufsbegleitung)
b)
Vermittlung behinderter und schwerbehinderter Menschen ins Arbeitsleben (Vermittlung)
c)
Modellprojekt „Unterstützung des Übergangs von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus
WfbM in Sachsen-Anhalt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch Integrationsfachdienste“ (ÜWA) ab Oktober 2013
3
d)
Modellprojekt „Unterstützung des Überganges von Schülern mit geistiger Behinderung
und weiteren schwerbehinderten Schüler von der Förderschule in Arbeit und Beruf“ (ÜFB).
Einen Schwerpunkt der Arbeit bildete im vergangenen Jahr der Ausbau der Kooperation mit den
Förderschulen und den Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Der Grundgedanke der
Inklusion, Menschen mit Behinderung primär integrativ zu beschulen und die Teilhabe am ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen, ist ein langer Prozess, der mit der Entwicklung eines grundsätzlich neuen Selbstverständnisses der Gesellschaft im Umgang mit Behinderungen verbunden ist.
Dabei gilt es, nicht zu verdrängen, dass es in einer von Wettbewerb und Konkurrenz geprägten
Leistungsgesellschaft dauerhaft auch ausreichende geschützte Möglichkeiten des Lernens und
Arbeitens geben muss. Integrative Beschulung von Menschen mit geistiger Behinderung sowie
ihre Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erfordern zum Teil erheblich größere personelle, sachliche und/oder finanzielle Mittel als derzeit zu Verfügung gestellt werden. Lösungsbeispiele kommen u.a. aus Baden-Württemberg, wo die Integration schwerbehinderter WfbM
Mitarbeiter durch eine dauerhafte Co-Finanzierung der örtlichen Sozialhilfeträger unterstützt
wird. Dort können dauerhaft bis zu 70% der Lohnkosten öffentlich refinanziert werden.
Dem Anliegen der Inklusion können wir nur gemeinsam mit allen Kooperationspartnern mittels
intensiver, offener, kritischer aber wertschätzender Kommunikation und Auseinandersetzung
schrittweise näher kommen.
In diesem Sinne bedanken wir uns bei allen Auftraggebern und externen Partnern, die mit uns
gemeinsam großes Engagement zeigten, recht herzlich.
4
2. Auswertungen/ Ergebnisse der Inanspruchnahme des IFD MD/SDL
2.1. Statistische Aussagen zur Vermittlungstätigkeit des IFD MD/SDL
Im Jahr 2014 erfolgten Vermittlungsunterstützungen auf Grundlage der „Gemeinsamen Empfehlungen nach § 113 (2) SGB IX“ ausschließlich über Einzelfallvereinbarungen. Die Leistungsträger, Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund, DRV Mitteldeutschland, DRV KnappschaftBahn-See und die Berufsgenossenschaft Holz- und Metall wiesen Klienten zu.
Im Jahr 2014 erfolgten, wie in den Jahren zuvor, keine Beauftragungen durch die Agentur für
Arbeit:
zur Vermittlung von Rehabilitanden auf Grundlage der „Gemeinsamen Empfehlungen
nach § 113 (2) SGB IX“,
zur Berufswegeplanung von Schülern.
Die Anzahl der im Vermittlungsbereich betreuten Klienten in der Region Magdeburg hat sich im
Vergleich zu den beiden Vorjahren von 146 Klienten (2011) über 104 Klienten (2012) und 52
Klienten (2013) auf 36 Klienten weiter reduziert.
Im Bereich Stendal sank die Anzahl der unterstützten Klienten von 111 (2011) über 54 Klienten
(2012) und 21 Klienten (2013) nur leicht auf 19 Klienten.
Leistungsträger des IFD im Bereich Magdeburg
36 Klienten folgender Sozialleistungsträger wurden im Berichtszeitraum durch den IFD betreut:
Leistungsträger
Agentur für
Arbeit
DRV Bund
DRV Knappschaft
Bahn-See
Berufsgenossensc
haft/ Unfallkassen
16,67%
DRV
Mitteldeutschlan
d
75,00%
Gesamt
0,00%
männlich
0,00%
8,33%
0,00%
2,78%
58,33%
5,56%
weiblich
0,00%
0,00%
13,89%
16,67%
2,78%
0,00%
Die Anzahl der Beauftragungen reduzierte sich etwa um ein Drittel im Vergleich zu 2013.
Hauptauftraggeber war erneut die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland, die ca. drei
Viertel der Beauftragungen erteilte.
5
Leistungsträger des IFD im Bereich Stendal
19 Klienten folgender Sozialleistungsträger wurden im Berichtszeitraum durch den IFD betreut:
Leistungsträger
Agentur für Arbeit
DRV Bund
5,26%
DRV
Mitteldeutschland
89,47%
DRV Knappschaft
Bahn-See
0,00%
Berufsgenossensc
haft/ Unfallkassen
5,26%
Gesamt
0,00%
männlich
0,00%
5,26%
73,68%
0,00%
5,26%
weiblich
0,00%
0,00%
15,79%
0,00%
0,00%
In Stendal erfolgten die Beauftragungen bis auf jeweils einen Fall der DRV Bund und der Berufsgenossenschaft Holz- und Metall ausschließlich durch die DRV Mitteldeutschland.
Im Bereich Magdeburg lag bei den 36 zu vermittelnden Klienten folgende Altersverteilung
vor:
Altersverteilung
Gesamt
bis 25
0,00%
26 - 40
11,11%
41 - 50
47,22%
51 - 60
41,67%
über 60
0,00%
männlich
0,00%
11,11%
25,00%
30,56%
0,00%
weiblich
0,00%
0,00%
22,22%
11,11%
0,00%
Im Vergleich zu 2013 verschob sich der Schwerpunkt der Klienten aus der Altersgruppe Ü 50 zu
den 41 bis 50 jährigen Klienten.
6
Im Bereich Stendal lag bei den 19 zu vermittelnden Klienten folgende Altersverteilung
vor:
Altersverteilung
Gesamt
bis 25
0,00%
26 - 40
10,53%
41 - 50
47,37%
51 - 60
36,84%
über 60
5,26%
männlich
0,00%
5,26%
36,84%
36,84%
5,26%
weiblich
0,00%
5,26%
10,53%
0,00%
0,00%
Auch in Stendal überwog der Anteil der 40 bis 50 Jährigen Klienten im Gegensatz zum Vorjahr
die Anzahl der Klienten über 50 Jahre.
Im Bereich Magdeburg hatten die 36 Klienten bei ihrem Zugang zum IFD folgende
Berufsabschlüsse:
erreichter Berufsabschluss
keine
Anlernberuf Fachwerker/ Berufsausbil Fachschulau
Helfer (2dung (3sbildung
jährig)
jährig)
0,00%
11,11%
83,33%
2,78%
Gesamt
2,78%
männlich
0,00%
0,00%
8,33%
58,33%
weiblich
2,78%
0,00%
2,78%
25,00%
Techniker/
Meister
0,00%
Fachhochsc
hul/Universität
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
2,78%
0,00%
0,00%
Die Verteilung nach Berufsabschlüssen war in Magdeburg fast deckungsgleich mit 2013. Der
überwiegend Anteil der Klienten wies eine dreijährige Berufsausbildung vor.
7
Im Bereich Stendal hatten die 19 Klienten bei ihrem Zugang zum IFD folgende Berufsabschlüsse:
erreichter Berufsabschluss
keine
Anlernberuf Fachwerker/ Berufsausbil Fachschulau
Helfer (2dung (3sbildung
jährig)
jährig)
0,00%
0,00%
78,95%
5,26%
Gesamt
0,00%
männlich
0,00%
0,00%
0,00%
63,16%
weiblich
0,00%
0,00%
0,00%
15,79%
Techniker/
Meister
15,79%
Fachhochsc
hul/Universität
0,00%
5,26%
15,79%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
Im Bereich Stendal hatten 2014 alle Klienten eine dreijährige Berufsausbildung oder einen höheren Bildungsabschluss.
Im Bereich Magdeburg hatten die 36 Klienten bei ihrem Zugang zum IFD folgenden
Schwerbehindertenstatus:
SB-Status (GdB)
Schwerbehindert
enausweis
Gesamt
27,78%
Von der Agentur
für Arbeit
gleichgestellt
25,00%
Anerkennung /
Gleichstellung
beantragt
8,33%
Rehabilitand
nach § 2 (1) SGB
IX
27,78%
sonstiges
männlich
19,44%
19,44%
5,56%
16,67%
5,56%
weiblich
8,33%
5,56%
2,78%
11,11%
5,56%
11,11%
Die Verteilung der Klienten nach SB Status entsprach in Magdeburg in etwa dem Stand von
2013.
8
Im Bereich Stendal hatten die 19 Klienten bei ihrem Zugang zum IFD folgenden Schwerbehindertenstatus:
SB-Status (GdB)
Schwerbehinderten
ausweis
Von der Agentur für
Arbeit gleichgestellt
Rehabilitand nach §
2 (1) SGB IX
15,79%
Anerkennung /
Gleichstellung
beantragt
10,53%
Gesamt
15,79%
männlich
15,79%
15,79%
10,53%
42,11%
weiblich
0,00%
0,00%
0,00%
15,79%
57,89%
In Stendal wiesen wie 2013 zwei Drittel der Klienten keinen anerkannten Grad der Behinderung
auf.
Im Bereich Magdeburg lagen bei den 36 Klienten beim Zugang zum IFD folgende betreuungsrelevante Erkrankungen vor:
betreuungsrelevante Erkrankungen
Gesamt
seelische Hirnorganis Sehbehinde Lernbehind Organische Körperbehi Hörbehinde
Erkrankung
che/
rung
erung/
Erkrankung nderung
rung
Neurologisc
geistige
(Stützhe
Beh.
/Beweg.app
.)
13,89%
13,89%
0,00%
0,00%
36,11%
36,11%
0,00%
männlich
5,56%
11,11%
0,00%
0,00%
30,56%
19,44%
0,00%
weiblich
8,33%
2,78%
0,00%
0,00%
5,56%
16,67%
0,00%
Im Bereich Magdeburg nahm vor allem die Anzahl von Klienten mit seelischen oder hirnorganisch/neurologischen Erkrankungen stark zu und verdoppelte sich von 13,5% auf 28 %. In etwa
den gleichen Anteil wie 2013 machten die Gruppen der Klienten mit organischer Erkrankung
und mit Körperbehinderungen aus.
9
Im Bereich Stendal lagen bei den 19 Klienten beim Zugang zum IFD folgende betreuungsrelevante Erkrankungen vor:
betreuungsrelevante Erkrankungen
Gesamt
seelische Hirnorganis Sehbehinde Lernbehind Organische Körperbehi Hörbehinde
Erkrankung
che/
rung
erung/ Erkrankung nderung
rung
Neurologisc
geistige
(Stützhe
Beh.
/Beweg.app
.)
0,00%
15,79%
5,26%
0,00%
31,58%
47,37%
0,00%
männlich
0,00%
15,79%
5,26%
0,00%
31,58%
31,58%
0,00%
weiblich
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
15,79%
0,00%
Während 2013 ein hoher Anteil von Menschen mit seelischer Erkrankung auffallend war, fand
sich 2014 kein Klient aus dieser Gruppe. Angesichts der geringen Anzahl der Klienten wird es
immer schwerer Trends auszumachen.
10
Beauftragungen zur Vermittlung von Rehabilitanden auf Grundlage der „Gemeinsamen Empfehlungen nach § 113 (2) SGB IX“ im Jahre
2014:
Deutsche Rentenversicherung
Bund
Zuweisungen im Jahr 2014
7
4
davon Vermittlungen in 2014
Mitteldeutsch- Knappschaftland
Bahn-See
44
18
3
1
Deutsche Rentenversicherung -Bund-
lfd. Nr.
01
02
03
04
05
06
07
Geschlecht
weiblich
weiblich
männlich
weiblich
weiblich
weiblich
männlich
Alter
54
56
32
48
50
45
45
Art der Behinderung
seel. Erkrankung
Org. Erkrankung
seel. Erkrankung
seel. Erkrankung
Körperbehinderung
Körperbehinderung
Org. Erkrankung
Grad der Be- in Arbeit verhinderung
mittelt
Gleichstellung
nein
80
ja
Rehabilitand
ja
Gleichstellung
ja
Rehabilitand
ja
nein
Gleichstellung
80
ja (2015)
AV besteht
noch
Gründe der Nichtvermittlung/
o ja
o nein Gründe der Beendigung des AV
1D
nein
befr. AV bis 09/2014
nein
1H
ja
ja
1H
ja
11
Deutsche Rentenversicherung -Mitteldeutschland-
lfd. Nr.
01
02
03
Geschlecht
männlich
männlich
männlich
Alter
38
50
48
04
männlich
58
05
männlich
37
06
07
männlich
männlich
37
58
08
09
männlich
weiblich
48
44
10
11
12
13
14
15
16
17
18
männlich
männlich
männlich
männlich
männlich
männlich
männlich
weiblich
männlich
59
49
49
59
59
59
46
49
47
Art der Behinderung
Körperbehinderung
Org. Erkrankung
Org. Erkrankung
Org. Erkrankung/
Körperbehinderung
Hirnorg./ Neurolog.
Erkrankung
Hirnorg./ Neurolog.
Erkrankung
Org. Erkrankung
Hirnorg./ Neurolog.
Erkrankung
Körperbehinderung
Hirnorg./ Neurolog.
Erkrankung
Org. Erkrankung
Org. Erkrankung
Körperbehinderung
Körperbehinderung
Körperbehinderung
Org. Erkrankung
Körperbehinderung
seel. Erkrankung
Grad der Be- in Arbeit verhinderung
mittelt
Gleichstellung
nein
Gleichstellung
ja
80
nein
AV besteht
noch
Gründe der Nichtvermittlung/
o ja
o nein Gründe der Beendigung des AV
1D
ja
1H
Gleichstellung
ja
ja
50
ja
nein
50
60
Gleichstellung
nein
ja
(beantragt)
nein
Gleichstellung
ja
nein
Gleichstellung
50
50
Gleichstellung
Gleichstellung
Gleichstellung
Gleichstellung
50
Rehabilitand
ja
ja
nein
nein
nein
nein
ja
nein
ja
ja
nein
3 Mon. befr. AV
1D
ja
Gesundheitliche Einschränkungen
1H
befr. AV (1 Monat PB
1L
1J
1J
1J
ja
1D
Ja
12
lfd. Nr.
19
Geschlecht
männlich
Alter
54
Art der Behinderung
Körperbehinderung
20
21
22
23
24
männlich
weiblich
männlich
weiblich
weiblich
43
52
53
50
53
Körperbehinderung
Körperbehinderung
Org. Erkrankung
seel. Erkrankung
Körperbehinderung
25
26
männlich
männlich
43
47
Org. Erkrankung
Org. Erkrankung
27
männlich
55
28
29
30
männlich
männlich
männlich
59
59
43
Körperbehinderung
Hirnorg./ Neurolog.
Erkrankung
Sehbehinderung
Körperbehinderung
31
32
33
34
35
36
weiblich
männlich
männlich
männlich
männlich
47
61
39
57
49
37
37
38
39
40
weiblich
männlich
männlich
weiblich
männlich
44
58
42
49
Körperbehinderung
Org. Erkrankung
Körperbehinderung
Org. Erkrankung
Körperbehinderung
Körperbehinderung
Hirnorg./ Neurolog.
Erkrankung
Körperbehinderung
Körperbehinderung
Körperbehinderung
Grad der Be- in Arbeit verhinderung
mittelt
Rehabilitand
ja, 2015
Gleichstellung
Nein
(beantragt)
Rehabilitand
Nein
Rehabilitand
Nein
Rehabilitand
Nein
Gleichstellung
Nein
Gleichstellung
ja, 2015
(beantragt)
Gleichstellung
Nein
Gleichstellung
Ja
(beantragt)
Gleichstellung
Gleichstellung
Rehabilitand
Gleichstellung
Ja
Ja
Ja
(beantragt)
Rehabilitand
Rehabilitand
50
Rehabilitand
Rehabilitand
Nein
Nein
Nein
Ja
Nein
Nein
Rehabilitand
Rehabilitand
Rehabilitand
Rehabilitand
Ja
Ja
Ja
Nein
AV besteht
noch
Gründe der Nichtvermittlung/
o ja
o nein Gründe der Beendigung des AV
ja
1K
1L
1L
1I
1H
ja
3a
ja
ja
ja
ja
1F
1F
1D
1D
1D
ja
1D
1D
ja
nein
ja
1L
3a
13
lfd. Nr.
41
42
43
44
Geschlecht
männlich
männlich
männlich
weiblich
Alter
56
48
55
48
Art der Behinderung
Org. Erkrankung
Org. Erkrankung
Org. Erkrankung
Hirnorg./ Neurolog.
Erkrankung
Grad der Be- in Arbeit verhinderung
mittelt
60
Ja
Gleichstellung
Nein
60
Nein
Gleichstellung
Nein
AV besteht
noch
Gründe der Nichtvermittlung/
o ja
o nein Gründe der Beendigung des AV
nein
verhaltensbedingte Kündigung
1B
1F
1H
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
lfd. Nr.
01
02
03
Geschlecht
männlich
weiblich
männlich
Alter
57
49
52
Art der Behinderung
Org. Erkrankung
Org. Erkrankung
Körperbehinderung
Grad der Be- in Arbeit verhinderung
mittelt
Gleichstellung
ja
Sonstige
nein
Gleichstellung
nein
AV besteht
noch
Gründe der Nichtvermittlung/
o ja
o nein Gründe der Beendigung des AV
ja
1H
1D
14
Berufsgenossenschaft Holz- und Metall
lfd. Nr.
01
Geschlecht
männlich
Alter
56
Art der Behinderung
Hirnorg./ Neurolog.
Erkrankung
Grad der Behinderung
Gleichstellung
in Arbeit vermittelt
ja
AV besteht
noch
Gründe der Nichtvermittlung/
o ja
o nein Gründe der Beendigung des AV
ja
Gründe der Nichtvermittlung
1) konnte nicht vermittelt werden, weil:
A) unflexibel (Vermittlung nur in Wohnortnähe),
B) keine Finanzierungsgrundlage mehr,
C) Eintritt der Erwerbsminderung,
D) Arbeitsmarktsituation/ unpassende, mangelnde Qualifikation,
E) vermittelt in andere Maßnahmen,
F) Vermittlung durch andere,
G) hohe Gehaltsvorstellungen,
H) Klient nicht vermittlungsfähig,
I) der Klient die Betreuung abgebrochen hat,
J) der IFD die Betreuung abgebrochen hat,
K) laufende Betreuung
L) mangelnde gesundh. Eignung
2) § 428 SGB III; ALG unter erleichterten Voraussetzungen
3) Vermittlung in andere Betreuung
davon a) med. Rehabilitationsmaßnahme,
davon b) Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
4) Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
15
Vermittlungsergebnisse des IFD Magdeburg/Stendal
Verglichen mit dem Vorjahr steigerte sich der Anteil der vermittelten Klienten von 40% auf 44%.
Nahezu jeder zweite Klient wurde vermittelt. Die Nachhaltigkeit lag 2014 mit 75% fast wieder
auf dem sehr hohen Niveau von 2011.
Im Vergleich zum Jahr 2013 reduzierte sich die Anzahl der Klienten von 73 auf 55 Klienten, die
alle im Rahmen der Beauftragung durch die Rehabilitationsträger unterstützt wurden.
Von den 55 Klienten konnten im Jahr 2014 24 in Arbeit vermittelt werden. Von den abgeschlossenen Arbeitsverhältnissen bestehen im Juni 2014 noch 18.
Im Folgenden werden die Vermittlungen mit den bestehenden Arbeitsverhältnissen zum Zeitpunkt der jeweiligen jährlichen Berichterstattung verglichen.
Jahr
Vermittlungen
bestehende Arbeitsverhältnisse am
Ende des Jahres
2007
49
38
2008
46
33
2009
56
37
2010
64
53
2011
78
61
2012
49
32
2013
29
17
2014
24
18
16
Vermittlungsergebnisse des IFD Magdeburg/Stendal im Bereich Magdeburg
lfd.
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
Geschlecht
männlich
weiblich
männlich
37
49
48
47
14
männlich
männlich
48
57
Art der Behinderung
Körperbehinderung
Org. Erkrankung
Org. Erkrankung
Hörbehinderung
seel. Erkrankung
Org. Erkrankung
Org. Erkrankung
Hirnorg./ Neurolog.
Erkrankung
Hirnorg./ Neurolog.
Erkrankung
Org. Erkrankung
seel. Erkrankung
seel. Erkrankung
Hirnorg./ Neurolog.
Erkrankung
Org. Erkrankung
15
männlich
58
Org. Erkrankung
weiblich
männlich
männlich
weiblich
männlich
männlich
weiblich
männlich
Alter
50
46
58
61
32
50
56
59
9
10
11
12
13
männlich
Grad der Behinderung
Rehabilitand
Gleichstellung
Gleichstellung
Gleichstellung
Rehabilitand
Gleichstellung
80
Qualifikation
Facharbeiter
Facharbeiter
Facharbeiter
Facharbeiter
Facharbeiter
Helfer
Facharbeiter
Facharbeiter
Neue Tätigkeit
Facharbeiter
Facharbeiter
Helfer
Facharbeiter
Helfer
Helfer
Helfer
Helfer
Vorschaltmaßnahmen
Förderhöhe
3 Mon. 100%
3 Mon. 100% /12 Mon. 50%
12 Mon. 50%
3 Mon. 100%/ 12 Mon. 50%
3 Mon. 100%
3 Mon. 100%
12 Mon. 50%
Bestand des AV
Wenn nein, warum nicht
ja
ja
ja
ja
nein, PB nicht erfolgreich
ja
nein, befr. AV
ja
Facharbeiter
Helfer
3 Mon. 100%
nein, PB nicht erfolgreich
Facharbeiter
Fachschule
Facharbeiter
Facharbeiter
Helfer
Helfer
Facharbeiter
Helfer
1 Mon. 100%
12 Mon. 50%
30 Mon. 100%/ 6 Mon. 50%
3 Mon. 100%
nein, PB nicht erfolgreich
ja
ja
nein, PB nicht erfolgreich
Gleichstellung
Facharbeiter
Facharbeiter
60
Facharbeiter
Helfer
9 Mon. 30%
6 Mon. 50% / 20% / 70%,
12 Mon. 60%
Gleichstellung
50
50
Gleichstellung
Gleichstellung
Gleichstellung
(beantragt)
ja
ja
17
Vermittlungsergebnisse des IFD Magdeburg/Stendal im Bereich Stendal
lfd.
Nr.
1
Geschlecht
Alter
männlich
57
Art der Behinderung
Org. Erkrankung
männlich
59
Hirnorg./ Neurolog.
Erkrankung
männlich
55
Körperbehinderung
(beantragt)
männlich
männlich
männlich
59
43
58
Gleichstellung
Rehabilitand
Rehabilitand
männlich
weiblich
männlich
44
42
56
Sehbehinderung
Körperbehinderung
Körperbehinderung
Hirnorg./ Neurolog.
Erkrankung
Körperbehinderung
Hirnorg./ Neurolog.
Erkrankung
2
3
Grad der Behinderung
50
8
9
Facharbeiter
Neue Tätigkeit
Helfer
Facharbeiter
Facharbeiter
Vorschaltmaßnahmen
Förderhöhe
3 Mon. PB 100%, 6 Mon.
50% EGZ
keine
Gleichstellung
Gleichstellung
4
5
6
7
Qualifikation
Rehabilitand
Rehabilitand
Gleichstellung
Bestand des AV
Wenn nein, warum nicht
ja
ja
Facharbeiter
3 Mon. PB 100%
Facharbeiter
Facharbeiter
ja
Facharbeiter
Facharbeiter
Facharbeiter
Facharbeiter
Facharbeiter
Helfer
Facharbeiter
Facharbeiter
Techniker /
Meister
Facharbeiter
Techniker/
Meister
3 Mon. PB 100%, 6 Mon,
ja
50% EGZ
keine
ja
keine
nein, keine Finanzierung
3 Mon. PB 100%, 6 Mon.
ja
50% EGZ
3 Mon. PB 100%
ja
PB 50% 6 Mon.
ja
18
Gründe für die Beendigung der im Jahresverlauf abgeschlossenen Fälle (ohne erfolgreiche Vermittlung):
Im Bereich Magdeburg wurde bei 12 Klienten die Betreuung beendet (keine Mehrfachnennung):
Gründe für die Beendigung
1.) konnte nicht vermittelt werden, weil:
a) unflexibel (Vermittlung nur in Wohnortnähe),
b) keine Finanzierungsgrundlage mehr,
c) Eintritt der Erwerbsminderung,
d) Arbeitsmarktsituation/ unpassende, mangelnde Qualifikation,
e) vermittelt in andere Maßnahmen,
f) Vermittlung durch andere,
g) hohe Gehaltsvorstellungen,
h) Klient nicht vermittlungsfähig,
i) der Klient die Betreuung abgebrochen hat,
j) der IFD die Betreuung abgebrochen hat,
Gesamt männlich weiblich
1
1
0
8
1
2
2
0
2
6
1
0
2.) § 428 SGB III; ALG unter erleichterten Voraussetzungen
3.) Vermittlung in andere Betreuung
davon a) med. Rehabilitationsmaßnahme,
davon b) Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
4.) Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
Der IFD führte im Bereich Magdeburg u. a. folgende Maßnahmen durch, um die
Integration der Klienten ins Arbeitsleben zu fördern:
1. Maßnahmen am allgemeinen Arbeitsmarkt:
 Initiierung von Umschulung/ Ausbildung
 Initiierung von Zuverdienst (geringfügige Beschäftigung)
 Initiierung von Probebeschäftigung
 Initiierung von Maßnahmen beim Arbeitgeber
2. arbeitsbezogene Maßnahmen:
 Anfertigung von Fähigkeits-, Neigungs- und Anforderungsprofilen
 Initiierung der Arbeitsplatzgestaltung
 Erarbeitung fachdienstlicher Stellungnahmen
3. sonstige Maßnahmen:
 Initiierung medizinischer Maßnahmen
 Erstellung von Bewerbungsunterlagen
 Erlangung Führerschein
 Bewerbungstraining
19
Gründe für die Beendigung der im Jahresverlauf abgeschlossenen Fälle (ohne erfolgreiche Vermittlung):
Im Bereich Stendal wurde bei 7 Klienten die Betreuung beendet (keine Mehrfachnennung):
Gründe für die Beendigung
1.) konnte nicht vermittelt werden, weil:
a) unflexibel (Vermittlung nur in Wohnortnähe),
b) keine Finanzierungsgrundlage mehr,
c) Eintritt der Erwerbsminderung,
d) Arbeitsmarktsituation/ unpassende, mangelnde Qualifikation,
e) vermittelt in andere Maßnahmen,
f) Vermittlung durch andere,
g) hohe Gehaltsvorstellungen,
Gesamt männlich weiblich
4
2
1
0
2
2
2
1
h) Klient nicht vermittlungsfähig,
i) der Klient die Betreuung abgebrochen hat,
j) der IFD die Betreuung abgebrochen hat,
2.) § 428 SGB III; ALG unter erleichterten Voraussetzungen
3.) Vermittlung in andere Betreuung
davon a) med. Rehabilitationsmaßnahme,
davon b) Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
0
4.) Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
Der IFD führte im Bereich Stendal u. a. folgende Maßnahmen durch, um die Integration
der Klienten ins Arbeitsleben zu fördern:
1. Maßnahmen am allgemeinen Arbeitsmarkt:
 Initiierung von Umschulung/ Ausbildung
 Initiierung von Zuverdienst (geringfügige Beschäftigung)
 Initiierung von Probebeschäftigung
 Initiierung von Maßnahmen beim Arbeitgeber
2. arbeitsbezogene Maßnahmen:
 Anfertigung von Fähigkeits-, Neigungs- und Anforderungsprofilen
 Initiierung der Arbeitsplatzgestaltung
3. sonstige Maßnahmen:
 Initiierung medizinischer Maßnahmen
 Erstellung von Bewerbungsunterlagen
 Erlangung Führerschein
 Bewerbungstraining
20
2.2. MODELLPROJEKTE
Das Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt, die Regionaldirektion
Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit, das Kultusministerium des Landes
Sachsen-Anhalt und das Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt vereinbarten die
Initiative Inklusion/Handlungsfeld 1 gemeinsam mit den Integrationsfachdiensten im Rahmen
des Landesmodellprojektes zur „Unterstützung des Überganges von Schülern mit geistiger Behinderung und weiteren schwerbehinderten Schüler von der Förderschule in Arbeit und Beruf“
(kurz: Übergang Förderschule Beruf (ÜFB)) durchzuführen.
Ziel des Modellprojektes ist es, motivierten jungen Menschen mit Behinderungen Alternativen
zur bisher üblichen Einmündung in eine „Werkstatt für behinderte Menschen“ aufzuzeigen und
wenn möglich die Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses oder
einer beruflichen Ausbildung im dualen System vorzubereiten und zu sichern.
Mit dem Start des Modellprojektes (Laufzeit: 01.01.12 bis 31.12.19) war es zunächst
erforderlich, Struktur- und Netzwerkarbeit durchzuführen. Mittlerweile hat sich eine gelingende
Zusammenarbeit mit den 14 Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung und den
beiden Schulen für körper- und sinnesbehinderte Menschen in unserer Region entwickelt.
In der Einzelfallarbeit ist es erforderlich, eng mit den Eltern/gesetzlichen Vertretern, Lehrkräften
der Förderschule und Reha-Beratern der Agenturen für Arbeit zusammen zu arbeiten und in der
Berufswegekonferenz gemeinsam mit dem Jugendlichen seinen weiteren beruflichen
Werdegang zu beraten, Festlegungen zu treffen und an deren Umsetzung mitzuarbeiten.
Die Mitarbeiter des Fachdienstes betreuen die Schüler, die eine Tätigkeit auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt aufnehmen möchten und einen besonderen Unterstützungsbedarf bei der
beruflichen Orientierung benötigen. Die Schwerpunkte der Einzelfallarbeit bilden dabei neben
der umfassenden Beratung, die Erkundung der Interessen und Neigungen und die
Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Praktika in Betrieben und Einrichtungen am
allgemeinen Arbeitsmarkt. Weiterhin beraten die Fachdienste potentielle Arbeitgeber, wirken bei
der Anbahnung von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen mit und übernehmen im Anschluss
die Sicherung dieser Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse.
Das Modellprojekt ÜWA Modellprojekt „Unterstützung des Übergangs von Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern aus WfbM in Sachsen-Anhalt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch
Integrationsfachdienste“ (ÜWA) läuft seit Oktober 2013. Der Zugang zum Modellprojekt erfolgt
über die Fachausschüsse in den 12 WfbM in unserem Zuständigkeitsbereich. Ziel ist es, im
Rahmen von umfangreichen Erprobungen auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt eine
Ausgliederung aus der WfbM vorzubereiten: Gelingt dies, wird im Rahmen der beruflichen
Begleitung eine langfristige Sicherung des Arbeitsverhältnis unterstützt. Das Modellprojekt wird
getragen von der LAG der WfbM in Sachsen-Anhalt, dem Ministerium für Arbeit und Soziales,
der Bundesagentur für Arbeit sowie dem Integrationsamt.
Im Jahr 2014 arbeitete der Integrationsfachdienst im Rahmen der Modellprojekte ÜFB und
ÜWA.
Es wurden insgesamt 128 Klienten im Vergleich zu 97 im Vorjahr unterstützt.
21
Bei den durch den IFD MD/SDL begleiteten 128 Klienten lag folgende Altersverteilung
vor:
Altersverteilung
Gesamt
bis 25
92,97%
26 - 40
7,03%
41 - 50
0,00%
51 - 60
0,00%
männlich
67,19%
6,25%
0,00%
0,00%
weiblich
25,78%
0,78%
0,00%
0,00%
Wie die Altersverteilung zeigt hat sich der Unterstützungsprozess noch weiter auf Schülerinnen
und Schüler konzentriert.
Die vom IFD MD/SDL begleiteten Klienten hatten bei Aufnahme in die Betreuung
folgenden Schwerbehindertenstatus:
SB-Status (GdB)
Schwerbehinderte
nausweis
Gesamt
57,03%
Von der Agentur
für Arbeit
gleichgestellt
0,78%
Anerkennung /
Gleichstellung
beantragt
4,69%
Rehabilitand nach
§ 2 (1) SGB IX
Sonstiges
0,00%
37,50%
männlich
42,19%
0,00%
3,13%
0,00%
28,13%
weiblich
14,84%
0,78%
1,56%
0,00%
9,38%
Der Anteil der Schwerbehinderten und Gleichgestellten blieb mit 58% etwa auf dem Niveau des
Vorjahrs. Unter sonstiges finden sich die Schülerinnen und Schüler aus Förderschulen, die
ohne Grad der Behinderung von 30 oder mehr im Modellprojekt unterstützt werden. Dies ist nur
bis zum Abschluss der Schule möglich. Grundlage ist ein Beschluss des BMAS, der auf die
Dauer der Laufzeit Durchführung der Initiative Inklusion begrenzt ist. Die weitere Unterstützung
erfordert einen Grad der Behinderung von mindestens 30 und zumindest eine Zusicherung der
Gleichstellung.
22
Es lagen bei den begleiteten Klienten folgende betreuungsrelevante Erkrankungen vor:
betreuungsrelevante Erkrankungen
Gesamt
seelische Hirnorganisc Sehbehinder Lernbehinde Organische Körperbehin Hörbehinder
Erkrankung
he/
ung
rung/
Erkrankung
derung
ung
Neurologisc
geistige Beh.
(Stützhe
/Beweg.app.
)
1,56%
14,06%
0,78%
75,00%
3,13%
5,47%
0,00%
männlich
1,56%
13,28%
0,00%
53,91%
1,56%
3,13%
0,00%
weiblich
0,00%
0,78%
0,78%
21,09%
1,56%
2,34%
0,00%
Im Vergleich zu 2013 nahm der Anteil der betreuten Klienten mit hirnorganisch/neurologischen
Behinderungen um 2,5% ab und der Anteil der Klienten mit seelischer Behinderung sogar um
5%. Drei Viertel der Klienten weisen eine Lern-/ geistige Behinderung auf.
Die vom IFD MD/SDL begleiteten Klienten hatten folgende Leistungsträger:
Leistungsträger
Integrationsamt (ÜFB)
85,16%
Integrationsamt (ÜFB) A
6,25%
Integrationsamt (ÜFB) W
8,59%
männlich
60,16%
5,47%
7,81%
weiblich
25,00%
0,78%
0,78%
Gesamt

Integrationsamt (ÜFB)
Förderschüler (GB) und inklusiv beschulte Schüler sowie körperbehinderte und /oder
sinnesbehinderte Schüler,

Integrationsamt (ÜFB) A
Absolventen mit anerkannter Behinderung von verschiedenen Förderschulen, die Bedarf
an Unterstützung bei der beruflichen Orientierung haben,
23

Integrationsamt (ÜWA)
Mitarbeiter von WfbM, die Unterstützung durch den IFD beim Übergang auf den
Arbeitsmarkt wünschen,
Ergebnisse Modellprojekt
Insgesamt wurden im Jahr 2014 im Rahmen der Modellprojekte 128 Klienten betreut. Im
Rahmen der Ausgliederung aus WfbM wurden 11 Klienten unterstützt. 8 Klienten wurden im
Rahmen ÜFB (Absolventen) betreut. 109 Schülerinnen und Schüler wurden im Rahmen ÜFB
unterstützt.
Modellprojekt ÜFB
Im Modellprojekt ÜFB wurden 2014 insgesamt 109 Schüler der Klassen 10 bis 12 unterstützt.
Bei 27 wurde der Unterstützungsprozess 2014 beendet. Während des Schuljahrs wurden 4
Begleitungsprozesse beendet. Ein Schüler erwies sich im Erprobungsprozess als so
leistungsschwach, dass keine weiteren Erprobungen mehr geplant wurden, um ihn vor nicht
förderlichen Misserfolgserlebnissen zu schützen. Eine Schülerin war schwanger und ging in
den Mutterschutz.
Bei einer Schülerin kam es im Alltagsbereich zu erheblichen Konflikten, so dass die Erprobung
beendet wurde. Ein Schüler war nicht mehr ausreichend motiviert. Die anderen 23 Schüler
beendeten die reguläre Schulzeit.
27 beendete ÜFB-Fälle - GB
DIA-AM
Abbruch Schulzeit
unklarer Verbleib
4 Fälle
4 Fälle
3 Fälle
1. AM
4 Fälle
UB
2 Fälle
BVB
3 Fälle
WfbM
11 Fälle
Vier Schüler absolvierten eine Maßnahme zur „Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit besonders
betroffener behinderter Menschen" (DIA-AM). Zwei gingen von dort in die WfbM, einer wechselte in ein vom IFD zuvor im Rahmen der Praktika angebahntes Arbeitsverhältnis. Einer nahm die
Unterstützte Beschäftigung auf.
Ein weiterer Schüler wechselte direkt aus der Schule in die Unterstützte Beschäftigung.
Zwei Schüler und eine Schülerin gingen in eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BVB)
über.
Neun Schülerinnen und Schüler gingen direkt aus der Schule in eine WfbM über.
24
Drei Schüler entzogen sich jeder weiteren Maßnahme und Unterstützung.
Drei Schüler gingen nach der Schule in ein Arbeitsverhältnis über. Ein Arbeitsverhältnis endete
durch Kündigung in der Probezeit.
Im Ergebnis befindet sich ein Drittel der Schülerinnen und Schüler, die durch den IFD im
Modellprojekt betreut wurden nach Abschluss der Schule in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis oder einer Maßnahme die über den Weg der Qualifizierung
in sozialversicherungspflichtige Arbeit führen soll.
ÜFB (körper-/sinnesbehinderte Schüler)
Drei Schüler beendeten 2014 ihre Schulzeit. Bei einem erfolgte der Abbruch der Unterstützung,
da die Eltern die Unterstützung nicht weiter erwünschten. Ein Schüler wechselte in eine Fachschulausbildung, eine Schülerin in eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme.
ÜFB (A)
Bei zwei der acht durch den IFD unterstützen Absolventen endete der Betreuungsprozess
2014. Einer konnte sein Ziel einer Ausbildung im öffentlichen Dienst nicht erreichen. Der IFD
beendet den Betreuungsprozess, da mit dem Klient kein weiteres Ziel vereinbart werden konnte.
Eine Klientin wurde durch den IFD an eine schulische Ausbildung herangeführt, die sie im August aufnahm.
Modellprojekt ÜWA
Im Modellprojekt ÜWA, wurden 2014 neun Klienten unterstützt.
Zwei Unterstützungsprozesse werden 2015 weitergeführt. Eine Klientin beendet den Erprobungsprozess aufgrund einer Schwangerschaft. Ein Klient sah sich nach der Erprobung im
Praktikum nicht für den ersten Arbeitsmarkt geeignet. Drei weitere Klienten brachen den Prozess aufgrund schwieriger familiärer Konstellationen recht schnell wieder ab. Die Ausgliederung kann in Zukunft erneut aufgenommen werden.
Ein Klient erlangte durch die praktische Erprobung einen individuellen Außenarbeitsplatz an
WfbM. Drei Klienten gelang der Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt. Einer kehrte nach dem
ersten Monat in die WfbM zurück. Hintergrund waren Konflikte mit den Kollegen, die leider erst
zur Sprache kamen, nachdem der Klient schon der Arbeit fern blieb und keine Auseinandersetzungsbereitschaft mehr aufwies.
9 ÜWA-Fälle
erster Arbeitsmarkt
WfbM
(neu geschaffener AußenArbeitsplatz)
nicht vermittlungsfähig
3 Fälle
1 Fall
5 Fälle
25
2.3. Statistische Aussagen zur beruflichen Begleitung schwerbehinderter Menschen
durch den IFD MD/SDL
Im Jahr 2014 waren alle Kollegen in Prozesse der Berufsbegleitung in unterschiedlicher
Intensität eingebunden.
Dies ist zum einen der ab 2010 veränderten Dokumentation der Sicherung von
Arbeitsverhältnissen, zum anderen einer notwendigen Flexibilisierung der Kollegen infolge der
hohen Anzahl von Elternzeitvertretungen in den letzten Jahren, geschuldet.
Durch den intensiven Austausch der Mitarbeiter in der täglichen Arbeit sowie in Projektgruppen
sichert diese weniger strikte Aufgabenteilung eine ständige Weiterentwicklung der fachlichen
Qualität unserer Arbeit und ein ganzheitliches Herangehen an unsere Aufgabe, Menschen mit
Behinderungen im Arbeitsleben, der beruflichen Rehabilitation und den Übergängen aus/in
medizinische Rehabilitation, erfolgreich zu unterstützen.
Im Vergleich zum Vorjahr, in dem 330 Klienten von unseren Fachdienstmitarbeitern beruflich
begleitet wurden, waren es im o. g. Zeitraum 329 Klienten. Die Zahlen beinhalten sowohl die
Klienten in der beruflichen Begleitung als auch in der qualifizierten Beratung.
Im Jahr 2014 erfolgte in 266 Fällen (im Vorjahr 275 Fälle) eine längerfristige berufliche
Begleitung, auf die sich auch die folgenden Auswertungen im Bereich der Berufsbegleitung
beziehen.
Bei den durch den IFD MD/SDL begleiteten 266 Klienten lag folgende Altersverteilung
vor:
Altersverteilung
Gesamt
bis 25
6,02%
26 - 40
23,31%
41 - 50
23,68%
51 - 60
40,98%
über 60
6,02%
männlich
2,26%
13,16%
12,03%
19,92%
3,38%
weiblich
3,76%
10,15%
11,65%
21,05%
2,63%
Die Altersverteilung der Klienten entspricht fast den Daten von 2013. Der Anteil der 41 bis 50
jährigen Klienten ging zu Gunsten der Älteren leicht zurück. Mittlerweile sind fast die Hälfte der
begleiteten Klienten über 50 Jahre alt.
26
Die vom IFD MD/SDL begleiteten Klienten verfügten über folgende Berufsabschlüsse:
erreichter Berufsabschluss
keine
Anlernberuf
Gesamt
6,77%
1,13%
Fachwerker
/Helfer (2jährig)
12,41%
Berufsausbil Fachschulau
dung (3sbildung
jährig)
58,65%
12,41%
Techniker/
Meister
0,38%
Fachhochsc
hul/Universität
8,27%
männlich
4,14%
1,13%
6,39%
30,83%
4,14%
0,38%
3,76%
weiblich
2,63%
0,00%
6,02%
27,82%
8,27%
0,00%
4,51%
Auch hier zeigt sich eine ähnliche Verteilung wie im Vorjahr. Ein knappes Viertel der Klienten ist
gering qualifiziert, weniger als 10% sind hochqualifiziert und der Großteil hat eine 3-jährige
Ausbildung.
Die vom IFD MD/SDL begleiteten Klienten hatten folgenden Schwerbehindertenstatus:
SB-Status (GdB)
Schwerbehindert
enausweis
Gesamt
66,54%
Von der Agentur
für Arbeit
gleichgestellt
31,20%
Anerkennung /
Gleichstellung
beantragt
1,50%
Rehabilitand
nach § 2 (1) SGB
IX
0,38%
Sonstiges
männlich
35,71%
13,91%
0,38%
0,38%
0,38%
weiblich
30,83%
17,29%
1,13%
0,00%
0,00%
0,38%
Die Anteile an Schwerbehinderten und gleichgestellten Klienten verteilen sich ungefähr wie im
Vorjahr.
27
Während der beruflichen Begleitung durch den IFD MD/SDL lagen bei den 266 Klienten
folgende betreuungsrelevante Erkrankungen vor:
betreuungsrelevante Erkrankungen
seelische
Erkrankung
Gesamt
16,17%
Hirnorganisc
he/
Neurologisch
e
15,79%
Sehbehinder Lernbehinder
ung
ung/ geistige
Beh.
Organische
Erkrankung
Körperbehin Hörbehinder
derung
ung
(Stütz/Beweg.app.)
13,53%
21,43%
4,14%
4,89%
24,06%
männlich
6,39%
9,02%
2,63%
3,76%
11,65%
6,02%
11,28%
weiblich
9,77%
6,77%
1,50%
1,13%
12,41%
7,52%
10,15%
Der Anteil von Klienten mit körperlicher Behinderung hat sich um weitere 6% reduziert, die
Klienten mit Lernbehinderung/Geistiger Behinderung sind ungefähr gleich geblieben und
Hirnorganischer/Neurologischer Behinderung nahmen zu. Leicht abgenommen haben die
Anteile seelisch behinderter Klienten (1,5%) und hörbehinderter Klienten (3%).
Die Kontaktaufnahme der 266 Klienten zum IFD MD/SDL im Rahmen der beruflichen
Begleitung wurde durch folgende Stellen eingeleitet:
einleitende Stelle
Gesamt
a)
b)
c)
d)
e)
f)
g)
h)
i)
j)
k)
l)
m)
n)
o)
p)
q)
r)
27,44 27,07 2,26% 23,31 3,76% 2,26% 0,75% 2,26% 4,14% 0,00% 0,38% 0,75% 0,00% 0,75% 0,00% 0,00% 0,00% 4,89%
männlich 15,79 9,40% 1,88% 14,29 1,13% 1,50% 0,75% 1,50% 3,38% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,38% 0,00% 0,00% 0,00% 0,75%
weiblich 11,65 17,67 0,38% 9,02% 2,63% 0,75% 0,00% 0,75% 0,75% 0,00% 0,38% 0,75% 0,00% 0,38% 0,00% 0,00% 0,00% 4,14%
28
Legende:
a) Integrationsamt
b) Eigeninitiative
c) Privates Umfeld
d) Arbeitgeber
e) Betr. Helfer, Kollege, Betriebsrat
f) Klinik
g) Hörbehindertenhilfe
j) andere Reha-Einrichtung
k) Arzt (niedergelassen)
l) Deutsche Rentenversicherung
m) WfbM
n) ARGE/ Agentur für Arbeit (SGB II, SGB III)
o) Berufsgenossenschaft
p) Psychotherapie
h) Beratungsstelle (SpDi, allg. SD)
i) IFD
q) Modellprojekte
r) Sonstige
Weiterhin erreichen den IFD mehr als die Hälfte der Klienten über die Einschaltung des
Integrationsamtes oder Eigeninitiative. Ein weiteres knappes Viertel der Einschaltungen erfolgt
wie schon 2012 und 2013 über die Arbeitgeber.
Die Einschaltung des IFD MD/SDL zum Zweck der beruflichen Begleitung erfolgte im Zusammenhang mit (Mehrfachnennung):
Einschaltung der Begleitung im Zusammenhang mit
(Mehrfachnennung):
Gesamt
a)
137
b)
8
c)
4
d)
55
e)
193
f)
33
g)
199
h)
71
i)
51
j)
98
k)
30
männlich
74
3
2
26
102
weiblich
63
5
2
29
91
14
99
32
29
48
19
19
100
39
22
50
11
Legende:
a) Prävention
b) Abmahnung
c) Zustimmungsverfahren zur Kündigung
d) Wiederaufnahme der Arbeit
e) Begleitende Hilfen im Arbeitsleben entspr. § 102 SGB IX (ML, BA, u.a.)
f) Fehlzeiten / Verhaltensprobleme
g) Einschränkung der Belastung / Belastbarkeit
h) Konflikten am Arbeitsplatz
i) Krisenintervention
j) Kommunikationsproblemen
k) anderen Problemen am Arbeitsplatz
29
Die Gründe für die Einschaltung des Fachdienstes waren ähnlich wie in den beiden Vorjahren.
Die vorrangigen Gründe der Einschaltung waren weiterhin Einschränkung der Belastung/
Belastbarkeit, Begleitende Hilfen im Arbeitsleben entspr. § 102 SGB IX (ML, BA, u.a.) und
Prävention.
Abgeschlossene Fälle der Begleitung im IFD MD/SDL
Im o.g. Zeitraum wurde die berufliche Begleitung bei 121 Klienten beendet.
Durch folgende Maßnahmen konnte in ca. 76% (92 Klienten) der abgeschlossenen Fälle das
Arbeitsverhältnis erhalten werden:










Stabilisierung der berufl. Situation
Anpassung der berufl. Anforderung
Verbesserung der innerbetrieblichen Kommunikation
Verbesserung der innerbetrieblichen Abläufe
Arbeitsreduzierung
Reduzierung von Arbeitsinhalten
Reduzierung von Informationsdefiziten
Einleitung finanzieller Leistungen
Arbeitsassistenz
Arbeitsausstattung/-gestaltung
Von den 121 abgeschlossen Betreuungsfällen im Jahr 2014 führten bei 29 Klienten folgende Gründe zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses:
a) Erwerbsminderungsrente
b) betriebsbedingte Kündigung
c) verhaltensbedingte Kündigung
d) personenbedingte Kündigung
e) Auslaufen eines befristeten Arbeitsverhältnisses
f) einvernehmliche Auflösung
g) Kündigung durch Arbeitnehmer
h) Erreichen der Altersgrenze
5
5
2
4
5
5
2
1
(17,24%)
(17,24%)
( 6,90%)
(13,79%)
(17,24%)
(17,24%)
(06,90%)
(03,45%)
Im Vergleich mit 2013 nahm die Anzahl der Kündigungen wieder zu, lag aber noch unter dem
Niveau von 2012. Der größere Anteil an Arbeitsverhältnissen endete in Folge Befristung,
Erwerbsminderungsrente und einvernehmlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses.
30
2.4. Sonstige Ergebnisse der Fachdiensttätigkeit des IFD MD/SDL im Bereich der Berufsbegleitung
 Im Berichtszeitraum (01.01. bis 31.12.2014) wurden die Fachdienstmitarbeiter des IFD
MD/SDL damit beauftragt, insgesamt 33 Fachdienstliche Stellungnahmen zu
folgenden Anlässen anzufertigen:
-
27 Fachdienstliche Stellungnahmen zu Anträgen von Arbeitgebern auf Abgeltung
außergewöhnlicher Belastungen (§ 27 SchwbAV),
3 Fachdienstliche Stellungnahmen zu Leistungen zur Arbeitsassistenz
(§ 17, 1a SchwbAV),
3 Fachdienstliche Stellungnahmen zur behindertengerechten Ausstattung
(§ 26 Abs. 1, Nr. 4 SchwbAV Mittel f. Gebärdendolmetscher),
Auftraggeber zur Erstellung der fachdienstlichen Stellungnahmen war ausschließlich das
Integrationsamt.
 Die Fachdienstmitarbeiter des IFD MD/SDL führten im Berichtszeitraum (01.01.201431.12.2014) folgende einzelfallunabhängige betriebliche Beratungen durch, bzw. nahmen an verschiedenen Veranstaltungen teil:
Art der Beratung/Kooperation
Einzelfallübergreifende betriebliche Beratung
Versammlungen der schwerbehinderten Menschen
Organisationsberatungen
Teilnahme an Messen u.ä.
Kooperation mit IHK, HWK und Innungen
Seminare/ Schulungen/ Fortbildungen für betriebliche Partner
Sonstiges (z. B. Vorstellung des IFD MD/SDL im
Rahmen des sozialen Netzwerkes der Region)
Anzahl
33
6
1
4
10
Der Integrationsfachdienst Magdeburg/Stendal war 2014 in das Fortbildungsprogramm des Integrationsamt eingebunden. Er stellte Referenten für folgende Fortbildungen:
Frau Zeitke/ Frau Zilkenat
 Aufgaben/ Struktur des Integrationsfachdienstes
Frau Zeitke/ Herr Kiesel
 Psychosomatische Probleme behinderter Menschen im Arbeitsleben
31
2.4. Qualitätssicherung
Der Integrationsfachdienst arbeitet unverändert nach dem Qualitätsstandard des Kassler
Systemhauses „Kassys“. Für die Prozesse der Beratung, der Berufsbegleitung und der
Vermittlung schwerbehinderter Menschen sind dort detaillierte Prozessbeschreibungen für die
unterschiedlichen Aufgabenstellungen, denen sich die IFD-Mitarbeiter widmen, dargestellt.
In regelmäßiger Supervision reflektieren alle Mitarbeiter fortlaufend ihre Tätigkeit in
Gruppensupervision. Turnusmäßig erfolgen Teamberatungen mit allen Mitarbeitern unseres
Fachdienstes.
Alle Kollegen nehmen regelmäßig an externen Fortbildungen teil. Unter anderem erfolgten 2014
Weiterbildungen zu den Themen:















Burnout Prophylaxe,
Beratungskompetenz, Gesprächsführung und Verhandlungsführung,
MELBA,
Aus der Praxis der Sozialgerichtbarkeit,
Anerkennungsverfahren nach SGB IX,
Grundlagen persönlicher Zukunftsplanung,
Personenzentrierte Methoden unter Einbezug des Konzeptes der Persönlichen
Zukunftsplanung,
Verantwortungsbewusste und kompetente Begleitung von Übergängen aus der WfbM,
Menschen kreativ bei der Berufswegeplanung unterstützen,
Rente und Schwerbehinderung,
Bipolare Störungen,
Psychosozialen Stress und Konflikte am AP konstruktiv bearbeiten,
Suchtprobleme am Arbeitsplatz mit besonderer Berücksichtigung der Probleme schwerbehinderter Menschen,
Betriebliche Interventionsstrategien,
Arbeitsrecht und der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitsnehmer.
Im Rahmen des Modellprojekts ÜFB fanden regelmäßige überregionale Arbeitstreffen statt. An
der Erarbeitung von Materialien waren Kollegen unseres Fachdienstes maßgeblich beteiligt.
All dies sichert eine fortschreitende Anpassung des Wissens und der Fähigkeiten der
Fachdienstmitarbeiter an die im ständigen Wandel befindliche Welt der beruflichen und
medizinischen Rehabilitation sowie der Sozialsysteme.
32
2.5. Schlussbemerkungen
Im Jahr 2014 erfolgte ein weiterer Ausbau unserer Tätigkeit in den Modellprojekten. Hier stieg
die Anzahl der unterstützten Klienten nochmals deutlich von 79 auf 128 an. Immer deutlicher
wird der Zusammenhang zwischen einem stabilen sozialen Umfeld und der erfolgreichen
Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Oftmals scheiterten Unterstützungsprozesse nicht an der
Arbeitsfähigkeit unserer Klienten, sondern an mangelnder Unterstützung und/oder massiven
Einschnitten im Alltagsleben/Wohnumfeld.
Die berufliche Orientierung in Form von Praktika und die Vorbereitung auf die Aufnahme eines
sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses erfordern eine intensive Zusammenarbeit
mit den Lehrern, den Eltern, den Betrieben, teils auch den Heimeinrichtungen und gesetzlichen
Betreuern. Nur eine ganzheitliche Betrachtungsweise und Herangehensweise, die die Wünsche
des Schülers in allen Lebensbereichen ernst nimmt, berücksichtigt und sein Umfeld
miteinbezieht, kann die Integration und den Verbleib auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
ermöglichen.
In unserem zentralen Arbeitsgebiet, der Berufsbegleitung leisteten wir vom Umfang her eine
ähnliche Unterstützung wie 2013. Mehr als drei Viertel der beendeten Unterstützungsprozesse
erfolgten mit einer Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses. Ein knappes Siebtel (21 von 145) der
weiterlaufenden Unterstützungen erfolgt schon seit mehr als zwei, oft schon 4 bis 7 Jahren und
trägt durch kontinuierliche Begleitung zum langfristigen Erhalt von Arbeitsverhältnissen
schwerbehinderter Menschen bei.
Dass ein knappes Viertel der Einschaltungen des IFD weiterhin direkt über die Arbeitgeber
erfolgt, zeigt, dass der IFD als Ansprechpartner und Vermittler dort präsent und
anerkannt/akzeptiert ist.
Der Bereich der Vermittlung für die Rehabilitationsträger hat sich nochmals reduziert von 73
Beauftragungen im Vorjahr auf 55 im Jahr 2014. Einen erneuten Anstieg von 40% auf 44%
verzeichneten wir bei der erfolgreichen Vermittlung. Auch die Nachhaltigkeit der Vermittlungen
nahm zu.
Zum Zeitpunkt der Berichterstellung waren drei Viertel aller vermittelten Rehabilitanden noch in
Arbeit, der Großteil hatte die Probezeit erfolgreich absolviert.
Weiter offen ist die Frage, inwiefern Rehabilitanden ohne Schwerbehindertenstatus oder
Gleichstellung auch nach der Vermittlung noch zeitlich begrenzt durch die
Integrationsfachdienste im Beauftragungsverfahren nach §113 Abs. 2 SGB IX unterstützt
werden sollten.
Eine diesbezügliche Regelung würde sicherlich die Nachhaltigkeit der Vermittlungen weiter
befördern.
Auch 2014 bleibt die konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten in der beruflichen
Rehabilitation die Grundlage für eine erfolgreiche Integration im Arbeitsprozess.
Weiterhin bedarf es für einen Großteil der vermittelten Menschen mit Behinderungen im Anschluss an die Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses unterstützender Hilfen sowohl für
die Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeber.
In der heutigen Struktur der Integrationsfachdienste können die Wege kurz gehalten und
unnötige Hemmschwellen reduziert werden. Der Integrationsfachdienst ist, sofern eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung gegeben ist, nach einer getätigten Vermittlung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber weiter zuständig und präsent. Probleme können so frühzeitig erkannt
und einer Lösung zugeführt werden.
33
Nicht zuletzt bedarf die Auseinandersetzung mit den Problemen der Arbeitslosigkeit, gerade bei
Menschen mit schweren gesundheitlichen Einschränkungen, eines hohen Maßes an
Sensibilität, Vertraulichkeit und psychosozialer Unterstützung durch den Fachdienstmitarbeiter.
Der Integrationsfachdienst kann all dies leisten und durch seine Betriebsnähe, seine
Vernetzung mit dem Gesundheitssystem sowie den Selbsthilfeorganisationen und Vertretungen
schwerbehinderter Menschen, den Zugang zu erforderlichen Hilfen gewährleisten.
Wir werden unsere Arbeit weiterhin engagiert, in enger Abstimmung mit Leistungsträgern und
Kooperationspartnern, planen und erbringen. Wir wünschen uns gemeinsam für die Menschen,
die wir unterstützen, ein erfolgreiches Arbeiten im Jahr 2015.
34
Jahresbericht 2014
Der Träger des IFD Halle-Merseburg ist die Firma
Gemeinnützige Gesellschaft für Integrationsfachdienst
Halle-Merseburg mbH. Diese Gesellschaft gehört zum:
ASB Landesverband Sachsen-Anhalt e.V.
Bürostandort Halle
Emil-Abderhalden-Str. 21
06108 Halle (Saale)
Bürostandort Leuna
Bürocenter - Am Haupttor
06237 Leuna
Seite 2 von 15
Inhalt
1.
Einleitung
3-4
2.
Auswertung der Inanspruchnahme und
Ergebnisse der IFD-Arbeit in 2014
4 - 15
2.1
Bereich Vermittlung/ Projekte
4-9
2.1.1
2.1.2
2.1.3
Vermittlung
Übergang Förderschule - Beruf
Übergang Werkstatt – allgemeiner Arbeitsmarkt
7
7-9
9
2.2
Bereich Berufsbegleitung
10 - 13
2.2.1
2.2.2
2.2.3
2.2.4
2.2.5
2.2.6
2.2.7
2.2.8
Kennzeichnung des Bereiches
Die Berufliche Begleitung
Aussagen zum Schwerbehindertenstatus
Betreuungsrelevante Erkrankungen
Einleitende Stelle
Gründe zur Einschaltung der Begleitung
Ergebnisse der Berufsbegleitung
Unterstützte Beschäftigung
10
10
11
11
11 - 12
12
12 – 13
13
2.3
Sonstige Tätigkeitsfelder des IFD
14 - 15
2.3.1
2.3.2
2.3.3
Fachdienstliche Stellungnahmen
Öffentlichkeitsarbeit
Einzelfallunabhängige Beratungen der Arbeitgeber
14
14
14 - 15
3.
Schlussbemerkungen
15
Seite 2 von 15
1.Einleitung
In
Sachsen-Anhalt
werden
die
Integrationsfachdienste
unter
der
Strukturverantwortung des Integrationsamtes im Land tätig. Die Fachbereiche
„Berufsbegleitung“ und „Vermittlung/ Projekte“ sind bei den Trägern unter einem
Dach vereint. Damit wird eine enge Kooperation innerhalb des IFD gewährleistet.
Der Arbeiter-Samariter-Bund – Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. – ist Träger
der Gemeinnützigen Gesellschaft für Integrationsfachdienst Halle/Merseburg. Das
Vorgehen der Integrationsfachdienste ist nach dem Qualitäts-ManagementSystem „KASSYS“ normiert.
Der diesjährige Jahresbericht bezieht sich auf die erreichten Ergebnisse des IFD
Halle/Merseburg. Im IFD Halle/Merseburg wurde am 01.03.14 eine neue Kollegin
zur Unterstützung der Fachdienstarbeit eingestellt. So arbeiteten im
Berichtszeitraum 5 Mitarbeiter in Halle und 4 Mitarbeiter in Leuna, mit insgesamt
8,0 Planstellen. An beiden Standorten steht jeweils ein Ansprechpartner für
hörbehinderte Menschen zur Verfügung.
Die gesetzlichen Grundlagen der Integrationsfachdienste, insbesondere die
Beauftragung und Finanzierung durch die Rehabilitationsträger, haben sich im
Vergleich zu 2013 nicht verändert. Die Beauftragung des Integrationsfachdienstes durch die Deutsche Rentenversicherung Bund, Mitteldeutschland und die
Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
erfolgte
im
Rahmen
der
gemeinsamen Empfehlung nach § 113 Abs. 2 SGB IX. Die Arbeitsagenturen
nutzten diese Möglichkeit jedoch nicht. Eine Beauftragung zur Vermittlung
erfolgte im Berichtszeitraum durch die Hauptfürsorgestelle -Soziales
Entschädigungsrecht- vom Landesverwaltungsamt Sachsen Anhalt.
Ein wichtiges Aufgabenfeld des Integrationsfachdienstes ist seit 2012 die
Umsetzung der Richtlinie zur Initiative Inklusion/ Handlungsfeld 1 (berufliche
Orientierung) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Zwischen dem Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt,
der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit,
dem
Kultusministeriums
des
Landes
Sachsen-Anhalt
und
dem
Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt wurde vereinbart, die
Initiative
Inklusion/
Handlungsfeld
1
gemeinsam
mit
den
Integrationsfachdiensten
im
Rahmen
des
Landesmodellprojektes
zur
„Unterstützung des Überganges von Schülerinnen und Schüler mit geistiger
Behinderung und weitere schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler von der
Schule in Arbeit und Beruf“(kurz: Übergang Förderschule-Beruf(ÜFB))
durchzuführen. Ziel des Modellprojektes ist es, motivierten jungen Menschen mit
Behinderungen Alternativen zur bisher üblichen Einmündung in eine „Werkstatt
für behinderte Menschen“ aufzuzeigen und wenn möglich, die Aufnahme eines
sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses oder einer beruflichen
Ausbildung im dualen System vorzubereiten und zu sichern.
Die Zusammenarbeit der Kooperationspartner wurde 2014 intensiviert und die
Fallzahlen konnten deutlich gesteigert werden. Die Mitarbeiter des Fachdienstes
betreuen die SchülerInnen, die eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
aufnehmen möchten und einen besonderen Unterstützungsbedarf bei der
beruflichen Orientierung besitzen. Die Schwerpunkte der Einzelfallarbeit bilden
dabei neben der umfassenden Beratung, die Erkundung der Interessen und
Seite 3 von 15
Neigungen und die Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Praktika in
Betrieben und Einrichtungen am allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Mitarbeiter des
Integrationsfachdienstes beraten potentielle Arbeitgeber, wirken bei der
Anbahnung von Arbeits- und Ausbildungs-verhältnissen mit und übernehmen im
Anschluss die Sicherung dieser Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse.
Nachdem das Bundesarbeitsmarktprogramm Job 4000 Artikel 3 Ende 2013
auslief, wurde bereits frühzeitig an einer Fortschreibung des Projektes auf
Landesebene gearbeitet. So sollen Beschäftigte der Werkstätten für behinderte
Menschen auch weiterhin die Möglichkeit haben, sich bei Interesse und Eignung
am allgemeinen Arbeitsmarkt ausprobieren zu dürfen. Das Land Sachsen-Anhalt
hat hierfür ein weiteres Modellprojekt gestaltet, um den Übergang von der
Werkstatt zum allgemeinen Arbeitsmarkt durch die IFD begleiten zu können
(„Unterstützung des Überganges von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in Sachsen-Anhalt auf den
allgemeinen Arbeitsmarkt durch die Integrationsfachdienste“ (Modell ÜWA)). Der
offizielle Start des Modellprojektes erfolgte am 01.11.2013 und wurde in 2014
fortgeführt.
2. Auswertung der Inanspruchnahme und Ergebnisse
Arbeit im Jahr 2014
der IFD-
2.1 Bereich – Vermittlung/ Projekte
Im Berichtszeitraum war der Bereich der Vermittlung/Projekte weiterhin durch
die Intensivierung der Arbeit in beiden Modellprojekten geprägt.
Der Integrationsfachdienst Halle/Merseburg hat im Berichtszeitraum insgesamt
113 Klienten betreut, davon 76 Männer und 37 Frauen. In dieser Gesamtanzahl
der Klienten sind Klienten im Bereich der Vermittlung (13 Klienten),
93
Schülerinnen und Schüler, welche im Rahmen des Modellprojektes Übergang –
Förderschule – Beruf aufgenommen worden sind, als auch 8 Klienten des
Modellprojektes Übergang Werkstatt – allgemeiner Arbeitsmarkt enthalten.
Im Berichtszeitraum ist die Anzahl der unterstützten Klienten gegenüber 2013
um ca. 24% gestiegen (2013 = 91; 2014 = 113). Diese Steigerung der
Klientenanzahl resultiert aus der Zunahme von Betreuungsfälle im Bereich der
Modellprojekte (2013 = 81; 2014 = 100).
In Bezug auf die Altersverteilung spiegelt sich die Arbeit in den Modellprojekten
deutlich wieder. Im Berichtszeitraum 2014 sind nur 11 Betreuungsklienten älter
als 41 Jahre. Der Großteil der Betreuungsklienten ist unter 25 Jahre (2014 =
82,3%; 2013 = 81%).
Seite 4 von 15
Prozentuale Altersverteilung
100
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
gesamt
Angaben
gesamt
100
bis 25 Jahre 26-40 Jahre 41-50 Jahre
82,3
8
4,4
51->60
Jahre
3,5
<60 Jahre
1,8
männlich
67,3
76,3
9,2
6,6
5,3
2,6
weiblich
32,7
94,6
5,4
0
0
0
Auch in Bezug auf die beruflichen Voraussetzungen sind im Vergleich zum
Vorjahr Verschiebungen zu verzeichnen. 84,9% der betreuten Klienten haben
keine Berufsausbildung (2013 = 75,8 %). Hierbei handelt es sich vorrangig um
die betreuten Klienten der Modellprojekte, die bereits während der Schulzeit
betreut werden und die Beschäftigten der WfbM, die meist ohne
Berufsausbildung dort integriert wurden.
prozentuale Verteilung der beruflichen Qualifikation
(höchste erreichte mit Abschluss)
100
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
Keine
Anlernberuf
Fachwerker/
Helfer (2
jährig)
Berufsausbildung (3
jährig)
Fachschulausb
ildung
Techniker/
Meister
gesamt
84,9
0
0
14,2
0,9
0
Fachhoch
-schul-/
Universitätsstudium
0
männlich
80,3
0
0
19,7
0
0
0
weiblich
94,6
0
0
2,7
2,7
0
0
Von den 113 betreuten Klienten haben 78 Personen den Schwerbehindertenstatus (69%), drei Personen sind von der Agentur für Arbeit gleichgestellt,
während zwei Klienten zum Betreuungsbeginn die Gleichstellung beantragt
hatten. Insgesamt 3 Personen hatten den Rehabilitanden-Status. Bei 27 Schülern
mit einer geistigen Behinderung war die Schwerbehinderteneigenschaft noch
nicht beantragt (Erfassung erfolgte unter Sonstiges). In diesem Zusammenhang
Seite 5 von 15
erfolgte seitens des IFD die Beratung der Schüler bzw. der gesetzlichen Vertreter
zur Antragstellung bzgl. der Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft. Eine
spezielle Regelung des BMAS im Rahmen der Bundesinitiative Inklusion bietet die
Möglichkeit, Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, d.h. ohne eine
anerkannte Schwerbehinderung, in das berufliche Orientierungsverfahren mit
einzubeziehen.
Schwerbehindertenstatus
80
70
60
50
40
30
20
10
0
Schwervon der
behinderten Agentur für
-ausweis
Arbeit
gleichgestellt
78
3
gesamt
Anerkennung/
Gleichstellung
beantragt
2
Rehabilitand
Sonstiges
3
27
männlich
50
3
2
3
18
weiblich
28
0
0
0
9
In Bezug auf die Behinderung
Berichtszeitraum folgendes Bild:
der
betreuten
Klienten
ergibt
sich
Prozentuale Verteilung der betreuungsrelevanten
Erkrankungen
7,1
3,5
Lernbehinderung/ geistige
Behinderung
0,9
Körperbehinderung (Stütz- und
Bewegungsapparat)
11,5
organische Erkrankung
Sehbehinderung
9,8
58,4
hirnorganische/ neurologische
Erkrankung
8,8
seelische Erkrankung
Hörbehinderung
Seite 6 von 15
im
Am häufigsten sind in 2014 Menschen mit einer Lernbehinderung/ geistigen
Behinderung mit einem Anteil von 58,4% vertreten. Gegenüber 2013 ergeben
sich in der Verteilung der betreuungsrelevanten Erkrankungen kaum
Veränderungen.
Von den 113 Klienten wurden im Jahr 2014 insgesamt 40 Betreuungen
abgeschlossen. Auf Grund der Betreuung in den Modellprojekten hat sich die
durchschnittliche Betreuungsdauer wesentlich erhöht (2014 = 9,2; 2013 = 5,7
Monate), da hier der Unterstützungszeitraum langfristig angelegt ist.
2.1.1 Vermittlung
Die Vermittlungsunterstützung im Rahmen der gemeinsamen Empfehlung nach §
113 Abs. 2 SGB IX wurde 2014 insbesondere von den Rentenversicherungsträgern genutzt und nur begrenzt gefordert. Hier wurde der IFD Halle/Merseburg
im Auswertungszeitraum von der Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (für
6 männliche Klienten), der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland (für
5 Klienten- 4 Männer und 1 Frau) sowie von der Rentenversicherung Bund für
einen männlichen Klienten) in Anspruch genommen. In einem Fall (1 männlichen
Klienten) wurde unser Fachdienst von der Hauptfürsorgestelle beauftragt.
2 Personen wurden vermittelt. Davon wurde 1 Person zur Eignungsfeststellung
vorab in einem befristeten Arbeitsverhältnis in Form einer Probebeschäftigung
getestet. Im Berichtszeitraum konnten beide Arbeitsverhältnisse erhalten
bleiben. In Bezug auf die Altersverteilung der zu vermittelnden Klienten sind 11
Klienten älter als 41 Jahre.
2.1.2 Übergang Förderschule - Beruf
Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Fachdienstarbeit ist in 2014 die Gestaltung
der Prozesse im Modellprojekt Übergang Schule - Beruf. Auch in 2014 betreut
der IFD in seinem regionalen Bereich 10 Schulen für Geistigbehinderte, 1
Landesbildungszentrum für Körperbehinderte sowie 1 Landesbildungszentrum für
Blinde und Sehbehinderte.
Die monatliche Inanspruchnahme im Bereich des Landesmodellprojektes ÜFB
kann folgender Übersicht entnommen werden:
IFD HalleMerseburg
Schüler
in der
Einzelfallbetreuung
Absolventen
in der
Einzelfallbetreuung
Jan
Feb
März
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
47
49
52
56
54
55
52
45
47
51
56
59
4
4
4
4
4
2
3
5
5
3
3
4
Seite 7 von 15
Die Schülerinnen und Schüler werden im Rahmen der letzten 3 Schuljahre bei
der erweiterten Berufsorientierung unterstützt und können ggf. im Anschluss an
die Schule als Absolventen weiterbetreut werden. Die Schwerpunkte in der Arbeit
im Modellprojekt ÜFB lassen sich wie folgt zusammenfassen:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Hospitation im Unterricht
Auswertung der schulischen Kompetenzanalyse
Abstimmung von Vorgehensweisen und Zusammenarbeit mit Schülern,
Eltern
bzw.
gesetzl.
Vertretern,
Lehrkräften,
Mitarbeitern
der
Arbeitsagenturen und Betrieben
Anwendung von Methoden der Persönlichen Zukunftsplanung
Teilnahme an der Berufswegekonferenz und Umsetzung der Festlegungen
Organisation von betrieblichen Praktika
Engmaschige Begleitung der Praktika
Einsatz und Auswertung der Materialien zur betrieblichen Kompetenzanalyse während des betrieblichen Praktikums
Beratungsangebote für Lehrkräfte und Eltern zu den Themen
Anerkennungsverfahren, Gleichstellung, besonderer Kündigungsschutz,
Leistungen der Integrationsämter, u.a.
Teilnahme an Netzwerkkonferenzen
Beratung von potentiellen Arbeitgebern zur Beschäftigung von
schwerbehinderten Menschen und Fördermöglichkeiten
Weiterführende Begleitung und Unterstützung im Arbeits- bzw.
Ausbildungsverhältnis
Bei 59 Klienten wurde die Betreuung über den Jahreswechsel hinaus fortgeführt.
Hier wurden nach Abklärung von Interessen, Neigungen und Wünschen die
Praktika zur beruflichen Orientierung organisiert und begleitet. Die Auswertung
erfolgte in gemeinsamen Absprachen mit dem Arbeitgeber und unter
Verwendung der Materialien der betrieblichen Kompetenzanalyse, um ein
umfassendes Bild vom Schüler und seinen Fähigkeiten zu erhalten.
Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 66 Praktika durchgeführt. Um das
gewünschte
Aufgabengebiet
kennenzulernen,
wurden
zunächst
37
Orientierungspraktika durchgeführt. Diese finden in der Regel für 2 Wochen statt.
In 21 Fällen konnte im Anschluss ein länger andauerndes Erprobungspraktikum
organisiert werden, um dauerhaftes Interesse und Eignung bei den jeweiligen
Schülern zu prüfen. Insgesamt 8 Belastungspraktika über einen längeren
Zeitraum wurden organisiert. In der weiteren Betreuung in den kommenden
Schuljahren sollen nun die geknüpften Kontakte zu den Betrieben genutzt
werden, um ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis für die Schüler anzubahnen.
Die Praktika fanden vorrangig in folgenden Arbeitsbereichen statt:
•
•
•
•
•
•
•
Hauswirtschaft/ Restaurantbetrieb/ Hotel
Grüner Bereich/ GaLa-Bau/ Bauhof/ Lager
Metallbereich/ Fensterbau/Werkstatt-Pumpentechnik
Kfz-Aufbereitung und KFZ- Werkstatt
Altenpflegebereich-Seniorenbetreuung/ KiTa/Krankentransport
Reiterhof/Tierproduktion
Medienbereich.
Seite 8 von 15
Von den in 2014 betreuten Schülern endete
Jahresverlauf bei 24 Klienten u.a. wie folgt:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
die
Betreuung
im
Beendigung als Schüler, Aufnahme als Absolvent (4 Klienten)
Aufnahme einer Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt (1 Klient)
Beginn einer schulischen Ausbildung (1 Klienten)
Beginn Maßnahme Unterstützte Beschäftigung (1 Klienten)
Beginn Maßnahme Diagnose Arbeitsmarktfähigkeiten (1 Klienten)
Abmeldung wegen fehlender Eignung/ Einmündung WfbM (6 Klienten)
Beginn Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme/ andere
Bildungsmaßnahme (6 Klient)
Umzug außerhalb Zuständigkeitsgebiet (1 Klient)
Status der Arbeitslosigkeit zum Schulende (2 Klienten)
Abmeldung wegen Langzeiterkrankung (1 Klient)
2.1.3 Übergang Werkstatt allgemeiner Arbeitsmarkt
Zum 31.12.2013 endete das Bundesarbeitsmarktprogramm Job 4000 Artikel 3.
In 2014 wurde
die Umsetzung des Modellprojektes „Unterstützung des
Übergangs von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Werkstätten für behinderte
Menschen (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in Sachsen-Anhalt durch die
Integrationsfachdienste“ mit den 8 Werkstätten für schwerbehinderte Menschen
unseres regionalen Bereiches weiter verfolgt. In diesem Rahmen wurden im Jahr
2014 im IFD Halle/ Merseburg 8 Klienten unterstützt. Bei 5 Klienten wurde die
Betreuung über den 31.12.2014 hinweg fortgesetzt und bei 3 Klienten endete in
2014 die Betreuung aus folgenden Gründen (2x Beendigung durch Klient- zurück
in die WfbM, 1x Beginn einer Maßnahme der Agentur für Arbeit – BvB in einem
BBW). Eine gute Zusammenarbeit gestaltete sich mit
den Halleschen
Behindertenwerkstätten e.V., der Lebenshilfe Halle e.V., der Evangelischen
Stadtmission Halle e.V. sowie der Stiftung Samariterherberge Horburg.
Im Rahmen des Modellprojektes ÜWA übernahm der IFD Halle/ Merseburg
folgende Aufgaben:
• Feststellung der Fähigkeiten, gesundheitlichen Möglichkeiten und
beruflichen Interessen der betroffenen Klienten (Erstellen von
Bewerberprofilen)
• gemeinsame Gespräche mit den Klienten und ggf. deren Eltern/ Betreuern
zur Absprache des Vorgehens/ Beratung
• Akquise und Organisation von Praktikumsplätzen zur beruflichen
Orientierung
• Begleitung der Praktika und Auswertung
• Bewerbungsunterstützung
• Akquise geeigneter Ausbildungsplätze und von Arbeitsplätzen
• Beratung von Praktikumsbetrieben und Arbeitgebern
• Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit der Reha – Berufsberatung der
Agentur für Arbeit
• Zusammenarbeit mit der WfbM und den zuständigen Leistungsträgern
• Begleitung zu Vorstellungsgesprächen.
Seite 9 von 15
2.2
Bereich Berufsbegleitung
2.2.1
Kennzeichnung des Bereiches
Hauptziel der Tätigkeit der Berufsbegleitung bildet die Sicherung der
Arbeitsverhältnisse der schwerbehinderten Menschen. Der IFD kann in diesem
Zusammenhang sowohl durch kurzfristige
Beratung eine Problemlösung
herbeiführen als auch durch langfristig Betreuung Unterstützung für Arbeitgeber
und schwerbehinderten Beschäftigten bieten. Weitere Schwerpunkte des
Bereiches Berufsbegleitung betreffen die Einzelfallunabhängige betriebliche
Beratung sowie die Erstellung von Fachdienstlichen Stellungnahmen.
In den nachfolgenden Abschnitten wird auf die einzelnen differenzierten
Sachverhalte eingegangen.
2.2.2
Die Berufliche Begleitung
Die Qualifizierte Beratung:
Beratung ist eine qualifizierte fachdienstliche Auseinandersetzung mit einem
Klienten, die über eine Auskunft oder die Zuständigkeitsprüfung hinausgeht.
Ziel ist es, die vorliegende Problemlage zu erkennen und einen geeigneten
Lösungsweg aufzuzeigen.
Im Jahr 2014 hat der IFD insgesamt in 44 Fällen eine qualifizierte Beratung
durchgeführt.
Die Berufliche Betreuung:
Die Betreuung ist die zielgerichtete längerfristige Fortsetzung der Beratung eines
Klienten bei komplexen Problemlagen, d.h. das Betreuung immer ein auf Klienten
bezogenes zentriertes Handeln darstellt.
Insgesamt betreute der Dienst 284 Klienten (männlich = 156; weiblich = 128).
Davon wurden 185 Fälle neu aufgenommen und 201 abgeschlossen. Die
durchschnittliche Betreuungsdauer betrug insgesamt ca. 8,64 Monate.
Aussagen über die Altersverteilung sind in folgender Abbildung dargestellt:
Prozentuale Altersverteilung
100
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
Angaben
gesamt
100
bis 25
Jahre
6
26-40
Jahre
24,3
41-50
Jahre
21,1
51->60
Jahre
41,2
<60 Jahre
männlich
54,9
5,8
27,6
18,6
36,5
11,5
weiblich
45,1
6,3
20,3
24,2
46,9
2,3
gesamt
Seite 10 von 15
7,4
2.2.3
Aussagen zum Schwerbehindertenstatus
Der größte Teil der Klienten weist die Schwerbehinderteneigenschaft nach. Etwa
31% der Gesamtzahl der Klienten ist von der Arbeitsagentur gleichgestellt.
Die Beauftragung zur Berufsbegleitung erfolgte ausschließlich durch das
Integrationsamt. Die Möglichkeit der Betreuung auch anderer Personen nach
§109 SGB IX wurde für den Bereich der Berufsbegleitung nicht umgesetzt.
2.2.4
Betreuungsrelevante Erkrankungen
Im Berichtszeitraum wurden Klienten mit körperlichen, organischen, seelischen
aber auch hirnorganischen Erkrankungen sowie hörbehinderte Klienten betreut.
Die prozentuale Häufigkeit kann dem nachfolgenden Diagramm entnommen
werden:
prozentuale Verteilung der betreuungsrelevanten
Erkrankungen
organische Erkrankung
8,5
5,3
Körperbehinderung (Stütz- und
Bewegungsapparat)
22,5
Hörbehinderung
13
seelische Erkrankung
19,3
14,1
hirnorganische/ neurologische
Erkrankung
Sehbehinderung
17,3
2.2.5
Lernbehinderung/ geistige
Behinderung
Einleitende Stelle
Die Einleitung der Betreuung wurde durch verschiedene Stellen initiiert, die nicht
mit dem Leistungsträger identisch sind:
•
•
•
•
•
•
•
•
Integrationsamt (in 173 Fällen)
Eigeninitiative (in 47 Fällen)
Arbeitgeber, Kollegen oder betriebliche Helfer (in 31 Fällen)
Kliniken, niedergelassene Ärzte oder Psychotherapie (in 18 Fällen)
Privates Umfeld (in 4 Fällen)
Übergabe
der
Betreuungsklienten
aus
anderem
IFD
Bereich,
Modellprojekte (in 5 Fällen)
Allgemeine Beratungsstellen (in 4 Fällen)
Rentenversicherung (in 1 Fall)
Seite 11 von 15
Hieraus wird deutlich, dass der Dienst in dem Bereich der Berufsbegleitung ein
niederschwelliges Angebot darstellt und der Bekanntheitsgrad die Vielfältigkeit
der Zugänge ermöglicht.
2.2.6
Gründe zur Einschaltung der Betreuung
Die Schwerpunkte der Problemstellungen beziehen sich auf die Klärung von
Überbelastungssituationen, auf präventive Maßnahmen, auf Maßnahmen im
Rahmen der Begleitenden Hilfe sowie auf die Lösung von Konflikten am
Arbeitsplatz
und
die
Wiederaufnahme
der
Arbeit
nach
längerer
Arbeitsunfähigkeit. Bei den hörbehinderten Menschen sind vordergründig
Kommunikations- und Belastungsprobleme des Klienten an seinem Arbeitsplatz
der Grund für das Einschalten des IFD.
Die Gründe zur Einschaltung der Betreuung waren Folgende (Mehrfachnennungen
möglich):
Gründe zur Aufnahme der Begleitung im
Zusammenhang mit:
Prävention
Abmahnung
Zustimmungsverfahren zur Kündigung
Wiederaufnahme der Arbeit
Begleitende Hilfe (z.B. § 27 SchwbAV)
Fehlzeiten / Verhaltensprobleme
Belastung / Belastbarkeit
Konflikte am Arbeitsplatz
Krisenintervention
Kommunikation
andere Probleme am Arbeitsplatz
2.2.7
143
6
5
30
148
34
187
78
27
50
8
Ergebnisse der Berufsbegleitung
Die Betreuung wurde in insgesamt 201 Fälle abgeschlossen (Männer = 112,
Frauen = 89).
Im Berichtszeitraum konnte in 183 Fällen der Arbeitsplatz erhalten bleiben. Das
entspricht einer Sicherungsquote von 91%. Dieses gute Betreuungsergebnis
beweist, dass in der Mehrzahl der Fälle durch Einschaltung des IFD die berufliche
Situation stabilisiert, eine Anpassung der betrieblichen Anforderungen, die
Reduzierung von Arbeitsinhalten und eine Verbesserung der innerbetrieblichen
Kommunikation und Arbeitsabläufe erreicht werden konnte. Bei den
hörbehinderten Menschen konnten durch gezielte Unterstützungsmaßnahmen,
wie z.B. Gebärdensprachdolmetschereinsätze die Reduzierung von Informationsdefiziten erreicht und damit das Arbeitsverhältnis stabilisiert werden. Ebenso trug
der Einsatz von technischen Arbeitshilfen entscheidend zur Sicherung des
Arbeitsplatzes bei.
Seite 12 von 15
Auch die Initiierung von finanziellen Leistungen über das Integrationsamt zum
Ausgleich der außergewöhnlichen Belastungen für die Arbeitgeber hinsichtlich des
Beschäftigungsverhältnisses mit dem jeweiligen schwerbehinderten oder
behinderten Menschen, bildete ein bedeutsames Kriterium im Lösungsprozess.
Bei 15 Betreuungsfällen konnte das Arbeitsverhältnis nicht bestehen bleiben.
Die Gründe, die zur Beendigung der Arbeitsverhältnisse führten, waren Folgende:
•
•
•
•
•
einvernehmliche Auflösungen des Arbeitsverhältnisses (in 3 Fällen)
personenbedingte Kündigung (in 3 Fällen)
betriebsbedingte Kündigungen durch den Arbeitgeber (in 5 Fällen)
Kündigung durch den Arbeitnehmer (in 1 Fall)
personenbedingte Kündigung (in 3 Fällen)
In 2 Fällen endete jeweils das befristete Arbeitsverhältnis und 1 Klient bezieht
eine Erwerbsminderungsrente.
In 4 Fällen konnte der IFD die Kündigungsfrist nutzen und für den Klienten einen
nahtlosen Übergang in ein neues Arbeitsverhältnis schaffen.
2.2.8
Unterstützte Beschäftigung
Die Unterstützte Beschäftigung (UB) ist eine gesetzlich geregelte Leistung zur
Teilhabe am Arbeitsleben (§38a Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - SGB IX). Die
UB ist ein Angebot für Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf. Sie
bietet eine individuelle, arbeitsplatzbezogene Qualifizierung mit anschließender
Berufsbegleitung. Im Rahmen der Unterstützen Beschäftigung übernahm der IFD
Halle/ Merseburg in der Berufsbegleitung folgende Aufgaben:
• Prozessorientierte Unterstützung der Klienten: ständige Kontrolle des
Passungsverhältnis zwischen den Fähigkeiten des Klienten und den
betrieblichen Anforderungen,
• Analyse des individuellen Unterstützungsbedarfs,
• Beratung bei Konflikten im Betrieb, Beratung von Arbeitgebern,
• Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt,
• Zusammenarbeit mit den Angehörigen (z.B. Eltern),
Insgesamt ist unser IFD im Jahr 2014 in 7 Fällen tätig geworden, wobei die
Betreuung bei 1 Klient wegen der Krankheitsvertretung statistisch an- und
wieder abgemeldet werden musste. Mit den 2 Trägern der InbQ (Individuelle
betriebliche Qualifizierung), welche in unserem Zuständigkeitsbereich tätig sind,
wurde zunächst das Verfahren zur Aufnahme in die Berufsbegleitung
abgestimmt.
Mit
der
Begründung
des
sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigungsverhältnisses und der Notwendigkeit einer weitergehenden
Unterstützung wurde die Betreuung bei 3 Klienten neu aufgenommen, in drei
Fällen wird die Berufsbegleitung seit 2012 bzw. 2013 durchgeführt.
Seite 13 von 15
2.3
Sonstige Tätigkeitsfelder des Integrationsfachdienstes
2.3.1
Fachdienstliche Stellungnahmen
Im Berichtszeitraum wurde der IFD in 139 Fällen mit der Erarbeitung von
Fachdienstlichen Stellungnahmen beauftragt. Insgesamt konnten davon 125
Stellungnahmen angefertigt werden.
Das Integrationsamt war für alle Beauftragungen alleiniger Auftraggeber.
Ziel der Stellungnahmen ist es, eine Grundlage für rechtlich relevante
Entscheidungen zu erhalten. Bei den bearbeiteten Einzelfällen wurden in der
Hauptsache Entscheidungsgrundlagen zu Fragen nach
§27 SchwbAV, zur
Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen für Arbeitgeber getroffen und die
Empfehlungen dazu schriftlich niedergelegt.
Fachdienstliche Stellungnahmen erstellt
Abgeltung außergewöhnliche Belastungen für Arbeitgeber
(§ 27 SchwbAV)
Leistungen zur Arbeitsassistenz
(§ 17 (1a) SchwbAV)
2.3.2
Gesamt:
125
117
8
Öffentlichkeitsarbeit
Auch im Jahr 2014 wurde kontinuierlich Kontakt zu verschiedenen Arbeitgeberzirkeln gehalten, z.B. zum Bundesverband der Mitteldeutschen Wirtschaft,
der IHK Halle-Dessau, der Handwerkskammer Halle etc.
In zahlreichen Gremien nimmt der IFD regelmäßig an Veranstaltungen teil, hält
Vorträge oder informiert über seine Unterstützungsmöglichkeiten, so z.B. in der
Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft Halle/Saalekreis,
bei Treffen der
Behindertenverbände,
verschiedener
Selbsthilfegruppen,
Kliniken
und
Förderschulen.
2.3.3
Einzelfallunabhängige Beratungen der Arbeitgeber
Weiterhin wurden im Berichtszeitraum 44 einzelfallunabhängige betriebliche
Beratungen durch den IFD Halle/Merseburg durchgeführt, die das Ziel verfolgten,
Arbeitgeber zu unterstützen, zu motivieren und zu begleiten, damit sie bereit
sind, schwerbehinderte Menschen auch weiterhin zu beschäftigen oder
einzustellen.
Seite 14 von 15
Hierzu zählen:
• Unterstützung und Motivation der Arbeitgeber in Fragen der Erhaltung oder
der Einrichtung behindertengerechter Arbeitsplätze
• Motivation zur Zusammenarbeit
• Information und Öffentlichkeitsarbeit u.a. in Förderschulen (z.B. GB-Schulen)
• Unterstützung
bei
der
Entwicklung
der
Personalplanung
und
Personalentwicklung für schwerbehinderte Menschen
• Information des Arbeitgebers über Auswirkungen von Behinderungen am
Arbeitsplatz
und
den
Umgang
mit
schwerbehinderten
Menschen.
3. Schlussbemerkungen
Der IFD hat im Auftrag der entsprechenden Leistungsträger darauf hingewirkt,
Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen für den Arbeitsprozess
vorzubereiten, zu integrieren bzw. Arbeitslosigkeit zu verhindern und damit
bestehende Arbeitsverhältnisse zu sichern.
Diese Ergebnisse sind nur durch die enge und kooperative Zusammenarbeit mit
den an den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beteiligten Leistungsträgern
möglich gewesen. 2014 wurde diese Zusammenarbeit fortgesetzt und bildet die
Grundlage für die weitere Fachdienstarbeit in den folgenden Jahren in unseren
Kernbereichen sowohl in der Berufsbegleitung als auch in der Umsetzung der
Landesmodellprojekte Übergang Schule-Beruf sowie Übergang Werkstatt –
allgemeiner Arbeitsmarkt.
Seite 15 von 15
Übersicht der Förderschulen für Geistigbehinderte, LBZ für Hörbehinderte sowie
Überregionales Förderzentrum Harz (Schule für Körperbehinderte) in SachsenAnhalt in ihrer Zuordnung zu den regional tätigen IFD
Stand: 30.04.2016
IFD Halberstadt/Sangerhausen (10) + (2)
Nr./ IFD
Name der Schule, Ansprechpartner, E-Mail
Anschrift
1-33
Frau
Semella
FS „Reinhard Lakomy“
SL Frau Schulze
[email protected]
2-34
Frau
Böhme
„Liv-Ullmann-Schule“
FS für Geistigbehinderte
SL Frau Cebulla
[email protected]
Juri-Gagarin-Straße 20,
38820 Halberstadt
Tel. 03941/ 443 075
Fax
568 628
Walther-Rathenau-Straße 15,
38855 Wernigerode
Tel. 03943/ 45 515
Fax
45 516
3-35
Sine-Cura-Schule
SL Frau Schröder
[email protected]
Starenweg 19, 06485
Quedlinburg OT Gernrode
Tel. 03946/ 43 342
FS „Johannenschule“
für geistig behinderte Kinder und Jugendliche
SL Herr Franke
[email protected]
Lindenstraße 23,
06502 Neinstedt
Tel. 03947/ 99 675
Kastanienschule
FS für geistig Behinderte
SL Frau Mück
[email protected]
Prof.-Dr.-Walter-FriedrichStraße 20,
06449 Aschersleben
Tel. 03473/ 222 490
Fax
222 494
Querfurter Straße 12 Haus 9,
06295 Lutherstadt Eisleben
Tel. 03475/ 696 648
Frau
Böhme
4-36
Frau
Böhme
5-37
Herr
Hermann
6-38
Herr
Hermann
7-39
Herr
Hermann
8-40
Herr
Hermann
9-41
Frau
Schulze
Levana-Schule
FS für Geistigbehinderte
SL Frau Zöllner
[email protected]
Waldschule
Förderschule für Geistigbehinderte
SL Frau Gaertner
[email protected]
Arnstedter Weg 11,
06333 Hettstedt
Tel. 03476/851 088
CJD Christophorusschule – staatlich anerkannte
Förderschule für geistige Entwicklung
SL Frau Grüber
[email protected]
Lindenstraße und
Hasentorstraße 10
06526 Sangerhausen
Tel. 03464/ 249 1600
Fax
249 1670
Am Park 16,
39435 Wolmirsleben
Tel. 039268/ 32 045
Förderschule für Geistigbehinderte
„ Am Park“
SL Frau Rausch
[email protected]
Seite 2/2
Frau
Schulze
Klusstiftung Schneidlingen
Katharinenschule
SL Frau Littmann
[email protected]
Hospitalstraße 4, 39444
Hecklingen OT
Schneidlingen
Tel. 039267/9310 Fax 93 199
47
Überregionales Förderzentrum Harz
Oehrenfelder Weg 25a
„Marianne-Buggenhagen-Schule“
38871 Ilsenburg /
Frau
Schulze
SL Herr Clement
OT Darlingerode
[email protected]
Tel. 03943 / 905 927
48
LBZ für Hörgeschädigte
Fax. 03943 / 905 928
Westerhäuser Straße 40
Frau
SL Herr Eggert
38820 Hallberstadt
Semella
[email protected]
Tel. 03941 / 678 6
10-42
Fax. 03941 / 678 725
Übersicht der Förderschulen für Geistigbehinderte sowie
LBZ/Förderschule für Körperbehinderte in Sachsen-Anhalt
in ihrer Zuordnung zu den regional tätigen IFD
Stand: 30.04.2016
IFD Magdeburg/Stendal (14) +2
Nr
IFD-MA
1-1
Name der Schule, Ansprechpartner,
E-Mail
Anschrift
Lindenschule Burg
SL Frau Häfner
In der Alten Kaserne 15a,
39288 Burg
Tel. 03921/ 996 757
Fax
996 759
Frau
Pachur/
[email protected]
Frau Seuthe
Johanne-Nathusius-Schule
2-2
Frau Knels SL Herr Tessmann
[email protected]
3-3
Frau
Knoll
4-4
Frau
Scholtisek
LüneburgerHeerstraße 22,
39340 Haldensleben
Tel. 03904/ 42 752
Förderschule „Hugo Kükelhaus“
SL Herr Stäps
[email protected]
Regenbogenschule
SL Frau Sonnenberger
[email protected]
Schule Lindenstraße
Förderschule für Geistigbehinderte
Frau
SL Frau Schöller
Noffke/Frau kontakt@sos-lindenstraße.bildung-lsa.de
Liebe
5-5
6-6
Herr Kiesel
7-7
Frau
Pachur/
Frau Seuthe
8-8
Frau
Pachur/
Frau Seuthe
9-9
Kosmonautenweg 1,
39118 Magdeburg
Tel. 0391/ 614 026
Hans-Grade-Str.120,
39130 Magdeburg
Tel. 0391/ 722 5408
Fax
722 5408
Lindenstraße 18,
39218 Schönebeck
Tel. 03928/ 841 862
Fax
849 791
Schule am Wasserfall
SL Herr Dr. Hartleib
[email protected]
Burchardstraße 5
39114 Magdeburg
Tel. 0391/ 857 837
Fax
857 702
Förderschule „Miteinander“
Stellv. SL Frau Lehmann
[email protected]
Bahnhofstraße 8 A,
39365 Wefensleben
Tel. 039400/ 3 092
Gerhard-Schöne-Schule
Förderschule für Geistigbehinderte
SL Frau Lupu
[email protected]
Samswegener Str.10,
39326 Wolmirstedt
Tel. 039201/ 29 246
Fax
27 430
Schule am Mühlenberg
Mühlenberg 2, Hamersleben
1
Frau
Scholtisek
10-10
Frau
Noffke
11-11
Herr
Lösch
12-12
Herr
Lösch
13-13
Frau
Zilkenat
14-14
SL Frau Müller
[email protected]
39393 Am Großen Bruch
Tel. 039401/ 406
Fax
63 172
Förderschule (GB)
„K.-Fr.-Wander“
SL Frau Kauerhof
[email protected]
Straße der Republik 19,
39638 Gardelegen
Tel. 03907/ 778 432
Fax
778 433
Schule „Am Lindenweg“
SL Frau Döring
[email protected]
Lindenweg 5,
39539 Havelberg
Tel. 039387/ 7 250
Fax
72 515
Förderschule für geistig Behinderte
„Schule unterm Regenbogen“
SL Frau Protz
[email protected]
Amtsstraße 47,
29410 Salzwedel
Tel. 03901/ 25 020
Fax
305 670
Förderschule (GB)
„H. Keller“
SL Frau Wege
[email protected]
Preußenstraße 44,
39576 Stendal
Tel. 03931/ 210 604
Fax
210 605
Förderschule (GB) Erxleben
SL Frau Hübner
Frau
Zilkenat
[email protected]
Neue Schulstraße 6,
39606 Osterburg
Tel. 03937/ 82 762
Fax
895 827
43
Schule am Fermersleber Weg
Fermersleber Weg 21
Frau
FS für Körperbehinderte
39112 Magdeburg
Scholtisek
im Förderzentrum Süd
Tel. 0391 / 615 061
SL Frau Hacker
Fax. 0391 / 611 842
[email protected]
46
LBZ Tangerhütte
Birkholzer Chaussee 6
Frau Zilkenat Schule für Körperbehinderte
Frau Noffke
39517 Tangerhütte
Schule für Blinde und Sehbehinderte
Tel. 03935 / 943 0
SL Frau Kunz
Fax. 03935 / 943 200
[email protected]
2
Übersicht der Förderschulen für Geistigbehinderte und Förderschule für
Körperbehinderte in Sachsen-Anhalt in ihrer Zuordnung zu den regional tätigen
IFD
Stand: 30.04.2016
IFD Wittenberg/Dessau (7) + (1)
Nr
IFD-MA
Name der FS-Schule / Schulleiter / Mail
Anschrift / Telefon / Fax
Angelika-Hartmann-Schule
FS für Geistigbehinderte
Frau
SL Frau Hey
Kleemann [email protected]
Goethestraße 21
06366 Köthen
Tel. 03496 /555 858
Fax
405 180
FS (GB) „Lebensweg“
SL Frau Hempe
[email protected]
Karl-Marx-Straße 1a
06406 Bernburg
Tel. 03471/ 347 890
Fax
312 375
Regenbogenschule
FS für Geistigbehinderte
SL Frau Scheffler
[email protected]
Breite Straße 6/7,
06844 Dessau-Roßlau
Tel. 0340/ 213 198
Fax
213 892
FS (GB) „Am Heidetor“
SL Frau Focke
Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße
7 39261 Zerbst
Tel. 03923/611 680
Fax
611 6815
1-15
2-16
Frau
Kleemann
3-17
Frau
Becker
4-18
Frau
Becker
5-19
[email protected]
FS (GB) „Sonnenschein“
SL Frau C. Reinhardt
Frau
Marotz
44
„Heideschule Holzdorf“
FS für Geistigbehinderte
SL Herr Döring
[email protected]
„Peter Petersen“
FS für Geistigbehinderte
SL Frau J. Reinhardt
[email protected]
Schule an der Muldaue“
Gustav-Adolf-Straße 31,
06886
LutherstadtWittenberg
Tel. 03491/ 407 608
Fax
407 607
Juri-Gagarin-Straße 11,
06926 Jessen/ OT Holzdorf
Tel. 035389/ 81 690
Fax
82 101
Poetenweg 45,
06773 Gräfenhainichen
Tel. 034953/ 22 091
Fax
26 711
Kreuzbergstraße 200
Frau
FS für Körperbehinderte
06849 Dessau-Roßlau
KrügerKlaus
SL Frau Matschke
Tel. 0340 / 850 1370/
Herr
Hepke
6-20
Frau
Marotz
7-21
[email protected]
[email protected]
858 1459
Fax. 0340 / 850 1370
1
Übersicht der Förderschulen für Geistigbehinderte, LBZ für Blinde und
Sehbehinderte, LBZ für Hörgeschädigte sowie LBZ für Körperbehinderte in
Sachsen-Anhalt in ihrer Zuordnung zu den regional tätigen IFD
Stand: 30.04.2016
IFD Halle/Merseburg (10) +(3)
Nr.
IFD-MA
Name der Schule, Ansprechpartner, E-Mail Anschrift
1-22
Förderschule für Geistigbehinderte
„Helen Keller“
SL Herr Karge
[email protected]
Ernst-Barlach-Ring 37,
06124 Halle
Tel. 0345/ 804 8887
Fax
804 6156
Förderschule für Geistigbehinderte
„Schule am Lebensbaum“
SL Frau Uffrecht
[email protected]
Hildesheimer Str.28a,
06128 Halle
Tel. 0345/ 131 9790
Fax
131 9799
Astrid-Lindgren-Schule
SL Frau Narr
[email protected]
August-LamprechtStr.15, 06132 Halle
Tel.0345/ 770 9535
Sonderschule für geistig Behinderte
„An der Kastanie“
SL Frau Nietschmann
[email protected]
„Sonnenland“
Schule für Geistigbehinderte
SL Frau Marun
[email protected]
Brehnaer Str.63,
06749 Bitterfeld-Wolfen
Tel. 03493/ 69 035
Förderschule für Geistigbehinderte
„Käthe-Kruse-Schule“
SL Frau Klausnitzer
[email protected]
Carl-Broche-Str.3,
06618 Naumburg
Tel. 03445/ 773 215
Fax
779 308
Schlossgartenschule
SL Frau Frohl-Heinold
[email protected]
Alte Leipziger Str.21,
06667 Weißenfels
Tel. 03443/ 237 035
Förderschule für Geistigbehinderte
„ J.T.Weise“
SL Frau Kormann
[email protected]
Platanenweg,
06712 Zeitz
Tel. 03441/ 310 204
Förderschule für Geistigbehinderte
„Heinrich Kielhorn“
SL Herr Schirmer
[email protected]
Schulstr.30,
06242 Großkayna
Tel. 034633/ 21 830
Fax
34 620
Frau Siebert
2-23
Frau Siebert
3-24
Frau Siebert
4-25
N.N.
5-26
N.N.
6-27
Frau Fricke
7-28
Herr Winter
8-29
Frau Hennicke
9-30
Herr Winter
1
Bahnhofstraße 12,
06766 Bitterfeld-Wolfen
Tel. 03494/ 368 7870
N.N.
Außenstelle Merseburg
„Heinrich Kielhorn“
Förderschule für Geistigbehinderte
[email protected]
Förderschule
für
Geistigbehinderte
„Regenbogenschule Landsberg“
SL Frau Fritzsche
[email protected]
Naumburger Straße 167
06217 Merseburg
Tel.03461/ 500 434
Fax
503 641
Bergstraße 18,
06188 Landsberg
Tel. 034602/ 21 448
45
LBZ für KB Halle
Murmansker Straße 16
06130 Halle (Saale)
Tel. 0345 / 472 1135
Frau Hennicke
10-32
SL Frau Siegert
Frau Siebert
[email protected]
LBZ für Blinde und Sehbehinderte Halle
49
N.N.
„Hermann von Helmholtz“
SL Frau Busch
Oebisfelder Weg 2
06124 Halle (Saale)
Tel. 0345 / 444 6960
Fax. 0345 / 444 6969
[email protected]
Frau Becker
IFD WittenbergDessau
LBZ für Hörgeschädigte
„Albert Klotz“ Halle
SL Herr Henning
[email protected]
2
Murmansker Straße
12 06130 Halle
(Saale) Tel. 0345 /
133 5680 Fax. 0345 /
133 56817
Wernigerode
IFD Halberstadt/Sangerhausen
Standort Halberstadt
Düsterngraben 7
38820 Halberstadt
Fax: 03941/620993
Frau Schulze (Teamleiterin)
Telefon: 03941/620994
E-Mail: [email protected]
Frau Böhme
Telefon: 03941/620680
E-Mail: [email protected]
Frau Semella (für hörbehinderte Menschen)
Telefon: 03941/5954490
E-Mail: [email protected]
file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/landkreis_24.html[12.11.2014 09:55:06]
Altmarkkreis
IFD Magdeburg/Stendal
Standort Stendal
Dr. Kurt-Schumacher-Straße 23
39576 Stendal
Fax: 03931/419565
Herr Lösch (Teamleitung)
Telefon: 03931/492873
E-Mail: [email protected]
Frau Zilkenat
Telefon: 03931/419096
E-Mail: [email protected]
Frau Ludwig
Telefon: 03931/419566
E-Mail: [email protected]
Frau Noffke
Telefon: 03931/492872
E-Mail: [email protected]
Frau Knels (für hörbehinderte Menschen)
E-Mail: [email protected]
Telefon: 03931/492871
file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/landkreis_23.html[12.11.2014 09:55:07]
Magdeburg
IFD Magdeburg/ Stendal
Standort Magdeburg
Hasselbachplatz 2 39104 Magdeburg
Frau Bury (Sekretariat)
Telefon: 0391/56390839
Fax: 0391/2 88 68 14 od. (65)
E-Mail: [email protected]
Herr Kiesel (stv. Teamleitung)
Telefon: 0391/2537923
E-Mail: [email protected]
Frau Zeitke
Telefon: 0391/2886735
E-Mail: [email protected]
Frau Liebe
E-Mail: [email protected]
Telefon: 0391/2581932
Frau Scholtisek
Telefon: 0391/56390837
E-Mail: [email protected]
Frau Pachur/ Frau Seuthe
Telefon: 0391/56 39 08 38
E-Mail: [email protected]
Frau Knoll (für hörbehinderte Menschen)
Telefon: 0391/5096796
Fax: 0391/5442721
E-Mail: [email protected]
file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/landkreis_22.html[12.11.2014 09:55:09]
Weißenfels
IFD Halle/Merseburg Standort Leuna
Leunacenter / Am Haupttor
06237 Leuna
Fax: 03461/432508
Frau Fricke/
Frau Kirschstein
Telefon: 03461/432510
E-Mail: [email protected]
Frau Sperlich
Telefon: 03461/432507
E-Mail: [email protected]
Herr Winter (für hörbehinderte Menschen)
Telefon: 03461/ 432517
Fax: 03461/ 432518
E-Mail: [email protected]
file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/landkreis_13.html[12.11.2014 09:55:19]
Sangerhausen
IFD Halberstadt / Sangerhausen
Standort Aschersleben
Lindenstraße 16
06449 Aschersleben
Fax: 03473/225064
Herr Schmidt
Telefon: 03473/225060 E-Mail: [email protected]
Herr Hermann
Telefon: 03473/225061
E-Mail: [email protected]
Frau Semella (für hörbehinderte Menschen)
(Sitz am Standort Halberstadt)
file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/landkreis_12.html[12.11.2014 09:55:20]
Halle
IFD Halle / Merseburg
Standort Halle
Emil-Abderhalden-Straße 21 06108
Halle
Fax: 0345/9773475
Frau Sykora (Teamleiterin) Telefon:
0345/9773377
E-Mail: [email protected]
Frau Dr. Brußig
Telefon: 0345/1317013
E-Mail: [email protected]
Frau Siebert
Telefon: 0345/9773474
E-Mail: [email protected]
Frau Setzefand (für hörbehinderte
Menschen) Telefon: 0345/6902289
Fax: 0345/6902289
E-Mail: [email protected]
file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/landkreis_11.html[12.11.2014 09:55:21]
Lutherstadt Wittenberg
IFD Wittenberg/Dessau
Standort Wittenberg
Straße der Völkerfreundschaft 129
06886 Wittenberg
Fax: 03491/877093
Frau Marotz
Telefon: 03491/877092
E-Mail: [email protected]
Frau Krüger- Klaus
Telefon: 03491/877094
E-Mail: [email protected]
Herr Hepke
Telefon: 03491/877095
E-Mail: [email protected]
Frau Helmchen-Jordan (für hörbehinderte Menschen)
Telefon: 03491/877091
E-Mail: [email protected]
file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/landkreis_6.html[12.11.2014 09:55:27]
Anhalt-Zerbst
IFD Wittenberg/Dessau
Standort Köthen
Georgstr. 8
06366 Köthen (Anhalt)
Frau Becker (Teamleiterin)
Telefon: 03496/7003721
Fax: 03496/7003729
E-Mail: [email protected]
Frau Kleemann
Telefon: 03496/7003722
Fax: 03496/7003729
E-Mail: [email protected]
file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/landkreis_5.html[12.11.2014 09:55:28]
Modellprojekt
„Unterstützung des Übergangs von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Werkstätten
für behinderte Menschen (WfbM) in Sachsen-Anhalt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
durch die Integrationsfachdienste“ (Modell ÜWA)
1. Präambel
In Sachsen-Anhalt wird seit September 2011 das Modellprojekt „ Unterstützung des
Übergangs von Schülerinnen und Schülern mit geistiger Behinderung und weiterer
schwerbehinderter Schülerinnen und Schüler von der Schule in Arbeit und Beruf“(ÜFB) in
Verbindung mit der Initiative Inklusion/Handlungsfeld 1 des BMAS umgesetzt.
Dieses Modellprojekt enthält bereits ein Unterstützungsangebot durch die
Integrationsfachdienste für Absolventen der Schulen für Geistigbehinderte, die zunächst in
den Berufsbildungsbereich (BBB) der WfbM eingegliedert werden, aber ggf. von dort aus
nicht in den Arbeitsbereich der WfbM, sondern auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln
möchten.
Das Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt (MS) und das
Integrationsamt (INA) haben am 04.06.2012 vereinbart, auch Mitarbeitern der WfbM in
Sachsen-Anhalt Unterstützung bei der Erprobung des Übergangs auf den allgemeinen
Arbeitsmarkt durch die Integrationsfachdienste zu gewähren, die sich bereits im
Arbeitsbereich der Werkstätten befinden.
Hierdurch wird es möglich, gerade Menschen mit geistiger Behinderung umfassend und zu
jedem Zeitpunkt Ihrer Entwicklung, auch wenn sie bereits Mitarbeiter einer WfbM sind,
entsprechend ihres Wunsch- und Wahlrechts, sehr individuell, bei der Erprobung einer Arbeit
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen. Unabhängig von der Art der vorliegenden
Behinderung gilt dieses Angebot für alle schwerbehinderten Mitarbeiter der WfbM.
Diese Unterstützung kann dann im Rahmen der beiden Modelle unabhängig von der jeweils
gerade vorliegenden institutionellen Einbindung (Schule, Maßnahmen der Agentur für Arbeit,
WfbM) und dem zuständigen Leistungsträger erfolgen.
Es soll eine konzeptionelle Basis für die Unterstützungsprozesse und den Einbezug aller an
diesen Prozessen beteiligten Leistungsträger und Leistungserbringer geschaffen werden, um
das Angebot flächendeckend, regelhaft, verlässlich und in abgestimmter Qualität in SachsenAnhalt vorzuhalten. Bisher noch bestehende Hemmnisse und Mängel, die sich bei der
Umsetzung von Job 4000 Artikel 3 zeigten, sollen behoben werden (siehe insbesondere
unter 5.).
2. Ausgangslage in Sachsen-Anhalt
Im Zeitraum vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2013 können Mittel des
Bundesarbeitsmarktprogramms Job 4000 Artikel 3 durch das INA genutzt werden, um
schwerbehinderte Menschen gezielt bei der Integration in das Arbeitsleben durch die
Integrationsfachdienste (IFD) zu unterstützen.
In Sachsen-Anhalt wurden in Abstimmung mit dem MS mit Mitteln aus dem Programm Job
4000 Artikel 3 vorrangig Mitarbeiter der WfbM im Übergang auf den allgemeinen
Arbeitsmarkt durch die Integrationsfachdienste gefördert.
Im Zuge der Umsetzung des Programms konnten folgende hierfür erforderliche Bedingungen
geschaffen werden:
-
Mit der Sozialagentur Sachsen-Anhalt wurde das Verfahren unter Beteiligung der
Fachausschüsse der WfbM abgestimmt und ein einjähriges Rückkehrrecht für die in
Arbeit vermittelte Mitarbeiter der WfbM nach behinderungsbedingtem Scheitern des
Arbeitsverhältnisses vereinbart,
-
Die Arbeitsmarktprogramme des Landes (Laufzeit bis 12/2012) zielten auf die
besondere Unterstützung von Arbeitgebern ab, die Arbeitsplätze für wechselbereite
Mitarbeiter aus WfbM zur Verfügung stellten. Hier wurde eine Förderung mit EGZ
der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Kombination mit Leistungen des INA für die
Dauer von bis zu 6 Jahren vereinbart,
-
Der Ausgliederungsprozess wurde durch die IFD mit den Beteiligten entwickelt und
erprobt. Schwachstellen und hemmende Faktoren sind jetzt identifiziert und können
behoben werden. Arbeitgeber werden umfassend zur Beschäftigung des
Personenkreises und bei der Beantragung von Leistungen beraten. Der IFD sichert ein
kontinuierliches Unterstützungsangebot, auch nach Begründung eines
Arbeitsverhältnisses,
-
Die IFD und die Mitarbeiter der Sozialagentur haben das Projekt in
allen WfbM vorgestellt und für die Nutzung geworben.
Es erfolgte bisher eine Zusammenarbeit mit 22 WfbM im Einzelfall. In 11 WfbM sind keine
Mitarbeiter im Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt worden.
Die im Rahmen des Programms für Sachsen-Anhalt zur Verfügung gestellten Mittel sind
ausgeschöpft, bzw. für die laufenden Fälle gebunden. Weitere interessierte Werkstattmitarbeiter können auf dieser Basis nicht unterstützt werden.
Das Interesse an diesem Angebot besteht aber nach wie vor.
Das Modell soll die Voraussetzung für die flächendeckende Weiterführung und Verbesserung
der Unterstützungsleistung für Mitarbeiter aus WfbM ermöglichen und eine verbindliche
Regelung des Zusammenwirkens aller Beteiligten schaffen.
3. Zielgruppe
Zur Zielgruppe gehören schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WfbM, die
sich im Arbeitsbereich befinden und die neben einem erforderlichen Maß an Kompetenzen
die Motivation mitbringen, Erprobungsmaßnahmen mit Unterstützung des IFD
durchzuführen, die für die Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses am allgemeinen
Arbeitsmarkt notwendig sind.
4. Unterstützungskonzept, Prozessplanung
Bereits während der Schulzeit durch die IFD unterstützte Jugendliche, die trotz der
durchgeführten Erprobungsmaßnahmen während der Schulzeit oder durch die anschließend
erfolgten Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit noch nicht auf den allgemeinen
Arbeitsmarkt wechseln konnten, die daher in eine Werkstatt für behinderte Menschen
eingegliedert wurden und hier den Berufsbildungsbereich erfolgreich absolvierten und den
Wunsch haben am allgemeinen Arbeitsmarkt tätig zu werden, können durch zielgerichtetes
Training und Qualifikation in der WfbM die Fähigkeiten entwickeln, die für eine Erprobung
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich sind.
Lernprozesse verlaufen insbesondere bei Menschen mit geistiger Behinderung langsamer. Die
Reifung der Persönlichkeit braucht mehr Zeit. Interessen, Neigungen und Fähigkeiten können
durch zielgerichtete Unterstützung aber entwickelt werden.
Hier kann die WfbM der richtige Ort sein, um unter intensiver, fachkundiger Leitung die
notwendigen Kompetenzen zu erwerben.
Die Mitarbeiter der IFD, die diese Jugendlichen in der schulischen Phase und teilweise auch
danach bei der Kompetenzentwicklung unterstützt haben, bringen diese Kenntnisse und
Erfahrungen in die Teilhabeplanung der WfbM ein, um den begonnenen Prozess fortzusetzen.
Um eine gezielte Qualifikation des Mitarbeiters zu erreichen und die Chancen für einen
Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhöhen sollten:
- die bereits in den schulischen und betrieblichen Kompetenzanalysen ermittelten Fähigkeiten
und Fertigkeiten, die Interessen und Neigungen beachtet werden,
- Schlüsselqualifikationen, die zur Arbeit am allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich sind,
durch geeignete Maßnahmen trainiert werden,
- die Entwicklung des Mitarbeiters durch die Akquise und Begleitung betrieblicher Praktika
oder durch die Einrichtung eines Außenarbeitsplatzes, möglichst als Einzelarbeitsplatz
gefördert werden.
Dies ist die originäre Aufgabe der WfbM.
Aber auch lebensältere schwerbehinderte Menschen, die aufgrund der Schwere einer
erworbenen Behinderung die Arbeit in einer WfbM aufgenommen haben, sich hier in ihrem
Leistungsvermögen stabilisieren konnten und den Wunsch haben, wieder auf den allgemeinen
Arbeitsmarkt zurückzukehren, können von den Unterstützungsleistungen im Rahmen des
Modells profitieren.
Die geplante Unterstützung durch die IFD ersetzt diese Verantwortung der WfbM nicht.
Die IFD ergänzen und unterstützen die Arbeit der WfbM in konkret abzustimmenden
Einzelfällen.
Für die Unterstützung der Mitarbeiter im Arbeitsbereich wurden durch die Umsetzung von
Job 4000 Artikel 3 in Sachsen-Anhalt die erforderlichen Prozesse gut erprobt. Sie haben sich
bewährt und sollten in ähnlicher Form fortgeführt werden.
Bisher wandten sich Mitarbeiter die aus dem Arbeitsbereich der WfbM auf den allgemeinen
Arbeitsmarkt wechseln wollten, mit ihrem Anliegen an den Sozialdienst der WfbM oder an
ihren Gruppenleiter. Mit ihnen, den Eltern oder gesetzlichen Betreuern erfolgte eine formlose
Antragstellung, die im Fachausschuss besprochen wurde. Der zuständige Leistungsträger
stellte dann den Antrag beim Integrationsamt, den IFD mit der Unterstützung des Mitarbeiters
zu beauftragen.
Das Integrationsamt beauftragte einen Mitarbeiter des IFD und gab dem Leistungsträger diese
Beauftragung zur Kenntnis.
Danach nahm der IFD den Kontakt zur WfbM und zu dem Mitarbeiter auf und besprach das
Anliegen unter Einbezug der Eltern oder des gesetzlichen Betreuers.
Zur Unterstützung des WfbM Mitarbeiters schloss dieser, oder sein gesetzlicher Vertreter
einen Vertrag mit dem Integrationsfachdienst.
Es wurde abgestimmt, welche Erprobungsmaßnahmen zunächst durchgeführt werden sollen.
Die Aktivitäten und daraus folgenden Ergebnisse wurden mit dem WfbM Mitarbeiter und
seinem gesetzlichen Vertreter laufend reflektiert.
Der zuständige Leistungsträger und das Integrationsamt wurden durch das Berichtswesen
(KLIFD) über den Unterstützungsprozess informiert.
Der Sozialdienst der WfbM, ggf. auch die Gruppenleiter, wurden in unterschiedlicher Weise
in die laufenden Prozesse einbezogen.
Es hat sich bewährt, dass ein Mitarbeiter des Sozialdienstes der WfbM am Gespräch mit dem
Arbeitgeber teilnimmt, der einen Praktikumsplatz zur Verfügung stellt. Hier können dann
auch die Bedingungen vor Ort in Augenschein genommen werden und arbeitsorganisatorische
Festlegungen getroffen werden.
Praktikumsziele und Inhalte sowie Rahmenbedingungen (Erreichen des Praktikumsplatzes,
Essenversorgung, weitere Teilnahme an Angeboten der WfbM, gezielte Vorbereitung auf die
Praktika, Unterstützung während der Praktika u.a.) wurden abgestimmt und in den
Praktikumsverträgen, die die WfbM mit den Arbeitgebern abschließen, berücksichtigt.
Auf der Grundlage der fachdienstlichen Stellungnahme des IFD erfolgte dann am Ende des
Unterstützungsprozesses über den Fachausschuss die Entscheidung zum Wechsel auf den
allgemeinen Arbeitsmarkt oder zum Verbleib in der WfbM, bzw. zur Umsetzung weiterer
Maßnahmen.
Dieser Verfahrensablauf sollte beibehalten werden.
Die Beteiligung des Fachausschusses ist wichtig, um das Thema „Ausgliederung“ regelmäßig
präsent zu halten, die Verfahren zu optimieren und auch das Rückkehrrecht zu sichern. Es ist
auch wichtig, einen Konsens darüber zu erreichen, dass Maßnahmen, die mit Unterstützung
des IFD im BBB begonnen wurden, ohne nochmalige Erörterung und Prüfung auch im
Arbeitsbereich der WfbM fortgeführt werden können ohne das ein Leistungsträgerwechsel
sich hemmend auswirkt.
Auch wenn der IFD prozessverantwortlich ist, ist die WfbM durch den Mitarbeitervertrag und
die Praktikumsverträge mit Arbeitgebern in rechtlicher Hinsicht für den Übergangsprozess
verantwortlich. Außerdem ist eine stärkere Einbindung der Dienste der WfbM sinnvoll.
Bisher erfolgten bereits Hospitationen während der Praktika.
Eine stärkere Nutzung der Erfahrungen und Kenntnisse des Personals der WfbM bei der
Arbeitsunterstützung der schwerbehinderten Menschen könnte erfolgen, indem diese
Aufgaben des Job Coachings während laufender Praktika in Firmen des allgemeinen
Arbeitsmarktes übernehmen.
Werden Mitarbeiter der WfbM unterstützt, die sich in der Leistungsträgerschaft eines Trägers
der Rentenversicherung befinden, ist zu klären, wie zu verfahren ist, wenn eine unbefristete
Erwerbsminderungsrente für den Versicherten gewährt wird.
5. Schwerpunkte der modellhaften Erprobung
Im Rahmen des Modellprojekts sollten insbesondere folgende Schwerpunkte gesetzt werden:
-
Die Fachausschüsse sollen stärker als bisher für das Thema Ausgliederung aus der
WfbM genutzt werden. So wie das Eingangsverfahren regelmäßig die Tagesordnung
der Fachausschüsse bestimmt, ist dieses auch für das Ausgangsverfahren erforderlich.
Die Fachausschüsse unterstützen Ausgliederungsprozesse, indem sie für den
Einzellfall das Instrument „Berufswegekonferenz“ oder ein ähnliches Verfahren
nutzen.
-
Der Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt soll regelmäßig in den
Fachausschusssitzungen in allen WfbM thematisiert werden. Die WfbM sollen gezielt
Mitarbeiter für die Erprobung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
gewinnen. Sofern Mitarbeiter der IFD mit der Unterstützung von
Werkstattbeschäftigten im Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt beauftragt
sind, werden sie zu den Fachausschusssitzungen eingeladen (siehe § 2 Abs. 1 Satz 4
WVO).
-
Im Rahmen des Modells soll erprobt werden, ob übergangsfördernde Maßnahmen wie
das gezielte Training von Fähigkeiten und Fertigkeiten u.a. in Form des Job
Coachings durch das Personal der WfbM in Kooperation mit dem IFD während der
Praktika durchgeführt werden können (siehe auch §5 Abs.4 WVO). Damit wird das
intensive Training, das sonst in der WfbM stattfindet, in den Betrieb verlagert und
erfolgt ggf. schon am zukünftigen Arbeitsplatz.
Dieses wird in Baden-Württemberg mit gutem Erfolg praktiziert.
In Sachsen-Anhalt gibt es bisher kaum Erfahrungen mit der Durchführung des Job
Coachings.
Die Durchführung von Job 4000 Artikel 3 hat gezeigt, dass dieses Angebot entwickelt
werden sollte, um die o.g. Zielgruppe noch besser zu unterstützen.
Job Coaching wird zusätzlich angeboten; die finanziellen Mittel werden aus der Ausgleichsabgabe bereitgestellt.
Für die Durchführung des Job Coachings durch das Personal der WfbM, soll zwischen
dem Integrationsamt und der LAG WfbM eine Rahmenzielvereinbarung geschlossen
werden, in welcher u.a. Grundsätze, Inhalt, Methodik, Verantwortlichkeiten und die
Finanzierung des Job Coachings geregelt werden.
Die Werkstätten für behinderte Menschen können dann auf der Basis dieser
Rahmenzielvereinbarung konkrete Vereinbarungen mit dem Integrationsamt
abschließen.
Auch die Entwicklung von Qualifizierungsbausteinen in der WfbM, die im
betrieblichen Rahmen genutzt werden können oder zum selbständigen Erreichen des
Praktikums- und Arbeitsplatzes notwendig sind, sollte thematisiert und erprobt
werden.
Die vom MS entwickelte Anlage „Der Übergang Arbeitsbereich WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (Modell ÜWA) und die gesetzliche Rentenversicherung“ zum
Konzept des Modellprojektes findet Beachtung; sie ist Bestandteil des Konzeptes.
In der WVO wird der Werkstatt und dem Fachausschuss eine initiierende
Funktion für die Einleitung des Unterstützungsprozesses zugeschrieben. Das sollte
realisiert werden, indem geeignete und motivierte Mitarbeiter identifiziert und für
den Ausgliederungsprozess vorgeschlagen werden.
-
Das Rückkehrrecht wurde von der Sozialagentur bisher für ein Jahr ohne erneute
Prüfung gewährt. Nach Absprache mit der Sozialagentur soll das Rückkehrrecht nun
vier Jahre lang gewährt werden. Dabei wird das Rückkehrrecht in den ersten beiden
Jahren ohne Einschränkungen gewährt, in den 2 darauf folgenden Jahren, wenn das
Scheitern des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt im Zusammenhang mit
der Behinderung des Beschäftigten steht.
- Sollte der Ausgliederungsprozess im BBB beginnen, dann aber im
Arbeitsbereich fortgeführt werden, ist eine Regelung zur nahtlosen Weiterführung
trotz des Wechsels des zuständigen Leistungsträges erforderlich. Diese sollte
entwickelt und abgeschlossen werden.
-
Durch Arbeitsmarktprogramme des Landes sollen insbesondere Arbeitgeber
unterstützt werden, die der o.g. Zielgruppe möglichst dauerhafte Arbeitmöglichkeiten
bieten.
-
Unterstützungen zur Gewährung einer dauerhaften Anstellung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt können im Rahmen der begleitenden Hilfen im Arbeitsleben gemäß §§
17 ff der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV), insbesondere
nach § 27 -Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen- gewährt werden.
-
Durch eine Nachhaltigkeitsprüfung für jeden Einzelfall durch die IFD bis zum Ende
des Projekts, sollen Erfahrungen zur Eignung von Eingliederungsstrategien und
Instrumenten gewonnen werden.
6. Begleitprozesse
Die für das 1.Modellprojekt (ÜFB) etablierte Steuerungsgruppe sollte erweitert werden.
Für diesen Bereich des Modellprojekts sollte aber aufgrund der Spezifik eine separate
Netzwerkkonferenz eingerichtet werden.
Die Netzwerkkonferenz sollte einmal jährlich tagen.
Zwischen den Kooperationspartnern sollte eine Vereinbarung abgeschlossen werden.
7. Projektlaufzeit/Finanzierung
Die Projektlaufzeit beginnt am 04.06.2012 und endet am 31.12.2019. Die Finanzierung
erfolgt aus Ausgleichsabgabemitteln des Landes.
8. Datenerfassung, Statistik, Berichterstattung, Prüfung der Nachhaltigkeit
Die Datenerfassung, das Berichtswesen und die statistische Auswertung erfolgen durch die
IFD und das Integrationsamt, unterstützt durch KLIFD (Klientenverwaltungssystem für
Integrationsfachdienste).
Die auf den Einzelfall bezogene Berichterstattung (Aufnahmebericht, Zwischenberichte,
Abschlussbericht) werden von den IFD erstellt und sowohl dem Integrationsamt als auch dem
jeweils zuständigen Leistungsträger zur Verfügung gestellt.
Entscheidungen der Leistungsträger und die Vorbereitung dieser Entscheidungen im
Fachausschuss können von den IFD Mitarbeitern für die von ihnen unterstützten Menschen
mit Schwerbehinderung, durch Fachdienstliche Stellungnahmen unterstützt werden.
Für die in Arbeit vermittelten schwerbehinderten Menschen sichern die IFD eine
Nachhaltigkeitsprüfung bis zum 31.12.2019 zu.
Die beigefügte Anlage „Der Übergang Arbeitsbereich WfbM auf den allgemeinen
Arbeitsmarkt (Modell ÜWA) und die gesetzliche Rentenversicherung -Stand 08/2013-“
ist Bestandteil dieses Konzeptes.
Halle, 09.10.2013
Im Auftrag
(Dr.Partsch)