Integrationsfachdienste Sachsen-Anhalt
Transcription
Integrationsfachdienste Sachsen-Anhalt
Integrationsfachdienste Sachsen-Anhalt Willkommen bei den Integrationsfachdiensten des Landes Sachsen-Anhalt ***Neu: Landesmodellprojekt Übergang Förderschule - Beruf (ÜFB) ***Neu: Landesmodellprojekt zur Unterstützung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) bei der Erprobung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (ÜWA) Jahresbericht 2014 IFD Wittenberg/Dessau Jahresbericht 2014 IFD Halberstadt/Sangerhausen Jahresbericht 2014 IFD Magdeburg/Stendal Jahresbericht 2014 IFD Halle/Merseburg Herr B. Mitarbeiter in einem CallCenter Frau P. Krankenschwester in einer Klinik Die Integrationsfachdienste (IFD) sind landesweit flächendeckend organisiert. Auf unserer Standortseite finden Sie schnell Ihren persönlichen Ansprechpartner. Kommen Sie auf uns zu, wir unterstützen Sie, wo immer wir können.Unsere Dienste beraten schwerbehinderte Menschen und deren Arbeitgeber im Arbeitsleben. Die IFD werden für die Neuorientierung und Arbeitsvermittlung von Rehabilitanden durch diverse Leistungsträger beauftragt. Wir unterstützen behinderte Schüler bzw. schwerbehinderte Schulabsolventen bei der Berufsorientierung sowie Mitarbeiter der WfbM bei der Erprobung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Wir freuen uns, für Sie als Arbeitgeber, (zukünftiger) Arbeitnehmer und Sozialleistungsträger tätig werden zu dürfen und präsentieren Ihnen auf den folgenden Seiten gern unser Dienstleistungsangebot. Frau F. Servicemitarbeiterin in einem Restaurant Homepage zuletzt aktualisiert: 17.05.2016 file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/index.html[12.11.2014 09:54:41] Region Stand: 17.05.2016 Die IFD sind territorial (analog der Arbeitsamtsbezirke) vor der Kreisgebietsreform 2007 entstanden. Deshalb kann die örtliche Zuständigkeit nur über die alten Landkreise gefunden werden. Klicken Sie in der Karte auf den jeweiligen Altkreis, um zu Ihren Ansprechpartnern zu gelangen! Förderschulen des IFD Halberstadt/Sangerhausen Förderschulen des IFD Magdeburg/Stendal Förderschulen des IFD Wittenberg/Dessau Förderschulen des IFD Halle/Merseburg file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/region.html[12.11.2014 09:54:45] IFD IFD-Dienstleistungsspektrum Struktur und Entwicklung: Entwickelt haben sich die Integrationsfachdienste aus den psychosozialen und berufsbegleitenden Diensten, welche die früheren Hauptfürsorgestellen und Integrationsämter bei der Durchführung der psychosozialen Betreuung im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben unterstützt hatten. Die Integrationsfachdienste (IFD) des Landes Sachsen- Anhalt sind Dienste Dritter, die bei der Durchführung der Maßnahmen zur "Teilhabe behinderter und schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben" beteiligt werden können. Begriff, Aufgaben, Beauftragung und Finanzierung sind durch das SGB IX (§§ 102 und 109 ff.) geregelt. Die Strukturverantwortung liegt seit Januar 2005 beim Integrationsamt Sachsen-Anhalt, das Teil des Landesverwaltungsamtes ist. Beauftragung und Finanzierung: Die IFD werden im Auftrag verschiedener Sozialleistungsträger tätig, wie z.B. Integrationsamt, Agentur für Arbeit (Reha-Träger), Träger der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung. Der im Zweifelsfall durch uns zu ermittelnde zuständige gesetzliche Leistungsträger kann gegebenenfalls die erforderliche Finanzierung der IFD-Dienstleistungen übernehmen. Diese Dienstleistungen sind in der Regel auch über das so genannte "persönliche Budget" finanzierbar. Aufgaben: Unsere Aufgabe ist insbesondere die Beratung und Unterstützung der betroffenen behinderten Menschen sowie die Information und Hilfestellung für Arbeitgeber bei den unterschiedlichen Problemsituationen im Rahmen der "begleitenden Hilfen" sowie die Kooperation mit Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und mit Förderschulen. file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/ifd.html[12.11.2014 09:54:47] IFD Im Rahmen eines 2012 gestarteten Landesmodellprojektes werden vorerst bis zum Jahr 2019 auch Förderschüler bei der beruflichen Orientierung unterstützt. Zielgruppen sind hierbei: a) Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die eine Schule für Geistigbehinderte, Körperbehinderte bzw. Sinnesbehinderte besuchen b) Inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler mit einem GdB 50 oder mit Gleichstellungszusage der Agentur für Arbeit, die eine gezielte Unterstützung bei der beruflichen Orientierung wünschen c) Schwerbehinderte Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit gewünschter Unterstützung bei der beruflichen Orientierung Die rechtlichen Grundlagen hierfür bilden die: Richtlinie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Initiative Inklusion „Verbesserung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“, Handlungsfeld 1 vom 9. September 2011;Quelle: elektronischer Bundesanzeiger – veröffentlicht am 30. September 2011 Kooperationsvereinbarung zur Unterstützung des Übergangs von Schülerinnen und Schülern mit geistiger Behinderung und weiterer schwerbehinderter Schülerinnen und Schüler von der Schule in Arbeit und Beruf in Sachsen-Anhalt; abgeschlossen zwischen dem Ministerium für Arbeit und Soziales, dem Kultusministerium, der Bundesagentur für Arbeit/Regionaldirektion SachsenAnhalt-Thüringen und dem Landesverwaltungsamt/ Integrationsamt. Von den IFD werden auch schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Werkstätten für behinderten Menschen (WfbM) beim Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt begleitet. Das Bundesarbeitsmarktprogramm „Job 4000“ Art. 3 wurde 2013 fristgemäß abgeschlossen. Daran schloss sich das Modellprojekt „Unterstützung des Übergangs von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Werkstätten für behinderten Menschen in Sachsen-Anhalt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch Integrationsfachdienste“ (Modell ÜWA) an, welches im Oktober 2013 durch die unterzeichnete Absichtserklärung der beteiligten Kooperationspartner (Ministerium für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt, Regionaldirektion SAT der Bundesagentur für Arbeit, Landesarbeitsgemeinschaft der WfbM Sachsen-Anhalt, Integrationsamt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt) starten konnte und die guten Ergebnisse aus "Job 4000" auf der Grundlage der gemachten Erfahrungen fortsetzen will. Dienstleistungsspektrum Casemanagement zurück Die Integrationsfachdienste können unter komplexen Bedingungen Hilfemöglichkeiten abstimmen und die vorhandenen Leistungen der verschiedenen Rehabilitationsträger koordinieren. Unser gemeinsames Ziel ist es, den Integrationsprozess möglichst nahtlos und effizient zu gestalten, um durch Integration in das Berufsleben eine dauerhafte Sicherung des Arbeitsverhältnisses zu erreichen. Hierzu bieten wir den Sozialleistungsträgern unsere Kompetenz und Arbeitsmarktnähe an. Begleitung am Arbeitsplatz zurück Die Mitarbeiter der Integrationsfachdienste bieten sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmern und deren Arbeitgebern Unterstützung bei auftretenden Schwierigkeiten oder file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/ifd.html[12.11.2014 09:54:47] IFD Konflikten im Zusammenhang mit der Behinderung an. Die Dienstleistung wird über die Ausgleichsabgabe finanziert, weshalb ausschließlich schwerbehinderte Menschen im Auftrag des Integrationsamtes betreut werden dürfen. Rehabilitanden können im Auftrag der Rehaträger betreut werden. Gemeinsam mit allen Beteiligten, etwa mit Kollegen, Vorgesetzten, Arbeitnehmervertretungen, Arbeitgebern erarbeiten die Fachberater individuelle Lösungsvorschläge. Passgenaue Arbeitsvermittlung zurück Wir beraten interessierte Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer, dem sich daraus ergebenen besonderen Kündigungsschutz und der Anrechenbarkeit auf die Ausgleichsabgabe. Arbeitsuchende schwerbehinderte Menschen unterstützen wir bei der Analyse ihrer Fähigkeiten, ihrer Belastbarkeit sowie bei der Optimierung der Bewerbungsunterlagen. Vorstellungsgespräche können im Einzelfall durch uns vorbereitet und begleitet werden. Zur Erprobung am Arbeitsplatz können geeignete Maßnahmen hilfreich sein, die durch den IFD initiiert und begleitet werden. Auch während der Probezeit stehen wir Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur Seite. Betriebliche Wiedereingliederung zurück Nach längerer Erkrankung sollte der berufliche Wiedereinstieg gut vorbereitet werden. Zusammen mit allen Beteiligten (Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Facharzt, Betriebsarzt, Krankenkasse) koordinieren wir die (stufenweise)Wiedereingliederung schon während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit. Wir klären, ob Sie an Ihren bisherigen Arbeitsplatz zurückkehren können, ob es notwendig ist, dass Ihr Arbeitsplatz behindertengerecht ausgestattet wird, oder ob eine innerbetriebliche Umsetzung zu empfehlen wäre. Fachberatung für hörbehinderte Menschen zurück Um dem Personenkreis der schwerhörigen, gehörlosen und ertaubten schwerbehinderten Menschen gerecht zu werden, stehen an den einzelnen Bürostandorten der IFD speziell geschulte Fachberater zur Verfügung. Sie alle beherrschen die Gebärdensprache, um für die gehörlosen Menschen ein kompetenter Ansprechpartner zu sein. Behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung zurück Durch die behindertengerechte Ausgestaltung des Arbeitsplatzes und eine optimierte Arbeitsorganisation werden bestimmte behinderungsbedingte Einschränkungen ausgeglichen, damit die Fähigkeiten des Mitarbeiters optimal genutzt werden können. Dabei arbeiten wir mit dem Integrationsamt, der Bundesagentur für Arbeit, den Rehabilitationsträgern und deren technischen Fachdiensten zusammen. Ermittlung der Leistungsfähigkeit mittels Profilverfahren zurück Die Mitarbeiter unserer Integrationsfachdienste können mit Hilfe entsprechender arbeitsdiagnostischer Profilmethoden (wie z.B. MELBA) bei der Auswahl und der Gestaltung von behindertengerechten file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/ifd.html[12.11.2014 09:54:47] IFD Arbeitsplätzen mitwirken. Dabei testen wir die Leistungsfähigkeit von schwerbehinderten Arbeitnehmern und/ oder ermitteln die Bedingungen, unter denen sie tätig werden können. Berufliche Neuorientierung zurück Wir beraten Sie gerne bei Ihrer beruflichen Orientierung z.B. während der Arbeitslosigkeit, bei einer eventuellen beruflichen Neuorientierung, nach einer Erkrankung oder beim Übergang von der Schule in den Beruf. Ihre individuellen Bedürfnisse, Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten stehen im Mittelpunkt des Beratungsprozesses. Spezielle Erprobungsmaßnahmen in Betrieben können Ihnen bei der Orientierung helfen. Information und Mitarbeiterschulung zurück Unsere Informationsangebote ergänzen das umfassende Schulungsangebot des Integrationsamtes Sachsen- Anhalt. Wir bieten individuelle, auf die verschiedenen Betriebe abgestimmte Informationsveranstaltungen und Schulungen an, um die Kollegen und Arbeitgeber der schwerbehinderten Mitarbeiter über spezifische Krankheitsbilder und Behinderungen und deren mögliche Auswirkungen am Arbeitsplatz zu informieren. Klärung der finanziellen Fördermöglichkeiten zurück Im Rahmen der Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer stellen die verschiedenen Rehabilitationsträger, die Bundesanstalt für Arbeit und das Integrationsamt besondere Fördermittel zur Verfügung. Wir beraten über alle in Betracht kommenden Fördermöglichkeiten und bieten Unterstützung bei der Beantragung der Leistungen an. file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/ifd.html[12.11.2014 09:54:47] Informationen für interessierte Arbeitgeber Unser Angebot für Arbeitgeber Die Mitarbeiter der Integrationsfachdienste (IFD) beraten Sie als Arbeitgeber individuell, kompetent und kostenneutral in allen mit der Beschäftigung behinderter Menschen zusammenhängenden Fragen. Wir bieten Ihnen Unterstützung: bei Personalentscheidungen, z.B. beim Finden eines passgenauen Mitarbeiters bei der Feststellung der Eignung der schwerbehinderten Mitarbeiter für die vorgesehenenen Arbeitsaufgaben bei der individuellen behindertengerechten Arbeitsplatzgestaltung bei der Lösung von innerbetrieblichen Konflikten bei der Klärung der für Sie in Betracht kommenden Leistungen und deren Beantragung Leistungen des Integrationsamtes an Arbeitgeber Beratung: Auswahl geeigneter Arbeitsplätze Behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen Psychosoziale Beratung Finanzielle Leistungen: (Links zum Integrationsamt) zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen zur behindertengerechten Einrichtung und Gestaltung von vorhandenen Arbeitsund Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen für außergewöhnliche Belastungen Arbeitsmarktprogramme file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/BeratungAG.html[12.11.2014 09:54:49] Informationen für interessierte Arbeitgeber Zuschüsse: zu Gebühren der Berufsausbildung Prämien und Zuschüsse: zu Kosten der Berufsausbildung Prämien: zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) Anträge des Integrationsamtes dazu bekommen Sie unter diesen Links des Integratiosamtes Lesen Sie unser folgendes Beispiel, um zu sehen, wie sich unsere Zusammenarbeit in der Praxis gestalten könnte! Beispiel: Personalsuche eines Arbeitgebers Ein Arbeitgeber aus der Baubranche suchte einen Mitarbeiter für Hausmeistertätigkeiten sowie im Verkauf von Baustoffen. Mit der Bitte um Unterstützung bei der Besetzung dieser Stelle wandte er sich an den Integrationsfachdienst (IFD). In einer ersten Zusammenkunft mit dem Arbeitgeber informierte sich der IFD über die Arbeitsaufgaben und klärte die Erwartungen an die Qualifikation und an die Leistungsfähigkeit ab. Bei einer Betriebsbesichtigung konnte sich der IFD ein detailliertes Bild über den Arbeitsplatz und die dazugehörigen Arbeitsanforderungen verschaffen. Dem Arbeitgeber wurde durch den IFD Herr D. empfohlen. Herr D. ist 35 Jahre alt und gelernter Maler/Lackierer. Durch seine bisherige Berufspraxis konnte er Erfahrungen im Handel und Verkauf von Baustoffen erwerben. Herr D. ist Diabetiker und trägt eine Diabetespumpe. Ein Einsatz im Schichtdienst und eine körperliche Dauerbelastung durch schweres Heben und Tragen sind nicht möglich. Der Arbeitgeber lud Herrn D. zu einem Vorstellungsgespräch ein, in welchem die Qualifikation und die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Ausführbarkeit der Arbeitsaufgaben besprochen wurden. Herr D. konnte in diesem Vorstellungsgespräch positiv überzeugen. Der IFD organisierte eine für den Arbeitgeber kostenneutrale einwöchige Erprobung, in der Herr D. durch den Fachberater direkt am Arbeitsplatz begleitet wurde. Der Arbeitgeber hatte durch diese Maßnahme die Gelegenheit, sich auch in der Praxis ein Bild von Herrn D. zu verschaffen. Er war mit den Arbeitsleistungen zufrieden und stellte Herrn file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/BeratungAG.html[12.11.2014 09:54:49] Informationen für interessierte Arbeitgeber D. ein. Möglichkeiten der Förderung durch Lohnkostenzuschüsse und Zuschüsse zur Ausstattung des Arbeitsplatzes wurden durch den IFD mit den zuständigen Leistungsträgern abgeklärt und der Arbeitgeber bei der Beantragung unterstützt. Während der 6-monatigen Probezeit stand der IFD-Fachberater sowohl Herrn D. als auch dem Arbeitgeber weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung. nach oben file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/BeratungAG.html[12.11.2014 09:54:49] Informationen für behinderte Menschen Unser Angebot für Arbeitnehmer Wir beraten Menschen mit Behinderung, die im Arbeitsprozess stehen oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung anstreben. Nach unserem Erstgespräch (bitte Termin vereinbaren) können wir klären, ob die leistungsrechtlichen Voraussetzungen für Ihre Unterstützung durch uns bestehen. Dazu beraten wir individuell bezüglich: der Klärung von leistungs- und förderrechtlichen Fragen aller Herausforderungen vor, während und nach der Arbeitsaufnahme der Klärung sozialer und persönlicher Probleme, die die Arbeitsaufnahme erschweren könnten der Suche nach leistungsgerechten beruflichen Alternativen der individuellen Bewerbung und Kontaktaufnahme zu potentiellen Arbeitgebern der Schwierigkeiten am Arbeitsplatz, die im Zusammenhang mit der Leistungsfähigkeit, der gesundheitlichen Situation oder im Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten auftreten der beruflichen Orientierung während und nach dem Besuch der Förderschulen oder während der integrativen Beschulung der Erprobung des Übergangs aus der "Werkstatt für behinderte Menschen" in den allg. Arbeitsmarkt, wenn mindestens eine Gleichstellung mit den behinderten Menschen vorliegt oder zugesichert wird. Wir unterstützen Sie bei der Analyse Ihrer Fähigkeiten, Ihrer Belastbarkeit, Ihres bisherigen beruflichen Werdegangs sowie bei der Optimierung Ihrer Bewerbungsunterlagen. Vorstellungsgespräche können durch uns vorbereitet und begleitet werden. Wir unterstützen Sie auch bei der betrieblichen Erprobung und bei der Suche nach einem Arbeitsplatz, file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/BeratungAN.html[12.11.2014 09:54:50] Informationen für behinderte Menschen der ihr gewandeltes Leistungsvermögen berücksichtigt. Wenn Sie schon genau wissen, welche Hilfe Sie benötigen, können Sie dieses Antragsformular des Integrationsamtes nutzen. Die Leistungen des Integrationsamtes Sachsen-Anhalt kann man sich im folgenden Video auf "youtube" genauer ansehen. http://youtu.be/TiFm3gWk36M Lesen Sie unsere Beispiele um zu sehen, wie sich unsere Zusammenarbeit in der Praxis gestalten könnte. Beispiel: Schaffung eines Arbeitsplatzes Frau H. ist umgeschulte Bürokauffrau und war zuletzt drei Jahre arbeitslos. Ihre Erstausbildung zur Fleischfachverkäuferin konnte sie aus gesundheitlichen Gründen (Multiple Sklerose) nicht zu Ende führen. Durch Abklärung ihrer persönlichen Fähigkeiten, des beruflichen Werdeganges und der behinderungsbedingten Besonderheiten wurde ein individuelles Bewerberprofil erarbeitet. Dieses bildete die Grundlage für die Arbeitsplatzakquise. Durch regelmäßige Motivationsgespräche wurde Frau H. in Bewerbungstrainings dazu befähigt, selbstbewusst auf Arbeitgeber zuzugehen. Schließlich konnte auch ein Arbeitgeber akquiriert werden, der eine Mitarbeiterin für einen neu zu schaffenden Büroarbeitsplatz einstellen wollte. Durch eine Erprobungssmaßnahme konnte sie auf diesen Arbeitsplatz vorbereitet werden. Der Arbeitsplatz wurde entsprechend ihrer Behinderung in Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt ausgestattet. Der IFD unterstützte Frau H. auch während der Probezeit, die sie ebenfalls erfolgreich absolvierte. Mit einem unbefristeter Arbeitsvertrag gelang die Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt. ein weiteres Beispiel: Umgestaltung eines Arbeitsplatzes nach oben file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/BeratungAN.html[12.11.2014 09:54:50] Beispiel Herr G. Beispiel Herr G. zur Umgestaltung eines Arbeitsplatzes Kehrt ein Mitarbeiter nach längerer Erkrankung in das Erwerbsleben zurück, können sich sowohl die Bedingungen am Arbeitsplatz als auch die Fähigkeiten des Mitarbeiters verändert haben. Dem Einzelfall gerecht werdend, erarbeitet der IFD (gemeinsam mit allen Beteiligten) Lösungen, die ein Optimum an Arbeitsleistungen des Arbeitnehmers in Hinblick auf das veränderte Leistungsbild hervorbringen sollen. Die Betriebsratsvorsitzende eines mittelständischen Unternehmens aus der Genussmittelbranche berichtete vom schwerbehinderten Mitarbeiter Herrn G., der als LKW- Fahrer im Vertrieb tätig war. Mit seiner Erkrankung (Diabetes und einem Anfallsleiden) konnte er diese Tätigkeit nicht mehr ausüben. Die krankheitsbedingte Kündigung drohte. In Absprache mit der behandelnden Ärztin und dem zuständigen Arzt des Arbeitsmedizinischen Dienstes wurden die Bedingungen des Arbeitsplatzes für Herrn G. benannt: keine Nachtarbeit, keine Tätigkeiten unter erhöhtem Zeitdruck, kein alleiniges Arbeiten. Der IFD führte Gespräche mit der Geschäftsführung, dem Betriebsrat und Herrn G., um andere Arbeitsbereiche für den Arbeitnehmer im Unternehmen zu erschließen. Im Ergebnis kamen alle Parteien überein, Herrn G. zukünftig mit Aufgaben aus der Produktion zu betrauen, die seinem veränderten Leistungsprofil entsprechen. Gemeinsam wurde eine individuelle Stellenbeschreibung für den schwerbehinderten Mitarbeiter erarbeitet. Ein Änderungsvertrag wurde geschlossen. Parallel dazu wurde der Arbeitgeber hinsichtlich der Beantragung von Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen im Arbeitsprozess bei dem zuständigen Rehabilitationsträger- hier die Agentur für Arbeit- unterstützt. Gespräche mit dem Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit und dem Arbeitgeber führten zu dem Ergebnis, dass der Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse erhält, um den außerordentlichen file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/BeispielHerrG.html[12.11.2014 09:55:33] Beispiel Herr G. Aufwand des Arbeitgebers, in Zusammenhang mit der Minderleistung des Arbeitnehmers, innerhalb der Einarbeitungszeit zu kompensieren. An seinem neuen Arbeitsplatz wird Herr G. engmaschig durch verantwortliche Kollegen im Produktionsbereich angeleitet und hinsichtlich der besonderen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers überwacht. Der IFD steht dem Arbeitnehmer, seinen Kollegen und dem Arbeitgeber bei Bedarf weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung. file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/BeispielHerrG.html[12.11.2014 09:55:33] Informationen für Sozialleistungsträger Unser Angebot für Sozialleistungsträger Als Dienste Dritter können die Integrationsfachdienste des Landes Sachsen- Anhalt bei der Durchführung der Maßnahmen zur "Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben" beteiligt werden. Auftraggeber können sein: Integrationsamt im Rahmen der begleitenden Hilfen im Arbeitsleben Rehabilitationsträger, z. B. Bundesagentur für Arbeit Träger -der gesetzlichen Rentenversicherung -der gesetzlichen Unfallversicherung -der Berufsgenossenschaften Die Integrationsfachdienste des Landes Sachsen- Anhalt arbeiten auf der Grundlage des § 33 Abs. 6 SGB IX, um von den Rehabilitationsträgern im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgabenstellung beauftragt zu werden. Grundlage hierfür bildet die „Gemeinsame Empfehlung nach § 113 Abs. 2 SGB IX zur Inanspruchnahme der Integrationsfachdienste durch die Rehabilitationsträger zur Zusammenarbeit und zur Finanzierung der Kosten, die dem Integrationsfachdienst bei der Wahrnehmung der Aufgaben der Rehabilitationsträger entstehen“. Gemeinsame Empfehlung Integrationsfachdienste vom 16. Dezember 2004, zuletzt geändert am 25.06.2009 incl. Anlage aus 2014 (externer Link) nach oben file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/AuftrgLT.html[12.11.2014 09:54:51] externe Links Haftungsausschluss/Disclaimer (externer Link) Träger der Integrationsfachdienste in Sachsen-Anhalt (externe Links) ASB-Regionalverband Salzlandkreis e.V. Träger des IFD Halberstadt-Sangerhausen Der Weg e.V. Magdeburg Träger des IFD Magdeburg-Stendal Gemeinnützige Gesellschaft für Integrationsfachdienst HalleMerseburg mbH (Träger des IFD) Gemeinnütziger Behindertenverband Wittenberg GmbH Träger des IFD Wittenberg-Dessau weiterführende externe Links: Landesmodellprojekt Übergang Förderschule Beruf (ÜFB) Integrationsamt Sachsen-Anhalt Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Bundesarbeitsgemeinschaft Integrationsfirmen Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen Bundesministerium für Arbeit und Soziales file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/link.html[12.11.2014 09:54:44] externe Links Deutscher Behindertenrat Bundesagentur für Arbeit file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/link.html[12.11.2014 09:54:44] Impressum Impressum der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt, wo die Präsentation veröffentlicht ist:http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php? id=master_impressum (externer Link) Diese Internetpräsentation © ist eine Projektarbeit im Rahmen einer Weiterbildung zum Prozessberater aus dem Jahre 2007 von file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/impress.html[12.11.2014 09:54:42] Jahresbericht 2014 Träger Gemeinnütziger Behindertenverband Wittenberg GmbH Str. der Völkerfreundschaft 129 06886 Lutherstadt Wittenberg Bürostandort Wittenberg Str. der Völkerfreundschaft 129 06886 Lutherstadt Wittenberg Tel.: 03491/ 877090 Bürostandort Köthen Georgstraße 8 06366 Köthen (Anhalt) Tel.: 03496/ 7003721 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort 2. Auswertung der Inanspruchnahme und der Ergebnisse des Integrationsfachdienstes Wittenberg/ Dessau im Berichtszeitraum 2.1 Bereich Vermittlung 2.1.1 Inanspruchnahme durch zuständige Leistungsträger 2.1.2 Übersicht der betreuten Personen 2.1.3 Vermittlungsergebnisse 2.2 Bereich Berufsbegleitung 2.2.1 Unterstützte Beschäftigung 2.2.2 Fallzahlenentwicklung in der Berufsbegleitung 2.2.3 Übersicht der betreuten Personen 2.2.4 Ergebnisse der Berufsbegleitung 2.2.5 Fachdienstliche Stellungnahmen 2.2.6 Weitere Ergebnisse der Fachdienstarbeit 2.3 Modellprojekte 2.3.1 Übergang Förderschule - Beruf 2.3.2 Übergang Werkstatt – allgemeiner Arbeitsmarkt 2.4 Kooperation mit Betrieben und dem sozialen Netzwerk 2.5 Öffentlichkeitsarbeit 3. Schlussbemerkung Anhang 2 1. Vorwort In Sachsen-Anhalt existieren die Integrationsfachdienste flächendeckend seit 01.01.2005 in der Strukturverantwortung des Integrationsamtes. Die Gemeinnützige Behindertenverband Wittenberg GmbH ist seit 1995 in der Berufsbegleitung und seit 1998 in der Vermittlung von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen tätig. Am Standort Wittenberg werden seit September 2014 die drei Integrationsfachberaterinnen durch einen weiteren Kollegen unterstützt. Die beiden Fachberaterinnen am Standort Dessau sind seit Juni 2014 in einem neuen Büro in Köthen tätig. An beiden Standorten stand jeweils eine Mitarbeiterin mit speziellen Kenntnissen für hörbehinderte Menschen zur Verfügung. Insgesamt verfügt der Dienst über 5,6 Personalstellen. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Grundlagen in der Beauftragung und Finanzierung der IFD nicht geändert. Der Bereich der Berufsbegleitung wurde weiterhin vorrangig durch das Integrationsamt beauftragt, und nur in Einzelfällen durch die Rehabilitationsträger in Anspruch genommen. Im Bereich der Vermittlung von Rehabilitandinnen und Rehabilitanden erfolgt die Beauftragung im Rahmen der Gemeinsamen Empfehlungen nach §113 Abs. 2 SGB IX. Diese Möglichkeit wurde 2014 vorrangig von den Rentenversicherungsträgern genutzt, in Einzelfällen aber auch durch die Agentur für Arbeit. Einen weiteren wesentlichen Bestandteil in der Arbeit bildete 2014 die Tätigkeit in den beiden Modellprojekten in der „Unterstützung des Überganges von Schülerinnen und Schülern mit geistiger Behinderung und weiteren schwerbehinderten Schülerinnen und Schülern von der Schule in Arbeit und Beruf“ sowie in der „Unterstützung des Übergangs von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in Sachsen-Anhalt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch die Integrationsfachdienste“. Ziel beider Modellprojekte ist es, die berufliche Orientierung von motivierten Menschen mit Behinderungen längerfristig zu unterstützen und wenn möglich, die Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses oder einer beruflichen Ausbildung im dualen System vorzubereiten und zu sichern. Den Fachdienstmitarbeiterinnen und dem Fachdienstmitarbeiter ist es auch im Jahr 2014 gelungen, ein gutes Vermittlungs- und Betreuungsergebnis zu erzielen und als verlässlicher Ansprechpartner für Klienten, Firmen und im Netzwerk zur Verfügung zu stehen. 2. Auswertung der Inanspruchnahme und der Ergebnisse des Integrationsfachdienstes Wittenberg/ Dessau im Berichtszeitraum Die statistische Auswertung erfolgte auf Grundlage der erfassten Daten aus dem Klientenverwaltungsprogramm für Integrationsfachdienste (KLIFD). Für die Bereiche Vermittlung, Berufsbegleitung und Übergang Förderschule - Beruf und Übergang Werkstatt - allgemeiner Arbeitsmarkt wurden die Daten für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 erhoben. Der IFD Wittenberg/ Dessau wurde im Berichtszeitraum für 298 Klientinnen und Klienten (174 männlich, 124 weiblich) verschiedener Leistungsträger tätig. 24 Personen wurden im 3 Bereich Vermittlung unterstützt, 210 Klientinnen und Klienten in der Berufsbegleitung und insgesamt 64 Menschen in den beiden Modellprojekten Übergang Förderschule – Beruf sowie im Projekt Übergang Werkstatt – allgemeiner Arbeitsmarkt. Folgende Grafik zeigt die Übersicht der betreuten Personen in den verschiedenen Bereichen: Auf die einzelnen Aufgabenbereiche wird weiterführend eingegangen. 2.1 IFD Bereich Vermittlung Im Berichtszeitraum begleitete der IFD Wittenberg/ Dessau 24 Klientinnen und Klienten. Von diesen 24 unterstützten Klientinnen und Klienten hatten 20 Personen die Anspruchsberechtigung auf Leistungen zur Vermittlung durch die entsprechenden Fallleistungsträger. Bei einer Klientin und drei Klienten erfolgten im Rahmen der Qualifizierten Beratung keine Leistungszusagen durch einen Träger der Arbeitsvermittlung. In den weiteren Ausführungen werden ausschließlich die 20 (m 13; w 7) Betreuungsfälle betrachtet1. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Zahl der Betreuungsfälle nur geringfügig verringert (in 2013 = 22). Die Betreuung endete im Jahresverlauf in 18 Fällen. Im Berichtszeitraum wurden 13 neue Klientinnen und Klienten angemeldet. Die durchschnittliche Betreuungsdauer betrug 5,0 Monate und hat sich gegenüber dem Vorjahr um 0,7 Monate erhöht (im Vergleich 2013 = 4,3 Monate). 1 Angaben zur monatlichen Inanspruchnahme im Bereich der Vermittlung entnehmen sie bitte der Anlage 1. 4 2.1.1 Inanspruchnahme durch zuständige Leistungsträger Im Berichtszeitraum wurde der IFD Wittenberg/ Dessau für unterschiedliche Leistungsträger tätig. Die Verteilung nach den einzelnen Leistungsträgern für beide Standorte entnehmen sie bitte der nachfolgenden Tabelle: Leistungsträger Gesamt -zahl Leistungsträger Betreuungsfälle Agentur für Arbeit 2 Dessau-Roßlau-Wittenberg (DE) 2 Deutsche Rentenversicherung 18 Mitteldeutschland 16 Bund 1 Knappschaft-Bahn-See 1 20 Gesamt 20 Im Vergleich zum Vorjahr ist die Häufigkeit der Beauftragung durch die Rentenversicherungsträger gesunken (2012 = 20), die Fallbeauftragungen durch die Agentur für Arbeit waren identisch. Die Berufsgenossenschaften haben den IFD auch im Jahr 2014 nicht in Anspruch genommen. 2.1.2 Übersicht der betreuten Personen Altersstruktur der Klientinnen und Klienten in der Vermittlung Altersgruppen Anteil der Frauen und Männer Bis 25 0 26-40 15 % 41-50 40 % 51-60 40 % Über 60 5 % 5 Die betreuten Personen hatten folgende berufliche Qualifikationen (höchster erreichter Abschluss Schwerbehindertenstatus Von den 20 betreuten Personen hatten sieben einen Schwerbehindertenausweis und zehn Klientinnen und Klienten die Anerkennung/ Gleichstellung beantragt. Zwei Klienten und eine Klientin waren anerkannte Rehabilitanden. Betreuungsrelevante Behinderung Der folgenden Tabelle kann die Verteilung der Klientinnen und Klienten nach betreuungsrelevanter Behinderung entnommen werden. Sehbehinderung Organische Erkrankung Körperbehinderung (Stütz- u. Bewegungsapparat) männlich 2 6 5 weiblich 1 5 1 Diese genannten Behinderungsarten sind eher typisch für Personen, die einen Reha-Status haben und meist in ihrem erlernten Berufsbild nicht mehr arbeiten können. Neben den o.g. betreuungsrelevanten Behinderungen gab es bei 60% der betreuten Personen weitere Erkrankungen, die sich erschwerend auf die Vermittlungsbemühungen auswirkten. 6 Weitere, die Vermittlung hemmende Faktoren: 17 der 20 betreuten Klientinnen und Klienten waren langzeitarbeitslos und neun Personen bereits über 50 Jahre. Auf Grund der vorliegenden Einschränkungen wurde vom Fachdienst bei allen betreuten Klienten die Belastbarkeit zum Betreuungsbeginn in Frage gestellt. Weitere Probleme, die zu Schwierigkeiten in der Vermittlung führten, waren: Problemfelder arbeitsbezogen zu Beginn der Betreuung (Mehrfachnennungen möglich) Qualifikation Arbeitsfähigkeit Motivation Soziale Fähigkeiten gesamt 13 3 4 5 2.1.3 Vermittlungsergebnisse Im IFD Wittenberg/ Dessau wurden im Jahr 2014 sechs Personen in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse vermittelt. Von 20 betreuten Klientinnen und Klienten wurden sechs vermittelt, das entspricht einer Vermittlungsquote von 30%. Damit konnte die Quote verglichen zum Vorjahr (2013 = 18,2%) wieder gesteigert werden und entspricht nun wieder den Vorjahren (2012 = 34,9 %). Die Schwierigkeiten in der Vermittlung von Rehabilitanden bestehen vor allem in den massiven gesundheitlichen Einschränkungen und den damit verbundenen Schwierigkeiten, in ihren ursprünglichen Berufsbildern weiter zu arbeiten. Alternative Beschäftigungsmöglichkeiten für die betreuten Personen zu eruieren und erfolgreich solche Arbeitsplätze zu akquirieren, bleibt eine große Herausforderung. Die positiven Entwicklungen am allgemeinen Arbeitsmarkt haben in 2014 auch einen Anteil am guten Vermittlungsergebnis getragen. In 18 Fällen endete die Betreuung wie folgt: Beendigung der Vermittlungstätigkeit In Arbeit vermittelt (eine Weiterbetreuung bis zum Ende der Probezeit als Sicherungsfall im Auftrag des Integrationsamtes kann nur bei bestehendem Schwerbehindertenstatus oder bei erfolgter Gleichstellung erfolgen) Klientin/ Klient nicht vermittlungsfähig Trotz Vermittlungsfähigkeit nicht vermittelbar Sonstiges (bspw. Rentenantrag gestellt, Antritt med. Reha, etc.) Anzahl 7 4 5 2 7 2.2 Bereich Berufsbegleitung Im Berichtszeitraum hat die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland drei Fälle in der Berufsbegleitung beauftragt, in allen anderen Fällen war das Integrationsamt Auftraggeber. Das Hauptziel der Tätigkeit in der Berufsbegleitung besteht in der Sicherung der Arbeitsverhältnisse der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen. Schwerpunkt bildet dabei die berufliche Begleitung für schwerbehinderte Menschen am Arbeitsplatz, die sich in Qualifizierte Beratung und längerfristige berufliche Betreuung differenziert. Innerhalb dieser Prozesse werden die schwerbehinderten und ihnen gleichgestellte Menschen im Arbeitsleben begleitet und erhalten Unterstützung bei Konflikten und Problemen am Arbeitsplatz mit Vorgesetzten und Kollegen/-innen, auch in der Kommunikation behinderungsbedingt notwendigem Umbau des Arbeitsplatzes (bpsw. Begleitung Antragstellung für eine Arbeitsplatzausstattung) Gefährdung des Arbeitsplatzes Über- oder Unterforderung am Arbeitsplatz der Planung von beruflichen Perspektiven oder notwendigen Veränderungen im Arbeitsbereich privaten Belastungen, die sich auf das Arbeitsverhältnis auswirken einem beruflichen Wiedereinstieg nach längerer Erkrankung (z.B. nach Aufenthalt in einer Reha-Einrichtung). Um einen Weg in die Berufsbegleitung zu finden, gibt es verschiedene Zugangsmöglichkeiten. Die Kontaktaufnahme kann eigenständig oder über Dritte erfolgen. Klientinnen und Klienten, die durch den IFD im Bereich der Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis gemündet sind, werden bei den entsprechenden Zugangsvoraussetzungen2 während der ersten sechs Monate betreut, können bei weiterem Unterstützungsbedarf jedoch auch längerfristig begleitet werden. Dieses ist bspw. notwendig, wenn der Arbeitsplatz noch nicht behinderungsgerecht ausgestattet ist und es dadurch zu Spannungen im Arbeitsverhältnis kommt oder wegen einer schwerwiegenden Kommunikationseinschränkung besonders bei hörbehinderten Menschen eine weitere Betreuung der Personen oder des Betriebes erforderlich erscheint. Der Integrationsfachdienst unterstützt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, welche schwerbehinderte, behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen beschäftigen, damit diese so eingesetzt werden, dass ihr Leistungsvermögen gut ausgeschöpft werden kann. Hierzu werden die Anforderungen des Arbeitsplatzes mit den Fähigkeiten der Mitarbeiterinnen und der Mitarbeiter abgeglichen. Es werden Empfehlungen zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen unter Beachtung der behinderungsbedingten Erfordernisse und bezüglich des Umgangs mit den behinderten Menschen gegeben. 2 Siehe Tabelle Beendigung der Vermittlungstätigkeit Pkt. 1 8 2.2.1 Unterstützte Beschäftigung Im Jahr 2014 hat der IFD Wittenberg/ Dessau sechs Fälle der Maßnahme Unterstützte Beschäftigung (UB) im Rahmen der Berufsbegleitung betreut. Die sechs Betreuungsklienten (weiblich = 2, männlich = 4) wurden zunächst bei einem Maßnahmeträger3 auf allgemeine Arbeitsmarktfähigkeiten getestet (DIA-AM = Diagnose allgemeiner Arbeitsmarktfähigkeiten). Da dies positiv verlaufen ist, schloss sich eine individuelle betriebliche Qualifikation an (InbeQ). Hier wurden nach dem Grundsatz „erst platzieren, dann qualifizieren“ geeignete Arbeitgeber akquiriert, um dann die behinderten Personen mit besonderem Unterstützungsbedarf am Arbeitsplatz zu qualifizieren und Arbeitsabläufe zu trainieren. So wurde die Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis langfristig vorbereitet. Als sich das Arbeitsverhältnis anbahnte, wurde in einem Gespräch zwischen altem und neuem Leistungsträger die Übergabe an den IFD vorbereitet. Hier hatte die Integrationsfachberaterin die Möglichkeit, den bisherigen Förderplan für die betroffene Person einzusehen und Förderziele fortzuschreiben, konnte mit dem bisherigen Leistungsträger Informationen austauschen und die Klientin oder den Klienten sowie die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber kennenlernen. In Vorbereitung der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses klärt die Integrationsfachberaterin über mögliche Förderungen des Integrationsamtes zur Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes auf und unterstützt die Antragstellung. Mit Beginn des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses übernahm der IFD die notwendige Unterstützung am Arbeitsplatz im Rahmen der Berufsbegleitung. Der IFD Wittenberg/ Dessau hat 2014 die Betreuung von zwei Klienten neu aufgenommen, nachdem ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis begründet wurde und hierbei auch die Beantragung möglicher Förderungen über das Integrationsamt begleitet. Die Betreuung von zwei Klientinnen und einem Klienten, die bereits seit 2011 betreut wurden, konnte abgeschlossen werden. Bei einem Klienten wird die Betreuung bereits seit 2013 fortgesetzt. 2.2.2 Fallzahlenentwicklung in der Berufsbegleitung Im Berichtszeitraum erfolgte die Begleitung von 210 Menschen. Davon wurden 200 Klientinnen und Klienten längerfristig betreut und 10 Personen in qualifizierter Beratung (kurzfristigere Beseitigung von Problemlagen bzw. Betreuungsaufnahme ab 2015) unterstützt. Darüber hinaus führten die Fachberaterinnen zahlreiche Beratungsgespräche, auf die nicht näher eingegangen wird. Ein gesteigerter Beratungsbedarf wurde bei der Beantragung eines Grades der Behinderung oder der Feststellung von weiteren Behinderungen deutlich. Von den 200 Klienten wurde bereits über sechs Fälle der UB berichtet. Die weitere Auswertung bezieht sich auf die 194 (m 99; w 95) langfristig betreuten Personen im Rahmen der Berufsbegleitung. Verglichen zum Vorjahr ist die Zahl der betreuten Personen geringfügig um 16,9% gestiegen (2013 = 166). 3 In der Region Wittenberg zuständiger Bildungsträger: IB Internationaler Bund; in der Region Dessau zuständig: BWSA e.V. 9 Im Berichtszeitraum wurde bei 102 Klientinnen und Klienten die Betreuung abgeschlossen. 130 Personen wurden im Jahresverlauf neu angemeldet. Die durchschnittliche Betreuungsdauer betrug 8,3 Monate und damit 0,3 Monate weniger als im Vorjahreszeitraum. Einleitende Stellen (nicht auftraggebende Stelle) In den meisten Fällen (90) wurde die Betreuung durch das Integrationsamt eingeleitet. Auch hatten alle Personen die Möglichkeit, sich über Eigeninitiative (34) an den IFD zu wenden. In 43 Fällen wurde die Betreuung durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber oder die betrieblichen Helferinnen und Helfer/ Kolleginnen und Kollegen bzw. den Betriebsrat (10) eingeleitet. Des Weiteren besteht auch die Möglichkeit, dass Kliniken, Beratungsstellen, das private Umfeld der Klienten oder Reha-Einrichtungen den IFD auf die Betreuungsnotwendigkeit aufmerksam machen. 2.2.3 Übersicht der betreuten Personen Die Altersverteilung bei den betreuten Klientinnen und Klienten war 2014 Folgende: Altersgruppen Anteil der Frauen und Männer Bis 25 4,6 % 26-40 22,2 % 41-50 29,4 % 51-60 39,7 % Über 60 4,1 % Die berufliche Qualifikation (höchster erreichter Abschluss) stellte sich wie folgt dar: 10 Schwerbehindertenstatus: Der überwiegende Anteil der betreuten Klientinnen und Klienten war anerkannt schwerbehindert (119) bzw. von der Agentur für Arbeit gleichgestellt (70). Bei fünf Personen wurde zum Betreuungsbeginn der Status Anerkennung/ Gleichstellung beantragt nicht geändert. Bei vier Fällen handelt es sich um eine Fehleingabe, in einem Fall hätte jedoch keine Betreuung aufgenommen werden dürfen. Die betreuungsrelevanten Behinderungen setzten sich prozentual wie folgt zusammen (bezogen jeweils auf die betreuten Frauen und Männer): Seelische Behinderung Hirnorganische/Neurologische Erkrankung Sehbehinderung Lernbehinderung / geistige Behinderung Hörbehinderung Organische Erkrankung Körperbehinderung (Stütz- u. Bewegungsapparat) männlich 2,0 % 11,1 % weiblich 14,7 % 11,6 % 7,1 % 18,2 % 6,3 % 14,7 % 10,1 % 23,2 % 28,3 % 3,2 % 26,3 % 23,2 % Gründe zur Aufnahme der Begleitung (Mehrfachnennungen möglich) durch den IFD Wittenberg/ Dessau waren Folgende: Gründe zur Aufnahme der Begleitung im Zusammenhang mit: Prävention Abmahnung Zustimmungsverfahren zur Kündigung Wiederaufnahme der Arbeit Begleitende Hilfe (z.B. § 27 SchwbAV) Fehlzeiten / Verhaltensprobleme Belastung / Belastbarkeit Konflikte am Arbeitsplatz Krisenintervention Kommunikation andere Probleme am Arbeitsplatz 122 5 10 34 114 9 131 55 31 27 18 11 2.2.4 Ergebnisse der Berufsbegleitung Im Berichtszeitraum wurde die Begleitung bei 102 Personen abgeschlossen. Dabei konnten bei 86 Klientinnen und Klienten die Arbeitsverhältnisse gesichert werden. Die Sicherungsquote beträgt demnach 84,3% (in 2013 = 80,8%). Der Arbeitsplatzerhalt konnte erreicht werden durch (Mehrfachnennungen möglich): Stabilisierung der beruflichen Situation Anpassung der beruflichen Anforderungen Verbesserung der betrieblichen Kommunikation Verbesserung der innerbetrieblichen Abläufe Reduzierung der Arbeitszeit oder von Arbeitsinhalten Reduzierung von Informationsdefiziten Einleitung finanzieller Leistungen Arbeitsausstattung/-gestaltung Technische Hilfsmittel/ Hörbehindertentechnik 52 38 17 14 10 24 21 8 6. Bei 16 abgeschlossenen Fällen kam es zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses: in fünf Fällen durch einvernehmliche Auflösung, in zwei Fällen wegen Erreichen der Altersgrenze, in zwei Fällen wegen einer betriebsbedingten Kündigung, in zwei Fällen erfolgte die Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer, in einem Fall wegen einer verhaltensbedingten Kündigung, in drei Fällen wegen personenbedingter Kündigung und in einem Fall wurde eine unbefristete Erwerbsminderungsrente bewilligt, so dass das Arbeitsverhältnis beendet wurde. 2.2.5 Fachdienstliche Stellungnahmen Im Jahr 2014 wurden insgesamt 53 Fachdienstliche Stellungnahmen durch den Dienst angefertigt. Die häufigsten Beauftragungen erfolgen im Rahmen der Leistungsgewährung für Anträge nach §27 SchwbAV und nach §102 Abs. 4 SGB IX (Bewilligung einer Arbeitsassistenz). Verglichen zum Jahr 2013 wurden ca. 20% mehr Stellungnahmen angefertigt (2013 = 44 Stellungnahmen). Fachdienstliche Stellungnahmen Abgeltung außergewöhnliche Belastungen (§27 SchwbAV) Leistungen zur Arbeitsassistenz (§17 Nr. 1a SchwbAV) Leistungen für technische Arbeitshilfen an schwerbehinderte Menschen (§17 (1) Nr. 1a SchwbAV) Leistungen an Integrationsprojekte bei besonderem Aufwand (§28a SchwbAV) Leistungen zur behinderungsbedingten Einrichtung des Arbeitsplatzes (§26 (1) Nr. 4 SchwbAV) Abhilfeprüfung gemäß §77 VwGO Gesamt: 53 39 8 1 3 1 1 12 2.2.6 Weitere Ergebnisse der Fachdienstarbeit in der Berufsbegleitung Beratungsinhalte mit Klientinnen und Klienten Informationen zu sozialrechtlichen Fragen (SB-Ausweis, Reha) Umgang mit Krisen (Intervention/ Prävention) Unterstützungsprozesse bei Entwicklung der Persönlichkeit Unterstützung zur Krankheits- und Behinderungsbewältigung Klärung/ Auseinandersetzung zur beruflichen, betrieblichen Situation Vorbereitung von Betriebsgesprächen Informationen zu Verkehrssicherheit, Arbeitssicherheit und Unfallverhütung Auseinandersetzung mit Leistungs-, Arbeits- und Erwerbsfähigkeit Umgang mit Konflikten/ sozialen Problemen am Arbeitsplatz Umgang mit Abmahnung, Änderungskündigung, Kündigung Klärung/ Auseinandersetzung zur wirtschaftlichen Situation 79 83 63 81 103 96 59 98 61 44 47 Beratungsinhalte mit Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern/ Betrieb Informationen über Auswirkungen der Behinderung/ Erkrankung am Arbeitsplatz Informationen zu Verkehrssicherheit, Arbeitssicherheit und Unfallverhütung Informationen über begleitende Hilfen und besonderen Kündigungsschutz Einleiten von Leistungen der begleitenden Hilfe und/ oder des besonderen Kündigungsschutzes Prozessbegleitung, Coaching u.a. Einsatz innerbetrieblicher Betreuungspersonen Arbeitsbezogene Maßnahmen (Arbeitsplatzgestaltung, -anpassung, organisation, Arbeitsassistenz, etc.) 96 40 62 27 79 23 33 Beratungsinhalte mit Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern Abstimmung über Vorgehensweisen Austausch über Krankheit, Behinderung und berufliche Leistungsfähigkeit Abklärung über technische Hilfsmittel/ Arbeitsplatzausstattung/ gestaltung 103 86 53 Maßnahmen Vollschichtige bzw. stufenweise Wiedereingliederung Arbeitsplatzanpassung/ -gestaltung/ -organisation Durchsetzung von Sozialleistungen/ Existenzsicherung Maßnahmen der Arbeits- oder Belastungserprobung Einleiten von Psychotherapie, Facharztbehandlung, med. Reha, Klinik 7 21 37 7 6 13 2.3 Modellprojekte Im Berichtszeitraum sind die Fallzahlen in den Bereichen Übergang Förderschule – Beruf und Werkstatt – allgemeiner Arbeitsmarkt weiterhin angestiegen. Im Rahmen der Netzwerkarbeit ist der Bekanntheitsgrad für die Projekte inzwischen gestiegen und die Unterstützung durch den IFD wird von den beteiligten Partnern gern angenommen. Zukünftig ist hier eine weitere Steigerung der Fallzahlen zu erwarten. Im Rahmen der Tätigkeit in den Modellprojekten wurden 2014 insgesamt 64 Klientinnen und Klienten unterstützt. Durch die erfolgte Personalneueinstellung im IFD ist es auf Grund des Beraterwechsels zu einer statistischen Doppeltzählung von sechs Klienten gekommen. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum war dennoch eine deutliche Steigerung der tatsächlichen Fallzahlen von ca. 35% zu verzeichnen (2013 = 43; 2014 – bereinigt = 58). Fallzahlenentwicklung in den Modellprojekten 2012 – 2014: Förderschule Werkstatt 2012 13 1 2013 37 4 2014 58 6 2.3.1 Übergang Förderschule - Beruf Mit Beginn des Modellprojektes (Laufzeit: 01.01.12 bis 31.12.19) war es zunächst erforderlich, Struktur- und Netzwerkarbeit zu leisten. Der Integrationsfachdienst Wittenberg/ Dessau betreut in seinem Bereich sieben Schulen für Geistigbehinderte, eine Schule für Körperbehinderte und das Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte in Halle. Des Weiteren können anerkannt schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler, die integrativ beschult werden sowie Absolventen der o.g. Schulen ohne Berufsabschluss, die Unterstützung durch den IFD bei der erweiterten Berufsorientierung und der Ausbildungsplatzsuche in Anspruch nehmen. Mit Vertretern der Schulen für Geistigbehinderte werden regionale Netzwerkkonferenzen durchgeführt, für die Schulen für Sinnes- und Körperbehinderte findet eine landesweite Netzwerkkonferenz statt. In diesen Veranstaltungen wird über die konkrete Arbeit der Integrationsfachdienste berichtet. Anhand von Einzelfallbeispielen können so auch Probleme angesprochen werden, die von den Netzwerkpartnern aufgegriffen und gemeinsam gelöst werden können. In Hospitationen im Unterricht und Gesprächen mit den Schulleiterinnen und Schulleitern sowie den Lehrkräften geht es darum, die Unterstützungsmöglichkeiten aufzuzeigen, geeignete Schülerinnen und Schüler zur Erprobung am allgemeinen Arbeitsmarkt zu identifizieren und die konkrete Zusammenarbeit zwischen dem IFD und der Schule abzustimmen. Für diese Auswahl werden die schulischen Kompetenzanalysebögen, die inzwischen regelhaft ab dem 10. Schulbesuchsjahr eingesetzt werden, gemeinsam ausgewertet. 14 Die Beratungsangebote des Integrationsfachdienstes zum Thema Anerkennungsverfahren, Gleichstellung, besonderer Kündigungsschutz und Leistungen der Integrationsämter haben viele interessierte Eltern und Lehrkräfte erreicht. Um bei den Schülerinnen und Schülern Wünsche und Vorstellungen zu wecken, werden Methoden der Persönlichen Zukunftsplanung angewandt. Diese helfen, gemeinsam nachzudenken und sich konkret mit der eigenen Zukunft auseinanderzusetzen. In der Einzelfallarbeit ist es außerdem erforderlich, eng mit den Eltern/gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern, Lehrkräften der Schule und Reha-Beraterinnen und RehaBeratern der Arbeitsagenturen zusammen zu arbeiten und in der Berufswegekonferenz gemeinsam mit dem Jugendlichen seinen weiteren beruflichen Werdegang zu beraten, Festlegungen zu treffen und an deren Umsetzung zu arbeiten. Der Integrationsfachdienst betreut die Schülerinnen und Schüler, die eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen möchten und einen besonderen Unterstützungsbedarf bei der beruflichen Orientierung haben. Die Schwerpunkte der Einzelfallarbeit bilden dabei neben der umfassenden Beratung, die Erkundung von Interessen und Neigungen sowie die Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Praktika in Betrieben und Einrichtungen am allgemeinen Arbeitsmarkt. Um die Ergebnisse der Praktika gut beurteilen zu können, nutzt der IFD die Materialien der betrieblichen Kompetenzanalyse. Die Leistungen im erfolgten Praktika werden gemeinsam mit dem Arbeitgeber ausgewertet, um ein umfassendes Bild vom Schüler zu erhalten. Der Integrationsfachdienst berät zudem potentielle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, wirkt bei der Anbahnung von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen mit und übernimmt im Anschluss die Sicherung dieser Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse. Da eine über die Schulzeit hinausgehende Betreuung nur dann möglich ist, wenn eine anerkannte Schwerbehinderung bzw. eine Gleichstellung vorliegt, ist der Integrationsfachdienst bemüht, dieses Verfahren rechtzeitig in die Wege zu leiten. Im Berichtszeitraum hat der IFD die Antragstellung bei 11 Schülerinnen und Schülern angeregt und unterstützt. Fallzahlenentwicklung In den Schulen für Geistigbehinderte können Schülerinnen und Schüler betreut werden, die sich im 10.–12. Schulbesuchsjahr befinden. An den Landesbildungszentren, Körperbehindertenschulen und den integrativen Schulen wird das Augenmerk auf die letzten beiden Klassenstufen gelegt. Bei gleichgestellten Schülerinnen und Schülern oder bei vorliegendem Schwerbehindertenstatus kann über das Schulende hinaus im Rahmen der Berufsbegleitung die Arbeitsaufnahme oder die Ausbildung begleitet werden. Im Jahr 2014 hat der Integrationsfachdienst 58 Schülerinnen und Schüler (davon drei Absolventen) unterstützt. Nach Hospitationen im Unterricht und Einzelgesprächen zum Kennenlernen der Schülerinnen und Schüler wurden Interessen, Neigungen und Fähigkeiten ermittelt, um im Anschluss geeignete Orientierungspraktika zu suchen. Während der Praktika erfolgten regelmäßige Kontaktaufnahmen sowie Hospitationen in den Firmen. Die Auswertung der Praktika wurde sowohl in gemeinsamen Gesprächen mit allen Beteiligten und unter Zuhilfenahme der entwickelten Auswertungsbögen schriftlich vorgenommen. 15 2014 konnten für die Schülerinnen und Schülern insgesamt 29 Orientierungspraktika organisiert werden (Dauer: 1 – 2 Wochen bzw. 1 Tag pro Woche über einen längeren Zeitraum). Erprobungs- bzw. Belastungspraktika konnten mit 18 Schülern über einen längeren Zeitraum durchgeführt werden. Die Dauer dieser Praktika richtet sich ganz individuell nach den Gegebenheiten im Betrieb und orientiert sich i.d.R. auch an den Wünschen der Schülerinnen und Schüler. So konnten diese Praktika teilweise über die Dauer des Schuljahres an einzelnen Wochentagen oder als Blockpraktikum organisiert werden. Die Praktika wurden in verschiedenen Arbeitsbereichen durchgeführt und je nach Interesse der Schüler organisiert. In folgenden Bereichen haben 2014 Praktika stattgefunden: Handel, Baubetrieb, Ackerbau, Tierproduktion, Garten- Landschaftsgestaltung, Metallbau, Gesundheits- und Sozialwesen, KfZ-Bereich, Hausmeister, Computer, Hauswirtschaft, Hotelbetrieb, Reinigung, Fußbodenleger, Maler, Küche, Gaststätte Zum Ende des Schuljahres 2013/2014 wurden zehn Betreuungen beendet, da die Schülerinnen und Schüler die Schule verlassen haben. Ein Schüler wurde nahtlos als Absolvent weiterbetreut (siehe nächster Absatz). Eine Schülerin mündete im Anschluss an die Schulzeit in eine Werkstatt für behinderte Menschen, da ihre Kompetenzen nicht ausreichten, um eine Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt aufzunehmen. Fünf Schüler konnten eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme der Bundesagentur für Arbeit beginnen, um sich so auf den gewünschten Ausbildungsbereich besser vorbereiten zu können. Eine Schülerin hat eine Maßnahme „Berufsvorbereitendes Jahr“ begonnen, da auf Grund der vorliegenden Behinderungen noch nicht abschließend geklärt werden konnte, welche Ausbildung sie aufnehmen kann. Ein Schüler hat sich für eine schulische Ausbildung entschieden. Bei einem Schüler einer Schule für Geistigbehinderte wurde zunächst eine Maßnahme zur Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeiten bewilligt, da auf Grund der vielfältigen Einschränkungen im Rahmen des ÜFB Projektes nicht geklärt werden konnte, ob eine Eignung für einen Nischenarbeitsplatz am allgemeinen Arbeitsmarkt vorliegt. Im Berichtszeitraum wurden drei Schüler nach dem Schulabschluss weiter betreut. Ein Absolvent aus integrativer Beschulung wird durch den IFD weiterhin bei seiner Ausbildungsplatzsuche unterstützt. Zwei Absolventen, die bereits 2013 aufgenommen wurden, konnten in eine weiterführende Maßnahme der Agentur für Arbeit integriert werden. Ein Absolvent ist bei einem Bildungsträger in die Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“ gemündet, um dort einen geeigneten Arbeitgeber zu finden und am Arbeitsplatz qualifiziert zu werden. Der zweite Schüler ist nach Beendigung des 16 „Berufsvorbereitenden Jahres“ in eine „Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme“ gewechselt, da die Ausbildungsreife noch immer nicht festgestellt werden konnte. 2.3.2 Übergang Werkstatt - allgemeiner Arbeitsmarkt Mit Beginn des Modellprojektes (04.06.2012 – 31.12.2019) wurde die Möglichkeit geschaffen, die Werkstattbeschäftigten, die bereits im Arbeitsbereich integriert waren, in der Erprobung am allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen. Ausgehend vom Bundesarbeitsmarktprogramm Job 4000 Artikel 3 hatte der IFD bereits Netzwerkstrukturen geschaffen und konnte erfolgreiche Integrationen von ehemaligen WfbM-Beschäftigten in Nischenarbeitsplätzen am allgemeinen Arbeitsmarkt vorweisen. Um im Modellprojekt Übergang Werkstatt – allgemeiner Arbeitsmarkt frühzeitig Probleme zu erkennen, die gemeinsam gelöst werden und um neue Strukturen oder Beziehungen aufzubauen, wurde die Möglichkeit des gemeinsamen Austausches innerhalb von regionalen Netzwerkkonferenzen installiert. Hier sollen in einer jährlichen Zusammenkunft mögliche Schwierigkeiten im Projektablauf erörtert und beseitigt werden sowie ausführlich über die Arbeit des IFD berichtet werden. Vorrangig wurden 2014 zunächst intensive Strukturen in denjenigen Bereichen aufgebaut, die innerhalb des Bundesarbeitsmarktprogrammes Job 4000 weniger Berührungspunkte zur Arbeit des Integrationsfachdienstes hatten. Ziel wird es auch weiterhin sein, einen guten Verfahrensweg festzulegen, wie Informationen zum Projekt innerhalb der Werkstätten verbreitet werden können und in welchem Rahmen, ein Austausch über das Potential der Werkstattbeschäftigten zu Stande kommen kann. Fallzahlenentwicklung Im Berichtszeitraum konnten im Rahmen des Modellprojektes sechs Werkstattbeschäftigte betreut werden, die Interesse an der Erprobung einer Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt hatten. Da ein Klient wegen Fehleingabe abgemeldet und wieder neu angemeldet wurde, wird es in der Auswertung ausschließlich den Bezug zu fünf Klienten geben. Zwei Klienten, die bereits seit 2013 betreut wurden, haben nach erfolgter Erprobung am allgemeinen Arbeitsmarkt festgestellt, dass der Verbleib in der Werkstatt für behinderte Menschen für sie eine bessere Alternative darstellt. Bei einer Klientin wurde die Betreuung wieder abgeschlossen, da ungeklärte gesundheitliche Probleme einem Praktikum im Weg standen. Hier wurde in Aussicht gestellt, dass eine erneute Betreuung nach Abklärung möglich ist. Dies wurde von der Klientin Anfang 2015 in Anspruch genommen. Bei einem Klienten wurde die Betreuung erst im November 2014 begonnen, so dass im Berichtszeitraum die erste Phase des Kennenlernens durch Hospitationen abgeschlossen wurde und durch eine Potential- und Interessensanalyse gemeinsam herausgefunden wurde, welche Berufsbereiche 2015 erprobt werden sollen. Die Betreuung von einem Klienten wurde vom IFD aufgenommen, um die Erprobung in einem Betrieb zu begleiten. Der Klient konnte sich in vier Handlungs- bzw. Arbeitsfeldern ausprobieren. Die Arbeitserprobung wurde intensiv begleitet und ausgewertet. Gemeinsam mit dem Betrieb wurden dann weitergehende Möglichkeiten der Beschäftigung erörtert. Eine Einstellung erfolgt Anfang 2015. 17 2.4 Kooperation mit Betrieben und dem sozialen Netzwerk Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wurden einzelfallunabhängig, auch im Rahmen der Prävention, begleitet, unterstützt und motiviert, behinderte und schwerbehinderte Menschen bei auftretenden Problemlagen weiter zu beschäftigen oder einzustellen. Für die Tätigkeit in den beiden Modellprojekten werden die Kontakte intensiviert, um geeignete und interessierte Betriebe für die Zielgruppen zu sensibilisieren. Folgende Schwerpunkte wurden auch 2014 berücksichtigt: - Einrichtung von behindertengerechten Arbeitsplätzen, bspw. durch barrierefreie Kommunikation oder technische Arbeitshilfen - Informationen über die Auswirkungen der Behinderungen am Arbeitsplatz, - Unterstützung bei der Personalplanung, -entwicklung für schwerbehinderte Menschen. 2.5 Öffentlichkeitsarbeit Der Integrationsfachdienst hat auch im Jahr 2014 Kontakt zu Arbeitgebern und im Netzwerk aufgebaut und bestehende Strukturen gestärkt. So wurde der IFD für Vorträge zum Thema „Aufgaben der Integrationsfachdienste“ sowie zum „Leistungsspektrum der Rehabilitationsträger und des Integrationsamtes“ eingeladen sowie zur Teilnahme am „Arbeitsmarktforum Inklusion“ gebeten. In enger Zusammenarbeit mit den Beteiligten fanden Informationsveranstaltungen bei der Deutschen Krebsliga, in Kliniken und bei Stadtverwaltungen statt. Im Rahmen des Schulungsangebotes des Integrationsamtes konnte 2014 das Seminar für berufstätige Gehörlose und deren hörende Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen nicht durchgeführt werden. Auf Grund der Spezifik und der Durchführung an einem Wochenende konnten nicht genügend Interessierte akquiriert werden. Wir hoffen, dieses dreitägige Seminar 2015 wieder durchführen zu können, um über die kommunikativen Besonderheiten von gehörlosen Menschen aufzuklären und die Kommunikation zwischen hörenden und gehörlosen Beschäftigten in einer Firma zu verbessern. 3. Schlussbemerkungen Der IFD Wittenberg/ Dessau hat im Auftrag der Leistungsträger darauf hingewirkt, Menschen mit einer Behinderung in den Arbeitsprozess zu integrieren. Trotz der oft sehr ausgeprägten Beeinträchtigungen der Klientinnen und Klienten haben die Fachberaterinnen und der Fachberater des Integrationsfachdienstes ein gutes Vermittlungs- und Betreuungsergebnis erzielt. Im Bereich der Berufsbegleitung konnte in den überwiegenden Fällen die Arbeitslosigkeit verhindert und bestehende Arbeitsverhältnisse gesichert werden. Diese Ergebnisse sind nur durch die enge und kooperative Zusammenarbeit mit den an den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beteiligten Leistungsträgern möglich gewesen. 2014 wurde diese Zusammenarbeit fortgesetzt. In den stattfindenden Netzwerkkonferenzen sollen auch zukünftig anstehende Probleme erörtert, gemeinsam Lösungen gefunden werden und durch intensiven Erfahrungsaustausch der Nutzen unserer Arbeit für alle Beteiligten sichtbar gemacht werden. 18 Der Fokus der Arbeit für die kommenden Jahre liegt in der Tätigkeit in den Modellprojekten einerseits im Bereich der beruflichen Orientierung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowie die anschließende Gestaltung des Übergangs zwischen Schule und Arbeitswelt und andererseits in der Erprobung und Vermittlung von Werkstattbeschäftigten in Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Facharbeit soll 2015 kontinuierlich fortgeführt werden, um möglichst vielen schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen und diese so auszugestalten, dass sie ihre vorhandenen Fähigkeiten und Fertigkeiten voll verwerten können. In der intensiven Zusammenarbeit mit allen am Prozess beteiligten Personen möchten wir uns in diesem Rahmen für die gemeinsame Arbeit im vergangenen Jahr bedanken und wünschen uns für 2015 eine ähnlich erfolgreiche und engagierte Kooperation. Anhang Anlage 1: Tabelle Inanspruchnahme des Dienstes 2014 19 Inanspruchnahme 2014 Gesamtanzahl betreute Klienten Jan 127 Feb 134 Mrz 144 Apr 149 Mai 149 Jun 151 Jul 140 Aug 137 Sep 150 Okt 160 Nov 149 Dez 158 1. Vermittlung Agenturen für Arbeit Rentenversicherung Bund Rentenversicherung Knappschaft Bahn See Rentenversicherung MD 0 0 0 10 0 0 0 9 0 0 0 9 1 0 1 8 1 0 1 8 1 0 1 7 1 0 1 7 2 1 0 7 2 1 0 7 2 1 0 6 0 1 0 1 0 1 0 1 Vermittlungen 1 1 0 1 0 0 0 1 1 1 0 0 2. Berufsbegleitung Integrationsamt ‐ Berufsbegleitung Rentenversicherung MD ‐ Berufsbegleitung Unterstützte Beschäftigung 75 2 4 82 2 4 88 2 4 91 1 4 92 2 2 94 2 2 85 1 2 92 1 2 102 1 3 110 1 2 105 0 2 113 0 3 3. Modellprojekte Übergang Förderschule Beruf Übergang Förderschule Beruf (Abgänger) Übergang Werkstatt allg. Arbeitsmarkt 32 2 2 34 1 2 38 1 2 40 1 2 40 1 2 40 1 3 40 1 2 29 1 2 30 1 3 34 1 3 35 1 4 36 1 3 Jahresbericht des Integrationsfachdienstes Halberstadt/Sangerhausen i n d e n A r b e i t sa g e n t u r b e z ir k e n H a l b e r st a dt , Be r n b u r g u n d Sa n g e r h a u s e n für das Jahr 2014 Bürostandort: Aschersleben Lindenstraße 16 06449 Aschersleben Tel.: 03473 225061 Fax: 03473 225064 Bürostandort: Halberstadt Düsterngraben 7 38820 Halberstadt Tel.: 03941 620680 Fax: 03941 620993 Geschäftsadresse des Trägers des IFD Halberstadt/Sangerhausen: ASB-Regionalverband Salzlandkreis e.V. Magdeburger Str. 9 06449 Aschersleben Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort 2 Struktur des Integrationsfachdienstes (IFD) 2.1 Spezifik des Fachdienstes 2.2 Organisationsstruktur 3 Auswertung der Inanspruchnahme und Ergebnisse der Fachdienstarbeit insgesamt 3.1 Aufgabenbereich „Vermittlung“ behinderter und schwerbehinderter Menschen in Arbeit sowie Modellprojekte zur Erprobung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt 3.1.1 Inanspruchnahme durch die zuständigen Leistungsträger 3.2 Die Modellprojekte 3.2.1 Landesmodell „Übergang Werkstatt für behinderte Menschen allgemeiner Arbeitsmarkt“ (ÜWA) 3.2.2 Landesmodell „Übergang Förderschule – Beruf (ÜFB) in Verbindung mit der Initiative Inklusion des BMAS (Handlungsfeld 1) 3.2.3 Statistische Daten zu den Modellprojekten 3.2.4 Vermittlung 3.2.5 Weitere Ergebnisse im Bereich „Vermittlung 3.3 Aufgabenbereich „Berufsbegleitung (BG)“ für schwerbehinderte Menschen 3.3.1 Sicherung von neuen Arbeitsverhältnissen 3.3.2 Fallzahlentwicklung und weitere statistische Auswertungen im Berichtszeitraum (nur BG) 3.3.3 Ergebnisse in der „Berufsbegleitung“ 3.4 Sonstige Tätigkeitsfelder des IFD 3.4.1 Fachdienstliche Stellungnahmen 3.4.2 Einzelfallübergreifende betriebliche Beratung 4 Schlussbemerkungen und Ausblick Seite 2 von 21 1 Vorwort Die Integrationsfachdienste werden unter der Strukturverantwortung des Integrationsamtes des Landes Sachsen-Anhalt tätig. Die Fachbereiche Berufsbegleitung, Vermittlung und Arbeit in den Modellprojekten, wobei der Spezifik für Menschen mit Hörbehinderung Rechnung getragen wird, sind bei den Trägern unter einem Dach vereint. Damit wird eine enge Kooperation innerhalb des IFD gewährleistet. Der ASB Regionalverband Salzlandkreis e.V. mit Sitz in Aschersleben ist Träger des IFD Halberstadt/Sangerhausen. Die Finanzierung des Fachdienstes im Bereich „Vermittlung“ erfolgt für Rehabilitanden auf der Grundlage der „Gemeinsamen Empfehlungen“ nach § 113 Abs. 2 SGB IX durch die Rehabilitationsträger. Die Kunden der Arbeitsverwaltungen, konnten auf Grund der Zertifizierungsregelung auch in 2014 nicht die Dienstleistungen des Integrationsfachdienstes in Anspruch nehmen. Beauftragungen über § 113 Abs. 2 SGB IX oder § 37 bzw. § 46 SGB III erfolgten durch diese Träger im Berichtszeitraum nicht. Die Arbeitsschwerpunkte bei den Integrationsfachdiensten in SachsenAnhalt belaufen sich, neben der Kernaufgabe „Berufsbegleitung“, auf folgende Aufgabenbereiche. Vermittlung von Rehabilitanden Unterstützung von Mitarbeitern aus den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) bei der Erprobung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und bei Bedarf die Begleitung des Ausbildungs- oder Berufsübergangs (Modellprojekt ÜWA s. Punkt 3.3.1) Berufsorientierung von Schülern mit geistiger Behinderung sowie von weiteren schwerbehinderten Schülern durch Praktika auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und bei Bedarf die Begleitung des Ausbildungs- oder Berufsübergangs (Modellprojekt ÜFB s. Punkt 3.3.2) Die statistischen Auswertungen 01.01.2014 bis 31.12.2014. erfolgen für den Zeitraum vom Seite 3 von 21 2 Struktur des Integrationsfachdienstes 2.1 Spezifik des Fachdienstes Der IFD Halberstadt/Sangerhausen arbeitete bis August 2014 mit 5 Fachberatern in den Aufgabenbereichen lt. § 110 SGB IX. Davon waren ein Mitarbeiter für den Bereich „Berufsbegleitung“ und eine Mitarbeiterin für den Bereich „Berufsbegleitung für Menschen mit Hörbehinderung“ zuständig. 3 Mitarbeiter sind in den Landesmodellprojekten „Übergang Förderschule- Beruf“ (ÜFB) und „Übergang Werkstatt – allgemeiner Arbeitsmarkt“ (ÜWA) tätig gewesen. Eine Mitarbeiterin war zusätzlich im Bereich Vermittlung tätig. Darüber hinaus haben die Mitarbeiter den Bereich Berufsbegleitung bei der Erstellung von fachdienstlichen Stellungnahmen unterstützt. Im November 2014 wechselte die Teamleitung. Im September 2014 kehrte eine Kollegin aus der Elternzeit zurück. Die Kollegin des Bereichs Berufsbegleitung für Menschen mit Hörbehinderung wurde im August 2014 in den Ruhestand verabschiedet. Die 3 monatige Einarbeitungszeit der neuen Kollegin wurde durch das Integrationsamt Halle bewilligt und von einer Kollegin, die zunächst die Mutterschaftsvertretung übernommen hatte und im Dezember 2014 in den Ruhestand verabschiedet wurde, realisiert. Die neue Kollegin des Bereichs Berufsbegleitung für Menschen mit Hörbehinderung ist zudem anteilig in beiden Landesmodellprojekten eingesetzt. Um dem Aufgabengebiet Berufsbegleitung für Menschen mit Hörbehinderung gerecht zu werden, hat die neue Kollegin mit längerfristigen Weiterbildungen (über 2014 hinaus) im Bereich Deutsche Gebärdensprache begonnen. Die ehemalige Kollegin des Bereichs Berufsbegleitung für Menschen mit Hörbehinderung ist auf Honorarbasis seit September 2014 tätig und unterstützt die neue Kollegin. Für alle Mitarbeiter des IFD ist eine regelmäßige Teilnahme an Supervisionsveranstaltungen und Fortbildungen für die eigene Qualifizierung unabdingbar. Hierfür stellte das Integrationsamt im Rahmen der Strukturverantwortung und Finanzierung der Dienste entsprechende Mittel und Veranstaltungsangebote zur Verfügung. Seite 4 von 21 2.2 Organisationsstruktur Das Aufgabengebiet des IFD Halberstadt/Sangerhausen liegt in den Arbeitsagenturbezirken Halberstadt, Sangerhausen und Bernburg (Altkreis Aschersleben-Staßfurt). Bürostandort: Aschersleben Lindenstraße 16 06449 Aschersleben Herr Schmidt Bereich: Berufsbegleitung, Vermittlung Tel: 03473 225060 Fax: 03473 225064 Herr Hermann Bereich Modellprojekte ÜFB/ÜWA Tel: 03473 225061 Fax: 03473 225064 Bürostandort: Halberstadt Düsterngraben 7 38820 Halberstadt Halberstadt Aschersleben Harz Aschersleben/Staßfurt MansfeldSüdharz Frau Zenger bis 12/2014 Bereich: Modellprojekte ÜFB/ ÜWA Tel: 03941 620680 Fax: 03941 620993 Frau Böhme ab 09/2014 Bereiche: Modellprojekte ÜFB/ ÜWA, Vermittlung Tel.: 03941 620680 Fax: 03941 620993 Frau Schulze (Teamleiterin) Bereiche: Modellprojekte ÜFB/ ÜWA, Vermittlung Tel: 03941 620694 Fax: 03941 620993 Frau Fehmer bis 08/2014 Frau Semella ab 09/2014 Bereiche: Vermittlung, Begleitung, Modellprojekte ÜFB/ ÜWA (überwiegend für Menschen mit Hörbehinderung) Tel: 03941 5954490 Funk: 01782889885 Fax: 03941 620993 Seite 5 von 21 3 Auswertung der Inanspruchnahme und Ergebnisse der Fachdienstarbeit insgesamt 3.1 Aufgabenbereich „Vermittlung“ behinderter und schwerbehinderter Menschen in Arbeit sowie Modellprojekte zur Erprobung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Der IFD arbeitet in den Bereichen Vermittlung von Rehabilitanden in Arbeit sowie in den Modellprojekten ÜFB und ÜWA. Die beiden Modellprojekte werden im Klienten-Verwaltungsprogramm (KLIFD) des IFD unter der Rubrik „Vermittlung“ dokumentiert. Unter den Punkten 3.3.1 und 3.3.2 werden die Ergebnisse der Modellprojekte konkret dargestellt. Die Mitarbeiter des IFD verstehen sich als Dienstleister in den Arbeitsagenturbezirken Halberstadt, Sangerhausen sowie Teilen von Bernburg für die zuständigen Sozialleistungsträger. Sie sind Mittler zwischen den Klienten und den regionalen Arbeitgebern im Auftrag u.g. Leistungsträger in Kooperation mit den Schulen und WfbM und sonstiger Netzwerkpartner. 3.1.1 Inanspruchnahme durch die zuständigen Leistungsträger Im Jahre 2014 war der IFD im Bereich Arbeitsvermittlung für folgende Sozialleistungsträger tätig. Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See (siehe sonstige Rehabilitationsträger) Unfallkasse Sachsen-Anhalt Integrationsamt (Modellprojekte) Fallleistungsträger 78 Integrationsamt Modellprojekte 5 DRV Mitteldeutschland Knappschaft Bahn See Unfallkasse Sachsen-Anhalt 1 1 Seite 6 von 21 3.2 Die Modellprojekte 3.2.1 Landesmodellprojekt „Übergang WfbM – allgemeiner Arbeitsmarkt“ (ÜWA) Das Landesmodellprojekt „Unterstützung des Übergangs von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Werkstätten für behinderten Menschen (WfbM) in Sachsen-Anhalt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch Integrationsfachdienste“ (Modell ÜWA) wurde in 2014 fortgesetzt. Insgesamt wurden im Berichtszeitraum 8 Klienten bei der Erprobung des Übergangs von der WfbM in den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt. Davon konnte für 4 Klienten ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis am allgemeinen Arbeitsmarkt geschlossen werden. Zwei Klienten sind im Bereich Grundstücks- und Gebäudeservice tätig und zwei im Bereich Holzverarbeitung. Zwei Klienten haben auf eigenen Wunsch die Erprobungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt abgebrochen. 3 Klienten werden über den Berichtszeitraum hinaus vom IFD unterstützt. In den folgenden Werkstätten für Menschen mit Behinderung werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei bestehendem Wunsch der Ausgliederung durch den IFD unterstützt. Landkreis Mansfeld- Südharz Werkstätten für Menschen mit Behinderung Südharzwerkstätten, Sangerhausen Mitteldeutsche Werkstätten, Eisleben Salzlandkreis Lebenshilfe Harzvorland, Hoym Bördelandwerkstätten, Staßfurt Landkreis Harz Diakoniewerkstätten, Halberstadt Lebenshilfe Harzkreis, Weddersleben WfbM der Neinstedter Anstalten WfbM der Lebenshilfe Wernigerode Seite 7 von 21 3.2.2 Landesmodellprojekt Übergang Förderschule – Beruf (ÜFB) in Verbindung mit der Initiative Inklusion des BMAS(Handlungsfeld 1) Ein weiteres Aufgabenfeld des Integrationsfachdienstes ist seit 2012 die Umsetzung der Richtlinie zur Initiative Inklusion/Handlungsfeld 1(berufliche Orientierung) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zusammen mit einem Landesmodellprojekt zur „Unterstützung des Überganges von Schülerinnen und Schüler mit geistiger Behinderung und weiterer schwerbehinderter Schülerinnen und Schüler von der Schule in Arbeit und Beruf“ (ÜFB). Die Laufzeit des Projektes ist vom 01.01.2012 bis 31.12.2019. Ziel des Modellprojektes ist es, motivierten jungen Menschen mit Behinderungen Alternativen zur üblichen Einmündung in eine „Werkstatt für behinderte Menschen“ aufzuzeigen und wenn möglich, die Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses oder einer beruflichen Ausbildung im dualen System vorzubereiten und zu sichern. Konzeptionell wurden neben den Schulen für Geistigbehinderte seit Januar 2013 die Schule für körperbehinderte Menschen in Darlingerode und die Schule für hörbehinderte Menschen in Halberstadt sowie die Freien Ganztagsschulen in Neinstedt und Aschersleben einbezogen und aktiv durch den IFD unterstützt. In der Einzelfallarbeit war es erforderlich, eng mit den Eltern/gesetzlichen Vertretern, Lehrkräften der Schulen und Reha-Beratern der Arbeitsagenturen zusammenzuarbeiten. In den individuellen Berufswegekonferenzen wurde gemeinsam mit dem Jugendlichen und den Netzwerkpartnern zum weiteren beruflichen Werdegang beraten, Festlegungen getroffen und deren Umsetzung konstruktiv gearbeitet. Die Mitarbeiter des Fachdienstes betreuen die Schüler, die eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in Erwägung ziehen und einen besonderen Unterstützungsbedarf bei der beruflichen Orientierung besitzen. Die Schwerpunkte der Einzelfallarbeit bilden dabei neben der umfassenden Beratung, die Erkundung der Interessen und Neigungen und die Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Praktika in Betrieben und Einrichtungen am allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Mitarbeiter des Integrationsfachdienstes beraten potentielle Arbeitgeber, wirken bei der Anbahnung von Arbeitsund Ausbildungsverhältnissen mit und übernehmen im Anschluss die Sicherung dieser Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse. Seite 8 von 21 Im Jahr 2014 wurden durch den IFD Halberstadt/Sangerhausen die Kontakte zu den Förderschulen weiter intensiviert. Es wurden folgende Schulen durch den IFD erreicht: Schulformen Schulen für Geistigbehinderte Schulen Liv- Ullmann, Wernigerode Reinhard- Lakomy, Halberstadt Sine- Cura, Quedlinburg Johannenschule, Neinstedt Kastanienschule, Aschersleben Levana- Schule, Eisleben Waldschule, Hettstedt Christopherusschule, Sangerhausen Am Park, Wolmirsleben Katharinenschule, Hecklingen Landesbildungszentren Hörgeschädigte für Landesbildungszentren Hörgeschädigte, Halberstadt für Landesbildungszentren Körperbehinderte für Landesbildungszentren Körperbehinderte, Halle für Marianne- BuggenhagenDarlingerode Landesbildungszentren Blinde und Sehbehinderte Freie Ganztagsschulen integrativer Beschulung Schule, für Hermann von Helmholtz, Halle mit Albert Schweitzer, Aschersleben Freie Ganztagsschule AHA e.V., Neinstedt Seite 9 von 21 Es wurden im Berichtszeitraum 52 Schüler in die Betreuung des IFD aufgenommen. In 34 Fällen wurden für die Schüler entsprechend ihrer Neigungen und Fähigkeiten Praktika akquiriert und begleitet. 24 Fälle wurden im Berichtszeitraum abgeschlossen. 3.2.3 Statistische Daten zu den Modellprojekten Fallzahlentwicklung 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Anzahl der im Im Auswertungszeitrau Auswertungszeitrau m betreuten Klienten m abgeschlossene insgesamt: Betreuungsfälle: Am Ende des Auswertungszeitrau ms laufende Betreuungsfälle: Im Auswertungszeitrau m neu angemeldete Betreuungsfälle: Gesamt 77 35 42 46 männlich 49 24 25 24 weiblich 28 11 17 22 Im Jahr 2014 wurden in den Modellprojekten statistisch 77 Klienten durch den IFD betreut. Jedoch ist festzuhalten, dass durch die Personalwechsel innerhalb des IFD auch Beraterwechsel im Klienten-Verwaltungsprogramm erfolgt sind. Dadurch wurden vermehrte An- und Abmeldungen im Klienten-Verwaltungsprogramm dokumentiert. Schwerbehindertenstatus (Betreuungsbeginn) 6% 26% Schwerbehindertenausweis 68% Anerkennung / Gleichstellung beantragt Sonstiges Seite 10 von 21 Gegenüber dem Jahr 2013 hat sich der Anteil der aufgenommenen Klienten, die einen Schwerbehindertenstatus besitzen, um 7% erhöht. Dies ist durch den Anstieg der zu betreuenden Klienten im Modellprojekt ÜFB und durch eine frühzeitige Beratung bezüglich des Anerkennungsverfahrens zum Schwerbehindertenstatus ableitbar. Die Sonderregelung mit dem BMAS, auch Schüler ohne anerkannte Schwerbehinderung unterstützen zu können, hatte im Jahr 2014 weiter Bestand. Diese Schüler werden unter Sonstiges angegeben, sofern ein anderer Status nicht zutrifft. betreuungsrelevante Erkrankungen 1% 4% 10% 7% 4% 1% seelische Erkrankung Hirnorganische / Neurologische Erkrankung Sehbehinderung Hörbehinderung 73% Lernbehinderung / geistige Behinderung Organische Erkrankung Die Lernbehinderung/geistige Behinderung mit 73% ist in 2014 die am häufigsten vorkommende betreuungsrelevante Behinderungskategorie und hat sich gegenüber dem Vorjahr um 10 % erhöht. Weiterhin ist ein Anstieg der Hirnorganischen/Neurologischen Erkrankungen um 6 % zu erkennen. Im Berichtszeitraum wurden 35 Fälle in den Modellprojekten abgeschlossen. Auf Grund von Personalwechsel kam es in 13 Fällen zu einem Beraterwechsel, somit wurden im Berichtszeitraum tatsächlich 22 Fälle abgeschlossen. Der Verbleib nach Betreuungsende stellt sich wie folgt dar. Seite 11 von 21 Verbleib nach Betreuungsende 7 6 5 4 3 2 1 0 Fälle weiterführen allg. de Arbeitsmarkt Maßnahmen 5 4 WfbM arbeitslos unbekannt verzogen 6 1 4 2 3.2.4 Vermittlung Im Berichtszeitraum wurden 8 Vermittlungsfälle (2 weiblich, 6 männlich) durch den IFD bei der Aufnahme einer Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt. In 6 Fällen konnte ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis geschlossen werden. Zur Sicherung der Arbeitsverhältnisse wurden die Klienten für die Zeit der Probebeschäftigung durch den IFD nachbetreut. In der folgenden Übersicht werden die Vermittlungsergebnisse tabellarisch dargestellt. Seite 12 von 21 m 62 m 51 m 49 m 53 Körperbehin d. organ. Behind. organ. Behind.+ Körperbehin d. seel. Behind.+ Köperbehin d. + organ. Behind. organ. Behind. Abkürzungslegende: KBS= UKST= DRV= Qualifikation neue Tätigkeit Vorschaltmaßnahme Bürokaufmann Praktikum nein 6 50% 01.04.14 UKST ja Wachmann nein nein 6 50% 27.05.14 DRV ja Produktionsmitarb. nein nein keine nein 08.12.14 KBS ja nein 4 Wochen ; dann 6 Monate 100% 50% 23.06.14 DRV ja DRV nein; verhaltensbedin gte Kündigung GdB Alter m/w m 34 Art der Behinderun g 10 Bürokaufman 0 n Produktions40 mitarb. Vollmatrose der Hochsee30 fischerei Baufacharbei 40 ter Fleischer, 70 Zimmermann Hausmeister Probebeschäftig ung Auslieferungsfah Probebeschäftig rer / ung Hausmeister Ausstatt Förderz Förderhö g. Arb.eit in he in % platz Monate durch n InA ja Beginn des AV 4 100% Wochen 50% + 15.09.14 ; dann 6 Initiative Monate Inklusion Ende der Koste Bestand das AV, Beschäftig nwenn neinung bei träger warum? Nichtbest and 31.12.14 Knappschaft Bahn See Unfallkasse Sachsen-Anhalt Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland Seite 13 von 21 Da entsprechende Klienten von den Arbeitsagenturen (in ihrer Funktion als Reha-Träger) gar nicht zugewiesen wurden bzw. arbeitsuchende schwerbehinderte Menschen (durch die geänderte Zertifizierungsregelung der Bundesanstalt für Arbeit) nicht mehr durch die IFD vermittelt werden können, wurden folgende Zielgruppen nicht erreicht: Rehabilitanden in der Zuständigkeit der Arbeitsverwaltungen Sonstige arbeitsuchende schwerbehinderte Menschen im Zuständigkeitsbereich der Arbeitsverwaltungen (z.B. mit Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein). 3.2.5 Weitere Ergebnisse im Bereich „Vermittlung“ und in den Modellprojekten Hauptsächlich innerhalb der Modellprojekte wurden im Jahr 2014 unterschiedlichste arbeitsmarktnahe Maßnahmen organisiert und durchgeführt. Durch IFD initiierte Maßnahmen insgesamt Praktika 34 Investitionskosten/Arbeitsplatzausstattung 3 Probebeschäftigung § 238 SGB III bzw. § 34 SGB IX 1 Feststellungsverfahren beim Versorgungsamt 3 3.3 Aufgabenbereich „Berufsbegleitung“ (BG) für schwerbehinderte Menschen Der IFD im Bereich „Berufsbegleitung“ ist für die Arbeitsagenturbezirke Halberstadt, Sangerhausen sowie für den Altkreis Aschersleben-Staßfurt im Agenturbezirk Bernburg zuständig. Diese sind regional dem Integrationsamt (Halle bzw. der Nebenstelle Magdeburg) zugeordnet. Für den Bereich „Berufsbegleitung“ stand im Jahr 2014 eine Personalstelle (VZÄ) für die Landkreise Mansfeld-Südharz, Harz und den Altkreis Aschersleben-Staßfurt zur Verfügung. Für den Bereich Berufsbegleitung von Menschen mit Hörbehinderung stand anteilig eine Mitarbeiterin zur Verfügung. Im Berichtszeitraum war von den in Frage kommenden Sozialleistungsträgern wieder nur das Integrationsamt als Auftraggeber wirksam. Es wurden im Rahmen der „Berufsbegleitung“ schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen sowie Arbeitgeber im Arbeitsprozess bei Problem- und Konfliktsituationen beraten und unterstützt. Seite 14 von 21 Durch umfangreiche „Fachdienstliche Stellungnahmen“ wurden im Auftrag des Integrationsamtes Einschätzungen als Grundlage für die Gewährung von Leistungen des Amtes (begleitende Hilfen) erstellt. 3.3.1 Sicherung von neuen Arbeitsverhältnissen Die erfolgreich in den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelten Klienten wurden von den Mitarbeitern des Bereichs „Vermittlung“ berufsbegleitend als Sicherungsfall weiter betreut. Die Finanzierung erfolgte hierbei über das Integrationsamt. Der Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeber wurden dazu maximal bis zum Ende der Probezeit in der Anpassungsphase begleitet. Ziel ist die dauerhafte Integration des behinderten Arbeitnehmers in das Arbeitsleben. 3.3.2 Fallzahlentwicklung und weitere statistische Auswertungen im Berichtszeitraum (nur BG) Jahr Betreuungsfälle je Jahr 2011 2012 2013 2014 124 128 131 130 davon Neuzugänge 64 78 82 79 aus Vorjahr(en) übernommen 60 50 49 51 abgeschlossene je Jahr 90 79 80 90 Die Anzahl der Betreuungsfälle blieb relativ konstant. Seite 15 von 21 Es ergaben sich folgende statistische Auswertungen für das Jahr 2014: berufliche Qualifikation (höchste erreichte Abschluss) keine 1% 3% 9% 12% Anlernberuf 10% 17% Fachwerker / Helfer (2 jährig) Berufsausbildung (3 jährig) Fachschulausbildung 48% Techniker / Meister Insbesondere die Klienten ohne Abschluss haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 7% erhöht und die Klienten mit einer 3 jährigen Berufsausbildung dagegen um 10% verringert. Alterstruktur 60 40 20 0 bis 25 Jahre 6 26 - 40 Jahre 33 41 - 50 Jahre 30 51 - 60 Jahre 51 über 60 Jahre 10 männlich 4 18 14 26 8 weiblich 2 15 16 25 2 Gesamt Die Altersklasse der 51-60 jährigen ist im Bereich der Berufsbegleitung immer noch führend. Seite 16 von 21 Schwerbehindertenstatus zu Beginn der Betreuung 8% Schwerbehindertenausweis 22% Von der Agentur für Arbeit gleichgestellt 70% Anerkennung / Gleichstellung beantragt Der Schwerbehindertenstatus bei Betreuungsbeginn hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 8% erhöht. Betreuungsrelevante Erkrankungen seelische Erkrankung 11% Hirnorganische / Neurologische Erkrankung 20% 19% Sehbehinderung 10% Hörbehinderung 8% 28% 4% Lernbehinderung / geistige Behinderung Organische Erkrankung Körperbehinderung (Stützund Bewegungsapparat) Führend sind bei den betreuungsrelevanten Erkrankungen die Hörbehinderungen gefolgt von den seelischen und den organischen Erkrankungen. Seite 17 von 21 einleitende Stelle Sonstige Modellprojekte 3 2 IFD 8 Klinik 11 Betrieblicher Helfer / Kollege /… 6 Arbeitgeber 33 Privates Umfeld 5 Eigeninitiative Deutsche RV Regionalträger Agentur für Arbeit - ALG I (SGB III) 22 1 3 Integrationsamt 36 Als einleitende Stellen treten besonders das Integrationsamt und die Arbeitgeber auf. Einschaltung der BG im Zusammenhang mit anderen Problemen am Arbeitsplatz Kommunikation Krisenintervention Konflikten am Arbeitsplatz Belastung / Belastbarkeit Fehlzeiten / Verhaltensprobleme Begleitende Hilfe (ML, BA, u.a.) Wiederaufnahme der Arbeit Zustimmungsverfahren zur Kündigung Abmahnung Prävention 15 33 15 41 101 17 78 42 4 2 12 (Mehrfachnennungen möglich) Im Vergleich zum Jahr 2013 haben sich insbesondere die Betreuungen in Zusammenhang mit den „begleitenden Hilfen“ um 6% erhöht. Seite 18 von 21 3.3.3 Ergebnisse in der „Berufsbegleitung“ Betreuungsergebnis bei Arbeitsplatzerhalt Arbeitsausstattung/-gestaltung 21 Gebärdensprachdolmetscher Arbeitsassistenz 6 1 Einleitung finanzieller Leistungen Teilerwerbsminderung 30 3 Reduzierung von Informationsdefiziten 22 Reduzierung von Arbeitsinhalten Arbeitszeitreduzierung 16 8 Verbesserung der innerbetrieblichen Abläufe 32 Verbesserung der innerbetrieblichen… 38 Anpassung der beruflichen Anforderung 35 Stabilisierung der beruflichen Situation 50 (Mehrfachnennungen möglich) Betreuungsergebnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses 6 5 4 3 2 1 0 Fälle - durch einvernehmliche Auflösung - durch Kündigung des Arbeitnehmers 4 1 - durch Auslaufen - durch - durch eines befristeten betriebsbedingte personenbedingt Arbeitsverhältniss Kündigung e Kündigung es 2 5 1 Von 90 abgeschlossenen Betreuungsfällen konnte in 77 Fällen das Arbeitsverhältnis gesichert werden. Das entspricht 85,6%. Seite 19 von 21 Durch IFD initiierte bzw. durchgeführte Maßnahmen (BG) 153 Stufenweise Wiedereingliederung 8 Maßnahmen in Einrichtungen 8 Arbeitsplatzgestaltung / - anpassung / - organisation 26 Ambulante Maßnahmen (z.B. Psychotherapie) 29 Durchsetzung von Sozialleistungen 82 Für den Berichtszeitraum ist zur Thematik Maßnahmen anzumerken, im Tätigkeitsgebiet nicht für alle Klienten bei Bedarf Psychotherapiebehandlung zeitnah zur Verfügung stand. Ebenso ist flächendeckendes Netz an Rehabilitationssportangeboten existent, so auf die ambulant-rehabilitativen Angebote zur Stabilisierung beruflichen Kontextes nicht immer zurückgegriffen werden konnte. 3.4 dass eine kein dass des Sonstige Tätigkeitsfelder des IFD 3.4.1 Fachdienstliche Stellungnahmen Die Beauftragung zur Erstellung der „Fachdienstlichen Stellungnahmen“ erfolgte ausschließlich durch das Integrationsamt. Gesamtzahl der angefertigten Stellungnahmen im Zeitraum (Maßnahmebeginn) Gesamt 25 Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen (§ 27 SchwbAV) 23 Sonstiges 1 Besonderer Aufwand für Integrationsprojekte (§ 134 SchwbAV) 1 3.4.2 Einzelfallübergreifende betriebliche Beratung Im Rahmen der Fachdienstarbeit erfolgten einzelfallübergreifende betriebliche Beratungen, die Teilnahme an Versammlungen der schwerbehinderten Menschen und die Beratung der Betriebe, die Interesse an der Einstellung schwerbehinderter Menschen hatten. Art der Beratung Einzelfallübergreifende betriebliche Beratung Anzahl 37 Versammlungen der schwerbehinderten Menschen 1 Seminare/Schulungen/Fortbildungen für betriebliche Partner 1 Beteiligung an Messen u. Informationsveranstaltungen 5 Seite 20 von 21 4 Schlussbemerkungen und Ausblick Die Mitarbeiter des Integrationsfachdienstes Halberstadt / Sangerhausen konnten trotz Personalwechsel im Jahr 2014 ihre Fachdienstarbeit erfolgreich fortsetzen. Durch die 3 monatige Einarbeitungsphase und das Weitergeben von Fachwissen konnte die Arbeit im Bereich Berufsbegleitung für Menschen mit Hörbehinderung nahtlos fortgeführt werden. Die Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitern des Integrationsfachdienstes, den an der Rehabilitation beteiligten Leistungsträgern und den Netzwerkpartnern insbesondere in den Modellprojekten konnte intensiviert und weiter ausgebaut werden. Der IFD Halberstadt / Sangerhausen verfügt über die notwendige Kompetenz, auf der Grundlage der erreichten Ergebnisse, die zukünftigen Aufgaben, weiterhin in fachlich guter Qualität, zu erfüllen. Seite 21 von 21 Jahresbericht 2014 Träger: „Der Weg“ e.V. Georg-Singer-Str. 32 39128 Magdeburg Bürostandort: Magdeburg Hasselbachplatz 2 39104 Magdeburg Bürostandort: Stendal Dr.-Kurt-Schumacher-Str. 23 39576 Stendal Inhaltsverzeichnis 1. Der Integrationsfachdienst Magdeburg/Stendal S. 3 2. Auswertungen und Ergebnisse der Inanspruchnahme des IFD Magdeburg/Stendal S. 5 Statistische Aussagen zur Vermittlungstätigkeit des IFD Magdeburg/Stendal S. 5 2.2. Modellprojekte S. 21 2.3. Statistische Aussagen zur beruflichen Begleitung von Menschen mit Schwerbehinderung durch den IFD Magdeburg/Stendal S. 26 Sonstige Ergebnisse der Fachdiensttätigkeit des IFD Magdeburg/Stendal S. 31 2.5. Qualitätssicherung S. 32 2.6. Schlussbemerkungen S. 33 2.1. 2.4. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht. 2 1. Integrationsfachdienst Magdeburg/Stendal (IFD MD/SDL) Der Aufwärtstrend in der Beschäftigungssituation hat sich auch 2014 auf dem Arbeitsmarkt fortgesetzt. Die Arbeitslosenzahlen sanken weiter leicht. Im Zuständigkeitsbereich unseres Fachdienstes finden sich allerdings weiterhin große regionale Unterschiede. Der Landkreis Stendal weist mit einer Arbeitslosenquote von 12,5% erheblich schlechtere Werte als der Landkreis Börde (7,2%) oder der Altmarkkreis Salzwedel (8,3%) auf. Die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen scheint dagegen in Sachsen-Anhalt weiterhin nicht vom Aufwärtstrend auf dem Arbeitsmarkt zu profitieren. Zahlen liegen aktuell nur für 2013 vor. Die Beschäftigungsquote von Menschen mit Schwerbehinderung liegt in SachsenAnhalt demnach wie in den beiden Vorjahren bei 3,8%. Weiterhin bildet Sachsen-Anhalt damit das Schlusslicht in der Beschäftigungssituation von schwerbehinderten Menschen. Im Bundesdurchschnitt lag die Beschäftigungsquote bei 4,7% und ist damit erneut gestiegen. Berlin und Hessen erreicht 2013 eine Beschäftigungsquote von 5,3% und auch Mecklenburg-Vorpommern überschritt 2013 erstmals mit 5,1% die angestrebte 5% Marke. Das zeigt, dass auch in beschäftigungsschwächeren Regionen die Integration von Menschen mit Handicap umsetzbar ist. In den vergangenen Jahren war seitens vieler Arbeitgeber die Klage zu hören, kaum noch qualifizierte und motivierte Mitarbeiter zu finden. Branchen wie der Landwirtschaft mangelt es schon seit mehreren Jahren an Auszubildenden, die ihre Ausbildung mit guten Ergebnissen beenden. Perspektivisch werden wir auch in Ostdeutschland vermehrt Probleme haben, Arbeitsplätze passend zu besetzen. Für die Integrationsfachdienste bietet dies auch Chancen. Gutqualifizierten Menschen mit Handicap werden Betriebe leichter Zugeständnisse hinsichtlich ihrer behinderungsbedingten Einschränkungen machen müssen, weil ihre Fachlichkeit benötigt wird. Menschen mit intellektuellen Einschränkungen werden für einfache, körperlich belastende Arbeiten, die Ausdauer verlangen, nachgefragt. Die Arbeit der Integrationsfachdienste gewinnt daher nochmals an Bedeutung, weil nur eine umsichtige und fundierte Integration Arbeitgeber langfristig davon überzeugt, Menschen mit Handicaps in ihren Unternehmen zu beschäftigen. Die Integrationsfachdienste existieren flächendeckend in Sachsen-Anhalt und liegen seit dem 01.01.2005 in der Strukturverantwortung des Integrationsamtes. Der Träger: „Der Weg“ e.V. ist seit 1995 in der Berufsbegleitung und seit 2005 in der Vermittlung von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen tätig. Mit 11 Kollegen ist der IFD MD/SDL der größte Fachdienst in Sachsen-Anhalt. In Magdeburg arbeiten 6 und in Stendal 5 Integrationsberater. Am Standort Stendal nahm 2014 eine weitere Kollegin die Arbeit auf, um die intensive Fallarbeit in den Modellprojekten abzusichern. An beiden Standorten steht jeweils ein Mitarbeiter mit speziellen Kenntnissen für hörbehinderte Menschen zur Verfügung. Auf der Grundlage des Sozilagesetzbuches IX, Teil 2, haben wir 2014 in folgenden Bereichen gearbeitet: a) berufliche Begleitung schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben (Berufsbegleitung) b) Vermittlung behinderter und schwerbehinderter Menschen ins Arbeitsleben (Vermittlung) c) Modellprojekt „Unterstützung des Übergangs von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus WfbM in Sachsen-Anhalt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch Integrationsfachdienste“ (ÜWA) ab Oktober 2013 3 d) Modellprojekt „Unterstützung des Überganges von Schülern mit geistiger Behinderung und weiteren schwerbehinderten Schüler von der Förderschule in Arbeit und Beruf“ (ÜFB). Einen Schwerpunkt der Arbeit bildete im vergangenen Jahr der Ausbau der Kooperation mit den Förderschulen und den Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Der Grundgedanke der Inklusion, Menschen mit Behinderung primär integrativ zu beschulen und die Teilhabe am ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen, ist ein langer Prozess, der mit der Entwicklung eines grundsätzlich neuen Selbstverständnisses der Gesellschaft im Umgang mit Behinderungen verbunden ist. Dabei gilt es, nicht zu verdrängen, dass es in einer von Wettbewerb und Konkurrenz geprägten Leistungsgesellschaft dauerhaft auch ausreichende geschützte Möglichkeiten des Lernens und Arbeitens geben muss. Integrative Beschulung von Menschen mit geistiger Behinderung sowie ihre Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erfordern zum Teil erheblich größere personelle, sachliche und/oder finanzielle Mittel als derzeit zu Verfügung gestellt werden. Lösungsbeispiele kommen u.a. aus Baden-Württemberg, wo die Integration schwerbehinderter WfbM Mitarbeiter durch eine dauerhafte Co-Finanzierung der örtlichen Sozialhilfeträger unterstützt wird. Dort können dauerhaft bis zu 70% der Lohnkosten öffentlich refinanziert werden. Dem Anliegen der Inklusion können wir nur gemeinsam mit allen Kooperationspartnern mittels intensiver, offener, kritischer aber wertschätzender Kommunikation und Auseinandersetzung schrittweise näher kommen. In diesem Sinne bedanken wir uns bei allen Auftraggebern und externen Partnern, die mit uns gemeinsam großes Engagement zeigten, recht herzlich. 4 2. Auswertungen/ Ergebnisse der Inanspruchnahme des IFD MD/SDL 2.1. Statistische Aussagen zur Vermittlungstätigkeit des IFD MD/SDL Im Jahr 2014 erfolgten Vermittlungsunterstützungen auf Grundlage der „Gemeinsamen Empfehlungen nach § 113 (2) SGB IX“ ausschließlich über Einzelfallvereinbarungen. Die Leistungsträger, Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund, DRV Mitteldeutschland, DRV KnappschaftBahn-See und die Berufsgenossenschaft Holz- und Metall wiesen Klienten zu. Im Jahr 2014 erfolgten, wie in den Jahren zuvor, keine Beauftragungen durch die Agentur für Arbeit: zur Vermittlung von Rehabilitanden auf Grundlage der „Gemeinsamen Empfehlungen nach § 113 (2) SGB IX“, zur Berufswegeplanung von Schülern. Die Anzahl der im Vermittlungsbereich betreuten Klienten in der Region Magdeburg hat sich im Vergleich zu den beiden Vorjahren von 146 Klienten (2011) über 104 Klienten (2012) und 52 Klienten (2013) auf 36 Klienten weiter reduziert. Im Bereich Stendal sank die Anzahl der unterstützten Klienten von 111 (2011) über 54 Klienten (2012) und 21 Klienten (2013) nur leicht auf 19 Klienten. Leistungsträger des IFD im Bereich Magdeburg 36 Klienten folgender Sozialleistungsträger wurden im Berichtszeitraum durch den IFD betreut: Leistungsträger Agentur für Arbeit DRV Bund DRV Knappschaft Bahn-See Berufsgenossensc haft/ Unfallkassen 16,67% DRV Mitteldeutschlan d 75,00% Gesamt 0,00% männlich 0,00% 8,33% 0,00% 2,78% 58,33% 5,56% weiblich 0,00% 0,00% 13,89% 16,67% 2,78% 0,00% Die Anzahl der Beauftragungen reduzierte sich etwa um ein Drittel im Vergleich zu 2013. Hauptauftraggeber war erneut die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland, die ca. drei Viertel der Beauftragungen erteilte. 5 Leistungsträger des IFD im Bereich Stendal 19 Klienten folgender Sozialleistungsträger wurden im Berichtszeitraum durch den IFD betreut: Leistungsträger Agentur für Arbeit DRV Bund 5,26% DRV Mitteldeutschland 89,47% DRV Knappschaft Bahn-See 0,00% Berufsgenossensc haft/ Unfallkassen 5,26% Gesamt 0,00% männlich 0,00% 5,26% 73,68% 0,00% 5,26% weiblich 0,00% 0,00% 15,79% 0,00% 0,00% In Stendal erfolgten die Beauftragungen bis auf jeweils einen Fall der DRV Bund und der Berufsgenossenschaft Holz- und Metall ausschließlich durch die DRV Mitteldeutschland. Im Bereich Magdeburg lag bei den 36 zu vermittelnden Klienten folgende Altersverteilung vor: Altersverteilung Gesamt bis 25 0,00% 26 - 40 11,11% 41 - 50 47,22% 51 - 60 41,67% über 60 0,00% männlich 0,00% 11,11% 25,00% 30,56% 0,00% weiblich 0,00% 0,00% 22,22% 11,11% 0,00% Im Vergleich zu 2013 verschob sich der Schwerpunkt der Klienten aus der Altersgruppe Ü 50 zu den 41 bis 50 jährigen Klienten. 6 Im Bereich Stendal lag bei den 19 zu vermittelnden Klienten folgende Altersverteilung vor: Altersverteilung Gesamt bis 25 0,00% 26 - 40 10,53% 41 - 50 47,37% 51 - 60 36,84% über 60 5,26% männlich 0,00% 5,26% 36,84% 36,84% 5,26% weiblich 0,00% 5,26% 10,53% 0,00% 0,00% Auch in Stendal überwog der Anteil der 40 bis 50 Jährigen Klienten im Gegensatz zum Vorjahr die Anzahl der Klienten über 50 Jahre. Im Bereich Magdeburg hatten die 36 Klienten bei ihrem Zugang zum IFD folgende Berufsabschlüsse: erreichter Berufsabschluss keine Anlernberuf Fachwerker/ Berufsausbil Fachschulau Helfer (2dung (3sbildung jährig) jährig) 0,00% 11,11% 83,33% 2,78% Gesamt 2,78% männlich 0,00% 0,00% 8,33% 58,33% weiblich 2,78% 0,00% 2,78% 25,00% Techniker/ Meister 0,00% Fachhochsc hul/Universität 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 2,78% 0,00% 0,00% Die Verteilung nach Berufsabschlüssen war in Magdeburg fast deckungsgleich mit 2013. Der überwiegend Anteil der Klienten wies eine dreijährige Berufsausbildung vor. 7 Im Bereich Stendal hatten die 19 Klienten bei ihrem Zugang zum IFD folgende Berufsabschlüsse: erreichter Berufsabschluss keine Anlernberuf Fachwerker/ Berufsausbil Fachschulau Helfer (2dung (3sbildung jährig) jährig) 0,00% 0,00% 78,95% 5,26% Gesamt 0,00% männlich 0,00% 0,00% 0,00% 63,16% weiblich 0,00% 0,00% 0,00% 15,79% Techniker/ Meister 15,79% Fachhochsc hul/Universität 0,00% 5,26% 15,79% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Im Bereich Stendal hatten 2014 alle Klienten eine dreijährige Berufsausbildung oder einen höheren Bildungsabschluss. Im Bereich Magdeburg hatten die 36 Klienten bei ihrem Zugang zum IFD folgenden Schwerbehindertenstatus: SB-Status (GdB) Schwerbehindert enausweis Gesamt 27,78% Von der Agentur für Arbeit gleichgestellt 25,00% Anerkennung / Gleichstellung beantragt 8,33% Rehabilitand nach § 2 (1) SGB IX 27,78% sonstiges männlich 19,44% 19,44% 5,56% 16,67% 5,56% weiblich 8,33% 5,56% 2,78% 11,11% 5,56% 11,11% Die Verteilung der Klienten nach SB Status entsprach in Magdeburg in etwa dem Stand von 2013. 8 Im Bereich Stendal hatten die 19 Klienten bei ihrem Zugang zum IFD folgenden Schwerbehindertenstatus: SB-Status (GdB) Schwerbehinderten ausweis Von der Agentur für Arbeit gleichgestellt Rehabilitand nach § 2 (1) SGB IX 15,79% Anerkennung / Gleichstellung beantragt 10,53% Gesamt 15,79% männlich 15,79% 15,79% 10,53% 42,11% weiblich 0,00% 0,00% 0,00% 15,79% 57,89% In Stendal wiesen wie 2013 zwei Drittel der Klienten keinen anerkannten Grad der Behinderung auf. Im Bereich Magdeburg lagen bei den 36 Klienten beim Zugang zum IFD folgende betreuungsrelevante Erkrankungen vor: betreuungsrelevante Erkrankungen Gesamt seelische Hirnorganis Sehbehinde Lernbehind Organische Körperbehi Hörbehinde Erkrankung che/ rung erung/ Erkrankung nderung rung Neurologisc geistige (Stützhe Beh. /Beweg.app .) 13,89% 13,89% 0,00% 0,00% 36,11% 36,11% 0,00% männlich 5,56% 11,11% 0,00% 0,00% 30,56% 19,44% 0,00% weiblich 8,33% 2,78% 0,00% 0,00% 5,56% 16,67% 0,00% Im Bereich Magdeburg nahm vor allem die Anzahl von Klienten mit seelischen oder hirnorganisch/neurologischen Erkrankungen stark zu und verdoppelte sich von 13,5% auf 28 %. In etwa den gleichen Anteil wie 2013 machten die Gruppen der Klienten mit organischer Erkrankung und mit Körperbehinderungen aus. 9 Im Bereich Stendal lagen bei den 19 Klienten beim Zugang zum IFD folgende betreuungsrelevante Erkrankungen vor: betreuungsrelevante Erkrankungen Gesamt seelische Hirnorganis Sehbehinde Lernbehind Organische Körperbehi Hörbehinde Erkrankung che/ rung erung/ Erkrankung nderung rung Neurologisc geistige (Stützhe Beh. /Beweg.app .) 0,00% 15,79% 5,26% 0,00% 31,58% 47,37% 0,00% männlich 0,00% 15,79% 5,26% 0,00% 31,58% 31,58% 0,00% weiblich 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 15,79% 0,00% Während 2013 ein hoher Anteil von Menschen mit seelischer Erkrankung auffallend war, fand sich 2014 kein Klient aus dieser Gruppe. Angesichts der geringen Anzahl der Klienten wird es immer schwerer Trends auszumachen. 10 Beauftragungen zur Vermittlung von Rehabilitanden auf Grundlage der „Gemeinsamen Empfehlungen nach § 113 (2) SGB IX“ im Jahre 2014: Deutsche Rentenversicherung Bund Zuweisungen im Jahr 2014 7 4 davon Vermittlungen in 2014 Mitteldeutsch- Knappschaftland Bahn-See 44 18 3 1 Deutsche Rentenversicherung -Bund- lfd. Nr. 01 02 03 04 05 06 07 Geschlecht weiblich weiblich männlich weiblich weiblich weiblich männlich Alter 54 56 32 48 50 45 45 Art der Behinderung seel. Erkrankung Org. Erkrankung seel. Erkrankung seel. Erkrankung Körperbehinderung Körperbehinderung Org. Erkrankung Grad der Be- in Arbeit verhinderung mittelt Gleichstellung nein 80 ja Rehabilitand ja Gleichstellung ja Rehabilitand ja nein Gleichstellung 80 ja (2015) AV besteht noch Gründe der Nichtvermittlung/ o ja o nein Gründe der Beendigung des AV 1D nein befr. AV bis 09/2014 nein 1H ja ja 1H ja 11 Deutsche Rentenversicherung -Mitteldeutschland- lfd. Nr. 01 02 03 Geschlecht männlich männlich männlich Alter 38 50 48 04 männlich 58 05 männlich 37 06 07 männlich männlich 37 58 08 09 männlich weiblich 48 44 10 11 12 13 14 15 16 17 18 männlich männlich männlich männlich männlich männlich männlich weiblich männlich 59 49 49 59 59 59 46 49 47 Art der Behinderung Körperbehinderung Org. Erkrankung Org. Erkrankung Org. Erkrankung/ Körperbehinderung Hirnorg./ Neurolog. Erkrankung Hirnorg./ Neurolog. Erkrankung Org. Erkrankung Hirnorg./ Neurolog. Erkrankung Körperbehinderung Hirnorg./ Neurolog. Erkrankung Org. Erkrankung Org. Erkrankung Körperbehinderung Körperbehinderung Körperbehinderung Org. Erkrankung Körperbehinderung seel. Erkrankung Grad der Be- in Arbeit verhinderung mittelt Gleichstellung nein Gleichstellung ja 80 nein AV besteht noch Gründe der Nichtvermittlung/ o ja o nein Gründe der Beendigung des AV 1D ja 1H Gleichstellung ja ja 50 ja nein 50 60 Gleichstellung nein ja (beantragt) nein Gleichstellung ja nein Gleichstellung 50 50 Gleichstellung Gleichstellung Gleichstellung Gleichstellung 50 Rehabilitand ja ja nein nein nein nein ja nein ja ja nein 3 Mon. befr. AV 1D ja Gesundheitliche Einschränkungen 1H befr. AV (1 Monat PB 1L 1J 1J 1J ja 1D Ja 12 lfd. Nr. 19 Geschlecht männlich Alter 54 Art der Behinderung Körperbehinderung 20 21 22 23 24 männlich weiblich männlich weiblich weiblich 43 52 53 50 53 Körperbehinderung Körperbehinderung Org. Erkrankung seel. Erkrankung Körperbehinderung 25 26 männlich männlich 43 47 Org. Erkrankung Org. Erkrankung 27 männlich 55 28 29 30 männlich männlich männlich 59 59 43 Körperbehinderung Hirnorg./ Neurolog. Erkrankung Sehbehinderung Körperbehinderung 31 32 33 34 35 36 weiblich männlich männlich männlich männlich 47 61 39 57 49 37 37 38 39 40 weiblich männlich männlich weiblich männlich 44 58 42 49 Körperbehinderung Org. Erkrankung Körperbehinderung Org. Erkrankung Körperbehinderung Körperbehinderung Hirnorg./ Neurolog. Erkrankung Körperbehinderung Körperbehinderung Körperbehinderung Grad der Be- in Arbeit verhinderung mittelt Rehabilitand ja, 2015 Gleichstellung Nein (beantragt) Rehabilitand Nein Rehabilitand Nein Rehabilitand Nein Gleichstellung Nein Gleichstellung ja, 2015 (beantragt) Gleichstellung Nein Gleichstellung Ja (beantragt) Gleichstellung Gleichstellung Rehabilitand Gleichstellung Ja Ja Ja (beantragt) Rehabilitand Rehabilitand 50 Rehabilitand Rehabilitand Nein Nein Nein Ja Nein Nein Rehabilitand Rehabilitand Rehabilitand Rehabilitand Ja Ja Ja Nein AV besteht noch Gründe der Nichtvermittlung/ o ja o nein Gründe der Beendigung des AV ja 1K 1L 1L 1I 1H ja 3a ja ja ja ja 1F 1F 1D 1D 1D ja 1D 1D ja nein ja 1L 3a 13 lfd. Nr. 41 42 43 44 Geschlecht männlich männlich männlich weiblich Alter 56 48 55 48 Art der Behinderung Org. Erkrankung Org. Erkrankung Org. Erkrankung Hirnorg./ Neurolog. Erkrankung Grad der Be- in Arbeit verhinderung mittelt 60 Ja Gleichstellung Nein 60 Nein Gleichstellung Nein AV besteht noch Gründe der Nichtvermittlung/ o ja o nein Gründe der Beendigung des AV nein verhaltensbedingte Kündigung 1B 1F 1H Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See lfd. Nr. 01 02 03 Geschlecht männlich weiblich männlich Alter 57 49 52 Art der Behinderung Org. Erkrankung Org. Erkrankung Körperbehinderung Grad der Be- in Arbeit verhinderung mittelt Gleichstellung ja Sonstige nein Gleichstellung nein AV besteht noch Gründe der Nichtvermittlung/ o ja o nein Gründe der Beendigung des AV ja 1H 1D 14 Berufsgenossenschaft Holz- und Metall lfd. Nr. 01 Geschlecht männlich Alter 56 Art der Behinderung Hirnorg./ Neurolog. Erkrankung Grad der Behinderung Gleichstellung in Arbeit vermittelt ja AV besteht noch Gründe der Nichtvermittlung/ o ja o nein Gründe der Beendigung des AV ja Gründe der Nichtvermittlung 1) konnte nicht vermittelt werden, weil: A) unflexibel (Vermittlung nur in Wohnortnähe), B) keine Finanzierungsgrundlage mehr, C) Eintritt der Erwerbsminderung, D) Arbeitsmarktsituation/ unpassende, mangelnde Qualifikation, E) vermittelt in andere Maßnahmen, F) Vermittlung durch andere, G) hohe Gehaltsvorstellungen, H) Klient nicht vermittlungsfähig, I) der Klient die Betreuung abgebrochen hat, J) der IFD die Betreuung abgebrochen hat, K) laufende Betreuung L) mangelnde gesundh. Eignung 2) § 428 SGB III; ALG unter erleichterten Voraussetzungen 3) Vermittlung in andere Betreuung davon a) med. Rehabilitationsmaßnahme, davon b) Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben. 4) Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit 15 Vermittlungsergebnisse des IFD Magdeburg/Stendal Verglichen mit dem Vorjahr steigerte sich der Anteil der vermittelten Klienten von 40% auf 44%. Nahezu jeder zweite Klient wurde vermittelt. Die Nachhaltigkeit lag 2014 mit 75% fast wieder auf dem sehr hohen Niveau von 2011. Im Vergleich zum Jahr 2013 reduzierte sich die Anzahl der Klienten von 73 auf 55 Klienten, die alle im Rahmen der Beauftragung durch die Rehabilitationsträger unterstützt wurden. Von den 55 Klienten konnten im Jahr 2014 24 in Arbeit vermittelt werden. Von den abgeschlossenen Arbeitsverhältnissen bestehen im Juni 2014 noch 18. Im Folgenden werden die Vermittlungen mit den bestehenden Arbeitsverhältnissen zum Zeitpunkt der jeweiligen jährlichen Berichterstattung verglichen. Jahr Vermittlungen bestehende Arbeitsverhältnisse am Ende des Jahres 2007 49 38 2008 46 33 2009 56 37 2010 64 53 2011 78 61 2012 49 32 2013 29 17 2014 24 18 16 Vermittlungsergebnisse des IFD Magdeburg/Stendal im Bereich Magdeburg lfd. Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 Geschlecht männlich weiblich männlich 37 49 48 47 14 männlich männlich 48 57 Art der Behinderung Körperbehinderung Org. Erkrankung Org. Erkrankung Hörbehinderung seel. Erkrankung Org. Erkrankung Org. Erkrankung Hirnorg./ Neurolog. Erkrankung Hirnorg./ Neurolog. Erkrankung Org. Erkrankung seel. Erkrankung seel. Erkrankung Hirnorg./ Neurolog. Erkrankung Org. Erkrankung 15 männlich 58 Org. Erkrankung weiblich männlich männlich weiblich männlich männlich weiblich männlich Alter 50 46 58 61 32 50 56 59 9 10 11 12 13 männlich Grad der Behinderung Rehabilitand Gleichstellung Gleichstellung Gleichstellung Rehabilitand Gleichstellung 80 Qualifikation Facharbeiter Facharbeiter Facharbeiter Facharbeiter Facharbeiter Helfer Facharbeiter Facharbeiter Neue Tätigkeit Facharbeiter Facharbeiter Helfer Facharbeiter Helfer Helfer Helfer Helfer Vorschaltmaßnahmen Förderhöhe 3 Mon. 100% 3 Mon. 100% /12 Mon. 50% 12 Mon. 50% 3 Mon. 100%/ 12 Mon. 50% 3 Mon. 100% 3 Mon. 100% 12 Mon. 50% Bestand des AV Wenn nein, warum nicht ja ja ja ja nein, PB nicht erfolgreich ja nein, befr. AV ja Facharbeiter Helfer 3 Mon. 100% nein, PB nicht erfolgreich Facharbeiter Fachschule Facharbeiter Facharbeiter Helfer Helfer Facharbeiter Helfer 1 Mon. 100% 12 Mon. 50% 30 Mon. 100%/ 6 Mon. 50% 3 Mon. 100% nein, PB nicht erfolgreich ja ja nein, PB nicht erfolgreich Gleichstellung Facharbeiter Facharbeiter 60 Facharbeiter Helfer 9 Mon. 30% 6 Mon. 50% / 20% / 70%, 12 Mon. 60% Gleichstellung 50 50 Gleichstellung Gleichstellung Gleichstellung (beantragt) ja ja 17 Vermittlungsergebnisse des IFD Magdeburg/Stendal im Bereich Stendal lfd. Nr. 1 Geschlecht Alter männlich 57 Art der Behinderung Org. Erkrankung männlich 59 Hirnorg./ Neurolog. Erkrankung männlich 55 Körperbehinderung (beantragt) männlich männlich männlich 59 43 58 Gleichstellung Rehabilitand Rehabilitand männlich weiblich männlich 44 42 56 Sehbehinderung Körperbehinderung Körperbehinderung Hirnorg./ Neurolog. Erkrankung Körperbehinderung Hirnorg./ Neurolog. Erkrankung 2 3 Grad der Behinderung 50 8 9 Facharbeiter Neue Tätigkeit Helfer Facharbeiter Facharbeiter Vorschaltmaßnahmen Förderhöhe 3 Mon. PB 100%, 6 Mon. 50% EGZ keine Gleichstellung Gleichstellung 4 5 6 7 Qualifikation Rehabilitand Rehabilitand Gleichstellung Bestand des AV Wenn nein, warum nicht ja ja Facharbeiter 3 Mon. PB 100% Facharbeiter Facharbeiter ja Facharbeiter Facharbeiter Facharbeiter Facharbeiter Facharbeiter Helfer Facharbeiter Facharbeiter Techniker / Meister Facharbeiter Techniker/ Meister 3 Mon. PB 100%, 6 Mon, ja 50% EGZ keine ja keine nein, keine Finanzierung 3 Mon. PB 100%, 6 Mon. ja 50% EGZ 3 Mon. PB 100% ja PB 50% 6 Mon. ja 18 Gründe für die Beendigung der im Jahresverlauf abgeschlossenen Fälle (ohne erfolgreiche Vermittlung): Im Bereich Magdeburg wurde bei 12 Klienten die Betreuung beendet (keine Mehrfachnennung): Gründe für die Beendigung 1.) konnte nicht vermittelt werden, weil: a) unflexibel (Vermittlung nur in Wohnortnähe), b) keine Finanzierungsgrundlage mehr, c) Eintritt der Erwerbsminderung, d) Arbeitsmarktsituation/ unpassende, mangelnde Qualifikation, e) vermittelt in andere Maßnahmen, f) Vermittlung durch andere, g) hohe Gehaltsvorstellungen, h) Klient nicht vermittlungsfähig, i) der Klient die Betreuung abgebrochen hat, j) der IFD die Betreuung abgebrochen hat, Gesamt männlich weiblich 1 1 0 8 1 2 2 0 2 6 1 0 2.) § 428 SGB III; ALG unter erleichterten Voraussetzungen 3.) Vermittlung in andere Betreuung davon a) med. Rehabilitationsmaßnahme, davon b) Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben. 4.) Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit Der IFD führte im Bereich Magdeburg u. a. folgende Maßnahmen durch, um die Integration der Klienten ins Arbeitsleben zu fördern: 1. Maßnahmen am allgemeinen Arbeitsmarkt: Initiierung von Umschulung/ Ausbildung Initiierung von Zuverdienst (geringfügige Beschäftigung) Initiierung von Probebeschäftigung Initiierung von Maßnahmen beim Arbeitgeber 2. arbeitsbezogene Maßnahmen: Anfertigung von Fähigkeits-, Neigungs- und Anforderungsprofilen Initiierung der Arbeitsplatzgestaltung Erarbeitung fachdienstlicher Stellungnahmen 3. sonstige Maßnahmen: Initiierung medizinischer Maßnahmen Erstellung von Bewerbungsunterlagen Erlangung Führerschein Bewerbungstraining 19 Gründe für die Beendigung der im Jahresverlauf abgeschlossenen Fälle (ohne erfolgreiche Vermittlung): Im Bereich Stendal wurde bei 7 Klienten die Betreuung beendet (keine Mehrfachnennung): Gründe für die Beendigung 1.) konnte nicht vermittelt werden, weil: a) unflexibel (Vermittlung nur in Wohnortnähe), b) keine Finanzierungsgrundlage mehr, c) Eintritt der Erwerbsminderung, d) Arbeitsmarktsituation/ unpassende, mangelnde Qualifikation, e) vermittelt in andere Maßnahmen, f) Vermittlung durch andere, g) hohe Gehaltsvorstellungen, Gesamt männlich weiblich 4 2 1 0 2 2 2 1 h) Klient nicht vermittlungsfähig, i) der Klient die Betreuung abgebrochen hat, j) der IFD die Betreuung abgebrochen hat, 2.) § 428 SGB III; ALG unter erleichterten Voraussetzungen 3.) Vermittlung in andere Betreuung davon a) med. Rehabilitationsmaßnahme, davon b) Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben. 0 4.) Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit Der IFD führte im Bereich Stendal u. a. folgende Maßnahmen durch, um die Integration der Klienten ins Arbeitsleben zu fördern: 1. Maßnahmen am allgemeinen Arbeitsmarkt: Initiierung von Umschulung/ Ausbildung Initiierung von Zuverdienst (geringfügige Beschäftigung) Initiierung von Probebeschäftigung Initiierung von Maßnahmen beim Arbeitgeber 2. arbeitsbezogene Maßnahmen: Anfertigung von Fähigkeits-, Neigungs- und Anforderungsprofilen Initiierung der Arbeitsplatzgestaltung 3. sonstige Maßnahmen: Initiierung medizinischer Maßnahmen Erstellung von Bewerbungsunterlagen Erlangung Führerschein Bewerbungstraining 20 2.2. MODELLPROJEKTE Das Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt, die Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit, das Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt und das Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt vereinbarten die Initiative Inklusion/Handlungsfeld 1 gemeinsam mit den Integrationsfachdiensten im Rahmen des Landesmodellprojektes zur „Unterstützung des Überganges von Schülern mit geistiger Behinderung und weiteren schwerbehinderten Schüler von der Förderschule in Arbeit und Beruf“ (kurz: Übergang Förderschule Beruf (ÜFB)) durchzuführen. Ziel des Modellprojektes ist es, motivierten jungen Menschen mit Behinderungen Alternativen zur bisher üblichen Einmündung in eine „Werkstatt für behinderte Menschen“ aufzuzeigen und wenn möglich die Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses oder einer beruflichen Ausbildung im dualen System vorzubereiten und zu sichern. Mit dem Start des Modellprojektes (Laufzeit: 01.01.12 bis 31.12.19) war es zunächst erforderlich, Struktur- und Netzwerkarbeit durchzuführen. Mittlerweile hat sich eine gelingende Zusammenarbeit mit den 14 Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung und den beiden Schulen für körper- und sinnesbehinderte Menschen in unserer Region entwickelt. In der Einzelfallarbeit ist es erforderlich, eng mit den Eltern/gesetzlichen Vertretern, Lehrkräften der Förderschule und Reha-Beratern der Agenturen für Arbeit zusammen zu arbeiten und in der Berufswegekonferenz gemeinsam mit dem Jugendlichen seinen weiteren beruflichen Werdegang zu beraten, Festlegungen zu treffen und an deren Umsetzung mitzuarbeiten. Die Mitarbeiter des Fachdienstes betreuen die Schüler, die eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen möchten und einen besonderen Unterstützungsbedarf bei der beruflichen Orientierung benötigen. Die Schwerpunkte der Einzelfallarbeit bilden dabei neben der umfassenden Beratung, die Erkundung der Interessen und Neigungen und die Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Praktika in Betrieben und Einrichtungen am allgemeinen Arbeitsmarkt. Weiterhin beraten die Fachdienste potentielle Arbeitgeber, wirken bei der Anbahnung von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen mit und übernehmen im Anschluss die Sicherung dieser Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse. Das Modellprojekt ÜWA Modellprojekt „Unterstützung des Übergangs von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus WfbM in Sachsen-Anhalt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch Integrationsfachdienste“ (ÜWA) läuft seit Oktober 2013. Der Zugang zum Modellprojekt erfolgt über die Fachausschüsse in den 12 WfbM in unserem Zuständigkeitsbereich. Ziel ist es, im Rahmen von umfangreichen Erprobungen auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt eine Ausgliederung aus der WfbM vorzubereiten: Gelingt dies, wird im Rahmen der beruflichen Begleitung eine langfristige Sicherung des Arbeitsverhältnis unterstützt. Das Modellprojekt wird getragen von der LAG der WfbM in Sachsen-Anhalt, dem Ministerium für Arbeit und Soziales, der Bundesagentur für Arbeit sowie dem Integrationsamt. Im Jahr 2014 arbeitete der Integrationsfachdienst im Rahmen der Modellprojekte ÜFB und ÜWA. Es wurden insgesamt 128 Klienten im Vergleich zu 97 im Vorjahr unterstützt. 21 Bei den durch den IFD MD/SDL begleiteten 128 Klienten lag folgende Altersverteilung vor: Altersverteilung Gesamt bis 25 92,97% 26 - 40 7,03% 41 - 50 0,00% 51 - 60 0,00% männlich 67,19% 6,25% 0,00% 0,00% weiblich 25,78% 0,78% 0,00% 0,00% Wie die Altersverteilung zeigt hat sich der Unterstützungsprozess noch weiter auf Schülerinnen und Schüler konzentriert. Die vom IFD MD/SDL begleiteten Klienten hatten bei Aufnahme in die Betreuung folgenden Schwerbehindertenstatus: SB-Status (GdB) Schwerbehinderte nausweis Gesamt 57,03% Von der Agentur für Arbeit gleichgestellt 0,78% Anerkennung / Gleichstellung beantragt 4,69% Rehabilitand nach § 2 (1) SGB IX Sonstiges 0,00% 37,50% männlich 42,19% 0,00% 3,13% 0,00% 28,13% weiblich 14,84% 0,78% 1,56% 0,00% 9,38% Der Anteil der Schwerbehinderten und Gleichgestellten blieb mit 58% etwa auf dem Niveau des Vorjahrs. Unter sonstiges finden sich die Schülerinnen und Schüler aus Förderschulen, die ohne Grad der Behinderung von 30 oder mehr im Modellprojekt unterstützt werden. Dies ist nur bis zum Abschluss der Schule möglich. Grundlage ist ein Beschluss des BMAS, der auf die Dauer der Laufzeit Durchführung der Initiative Inklusion begrenzt ist. Die weitere Unterstützung erfordert einen Grad der Behinderung von mindestens 30 und zumindest eine Zusicherung der Gleichstellung. 22 Es lagen bei den begleiteten Klienten folgende betreuungsrelevante Erkrankungen vor: betreuungsrelevante Erkrankungen Gesamt seelische Hirnorganisc Sehbehinder Lernbehinde Organische Körperbehin Hörbehinder Erkrankung he/ ung rung/ Erkrankung derung ung Neurologisc geistige Beh. (Stützhe /Beweg.app. ) 1,56% 14,06% 0,78% 75,00% 3,13% 5,47% 0,00% männlich 1,56% 13,28% 0,00% 53,91% 1,56% 3,13% 0,00% weiblich 0,00% 0,78% 0,78% 21,09% 1,56% 2,34% 0,00% Im Vergleich zu 2013 nahm der Anteil der betreuten Klienten mit hirnorganisch/neurologischen Behinderungen um 2,5% ab und der Anteil der Klienten mit seelischer Behinderung sogar um 5%. Drei Viertel der Klienten weisen eine Lern-/ geistige Behinderung auf. Die vom IFD MD/SDL begleiteten Klienten hatten folgende Leistungsträger: Leistungsträger Integrationsamt (ÜFB) 85,16% Integrationsamt (ÜFB) A 6,25% Integrationsamt (ÜFB) W 8,59% männlich 60,16% 5,47% 7,81% weiblich 25,00% 0,78% 0,78% Gesamt Integrationsamt (ÜFB) Förderschüler (GB) und inklusiv beschulte Schüler sowie körperbehinderte und /oder sinnesbehinderte Schüler, Integrationsamt (ÜFB) A Absolventen mit anerkannter Behinderung von verschiedenen Förderschulen, die Bedarf an Unterstützung bei der beruflichen Orientierung haben, 23 Integrationsamt (ÜWA) Mitarbeiter von WfbM, die Unterstützung durch den IFD beim Übergang auf den Arbeitsmarkt wünschen, Ergebnisse Modellprojekt Insgesamt wurden im Jahr 2014 im Rahmen der Modellprojekte 128 Klienten betreut. Im Rahmen der Ausgliederung aus WfbM wurden 11 Klienten unterstützt. 8 Klienten wurden im Rahmen ÜFB (Absolventen) betreut. 109 Schülerinnen und Schüler wurden im Rahmen ÜFB unterstützt. Modellprojekt ÜFB Im Modellprojekt ÜFB wurden 2014 insgesamt 109 Schüler der Klassen 10 bis 12 unterstützt. Bei 27 wurde der Unterstützungsprozess 2014 beendet. Während des Schuljahrs wurden 4 Begleitungsprozesse beendet. Ein Schüler erwies sich im Erprobungsprozess als so leistungsschwach, dass keine weiteren Erprobungen mehr geplant wurden, um ihn vor nicht förderlichen Misserfolgserlebnissen zu schützen. Eine Schülerin war schwanger und ging in den Mutterschutz. Bei einer Schülerin kam es im Alltagsbereich zu erheblichen Konflikten, so dass die Erprobung beendet wurde. Ein Schüler war nicht mehr ausreichend motiviert. Die anderen 23 Schüler beendeten die reguläre Schulzeit. 27 beendete ÜFB-Fälle - GB DIA-AM Abbruch Schulzeit unklarer Verbleib 4 Fälle 4 Fälle 3 Fälle 1. AM 4 Fälle UB 2 Fälle BVB 3 Fälle WfbM 11 Fälle Vier Schüler absolvierten eine Maßnahme zur „Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit besonders betroffener behinderter Menschen" (DIA-AM). Zwei gingen von dort in die WfbM, einer wechselte in ein vom IFD zuvor im Rahmen der Praktika angebahntes Arbeitsverhältnis. Einer nahm die Unterstützte Beschäftigung auf. Ein weiterer Schüler wechselte direkt aus der Schule in die Unterstützte Beschäftigung. Zwei Schüler und eine Schülerin gingen in eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BVB) über. Neun Schülerinnen und Schüler gingen direkt aus der Schule in eine WfbM über. 24 Drei Schüler entzogen sich jeder weiteren Maßnahme und Unterstützung. Drei Schüler gingen nach der Schule in ein Arbeitsverhältnis über. Ein Arbeitsverhältnis endete durch Kündigung in der Probezeit. Im Ergebnis befindet sich ein Drittel der Schülerinnen und Schüler, die durch den IFD im Modellprojekt betreut wurden nach Abschluss der Schule in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis oder einer Maßnahme die über den Weg der Qualifizierung in sozialversicherungspflichtige Arbeit führen soll. ÜFB (körper-/sinnesbehinderte Schüler) Drei Schüler beendeten 2014 ihre Schulzeit. Bei einem erfolgte der Abbruch der Unterstützung, da die Eltern die Unterstützung nicht weiter erwünschten. Ein Schüler wechselte in eine Fachschulausbildung, eine Schülerin in eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme. ÜFB (A) Bei zwei der acht durch den IFD unterstützen Absolventen endete der Betreuungsprozess 2014. Einer konnte sein Ziel einer Ausbildung im öffentlichen Dienst nicht erreichen. Der IFD beendet den Betreuungsprozess, da mit dem Klient kein weiteres Ziel vereinbart werden konnte. Eine Klientin wurde durch den IFD an eine schulische Ausbildung herangeführt, die sie im August aufnahm. Modellprojekt ÜWA Im Modellprojekt ÜWA, wurden 2014 neun Klienten unterstützt. Zwei Unterstützungsprozesse werden 2015 weitergeführt. Eine Klientin beendet den Erprobungsprozess aufgrund einer Schwangerschaft. Ein Klient sah sich nach der Erprobung im Praktikum nicht für den ersten Arbeitsmarkt geeignet. Drei weitere Klienten brachen den Prozess aufgrund schwieriger familiärer Konstellationen recht schnell wieder ab. Die Ausgliederung kann in Zukunft erneut aufgenommen werden. Ein Klient erlangte durch die praktische Erprobung einen individuellen Außenarbeitsplatz an WfbM. Drei Klienten gelang der Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt. Einer kehrte nach dem ersten Monat in die WfbM zurück. Hintergrund waren Konflikte mit den Kollegen, die leider erst zur Sprache kamen, nachdem der Klient schon der Arbeit fern blieb und keine Auseinandersetzungsbereitschaft mehr aufwies. 9 ÜWA-Fälle erster Arbeitsmarkt WfbM (neu geschaffener AußenArbeitsplatz) nicht vermittlungsfähig 3 Fälle 1 Fall 5 Fälle 25 2.3. Statistische Aussagen zur beruflichen Begleitung schwerbehinderter Menschen durch den IFD MD/SDL Im Jahr 2014 waren alle Kollegen in Prozesse der Berufsbegleitung in unterschiedlicher Intensität eingebunden. Dies ist zum einen der ab 2010 veränderten Dokumentation der Sicherung von Arbeitsverhältnissen, zum anderen einer notwendigen Flexibilisierung der Kollegen infolge der hohen Anzahl von Elternzeitvertretungen in den letzten Jahren, geschuldet. Durch den intensiven Austausch der Mitarbeiter in der täglichen Arbeit sowie in Projektgruppen sichert diese weniger strikte Aufgabenteilung eine ständige Weiterentwicklung der fachlichen Qualität unserer Arbeit und ein ganzheitliches Herangehen an unsere Aufgabe, Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben, der beruflichen Rehabilitation und den Übergängen aus/in medizinische Rehabilitation, erfolgreich zu unterstützen. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem 330 Klienten von unseren Fachdienstmitarbeitern beruflich begleitet wurden, waren es im o. g. Zeitraum 329 Klienten. Die Zahlen beinhalten sowohl die Klienten in der beruflichen Begleitung als auch in der qualifizierten Beratung. Im Jahr 2014 erfolgte in 266 Fällen (im Vorjahr 275 Fälle) eine längerfristige berufliche Begleitung, auf die sich auch die folgenden Auswertungen im Bereich der Berufsbegleitung beziehen. Bei den durch den IFD MD/SDL begleiteten 266 Klienten lag folgende Altersverteilung vor: Altersverteilung Gesamt bis 25 6,02% 26 - 40 23,31% 41 - 50 23,68% 51 - 60 40,98% über 60 6,02% männlich 2,26% 13,16% 12,03% 19,92% 3,38% weiblich 3,76% 10,15% 11,65% 21,05% 2,63% Die Altersverteilung der Klienten entspricht fast den Daten von 2013. Der Anteil der 41 bis 50 jährigen Klienten ging zu Gunsten der Älteren leicht zurück. Mittlerweile sind fast die Hälfte der begleiteten Klienten über 50 Jahre alt. 26 Die vom IFD MD/SDL begleiteten Klienten verfügten über folgende Berufsabschlüsse: erreichter Berufsabschluss keine Anlernberuf Gesamt 6,77% 1,13% Fachwerker /Helfer (2jährig) 12,41% Berufsausbil Fachschulau dung (3sbildung jährig) 58,65% 12,41% Techniker/ Meister 0,38% Fachhochsc hul/Universität 8,27% männlich 4,14% 1,13% 6,39% 30,83% 4,14% 0,38% 3,76% weiblich 2,63% 0,00% 6,02% 27,82% 8,27% 0,00% 4,51% Auch hier zeigt sich eine ähnliche Verteilung wie im Vorjahr. Ein knappes Viertel der Klienten ist gering qualifiziert, weniger als 10% sind hochqualifiziert und der Großteil hat eine 3-jährige Ausbildung. Die vom IFD MD/SDL begleiteten Klienten hatten folgenden Schwerbehindertenstatus: SB-Status (GdB) Schwerbehindert enausweis Gesamt 66,54% Von der Agentur für Arbeit gleichgestellt 31,20% Anerkennung / Gleichstellung beantragt 1,50% Rehabilitand nach § 2 (1) SGB IX 0,38% Sonstiges männlich 35,71% 13,91% 0,38% 0,38% 0,38% weiblich 30,83% 17,29% 1,13% 0,00% 0,00% 0,38% Die Anteile an Schwerbehinderten und gleichgestellten Klienten verteilen sich ungefähr wie im Vorjahr. 27 Während der beruflichen Begleitung durch den IFD MD/SDL lagen bei den 266 Klienten folgende betreuungsrelevante Erkrankungen vor: betreuungsrelevante Erkrankungen seelische Erkrankung Gesamt 16,17% Hirnorganisc he/ Neurologisch e 15,79% Sehbehinder Lernbehinder ung ung/ geistige Beh. Organische Erkrankung Körperbehin Hörbehinder derung ung (Stütz/Beweg.app.) 13,53% 21,43% 4,14% 4,89% 24,06% männlich 6,39% 9,02% 2,63% 3,76% 11,65% 6,02% 11,28% weiblich 9,77% 6,77% 1,50% 1,13% 12,41% 7,52% 10,15% Der Anteil von Klienten mit körperlicher Behinderung hat sich um weitere 6% reduziert, die Klienten mit Lernbehinderung/Geistiger Behinderung sind ungefähr gleich geblieben und Hirnorganischer/Neurologischer Behinderung nahmen zu. Leicht abgenommen haben die Anteile seelisch behinderter Klienten (1,5%) und hörbehinderter Klienten (3%). Die Kontaktaufnahme der 266 Klienten zum IFD MD/SDL im Rahmen der beruflichen Begleitung wurde durch folgende Stellen eingeleitet: einleitende Stelle Gesamt a) b) c) d) e) f) g) h) i) j) k) l) m) n) o) p) q) r) 27,44 27,07 2,26% 23,31 3,76% 2,26% 0,75% 2,26% 4,14% 0,00% 0,38% 0,75% 0,00% 0,75% 0,00% 0,00% 0,00% 4,89% männlich 15,79 9,40% 1,88% 14,29 1,13% 1,50% 0,75% 1,50% 3,38% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,38% 0,00% 0,00% 0,00% 0,75% weiblich 11,65 17,67 0,38% 9,02% 2,63% 0,75% 0,00% 0,75% 0,75% 0,00% 0,38% 0,75% 0,00% 0,38% 0,00% 0,00% 0,00% 4,14% 28 Legende: a) Integrationsamt b) Eigeninitiative c) Privates Umfeld d) Arbeitgeber e) Betr. Helfer, Kollege, Betriebsrat f) Klinik g) Hörbehindertenhilfe j) andere Reha-Einrichtung k) Arzt (niedergelassen) l) Deutsche Rentenversicherung m) WfbM n) ARGE/ Agentur für Arbeit (SGB II, SGB III) o) Berufsgenossenschaft p) Psychotherapie h) Beratungsstelle (SpDi, allg. SD) i) IFD q) Modellprojekte r) Sonstige Weiterhin erreichen den IFD mehr als die Hälfte der Klienten über die Einschaltung des Integrationsamtes oder Eigeninitiative. Ein weiteres knappes Viertel der Einschaltungen erfolgt wie schon 2012 und 2013 über die Arbeitgeber. Die Einschaltung des IFD MD/SDL zum Zweck der beruflichen Begleitung erfolgte im Zusammenhang mit (Mehrfachnennung): Einschaltung der Begleitung im Zusammenhang mit (Mehrfachnennung): Gesamt a) 137 b) 8 c) 4 d) 55 e) 193 f) 33 g) 199 h) 71 i) 51 j) 98 k) 30 männlich 74 3 2 26 102 weiblich 63 5 2 29 91 14 99 32 29 48 19 19 100 39 22 50 11 Legende: a) Prävention b) Abmahnung c) Zustimmungsverfahren zur Kündigung d) Wiederaufnahme der Arbeit e) Begleitende Hilfen im Arbeitsleben entspr. § 102 SGB IX (ML, BA, u.a.) f) Fehlzeiten / Verhaltensprobleme g) Einschränkung der Belastung / Belastbarkeit h) Konflikten am Arbeitsplatz i) Krisenintervention j) Kommunikationsproblemen k) anderen Problemen am Arbeitsplatz 29 Die Gründe für die Einschaltung des Fachdienstes waren ähnlich wie in den beiden Vorjahren. Die vorrangigen Gründe der Einschaltung waren weiterhin Einschränkung der Belastung/ Belastbarkeit, Begleitende Hilfen im Arbeitsleben entspr. § 102 SGB IX (ML, BA, u.a.) und Prävention. Abgeschlossene Fälle der Begleitung im IFD MD/SDL Im o.g. Zeitraum wurde die berufliche Begleitung bei 121 Klienten beendet. Durch folgende Maßnahmen konnte in ca. 76% (92 Klienten) der abgeschlossenen Fälle das Arbeitsverhältnis erhalten werden: Stabilisierung der berufl. Situation Anpassung der berufl. Anforderung Verbesserung der innerbetrieblichen Kommunikation Verbesserung der innerbetrieblichen Abläufe Arbeitsreduzierung Reduzierung von Arbeitsinhalten Reduzierung von Informationsdefiziten Einleitung finanzieller Leistungen Arbeitsassistenz Arbeitsausstattung/-gestaltung Von den 121 abgeschlossen Betreuungsfällen im Jahr 2014 führten bei 29 Klienten folgende Gründe zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses: a) Erwerbsminderungsrente b) betriebsbedingte Kündigung c) verhaltensbedingte Kündigung d) personenbedingte Kündigung e) Auslaufen eines befristeten Arbeitsverhältnisses f) einvernehmliche Auflösung g) Kündigung durch Arbeitnehmer h) Erreichen der Altersgrenze 5 5 2 4 5 5 2 1 (17,24%) (17,24%) ( 6,90%) (13,79%) (17,24%) (17,24%) (06,90%) (03,45%) Im Vergleich mit 2013 nahm die Anzahl der Kündigungen wieder zu, lag aber noch unter dem Niveau von 2012. Der größere Anteil an Arbeitsverhältnissen endete in Folge Befristung, Erwerbsminderungsrente und einvernehmlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses. 30 2.4. Sonstige Ergebnisse der Fachdiensttätigkeit des IFD MD/SDL im Bereich der Berufsbegleitung Im Berichtszeitraum (01.01. bis 31.12.2014) wurden die Fachdienstmitarbeiter des IFD MD/SDL damit beauftragt, insgesamt 33 Fachdienstliche Stellungnahmen zu folgenden Anlässen anzufertigen: - 27 Fachdienstliche Stellungnahmen zu Anträgen von Arbeitgebern auf Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen (§ 27 SchwbAV), 3 Fachdienstliche Stellungnahmen zu Leistungen zur Arbeitsassistenz (§ 17, 1a SchwbAV), 3 Fachdienstliche Stellungnahmen zur behindertengerechten Ausstattung (§ 26 Abs. 1, Nr. 4 SchwbAV Mittel f. Gebärdendolmetscher), Auftraggeber zur Erstellung der fachdienstlichen Stellungnahmen war ausschließlich das Integrationsamt. Die Fachdienstmitarbeiter des IFD MD/SDL führten im Berichtszeitraum (01.01.201431.12.2014) folgende einzelfallunabhängige betriebliche Beratungen durch, bzw. nahmen an verschiedenen Veranstaltungen teil: Art der Beratung/Kooperation Einzelfallübergreifende betriebliche Beratung Versammlungen der schwerbehinderten Menschen Organisationsberatungen Teilnahme an Messen u.ä. Kooperation mit IHK, HWK und Innungen Seminare/ Schulungen/ Fortbildungen für betriebliche Partner Sonstiges (z. B. Vorstellung des IFD MD/SDL im Rahmen des sozialen Netzwerkes der Region) Anzahl 33 6 1 4 10 Der Integrationsfachdienst Magdeburg/Stendal war 2014 in das Fortbildungsprogramm des Integrationsamt eingebunden. Er stellte Referenten für folgende Fortbildungen: Frau Zeitke/ Frau Zilkenat Aufgaben/ Struktur des Integrationsfachdienstes Frau Zeitke/ Herr Kiesel Psychosomatische Probleme behinderter Menschen im Arbeitsleben 31 2.4. Qualitätssicherung Der Integrationsfachdienst arbeitet unverändert nach dem Qualitätsstandard des Kassler Systemhauses „Kassys“. Für die Prozesse der Beratung, der Berufsbegleitung und der Vermittlung schwerbehinderter Menschen sind dort detaillierte Prozessbeschreibungen für die unterschiedlichen Aufgabenstellungen, denen sich die IFD-Mitarbeiter widmen, dargestellt. In regelmäßiger Supervision reflektieren alle Mitarbeiter fortlaufend ihre Tätigkeit in Gruppensupervision. Turnusmäßig erfolgen Teamberatungen mit allen Mitarbeitern unseres Fachdienstes. Alle Kollegen nehmen regelmäßig an externen Fortbildungen teil. Unter anderem erfolgten 2014 Weiterbildungen zu den Themen: Burnout Prophylaxe, Beratungskompetenz, Gesprächsführung und Verhandlungsführung, MELBA, Aus der Praxis der Sozialgerichtbarkeit, Anerkennungsverfahren nach SGB IX, Grundlagen persönlicher Zukunftsplanung, Personenzentrierte Methoden unter Einbezug des Konzeptes der Persönlichen Zukunftsplanung, Verantwortungsbewusste und kompetente Begleitung von Übergängen aus der WfbM, Menschen kreativ bei der Berufswegeplanung unterstützen, Rente und Schwerbehinderung, Bipolare Störungen, Psychosozialen Stress und Konflikte am AP konstruktiv bearbeiten, Suchtprobleme am Arbeitsplatz mit besonderer Berücksichtigung der Probleme schwerbehinderter Menschen, Betriebliche Interventionsstrategien, Arbeitsrecht und der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitsnehmer. Im Rahmen des Modellprojekts ÜFB fanden regelmäßige überregionale Arbeitstreffen statt. An der Erarbeitung von Materialien waren Kollegen unseres Fachdienstes maßgeblich beteiligt. All dies sichert eine fortschreitende Anpassung des Wissens und der Fähigkeiten der Fachdienstmitarbeiter an die im ständigen Wandel befindliche Welt der beruflichen und medizinischen Rehabilitation sowie der Sozialsysteme. 32 2.5. Schlussbemerkungen Im Jahr 2014 erfolgte ein weiterer Ausbau unserer Tätigkeit in den Modellprojekten. Hier stieg die Anzahl der unterstützten Klienten nochmals deutlich von 79 auf 128 an. Immer deutlicher wird der Zusammenhang zwischen einem stabilen sozialen Umfeld und der erfolgreichen Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Oftmals scheiterten Unterstützungsprozesse nicht an der Arbeitsfähigkeit unserer Klienten, sondern an mangelnder Unterstützung und/oder massiven Einschnitten im Alltagsleben/Wohnumfeld. Die berufliche Orientierung in Form von Praktika und die Vorbereitung auf die Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses erfordern eine intensive Zusammenarbeit mit den Lehrern, den Eltern, den Betrieben, teils auch den Heimeinrichtungen und gesetzlichen Betreuern. Nur eine ganzheitliche Betrachtungsweise und Herangehensweise, die die Wünsche des Schülers in allen Lebensbereichen ernst nimmt, berücksichtigt und sein Umfeld miteinbezieht, kann die Integration und den Verbleib auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen. In unserem zentralen Arbeitsgebiet, der Berufsbegleitung leisteten wir vom Umfang her eine ähnliche Unterstützung wie 2013. Mehr als drei Viertel der beendeten Unterstützungsprozesse erfolgten mit einer Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses. Ein knappes Siebtel (21 von 145) der weiterlaufenden Unterstützungen erfolgt schon seit mehr als zwei, oft schon 4 bis 7 Jahren und trägt durch kontinuierliche Begleitung zum langfristigen Erhalt von Arbeitsverhältnissen schwerbehinderter Menschen bei. Dass ein knappes Viertel der Einschaltungen des IFD weiterhin direkt über die Arbeitgeber erfolgt, zeigt, dass der IFD als Ansprechpartner und Vermittler dort präsent und anerkannt/akzeptiert ist. Der Bereich der Vermittlung für die Rehabilitationsträger hat sich nochmals reduziert von 73 Beauftragungen im Vorjahr auf 55 im Jahr 2014. Einen erneuten Anstieg von 40% auf 44% verzeichneten wir bei der erfolgreichen Vermittlung. Auch die Nachhaltigkeit der Vermittlungen nahm zu. Zum Zeitpunkt der Berichterstellung waren drei Viertel aller vermittelten Rehabilitanden noch in Arbeit, der Großteil hatte die Probezeit erfolgreich absolviert. Weiter offen ist die Frage, inwiefern Rehabilitanden ohne Schwerbehindertenstatus oder Gleichstellung auch nach der Vermittlung noch zeitlich begrenzt durch die Integrationsfachdienste im Beauftragungsverfahren nach §113 Abs. 2 SGB IX unterstützt werden sollten. Eine diesbezügliche Regelung würde sicherlich die Nachhaltigkeit der Vermittlungen weiter befördern. Auch 2014 bleibt die konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten in der beruflichen Rehabilitation die Grundlage für eine erfolgreiche Integration im Arbeitsprozess. Weiterhin bedarf es für einen Großteil der vermittelten Menschen mit Behinderungen im Anschluss an die Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses unterstützender Hilfen sowohl für die Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeber. In der heutigen Struktur der Integrationsfachdienste können die Wege kurz gehalten und unnötige Hemmschwellen reduziert werden. Der Integrationsfachdienst ist, sofern eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung gegeben ist, nach einer getätigten Vermittlung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber weiter zuständig und präsent. Probleme können so frühzeitig erkannt und einer Lösung zugeführt werden. 33 Nicht zuletzt bedarf die Auseinandersetzung mit den Problemen der Arbeitslosigkeit, gerade bei Menschen mit schweren gesundheitlichen Einschränkungen, eines hohen Maßes an Sensibilität, Vertraulichkeit und psychosozialer Unterstützung durch den Fachdienstmitarbeiter. Der Integrationsfachdienst kann all dies leisten und durch seine Betriebsnähe, seine Vernetzung mit dem Gesundheitssystem sowie den Selbsthilfeorganisationen und Vertretungen schwerbehinderter Menschen, den Zugang zu erforderlichen Hilfen gewährleisten. Wir werden unsere Arbeit weiterhin engagiert, in enger Abstimmung mit Leistungsträgern und Kooperationspartnern, planen und erbringen. Wir wünschen uns gemeinsam für die Menschen, die wir unterstützen, ein erfolgreiches Arbeiten im Jahr 2015. 34 Jahresbericht 2014 Der Träger des IFD Halle-Merseburg ist die Firma Gemeinnützige Gesellschaft für Integrationsfachdienst Halle-Merseburg mbH. Diese Gesellschaft gehört zum: ASB Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. Bürostandort Halle Emil-Abderhalden-Str. 21 06108 Halle (Saale) Bürostandort Leuna Bürocenter - Am Haupttor 06237 Leuna Seite 2 von 15 Inhalt 1. Einleitung 3-4 2. Auswertung der Inanspruchnahme und Ergebnisse der IFD-Arbeit in 2014 4 - 15 2.1 Bereich Vermittlung/ Projekte 4-9 2.1.1 2.1.2 2.1.3 Vermittlung Übergang Förderschule - Beruf Übergang Werkstatt – allgemeiner Arbeitsmarkt 7 7-9 9 2.2 Bereich Berufsbegleitung 10 - 13 2.2.1 2.2.2 2.2.3 2.2.4 2.2.5 2.2.6 2.2.7 2.2.8 Kennzeichnung des Bereiches Die Berufliche Begleitung Aussagen zum Schwerbehindertenstatus Betreuungsrelevante Erkrankungen Einleitende Stelle Gründe zur Einschaltung der Begleitung Ergebnisse der Berufsbegleitung Unterstützte Beschäftigung 10 10 11 11 11 - 12 12 12 – 13 13 2.3 Sonstige Tätigkeitsfelder des IFD 14 - 15 2.3.1 2.3.2 2.3.3 Fachdienstliche Stellungnahmen Öffentlichkeitsarbeit Einzelfallunabhängige Beratungen der Arbeitgeber 14 14 14 - 15 3. Schlussbemerkungen 15 Seite 2 von 15 1.Einleitung In Sachsen-Anhalt werden die Integrationsfachdienste unter der Strukturverantwortung des Integrationsamtes im Land tätig. Die Fachbereiche „Berufsbegleitung“ und „Vermittlung/ Projekte“ sind bei den Trägern unter einem Dach vereint. Damit wird eine enge Kooperation innerhalb des IFD gewährleistet. Der Arbeiter-Samariter-Bund – Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. – ist Träger der Gemeinnützigen Gesellschaft für Integrationsfachdienst Halle/Merseburg. Das Vorgehen der Integrationsfachdienste ist nach dem Qualitäts-ManagementSystem „KASSYS“ normiert. Der diesjährige Jahresbericht bezieht sich auf die erreichten Ergebnisse des IFD Halle/Merseburg. Im IFD Halle/Merseburg wurde am 01.03.14 eine neue Kollegin zur Unterstützung der Fachdienstarbeit eingestellt. So arbeiteten im Berichtszeitraum 5 Mitarbeiter in Halle und 4 Mitarbeiter in Leuna, mit insgesamt 8,0 Planstellen. An beiden Standorten steht jeweils ein Ansprechpartner für hörbehinderte Menschen zur Verfügung. Die gesetzlichen Grundlagen der Integrationsfachdienste, insbesondere die Beauftragung und Finanzierung durch die Rehabilitationsträger, haben sich im Vergleich zu 2013 nicht verändert. Die Beauftragung des Integrationsfachdienstes durch die Deutsche Rentenversicherung Bund, Mitteldeutschland und die Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See erfolgte im Rahmen der gemeinsamen Empfehlung nach § 113 Abs. 2 SGB IX. Die Arbeitsagenturen nutzten diese Möglichkeit jedoch nicht. Eine Beauftragung zur Vermittlung erfolgte im Berichtszeitraum durch die Hauptfürsorgestelle -Soziales Entschädigungsrecht- vom Landesverwaltungsamt Sachsen Anhalt. Ein wichtiges Aufgabenfeld des Integrationsfachdienstes ist seit 2012 die Umsetzung der Richtlinie zur Initiative Inklusion/ Handlungsfeld 1 (berufliche Orientierung) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Zwischen dem Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt, der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit, dem Kultusministeriums des Landes Sachsen-Anhalt und dem Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt wurde vereinbart, die Initiative Inklusion/ Handlungsfeld 1 gemeinsam mit den Integrationsfachdiensten im Rahmen des Landesmodellprojektes zur „Unterstützung des Überganges von Schülerinnen und Schüler mit geistiger Behinderung und weitere schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler von der Schule in Arbeit und Beruf“(kurz: Übergang Förderschule-Beruf(ÜFB)) durchzuführen. Ziel des Modellprojektes ist es, motivierten jungen Menschen mit Behinderungen Alternativen zur bisher üblichen Einmündung in eine „Werkstatt für behinderte Menschen“ aufzuzeigen und wenn möglich, die Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses oder einer beruflichen Ausbildung im dualen System vorzubereiten und zu sichern. Die Zusammenarbeit der Kooperationspartner wurde 2014 intensiviert und die Fallzahlen konnten deutlich gesteigert werden. Die Mitarbeiter des Fachdienstes betreuen die SchülerInnen, die eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen möchten und einen besonderen Unterstützungsbedarf bei der beruflichen Orientierung besitzen. Die Schwerpunkte der Einzelfallarbeit bilden dabei neben der umfassenden Beratung, die Erkundung der Interessen und Seite 3 von 15 Neigungen und die Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Praktika in Betrieben und Einrichtungen am allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Mitarbeiter des Integrationsfachdienstes beraten potentielle Arbeitgeber, wirken bei der Anbahnung von Arbeits- und Ausbildungs-verhältnissen mit und übernehmen im Anschluss die Sicherung dieser Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse. Nachdem das Bundesarbeitsmarktprogramm Job 4000 Artikel 3 Ende 2013 auslief, wurde bereits frühzeitig an einer Fortschreibung des Projektes auf Landesebene gearbeitet. So sollen Beschäftigte der Werkstätten für behinderte Menschen auch weiterhin die Möglichkeit haben, sich bei Interesse und Eignung am allgemeinen Arbeitsmarkt ausprobieren zu dürfen. Das Land Sachsen-Anhalt hat hierfür ein weiteres Modellprojekt gestaltet, um den Übergang von der Werkstatt zum allgemeinen Arbeitsmarkt durch die IFD begleiten zu können („Unterstützung des Überganges von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in Sachsen-Anhalt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch die Integrationsfachdienste“ (Modell ÜWA)). Der offizielle Start des Modellprojektes erfolgte am 01.11.2013 und wurde in 2014 fortgeführt. 2. Auswertung der Inanspruchnahme und Ergebnisse Arbeit im Jahr 2014 der IFD- 2.1 Bereich – Vermittlung/ Projekte Im Berichtszeitraum war der Bereich der Vermittlung/Projekte weiterhin durch die Intensivierung der Arbeit in beiden Modellprojekten geprägt. Der Integrationsfachdienst Halle/Merseburg hat im Berichtszeitraum insgesamt 113 Klienten betreut, davon 76 Männer und 37 Frauen. In dieser Gesamtanzahl der Klienten sind Klienten im Bereich der Vermittlung (13 Klienten), 93 Schülerinnen und Schüler, welche im Rahmen des Modellprojektes Übergang – Förderschule – Beruf aufgenommen worden sind, als auch 8 Klienten des Modellprojektes Übergang Werkstatt – allgemeiner Arbeitsmarkt enthalten. Im Berichtszeitraum ist die Anzahl der unterstützten Klienten gegenüber 2013 um ca. 24% gestiegen (2013 = 91; 2014 = 113). Diese Steigerung der Klientenanzahl resultiert aus der Zunahme von Betreuungsfälle im Bereich der Modellprojekte (2013 = 81; 2014 = 100). In Bezug auf die Altersverteilung spiegelt sich die Arbeit in den Modellprojekten deutlich wieder. Im Berichtszeitraum 2014 sind nur 11 Betreuungsklienten älter als 41 Jahre. Der Großteil der Betreuungsklienten ist unter 25 Jahre (2014 = 82,3%; 2013 = 81%). Seite 4 von 15 Prozentuale Altersverteilung 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 gesamt Angaben gesamt 100 bis 25 Jahre 26-40 Jahre 41-50 Jahre 82,3 8 4,4 51->60 Jahre 3,5 <60 Jahre 1,8 männlich 67,3 76,3 9,2 6,6 5,3 2,6 weiblich 32,7 94,6 5,4 0 0 0 Auch in Bezug auf die beruflichen Voraussetzungen sind im Vergleich zum Vorjahr Verschiebungen zu verzeichnen. 84,9% der betreuten Klienten haben keine Berufsausbildung (2013 = 75,8 %). Hierbei handelt es sich vorrangig um die betreuten Klienten der Modellprojekte, die bereits während der Schulzeit betreut werden und die Beschäftigten der WfbM, die meist ohne Berufsausbildung dort integriert wurden. prozentuale Verteilung der beruflichen Qualifikation (höchste erreichte mit Abschluss) 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Keine Anlernberuf Fachwerker/ Helfer (2 jährig) Berufsausbildung (3 jährig) Fachschulausb ildung Techniker/ Meister gesamt 84,9 0 0 14,2 0,9 0 Fachhoch -schul-/ Universitätsstudium 0 männlich 80,3 0 0 19,7 0 0 0 weiblich 94,6 0 0 2,7 2,7 0 0 Von den 113 betreuten Klienten haben 78 Personen den Schwerbehindertenstatus (69%), drei Personen sind von der Agentur für Arbeit gleichgestellt, während zwei Klienten zum Betreuungsbeginn die Gleichstellung beantragt hatten. Insgesamt 3 Personen hatten den Rehabilitanden-Status. Bei 27 Schülern mit einer geistigen Behinderung war die Schwerbehinderteneigenschaft noch nicht beantragt (Erfassung erfolgte unter Sonstiges). In diesem Zusammenhang Seite 5 von 15 erfolgte seitens des IFD die Beratung der Schüler bzw. der gesetzlichen Vertreter zur Antragstellung bzgl. der Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft. Eine spezielle Regelung des BMAS im Rahmen der Bundesinitiative Inklusion bietet die Möglichkeit, Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, d.h. ohne eine anerkannte Schwerbehinderung, in das berufliche Orientierungsverfahren mit einzubeziehen. Schwerbehindertenstatus 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Schwervon der behinderten Agentur für -ausweis Arbeit gleichgestellt 78 3 gesamt Anerkennung/ Gleichstellung beantragt 2 Rehabilitand Sonstiges 3 27 männlich 50 3 2 3 18 weiblich 28 0 0 0 9 In Bezug auf die Behinderung Berichtszeitraum folgendes Bild: der betreuten Klienten ergibt sich Prozentuale Verteilung der betreuungsrelevanten Erkrankungen 7,1 3,5 Lernbehinderung/ geistige Behinderung 0,9 Körperbehinderung (Stütz- und Bewegungsapparat) 11,5 organische Erkrankung Sehbehinderung 9,8 58,4 hirnorganische/ neurologische Erkrankung 8,8 seelische Erkrankung Hörbehinderung Seite 6 von 15 im Am häufigsten sind in 2014 Menschen mit einer Lernbehinderung/ geistigen Behinderung mit einem Anteil von 58,4% vertreten. Gegenüber 2013 ergeben sich in der Verteilung der betreuungsrelevanten Erkrankungen kaum Veränderungen. Von den 113 Klienten wurden im Jahr 2014 insgesamt 40 Betreuungen abgeschlossen. Auf Grund der Betreuung in den Modellprojekten hat sich die durchschnittliche Betreuungsdauer wesentlich erhöht (2014 = 9,2; 2013 = 5,7 Monate), da hier der Unterstützungszeitraum langfristig angelegt ist. 2.1.1 Vermittlung Die Vermittlungsunterstützung im Rahmen der gemeinsamen Empfehlung nach § 113 Abs. 2 SGB IX wurde 2014 insbesondere von den Rentenversicherungsträgern genutzt und nur begrenzt gefordert. Hier wurde der IFD Halle/Merseburg im Auswertungszeitraum von der Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (für 6 männliche Klienten), der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland (für 5 Klienten- 4 Männer und 1 Frau) sowie von der Rentenversicherung Bund für einen männlichen Klienten) in Anspruch genommen. In einem Fall (1 männlichen Klienten) wurde unser Fachdienst von der Hauptfürsorgestelle beauftragt. 2 Personen wurden vermittelt. Davon wurde 1 Person zur Eignungsfeststellung vorab in einem befristeten Arbeitsverhältnis in Form einer Probebeschäftigung getestet. Im Berichtszeitraum konnten beide Arbeitsverhältnisse erhalten bleiben. In Bezug auf die Altersverteilung der zu vermittelnden Klienten sind 11 Klienten älter als 41 Jahre. 2.1.2 Übergang Förderschule - Beruf Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Fachdienstarbeit ist in 2014 die Gestaltung der Prozesse im Modellprojekt Übergang Schule - Beruf. Auch in 2014 betreut der IFD in seinem regionalen Bereich 10 Schulen für Geistigbehinderte, 1 Landesbildungszentrum für Körperbehinderte sowie 1 Landesbildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte. Die monatliche Inanspruchnahme im Bereich des Landesmodellprojektes ÜFB kann folgender Übersicht entnommen werden: IFD HalleMerseburg Schüler in der Einzelfallbetreuung Absolventen in der Einzelfallbetreuung Jan Feb März Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 47 49 52 56 54 55 52 45 47 51 56 59 4 4 4 4 4 2 3 5 5 3 3 4 Seite 7 von 15 Die Schülerinnen und Schüler werden im Rahmen der letzten 3 Schuljahre bei der erweiterten Berufsorientierung unterstützt und können ggf. im Anschluss an die Schule als Absolventen weiterbetreut werden. Die Schwerpunkte in der Arbeit im Modellprojekt ÜFB lassen sich wie folgt zusammenfassen: • • • • • • • • • • • • Hospitation im Unterricht Auswertung der schulischen Kompetenzanalyse Abstimmung von Vorgehensweisen und Zusammenarbeit mit Schülern, Eltern bzw. gesetzl. Vertretern, Lehrkräften, Mitarbeitern der Arbeitsagenturen und Betrieben Anwendung von Methoden der Persönlichen Zukunftsplanung Teilnahme an der Berufswegekonferenz und Umsetzung der Festlegungen Organisation von betrieblichen Praktika Engmaschige Begleitung der Praktika Einsatz und Auswertung der Materialien zur betrieblichen Kompetenzanalyse während des betrieblichen Praktikums Beratungsangebote für Lehrkräfte und Eltern zu den Themen Anerkennungsverfahren, Gleichstellung, besonderer Kündigungsschutz, Leistungen der Integrationsämter, u.a. Teilnahme an Netzwerkkonferenzen Beratung von potentiellen Arbeitgebern zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen und Fördermöglichkeiten Weiterführende Begleitung und Unterstützung im Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis Bei 59 Klienten wurde die Betreuung über den Jahreswechsel hinaus fortgeführt. Hier wurden nach Abklärung von Interessen, Neigungen und Wünschen die Praktika zur beruflichen Orientierung organisiert und begleitet. Die Auswertung erfolgte in gemeinsamen Absprachen mit dem Arbeitgeber und unter Verwendung der Materialien der betrieblichen Kompetenzanalyse, um ein umfassendes Bild vom Schüler und seinen Fähigkeiten zu erhalten. Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 66 Praktika durchgeführt. Um das gewünschte Aufgabengebiet kennenzulernen, wurden zunächst 37 Orientierungspraktika durchgeführt. Diese finden in der Regel für 2 Wochen statt. In 21 Fällen konnte im Anschluss ein länger andauerndes Erprobungspraktikum organisiert werden, um dauerhaftes Interesse und Eignung bei den jeweiligen Schülern zu prüfen. Insgesamt 8 Belastungspraktika über einen längeren Zeitraum wurden organisiert. In der weiteren Betreuung in den kommenden Schuljahren sollen nun die geknüpften Kontakte zu den Betrieben genutzt werden, um ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis für die Schüler anzubahnen. Die Praktika fanden vorrangig in folgenden Arbeitsbereichen statt: • • • • • • • Hauswirtschaft/ Restaurantbetrieb/ Hotel Grüner Bereich/ GaLa-Bau/ Bauhof/ Lager Metallbereich/ Fensterbau/Werkstatt-Pumpentechnik Kfz-Aufbereitung und KFZ- Werkstatt Altenpflegebereich-Seniorenbetreuung/ KiTa/Krankentransport Reiterhof/Tierproduktion Medienbereich. Seite 8 von 15 Von den in 2014 betreuten Schülern endete Jahresverlauf bei 24 Klienten u.a. wie folgt: • • • • • • • • • • die Betreuung im Beendigung als Schüler, Aufnahme als Absolvent (4 Klienten) Aufnahme einer Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt (1 Klient) Beginn einer schulischen Ausbildung (1 Klienten) Beginn Maßnahme Unterstützte Beschäftigung (1 Klienten) Beginn Maßnahme Diagnose Arbeitsmarktfähigkeiten (1 Klienten) Abmeldung wegen fehlender Eignung/ Einmündung WfbM (6 Klienten) Beginn Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme/ andere Bildungsmaßnahme (6 Klient) Umzug außerhalb Zuständigkeitsgebiet (1 Klient) Status der Arbeitslosigkeit zum Schulende (2 Klienten) Abmeldung wegen Langzeiterkrankung (1 Klient) 2.1.3 Übergang Werkstatt allgemeiner Arbeitsmarkt Zum 31.12.2013 endete das Bundesarbeitsmarktprogramm Job 4000 Artikel 3. In 2014 wurde die Umsetzung des Modellprojektes „Unterstützung des Übergangs von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in Sachsen-Anhalt durch die Integrationsfachdienste“ mit den 8 Werkstätten für schwerbehinderte Menschen unseres regionalen Bereiches weiter verfolgt. In diesem Rahmen wurden im Jahr 2014 im IFD Halle/ Merseburg 8 Klienten unterstützt. Bei 5 Klienten wurde die Betreuung über den 31.12.2014 hinweg fortgesetzt und bei 3 Klienten endete in 2014 die Betreuung aus folgenden Gründen (2x Beendigung durch Klient- zurück in die WfbM, 1x Beginn einer Maßnahme der Agentur für Arbeit – BvB in einem BBW). Eine gute Zusammenarbeit gestaltete sich mit den Halleschen Behindertenwerkstätten e.V., der Lebenshilfe Halle e.V., der Evangelischen Stadtmission Halle e.V. sowie der Stiftung Samariterherberge Horburg. Im Rahmen des Modellprojektes ÜWA übernahm der IFD Halle/ Merseburg folgende Aufgaben: • Feststellung der Fähigkeiten, gesundheitlichen Möglichkeiten und beruflichen Interessen der betroffenen Klienten (Erstellen von Bewerberprofilen) • gemeinsame Gespräche mit den Klienten und ggf. deren Eltern/ Betreuern zur Absprache des Vorgehens/ Beratung • Akquise und Organisation von Praktikumsplätzen zur beruflichen Orientierung • Begleitung der Praktika und Auswertung • Bewerbungsunterstützung • Akquise geeigneter Ausbildungsplätze und von Arbeitsplätzen • Beratung von Praktikumsbetrieben und Arbeitgebern • Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit der Reha – Berufsberatung der Agentur für Arbeit • Zusammenarbeit mit der WfbM und den zuständigen Leistungsträgern • Begleitung zu Vorstellungsgesprächen. Seite 9 von 15 2.2 Bereich Berufsbegleitung 2.2.1 Kennzeichnung des Bereiches Hauptziel der Tätigkeit der Berufsbegleitung bildet die Sicherung der Arbeitsverhältnisse der schwerbehinderten Menschen. Der IFD kann in diesem Zusammenhang sowohl durch kurzfristige Beratung eine Problemlösung herbeiführen als auch durch langfristig Betreuung Unterstützung für Arbeitgeber und schwerbehinderten Beschäftigten bieten. Weitere Schwerpunkte des Bereiches Berufsbegleitung betreffen die Einzelfallunabhängige betriebliche Beratung sowie die Erstellung von Fachdienstlichen Stellungnahmen. In den nachfolgenden Abschnitten wird auf die einzelnen differenzierten Sachverhalte eingegangen. 2.2.2 Die Berufliche Begleitung Die Qualifizierte Beratung: Beratung ist eine qualifizierte fachdienstliche Auseinandersetzung mit einem Klienten, die über eine Auskunft oder die Zuständigkeitsprüfung hinausgeht. Ziel ist es, die vorliegende Problemlage zu erkennen und einen geeigneten Lösungsweg aufzuzeigen. Im Jahr 2014 hat der IFD insgesamt in 44 Fällen eine qualifizierte Beratung durchgeführt. Die Berufliche Betreuung: Die Betreuung ist die zielgerichtete längerfristige Fortsetzung der Beratung eines Klienten bei komplexen Problemlagen, d.h. das Betreuung immer ein auf Klienten bezogenes zentriertes Handeln darstellt. Insgesamt betreute der Dienst 284 Klienten (männlich = 156; weiblich = 128). Davon wurden 185 Fälle neu aufgenommen und 201 abgeschlossen. Die durchschnittliche Betreuungsdauer betrug insgesamt ca. 8,64 Monate. Aussagen über die Altersverteilung sind in folgender Abbildung dargestellt: Prozentuale Altersverteilung 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Angaben gesamt 100 bis 25 Jahre 6 26-40 Jahre 24,3 41-50 Jahre 21,1 51->60 Jahre 41,2 <60 Jahre männlich 54,9 5,8 27,6 18,6 36,5 11,5 weiblich 45,1 6,3 20,3 24,2 46,9 2,3 gesamt Seite 10 von 15 7,4 2.2.3 Aussagen zum Schwerbehindertenstatus Der größte Teil der Klienten weist die Schwerbehinderteneigenschaft nach. Etwa 31% der Gesamtzahl der Klienten ist von der Arbeitsagentur gleichgestellt. Die Beauftragung zur Berufsbegleitung erfolgte ausschließlich durch das Integrationsamt. Die Möglichkeit der Betreuung auch anderer Personen nach §109 SGB IX wurde für den Bereich der Berufsbegleitung nicht umgesetzt. 2.2.4 Betreuungsrelevante Erkrankungen Im Berichtszeitraum wurden Klienten mit körperlichen, organischen, seelischen aber auch hirnorganischen Erkrankungen sowie hörbehinderte Klienten betreut. Die prozentuale Häufigkeit kann dem nachfolgenden Diagramm entnommen werden: prozentuale Verteilung der betreuungsrelevanten Erkrankungen organische Erkrankung 8,5 5,3 Körperbehinderung (Stütz- und Bewegungsapparat) 22,5 Hörbehinderung 13 seelische Erkrankung 19,3 14,1 hirnorganische/ neurologische Erkrankung Sehbehinderung 17,3 2.2.5 Lernbehinderung/ geistige Behinderung Einleitende Stelle Die Einleitung der Betreuung wurde durch verschiedene Stellen initiiert, die nicht mit dem Leistungsträger identisch sind: • • • • • • • • Integrationsamt (in 173 Fällen) Eigeninitiative (in 47 Fällen) Arbeitgeber, Kollegen oder betriebliche Helfer (in 31 Fällen) Kliniken, niedergelassene Ärzte oder Psychotherapie (in 18 Fällen) Privates Umfeld (in 4 Fällen) Übergabe der Betreuungsklienten aus anderem IFD Bereich, Modellprojekte (in 5 Fällen) Allgemeine Beratungsstellen (in 4 Fällen) Rentenversicherung (in 1 Fall) Seite 11 von 15 Hieraus wird deutlich, dass der Dienst in dem Bereich der Berufsbegleitung ein niederschwelliges Angebot darstellt und der Bekanntheitsgrad die Vielfältigkeit der Zugänge ermöglicht. 2.2.6 Gründe zur Einschaltung der Betreuung Die Schwerpunkte der Problemstellungen beziehen sich auf die Klärung von Überbelastungssituationen, auf präventive Maßnahmen, auf Maßnahmen im Rahmen der Begleitenden Hilfe sowie auf die Lösung von Konflikten am Arbeitsplatz und die Wiederaufnahme der Arbeit nach längerer Arbeitsunfähigkeit. Bei den hörbehinderten Menschen sind vordergründig Kommunikations- und Belastungsprobleme des Klienten an seinem Arbeitsplatz der Grund für das Einschalten des IFD. Die Gründe zur Einschaltung der Betreuung waren Folgende (Mehrfachnennungen möglich): Gründe zur Aufnahme der Begleitung im Zusammenhang mit: Prävention Abmahnung Zustimmungsverfahren zur Kündigung Wiederaufnahme der Arbeit Begleitende Hilfe (z.B. § 27 SchwbAV) Fehlzeiten / Verhaltensprobleme Belastung / Belastbarkeit Konflikte am Arbeitsplatz Krisenintervention Kommunikation andere Probleme am Arbeitsplatz 2.2.7 143 6 5 30 148 34 187 78 27 50 8 Ergebnisse der Berufsbegleitung Die Betreuung wurde in insgesamt 201 Fälle abgeschlossen (Männer = 112, Frauen = 89). Im Berichtszeitraum konnte in 183 Fällen der Arbeitsplatz erhalten bleiben. Das entspricht einer Sicherungsquote von 91%. Dieses gute Betreuungsergebnis beweist, dass in der Mehrzahl der Fälle durch Einschaltung des IFD die berufliche Situation stabilisiert, eine Anpassung der betrieblichen Anforderungen, die Reduzierung von Arbeitsinhalten und eine Verbesserung der innerbetrieblichen Kommunikation und Arbeitsabläufe erreicht werden konnte. Bei den hörbehinderten Menschen konnten durch gezielte Unterstützungsmaßnahmen, wie z.B. Gebärdensprachdolmetschereinsätze die Reduzierung von Informationsdefiziten erreicht und damit das Arbeitsverhältnis stabilisiert werden. Ebenso trug der Einsatz von technischen Arbeitshilfen entscheidend zur Sicherung des Arbeitsplatzes bei. Seite 12 von 15 Auch die Initiierung von finanziellen Leistungen über das Integrationsamt zum Ausgleich der außergewöhnlichen Belastungen für die Arbeitgeber hinsichtlich des Beschäftigungsverhältnisses mit dem jeweiligen schwerbehinderten oder behinderten Menschen, bildete ein bedeutsames Kriterium im Lösungsprozess. Bei 15 Betreuungsfällen konnte das Arbeitsverhältnis nicht bestehen bleiben. Die Gründe, die zur Beendigung der Arbeitsverhältnisse führten, waren Folgende: • • • • • einvernehmliche Auflösungen des Arbeitsverhältnisses (in 3 Fällen) personenbedingte Kündigung (in 3 Fällen) betriebsbedingte Kündigungen durch den Arbeitgeber (in 5 Fällen) Kündigung durch den Arbeitnehmer (in 1 Fall) personenbedingte Kündigung (in 3 Fällen) In 2 Fällen endete jeweils das befristete Arbeitsverhältnis und 1 Klient bezieht eine Erwerbsminderungsrente. In 4 Fällen konnte der IFD die Kündigungsfrist nutzen und für den Klienten einen nahtlosen Übergang in ein neues Arbeitsverhältnis schaffen. 2.2.8 Unterstützte Beschäftigung Die Unterstützte Beschäftigung (UB) ist eine gesetzlich geregelte Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (§38a Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - SGB IX). Die UB ist ein Angebot für Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf. Sie bietet eine individuelle, arbeitsplatzbezogene Qualifizierung mit anschließender Berufsbegleitung. Im Rahmen der Unterstützen Beschäftigung übernahm der IFD Halle/ Merseburg in der Berufsbegleitung folgende Aufgaben: • Prozessorientierte Unterstützung der Klienten: ständige Kontrolle des Passungsverhältnis zwischen den Fähigkeiten des Klienten und den betrieblichen Anforderungen, • Analyse des individuellen Unterstützungsbedarfs, • Beratung bei Konflikten im Betrieb, Beratung von Arbeitgebern, • Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt, • Zusammenarbeit mit den Angehörigen (z.B. Eltern), Insgesamt ist unser IFD im Jahr 2014 in 7 Fällen tätig geworden, wobei die Betreuung bei 1 Klient wegen der Krankheitsvertretung statistisch an- und wieder abgemeldet werden musste. Mit den 2 Trägern der InbQ (Individuelle betriebliche Qualifizierung), welche in unserem Zuständigkeitsbereich tätig sind, wurde zunächst das Verfahren zur Aufnahme in die Berufsbegleitung abgestimmt. Mit der Begründung des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses und der Notwendigkeit einer weitergehenden Unterstützung wurde die Betreuung bei 3 Klienten neu aufgenommen, in drei Fällen wird die Berufsbegleitung seit 2012 bzw. 2013 durchgeführt. Seite 13 von 15 2.3 Sonstige Tätigkeitsfelder des Integrationsfachdienstes 2.3.1 Fachdienstliche Stellungnahmen Im Berichtszeitraum wurde der IFD in 139 Fällen mit der Erarbeitung von Fachdienstlichen Stellungnahmen beauftragt. Insgesamt konnten davon 125 Stellungnahmen angefertigt werden. Das Integrationsamt war für alle Beauftragungen alleiniger Auftraggeber. Ziel der Stellungnahmen ist es, eine Grundlage für rechtlich relevante Entscheidungen zu erhalten. Bei den bearbeiteten Einzelfällen wurden in der Hauptsache Entscheidungsgrundlagen zu Fragen nach §27 SchwbAV, zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen für Arbeitgeber getroffen und die Empfehlungen dazu schriftlich niedergelegt. Fachdienstliche Stellungnahmen erstellt Abgeltung außergewöhnliche Belastungen für Arbeitgeber (§ 27 SchwbAV) Leistungen zur Arbeitsassistenz (§ 17 (1a) SchwbAV) 2.3.2 Gesamt: 125 117 8 Öffentlichkeitsarbeit Auch im Jahr 2014 wurde kontinuierlich Kontakt zu verschiedenen Arbeitgeberzirkeln gehalten, z.B. zum Bundesverband der Mitteldeutschen Wirtschaft, der IHK Halle-Dessau, der Handwerkskammer Halle etc. In zahlreichen Gremien nimmt der IFD regelmäßig an Veranstaltungen teil, hält Vorträge oder informiert über seine Unterstützungsmöglichkeiten, so z.B. in der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft Halle/Saalekreis, bei Treffen der Behindertenverbände, verschiedener Selbsthilfegruppen, Kliniken und Förderschulen. 2.3.3 Einzelfallunabhängige Beratungen der Arbeitgeber Weiterhin wurden im Berichtszeitraum 44 einzelfallunabhängige betriebliche Beratungen durch den IFD Halle/Merseburg durchgeführt, die das Ziel verfolgten, Arbeitgeber zu unterstützen, zu motivieren und zu begleiten, damit sie bereit sind, schwerbehinderte Menschen auch weiterhin zu beschäftigen oder einzustellen. Seite 14 von 15 Hierzu zählen: • Unterstützung und Motivation der Arbeitgeber in Fragen der Erhaltung oder der Einrichtung behindertengerechter Arbeitsplätze • Motivation zur Zusammenarbeit • Information und Öffentlichkeitsarbeit u.a. in Förderschulen (z.B. GB-Schulen) • Unterstützung bei der Entwicklung der Personalplanung und Personalentwicklung für schwerbehinderte Menschen • Information des Arbeitgebers über Auswirkungen von Behinderungen am Arbeitsplatz und den Umgang mit schwerbehinderten Menschen. 3. Schlussbemerkungen Der IFD hat im Auftrag der entsprechenden Leistungsträger darauf hingewirkt, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen für den Arbeitsprozess vorzubereiten, zu integrieren bzw. Arbeitslosigkeit zu verhindern und damit bestehende Arbeitsverhältnisse zu sichern. Diese Ergebnisse sind nur durch die enge und kooperative Zusammenarbeit mit den an den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beteiligten Leistungsträgern möglich gewesen. 2014 wurde diese Zusammenarbeit fortgesetzt und bildet die Grundlage für die weitere Fachdienstarbeit in den folgenden Jahren in unseren Kernbereichen sowohl in der Berufsbegleitung als auch in der Umsetzung der Landesmodellprojekte Übergang Schule-Beruf sowie Übergang Werkstatt – allgemeiner Arbeitsmarkt. Seite 15 von 15 Übersicht der Förderschulen für Geistigbehinderte, LBZ für Hörbehinderte sowie Überregionales Förderzentrum Harz (Schule für Körperbehinderte) in SachsenAnhalt in ihrer Zuordnung zu den regional tätigen IFD Stand: 30.04.2016 IFD Halberstadt/Sangerhausen (10) + (2) Nr./ IFD Name der Schule, Ansprechpartner, E-Mail Anschrift 1-33 Frau Semella FS „Reinhard Lakomy“ SL Frau Schulze [email protected] 2-34 Frau Böhme „Liv-Ullmann-Schule“ FS für Geistigbehinderte SL Frau Cebulla [email protected] Juri-Gagarin-Straße 20, 38820 Halberstadt Tel. 03941/ 443 075 Fax 568 628 Walther-Rathenau-Straße 15, 38855 Wernigerode Tel. 03943/ 45 515 Fax 45 516 3-35 Sine-Cura-Schule SL Frau Schröder [email protected] Starenweg 19, 06485 Quedlinburg OT Gernrode Tel. 03946/ 43 342 FS „Johannenschule“ für geistig behinderte Kinder und Jugendliche SL Herr Franke [email protected] Lindenstraße 23, 06502 Neinstedt Tel. 03947/ 99 675 Kastanienschule FS für geistig Behinderte SL Frau Mück [email protected] Prof.-Dr.-Walter-FriedrichStraße 20, 06449 Aschersleben Tel. 03473/ 222 490 Fax 222 494 Querfurter Straße 12 Haus 9, 06295 Lutherstadt Eisleben Tel. 03475/ 696 648 Frau Böhme 4-36 Frau Böhme 5-37 Herr Hermann 6-38 Herr Hermann 7-39 Herr Hermann 8-40 Herr Hermann 9-41 Frau Schulze Levana-Schule FS für Geistigbehinderte SL Frau Zöllner [email protected] Waldschule Förderschule für Geistigbehinderte SL Frau Gaertner [email protected] Arnstedter Weg 11, 06333 Hettstedt Tel. 03476/851 088 CJD Christophorusschule – staatlich anerkannte Förderschule für geistige Entwicklung SL Frau Grüber [email protected] Lindenstraße und Hasentorstraße 10 06526 Sangerhausen Tel. 03464/ 249 1600 Fax 249 1670 Am Park 16, 39435 Wolmirsleben Tel. 039268/ 32 045 Förderschule für Geistigbehinderte „ Am Park“ SL Frau Rausch [email protected] Seite 2/2 Frau Schulze Klusstiftung Schneidlingen Katharinenschule SL Frau Littmann [email protected] Hospitalstraße 4, 39444 Hecklingen OT Schneidlingen Tel. 039267/9310 Fax 93 199 47 Überregionales Förderzentrum Harz Oehrenfelder Weg 25a „Marianne-Buggenhagen-Schule“ 38871 Ilsenburg / Frau Schulze SL Herr Clement OT Darlingerode [email protected] Tel. 03943 / 905 927 48 LBZ für Hörgeschädigte Fax. 03943 / 905 928 Westerhäuser Straße 40 Frau SL Herr Eggert 38820 Hallberstadt Semella [email protected] Tel. 03941 / 678 6 10-42 Fax. 03941 / 678 725 Übersicht der Förderschulen für Geistigbehinderte sowie LBZ/Förderschule für Körperbehinderte in Sachsen-Anhalt in ihrer Zuordnung zu den regional tätigen IFD Stand: 30.04.2016 IFD Magdeburg/Stendal (14) +2 Nr IFD-MA 1-1 Name der Schule, Ansprechpartner, E-Mail Anschrift Lindenschule Burg SL Frau Häfner In der Alten Kaserne 15a, 39288 Burg Tel. 03921/ 996 757 Fax 996 759 Frau Pachur/ [email protected] Frau Seuthe Johanne-Nathusius-Schule 2-2 Frau Knels SL Herr Tessmann [email protected] 3-3 Frau Knoll 4-4 Frau Scholtisek LüneburgerHeerstraße 22, 39340 Haldensleben Tel. 03904/ 42 752 Förderschule „Hugo Kükelhaus“ SL Herr Stäps [email protected] Regenbogenschule SL Frau Sonnenberger [email protected] Schule Lindenstraße Förderschule für Geistigbehinderte Frau SL Frau Schöller Noffke/Frau kontakt@sos-lindenstraße.bildung-lsa.de Liebe 5-5 6-6 Herr Kiesel 7-7 Frau Pachur/ Frau Seuthe 8-8 Frau Pachur/ Frau Seuthe 9-9 Kosmonautenweg 1, 39118 Magdeburg Tel. 0391/ 614 026 Hans-Grade-Str.120, 39130 Magdeburg Tel. 0391/ 722 5408 Fax 722 5408 Lindenstraße 18, 39218 Schönebeck Tel. 03928/ 841 862 Fax 849 791 Schule am Wasserfall SL Herr Dr. Hartleib [email protected] Burchardstraße 5 39114 Magdeburg Tel. 0391/ 857 837 Fax 857 702 Förderschule „Miteinander“ Stellv. SL Frau Lehmann [email protected] Bahnhofstraße 8 A, 39365 Wefensleben Tel. 039400/ 3 092 Gerhard-Schöne-Schule Förderschule für Geistigbehinderte SL Frau Lupu [email protected] Samswegener Str.10, 39326 Wolmirstedt Tel. 039201/ 29 246 Fax 27 430 Schule am Mühlenberg Mühlenberg 2, Hamersleben 1 Frau Scholtisek 10-10 Frau Noffke 11-11 Herr Lösch 12-12 Herr Lösch 13-13 Frau Zilkenat 14-14 SL Frau Müller [email protected] 39393 Am Großen Bruch Tel. 039401/ 406 Fax 63 172 Förderschule (GB) „K.-Fr.-Wander“ SL Frau Kauerhof [email protected] Straße der Republik 19, 39638 Gardelegen Tel. 03907/ 778 432 Fax 778 433 Schule „Am Lindenweg“ SL Frau Döring [email protected] Lindenweg 5, 39539 Havelberg Tel. 039387/ 7 250 Fax 72 515 Förderschule für geistig Behinderte „Schule unterm Regenbogen“ SL Frau Protz [email protected] Amtsstraße 47, 29410 Salzwedel Tel. 03901/ 25 020 Fax 305 670 Förderschule (GB) „H. Keller“ SL Frau Wege [email protected] Preußenstraße 44, 39576 Stendal Tel. 03931/ 210 604 Fax 210 605 Förderschule (GB) Erxleben SL Frau Hübner Frau Zilkenat [email protected] Neue Schulstraße 6, 39606 Osterburg Tel. 03937/ 82 762 Fax 895 827 43 Schule am Fermersleber Weg Fermersleber Weg 21 Frau FS für Körperbehinderte 39112 Magdeburg Scholtisek im Förderzentrum Süd Tel. 0391 / 615 061 SL Frau Hacker Fax. 0391 / 611 842 [email protected] 46 LBZ Tangerhütte Birkholzer Chaussee 6 Frau Zilkenat Schule für Körperbehinderte Frau Noffke 39517 Tangerhütte Schule für Blinde und Sehbehinderte Tel. 03935 / 943 0 SL Frau Kunz Fax. 03935 / 943 200 [email protected] 2 Übersicht der Förderschulen für Geistigbehinderte und Förderschule für Körperbehinderte in Sachsen-Anhalt in ihrer Zuordnung zu den regional tätigen IFD Stand: 30.04.2016 IFD Wittenberg/Dessau (7) + (1) Nr IFD-MA Name der FS-Schule / Schulleiter / Mail Anschrift / Telefon / Fax Angelika-Hartmann-Schule FS für Geistigbehinderte Frau SL Frau Hey Kleemann [email protected] Goethestraße 21 06366 Köthen Tel. 03496 /555 858 Fax 405 180 FS (GB) „Lebensweg“ SL Frau Hempe [email protected] Karl-Marx-Straße 1a 06406 Bernburg Tel. 03471/ 347 890 Fax 312 375 Regenbogenschule FS für Geistigbehinderte SL Frau Scheffler [email protected] Breite Straße 6/7, 06844 Dessau-Roßlau Tel. 0340/ 213 198 Fax 213 892 FS (GB) „Am Heidetor“ SL Frau Focke Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 7 39261 Zerbst Tel. 03923/611 680 Fax 611 6815 1-15 2-16 Frau Kleemann 3-17 Frau Becker 4-18 Frau Becker 5-19 [email protected] FS (GB) „Sonnenschein“ SL Frau C. Reinhardt Frau Marotz 44 „Heideschule Holzdorf“ FS für Geistigbehinderte SL Herr Döring [email protected] „Peter Petersen“ FS für Geistigbehinderte SL Frau J. Reinhardt [email protected] Schule an der Muldaue“ Gustav-Adolf-Straße 31, 06886 LutherstadtWittenberg Tel. 03491/ 407 608 Fax 407 607 Juri-Gagarin-Straße 11, 06926 Jessen/ OT Holzdorf Tel. 035389/ 81 690 Fax 82 101 Poetenweg 45, 06773 Gräfenhainichen Tel. 034953/ 22 091 Fax 26 711 Kreuzbergstraße 200 Frau FS für Körperbehinderte 06849 Dessau-Roßlau KrügerKlaus SL Frau Matschke Tel. 0340 / 850 1370/ Herr Hepke 6-20 Frau Marotz 7-21 [email protected] [email protected] 858 1459 Fax. 0340 / 850 1370 1 Übersicht der Förderschulen für Geistigbehinderte, LBZ für Blinde und Sehbehinderte, LBZ für Hörgeschädigte sowie LBZ für Körperbehinderte in Sachsen-Anhalt in ihrer Zuordnung zu den regional tätigen IFD Stand: 30.04.2016 IFD Halle/Merseburg (10) +(3) Nr. IFD-MA Name der Schule, Ansprechpartner, E-Mail Anschrift 1-22 Förderschule für Geistigbehinderte „Helen Keller“ SL Herr Karge [email protected] Ernst-Barlach-Ring 37, 06124 Halle Tel. 0345/ 804 8887 Fax 804 6156 Förderschule für Geistigbehinderte „Schule am Lebensbaum“ SL Frau Uffrecht [email protected] Hildesheimer Str.28a, 06128 Halle Tel. 0345/ 131 9790 Fax 131 9799 Astrid-Lindgren-Schule SL Frau Narr [email protected] August-LamprechtStr.15, 06132 Halle Tel.0345/ 770 9535 Sonderschule für geistig Behinderte „An der Kastanie“ SL Frau Nietschmann [email protected] „Sonnenland“ Schule für Geistigbehinderte SL Frau Marun [email protected] Brehnaer Str.63, 06749 Bitterfeld-Wolfen Tel. 03493/ 69 035 Förderschule für Geistigbehinderte „Käthe-Kruse-Schule“ SL Frau Klausnitzer [email protected] Carl-Broche-Str.3, 06618 Naumburg Tel. 03445/ 773 215 Fax 779 308 Schlossgartenschule SL Frau Frohl-Heinold [email protected] Alte Leipziger Str.21, 06667 Weißenfels Tel. 03443/ 237 035 Förderschule für Geistigbehinderte „ J.T.Weise“ SL Frau Kormann [email protected] Platanenweg, 06712 Zeitz Tel. 03441/ 310 204 Förderschule für Geistigbehinderte „Heinrich Kielhorn“ SL Herr Schirmer [email protected] Schulstr.30, 06242 Großkayna Tel. 034633/ 21 830 Fax 34 620 Frau Siebert 2-23 Frau Siebert 3-24 Frau Siebert 4-25 N.N. 5-26 N.N. 6-27 Frau Fricke 7-28 Herr Winter 8-29 Frau Hennicke 9-30 Herr Winter 1 Bahnhofstraße 12, 06766 Bitterfeld-Wolfen Tel. 03494/ 368 7870 N.N. Außenstelle Merseburg „Heinrich Kielhorn“ Förderschule für Geistigbehinderte [email protected] Förderschule für Geistigbehinderte „Regenbogenschule Landsberg“ SL Frau Fritzsche [email protected] Naumburger Straße 167 06217 Merseburg Tel.03461/ 500 434 Fax 503 641 Bergstraße 18, 06188 Landsberg Tel. 034602/ 21 448 45 LBZ für KB Halle Murmansker Straße 16 06130 Halle (Saale) Tel. 0345 / 472 1135 Frau Hennicke 10-32 SL Frau Siegert Frau Siebert [email protected] LBZ für Blinde und Sehbehinderte Halle 49 N.N. „Hermann von Helmholtz“ SL Frau Busch Oebisfelder Weg 2 06124 Halle (Saale) Tel. 0345 / 444 6960 Fax. 0345 / 444 6969 [email protected] Frau Becker IFD WittenbergDessau LBZ für Hörgeschädigte „Albert Klotz“ Halle SL Herr Henning [email protected] 2 Murmansker Straße 12 06130 Halle (Saale) Tel. 0345 / 133 5680 Fax. 0345 / 133 56817 Wernigerode IFD Halberstadt/Sangerhausen Standort Halberstadt Düsterngraben 7 38820 Halberstadt Fax: 03941/620993 Frau Schulze (Teamleiterin) Telefon: 03941/620994 E-Mail: [email protected] Frau Böhme Telefon: 03941/620680 E-Mail: [email protected] Frau Semella (für hörbehinderte Menschen) Telefon: 03941/5954490 E-Mail: [email protected] file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/landkreis_24.html[12.11.2014 09:55:06] Altmarkkreis IFD Magdeburg/Stendal Standort Stendal Dr. Kurt-Schumacher-Straße 23 39576 Stendal Fax: 03931/419565 Herr Lösch (Teamleitung) Telefon: 03931/492873 E-Mail: [email protected] Frau Zilkenat Telefon: 03931/419096 E-Mail: [email protected] Frau Ludwig Telefon: 03931/419566 E-Mail: [email protected] Frau Noffke Telefon: 03931/492872 E-Mail: [email protected] Frau Knels (für hörbehinderte Menschen) E-Mail: [email protected] Telefon: 03931/492871 file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/landkreis_23.html[12.11.2014 09:55:07] Magdeburg IFD Magdeburg/ Stendal Standort Magdeburg Hasselbachplatz 2 39104 Magdeburg Frau Bury (Sekretariat) Telefon: 0391/56390839 Fax: 0391/2 88 68 14 od. (65) E-Mail: [email protected] Herr Kiesel (stv. Teamleitung) Telefon: 0391/2537923 E-Mail: [email protected] Frau Zeitke Telefon: 0391/2886735 E-Mail: [email protected] Frau Liebe E-Mail: [email protected] Telefon: 0391/2581932 Frau Scholtisek Telefon: 0391/56390837 E-Mail: [email protected] Frau Pachur/ Frau Seuthe Telefon: 0391/56 39 08 38 E-Mail: [email protected] Frau Knoll (für hörbehinderte Menschen) Telefon: 0391/5096796 Fax: 0391/5442721 E-Mail: [email protected] file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/landkreis_22.html[12.11.2014 09:55:09] Weißenfels IFD Halle/Merseburg Standort Leuna Leunacenter / Am Haupttor 06237 Leuna Fax: 03461/432508 Frau Fricke/ Frau Kirschstein Telefon: 03461/432510 E-Mail: [email protected] Frau Sperlich Telefon: 03461/432507 E-Mail: [email protected] Herr Winter (für hörbehinderte Menschen) Telefon: 03461/ 432517 Fax: 03461/ 432518 E-Mail: [email protected] file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/landkreis_13.html[12.11.2014 09:55:19] Sangerhausen IFD Halberstadt / Sangerhausen Standort Aschersleben Lindenstraße 16 06449 Aschersleben Fax: 03473/225064 Herr Schmidt Telefon: 03473/225060 E-Mail: [email protected] Herr Hermann Telefon: 03473/225061 E-Mail: [email protected] Frau Semella (für hörbehinderte Menschen) (Sitz am Standort Halberstadt) file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/landkreis_12.html[12.11.2014 09:55:20] Halle IFD Halle / Merseburg Standort Halle Emil-Abderhalden-Straße 21 06108 Halle Fax: 0345/9773475 Frau Sykora (Teamleiterin) Telefon: 0345/9773377 E-Mail: [email protected] Frau Dr. Brußig Telefon: 0345/1317013 E-Mail: [email protected] Frau Siebert Telefon: 0345/9773474 E-Mail: [email protected] Frau Setzefand (für hörbehinderte Menschen) Telefon: 0345/6902289 Fax: 0345/6902289 E-Mail: [email protected] file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/landkreis_11.html[12.11.2014 09:55:21] Lutherstadt Wittenberg IFD Wittenberg/Dessau Standort Wittenberg Straße der Völkerfreundschaft 129 06886 Wittenberg Fax: 03491/877093 Frau Marotz Telefon: 03491/877092 E-Mail: [email protected] Frau Krüger- Klaus Telefon: 03491/877094 E-Mail: [email protected] Herr Hepke Telefon: 03491/877095 E-Mail: [email protected] Frau Helmchen-Jordan (für hörbehinderte Menschen) Telefon: 03491/877091 E-Mail: [email protected] file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/landkreis_6.html[12.11.2014 09:55:27] Anhalt-Zerbst IFD Wittenberg/Dessau Standort Köthen Georgstr. 8 06366 Köthen (Anhalt) Frau Becker (Teamleiterin) Telefon: 03496/7003721 Fax: 03496/7003729 E-Mail: [email protected] Frau Kleemann Telefon: 03496/7003722 Fax: 03496/7003729 E-Mail: [email protected] file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/landkreis_5.html[12.11.2014 09:55:28] Modellprojekt „Unterstützung des Übergangs von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in Sachsen-Anhalt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch die Integrationsfachdienste“ (Modell ÜWA) 1. Präambel In Sachsen-Anhalt wird seit September 2011 das Modellprojekt „ Unterstützung des Übergangs von Schülerinnen und Schülern mit geistiger Behinderung und weiterer schwerbehinderter Schülerinnen und Schüler von der Schule in Arbeit und Beruf“(ÜFB) in Verbindung mit der Initiative Inklusion/Handlungsfeld 1 des BMAS umgesetzt. Dieses Modellprojekt enthält bereits ein Unterstützungsangebot durch die Integrationsfachdienste für Absolventen der Schulen für Geistigbehinderte, die zunächst in den Berufsbildungsbereich (BBB) der WfbM eingegliedert werden, aber ggf. von dort aus nicht in den Arbeitsbereich der WfbM, sondern auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln möchten. Das Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt (MS) und das Integrationsamt (INA) haben am 04.06.2012 vereinbart, auch Mitarbeitern der WfbM in Sachsen-Anhalt Unterstützung bei der Erprobung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch die Integrationsfachdienste zu gewähren, die sich bereits im Arbeitsbereich der Werkstätten befinden. Hierdurch wird es möglich, gerade Menschen mit geistiger Behinderung umfassend und zu jedem Zeitpunkt Ihrer Entwicklung, auch wenn sie bereits Mitarbeiter einer WfbM sind, entsprechend ihres Wunsch- und Wahlrechts, sehr individuell, bei der Erprobung einer Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen. Unabhängig von der Art der vorliegenden Behinderung gilt dieses Angebot für alle schwerbehinderten Mitarbeiter der WfbM. Diese Unterstützung kann dann im Rahmen der beiden Modelle unabhängig von der jeweils gerade vorliegenden institutionellen Einbindung (Schule, Maßnahmen der Agentur für Arbeit, WfbM) und dem zuständigen Leistungsträger erfolgen. Es soll eine konzeptionelle Basis für die Unterstützungsprozesse und den Einbezug aller an diesen Prozessen beteiligten Leistungsträger und Leistungserbringer geschaffen werden, um das Angebot flächendeckend, regelhaft, verlässlich und in abgestimmter Qualität in SachsenAnhalt vorzuhalten. Bisher noch bestehende Hemmnisse und Mängel, die sich bei der Umsetzung von Job 4000 Artikel 3 zeigten, sollen behoben werden (siehe insbesondere unter 5.). 2. Ausgangslage in Sachsen-Anhalt Im Zeitraum vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2013 können Mittel des Bundesarbeitsmarktprogramms Job 4000 Artikel 3 durch das INA genutzt werden, um schwerbehinderte Menschen gezielt bei der Integration in das Arbeitsleben durch die Integrationsfachdienste (IFD) zu unterstützen. In Sachsen-Anhalt wurden in Abstimmung mit dem MS mit Mitteln aus dem Programm Job 4000 Artikel 3 vorrangig Mitarbeiter der WfbM im Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch die Integrationsfachdienste gefördert. Im Zuge der Umsetzung des Programms konnten folgende hierfür erforderliche Bedingungen geschaffen werden: - Mit der Sozialagentur Sachsen-Anhalt wurde das Verfahren unter Beteiligung der Fachausschüsse der WfbM abgestimmt und ein einjähriges Rückkehrrecht für die in Arbeit vermittelte Mitarbeiter der WfbM nach behinderungsbedingtem Scheitern des Arbeitsverhältnisses vereinbart, - Die Arbeitsmarktprogramme des Landes (Laufzeit bis 12/2012) zielten auf die besondere Unterstützung von Arbeitgebern ab, die Arbeitsplätze für wechselbereite Mitarbeiter aus WfbM zur Verfügung stellten. Hier wurde eine Förderung mit EGZ der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Kombination mit Leistungen des INA für die Dauer von bis zu 6 Jahren vereinbart, - Der Ausgliederungsprozess wurde durch die IFD mit den Beteiligten entwickelt und erprobt. Schwachstellen und hemmende Faktoren sind jetzt identifiziert und können behoben werden. Arbeitgeber werden umfassend zur Beschäftigung des Personenkreises und bei der Beantragung von Leistungen beraten. Der IFD sichert ein kontinuierliches Unterstützungsangebot, auch nach Begründung eines Arbeitsverhältnisses, - Die IFD und die Mitarbeiter der Sozialagentur haben das Projekt in allen WfbM vorgestellt und für die Nutzung geworben. Es erfolgte bisher eine Zusammenarbeit mit 22 WfbM im Einzelfall. In 11 WfbM sind keine Mitarbeiter im Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt worden. Die im Rahmen des Programms für Sachsen-Anhalt zur Verfügung gestellten Mittel sind ausgeschöpft, bzw. für die laufenden Fälle gebunden. Weitere interessierte Werkstattmitarbeiter können auf dieser Basis nicht unterstützt werden. Das Interesse an diesem Angebot besteht aber nach wie vor. Das Modell soll die Voraussetzung für die flächendeckende Weiterführung und Verbesserung der Unterstützungsleistung für Mitarbeiter aus WfbM ermöglichen und eine verbindliche Regelung des Zusammenwirkens aller Beteiligten schaffen. 3. Zielgruppe Zur Zielgruppe gehören schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WfbM, die sich im Arbeitsbereich befinden und die neben einem erforderlichen Maß an Kompetenzen die Motivation mitbringen, Erprobungsmaßnahmen mit Unterstützung des IFD durchzuführen, die für die Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses am allgemeinen Arbeitsmarkt notwendig sind. 4. Unterstützungskonzept, Prozessplanung Bereits während der Schulzeit durch die IFD unterstützte Jugendliche, die trotz der durchgeführten Erprobungsmaßnahmen während der Schulzeit oder durch die anschließend erfolgten Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit noch nicht auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln konnten, die daher in eine Werkstatt für behinderte Menschen eingegliedert wurden und hier den Berufsbildungsbereich erfolgreich absolvierten und den Wunsch haben am allgemeinen Arbeitsmarkt tätig zu werden, können durch zielgerichtetes Training und Qualifikation in der WfbM die Fähigkeiten entwickeln, die für eine Erprobung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich sind. Lernprozesse verlaufen insbesondere bei Menschen mit geistiger Behinderung langsamer. Die Reifung der Persönlichkeit braucht mehr Zeit. Interessen, Neigungen und Fähigkeiten können durch zielgerichtete Unterstützung aber entwickelt werden. Hier kann die WfbM der richtige Ort sein, um unter intensiver, fachkundiger Leitung die notwendigen Kompetenzen zu erwerben. Die Mitarbeiter der IFD, die diese Jugendlichen in der schulischen Phase und teilweise auch danach bei der Kompetenzentwicklung unterstützt haben, bringen diese Kenntnisse und Erfahrungen in die Teilhabeplanung der WfbM ein, um den begonnenen Prozess fortzusetzen. Um eine gezielte Qualifikation des Mitarbeiters zu erreichen und die Chancen für einen Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhöhen sollten: - die bereits in den schulischen und betrieblichen Kompetenzanalysen ermittelten Fähigkeiten und Fertigkeiten, die Interessen und Neigungen beachtet werden, - Schlüsselqualifikationen, die zur Arbeit am allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich sind, durch geeignete Maßnahmen trainiert werden, - die Entwicklung des Mitarbeiters durch die Akquise und Begleitung betrieblicher Praktika oder durch die Einrichtung eines Außenarbeitsplatzes, möglichst als Einzelarbeitsplatz gefördert werden. Dies ist die originäre Aufgabe der WfbM. Aber auch lebensältere schwerbehinderte Menschen, die aufgrund der Schwere einer erworbenen Behinderung die Arbeit in einer WfbM aufgenommen haben, sich hier in ihrem Leistungsvermögen stabilisieren konnten und den Wunsch haben, wieder auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zurückzukehren, können von den Unterstützungsleistungen im Rahmen des Modells profitieren. Die geplante Unterstützung durch die IFD ersetzt diese Verantwortung der WfbM nicht. Die IFD ergänzen und unterstützen die Arbeit der WfbM in konkret abzustimmenden Einzelfällen. Für die Unterstützung der Mitarbeiter im Arbeitsbereich wurden durch die Umsetzung von Job 4000 Artikel 3 in Sachsen-Anhalt die erforderlichen Prozesse gut erprobt. Sie haben sich bewährt und sollten in ähnlicher Form fortgeführt werden. Bisher wandten sich Mitarbeiter die aus dem Arbeitsbereich der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln wollten, mit ihrem Anliegen an den Sozialdienst der WfbM oder an ihren Gruppenleiter. Mit ihnen, den Eltern oder gesetzlichen Betreuern erfolgte eine formlose Antragstellung, die im Fachausschuss besprochen wurde. Der zuständige Leistungsträger stellte dann den Antrag beim Integrationsamt, den IFD mit der Unterstützung des Mitarbeiters zu beauftragen. Das Integrationsamt beauftragte einen Mitarbeiter des IFD und gab dem Leistungsträger diese Beauftragung zur Kenntnis. Danach nahm der IFD den Kontakt zur WfbM und zu dem Mitarbeiter auf und besprach das Anliegen unter Einbezug der Eltern oder des gesetzlichen Betreuers. Zur Unterstützung des WfbM Mitarbeiters schloss dieser, oder sein gesetzlicher Vertreter einen Vertrag mit dem Integrationsfachdienst. Es wurde abgestimmt, welche Erprobungsmaßnahmen zunächst durchgeführt werden sollen. Die Aktivitäten und daraus folgenden Ergebnisse wurden mit dem WfbM Mitarbeiter und seinem gesetzlichen Vertreter laufend reflektiert. Der zuständige Leistungsträger und das Integrationsamt wurden durch das Berichtswesen (KLIFD) über den Unterstützungsprozess informiert. Der Sozialdienst der WfbM, ggf. auch die Gruppenleiter, wurden in unterschiedlicher Weise in die laufenden Prozesse einbezogen. Es hat sich bewährt, dass ein Mitarbeiter des Sozialdienstes der WfbM am Gespräch mit dem Arbeitgeber teilnimmt, der einen Praktikumsplatz zur Verfügung stellt. Hier können dann auch die Bedingungen vor Ort in Augenschein genommen werden und arbeitsorganisatorische Festlegungen getroffen werden. Praktikumsziele und Inhalte sowie Rahmenbedingungen (Erreichen des Praktikumsplatzes, Essenversorgung, weitere Teilnahme an Angeboten der WfbM, gezielte Vorbereitung auf die Praktika, Unterstützung während der Praktika u.a.) wurden abgestimmt und in den Praktikumsverträgen, die die WfbM mit den Arbeitgebern abschließen, berücksichtigt. Auf der Grundlage der fachdienstlichen Stellungnahme des IFD erfolgte dann am Ende des Unterstützungsprozesses über den Fachausschuss die Entscheidung zum Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt oder zum Verbleib in der WfbM, bzw. zur Umsetzung weiterer Maßnahmen. Dieser Verfahrensablauf sollte beibehalten werden. Die Beteiligung des Fachausschusses ist wichtig, um das Thema „Ausgliederung“ regelmäßig präsent zu halten, die Verfahren zu optimieren und auch das Rückkehrrecht zu sichern. Es ist auch wichtig, einen Konsens darüber zu erreichen, dass Maßnahmen, die mit Unterstützung des IFD im BBB begonnen wurden, ohne nochmalige Erörterung und Prüfung auch im Arbeitsbereich der WfbM fortgeführt werden können ohne das ein Leistungsträgerwechsel sich hemmend auswirkt. Auch wenn der IFD prozessverantwortlich ist, ist die WfbM durch den Mitarbeitervertrag und die Praktikumsverträge mit Arbeitgebern in rechtlicher Hinsicht für den Übergangsprozess verantwortlich. Außerdem ist eine stärkere Einbindung der Dienste der WfbM sinnvoll. Bisher erfolgten bereits Hospitationen während der Praktika. Eine stärkere Nutzung der Erfahrungen und Kenntnisse des Personals der WfbM bei der Arbeitsunterstützung der schwerbehinderten Menschen könnte erfolgen, indem diese Aufgaben des Job Coachings während laufender Praktika in Firmen des allgemeinen Arbeitsmarktes übernehmen. Werden Mitarbeiter der WfbM unterstützt, die sich in der Leistungsträgerschaft eines Trägers der Rentenversicherung befinden, ist zu klären, wie zu verfahren ist, wenn eine unbefristete Erwerbsminderungsrente für den Versicherten gewährt wird. 5. Schwerpunkte der modellhaften Erprobung Im Rahmen des Modellprojekts sollten insbesondere folgende Schwerpunkte gesetzt werden: - Die Fachausschüsse sollen stärker als bisher für das Thema Ausgliederung aus der WfbM genutzt werden. So wie das Eingangsverfahren regelmäßig die Tagesordnung der Fachausschüsse bestimmt, ist dieses auch für das Ausgangsverfahren erforderlich. Die Fachausschüsse unterstützen Ausgliederungsprozesse, indem sie für den Einzellfall das Instrument „Berufswegekonferenz“ oder ein ähnliches Verfahren nutzen. - Der Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt soll regelmäßig in den Fachausschusssitzungen in allen WfbM thematisiert werden. Die WfbM sollen gezielt Mitarbeiter für die Erprobung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gewinnen. Sofern Mitarbeiter der IFD mit der Unterstützung von Werkstattbeschäftigten im Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt beauftragt sind, werden sie zu den Fachausschusssitzungen eingeladen (siehe § 2 Abs. 1 Satz 4 WVO). - Im Rahmen des Modells soll erprobt werden, ob übergangsfördernde Maßnahmen wie das gezielte Training von Fähigkeiten und Fertigkeiten u.a. in Form des Job Coachings durch das Personal der WfbM in Kooperation mit dem IFD während der Praktika durchgeführt werden können (siehe auch §5 Abs.4 WVO). Damit wird das intensive Training, das sonst in der WfbM stattfindet, in den Betrieb verlagert und erfolgt ggf. schon am zukünftigen Arbeitsplatz. Dieses wird in Baden-Württemberg mit gutem Erfolg praktiziert. In Sachsen-Anhalt gibt es bisher kaum Erfahrungen mit der Durchführung des Job Coachings. Die Durchführung von Job 4000 Artikel 3 hat gezeigt, dass dieses Angebot entwickelt werden sollte, um die o.g. Zielgruppe noch besser zu unterstützen. Job Coaching wird zusätzlich angeboten; die finanziellen Mittel werden aus der Ausgleichsabgabe bereitgestellt. Für die Durchführung des Job Coachings durch das Personal der WfbM, soll zwischen dem Integrationsamt und der LAG WfbM eine Rahmenzielvereinbarung geschlossen werden, in welcher u.a. Grundsätze, Inhalt, Methodik, Verantwortlichkeiten und die Finanzierung des Job Coachings geregelt werden. Die Werkstätten für behinderte Menschen können dann auf der Basis dieser Rahmenzielvereinbarung konkrete Vereinbarungen mit dem Integrationsamt abschließen. Auch die Entwicklung von Qualifizierungsbausteinen in der WfbM, die im betrieblichen Rahmen genutzt werden können oder zum selbständigen Erreichen des Praktikums- und Arbeitsplatzes notwendig sind, sollte thematisiert und erprobt werden. Die vom MS entwickelte Anlage „Der Übergang Arbeitsbereich WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (Modell ÜWA) und die gesetzliche Rentenversicherung“ zum Konzept des Modellprojektes findet Beachtung; sie ist Bestandteil des Konzeptes. In der WVO wird der Werkstatt und dem Fachausschuss eine initiierende Funktion für die Einleitung des Unterstützungsprozesses zugeschrieben. Das sollte realisiert werden, indem geeignete und motivierte Mitarbeiter identifiziert und für den Ausgliederungsprozess vorgeschlagen werden. - Das Rückkehrrecht wurde von der Sozialagentur bisher für ein Jahr ohne erneute Prüfung gewährt. Nach Absprache mit der Sozialagentur soll das Rückkehrrecht nun vier Jahre lang gewährt werden. Dabei wird das Rückkehrrecht in den ersten beiden Jahren ohne Einschränkungen gewährt, in den 2 darauf folgenden Jahren, wenn das Scheitern des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt im Zusammenhang mit der Behinderung des Beschäftigten steht. - Sollte der Ausgliederungsprozess im BBB beginnen, dann aber im Arbeitsbereich fortgeführt werden, ist eine Regelung zur nahtlosen Weiterführung trotz des Wechsels des zuständigen Leistungsträges erforderlich. Diese sollte entwickelt und abgeschlossen werden. - Durch Arbeitsmarktprogramme des Landes sollen insbesondere Arbeitgeber unterstützt werden, die der o.g. Zielgruppe möglichst dauerhafte Arbeitmöglichkeiten bieten. - Unterstützungen zur Gewährung einer dauerhaften Anstellung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt können im Rahmen der begleitenden Hilfen im Arbeitsleben gemäß §§ 17 ff der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV), insbesondere nach § 27 -Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen- gewährt werden. - Durch eine Nachhaltigkeitsprüfung für jeden Einzelfall durch die IFD bis zum Ende des Projekts, sollen Erfahrungen zur Eignung von Eingliederungsstrategien und Instrumenten gewonnen werden. 6. Begleitprozesse Die für das 1.Modellprojekt (ÜFB) etablierte Steuerungsgruppe sollte erweitert werden. Für diesen Bereich des Modellprojekts sollte aber aufgrund der Spezifik eine separate Netzwerkkonferenz eingerichtet werden. Die Netzwerkkonferenz sollte einmal jährlich tagen. Zwischen den Kooperationspartnern sollte eine Vereinbarung abgeschlossen werden. 7. Projektlaufzeit/Finanzierung Die Projektlaufzeit beginnt am 04.06.2012 und endet am 31.12.2019. Die Finanzierung erfolgt aus Ausgleichsabgabemitteln des Landes. 8. Datenerfassung, Statistik, Berichterstattung, Prüfung der Nachhaltigkeit Die Datenerfassung, das Berichtswesen und die statistische Auswertung erfolgen durch die IFD und das Integrationsamt, unterstützt durch KLIFD (Klientenverwaltungssystem für Integrationsfachdienste). Die auf den Einzelfall bezogene Berichterstattung (Aufnahmebericht, Zwischenberichte, Abschlussbericht) werden von den IFD erstellt und sowohl dem Integrationsamt als auch dem jeweils zuständigen Leistungsträger zur Verfügung gestellt. Entscheidungen der Leistungsträger und die Vorbereitung dieser Entscheidungen im Fachausschuss können von den IFD Mitarbeitern für die von ihnen unterstützten Menschen mit Schwerbehinderung, durch Fachdienstliche Stellungnahmen unterstützt werden. Für die in Arbeit vermittelten schwerbehinderten Menschen sichern die IFD eine Nachhaltigkeitsprüfung bis zum 31.12.2019 zu. Die beigefügte Anlage „Der Übergang Arbeitsbereich WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (Modell ÜWA) und die gesetzliche Rentenversicherung -Stand 08/2013-“ ist Bestandteil dieses Konzeptes. Halle, 09.10.2013 Im Auftrag (Dr.Partsch)