Miniaturwelt im Thalenser Klubhaus

Transcription

Miniaturwelt im Thalenser Klubhaus
Miniaturwelt
im Thalenser Klubhaus
Amtsblatt der Stadt Thale
mit den Ortsteilen Allrode, Almsfeld, Altenbrak, Friedrichsbrunn, Neinstedt,
Stecklenberg, Treseburg, Warnstedt, Weddersleben, Wendefurth & Westerhausen
THALEkurier
THALE IM HARZ
Anbaden in der
Wasserwelt Thale
Thale hat wieder ein Sommerbad!
am 8. und
9. August
Ausgabe 08 /2015 | 25.07.2015 | www.bodetal.de
Ausflugstipps im Sommer:
Schöne Biergärten im Bodetal
Der Harzer Hexen Stieg ist schönster Wanderweg in Sachsen Anhalt
Hotel & und Restaurant Piccolo
neu in der alten Backstube
Seite 6-7
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THALEKURIER 08 / 2015 | Aktuell
Der Harzer Hexen Stieg ist schönster
Wanderweg in Sachsen Anhalt
Mit 49,4 Prozent der Stimmen wurde der Harzer
Hexen Stieg von den Zuschauern der MDR um
4-Mitmach-Aktion zum schönsten Wanderweg in
Sachsen Anhalt gewählt.
Entschieden hatten die Wahl die Zuschauer des
MDR entweder per
Telefon oder Internet
Voting. Der Moderator
Peter Imhof stellte den
Harzer Hexen Stieg
bei einer Wanderung
durch das Bodetal von
Treseburg nach Thale
vor. Dabei begegnete er auch den Hexen
aus dem Bodetal. Den
zweiten Platz belegte
der Seerundweg in Arendsee mit 23,0 Prozent der
Stimmen. Mit jeweils 13 Prozent der Zuschauerstimmen erzielten der Finne Wanderweg und die
Heide-Biber-Tour dann den Rang drei und vier bei
den schönsten Wanderwegen im MDR Gebiet.
Das Hotel & und Restaurant Piccolo
neu in der alten Backstube
Die ehemalige Backstube in der
Rudolf-Breitscheid-Straße 15 in Thale erscheint dank umfassender Sanierungsmaßnahmen durch Familie
Khojaste nun in neuem Glanz.
Wer die Pizza und Pasta des Lieferservice Piccolo schon vermisst hat,
kann nun in dem charmant eingerichteten italienischen Restaurant
Piccolo täglich ab 17 Uhr Platz nehmen. Neben den beliebten Klassikern der italienischen Küche werden
auch viele neue, zum Teil regionale
Gerichte angeboten. Antipasti, frische Forelle und Rumpsteak haben
es beispielsweise auf die Speisekarte
geschafft. Die Räumlichkeiten bieten Platz für bis zu 80 Gäste und Feierlichkeiten aller Art sind individuell
planbar.
Gekocht, gebraten und gebacken
wird frisch vor Ort und wer es nach
dem Essen nicht mehr bis nach Hause schafft, für den ist mit etwas Glück
noch eines der acht Hotelzimmer
frei.
Die Touristiker des Bodetals freuen sich über das
Ergebnis. Sie hoffen, dass viele Zuschauer diesen
Beitrag als Anlass nehmen, um auf den Spuren
von Moderator Peter Imhof das Bodetal zu besuchen. Im Bodetal beginnt der Harzer Hexen Stieg,
der quer über den Harz auf 98 Kilometern bis nach
Osterode führt. Für Wanderfreunde die entweder
an einem Wochenende von Thale aus auf dem
Harzer Hexen Stieg wandern möchten oder auch
den gesamten Weg bei einer Tour abwandern hält
die Bodetal Information Thale Pauschalprogramme bereit.
Der besondere Vorteil: der Gepäcktransfer wird
übernommen, so dass die Gäste unbeschwert den
schönsten Wanderweg im MDR Sendegebiet entdecken können.
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Aktuell | THALEKURIER 08 / 2015
Die 11. Harzer Sommer-Tage am 8. und 9. August 2015 mit MDR Sachsen-Anhalt-Party und envia M Städtewettbewerb im Kurpark Thale
Zum 11. Mal feiern Einheimische und Gäste in Thale wieder die
Harzer-Sommer-Tage zwischen verschiedenen Bühnen im Kurpark
Thale. Viele tausend Besucher werden erwartet, welche sich am
abwechslungsreichen Programm mit Harzer Folklore, Schlager, Musical, Partysound und Liveacts, Kinderprogramme auf der Märchenwiese oder Ausstellungen der Vereine erfreuen können.
Für jeden Geschmack ist etwas dabei. Selbstverständlich gibt es das traditionelle Markttreiben
mit harztypischen Produkten, Kunst und Handwerk. Hier kann nicht nur geschaut, sondern auch
ausprobiert werden!
Auf der Bühne im Kaffeeloch wird die Veranstaltung um 14 Uhr durch den Bürgermeister Thomas
Balcerowski offiziell eröffnet. Den Auftakt geben
dann die Schlagermafia und die Jazzpolizei und
die Comedy Söhne Mama´s. Für die kleinen Gäste
wird es eine kunterbunte Kinderwiese geben mit
Tiershow, Ballon- und Zauberzirkus, Kinderkarussell, Lasergewehrschießen, Superluftrutsche,
Hüpfburg, Wasserkugellaufen u. v. m. Weitere
Highlights: Präsentationen der Hundesportvereine, die Probst Pavian Show und
Am Abend findet dann um 20 Uhr die MDR SACHSEN-ANHALT-Party mit MARQUESS, NDW-Party
mit Peter UKW Hubert, Frl. Menke, Markus und
Hubert Kah statt. Highlights sind hier Marko
Schiefer Tribute to JOE COCKER und die MDR
Partyband »Funtastic Five«. Der Eintritt ist frei.
Auch Sonntag, der 9. August beginnt spannend
mit dem Rennen der Wildwasserenten um 10
Uhr auf der Hubertusbrücke im Bodetal. Es winken
wieder viele attraktive Preise.
Hauptpreise sind:
1.) 2 Übernachtungen im DZ mit Frühstück im Hotel »Am Hafen« in Havelberg
2.) 1 Fluggutschein für 2 Personen Rundflug mit
»Mobil Air Charter« Klietz über die Altmark und
1 Übernachtung
3.) 1 Wochenende/Frühst.(2 Pers.) mit Kanutour
im Erlebnispädagogischen Centrum »ELCH« in
Havelberg
4.) 1 Wochenende mit Frühstück für 2 Personen in
der Pension»Altstadtkaffee« in Havelberg
5.) 1 Wochenende (DZ)mit Frühstück im Schützenhaus in Sandau
6.) 2 zwei Eintrittskarten für Tagesbesuch an allen
5 BUGA Standorten
Treten Sie ab 11 Uhr beim Städtewettbewerb kräftig in die Pedale und unterstützen Sie gemeinsam
Projekte gemeinnütziger Vereine in der Region.
G.G. Anderson
Marquess
Auf der Bühne im Kaffeeloch moderiert Birgit
Fromm Highlights wie die Proklamation der Stadtkönige, die Musical- und Schlagerstunde und um
16 Uhr die Preisvergabe des Entenrennens bevor
um 16:30 Uhr Stargast G.G. ANDERSON mit Anschließender Autogrammstunde die Gäste erfreut. Und auch auf der Kinderbühne wird bis in
die frühen Abendstunden noch allerhand geboten.
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FOTO: © BRIAN JACKSON - FOTOLIA.COM
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THALEKURIER 08 / 2015 | Aktuell
Programm Harzer • Sommer • Tage 2015
Samstag, 08.08.2015
14.00 Uhr
Bühne Kaffeeloch
Moderation: Birgit Fromm
Volksmusik mit Eberhart Hertel,
Selina und Loreen
15.00 Uhr
Musical- und Schlagerstunde
16.00 Uhr
Preisvergabe Entenrennen
16.30 Uhr
Stargast G.G. Anderson
anschl. Autogrammstunde
12.30 Uhr
Countrymusic mit dem
»Team John Carry«
13.30 Uhr
Die Jazzpolizei
14.00 Uhr
Eröffnung durch den Bürgermeister
Wiese vor der Kirche
14.05 Uhr
Die Schlagermafia
10.00 Uhr
14.45 Uhr
Die Jazzpolizei
14.15 Uhr
Die Söhne Mamas, Comedy
16.30 Uhr
Die Schlagermafia
17.45 Uhr
Die Jazzpolizei
Bodetal- Hubertusbrücke
20.00 Uhr
MDR-Sachsen-Anhalt-Party
10.00 Uhr
BürgermeisterWildwasserentenrennen
10.30 Uhr
Wildwasserentenrennen für Jedermann
mit MARQUESS, NDW-Party mit
Peter UKW Hubert, Frl. Menke,
Markus und Hubert Kah
Marko Schiefer, Tribute to JOE
COCKER und die MDR Partyband
»Funtastic Five«
SV OG Thale e.V. mit Vorstellung der
Welpen- & Junghundeausbildung
in Form einer Bewegungs- & Entdeckungsstrecke für Vierbeiner
Kinderbühne
13.00 Uhr
Kinderprogramm mit Susi Sause
13.45 Uhr
Kindertheater »Das Bunte Land«
14.00 Uhr
Kinderprogramm mit Susi Sause
15.15 Uhr
Prämierung ÖSA-Luftballonwettbewerb vom Vorjahr
Wiese vor der Kirche
16.00 Uhr
Probst Pavian-Show
10.00 Uhr
17.00 Uhr
Kindertheater »Das Bunte Land«
Vorführungen des Hundesportvereins »Bode Springer«
Kinderbühne
Hubertusstraße
11.00 Uhr
enviaM Städtewettbewerb
Eröffnung durch den Bürgermeister
Im Park und auf der Wiese
Sozialzentrum Bode e.V. • Spiele aus der Sagenund Mythenwelt • Hüpfburg • Kaffee und Kuchen
und viele andere Überraschungen • Kinderschminken • Spiele und Hüpfburg mit dem
Spielhaus Thale • Schützenverein Thale Lasergewehrschießen • Ziergeflügel und Exoten Wasserlaufkugeln • Hundesportvorführungen
Kinderkarussell u.v.m.
An beiden Tagen Markttreiben
Korbflechter • Kräuter • Trockenfloristik • Tee
Wanderstockschnitzer • Keramik • Kerzen • Honig
handgemachte Seifen • Schmuck • Öle • Duftholz
Räucherwerk • Holzspielzeug • Trockenfloristik
u.v.m.
Wildschwein am Spieß • Spanferkel Fleischspieß Fladenbrot • Grillsteaks
Mutzbraten • Langos • Gulaschkanone
Fischbrötchen • Räucherfisch • Original
Thüringer Würstchen • Knacker
Bouletten • Harzer Fichtel
polnischer Käse und Wurstwaren
Champignonpfanne • Pizza • Weinverkostung • Bowle • Kirschbier • Kaffee und Kuchen
Schmalzgebäck • Softeis
Poffertjes • Zuckerwatte
gebrannte Mandeln und Nüsse
13.00 Uhr
Samels-jr., Tiershow
14.00 Uhr
Zauberzirkus Grass
15.00 Uhr
Samels-jr., Tiershow
15.30 Uhr
Ballonzirkus Grass
16.00 Uhr
Zuselwusel-Show
Tipp: Am Samstag, den 8.8.2015 wird im Kur-
17.00 Uhr
Ballonzirkus Grass
park von 10 bis 18 Uhr ein Kindersachenfloh-
Schokofrüchte u.v.m.
Eintritt auf dem Festplatz ist frei!!!!
markt und Babybörse veranstaltet!
Sonntag, 09.08.2015
Bühne Kaffeeloch
Moderation: Birgit Fromm
11.00 Uhr
Harzer Pipes & Drums
11.30 Uhr
Proklamation der Stadtkönige
11.50 Uhr
Thalenser Blasmusikanten
12.30 Uhr
Harzensemble Thale
12.50 Uhr
Linedance Rosegarden
13.30 Uhr
Probst Pavian-Show
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Aktuelles | THALEKURIER 08 / 2015
Freibad »Wasserwelt Thale« eröffnet
TOURISMUS BÜRGER
WIRTSCHAFT
Hunderte sind am Freitag, den 17. Juli 2015 zur Eröffnung in das neue Freibad nach Thale gekommen. Schon von weitem ist Partymusik zu hören und die Besucherströme zu sehen.
Die noch nicht fertig gestellten Bereiche sind
abgetrennt und die einladende Atmosphäre
lässt dass »Drum-herum« schnell vergessen. Auf
der großzügigen Terrasse herrscht ausgelassene
Partystimmung, jede Menge Liegestühle
säumen den Rand des Nichtschwimmerbeckens, auf dem Sonnendeck sorgte DJ Ingo
unter einem großen Sonnenschirm für Urlaubssound, am Grill brutzelten Würstchen,
ein bunter Clown verteilte Luftballontiere
und am Bastelstand konnten die Kids TShirts bemalen.
Um 11 Uhr stiegen der Bürgermeister, die
Stadträtin Frau Dr. Sieker, Architekt und
Betreiber Arne Neubert, Ehrenbürgerin
Frau Meckel, weitere Ehrengäste und vor
allem viele Kinder zum Anbaden ins Wasser. Der
Countdown wurde heruntergezählt, drei, zwei,
eins – und alle stürzen sich ins kühle Nass. Im
Nichtschwimmerbecken warten eine Badeinsel
mit Wasserfontänen und Sprühspielen und eine
Schaukelbucht erobert zu werden. Im Schwimmerbecken kann man von fünf Startblöcken
springen und auf fünf Bahnen schwimmen. Trep-
penstufen führen von dort aus hinauf zum Sonnendeck mit Liegestühlen und Sonnenschirmen,
wo man auch in Zukunft DJ´s oder Künstler an
einem außergewöhnlichen Veranstaltungsort er-
THALE IM HARZ
leben kann. Ein Wasserbombenplatz mit Geräten
zum Wasserbombenschießen, eine Wasserspielwand sowie ein Bachlauf mit Wasserspielgeräten,
Wasserfall und mehr werden noch fertiggestellt.
Hier kann man dann Barfuß durch das Wasser waten, mit Steinen kleine Wasserfälle bauen, Sandsäcke zu Staudämmen aufschichten, im Bach spazieren gehen oder einfach nur auf großen Findlingen
sitzen und das bunte Treiben beobachten. Lange
Weile wird auch außerhalb des Wassers nicht aufkommen. Hier werden noch mehrere Grillplätze,
eine Feuerstelle und Tischtennisplatten in den
nächsten Wochen hinzukommen. Für Feiern
können die Grillplätze, die Feuerstelle und
Tische reserviert werden und auch verschiedene Geburtstagsangebote werden organisiert. Der Kiosk hält Getränke, Snacks und Eis
bereit.
Die Besucherströme nahmen im Laufe des
Nachmittages noch zu und so wurde im vollen Schwimmbad noch bis in die Abendstunden gefeiert und auch am folgenden Sonntag war das Freibad mehr als gut besucht.
Die Wasserwelt Thale ist in der Hauptsaison
Mai bis August täglich von 10 bis 18 Uhr bei schönem Wetter bis 20 Uhr und die Grill- und Spielplätze bis 21 Uhr geöffnet. Bei Regenwetter bleibt
das Bad geschlossen. In der Nebensaison ist das
Schwimmbad je nach Wetterlage geöffnet, die Terasse, die Grill- und Spielplätze Dienstag bis Sonntag 14 bis 18 Uhr.
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THALEKURIER 08 / 2015 | Aktuelles
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Impressionen | THALEKURIER 08 / 2015
Abschlussveranstaltung Kita »Frieden«
Ihren Kindergartenabschluss im Juni feierten die Kinder der Kita „Frieden" als Indianerfest in der Jugendscheune Wendhusen. Gleichzeitig war diese Veranstaltung auch der Abschluss des Übergangsprojektes Kita/Grundschule im Rahmen
der Schulsozialarbeit des Sozialzentrums Bode. Begeistert übten alle Indianer
Armbrustschießen, Tanz um den Marterpfahl, Stockbrot backen, Axtherstellung
und Seile drehen. Höhepunkt war der Zuckertütenbaum.
Zirkusprojekt Grundschule auf den Höhen
Im Juni fand in der Grundschule »Auf den Höhen« ein selbstgestaltetes Zirkusprojekt statt. Ein buntes Programm aller Schüler der Klassen 1 bis 4 erfreute
Eltern, Großeltern und Geschwister in der Manege in der Mehrzweckhalle.
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Kleine Stars ganz Groß
Am 27. Juni präsentierten Martina Weber und Jodlermeister Andreas Knopf "Kleine Stars ganz Groß" in Altenbrak. Mit dabei waren Gäste, wie die Harzer Krams aus
Wernigerode, der Grundschulchor Dr. H. Blumenau Hasselfelde, die Geschwisterscholl Schule aus Thale und Musik von Diskothek Galaxy aus Blankenburg. Talente waren gefragt und die ca. 100 Kinder erlebten ein bunt gemischtes Programm.
Trotz Regen war es trockenen in der Musikantenscheune am Kinderspielplatz
Altenbrak. Die Kinder hatten viel Spaß und Freude und zum Schluss gab es noch
eine Eisbombe. „Kleine Stars ganz Groß“ soll es auch nächstes Jahr wieder geben,
am letzten Samstag im Juni.
Mittelalter in der Jugendscheune Wendhusen
Im Mai fand in der Jugendscheune eine Zeitreise in das Mittelalter mit Kindern
und Jugendlichen der Stadt Thale und den Ortsteilen statt. Die Mädchen wurden
zu Mägden, Burgfrauen oder Hofdamen. die Jungen zu Knappen und Rittern. In
Rollenspielen konnten alle ihre neue Identität ausleben. Übernachtet wurde in
Zelten, im Planwagen und in der Jugendscheune. Eine Wanderung zur Teufelsmauer war ebenfalls Teil des Programms. Höhepunkt war ein großes Ritteressen.
Wie im Mittelalter üblich sorgten Ritterspiele, Gaukler und Feuerschlucker für die
Unterhaltung.
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THALEKURIER 08 / 2015 | Impressionen
Premiere »Robin Hood- DAS Musical«
verbleibende Termine
Sa., 25.07.2015, 20.00 Uhr
Sa., 22.08.2015, 20.00 Uhr
Sa., 29.08.2015, 20.00 Uhr
Fr., 04.09.2015, 20.00 Uhr
Die Premiere von »Robin Hood-Das Musical« am 10. Juli begeisterte das Publikum im fast voll besetzten Bergtheater. Mehr als 50 Personen und 2 Pferde agieren vor
und hinter den Kulissen. Das Musical wird live von der Band »FiJazzKo« begleitet. Aufregende Kampfszenen, eine gefühlvolle Liebesgeschichte, schöne Gewänder
und populäre Songs beeindruckten die Zuschauer mit Elan, Professionalität und Spielfreude. Tickets unter www.musicalrobinhood.de oder Tel.: 03947 / 77 680- 22
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Aktuelles | THALEKURIER 08 / 2015
»Kommt! Lasst uns unsern Kindern leben«
TOURISMUS BÜRGER
WIRTSCHAFT
Die integrative Kindertagestätte Spielstunde in Neinstedt feierte »175 Jahre KINDERGARTEN
in Deutschland« und das 15-jährige Bestehen ihres Fördervereins.
»Wussten Sie, dass am 28.6.1840 der erste deutsche Kindergarten in Bad Blankenburg durch
Herrn Friedrich Fröbel eröffnet wurde?«
Dieser Jahrestag wurde in der Kita »Spielstunde«
mit einem Familienfest gefeiert. Eine Vielfalt an
Ständen, Kuchenbuffet und Eis lockte viele auf
die Wiese am Kinder- und Jugendzentrum der
Evangelischen Stiftung. Ein besonderer Hingucker waren die bunten und außergewöhnlichen
Kleider der Mitarbeiter sowie Musik und Tänze aus
Fröbels Zeit, die im Zusammenhang eines Projek-
tes über Fröbels Wirken und Schaffen in der Kita
Spielstunde entstanden. Friedrich Fröbel persönlich (gespielt von Markus Bölling) weilte unter den
Gästen und stellte in einem Theaterstück seine
persönliche Biographie und gemeinsam mit den
Kindern und Mitarbeitern seine Spielgaben vor.
»Unser Projekt "Friedrich Fröbel" bestätigt sich in
der derzeitigen Inklusionsdiskussion und beweist,
dass auch 175 Jahre nach Fröbels Wirken, das Thema nicht an Aktualität verloren hat«, erklärte Kerstin Gärtner, Leiterin der Kita Spielstunde. »Fröbel
wollte über alle Stände hinweg ein gemeinsames
Lernen der Kinder fördern«, so Kerstin Gärtner weiter und unterstrich dies mit dem Ausspruch Fröbels, »Kommt! Lasst uns unsern Kindern leben!«
Gleichzeitig feierte die Einrichtung »Spielstunde«
ihren Förderverein: dieser wird in diesem Jahr 15
Jahre alt. Das Fest bot Gelegenheit, Dankeschön
zu sagen für finanzielle und tatkräftige Unterstützung der pädagogischen Arbeit in der Kita. Auch
ehemalige Fördervereinsmitglieder waren unter
den Gästen und Gratulanten. Dieses Fest wurde
mit sehr viel Engagement und Freude vorbereitet
und die zahlreichen Gäste bestätigten den Erfolg.
24 Stunden Notruf in Thale – Service in Punkto Sicherheit
TOURISMUS BÜRGER
WIRTSCHAFT
Seit über 10 Jahren gibt es die Firma Sachsen Anhalt Security. Der ursprüngliche Inhaber hat 2010
sein Gewerbe abgegeben. Ende 2010 wurde die neue Sachsen Anhalt Security UG gegründet.
Geblieben ist nur der
Name. Der neue Inhaber und Geschäftsführer Dirk Krabbes hat
seitdem die Firma umstrukturiert und neue
Wege beschritten. Seit
November 2013 wird
er durch Nancy Bollmann unterstützt.
Neu war die Anschaffung von firmeneigenen
Streifenwagen. Auch ist SAS Regionalpartner der
Notruf24.de mit einem 24 Stunden Notruf und
Alarmanlagen-Aufschaltzentrale geworden. Besonderes Augenmerk liegt auf dem Objekt- und
Veranstaltungsschutz sowie der Citystreife. Zum
Objektschutz gehören derzeit 40 Objekte und
mehrere Alarmaufschaltungen mit der dementsprechenden Alarmverfolgung.
Zudem wird als helfende Hand des Ordnungsamtes der Stadt Thale eine Citystreife in der Kernstadt
Thale in jeder Nacht gefahren. Die Streifenfahrzeuge sind über GPS mit der Zentrale in Magdeburg
verbunden und können zielgerichtet eingesetzt
werden. Des Weiteren sind die Fahrzeuge mit einem LTE Telefon und einer Dashcam ausgerüstet.
Schnelle Einsatzzeiten sind somit garantiert.
Auch bei der Einrichtung von Alarmanlagen
sind sie gern behilflich. »Wir selbst sehen uns
nicht als Bürgerpolizei, sondern eher als
Service-Unternehmen
im Punkto Sicherheit.
Hoheitliche Aufgaben
werden von uns nicht
wahrgenommen. Das
ist und bleibt Aufgabe
der Polizei«, stellt Dirk
Krabbes klar. »Wir sind
eher im präventiven
Bereich tätig. Dazu
können wir bei Inter-
esse im persönlichen Gespräch nähere Ausführungen machen. Unser Büro befindet sich in Thale
in der Hubertusstrasse
19. Termine können
unter 0170/5426470
entgegengenommen
werden.«
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THALEKURIER 08 / 2015 | Kurz berichtet
Grundschule Friedrichsbrunn zeigt Farbe
Der Förderverein der Grundschule Friedrichsbrunn hat den Kindern am letzten Schultag ein
besonderes Geschenk übergeben. Eine spontane
Idee, die Schule bunter werden zu lassen, wurde
letzten Monat kurzer Hand umgesetzt. Nun zieren
die bunten Hände aller Grundschüler mit dem
Slogan »Wir sind unsere Schule« sowie die bunten
Füße der Viertklässler mit dem Motto »Wir hinterlassen Spuren« die Front des Schulgebäudes. Der
Förderverein bedankt sich bei der Firma ALPIN
Dachdecker- und Fassadenarbeiten GmbH, insbesondere Herrn Florczak, für die spontane Hilfe
Zukunftsträume in der Johannenschule Neinstedt
In Ihren Stück »Zukunftsträume« berichteten die Schüler der Theatergruppe der Johannenschule der Evangelischen Stiftung Neinstedt im Juni über
Ihre Gedanken für die Zukunft und gaben dies in vier verschiedenen Träumen schauspielerisch wieder. Dazu stellten sie noch ihr neu einstudiertes
Musikstück »träumen« vor. »Im März fuhren 11 Schüler der Theatergruppe
nach Wernigerode. In einem drei Tage Intensivprogramm, wurde mit Unterstützung von Theaterpädagogen ein Stück entwickelt, in dem sich die Kinder
und Ihre Träume wiederfinden«, erläutert Lehrerin Elfride Unglaub. »Es zählen
nicht mehr die Einschränkungen, die man hat, sondern die Möglichkeiten«.
Mit weiteren fünf Theatergruppen aus Sachsen-Anhalt traten sie in engen
Erfahrungsaustausch über Theaterprojekte. Unterstützt wurde das Intensivprogramm durch das Landeszentrum Spiel und Theater Sachsen-Anhalt e.V.
und durch finanzielle Förderung der »Aktion Mensch«.
Aufgrund einer Erweiterung der Johannenschule, sind noch Plätze frei. Informationen dazu erhalten Sie bei Herrn Franke unter 03947 99680 oder 99675.
beim Anbringen der von Ihnen gesponserten
Platten und auch für die Unterstützung vieler Eltern und Lehrer.
Jedes Kind der Schule hat mit bunter Farbe
seine Handabdrücke auf die Platten gebracht
und mit seinem Namen versehen. Zu Beginn
eines jeden Schuljahres kommen die Handabdrücke der Schulanfänger dazu.
Die Viertklässler hinterlassen zum Ende des
Schuljahres symbolisch ihre Fußabdrücke als
Spuren.
Gymnasiasten laufen für UNICEF
Das Europagymnasium Richard von Weizsäcker Thale beteiligte sich am 24.
Juni zum zweiten Mal an der Aktion»Wir laufen für UNICEF«. Die Einnahmen
des Sponsorenlaufes werden zu 50% an das UNICEF für die Kampagne „Wasser wirkt“ gespendet. Die Schule folgt damit dem Aufruf des Fußballers und
UNICEF-Paten Mats Hummels und UNICEF. Noch immer sterben täglich zu
viele Kinder an Krankheiten, die auf verschmutztes Wasser zurückzuführen
sind. Die Schüler des Gymnasiums Thale möchten deshalb mithelfen, Kinder mit sauberen Trinkwasser und Latrinen zu versorgen. Die verbleibenden
Spenden kommen der Schule zu Gute.
Den Impuls zum ersten Lauf 2014 gab Lehrerin Michaela Jurka durch ein
UNICEF Projekt. Und nach der erfolgreichen Premiere mit einem Erlös von über
5.800 €, waren die Schüler auch dieses Jahr hochmotiviert zahlreiche Runden
für den guten Zweck zu laufen. Mit Hilfe von Angehörigen, Bekannten und Firmen sammeln die Schülerinnen und Schüler Spenden für jede Runde. Ungefähr 300 Mädchen und Jungen aller Klassenstufen und auch Lehrer gingen auf
die Laufbahn, um durch möglichst viele Runden einen hohen Spendenbetrag
zusammen zu bekommen. Motiviert durch die vielen begeisterungsfähigen
Schüler und den engagierten Organisationseinsatz von 22 Lehrern, möchte
Frau Jurka auch 2016 wieder einen UNICEF- Lauf in Thale organisieren.
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Amtlich | THALEKURIER 08 / 2015 | 25.07.2015
SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG WIEDERKEHRENDER BEITRÄGE
FÜR DEN AUSBAU DER ÖFFENTLICHEN VERKEHRSANLAGEN DER STADT THALE
IN DER KERNSTADT THALE UND IN DEN ORTSTEILEN FRIEDRICHSBRUNN,
NEINSTEDT, STECKLENBERG, TRESEBURG, WARNSTEDT UND WEDDERSLEBEN
(STRASSENAUSBAUBEITRAGSSATZUNG)
Auf Grundlage der § 8 Abs. 1 und § 45 Abs. 2 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014
(GVBL LSA S. 288) i. V. m. §§ 2 und 6a des Kommunalabgabengesetzes
(KAG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember
1996 (GVBL. LSA S. 405), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 17.12.2014
(GVBL LSA S. 522), hat der Stadtrat der Stadt Thale in seiner Sitzung
am 25.06.2015 folgende Satzung über die Erhebung wiederkehrender
Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen der Stadt
Thale in der Kernstadt Thale und in den Ortsteilen Friedrichsbrunn,
Neinstedt, Stecklenberg Treseburg, Warnstedt und Weddersleben beschlossen:
§1
Wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen
(1)Die Stadt Thale erhebt wiederkehrende Beiträge für die eigenen,
anderweitig nicht gedeckten Investitionsaufwendungen, die durch
das Vorhalten von Verkehrsanlagen (öffentliche Straßen, Wege,
Plätze sowie selbständige Grünanlagen und Parkeinrichtungen)
entstehen. Ausgenommen ist der Aufwand für die laufende Unterhaltung (Reparatur und Instandhaltung).
Insbesondere sind das Kosten für:
1. Erneuerung ist die Wiederherstellung einer vorhandenen, ganz
oder teilweise unbrauchbaren, abgenutzten oder schadhaften Anlage in einem den regelmäßigen Verkehrsbedürfnissen genügenden Zustand.
2. Erweiterung ist jede flächenmäßige Vergrößerung einer fertig
gestellten Anlage oder deren Ergänzung durch weitere Teile.
3. Verbesserung sind alle Maßnahmen zur Hebung der Funktion,
der Änderung der Verkehrsbedeutung sowie der Beschaffenheit
und Leistungsfähigkeit einer Anlage.
(2) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten auch für die Herstellung
von Verkehrsanlagen, soweit diese nicht als Erschließungsanlagen
im Sinne von § 127 Abs. 2 und 242 Abs. 9 BauGB beitragsfähig sind.
§2Abrechnungsgebiete
Die innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gelegenen
Verkehrsanlagen werden zu Abrechnungsgebieten zusammengefasst. (Anlage 2)
Es werden folgende Abrechnungsgebiete gebildet:
Abrechnungsgebiet „Oberstadt 1“
Abrechnungsgebiet „Oberstadt 2“
Abrechnungsgebiet „Auf den Höhen“
Abrechnungsgebiet „Unterstadt 1“
Abrechnungsgebiet „Unterstadt 2“
Abrechnungsgebiet „Unterstadt 3“
Abrechnungsgebiet „Neinstedter Straße“
Abrechnungsgebiet Friedrichsbrunn
Abrechnungsgebiet Neinstedt
Abrechnungsgebiet Stecklenberg
Abrechnungsgebiet Treseburg
Abrechnungsgebiet Warnstedt
Abrechnungsgebiet Weddersleben
§3
Beitragsfähiger Aufwand
(1) Beitragsfähig sind insbesondere der Aufwand für:
1. den Erwerb (einschließlich Erwerbsnebenkosten) und die Freilegung der für die Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung
der Verkehrslagen benötigten Grundflächen,
2. die Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung
von Fahrbahnen, auch von Ortsdurchfahrten, sofern die Gemeinde Baulastträger nach § 42 des Straßengesetzes für das
Land Sachsen-Anhalt vom 06.07.1993 (GVBl. LSA S. 334), in der
derzeit geltenden Fassung, ist und keine anderweitigen gesetzlichen Regelungen getroffen sind:
Der Aufwand für Fahrbahnen von Ortsdurchfahrten von Bundes- Landes- und Kreisstraßen ist nur insoweit beitragsfähig,
als diese Fahrbahnen breiter sind als die anschließenden freien
Strecken.
3. den Wert der von der Stadt aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen zum Zeitpunkt des Beginns der Maßnahme (zuzüglich der Nebenkosten)
4. Die Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung
von Wegen, Fußgängerzonen und Plätzen, selbständigen Grünanlagen und Parkeinrichtungen
5. Die Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung
von:
• Fahrbahn
• Rad- und Gehwegen,
• Park- und Halteflächen, die Bestandteil der Verkehrseinrichtung
sind,
• Straßenbegleitgrün (unselbständige Grünanlagen),
• Straßenbeleuchtungseinrichtungen,
• Einrichtungen zur Oberflächenentwässerung der Straße,
• Bordsteinen und Schrammborden,
• Böschungen, Schutz- und Stützmauern,
• Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen.
(2)Zum beitragsfähigen Aufwand gehören auch die Aufwendungen
für die Fremdfinanzierung der in Abs. 1 bezeichneten Maßnahmen.
(3) Nicht beitragsfähig sind die Kosten
• für die laufende Unterhaltung und Instandsetzung der in Abs. 1
genannten Anlagen,
• für Brücken, Tunnel und Unterführungen mit den dazugehö rigen Rampen,
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§4Beitragstatbestand
Die wiederkehrenden Beiträge werden für alle in den Abrechnungsgebieten (Anlage 3) gelegenen Grundstücken erhoben, die die Möglichkeit einer Zufahrt oder eines Zugangs zu den in den Abrechnungsgebieten zusammen gefassten Verkehrsanlagen haben.
(1)Grundstück nach dieser Satzung ist grundsätzlich das Grundstück im Sinne des Grundbuchrechts. Ist ein vermessenes und im
Bestandsverzeichnis des Grundbuchs unter einer eigenen Nummer eingetragenes Grundstück nicht vorhanden, so gilt die von
dem Beitragspflichtigen zusammenhängend genutzte Fläche als
Grundstück. Der Beitragspflichtige ist in diesem Fall verpflichtet,
die Grundstücksgröße nachprüfbar, insbesondere durch amtlich
beglaubigte Dokumente, nachzuweisen.
(2)Durch nachträgliche katastermäßige Vermessungen eintretende
Veränderungen der Bemessungsgrundlagen bleiben unberücksichtigt.
25.07.2015 | THALEKURIER 08 / 2015 | Amtlich
3. Als Grundstücksfläche nach Abs. 1 gilt bei Grundstücken im Außenbereich (§35BauGB)
1) Ohne Bebauung:
a) Mit wirtschaftlich genutzten Wald- oder Wasserflächen 2 v.H.
der gesamten Grundstücksfläche
b) Mit Weide-, Acker- oder Gartenlandnutzung 4 v.H. der gesamten
Grundstücksfläche
c) Mit gewerblicher Nutzung (z.B. Bodenabbau, Deponie, Untergrundspeicher) die gesamte Grundstücksfläche
2) Mit einer baulichen oder gewerblichen Nutzung vergleichbare
Nutzung (z.B. Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Dauerkleingärten Festplätze, Kur- und Erholungsparks) 50v. H. der gesamten
Grundstücksfläche.
3) Mit Bebauung:
Die Grundstücksfläche der baulichen Anlage auf dem Grund stück einschließlich einer Umgriffsfläche in einer Tiefe von 5,0m
vom jeweils äußeren Rand der Bebauung gemessen.
§5Gemeindeanteil
Der Anteil der Stadt am beitragsfähigen Aufwand wird für jedes Abrechnungsgebiet gesondert ermittelt. (Anlage 2)
§6Beitragsmaßstab
(1) Beitragsmaßstab für die Verteilung des umlagefähigen Aufwandes
ist die mit einem (nach der Anzahl der Vollgeschosse in der Höhe
gestaffelten) Nutzungsfaktor vervielfältigte Grundstücksfläche
(Vollgeschossmaßstab).
(2) Als für die Beitragsermittlung maßgebliche Grundstücksfläche gilt:
1. die gesamte Grundstücksfläche für Grundstücke
• die im vollen Umfang der Bebaubarkeit zugänglich sind, also mit
ihrer gesamten Fläche innerhalb eines Bebauungsplanes nach
§ 30 BauGB, innerhalb einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB
oder innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils
nach § 34 Abs. 1 BauGB liegen,
• für die im Bebauungsplan oder in einer Satzung nach § 34
Abs. 4 BauGB eine der baulichen oder gewerblichen Nutzung
vergleichbare Nutzung festgesetzt ist, insbesondere Sport-,
Fest- oder Campingplatz, Schwimmbad, Friedhof oder Klein gartengelände, oder die innerhalb eines im Zusammenhang
bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB) tatsächlich so genutzt werden,
2. für Grundstücke, die mit ihrer Fläche teilweise innerhalb eines
Bebauungsplanes nach § 30 BauGB und/oder innerhalb einer
Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB und teilweise im Außenbereich
(§ 35 BauGB) liegen, die Grundstücksfläche, die innerhalb des
Bebauungsplanes und/oder innerhalb der Satzung nach § 34
Abs. 4 BauGB liegt.
Die Festlegungen eines Bebauungsplanes sind maßgebend, wenn
dieser den Verfahrensstand nach §33 BauGB erreicht hat.
(3) Die Anzahl der Vollgeschosse ist unter Berücksichtigung der Regelung des § 87 Abs. 2 der Bauordnung Sachsen-Anhalt vom
10.09.2013 (GVBl. LSA S. 440) in der derzeit geltenden Fassung,
nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften zu ermitteln. Danach gilt:
Solange § 20 Abs. 1 der Baunutzungsverordnung zur Begriffsbestimmung des Vollgeschosses auf Landesrecht verweist, gelten
Geschosse als Vollgeschosse, wenn deren Deckenoberfläche im
Mittel mehr als 1,60 m über die Geländeoberfläche hinausragt und
sie über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine lichte Höhe
von mindestens 2,30 m haben. Zwischendecken oder Zwischenböden, die unbegehbare Hohlräume von einem Geschoss abtrennen, bleiben bei der Anwendung des Satzes 1 unberücksichtigt. In
Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 gelten Geschosse,
die über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine für Aufenthaltsräume in solchen Gebäuden erforderliche lichte Höhe haben,
als Vollgeschosse.
Für die Zahl der Vollgeschosse nach Absatz 1 gilt:
1.bei Grundstücken, die innerhalb eines Bebauungsplanes oder
einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB liegen, die dort festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse. Hat ein Bebauungsplan den Verfahrensstand des § 33 BauGB erreicht, sind die
dort getroffenen Festsetzungen maßgebend.
2. bei Grundstücken, die innerhalb eines Bebauungsplanes oder
einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB liegen, der/die an Stelle
der Vollgeschosse nur die Höhe der baulichen Anlage festsetzt,
ist die Zahl der Vollgeschosse wie folgt zu ermitteln:
•für Grundstücke außerhalb ausgewiesener Industrie- und
Gewerbegebiete, die festgesetzte höchstzulässige Höhe der
baulichen Anlage geteilt durch (2,3) Bruchzahlen sind auf die
nächstfolgende volle Zahl aufzurunden,
•für Grundstücke innerhalb ausgewiesener Industrie- und
Gewerbegebiete, die festgesetzte höchstzulässige Höhe der
baulichen Anlage geteilt durch (3,5) Bruchzahlen sind auf die
nächstfolgende voll Zahl aufzurunden,
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Amtlich | THALEKURIER 08 / 2015 | 25.07.2015
3. bei Grundstücken, die innerhalb eines Bebauungsplanes oder
einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB liegen, der/die an Stelle
der Vollgeschosse nur die Baumassenzahl der baulichen Anlage
festsetzt, ist die Zahl der Vollgeschosse zu ermitteln, indem die
festgesetzte höchstzulässige Baumassenzahl durch 3,5 geteilt
wird,
2. für Grundstücke mit untergeordneter Bebauung, z.B. Stellplatzund Garagengrundstücke, bei
a) eingeschossiger Bebaubarkeit b) für jedes weitere zulässige Vollgeschoss 0,75
0,25
3. für Grundstücke mit sonstiger Nutzung:
4. bei Grundstücken, die außerhalb eines Bebauungsplanes oder
einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB liegen oder für die in einem Bebauungsplan oder einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB
weder die Zahl der Vollgeschosse noch eine Baumassenzahl
oder eine zulässige Gebäudehöhe bestimmt sind, die Zahl der
auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend
vorhandenen Vollgeschosse oder, soweit im Bebauungsplan
oder in einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB Festsetzungen für
diese Grundstücke erfolgt sind, die dort festgesetzten oder nach
Nrn. 2 und 3 berechneten Vollgeschosse,
a) soweit eine Bebauung besteht, für die Teilfläche, die
sich rechnerisch aus der Grundfläche der Baulichkeit geteilt
durch eine Grundflächenzahl von 0,2 ergibt für das erste Vollgeschoss 1,00
b) für jedes weitere Vollgeschoss 0,25
c) für die verbleibende Teilfläche 0,50
4. für unbebaubare Grundstücke sowie (auch bebaute) Grundstücke im Außenbereich gilt die Regelung des §6 Abs.2 Nr.3.
5. bei Grundstücken, die mit einer Kirche bebaut sind, die Zahl
von einem Vollgeschoss; dies gilt für Türme, die nicht Wohn-,
gewerblichen oder industriellen Zwecken oder einer freiberuflichen Nutzung dienen, entsprechend,
Für die Bebauung wird ein Zuschlag erhoben:
6. bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan oder in einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB sonstige Nutzung festgesetzt ist
oder die außerhalb von Bebauungsplangebieten oder einer
Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB tatsächlich so genutzt werden,
insbesondere als Sport-, Fest- oder Campingplatz, Schwimmbad, Friedhof oder Kleingartengelände, ist als Nutzungsmaß ein
Vollgeschoss anzusetzen,
5. Grundstücke im Außenbereich, auf denen Wohnbebauung,
landwirtschaftliche Hofstellen oder Nebengebäude vorhanden
sind, für eine Teilfläche, die sich rechnerisch aus der Grundfläche
der Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl 0,2 ergibt
7. bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze errichtet werden dürfen, gilt die festgesetzte Zahl der Geschosse
oder, soweit keine Festsetzung erfolgt ist, die tatsächliche Zahl
der Garagen- oder Stellplatzgeschosse, mindestens jedoch ein
Vollgeschoss,
Grundstücke die nur in anderer Weise nutzbar sind (z.B. Ödland,
Biotop Gemäß NSchG Land Sachsen-Anhalt), werden zu 25 v.H. der
gesamten Grundstücksfläche herangezogen.
8. für Grundstücke im Außenbereich (§ 35 BauGB) gilt:
a) die Zahl der Vollgeschosse nach der genehmigten oder bei
nicht genehmigten oder geduldeten Bauwerken nach der tatsächlichen Bebauung,
b) bei Grundstücken, für die durch Planfestsellungsbeschluss
eine der baulichen Nutzung vergleichbare Nutzung zugelassen
ist, wird bezogen auf die Fläche nach §6 Abs. 2 Nr. 3, ein Vollgeschoss angesetzt.
9. Wird die Zahl der nach Nrn. 1 bis 8 ermittelten Vollgeschosse
durch die tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse überschritten, ist die Anzahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse
der Berechnung zu Grunde zu legen.
10.Sind auf einem Grundstück mehrere Gebäude mit unterschiedlicher Zahl von Vollgeschossen zulässig oder vorhanden, gilt die
bei der überwiegenden Baumasse vorhandene Zahl.
(4) Der Nutzungsfaktor, mit welchem die nach Abs. 2 ermittelte Grundstücksfläche unter Berücksichtigung der nach Abs. 3 ermittelten
Vollgeschosse zu vervielfältigen ist, beträgt im Einzelnen:
1. für bebaute oder bebaubare, gewerblich genutzte oder gewerblich nutzbar oder industriell genutzte oder nutzbare Grundstücke bei:
a) eingeschossiger Bebaubarkeit 1,00
b) für das zweite und jedes weitere zulässige Vollgeschoss 0,25
aa) für das erste Vollgeschoss bb) für jedes weitere Vollgeschoss
aa) bei eingeschossiger Bebauung bb) für jedes weitere Vollgeschoss 1,50
0,375
1,00
0,25
(5) Für Grundstücke in Kern-, Gewerbe-, Industrie- und Sondergebieten (§ 11 BauNVO) wird die nach Abs. 2 bis Abs. 4 ermittelte Verteilungsfläche um 150 v.H. erhöht (gebietsbezogener Artzuschlag).
Dies gilt entsprechend für ausschließlich gewerblich, industriell
oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke in sonstigen Baugebieten. Bei teilweise gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzten Grundstücken (gemischt genutzte Grundstücke) in
sonstigen Baugebieten erhöhen sich die Maßstabsdaten um 100
v.H. (grundstücksbezogener Artzuschlag).
(6)Ergeben sich bei der Ermittlung der beitragspflichtigen Fläche
Bruchzahlen, werden diese auf volle Meter auf- und abgerundet.
§7Beitragssatz
Die Beitragssätze werden in einer gesonderten Beitragssatzsatzung
festgelegt.
§ 8 Entstehung, Veranlagung und Fälligkeit des
Beitragsanspruches
(1) Der Beitragsanspruch entsteht grundsätzlich mit Ablauf des 31.12.
für das abgelaufene Jahr.
(2) Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig.
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25.07.2015 | THALEKURIER 08 / 2015 | Amtlich
§ 9 Vorausleistung, Ablösung des Ausbaubeitrages
(1) Ab Beginn des Erhebungszeitraumes können von der Stadt Vorausleistungen auf wiederkehrende Beiträge erhoben werden.
(2) Die Vorausleistungen werden nach der voraussichtlichen Beitragshöhe für das laufende Jahr bemessen.
(3) Die Ablösung wiederkehrender Beiträge kann jederzeit vereinbart
werden. Der Ablösung wird unter Berücksichtigung der zu erwartenden Kostenentwicklung die abgezinste voraussichtliche Beitragsschuld zugrunde gelegt.
§ 10 Beitragsschuldner
(1) Beitragspflichtig ist, wer zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstückes ist.
Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist anstelle
des Eigentümers der Erbbauberechtigte beitragspflichtig. Ist das
Grundstück mit einem dinglichen Nutzungsrecht nach Art. 233 § 4
des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch i. d. F. vom
21.09.1994 (BGBl. I S. 2494), belastet, so ist anstelle des Eigentümers
der Inhaber dieses Rechts beitragspflichtig. Mehrere Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum
sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig.
(2) Für Grundstücke und Gebäude, die im Grundbuch noch als Eigentum des Volkes eingetragen sind, tritt an die Stelle des Eigentümers
der Verfügungsberechtigte im Sinne von § 8 Abs. 1 des Vermögenszuordnungsgesetzes i. d. F. der Bek. vom 29.03.1994 (BGBl S. 709.
von 131v.H. der Durchschnittsfl. bis 180v.H.
der Durchschnittsfl. mit 50 v.H. dieser Fläche
von 181v.H. der Durchschnittsfl. bis 230v.H
der Durchschnittsfl. mit 25v.H. dieser Fläche
von 231v.H. der Durchschnittsfl. bis zur
Gesamtfläche mit 10v. H. dieser Fläche
Die durchschnittliche Grundstücksfläche der Grundstücke, die
nach der tatsächlichen Nutzung vorwiegend Wohnzwecken dienen oder dienen sollen, wird für Thale und die Ortsteile jeweils getrennt ermittelt. ( Anlage 1)
(3) Für Grundstücke, die zur Abrechnungseinheit nach dieser Satzung
Zufahrt oder Zugang nehmen können und zusätzlich durch eine
neue, erstmalig hergestellte Straße erschlossen werden, für die Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) erhoben
wurden oder zu erheben sind, wird die Grundstücksfläche bei der
Ermittlung des Beitragssatzes mit 50% angesetzt.
(4) Werden Grundstücke landwirtschaftlich im Sinne des § 201 Baugesetzbuch oder als Wald genutzt, ist der Beitrag so lange zinslos
zu stunden, wie das Grundstück zum Erhalt der Wirtschaftlichkeit
des landwirtschaftlichen Betriebes genutzt werden muß. Satz 1 gilt
auch für die Fälle der Nutzungsüberlassung und Betriebsübergabe
an Familienangehörige im Sinne des § 15 der Abgabenordnung.
Bei bebauten Grundstücken gilt Satz 1 nur, wenn die Bebauung
ausschließlich der landwirtschaftlichen Nutzung dient.
Der Beitrag ist auch zinslos zu stunden:
• so lange Grundstücke als Kleingarten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes vom 28. Februar 1983 (BGBl . I.S. 210), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Schuldrechtsänderungsgesetzes vom
21.September 1994 (GVBl. I.S. 2457), genutzt werden oder
§ 11 Auskunftspflichten
Die Beitragspflichtigen sind verpflichtet, der Stadt alle zur Ermittlung
der Beitragsgrundlage erforderlichen Auskünfte zu erteilen, auf Verlangen geeignete Unterlagen vorzulegen und jeden Eigentumswechsel, jede Veränderung der Grundstücksfläche oder der Anzahl der Vollgeschosse sowie jede Nutzungsänderung anzuzeigen.
• wenn das Grundstücke oder Teile von Grundstücken aus Gründen des Naturschutzes mit einer Veränderungssperre belegt
sind.
§ 13 Übergangsregelung
§ 12 Billigkeitsregelung
(1) Ansprüche aus dem Beitragsschuldverhältnis können ganz oder
teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit
eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der
Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist ihre
Einziehung nach Lage des Einzelfalls unbillig, können sie ganz oder
zum Teil erlassen werden. Für die Verwirklichung, die Fälligkeit und
das Erlöschen von Ansprüchen aus dem Abgabeschuldverhältnis
gelten die §§ 218 bis 223, 224 Abs. 1 und 2, §§ 225, 226, 227, §§ 228
bis 232 der Abgabenordnung i. d. F. der Bek. vom 01.10.2002 (BGB1.
I S. 3866), in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.
(2) Übergroße Wohngrundstücke im Sinne des § 6 c KAG-LSA in der
jeweils geltenden Fassung sind nur begrenzt heranzuziehen. Als
übergroß gelten solche Wohngrundstücke, die 30v.H. oder mehr
über der Durchschnittsgröße liegen. Die über diese Größe hinausgehende Fläche wird nur teilweise herangezogen. Die Staffelung
beträgt:
Durchschnittsgröße zzgl. 30v.h. mit 100 v. H. der Fläche
Sind vor oder nach dem In- Kraft- Treten dieser Satzung für die in dem
Abrechnungsgebiet liegenden Grundstücke Erschließungsbeiträge
nach dem Baugesetzbuch, Kosten der erstmaligen Herstellung auf
Grund öffentlich- rechtlicher Verträge, sonstige städtebauliche Verträge oder auf Grund eines Vorhaben- und Erschließungsplanes oder
Beiträge nach § 6 KAG-LSA entstanden oder wären diese Abgaben unabhängig vom Entstehen zu leisten gewesen, so bleiben diese Grundstücke bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrages für die Abrechnungseinheit (insgesamt längstens jedoch nur die Dauer von 20
Jahren) unberücksichtigt.
§ 14 Ordnungswidrigkeiten
Verstößt ein Beitragspflichtiger gegen seine Auskunftspflicht nach §
11 der Satzung oder begeht er sonst eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 16 Abs. 2 KAG-LSA, kann diese mit einem Bußgeld bis zu 10
000 € geahndet werden.
18
Amtlich | THALEKURIER 08 / 2015 | 25.07.2015
§ 15 Sprachliche Gleichstellung
Gleichzeitig tritt folgende Satzung außer Kraft:
Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten in weiblicher und
männlicher Form.
Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau
der öffentlichen Verkehrsanlagen der Stadt Thale in der Kernstadt Thale und in den Ortsteilen Friedrichsbrunn, Warnstedt, Weddersleben,
Stecklenberg und Treseburg vom 12.05.2011
§ 16 Anlagen
Die Anlagen:
1. Die durchschnittlichen Wohngrundstücksflächen
2. Listen der Verkehrsanlagen – Berechnung des Gemeindeanteils
3. Abrechnungsgebiete mit Kennzeichnung der Verkehrsanlagen
sind Bestandteil dieser Satzung.
Die Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den
Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Neinstedt
vom 20.11.2003 ist auf Grund der Gebietsänderungsvereinbarung bereits am 31.12.2014 außer Kraft getreten.
Thale, 26.06.2015
§ 17 In- Kraft- Treten, Außer- Kraft- Treten
Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Thomas Balcerowski
Bürgermeister
ANLAGE 1
ZUR SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG WIEDERKEHRENDER BEITRÄGE
FÜR DEN AUSBAU DER ÖFFENTLICHEN VERKEHRSANLAGEN DER STADT THALE
Anlage 1 - zur Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen der Stadt Thale
Die durchschnittlichen Wohngrundstücksflächen
Ortsteil
Thale - Kernstadt
Friedrichsbrunn
Stecklenberg
Treseburg
Warnstedt
Weddersleben
Neinstedt
Gesamtfläche
Durchschnitts
der WGS
Anzahl WGS größe m²
1402000
2578
544
313923
479
655
126942
197
644
25736
68
378
144103
274
526
183586
410
448
247545
562
440
130%
707
852
838
492
684
582
573
180% Diff. 50%
979
136
1.180
164
1.160
161
681
95
947
131
806
112
793
110
230% Diff. 25%
1.251
68
1.507
82
1.482
81
870
47
1.210
66
1.030
56
1.013
55
Impressum
Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
Bürgermeister der Stadt Thale Thomas Balcerowski
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Titelmotiv: Mario Schwennicke, Xyberdyn
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gekennzeichnete Artikel geben nur die Meinung des Autors wieder, nicht die des Herausgebers oder der Redaktion.
Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt der Herausgeber und die Redaktion keine Gewähr. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gerichtsstand ist Erfurt.
19
25.07.2015 | THALEKURIER 08 / 2015 | Amtlich
ANLAGE 2
ZUR SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG WIEDERKEHRENDER BEITRÄGE
FÜR DEN AUSBAU DER ÖFFENTLICHEN VERKEHRSANLAGEN DER STADT THALE
- LISTE DER VERKEHRSANLAGEN - BERECHNUNG GEMEINDEANTEIL -
Abrechnungseinheit - "Oberstadt 1"
Gemeinde
Anteil
Straße
35%
35%
35%
35%
35%
35%
Fläche m²
Mischsatz %
Bemerkung
2405,00
3432,00
2385,00
497,00
2835,00
2815,00
841,75
1201,20
834,75
173,95
992,25
2266,00
50% „Dr.-Ernst-Wachler-Str.“
„Friedrichsbrunner Str.“
40% (Landesstr.)
35% „Gebirgsstr.“
2267,00
1133,50
50% „Goetheweg“
35% „Heimburgstr.“
„Hermann-Hendrich35% Str.“
2597,00
3693,00
50% "Hubertusstr."
35% „Jägerstr.“
50% „Lindenbergsweg“
5965,00
1512,00
3746,00
40%
50%
50%
35%
„Obersteigerweg“
„Parkstr.“
"Poststr"
„Rodelhaus“
„Rudolf-Breitscheid50% Str.“
35% „Saarbrückner Str.“
35% "Sputnikweg"
2500,00
4938,00
2719,00
1475,00
Hubertusbrücke
2982,50 stadteinwärts
529,20
1873,00
nur Nebenanlagen, da
1000,00 Landesstr.
2469,00
1359,50
516,25
7157,00
2148,00
5046,00
3578,50
751,80
1766,10
50% „Stecklenberger Allee“
8401,00
4200,50
40% „Walpurgisstr.“
35% „Walpurgisstr.“
2400,00
1676,00
50% „Walther-Rathenau-Str.“
50% „Wotansblick“
50% „Wotanstr.“
"Bahnhofstr." am
50% Bahnhof
50% "T.-Nolte-Str."
50% "Eisenbahnstr."
50% "Schillerstr."
3789,00
1840,00
2044,00
1894,50
920,00
1022,00
6316,00
2258,00
6107,00
3993,00
3158,00
1129,00
3053,50
1996,50
103983,00
47676,80
„Albertstr.“
„Alfredstr.“
„Am Tannenkopf“
„Baldurweg“
„Bergstr.“
„Birkenstr.“
2729,00
762,00
1536,00
bis zur östl. Grenze des
1091,60 Flurst. 13-25/36
266,70
bis zum Übergang in das
1298,50 Flurst. 14-38/6
1292,55
537,60
nur Nebenanlagen, da
960,00 Landesstr.
586,60 Gemeindestr.
45,85
Gemeindeanteil
in Prozent
20
Amtlich | THALEKURIER 08 / 2015 | 25.07.2015
Abrechnungseinheit - "Oberstadt 2"
Gemeinde
anteil
Straße
Fläche m²
50%
50%
35%
50%
"Am Bodeufer"
"An der Hütte"
"Harzweg"
"Karl-Marx-Str."
40%
50%
50%
50%
35%
"Steigerweg"
"Steinbachstr."
"Otto Schönermark Str."
"Bruchstraße"
"Bruchweg"
"Bahnhofstraße" nördl. d.
Bahnstrecke
"Bodestieg"
"Wilhelmstr."
"Robertstr."
"Rathausplatz"
"Bogenstraße"
"Joachimstr."
"Stephanstr."
"Ahornallee"
"Margaretenstr."
"Pfingstanger"
50%
35%
35%
35%
50%
35%
35%
35%
35%
50%
35%
Mischsatz %
12424,00
11397,00
1599,00
12523,00
Bemerkung
6212,00
5698,50
559,65
6261,50
5000,00
6838,00
4369,00
2125,00
411,00
nur Nebenanlagen, da
2000,00 Landesstr.
3419,00
2184,50
1062,50
143,85
1316,00
1145,00
3587,00
4375,00
3040,00
2355,00
4183,00
1500,00
1077,00
1142,00
2111,00
658,00
400,75
1255,45
1531,25
1520,00
824,25
1464,05
525,00
376,95
571,00
738,85
82517,00
37407,05
45,33 Gemeindeanteil
in Prozent
Abrechnungseinheit - "Auf den Höhen"
Gem. Anteil
35%
50%
50%
35%
35%
50%
35%
35%
35%
35%
50%
35%
35%
35%
50%
50%
35%
50%
50%
35%
35%
35%
35%
50%
35%
35%
50%
Straße
„Amselweg“
„Bertolt-Brecht-Str.“
„Bockrieß“
"Kleiner Bockrieß"
„Erich-Mühsam-Str.“
„Erich-Weinert-Str.“
„Ferdinand-Freiligrath-Str.“
„Fliederweg“
„Friedrich-Wolf-Str.“
„Gartenbreite“
„Georg-Büchner-Str.“
„Georg-Herwegh-Str.“
„Hagebuttenweg“
„Haselbach“
„Heinrich-Heine-Str.“
„Kirschallee“
„Kurt-Tucholsky-Str.“
„Lessingstr.“
„Musestieg“
"Rosenweg"
„Siebenspringe“
„Sonnenweg“
„Stecklenberger Waldrand“
„Theodor-Fontane-Ring“
"Tunnelweg"
„Willi-Bredel-Ring“
"Am Lindenberg"
Fläche m²
Mischsatz%
521,00
182,35
5403,00
2701,50
2036,00
1018,00
373,00
130,55
2475,00
866,25
6685,00
3342,50
2196,00
768,60
1215,00
425,25
1263,00
442,05
12212,00
4274,20
3475,00
1737,50
1507,00
527,45
486,00
170,10
5337,00
1867,95
5270,00
2635,00
2675,00
1337,50
1044,00
365,40
2273,00
1136,50
7177,00
3588,50
415,00
145,25
2012,00
704,20
521,00
182,35
2317,00
810,95
3969,00
1984,50
4400,00
1540,00
7800,00
2730,00
998,00
499,00
86055,00
36113,40
Bemerkung
bis zur östl. Grenze der Einmündungen Gartenbreite/Stoppenberg
bis zur östl. Grenze des Flurstücks 151249-004-219
bis zum Viadukt
41,97 Gemeindeanteil %
21
25.07.2015 | THALEKURIER 08 / 2015 | Amtlich
Abrechnungsgebiet - "Unterstadt 1"
Gem. Anteil
35,00%
40,00%
35,00%
35,00%
50,00%
40,00%
40,00%
35,00%
35,00%
35,00%
50,00%
50,00%
50,00%
35,00%
40,00%
Straße
„Benneckenrode“
„Brückenstr.“
„Eggeröder Weg“
„Heimstr.“
"Juvisystr."
„Kahlenbergstraße.“
„Karlstr.“
"Kirchberg"
„Neue Behrensdorfstr.“
„Querstr.“
„Rosstrappenstr.“
"Rübchen"
„Rübchenstr.“
"Schwalbenklink"
„Wolfsburgstraße:“
Fläche m² Mischsatz Bemerkung
9095,00
3183,25
1250,00
500,00 Nur Nebenanlagen, da Kreisstraße
2300,00
805,00
1295,00
453,25
3000,00
1500,00
750,00
300,00 Nur Nebenanlagen, da Kreisstraße
750,00
300,00 Nur Nebenanlagen, da Kreisstraße
950,00
332,50
1429,00
500,15
1744,00
610,40
11569,00
5784,50
6462,00
3231,00
5157,00
2578,50
2586,00
905,10 auch Gehweg bis Rübchen
1500,00
600,00 Nur Nebenanlagen, da Kreisstraße
49837,00 21583,65
43,31 Gemeindeanteil %
Abrechnungsgebiet - Unterstadt 2"
Gem. Anteil
35,00%
35,00%
40,00%
35,00%
40,00%
35,00%
35,00%
40,00%
40,00%
35,00%
50,00%
50,00%
35,00%
35,00%
35,00%
50,00%
35,00%
35,00%
35,00%
35,00%
Straße
„Alte Behrensdorfstr.“
"Alte Topf"
„Blankenburger Str.“
„Bollergasse“
„Brückenstr.“
"Freiheit"
„Kahlenbergstr.“
Gemeindestr.
„Kahlenbergstraße.“
„Karlstr.“
„Kirchgartenstr.“
"Markt"
"Marktstr."
„Mausstr.“
„Neuer Weg“
„Plan“
„Rosstrappenstr.“
„Schleifenbachstr.“
"Uferstraße"
"Winkel"
„Wolfsburgstr.“
Gemeindestr.
Fläche m²
Mischsatz Bemerkung
1385,00
484,75
757,00
264,95
3000,00
1200,00 Nur Nebenanlagen, da Landesstraße
1017,00
355,95
1250,00
500,00 Nur Nebenanlagen, da Kreisstraße
3953,00
1383,55
3682,00
750,00
750,00
790,00
3906,00
2210,00
2123,00
1850,00
250,00
8020,00
2363,00
2720,00
643,00
3869,00
45288,00
1288,70
300,00 Nur Nebenanlagen, da Kreisstraße
300,00 Nur Nebenanlagen, da Kreisstraße
276,50
1953,00
1105,00
743,05
647,50
87,50
4010,00
827,05
952,00
225,05
1354,15
18258,70
40,32 Gemeindeanteil %
22
Amtlich | THALEKURIER 08 / 2015 | 25.07.2015
Abrechnungsgebiet - "Unterstadt 3"
Gem. Anteil
50,00%
50,00%
35,00%
50,00%
50,00%
35,00%
35,00%
50,00%
50,00%
50,00%
50,00%
50,00%
35,00%
35,00%
35,00%
35,00%
50,00%
35,00%
35,00%
Straße
"Breite Weg"
"Bucht"
"Hüttebrink"
"Kantorstr."
"Kirchstr."
„Kleine Blankenburger Str.“
"Knieberg"
"Mühlenstraße"
„Neustädter Str.“
"Schänkeplatz"
„Schänkestr.“
"Schmiedestr."
"Unter der Linde"
"Weiberborn"
„Weinbergsweg“
"Wendhusenstr."
„Worth“
„Worthgarten“
"Ziegelei"
Fläche m² Mischsatz Bemerkung
1891,00
945,50
380,00
190,00
553,00
193,55
1906,00
953,00
3513,00
1756,50
262,00
91,70
258,00
90,30
1442,00
721,00
3599,00
1799,50
1119,00
559,50
1074,00
537
1598,00
799,00
712,00
249,20
480,00
168,00
505,00
176,75
4525,00
1583,75
3757,00
1878,5
2104,00
736,4
240,00
84
29918,00 13513,15
45,17 Gemeindeanteil %
Abrechnungsgebiet 4 - "Neinstedter Straße"
Gem. Anteil Straße
35,00% "Gartenstr.“
50,00% "Musestieg"
Fläche m² Mischsatz
Bemerkung
1331,00
465,85
3799,00
1899,50
nur Nebenanlagen, da Landesstraße
40,00%
35,00%
35,00%
35,00%
"Neinstedter Str.“
"Oststr.“
"Sportplatz“
"Tunnelweg"
4000,00
4561,00
7116,00
2271,00
23078,00
1600,00
1596,35
2490,60
794,85
8847,15
38,34 Gemeindeanteil %
23
25.07.2015 | THALEKURIER 08 / 2015 | Amtlich
Verkehrsanlagen
Am Ramberg
Am Ramberg
Am Bucheneck
An der Forststr.
Beckstr.
Bocksberg
Falkenhagen
Forststr.
Hauptstraße
Hauptstraße
Hinter den Häüsern
Infang
Klobenberg
Klobenberg
Schreiberring
Schreiberstraße
Siptenfelder Str.
Vor den Häusern
Victorshöher Straße
Waldstr.
Abrechnungsgebiet Friedrichsbrunn
GesamtGemeindeanteil
Mischsatz
fläche in m²
in %
in m²
460,00
35,00%
161,00
1.608,00
40,00%
643,20
191,00
35,00%
66,85
2.606,00
50,00%
1.303,00
1.571,00
50,00%
785,50
4.350,00
50,00%
2.175,00
2.387,00
35,00%
835,45
2.955,00
50,00%
1.477,50
15.722,00
40,00%
6.288,80
2.486,00
35,00%
870,10
5.373,00
35,00%
1.880,55
4.171,00
35,00%
1.459,85
4.512,00
35,00%
1.579,20
4.777,00
35,00%
1.671,95
4.022,00
35,00%
1.407,70
3.160,00
50,00%
1.580,00
3.550,00
50,00%
1.775,00
741,00
35,00%
259,35
2.000,00
50,00%
1.000,00
4.694,00
50,00%
2.347,00
Gesamt:
71.336,00
Anteil der Gemeinde in %
Verkehrsanlagen
Stecklenberger Bienenkopf
Stecklenberger Emthöfen
Stecklenberger Hauptstraße
Stecklenberger Siedlung
Stecklenberger Schulgasse
Stecklenberger Winkel
Stecklenberger Wurmtal
Stecklenberger Küchenberg
Gesamt:
Bemerkung
nur Gemeindestr.
nur Nebenanlagen, da Landesstr.
nur Nebenanlagen, da Landesstr.
Gemeindestr.
Anteil der Gemeinde in %
bis zur Einfahrt Infang 3/4
29.567,00
41,45%
Abrechnungsgebiet Stecklenberg
GesamtGemeindeanteil
Mischsatz
fläche in m²
in %
in m²
756,00
35,00%
264,60
2.099,00
35,00%
734,65
2.750,00
40,00%
1.100,00
2.928,00
35,00%
1.024,80
1.689,00
35,00%
591,15
2.536,00
35,00%
887,60
4.938,00
50,00%
2.469,00
1.157,00
35,00%
404,95
18.853,00
nördl.. Teil
7.476,75
39,66%
Bemerkung
nur Nebenanlagen, da Kreisstr.
24
Amtlich | THALEKURIER 08 / 2015 | 25.07.2015
Abrechnungsgebiet Neinstedt
GesamtGemeindeanteil Mischsatz
fläche in m²
in %
in m²
Verkehrsanlagen
A.d.G.Scholl Straße
258,50
35,00%
90,48
A.d.Schwedenlinde
1.105,00
35,00%
386,75
Alexanderstraße
2.174,80
35,00%
761,18
Am Marienhof
1.002,80
50,00%
501,40
911,90
35,00%
319,17
Am Brunnen
500,00
35,00%
175,00
Am Rumberg/Alte Ziegelei
5.946,00
35,00%
2.081,10
Auf dem Helmsteine
1.897,50
35,00%
664,13
Alte Bahnhofstraße
1.104,30
50,00%
552,15
G.Scholl Straße
1.570,85
Am Graseberg
3.141,70
50,00%
Alte Gartenstraße
654,90
35,00%
229,22
Georgshöhstraße
4.393,20
50,00%
2.196,60
Neinstedter Hauptstraße
1.468,50
50,00%
734,25
562,50
35,00%
196,88
Kramerringstraße
5.114,50
35,00%
1.790,08
Lindenstraße
1.500,00
50,00%
750,00
Marienstraße
1.874,80
35,00%
656,18
Auf dem Kirchberg
Ostring
2.253,70
35,00%
788,80
AlteQuedlinburger Straße
3.528,00
35,00%
1.234,80
Siedlung
2.706,90
35,00%
947,42
912,00
40,00%
364,80
4.259,40
50,00%
2.129,70
Suderöder Straße
959,80
40,00%
383,92
Alte Thalenser Straße
659,70
35,00%
230,90
Neinstedter Winkel
391,68
35,00%
137,09
1.041,00
35,00%
364,35
Stecklenberger Straße
Steuerstraße
Ziegeleistraße
Ortsumgehung
1.680,00
40,00%
672,00
R1 am" Littenfeld"
3.050,00
35,00%
1.067,50
560,00
35,00%
196,00
Thalenser Chaussee
Gesamt:
55.613,08
Verkehrsanlagen
Am Berg
Halde
Im Winkel
Ortsstr.
Sponbleek
Gesamt:
10.324,00
Anteil der Gemeinde in %
Abrechnungsgebiet
Gemeindeanteil
in %
35,00%
35,00%
35,00%
40,00%
35,00%
nur Nebenanlagen,
da Kreisstraße
nur Nebenanlagen,
da Kreisstraße
nur Nebenanlagen,
da Landesstr
nur Gemeindestraße
22.172,65
39,87%
Anteil der Gemeinde in %
Gesamtfläche in m²
1.418,00
4.030,00
76,00
3.000,00
1.800,00
Bemerkung
Treseburg
Mischsatz
in m²
496,30
1.410,50
26,60
1.200,00
630,00
3.763,40
36,45%
Bemerkung
nur Nebenanlagen, da Landesstr.
25
25.07.2015 | THALEKURIER 08 / 2015 | Amtlich
Abrechnungsgebiet - OT Warnstedt
Gem. Anteil
50,00%
35,00%
35,00%
35,00%
35,00%
35,00%
35,00%
35,00%
35,00%
50,00%
35,00%
40,00%
40,00%
50,00%
50,00%
35,00%
Straße
"Am Bahnhof"
"Am Neuen Sportplatz"
"Am Schützenplatz"
"Dingeberg"
"Gänsebrunnen"
"Jordanstraße"
"Kirchberg"
"Warnstedter Plan"
"Sackstraße"
"Hauptstraße"
"Technik"
"Quedlinburger Landstraße"
"Thalenser Straße"
"Mühlenweg"
"Wedderslebener Weg"
"Lindenweg"
Fläche m² Mischsatz
3911,00
1955,50
2897,00
1013,95
2124,00
743,40
11235,00
3932,25
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
8639,00
4319,50
2167,00
758,45
2218,00
887,20
1800,00
720,00
2210,00
1105,00
6612,00
3306,00
4736,00
1657,60
48549,00 20398,85
Anrechnung der Fläche
Nur Nebenanlagen, da Kreisstr
Nur Nebenanlagen, da Landesstr.
nur Teilfläche außerhalb B-Plangebiet
42,02 Gemeindeanteil %
Abrechnungsgebiet Weddersleben
GesamtGemeindeanteil
Mischsatz
fläche in m²
in %
in m²
663,00
35,00%
232,05
760,00
40,00%
304,00
Verkehrsanlagen
Angerweg
Angerweg
Wedderslebener Bahnhofstraße
Friedensstr.
Schenkestr.
Bockstr.
Wedderslebener Kirchstr.
Bodeberg
Wedderslebener Bergstr.
Bodestr.
Höfenstr.
Wedderslebener Mühlenstr.
Neue Warnstedter Str.
Quedlinburger Straße
Quedlinburger Straße
Quedlinburger Straße
Sandberg
Teufelsmauerstr.
Thalenser Weg
Thiestr.
Word
Gesamt:
4.194,00
7.451,00
141,00
721,00
1.205,00
200,00
2.113,00
560,00
428,00
2.730,00
8.368,00
674,00
4.369,00
1.340,00
2.272,00
3.500,00
1.795,00
4.801,00
2.431,00
50.716,00
Anteil der Gemeinde in %
35,00%
50,00%
35,00%
35,00%
35,00%
35,00%
35,00%
35,00%
35,00%
50,00%
50,00%
40,00%
50,00%
35,00%
35,00%
50,00%
35,00%
50,00%
35,00%
1.467,90
3.725,50
49,35
252,35
421,75
70,00
739,55
196,00
149,80
1.365,00
4.184,00
269,60
2.184,50
469,00
795,20
1.750,00
628,25
2.400,50
850,85
22.505,15
44,37%
Bemerkung
Gemeindestr.
nur Nebenanlagen, da Kreisstr.
bis zur nördl. Grenze
Grundstück Heizhaus
nur Nebenanlagen, da Kreisstr.
Gemeindestr.
Gemeindestr. bis Schießplatz
26
Amtlich | THALEKURIER 08 / 2015 | 25.07.2015
ANLAGE 3
ZUR SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG WIEDERKEHRENDER BEITRÄGE
FÜR DEN AUSBAU DER ÖFFENTLICHEN VERKEHRSANLAGEN DER STADT THALE
27
25.07.2015 | THALEKURIER 08 / 2015 | Amtlich
Amtlich | THALEKURIER 08 / 2015 | 25.07.2015
28
29
25.07.2015 | THALEKURIER 08 / 2015 | Amtlich
Amtlich | THALEKURIER 08 / 2015 | 25.07.2015
30
31
25.07.2015 | THALEKURIER 08 / 2015 | Amtlich
Amtlich | THALEKURIER 08 / 2015 | 25.07.2015
32
33
25.07.2015 | THALEKURIER 08 / 2015 | Amtlich
Amtlich | THALEKURIER 08 / 2015 | 25.07.2015
34
35
25.07.2015 | THALEKURIER 08 / 2015 | Amtlich
Amtlich | THALEKURIER 08 / 2015 | 25.07.2015
36
37
25.07.2015 | THALEKURIER 08 / 2015 | Amtlich
Amtlich | THALEKURIER 08 / 2015 | 25.07.2015
38
39
Stadt Thale
25.07.2015 | THALEKURIER 08 / 2015 | Amtlich
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
DER BESCHLÜSSE DES ÖFFENTLICHEN TEILS DES STADTRATES DER STADT THALE
In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Thale am 25.06.2015 wurden
nachstehend aufgeführte Beschlüsse im öffentlichen Teil gefasst:
• Beschluss Nr. 180/2015
Berufung ehrenamtlicher Kulturbeauftragter für Allrode
• Beschluss Nr. 124/2015/5
Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den
Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen der Stadt Thale in der
Kernstadt Thale und in den Ortsteilen Friedrichsbrunn, Neinstedt,
Stecklenberg, Treseburg, Warnstedt und Weddersleben (Straßenausbaubeitragssatzung)
• Beschluss Nr. 169/2015
Rechtsformwechsel Kowisa KG
• Beschluss Nr. 125/2015
Abberufung Seniorenbeauftragte für Neinstedt
Thale, den 26.06.2015
• Beschluss Nr. 184/2015
Eilentscheidung - Überplanmäßige Ausgabe für Grundstücksunterhaltung – Kurpark Thale
• Beschluss Nr. 176/2015
Abberufung Wegewart für Warnstedt
• Beschluss Nr. 177/2015
Berufung Wegewart für Warnstedt
Balcerowski, Bürgermeister
Stadt Thale
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
DER BESCHLÜSSE DES NICHTÖFFENTLICHEN TEILS DES STADTRATES DER STADT THALE
In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Thale am 25.06.2015 wurden
nachstehend aufgeführte Beschlüsse im nichtöffentlichen Teil gefasst:
• Beschluss Nr. 128/2015
Formelle Veränderung des Pachtvertrages 01/2014 zwischen der
Stadt Thale und dem Verein Kampfkunst Bodetal e.V.
• Beschluss Nr. 154/2015
Unbefristete Niederschlagung Gewerbesteuer und Nebenforderungen
• Beschluss Nr. 158/2015
Grundstücksangelegenheiten – Vorrübergehende Bestellung einer Grundschuld
• Beschluss Nr. 170/2015
Grundstücksangelegenheit – Bewilligung zur Löschung einer
Grunddienstbarkeit zu Gunsten des Flurstückes 47/2, Flur 14 in
Thale
• Beschluss Nr. 182/2015/1
Grundstücksangelegenheit – Verkauf des Flurstückes 23/1, Flur 14
in Thale
• Beschluss Nr. 185/2015
Eilentscheidung - Auftragsvergabe Stromversorgung Kurpark
Thale
Thale, den 26.06.2015
• Beschluss Nr. 163/2015
Grundstücksangelegenheit – Übertragung des Flurstückes 292
der Flur 10 in der Gemarkung Thale an die Stadt Thale
• Beschluss Nr. 165/2015
Grundstücksangelegenheit – Flächentausch in Stecklenberg
Balcerowski, Bürgermeister
• Beschluss Nr. 168/2015
Grundstücksangelegenheit – Verkauf einer Teilfläche aus dem
Flurstück 413, Flur 6 in Thale
40
Amtlich | THALEKURIER 08 / 2015 | 25.07.2015
BEKANNTMACHUNG
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Das Amtsblatt Nummer 04/2015 der öffentlichen Ver- und Entsorgungsunternehmen im Landkreis Harz wurde am 29. Mai 2015 wie
verfügt bekannt gemacht.
In der Stadt Thale wird das Amtsblatt zusätzlich öffentlich, zur Einsichtnahme für Jedermann, ausgelegt für den Zeitraum vom
Einebnung von ungepflegten Wahlgrabstätten auf den Friedhöfen Thale, OT Allrode und OT Stecklenberg
01.08.2015 bis einschließlich 31.10.2015
während der Dienststunden der Stadtverwaltung in der Zeit Montag, Mittwoch und Donnerstag von 9 Uhr bis 16 Uhr, Dienstag von 9
Uhr bis 18 Uhr und Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr im Amt Bauen und
Ordnung, Raum 324 Öffentliche Auslegungen der Stadt Thale, Rathausplatz 1, 06502 Thale.
Thale, 23.06.2015
Die nachstehend aufgeführten Wahlgrabstätten werden seit einiger
Zeit nicht mehr ordnungsgemäß der Würde des Friedhofs entsprechend gärtnerisch gepflegt. Gemäß § 27 (2), (a) Satz 2 der derzeit
geltenden Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der
Stadt Thale und deren Ortsteile kann das Nutzungsrecht an diesen
Wahlgrabstätten entzogen werden:
Friedhof Thale
Friedhof OT Allrode
Friedhof OT Stecklenberg
Plan 2: Paschkowski, Hedwig
Plan D: Einzelgrab Krug, Karl
Plan B: Einzelgrab Giesler, Anna
Da die Anschriften der Nutzungsberechtigten und deren Rechtsnachfolger unbekannt sind und nicht ermittelt werden können,
werden Sie hiermit aufgefordert, die Grabstätte innerhalb von drei
Monaten – vom Tage der Veröffentlichung an gerechnet – instand
zu setzen.
Wird dieser Aufforderung keine Folge geleistet, werden die Grabstätten eingeebnet. Vorhandene Grabmale, Einfassungen usw. werden entfernt und gehen entschädigungslos in das Eigentum der
Stadt Thale über. Das noch bestehende Nutzungsrecht fällt gem. §
27 (2), (c) Satz 3 an die Stadt Thale zurück.
Balcerowski
Bürgermeister
Balcerowski, Bürgermeister
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
EINEBNUNG VON GRABSTÄTTEN AUF DEM FRIEDHOF THALE
Laut § 12 (4) und § 25 (1) der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Thale und deren Ortsteile (Friedhofssatzung)
in der derzeit gültigen Fassung werden Gräber, deren Nutzungsrecht
abgelaufen ist, eingeebnet.
Plan 6: Doppelgrab Graul, Helmut/ Beier, Anna
Plan 16: Doppelgrab Schumann, Hans und Käthe
Die Nutzungsberechtigten der o.g. Grabstätten werden hiermit aufgefordert, die Grabstellen
Folgende Reihengräber werden eingeebnet:
bis zum 01. Januar 2016
Erdbestattungsreihengräber des Bestattungsjahrganges 1990 im
Plan 9:
Nr.: 1, 2, 3, 4, 6, 7, 14, 15, 16, 18, 20, 23
zu beräumen. Die bis zum 01.01.2016 nicht entfernten Grabmale,
Grabaufbauten und Bepflanzungen werden dann entschädigungslos entfernt.
Kinderreihengrab des Bestattungsjahrganges 1990 im Plan 15:
Nr.: 2/90 Mietz
Urnenreihengräber des Bestattungsjahrganges 1990 im Plan 7:
Nr.: 734, 735, 738, 739, 742, 744, 745, 748, 750
Folgende Wahlgräber werden eingeebnet:
Plan 3: Doppelgrab Drell, Nikolai und Hanna
Plan 6: Einzelgrab Liebelt, Horst, Friedrich und Angelika
Balcerowski
Bürgermeister
41
25.07.2015 | THALEKURIER 08 / 2015 | Amtlich
Sozialzentrum Bode e.V.
Karl-Marx-Str. 3 • 06502 Thale
Tel.: 03947/7 79 20 • Fax : 03947/ 77 92 29
E-Mail: [email protected]
Internet: www.sozialzentrum-bode.de
Allgemeine soziale Beratung
Mo. 08.00 – 17.00 Uhr, Die. – Do. 09.00 – 17.00 Uhr, Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Öffnungszeiten der Kleiderkammer
Mo. – Do. 08.00 – 16.30 Uhr, Freitag 08.00 – 12.00 Uhr
Jugendscheune Wendhusen
Öffnungszeiten: Montag – Samstag 15.00 Uhr – 21.00 Uhr
Ständige Angebote:
Mo – Sa Fitness- und Krafttraining
Mo – Sa Freies Spiel und Bewegung
Mo – Sa Tischtennis, Kickern, Billard, Dart, Boxen an Sandsack
Mo – Sa Basteln und Gestalten
Mo – Sa Entspannung
Mo – Sa Mach dich fit an der Wii
Mittwoch Gesunde Ernährung
Unsere Höhepunkte im August:
01.08. 15.00 Uhr Tischtennisturnier
26.07. – 02.08.
Deutsch-Französisches Work-Camp
„Jugend ART “ / Weddersleben
03.08. 10.00 Uhr Geocaching / Sputnik
03.08. 15.00 Uhr Mach dich fit an der Wii
04.08. 15.00 Uhr Entspannung
05.08. 15.00 Uhr Fitnesstraining
06.08. 15.00 Uhr Knobeln
07.08 . – 10.08.
„M´era Luna Festival “ / Hildesheim
07.08. 15.00 Uhr Billard
08.08. 10.00 Uhr Harzer Sommertage / Kurpark
10.08. – 13.08.
Geocaching Esskultur / 10.00 Uhr
10.08. 15.00 Uhr Outdoorspiele
11.08. 15.00 Uhr Star – Time mit Singstar
12.08. 15.00 Uhr Volleyball
13.08. 15.00 Uhr Antiaggressionstraining
14.08. 15.00 Uhr Strategiespiele
17.08. 15.00 Uhr Ballspiele
18.08. 15.00 Uhr Gesunde Ernährung
19.08. 15.00 Uhr Mach dich fit an der Wii
20.08. 15.00 Uhr Stadt – Land – Fluss
21.08. 15.00 Uhr Kreativwerkstatt
220.8. 15.00 Uhr Spielenachmittag
24.08. 15.00 Uhr Uno und Tabu
25.08. 15.00 Uhr Unser kleines Restaurant
26.08. 15.00 Uhr Star – Time mit Singstar
27.08. 15.00 Uhr Uno und Tabu
28.08. 15.00 Uhr Schach
29.08. 15.00 Uhr Kickern
31.08. 15.00 Uhr Tanz und Musik
Jugendzentrum Sputnik
Öffnungszeiten:
Telefon:
Internet:
E-Mail:
Montag bis Samstag: 14 – 21 Uhr
03947/77 99 04
www.sputnik-thale.de
[email protected]
Ständige Angebote für Kids 7 – 12 Jahre:
Montag
Fitness und Sport
DienstagLesezirkel
Mittwoch Wir machen Musik
Donnerstag Erholsame Entspannung
FreitagTurniere
Mo – Sa
Basteln und Gestalten
Ständige Angebote für Jugendliche:
Mo – Sa
Fitness- und Krafttraining
Mo – Sa
Tischtennis, Kickern, Billard, Dart
Mo – Sa
Internetcafe/Multimedia
Unsere Höhepunkte im August:
26.07. – 02.08.
Deutsch-Französisches Work-Camp
„Jugend ART “ / Weddersleben
03.08. 10.00 Uhr Geocaching
03.08. 15.00 Uhr Beachvolleyball
04.08. 14.00 Uhr Kunstwerkstatt
05.08. 15.00 Uhr Kartenspiele
06.08. 16.00 Uhr Entspannung
07.08. – 10.08.
„M´era Luna Festival “ / Hildesheim
07.08. 15.00 Uhr Tischkicker
08.08. 10.00 Uhr Harzer Sommertage / Kurpark
10.08. 15.00 Uhr Fußball
11.08. 14.00 Uhr Kunstwerkstatt
12.08. 15.00 Uhr Gesunde Ernährung
13.08. 16.00 Uhr Entspannung
14.08. 15.00 Uhr Dart
15.08. 14.00 Uhr Open – Air – Party 10 Jahre Sputnik
17.08. 15.00 Uhr Mach dich fit an der Wii
18.08. 14.00 Uhr Kunstwerkstatt
19.08. 10.00 Uhr Treffen der Bücherwürmer – Piraten
19.08. 15.00 Uhr Gesprächskreis
20.08. 16.00 Uhr Entspannung
21.08. 15.00 Uhr Billard
22.08. 15.00 Uhr Malen mit Wachsstiften
24.08. 15.00 Uhr Zweifelderball
25.08. 15.00 Uhr Unser kleines Restaurant
26.08. 15.00 Uhr Gesunde Ernährung
27.08. 10.00 Uhr Krabbelgruppe / KÜKENTREFF
27.08. 16.00 Uhr Entspannung
28.08. 15.00 Uhr Tischtennis
29.08. 15.00 Uhr Basteln / Sonnenblumen
31.08. 15.00 Uhr Basketball
Bodetreff Steinbachstraße - Aktivgruppen
03.08. 13.15 Uhr
04.08. 09.00 Uhr
14.30 Uhr
06.08. 09.30 Uhr
08.08. - 09.08.
11.08. 09.00 Uhr
14.30 Uhr
13.08. 09.30 Uhr
17.08. 13.00 Uhr
18.08. 09.00 Uhr
14.30 Uhr
20.08. 09.30 Uhr
24.08. 10.00 Uhr
25.08. 09.00 Uhr
14.30 Uhr
27.08. 09.30 Uhr
Frauengruppe Aktiv / Teestube QLB
Frauenfrühstück
Kreatives Gestalten
Kreative Gruppe
Harzer Sommertage
Frauenfrühstück
Kreatives Gestalten
Kreative Gruppe
Kegeln in Timmenrode
Frauenfrühstück
Kreatives Gestalten
Kreative Gruppe
Frauengruppe Aktiv/Wanderung Friedrichsbr.
Frauenfrühstück
Kreatives Gestalten
Kreative Gruppe
Seniorenveranstaltungen
03.08. 14.00 Uhr
05.08. 14.00 Uhr
06.08. 14.00 Uhr
08.08. - 09.08.
10.08. 14.00 Uhr
12.08. 14.00 Uhr
13.08. 14.00 Uhr
15.08. 14.00 Uhr
17.08. 13.00 Uhr
19.08. 14.00 Uhr
20.08. 14.00 Uhr
14.00 Uhr
24.08. 14.00 Uhr
26.08. 14.00 Uhr
27.08. 14.00 Uhr
31.08. 14.00 Uhr
Bewegungsübungen
Entspannungsgruppe
Kartenspieler / Kaffeerunde im Bodetreff
Harzer Sommertage
Bewegungsübungen
Entspannung Bodetal Therme
Kartenspieler / Kaffeerunde im Bodetreff
10 Jahre Sputnik / Kaffeerunde
Kegeln in Timmenrode
Entspannungsgruppe
Herbstzeitlose / Grillen
Kartenspieler / Kaffeerunde im Bodetreff
Bewegungsübungen
Entspannung in der Bodetal Therme
Kartenspieler / Grillen auf dem Hof
Bewegungsübungen
42
Kirchen in Thale | THALEKURIER 08 / 2015 | 25.07.2015
Ev. Kirche in Thale, Warnstedt und Friedrichsbrunn
Herz-Jesu-Gemeinde Thale (katholisch)
Veranstaltungen der Evangelischen Kirche in Thale:
Mittwoch, Freitag und Sonntag jeweils 9:00 Uhr - Gottesdienst
21. August
10.00 Uhr Wortgottesfeier im Seniorenpark
So
So 02.08
02.08
9.30
9.30 Uhr
Uhr
Gottesdienst
Gottesdienst
St.
St. Andreas
Andreas
So
So 02.08.
02.08.
10
10 Uhr
Uhr
Gottesdienst
Gottesdienst mit
mit Abendmahl
Abendmahl
Bonhoefferkirche
Bonhoefferkirche
Friedrichsbrunn
Friedrichsbrunn
Di
Di 04.08.
04.08.
14
14 Uhr
Uhr
Seniorenkreis
Seniorenkreis mit
mit Pastorin
Pastorin Kaus
Kaus
St.
St. Andreas
Andreas
Di
Di 04.08.
04.08.
19
19 Uhr
Uhr
Feierabendandacht
Feierabendandacht mit
mit anschlieanschließendem
ßendem Helfertreffen
Helfertreffen für
für die
die
Harzer
Sommertage
Harzer Sommertage
St.
St. Petri
Petri
Sa
Sa -- So
So
08.08.
08.08.
09.08.
09.08.
ab
ab 14
14 Uhr
Uhr
bis
bis 16.30
16.30 Uhr
Uhr
Harzer
Harzer Sommertage
Sommertage
in
in und
und um
um die
die Petrikirche
Petrikirche
„Mal
„Mal angenommen…!“
angenommen…!“
St.
St. Petri
Petri
So
So 09.08.
09.08.
10
10 Uhr
Uhr
Gottesdienst
Gottesdienst zu
zu den
den Harzer
Harzer SomSommertagen
mertagen mit
mit Kindergottesdienst
Kindergottesdienst
St.
St. Petri
Petri
Di
Di 11.08.
11.08.
ab
ab 13
13 Uhr
Uhr
versch.
versch.
Bushaltestellen
Bushaltestellen
Di
Di 11.08.
11.08.
19
19 Uhr
Uhr
Gemeindeausflug
Gemeindeausflug zur
zur Wassermühle
Wassermühle
Badersleben
Badersleben
Feierabendandacht
Feierabendandacht
Do
Do 13.08.
13.08.
10
10 Uhr
Uhr
Gottesdienst
Gottesdienst
Seniorenwohnpark
Seniorenwohnpark
Fr
Fr 14.08.
14.08.
19.30
19.30 Uhr
Uhr
Neue
Neue Kirche
Kirche
Bad
Bad Suderode
Suderode
Sa
Sa 15.08.
15.08.
15
15 Uhr
Uhr
Capella
Capella Juventa
Juventa (Eintritt
(Eintritt frei)
frei)
Konzert
Konzert eines
eines Jugendorchesters
Jugendorchesters
Trauung
Trauung Schröder
Schröder
So
So 16.08.
16.08.
9.30
9.30 Uhr
Uhr
St.
St. Andreas
Andreas
Di
Di 18.08.
18.08.
14
14 Uhr
Uhr
Gottesdienst
Gottesdienst
mit
mit Kindergottesdienst
Kindergottesdienst
Seniorencafé
Seniorencafé
Di
Di 18.08.
18.08.
19
19 Uhr
Uhr
Feierabendandacht
Feierabendandacht
Do
Do 20.08.
20.08.
9.30
9.30 Uhr
Uhr
Gottesdienst
Gottesdienst
Sa
Sa 22.08.
22.08.
14
14 Uhr
Uhr
Taufe
Taufe von
von Alva
Alva Wolfram
Wolfram
So
So 23.08.
23.08.
9.30
9.30 Uhr
Uhr
Gottesdienst
Gottesdienst mit
mit Abendmahl
Abendmahl
St.Georg
St.Georg
Warnstedt
Warnstedt
So
So 23.08.
23.08.
17
17 Uhr
Uhr
Gottesdienst
Gottesdienst mit
mit Abendmahl
Abendmahl
St.
St. Petri
Petri
Di
Di 25.08.
25.08.
14
14 Uhr
Uhr
Seniorencafé
Seniorencafé
St.
St. Andreas
Andreas
Di
Di 25.08.
25.08.
19
19 Uhr
Uhr
Feierabendandacht
Feierabendandacht
St.
St. Petri
Petri
So
So 30.08.
30.08.
11
11 Uhr
Uhr
Sprengelgottesdienst
Sprengelgottesdienst zum
zum
Bonhoeffertag
Bonhoeffertag mit
mit KinderGD
KinderGD
und
dem
Posaunenchor
und dem Posaunenchor Thale
Thale
Friedrichsbrunn
Friedrichsbrunn
Bonhoeffer
Bonhoeffer Café
Café
St.
St. Petri
Petri
St.
St. Petri
Petri
bei
bei Frau
Frau Rönnecke
Rönnecke
im
im Garten
Garten
St.
St. Petri
Petri
DRK
DRK
Bergblick
Bergblick
St.
St. Petri
Petri
Regelmäßige
im
Regelmäßige
Veranstaltungen:
Regelmäßige Veranstaltungen
Veranstaltungen
im Evangelischen
Evangelischen
Junge
Junge Gemeinde
Gemeinde
samstags,
samstags, ab
ab 17
17 Uhr
Uhr
Neinstedt
Neinstedt
Informationen zum
Pfarramt:
Www.jg-neinstedt.de
Sonnenwinkel
Www.jg-neinstedt.de
Sonnenwinkel
Pfarramt:
Rudolf-BreitscheidStraße 18,
06502 Thale
Posaunenchor
Freitag
19.30
Gemeindehaus
St.
Posaunenchor
Freitag
19.30 bis
bis 21
21 Uhr
Uhr
Gemeindehaus
St.
Auskunft
über
Christine
Bick
Andreas
Auskunft
über Kantorin
Kantorin
Christine
Bick
Andreas
Pastorin:
Pastorin
Franziska
Kaus
URLAUB
Pastorin Kaus ist noch bis einschließlich 03.08.2015 im Urlaub.
Die Vertretung übernimmt Pfarrer Heimrich. (Bad Suderode, Telefon
0 39 485 / 668 668, E-Mail: [email protected]
Seniorencafé
Das Seniorencafé findet in der Regel jeden Dienstag ab 14 Uhr im
kleinen Gemeinderaum St. Andreas statt. Für die Termine im August
wenden Sie sich bitte an das Gemeindebüro. Wir freuen uns, Sie zu
sehen!
Pfarrerin Franziska Kaus | Rudolf-Breitscheid-Str. 18 | 06502 Thale
Telefon:
0 39 47 / 77 68 839 oder 01 62 / 89 89 768
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
E-Mail:[email protected]
Homepage:www.evangelischekirchethale.de
Gemeindebüro: Catrin Schumann | Kirchstraße 2 | 06502 Thale
Tel. und Fax.: 0 39 47/2 334
E-Mail: [email protected]
Sprechzeiten:
Dienstag 14-16 Uhr, Donnerstag 10-12 Uhr,
Freitag 10-20 Uhr
Evangelischer Pfarrbereich Neinstedt
Hinweis: Die Pfarrstelle ist zur Zeit nicht besetzt.
In der Vakanz-Zeit gilt folgende Regelung:
Für Taufen, Trauungen und Beerdigungen ist Pastorin Ursula Meckel,
Thale, (Tel.: 03947 / 2294) zuständig.
Pfarrer Egbert Grimm, Neinstedt (Tel.: 03947 / 67092) koordiniert die
gottesdienstlichen Veranstaltungen.
Das Pfarramtsbüro in Neinstedt, Lindenstraße 22 ist dienstags von
16.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. (Tel: 04947 / 77 67 88)
Wöchentliche Veranstaltungen in Neinstedt:
Lindenhofskirche:
Sonntags
9.30 Uhr
Gottesdienst
10.50 Uhr Gottesd. für Menschen mit Behinderung
Mittwochs 9.30 Uhr
MICHAEL – Andacht für Menschen
14.45 Uhr mit Behinderung
Donnerstags 18.30 Uhr Fürbittgebet im Pfarramt, Lindenstr. 22
Katharinenkirche:
Sonntags
11.00 Uhr
Montags
19.30 Uhr
Sonnabends 17.00 Uhr
Gottesdienst
Chor im Gemeinderaum, Steuerstraße 26
Junge Gemeinde, Sonnenwinkel
Besondere Gottesdienste / Veranstaltungen:
02.08. 14.00 Uhr Gottesdienst in Weddersleben
14.08. 14.30 Uhr Gottesdienst im DRK-Seniorenpflegezentrum Stecklenberg
16.08. 17.00 Uhr Gottesdienst in Stecklenberg
22.08. 17.00 Uhr Orgelmusik in Weddersleben
23.08. 15.30 Uhr Chorkonzert mit der Neinst. Sommerkantorei
26.08. 15.00 Uhr Seniorenkreis ehemaliger Mitarbeiter der
Stiftung im Betsaal
28.08. 14.30 Uhr Gottesdienst im DRK-Seniorenpflegezentrum Stecklenberg
Kirchenmusikalische Gruppen in der Lindenhofsgemeinde
(Aula der Evangelischen Stiftung Neinstedt)
Dienstag
19.00 Uhr Bewohnerchor
20.00 Uhr Kantorei
Mittwoch
19.00 Uhr Posaunenchor
Donnerstag 16.00 Uhr Spatzenchor (4-8 Jahre)
16.30 Uhr Kinderchor (8-12 Jahre)
18.30 Uhr Jugendchor
17.30 Uhr Jungbläserausbildung
Bei Interesse bitte bei Kantor Fuhrmann (Tel: 0 39 47-9 95 70) melden.
Evangelisches Pfarramt Neinstedt
Lindenstr. 22 | Tel. 0 39 47/ 77 67 88
E-Mail: [email protected]
St. Stephani-Kirche Westerhausen
9.8. 10.00 Uhr Gottesdienst
16.8. 09.00 Uhr Gottesdienst
30.8 18.15 Uhr Orgelwanderung
wöchentliche Termine:
Mo Kreativgruppe 14:00 Uhr
Do Kinderkirche 15:30 Uhr
Kirchenchor 20:00 Uhr
Fr
Bläserchor
18:00 Uhr
Zu den Gottesdiensten lädt Ihre Ev. Kirchgemeinde »St. Stephani«
und der GKR herzlich ein. Tel./Fax. 03946 6414
43
25.07.2015 | THALEKURIER 08 / 2015 | Amtlich
Buch des Monats in der Bibliothek
Deana Zinßmeister
»DAS HEXENMAL«
Roman
Weitere Öffnungszeiten
Thüringen 1617:
Kurz vor den Dreißigjährigen Krieg vergiftet
Missgunst die Herzen der Menschen, und
Unschuldige werden der Hexerei bezichtigt.
In dieser dunklen Zeit sind fünf junge Menschen vor ihrem Schicksal auf der Flucht.
Bibliothek Thale (Tel. 03947/779905)
Bibliothek für Kinder / Erwachsene
im Jugendzentrum Sputnik, Sputnikweg 1
Montag
13.00 – 17.00 Uhr
Dienstag
13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch und Freitag
geschlossen
Donnerstag
10.00 – 13.00 Uhr
14.00 – 18.00 Uhr
Bürgerbüro Thale
Montag – Freitag
jeden ersten Samstag
Information der Bibliothek:
Die Bibliothek ist ab sofort telefonisch erreichbar unter 77 99 05.
Die Bibliothek bleibt vom 13. bis 31. Juli auf Grund von Jahresurlaub geschlossen. Ab Montag, den 03. August 2015, sind wir und unsere Medien
wieder für Sie da.
Im Rahmen des Thalenser Ferienpasses findet am 19. August ein Treffen
der Bücherwürmer statt. Ab 10 Uhr sind Piraten ab 6 Jahren in und hinter
der Bibliothek an Bord. Piratenkostüm erwünscht.
PC-Anfängerkurs
Es stehen noch einige freie Plätze für den PC-Anfängerkurs donnerstags 10
Uhr zur Verfügung. Bitte um kurzfristige Anmeldung unter: 03947 / 77 99 04
Ihre Frau Lehmann
09.00 – 18.00 Uhr
09.00 – 12.00 Uhr
Hüttenmuseum (Tel.: 0 39 47 / 77 85 72)
Mo
Ruhetag
Dienstag-Sonntag
10.00 – 17.00 Uhr
Dampfmaschine:
April bis Oktober öffentliche Führung
Mi u. Sa 14.00 Uhr oder nach Voranmeldung
Jugendzentrum Sputnik (Tel.: 0 39 47 / 77 99 04)
Montag – Samstag
14.00 – 21.00 Uhr
Jugendscheune Wendhusen (Tel.: 0 39 47 / 77 85 69)
Montag – Samstag
15.00 – 21.00 Uhr
Kloster Wendhusen (Tel.: 0 39 47 / 77 85 63)
Mittwoch – Sonntag
14.00 – 17.00 Uhr
Führungen nach Anmeldung
Das Bürgerbüro informiert
Schiedsstelle der Stadt Thale
Die Sprechstunde der gemeinsamen Schiedsstelle der Stadt Thale
mit den Ortsteilen Almsfeld, Allrode, Altenbrak, Friedrichsbrunn,
Neinstedt, Stecklenberg, Treseburg, Warnstedt, Weddersleben,
Wendefurth und Westerhausen findet jeden zweiten Dienstag im
Monat in der Zeit von 16.00 bis 17.00 Uhr im Rathaus der Stadt Thale, Zimmer 119, Rathausplatz 01, 06502 Thale statt.
Der nächste Termin der Sprechstunde ist Dienstag, der 11. August
2015.
Thale Sommer Pleinair 2015
der freien Mal- und Zeichenwerkstatt
Das Thale Sommer Pleinair 2015 der freien
Mal- und Zeichenwerkstatt Dr.Blosfeld wird
im August zu den vereinbarten Konsultationsterminen fortgesetzt. Ein Einstieg in den
bis Ende August laufenden Zyklus ist nicht
mehr sinnvoll.
44
Amtlich | THALEKURIER 08 / 2015 | 25.07.2015
Veranstaltungstipps
Freitag, den 31.07.15 bis Sonntag, den 02.08.15
Heimat-und Schützenfest Allrode
Allrode Festplatz
Freitag, den 31.07.15
MARK FORSTER
Bauch und Kopf Tour 2015
20:00 Uhr im Harzer Bergtheater Thale
Samstag, den 01.08.15
Countryfest
mit Willi aus Braunschweig
Gasthaus »Zum Rübchen«, Thale
Samstag, den 01.08.15
Tanzparty bei Gisbert
Singende Wirt - Am Kiefernwäldchen
19.30 Uhr • Zum singenden Wirt, Georgshöhstraße
15 a, 06502 Thale OT Neinstedt
Sonntag, den 02.08.15
Sunset Boulevard • Musical
15:00 Uhr im Harzer Bergtheater Thale
Sonntag, den 09.08.15
Vom Prater zum Broadway - Premiere
Operetten- und Musicalgala
16:00 Uhr
Waldbühne Altenbrak, , Thale OT Altenbrak
Dienstag, den 25.08.15
Vom Prater zum Broadway - Premiere
Operetten- und Musicalgala
16:00 Uhr
Waldbühne Altenbrak, , Thale OT Altenbrak
Sonntag, den 09.08.15
Städtewettbewerb von envia M und Mitgas
Im Rahmen der Harzer Sommertage
Thale Kurpark
Donnerstag, den 27.08.15
Vortrag Deutsche Königspfalzen im Harz
H.A. Behrens: Die Pfalzen Hasselfelde und Siptenfelde
19:00 bis 20:30 Uhr
Kloster Wendhusen, Wendhusenstraße 7, Thale
Info-Tel.: 03947/778563
Freitag, den 14.08.15
DIE Schlagernacht 2015
- mit voXXclub, Michelle und Nino de Angelo 19:30 Uhr
Harzer Bergtheater, , Thale
Samstag, den 15.08.15
Opern- und Operettengala Italienische Nacht
19:30 Uhr im Harzer Bergtheater Thale
Samstag, den 22.08.15
Robin Hood - DAS Musical
- inkl. Fahrt Kabinenbahn 20:00 Uhr im Harzer Bergtheater Thale
Samstag, den 08.08.15
Schützenfest in Altenbrak
Altenbrak Feszplatz
Samstag, den 08.08.15 bis Sonntag, den 09.08.15
Harzer Sommertage in Thale
10:00 Uhr
siehe Seiten 4-5
Samstag, den 29.08.15
Robin Hood - DAS Musical
- inkl. Fahrt Kabinenbahn 20:00 Uhr im Harzer Bergtheater Thale
Sonntag, den 30.08.15
Sunset Boulevard • Musical
15:00 Uhr im Harzer Bergtheater Thale
Samstag, den 22.08.15 bis Sonntag, den 23.08.15
Schützenfest in Stecklenberg
OT Stecklenberg
Montag, den 24.08.15
Blutspende
16:00 bis 20:00 Uhr
Neinstedt Grundschule Lindenstraße 21
- Änderungen vorbehalten -
Apothekenbereitschaftsdienst
27.07. – 02.08.
03.08. – 09.08.
10.08. – 16.08.
17.08. – 23.08.
24.08. – 30.08.
Notdienst
Landkreis
Zusatzdienst
Stadt Thale
Bahnhof-Apotheke, QLB
Adler-Rats-Apotheke, QLB
Löwen-Apotheke, QLB
Sonnen-Apotheke, QLB
Süderstadt-Apotheke, QLB
Walpurgis-Apotheke
Apotheke am Markt
Hubertus-Apotheke
Walpurgis-Apotheke
Apotheke am Markt
Veranstaltungen im August im Senioren-Wohnpark:
03.08. 16.00 Uhr Vortrag von Herrn Hass über "Blankenburg"
05.08. 14.30 Uhr Griechischer Nachmittag
13.08. 10.00 Uhr Evangelischer Gottesdienst
Notdienst Altlandkreis:
von Montag 8.00 Uhr bis zum nächsten Montag 8.00 Uhr
(rund um die Uhr)
Zusatzdienst in Thale
Sonn- und Feiertage: 11.00 bis 12.00 Uhr
Samstags haben alle Apotheken individuell geöffnet.
Kfz-Sachverständigenbüro
Marco Weidling
Schadengutachten und Wertermittlung
Wedderslebener Bahnhofstraße 3 • 06502 Thale
Tel.: 0 39 46 / 810 62 38 • Mobil: 01 75 / 4 02 26 54
E-Mail: [email protected]
19.08. 16.30 Uhr Grillabend mit musikalischer Umrahmung
21.08. 10.00 Uhr Katholischer Gottesdienst
6
99
S
1
eit
Häusliche
Krankenpflege
Jägerstraße 4b • 06502 Thale
Tel.: (0 39 47) 25 72
Mail: Pfl[email protected]
Ihr kompetenter Partner
wenn es um die Pflege geht.
Laut Prüfung durch den MDK »sehr gut«
45
THALEKURIER 08 / 2015 | Kurz berichtet
LESERBRIEF
LESERBRIEF
SSD-Tag in Barleben
Die Schüler der AG Erste Hilfe der Grundschule »Geschwister Scholl« in Thale
nahmen in diesem Jahr erstmalig am landesweiten Schulsanitätsdiensttag
in Barleben teil. Ein ganzes Schuljahr haben sie sich wöchentlich mit vielen
Themen der Ersten Hilfeleistung beschäftigt. Theoretisch natürlich nur, denn
wirkliche Notfälle gab es glücklicherweise nicht, außer ein paar Schürfwunden und Beulen, die es zu verarzten gab.
Die Veranstaltung diente dazu, das Grundwissen über erste Hilfe in vielen
interessanten Workshops und Übungsstationen zu testen und zu erweitern.
Die jungen Sanitäter konnten sogar einen echten (simulierten ) Notfall erleben, wie ein Kreislaufpatient versorgt und mit Blaulicht ins Krankenhaus
abtransportiert wurde. Es konnte auch ausprobiert werden, wie es sich anfühlt, mit einer Behinderung zu leben. Bedanken möchten wir uns beim DRK
Kreisverband QLB/HBs, der uns eine kostenfreie Teilnahme ermöglichte. Erste
Hilfe leisten zu können ist ein ganz wichtiges Thema, damit man für den echten Notfall gerüstet ist.
B. Schück, AG Erste Hilfe GS »Geschwister Scholl« Thale
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Ein klangvoller Kindertag
in der Kita Regenbogen
…denn »Musik lag in der Luft« am 1. Juni in der Kita »Regenbogenland« in
Thale. Rhythmisches Trommeln, Musizieren, Instrumente basteln, Noten
malen, Entspannungsgeschichten, Tanzen & Limbo erfüllten den Vormittag. Besondere Überraschungen gab es halbstündlich auf der »Bühne«, die
mit Opa Hardys Kuhglocken eingeläutet wurden. Von *Musiktheater* über
*Tanzspiel* und *Pantomime mit Seifenblasen zu Klassischer Musik* bis hin
zu *Livemusik* reichte das mitreißende Bühnenprogramm. Unser Gastmusiker Werner Schajka stellte sein Instrument vor und spielte zum Abschluss auf
dem Saxophon unser »Regenbogenlied«.
THALE
KIDS
THALEkurier K IDS
08/15
Liebe Kinder,
das Bild mit dem Titel „Mama und ich“ hat uns
John Cedric (6 Jahre) aus Thale gemalt.
Wenn ihr auch gern ein Bild von euch im THALEkurier sehen möchtet,
schickt uns einen Brief oder schreibt eine E-Mail an:
eckpunkt – Die Medienagentur GmbH
Steinbachstr. 5a
06502 Thale
E-Mail: [email protected]
Wir freuen uns über eure Briefe, über selbstgemalte Bilder, Witze oder
Fotos. Schreibt uns was euch interessiert oder was ihr Spannendes in
Thale und Umgebung entdeckt habt.
KIDS
.
KIDS
W I TZ
Finde 10 Unterschiede!
Witze für Winzlinge
Ein Piratenschiff kommt an einer einsamen Insel vorbei. Ein Mann mit zerfetzter
Kleidung entfacht ein Feuer, hüpft wild herum und winkt kräftig mit den Armen.
Fragt ein Pirat den Kapitän: „Was ist denn mit dem los?“ „Keine Ahnung. Der
freut sich immer so, wenn wir hier vorbeikommen.“
THALEKURIER 08 / 2015 | Kurz berichtet
Allianz Aktion »Blauer Adler« finanziert »Grünes Klassenzimmer«
Die Kinder der Hans Christian Andersen Grundschule in Neinstedt können nun, bei schönem
Wetter auch im Freien an der frischen Luft, an den
neuen Tischen und Bänken ihres »Grünen Klassenzimmers« lernen. Möglich machte dies unter
Anderem der Förderverein der Schule. Unterstützt
und finanziert wurde diese Aktion über die Allianz
Umweltstiftung »Blauer Adler« und den Allianz
Generalvertreter Aiko Grebe, der mit seiner Agentur in Blankenburg ansässig ist. Die über 2.250
EUR, die für dieses Projekt zur Verfügung gestellt
wurden, waren ein wichtiger Beitrag dafür, dass
diese tolle Idee umgesetzt werden konnte.
2014 begann die Projekterstellung seitens der Schule vom Lehrer Peter Gahlert, gefolgt von der Einreichung über die Allianz Generalvertretung Aiko Grebe und der Genehmigung. Im Mai 2015 war dann
Baubeginn mit Buddel- und Betonarbeiten des Fördervereins, Eltern und Lehrer Peter Gahlert.
Der Förderverein und Firma Hessebau Neinstedt
sponserten die Baustoffe. Bauschlosserei Pollack
Neinstedt spendete Arbeitsstunden beim Aufbau
der Tische und Bänke. Noch vor Beginn der Sommerferien konnte das »Grüne Klassenzimmer« mit
der 4.Klasse, Herrn Gahlert und Herrn Grebe als
Allianz-Vertreter feierlich übergeben werden.
Die Aktion »Blauer Adler« ist ein Bestandteil der
1990 gegründeten Allianz-Umweltstiftung, die
einen eigenständigen Beitrag zum Schutz der
natürlichen Umwelt und der Förderung der Harmonier zwischen Mensch und Natur leistet. Über
diese Initiative können Allianz-Vertreter vor Ort
kleine regionale Projekte für Menschen in der
Nachbarschaft realisieren.
Werkstattfest
in der teamwork-wfbm
Ende Juni fand das Werkstattfest in
der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) in Neinstedt statt. In
seiner Rede ging Leiter der teamwork-wfbm Neinstedt Günter Kurczyk auf die mehr als zwanzigjährige
gute Arbeit an diesem Standort ein.
Er bedankte sich bei den rund 250
Beschäftigten und Mitarbeitern für
ihre gute Arbeit. Unterstützt wurde
die Planung des Festes vom Werkstattrat der teamwork-wfbm.
»Die Mitbestimmung spielt bei uns
in der Werkstatt eine große Rolle«,
so Lutz Wicht, Mitglied im Werkstattrat der WfbM, »deshalb ist es auch
für mich selbstverständlich mit anzupacken«.
Neu im Harz
Berlin Linienbus fährt jetzt
täglich auch nach Thale
Thalenser, Gäste und Urlauber haben auch jetzt
die Möglichkeit, die Strecke Thale - Magdeburg Berlin mit dem Linienbus zurückzulegen.
Start in Berlin ist um 07.25 Uhr bzw. 8.00 Uhr. Der
Bus erreicht Thale um 11.05 Uhr. Zurück nach Berlin geht es um 14.05 Uhr (Di, Mi, Do, Sa) bzw. 17.40
Uhr (Mo, Fr, So).
Die Ticketpreise für die einfache Fahrt fangen bei
9 € an. Eine Fahrradmitnahme ist möglich. Außerdem reisen max. 2 Kinder bis 12 Jahre in Begleitung eines Eltern- oder Großelternteils frei.
Die Busse sind komfortabel ausgestattet mit
Klimaanlage/WC, kostenlosem WLAN und i.d.R.
Steckdosen.
www.berlinlinienbus.de/reiseplanung/
streckennetz-ortsverzeichnis.php
Tierbestattung
FahrpläneHimmelspfote
Deutschland & Euro
Höfenweg 1, 06484 Quedlinburg
Tel.: 03946 / 6388983, Handy: 01579 / 2317653
(Tag & Nacht erreichbar)
[email protected]
Gültig ab April 2015
Höfenweg 1 | 06484 Quedlinburg | Telefon: 0 39 46 / 6 38 89 83
[email protected] | www.g-k-dienstleistungen.de
• individuelle Beratung und Trauerbegleitung
• Erdbestattung (auch bei Ihnen zu Hause)
• Seebestattung, Kremierung, Pfotenabdruck
• Tierurnen und -särge
• Vermittlung von Traueranzeigen
www.tierbestattung-himmelspfote.de
m
48
Kurz berichtet | Veranstaltungstipps | THALEKURIER 08 / 2015
Aufruf: Das Hüttenmuseum in
Thale sucht eine(n)
Bundesfreiwillige(n)
Das Hüttenmuseum Thale sucht
für die Zeit vom 1. Oktober 2015
bis zum 30. September 2016 eine
Freiwillige oder einen Freiwilligen
im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes. Der oder die Freiwillige dürfen das 25. Lebensjahr noch
nicht begonnen haben.
Im Museum erwartet sie eine abwechslungsreiche
Tätigkeit, die vom Aufbau und der Betreuung von
Ausstellungen, über Museumspädagogik bis zur
Öffentlichkeitsarbeit reichen.
Interessenten
können
sich
telefonisch
(03947/778572) oder per Email ([email protected]) im Hüttenmuseum Thale bei
Frau Tichatschke melden.
Heimatfest in Allrode vom 31.Juli bis 2. August
Traditionell findet das Heimat-u. Schützenfest immer am 1. Wochenende im August in Allrode statt,
in diesem Jahr vom Freitag, den 31.07. bis Sonntag, den 02.08.2015.
Bereits zum Jahresanfang beginnt das Festkomitee, zusammengesetzt aus verschiedenen Vereinen, Gruppierungen und interessierten Bürgern,
das Programm, den Ablauf
und die Festorganisation
wie Versorgung und Schausteller zu planen. Unser Fest
findet immer im Kurpark
statt, die Pflege und Erhaltung des Kurparks ist immer
wieder eine Herausforde-
rung. In diesem Jahr
werden wir dabei aktiv
durch die Schützengesellschaft Allrode unterstützt, die teilweise
Rasenmäharbeiten im
Rahmen eines Pflegevertrages übernimmt.
Durch die Schützengesellschaft wurden in
diesem Jahr in vielen
Stunden Freizeit Malerarbeiten am Schützenhaus und an der Musikantenbude durchgeführt,
hierfür geht mein besonderer Dank an die Schützengesellschaft Allrode.
Am Donnerstag dem 30.07.2017 wollen wir uns ab
16.30 Uhr im Kurpark treffen, um den Kurpark für
das Fest zu schmücken und letzte Räumungs- u.
Reinigungsarbeiten durchzuführen. Ich bitte alle
Allröder uns hierbei zu unterstützen und sich im
Kurpark einzufinden. Im Voraus bedanke ich mich
recht herzlich bei allen Helfern, Kassierern, Organisatoren und Vereinen, so wie dem Hotel Harzer
Land für die umfangreiche Unterstützung und
wünsche uns allen ein schönes Heimat- u. Schützenfest.
Wolfgang Kurch, Ortsbürgermeister Allrode
49
THALEKURIER 08 / 2015 | Veranstaltungstipps
Harzer Bergtheater Thale
Arsen und Spitzenhäubchen
»Arsen und Spitzenhäubchen« ist eine schwarze
Kriminalkomödie ersten Ranges, die am Broadway
1444 Vorstellungen feierte, danach mit Cary Grant
zum Kultfilm wurde und nun im Harzer Bergtheater
Thale zu sehen ist.
Brooklyn, New York 1941. In dieser dunklen gefährlichen Gegend ist die Villa Brewster geradezu eine
Oase des Friedens. Ob nun der Pfarrer Dr. Harper,
seine Tochter Elaine oder die örtliche Polizei- alle
schätzen die außerordentliche Gastfreundschaft
der bezaubernden Schwestern Abby und Martha
Brewster.
Und dann sind da noch die beiden Brewster- Neffen:
Teddy, der sich für den Amerikanischen Präsidenten
Theodore Roosevelt hält, und Mortimer, berühmter
Theaterkritiker, Autor verschiedener Bestseller gegen die Heirat, und Verlobter der Pfarrerstochter.
Als Mortimer kurz vor seiner Hochzeitsreise noch
seine Tanten besucht, entdeckt er im Haus eine
Leiche. Dies ist für seine Tanten jedoch keinesfalls
eine Überraschung. Was geht in der Villa vor sich?
Was genau soll der»Panama-Kanal«, den Teddy im
Keller gräbt? Und warum taucht der dritte Neffe
Johnathan, ein gesuchter Mörder, ausgerechnet
jetzt bei den Brewster- Schwestern auf, noch dazu
mit einer Leiche im Gepäck? Der zweite Tote, und
das in einer Villa, in der täglich Polizisten zum Tee
kommen!
Doch das ist nur der Anfang…
Termine
01.08.
05.08.
18.08.
25.08.
28.08.
19:30 (Wiederaufnahme-Premiere)
15:00
15:00
15:00
19:30
»Michel in der Suppenschüssel« von Astrid Lindgren
Immer dieser Michel. Die Svenssons auf dem Katthult-Hof in Lönneberga haben es nicht leicht. Denn
ihr Sohn Michel ist ein richtiger Lausejunge und hat
mehr Unsinn im Sinn als irgendein anderer Junge
in ganz Lönneberga oder ganz Smaland oder ganz
Schweden oder vielleicht sogar auf der ganzen
Welt: Mal zieht er seine kleine Schwester Ida an der
Fahnenstange hoch, mal steckt er seinen Kopf in
eine Suppenschüssel und bleibt stecken! Und Michel denkt sich nie denselben Unfug zweimal aus.
Am Ende ist es immer dasselbe: Lina, die Magd
kreischt und Vater Anton jagt Michel zur Strafe in
den Tischlerschuppen, damit er darüber nachdenkt,
was er angestellt hat. Dort schnitzt er Holzmännchen, bis er wieder raus darf. So an die hundert
Männchen hat er schon zusammen!
Manchmal aber, da überrascht Michel sie alle. Bei
allem Unfug hat Michel nämlich ein großes Herzvor allem, wenn es um Knecht Alfred geht, seinen
besten Freund…
Termine
29.07. um 11:00
05.08. um 11:00
09.08. um 11:00
11:08. um 15:00
13.08. um 11:00
23.08. um 11:00
26.08. um 11:00
30.08. um 11:00
03.09. um 11:00
Das Musical mit Live Band
nur noch dreimal im
August und September
Veranstaltungstipps / Rätsel | THALEKURIER 08 / 2015
Laroranja und das Licht der Liebe
Erstes Fantasymusical Mitteldeutschlands von
Mario Gericke mit den Kämpfern von »Merlet«
Der Fürst der Finsternis raubt den Menschen das
Licht der Liebe und Dunkelheit zieht über das
Land. Laroranja, das Mädchen aus den Wäldern,
macht sich auf die Suche nach dem Licht der
Liebe. Auf ihrer abenteuerlichen Reise begegnet
Laroranja den Waldgeistern, dem Zeitenläufer,
dem Schmied der Einsamkeit und vielen phantastischen Figuren. Da kämpfen die Schwestern des
Lichts in einer unbarmherzigen Schlacht gegen
die Horden der Unterwelt und die Feueramazonen lassen ihre Glut auf die Schatten der Finsternis
niederprasseln.
Kein geringerer als Joachim Kerzel, Synchronsprecher von Dustin Hoffmann und Jack Nicholson,
erzählt die Geschichte auf wunderbare Weise. Die
Kämpfer von Merlet sorgen für spektakuläre Fecht
- und Stuntszenen. Wenn man die neuste Staffel
von »Die Musketiere« (ARD - 2014) gesehen hat
und bei den atemberaubenden Stunts die Luft anhält, dann ist »Merlet« mit im Spiel. In über dreißig
internationalen Filmproduktionen konnte man sie
LÖSUNGSWORT:
in den letzten Jahren sehen. So unter anderem
in »Die Chroniken von
Narnja« oder in »Die
Jungfrau von Orleans«.
Mario Gericke, Schauspieler und Regiesseur, hat eine Geschichte geschrieben, die von der Märchen und Sagenwelt
Mitteldeutschlands geprägt ist. Als Schauspieler
stand Mario Gericke bereits für die DEFA vor der
Kamera. Nach der Wende folgten unter anderem
»Nicolaikirche« an der Seite von Barbara Auer und
»Der Hauptmann von Köpenick« an der Seite von
Harald Junke.
Die Inszenierung schafft die Verschmelzung von
Musik, Tanz, Theater, Akrobatik und Feuerartistik. Mitreißende Tänze, großartige Choreografien
und eine wundervolle Ausstattung geben dieser
Geschichte ein unverwechselbares Gesicht. Märchenhaft und Spannend bis zur letzten Minute!
Premiere:
31. Juli 2015 um 20:00 Uhr
50
Thale (ge)malt –
ein aktiver Zeichenworkshop
für alle mit Neugier
Wer Lust und Spaß am Malen und Zeichnen hat,
ist herzlich zu unserem Zeichenwochenende eingeladen. Unter dem Motto »Male Thale« soll Altes
und Neues unserer Stadt in Zeichnungen festgehalten werden. Hierfür stehen zwei bis drei Motive
der Stadt im Mittelpunkt, die gemeinsam vor Ort
erarbeitet und skizziert werden. Wir geben Tipps
und Tricks zur Gestaltung des Bildes. Die dabei
verwendete Technik ist freigestellt und das Material mit zu bringen.
Zwei Termine stehen zur Auswahl:
29. und 30. August oder 5. und 6. September
jeweils ab 10 Uhr mit freier Zeiteinteilung.
Treffpunkt ist das Rathaus, Rathausplatz 1. Die
Teilnahme ist kostenfrei. Auf alle Interessenten
und Neugierige, gern auch Anfänger, freuen sich
Sylvana Freyberg und Guido Blosfeld. Wir sind per
Mail zu erreichen unter [email protected].
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