harzer kreisblatt - Der Landkreis Harz
Transcription
harzer kreisblatt - Der Landkreis Harz
HARZER KREISBLATT Amtsblatt des Landkreises Harz auch im Internet unter www.kreis-hz.de 20. Dezember 2008 | Nummer 12/2008 kostenlos an die Haushalte Auflage 125.000 Exemplare Brockenimpressionen Foto: Karin Brandt SIE WOLLEN HOCH HINAUS? e ti ig e ls ieb ite e vi etr Se r er chb re D a Ih F n a Elektroinstallation Metallbau/ Bauschlosserei Dacheindeckungen Balkonsanierung Dachklempnerarbeiten NEBE GmbH Hinterhof 186 A · 06493 Ballenstedt/OT Badeborn Telefon (03 94 83) 8 20 20, Telefax (03 94 83) 8 20 21 ISDN (03 94 83) 93 10, www.nebegmbh.de Design, Präzision und Leidenschaft zahlen sich aus. Wir danken der Jury und freuen uns über diese besondere Auszeichnung. Bei uns ab 11.490,- EUR Übrigens: Wenn Sie wissen wollen, wie sich ein goldenes Lenkrad anfühlt, empfehlen wir Ihnen eine Probefahrt. Wir freuen uns auf Sie! * in der Kategorie „Kleinwagen“ (AUTO BILD Nr. 45 vom 07.11.2008) IXA 182 MACHT ES MÖGLICH von 8 – 68 Meter DER NEUE SEAT IBIZA. GEWINNER DES GOLDENEN LENKRADS 2008.* Bergmann & Söhne Automobile GmbH Stadtweg 1 38855 Reddeber Tel.: (0 39 43) 26 62 20 http://bergmann.seat.de Bergmann & Söhne GmbH Filiale Blankenburg Neue Halberstädter Straße 67 38855 Blankenburg Tel.: (0 39 44) 35 46 02 3 Harzer Kreisblatt 12/08 Grußwort des Landrates zum bevorstehenden Weihnachtsfest und zum Jahreswechsel: „Wir bauen auch 2009 auf bürgerschaftliches Engagement und aktive Mitwirkung“ Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wieder einmal nähert sich ein Jahr dem Ende und wir freuen uns auf ein paar entspannte Tage im Familien- und Freundeskreis. Vielleicht haben Sie die zurückliegenden Tage und Wochen bereits genutzt, um einmal mit der Familie, Freunden und Bekannten oder Kollegen über einen der zahlreichen, liebevoll und originell gestalteten Weihnachtsmärkte in unserem Landkreis zu schlendern? Innehalten und sich an kleinen Dingen erfreuen – heutzutage nehmen wir uns viel zu selten die Zeit dafür. Eine solche, regelmäßig über das Jahr verteilte, „Auszeit“ aus der Hektik des Alltags wäre sicher für jeden von uns eine Bereicherung im neuen Jahr. Wir könnten daraus Kraft schöpfen für die neuen Herausforderungen, die auch im Jahr 2009 auf uns warten. Denn mit den bevorstehenden Entscheidungen im Rahmen der Gebietsreform werden die kommunalen Veränderungen viele Menschen sehr direkt betreffen. Umso wichtiger ist es, sie an diesen Entscheidungen zu beteiligen und alle Möglichkeiten für ihre aktive Mitarbeit zu nutzen. Mehr denn je bauen wir deshalb auch 2009 in der Kommunalpolitik auf bürgerschaftliches Engagement, weil wir wissen, dass diese ehrenamtliche Mitwirkung das gesellschaftliche Zusammenleben im ländlichen Raum sichert. Für unseren Landkreis war das Jahr 2008 ein sehr bewegtes und ereignisreiches Jahr, wenngleich auch ohne die großen, nach außen hin sichtbaren Veränderungen des Vorjahres. In vielen Bereichen haben wir gemeinsam daran gearbeitet, die Weichen für eine positive Entwicklung unseres noch jungen Harzkreises zu stellen und das Zusammenwachsen zu forcieren. So haben Unternehmen in allen Teilen des Landkreises mit rund 150 Mio. Euro kräftig in Erweiterungen investiert. Das schafft oder sichert Arbeitsplätze, genauso wie zwei Neuansiedlungen in Ilsenburg. In vielen kleinen Schritten wurden aber auch in anderen Bereichen geplante Projekte umgesetzt oder entsprechende Planungen angeschoben Ich denke hier z. B. an die neu übergebenen Straßen und Brücken, an Sanierungs- und Umbauarbeiten in Schulen, Kindertagesstätten und Senioreneinrichtungen oder auch an die zahlreichen kulturellen Veranstaltungen im Domjahr 2008. Das zeigt, dass wir uns auch 2008 auf die Initiative und Kreativität der Menschen, die hier wohnen, verlassen konnten. Deshalb ist es mir besonders wichtig, mich an dieser Stelle bei allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu bedanken, die in den zurückliegenden Wochen und Monaten an ihrem Arbeitsplatz oder in den zahlreichen Vereinen und Verbänden durch ihr selbstloses ehrenamtliches Engagement zu dieser positiven Entwicklung beigetragen haben. Das zurückliegende Jahr hat aber auch gezeigt, dass und wie schnell sich der globale Wandel unserer Arbeits- und Lebenswelt bis auf die kommunale Ebene auswirkt. Angesichts der nachlassenden Konjunktur und der schwerwiegenden internationalen Finanzkrise blicken viele Menschen deshalb eher skeptisch in die Zukunft. Was hier zu tun ist, darüber wird im kommenden Jahr viel debattiert werden, denn das Jahr 2009 ist ein Wahljahr. Wir blicken auf Brüssel und wir blicken auf Berlin, denn nicht wenige Regelungen, die uns vor Ort direkt betreffen, werden dort beschlossen. Aber wir blicken selbstverständlich auch und in unsere eigenen Städte und Gemeinden, in denen am 7. Juni Kommunalwahlen stattfinden. Ich appelliere bereits jetzt an Sie: Gehen Sie zur Wahl und nutzen Sie Ihr Recht, über den künftigen Weg ihres Heimatortes mitzubestimmen. Gerade weil wir in vielem von dem abhängig sind, was woanders entschieden wird, sollten wir bestimmen, wem wir unser Vertrauen geben. Lassen Sie uns also gemeinsam unseren eingeschlagenen Weg weitergehen. Ich wünsche Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit, ein gesegnetes und friedliches Weihnachtsfest und viel Gesundheit, Glück und Erfolg im neuen Jahr. Ihr Landrat Dr. Michael Ermrich Sachsen-Anhalts Landräte trafen sich in Derenburg Derenburg. Zu ihrem 55. Landräteseminar trafen sich die Landräte der neuen Landkreise Sachsen-Anhalts am 4. und 5. Dezember in Derenburg. Aufgabenbereichen der Agrarstruktur und des Arbeitsschutzes ausgesprochen hat. Damit würde das diesbezüglich bereits angekündigte Gesetzgebungsverfahren dem Grunde nach scheitern, bevor es überhaupt den Landtag erreicht hat. Für den Landkreis Harz, so befürchtet Landrat Dr. Ermrich, könne dies in absehbarer Zeit das Aus für das ALFF und das Gewerbeaufsichtsamt am Standort Halberstadt bedeuten. Die Abkehr von der versprochenen Funktionalreform – so stellten die Landräte fest – stelle im Nachhinein die Kreisgebietsreform in Frage. Diese sollte mit umfassenden Aufgabenübertragungen vom Land auf die Landkreise einhergehen. Impressum Herausgeber: Landkreis Harz – Der Landrat – Friedrich-Ebert-Straße 42, 38820 Halberstadt Redaktion: Pressestelle des Landkreises Harz, Manuel Slawig, Telefon (0 39 41) 59 70 42 09 e-mail: [email protected] Ein Schwerpunkt des Seminars war die zunehmende finanzielle Belastung der Landkreise durch wachsende Kosten der Unterkunft von Langzeitarbeitslosen bei gleichzeitiger Senkung der Kostenbeteiligung durch den Bund. Breiten Raum in der Diskussion nahmen Fragen der nach wie vor ausstehenden Funktionalreform ein. Vor dem Landräteseminar war bekannt geworden, dass sich die Lenkungsgruppe für die Verwaltungs- und Funktionalreform in Magdeburg gegen die bisher geplante Kommunalisierung von Bezug: Landkreis Harz, Pressestelle, Friedrich-Ebert-Straße 42, 38820 Halberstadt Gesamtherstellung: Harzdruckerei GmbH, Max-Planck-Straße 12/14, 38855 Wernigerode, Telefon (0 39 43) 54 24-0, Fax (0 39 43) 54 24 99, e-mail: [email protected], Internet: www.harzdruck.de Anzeigenberatung: Wolfgang Schilling, Telefon (0 39 43) 54 24 26 Ralf Harms, Telefon (0 39 43) 54 24 27 Verteilung: UNISON – Agentur für marktorientiertes Werben GmbH, Kyselhäuser Straße 77, 06526 Sangerhausen, Telefon (0 34 64) 24 11-0, Fax (0 34 64) 24 11-50 Sie haben kein Amtsblatt bekommen? Rufen Sie uns an! (0 34 64) 24 11-0 5 Harzer Kreisblatt 12/08 Landrat Dr. Michael Ermrich zog Bilanz vor den Medien: „Auch für die Kreisverwaltung war 2008 ein Jahr vieler kleiner Schritte“ Halberstadt. Im zurückliegenden Jahr hat die Kreisverwaltung ihr Ziel, möglichst schnell eine effektive und bürgernahe Verwaltung für alle Bewohner des neuen Harzkreises aufzubauen, mit vielen kleinen Schritten konsequent weiterverfolgt. Wie in vielen anderen Bereichen auch konnten zwar nicht alle Wünsche realisiert werden, aber insgesamt sei es doch gelungen, die nach der Fusion von drei Landkreisen notwendig gewordene Neustrukturierung der Verwaltung ohne allzu große Reibungsverluste fortzusetzen. Dieses Fazit zog Landrat Dr. Michael Ermrich in einer Gesprächsrunde der Verwaltungsspitze mit Vertretern der lokalen Medien. Der Landrat nutzte die traditionelle Zusammenkunft am Jahresende nicht nur, um sich bei den Journalisten für die konstruktive Zusammenarbeit und die durchaus auch kritische Begleitung der kommunalpolitischen Arbeit zu bedanken. Die Verwaltung informierte auch über Arbeitsschwerpunkte aus den einzelnen Dezernaten und weitere Strukturentscheidungen. Änderungen in der Verwaltungsstruktur So haben sich im Rahmen der Stellen- und Personalentwicklung und der daraus resultierenden Aufgaben- und Strukturkritik im laufenden Haushaltsjahr 2008 folgende Änderungen in der Verwaltungsstruktur ergeben: Das Amt für Straßenverkehr und das Ordnungsamt sind zu einem Amt für Ordnung und Straßenverkehr zusammengelegt worden. Amtsleiter ist Heinrich Dhemant, der bisherige Amtsleiter des Amtes für Straßenverkehr, Hans-Rudolf-Rösch, ist aufgrund der anstehenden Aufgaben als Jurist für das Ordnungsdezernat sowie für juristische Sonderaufgaben zuständig. Neu strukturiert wurde das Amt für Hochbau und Kreisstraßen. Um die Bewirtschaftung und Investitionsplanung zu vereinheitlichen, wurde der Bereich Hochbau ausgegliedert und dem Amt für Zentrale Gebäudeverwaltung als Sachgebiet zugeordnet. Die beiden verbleibenden Organisationseinheiten Kreisstraßen und Bauhof bilden aufgrund der veränderten Aufgabenübertragung das Amt für Kreisstraßen, das kommissarisch vom Abteilungsleiter Kreisstraßen Herbert Hübe geleitet wird. Personelle Veränderungen gibt es durch das Ausscheiden des Beigeordneten und Hauptdezernenten Hans-Dieter Sturm und des Planungsamtsleiters Joachim Engelken. Während die Hauptdezernentenstelle öffentlich ausgeschrieben wurde, erfolgte im Planungsamt vorerst eine Besetzung aus den eigenen Reihen. Amtierende Amtsleiterin ist Regina Joppke. Standortzusammenführung wird fortgesetzt Die Kreisverwaltung hält an dem Ziel einer mittel- bis langfristigen Standortkonzentration in Halberstadt fest. Das setzt jedoch den Umbau des Verwaltungshauses in der Friedrich-Ebert-Straße 41 und einen Erweiterungsbau an diesem Standort voraus, der unter den gegenwärtigen Haushaltsbedingungen allerdings nicht zu realisieren ist. Im Jahr 2008 lag deshalb der Schwerpunkt bei der weiteren Zusammenführung von Dezernaten und ihren Ämtern an möglichst einen gemeinsamen Standort, sowie der Freilenkung und dem Verkauf nicht mehr benötigter kreislicher Liegenschaften. Bereits veräußert werden konnten die Immobilien in der Schmalen Straße und der Adelheidstraße in Quedlinburg sowie am Fischerhof in Wernigerode. Perspektivisch ist geplant, die Verwaltungsgebäude Heiligegeiststraße 7 in Quedlinburg und Rudolf-Breitscheid-Straße 10 in Wernigerode zu „Bürgerhäusern“ zu entwickeln, in denen Dienstleistungen der Kreisverwaltung vor Ort angeboten werden. Dazu zählen neben den Bürgereinrichtungen vor allem Außenstellen für Aufgabenbereiche des Sozial- und des Jugendamtes sowie des Amtes für Ordnung und Straßenverkehr. Als kreiseigene Liegenschaft erhalten werden soll das Verwaltungsgebäude in der Kurtsstraße 13 in Wernigerode, das als Gesundheitsamt ausgebaut ist. Dieses Amt wird mit entsprechenden Außenstellen in Halberstadt und Quedlinburg bürgernahe Angebote bereithalten. Ziel ist es, weitere Immobilien in Wernigerode und Quedlinburg frei zulenken und zu verkaufen. Stellen- und Personalentwicklung Unter dem Aspekt der angespannten Haushaltslage kommt der Stellen- u. Personalentwicklung eine besondere Bedeutung zu. Der Stellenplanentwurf des Landkreises Harz für das Haushaltsjahr 2009 weist rund 1203 Stellen aus, davon 137 für Beamte sowie 23 für Auszubildende. Dies bedeutet im Vergleich zum 01.07.2007, der Startposition des Landkreises Harz, eine Stellenreduzierung um mehr als 64 Stellen. 12 Beamte und 180 Beschäftigte nehmen gegenwärtig die Möglichkeiten der Altersteilzeit in Anspruch, so dass in den kommenden Jahren ein weiterer Personalrückgang zu verzeichnen ist. Um dieser demografischen Entwicklung entgegen wirken zu können, werden wirksame Maßnahmen der Personalentwicklung ergriffen. Hierzu zählen insbesondere die Qualifikation vorhandenen Personals für spezifische Aufgaben (z. B. Brandschutzprüfer) und der zunehmende Einsatz der vom Landkreis Harz ausgebildeten Verwaltungsfachangestellten. Konstituierende Sitzung des Agenda-Beirates Halberstadt. Ende November kamen im Halberstädter Landratsamt die Mitglieder des Beirates für die lokale Agenda 21 zur konstituierenden Sitzung des Beirates zusammen. Unter der Leitung von Landrat Dr. Michael Ermrich wurde ein breites Themenspektrum, angefangen von wirtschaftlichen und ökologischen Strategieansätzen bis hin zu Fragen der sozialen Gerechtigkeit erörtert. Im Ergebnis kamen die Mitglieder des Beirates überein, Schwerpunkte für die weitere Arbeit auf den Gebieten Energie und Demografie zu setzen, bei denen es sich um grundlegende Herausforderungen im Sinne der AgendaZielstellungen handelt. In diesem Zusammenhang wurden auch die Beschlüsse des Kreistages zum Energie-Contracting sowie zur Ausstattung der kreiseigenen Gebäude mit Solartechnik beraten, mit deren Umsetzung die Verwaltung derzeit befasst ist. Der Agendabeirat will Aktivitäten unterstützen, die eine nachhaltige Entwicklung im Landkreis Harz ermöglichen. Grundanliegen ist es, eine möglichst breite Mitwirkung am Agenda-Prozess zu erreichen. Dabei sollen Ideen aufgegriffen und Aktivitäten gefördert werden. Städte, Gemeinden, gesellschaftliche Gruppen und engagierte Bürger sind deshalb aufgerufen, sich an diesem Prozess zu beteiligen. Harzer Kreisblatt 12/08 Instandsetzung der „Brockenstraße“ Schierke. Das Land Sachsen-Anhalt fördert mit rund zweieinhalb Millionen Euro die Instandsetzung der Brockenstraße. Damit soll vor allem sichergestellt werden, dass Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge schnell ans Ziel kommen. „Der Brocken ist ein beliebtes Ausflugsziel für Wanderer und zugleich ein Symbol der Zeitenwende in Deutschland“, sagte Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre anlässlich des symbolischen Spatenstiches in Schierke. „Die Straße ist neben der Bahn die einzige Zufahrt zum Brocken, auf den jedes Jahr Hunderttausende strömen“, sagte Landrat Dr. Michael Ermrich und unterstrich damit die enorme Bedeutung der Kreisstraße. Mit dem symbolischen Startschuss begann auf der Brockenstraße der 1. Teilabschnitt des Ausbaus mit der Deckenerneuerung auf 2 118 Metern Länge. Die Fertigstellung diese Teilabschnittes ist zum 31. Juli 2009 avisiert. Wegen der Winterpause ruhen die Bauarbeiten bis März 2009. Der Ausbau des 2. Teilabschnittes über eine Länge von 1 332 Metern bis einschließlich 1. Bahnquerung der Harzer Schmalspurbahnen erfolgt 2009 im Anschluss an die Fertigstellung des 1. Teilabschnitts. Die reine Baulänge des 1. Bauabschnittes beträgt 3 450 Meter, so dass bis Ende 2009 rund ein Drittel der 9,5 Kilometer langen Brockenstraße fertiggestellt wären. Bis 2011 bzw. 2012 soll die Deckenerneuerung der Brockenstraße komplett abgeschlossen sein. In den Jahren 2006 und 2007 erfolgten schon die Ersatzneubauten der zwei Brücken. Für die Durchführung des 1. Teilabschnitts konnte sich mit der Blankenburger Firma U & W ein Unternehmen aus dem Landkreis Harz im Bieterverfahren durchsetzen. Das Unternehmen hatte schon bei den beiden Brückenbauwerken exzellente Arbeit abgeliefert. Internationale Einkäuferfachmesse IBEX ENTEC 2009 IBEX steht für eine Internationale Einkäuferfachmesse. Sie ist das Gegenteil einer traditionellen Zuliefermesse. Die IBEX ENTEC 2009 konzentriert sich auf die Branchen: Energieausrüstungen/Energie-technologien, Umweltschutzausrüstungen/Umweltschutztechnologien und Klimaschutz. Einkäuferunternehmen fragen Zulieferungen, Dienstleistungen und Know-how nach, die benötigt werden. Über die IBEX-Veranstaltungen werden europaweit eine Vielzahl an Geschäftskontakten organisiert. Ungefähr 50 Einkäuferfirmen und mehr als 200 Zulieferer aus 17 Ländern werden bei IBEX ENTEC 2009 erwartet. Bereits stattgefundene Veranstaltungen dieser Art waren äußerst erfolgreich. Durchschnittlich jedes dritte Gespräch führte dabei zu einem Vertrag. Die Teilnahme von Einkäuferunternehmen ist kostenlos. Diese haben lediglich Ihre Reise- und Übernachtungskosten zu tragen. Konferenzsprachen sind Deutsch und Englisch. Bei Bedarf stehen kostenlos Dolmetscher zur Verfügung. Nähere Informationen zu IBEX ENTEC 2009 erhalten Sie unter http://www.ibexentec-2009.de/ bzw. 05 90 900–4356. 7 Baustart für Halberstädter Bahnhofsgebäude Mit Presslufthämmern signalisierten Oberbürgermeister Andreas Henke, Bauminister Dr. Karl-Heinz Daehre und Landrat Dr. Michael Ermrich (v.l.) den Beginn der Bauarbeiten im Empfangsgebäude des Halberstädter Bahnhofes. Mit dem Umbau entsteht ein modernes, multifunktionales Dienstleistungsgebäude, das der Verknüpfung der öffentlichen Verkehrsträger Bus, Straßenbahn und Eisenbahn mit dem Individualverkehr dient. Darüber hinaus wird mit dieser Baumaßnahme ein städtebaulicher Missstand beseitigt. Landrat Dr. Michael Ermich sieht in dem Bauvorhaben eine Aufwertung für den gesamten Harzkreis und wünschte den Firmen „viel Erfolg für die Umsetzung des Projektes“. Für die Sanierung des Empfangsgebäudes wurde eine Investitionssumme von ca. 7,5 Millionen Euro geplant. Zuwendungen in Höhe von 3,9 Millionen Euro gewährt das Land Sachsen-Anhalt. Wie Geschäftsführer Dietz Kagelmann unterstrich, „ist die NOSA GmbH, Holding der Stadt Halberstadt, stolz darauf, dass sie nun mit Hilfe des Landes Sachsen-Anhalt ein weiteres Infrastrukturprojekt für die Stadt Halberstadt realisieren kann“. Harzkarten-Set „Wandern im Harz“ als PocketMap Eine digitale Version des Harzkarten-Sets „Wandern im Harz“ ist beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt zu erhalten. Mit der neu überarbeiteten und aktualisierten PocketMap „Harz“ können sich Besucher des Harzes digital begleiten und führen lassen. Die digitale Version des Harzkarten-Sets kann auf PocketPC und auf PDA (Persönlicher digitaler Assistent) eingesetzt werden. Die digital geführte Karte wird in länderübergreifender Zusammenarbeit vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt und der Landesvermessung und Geobasisinformation Niedersachsen herausgegeben und ist im engen Zusammenwirken mit dem Harzklub entstanden. Durch die Verknüpfung der Harz-Karte mit einem GPS-Viewer lässt sich nicht nur die eigene momentane Position anzeigen, der Nutzer kann sich auch anhand von Wegpunkten über vordefinierte Routen leiten lassen. Die Wegeverläufe sowie Signaturen wurden ebenso aktualisiert wie neu fertig gestellte Verkehrswege. Die PocketMap „Harz“ kann im Internet unter www.lvermgeo.sachsenanhalt.de im Downloadshop des Geoportals zum Preis von 19,90 € für die gesamte Harzkarte oder für jeweils 10,90 € für die Einzelkarten Ostund Westharz direkt herunter geladen werden. Zusätzlich ist eine Abgabe auf CD-ROM (zur o.g. Gebühr zuzüglich 10,00 Euro) möglich. Harzer Kreisblatt 12/08 Einheitsgemeinde Elbingerode ist anerkannter Erholungsort 9 Adventsstadt Quedlinburg gewinnt Tourismuspreis 2008 Quedlinburg. Mit dem „Tourismuspreis Sachsen-Anhalt 2008“ wurden am 27. November auf dem traditionellen Tourismustag Sachsen-Anhalt in Quedlinburg die Quedlinburg-Tourismus-Marketing GmbH und die Arche Nebra in der Naturpark Saale-Unstrut-Triasland Betriebsgesellschaft mbH ausgezeichnet. Erstmals wurde der von der Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH (IMG) unter Schirmherrschaft von Dr. Reiner Haseloff, Minister für Wirtschaft und Arbeit des Landes SachsenAnhalt, ausgelobte Preis in den Kategorien „Innovatives Tourismusmarketing“ und „Innovative Tourismusprodukte“ vergeben. Elbingerode. Die Einheitsgemeinde Elbingerode ist seit Anfang Dezember staatlich anerkannter Erholungsort. Staatssekretär Detlev Schubert (im Bild links) überreichte am 3. Dezember dem Bürgermeister der Einheitsgemeinde Elbingerode, Andreas Flügel, die Anerkennungsurkunde. Die Stadt Elbingerode besitzt das Prädikat bereits seit 1998. Mit der Anerkennung der Ortsteile Rübeland und Königshütte ist die Einheitsgemeinde Elbingerode nun die erste Einheitsgemeinde in Sachsen-Anhalt, die mit allen Ortsteilen und somit für das gesamte Gemeindegebiet die Prädikatisierung als Erholungsort erhalten hat. Foto: G. Breutel Kreiswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ Veckenstedt. Landrat Dr. Michael Ermrich zeichnete Ende November in Veckenstedt die Vertreter der 27 Dörfer, die am ersten Dorfwettbewerb für den Landkreis Harz teilgenommen hatten, mit Urkunden und Preisgeldern aus. Dabei wurde sechs Mal der erste Platz, 16 Mal der zweite Platz und fünf Mal der dritte Platz vergeben. Daneben wurden noch fünf Dörfer mit einem Sonderpreis ausgezeichnet. Erste Plätze gingen an die Gemeinden Veckenstedt, Weddersleben, den Wernigeröder Ortsteil Silstedt, Ditfurt, Dankerode und Rieder. Den zweiten Platz belegten die Gemeinden Friedrichsbrunn, Hedersleben, Abbenrode, Langeln, Bühne, Siptenfelde, Strassberg, Schielo, Stapelburg, Wülperode, Neinstedt und Timmenrode sowie die Ortsteile Emersleben, Klein Quenstedt, Badeborn und Opperode. Dritte Plätze errangen die Gemeinden Königerode, Heteborn, Rhoden, Heudeber und Heimburg. Einen Sonderpreis erhielten neben ihrer Platzierung noch die Gemeinden Friedrichsbrunn, Langeln, Hedersleben, Abbenrode und der Ortsteil Klein Quenstedt. Dank der Unterstützung der Harzsparkasse konnte den Vertretern der Gemeinden neben den Urkunden auch ein Preisgeld überreicht werden. So erhielten die Erstplatzierten je einen Scheck in Höhe von 750 Euro, für den zweiten Platz gab es 500 Euro und für das Erreichen des dritten Platzes 250 Euro. Die Sonderpreise waren mit 100 Euro dotiert. Groß war die Freude über die Auszeichnung für Quedlinburg durch Staatssekretär Detlef Schubert bei Thomas Bracht, Gabriele Vester, Dagmar Hoppe und Martin Heinlein (v.rechts) Bei den innovativen Marketingideen überzeugte die Quedlinburg-Tourismus-Marketing GmbH mit dem Projekt „Adventsstadt Quedlinburg“. Die Auszeichnung mit dem Tourismuspreis honoriert die beispielhafte Vernetzung der Akteure und den mit der Profilierung Quedlinburgs als „Adventsstadt“ auch überregional erzielten Nachfrageschub. In der Kategorie „Innovatives Tourismusmarketing“ musste sich der Preisträger mit den ebenfalls nominierten Wettbewerbsbeiträgen des SaaleUnstrut-Tourismus e.V. mit Sitz in Naumburg (Projekt „Tourismusroute Himmelswege“) und der Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Halberstadt (Projekt „Domschatz Halberstadt 2008“) messen lassen. Die Preisträger werden mit einem „Marketingpaket“ belohnt. Werbemaßnahmen im Wert von 20.000 Euro werden dazu beitragen, Nachfrage für die ausgezeichneten Projekte zu initiieren. Anzeigenschaltungen und Katalogeinträge, Messebeteiligungen, Internetverlinkung, Plakataktionen und begleitende Berichterstattungen in Medien gehören zum Preispaket. Der Wettbewerb um den „Tourismuspreis Sachsen-Anhalt“ wird seit 2001 jährlich ausgeschrieben und ist Teil einer Qualitätsoffensive für noch mehr Angebots- und Servicequalität in Sachsen-Anhalt. Insgesamt zwanzig Tourismuspartner hatten sich 2008 mit zwölf Beiträgen in der Kategorie Tourismusprodukt und acht Beiträgen in der Kategorie Tourismusmarketing um die Preisverleihung beworben. Claudia Becker und Christiane König von der Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit nahmen die Auszeichnung für das Projekt „Domschatz Halberstadt“ entgegen. Harzer Kreisblatt 12/08 Stimmungsvolle Abschlussgala in Blankenburg 11 Landkreis Harz – Ort der Vielfalt Mit einer Gala, die viele bezaubernde, aber auch tief beeindruckende Momente bereithielt, begingen die Mitglieder und Partner des Netzwerkes „life is my future“ ihren Jahresabschluss im Kloster Michaelstein und zugleich das achtjährige Bestehen. Wie immer stand die Gala unter dem Zeichen der wenigen gesprochenen Worte, dafür aber der prägenden Momente, die die Mädchen und Jungen auf dem „Weg der Besinnlichkeit“ in den Klostergängen und auch im Programm deutlich machten. Halberstadt. Christa Grimme, Dr. Michael Haase, Landrat Dr. Michael Ermrich und Peter Lehmann (v.l.n.r.) präsentieren die Auszeichnungstafel „Landkreis Harz - Ort der Vielfalt“, die vor der Sitzung des Kreisausschusses am 3. Dezember im Eingangsbereich des Landratsamtes enthüllt wurde. Mit der Auszeichnung, die dem Landkreis Ende September in Berlin verliehen wurde, würdigte die Bundesinitiative den vorbildlichen Einsatz des Landkreises Harz für Vielfalt, Toleranz und Demokratie. Mit der Initiative „Orte der Vielfalt“ hat die Bundesregierung die Kommunen in Deutschland aufgerufen, aktiv zu werden und ein gemeinsames Zeichen dafür zu setzten, dass Menschen aller Kulturen friedlich miteinander leben können. Als Mönche verkleidete Kinder regten mit eindringlichen Botschaften die zahlreichen Besucher der Gala zum Innehalten und Nachdenken an. Neben den Schülerinnen und Schülern der Pestalozzi-Schule Wienrode, die die Entstehung des Netzwerkes darstellten, zeigten die Mädchen und Jungen der Marianne-Buggenhagen-Schule Darlingerode ein buntes Programm aus Musik, Gesang und Tanz. Im Anschluss an das tolle Programm wurden verdiente Mitstreiter und Partner des Netzwerkes ausgezeichnet. So erhielt die Volksstimme-Redaktion Wernigerode den Medienpreis. Mit dem Präventionspreis wurde die Arbeit an der Heine-Sekundarschule in Blankenburg und den Sekundarschulen in Thale und Dardesheim gewürdigt. Die Vereinigte Volksbank Wernigerode erhielt den Sponsorenpreis und die BARMER sowie das lokale Netzwerk „la energia“ vom Sozialzentrum Bode wurden mit dem Partnerschaftspreis ausgezeichnet. Zu Ehrenbotschaftern wurden „Hösti“ alias Stephan Höstermann, Eckhard Nitschke, Geschäftsführer der Wernigeröder Verkehrsbetriebe, Christa Hartmann von der Pestalozzischule Wienrode, Kerstin Singer von der Berufsbildenden Schule Quedlinburg und Peter Grunwald von der Landesmusikakademie ernannt. Sportjugend präsentiert CD „Sport und Rock“ Blankenburg. Als erste kamen die Schülerinnen und Schüler des Blankenburger Gymnasiums „Am Thie“ in den Genuss der neuen CD „Sport und Rock“. Die im Rahmen des Bundesprojektes „Vielfalt tut gut. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ hergestellte CD wird in den kommenden Wochen an die Schüler und Jugendlichen im Landkreis Harz kostenlos verteilt. Kevin Große, Max Krunnow und Jonas Hartmann (v.l.) aus der Klasse 7a mit dem deutschlandweit einmaligen Regional-Sampler „Landkreis CD-HZ Sport&Rock“. Mit Hilfe der Bands, Sportler, Politiker, dem Internationalen Bund, Heartdisco, dem Studio D4 und dem Jugendamt des Landkreises Harz entstand unter Federführung der Sportjugend in nur neun Wochen ein deutschlandweit einmaliger Regional-Sampler mit einer Auflage von 5 000 Stück. Gefördert wurde das Projekt durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. 13 Harzer Kreisblatt 12/08 Amtsblatt des Landkreises Harz – Amtlicher Teil INHALT A.Landkreis Harz B.Eigenbetriebe und Gesellschaften 1. Satzungen und Verordnungen C. Bekanntmachungen regionaler Behörden und Einrichtungen 2. Sonstige Amtliche Bekanntmachungen • G ebietsänderungsvereinbarung zwischen der Stadt Thale und der Gemeinde Neinstedt • Gebietsänderungsvereinbarung zwischen der Stadt Thale und der Gemeinde Weddersleben • Bekanntmachung des Umweltamtes • Bekanntmachung des Umweltamtes • Bekanntmachung des Umweltamtes • Bekanntmachung der enwi – Bewirkung einer Zustellung Seite 13 Seite 21 Seite 26 Seite 27 Seite 27 A. Landkreis Harz 2. Sonstige Amtliche Bekanntmachungen Gebietsänderungsvereinbarung Der Gemeinderat Neinstedt hat am 07.08.2008 beschlossen, dass die Gemeinde Neinstedt innerhalb der „freiwilligen Phase“ im Rahmen des Leitbildes zur Gemeindegebietsreform des Landes Sachsen-Anhalt nach Maßgabe der nachstehenden Vereinbarung in die Stadt Thale eingegliedert wird. Die Bürger der Gemeinde Neinstedt sind am 02.03.2008 nach § 17 Absatz 1 Satz 7 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen Anhalt vom 5.10 1993 (GVBl. S. 568), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform vom 14.02.2008 (GVBl. LSA S. 40) in Verbindung mit § 55 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen Anhalt in der Fassung vom 27.02.2004, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 16.11.2006 (GVBl. LSA S. 523) (nachfolgend KWG LSA) gehört worden. Der Stadtrat Thale hat am 22.10.2008 der Eingliederung der Gemeinde Neinstedt in die Stadt Thale innerhalb der „freiwilligen Phase“ im Rahmen des Leitbildes zur Gemeindegebietsreform des Landes Sachsen-Anhalt nach Maßgabe der nachstehenden Vereinbarung zugestimmt. Zur Durchführung der Eingliederung schließen die Gemeinde Neinstedt und die Stadt Thale aufgrund der §§ 17 und 18 GO LSA diese Vereinbarung. Vereinbarung § 1 Eingliederung (1) Die Gemeinde Neinstedt wird zum 01. Januar 2009, 0:00 Uhr aufgelöst und in die Stadt Thale eingegliedert. Sie wird Ortsteil der Stadt Thale und trägt den Namen „Neinstedt“. (2) Die Stadt Thale beabsichtigt, im Ortsteil Neinstedt eine Verwaltungsaußenstelle vorzuhalten, die weiterhin für Sprechstunden des Ortsbürgermeisters zur Verfügung steht. § 2 Sicherung der Einwohner- und Bürgerrechte (1)Zur Sicherung der Bürgerrechte nach den §§ 20 und 21 GO LSA wird die Dauer des Wohnsitzes und des Aufenthaltes in der eingegliederten Gemeinde Neinstedt auf die Dauer des Wohnsitzes oder des Aufenthaltes in der Stadt Thale angerechnet. (2)Die Einwohner der eingegliederten Gemeinde Neinstedt haben im Verhältnis zur Stadt Thale die gleichen Rechte und Pflichten wie die übrigen Einwohner der Stadt Thale entsprechend der geltenden Rechtsvorschriften und dieser Vereinbarung. (3Die öffentlichen Einrichtungen der Stadt Thale stehen den Einwohnern der eingegliederten Gemeinde Neinstedt im Rahmen der geltenden Bestimmungen in gleicher Weise wie den bisherigen Einwohnern der Stadt Thale zur Verfügung. Seite 27 D.Sonstige Mitteilungen • Stellenausschreibung Gesundheitsaufseher Seite 27 E. Wahlbekanntmachungen § 3 Bezeichnung, Wappen, Flagge (1)Neben dem Namen der Stadt Thale gilt die althergebrachte Gemeindebezeichnung „Neinstedt“ als Ortsteilbezeichnung weiter. Der Ortsteil Neinstedt ist in die Hauptsatzung der Stadt Thale aufzunehmen. (2)Für die Ortseingangsschilder wird vereinbart, dass darauf zuerst der Name des Ortsteils „Neinstedt“, darunter die Worte „Stadt Thale“ und darunter die Worte „Landkreis Harz“ stehen. (3)Die Ortschaft und die Vereine in der nunmehrigen Ortschaft dürfen, soweit sie bisher dazu berechtigt waren, die bisherigen Wappen und Flaggen als Ausdruck der Verbundenheit der Bevölkerung weiter führen. § 4 Ortschaftsverfassung, Ortschaftsräte, Ortsbürgermeister (1)Für die eingegliederte Gemeinde Neinstedt wird die Ortschaftsverfassung nach §§ 86 ff GO LSA auf unbestimmte Zeit eingeführt. Sie kann nur im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat geändert, ergänzt oder wieder abgeschafft werden. (2)Bis zur Wahl des Ortschaftsrates nimmt der Gemeinderat der eingegliederten Gemeinde die Aufgaben des Ortschaftsrates wahr. Dabei wird auf die Übergangsregelung des §58 Abs. 1b GO LSA bezüglich des bisherigen Bürgermeisters der Gemeinde Neinstedt verwiesen. Mit der nächsten ordentlichen Wahl des Ortschaftsrates wird dessen Mitgliederzahl auf sieben bestimmt. Näheres dazu wird in der Hauptsatzung der Stadt Thale geregelt werden. (3)Die Aufgaben des Ortschaftsrates regeln sich nach § 87 GO LSA. Er hat insbesondere ein Vorschlags- und Antragsrecht in allen die Ortschaft betreffenden Angelegenheiten. Er ist zu wichtigen Angelegenheiten, welche die Ortschaft betreffen, zu hören. Näheres dazu wird in der Hauptsatzung bzw. in der Geschäftsordnung der Stadt Thale geregelt werden. Der Ortschaftsrat erhält die Hauptsatzung und die Geschäftsordnung der Stadt Thale zur Information. (4)Gemäß § 87 Absatz 2 GO LSA kann der Stadtrat der Stadt Thale durch Hauptsatzung dem Ortschaftsrat bestimmte Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, zur Erledigung übertragen, Dazu sind im Haushaltsplan der Stadt Thale für die Ortschaft Neinstedt entsprechende Mittel zu veranschlagen. (5)Die vereinbarungsschließenden Gemeinden legen fest, dass in der Hauptsatzung der Stadt Thale zur Wahrung der Eigenart der eingegliederten Gemeinde Neinstedt die in § 6 definierten Aufgaben zur Entscheidung auf den Ortschaftsrat übertragen werden. (6)Für die Dauer seiner Wahlperiode nimmt der bisherige ehrenamtliche Bürgermeister der Gemeinde Neinstedt die Aufgaben des Ortsbürgermeisters wahr. Danach wird der Ortsbürgermeister vom Ortschaftsrat aus dessen Mitte gewählt. (7) Der Ortsbürgermeister bereitet die Beschlüsse des Ortschaftsrates vor, führt sie in Vertretung des Bürgermeisters aus und leitet die Sitzungen 14 Harzer Kreisblatt 12/08 Amtsblatt des Landkreises Harz – Amtlicher Teil des Ortschaftsrates. Er hat den Ortschaftsrat über Angelegenheiten, die für die Ortschaft von Bedeutung sind, rechtzeitig zu unterrichten und dem Ortschaftsrat auf Verlangen Auskunft zu erteilen. Er kann an den Sitzungen des Stadtrates Thale und seiner Ausschüsse mit beratender Stimme teilnehmen und in allen Angelegenheiten, welche die Ortschaft betreffen Auskunft vom Bürgermeister verlangen. Er ist auf sein Verlangen zum Gegenstand der Verhandlung zu hören. (8)Die zum Zeitpunkt der Eingliederung bestehende Aufwandsentschädigungsregelung für den übergeleiteten Gemeinderat Neinstedt und den ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Neinstedt sind bis zum Ablauf ihrer Amtszeit in die Entschädigungssatzung der Stadt Thale aufzunehmen. Die Entschädigung der Mitglieder des Ortschaftsrates und Ortsbürgermeister ist nach dem Ablauf Ihrer Amtszeit neu festzulegen. (9)Die Regelungen des § 4 Absätze 1 bis 7 werden in die Hauptsatzung der Stadt Thale aufgenommen. § 5 Ortsrecht (1)Als Ortsrecht der eingegliederten Gemeinde Neinstedt gilt das bisherige in der Anlage 1 aufgelistete Ortsrecht, soweit es nicht durch die Eingliederung gegenstandslos geworden ist, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen dieser Vereinbarung im bisherigen Geltungsbereich fort. Die Anpassung des Ortsrechts an das Recht der Stadt Thale hat spätestens bis zum 31.12.2013 zu erfolgen. (2)Soweit nach der Eingliederung für bestimmte Rechtsgebiete Ortsrecht in der Ortschaft Neinstedt nicht besteht, gilt auch dort das Ortsrecht der Stadt Thale nach entsprechender Bekanntmachung. (3)Mit Wirkung der Eingliederung gilt die Hauptsatzung der Stadt Thale, die gemäß § 4 dieser Vereinbarung entsprechend anzupassen ist. (4)Die bestehende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, Vorhaben- und Erschließungspläne, Städtebauliche Verträge) der bisherigen Gemeinde Neinstedt wird übernommen und im Rahmen der Planung für das gesamte Gemeindegebiet weitergeführt. Dieses gilt auch für die durch den Gemeinderat der bisherigen Gemeinde Neinstedt bereits beschlossenen sonstigen Planungen und Konzepte zur Weiterentwicklung der Ortschaft Neinstedt. (5)Vor der Abgabe von Stellungnahmen seitens der Stadt Thale zu Ausweisungen der Regionalplanung, die das Gebiet der Ortschaft Neinstedt betreffen, ist der Ortschaftsrat anzuhören. (6)Die Gemeinde Neinstedt wird vom Abschluss der Vereinbarung bis zum Zeitpunkt der Eingliederung Verfahren der Bauleitplanung nur im Einvernehmen mit der Stadt Thale neu beginnen. (7)Für Straßenbaumaßnahmen ist die zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung geltende Straßenausbaubeitragssatzung der bisherigen Gemeinde Neinstedt entsprechend § 5 Absatz 1 weiter anzuwenden, bis sie durch neues Ortsrecht wirksam ersetzt wird oder durch höheres Recht außer Kraft tritt. Wird die Satzung ersetzt, so ist in der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Thale für den Ortsteil Neinstedt ein eigenes Abrechnungsgebiet zu bilden. § 6 Wahrung der Eigenart (1)Die Stadt Thale verpflichtet sich, den Charakter und das örtliche Brauchtum der Gemeinde Neinstedt auch nach der Eingliederung zu fördern und zu erhalten. Hierzu überträgt die Stadt Thale im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel durch Hauptsatzung dem Ortschaftsrat bezogen auf den Ortsteil Neinstedt folgende Aufgaben zur abschließenden Entscheidung, 1. Ausgestaltung, Unterhaltung und Benutzung des Gemeindehauses; 2. Ausgestaltung, Unterhaltung und Benutzung des Feuerwehrdepots; 3. Ausgestaltung und Unterhaltung der Ortsfeuerwehr innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr Thale, bei Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen; 4. Ausgestaltung, Unterhaltung und Benutzung des Veteranenclubs; 5. Ausgestaltung, Unterhaltung und Benutzung der Gemeindestraßen, der öffentlichen Plätze und öffentlichen Flächen; sofern deren Bedeutung über den Bereich der Ortschaft Neinstedt nicht hinausgeht; 6. Festlegung der Reihenfolge zum Umbau- und Ausbau sowie zur Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen einschließlich der dazugehörigen Beleuchtungseinrichtungen, sofern deren Bedeutung über den Bereich der Ortschaft Neinstedt nicht hinausgeht; 7. Vorschlagsrecht zur Neu- und Umbenennung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen; 8. Pflege des Ortsbildes und des örtlichen Brauchtums; 9. Förderung der örtlichen Vereinigungen; 10. Pflege vorhandener Partnerschaften; 11. Abschluss von Verträgen über Vermietung, Verpachtung und Nutzung von Grundstücken, insbesondere auch Acker- und Waldflächen, sowie beweglichem Vermögen, die sich auf dem Gebiet des Ortsteils Neinstedt befinden, bis zu einer Wertgrenze von 25.000 € jährlich je Vertragsverhältnis; 12. Veräußerung von beweglichem Vermögen, das sich auf dem Gebiet des Ortsteils Neinstedt befindet bis zu einer Wertgrenze von 25.000 € jährlich je Vertragsverhältnis, 13. Verwaltung und Pflege des Friedhofs 14. Unterhaltung und Nutzung der Gemeindebibliothek Die für die vorgenannten Punkte 1 bis 14 notwendigen Mittel werden im Haushaltsplan der Stadt Thale veranschlagt. (2)Die Stadt Thale wird die Ortschaft Neinstedt bei der Vergabe von Leistungen und Lieferungen nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil A, B und C (VOB/A; VOB/B, BOB/C), soweit gesetzlich zulässig, hören. Hinsichtlich der Wertgrenzen gelten die Dienstanweisung der Stadt Thale zur Vergabe öffentlicher Aufträge und die Hauptsatzung der Stadt Thale zwingend. (3)Die Stadt Thale wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die in der Ortschaft Neinstedt bestehenden öffentlichen Einrichtungen und Vereine sowie die Durchführung heimatpflegerischer und kultureller Veranstaltungen so fördern, dass gegenüber dem bisherigen Umfang keine Verschlechterung eintritt. Die Stadt Thale wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Bestand und Betrieb der folgenden in der Ortschaft Neinstedt vorhandenen kommunalen Einrichtungen gewährleisten: Grundschule mit Turnhalle, Kindertagesstätte, Seniorenclub, Feuerwehrdepot, Spielplatz an der Feuerwehr, 3 Sportplätze, Friedhof, Bauhof und Gemeindebibliothek. (4)Der Jagdbezirk der eingegliederten Gemeinde Neinstedt bleibt erhalten. Über die Verpachtung des Jagdbezirks entscheidet die Jagdgenossenschaft Neinstedt. § 7 Rechtsnachfolge (1)Die Stadt Thale tritt zum Zeitpunkt der Eingliederung die Rechtsnachfolge für die Gemeinde Neinstedt an. Sie tritt insbesondere in die Zweckverbände, Verbände und Vereinigungen, denen die eingegliederte Gemeinde Neinstedt angehörte, sowie in die von ihr abgeschlossenen öffentlichrechtlichen und privatrechtlichen Verträge ein und übernimmt deren Forderungen und Verbindlichkeiten. Die Geschäftsanteile der Gemeinde Neinstedt an Kapitalgesellschaften gehen ebenfalls auf die Stadt Thale über. (2)Die Mitgliedschaften der einzugliedernden Gemeinde Neinstedt in Zweckverbänden, Verbänden und Vereinigungen, sowie die Verträge und Kapitalbeteiligungen ergeben sich aus der als Anlage 2 beigefügten Aufstellung. 15 Harzer Kreisblatt 12/08 Amtsblatt des Landkreises Harz – Amtlicher Teil (3)Das bewegliche Eigentum sowie das sonstige Vermögen der einzugliedernden Gemeinde Neinstedt, insbesondere das in Anlage 3 aufgeführte, geht mit dem Zeitpunkt der Eingliederung in das Eigentum der Stadt Thale über. Alle für die Gemeinde Neinstedt am 31.12.2008, um 24.00 Uhr in den Grundbüchern verzeichneten Grundstücke gehen mit dem Zeitpunkt der Eingliederung in das Eigentum der Stadt Thale über. (4)Die Schulden und die Rücklagen der Gemeinde Neinstedt gehen auf die Stadt Thale über. (5)Einnahmen aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen, die mit der Eingliederung aus dem Eigentum der Gemeinde Neinstedt in das Eigentum der Stadt Thale übergehen, werden für kommunale Maßnahmen im Ortsteil Neinstedt verwendet. Diese Regelung wird auf 10 Jahre nach der Auflösung der Gemeinde Neinstedt begrenzt. § 8 Haushaltsführung (1)Die Haushaltssatzung der Gemeinde Neinstedt bleibt bis zum Ende des Haushaltsjahres 2008 in Kraft. (2)Die Gemeinde Neinstedt wird vom Abschluss der Vereinbarung bis zum Zeitpunkt der Eingliederung Vereinbarungen, Verträge und finanzielle Verpflichtungen nur im Einvernehmen mit der Stadt Thale eingehen. Sie wird sich aller Entscheidungen im Sinne der §§ 99 ff. GO LSA enthalten, welche die Finanzlage der Stadt Thale belasten könnten. § 9 Steuern Die in der Stadt Thale festgesetzten Hebesätze für die Grundsteuer A und B und für die Gewerbesteuer werden für den Ortsteil Neinstedt stufenweise nach folgendem Modell bis zum 31.12.2018 angepasst: Steuerart 2009 2013 2016 2018 Grundsteuer A 250 v.H. 280 v.H. 310 v.H. 350 v.H. Grundsteuer B 330 v.H. 370 v.H. 410 v.H. 450 v.H. Gewerbesteuer 350 v.H. 370 v.H. 390 v.H. 400 v.H. Erfolgt innerhalb des genannten Zeitraumes in der Stadt Thale eine Senkung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B und für die Gewerbesteuer werden die in der Tabelle aufgeführten Hebesatzwerte entsprechend angepasst. Die Hundesteuer wird spätestens bis zum 31.12.2013 an das Recht der Stadt Thale angepasst. § 10 Investitionen (1)Die Stadt Thale wird die in der Ortschaft Neinstedt begonnenen Baumaßnahmen in Abstimmung mit dem Ortschaftsrat ordnungsgemäß weiterführen und fertig stellen. (2)Die Stadt Thale wird auch in der Ortschaft Neinstedt Förderprogramme, wie Städtesanierung im ländlichen Bereich und Dorferneuerungsprogramm fortführen bzw. in neue Förderprogramme überführen. (3)Bei weiteren Investitionsvorhaben der Gemeinde Neinstedt, welche Bestandteil der mittelfristigen Finanzplanung im laufenden Haushaltsjahr sein müssen, richtet sich die Priorität danach, ob für die Vorhaben Fördermittel genehmigt oder in Aussicht gestellt sind, sowie ob und in welcher Höhe die Gemeinde Neinstedt Rücklagen gebildet hat. Rücklagen sind prinzipiell entsprechend der von der Gemeinde Neinstedt vor Abschluss dieser Vereinbarung festgelegten Zweckbestimmung zu verwenden. Die vorgenannten Investitionsvorhaben ergeben sich aus der beigefügten Anlage 4. (4)Die Stadt Thale verpflichtet sich hiermit, dass ab dem Jahr 2009 durch die Stadt Thale zukünftige Investitionen angemessen auf die vereinbarungsschließenden Gemeinden verteilt werden und die Ortschaft Neinstedt angemessen berücksichtigt wird. (5)Auf die besonderen Bedürfnisse und Erforderlichkeiten wegen der hohen Anzahl behinderter Einwohner im Ortsteil Neinstedt ist sowohl in städtebaulicher als auch verkehrs- und kulturpolitischer Sicht besondere Rücksicht zu nehmen. Die Stadt Thale verpflichtet sich, diese Besonderheiten zu wahren und ihnen auch zukünftig einen besonderen Stellenwert zukommen zu lassen. § 11 Personalübergang (1)Die Ehrenbeamten der eingegliederten Gemeinde Neinstedt treten am 01.01.2009 in den Dienst der Stadt Thale ein. (2)Hauptamtliche Beamte, Arbeiter und Angestellte hat die Gemeinde Neinstedt nicht. (3)Die Stadt Thale beabsichtigt, eine Verwaltungsangestellte in der Verwaltungsaußenstelle im Ortsteil Neinstedt vorzuhalten, sofern gesetzliche Regelungen dem nicht entgegenstehen. (4)Die Finanzierung der über der Maßnahme Kommunal-Kombi bei der Gemeinde Neinstedt eingesetzten Arbeitskräfte ist zu sichern. § 12 Schulwesen Die vorhandenen Schulstandorte ergeben sich aus dem geltenden Schulentwicklungsplan des Landkreises Harz. Die Stadt Thale ist um die Erhaltung dieser Schulstandorte bemüht. Im Übrigen findet § 6 Abs. 3 Anwendung. § 13 Gewährung des Brandschutzes und der Hilfeleistung (1)Der Stadt Thale obliegen mit Inkrafttreten dieser Vereinbarung die Aufgaben nach dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz - BrSchG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.06.2001 in der zurzeit geltenden Fassung. (2)Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen besteht die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Neinstedt als Ortsfeuerwehr Neinstedt der Stadt Thale fort. Gerätehaus, Technik und Ausrüstung verbleiben im Ortsteil Neinstedt. (3)Der bisherige Gemeindewehrleiter wird zum Ortswehrleiter der Ortschaft Neinstedt in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Thale bis zum Ende seiner Amtszeit. Das Vorschlagsrecht für die Benennung des Ortswehrleiters steht unter Anwendung der Anforderungen zu § 15 BrSchG LSA der Ortsfeuerwehr der Ortschaft Neinstedt zu. (4)Die Stadt Thale stellt die zur Einsatzbereitschaft der Ortsfeuerwehr Neinstedt erforderlichen Mittel im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten in den Haushalt der Stadt Thale unter Beachtung der Regelungen in § 8 dieser Vereinbarung ein. (5)Die Betreuung der Ortsfeuerwehr Neinstedt obliegt unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften der Stadt Thale, nach den Empfehlungen des Ortschaftsrates Neinstedt. § 14 Wirtschaft (1)Der Erhaltung und Weiterentwicklung der örtlichen Wirtschaft wird entscheidende Bedeutung zur Standortsicherung und Erhöhung der Attraktivität der Stadt Thale einschließlich des Ortsteils Neinstedt beigemessen. Produzierendes Gewerbe, Handel und Dienstleistungen bilden zusammen mit dem Fremdenverkehr entscheidende Wirtschaftsfaktoren, die besonders gefördert und weiterentwickelt werden müssen. (2)Die Stadt Thale beabsichtigt, die bestehenden Gewerbegebiete weiterzuentwickeln. (3)Die Arbeit der „Neinstedter Anstalten“ im Ortsteil Neinstedt wird durch die Stadt Thale Unterstützung finden. 16 Harzer Kreisblatt 12/08 Amtsblatt des Landkreises Harz – Amtlicher Teil § 15 Besondere Vereinbarungen Falls Ummeldungen oder Umschreibungen persönlicher Dokumente und anderer persönlicher Unterlagen der Einwohner der bisherigen Gemeinde Neinstedt aufgrund von Ortsnamen - und Straßenumbenennungen in Zusammenhang mit der Eingliederung in die Stadt Thale notwendig sind, sind diese Rechtshandlungen nach §19 Abs. 2 GO LSA frei von öffentlichen Abgaben und Gebühren im Fall der Zuständigkeit der Stadt Thale. Soweit den Bürgern auf Grund der Gebietsänderung öffentlichen Abgaben und Gebühren bei anderen Behörden entstehen, wird die Stadt Thale diese Kosten erstatten. § 16 Regelung von Streitigkeiten (1)Diese Vereinbarung wurde im Geist der Gleichberechtigung und Vertragstreue getroffen. Auftretende Unstimmigkeiten sind in diesem Sinne zu regeln. (2)Können Meinungsverschiedenheiten nicht einvernehmlich geregelt werden, ist die Kommunalaufsicht anzurufen. (3)Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. Sollte eine vorstehende Regelung dem derzeitig oder künftig geltenden Recht widersprechen, so soll sie durch eine Regelung ersetzt werden, die dem am nächsten kommt, was die den Vertrag schließenden Seiten gewollt haben. Im Übrigen soll die Vereinbarung Rechtsbestand haben. § 139 BGB findet keine Anwendung. § 17 Sprachliche Gleichstellung Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Vereinbarung gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. § 18 In-Kraft-Treten Die Gebietsänderungsvereinbarung ist mit der Genehmigung durch die Kommunalaufsichtbehörde des Landkreises Harz und deren Bestimmungen im Amtsblatt des Landkreises Harz „Harzer Kreisblatt“ zu veröffentlichen. Die Gebietsänderungsvereinbarung tritt am 01.01.2009 in Kraft. Neinstedt, 03.11.2008 Thale, 03.11.2008 Malte Koepp (Siegel) Bürgermeister Thomas Balcerowski (Siegel) Bürgermeister Anlagen: Anlage 1 zu § 5 Abs. 1 der Gebietsänderungsvereinbarung (Ortsrecht) Anlage 2 zu § 7 Abs. 2 der Gebietsänderungsvereinbarung (Mitgliedschaften und Verträge) Anlage 3 zu § 7 Abs. 3 der Gebietsänderungsvereinbarung (Aufstellung des beweglichen Eigentums und sonstigen Vermögens) Anlage 4 zu § 10 Abs. 3 der Gebietsänderungsvereinbarung (Investitionsvorhaben) Anlage 1 zu § 5 Abs. 1 Ortsrecht Satzungen 01. Satzung für den Besuch der Kindereinrichtung der Gemeinde Neinstedt vom 04.07.2003 02. Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die Verkehrs anlagen der Gemeinde Neinstedt vom 20.06.2000 03. Satzung über den Dienst in der Feuerwehr der Gemeinde Neinstedt vom 01.01.1995 sowie deren 1. Änderungssatzung vom 22.05.2008 04. Gebührensatzung für den Besuch der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Neinstedt vom 23.05.2008 05. Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Neinstedt vom 24.10.1990 06. Änderungssatzung über die Übertragung der Reinigungspflicht für die Gehwege in der Gemeinde Neinstedt vom 11.04.2002 07. Hundesteuersatzung der Gemeinde Neinstedt vom 17.06.1993 08. Hauptsatzung der Gemeinde Neinstedt vom 24.10.1996 09. Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung der Gemeinde Neinstedt vom 29.11.1991 10. Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Neinstedt über die Friedhofsordnung vom 01.12.2005 11. Satzung über die Gebührenordnung für nachbarliche Löschhilfe und sonstige Hilfeleistungen durch die Feuerwehr der Gemeinde Neinstedt vom 27.06.1991 12. Satzung der Gemeinde Neinstedt über die Friedhofsordnung vom 20.11.1990 13. Satzung über die Entschädigung für die Mitglieder des Gemeinderates Neinstedt und den ehrenamtlichen Bürgermeister vom 26.11.2002 14. Satzung der Gemeinde Neinstedt über die Haus- und Benutzerordnung für Kalkhof, Veteranenclub, Feuerwehrschulungsraum vom 30.11.1994 15. Satzung der Gemeinde Neinstedt über die zu erhebenden Gebühren für den Kalkhof, Seniorenclub, Feuerwehrschulungsraum vom 30.11.1994 16. Satzung über besondere Anforderungen an die Baugestaltung zur Pflege und zum Schutz der baulichen Eigenart des Ortsbildes der Gemeinde Neinstedt vom 30.01.1992 17. Satzung über den Schutz des Baumbestandes für die Gemeinde Neinstedt (Baumschutzsatzung) vom 27.06.1991 18. Sondernutzungsgebührensatzung der Gemeinde Neinstedt vom 25.01.2001 Anlage 2 zu § 7 Abs. 2 Mitgliedschaften 01. Städte- und Gemeindebund des Landes Sachsen-Anhalt 02. Unterhaltungsverband Selke/obere Bode Quedlinburg 03. Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Ostharz Quedlinburg 04. Kommunaler Schadensausgleich des Landes Sachsen-Anhalt 05. Konzessionsvertrag mit der MITGAS Halle 06. Konzessionsvertrag vom envia M Halle 07. KOWISA GmbH und Co KG Magdeburg Anlage 2 zu § 7 Abs. 2 der Gebietsänderungsvereinbarung Verträge 01. Pflegevertrag mit den NA für die Grünanlagen einschließlich Nachträge vom 06.03.1998 02. Pflegevertrag mit Fa. Wilsdorf für die Säuberungen von Dachrinnen einschließlich Inspektion der Dächer vom 30.12.2001 03. Pachtvertrag Angelverein für die Tonkuhle einschließlich Nachtrag vom 29.11.1994 04. Pachtvertrag mit 94-er Schützengesellschaft für die Nutzung Seniorenclub einschließlich Nachtrag vom 01.06.1999 05. Verwaltungsvertrag mit Südharz Immobilien für das Schulgebäude vom 31.03.2005 06. Vereinbarung mit der Gemeinde Stecklenberg für die Straßenbeleuchtung Stecklenberger Chaussee vom 18.07.2000 07. Straßenbeleuchtungsvertrag mit der Fa. Elektro-Wagner vom 20.12.2000 08. Service- und Wartungsvertrag mit Fa. Sicherheits- und Kommunikationstechnik Quedlinburg für Brandmeldeanlage Kita vom 06.07.2001 09. Vereinbarung mit Abfallzweckverband Halberstadt für die Säuberung der Containerstellplätze vom 14.01.2004 10. Pflegevertrag mit dem SV Germania Neinstedt über die Pflege des Sportplatzes vom 01.01.1998 11. Wartungsvertrag mit Fa. Heinrich – Heizungsanlage Am Brunnen 06 vom 08.12.1998 12. Pflegevertrag mit Fam. Liebig, Hoym, über Winterdienst in der Thalenser Chaussee 3 und 4 vom 01.07.2001 13. Nutzungsvertrag mit Fa. Liebig, Hoym, über Nutzung Stellfläche für Container vom 01.03.2001 14. Hausverwaltervertrag mit Südharz Immobilien über die Verwaltung der gemeindeeigenen Mietobjekte vom 28.12.1995 15. Vertrag Gemeinde Neinstedt ./. Tierschutzverein (Tierheim) Quedlinburg vom 01.01.1998 16. Erbbaupachtvertrag Schützengesellschaft 1823 Neinstedt für Kalkhof vom 16.01.2002 17. Mietvertrag Freie Ganztagsschule – AHA e.V. vom 11.06.2004 18. Ingenieurvertrag mit der Fa. Scholze Osterode am Harz einschließlich Nachtrag vom 30.10.1990 17 Harzer Kreisblatt 12/08 Amtsblatt des Landkreises Harz – Amtlicher Teil Anlage 3 zu 7 Abs. 3 Aufstellung des beweglichen Eigentums u. sonstigen Vermögens GrundNen- Ab- Fläche buchbezirk Blatt Flur Zähler ner schnitt in m2 Bemerkung GrundNen- Ab- Fläche buchbezirk Blatt Flur Zähler ner schnitt in m2 Bemerkung Neinstedt 921 3 1174 257 1 135 Verkehrsfläche Neinstedt 921 3 1249 257 1 13 Verkehrsfläche Thale 628 3 69 0 1 2433 Moorteich Neinstedt 921 3 1107 257 1 98 Verkehrsfläche Thale 628 3 69 0 1 788 Moorteich Neinstedt 921 3 1347 260 1 Thale 628 3 69 0 2 789 Moorteich 633 Wasserfläche Kirchenbrunnen Thale 628 3 77 0 1 790 Moorteich Neinstedt 921 3 1109 257 1 226 Verkehrsfläche Thale 628 3 93 3 1 809 Moorteich; Pachtvertrag Reitsportverein Neinstedt 921 3 199 0 1 50 Neinstedt 921 3 261 2 1 311 Bach vom Kirchenbrunnen Thale 628 3 93 3 2 832 Moorteich Neinstedt 921 3 902 257 1 Thale 628 3 93 3 3 16692 Moorteich; Pachtvertrag Freist Neinstedt 921 3 1276 270 1 1836 Verkehrsfläche Neinstedt 921 3 1411 419 1 381 Weg zum Tannenkopf Thale 628 3 93 3 1 Neinstedt 921 3 1355 324 1 26 Thale 628 3 99 1 1 10110 Lagerplatz Neinstedter Chaussee Neinstedt 921 3 163 1 1 9068 Landwirtschaftsfläche Gartenanlage Auf dem Anger Neinstedt 209 3 272 0 1 180 zu Friedhof Neinstedt 921 3 163 1 1 1032 Uferschutzfläche Neinstedt 921 3 1306 279 1 Neinstedt 921 3 280 8 1 10005 Historische Anlage Friedhof Neinstedt 921 3 307 3 1 64 Neinstedt 921 3 307 5 1 614 Geschwister-Scholl-Str. 15 Feuerwehr Neinstedt 921 3 307 5 1 1025 Verkehrsfläche 2102 Moorteich 48 Moorteich am Marienhof Verkehrsfläche Verkehrsfläche Neinstedt 209 3 1000 410 1 1434 Weg zum Tannenkopf Neinstedt 209 3 791 298 1 1963 Marienstraße Neinstedt 265 3 115 0 1 1330 Moorteich; Pacht Kiehne Neinstedt 265 3 98 0 1 200 Moorteich am Mühlgraben Neinstedt 265 3 99 0 1 180 Moorteich am Mühlgraben Neinstedt 265 3 100 0 1 330 Moorteich am Mühlgraben Neinstedt 265 3 101 1 1 4121 Moorteich Garten (Teil in Anlage auf dem Anger) Neinstedt 265 3 101 1 1 9027 Moorteich Grünland (Pachtvertrag Kiehne) Neinstedt 921 3 978 325 1 2232 Schützenplatz Neinstedt 921 3 1110 257 1 118 Verkehrsfläche Neinstedt 265 3 101 1 1 10342 Moorteich Waldfläche (3 Verträge Flächen Kleintierhaltung) Neinstedt 921 3 1130 257 1 42 Verkehrsfläche Neinstedt 921 3 1118 257 1 72 Verkehrsfläche Neinstedt 921 3 257 75 1 1257 Gemeindeverwaltung Hauptstr. 24 Neinstedt 921 3 109 0 1 640 Moorteich Pachtvertrag Kiehne Neinstedt 265 3 104 0 1 890 Moorteich; Pachtvertrag Kiehne Neinstedt 265 3 166 0 1 1170 Moorteich Gartenanlage Auf dem Anger Neinstedt 748 2 138 12 1 381 Grund und Boden Stecklenberger Chaussee 5 Neinstedt 748 2 138 12 1 236 Grund und Boden Stecklenberger Chaussee 5 Neinstedt 921 3 1166 284 1 48780 Gartenanlage Frohnbreite Neinstedt 921 Neinstedt 921 3 Neinstedt 921 499 257 1 31 1 1 2339 Thalenser Str. 10 KiTa 2564 Verkehrsfläche Am Rumberg Geschwister-Scholl-Str. 15 Neinstedt 921 3 478 0 1 423 Moorteich Neinstedt 921 3 112 1 1 105 Moorteich Neinstedt 921 3 1157 71 1 182 Wasser=halber Gerberbach Neinstedt 921 3 103 Verkehrsfläche 257 1 1 3 257 1 2 3 489 257 1 264 Verkehrsfläche 840 Wasser=Bach in Quedlinburger Str. Neinstedt 921 3 470 257 1 870 Straße am Brunnen Neinstedt 921 3 470 257 1 480 Fläche am Kirchenbrunnen Neinstedt 921 3 1786 Bahnhofstraße Neinstedt 921 3 1163 283 1 Neinstedt 921 3 1164 283 1 Neinstedt 921 3 373 0 1 2500 Feldweg im Tiefenthale Neinstedt 921 3 346 18 1 233 Georgshöhstraße Neinstedt 921 3 1055 243 1 Neinstedt 921 3 1513 280 1 13 zu Stecklenberger Str. 7 zu Stecklenberger Str. 1 Neinstedt 921 3 1102 257 1 35 Neinstedt 921 3 1116 257 1 397 Verkehrsfläche Neinstedt 921 3 1112 257 1 11 Verkehrsfläche Neinstedt 921 3 1114 257 1 89 Verkehrsfläche Neinstedt 921 3 1108 257 1 158 Verkehrsfläche Neinstedt 921 3 1902 Verkehrsfläche 527 0 1 4620 Steuerstraße 1976 Wasser Hasselbach 23 an Gartenanlage Frohnbreite Neinstedt 921 3 547 257 1 330 Alexanderstr. Neinstedt 921 3 516 257 1 80 Hexentreppe Neinstedt 921 3 1481 346 1 34 Georgshöhstraße Neinstedt 921 3 430 Winkel 444 257 1 18 Harzer Kreisblatt 12/08 Amtsblatt des Landkreises Harz – Amtlicher Teil GrundNen- Ab- Fläche buchbezirk Blatt Flur Zähler ner schnitt in m2 Bemerkung GrundNen- Ab- Fläche buchbezirk Blatt Flur Zähler ner schnitt in m2 Bemerkung Neinstedt 921 3 1175 257 1 Neinstedt 921 3 155 3 1 Neinstedt 921 3 1237 207 1 102 Am Bahnhof-im Gelände Marienhof 548 Gartenanlage Auf dem Anger Neinstedt 921 3 346 7 1 190 Weg zum Kahlenberg Neinstedt 921 3 1237 207 2 1458 teilweise überbaut, Weg Neinstedt 921 3 346 7 1 213 Weg zum Kahlenberg Neinstedt 921 3 1548 257 1 1275 Quedlinburger Straße Neinstedt 921 3 1480 346 1 Neinstedt 921 3 Neinstedt 921 3 1544 324 1 527 Garten-Schwedenlinde Neinstedt 921 3 739 257 1 63 Weg Neinstedt 921 3 1034 298 1 10 Marienstr./Steuerstraße Neinstedt 921 3 460 Kramerringstr. 269 4 1 2 Hauptstraße 10 Garten 8 Garten Neinstedt 921 3 269 5 1 Neinstedt 921 3 269 7 1 Neinstedt 921 3 625 310 1 210 Grünfläche Georgshöhstr./ Geschwister-Scholl-Str. Neinstedt 921 3 308 338 Schützenplatz mit Veteranenclub 1 1 81 7 1 2 zu Georgshöhstr. 13 9456 Grünland/Weide Pacht Maennchen Neinstedt 921 3 528 0 1 71 Neinstedt 921 3 528 0 2 239 Hasselbach Hasselbach Neinstedt 921 3 528 0 1 36 Neinstedt 921 3 528 0 2 111 Hasselbach Neinstedt 921 3 308 1 1 720 Schützenplatz mit Veteranenclub Neinstedt 921 3 308 1 1 702 Schützenplatz mit Veteranenclub Neinstedt 921 3 528 0 1 55 Hasselbach Neinstedt 921 3 1197 229 1 349 Weg am Bahndamm Neinstedt 921 3 528 0 1 88 Hasselbach 1372 Ziegeleistr. Neinstedt 921 3 528 0 1 324 Hasselbach Hasselbach Neinstedt 921 3 257 100 1 Neinstedt 921 3 112 2 1 95 Moorteich Neinstedt 921 3 528 0 2 376 Hasselbach Neinstedt 921 3 113 0 1 21 Moorteich Neinstedt 921 3 528 0 3 1698 Hasselbach Neinstedt 921 3 113 0 1 32 Moorteich Neinstedt 921 3 233 0 1 380 Weg an Ladestraße Neinstedt 921 3 73 0 1 560 Weg zu Thalenser Chaussee 3+4 Neinstedt 921 3 113 0 2 177 Moorteich Neinstedt 921 3 89 1 1 4671 Kramerringstraße Neinstedt 921 3 257 18 1 4115 Geschwister-Scholl-Str. Neinstedt 921 3 1395 345 1 7679 Siedlung-Str. Neinstedt 921 3 97 0 1 360 Wassergraben Moorteich Neinstedt 921 3 1311 267 1 635 Straße Am Rumberg Neinstedt 921 3 159 0 1 560 Landwirtschaftfläche Gartenanlage Auf dem Anger Neinstedt 921 3 660 Damm, teilw. Verkauft Neinstedt 921 3 1052 243 1 19 vor Bahnhofstr. 3 Neinstedt 921 3 290 27 1 1048 Ostring Neinstedt 921 3 1051 243 1 11 vor Bahnhofstr. 4 Neinstedt 921 3 304 Weg in Suderöder Straße Neinstedt 921 3 269 16 1 393 Weg an der Schwedenlinde Neinstedt 921 3 264 1 1 369 Grünfläche in Geschwister-Scholl-Str. Neinstedt 921 3 Neinstedt 921 3 1196 229 1 290 44 1 1076 Ostring 219 Weg zum Marienhof Neinstedt 921 3 1195 229 1 92 Neinstedt 921 3 358 0 1 1120 Weg im Tiefenthale Neinstedt 921 3 346 44 1 202 Siedlung Neinstedt 921 3 346 44 1 1958 Straße Siedlung Neinstedt 921 3 257 60 1 48 Hauptstraße Neinstedt 921 3 523 0 1 71 Hauptstraße Neinstedt 921 3 19 0 1 6380 Georgshöhstraße Neinstedt 921 3 240 14 1 8326 Schule und Sportplatz; Teilfläche verkauft Neinstedt 921 3 240 14 1 16133 Schule und Sportplatz; Teilfläche verkauft Neinstedt 921 3 240 14 1 Neinstedt 921 3 155 3 1 10869 Gartenanlage Auf dem Anger 224 257 0 45 1 1 Neinstedt 921 3 438 244 1 150 Weg an Bahn Neinstedt 921 3 220 2 1 3398 ehem. Gänsewiese; tlw. verkauft Neinstedt 921 3 96 1 1 748 Mühlgraben Wasser; Gebäudefläche; Gartenanlage Neinstedt 921 3 96 1 2 842 Mühlgraben Wasser; Gebäudefläche; Gartenanlage Neinstedt 921 3 96 1 1 611 Mühlgraben Wasser; Gebäudefläche; Gartenanlage Neinstedt 921 3 96 1 1 907 Mühlgraben Wasser; Gebäudefläche; Gartenanlage Neinstedt 921 3 96 1 2 3483 Mühlgraben Wasser; Gebäudefläche; Gartenanlage Neinstedt 921 3 96 1 1 496 Mühlgraben Wasser; Gebäudefläche; Gartenanlage Weg zum Marienhof 3615 Schule und Sportplatz; Teilfläche verkauft 19 Harzer Kreisblatt 12/08 Amtsblatt des Landkreises Harz – Amtlicher Teil GrundNen- Ab- Fläche buchbezirk Blatt Flur Zähler ner schnitt in m2 Bemerkung GrundNen- Ab- Fläche buchbezirk Blatt Flur Zähler ner schnitt in m2 Bemerkung Neinstedt Neinstedt 1021 1 98 1 1 107 Radweg/Bodewall Neinstedt 1021 1 254 0 1 222 Acker Neinstedt 1021 1 254 0 2 634 Acker 921 3 96 1 1 1453 Mühlgraben Wasser; Gebäudefläche; Gartenanlage Neinstedt 921 3 90 2 1 250 Klärgrube Kramerringstr. Neinstedt 921 3 432 0 1 123 Gebäudefläche Ostring Neinstedt 921 3 435 0 1 377 Straße Ostring Neinstedt 921 3 436 0 1 344 Grünfläche Neinstedt 921 3 436 0 1 1504 Garagenstandort Neinstedt 921 3 436 0 1 148 Pachtgarten 254 0 1 254 0 2 1536 Sixtergraben 28 Sixtergraben Neinstedt 1021 1 210 1 1 1830 Weg an Bahn Neinstedt 1021 1 87 1 1 2270 Weg an der Bode Neinstedt 1021 1 49 5 1 175 an der Bahnlinie Neinstedt 1021 1 59 3 1 220 Bahnübergang Neinstedt 1021 1 571 76 1 126 Weg in Gänsewiese Neinstedt 1021 1 75 1 1 5928 Stadtweg Neinstedt 1021 1 10 1 1 10221 in Gartenanlage Rodenberg Neinstedt 921 3 280 18 1 921 3 280 51 1 Neinstedt 921 3 280 52 1 78 Neinstedt 921 3 280 52 1 736 Auf dem Helmsteine Neinstedt 921 3 280 53 1 3301 Auf dem Helmsteine Neinstedt 921 3 280 53 1 184 Auf dem Helmsteine Neinstedt 921 3 280 59 1 230 Stecklenberger Str. (Weg) Neinstedt 1021 1 27 4 1 1310 Weg an Bahn im Argefeld Neinstedt 921 3 280 59 1 2492 Stecklenberger Str. (Platz-Kalkhof) Neinstedt 1021 1 654 1 1 2883 Weg in Lindenstr. am Bach Neinstedt 1022 2 134 0 1 2300 Weg in Röschental Neinstedt 921 3 449 0 1 234 Ziegeleistraße Neinstedt 1022 2 153 1 1 706 Wasser Hasselbach Neinstedt 921 3 447 0 1 311 Stecklenberger Str. Neinstedt 1022 2 138 10 1 41 Neinstedt 921 2 2 2 1 2138 Am Rumberg Neinstedt 921 3 455 0 1 28 Neinstedt 1022 2 138 10 2 253 Weg an Stecklenberger Chaussee Neinstedt 921 3 457 0 1 273 An der Geschwister-Scholl-Str. Neinstedt 1022 2 138 3 1 501 Hasselbach Neinstedt 1022 2 84 0 1 2844 Heßweg Neinstedt 921 3 460 0 1 35 921 3 462 0 1 an Stecklenberger Str. 1021 1 1021 1 Neinstedt Neinstedt 22 Neinstedt Neinstedt 3351 Grünfläche auf dem Helmsteine 81 Auf dem Helmsteine An der Geschwister-Scholl-Str. Neinstedt 1021 1 59 8 1 1410 in ehem. Schweineanlage Neinstedt 1021 1 183 2 1 497 Weg an Bahn im Weseanger Weg an Stecklenberger Chaussee zu Steuerstr. 7 Neinstedt 1022 2 84 0 1 15180 Heßweg in Steuerstr. GrünflächeSirenenstandort Neinstedt 1022 2 110 1 1 2902 Am Rumberg: Neinstedt 1022 2 110 1 1 742 Am Rumberg; Garten Bartels Neinstedt 1022 2 110 1 1 579 Am Rumberg; Tongrube-Vertrag Angler Neinstedt 1022 2 110 1 1 1345 Am Rumberg; Erholungsfläche Neinstedt 1022 2 110 1 1 30463 Am Rumberg; Lagerplatz Gemeinde Neinstedt 921 3 463 0 1 533 Gartenstr. Neinstedt 921 3 518 0 1 1158 Steuerstraße Neinstedt 921 3 505 0 1 68 Am Graseberg Neinstedt 921 3 505 0 1 50 Am Graseberg Weg Neinstedt 921 3 505 0 2 678 Am Graseberg Weg Neinstedt 921 3 506 0 1 Neinstedt 921 3 514 0 1 610 Steuerstraße Neinstedt 1022 2 110 1 1 1574 Am Rumberg Neinstedt 921 3 516 0 1 1857 Steuerstraße Neinstedt 1022 2 94 2 1 737 Weg Am Rumberg Neinstedt 921 3 495 0 1 810 Stecklenberger Str. (Weg) Neinstedt 1023 3 346 72 1 Neinstedt 921 3 495 0 1 527 Stecklenberger Str. (Hang) 1375 Pachtflächen hinter d. Siedlung Neinstedt 986 3 438 0 1 3 in Steuerstraße 3641 Acker-Pachtvertrag Agrargenossenschaft; Thalenser Chaussee Neinstedt 986 3 439 0 1 113 Thalenser ChausseeVertrag Liebig Neinstedt 986 3 440 0 1 46 Neinstedt 1021 1 78 3 1 Thalenser ChausseeVertrag Liebig 1520 Bodewall Neinstedt 1023 3 1398 341 1 Neinstedt 1023 3 346 82 1 77931 Kahlenberg Neinstedt 1023 3 346 82 1 Neinstedt 1023 3 346 82 2 12090 Kahlenberg Neinstedt 1023 3 144 0 1 50 Moorteich Gartenanlage Auf dem Anger Neinstedt 1023 3 1396 345 1 21 an Steuerstr. 16 Neinstedt 1023 3 63 1 1 59 an Steuerstraße 16a 9679 Kahlenberg 1258 Weg in Mühlenfeld 20 Harzer Kreisblatt 12/08 Amtsblatt des Landkreises Harz – Amtlicher Teil GrundNen- Ab- Fläche buchbezirk Blatt Flur Zähler ner schnitt in m2 Bemerkung Neinstedt 1023 3 130 1 1 87 Moorteich Neinstedt 1023 3 482 0 1 101 Alte Ziegelei-Baugebiet Neinstedt 1023 3 460 257 1 210 Kirchberg Neinstedt 1023 3 1148 257 1 Neinstedt 1023 3 69 1 1 1108 Wasser; Gerberbach 27 Geschister-Scholl-Str. Neinstedt 1023 3 4 1 1 5460 Weg in Gerberbachswiese Neinstedt 1023 3 349 1 1 379 Weg Hinter dem Kahlenberg Neinstedt 1023 3 348 2 1 2670 Weg Hinter dem Kahlenberg Neinstedt 1023 3 428 1 1 8070 Weg im Tiefenthale Neinstedt 1023 3 452 0 1 59 An der GeschwisterScholl-Str.; Pacht Kraus Neinstedt 1023 3 453 0 1 54 An der GeschwisterScholl-Str. Neinstedt 1023 3 525 0 1 214 Hasselbach Neinstedt 1023 3 501 0 1 35 Neinstedt 1023 3 502 0 1 116 Weg Das Littenfeld Weg Das Littenfeld Neinstedt 1023 3 1220 301 1 128 Gartenstr. Neinstedt 1023 3 471 0 1 78 Gartenstr. Neinstedt 1023 3 473 0 1 14 Gartenstr. Neinstedt 1023 3 533 0 1 101 Wohnbaufläche Stecklenberger Str. Neinstedt 1023 3 487 0 1 3374 Alte Ziegelei-Baugebiet Neinstedt 1023 3 545 0 1 603 Alte Ziegelei-Baugebiet 0 1 1444 Alte Ziegelei-Baugebiet Neinstedt 1023 3 546 Neinstedt 1068 3 466 257 1 260 Am Brunnen 6; 1/4 Eigentumsanteil Neinstedt 1068 3 124 0 1 840 Gartenanlage Auf dem Anger; 1/4 Eigentumsanteil 45 0 513 Standort Gasstation Stecklenberg 405 2 Bis zum Tage des Wirksamwerdens der Gebietsänderungsvereinbarung kann die Gemeinde Neinstedt über die aufgeführten Grundstücke verfügen. Anlage 4 zu § 10 Abs. 3 Investitionsvorhaben 1. Brandschutz im Schulgebäude incl. Schaffung eines Rettungsweges der oberen Etage 2. Brandschutz in der Kindertagesstätte 3. Umrüstung der Heizungsanlagen nach neuester Technik bezüglich des Klimaschutzes im Schulgebäude, in der Turnhalle und in der Kindertagesstätte 4. Ausbau bzw. Stabilisierung der Brunnengasse 5. Verlegung SW- und RW-Kanal in der Brunnengasse 6. Ausbau der Gehwege und der Straßenbeleuchtung der Ortsrandstraße 7. Beteiligung am Ausbau des Bahnüberganges Bahnhofstrasse lt. Eisenbahnkreuzungsgesetz 8. grundhafter Ausbau der Thalenser Strasse einschließlich SW- und RW-Kanal 9. grundhafter Ausbau der Kramerringstrasse einschließlich SW- und RW-Kanal 10. Stabilisierung des Hanges in der Stecklenberger Strasse 11. Befestigung des Weges in der Stecklenberger Strasse 2 – 5 12. grundhafter Ausbau der alten L 92 13. Verlagerung der Bushaltestellen nach Fertigstellung der OU L 92 14. Anbau einer Aula an die Grundschule 15. Prüfung und ggf. Neubau der Brücke Lindenstrasse zur Eckartschule 16. Renovierung der Kindertagesstätte 17. Einbau einer Sicherheitstür Hauseingang Kindertagesstätte 18. Sanierung der Außentreppe Kindertagesstätte 19. Umgestaltung und Sanierung einschließlich neuer Geräte Spielplatz Kindertagesstätte 20. Anschaffung neuer Digitaltechnik Feuerwehr 21. Anschaffung eines Löschfahrzeuges LF 8 für die Feuerwehr Neinstedt 22. Ausbau Eselsweg 23. Neubau des Bahnsteiges auf dem Gelände des Bahnhofes in Neinstedt Genehmigung Gebietsänderungsvereinbarung Gemeinde Neinstedt – Stadt Thale I. 1.Die Gebietsänderungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Neinstedt und der Stadt Thale wird genehmigt. 2. Für diese Entscheidung werden keine Kosten erhoben. II. Begründung: Mit Schreiben vom 05.09.2008, eingegangen am 08.09.2008, wurde der Antrag auf Genehmigung der Gebietsänderungsvereinbarung nach § 17 Abs. 1 GO LSA gestellt. Die Unterlagen zur formellen Prüfung wurden mit gleichem Datum vollständig vorgelegt. Mit Schreiben vom 25. 09.2008 wurde der Stadt Thale mitgeteilt, dass es erforderlich ist, den Beschluss des Stadtrates Thale vom 28.08.2008 zu wiederholen, da hier die Gebietsänderungsvereinbarung in der Fassung des Entwurfs vom 23.07.2008 beschlossen wurde, ohne auf die vom Gemeinderat der Gemeinde Neinstedt am 07.08.2008 erfolgten Änderungen einzugehen. Mit Schreiben vom 06.11.2008, eingegangen am 7.11.2008, wurde der neue Beschluss des Stadtrates Thale vom 22.10.2008 sowie die neu am 03.11.2008 ausgefertigte Gebietsänderungsvereinbarung nachgereicht. Die Genehmigung der Vereinbarung zur Gebietsänderung vom 03.11.2008 beruht auf den §§ 18 Abs. 1 Satz 5 und 17 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBl. LSA, S. 568), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform vom 14. Februar 2008 (GVBl. LSA S. 40, 46). Danach können Gebietsänderungen aus Gründen des öffentlichen Wohls durch Vereinbarung der beteiligten Gemeinden mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde vorgenommen werden. Diese Vereinbarung muss von den Gemeinderäten der beteiligten Gemeinden mit der Mehrheit der Mitglieder beschlossen werden. Zuvor sind die Bürger zu hören, die in dem unmittelbar betroffenen Gebiet wohnen. Gem. § 18 Abs. 1 in Verbindung mit § 134 GO LSA ist der Landkreis Harz für die Genehmigung der Gebietsänderungsvereinbarung örtlich und sachlich zuständig. Die Eingliederung der Gemeinde Neinstedt in die Stadt Thale entspricht den Gründen des öffentlichen Wohls gem. § 16 Abs. 1 GO LSA. Gem. § 1 Abs. 1 Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetz (GemNeuglGrG) ist Ziel der Neugliederung der gemeindlichen Ebene zukunftsfähige gemeindliche Strukturen zu schaffen. Gem. § 2 Abs. 1 GemNeuglGrG soll dieses Ziel vorrangig durch die Bildung von Einheitsgemeinden erfolgen. Daneben sollen Gesichtspunkte der Raumordnung und Landesplanung sowie die örtlichen Zusammenhänge, insbesondere wirtschaftliche und naturräumliche Verhältnisse wie auch historische und landsmannschaftliche Verbundenheiten berücksichtigt werden. Die Eingliederung der Gemeinde Neinstedt in die Stadt Thale ist zum 01.01.2009 beabsichtigt. Es sind auch die Voraussetzungen des § 17 Abs. 1 GO LSA erfüllt. Gesichtspunkte der Raumordnung, Landesplanung usw. sprechen nicht gegen den geplanten Zusammenschluss. Auf Grund der Einhaltung der formellen und materiellen Voraussetzungen einer Gebietsänderung wird die Genehmigung zur Gebietsänderungsvereinbarung, die zum 01.01.2009 in Kraft treten soll, erteilt. Die Kostenentscheidung beruht auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Verwaltungskostengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (VwKostG LSA) vom 27.06.1991 (GVBl. LSA S. 154), zuletzt geändert am 22.12.2004 (GVBl. LSA S. 866, 868). III. Im Übrigen gebe ich folgende Hinweise bzgl. der Auslegung des Vertragstextes: 21 Harzer Kreisblatt 12/08 Amtsblatt des Landkreises Harz – Amtlicher Teil Zu § 1 Abs. 2 Ich weise darauf hin, dass der Gemeinderat nur die Einrichtung eines Bürgerbüros beschließen kann, da die Einrichtung einer Außenstelle, die tatsächlich Verwaltungsaufgaben wahrnimmt, eine Angelegenheit der inneren Organisation der Gemeinde ist. Diese obliegt nach § 63 Abs. 1 GO LSA allein dem Bürgermeister und ist mithin der Zuständigkeit des Gemeinderates entzogen. Zu § 4 Abs. 1 Satz 2 § 4 Abs. 1 Satz 2 ist dahingehend zu verstehen, dass die Ortschaftsverfassung gem. § 89 GO LSA frühestens zur übernächsten Wahl der Gemeinderäte nach Einführung der Ortschaftsverfassung aufgehoben werden kann. Zu § 6 Abs. 1 Nr. 2 und 3 Die Zuständigkeitsübertragung kann jedenfalls dann nur deklaratorische Bedeutung haben, wenn die Ausgestaltung, Unterhaltung und Nutzung des Feuerwehrdepots in Zusammenhang mit gesetzlichen Brandschutzaufgaben steht. Nach dem Brandschutzgesetz sind die Ausgestaltung und Unterhaltung der Feuerwehren gemeindeweit zu koordinieren. Ein Ortschaftsrat kann dies in seiner Gesamtheit nicht überblicken. Zu § 6 Abs. 5 Der Erhalt des Jagdbezirkes sowie die Zuständigkeit für die Verpachtung bestimmen sich nach bundes- und landesgesetzlichen Regelungen. Im Rahmen dieser Gesetze kann die Festlegeung mithin nur rein deklaratorische Bedeutung haben. Zu § 7 Abs. 3 Diese Regelung ist jedenfall hinsichtlich des beweglichen Vermögens an praktischen Gegebenheiten und unter Beachtung der Organisationshoheit des Bürgermeisters nach § 63 Abs. 1 GO LSA zu orientieren. Zu § 7 Abs. 5 Gem. § 7 Abs. 5 sollen Erlöse aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen, die aus dem Eigentum der eingegliederten Gemeinde Neinstedt stammen, für 10 Jahre für kommunale Maßnahmen in den Ortsteilen Neinstedt verwendet werden. Gem. § 44 Abs. 3 Nr. 4 GO LSA obliegt die ausschließliche Verfügungsgewalt über Einnahmen dem Stadtrat der Stadt Thale, in deren Haushaltsplan die Mittel insgesamt aufzunehmen sind. Hierfür wäre dann ein Beschluss des Stadtrates im Rahmen der Haushaltsplanung notwendig. Zu § 9 Ich gehe davon aus, dass die schrittweise Anpassung der Hebesätze an die derzeit in der Stadt Thale geltende Höhe noch, so wie im Gebietsänderungsvertrag wiedergegeben, in der Grund- sowie der Gewerbesteuersatzung der Gemeinde Neinstedt festgeschrieben wird und der Gebietsänderungsvertrag insoweit nur die geltende Rechtslage wiedergibt. Wäre dies nicht der Fall, würde die Regelung jedenfalls hinsichtlich der Zwischenschritte ins Leere laufen, da eine Vereinbarung der Hebesatzhöhe im Gebietsänderungsvertrag keine Rechtswirkung nach außen entfaltet und damit keine Basis für Steuererhebungen sein kann. Auch die Stadt Thale könnte in diesem Fall keine Abhilfe schaffen, da diese die Hebesätze nur in einheitlicher Höhe für das gesamte Gemeindegebiet festlegen kann. Zu § 11 Abs. 3 und 4 Die Absichtserklärungen haben allein deklaratorische Bedeutung, da die abschließende Entscheidung über die Art und Weise der Weiterbeschäftigung der hier genannten Bediensteten bzw. die Fortführung der genannten Maßnahmen gem § 63 Abs. 1 GO LSA allein dem Bürgermeister obliegt. Zu § 13 Abs. 2 Nach dem Brandschutzgesetz sind Ausgestaltung und Unterhaltung der Feuerwehren gemeindeweit zu koordinieren. Die Entscheidungsbefugniss liegt hier nicht beim Ortschaftsrat, da dieser die übergreifenden Zusammenhänge nicht überblicken kann. Mithin kann diese Regelung allein deklaratorische Bedeutung haben. Zu § 13 Abs. 5 Die Regelung ist dahingehend zu verstehen, dass die Empfehlungen des Ortschaftsrates hinsichtlich der Betreuung der freiwilligen Feuerwehr keine Bindungswirkung entfalten. Zu § 15 Die Gebührenfreiheit bezieht sich entsprechend der Kompetenz des Landesgesetzgebers nur auf die Gebühren, die dem Landesrecht unterliegen. Gebühren, die sich durch Bundesrecht ergeben, sind nicht befreit. § 15 ist daher so zu verstehen, dass es sich hierbei um Kosten handelt, die sich durch Landesrecht ergeben. Eine Änderung oder Anpassung des Gebietsänderungsvertrages hinsichtlich der erteilten Hinweise ist nicht erforderlich. IV. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Harz, Friedrich-Ebert-Str. 42, 38820 Halberstadt, schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Landkreis Harz/Der Landrat gez. Dr. Ermrich Halberstadt, den 10.12.2008 – Siegel – Gebietsänderungsvereinbarung Der Gemeinderat Weddersleben hat am 24.07.2008 beschlossen, dass die Gemeinde Weddersleben innerhalb der „freiwilligen Phase“ im Rahmen des Leitbildes zur Gemeindegebietsreform des Landes Sachsen-Anhalt nach Maßgabe der nachstehenden Vereinbarung in die Stadt Thale eingegliedert wird. Die Bürger der Gemeinde Weddersleben sind am 02.03.2008 nach § 17 Absatz 1 Satz 7 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen Anhalt vom 5.10 1993 (GVBl. S. 568), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform vom 14.02.2008 (GVBl. LSA S. 40) in Verbindung mit § 55 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen Anhalt in der Fassung vom 27.02.2004, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 16.11.2006 (GVBl. LSA S. 523) (nachfolgend KWG LSA) gehört worden. Der Stadtrat Thale hat am 28.08.2008 der Eingliederung der Gemeinde Weddersleben in die Stadt Thale innerhalb der „freiwilligen Phase“ im Rahmen des Leitbildes zur Gemeindegebietsreform des Landes Sachsen-Anhalt nach Maßgabe der nachstehenden Vereinbarung zugestimmt. Zur Durchführung der Eingliederung schließen die Gemeinde Weddersleben und die Stadt Thale aufgrund der §§ 17 und 18 GO LSA diese Vereinbarung. Vereinbarung § 1 Eingliederung (1) Die Gemeinde Weddersleben wird zum 01. Januar 2009, 0:00 Uhr aufgelöst und in die Stadt Thale eingegliedert. (2)Die Stadt Thale beabsichtigt, im Ortsteil Weddersleben eine Verwaltungsaußenstelle vorzuhalten und dort bedarfsgerechte Sprechzeiten zu gewährleisten. § 2 Sicherung der Einwohner- und Bürgerrechte (1)Zur Sicherung der Bürgerrechte nach den §§ 20 und 21 GO LSA wird die Dauer des Wohnsitzes und des Aufenthaltes in der eingegliederten Gemeinde Weddersleben auf die Dauer des Wohnsitzes oder des Aufenthaltes in der Stadt Thale angerechnet. (2)Die Einwohner der eingegliederten Gemeinde Weddersleben haben im Verhältnis zur Stadt Thale die gleichen Rechte und Pflichten wie die übrigen Einwohner der Stadt Thale entsprechend dieser Vereinbarung. (3)Die öffentlichen Einrichtungen der Stadt Thale stehen den Einwohnern der eingegliederten Gemeinde Weddersleben im Rahmen der geltenden Bestimmungen in gleicher Weise wie den bisherigen Einwohnern der Stadt Thale zur Verfügung. § 3 Bezeichnung, Wappen, Flagge (1)Neben dem Namen der Stadt Thale gilt die Gemeindebezeichnung „Weddersleben” als Ortsteilbezeichnung weiter. Der Ortsteil Weddersleben ist in die Hauptsatzung der Stadt Thale aufzunehmen. 22 Harzer Kreisblatt 12/08 Amtsblatt des Landkreises Harz – Amtlicher Teil (2)Für die Ortseingangsschilder wird vereinbart, dass darauf zuerst der Name des Ortsteils „Weddersleben“, darunter die Worte “Stadt Thale” und darunter die Worte „Landkreis Harz“ stehen. (2)Soweit nach der Eingliederung für bestimmte Rechtsgebiete Ortsrecht in der Ortschaft Weddersleben nicht besteht, gilt auch dort das Ortsrecht der Stadt Thale nach entsprechender Bekanntmachung. (3)Die Ortschaft und die Vereine in der nunmehrigen Ortschaft dürfen, soweit sie bisher dazu berechtigt waren, die bisherigen Wappen und Flaggen als Ausdruck der Verbundenheit der Bevölkerung weiter führen. (3)Mit Wirkung der Eingliederung gilt die Hauptsatzung der Stadt Thale, die gemäß § 4 dieser Vereinbarung entsprechend anzupassen ist. § 4 Ortschaftsverfassung, Ortschaftsräte (1)Für die eingegliederte Gemeinde Weddersleben wird die Ortschaftsverfassung nach §§ 86 ff GO LSA auf unbestimmte Zeit eingeführt. Sie kann nur im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat geändert, ergänzt oder wieder abgeschafft werden. (2)Bis zur Wahl des Ortschaftsrates nimmt der Gemeinderat der eingegliederten Gemeinde die Aufgaben des Ortschaftsrates wahr. Dabei wird auf die Übergangsregelung des § 58 Abs. 1b GO LSA bezüglich des bisherigen Bürgermeisters der Gemeinde Weddersleben verwiesen. Mit der nächsten ordentlichen Wahl des Ortschaftsrates wird dessen Mitgliederzahl auf neun bestimmt. Näheres dazu wird in der Hauptsatzung der Stadt Thale geregelt werden. (3)Die Aufgaben des Ortschaftsrates regeln sich nach § 87 GO LSA. Er hat insbesondere ein Vorschlags- und Antragsrecht in allen die Ortschaft betreffenden Angelegenheiten. Er ist zu wichtigen Angelegenheiten, welche die Ortschaft betreffen, zu hören. Näheres dazu wird in der Hauptsatzung bzw. in der Geschäftsordnung der Stadt Thale geregelt werden. Der Ortschaftsrat erhält die Hauptsatzung und die Geschäftsordnung der Stadt Thale zur Information. (4)Gemäß § 87 Absatz 2 GO LSA kann der Stadtrat der Stadt Thale durch Hauptsatzung dem Ortschaftsrat bestimmte Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, zur Erledigung übertragen. Dazu sind im Haushaltsplan der Stadt Thale für die Ortschaft Weddersleben entsprechende Mittel zu veranschlagen. (5)Die Vereinbarungsschließenden Gemeinden legen fest, dass in der Hauptsatzung der Stadt Thale zur Wahrung der Eigenart der eingegliederten Gemeinde Weddersleben die in § 6 definierten Aufgaben zur Entscheidung auf den Ortschaftsrat übertragen werden. (6)Für die Dauer seiner Wahlperiode nimmt der bisherige ehrenamtliche Bürgermeister der Gemeinde Weddersleben die Aufgaben des Ortsbürgermeisters wahr. Danach wird der Ortsbürgermeister vom Ortschaftsrat aus dessen Mitte gewählt. (7)Der Ortsbürgermeister bereitet die Beschlüsse des Ortschaftsrates vor, führt sie in Vertretung des Bürgermeisters aus und leitet die Sitzungen des Ortschaftsrates. Er hat den Ortschaftsrat über Angelegenheiten, die für die Ortschaft von Bedeutung sind, rechtzeitig zu unterrichten und dem Ortschaftsrat Auskunft zu erteilen. Er kann an den Sitzungen des Stadtrates Thale und seiner Ausschüsse mit beratender Stimme teilnehmen und in allen Angelegenheiten, welche die Ortschaft betreffen, Auskunft vom Bürgermeister verlangen. Er ist auf sein Verlangen zum Gegenstand der Verhandlungen zu hören. (8)Die zum Zeitpunkt der Eingliederung bestehende Aufwandsentschädigungsregelung für den übergeleiteten Gemeinderat Weddersleben und den ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Weddersleben sind bis zum Ablauf ihrer Amtszeit in die Entschädigungssatzung der Stadt Thale aufzunehmen. Die Entschädigungen der Mitglieder des Ortschaftsrates und des Ortsbürgermeisters sind nach dem Ablauf der Amtszeit des übergeleiteten Gemeinderates und des übergeleiteten Bürgermeisters neu festzulegen. (9)Die Regelungen des § 4 Absätze 1 bis 7 werden in die Hauptsatzung der Stadt Thale aufgenommen. § 5 Ortsrecht (1)Als Ortsrecht der eingegliederten Gemeinde Weddersleben gilt das in der Anlage 1 aufgelistete Ortsrecht, soweit es nicht durch die Eingliederung gegenstandslos geworden ist, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen dieser Vereinbarung im bisherigen Geltungsbereich fort. Die Anpassung des Ortsrechts an das Recht der Stadt Thale hat spätestens bis zum 31.12.2013 zu erfolgen. (4)Die bestehende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, Vorhaben- und Erschließungspläne, Städtebauliche Verträge) wird übernommen und im Rahmen der Planung für das gesamte Gemeindegebiet weitergeführt. Dieses gilt auch für die durch den Gemeinderat der bisherigen Gemeinde Weddersleben bereits beschlossenen sonstigen Planungen und Konzepte zur Weiterentwicklung der Ortschaft Weddersleben. (5)Vor der Abgabe von Stellungnahmen seitens der Stadt Thale zu Ausweisungen der Regionalplanung, die das Gebiet der Ortschaft Weddersleben betreffen, ist der Ortschaftsrat anzuhören. (6)Die Gemeinde Weddersleben wird vom Abschluss der Vereinbarung bis zum Zeitpunkt der Eingliederung Verfahren der Bauleitplanung nur im Einvernehmen mit der Stadt Thale neu beginnen. (7)Für Straßenbaumaßnahmen ist die zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung geltende Straßenausbaubeitragssatzung der bisherigen Gemeinde Weddersleben entsprechend § 5 Absatz 1 weiter anzuwenden, bis es durch neues Ortsrecht wirksam ersetzt wird oder durch höheres Recht außer Kraft tritt. § 6 Wahrung der Eigenart (1)Die Stadt Thale verpflichtet sich, den Charakter und das örtliche Brauchtum der Gemeinde Weddersleben auch nach der Eingliederung zu fördern und zu erhalten. Hierzu überträgt die Stadt Thale im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel durch Hauptsatzung dem Ortschaftsrat bezogen auf den Ortsteil Weddersleben folgende Aufgaben zur abschließenden Entscheidung: 1. Ausgestaltung, Unterhaltung und Benutzung des Gemeindehauses, 2. Ausgestaltung, Unterhaltung und Benutzung des Feuerwehrdepots, 3. Ausgestaltung, Unterhaltung und Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses, 4. Ausgestaltung und Unterhaltung der Ortsfeuerwehr innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr Thale bei Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, 5. Ausgestaltung, Unterhaltung und Benutzung des Jugendclubs, 6. Ausgestaltung, Unterhaltung und Benutzung der Gemeindestraßen, der öffentlichen Plätze und öffentlichen Flächen, sofern deren Bedeutung über den Bereich der Ortschaft Weddersleben nicht hinausgeht, 7. Festlegung der Reihenfolge zum Umbau- und Ausbau sowie zur Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen einschließlich der dazugehörigen Beleuchtungseinrichtungen, sofern deren Bedeutung über den Bereich der Ortschaft Weddersleben nicht hinausgeht, 8. Vorschlagsrecht zur Neu- und Umbenennung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen; 9. Pflege des Ortsbildes und des örtlichen Brauchtums, 10. Förderung der örtlichen Vereinigungen, 11. Pflege von Partnerschaften, 12. Abschluss von Verträgen über Vermietung, Verpachtung und Nutzung von Grundstücken, insbesondere auch Acker- und Waldflächen, sowie beweglichem Vermögen, die sich auf dem Gebiet des Ortsteils Weddersleben befinden, bis zu einer Wertgrenze von 25.000 € jährlich je Vertragsverhältnis, 13. Veräußerung von beweglichem Vermögen, das sich auf dem Gebiet des Ortsteils Weddersleben befindet bis zu einer Wertgrenze von 25.000 € jährlich je Vertragsverhältnis, 14. Verwaltung und Pflege des Friedhofs. Die für die vorgenannten Punkte 1 bis 14 notwendigen Mittel werden im Haushaltsplan der Stadt Thale gesondert veranschlagt. 23 Harzer Kreisblatt 12/08 Amtsblatt des Landkreises Harz – Amtlicher Teil (2)Die Stadt Thale wird bei der Vergabe von Leistungen und Lieferungen nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil A, B und C (VOB/A; VOB/B, BOB/C) im Ortsteil Weddersleben den Ortschaftsrat Weddersleben hören, soweit gesetzlich zulässig. Hinsichtlich der Wertgrenzen gilt die Dienstanweisung der Stadt Thale zur Vergabe öffentlicher Aufträge und die Hauptsatzung der Stadt Thale zwingend. § 9 Steuern Bis zum 31.12.2018 werden die in der eingemeindeten Gemeinde Weddersleben im Haushaltsjahr 2008 geltenden Steuerhebesätze der Grundsteuer A und B und der Gewerbesteuer beibehalten. Die Hundesteuer wird spätestens bis zum 31.12.2013 an das Recht der Stadt Thale angepasst. (3)Die Stadt Thale wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die in der Ortschaft Weddersleben bestehenden öffentlichen Einrichtungen und Vereine sowie die Durchführung heimatpflegerischer und kultureller Veranstaltungen mindestens im bisherigen Umfang fördern. Die Stadt Thale wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Bestand und Betrieb der folgenden in der Ortschaft Weddersleben vorhandenen kommunalen Einrichtungen gewährleisten: - Grundschule + Kleinsportanlage - Kindertageseinrichtung - Jugendclub mit Festwiese + Sportplatz - Friedhof - Bauhof - Spielplatz - Feuerwehrdepot - Turnhalle / Thiestraße - Turnhalle / Bahnhofstraße - kommunale Häuser / Wohnungen Erfolgt bis zum 31.12.2018 in der Stadt Thale eine Senkung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B und für die Gewerbesteuer, werden diese entsprechend auf den Ortsteil Weddersleben angepasst. (4) Bei Verschlechterung der Haushaltssituation der Stadt Thale, den Ortsteil Weddersleben betreffend, ist der Ortschaftsrat Weddersleben zu hören. (5) Die Stadt Thale beabsichtigt, den Jagdbezirk der eingegliederten Gemeinde Weddersleben zu erhalten. Über die Verpachtung des Jagdbezirks entscheidet die Jagdgenossenschaft Weddersleben. § 7 Rechtsnachfolge (1)Die Stadt Thale tritt zum Zeitpunkt der Eingliederung die Rechtsnachfolge für die Gemeinde Weddersleben an. Sie tritt insbesondere in die Zweckverbände, Verbände und Vereinigungen, denen die eingegliederte Gemeinde Weddersleben angehörte, sowie in die von ihr abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen und privaten Verträge ein und übernimmt deren Verbindlichkeiten. Die Geschäftsanteile der Gemeinde Weddersleben an Kapitalgesellschaften gehen ebenfalls auf die Stadt Thale über. (2)Die Mitgliedschaften der einzugliedernden Gemeinde Weddersleben in Zweckverbänden, Verbänden und Vereinigungen, sowie die Verträge und Kapitalbeteiligungen ergeben sich aus der als Anlage 2 beigefügten Aufstellung. (3)Das bewegliche sowie das sonstige Vermögen der einzugliedernden Gemeinde Weddersleben, geht mit dem Zeitpunkt der Eingliederung in das Eigentum der Stadt Thale über und verbleibt im Ortsteil Weddersleben. Alle für die Gemeinde Weddersleben am 31.12.2008 um 24.00 Uhr in den Grundbüchern verzeichneten Grundstücke gehen mit dem Zeitpunkt der Eingliederung in das Eigentum der Stadt Thale über. (4)Die Schulden und die Rücklagen der Gemeinde Weddersleben gehen auf die Stadt Thale über. (5)Einnahmen aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen, die mit der Eingliederung aus dem Eigentum der Gemeinde Weddersleben in das Eigentum der Stadt Thale übergehen, werden für kommunale Maßnahmen im Ortsteil Weddersleben verwendet. Diese Regelung wird auf 10 Jahre nach der Auflösung der Gemeinde Weddersleben begrenzt. § 8 Haushaltsführung (1)Die Haushaltssatzung der Gemeinde Weddersleben bleibt bis zum Ende des Haushaltsjahres 2008 in Kraft. (2)Die Gemeinde Weddersleben wird vom Abschluss der Vereinbarung bis zum Zeitpunkt der Eingliederung Vereinbarungen und Verträge und finanzielle Verpflichtungen nur im Einvernehmen mit der Stadt Thale eingehen. Sie wird sich aller Entscheidungen im Sinne der §§ 99 ff. GO LSA enthalten, welche die Finanzlage der Stadt Thale belasten könnten. § 10 Investitionen (1)Die Stadt Thale wird die in der Ortschaft Weddersleben begonnenen Baumaßnahmen in Abstimmung mit dem Ortschaftsrat ordnungsgemäß weiterführen und fertig stellen, z.B. die Quedlinburger – und Teufelsmauerstraße. (2)Die Stadt Thale wird auch in der Ortschaft Weddersleben Förderprogramme, wie Städtesanierung im ländlichen Bereich und Dorferneuerungsprogramm fortführen bzw. in neue Förderprogramme überführen. (3)Bei weiteren Investitionsvorhaben der Gemeinde Weddersleben, welche Bestandteil der mittelfristigen Finanzplanung im laufenden Haushaltsjahr sein müssen, richtet sich die Priorität danach, ob für die Vorhaben Fördermittel genehmigt oder in Aussicht gestellt sind, sowie ob und in welcher Höhe die Gemeinde Weddersleben Rücklagen gebildet hat. Rücklagen sind prinzipiell entsprechend der von der Gemeinde Weddersleben vor Abschluss dieser Vereinbarung festgelegten Zweckbestimmung zu verwenden. Die vorgenannten Investitionen ergeben sich aus der Beigefügten Anlage 3. (4)Die Stadt Thale verpflichtet sich hiermit, dass sie ab dem Jahr 2009 zukünftige Investitionen angemessen auf die vereinbarungsschließenden Gemeinden verteilt und dabei die Ortschaft Weddersleben angemessen berücksichtigt. § 11 Personalübergang (1)Die Ehrenbeamten der eingegliederten Gemeinde Weddersleben treten am 01.01.2009 in den Dienst der Stadt Thale ein. (2)Hauptamtliche Beamte, Arbeiter und Angestellte hat die Gemeinde Weddersleben nicht. (3)Die Gemeinde Weddersleben wird in der Zeit vom Abschluss bis zum Zeitpunkt ihrer Eingliederung in die Stadt Thale jede Veränderung der dienstoder arbeitsrechtlichen Verhältnisse ihrer Bediensteten, insbesondere Neueinstellungen und Höhergruppierungen, nur im Einvernehmen mit der Stadt Thale vornehmen. (4)Die Stadt Thale beabsichtigt, eine Büroangestellte des Ortsbürgermeisters vorzuhalten, sofern gesetzliche Regelungen dem nicht entgegenstehen. (5)Die Stadt Thale beabsichtigt, zwei Gemeindearbeiter und einen Hausmeister vorzuhalten, sofern gesetzliche Regelungen dem nicht entgegenstehen. (6)Die Stadt Thale beabsichtigt, die Finanzierung der über die Maßnahme Kommunal-Kombi bei der Gemeinde Weddersleben eingesetzten Arbeitskräfte zu sichern, sofern gesetzliche Regelungen dem nicht entgegenstehen. § 12 Schulwesen Der vorhandene Schulstandort ergibt sich aus dem geltenden Schulentwicklungsplan des Landkreises Harz. Die Stadt Thale ist um die Erhaltung dieses Schulstandortes bemüht. Im Übrigen finden § 6 Abs. 3 und 4 Anwendung. § 13 Gewährung des Brandschutzes und der Hilfeleistung (1)Der Stadt Thale obliegen die Aufgaben nach dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz – BrSchG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.06.2001 in der zurzeit geltenden Fassung. 24 Harzer Kreisblatt 12/08 Amtsblatt des Landkreises Harz – Amtlicher Teil (2)Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Weddersleben besteht als Ortsfeuerwehr Weddersleben der Stadt Thale fort. Gerätehaus, Technik und Ausrüstung verbleiben im Ortsteil Weddersleben, sofern gesetzliche Regelungen dem nicht entgegenstehen. § 18 In-Kraft-Treten Die Gebietsänderungsvereinbarung ist mit der Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Harz und deren Bestimmungen im Amtsblatt des Landkreises Harz „Harzer Kreisblatt“ zu veröffentlichen. (3)Der Gemeindewehrleiter wird zum Ortswehrleiter der Ortschaft Weddersleben in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Thale bis zum Ende seiner Amtszeit. Das Vorschlagsrecht für die Benennung des Ortswehrleiters steht unter Anwendung der Anforderungen zu § 15 BrSchG LSA der Ortsfeuerwehr der Ortschaft Weddersleben zu. Die Gebietsänderungsvereinbarung tritt am 01.01.2009 in Kraft. (4)Die Stadt Thale stellt die zur Einsatzbereitschaft der Ortsfeuerwehr Weddersleben erforderlichen Mittel im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten in den Haushalt der Stadt Thale unter Beachtung der Regelungen in § 8 dieser Vereinbarung ein. Anlage 1 zu § 5 Abs. 1 der Gebietsänderungsvereinbarung (Ortschaftsrecht) (5)Die Betreuung der Ortsfeuerwehr Weddersleben obliegt unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften der Stadt Thale nach den Empfehlungen des Ortschaftsrates Weddersleben. Anlage 3 zu § 10 Abs. 3 der Gebietsänderungsvereinbarung (Investitionsvorhaben) § 14 Wirtschaft (1)Der Erhaltung und Weiterhaltung der örtlichen Wirtschaft wird entscheidende Bedeutung zur Standortsicherung und Erhöhung der Attraktivität der Stadt Thale einschließlich der Ortschaft Weddersleben beigemessen. Produzierendes Gewerbe, Handel und Dienstleistungen bilden zusammen mit dem Fremdenverkehr entscheidende Wirtschaftsfaktoren, die besonders gefördert und weiterentwickelt werden müssen. Anlage 1 zu § 5 Abs. 1 der Gebietsänderungsvereinbarung (Ortschaftsrecht) 1.Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Weddersleben vom 08.11.2007 2. Hauptsatzung der Gemeinde Weddersleben vom 24.12.2005 3.Aufwandsentschädigungssatzung der Gemeinde Weddersleben vom 10.03.2005 4.Geschäftsordnung der Gemeinde Weddersleben vom 01.12.1994 und die Änderung der Geschäftsordnung der Gemeinde Weddersleben vom 23.09.1999 5.Satzung über die Übertragung der Reinigungspflicht für die Gemeinde Weddersleben vom 15.06.1995 6.Satzung über Erlaubnis für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten und Sondernutzungsgebühren und Sondernutzungsgebührensatzung vom 15.06.1995 7.Satzung über die Einrichtung der Feuerwehr und die Erhebung von Kostensatz und gebühren der Feuerwehr der Gemeinde Weddersleben vom 10.03.2005 8.Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde Weddersleben vom 27.11.1997 ( Baumschutzsatzung ) 9.Benutzungs- und Gebührenordnung der Sporthalle der Gemeinde Weddersleben vom 30.06.2005 10.Gebührensatzung für den Besuch der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Weddersleben vom 29.05.2008 11.Satzung über die Gemeinnützigkeit der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Weddersleben vom 24.11.2003 12.Satzung für den Besuch der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Weddersleben vom 22.05.2003 13. Hundesteuersatzung der Gemeinde Weddersleben vom 11.05.2006 14.Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die Verkehrsanlagen der Gemeinde Weddersleben vom 22.02.2001 15.Beitragssatzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die Verkehrsanlagen der Gemeinde Weddersleben vom 22.02.2001 16.Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Weddersleben einschließlich der Gebührenordnung für die Gemeinde Weddersleben vom 20.03.2003 (2)Die Stadt Thale beabsichtigt, die bestehenden Gewerbegebiete weiterzuentwickeln. (3)Der Erhalt und die Weiterentwicklung der „Lebenshilfe Quedlinburg Harzkreis gGmbH“ in der Ortschaft Weddersleben werden durch die Stadt Thale Unterstützung finden. § 15 Besondere Vereinbarungen Falls Ummeldungen oder Umschreibungen persönlicher Dokumente und anderer persönlicher Unterlagen der Einwohner der bisherigen Gemeinde Weddersleben aufgrund von Ortsnamen – und Straßenumbenennungen in Zusammenhang mit der Eingliederung in die Stadt Thale notwendig sind, sind diese Rechtshandlungen nach § 19 Abs. 2 GO LSA frei von öffentlichen Abgaben und Gebühren im Fall der Zuständigkeit der Stadt Thale. Soweit den Bürgern aufgrund der Gebietsänderung öffentlichen Abgaben und Gebühren bei anderen Behörden entstehen, wird die Stadt Thale diese Kosten erstatten. § 16 Regelung von Streitigkeiten (1)Diese Vereinbarung wurde im Geist der Gleichberechtigung und Vertragstreue getroffen. Auftretende Unstimmigkeiten sind in diesem Sinne zu regeln. (2)Können Meinungsverschiedenheiten nicht einvernehmlich geregelt werden, ist die Kommunalaufsicht anzurufen. (3)Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. Sollte eine vorstehende Regelung dem derzeitig oder künftig geltenden Recht widersprechen, so soll sie durch eine Regelung ersetzt werden, die dem am nächsten kommt, was die den Vertrag schließenden Seiten gewollt haben. Im Übrigen soll die Vereinbarung Rechtbestand haben. § 139 BGB findet keine Anwendung. § 17 Sprachliche Gleichstellung Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Vereinbarung gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. Weddersleben, 03.09.2008 Thale, 03.09.2008 Dirk-Michael Meisel (Siegel) Bürgermeister Thomas Balcerowski (Siegel) Bürgermeister Anlage 2 zu § 7 Abs. 2 der Gebietsänderungsvereinbarung (Mitgliedschaften) Anlage 2 zu § 7 Abs. 2 der Gebietsänderungsvereinbarung (Mitgliedschaften) 1. Städte- und Gemeindebund des Landes Sachsen-Anhalt 2. Unterhaltungsverband Selke/obere Bode Quedlinburg 3.Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Ostharz Quedlinburg 4. Kommunaler Schadensausgleich des Landes Sachsen-Anhalt 5. Konzessionsvertrag mit der MITGAS Halle 6. Konzessionsvertrag vom enviaM Halle 7. KOWISA GmbH und Co KG Magdeburg 8. Fördermitgliedschaft im Regionalverband Harz e.V. 25 Harzer Kreisblatt 12/08 Amtsblatt des Landkreises Harz – Amtlicher Teil Anlage 2 zu § 7 Abs. 2 der Gebietsänderungsvereinbarung (Verträge) 1.Hausverwaltungsvertrag mit der WGV GmbH Nordharz Quedlinburg vom 27.11.1997 über die Verwaltung der gemeindeeigenen Mietobjekte 2.Wartungsvertrag über die Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Weddersleben vom 27.07.2000 mit Elektrotherm Thale 3.Vertrag mit dem Tierschutzverein (Tierheim) Quedlinburg vom 01.01.1999 4.Vereinbarung mir dem Abfallzweckverband Halberstadt für die Säuberung des Containerstellplatzes vom 14.01.2004 5.Wartungsvertrag zwischen der Kindertagesstätte und der Fa. Hostingspeed GbR Warnstedt über Computertechnik vom 14.02.2008 6.Nutzungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Weddersleben und der Gemeinde Warnstedt über die finanzielle Mitbeteiligung am Verwaltungshaushalt der Grundschule vom 03.02.2000 7.Vertrag über die Beförderung zum Schwimmunterricht mit dem Mietwagenunternehmen H. Specht vom 01.08.2002 8.Nutzungsvereinbarung zwischen der Grundschule und der Kurverwaltung Bad Suderode über die Benutzung Therapiebad vom 06.07.2000 9.Wartungsvertrag für die Grundschule und den Kindergarten mit der Fa. Sicherheits- und Kommunikationstechnik Quedlinburg über die Brandmeldeanlagen vom 31.07.2003 10.Wartungsvertrag für die Grundschule mit der Fa. Heisat Quedlinburg für die Heizung vom 16.02.1995 11.Wartungsvertrag für die Grundschule und den Kindergarten mit der Fa. Nitschke Gernrode für die Heizung vom 14.12.1994 12.Wartungsvertrag für die Grundschule/Turnhalle/Kita mit der Fa. Rundfunk Gernrode über den Blitzschutz vom 14.05.1992 13.Wartungsvertrag für die Grundschule mit der Fa. Hostingspeed GbR Warnstedt über Computertechnik vom 01.06.2006 14.Nutzungsvertrag für die Grundschule mit der Fa. Altendorf Bad Suderode über den Breitbandanschluss vom 02.01.1996 15.Wartungsvertrag mit der Fa. Rühlig Bürosysteme GmbH für den Kopierer im Gemeindebüro vom 19.07.2006 16.Servicevertrag mit dem Computerservice John Quedlinburg über Computertechnik im Gemeindebüro vom 23.06.2003 17.Wartungsvertrag mit der Fa. Heisat Quedlinburg für die Gastherme im Gemeindeamt vom 13.11.1998 18.Wartungsvertrag mit der Fa. Ermlich und Gehrke GmbH Thale für die Gastherme im Feuerwehrdepot vom 17.07.2007 19.Pachtvertrag für die Grundschule mit der Evangelischen Kirchengemeinde für den Schulhof vom 15.11.1990 mit Ergänzung vom 27.04.1999 20.Pachtvertrag mit Herrn L. Borchert Thale für den Teufelsmauergarten vom 02.10.2006 21.Mietvertrag mit dem Kleintierzuchtverein e.V. Weddersleben für die Turnhalle in der Thiestraße vom 01.09.2003 einschließlich Verlängerung ab 01.09.2008 22.Landpachtvertrag mit der Agrargenossenschaft Warnstedt e.G. vom 25.01.1994 einschließlich Verlängerung vom 18.01.2008 23.Fischereipachtvertrag mit dem Angelverein Ostharz Quedlinburg für den Flottenteich vom 30.10.2007 24. Pachtvertrag mit GUG Automobile Thale vom 31.03.2005 25.Pachtvertrag mit der Schützengesellschaft 1809 Weddersleben e.V. über eine Teilfläche Schützenplatz vom 29.12.1998 26.Pachtvertrag mit der SV Rotation Weddersleben e.V. über eine Teilfläche auf dem Anger + Pilsbude vom 22.12.1992 einschließlich Verlängerung vom 23.04.2001 27.Pachtvertrag mit dem Hundesportverein Weddersleben über Teilflächen vom 11.01.1990 28.Pachtvertrag mit Herrn D. Schulz Weddersleben über eine Teilfläche / Word vom 20.10.1998 29.2 Pachtverträge mit Herrn D.-M. Meisel zur Futtergewinnung vom 14.07.2000 30. Landpachtvertrag mit Erwin Freist aus Warnstedt vom 24.09.1997 31. Landpachtvertrag mit den Neinstedter Anstalten vom 02.11.1995 Anlage 3 zu § 10 Abs. 3 der Gebietsänderungsvereinbarung (Investitionsvorhaben) 1. Höfenstraße mit Mineral aufschütten 2. Instandsetzung Feldwege – Wanderwegausbau 3. Quedlinburger Straße - Ausbau 4. Teufelsmauerstraße – neue Decke 5. Bergstraße – neu Decke 6. Thalenser Straße – neue Decke 7. Jugendclub – Dacherneuerung 8. Jugendclub – Renovierung 9. Turnhalle in der Bahnhofstraße – Erneuerung der Sanitäranlagen 10. Turnhalle in der Bahnhofstraße – Parkettsanierung 11. Heizhaus – Dachsanierung 12. Grundschule – Renovierung 13. Feuerwehrdepot – Renovierung 14. Feuerwehr - Anschaffung neuer Digitaltechnik 15. Kindertagesstätte – Renovierung 16. Friedhofskapelle – Renovierung 17. Friedhofskapelle – Anstrich 18. Gemeindehaus Friedensstr. 7 – Anstrich 19. Bushaltestellen – Anstrich 20. Turnhalle in der Thiestraße – Malerarbeiten 21. Dorfgemeinschaftshaus – Aufarbeitung Holzbalken am Fachwerk 22. Dorfgemeinschaftshaus – Ausbau mit Übernachtungen 23. Bahnhofstraße 12 – 15 – Dämmung und verputzen 24.Bahnhofstraße 19 – Dacherneuerung und Nebenanlagen und Wohnungsausbau 25. Prüfung und ggf. Neubau der Brücke in der Quedlinburger Straße 26.Ausbau der Gehwege (u. a. in der Thalenser Str. und Warnstedter Str. / Friedhof) und der Straßenbeleuchtung 27. Sanierung der Thiestraße 28. Bausicherung am Grundstück Bahnhofstraße 22 (Grauer Hof) 29. Sanierung Word - Absenkungen 30. Sanierung Angerweg Genehmigung Gebietsänderungsvereinbarung Gemeinde Weddersleben – Stadt Thale I. 1.Die Gebietsänderungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Weddersleben und der Stadt Thale wird genehmigt. 2. Für diese Entscheidung werden keine Kosten erhoben. II. Begründung: Mit Schreiben vom 05.09.2008, eingegangen am 08.09.2008, wurde der Antrag auf Genehmigung der Gebietsänderungsvereinbarung nach § 17 Abs. 1 GO LSA gestellt. Die Unterlagen zur formellen Prüfung wurden mit gleichem Datum vollständig vorgelegt. Die Genehmigung der Vereinbarung zur Gebietsänderung vom 03.09.2008 beruht auf den §§ 18 Abs. 1 Satz 5 und 17 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBl. LSA, S. 568), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform vom 14. Februar 2008 (GVBl. LSA S. 40, 46). Danach können Gebietsänderungen aus Gründen des öffentlichen Wohls durch Vereinbarung der beteiligten Gemeinden mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde vorgenommen werden. Diese Vereinbarung muss von den Gemeinderäten der beteiligten Gemeinden mit der Mehrheit der Mitglieder beschlossen werden. Zuvor sind die Bürger zu hören, die in dem unmittelbar betroffenen Gebiet wohnen. Gem. § 18 Abs. 1 in Verbindung mit § 134 GO LSA ist der Landkreis Harz für die Genehmigung der Gebietsänderungsvereinbarung örtlich und sachlich zuständig. 26 Harzer Kreisblatt 12/08 Amtsblatt des Landkreises Harz – Amtlicher Teil Die Eingliederung der Gemeinde Weddersleben in die Stadt Thale entspricht den Gründen des öffentlichen Wohls gem. § 16 Abs. 1 GO LSA. Gem. § 1 Abs. 1 Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetz (GemNeuglGrG) ist Ziel der Neugliederung der gemeindlichen Ebene zukunftsfähige gemeindliche Strukturen zu schaffen. Gem. § 2 Abs. 1 GemNeuglGrG soll dieses Ziel vorrangig durch die Bildung von Einheitsgemeinden erfolgen. Daneben sollen Gesichtspunkte der Raumordnung und Landesplanung sowie die örtlichen Zusammenhänge, insbesondere wirtschaftliche und naturräumliche Verhältnisse wie auch historische und landsmannschaftliche Verbundenheiten berücksichtigt werden. Die Eingliederung der Gemeinde Weddersleben in die Stadt Thale ist zum 01.01.2009 beabsichtigt. Es sind auch die Voraussetzungen des § 17 Abs. 1 GO LSA erfüllt. Gesichtspunkte der Raumordnung, Landesplanung usw. sprechen nicht gegen den geplanten Zusammenschluss. Auf Grund der Einhaltung der formellen und materiellen Voraussetzungen einer Gebietsänderung wird die Genehmigung zur Gebietsänderungsvereinbarung, die zum 01.01.2009 in Kraft treten soll, erteilt. Die Kostenentscheidung beruht auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Verwaltungskostengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (VwKostG LSA) vom 27.06.1991 (GVBl. LSA S. 154), zuletzt geändert am 22.12.2004 (GVBl. LSA S. 866, 868). III. Im Übrigen gebe ich folgende Hinweise bzgl. der Auslegung des Vertragstextes: Zu § 4 Abs. 1 Satz 2 § 4 Abs. 1 Satz 2 ist dahingehend zu verstehen, dass die Ortschaftsverfassung gem. § 89 GO LSA frühestens zur übernächsten Wahl der Gemeinderäte nach Einführung der Ortschaftsverfassung aufgehoben werden kann. Zu § 6 Abs. 1 Nr. 2 Die Zuständigkeitsübertragung kann jedenfalls dann nur deklaratorische Bedeutung haben, wenn die Ausgestaltung, Unterhaltung und Nutzung des Feuerwehrdepots in Zusammenhang mit gesetzlichen Brandschutzaufgaben steht. Nach dem Brandschutzgesetz sind die Ausgestaltung und Unterhaltung der Feuerwehren gemeindeweit zu koordinieren. Ein Ortschaftsrat kann dies in seiner Gesamtheit nicht überblicken. Zu § 6 Abs. 1 Nr. 4 Nach dem Brandschutzgesetz sind Ausgestaltung und Unterhaltung der Feuerwehren gemeindeweit zu koordinieren. Die Entscheidungsbefugniss liegt hier nicht beim Ortschaftsrat, da dieser die übergreifenden Zusammenhänge nicht überblicken kann. Mithin kann diese Regelung allein deklaratorische Bedeutung haben. zu § 6 Abs. 3 Der Erhalt der Grundschule ist nicht von der Stadt Thale abhängig. Gem. § 22 Abs. 2 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) stellen die Landkreise und kreisfreien Städte Schulentwicklungspläne für ihr Gebiet im Benehmen mit der Schulbehörde und den kreisangehörigen Gemeinden unter Mitwirkung ihrer Kreiseltern- und Kreisschülerräte oder der Stadteltern- und Stadtschülerräte auf. Mithin kann diese Regelung allein deklaratorische Bedeutung haben. Zu § 7 Abs. 3 Diese Regelung ist jedenfall hinsichtlich des beweglichen Vermögens an praktischen Gegebenheiten und unter Beachtung der Organisationshoheit des Bürgermeisters nach § 63 Abs. 1 GO LSA zu orientieren. Zu § 7 Abs. 5 Gem. § 7 Abs. 5 sollen Erlöse aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen, die aus dem Eigentum der eingegliederten Gemeinde Weddersleben stammen, für 10 Jahre für kommunale Maßnahmen in den Ortsteilen Weddersleben verwendet werden. Gem. § 44 Abs. 3 Nr. 4 GO LSA obliegt die ausschließliche Verfügungsgewalt über Einnahmen dem Stadtrat der Stadt Thale, in deren Haushaltsplan die Mittel insgesamt aufzunehmen sind. Hierfür wäre dann ein Beschluss des Stadtrates im Rahmen der Haushaltsplanung notwendig. Zu § 11 Abs. 4 bis 6 Die Absichtserklärungen haben allein deklaratorische Bedeutung, da die abschließende Entscheidung über die Art und Weise der Weiterbeschäftigung der hier genannten Bediensteten bzw. die Fortführung der genannten Maßnahmen gem § 63 Abs. 1 GO LSA allein dem Bürgermeister obliegt. Zu § 13 Abs. 5 Die Regelung ist dahingehend zu verstehen, dass die Empfehlungen des Ortschaftsrates hinsichtlich der Betreuung der freiwilligen Feuerwehr keine Bindungswirkung entfalten. Zu § 15 Die Gebührenfreiheit bezieht sich entsprechend der Kompetenz des Landesgesetzgebers nur auf die Gebühren, die dem Landesrecht unterliegen. Gebühren, die sich durch Bundesrecht ergeben, sind nicht befreit. § 15 ist daher so zu verstehen, dass es sich hierbei um Kosten handelt, die sich durch Landesrecht ergeben. Eine Änderung oder Anpassung des Gebietsänderungsvertrages hinsichtlich der erteilten Hinweise ist nicht erforderlich. IV. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Harz, Friedrich-Ebert-Str. 42, 38820 Halberstadt, schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Landkreis Harz/Der Landrat gez. Dr. Ermrich Halberstadt, den 10.12.2008 – Siegel – Bekanntmachung über den Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung Bekanntgabe gem. § 3 a Satz 2, zweiter Halbsatz UVPG, des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3 c UVPG Der Landesbetrieb Bau, Niederlassung West hat die Zulassung für die Erneuerung und Errichtung von Ufermauern am Mühlengraben, im Zusammenhang mit dem grundhaften Ausbau der B 27 Ortsdurchfahrt Elbingerode, in der unteren Wasserbehörde des Umweltamtes des Landkreises Harz beantragt. Im Zusammenhang mit der Straßenbaumaßnahme ist die Errichtung eines 3,0 m breiten Gehweges von der Rohrbachstraße bis zum Ortsausgang nach Rübeland geplant. Der Neubau des Gehweges erfordert die abschnittsweise Errichtung von Ufermauern am Mühlengraben. Weiterhin sind der Rückbau einer Wehranlage im Mühlengraben und die Vertiefung der Gewässersohle auf ca. 120 m geplant. Für die Genehmigung nach § 120 Wassergesetz Land Sachsen – Anhalt (WG LSA in der Bekanntmachung der Neufassung vom 12.April 2006, GVBl. LSA S. 248, zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.November 2007, GVBl. LSA S. 353) wurde eine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c Abs. 1 UVPG durchgeführt. Im Rahmen der Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Begründung: Das Vorhaben hat nach Einschätzung der Behörde aufgrund der überschlägigen Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 UVPG aufgeführten Kriterien, sowie landesspezifischer Standortgegebenheiten keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Gemäß § 3 a Satz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbstständig anfechtbar. Die Unterlagen können beim Landkreis Harz, Umweltamt, Nicolaiplatz 1 in 38855 Wernigerode eingesehen werden. Wernigerode, den 11.11.2008 gez. Werner 27 Harzer Kreisblatt 12/08 Amtsblatt des Landkreises Harz – Amtlicher Teil Bekanntmachung Aufgrund des § 48 Abs. 2 Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 12. April 2006 (GVBl. LSA S.248) ist eine Änderung der Verordnung des Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlage des Wasserwerkes Aspenstedt vorgesehen. Der Entwurf der Verordnung und die maßgeblichen Karten im Maßstab 1: 25 000 und 1: 5 000 liegen vom 22.12.2008 bis 22.01.2009 (einschließlich) in der Verwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy Bahnhofstraße 210 38822 Ströbeck und im Landkreis Harz Untere Wasserbehörde, Zimmer 306 Nicolaiplatz 1 38855 Wernigerode während der Dienststunden zur Einsicht für jeden aus. Bedenken oder Anregungen zu dem Verordnungsentwurf einschließlich der Gebietsabgrenzung können bis zum Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft und im Landkreis Harz - Untere Wasserbehörde - vorgebracht werden. Der Landrat Landkreis Harz Bekanntmachung des Landkreises Harz gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG – in der Neufassung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757, ber. S. 2797), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470) Vorhaben: Gewässerausbaumaßnahme – Wesentliche Umgestaltung des Riederschen Grabens in Ballenstedt, Poststraße Die Stadt Ballenstedt beabsichtigt, die vorhandene Verrohrung des Riederschen Grabens in der Poststraße zwischen Goethe- und Bebelstraße auf einer Länge von ca. 125 Metern zu beseitigen und das Gewässer als offenen Wasserlauf zu gestalten. In vorliegender Angelegenheit ergab die allgemeine Vorprüfung im Einzelfall, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch das Vorhaben nicht zu erwarten sind. Gemäß § 3a Satz 1 UVPG stelle ich daher fest, dass für die geplante Gewässerausbaumaßnahme keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Die entscheidungsrelevanten Unterlagen können beim Landkreis Harz, Umweltamt, Nicolaiplatz 1 in 38855 Wernigerode zu den üblich Sprechzeiten eingesehen werden. Wernigerode, den 04. Dezember 2008 Der Landrat C. Bekanntmachungen regionaler Behörden und Einrichtungen Öffentliche Bekanntmachung zur Bewirkung einer Zustellung nach § 41 VwVfG i. V. m. § 10 VwZG Herr Silvio Päschke, gemeldet unter der Anschrift: 38820 Halberstadt, Finckestr. 7 dort aber nicht erreichbar, wird hiermit benachrichtigt, dass bei der Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR, Zimmer 10, für ihn bestimmte Bescheide/Schriftstücke vom 29.01.2008 Aktenzeichen: 507381 vom 10.03.2008 Aktenzeichen: 507381 vom 08.11.2008 Aktenzeichen: 507381 vom 11.12.2007 Aktenzeichen: 507381 vom 11.12.2007 Aktenzeichen: 507381 vom 21.05.2008 Aktenzeichen: 507381 vom 07.11.2008 Aktenzeichen: 507381 vom 10.05.2006 Aktenzeichen: 113475 vom 27.11.2007 Aktenzeichen: 113475 vom 10.05.2006 Aktenzeichen: 113658 vom 11.12.2007 Aktenzeichen: 113658 in Empfang genommen werden können. Die gesamten Schriftstücke werden hiermit öffentlich zugestellt. Gegen die Bescheide kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden, der bei der Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR, Braunschweiger Str. 87/88, 38820 Halberstadt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen ist. Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR Der Vorstand Halberstadt, den 01.12.2008 D. Sonstige Mitteilungen Beim Landkreis Harz ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer/ eines Gesundheitsaufseherin / Gesundheitsaufsehers zu besetzen. Die Stelle ist nach Vergütungsgruppe VIb/Vc BAT-O bewertet. Diese Vergütungsgruppe wird gem. Anlage 3 TVÜ-VKA vorläufig der Entgeltgruppe 6 TVöD/VKA zugeordnet. Es handelt sich um eine Teilzeitstelle mit 30 Wochenstunden. Anforderungsprofil ·Abschluss einer Ausbildung als Gesundheitsaufseherin / Gesundheitsaufseher oder · Abschluss einer Ausbildung als Fachkraft für Hygieneüberwachung Erwartetet werden: · gründliche Kenntnisse im Verwaltungsrecht · ADV-Kenntnisse · selbständiges und verantwortungsbewusstes Handeln · Führerschein (Klasse B) · Nutzung eines privaten PKW für Dienstfahrten Wünschenswert sind: ·Kenntnisse über seuchenrechtliche Festlegungen und Aufgaben des Gesundheitsamtes auf dem Gebiet des Infektionsschutzes ·Kenntnisse über Übertragungswege und Bedeutung ansteckender Krankheiten ·Kenntnisse zur Trink- und Badewasserhygiene und zu den gesetzlichen Regelungen auf diesem Gebieten · Kenntnisse auf dem Gebiet der Krankenhaushygiene Aufgabenschwerpunkte: ·Selbständige Durchführung von hygienischen Überwachungen gemäß § 13 Gesundheitsdienstgesetz Land Sachsen-Anhalt mit den Schwerpunkten: · Trink- und Badewasserhygiene · Hygiene öffentlicher Einrichtungen ·Hygiene in medizinischen Einrichtungen und Einrichtungen der Körperund Schönheitspflege ·umweltbezogener Gesundheitsschutz gemäß § 6 Gesundheitsdienstgesetz Land Sachsen-Anhalt ·Wahrnehmung von Aufgaben des Gesundheitsamtes bei der Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, insbesondere Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen gemäß Infektionsschutzgesetz, Veranlassung von Maßnahmen Hinweise: Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Ihre Bewerbung mit den aussagefähigen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 16.01.2009 an den Landkreis Harz, Personalamt, Friedrich-EbertStraße 42, 38820 Halberstadt. Der Landrat 28 Heimische Produkte aus Blankenburg SETA GmbH schafft regionale Identität Blankenburg. Vor gut einem Jahr wurde die SETA GmbH (Sozialorientierter Erwerbsbetrieb Teamarbeit) durch die Gesellschafter Brücke e. V., Gesund älter werden im Harz e. V. und Förderverein Kulturregion Blankenburg gegründet. Damit wurden die vielfältigen Aktivitäten in der Region in einer neuen Qualität fortgeführt. In enger Zusammenarbeit mit der Kommunalen Beschäftigungsagentur des Landkreises Harz (KoBa) ist ein Instrument zur Integration von Langzeitarbeitslosen geschaffen worden, das über Transitarbeitsplätze genau diesen Menschen eine Perspektive und die Rückführung in die Erwerbstätigkeit ermöglicht und damit der sozialen Verantwortung in unserer Gesellschaft auf besondere Weise Rechnung trägt. Harzer Kreisblatt 12/08 Gut 90 Teilnehmer in Maßnahmen des 2. Arbeitsmarktes Vielfältige Unterstützung für Vereinsarbeit und kommunale Projekte Gernrode. „Etwa 90 Teilnehmer sind derzeit im Rahmen so genannter 1-Euro-Jobs beziehungsweise in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Gernrode/Harz tätig.“, informierte kürzlich Verwaltungsamtsleiter Holger Thiele. Durch die engagierte Arbeit dieser Mitarbeiter werden die Vereinsarbeit, eine Reihe von kommunalen Projekten, aber auch die Arbeit der Kirchengemeinde nachhaltig unterstützt, so der Verwaltungsamtsleiter. In direkter Trägerschaft der Verwaltungsgemeinschaft Gernrode/Harz laufen derzeit 27 dieser 1-Euro-Maßnahmen mit 44 Teilnehmern. Vier weitere Maßnahmen mit vier Teilnehmern stehen vor der Genehmigung. Mit den laufenden Maßnahmen werden die Seniorenbetreuung, die Jugendarbeit, insbesondere auch die wichtige Jugendarbeit in der Freiwilligen Feuerwehr, die Tourismusarbeit, die Verbesserung der Infrastruktur in den Gemeinden, die Chronik- und Bibliotheksarbeit sowie die Vereinsarbeit in den Sport-, Kultur-, Schützenund anderen Vereinen auf vielfältige Art sinnvoll unterstützt. In diesem Zusammenhang verwies der Verwaltungsamtsleiter auf die gute Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen der ARGE SGB II Quedlinburg. Cornelia Dierks und Simone Colmsee (v.l.) beim Abfüllen von Apfelsaft in der mobilen Mosterei. Die SETA GmbH schrieb sich neben der Bewirtschaftung der Oberen Mühle und des Teehauses unter anderem auf die Fahne, einen Teil der umliegenden Parks und Gärten sowie die Streuobstwiesen Blankenburgs zu pflegen. Die Wiederbelebung der alten Forstbaumschule im Heers ist ein weiterer Baustein. Neben der positiven Auswirkung auf das optische Erscheinungsbild der Stadt entstehen dabei natur belassene Produkte aus unserer Heimat. Eigene Bienenvölker unterstützen den Erhalt der heimischen Vegetation und produzieren original „Blankenburger Bienenhonig“. Von den Streuobstwiesen abgelesenes Obst wird mit der hauseigenen mobilen Mosterei zu Apfelsaft verarbeitet. Beide Produkte sind natur belassen, ohne Zusatz von Konservierungs-, Farb- oder sonstigen künstlichen Inhaltsstoffen. Viele Mitarbeiter und Geschäftspartner schwören bereits darauf. Inzwischen werden Honig und Saft in der Innenstadt von Blankenburg sowie in der Oberen Mühle angeboten. Ab 2009 ist sogar geplant, dass jeder mit eigener Apfelernte (ob Kleingartensparte, Verein, Nachbarschaftsgruppe o.ä.) die Möglichkeit bekommt, sein Obst nach vorheriger terminlicher Absprache zu Saft verarbeiten zu lassen. Jeder Arbeitsschritt kann beobachtet werden. Und es ist nicht anderes enthalten als Natur pur. Hier gilt noch das Motto „Dein Obst – dein Saft“. Auch der bei den Pflegemaßnahmen anfallende Holzbeschnitt bleibt nicht ungenutzt. Mit Unterstützung des VHS Bildungswerkes lassen handwerklich begabte Mitarbeiter der SETA GmbH daraus dekorative Pilze für den Vorgarten oder Sitzgarnituren (auch für Kinder) entstehen. Aus dem einen oder anderen Stück entsteht auch schon einmal ein hölzernes Vogelhaus, das mit „Blankenburger Hirschblut“, einem wohlschmeckenden Kräuterlikör, gefüllt ist, und als „Zwitscherkasten“ schon manches Geburtstagskind erfreut hat. Alternativ dazu kann man sich auch einmal ein Fläschchen „Blankenburger Mühlentropfen“ munden lassen. Doch es gibt noch mehr Ideen. Mit der Zeit soll ein ausgewogener Produktkorb mit einheimischen Waren angeboten werden. Aus Blankenburg für Blankenburg! Eine positive Zusammenarbeit im Bereich des 2. Arbeitsmarktes gibt es seit Jahren auch mit der Umweltsanierungs- und Strukturförder GmbH Ballenstedt (USSG) und dem Europäischen Bildungswerk. So laufen derzeit vier 1-Euro-Maßnahmen mit insgesamt 22 Teilnehmern in der Verwaltungsgemeinschaft in der Trägerschaft der USSG. Darunter sind die zehn Ranger, die die öffentliche Ordnung und Sicherheit in Gernrode, Rieder, Bad Suderode und Friedrichsbrunn unterstützen. Das Europäische Bildungswerk betreut eine Maßnahme mit zwölf benachteiligten Jugendlichen, die unter der Thematik „Demokratie erlernen und erleben/Gernrode“ auf das spätere Berufsleben vorbereitet werden. Diese jungen Leute arbeiten eng mit der Grundschule und der Kindertagesstätte Gernrode zusammen und haben unter anderem dazu beigetragen, das Hort-Außengelände kreativ zu gestalten. „Sicherlich wird es nicht aus allen laufenden Maßnahmen des 2. Arbeitsmarktes heraus gelingen, den Teilnehmern einen direkten Übergang in den 1. Arbeitsmarkt zu ermöglichen“, so die Einschätzung von Verwaltungsamtsleiter Holger Thiele. „Gleichwohl vermitteln diese Maßnahmen den Teilnehmern wichtiges Know-how, welches ihnen den Einstieg oder Wiedereinstieg in das Berufsleben zumindest erleichtern kann,“ resümierte Thiele. Unternehmerin des Jahres 2009 gesucht Unter der Schirmherrschaft von Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff sucht der Verband selbstständiger Frauen in Sachsen-Anhalt e.V. (AMU) ab sofort Kandidatinnen für den Unternehmerinnenpreis SachsenAnhalt 2009. Nominiert werden können Unternehmerinnen mit einem tragfähigen Unternehmen, einer pfiffigen Idee, zukunftsweisenden Produkten, kunden- und servicenahen Dienstleistungen oder einer erfolgreich abgeschlossenen Unternehmensnachfolge. Die Unternehmerinnen können sich auch selbst bewerben. Die Preise werden im Rahmen der „InterUnternehmerinnenKonferenz“ am 6. März 2009 im Gesellschaftshaus in Magdeburg verliehen. Bewerben können sich Einzelunternehmerinnen oder Unternehmerinnenteams aller Branchen unabhängig von der Unternehmensgröße, die ihr Unternehmen vor dem 31. Dezember 2007 gegründet haben. Nachfolgerinnen müssen die Nachfolge bis zum 30.06.2007 abgeschlossen haben. Bei Bewerbungen von Gesellschaften muss die Bewerberin/ müssen die Bewerberinnen mit mindestens 50 Prozent am Stammkapital beteiligt sein. Aus allen eingegangenen Bewerbungen wird eine hochkarätig besetzte Jury drei Preisträgerinnen auswählen. Erstmals sind die ersten Preise mit Geld bzw. Sachwerten dotiert. Bis zum 11. Februar 2009 können Bewerbungen oder Vorschläge beim AMU eingereicht werden. Alle nötigen Informationen sowie der Bewerbungsbogen stehen im Internet unter www.interunternehmerin.de zur Verfügung. 29 Harzer Kreisblatt 12/08 Internationaler Aktionstag: „International Women’s Club Wernigerode“ an der Hochschule Harz Halberstadt/Quedlinburg. Mit vielfältigen Aktionen auf den Marktplätzen in Halberstadt und Quedlinburg sowie in der Sekundarschule Burgbreite in Wernigerode wurde im Landkreis Harz in der Zeit vom 19. bis 27.November 2008 einmal mehr auf das Problem von Gewalt gegen Frauen aufmerksam gemacht. Anlass war der Internationale Tag „Nein zu Gewalt an Frauen“. Wernigerode. Auf Einladung von Jana Diesener, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Wernigerode, und Sarah Piper, Koordinatorin für Französisch an der Hochschule Harz, wurde am 26. November 2008 der „International Woman‘s Club Wernigerode“ gegründet. 18 Frauen aus verschiedenen Ländern fanden zusammen, um den Gedanken der Freundschaft und Hilfsbereitschaft zu pflegen. Ziel dieser Initiative ist es, das gegenseitige Verständnis zu fördern und zu festigen sowie den kulturellen Austausch zu pflegen. „Nein zu Gewalt gegen Frauen“ Der Arbeitskreis „gegen Gewalt an Frauen und Kinder“ des Landkreises Harz war mit Infoständen, Bodenplatten, der Verteilung von Taschentücher mit der Aufschrift „Häusliche Gewalt ist kein Schicksal“ und einer provokanten Wäscheleine mit Aussagen von Kindern, die mit ihren Müttern ins Frauen -und Kinderschutzhaus flüchten mussten, sowie der Ausstellung „Zerrissen“ in den drei Städten präsent. Auch wenn sich derartige Zustände und ihre Ursachen nicht durch einen Tag im Jahr erträglicher gestalten oder gar beseitigen lassen, ist es dem Arbeitskreis dennoch gelungen, mit diesen Aktionen die Öffentlichkeit noch mehr für die Problematik zu sensibilisieren und vor allem für Betroffene ein Zeichen zu setzen. Gewalt gegen Frauen und Kinder ist kein Kavaliersdelikt, kein Beziehungsoder Familiendrama sondern eine massive Verletzung des Menschenrechts. Für viele Frauen ist Gewalt in der Partnerschaft eine alltägliche Erfahrung und davon sind sehr oft die Kinder mit betroffen. Nachdenklich stimmt die Tatsache, dass etwa 1,3 Millionen Kinder in Deutschland körperlich misshandelt werden und 37 Prozent der Jugendlichen die häufig misshandelt wurden, selbst gewalttätig werden. Eine von der Bundesrepublik in Auftrag gegebene Studie aus dem Jahr 2004 besagt, dass jede vierte Frau Opfer häuslicher Gewalt wurde. Die „zugezogenen“ Wernigeröderinnen kommen unter anderem aus Rumänien, Italien, Belgien, der Slowakei, und Frankreich, sie möchten ihre interkulturellen Erfahrungen teilen, Traditionen, Literatur und Sprachen besser kennen lernen sowie kulinarische Spezialitäten gemeinsam ausprobieren. Zudem soll ein „Cosmopolitan Mini-Club“ für die Kinder das Angebot bereichern. Auf Initiative von Jana Diesener (5.v.l.) und Sarah Piper (6.v.l.) wurde der „International Women’s Club“ an der Hochschule Harz gegründet Foto: HS Harz Der „International Women’s Club“ wird sich nach dem ersten gemütlichen Abend von nun an regelmäßig einmal im Monat zunächst im Turmzimmer (6.210) der Rektoratsvilla auf dem Wernigeröder Hochschul-Campus treffen. Am 14. Januar 2009 findet um 19.30 Uhr die nächste Zusammenkunft statt, dann steht das Thema „Wie wird Weihnachten und Neujahr in Deinem Land gefeiert?“ im Mittelpunkt. Alle interessierten Frauen mit internationalem Hintergrund und natürlich auch interkulturell engagierte Wernigeröderinnen sind herzlich willkommen. Ein etwas anderes Training für Schülerinnen Im Rahmen der Arbeit als gesundheitsfördernde Schule besuchten 24 Schülerinnen der 9. und 10. Klassen der Sekundarschule Hagenberg Gernrode am 12. November 2008 einen „Trainingskurs zur Selbstuntersuchung der Brust“ im Klinikum Quedlinburg. In ungewöhnlicher Weise haben betroffene Frauen und Kinder in Halberstadt auf ihr Schicksal aufmerksam gemacht. Im Landkreis Harz bekommen Frauen, die von Gewalt betroffen sind, mit ihren Kindern vielfältige Beratung, Hilfe und Schutz. Die Verbände, Vereine und Institutionen haben ihr Angebot inhaltlich und regional sehr gut aufeinander abgestimmt. Sie sind für die Hilfe suchenden Frauen und Mädchen im Kreisgebiet gut erreichbar und können auch auf die unterschiedlichen Formen von Gewalt angemessen reagieren. Unser Appell geht an alle Mitbürgerinnen und Mitbürger: Nicht wegsehen, darüber reden und Hilfe holen! Gleichstellungsbeauftragte Landkreis Harz Frauen- und Kinderschutzhaus Frauenberatungsstelle Halberstadt Geschützte Wohnung Wernigerode Tel.: 03941 – 59 70 45 84 Tel.: 039483 – 86 85 Tel.: 03941 – 61 35 55 Tel.: 03943 – 63 42 93 Nach einer Begrüßung und kurzen Einführung durch Ulrike Döcke, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Quedlinburg, verfolgten wir die sehr interessanten und detaillierten Ausführungen von Frau Beitelrock, Assistenzärztin im Harz-Klinikum Wernigerode-Blankenburg, zur Entstehung, Behandlung und Früherkennung von Brustkrebs, einer der häufigsten Krebserkrankungen bei Frauen. Da ein Brustkrebstumor zu über 90% durch Selbstuntersuchung erkannt wird, war es für uns wichtig, die richtige Technik der Selbstuntersuchung zu kennen. So möchten wir uns noch einmal bei Frau Beitelrock und Ulrike Döcke für die Geduld bei der Beantwortung unserer Fragen recht herzlich bedanken. Ein Dankeschön sagen wir auch Frau Dr. Hübener vom Klinikum Quedlinburg. Da sie den Trainingskurs an diesem Tag unerwartet nicht selbst durchführen konnte, hat sie kurzfristig Frau Beitelrock dafür gewinnen können. Unsere Gesundheit ist uns wichtig und wir können nun aus Erfahrung empfehlen, diesen kostenlosen Trainingskurs zu besuchen. Schülerinnen der 9. und 10. Klassen der Sekundarschule Hagenberg Gernrode 31 Harzer Kreisblatt 12/08 Hochschule Harz engagiert sich im „Überregionalen Förderzentrum Harz“ Projekt in der Sekundarschule Hagenberg Gernrode: Darlingerode. Rund ein Jahr nach der Einrichtung des „Überregionalen Förderzentrums Harz“ wurde die Steuergruppe mit der Aufnahme der Hochschule Harz kürzlich erweitert. Den Kooperationsvertrag unterzeichneten der Rektor der Hochschule Harz, Prof. Dr. Armin Willingmann, und Dirk Clement, Schulleiter der Marianne-Buggenhagen-Schule. (unser Bild) Gernrode. Am 14.November führte die Klasse 6b der Sekundarschule Hagenberg in Gernrode mit Unterstützung von Pädagogen und Elternrat ihr Schulprojekt durch, bei dem es darum ging, mit wenig Geld und viel Fantasie den öden Klassenraum in einen warmen, lernfreudigen und duften Raum zu verwandeln. „Mit der Integration der Hochschule Harz in unser Netzwerk vervollständigen wir den Kreis wichtiger Initiatoren“, hob Koordinator und Schulleiter Dirk Clement hervor. Umrahmt wurde die Zusammenkunft durch ein buntes Programm des Musikprojekts „Drei Wünsche frei“, das von Schülerinnen und Schülern der Marianne-Buggenhagen-Schule ausgerichtet wurde. Diese Förderschule für Körperbehinderte ermöglicht allen Schülern einen gleichwertigen Schulabschluss, u. a. den Hauptschul- und Realschulabschluss sowie den erweiterten Realschulabschluss. Daneben kann bei entsprechenden Leistungsvoraussetzungen das Abitur im kooperierenden Osterwiecker Fallsteingymnasium abgelegt werden. Bisher bestimmten staubige Kreide, ein paar muffige Bücher, unansehnliche Betonwände, dazu zwei Dutzend atmende Kinder mit Turnbeuteln das typische Klassenzimmer - ein Konzentrationskiller. „Als wichtiger Bestandteil der Bildungslandschaft und der Region stellen wir uns gern sozialer Verantwortung“, so Hochschul-Rektor Prof. Dr. Armin Willingmann nach Unterzeichnung des Kooperationsvertrages. Die Hochschule Harz sieht ihre Aufgabe darin, vor allem die Fortbildung der Lehrer mit zu begleiten und an der Umsetzung einzelner Projektaktivitäten mitzuarbeiten. „Mit nachgefragten, zielgruppenorientierten Programmen wie beispielsweise der erfolgreichen KinderHochschule und GenerationenHochschule haben wir in den letzten Jahren bereits ein attraktives Programm für kleine und große Bürger der Region geschaffen und möchten unser erworbenes Know-How auch in dieses Netzwerk einbringen“, bedankte sich Rektor Willingmann für die Aufnahme in die „Familie des Überregionalen Förderzentrums Harz“. Die Hochschule Harz wird das Förderzentrum beispielsweise mit Exkursionen auf den Campus und der Ausrichtung von Informationsveranstaltungen unterstützen, um künftig noch konsequenter körperbehinderte Schüler auf einen akademischen Beruf vorzubereiten. Die gemeinsamen Aktivitäten sollen dazu dienen, Neugier und Interesse an ausgewählten Bildungsinhalten zu wecken und geeignete Schüler für ein späteres Studium zu sensibilisieren. Auf Basis des Frühstudierendenprogramms der Hochschule Harz soll auch der Begabtenentwicklung besondere Beachtung gewidmet werden. Bürgerservice wertet Befragung aus Mit der August-Ausgabe des Harzer Kreisblattes, im Internet und mittels ausgelegter Fragebögen waren alle Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, sich an einer Umfrage zum Leistungsangebot des Bürgerservice zu beteiligen. Inzwischen ist die Befragung abgeschlossen und weitgehend ausgewertet. Das Team des Bürgerservice bedankt sich bei allen Beteiligten für die Hinweise und Anregungen zu weiteren Veränderungen in der Aufgabenwahrnehmung. Gegenwärtig werden die Ergebnisse der Verwaltungsleitung präsentiert und gemeinsam Vorschläge zur Weiterentwicklung des Bürgerservice erarbeitet. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger können die Auswertung der Befragung der Januar-Ausgabe des Harzer Kreisblattes entnehmen. Auch nach Abschluss der Umfrage ist der Bürgerservice weiter an Hinweisen und Anregungen interessiert und greift diese gern auf. „Den Lebensraum Schule gestalten“ Doch nun entstand, dem fleißigen Elternrat sei Dank, an diesem Tag ein duftes, zweites Zuhause. Und auch die Schüler beteiligten sich mit großem Eifer an der Neugestaltung des Klassenzimmers. So wurde die große Fensterfront durch die Schüler von „Altlasten befreit“ und beidseitig gründlich gereinigt. Einiger Schülerinnen und Schüler betätigten sich kreativ mit einem dekorativen Naturnetz für die künftige „Duftdeko“. Mit Farbe, Pinsel und Schwämmchen bewaffnet ging es an die Wände. Warme Gelbtöne und ein kreativ geflammter Sockelbereich bestimmen nun den Klassenraum. Andere Schüler „schnippelten“ einen echt leckeren, gesunden Obstsalat für die ganze Klasse. Bei Getränken, Kuchen und Würstchen ließen die Schüler ihren Projekttag ausklingen und die Achtung vor dem selbst gestalteten Raum war groß. Bleibt zu hoffen, dass die Schüler nun lieber zum Unterricht kommen und die konzentrationsfördernde Wirkung der Düfte sich auch positiv im Notenspiegel widerspiegelt. Der Elternrat hofft jedenfalls auf dufte Lerneffekte. Andrea Buhre Schulabschluss an der Abendsekundarschule Halberstadt. Ab Januar 2009 bietet die Europaschule „Am Gröpertor“ in Halberstadt die Möglichkeit, in Abendklassen den Hauptschul- oder den Realschulabschluss zu erwerben. Für den nachträglichen Erwerb eines Schulabschlusses kann sich bewerben, wer mindestens 18 Jahre alt ist und bisher keinen Schulabschluss vorweisen kann. In Abhängigkeit von der vorhandenen Vorbildung liegt die Schuldauer zwischen 1 bis 2 1/2 Schuljahren. Der Besuch der Abendsekundarschule ist kostenlos, Fahrosten werden auf Antrag vom Heimatkreis erstattet. Für die Schulbücher sind Leihgebühren zwischen 1 und 3 Euro zu entrichten. Für die Bewerbung sind ein formloser Antrag, ein tabellarischer Lebenslauf sowie beglaubigte Kopien der Geburtsurkunde und des letzten Schulzeugnisses erforderlich. Bewerbungen sind an die Sekundarschule „Am Gröpertor“ in der Hospitalstraße 1 in Halberstadt zu richten Weitere Informationen gibt es unter der Telefonnummer 03941/611024. Kreismusikschule Harz ist größte des Landes Die Kreismusikschule Harz ist mit ihren rund 1.800 Schülerinnen und Schülern die größte des Landes Sachsen-Anhalt. In 1142 Unterrichtsstunden wurde im zurückliegenden Jahr musikalisches Wissen und Können vermittelt. In mehr als 450 Veranstaltungen und Konzerten wurde das Erlernte an ein breites Publikum weitergegeben. Zu ihrem ersten gemeinsamen Ensemblekonzert „Dreiklang“ präsentierten sich rund 250 Schüler der drei ehemaligen Kreismusikschulen im April 2008. 33 Harzer Kreisblatt 12/08 Der Weihnachtsmann besuchte den Pflegeelternverein Quedlinburg e.V. Halberstädter Pflegekinder trafen den Weihnachtsmann in den Spiegelsbergen Badeborn. Seit nunmehr schon 13 Jahren feiern die Pflegekinder mit ihren Familien ihre Weihnachtsfeier. Immer samstags vor dem 1. Advent gibt es im Kulturhaus Badeborn viele Überraschungen. Die Pflegeeltern sowie alle Kinder beteiligten sich dabei aktiv am vorweihnachtlichen Programm. Halberstadt. Auch der Verein der Pflege-und Adoptiveltern e.V. Halberstadt lädt seine Pflege- und Adoptivkinder alljährlich zu einer Weihnachtsfeier ein. Dabei gleicht keine Weihnachtsfeier der anderen – immer lassen sich die Organisatoren etwas besonderes einfallen. So auch in diesem Jahr, wo die Veranstaltung in den Halberstädter Spiegelsbergen in der Eremitage stattfand. Und da aller guten Dinge bekanntlich drei sind, gab es diesmal drei Überraschungen der Sonderklasse: Zum einen hat es sich der „Weihnachtsschneck“ nicht nehmen lassen, alle Kinder herzlich zu begrüßen. Als Überraschung hatte er eine Weihnachtsgeschichte mitgebracht, der alle ganz begeistert lauschten. Die zweite Überraschung war der Weihnachtsmann selbst, schwer beladen mit Geschenken für die Kinder. Mit einem Lied oder einem Gedicht bedankten sich die so reich beschenkten Mädchen und Jungen beim Weihnachtsmann und seinem Engel. Die dritte Überraschung war exotisch. Lama Söckchen kam höchst persönlich vorbei. In Begleitung der Gebrüder Bussenius durften die Kinder das Lama Söckchen streicheln und füttern. Zwei lustige kleine Hunde machten das Übererraschungspaket komplett. Bei allen, die zum Gelingen der schönen Feier beigetragen haben möchte sich die Vorsitzende des Vereins, Frau Ines Klein, recht herzlich bedanken. In diesem Jahr hatten einige Pflegeeltern das Märchen von „Hänsel und Gretel“ aufgeführt. Als der Weihnachtsmann kam, trugen viele Kinder mit Liedern, Gedichten sowie mit Musikstücken zum Weihnachtsprogramm bei. Dafür überraschte der Weihnachtsmann alle Kinder mit Adventskalendern und Familienspielen als diesjähriges Geschenk. Nach der gemütlichen Kaffeerunde bastelten die Kinder Schneemannfensterbilder, kleine Eskimos mit flauschigen Fellmänteln oder Tannenbäumchen als Kerzenhalter. Für jeden Geschmack war wieder etwas dabei. Bei weihnachtlicher Musik, netten Gesprächen der Pflegeeltern untereinander und fröhlich spielenden Kindern verging die Zeit sehr schnell. Die Weihnachtsfeier des Pflegeelternvereins Quedlinburg e. V. steht immer am Ende eines aktiven Jahres. Die große Teilnehmerzahl 2008 von 66 Pflegeeltern mit insgesamt 47 Kindern zeigt wiederum, dass der Verein als Interessengemeinschaft von unseren Pflegeeltern gesehen und angenommen wird. Die vielen Veranstaltungen wie z. B. Winterwanderung, Ostereiersuchen, Kindertagswochenende, Drachenfest sowie zahlreich angebotene Weiterbildungen für Pflegeeltern ergänzen die Jahresplanung. Der Vorstand des Vereins ist immer bemüht, das Vereinsleben den Wünschen der Pflegefamilien entsprechend zu organisieren. Das gute Miteinander mit dem Pflegekinderdienst Quedlinburg unterstützt das vielseitige Jahresprogramm. Allen fleißigen Helfern und Sponsoren gilt hiermit unser Dank für die gemeinsamen Veranstaltungen des Pflegeelternvereins Quedlinburg e. V. im Jahr 2008. Wir wünschen unseren Pflegefamilien eine schöne Vorweihnachtszeit, ein frohes Fest, fröhliche Kinderaugen und weiterhin ein gutes Miteinander 2009. Pflegeelternverein Quedlinburg e.V. Wiedersehen der Pflegekinder im Bauspielhaus Thale Thale. Auf Initiative des Pflegevaters Andreas Düe vom Vereins der Pflege und Adoptiveltern e.V. Halberstadt haben sich die Teilnehmer der Sommerferienaktion 2008 kürzlich im Bauspielhaus Thale getroffen. Die Pflegekinder freuten sich sehr über ein Wiedersehen mit ihren Freunden und verlebten einen wunderschönen Tag mit viel fun und action. Mit den besten Wünschen für einen guten Rutsch verabschiedeten sich die Pflegekinder voneinander bis zur nächsten Sommerferienaktion 2009. Übrigens, Pflegeeltern werden nach wie vor gesucht. Wer sich für die Aufnahme eines Pflegekindes interessiert, kann sich bei den unten genannten Ansprechpartnerinnen im Jugendamt des Landkreises Harz melden. Landkreis Harz Wir suchen Pflegeeltern auf Zeit für Kinder in Krisensituationen! Sie bieten: Erfahrungen im Umgang mit Kindern, Wärme und Geborgenheit in Ihrer Familie, Aufnahmemöglichkeiten für Kinder im Alter von 0 bis 16 Jahren. Wir bieten: eine intensive Vorbereitung, Beratung und Begleitung, Weiterbildung, Materielle Absicherung des Pflegekindes. Kontaktadresse: Landkreis Harz Jugendamt/Pflegekinderdienst Friedrich-Ebert-Straße 42 38820 Halberstadt Tel. 0 39 41 - 59 70 Ansprechpartner: Außenstelle Halberstadt: Christiane Rütting Elke Zschocke Außenstelle Wernigerode: Ingrid Köhler Jutta Cepelak Außenstelle Quedlinburg: Christiane Köhler -45 34 -43 34 -15 60 -15 45 -64 29 Harzer Kreisblatt 12/08 Neue Ausstellung im Landratsamt Halberstadt. Mit großem Interesse wurde eine neue Ausstellung im Landratsamt eröffnet. Der Halberstädter Maler Heini Henschel präsentiert hier noch bis zum Februar 2009 unter dem Titel „Mit Pinsel, Stift und Skizzenbuch unterwegs im Harz“ seine neuen Arbeiten, die im Verlauf dieses Jahres entstanden sind. Zentrales Thema seiner Malerei ist die Landschaft des Harzkreises, die der passionierte Wanderer vielfach erkundet hat. Die Ausstellung ist im ersten Stock des Hauses I des Landratsamtes in der Friedrich-Ebert-Straße 42 zu den bekannten Öffnungszeiten zu sehen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich willkommen. Neue Medien für 10 000 Euro angeschafft Quedlinburg. Kurz vor dem Ende des Jahres freuen sich die Mitarbeiterinnen der Kreisbibliothek über eine große Anzahl „Neuzugänge“ im Bestand. Mit der Förderung aus dem Landesprogramm „Allgemeine Kulturförderung“ konnte die Kreisbibliothek für insgesamt 10 000 Euro neue Medien aller Art erwerben. Darunter sind Fachbücher wie Brockhaus (Wirtschaft, Moderne Kunst), Reiseliteratur über die Toskana, Schottland, Österreich, Bayern, die Alpen und die Nordsee sowie Romane, Kinderbücher, CD‘s, DVD‘s und CDRom‘s. Darüber hinaus freute sich die Leiterin der Kreisbibliothek, Uta Schlemminger über zahlreiche Schenkungen in diesem Jahr. „Mit Schenkungen in diesem Maße hatten wir nicht gerechnet.“ Die Quedlinburger Buchhandlung Meinicke beispielsweise vergrößerte den Bestand der Bibliothek mit drei Kisten Bestsellerromanen. Weitere Schenkungen kamen von der Landeszentrale für politische Bildung mit der DVD „Da war immer nur Angst“ und von der Staatskanzlei SachsenAnhalt mit dem Buch „Lieber die unbarmherzige Wahrheit als eine barmherzige Lüge“ - ausgewählte Reden und Interviews des Ministerpräsidenten von Sachsen - Anhalt, Prof. Dr. Wolfgang Böhmer und einem Vorwort der Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel. „Mit allen Neuzugängen können wir ganz sicher unseren Leserinnen und Lesern kurz vor dem Jahresende eine Freude machen, Kindern spannende und fröhliche Stunden versprechen, Jugendliche mit Fachliteratur bei ihrer Ausbildung unterstützen oder auch Reiselustigen bei ihren Vorbereitungen auf die kommende Urlaubszeit helfen.“, freut sich Uta Schlemminger. Weihnachtsbasar der Lakomy-Schule war voller Erfolg Halberstadt. Nein, mit diesem Ergebnis hatte niemand gerechnet. Vielleicht liegt es an der Jahreszeit, die die Herzen der Menschen öffnet und das Aufeinanderzugehen leichter macht. Mit einem Traumergebnis von 550 Euro wurde der diesjährige Basar abgeschlossen, so groß war das Interesse an den Weihnachtsbasteleien der Schülerinnen und Schüler. Das Geld dient einem guten Zweck und wird helfen, die Pausengestaltung der Schüler der Reinhardt-Lakomy-Schule abwechselungsreicher zu gestalten. 35 Treffen der Naturschutzbeauftragten des Landkreises Harz Neue Pflanzenart im Landkreis Harz entdeckt Wernigerode. Der Landkreis Harz ist deutschlandweit eines der Gebiete mit der größten Vielfalt an Pflanzenarten nördlich der Alpen. Darauf verwies Vizelandrat Martin Skiebe in seiner Eröffnungsrede anlässlich der zweiten Naturschutzkonferenz der ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten Anfang Dezember in Wernigerode. Der erste Vortrag wurde von Dr. Dieter Frank aus dem Landesamt für Umweltschutz zum Thema „Der Pflanzenartenschutz im Harz - ein Alleinstellungsmerkmal?“ gehalten. Passend zum Thema berichtete Dr. Frank in seinem Beitrag über einen hochaktuellen Fund einer bisher in Deutschland nicht bekannten Pflanzenart. Im November 2008 entdeckte er im Regensteingebiet den Adlerfarn Pteridium pinetorum. Damit zeigt sich, dass es auch gegenwärtig noch möglich ist, neue Pflanzenarten aufzuspüren. Von allen Farn- und Blütenpflanzen, Moosen und Flechten, die in Sachen-Anhalt vorkommen, sind mindestens zwei Drittel auch oder ausschließlich im Harz zu finden. Die Ursachen dafür bestehen einerseits in den hier vorkommenden spezialisierten Arten, andererseits in reliktischen Vorkommen sowie in den besonderen Lebensräumen unserer Region. Hier nannte Dr. Frank insbesondere die Gebirgshochmoore, die autochthonen Fichtenwälder und die Fichten-Rotbuchen-Wälder, von denen im Harz die einzigen Vorkommen nördlich der Alpen zu finden sind. Unter dem Gesichtspunkt des gegenwärtig viel diskutierten Klimawandels ergibt sich eine besondere Verantwortlichkeit des Landes Sachsen-Anhalt für die Erhaltung alter Lebensräume wie Moore, Felsfluren und historisch alte Waldstandorte, d. h. Gebiete, die seit der Eiszeit ununterbrochen von Wald bestanden waren. Bedeutsam sind auch Reliktstandorte wie Schluchten, Gipfel und Steilhänge sowie geologische oder klimatische Sonderstandorte. Für den Harz charakteristische naturnahe und unwiederbringliche Reliktstandorte sind die Felskuppen, insbesondere die Brockenkuppe sowie das Bode- und das Selketal. Wertvolle anthropogene, d. h. vom Menschen geschaffene Sonderstandorte spezialisierter Pflanzen wie Schwermetallrasen, Bergmähwiesen und Halbtrockenrasen sind von einer weiteren Nutzung abhängig und deshalb zur Zeit bedroht. Der zweite Fachvortrag von Frank Meysel als Vertreter des Arbeitskreises Heimische Orchideen stand unter dem Thema „Die Situation ausgewählter Orchideenarten in Sachsen-Anhalt: Trends - Gefährdungen - Management“. In diesem Zusammenhang ist die Tatsache bemerkenswert, dass es einige Orchideenarten gibt, für die in den vergangenen zehn bis fünfzehn Jahren in Sachsen-Anhalt eine eindeutige Zunahme zu verzeichnen ist. Dies trifft im Besonderen auf die Bienen-Ragwurz, aber auch auf Spinnen-Ragwurz, Ohnhorn und Bocksriemenzunge zu. Von letzterer Orchidee ist auch ein Fundort aus dem Landkreis Harz bekannt. Leider ist die Zahl der Orchideenarten, deren Bestand zurückgeht, viel höher. So musste Frank Meysel für das im Harz noch relativ verbreitete Breitblättrige Knabenkraut die höchste Rückgangsgeschwindigkeit konstatieren. Die Hauptursache dafür ist, dass ihre Lebensräume, feuchte bis nasse Wiesen, seit der Wende immer weniger genutzt und deshalb inzwischen von Hochstauden eingenommen werden, zwischen denen die Orchideen nicht mehr zu Blüte kommen können. Am Beispiel von Grüner Hohlzunge, Brandknabenkraut und Herbstwendelorchis erläuterte Herr Meysel eine neu entwickelte Monitoring-Methode, mit der wesentlich exaktere Aussagen getroffen werden können als mit dem bisher üblichen Zählen der Blütenstände. Grüne Hohlzunge und Brandknabenkraut sind nur noch an einem einzigen Standort im Harz mit ganz wenigen Exemplaren vorhanden. Die Untersuchungen der ehrenamtlichen Orchideenschützer ergaben, dass eine gezielte Pflege wegen der speziellen Lebensweise sehr schwierig und auf ein enges Zeitfenster beschränkt ist. Die Herbstwendelorchis, die ihre letzten bedeutenden Standorte Deutschlands im nördlichen Harzvorland hat, konnte sich dank der konsequenten Pflege in ihrem Bestand wieder stabilisieren. In der abschließenden Diskussion wurde festgestellt, dass in den wichtigsten Schutzgebieten die Pflege der wertvollen und einmaligen Pflanzenbestände trotz einiger Schwierigkeit gut organisiert ist. Die Naturschutzbehörde bedient sich dabei des Vertragsnaturschutzes, der Landschaftspflegeverbände sowie der Arbeitsbeschaffungsprogramme. Nicht zu vergessen sind die Pflegeeinsätze der ehrenamtlichen Naturschützer. Für dieses Engagement wurde ausdrücklich gedankt. 37 Harzer Kreisblatt 12/08 Stippvisite im Landkreis Harz Stadt Falkenstein/Harz Die Stadt Falkenstein/Harz liegt am östlichen Ende des Harzes. Sie ist aus der Stadt Ermsleben und den Gemeinden Endorf, Meisdorf, Neuplatendorf, Pansfelde, Reinstedt und Wieserode der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein/Harz hervorgegangen. Sie zählt zu den ersten Einheitsgemeinden des Landes Sachsen-Anhalt. Aufgrund der landschaftlichen und topographischen Verhältnisse bietet die Stadt Falkenstein/Harz einen breiten Raum für eine wirtschaftliche starke Entwicklung. Der südwestliche Teil der Stadt ist durch Natur und Tourismus geprägt, wogegen der nordöstliche Teil durch wirtschaftliche Ansiedlungen und durch alternative Energiegewinnung genutzt wird. Beide Formen der wirtschaftlichen Entwicklung haben hier ihren Platz. Die Stadt hat eine Fläche von 103 Quadratkilometern, damit zählt sie zu den großen Gemeinden. Mit 6 300 Einwohner weist sie hingegen eine sehr dünne Besiedlungsdichte auf. Etwa 40 Prozent der Fläche ist bewaldet. Ein Großteil davon ist als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Hierzu zählt auch das Selketal, es ist eines der reizvollsten Täler im Harz. Historisch gesehen gehörte das Kerngebiet zur ehemaligen Grafschaft Falkenstein. Dieser Umstand führte auch zur Namensgebung der neuen Stadt. Noch heute ragt das Wahrzeichen aus dieser Zeit hoch über dem Selketal in den Himmel. Die Burg Falkenstein als ein Markenzeichen für den Harz lockt mehr als 90 000 Gäste jedes Jahr an. Somit zählt sie zu den meistbesuchtesten touristischen Zielen im Harz und im Land SachsenAnhalt. Ortsteil Endorf – wo einst die Freiherrn von Knigge ihre Heimat hatten Der Ortsteil Endorf liegt auf dem Höhenzug zwischen Eine- und Selketal an der alten Heer-, Handels- und Poststraße Leipzig - Hannover und wurde schon 934 als „Ansiedlung des Emmo oder Egino“ urkundlich erwähnt. Die Dorfkirche mit einem in der Wand eingemauerten Sühnekreuz und Überresten alter Grabsteine wurde im Jahre 1582 erbaut. Endorf galt im Mittelalter als eine bekannte Münz- und Gerichtsstätte, worauf auch die Flurbezeichnungen Galgen- und Räderberg hinweisen. Nach dem 30-jährigen Krieg wurde der Ort von dem berühmten Freiherr von Knigge erworben. Das Gut mit dem beeindruckenden Herrschaftshaus mit Freitreppe ging nach der politischen Wende im Ostteil Deutschlands wieder in den Besitz der Familie Knigge über. Die Endorfer leben durch die Jahrhunderte hauptsächlich von der Landwirtschaft. Bereits im 15. Jahrhundert wurde hier Schäferei und Schafzucht betrieben. Turmwindmühle Endorf Die Endorfer Turmwindmühle liegt zwischen Eine und Selke, an der Landstraße bei Endorf auf einer Hochebene unmittelbar am Harzrand. Der herrliche Blick ins Land reicht vom Brocken im Westen bis hin zum Petersberg im Osten. Die Turmwindmühle wurde im Jahre 1857 gebaut. Im Jahre 1991 übernahm der „Förderkreis Konradsburg“ e.V. die völlig desolate Windmühle und begann mit der Restaurierung. Seit dem 1. Deutschen Mühlentag im Jahre 1994 ist die voll funktionstüchtige Windmühle zur Besichtigung wieder geöffnet. Ortsteil Ermsleben – Zentrum der Stadt Falkenstein/Harz Ermsleben liegt im nordöstlichen Harzvorland am kleinen Flüsschen Selke. Der Ursprung der Selkestadt, in der fast 3 000 Bürger leben, ist als Ansiedlung der Warnen um 400 - 500 n. Chr. zu vermuten. Als Stadt (Oppidum) erfolgte eine urkundliche Erwähnung bereits 1298. Im Jahre 1530 erhielt sie das Stadt- und Marktrecht durch einen Erlass Kaiser Karl V. Eine Reihe von Sehenswürdigkeiten haben, in dem von der Landwirtschaft und dem Handwerk geprägten Ort, die Jahrhunderte überdauert. Dazu gehören vor allem die St.-Andreas-Kirche im Ortsteil Sinsleben und die St.Sixtus-Kirche. Auf einem Bergsporn südlich der Stadt liegt die Konradsburg, die mit ihrer Krypta zu den imposantesten Sehenswürdigkeiten der Straße der Romanik zählt. Nach der Restaurierung sind das 1773 erbaute Rathaus auf dem hufeisenförmigen Markt und die Taubentürme Wahrzeichen der alten Ackerbürgerstadt. Bekannte Söhne der Stadt sind der Physiker Hankel, der Nationalökonom Sombart, der Erfinder des Buntpapiers Keferstein und insbesondere der 1719 geborene Dichter der Aufklärung Johann Wilhelm Ludwig Gleim. Die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt konzentrierte sich zunächst auf die Verarbeitung der landwirtschaftlichen Produkte der Region. Eine Besonderheit ist hier die Produktion von Steckzwiebeln und der Anbau von Heilund Gewürzpflanzen, wie Thymian und Majoran. Das Forsthaus Friedrichshohenberg Bereits 1543 werden die Wälder und Wiesen auf dem Hohenberg als Eigentum des damaligen Klosters auf der Konradsburg benannt. Im Jahre 1834 wurde das Anwesen mit den umliegenden Flächen vom Amtsrat Johann Christian Degener erworben und von da an zur Viehzucht genutzt. Nach der Bodenreform wurde das Forsthaus zum Sitz eines Neubauernhofes, bevor es Ende der 80er Jahre in das Volkseigene Gut Reinstedt überging, mit dem Ziel dort einen Reiterhof mit Ferienheim zu errichten. Heute verbreitet das Anwesen eine einladende Atmosphäre. Neben den historischen Gebäuden wird einem hier auch die Tier- und Pflanzenwelt nahe gebracht. Kaninchen, Hühner, Esel und auch das Harzer Rote Höhenvieh haben hier ein Zuhause gefunden. Regelmäßig schlagen auch Jugendcamps hier ihre Zelte auf. Gleimbegegnungsstätte Johann Wilhelm Ludwig Gleim wurde am 2. April 1719 in Ermsleben geboren. Im Jahre 1720 errichteten Gleims Eltern ein Wohnhaus in der Siederstrasse, da das Geburtshaus in der Weberstrasse mit dem Wachsen der Familie zu klein wurde. Seit 1945 befand sich das Haus im Besitz der Stadt Ermsleben und wurde als Wohnhaus genutzt. Im Jahre 1965 wird es unter Denkmalschutz gestellt und vier Jahre später wird anlässlich des 250. Geburtstages von Gleim eine Gedenktafel angebracht. Zu Ehren von J.W.L. Gleim, als großen Gönner der Literatur und großen deutschen Dichter der Aufklärung des 18. Jahrhunderts, entschied sich die Stadt Ermsleben 1998 zur Erhaltung und grundlegenden Sanierung des Hauses. Das Haus steht heute als Gleim-Begegnungsstätte den Einwohnern und Besuchern der Stadt Falkenstein/Harz als Informationszentrum und kulturelle Begegnungsstätte zur Verfügung. Ortsteil Meisdorf – Staatlich anerkannter Erholungsort Der Ortsteil Meisdorf - das „Tor zum Selketal“ - mit seinen rund 1 100 Einwohnern liegt dort, wo die Selke aus ihrem idyllischen Wiesental kommend eine weite Flussaue geschaffen hat. Diese gab die Möglichkeit zur Anlage einer Siedlung, die 1184 als „Meyßtorp“ erstmals urkundlich erwähnt wurde. Ihre Herren waren Burgmannen derer von Falkenstein und sollen Anfang des 16. Jahrhunderts ausgestorben sein. Die Meisdorfer waren erfolgreiche 38 Harzer Kreisblatt 12/08 und streitbare Bauern, deren imposante und wehrhafte Höfe zum Teil bis heute erhalten sind, wie der Turm des Wendenburgischen Hofes oder der Möhringsche Hof, der heute ein Museumshof ist. Lange Tradition haben auch die Mühlen im Selketal. Während in der ehemaligen Papiermühle der Gasthof „Zum Falken“ eingezogen ist und die Thalmühle heute als Hotel dient, wird in der seit 1521 bestehenden Wassermühle noch heute das Getreide der Region gemahlen. Als dem Adelsgeschlecht der Asseburger ihr Domizil auf dem Falkenstein nicht mehr genügte, ließen sie 1796 im Selketal ein Barockschloss bauen, welches heute als Parkhotel „Schloss Meisdorf“ Anlaufpunkt für zahlreiche Harzbesucher ist. Der 1847-51 errichtete klassizistische Kirchenbau, der romanische Ursprünge hat, erhebt sich inmitten eines parkähnlichen Friedhofes. Am baumbestandenen Ufer der Selke lädt ein wundervoller Weg durch den gesamten Ort zum Spaziergang ein und führt zum breit angelegten Witteanger, einer geschützten Lindenallee. Eine besonderes Charakteristikum des Ortsteils ist das „Reinstedter Grabenfischen“, welches bereits 1563 erstmals erwähnt wurde. Alljährlich zu Pfingsten wird das Wasser des Mühlgrabens abgelassen und die, mit Zylinder, Pfingstrose und buntem Halstuch geschmückten Fischer begeben sich auf Knien in den Graben, um mit den Händen die Forellen zu greifen. Der Museumshof Mitten im Ort an der Hauptstraße, gegenüber der im Jahr 1490 erstmals erwähnten Kirche ist der Meisdorfer Museumshof zu finden. Der Museumshof repräsentiert die Geschichte bäuerlichen Lebens aus den vergangenen Jahrhunderten. Dieser ehemalige Hof eines wohlhabenden Bauerngeschlechts ist einer der wenigen gut erhaltenen Ringbauernhöfe. OT Wieserode – der kleinste Ortsteil Die Wassermühle Die Wassermühle wurde erstmals im Jahre 1512 erwähnt und in der Familie Banse immer wieder vom Vater an den Sohn vererbt. Ab 1860 nahm die Entwicklung der Mühle einen stürmischen Verlauf. In den Wirren der Inflation und Wirtschaftkrise brach das Unternehmen zusammen und die Mühle kam zum Erliegen. 1932 kaufte Friedrich Bischof, der Großvater der jetzigen Müller, die Mühle und errichtete wieder eine Kleinmühle, die der vorhandenen Wasserkraft entsprach. Jedes Jahr am Pfingstmontag, im Rahmen des bundesweiten Mühlentages werden Besichtungen durch den Müller durchgeführt, um den Besuchern das Handwerk des Müllers näher zu bringen. Ortsteil Neuplatendorf – der jüngste Ortsteil Mit seinen fast 260 Jahren ist Neuplatendorf der jüngste Ortsteil der Stadt Falkenstein/Harz und zählt rund 200 Einwohner. Er entstand an der alten Heer- und Handelsstraße, die von Magdeburg über Aschersleben und Harzgerode nach Nordhausen führte. Als erstes wurde im Jahre 1743 das Wirtshaus von Johann Andreas Oertel aus Wieserode erbaut, welches zu seiner Zeit einen gewissen Ruf als Schmugglerhochburg hatte. Das neue Dorf, das 1747 seinen Namen erhält, entwickelt sich südlich von Ermsleben auf einem Bergkegel, „Bock Ries“ genannt. Daher stammt auch der Spitzname „Die Bocker“ für die Neuplatendorfer. Die alte, noch gut erhaltene Fachwerkkirche wurde im Jahre 1781 errichtet und diente zunächst als Schul- und Bethaus. Jährliche Höhepunkte sind im Frühling das „Maienlaufen“, das auf die Tradition des Junggesellenvereins zurückgeht und zum jährlichen Lindenfest stattfindet und das „Freischießen“ im September. Eingebettet zwischen sanften Hügeln im Tal der Mukarene, mit seinen 160 Einwohnern und wunderschönen Fachwerkhäusern, ist Wieserode der kleinste Ortsteil der Stadt. Die Gemarkung des Ortsteils umfasst ein ausgedehntes Waldgebiet, das bis an die Grenzen von Ermsleben und Meisdorf im Bereich des Friedrichshohenberg reicht. Schon unter Markgraf Gero wurde im Jahre 964 eine Ansiedlung in diesem Gebiet erwähnt und im 13. Jahrhundert wiederholt urkundlich bestätigt. Im Laufe der Geschichte wurde dem Ort so zugesetzt, dass er Mitte des 16. Jahrhunderts von Johann VIII von der Asseburg neu gegründet wurde. Im Jahre 1617 entstand der Gründerbau der Fachwerkkirche und wenig später der quadratische Westturm. Die Alte Ziegelei In der Gemarkung Wieserode am Rande des Friedrichshohenberg liegt die ehemalige Ziegelei. Sie erinnert noch heute als Museum an die industrielle Entwicklung der Region. Der Landschaftspark Degenershausen Der Landschaftspark, idyllisch gelegen im Landschaftsschutzgebiet “Harz“ ist ein Kleinod, das sich übergangslos in die reizvolle Landschaft einfügt. Diese Parkanlage war ein Teil der Ländereien, die der Amtsrat Johann Christian Degener aus Braunschweig 1834 als Hochzeitsgeschenk für seine Tochter Amalie und den Kammerherrn Constantin von Bodenhausen erworben hatte. Er errichtet um 1835 ein Herrenhaus, das im Laufe der Jahrzehnte ständig erweitert wurde. Und hier ließ er auch einen Gutspark anlegen. Nach seinem Tod wurde ihm zum Gedenken ein Monument errichtet. Dieses Monument, ein eiserner Obelisk in Form eines Degens, wurde 1859 ganz in der Nähe des Herrenhauses aufgestellt. Ortsteil Pansfelde Der Ortsteil Pansfelde, erstmals urkundlich erwähnt im Jahre 1276 unter dem Namen „Pamesvelde“, liegt auf den Höhen des Unterharzplateaus, einer ackerbaulich genutzten Hochfläche, rings von Wald umgeben. Die Geschichte des Dorfes und seiner Bewohner ist eng mit der Burg Falkenstein und ihren Herren verbunden. Die Vorfahren der heute rund 600 Einwohner dienten auf der Burg, verteidigten diese, arbeiteten als Land- und Waldarbeiter oder in den Mühlen und bei der Jagd. Die aus Bruchsteinen erbaute Patronatskirche St. Johannis und das Pfarrhaus, eines der wenigen noch erhaltenen Fachwerkhäuser des Ortes, stehen unter Denkmalschutz. Ortsbildbestimmend ist das ehemalige Rittergut der Falkensteiner Grafen. Die Landschaft zwischen den Wegstationen Leinemühle und Gartenhaus bietet herrliche Mischwälder, Äcker und Weiden im sanften „Schwennecketal“. Der alte Falkenstein, der legendenumwobene Klusberg, die Burgruine Anhalt - Stammsitz der Anhaltiner sind sehenswerte Ausflugsziele für jeden Besucher. Ortsteil Reinstedt Im Jahre 964 wird Reinstedt erstmals urkundlich als Teil der Stiftung Markgraf Geros für das Jungfrauenstift Gernrode erwähnt. Umgeben von gepflegten Äckern, Wiesen und Weiden liegt der OT Reinstedt an der Selke im Norden der Stadt. Dieser erreichte in seiner Entwicklung eine Wohlhabenheit, die begründet war in einer erfolgreichen Landwirtschaft. In der heutigen Zeit entstand nahe der B6 ein großes Gewerbegebiet, auf dem sich immer mehr mittelständische Unternehmen ansiedeln. Somit ist Reinstedt ein wichtiger wirtschaftlicher Faktor der Region. Der Gutspark Degenershausen erfuhr in den Jahrzehnten seines Bestehens viele Veränderungen. Seine jetzige Gestaltung wurde ihm um 1924 gegeben. Seit dieser Zeit trägt er die Merkmale eines englischen Landschaftsparks zu dem auch ein kleiner botanischer Garten gehörte. Auf seinem einstigen Gelände befindet sich heute ein 1200 Quadratmeter großer Stauden-, Schau- und Sichtungsgarten mit einer Vielfalt internationaler Pflanzenzüchtungen. Der Park umfasst zum heutigen Zeitpunkt eine Fläche von 12 ha und beheimatet über 175 Gattungen und Arten einheimischer und fremder Gehölze. Er ist gartenarchitektonisch und dendrologisch ein Kleinod und bietet seinen Besuchern durch seine großzügige Anlage viel Raum für Ruhe und Entspannung. Der Landschaftspark Degenershausen ist zu jeder Jahreszeit ein sehenswertes Denkmal der Garten- und Landschaftsarchitektur. Kontakte zur Stadtverwaltung Falkenstein/Harz, Infostellen und Vereinen unter: www.stadt-falkenstein-harz.de