B.A. Beifach Griechisch

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B.A. Beifach Griechisch
Ordnung für die Prüfung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang der Fachbereiche 02, 05 und 07
1
Anhang zu §§ 2,3,5,6,11-14,16 und § 17:
Fachbereich 07
Griechisch
Bestimmungen für das Beifach Griechisch
A.
Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen
1.
Fachspezifische Sprachkenntnisse (§ 2 Abs. 2):
Nachzuweisen sind Griechischkenntnisse im Umfang des Graecums entweder durch
das Zeugnis der Hochschulreife oder durch die staatliche Ergänzungsprüfung gemäß
der Landesverordnung über die Ergänzungsprüfungen in Lateinisch und Griechisch
vom 13. Juli 1993 (GVBl S. 191) in der jeweils gültigen Fassung. Nachzuweisen sind
darüber hinaus in der Regel bis zum Beginn des 5. Fachsemesters, spätestens jedoch beim Abschluß des BA-Studiums Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums
entweder durch das Zeugnis der Hochschulreife oder durch die oben genannte staatliche Ergänzungsprüfung.
2.
Nachweis besonderer Vorbildung
Eignungsprüfung
(§ 2 Abs. 3):
oder
Tätigkeit
oder
Bestehen
keine
B.
Modularisierter Studienverlauf
1.
Studienvolumen (Leistungspunkte/Semesterwochenstunden)
Im Verlauf des Studiums ist an Pflicht- und Wahlpflichtlehrveranstaltungen in folgendem
zeitlichen Gesamtumfang (in SWS) teilzunehmen (§ 6 Abs. 1):
Gesamtumfang:
34 SWS, davon

Pflichtlehrveranstaltungen:
34 SWS

Wahlpflichtlehrveranstaltungen:
0 SWS
Insgesamt sind 60 Leistungspunkte zu erwerben (§ 6 Abs. 2 Nr. 1).
2.
Modulplan
Das Studium gliedert sich in die folgenden Pflichtmodule:
2.1
Modul „Aufbau 1“
(13 LP)
2.2
Modul „Aufbau 2“
(13 LP)
2.3
Modul „Literaturwissenschaft und ihre Methodik“
(13 LP)
2.4
Modul „Literatur und Kultur“
(11 LP)
2.5
Modul „Abschluss“
(10 LP)
einer
Ordnung für die Prüfung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang der Fachbereiche 02, 05 und 07
Lehrveranstaltung
Sprachpraxis 1
Lektüreübung für
Anfänger
Griechische Literatur*
Griechische Literatur*
Modulprüfung
Gesamt
Sonstiges
Lehrveranstaltung
Sprachpraxis 2
Einführung in die
Sprachwissenschaft
Griechisch
Betreutes
Selbststudium,
Exkursion,
Projektarbeit etc.
Modul 1 Griechische Sprache und Literatur I
Art
RegelVerpflichSWS
LP
semester tungsgrad
SÜ
1
P
2
4
LÜ
1
P
2
3
VL
VL
P
P
2
2
Studienleistungen
Klausur (60 Min.)
3
3
Mündliche Prüfung (20 Min.) im Anschluss an die zuletzt besuchte
Vorlesung
8 SWS
13 LP
* Die Studierenden wählen hierbei Vorlesungen nach Maßgabe des
Lehrprogramms aus. Am Ende des Bachelorstudiums sollen möglichst
alle vier relevanten Epochen der Literaturgeschichte (Archaik, Klassik,
Hellenismus, Kaiserzeit) abgedeckt worden sein.
Modul 2 Griechische Sprache und Literatur II
Art
Regel- VerpflichSWS
LP
semester tungsgrad
SÜ
3
P
2
4
VL/Ü
Griechische Sprache VL/Ü
und Literatur im
Lateinischen
Modulprüfung
Gesamt
Zugangsvoraussetzung
1
2
2
4
P
2
3
4
P
2
3
4
P
2
3
dt.-griech. Klausur (60 Min.)
8 SWS
Lateinkenntnisse
13 LP
Studienleistungen
Leistungsüberprüfung
des Selbststudiums,
der Exkursion etc. je
nach Angebot (mündl.
Prüfung [20 Min.]
oder Referat oder
Klausur [60 Min.])
Ordnung für die Prüfung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang der Fachbereiche 02, 05 und 07
3
Modul 3 „Literaturwissenschaft und ihre Methodik“
Art
RegelVerpflichSWS
LP
Studienleistungen
semester tungsgrad
Grundlagen des
Ü
2
P
2
3
Klausur (30 Min.)
Studiums der Klass.
über
„Grundlagen“
Philologie
Griech. Proseminar 1 PS
2
P
2
5
(Poesie oder Prosa)
Griech. Proseminar 2 PS
3
P
2
5
(Poesie oder Prosa)
Lehrveranstaltung
Modulprüfung
Gesamt
Hausarbeit oder schriftliche Ausarbeitung im Umfang einer Hausarbeit
zum Proseminar 2
6 SWS
13 LP
Lehrveranstaltung
Art
Hauptseminar 1
Griechische Literatur*
Lektüre zur
Vorlesung
HS
VL
LÜ
Modulprüfung
Gesamt
Sonstiges
LP
Studienleistungen
5
3
3
Hausarbeit zum Hauptseminar
6 SWS
11 LP
* Die Studierenden wählen hierbei Vorlesungen nach Maßgabe des
Lehrprogramms aus. Am Ende des Bachelorstudiums sollen möglichst
alle vier relevanten Epochen der Literaturgeschichte (Archaik, Klassik,
Hellenismus, Kaiserzeit) abgedeckt worden sein.
Lehrveranstaltung
Art
Sprachpraxis 3
Griechische Literatur*
Lektüre zur
Vorlesung
SÜ
VL
LÜ
Modulprüfung
Gesamt
Sonstiges
Modul 4 „Literatur und Kultur“
RegelVerpflichSWS
semester tungsgrad
5
P
2
5
P
2
5
P
2
Modul 5 „Abschluss“
RegelVerpflichSWS
semester tungsgrad
6
P
2
6
P
2
6
P
2
LP
Studienleistungen
4
3
3
Klausur (120 Min.) über alle drei Veranstaltungen
6 SWS
10 LP
* Die Studierenden wählen hierbei Vorlesungen nach Maßgabe des
Lehrprogramms aus. Am Ende des Bachelorstudiums sollen möglichst
alle vier relevanten Epochen der Literaturgeschichte (Archaik, Klassik,
Hellenismus, Kaiserzeit) abgedeckt worden sein.
Ordnung für die Prüfung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang der Fachbereiche 02, 05 und 07
Legende:
HS
LÜ
P
PS
Ü
SÜ
V
=
=
=
=
=
=
=
Hauptseminar
Lektüreübung
Pflichtlehrveranstaltung
Proseminar
Übung
Sprachübung
Vorlesung
3. Verpflichtende Auslandsaufenthalte
keine
4