Jagdausübung in den Revieren des Landesforstbetriebes Sachsen

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Jagdausübung in den Revieren des Landesforstbetriebes Sachsen
Jagdausübung in den Revieren des Landesforstbetriebes Sachsen-Anhalt
Der Landesforstbetrieb Sachsen-Anhalt bietet auch nach der erfolgten
Forststrukturreform in seinen Revieren interessierten Jägern auf der Grundlage
zu vergebener Jagderlaubnisscheine die Möglichkeit der zeitweiligen oder
ganzjährigen Jagdausübung.
Im Rahmen der Umstellung auf die neue Struktur wurde die zur
Jagdnutzungsanweisung gehörende Preisliste überarbeitet und in einigen Teilen
modifiziert.
Nachstehend veröffentlichen wir die komplette Preisliste. Interessierte Jäger
haben die Möglichkeit, sich in den Teilbetrieben des Landesforstbetriebes bzw.
über die Revierförster vor Ort um die angebotenen Jagdmöglichkeiten zu
bewerben. Dort erhalten Sie auch Auskünfte über weitere Verfahrensfragen und
organisatorische Regelungen zur Erteilung der Jagderlaubnisscheine, zur
Erhebung der Gebühren und zur praktischen Jagdausübung selbst. LJVGeschäftsstelle
Preisliste zur Beteiligung von Jagdgästen an der Verwaltungsjagd
des Landesforstbetriebes Sachsen-Anhalt (Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen MwSt)
(Anlage zu Punkt 4 zur Jagdnutzungsanweisung Sachsen-Anhalt gültig ab 1. 4. 2006)
1. Kurzjagderlaubnisscheine
Kategorie A:
Kategorie B:
1)
Freigabe von Rot-, Dam- oder Muffelwild als Standwild:
Freigabe von Reh- und Schwarzwild
100 €
80 €
1) Berechtigt zur Jagdausübung für einen Zeitraum von bis zu 7 Tagen nach Einweisung und Freigabe
durch den Forstbetrieb. Eine Verlängerung ist möglich. Im Grundbetrag ist das Abschussentgelt für
weibliches und geringes männliches Wild (Kitze, Kälber, Lämmer, Frischlinge, Schmalspießer,
geringe Böcke nach Punkt 5., Überläufer) enthalten.
2. Ständige Jagderlaubnisscheine
2.1. Ständige Jagderlaubnisscheine für ein Jahr
2)
Kategorie A: Reviere mit Rot-, Dam- oder Muffelwild als Standwild:
Kategorie B:
2)
600 €/Jahr
400 €/Jahr
alle anderen Reviere
Berechtigt zur ganzjährigen Ausübung der Jagd nach Einweisung durch den zuständigen
Revierleiter. Im Grundbetrag ist das Abschussentgelt für weibliches und geringes männliches Wild
(Kitze, Kälber, Lämmer, Frischlinge, Schmalspießer, geringe Böcke, Überläufer) enthalten.
2.2. Ständige Jagderlaubnisscheine für 3 Jahre mit festem
3)
Pirschbezirk und Wildpretübernahme
Kategorie A: Reviere mit Rot-, Dam- oder Muffelwild als Standwild:
8,00 €/ha/Jahr
Kategorie B: alle anderen Revier
6,00 €/ha/Jahr
3)
:
Berechtigt zur Jagdausübung in einem fest zugewiesenen Pirschbezirk für die Dauer von 3 Jahren.
Im Grundbetrag ist das Abschussentgelt für weibliches und geringes männliches Wild (s.o.)
enthalten. Der Begehungsscheininhaber übernimmt das von ihm erlegte Wildpret. Die Bezahlung
erfolgt nach der jeweiligen Abschussfreigabe vor Beginn jedes Jagdjahres. Der
Begehungsscheininhaber ist für die Kontrolle, Instandhaltung und ggf. den Neubau jagdlicher
Einrichtungen verantwortlich.
3. Einzelabschüsse stärkerer Trophäenträger
Für die Zulassung von Jagdgästen zur Einzeljagd bei Abschussfreigabe für Rothirsche,
Damhirsche und Muffelwidder der Klasse I oder II b wird ein Entgelt von 100 € zuzüglich 50
€ je Führung erhoben.
Inhaber eines ständigen Begehungsscheins sind von der Zahlung der Zulassung befreit.
4. Teilnahme an Gesellschaftsjagden
Für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden wird ein Standgeld erhoben. Die Höhe des
Standgeldes bemisst sich nach den freigegebenen Wildarten und der nach örtlicher Erfahrung
zu erwartenden Strecke. Im Standgeld ist der Abschuss von weiblichem und geringem
männlichen Wild (Kitze, Kälber, Lämmer, Schmalspießer, geringe Böcke, Überläufer)
enthalten. Die Höhe des Standgeldes wird vom Forstbetrieb vor der Jagd festgesetzt. Es
beträgt:
30 bis 40 € je Teilnehmer (incl. der gesetzlichen MwSt.)
Gemeinschaftsansitze im Kreis der örtlichen Begehungsscheininhaber sind
keine Gesellschaftsjagden in diesem Sinne. Mehrtägige reine Ansitzjagden
gelten als eine Gesellschaftsjagd.
5. Abschussentgelte
5.1. Rotwild
Hirsche 4)
Schmalspießer
Zwei bis vierjährige Hirsche
Hirsche der Klassen I und IIb:
60 €/Stück
200 €/Stück
2
(Geweihgewicht in kg) x 60 €
4) Geweihgewicht in kg im Quadrat mal 60 €. Angabe des Geweihgewichtes in kg auf 1 Kommastelle
gerundet.
Beispiel für die Berechnung des Abschussentgelts bei Geweihgewicht 5,0 kg: 5,0 x 5,0= 25,0 x 60 € = 1500 €
Für die Festsetzung des Abschussentgeltes ist das Gewicht des abgeschlagenen, abgekochten und 2 Tage abgetrockneten
Geweihs zugrunde zu legen. Wird das Geweih mit ganzem Schädel (abgekocht) ohne Unterkiefer gewogen, so ist dieses
Gewicht um 0,5 kg zu kürzen.
Weibliches Rotwild
Alttiere
Schmaltiere
Kälber
50 €/Stück
30 €/Stück
20 €/Stück
5.2. Damwild
Hirsche 5)
Schmalspießer
Zweijährige Hirsche (Knieper)
Hirsche der Klassen I und IIb:
50 €/Stück
100 €/Stück
2
(Geweihgewicht in kg) x 160 €
5) Geweihgewicht in kg im Quadrat mal 160 €. Bestimmung des Geweihgewicht und Berechnung
analog Rotwild, Abzug bei ganzem Schädel 0,2 kg
Weibliches Damwild
Tiere/Schmaltiere
Kälber
25 €/Stück
15 €/Stück
5.3. Muffelwild
Widder (Bewertung nach int. Punkten) 6)
1-jährig
2- jährig und älter
Punkte
bis 140
141-160
161-180
181-200
>200
Beispiel
200 €
20x15=300
15x25=375
75 €/Stück
15
25
35
40
200 €
€ je Punkt
€ je Punkt
€ je Punkt
€ je Punkt
6) Beispiel für die Berechnung des Abschussentgelts für einen Widder mit 175 Punkten in der
Kategorie II: 200€+300€+375€=875€
Weibliches Muffelwild
Schafe/Schmalschafe
Lämmer
30 €/Stück
20 €/Stück
5.4. Schwarzwild
Keiler 7)
mit durchschnittlicher Gewehrlänge an der äußeren Krümmung
bis zu 14 cm
100 €/Stück
14,1-16cm
200 €/Stück
16,1-18 cm
550 €/Stück
18,1-20 cm
850 €/Stück
Zuschlag je weiteren angefangenen Zentimeter
150 €
7)
Als Berechnungswert dient der Durchschnitt der Messung beider Gewehre entlang der äußeren
Krümmung.
Frischlinge/Überläufer/Bachen
unter 15 kg
15,1 - 50 kg
über 50 kg
10 €/Stück
25 €/Stück
50 €/Stück
5.5. Rehwild
Böcke
geringe Böcke mit einer Stangenlänge (Summe beider Stangen) bis
Spießer über 16 cm (Summe beider Stangen):
Ungerader/gerader Gabler über 16 cm (Summe beider Stangen):
Ungerader/gerader Sechser über 16 cm (Summe beider Stangen):
16 cm: 25 €
cm2 x 0,10 €
cm2 x 0,15 €
cm2 x 0,20 €
Weibliches Rehwild
Ricken, Schmalrehe, Kitze
10 €/Stück
6. Sonstiges
6.1. Fehlabschüsse
Erlegt ein Jagdgast vorsätzlich oder grob fahrlässig für ihn nicht freigegebenes Wild, hat
dieser ein Abschussentgelt in doppelter Höhe zu zahlen. Dies gilt nicht für die Erlegung
kranken Wildes im Sinne des § 22a BJagdG. Die Trophäe kann einbehalten werden.
6.2. Zahlungsmodalitäten
Die zu zahlenden Entgelte verstehen sich bis auf Punkt 4 zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer.