Jagdausübung in den Revieren des Landesforstbetriebes Sachsen
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Jagdausübung in den Revieren des Landesforstbetriebes Sachsen
Jagdausübung in den Revieren des Landesforstbetriebes Sachsen-Anhalt Der Landesforstbetrieb Sachsen-Anhalt bietet auch nach der erfolgten Forststrukturreform in seinen Revieren interessierten Jägern auf der Grundlage zu vergebener Jagderlaubnisscheine die Möglichkeit der zeitweiligen oder ganzjährigen Jagdausübung. Im Rahmen der Umstellung auf die neue Struktur wurde die zur Jagdnutzungsanweisung gehörende Preisliste überarbeitet und in einigen Teilen modifiziert. Nachstehend veröffentlichen wir die komplette Preisliste. Interessierte Jäger haben die Möglichkeit, sich in den Teilbetrieben des Landesforstbetriebes bzw. über die Revierförster vor Ort um die angebotenen Jagdmöglichkeiten zu bewerben. Dort erhalten Sie auch Auskünfte über weitere Verfahrensfragen und organisatorische Regelungen zur Erteilung der Jagderlaubnisscheine, zur Erhebung der Gebühren und zur praktischen Jagdausübung selbst. LJVGeschäftsstelle Preisliste zur Beteiligung von Jagdgästen an der Verwaltungsjagd des Landesforstbetriebes Sachsen-Anhalt (Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen MwSt) (Anlage zu Punkt 4 zur Jagdnutzungsanweisung Sachsen-Anhalt gültig ab 1. 4. 2006) 1. Kurzjagderlaubnisscheine Kategorie A: Kategorie B: 1) Freigabe von Rot-, Dam- oder Muffelwild als Standwild: Freigabe von Reh- und Schwarzwild 100 € 80 € 1) Berechtigt zur Jagdausübung für einen Zeitraum von bis zu 7 Tagen nach Einweisung und Freigabe durch den Forstbetrieb. Eine Verlängerung ist möglich. Im Grundbetrag ist das Abschussentgelt für weibliches und geringes männliches Wild (Kitze, Kälber, Lämmer, Frischlinge, Schmalspießer, geringe Böcke nach Punkt 5., Überläufer) enthalten. 2. Ständige Jagderlaubnisscheine 2.1. Ständige Jagderlaubnisscheine für ein Jahr 2) Kategorie A: Reviere mit Rot-, Dam- oder Muffelwild als Standwild: Kategorie B: 2) 600 €/Jahr 400 €/Jahr alle anderen Reviere Berechtigt zur ganzjährigen Ausübung der Jagd nach Einweisung durch den zuständigen Revierleiter. Im Grundbetrag ist das Abschussentgelt für weibliches und geringes männliches Wild (Kitze, Kälber, Lämmer, Frischlinge, Schmalspießer, geringe Böcke, Überläufer) enthalten. 2.2. Ständige Jagderlaubnisscheine für 3 Jahre mit festem 3) Pirschbezirk und Wildpretübernahme Kategorie A: Reviere mit Rot-, Dam- oder Muffelwild als Standwild: 8,00 €/ha/Jahr Kategorie B: alle anderen Revier 6,00 €/ha/Jahr 3) : Berechtigt zur Jagdausübung in einem fest zugewiesenen Pirschbezirk für die Dauer von 3 Jahren. Im Grundbetrag ist das Abschussentgelt für weibliches und geringes männliches Wild (s.o.) enthalten. Der Begehungsscheininhaber übernimmt das von ihm erlegte Wildpret. Die Bezahlung erfolgt nach der jeweiligen Abschussfreigabe vor Beginn jedes Jagdjahres. Der Begehungsscheininhaber ist für die Kontrolle, Instandhaltung und ggf. den Neubau jagdlicher Einrichtungen verantwortlich. 3. Einzelabschüsse stärkerer Trophäenträger Für die Zulassung von Jagdgästen zur Einzeljagd bei Abschussfreigabe für Rothirsche, Damhirsche und Muffelwidder der Klasse I oder II b wird ein Entgelt von 100 € zuzüglich 50 € je Führung erhoben. Inhaber eines ständigen Begehungsscheins sind von der Zahlung der Zulassung befreit. 4. Teilnahme an Gesellschaftsjagden Für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden wird ein Standgeld erhoben. Die Höhe des Standgeldes bemisst sich nach den freigegebenen Wildarten und der nach örtlicher Erfahrung zu erwartenden Strecke. Im Standgeld ist der Abschuss von weiblichem und geringem männlichen Wild (Kitze, Kälber, Lämmer, Schmalspießer, geringe Böcke, Überläufer) enthalten. Die Höhe des Standgeldes wird vom Forstbetrieb vor der Jagd festgesetzt. Es beträgt: 30 bis 40 € je Teilnehmer (incl. der gesetzlichen MwSt.) Gemeinschaftsansitze im Kreis der örtlichen Begehungsscheininhaber sind keine Gesellschaftsjagden in diesem Sinne. Mehrtägige reine Ansitzjagden gelten als eine Gesellschaftsjagd. 5. Abschussentgelte 5.1. Rotwild Hirsche 4) Schmalspießer Zwei bis vierjährige Hirsche Hirsche der Klassen I und IIb: 60 €/Stück 200 €/Stück 2 (Geweihgewicht in kg) x 60 € 4) Geweihgewicht in kg im Quadrat mal 60 €. Angabe des Geweihgewichtes in kg auf 1 Kommastelle gerundet. Beispiel für die Berechnung des Abschussentgelts bei Geweihgewicht 5,0 kg: 5,0 x 5,0= 25,0 x 60 € = 1500 € Für die Festsetzung des Abschussentgeltes ist das Gewicht des abgeschlagenen, abgekochten und 2 Tage abgetrockneten Geweihs zugrunde zu legen. Wird das Geweih mit ganzem Schädel (abgekocht) ohne Unterkiefer gewogen, so ist dieses Gewicht um 0,5 kg zu kürzen. Weibliches Rotwild Alttiere Schmaltiere Kälber 50 €/Stück 30 €/Stück 20 €/Stück 5.2. Damwild Hirsche 5) Schmalspießer Zweijährige Hirsche (Knieper) Hirsche der Klassen I und IIb: 50 €/Stück 100 €/Stück 2 (Geweihgewicht in kg) x 160 € 5) Geweihgewicht in kg im Quadrat mal 160 €. Bestimmung des Geweihgewicht und Berechnung analog Rotwild, Abzug bei ganzem Schädel 0,2 kg Weibliches Damwild Tiere/Schmaltiere Kälber 25 €/Stück 15 €/Stück 5.3. Muffelwild Widder (Bewertung nach int. Punkten) 6) 1-jährig 2- jährig und älter Punkte bis 140 141-160 161-180 181-200 >200 Beispiel 200 € 20x15=300 15x25=375 75 €/Stück 15 25 35 40 200 € € je Punkt € je Punkt € je Punkt € je Punkt 6) Beispiel für die Berechnung des Abschussentgelts für einen Widder mit 175 Punkten in der Kategorie II: 200€+300€+375€=875€ Weibliches Muffelwild Schafe/Schmalschafe Lämmer 30 €/Stück 20 €/Stück 5.4. Schwarzwild Keiler 7) mit durchschnittlicher Gewehrlänge an der äußeren Krümmung bis zu 14 cm 100 €/Stück 14,1-16cm 200 €/Stück 16,1-18 cm 550 €/Stück 18,1-20 cm 850 €/Stück Zuschlag je weiteren angefangenen Zentimeter 150 € 7) Als Berechnungswert dient der Durchschnitt der Messung beider Gewehre entlang der äußeren Krümmung. Frischlinge/Überläufer/Bachen unter 15 kg 15,1 - 50 kg über 50 kg 10 €/Stück 25 €/Stück 50 €/Stück 5.5. Rehwild Böcke geringe Böcke mit einer Stangenlänge (Summe beider Stangen) bis Spießer über 16 cm (Summe beider Stangen): Ungerader/gerader Gabler über 16 cm (Summe beider Stangen): Ungerader/gerader Sechser über 16 cm (Summe beider Stangen): 16 cm: 25 € cm2 x 0,10 € cm2 x 0,15 € cm2 x 0,20 € Weibliches Rehwild Ricken, Schmalrehe, Kitze 10 €/Stück 6. Sonstiges 6.1. Fehlabschüsse Erlegt ein Jagdgast vorsätzlich oder grob fahrlässig für ihn nicht freigegebenes Wild, hat dieser ein Abschussentgelt in doppelter Höhe zu zahlen. Dies gilt nicht für die Erlegung kranken Wildes im Sinne des § 22a BJagdG. Die Trophäe kann einbehalten werden. 6.2. Zahlungsmodalitäten Die zu zahlenden Entgelte verstehen sich bis auf Punkt 4 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.