Kennzeichnungsordnung - Landeskontrollverband für Leistungs

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Kennzeichnungsordnung - Landeskontrollverband für Leistungs
Regionalstelle
Mecklenburg-Vorpommern
Kennzeichnungsordnung
(Rind)
Fassung vom ......
KENNZEICHNUNGSORDNUNG (RIND)
der
Qualitätsprüfungs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH (MQD), Regionalstelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern
1.
Gesetzliche Grundlagen
Die Durchführung der Kennzeichnung der Rinder erfolgt auf der Grundlage:
a. der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 zur Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und
Registrierung von Rindern und über die Etikettierung von Rindfleisch und
Rindfleischerzeugnissen in der jeweils gültigen Fassung
b. der Viehverkehrsverordnung in der jeweils gültigen Fassung
c. des Vertrages zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Qualitätsprüfungs- und
Dienstleistungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (MQD) über die Zuteilung der
Ohrmarken sowie der Rinderpässe und über die Wahrnehmung der Aufgaben als regionale
Stelle (RS) gegenüber der zentralen Datenbank in der jeweils gültigen Fassung
d. des Tierzuchtgesetzes in der jeweils gültigen Fassung
e. der ADR/DLQ-Richtlinie für das Verfahren der Durchführung der Milchleistungsprüfung in der
jeweils gültigen Fassung
f. der Satzung des Landeskontrollverbandes für Leistungs- und Qualitätsprüfung MecklenburgVorpommern e.V. (LKV) für Mitgliedsbetriebe des LKV
g. der Vereinbarung zur Ergänzung der Vereinbarung über die Einrichtung, den Betrieb und die
Nutzung einer zentralen Datenbank vom 25. April 2005
2.
Geltungsbereich
Diese Kennzeichnungsordnung ist von allen Rinderhaltern des Landes Mecklenburg-Vorpommern
anzuwenden. Sie gilt für alle im Land Mecklenburg-Vorpommern gehaltenen Rinder.
3.
Verantwortlichkeit
a. Der Halter der Rinder ist für die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften der
Viehverkehrsverordnung verantwortlich. Er hat alle Tiere seines Bestandes innerhalb von 7
Tagen nach der Geburt (für im Inland geborene Rinder) bzw. innerhalb von 7 Tagen nach dem
Einstellen in den Betrieb (bei Drittlandeinfuhr) nach dem in dieser Ordnung festgelegten
Verfahren zu kennzeichnen oder durch eine von ihm beauftragte Person kennzeichnen zu
lassen.
b. Die MQD ist für die Bereitstellung der Ohrmarken und der Stammdatenblätter/Rinderpässe
und für die Sicherung der Daten der Ohrmarkenvergabe verantwortlich. Im Rahmen der MLP
übernehmen die Außendienstmitarbeiter des LKV in den angeschlossenen Betrieben die
Anleitung und Kontrolle der Kennzeichnung.
c. Die MQD nimmt als regionale Stelle (RS) die Aufgaben gegenüber der Zentralen Datenbank
(HIT) entsprechend der von Bund und Ländern abgeschlossenen Vereinbarung zur
Ergänzung der Vereinbarung über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung einer
Zentralen Datenbank vom 25. April 2005 sowie dem Vertrag zwischen dem Land
Mecklenburg-Vorpommern und der MQD wahr.
4.
Grundsätze des Kennzeichnungssystems
a. Die Kennzeichnung des Rindes ist eine Lebenskennzeichnung.
b. Die Ohrmarkennummer ist einmalig in Deutschland vergeben.
c. Die Kennzeichnung ist eine Doppelkennzeichnung mit zwei Ohrmarken, die einen identischen
Kenncode aufweisen und offen sind.
d. Die Ohrmarken haben einen Sicherungsring, der ein mehrmaliges Benutzen und
Manipulationen verhindert.
e. Die Farbe der Ohrmarken ist gelb. Die Schrift ist schwarz.
f.
g.
h.
i.
j.
k.
l.
5.
Die Ohrmarkennummer besteht aus einem alphanumerischen Code mit 14 Stellen.
Die ersten beiden Stellen des Codes sind die Buchstaben DE und stehen für Deutschland.
Die Stellen 3 und 4 sind in Mecklenburg-Vorpommern nicht besetzt.
Die Stellen 5 und 6 beinhalten den Ländercode 13.
Die Stellen 7 bis 14 sind die individuelle Nummer des Rindes.
Code:
MitgliedsLänderstaat
frei frei
schlüssel individuelle Nummer
D
E
1 3
1
2
3
4
5 6
7 8 9 10 11 12 13 14
Die Vorderseite der ersten Ohrmarke enthält den Kenncode als Strichcode.
Beschriftung der Ohrmarke (siehe Anlage 1)
a. Logo der RS: MQD M-V
b. Ländercode: 13
c. Ohrmarke zur Rinderkennzeichnung entsprechend Viehverkehrsverordnung.
6.
Ohrmarkenbestellung (siehe Anlage 2)
a. Ohrmarken werden durch den Rinderhalter bei dem verantwortlichen Mitarbeiter der MQD
zentral in Güstrow mittels Beleg (B7 in der jeweils gültigen Fassung) oder direkt auf der
Internetseite: www.lkv-mv.de bestellt. Die geforderten Angaben sind auszufüllen.
b. Ohrmarken werden höchstens bis zu einem voraussichtlichen Jahresbedarf zugeteilt. Die
Ohrmarken werden auf dem Postweg zugestellt.
7.
Setzen der Ohrmarken
a. Das Setzen der Ohrmarken erfolgt durch den Tierhalter oder eine von ihm beauftragte Person
nach dem von der MQD ausgegebenen Merkblatt. (Exaktes Setzen der Ohrmarke vermindert
die Ausfallrate)
b. Totgeborene oder kurz nach der Geburt verendete Kälber brauchen nicht gekennzeichnet zu
werden.
8.
8.1
Geburtsmeldung
Angaben
Die Geburtsmeldung muss folgende Angaben enthalten:
LKV-Mitglieder:
sonstige Rinderhalter
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
* Betrieb
* Anschrift
* Betriebsnummer
* Ohrmarkennummer Kalb
* Geburtsdatum
* Rasse
* Geschlecht
* Mehrling
* Geburtsverlauf
* Verbleib
* Geburtsmasse
* Laktationsnummer
* Ohrmarkennummer Mutter
* Betrieb
* Anschrift
* Betriebsnummer
* Ohrmarkennummer Kalb
* Geburtsdatum
* Rasse
* Geschlecht
* Mehrling
* Geburtsverlauf
* Verbleib
* Ohrmarkennummer Mutter
8.2
Form
a. Die Geburtsmeldung kann mittels Geburtsmeldekarte (Strichelbeleg), mittels elektronischer
Meldung (PC-Programme) oder direkt in der Datenbank erfolgen.
b. Die Meldung direkt in der Datenbank ist für LKV-Mitglieder nicht zu empfehlen, weil dadurch
eine zweite Meldung an das VIT notwendig wird.
c. Eine Geburtsmeldekarte (Strichelbeleg) kann mittels Beleg B7 (siehe Punkt 6.) bestellt
werden. Sie wird mit den Ohrmarken zusammen verschickt. Die Geburtsmeldekarte löst auch
eine Kalbemeldung in aktiven vit-Betrieben aus.
8.3
Schlüsselzahlen
a. Geschlecht (GE)
1
männlich
2
weiblich
b. Mehrling (ME)
1
Einling (männlich)
2
Einling (weiblich)
3
Zwillinge (0 weiblich)
4
Zwillinge (2 weiblich)
5
Zwillinge (1 weiblich)
6
Drillinge (0 weiblich)
7
Drillinge (3 weiblich)
8
Drillinge (1 weiblich)
9
Drillinge (2 weiblich)
c. Geburtsverlauf
0
keine Angabe
1
ohne Hilfe oder ein Helfer
2
zwei und mehr Helfer oder Benutzung mechanischer Hilfsmittel
3
tierärztliche Geburtshilfe, ohne operativen Eingriff
4
Operation (Kaiserschnitt, Fetotomie)
d. Verbleib des Kalbes
1
zur Zucht im eigenen Betrieb
2
zur Mast im eigenen Betrieb
3
zur Zucht verkauft
4
zur Mast verkauft
5
Verbleib im Verkäuferbetrieb
6
tot geboren
7
verendet innerhalb 48 Stunden nach Geburt
8
verendet am 3.Tag
9
Missgeburt
e. Rasse (siehe Anlage 3)
9.
Stammdatenblatt / Rinderpass (siehe Anlage 4)
a. Nach Anzeige einer Geburt wird durch die MQD eine Plausibilitätskontrolle durchgeführt und
bei korrekten Daten ein Stammdatenblatt ausgestellt.
b. Dieses Stammdatenblatt wird dem Rinderhalter postalisch zugestellt.
c. Es kann durch den Rinderhalter ergänzt werden und sollte das Tier bis zum Tod begleiten.
d. Ergänzt der jeweilige Übernehmer des Tieres die Angaben auf der Rückseite, so wird dieses
Stammdatenblatt mit der Unterschrift des letzten deutschen Tierhalters zu einem Rinderpass
für den innergemeinschaftlichen Handel.
e. Handschriftliche Änderungen auf der Vorderseite machen ein Stammdatenblatt ungültig.
10.
Ersatzkennzeichnung (siehe Anlage 5)
Die Ersatzkennzeichnung eines Rindes ist durch den Rinderhalter unter Angabe der kompletten
Ohrnummer bei der MQD mittels Beleg (B 40) oder direkt in der HIT-Datenbank zu beantragen, wenn:
a. eine Ohrmarke verloren wurde oder
b. beide Ohrmarken verloren wurden oder
c. eine Aufschrift unleserlich geworden ist.
11.
Ersatzdokument (siehe Anlage 6)
Bei Verlust des Stammdatenblattes / Rinderpasses kann bei der MQD unter Angabe des Grundes ein
neues Papier mittels Beleg (B 51) beantragt werden. Das Ersatzstammdatenblatt enthält alle Daten
der Vorderseite des Originals. Bei einem Ersatzrinderpass werden auch die Angaben der Rückseite
mitgedruckt, soweit sie zum Druckzeitpunkt in der zentralen Datenbank verfügbar sind.
12.
Einfuhr aus EU-Staaten (siehe Anlage 7)
a. Von Rindern, die aus anderen EU-Mitgliedsstaaten nach Deutschland verbracht wurden, sind
die mitgeführten Rinderpässe zusammen mit dem Beleg (B 53) bei der MQD einzureichen.
b. Die MQD fertigt eine Ablichtung des Passes an, sendet das Original an den Mitgliedsstaat
zurück und stellt dem Halter ein Stammdatenblatt aus.
13.
Import aus Drittländern (siehe Anlage 8)
a. Rinder, die aus Drittländer eingeführt worden sind, sind vom Halter innerhalb von 7 Tagen
umzukennzeichnen.
b. Alle notwendigen Daten (Geburtsdatum, Geschlecht, Rasse, Ursprungsland, Drittland, aus
dem das Tier verbracht wurde und ursprüngliche Kennzeichnung des Tieres) sind mittels
Beleg (B 52) unverzüglich an die MQD zu melden.
c. Die MQD stellt dem Rinderhalter ein Stammdatenblatt aus.
14.
Anzeige von Bestandsveränderungen
Jeder Rinderhalter hat jede Veränderung seines Rinderbestandes innerhalb von sieben Tagen
anzuzeigen, und zwar unter Angabe:
a. der Registriernummer seines Betriebes sowie
b. bezogen auf das einzelne Tier
i.
der Ohrmarkennummer
ii.
des Zugangsdatums (mit Ausnahme des Geburtsdatums)
iii.
des Todes- oder Schlachtdatums sowie des Datums jedes anderen Abgangs.
14.1
Angaben
Die Bestandsveränderung muss folgende Angaben enthalten:
LKV-Mitglieder:
sonstige Rinderhalter
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
* Betrieb
* Anschrift
* Betriebsnummer
* Ohrmarkennummer
* Abgangsdatum
* Abgangsgrund
* Abgangsgrund MLP
* Betrieb
* Anschrift
* Betriebsnummer
* Ohrmarkennummer
* Abgangsdatum
* Abgangsgrund
14.2
Form
a. Die Meldung der Bestandsveränderungen kann mittels Strichelbeleg, elektronischer Meldung
(PC-Programme) oder direkt in der Datenbank erfolgen.
b. Die Meldung direkt in der Datenbank ist für LKV-Mitglieder nicht zu empfehlen, weil dadurch
eine zweite Meldung an das VIT notwendig wird.
14.3
Schlüsselzahlen
a. Abgangsgrund
1
Tod
2
Hausschlachtung
3
Verkauf oder sonstiger Abgang
4
Export
b. Abgangsgrund MLP
01
Verkauf zur Zucht
02
Alter
03
geringe Leistung
04
Unfruchtbarkeit
05
sonst. Krankheiten
06
Euterkrankheiten
07
Melkbarkeit
08
Klauen und Gliedmaßen
09
sonstige Gründe
10
Stoffwechsel
15.
Gesetzliche Fristen
Vorgang
Frist
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Setzen der Ohrmarken
Meldung der Geburt
Bestellung Ersatzkennzeichnung
Setzen der Ersatzohrmarke
Meldung Einfuhr aus EU-Staaten
Umkennzeichnung bei Import
Meldung Import aus Drittstaaten
Meldung von Bestandsveränderungen
16.
innerhalb von 7 Tagen
unverzüglich nach Setzen der Ohrmarken
unverzüglich nach Feststellung des Verlustes
unverzüglich nach Erhalt der Ersatzohrmarken
innerhalb von 7 Tagen
innerhalb von 7 Tagen
unverzüglich nach Umkennzeichnung
innerhalb von 7 Tagen
Kontrollen
a. Die zuständigen Mitarbeiter des LKV haben die Überwachung einer ordnungsgemäßen
Kennzeichnung durch stichprobenartige Kontrollen in LKV-Mitgliedsbetrieben vorzunehmen.
Die Überprüfung ist mit Unterschrift im Revisionsbericht aktenkundig zu machen.
b. Bei groben Verstößen gegen die Kennzeichnungsvorschriften der Viehverkehrsverordnung
wird das zuständige Veterinäramt informiert.
c. Weitere Kontrollen finden durch die zuständigen Behörden statt.
Anlagen
Anlage 1
Beschriftung der Ohrmarken
Anlage 2
Bestellung Ohrmarken
FAX-Anwort : 03843 / 751-166
B7 Kennzeichnung (Rinder)
Ohrmarkenbestellung lt. VVVO
MQD QUALITÄTSPRÜFUNGSUND DIENSTLEISTUNGSGESELLSCHAFT
MECKLENBURG-VORPOMMERN MBH
Institut für Lebensmittelanalytik – in Güstrow seit 1892
Betrieb:
Straße:
Telefon-Nr.:
PLZ:
Ort:
VVVO-Nr.:
Geburtsmeldekarten
werden benötigt
Kunden-Nr.:
ja
nein
(Zutreffendes ankreuzen)
Kennzeichnungssystem I
Kuhbestand
aktuell
+ tragende Färsen
Allflex (a 2,64 €)
Anzahl
Doppel-Ohrmarken
Kennzeichnungssystem II
(Tiere)
Allflex – Couple 8 (a 2,48 €)
Kennzeichnungssystem
Allflex – GewebeprobeOM (a 4,20 €)
Anzahl
Doppel-Ohrmarken
(Tiere)
Spezialzange für Gewebe-OM
Allflex (a 29,00 €)
Versandtaschen
werden benötigt ?
(bitte Stückzahl eintragen)
Einzelversand gegen Portoaufschlag!
Ersatz-Stanzohrmarken / Knopf – grün
zum Nachstanzen
bei Leerproben (a 2,20 €)
(bitte Stückzahl eintragen)
Datum / Unterschrift / Betrieb:
(Die angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer!)
Anlage 3
Rasseschlüssel
Holstein-Schwarzbunt
Holstein-Rotbunt
Jersey
Braunvieh
Angler
Rotvieh alter Angler Zuchtrichtung
Doppelnutzung Rotbunt
Deutsche Schwarzbunte
alter Zuchtrichtung
Fleckvieh
Gelbvieh
Pinzgauer
Hinterwälder
Murnau-Werdenfelser
Vorderwälder
Limpurger
Braunvieh alter Zuchtrichtung
Ayshire
Vogesen-Rind
Charolais
Limousin
Weißblaue Belgier
Blonde d´Aquitaine
Maine Anjou
Salers
Montbeliard
Aubrac
Piemonteser
Chianina
Romagnola
Marchigiana
White Park
Deutsche Angus
Aberdeen Angus
Hereford
Deutsches Shorthorn
Highland
Welsh-Black
Galloway
Lincoln Red
Belted Galloway
Luing
Brangus
1
2
3
4
5
6
9
10
SBT
RBT
JER
BV
RVA
RV
RDN
DSB
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
31
32
33
34
35
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
FL
GV
PIN
HIN
MW
VW
LMP
BVA
AS
VR
CHA
LIM
WBB
BA
MA
SAL
MON
AU
PIE
CHI
ROM
MAR
WP
DA
AA
HE
SH
HLD
WB
GAL
LR
BGA
LG
BRA
Normanne
Ungarisches Steppenrind
Zwerg-Zebus
Grauvieh
Dexter
White Park
Longhorn
South Devon
Fjäll-Rind
Tuxer
Telemark
Fleckvieh Fleischnutzung
Uckermärker
Blaarkop
Witrug
Lakenfelder
Rotvieh Zuchtrichtung Höhenvieh
Ansbach-Triesdorfer
Glanrind
Pinzgauer Fleischnutzung
Pustertaler Schecken
Gelbvieh Fleischnutzung
Braunvieh Fleischnutzung
Rotbunt Fleischnutzung
Hinterwälder Fleischnutzung
Murnau-Werdenfelser Fleischnutzung
Vorderwälder Fleischnutzung
Limpurger Fleischnutzung
Brahman
Bazadaise
Auerochse (Heckrind,
Rückkreuzung Auerochse)
Beefalo
Wasserbüffel (Bubalus bubalus)
Bison/Wisent
Yak
Sonstige Kreuzungen
sonstige taurine Rinder (Bos taurus)
sonstige Zebu-Rinder (Bos indicus)
sonstige taur indicus-Rinder
Wagyu Rind
Kreuzung Fleischrind x Fleischrind
Kreuzung Fleischrind x Milchrind
Kreuzung Milchrind x Milchrind
52
53
54
55
56
57
58
59
60
61
65
66
67
68
69
70
71
72
73
74
75
76
77
78
79
80
81
82
83
84
85
NOR
UST
ZEB
GRV
DEX
WP
LH
SD
FR
TUX
TLM
FLF
UCK
BLA
WIT
LAK
RHV
AT
GR
PIF
PS
GVF
BVF
RBF
HWF
MWF
VWF
LPF
BRA
BAZ
AO
86
87
88
89
90
91
92
93
94
97
98
99
BE
WL
BIS
YAK
SON
TAU
IND
TIN
WAG
XFF
XFM
XMM
Anlage 4
Stammdatenblatt / Rinderpass
Ausgebende Stelle:
Rinderpass
13 D
nach § 30/Stammdatenblatt nach § 31 der Viehverkehrsverordnung
Ohrmarkennummer
QUALITÄTSPRÜFUNGS- UND
DIENSTLEISTUNGSGESELLSCHAFT
MECKLENBURG-VORPOMMERN GmbH
Registrier-Nr. nach § 26 Viehverkehrsverordnung
Speicherstr. 11 · 18273 Güstrow
Datum der Ausgabe:
Tierhalter (Name, Vorname, Anschrift)
1.Tierdaten:
Geburtsdatum:
Geschlecht:
Rasse:
Ohrmarkennummer
des Muttertieres:
2. Herkunft des Tieres, sofern nicht aus dem Ursprungsbetrieb:
aus folgendem Mitgliedstaat der EU:
aus folgendem Drittland eingeführt:
Unterschrift des Tierhalters
Ort, Datum
4. Ort, Datum, Unterschrift des letzten Tierhalters
Datum des
Abgangs:
Datum des
Zugangs:
Registrier-Nr.
Datum des
Abgangs:
Datum des
Zugangs:
Registrier-Nr.
Datum des
Abgangs:
Datum des
Zugangs:
Registrier-Nr.
Datum des
Abgangs:
Datum des
Zugangs:
Registrier-Nr.
Datum des
Abgangs:
Datum des
Zugangs:
Registrier-Nr.
Datum des
Abgangs:
Datum des
Zugangs:
Registrier-Nr.
Datum des
Abgangs:
Datum des
Zugangs:
Registrier-Nr.
Datum des
Abgangs:
Datum des
Zugangs:
Registrier-Nr.
3. Angaben zu den Vorbesitzern des Tieres:
13 D
vom Drittland vergebene Ohrmarkennummer:
Anlage 5
Ersatzkennzeichnung
B 40 Kennzeichnung
Eilt! - gegen Zuschlag
(wenn zutreffend bitte ankreuzen)
Antrag auf Ersatzkennzeichnung lt. VVVO
MQD QUALITÄTSPRÜFUNGSUND DIENSTLEISTUNGSGESELLSCHAFT
Regionale Stelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern
per Fax an:
Betrieb:
03843-751-166 oder per Post an die Regionalstelle
Tel.-Nr.:
Anschrift:
VVVO-Nr.:
Kunden-Nr.:
lfd.
Ohrnummer
Nr.
E/D
lfd.
Ohrnummer
Nr.
1
9
2
10
3
11
4
12
5
13
6
14
7
15
8
16
Datum / Unterschrift / Betrieb:
E/D
Bezahlung nach Rechnungslegung
E = Einzelkennzeichnung, D = Doppelkennzeichnung
Anlage 6
Ersatzstammdatenblatt / Ersatzrinderpass
B 51 Kennzeichnung
Eilt! - gegen Zuschlag
(wenn zutreffend bitte ankreuzen)
Antrag auf Ersatzstammdatenblatt
oder Ersatzpass (für Exporttiere, incl. Rückseite)
per Fax an:
Betrieb:
03843-751-259 oder per Post an die Regionalstelle
MQD QUALITÄTSPRÜFUNGSUND DIENSTLEISTUNGSGESELLSCHAFT
Regionale Stelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Tel.-Nr.:
Anschrift:
VVVO-Nr.:
Kunden-Nr.:
Grund des Antrages:
lfd.
Nr.
Ohrnummer
S/P
lfd.
Nr.
1
7
2
8
3
9
4
10
5
11
6
Datum / Unterschrift / Betrieb:
S = Stammdatenblatt, P = Pass
Ohrnummer
12
Datum / Unterschrift / Leistungsinspektor:
S/P
Anlage 7
Einfuhr aus EU-Staaten
B 53 Kennzeichnung
Antrag auf Ausstellung eines deutschen
Rinderpasses für aus EU-Staaten mit Rinderpass
nach Deutschland verbrachte Rinder
per Fax an:
Betrieb:
MQD QUALITÄTSPRÜFUNGSUND DIENSTLEISTUNGSGESELLSCHAFT
Regionale Stelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern
03843-751-259 oder per Post an die Regionalstelle
Tel.-Nr.:
Anschrift:
VVVO-Nr.:
(LKV-Mitglied) Betriebsnr.:
Herkunftsland:
1
Geburtsdatum
(kein Mitglied) Kunden-Nr.:
Einfuhrdatum:
Ohrmarkennummer Herkunftsland
Ra
Ge
Ra = Rasse
Ge = Geschlecht
Ohrmarkennummer Mutter
1 = männlich
2 = weiblich
2
Geburtsdatum
Ohrmarkennummer Herkunftsland
Ra
Ge
Ra
Ge
Ra
Ge
Ra
Ge
Ra
Ge
Ra
Ge
Ra
Ge
Ohrmarkennummer Mutter
3
Geburtsdatum
Ohrmarkennummer Herkunftsland
Ohrmarkennummer Mutter
4
Geburtsdatum
Ohrmarkennummer Herkunftsland
Ohrmarkennummer Mutter
5
Geburtsdatum
Ohrmarkennummer Herkunftsland
Ohrmarkennummer Mutter
6
Geburtsdatum
Ohrmarkennummer Herkunftsland
Ohrmarkennummer Mutter
7
Geburtsdatum
Ohrmarkennummer Herkunftsland
Ohrmarkennummer Mutter
8
Geburtsdatum
Ohrmarkennummer Herkunftsland
Ohrmarkennummer Mutter
Datum / Unterschrift / Betrieb:
Datum / Unterschrift / Leistungsinspektor:
Anlage 8
Zukauf aus Drittländern
B 52 Kennzeichnung
Antrag auf Ausstellung eines Rinderpasses
für zugekaufte Tiere aus Drittländern
MQD QUALITÄTSPRÜFUNGSUND DIENSTLEISTUNGSGESELLSCHAFT
Regionale Stelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern
per Fax an:
Betrieb:
03843-751-259 oder per Post an die Regionalstelle
Tel.-Nr.:
Anschrift:
VVVO-Nr.:
(LKV-Mitglied) Betriebsnr.:
(kein Mitglied) Kunden-Nr.:
Herkunftsland:
1
Geburtsdatum
Ohrmarkennummer Herkunftsland
Ra
Ge
Ra = Rasse
Ge = Geschlecht
Ohrmarkennummer neu
1 = männlich
2 = weiblich
2
Geburtsdatum
Ohrmarkennummer Herkunftsland
Ra
Ge
Ohrmarkennummer neu
Datum / Unterschrift / Betrieb:
Datum / Unterschrift / Leistungsinspektor: