Kennzeichnungsordnung - Landeskontrollverband für Leistungs
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Kennzeichnungsordnung - Landeskontrollverband für Leistungs
Regionalstelle Mecklenburg-Vorpommern Kennzeichnungsordnung (Rind) Fassung vom ...... KENNZEICHNUNGSORDNUNG (RIND) der Qualitätsprüfungs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH (MQD), Regionalstelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern 1. Gesetzliche Grundlagen Die Durchführung der Kennzeichnung der Rinder erfolgt auf der Grundlage: a. der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 zur Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern und über die Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen in der jeweils gültigen Fassung b. der Viehverkehrsverordnung in der jeweils gültigen Fassung c. des Vertrages zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Qualitätsprüfungs- und Dienstleistungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (MQD) über die Zuteilung der Ohrmarken sowie der Rinderpässe und über die Wahrnehmung der Aufgaben als regionale Stelle (RS) gegenüber der zentralen Datenbank in der jeweils gültigen Fassung d. des Tierzuchtgesetzes in der jeweils gültigen Fassung e. der ADR/DLQ-Richtlinie für das Verfahren der Durchführung der Milchleistungsprüfung in der jeweils gültigen Fassung f. der Satzung des Landeskontrollverbandes für Leistungs- und Qualitätsprüfung MecklenburgVorpommern e.V. (LKV) für Mitgliedsbetriebe des LKV g. der Vereinbarung zur Ergänzung der Vereinbarung über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung einer zentralen Datenbank vom 25. April 2005 2. Geltungsbereich Diese Kennzeichnungsordnung ist von allen Rinderhaltern des Landes Mecklenburg-Vorpommern anzuwenden. Sie gilt für alle im Land Mecklenburg-Vorpommern gehaltenen Rinder. 3. Verantwortlichkeit a. Der Halter der Rinder ist für die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften der Viehverkehrsverordnung verantwortlich. Er hat alle Tiere seines Bestandes innerhalb von 7 Tagen nach der Geburt (für im Inland geborene Rinder) bzw. innerhalb von 7 Tagen nach dem Einstellen in den Betrieb (bei Drittlandeinfuhr) nach dem in dieser Ordnung festgelegten Verfahren zu kennzeichnen oder durch eine von ihm beauftragte Person kennzeichnen zu lassen. b. Die MQD ist für die Bereitstellung der Ohrmarken und der Stammdatenblätter/Rinderpässe und für die Sicherung der Daten der Ohrmarkenvergabe verantwortlich. Im Rahmen der MLP übernehmen die Außendienstmitarbeiter des LKV in den angeschlossenen Betrieben die Anleitung und Kontrolle der Kennzeichnung. c. Die MQD nimmt als regionale Stelle (RS) die Aufgaben gegenüber der Zentralen Datenbank (HIT) entsprechend der von Bund und Ländern abgeschlossenen Vereinbarung zur Ergänzung der Vereinbarung über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung einer Zentralen Datenbank vom 25. April 2005 sowie dem Vertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der MQD wahr. 4. Grundsätze des Kennzeichnungssystems a. Die Kennzeichnung des Rindes ist eine Lebenskennzeichnung. b. Die Ohrmarkennummer ist einmalig in Deutschland vergeben. c. Die Kennzeichnung ist eine Doppelkennzeichnung mit zwei Ohrmarken, die einen identischen Kenncode aufweisen und offen sind. d. Die Ohrmarken haben einen Sicherungsring, der ein mehrmaliges Benutzen und Manipulationen verhindert. e. Die Farbe der Ohrmarken ist gelb. Die Schrift ist schwarz. f. g. h. i. j. k. l. 5. Die Ohrmarkennummer besteht aus einem alphanumerischen Code mit 14 Stellen. Die ersten beiden Stellen des Codes sind die Buchstaben DE und stehen für Deutschland. Die Stellen 3 und 4 sind in Mecklenburg-Vorpommern nicht besetzt. Die Stellen 5 und 6 beinhalten den Ländercode 13. Die Stellen 7 bis 14 sind die individuelle Nummer des Rindes. Code: MitgliedsLänderstaat frei frei schlüssel individuelle Nummer D E 1 3 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Die Vorderseite der ersten Ohrmarke enthält den Kenncode als Strichcode. Beschriftung der Ohrmarke (siehe Anlage 1) a. Logo der RS: MQD M-V b. Ländercode: 13 c. Ohrmarke zur Rinderkennzeichnung entsprechend Viehverkehrsverordnung. 6. Ohrmarkenbestellung (siehe Anlage 2) a. Ohrmarken werden durch den Rinderhalter bei dem verantwortlichen Mitarbeiter der MQD zentral in Güstrow mittels Beleg (B7 in der jeweils gültigen Fassung) oder direkt auf der Internetseite: www.lkv-mv.de bestellt. Die geforderten Angaben sind auszufüllen. b. Ohrmarken werden höchstens bis zu einem voraussichtlichen Jahresbedarf zugeteilt. Die Ohrmarken werden auf dem Postweg zugestellt. 7. Setzen der Ohrmarken a. Das Setzen der Ohrmarken erfolgt durch den Tierhalter oder eine von ihm beauftragte Person nach dem von der MQD ausgegebenen Merkblatt. (Exaktes Setzen der Ohrmarke vermindert die Ausfallrate) b. Totgeborene oder kurz nach der Geburt verendete Kälber brauchen nicht gekennzeichnet zu werden. 8. 8.1 Geburtsmeldung Angaben Die Geburtsmeldung muss folgende Angaben enthalten: LKV-Mitglieder: sonstige Rinderhalter ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- * Betrieb * Anschrift * Betriebsnummer * Ohrmarkennummer Kalb * Geburtsdatum * Rasse * Geschlecht * Mehrling * Geburtsverlauf * Verbleib * Geburtsmasse * Laktationsnummer * Ohrmarkennummer Mutter * Betrieb * Anschrift * Betriebsnummer * Ohrmarkennummer Kalb * Geburtsdatum * Rasse * Geschlecht * Mehrling * Geburtsverlauf * Verbleib * Ohrmarkennummer Mutter 8.2 Form a. Die Geburtsmeldung kann mittels Geburtsmeldekarte (Strichelbeleg), mittels elektronischer Meldung (PC-Programme) oder direkt in der Datenbank erfolgen. b. Die Meldung direkt in der Datenbank ist für LKV-Mitglieder nicht zu empfehlen, weil dadurch eine zweite Meldung an das VIT notwendig wird. c. Eine Geburtsmeldekarte (Strichelbeleg) kann mittels Beleg B7 (siehe Punkt 6.) bestellt werden. Sie wird mit den Ohrmarken zusammen verschickt. Die Geburtsmeldekarte löst auch eine Kalbemeldung in aktiven vit-Betrieben aus. 8.3 Schlüsselzahlen a. Geschlecht (GE) 1 männlich 2 weiblich b. Mehrling (ME) 1 Einling (männlich) 2 Einling (weiblich) 3 Zwillinge (0 weiblich) 4 Zwillinge (2 weiblich) 5 Zwillinge (1 weiblich) 6 Drillinge (0 weiblich) 7 Drillinge (3 weiblich) 8 Drillinge (1 weiblich) 9 Drillinge (2 weiblich) c. Geburtsverlauf 0 keine Angabe 1 ohne Hilfe oder ein Helfer 2 zwei und mehr Helfer oder Benutzung mechanischer Hilfsmittel 3 tierärztliche Geburtshilfe, ohne operativen Eingriff 4 Operation (Kaiserschnitt, Fetotomie) d. Verbleib des Kalbes 1 zur Zucht im eigenen Betrieb 2 zur Mast im eigenen Betrieb 3 zur Zucht verkauft 4 zur Mast verkauft 5 Verbleib im Verkäuferbetrieb 6 tot geboren 7 verendet innerhalb 48 Stunden nach Geburt 8 verendet am 3.Tag 9 Missgeburt e. Rasse (siehe Anlage 3) 9. Stammdatenblatt / Rinderpass (siehe Anlage 4) a. Nach Anzeige einer Geburt wird durch die MQD eine Plausibilitätskontrolle durchgeführt und bei korrekten Daten ein Stammdatenblatt ausgestellt. b. Dieses Stammdatenblatt wird dem Rinderhalter postalisch zugestellt. c. Es kann durch den Rinderhalter ergänzt werden und sollte das Tier bis zum Tod begleiten. d. Ergänzt der jeweilige Übernehmer des Tieres die Angaben auf der Rückseite, so wird dieses Stammdatenblatt mit der Unterschrift des letzten deutschen Tierhalters zu einem Rinderpass für den innergemeinschaftlichen Handel. e. Handschriftliche Änderungen auf der Vorderseite machen ein Stammdatenblatt ungültig. 10. Ersatzkennzeichnung (siehe Anlage 5) Die Ersatzkennzeichnung eines Rindes ist durch den Rinderhalter unter Angabe der kompletten Ohrnummer bei der MQD mittels Beleg (B 40) oder direkt in der HIT-Datenbank zu beantragen, wenn: a. eine Ohrmarke verloren wurde oder b. beide Ohrmarken verloren wurden oder c. eine Aufschrift unleserlich geworden ist. 11. Ersatzdokument (siehe Anlage 6) Bei Verlust des Stammdatenblattes / Rinderpasses kann bei der MQD unter Angabe des Grundes ein neues Papier mittels Beleg (B 51) beantragt werden. Das Ersatzstammdatenblatt enthält alle Daten der Vorderseite des Originals. Bei einem Ersatzrinderpass werden auch die Angaben der Rückseite mitgedruckt, soweit sie zum Druckzeitpunkt in der zentralen Datenbank verfügbar sind. 12. Einfuhr aus EU-Staaten (siehe Anlage 7) a. Von Rindern, die aus anderen EU-Mitgliedsstaaten nach Deutschland verbracht wurden, sind die mitgeführten Rinderpässe zusammen mit dem Beleg (B 53) bei der MQD einzureichen. b. Die MQD fertigt eine Ablichtung des Passes an, sendet das Original an den Mitgliedsstaat zurück und stellt dem Halter ein Stammdatenblatt aus. 13. Import aus Drittländern (siehe Anlage 8) a. Rinder, die aus Drittländer eingeführt worden sind, sind vom Halter innerhalb von 7 Tagen umzukennzeichnen. b. Alle notwendigen Daten (Geburtsdatum, Geschlecht, Rasse, Ursprungsland, Drittland, aus dem das Tier verbracht wurde und ursprüngliche Kennzeichnung des Tieres) sind mittels Beleg (B 52) unverzüglich an die MQD zu melden. c. Die MQD stellt dem Rinderhalter ein Stammdatenblatt aus. 14. Anzeige von Bestandsveränderungen Jeder Rinderhalter hat jede Veränderung seines Rinderbestandes innerhalb von sieben Tagen anzuzeigen, und zwar unter Angabe: a. der Registriernummer seines Betriebes sowie b. bezogen auf das einzelne Tier i. der Ohrmarkennummer ii. des Zugangsdatums (mit Ausnahme des Geburtsdatums) iii. des Todes- oder Schlachtdatums sowie des Datums jedes anderen Abgangs. 14.1 Angaben Die Bestandsveränderung muss folgende Angaben enthalten: LKV-Mitglieder: sonstige Rinderhalter ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- * Betrieb * Anschrift * Betriebsnummer * Ohrmarkennummer * Abgangsdatum * Abgangsgrund * Abgangsgrund MLP * Betrieb * Anschrift * Betriebsnummer * Ohrmarkennummer * Abgangsdatum * Abgangsgrund 14.2 Form a. Die Meldung der Bestandsveränderungen kann mittels Strichelbeleg, elektronischer Meldung (PC-Programme) oder direkt in der Datenbank erfolgen. b. Die Meldung direkt in der Datenbank ist für LKV-Mitglieder nicht zu empfehlen, weil dadurch eine zweite Meldung an das VIT notwendig wird. 14.3 Schlüsselzahlen a. Abgangsgrund 1 Tod 2 Hausschlachtung 3 Verkauf oder sonstiger Abgang 4 Export b. Abgangsgrund MLP 01 Verkauf zur Zucht 02 Alter 03 geringe Leistung 04 Unfruchtbarkeit 05 sonst. Krankheiten 06 Euterkrankheiten 07 Melkbarkeit 08 Klauen und Gliedmaßen 09 sonstige Gründe 10 Stoffwechsel 15. Gesetzliche Fristen Vorgang Frist --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Setzen der Ohrmarken Meldung der Geburt Bestellung Ersatzkennzeichnung Setzen der Ersatzohrmarke Meldung Einfuhr aus EU-Staaten Umkennzeichnung bei Import Meldung Import aus Drittstaaten Meldung von Bestandsveränderungen 16. innerhalb von 7 Tagen unverzüglich nach Setzen der Ohrmarken unverzüglich nach Feststellung des Verlustes unverzüglich nach Erhalt der Ersatzohrmarken innerhalb von 7 Tagen innerhalb von 7 Tagen unverzüglich nach Umkennzeichnung innerhalb von 7 Tagen Kontrollen a. Die zuständigen Mitarbeiter des LKV haben die Überwachung einer ordnungsgemäßen Kennzeichnung durch stichprobenartige Kontrollen in LKV-Mitgliedsbetrieben vorzunehmen. Die Überprüfung ist mit Unterschrift im Revisionsbericht aktenkundig zu machen. b. Bei groben Verstößen gegen die Kennzeichnungsvorschriften der Viehverkehrsverordnung wird das zuständige Veterinäramt informiert. c. Weitere Kontrollen finden durch die zuständigen Behörden statt. Anlagen Anlage 1 Beschriftung der Ohrmarken Anlage 2 Bestellung Ohrmarken FAX-Anwort : 03843 / 751-166 B7 Kennzeichnung (Rinder) Ohrmarkenbestellung lt. VVVO MQD QUALITÄTSPRÜFUNGSUND DIENSTLEISTUNGSGESELLSCHAFT MECKLENBURG-VORPOMMERN MBH Institut für Lebensmittelanalytik – in Güstrow seit 1892 Betrieb: Straße: Telefon-Nr.: PLZ: Ort: VVVO-Nr.: Geburtsmeldekarten werden benötigt Kunden-Nr.: ja nein (Zutreffendes ankreuzen) Kennzeichnungssystem I Kuhbestand aktuell + tragende Färsen Allflex (a 2,64 €) Anzahl Doppel-Ohrmarken Kennzeichnungssystem II (Tiere) Allflex – Couple 8 (a 2,48 €) Kennzeichnungssystem Allflex – GewebeprobeOM (a 4,20 €) Anzahl Doppel-Ohrmarken (Tiere) Spezialzange für Gewebe-OM Allflex (a 29,00 €) Versandtaschen werden benötigt ? (bitte Stückzahl eintragen) Einzelversand gegen Portoaufschlag! Ersatz-Stanzohrmarken / Knopf – grün zum Nachstanzen bei Leerproben (a 2,20 €) (bitte Stückzahl eintragen) Datum / Unterschrift / Betrieb: (Die angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer!) Anlage 3 Rasseschlüssel Holstein-Schwarzbunt Holstein-Rotbunt Jersey Braunvieh Angler Rotvieh alter Angler Zuchtrichtung Doppelnutzung Rotbunt Deutsche Schwarzbunte alter Zuchtrichtung Fleckvieh Gelbvieh Pinzgauer Hinterwälder Murnau-Werdenfelser Vorderwälder Limpurger Braunvieh alter Zuchtrichtung Ayshire Vogesen-Rind Charolais Limousin Weißblaue Belgier Blonde d´Aquitaine Maine Anjou Salers Montbeliard Aubrac Piemonteser Chianina Romagnola Marchigiana White Park Deutsche Angus Aberdeen Angus Hereford Deutsches Shorthorn Highland Welsh-Black Galloway Lincoln Red Belted Galloway Luing Brangus 1 2 3 4 5 6 9 10 SBT RBT JER BV RVA RV RDN DSB 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 31 32 33 34 35 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 FL GV PIN HIN MW VW LMP BVA AS VR CHA LIM WBB BA MA SAL MON AU PIE CHI ROM MAR WP DA AA HE SH HLD WB GAL LR BGA LG BRA Normanne Ungarisches Steppenrind Zwerg-Zebus Grauvieh Dexter White Park Longhorn South Devon Fjäll-Rind Tuxer Telemark Fleckvieh Fleischnutzung Uckermärker Blaarkop Witrug Lakenfelder Rotvieh Zuchtrichtung Höhenvieh Ansbach-Triesdorfer Glanrind Pinzgauer Fleischnutzung Pustertaler Schecken Gelbvieh Fleischnutzung Braunvieh Fleischnutzung Rotbunt Fleischnutzung Hinterwälder Fleischnutzung Murnau-Werdenfelser Fleischnutzung Vorderwälder Fleischnutzung Limpurger Fleischnutzung Brahman Bazadaise Auerochse (Heckrind, Rückkreuzung Auerochse) Beefalo Wasserbüffel (Bubalus bubalus) Bison/Wisent Yak Sonstige Kreuzungen sonstige taurine Rinder (Bos taurus) sonstige Zebu-Rinder (Bos indicus) sonstige taur indicus-Rinder Wagyu Rind Kreuzung Fleischrind x Fleischrind Kreuzung Fleischrind x Milchrind Kreuzung Milchrind x Milchrind 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 NOR UST ZEB GRV DEX WP LH SD FR TUX TLM FLF UCK BLA WIT LAK RHV AT GR PIF PS GVF BVF RBF HWF MWF VWF LPF BRA BAZ AO 86 87 88 89 90 91 92 93 94 97 98 99 BE WL BIS YAK SON TAU IND TIN WAG XFF XFM XMM Anlage 4 Stammdatenblatt / Rinderpass Ausgebende Stelle: Rinderpass 13 D nach § 30/Stammdatenblatt nach § 31 der Viehverkehrsverordnung Ohrmarkennummer QUALITÄTSPRÜFUNGS- UND DIENSTLEISTUNGSGESELLSCHAFT MECKLENBURG-VORPOMMERN GmbH Registrier-Nr. nach § 26 Viehverkehrsverordnung Speicherstr. 11 · 18273 Güstrow Datum der Ausgabe: Tierhalter (Name, Vorname, Anschrift) 1.Tierdaten: Geburtsdatum: Geschlecht: Rasse: Ohrmarkennummer des Muttertieres: 2. Herkunft des Tieres, sofern nicht aus dem Ursprungsbetrieb: aus folgendem Mitgliedstaat der EU: aus folgendem Drittland eingeführt: Unterschrift des Tierhalters Ort, Datum 4. Ort, Datum, Unterschrift des letzten Tierhalters Datum des Abgangs: Datum des Zugangs: Registrier-Nr. Datum des Abgangs: Datum des Zugangs: Registrier-Nr. Datum des Abgangs: Datum des Zugangs: Registrier-Nr. Datum des Abgangs: Datum des Zugangs: Registrier-Nr. Datum des Abgangs: Datum des Zugangs: Registrier-Nr. Datum des Abgangs: Datum des Zugangs: Registrier-Nr. Datum des Abgangs: Datum des Zugangs: Registrier-Nr. Datum des Abgangs: Datum des Zugangs: Registrier-Nr. 3. Angaben zu den Vorbesitzern des Tieres: 13 D vom Drittland vergebene Ohrmarkennummer: Anlage 5 Ersatzkennzeichnung B 40 Kennzeichnung Eilt! - gegen Zuschlag (wenn zutreffend bitte ankreuzen) Antrag auf Ersatzkennzeichnung lt. VVVO MQD QUALITÄTSPRÜFUNGSUND DIENSTLEISTUNGSGESELLSCHAFT Regionale Stelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern per Fax an: Betrieb: 03843-751-166 oder per Post an die Regionalstelle Tel.-Nr.: Anschrift: VVVO-Nr.: Kunden-Nr.: lfd. Ohrnummer Nr. E/D lfd. Ohrnummer Nr. 1 9 2 10 3 11 4 12 5 13 6 14 7 15 8 16 Datum / Unterschrift / Betrieb: E/D Bezahlung nach Rechnungslegung E = Einzelkennzeichnung, D = Doppelkennzeichnung Anlage 6 Ersatzstammdatenblatt / Ersatzrinderpass B 51 Kennzeichnung Eilt! - gegen Zuschlag (wenn zutreffend bitte ankreuzen) Antrag auf Ersatzstammdatenblatt oder Ersatzpass (für Exporttiere, incl. Rückseite) per Fax an: Betrieb: 03843-751-259 oder per Post an die Regionalstelle MQD QUALITÄTSPRÜFUNGSUND DIENSTLEISTUNGSGESELLSCHAFT Regionale Stelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern Tel.-Nr.: Anschrift: VVVO-Nr.: Kunden-Nr.: Grund des Antrages: lfd. Nr. Ohrnummer S/P lfd. Nr. 1 7 2 8 3 9 4 10 5 11 6 Datum / Unterschrift / Betrieb: S = Stammdatenblatt, P = Pass Ohrnummer 12 Datum / Unterschrift / Leistungsinspektor: S/P Anlage 7 Einfuhr aus EU-Staaten B 53 Kennzeichnung Antrag auf Ausstellung eines deutschen Rinderpasses für aus EU-Staaten mit Rinderpass nach Deutschland verbrachte Rinder per Fax an: Betrieb: MQD QUALITÄTSPRÜFUNGSUND DIENSTLEISTUNGSGESELLSCHAFT Regionale Stelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern 03843-751-259 oder per Post an die Regionalstelle Tel.-Nr.: Anschrift: VVVO-Nr.: (LKV-Mitglied) Betriebsnr.: Herkunftsland: 1 Geburtsdatum (kein Mitglied) Kunden-Nr.: Einfuhrdatum: Ohrmarkennummer Herkunftsland Ra Ge Ra = Rasse Ge = Geschlecht Ohrmarkennummer Mutter 1 = männlich 2 = weiblich 2 Geburtsdatum Ohrmarkennummer Herkunftsland Ra Ge Ra Ge Ra Ge Ra Ge Ra Ge Ra Ge Ra Ge Ohrmarkennummer Mutter 3 Geburtsdatum Ohrmarkennummer Herkunftsland Ohrmarkennummer Mutter 4 Geburtsdatum Ohrmarkennummer Herkunftsland Ohrmarkennummer Mutter 5 Geburtsdatum Ohrmarkennummer Herkunftsland Ohrmarkennummer Mutter 6 Geburtsdatum Ohrmarkennummer Herkunftsland Ohrmarkennummer Mutter 7 Geburtsdatum Ohrmarkennummer Herkunftsland Ohrmarkennummer Mutter 8 Geburtsdatum Ohrmarkennummer Herkunftsland Ohrmarkennummer Mutter Datum / Unterschrift / Betrieb: Datum / Unterschrift / Leistungsinspektor: Anlage 8 Zukauf aus Drittländern B 52 Kennzeichnung Antrag auf Ausstellung eines Rinderpasses für zugekaufte Tiere aus Drittländern MQD QUALITÄTSPRÜFUNGSUND DIENSTLEISTUNGSGESELLSCHAFT Regionale Stelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern per Fax an: Betrieb: 03843-751-259 oder per Post an die Regionalstelle Tel.-Nr.: Anschrift: VVVO-Nr.: (LKV-Mitglied) Betriebsnr.: (kein Mitglied) Kunden-Nr.: Herkunftsland: 1 Geburtsdatum Ohrmarkennummer Herkunftsland Ra Ge Ra = Rasse Ge = Geschlecht Ohrmarkennummer neu 1 = männlich 2 = weiblich 2 Geburtsdatum Ohrmarkennummer Herkunftsland Ra Ge Ohrmarkennummer neu Datum / Unterschrift / Betrieb: Datum / Unterschrift / Leistungsinspektor: