Arzt verordnet „Diclofenac 75 ID Nr.20“
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Arzt verordnet „Diclofenac 75 ID Nr.20“
Arzt verordnet „Diclofenac 75 ID Nr.20“ ? Was dürfen wir abgeben ? Die Löwen Apo schreibt : Angeregt durch Ihren Artikel in der DAZ, möchte ich Sie bitten, uns bei folgenden Verordnungen zu beraten vom Arzt wird das „Diclofenac“ wie folgt verordnet. Die Abgabe soll zu Lasten der AOK Brandenburg gehen. (....) Die Löwen-Apotheke nannte gleich drei Eigenwortschöpfungen des Arztes. Nachfolgend die Variante 3 3.) Diclofenac 75 ID Nr.20 Wahrhaft kreativ diese Praxis ! Hier hat der Arzt wohl das Diclac ® 75 ID von Hexal im Sinn, möchte aber die wirtschaftliche Verantwortung der Apotheke auferlegen und so schreibt er kurzerhand statt Diclac ® Diclofenac. Welchen Unterschied sieht er eigentlich zwischen seiner Verordnung Diclofenac SL und Diclofenac ID ? Das wird sich auch die Kasse fragen und auch hier von einer Wirkstoffverordnung ausgehen. Da die Bezeichnung "ID" ausschließlich von Hexal verwendet wird, könnte man im Retaxfall zwar argumentieren, dass es sich hier um eine Firmenverordnung handeln würde und daher nur das Hexalpräparat abzugeben ist. Die Rezeptprüfer würden vermutlich entgegnen, Hexal habe nur den Namen "Diclac ®" geschützt und nicht die Freisetzungsbezeichnung "ID". Unstrittig scheint mir zumindest, dass der Arzt ein der "ID"-Freisetzung der Fa. Hexal vergleichbares Präparat wünscht (sonst würde er wie in seiner Praxis üblich "SL" verordnen). Daher ist wohl begründbar, das zumindest die FreisetzungsVariante 12,5/ 65 ärztlich vorgegeben ist. Wie die Eingabe als Wirkstoffverordnung zeigt, wäre in Ihrem Fall derzeit auch die Abgabe des Hexalpräparats möglich : Wirkstoffeingabe „Diclofenac 75mg schnellfreisetzender Anteil 12,5 mg“ ergibt : - Diclofenbeta 75 uno als einziges Rabattpräparat der AOK Brandenburg ist „Außer Handel“ - Diclo 75 SL 1A Pharma und Diclac 75 ID zählen zu den Drei Günstigsten. Solche Eigenwortschöpfungen sind meist nicht eindeutig im Sinne der Apothekenbetriebsordnung und erfordern eine Rücksprache mit dem Arzt. Zudem sollten wir sie im Interesse der Patientensicherheit nicht akzeptieren. Ich würde empfehlen dem Arzt zu erklären : - dass nur dann sichergestellt ist, dass die Apotheke entsprechend seiner Absicht abgeben darf, wenn er wenigstens mit eindeutiger Angabe der Komponenten-Anteile verordnet : „Diclofenac 75mg ID (12,5 / 65mg) , oder einfacher : Ein Firmenpräparat als Vorgabe verordnet! - dass er auch bei Firmenvorgabe wirtschaftlich verordnet, da die Apotheke auch bei Firmenverordnungen gegen ein ggf. wirtschaftlicheres Präparat austauschen muss