AGU Seminar 2012 – Fahreignung
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AGU Seminar 2012 – Fahreignung
AGU Seminar 2012 © Schori 2009 Fahreignung und Unfälle im Strassenverkehr juristische, medizinische und unfallspezifische Aspekte 09. Januar 2012, Olten AGU Zürich Winkelriedstrasse 27 8006 Zürich Tel.: 044 251 54 30, Fax: 044 251 54 31, [email protected] www.agu.ch Kantonsärztlicher Dienst, www.so.ch Motorfahrzeugkontrolle, www.mfk-so.ch Forensisches Institut Zürich, www.stadt-zuerich.ch Institut für Rechtsmedizin, Bern Institut für Biomedizinische Technik, Universität und ETH Zürich, www.biomed.ee.ethz.ch AGU Zürich, www.agu.ch Programm Dr. med. Christian Lanz Kantonsarzt Solothurn Aspekte des Problems "mangelnde Fahreignung" im Dreieck Bürger - Ärzteschaft - Verwaltung Kenneth Lützelschwab Vorsteher der Motorfahrzeugkontrolle Kanton Solothurn Fahreignungsprüfung / Kontrollfahrt Dipl.-Ing. HTL Alain Florin AGU Zürich Interdisziplinäre Unfallanalysen, Fallbeispiele Dipl. Phys. ETH Jörg Arnold Forensisches Institut Zürich Interdisziplinäre Unfallanalysen - KAFFEEPAUSE 15.00 – 15.30 Uhr - Dr. med. Matthias Pfäffli Institut für Rechtsmedizin Bern Juristische Grundlagen der Verkehrsmedizin Indikationen zur Fahrabklärung PD Dr. sc. techn. Kai-Uwe Schmitt ETH/AGU Zürich Messung von Augenbewegungen als Mass für die Fahreignung? Kerstin Furter-Aschenbroich AGU Zürich Praktische Aspekte einer Fahreignungsprüfung Motorfahrzeugkontrolle KONTROLLFAHRT Fahrzeugführer im Alter Kenneth Lützelschwab Vorsteher Motorfahrzeugkontrolle Kanton Solothurn Tel +41 32 627 66 66 ▪ Fax +41 32 627 66 99 ▪ http://www.mfk-so.ch Statistik 2000 – 14.12.2011 Motorfahrzeugkontrolle * Stand 14.12.2011; für 2012 aufgebotene nicht enthalten Gurzelenstrasse 3 ▪ Postfach 433 ▪ CH-4512 Bellach Motorfahrzeugkontrolle Motorfahrzeugkontrolle Motorfahrzeugkontrolle Gründe für ein Aufgebot • Polizei (Unfallrapport oder Bericht über auffällige Fahrweise) • Arzt (behandelnder Arzt, Hausarzt oder Vertrauensarzt MFK) • Spital • Gesundheitsamt (via Hausärzte) • Strafbehörden • Angehörige/Drittpersonen Motorfahrzeugkontrolle Entscheidmöglichkeiten der AAS • • • • • vorsorglicher Entzug des Führerausweises Arztzeugnis Hausarzt vertrauensärztliche Untersuchung verkehrsmedizinische Untersuchung am IRM Funktionsprobe • Kontrollfahrt • Verwarnung • Warnungsentzug des Führerausweises Motorfahrzeugkontrolle Zuweisung durch die AAS Motorfahrzeugkontrolle Aufgebot zur Kontrollfahrt • Stammblatt wird erstellt • Aufgebot zur Kontrollfahrt • Zeitlicher Rahmen: innerhalb 4 Wochen, in begründeten Fällen Verschiebung um weitere 4 Wochen, ansonsten Meldung an AAS Motorfahrzeugkontrolle Motorfahrzeugkontrolle Die Kontrollfahrt • Durchführung gemäss asa RL 19 • Begleitung durch erfahrene, routinierte Verkehrsexperten Beurteilungsblatt Motorfahrzeugkontrolle Motorfahrzeugkontrolle Kontrollfahrt bestanden • Verabschiedung • Rückmeldung mit Akten an AAS • Kein Sicherungsentzug aber evtl. Massnahme wie Verwarnung oder Warnungsentzug Motorfahrzeugkontrolle Kontrollfahrt nicht bestanden • Vorsorglicher Entzug des Führerausweises • Abgabe der entsprechenden Verfügung • Abgabe des Beurteilungsblattes mit Rechtsmittelbelehrung • Verabschiedung • Rückmeldung mit Akten an AAS • Rechtliches Gehör (Stellungnahme innerhalb von 10 Tagen) • Entzugsverfügung mit Rechtsmittelbelehrung (Weiterzug an Verwaltungsgericht und Bundesgericht möglich) Motorfahrzeugkontrolle Motorfahrzeugkontrolle Verbesserungspotential aus Sicht MFK • Beratung von Via sicura im eidg. Parlament • Vorgeschlagene Massnahmen werden teilweise abgeschwächt oder verworfen (Sehtest ab 50 Jahren; Befristung der Führerausweise) • Die medizinischen Mindestanforderungen gemäss Anhang 1 VZV sind seit 1977 unverändert und werden seit Jahrzehnten überarbeitet Motorfahrzeugkontrolle Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit AGU-Seminar, Olten, 09.01.2012 Interdisziplinäre Unfallanalysen, Fallbeispiele AGU-Seminar 2012 Kantonsspital Olten Dipl. Ing. HTL Alain Florin Fall 01 AGU-Seminar, Olten, 09.01.2012 • Fall 01 (technische und medizinische Aspekte) – – – – – Unfallursache unklar Durchblutungsstörung Unfallzeit 00:55 Uhr Fahrzeug brannte nach der Kollision Fahrer und Beifahrerin konnten durch Drittpersonen aus dem Fahrzeug befreit werden – Der Fahrer war schwer verletzt – Die Beifahrerin verstarb Dipl. Ing. HTL Alain Florin AGU-Seminar, Olten, 09.01.2012 Fall 01 - Übersicht Dipl. Ing. HTL Alain Florin AGU-Seminar, Olten, 09.01.2012 Fall 01 - Übersicht Dipl. Ing. HTL Alain Florin AGU-Seminar, Olten, 09.01.2012 Fall 01 – Übersicht Dipl. Ing. HTL Alain Florin AGU-Seminar, Olten, 09.01.2012 Fall 01 - Innenraum Dipl. Ing. HTL Alain Florin AGU-Seminar, Olten, 09.01.2012 Fall 01 - Fahrzeugendlage Dipl. Ing. HTL Alain Florin AGU-Seminar, Olten, 09.01.2012 Fall 01 – technische Schlussfolgerungen Dipl. Ing. HTL Alain Florin Fall 01 – technische Schlussfolgerungen AGU-Seminar, Olten, 09.01.2012 • Kollisionsgeschwindigkeit ca. 80-95 km/h Dipl. Ing. HTL Alain Florin Fall 01 – technische Schlussfolgerungen AGU-Seminar, Olten, 09.01.2012 • Ablauf – Schwierigkeit: Auf der nassen Fahrbahn wurden keine Reifenspuren festgestellt. – Varianten, bei denen davon auszugehen ist, dass der Lenker absichtlich gegen das Geländer fuhr, wurden nicht simuliert. Dipl. Ing. HTL Alain Florin Fall 01 – technische Schlussfolgerungen • Ablauf ohne Lenkeingriff AGU-Seminar, Olten, 09.01.2012 – (Das Fahrzeug hätte ca. 50 m vor dessen Endlage die Kurve verlassen müssen) Dipl. Ing. HTL Alain Florin Fall 01 – technische Schlussfolgerungen AGU-Seminar, Olten, 09.01.2012 • Zu spätes Einlenken in die Kurve – Annahme, Geschwindigkeit 80 m/h – Schlussfolgerung: unwahrscheinlich! Dipl. Ing. HTL Alain Florin Fall 01 – technische Schlussfolgerungen AGU-Seminar, Olten, 09.01.2012 • Variante 01 (ohne Bremsung) – Annahme: 110 km/h (Mit 105 km/h wäre die Kurve gerade noch befahrbar gewesen) – Vk rund 95 km/h – Schlussfolgerung: möglich! Dipl. Ing. HTL Alain Florin Fall 01 – technische Schlussfolgerungen AGU-Seminar, Olten, 09.01.2012 • Variante 02 (mit Bremsung) – Annahme: 115 km/h (Mit 105 km/h wäre die Kurve gerade noch befahrbar gewesen) – Vk rund 75-90 km/h – Schlussfolgerung: möglich! Dipl. Ing. HTL Alain Florin Fall 01 – medizinische Aspekte • AGU-Seminar, Olten, 09.01.2012 • • In den neuroradiologischen Berichten wird im Wesentlichen im Hinblick auf die Fragestellung erwähnt, dass „eine höhere Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Unfall als Folge einer Durchblutungsstörung eingetreten ist“. Die Schlussfolgerungen in den neuroradiologischen Berichten sind unter Berücksichtigung der technischen Unfallanalyse als neutral anzusehen, diese können weder bestätigt noch negiert werden. Ob das allfällige Fehlen einer Handlungsfähigkeit durch eine Durchblutungsstörung im Gehirn verursacht wurde, ist zwar nicht bestimmbar, aber selbstverständlich ohne Weiteres möglich. Dipl. Ing. HTL Alain Florin Fall 02 AGU-Seminar, Olten, 09.01.2012 • Fall 02 (technische Aspekte) – Vollgas-Selbstbeschleunigung? – Fahrzeug habe aus der Parklücke selbstständig beschleunigt – Ehefrau stand hinter dem Fahrzeug und wurde angefahren – Unfallzeit 11:50 Uhr – Ford Scorpio Cosworth, 1995, Dipl. Ing. HTL Alain Florin AGU-Seminar, Olten, 09.01.2012 Fall 02 - Unfallskizze Dipl. Ing. HTL Alain Florin AGU-Seminar, Olten, 09.01.2012 Fall 02 - Unfallörtlichkeit Dipl. Ing. HTL Alain Florin AGU-Seminar, Olten, 09.01.2012 Fall 02 - Ablauf Dipl. Ing. HTL Alain Florin AGU-Seminar, Olten, 09.01.2012 Fall 02 – Fahrzeugbeschädigungen Dipl. Ing. HTL Alain Florin AGU-Seminar, Olten, 09.01.2012 Fall 02 – Aussagen Ich steckte den Zündschlüssel ins Schloss. Mein rechter Fuss befand sich auf der Bremse. Ich startet den Motor, der Motor heulte auf, das Auto schoss zurück. Ich kollidierte mit dem schräg gegen überliegenden BMW. Ich steige aus und bemerkte, dass meine Frau zu Fall gekommen war und sich den Kopf gestossen hatte. (…) Ich löste die Handbremse und nahm meinen Fuss von der Bremse. Der Motor heulte auf und das Auto schoss rückwärts. Ich hatte kein Gas gegeben. Ich war durch den Vorgang sehr überrascht und konnte nicht schnell genug reagieren. Dipl. Ing. HTL Alain Florin Fall 02 – Technische Fahrzeugprüfung • Untersuchung durch das Strassenverkehrsamt Aarau AGU-Seminar, Olten, 09.01.2012 – Geprüft wurden insbesondere folgende Bauteile: • • • • • • Gasbetätigung Motor Kickdown Kabel Automatikgetriebe Fahrtests Allg. Betriebssicherheitskontrolle Dipl. Ing. HTL Alain Florin Fall 02 – Technische Fahrzeugprüfung AGU-Seminar, Olten, 09.01.2012 Zusammenfassung: •An allen Komponenten (Gaspedal, Seilzug, Umlenkung, Tempomat, Kickdown Kabel, Automatikgetriebe), die für ein selbstständiges oder schlagartiges Gas geben / Anfahren des Fahrzeuges verantwortlich sein könnten, sind keine Defekte und/oder Fehlfunktionen festgestellt worden. •Es lassen sich somit technische Ursachen für das schlagartige Anfahren ausschliessen. Dipl. Ing. HTL Alain Florin Fall 02 – Technische Beurteilung AGU-Seminar, Olten, 09.01.2012 • Drosselklappe muss geöffnet gewesen sein und erfolgt entweder … – durch Drücken des Gaspedals (mechanische Kraftübertragung über einen Seilzug) – Ansteuerung durch den Tempomat Dipl. Ing. HTL Alain Florin AGU-Seminar, Olten, 09.01.2012 Dipl. Ing. HTL Alain Florin Dipl. Ing. HTL Alain Florin AGU-Seminar, Olten, 09.01.2012 Fall 02 – Technische Beurteilung AGU-Seminar, Olten, 09.01.2012 • Ansteuerung durch Seilzug: – Die Ansteuerung der Drosselklappe erfolgt rein mechanisch über einen Seilzug. • Alle Komponenten waren einwandfrei • die Rückzugfeder war intakt und nicht gebrochen. – Aus technischer Sicht ist es nicht plausibel, dass sich die Drosselklappe ohne Betätigung des Gaspedals selbstständig öffnete. Dipl. Ing. HTL Alain Florin Fall 02 – Technische Beurteilung AGU-Seminar, Olten, 09.01.2012 • Ansteuerung durch Tempomat: – Der Tempomat wies keine Fehlfunktionen auf – Damit der Tempomat die DK ansteuern kann, müssen folgende Punkte erfüllt sein: • • • • • Stromversorgung intakt und Aktivierung des Systems durch die entsprechende Taste und Bremspedal gelöst und Geschwindigkeit über 30 km/h bis 200 km/h und Drosselklappe nicht geschlossen Dipl. Ing. HTL Alain Florin AGU-Seminar, Olten, 09.01.2012 Fall 02 – Schlussfolgerung Aus technischer Sicht ist es nicht plausibel, dass das Fahrzeug „von selber“ (VollgasSelbstbeschleunigung) Gas gab. Dipl. Ing. HTL Alain Florin Forensisches Institut Zürich Arbeitsgruppe für Unfallmechanik Tagung vom 09.01.2012 in Olten Untersuchung von Unfällen mit älteren Lenkern Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Jörg Arnold dipl. phys. ETHZ Fachbereichsleiter Unfalluntersuchungen Ra M ai 10 Aufgaben der Polizei bei Unfällen • Strafrechtliches Verfahren Urteil • Zivilrechtliches Verfahren Urteil / Einigung • z. B. Verkehr: Administratives Verfahren Massnahmen • auch ohne Verfahren möglich Fragen von Angehörigen Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra M ai 10 Seite 1/20 Untersuchung von Unfällen mit älteren Lenkern Forensisches Institut Zürich Zeitlicher Ablauf des Unfalls Phase Phase vor vor der der Kollision Kollision (Pre Crash) (Pre Crash) Phase Phase der der Kollision Kollision (Crash) (Crash) „Kollisionsanalyse“ „Kollisionsanalyse“ Phase Phase nach nach der der Kollision Kollision (Post (Post Crash) Crash) Rückwärtsrechnung des Unfalls Unfall-Rekonstruktion Unfall-Rekonstruktion Zeitlicher Ablauf des Unfalls Fragen Fragen Spuren Spuren Endlagen Endlagen Seite 2/20 Untersuchung von Unfällen mit älteren Lenkern Rückwärtsrechnung des Unfalls Unfall-Rekonstruktion Unfall-Rekonstruktion Forensisches Institut Zürich Sicherung von Material- und Mikrospuren Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra M ai 10 Sicherung von Material- und Mikrospuren • Klebband für Mikrospuren: • von Auge nicht sichtbare, aber vermutete Spuren • flächendeckende Spurensicherung Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra M ai 10 Seite 3/20 Untersuchung von Unfällen mit älteren Lenkern Forensisches Institut Zürich Sicherung von Material- und Mikrospuren Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra M ai 10 Sicherung von Material- und Mikrospuren Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra M ai 10 Seite 4/20 Untersuchung von Unfällen mit älteren Lenkern Forensisches Institut Zürich Sicherung von Faserspuren Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra M ai 10 Sicherung von Mikrospuren ab Kleidern • Fibre-plastic Fusions Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra M ai 10 Seite 5/20 Untersuchung von Unfällen mit älteren Lenkern Forensisches Institut Zürich Spurenvergleich (Massenprodukte!) Eigenmaterial + Fremdmaterial Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra M ai 10 DNA-Spuren: Tatortberechtigung! Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra M ai 10 Seite 6/20 Untersuchung von Unfällen mit älteren Lenkern Forensisches Institut Zürich Klassische Kreuzungskollisionen • „Das andere Fahrzeug war plötzlich da …. … ich konnte gar nichts mehr machen ….“ • „Der andere Lenker muss viel zu schnell gefahren sein ….“ • „Ich fahre sehr vorsichtig und hatte in 30 Jahren nie einen Unfall ….“ • „Ich schaute nach links und nach rechts und fuhr dann langsam los ….“ Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra M ai 10 Anfahrtsrichtung Pw 1 (Lenker 76 jährig) Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra M ai 10 Seite 7/20 Untersuchung von Unfällen mit älteren Lenkern Forensisches Institut Zürich Anfahrtsrichtung Pw 2 (Lenkerin 78 jährig) Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra M ai 10 Situationsplan der Unfallstelle Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra M ai 10 Seite 8/20 Untersuchung von Unfällen mit älteren Lenkern Forensisches Institut Zürich Schadenbild am Pw 1 Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra M ai 10 Unfallendlage Pw 2 Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra M ai 10 Seite 9/20 Untersuchung von Unfällen mit älteren Lenkern Forensisches Institut Zürich Schadenbild am Pw 2 Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra M ai 10 Aussagen Pw-Lenker 1 Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra M ai 10 Seite 10/20 Untersuchung von Unfällen mit älteren Lenkern Forensisches Institut Zürich Aussagen Pw-Lenker 2 Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra M ai 10 Rekonstruktion von Kreuzungskollisionen • Umfassende Tatbestandsaufnahme trotz „klarer“ Situation entscheidend • Detaillierte Schadendokumentation zur Bestimmung der EES-Werte (Abschätzung der Deformationsenergie bei der Kollision) • Rekonstruktion und Bestimmung der Kollisionsgeschwindigkeit meistens problemlos möglich (Impulssatz, Drallsatz) • Eingangsgeschwindigkeit schwierig (Spuren) Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra M ai 10 Seite 11/20 Untersuchung von Unfällen mit älteren Lenkern Forensisches Institut Zürich Gegenverkehrs-Frontalkollisionen • „Das andere Fahrzeug muss auf meine Seite gekommen sein …. … ich konnte gar nichts mehr machen ….“ • „Der andere Lenker muss viel zu schnell gefahren sein, da ich ihn vor dem Unfall nicht gesehen habe ….“ • „Ich konnte wegen des Regens und der nassen Fahrbahn nichts sehen ….“ Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra M ai 10 Schaden am Pw 1 (Lenker 86 jährig) Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra M ai 10 Seite 12/20 Untersuchung von Unfällen mit älteren Lenkern Forensisches Institut Zürich Schaden am Pw 2 (Lenker 46 jährig) Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra M ai 10 Rekonstruierte Kollisionskonstellation Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra M ai 10 Seite 13/20 Untersuchung von Unfällen mit älteren Lenkern Forensisches Institut Zürich Rekonstruierter Unfallablauf (Carat) Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra M ai 10 Unfallverursacher war bereits auffällig Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra M ai 10 Seite 14/20 Untersuchung von Unfällen mit älteren Lenkern Forensisches Institut Zürich Gegenverkehrs-Frontalkollisionen • Umfassende Tatbestandsaufnahme (Unfallverursacher im Beispiel fuhr nach der Kollision ca. 80 m weiter bis zur Unfallendlage) • Detaillierte Schadendokumentation zur Bestimmung der EES-Werte und der Überdeckung der Fahrzeugfronten • Rekonstruktion und Bestimmung der Kollisionsgeschwindigkeit meistens möglich (Impulssatz, Drallsatz, Energiesatz) • Eingangsgeschwindigkeit schwierig (Spuren) Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra M ai 10 Kollisionen mit Fussgängern • „Der Fussgänger war plötzlich da …. … ich konnte gar nichts mehr machen ….“ • „Der Fussgänger muss viel zu schnell auf die Fahrbahn getreten sein ….“ • „Ich habe den Fussgänger vor dem Unfall nie gesehen, er muss von xxx gekommen sein….“ • „Ich habe vom Fussgänger nichts gehört (obwohl er laut schrie) ….“ Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra M ai 10 Seite 15/20 Untersuchung von Unfällen mit älteren Lenkern Forensisches Institut Zürich Unfallsituation und Unfall-Endlagen Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra M ai 10 Unfallsituation und Unfall-Endlagen Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra M ai 10 Seite 16/20 Untersuchung von Unfällen mit älteren Lenkern Forensisches Institut Zürich Unfallsituation und Unfall-Endlagen Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra M ai 10 Schäden und Spuren am Unfallfahrzeug Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra M ai 10 Seite 17/20 Untersuchung von Unfällen mit älteren Lenkern Forensisches Institut Zürich Kopfanprallstelle am Unfallfahrzeug Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra M ai 10 Schäden und Spuren am Unfallfahrzeug Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra M ai 10 Seite 18/20 Untersuchung von Unfällen mit älteren Lenkern Forensisches Institut Zürich Schäden und Spuren am Unfallfahrzeug Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra M ai 10 Kollisionen mit Fussgängern • Gehrichtung (Kollisionskonfiguration) muss zusammen mit der Rechtsmedizin bestimmt werden. • Vermeidbarkeitsrechnung mit Variationen der Fahrzeug- und der Gehgeschwindigkeit, wobei meistens vorkollisionäre (ortsfeste) Spuren fehlen. • Häufig muss als Unfallursache eine inadäquate Blicktechnik genannt werden Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra M ai 10 Seite 19/20 Untersuchung von Unfällen mit älteren Lenkern Forensisches Institut Zürich Fragen? • Vielen Dank für das Interesse! Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra M ai 10 Seite 20/20 Untersuchung von Unfällen mit älteren Lenkern AGU-Seminar 2012, 09.12.2012, Olten Juristische Grundlagen der Verkehrsmedizin Indikationen zur Fahreignungsabklärung Dr. med. Matthias Pfäffli Co-Abteilungsleiter Verkehrsmedizin, -psychiatrie und -psychologie (VMPP) Institut für Rechtsmedizin der Universität Bern Sekretär Sektion Verkehrsmedizin SGRM Motorisierungsgrad 2009 Quelle: Statistik Schweiz Führerausweisentzüge 2010 Quelle: ASTRA, ADMAS-Statistik 2010 Unfallrisiko und Krankheiten Quelle: Marshall SC (2008) The Role of Reduced Fitness to Drive Due to Medical Impairments in Explaining Crashes Involving Older Drivers. Traffic Inj Prev 9(4);291-298 Grundlegende Rechtstexte > Strassenverkehrsgesetz (SVG) SR 741.01 > Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (Verkehrszulassungsverordnung, VZV) SR 741.51 > Verordnung der Bundesversammlung über Blutalkoholgrenzwerte im Strassenverkehr SR 741.13 > Verordnung über die Kontrolle des Strassenverkehrs (Strassenverkehrskontrollverordnung, SKV) SR 741.013 > Verordnung des ASTRA zur Strassenverkehrskontrollverordnung (VSKV-ASTRA) SR 741.013.1 Fahrfähigkeit Fahreignung Fahrkompetenz Sichere aktive Teilnahme am Strassenverkehr Voraussetzungen Führerausweis Anhang 1 VZV Ausnahmen von Anhang 1 VZV Art. 7 Abs. 3 VZV Entzug des Führerausweises periodische Kontrolluntersuchungen Art. 27 VZV ärztliches Melderecht Art. 14 Abs. 4 SVG ärztliche Meldungen von Hausärzten > Umfrage in der Südostschweiz 2010 • im letzten Jahr: 0.49 Meldungen/Arzt • in den letzten 5 Jahren: 1.45 Meldungen/Arzt Eggert S, Thali MJ, Pfäffli M. Discretionary medical reporting of potentially unfit drivers: A questionnaire-based survey in South-East Switzerland. Int J Legal Med 2011;May 2 [epub ahead of print] Indikationen Fahreignungsabklärung I Indikationen Fahreignungsabklärung II Wahl der Untersuchungsstelle > Sache der Administrativbehörde > grundsätzlich: • • • > Amts-/Vertrauensarzt verkehrsmedizinisch gebildeter Facharzt Verkehrsmediziner Vorschlag Schweiz. Gesellschaft für Rechtsmedizin SGRM • 3-Säulen-Modell 3-Säulen-Modell der SGRM Hausarzt Vertrauensarzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation verkehrsmedizinische Untersuchungsstelle Kontakt [email protected] 031 631 30 66 Messung von Augenbewegungen als Mass für die Fahreignung? PD Dr. Kai-Uwe Schmitt Arbeitsgruppe für Unfallmechanik, AGU / Institut für biomedizinische Technik, ETH Zürich Aktuelle Situation • Zunehmender Anteil an älteren Personen mit Führerschein, d.h. grosse Anzahl an zu untersuchenden Personen (Screening) • Bisherige Untersuchungen (z. B. neuropsychologische Testbatterien) sind aufwändig und untersucherabhängig • >> Wunsch: – untersucherunabhängige, einfühlbare Testmethode mit Relevanz zum Autofahren – nachvollziehbare Resultate, neurologisch fundiert, statistisch robust Forschungsansatz • Messung von sakkadischen Augenbewegungen (Sakkaden) [Schwarz, 2004] Forschungsansatz • Sakkaden = sehr rasche Augenbewegungen – sehr gut auslösbar – reflexartig (Licht/Ton-Signal) sowie kognitiv (auf Befehl) – sehr gut messbar, viele Parameter • u. a. Latenzzeit, Geschwindigkeit, Präzession… • Parameter über Jahrzehnte stabil, quasi für alle gleich – bekannte Veränderungen • Hirnkrankheiten, Medikamente, Schlafmangel… Bisherige Erfahrungen Neue Studie • Ziel: Untersuchung des Zusammenhangs zwischen Augenbewegungen und Fahreignung • Studiendesign: – Untersuchung von Probanden/Patienten – med./neuropsychologische Abklärung – Sakkaden-Messungen – Fahrprobe Probandengruppen • S1: Ältere Personen, die sich einer Fahreignungsabklärung unterziehen mussten (21 Personen, Alter Ø: 79) • S2: Personen, die noch Auto fahren; via Hausarztpraxis (12 P., Alter Ø: 79) • S3: Personen mit versch. Diagnosen; Rekrutierung anlässlich Fahrkurs (11 P., Alter Ø: 75) • NP: Neurologische Patienten (33 P., Alter Ø: 53) • S4: Ältere Personen via Seniorenuniversität (47 P., Alter Ø: 75) • HS: Jüngere gesunde Personen (34 P., Alter Ø: 30) Untersuchungen • S1: – Med./neuropsychologische Tests – Sakkaden – ärztliche begleitete Fahrprobe • S2, S3, NP: – Med./neuropsychologische Tests – Sakkaden • S4, HS: – Sakkaden Ergebnisse (Auszug) • S1 (21 Personen): – Beurteilungen: 16 Personen mit (leichter) Demenz – Fahrprobe: nur 8 Personen mit positiver Fahreignung • NP (33 Personen): – 17 Personen mit frontaler Hirnläsion – 6 Personen mit temporaler Hirnläsion – 2 Personen mit okzipitaler Hirnläsion – 8 andere Ergebnisse (Auszug) • Sakkaden-Messungen: – Ergebnisse der Gruppe S1 mit Gruppe NP vergleichbar – Gruppen S1, S2, NP hatten Schwierigkeiten (Anti-) Sakkaden auszuführen – Vergleichsgruppe S4 deutlich besser • Zusammenhang zwischen Sakkaden und Fahrprobe: – Fahrprobe nicht bestanden = deutlich schlechtere Sakkaden-Ergebnisse – Anti-Sakkaden besonders auffällig Fazit hohe Akzeptanz • technisch einfache Methode der Sakkaden-Messungen • apparativer Charakter (objektiv), untersucherunabhängig • Messung von Augenbewegungen einfühlbar unerlässlich • kostengünstige Screening-Methode • zusätzlicher, zweckmässiger Parameter zur Beurteilung der Fahreignung • >> weitere Erfahrung notwendig Zusammenarbeit • • • • PD Dr. U. Schwarz, Neurologie USZ Dr. R. Seeger, Verkehrsmedizin, IRM Zürich Prof. Dr. Walz, Dr. M. Muser, Dr. H. Fischer, AGU Zürich Dr. Chr. Lanz, Kantonsarzt Solothurn Gefördert durch den Fonds für Verkehrssicherheit (FVS). Unterstützt durch den Seniorenrat. Fahreignungsprüfung Dr. med. Kerstin Furter-Aschenbroich Fachärztin für Rechtsmedizin AGU Zürich Durchgeführte Studie • 2008-2010 grosse Vergleichsstudie mit SeniorInnen – Beteiligt: AGU, IRM Zürich (Verkehrsmedizin) USZ (Neurologie), Fahrberater (Dr. Seiler) – Vergleich von versch. Gruppen: • • • • Junge ProbandInnen “gesunde” SeniorInnen via Seniorenuniversität PatientInnen/ProbandInnen der Verkehrsmedizin PatientInnen der Neurologie – Insgesamt ca. 160 Personen Pilotstudie AXA Winterthur • Praktische Umsetzung der Studie, Abklärung der Fahreignung von älteren Personen basierend auf: – Medizinischer Untersuchung – Sakkadenmessung – Fahrprobe mit Fahrexperten (Video-dokumentiert) Ergebnisse 7 Personen angemeldet, davon 5 Personen untersucht: • 2 Personen Versicherung gewechselt oder Führerausweis abgegeben • Bei 3 Personen Fahreignung (medizinisch) gegeben • Bei 2 Personen Fahreignung (medizinisch) grenzwertig Fazit • Sakkadenmessung – objektiv und Untersucher-unabhängig – gute Akzeptanz bei Probanden – verbessert Früherkennung von kognitiven Störungen – erscheint als sinnvolle Ergänzung zur bisherigen Methodik Fahreignungabklärung nach Pilotstudie a) Auftraggeber - identifiziert betroffene Kunden - informiert über Angebot zur Abklärung • Ablauf/ Organisation b) Proband - entscheidet über die Teilnahme positive Entscheidung c) Auftraggeber - beauftragt AGU mit einer Abklärung d) AGU - nimmt Kontakt mit Proband auf, Terminabsprache e) FahreignungsUntersuchung f) Prüfung Fahrkompetenz g) Mündl. Besprechung h) Schriftlicher Bericht AGU i) Auftraggeber - informiert Proband Untersuchung • Dreiteiliges Verfahren – Kursorische medizinisch-neuropsychologische Untersuchung – Apparative Messung der sakkadischen Augenbewegung auf Basis Studie – Prüfung der Fahrkompetenz durch Fahrinstruktor Klinische Untersuchung – Ausführliche Anamnese/Fremdanamnese – Kursorische klinische Untersuchung (Grösse, Gewicht, AZ, RR, Hf, Auskultation, Bewegungsapparat, neurologische Untersuchung, Visus, Gesichtsfeld, psychische Auffälligkeiten, etc.) – Untersuchung auf Hirnleistungsstörungen (Demenz): Mini Mental inkl. Uhrentest, Trail Making Test A+B Sakkaden Messung • Unterschiedliche optische Reize auf einem Monitor: – Pro-Sakkaden: Prüfung des Reflexes einem bewegten Objekt mit den Augen zu folgen – Anti-Sakkaden: Prüfung der Reflexunterdrückung durch Blicken in entgegengesetzte Richtung – VVI-Sakkade (volitional visually induced oder visuovisuelle Interaktion): wie Pro-Sakkade nur störender Hintergrund Sakkaden Messung • Stimulus: Quadrat von ca. 2 mm Seitenlänge auf Computermonitor ca. 50 cm Abstand zu den Augen – Zu Beginn der Frequenz in der Mitte – Springt auf Position, die einem Augenrotationswinkel von 5, 10, 15 oder 20° entspricht – Pseudo-Zufallssequenz – Insgesamt für Sakkaden-Test je 126 Stimuli Auswertung Sakkaden Messung – Augenbewegung als Reaktion wird mit Frequenz von 250 Hz auf Video aufgezeichnet – Auswertung der Latenzzeit mit Auflösung von 4 ms – Auswertung der Positioniergenauigkeit – Auswertung der Rotationsgeschwindigkeit Beispiel Sakkaden Auswertung • Position -20°; keine korrekten Antisakkaden • Position -20°; 70% korrekte Antisakkaden - 20° - 20° 30 20 10 0 -10 -20 -30 30 20 10 0 -10 -20 -30 0 0.1 0.2 0.3 0.4 0 0.1 0.2 Fahrprobe • Im eigenen PW des Probanden • Dokumentation mittels Kameraaufzeichnung (Fahrtrichtung und Proband) • Nachbesprechung zusammen mit Fahrberater und Proband unter Sichtung des Videos 0.3 0.4 Kurzbericht • Bericht an Auftraggeber unter Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht • Nur Stellungnahme zur Fahreignung und/oder allfällig empfohlenen weiteren Abklärungen • Bisher kein Feedback des Auftraggebers bezüglich weiterem Procedere Ausblick • Abklärungen auch von jungen/jüngeren Probanden im Auftrag von anderen Versicherungen bzw. Versicherungs-Abteilungen AGU Newsletter Auch im Jahr 2011 war die AGU – neben ihrer Arbeit im Bereich Gutachten – in verschiedene interessante Projekte involviert. Kollisionen mit Strassenbahnen Im Auftrag verschiedener schweizerischer Verkehrsbetriebe wurden Kollisionen zwischen Trams und Fussgängern sowie Radfahrern untersucht. Es wurde das derzeitige Unfallgeschehen analysiert, um Hinweise auf Verbesserungen bestehender Trams zu entwickeln. Zudem wurden mit Hilfe von Computersimulationen weitere Szenarien simuliert, um einerseits Situationen zu untersuchen, die bisher nicht oder nur sehr selten aufgetreten sind und um andererseits auch die Auswirkungen von etwaigen Veränderungen an der Tram zu untersuchen. Dies hilft beispielsweise, um zukünftige www.vbz.ch Fahrzeuge sicherer gestalten zu können. Rollstühle mit Mini-Trac in Linienbussen Die AGU untersuchte in diesem Projekt die Sicherheit von Handrollstühlen mit kuppelbarem elektrischem Antriebsbzw. Zuggerät in Bussen. Es wurde ein Ausweichmanöver simuliert, bei dem ein Citaro Linienbus auf gerader Strecke mit ca. 40 km/h eine Ausweichbewegung ausführte und gleichzeitig eine Vollbremsung bis zum Stillstand einleitete. Es konnte ermittelt werden, wie durch geeignete Positionierung und Sicherung von Rollstuhl und Mini-Trac das Risiko eines Umstürzens reduziert werden kann. Nach Möglichkeit sollte eine Position mit dem Rücken zur Fahrtrichtung eingenommen werden, wobei der Rollstuhl möglichst nahe an die Stellwand bzw. an die Klappsitze heran gefahren werden sollte und das Zuggerät angekuppelt bleiben muss. Eine allenfalls abgewinkelte Position des Zuggerätes führte zu einer ähnlich stabilen Ausgangslage. Der Bericht kann auf der Homepage des Bundesamtes für Verkehr BAV © AGU heruntergeladen werden (www.bav.admin.ch/mobile). Sicherheit im Sport Gemeinsam mit Suva und ETH Zürich wurde in der vergangenen Skisaison das Bremsverhalten von Schneesportlern untersucht. In einer Versuchsreihe mit Snowboardern und Skifahrern wurden deren Reaktionszeiten und Anhaltewege auf der Piste gemessen. Die gewonnenen Daten liefern Erkenntnisse, die beispielsweise beim Pisten-Design und der Ausbildung bzw. dem Training von Sportlern nutzen, die aber auch bei der Erstellung von Gutachten zu Sportunfällen wichtig sind. Kopfverletzungen und Velohelme standen in einer Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) im Mittelpunkt. AGU im Verkehrssicherheitsrat Im Mai 2011 wurde die AGU Zürich als Mitglied im schweizerischen Verkehrssicherheitsrat aufgenommen. Wir freuen uns auch in diesem Rahmen an Beiträgen zu erhöhter Sicherheit im Strassenverkehr mitwirken zu können. . Weiterführung der SVV Crashtest-Reihe Auch dieses Jahr hat die AGU zusammen mit dem Dynamic-Test-Center (DTC), der AXA Winterthur und der Zürich Versicherung im Auftrag des Schweizerischen Versicherungsverbandes (SVV) Fahrzeugkollisionen mit aktuellen Fahrzeugmodellen nachgestellt. Wieder wurde der Schwerpunkt auf „leichte“ Kollisionen gerichtet, da sich Rekonstruktionen dieses Kollisionstyps immer noch als besonders schwierig erweisen. Informationen und alle Daten zu den neuesten Versuchen finden sich auf der Homepage der AGU Zürich (www.agu.ch Crashtest-Datenbank). © DTC / www.agu.ch Abklärung der Fahreignung Die bisherige erfolgreiche Zusammenarbeit mit der AXA Winterthur Versicherung zur Abklärung der Fahreignung wurde erweitert. Standen bisher ausschliesslich ältere FahrzeuglenkerInnen im Vordergrund, so wurden die Abklärungen nun auch auf andere Personenkreise ausgeweitet. Hierzu gehören Personen, bei denen aus medizinischen Gründen (beispielsweise nach Unfällen oder Operationen) die Fahreignung fraglich erscheint. ADSEAT – bessere Fahrzeugsitze zur Reduktion von HWS-Beschwerden Im Rahmen des europäischen Forschungsprojektes ADSEAT werden unter Beteiligung der AGU die Zusammenhänge zwischen Halswirbelsäulen-Beschwerden (sog. Schleudertrauma) und dem Sitzdesign erforscht. Im Mittelpunkt stehen dabei die HWS-Beschwerden bei Frauen und Möglichkeiten Sitze zu gestalten, die für alle Personen einen guten Schutz bieten. In diesem Zusammenhang wurden unterschiedliche Sitze getestet, wobei erstmals ein Prototyp eines Crashtest-Dummys zum Einsatz kam, der die Anthropometrie einer Frau aufweist - bisher repräsentieren solche Dummys immer nur Männer. AGU Zürich Winkelriedstrasse 27, 8006 Zürich, www.agu.ch Tel.: 044 251 54 30, Fax: 044 251 54 31, [email protected] www.adseat.eu Die AGU Zürich, Arbeitsgruppe für Unfallmechanik Die AGU Zürich beschäftigt sich mit verschiedenen Aspekten der Sicherheit im Strassenverkehr und Sport. Die Trauma-Biomechanik bildet dabei einen Schwerpunkt unserer Tätigkeiten, die u.a. Begutachtungen für diverse Auftraggeber und Unfallrekonstruktionen umfasst. Ferner führen wir Forschungs- und Entwicklungsarbeiten für Industriepartner aus der Auto- und Sportgeräteindustrie wie auch im Auftrag öffentlicher Förderstellen (z.B. Europäische Union oder Fonds für Verkehrssicherheit) durch. Die Lehre an Universität und ETH Zürich sowie die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen gehört ebenfalls zu unseren Tätigkeiten. Es sind Ingenieure, Fachärzte für Rechtsmedizin und Bewegungswissenschaftler bei der AGU tätig. Technische und biomechanische Sachverhaltsabklärungen Eine rechtzeitige Sachverhaltsabklärung aus neutraler und objektiver Sicht bildet eine wichtige Grundlage für die spätere Rechtsfindung. Sie ist oft kostengünstiger als juristische Auseinandersetzungen ohne verifizierte Sachverhaltsabklärung. Die technische Unfallanalyse versucht, den Unfallablauf anhand von objektiven technischen Anknüpfungspunkten zu rekonstruieren. Dabei stehen häufig die Fragen nach den Kollisionsgeschwindigkeiten, den gefahrenen Geschwindigkeiten, dem zeitlichen Ablauf, dem Reaktionsverhalten der Fahrzeuglenker, der Fahrzeugbelastung und der Vermeidbarkeit einer Kollision im Vordergrund. Bei Fragen nach der Entstehung von Verletzungen kann eine biomechanische Beurteilung eine Brücke zwischen den technischen Angaben und den ärztlichen Attesten bauen; dabei werden auch die Besonderheiten der betroffenen Person (Alter, Vorschäden, geometrische Verhältnisse, "Out-of-position-Situationen", frühere Unfälle etc.) mit einbezogen. Verwaltungsrat: Felix Walz, Prof. Dr. med., Facharzt für Rechtsmedizin Peter Frei, dipl. Masch. Ing. ETH Robert Kaeser, Prof. dipl. Masch. Ing. ETH Markus Muser, Dr. sc. techn., dipl. El. Ing. ETH Peter Niederer, Prof. Dr. sc. techn., dipl. Physiker Geschäftsleitung: Arbeitsgruppe für Unfallmechanik Winkelriedstr. 27 CH-8006 Zürich Sekretariat 044 251 54 30 e-mail: [email protected] Fax. 044 251 54 31 www.agu.ch MWSt Nr. 715 132 In besonderen Fällen kann eine vertiefte technisch-experimentelle und/oder biomechanische Analyse auch bei vielen ausserhalb des Strassenverkehrs aufgetretenen Unfällen, z.B. beim Schneesport, sinnvoll sein. Weiterhin kann eine rechtsmedizinisch-biomechanische Beurteilung bei Unfallopfern aufgrund der Verletzungsbeurteilung Rückschlüsse auf den Hergang einer Tat geben. Die Abklärung der Fahreignung untersucht in wie fern die zum sicheren Führen eines Fahrzeugs notwendigen physischen und/oder kognitiven Fähigkeiten einer Person gegeben sind. Einschränkungen können sich aus Altersgründen, aber auch aus vorübergehenden, medizinischen Einschränkungen ergeben. Die Fahreignung wird umfassend durch eine medizinische Untersuchung, neuropsychologische Testung sowie eine Untersuchung der sakkadischen Augenbewegungen abgeklärt. Zusätzlich erfolgt die Durchführung einer Fahrprobe. Wir sind auch gerne bereit, Ihnen die Möglichkeiten anhand einer Präsentation in Ihrem Hause darzulegen und auf besondere Wünsche der Begutachtungsform einzugehen. Ihre AGU Team Dr. sc. techn Markus Muser PD Dr. sc. techn. Kai-Uwe Schmitt Dipl. Ing. ETH Dozent für Trauma-Biomechanik ETH Dipl.-Ing. (TH), dipl. NDS ETH Medizinphysik Dozent für Trauma-Biomechanik und Biomechanik von Sportverletzungen ETH Alain Florin Wilhelm Deppe Dipl. Automobil-Ingenieur HTL Dipl. Automobil-Ingenieur Dr. med. Kerstin Furter-Aschenbroich Dipl.-Ing. (FH) Toni Weber Fachärztin für Rechtsmedizin Medizintechnik & sportmedizinische Technik Prof. Dr. med. Felix Walz Prof. Dr. sc. techn. Peter Niederer Facharzt für Rechtsmedizin, forensische Biomechanik Dozent an Universität und ETH Dipl. Physiker em. Professor für biomedizinische Technik ETH www.agu.ch © 2012