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Landeshauptstadt
Stuttgart
Statistisches Amt - Informationssystem
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Online-Information zu dieser Veröffentlichung
www.stuttgart.de/item/show/305805/1/publ/15077
Statistik und
Informationsmanagement
Themenhefte
Herausgeber:
Landeshauptstadt Stuttgart
Statistisches Amt
Wahl zum
Internationalen Ausschuss
am 19. März 2000
in Stuttgart
Wahl zum
Internationalen Ausschuss
am 19. März 2000
in Stuttgart
Eine Dokumentation und Analyse der
Wahlergebnisse und des Wahlverhaltens
Bearbeiter:
Rolf Schafheutle
Inhaltsverzeichnis
Seite
1. Die gewählten ausländischen Mitglieder
1
2. Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen
der Wahl
2
2.1 Rechtsgrundlagen
2
2.2 Wahltag
3
2.3 Wahlsystem
3
2.4 Größe und Zusammensetzung des Internationalen
Ausschusses
3
2.5 Wahlrecht und Wählbarkeit
5
2.6 Gliederung des Wahlgebiets
6
2.7 Wahlorgane
6
3. Wahlberechtigte und Wahlvorschläge
7
3.1 Die „potenziell“ Wahlberechtigten
7
3.2 Wahlvorschläge
9
3.3 Wahlbewerber
11
4. Wahlergebnisse
14
4.1 Wahlbeteiligung
14
4.2 Zurückweisung von Wählern
17
4.3 Stimmzettelergebnis, ungültige Stimmzettel und Fehlstimmen
18
4.4 Das Wahlergebnis nach Stimmen und Sitzen
20
4.5 Das Strukturprofil der gewählten Mitglieder
21
4.6 Das amtliche Endergebnis der Wahl
23
Anhang
27
Ergebnisse der Bewerber nach Wahlbezirken
28
Ergebnisse der Wahlvorschläge nach Wahlbezirken
42
Wahlgebietseinteilung nach Stadtbezirken und Stadtteilen
44
Wahlraumverzeichnis
48
Satzung
49
Wahlordnung
52
Stimmzettel
58
1
1. Die gewählten ausländischen Mitglieder
Am 21. März 2000 stellte der Wahlausschuss das endgültige Ergebnis der
Wahl zum Internationalen Ausschuss am 19. März 2000 fest. Danach
sind die unten angegebenen neuen Mitglieder gewählt, die in der Reihenfolge der auf die Wahlvorschläge entfallenen Höchstzahlen aufgeführt sind:
Tabelle1: Gewählte ausländische Mitglieder des Internationalen Ausschusses
Sitznr.
Die gewählten
ausländischen Mitglieder
des neuen
Internationalen
Ausschusses …
Mitglied
Wahlvorschlag
1
Herr Zrinko Juric
Kroaten in Stuttgart
2
Herr Muammer Akin
Bürgerengagement für Stuttgart
3
Herr Adnan Yürekli
Liste der vereinigten Gemeinden
4
Herr Petar Hinic
Kroaten in Stuttgart
5
Herr Slobodan Miljevic
Serbisch-orthodoxe Kirche …
6
Herr Muhammed Erturan
Muslimischer Türkischer Bund
7
Herr Mustafa Altas
Bürgerengagement für Stuttgart
8
Herr Mustafa Dogan
Kurdische Liste für Stuttgart
Als Ersatz für eventuell ausscheidende Mitglieder sind innerhalb des
eigenen Wahlvorschlags aufgrund des Wahlergebnisses folgende stellvertretenden Ausschussmitglieder gewählt:
Tabelle 2: Gewählte ausländische Ersatzmitglieder des Internationalen Ausschusses
Nr.
… und ihre
Stellvertreter/innen
Ersatzmitglied
Wahlvorschlag
1
Frau Marija Meic-Sidic
2
Frau Marijana Posavec
1
Herr Erdogan Dursun
2
Herr Cemil Sener
1
Herr Tubanur Yesilhark
Liste der vereinigten Gemeinden
1
Herr Goran Radlovic
Serbisch-orthodoxe Kirche …
1
Herr Burhan Duran
Muslimischer Türkischer Bund
1
Herr Gürsel GönüLalan
Kurdische Liste für Stuttgart
Kroaten in Stuttgart
Bürgerengagement für Stuttgart
Wiedergewählt wurden Herr Petar Hinic (KIS), Herr Muammer Akin und
Herr Mustafa Altas (beide BEST).
Als ehemaliges Ersatzmitglied wurde Herr Zrinko Juric (KIS) nun direkt als
Mitglied in den Ausschuss gewählt, während die vormalige Wahlsiegerin,
Frau Marija Meic-Sidic (ebenfalls KIS), im neuen Internationalen Ausschuss
nur noch als stellvertretendes Mitglied bestätigt wurde.
2
2. Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen der Wahl
2.1 Rechtsgrundlagen
Der Internationale Ausschuss ist der unmittelbare Nachfolger des früher
sogenannten Ausländerausschusses der Landeshauptstadt Stuttgart, dessen
ausländische Mitglieder bereits 1983, 1989 und 1995 durch Direktwahl
bestimmt wurden. Die Rechtsgrundlagen für die nun vierte Ausländerwahl
waren:
Es gelten neue Grundsätze
für den Ausschuss in
Stuttgart
Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Beteiligung ausländischer Einwohnerinnen und Einwohner am kommunalen
Geschehen vom 17. Dezember 1998. Bekannt gemacht im Amtsblatt der
Stadt Stuttgart Nr. 21 vom 27. Mai 1999
Ordnung zur Wahl von ausländischen Mitgliedern des beratenden
Internationalen Ausschusses der Landeshauptstadt Stuttgart (Ausländerwahlordnung) vom 20. Mai 1999
Kommunalwahlgesetz (KomWG) in der in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. September 1983 (GBl. S. 429), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 19. Juli 1999 (GBl. S. 292).
Kommunalwahlordnung (KomWO) vom 2. September 1983 (GBl. S.
459), zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. Februar 2000 (GBl. S.
170).
Die in der Satzung und der Wahlordnung dargelegten Grundsätze für die
Wahl der ausländischen Mitglieder des Internationalen Ausschusses waren
in wesentlichen Punkten neu gefasst worden. Ausführlich sind die neuen
Grundlagen über die Beteiligung der ausländischen Einwohner am kommunalen Geschehen bereits in der Reihe „Statistik und Informationsmanagement“, Monatsheft 7/1999, beschrieben.
Zu den für die Durchführung der Wahl wichtigsten Änderungen zählt
zunächst die Verringerung der Zahl der Sitze im Internationalen Ausschuss
auf 25 gegenüber 31 Sitzen des vorhergehenden und 1995 gewählten
Ausländerausschusses.
Wahlrecht nur noch
für Angehörige aus
Nicht-EU-Staaten
Die zweite wesentliche Neuerung ist der Ausschluss der nicht deutschen
Unionsbürger von der Wählbarkeit und des Wahlrechts für die Wahl zum
Internationalen Ausschuss, nach dem diese bereits 1995 das Wahlrecht für
die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg erhielten.
Unionsbürger sind
entsprechend ihrem
Bevölkerungsanteil weiter
im Ausschuss vertreten
Um im beratenden Ausschuss aber nicht auf die Erfahrungen und die
Sachkunde der Unionsbürger verzichten zu müssen, erhalten diese im
Ausschuss vier Sitze. Diese Anzahl entspricht dem Anteil der Unionsbürger
an der gesamten ausländischen Bevölkerung in Stuttgart. Die vier Sitze
werden aber nicht durch Direktwahl sondern aufgrund von Vorschlägen
der Gemeinderatsfraktionen vergeben.
Damit ist auch die dritte Änderung verbunden. Die Zahl der durch Wahl zu
bestimmenden ausländischen Mitglieder wurde von zuletzt 15 auf nun acht
verringert.
Die Satzung und die Wahlordnung sind im Anhang abgedruckt.
3
2.2 Wahltag
Nach den Bestimmungen der Satzung (§3 Abs. 1) ist die Wahl der ausländischen Mitglieder des Internationalen Ausschusses in einem Zeitraum von
sechs Monaten nach der Wahl des Gemeinderats durchzuführen. Der am
24. Oktober 1999 neu gewählte Gemeinderat wartete nicht bis zum Fristende und setzte den Wahltag auf den 19. März 2000 fest.
2.3 Wahlsystem
Das Wahlsystem lehnt
sich an das hiesige
Kommunalwahlrecht an
Kumulieren ist möglich
Panaschieren ist nicht
erlaubt
Das eigentliche Wahlsystem, das Elemente der Verhältniswahl mit den
Grundsätzen der Persönlichkeitswahl verbindet, wurde gegenüber der
Vorwahl von 1995 beibehalten.
Jeder Wähler hat so viele Stimmen wie Mitglieder in den Ausschuss zu
wählen sind. Bei der Stimmabgabe gibt es nun zwei Möglichkeiten: Es kann
erstens eine Liste ganz unverändert übernommen und damit jedem auf
dem Stimmzettel vorgedruckten Bewerber eine Stimme gegeben werden
oder es kann unter den Bewerbern einer Liste ganz gezielt auswählt und
nur bestimmten Kandidaten eine bis maximal drei Stimmen angehäuft
werden (kumulieren).
Die Möglichkeit, Bewerbern verschiedener Wahlvorschläge Stimmen zu
geben (panaschieren), ist gemäß § 12 der Wahlordnung nicht zulässig.
Diese Bestimmung ist dem Kompromiss zwischen einer weitgehenden
Annäherung an die Grundlagen des Kommunalwahlgesetzes in BadenWürttemberg und den Erfordernissen einer effizienten Ermittlung der
Wahlergebnisse geschuldet.
2.4 Größe und Zusammensetzung des Internationalen Ausschusses
Die 1995 vorgenommene Erhöhung der Sitzzahl der ausländischen Mitglieder von zwölf auf 15 und damit der Gesamtzahl von 25 auf 30 Sitze im
Ausländerausschuss wurde in den neuen Bestimmungen für den Internationalen Ausschuss zurückgenommen.
Der Ausschuss umfasst nun wie schon in den beiden ersten Amtsperioden
von 1983 bis 1989 und 1989 bis 1995 wieder insgesamt 25 Sitze für
stimmberechtigte Mitglieder. 13 sind durch Mitglieder des Gemeinderats
und zwölf durch ausländische Mitglieder zu besetzen. Im großen Unterschied zum Ausländersausschuss des Jahres 1995 wird aber nicht mehr
über die Vergabe aller zwölf für die ausländischen Einwohner vorgesehenen Sitze durch Direktwahl entschieden, sondern nur noch über die
Besetzung von acht Sitzen. Die verbleibenden vier Sitze sind Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union vorbehalten. Sie
werden vom Gemeinderat auf Vorschlag seiner Fraktionen bestellt.
Daneben können noch bis zu acht Mitglieder ohne Stimmrecht, welche die
gesellschaftlichen und sozialen Strukturen und die internationale Zusammenarbeit in Stuttgart repräsentieren sollen, aufgrund von Vorschlägen des
Oberbürgermeisters, der Gemeinderatsfraktionen und der stimmberechtigten Ausschussmitglieder vom Gemeinderat gewählt werden.
4
Nur die Staats-angehörigen
der ehemaligen Hauptanwerbeländer besaßen bis
1995 das aktive und passive
Wahlrecht
Struktur des Ausländerausschusses
in den Amtsperioden 1983 bis 1989 und 1989 bis 1995
Griechen
Italiener
Gemeinderäte
2
Jugoslawen
2
Portugiesen
3
13
1
1
3
25 Sitze
insgesam
In der dritten Amts-periode
erhält der Ausschuss 6
zusätzliche
stimmberechtigte Mitglieder
Spanier
Türken
Struktur des Ausländerausschusses in der Amtsperiode
1995 bis 2000
16
Gemeinderäte
15
Ausländer
31 Sitze
insgesamt
Der Ausschuss hat seit 2004
zwar wieder seine
ursprüngliche Größe, aber
nur noch zwei Drittel der
stimmberechtigten
ausländischen Mitglieder
werden gewählt
Struktur des Internationalen Ausschusses
in der Amtsperiode 2000 bis 2004
Unionsbürger
auf Vorschlag
4
Gemeinderäte
13
8
25 Sitze
insgesamt
zu wählende
Ausländer
5
2.5 Wahlrecht und Wählbarkeit
Der Ausländerausschuss
war zunächst ein
Gremium für die Staatsangehörigen der ehemaligen Hauptanwerbeländer und öffnete sich
1995 für alle in Stuttgart
lebenden Ausländer
Bei den ersten beiden Direktwahlen der ausländischen Mitglieder des
Ausländerschusses war die Wählbarkeit und das Wahlrecht ausschließlich
den Staatsangehörigen der ehemaligen sechs Hauptanwerbeländern Griechenland, Italien, Jugoslawien, Portugal, Spanien und Türkei vorbehalten.
Für die dritte Direktwahl erhielten dann alle in Stuttgart lebenden Ausländer ohne weitere Beachtung der Staatsangehörigkeit das aktive und das
passive Wahlrecht. Dies geschah vor dem Hintergrund, dass 1995 nur noch
gut drei Viertel der ausländischen Wohnbevölkerung aus den zuvor genannten Anwerbeländern stammte.
Für die Neuwahl des Internationalen Ausschusses am 19. März 2000 wurde
dem größten Teil der ursprünglich avisierten ausländischen Bevölkerungsgruppen das Wahlrecht entzogen. Aus dem ehemaligen exklusiven Kreis
der sechs wahlberechtigten Herkunftsländer blieben nur noch die Türkei
und die neuen Staaten auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien übrig.
Die Unionsbürger sind seit
Ende 1994 bei allen
Gemeindewahlen wahlberechtigt
Mit dem Gesetz über die Teilnahme von Unionsbürgern an kommunalen
Wahlen und Abstimmungen vom 24. November 1995 (GBl. S. 761) erhielten die in Stuttgart lebenden Griechen, Italiener, Portugiesen und Spanier
wie die anderen nicht ganz so zahlreichen Staatsangehörigen der weiteren
Mitgliedsländer der Europäischen Union das Bürgerrecht in BadenWürttemberg und damit das volle Wahlrecht für Gemeindewahlen. Seit der
letzten Wahl des Ausländerausschusses im Jahr 1995 hatten sie damit die
Möglichkeit über die Besetzung der Stelle des Oberbürgermeisters im Jahr
1996 und über die Zusammensetzung des Gemeinderats im Jahr 1999
gleichberechtigt mit den deutschen Wahlberechtigten abzustimmen.
Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Tatsache, dass die in Stuttgart
lebenden Unionsbürger auch weiterhin über Sitz und Stimme im Ausschuss
verfügen, konnte darauf verzichtet werden, ihre Mitglieder in einem aufwendigen Wahlverfahren bestimmen zu lassen.
Wahlberechtigt ist nur,
wer sich auf Dauer in
Stuttgart aufhält
Nach den Bestimmungen des § 3 der Satzung sind jetzt alle Personen, die
nicht die deutsche Staatsangehörigkeit oder diejenige eines anderen EUMitgliedsstaates besitzen und die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr
vollendet haben, seit mindestens 12 Monaten in Stuttgart mit einziger
Wohnung oder bei mehreren Wohnungen mit Hauptwohnung gemeldet
sind und eine Aufenthaltserlaubnis, eine Aufenthaltsberechtigung oder
eine Aufenthaltserlaubnis EG haben, wahlberechtigt.
Wählbar in den Internationalen Ausschuss ist jede wahlberechtigte Ausländerin bzw. jeder wahlberechtigte Ausländer, welche beziehungsweise
welcher die Gewähr dafür bietet, dass sie beziehungsweise er deutsch
spricht und versteht.
6
2.6 Gliederung des Wahlgebiets
Die Wahlordnung lässt nach § 3 lediglich die Stimmabgabe in Wahllokalen
zu. Die Verwaltung hat hierfür Wahlbezirke zu bilden, die nicht mehr als
2500 Wahlberechtigte umfassen dürfen.
Für die Durchführung der
Wahl wurden 33
Wahlbezirke gebildet …
Nachdem sich die Zahl der Wahlberechtigten im Jahr 2000 um fast die
Hälfte gegenüber 1995 verringert hat, wurde das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Stuttgart unter Berücksichtigung der Stadtteilsgrenzen in 33
Wahlbezirke (siehe Wahlbezirksgliederung und Wahlraumbeschreibung im
Anhang) eingeteilt.
2.7 Wahlorgane
Gemäß § 1 der Satzung sind der Wahlleiter, der Wahlausschuss und die
Wahlvorstände Wahlorgane.
Wahlleiter war Bürgermeister Dr. Klaus Lang, zu dessen Geschäftskreis die
Durchführung von Wahlen gehört. Sein Stellvertreter war Eberhard Frank,
der Leiter des Statistischen Amts.
Dem Wahlausschuss gehören laut Satzung sechs Mitglieder des Gemeinderats und sechs Wahlberechtigte, die auf Vorschlag des amtierenden Internationalen Ausschusses bestellt werden, an. Der Wahlausschuss setzte sich
wie folgt zusammen:
… in denen gut 200
Wahlhelfer tätig waren
Mitglieder des
Gemeinderats
Wahlberechtigte
Herr Gregor Maihöfer
Herr Roland Schmid
Herr Stefan Barg
Frau Inge Utzt
Herr Robert Thurner
Herr Roland Kugler
Herr Mehmet Yilmaz
Herr Filiz Yenidogan
Herr Cedo Pelicic
Herr Gülten Aysel
Herr Sami Aras
Frau Jasminka Hinic-Zivkovic
Am Wahltag waren in den Wahlbezirken gut 200 ehrenamtliche Wahlhelfer tätig. Ein Wahlvorstand, der für jeden Wahlbezirk gebildet wird,
besteht nach § 4 der Satzung aus einem Vorsteher, einem Stellvertreter,
einem Schriftführer und mindestens drei weiteren Beisitzern.
Die Mitglieder des Wahlvorstands sollen mit Ausnahme der Beisitzer
Beschäftigte der Landeshauptstadt Stuttgart sein; mindestens die Hälfte der
Beisitzer sollen Wahlberechtigte sein.
7
3. Wahlberechtigte und Wahlvorschläge
3.1 Die „potenziell“ Wahlberechtigten
An dieser Stelle ist es nicht möglich, mit der sonst selbstverständlichen
Genauigkeit über die exakte Anzahl der Wahlberechtigten und ihre Verteilung auf die einzelnen Herkunftsländer zu berichten.
Das Wahlamt kennt
„seine“ Wahlberchtigten
nicht
Dieses Dilemma hat zwei wesentliche Ursachen: Zum einen die bereits in
Abschnitt 2.5 zitierte satzungsgemäße Ausgestaltung des formellen
Wahlrechts, welche ein Mindestalter von 18 Jahren, eine einjährige
Mindestwohndauer und den Besitz bestimmter Staatsangehörigkeiten
voraussetzt und dies mit dem Innehaben eines von drei vorausgesetzten
Aufenthaltstiteln (Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsberechtigung oder
Aufenthaltserlaubnis EG) verknüpft. Zum anderen das Fehlen einer
zuverlässigen kommunalen oder staatlichen Datenquelle, aus welcher alle
Wahlrechtsvoraussetzungen abgeleitet werden konnten.
Das kommunale Einwohnermelderegister, das sonst die maßgebliche
Grundlage für die Erstellung der Wählerverzeichnisse ist, enthält nur die
Angaben über das Alter, die Wohndauer und die Staatsangehörigkeit der
gemeldeten Personen. Der Aufenthaltstitel der ausländischen Einwohner
und Einwohnerinnen darf dort nicht gespeichert werden.
Die Aufenthaltstitel sind nur im Ausländerzentralregister des Bundes
gespeichert. Ein Abzug, der nach diesem Register in Stuttgart aufhältigen
Ausländer ist zwar erhältlich, er kann aber nicht – wie die Erfahrung bei der
Ausländerwahl 1995 zeigte – mit ausreichender Sicherheit mit einem
entsprechenden Abzug aus dem Einwohnermelderegister verknüpft
werden. Weder mit Unterstützung von Methoden der elektronischen
Datenverarbeitung noch mit einem noch zu vertretenden manuellen
Abgleich der über 60 000 Adressen der möglichen Wahlberechtigten.
Die Wähler müssen im
Wahllokal selbst nachweisen, dass sie zur
Stimmabgabe berechtigt
sind
Für die Vorbereitung der Wahl wurde deshalb ein Verzeichnis mit Personen,
welche die sonst üblichen Wahlrechtsvoraussetzungen wie Alter,
Wohndauer und Staatsangehörigkeit erfüllten, angelegt. Die in das
Verzeichnis aufgenommenen Personen erhielten eine schriftliche Benachrichtigung über die Wahl und eine Information darüber, dass das
Vorliegen der besonderen Wahlrechtsvoraussetzung (Aufenthaltstitel) im
Wahllokal durch Vorlage des Nationalpasses oder eines amtlich anerkannten Passersatzdokumentes und ggf. der EG-Aufenthaltserlaubnis nachzuweisen ist.
Über sonst selbstverständliche Aspekte einer Wahlstatistik wie die Anzahl
der Wahlberechtigten und im folgendem die Wahlbeteiligung kann deshalb
nur annäherungsweise und mithilfe einer qualifizierten Schätzung berichtet
werden.
Etwa vier von fünf sonst
Wahlberechtigten
verfügen über einen
ausreichenden
Aufenthaltstitel
Nach den Daten des Ausländerzentralregisters hielten sich zum Stichtag
31.12.1999 knapp 80 Prozent der gemeldeten ausländischen Einwohner
mit einem für das Wahlrecht ausreichenden Aufenthaltsstatus in Stuttgart
auf. Betrachtet man die zehn zahlenmäßig stärksten Herkunftsländer, so
ergibt sich kein homogenes Bild. Die Spanne reicht von gut 68 Prozent bei
den türkischen bis zu über 92 Prozent bei den slowenischen Einwohnern.
8
Es war deshalb davon auszugehen, dass von den über 60 000 über die
Wahl benachrichtigten ausländischen Einwohnern ca. 48 000 wahlberechtigt waren. In der nachfolgenden Übersicht wurden für die Angaben
zum Wahljahr 2000 die länderspezifischen Quoten für die Schätzung der
Anzahl der Wahlberechtigten herangezogen.
Wahlberechtigte
0
1000
2000
3000
4000
5000
6000
7000
8000
9000
10000
11000
12000
Türken
Kroaten
Die in Stuttgart lebenden
Türken und die
Staatsangehörigen des
ehemaligen Jugoslawien
dominieren zahlenmäßig
die anderen
Wahlberechtigten
Jugoslawen
Bosnier
Slowenen
Polen
US-Amerikaner
Mazedonier
Iraner
Ukrainer
Rumänen
Russen
Chinesen
Sri-Lanker
Sonstige
Im Zuge der Einschränkung des Wahlrechts auf Einwohner, die nicht
Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft
sind, ist die Zahl der Wahlberechtigten insgesamt deutlich unter 50 000
und damit auf den geringsten Stand seit 1983 gesunken. Bei rund 139 000
in Stuttgart lebenden Ausländern erfüllten ca. 48 000 oder ein gutes Drittel
die Wahlrechtsvoraussetzungen. 1995 waren noch etwa zwei Drittel der
hier lebenden Ausländer wahlberechtigt.
9
Mit dem Ausschluss der Unionsbürger hat sich auch die strukturelle Zusammensetzung der Wahlberechtigten erheblich verschoben. An erster
Stelle standen die türkischen Wahlberechtigten (23 %, 1995: 18 %)
gefolgt von den Kroaten (21 %, 1995: 12 %) und Jugoslawen (18 %,
1995: 13%). Auf den weiteren Plätzen folgten die bosnischen (6 %),
slowenischen (3 %) und polnischen (2 %) Wahlberechtigten. In der vorhergehenden Übersicht sind alle Herkunftsländer ausgewiesen, die ohne
Beachtung des Aufenthaltstitels zum Zeitpunkt der Benachrichtigung der
sonst Wahlberechtigten mindestens 500 Personen stellten.
3.2 Wahlvorschläge
Am 11. November 1999 erfolgte die amtliche Bekanntmachung der Wahl
der ausländischen Mitglieder des Internationalen Ausschusses der Landeshauptstadt Stuttgart. Damit war die Aufforderung zur Einreichung von
Wahlvorschlägen bis spätestens zum 20. Dezember 1999 verbunden.
Insgesamt wurden die acht folgenden Wahlvorschläge fristgerecht eingereicht:
Tabelle 3: Eingereichte Wahlvorschläge für die Ausländerwahl 2000
Kennwort und Kurzname der eingereichten
Wahlvorschlags
Sieben der acht
eingereichten
Wahlvorschläge werden
vom Wahlausschuss
zugelassen
Tag der Einreichung
Kroaten in Stuttgart, KIS
24.11.1999
Kurdische Liste für Stuttgart, -
09.12.1999
Muslimischer Türkischer Bund, M.T.B.
10.12.1999
Liste der vereinigten Gemeinden, LVG
14.12.1999
Zukunft 2000, Z2K
15.12.1999
Liste für gleiche Rechte, LGR
15.12.1999
Serbisch-orthodoxe Kirche, Serbische und Jugoslawische
Vereine, Gemeinschaft Montenegro, SPC/S/CG/RS
16.12.1999
Bürgerengagement für Stuttgart, BEST
17.12.1999
Weil der Wahlvorschlag „Zukunft 2000“ nicht von mindestens 100 Wahlberechtigten gültig unterzeichnet war (§ 7 Abs. 4 Wahlordnung), musste er
in der Sitzung des Wahlausschusses am 17. Januar 2000 als ungültig zurückgewiesen werden. Die anderen sieben Wahlvorschläge waren gültig
und komplett eingereicht und deshalb für die Wahl am 19. März 2000
zuzulassen. Um die acht Sitze in Internationalen Ausschuss bewarben sich
damit insgesamt 56 Bewerber und Bewerberinnen auf sieben verschiedenen Wahlvorschlägen. Das heißt, dass alle Listen vollständig mit
jeweils acht Bewerbern besetzt waren. Die folgende Übersicht zeigt die
Entwicklung seit 1983.
10
Tabelle 4: Zugelassene Wahlvorschläge bei den Ausländerwahlen seit 1983
Wahlvorschläge
Bewerber
Bewerberquote
1)
Wahljahr
Anzahl
1)
‰
1983
19
108
2,2
1989
13
94
1,7
1995
10
117
1,3
2000
7
56
1,2
Bewerber je 1 000 Wahlberechtigte, für das Wahljahr 2000 geschätzt.
Misst man die Attraktivität einer politischen Beteiligung in einem beratenden gemeinderätlichen Ausschuss an der Zahl der zugelassenen Listen und
Bewerber, so muss man ein nachlassendes Interesse seitens der ausländischen Bevölkerung konstatieren. Die Zahl der Wahlvorschläge ist seit 1983
kontinuierlich gesunken.
Wahlvorschläge bei den Ausländerwahlen
20
18
Verlieren die
ausländischen Einwohner
das Interesse an ihrem
Ausschuss?
19
16
14
12
13
10
10
8
6
7
4
2
1983
Die wahlerfahrenen
Unionsbürger sind nicht
mehr beteiligt
1989
1995
2000
Dieser Sachverhalt ist bei der letzten Wahl zu einem großen Teil sicher auch
der Tatsache geschuldet, dass die wahlerfahrenen und in kommunaler
Beteiligung seit drei Amtsperioden geübten Unionsbürger aus Griechenland, Italien, Spanien und Portugal aus dem Kreis der zu wählenden
Ausschussmitglieder ausgeschlossen wurden. Parallel dazu ist es aber auch
nicht gelungen, neben den traditionell im Ausländerausschuss vertretenen
Interessensgruppen der türkischen und ehemaligen jugoslawischen
Einwohner weitere herkunftsstaatlich oder international orientierte
Interessensgruppen anzusprechen.
11
Die Wahlvorschläge sind
weitgehend staatsangehörigkeitsorientiert
Von der Möglichkeit „offene“ bzw. internationale Listen einzureichen,
wurde bei dieser Wahl keinen Gebrauch gemacht. Fünf der sieben Listen
waren ausschließlich und zwei Wahlvorschläge weitgehend staatsangehörigkeitsorientiert. Lediglich auf dem Wahlvorschlag „Liste für gleiche
Rechte“ fanden sich neben sechs türkischen Bewerbern auch ein Mazedonier sowie ein Bosnier und auf der serbisch-jugoslawischen Liste ein
weiterer Bewerber aus Bosnien. Auf vier der restlichen fünf Wahlvorschläge
kandidierten nur türkische und auf dem noch verbleibenden ausschließlich
kroatische Einwohner und Einwohnerinnen.
Der Wahlvorschlag „Kroaten in Stuttgart“ stellte sich nach 1995 bereits
zum zweiten Mal zur Wahl. Vier der acht Bewerber und Bewerberinnen
standen schon bei der Vorwahl auf der kroatischen Liste. Während nach
einer fünfjährigen Abstinenz im Ausländerbeirat sich bei der Wahl am 19.
März 2000 auch wieder eine jugoslawisch-serbische Liste um Sitze im
Ausschuss bewarb, kam dagegen kein bosnischer Wahlvorschlag mehr
zustande.
Die türkischen Wahlvorschläge hatten keine namensgleichen Vorgänger bei
der Ausländerwahl 1995. Eine gewisse personelle Kontinuität wiesen lediglich zwei Listen auf: drei Bewerber des Wahlvorschlags „Bürgerengagement
für Stuttgart“ (BEST) und zwei Bewerber der Liste „Muslimischer Türkischer
Bund“ (M.T.B.) standen 1995 noch auf der „Gemeinsamen Liste der
türkischen Muslime für Stuttgart (GLM).
3.3 Die Wahlbewerber
Die Anzahl der Bewerber je 1 000 Wahlberechtigten erreichte bei dieser
Wahl einen Wert von etwa 1,1. Sie ist nun schon zum vierten Mal in Folge
zurückgegangen. Bei der Urwahl des Ausländerausschusses im Jahr 1983
lag diese Bewerberquote mit einem Betrag von 2,2 noch mehr als doppelt
so hoch.
Bewerber bei den Ausländerwahlen von 1983 bis 2000
140
120
Die Anzahl der Bewerber
ist abhängig von der
Größe des Ausschusses,
d.h. von der Anzahl der
durch Wahl zu
vergebenden Sitze
117
100
108
94
80
60
56
40
20
1983
1989
1995
2000
12
Bewerber je 1000 Wahlberechtigte von 1983 bis 2000
2,5
2,0
Im Verhältnis stellten sich
im Jahr 2000 nur halb so
viele Bewerber zur Wahl
wie bei der Urwahl im
Jahr 1983
2,2
1,7
1,5
1,3
1,0
1,1
0,5
0,0
1983
Es beteiligen sich
ausschließlich politische
und religiöse Gruppen aus
den ehemaligen Hauptanwerbeländern
1989
1995
2000
Die Ausweitung des aktiven und passiven Wahlrechts auf alle in Stuttgart
lebenden Ausländer führte 1995 noch zu einem bunten Bewerbermosaik
aus 21 verschiedenen Herkunftsländern. Die Bewerber aus den ehemaligen
Anwerbeländern, der ursprünglichen Zielgruppe des Ausländerausschusses,
stellten aber nach wie vor das überwältigende Kontingent. Zusammen
kamen sie auf einen Anteil von knapp 85 Prozent. Die höchsten Anteile
hatten darunter die Stuttgarter Türken (34 %), die Griechen (18 %) und
die Kroaten (16 %). Mit deutlichem Abstand folgten die Bosnier (7 %), die
Italiener (6 %) und die Portugiesen (3 %). Alle anderen Nationalitäten
stellten maximal zwei Bewerber.
Für die Wahl des Internationalen Ausschusses 2000 galt eine in wesentlichen Punkten völlig neue Satzung. Die erneute Änderung des Wahlrechts,
die den Ausschluss der ausländischen Unionsbürger vom aktiven und
passiven Wahlrecht bedeutete, führte allerdings überhaupt nicht dazu, dass
sich auf kommunaler Ebene bisher nicht repräsentierte ausländische Bevölkerungsgruppen beteiligten. Die Bewerber für die Wahl 2000 waren
ausschließlich türkische (68 %) oder ehemalige jugoslawische Staatsangehörige (32 %), darunter 14 Prozent Kroaten und 13 Prozent Jugoslawen. Abgerundet wurde das Bewerberfeld von zwei Bosniern und einem
Mazedonier.
13
Tabelle 5: Das Strukturprofil der Bewerber für die Ausländerwahl 2000
Merkmal
Anzahl
%
56
100,0
Männer
47
83,9
Frauen
9
16,1
von 18 bis unter 25
Jahre
11
19,6
von 25 bis unter 35
Jahre
26
46,4
von 35 bis unter 45
Jahre
8
14,3
von 45 bis unter 60
Jahre
9
16,1
von 60 Jahre und älter
2
3,6
22
39,3
Untere und mittlere
Angestellte
9
16,1
Obere Angestellte
8
14,3
Selbständige
7
12,5
Praktikanten und
Studenten
9
16,1
Hausfrauen
1
1,8
Türken
38
67,9
Kroaten
8
14,3
Jugoslawen
7
12,5
Bosnier
2
3,6
Mazedonier
1
1,8
Bewerber insgesamt
davon
Der Frauenanteil nimmt
wieder ab
Bewerber nach
Altersgruppen
Bewerber nach
Berufsgruppen
Arbeiter
Bewerber nach
Staatsangehörigkeit
en
Bisher noch nicht
repräsentierte
Bevölkerungsgruppen
strebten auch 2000
keine Vertretung im
Internationalen Ausschuss
an
Neun Frauen und 47 Männer bewarben sich um einen Sitz im Internationalen Ausschuss. Damit reduzierte sich der Bewerberinnenanteil auf 16
Prozent und lag in etwa so hoch wie bei der Ausländerwahl 1989 (15 %).
Bei der Vorwahl im Jahr 1995 lag der Anteil der Frauen noch bei 26
Prozent und bei der letzten Gemeinderatswahl bei 35 Prozent.
Das Durchschnittsalter der Bewerber und Bewerberinnen lag bei 34,3
Jahren und damit um zweieinhalb Jahre unter dem der Ausländerauswahl
1995. Die Bewerber der Liste der Vereinigten Gemeinden waren mit einem
Durchschnittsalter von knapp über 25 Jahren die jüngsten.
14
Tabelle 6: Das Durchschnittsalter der Bewerber bei der Ausländerwahl 2000
Kennwort und Kurzname der eingereichten Wahlvorschlags
Die Bewerber der LVG
sind im Schnitt am
jüngsten
Durchschnittsalter
Kroaten in Stuttgart, KIS
39,0
Kurdische Liste für Stuttgart, -
36,1
Muslimischer Türkischer Bund, M.T.B.
31,0
Liste der vereinigten Gemeinden, LVG
25,1
Liste für gleiche Rechte, LGR
34,0
Serbisch-orthodoxe Kirche, Serbische und Jugoslawische Vereine,
Gemeinschaft Montenegro, SPC/S/CG/RS
42,2
Bürgerengagement für Stuttgart, BEST
32,5
Das Bewerberfeld war in sozialstruktureller Hinsicht wie 1995 wieder ausgeglichen besetzt. Etwas mehr als die Hälfte der Bewerber (55 %) war
aufgrund der angegebenen Berufe in den einfachen bis mittleren Bildungsund Sozialschichten einzuordnen. 1995 lag ihr Anteil noch bei 49 Prozent.
Der Anteil der höheren Angestellten hat sich mit 14 Prozent dagegen
halbiert und derjenige der Selbständigen auf 12 Prozent verdoppelt.
Studenten und Praktikanten waren mit 16 Prozent im Bewerberfeld etwas
stärker vertreten als vor fünf Jahren.
4. Wahlergebnisse
4.1 Die Wahlbeteiligung
Es musste schon bei der Nachbetrachtung des Ergebnisses der Ausländerwahl 1995 festgestellt werden, dass sich die Wahlbeteiligung, ausgehend
von einem seit jeher geringen Interesse (1983 und 1989: 26 %) um fast die
Hälfte auf 13,2 % reduziert hatte. Bei der aktuellen Wahl stürzte die
Wahlbeteiligung weiter auf nur noch etwa sieben Prozent ab.
Beteiligung an den Ausländerwahlen von 1983 bis 2000
% 50
45
40
35
Positiv betrachtet: Die
Wahlbeteiligung nahm
2000 weniger stark ab als
bei der Vorwahl
30
25
20
15
10
5
0
1983
1989
1995
2000
15
Die stark unterschiedlichen Beteiligungsquoten der einzelnen Staatsangehörigkeiten ist ebenfalls schon von den bisherigen Ausländerwahlen
bekannt. In den ersten beiden Amtsperioden war die Anzahl der Sitze der
wahlberechtigten Nationalitäten fest vorgegeben. Die Anzahl der Stimmen,
die ein Wahlvorschlag auf sich vereinen konnte, spielte nur dann eine
herausragende Rolle, wenn mehrere Listen um diese kontingentierten Sitze
konkurrierten. Kandidierte auch nur ein Wahlvorschlag um die reservierten
Sitze, bestand unabhängig von der Anzahl der Stimmen weder die Gefahr,
einen Sitz zu verlieren noch die Chance einen hinzuzugewinnen. Es war
deshalb in dieser ersten Phase der Ausländerwahlwahlen nicht verwunderlich, dass sich nur dann eine höhere Wahlbeteiligung ergab, wenn auf
Seiten der Wahlvorschläge eine gewisse Konkurrenzsituation bestand.
Demgegenüber blieb die Wahlbeteiligung zurück, wenn nur ein Wahlvorschlag kandidierte.
Für die Wahl der Amtsperiode 1995 bis 2000 wurde diese Regelung
aufgegeben. Die Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge erfolgte in
Anlehnung an das bei Gemeinderatswahlen übliche d’Hondtsche Höchstzahlverfahren nur noch nach dem Verhältnis der erreichten Stimmen. Ein
Ansturm auf die Wahllokale, um möglichst viele Sitze für Vertreter der
eigenen Staatsangehörigkeit zu gewinnen, blieb aber dennoch aus.
Wer keine Bewerber der
eigenen Staatsangehörigkeit hat, bleibt der Wahl
fern
Schon 1995 hat sich gezeigt, dass eine Bevölkerungsgruppe weitgehend
der Wahl fernbleibt, wenn kein eigener Wahlvorschlag eingereicht wird.
Dies traf ganz besonders auf die einwohnerstarken Rest-Jugoslawen und
Portugiesen zu, von denen lediglich noch 3,7 bzw. 1,3 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimmen abgaben.
Ein sehr ähnliches Verhalten war auch bei der aktuellen Wahl festzustellen.
Wie es aufgrund der Situation bei den Wahlvorschlägen nicht anders zu
erwarten war, beteiligten sich mit den Türken (17 %), Kroaten (9 %) und
Jugoslawen (4 %) nur noch diejenigen Staatsangehörigen an der Wahl, die
mit wenigstens einem Wahlvorschlag vertreten waren. Dennoch nahmen
beachtliche fünf Prozent der bosnischen Wahlberechtigten an der Stimmabgabe teil. Dies ist deswegen bemerkenswert, weil sie über keinen
eigenen Wahlvorschlag verfügten. Unter allen Bewerbern fanden sich
allerdings zwei ihrer Landsleute.
Wahlbeteiligung nach ausgewählten Nationalitäten
Nur die Rest-Jugoslawen
gehen stärker zur Wahl,
nach dem sie 1995 mit
keinem eigenen
Wahlvorschlag vertreten
waren
30
25
20
15
10
1995
2000
5
0
e
sg
In
Am
SU
ik
er
t
m
sa
n
le
Po
en
en
ow
Sl
r
ie
sn
Bo
e
an
en
w
la
n
te
s
go
Ju
oa
Kr
en
rk
Tü
r
16
Auch die direkte
Konkurrenz der
türkischen
Wahlvorschläge belebt
nicht das Wahlgeschäft
Ist die Direktwahl der
ausländischen Mitglieder
ein Auslaufmodell?
Obwohl sich die türkischen Wahlberechtigten als einzige Bevölkerungsgruppe nicht über mangelnde Wahlmöglichkeiten beklagen konnten – fünf
der sieben Wahlvorschläge kamen aus ihrem Kreis – blieben auch sie
deutlich stärker als zuvor den Wahllokalen fern. Ihre Wahlbeteiligung sank
um knapp 10 Prozentpunkte. Der Rückgang der Wahlbeteiligung fiel bei
den kroatischen Einwohnern mit minus vier Prozentpunkten etwas weniger
stark aus. Gegen den Trend, allerdings auf sehr schwachem Niveau, beteiligten sich die jugoslawischen Wahlberechtigten ähnlich stark wie bei der
Vorwahl im Jahr 1995.
Alle weiteren Wahlberechtigten mit anderen Staatsangehörigkeiten als den
oben erwähnten blieben der Wahl so gut wie fern. Sie sahen offensichtlich
keine Notwendigkeit einer Vertretung im Internationalen Ausschuss und
keinen Anlass, auf seine Zusammensetzung Einfluss zu nehmen. Vor dem
Hintergrund einer Wahlenthaltung der sonstigen Wahlberechtigten von
über 99 Prozent war damit die Öffnung des Internationalen Ausschusses
für Vertreter aller in Stuttgart lebenden Ausländer gescheitert. Ob der
große Aufwand, acht ausländische Mitglieder des Ausschusses durch
Direktwahl bestimmen zu lassen, noch gerechtfertigt ist, wird sich im Laufe
der Amtsperiode erweisen.
Die geschlechtsspezifischen Wahlbeteiligungsquoten haben sich im
Vergleich zur Vorwahl noch stärker angeglichen. 7,4 Prozent der wahlberechtigten Männer (1995: 13,2 %) und 6,6 Prozent der Frauen (1995:
11,8 %) gingen zu den Wahlurnen.
Dementsprechend gering fielen die Unterschiede auch bei den einzelnen
Nationalitäten aus. Ein Männerüberhang war bei der Wahlbeteiligung der
Türken (0,6 %-Punkte), der Kroaten und der Bosnier (je 0,9 %-Punkte)
festzustellen, während bei den jugoslawischen Staatsangehörigen die
Frauen (0,5 %-Punkte) wahlaktiver waren.
Berücksichtigt man das Alter der Wahlberechtigten und der Wähler, so
hatte die bei Wahlen allgemein gültige Aussage, dass die Wahlbeteiligung
mit zunehmendem Lebensalter ebenfalls zunimmt, auch bei der aktuellen
Ausländerwahl Bestand.
Auch die Tatsache, dass die jüngsten Wähler (8,0 %) sich reger als die
nächste ältere Wählerschicht (4,6 %) und die ältesten Wähler (5,0 %) sich
in geringerem Umfang als die nächste jüngere Gruppe(9,9 %) an der Wahl
beteiligten, passt zur traditionellen Charakterisierung des Wahlverhaltens.
Lediglich die Abstände zu den Nachbargruppen waren bei dieser Wahl
größer als es zu erwarten war.
Wer schon länger in
Stuttgart lebt, möchte
eher mitgestalten als
neue Einwohner
Ein weiterer interessanter Aspekt wird aufgezeigt, wenn man die Wohndauer zur Grundlage einer Analyse der Wahlbeteiligung macht. Ohne
Ausnahme nahm die Wahlbeteiligung kontinuierlich zu, le länger die
Wahlberechtigten bereits in Stuttgart wohnten. Von den Wahlberechtigten, die noch keine drei Jahre in Stuttgart wohnten, gingen nur 2,7 % zur
Wahl. Die Quote steigt in den zugrundegelegten Dreijahresschritten von
3,7 über 4,0 und 6,0 % zu einer bereits überdurchschnittlichen Wahlbeteiligung von 8,2 % der Gruppe, die schon 12 bis 14 Jahre in Stuttgart
wohnt. In der Gruppe der Wahlberechtigten, die auf einen mindestens
fünfzehnjährigen Aufenthalt zurückblicken konnten, fanden sich die
aktivsten Wähler. Von ihnen machten 10,1 % von der Möglichkeit der
Stimmabgabe Gebrauch.
17
Wahlbeteiligung in Prozent
0
2
4
6
8
10
12
14
16
18
Wahlbeteiligung insgesamt
davon
Männer
Frauen
nach Staatsangehörigkeiten
davon
Die Öffnung des
Wahlrechts für alle
sonstigen Ausländer ist
gescheitert
Türken
Kroaten
Serben
Bosnier
Slowenen
Mazedonier
Sonstige
nach Altersgruppen
davon
unter 23 Jahren
von 23 bis unter 35 Jahre
Mit zunehmendem
Lebensalter …
von 35 bis unter 45 Jahre
von 45 bis unter 55 Jahre
von 55 bis unter 65 Jahre
65 Jahre und älter
… und vor allem mit
zunehmender örtlicher
Verbundenheit steigt das
Interesse an der Wahl
nach der Wohndauer
davon
unter 3 Jahre
von 3 bis unter 6 Jahre
von 6 bis unter 9 Jahre
von 9 bis unter 12 Jahre
von 12 bis unter 15 Jahre
15 Jahre und länger
4.2 Zurückweisung von Wählern
Nicht jeder Wahlwillige
durfte zugelassen werden
Etwa zwei von hundert
Wählern mussten
zurückgewiesen werden
Die Bestimmungen in der Satzung sahen es vor, dass die Wähler vor der
Stimmabgabe den für das Wahlrecht erforderlichen Aufenthaltsstatus
durch Vorlage ihres Nationalpasses nachweisen mussten. Damit wurde der
sonst bei Wahlen übliche Katalog an Zurückweisungsgründen bei der
aktuellen Wahl um einen neuen Tatbestand erweitert, der insbesondere die
Mitglieder der Wahlvorstände bei der Prüfung des Wahlrechts forderte.
Es mussten insgesamt 79 Wähler zurückgewiesen werden, davon lediglich
drei, die nicht im Verzeichnis der über die Wahl benachrichtigten Personen
eingetragen werden. Der überwiegende Teil erfüllte nicht die aufenthaltsspezifischen Anforderungen (55) oder konnte den erforderlichen Status
nicht nachweisen (21), weil kein Ausweis oder Passersatzdokument vorgelegt wurde.
18
Tabelle 7: Zurückgewiesene Wähler bei der Ausländerwahl 2000
Zurückgewiesene
Wähler
Zurückweisungsgrund
Unter den Zurückgewiesenen verfügten die
meisten nicht über einen
ausreichenden
Aufenthaltstitel
Wähler/in war nicht im Verzeichnis der benachrichtigten Personen
eingetragen
3
Wähler/in konnte den erforderlichen Aufenthaltsstatus nicht durch
Vorlage eines Ausweises bzw. Passersatzdokumentes nachweisen
21
Der nachgewiesene Aufenthaltsstatus genügte nicht den
Anforderungen der Satzung
55
Zurückweisungen insgesamt
79
Die anderen allgemeinen Tatbestände wie zum Beispiel, dass die Stimmabgabe bereits vermerkt war, dass die Kennzeichnung des Stimmzettels
außerhalb der Wahlzelle vorgenommen wurde oder dass die Beschaffenheit des Wahlumschlags das Wahlgeheimnis gefährdete, spielten bei der
Ausländerwahl 2000 keine Rolle.
4.3. Stimmzettelergebnis, ungültige Stimmzettel und Fehlstimmen
Der Anteil der veränderten Stimmzettel war mit 93 Prozent nach wie vor
sehr hoch (1995: 95 %). Damit machten die Wähler und Wählerinnen von
der Möglichkeit des Kumulierens fast so regen Gebrauch wie bei der
Vorwahl. Das Wählerverhalten unterschied sich bei sechs der sieben Wahlvorschläge nicht nennenswert. Der Anteil der veränderten Stimmzettel lag
zwischen 92 und 97 Prozent. Nur das Stimmzettelergebnis der „Liste für
gleiche Rechte“ muss als echter Ausreißer gewertet werden: hier waren
nur 68 % der Stimmzettel verändert.
Tabelle 8: Das Stimmzettelergebnis bei der Ausländerwahl 2000
Stimmzettel
insgesamt
Unveränderte Stimmzettel
Veränderte Stimmzettel
Wahlvorschläge
Anzahl
Neun von zehn Wählern
kumulieren und unterstützen ganz gezielt
einzelne Bewerber
Die Wähler der LGR
verändern den
Wahlvorschlag am
wenigsten
%
Anzahl
%
KROATEN IN
STUTTGART (KIS)
930
65
7,0
865
93,0
KURDISCHE LISTE FÜR
STUTTGART
294
14
4,8
280
95,2
Muslimischer Türkischer
Bund (M.T.B.)
359
32
8,9
327
91,1
Liste der vereinigten
Gemeinden (LVG)
479
28
5,8
451
94,2
Liste für gleiche Rechte
(LGR)
214
68
31,8
146
68,2
Serbisch-orthodoxe
Kirche … (SPC/S/CG/RS)
367
11
3,0
356
97,0
Bürgerengagement für
Stuttgart (BEST)
629
26
4,1
603
95,9
3272
244
7,5
3028
92,5
Insgesamt
19
Insgesamt 113 Wähler gaben komplett ungültige Stimmzettel ab. Dies
entspricht einer Quote von 3,3 Prozent und liegt im Rahmen der vorherigen
Ausländerwahlen.
Etwa drei von hundert
wählen versehentlich
ganz ungültig
Bei der Betrachtung der ungültigen Stimmzettel ist es von Interesse, dahingehend zu unterscheiden, ob der Wähler bewusst ungültig wählte oder
dies versehentlich geschah. Bei etwa einem sechstel der ungültigen Stimmzettel kann davon ausgegangen werden, dass sie für das Wahlergebnis
ganz gezielt unbrauchbar gemacht wurden. Zum größten Teil wurden
hierfür leere Wahlumschläge abgegeben. Die anderen Möglichkeiten der
bewussten ungültigen Stimmabgabe wurden nur sehr vereinzelt
angewendet.
Auf der anderen Seite zeigt die Statistik der ungültigen Stimmzettel, dass
der ganz überwiegende Teil unabsichtlich ungültig gekennzeichnet wurde.
Bei über der Hälfte der Fälle konnte von mehreren abgegebenen Stimmzetteln keiner gewertet werden, bei fast einem viertel enthielt der Stimmzettel mehr gültige Stimmen als der Wähler hat und knapp ein zehntel der
Stimmzettel war nicht amtlich hergestellt.
Tabelle 9: Ungültige Stimmzettel bei der Ausländerwahl 2000
Ungültigkeitsgrund
Anzahl
%
Stimmzettel nicht in einem amtlichen Wahlumschlag abgegeben
-
-
Stimmzettel in einem Wahlumschlag abgegeben, der offensichtlich in
einer das Wahlgeheimnis gefährdenden Weise von den übrigen abweicht
oder einen deutlich fühlbaren Gegenstand enthält
-
-
Stimmzettel nicht amtlich hergestellt
11
9,7
Stimmzettel enthält keine gültigen Stimmen
2
1,8
Stimmzettel ganz durchgestrichen, durchgerissen oder durchgeschnitten
1
0,9
Stimmzettel enthält Zusätze, die nicht der Stimmenkennzeichnung
dienen
1
0,9
Stimmzettel enthält beleidigende oder auf die Person des Wählers hinweisende Zusätze, nicht nur gegen einzelne Bewerber gerichtete Vorbehalte oder derartige Äußerungen befinden sich im Wahlumschlag
1
0,9
Stimmzettel enthält mehr gültige Stimmen, als der Wähler hat
27
23,9
Von mehreren Stimmzetteln in einem Wahlumschlag ist keiner zu werten
59
52,2
Wahlumschlag enthält keinen Stimmzettel
11
9,7
Ungültige Stimmzettel insgesamt
113
100,0
20
Einzelne ungültige
Stimmen können hier
nicht nachgewiesen
werden
Der Anteil der
Fehlstimmen hat sich
gegenüber der Vorwahl
halbiert
Im Gegensatz zu den im ganzen ungültigen Stimmzetteln können einzelne
ungültige Stimmen, wenn zum Beispiel die Zuwendung der Stimmen an
einzelne Bewerber nicht eindeutig ist, nicht ermittelt werden. Diese
einzelnen ungültigen Stimmen sind als vernachlässigbare Größe in den
sogenannten Fehlstimmen enthalten, die immer dann entstehen, wenn die
Wähler nicht ihr ganzes Kontingent von acht Stimmen ausschöpfen
sondern nur ganz bestimmte Bewerber eines Wahlvorschlags mit ein bis
drei Stimmen bedenken.
Die Zahl der Fehlstimmen betrug 1707. Das bedeutet, dass 6,5 Prozent des
möglichen Stimmenvolumens von den Wählern nicht vergeben wurde.
1995 machten die Fehlstimmen noch fast 12 Prozent des maximalen
Potentials aus. Der starke Rückgang der Fehlstimmen erklärt sich aus dem
Umstand, dass bei der aktuellen Wahl keine internationalen Listen aufgestellt waren, die 1995 noch stark mit selektiven Stimmen für einzelne
Bewerber bedacht wurden.
Die Verteilung der Fehlstimmen auf die einzelnen Wahlvorschläge war
unterschiedlich stark ausgeprägt. Unter dem selektiven Verhalten ihrer
Wähler litten der kroatische (11,6 % Fehlstimmen) und der serbischjugoslawische (7,2 %) Wahlvorschlag am stärksten. Von den geringsten
Fehlstimmenquoten profitierten der türkische Wahlvorschlag „Bürgerengagement für Stuttgart“ (1,7 %) und die „Kurdische Liste für Stuttgart“
(3 %) am meisten. Die anderen türkischen Wahlvorschläge mussten auf 4,3
bis 6,5 Prozent der möglichen Stimmen verzichten.
Tabelle 10: Fehlstimmen bei der Ausländerwahl 2000 nach Wahlvorschlägen
Merkmal
Auf veränderten Stimmzetteln insgesamt nicht vergebene Stimmen
inklusive einzelner ungültiger Stimmen
Der kroatische
Wahlvorschlag litt
verhältnismäßig am
stärksten unter dem
taktischen Verhalten
seiner Wähler
Anzahl
%
1707
6,5
860
11,6
71
3,0
Muslimischer Türkischer Bund (M.T.B.)
155
5,4
Liste der vereinigten Gemeinden (LVG)
249
6,5
73
4,3
211
7,2
88
1,7
davon waren den Wahlvorschlägen zuzuordnen
KROATEN IN STUTTGART (KIS)
KURDISCHE LISTE FÜR STUTTGART
Liste für gleiche Rechte (LGR)
Serbisch-orthodoxe Kirche/Serbische und Jugoslawische Vereine/
Gemeinschaft Montenegro (SPC/S/CG/RS)
Bürgerengagement für Stuttgart (BEST)
Ausgewiesen ist der prozentuale Anteil der Fehlstimmen am maximalen Stimmenvolumen aus den
veränderten Stimmzetteln
21
4.4 Das Wahlergebnis nach Stimmen und Sitzen
Die Verteilung der gültigen Stimmen und die Verteilung der Sitze nach
dem D’Hondtschen Höchstzahlverfahren ist in den beiden folgenden
tabellarischen Übersichten ausgewiesen.
Tabelle 11: Das Ergebnis der Ausländerwahl 2000 nach Stimmen
Merkmal
Anzahl
%
24 469
100,0
KROATEN IN STUTTGART (KIS)
6 580
26,9
KURDISCHE LISTE FÜR STUTTGART
2 281
9,3
Muslimischer Türkischer Bund (M.T.B.)
2 717
11,1
Liste der vereinigten Gemeinden (LVG)
3 583
14,6
Liste für gleiche Rechte (LGR)
1 639
6,7
Serbisch-orthodoxe Kirche/Serbische und Jugoslawische Vereine/
Gemeinschaft Montenegro (SPC/S/CG/RS)
2 725
11,1
Bürgerengagement für Stuttgart (BEST)
4 944
20,2
Insgesamt abgegebene gültige Stimmen
davon entfielen auf den Wahlvorschlag
Tabelle 12: Die Sitzverteilung nach D’Hondt
Wahlvorschläge
Sechs der sieben
angetretenen Wahlvorschläge sind im neuen
Internationalen Ausschuss
repräsentiert
Teiler 1
Höchstzahl Nr.
Teiler 2
Höchstzahl Nr.
Teiler 3
Höchstzahl Nr.
KROATEN IN
STUTTGART (KIS)
6580
1
3290
4
2193
(9)
KURDISCHE LISTE FÜR
STUTTGART
2281
8
1141
-
760
-
Muslimischer Türkischer
Bund (M.T.B.)
2717
6
1359
-
906
-
Liste der vereinigten
Gemeinden (LVG)
3583
3
1792
(10)
1194
-
Liste für gleiche Rechte
(LGR)
1639
(12)
820
-
546
-
Serbisch-orthodoxe
Kirche … (SPC/S/CG/RS)
2725
5
1363
-
908
-
Bürgerengagement für
Stuttgart (BEST)
4944
2
2472
7
1648
(11)
22
Bis auf die Liste für gleiche Rechte (LGR) haben alle Wahlvorschläge
wenigstens einen Sitz im Internationalen Ausschuss erreicht. Bei dem
Höchstzahlverfahren nach D’Hondt wird für jeden Wahlvorschlag die
Anzahl der gültigen Stimmen der Reihe nach durch eins, dann durch zwei
und drei usw. geteilt, bis so viele Höchstzahlen ermittelt wie Sitze zu
vergeben sind. Die vorstehende Übersicht zeigt, dass die Wahlvorschläge
KIS, LVG und BEST jeweils einem weiteren Sitz näher waren als der
Wahlvorschlag LGR seinem ersten. Die LGR wäre erst dann zum Zuge
gekommen, wenn im Internationalen Ausschuss insgesamt zwölf Sitze zu
vergeben gewesen wären.
4.5 Das Strukturprofil der gewählten Mitglieder
Das Wahlverhalten ist
persönlichkeitsorientiert
Wie bereits der große Anteil an veränderten Stimmzetteln (93,5 %)
vermuten lässt, ist das Verhalten bei Ausländerwahlen stark persönlichkeitsorientiert. Nach welchen Kriterien die Wähler bei dieser Wahl ihre
Stimmen vergaben, kann aus der folgenden Gegenüberstellung der
Strukturmerkmale der Bewerber und der gewählten Mitglieder abgeleitet
werden.
Frauen hatten bei der
Ausländerwahl 2000
geringere Chancen als
Männer …
Zunächst drängt sich klar der Eindruck auf, dass sich bei dieser Wahl ein
geschlechtsspezifisches Wahlverhalten zugunsten der Männer durchgesetzt
hat. Waren die Frauen mit einem Bewerberanteil von 16 % schon bei den
eingereichten Wahlvorschlägen deutlich schwächer repräsentiert als vor
fünf Jahren (26 %), sind sie nun bei der Stimmabgabe weitgehend durchgefallen. Aufgrund der bewerberbezogenen Stimmenergebnisse wurde
keine Frau als ordentliches Mitglied des Internationalen Ausschusses bestätigt. Erst als stellvertretende Mitglieder für den kroatischen Wahlvorschlag
haben sich zwei von insgesamt neun Bewerberinnen durchgesetzt. Für alle
anderen Wahlvorschläge waren ausschließlich Männer erfolgreich.
… und ältere Bewerber
hatten Vorteile gegenüber
jüngeren
Die Tendenz, älteren Bewerbern bei der Stimmabgabe den Vorzug zu
geben, war bei der aktuellen Wahl im Gegensatz zur Vorwahl des Jahres
1995 wieder deutlich ausgeprägt. Im Vergleich zu den aufgestellten
Bewerbern sind die 45 bis 60-Jährigen und die über 60-Jährigen gewählten
Mitglieder deutlich überrepräsentiert.
Die Wähler honorieren
eine höhere Ausbildung
und einen höheren
Sozialstatus
Wie es bereits von den früheren Ausländerwahlen bekannt und auch für
die deutsche Wahlbevölkerung typisch ist, neigen die Wähler zur bevorzugten Stimmabgabe für Bewerber, die höheren Bildungs-, Berufs- und
Sozialgruppen angehören. So erstaunt es nicht weiter, dass es Arbeiter und
untere und mittlere Angestellte schwerer hatten in den Ausschuss gewählt
zu werden als Bewerber der Gruppe der oberen Angestellten. Zahlenmäßig
am stärksten im neuen Internationalen Ausschuss ist mit drei Angehörigen
die Gruppe der Studenten und Praktikanten vertreten.
Dieses Ergebnis steht aber nur vordergründig im Gegensatz zur oben
gemachten Aussage, dass ältere Bewerber größere Wahlchancen hatten als
jüngere. Hierfür ist die geringe Größe der Fallgruppe - zu wählen waren ja
nur acht ausländische Mitglieder - ursächlich: ein Sitz mehr oder weniger
im Ausschuss bedeutet für eine Berufsgruppe einen Gewinn oder einen
Verlust von 12,5 Prozent.
23
Tabelle 13: Das Strukturprofil der Bewerber und der Gewählten im Vergleich
Bewerber
Gewählte Mitglieder
Strukturmerkmale
Anzahl
Personen insgesamt
%
Anzahl
%
56
100,0
8
100,0
Männer
47
83,9
8
100,0
Frauen
9
16,1
-
-
von 18 bis unter 25 Jahre
11
19,6
1
12,5
von 25 bis unter 35 Jahre
26
46,4
3
37,5
von 35 bis unter 45 Jahre
8
14,3
1
12,5
von 45 bis unter 60 Jahre
9
16,1
2
25,0
von 60 Jahre und älter
2
3,6
1
12,5
22
39,3
1
12,5
Untere und mittlere Angestellte
9
16,1
1
12,5
Obere Angestellte
8
14,3
2
25,0
Selbständige
7
12,5
1
12,5
Praktikanten und Studenten
9
16,1
3
37,5
Hausfrauen
1
1,8
-
-
Türken
38
67,9
5
62,5
Kroaten
8
14,3
2
25,0
Jugoslawen
7
12,5
1
12,5
Bosnier
2
3,6
-
-
Mazedonier
1
1,8
-
-
davon
Personen nach Altersgruppen
Personen nach Berufsgruppen
Arbeiter
Personen nach Staatsangehörigkeit
Hinsichtlich der Herkunft der gewählten Ausschussmitglieder waren
aufgrund der Wahlvorschläge etwaige Überraschungen schon vor der
Stimmabgabe ausgeschlossen. Die gewählten Mitglieder konzentrieren sich
für die aktuelle Amtsperiode auf ganze drei Herkunftsländer.
Zu den Gemeinderäten und den vom Gemeinderat noch zu bestellenden
vier Unionsbürgern gesellen sich im Ausschuss noch fünf türkische, zwei
kroatische und ein serbisch-jugoslawisches Mitglied. Ohne eine eigene Liste
eingereicht zu haben, hatten die drei Bewerber aus Bosnien und Mazedonien keine Aussicht, in den Ausschuss gewählt zu werden.
24
4.6 Das amtliche Endergebnis der Ausländerwahl 2000
Das endgültige amtliche Ergebnis der Wahl der ausländischen Mitglieder
des Internationalen Ausschusses der Landeshauptstadt Stuttgart am
19. März 2000, wie es der Wahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am
21. März 2000 feststellte, ist in der abschließenden Übersicht ausgewiesen.
Tabelle 14: Das amtliche Endergebnis der Wahl
der Mitglieder des Internationalen Ausschusses
Wahlergebnis
Wähler
Ungültige Stimmzettel
Gültige Stimmzettel
Gültige Stimmen insgesamt
Anzahl
3 385
113
3 272
24 469
Davon entfielen auf die Wahlvorschläge und Bewerber
KROATEN IN STUTTGART (KIS)
6 580
Juric,Zrinko
1 337
Hinic, Petar
1 275
Meic-Sidic, Marija
965
Posavec, Marijana
930
Martinovic-Vucicic, Jadranka
729
Macan, Toni
494
Slunjski, Violeta
432
Gucanin, Kazimir
418
KURDISCHE LISTE FÜR STUTTGART
2 281
Dogan, Mustafa
752
Gönülalan, Gürsel
518
Harman, Hüseyin
495
Polat, Haney
134
Akyildiz, Pervin
120
Meseli, Zeynal
118
Sever, Süleyman
94
Geyik, Sengül
50
25
Noch Tabelle 14: Das amtliche Endergebnis der Wahl
der Mitglieder des Internationalen Ausschusses
Muslimischer Türkischer Bund (M.T.B.)
2 717
Erturan, Muhammed
729
Duran, Burhan
580
Demirtas, Mehmet
413
Atas, Kenan
243
Ceylan, Hüseyin
218
Kahraman, Murat
200
Kilbas, Murat
176
Özgölet, Rüstem
158
Liste der vereinigten Gemeinde (LVG)
3 583
Yürekli, Adnan
907
Yesilhark, Tubanur
712
Özdin, Ramazan
599
Berbic, Zijad
331
Geyik, Mucip
309
Günes, Mehmet Said
309
Sula, Gezim
236
Ünlü, Ahmet
180
Liste für gleiche Rechte (LGR)
1 639
Bozkurt, Bülent
350
Sari, Selaheddin
306
Cagla, Yusuf
254
Elmas, Hasan
238
Tas, Gülay
140
Aydin, Arslan
124
Ugur, Süleyman
115
Adamcil, Emin
112
26
Noch Tabelle 14: Das amtliche Endergebnis der Wahl
der Mitglieder des Internationalen Ausschusses
Serbisch-orthodoxe Kirche/Serbische und Jugoslawische
Vereine/Gemein-schaft Montenegro (SPC/S/CG/RS)
2 725
Miljevic, Slobodan
825
Radlovic, Goran
528
Lelic, Mitar
315
Gusic, Radoslav
270
Milosevic, Radovan
226
Visic, Zlatko
225
Dragovic, Zoran
213
Dzakic, Marinko
123
Bürgerengagement für Stuttgart (BEST)
4 944
Akin, Muammer
1 655
Altas, Mustafa
1 533
Dursun, Erdogan
835
Sener, Cemil
325
Kaplan, Cagatay
270
Ergüt, Hasan
133
Günes, Serdar
117
Eser, Halil Ibrahim
76
27
Anhang
Ergebnistabellen
Wahlgebietseinteilung
Satzung
Wahlordnung
Stimmzettel
28
Tabelle 1: Ergebnisse der Bewerber der Ausländerwahl 2000 nach Wahlbezirken
Kroaten in Stuttgart - KIS
Wahlbezirk
davon entfallen auf die Bewerber mit der Nr.
Stimmen
1
2
3
4
5
6
7
8
01 Anzahl
315
30
56
49
68
45
32
11
24
%
100
9,5
17,8
15,6
21,6
14,3
10,2
3,5
7,6
02 Anzahl
314
38
49
54
54
68
28
8
15
%
100
12,1
15,6
17,2
17,2
21,7
8,9
2,5
4,8
03 Anzahl
518
101
56
67
101
87
48
25
33
%
100
19,5
10,8
12,9
19,5
16,8
9,3
4,8
6,4
04 Anzahl
176
28
12
26
49
29
9
10
13
%
100
15,9
6,8
14,8
27,8
16,5
5,1
5,7
7,4
05 Anzahl
218
49
40
12
48
44
10
9
6
%
100
22,5
18,3
5,5
22,0
20,2
4,6
4,1
2,8
06 Anzahl
138
31
13
15
20
24
17
6
12
%
100
22,5
9,4
10,9
14,5
17,4
12,3
4,3
8,7
07 Anzahl
130
37
26
20
12
12
4
15
4
%
100
28,5
20,0
15,4
9,2
9,2
3,1
11,5
3,1
08 Anzahl
162
23
25
22
27
26
9
9
21
%
100
14,2
15,4
13,6
16,7
16,0
5,6
5,6
13,0
09 Anzahl
174
27
29
33
28
15
12
10
20
%
100
15,5
16,7
19,0
16,1
8,6
6,9
5,7
11,5
10 Anzahl
68
10
5
8
15
12
3
7
8
%
100
14,7
7,4
11,8
22,1
17,6
4,4
10,3
11,8
11 Anzahl
199
58
13
19
47
35
11
8
8
%
100
29,1
6,5
9,5
23,6
17,6
5,5
4,0
4,0
12 Anzahl
315
54
42
17
64
66
27
15
30
%
100
17,1
13,3
5,4
20,3
21,0
8,6
4,8
9,5
13 Anzahl
287
61
33
19
81
43
17
10
23
%
100
21,3
11,5
6,6
28,2
15,0
5,9
3,5
8,0
14 Anzahl
111
36
15
7
17
7
19
6
4
%
100
32,4
13,5
6,3
15,3
6,3
17,1
5,4
3,6
15 Anzahl
177
39
23
18
34
21
33
7
2
%
100
22,0
13,0
10,2
19,2
11,9
18,6
4,0
1,1
16 Anzahl
196
47
20
26
32
24
11
24
12
%
100
24,0
10,2
13,3
16,3
12,2
5,6
12,2
6,1
17 Anzahl
217
41
36
19
45
34
18
11
13
%
100
18,9
16,6
8,8
20,7
15,7
8,3
5,1
6,0
18 Anzahl
38
5
8
6
10
4
1
3
1
%
100
13,2
21,1
15,8
26,3
10,5
2,6
7,9
2,6
19 Anzahl
33
14
4
5
0
6
0
4
0
%
100
42,4
12,1
15,2
0
18,2
0
12,1
0
20 Anzahl
159
34
21
20
32
26
11
6
9
%
100
21,4
13,2
12,6
20,1
16,4
6,9
3,8
5,7
29
Noch Tabelle 1: Ergebnisse der Bewerber der Ausländerwahl 2000 nach Wahlbezirken
Kroaten in Stuttgart - KIS
Wahlbezirk
davon entfallen auf die Bewerber mit der Nr.
Stimmen
1
2
3
4
5
6
7
8
21 Anzahl
245
37
37
33
62
35
14
15
12
%
100
15,1
15,1
13,5
25,3
14,3
5,7
6,1
4,9
275
56
53
23
38
35
15
36
19
100
20,4
19,3
8,4
13,8
12,7
5,5
13,1
6,9
166
26
22
29
19
18
17
23
12
100
15,7
13,3
17,5
11,4
10,8
10,2
13,9
7,2
206
61
10
25
49
21
7
11
22
100
29,6
4,9
12,1
23,8
10,2
3,4
5,3
10,7
173
36
24
22
31
25
11
13
11
100
20,8
13,9
12,7
17,9
14,5
6,4
7,5
6,4
221
50
40
9
48
23
27
7
17
22 Anzahl
%
23 Anzahl
%
24 Anzahl
%
25 Anzahl
%
26 Anzahl
%
27 Anzahl
%
28 Anzahl
%
29 Anzahl
%
30 Anzahl
%
31 Anzahl
%
32 Anzahl
%
33 Anzahl
%
Insgesamt
%
100
22,6
18,1
4,1
21,7
10,4
12,2
3,2
7,7
245
62
36
21
29
16
17
51
13
100
25,3
14,7
8,6
11,8
6,5
6,9
20,8
5,3
501
151
29
50
117
93
27
28
6
100
30,1
5,8
10,0
23,4
18,6
5,4
5,6
1,2
80
7
17
14
9
5
4
13
11
100
8,8
21,3
17,5
11,3
6,3
5,0
16,3
13,8
92
8
25
10
16
12
7
6
8
100
8,7
27,2
10,9
17,4
13,0
7,6
6,5
8,7
211
32
51
13
47
25
20
11
12
100
15,2
24,2
6,2
22,3
11,8
9,5
5,2
5,7
158
32
43
14
15
24
5
9
16
100
20,3
27,2
8,9
9,5
15,2
3,2
5,7
10,1
62
16
17
4
11
5
3
5
1
100
25,8
27,4
6,5
17,7
8,1
4,8
8,1
1,6
6580
1337
930
729
1275
965
494
432
418
100
20,3
14,1
11,1
19,4
14,7
7,5
6,6
6,4
30
Noch Tabelle 1: Ergebnisse der Bewerber der Ausländerwahl 2000 nach Wahlbezirken
Kurdische Liste
Wahlbezirk
davon entfallen auf die Bewerber mit der Nr.
Stimmen
1
2
3
4
5
6
7
8
01 Anzahl
48
18
0
0
16
12
0
0
2
%
100
37,5
0
0
33,3
25,0
0
0
4,2
02 Anzahl
40
14
9
2
3
3
0
0
9
%
100
35,0
22,5
5,0
7,5
7,5
0
0
22,5
03 Anzahl
40
13
1
7
3
8
1
3
4
%
100
32,5
2,5
17,5
7,5
20,0
2,5
7,5
10,0
04 Anzahl
24
6
3
2
6
4
3
0
0
%
100
25,0
12,5
8,3
25,0
16,7
12,5
0
0
05 Anzahl
24
4
3
2
3
2
3
4
3
%
100
16,7
12,5
8,3
12,5
8,3
12,5
16,7
12,5
06 Anzahl
46
14
6
1
10
5
6
1
3
%
100
30,4
13,0
2,2
21,7
10,9
13,0
2,2
6,5
07 Anzahl
80
21
10
8
16
11
6
4
4
%
100
26,3
12,5
10,0
20,0
13,8
7,5
5,0
5,0
08 Anzahl
48
18
0
5
14
11
0
0
0
%
100
37,5
0
10,4
29,2
22,9
0
0
0
09 Anzahl
64
17
5
5
10
13
0
11
3
%
100
26,6
7,8
7,8
15,6
20,3
0
17,2
4,7
10 Anzahl
109
35
3
6
31
29
4
0
1
%
100
32,1
2,8
5,5
28,4
26,6
3,7
0
0,9
11 Anzahl
26
7
2
5
4
1
1
3
3
%
100
26,9
7,7
19,2
15,4
3,8
3,8
11,5
11,5
12 Anzahl
32
12
0
0
8
7
0
5
0
%
100
37,5
0
0
25,0
21,9
0
15,6
0
13 Anzahl
88
33
0
6
8
13
0
10
18
%
100
37,5
0
6,8
9,1
14,8
0
11,4
20,5
14 Anzahl
8
1
1
3
0
3
0
0
0
%
100
12,5
12,5
37,5
0
37,5
0
0
0
15 Anzahl
24
5
0
6
9
4
0
0
0
%
100
20,8
0
25,0
37,5
16,7
0
0
0
16 Anzahl
56
21
0
0
14
19
0
0
2
%
100
37,5
0
0
25,0
33,9
0
0
3,6
17 Anzahl
230
80
21
17
44
59
3
3
3
%
100
34,8
9,1
7,4
19,1
25,7
1,3
1,3
1,3
18 Anzahl
64
24
6
0
14
14
0
4
2
%
100
37,5
9,4
0
21,9
21,9
0
6,3
3,1
19 Anzahl
119
41
3
2
17
34
1
21
0
%
100
34,5
2,5
1,7
14,3
28,6
0,8
17,6
0
20 Anzahl
216
76
10
5
56
55
0
14
0
%
100
35,2
4,6
2,3
25,9
25,5
0
6,5
0
31
Noch Tabelle 1: Ergebnisse der Bewerber der Ausländerwahl 2000 nach Wahlbezirken
Kurdische Liste
Wahlbezirk
davon entfallen auf die Bewerber mit der Nr.
Stimmen
1
21 Anzahl
%
22 Anzahl
%
23 Anzahl
%
24 Anzahl
%
25 Anzahl
%
26 Anzahl
%
27 Anzahl
%
28 Anzahl
%
29 Anzahl
%
30 Anzahl
%
31 Anzahl
%
32 Anzahl
%
33 Anzahl
%
Insgesamt
%
2
3
4
5
6
7
8
246
80
8
11
60
66
9
10
2
100
32,5
3,3
4,5
24,4
26,8
3,7
4,1
0,8
56
17
3
5
13
17
0
1
0
100
30,4
5,4
8,9
23,2
30,4
0
1,8
0
120
42
6
5
26
28
1
8
4
100
35,0
5,0
4,2
21,7
23,3
0,8
6,7
3,3
59
18
5
4
10
13
3
3
3
100
30,5
8,5
6,8
16,9
22,0
5,1
5,1
5,1
72
27
0
4
20
19
1
1
0
100
37,5
0
5,6
27,8
26,4
1,4
1,4
0
67
24
0
3
21
16
1
2
0
100
35,8
0
4,5
31,3
23,9
1,5
3,0
0
14
3
2
1
2
2
1
1
2
100
21,4
14,3
7,1
14,3
14,3
7,1
7,1
14,3
110
37
4
5
34
19
3
2
6
100
33,6
3,6
4,5
30,9
17,3
2,7
1,8
5,5
32
12
0
0
2
7
0
0
11
100
37,5
0
0
6,3
21,9
0
0
34,4
8
3
3
0
0
2
0
0
0
100
37,5
37,5
0
0
25,0
0
0
0
8
3
0
0
3
2
0
0
0
100
37,5
0
0
37,5
25,0
0
0
0
47
11
4
8
4
5
3
3
9
100
23,4
8,5
17,0
8,5
10,6
6,4
6,4
19,1
56
15
2
6
14
15
0
4
0
100
26,8
3,6
10,7
25,0
26,8
0
7,1
0
2281
752
120
134
495
518
50
118
94
100
33,0
5,3
5,9
21,7
22,7
2,2
5,2
4,1
32
Noch Tabelle 1: Ergebnisse der Bewerber der Ausländerwahl 2000 nach Wahlbezirken
Muslimischer Türkischer Bund - M.T.B.
Wahlbezirk
davon entfallen auf die Bewerber mit der Nr.
Stimmen
1
2
3
4
5
6
7
8
01 Anzahl
72
23
4
8
2
11
14
8
2
%
100
31,9
5,6
11,1
2,8
15,3
19,4
11,1
2,8
02 Anzahl
128
35
11
27
10
19
9
15
2
%
100
27,3
8,6
21,1
7,8
14,8
7,0
11,7
1,6
03 Anzahl
106
38
3
27
1
19
3
5
10
%
100
35,8
2,8
25,5
0,9
17,9
2,8
4,7
9,4
04 Anzahl
0
0
0
0
0
0
0
0
0
%
100
0
0
0
0
0
0
0
0
05 Anzahl
35
13
0
9
0
3
1
0
9
%
100
37,1
0
25,7
0
8,6
2,9
0
25,7
06 Anzahl
16
4
0
6
0
0
6
0
0
%
100
25,0
0
37,5
0
0
37,5
0
0
07 Anzahl
75
19
10
17
1
15
1
11
1
%
100
25,3
13,3
22,7
1,3
20,0
1,3
14,7
1,3
08 Anzahl
54
17
2
11
2
11
4
2
5
%
100
31,5
3,7
20,4
3,7
20,4
7,4
3,7
9,3
09 Anzahl
160
55
13
15
8
30
13
14
12
%
100
34,4
8,1
9,4
5,0
18,8
8,1
8,8
7,5
10 Anzahl
147
51
3
44
0
14
15
2
18
%
100
34,7
2,0
29,9
0
9,5
10,2
1,4
12,2
11 Anzahl
16
5
2
0
0
4
4
1
0
%
100
31,3
12,5
0
0
25,0
25,0
6,3
0
12 Anzahl
24
9
0
9
0
6
0
0
0
%
100
37,5
0
37,5
0
25,0
0
0
0
13 Anzahl
32
8
2
6
4
4
4
2
2
%
100
25,0
6,3
18,8
12,5
12,5
12,5
6,3
6,3
14 Anzahl
3
1
1
1
0
0
0
0
0
%
100
33,3
33,3
33,3
0
0
0
0
0
15 Anzahl
38
12
5
2
3
2
0
0
14
%
100
31,6
13,2
5,3
7,9
5,3
0
0
36,8
16 Anzahl
54
8
6
9
9
8
6
3
5
%
100
14,8
11,1
16,7
16,7
14,8
11,1
5,6
9,3
17 Anzahl
152
40
19
37
25
22
7
1
1
%
100
26,3
12,5
24,3
16,4
14,5
4,6
0,7
0,7
18 Anzahl
120
23
19
12
19
5
8
27
7
%
100
19,2
15,8
10,0
15,8
4,2
6,7
22,5
5,8
19 Anzahl
32
6
3
2
6
2
1
8
4
%
100
18,8
9,4
6,3
18,8
6,3
3,1
25,0
12,5
20 Anzahl
88
14
16
17
15
0
7
18
1
%
100
15,9
18,2
19,3
17,0
0
8,0
20,5
1,1
33
Noch Tabelle 1: Ergebnisse der Bewerber der Ausländerwahl 2000 nach Wahlbezirken
Muslimischer Türkischer Bund - M.T.B.
Wahlbezirk
davon entfallen auf die Bewerber mit der Nr.
Stimmen
1
21 Anzahl
%
22 Anzahl
%
23 Anzahl
%
24 Anzahl
%
25 Anzahl
%
26 Anzahl
%
27 Anzahl
%
28 Anzahl
%
29 Anzahl
%
30 Anzahl
%
31 Anzahl
%
32 Anzahl
%
33 Anzahl
%
Insgesamt
%
2
3
4
5
6
7
8
114
12
18
14
22
10
5
21
12
100
10,5
15,8
12,3
19,3
8,8
4,4
18,4
10,5
246
49
10
70
5
44
23
30
15
100
19,9
4,1
28,5
2,0
17,9
9,3
12,2
6,1
93
27
5
18
3
17
14
9
0
100
29,0
5,4
19,4
3,2
18,3
15,1
9,7
0
24
9
0
9
2
4
0
0
0
100
37,5
0
37,5
8,3
16,7
0
0
0
124
21
14
17
21
15
5
29
2
100
16,9
11,3
13,7
16,9
12,1
4,0
23,4
1,6
146
48
2
43
2
32
15
2
2
100
32,9
1,4
29,5
1,4
21,9
10,3
1,4
1,4
155
43
3
56
2
26
15
9
1
100
27,7
1,9
36,1
1,3
16,8
9,7
5,8
0,6
95
22
14
15
6
16
6
6
10
100
23,2
14,7
15,8
6,3
16,8
6,3
6,3
10,5
49
10
2
9
1
7
5
10
5
100
20,4
4,1
18,4
2,0
14,3
10,2
20,4
10,2
24
7
1
7
1
5
1
1
1
100
29,2
4,2
29,2
4,2
20,8
4,2
4,2
4,2
174
61
7
40
1
39
9
4
13
100
35,1
4,0
23,0
0,6
22,4
5,2
2,3
7,5
74
24
3
9
3
13
15
3
4
100
32,4
4,1
12,2
4,1
17,6
20,3
4,1
5,4
47
15
2
14
2
10
2
2
0
100
31,9
4,3
29,8
4,3
21,3
4,3
4,3
0
2717
729
200
580
176
413
218
243
158
100
26,8
7,4
21,3
6,5
15,2
8,0
8,9
5,8
34
Noch Tabelle 1: Ergebnisse der Bewerber der Ausländerwahl 2000 nach Wahlbezirken
Liste der vereinigten Gemeinden - LVG
Wahlbezirk
davon entfallen auf die Bewerber mit der Nr.
Stimmen
1
2
3
4
5
6
7
8
01 Anzahl
184
49
56
31
18
0
15
5
10
%
100
26,6
30,4
16,8
9,8
0
8,2
2,7
5,4
02 Anzahl
160
38
36
17
9
9
17
19
15
%
100
23,8
22,5
10,6
5,6
5,6
10,6
11,9
9,4
03 Anzahl
199
43
35
17
3
26
16
27
32
%
100
21,6
17,6
8,5
1,5
13,1
8,0
13,6
16,1
04 Anzahl
40
13
11
1
1
1
11
1
1
%
100
32,5
27,5
2,5
2,5
2,5
27,5
2,5
2,5
05 Anzahl
104
18
19
23
8
7
4
10
15
%
100
17,3
18,3
22,1
7,7
6,7
3,8
9,6
14,4
06 Anzahl
116
29
10
6
29
17
7
15
3
%
100
25,0
8,6
5,2
25,0
14,7
6,0
12,9
2,6
07 Anzahl
66
3
15
6
7
13
2
20
0
%
100
4,5
22,7
9,1
10,6
19,7
3,0
30,3
0
08 Anzahl
39
14
12
1
1
2
6
3
0
%
100
35,9
30,8
2,6
2,6
5,1
15,4
7,7
0
09 Anzahl
126
48
35
1
0
0
42
0
0
%
100
38,1
27,8
0,8
0
0
33,3
0
0
10 Anzahl
180
51
31
8
31
11
28
13
7
%
100
28,3
17,2
4,4
17,2
6,1
15,6
7,2
3,9
11 Anzahl
86
10
22
24
2
11
5
7
5
%
100
11,6
25,6
27,9
2,3
12,8
5,8
8,1
5,8
12 Anzahl
168
17
20
18
15
27
14
47
10
%
100
10,1
11,9
10,7
8,9
16,1
8,3
28,0
6,0
13 Anzahl
85
23
22
13
5
0
15
0
7
%
100
27,1
25,9
15,3
5,9
0
17,6
0
8,2
14 Anzahl
9
1
1
1
3
0
2
0
1
%
100
11,1
11,1
11,1
33,3
0
22,2
0
11,1
15 Anzahl
82
14
10
5
3
23
13
14
0
%
100
17,1
12,2
6,1
3,7
28,0
15,9
17,1
0
16 Anzahl
89
15
14
8
1
6
17
22
6
%
100
16,9
15,7
9,0
1,1
6,7
19,1
24,7
6,7
17 Anzahl
80
11
15
11
13
2
11
14
3
%
100
13,8
18,8
13,8
16,3
2,5
13,8
17,5
3,8
18 Anzahl
48
18
14
6
1
0
9
0
0
%
100
37,5
29,2
12,5
2,1
0
18,8
0
0
19 Anzahl
56
10
6
13
9
11
2
4
1
%
100
17,9
10,7
23,2
16,1
19,6
3,6
7,1
1,8
20 Anzahl
115
32
27
2
33
0
9
3
9
%
100
27,8
23,5
1,7
28,7
0
7,8
2,6
7,8
35
Noch Tabelle 1: Ergebnisse der Bewerber der Ausländerwahl 2000 nach Wahlbezirken
Liste der vereinigten Gemeinden - LVG
Wahlbezirk
davon entfallen auf die Bewerber mit der Nr.
Stimmen
1
21 Anzahl
%
22 Anzahl
%
23 Anzahl
%
24 Anzahl
%
25 Anzahl
%
26 Anzahl
%
27 Anzahl
%
28 Anzahl
%
29 Anzahl
%
30 Anzahl
%
31 Anzahl
%
32 Anzahl
%
33 Anzahl
%
Insgesamt
%
2
3
4
5
6
7
8
119
23
21
7
35
2
16
11
4
100
19,3
17,6
5,9
29,4
1,7
13,4
9,2
3,4
91
21
16
6
4
12
12
16
4
100
23,1
17,6
6,6
4,4
13,2
13,2
17,6
4,4
76
21
15
10
4
4
11
7
4
100
27,6
19,7
13,2
5,3
5,3
14,5
9,2
5,3
131
23
20
11
11
18
27
18
3
100
17,6
15,3
8,4
8,4
13,7
20,6
13,7
2,3
126
51
17
6
6
6
27
7
6
100
40,5
13,5
4,8
4,8
4,8
21,4
5,6
4,8
254
93
52
16
5
3
57
13
15
100
36,6
20,5
6,3
2,0
1,2
22,4
5,1
5,9
144
41
30
7
16
3
38
3
6
100
28,5
20,8
4,9
11,1
2,1
26,4
2,1
4,2
112
35
25
3
8
0
37
0
4
100
31,3
22,3
2,7
7,1
0
33,0
0
3,6
95
30
23
4
8
2
23
3
2
100
31,6
24,2
4,2
8,4
2,1
24,2
3,2
2,1
56
17
10
2
4
0
21
0
2
100
30,4
17,9
3,6
7,1
0
37,5
0
3,6
164
46
35
13
7
14
39
10
0
100
28,0
21,3
7,9
4,3
8,5
23,8
6,1
0
120
42
22
0
6
2
42
3
3
100
35,0
18,3
0
5,0
1,7
35,0
2,5
2,5
63
7
15
12
3
4
4
16
2
100
11,1
23,8
19,0
4,8
6,3
6,3
25,4
3,2
3583
907
712
309
309
236
599
331
180
100
25,3
19,9
8,6
8,6
6,6
16,7
9,2
5,0
36
Noch Tabelle 1: Ergebnisse der Bewerber der Ausländerwahl 2000 nach Wahlbezirken
Liste für gleiche Rechte - LGR
Wahlbezirk
davon entfallen auf die Bewerber mit der Nr.
Stimmen
1
01 Anzahl
0
2
0
3
0
4
5
6
0
0
0
7
8
0
0
0
%
100
0
0
0
0
0
0
0
0
02 Anzahl
72
10
15
10
5
8
16
4
4
%
100
13,9
20,8
13,9
6,9
11,1
22,2
5,6
5,6
03 Anzahl
48
6
4
6
7
10
7
4
4
%
100
12,5
8,3
12,5
14,6
20,8
14,6
8,3
8,3
04 Anzahl
13
4
3
3
0
2
0
0
1
%
100
30,8
23,1
23,1
0
15,4
0
0
7,7
05 Anzahl
0
0
0
0
0
0
0
0
0
%
100
0
0
0
0
0
0
0
0
06 Anzahl
8
1
1
1
1
1
1
1
1
%
100
12,5
12,5
12,5
12,5
12,5
12,5
12,5
12,5
07 Anzahl
260
44
37
25
24
50
25
28
27
%
100
16,9
14,2
9,6
9,2
19,2
9,6
10,8
10,4
08 Anzahl
40
9
5
9
1
13
1
1
1
%
100
22,5
12,5
22,5
2,5
32,5
2,5
2,5
2,5
09 Anzahl
8
3
2
0
0
3
0
0
0
%
100
37,5
25,0
0
0
37,5
0
0
0
10 Anzahl
48
8
4
10
4
10
4
4
4
%
100
16,7
8,3
20,8
8,3
20,8
8,3
8,3
8,3
11 Anzahl
23
3
4
5
2
2
2
2
3
%
100
13,0
17,4
21,7
8,7
8,7
8,7
8,7
13,0
12 Anzahl
8
3
3
1
0
1
0
0
0
%
100
37,5
37,5
12,5
0
12,5
0
0
0
13 Anzahl
32
6
0
6
2
10
4
4
0
%
100
18,8
0
18,8
6,3
31,3
12,5
12,5
0
14 Anzahl
0
0
0
0
0
0
0
0
0
%
100
0
0
0
0
0
0
0
0
15 Anzahl
114
14
37
8
10
14
11
10
10
%
100
12,3
32,5
7,0
8,8
12,3
9,6
8,8
8,8
16 Anzahl
48
8
13
13
0
7
2
1
4
%
100
16,7
27,1
27,1
0
14,6
4,2
2,1
8,3
17 Anzahl
16
6
6
4
0
0
0
0
0
%
100
37,5
37,5
25,0
0
0
0
0
0
18 Anzahl
56
6
6
9
6
9
8
6
6
%
100
10,7
10,7
16,1
10,7
16,1
14,3
10,7
10,7
19 Anzahl
0
0
0
0
0
0
0
0
0
%
100
0
0
0
0
0
0
0
0
20 Anzahl
209
61
58
23
14
18
8
8
19
%
100
29,2
27,8
11,0
6,7
8,6
3,8
3,8
9,1
37
Noch Tabelle 1: Ergebnisse der Bewerber der Ausländerwahl 2000 nach Wahlbezirken
Liste für gleiche Rechte - LGR
Wahlbezirk
davon entfallen auf die Bewerber mit der Nr.
Stimmen
1
21 Anzahl
%
22 Anzahl
%
23 Anzahl
%
24 Anzahl
%
25 Anzahl
%
26 Anzahl
%
27 Anzahl
%
28 Anzahl
%
29 Anzahl
%
30 Anzahl
%
31 Anzahl
%
32 Anzahl
%
33 Anzahl
%
Insgesamt
%
2
3
4
5
6
7
8
153
28
17
19
8
29
21
23
8
100
18,3
11,1
12,4
5,2
19,0
13,7
15,0
5,2
80
24
22
19
2
4
3
3
3
100
30,0
27,5
23,8
2,5
5,0
3,8
3,8
3,8
32
6
6
10
1
4
1
1
3
100
18,8
18,8
31,3
3,1
12,5
3,1
3,1
9,4
64
11
4
8
4
11
4
18
4
100
17,2
6,3
12,5
6,3
17,2
6,3
28,1
6,3
38
12
7
11
3
0
2
1
2
100
31,6
18,4
28,9
7,9
0
5,3
2,6
5,3
109
32
21
32
2
12
4
4
2
100
29,4
19,3
29,4
1,8
11,0
3,7
3,7
1,8
32
9
3
2
4
5
7
1
1
100
28,1
9,4
6,3
12,5
15,6
21,9
3,1
3,1
72
21
11
8
6
14
6
0
6
100
29,2
15,3
11,1
8,3
19,4
8,3
0
8,3
16
0
2
2
6
1
3
0
2
100
0
12,5
12,5
37,5
6,3
18,8
0
12,5
0
0
0
0
0
0
0
0
0
100
0
0
0
0
0
0
0
0
32
12
12
8
0
0
0
0
0
100
37,5
37,5
25,0
0
0
0
0
0
8
3
3
2
0
0
0
0
0
100
37,5
37,5
25,0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
100
0
0
0
0
0
0
0
0
1639
350
306
254
112
238
140
124
115
100
21,4
18,7
15,5
6,8
14,5
8,5
7,6
7,0
38
Noch Tabelle 1: Ergebnisse der Bewerber der Ausländerwahl 2000 nach Wahlbezirken
Serbisch-orthodoxe Kirche/Serbische und Jugoslawische Vereine - SPC/S/CG/RS
Wahlbezirk
davon entfallen auf die Bewerber mit der Nr.
Stimmen
1
2
3
4
5
6
7
8
01 Anzahl
61
18
1
9
5
11
2
0
15
%
100
29,5
1,6
14,8
8,2
18,0
3,3
0
24,6
02 Anzahl
156
50
12
16
18
2
19
7
32
%
100
32,1
7,7
10,3
11,5
1,3
12,2
4,5
20,5
03 Anzahl
98
32
0
11
22
0
15
6
12
%
100
32,7
0
11,2
22,4
0
15,3
6,1
12,2
04 Anzahl
131
29
15
20
13
3
5
15
31
%
100
22,1
11,5
15,3
9,9
2,3
3,8
11,5
23,7
05 Anzahl
37
13
7
8
1
0
6
0
2
%
100
35,1
18,9
21,6
2,7
0
16,2
0
5,4
06 Anzahl
127
37
2
13
7
15
22
5
26
%
100
29,1
1,6
10,2
5,5
11,8
17,3
3,9
20,5
07 Anzahl
68
27
0
13
0
10
14
4
0
%
100
39,7
0
19,1
0
14,7
20,6
5,9
0
08 Anzahl
110
30
7
14
11
7
8
17
16
%
100
27,3
6,4
12,7
10,0
6,4
7,3
15,5
14,5
09 Anzahl
97
26
1
14
7
9
2
13
25
%
100
26,8
1,0
14,4
7,2
9,3
2,1
13,4
25,8
10 Anzahl
134
44
11
8
3
6
12
13
37
%
100
32,8
8,2
6,0
2,2
4,5
9,0
9,7
27,6
11 Anzahl
101
32
10
13
15
1
5
8
17
%
100
31,7
9,9
12,9
14,9
1,0
5,0
7,9
16,8
12 Anzahl
135
31
13
30
15
3
13
8
22
%
100
23,0
9,6
22,2
11,1
2,2
9,6
5,9
16,3
13 Anzahl
185
44
8
28
23
13
14
11
44
%
100
23,8
4,3
15,1
12,4
7,0
7,6
5,9
23,8
14 Anzahl
38
12
1
4
1
0
5
6
9
%
100
31,6
2,6
10,5
2,6
0
13,2
15,8
23,7
15 Anzahl
54
19
4
13
6
0
0
2
10
%
100
35,2
7,4
24,1
11,1
0
0
3,7
18,5
16 Anzahl
91
33
7
1
6
6
7
3
28
%
100
36,3
7,7
1,1
6,6
6,6
7,7
3,3
30,8
17 Anzahl
14
3
0
0
6
0
2
0
3
%
100
21,4
0
0
42,9
0
14,3
0
21,4
18 Anzahl
56
17
0
11
4
6
2
2
14
%
100
30,4
0
19,6
7,1
10,7
3,6
3,6
25,0
19 Anzahl
13
3
0
1
3
0
3
1
2
%
100
23,1
0
7,7
23,1
0
23,1
7,7
15,4
20 Anzahl
142
45
25
16
12
3
14
6
21
%
100
31,7
17,6
11,3
8,5
2,1
9,9
4,2
14,8
39
Noch Tabelle 1: Ergebnisse der Bewerber der Ausländerwahl 2000 nach Wahlbezirken
Serbisch-orthodoxe Kirche/Serbische und Jugoslawische Vereine - SPC/S/CG/RS
Wahlbezirk
davon entfallen auf die Bewerber mit der Nr.
Stimmen
1
21 Anzahl
%
22 Anzahl
%
23 Anzahl
%
24 Anzahl
%
25 Anzahl
%
26 Anzahl
%
27 Anzahl
%
28 Anzahl
%
29 Anzahl
%
30 Anzahl
%
31 Anzahl
%
32 Anzahl
%
33 Anzahl
%
Insgesamt
%
2
3
4
5
6
7
8
55
19
8
6
7
1
3
1
10
100
34,5
14,5
10,9
12,7
1,8
5,5
1,8
18,2
64
23
11
4
13
0
3
7
3
100
35,9
17,2
6,3
20,3
0
4,7
10,9
4,7
80
29
2
2
9
4
2
14
18
100
36,3
2,5
2,5
11,3
5,0
2,5
17,5
22,5
118
37
19
13
6
0
7
11
25
100
31,4
16,1
11,0
5,1
0
5,9
9,3
21,2
95
30
10
2
15
2
3
23
10
100
31,6
10,5
2,1
15,8
2,1
3,2
24,2
10,5
62
13
0
18
6
0
3
6
16
100
21,0
0
29,0
9,7
0
4,8
9,7
25,8
118
41
11
9
15
8
10
3
21
100
34,7
9,3
7,6
12,7
6,8
8,5
2,5
17,8
65
17
6
5
10
5
7
4
11
100
26,2
9,2
7,7
15,4
7,7
10,8
6,2
16,9
24
6
0
0
0
4
3
2
9
100
25,0
0
0
0
16,7
12,5
8,3
37,5
4
1
0
0
1
1
1
0
0
100
25,0
0
0
25,0
25,0
25,0
0
0
32
6
2
2
3
0
2
6
11
100
18,8
6,3
6,3
9,4
0
6,3
18,8
34,4
48
18
5
2
3
0
1
8
11
100
37,5
10,4
4,2
6,3
0
2,1
16,7
22,9
112
40
15
9
4
3
10
14
17
100
35,7
13,4
8,0
3,6
2,7
8,9
12,5
15,2
2725
825
213
315
270
123
225
226
528
100
30,3
7,8
11,6
9,9
4,5
8,3
8,3
19,4
40
Noch Tabelle 1: Ergebnisse der Bewerber der Ausländerwahl 2000 nach Wahlbezirken
Bürgerengagement für Stuttgart - BEST
Wahlbezirk
davon entfallen auf die Bewerber mit der Nr.
Stimmen
01 Anzahl
1
2
3
4
5
6
7
8
%
72
100
24
33,3
27
37,5
21
29,2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
02 Anzahl
144
46
44
14
9
0
4
2
25
%
100
31,9
30,6
9,7
6,3
0
2,8
1,4
17,4
03 Anzahl
29
9
10
4
0
0
0
0
6
%
100
31,0
34,5
13,8
0
0
0
0
20,7
04 Anzahl
32
10
8
3
7
1
1
1
1
%
100
31,3
25,0
9,4
21,9
3,1
3,1
3,1
3,1
05 Anzahl
131
47
48
24
3
0
2
6
1
%
100
35,9
36,6
18,3
2,3
0
1,5
4,6
0,8
06 Anzahl
32
12
10
4
6
0
0
0
0
%
100
37,5
31,3
12,5
18,8
0
0
0
0
07 Anzahl
102
38
32
14
0
0
3
3
12
%
100
37,3
31,4
13,7
0
0
2,9
2,9
11,8
08 Anzahl
200
74
50
27
0
0
5
5
39
%
100
37,0
25,0
13,5
0
0
2,5
2,5
19,5
09 Anzahl
141
45
41
22
9
2
4
2
16
%
100
31,9
29,1
15,6
6,4
1,4
2,8
1,4
11,3
10 Anzahl
345
123
96
37
17
4
6
3
59
%
100
35,7
27,8
10,7
4,9
1,2
1,7
0,9
17,1
11 Anzahl
176
52
46
10
8
0
12
12
36
%
100
29,5
26,1
5,7
4,5
0
6,8
6,8
20,5
12 Anzahl
80
30
28
16
0
0
0
0
6
%
100
37,5
35,0
20,0
0
0
0
0
7,5
13 Anzahl
144
39
39
25
7
7
7
7
13
%
100
27,1
27,1
17,4
4,9
4,9
4,9
4,9
9,0
14 Anzahl
174
60
58
30
14
2
6
2
2
%
100
34,5
33,3
17,2
8,0
1,1
3,4
1,1
1,1
15 Anzahl
70
22
21
13
2
6
0
6
0
%
100
31,4
30,0
18,6
2,9
8,6
0
8,6
0
16 Anzahl
95
32
24
13
7
1
9
4
5
%
100
33,7
25,3
13,7
7,4
1,1
9,5
4,2
5,3
17 Anzahl
88
33
27
18
4
1
1
0
4
%
100
37,5
30,7
20,5
4,5
1,1
1,1
0
4,5
18 Anzahl
120
42
42
26
5
0
2
0
3
%
100
35,0
35,0
21,7
4,2
0
1,7
0
2,5
19 Anzahl
87
26
29
13
13
2
2
1
1
%
100
29,9
33,3
14,9
14,9
2,3
2,3
1,1
1,1
20 Anzahl
174
66
61
39
6
0
0
2
0
%
100
37,9
35,1
22,4
3,4
0
0
1,1
0
41
Noch Tabelle 1: Ergebnisse der Bewerber der Ausländerwahl 2000 nach Wahlbezirken
Bürgerengagement für Stuttgart - BEST
Wahlbezirk
davon entfallen auf die Bewerber mit der Nr.
Stimmen
1
21 Anzahl
%
22 Anzahl
%
23 Anzahl
%
24 Anzahl
%
25 Anzahl
%
26 Anzahl
%
27 Anzahl
%
28 Anzahl
%
29 Anzahl
%
30 Anzahl
%
31 Anzahl
%
32 Anzahl
%
33 Anzahl
%
Insgesamt
%
2
3
4
5
6
7
8
277
80
75
40
16
1
19
20
26
100
28,9
27,1
14,4
5,8
0,4
6,9
7,2
9,4
152
56
55
36
0
0
0
5
0
100
36,8
36,2
23,7
0
0
0
3,3
0
64
11
15
11
9
3
3
6
6
100
17,2
23,4
17,2
14,1
4,7
4,7
9,4
9,4
215
58
54
25
20
18
6
20
14
100
27,0
25,1
11,6
9,3
8,4
2,8
9,3
6,5
152
55
52
25
16
0
0
0
4
100
36,2
34,2
16,4
10,5
0
0
0
2,6
952
340
333
218
30
5
7
6
13
100
35,7
35,0
22,9
3,2
0,5
0,7
0,6
1,4
224
77
73
38
11
9
2
6
8
100
34,4
32,6
17,0
4,9
4,0
0,9
2,7
3,6
128
40
34
21
19
4
4
3
3
100
31,3
26,6
16,4
14,8
3,1
3,1
2,3
2,3
48
11
14
7
4
1
5
3
3
100
22,9
29,2
14,6
8,3
2,1
10,4
6,3
6,3
48
10
9
7
3
5
6
2
6
100
20,8
18,8
14,6
6,3
10,4
12,5
4,2
12,5
168
57
50
24
21
3
0
6
7
100
33,9
29,8
14,3
12,5
1,8
0
3,6
4,2
56
21
20
6
1
1
1
0
6
100
37,5
35,7
10,7
1,8
1,8
1,8
0
10,7
24
9
8
4
3
0
0
0
0
100
37,5
33,3
16,7
12,5
0
0
0
0
4944
1655
1533
835
270
76
117
133
325
100
33,5
31,0
16,9
5,5
1,5
2,4
2,7
6,6
42
Tabelle 2: Ergebnisse der Ausländerwahl 2000 nach Wahlbezirken und Wahlvorschlägen
davon entfallen auf die Wahlvorschläge
Wahlbezirk
Stimmen
insgesamt
Kurdische
Liste
KIS
M.T.B.
LVG
SPC/S/
CG/RS
LGR
BEST
01 Anzahl
752
315
48
72
184
0
61
72
%
100
41,9
6,4
9,6
24,5
0,0
8,1
9,6
02 Anzahl
1014
314
40
128
160
72
156
144
%
100
31,0
3,9
12,6
15,8
7,1
15,4
14,2
03 Anzahl
1038
518
40
106
199
48
98
29
%
100
49,9
3,9
10,2
19,2
4,6
9,4
2,8
04 Anzahl
416
176
24
0
40
13
131
32
%
100
42,3
5,8
0,0
9,6
3,1
31,5
7,7
05 Anzahl
549
218
24
35
104
0
37
131
%
100
39,7
4,4
6,4
18,9
0,0
6,7
23,9
06 Anzahl
483
138
46
16
116
8
127
32
%
100
28,6
9,5
3,3
24,0
1,7
26,3
6,6
07 Anzahl
781
130
80
75
66
260
68
102
%
100
16,6
10,2
9,6
8,5
33,3
8,7
13,1
08 Anzahl
653
162
48
54
39
40
110
200
%
100
24,8
7,4
8,3
6,0
6,1
16,8
30,6
09 Anzahl
770
174
64
160
126
8
97
141
%
100
22,6
8,3
20,8
16,4
1,0
12,6
18,3
10 Anzahl
1031
68
109
147
180
48
134
345
%
100
6,6
10,6
14,3
17,5
4,7
13,0
33,5
11 Anzahl
627
199
26
16
86
23
101
176
%
100
31,7
4,1
2,6
13,7
3,7
16,1
28,1
12 Anzahl
762
315
32
24
168
8
135
80
%
100
41,3
4,2
3,1
22,0
1,0
17,7
10,5
13 Anzahl
853
287
88
32
85
32
185
144
%
100
33,6
10,3
3,8
10,0
3,8
21,7
16,9
14 Anzahl
343
111
8
3
9
0
38
174
%
100
32,4
2,3
0,9
2,6
0,0
11,1
50,7
15 Anzahl
559
177
24
38
82
114
54
70
%
100
31,7
4,3
6,8
14,7
20,4
9,7
12,5
16 Anzahl
629
196
56
54
89
48
91
95
%
100
31,2
8,9
8,6
14,1
7,6
14,5
15,1
17 Anzahl
797
217
230
152
80
16
14
88
%
100
27,2
28,9
19,1
10,0
2,0
1,8
11,0
18 Anzahl
502
38
64
120
48
56
56
120
%
100
7,6
12,7
23,9
9,6
11,2
11,2
23,9
19 Anzahl
340
33
119
32
56
0
13
87
%
100
9,7
35,0
9,4
16,5
0,0
3,8
25,6
20 Anzahl
1103
159
216
88
115
209
142
174
%
100
14,4
19,6
8,0
10,4
18,9
12,9
15,8
43
Noch Tabelle 2: Ergebnisse der Ausländerwahl 2000 nach Wahlbezirken und Wahlvorschlägen
davon entfallen auf die Wahlvorschläge
Wahlbezirk
Stimmen
insgesamt
21 Anzahl
%
22 Anzahl
%
23 Anzahl
%
24 Anzahl
%
25 Anzahl
%
26 Anzahl
%
27 Anzahl
%
28 Anzahl
%
29 Anzahl
%
30 Anzahl
%
31 Anzahl
%
32 Anzahl
%
33 Anzahl
%
Insgesamt
%
Kurdische
Liste
KIS
M.T.B.
LVG
SPC/S/
CG/RS
LGR
BEST
1209
245
246
114
119
153
55
277
100
20,3
20,3
9,4
9,8
12,7
4,5
22,9
964
275
56
246
91
80
64
152
100
28,5
5,8
25,5
9,4
8,3
6,6
15,8
631
166
120
93
76
32
80
64
100
26,3
19,0
14,7
12,0
5,1
12,7
10,1
817
206
59
24
131
64
118
215
100
25,2
7,2
2,9
16,0
7,8
14,4
26,3
780
173
72
124
126
38
95
152
100
22,2
9,2
15,9
16,2
4,9
12,2
19,5
1811
221
67
146
254
109
62
952
100
12,2
3,7
8,1
14,0
6,0
3,4
52,6
932
245
14
155
144
32
118
224
100
26,3
1,5
16,6
15,5
3,4
12,7
24,0
1083
501
110
95
112
72
65
128
100
46,3
10,2
8,8
10,3
6,6
6,0
11,8
344
80
32
49
95
16
24
48
100
23,3
9,3
14,2
27,6
4,7
7,0
14,0
232
92
8
24
56
0
4
48
100
39,7
3,4
10,3
24,1
0,0
1,7
20,7
789
211
8
174
164
32
32
168
100
26,7
1,0
22,1
20,8
4,1
4,1
21,3
511
158
47
74
120
8
48
56
100
30,9
9,2
14,5
23,5
1,6
9,4
11,0
364
62
56
47
63
0
112
24
100
17,0
15,4
12,9
17,3
0,0
30,8
6,6
24469
6580
2281
2717
3583
1639
2725
4944
100
26,9
9,3
11,1
14,6
6,7
11,1
20,2
44
Tabelle 3: Einteilung des Wahlgebiets nach Stadtbezirken und Stadtteilen
Wahlbezirk
Stadtteilnummer
Stadtbezirksname
Stadtteilname
01
010-1
West
Solitude
01
020-1
West
Rotwildpark
01
030-1
West
West 1
01
030-2
West
West 2
01
030-3
West
West 3
01
030-6
West
West 6
01
100-1
Botnang
Botnang 1
01
100-2
Botnang
Botnang 2
02
030-4
West
West 4
03
030-5
West
West 5
04
031-1
Mitte
Mitte 1
04
031-2
Mitte
Mitte 2
04
031-3
Mitte
Mitte 3
04
031-4
Mitte
Mitte 4
04
031-5
Mitte
Mitte 5
04
031-6
Mitte
Mitte 6
05
031-7
Mitte
Mitte 7
06
032-1
Nord
Nord 1
06
032-2
Nord
Nord 2
06
032-3
Nord
Nord 3
06
032-4
Nord
Nord 4
06
032-5
Nord
Nord 5
07
032-6
Nord
Nord 6
08
033-2
Ost
Ost 2
08
033-3
Ost
Ost 3
09
033-1
Ost
Ost 1
09
033-8
Ost
Ost 8
09
034-1
Ost
Frauenkopf
10
033-5
Ost
Ost 5
10
033-6
Ost
Ost 6
10
033-7
Ost
Ost 7
11
035-1
Süd
Süd 1
11
035-3
Süd
Süd 3
11
035-5
Süd
Süd 5
11
035-6
Süd
Süd 6
11
040-1
Süd
Kaltental
12
035-2
Süd
Süd 2
13
035-4
Süd
Süd 4
14
800-1
Degerloch
Degerloch 1
14
800-2
Degerloch
Degerloch 2
14
800-3
Degerloch
Degerloch 3
14
800-4
Degerloch
Degerloch 4
14
800-5
Degerloch
Degerloch 5
14
801-1
Degerloch
Hoffeld
45
Noch Tabelle 3: Einteilung des Wahlgebiets nach Stadtbezirken und Stadtteilen
Wahlbezirk
Stadtteilnummer
Stadtbezirksname
Stadtteilname
15
110-1
Feuerbach
Feuerbach 1
15
110-2
Feuerbach
Feuerbach 2
15
110-3
Feuerbach
Feuerbach 3
15
110-5
Feuerbach
Feuerbach 5
16
110-4
Feuerbach
Feuerbach 4
16
110-6
Feuerbach
Feuerbach 6
16
110-7
Feuerbach
Feuerbach 7
16
110-8
Feuerbach
Feuerbach 8
17
120-1
Weilimdorf
Weilimdorf 1
17
120-2
Weilimdorf
Weilimdorf 2
17
120-3
Weilimdorf
Weilimdorf 3
17
120-4
Weilimdorf
Weilimdorf 4
17
120-5
Weilimdorf
Weilimdorf 5
18
121-1
Weilimdorf
Bergheim 1
18
121-2
Weilimdorf
Bergheim 2
18
122-1
Weilimdorf
Giebel
18
123-1
Weilimdorf
Hausen
18
124-1
Weilimdorf
Wolfbusch
19
200-1
Stammheim
Stammheim 1
19
200-2
Stammheim
Stammheim 2
19
210-1
Zuffenhausen
Zuffenhausen 1
19
210-2
Zuffenhausen
Zuffenhausen 2
19
210-3
Zuffenhausen
Zuffenhausen 3
19
211-1
Zuffenhausen
Neuwirtshaus
20
210-4
Zuffenhausen
Zuffenhausen 4
20
210-5
Zuffenhausen
Zuffenhausen 5
20
210-6
Zuffenhausen
Zuffenhausen 6
20
210-7
Zuffenhausen
Zuffenhausen 7
20
210-8
Zuffenhausen
Zuffenhausen 8
21
212-1
Zuffenhausen
Rot
21
220-1
Zuffenhausen
Zazenhausen
21
301-1
Mühlhausen
Freiberg
22
300-1
Mühlhausen
Mühlhausen
22
302-1
Mühlhausen
Mönchfeld
22
310-1
Mühlhausen
Hofen
22
311-1
Mühlhausen
Neugereut
22
320-1
Münster
Münster
22
403-1
Bad Cannstatt
Steinhaldenfeld
23
400-1
Bad Cannstatt
Bad Cannstatt 1
23
400-2
Bad Cannstatt
Bad Cannstatt 2
23
402-1
Bad Cannstatt
Sommerrain
24
400-4
Bad Cannstatt
Bad Cannstatt 4
24
400-6
Bad Cannstatt
Bad Cannstatt 6
25
400-3
Bad Cannstatt
Bad Cannstatt 3
25
400-5
Bad Cannstatt
Bad Cannstatt 5
46
Noch Tabelle 3: Einteilung des Wahlgebiets nach Stadtbezirken und Stadtteilen
Wahlbezirk
Stadtteilnummer
Stadtbezirksname
Stadtteilname
26
400-7
Bad Cannstatt
Bad Cannstatt 7
26
400-8
Bad Cannstatt
Bad Cannstatt 8
26
400-9
Bad Cannstatt
Bad Cannstatt 9
26
401-1
Bad Cannstatt
Burgholzhof
27
500-1
Untertürkheim
Untertürkheim 1
27
500-2
Untertürkheim
Untertürkheim 2
27
500-3
Untertürkheim
Untertürkheim 3
27
500-4
Untertürkheim
Untertürkheim 4
27
500-5
Untertürkheim
Untertürkheim 5
27
500-6
Untertürkheim
Untertürkheim 6
27
501-1
Untertürkheim
Luginsland
27
510-1
Untertürkheim
Rotenberg
27
520-1
Obertürkheim
Obertürkheim
27
530-1
Obertürkheim
Uhlbach
28
540-1
Hedelfingen
Hedelfingen 1
28
540-2
Hedelfingen
Hedelfingen 2
28
541-1
Hedelfingen
Lederberg
28
550-1
Hedelfingen
Rohracker
28
560-1
Wangen
Wangen
29
600-1
Sillenbuch
Sillenbuch 1
29
600-2
Sillenbuch
Sillenbuch 2
29
610-1
Sillenbuch
Heumaden 1
29
610-2
Sillenbuch
Heumaden 2
29
610-3
Sillenbuch
Heumaden 3
29
610-4
Sillenbuch
Heumaden 4
29
620-1
Sillenbuch
Riedenberg
30
700-1
Birkach
Birkach 1
30
700-2
Birkach
Birkach 2
30
700-3
Birkach
Birkach 3
30
701-1
Birkach
Schönberg
30
720-1
Plieningen
Plieningen
30
721-1
Plieningen
Steckfeld
30
722-1
Plieningen
Asemwald
30
723-1
Plieningen
Hohenheim
31
810-1
Möhringen
Möhringen 1
31
810-2
Möhringen
Möhringen 2
31
810-4
Möhringen
Möhringen 4
31
810-5
Möhringen
Möhringen 5
31
811-1
Möhringen
Fasanenhof
31
812-1
Möhringen
Sonnenberg
47
Noch Tabelle 3: Einteilung des Wahlgebiets nach Stadtbezirken und Stadtteilen
Wahlbezirk
Stadtteilnummer
Stadtbezirksname
Stadtteilname
32
810-3
Möhringen
Möhringen 3
32
900-1
Vaihingen
Vaihingen 1
32
900-2
Vaihingen
Vaihingen 2
32
900-3
Vaihingen
Vaihingen 3
32
900-4
Vaihingen
Vaihingen 4
32
900-5
Vaihingen
Vaihingen 5
32
910-1
Vaihingen
Rohr 1
32
910-2
Vaihingen
Rohr 2
32
911-1
Vaihingen
Dürrlewang
33
900-6
Vaihingen
Vaihingen 6
33
900-7
Vaihingen
Vaihingen 7
33
900-8
Vaihingen
Vaihingen 8
33
900-9
Vaihingen
Vaihingen 9
33
901-1
Vaihingen
Büsnau
48
Tabelle 4: Wahlraumverzeichnis für die Wahl zum Internationalen Ausschuss am 19. März 2000
Wahlbezirk
Name des Wahllokals
Anschrift
Stadtteil
01
02
Nikolauspflege,
Dillmann-Gymnasium,
Am Kräherwald 271
Forststr. 43, Zugang Falkertstr.
Stuttgart-West
Stuttgart-West
03
Wirtschaftsgymnasium West,
Rotebühlstr. 101,
Stuttgart-West
04
Stadtbücherei, Wilhelmspalais,
Konrad-Adenauer-Str. 2
Stuttgart-Mitte
05
Stadtbücherei, Wilhelmspalais,
Konrad-Adenauer-Str. 2
Stuttgart-Mitte
06
Pragschule,
Friedhofstr. 74,
Stuttgart-Nord
07
Steinbeisschule,
Steinbeisstr. 5
Stuttgart-Nord
08
Wagenburg-Gymnasium,
Wagenburg-Str. 30,
Stuttgart-Ost
09
Wagenburg-Gymnasium,
Wagenburg-Str. 30,
Stuttgart-Ost
10
Ameisenbergschule,
Ameisenbergstr. 2, Neubau
Stuttgart-Ost
11
Altes Feuerwehrhaus,
Möhringer Str. 56
Stuttgart-Süd
12
Altes Feuerwehrhaus,
Möhringer Str. 56
Stuttgart-Süd
13
Altes Feuerwehrhaus,
Möhringer Str. 56
Stuttgart-Süd
14
Treffpunkt,
Mittlere Str. 17,
Degerloch
15
Louis-Leitz-Schule,
Wiener Str. 51, Gymnastikraum
Feuerbach
16
Louis-Leitz-Schule,
Wiener Str. 51, Gymnastikraum
Feuerbach
17
Bezirksamt Weilimdorf,
Löwen-Markt 1, Foyer
Weilimdorf
18
Rappachschule,
Sandbuckel 45,
Giebel
19
Park-Realschule,
Marconistr. 65, Zi. 5 EG,
Zuffenhausen
20
Bezirksrathaus Kantine,
Emil-Schuler-Platz 1,
Zuffenhausen
21
Rilke-Realschule,
Tapachstr. 60,
Rot
22
Grundschule Hofen,
Walchenseestr. 15,Werkraum
Hofen
23
Sommerrainschule,
Edelweißweg 11
Sommerrain
24
Wilhelm-Maybach-Schule,
Gnesener Str. 44
Bad Cannstatt
25
Jahn-Realschule,
Überkinger Str. 48
Bad Cannstatt
26
Altenburgschule,
Auf der Altenburg 10,
Bad Cannstatt
27
Linden-Realschule,
Lindenschulstr. 20,
Untertürkheim
28
Wilhelmsschule Wangen,
Hedelfinger Str. 9
Wangen
29
Bezirksamt Sillenbuch,
Aixheimer Str. 25
Sillenbuch
30
Bezirksrathaus,
Filderhauptstr. 155,
Plieningen
31
Grund- u. Hauptschule,
Vaihinger Str. 30,
Möhringen
32
Fanny-Leicht-Gymnasium,
Fanny-Leicht-Str. 13,
Vaihingen
33
Universität L3 Seminarraum,
Pfaffenwaldring 31,
Vaihingen
49
0/9
Satzung
der Landeshauptstadt Stuttgart über die Beteiligung ausländischer
Einwohnerinnen und Einwohner am kommunalen Geschehen
Vom 17. Dezember 19981)
Bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Stuttgart Nr. 21 vom 27. Mai 1999 1) Zuletzt geändert am 11. Mai
2000 (Amtsblatt Nr. 21 vom 25. Mai 2000)
Der Gemeinderat hat auf Grund der §§ 4 Abs. 1 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg in Verbindung mit § 16 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart am 17. Dezember
1998 die nachfolgende Satzung sowie als Bestandteil dieser Satzung gemäß § 3 Abs. 6 am 20. Mai 1999 die
als Anlage beigefügte Wahlordnung beschlossen:
§1
Internationaler Ausschuss
(1) Die Stadt Stuttgart bildet einen Internationalen Ausschuss als beratenden Ausschuss des Gemeinderats, in
dem ausländische Staatsangehörige als sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner mitwirken.
(2) Der Ausschuss hat die Aufgabe, den Gemeinderat bei der Erfüllung seiner Aufgaben in allen Fragen,
welche die in Stuttgart wohnenden ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner allgemein betreffen,
durch Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen zu beraten.
(3) Anliegen des Internationalen Ausschusses, die einem von ihm gefassten Beschluss zugrunde gelegen
haben, sind als Verhandlungsgegenstände (§ 18 GOG) auf eine der nächsten Tagesordnungen des
zuständigen Ausschusses und/oder des Gemeinderats zu setzen, sofern über das zum Ausdruck gebrachte
Begehren nicht vom Oberbürgermeister in eigener Zuständigkeit zu entscheiden ist oder das
Bürgermeisteramt zusagt, die Angelegenheit zu einem späteren Zeitpunkt von sich aus auf die
Tagesordnung der zuständigen Gremien zu setzen.
§2
Zusammensetzung des Ausschusses und Berufung der sachkundigen Einwohner
(1) Dem Ausschuss gehören dreizehn Mitglieder des Gemeinderats sowie als sachkundige Einwohnerinnen
und Einwohner zwölf stimmberechtigte ausländische Einwohnerinnen und Einwohner und bis zu acht nicht
stimmberechtigte Personen an.
(2) Acht der sachkundigen ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner werden vom Gemeinderat auf
Grund einer Wahl unter Berücksichtigung des Wahlergebnisses bestellt. Sie müssen die Staatsangehörigkeit
eines Staates besitzen, welcher nicht der Europäischen Union (EU) angehört.
(3) Die vier weiteren sachkundigen ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner mit Stimmrecht werden
vom Gemeinderat auf Grund von Vorschlägen der dem Gemeinderat angehörenden Fraktionen bestellt. Sie
müssen die Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen. Das
Vorschlagsrecht bestimmt sich nach den auf Grund der Zahl der Sitze im Gemeinderat berechneten
Höchstzahlen nach dem d’Hondtschen Verteilverfahren. Die vorgeschlagenen Personen dürfen nicht dem
Gemeinderat angehören.
(4) Die bis zu acht weiteren sachkundigen Mitglieder ohne Stimmrecht werden vom Gemeinderat auf Grund
von Vorschlägen des Oberbürgermeisters, der Fraktionen des Gemeinderats und der stimmberechtigten
ausländischen Mitglieder des Ausschusses gewählt. Die Letzteren können ihr Vorschlagsrecht jedoch nur in
Form eines mehrheitlich getragenen Votums ausüben. Der Ausschuss kann bereits vor der Bestellung dieser
Mitglieder zusammentreten.
(5) Für die Verteilung der acht Sitze auf die in Abs. 2 genannten Personen gilt Folgendes:
Die Sitze werden nach der Zahl der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen Stimmen auf Grund des
d’Hondtschen Höchstzahlverfahrens verteilt. Innerhalb einer Liste werden die Sitze nach der Zahl der für die
einzelnen Bewerber abgegebenen Stimmen zugeteilt.
(6) Für jedes Mitglied wird ein stellvertretendes Mitglied bestellt.
Für die gemäß Abs. 2 gewählten Mitglieder werden die stellvertretenden Mitglieder aus dem Kreis der
Ersatzleute derselben Liste (§ 14 Abs. 6 Wahlordnung) bestellt. Die Stellvertreter derselben Liste können sich
im Verhinderungsfall gegenseitig vertreten.
50
(7) Ständige(r) stellvertretende(r) Vorsitzende(r) ist der/die Beigeordnete, zu dessen/deren Geschäftskreis
die Referatsabteilung ”Die Ausländerbeauftragten” gehört.
§3
Wahl der ausländischen sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner
(1) Die sachkundigen ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner gemäß § 2 Abs. 2 und ihre
Stellvertreter werden innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten nach den Wahlen zum Gemeinderat in
allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den entsprechenden ausländischen
Wahlberechtigten auf Grund von Wahlvorschlägen gewählt.
(2) Wahlberechtigt sind – sofern nicht die Voraussetzungen des Abs. 3 vorliegen – alle Personen, die nicht
die deutsche Staatsangehörigkeit oder diejenige eines anderen EU-Mitgliedsstaates besitzen und die am Tag
der Wahl
1.
das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2.
seit mindestens 12 Monaten in Stuttgart mit einziger Wohnung oder bei mehreren Wohnungen mit
Hauptwohnung gemeldet sind,
3.
eine Aufenthaltserlaubnis, eine Aufenthaltsberechtigung oder eine Aufenthaltserlaubnis EG haben.
(3) Ausgeschlossen vom Wahlrecht sind Ausländer,
1.
für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten nicht nur durch einstweilige Verfügung ein Betreuer
bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in den §§ 1896 Abs. 4 und 1905
des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten erfasst.
2.
die zusätzlich zur deutschen Staatsangehörigkeit oder derjenigen eines anderen Mitgliedsstaats der
Europäischen Union eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen.
(4) Wählbar ist – sofern nicht die Voraussetzungen des Abs. 5 vorliegen – jede wahlberechtigte
Ausländerin/jeder wahlberechtigte Ausländer, welche/welcher die Gewähr dafür bietet, dass sie/er deutsch
spricht und versteht.
(5) Nicht wählbar sind Ausländerinnen und Ausländer,
1.
die sich in der Bundesrepublik Deutschland im konsularischen Dienst ihres Heimatstaates aufhalten;
dasselbe gilt für deren Ehegatten,
2.
die von einem deutschen Gericht wegen vorsätzlich begangener Straftat zu einer Freiheitsstrafe von
mindestens 6 Monaten oder - unabhängig von der Höhe des Strafmaßes – nach dem Gesetz über den
Verkehr mit Betäubungsmitteln oder nach dem Waffengesetz oder Sprengstoffgesetz rechtskräftig
verurteilt sind oder so weit diese Verurteilungen in einem Führungszeugnis aufzunehmen sind,
3.
die einer in der Bundesrepublik Deutschland verbotenen Vereinigung angehören oder sie unterstützen
und dies rechtskräftig festgestellt ist oder gegen sie deswegen zum Zeitpunkt der Entscheidung über die
Wahlvorschläge auf Grund richterlicher Entscheidung gemäß § 199 StPO ein Strafverfahren eröffnet
wurde,
4.
gegen die zum Zeitpunkt der Zulassung des Wahlvorschlags ein Abschiebeverfahren läuft.
(6) Die Wahl wird von der Stadt Stuttgart durchgeführt. Das Nähere regelt eine Wahlordnung, die
Bestandteil dieser Satzung ist.
§4
Ausscheiden ausländischer sachkundiger Einwohner, Nachrücken
(1) Die Mitgliedschaft im Internationalen Ausschuss endet durch
1.
Wegzug der Ausländerin/des Ausländers aus Stuttgart,
2.
Widerruf der Bestellung.
(2) Ein Widerruf kann insbesondere dann erfolgen, wenn die Voraussetzungen der Wählbarkeit nachträglich
entfallen (§ 3 Abs. 4 dieser Satzung) oder wenn nachträglich bekannt wird, dass die Wählbarkeit schon im
Zeitpunkt der Berufung nicht vorlag, und insbesondere auch dann, wenn das ausländische Mitglied des
Internationalen Ausschusses seinen Amtspflichten nach § 17 GemO nicht nachkommt. Ein Widerruf erfolgt
nicht, wenn das ausländische Mitglied während der laufenden Amtszeit die deutsche Staatsangehörigkeit
erlangt, es sei denn, dies erfolgt innerhalb der ersten 2 Jahre nach der Bestellung.
51
(3) Scheidet ein gemäß § 2 Abs. 2 gewähltes ausländisches Mitglied oder ein Stellvertreter aus dem
beratenden Internationalen Ausschuss aus, so rückt der als nächster Ersatzmann festgestellte Bewerber
desselben Wahlvorschlags nach. In den übrigen Fällen des Ausscheidens von Mitgliedern erfolgt eine
Nachbesetzung auf Grund von Vorschlägen der in § 2 Abs. 3 genannten vorschlagsberechtigten Fraktionen
bzw. Organisationen.
(4) Die Amtszeit des Internationalen Ausschusses endet mit dem Zusammentritt des vom Gemeinderat auf
Grund einer Wahl unter Berücksichtigung des Wahlergebnisses (vgl. § 2 Abs. 2) und der Vorschläge der
Fraktionen (vgl. § 2 Abs. 3) neu bestellten Internationalen Ausschusses.
§5
Mitwirkung ausländischer Einwohner in sonstigen Ausschüssen des Gemeinderats und in den
Beiräten
(1) Der Gemeinderat kann, auch auf Vorschlag des Internationalen Ausschusses, von diesem benannte
ausländische Mitglieder des Ausschusses auch in andere Ausschüsse berufen (§§ 40 Abs. 1 Satz 4, 41 Abs. 1
Satz 3 GemO).
(2) Die sonstigen Ausschüsse des Gemeinderats können in geeigneten Fällen sachkundige ausländische
Einwohnerinnen und Einwohner gem. § 33 Abs. 3 GemO zu den Beratungen einzelner Angelegenheiten
hinzuziehen.
(3) Die Bezirksbeiräte können sachkundige ausländische Einwohnerinnen und Einwohner gemäß § 33 Abs. 3
GemO zu den Beratungen einladen. Personenvorschläge dazu macht der Internationale Ausschuss. Die
sachkundigen ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner erhalten Rede-, aber kein Stimmrecht.
§6
Schlussbestimmung
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die
Beteiligung ausländischer Einwohner am kommunalen Geschehen vom 20. März 1997 (Amtsblatt Nr. 13
Seite 19) außer Kraft.
52
Anlage zu 0/9
Ordnung
zur Wahl von ausländischen Mitgliedern des beratenden Internationalen Ausschusses
der Landeshauptstadt Stuttgart (Ausländerwahlordnung) vom 20. Mai 1999
Der Gemeinderat hat aufgrund von § 3 Abs. 6 der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über den
beratenden Internationalen Ausschuss vom 20. Mai 1999 am selben Tag folgende Wahlordnung
beschlossen:
§1
Wahlorgane
(1) Wahlorgane sind
1.
der/die Beigeordnete, in dessen/deren Geschäftskreis die Durchführung von Wahlen fällt, als Wahlleiter
/ Wahlleiterin (Stellvertretung: der/die Leiter/in des Statistischen Amts),
2.
der Wahlausschuss,
3.
die Wahlvorstände.
(2) Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber oder Vertrauensleute können nicht Mitglieder der Wahlorgane
sein.
§2
Wahlausschuss
(1) Die Stadt bildet für jede Wahl einen Wahlausschuss, der aus dem Wahlleiter/der Wahlleiterin als
Vorsitzendem/Vorsitzender, 6 Mitgliedern des Gemeinderats sowie 6 Wahlberechtigten besteht. Die
Mitglieder des Wahlausschusses sind ehrenamtlich tätig.
(2) Die ausländischen Mitglieder des Wahlausschusses werden auf Grund von Vorschlägen des amtierenden
Internationalen Ausschusses durch den Gemeinderat bestellt. Sie müssen der deutschen Sprache mächtig
sein.
(3) Der Wahlausschuss verhandelt in öffentlicher Sitzung. Er entscheidet über die Zulassung von
Wahlvorschlägen (§§ 8 und 9) und über die Reihenfolge der Wahlvorschläge (§ 9 Abs. 2). Der
Wahlausschuss stellt ferner das Wahlergebnis und die Verteilung der Sitze fest (§ 14). Er entscheidet auch
über Einsprüche im Rahmen einer Wahlanfechtung (§ 14 Abs. 9).
§3
Wahlbezirke
Für die Wahl werden Wahlbezirke gebildet; kein Wahlbezirk soll mehr als 2 500 Wahlberechtigte umfassen.
Die Wahlberechtigten können nur im Wahllokal in dem für ihre Hauptwohnung zuständigen Wahlbezirk
wählen.
§4
Wahlvorstände
(1) Für jeden Wahlbezirk bestellt die Stadt einen Wahlvorstand. Er besteht aus dem Wahlvorsteher/der
Wahlvorsteherin, seinem/ihrem Stellvertreter/Stellvertreterin, einem Schriftführer oder einer Schriftführerin
und mindestens drei weiteren der deutschen Sprache mächtigen Beisitzern oder Beisitzerinnen. Die
Mitglieder des Wahlvorstands sollen mit Ausnahme der Beisitzer oder Beisitzerinnen Bedienstete der Stadt
Stuttgart sein. Mindestens die Hälfte der Beisitzer/Beisitzerinnen sollen Wahlberechtigte sein.
Die Wahlvorsteher/Wahlvorsteherinnen und ihre Stellvertreter werden vor Beginn der Wahlhandlung zur
unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen
Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden
Angelegenheiten, verpflichtet. Mitglieder eines Wahlvorstandes dürfen während ihrer Tätigkeit kein Zeichen
sichtbar tragen, das auf eine politische oder sonst die Wahl beeinflussende Überzeugung hinweist.
(2) Der Wahlvorstand sorgt für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl. Die Wahlhandlung und die
Ermittlung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich.
(3) Der Wahlvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder, darunter jeweils der
Wahlvorsteher/die Wahlvorsteherin und der Schriftführer/die Schriftführerin oder deren Stellvertreter,
anwesend sind. Fehlende Beisitzer sind vom Wahlvorsteher/von der Wahlvorsteherin durch Wahlberechtigte
zu ersetzen, wenn dies zur Herstellung der Beschlussfähigkeit des Wahlvorstandes erforderlich ist.
§5
53
Benachrichtigung zur Wahl
(1) Die Stadt informiert die ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner, welche die Voraussetzungen des
§ 3 Abs. 2 Nr. 1 und 2 der Satzung über die Beteiligung ausländischer Einwohnerinnen und Einwohner am
kommunalen Geschehen erfüllen, durch schriftliche Benachrichtigung bis spätestens zum 30. Tag vor der
Wahl darüber, dass sie an der Wahl der nach § 2 Abs. 2 der Satzung zu bestimmenden Personen teilnehmen
können, sofern sie am Tag der Wahl die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 Nr. 3 der Satzung über die
Beteiligung ausländischer Einwohnerinnen und Einwohner am kommunalen Geschehen erfüllen.
(2) Die Benachrichtigungskarte nennt außer dem Adressaten/der Adressatin mit Name, Vorname den
Wahlraum sowie den Wahltag und die Wahlzeit. Der Benachrichtigung zur Wahl ist ein Informationsblatt
beigefügt, das in den in § 11 Abs. 2 dieser Wahlordnung festgelegten Sprachen über das Wahlverfahren
und darüber kurzgefasst informiert, dass Personen die o. g. Voraussetzungen durch Vorlage des
Nationalpasses oder eines amtlich anerkannten
Passersatzdokumentes und ggf. der EG-Aufenthaltserlaubnis im Wahllokal nachweisen müssen. Ferner ist in
dem Informationsblatt auf die Vorschrift des § 11 Abs. 3 dieser Ordnung hinzuweisen.
(3) Die Stadt legt ein Verzeichnis der Personen an, die eine Benachrichtigung zur Wahl erhalten haben. Diese
enthält neben Name, Vorname(n), Anschrift und Staatsangehörigkeit auch das Geburtsdatum. Das
Verzeichnis wird aus dem Einwohnermelderegister erstellt.
(4) Erhält eine gemäß Abs. 1 zu benachrichtigende Person keine Benachrichtigungskarte, so kann sie bis zum
23. Tag vor der Wahl beim Statistischen Amt eine solche und ihre Aufnahme in das Verzeichnis nach Abs. 3
beantragen. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht amtsbekannt oder offenkundig sind, hat der
Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizubringen. Über den Antrag ist bis zum 12. Tag vor der
Wahl zu entscheiden. Die Entscheidung ist dem Antragsteller/der Antragstellerin mit Rechtsbehelfsbelehrung
zuzustellen. Wird einem auf Eintragung gerichteten Antrag entsprochen, so genügt die Übersendung der
Benachrichtigung zur Wahl (Abs. 1).
(5) Wird einem gemäß Abs. 4 gestellten Antrag durch das Statistische Amt nicht entsprochen, kann der oder
die Betroffene binnen einer Woche Einspruch beim Wahlleiter/der Wahlleiterin einlegen. Dieser/diese
entscheidet über den Einspruch spätestens am 4. Tag vor der Wahl.
(6) Die Stadt kann Änderungen in dem Verzeichnis nach Abs. 3, insbesondere die Eintragung und die
Streichung von Personen jederzeit von Amts wegen vornehmen, soweit dies nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 und 2
und Abs. 3 der Satzung über die Beteiligung ausländischer Einwohnerinnen und Einwohner am kommunalen
Geschehen erforderlich ist.
(7) Das Verzeichnis nach Abs. 3 ist vom Statistischen Amt spätestens am Tag vor der Wahl unter
Berücksichtigung von Änderungen nach den Abs. 4 und 6 sowie nach Entscheidungen im
Einspruchsverfahren nach Abs. 5 endgültig abzuschließen und zu beurkunden.
§6
Wahlbekanntmachung und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Der Wahlleiter/die Wahlleiterin gibt spätestens 4 Monate vor dem Wahltag die Wahl bekannt und fordert
dabei zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf. Mit der Aufforderung wird auf die Vorschriften des § 3
Abs. 2 bis 5 der Satzung über die Beteiligung ausländischer Einwohnerinnen und Einwohner am
kommunalen Geschehen sowie auf den § 8 dieser Wahlordnung hingewiesen.
§7
Einreichung von Wahlvorschlägen
(1) Wahlvorschläge können frühestens am Tag nach der Wahlbekanntmachung bis zum 90. Tag vor der
Wahl, 18.00 Uhr, beim Wahlleiter eingereicht werden. Für die Wahlvorschläge sind Formblätter in deutscher
Sprache zu verwenden, die von der Stadt zur Verfügung gestellt werden.
(2) Ein Wahlvorschlag kann höchstens so viele Bewerber und Bewerberinnen enthalten, wie Sitze zu
vergeben sind.
(3) In jedem Wahlvorschlag müssen in Block- oder Maschinenschrift in lateinischen Buchstaben die Bewerber
und Bewerberinnen in einer erkennbaren Reihenfolge mit Vor- und Familiennamen, Staatsangehörigkeit,
Geburtstag, Beruf und Anschrift aufgeführt sein; die Staatsangehörigkeit und der Beruf sind in deutscher
Sprache anzugeben. Für jeden Wahlvorschlag sind eine Vertrauensperson und eine stellvertretende
Vertrauensperson zu benennen, die ermächtigt und verpflichtet sind, für den Wahlvorschlag die zur
Beseitigung etwaiger Mängel erforderlichen Erklärungen entgegenzunehmen oder abzugeben.
54
(4) Auf besonderen Formblättern hat jeder Bewerber und jede Bewerberin zu erklären, dass er/sie
1.
der Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmt,
2.
Deutsch spricht und versteht,
3.
keine Ausschlussgründe für die Wählbarkeit gemäß § 3 Abs. 5 der Satzung über die Beteiligung
ausländischer Einwohnerinnen und Einwohner am kommunalen Geschehen vorliegen; auf Verlangen
des Statistischen Amts hat dies die Bewerberin/der Bewerber durch amtliche Unterlagen oder – falls dies
nicht möglich ist – durch eidesstattliche Versicherung gegenüber dem Wahlleiter nachzuweisen,
4.
dass ihm/ihr die Möglichkeit zum Widerruf einer Bestellung bei einem Fehlen oder Wegfall der
Wählbarkeit bekannt ist,
5.
bereit ist, im Falle seiner/ihrer Wahl und Berufung die Grundwerte und Verfassungsprinzipien des
Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland zu achten und bei seiner/ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit
zu beachten.
(5) Die Wahlvorschläge sind mit einem Kennwort zu versehen und können mit einer Kurzbezeichnung
versehen werden. Das Kennwort muss in deutscher Sprache angegeben werden. Ein Wahlvorschlag kann
zurückgewiesen werden, wenn das Kennwort oder die Kurzbezeichnung Anlass zur Verwechslung mit einer
in Deutschland verbotenen Partei oder Organisation gibt. Geben die Kennworte oder Kurzbezeichnungen
Anlass zur Verwechslung mit einem anderen Wahlvorschlag, so fügt der Wahlausschuss einem der
Wahlvorschläge eine Unterscheidungsbezeichnung bei.
(6) Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 100 Wahlberechtigten eigenhändig unterschrieben sein. Jeder
Wahlberechtigte und jede Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag durch Unterschrift unterstützen.
Mehrfachunterzeichnungen sind auf allen Wahlvorschlägen für diese Wahl ungültig. Die Unterzeichner und
Unterzeichnerinnen müssen in Block- oder Maschinenschrift in lateinischen Buchstaben Vor- und
Familiennamen, Geburtsdatum und Anschrift angeben. Auch die Bewerber und Bewerberinnen dürfen den
Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Unterschriften nach Satz 1 sind auf Formblättern zu leisten, die vom
Statistischen Amt kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
§8
Ungültige Wahlvorschläge
(1) Wahlvorschläge sind als ungültig zurückzuweisen
1.
wenn sie nicht spätestens vor Ablauf der Frist nach § 7 Abs. 1 dieser Ordnung beim Wahlleiter
eingegangen sind,
2.
wenn sie nicht auf den von der Stadtverwaltung zur Verfügung gestellten Formblättern erfolgt sind,
3.
wenn sie bis zum Ablauf der Einreichungsfrist nicht von der vorgesehenen Zahl Wahlberechtigter gültig
(§ 7 Abs. 6) unterzeichnet sind.
(2) Personen, die im Wahlvorschlag so mangelhaft bezeichnet sind, dass ihre Identität nicht zweifelsfrei
festgestellt werden kann oder die nicht wählbar sind oder für welche die in § 7 Abs. 4 dieser Ordnung
genannten Erklärungen oder die danach geforderten Nachweise fehlen, sind in dem Wahlvorschlag zu
streichen.
(3) Werden bei einem Wahlvorschlag die in Abs. 2 genannten oder sonstige Mängel festgestellt, so
benachrichtigt der Wahlleiter/die Wahlleiterin unverzüglich die Vertrauensleute und fordert sie auf,
behebbare Mängel rechtzeitig zu beseitigen.
§9
Entscheidung des Wahlausschusses, öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge
(1) Der Wahlausschuss prüft die eingereichten Wahlvorschläge nach Maßgabe des § 8 und entscheidet
spätestens bis zum 62. Tag vor der Wahl über ihre Zulassung. Die Vertrauensleute sind unverzüglich über die
Entscheidung zu benachrichtigen.
(2) Die Wahlvorschläge sind nach der Reihenfolge ihres Eingangs zu nummerieren. Sind zugelassene
Wahlvorschläge gleichzeitig eingegangen, entscheidet über ihre Reihenfolge das Los.
(3) Der Wahlleiter/die Wahlleiterin gibt die zugelassenen Wahlvorschläge mit der Reihenfolge der
Wahlvorschläge und der Bewerberinnen und Bewerber auf den Stimmzetteln spätestens bis zum 30. Tag vor
der Wahl öffentlich bekannt.
(4) Werden Wahlvorschläge zurückgewiesen oder Personen gestrichen, so können die Vertrauensleute der
betroffenen Wahlvorschläge oder die betroffenen Personen binnen einer Woche Einspruch beim Wahlleiter
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einlegen. Über den Einspruch entscheidet der Wahlleiter/die Wahlleiterin spätestens am 48. Tag vor der
Wahl.
§ 10
Stimmzettel
Die Stimmzettel sind als Einzelstimmzettel für jeden Wahlvorschlag amtlich herzustellen. Sind die
Einzelstimmzettel nur durch Perforation getrennt, so sind die Wahlvorschläge in der gleichen Reihenfolge
wie in der öffentlichen Bekanntmachung anzuordnen. Jeder Stimmzettel enthält
1.
das Kennwort des Wahlvorschlags, ggf. mit Kurzbezeichnung,
2.
Familiennamen, Vornamen, Staatsangehörigkeit, Beruf und Anschrift der Bewerberinnen und Bewerber.
§ 11
Wahlhandlung
(1) Für die Wahlhandlung gelten grundsätzlich die Vorschriften des § 19 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes
sowie der §§ 27 bis 30 und 32 der Kommunalwahlordnung entsprechend, soweit in der Satzung über die
Beteiligung ausländischer Einwohnerinnen und Einwohner am kommunalen Geschehen vom 17. Dezember
1998 und in dieser Wahlordnung nichts anderes gesagt ist.
(2) In jedem Wahlraum sind Abdrucke des Kommunalwahlgesetzes in deutscher Sprache sowie ein Abdruck
der Satzung über die Beteiligung ausländischer Einwohner am kommunalen Geschehen und dieser
Wahlordnung in deutscher Sprache und in übersetzter Fassung in Englisch, Türkisch, Kroatisch und Serbisch
aufzulegen.
(3) Personen, die in dem Verzeichnis nach § 5 Abs. 3 enthalten sind und eine Benachrichtigung zur Wahl
erhalten haben, müssen vor Aushändigung des Wahlumschlags und der Stimmzettel das Vorliegen der
Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 Nr. 3 der Satzung über die Beteiligung ausländischer Einwohnerinnen und
Einwohner am kommunalen Geschehen durch die Vorlage ihres Nationalpasses oder eines amtlich
anerkannten Passersatzdokumentes und ggf. der EG-Aufenthaltserlaubnis nachweisen. Die zur Wahl
berechtigenden Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 Nr. 3 der Satzung bzw. der Grund einer Zurückweisung
werden im Verzeichnis nach § 5 Abs. 3 dieser Ordnung hinter dem Namen der Person vermerkt. Zu diesem
Zweck soll die Benachrichtigungskarte ebenfalls vorgelegt werden.
(4) In dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet und in einem Umkreis von 20 m um das
Grundstück, auf dem sich das Gebäude mit dem Wahlraum befindet, ist jede Beeinflussung der Wählerinnen
und Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild verboten.
(5) Die Wahlzeit dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
§ 12
Wahlverfahren
(1) Jeder/jede Wahlberechtigte hat so viele Stimmen wie Sitze zu vergeben sind, wobei die Stimmen nur
vorgedruckten Bewerbern des gleichen Wahlvorschlags gegeben werden können. Die Zahl der möglichen
Stimmen ist auf dem Stimmzettel anzugeben.
(2) Einer Bewerberin/einem Bewerber können bis zu drei Stimmen gegeben werden.
(3) Die Stimmen sind in der Weise zu vergeben, dass auf dem gewählten Wahlvorschlag in einer jeden
Zweifel ausschließenden Weise kenntlich gemacht wird, welche Bewerberin/welcher Bewerber mit einer
Stimme oder mehreren Stimmen bedacht werden soll. Bei einem unveränderten oder im Ganzen
gekennzeichneten Stimmzettel erhält jede Bewerberin/jeder Bewerber eine Stimme.
§ 13
Ungültige Stimmen und Stimmzettel
(1) Ungültig sind Stimmzettel, die
1.
nicht in einem amtlichen Wahlumschlag oder die in einem für eine andere Wahl bestimmten
Wahlumschlag abgegeben worden sind,
2.
in einem Wahlumschlag abgegeben worden sind, der offensichtlich in einer das Wahlgeheimnis
gefährdenden Weise von den übrigen abweicht oder einen deutlich fühlbaren Gegenstand enthält,
3.
nicht amtlich hergestellt oder für eine andere Wahl gültig sind,
4.
keine gültigen Stimmen enthalten,
5.
ganz durchgestrichen, durchgerissen oder durchgeschnitten sind,
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6.
Zusätze enthalten, die nicht der Stimmenkennzeichnung dienen,
7.
mehr gültige Stimmen enthalten, als die Wählerin/der Wähler hat.
(2) Enthält ein Wahlumschlag mehrere gleich lautende Stimmzettel, ist nur einer zu werten. Stimmen nicht
alle im Wahlumschlag enthaltenen Stimmzettel miteinander überein, gilt folgendes:
1.
Unveränderte Stimmzettel sind von der Wertung ausgeschlossen,
2.
von danach verbleibenden gleich lautend veränderten Stimmzetteln ist nur einer zu werten.
Verändert ist ein Stimmzettel, wenn auf ihm vorgedruckte Namen von Bewerbern besonders gekennzeichnet
oder gestrichen sind oder wenn er im Ganzen gekennzeichnet ist. Ist von mehreren in einem Wahlumschlag
enthaltenen Stimmzetteln keiner zu werten, gelten sie als ein ungültiger Stimmzettel.
(3) Ein Wahlumschlag, der keinen Stimmzettel enthält, gilt als ein ungültiger Stimmzettel.
(4) Ungültig sind Stimmen,
1.
soweit bei Stimmenhäufung die Häufungszahl nicht lesbar oder ihre Zuwendung an eine bestimmte
Bewerberin oder einen bestimmten Bewerber nicht erkennbar ist,
2.
soweit einer Bewerberin oder einem Bewerber mehr als die gemäß § 12 Abs. 2 zulässigen Stimmen
gegeben worden sind.
§ 14
Feststellung des Wahlergebnisses und Verteilung der Sitze
(1) Die Wahlvorstände ermitteln die auf die einzelnen Wahlvorschläge und die auf die Bewerberinnen und
Bewerber der Wahlvorschläge entfallenden Stimmenzahlen und teilen dem Wahlleiter das Ergebnis mit.
Dieser ermittelt das Gesamtergebnis.
(2) Der Wahlausschuss stellt die auf jeden Wahlvorschlag entfallene Gesamtstimmenzahl fest.
(3) Auf Grund der nach Abs. 2 festgestellten Zahlen ermittelt der Wahlausschuss die den einzelnen
Wahlvorschlägen zustehenden Sitze nach dem d’Hondtschen Verfahren. Wenn die niedrigste in Betracht
kommende Höchstzahl auf mehrere Wahlvorschläge zugleich entfällt, so entscheidet das Los darüber,
welchem Wahlvorschlag dieser Sitz zufällt.
(4) Wenn ein Wahlvorschlag weniger Bewerberinnen und Bewerber enthält als Höchstzahlen auf ihn
entfallen, so gehen die überschüssigen Sitze auf die folgenden Höchstzahlen der anderen Wahlvorschläge
über.
(5) Innerhalb der Wahlvorschläge gelten diejenigen Bewerberinnen und Bewerber mit den jeweils höchsten
Stimmenzahlen als gewählt.
(6) Die nichtgewählten Bewerberinnen und Bewerber sind innerhalb eines Wahlvorschlags in der Reihenfolge
ihrer Stimmenzahlen Ersatzleute.
(7) Das Wahlergebnis wird gemäß § 15 dieser Wahlordnung bekannt gemacht und im Amtsblatt der Stadt
Stuttgart abgedruckt.
(8) Der Wahlleiter/die Wahlleiterin benachrichtigt die gewählten Bewerberinnen und Bewerber und fordert
sie auf, binnen 2 Wochen zu erklären, ob sie bereit sind, als ehrenamtlich tätige Einwohnerinnen und
Einwohner im Internationalen Ausschuss mitzuwirken. Unterbleibt eine Äußerung innerhalb dieser Frist, so
wird unterstellt, dass diese Bereitschaft vorhanden ist.
(9) Gegen die Wahl kann binnen einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses
von jeder/jedem Wahlberechtigten und von jeder Bewerberin/jedem Bewerber Einspruch beim
Wahlausschuss erhoben werden. Der Einspruch einer/eines Wahlberechtigten und einer Bewerberin/eines
Bewerbers, die/der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm
mindestens 100 Wahlberechtigte beitreten. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere
Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden, auch wenn solche erst danach bekannt geworden
sind. Über den Einspruch entscheidet der Wahlausschuss. Gegen die Entscheidung über den Einspruch
können diejenigen, die Einspruch erhoben haben und die/der durch die Entscheidung betroffene
Bewerberin/Bewerber unmittelbar Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage erheben.
§ 15
Öffentliche Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen in deutscher Sprache auf Grund der Satzung über öffentliche
Bekanntmachungen und ortsübliche Bekanntgaben der Stadt Stuttgart vom 7. Juli 1969.
§ 16
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Generalklausel
Im übrigen gelten die Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung
entsprechend, soweit in der Satzung und in dieser Wahlordnung nichts Abweichendes geregelt ist.
§ 17
Schlussbestimmungen
Diese Wahlordnung und die Satzung über die Beteiligung ausländischer Einwohner am kommunalen
Geschehen sind in übersetzter Fassung in den in § 11 Abs. 2 dieser Wahlordnung festgelegten Sprachen im
Rathaus an der Informationstheke und in den Bezirksrathäusern im Sekretariat des Bezirksvorstehers zur
Einsichtnahme aufzulegen; darauf ist in denselben Sprachen beim amtlichen Bekanntmachungstext
hinzuweisen.
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