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Landeshauptstadt Stuttgart Statistisches Amt - Informationssystem www.stuttgart.de/statistik-infosystem Online-Information zu dieser Veröffentlichung www.stuttgart.de/item/show/305805/1/publ/15077 Statistik und Informationsmanagement Themenhefte Herausgeber: Landeshauptstadt Stuttgart Statistisches Amt Wahl zum Internationalen Ausschuss am 19. März 2000 in Stuttgart Wahl zum Internationalen Ausschuss am 19. März 2000 in Stuttgart Eine Dokumentation und Analyse der Wahlergebnisse und des Wahlverhaltens Bearbeiter: Rolf Schafheutle Inhaltsverzeichnis Seite 1. Die gewählten ausländischen Mitglieder 1 2. Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen der Wahl 2 2.1 Rechtsgrundlagen 2 2.2 Wahltag 3 2.3 Wahlsystem 3 2.4 Größe und Zusammensetzung des Internationalen Ausschusses 3 2.5 Wahlrecht und Wählbarkeit 5 2.6 Gliederung des Wahlgebiets 6 2.7 Wahlorgane 6 3. Wahlberechtigte und Wahlvorschläge 7 3.1 Die „potenziell“ Wahlberechtigten 7 3.2 Wahlvorschläge 9 3.3 Wahlbewerber 11 4. Wahlergebnisse 14 4.1 Wahlbeteiligung 14 4.2 Zurückweisung von Wählern 17 4.3 Stimmzettelergebnis, ungültige Stimmzettel und Fehlstimmen 18 4.4 Das Wahlergebnis nach Stimmen und Sitzen 20 4.5 Das Strukturprofil der gewählten Mitglieder 21 4.6 Das amtliche Endergebnis der Wahl 23 Anhang 27 Ergebnisse der Bewerber nach Wahlbezirken 28 Ergebnisse der Wahlvorschläge nach Wahlbezirken 42 Wahlgebietseinteilung nach Stadtbezirken und Stadtteilen 44 Wahlraumverzeichnis 48 Satzung 49 Wahlordnung 52 Stimmzettel 58 1 1. Die gewählten ausländischen Mitglieder Am 21. März 2000 stellte der Wahlausschuss das endgültige Ergebnis der Wahl zum Internationalen Ausschuss am 19. März 2000 fest. Danach sind die unten angegebenen neuen Mitglieder gewählt, die in der Reihenfolge der auf die Wahlvorschläge entfallenen Höchstzahlen aufgeführt sind: Tabelle1: Gewählte ausländische Mitglieder des Internationalen Ausschusses Sitznr. Die gewählten ausländischen Mitglieder des neuen Internationalen Ausschusses … Mitglied Wahlvorschlag 1 Herr Zrinko Juric Kroaten in Stuttgart 2 Herr Muammer Akin Bürgerengagement für Stuttgart 3 Herr Adnan Yürekli Liste der vereinigten Gemeinden 4 Herr Petar Hinic Kroaten in Stuttgart 5 Herr Slobodan Miljevic Serbisch-orthodoxe Kirche … 6 Herr Muhammed Erturan Muslimischer Türkischer Bund 7 Herr Mustafa Altas Bürgerengagement für Stuttgart 8 Herr Mustafa Dogan Kurdische Liste für Stuttgart Als Ersatz für eventuell ausscheidende Mitglieder sind innerhalb des eigenen Wahlvorschlags aufgrund des Wahlergebnisses folgende stellvertretenden Ausschussmitglieder gewählt: Tabelle 2: Gewählte ausländische Ersatzmitglieder des Internationalen Ausschusses Nr. … und ihre Stellvertreter/innen Ersatzmitglied Wahlvorschlag 1 Frau Marija Meic-Sidic 2 Frau Marijana Posavec 1 Herr Erdogan Dursun 2 Herr Cemil Sener 1 Herr Tubanur Yesilhark Liste der vereinigten Gemeinden 1 Herr Goran Radlovic Serbisch-orthodoxe Kirche … 1 Herr Burhan Duran Muslimischer Türkischer Bund 1 Herr Gürsel GönüLalan Kurdische Liste für Stuttgart Kroaten in Stuttgart Bürgerengagement für Stuttgart Wiedergewählt wurden Herr Petar Hinic (KIS), Herr Muammer Akin und Herr Mustafa Altas (beide BEST). Als ehemaliges Ersatzmitglied wurde Herr Zrinko Juric (KIS) nun direkt als Mitglied in den Ausschuss gewählt, während die vormalige Wahlsiegerin, Frau Marija Meic-Sidic (ebenfalls KIS), im neuen Internationalen Ausschuss nur noch als stellvertretendes Mitglied bestätigt wurde. 2 2. Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen der Wahl 2.1 Rechtsgrundlagen Der Internationale Ausschuss ist der unmittelbare Nachfolger des früher sogenannten Ausländerausschusses der Landeshauptstadt Stuttgart, dessen ausländische Mitglieder bereits 1983, 1989 und 1995 durch Direktwahl bestimmt wurden. Die Rechtsgrundlagen für die nun vierte Ausländerwahl waren: Es gelten neue Grundsätze für den Ausschuss in Stuttgart Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Beteiligung ausländischer Einwohnerinnen und Einwohner am kommunalen Geschehen vom 17. Dezember 1998. Bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Stuttgart Nr. 21 vom 27. Mai 1999 Ordnung zur Wahl von ausländischen Mitgliedern des beratenden Internationalen Ausschusses der Landeshauptstadt Stuttgart (Ausländerwahlordnung) vom 20. Mai 1999 Kommunalwahlgesetz (KomWG) in der in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. September 1983 (GBl. S. 429), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juli 1999 (GBl. S. 292). Kommunalwahlordnung (KomWO) vom 2. September 1983 (GBl. S. 459), zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. Februar 2000 (GBl. S. 170). Die in der Satzung und der Wahlordnung dargelegten Grundsätze für die Wahl der ausländischen Mitglieder des Internationalen Ausschusses waren in wesentlichen Punkten neu gefasst worden. Ausführlich sind die neuen Grundlagen über die Beteiligung der ausländischen Einwohner am kommunalen Geschehen bereits in der Reihe „Statistik und Informationsmanagement“, Monatsheft 7/1999, beschrieben. Zu den für die Durchführung der Wahl wichtigsten Änderungen zählt zunächst die Verringerung der Zahl der Sitze im Internationalen Ausschuss auf 25 gegenüber 31 Sitzen des vorhergehenden und 1995 gewählten Ausländerausschusses. Wahlrecht nur noch für Angehörige aus Nicht-EU-Staaten Die zweite wesentliche Neuerung ist der Ausschluss der nicht deutschen Unionsbürger von der Wählbarkeit und des Wahlrechts für die Wahl zum Internationalen Ausschuss, nach dem diese bereits 1995 das Wahlrecht für die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg erhielten. Unionsbürger sind entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil weiter im Ausschuss vertreten Um im beratenden Ausschuss aber nicht auf die Erfahrungen und die Sachkunde der Unionsbürger verzichten zu müssen, erhalten diese im Ausschuss vier Sitze. Diese Anzahl entspricht dem Anteil der Unionsbürger an der gesamten ausländischen Bevölkerung in Stuttgart. Die vier Sitze werden aber nicht durch Direktwahl sondern aufgrund von Vorschlägen der Gemeinderatsfraktionen vergeben. Damit ist auch die dritte Änderung verbunden. Die Zahl der durch Wahl zu bestimmenden ausländischen Mitglieder wurde von zuletzt 15 auf nun acht verringert. Die Satzung und die Wahlordnung sind im Anhang abgedruckt. 3 2.2 Wahltag Nach den Bestimmungen der Satzung (§3 Abs. 1) ist die Wahl der ausländischen Mitglieder des Internationalen Ausschusses in einem Zeitraum von sechs Monaten nach der Wahl des Gemeinderats durchzuführen. Der am 24. Oktober 1999 neu gewählte Gemeinderat wartete nicht bis zum Fristende und setzte den Wahltag auf den 19. März 2000 fest. 2.3 Wahlsystem Das Wahlsystem lehnt sich an das hiesige Kommunalwahlrecht an Kumulieren ist möglich Panaschieren ist nicht erlaubt Das eigentliche Wahlsystem, das Elemente der Verhältniswahl mit den Grundsätzen der Persönlichkeitswahl verbindet, wurde gegenüber der Vorwahl von 1995 beibehalten. Jeder Wähler hat so viele Stimmen wie Mitglieder in den Ausschuss zu wählen sind. Bei der Stimmabgabe gibt es nun zwei Möglichkeiten: Es kann erstens eine Liste ganz unverändert übernommen und damit jedem auf dem Stimmzettel vorgedruckten Bewerber eine Stimme gegeben werden oder es kann unter den Bewerbern einer Liste ganz gezielt auswählt und nur bestimmten Kandidaten eine bis maximal drei Stimmen angehäuft werden (kumulieren). Die Möglichkeit, Bewerbern verschiedener Wahlvorschläge Stimmen zu geben (panaschieren), ist gemäß § 12 der Wahlordnung nicht zulässig. Diese Bestimmung ist dem Kompromiss zwischen einer weitgehenden Annäherung an die Grundlagen des Kommunalwahlgesetzes in BadenWürttemberg und den Erfordernissen einer effizienten Ermittlung der Wahlergebnisse geschuldet. 2.4 Größe und Zusammensetzung des Internationalen Ausschusses Die 1995 vorgenommene Erhöhung der Sitzzahl der ausländischen Mitglieder von zwölf auf 15 und damit der Gesamtzahl von 25 auf 30 Sitze im Ausländerausschuss wurde in den neuen Bestimmungen für den Internationalen Ausschuss zurückgenommen. Der Ausschuss umfasst nun wie schon in den beiden ersten Amtsperioden von 1983 bis 1989 und 1989 bis 1995 wieder insgesamt 25 Sitze für stimmberechtigte Mitglieder. 13 sind durch Mitglieder des Gemeinderats und zwölf durch ausländische Mitglieder zu besetzen. Im großen Unterschied zum Ausländersausschuss des Jahres 1995 wird aber nicht mehr über die Vergabe aller zwölf für die ausländischen Einwohner vorgesehenen Sitze durch Direktwahl entschieden, sondern nur noch über die Besetzung von acht Sitzen. Die verbleibenden vier Sitze sind Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union vorbehalten. Sie werden vom Gemeinderat auf Vorschlag seiner Fraktionen bestellt. Daneben können noch bis zu acht Mitglieder ohne Stimmrecht, welche die gesellschaftlichen und sozialen Strukturen und die internationale Zusammenarbeit in Stuttgart repräsentieren sollen, aufgrund von Vorschlägen des Oberbürgermeisters, der Gemeinderatsfraktionen und der stimmberechtigten Ausschussmitglieder vom Gemeinderat gewählt werden. 4 Nur die Staats-angehörigen der ehemaligen Hauptanwerbeländer besaßen bis 1995 das aktive und passive Wahlrecht Struktur des Ausländerausschusses in den Amtsperioden 1983 bis 1989 und 1989 bis 1995 Griechen Italiener Gemeinderäte 2 Jugoslawen 2 Portugiesen 3 13 1 1 3 25 Sitze insgesam In der dritten Amts-periode erhält der Ausschuss 6 zusätzliche stimmberechtigte Mitglieder Spanier Türken Struktur des Ausländerausschusses in der Amtsperiode 1995 bis 2000 16 Gemeinderäte 15 Ausländer 31 Sitze insgesamt Der Ausschuss hat seit 2004 zwar wieder seine ursprüngliche Größe, aber nur noch zwei Drittel der stimmberechtigten ausländischen Mitglieder werden gewählt Struktur des Internationalen Ausschusses in der Amtsperiode 2000 bis 2004 Unionsbürger auf Vorschlag 4 Gemeinderäte 13 8 25 Sitze insgesamt zu wählende Ausländer 5 2.5 Wahlrecht und Wählbarkeit Der Ausländerausschuss war zunächst ein Gremium für die Staatsangehörigen der ehemaligen Hauptanwerbeländer und öffnete sich 1995 für alle in Stuttgart lebenden Ausländer Bei den ersten beiden Direktwahlen der ausländischen Mitglieder des Ausländerschusses war die Wählbarkeit und das Wahlrecht ausschließlich den Staatsangehörigen der ehemaligen sechs Hauptanwerbeländern Griechenland, Italien, Jugoslawien, Portugal, Spanien und Türkei vorbehalten. Für die dritte Direktwahl erhielten dann alle in Stuttgart lebenden Ausländer ohne weitere Beachtung der Staatsangehörigkeit das aktive und das passive Wahlrecht. Dies geschah vor dem Hintergrund, dass 1995 nur noch gut drei Viertel der ausländischen Wohnbevölkerung aus den zuvor genannten Anwerbeländern stammte. Für die Neuwahl des Internationalen Ausschusses am 19. März 2000 wurde dem größten Teil der ursprünglich avisierten ausländischen Bevölkerungsgruppen das Wahlrecht entzogen. Aus dem ehemaligen exklusiven Kreis der sechs wahlberechtigten Herkunftsländer blieben nur noch die Türkei und die neuen Staaten auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien übrig. Die Unionsbürger sind seit Ende 1994 bei allen Gemeindewahlen wahlberechtigt Mit dem Gesetz über die Teilnahme von Unionsbürgern an kommunalen Wahlen und Abstimmungen vom 24. November 1995 (GBl. S. 761) erhielten die in Stuttgart lebenden Griechen, Italiener, Portugiesen und Spanier wie die anderen nicht ganz so zahlreichen Staatsangehörigen der weiteren Mitgliedsländer der Europäischen Union das Bürgerrecht in BadenWürttemberg und damit das volle Wahlrecht für Gemeindewahlen. Seit der letzten Wahl des Ausländerausschusses im Jahr 1995 hatten sie damit die Möglichkeit über die Besetzung der Stelle des Oberbürgermeisters im Jahr 1996 und über die Zusammensetzung des Gemeinderats im Jahr 1999 gleichberechtigt mit den deutschen Wahlberechtigten abzustimmen. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Tatsache, dass die in Stuttgart lebenden Unionsbürger auch weiterhin über Sitz und Stimme im Ausschuss verfügen, konnte darauf verzichtet werden, ihre Mitglieder in einem aufwendigen Wahlverfahren bestimmen zu lassen. Wahlberechtigt ist nur, wer sich auf Dauer in Stuttgart aufhält Nach den Bestimmungen des § 3 der Satzung sind jetzt alle Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit oder diejenige eines anderen EUMitgliedsstaates besitzen und die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 12 Monaten in Stuttgart mit einziger Wohnung oder bei mehreren Wohnungen mit Hauptwohnung gemeldet sind und eine Aufenthaltserlaubnis, eine Aufenthaltsberechtigung oder eine Aufenthaltserlaubnis EG haben, wahlberechtigt. Wählbar in den Internationalen Ausschuss ist jede wahlberechtigte Ausländerin bzw. jeder wahlberechtigte Ausländer, welche beziehungsweise welcher die Gewähr dafür bietet, dass sie beziehungsweise er deutsch spricht und versteht. 6 2.6 Gliederung des Wahlgebiets Die Wahlordnung lässt nach § 3 lediglich die Stimmabgabe in Wahllokalen zu. Die Verwaltung hat hierfür Wahlbezirke zu bilden, die nicht mehr als 2500 Wahlberechtigte umfassen dürfen. Für die Durchführung der Wahl wurden 33 Wahlbezirke gebildet … Nachdem sich die Zahl der Wahlberechtigten im Jahr 2000 um fast die Hälfte gegenüber 1995 verringert hat, wurde das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Stuttgart unter Berücksichtigung der Stadtteilsgrenzen in 33 Wahlbezirke (siehe Wahlbezirksgliederung und Wahlraumbeschreibung im Anhang) eingeteilt. 2.7 Wahlorgane Gemäß § 1 der Satzung sind der Wahlleiter, der Wahlausschuss und die Wahlvorstände Wahlorgane. Wahlleiter war Bürgermeister Dr. Klaus Lang, zu dessen Geschäftskreis die Durchführung von Wahlen gehört. Sein Stellvertreter war Eberhard Frank, der Leiter des Statistischen Amts. Dem Wahlausschuss gehören laut Satzung sechs Mitglieder des Gemeinderats und sechs Wahlberechtigte, die auf Vorschlag des amtierenden Internationalen Ausschusses bestellt werden, an. Der Wahlausschuss setzte sich wie folgt zusammen: … in denen gut 200 Wahlhelfer tätig waren Mitglieder des Gemeinderats Wahlberechtigte Herr Gregor Maihöfer Herr Roland Schmid Herr Stefan Barg Frau Inge Utzt Herr Robert Thurner Herr Roland Kugler Herr Mehmet Yilmaz Herr Filiz Yenidogan Herr Cedo Pelicic Herr Gülten Aysel Herr Sami Aras Frau Jasminka Hinic-Zivkovic Am Wahltag waren in den Wahlbezirken gut 200 ehrenamtliche Wahlhelfer tätig. Ein Wahlvorstand, der für jeden Wahlbezirk gebildet wird, besteht nach § 4 der Satzung aus einem Vorsteher, einem Stellvertreter, einem Schriftführer und mindestens drei weiteren Beisitzern. Die Mitglieder des Wahlvorstands sollen mit Ausnahme der Beisitzer Beschäftigte der Landeshauptstadt Stuttgart sein; mindestens die Hälfte der Beisitzer sollen Wahlberechtigte sein. 7 3. Wahlberechtigte und Wahlvorschläge 3.1 Die „potenziell“ Wahlberechtigten An dieser Stelle ist es nicht möglich, mit der sonst selbstverständlichen Genauigkeit über die exakte Anzahl der Wahlberechtigten und ihre Verteilung auf die einzelnen Herkunftsländer zu berichten. Das Wahlamt kennt „seine“ Wahlberchtigten nicht Dieses Dilemma hat zwei wesentliche Ursachen: Zum einen die bereits in Abschnitt 2.5 zitierte satzungsgemäße Ausgestaltung des formellen Wahlrechts, welche ein Mindestalter von 18 Jahren, eine einjährige Mindestwohndauer und den Besitz bestimmter Staatsangehörigkeiten voraussetzt und dies mit dem Innehaben eines von drei vorausgesetzten Aufenthaltstiteln (Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis EG) verknüpft. Zum anderen das Fehlen einer zuverlässigen kommunalen oder staatlichen Datenquelle, aus welcher alle Wahlrechtsvoraussetzungen abgeleitet werden konnten. Das kommunale Einwohnermelderegister, das sonst die maßgebliche Grundlage für die Erstellung der Wählerverzeichnisse ist, enthält nur die Angaben über das Alter, die Wohndauer und die Staatsangehörigkeit der gemeldeten Personen. Der Aufenthaltstitel der ausländischen Einwohner und Einwohnerinnen darf dort nicht gespeichert werden. Die Aufenthaltstitel sind nur im Ausländerzentralregister des Bundes gespeichert. Ein Abzug, der nach diesem Register in Stuttgart aufhältigen Ausländer ist zwar erhältlich, er kann aber nicht – wie die Erfahrung bei der Ausländerwahl 1995 zeigte – mit ausreichender Sicherheit mit einem entsprechenden Abzug aus dem Einwohnermelderegister verknüpft werden. Weder mit Unterstützung von Methoden der elektronischen Datenverarbeitung noch mit einem noch zu vertretenden manuellen Abgleich der über 60 000 Adressen der möglichen Wahlberechtigten. Die Wähler müssen im Wahllokal selbst nachweisen, dass sie zur Stimmabgabe berechtigt sind Für die Vorbereitung der Wahl wurde deshalb ein Verzeichnis mit Personen, welche die sonst üblichen Wahlrechtsvoraussetzungen wie Alter, Wohndauer und Staatsangehörigkeit erfüllten, angelegt. Die in das Verzeichnis aufgenommenen Personen erhielten eine schriftliche Benachrichtigung über die Wahl und eine Information darüber, dass das Vorliegen der besonderen Wahlrechtsvoraussetzung (Aufenthaltstitel) im Wahllokal durch Vorlage des Nationalpasses oder eines amtlich anerkannten Passersatzdokumentes und ggf. der EG-Aufenthaltserlaubnis nachzuweisen ist. Über sonst selbstverständliche Aspekte einer Wahlstatistik wie die Anzahl der Wahlberechtigten und im folgendem die Wahlbeteiligung kann deshalb nur annäherungsweise und mithilfe einer qualifizierten Schätzung berichtet werden. Etwa vier von fünf sonst Wahlberechtigten verfügen über einen ausreichenden Aufenthaltstitel Nach den Daten des Ausländerzentralregisters hielten sich zum Stichtag 31.12.1999 knapp 80 Prozent der gemeldeten ausländischen Einwohner mit einem für das Wahlrecht ausreichenden Aufenthaltsstatus in Stuttgart auf. Betrachtet man die zehn zahlenmäßig stärksten Herkunftsländer, so ergibt sich kein homogenes Bild. Die Spanne reicht von gut 68 Prozent bei den türkischen bis zu über 92 Prozent bei den slowenischen Einwohnern. 8 Es war deshalb davon auszugehen, dass von den über 60 000 über die Wahl benachrichtigten ausländischen Einwohnern ca. 48 000 wahlberechtigt waren. In der nachfolgenden Übersicht wurden für die Angaben zum Wahljahr 2000 die länderspezifischen Quoten für die Schätzung der Anzahl der Wahlberechtigten herangezogen. Wahlberechtigte 0 1000 2000 3000 4000 5000 6000 7000 8000 9000 10000 11000 12000 Türken Kroaten Die in Stuttgart lebenden Türken und die Staatsangehörigen des ehemaligen Jugoslawien dominieren zahlenmäßig die anderen Wahlberechtigten Jugoslawen Bosnier Slowenen Polen US-Amerikaner Mazedonier Iraner Ukrainer Rumänen Russen Chinesen Sri-Lanker Sonstige Im Zuge der Einschränkung des Wahlrechts auf Einwohner, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft sind, ist die Zahl der Wahlberechtigten insgesamt deutlich unter 50 000 und damit auf den geringsten Stand seit 1983 gesunken. Bei rund 139 000 in Stuttgart lebenden Ausländern erfüllten ca. 48 000 oder ein gutes Drittel die Wahlrechtsvoraussetzungen. 1995 waren noch etwa zwei Drittel der hier lebenden Ausländer wahlberechtigt. 9 Mit dem Ausschluss der Unionsbürger hat sich auch die strukturelle Zusammensetzung der Wahlberechtigten erheblich verschoben. An erster Stelle standen die türkischen Wahlberechtigten (23 %, 1995: 18 %) gefolgt von den Kroaten (21 %, 1995: 12 %) und Jugoslawen (18 %, 1995: 13%). Auf den weiteren Plätzen folgten die bosnischen (6 %), slowenischen (3 %) und polnischen (2 %) Wahlberechtigten. In der vorhergehenden Übersicht sind alle Herkunftsländer ausgewiesen, die ohne Beachtung des Aufenthaltstitels zum Zeitpunkt der Benachrichtigung der sonst Wahlberechtigten mindestens 500 Personen stellten. 3.2 Wahlvorschläge Am 11. November 1999 erfolgte die amtliche Bekanntmachung der Wahl der ausländischen Mitglieder des Internationalen Ausschusses der Landeshauptstadt Stuttgart. Damit war die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen bis spätestens zum 20. Dezember 1999 verbunden. Insgesamt wurden die acht folgenden Wahlvorschläge fristgerecht eingereicht: Tabelle 3: Eingereichte Wahlvorschläge für die Ausländerwahl 2000 Kennwort und Kurzname der eingereichten Wahlvorschlags Sieben der acht eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlausschuss zugelassen Tag der Einreichung Kroaten in Stuttgart, KIS 24.11.1999 Kurdische Liste für Stuttgart, - 09.12.1999 Muslimischer Türkischer Bund, M.T.B. 10.12.1999 Liste der vereinigten Gemeinden, LVG 14.12.1999 Zukunft 2000, Z2K 15.12.1999 Liste für gleiche Rechte, LGR 15.12.1999 Serbisch-orthodoxe Kirche, Serbische und Jugoslawische Vereine, Gemeinschaft Montenegro, SPC/S/CG/RS 16.12.1999 Bürgerengagement für Stuttgart, BEST 17.12.1999 Weil der Wahlvorschlag „Zukunft 2000“ nicht von mindestens 100 Wahlberechtigten gültig unterzeichnet war (§ 7 Abs. 4 Wahlordnung), musste er in der Sitzung des Wahlausschusses am 17. Januar 2000 als ungültig zurückgewiesen werden. Die anderen sieben Wahlvorschläge waren gültig und komplett eingereicht und deshalb für die Wahl am 19. März 2000 zuzulassen. Um die acht Sitze in Internationalen Ausschuss bewarben sich damit insgesamt 56 Bewerber und Bewerberinnen auf sieben verschiedenen Wahlvorschlägen. Das heißt, dass alle Listen vollständig mit jeweils acht Bewerbern besetzt waren. Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung seit 1983. 10 Tabelle 4: Zugelassene Wahlvorschläge bei den Ausländerwahlen seit 1983 Wahlvorschläge Bewerber Bewerberquote 1) Wahljahr Anzahl 1) ‰ 1983 19 108 2,2 1989 13 94 1,7 1995 10 117 1,3 2000 7 56 1,2 Bewerber je 1 000 Wahlberechtigte, für das Wahljahr 2000 geschätzt. Misst man die Attraktivität einer politischen Beteiligung in einem beratenden gemeinderätlichen Ausschuss an der Zahl der zugelassenen Listen und Bewerber, so muss man ein nachlassendes Interesse seitens der ausländischen Bevölkerung konstatieren. Die Zahl der Wahlvorschläge ist seit 1983 kontinuierlich gesunken. Wahlvorschläge bei den Ausländerwahlen 20 18 Verlieren die ausländischen Einwohner das Interesse an ihrem Ausschuss? 19 16 14 12 13 10 10 8 6 7 4 2 1983 Die wahlerfahrenen Unionsbürger sind nicht mehr beteiligt 1989 1995 2000 Dieser Sachverhalt ist bei der letzten Wahl zu einem großen Teil sicher auch der Tatsache geschuldet, dass die wahlerfahrenen und in kommunaler Beteiligung seit drei Amtsperioden geübten Unionsbürger aus Griechenland, Italien, Spanien und Portugal aus dem Kreis der zu wählenden Ausschussmitglieder ausgeschlossen wurden. Parallel dazu ist es aber auch nicht gelungen, neben den traditionell im Ausländerausschuss vertretenen Interessensgruppen der türkischen und ehemaligen jugoslawischen Einwohner weitere herkunftsstaatlich oder international orientierte Interessensgruppen anzusprechen. 11 Die Wahlvorschläge sind weitgehend staatsangehörigkeitsorientiert Von der Möglichkeit „offene“ bzw. internationale Listen einzureichen, wurde bei dieser Wahl keinen Gebrauch gemacht. Fünf der sieben Listen waren ausschließlich und zwei Wahlvorschläge weitgehend staatsangehörigkeitsorientiert. Lediglich auf dem Wahlvorschlag „Liste für gleiche Rechte“ fanden sich neben sechs türkischen Bewerbern auch ein Mazedonier sowie ein Bosnier und auf der serbisch-jugoslawischen Liste ein weiterer Bewerber aus Bosnien. Auf vier der restlichen fünf Wahlvorschläge kandidierten nur türkische und auf dem noch verbleibenden ausschließlich kroatische Einwohner und Einwohnerinnen. Der Wahlvorschlag „Kroaten in Stuttgart“ stellte sich nach 1995 bereits zum zweiten Mal zur Wahl. Vier der acht Bewerber und Bewerberinnen standen schon bei der Vorwahl auf der kroatischen Liste. Während nach einer fünfjährigen Abstinenz im Ausländerbeirat sich bei der Wahl am 19. März 2000 auch wieder eine jugoslawisch-serbische Liste um Sitze im Ausschuss bewarb, kam dagegen kein bosnischer Wahlvorschlag mehr zustande. Die türkischen Wahlvorschläge hatten keine namensgleichen Vorgänger bei der Ausländerwahl 1995. Eine gewisse personelle Kontinuität wiesen lediglich zwei Listen auf: drei Bewerber des Wahlvorschlags „Bürgerengagement für Stuttgart“ (BEST) und zwei Bewerber der Liste „Muslimischer Türkischer Bund“ (M.T.B.) standen 1995 noch auf der „Gemeinsamen Liste der türkischen Muslime für Stuttgart (GLM). 3.3 Die Wahlbewerber Die Anzahl der Bewerber je 1 000 Wahlberechtigten erreichte bei dieser Wahl einen Wert von etwa 1,1. Sie ist nun schon zum vierten Mal in Folge zurückgegangen. Bei der Urwahl des Ausländerausschusses im Jahr 1983 lag diese Bewerberquote mit einem Betrag von 2,2 noch mehr als doppelt so hoch. Bewerber bei den Ausländerwahlen von 1983 bis 2000 140 120 Die Anzahl der Bewerber ist abhängig von der Größe des Ausschusses, d.h. von der Anzahl der durch Wahl zu vergebenden Sitze 117 100 108 94 80 60 56 40 20 1983 1989 1995 2000 12 Bewerber je 1000 Wahlberechtigte von 1983 bis 2000 2,5 2,0 Im Verhältnis stellten sich im Jahr 2000 nur halb so viele Bewerber zur Wahl wie bei der Urwahl im Jahr 1983 2,2 1,7 1,5 1,3 1,0 1,1 0,5 0,0 1983 Es beteiligen sich ausschließlich politische und religiöse Gruppen aus den ehemaligen Hauptanwerbeländern 1989 1995 2000 Die Ausweitung des aktiven und passiven Wahlrechts auf alle in Stuttgart lebenden Ausländer führte 1995 noch zu einem bunten Bewerbermosaik aus 21 verschiedenen Herkunftsländern. Die Bewerber aus den ehemaligen Anwerbeländern, der ursprünglichen Zielgruppe des Ausländerausschusses, stellten aber nach wie vor das überwältigende Kontingent. Zusammen kamen sie auf einen Anteil von knapp 85 Prozent. Die höchsten Anteile hatten darunter die Stuttgarter Türken (34 %), die Griechen (18 %) und die Kroaten (16 %). Mit deutlichem Abstand folgten die Bosnier (7 %), die Italiener (6 %) und die Portugiesen (3 %). Alle anderen Nationalitäten stellten maximal zwei Bewerber. Für die Wahl des Internationalen Ausschusses 2000 galt eine in wesentlichen Punkten völlig neue Satzung. Die erneute Änderung des Wahlrechts, die den Ausschluss der ausländischen Unionsbürger vom aktiven und passiven Wahlrecht bedeutete, führte allerdings überhaupt nicht dazu, dass sich auf kommunaler Ebene bisher nicht repräsentierte ausländische Bevölkerungsgruppen beteiligten. Die Bewerber für die Wahl 2000 waren ausschließlich türkische (68 %) oder ehemalige jugoslawische Staatsangehörige (32 %), darunter 14 Prozent Kroaten und 13 Prozent Jugoslawen. Abgerundet wurde das Bewerberfeld von zwei Bosniern und einem Mazedonier. 13 Tabelle 5: Das Strukturprofil der Bewerber für die Ausländerwahl 2000 Merkmal Anzahl % 56 100,0 Männer 47 83,9 Frauen 9 16,1 von 18 bis unter 25 Jahre 11 19,6 von 25 bis unter 35 Jahre 26 46,4 von 35 bis unter 45 Jahre 8 14,3 von 45 bis unter 60 Jahre 9 16,1 von 60 Jahre und älter 2 3,6 22 39,3 Untere und mittlere Angestellte 9 16,1 Obere Angestellte 8 14,3 Selbständige 7 12,5 Praktikanten und Studenten 9 16,1 Hausfrauen 1 1,8 Türken 38 67,9 Kroaten 8 14,3 Jugoslawen 7 12,5 Bosnier 2 3,6 Mazedonier 1 1,8 Bewerber insgesamt davon Der Frauenanteil nimmt wieder ab Bewerber nach Altersgruppen Bewerber nach Berufsgruppen Arbeiter Bewerber nach Staatsangehörigkeit en Bisher noch nicht repräsentierte Bevölkerungsgruppen strebten auch 2000 keine Vertretung im Internationalen Ausschuss an Neun Frauen und 47 Männer bewarben sich um einen Sitz im Internationalen Ausschuss. Damit reduzierte sich der Bewerberinnenanteil auf 16 Prozent und lag in etwa so hoch wie bei der Ausländerwahl 1989 (15 %). Bei der Vorwahl im Jahr 1995 lag der Anteil der Frauen noch bei 26 Prozent und bei der letzten Gemeinderatswahl bei 35 Prozent. Das Durchschnittsalter der Bewerber und Bewerberinnen lag bei 34,3 Jahren und damit um zweieinhalb Jahre unter dem der Ausländerauswahl 1995. Die Bewerber der Liste der Vereinigten Gemeinden waren mit einem Durchschnittsalter von knapp über 25 Jahren die jüngsten. 14 Tabelle 6: Das Durchschnittsalter der Bewerber bei der Ausländerwahl 2000 Kennwort und Kurzname der eingereichten Wahlvorschlags Die Bewerber der LVG sind im Schnitt am jüngsten Durchschnittsalter Kroaten in Stuttgart, KIS 39,0 Kurdische Liste für Stuttgart, - 36,1 Muslimischer Türkischer Bund, M.T.B. 31,0 Liste der vereinigten Gemeinden, LVG 25,1 Liste für gleiche Rechte, LGR 34,0 Serbisch-orthodoxe Kirche, Serbische und Jugoslawische Vereine, Gemeinschaft Montenegro, SPC/S/CG/RS 42,2 Bürgerengagement für Stuttgart, BEST 32,5 Das Bewerberfeld war in sozialstruktureller Hinsicht wie 1995 wieder ausgeglichen besetzt. Etwas mehr als die Hälfte der Bewerber (55 %) war aufgrund der angegebenen Berufe in den einfachen bis mittleren Bildungsund Sozialschichten einzuordnen. 1995 lag ihr Anteil noch bei 49 Prozent. Der Anteil der höheren Angestellten hat sich mit 14 Prozent dagegen halbiert und derjenige der Selbständigen auf 12 Prozent verdoppelt. Studenten und Praktikanten waren mit 16 Prozent im Bewerberfeld etwas stärker vertreten als vor fünf Jahren. 4. Wahlergebnisse 4.1 Die Wahlbeteiligung Es musste schon bei der Nachbetrachtung des Ergebnisses der Ausländerwahl 1995 festgestellt werden, dass sich die Wahlbeteiligung, ausgehend von einem seit jeher geringen Interesse (1983 und 1989: 26 %) um fast die Hälfte auf 13,2 % reduziert hatte. Bei der aktuellen Wahl stürzte die Wahlbeteiligung weiter auf nur noch etwa sieben Prozent ab. Beteiligung an den Ausländerwahlen von 1983 bis 2000 % 50 45 40 35 Positiv betrachtet: Die Wahlbeteiligung nahm 2000 weniger stark ab als bei der Vorwahl 30 25 20 15 10 5 0 1983 1989 1995 2000 15 Die stark unterschiedlichen Beteiligungsquoten der einzelnen Staatsangehörigkeiten ist ebenfalls schon von den bisherigen Ausländerwahlen bekannt. In den ersten beiden Amtsperioden war die Anzahl der Sitze der wahlberechtigten Nationalitäten fest vorgegeben. Die Anzahl der Stimmen, die ein Wahlvorschlag auf sich vereinen konnte, spielte nur dann eine herausragende Rolle, wenn mehrere Listen um diese kontingentierten Sitze konkurrierten. Kandidierte auch nur ein Wahlvorschlag um die reservierten Sitze, bestand unabhängig von der Anzahl der Stimmen weder die Gefahr, einen Sitz zu verlieren noch die Chance einen hinzuzugewinnen. Es war deshalb in dieser ersten Phase der Ausländerwahlwahlen nicht verwunderlich, dass sich nur dann eine höhere Wahlbeteiligung ergab, wenn auf Seiten der Wahlvorschläge eine gewisse Konkurrenzsituation bestand. Demgegenüber blieb die Wahlbeteiligung zurück, wenn nur ein Wahlvorschlag kandidierte. Für die Wahl der Amtsperiode 1995 bis 2000 wurde diese Regelung aufgegeben. Die Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge erfolgte in Anlehnung an das bei Gemeinderatswahlen übliche d’Hondtsche Höchstzahlverfahren nur noch nach dem Verhältnis der erreichten Stimmen. Ein Ansturm auf die Wahllokale, um möglichst viele Sitze für Vertreter der eigenen Staatsangehörigkeit zu gewinnen, blieb aber dennoch aus. Wer keine Bewerber der eigenen Staatsangehörigkeit hat, bleibt der Wahl fern Schon 1995 hat sich gezeigt, dass eine Bevölkerungsgruppe weitgehend der Wahl fernbleibt, wenn kein eigener Wahlvorschlag eingereicht wird. Dies traf ganz besonders auf die einwohnerstarken Rest-Jugoslawen und Portugiesen zu, von denen lediglich noch 3,7 bzw. 1,3 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimmen abgaben. Ein sehr ähnliches Verhalten war auch bei der aktuellen Wahl festzustellen. Wie es aufgrund der Situation bei den Wahlvorschlägen nicht anders zu erwarten war, beteiligten sich mit den Türken (17 %), Kroaten (9 %) und Jugoslawen (4 %) nur noch diejenigen Staatsangehörigen an der Wahl, die mit wenigstens einem Wahlvorschlag vertreten waren. Dennoch nahmen beachtliche fünf Prozent der bosnischen Wahlberechtigten an der Stimmabgabe teil. Dies ist deswegen bemerkenswert, weil sie über keinen eigenen Wahlvorschlag verfügten. Unter allen Bewerbern fanden sich allerdings zwei ihrer Landsleute. Wahlbeteiligung nach ausgewählten Nationalitäten Nur die Rest-Jugoslawen gehen stärker zur Wahl, nach dem sie 1995 mit keinem eigenen Wahlvorschlag vertreten waren 30 25 20 15 10 1995 2000 5 0 e sg In Am SU ik er t m sa n le Po en en ow Sl r ie sn Bo e an en w la n te s go Ju oa Kr en rk Tü r 16 Auch die direkte Konkurrenz der türkischen Wahlvorschläge belebt nicht das Wahlgeschäft Ist die Direktwahl der ausländischen Mitglieder ein Auslaufmodell? Obwohl sich die türkischen Wahlberechtigten als einzige Bevölkerungsgruppe nicht über mangelnde Wahlmöglichkeiten beklagen konnten – fünf der sieben Wahlvorschläge kamen aus ihrem Kreis – blieben auch sie deutlich stärker als zuvor den Wahllokalen fern. Ihre Wahlbeteiligung sank um knapp 10 Prozentpunkte. Der Rückgang der Wahlbeteiligung fiel bei den kroatischen Einwohnern mit minus vier Prozentpunkten etwas weniger stark aus. Gegen den Trend, allerdings auf sehr schwachem Niveau, beteiligten sich die jugoslawischen Wahlberechtigten ähnlich stark wie bei der Vorwahl im Jahr 1995. Alle weiteren Wahlberechtigten mit anderen Staatsangehörigkeiten als den oben erwähnten blieben der Wahl so gut wie fern. Sie sahen offensichtlich keine Notwendigkeit einer Vertretung im Internationalen Ausschuss und keinen Anlass, auf seine Zusammensetzung Einfluss zu nehmen. Vor dem Hintergrund einer Wahlenthaltung der sonstigen Wahlberechtigten von über 99 Prozent war damit die Öffnung des Internationalen Ausschusses für Vertreter aller in Stuttgart lebenden Ausländer gescheitert. Ob der große Aufwand, acht ausländische Mitglieder des Ausschusses durch Direktwahl bestimmen zu lassen, noch gerechtfertigt ist, wird sich im Laufe der Amtsperiode erweisen. Die geschlechtsspezifischen Wahlbeteiligungsquoten haben sich im Vergleich zur Vorwahl noch stärker angeglichen. 7,4 Prozent der wahlberechtigten Männer (1995: 13,2 %) und 6,6 Prozent der Frauen (1995: 11,8 %) gingen zu den Wahlurnen. Dementsprechend gering fielen die Unterschiede auch bei den einzelnen Nationalitäten aus. Ein Männerüberhang war bei der Wahlbeteiligung der Türken (0,6 %-Punkte), der Kroaten und der Bosnier (je 0,9 %-Punkte) festzustellen, während bei den jugoslawischen Staatsangehörigen die Frauen (0,5 %-Punkte) wahlaktiver waren. Berücksichtigt man das Alter der Wahlberechtigten und der Wähler, so hatte die bei Wahlen allgemein gültige Aussage, dass die Wahlbeteiligung mit zunehmendem Lebensalter ebenfalls zunimmt, auch bei der aktuellen Ausländerwahl Bestand. Auch die Tatsache, dass die jüngsten Wähler (8,0 %) sich reger als die nächste ältere Wählerschicht (4,6 %) und die ältesten Wähler (5,0 %) sich in geringerem Umfang als die nächste jüngere Gruppe(9,9 %) an der Wahl beteiligten, passt zur traditionellen Charakterisierung des Wahlverhaltens. Lediglich die Abstände zu den Nachbargruppen waren bei dieser Wahl größer als es zu erwarten war. Wer schon länger in Stuttgart lebt, möchte eher mitgestalten als neue Einwohner Ein weiterer interessanter Aspekt wird aufgezeigt, wenn man die Wohndauer zur Grundlage einer Analyse der Wahlbeteiligung macht. Ohne Ausnahme nahm die Wahlbeteiligung kontinuierlich zu, le länger die Wahlberechtigten bereits in Stuttgart wohnten. Von den Wahlberechtigten, die noch keine drei Jahre in Stuttgart wohnten, gingen nur 2,7 % zur Wahl. Die Quote steigt in den zugrundegelegten Dreijahresschritten von 3,7 über 4,0 und 6,0 % zu einer bereits überdurchschnittlichen Wahlbeteiligung von 8,2 % der Gruppe, die schon 12 bis 14 Jahre in Stuttgart wohnt. In der Gruppe der Wahlberechtigten, die auf einen mindestens fünfzehnjährigen Aufenthalt zurückblicken konnten, fanden sich die aktivsten Wähler. Von ihnen machten 10,1 % von der Möglichkeit der Stimmabgabe Gebrauch. 17 Wahlbeteiligung in Prozent 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 Wahlbeteiligung insgesamt davon Männer Frauen nach Staatsangehörigkeiten davon Die Öffnung des Wahlrechts für alle sonstigen Ausländer ist gescheitert Türken Kroaten Serben Bosnier Slowenen Mazedonier Sonstige nach Altersgruppen davon unter 23 Jahren von 23 bis unter 35 Jahre Mit zunehmendem Lebensalter … von 35 bis unter 45 Jahre von 45 bis unter 55 Jahre von 55 bis unter 65 Jahre 65 Jahre und älter … und vor allem mit zunehmender örtlicher Verbundenheit steigt das Interesse an der Wahl nach der Wohndauer davon unter 3 Jahre von 3 bis unter 6 Jahre von 6 bis unter 9 Jahre von 9 bis unter 12 Jahre von 12 bis unter 15 Jahre 15 Jahre und länger 4.2 Zurückweisung von Wählern Nicht jeder Wahlwillige durfte zugelassen werden Etwa zwei von hundert Wählern mussten zurückgewiesen werden Die Bestimmungen in der Satzung sahen es vor, dass die Wähler vor der Stimmabgabe den für das Wahlrecht erforderlichen Aufenthaltsstatus durch Vorlage ihres Nationalpasses nachweisen mussten. Damit wurde der sonst bei Wahlen übliche Katalog an Zurückweisungsgründen bei der aktuellen Wahl um einen neuen Tatbestand erweitert, der insbesondere die Mitglieder der Wahlvorstände bei der Prüfung des Wahlrechts forderte. Es mussten insgesamt 79 Wähler zurückgewiesen werden, davon lediglich drei, die nicht im Verzeichnis der über die Wahl benachrichtigten Personen eingetragen werden. Der überwiegende Teil erfüllte nicht die aufenthaltsspezifischen Anforderungen (55) oder konnte den erforderlichen Status nicht nachweisen (21), weil kein Ausweis oder Passersatzdokument vorgelegt wurde. 18 Tabelle 7: Zurückgewiesene Wähler bei der Ausländerwahl 2000 Zurückgewiesene Wähler Zurückweisungsgrund Unter den Zurückgewiesenen verfügten die meisten nicht über einen ausreichenden Aufenthaltstitel Wähler/in war nicht im Verzeichnis der benachrichtigten Personen eingetragen 3 Wähler/in konnte den erforderlichen Aufenthaltsstatus nicht durch Vorlage eines Ausweises bzw. Passersatzdokumentes nachweisen 21 Der nachgewiesene Aufenthaltsstatus genügte nicht den Anforderungen der Satzung 55 Zurückweisungen insgesamt 79 Die anderen allgemeinen Tatbestände wie zum Beispiel, dass die Stimmabgabe bereits vermerkt war, dass die Kennzeichnung des Stimmzettels außerhalb der Wahlzelle vorgenommen wurde oder dass die Beschaffenheit des Wahlumschlags das Wahlgeheimnis gefährdete, spielten bei der Ausländerwahl 2000 keine Rolle. 4.3. Stimmzettelergebnis, ungültige Stimmzettel und Fehlstimmen Der Anteil der veränderten Stimmzettel war mit 93 Prozent nach wie vor sehr hoch (1995: 95 %). Damit machten die Wähler und Wählerinnen von der Möglichkeit des Kumulierens fast so regen Gebrauch wie bei der Vorwahl. Das Wählerverhalten unterschied sich bei sechs der sieben Wahlvorschläge nicht nennenswert. Der Anteil der veränderten Stimmzettel lag zwischen 92 und 97 Prozent. Nur das Stimmzettelergebnis der „Liste für gleiche Rechte“ muss als echter Ausreißer gewertet werden: hier waren nur 68 % der Stimmzettel verändert. Tabelle 8: Das Stimmzettelergebnis bei der Ausländerwahl 2000 Stimmzettel insgesamt Unveränderte Stimmzettel Veränderte Stimmzettel Wahlvorschläge Anzahl Neun von zehn Wählern kumulieren und unterstützen ganz gezielt einzelne Bewerber Die Wähler der LGR verändern den Wahlvorschlag am wenigsten % Anzahl % KROATEN IN STUTTGART (KIS) 930 65 7,0 865 93,0 KURDISCHE LISTE FÜR STUTTGART 294 14 4,8 280 95,2 Muslimischer Türkischer Bund (M.T.B.) 359 32 8,9 327 91,1 Liste der vereinigten Gemeinden (LVG) 479 28 5,8 451 94,2 Liste für gleiche Rechte (LGR) 214 68 31,8 146 68,2 Serbisch-orthodoxe Kirche … (SPC/S/CG/RS) 367 11 3,0 356 97,0 Bürgerengagement für Stuttgart (BEST) 629 26 4,1 603 95,9 3272 244 7,5 3028 92,5 Insgesamt 19 Insgesamt 113 Wähler gaben komplett ungültige Stimmzettel ab. Dies entspricht einer Quote von 3,3 Prozent und liegt im Rahmen der vorherigen Ausländerwahlen. Etwa drei von hundert wählen versehentlich ganz ungültig Bei der Betrachtung der ungültigen Stimmzettel ist es von Interesse, dahingehend zu unterscheiden, ob der Wähler bewusst ungültig wählte oder dies versehentlich geschah. Bei etwa einem sechstel der ungültigen Stimmzettel kann davon ausgegangen werden, dass sie für das Wahlergebnis ganz gezielt unbrauchbar gemacht wurden. Zum größten Teil wurden hierfür leere Wahlumschläge abgegeben. Die anderen Möglichkeiten der bewussten ungültigen Stimmabgabe wurden nur sehr vereinzelt angewendet. Auf der anderen Seite zeigt die Statistik der ungültigen Stimmzettel, dass der ganz überwiegende Teil unabsichtlich ungültig gekennzeichnet wurde. Bei über der Hälfte der Fälle konnte von mehreren abgegebenen Stimmzetteln keiner gewertet werden, bei fast einem viertel enthielt der Stimmzettel mehr gültige Stimmen als der Wähler hat und knapp ein zehntel der Stimmzettel war nicht amtlich hergestellt. Tabelle 9: Ungültige Stimmzettel bei der Ausländerwahl 2000 Ungültigkeitsgrund Anzahl % Stimmzettel nicht in einem amtlichen Wahlumschlag abgegeben - - Stimmzettel in einem Wahlumschlag abgegeben, der offensichtlich in einer das Wahlgeheimnis gefährdenden Weise von den übrigen abweicht oder einen deutlich fühlbaren Gegenstand enthält - - Stimmzettel nicht amtlich hergestellt 11 9,7 Stimmzettel enthält keine gültigen Stimmen 2 1,8 Stimmzettel ganz durchgestrichen, durchgerissen oder durchgeschnitten 1 0,9 Stimmzettel enthält Zusätze, die nicht der Stimmenkennzeichnung dienen 1 0,9 Stimmzettel enthält beleidigende oder auf die Person des Wählers hinweisende Zusätze, nicht nur gegen einzelne Bewerber gerichtete Vorbehalte oder derartige Äußerungen befinden sich im Wahlumschlag 1 0,9 Stimmzettel enthält mehr gültige Stimmen, als der Wähler hat 27 23,9 Von mehreren Stimmzetteln in einem Wahlumschlag ist keiner zu werten 59 52,2 Wahlumschlag enthält keinen Stimmzettel 11 9,7 Ungültige Stimmzettel insgesamt 113 100,0 20 Einzelne ungültige Stimmen können hier nicht nachgewiesen werden Der Anteil der Fehlstimmen hat sich gegenüber der Vorwahl halbiert Im Gegensatz zu den im ganzen ungültigen Stimmzetteln können einzelne ungültige Stimmen, wenn zum Beispiel die Zuwendung der Stimmen an einzelne Bewerber nicht eindeutig ist, nicht ermittelt werden. Diese einzelnen ungültigen Stimmen sind als vernachlässigbare Größe in den sogenannten Fehlstimmen enthalten, die immer dann entstehen, wenn die Wähler nicht ihr ganzes Kontingent von acht Stimmen ausschöpfen sondern nur ganz bestimmte Bewerber eines Wahlvorschlags mit ein bis drei Stimmen bedenken. Die Zahl der Fehlstimmen betrug 1707. Das bedeutet, dass 6,5 Prozent des möglichen Stimmenvolumens von den Wählern nicht vergeben wurde. 1995 machten die Fehlstimmen noch fast 12 Prozent des maximalen Potentials aus. Der starke Rückgang der Fehlstimmen erklärt sich aus dem Umstand, dass bei der aktuellen Wahl keine internationalen Listen aufgestellt waren, die 1995 noch stark mit selektiven Stimmen für einzelne Bewerber bedacht wurden. Die Verteilung der Fehlstimmen auf die einzelnen Wahlvorschläge war unterschiedlich stark ausgeprägt. Unter dem selektiven Verhalten ihrer Wähler litten der kroatische (11,6 % Fehlstimmen) und der serbischjugoslawische (7,2 %) Wahlvorschlag am stärksten. Von den geringsten Fehlstimmenquoten profitierten der türkische Wahlvorschlag „Bürgerengagement für Stuttgart“ (1,7 %) und die „Kurdische Liste für Stuttgart“ (3 %) am meisten. Die anderen türkischen Wahlvorschläge mussten auf 4,3 bis 6,5 Prozent der möglichen Stimmen verzichten. Tabelle 10: Fehlstimmen bei der Ausländerwahl 2000 nach Wahlvorschlägen Merkmal Auf veränderten Stimmzetteln insgesamt nicht vergebene Stimmen inklusive einzelner ungültiger Stimmen Der kroatische Wahlvorschlag litt verhältnismäßig am stärksten unter dem taktischen Verhalten seiner Wähler Anzahl % 1707 6,5 860 11,6 71 3,0 Muslimischer Türkischer Bund (M.T.B.) 155 5,4 Liste der vereinigten Gemeinden (LVG) 249 6,5 73 4,3 211 7,2 88 1,7 davon waren den Wahlvorschlägen zuzuordnen KROATEN IN STUTTGART (KIS) KURDISCHE LISTE FÜR STUTTGART Liste für gleiche Rechte (LGR) Serbisch-orthodoxe Kirche/Serbische und Jugoslawische Vereine/ Gemeinschaft Montenegro (SPC/S/CG/RS) Bürgerengagement für Stuttgart (BEST) Ausgewiesen ist der prozentuale Anteil der Fehlstimmen am maximalen Stimmenvolumen aus den veränderten Stimmzetteln 21 4.4 Das Wahlergebnis nach Stimmen und Sitzen Die Verteilung der gültigen Stimmen und die Verteilung der Sitze nach dem D’Hondtschen Höchstzahlverfahren ist in den beiden folgenden tabellarischen Übersichten ausgewiesen. Tabelle 11: Das Ergebnis der Ausländerwahl 2000 nach Stimmen Merkmal Anzahl % 24 469 100,0 KROATEN IN STUTTGART (KIS) 6 580 26,9 KURDISCHE LISTE FÜR STUTTGART 2 281 9,3 Muslimischer Türkischer Bund (M.T.B.) 2 717 11,1 Liste der vereinigten Gemeinden (LVG) 3 583 14,6 Liste für gleiche Rechte (LGR) 1 639 6,7 Serbisch-orthodoxe Kirche/Serbische und Jugoslawische Vereine/ Gemeinschaft Montenegro (SPC/S/CG/RS) 2 725 11,1 Bürgerengagement für Stuttgart (BEST) 4 944 20,2 Insgesamt abgegebene gültige Stimmen davon entfielen auf den Wahlvorschlag Tabelle 12: Die Sitzverteilung nach D’Hondt Wahlvorschläge Sechs der sieben angetretenen Wahlvorschläge sind im neuen Internationalen Ausschuss repräsentiert Teiler 1 Höchstzahl Nr. Teiler 2 Höchstzahl Nr. Teiler 3 Höchstzahl Nr. KROATEN IN STUTTGART (KIS) 6580 1 3290 4 2193 (9) KURDISCHE LISTE FÜR STUTTGART 2281 8 1141 - 760 - Muslimischer Türkischer Bund (M.T.B.) 2717 6 1359 - 906 - Liste der vereinigten Gemeinden (LVG) 3583 3 1792 (10) 1194 - Liste für gleiche Rechte (LGR) 1639 (12) 820 - 546 - Serbisch-orthodoxe Kirche … (SPC/S/CG/RS) 2725 5 1363 - 908 - Bürgerengagement für Stuttgart (BEST) 4944 2 2472 7 1648 (11) 22 Bis auf die Liste für gleiche Rechte (LGR) haben alle Wahlvorschläge wenigstens einen Sitz im Internationalen Ausschuss erreicht. Bei dem Höchstzahlverfahren nach D’Hondt wird für jeden Wahlvorschlag die Anzahl der gültigen Stimmen der Reihe nach durch eins, dann durch zwei und drei usw. geteilt, bis so viele Höchstzahlen ermittelt wie Sitze zu vergeben sind. Die vorstehende Übersicht zeigt, dass die Wahlvorschläge KIS, LVG und BEST jeweils einem weiteren Sitz näher waren als der Wahlvorschlag LGR seinem ersten. Die LGR wäre erst dann zum Zuge gekommen, wenn im Internationalen Ausschuss insgesamt zwölf Sitze zu vergeben gewesen wären. 4.5 Das Strukturprofil der gewählten Mitglieder Das Wahlverhalten ist persönlichkeitsorientiert Wie bereits der große Anteil an veränderten Stimmzetteln (93,5 %) vermuten lässt, ist das Verhalten bei Ausländerwahlen stark persönlichkeitsorientiert. Nach welchen Kriterien die Wähler bei dieser Wahl ihre Stimmen vergaben, kann aus der folgenden Gegenüberstellung der Strukturmerkmale der Bewerber und der gewählten Mitglieder abgeleitet werden. Frauen hatten bei der Ausländerwahl 2000 geringere Chancen als Männer … Zunächst drängt sich klar der Eindruck auf, dass sich bei dieser Wahl ein geschlechtsspezifisches Wahlverhalten zugunsten der Männer durchgesetzt hat. Waren die Frauen mit einem Bewerberanteil von 16 % schon bei den eingereichten Wahlvorschlägen deutlich schwächer repräsentiert als vor fünf Jahren (26 %), sind sie nun bei der Stimmabgabe weitgehend durchgefallen. Aufgrund der bewerberbezogenen Stimmenergebnisse wurde keine Frau als ordentliches Mitglied des Internationalen Ausschusses bestätigt. Erst als stellvertretende Mitglieder für den kroatischen Wahlvorschlag haben sich zwei von insgesamt neun Bewerberinnen durchgesetzt. Für alle anderen Wahlvorschläge waren ausschließlich Männer erfolgreich. … und ältere Bewerber hatten Vorteile gegenüber jüngeren Die Tendenz, älteren Bewerbern bei der Stimmabgabe den Vorzug zu geben, war bei der aktuellen Wahl im Gegensatz zur Vorwahl des Jahres 1995 wieder deutlich ausgeprägt. Im Vergleich zu den aufgestellten Bewerbern sind die 45 bis 60-Jährigen und die über 60-Jährigen gewählten Mitglieder deutlich überrepräsentiert. Die Wähler honorieren eine höhere Ausbildung und einen höheren Sozialstatus Wie es bereits von den früheren Ausländerwahlen bekannt und auch für die deutsche Wahlbevölkerung typisch ist, neigen die Wähler zur bevorzugten Stimmabgabe für Bewerber, die höheren Bildungs-, Berufs- und Sozialgruppen angehören. So erstaunt es nicht weiter, dass es Arbeiter und untere und mittlere Angestellte schwerer hatten in den Ausschuss gewählt zu werden als Bewerber der Gruppe der oberen Angestellten. Zahlenmäßig am stärksten im neuen Internationalen Ausschuss ist mit drei Angehörigen die Gruppe der Studenten und Praktikanten vertreten. Dieses Ergebnis steht aber nur vordergründig im Gegensatz zur oben gemachten Aussage, dass ältere Bewerber größere Wahlchancen hatten als jüngere. Hierfür ist die geringe Größe der Fallgruppe - zu wählen waren ja nur acht ausländische Mitglieder - ursächlich: ein Sitz mehr oder weniger im Ausschuss bedeutet für eine Berufsgruppe einen Gewinn oder einen Verlust von 12,5 Prozent. 23 Tabelle 13: Das Strukturprofil der Bewerber und der Gewählten im Vergleich Bewerber Gewählte Mitglieder Strukturmerkmale Anzahl Personen insgesamt % Anzahl % 56 100,0 8 100,0 Männer 47 83,9 8 100,0 Frauen 9 16,1 - - von 18 bis unter 25 Jahre 11 19,6 1 12,5 von 25 bis unter 35 Jahre 26 46,4 3 37,5 von 35 bis unter 45 Jahre 8 14,3 1 12,5 von 45 bis unter 60 Jahre 9 16,1 2 25,0 von 60 Jahre und älter 2 3,6 1 12,5 22 39,3 1 12,5 Untere und mittlere Angestellte 9 16,1 1 12,5 Obere Angestellte 8 14,3 2 25,0 Selbständige 7 12,5 1 12,5 Praktikanten und Studenten 9 16,1 3 37,5 Hausfrauen 1 1,8 - - Türken 38 67,9 5 62,5 Kroaten 8 14,3 2 25,0 Jugoslawen 7 12,5 1 12,5 Bosnier 2 3,6 - - Mazedonier 1 1,8 - - davon Personen nach Altersgruppen Personen nach Berufsgruppen Arbeiter Personen nach Staatsangehörigkeit Hinsichtlich der Herkunft der gewählten Ausschussmitglieder waren aufgrund der Wahlvorschläge etwaige Überraschungen schon vor der Stimmabgabe ausgeschlossen. Die gewählten Mitglieder konzentrieren sich für die aktuelle Amtsperiode auf ganze drei Herkunftsländer. Zu den Gemeinderäten und den vom Gemeinderat noch zu bestellenden vier Unionsbürgern gesellen sich im Ausschuss noch fünf türkische, zwei kroatische und ein serbisch-jugoslawisches Mitglied. Ohne eine eigene Liste eingereicht zu haben, hatten die drei Bewerber aus Bosnien und Mazedonien keine Aussicht, in den Ausschuss gewählt zu werden. 24 4.6 Das amtliche Endergebnis der Ausländerwahl 2000 Das endgültige amtliche Ergebnis der Wahl der ausländischen Mitglieder des Internationalen Ausschusses der Landeshauptstadt Stuttgart am 19. März 2000, wie es der Wahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 21. März 2000 feststellte, ist in der abschließenden Übersicht ausgewiesen. Tabelle 14: Das amtliche Endergebnis der Wahl der Mitglieder des Internationalen Ausschusses Wahlergebnis Wähler Ungültige Stimmzettel Gültige Stimmzettel Gültige Stimmen insgesamt Anzahl 3 385 113 3 272 24 469 Davon entfielen auf die Wahlvorschläge und Bewerber KROATEN IN STUTTGART (KIS) 6 580 Juric,Zrinko 1 337 Hinic, Petar 1 275 Meic-Sidic, Marija 965 Posavec, Marijana 930 Martinovic-Vucicic, Jadranka 729 Macan, Toni 494 Slunjski, Violeta 432 Gucanin, Kazimir 418 KURDISCHE LISTE FÜR STUTTGART 2 281 Dogan, Mustafa 752 Gönülalan, Gürsel 518 Harman, Hüseyin 495 Polat, Haney 134 Akyildiz, Pervin 120 Meseli, Zeynal 118 Sever, Süleyman 94 Geyik, Sengül 50 25 Noch Tabelle 14: Das amtliche Endergebnis der Wahl der Mitglieder des Internationalen Ausschusses Muslimischer Türkischer Bund (M.T.B.) 2 717 Erturan, Muhammed 729 Duran, Burhan 580 Demirtas, Mehmet 413 Atas, Kenan 243 Ceylan, Hüseyin 218 Kahraman, Murat 200 Kilbas, Murat 176 Özgölet, Rüstem 158 Liste der vereinigten Gemeinde (LVG) 3 583 Yürekli, Adnan 907 Yesilhark, Tubanur 712 Özdin, Ramazan 599 Berbic, Zijad 331 Geyik, Mucip 309 Günes, Mehmet Said 309 Sula, Gezim 236 Ünlü, Ahmet 180 Liste für gleiche Rechte (LGR) 1 639 Bozkurt, Bülent 350 Sari, Selaheddin 306 Cagla, Yusuf 254 Elmas, Hasan 238 Tas, Gülay 140 Aydin, Arslan 124 Ugur, Süleyman 115 Adamcil, Emin 112 26 Noch Tabelle 14: Das amtliche Endergebnis der Wahl der Mitglieder des Internationalen Ausschusses Serbisch-orthodoxe Kirche/Serbische und Jugoslawische Vereine/Gemein-schaft Montenegro (SPC/S/CG/RS) 2 725 Miljevic, Slobodan 825 Radlovic, Goran 528 Lelic, Mitar 315 Gusic, Radoslav 270 Milosevic, Radovan 226 Visic, Zlatko 225 Dragovic, Zoran 213 Dzakic, Marinko 123 Bürgerengagement für Stuttgart (BEST) 4 944 Akin, Muammer 1 655 Altas, Mustafa 1 533 Dursun, Erdogan 835 Sener, Cemil 325 Kaplan, Cagatay 270 Ergüt, Hasan 133 Günes, Serdar 117 Eser, Halil Ibrahim 76 27 Anhang Ergebnistabellen Wahlgebietseinteilung Satzung Wahlordnung Stimmzettel 28 Tabelle 1: Ergebnisse der Bewerber der Ausländerwahl 2000 nach Wahlbezirken Kroaten in Stuttgart - KIS Wahlbezirk davon entfallen auf die Bewerber mit der Nr. Stimmen 1 2 3 4 5 6 7 8 01 Anzahl 315 30 56 49 68 45 32 11 24 % 100 9,5 17,8 15,6 21,6 14,3 10,2 3,5 7,6 02 Anzahl 314 38 49 54 54 68 28 8 15 % 100 12,1 15,6 17,2 17,2 21,7 8,9 2,5 4,8 03 Anzahl 518 101 56 67 101 87 48 25 33 % 100 19,5 10,8 12,9 19,5 16,8 9,3 4,8 6,4 04 Anzahl 176 28 12 26 49 29 9 10 13 % 100 15,9 6,8 14,8 27,8 16,5 5,1 5,7 7,4 05 Anzahl 218 49 40 12 48 44 10 9 6 % 100 22,5 18,3 5,5 22,0 20,2 4,6 4,1 2,8 06 Anzahl 138 31 13 15 20 24 17 6 12 % 100 22,5 9,4 10,9 14,5 17,4 12,3 4,3 8,7 07 Anzahl 130 37 26 20 12 12 4 15 4 % 100 28,5 20,0 15,4 9,2 9,2 3,1 11,5 3,1 08 Anzahl 162 23 25 22 27 26 9 9 21 % 100 14,2 15,4 13,6 16,7 16,0 5,6 5,6 13,0 09 Anzahl 174 27 29 33 28 15 12 10 20 % 100 15,5 16,7 19,0 16,1 8,6 6,9 5,7 11,5 10 Anzahl 68 10 5 8 15 12 3 7 8 % 100 14,7 7,4 11,8 22,1 17,6 4,4 10,3 11,8 11 Anzahl 199 58 13 19 47 35 11 8 8 % 100 29,1 6,5 9,5 23,6 17,6 5,5 4,0 4,0 12 Anzahl 315 54 42 17 64 66 27 15 30 % 100 17,1 13,3 5,4 20,3 21,0 8,6 4,8 9,5 13 Anzahl 287 61 33 19 81 43 17 10 23 % 100 21,3 11,5 6,6 28,2 15,0 5,9 3,5 8,0 14 Anzahl 111 36 15 7 17 7 19 6 4 % 100 32,4 13,5 6,3 15,3 6,3 17,1 5,4 3,6 15 Anzahl 177 39 23 18 34 21 33 7 2 % 100 22,0 13,0 10,2 19,2 11,9 18,6 4,0 1,1 16 Anzahl 196 47 20 26 32 24 11 24 12 % 100 24,0 10,2 13,3 16,3 12,2 5,6 12,2 6,1 17 Anzahl 217 41 36 19 45 34 18 11 13 % 100 18,9 16,6 8,8 20,7 15,7 8,3 5,1 6,0 18 Anzahl 38 5 8 6 10 4 1 3 1 % 100 13,2 21,1 15,8 26,3 10,5 2,6 7,9 2,6 19 Anzahl 33 14 4 5 0 6 0 4 0 % 100 42,4 12,1 15,2 0 18,2 0 12,1 0 20 Anzahl 159 34 21 20 32 26 11 6 9 % 100 21,4 13,2 12,6 20,1 16,4 6,9 3,8 5,7 29 Noch Tabelle 1: Ergebnisse der Bewerber der Ausländerwahl 2000 nach Wahlbezirken Kroaten in Stuttgart - KIS Wahlbezirk davon entfallen auf die Bewerber mit der Nr. Stimmen 1 2 3 4 5 6 7 8 21 Anzahl 245 37 37 33 62 35 14 15 12 % 100 15,1 15,1 13,5 25,3 14,3 5,7 6,1 4,9 275 56 53 23 38 35 15 36 19 100 20,4 19,3 8,4 13,8 12,7 5,5 13,1 6,9 166 26 22 29 19 18 17 23 12 100 15,7 13,3 17,5 11,4 10,8 10,2 13,9 7,2 206 61 10 25 49 21 7 11 22 100 29,6 4,9 12,1 23,8 10,2 3,4 5,3 10,7 173 36 24 22 31 25 11 13 11 100 20,8 13,9 12,7 17,9 14,5 6,4 7,5 6,4 221 50 40 9 48 23 27 7 17 22 Anzahl % 23 Anzahl % 24 Anzahl % 25 Anzahl % 26 Anzahl % 27 Anzahl % 28 Anzahl % 29 Anzahl % 30 Anzahl % 31 Anzahl % 32 Anzahl % 33 Anzahl % Insgesamt % 100 22,6 18,1 4,1 21,7 10,4 12,2 3,2 7,7 245 62 36 21 29 16 17 51 13 100 25,3 14,7 8,6 11,8 6,5 6,9 20,8 5,3 501 151 29 50 117 93 27 28 6 100 30,1 5,8 10,0 23,4 18,6 5,4 5,6 1,2 80 7 17 14 9 5 4 13 11 100 8,8 21,3 17,5 11,3 6,3 5,0 16,3 13,8 92 8 25 10 16 12 7 6 8 100 8,7 27,2 10,9 17,4 13,0 7,6 6,5 8,7 211 32 51 13 47 25 20 11 12 100 15,2 24,2 6,2 22,3 11,8 9,5 5,2 5,7 158 32 43 14 15 24 5 9 16 100 20,3 27,2 8,9 9,5 15,2 3,2 5,7 10,1 62 16 17 4 11 5 3 5 1 100 25,8 27,4 6,5 17,7 8,1 4,8 8,1 1,6 6580 1337 930 729 1275 965 494 432 418 100 20,3 14,1 11,1 19,4 14,7 7,5 6,6 6,4 30 Noch Tabelle 1: Ergebnisse der Bewerber der Ausländerwahl 2000 nach Wahlbezirken Kurdische Liste Wahlbezirk davon entfallen auf die Bewerber mit der Nr. Stimmen 1 2 3 4 5 6 7 8 01 Anzahl 48 18 0 0 16 12 0 0 2 % 100 37,5 0 0 33,3 25,0 0 0 4,2 02 Anzahl 40 14 9 2 3 3 0 0 9 % 100 35,0 22,5 5,0 7,5 7,5 0 0 22,5 03 Anzahl 40 13 1 7 3 8 1 3 4 % 100 32,5 2,5 17,5 7,5 20,0 2,5 7,5 10,0 04 Anzahl 24 6 3 2 6 4 3 0 0 % 100 25,0 12,5 8,3 25,0 16,7 12,5 0 0 05 Anzahl 24 4 3 2 3 2 3 4 3 % 100 16,7 12,5 8,3 12,5 8,3 12,5 16,7 12,5 06 Anzahl 46 14 6 1 10 5 6 1 3 % 100 30,4 13,0 2,2 21,7 10,9 13,0 2,2 6,5 07 Anzahl 80 21 10 8 16 11 6 4 4 % 100 26,3 12,5 10,0 20,0 13,8 7,5 5,0 5,0 08 Anzahl 48 18 0 5 14 11 0 0 0 % 100 37,5 0 10,4 29,2 22,9 0 0 0 09 Anzahl 64 17 5 5 10 13 0 11 3 % 100 26,6 7,8 7,8 15,6 20,3 0 17,2 4,7 10 Anzahl 109 35 3 6 31 29 4 0 1 % 100 32,1 2,8 5,5 28,4 26,6 3,7 0 0,9 11 Anzahl 26 7 2 5 4 1 1 3 3 % 100 26,9 7,7 19,2 15,4 3,8 3,8 11,5 11,5 12 Anzahl 32 12 0 0 8 7 0 5 0 % 100 37,5 0 0 25,0 21,9 0 15,6 0 13 Anzahl 88 33 0 6 8 13 0 10 18 % 100 37,5 0 6,8 9,1 14,8 0 11,4 20,5 14 Anzahl 8 1 1 3 0 3 0 0 0 % 100 12,5 12,5 37,5 0 37,5 0 0 0 15 Anzahl 24 5 0 6 9 4 0 0 0 % 100 20,8 0 25,0 37,5 16,7 0 0 0 16 Anzahl 56 21 0 0 14 19 0 0 2 % 100 37,5 0 0 25,0 33,9 0 0 3,6 17 Anzahl 230 80 21 17 44 59 3 3 3 % 100 34,8 9,1 7,4 19,1 25,7 1,3 1,3 1,3 18 Anzahl 64 24 6 0 14 14 0 4 2 % 100 37,5 9,4 0 21,9 21,9 0 6,3 3,1 19 Anzahl 119 41 3 2 17 34 1 21 0 % 100 34,5 2,5 1,7 14,3 28,6 0,8 17,6 0 20 Anzahl 216 76 10 5 56 55 0 14 0 % 100 35,2 4,6 2,3 25,9 25,5 0 6,5 0 31 Noch Tabelle 1: Ergebnisse der Bewerber der Ausländerwahl 2000 nach Wahlbezirken Kurdische Liste Wahlbezirk davon entfallen auf die Bewerber mit der Nr. Stimmen 1 21 Anzahl % 22 Anzahl % 23 Anzahl % 24 Anzahl % 25 Anzahl % 26 Anzahl % 27 Anzahl % 28 Anzahl % 29 Anzahl % 30 Anzahl % 31 Anzahl % 32 Anzahl % 33 Anzahl % Insgesamt % 2 3 4 5 6 7 8 246 80 8 11 60 66 9 10 2 100 32,5 3,3 4,5 24,4 26,8 3,7 4,1 0,8 56 17 3 5 13 17 0 1 0 100 30,4 5,4 8,9 23,2 30,4 0 1,8 0 120 42 6 5 26 28 1 8 4 100 35,0 5,0 4,2 21,7 23,3 0,8 6,7 3,3 59 18 5 4 10 13 3 3 3 100 30,5 8,5 6,8 16,9 22,0 5,1 5,1 5,1 72 27 0 4 20 19 1 1 0 100 37,5 0 5,6 27,8 26,4 1,4 1,4 0 67 24 0 3 21 16 1 2 0 100 35,8 0 4,5 31,3 23,9 1,5 3,0 0 14 3 2 1 2 2 1 1 2 100 21,4 14,3 7,1 14,3 14,3 7,1 7,1 14,3 110 37 4 5 34 19 3 2 6 100 33,6 3,6 4,5 30,9 17,3 2,7 1,8 5,5 32 12 0 0 2 7 0 0 11 100 37,5 0 0 6,3 21,9 0 0 34,4 8 3 3 0 0 2 0 0 0 100 37,5 37,5 0 0 25,0 0 0 0 8 3 0 0 3 2 0 0 0 100 37,5 0 0 37,5 25,0 0 0 0 47 11 4 8 4 5 3 3 9 100 23,4 8,5 17,0 8,5 10,6 6,4 6,4 19,1 56 15 2 6 14 15 0 4 0 100 26,8 3,6 10,7 25,0 26,8 0 7,1 0 2281 752 120 134 495 518 50 118 94 100 33,0 5,3 5,9 21,7 22,7 2,2 5,2 4,1 32 Noch Tabelle 1: Ergebnisse der Bewerber der Ausländerwahl 2000 nach Wahlbezirken Muslimischer Türkischer Bund - M.T.B. Wahlbezirk davon entfallen auf die Bewerber mit der Nr. Stimmen 1 2 3 4 5 6 7 8 01 Anzahl 72 23 4 8 2 11 14 8 2 % 100 31,9 5,6 11,1 2,8 15,3 19,4 11,1 2,8 02 Anzahl 128 35 11 27 10 19 9 15 2 % 100 27,3 8,6 21,1 7,8 14,8 7,0 11,7 1,6 03 Anzahl 106 38 3 27 1 19 3 5 10 % 100 35,8 2,8 25,5 0,9 17,9 2,8 4,7 9,4 04 Anzahl 0 0 0 0 0 0 0 0 0 % 100 0 0 0 0 0 0 0 0 05 Anzahl 35 13 0 9 0 3 1 0 9 % 100 37,1 0 25,7 0 8,6 2,9 0 25,7 06 Anzahl 16 4 0 6 0 0 6 0 0 % 100 25,0 0 37,5 0 0 37,5 0 0 07 Anzahl 75 19 10 17 1 15 1 11 1 % 100 25,3 13,3 22,7 1,3 20,0 1,3 14,7 1,3 08 Anzahl 54 17 2 11 2 11 4 2 5 % 100 31,5 3,7 20,4 3,7 20,4 7,4 3,7 9,3 09 Anzahl 160 55 13 15 8 30 13 14 12 % 100 34,4 8,1 9,4 5,0 18,8 8,1 8,8 7,5 10 Anzahl 147 51 3 44 0 14 15 2 18 % 100 34,7 2,0 29,9 0 9,5 10,2 1,4 12,2 11 Anzahl 16 5 2 0 0 4 4 1 0 % 100 31,3 12,5 0 0 25,0 25,0 6,3 0 12 Anzahl 24 9 0 9 0 6 0 0 0 % 100 37,5 0 37,5 0 25,0 0 0 0 13 Anzahl 32 8 2 6 4 4 4 2 2 % 100 25,0 6,3 18,8 12,5 12,5 12,5 6,3 6,3 14 Anzahl 3 1 1 1 0 0 0 0 0 % 100 33,3 33,3 33,3 0 0 0 0 0 15 Anzahl 38 12 5 2 3 2 0 0 14 % 100 31,6 13,2 5,3 7,9 5,3 0 0 36,8 16 Anzahl 54 8 6 9 9 8 6 3 5 % 100 14,8 11,1 16,7 16,7 14,8 11,1 5,6 9,3 17 Anzahl 152 40 19 37 25 22 7 1 1 % 100 26,3 12,5 24,3 16,4 14,5 4,6 0,7 0,7 18 Anzahl 120 23 19 12 19 5 8 27 7 % 100 19,2 15,8 10,0 15,8 4,2 6,7 22,5 5,8 19 Anzahl 32 6 3 2 6 2 1 8 4 % 100 18,8 9,4 6,3 18,8 6,3 3,1 25,0 12,5 20 Anzahl 88 14 16 17 15 0 7 18 1 % 100 15,9 18,2 19,3 17,0 0 8,0 20,5 1,1 33 Noch Tabelle 1: Ergebnisse der Bewerber der Ausländerwahl 2000 nach Wahlbezirken Muslimischer Türkischer Bund - M.T.B. Wahlbezirk davon entfallen auf die Bewerber mit der Nr. Stimmen 1 21 Anzahl % 22 Anzahl % 23 Anzahl % 24 Anzahl % 25 Anzahl % 26 Anzahl % 27 Anzahl % 28 Anzahl % 29 Anzahl % 30 Anzahl % 31 Anzahl % 32 Anzahl % 33 Anzahl % Insgesamt % 2 3 4 5 6 7 8 114 12 18 14 22 10 5 21 12 100 10,5 15,8 12,3 19,3 8,8 4,4 18,4 10,5 246 49 10 70 5 44 23 30 15 100 19,9 4,1 28,5 2,0 17,9 9,3 12,2 6,1 93 27 5 18 3 17 14 9 0 100 29,0 5,4 19,4 3,2 18,3 15,1 9,7 0 24 9 0 9 2 4 0 0 0 100 37,5 0 37,5 8,3 16,7 0 0 0 124 21 14 17 21 15 5 29 2 100 16,9 11,3 13,7 16,9 12,1 4,0 23,4 1,6 146 48 2 43 2 32 15 2 2 100 32,9 1,4 29,5 1,4 21,9 10,3 1,4 1,4 155 43 3 56 2 26 15 9 1 100 27,7 1,9 36,1 1,3 16,8 9,7 5,8 0,6 95 22 14 15 6 16 6 6 10 100 23,2 14,7 15,8 6,3 16,8 6,3 6,3 10,5 49 10 2 9 1 7 5 10 5 100 20,4 4,1 18,4 2,0 14,3 10,2 20,4 10,2 24 7 1 7 1 5 1 1 1 100 29,2 4,2 29,2 4,2 20,8 4,2 4,2 4,2 174 61 7 40 1 39 9 4 13 100 35,1 4,0 23,0 0,6 22,4 5,2 2,3 7,5 74 24 3 9 3 13 15 3 4 100 32,4 4,1 12,2 4,1 17,6 20,3 4,1 5,4 47 15 2 14 2 10 2 2 0 100 31,9 4,3 29,8 4,3 21,3 4,3 4,3 0 2717 729 200 580 176 413 218 243 158 100 26,8 7,4 21,3 6,5 15,2 8,0 8,9 5,8 34 Noch Tabelle 1: Ergebnisse der Bewerber der Ausländerwahl 2000 nach Wahlbezirken Liste der vereinigten Gemeinden - LVG Wahlbezirk davon entfallen auf die Bewerber mit der Nr. Stimmen 1 2 3 4 5 6 7 8 01 Anzahl 184 49 56 31 18 0 15 5 10 % 100 26,6 30,4 16,8 9,8 0 8,2 2,7 5,4 02 Anzahl 160 38 36 17 9 9 17 19 15 % 100 23,8 22,5 10,6 5,6 5,6 10,6 11,9 9,4 03 Anzahl 199 43 35 17 3 26 16 27 32 % 100 21,6 17,6 8,5 1,5 13,1 8,0 13,6 16,1 04 Anzahl 40 13 11 1 1 1 11 1 1 % 100 32,5 27,5 2,5 2,5 2,5 27,5 2,5 2,5 05 Anzahl 104 18 19 23 8 7 4 10 15 % 100 17,3 18,3 22,1 7,7 6,7 3,8 9,6 14,4 06 Anzahl 116 29 10 6 29 17 7 15 3 % 100 25,0 8,6 5,2 25,0 14,7 6,0 12,9 2,6 07 Anzahl 66 3 15 6 7 13 2 20 0 % 100 4,5 22,7 9,1 10,6 19,7 3,0 30,3 0 08 Anzahl 39 14 12 1 1 2 6 3 0 % 100 35,9 30,8 2,6 2,6 5,1 15,4 7,7 0 09 Anzahl 126 48 35 1 0 0 42 0 0 % 100 38,1 27,8 0,8 0 0 33,3 0 0 10 Anzahl 180 51 31 8 31 11 28 13 7 % 100 28,3 17,2 4,4 17,2 6,1 15,6 7,2 3,9 11 Anzahl 86 10 22 24 2 11 5 7 5 % 100 11,6 25,6 27,9 2,3 12,8 5,8 8,1 5,8 12 Anzahl 168 17 20 18 15 27 14 47 10 % 100 10,1 11,9 10,7 8,9 16,1 8,3 28,0 6,0 13 Anzahl 85 23 22 13 5 0 15 0 7 % 100 27,1 25,9 15,3 5,9 0 17,6 0 8,2 14 Anzahl 9 1 1 1 3 0 2 0 1 % 100 11,1 11,1 11,1 33,3 0 22,2 0 11,1 15 Anzahl 82 14 10 5 3 23 13 14 0 % 100 17,1 12,2 6,1 3,7 28,0 15,9 17,1 0 16 Anzahl 89 15 14 8 1 6 17 22 6 % 100 16,9 15,7 9,0 1,1 6,7 19,1 24,7 6,7 17 Anzahl 80 11 15 11 13 2 11 14 3 % 100 13,8 18,8 13,8 16,3 2,5 13,8 17,5 3,8 18 Anzahl 48 18 14 6 1 0 9 0 0 % 100 37,5 29,2 12,5 2,1 0 18,8 0 0 19 Anzahl 56 10 6 13 9 11 2 4 1 % 100 17,9 10,7 23,2 16,1 19,6 3,6 7,1 1,8 20 Anzahl 115 32 27 2 33 0 9 3 9 % 100 27,8 23,5 1,7 28,7 0 7,8 2,6 7,8 35 Noch Tabelle 1: Ergebnisse der Bewerber der Ausländerwahl 2000 nach Wahlbezirken Liste der vereinigten Gemeinden - LVG Wahlbezirk davon entfallen auf die Bewerber mit der Nr. Stimmen 1 21 Anzahl % 22 Anzahl % 23 Anzahl % 24 Anzahl % 25 Anzahl % 26 Anzahl % 27 Anzahl % 28 Anzahl % 29 Anzahl % 30 Anzahl % 31 Anzahl % 32 Anzahl % 33 Anzahl % Insgesamt % 2 3 4 5 6 7 8 119 23 21 7 35 2 16 11 4 100 19,3 17,6 5,9 29,4 1,7 13,4 9,2 3,4 91 21 16 6 4 12 12 16 4 100 23,1 17,6 6,6 4,4 13,2 13,2 17,6 4,4 76 21 15 10 4 4 11 7 4 100 27,6 19,7 13,2 5,3 5,3 14,5 9,2 5,3 131 23 20 11 11 18 27 18 3 100 17,6 15,3 8,4 8,4 13,7 20,6 13,7 2,3 126 51 17 6 6 6 27 7 6 100 40,5 13,5 4,8 4,8 4,8 21,4 5,6 4,8 254 93 52 16 5 3 57 13 15 100 36,6 20,5 6,3 2,0 1,2 22,4 5,1 5,9 144 41 30 7 16 3 38 3 6 100 28,5 20,8 4,9 11,1 2,1 26,4 2,1 4,2 112 35 25 3 8 0 37 0 4 100 31,3 22,3 2,7 7,1 0 33,0 0 3,6 95 30 23 4 8 2 23 3 2 100 31,6 24,2 4,2 8,4 2,1 24,2 3,2 2,1 56 17 10 2 4 0 21 0 2 100 30,4 17,9 3,6 7,1 0 37,5 0 3,6 164 46 35 13 7 14 39 10 0 100 28,0 21,3 7,9 4,3 8,5 23,8 6,1 0 120 42 22 0 6 2 42 3 3 100 35,0 18,3 0 5,0 1,7 35,0 2,5 2,5 63 7 15 12 3 4 4 16 2 100 11,1 23,8 19,0 4,8 6,3 6,3 25,4 3,2 3583 907 712 309 309 236 599 331 180 100 25,3 19,9 8,6 8,6 6,6 16,7 9,2 5,0 36 Noch Tabelle 1: Ergebnisse der Bewerber der Ausländerwahl 2000 nach Wahlbezirken Liste für gleiche Rechte - LGR Wahlbezirk davon entfallen auf die Bewerber mit der Nr. Stimmen 1 01 Anzahl 0 2 0 3 0 4 5 6 0 0 0 7 8 0 0 0 % 100 0 0 0 0 0 0 0 0 02 Anzahl 72 10 15 10 5 8 16 4 4 % 100 13,9 20,8 13,9 6,9 11,1 22,2 5,6 5,6 03 Anzahl 48 6 4 6 7 10 7 4 4 % 100 12,5 8,3 12,5 14,6 20,8 14,6 8,3 8,3 04 Anzahl 13 4 3 3 0 2 0 0 1 % 100 30,8 23,1 23,1 0 15,4 0 0 7,7 05 Anzahl 0 0 0 0 0 0 0 0 0 % 100 0 0 0 0 0 0 0 0 06 Anzahl 8 1 1 1 1 1 1 1 1 % 100 12,5 12,5 12,5 12,5 12,5 12,5 12,5 12,5 07 Anzahl 260 44 37 25 24 50 25 28 27 % 100 16,9 14,2 9,6 9,2 19,2 9,6 10,8 10,4 08 Anzahl 40 9 5 9 1 13 1 1 1 % 100 22,5 12,5 22,5 2,5 32,5 2,5 2,5 2,5 09 Anzahl 8 3 2 0 0 3 0 0 0 % 100 37,5 25,0 0 0 37,5 0 0 0 10 Anzahl 48 8 4 10 4 10 4 4 4 % 100 16,7 8,3 20,8 8,3 20,8 8,3 8,3 8,3 11 Anzahl 23 3 4 5 2 2 2 2 3 % 100 13,0 17,4 21,7 8,7 8,7 8,7 8,7 13,0 12 Anzahl 8 3 3 1 0 1 0 0 0 % 100 37,5 37,5 12,5 0 12,5 0 0 0 13 Anzahl 32 6 0 6 2 10 4 4 0 % 100 18,8 0 18,8 6,3 31,3 12,5 12,5 0 14 Anzahl 0 0 0 0 0 0 0 0 0 % 100 0 0 0 0 0 0 0 0 15 Anzahl 114 14 37 8 10 14 11 10 10 % 100 12,3 32,5 7,0 8,8 12,3 9,6 8,8 8,8 16 Anzahl 48 8 13 13 0 7 2 1 4 % 100 16,7 27,1 27,1 0 14,6 4,2 2,1 8,3 17 Anzahl 16 6 6 4 0 0 0 0 0 % 100 37,5 37,5 25,0 0 0 0 0 0 18 Anzahl 56 6 6 9 6 9 8 6 6 % 100 10,7 10,7 16,1 10,7 16,1 14,3 10,7 10,7 19 Anzahl 0 0 0 0 0 0 0 0 0 % 100 0 0 0 0 0 0 0 0 20 Anzahl 209 61 58 23 14 18 8 8 19 % 100 29,2 27,8 11,0 6,7 8,6 3,8 3,8 9,1 37 Noch Tabelle 1: Ergebnisse der Bewerber der Ausländerwahl 2000 nach Wahlbezirken Liste für gleiche Rechte - LGR Wahlbezirk davon entfallen auf die Bewerber mit der Nr. Stimmen 1 21 Anzahl % 22 Anzahl % 23 Anzahl % 24 Anzahl % 25 Anzahl % 26 Anzahl % 27 Anzahl % 28 Anzahl % 29 Anzahl % 30 Anzahl % 31 Anzahl % 32 Anzahl % 33 Anzahl % Insgesamt % 2 3 4 5 6 7 8 153 28 17 19 8 29 21 23 8 100 18,3 11,1 12,4 5,2 19,0 13,7 15,0 5,2 80 24 22 19 2 4 3 3 3 100 30,0 27,5 23,8 2,5 5,0 3,8 3,8 3,8 32 6 6 10 1 4 1 1 3 100 18,8 18,8 31,3 3,1 12,5 3,1 3,1 9,4 64 11 4 8 4 11 4 18 4 100 17,2 6,3 12,5 6,3 17,2 6,3 28,1 6,3 38 12 7 11 3 0 2 1 2 100 31,6 18,4 28,9 7,9 0 5,3 2,6 5,3 109 32 21 32 2 12 4 4 2 100 29,4 19,3 29,4 1,8 11,0 3,7 3,7 1,8 32 9 3 2 4 5 7 1 1 100 28,1 9,4 6,3 12,5 15,6 21,9 3,1 3,1 72 21 11 8 6 14 6 0 6 100 29,2 15,3 11,1 8,3 19,4 8,3 0 8,3 16 0 2 2 6 1 3 0 2 100 0 12,5 12,5 37,5 6,3 18,8 0 12,5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 100 0 0 0 0 0 0 0 0 32 12 12 8 0 0 0 0 0 100 37,5 37,5 25,0 0 0 0 0 0 8 3 3 2 0 0 0 0 0 100 37,5 37,5 25,0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 100 0 0 0 0 0 0 0 0 1639 350 306 254 112 238 140 124 115 100 21,4 18,7 15,5 6,8 14,5 8,5 7,6 7,0 38 Noch Tabelle 1: Ergebnisse der Bewerber der Ausländerwahl 2000 nach Wahlbezirken Serbisch-orthodoxe Kirche/Serbische und Jugoslawische Vereine - SPC/S/CG/RS Wahlbezirk davon entfallen auf die Bewerber mit der Nr. Stimmen 1 2 3 4 5 6 7 8 01 Anzahl 61 18 1 9 5 11 2 0 15 % 100 29,5 1,6 14,8 8,2 18,0 3,3 0 24,6 02 Anzahl 156 50 12 16 18 2 19 7 32 % 100 32,1 7,7 10,3 11,5 1,3 12,2 4,5 20,5 03 Anzahl 98 32 0 11 22 0 15 6 12 % 100 32,7 0 11,2 22,4 0 15,3 6,1 12,2 04 Anzahl 131 29 15 20 13 3 5 15 31 % 100 22,1 11,5 15,3 9,9 2,3 3,8 11,5 23,7 05 Anzahl 37 13 7 8 1 0 6 0 2 % 100 35,1 18,9 21,6 2,7 0 16,2 0 5,4 06 Anzahl 127 37 2 13 7 15 22 5 26 % 100 29,1 1,6 10,2 5,5 11,8 17,3 3,9 20,5 07 Anzahl 68 27 0 13 0 10 14 4 0 % 100 39,7 0 19,1 0 14,7 20,6 5,9 0 08 Anzahl 110 30 7 14 11 7 8 17 16 % 100 27,3 6,4 12,7 10,0 6,4 7,3 15,5 14,5 09 Anzahl 97 26 1 14 7 9 2 13 25 % 100 26,8 1,0 14,4 7,2 9,3 2,1 13,4 25,8 10 Anzahl 134 44 11 8 3 6 12 13 37 % 100 32,8 8,2 6,0 2,2 4,5 9,0 9,7 27,6 11 Anzahl 101 32 10 13 15 1 5 8 17 % 100 31,7 9,9 12,9 14,9 1,0 5,0 7,9 16,8 12 Anzahl 135 31 13 30 15 3 13 8 22 % 100 23,0 9,6 22,2 11,1 2,2 9,6 5,9 16,3 13 Anzahl 185 44 8 28 23 13 14 11 44 % 100 23,8 4,3 15,1 12,4 7,0 7,6 5,9 23,8 14 Anzahl 38 12 1 4 1 0 5 6 9 % 100 31,6 2,6 10,5 2,6 0 13,2 15,8 23,7 15 Anzahl 54 19 4 13 6 0 0 2 10 % 100 35,2 7,4 24,1 11,1 0 0 3,7 18,5 16 Anzahl 91 33 7 1 6 6 7 3 28 % 100 36,3 7,7 1,1 6,6 6,6 7,7 3,3 30,8 17 Anzahl 14 3 0 0 6 0 2 0 3 % 100 21,4 0 0 42,9 0 14,3 0 21,4 18 Anzahl 56 17 0 11 4 6 2 2 14 % 100 30,4 0 19,6 7,1 10,7 3,6 3,6 25,0 19 Anzahl 13 3 0 1 3 0 3 1 2 % 100 23,1 0 7,7 23,1 0 23,1 7,7 15,4 20 Anzahl 142 45 25 16 12 3 14 6 21 % 100 31,7 17,6 11,3 8,5 2,1 9,9 4,2 14,8 39 Noch Tabelle 1: Ergebnisse der Bewerber der Ausländerwahl 2000 nach Wahlbezirken Serbisch-orthodoxe Kirche/Serbische und Jugoslawische Vereine - SPC/S/CG/RS Wahlbezirk davon entfallen auf die Bewerber mit der Nr. Stimmen 1 21 Anzahl % 22 Anzahl % 23 Anzahl % 24 Anzahl % 25 Anzahl % 26 Anzahl % 27 Anzahl % 28 Anzahl % 29 Anzahl % 30 Anzahl % 31 Anzahl % 32 Anzahl % 33 Anzahl % Insgesamt % 2 3 4 5 6 7 8 55 19 8 6 7 1 3 1 10 100 34,5 14,5 10,9 12,7 1,8 5,5 1,8 18,2 64 23 11 4 13 0 3 7 3 100 35,9 17,2 6,3 20,3 0 4,7 10,9 4,7 80 29 2 2 9 4 2 14 18 100 36,3 2,5 2,5 11,3 5,0 2,5 17,5 22,5 118 37 19 13 6 0 7 11 25 100 31,4 16,1 11,0 5,1 0 5,9 9,3 21,2 95 30 10 2 15 2 3 23 10 100 31,6 10,5 2,1 15,8 2,1 3,2 24,2 10,5 62 13 0 18 6 0 3 6 16 100 21,0 0 29,0 9,7 0 4,8 9,7 25,8 118 41 11 9 15 8 10 3 21 100 34,7 9,3 7,6 12,7 6,8 8,5 2,5 17,8 65 17 6 5 10 5 7 4 11 100 26,2 9,2 7,7 15,4 7,7 10,8 6,2 16,9 24 6 0 0 0 4 3 2 9 100 25,0 0 0 0 16,7 12,5 8,3 37,5 4 1 0 0 1 1 1 0 0 100 25,0 0 0 25,0 25,0 25,0 0 0 32 6 2 2 3 0 2 6 11 100 18,8 6,3 6,3 9,4 0 6,3 18,8 34,4 48 18 5 2 3 0 1 8 11 100 37,5 10,4 4,2 6,3 0 2,1 16,7 22,9 112 40 15 9 4 3 10 14 17 100 35,7 13,4 8,0 3,6 2,7 8,9 12,5 15,2 2725 825 213 315 270 123 225 226 528 100 30,3 7,8 11,6 9,9 4,5 8,3 8,3 19,4 40 Noch Tabelle 1: Ergebnisse der Bewerber der Ausländerwahl 2000 nach Wahlbezirken Bürgerengagement für Stuttgart - BEST Wahlbezirk davon entfallen auf die Bewerber mit der Nr. Stimmen 01 Anzahl 1 2 3 4 5 6 7 8 % 72 100 24 33,3 27 37,5 21 29,2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 02 Anzahl 144 46 44 14 9 0 4 2 25 % 100 31,9 30,6 9,7 6,3 0 2,8 1,4 17,4 03 Anzahl 29 9 10 4 0 0 0 0 6 % 100 31,0 34,5 13,8 0 0 0 0 20,7 04 Anzahl 32 10 8 3 7 1 1 1 1 % 100 31,3 25,0 9,4 21,9 3,1 3,1 3,1 3,1 05 Anzahl 131 47 48 24 3 0 2 6 1 % 100 35,9 36,6 18,3 2,3 0 1,5 4,6 0,8 06 Anzahl 32 12 10 4 6 0 0 0 0 % 100 37,5 31,3 12,5 18,8 0 0 0 0 07 Anzahl 102 38 32 14 0 0 3 3 12 % 100 37,3 31,4 13,7 0 0 2,9 2,9 11,8 08 Anzahl 200 74 50 27 0 0 5 5 39 % 100 37,0 25,0 13,5 0 0 2,5 2,5 19,5 09 Anzahl 141 45 41 22 9 2 4 2 16 % 100 31,9 29,1 15,6 6,4 1,4 2,8 1,4 11,3 10 Anzahl 345 123 96 37 17 4 6 3 59 % 100 35,7 27,8 10,7 4,9 1,2 1,7 0,9 17,1 11 Anzahl 176 52 46 10 8 0 12 12 36 % 100 29,5 26,1 5,7 4,5 0 6,8 6,8 20,5 12 Anzahl 80 30 28 16 0 0 0 0 6 % 100 37,5 35,0 20,0 0 0 0 0 7,5 13 Anzahl 144 39 39 25 7 7 7 7 13 % 100 27,1 27,1 17,4 4,9 4,9 4,9 4,9 9,0 14 Anzahl 174 60 58 30 14 2 6 2 2 % 100 34,5 33,3 17,2 8,0 1,1 3,4 1,1 1,1 15 Anzahl 70 22 21 13 2 6 0 6 0 % 100 31,4 30,0 18,6 2,9 8,6 0 8,6 0 16 Anzahl 95 32 24 13 7 1 9 4 5 % 100 33,7 25,3 13,7 7,4 1,1 9,5 4,2 5,3 17 Anzahl 88 33 27 18 4 1 1 0 4 % 100 37,5 30,7 20,5 4,5 1,1 1,1 0 4,5 18 Anzahl 120 42 42 26 5 0 2 0 3 % 100 35,0 35,0 21,7 4,2 0 1,7 0 2,5 19 Anzahl 87 26 29 13 13 2 2 1 1 % 100 29,9 33,3 14,9 14,9 2,3 2,3 1,1 1,1 20 Anzahl 174 66 61 39 6 0 0 2 0 % 100 37,9 35,1 22,4 3,4 0 0 1,1 0 41 Noch Tabelle 1: Ergebnisse der Bewerber der Ausländerwahl 2000 nach Wahlbezirken Bürgerengagement für Stuttgart - BEST Wahlbezirk davon entfallen auf die Bewerber mit der Nr. Stimmen 1 21 Anzahl % 22 Anzahl % 23 Anzahl % 24 Anzahl % 25 Anzahl % 26 Anzahl % 27 Anzahl % 28 Anzahl % 29 Anzahl % 30 Anzahl % 31 Anzahl % 32 Anzahl % 33 Anzahl % Insgesamt % 2 3 4 5 6 7 8 277 80 75 40 16 1 19 20 26 100 28,9 27,1 14,4 5,8 0,4 6,9 7,2 9,4 152 56 55 36 0 0 0 5 0 100 36,8 36,2 23,7 0 0 0 3,3 0 64 11 15 11 9 3 3 6 6 100 17,2 23,4 17,2 14,1 4,7 4,7 9,4 9,4 215 58 54 25 20 18 6 20 14 100 27,0 25,1 11,6 9,3 8,4 2,8 9,3 6,5 152 55 52 25 16 0 0 0 4 100 36,2 34,2 16,4 10,5 0 0 0 2,6 952 340 333 218 30 5 7 6 13 100 35,7 35,0 22,9 3,2 0,5 0,7 0,6 1,4 224 77 73 38 11 9 2 6 8 100 34,4 32,6 17,0 4,9 4,0 0,9 2,7 3,6 128 40 34 21 19 4 4 3 3 100 31,3 26,6 16,4 14,8 3,1 3,1 2,3 2,3 48 11 14 7 4 1 5 3 3 100 22,9 29,2 14,6 8,3 2,1 10,4 6,3 6,3 48 10 9 7 3 5 6 2 6 100 20,8 18,8 14,6 6,3 10,4 12,5 4,2 12,5 168 57 50 24 21 3 0 6 7 100 33,9 29,8 14,3 12,5 1,8 0 3,6 4,2 56 21 20 6 1 1 1 0 6 100 37,5 35,7 10,7 1,8 1,8 1,8 0 10,7 24 9 8 4 3 0 0 0 0 100 37,5 33,3 16,7 12,5 0 0 0 0 4944 1655 1533 835 270 76 117 133 325 100 33,5 31,0 16,9 5,5 1,5 2,4 2,7 6,6 42 Tabelle 2: Ergebnisse der Ausländerwahl 2000 nach Wahlbezirken und Wahlvorschlägen davon entfallen auf die Wahlvorschläge Wahlbezirk Stimmen insgesamt Kurdische Liste KIS M.T.B. LVG SPC/S/ CG/RS LGR BEST 01 Anzahl 752 315 48 72 184 0 61 72 % 100 41,9 6,4 9,6 24,5 0,0 8,1 9,6 02 Anzahl 1014 314 40 128 160 72 156 144 % 100 31,0 3,9 12,6 15,8 7,1 15,4 14,2 03 Anzahl 1038 518 40 106 199 48 98 29 % 100 49,9 3,9 10,2 19,2 4,6 9,4 2,8 04 Anzahl 416 176 24 0 40 13 131 32 % 100 42,3 5,8 0,0 9,6 3,1 31,5 7,7 05 Anzahl 549 218 24 35 104 0 37 131 % 100 39,7 4,4 6,4 18,9 0,0 6,7 23,9 06 Anzahl 483 138 46 16 116 8 127 32 % 100 28,6 9,5 3,3 24,0 1,7 26,3 6,6 07 Anzahl 781 130 80 75 66 260 68 102 % 100 16,6 10,2 9,6 8,5 33,3 8,7 13,1 08 Anzahl 653 162 48 54 39 40 110 200 % 100 24,8 7,4 8,3 6,0 6,1 16,8 30,6 09 Anzahl 770 174 64 160 126 8 97 141 % 100 22,6 8,3 20,8 16,4 1,0 12,6 18,3 10 Anzahl 1031 68 109 147 180 48 134 345 % 100 6,6 10,6 14,3 17,5 4,7 13,0 33,5 11 Anzahl 627 199 26 16 86 23 101 176 % 100 31,7 4,1 2,6 13,7 3,7 16,1 28,1 12 Anzahl 762 315 32 24 168 8 135 80 % 100 41,3 4,2 3,1 22,0 1,0 17,7 10,5 13 Anzahl 853 287 88 32 85 32 185 144 % 100 33,6 10,3 3,8 10,0 3,8 21,7 16,9 14 Anzahl 343 111 8 3 9 0 38 174 % 100 32,4 2,3 0,9 2,6 0,0 11,1 50,7 15 Anzahl 559 177 24 38 82 114 54 70 % 100 31,7 4,3 6,8 14,7 20,4 9,7 12,5 16 Anzahl 629 196 56 54 89 48 91 95 % 100 31,2 8,9 8,6 14,1 7,6 14,5 15,1 17 Anzahl 797 217 230 152 80 16 14 88 % 100 27,2 28,9 19,1 10,0 2,0 1,8 11,0 18 Anzahl 502 38 64 120 48 56 56 120 % 100 7,6 12,7 23,9 9,6 11,2 11,2 23,9 19 Anzahl 340 33 119 32 56 0 13 87 % 100 9,7 35,0 9,4 16,5 0,0 3,8 25,6 20 Anzahl 1103 159 216 88 115 209 142 174 % 100 14,4 19,6 8,0 10,4 18,9 12,9 15,8 43 Noch Tabelle 2: Ergebnisse der Ausländerwahl 2000 nach Wahlbezirken und Wahlvorschlägen davon entfallen auf die Wahlvorschläge Wahlbezirk Stimmen insgesamt 21 Anzahl % 22 Anzahl % 23 Anzahl % 24 Anzahl % 25 Anzahl % 26 Anzahl % 27 Anzahl % 28 Anzahl % 29 Anzahl % 30 Anzahl % 31 Anzahl % 32 Anzahl % 33 Anzahl % Insgesamt % Kurdische Liste KIS M.T.B. LVG SPC/S/ CG/RS LGR BEST 1209 245 246 114 119 153 55 277 100 20,3 20,3 9,4 9,8 12,7 4,5 22,9 964 275 56 246 91 80 64 152 100 28,5 5,8 25,5 9,4 8,3 6,6 15,8 631 166 120 93 76 32 80 64 100 26,3 19,0 14,7 12,0 5,1 12,7 10,1 817 206 59 24 131 64 118 215 100 25,2 7,2 2,9 16,0 7,8 14,4 26,3 780 173 72 124 126 38 95 152 100 22,2 9,2 15,9 16,2 4,9 12,2 19,5 1811 221 67 146 254 109 62 952 100 12,2 3,7 8,1 14,0 6,0 3,4 52,6 932 245 14 155 144 32 118 224 100 26,3 1,5 16,6 15,5 3,4 12,7 24,0 1083 501 110 95 112 72 65 128 100 46,3 10,2 8,8 10,3 6,6 6,0 11,8 344 80 32 49 95 16 24 48 100 23,3 9,3 14,2 27,6 4,7 7,0 14,0 232 92 8 24 56 0 4 48 100 39,7 3,4 10,3 24,1 0,0 1,7 20,7 789 211 8 174 164 32 32 168 100 26,7 1,0 22,1 20,8 4,1 4,1 21,3 511 158 47 74 120 8 48 56 100 30,9 9,2 14,5 23,5 1,6 9,4 11,0 364 62 56 47 63 0 112 24 100 17,0 15,4 12,9 17,3 0,0 30,8 6,6 24469 6580 2281 2717 3583 1639 2725 4944 100 26,9 9,3 11,1 14,6 6,7 11,1 20,2 44 Tabelle 3: Einteilung des Wahlgebiets nach Stadtbezirken und Stadtteilen Wahlbezirk Stadtteilnummer Stadtbezirksname Stadtteilname 01 010-1 West Solitude 01 020-1 West Rotwildpark 01 030-1 West West 1 01 030-2 West West 2 01 030-3 West West 3 01 030-6 West West 6 01 100-1 Botnang Botnang 1 01 100-2 Botnang Botnang 2 02 030-4 West West 4 03 030-5 West West 5 04 031-1 Mitte Mitte 1 04 031-2 Mitte Mitte 2 04 031-3 Mitte Mitte 3 04 031-4 Mitte Mitte 4 04 031-5 Mitte Mitte 5 04 031-6 Mitte Mitte 6 05 031-7 Mitte Mitte 7 06 032-1 Nord Nord 1 06 032-2 Nord Nord 2 06 032-3 Nord Nord 3 06 032-4 Nord Nord 4 06 032-5 Nord Nord 5 07 032-6 Nord Nord 6 08 033-2 Ost Ost 2 08 033-3 Ost Ost 3 09 033-1 Ost Ost 1 09 033-8 Ost Ost 8 09 034-1 Ost Frauenkopf 10 033-5 Ost Ost 5 10 033-6 Ost Ost 6 10 033-7 Ost Ost 7 11 035-1 Süd Süd 1 11 035-3 Süd Süd 3 11 035-5 Süd Süd 5 11 035-6 Süd Süd 6 11 040-1 Süd Kaltental 12 035-2 Süd Süd 2 13 035-4 Süd Süd 4 14 800-1 Degerloch Degerloch 1 14 800-2 Degerloch Degerloch 2 14 800-3 Degerloch Degerloch 3 14 800-4 Degerloch Degerloch 4 14 800-5 Degerloch Degerloch 5 14 801-1 Degerloch Hoffeld 45 Noch Tabelle 3: Einteilung des Wahlgebiets nach Stadtbezirken und Stadtteilen Wahlbezirk Stadtteilnummer Stadtbezirksname Stadtteilname 15 110-1 Feuerbach Feuerbach 1 15 110-2 Feuerbach Feuerbach 2 15 110-3 Feuerbach Feuerbach 3 15 110-5 Feuerbach Feuerbach 5 16 110-4 Feuerbach Feuerbach 4 16 110-6 Feuerbach Feuerbach 6 16 110-7 Feuerbach Feuerbach 7 16 110-8 Feuerbach Feuerbach 8 17 120-1 Weilimdorf Weilimdorf 1 17 120-2 Weilimdorf Weilimdorf 2 17 120-3 Weilimdorf Weilimdorf 3 17 120-4 Weilimdorf Weilimdorf 4 17 120-5 Weilimdorf Weilimdorf 5 18 121-1 Weilimdorf Bergheim 1 18 121-2 Weilimdorf Bergheim 2 18 122-1 Weilimdorf Giebel 18 123-1 Weilimdorf Hausen 18 124-1 Weilimdorf Wolfbusch 19 200-1 Stammheim Stammheim 1 19 200-2 Stammheim Stammheim 2 19 210-1 Zuffenhausen Zuffenhausen 1 19 210-2 Zuffenhausen Zuffenhausen 2 19 210-3 Zuffenhausen Zuffenhausen 3 19 211-1 Zuffenhausen Neuwirtshaus 20 210-4 Zuffenhausen Zuffenhausen 4 20 210-5 Zuffenhausen Zuffenhausen 5 20 210-6 Zuffenhausen Zuffenhausen 6 20 210-7 Zuffenhausen Zuffenhausen 7 20 210-8 Zuffenhausen Zuffenhausen 8 21 212-1 Zuffenhausen Rot 21 220-1 Zuffenhausen Zazenhausen 21 301-1 Mühlhausen Freiberg 22 300-1 Mühlhausen Mühlhausen 22 302-1 Mühlhausen Mönchfeld 22 310-1 Mühlhausen Hofen 22 311-1 Mühlhausen Neugereut 22 320-1 Münster Münster 22 403-1 Bad Cannstatt Steinhaldenfeld 23 400-1 Bad Cannstatt Bad Cannstatt 1 23 400-2 Bad Cannstatt Bad Cannstatt 2 23 402-1 Bad Cannstatt Sommerrain 24 400-4 Bad Cannstatt Bad Cannstatt 4 24 400-6 Bad Cannstatt Bad Cannstatt 6 25 400-3 Bad Cannstatt Bad Cannstatt 3 25 400-5 Bad Cannstatt Bad Cannstatt 5 46 Noch Tabelle 3: Einteilung des Wahlgebiets nach Stadtbezirken und Stadtteilen Wahlbezirk Stadtteilnummer Stadtbezirksname Stadtteilname 26 400-7 Bad Cannstatt Bad Cannstatt 7 26 400-8 Bad Cannstatt Bad Cannstatt 8 26 400-9 Bad Cannstatt Bad Cannstatt 9 26 401-1 Bad Cannstatt Burgholzhof 27 500-1 Untertürkheim Untertürkheim 1 27 500-2 Untertürkheim Untertürkheim 2 27 500-3 Untertürkheim Untertürkheim 3 27 500-4 Untertürkheim Untertürkheim 4 27 500-5 Untertürkheim Untertürkheim 5 27 500-6 Untertürkheim Untertürkheim 6 27 501-1 Untertürkheim Luginsland 27 510-1 Untertürkheim Rotenberg 27 520-1 Obertürkheim Obertürkheim 27 530-1 Obertürkheim Uhlbach 28 540-1 Hedelfingen Hedelfingen 1 28 540-2 Hedelfingen Hedelfingen 2 28 541-1 Hedelfingen Lederberg 28 550-1 Hedelfingen Rohracker 28 560-1 Wangen Wangen 29 600-1 Sillenbuch Sillenbuch 1 29 600-2 Sillenbuch Sillenbuch 2 29 610-1 Sillenbuch Heumaden 1 29 610-2 Sillenbuch Heumaden 2 29 610-3 Sillenbuch Heumaden 3 29 610-4 Sillenbuch Heumaden 4 29 620-1 Sillenbuch Riedenberg 30 700-1 Birkach Birkach 1 30 700-2 Birkach Birkach 2 30 700-3 Birkach Birkach 3 30 701-1 Birkach Schönberg 30 720-1 Plieningen Plieningen 30 721-1 Plieningen Steckfeld 30 722-1 Plieningen Asemwald 30 723-1 Plieningen Hohenheim 31 810-1 Möhringen Möhringen 1 31 810-2 Möhringen Möhringen 2 31 810-4 Möhringen Möhringen 4 31 810-5 Möhringen Möhringen 5 31 811-1 Möhringen Fasanenhof 31 812-1 Möhringen Sonnenberg 47 Noch Tabelle 3: Einteilung des Wahlgebiets nach Stadtbezirken und Stadtteilen Wahlbezirk Stadtteilnummer Stadtbezirksname Stadtteilname 32 810-3 Möhringen Möhringen 3 32 900-1 Vaihingen Vaihingen 1 32 900-2 Vaihingen Vaihingen 2 32 900-3 Vaihingen Vaihingen 3 32 900-4 Vaihingen Vaihingen 4 32 900-5 Vaihingen Vaihingen 5 32 910-1 Vaihingen Rohr 1 32 910-2 Vaihingen Rohr 2 32 911-1 Vaihingen Dürrlewang 33 900-6 Vaihingen Vaihingen 6 33 900-7 Vaihingen Vaihingen 7 33 900-8 Vaihingen Vaihingen 8 33 900-9 Vaihingen Vaihingen 9 33 901-1 Vaihingen Büsnau 48 Tabelle 4: Wahlraumverzeichnis für die Wahl zum Internationalen Ausschuss am 19. März 2000 Wahlbezirk Name des Wahllokals Anschrift Stadtteil 01 02 Nikolauspflege, Dillmann-Gymnasium, Am Kräherwald 271 Forststr. 43, Zugang Falkertstr. Stuttgart-West Stuttgart-West 03 Wirtschaftsgymnasium West, Rotebühlstr. 101, Stuttgart-West 04 Stadtbücherei, Wilhelmspalais, Konrad-Adenauer-Str. 2 Stuttgart-Mitte 05 Stadtbücherei, Wilhelmspalais, Konrad-Adenauer-Str. 2 Stuttgart-Mitte 06 Pragschule, Friedhofstr. 74, Stuttgart-Nord 07 Steinbeisschule, Steinbeisstr. 5 Stuttgart-Nord 08 Wagenburg-Gymnasium, Wagenburg-Str. 30, Stuttgart-Ost 09 Wagenburg-Gymnasium, Wagenburg-Str. 30, Stuttgart-Ost 10 Ameisenbergschule, Ameisenbergstr. 2, Neubau Stuttgart-Ost 11 Altes Feuerwehrhaus, Möhringer Str. 56 Stuttgart-Süd 12 Altes Feuerwehrhaus, Möhringer Str. 56 Stuttgart-Süd 13 Altes Feuerwehrhaus, Möhringer Str. 56 Stuttgart-Süd 14 Treffpunkt, Mittlere Str. 17, Degerloch 15 Louis-Leitz-Schule, Wiener Str. 51, Gymnastikraum Feuerbach 16 Louis-Leitz-Schule, Wiener Str. 51, Gymnastikraum Feuerbach 17 Bezirksamt Weilimdorf, Löwen-Markt 1, Foyer Weilimdorf 18 Rappachschule, Sandbuckel 45, Giebel 19 Park-Realschule, Marconistr. 65, Zi. 5 EG, Zuffenhausen 20 Bezirksrathaus Kantine, Emil-Schuler-Platz 1, Zuffenhausen 21 Rilke-Realschule, Tapachstr. 60, Rot 22 Grundschule Hofen, Walchenseestr. 15,Werkraum Hofen 23 Sommerrainschule, Edelweißweg 11 Sommerrain 24 Wilhelm-Maybach-Schule, Gnesener Str. 44 Bad Cannstatt 25 Jahn-Realschule, Überkinger Str. 48 Bad Cannstatt 26 Altenburgschule, Auf der Altenburg 10, Bad Cannstatt 27 Linden-Realschule, Lindenschulstr. 20, Untertürkheim 28 Wilhelmsschule Wangen, Hedelfinger Str. 9 Wangen 29 Bezirksamt Sillenbuch, Aixheimer Str. 25 Sillenbuch 30 Bezirksrathaus, Filderhauptstr. 155, Plieningen 31 Grund- u. Hauptschule, Vaihinger Str. 30, Möhringen 32 Fanny-Leicht-Gymnasium, Fanny-Leicht-Str. 13, Vaihingen 33 Universität L3 Seminarraum, Pfaffenwaldring 31, Vaihingen 49 0/9 Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Beteiligung ausländischer Einwohnerinnen und Einwohner am kommunalen Geschehen Vom 17. Dezember 19981) Bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Stuttgart Nr. 21 vom 27. Mai 1999 1) Zuletzt geändert am 11. Mai 2000 (Amtsblatt Nr. 21 vom 25. Mai 2000) Der Gemeinderat hat auf Grund der §§ 4 Abs. 1 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg in Verbindung mit § 16 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart am 17. Dezember 1998 die nachfolgende Satzung sowie als Bestandteil dieser Satzung gemäß § 3 Abs. 6 am 20. Mai 1999 die als Anlage beigefügte Wahlordnung beschlossen: §1 Internationaler Ausschuss (1) Die Stadt Stuttgart bildet einen Internationalen Ausschuss als beratenden Ausschuss des Gemeinderats, in dem ausländische Staatsangehörige als sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner mitwirken. (2) Der Ausschuss hat die Aufgabe, den Gemeinderat bei der Erfüllung seiner Aufgaben in allen Fragen, welche die in Stuttgart wohnenden ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner allgemein betreffen, durch Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen zu beraten. (3) Anliegen des Internationalen Ausschusses, die einem von ihm gefassten Beschluss zugrunde gelegen haben, sind als Verhandlungsgegenstände (§ 18 GOG) auf eine der nächsten Tagesordnungen des zuständigen Ausschusses und/oder des Gemeinderats zu setzen, sofern über das zum Ausdruck gebrachte Begehren nicht vom Oberbürgermeister in eigener Zuständigkeit zu entscheiden ist oder das Bürgermeisteramt zusagt, die Angelegenheit zu einem späteren Zeitpunkt von sich aus auf die Tagesordnung der zuständigen Gremien zu setzen. §2 Zusammensetzung des Ausschusses und Berufung der sachkundigen Einwohner (1) Dem Ausschuss gehören dreizehn Mitglieder des Gemeinderats sowie als sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner zwölf stimmberechtigte ausländische Einwohnerinnen und Einwohner und bis zu acht nicht stimmberechtigte Personen an. (2) Acht der sachkundigen ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner werden vom Gemeinderat auf Grund einer Wahl unter Berücksichtigung des Wahlergebnisses bestellt. Sie müssen die Staatsangehörigkeit eines Staates besitzen, welcher nicht der Europäischen Union (EU) angehört. (3) Die vier weiteren sachkundigen ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner mit Stimmrecht werden vom Gemeinderat auf Grund von Vorschlägen der dem Gemeinderat angehörenden Fraktionen bestellt. Sie müssen die Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen. Das Vorschlagsrecht bestimmt sich nach den auf Grund der Zahl der Sitze im Gemeinderat berechneten Höchstzahlen nach dem d’Hondtschen Verteilverfahren. Die vorgeschlagenen Personen dürfen nicht dem Gemeinderat angehören. (4) Die bis zu acht weiteren sachkundigen Mitglieder ohne Stimmrecht werden vom Gemeinderat auf Grund von Vorschlägen des Oberbürgermeisters, der Fraktionen des Gemeinderats und der stimmberechtigten ausländischen Mitglieder des Ausschusses gewählt. Die Letzteren können ihr Vorschlagsrecht jedoch nur in Form eines mehrheitlich getragenen Votums ausüben. Der Ausschuss kann bereits vor der Bestellung dieser Mitglieder zusammentreten. (5) Für die Verteilung der acht Sitze auf die in Abs. 2 genannten Personen gilt Folgendes: Die Sitze werden nach der Zahl der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen Stimmen auf Grund des d’Hondtschen Höchstzahlverfahrens verteilt. Innerhalb einer Liste werden die Sitze nach der Zahl der für die einzelnen Bewerber abgegebenen Stimmen zugeteilt. (6) Für jedes Mitglied wird ein stellvertretendes Mitglied bestellt. Für die gemäß Abs. 2 gewählten Mitglieder werden die stellvertretenden Mitglieder aus dem Kreis der Ersatzleute derselben Liste (§ 14 Abs. 6 Wahlordnung) bestellt. Die Stellvertreter derselben Liste können sich im Verhinderungsfall gegenseitig vertreten. 50 (7) Ständige(r) stellvertretende(r) Vorsitzende(r) ist der/die Beigeordnete, zu dessen/deren Geschäftskreis die Referatsabteilung ”Die Ausländerbeauftragten” gehört. §3 Wahl der ausländischen sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner (1) Die sachkundigen ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner gemäß § 2 Abs. 2 und ihre Stellvertreter werden innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten nach den Wahlen zum Gemeinderat in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den entsprechenden ausländischen Wahlberechtigten auf Grund von Wahlvorschlägen gewählt. (2) Wahlberechtigt sind – sofern nicht die Voraussetzungen des Abs. 3 vorliegen – alle Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit oder diejenige eines anderen EU-Mitgliedsstaates besitzen und die am Tag der Wahl 1. das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. seit mindestens 12 Monaten in Stuttgart mit einziger Wohnung oder bei mehreren Wohnungen mit Hauptwohnung gemeldet sind, 3. eine Aufenthaltserlaubnis, eine Aufenthaltsberechtigung oder eine Aufenthaltserlaubnis EG haben. (3) Ausgeschlossen vom Wahlrecht sind Ausländer, 1. für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten nicht nur durch einstweilige Verfügung ein Betreuer bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in den §§ 1896 Abs. 4 und 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten erfasst. 2. die zusätzlich zur deutschen Staatsangehörigkeit oder derjenigen eines anderen Mitgliedsstaats der Europäischen Union eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen. (4) Wählbar ist – sofern nicht die Voraussetzungen des Abs. 5 vorliegen – jede wahlberechtigte Ausländerin/jeder wahlberechtigte Ausländer, welche/welcher die Gewähr dafür bietet, dass sie/er deutsch spricht und versteht. (5) Nicht wählbar sind Ausländerinnen und Ausländer, 1. die sich in der Bundesrepublik Deutschland im konsularischen Dienst ihres Heimatstaates aufhalten; dasselbe gilt für deren Ehegatten, 2. die von einem deutschen Gericht wegen vorsätzlich begangener Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten oder - unabhängig von der Höhe des Strafmaßes – nach dem Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln oder nach dem Waffengesetz oder Sprengstoffgesetz rechtskräftig verurteilt sind oder so weit diese Verurteilungen in einem Führungszeugnis aufzunehmen sind, 3. die einer in der Bundesrepublik Deutschland verbotenen Vereinigung angehören oder sie unterstützen und dies rechtskräftig festgestellt ist oder gegen sie deswegen zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Wahlvorschläge auf Grund richterlicher Entscheidung gemäß § 199 StPO ein Strafverfahren eröffnet wurde, 4. gegen die zum Zeitpunkt der Zulassung des Wahlvorschlags ein Abschiebeverfahren läuft. (6) Die Wahl wird von der Stadt Stuttgart durchgeführt. Das Nähere regelt eine Wahlordnung, die Bestandteil dieser Satzung ist. §4 Ausscheiden ausländischer sachkundiger Einwohner, Nachrücken (1) Die Mitgliedschaft im Internationalen Ausschuss endet durch 1. Wegzug der Ausländerin/des Ausländers aus Stuttgart, 2. Widerruf der Bestellung. (2) Ein Widerruf kann insbesondere dann erfolgen, wenn die Voraussetzungen der Wählbarkeit nachträglich entfallen (§ 3 Abs. 4 dieser Satzung) oder wenn nachträglich bekannt wird, dass die Wählbarkeit schon im Zeitpunkt der Berufung nicht vorlag, und insbesondere auch dann, wenn das ausländische Mitglied des Internationalen Ausschusses seinen Amtspflichten nach § 17 GemO nicht nachkommt. Ein Widerruf erfolgt nicht, wenn das ausländische Mitglied während der laufenden Amtszeit die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt, es sei denn, dies erfolgt innerhalb der ersten 2 Jahre nach der Bestellung. 51 (3) Scheidet ein gemäß § 2 Abs. 2 gewähltes ausländisches Mitglied oder ein Stellvertreter aus dem beratenden Internationalen Ausschuss aus, so rückt der als nächster Ersatzmann festgestellte Bewerber desselben Wahlvorschlags nach. In den übrigen Fällen des Ausscheidens von Mitgliedern erfolgt eine Nachbesetzung auf Grund von Vorschlägen der in § 2 Abs. 3 genannten vorschlagsberechtigten Fraktionen bzw. Organisationen. (4) Die Amtszeit des Internationalen Ausschusses endet mit dem Zusammentritt des vom Gemeinderat auf Grund einer Wahl unter Berücksichtigung des Wahlergebnisses (vgl. § 2 Abs. 2) und der Vorschläge der Fraktionen (vgl. § 2 Abs. 3) neu bestellten Internationalen Ausschusses. §5 Mitwirkung ausländischer Einwohner in sonstigen Ausschüssen des Gemeinderats und in den Beiräten (1) Der Gemeinderat kann, auch auf Vorschlag des Internationalen Ausschusses, von diesem benannte ausländische Mitglieder des Ausschusses auch in andere Ausschüsse berufen (§§ 40 Abs. 1 Satz 4, 41 Abs. 1 Satz 3 GemO). (2) Die sonstigen Ausschüsse des Gemeinderats können in geeigneten Fällen sachkundige ausländische Einwohnerinnen und Einwohner gem. § 33 Abs. 3 GemO zu den Beratungen einzelner Angelegenheiten hinzuziehen. (3) Die Bezirksbeiräte können sachkundige ausländische Einwohnerinnen und Einwohner gemäß § 33 Abs. 3 GemO zu den Beratungen einladen. Personenvorschläge dazu macht der Internationale Ausschuss. Die sachkundigen ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner erhalten Rede-, aber kein Stimmrecht. §6 Schlussbestimmung Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Beteiligung ausländischer Einwohner am kommunalen Geschehen vom 20. März 1997 (Amtsblatt Nr. 13 Seite 19) außer Kraft. 52 Anlage zu 0/9 Ordnung zur Wahl von ausländischen Mitgliedern des beratenden Internationalen Ausschusses der Landeshauptstadt Stuttgart (Ausländerwahlordnung) vom 20. Mai 1999 Der Gemeinderat hat aufgrund von § 3 Abs. 6 der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über den beratenden Internationalen Ausschuss vom 20. Mai 1999 am selben Tag folgende Wahlordnung beschlossen: §1 Wahlorgane (1) Wahlorgane sind 1. der/die Beigeordnete, in dessen/deren Geschäftskreis die Durchführung von Wahlen fällt, als Wahlleiter / Wahlleiterin (Stellvertretung: der/die Leiter/in des Statistischen Amts), 2. der Wahlausschuss, 3. die Wahlvorstände. (2) Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber oder Vertrauensleute können nicht Mitglieder der Wahlorgane sein. §2 Wahlausschuss (1) Die Stadt bildet für jede Wahl einen Wahlausschuss, der aus dem Wahlleiter/der Wahlleiterin als Vorsitzendem/Vorsitzender, 6 Mitgliedern des Gemeinderats sowie 6 Wahlberechtigten besteht. Die Mitglieder des Wahlausschusses sind ehrenamtlich tätig. (2) Die ausländischen Mitglieder des Wahlausschusses werden auf Grund von Vorschlägen des amtierenden Internationalen Ausschusses durch den Gemeinderat bestellt. Sie müssen der deutschen Sprache mächtig sein. (3) Der Wahlausschuss verhandelt in öffentlicher Sitzung. Er entscheidet über die Zulassung von Wahlvorschlägen (§§ 8 und 9) und über die Reihenfolge der Wahlvorschläge (§ 9 Abs. 2). Der Wahlausschuss stellt ferner das Wahlergebnis und die Verteilung der Sitze fest (§ 14). Er entscheidet auch über Einsprüche im Rahmen einer Wahlanfechtung (§ 14 Abs. 9). §3 Wahlbezirke Für die Wahl werden Wahlbezirke gebildet; kein Wahlbezirk soll mehr als 2 500 Wahlberechtigte umfassen. Die Wahlberechtigten können nur im Wahllokal in dem für ihre Hauptwohnung zuständigen Wahlbezirk wählen. §4 Wahlvorstände (1) Für jeden Wahlbezirk bestellt die Stadt einen Wahlvorstand. Er besteht aus dem Wahlvorsteher/der Wahlvorsteherin, seinem/ihrem Stellvertreter/Stellvertreterin, einem Schriftführer oder einer Schriftführerin und mindestens drei weiteren der deutschen Sprache mächtigen Beisitzern oder Beisitzerinnen. Die Mitglieder des Wahlvorstands sollen mit Ausnahme der Beisitzer oder Beisitzerinnen Bedienstete der Stadt Stuttgart sein. Mindestens die Hälfte der Beisitzer/Beisitzerinnen sollen Wahlberechtigte sein. Die Wahlvorsteher/Wahlvorsteherinnen und ihre Stellvertreter werden vor Beginn der Wahlhandlung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten, verpflichtet. Mitglieder eines Wahlvorstandes dürfen während ihrer Tätigkeit kein Zeichen sichtbar tragen, das auf eine politische oder sonst die Wahl beeinflussende Überzeugung hinweist. (2) Der Wahlvorstand sorgt für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. (3) Der Wahlvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder, darunter jeweils der Wahlvorsteher/die Wahlvorsteherin und der Schriftführer/die Schriftführerin oder deren Stellvertreter, anwesend sind. Fehlende Beisitzer sind vom Wahlvorsteher/von der Wahlvorsteherin durch Wahlberechtigte zu ersetzen, wenn dies zur Herstellung der Beschlussfähigkeit des Wahlvorstandes erforderlich ist. §5 53 Benachrichtigung zur Wahl (1) Die Stadt informiert die ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner, welche die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 Nr. 1 und 2 der Satzung über die Beteiligung ausländischer Einwohnerinnen und Einwohner am kommunalen Geschehen erfüllen, durch schriftliche Benachrichtigung bis spätestens zum 30. Tag vor der Wahl darüber, dass sie an der Wahl der nach § 2 Abs. 2 der Satzung zu bestimmenden Personen teilnehmen können, sofern sie am Tag der Wahl die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 Nr. 3 der Satzung über die Beteiligung ausländischer Einwohnerinnen und Einwohner am kommunalen Geschehen erfüllen. (2) Die Benachrichtigungskarte nennt außer dem Adressaten/der Adressatin mit Name, Vorname den Wahlraum sowie den Wahltag und die Wahlzeit. Der Benachrichtigung zur Wahl ist ein Informationsblatt beigefügt, das in den in § 11 Abs. 2 dieser Wahlordnung festgelegten Sprachen über das Wahlverfahren und darüber kurzgefasst informiert, dass Personen die o. g. Voraussetzungen durch Vorlage des Nationalpasses oder eines amtlich anerkannten Passersatzdokumentes und ggf. der EG-Aufenthaltserlaubnis im Wahllokal nachweisen müssen. Ferner ist in dem Informationsblatt auf die Vorschrift des § 11 Abs. 3 dieser Ordnung hinzuweisen. (3) Die Stadt legt ein Verzeichnis der Personen an, die eine Benachrichtigung zur Wahl erhalten haben. Diese enthält neben Name, Vorname(n), Anschrift und Staatsangehörigkeit auch das Geburtsdatum. Das Verzeichnis wird aus dem Einwohnermelderegister erstellt. (4) Erhält eine gemäß Abs. 1 zu benachrichtigende Person keine Benachrichtigungskarte, so kann sie bis zum 23. Tag vor der Wahl beim Statistischen Amt eine solche und ihre Aufnahme in das Verzeichnis nach Abs. 3 beantragen. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht amtsbekannt oder offenkundig sind, hat der Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizubringen. Über den Antrag ist bis zum 12. Tag vor der Wahl zu entscheiden. Die Entscheidung ist dem Antragsteller/der Antragstellerin mit Rechtsbehelfsbelehrung zuzustellen. Wird einem auf Eintragung gerichteten Antrag entsprochen, so genügt die Übersendung der Benachrichtigung zur Wahl (Abs. 1). (5) Wird einem gemäß Abs. 4 gestellten Antrag durch das Statistische Amt nicht entsprochen, kann der oder die Betroffene binnen einer Woche Einspruch beim Wahlleiter/der Wahlleiterin einlegen. Dieser/diese entscheidet über den Einspruch spätestens am 4. Tag vor der Wahl. (6) Die Stadt kann Änderungen in dem Verzeichnis nach Abs. 3, insbesondere die Eintragung und die Streichung von Personen jederzeit von Amts wegen vornehmen, soweit dies nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und Abs. 3 der Satzung über die Beteiligung ausländischer Einwohnerinnen und Einwohner am kommunalen Geschehen erforderlich ist. (7) Das Verzeichnis nach Abs. 3 ist vom Statistischen Amt spätestens am Tag vor der Wahl unter Berücksichtigung von Änderungen nach den Abs. 4 und 6 sowie nach Entscheidungen im Einspruchsverfahren nach Abs. 5 endgültig abzuschließen und zu beurkunden. §6 Wahlbekanntmachung und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Der Wahlleiter/die Wahlleiterin gibt spätestens 4 Monate vor dem Wahltag die Wahl bekannt und fordert dabei zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf. Mit der Aufforderung wird auf die Vorschriften des § 3 Abs. 2 bis 5 der Satzung über die Beteiligung ausländischer Einwohnerinnen und Einwohner am kommunalen Geschehen sowie auf den § 8 dieser Wahlordnung hingewiesen. §7 Einreichung von Wahlvorschlägen (1) Wahlvorschläge können frühestens am Tag nach der Wahlbekanntmachung bis zum 90. Tag vor der Wahl, 18.00 Uhr, beim Wahlleiter eingereicht werden. Für die Wahlvorschläge sind Formblätter in deutscher Sprache zu verwenden, die von der Stadt zur Verfügung gestellt werden. (2) Ein Wahlvorschlag kann höchstens so viele Bewerber und Bewerberinnen enthalten, wie Sitze zu vergeben sind. (3) In jedem Wahlvorschlag müssen in Block- oder Maschinenschrift in lateinischen Buchstaben die Bewerber und Bewerberinnen in einer erkennbaren Reihenfolge mit Vor- und Familiennamen, Staatsangehörigkeit, Geburtstag, Beruf und Anschrift aufgeführt sein; die Staatsangehörigkeit und der Beruf sind in deutscher Sprache anzugeben. Für jeden Wahlvorschlag sind eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson zu benennen, die ermächtigt und verpflichtet sind, für den Wahlvorschlag die zur Beseitigung etwaiger Mängel erforderlichen Erklärungen entgegenzunehmen oder abzugeben. 54 (4) Auf besonderen Formblättern hat jeder Bewerber und jede Bewerberin zu erklären, dass er/sie 1. der Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmt, 2. Deutsch spricht und versteht, 3. keine Ausschlussgründe für die Wählbarkeit gemäß § 3 Abs. 5 der Satzung über die Beteiligung ausländischer Einwohnerinnen und Einwohner am kommunalen Geschehen vorliegen; auf Verlangen des Statistischen Amts hat dies die Bewerberin/der Bewerber durch amtliche Unterlagen oder – falls dies nicht möglich ist – durch eidesstattliche Versicherung gegenüber dem Wahlleiter nachzuweisen, 4. dass ihm/ihr die Möglichkeit zum Widerruf einer Bestellung bei einem Fehlen oder Wegfall der Wählbarkeit bekannt ist, 5. bereit ist, im Falle seiner/ihrer Wahl und Berufung die Grundwerte und Verfassungsprinzipien des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland zu achten und bei seiner/ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit zu beachten. (5) Die Wahlvorschläge sind mit einem Kennwort zu versehen und können mit einer Kurzbezeichnung versehen werden. Das Kennwort muss in deutscher Sprache angegeben werden. Ein Wahlvorschlag kann zurückgewiesen werden, wenn das Kennwort oder die Kurzbezeichnung Anlass zur Verwechslung mit einer in Deutschland verbotenen Partei oder Organisation gibt. Geben die Kennworte oder Kurzbezeichnungen Anlass zur Verwechslung mit einem anderen Wahlvorschlag, so fügt der Wahlausschuss einem der Wahlvorschläge eine Unterscheidungsbezeichnung bei. (6) Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 100 Wahlberechtigten eigenhändig unterschrieben sein. Jeder Wahlberechtigte und jede Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag durch Unterschrift unterstützen. Mehrfachunterzeichnungen sind auf allen Wahlvorschlägen für diese Wahl ungültig. Die Unterzeichner und Unterzeichnerinnen müssen in Block- oder Maschinenschrift in lateinischen Buchstaben Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und Anschrift angeben. Auch die Bewerber und Bewerberinnen dürfen den Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Unterschriften nach Satz 1 sind auf Formblättern zu leisten, die vom Statistischen Amt kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. §8 Ungültige Wahlvorschläge (1) Wahlvorschläge sind als ungültig zurückzuweisen 1. wenn sie nicht spätestens vor Ablauf der Frist nach § 7 Abs. 1 dieser Ordnung beim Wahlleiter eingegangen sind, 2. wenn sie nicht auf den von der Stadtverwaltung zur Verfügung gestellten Formblättern erfolgt sind, 3. wenn sie bis zum Ablauf der Einreichungsfrist nicht von der vorgesehenen Zahl Wahlberechtigter gültig (§ 7 Abs. 6) unterzeichnet sind. (2) Personen, die im Wahlvorschlag so mangelhaft bezeichnet sind, dass ihre Identität nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann oder die nicht wählbar sind oder für welche die in § 7 Abs. 4 dieser Ordnung genannten Erklärungen oder die danach geforderten Nachweise fehlen, sind in dem Wahlvorschlag zu streichen. (3) Werden bei einem Wahlvorschlag die in Abs. 2 genannten oder sonstige Mängel festgestellt, so benachrichtigt der Wahlleiter/die Wahlleiterin unverzüglich die Vertrauensleute und fordert sie auf, behebbare Mängel rechtzeitig zu beseitigen. §9 Entscheidung des Wahlausschusses, öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge (1) Der Wahlausschuss prüft die eingereichten Wahlvorschläge nach Maßgabe des § 8 und entscheidet spätestens bis zum 62. Tag vor der Wahl über ihre Zulassung. Die Vertrauensleute sind unverzüglich über die Entscheidung zu benachrichtigen. (2) Die Wahlvorschläge sind nach der Reihenfolge ihres Eingangs zu nummerieren. Sind zugelassene Wahlvorschläge gleichzeitig eingegangen, entscheidet über ihre Reihenfolge das Los. (3) Der Wahlleiter/die Wahlleiterin gibt die zugelassenen Wahlvorschläge mit der Reihenfolge der Wahlvorschläge und der Bewerberinnen und Bewerber auf den Stimmzetteln spätestens bis zum 30. Tag vor der Wahl öffentlich bekannt. (4) Werden Wahlvorschläge zurückgewiesen oder Personen gestrichen, so können die Vertrauensleute der betroffenen Wahlvorschläge oder die betroffenen Personen binnen einer Woche Einspruch beim Wahlleiter 55 einlegen. Über den Einspruch entscheidet der Wahlleiter/die Wahlleiterin spätestens am 48. Tag vor der Wahl. § 10 Stimmzettel Die Stimmzettel sind als Einzelstimmzettel für jeden Wahlvorschlag amtlich herzustellen. Sind die Einzelstimmzettel nur durch Perforation getrennt, so sind die Wahlvorschläge in der gleichen Reihenfolge wie in der öffentlichen Bekanntmachung anzuordnen. Jeder Stimmzettel enthält 1. das Kennwort des Wahlvorschlags, ggf. mit Kurzbezeichnung, 2. Familiennamen, Vornamen, Staatsangehörigkeit, Beruf und Anschrift der Bewerberinnen und Bewerber. § 11 Wahlhandlung (1) Für die Wahlhandlung gelten grundsätzlich die Vorschriften des § 19 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes sowie der §§ 27 bis 30 und 32 der Kommunalwahlordnung entsprechend, soweit in der Satzung über die Beteiligung ausländischer Einwohnerinnen und Einwohner am kommunalen Geschehen vom 17. Dezember 1998 und in dieser Wahlordnung nichts anderes gesagt ist. (2) In jedem Wahlraum sind Abdrucke des Kommunalwahlgesetzes in deutscher Sprache sowie ein Abdruck der Satzung über die Beteiligung ausländischer Einwohner am kommunalen Geschehen und dieser Wahlordnung in deutscher Sprache und in übersetzter Fassung in Englisch, Türkisch, Kroatisch und Serbisch aufzulegen. (3) Personen, die in dem Verzeichnis nach § 5 Abs. 3 enthalten sind und eine Benachrichtigung zur Wahl erhalten haben, müssen vor Aushändigung des Wahlumschlags und der Stimmzettel das Vorliegen der Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 Nr. 3 der Satzung über die Beteiligung ausländischer Einwohnerinnen und Einwohner am kommunalen Geschehen durch die Vorlage ihres Nationalpasses oder eines amtlich anerkannten Passersatzdokumentes und ggf. der EG-Aufenthaltserlaubnis nachweisen. Die zur Wahl berechtigenden Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 Nr. 3 der Satzung bzw. der Grund einer Zurückweisung werden im Verzeichnis nach § 5 Abs. 3 dieser Ordnung hinter dem Namen der Person vermerkt. Zu diesem Zweck soll die Benachrichtigungskarte ebenfalls vorgelegt werden. (4) In dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet und in einem Umkreis von 20 m um das Grundstück, auf dem sich das Gebäude mit dem Wahlraum befindet, ist jede Beeinflussung der Wählerinnen und Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild verboten. (5) Die Wahlzeit dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. § 12 Wahlverfahren (1) Jeder/jede Wahlberechtigte hat so viele Stimmen wie Sitze zu vergeben sind, wobei die Stimmen nur vorgedruckten Bewerbern des gleichen Wahlvorschlags gegeben werden können. Die Zahl der möglichen Stimmen ist auf dem Stimmzettel anzugeben. (2) Einer Bewerberin/einem Bewerber können bis zu drei Stimmen gegeben werden. (3) Die Stimmen sind in der Weise zu vergeben, dass auf dem gewählten Wahlvorschlag in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise kenntlich gemacht wird, welche Bewerberin/welcher Bewerber mit einer Stimme oder mehreren Stimmen bedacht werden soll. Bei einem unveränderten oder im Ganzen gekennzeichneten Stimmzettel erhält jede Bewerberin/jeder Bewerber eine Stimme. § 13 Ungültige Stimmen und Stimmzettel (1) Ungültig sind Stimmzettel, die 1. nicht in einem amtlichen Wahlumschlag oder die in einem für eine andere Wahl bestimmten Wahlumschlag abgegeben worden sind, 2. in einem Wahlumschlag abgegeben worden sind, der offensichtlich in einer das Wahlgeheimnis gefährdenden Weise von den übrigen abweicht oder einen deutlich fühlbaren Gegenstand enthält, 3. nicht amtlich hergestellt oder für eine andere Wahl gültig sind, 4. keine gültigen Stimmen enthalten, 5. ganz durchgestrichen, durchgerissen oder durchgeschnitten sind, 56 6. Zusätze enthalten, die nicht der Stimmenkennzeichnung dienen, 7. mehr gültige Stimmen enthalten, als die Wählerin/der Wähler hat. (2) Enthält ein Wahlumschlag mehrere gleich lautende Stimmzettel, ist nur einer zu werten. Stimmen nicht alle im Wahlumschlag enthaltenen Stimmzettel miteinander überein, gilt folgendes: 1. Unveränderte Stimmzettel sind von der Wertung ausgeschlossen, 2. von danach verbleibenden gleich lautend veränderten Stimmzetteln ist nur einer zu werten. Verändert ist ein Stimmzettel, wenn auf ihm vorgedruckte Namen von Bewerbern besonders gekennzeichnet oder gestrichen sind oder wenn er im Ganzen gekennzeichnet ist. Ist von mehreren in einem Wahlumschlag enthaltenen Stimmzetteln keiner zu werten, gelten sie als ein ungültiger Stimmzettel. (3) Ein Wahlumschlag, der keinen Stimmzettel enthält, gilt als ein ungültiger Stimmzettel. (4) Ungültig sind Stimmen, 1. soweit bei Stimmenhäufung die Häufungszahl nicht lesbar oder ihre Zuwendung an eine bestimmte Bewerberin oder einen bestimmten Bewerber nicht erkennbar ist, 2. soweit einer Bewerberin oder einem Bewerber mehr als die gemäß § 12 Abs. 2 zulässigen Stimmen gegeben worden sind. § 14 Feststellung des Wahlergebnisses und Verteilung der Sitze (1) Die Wahlvorstände ermitteln die auf die einzelnen Wahlvorschläge und die auf die Bewerberinnen und Bewerber der Wahlvorschläge entfallenden Stimmenzahlen und teilen dem Wahlleiter das Ergebnis mit. Dieser ermittelt das Gesamtergebnis. (2) Der Wahlausschuss stellt die auf jeden Wahlvorschlag entfallene Gesamtstimmenzahl fest. (3) Auf Grund der nach Abs. 2 festgestellten Zahlen ermittelt der Wahlausschuss die den einzelnen Wahlvorschlägen zustehenden Sitze nach dem d’Hondtschen Verfahren. Wenn die niedrigste in Betracht kommende Höchstzahl auf mehrere Wahlvorschläge zugleich entfällt, so entscheidet das Los darüber, welchem Wahlvorschlag dieser Sitz zufällt. (4) Wenn ein Wahlvorschlag weniger Bewerberinnen und Bewerber enthält als Höchstzahlen auf ihn entfallen, so gehen die überschüssigen Sitze auf die folgenden Höchstzahlen der anderen Wahlvorschläge über. (5) Innerhalb der Wahlvorschläge gelten diejenigen Bewerberinnen und Bewerber mit den jeweils höchsten Stimmenzahlen als gewählt. (6) Die nichtgewählten Bewerberinnen und Bewerber sind innerhalb eines Wahlvorschlags in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahlen Ersatzleute. (7) Das Wahlergebnis wird gemäß § 15 dieser Wahlordnung bekannt gemacht und im Amtsblatt der Stadt Stuttgart abgedruckt. (8) Der Wahlleiter/die Wahlleiterin benachrichtigt die gewählten Bewerberinnen und Bewerber und fordert sie auf, binnen 2 Wochen zu erklären, ob sie bereit sind, als ehrenamtlich tätige Einwohnerinnen und Einwohner im Internationalen Ausschuss mitzuwirken. Unterbleibt eine Äußerung innerhalb dieser Frist, so wird unterstellt, dass diese Bereitschaft vorhanden ist. (9) Gegen die Wahl kann binnen einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses von jeder/jedem Wahlberechtigten und von jeder Bewerberin/jedem Bewerber Einspruch beim Wahlausschuss erhoben werden. Der Einspruch einer/eines Wahlberechtigten und einer Bewerberin/eines Bewerbers, die/der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm mindestens 100 Wahlberechtigte beitreten. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden, auch wenn solche erst danach bekannt geworden sind. Über den Einspruch entscheidet der Wahlausschuss. Gegen die Entscheidung über den Einspruch können diejenigen, die Einspruch erhoben haben und die/der durch die Entscheidung betroffene Bewerberin/Bewerber unmittelbar Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage erheben. § 15 Öffentliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen in deutscher Sprache auf Grund der Satzung über öffentliche Bekanntmachungen und ortsübliche Bekanntgaben der Stadt Stuttgart vom 7. Juli 1969. § 16 57 Generalklausel Im übrigen gelten die Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung entsprechend, soweit in der Satzung und in dieser Wahlordnung nichts Abweichendes geregelt ist. § 17 Schlussbestimmungen Diese Wahlordnung und die Satzung über die Beteiligung ausländischer Einwohner am kommunalen Geschehen sind in übersetzter Fassung in den in § 11 Abs. 2 dieser Wahlordnung festgelegten Sprachen im Rathaus an der Informationstheke und in den Bezirksrathäusern im Sekretariat des Bezirksvorstehers zur Einsichtnahme aufzulegen; darauf ist in denselben Sprachen beim amtlichen Bekanntmachungstext hinzuweisen. 58 59 60 61 62 63 64 65