Mitschrift zur Gemeinderatssitzung vom 18.03.2015

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Mitschrift zur Gemeinderatssitzung vom 18.03.2015
Information zur Sitzung des Gemeinderates
am 18. März 2015, 16.30 Uhr, im Treffpunkt
(sinngemäße Wiedergabe des Wortlautes der Sitzung nach Mitschriften)
Anwesende Gemeinderäte: 15 / Entschuldigt: Gemeinderat Dr. Weise
Stellv. BM Schieber begrüßt die Anwesenden, stellt Beschlussfähigkeit fest und informiert, dass die Einladung den Gemeinderäten form- und fristgemäß zugestellt wurde.
Danach verliest er die Tagesordnung und möchte wissen, ob es dazu Änderungswünsche gibt. Das ist nicht
der Fall. Des Weiteren möchte er wissen, ob von den Gemeinderäten zu den einzelnen Tagesordnungspunkten Befangenheit angezeigt wird. Das ist nicht der Fall.
Danach möchte er wissen, ob es zur Niederschrift vom 18.02.2015 Einwendungen gibt.
Gemeinderat Klemmer beanstandet, dass in der Niederschrift seine Einwendungen unter TOP 2 abgehandelt werden, diese gehören aber unter TOP 1 und zu TOP 5 fehlt die Anlage. Im Übrigen wird immer von
„Abgeordneten“ gesprochen, dass sei falsch, richtig muss es „Gemeinderäte“ heißen.
Stellv. BM Schieber sagt o.k. und dass das stimmen würde und nachgereicht wird.
Gemeinderat Klemmer informiert weiter, dass es zu TOP 10 weder in der Beschlussfassung noch in der
Niederschrift einen Bezug zur Satzung geben würde.
Stellv. BM Schieber möchte wissen, was da genau fehlt?
Gemeinderat Klemmer wiederholt, dass der Bezug zur Satzung fehlt und dass aus der Niederschrift die
Satzung hervorgehen muss. Es würde auch „siehe Anlage“ dastehen, aber es sei nur der Beschluss vorhanden.
Stellv. BM Schieber sagt, dass die Beschlussvorlage von Herrn Bothe erläutert und daraufhin darüber abgestimmt wurde. Er möchte wissen, was daran falsch sei?
Gemeinderat Klemmer sagt, dass die Satzung zumindest als Anlage in die Niederschrift gehört.
Prof. Svarovsky sagt, dass die Satzung der Plan sei und dieser nicht ins Protokoll eingefügt werden könne.
Gemeinderat Klemmer sagt, dass das aber so sein muss, da die Satzung sonst ungültig ist.
Prof. Svarovsky wiederholt, dass der Plan nicht in das Protokoll eingefügt werden kann, da es sich um eine
Planzeichnung und Erläuterungen handeln würde. Es würde sich ja um den Bebauungsplan mit ca. 50 Seiten handeln und das würde den Rahmen sprengen.
Stellv. BM Schieber sagt, dass die Kritik aufgenommen wird.
Gemeinderat Klemmer sagt, dass er mit dem Text zu TOP 15, Bürgerfragestunde, nicht ganz einverstanden
ist. Herr Prof. Svarovsky sagte, dass Frau Gude auf ihre Frage eine Antwort von der Kämmerei erhält, weil
diese für die Grundsteuer verantwortlich ist und im Protokoll steht, dass es darüber keine Auskunft gibt.
Prof. Svarovsky dass die Kritik von Herrn Klemmer vollkommen korrekt ist und dass diese Frage beantwortet werden kann. Es geht darum, wieviel Grundsteuer der Gemeinde durch den Abriss im Neubaugebiet
verloren geht. Diese Antwort kann Frau Hultsch nicht geben, weil sie die GmbH vertritt, aber die Kämmerei
kann das.
Stellv. BM Schieber möchte wissen, ob das alles war?
Gemeinderat Klemmer bedankt sich.
Stellv. BM Schieber möchte wissen, ob es noch andere Einwendungen zum Protokoll gibt.
Gemeinderat Schiebschick sagt, dass im TOP 7 der heutigen TO „Winzweg“ steht, aber es muss
„Winzeweg“ heißen.
Stellv. BM Schieber bedankt sich für die Information.
Da es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, bittet er um Abstimmung und um Handzeichen zur Niederschrift.
Ergebnis: 15 x Ja.
Er informiert, dass für das heutige Protokoll die Gemeinderäte Wobst und Nowotny unterzeichnen.
Daraufhin kommt er zu TOP 5 – Information zum Stand der Umsetzung des HSK sowie zum Stand des
Kassenkredits - und gibt Frau Pfeiffer das Wort.
Frau Pfeiffer informiert u. a. wie folgt:
- seit 4 Monaten wird an der Umsetzung des HSK gearbeitet,
- im letzten Monat wurde zu Vorschlag 11 – Pachterhöhung – beschlossen, darüber ist heute erneut zu
beraten und zu beschließen. Es geht darum, dass für alle Kleingärten, die sich auf kommunalen Grundstücken befinden, die Jahrespacht auf 25 Cent je m² erhöht wird,
- in der letzten Sitzung wurde im nichtöffentlichen Teil bereits darüber gesprochen, die Elternbeiträge der
KITA an die Gesetzesobergrenze anheben zu wollen; darüber wird dann im April oder Mai beraten, da dafür die aktuelle Betriebskostenabrechnung vom CSB erforderlich ist,
- zum Stand der liquiden Mittel: Verwalterkonto (Konto aller Mieteinnahmen und Betriebskosten für vermietete Objekte der Gemeinde) = Stand heute von 4374,43 € ,
- Stand des laufenden Kontos (Konto über das alle Geldeinnahmen und Geldausgaben der Gemeinde fließen) = minus 394.131,90 €,
- zum Stand des Festgeldkontos (Konto für investive Schlüsselzuweisungen und Fördermittel für die Beseitigung der Winterschäden) = 162.143,05 €,
- der Kontostand bei der DKB lautet = 12.463,51 €.
- liquide Mittel insgesamt zum heutigen Tag = minus 215.150,91 €,
- bisher wurden 56 % der Maßnahmen des HSK umgesetzt,
- Rückzahlung Gewerbesteuer: 1.Quartal in Höhe von ca. 90.000,-- € an Gewerbetreibenden,
- der nächste Steuertermin ist am 15. Mai. Die Gemeinde erwartet ca. 64.000,-- € an Einnahmen,
- Heute mit dem Kassenkredit von minus 394.000,-- € haben wir bereits fällige offene Verbindlichkeiten
von: - Betriebskostenzuschuss für den Monat März von 65.773,-- €. Morgen folgt Lohn und Gehalt in Höhe
von 51.000,-- €,
- dann haben wir noch so viele kleine offene Rechnungen von ca. 10.000,-- €,
- wenn diese Summen überwiesen werden, sind wir bei einem Kassenkredit von minus 520.905,-- €.
Frau Pfeiffer möchte wissen, ob es zu ihren Ausführungen Fragen gibt.
Gemeinderätin Helm möchte gerne wissen, mit welchem Aufwand Herr Prof. Svarovsky dabei Leistungen
erbracht hat, wie viele Stunden er gearbeitet hat und wie der Kostenfaktor dazu aussieht.
Frau Pfeiffer sagt, dass das gemacht werden kann.
Stellv. BM Schieber möchte wissen, ob es dazu weitere Fragen gibt.
Gemeinderätin Helm sagt, dass es ihr eben aufgefallen ist, dass sie zu TOP 6 befangen ist.
Stellv. BM Schieber kommt zu TOP 6 – Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen – er verliest die Beschlussvorlage.
Er möchte wissen, wer dem zustimmt.
Ergebnis: 14 x Ja , eine Befangenheit!
Dann kommt er zu TOP 7 - Diskussion und Beschluss zum Kaufantrag von Familie Kobelt, Königswartha,
Winzeweg 5 (Flurst. 1200/3 Gem. Königswartha - Randstück) –
Er erläutert dazu weiter, dass sich der Technische Ausschuss damit befasst hat. Das Protokoll wurde allen
Gemeinderäten mit der Einladung zugeleitet. Er empfiehlt, das Grundstück bis auf einen Meter zu verkaufen, zwecks Winterbau, falls wieder einmal Schnee fallen sollte. Er vermutet eine Signalwirkung bei den
benachbarten Grundstücken und möchte wissen, ob es dazu Fragen gibt.
Gemeinderat Klemmer bekundet das grundsätzliche Einverständnis seiner Fraktion zum Verkauf, merkt
aber an, dass ihm ein Meter als zu wenig erscheint. Die Verwaltung soll beauftragt werden, eine konkrete
Planung für diese Straße vorzulegen, damit später auf beiden Seiten ein Bürgersteig entstehen kann.
Stellv. BM Schieber sagt, dass sich der Bürgersteig auf der Gegenseite befindet und falls dieser weitergeführt werden sollte, dann vermutlich auch auf dieser Seite. Aber man sollte dazu etwas in den Kaufvertrag
schreiben, falls derartiges passiert und dass die Sicht nicht mit Sträuchern verbaut wird.
Gemeinderätin Rentsch möchte wissen, was er konkret damit meint. Da das Grundstück jetzt als ausgewiesene Verkehrsfläche einen geringeren Ankaufwert hat, sollte der Rückkaufwert ebenso notiert werden,
da das Grundstück nach dem Kauf zu Bauland wird.
Stellv. BM Schieber sagt, dass das richtig ist und möchte wissen, ob es noch weitere Fragen gibt.
Gemeinderätin Rentsch wenn unsere Hinweise Beachtung finden, können wir dem auch zustimmen.
Stellv. BM Schieber möchte wissen, ob es weitere Fragen dazu gibt. Das ist nicht der Fall. Er bittet bei Zustimmung um Handzeichen.
Ergebnis: 15 x Ja.
Frau Nytsch sagt: Unter Vorbehalt dessen, was Frau Rentsch gesagt hat, ist der Beschluss einstimmig.
Stellv. BM Schieber kommt zu TOP 8 - Diskussion und Beschluss zum Kaufantrag des Herrn Markus Riedl,
Calden, Schartenburgstraße 12 (Flurst. 21 Gem. Niesendorf)
.
Gemeinderätin Dörfer möchte wissen, was Herr Riedl machen möchte.
Frau Nytsch sagt: Holzlagerplatz.
Stellv. BM Schieber informiert, dass er in Auftrag gegeben hat, zwecks Übersicht alle Immobilien zu erfassen, die der Gemeinde gehören. Er möchte wissen, ob es weitere Fragen zum Kaufantrag gibt.
Da es keine weiteren Fragen dazu gibt, bittet er um Abstimmung. Wer für die Ablehnung ist, den bitte ich
um Handzeichen.
Ergebnis: 13 x Ja / 1 x Nein / 1 x Enthaltung
Dann kommt er zu Top 9 - Beschluss über die Festlegung eines Rückbaugebietes im Rahmen des Förderprogrammes „Stadtumbau Ost“ Teil Rückbau – und informiert, dass der Rückbau zu 100 % gefördert wird.
Abgrenzung des Fördergebietes „Neubaugebiet“ – Plan von der STEG
Stellv. BM Schieber möchte wissen, ob es dazu Fragen gibt.
Gemeinderätin Rentsch sagt, dass aus dem angefügten Plan nicht hervorgeht, welche Gebäude abgerissen
werden sollen und dass § 171 b BauGB aussagt, dass die Grundlage dieses Beschlusses ein aufgestelltes
städtebauliches Entwicklungskonzept sein muss, in dem die Ziele und Maßnahmen schriftlich dargestellt
werden müssen. Sie möchte wissen, ob es so etwas gibt.
Stellv. BM Schieber sagt, dass Herr Lamm von der STEG ihm das bestätigt habe und dass der Beschluss nur
notwendig ist, um solche Sachen zu realisieren.
Gemeinderätin Rentsch sagt, dass sie mit Herrn Lamm am heutigen Tag gesprochen habe, ihn aber nicht
gefragt habe, ob es dafür ein städtebauliches Entwicklungskonzept gibt. Ihrer Ansicht nach, gehört dieses
Konzept zur Beschlussvorlage.
Frau Nytsch sagt, dass es nur um dieses Gebiet geht und dass dieses Gebiet genauso geblieben ist, wie es
vorher war.
Stellv. BM Schieber sagt, dass man dann ja sehen würde, um welchen Block es sich handelt.
Gemeinderätin Rentsch sagt, dass das doch zuvor geplant werden muss.
Stellv. BM Schieber sagt, dass zurzeit ein Block im Fokus steht und dass man das ja mal bekannt geben
kann.
Gemeinderätin Rentsch sagt, dass es schon notwendig ist, das zu wissen, weil sie dazu auch von Bürgern
der Gemeinde angesprochen wird.
Stellv. BM Schieber sagt „Ja“!
Gemeinderat Barthel ist der Auffassung, dass das mit dem Beschluss selber doch nichts zu tun hat.
Stellv. BM Schieber sagt, dass Frau Rentsch mit dieser Forderung schon Recht habe und dass man das auch
aufzeigen muss.
Er möchte wissen, ob es dazu weitere Fragen gibt. Das ist nicht der Fall. Er bittet um Handzeichen.
Ergebnis: 15 x Ja.
Er kommt zu TOP 10 - Beratung und Beschluss zur Aufhebung des Beschlusses 60/XII/2014 Er übergibt das Wort an Frau Pfeiffer.
Frau Pfeiffer erklärt, dass Frau Nytsch in der Dez.-Sitzung als stellv. Vors. des Gemeindewahlausschusses
gewählt wurde, sie aber aus gesundheitlichen Gründen dieses Amt im April nicht ausführen kann. Aus
diesem Grund ist ein neuer Stellvertreter zu wählen. Der Beschluss von Dezember muss zuvor aufgehoben
werden und wie TOP 11 vorsieht, muss ein neuer Beschluss gefasst werden
Stellv. BM Schieber verliest den Beschluss.
Er bittet bei Zustimmung um das Handzeichen.
Ergebnis: 15x Ja.
Er kommt zu TOP 11 - Beratung und Beschluss zur Wahl der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses
für die Bürgermeisterwahl am 12.04.2015 – und verliest den Beschlussvorschlag und die Begründung:
Er möchte wissen, ob es dazu Fragen gibt.
Gemeinderätin Rentsch sagt, dass sie grundsätzlich Fragen dazu hat, da sie Bedenken zur
ordnungsgemäßen Vorbereitung der Wahl hat. Im letzten Amtsblatt gibt es die Bekanntmachung zur
Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis. Dort wird ein Vordruck für die Bürgermeisterwahl genutzt, bei
welchem sich nur ein Kandidat zur Wahl stellt. Auch ist darin kein Wort von einer Nachwahl enthalten.
Ebenso fehlen u.a. Uhrzeiten und Anschriften von Örtlichkeiten, die in dieser Bekanntmachung hätten
stehen müssen.
Frau Pfeiffer sagt, dass es keine Nachwahl gibt, sondern evtl. einen zweiten Wahlgang und dieser Termin
wurde im Amtsblatt bekannt gegeben.
Gemeinderätin Rentsch ist der Meinung, dass das nicht genügt, da auch für einen zweiten Wahlgang der
Zeitraum für die Erteilung von Wahlscheinen bereits jetzt feststehen muss. Sie verweist auf den
Kohlhammer Verlag, der dafür kostenlos einen entsprechenden Vordruck im Internet zur Verfügung stellt.
Frau Pfeiffer ist der Ansicht, dass das nichts mit dem Beschluss zu tun hat.
Gemeinderätin Rentsch ist der Meinung, dass das sehr wohl etwas damit zu tun hat, da hier ersichtlich ist,
dass die Mitarbeiter nicht ordnungsgemäß für die Wahl geschult sind.
Gemeinderat Klemmer sagt, dass es doch darum geht, dass alles in Ordnung geht und dass der
Gemeindewahlausschuss auch für einen zweiten Wahlgang zuständig ist.
Stellv. BM Schieber sagt, dann wir uns jetzt auf den 12.04. festlegen.
Frau Pfeiffer sagt, dass der Gemeindewahlausschuss so lange besteht, bis die Wahl durch ist.
Gemeinderätin Rentsch sagt, dass das richtig ist und dass der Termin für den jetzigen Beschluss vielleicht
nicht so wichtig ist, aber für die Bekanntmachung sei er das schon, da auch das ein Wahlanfechtungsgrund
sein kann und das möchten sicher alle Beteiligten nicht, da ja bereits jetzt schon von allen viel Geld
investiert wurde.
Stellv. BM Schieber möchte wissen, ob der Beschluss ergänzt werden muss.
Prof. Svarovsky sagt, dass das nicht notwendig ist, aber dass die Hinweise von Frau Rentsch ernst zu
nehmen sind.
Stellv. BM Schieber sagt, dass das gemacht wird.
Er bittet bei Zustimmung um das Handzeichen.
Ergebnis: 13 x Ja, 2 x Nein.
Dann kommt er zu TOP 12. – 1. Lesung des Haushaltsplanes(HP)/ der Haushaltssatzung (HHS) 2015 – und
erteilt Frau Pfeiffer das Wort.
Frau Pfeiffer informiert, dass die Gemeinderäte den Entwurf der HHS und des HP in voller Form erhalten
haben. Ihr persönlich ist ein gravierender Fehler in der Bekanntmachung zur Auslegung des Haushalts
passiert; sie hat 2014 statt 2015 geschrieben.
Das hat zur Folge, dass der Haushaltsplan nicht wie vorgesehen, am 26.03. beschlossen werden kann. Die
Auslegungsfrist muss wiederholt werden.
Die Auslegung erfolgt vom 20.04. bis 28.04.2015, das sind 7 Tage Arbeitstage zur Einsichtnahme. Danach,
vom 29.04. bis 08.05.2015, ebenfalls 7 Arbeitstage, läuft die Frist für Einwendungen. Am 12.05. kommt die
Einladung für die Sitzung am 20.05., in der dann der Haushalt beschlossen werden kann.
Sie möchte wissen, ob es dazu Fragen gibt.
Gemeinderat Klemmer sagt, dass auf Grund der nunmehr nicht möglichen Stellenkürzungen der
Haushaltsplan neu überarbeitet werden muss, da sich nun die Personalkosten wieder erhöhen würden.
Gemeinderätin Rentsch möchte gerne wissen, in welcher Größenordnung die Gemeinde nun wieder
Zahlungen leisten muss, im Vergleich dazu, was gewesen wäre, wenn der Haushalt ordentlich ausgelegen
hätte.
Stellv. BM Schieber sagt, dass er das zur Kenntnis nimmt und dass es richtig ist, dass das Folgen nach sich
zieht.
Gemeinderätin Rentsch wendet sich an Frau Pfeiffer und sagt, dass im Stellenplan in der Entgeltgruppe 6
ausgewiesen ist: „eine Stelle künftig wegfallend“. Mit „einer“ Stelle wird eine Vollzeitstelle bezeichnet.
Frau Pfeiffer sagt, dass das so richtig ist.
Gemeinderätin Rentsch möchte wissen, wie es in dieser Entgeltgruppe zu einer 1,0 Stelle gekommen ist,
da es sich bei allen Stellen in dieser Entgeltgruppe um arbeitszeitlich reduzierte Stellen handelt und nur der
Gemeinderat über eine Veränderung hätte beschließen können. Einen solchen Beschluss gab es allerdings
nicht.
Frau Pfeiffer sagt, dass sie glaubt, dass es 2012 eine Erhöhung gab.
Gemeinderätin Rentsch sagt, dass sie das zur Kenntnis nimmt und noch eine weitere Frage hat. In der
Entgeltgruppe 5 gibt es unter Bemerkungen die Zahlen: 0,27 Grundschule und 0,63 Kernverwaltung. Sie
möchte von Frau Pfeiffer wissen, wie viele Stunden sich dahinter verbergen und wie die betreffende
Mitarbeiterin damit klar kommen soll.
Frau Pfeiffer sagt, dass das insgesamt rechnerisch 36 Stunden sind; davon 30% Grundschule und der Rest
Kernverwaltung.
Prof. Svarovsky informiert, dass die Arbeitszeit der Schulsekretärin etwas über dem Vorschlag der KGSt
liegt, aber weniger würde nicht gehen. Durch den Wegfall im Haus sind die Aufgaben neu zu verteilen,
deshalb wurde diese Korrektur vorgenommen und die Reduzierung auf 0,27.
Gemeinderätin Rentsch sagt, dass sie soweit mitgeht, aber dass sie von Frau Pfeiffer gerne wissen möchte,
wie viele Stunden und Minuten sich hinter 0,27 verbergen.
Frau Pfeiffer sagt, dass sie das nicht ausrechnen kann und dass man kann die Arbeitszeit nicht auf eine
ganze oder eine halbe Stunde berechnen kann. Das wäre ganz einfach nur eine Prozentzahl und würde
auch so im HSK stehen, sonst hätte im HSK die tatsächliche Stundenzahl stehen müssen.
Gemeinderätin Rentsch fragt, ob Frau Pfeiffer wüsste, dass 0,63 VZÄ 25 Stunden und 12 Minuten sind und
0,27 VZÄ 10 Stunden und 48 Minuten und wie das von der Mitarbeiterin umgesetzt werden soll? Das
müsse sie doch berechnen können.
Prof. Svarovsky sagt, dass das zur Kenntnis genommen wird und dass man sehen muss, das gescheit
hinzubekommen. Vom Grundsatz her hat Frau Rentsch Recht.
Stellv. BM Schieber möchte wissen, ob es weitere Fragen dazu gibt.
Gemeinderätin Helm sagt, dass sich die Planung im Wirtschaftsplan der Versorgungs GmbH zum Ende hin
sehr negativ gestaltet. Normalerweise muss diese GmbH doch auch Gewinn machen. Wenn nichts dabei
rauskommt, dann kann dieser Betrieb doch auch aufgelöst werden.
Gemeinderat Barthel sagt, dass das doch auch am HSK liegt. Bei Winterdienst und Rasenmahd wird
gekürzt, aber die Leute müssen bezahlt werden.
Gemeinderätin Helm sagt, dass das nicht so ist, denn wenn keine Arbeit da ist, sind die Leute überflüssig.
Gemeinderat Barthel sagt, dass Arbeit ran geschafft werden muss.
Gemeinderätin Helm fragt, wie das gehen soll, wenn keine da ist? Wenn man einen Betrieb voranbringen
will, muss man positive Zahlen schreiben.
Gemeinderat Barthel sagt, dass ein Jahresplan gemacht werden muss.
Gemeinderat Klemmer sagt, dass er anmerken möchte, dass die zwei Stellen, die wegfallen sollen,
Personen betrifft, die für die Sauberkeit und Ordnung in der Gemeinde sorgen und dass diese Leistungen
dann die Versorgungs GmbH übernehmen muss. Wir sparen dann zwar Personalkosten, zahlen aber die
Rechnungen mit Mehrwertsteuer. Aus diesem Grund haben er und Frau Rentsch auch dem HSK nicht
zugestimmt. Er sieht es als dringend erforderlich an, dass die gesamten Bereiche der Gemeinde im HSK
betrachtet werden, dazu gehört auch die Versorgungs GmbH, damit eine wirkliche Einsparung für den
gesamten Bereich erzielt werden kann.
Stellv. BM Schieber sagt, dass das eine Idee ist und man dabei ist.
Prof. Svarovsky möchte eine Sache korrigieren und zwar würden keine Leistungen einfach so an die
Versorgungs GmbH weitergegeben. Wenn Leistungen zu vergeben sind, dann werden diese
ausgeschrieben. Darüber hat er mit Frau Hultsch auch schon gesprochen.
Das Volumen, das die Gemeinde bereitstellt, wird deutlich geringer sein als bisher. Die Frage von Frau
Helm war richtig. Die Gesellschaften müssen mitbetrachtet werden, damit die Gemeinderäte einen
Überblick haben und sehen, ob es Gefahren gibt. Bis Ende 2015 muss die Versorgungs GmbH und die
Wohnbau GmbH durch Wirtschaftsprüfer und Steuerberater auf den Prüfstand gestellt werden, um zu
sehen, wie es sinnvoll weitergehen kann.
Der Gemeinderat beschließt keinen Wirtschaftsplan der Gesellschaften, der muss erst vorberaten und
dann von den Gesellschaften vorgelegt werden.
Stellv. BM Schieber sagt, dass es dazu bereits Vorstellungen gibt, wie die Ordnung und Sauberkeit
weitergeführt werden kann, damit Königswartha nicht verdreckt.
Gemeinderat Eichler fragt, ob dann, wenn Ausschreibungen gemacht werden, auch der günstigste
Anbieter den Zuschlag erhält?
Prof. Svarovsky sagt, dass das der Fall ist. Man kann auch beschränkte Ausschreibung machen, indem man
3 Firmen anfragt und dann entscheidet.
Gemeinderat Nowotny fragt, ob sich die Gemeinde bezüglich des Stellenplanes mit den geplanten
Kündigungen in Verzug befindet, weil der Haushaltsplan nicht verabschiedet wurde und ob es durch die
jetzige Situation auch Verschiebungen geben könnte?
Prof. Svarovsky sagt, dass derzeit noch der Haushalt von 2013 Gültigkeit hat, weil 2014 kein Haushalt
beschlossen wurde und 2015 auch noch nicht. 2013 gab es im Stellenplan noch nicht den Vermerk „künftig
wegfallend“. Deshalb müssen wir diese Stellen quasi jetzt als nicht existent darstellen. Mit der jetzigen
Verzögerung verschiebt sich alles um ein Vierteljahr. Frau Pfeiffer muss den Teil des Haushalts
dahingehend überarbeiten.
Stellv. BM Schieber möchte wissen, ob es weitere Fragen gibt. Das ist nicht der Fall. Er kommt zum TOP 13
- Beratung und Beschluss zur Anpassung der Pacht für die Kleingartenanlagen der Gemeinde
Königswartha und informiert, dass es darüber bereits einen Beschluss gab, dieser aber wegen
Ungleichbehandlung zurückgenommen wurde. Nach Beratung mit dem Technischen Ausschuss, Vertretern
zweier Gartenanlagen und Prof. Svarovsky wird vorgeschlagen, den Pachtzins auf 0,25 € pro m² für alle
Gartenanlagen anzuheben. Wir bewegen uns damit im unteren Mittelfeld zu den Nachbargemeinden.
Er verliest den Beschluss:
Er möchte wissen, ob es dazu Fragen gibt.
Gemeinderat Nowotny möchte wissen, ob es dazu Vergleichszahlen gibt, da gesagt wurde, dass wir uns im
Mittelfeld bewegen.
Frau Pfeiffer sagt, dass der Bodenrichtwert bei Gartenland zwischen 10 und 35 Cent pro m² liegt,
umliegende Gemeinden wurden befragt: Die Gemeinden Panschwitz-Kuckau, Räckelwitz und Crostau
haben überhaupt keine Gartenanlagen. Großdubrau liegt bei 35 Cent im Mittel, Neschwitz bei 30 Cent/m²,
Göda bei 20 Cent/m² und Malschwitz bei 10 Cent/m². Wir sind also mit 25 Cent gut dabei.
Gemeinderat Klemmer sagt, dass sich die unterschiedlichen Pachten doch eigentlich an der Lage der
Kleingärten ausrichten. Die Kleingartenanlage Wiesenweg in Königswartha ist ausgewiesenes
Überschwemmungsgebiet. Andere Gartenanlagen befinden sich in einer besseren Lage. Hier muss
Gerechtigkeit hergestellt werden. Wenn im Überschwemmungsgebiet derart erhöht wird, kann es sein,
dass die Gärten aufgegeben werden. Der Pachtzins ist auch immer Ausdruck eines Wertes, der dahinter
steht. Wenn man für das Überschwemmungsland im Jahr 20 Cent pro m² zahlen soll, es aber auch für 7
Cent pro m² mehr kaufen kann, entsteht ein ungleiches Verhältnis.
Stellv. BM Schieber kann sich nicht erinnern, wann die letzte Überschwemmung war. Er möchte, dass
keine Unterschiede gemacht werden, sonst kommen die nächsten Diskussionen und ein anderer fühlt sich
ungerecht behandelt. Er denkt, dass ein Durchschnitt gefunden wurde, der angemessen ist.
Gemeinderätin Rentsch möchte wissen, was der m² Gartenland kostet.
Frau Pfeiffer sagt, zwischen 10 und 25 Cent.
Gemeinderätin Rentsch sagt, dass die Pächter dann das Land ja auch gleich kaufen könnten.
Prof. Svarovsky sagt, dass der Gedanke im HSK ja auch dahingehend war; wenn es keine Pachtveränderung
gibt, dann sollte die Gemeinde die Grundstücke verkaufen. Aber er denkt, dass es schon von der Historie
her sinnvoll ist, diese Anlagen weiter zu erhalten. Der Ansatz sei richtig, aber es werden nie alle
zufriedengestellt sein. Es besteht nach wie vor die Möglichkeit zu kaufen. Grundsätzlich wollen wir das
Kaufinteresse wecken.
Gemeinderätin Rentsch sagt, dass das dann auch so im Beschluss stehen sollte.
Stellv. BM Schieber sagt, dass er so darüber abstimmen lassen möchte, wie der Vorschlag formuliert ist.
Er bittet bei Zustimmung um Handzeichen.
Ergebnis: 10 x Ja, 4 x Nein, 1 x Enthaltung.
Gemeinderätin Rentsch möchte wissen, warum in den Beschluss nicht hinein formuliert wird, dass die
Möglichkeit des Kaufs besteht?
Stellv. BM Schieber sagt, dass man das ja dann bekannt geben kann, dazu muss es nicht hineingeschrieben
werden.
Prof. Svarovsky sagt, dass Frau Rentsch Recht habe. Es sollte zumindest im Protokoll eindeutig
festgehalten werden, das für Gartenanlagen auch die Möglichkeit des Kaufs besteht und dementsprechend
sollte es auch veröffentlicht werden.
Stellv. BM Schieber sagt, dass nun der TOP 14 Bürgerfragestunde ansteht.
Gemeinderätin Helm fragt, ob sie auch als Bürgerin sprechen darf?
Prof. Svarovsky sagt, dass sie das natürlich darf.
Gemeinderätin Helm sagt, dass es ihr unverständlich ist, was in der Gemeinde passiert. Sie kann nicht
verstehen, wie die Menschen übereinander reden und miteinander umgehen oder übereinander
herziehen. Einige benutzen dafür das Internet und andere begehen Amtsmissbrauch und benutzen das
Amtsblatt und die Gemeinderäte, die damals schon dabei waren und nicht geprüft haben, was sie
entscheiden, tragen auch Schuld daran. Und die Bürger haben alles mit sich machen lassen.
Klar ist, dass es ein deutsches Verwaltungsrecht gibt und eine Gemeindeordnung und dort wird
vorgegeben, an was wir uns zu halten haben. Wenn wir von Anfang an unsere Arbeit richtig machen, dann
gibt es auch keinen Grund, dass Beschlüsse angezweifelt werden oder dass es Dienstaufsichtsbeschwerden
gibt. Außerdem würde uns das viel Zeit ersparen, weil dann nicht alles noch mal auf den Tisch kommt.
Wenn Beschlüsse nicht korrekt sind, dann sind sie anfechtbar.
Natürlich können wir immer wieder genervt sein, wenn wir auf Fehler hingewiesen werden,
aber warum machen wir denn immer wieder Fehler? Es wäre besser, wenn diejenigen, denen die Fehler
auffallen, im Vorhinein darauf hinweisen. Das kostet weniger Zeit und es müssten keine Eingaben gemacht
werden und nicht darüber in der öffentlichen Sitzung diskutiert werden und die Gegenseite, die immer
alles ablehnt und die Fehler als Formfehler oder als Paragrafenpopeleien bezeichnet, das ist für mich
Kinderkram und unverantwortlich, weil wir die Gemeinde vertreten und die Karre aus dem Dreck ziehen
müssen.
Die Einwohnerversammlungen sind ja auch eine ganz tolle Idee, aber ich frage mich, warum sie erst jetzt
durchgeführt werden? Der Gemeinderat hätte schon seit 20 Jahren Einwohnerversammlungen
durchführen können und hat es nicht gemacht. Natürlich sind die Bürger dann aufgeregt und verschaffen
sich Luft. Dass irgendwelche anonymen Schreiben verteilt wurden, ist auch nicht in Ordnung. Aber was ich
noch schlimmer finde ist, dass 13 von 16 Gemeinderäten und darunter auch zwei
Bürgermeisterkandidaten, das hier unterschrieben haben, was im Amtsblatt steht. Das ist Amtsmissbrauch
und ein absolutes Armutszeugnis, sich so in der Öffentlichkeit zu präsentieren. Wir sind doch alles
erwachsene Menschen, die das intern klären müssen, wenn sie nicht miteinander klarkommen und
arbeiten können.
Wir erwarten von den Bürgern, das sie die Gesetze einhalten und selber unterschreiben 13 Gemeinderäte,
dass es nicht wichtig ist, Gesetze einzuhalten und bezeichnen diejenigen, die die Gesetze einhalten, als
Paragrafenpopler.
Dann sage ich als Bürger aber, wenn ich mal eine Mahngebühr bekomme, weil ich nicht rechtzeitig bezahlt
habe, habt euch doch nicht so, das ist doch Paragrafenpopelei.
Wir müssen uns an Gesetze halten und wenn wir das nicht als Vorbildfunktion tun, dann können wir das
auch nicht von den Bürgern erwarten.
Und das Schlimmste an der Sache ist, dass wir jetzt ein gravierendes Problem haben.
Im Amtsblatt wurde Wahlwerbung veröffentlicht und lt. Beschluss vom 19.02.2014 darf im Amtsblatt keine
Wahlwerbung gemacht werden. Lt. Aussage des Landratsamtes ist diese Wahl bereits jetzt anfechtbar. Das
heißt, egal wer zum Schluss gewonnen hat, die Wahl wird definitiv angefochten und muss definitiv
wiederholt werden und das kostet Geld.
Nicht nur die Gemeinde, sondern auch alle Bürgermeisterkandidaten, die alle schon Werbung gemacht
haben und die können dann irgendwann sagen, das hat mich viel Geld gekostet und das will ich jetzt
wieder haben und klagen auf Schadenersatz.
Ich möchte, dass es für solche Fehler jetzt endlich einmal Konsequenzen gibt und dass derjenige, der das
verbockt hat, dafür gerade steht.
Das war alles was ich dazu sagen wollte. …
Herr Kobelt (Bürger) sagt, dass er dazu nur eine Anmerkung hat und dass er nicht weiß, in welchem
Geschäft Frau Helm täglich unterwegs ist und dass er behauptet, dass wenn jemand in einer bestimmten
Funktion arbeitet, dieser nicht fehlerlos sein kann. Das wäre absolut unmöglich. Er sei auch dafür, dass
man Fehler aufdecken muss, aber er ist auch der Meinung, dass man die Kirche im Dorf lassen muss. Er
habe heute mitbekommen, was bei den Tagesordnungspunkten angemerkt wurde und er findet, dass das
Mikrofaserspalterei ist. Es ist richtig, wenn Ordnungsfehler aufgedeckt werden, aber man muss den
anderen auch die Möglichkeit geben, seine Arbeit zu machen.
Stellv. BM Schieber bedankt sich für die Wortmeldung.
Gemeinderat Klemmer möchte wissen, ob er darauf kurz antworten darf.
Stellv. BM Schieber sagt „Nein!“
Herr Schieback (Bürger) möchte wissen, ob das jetzt eine Bürgerfragestunde ist oder um was es jetzt hier
gehen würde?
Stellv. BM Schieber sagt, dass das die Abgabe von Statements war und erteilt Gemeinderat Klemmer das
Wort.
Gemeinderat Klemmer sagt, dass er etwas zur Sache sagen möchte, die der Herr eben angesprochen hat.
Es gibt eine Bestätigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung und dieser
Tagesordnungspunkt steht nicht umsonst auf der Tagesordnung, darüber muss abgestimmt werden, es
geht darum, ob wir der Niederschrift zustimmen. D.h., wenn in der Niederschrift Fehler drin sind, dann
müssen diese Fehler behoben werden oder man stimmt nicht zu, aber wir möchten ja, dass es richtig wird.
Außerdem ist die Niederschrift die Basis dafür, dass z.B. Satzungen ausgestellt werden können, weil der
Text aus der Niederschrift die Grundlage dafür ist. Das ist ein rechtlicher Vorgang und wenn dort Fehler
gemacht werden, dann ist die ganze Satzung nichtig. Wir haben in der Vergangenheit Satzungen
beschlossen, die vor Gericht nicht standgehalten haben. Rechtsanwälte suchen nach Formfehlern, z.B. ob
die Unterschrift richtig ist oder das Datum stimmt oder ob der Text richtig ausgefertigt wurde.
Das Problem ist, dass viele der Gemeinderäte an diesen Verhandlungen nicht teilnehmen, weil sie hier nur
ehrenamtlich tätig sind und dafür keine Zeit haben, aber ich hab mir die Zeit genommen und habe an
solchen Gerichtsverhandlungen teilgenommen und habe festgestellt, dass das sehr wichtig ist. Vor einigen
Jahren war ich ebenso der Meinung wie Sie und habe mich gefragt, ob wir jede Sache hier so popelig
behandeln müssen. Ja, es ist ganz richtig und wichtig, weil uns sonst z.B. eine Satzung um die Ohren fliegt.
Heute kann jeder Bürger klagen und er kann gegen jede Satzung und gegen jeden Beschluss vorgehen.
Stellv. BM Schieber sagt, dass es nun gut ist und er den Bürger voll und ganz verstanden habe und er ihm
voll und ganz Recht gibt.
Gemeinderätin Helm sagt, dass er ihre Frage nicht beantwortet hat.
Stellv. BM Schieber sagt, dass er das auch nicht als Frage angesehen hat.
Gemeinderätin Helm sagt, dass sie wissen möchte, was das für Konsequenzen hat?
Gemeinderat Klemmer wendet sich an Herrn Schieber und sagt, dass genau das sein Problem ist und ob er
das nicht erkennen würde? Herr Schieber sei jetzt der Bürgermeister und müsste sogar Veto einlegen,
wenn etwas gegen das Gesetz läuft. Er kann nicht verstehen, wieso Herr Schieber dem Bürger in dessen
Auffassung Recht geben kann.
Stellv. BM Schieber sagt, dass es ihm allgemein bekannt sei, dass Herr Klemmer mit ihm ein Problem hat.
Gemeinderätin Rentsch sagt, dass es peinlich sei, worüber hier gestritten wird. Er und alle Gemeinderäte
haben gelobt, dass Recht und Gesetz eingehalten werden.
Stellv. BM Schieber sagt, dass er Abgeordneter ist und dass er gewählt wurde.
Gemeinderätin Rentsch sagt, dass das doch damit gar nichts zu tun hat.
Herr Riedl sagt, dass er gerne einen neuen Punkt eröffnen möchte. Er sagt, dass er der personelle
Gegenstand zu TOP 8 ist und eine Frage an die Gemeinderäte hat. Es wurde ein Antrag verlesen, aber es
wurde nicht sein Antrag verlesen. Er möchte wissen, ob die Gemeinderäte seinen Kaufantrag für das
Grundstück in Niesendorf überhaupt kennen würden.
Stellv. BM Schieber sagt, dass der Technische Ausschuss den Antrag kennt.
Herr Riedl sagt, dass der Techn. Ausschuss dem Gemeinderat eine Abstimmungsempfehlung gegeben hat,
die Gemeinderäte aber den Inhalt seines Antrages nicht kennen würden und ebenso wenig seine
Motivation zum Kauf. Keiner weiß, dass er dort ein Ferienhaus besitzt und dafür eine Angliederung nutzen
möchte. Auch sein Kaufpreis-Angebot wäre hier nicht bekannt. Zu Beginn der Sitzung sei allen die
Haushaltslage zu Gemüte geführt worden. Sein Gebot lag im großen Maße über dem Bodenrichtwert. Er
stellt sich die Frage, warum kein Gemeinderat danach fragt, was er mit dem Grundstück möchte und
wieviel er dafür zahlen wollte. Er sei selbst beruflich und auch privat in einigen Gremien tätig, aber so
etwas habe er in seinem ganzen Leben noch nicht erlebt.
Stellv. BM Schieber sagt o.k. und dass er das zur Kenntnis genommen hat.
Herr Riedl sagt, dass er darauf gerne eine Antwort erhalten möchte.
Stellv. BM Schieber sagt, dass das die Meinung von Herrn Riedl sei und er darauf keine Antwort haben
würde. Er möchte wissen, ob es weitere Anfragen von Bürgern gibt.
Frau Gude sagt, dass sie in der letzten Sitzung Fragen gestellt habe und dass ihr eine schriftliche Antwort
zugesichert wurde, das wurde bereits zu Beginn der Sitzung von Gemeinderat Klemmer angesprochen.
Diese Antwort sei bis heute nicht erfolgt.
Stellv. BM Schieber sagt, dass dazu nochmal nachgesehen wird und dass sie das dann bekommt.
Frau Gude sagt, dass sie zu dem Artikel im Amtsblatt „Das nervt“ fragen möchte, ob die Gemeinderäte, die
dort unterschrieben haben, eigentlich wissen würden, was die Bürger nervt?
Stellv. BM Schieber lacht und sagt, dass er das wüsste.
Frau Gude sagt, dass die Bürger von der hohen Verschuldung genervt sind und dass es daran liegt, dass die
Mehrheit der Gemeinderäte sich nicht an Vorschriften und Gesetze hält. Hier wurde über zwei
Gemeinderäte hergezogen, die sich an Recht und Gesetz halten. Es würden keine zusätzlichen Kosten
entstehen, wenn die Hinweise beachtet werden würden. Er habe doch die Mehrheit im Gemeinderat und
blockiere eine ordnungsgemäße Arbeit. Er sollte mal darüber nachdenken und sich im Vorfeld darüber
informieren, wie es richtig laufen muss.
Stellv. BM Schieber sagt, dass das die Meinung von Frau Gude sei und möchte wissen, ob es noch weitere
Wortmeldungen gibt.
Herr Schieback sagt, dass es doch Fördermittel für Winterschäden geben würde und dass ein
Deckungsvorschlag gemacht werden muss, damit man diese Fördermittel auch bekommen kann. Im
Waldbereich würde es Gemeindestraßen geben, die derzeit der Holzabfuhr dienen würden und es würde
eine Jagdgenossenschaft geben, bei der es nicht mehr voran geht. Ihm sei bekannt, dass eine
Genossenschaft keinen Gewinn machen darf und dass bei der Jagdgenossenschaft ein größerer Betrag
aufgelaufen sei. Sein Vorschlag ist, diese Summe als Deckungsvorschlag zu nehmen, um die Fördermittel zu
bekommen.
Sein nächstes Problem ist, dass es einen Beschluss gibt, nach welchem Beschlüsse veröffentlicht werden
müssen. Nun gibt es ein richterliches Urteil in einer Gemeindeangelegenheit, in welchem festgestellt
wurde, dass die Gemeinde ihre Beschlüsse nicht rechtmäßig veröffentlicht. Er möchte wissen, wann das
nun endlich einmal erfolgt?
Er informiert, dass er sich dazu entschlossen hat, die gesamte Gemeindeverwaltung Königswartha in Frage
zu stellen. Bekanntlich fängt ja der Fisch zuerst am Kopf an zu stinken und da er in seiner früheren
30jährigen Tätigkeit im öffentlichen Dienst einen Eid abgelegt hat, Recht und Gesetz zu achten und gegen
Rechtsverstöße vorzugehen, habe er beim Polizeiposten in Königswartha Anklage wegen „vorsätzlicher
Bürgermeisterwahlanfechtung“ erhoben. Hier wird vorsätzlich gegen Gebote und Gesetze in Vorbereitung
der Bürgermeisterwahl verstoßen. Derartiges habe er in seiner ganzen Dienstzeit nicht erlebt.
Stellv. BM Schieber sagt darauf nur „Gut Herr Schieback, war‘s das?“
Herr Schieback sagt: „Das war‘s!“
Stellv. BM Schieber sagt, dass er versucht, den ersten und den dritten Punkt zu beantworten, dass andere
habe er als Mitteilung aufgenommen.
Zurzeit sei man dabei, die Winterschäden zu ermitteln und diese so schnell wie möglich zu beseitigen.
Zur Jagdgenossenschaft kann er nur sagen, dass die letzte Hauptversammlung gescheitert ist. Er wird in
den nächsten Tagen Gespräche führen mit dem Ergebnis, dass in absehbarer Zeit eine
Jahreshauptversammlung stattfindet. Er denkt, dass die Eigentümer nicht begeistert sein werden, wenn
aus deren Kasse die Waldwege saniert werden sollen. Dafür müssen wir evtl. einen anderen Weg suchen.
Was Herr Schieback über die ganze Gemeindeverwaltung gesagt hat, teilt er nicht. Er vertritt die
Gemeindeverwaltung und die leisten alle ihre Arbeit. Sicherlich wären sie auch kritikwürdig, aber
keinesfalls, wie Herr Schieback das hier in Frage gestellt hat.
Die anderen Punkte habe er nicht verstanden und kann diese auch nicht beantworten.
Er möchte wissen, ob es noch weitere Fragen gibt?
Herr Schieback sagt, dass er noch kurz eine Sache erklären möchte. Er habe nicht alle verklagt, sondern nur
eine allgemeine Klage erhoben. Aber bewusst gegen Einzelne habe er Dienstaufsichtsbeschwerden
gemacht.
Stellv. BM Schieber sagt, dass man das ja dann sehen werde.
Stellv. BM Schieber stellt fest, dass es keine weiteren Fragen gibt, er bedankt sich für die Disziplin und
verabschiedet die Gäste.
Ende der Sitzung
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Resümee:
Heute möchten wir auf die von unserem Gemeinderat Peter Klemmer kritisierte
Verwendung des Wortes „Abgeordneter“ eingehen, da im Ergebnis dessen auch der
gesamte Sitzungsverlauf vom Leser besser verstanden werden kann.
Nachstehende Erklärung und Tabelle haben wir unter folgendem Link gefunden:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeindeorgan
Gemeindeorgane ist in der Bundesrepublik Deutschland der Oberbegriff für die in einer
Gemeindeordnung eines Bundeslandes festgelegten Organe einer Stadt, einer Gemeinde oder
eines Landkreises. Die Bezeichnungen und Bedeutungen dieser kommunalen Organe variieren entsprechend in den einzelnen Bundesländern deutlich. Zudem finden sich Unterschiede
abhängig davon, ob es sich (nur) um eine Gemeinde oder eine Stadt handelt. Unter Vertretungsorgan versteht man das von der Bürgerschaft gewählte „Parlament“ einer Gemeinde,
wobei es sich verfassungsrechtlich korrekt nicht um ein echtes Parlament, sondern nur um
einen Bestandteil der (Selbst-) Verwaltung der Gemeinde handelt. Es ist somit der Exekutive
und nicht der Legislative zuzuordnen.
Bezeichnung des Vertretungsorgans "Parlament"
Bundesland
Gemeinde
Stadt
Landkreis
BadenWürttemberg
Gemeinderat
Gemeinderat
Kreistag
Bayern
Gemeinderat bzw.
Marktgemeinderat
(bei Marktgemeinden)
Stadtrat
Kreistag
Berlin
-entfällt-
(= Abgeordnetenhaus)
-entfällt-
Brandenburg
Gemeindevertretung
Stadtverordnetenversammlung
Kreistag
Bremen
-entfällt-
Stadtbürgerschaft (in Bremen) bzw. Stadtverordnetenversammlung (in Bremerhaven)
-entfällt-
Hamburg
-entfällt-
(= Bürgerschaft)
-entfällt-
Hessen
Gemeindevertretung
Stadtverordnetenversammlung
Kreistag
MecklenburgVorpommern
Gemeindevertretung
Stadtvertretung
Kreistag
Niedersachsen
Rat der Gemeinde
Rat der Stadt
Kreistag
NordrheinWestfalen
Rat der Gemeinde
Rat der Stadt
Kreistag
Rheinland-Pfalz
Gemeinderat
Stadtrat
Kreistag
Saarland
Gemeinderat
Stadtrat
Kreistag
Sachsen
Gemeinderat
Stadtrat
Kreistag
Sachsen-Anhalt
Gemeinderat
Stadtrat
Kreistag
SchleswigHolstein
Gemeindevertretung
Stadtverordnetenversammlung
Kreistag
Thüringen
Gemeinderat
Stadtrat
Kreistag
Weitere Informationen dazu haben wir gefunden unter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinderat_(Deutschland)
Zuordnung zur Exekutive
Trotz der oberflächlichen Ähnlichkeiten zu einem Parlament handelt es sich beim Gemeinderat nicht um einen Teil der Legislative, sondern der Exekutive. Eine Ausnahme hierzu bilden
die Vertretungen in den Stadtstaaten Berlin und Hamburg. In der Freien Hansestadt Bremen
ist die Bürgerschaft des bremischen Staates (Legislative) unterschieden von der kommunalen
Stadtbürgerschaft der Stadtgemeinde Bremen (Exekutive).
Dies hängt damit zusammen, dass in Deutschland Gesetze nur vom Staat (also Bund oder
Ländern) gemacht werden können. Dabei gehören Kommunen als Gebietskörperschaft im
weiteren Sinne zum Staatswesen, nicht jedoch im engeren Sinne zum Staat. Im Gemeinderat
wird zwar auch „Recht“ gemacht, jedoch nur in Form von Satzungen, also Rechtsnormen,
die in der Normenhierarchie unterhalb von Gesetzen stehen. Da der Gemeinderat trotz des
parlamentarischen Charakters und entsprechender Wahrnehmung in der Öffentlichkeit also
keine Gesetze im eigentlichen Sinne verabschieden kann, gilt er staatsrechtlich gesehen als
exekutives Organ und nicht als legislatives. Genau wie die Judikative kann es auch legislative Organe nur auf staatlicher, also auf Landes- und Bundesebene geben.
Status und Aufgaben
Der Gemeinderat ist ein Organ der Gemeinde und die politische Vertretung der Gemeindebürger. Der Gemeinderat ist keine Behörde im institutionellen Sinne. Er entscheidet über die
Verwaltung der Gemeinde, soweit Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft (eigener
Wirkungskreis) oder Angelegenheiten, die das Gesetz den Gemeinden zur Besorgung im
Auftrage des Staates zuweist (übertragener Wirkungskreis/Auftragsangelegenheiten), betroffen sind (Allzuständigkeit der Gemeinde) und nicht der Bürgermeister (in kreisfreien Städten
und großen Kreisstädten Oberbürgermeister genannt) zuständig ist (Organzuständigkeit des
Gemeinderats). Der Gemeinderat beschließt innerhalb des Aufgabenkreises der Gemeinde
über Angelegenheiten, die nicht laufend anfallen und grundlegende Bedeutung haben oder
erhebliche Verpflichtungen für die Gemeinde beinhalten. Der Gemeinderat ist nicht für Angelegenheiten zuständig, welche dem Bürgermeister, Gemeindesenat oder Gemeinderatsausschuss zur selbständigen Erledigung übertragen sind. Der Gemeinderat überwacht den Bürgermeister und die Gemeindeverwaltung, insbesondere die Ausführung seiner Beschlüsse.
Die Dienstaufsicht über die Bediensteten der Gemeinde obliegt dem Bürgermeister; Art und
Ausmaß dieser Zuständigkeit legt der Gemeinderat in der Geschäftsordnung fest. Der Bürgermeister führt die Beschlüsse des Gemeinderats aus. Die Beschlüsse erlangen mit dem
Vollzug durch den (Ober-)Bürgermeister Außenwirkung. Die Beschlüsse sind keine Verwaltungsakte, sondern stellen eine interne Willensbildung dar. Eine Ausnahme hiervon bilden
Beschlüsse, die keines Umsetzungsaktes bedürfen, zum Beispiel eine Straßenumbenennung.
Wichtig sind auch nachstehende Informationen, die wir gefunden haben unter:
http://www.kommunalforum-sachsen.de/dokumente/upload/1591e_Das
_ehrenamtliche_Mandat_in_der_kommunalen_Selbstverwaltung.pdf
Das ehrenamtliche Mandat in der kommunalen Selbstverwaltung
- Stellung, Rechte und Pflichten Der Unterschied zwischen Ehrenamt und Berufspolitik
Wenn Gemeinderäte ausschließlich ehrenamtlich tätig sind, dann bestehen wesentliche Unterschiede zu Abgeordneten in einem Landes-, dem Bundes- oder dem Europaparlament:
 Gemeinderäte üben ihr Mandat ehrenamtlich aus, während Abgeordnete im Bundestag, im
Landtag oder im Europaparlament Berufspolitiker sind. Das bedeutet, dass der Ehrenamtler
nicht für die Ausübung des Amtes bezahlt wird. Vielmehr erhält er lediglich eine Aufwandsentschädigung, sodass er sein Einkommen im Gegensatz zum Berufspolitiker anderweitig
sichern muss.
 Die kommunalen Mandatsträger erhalten keine Diäten, sondern nur einen Ersatz für die
Aufwendungen der ehrenamtlichen Tätigkeit.
 Außerdem besitzen Gemeinderäte weder Immunität noch Indemnität wie ein Abgeordneter
in einem Parlament. Indemnität bezeichnet die Freistellung von straf- und zivilrechtlicher
Verfolgung auch über die Zeit der Mandatsausübung hinaus und ist somit ein echtes Verfahrenshindernis. Während Immunität lediglich die Strafverfolgung für die Zeit des Mandates
hemmt.
 Ein Abgeordneter, der grundsätzlich die Indemnität genießt, darf nicht wegen einer Abstimmung oder einer Äußerung, die er im Parlament oder einem seiner Ausschüsse getan hat,
gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Parlaments zur Verantwortung
gezogen werden. Ein Kommunalpolitiker genießt diesen Schutz nicht. Er ist daher besonders verpflichtet, bei seinen Äußerungen und seinem Abstimmungsverhalten zu
prüfen, ob diese mit dem geltenden Recht vereinbar sind.
 Ehrenamtler haben einen Informations- und Wissensnachteil gegenüber Berufspolitikern,
denn sie müssen sich zum einen ihre Fachkenntnisse neben der hauptberuflichen Tätigkeit
verschaffen und haben zum anderen in den Gemeinden und Städten meist weder einen bezahlten Mitarbeiter noch einen qualifizierten Mitarbeiterstab, wie dies die Fraktionen auf
Landes-, Bundes- und Europaebene besitzen. Der Kommunalpolitiker muss also ein „Allrounder“ sein, er kann sich meistens nicht nur auf einen Schwerpunktbereich vorbereiten und
auf eine Zuarbeit Dritter hoffen.
 Außerdem ist die Gewaltenteilung auf Kommunalebene nicht so abgegrenzt wie zwischen
Parlament und Regierung auf Bundes- und Landesebene – Gemeinderäte sind keine Parlamente! – sie sind kein echtes Legislativorgan, sondern sind ein Bestandteil der Verwaltung.
Daran ändert nichts, dass die Gemeinden eine Satzungshoheit haben.
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Der Begriff „Abgeordneter“ stammt aus DDR- Zeiten, als es noch galt die Kandidaten der
„Nationalen Front“ zu wählen. Offensichtlich hat sich dieser Begriff in einigen Köpfen auf
ewig verfestigt. Das ändert allerdings nichts an den o. g. Ausführungen und Tatsachen, die
einen „Gemeinderat“ betreffen.
Da die Beiträge auf unserer Homepage erfreulicher Weise sehr gut frequentiert werden,
haben wir die Hoffnung, dass diese nicht nur von der Verwaltung sondern auch von einem
Großteil der Gemeinderäte gelesen und schlussendlich auch verstanden werden.
Ihre Wählervereinigung Parteifreie Wähler Königswartha