Tipps für eine erfolgreiche Trächtigkeit Ihrer Stute

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Tipps für eine erfolgreiche Trächtigkeit Ihrer Stute
Sie haben eine trächtige Stute?
Was Sie in der nächsten Zeit beachten sollten:

Trächtigkeitsuntersuchung / Herbstuntersuchung

Das Equide Herpesvirus (EHV)

Impfungs- und Entwurmungsempfehlungen für Stuten während der Trächtigkeit bis kurz vor
Geburt
Trächtigkeitsuntersuchung / Herbstuntersuchung
Ihre Stute ist tragend, wurde aber bislang erst einmal (vermutlich zwischen Tag 16 und Tag
21 nach der Ovulation) diesbezüglich untersucht?
Die erste Trächtigkeitsuntersuchung wird in der Regel zwischen Tag 16 und Tag 20
durchgeführt, um bei Nicht-Trächtigkeit in der nächsten Rosse erneut besamen zu können und
bei Vorliegen einer Zwillingsträchtigkeit rechtzeitig eingreifen zu können.
Aufgrund der relativ hohen Verluste (10-15%, Vanderwall, 2012) in der sogenannten
frühembryonalen Zeit der Trächtigkeit (bis Tag 40), die bei älteren Stuten (> 18 Jahre) sogar
20-30% oder mehr betragen können (Vanderwall, 2008), sollten Sie Ihre Stute zwischen Tag
30 und Tag 40 ein weiteres Mal untersuchen und sich die Trächtigkeit bestätigen lassen. In
der Vollblutzucht ist diese sogenannte "Herbstuntersuchung" obligatorisch und wird bei allen
Stuten (und Hengsten!) durchgeführt, die in der Zucht sind beziehungsweise im nächsten Jahr
für die Zucht vorgesehen sind. Es handelt sich um eine gynäkologische Untersuchung, bei der
die Stuten auf ihre Zuchttauglichkeit und hinsichtlich einer bestehenden Trächtigkeit hin
untersucht werden.
Bei bestehender Nicht-Trächtigkeit kann gegebenenfalls Ursachenforschung betrieben
werden. Eventuell vorliegende Erkrankungen können so frühzeitig erkannt und behoben
werden. Auch in der Warmblutzucht bzw. bei allen weiteren Pferderassen kann eine solche
Untersuchung sinnvoll sein. Bitten Sie daher Ihren Haustierarzt mittels Ultraschall die
Intaktheit der Trächtigkeit zu überprüfen. Zusätzlich zum Bestehen einer Trächtigkeit kann
eine Untersuchung zu diesem Zeitpunkt auch Aufschluss über die Vitalität des Embryos (zum
Beispiel durch das Vorhandensein einer fetalen Herzaktivität) geben. Darüber hinaus ist es
möglich eine bei einer vorangegangenen Untersuchung eventuell übersehene
Zwillingsträchtigkeit zu diagnostizieren und gegebenenfalls noch rechtzeitig dagegen
vorzugehen. Außerdem fordern viele Besamungsstationen die Zahlung des zweiten Teils der
Kosten für den Versandsamen, wenn eine Trächtigkeit über Tag 40 vom Haustierarzt bestätigt
wurde.
Unter Umständen kann es sinnvoll sein, eine weitere Trächtigkeitsuntersuchung um den Tag
60 herum durchzuführen. Falls Ihre Stute zu diesem Zeitpunkt resorbiert haben sollte, gibt es
bei rechtzeitiger Feststellung immer noch die Möglichkeit, in der gleichen Decksaison eine
erneute Besamung durchzuführen.
Die weitere kontinuierliche Überwachung der Stuten in der fortgeschrittenen Trächtigkeit (ab
Tag 60) obliegt vorrangig dem Stutenbesitzer. Aus tierärztlicher Sicht besteht in dieser
Graviditätsphase kein Grund für weitere Untersuchungen, es sei denn, Ihre Stute zeigt
klinische Symptome einer Störung der Trächtigkeit. Folgende Symptome sind ein Grund
unverzüglich Ihren Haustierarzt zu benachrichtigen:
1. Fieber
Eine Erhöhung der Körperinnentemperatur kann zur Schädigung aller Organsysteme, auch
des Uterus, führen und somit die Versorgung des Fohlens verschlechtern.
2. Kolik oder kolik-artige Schmerzen
Diese können physiologischerweise am Ende der Trächtigkeit durch Lageveränderungen des
Fohlens entstehen („Stellwehen“), sollten aber unbedingt von pathologischen Zuständen, wie
Veränderungen am Darm oder einer Gebärmutterdrehung, unterschieden werden.
3. „Aufeutern“
Eine verfrühte Anbildung vom Euter mit Milchabfluss kann ein Hinweis auf eine Plazentitis
(Entzündung der Plazenta) oder einen bevorstehenden Abort sein und sollte unbedingt
abgeklärt werden.
4. Abnorme Umfangsvermehrung
Eine schnelle und übermäßige Vermehrung des Bauchumfangs der Stute kann mit einer
Eihautwassersucht (abnorme Zunahme der Fruchtwässer, z.B. aufgrund einer Fehlbildung des
Fohlens) korreliert sein.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Haustierarzt oder kontaktieren Sie uns
unter 089/2180-2627.
Das Equide Herpesvirus (EHV)
Was müssen Sie hinsichtlich der Gefahr eines durch Herpesviren ausgelösten Spätabortes bei
Ihrer tragenden Stute wissen?
Herpesvirusinfektionen (EHV-1 und EHV-4) beim Pferd sind weltweit eine der Hauptursachen für
Spätaborte beim Pferd (1-10%). Es handelt sich dabei um sehr ansteckende virale Erreger, die in der
gesamten Pferdepopulation weit verbreitet sind. EHV-1 stellt die häufigste infektiöse Abortursache
beim Pferd dar. Infolge der hohen Kontagiosität können bei Ausbruch der Erkrankung in ungeimpften
Beständen bis zu 90% einer Herde abortieren. Diese treten meist zwischen 7. und 10.
Trächtigkeitsmonat auf, es können aber auch tote oder lebendschwache Fohlen zum errechneten
Geburtstermin geboren werden. Allerdings werden 5 - 10% aller Herpesvirus-bedingten Aborte
durch EHV-4 verursacht.
Ein drohender EHV-Abort ist therapeutisch nicht zu beeinflussen. Prophylaktisch ist die konsequent
halbjährlich durchgeführte Bestandsimpfung das einzige wirksame Mittel gegen Herpesviren. Eine
Infektion beim Pferd ist einerseits abhängig von der infektiösen Dosis, die über die Atemwege ins
Pferd gelangt, und andererseits abhängig von der individuellen Abwehr, die das Pferd dem Erreger
gegenüberstellen kann. Die Impfung ist zwar nicht immer in der Lage, eine Erkrankung individueller
Pferde zu verhindern, sie soll jedoch zu einer deutlichen Abnahme der Gesamtvirusmenge innerhalb
der Pferdepopulation führen. Geimpfte Pferde, scheiden nach stattgefundener Infektion deutlich
weniger Virus aus und stecken damit weniger Pferde an, so dass die Krankheit daher in einem
geimpften Bestand wesentlich seltener ausbrechen kann. Zudem ist der Verlauf milder. In
Deutschland sind zurzeit verschiedene Impfstoffe erhältlich. Eine Impfprophylaxe gegen das equide
Herpesvirus kann nur dann erfolgreich sein, wenn alle Pferde im Bestand in regelmäßigen Abständen
geimpft werden.
Zum Schutz gegen den Virusabort sollten trächtige Stuten eine Grundimmunisierung vor der
Trächtigkeit erhalten und dann im 5., 7. und 9. Monat der Trächtigkeit mit jeweils einer Dosis
des Impfstoffes geimpft werden. Dies gilt für beide derzeit zur Verfügung stehenden
Impfstoffe.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie bei Ihrem Haustierarzt oder von uns
unter 089/2180-2627.
Impfungs- und Entwurmungsempfehlungen für Stuten während der Trächtigkeit / kurz
vor Geburt
Die Trächtigkeit Ihrer Stute wurde bestätigt und Sie wollen sich nun auf ein gesundes Fohlen
freuen?
Bitte beachten Sie, dass im Vorfeld der Impfstatus Ihrer Stute von Ihrem Haustierarzt
überprüft und gegebenenfalls aufgefrischt werden sollte.
Zuchtstuten sollten stets gegen Tetanus, Influenza und Herpes geimpft sein. Auf eine genaue
Einhaltung der Impfabstände ist dabei sorgfältig zu achten. Besonders zur Zeit der
Hochträchtigkeit sind Wiederholungsimpfungen, vor allem beim Herpesschutz (siehe dort),
geradezu erwünscht. Die Tetanusschutzimpfung sollte bei allen Pferden zum Standard im
Impfprogramm gehören. Da Pferde gegenüber den Tetanus-auslösenden Bakterien
(Clostridium tetani) eine wesentlich höhere Empfindlichkeit aufweisen als der Mensch, sind
hier auch neben einer korrekten Grundimmunisierung kürzere Impfabstände (in der Regel
alle 2 Jahre, siehe Tabelle) nötig. Eine im letzten Drittel der Trächtigkeit durchgeführte
Tetanus-Impfung schützt das Fohlen zudem in den ersten Lebensmonaten durch sogenannte
maternale Antikörper bis es selbst in der Lage ist (in der Regel ab dem 4.– 6. Lebensmonat)
Antikörper aufzubauen. Auch bei der Influenza-Impfung kann durch eine Impfung der
Zuchtstute im 9. Trächtigkeitsmonat die Immunität des Fohlens in den ersten Lebensmonaten
deutlich verbessert werden. Lassen Sie sich von Ihrem Tierarzt bezüglich der
Wahrscheinlichkeit einer Tollwutinfektion beraten. Falls empfohlen, sollten speziell
Weidepferde aufgrund der Gefahr der Ansteckung durch einen Biss infizierter Fleischfresser
(Fuchs, Dachs, Marder, Hund) zusätzlich gegen Tollwut geimpft sein, was bei Zuchtstuten im
9. Trächtigkeitsmonat wiederholt werden sollte.
Aufgrund der noch im Organismus der Fohlen enthaltenen maternalen Antikörper, sollten
Fohlen aus ‚gut‘-geimpften Stuten nicht vor dem 5. (besser 6.). Lebensmonat geimpft
werden, da sich vorher keine Immunantwort (Bildung von Antikörpern) ausbilden kann. Ist
die Mutterstute jedoch nicht geimpft, muss wesentlich früher mit einer Grundimmunisierung
begonnen werden. Bei Tetanus muss dies in der ersten Lebenswoche eingeleitet werden.
Krankheit
Influenza
Frühester
Impftermin
6. LM
Herpes
Tetanus
4. LM
5. LM
Tollwut
6. LM
Grundimmunisierung
Wiederholung
Tragende Stute
2. IF: 4-6 Wo. Nach 1. IF
3. IF: 5-7 Mo. nach 2. IF
2. IF: 3-4 Mo. nach 1. IF
2. IF: 3 Mo. nach 1. IF
3. IF: 12 Mo. nach 2. IF
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Alle 6 Monate
Alle 6 Monate
Alle 2 Jahre
4-6 Wochen vor
Geburtstermin
5./7./9. TM
9. TM
Jedes Jahr
9.TM
Tabellarischer Impfplan für Pferde (IF=Impfung; LM=Lebensmonat; TM=Trächtigkeitsmonat)
Welche Entwurmungsstrategie ist für Ihre tragende Stute zu empfehlen?
Bis zur Geburt sollte für Stuten der normale Entwurmungsplan für erwachsene Pferde befolgt
werden. In den ersten 3 Trächtigkeitsmonaten bietet es sich allerdings an auf Entwurmungen
zu verzichten bzw. diese auf die Zeit danach (nach der Gefahr der frühembryonalen
Resorption) zu verschieben. In den letzten 2 Wochen der Trächtigkeit oder direkt nach der
Geburt sollte die Stute zusätzlich entwurmt werden, um eine frühzeitige Infektion des
Fohlens mit Wurmlarven über die Muttermilch oder den mütterlichen Kot (Koprophagie) zu
unterbinden.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Haustierarzt oder fragen Sie uns unter
089/2180-2627.