Lernunterlage - Freiwilligen Feuerwehr Köln

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Lernunterlage - Freiwilligen Feuerwehr Köln
Lernunterlage
Fachgebiet:
Fahrzeug- und Gerätekunde
Titel:
Fahrzeugkunde
Ausgabe:
01.05
Gliederungsziffer: 3.1
Feuerwehrschule
Fahrzeugkunde
Inhaltsverzeichnis
1
Einleitung
4
2
Feuerwehrfahrzeuge
5
3
Normung
6
3.1
3.2
3.3
Europäische Norm EN 1846-1
Anwendungsbereich
Aufbau einer Norm
6
6
9
4
Anforderungen
10
Taktischer Einsatzwert
4.2
Technischer Einsatzwert
4.2.1
Fahrzeugmaße
4.2.2
Gewichtsangaben
4.2.3
Beladung
4.2.4
Typbezeichnung
4.2.5
Farbanstrich
4.2.6
Dachkennzeichnung (nach Runderlass des Innenministers
NRW)
4.2.7
Warneinrichtungen
4.2.8
Fahrgestell
4.2.9
Antriebsart
4.2.10 Motorleistung
4.2.11 Kraftstoffbehälter
4.2.12 Aufbau
4.2.13 Sonstige Ausstattung
10
10
11
14
15
15
16
5
Einrichtungen
18
5.1
5.1.1
5.1.2
5.1.3
5.1.4
5.1.5
5.1.6
5.1.7
5.1.8
Feuerwehrtechnische Einrichtungen
Feuerlöschkreiselpumpe
Löschmittelbehälter
Schnellangriffseinrichtung
Schaum-Wasserwefer
Technische Einrichtungen
Zugeinrichtung
Generator
Lichtmast
18
18
20
20
20
21
21
21
21
6
Kraftfahrzeug-Gruppen
21
6.1
6.1.1
Feuerwehrfahrzeuge
Einsatzleitfahrzeuge
23
23
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16
16
16
17
17
17
18
18
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Fahrzeugkunde
6.1.2
6.1.3
6.1.4
6.1.5
6.1.6
6.1.7
6.1.8
6.1.9
6.1.10
6.1.11
6.1.12
6.1.13
6.2
6.3
6.4
Löschfahrzeuge
Hubrettungsfahrzeuge
Drehleiter mit Handbetrieb
Rüst- und Gerätefahrzeuge
Gerätefahrzeug Gefahrgut
Nachschubfahrzeuge
Sonderlöschfahrzeuge
Krankenkraftwagen der Feuerwehr
Mannschaftstransportfahrzeuge
Sonstige spezielle Kraftfahrzeuge
Feuerwehrkran
Feuerwehrboot
Wechselaufbauten
Anhängerfahrzeuge
Beispiele einer Europäischen Normausschreibung
23
24
26
26
27
28
28
28
29
29
29
30
30
31
32
7
Feuerwehrtechnische Beladung
33
7.1
7.2
Beladelisten
Beladepläne
33
34
8
Technische Daten
35
8.1
8.2
8.3
Löschgruppenfahrzeuge (Norm zurückgezogen)
Tanklöschfahrzeuge
Rüstwagen
36
37
38
9
Quellennachweis :
39
10
Index
39
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Fahrzeugkunde
Vorwort
Das komplexe Thema Feuerwehrfahrzeuge gestattet es kaum, eine vollständige und bis ins "Kleinste" ausgelegte Lehrunterlage zu erstellen.
Diese Unterlage soll als Arbeitsgrundlage für Feuerwehrmannanwärter
im Grundausbildungslehrgang bei der Berufsfeuerwehr Köln dienen. Sie
beinhaltet in der Hauptsache grundlegendes Material, Bestimmungen
sowie Ausführungen der Feuerwehrfahrzeuge. Für weitergehende Informationen können die Normblätter, spezielle Fachliteratur und Herstellerangaben herangezogen werden.
Lerninhalt
Allgemeine Anforderungen und Einrichtungen der
Feuerwehrfahrzeuge sowie deren Einteilung.
Die Verfasser
1 Einleitung
Die immer vielseitiger werdenden Aufgaben bei der Feuerwehr, machen
eine ständig erweiterte, moderne Fahrzeugtechnik erforderlich. Unterschiedliche Einsatzbedingungen, z.B. bei der technischen Hilfeleistung,
der Brandbekämpfung und der Beseitigung von Gefahren durch gefährliche Stoffe und Güter, stellen höchste Anforderungen an die Feuerwehrfahrzeuge.
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Fahrzeugkunde
2
Feuerwehrfahrzeuge
Feuerwehrfahrzeuge sind für den Einsatz der Feuerwehr besonders gestaltete
Fahrzeuge, die -entsprechend für ihren vorgesehenen Verwendungszweck- zur
Aufnahme der
- Besatzung
- Feuerwehrtechnischen und zusätzlichen Beladung sowie
- Lösch- und sonstige Einsatzmittel
eingerichtet sind. Man unterteilt sie in:
- Landfahrzeuge
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- Wasserfahrzeuge
- Luftfahrzeuge
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Fahrzeugkunde
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Normung
Normen bedeutet: vereinheitlichen, regeln, ordnen
3.1 Europäische Norm EN 1846-1
Die Mitglieder dieser Arbeitsausschüsse setzen sich aus Vertretern der Industrie
(Hersteller), Feuerwehren (Verbraucher), Behörden, Berufsgenossenschaften, Wissenschaft und Handel zusammen.
Diese Norm wird national vom FNFW (Fachnormenausschuss Feuerwehrwesen) „
Allgemeine Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge; Löschfahrzeuge“ betreut.
1998 wurde die Deutsche Norm überarbeitet und in die Europäische Norm EN
1846-1 umgesetzt. Die Europäische Norm hat den Status einer Deutschen Norm .
Die EN 1846 wurde geschaffen, um ein einheitliches Bezeichnungssystem von
Feuerwehrfahrzeugen festzulegen. Dieser Teil ordnet in den folgenden Abschnitten
für jedes Feuerwehrfahrzeug die Hauptmerkmale durch eine Reihenfolge von Zahlen und Buchstaben zu, die für Ausschreibungen innerhalb Europas angewendet
werden können. Diese Europäischen Normen haben in folgenden Ländern Gültigkeit :
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden,
Schweiz, Spanien, die Tschechische Republik und das Vereinigte Königreich.
3.2 Anwendungsbereich
Dieser Teil der EN 1846 gilt für Feuerwehrfahrzeuge
Dieser Teil der EN 1846 legt Klassen und Kategorien abhängig von der Verwendung und dem Gewicht der Fahrzeuge fest.
Ein Bezeichnungssystem legt verschiedene Kriterien fest, die zur Charakterisierung
der Fahrzeuge verwendet werden.
Diese Normen enthalten durch datierte oder undatierte Verweisungen Festlegungen
aus anderen Publikationen. Diese Normativen Verweisungen sind an den jeweiligen
Stellen im Text zitiert, und die Publikationen sind nachstehend aufgeführt.
prEN 1028-1
Feuerwehrpumpen – Teil 1: Anforderungen an Feuerlöschkreiselpumpen mit Entlüftungseinrichtung
prEN 1028-2
Feuerwehrpumpen – Teil 2: Prüfung von Feuerlöschkreiselpumpen mit Entlüftungseinrichtung
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Fahrzeugkunde
prEN 1777:1994
Hubrettungsfahrzeuge für Feuerwehren – Hubarbeitsbühnen - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung
prEN 1789
Krankenkraftwagen und deren Ausstattung – Ambulanzen
prEN 1846-2 : 1996
Feuerwehrfahrzeuge – Teil 2: Allgemeine Anforderungen – Sicherheit und Leistung
ISO 3833 : 1977
Road vehicles – Types – Terms and definitions
Definitionen
Für die Anwendung dieses Teils dieser Norm gelten die folgenden Definitionen.
Weitere besondere Definitionen sind in anderen Teilen von EN 1846 enthalten.
Kraftwagen :
Jedes motorgetriebene Straßenfahrzeug, welches vier oder mehr Räder hat, nicht
an Schienen gebunden ist und normalerweise verwendet wird :
- für den Transport von Personen und/oder Gütern;
-
als Zugfahrzeug für den Transport von Personen und/oder Gütern;
- für spezielle Anwendungen.
Kraftfahrzeug :
Geschlossener Kraftwagen zum Transport von Personal und Ausrüstung.
Feuerwehrfahrzeug :
Kraftfahrzeug, dass zur Bekämpfung von Bränden, zur Durchführung technischer
Hilfeleistung und/oder für Rettungseinsätze benutz wird.
Wechselaufbau :
Besonders gestalteter Behälter, der von einem geeigneten Fahrzeug einfach aufund abgesetzt werden kann.
Anhängerfahrzeug :
Nicht selbstfahrendes Straßenfahrzeug, dass nach seiner Bauart dazu bestimmt ist,
von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden und für den Transport von Personen
und Gütern verwendet wird; Sattelanhänger sind in dieser Kategorie eingeschlossen.
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Fahrzeugkunde
Amphibien-Kraftfahrzeug :
Kraftfahrzeug, geeignet, sich an Land und auf dem Wasser zu bewegen.
Kraftfahrzeug-Gewichtsklassen
Alle Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 2t, müssen entsprechend ihrem GG einer der folgenden drei Klassen zugeordnet werden :
- Leicht :
L
2t
< GG < 7,5 t ;
- Mittel :
M
7,5 t
< GG < 14 t ;
- Super :
S
GG > 14 t.
Kraftfahrzeug-Kategorien
Alle Kraftfahrzeuge müssen in Abhängigkeit von ihren Fahreigenschaften und bei
unterschiedlichen Bodenbeschaffenheiten einer der folgenden drei Kategorien zugeordnet werden :
Kategorie 1 : straßenfähig :
Kraftfahrzeug, dass üblicherweise zum Befahren von befestigten Straßen geeignet
ist.
Kategorie 2 : geländefähig :
Kraftfahrzeug, dass zum Befahren aller Straßen und bedingt für Geländefahrten
geeignet ist;
Kategorie 3 : geländegängig :
Kraftfahrzeug, dass zum Befahren aller Straßen und für Geländefahrten (Querfeldeinfahren) geeignet ist.
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Fahrzeugkunde
Das Ziel der Normung im Bereich der Feuerwehrfahrzeuge ist :
•
zweckentsprechende Typen und Bauarten
•
einheitliche Herstellung - niedrige Preise
•
festgelegte Qualität
•
größerer technischer Einsatzwert durch festgelegte Ausrüstung
•
störungsfreie Zusammenarbeit aller Feuerwehren
•
einheitliche Ausbildung
3.3 Aufbau einer Norm
im Bereich Feuerwehrfahrzeuge:
hier Löschfahrzeug
1) Anwendung
Hier wird beschrieben für welches Fahrzeug
die Norm Gültigkeit hat.
2) Zweck
Brandbekämpfung, Förderung von Wasser,Techn. Hilfe.
3) Technische Anforderungen
z.B. Fahrgestell, Aufbau
Löschtechnische Einrichtungen.
4) Abnahmeprüfung
Übereinstimmung mit der Norm,
Festlegen der Niederschrift.
5) Feuerwehrtechnische Beladung
Eingeteilt in 9 Gruppen,
(evtl. Zusatzbeladung) in der Beladeliste.
6) Beladeplan
Einteilung: Linke und Rechte Fahrzeugseite,
Rückseite, Dachbeladung
7) Hinweise
auf Erläuterungen, Änderungen, frühere
Ausgaben.
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Fahrzeugkunde
4 Anforderungen
Die allgemeinen Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge sind in der
EN 1846 – 1 festgelegt.
4.1 Taktischer Einsatzwert
Der taktische Einsatzwert eines Feuerwehrfahrzeuges wird bestimmt
durch:
a.) Technischer Einsatzzwert
Technischer
Einsatzwert
+
=
b.) Lage am Einsatzort
Taktischer
Einsatzwert
Das bedeutet das ein Fahrzeug trotz hohem technischem Einsatzwert
durch die angetroffene Lage zur Schadensbekämpfung nicht geeignet
sein kann.
4.2 Technischer Einsatzwert
Der technische Einsatzwert wird durch die Faktoren
- Fahrzeugtechnik
- feuerwehrtechnische Beladung
- Besatzung
bestimmt.
Taktische Einheit
Mannschaft
Gruppe, Staffel, Trupp
Fahrgestell
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Gerät
Fahrzeugtechnik
Aufbau
Beladung
Einrichtungen
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9 Gruppen
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Fahrzeugkunde
4.2.1 Fahrzeugmaße
4.2.1.1 Fahrzeuglänge
Folgende Begriffe sind in DIN 70020 Teil 1 definiert:
Die Fahrzeuglänge ist die Länge des Fahrzeuges über alles gemessen (einschließlich Stoßfänger und anderer fest angebrachter Teile).
Die StVZO begrenzt die Fahrzeuglängen auf folgende zulässigen Werte:
Einzelfahrzeuge
12 m
Gelenkomnibusse
18 m
Omnibusse, 4-achsig
15 m
Sattelzüge
16,50 m
Hängerzüge
18,35 m
4.2.1.2 Fahrzeughöhe
Die Fahrzeughöhe ist die Höhe des unbeladenen Fahrzeuges (Leergewicht) über
alles gemessen.
Die StVZO begrenzt die Fahrzeughöhe einschließlich Ladung auf maximal 4,0 m.
Fahrzeughöhe für alle Feuerwehrfahrzeuge ist auf 3,30 m festgelegt worden. Ausnahme bilden die Wechselladerfahrzeuge mit Abrollbehältern, die aber durchweg
unter 4 m. liegen.
4.2.1.3 Fahrzeugbreite
Die Fahrzeugbreite ist die Breite über alles gemessen. Sie darf jedoch von Fahrtrichtungsanzeigern, Rückspiegeln, Begrenzungsleuchten u. ä. überragt werden.
Maximal zulässig ist nach StVZO ist eine Breite von 2,55 m (Bis Juli 1995: 2,50 m).
4.2.1.4 Bodenfreiheit
Die Bodenfreiheit ist der kleinste Abstand zwischen der Standebene und dem tiefsten Punkt des Fahrzeuges. Die Bodenfreiheit unter einer Achse wird durch die Höhe
des Scheitelpunktes eines Kreisbogens bestimmt, der durch die Mitte der Auflagefläche der Räder einer Achse (bei Zwillingsbereifung der inneren Räder) geht und
der die tiefste Stelle zwischen den Rädern berührt, wobei in den Kreisbogen kein
Fahrzeugteil hineinragen darf. Von den möglichen Abständen vor, zwischen, hinter
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Fahrzeugkunde
und unter den Achsen wird üblicherweise nur der kleinste angegeben. Die DIN
14502 Teil 2 fordert für Kraftfahrzeuge mit Straßenantrieb eine Bodenfreiheit von
100 mm. Bei allradgetriebenen Kraftfahrzeugen muss sie mindestens 200 mm
betragen. Hiervon ausgenommen sind nur ELW 1 auf der Basis von PKWLimousinen.
4.2.1.5 Rampenwinkel
Als Rampenwinkel bezeichnet man den Ergänzungswinkel ß des Winkels zwischen
den Ebenen, die die statischen Rollradien der Vorder- und Hinterräder tangieren
und einen Punkt an der Unterseite des Fahrzeuges berühren.
Für Feuerwehrfahrzeuge mit Straßenantrieb werden mindestens 12°, bei Allradantrieb mindestens 18° gefordert.
4.2.1.6 Überhangwinkel
Der Überhangwinkel der Winkel zwischen der Standebene des Fahrzeuges und einer Ebene, die den Umfang der Reifen der äußersten Achse und den äußersten
tiefsten Punkt des Fahrzeuges berührt.
Für Feuerwehrfahrzeuge werden allgemein folgende Überhangwinkel gefordert:
Straßenantrieb:
14°
Allradantrieb:
23°
Ausnahmen sind Fahrzeuge auf Basis von PKW-Limousinen und bei Drehleitern(hinten 10o) Dabei dürfen jedoch Kennzeichenschild, Rückstrahler, Schäkel
und Anhängekupplung in die Überhangwinkel hineinragen. Die Aufprotzeinrichtung
der fahrbaren Schlauchhaspel darf bei Fahrzeugen mit Straßenantrieb den Überhangwinkel um 4°, bei Allradantrieb um 11° verringern. Der (hochklappbare) Unterfahrschutz von Wechselladerfahrzeugen darf ebenfalls hineinragen.
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Fahrzeugkunde
4.2.1.7 Verschränkungsfreiheit
Die Verschränkungsfähigkeit ist das Maß, um welches ein Vorderrad angehoben
werden kann, ohne dass eines der übrigen Räder von der Standfläche abhebt.
Für Feuerwehrfahrzeuge mit Allradantrieb wird eine Verschränkungsfähigkeit derart
gefordert, dass ein gleichzeitiges Anheben eines Vorder- und des diagonalen Hinterrades um 200 mm möglich sein muss.
4.2.1.8 Wendekreisdurchmesser
Der kleinste Wendekreisdurchmesser ist der Durchmesser des kleinsten zylindrischen Hüllkörpers, in dem das Fahrzeug eine Kreisfahrt bei größtem Lenkeinschlag
durchführen kann.
Die Normen für Feuerwehrfahrzeuge fordern maximale kleinste Wendekreisdurchmesser zwischen 12 m (ELW 1) und 21 m (DLK 23-12, ELW 3).
4.2.1.9 Radstand
Geometrischer Abstand zwischen den Radmitten der Vorder- und Hinterräder, gemessen in mm. Durch den Radstand wird die „Wendigkeit“ eines Fahrzeuges bestimmt
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Fahrzeugkunde
4.2.2 Gewichtsangaben
4.2.2.1 Charakteristische Masse
-
Masse des einsatzbereiten Fahrzeuges, das den Mindestanforderungen der typspezifischen Norm entspricht einschließlich
Art und Umfang der mindest geforderten technischen Einrichtung und
Beladung
Der Mannschaft
Gegebenenfalls dem Löschmittelvorrat
Zuzüglich einer Massenreserve von 3 % der charakteristischen Masse
für Zusatzbeladung nach örtlichen Belangen des verwendeten Fahrgestells nicht übersteigen darf.
Die gegebenenfalls bestehende Differenz zwischen charakteristischer Masse und
zulässiger Gesamtmasse des verwendeten Fahrgestelles kann für weitere Zusatzbeladung nach örtlichen Belangen genutzt werden.
4.2.2.2 Leergewicht
Gewicht des betriebsfertigen (dh. mit allen festangebrachten Teilen) Fahrzeug einschließlich Fahrer (75 kg).
4.2.2.3 Zulässiges Gesamtgewicht
Das zulässige Gesamtgewicht (im folgenden zGG abgekürzt) umfasst das Leergewicht zuzüglich der feuerwehrtechnischen Beladung (nach dem Normblatt) einschließlich der Löschmittel und Besatzung (75 kg je Mann + 15 kg persönliche Ausrüstung je Mann, aber ohne Fahrer) sowie der evtl. vorhandenen Gewichtsreserve.
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Fahrzeugkunde
4.2.3 Beladung
Die feuerwehrtechnische Beladung besteht grundsätzlich aus einer Standardbeladung und kann ergänzt werden durch eine Zusatzbeladung nach örtlichen Belangen, die im Rahmen der vorhandenen Raum- und Gewichtsreserve (min 3% des
Beladegewichtes) mitgeführt werden kann.
Nachfolgende Zusammenstellungen sind zulässig und bei der Bestellung zu vereinbaren:
1. Standardbeladung
2. Standardbeladung mit Zusatzbeladung
Beispiele für die Zusatzbeladung nach örtlichen Belangen:
• Technische Hilfeleistung
• Tragkraftspritze TS 8/8
• Gerätesatz: Wasserrettung oder Ölbeseitigung (beim RW 2)
• Sonstige Geräte (unter Berücksichtigung von DIN 14502)
4.2.4 Typbezeichnung
Für die verschiedenen Arten und Größen der Feuerwehrfahrzeuge sind Typzeichen
festgelegt. Ein Typzeichen setzt sich zusammen aus Kurzzeichen, Kennzahlen und
gegebenenfalls Kennbuchstaben. Sie geben in der Regel die wichtigsten Leistungsmerkmale wieder.
Beispiele:
LF 20/16
Löschgruppenfahrzeug mit einer Feuerlöschkreiselpumpe (FP)
20/10 und einem Löschwasservorrat von 1600l.
DLK 23/12
Drehleiter mit Rettungskorb und einer Nennrettungshöhe von
23m, bei einer Nennausladung von 12m.
SW 2000
Schlauchwagen mit 2000m B-Schlauchmaterial.
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Fahrzeugkunde
4.2.5 Farbanstrich
Der Farbanstrich hat zwei Aufgaben zu erfüllen:
Er soll vor äußeren Einwirkungen schützen und nicht zuletzt ein unverwechselbares
Signalbild mit hoher Auffälligkeit im Straßenverkehr bewirken.
Es müssen Anstrichstoffe verwendet werden, die der DIN 14502 entsprechen.
z.B. feuerrot RAL 3000 bzw. leuchtrot RAL 3024.
- RAL bedeutet Ausschuss für Lieferbedingungen und Gütesicherung als dem zentralen Organ der deutschen Wirtschaft -
4.2.6
Dachkennzeichnung
(nach Runderlass des Innenministers NRW)
Die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
(BOS) beschriften ihre Fahrzeuge auf dem Dach mit dem amtl.
Kennzeichen. Die Schriftgröße ist mindestens 400 mm hoch.
Durch diese Dachkennzeichnung ist bei Großschadensereignissen eine Erkennung aus der Luft möglich.
K
4.2.7 Warneinrichtungen
Die Feuerwehrfahrzeuge sind mit optischen (Kennleuchte für blaues Blinklicht) und
akustischen Warneinrichtungen (Einsatzhorn, bzw. elektronische akustische Warneinrichtung, auch kombiniert mit Außensprecheranlage) zu versehen.
Technische Anforderungen
Soweit nicht weitergehende Anforderungen gestellt sind gelten die Bestimmungen
der StVZO und die hierzu herausgegebenen Richtlinien.
Fahrzeuge in schadstoffarmer Ausführung sind zu bevorzugen.
Bei der Funktion von pneumatisch, hydraulisch, elektrisch oder elektronisch betriebenen Aggregaten und des Fahrzeugmotors, als Antrieb für die FeuerlöschKreiselpumpe, muss bei bestimmten Außentemperaturen ein Dauerbetrieb von
mindestens 2 Stunden sichergestellt sein.
4.2.8 Fahrgestell
Für Feuerwehrfahrzeuge sind in der Regel handelsübliche Fahrgestelle oder Fahrzeuge zu verwenden. Bei Sonderfahrgestellen erfolgt eine Einzelabnahme durch
den TÜV.
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Fahrzeugkunde
4.2.9 Antriebsart
Die Antriebsart muss den Festlegungen der Norm entsprechen.
• Kategorie 1 : straßenfähig :
Kraftfahrzeug, das üblicherweise zum Befahren von befestigten Straßen geeignet
ist
• Kategorie 2 : geländefähig :
Kraftfahrzeug, das zum Befahren aller Straßen und bedingt für Geländefahrten geeignet ist.
•
Kategorie 3 : geländegängig :
Kraftfahrzeug, das zum Befahren aller Straßen und für Geländefahrten (Querfeldeinfahrten) geeignet ist.
Da der Begriff Allradantrieb für sich allein noch keine Aussage über die Verwendung der Fahrzeuge im Gelände zulässt, bedarf es hier noch einer weiteren Unterteilung bei Baumerkmalen und Bedingungen.
Die meisten allradangetriebenen Feuerwehrfahrzeuge sind geländefähig. Sie müssen in der Lage sein größere Steigungen anzufahren, ohne dass der Aufbau den
Boden berührt und flache Gewässer mit festem Untergrund (Watfähigkeit) zu
durchfahren. Die Verschränkungsfähigkeit beträgt mindestens 200 mm, hierbei
müssen die Fahrzeuge voll einsatzfähig bleiben (d. h. getrennte Aufbauteile dürfen
sich nicht berühren, ferner müssen sich alle Türen und Klappen einwandfrei betätigen lassen und die Funktion der Einbauten muss sichergestellt sein).
4.2.10 Motorleistung
Die gewichtsbezogene Motorleistung muss bei Feuerwehrfahrzeugen mit einem
zulässigen Gesamtgewicht über 6000 kg 12 kW je 1000 kg Fahrzeuggewicht
betragen. Für Fahrzeuge mit einem zGG < 6000 kg gelten mindest Beschleunigungswerte. Bei einigen Fahrzeugen ist die Motorleistung und die max. Höchstgeschwindigkeit im jeweiligen Normblatt festgelegt.
4.2.11 Kraftstoffbehälter
Der Kraftstoffbehälter von Feuerwehrfahrzeugen muss so gestaltet sein, dass er für
min. 400 km Fahrstrecke ausreicht und mit Kanister leicht zu betanken ist.
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Fahrzeugkunde
4.2.12 Aufbau
Es werden Vorschriften z.B. über das Material des Aufbaues, die Funktionstüchtigkeit von Türen und Klappen sowie die Abmessungen der Innenräume gemacht. Der
Geräteraumaufbau sollte geschlossen und die feuerwehrtechnische Beladung muss
transportsicher gelagert sowie leicht und unfallfrei zu entnehmen sein. Fahrer- und
Mannschaftsraum müssen eine räumliche Einheit bilden. Weiterhin gelten Mindestanforderungen an Tritthöhen bei mehrstufigen Auftritten zum Fahrer- und Mannschaftsraum.
4.2.13 Sonstige Ausstattung
Folgende Ausstattung muss vorhanden sein:
♦
Schleppvorrichtung
♦
selbsttätige Anhängerkupplung
♦
Aufladesteckdose
♦
Hauptscheinwerfer mit Halogenlicht
♦
Rückfahrscheinwerfer
♦
Nebelscheinwerfer
♦
Nebelschlussleuchte.
5 Einrichtungen
Durch die feuerwehrtechnischen Einrichtungen wird der technische Einsatzwert
entscheidend mitbestimmt.
5.1 Feuerwehrtechnische Einrichtungen
5.1.1 Feuerlöschkreiselpumpe
Die Feuerlöschkreiselpumpen (FP) sind für den Feuerwehreinsatz besonders gestaltet. Sie sind in der Regel festeingebaut und vom Nebenantrieb des Fahrzeugmotors über eine Gelenkwelle angetrieben. Bei Löschfahrzeugen haben diese einen
A-Sauganschluss und mind. 2 Absperrbahre B-Druckabgänge.
Überwiegend sind sie als Heckeinbaupumpe in der Größe FP 10/15 und 10/20 eingebaut. Bei den nicht mehr genormten Fahrzeugen LF 8 und LF 16 TS sind sie als
Frontvor- bzw. Fronteinbaupumpe eingebaut, hier wird auch wie beim TSF und
TSF-W, eine Tragkraftspritze TS 8/8 eingeschoben.
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Fahrzeugkunde
Feuerlöschkreiselpumpen nach DIN EN 1028-1: Ausgabe November 2002
Feuerlöschkreiselpumpen mit Nennförderdrücken von 6 bar.
Kurzbezeichnung
FPN 6 - 500
Nennförderdruck
Nennförderstrom
Grenzdruck
Dynamischer
Prüfdruck
Schließdruck
PN
QN
Pa lim
P pd
P aO
bar
L/min
bar
bar
bar
6
500
11
16,5
6 bis 11
Feuerlöschkreiselpumpen mit Nennförderdrücken von 10 bar.
Nennförderdruck
Nennförderstrom
Grenzdruck
Dynamischer
Prüfdruck
Schließdruck
PN
QN
Pa lim
P pd
P aO
bar
L/min
bar
bar
bar
FPN 10 -750
10
750
17
22,5
10 bis 17
FPN 10-1000
10
1000
17
22,5
10 bis 17
FPN 10-1500
10
1500
17
22,5
10 bis 17
FPN 10-2000
10
2000
17
22,5
10 bis 17
FPN 10-3000
10
3000
17
22,5
10 bis 17
FPN 10-4000
10
4000
17
22,5
10 bis 17
FPN 10 - 6000
10
6000
17
22,5
10 bis 17
Kurzbezeichnung
Feuerlöschkreiselpumpen mit Nennförderdrücken von 15 bar.
Nennförderdruck
Nennförderstrom
Grenzdruck
Dynamischer
Prüfdruck
Schließdruck
PN
QN
Pa lim
P pd
P aO
bar
L/min
bar
bar
bar
FPN 15-1000
15
1000
20
25,5
15 bis 20
FPN 15-2000
15
2000
20
25,5
15 bis 20
FPN 15-3000
15
3000
20
25,5
15 bis 20
Kurzbezeichnung
Feuerlöschkreiselpumpen mit Nennförderdrücken von 40 bar.
Kurzbezeichnung
FPN 40-250
371/3 , D ez. 06
Nennförderdruck
Nennförderstrom
Grenzdruck
Dynamischer
Prüfdruck
Schließdruck
PN
QN
Pa lim
P pd
P aO
bar
L/min
bar
bar
bar
40
250
54,5
60
40 bis 54,5
37 – Ber ufsfeuer wehr Seite:
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Fahrzeugkunde
5.1.2 Löschmittelbehälter
Bei den Löschmittelbehältern sind ein verwindungsfreier Einbau, eine Inspektionsöffnung sowie Schlingerwände eine allgemeine Vorschrift.
Der Löschwasserbehälter besteht aus
verzinktem Stahlblech oder GFK und hat
einen Wasserstandanzeiger. Der
Schaummittelbehälter besteht aus nichtrostendem Stahl oder GFK. Eine Ablassvorrichtung mit D-Schlauch, ein Überlauf und ein Kälteschutz ist vorgeschrieben, die Größe des Schaummittelvorrat beträgt ca. 10 % vom Löschwasservorrat.
5.1.3 Schnellangriffseinrichtung
Die Schnellangriffseinrichtung Wasser besteht aus einer Schlauchhaspel mit Bremse, diese ist ständig an der Druckleitung der Pumpe angeschlossenen. Sie muss so
untergebracht sein, dass sich die Schlauchleitung leicht, d.h. durch einen Mann
schnell nach einer Seite abziehen lässt. In der Regel ist die Schnellangriffseinrichtung auf der rechten Fahrzeugseite angeordnet und lässt sich nach beiden Seiten
des Fahrzeugs (über eine Rolle) benutzen.
•
Wasser: Druckschlauch S 28 -30m,
•
Hochdruck: DN 19-80m
•
Pulver: Druckschlauch S 32 - 30m
Beim Schnellangriff für das Löschmittel
Pulver muss eine Möglichkeit für die Ableitung elektrostatischer Aufladung vorhanden sein. Auf eine Verriegelung an den Kupplungen, zur Sicherheit bei Drallentstehung, ist zu achten.
5.1.4 Schaum-Wasserwefer
Beim Schaum/Wasserwerfer des TLF
24/50 muss eine Zumischeinrichtung angebracht sein. Der Schwenkbereich in der
horizontalen Richtung beträgt min. 120°
nach beiden Seiten, in der vertikalen Richtung sind 15° nach unten sowie 60° nach
oben möglich. Es dürfen keine Reaktionsbewegungen im Betrieb auftreten und in
der Ruhestellung muss diese Vorrichtung verriegelbar sein.
371/3 , D ez. 06
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Fahrzeugkunde
5.1.5 Technische Einrichtungen
Der Betrieb aller nachfolgend genannten technischen Einrichtungen für z.B. Rüst-,
Gerätewagen und dem HLF 20/16 muss, soweit vorhanden, einzeln oder gleichzeitig möglich sein.
5.1.6 Zugeinrichtung
Die maschinell angetriebene Zugeinrichtungen müssen DIN 14584 entsprechen und
nach vorn und/oder nach hinten eingesetzt werden können. Bei gleichzeitigem Einsatz der Zugeinrichtung mit anderen Einrichtungen muss diese mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten gefahren werden können und - auch unter Last - umsteuerbar sein.
5.1.7 Generator
Der festeingebaute Generator für Dreh- und Wechselstrom muss VDE 0875 entsprechen.
Er ist gegen Überlast geschützt, nahentstört und wartungsarm. Der Einbau des Generators ist mit einem Schaltschrank zu verbinden und beides ist mit entsprechender Schutzart zu sichern. Die Leistung des festeingebauten Generator beträgt 15 20 kVA, beim tragbaren (neueren) Generator 8 kVA.
5.1.8 Lichtmast
Beim eingebauten, ständig elektrisch angeschlossenem Lichtmast muss die unterste Lichtpunkthöhe im Betrieb mindestens 5,5 m (in der Regel 7m) über der
Fahrzeugstandfläche liegen. Die Flutlichtstrahler haben eine Leistung von bis zu 2
mal 1500 Watt.
LF 24 mit fest eingebautem Stromerzeuger 20 kvA, Feuerlöschkreiselpumpe FP 24/8. Zugeinrichtung 50kN, fest angebautem Lichtmast mit einer Lichtpunkthöhe von 5,5m mit 2 Halogenscheinwerfern je 1000 W.
6 Kraftfahrzeug-Gruppen
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Fahrzeugkunde
Europäisches einheitliches Bezeichnungssystem für Feuerwehrfahrzeuge legt verschiedene Kriterien
fest zur Charakterisierung der Fahrzeugeverwendet werden
DIN EN 1846-1
KRAFTFAHRZEUG
Geschlossener Kr aft wagen zum
Transpor t von Pers onal und Ausr üstung
KRAFTWAGEN
Jedes motorgetriebene Straßenfahrzeug, welches vier oder mehr
Räder hat, nicht an Schienen gebunden ist und normalerweise verwendet
wird:
AM PHIBIEN-KR AFTFAHRZ EUG
Kraftfahrzeug, geeignet, sich an Land
und auf dem Wasser zu bewegen
- für den Transport von Personen
und/ oder Gütern
- als Zugfahrzeug für den Transport
von Personen und/oder Gütern
- für spezielle Anwendungen
FEUERWEHRFAHRZ EUG
Kraftfahrzeug, das zur Bekämpfung von
Br änden, zur Durchführ ung technischer
Hilfeleistung und/oder für
Rettungseinsätze genutzt wir d.
FEUERLÖSCHFAHRZEUG
HUBRETTUNGSFAHRZEUG
RÜST-UND GERÄTEFAHRZEUG
LÖSCHFAHRZEUG
Feuerwehrfahrzeug,
ausgerüstet mit einer
Drehleiter oder einer
Hubarbeitsbühne
Feuerwehrfahrzeug,
das z.B. für die Durchführung folgender
technischer Hilfeleistungseinsätze ausgerüstet ist :
- Suchen und Retten
von Personen
- Beseitigung von
Unfallfolgen
- gewaltsames Öffnen
- Tierrettung
Feuerwehrfahrzeug,
das mit einer Feuerlöschpumpe und im
Regelfall mit einem
Wasserbehälter und
anderen zusätzlichen
Geräten für die
Brandbekämpfung
ausgerüstet ist.
SONDERLÖSCH-FAHR
ZEUG
Feuerwehrfahrzeug,
mit für die Brandbekämpfung spezieller
Ausrüstung mit oder
ohne speziellen
Löschmittel.
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Drehleiter
Ausschiebbare ( r)
Konstruktion ( Aufbau
) in Form einer Leiter,
mit oder ohne Rettungskorb. Sie ist auf
dem Untergestell
schwenkbar montiert.
KRANKENKRAFTWAGEN DER
FEUERWEHR
Ein Kraftfahrzeug, das
den Anforderungen der
Norm entspricht, von
Feuerwehrpersonal
betrieben wird und für
die Versorgung und
den Transport von Patienten konstruiert ist.
Es darf auch andere
Einrichtungen für den
Gebrauch durch die
Feuerwehr anschließen.
ANHÄNGERFAHRZEUG
Nicht selbstfahrendes StraßenFahrzeug, das nach seiner Bauart dazu
bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug
mitgeführt zu werden und für den Transport von Personen und Gütern verwendet wird; Sattelanhänger sind in dieser
Kategorie eingeschlossen.
GERÄTEFAHRZEUG
GEFAHRGUT
EINSATZLEITFAHRZEUG
NACHSCHUBFAHRZEUG
Feuerwehrfahrzeug,
mit einer Ausrüstung
zum Schutz von Eigentum und zur Begrenzung von Schäden
für die Umwelt, z.B. bei:
- Gefahr einer Um
weltverschmutzung
- Chemischer Gefahr
- Gefahr durch radioaktive Stoffe
- Biologische Gefahr
- Bergung
Feuerwehrfahrzeug,
ausgestattet mit Kommunikationsmitteln
und anderer Ausrüstung zur Führung taktischer Einheiten
Feuerwehrfahrzeug,
zur Beförderung von
Ausrüstung, Löschmitteln und sonstigen
Gütern zur Versorgung
einer eingesetzten Einheit
HUBARBEITSBÜHNE
Ausschiebbare ( r ) Konstruktion ( Aufbau ) mit Rettungskorb, bestehend aus einem oder mehreren starren
oder teleskopierbaren, gelenkartigen oder scherenarti– Ber ufsfeuerdieser
wehr SMögeite:
gen Mechanismen oder einer37Kombination
A
m
t
f
ü
r
F
e
u
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s
c
h
u
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z
,
R
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t
t
u
n
g
s
d
i
e
n
s
t
und Bevölkerungsschutz
lichkeiten in Form von Auslegern und/oder Leitern. Die
Hubeinrichtung darf schwenkbar auf dem Untergestell
montiert sein.
WECHSELAUFBAU
Besonders gestalteter Behälter, der von
einem geeigneten Fahrzeug einfach aufund abgesetzt werden kann
22/43
SONSTIGES SPEZIELLES KRAFTFAHRZEUG
Feuerwehrfahrzeug,
konstruiert für Sonderoder Spezialaufgaben,
z.B. :
- Einsatz im Zusammenhang mit Luftfahrzeugen
- Einsatz auf oder un
ter
Wasser
- Einsatz im Zusam menhang mit
Schienenfahrzeug
MANNSCHAFTSTRANSPORT-FAHZEUG
Feuerwehrfahrzeug,
geeignet zur Beförderung von Feuerwehrpersonal und dessen
persönlicher Ausrüstung.
Fahrzeugkunde
Nach ihrer hauptsächlichen Verwendung sind Feuerwehrfahrzeuge in folgende
Gruppen zu unterteilen und nachfolgend definiert.
6.1 Feuerwehrfahrzeuge
Kraftfahrzeug, das zur Bekämpfung von Bränden, zur Durchführung technischer
Hilfeleistung und / oder für Rettungseinsätze benutzt wird [DIN EN 1846-1:1998-02]
6.1.1 Einsatzleitfahrzeuge
Einsatzleitfahrzeug: Feuerwehrfahrzeug, ausgestattet mit Kommunikationsmitteln
und anderer Ausrüstung zur Führung taktischer Einheiten [ DIN EN 1846-1:199802]
ELW 1 (siehe DIN 14507-2)
ELW 2 (siehe DIN 14507-3)
KdoW (siehe DIN 14507-5)
6.1.2 Löschfahrzeuge
Löschfahrzeug : Feuerwehrfahrzeug, das mit Feuerlöschpumpe nach
prEN 1028-1 und prEN 1028-2 und im Regelfall mit einem Wasserbehälter und anderen zusätzlichen Geräten für die Brandbekämpfung ausgerüstet ist. [DIN EN
1846-1:1998-02]
Löschgruppenfahrzeug: Ein Löschgruppenfahrzeug ist ein Löschfahrzeug mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe und einer feuerwehrtechnischen Beladung. Es kann zusätzlich
mit einer Tragkraftspritze ausgerüstet sein. Die Besatzung besteht aus
einer Gruppe (1/8)
LF 10 / 6
(siehe DIN 14530-5) ehemals LF 8 / 6
LF 16 TS
(siehe DIN 14530-8)
LF 20 / 16
(siehe DIN 14530-11) ehemals LF 16 / 12
HLF 20 / 16 (siehe DIN 14530-11 Erweiterung des LF 20 / 16)
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Fahrzeugkunde
Tragkraftspritzenfahrzeug: Ein Tragkraftspritzenfahrzeug ist ein Löschfahrzeug
mit einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe mit einer Tragkraftspritze TS 8/8. Die Besatzung besteht aus einer Staffel (1/5).
TSF
TSF-W
(DIN 14530-16)
(DIN 14530-17)
Tanklöschfahrzeug: Ein Tanklöschfahrzeug ist ein Löschfahrzeug mit einer vom
Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe und/oder anderen löschtechnischen Einrichtungen, einer feuerwehrtechnischen Beladung und fest eingebauten Löschmittelbehältern. Die Besatzung besteht aus einer Staffel (1/5)
TLF 16/24-Tr (DIN 14530-22)
TLF 16/25
(DIN 14530-20)
TLF 24/50
(DIN 14530-21)
Sonstige Löschfahrzeuge
Vorauslöschfahrzeug VLF
Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF
6.1.3
Hubrettungsfahrzeuge
Hubrettungsfahrzeug: Feuerwehrfahrzeug; ausgerüstet mit einer
Drehleiter oder einer Hubarbeitsbühne. [DIN EN 1846-1:1998-02]
ANMERKUNG Sicherheitseinrichtungen siehe DIN
Drehleiter: Ausschiebbare/r Konstruktion (Aufbau) in Form einer Leiter,
mit oder ohne Rettungskorb. Sie ist auf dem Untergestellt schwenkbar
montiert.
[DIN EN 1846-1:1998-02]
Drehleitern werden unterteilt :
Automatikdrehleiter: Hubrettungsfahrzeug mit einem Ausleger in Form
einer Leiter mit oder ohne Korb, bei dem der Hubrettungssatz auf einem
selbstfahrenden Fahrgestellt befestigt ist.
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Fahrzeugkunde
ANMERKUNG Ein Motor liefert die für die gesamte Bedienung der Automatikdrehleiter notwendige Energie, und die Einsatzbewegungen können gleichzeitig ausgeführt werden (Aufrichten/Senken, Ausfahren/Einfahren, Drehen rechts/links). Bei der Drehbewegung rechts/links
gibt es keine Winkelbegrenzung.
[E DIN EN xxx:2001-]
DLK 12-9
(DIN 14701-02)
DLK18-12
(DIN 14701-02)
DLK23-12
(DIN 14701-02)
Halbautomatische Drehleiter: Hubrettungsfahrzeug mit einem Ausleger
in Form einer Leiter mit oder ohne Korb, bei dem der Hubrettungssatz
auf einem selbstfahrenden Fahrgestell befestigt ist.
ANMERKUNG Ein Motor liefert die für die gesamte Bedienung der halbautomatischen Drehleiter notwendige Energie, und die Einsatzbewegungen können nicht gleichzeitig ausgeführt werden (Aufrichten/Senken,
Ausfahren/Einfahren, Drehen rechts / links). Die Einsatzgeschwindigkeit
jeder dieser genannten Bewegungen ist durch die in dieser Norm festgelegten Einsatzzeiten begrenzt und beeinflusst. Zusammen mit den
nicht gleichzeitigen zum sicheren Betrieb des Fahrzeugs bei. Bei der
Drehbewegung rechts/links gibt es keine Winkelbegrenzung.
[E DIN EN xxx:2001-]
Hubarbeitsbühne: Ausschiebbare(r) Konstruktion (Aufbau) mit Rettungskorb, bestehend aus einem oder mehreren starren oder teleskopierbaren, gelenkartigen oder scherenartigen Mechanismen oder einer Kombination dieser Möglichkeiten in
Form von Auslegern und/oder Leitern. Die Hubeinrichtung darf schwenkbar auf
dem Untergestell montiert sein (nach 3.2 und 3.3 von pfEN 1777:1984).[DIN EN
1846-1:1998-02]
371/3 , D ez. 06
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Fahrzeugkunde
6.1.4 Drehleiter mit Handbetrieb
Eine Drehleiter mit Handantrieb ist ein Feuerwehrfahrzeug (kein Hubrettungsfahrzeug), das vorrangig zum Retten von Menschen aus Notlagen dient. Es findet ferner auch für technische Hilfeleistung und zur Brandbekämpfung Verwendung. Die
Besatzung besteht aus einem Trupp (1/2)
DL 16 – 4
(siehe DIN 14702)
6.1.5 Rüst- und Gerätefahrzeuge
Rüst- und Gerätefahrzeug: Feuerwehrfahrzeug, das z.B. für die Durchführung folgender technischer Hilfeleistungseinsätze ausgerüstet ist :
-
Suchen und Retten von Personen;
-
Beseitigung von Unfallfolgen;
-
Gewaltsames Öffnen;
-
Tierrettung. [DIN EN 1846-1:1998-02]
Rüstwagen
Ein Rüstwagen ist ein Feuerwehrfahrzeug mit Allradantrieb, das zur technischen
Hilfeleistung eingesetzt wird. Fest eingebaut und vom Fahrzeugmotor angetrieben
ist eine Zugeinrichtung mit maschinellem Antrieb. Der Rüstwagen hat eine feuerwehrtechnische Beladung und kann einen eingebauten oder angebauten Lichtmast
und einen eingebauten Generator haben.
Die Besatzung besteht aus einem Trupp (1/2) oder einer Staffel (1/5). [DIN 145551:1989-05]
ANMERKUNG Typen und technische Einrichtungen siehe DIN 14555-1.
RW (siehe DIN 14555)
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26/43
Fahrzeugkunde
Gerätewagen
Ein Gerätewagen ist Feuerwehrfahrzeug, das zum Bereitstellen von Geräten für
technische Hilfeleistung eingesetzt wird. Die Besatzung besteht aus einem Trupp
(1/2) oder (1/1).
ANMERKUNG Typen und technische Einrichtungen siehe DIN 14555-1,
GW-Li Gerätewagen Licht
GW-W Gerätewagen Wasserrettung
GW-A Gerätewagen Atemschutz
6.1.6 Gerätefahrzeug Gefahrgut
Feuerwehrfahrzeug mit einer Ausrüstung zum Schutz von Eigentum und zur Begrenzung von Schäden für die Umwelt, z.B. bei:
-
Gefahr einer Umweltverschmutzung;
-
Chemischer Gefahr;
-
Gefahr durch radioaktive Stoffe;
-
biologischer Gefahr
-
Bergung. [DIN EN 17846-1:1998-02]
ANMERKUNG Allgemeine Anforderungen siehe DIN 14555-1
GW-G1
(siehe DIN 14555-14)
GW-G2
(siehe DIN 14555-13)
GW-G3
(siehe DIN 14555-12)
GW-Dekon
Gerätewagen Dekontamination
GW-Mess
Gerätewagen Messtechnik
ErkTrKW
Erkundungstruppkraftwagen
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Fahrzeugkunde
6.1.7 Nachschubfahrzeuge
Feuerwehrfahrzeug zur Beförderung von Ausrüstung, Löschmittel und sonstigen
Gütern zur Versorgung einer eingesetzten Einheit. [DIN EN 1846-1:1998-02]
SW 2000-Tr
(siehe DIN 14565)
GW-Nachschub
Mehrzweckfahrzeug MZF
6.1.8
Sonderlöschfahrzeuge
Feuerwehrfahrzeug mit für die Brandbekämpfung spezieller Ausrüstung mit oder
ohne speziellem Löschmittel. [DIN EN 1846-1:1998-02]
Trockentanklöschfahrzeug Tro TLF
Trockenlöschfahrzeug Tro LF
6.1.9
Krankenkraftwagen der Feuerwehr
Ein Kraftfahrzeug, das den Anforderungen von prEN 1789 entspricht, von Feuerwehrpersonal betrieben wird und für die Versorgung und den Transport von Patienten konstruiert ist. Es darf auch andere Einrichtungen für den speziellen
Gebrauch durch die Feuerwehr einschließen. [DIN EN 1846-1;1998-02]
ANMERKUNG Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausrüstung siehe DIN EN 1789.
Ihre Besatzung besteht aus Personal im Rettungsdienst und gegebenenfalls einem
Notarzt.
RTW
(siehe E DIN 75080)
KTW
(siehe E DIN 75080)
NAW
NEF
(siehe DIN 75079)
Großraum-Krankentransportwagen
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Fahrzeugkunde
6.1.10 Mannschaftstransportfahrzeuge
Feuerwehrfahrzeug, geeignet zur Beförderung von Feuerwehrpersonal und dessen
persönlicher Ausrüstung. [DIN EN 1846-1:1998-02]
MTF
6.1.11 Sonstige spezielle Kraftfahrzeuge
Feuerwehrfahrzeug, konstruiert für Sonder- oder Spezialaufgaben, z.B.:
- Einsatz im Zusammenhang mit Luftfahrzeugen;
- Einsatz auf oder unter Wasser;
- Einsatz im Zusammenhang mit Schienenfahrzeugen. [DIN EN 1846-1:1998-02]
6.1.12 Feuerwehrkran
Ein Feuerwehrkran ist ein Kraftfahrzeug mit zusätzlicher feuerwehrtechnischer Ausstattung. Er dient zum Bewegen schwerer Lasten beim Retten von Menschen und
bei technischer Hilfeleistung. Die Besatzung besteht aus mindestens einem Trupp
(1/1).
ANMERKUNG Siehe auch Pflichtenheft „Feuerwehrkran“ der Arbeitsgemeinschaft
der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF)
FwK
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Fahrzeugkunde
6.1.13 Feuerwehrboot
Ein Feuerwehrboot ist ein Wasserfahrzeug der Feuerwehr. Es dient zu Rettungseinsätzen, zur Brandbekämpfung und zu technischen Hilfeleistungen auf oder an
Gewässern.
RTB 1
(siehe E DIN 14961)
RTB 2
(siehe E DIN 14961)
MZB
(siehe E DIN 14961)
Ambulanzboot
Löschboot
6.2
Wechselaufbauten
Besonders gestalteter Behälter, der von einem geeigneten Fahrzeug einfach aufund abgesetzt werden kann. [DIN EN 1846-1:1998-02]
ANMERKUNG Anforderungen an Wechselladerfahrzeuge mit Abrollbehältern
(Wechselaufbau) siehe DIN 14505.
Abrollbehälter (Wechselaufbau) für z.B.:
-
Atemschutz
-
Einsatzleitung
-
Dekontamination
-
Gefahrgut
-
Gewässerschutz
-
Tank
-
Löschmittel
-
Öl
-
Rüstmaterial
-
Schaummittel
-
Schläuche
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Fahrzeugkunde
6.3
Anhängerfahrzeuge
Nicht selbstfahrendes Straßenfahrzeug, das nach seiner Bauart dazu bestimmt ist,
von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden und für den Transport von Personen
und Gütern verwendet wird; Sattelanhänger sind in dieser Kategorie eingeschlossen. [ISO 3833:1977,3.2]
ANMERKUNG 1
siehe auch DIN 70010.
ANMERKUNG 2
Allgemeine Anforderungen an einachsige Feuerwehranhänger
siehe DIN 14503.
ANMERKUNG 3
Personentransport auf Anhängerfahrzeugen ist in Deutschland
nicht zulässig.
- SWA
Anhänger mit Schaum-Wasserwerfer (siehe DIN 14521)
- AL 16-4
Anhängeleiter
- TSA
Tragkraftspritzen-Anhänger
(siehe DIN 14703)
Feuerwehranhänger ( FwA ) für:
- Licht
- Öl
- Pulver
- Rettungsboot
- Schlauch
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Fahrzeugkunde
6.4
Beispiele einer Europäischen Normausschreibung
Beispiel 1 : Feuerlöschfahrzeug
Bezeichnung eines Tanklöschfahrzeuges nach EN 1846-1 mit der KraftfahrzeugGewichtsklasse mittel (M), der Kraftfahrzeug-Kategorie 1: straßenfähig, einer Sitzplatzkapazität für die Mannschaft von 6 Personen, einer Löschwasserkapazität von
800 l. einer Leistung der eingebauten Feuerlöschpumpe von 10 bar/2000 l/min und
einem elektrischen Generator ( 1 )
Tanklöschfahrzeug EN 1846-1 M – 1 – 6 – 800 – 10/2000 – 1
Benennung
Norm-Nummer
Kraftfahrzeug- Gewichtsklasse : mittel
Kraftfahrzeug-Kategorie : straßenfähig
Sitzplatzkapazität für die Mannschaft : 6
Löschwassertankkapazität : 800 l
Leistung der eingebauten Feuerlöschpumpe :
10 bar / 2000 l / min
besondere Ausrüstung (elektrischer Generator)
Beispiel 2 : Hubrettungsfahrzeug
Bezeichnung einer Drehleiter nach EN 1846-1 mit der KraftfahrzeugGewichtsklasse mittel (M), der Kraftfahrzeug-Kategorie 1: straßenfähig, einer Sitzplatzkapazität für die Mannschaft von 3 Personen, einem Arbeitsbereich mit einer
Nenn-Rettungshöhe von 30 m und einer Nenn-Ausladung von 10 m, einer eingebauten Feuerlöschpumpe (1) und einem Korb (1) :
Drehleiter EN 1846-1 M – 1 – 3 – 30 / 10 – 1 – 1
Benennung
Norm-Nummer
Kraftfahrzeug- Gewichtsklasse : mittel
Kraftfahrzeug-Kategorie : straßenfähig
Sitzplatzkapazität für die Mannschaft : 3
Arbeitsbereich : 30 m / 10 m
Mit Feuerlöschpumpe
besondere Ausrüstung (Korb)
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Fahrzeugkunde
7
Feuerwehrtechnische Beladung
7.1
Beladelisten
Die in der Normung festgesetzte feuerwehrtechnische Beladung wird in 9 Gruppen
eingeteilt und in Beladelisten aufgeführt.
Beispiele für die feuerwehrtechnischen Beladung
Gruppe 1
Schutzkleidung und Schutzgerät
Gruppe 2
Löschgeräte
Gruppe 3
Schläuche, Armaturen und Zubehör
Gruppe 4
Rettungsgeräte
Gruppe 5
Sanitäts- und Wiederbelebungsgerät
Gruppe 6
Beleuchtungs-, Signal und Fernmeldegerät
Gruppe 7
Arbeitsgerät
Gruppe 8
Handwerkszeug und Meßgerät
Gruppe 9
Sondergerät
371/3 , D ez. 06
Warnkleidung,
Wärmeschutzkleidung,
Atemschutzgeräte
tragbare Feuerlöscher,
Kübelspritze
Schaumlöschgeräte
Druck- und Saugschläuche,
Armaturen, Strahlrohre,
Schaumstrahlrohre, Zubehör
Tragbare Leitern,
Sprungrettungsgerät,
Sonstiges Rettungsgerät
Tragen,
Sanitätsgerät,
Wiederbelebungsgerät
Beleuchtungsgerät,
Leitungen und Zubehör,
Signalgerät, Warngerät,
Drahtgebundenes Fernmeldegerät und
Zubehör,
Drahtloses Fernmeldegerät und Zubehör
Hebezeuge,
Seile, Leinen und Anschlagsmittel,
Pumpen, Stromerzeuger,
Motorbetriebenes Arbeitsgerät,
Zubehör
Werkzeugtaschen, -kästen
Brechwerkzeug
Meß- und Warngerät für Gase und Dämpfe
Fahrzeugzusatzgerät,
Gerätesatz Öl,
Gerätesatz Säure,
Gerätesatz Strahlenschutz,
Sonstiges Gerät
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Fahrzeugkunde
7.2
Beladepläne
Beladepläne legen für die meisten Fahrzeugtypen fest an welcher Stelle im, auf,
unter und am Fahrzeug die Geräte unterzubringen sind.
Möglichkeiten der Lagerung der feuerwehrtechnischen Beladung:
- im Fahrerraum - F
- im Mannschaftsraum - M
- in den Sitzkästen - S
- in den Geräteräumen - G
- auf Trittbrettern - T
- unter dem Aufbau - U
- im Geräteraum-Rückseite - GR
- auf der Rückseite - R
- auf dem Dach - D
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Fahrzeugkunde
8
Technische Daten
8.1
Löschfahrzeuge nach DIN 14530
Fahrzeug
TSF
zul Ges. Gew.
Besatzung
Antrieb
Haken-/Klappleiter
Schiebleiter
Steckleiter
Sprungpolster
Rettungstuch
Krankentrage
C-Druckschläuche
B-Druckschläuche
DM-Strahlrohr
CM-Strahlrohr
BM-Strahlrohr
Löschwasservorrat
Schaumbildnervorrat
Schnellangriff
3,5 t
1/5
Straße
2 Teile
10
8
1
3
1
40 l.
-
Zumischer
Schaumrohr
Feuerlöscher
Atemschutzgerät
Wärmeschutzkleidung
Stromerzeuger
1000 Watt Strahler
Trennschleifer
Tauchpumpe
Motorsäge
Hydr. Schneidgerät
Hydr. Spreizer
Luftheber
Satz Rettungszylinder
Gasmeßgerät
TSF W
LF 10 / 6
5,5 t
7,5 t / 9 t
1/5
1/8
Straße
Str. / Allrad
1*
4 Teile
4 Teile
1
1
1
8
10
8
12
1
1
3
4
1
1
500 l.
600 – 1000 l.
40 l.
120 l.
50 m. DN 25 50 m. DN 25
o. S28 30m o. S28 30m
Z2
Z2
Z4
S2/M2
S2/M2
S4/M4
PG 6/H
PG 6/H
PG 6/h
4 PA
4 PA
4 PA
2 x Form II
2 x Form II
2 x Form II
Technische Hilfeleistung
5 kVA *
2*
1*
1*
1
1
1
S 90 E*
SP 30 E*
-
‘ auf Wunsch des Bestellers; * nur bei Zusatzbeladung techn. Hilfeleistung
371/3 , D ez. 06
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Amt für Feuerschutz, R ettungsdienst und Bevölkerungsschutz
LF 20 / 16
13,5 t
1/8
Allrad
1` / 1 `
1
4 Teile
1
1
1
10
12
1
4
2
1200-1600 l.
120 l.
30 m. S 28
50 m. DN25
Z4
S4/M4
PG 12/H
4 PA
2 x Form II
5 kVA
2
1
1
1
S 90 E
SP 30/45 E*
LH 30S
1
1
35/43
Fahrzeugkunde
8.2
Löschgruppenfahrzeuge (Norm zurückgezogen)
Fahrzeug
LF 8 / 6
LF 16 / 12
LF 16 TS
LF 24
zul Ges. Gew.
Besatzung
Antrieb
Haken-/Klappleiter
Schiebleiter
Steckleiter
Sprungpolster
Rettungstuch
Krankentrage
C-Druckschläuche
B-Druckschläuche
DM-Strahlrohr
CM-Strahlrohr
BM-Strahlrohr
Löschwasservorrat
Schaumbildnervorrat
Schnellangriff
6; 7,5 ; 9 t
1/8
Str. / Allrad
1‘
4 Teile
1
1
12
14
1
3
1
600 l.
60 l.
1`
12 t
1/8
Str. / Allrad
1‘ / 1 ‘
1
4 Teile
1
1
1
16
14
1
4
2
min.1200 l.
120 l.
50 m. DN 25
9, 12 t
1/8
Str. / Allrad
1‘ / 1 ‘
1
4 Teile
1
1
16
30
1
4
2
120 l.
Zumischer
Schaumrohr
Feuerlöscher
Atemschutzgerät
Wärmeschutzkleidung
Z4
Z4
Z4
S4/M4
S4/M4
S4/M4
PG 12/H
PG 12/H
PG 12/h
4 PA
4 PA
4 PA
2 x Form II
2 x Form II
2 x Form II
Technische Hilfeleistung
5 kVA*
5 kVA*
5 kVA *
2*
2*
2*
1*
1*
1*
1*
1*
1*
1
1*
1*
S 90 E*
S 90 H*
S 90 E*
SP 30 E*
SP 30 E*
-
16 t
1/8
Strasse
1‘ / 1 ‘
1
4 Teile
1
1
1
16
14
1
4
2
min. 1600 l.
120/200 l.
S 28/30 m./
S 25/50 m
Z4
S4/M4
PG 12/H
4 PA
2 x Form II
Stromerzeuger
1000 Watt Strahler
Trennschleifer
Tauchpumpe
Motorsäge
Hydr. Schneidgerät
Hydr. Spreizer
Luftheber
Satz Rettungszylinder
Gasmeßgerät
15-20 kVA
2
1
1
1
S 90/S
SP 30/45 E*
-
‘ auf Wunsch des Bestellers; * nur bei Zusatzbeladung techn. Hilfeleistung; + bei fest eingebautem Schaummittelbehälter.
371/3 , D ez. 06
37 – Ber ufsfeuer wehr Seite:
Amt für Feuerschutz, R ettungsdienst und Bevölkerungsschutz
36/43
Fahrzeugkunde
8.3
Tanklöschfahrzeuge nach DIN 14530
Fahrzeug
TLF 16/24 Tr
TLF 16/25
TLF 24 / 50
zul Ges. Gew.
Besatzung
Antrieb
Haken-/Klappleiter
Schiebleiter
Steckleiter
Sprungpolster
Rettungstuch
Krankentrage
C-Druckschläuche
B-Druckschläuche
DM-Strahlrohr
CM-Strahlrohr
BM-Strahlrohr
Löschwasservorrat
Pulvervorrat
Schaumbildnervorrat
Schnellangriff
10,5t
12 t
17 t
1/2
1/5
1/2
Allrad
Str. / Allrad
Str. / Allrad
4 Teile
4 Teile
2 Teile
1‘
1‘
1´
6
7
3
4
6
6
1
3
3
3
1
1
1
2400 l.
Min. 2400 l
4800 l
60 l.
120 l.
500 l
S 28 (30m) o.
S 28 (30m) o.
S 28 (30m) o.
DN 25 (50m)
DN 25 (50m)
DN 25 (50m)
Zumischer
Z4
Z4
Z 4 +2 x Z 8
Schaumrohr
S4/M4
S4/M4
S 4 / M 4 / 2x S 8
Feuerlöscher
PG 12/H
PG 12/H
PG 12/H
Atemschutzgerät
2 PA
4 PA
2 PA
Wärmeschutzkleidung
2 x Form II
2 x Form II
2 x Form II
`auf Wunsch des Bestellers; * nur bei Zusatzbeladung techn. Hilfeleistung;
TLF 24 / 50 bei Gewichts und Raumreserve : Monitor tragbar 1600 l/min,
Motorsäge, Trennschleifer
371/3 , D ez. 06
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Fahrzeugkunde
8.4
Rüstwagen nach DIN 14555
Fahrzeug
RW
zul Ges. Gew.
Besatzung
Antrieb
Nennzugkraft- Zugeinrichtung
Zweiter Festpunkt
Generator eingebaut
Generator tragbar
Mehrzweckzug
Lichtmast ständig angeschlossen, seitlich
um 180 0 drehbar, um
40 0 nach oben/unten
neigbar
Rollen (einfach)
14 t
1/2
Allrad
1000 Watt Strahler
Motorsäge
Trennschleifer
Hebesatz
Hydr. Schneidgerät
Hydr. Spreizer
Rettungszylinder
Be- und Entlüftungsgerät
Satz Hebebekissensyteme
371/3 , D ez. 06
50 kN oder 80 kN
Muss vorhanden sein
22-30 kVA
> 11 kVA
Z 32
Mit 2 x 1000 W
1 x 30 kN klappbar, 1 x
100 kN
2
1
1
H2
S 150 E / S 90 H
SP 30 E / SP 45 E
SRZ 540 / 1500
1
500 kN und 200 kN, nach
Entwurf DIN EN
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Amt für Feuerschutz, R ettungsdienst und Bevölkerungsschutz
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Fahrzeugkunde
9
Quellennachweis :
- Schott/Ritter: Feuerwehr-Grundlehrgang FwDv 2/2
Wenzel-Verlag, Am Krekel 47, 35039 Marburg
- Veröffentlichungen im Brandschutz
W.Kohlhammer GmbH, Fachverlag für Feuerwehr
und Brandschutz, 70565 Stuttgart
- DIN Deutsches Institut für Normung e.V. Berlin
Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin
- Neuerungen im Normwesen der Feuerwehrfahrzeuge
Ltd. BD Fischer, BF Solingen
- Bilder ( 1000 Cliparts zum Thema Feuerwehr )
Andreas Lochmeier
Südstr. 6, CH- 8570 Weinfelden
10
Index
Drehleiter...................................................................... 24
Drehleiter mit Handbetrieb.............................................. 26
A
Amphibien-Kraftfahrzeug ..............................................8
Anhängerfahrzeug...........................................................7
Anhängerfahrzeuge .........................................................31
Aufbau............................................................................18
Aufbau einer Norm ...........................................................9
Automatikdrehleiter......................................................24
Einsatzleitfahrzeug ....................................................... 23
Erkundungstruppkraftwagen....................................... 27
Europäische Norm EN 1846-1........................................... 6
F
B
Beispiele einer Europäischen
Normausschreibung....................................................32
Beladelisten ....................................................................33
Beladepläne ....................................................................34
Beladung ........................................................................15
Bodenfreiheit ..................................................................11
C
Charakteristische Masse ..................................................14
Fahrgestell...................................................................... 16
Fahrzeugbreite................................................................ 11
Fahrzeughöhe ................................................................. 11
Fahrzeuglänge ................................................................ 11
Farbanstrich.................................................................... 16
Feuerlöschkreiselpumpe.................................................. 18
Feuerlöschkreiselpumpen nach DIN EN
1028-1....................................................................... 19
Feuerwehrboot................................................................ 30
Feuerwehrfahrzeug......................................................... 7
Feuerwehrkran................................................................ 29
G
D
Dachkennzeichnung ........................................................16
Definitionen.....................................................................7
DLK 23/12.....................................................................15
371/3 , D ez. 06
E
Generator ....................................................................... 21
Gerätefahrzeug Gefahrgut ............................................... 27
Gerätewagen ................................................................. 27
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Fahrzeugkunde
H
Halbautomatische Drehleiter ........................................25
Hubarbeitsbühne...........................................................25
Hubrettungsfahrzeug ....................................................24
K
Kategorie 1 : straßenfähig......................................... 8, 17
Kategorie 2 : geländefähig ........................................ 8, 17
Kategorie 3 : geländegängig ...................................... 8, 17
Kraftfahrzeug..................................................................7
Kraftfahrzeug-Gewichtsklassen......................................8
Kraftfahrzeug-Gruppen ...................................................21
Kraftfahrzeug-Kategorien ..............................................8
Kraftstoffbehälter............................................................17
Kraftwagen .....................................................................7
Krankenkraftwagen der Feuerwehr ..................................28
L
Leergewicht ....................................................................14
LF 20/16........................................................................15
Lichtmast........................................................................21
Löschfahrzeug ...............................................................23
Löschgruppenfahrzeug .................................................23
Löschmittelbehälter.........................................................20
Rüst- und Gerätefahrzeuge.............................................. 26
Rüstwagen..................................................................... 26
S
Schaum-Wasserwefer ..................................................... 20
Schnellangriffseinrichtung .............................................. 20
Sonderlöschfahrzeuge ..................................................... 28
Sonstige Ausstattung....................................................... 18
Sonstige Löschfahrzeuge............................................... 24
Sonstige spezielle Kraftfahrzeuge.................................... 29
SW 2000....................................................................... 15
T
Taktischer Einsatzwert.................................................... 10
Tanklöschfahrzeug........................................................ 24
Technische Daten ........................................................... 35
Technische Einrichtungen ............................................... 21
Technischer Einsatzwert ................................................. 10
Tragkraftspritzenfahrzeug ........................................... 24
Typbezeichnung ............................................................. 15
Ü
Überhangwinkel ............................................................. 12
V
M
Mannschaftstransportfahrzeuge .......................................29
Motorleistung .................................................................17
N
Nachschubfahrzeuge .......................................................28
Q
Quellennachweis.............................................................39
Verschränkungsfreiheit ................................................... 13
W
Warneinrichtungen ......................................................... 16
Wechselaufbau................................................................ 7
Wechselaufbauten........................................................... 30
Wendekreisdurchmesser ................................................. 13
Z
Zugeinrichtung ............................................................... 21
R
Radstand.........................................................................13
Rampenwinkel ................................................................12
371/3 , D ez. 06
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Amt für Feuerschutz, R ettungsdienst und Bevölkerungsschutz
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