Lernunterlage - Freiwilligen Feuerwehr Köln
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Lernunterlage Fachgebiet: Fahrzeug- und Gerätekunde Titel: Fahrzeugkunde Ausgabe: 01.05 Gliederungsziffer: 3.1 Feuerwehrschule Fahrzeugkunde Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 4 2 Feuerwehrfahrzeuge 5 3 Normung 6 3.1 3.2 3.3 Europäische Norm EN 1846-1 Anwendungsbereich Aufbau einer Norm 6 6 9 4 Anforderungen 10 Taktischer Einsatzwert 4.2 Technischer Einsatzwert 4.2.1 Fahrzeugmaße 4.2.2 Gewichtsangaben 4.2.3 Beladung 4.2.4 Typbezeichnung 4.2.5 Farbanstrich 4.2.6 Dachkennzeichnung (nach Runderlass des Innenministers NRW) 4.2.7 Warneinrichtungen 4.2.8 Fahrgestell 4.2.9 Antriebsart 4.2.10 Motorleistung 4.2.11 Kraftstoffbehälter 4.2.12 Aufbau 4.2.13 Sonstige Ausstattung 10 10 11 14 15 15 16 5 Einrichtungen 18 5.1 5.1.1 5.1.2 5.1.3 5.1.4 5.1.5 5.1.6 5.1.7 5.1.8 Feuerwehrtechnische Einrichtungen Feuerlöschkreiselpumpe Löschmittelbehälter Schnellangriffseinrichtung Schaum-Wasserwefer Technische Einrichtungen Zugeinrichtung Generator Lichtmast 18 18 20 20 20 21 21 21 21 6 Kraftfahrzeug-Gruppen 21 6.1 6.1.1 Feuerwehrfahrzeuge Einsatzleitfahrzeuge 23 23 371/3 , D ez. 06 37 – Ber ufsfeuer wehr Seite: Amt für Feuerschutz, R ettungsdienst und Bevölkerungsschutz 16 16 16 17 17 17 18 18 2/43 Fahrzeugkunde 6.1.2 6.1.3 6.1.4 6.1.5 6.1.6 6.1.7 6.1.8 6.1.9 6.1.10 6.1.11 6.1.12 6.1.13 6.2 6.3 6.4 Löschfahrzeuge Hubrettungsfahrzeuge Drehleiter mit Handbetrieb Rüst- und Gerätefahrzeuge Gerätefahrzeug Gefahrgut Nachschubfahrzeuge Sonderlöschfahrzeuge Krankenkraftwagen der Feuerwehr Mannschaftstransportfahrzeuge Sonstige spezielle Kraftfahrzeuge Feuerwehrkran Feuerwehrboot Wechselaufbauten Anhängerfahrzeuge Beispiele einer Europäischen Normausschreibung 23 24 26 26 27 28 28 28 29 29 29 30 30 31 32 7 Feuerwehrtechnische Beladung 33 7.1 7.2 Beladelisten Beladepläne 33 34 8 Technische Daten 35 8.1 8.2 8.3 Löschgruppenfahrzeuge (Norm zurückgezogen) Tanklöschfahrzeuge Rüstwagen 36 37 38 9 Quellennachweis : 39 10 Index 39 371/3 , D ez. 06 37 – Ber ufsfeuer wehr Seite: Amt für Feuerschutz, R ettungsdienst und Bevölkerungsschutz 3/43 Fahrzeugkunde Vorwort Das komplexe Thema Feuerwehrfahrzeuge gestattet es kaum, eine vollständige und bis ins "Kleinste" ausgelegte Lehrunterlage zu erstellen. Diese Unterlage soll als Arbeitsgrundlage für Feuerwehrmannanwärter im Grundausbildungslehrgang bei der Berufsfeuerwehr Köln dienen. Sie beinhaltet in der Hauptsache grundlegendes Material, Bestimmungen sowie Ausführungen der Feuerwehrfahrzeuge. Für weitergehende Informationen können die Normblätter, spezielle Fachliteratur und Herstellerangaben herangezogen werden. Lerninhalt Allgemeine Anforderungen und Einrichtungen der Feuerwehrfahrzeuge sowie deren Einteilung. Die Verfasser 1 Einleitung Die immer vielseitiger werdenden Aufgaben bei der Feuerwehr, machen eine ständig erweiterte, moderne Fahrzeugtechnik erforderlich. Unterschiedliche Einsatzbedingungen, z.B. bei der technischen Hilfeleistung, der Brandbekämpfung und der Beseitigung von Gefahren durch gefährliche Stoffe und Güter, stellen höchste Anforderungen an die Feuerwehrfahrzeuge. 371/3 , D ez. 06 37 – Ber ufsfeuer wehr Seite: Amt für Feuerschutz, R ettungsdienst und Bevölkerungsschutz 4/43 Fahrzeugkunde 2 Feuerwehrfahrzeuge Feuerwehrfahrzeuge sind für den Einsatz der Feuerwehr besonders gestaltete Fahrzeuge, die -entsprechend für ihren vorgesehenen Verwendungszweck- zur Aufnahme der - Besatzung - Feuerwehrtechnischen und zusätzlichen Beladung sowie - Lösch- und sonstige Einsatzmittel eingerichtet sind. Man unterteilt sie in: - Landfahrzeuge 371/3 , D ez. 06 - Wasserfahrzeuge - Luftfahrzeuge 37 – Ber ufsfeuer wehr Seite: Amt für Feuerschutz, R ettungsdienst und Bevölkerungsschutz 5/43 Fahrzeugkunde 3 Normung Normen bedeutet: vereinheitlichen, regeln, ordnen 3.1 Europäische Norm EN 1846-1 Die Mitglieder dieser Arbeitsausschüsse setzen sich aus Vertretern der Industrie (Hersteller), Feuerwehren (Verbraucher), Behörden, Berufsgenossenschaften, Wissenschaft und Handel zusammen. Diese Norm wird national vom FNFW (Fachnormenausschuss Feuerwehrwesen) „ Allgemeine Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge; Löschfahrzeuge“ betreut. 1998 wurde die Deutsche Norm überarbeitet und in die Europäische Norm EN 1846-1 umgesetzt. Die Europäische Norm hat den Status einer Deutschen Norm . Die EN 1846 wurde geschaffen, um ein einheitliches Bezeichnungssystem von Feuerwehrfahrzeugen festzulegen. Dieser Teil ordnet in den folgenden Abschnitten für jedes Feuerwehrfahrzeug die Hauptmerkmale durch eine Reihenfolge von Zahlen und Buchstaben zu, die für Ausschreibungen innerhalb Europas angewendet werden können. Diese Europäischen Normen haben in folgenden Ländern Gültigkeit : Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, die Tschechische Republik und das Vereinigte Königreich. 3.2 Anwendungsbereich Dieser Teil der EN 1846 gilt für Feuerwehrfahrzeuge Dieser Teil der EN 1846 legt Klassen und Kategorien abhängig von der Verwendung und dem Gewicht der Fahrzeuge fest. Ein Bezeichnungssystem legt verschiedene Kriterien fest, die zur Charakterisierung der Fahrzeuge verwendet werden. Diese Normen enthalten durch datierte oder undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen Publikationen. Diese Normativen Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert, und die Publikationen sind nachstehend aufgeführt. prEN 1028-1 Feuerwehrpumpen – Teil 1: Anforderungen an Feuerlöschkreiselpumpen mit Entlüftungseinrichtung prEN 1028-2 Feuerwehrpumpen – Teil 2: Prüfung von Feuerlöschkreiselpumpen mit Entlüftungseinrichtung 371/3 , D ez. 06 37 – Ber ufsfeuer wehr Seite: Amt für Feuerschutz, R ettungsdienst und Bevölkerungsschutz 6/43 Fahrzeugkunde prEN 1777:1994 Hubrettungsfahrzeuge für Feuerwehren – Hubarbeitsbühnen - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung prEN 1789 Krankenkraftwagen und deren Ausstattung – Ambulanzen prEN 1846-2 : 1996 Feuerwehrfahrzeuge – Teil 2: Allgemeine Anforderungen – Sicherheit und Leistung ISO 3833 : 1977 Road vehicles – Types – Terms and definitions Definitionen Für die Anwendung dieses Teils dieser Norm gelten die folgenden Definitionen. Weitere besondere Definitionen sind in anderen Teilen von EN 1846 enthalten. Kraftwagen : Jedes motorgetriebene Straßenfahrzeug, welches vier oder mehr Räder hat, nicht an Schienen gebunden ist und normalerweise verwendet wird : - für den Transport von Personen und/oder Gütern; - als Zugfahrzeug für den Transport von Personen und/oder Gütern; - für spezielle Anwendungen. Kraftfahrzeug : Geschlossener Kraftwagen zum Transport von Personal und Ausrüstung. Feuerwehrfahrzeug : Kraftfahrzeug, dass zur Bekämpfung von Bränden, zur Durchführung technischer Hilfeleistung und/oder für Rettungseinsätze benutz wird. Wechselaufbau : Besonders gestalteter Behälter, der von einem geeigneten Fahrzeug einfach aufund abgesetzt werden kann. Anhängerfahrzeug : Nicht selbstfahrendes Straßenfahrzeug, dass nach seiner Bauart dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden und für den Transport von Personen und Gütern verwendet wird; Sattelanhänger sind in dieser Kategorie eingeschlossen. 371/3 , D ez. 06 37 – Ber ufsfeuer wehr Seite: Amt für Feuerschutz, R ettungsdienst und Bevölkerungsschutz 7/43 Fahrzeugkunde Amphibien-Kraftfahrzeug : Kraftfahrzeug, geeignet, sich an Land und auf dem Wasser zu bewegen. Kraftfahrzeug-Gewichtsklassen Alle Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 2t, müssen entsprechend ihrem GG einer der folgenden drei Klassen zugeordnet werden : - Leicht : L 2t < GG < 7,5 t ; - Mittel : M 7,5 t < GG < 14 t ; - Super : S GG > 14 t. Kraftfahrzeug-Kategorien Alle Kraftfahrzeuge müssen in Abhängigkeit von ihren Fahreigenschaften und bei unterschiedlichen Bodenbeschaffenheiten einer der folgenden drei Kategorien zugeordnet werden : Kategorie 1 : straßenfähig : Kraftfahrzeug, dass üblicherweise zum Befahren von befestigten Straßen geeignet ist. Kategorie 2 : geländefähig : Kraftfahrzeug, dass zum Befahren aller Straßen und bedingt für Geländefahrten geeignet ist; Kategorie 3 : geländegängig : Kraftfahrzeug, dass zum Befahren aller Straßen und für Geländefahrten (Querfeldeinfahren) geeignet ist. 371/3 , D ez. 06 37 – Ber ufsfeuer wehr Seite: Amt für Feuerschutz, R ettungsdienst und Bevölkerungsschutz 8/43 Fahrzeugkunde Das Ziel der Normung im Bereich der Feuerwehrfahrzeuge ist : • zweckentsprechende Typen und Bauarten • einheitliche Herstellung - niedrige Preise • festgelegte Qualität • größerer technischer Einsatzwert durch festgelegte Ausrüstung • störungsfreie Zusammenarbeit aller Feuerwehren • einheitliche Ausbildung 3.3 Aufbau einer Norm im Bereich Feuerwehrfahrzeuge: hier Löschfahrzeug 1) Anwendung Hier wird beschrieben für welches Fahrzeug die Norm Gültigkeit hat. 2) Zweck Brandbekämpfung, Förderung von Wasser,Techn. Hilfe. 3) Technische Anforderungen z.B. Fahrgestell, Aufbau Löschtechnische Einrichtungen. 4) Abnahmeprüfung Übereinstimmung mit der Norm, Festlegen der Niederschrift. 5) Feuerwehrtechnische Beladung Eingeteilt in 9 Gruppen, (evtl. Zusatzbeladung) in der Beladeliste. 6) Beladeplan Einteilung: Linke und Rechte Fahrzeugseite, Rückseite, Dachbeladung 7) Hinweise auf Erläuterungen, Änderungen, frühere Ausgaben. 371/3 , D ez. 06 37 – Ber ufsfeuer wehr Seite: Amt für Feuerschutz, R ettungsdienst und Bevölkerungsschutz 9/43 Fahrzeugkunde 4 Anforderungen Die allgemeinen Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge sind in der EN 1846 – 1 festgelegt. 4.1 Taktischer Einsatzwert Der taktische Einsatzwert eines Feuerwehrfahrzeuges wird bestimmt durch: a.) Technischer Einsatzzwert Technischer Einsatzwert + = b.) Lage am Einsatzort Taktischer Einsatzwert Das bedeutet das ein Fahrzeug trotz hohem technischem Einsatzwert durch die angetroffene Lage zur Schadensbekämpfung nicht geeignet sein kann. 4.2 Technischer Einsatzwert Der technische Einsatzwert wird durch die Faktoren - Fahrzeugtechnik - feuerwehrtechnische Beladung - Besatzung bestimmt. Taktische Einheit Mannschaft Gruppe, Staffel, Trupp Fahrgestell 371/3 , D ez. 06 Gerät Fahrzeugtechnik Aufbau Beladung Einrichtungen 37 – Ber ufsfeuer wehr Seite: Amt für Feuerschutz, R ettungsdienst und Bevölkerungsschutz 9 Gruppen 10/43 Fahrzeugkunde 4.2.1 Fahrzeugmaße 4.2.1.1 Fahrzeuglänge Folgende Begriffe sind in DIN 70020 Teil 1 definiert: Die Fahrzeuglänge ist die Länge des Fahrzeuges über alles gemessen (einschließlich Stoßfänger und anderer fest angebrachter Teile). Die StVZO begrenzt die Fahrzeuglängen auf folgende zulässigen Werte: Einzelfahrzeuge 12 m Gelenkomnibusse 18 m Omnibusse, 4-achsig 15 m Sattelzüge 16,50 m Hängerzüge 18,35 m 4.2.1.2 Fahrzeughöhe Die Fahrzeughöhe ist die Höhe des unbeladenen Fahrzeuges (Leergewicht) über alles gemessen. Die StVZO begrenzt die Fahrzeughöhe einschließlich Ladung auf maximal 4,0 m. Fahrzeughöhe für alle Feuerwehrfahrzeuge ist auf 3,30 m festgelegt worden. Ausnahme bilden die Wechselladerfahrzeuge mit Abrollbehältern, die aber durchweg unter 4 m. liegen. 4.2.1.3 Fahrzeugbreite Die Fahrzeugbreite ist die Breite über alles gemessen. Sie darf jedoch von Fahrtrichtungsanzeigern, Rückspiegeln, Begrenzungsleuchten u. ä. überragt werden. Maximal zulässig ist nach StVZO ist eine Breite von 2,55 m (Bis Juli 1995: 2,50 m). 4.2.1.4 Bodenfreiheit Die Bodenfreiheit ist der kleinste Abstand zwischen der Standebene und dem tiefsten Punkt des Fahrzeuges. Die Bodenfreiheit unter einer Achse wird durch die Höhe des Scheitelpunktes eines Kreisbogens bestimmt, der durch die Mitte der Auflagefläche der Räder einer Achse (bei Zwillingsbereifung der inneren Räder) geht und der die tiefste Stelle zwischen den Rädern berührt, wobei in den Kreisbogen kein Fahrzeugteil hineinragen darf. Von den möglichen Abständen vor, zwischen, hinter 371/3 , D ez. 06 37 – Ber ufsfeuer wehr Seite: Amt für Feuerschutz, R ettungsdienst und Bevölkerungsschutz 11/43 Fahrzeugkunde und unter den Achsen wird üblicherweise nur der kleinste angegeben. Die DIN 14502 Teil 2 fordert für Kraftfahrzeuge mit Straßenantrieb eine Bodenfreiheit von 100 mm. Bei allradgetriebenen Kraftfahrzeugen muss sie mindestens 200 mm betragen. Hiervon ausgenommen sind nur ELW 1 auf der Basis von PKWLimousinen. 4.2.1.5 Rampenwinkel Als Rampenwinkel bezeichnet man den Ergänzungswinkel ß des Winkels zwischen den Ebenen, die die statischen Rollradien der Vorder- und Hinterräder tangieren und einen Punkt an der Unterseite des Fahrzeuges berühren. Für Feuerwehrfahrzeuge mit Straßenantrieb werden mindestens 12°, bei Allradantrieb mindestens 18° gefordert. 4.2.1.6 Überhangwinkel Der Überhangwinkel der Winkel zwischen der Standebene des Fahrzeuges und einer Ebene, die den Umfang der Reifen der äußersten Achse und den äußersten tiefsten Punkt des Fahrzeuges berührt. Für Feuerwehrfahrzeuge werden allgemein folgende Überhangwinkel gefordert: Straßenantrieb: 14° Allradantrieb: 23° Ausnahmen sind Fahrzeuge auf Basis von PKW-Limousinen und bei Drehleitern(hinten 10o) Dabei dürfen jedoch Kennzeichenschild, Rückstrahler, Schäkel und Anhängekupplung in die Überhangwinkel hineinragen. Die Aufprotzeinrichtung der fahrbaren Schlauchhaspel darf bei Fahrzeugen mit Straßenantrieb den Überhangwinkel um 4°, bei Allradantrieb um 11° verringern. Der (hochklappbare) Unterfahrschutz von Wechselladerfahrzeugen darf ebenfalls hineinragen. 371/3 , D ez. 06 37 – Ber ufsfeuer wehr Seite: Amt für Feuerschutz, R ettungsdienst und Bevölkerungsschutz 12/43 Fahrzeugkunde 4.2.1.7 Verschränkungsfreiheit Die Verschränkungsfähigkeit ist das Maß, um welches ein Vorderrad angehoben werden kann, ohne dass eines der übrigen Räder von der Standfläche abhebt. Für Feuerwehrfahrzeuge mit Allradantrieb wird eine Verschränkungsfähigkeit derart gefordert, dass ein gleichzeitiges Anheben eines Vorder- und des diagonalen Hinterrades um 200 mm möglich sein muss. 4.2.1.8 Wendekreisdurchmesser Der kleinste Wendekreisdurchmesser ist der Durchmesser des kleinsten zylindrischen Hüllkörpers, in dem das Fahrzeug eine Kreisfahrt bei größtem Lenkeinschlag durchführen kann. Die Normen für Feuerwehrfahrzeuge fordern maximale kleinste Wendekreisdurchmesser zwischen 12 m (ELW 1) und 21 m (DLK 23-12, ELW 3). 4.2.1.9 Radstand Geometrischer Abstand zwischen den Radmitten der Vorder- und Hinterräder, gemessen in mm. Durch den Radstand wird die „Wendigkeit“ eines Fahrzeuges bestimmt 371/3 , D ez. 06 37 – Ber ufsfeuer wehr Seite: Amt für Feuerschutz, R ettungsdienst und Bevölkerungsschutz 13/43 Fahrzeugkunde 4.2.2 Gewichtsangaben 4.2.2.1 Charakteristische Masse - Masse des einsatzbereiten Fahrzeuges, das den Mindestanforderungen der typspezifischen Norm entspricht einschließlich Art und Umfang der mindest geforderten technischen Einrichtung und Beladung Der Mannschaft Gegebenenfalls dem Löschmittelvorrat Zuzüglich einer Massenreserve von 3 % der charakteristischen Masse für Zusatzbeladung nach örtlichen Belangen des verwendeten Fahrgestells nicht übersteigen darf. Die gegebenenfalls bestehende Differenz zwischen charakteristischer Masse und zulässiger Gesamtmasse des verwendeten Fahrgestelles kann für weitere Zusatzbeladung nach örtlichen Belangen genutzt werden. 4.2.2.2 Leergewicht Gewicht des betriebsfertigen (dh. mit allen festangebrachten Teilen) Fahrzeug einschließlich Fahrer (75 kg). 4.2.2.3 Zulässiges Gesamtgewicht Das zulässige Gesamtgewicht (im folgenden zGG abgekürzt) umfasst das Leergewicht zuzüglich der feuerwehrtechnischen Beladung (nach dem Normblatt) einschließlich der Löschmittel und Besatzung (75 kg je Mann + 15 kg persönliche Ausrüstung je Mann, aber ohne Fahrer) sowie der evtl. vorhandenen Gewichtsreserve. 371/3 , D ez. 06 37 – Ber ufsfeuer wehr Seite: Amt für Feuerschutz, R ettungsdienst und Bevölkerungsschutz 14/43 Fahrzeugkunde 4.2.3 Beladung Die feuerwehrtechnische Beladung besteht grundsätzlich aus einer Standardbeladung und kann ergänzt werden durch eine Zusatzbeladung nach örtlichen Belangen, die im Rahmen der vorhandenen Raum- und Gewichtsreserve (min 3% des Beladegewichtes) mitgeführt werden kann. Nachfolgende Zusammenstellungen sind zulässig und bei der Bestellung zu vereinbaren: 1. Standardbeladung 2. Standardbeladung mit Zusatzbeladung Beispiele für die Zusatzbeladung nach örtlichen Belangen: • Technische Hilfeleistung • Tragkraftspritze TS 8/8 • Gerätesatz: Wasserrettung oder Ölbeseitigung (beim RW 2) • Sonstige Geräte (unter Berücksichtigung von DIN 14502) 4.2.4 Typbezeichnung Für die verschiedenen Arten und Größen der Feuerwehrfahrzeuge sind Typzeichen festgelegt. Ein Typzeichen setzt sich zusammen aus Kurzzeichen, Kennzahlen und gegebenenfalls Kennbuchstaben. Sie geben in der Regel die wichtigsten Leistungsmerkmale wieder. Beispiele: LF 20/16 Löschgruppenfahrzeug mit einer Feuerlöschkreiselpumpe (FP) 20/10 und einem Löschwasservorrat von 1600l. DLK 23/12 Drehleiter mit Rettungskorb und einer Nennrettungshöhe von 23m, bei einer Nennausladung von 12m. SW 2000 Schlauchwagen mit 2000m B-Schlauchmaterial. 371/3 , D ez. 06 37 – Ber ufsfeuer wehr Seite: Amt für Feuerschutz, R ettungsdienst und Bevölkerungsschutz 15/43 Fahrzeugkunde 4.2.5 Farbanstrich Der Farbanstrich hat zwei Aufgaben zu erfüllen: Er soll vor äußeren Einwirkungen schützen und nicht zuletzt ein unverwechselbares Signalbild mit hoher Auffälligkeit im Straßenverkehr bewirken. Es müssen Anstrichstoffe verwendet werden, die der DIN 14502 entsprechen. z.B. feuerrot RAL 3000 bzw. leuchtrot RAL 3024. - RAL bedeutet Ausschuss für Lieferbedingungen und Gütesicherung als dem zentralen Organ der deutschen Wirtschaft - 4.2.6 Dachkennzeichnung (nach Runderlass des Innenministers NRW) Die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) beschriften ihre Fahrzeuge auf dem Dach mit dem amtl. Kennzeichen. Die Schriftgröße ist mindestens 400 mm hoch. Durch diese Dachkennzeichnung ist bei Großschadensereignissen eine Erkennung aus der Luft möglich. K 4.2.7 Warneinrichtungen Die Feuerwehrfahrzeuge sind mit optischen (Kennleuchte für blaues Blinklicht) und akustischen Warneinrichtungen (Einsatzhorn, bzw. elektronische akustische Warneinrichtung, auch kombiniert mit Außensprecheranlage) zu versehen. Technische Anforderungen Soweit nicht weitergehende Anforderungen gestellt sind gelten die Bestimmungen der StVZO und die hierzu herausgegebenen Richtlinien. Fahrzeuge in schadstoffarmer Ausführung sind zu bevorzugen. Bei der Funktion von pneumatisch, hydraulisch, elektrisch oder elektronisch betriebenen Aggregaten und des Fahrzeugmotors, als Antrieb für die FeuerlöschKreiselpumpe, muss bei bestimmten Außentemperaturen ein Dauerbetrieb von mindestens 2 Stunden sichergestellt sein. 4.2.8 Fahrgestell Für Feuerwehrfahrzeuge sind in der Regel handelsübliche Fahrgestelle oder Fahrzeuge zu verwenden. Bei Sonderfahrgestellen erfolgt eine Einzelabnahme durch den TÜV. 371/3 , D ez. 06 37 – Ber ufsfeuer wehr Seite: Amt für Feuerschutz, R ettungsdienst und Bevölkerungsschutz 16/43 Fahrzeugkunde 4.2.9 Antriebsart Die Antriebsart muss den Festlegungen der Norm entsprechen. • Kategorie 1 : straßenfähig : Kraftfahrzeug, das üblicherweise zum Befahren von befestigten Straßen geeignet ist • Kategorie 2 : geländefähig : Kraftfahrzeug, das zum Befahren aller Straßen und bedingt für Geländefahrten geeignet ist. • Kategorie 3 : geländegängig : Kraftfahrzeug, das zum Befahren aller Straßen und für Geländefahrten (Querfeldeinfahrten) geeignet ist. Da der Begriff Allradantrieb für sich allein noch keine Aussage über die Verwendung der Fahrzeuge im Gelände zulässt, bedarf es hier noch einer weiteren Unterteilung bei Baumerkmalen und Bedingungen. Die meisten allradangetriebenen Feuerwehrfahrzeuge sind geländefähig. Sie müssen in der Lage sein größere Steigungen anzufahren, ohne dass der Aufbau den Boden berührt und flache Gewässer mit festem Untergrund (Watfähigkeit) zu durchfahren. Die Verschränkungsfähigkeit beträgt mindestens 200 mm, hierbei müssen die Fahrzeuge voll einsatzfähig bleiben (d. h. getrennte Aufbauteile dürfen sich nicht berühren, ferner müssen sich alle Türen und Klappen einwandfrei betätigen lassen und die Funktion der Einbauten muss sichergestellt sein). 4.2.10 Motorleistung Die gewichtsbezogene Motorleistung muss bei Feuerwehrfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 6000 kg 12 kW je 1000 kg Fahrzeuggewicht betragen. Für Fahrzeuge mit einem zGG < 6000 kg gelten mindest Beschleunigungswerte. Bei einigen Fahrzeugen ist die Motorleistung und die max. Höchstgeschwindigkeit im jeweiligen Normblatt festgelegt. 4.2.11 Kraftstoffbehälter Der Kraftstoffbehälter von Feuerwehrfahrzeugen muss so gestaltet sein, dass er für min. 400 km Fahrstrecke ausreicht und mit Kanister leicht zu betanken ist. 371/3 , D ez. 06 37 – Ber ufsfeuer wehr Seite: Amt für Feuerschutz, R ettungsdienst und Bevölkerungsschutz 17/43 Fahrzeugkunde 4.2.12 Aufbau Es werden Vorschriften z.B. über das Material des Aufbaues, die Funktionstüchtigkeit von Türen und Klappen sowie die Abmessungen der Innenräume gemacht. Der Geräteraumaufbau sollte geschlossen und die feuerwehrtechnische Beladung muss transportsicher gelagert sowie leicht und unfallfrei zu entnehmen sein. Fahrer- und Mannschaftsraum müssen eine räumliche Einheit bilden. Weiterhin gelten Mindestanforderungen an Tritthöhen bei mehrstufigen Auftritten zum Fahrer- und Mannschaftsraum. 4.2.13 Sonstige Ausstattung Folgende Ausstattung muss vorhanden sein: ♦ Schleppvorrichtung ♦ selbsttätige Anhängerkupplung ♦ Aufladesteckdose ♦ Hauptscheinwerfer mit Halogenlicht ♦ Rückfahrscheinwerfer ♦ Nebelscheinwerfer ♦ Nebelschlussleuchte. 5 Einrichtungen Durch die feuerwehrtechnischen Einrichtungen wird der technische Einsatzwert entscheidend mitbestimmt. 5.1 Feuerwehrtechnische Einrichtungen 5.1.1 Feuerlöschkreiselpumpe Die Feuerlöschkreiselpumpen (FP) sind für den Feuerwehreinsatz besonders gestaltet. Sie sind in der Regel festeingebaut und vom Nebenantrieb des Fahrzeugmotors über eine Gelenkwelle angetrieben. Bei Löschfahrzeugen haben diese einen A-Sauganschluss und mind. 2 Absperrbahre B-Druckabgänge. Überwiegend sind sie als Heckeinbaupumpe in der Größe FP 10/15 und 10/20 eingebaut. Bei den nicht mehr genormten Fahrzeugen LF 8 und LF 16 TS sind sie als Frontvor- bzw. Fronteinbaupumpe eingebaut, hier wird auch wie beim TSF und TSF-W, eine Tragkraftspritze TS 8/8 eingeschoben. 371/3 , D ez. 06 37 – Ber ufsfeuer wehr Seite: Amt für Feuerschutz, R ettungsdienst und Bevölkerungsschutz 18/43 Fahrzeugkunde Feuerlöschkreiselpumpen nach DIN EN 1028-1: Ausgabe November 2002 Feuerlöschkreiselpumpen mit Nennförderdrücken von 6 bar. Kurzbezeichnung FPN 6 - 500 Nennförderdruck Nennförderstrom Grenzdruck Dynamischer Prüfdruck Schließdruck PN QN Pa lim P pd P aO bar L/min bar bar bar 6 500 11 16,5 6 bis 11 Feuerlöschkreiselpumpen mit Nennförderdrücken von 10 bar. Nennförderdruck Nennförderstrom Grenzdruck Dynamischer Prüfdruck Schließdruck PN QN Pa lim P pd P aO bar L/min bar bar bar FPN 10 -750 10 750 17 22,5 10 bis 17 FPN 10-1000 10 1000 17 22,5 10 bis 17 FPN 10-1500 10 1500 17 22,5 10 bis 17 FPN 10-2000 10 2000 17 22,5 10 bis 17 FPN 10-3000 10 3000 17 22,5 10 bis 17 FPN 10-4000 10 4000 17 22,5 10 bis 17 FPN 10 - 6000 10 6000 17 22,5 10 bis 17 Kurzbezeichnung Feuerlöschkreiselpumpen mit Nennförderdrücken von 15 bar. Nennförderdruck Nennförderstrom Grenzdruck Dynamischer Prüfdruck Schließdruck PN QN Pa lim P pd P aO bar L/min bar bar bar FPN 15-1000 15 1000 20 25,5 15 bis 20 FPN 15-2000 15 2000 20 25,5 15 bis 20 FPN 15-3000 15 3000 20 25,5 15 bis 20 Kurzbezeichnung Feuerlöschkreiselpumpen mit Nennförderdrücken von 40 bar. Kurzbezeichnung FPN 40-250 371/3 , D ez. 06 Nennförderdruck Nennförderstrom Grenzdruck Dynamischer Prüfdruck Schließdruck PN QN Pa lim P pd P aO bar L/min bar bar bar 40 250 54,5 60 40 bis 54,5 37 – Ber ufsfeuer wehr Seite: Amt für Feuerschutz, R ettungsdienst und Bevölkerungsschutz 19/43 Fahrzeugkunde 5.1.2 Löschmittelbehälter Bei den Löschmittelbehältern sind ein verwindungsfreier Einbau, eine Inspektionsöffnung sowie Schlingerwände eine allgemeine Vorschrift. Der Löschwasserbehälter besteht aus verzinktem Stahlblech oder GFK und hat einen Wasserstandanzeiger. Der Schaummittelbehälter besteht aus nichtrostendem Stahl oder GFK. Eine Ablassvorrichtung mit D-Schlauch, ein Überlauf und ein Kälteschutz ist vorgeschrieben, die Größe des Schaummittelvorrat beträgt ca. 10 % vom Löschwasservorrat. 5.1.3 Schnellangriffseinrichtung Die Schnellangriffseinrichtung Wasser besteht aus einer Schlauchhaspel mit Bremse, diese ist ständig an der Druckleitung der Pumpe angeschlossenen. Sie muss so untergebracht sein, dass sich die Schlauchleitung leicht, d.h. durch einen Mann schnell nach einer Seite abziehen lässt. In der Regel ist die Schnellangriffseinrichtung auf der rechten Fahrzeugseite angeordnet und lässt sich nach beiden Seiten des Fahrzeugs (über eine Rolle) benutzen. • Wasser: Druckschlauch S 28 -30m, • Hochdruck: DN 19-80m • Pulver: Druckschlauch S 32 - 30m Beim Schnellangriff für das Löschmittel Pulver muss eine Möglichkeit für die Ableitung elektrostatischer Aufladung vorhanden sein. Auf eine Verriegelung an den Kupplungen, zur Sicherheit bei Drallentstehung, ist zu achten. 5.1.4 Schaum-Wasserwefer Beim Schaum/Wasserwerfer des TLF 24/50 muss eine Zumischeinrichtung angebracht sein. Der Schwenkbereich in der horizontalen Richtung beträgt min. 120° nach beiden Seiten, in der vertikalen Richtung sind 15° nach unten sowie 60° nach oben möglich. Es dürfen keine Reaktionsbewegungen im Betrieb auftreten und in der Ruhestellung muss diese Vorrichtung verriegelbar sein. 371/3 , D ez. 06 37 – Ber ufsfeuer wehr Seite: Amt für Feuerschutz, R ettungsdienst und Bevölkerungsschutz 20/43 Fahrzeugkunde 5.1.5 Technische Einrichtungen Der Betrieb aller nachfolgend genannten technischen Einrichtungen für z.B. Rüst-, Gerätewagen und dem HLF 20/16 muss, soweit vorhanden, einzeln oder gleichzeitig möglich sein. 5.1.6 Zugeinrichtung Die maschinell angetriebene Zugeinrichtungen müssen DIN 14584 entsprechen und nach vorn und/oder nach hinten eingesetzt werden können. Bei gleichzeitigem Einsatz der Zugeinrichtung mit anderen Einrichtungen muss diese mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten gefahren werden können und - auch unter Last - umsteuerbar sein. 5.1.7 Generator Der festeingebaute Generator für Dreh- und Wechselstrom muss VDE 0875 entsprechen. Er ist gegen Überlast geschützt, nahentstört und wartungsarm. Der Einbau des Generators ist mit einem Schaltschrank zu verbinden und beides ist mit entsprechender Schutzart zu sichern. Die Leistung des festeingebauten Generator beträgt 15 20 kVA, beim tragbaren (neueren) Generator 8 kVA. 5.1.8 Lichtmast Beim eingebauten, ständig elektrisch angeschlossenem Lichtmast muss die unterste Lichtpunkthöhe im Betrieb mindestens 5,5 m (in der Regel 7m) über der Fahrzeugstandfläche liegen. Die Flutlichtstrahler haben eine Leistung von bis zu 2 mal 1500 Watt. LF 24 mit fest eingebautem Stromerzeuger 20 kvA, Feuerlöschkreiselpumpe FP 24/8. Zugeinrichtung 50kN, fest angebautem Lichtmast mit einer Lichtpunkthöhe von 5,5m mit 2 Halogenscheinwerfern je 1000 W. 6 Kraftfahrzeug-Gruppen 371/3 , D ez. 06 37 – Ber ufsfeuer wehr Seite: Amt für Feuerschutz, R ettungsdienst und Bevölkerungsschutz 21/43 Fahrzeugkunde Europäisches einheitliches Bezeichnungssystem für Feuerwehrfahrzeuge legt verschiedene Kriterien fest zur Charakterisierung der Fahrzeugeverwendet werden DIN EN 1846-1 KRAFTFAHRZEUG Geschlossener Kr aft wagen zum Transpor t von Pers onal und Ausr üstung KRAFTWAGEN Jedes motorgetriebene Straßenfahrzeug, welches vier oder mehr Räder hat, nicht an Schienen gebunden ist und normalerweise verwendet wird: AM PHIBIEN-KR AFTFAHRZ EUG Kraftfahrzeug, geeignet, sich an Land und auf dem Wasser zu bewegen - für den Transport von Personen und/ oder Gütern - als Zugfahrzeug für den Transport von Personen und/oder Gütern - für spezielle Anwendungen FEUERWEHRFAHRZ EUG Kraftfahrzeug, das zur Bekämpfung von Br änden, zur Durchführ ung technischer Hilfeleistung und/oder für Rettungseinsätze genutzt wir d. FEUERLÖSCHFAHRZEUG HUBRETTUNGSFAHRZEUG RÜST-UND GERÄTEFAHRZEUG LÖSCHFAHRZEUG Feuerwehrfahrzeug, ausgerüstet mit einer Drehleiter oder einer Hubarbeitsbühne Feuerwehrfahrzeug, das z.B. für die Durchführung folgender technischer Hilfeleistungseinsätze ausgerüstet ist : - Suchen und Retten von Personen - Beseitigung von Unfallfolgen - gewaltsames Öffnen - Tierrettung Feuerwehrfahrzeug, das mit einer Feuerlöschpumpe und im Regelfall mit einem Wasserbehälter und anderen zusätzlichen Geräten für die Brandbekämpfung ausgerüstet ist. SONDERLÖSCH-FAHR ZEUG Feuerwehrfahrzeug, mit für die Brandbekämpfung spezieller Ausrüstung mit oder ohne speziellen Löschmittel. 371/3 , D ez. 06 Drehleiter Ausschiebbare ( r) Konstruktion ( Aufbau ) in Form einer Leiter, mit oder ohne Rettungskorb. Sie ist auf dem Untergestell schwenkbar montiert. KRANKENKRAFTWAGEN DER FEUERWEHR Ein Kraftfahrzeug, das den Anforderungen der Norm entspricht, von Feuerwehrpersonal betrieben wird und für die Versorgung und den Transport von Patienten konstruiert ist. Es darf auch andere Einrichtungen für den Gebrauch durch die Feuerwehr anschließen. ANHÄNGERFAHRZEUG Nicht selbstfahrendes StraßenFahrzeug, das nach seiner Bauart dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden und für den Transport von Personen und Gütern verwendet wird; Sattelanhänger sind in dieser Kategorie eingeschlossen. GERÄTEFAHRZEUG GEFAHRGUT EINSATZLEITFAHRZEUG NACHSCHUBFAHRZEUG Feuerwehrfahrzeug, mit einer Ausrüstung zum Schutz von Eigentum und zur Begrenzung von Schäden für die Umwelt, z.B. bei: - Gefahr einer Um weltverschmutzung - Chemischer Gefahr - Gefahr durch radioaktive Stoffe - Biologische Gefahr - Bergung Feuerwehrfahrzeug, ausgestattet mit Kommunikationsmitteln und anderer Ausrüstung zur Führung taktischer Einheiten Feuerwehrfahrzeug, zur Beförderung von Ausrüstung, Löschmitteln und sonstigen Gütern zur Versorgung einer eingesetzten Einheit HUBARBEITSBÜHNE Ausschiebbare ( r ) Konstruktion ( Aufbau ) mit Rettungskorb, bestehend aus einem oder mehreren starren oder teleskopierbaren, gelenkartigen oder scherenarti– Ber ufsfeuerdieser wehr SMögeite: gen Mechanismen oder einer37Kombination A m t f ü r F e u e r s c h u t z , R e t t u n g s d i e n s t und Bevölkerungsschutz lichkeiten in Form von Auslegern und/oder Leitern. Die Hubeinrichtung darf schwenkbar auf dem Untergestell montiert sein. WECHSELAUFBAU Besonders gestalteter Behälter, der von einem geeigneten Fahrzeug einfach aufund abgesetzt werden kann 22/43 SONSTIGES SPEZIELLES KRAFTFAHRZEUG Feuerwehrfahrzeug, konstruiert für Sonderoder Spezialaufgaben, z.B. : - Einsatz im Zusammenhang mit Luftfahrzeugen - Einsatz auf oder un ter Wasser - Einsatz im Zusam menhang mit Schienenfahrzeug MANNSCHAFTSTRANSPORT-FAHZEUG Feuerwehrfahrzeug, geeignet zur Beförderung von Feuerwehrpersonal und dessen persönlicher Ausrüstung. Fahrzeugkunde Nach ihrer hauptsächlichen Verwendung sind Feuerwehrfahrzeuge in folgende Gruppen zu unterteilen und nachfolgend definiert. 6.1 Feuerwehrfahrzeuge Kraftfahrzeug, das zur Bekämpfung von Bränden, zur Durchführung technischer Hilfeleistung und / oder für Rettungseinsätze benutzt wird [DIN EN 1846-1:1998-02] 6.1.1 Einsatzleitfahrzeuge Einsatzleitfahrzeug: Feuerwehrfahrzeug, ausgestattet mit Kommunikationsmitteln und anderer Ausrüstung zur Führung taktischer Einheiten [ DIN EN 1846-1:199802] ELW 1 (siehe DIN 14507-2) ELW 2 (siehe DIN 14507-3) KdoW (siehe DIN 14507-5) 6.1.2 Löschfahrzeuge Löschfahrzeug : Feuerwehrfahrzeug, das mit Feuerlöschpumpe nach prEN 1028-1 und prEN 1028-2 und im Regelfall mit einem Wasserbehälter und anderen zusätzlichen Geräten für die Brandbekämpfung ausgerüstet ist. [DIN EN 1846-1:1998-02] Löschgruppenfahrzeug: Ein Löschgruppenfahrzeug ist ein Löschfahrzeug mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe und einer feuerwehrtechnischen Beladung. Es kann zusätzlich mit einer Tragkraftspritze ausgerüstet sein. Die Besatzung besteht aus einer Gruppe (1/8) LF 10 / 6 (siehe DIN 14530-5) ehemals LF 8 / 6 LF 16 TS (siehe DIN 14530-8) LF 20 / 16 (siehe DIN 14530-11) ehemals LF 16 / 12 HLF 20 / 16 (siehe DIN 14530-11 Erweiterung des LF 20 / 16) 371/3 , D ez. 06 37 – Ber ufsfeuer wehr Seite: Amt für Feuerschutz, R ettungsdienst und Bevölkerungsschutz 23/43 Fahrzeugkunde Tragkraftspritzenfahrzeug: Ein Tragkraftspritzenfahrzeug ist ein Löschfahrzeug mit einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe mit einer Tragkraftspritze TS 8/8. Die Besatzung besteht aus einer Staffel (1/5). TSF TSF-W (DIN 14530-16) (DIN 14530-17) Tanklöschfahrzeug: Ein Tanklöschfahrzeug ist ein Löschfahrzeug mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe und/oder anderen löschtechnischen Einrichtungen, einer feuerwehrtechnischen Beladung und fest eingebauten Löschmittelbehältern. Die Besatzung besteht aus einer Staffel (1/5) TLF 16/24-Tr (DIN 14530-22) TLF 16/25 (DIN 14530-20) TLF 24/50 (DIN 14530-21) Sonstige Löschfahrzeuge Vorauslöschfahrzeug VLF Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 6.1.3 Hubrettungsfahrzeuge Hubrettungsfahrzeug: Feuerwehrfahrzeug; ausgerüstet mit einer Drehleiter oder einer Hubarbeitsbühne. [DIN EN 1846-1:1998-02] ANMERKUNG Sicherheitseinrichtungen siehe DIN Drehleiter: Ausschiebbare/r Konstruktion (Aufbau) in Form einer Leiter, mit oder ohne Rettungskorb. Sie ist auf dem Untergestellt schwenkbar montiert. [DIN EN 1846-1:1998-02] Drehleitern werden unterteilt : Automatikdrehleiter: Hubrettungsfahrzeug mit einem Ausleger in Form einer Leiter mit oder ohne Korb, bei dem der Hubrettungssatz auf einem selbstfahrenden Fahrgestellt befestigt ist. 371/3 , D ez. 06 37 – Ber ufsfeuer wehr Seite: Amt für Feuerschutz, R ettungsdienst und Bevölkerungsschutz 24/43 Fahrzeugkunde ANMERKUNG Ein Motor liefert die für die gesamte Bedienung der Automatikdrehleiter notwendige Energie, und die Einsatzbewegungen können gleichzeitig ausgeführt werden (Aufrichten/Senken, Ausfahren/Einfahren, Drehen rechts/links). Bei der Drehbewegung rechts/links gibt es keine Winkelbegrenzung. [E DIN EN xxx:2001-] DLK 12-9 (DIN 14701-02) DLK18-12 (DIN 14701-02) DLK23-12 (DIN 14701-02) Halbautomatische Drehleiter: Hubrettungsfahrzeug mit einem Ausleger in Form einer Leiter mit oder ohne Korb, bei dem der Hubrettungssatz auf einem selbstfahrenden Fahrgestell befestigt ist. ANMERKUNG Ein Motor liefert die für die gesamte Bedienung der halbautomatischen Drehleiter notwendige Energie, und die Einsatzbewegungen können nicht gleichzeitig ausgeführt werden (Aufrichten/Senken, Ausfahren/Einfahren, Drehen rechts / links). Die Einsatzgeschwindigkeit jeder dieser genannten Bewegungen ist durch die in dieser Norm festgelegten Einsatzzeiten begrenzt und beeinflusst. Zusammen mit den nicht gleichzeitigen zum sicheren Betrieb des Fahrzeugs bei. Bei der Drehbewegung rechts/links gibt es keine Winkelbegrenzung. [E DIN EN xxx:2001-] Hubarbeitsbühne: Ausschiebbare(r) Konstruktion (Aufbau) mit Rettungskorb, bestehend aus einem oder mehreren starren oder teleskopierbaren, gelenkartigen oder scherenartigen Mechanismen oder einer Kombination dieser Möglichkeiten in Form von Auslegern und/oder Leitern. Die Hubeinrichtung darf schwenkbar auf dem Untergestell montiert sein (nach 3.2 und 3.3 von pfEN 1777:1984).[DIN EN 1846-1:1998-02] 371/3 , D ez. 06 37 – Ber ufsfeuer wehr Seite: Amt für Feuerschutz, R ettungsdienst und Bevölkerungsschutz 25/43 Fahrzeugkunde 6.1.4 Drehleiter mit Handbetrieb Eine Drehleiter mit Handantrieb ist ein Feuerwehrfahrzeug (kein Hubrettungsfahrzeug), das vorrangig zum Retten von Menschen aus Notlagen dient. Es findet ferner auch für technische Hilfeleistung und zur Brandbekämpfung Verwendung. Die Besatzung besteht aus einem Trupp (1/2) DL 16 – 4 (siehe DIN 14702) 6.1.5 Rüst- und Gerätefahrzeuge Rüst- und Gerätefahrzeug: Feuerwehrfahrzeug, das z.B. für die Durchführung folgender technischer Hilfeleistungseinsätze ausgerüstet ist : - Suchen und Retten von Personen; - Beseitigung von Unfallfolgen; - Gewaltsames Öffnen; - Tierrettung. [DIN EN 1846-1:1998-02] Rüstwagen Ein Rüstwagen ist ein Feuerwehrfahrzeug mit Allradantrieb, das zur technischen Hilfeleistung eingesetzt wird. Fest eingebaut und vom Fahrzeugmotor angetrieben ist eine Zugeinrichtung mit maschinellem Antrieb. Der Rüstwagen hat eine feuerwehrtechnische Beladung und kann einen eingebauten oder angebauten Lichtmast und einen eingebauten Generator haben. Die Besatzung besteht aus einem Trupp (1/2) oder einer Staffel (1/5). [DIN 145551:1989-05] ANMERKUNG Typen und technische Einrichtungen siehe DIN 14555-1. RW (siehe DIN 14555) 371/3 , D ez. 06 37 – Ber ufsfeuer wehr Seite: Amt für Feuerschutz, R ettungsdienst und Bevölkerungsschutz 26/43 Fahrzeugkunde Gerätewagen Ein Gerätewagen ist Feuerwehrfahrzeug, das zum Bereitstellen von Geräten für technische Hilfeleistung eingesetzt wird. Die Besatzung besteht aus einem Trupp (1/2) oder (1/1). ANMERKUNG Typen und technische Einrichtungen siehe DIN 14555-1, GW-Li Gerätewagen Licht GW-W Gerätewagen Wasserrettung GW-A Gerätewagen Atemschutz 6.1.6 Gerätefahrzeug Gefahrgut Feuerwehrfahrzeug mit einer Ausrüstung zum Schutz von Eigentum und zur Begrenzung von Schäden für die Umwelt, z.B. bei: - Gefahr einer Umweltverschmutzung; - Chemischer Gefahr; - Gefahr durch radioaktive Stoffe; - biologischer Gefahr - Bergung. [DIN EN 17846-1:1998-02] ANMERKUNG Allgemeine Anforderungen siehe DIN 14555-1 GW-G1 (siehe DIN 14555-14) GW-G2 (siehe DIN 14555-13) GW-G3 (siehe DIN 14555-12) GW-Dekon Gerätewagen Dekontamination GW-Mess Gerätewagen Messtechnik ErkTrKW Erkundungstruppkraftwagen 371/3 , D ez. 06 37 – Ber ufsfeuer wehr Seite: Amt für Feuerschutz, R ettungsdienst und Bevölkerungsschutz 27/43 Fahrzeugkunde 6.1.7 Nachschubfahrzeuge Feuerwehrfahrzeug zur Beförderung von Ausrüstung, Löschmittel und sonstigen Gütern zur Versorgung einer eingesetzten Einheit. [DIN EN 1846-1:1998-02] SW 2000-Tr (siehe DIN 14565) GW-Nachschub Mehrzweckfahrzeug MZF 6.1.8 Sonderlöschfahrzeuge Feuerwehrfahrzeug mit für die Brandbekämpfung spezieller Ausrüstung mit oder ohne speziellem Löschmittel. [DIN EN 1846-1:1998-02] Trockentanklöschfahrzeug Tro TLF Trockenlöschfahrzeug Tro LF 6.1.9 Krankenkraftwagen der Feuerwehr Ein Kraftfahrzeug, das den Anforderungen von prEN 1789 entspricht, von Feuerwehrpersonal betrieben wird und für die Versorgung und den Transport von Patienten konstruiert ist. Es darf auch andere Einrichtungen für den speziellen Gebrauch durch die Feuerwehr einschließen. [DIN EN 1846-1;1998-02] ANMERKUNG Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausrüstung siehe DIN EN 1789. Ihre Besatzung besteht aus Personal im Rettungsdienst und gegebenenfalls einem Notarzt. RTW (siehe E DIN 75080) KTW (siehe E DIN 75080) NAW NEF (siehe DIN 75079) Großraum-Krankentransportwagen 371/3 , D ez. 06 37 – Ber ufsfeuer wehr Seite: Amt für Feuerschutz, R ettungsdienst und Bevölkerungsschutz 28/43 Fahrzeugkunde 6.1.10 Mannschaftstransportfahrzeuge Feuerwehrfahrzeug, geeignet zur Beförderung von Feuerwehrpersonal und dessen persönlicher Ausrüstung. [DIN EN 1846-1:1998-02] MTF 6.1.11 Sonstige spezielle Kraftfahrzeuge Feuerwehrfahrzeug, konstruiert für Sonder- oder Spezialaufgaben, z.B.: - Einsatz im Zusammenhang mit Luftfahrzeugen; - Einsatz auf oder unter Wasser; - Einsatz im Zusammenhang mit Schienenfahrzeugen. [DIN EN 1846-1:1998-02] 6.1.12 Feuerwehrkran Ein Feuerwehrkran ist ein Kraftfahrzeug mit zusätzlicher feuerwehrtechnischer Ausstattung. Er dient zum Bewegen schwerer Lasten beim Retten von Menschen und bei technischer Hilfeleistung. Die Besatzung besteht aus mindestens einem Trupp (1/1). ANMERKUNG Siehe auch Pflichtenheft „Feuerwehrkran“ der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) FwK 371/3 , D ez. 06 37 – Ber ufsfeuer wehr Seite: Amt für Feuerschutz, R ettungsdienst und Bevölkerungsschutz 29/43 Fahrzeugkunde 6.1.13 Feuerwehrboot Ein Feuerwehrboot ist ein Wasserfahrzeug der Feuerwehr. Es dient zu Rettungseinsätzen, zur Brandbekämpfung und zu technischen Hilfeleistungen auf oder an Gewässern. RTB 1 (siehe E DIN 14961) RTB 2 (siehe E DIN 14961) MZB (siehe E DIN 14961) Ambulanzboot Löschboot 6.2 Wechselaufbauten Besonders gestalteter Behälter, der von einem geeigneten Fahrzeug einfach aufund abgesetzt werden kann. [DIN EN 1846-1:1998-02] ANMERKUNG Anforderungen an Wechselladerfahrzeuge mit Abrollbehältern (Wechselaufbau) siehe DIN 14505. Abrollbehälter (Wechselaufbau) für z.B.: - Atemschutz - Einsatzleitung - Dekontamination - Gefahrgut - Gewässerschutz - Tank - Löschmittel - Öl - Rüstmaterial - Schaummittel - Schläuche 371/3 , D ez. 06 37 – Ber ufsfeuer wehr Seite: Amt für Feuerschutz, R ettungsdienst und Bevölkerungsschutz 30/43 Fahrzeugkunde 6.3 Anhängerfahrzeuge Nicht selbstfahrendes Straßenfahrzeug, das nach seiner Bauart dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden und für den Transport von Personen und Gütern verwendet wird; Sattelanhänger sind in dieser Kategorie eingeschlossen. [ISO 3833:1977,3.2] ANMERKUNG 1 siehe auch DIN 70010. ANMERKUNG 2 Allgemeine Anforderungen an einachsige Feuerwehranhänger siehe DIN 14503. ANMERKUNG 3 Personentransport auf Anhängerfahrzeugen ist in Deutschland nicht zulässig. - SWA Anhänger mit Schaum-Wasserwerfer (siehe DIN 14521) - AL 16-4 Anhängeleiter - TSA Tragkraftspritzen-Anhänger (siehe DIN 14703) Feuerwehranhänger ( FwA ) für: - Licht - Öl - Pulver - Rettungsboot - Schlauch 371/3 , D ez. 06 37 – Ber ufsfeuer wehr Seite: Amt für Feuerschutz, R ettungsdienst und Bevölkerungsschutz 31/43 Fahrzeugkunde 6.4 Beispiele einer Europäischen Normausschreibung Beispiel 1 : Feuerlöschfahrzeug Bezeichnung eines Tanklöschfahrzeuges nach EN 1846-1 mit der KraftfahrzeugGewichtsklasse mittel (M), der Kraftfahrzeug-Kategorie 1: straßenfähig, einer Sitzplatzkapazität für die Mannschaft von 6 Personen, einer Löschwasserkapazität von 800 l. einer Leistung der eingebauten Feuerlöschpumpe von 10 bar/2000 l/min und einem elektrischen Generator ( 1 ) Tanklöschfahrzeug EN 1846-1 M – 1 – 6 – 800 – 10/2000 – 1 Benennung Norm-Nummer Kraftfahrzeug- Gewichtsklasse : mittel Kraftfahrzeug-Kategorie : straßenfähig Sitzplatzkapazität für die Mannschaft : 6 Löschwassertankkapazität : 800 l Leistung der eingebauten Feuerlöschpumpe : 10 bar / 2000 l / min besondere Ausrüstung (elektrischer Generator) Beispiel 2 : Hubrettungsfahrzeug Bezeichnung einer Drehleiter nach EN 1846-1 mit der KraftfahrzeugGewichtsklasse mittel (M), der Kraftfahrzeug-Kategorie 1: straßenfähig, einer Sitzplatzkapazität für die Mannschaft von 3 Personen, einem Arbeitsbereich mit einer Nenn-Rettungshöhe von 30 m und einer Nenn-Ausladung von 10 m, einer eingebauten Feuerlöschpumpe (1) und einem Korb (1) : Drehleiter EN 1846-1 M – 1 – 3 – 30 / 10 – 1 – 1 Benennung Norm-Nummer Kraftfahrzeug- Gewichtsklasse : mittel Kraftfahrzeug-Kategorie : straßenfähig Sitzplatzkapazität für die Mannschaft : 3 Arbeitsbereich : 30 m / 10 m Mit Feuerlöschpumpe besondere Ausrüstung (Korb) 371/3 , D ez. 06 37 – Ber ufsfeuer wehr Seite: Amt für Feuerschutz, R ettungsdienst und Bevölkerungsschutz 32/43 Fahrzeugkunde 7 Feuerwehrtechnische Beladung 7.1 Beladelisten Die in der Normung festgesetzte feuerwehrtechnische Beladung wird in 9 Gruppen eingeteilt und in Beladelisten aufgeführt. Beispiele für die feuerwehrtechnischen Beladung Gruppe 1 Schutzkleidung und Schutzgerät Gruppe 2 Löschgeräte Gruppe 3 Schläuche, Armaturen und Zubehör Gruppe 4 Rettungsgeräte Gruppe 5 Sanitäts- und Wiederbelebungsgerät Gruppe 6 Beleuchtungs-, Signal und Fernmeldegerät Gruppe 7 Arbeitsgerät Gruppe 8 Handwerkszeug und Meßgerät Gruppe 9 Sondergerät 371/3 , D ez. 06 Warnkleidung, Wärmeschutzkleidung, Atemschutzgeräte tragbare Feuerlöscher, Kübelspritze Schaumlöschgeräte Druck- und Saugschläuche, Armaturen, Strahlrohre, Schaumstrahlrohre, Zubehör Tragbare Leitern, Sprungrettungsgerät, Sonstiges Rettungsgerät Tragen, Sanitätsgerät, Wiederbelebungsgerät Beleuchtungsgerät, Leitungen und Zubehör, Signalgerät, Warngerät, Drahtgebundenes Fernmeldegerät und Zubehör, Drahtloses Fernmeldegerät und Zubehör Hebezeuge, Seile, Leinen und Anschlagsmittel, Pumpen, Stromerzeuger, Motorbetriebenes Arbeitsgerät, Zubehör Werkzeugtaschen, -kästen Brechwerkzeug Meß- und Warngerät für Gase und Dämpfe Fahrzeugzusatzgerät, Gerätesatz Öl, Gerätesatz Säure, Gerätesatz Strahlenschutz, Sonstiges Gerät 37 – Ber ufsfeuer wehr Seite: Amt für Feuerschutz, R ettungsdienst und Bevölkerungsschutz 33/43 Fahrzeugkunde 7.2 Beladepläne Beladepläne legen für die meisten Fahrzeugtypen fest an welcher Stelle im, auf, unter und am Fahrzeug die Geräte unterzubringen sind. Möglichkeiten der Lagerung der feuerwehrtechnischen Beladung: - im Fahrerraum - F - im Mannschaftsraum - M - in den Sitzkästen - S - in den Geräteräumen - G - auf Trittbrettern - T - unter dem Aufbau - U - im Geräteraum-Rückseite - GR - auf der Rückseite - R - auf dem Dach - D 371/3 , D ez. 06 37 – Ber ufsfeuer wehr Seite: Amt für Feuerschutz, R ettungsdienst und Bevölkerungsschutz 34/43 Fahrzeugkunde 8 Technische Daten 8.1 Löschfahrzeuge nach DIN 14530 Fahrzeug TSF zul Ges. Gew. Besatzung Antrieb Haken-/Klappleiter Schiebleiter Steckleiter Sprungpolster Rettungstuch Krankentrage C-Druckschläuche B-Druckschläuche DM-Strahlrohr CM-Strahlrohr BM-Strahlrohr Löschwasservorrat Schaumbildnervorrat Schnellangriff 3,5 t 1/5 Straße 2 Teile 10 8 1 3 1 40 l. - Zumischer Schaumrohr Feuerlöscher Atemschutzgerät Wärmeschutzkleidung Stromerzeuger 1000 Watt Strahler Trennschleifer Tauchpumpe Motorsäge Hydr. Schneidgerät Hydr. Spreizer Luftheber Satz Rettungszylinder Gasmeßgerät TSF W LF 10 / 6 5,5 t 7,5 t / 9 t 1/5 1/8 Straße Str. / Allrad 1* 4 Teile 4 Teile 1 1 1 8 10 8 12 1 1 3 4 1 1 500 l. 600 – 1000 l. 40 l. 120 l. 50 m. DN 25 50 m. DN 25 o. S28 30m o. S28 30m Z2 Z2 Z4 S2/M2 S2/M2 S4/M4 PG 6/H PG 6/H PG 6/h 4 PA 4 PA 4 PA 2 x Form II 2 x Form II 2 x Form II Technische Hilfeleistung 5 kVA * 2* 1* 1* 1 1 1 S 90 E* SP 30 E* - ‘ auf Wunsch des Bestellers; * nur bei Zusatzbeladung techn. Hilfeleistung 371/3 , D ez. 06 37 – Ber ufsfeuer wehr Seite: Amt für Feuerschutz, R ettungsdienst und Bevölkerungsschutz LF 20 / 16 13,5 t 1/8 Allrad 1` / 1 ` 1 4 Teile 1 1 1 10 12 1 4 2 1200-1600 l. 120 l. 30 m. S 28 50 m. DN25 Z4 S4/M4 PG 12/H 4 PA 2 x Form II 5 kVA 2 1 1 1 S 90 E SP 30/45 E* LH 30S 1 1 35/43 Fahrzeugkunde 8.2 Löschgruppenfahrzeuge (Norm zurückgezogen) Fahrzeug LF 8 / 6 LF 16 / 12 LF 16 TS LF 24 zul Ges. Gew. Besatzung Antrieb Haken-/Klappleiter Schiebleiter Steckleiter Sprungpolster Rettungstuch Krankentrage C-Druckschläuche B-Druckschläuche DM-Strahlrohr CM-Strahlrohr BM-Strahlrohr Löschwasservorrat Schaumbildnervorrat Schnellangriff 6; 7,5 ; 9 t 1/8 Str. / Allrad 1‘ 4 Teile 1 1 12 14 1 3 1 600 l. 60 l. 1` 12 t 1/8 Str. / Allrad 1‘ / 1 ‘ 1 4 Teile 1 1 1 16 14 1 4 2 min.1200 l. 120 l. 50 m. DN 25 9, 12 t 1/8 Str. / Allrad 1‘ / 1 ‘ 1 4 Teile 1 1 16 30 1 4 2 120 l. Zumischer Schaumrohr Feuerlöscher Atemschutzgerät Wärmeschutzkleidung Z4 Z4 Z4 S4/M4 S4/M4 S4/M4 PG 12/H PG 12/H PG 12/h 4 PA 4 PA 4 PA 2 x Form II 2 x Form II 2 x Form II Technische Hilfeleistung 5 kVA* 5 kVA* 5 kVA * 2* 2* 2* 1* 1* 1* 1* 1* 1* 1 1* 1* S 90 E* S 90 H* S 90 E* SP 30 E* SP 30 E* - 16 t 1/8 Strasse 1‘ / 1 ‘ 1 4 Teile 1 1 1 16 14 1 4 2 min. 1600 l. 120/200 l. S 28/30 m./ S 25/50 m Z4 S4/M4 PG 12/H 4 PA 2 x Form II Stromerzeuger 1000 Watt Strahler Trennschleifer Tauchpumpe Motorsäge Hydr. Schneidgerät Hydr. Spreizer Luftheber Satz Rettungszylinder Gasmeßgerät 15-20 kVA 2 1 1 1 S 90/S SP 30/45 E* - ‘ auf Wunsch des Bestellers; * nur bei Zusatzbeladung techn. Hilfeleistung; + bei fest eingebautem Schaummittelbehälter. 371/3 , D ez. 06 37 – Ber ufsfeuer wehr Seite: Amt für Feuerschutz, R ettungsdienst und Bevölkerungsschutz 36/43 Fahrzeugkunde 8.3 Tanklöschfahrzeuge nach DIN 14530 Fahrzeug TLF 16/24 Tr TLF 16/25 TLF 24 / 50 zul Ges. Gew. Besatzung Antrieb Haken-/Klappleiter Schiebleiter Steckleiter Sprungpolster Rettungstuch Krankentrage C-Druckschläuche B-Druckschläuche DM-Strahlrohr CM-Strahlrohr BM-Strahlrohr Löschwasservorrat Pulvervorrat Schaumbildnervorrat Schnellangriff 10,5t 12 t 17 t 1/2 1/5 1/2 Allrad Str. / Allrad Str. / Allrad 4 Teile 4 Teile 2 Teile 1‘ 1‘ 1´ 6 7 3 4 6 6 1 3 3 3 1 1 1 2400 l. Min. 2400 l 4800 l 60 l. 120 l. 500 l S 28 (30m) o. S 28 (30m) o. S 28 (30m) o. DN 25 (50m) DN 25 (50m) DN 25 (50m) Zumischer Z4 Z4 Z 4 +2 x Z 8 Schaumrohr S4/M4 S4/M4 S 4 / M 4 / 2x S 8 Feuerlöscher PG 12/H PG 12/H PG 12/H Atemschutzgerät 2 PA 4 PA 2 PA Wärmeschutzkleidung 2 x Form II 2 x Form II 2 x Form II `auf Wunsch des Bestellers; * nur bei Zusatzbeladung techn. Hilfeleistung; TLF 24 / 50 bei Gewichts und Raumreserve : Monitor tragbar 1600 l/min, Motorsäge, Trennschleifer 371/3 , D ez. 06 37 – Ber ufsfeuer wehr Seite: Amt für Feuerschutz, R ettungsdienst und Bevölkerungsschutz 37/43 Fahrzeugkunde 8.4 Rüstwagen nach DIN 14555 Fahrzeug RW zul Ges. Gew. Besatzung Antrieb Nennzugkraft- Zugeinrichtung Zweiter Festpunkt Generator eingebaut Generator tragbar Mehrzweckzug Lichtmast ständig angeschlossen, seitlich um 180 0 drehbar, um 40 0 nach oben/unten neigbar Rollen (einfach) 14 t 1/2 Allrad 1000 Watt Strahler Motorsäge Trennschleifer Hebesatz Hydr. Schneidgerät Hydr. Spreizer Rettungszylinder Be- und Entlüftungsgerät Satz Hebebekissensyteme 371/3 , D ez. 06 50 kN oder 80 kN Muss vorhanden sein 22-30 kVA > 11 kVA Z 32 Mit 2 x 1000 W 1 x 30 kN klappbar, 1 x 100 kN 2 1 1 H2 S 150 E / S 90 H SP 30 E / SP 45 E SRZ 540 / 1500 1 500 kN und 200 kN, nach Entwurf DIN EN 37 – Ber ufsfeuer wehr Seite: Amt für Feuerschutz, R ettungsdienst und Bevölkerungsschutz 38/43 Fahrzeugkunde 9 Quellennachweis : - Schott/Ritter: Feuerwehr-Grundlehrgang FwDv 2/2 Wenzel-Verlag, Am Krekel 47, 35039 Marburg - Veröffentlichungen im Brandschutz W.Kohlhammer GmbH, Fachverlag für Feuerwehr und Brandschutz, 70565 Stuttgart - DIN Deutsches Institut für Normung e.V. Berlin Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin - Neuerungen im Normwesen der Feuerwehrfahrzeuge Ltd. BD Fischer, BF Solingen - Bilder ( 1000 Cliparts zum Thema Feuerwehr ) Andreas Lochmeier Südstr. 6, CH- 8570 Weinfelden 10 Index Drehleiter...................................................................... 24 Drehleiter mit Handbetrieb.............................................. 26 A Amphibien-Kraftfahrzeug ..............................................8 Anhängerfahrzeug...........................................................7 Anhängerfahrzeuge .........................................................31 Aufbau............................................................................18 Aufbau einer Norm ...........................................................9 Automatikdrehleiter......................................................24 Einsatzleitfahrzeug ....................................................... 23 Erkundungstruppkraftwagen....................................... 27 Europäische Norm EN 1846-1........................................... 6 F B Beispiele einer Europäischen Normausschreibung....................................................32 Beladelisten ....................................................................33 Beladepläne ....................................................................34 Beladung ........................................................................15 Bodenfreiheit ..................................................................11 C Charakteristische Masse ..................................................14 Fahrgestell...................................................................... 16 Fahrzeugbreite................................................................ 11 Fahrzeughöhe ................................................................. 11 Fahrzeuglänge ................................................................ 11 Farbanstrich.................................................................... 16 Feuerlöschkreiselpumpe.................................................. 18 Feuerlöschkreiselpumpen nach DIN EN 1028-1....................................................................... 19 Feuerwehrboot................................................................ 30 Feuerwehrfahrzeug......................................................... 7 Feuerwehrkran................................................................ 29 G D Dachkennzeichnung ........................................................16 Definitionen.....................................................................7 DLK 23/12.....................................................................15 371/3 , D ez. 06 E Generator ....................................................................... 21 Gerätefahrzeug Gefahrgut ............................................... 27 Gerätewagen ................................................................. 27 37 – Ber ufsfeuer wehr Seite: Amt für Feuerschutz, R ettungsdienst und Bevölkerungsschutz 39/43 Fahrzeugkunde H Halbautomatische Drehleiter ........................................25 Hubarbeitsbühne...........................................................25 Hubrettungsfahrzeug ....................................................24 K Kategorie 1 : straßenfähig......................................... 8, 17 Kategorie 2 : geländefähig ........................................ 8, 17 Kategorie 3 : geländegängig ...................................... 8, 17 Kraftfahrzeug..................................................................7 Kraftfahrzeug-Gewichtsklassen......................................8 Kraftfahrzeug-Gruppen ...................................................21 Kraftfahrzeug-Kategorien ..............................................8 Kraftstoffbehälter............................................................17 Kraftwagen .....................................................................7 Krankenkraftwagen der Feuerwehr ..................................28 L Leergewicht ....................................................................14 LF 20/16........................................................................15 Lichtmast........................................................................21 Löschfahrzeug ...............................................................23 Löschgruppenfahrzeug .................................................23 Löschmittelbehälter.........................................................20 Rüst- und Gerätefahrzeuge.............................................. 26 Rüstwagen..................................................................... 26 S Schaum-Wasserwefer ..................................................... 20 Schnellangriffseinrichtung .............................................. 20 Sonderlöschfahrzeuge ..................................................... 28 Sonstige Ausstattung....................................................... 18 Sonstige Löschfahrzeuge............................................... 24 Sonstige spezielle Kraftfahrzeuge.................................... 29 SW 2000....................................................................... 15 T Taktischer Einsatzwert.................................................... 10 Tanklöschfahrzeug........................................................ 24 Technische Daten ........................................................... 35 Technische Einrichtungen ............................................... 21 Technischer Einsatzwert ................................................. 10 Tragkraftspritzenfahrzeug ........................................... 24 Typbezeichnung ............................................................. 15 Ü Überhangwinkel ............................................................. 12 V M Mannschaftstransportfahrzeuge .......................................29 Motorleistung .................................................................17 N Nachschubfahrzeuge .......................................................28 Q Quellennachweis.............................................................39 Verschränkungsfreiheit ................................................... 13 W Warneinrichtungen ......................................................... 16 Wechselaufbau................................................................ 7 Wechselaufbauten........................................................... 30 Wendekreisdurchmesser ................................................. 13 Z Zugeinrichtung ............................................................... 21 R Radstand.........................................................................13 Rampenwinkel ................................................................12 371/3 , D ez. 06 37 – Ber ufsfeuer wehr Seite: Amt für Feuerschutz, R ettungsdienst und Bevölkerungsschutz 40/43