Glasversicherung - Versicherungs
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Glasversicherung - Versicherungs
Glasversicherung Vorsicht: zerbrechlich Sparteninformation Beratung durch: Versicherungs-Vermittlung Nagl GbR Versicherungsmakler In der Leiten 24 • 91154 Roth - Eckersmühlen Tel.: 09171 / 6 26 36 • Fax: 09171 / 6 10 52 [email protected] http://www.versicherungsmakler-nagl.de Rev. 090402 Persönlicher Ansprechpartner: Herr Bastian Nagl [email protected] Glasversicherung Sparteninformation seite 02/05 Glasversicherung Dass Glas zerbrechlich ist, weiß jeder. Aber haben Sie sich auch bereits Gedanken gemacht, welche Kosten auf Sie zukommen können, wenn eine Ihrer Scheiben zerstört wird? Geld, das Ihnen unverzüglich zur Verfügung stehen muss. Denn ein Aufschub der Reparatur ist meistens nicht möglich. Schadenbeispiele aus der Praxis Erfolglose Ermittlungen Leider haben nicht alle Mitmenschen Respekt vor dem Eigentum anderer. Dies musste auch ein Hausbesitzer feststellen, nachdem er nachts durch ein lautes Geräusch aus dem Schlaf gerissen wurde. Mit Hilfe eines Pflastersteines wurde das Fenster seines Wohnzimmers ohne erkennbares Motiv eingeworfen. Die Ermittlungen der Polizei blieben leider ergebnislos. Die Schadenhöhe wurde auf 1.100 € geschätzt. Rev. 090402 Klassiker Durch Temperaturunterschiede und das damit verbundene Dehnungsverhalten von Glasscheiben, treten oft Risse auf, welche den Austausch der kompletten Scheibe notwendig machen. Diese unerfreuliche Erfahrung mussten bereits viele Menschen machen. Die durchschnittliche Schadenhöhe wird auf 450 € geschätzt. Glasversicherung Sparteninformation Weitere Schadenbeispiele Frühjahrsputz Aus Unachtsamkeit stieß eine Hausfrau beim Kehren der Küche mit dem Besenstiel gegen das Küchenfenster. Die Fensterscheibe brach und musste aufgrund der Witterung rasch ausgewechselt werden. Die Schadenhöhe wurde auf 200 € geschätzt. Rev. 090402 Unwetter Ein großes Dachflächenfester eines Hauses wurde bei einem starken Unwetter von herumwirbelnden Ästen und Hagel durchschlagen. Der Austausch der Glasscheibe gestaltete sich aufgrund der Größe und der Lage des Fensters sehr schwierig. Die Schadenhöhe wurde auf 750 € geschätzt. seite 03/05 Glasversicherung Sparteninformation seite 04/05 Für wen ist die Versicherung? Sinnvoll für alle, deren Gebäude/Wohnungen mit Glasfassaden, großen Einzelscheiben, Spiegelflächen oder Vitrinen ausgestattet sind. Was ist versicherbar? Am Gebäude: Fertig eingesetzte oder montierte Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas von Fernstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten und Dächern. Im Gebäude/Mobiliar: Glasscheiben und -platten von Bildern, Schränken, Stand-, Wand und Schrankspiegeln sowie Innentürverglasungen. Zusätzlich gegen Mehrbeitrag versicherbar: Scheiben und Platten aus Kunststoff, Platten aus Glaskeramik, Glasbausteine und Profilgläser, Lichtkuppeln aus Glas und Kunststoff, Aquarien, Terrarien, Leuchtreklamen und Bleiverglasungen. Welche Gefahren und Schäden sind versichert? Bei der Glasbruchversicherung handelt es sich um eine „Allgefahren-Versicherung“ d.h. es ist jede Ursache des Glasbruchs versichert. Als Glasbruch gilt das vollständige Brechen des Glases durch die komplette Dicke. Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert? • Beschädigungen der Oberflächen oder Kanten von Glasflächen wie z.B. Schrammen, Muschelausbrüche oder • • • • auch Kratzer Mehrscheiben-Isoliergläser, die aufgrund undichter Randverbindungen „blind werden“ Hohlgläser Photovoltaikanlagen (nur bei zusätzlicher Versicherung) Krieg, Innere Unruhen, Kernenergie Wo gilt die Versicherung? Der Versicherungsschutz besteht nur für fest montierte Scheiben sowie für die Mobiliarverglasung am Versicherungsort. Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln? Die Versicherungssumme wird pauschal über die Größe der Nutzfläche ermittelt. Größere Glasscheiben (über 6-8 m2) z.B. Schaufenster müssen separat versichert werden. Diese werden in der Regel nicht von der pauschalen Glasversicherung erfaßt. Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet? Rev. 090402 Die Leistung für den Ersatz der zerbrochenen Scheiben erfolgt normalerweise als Naturalersatz. Das heißt, der Versicherer beauftragt ein Unternehmen mit dem Ersatz der gebrochenen Scheiben. Mitversichert sind darüber hinaus auch sonstige notwendige Maßnahmen, die Kosten verursachen wie z.B. Notverglasungen, Kräne oder auch Gerüste. Glasversicherung Sparteninformation seite 05/05 Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen? Rev. 090402 Glasscheiben sind nur ein Teil des Gebäude und der Einrichtung. Mauerwerk, Dach und die kompletten Hausratgegenstände stellen große Werte dar, welche es gilt abzusichern. Das Gefahrenpotential durch Feuer, Sturm, Leitungswasser, Einbruch, usw. ist gewaltig! Für diese Risiken empfehlen wir eine Wohngebäude- und Hausratversicherung. Diese Sparteninformation gibt Auskunft, welchen Leistungsumfang die genannte Versicherung üblicherweise hat. Die konkreten Versicherungsbedingungen weichen je nach Anbieter / Produkt hiervon ab. Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung und mögliche Leistungs- und Schadensfälle.