Glasversicherung - Versicherungs

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Glasversicherung - Versicherungs
Glasversicherung
Vorsicht: zerbrechlich
Sparteninformation
Beratung durch:
Versicherungs-Vermittlung Nagl GbR
Versicherungsmakler
In der Leiten 24 • 91154 Roth - Eckersmühlen
Tel.: 09171 / 6 26 36 • Fax: 09171 / 6 10 52
[email protected]
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Rev. 090402
Persönlicher Ansprechpartner:
Herr Bastian Nagl
[email protected]
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Glasversicherung
Dass Glas zerbrechlich ist, weiß jeder. Aber haben
Sie sich auch bereits Gedanken gemacht, welche
Kosten auf Sie zukommen können, wenn eine Ihrer
Scheiben zerstört wird?
Geld, das Ihnen unverzüglich zur Verfügung
stehen muss. Denn ein Aufschub der Reparatur ist
meistens nicht möglich.
Schadenbeispiele aus der Praxis
Erfolglose Ermittlungen
Leider haben nicht alle Mitmenschen Respekt vor dem
Eigentum anderer. Dies musste auch ein Hausbesitzer
feststellen, nachdem er nachts durch ein lautes Geräusch aus dem Schlaf gerissen wurde. Mit Hilfe eines
Pflastersteines wurde das Fenster seines Wohnzimmers
ohne erkennbares Motiv eingeworfen. Die Ermittlungen
der Polizei blieben leider ergebnislos. Die Schadenhöhe
wurde auf 1.100 € geschätzt.
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Klassiker
Durch Temperaturunterschiede und das damit verbundene Dehnungsverhalten von Glasscheiben, treten oft
Risse auf, welche den Austausch der kompletten Scheibe notwendig machen. Diese unerfreuliche Erfahrung
mussten bereits viele Menschen machen. Die durchschnittliche Schadenhöhe wird auf 450 € geschätzt.
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Weitere Schadenbeispiele
Frühjahrsputz
Aus Unachtsamkeit stieß eine Hausfrau beim Kehren
der Küche mit dem Besenstiel gegen das Küchenfenster. Die Fensterscheibe brach und musste aufgrund
der Witterung rasch ausgewechselt werden. Die Schadenhöhe wurde auf 200 € geschätzt.
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Unwetter
Ein großes Dachflächenfester eines Hauses wurde bei
einem starken Unwetter von herumwirbelnden Ästen
und Hagel durchschlagen. Der Austausch der Glasscheibe gestaltete sich aufgrund der Größe und der
Lage des Fensters sehr schwierig. Die Schadenhöhe
wurde auf 750 € geschätzt.
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Für wen ist die Versicherung?
Sinnvoll für alle, deren Gebäude/Wohnungen mit Glasfassaden, großen Einzelscheiben, Spiegelflächen oder
Vitrinen ausgestattet sind.
Was ist versicherbar?
Am Gebäude: Fertig eingesetzte oder montierte Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas von Fernstern, Türen,
Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten und Dächern.
Im Gebäude/Mobiliar: Glasscheiben und -platten von Bildern, Schränken, Stand-, Wand und Schrankspiegeln
sowie Innentürverglasungen.
Zusätzlich gegen Mehrbeitrag versicherbar:
Scheiben und Platten aus Kunststoff, Platten aus Glaskeramik, Glasbausteine und Profilgläser, Lichtkuppeln aus
Glas und Kunststoff, Aquarien, Terrarien, Leuchtreklamen und Bleiverglasungen.
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
Bei der Glasbruchversicherung handelt es sich um eine „Allgefahren-Versicherung“ d.h. es ist jede Ursache des
Glasbruchs versichert. Als Glasbruch gilt das vollständige Brechen des Glases durch die komplette Dicke.
Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?
• Beschädigungen der Oberflächen oder Kanten von Glasflächen wie z.B. Schrammen, Muschelausbrüche oder
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auch Kratzer
Mehrscheiben-Isoliergläser, die aufgrund undichter Randverbindungen „blind werden“
Hohlgläser
Photovoltaikanlagen (nur bei zusätzlicher Versicherung)
Krieg, Innere Unruhen, Kernenergie
Wo gilt die Versicherung?
Der Versicherungsschutz besteht nur für fest montierte Scheiben sowie für die Mobiliarverglasung am Versicherungsort.
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Die Versicherungssumme wird pauschal über die Größe der Nutzfläche ermittelt.
Größere Glasscheiben (über 6-8 m2) z.B. Schaufenster müssen separat versichert werden. Diese werden in der
Regel nicht von der pauschalen Glasversicherung erfaßt.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
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Die Leistung für den Ersatz der zerbrochenen Scheiben erfolgt normalerweise als Naturalersatz. Das heißt, der
Versicherer beauftragt ein Unternehmen mit dem Ersatz der gebrochenen Scheiben. Mitversichert sind darüber
hinaus auch sonstige notwendige Maßnahmen, die Kosten verursachen wie z.B. Notverglasungen, Kräne oder
auch Gerüste.
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Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
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Glasscheiben sind nur ein Teil des Gebäude und der Einrichtung. Mauerwerk, Dach und die kompletten Hausratgegenstände stellen große Werte dar, welche es gilt abzusichern. Das Gefahrenpotential durch Feuer, Sturm,
Leitungswasser, Einbruch, usw. ist gewaltig! Für diese Risiken empfehlen wir eine Wohngebäude- und Hausratversicherung.
Diese Sparteninformation gibt Auskunft, welchen Leistungsumfang die genannte Versicherung üblicherweise hat. Die konkreten Versicherungsbedingungen
weichen je nach Anbieter / Produkt hiervon ab. Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung und mögliche
Leistungs- und Schadensfälle.