Aktuelle Ausgabe - Anglerklub Noris e. V. Nürnberg

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Aktuelle Ausgabe - Anglerklub Noris e. V. Nürnberg
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AK Noris INFOTHEK 2/2016 | 1
Der Erhalt der Vereinszeitschrift Infothek ist kostenfrei und ggfs. bereits im Mitgliedsbeitrag des
Anglerklub Noris e. V. Nürnberg enthalten.
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Anglerklub Noris
www.anglerklub-noris.de | Ausgabe 2 / 2016 | Heft 70 | 26. Jahrgang
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AK Noris INFOTHEK 2/2016 | 2
Vorwort
Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,
liebe Freunde im Anglerklub Noris,
am 6. Januar 2017 wird gewählt werden. Die Vorstandschaft, die Verwaltung, das Ehrengericht, die Revision.
Und bevor ich dazu im Rückblick wie
im Vorblick einige wenige bilanzierende Gedanken schreibe, danke ich.
Ich danke allen, die sich in den vergangenen drei Jahren ehrenamtlich
für den Anglerklub Noris e. V. Nürnberg eingesetzt haben. Für die Ideen,
die Gaben und die Fähigkeiten, für
die Zeit und die Kraft, die sie in die
Arbeit zum Wohl des Anglerklub Noris e. V. Nürnberg eingebracht haben.
Nicht zuletzt natürlich auch für alle
Spenden. Und ebenso danke ich den
vielen, die sich zusätzlich intensiv engagiert haben. Sie haben dem Anglerklub Noris e. V. Nürnberg sozusagen
ein Gesicht gegeben, ein freundliches
Gesicht allen gegenüber, mit denen
sie zusammengekommen sind als
Mitglieder des Anglerklubs.
des Anglerklub Noris e. V. Nürnberg gekennzeichnet. Auf der Verwaltungsebene war das manchmal
zeitintensiv, aber eigentlich ohne
besondere Schwierigkeiten zu meistern. Da hat sich die Umstellung mit
Hilfe der Geschäftsordnung auf ein
gemeinschaftliches Prinzip richtig bewährt. Jede Idee, jeder Wunsch, jede
Vorstellung musste nun auch vor den
Mitgliedern der Gesamtverwaltung
in Rede und Gegenrede Stand halten und die Hürde eines Beschlusses
meistern. Zurückhaltung war manchmal gefordert. Aber es hat geklappt.
Wer allerdings seine Wünsche als
allein seligmachend angesehen hat
und rigoros durchsetzen wollte, der
ist ausgeschieden.
So konnte tatsächlich – also ohne die
übliche Schönfärberei - die im Dezember 2013 aufgestellte Kernforderung weitgehend umgesetzt werden:
„Das Bestmögliche für den
Anglerklub Noris e. V.
Nürnberg und seine
Mitglieder erreichen!“
Zügig und kompetent, erfahren im
Mitglieder meinten, der Anglerklub
Noris e. V. Nürnberg müsse sich nach
ihren Vorstellungen richten. Und
nicht umgekehrt. Das will ich wirklich
nicht weiter ausbreiten. Aber ich weise gerne darauf hin, dass über kurz
oder lang so etwas wie eine sehr starke Betonung der Zuverlässigkeit von
Mitgliedern in allen Fischereivereinen auftauchen wird.
Natürlich höre ich jetzt schon die Fra-
S.05 Beiträge & Schonzeiten 2017
S.06 Mitgliedergedenken
S.07 Termine & Hinweise 2017
S.08 Einladung JHV 2017
S.09 Ehrungen und Geburtstage
S.10 Pfreimdhaus 2016/2017
S.11 Fischerkurs 2016/2017
S.12 Jugendveranstaltungen
S.13 Flossenträger 2016
S.14 Nasenbesatz und Weinlaube
S.15 Anbissstellen und CEV
S.16 Fischerfest HRHKF 2016
S.17 Zurücksetzen von Fischen
Inhaltsverzeichnis Infothek 2/2016
S.18 Zinkweihermönche
S.20 Schnupperfischen
S.21 Satzung Anglerklub Noris
S.25 Bestellung Verbandskarten
S.27 Silbernes Ehrenabzeichen
S.28 AKN Fangstatistik 2015
S.30 Naab Hegefischen 2016
S.31 Zinkweiherangelegenheiten
S.32 Tageskartenbestimmungen
S.34 Ehrengerichtsordnung
S.36 Wahlordnung
S.38 Dreikantmuschel
S.39 Wallernachtangeln 2016
S.40 LDM-Kanal (K1) Begehung
S.41 Verband Fangstatistik 2015
S.42 Impressum
Danken möchte ich an dieser Stelle
aber auch allen Kandidatinnen und
Kandidaten der bevorstehenden
Wahl. Sie sind bereit, sich für den
Anglerklub Noris e. V. Nürnberg und
damit sich für die Leitung unseres
Anglerklubs in den kommenden drei
Jahren einzusetzen. Sie sind willens,
sich zur Wahl zu stellen und Verantwortung zu übernehmen zum Wohl
aller im Klub. Herzlichen Dank dafür.
An der Jahreshauptversammlung am
06. Januar 2017 werden die Namen
spätestens bekanntgegeben.
Natürlich waren die vergangenen
drei Jahre durch extrem unterschiedliche Eindrücke in der Lebendigkeit
Umgang mit Menschen, mit Kreatur
und Natur. Sorgsam und pflichtbewusst. Im besten Wissen um die Rahmenbedingungen: Wir achten unsere
Satzung und halten die einschlägigen
Gesetzgebungen ein. Vor allem aber
stärken wir die Freude am Fischen
und die Freude in der Gemeinschaft
im Anglerklub Noris. Jeder einzelne ist uns wichtig. Aber ebenso alle
Mitglieder. Dies ist kein leichtes Unterfangen, wie in den letzten Jahren
festzustellen war.
Ich habe eingeschränkt „weitgehend“. Denn immer wieder hat es
Ausreißer in den Eindrücken der
letzten drei Jahre gegeben. Einzelne
ge: „Was soll denn das, Zuverlässigkeit!?“ Die Antwort ist ganz einfach:
Jeder Fischereiverein und vor allem
der Anglerklub ist an zuverlässigen
Mitgliedern interessiert. Mitgliedern,
die einen gültigen staatlichen Fischereischein haben, wie längst notwendig, die sowohl ihre Rechte wie ihre
Pflichten kennen und sich danach
richten.
Für den Anglerklub Noris umgemünzt lautet das ungefähr für ein aktives Mitglied:
Ich bin Mitglied im Anglerklub Noris,
da kann ich in rund 32 Gewässer fischen. Das Fischen im Anglerklub
Noris e. V. Nürnberg kostet etwas,...
www.anglerklub-noris.de
Keine Haftung des AKN für QR-Code-Verlinkungen
AK Noris INFOTHEK 2/2016 | 3
• eine einmalige Gebühr zur
Aufnahme plus einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, zu entrichten
bis spätestens 1. März;
• zusätzlich Einsatz für alle im
Anglerklub Noris verpflichtende
Monatsversammlungsbesuche
(mindestens 4 von 8);
• zusätzlich einmal Arbeitsdienst
jährlich (natürlich nach Lebensalter
und Gesundheit ausgerichtet);
• verbindliches, sorgfältiges Ausfüllen
des Fangbuches und der Fangliste;
• Teilnahme an der Veranstaltungen
und nicht zuletzt
• Beachtung der Satzung, der
verschiedenen Ordnungen.
All das macht einen Klub und seine
Mitgliederschaft aus. „Ach, das gilt
heute schon?“ - Wenn ich so etwas
höre, dann bin ich erstaunt darüber,
dass jährlich trotzdem zwei- bis dreidutzend Mitglieder diese Zuverlässigkeit höchstens teilweise zeigen, ganz
zu schweigen von der manchmal unglaublich zögerlichen Zahlungsmoral.
Was die Finanzverpflichtungen des
Anglerklub Noris e. V. Nürnberg in
den letzten drei Jahren betrifft, kann
ich sagen, dass Beruhigung und Konsolidierung eingetreten sind. Zwei
Pachtgewässer sind nicht mehr in
unserem Portfolio der Fischereirechte. Alle anderen angefallenen Fischereirechte konnten weitergepachtet
werden. Die Pachtpreise scheinen
stabil zu sein, wobei ich mir aber
nicht ganz sicher bin, ob sie dies zukünftig bleiben werden bei dem hefChrista und Klaus Reißberger
tigen Ansturm auf die Angelfischerei.
Allerdings sind vor allem die Preise
für Raubfische enorm gestiegen. Das
hängt wohl an der Nachfrage. Denn
ich kann ohne Schwierigkeiten beobachten, dass viele von uns vor allem
Salmoniden und Raubfische erbeuten wollen. „Der Karpfen alleine tut’s
eben nicht mehr unbedingt“.
Tolle Gewässervielfalt und
Kontakte in die regionale
Politik und zu den
zuständigen Behörden!
Stolz kann die Gesamtheit des Anglerklub Noris e. V. Nürnberg auf seine
Gewässervielfalt sein! Da sind die Gewässer, die aktuell im „Dornröschenschlaf“ schlummern wie etwa die Itz,
die Haidenaab, die Naab. Da sind die
Abenteuergewässer wie Straßweiher, Altmühl, Pegnitz, Schwarzach
in der Oberpfalz, Schwarzach bei
Altdorf. Für letztere haben wir auch
zeitlich befristet die Leitung der Hegegemeinschaft Altdorfer Schwarzach übernommen. Da sind die eher
beschaulichen Gewässer wie Aisch,
Ludwigskanal, Eisweiher, Vogelherdweiher, Hans-Roth-See und Rastsee.
Und da sind die beiden Schmuckstücklein des Anglerklub Noris e. V.
Nürnberg: Die Zinkweiherkette und
die Pfreimd. Alle Gewässer sind bestens – und ich schreibe das ganz betont bestens – durch unsere Ehrenamtlichen betreut.
Kontakte und Beziehungen haben
wir gepflegt und auch viele neue zusätzlich geknüpft:
• Zu unseren Neustädter Kollegen
und Freunden in gleicher Weise wie
zur Kommunalpolitik im Aischgrund,
im Pegnitz- und im Schwarzachgrund;
• zum Wasserwirtschaftsamt vor allem
in Nürnberg;
• zu vielen Kollegen in den Leitungen
der Fischereivereine;
• zu Leiterinnen und Leitern der
kreisfreien Städte und auch in den
Landratsämtern;
• zum Fischereiverband Mittelfranken
und zum Bayerischen
Fischereiverband;
• schließlich auch zu Vertretern der
Landespolitik.
Letztlich will ich dabei nicht übersehen, dass der Anglerklub Noris e.
V. Nürnberg medial im Bereich der
Hobbyangelei bemerkenswert gut
dasteht. Weit über die mittelfränkischen Grenzen hinaus.
Abschließend danke ich persönlich
ganz besonders allen, die mich zugetragene Aufgaben leicht erfüllen
ließen oder stellvertretend für mich
eingesprungen sind. Und ich danke
aber auch allen Mitgliedern, die mir
mein ohnehin nicht geringes Ereignis- und Erfahrungsspektrum noch
zusätzlich bereicherten. Insgesamt
haben sie mich bewogen, noch einmal – allerdings absolut letztmalig –
zu kandidieren. Unter längst bekannten Voraussetzungen.
Euer und Ihr
Peter Krajewski
Dieter Hironimus, Roland Albig, Peter Krajewski,
Oliver Gleißner
Ehrenmitglieder Klaus Reißberger und Dieter Hironimus feiern runde Geburstage!
(AKN/SK) Am 10. April feierte unser Ehrenmitglied Dieter Hironimus seinen 75sten Geburtstag. Zu seinem Ehrentag
bekam unser Gewässerwart von Verwaltung und Vorstandschaft in der Geschäftsstelle einen Fresskorb überreicht.
Peter Krajewski würdigte sein jahrelanges Engagement im Klub. Am 02. Juni feierte unser 1. stellv. Vorsitzender
Klaus Reißberger, ebenfalls Ehrenmitglied, seinen runden Geburtstag, den 70sten an der Pfreimd im Kreise seiner
Familie und mit Mitgliedern vom AK Noris. Vorstand und Verwaltung würdigten sein jahrzehntelanges Engagement
als Jugendleiter, als Obmann für das Pfreimdhaus (z.b.V.) und aktuell als 2. Vorstand.
AK Noris INFOTHEK 2/2016 | 4
NAME
AK Noris Mitgliedsbeiträge, Gebühren
(Stand 11.10.2016, verkürzte Version)
Jahresgebühren
a) aktive männliche Mitglieder b) aktive weibliche Mitglieder c) aktive jugendliche Mitglieder d) passive/fördernde Mitglieder 220 EUR
140 EUR
100 EUR
50 EUR
Aufnahmegebühren
a) für aktive Mitglieder 445 EUR oder
2x225 EUR (450 EUR)
b) für Jugendliche
100 EUR
Abgeltungen
a) fehlender Arbeitsdienst 100 EUR
b) fehlende/verspätete Fangliste 30 EUR1
c) grob fehlerhaft ausgefüllte
Fangliste oder Erlaubnisschein je 30 EUR
d) Fehlende Versammlungsbesuche je 5 EUR
e) kein Versammlungsbesuch 30 EUR1
Tageskarten, Mehrtageskarten
(Für externe FischerInnen mit einem gültigen staatlichen
Fischereischein nur in Begleitung eines aktiven Mitglieds!
Passive Mitglieder des AKN sind davon nicht betroffen!)
a) Tageskarte Mehrtageskarte je Tag
b) Jugend-Tageskarte Jugend-Mehrtageskarte je Tag 15 EUR2
15 EUR2
10 EUR2
10 EUR2
Sonstiges
a) Gewässerkarte b) Schrankenschlüssel (Nutzungsgebühr!)
c) Abzeichen (Aufkleber) d) Abzeichen (Aufnäher) e) Abzeichen (Anstecker) 15 EUR
20 EUR3
1 EUR
5 EUR
5 EUR
Regionale REN-Beiträge
a) aktive REN-Mitglieder Naabkarte
b) Jugend 1 Naabkarte c) Jugend 2 Naabkarte 155 EUR
25 EUR
77 EUR
Die Kosten für die Verbandsmarke - das sind die
Mitgliedsbeiträge für den Mittelfränkischen Fischereiverband, ggfs. den Landesfischereiverband Bayern und ggfs. den Deutschen Angelfischerverband
(DAFV) - sind in den obigen Beiträgen für aktive Mitglieder enthalten. Die Verbandskarte oder Verbandsseenkarte ist in den obigen Beiträgen nicht enthalten
und muss extra bestellt und bezahlt werden.
Bachforelle
Seeforelle
Regenbogenforelle
Bachsaibling
Seesaiblinge
Huchen
Renken/Felchen
Äsche
Frauennerfling
Nerfling
Schied
Schleie
Nase
Barbe
Karpfen
Wels
Aal
Hecht
Flussbarsch
Zander
Grasfisch
Rutte
Edelkrebs, männlich
Edelkrebs, weiblich
Steinkrebs, männlich
Steinkrebs, weiblich
Zander
SCHONZEIT
SCHONMASS
(cm)
01.10. - 28.02.
01.10. - 28.02.
15.12. - 15.04.
28
60
26
01.10. - 28.02.
01.10. - 31.12.
15.02. - 31.05.
15.10. - 31.12.
01.01. - 30.04.
01.03. - 30.06.
--01.04. - 31.05.
--01.03. - 30.04.
01.05. - 15.06.
------15.02. - 30.04.
--15.02. - 30.04.
------01.10. - 31.07.
--01.10. - 31.07.
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12
10
10
NEU 2017
Schonzeit: 15.02.2017 - 30.04.2017
Schonmaß: 50cm
Dies gilt auch für Tageskarteninhaber!
Keine Ehrungen für 15 Jahre Mitgliedschaft im AKN!
(AKN/SK) Das Desinteresse der „15-jährigen Mitglieder“ ist ausgesprochen hoch. Ehrenabzeichen und Urkunden werden weder
an den Jahresschlussfeiern noch in der Geschäftsstelle abgeholt.
Deswegen erging ein Antrag aus der Verwaltung: Es soll zur Jahresschlussfeier 2016 und darüberhinaus keine Ehrungen mehr für 15
Jahre Mitgliedschaft im Anglerklub Noris e. V. Nürnberg geben. Ehrungen sollen ab 2016 mit der 25-jährigen Mitgliedschaft begonnen
werden. Diesem Antrag stimmte die Verwaltung in Ihrer Sitzung im
Februar 2016 einstimmig zu.
Verbandskarte, Verbandsseenkarte
a) aktive Mitglieder je 35 EUR
b) an passive Mitglieder erfolgt keine Ausgabe der
Verbandskarten und -marken.
gültig ab 01.02.2016.
zzgl. Leihgebühr; Näheres regelt die Gebühren- und Rückgabeordnung der Tageskarten.
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Alle Schrankenschlüssel sind geliehen, also nur zur Nutzung überlassen und verbleiben Eigentum des Vereins. Sie
sind bei Vereinsaustritt zurückzugeben. Eine Rückerstattung der erhobenen Nutzungsgebühr findet nicht statt.
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Neue Öffnungszeiten der Geschäftsstelle
Neuer Verwaltungstag im Anglerklub Noris e. V. Nürnberg –
Vorstand und Verwaltung haben in der Verwaltungssitzung vom
06.10.2016 beschlossen, dass die Geschäftsstelle ab dem 10.01.2017
immer dienstags zwischen 17:00 und 19:00 Uhr für die Mitgliederanliegen geöffnet ist. Auch an den Tagen mit Monatsversammlungen
oder Verwaltungssitzungen ist bis 19:00 Uhr geöffnet.
AK Noris INFOTHEK 2/2016 | 5
Zum Gedenken an...
(AKN) Sie möchten sich gerne persönlich von einem Klubmitglied verabschieden oder ein paar Zeilen von
dessen Wirken im Anglerklub Noris
schreiben? Ja, dann lassen Sie uns
Entsprechendes zukommen. Wir
nehmen mit großer Anteilnahme und
Betroffenheit Abschied von unseren
verstorbenen, langjährigen Mitgliedern und werden sie vermissen:
Unser Kollege
Werner Urban
* 03.10.1943 | † 17.07.2016
ist im Alter von 72 Jahren
verstorben. Er war seit
01.01.1977 Mitglied im
AK Noris - 39 Jahre.
Unser Mitglied
Edith Birkmann
* 08.02.1948 | † 31.07.2016
ist im Alter von 68 Jahren
verstorben. Sie war 20 Jahre
Mitglied des AK Noris.
Unsere Mitverpächterin des
Straßweihers
Klara Mulzer
† September 2016
ist verstorben.
(AKN) Nachdem oftmals Kollegen ohne Entschuldigung oder
einer Absage von Arbeitsdiensten fernbleiben, hat die Verwaltung beschlossen, dass ein
unentschuldigtes Fernbleiben
ohne jegliche Meldung an den
Gewässerschutzbeauftragten,
ebenso wie bisher ein fehlender Arbeitsdienst mit 100 EUR
ab 2016 sanktioniert wird.
Manfred Benker ist verstorben.
* 06.11.1934 | † 12.06.2016
„Erinnerungen
sind
kleine
Sterne, die die Dunkelheit erhellen.“ - Der Anglerklub Noris e.
V. Nürnberg spricht Frau Benker
und allen Angehörigen seine tief
empfundene Anteilnahme aus.
Er war 47 Jahre lang Mitglied im
Anglerklub Noris e. V. Nürnberg
und seit 1998 Ehrenmitglied, seit
2004 ein außerordentlich geehrtes Ehrenmitglied. Er hat sich um
die vielen Belange des Anglerklub
Noris e. V. Nürnberg verdient gemacht. Auf vielfältige Weise.
Die Traueranzeige für Manfred
Benker beinhaltet auch für uns
vom Anglerklub Noris einen wichtigen Satz: „Erinnerungen sind
kleine Sterne, die die Dunkelheit erhellen.“ So erinnern wir uns an den
Kollegen und Freund, an den Fischer und den Gönner des Anglerklub
Noris Manfred Benker:
Manfred Benker war uns allen ein freundlicher Fischerkollege, ja ein
Kamerad, ein Wegbegleiter. Auch auf dem Weg von der Tradition des
Anglerklub Noris e. V. Nürnberg zur Moderne. Und er hat uns sehr oft
mit freundlichem Rat und mit Tat zur Seite gestanden.
Manfred Benker hat mit vielen seiner Taten uns allen Bestes getan.
Schon ab 1974 bei der Festschriftgestaltung (50 Jahre Anglerklub Noris e.
V. Nürnberg) und dann immer wieder mit so vielen und wunderschönen
Gestaltungshilfen und den vielen Gravuren, Medaillen und Plaketten, die
er für uns gefertigt hat. Und er hat sich in die Verwaltung unseres Klubs
eingebracht. Auch in schwieriger Situation ist er nicht davor zurückgeschreckt, beinahe unvorbereitet als Wahlleiter für den AKN zu fungieren.
Manfred Benker war ein passionierter Fischer und auch Fischzüchter. Ich
erinnere, dass er 1976 unser Fischerkönig gewesen ist. Und daran, dass
er viel Liebe und Hingabe für seine Koi aufgebracht hat. Und dabei mehr
als eine glückliche Hand hatte.
Bei all dem funkelt das Sternenlicht. - Jeder von uns hat einen ganz eigenen kostbaren Erinnerungsschatz mit Manfred Benker. Diesen Schatz
im Herzen werden wir wie Sterne bewahren, die die Dunkelheit erhellen.
Peter Krajewski, Vorsitzender
(AKN/SK) Sollte uns ein Fehler bei Geburtstagen, Ehrungen oder bei den verstorbenen Mitgliedern unterlaufen, bitten wir dies zutiefst zu entschuldigen und bitten gleichzeitig um Meldung
in der AKN Geschäftsstelle, damit wir ggfs. die AK Noris Datenbank aktualisieren und mit den
korrekten Informationen füttern können. Die Informationen werden von uns bei Redaktionsschluss doppelt geprüft, doch teilweise liegen uns die Daten gar nicht vor und manchmal sind
sie schlichtweg falsch. Wir bemühen uns aber stets um Richtigkeit.
Bankverbindung VR Bank Nürnberg Konto-Nr. 430 560 | BLZ: 760 606 18
IBAN: DE64 7606 0618 0000 4305 60 BIC: GENO DE F1 N02
Zahlungsmoral einzelner Mitglieder! – Vorstandschaft und Schatzmeister machen darauf aufmerksam, dass das
Nichtbezahlen des Mitgliedsbeitrags kein Kavaliersdelikt ist und den gesamten Klub und seine Mitglieder schädigt!
Das Nichtbezahlen führt zum Ausschluss aus dem Klub (vgl. AKN Satzung § 7.A. 3e in dieser Infothek-Ausgabe).
AK Noris INFOTHEK 2/2016 | 6
AK Noris Termine 2017
Veranstaltungen
2016/2017
- soweit bekannt -
13.12.2016 (Dienstag) 19:30 Uhr
AKN Jahresabschluss
Monatsversammlung Dezember
06.01.2017 (Freitag) 09:00 Uhr
Jahreshauptversammlung 2017
einschließlich Neuwahlen
21.01.2017 (Samstag) 14:00 Uhr
JHV REN Naab 2017 mit Kartenausgabe
14.03.2017 (Dienstag) 19:30 Uhr
Monatsversammlung März
11.04.2017 (Dienstag) 19:30 Uhr
Monatsversammlung April
09.05.2017 (Dienstag) 19:30 Uhr
Monatsversammlung Mai
13.06.2017 (Dienstag) 19:30 Uhr
Monatsversammlung Juni
01.07.2017 (Samstag) ganztags
Hans-Roth-Hege&Königsfischen
(LDM-Kanal: K1,K2 & Eisweiher
& Schwarzach: S1,S2)
Details: Infothek & Erlaubnisschein 2017
15.07.2017 (Samstag) abends 16.07.2017 (Sonntag) früh
Wallernachtangeln (Aisch)
Details: Infothek & Erlaubnisschein 2017
Im Juli und August finden keine Monatsversammlungen statt. Die Geschäftsstelle ist im August geschlossen! Keine Ausgabe von Tageskarten
im August! Verwaltung und Vorstandschaft sind nur in dringenden Fällen
zu erreichen!
12.09.2017 (Dienstag) 19:30 Uhr
Monatsversammlung September
10.10.2017 (Dienstag) 19:30 Uhr
Monatsversammlung Oktober
28.10.2017 (Samstag) 08:30 Uhr
Umweltschutztag
(unterschiedliche Gewässer)
Details: Homepage & MVS Oktober
Im November findet keine Monatsversammlung statt!
12.12.2017 (Dienstag) 19:30 Uhr
AKN Jahresabschluss
Monatsversammlung Dezember
06.01.2018 (Samstag) 09:00 Uhr
Jahreshauptversammlung 2018
Monatsversammlungen und Jahresabschluss finden jeden 2. Dienstag im
Monat um 19:30 Uhr im Genossenschaftssaalbau Bauernfeind (Matthäus-Herrmann-Platz 2 , D-90471 Nürnberg) statt. Sitzungen der Verwaltung
sind jeden 1. Dienstag im Monat um
19:00 Uhr in der Geschäftsstelle des
AK Noris (Augustenstr. 3, D-90461
Nürnberg)
Geschäftszeiten
Anglerklub Noris e. V. Nürnberg
- bis 21.12.2016 donnerstags 17:00 bis 19:00 Uhr
Tel. +49 (0) 911 47 19 200
Fax. +49 (0) 911 47 19 400
- ab 10.01.2017 dienstags 17:00 bis 19:00 Uhr
1. Vorsitzender:
Peter Krajewski
Tel.: +49 (0) 176 8434 6660
Tel.: +49 (0) 911 9566 7532
Email: [email protected]
Arbeitsdienste
2016/2017
- soweit bekannt -
Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen,
dass es wegen der immer unberechenbarer werdenden Witterung fast nicht
möglich ist für das Frühjahr verbindliche
Termine auszumachen. Es sind Arbeitsdienste im Zeitraum November 2016
bis Februar 2017 eingeplant. Die genauen Daten stehen auf:
www.anglerklub-noris.de/
arbeitsdienst.html
Die eingeladenen Mitglieder bekommen
zudem via Email oder Brief rechtzeitig bescheid! Der Gewässerschutz wird zu den
entsprechenden Terminen natürlich einladen. Für Rückfragen steht der Gewässerschutzbeauftragte zur Verfügung.
Alle Termine sind vorläufig, ohne Gewähr.
Weitere Termine folgen bei Bedarf. Bitte
vorher auf der Monatsversammlung oder
direkt beim Gewässerschutz nachfragen!
Sollten sich an den geplanten Terminen
Änderungen ergeben, wird dies zudem in
den Monatsversammlungen, in der Infothek oder unter
www.anglerklub-noris.de
bekannt gegeben.
Gewässerschutzbeauftragter:
Oliver Gleißner
Tel.: +49 (0) 176 1024 1798
E-Mail: [email protected]
2017: Hinweise
Verwaltung &
Vorstandschaft
(AKN/PK) Die Geschäftsstelle ist von
22.12.2016 bis 09.01.2017 geschlossen.
Erster Termin in 2017 ist der 10.01.2017.
Gewässersperrungen wegen HansRoth-Hege&Königsfischen 2017: LDMKanal (K1,K2) und Eisweiher (EW) sind Fr.,
30.06.2017 gesperrt (Tag vor dem HansRoth-Hege&Königsfischen)! Die mittelfränkische Schwarzach (S1,S2) bei Sorg
und Ochenbruck ist von So., 25.06.2017
bis Fr., 30.06.2017 gesperrt (Woche vor
dem
Hans-Roth-Hege&Königsfischen)!
Weitere Details hierzu: Infotheken
2/2016, 1/2017 und im Erlaubnisschein
2017.
Stillgewässer nahe Nürnberg: LDMKanal (K1, K2), Eisweiher (EW), Zinkweiher
(ZW1-4), Vogelherdweiher (VHW1, VHW2)
sind von Anfang November bis Ende Februar jedes Jahr gesperrt (bis 28.02.2017
und 01.11.2017 - 28.02.2018).
Pegnitz 2: Hier darf in 2017 jedes AKN
Mitglied bis auf Widerruf mit dem Erlaubnisschein 2017 angeln.
Im AK Noris gelten die staatlichen Bestimmungen hinsichtlich Schonzeit und
Schonmaß der Fische - mit Ausnahmen:
Das Hechtschonmaß ist im Verein 60
cm und die Zanderschonzeit ist vom
15.02. bis 30.04.
Kein Fanglimit: In den Flüssen Pegnitz
(1-3) und Schwarzach (1&2) besteht für
Karpfen und Schleien kein Wochenfanglimit. In den Flüssen Pegnitz (1-3) und
Schwarzach (1&2) besteht für Hechte,
Zander kein Fanglimit (Sonstige Fanglimits: siehe Erlaubnisschein 2017).
Eigene Angelordnungen: Für die Naab
besteht für Hechte und Zander Fangbeschränkungen nach Tag, Woche und
Jahr (siehe Naab-Angelordnung)! Für den
Straßweiher bestehen eigene Fangbeschränkungen nach Tag, Woche und Jahr
(siehe Straßweiher-Angelordnung)!
Gewässersperrungen wegen AKN Veranstaltungen: Nur TeilnehmerInnen
der jeweiligen Veranstaltungen, wie dem
Hans-Roth-Hege&Königsfischen dürfen
ab 18:00 Uhr in allen Vereinsgewässern
wieder angeln, soweit dies nicht anders
mitgeteilt wird - mit gültiger Teilnahmebestätigung durch den Veranstaltungsleiter oder eines Vorsitzenden!
Nur TeilnehmerInnen am Umweltschutztag dürfen ab 14:00 Uhr in den
Vereinsgewässern wieder angeln. Die
Teilnahme am UST zählt als Versammlungsbesuch.
An den Monatsversammlungsabenden
sind die Vereins- und Verbandsgewässer
ab 18:00 Uhr für
Klubmitglieder
gesperrt.
AK Noris
INFOTHEK 2/2016
|7
Einladung zur
Jahreshauptversammlung 2017
des Anglerklub Noris e. V. Nürnberg
-- ordentliche Mitgliederversammlung 2017 -im Genossenschaftssaalbau Bauernfeind
Matthäus-Herrmann-Platz 2, D-90471 Nürnberg
Freitag, 06. Januar 2017, Beginn 09:00 Uhr
Alle Mitglieder des Anglerklub Noris e. V. Nürnberg werden hiermit herzlich eingeladen.
Vorgesehene Tagesordnung:
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19.
Eröffnung und Begrüßung
Wahl des Versammlungsleiters
Protokoll der Jahreshauptversammlung 2016
Grußworte der Gäste
Jahresbericht des Vorsitzenden 2016
Finanzbericht 2016
Bericht der Revisoren
Bericht des Gewässerwartes 2016
Bericht des Gewässerschutzbeauftragten 2016
Bericht des Jugendleiters 2016
Bericht des Medienbeauftragten 2016
Bericht des Sportwartes 2016
Diskussion und Wortmeldungen zu TOP 5 – 12
Entlastung des Vorstandes
Neuwahlen: Vorstand, Verwaltung, Ehrengericht, Revisoren
Wahlordnung und weiteres: siehe Umlaufzettel JHV 2017, Infothek 2/2016
Haushaltsvoranschlag 2017
Anmerkungen und Neuerungen 2017
Anträge zur Jahreshauptversammlung 2017
Verschiedenes – anschließend Ausgabe der Berechtigungsausweise
Bitte beachten Sie zur Tagesordnung:
zu TOP 18 „Anträge“: Anträge zur Jahreshauptversammlung müssen schriftlich gestellt werden und spätestens bis 24. Dezember 2016 in der Geschäftsstelle, bzw. beim Vorsitzenden eingegangen sein. Zustellungen per Einschreiben bitte nur als Einwurfeinschreiben aufgeben. Verspätet eingegangene oder erst
in der Jahreshauptversammlung gestellte Anträge können nicht mehr behandelt, bzw. zur Abstimmung
gebracht werden.
Generell gilt, dass die in der Jahreshauptversammlung gefassten Beschlüsse und Entscheidungen
für alle Mitglieder verbindlich sind, unabhängig von ihrer Anwesenheit oder Zustimmung.
Zur Kartenausgabe: Bitte die Vereins- und Verbandsausweise vollständig sowie Einzahlungsbelege und
bei Barzahlung das Bargeld möglichst passend mitbringen.
Anglerklub Noris e. V. Nürnberg
Peter Krajewski, Vorsitzender | Klaus Reißberger, 1. stellv. Vorsitzender | Walter Windmaißer, 2. stellv. Vorsitzender
AK Noris INFOTHEK 2/2016 | 8
Ehrungen 2016
(AKN/PK) Die entsprechenden Ehrungen für 2016 - Vereinstreue, besondere Verdienste u.v.m. - finden im
Rahmen der AKN Jahresabschlussfeier 2016 am Dienstag, 13.12.2016
ab 19:30 Uhr statt. Für langjährige
Vereinstreue bedanken wir (der AK
Noris, die Klubverwaltung und -vorstandschaft) uns herzlich bei:
55 Jahre - 1961
Paul König 15.03.1961
Hans Oeder 15.03.1961
50 Jahre - 1966
Gisela Schmidt 01.01.1966
Reinhard Steeger 01.05.1966
40 Jahre - 1976
Ilselore Falk 01.01.1976
Heinz Ochsenkühn 01.04.1976
Ottmar Straub 01.03.1976
Roland Weber 01.03.1976
Andreas Beck 01.04.1976
Andreas Wolf 01.04.1976
Manfred Krüger 01.04.1976
Horst Berger 01.05.1976
Gerhard Raab 01.06.1976
Frank Joachim Hause 01.05.1976
Thomas Müller
01.11.1976
25 Jahre - 1991
Dominic Bösel 01.01.1991
Andreas Pernet 01.01.1991
Thomas Thumshirn 01.01.1991
Monika Weberndörfer 01.01.1991
Robert Weberndörfer 01.01.1991
Roland Pfendner 01.04.1991
Horst Schulze 01.04.1991
Leonhard Thumshirn 01.04.1991
Hans Rupprecht 01.05.1991
15 Jahre - 2001*
Franz Novak 25.01.2001
Stephan Beuchel 25.01.2001
Frank Breitschuh 25.01.2001
Ali Ertekin 06.02.2001
Gert Dennemark 11.04.2001
Adam Maier 17.04.2001
Martin Junglas 11.04.2001
Hannes Ritter 08.05.2001
Reinhold Moser 22.05.2001
Norbert Gau 19.06.2001
Werner Woller 19.06.2001
Donald Vaughan 07.09.2001
*Bitte beachten: In der Infothek werden
wie bisher auch künftig die Mitglieder aufgeführt, die 15 Jahre Mitglied im Anglerklub
Noris e. V. Nürnberg sind. Diese werden
aber an den Jahresabschlussfeierlichkeiten
nicht mehr im Rahmen der Veranstaltung
geehrt, wie bis 2015 üblich. Grund ist der
mangelnde Zuspruch der 15jährigen Mitglieder in den letzten Jahren.
NORISPIX
(AKN/SK) Neu im Erlaubnisschein 2017 – Nachdem es uns in Verwaltung und Vorstandschaft ein Ansinnen ist, ein positives Anglerbild als
Anglerklub Noris e. V. Nürnberg zu vermitteln, wird ab sofort im Erlaubnisschein Nachfolgendes abgedruckt sein und die AKN-Mitglieder
stimmen mit dem Erwerb des Erlaubnisscheines zu:
Dem Anglerklub Noris e. V. Nürnberg ist es erlaubt, im Rahmen von
Vereinsveranstaltungen (Versammlungen, Arbeitsdiensten, Besatz etc.)
und an Vereinsgewässern hergestellte Fotos, Videos und Berichte von
einem Mitglied zeitlich unbegrenzt wie folgt zu nutzen:
• Einstellen (Upload) sowie für Online-Abruf (Video-On-Demand,
etc.) in allen Onlineangeboten des Anglerklub Noris e. V. Nürnberg
(Homepage, Facebook, Twitter, Youtube, etc.);
• Verwendung für die Berichterstattung über das Vereinsleben in der
Vereinszeitschrift (Print- und Online-Ausgabe);
• Verwendung für Berichterstattung über Vereinsaktivitäten in externen Medien (Zeitung, TV, Radio);
sofern das Mitglied dem nicht ausdrücklich vor Ort widerspricht.
Anmerkung: Neumitglieder und Teilnehmerinnen und Teilnehmer am
Fischerkurs kennen diesen Abschnitt und Variationen davon schon. Er
ist auch nicht wirklich neu. Diese niedergeschriebene Vorgehensweise
wird seit Jahren bereits in der Praxis gelebt.
(AKN/PK) Den Geburtstagskindern mit den runden Daten in 2017 (und natürlich auch allen anderen) wünscht die Verwaltung und Vorstandschaft alles
erdenklich Gute, Glück, Gesundheit, schöne Stunden am Fischwasser und alle
Zeit viel Petri Heil.
85. Geburtstag
Eichler Hans 29.05.1932
Oeder Hans 30.10.1932
Geburtstage
im Jahr 2017
80. Geburtstag
Dr. Piwernetz Dieter 06.01.1937
Dr. Müller Roland 08.03.1937
Hoffmann Gottfried 25.05.1937
Auer Jonas 24.06.1937
Köstler Willi 14.07.1937
Köstler Gerhard 01.10.1937
65. Geburtstag
Bellack Otto 24.02.1952
Kindsvater Waldemar 05.04.1952
Stahl Wolfgang 27.07.1952
Rupprecht Hans 21.07.1952
Kreuz Ursula 08.08.1952
Huss Roland 01.12.1952
75. Geburtstag
Ochsenkühn Heinz 20.01.1942
Markowitz Werner 10.02.1942
Biebel Erich 01.03.1942
Berlin Genadz 06.06.1942
Adjei Emanuel 02.07.1942
Freier Winfried 05.07.1942
Dannhorn Helmut 22.07.1942
Grillmayer Hermann 06.09.1942
Guttmann Helmut 16.09.1942
Gutzeit Richard 13.10.1942
60. Geburtstag
Meier Gerhard 16.01.1957
Ubeda-Rovira Jorge 18.01.1957
Faber Ella 25.01.1957
Gandorfer Hermann 14.02.1957
Müller Daniel 19.02.1957
Welsch Viktor 08.03.1957
Engewald Gerhard 29.04.1957
Eckmüller Roland 12.05.1957
Bernklau Dagmar 14.07.1957
Born Klaus 13.08.1957
Peter Günter 21.08.1957
Moser Viktor 28.08.1957
Gretz Andreas 13.09.1957
Lothes Jürgen 20.09.1957
Schlegel Thomas 09.10.1957
Rupprecht Rita 01.11.1957
De Freitas José Duarte 02.11.1957
Stierstorfer Peter 20.11.1957
Burlein Jürgen 04.12.1957
Hofmann Jutta 06.12.1957
Lösel Hans 28.12.1957
70. Geburtstag
Neubauer Manfred 25.02.1947
Reißberger Christa 01.05.1947
Scholz Hans-Jürgen 11.05.1947
Ponomarov Valeriy 13.07.1947
Krempel Erich 26.08.1947
Krachenfels Wilhelm 10.09.1947
Henghuber Helmut 21.06.1947
Frisch Klaus 27.10.1947
Stölzel Richard 30.12.1947
AK Noris INFOTHEK 2/2016 | 9
Kesslergrundel
Pfreimdhaus:
Hausordnung
und Gebühren
Das Pfreimdhaus ist Eigentum des
AK Noris und wird von der jeweiligen
Vorstandschaft und Verwaltung geleitet. Diese setzt Betreuer ein, deren
Anordnungen zu befolgen sind.
Das Pfreimdhaus dient erstrangig
aktiven und passiven Mitgliedern
des AKN zur Nutzung. Sollten noch
Plätze frei sein, so können auch Gäste davon Gebrauch machen und die
Räumlichkeiten nutzen. Vor der Nutzung sind die Personenzahl und der
Termin in der Geschäftsstelle des
AKN einzutragen.
Von allen Benutzern wird eine Gebührenpauschale nach Liste eingefordert. Die Nutzungsdauer ist im
Hausbuch einzutragen und das Geld
zu hinterlegen.
Es ist für Sauberkeit zu sorgen. Das
Geschirr muss gespült und die Nutzungsräume gewischt werden. Der
evtl. Holzverbrauch ist unbedingt von
den Nutzern zu ersetzen. Die Übernachtungsgebühren beinhalten nicht
den Holzverbrauch.
Haustiere dürfen nur mit Genehmigung aller Gäste das Pfreimdhaus
nutzen. Ausgenommen dabei sind
die Schlafräume, die Küche, der
Vorratsraum und die Toiletten. Hier
herrscht striktes Verbot.
In den Kühlschränken dürfen nur Lebensmittel deponiert werden (ausgenommen der spezielle Köderkühlschrank). Diese sind nach Gebrauch
abzuschalten und zu säubern. Die
Öfen sind zu reinigen. Der Müll ist
selbständig zu entsorgen.
Der Schlachtplatz für Fische ist nach
der Nutzung gründlich zu säubern.
Der Stromverbrauch ist aus Kostengründen auf ein Minimum zu senken.
Nach 23:00 Uhr besteht Hausruhe.
Ausnahme setzt das Einverständnis
AK Noris INFOTHEK 2/2016 | 10
Fischerkursleiter
Werner Woller am Praxistag 2016.
aller Anwesenden voraus. Der Aufenthalt in den Schlafräumen während des Tages ist nicht gestattet.
Im gesamten ersten Stock sind Kerzen, Laternen oder dergleichen zur
Nutzung untersagt. Außerdem ist
das Rauchen in diesen Räumen verboten.
Sinan Gülbahar
hat den Knoten raus!
Sportwart Hermann Gandorfer
und der große Wurf.
Die stellvertretenden Vorsitzenden an
der Pfreimd 2016.
Das Parken der Fahrzeuge vor dem
Haus ist nicht erlaubt.
Bei besonderen Vorkommnissen ist
die Vorstandschaft oder der Betreuer
umgehend zu verständigen.
Betreuer: Klaus Reißberger
Telefon: +49 (0) 911 / 46 09 18
Beschlossen von Verwaltung und Vorstandschaft am 08. September 2016.
Anglerklub Noris e. V. Nürnberg
Peter Krajewski, 1. Vorsitzender
Klaus Reißberger, 1. stellv. Vorsitzender
Walter Windmaißer, 2. stellv. Vorsitzender
Jutta Hofmann und
die Kunst des Filettierens.
AKN Mitglied Adrian Ciobanu
hatte im Jahr 2015 / 2016 eine ganz
besondere Technik zum Lernen für
die staatliche Fischerprüfung. Sie
hat geholfen und er hat die Prüfung
bestanden. Er ist jetzt seit 2016
erfolgreiches, aktives Mitglied im
Anglerklub Noris e. V. Nürnberg.
Preise inkl. Übernachtung:
Erwachsene: 5 EUR
Kinder bis 10 Jahre: 3 EUR
Kinder von Gästen: 5 EUR
Gäste: 8 EUR
Für die Nutzung unserer Räume
und der gesamten Anlage (ohne
Übernachtung) durch Tagesgäste:
Tagesgäste: 1 EUR
„Alternative Lernmethode!“
Fischerkurs 2016/2107
Welche Tierarten haben unpaare
Eierstöcke? - Wer weiß die Antwort
noch? Nur eine von über tausend
Fragen aus dem Katalog zur staatlichen Fischereiprüfung. Der Vorbereitungskurs zur staatlichen Fischerprüfung im Anglerklub Noris begann
am 02.10.2016. Bereits am ersten
Tag starteten über 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer sonntags früh
im Kurslokal in den erfolgreichen
Fischerkurs. Das werden in den darauffolgenden Wochen erfahrungsgemäß noch mehr werden. Zu Beginn
bekamen die Anwesenden eine Einführung über den Ablauf bis hin zur
Prüfung und die dazugehörigen Formalitäten.
Es hat sich viel geändert in den
letzten Jahren! - Jeder Prüfling
braucht ein Online-Konto, das er bei
der Landesanstalt für Landwirtschaft
anlegen muss. Die Prüfung wird nur
Fotos vom Fischerkurs und
Praxistag 2016/2017: Thomas
Schmidt, Stefan Krajewski
Fotos der Fische:
Thomas Schmidt.
noch online in einem Prüfungslokal oder in der Geschäftsstelle des
Fischereiverbands
Mittelfranken
durchgeführt. Einen Vorteil hat dieses Vorgehen: Man weiß eine Sekunde nach der Prüfung, ob man diese
auch bestanden hat. Bei bestandener Prüfung bekommt man seine
Urkunde noch in derselben Woche
zugeschickt.
Aber erst der Unterricht! - Leicht
schmunzelnd und mit fragendem Gesichtsausdruck hören die Teilnehmer
den lustigen Ausführungen von Werner Woller zu. Werner Woller ist AKN
Kursleiter und versucht nicht nur das
Sexualleben der Fische zu erklären...
Nein, mit Schwimmblasengang, Fettflosse und Seitenlinienorgan hat er
beim Thema der Fischkunde den umfangreichsten Teil der Ausbildung.
Und dann kommt noch der praktische Teil. Jeder Teilnehmer muss ei-
Willi Bauer ist seit Jahren Ausbilder
im AK Noris.
Fischerkurs Praxistag 2016/2017
(AKN/SK) Am 16.10.2016 stand ab
09:00 Uhr der praktische Teil auf der
Tagesordnung für weit über 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmer am
erfolgreichen Fischerkurs im Anglerklub Noris e. V. Nürnberg. Hierzu
waren alle Ausbilder in das Kurslokal
gekommen. Insgesamt drei Stationen waren an einem tollen, goldenen
Oktobertag zu bewältigen.
Bei Jutta Hofmann und Willi Bauer
stand der schwierigste und wichtigste Teil des Tages auf dem Programm:
Das waidgerechte Schlachten der Fische. Nach dem Tierschutzgesetz ist
der Verzehr als Nahrungsmittel der
einzig erlaubte Grund für das Fangen
von Fischen – Hege- und Schutzmaßnahmen einmal beiseite gelassen.
Die Forellen und Karpfen für diese
Station hatten Hermann Gandorfer
und Franz Dörfler frisch von einem
Züchter nahe Simmelsdorf besorgt.
Das Schlachten ist dabei gar nicht so
einfach wie es immer aussieht. Noch
schwieriger ist das Filettieren der Fische. Werner Woller und sein Team
konnten wichtige Bestandteile der
Theorie im Bereich der Fischkunde in
Natura zeigen: Kiemen, Seitenlinienorgan, Innereien wie die Gallenblase
und vieles mehr.
Sinan Gülbahar zeigte zusammen mit
Udo Götz an der zweiten Station des
Tages wichtige Details zur Gerätekunde. In der Hauptsache stand das
Binden der richtigen Knoten für Wirbel und Haken auf dem Programm.
Bei Hermann Gandorfer gelang der
perfekte Wurf – auch wenn der Kastanienbaum am Kurslokal einige
Treffer einstecken musste.
Die Vorstandschaft des Vereins war
ebenfalls vor Ort und unterstützte
nen Fisch betäuben und schlachten.
Alleine ist das für den Kursleiter
nicht zu schaffen! - Werner Woller
hat ein Team, das ihn tatkräftig unterstützt: Vom Fischtransport über
Knotenkunde bis hin zur „spannenden“ Rechtskunde. So hat er viele
„helfende Hände“, bei denen sich
Verwaltung und Vorstandschaft herzlich bedanken! Denn ein Klub wie der
AK Noris kann nur so gut sein, wie
das Engagement seiner Mitglieder.
Ach ja, welche Tierarten haben denn
nun unpaare Eierstöcke? Antwort:
Außer dem Neunauge auch der
Flussbarsch. Aber das habt ihr ja sicherlich noch gewusst.
Thomas Schmidt
Zwergwels
die Organisation. Insgesamt war es
ein sehr lehrreicher Praxistag für die
Teilnehmerinnen und Teilnehmer am
Fischerkurs. Werner Woller, Thomas
Schmidt, Jutta Hofmann, Willi Bauer,
Sinan Gülbahar sowie Herman Gandorfer und Franz Dörfler zeigten sich
sehr zufrieden. Ebenso die anwesenden Verwaltungsmitglieder Doris
Fels, Klaus Reißberger, Peter und Stefan Krajewski.
Zur Belohnung durften alle Anwesenden einen oder mehrere
Fische mit nach Hause nehmen –
die erste/n selbstgeschlachtete/n
Regenbogenforelle/n. Im Internet
finden sich für die Zubereitung Tausende Rezepte. Vom „Forellenbrotaufstrich“ bis zur „Forelle blau“ ist
für jeden Geschmack das Passende
dabei.
Viel Erfolg an unsere Fischerkursteilnehmerinnen und –teilnehmer auf
Ihrem Weg zur erfolgreich bestandenen staatlichen Fischerprüfung wünschen Vorstand und Verwaltung des
Anglerklub Noris e. V. Nürnberg.
AK Noris INFOTHEK 2/2016 | 11
Jugendwallernacht
2016 in Nackendorf
Ein kleines Nickerchen an der JugendWallernacht 2016.
(Foto: Stefan Krumpholz)
(AKN/SK) Die Fischerjugendgruppen
aus Neustadt, Münchsteinach und
Nürnberg trafen sich vom 28.05.2016
auf den 29.05.2016 zur alljährlichen
Wallernacht im Aischgrund.
In Nackendorf durften die Jugendlichen verschiedene Fischarten beangeln. Insgesamt war es eine sehr gelungene Veranstaltung und „es war
für jeden was dabei“.
Der AK Noris dankt Jugendleiter René
Missenberger aus Neustadt für die
Organisation des Wochenendes. Natürlich ebenso vielen Dank allen erwachsenen Helferinnen und Helfern,
die die Jugendlichen betreuten.
Jugendzeltlager 2016:
Fragen aus der Fischerprüfung für die
Jugendleiter. Schreibt da etwa jmd. ab?
Datum
Tag
Uhrzeit (h)
Veranstaltung
Veranstaltungsort
06.02.2017
Montag
18:00-20:00
Elternabend
Geschäftsstelle
20.02.2017
Montag
18:00-20:00
Ausrüstung, Fischkunde
Geschäftsstelle
06.03.2017
Montag
18:00-20:00
Knoten, Montagen, etc.
Geschäftsstelle
27.03.2017
Montag
18:00-20:00
Casting
wird bekanntgegeben
24.04.2017
Montag
18:00-20:00
Fischen
LDM Gartenstadt (K2)
08.05.2017
Montag
18:00-20:00
Fischen
LDM Gartenstadt (K2)
20.05.2017
Samstag
09:00-15:00
Fischen
Zinkweiher
29.05.2017
Montag
18:00-20:00
Casting
wird bekanntgegeben
26.06.2017
Montag
18:00-20:00
Fischen
LDM Gartenstadt (K2)
01.07.2017
Samstag
ab 05:00
Hans-Roth-Hege- &
Königsfischen
siehe Ausweis
(K1, K2, S1, S2, EW)
10.07.2017
Montag
18:00-20:00
Fischen
LDM Gartenstadt (K2)
22.07.2017
Samstag
09:00-15:00
Fischen
Eisweiher (EW)
28.07.2017 bis 30.07.2017 – Freitag bis Sonntag ganztags – Jugendzeltlager
18.09.2017
Montag
18:00-20:00
Casting
wird bekanntgegeben
09.10.2017
Montag
18:00-20:00
Fischen
LDM Gartenstadt (K2)
28.10.2017
Samstag
08:00-12:00
Umweltschutztag
06.11.2017
Montag
18:00-20:00
Ausrüstung, Fischkunde
Geschäftsstelle
20.11.2017
Montag
18:00-20:00
Knoten, Montagen, etc.
Geschäftsstelle
04.12.2017
Montag
18:00-20:00
Weihnachtsfeier
Geschäftsstelle
Europakanal
(Personenschifffahrt Nürnberg)
(AKN) Hinweis: Die Jugendtermine für 2017 sind grundsätzlich vorläufig
und können sich noch ändern! Die endgültigen Daten erfolgen in den Jugendtreffen und werden auch im Internet endgültig/fest angegeben. Ebenso
werden dort kurzfristige Änderungen bekanntgegeben.
Anmeldung neuer Jugendgruppenmitglieder (im Zeitraum zwischen 01.03
2017 und 01.10.2017) kann nur nach Rücksprache und Abstimmung mir dem
1. Jugendleiter erfolgen. Begründung: Neumitglieder sollen vor dem Gewässerbesuch in den Grundkenntnissen, z. B. Knoten, Montage, Grundregeln zum
Verhalten am Gewässer, unterwiesen sein und müssen schwimmen können.
Jugendzeltlager 2016:
Am Ende eines erfolgreichen Wochenendes.
Jugendzeltlager 2016:
Joshua und Leon aus der AKN Jugend.
Jugendfischen am Zinkweiher
Jugendzeltlager 2016:
v.l. Nils, René, Joshua und Kevin.
Jugendzeltlager 2016:
Wurfübungen für Groß & Größer.
AK Noris INFOTHEK 2/2016 | 12
(AKN/SK) „A weng weng Leud, aber
subba Fänge!“ - Am Samstag, den
02.07.2016 fand an den Zinkweihern
ein Jugendfischen in kleinem Rahmen
statt. Lediglich zwei Jugendliche über
10 Jahre aus der AKN Jugend waren
anwesend, zudem ein Jugendlicher
unter 10 Jahre.
Trotz oder gerade wegen der intimen
Runde, konnten alle Ihre Fähigkeiten
ausleben. Felix Gottwald hatte an diesem Tag besonderes Glück. Ein Paar
schöne Karpfen konnte er landen.
Unsere Jugendleiter Stefan Krumpholz und Christian Regahl angelten
ebenfalls - neben der Beaufsichtigung der Teilnehmer - von 09:30 Uhr
bis 14:00 Uhr. Die Objekte der Begierde: Köderfische für das am Abend
startende Wallernachtangeln 2016
an der Aisch. Immerhin vier Stück in
viereinhalb Stunden konnten Sie an
die Aisch mitnehmen.
Insgesamt verbrachten alle einen
schönen Vormittag und frühen Nachmittag an den Zinkweihern.
Jugendzeltlager 2016 in Forst
Es war wieder soweit. Ende Juli 2016 trafen sich die Jugendlichen der Vereine Münchsteinach, Neustadt und
vom AK Noris von Freitag, 22. Juli bis einschließlich Sonntag, 24. Juli beim diesjährigen Jugendzeltlager im Vereinsheim der Neustädter in Forst.
Freitag, 22.07.2016 - Nach der Ankunft wurden die Zelte
aufgebaut, die Teilnehmer begrüßt und die Angelplätze
ausgelost, die sofort mit den Gerätschaften aufgesucht
wurden. Dann gab es das Abendessen. Im Anschluss
wurde die Aisch zum Fischen bis 01:00 Uhr freigegeben,
gefolgt von der Platzauslosung für Samstag.
Samstag, 23.07.2016 - Nach einem ausgiebigen Frühstück angelten die Jugendlichen bis zum Mittagessen. Es
gab leckeres Hähnchen frisch vom Grill. Danach fand das
jährliche Casting-Tunier statt und die Jugendlichen beantworteten Fragen aus der Fischereiprüfung in einem
Quiz. Danach wiederum stellten die Jugendleiter ihre
Wurfkünste zur Schau unter den wachsamen Augen der
Jugendlichen. Nach dem darauffolgenden Abendessen
wurde bis in die Morgenstunden um 6:00 Uhr gefischt.
Der eine oder andere legte sich aber bereits nach Abmeldung schon vorher ins Zelt.
Sonntag, 24.07.2016 - Am Sonntag nach dem Frühstück
wurden die Zelte abgebaut und die „Mit-mach“-Präsente
verteilt. Alle gefangenen Fischarten wurden zur Waage
gebracht und sind dann verzehrt worden. Der Jugendpokal ging in 2016 nach einiger Zeit bei Noris an Neustadt.
Bis zuletzt lag unsere Jugendabteilung durch einen schönen Zander vorn. Die Neustädter Jugend hatte dann aber
noch ein kräftiges „Petri Heil!“ mit einem tollen Karpfen.
Ein großer Dank geht an das Neustädter Organisationteam um Renè Missenberger und all die Helfer, die uns
ein schönes Wochenende bereitet haben, so dass alle unversehrt wieder nach Hause gekommen sind.
Stefan Krumpholz, AKN Jugendleiter
Vielen Dank für die
Bilder vom Jugendzeltlager 2016 an
den Gewässerwart
des AKN: Oliver
Gleißner.
Jugendzeltlager 2016:
Beim Angeln im grünen Grün.
Links: Horst Berger, unser Obmann für die Hegegemeinschaft Altdorfer Schwarzach, konnte am
16.10.2016 im LDM-Kanal (K1) einen schönen Hecht
mit 89cm und rund 6kg erbeuten.
Rechts: Klasse Zander – unser Revisor Thomas Köstler
hatte am 28.05.2016 Glück oder war es doch Können?
70 cm und 3250g zeigten Metermaß und Waage.
Köder war hier ein totes Rotauge.
Zwei schöne Hechte mit 64 cm und 80 cm konnte unser
Vorstand auch dieses Jahr wieder aus der Pfreimd fangen. Der andere Hecht ist auf dem Titelbild zu sehen.
Das Besondere: Der AK Noris hat diese Hechte definitiv
nicht eingesetzt.
„Tolle Nase!“ - Adrian
Ciobanu konnte 2016
einige schönne Fänge
verbuchen.
Rechts
unten trauert
ein Eisvogel um die
gefallenen Kameraden des
Hähnchen-Bataillons
aus dem Aischgrund :-)
Jugendzeltlager 2016:
Beim Essenfassen hat bestimmt
niemand an den Eisvogel gedacht.
(AKN/SK) Weitere
Fisch- und Fangmeldungen bitte
via Email an [email protected] schicken. Vereinsbilder von Fängen und
Veranstaltungen sind auch
jederzeit im Internet unter
www.anglerklub-noris.de
oder in den sozialen Netzwerken des Anglerklubs Noris e. V. Nürnberg anzusehen.
In diesem Sinne... Petri Heil
für das Fischerjahr 2017.
Fehlen Bilder von Fängen? Das
ist keine Absicht! Bitte melden
unter info@anglerklub-noris.
de oder krajewski.stefan@
gmx.de, dann werden sie in Ausgabe
1/2017 veröffentlicht.
AK Noris INFOTHEK 2/2016 | 13
Fotos: Peter Krajewski
„A Weinlauberle!“ an der Pfreimd
Nasenbesatz
über das Artenhilfsprogramm (AHP)
(AKN/PK) Gesamte Altdorfer Schwarzach am 17.09.
2016 – Der Besatz von 10.000 kleinen Nasen erstreckte
sich von Neuses an der Mühle über Erichmühle, Sorg,
Wendelstein, Ochenbruck, Burgthann, Pattenhofen nach
Rasch bzw. Dörlbach. Die Nasenwinzlinge wurden natürlich punktuell, schwarmmäßig eingesetzt. Diese AHP–
Maßnahme geht noch über die kommenden fünf Jahre
und wird entsprechend bezuschusst.
Verwaltung und Vorstandschaft sind froh, dass die Entscheidung in 2016 für Nasen ausfiel, denn Rutten können
2016 nicht über den Verband geliefert werden. Der Lieferant hatte und hat Wasserprobleme. Für das Einsetzen
dankt der AK Noris den Ehrenmitgliedern Dieter Hironimus und Klaus Berger.
(AKN/SK) Pfreimdsaison 2016 – Ein insgesamt gutes Jahr
konnte für das Pfreimdanwesen in puncto Übernachtungen und Angeln verzeichnet werden. Bedauerlich ist allerdings auch dieses Jahr wieder, dass gerade zur Eröffnung der Saison Anfang Mai, wenn die Forellen ja bereits
frei sind, nur wenige den Weg in das Pfreimdhaus finden,
aber jede Menge Wochenendbesuche im Fangbuch stehen mit acht Forellen. Sonntag vier Stück und Montag
vier Stück - gefangen jeweils im oberen Drittel unseres
Pfreimdabschnitts.
Wie haben jetzt „a Weinlauberle“! Der Platz neben
der Scheune ist nun mit einer schönen Weinlaube überdacht, so dass alle Mitglieder viel länger als bisher die
Sonne im Kerbtal der Pfreimd genießen können. Vielen
Dank an Jürgen Lothes, Klaus Reißberger und an alle, die
diese Laube aufgestellt haben.
(AKN/PK) Vogelherdweiher 1 – Einige haben im Herbst 2016 bemerkt, wie wenig Wasser im Vogelherdweiher 1
(VHW 1) steht. Das ist den niederschlagsarmen Wochen geschuldet. Im Graben und Überlauf ist wegen dieser längeren Trockenheit kaum Wasser mitgeführt. Dies wird sich mit dem Regen ab Mitte/Ende Oktober erledigen.
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Biss zum Abendbrot Koi-Sleepy-Disease/Carp-Edema-Virus (CEV)
(AKN) Die gesetzliche Regelung der
AVBayFiG vom 01.11.2014 schreibt
vor: Jede Handangel darf höchstens
fünf Anbissstellen haben, die jeweils
beködert sein müssen.
Wird mit zwei Handangeln gefischt,
was gesetzlich auch gestattet ist, darf
die Anzahl von insgesamt sechs Anbisstellen nicht überschritten werden. Als jeweils eine Anbisstelle zählt
entweder
Hintergrund: Jedes Frühjahr kommt es bei ansteigenden Wassertemperaturen vereinzelt in Karpfenweihern zu Ausfällen. Oft verlaufen diese Verlustschäden ohne eindeutige klinische Symptome, sodass selten eine exakte Diagnose gestellt wird.
Vor kurzer Zeit trat eine „neue“ Erkrankung in Erscheinung. Diese stand in
Europa bisher nicht im Fokus der Karpfenteichwirtschaft. Die sogenannte
Koi-Sleepy-Disease (KSD) ist seit den 1970er Jahren in Japan bei Koi bekannt.
Weltweit verbreitet und in die Teichwirtschaft eingeschleppt wurde das Virus vermutlich durch den Import von infizierten Fischen. Bis jetzt wurde es
mehrfach in Europa nachgewiesen, erstmalig 2015 auch beim Nutzkarpfen in
Betroffene Karpfen bergen keine gesundheitliche Gefahr für den Menschen. Die Tiere können unter Berücksichtigung der Lebensmittelethik dem
menschlichen Verzehr zugeführt werden.
• ein Einfachhaken oder
• ein Doppelhaken oder
• ein Drillingshaken.
Damit könnte eine Handangel also
beispielsweise aus
• drei Einfachhaken, ein Doppelhaken und ein Drillingshaken
oder
• fünf Einfachhaken oder
• drei Drillingshaken und zwei
Doppelhaken
bestehen.
Ein Kunstköder (z.B. Wobbler, Spinner) zählt somit nach Anzahl der Haken (gleich welcher oben beschriebener Art) als ein, zwei oder drei
Anbissstellen. Der Hecht auf dem
Titelbild dieser Infothek-Ausgabe hat
im Übrigen auf eine Anbissstelle und
einen toten Köderfisch gebissen - ein
Biss zum Abendbrot.
Aber: Das Fischen auf Friedfische
ist in unserem Klub nur mit einem
Einfachhaken erlaubt (siehe Bestimmungen im AKN Erlaubnisschein z.B.
für 2016 und 2017!).
27.04.2016: Karpfen Haltung 63 Röthenbach St. Wolfgang (Symbolbild).
Deutschland. Der auslösende Erreger dieser Erkrankung ist das sogenannte
Carp Edema Virus (CEV), ein Pocken-ähnliches Virus.
Die Koi-Sleepy-Disease Krankheit tritt häufig zwei bis vier Wochen nach einem „Wasserwechsel“ bzw. dem Umsetzen von Fischen aus Winterungen in
Gewässer oder in Hälterungen auf. Diese stressvolle Belastung kann ausreichen, um die Krankheit „klinisch“ ausbrechen zu lassen. Die hierfür erforderlichen Wassertemperaturen im Frühjahr und Herbst werden mit 5-15°C angegeben. Als Leitsymptom gelten apathische Fische, d.h. bewegungsunlustige
Individuen die in schlafähnlichen Zuständen am Gewässerrand oder an der
Wasseroberfläche verharren. Beobachtet werden konnten die Erkrankungsanzeichen dabei in allen Altersklassen.
Mögliche, einzeln oder kombiniert vorkommenden Symptome sind:
• mittel- bis hochgradige Apathie
• Eingefallene Augen
• Hautläsionen mit Schleimhautveränderungen
• Leichte Kiemennekrosen
• Entzündungen des Afters
• normale Körperkondition
Der Nachweis des Carp Edema Virus erfolgt an Organmaterial mittels PCRLabormethode. Dieses molekularbiologische Verfahren ist eine sehr sensitive
und schnelle Nachweismethode. Der Virus lässt sich dabei am sichersten in
Kiemen und Hautproben nachweisen. Eine medikamentöse Therapie ist wie
bei anderen Virus-bedingten Fischerkrankungen nicht möglich.
Bei allen Besatz- und Umsetzmaßnahmen sollte so gut wie möglich Stress
vermieden werden. Ebenfalls ist darauf zu achten, dass die Fische immer
Frischwasser zur Verfügung haben und sich so kurz wie möglich in engen Abfischbehältnissen befinden. Grundsätzlich sind zu dichte Besatzverhältnisse
zu vermeiden.
Weiterhin gilt die Vermeidung der Einschleppung in den Bestand aus CEVfreien Weihern. Neu erworbene Fische sollten nicht mit Altbeständen vermischt werden.
Die Einhaltung arbeitshygienischer Maßnahmen (getrennte Wasserführung,
eigene Arbeitsgeräte, Reinigung und Desinfektion von z. B. Händen, aber
auch Transportbehältern und anderen Gerätschaften) ist daneben unerlässlicher Teil der guten fachlichen Praxis.
Sollten Ihnen und Euch Karpfen an unseren Gewässern mit den geschilderten Symptomen auffallen, dann bitte Verwaltung und/oder Vorstandschaft
kontaktieren. Die Telefonnummern stehen z. B. auf der Rückseite des Erlaubnisscheins für 2016 oder 2017.
Quelle der Informationen: Flyer Tiergesundheitsdienst Bayern e. V. & Fischereiverband Mittelfranken e. V.
AK Noris INFOTHEK 2/2016 | 15
Beim Fischerfestakt mit der Proklamation des Fischerkönigs 2016
Fotos vom Fischerfest 2016:
Horst Müller, Oliver Gleißner, Peter Krajewski
Fischerkönig 2016
(AKN/SK) Am Sonntag, den 26.06.2016 fand unser traditionelles Hans-Roth-Hege&Königsfischen statt. Das Wetter
spielte uns keinen Streich. Sowohl an den Gewässern als
auch bei der Nachmittagsfeier schien die Sonne.
Etwa 75 Mitglieder und Gäste nahmen am diesjährigen
Fischerfest teil. Ab 05:00 Uhr durfte am alten Kanal (K1,
K2), an der Schwarzach (S1, S2) und am Eisweiher (EW)
geangelt werden.
Unsere Fischerinnen und Fischer konnten etliche schöne Fische zur Waage bringen. Fischerkönig 2016 wurde
Alexander Frauenknecht mit einem Grasfisch von 9500
Gramm. Bei den Jugendlichen konnte Felix Gottwald
auch dieses Jahr einen tollen Fisch an Land ziehen (Grasfisch mit 2900 Gramm). Er wurde Jugendfischerkönig wie
bereits 2015. Neben den „Königen des Tages“ waren aber
auch noch weit über 20 weitere Anglerinnen und Angler
erfolgreich. Beim Wiegen war dabei jeder Fisch nach den
geltenden Verordnungen und Richtlinien im Fischereiwesen behandelt.
Als Gäste der Festveranstaltung konnte Peter Krajewski
wieder Frau Gabi Schmidt, Abgeordnete des Bayerischen
Landtags und ebenso Herrn Jörg Zitzmann, Präsident des
Fischereiverbandes Mittelfranken, begrüßen.
Vorstand und Verwaltung sind der Ansicht, dass es eine
gelungene Veranstaltung war, die vielen in guter Erinnerung bleiben wird. Und die kritische Äußerung auf Facebook ist eher eine Stammtischäußerung mit beleidigendem Charakter dem AKN gegenüber. Sie ist vor allem
ein Schlag ins Gesicht derer, die unser Fischerfest 2016
organisiert, unterstützt und daran teilgenommen haben.
AKN Vorstand und Verwaltung danken umso mehr allen,
die bei der Veranstaltung 2016 mitgewirkt haben. Besonderer Dank geht dabei an Roland Albig, Dieter Hironimus,
Alfons Lorenz, natürlich Uwe Pamer, Klaus Reißberger
und vielen weiteren, die uns ihre Zeit zur Verfügung stellten. Ebenso unserem Musikanten – vielen Dank.
AK Noris INFOTHEK 2/2016 | 16
Thomas Schmidt
und Peter Krajewski
Gabi Schmidt, MdL
Jörg Zitzmann, Präsident
FV Mittelfranken e. V.
Jürgen Lothes,
z.b.V.
Fotos links: o.l. Oliver Gleißler, Stefan und Michael Krumpholz, Klaus Reißberger bei der Auswertung; m.o.l. Jugendfischerkönig 2016 Felix Gottwald; o.r. Franz Dörfler,
Walter Windmaißer; l.m. Tolle Preise; l.u. unser Musiker;
r.u. Fischerkönig 2016 Alexander Frauenknecht.
Frauenknecht
Ben Chahed
Böck
Schmidt
Schweiger
Welsch
Liebetrau
Kiss
Bauer
Kopes
Dilfer
Schiller
Ciobanu
Kirschner
Kipp
Ayhan
Pamer
Pierluigi
Krumpholz
Hironimus
Goletz
Wörlein
Häußlein
Ciretz
Krumpholz
Freier
Nied
Alexander
Karim
Eduard
Thomas
Robert
Viktor
Tino
Johann Cristian
Stefan
Martin
Fabian
Alexandra
Adrian
Wilhelm
Ann-Karin
Volkan
Mathias
Radina
Stefan
Dieter
Monika
Reinhold
Alfons
Andreas
Michael
Winfried
Norbert
Grasfisch
Karpfen
Grasfisch
Grasfisch
Karpfen
Karpfen
Karpfen
Karpfen
Hecht
Karpfen
Karpfen
Karpfen
Brachse
Karpfen
Karpfen
Karpfen
Grasfisch
Karpfen
Karpfen
Karpfen
Karpfen
Karpfen
Karpfen
Karpfen
Karpfen
Karpfen
Schleie
9500g
8000g
4840g
4240g
4100g
4020g
4000g
3560g
2900g
2720g
2620g
2500g
2400g
2320g
2160g
2160g
2140g
1800g
1780g
1700g
1700g
1680g
1580g
1560g
1520g
1420g
540g
v.l. Nasenbesatz 2016 im AKN, Karpfen- und Zanderbesatz.
Letztere beide Fischarten fallen nicht unter das AHP.
(Fotos: Alexander Wittmann, Peter Krajewski)
Zurücksetzen von Fischen
(AKN/SK) Bei bestandsgefährdeten
Fischarten macht es durchaus Sinn,
außerhalb der Schonzeit gefangene,
maßige Fische aus Gründen der Hege
wieder zurückzusetzen. Staatsminister Brunner hat eine Neuregelung am
Landesfischereitag 2016 in München
vorgestellt. Der Landesfischereiverband hat auf diese Neuregelung für
das Zurücksetzen von Fischen seit
längerem hingewirkt.
Hege meint in diesem Zusammenhang, die Erhaltung eines selbsterhaltenden standorttypischen Fischbestandes. Verwaltung und Vorstand
des Anglerklub Noris liegen die Dokumente zur Neuregelung des Zurücksetzens von Fischen natürlich vor.
Der Wunsch nach mehr Eigenverantwortung des einzelnen Anglers in
einem Fischereiverein bei der praktischen Umsetzung von Hegemaßnahmen wird zumindest teilweise Rechnung getragen. Allerdings distanziert
sich die Neuregelung klar von einem
Catch & Release, bei dem Fische gezielt mit dem Vorsatz gefangen werden, sie anschließend wieder zurückzusetzen.
Aber: Der Anglerklub Noris e. V. Nürnberg kann nun für seine Mitglieder
unter Einhaltung bestimmter Regeln
selbständig entscheiden, ob gesunde, vermehrungsfähige Exemplare
einer gefährdeten Art zum Schutz
der Population außerhalb der Schonzeit und/oder über dem Schonmaß
wieder zurückgesetzt werden oder
entnommen werden müssen.
Diese Regelung betrifft ausschließlich nachfolgende Fischarten. Äsche,
Bachforelle, Barbe, Nase, Nerfling,
Rutte, Frauennerfling, Seeforelle,
Schied und Huchen dürfen zur Erfül-
Quellen: LFV Bayern bzw. http://lfvbayern.de/
fischen/angelfischerei/rechtliches/mehr-eigenverantwortung-fuer-die-fischer-1403.html
lung des Hegeziels zum Zurücksetzen
freigeben werden.
Der Fischereiausübungsberechtigte,
also der Anglerklub Noris e. V. Nürnberg, muss die betroffenen Fischarten im Erlaubnisschein nennen. Nur
im Rahmen dieser Maßgabe darf
dann das einzelne Mitglied über das
Zurücksetzen selbst entscheiden.
Weitere Voraussetzung: Es muss
sich um Fischarten handeln, deren
Bestände im betroffenen Gewässer
nicht stabil sind und die deshalb im
Rahmen eines laufenden offiziellen
Artenhilfsprogramms (AHP) in diesem Gewässer gefördert werden.
Das betrifft zum Beispiel Pegnitz (P1P3) und Schwarzach (S1, S2) bei Nasen-, Rutten- und Äschenbesatz.
Die vom Fischereigesetz und den
Bezirksverordnungen festgelegten
Schonzeiten für diese Arten müssen
um mindestens einen Monat verlängert werden.
Der Angler muss sich in jedem Fall
am Tierschutzrecht orientieren und
darf nur solche Fische zurücksetzen,
die überlebensfähig sind. Ausdrücklich kein Catch & Release: Fängt der
Angler an einer Stelle wiederholt Fische, die für das Zurücksetzen in Frage kommen, muss er das Angeln in
diesem Bereich beenden.
Das Ministerium wird dieses Verfahren aufmerksam verfolgen und nach
einer gewissen Erprobungsphase
in den Verwaltungsvorschriften bekannt geben.
Für das Jahr 2017 wird sich im Anglerklub Noris e. V. Nürnberg für die
Mitglieder nichts ändern. Es ist aber
nicht auszuschließen, dass es z. B. an
der Schwarzach in Mittelfranken und
der Pegnitz ab 2018 Änderungen ge-
An der Pfreimd im Herbst
2016: Horst Müller und
Walter Schort bereiten
zugekaufte Regenbogenforellen zum Räuchern vor
(Foto: Peter Krajewski).
Fazit: Ab 2017 kann der AK Noris einfacher als bisher Hegemaßnahmen
beantragen und im Erlaubnisschein
festhalten. Die Vorstände werden
sich das für 2018 überlegen.
ben kann.
Kurz und knapp: Was müsste der
Anglerklub Noris zukünftig tun, falls
er das Zurücksetzen der Fische nach
obigen Voraussetzungen beantragt?
Bei der Neubeantragung einer Genehmigung für die Ausgabe von Erlaubnisscheinen (hierunter fallen
auch Tageskarten!), teilt der Verein
der Genehmigungsbehörde die in
Frage kommenden Arten mit. Der
Fachberater für Fischerei prüft und
entscheidet, ob ein Zurücksetzen der
vorgesehenen Arten im Rahmen der
Hege zulässig ist. Die betreffenden
Arten werden im behördlichen Bescheid des Landratsamtes festgelegt
und in den Erlaubnisscheinen vom
Anglerklub Noris e. V. Nürnberg vermerkt.
AK Noris INFOTHEK 2/2016 | 17
Am Zinkweiher 2 im Spätsommer 2016:
Markus Kopes und Felix Gottwald und
Marmorkarpfen Kuno.
(Fotos ZW: Stefan Krajewski)
Klaus Berger, Horst Berger, Gerhard Zenk
beim Mönchstopfen im September 2016.
Brücke zum Festplatz
(AKN/SK) Schwarzenbruck – die
neue Brücke über die Schwarzach
zum Festplatz am Gsteinacher Wehr
hat mittlerweile wieder einen Schlagbaum erhalten. Dieser ist mit einem
neuen Schloss gesichert. Das Schloss
ist mit einem Schlüssel am Häuschen
davor aufzusperren. Die Kombination für den dortigen Schlüssel-Safe ist
in der Geschäftsstelle erhältlich. Der
Schlüssel für die Schranke wurde für
die AKN-Mitglieder beschafft, die nur
eingeschränkt zu Fuß gehen können
und sich mit der Überwindung des
Schlagbaums schwer tun.
Kartenmaterial:
© Openstreetmap Mitwirkende
(AKN/SK) Neue Mönche braucht das
Zinkweiher-Land! – Ganz ohne Kutten trafen sich Ende August, Anfang
September Mitglieder des AK Noris
am Zinkweiher 2, um das Wasser
abzulassen. Der Mönch war nicht
mehr dicht. Neue Bretter wurden am
03.09.2016 ab 07:00 Uhr eingesetzt
und der Mönch neu gestopft.
Dies war dringend erforderlich, da
Mitglieder am Zinkweiher 2 seit rund
einem Jahr beobachten, dass die
Bretter im Mönch nicht mehr abdichten. Es war zu befürchten, dass der
Weiher in einem der nächsten heißen Sommer zu viel Wasser verliert.
Also tauschten Klaus und Horst Berger sowie Gerhard Zenk alle morschen Bretter gegen neue aus und
dichteten sie mit Lehm und Sägespänen ab. Die Bretter wurden zuvor
von Dieter Hironimus passgenau angefertigt und mit Griffen versehen.
Da der Bereich um den Mönch nicht
die tiefste Stelle im Zinkweiher 2 ist,
verblieb eine Restwassertiefe von ca.
40 cm im Weiher und einige kapitale Marmorkarpfen kamen zum Vorschein.
Zur Sicherheit war der Besatz-LKW
mit der Besatzausrüstung vor Ort,
falls Fische kurzfristig umgesetzt
oder gehältert werden müssen. Dies
war aber nicht der Fall. Nur Marmorkarpfen Kuno bekam mit seinen geschätzten 35-40 Pfund ein neues Zuhause. Er wurde von Markus Koppes
und Felix Gottwald vom ZW2 in einen
anderen Weiher der Anlage gebracht.
Nach rund 4 Stunden war der Mönch
repariert und dicht. Durch die Verbindungsrohre floss wieder Wasser
vom Zinkweiher 1 und dem Umlaufgraben in den Weiher.
Vielen Dank an Klaus und Horst Berger, Gerhard Zenk, Dieter Hironimus,
Felix Gottwald, Martin und Markus
Koppes, die am 03.09.2016 vor Ort
mit Rat und Tat die Mönch-Aktion
durchführten. Ihre Brotzeit ab 10:30
Uhr mit viel Stadtwurst, Senf und einem prickelnden Kaltgetränk hatten
sie sich wirklich verdient.
In der Folge kam es im September
am Zinkweiher 2 noch zu Beeinträchtigungen der Angelfischerei. Der Weiher brauchte einfach ein paar Tage,
bis er wieder vollgelaufen war.
In naher Zukunft wird auch der
Mönch am Zinkweiher 3 erneuert.
Die Pflanzen- bzw. Wurzelwelt hat
auch dort zugeschlagen.
Bemerkenswert: Im Zinkweiher 2
zeigte sich Anfang September 2016
ein höchsterfreulicher Bestand an
Teichmuscheln.
Eine von unzähligen Teischmuscheln
im Zinkweiher 2. Muscheln dienen als Filter
im Wasser und erfüllen damit eine wichtige
Rolle im Ökosystem Teich. Die Muschel wurde
schonend umgesetzt.
Der Schüsselsafe am Festplatz (Foto:
Stefan
Krajewski)
AK Noris INFOTHEK 2/2016 | 18
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AK Noris INFOTHEK 2/2016 | 19
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Klarheit über „Schnupperfischen“!
(AKN/SK) Alle erwachsenen Teilnehmer eines Schnupperfischens des
Erlanger Bezirksfischereivereins hatten eine Anzeige wegen Tierquälerei
erhalten. Das Fischen fand Mitte Juli
2016 statt.
Jeder im Anglerklub Noris musste mitbekommen haben, dass eine
„vermeintliche Tierschutzorganisation“ ihre Störfeuer gegen die Angelfischerei ausgeweitet hat. Diese klagt
munter wegen traditioneller Königsfischen, wegen „Catch & Release“
und jetzt auch wegen „Schnupperfischen“.
Mit Hilfe einer Anfrage an die bayerische Staatsregierung wollte Landtagsabgeordnete Gabi Schmidt aus
Voggendorf Klarheit über die Zulässigkeit von „Schnupperfischen“
schaffen: „Es kann nicht sein, dass die
rechtlichen Konsequenzen für Fischereivereine derart unübersichtlich sind.
Ich hoffe auf eindeutige Auskunft und
eine juristische Klärung.“ – So hieß es
in der Pressemitteilung ihres Büros
vom 19. August 2016.
Vorstand und Verwaltung des AKN
begrüßten dieses Vorgehen, schließlich sorgte die Klage gegen unsere
Erlanger Angelkollegen bei einigen
Hobbyfischern für Verunsicherung.
Auch unser Klub und unsere Jugendleiter im Speziellen möchten hier natürlich kein unnötiges Risiko eingehen.
„Fischerei und die traditionelle Teichwirtschaft spielen im westlichen Mittelfranken nun mal traditionell eine große
Rolle. Ebenso wichtig ist aber natürlich
auch das Tierwohl und dass die Fische
nicht unnötig leiden. Wir müssen Tradition und Fischgesundheit zusammenführen und brauchen klare Vorgaben.“
In ihrer Anfrage möchte Gabi Schmidt
auch wissen, wie die Staatsregierung das Angebot des „Schnupperfischens“ in pädagogischer Hinsicht
beurteilt und ob diese darin grundsätzlich einen Verstoß gegen das
Tierschutzgesetz sieht.
Zudem fragte sie nach den Bedingungen, die konkret erfüllt sein müssen,
damit Vereine keinen Verstoß gegen
das Tierschutzgesetz begehen und
wie dies sichergestellt werden kann:
„Wenn das Wohl der Fische gewährleistet wird, halte ich Veranstaltungen wie
das „Schnupperfischen“ für eine gute
Sache. Den Kindern werden hier auch
wertvolle Kenntnisse über die Natur
AK Noris INFOTHEK 2/2016 | 20
und den Lebensraum der Tiere vermittelt“.
Eine zügige Antwort durch die Staatsregierung, die eine rasche Klarheit
für alle Betroffenen bringt, blieb Gabi
Schmidt, allen Hobbyanglern in Bayern und den AKN Mitgliedern zu wünschen.
Und diese Antwort kam postwendend bis Mitte Oktober 2016: Das
„Schnupperfischen“ verstößt nicht
gegen Tierschutzgesetz, wenn der
ausrichtende Klub sich an die geltenden Gesetze und Regelungen hält.
Die Vorgaben beinhalten unter anderem, dass niemand einem Tier ohne
vernünftigen Grund Schmerzen zufügen darf - die gefangenen Fische
müssen also als Nahrungsmittel
verwertet werden. Außerdem dürfen Kinder die Angelfischerei nicht
selbstständig ausüben, sondern nur
an der Ausübung des volljährigen
Inhabers eines gültigen Fischereisch-
eins teilnehmen.
Vor allem dürfen Kinder nicht beim
Abködern eines lebenden Fisches
sowie beim Betäuben und Töten von
Fischen tätig werden. Die genannten
Regelungen gelten für Kinder unter
10 Jahren und für Schulklassen und
Schülergruppen sowie andere Kinder- und Jugendgruppen, wenn die
Gruppenmitglieder zwischen 10 und
18 Jahre alt sind. Im Ergebnis können
also bei Einhaltung der Vorgaben
auch Kinder- und Jugendgruppen
im Rahmen von Ferienprogrammen
oder sonstigen, durch Fischereivereine organisierten Kursen durch
„Schnupperfischen“ die Angelfischerei kennen lernen. Dann hält auch
die Staatsregierung das „Schnupperfischen“ für ein wertvolles pädagogisches Angebot.
Den Blick hat Lucas vom Opa
Klaus Reißberger gelernt.
Quellen: http://schmidtgabi.de/ und http://lfvbayern.de/ sowie Pressemitteilungen, Anfrage
an den bayerischen Landtag und ministerielle
Schreiben im Zeitraum von August 2016 bis
Mitte Oktober 2016. Fotos: Oliver Gleißner, PK.
Gabi Schmidt, MdL
am HRHKF 2016
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Anglerklub Noris
www.anglerklub-noris.de | Ausgabe 2 / 2016 | Heft 70 | 26. Jahrgang
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Stefan Krajewski
[email protected]
+49 (0) 176 76783644
Satzung nur in der Printausgabe!
AK Noris INFOTHEK 2/2016 | 21
Satzung nur in der Printausgabe!
AK Noris INFOTHEK 2/2016 | 22
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AK Noris INFOTHEK 2/2016 | 23
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AK Noris INFOTHEK 2/2016 | 24
- MEMBERS ONLY nur für AKN Mitglieder!
Anglerklub Noris e. V.
Nürnberg
Augustenstr. 3
D-90461 Nürnberg
Bestellung der Verbandskarten 2017
(Bitte vollständig und in Blockschrift ausfüllen!)
Name ................................................. Vorname: .................................................
PLZ: ..................................... Ort: ...........................................................................
Straße/Nr.: .............................................................. Mitgliedsnummer: .............
Hiermit bestelle ich als Mitglied des Anglerklub Noris e. V. Nürnberg verbindlich für
das Jahr 2017
O
1. Die Verbandskarte des Fischereiverbandes Mittelfranken zum Preis
von derzeit 35 Euro*.
O
2. Die Verbandsseenkarte des Fischerverbandes Mittelfranken zum Preis
von derzeit 35 Euro*.
Hinweis: Die Verbandsmarke ist Pflicht und im Jahresbeitrag der aktiven Mitglieder des Anglerklub Noris e. V. Nürnberg enthalten.
Ich verpflichte mich, die bestellte/n Karte/n abzunehmen und den Kartenpreis
zusätzlich zum Vereinsbeitrag, spätestens bei Erhalt der Karte/n zu bezahlen.
Die Bestellungen müssen bis spätestens 15.12.2016 in der Geschäftsstelle
eingegangen sein. Später eingegangene Bestellungen werden nicht berücksichtigt.
*Angaben ohne Gewähr, vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen durch den Fischereiverband Mittelfranken e. V.
................................................................................................................................
Ort, Datum
Unterschrift
Bitte beachten Sie, dass der Anglerklub Noris e. V. Nürnberg nur für seine aktiven Mitglieder die Verbandskarte und/oder
Verbandseenkarte des Fischereiverbandes Mittelfranken als Service bestellt. Als Vereinsmitglied können Sie die Bestellung
der Verbandsmarken an die obige Adresse per Post schicken, diese in einer der Monatsversammlungen bis 15.12.2016 abgeben oder via Fax unter 0911 - 4719 400 einsenden. Ebenfalls möglich ist es, eine PDF-Kopie mit der Unterschrift als Email zu
versenden: [email protected]
AK Noris INFOTHEK 2/2016 | 25
Anglerecke Lämmermann
Albrecht - Dürer - Str. 97 in 90522 Oberasbach
Tel.: 0911/696540 Fax: 0911/2122133
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AK Noris INFOTHEK 2/2016 | 26
Silbernes Ehrenzeichen der bayerischen
Fischerjugend
(AKN) Eine besondere Überraschung brachte Albert Ostertag aus dem Büro der Landesjugendleitung mit.... zum
30 jährigen Treffen der mittelfränkischen Jugendleiter
2016 in Zirndorf. Jürgen Lothes vom AK Noris wurde für
seine treue Mithilfe in der Jugendarbeit mit dem silbernen Ehrenzeichen der bayerischen Fischerjugend ausgezeichnet. Herzlichen Glückwunsch, das hat unser Hidden
Champion wirklich verdient, denn er ist ja bereits seit
Jahren für die Jugend unterwegs, im Anglerklub und darüber hinaus. Immer leise, freundlich im Hintergrund stehend, aber wenn er nicht dabei ist, fehlt einfach jemand
und eine helfende Hand könnte gebraucht werden. Und
bescheiden wie unser z.b.V. und Koordinator für die Fischereiaufseher nun einmal ist, hat er vor Verwaltung
und Vorstandschaft erst mal nichts gesagt. Unser Vorsitzender Peter Krajewski wusste allerdings bescheid:
„Lieber Jürgen, bitte bleib so, wie du bist. Wenn
jemand das verdient hat, dann du!“
Vorankündigung: Das Hans-Roth-Hege&Königsfischen
2017 des Anglerklub Noris e. V. Nürnberg findet am Samstag, den 01.07.2017 an der mittelfränkischen Schwarzach
(S1, S2), am LDM-Kanal (K1, K2) und am Eisweiher (EW)
statt.
Veranstaltungsdauer: Das Fischen beginnt um 05.00
Uhr und endet um 11.00 Uhr.
Wertung: Es wird nur der schwerste Fisch jedes Teilnehmers gewertet. Es erfolgt keine Mengenbewertung.
Gastfischer nehmen ab Platz 4 an der Preisverteilung teil.
Fischerkönigin oder -könig wird das aktive AKN-Mitglied,
das den schwersten Fisch fängt. Jugendfischerkönigin
oder -könig kann nur ein Mitglied der AKN-Jugendgruppe
werden.
Gewässersperrungen: LDM-Kanal (K1, K2) und Eisweiher (EW) sind Fr. 30.06.2017 gesperrt (Tag vor dem
Hans-Roth-Hege&Königsfischen)! Die mittelfränkische
Schwarzach (S1, S2) bei Sorg und Ochenbruck ist von So.
25.06.2017 bis Fr. 30.06.2017 gesperrt (Woche vor dem
Hans-Roth-Hege&Königsfischen)!
Alle anderen Gewässer des Anglerklub Noris e. V.
Nürnberg sind am Samstag, 01.07.2017 für die Angelfischerei gesperrt.
Weitere Informationen: Erlaubnisschein 2017 & Infothek 01/2017!
Fotos: Stefan Krajewski
Weiterpachtungen und Bewirtschaftung
Kanal an der Zenn 2016
(AKN) Bauarbeiten an der Zenn - An der Ziegelei im
Norden Langenzenns wird ein Kanal in unser Zennstück
gebaut. Gerhard Zenk beobachtet für den Anglerklub
Noris e. V. Nürnberg den Baufortschritt. Über den Kanal
wird Regen- bzw Abwasser gefiltert vom Betriebsgelände
in unsere Zenn abgeführt.
Eisweiher – Der neue Pachtvertrag ist am 15.08.2016
unterschrieben worden und bei den Behörden hinterlegt. Der Eisweiher ist ein günstiges Gewässer im Klub im
Vergleich zu anderen Pachtkosten.
Faberweiher – Der neue Bescheid zur Bewirtschaftung
von der Stadt Nürnberg ist vorhanden, nun mit jährlicher
Prüfung über den Fischseuchendienst und mit der offiziellen Erlaubnis neben Karpfen und Schleien auch Hechte
einzusetzen und zu entnehmen.
Schwarzach 4 – Der Nachfolgepachtvertrag wurde im
August unterschrieben und zur Hinterlegung an das LRA
Cham am geschickt. Die Konditionen blieben gleich.
Die Zusammenarbeit mit Behörden und den Verpächtern ist sehr gut. Vorstand und Verwaltung danken allen
Personen, die in die jeweiligen Verhandlungen innerhalb
des AK Noris oder außerhalb beteiligt waren und sind.
AK Noris INFOTHEK 2/2016 | 27
Bachforelle
AKN Fangstatistik 2015
„Angaben ohne Gewähr“ - Irrtum und Änderung vorbehalten!
Auswertung: Stephan Beuchel & Peter Krajewski
Gewässerbesuche
Gesamtanzahl Fänge (St.|kg)
141
70,58
Pegnitz 2
76
35,99
Pegnitz 3
87
Pfreimd
4
Schwarzach 1
744
344,03
Schwarzach 2
351
38,1
0,82
154,275
Schwarzach 4
3
1,05
1
7
0,5
2,8
Aisch 1
25
2
5,1
Aisch 2
45
5
7,3
Zenn 1
Zenn 2
Aisch 3
8
1
2,3
Altmühl 1
367
94
130,69
Altmühl 2
108
22
29,04
Eisweiher
320
84
161,97
Hans-Roth-See
420
113
260,8
Haidenaab
32
14
14
Itz 1
51
16
(St.|kg)
Pegnitz 1
Gesamtergebnis
1414 648,145
Hecht
(St.|kg)
Aisch 2
3
5,1
Altmühl 1
15
35,7
Altmühl 2
4
11,5
Eisweiher
11
21,05
27,25
Hans-Roth-See
21
52,03
Haidenaab
4
8,8
Itz 1
3
6,95
LDM-Kanal 1
57
121,85
LDM-Kanal 2
11
25
Pegnitz 1
5
11,2
Pegnitz 2
3
8,9
Pegnitz 3
1
2,8
Pfreimd
7
22
LDM-Kanal 1
1459
899
2176,304
LDM-Kanal 2
403
252
348,22
Naab
37
---
---
Pegnitz 1
324
200
137,34
Pegnitz 2
185
92
137,34
Pegnitz 3
163
100
48
Pfreimd
338
341
285,915
Straßweiher
798
87
157,25
Rastsee
3
6,58
Schwarzach 1
2
Schwarzach 1
1424
1039
543,01
Schwarzach 2
1
Schwarzach 3
15
3,21
4,37
Schwarzach 4
15
43,01
Schwarzach 5
5
16,3
Straßweiher
7
17
40,1
Schwarzach 2
533
440
192,64
Schwarzach 3
86
31
46,18
Schwarzach 4
44
19
45,86
Schwarzach 5
27
7
17,3
Waldsee
4
9,2
Vogelherdweiher 1
81
36
72,05
Wiesensee
4
8
Vogelherdweiher 2
48
14
25,35
Zenn 1
4
6,75
Waldsee
265
61
153,3
Zenn 2
3
Wiesensee
131
69
120,575
Zinkweiher 2
10
Rastsee
199
34
63,63
Zenn 1
181
98
138,97
Zenn 2
263
124
166,36
Aisch 2
1
1
Altmühl 1
2
3,4
Altmühl 2
2
2,5
Zinkweiher 4
5
Gesamtergebnis
8,04
13
223
515,94
Zander
7,5
(St.|kg)
Zinkweiher 1
298
105
216,15
Zinkweiher 2
253
131
250,84
Zinkweiher 3
172
124
170,37
Eisweiher
2
4,72
Hans-Roth-See
2
3,3
Zinkweiher 4
244
162
272,63
LDM-Kanal 1
8
14,35
Gesamtanzahl:
9232
4816
6339,114
Straßweiher
1
1,7
Wiesensee
1
2
Zenn 1
3
3,3
Zenn 2
11
14,9
Tote Fische 2015
(St.|kg)
Hintergrund: Goldenes Schuppenkleid 2016.
LDM-Kanal 1
32
Karpfen
Äsche
LDM-Kanal 1
1
Schleie
Pegnitz 1
11
4,75
Zinkweiher 2
7
7,3
LDM-Kanal 1
1
Hecht
Pegnitz 2
2
0,88
Zinkweiher 3
3
6,7
LDM-Kanal 1
1
Aal
Pegnitz 3
3
1,5
Zinkweiher 4
2
2,8
35
---
Gesamtergebnis
16
7,13
Gesamtergebnis
45
67,97
AK Noris INFOTHEK 2/2016 | 28
Gesamtergebnis
(St.|kg)
Nase
(St.|kg)
Schwarzach 1
1
1,2
Gesamtergebnis
1
1,2
Aitel
(St.|kg)
Wald- & Wiesensee sind zum letzten Mal
dabei. Die Naab enttäuscht.
Regenbogenforelle
(St.|kg)
Aalrutte
(St.|kg)
Altmühl 1
2
1,89
Pegnitz 1
24
32,41
Pegnitz 1
5
1,8
Pegnitz 2
2
2,9
Pegnitz 2
1
0,55
Pegnitz 3
2
2,1
Haidenaab
1
0,5
Pegnitz 3
3
1,45
Schwarzach 1
12
18,485
Schwarzach 5
2
1
Pfreimd
238
81,885
Gesamtergebnis
42
57,785
Gesamtergebnis
3
1,5
Schwarzach 1
33
33,98
Aal
(St.|kg)
Schwarzach 2
1
1,2
5
2,35
Zenn 2
16
6,52
Gesamtergebnis
302
129,735
Zenn 1
2
0,45
LDM-Kanal 1
3
0,634
Pegnitz 1
8
3,65
Pegnitz 2
4
1,45
Pfreimd
1
0,05
Rastsee
1
0,15
Schwarzach 1
25
8,11
Schwarzach 2
34
9,22
Schwarzach 3
12
4,88
Straßweiher
6
1,25
187,9
Zenn 1
5
2,15
2
3,2
Zenn 2
3
1,1
7
15
Gesamtergebnis
104
33,094
16
8,93
Altmühl 2
10
5,84
9
4,77
5
2,9
Karpfen
38
15,8
Aisch 1
2
5,1
LDM-Kanal 2
5
1,5
Aisch 3
1
2,3
Pfreimd
2
0,45
Altmühl 1
36
70
Rastsee
3
1,4
Altmühl 2
4
6,9
Schwarzach 1
4
2,2
Eisweiher
56
118,55
Straßweiher
9
2,61
Hans-Roth-See
70
Waldsee
4
1,2
Haidenaab
Zenn 1
12
5,1
Itz 1
Zenn 2
13
7,8
LDM-Kanal 1
Zinkweiher 2
3
1,15
LDM-Kanal 2
Zinkweiher 3
2
0,85
Pegnitz 1
Zinkweiher 4
1
0,6
Gesamtergebnis
136
63,1
Itz 1
LDM-Kanal 1
Bachsaibling
(St.|kg)
Pegnitz 2
4
1,75
Pegnitz 3
4
2,05
Pfreimd
5
1,7
Schwarzach 1
192
86,465
Schwarzach 2
52
22,975
Schwarzach 3
1
0,6
Zenn 1
1
1,5
Gesamtergebnis
259
117,04
Schleie
(St.|kg)
(St.|kg)
Altmühl 1
Altmühl 1
Hans-Roth-See
Barsch
(St.|kg)
415
1856,55
Grasfisch
(St.|kg)
139
273,57
4
11,9
Pfreimd
74
170,74
Rastsee
20
54,5
Schwarzach 1
20
41,05
Straßweiher
39
121,65
Vogelherdweiher 1
36
72,05
Vogelherdweiher 2
13
24,45
42
116,6
61
107,58
Weißfische
56
107,65
Altmühl 1
15
Waldsee
Wiesensee
Zenn 1
Eisweiher
1
5,5
Hans-Roth-See
1
2
LDM-Kanal 1
6
40,65
Waldsee
1
7,5
Zinkweiher 1
2
6,2
Zinkweiher 2
2
4,6
Zinkweiher 4
4
10,5
Gesamtergebnis
17
76,95
(St.|kg)
5
Zenn 2
55
115,85
Altmühl 2
2
2,3
Zinkweiher 1
94
179,15
Eisweiher
2
2,85
Zinkweiher 2
87
170,44
Hans-Roth-See
7
7,4
Zinkweiher 3
68
131,2
Haidenaab
7
1,5
Altmühl 1
6
5,32
Zinkweiher 4
104
219,2
LDM-Kanal 1
165
46,54
Eisweiher
12
9,3
Gesamtergebnis
1505 4183,08
LDM-Kanal 2
89
43,7
Barbe
(St.|kg)
Pegnitz 1
2
1,05
Pfreimd
10
8,27
Rastsee
7
1
Schwarzach 1
4
3,4
Hans-Roth-See
2
1,4
170
79,03
8
4,45
2
0,88
1
0,3
1
0,9
Waller
1
0,6
Hans-Roth-See
Wiesensee
3
2,995
Zenn 1
6
3,57
Zenn 2
12
6,75
Zinkweiher 1
3
LDM-Kanal 1
LDM-Kanal 2
Schwarzach 1
Straßweiher
Vogelherdweiher 2
Waldsee
Haidenaab
1
0,5
Schwarzach 5
2
1
Gesamtergebnis
3
1,5
Schwarzach 2
1
0,6
(St.|kg)
Schwarzach 3
3
0,6
1
2
Schwarzach 4
1
1,8
Itz 1
1
2,4
Straßweiher
22
1,74
LDM-Kanal 1
1
0,9
Zenn 1
5
6,1
Straßweiher
2
11
Zenn 2
4
2,6
1,05
Waldsee
9
18,2
Zinkweiher 1
3
2,25
Zinkweiher 2
6
3,5
Zinkweiher 1
3
27,5
Zinkweiher 2
10
6,35
Zinkweiher 3
31
12,7
Zinkweiher 2
6
44,5
Zinkweiher 3
20
18,92
Zinkweiher 4
40
19,85
Zinkweiher 4
4
11,2
Zinkweiher 4
2
0,98
304
152,595
Gesamtergebnis
27
117,7
Gesamtergebnis
381
164,95
Gesamtergebnis
AK Noris INFOTHEK 2/2016 | 29
Naab Hegefischen 2016
Naab Termine 2017
- soweit bekannt jeden letzten Mittwoch im Monat
19:00 Uhr Fischerstammtisch in Penk
(Landgasthof Spitzauer)
21.01.2017 (Samstag) 14:00 Uhr
Jahrehsauptversammlung REN Naab
in Penk (Landgasthof Spitzauer)
01.04.2017 (Samstag) 09:00 Uhr
Fotos Naab Hegefischen2016:
Jürgen Lothes
Fotos Grundel-Hegefischen 2016:
Sieglinde John
(AKN/SK) Rund 20 Fischerinnen
und Fischer, davon zwei direkt aus
Nürnberg, nahmen am diesjährigen
Hegefischen an der Naab teil. Am
18.06.2016 durfte ab 06:00 Uhr früh
gefischt werden.
Das Fangergebnis war an diesem
Tag noch ausbaufähig. Nach dem
Angeln trafen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beim Gasthof
Spitzauer in Penk zu Preisverleihung
und einem gemütlichen Beisammensein. Marcel Geyer, Manuel Muschke
und Maximilian Kinskofer landeten
die größten Fische. Harald Haubner
konnte sich bereits „warm angeln“
für das Grundel-Hegefischen im Juli.
Insgesamt landete er 34 Grundeln.
Dies wurde gesondert gewürdigt bei
der Preisausgabe.
Trotz des unbeständigen Wetters –
wohl auch ein Grund für das Fangergebnis – fand die Veranstaltung im
Freien statt. Nach dem Essen zog ein
fürchterliches Gewitter auf und beendete mit einem Donnerschlag die
Veranstaltung.
Verwaltung und Vorstandschaft des
Klubs danken dem Organisationteam
an der Naab, Sieglinde John, Harald
Haubner und natürlich auch Heinz
Zangl für die Organisation des Tages.
Uferreinigung/Arbeitsdienst
Etterzhausen, Platz zur alten Brücke
(ehem. Gasthaus Retzer)
03.06.2017 (Samstag) 14:00 Uhr
Hegefischen auf
Schwarzmundgrundeln
Eisstockplatz
(bei Kläranlage Etterzhausen)
2017 (Samstag) 06:00 Uhr
Naab Hegefischen 2017 wird noch
bekanntgegeben!
www.anglerklub-noris.de/rennaab.html
Keine Haftung des AKN für QR-Code-Verlinkungen
Hegefischen 2016
Geyer Marcel - Brachse - 550g
Muschke Manuel - Güster - 500g
Kinskofer Maximilian - Nase - 450g
Grundelfischen 2016
Wacker Udo - 102 Stück
Triller Robert - 28 Stück
Kinskofer Maximilian - 21 Stück
Fotos linke Seite: Naab Hegefischen 2016 - Fotos rechte Seite: Grundel-Hegefischen
2016. Vielen Dank an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Events, zudem natürlich an das Organsationteam Sieglinde John, Heinz Zangl, Harald Haubner.
Grundel-Hegefischen 2016
(AKN/SK) Am Samstag Nachmittag
- 23.07.2016 - war es um 14:00 Uhr
soweit. An der Naab ging es der
Schwarzmundgrundel an den Bestand. Diese invasive Fischart ist seit
Jahren auf dem Vormarsch in mitteleuropäische Gewässer.
Treffpunkt war am Eisstockplatz
nahe der Kläranlage in Etterzhausen.
Udo Wacker konnte unglaubliche 102
Grundeln fangen, dahinter folgten
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mit weitem Abstand Robert Triller
mit tollen 28 Grundeln und Maximilian Kinskofer mit 21 Grundeln.
Beim anschließenden gemütlichen
Beisammensein spendierte Heinz
Zangl Bier sowie Limonade und Sieglinde John zwei Kuchen und den Kaffee dazu. Vielen Dank an die Spenderin und den Spender, ebenso ein
herzliches Dankeschön für die Organisation des Tages.
Fotos & Berichte 2016
Hände weg von den
Mönchen!
Sie haben Fotos oder Berichte von
Fang- und Fischerlebnissen an der
Naab? - Dann schicken Sie es doch
gleich via Email an [email protected] für die Infothek, die
Webseite oder die sozialen Medien des AK Noris.
Das Hantieren an Mönchen, wie hier durch Klaus und Horst Berger,
Gerhard Zenk ist nur in Absprache mit Vorstand und Verwaltung erlaubt!
Zinkweiher (ZW2) - Ende September/Anfang Oktober 2016 wurden
Manipulationen an den Wasserstandverrohrungen direkt am Mönch
festgestellt. Es sind nicht nur Schwarzfischer, die unser Fischerleben im
Anglerklub Noris e. V. Nürnberg beschweren. Auch Leute, die sich an unserem Eigentum vergreifen wie eben am Zinkweiher 2 und an der Wasserstandregulierung manipulieren, ohne uns zu bitten und ohne uns zu
verständigen. Verwaltung und Vorstand beschlossen daher, ein Schild
aufzustellen, bzw. zu befestigen mit dem Schriftsatz:
„Das Hantieren am Mönch und am Wasserregulierungssystem ist
nicht gestattet. Zuwiderhandlungen werden ggfs. geahndet.“
Ein derartiger Hinweis ist Voraussetzung für weitere Maßnahmen. Denn
bei weiteren Manipulationen wird die Kreisverwaltungsbehörde eingeschaltet und die Wasserhöhe mit einer Marke festgelegt. Bei Zuwiderhandlungen ist dann strafrechtliche Verfolgung nicht ausgeschlossen.
Für alle Bemühungen an den Zinkweihern und die Hinweise ergeht ein
herzliches Dankeschön an Klaus und Horst Berger sowie Gerhard Zenk.
Der Anglerklub Noris dankt allen Sponsoren und Werbepartnern,
die für die Jugendabteilung, deren Hegefischen und auch für unser
jährliches Fischerfest oder den Jahresabschluss immer ein offenes
Ohr haben und uns in der ehrenamtlichen Vereinsarbeit unterstützen! Bitte bei den Werbepartnern in der Infothek einkaufen.
Anglerklub Noris e. V. Nürnberg Datenänderung/ergänzung
Name: .................................................... Vorname: .................................
geboren am: ............................ Mitglieds-Nr.: ......................................
Kontaktdaten (für sonstige Änderungen/Anmerkungen bitte Rückseite benutzen)
Augustenstraße 3
PLZ: ......................... Ort: ......................................................................... D-90461 Nürnberg
Straße: ............................................................................................... Nr.: ................
Festnetz-Telefon: ......................................................................................................
Mobil-Telefon: ...........................................................................................................
Email-Adresse: ..........................................................................................................
Erlaubnis zur Änderung meiner Daten im AK Noris: Hiermit beauftrage ich die Verwaltung des
Anglerklub Noris e. V. Nürnberg ausdrücklich, die von mir mitgeteilten persönlichen Daten in den Vereinsunterlagen
über mich nach gültigen Datenschutzrichtlinien entsprechend zu ändern bzw. zu ergänzen.
.....................................................................................................................................
Ort Datum Unterschrift
Neben unserer gut
bürgerlichen Küche,
erwartet Sie
unsere bekannt gute
Fischküche mit Karpfen und
anderen Süßwasserfischen
aus eigener Zucht.
Wir freuen uns auf Ihren
Besuch ...
Montag Ruhetag
Retzelsdorfer Str. 13
91085 Weisendorf
Telefon 09163/286
AK Noris INFOTHEK 2/2016 | 31
Gebühren- & Rückgabeordnung
Tageskarten und Mehrtageskarten sind nur in
Begleitung eines aktiven AKN-Mitglieds oder
als passives Mitglied des AKN erhältlich. Zu
den untenstehenden Gebühren erhebt der
Verein pro Tageskarte 10 EUR und pro Mehrtageskarte 20 EUR Leihgebühr, die bei der Rückgabe der vollständig ausgefüllten Erlaubnis
wieder erstattet wird. Die Bezahlung von Erlaubnis und Leihgebühr erfolgt ausschließlich
bar an der Ausgabestelle (z. B. AKN Geschäftsstelle). Die Rückerstattung der Leihgebühr erfolgt ebenfalls ausschließlich bar an der Ausgabestelle.
Tageskarte 15 EUR*
Mehrtageskarte je Tag 15 EUR*
Jugend-Tageskarte 10 EUR*
Jugend-Mehrtageskarte je Tag 10 EUR*
Die Ausgabe der Tages- und Mehrtagesscheine erfolgt i. d. R. in der Geschäftsstelle des
Anglerklub Noris e. V. Nürnberg zu den Geschäftszeiten donnerstags zwischen 17:00 Uhr
und 19:00 Uhr. Im August ist die Geschäftsstelle des Vereins geschlossen und es erfolgt keine Ausgabe von Tages- und Mehrtageskarten.
Die Rückgabe dieses temporären Erlaubnisscheins muss bis spätestens 31. Januar des
Folgejahres erfolgen. Später abgegebene
Scheine können bzgl. der Leihgebührrückgabe
nicht berücksichtigt werden. Eine Zustellung
des Scheins an den Ausgeber per Postdienstleister ist nicht zulässig!
(*zzgl. Leihgebühr)
Anglerklub Noris e. V. Nürnberg
Augustenstraße 3 | D-90461 Nürnberg
Schöner Schuppenkarpfen 2016
Bankverbindung VR Bank Nürnberg
Geschäftszeiten: donnerstags 17:00 - 19:00 Uhr
Konto-Nr. 430 560 | BLZ: 760 606 18
tel: + 49 (0) 911 47 19 200 | fax: + 49 (0) 911 47 19 400
email: [email protected] | www.anglerklub-noris.de IBAN: DE64 7606 0618 0000 4305 60 | BIC: GENO DE F1 N02
Fang- & Fischbegrenzungen: „2 x Fische pro Tages- bzw. Mehrtageskarte!“
Für weitere Rück- oder Verständnisfragen stehen die Kartenausgeber an der Ausgabestelle sowie Verwaltung und Vorstand des Anglerklub Noris zu den Geschäftszeiten zur Verfügung!
Im Gültigkeitszeitraum dieses Erlaubnisscheines dürfen am Tag (Tagesfang)
maximal 2 Fische der obenstehenden,
limitierten Fischarten gefangen werden.
Nicht aufgeführte Fischarten unterliegen
keiner Fangbegrenzung. Bitte die Ausnahmen einzelner Gewässer beachten.
Pro Mehrtageskarte ist je Gastangler
oder je passives Mitglied höchstens 1
Tagesfang pro Kalenderwoche (Mo-So)
zulässig. Zwischen dem Erwerb von zwei
einzelnen Tageskarten muss mindestens
eine Kalenderwoche Abstand eingehalten sein. Anbei Fallbeispiele:
Allgemeine Bestimmungen Tages- & Mehrtageskarten
(1) Das Fischen ist nur unter Beachtung der
staatlichen und vereinseigenen Bestimmungen erlaubt. Die umseitig erteilte Erlaubnis
ist nur vollständig ausgefüllt, in Verbindung
mit einem bestehenden staatlichen Fischerei- bzw. Jugendfischereischein gültig. Sie erstreckt sich für Inhaber des staatlichen Fischereischeins über 18 Jahren auf das Angeln mit
2 Handangeln (d.h. 2x Friedfischangel oder 1x
Friedfisch- und 1x Raubfischangel) mit je einem Köder. Jugendliche unter 18 Jahren oder
Inhaber eines Jugendfischereischeins dürfen
generell nur mit 1x Handangel auf Raub- oder
Friedfische angeln und nur in Begleitung eines
Erwachsenen mit gültiger Fischereierlaubnis.
(2) Grundsätzlich muss, insbesondere bei
Mehrtageskarten, das jeweilige Tagesdatum
und das Gewässer vor dem Beginn der Ausübung der Angelfischerei eingetragen werden.
(3) In den Salmonidengewässern des Vereins
- Pegnitz (P1-P3) und Schwarzach (S1, S2) - ist
nur 1x Handangel erlaubt. Für die Salmonidengewässer besteht i. d. R. ein streng limitiertes
Kontingent an Tages- bzw. Mehrtageskarten.
Für die Pfreimd (PF) gibt es i. d. R. Tages- oder
Mehrtageskarten in Verbindung mit einer kostenpflichtigen Übernachtung im Pfreimdhaus.
(4) Das Angeln ist generell – auch am Straßweiher und der Naab! – für Gastangler nur vom
Ufer aus erlaubt. Ausnahme hiervon besteht
an Straßweiher und Naab für passive Mitglieder des AKN.
(5) Für alle Fischarten gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße. Mit einer
Ausnahme: Das Hechtschonmaß beträgt im
Anglerklub Noris e. V. Nürnberg 60 cm. Ebenfalls Hechtschonzeit beachten (siehe oben).
Der Angler verpflichtet sich, die Fangbegrenzungen des Anglerklub Noris e. V. Nürnberg
unbedingt einzuhalten. Obenstehend sind die
gängigsten Fischarten mit Schonzeiten und
Schonmaßen aufgeführt.
(6) LDM-Kanal (K1, K2), Eisweiher (EW), Zinkweiher (ZW1-4), Vogelherdweiher (VHW1,
VHW2) sind vom 01.11.- 28.02./29.02. gesperrt!
Straßweiher (SW), Hans-Roth-See (HRS), sowie
Rastsee (RAS) sind ganzjährig zur Befischung
freigegeben.
(7) Für den Hecht besteht weder Schonmaß
AK Noris INFOTHEK 2/2016 | 32
noch Schonzeit in der Pegnitz (P1-P3) sowie
in den Schwarzach-Gewässerabschnitten bei
Ochenbruck und Sorg (S1, S2).
(8) Waller (Welse) unterliegen in der Aisch (Ai1Ai3), der Pegnitz (P1-P3), der mittelfränkischen
Schwarzach (S1, S2) und der Zenn (Z1, Z2) keiner Fangbeschränkung.
(9) An einzelnen Gewässern können Ausnahmen und/oder Ergänzungen der hier aufgezeigten Bestimmungen bestehen. Diese werden teilweise in eigenen Angelordnungen des
Gewässers geregelt.
(10) Alle Fische sind, sobald sie in Besitz (Kescher, Rucksack, etc.) genommen werden, unverzüglich einzeln (keine Gesamtzusammenfassung) mit einem dokumentenechten Stift
in die Fangliste einzutragen. Die Haltung der
Fische zum Zwecke des Austausches ist ebenso wie der Verkauf der gefangenen Fische untersagt.
(11) Das Uferbegehungsrecht steht an den
Fließgewässern gemäß BayFiG nur dem bzw.
den Fischerei(ausübungs)berechtigten zu. Das
Befahren der Feldwege und Wiesen ist verboten. Das Begehen der Ufer hat in der Vegetationszeit mit größtmöglicher Sorgfalt zu geschehen. Verursachter Schaden geht zu Lasten des
Verursachers. Außerdem verpflichtet sich jeder Angler zur Reinhaltung der Uferzonen von
Abfall jeglicher Art.
(12) Eine Übertragung dieses Erlaubnisscheines an Dritte und die Beaufsichtigung oder Bedienung der Handangel/n durch Beauftragte
ist nicht erlaubt. Der Inhaber dieser Erlaubnis
hat diese und den gültigen Fischereischein bei
Ausübung des Fischfanges bei sich zu führen
und bei Aufforderung zum Zweck der Überprüfung durch Polizei, durch staatliche oder
vereinseigene Fischereiaufseher, durch Verwaltung und Vorstandschaft oder Mitglieder
des Anglerklub Noris e. V. Nürnberg vorzuzeigen und ggfs. - den rechtlichen Bestimmungen
gemäß - auszuhändigen.
(13) Den Anweisungen von Vorstands- und
Verwaltungsmitgliedern des Anglerklub Noris e. V. Nürnberg sowie von staatlichen oder
vereinseigenen Fischereiaufsehern ist i. d. R.
Folge zu leisten.
Bsp.  ERLAUBT! Tageskarte Straßweiher 30.04.20YY: 2x Karpfen.
Bsp.  ERLAUBT! Mehrtageskarte
Altmühl 13.07.20YY-14.07.20YY: 1x
Barbe & 1x Hecht.
Bsp.  NICHT ERLAUBT! Tageskarte
LDM Kanal K1 28.05.20YY: 2x Karpfen + 1x Hecht.
Bsp.  AUFPASSEN! Tageskarte
So (KW 32) + Tageskarte Mo (KW 33)
= 1x Mehrtageskarte für 2 Tage = 1
Tagesfang!
(14) Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werden mit dem sofortigen Entzug
des Erlaubnisscheines geahndet.
(15) Das Ausüben des Fischfanges ist nur in
Begleitung eines Mitgliedes des Anglerklub
Noris e. V. Nürnberg gestattet, sofern der Inhaber dieses Erlaubnisscheines nicht selbst passives Mitglied mit gültiger Fischereierlaubnis
des Anglerklub Noris e. V. Nürnberg ist.
(16) Das begleitende AKN - Mitglied haftet
dem Verein gegenüber für Gastfischer.
(17) Dieser Erlaubnisschein ist in jedem Fall
- auch wenn nichts gefangen wurde - an die
Geschäftsstelle des Anglerklub Noris e. V.
Nürnberg im Original komplett zurückzugeben
(siehe hierzu auch Gebühren- & Rückgabeordnung).
(18) Der Inhaber dieses Erlaubnisscheines
erkennt die vorstehenden Regelungen als
rechtsverbindlich an und unterwirft sich bei
evtl. festgestellten Zuwiderhandlungen dem
Schiedsspruch des Ehrengerichts des Anglerklub Noris e. V. Nürnberg sowie den weiteren
Regelungen in der Satzung des Anglerklubs.
Der Inhaber bestätigt, dass er die Bedingungen und Informationen zu Tages- und Mehrtageskarten im Anglerklub Noris e. V. Nürnberg
gelesen, ebenso verstanden hat und akzeptiert.
(19) Das Angeln mit lebendem Köderfisch
ist verboten.
Vorstand & Verwaltung
Anglerklub Noris e. V. Nürnberg
Hinweis der Verwaltung:
LDM-Kanal (K1 & K2), Zinkweiher
(ZW1-4), Hans-Roth-See (HRS),
Altmühl (A1 & A2) sind vom 1.
Mai bis Mitte Juni jedes Jahr für
Tageskarten gesperrt.
AK Noris INFOTHEK 2/2016 | 33
(AKN) Peter Krajewski legte allen Verwaltungsmitgliedern im August
2016 einen Entwurf der neuen Ehrengerichtsordnung zum Beschluss
vor. Die Ehrengerichtsordnung erging bereits im Juli 2016 in einer Erstfassung an die Verwaltungsmitglieder und andere Vereinsmitglieder mit
der Bitte um Durchsicht. Die eingebrachten Anmerkungen wurden jeweils geprüft und berücksichtigt. Die neue Ehrengerichtsordnung hat
klarer als bisher formuliert eine doppelte Abzweckung erhalten:
Disziplinaraufgaben und Schlichtungsaufgaben.
Wahlanfechtungen bei Vorstands- und Verwaltungswahlen gehören
beispielsweise in die Schlichtungsaufgaben hinein. Der in der Ehrengerichtsordnung verwendete Begriff „Standesehre“ (man würde heute eher Compliance schreiben) bezieht sich auf die Mitgliedschaft
im Anglerklub Noris e. V. Nürnberg. Diese Standesehre hat vor allem
durch die Kommentare in den sozialen Medien eine neue Dimension
bekommen. In der neuen Ehrengerichtsordnung sind die Fristvorgaben bei ehrengerichtlichen Angelegenheiten deutlicher formuliert und
vorgegeben. Der verwendete Begriff „schriftlich“ meint, ein Beschluss
muss „schriftlich“ überstellt werden, wenn vor allem der Gesetzgeber
die Empfangsbedürftigkeit festgelegt hat.
Vielen, vielen Dank! – Peter und Stefan Krajewski für das Aufstellen
der Ehrengerichtsordnung, Norbert Schulz und natürlich auch an alle
involvierten AKN Mitglieder für Ihre Rückmeldungen.
Verwaltung und Vorstandschaft
Anglerklub Noris e. V. Nürnberg
(AKN/PK) LDM-Kanal 2 (K2) Meldung von Schwarzfischern
am 06.09.2016 durch Frau
Friedberger. Darauf hat der
Vorsitzende reagiert und
Fischereiaufseher Toni Krauß
gebeten, sich vor allem um
Haltung 71 und 72 (eben K2)
zu kümmern.
AK Noris INFOTHEK 2/2016 | 34
Schwarzfischer an K1 & K2
Bitte Augen offen halten! – Auf dem Bildern
sind Schwarzfischer zu sehen die am LDM-Kanal (K2) in der Gartenstadt in unseren Gewässern fast erwischt wurden von Klaus Reißberger u.a. (Bild unten).
Auf dem zweiten Bild ist ein selbstgebasteltes
Netz zu sehen, dass unser AKN-Mitglied Marcus Schmiedehausen an der Brückkanal-Haltung fand.
Verwaltung und Vorstand bitten die Augen
offen zuhalten. Schwarzfischerei, Fischdiebstahl oder unsachgemäße Ausübung der Angelfischerei ist keine Bagatelle. Die bestätigten
Fischereiaufseher im Anglerklub Noris haben
darüberhinaus folgende Aufgaben:
• Kontrolle der Einhaltung von Rechtsvorschriften über den Schutz und Erhaltung
der Fischbestände sowie die Pflege und
Sicherung ihrer Lebensgrundlagen.
• Überwachung der Vorschriften über die
Ausübung der Fischerei: Verhütung, Feststellung und Verhinderung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten.
Die Rechte und Pflichten der staatlich geprüften Fischereiaufseher sind in Artikel 72 des
Bayerischen Fischereigesetzes geregelt. Fischereiaufseher können bei Zuwiderhandlungen einer Person Fische und andere Sachen
sicherstellen, die unberechtigt erlangt worden sind oder bei Zuwiderhandlungen gegen
Rechtsvorschriften verwendet wurden oder
verwendet werden sollten.
EHRENGERICHTS
ORDNUNG
Anglerklub Noris e. V. Nürnberg
in der von der Verwaltung nach § 10.10.d) der Vereinssatzung beschlossenen Fassung gemäß der Verwaltungssitzung vom 08.09.2016 und 06.10.2016.
Präambel
Die Verwaltung des Anglerklub Noris e. V. Nürnberg erlässt aufgrund §
10.10.d) der Vereinssatzung folgende
Ehrengerichtsordnung. Alle in der
Ehrengerichtsordnung verwendeten
männlichen Bezeichnungen für Funktionen und Tätigkeiten gelten uneingeschränkt in gleicher Weise auch für
weibliche Personen. Dies stellt keinerlei Einschränkungen dar, sondern
dient lediglich der Übersichtlichkeit
der Ehrengerichtsordnung.
§ 1 Stellung und Aufgaben des
Ehrengerichts
1. Nach § 12 der Satzung des Anglerklub Noris e. V. Nürnberg (im Folgenden AKN-Satzung) ist ein Ehrengericht zu bilden.
2. Das Ehrengericht ist ein Vereinsorgan, das grundsätzlich Verfahren
durchführt, die der gütlichen Beilegung oder der Bereinigung von Konflikten dient.
2.1 Dabei fungiert das Ehrengericht
als Disziplinarorgan bei der Ahndung
von Verletzungen vereinsrechtlicher
Pflichten, der Standesehre oder des
allgemeinen Ansehens des Anglerklub Noris e. V. Nürnberg nach innen
wie nach außen durch ein oder mehrere Mitglieder (AKN-Satzung § 7 A.
3.) ff).
2.2 Das Ehrengericht fungiert als
Schiedsgericht, das durch Mitglieder
des Anglerklub Noris e. V. Nürnberg
angerufen werden kann bei unterschiedlichen Ansichten zur Auslegung der Satzung oder Nebenordnungen, bei Ahndung von Verletzung
vereinsrechtlicher Pflichten durch die
Gesamtverwaltung, bei Überprüfung
der Rechtmäßigkeit des Zustandekommens von Beschlüssen der Vereinsorgane, bei Überprüfung von
Wahlen. Dabei ist die Berufungsfrist
von sechs Wochen zu wahren.
3. Durch das Ehrengericht wird der
ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Es muss jedoch als letzte
Vereinsinstanz in Anspruch genommen werden, bevor der Weg zum ordentlichen Gericht beschritten werden kann.
§ 2 Zusammensetzung und
Amtsdauer
1. Das Ehrengericht besteht aus folgenden Vereinsmitgliedern:
1.1 dem Vorsitzenden des Eh-
rengerichts,
1.2. dem 1. Beisitzer (zugleich stellvertretender Vorsitzen-
der),
1.3 drei weiteren Beisitzern,
1.4 zwei zusätzlichen Ersatzbei-
sitzern.
2. Die Mitglieder des Ehrengerichts
sind von der Jahreshauptversammlung auf die Dauer von 3 Jahren zu
wählen. Verwaltungsmitglieder können nicht in das Ehrengericht gewählt werden.
§ 3 Befugnisse und Pflichten des
Ehrengerichtsvorsitzenden und
seines Stellvertreters
1. Die Geschäfte des Ehrengerichts
leitet der Ehrengerichtsvorsitzende.
Er trifft die für die Durchführung des
Disziplinar- bzw. Berufungsverfahrens erforderlichen Anordnungen,
führt den schriftlichen Verkehr mit
den Beteiligten und leitet die Sitzung
des Ehrengerichtes.
2. Sein Stellvertreter vertritt den
Ehrengerichtsvorsitzenden, soweit
dieser verhindert ist. Der Stellvertreter hat, wenn er als Vorsitzender
tätig wird, die selben Befugnisse und
Pflichten wie der Ehrengerichtsvorsitzende.
§ 4 Zusammensetzung des Ehrengerichts bei der Entscheidung
1. Das Ehrengericht entscheidet in
der Besetzung mit einem Vorsitzenden und vier Beisitzern.
2. Die Entscheidungen des Ehrengerichtes werden mit Stimmenmehrheit gefasst.
3. Bei Entscheidungen über den Ausschluss eines Vereinsmitgliedes ist
ein einstimmiger Beschluss erforderlich.
§ 5 Befangenheit
Ein Mitglied des Ehrengerichts kann
abgelehnt werden, wenn die Besorgnis der Befangenheit besteht. Das
Ehrengericht entscheidet über den
Antrag auf Ablehnung, wobei anstelle des abgelehnten Mitgliedes ein
Stellvertreter bei der Entscheidung
mitwirkt.
§ 6 Vorbereitung der Sitzungen,
Ladungen
1. Die beim Vereinsvorstand eingehenden Berufungsschriften werden
an den Ehrengerichtsvorsitzenden
weitergeleitet, soweit sie nicht direkt
an diesen adressiert sind.
2. Der Vorsitzende des Ehrengerichts
fordert bei Verwaltung und Vorstandschaft des Vereins einen Auszug des
Sitzungsprotokolls und des Verwaltungsbeschlusses an und überprüft,
ob die Berufungsfrist von 6 Wochen
eingehalten wurde.
3. Er legt frühestmöglich Sitzungstermin und Sitzungsort fest und veranlasst die Ladung der Beisitzer, Zeugen
und des Betroffenen. Das betroffene
Mitglied ist mit eingeschriebenem
Brief (Einwurfeinschreiben) zu laden
und mit dem Hinweis darauf, dass
auch bei seinem Fernbleiben über
die Sache entschieden werden kann.
Die Ladungen sind nach Möglichkeit so rechtzeitig abzusenden, dass
sie mindestens eine Woche vor Verhandlungstermin zugehen.
§ 7 Durchführung des Verfahrens
1. Die Verhandlungen des Ehrengerichts sind nicht öffentlich. Ebenso sind Beratung und Abstimmung
des Ehrengerichts geheim. Über die
Vorgänge bei der Beratung und Abstimmung haben die Mitglieder des
Ehrengerichts Stillschweigen zu bewahren.
2. Die Anwesenheit von Angehörigen
aus der Verwaltung ist gestattet.
3. Das betroffene Mitglied (Berufungsführer) hat vor dem Ehrengericht persönlich zu erscheinen. Die
Hinzuziehung von Entlastungszeugen ist gestattet, sie sind in der Berufungsschrift namentlich zu benennen.
4. Die Mitglieder des Ehrengerichts
sind bei ihren Entscheidungen an kei-
ne Weisungen gebunden. Sie haben
Gesetz und Recht sowie die vereinsrechtlichen Bestimmungen zu beachten und sind nur ihrem Gewissen
unterworfen.
5. Die Berufungsschrift, die mit Gründen versehen sein muss, ist vom Ehrengericht nur insoweit zu prüfen,
als der Verwaltungsbeschluss angefochten wird. Das Ehrengericht kann
den Verwaltungsbeschluss ändern
und aufheben. Eine Abänderung des
Beschlusses nach Art und Höhe zum
Nachteil des Betroffenen ist nicht zulässig.
6. Der Betroffene (Berufungsführer)
ist zu seinen vorgebrachten Anfechtungsgründen zu hören.
7. Die Entscheidung des Ehrengerichts ist nach Beratung und Abstimmung in einem Beschluss mit schriftlicher Begründung festzulegen, der
verbindlich und nicht anfechtbar ist.
8. Der Beschluss des Ehrengerichts
ist dem Betroffenen und der Verwaltung des Vereins innerhalb von 14
Tagen schriftlich bekannt zu geben.
9. Über die Sitzung ist ein Protokoll zu
führen, das den Gang der Verhandlung, die Aussagen und Beschlüsse
wiedergibt. Dieses ist von allen an
der Verhandlung teilnehmenden Mitgliedern des Ehrengerichts zu unterschreiben.
§ 8 Kostenerstattung
1. Die Mitglieder des Ehrengerichts
sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten
für jede geführte Verhandlung lediglich eine Aufwandsentschädigung.
2. Die anfallenden Kosten gehen zu
Lasten des betroffenen Mitglieds, sofern es nicht straffrei bleibt.
§ 9 Inkrafttreten
Die Ehrengerichtsordnung tritt am
Tag ihrer Veröffentlichung (Infothek
Ausgabe 2 / 2016) in Kraft.
Beschlossen von der Verwaltung
am 08. September 2016 und 06.Oktober
2016.
Bestätigung dieses Beschlusses:
Nürnberg, den 06. Oktober 2016
Anglerklub Noris e. V. Nürnberg
Peter Krajewski, 1. Vorsitzender
Klaus Reißberger, 1. stellv. Vorsitzender
Walter Windmaißer, 2. stellv. Vorsitzender
AK Noris INFOTHEK 2/2016 | 35
(AKN) Beim Erstellen sind drei Probleme wohlbekannt gewesen, die wir
aber nicht in diese Wahlordnung unter den bisher gegebenen Voraussetzungen und in Bezug auf die Satzung sowie in Bezug auf die Praktikabilität mit hinein gebracht haben.
Briefwahl - Sie würde bei einer möglichen Rücknahme der Kandidatur
und bei Auftauchen einer Kandidatur aus der Mitgliederversammlung
am Wahltag hinfällig sein. Sollte dem ein Riegel vorgeschoben werden,
dann müssten die Wahlvorbereitungen zu Beginn des dritten Ehrenamtsjahres anlaufen und absolute Verbindlichkeit bei den Kandidaturen ausweisen. Bei einer dreijährigen Amtszeit eine zumindest ökonomische Fehlleistung.
Wahlanfechtung - Bei wem soll denn eine mögliche Wahlanfechtung
platziert werden - wie bei den Wahlen in 2014 nach der Auszählung
gefordert? In der Wahlordnung ist der Ort nicht genannt. Das ist auch
nicht nötig, denn hierfür gibt es die neue Ehrengerichtordnung, die einer grundsätzlichen Reform unterzogen wurde (siehe ebenfalls in dieser Infothek-Ausgabe). Das Ehrengericht entscheidet in diesem Fall als
internes Schlichtungs- und Disziplinarorgan des AK Noris.
Nachweis der Wahlberechtigung - Hier haben wir nicht wenige Möglichkeiten durchgespielt. Alle Varianten scheitern an der Praxis. Der beste Ansatz scheint uns über das Vorzeigen der Erlaubnisscheine gegeben
zu sein. Die Summe der abgegebenen Stimmen müsste ja mit der Anwesenheitszahl im Präsenzbuch übereinstimmen. Abzüglich derer, die
ihren Erlaubnisschein vergessen haben. Die Handhabung dieser Fälle
obliegt hier der Gestaltungsfreiheit des Wahlleiters, der für eine ordentliche Ausführung der Wahl verantwortlich ist.
Vielen, vielen Dank! – Peter und Stefan Krajewski für das Aufstellen
der Wahlordnung, Werner Feile und Thomas Laudenberg für das Gegenlesen und die sinnvollen Änderungen, ebenso Horst Berger und Norbert Schulz. Natürlich auch an alle weiteren Feedbackgeberinnen und
-gebern.
Verwaltung und Vorstandschaft
Anglerklub Noris e. V. Nürnberg
Neue Öffnungszeiten der Geschäftsstelle
WAHLORDNUNG
Anglerklub Noris e. V. Nürnberg
in der von der Verwaltung nach § 10.10.d) der Vereinssatzung beschlossenen Fassung gemäß der Verwaltungssitzungen vom 08.09.2016 und 06.10.2016.
Präambel
Die Verwaltung des Anglerklub Noris e. V. Nürnberg erlässt aufgrund
§ 10.10.d) der Vereinssatzung folgende Wahlordnung. Alle in der
Ehrengerichtsordnung
verwendeten männlichen Bezeichnungen für
Funktionen und Tätigkeiten gelten
uneingeschränkt in gleicher Weise
auch für weibliche Personen. Dies
stellt keinerlei Einschränkungen dar,
sondern dient lediglich der Übersichtlichkeit der Wahlordnung.
§ 1 Grundsätze
1. Die Wahlen zu Vorstand, Verwaltung, Revision und Ehrengericht
im Anglerklub Noris e. V. Nürnberg
erfolgen entsprechend der Festlegungen der Satzung des Anglerklub
Noris e. V. Nürnberg (im Folgenden
AKN-Satzung) und der gesetzlichen
Bestimmungen zum Vereinsrecht im
BGB.
2. Vor der Wahl bzw. Wahlhandlung
ist die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung festzustellen. Die
Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn
die Mitgliederversammlung nach
AKN-Satzung ordnungsgemäß eingeladen wurde.
§ 2 Wahlberechtigung
Jedes ausübende, aktive Mitglied,
d.h. Vollmitglied sowie fördernde,
passive Mitglieder und Ehrenmitglieder, ggfs. Ehrenvorsitzende und Seniorenmitglieder im Sinn des § 4 der
AKN-Satzung sind wahlberechtigt, sofern sie zum Zeitpunkt der Wahl mindestens 18 Jahre alt und bei der Wahl
persönlich anwesend sind.
§ 3 Wahlleitung
Neuer Verwaltungstag im Anglerklub Noris e. V. Nürnberg –
Vorstand und Verwaltung haben in der Verwaltungssitzung vom
06.10.2016 beschlossen, dass die Geschäftsstelle ab dem 10.01.2017
immer dienstags zwischen 17:00 und 19:00 Uhr für die Mitgliederanliegen geöffnet ist. Auch an den Tagen mit Monatsversammlungen oder
Verwaltungssitzungen ist bis 19:00 Uhr geöffnet.
AK Noris INFOTHEK 2/2016 | 36
1. Der Vorstand schlägt der Mitgliederversammlung ein Mitglied als
Wahlleiter und zwei weitere Mitglieder für den dreigliedrigen Wahlausschuss laut AKN-Satzung vor.
Eine Bestätigung des Wahlleiters
und Wahlausschusses erfolgt durch
Beschluss der einfachen Mehrheit
einzelnen Funktionen nach AKN-Satzung.
§ 6 Auszählung
1. Als gewählt gilt der Kandidat, der
die meisten Stimmen und mindestens die einfache Mehrheit, also über
die Hälfte der abgegebenen gültigen
Stimmen auf sich vereint.
Schnappschüsse aus der Geschäftsstelle 2016: v.l. Doris, Franz und Monika.
der anwesenden wahlberechtigten
Mitglieder. Sollten diese Vorschläge nicht die erforderliche einfache
Mehrheit der anwesenden Mitglieder
erreichen, so kann jedes wahlberechtigte Mitglied einen Vorschlag machen bzw. sich um eine dieser Aufgaben bewerben.
2. Wahlleiter und Wahlausschuss
dürfen nicht für ein Amt im Vorstand
nach § 9 der AKN-Satzung, der Verwaltung nach § 10 der AKN-Satzung,
des Ehrengerichts nach § 12 der AKNSatzung oder der Revision nach § 13
der AKN-Satzung kandidieren.
§ 4 Form der Wahl
1. Die Wahlen sind grundsätzlich als
offene Wahlen durchzuführen, wenn
nicht auf Antrag eines oder mehrerer
Mitglieder während der Mitgliederversammlung eine geheime Wahl
gefordert wird. In diesem Fall beschließt die Mitgliederversammlung
mit einfacher Mehrheit.
2. Geheime Wahl ist immer dann
durchzuführen, wenn auf eine der
zu besetzenden Funktionen mehrere
Kandidaten vorgeschlagen sind und
dies von mindestens einem dieser
Kandidaten mündlich beantragt wird.
3. Wahlen der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder (AKNSatzung), die im Vereinsregister
einzutragen sind, sind stets im Einzelwahlverfahren geheim zu wählen.
4. Mitglieder des Vorstandes, der Verwaltung, der Revision und des Ehrengerichts, die nicht im Vereinsregister
einzutragen sind, können im Block
gewählt werden. Die Übertragung
von einzelnen Funktionen auf diese
Mitglieder hat unmittelbar nach der
Wahl der Vorstand zu beschließen
und den Mitgliedern in geeigneter
Form bekanntzugeben.
5. Bei geheimer Wahl werden Stimmzettel ausgegeben. Es muss eindeutig
der Name des Kandidaten geschrieben und erkennbar sein, anderenfalls gilt die Stimme als ungültig.
6. Briefwahl oder Stimmübertragung
bei Abwesenheit (siehe AKN-Satzung)
sind nicht möglich.
2. Sollte bei Bewerbungen von zwei
und mehr Mitgliedern kein Bewerber
die erforderliche einfache Mehrheit
erreichen, ist ein zweiter Wahlgang
erforderlich. Im zweiten Wahlgang
erfolgt die Wahl zwischen den beiden
Kandidaten, die im ersten Wahlgang
die meisten Stimmen erhielten.
3. Stimmenthaltungen und ungültige
Stimmen werden nicht mitgezählt.
§ 5 Bewerbungen um die
Funktionen
§ 7 Protokoll und Abschluss der
Wahl
1. Es können sich alle Mitglieder des
Vereines während der ordentlichen
Mitgliederversammlung
(Wahlversammlung) mündlich oder schriftlich bewerben. Vorschläge „im Block“
sind möglich.
Über den Verlauf und das Ergebnis
der Wahl ist durch den Wahlleiter ein
Protokoll anzufertigen. Das Protokoll ist Vorstand und Verwaltung zu
übergeben. Es muss insbesondere
enthalten:
2. Der bisherige Vorstand oder die
bisherige Verwaltung können der
Mitgliederversammlung
ebenfalls
Kandidatenvorschläge unterbreiten.
1. Ort und Zeit der Wahlversammlung
2. Anzahl der Teilnehmer (anwesende Mitglieder)
3. Wahlleiter und Mitglieder der
Wahlkommission
4. Kandidatenvorschläge (namentlich und nach Funktionen, soweit
es den in Vereinsregister einzutragenden Vorstand betrifft)
5. Ergebnisse der Wahlgänge
6. Bestätigung, dass die gewählten
Mitglieder die Wahl annehmen
7. Unterschriften des Wahlleiters
und der Mitglieder der Wahlkommission
3. Eine Aufnahme auf die Kandidatenliste erfolgt nur, wenn die Zustimmung des Vorgeschlagenen vorliegt
(mündlich oder schriftlich).
4. Bei einer schriftlichen Bewerbung
(in der Regel bei begründeter Abwesenheit am Wahltag) hat der Bewerber ein anderes Mitglied zu beauftragen, seine Bewerbung für die
bestimmte Funktion vorzutragen.
Dabei sind die Gründe der Bewerbung und seine Ziel-stellungen für
die Aufgabenerfüllung kurz darzulegen.
5. Bei Blockwahlverfahren befragt
der Wahlleiter die Mitgliederversammlung über die Vorschläge zu
Vorstand, Verwaltung, Revision, Ehrengericht und schließt nach Erreichen der satzungsgemäßen Anzahl
die Kan-didatenliste ab.
6. Bei Einzelwahlverfahren befragt
der Wahlleiter die Mitgliederversammlung über Vorschläge zu den
§ 8 Inkrafttreten
Die Wahlordnung tritt am Tag ihrer
Veröffentlichung (Infothek Ausgabe 2
/ 2016) in Kraft.
Beschlossen von der Verwaltung
am 08. September 2016 und 06.Oktober
2016.
Bestätigung dieses Beschlusses:
Nürnberg, den 06. Oktober 2016
Anglerklub Noris e. V. Nürnberg
Peter Krajewski, 1. Vorsitzender
Klaus Reißberger, 1. stellv. Vorsitzender
Walter Windmaißer, 2. stellv. Vorsitzender
AK Noris INFOTHEK 2/2016 | 37
Fotos von Thomas Schmidt: Millionen von Dreikantmuscheln im
Rothsee (Hintergrund); Dreikantmuscheln an Weinflasche (rechts
oben), Wasserfilter Muscheln (rechts unten).
Die Dreikantmuschel
ist verantwortlich,
dass der Rothsee für
uns Angler im Herbst
gesperrt wird?
Foto Thomas Schmidt: Malermuschel
Sommer 2015 - Ich bin zum Angeln
an der Hauptsperre Rothsee bei Allersberg. Plötzlich bleibt der Haken
hängen. Ein kurzer Ruck, ich ziehe einen dunklen Klumpen an Land. Und
nein, kein alter Stiefel hängt am Haken. Vielmehr hat sich dieser an den
Byssusfäden von Dreikantmuscheln
verhangen.
Genauer gesagt handelte es sich um
die Quagga-Dreikantmuschel. Der
Name „Quagga“ stammt vermutlich
von einer ausgestorbenen ZebraForm in Südafrika. Die Muschel hat
sich erst vor Kurzem in der Hauptsperre Rothsee massiv ausgebreitet.
So befinden sich ab einer Wassertiefe von ca. sechs Metern Millionen von
Muscheln, nach meiner Berechnung
müsste es sich um ca. 5000 Tonnen
handeln. (siehe oberes Bild)
Wie kommt die Muschel in den
Rothsee? - Die Muschel benötigt keinen Wirtsfisch, sondern kann im Larvenstadium sehr große Entfernungen
im Ballastwasser von Schiffen überwinden. So arbeitete sie sich aus dem
pontokaspischen Raum (Schwarzes
Meer) bis zu uns nach Franken vor.
Schon in den 1990er Jahren hatte
sie Nordamerika erreicht. Die Zebra- oder Wandermuschel, eine Art
Zwillingsschwester, die aus der selben Region stammt, wurde im 18.
Jahrhundert im Rhein und Ende der
1970er Jahre bei Nürnberg im MainDonau-Kanal gefunden, also lange
vor der Fertigstellung des „Teilsystems Kanalüberleitung“ 1992.
Das „Teilsystem Kanalüberleitung“ - Der Rothsee wurde nicht
nur für den Fremdenverkehr gebaut,
sondern dient als AusgleichsspeiAK Noris INFOTHEK 2/2016 | 38
cher, um den wasserarmen Norden
Bayerns mit Wasser zu versorgen.
Über die europäische Wasserscheide
wird dafür Wasser von Altmühl oder
Donau in den Rothsee gepumpt. Aus
der Hauptsperre können bis zu 15
Kubikmeter Wasser in der Sekunde
über den Main-Donau-Kanal oder
über Zuflüsse zur Rednitz in die Regnitz abgegeben werden. Dies hat
zur Folge, dass der Seespiegel sich
um bis zu neun Meter senken kann.
Wäre nun der See im äußeren Bereich mit der Dreikantmuschel besiedelt, würden diese trocken fallen und
verenden. Ein bestialischer Gestank
könnte sich ausbreiten und spätestens beim Wiederaufstau bestünde
die Gefahr, dass der See „kippt“. Vermutlich um dies zu verhindern, wird
der Rothsee jedes Jahr im Herbst um
etwa fünf Meter abgesenkt. So wird
vermieden, dass sich die Muscheln
im äußeren Bereich des Sees dauerhaft ansiedeln können.
Eine Katastrophe für die heimischen Muscheln - Beim Absenken
werden nicht nur Dreikantmuscheln
trockengelegt, sondern auch hunderte Exemplare der heimischen
Malermuschel. Im Gegensatz zur
Dreikantmuschel ist die Malermuschel nicht festgewachsen und kann
sich mit ihrem „Fuß“ fortbewegen.
Nicht alle schaffen es, dem fallenden
Wasserspiegel zu folgen. Sie werden per Hand eingesammelt und in
tiefere Regionen gesetzt. Aber auch
deren Überleben ist fraglich, denn
die Dreikantmuschel besiedelt jedes
Hartsubstrat, an dem sie sich mit
ihren Byssusfäden festsetzen kann.
Egal ob Schiff, Weinflasche oder Ma-
lermuschel. Ist eine Malermuschel
erst einmal überwuchert, hat sie eine
deutlich geringere Lebenserwartung.
Sie wird entweder ersticken oder verhungern.
Die Muscheln reinigen das Wasser - Millionen von Muscheln filtrieren das Wasser im Rothsee und „fressen“ das darin enthaltene Plankton
wie Algen, Rädertiere oder Bakterien.
Schon ein einfacher Versuch zeigt,
dass in wenigen Stunden ein durch
Algen getrübtes Wasser klar wird.
Was gehen uns Angler diese Muscheln an? - Die Massenentwicklung
schränkt unsere Angel-Leidenschaft
ein. Nicht weil der Angelhaken an
den Muscheln hängen bleibt, sondern wegen der Fairness den Fischen
gegenüber und um ein Überfischen
zu vermeiden. Deshalb wird die
Hauptsperre Rothsee in der AbsenkPhase jedes Jahr ab November vom
Fischereiverband Mittelfranken für
die Angelfischerei gesperrt.
Thomas Schmidt
AKN-Mitglied
(AKN/SK) Forster Mühle - Das diesjährige Wallernachtangeln fand am
Samstag, den 02. Juli und Sonntag,
den 03. Juli statt - zusammen mit
dem Fischereiverein Neustadt Aisch.
Die Teilnahme von Fischerinnen und
Fischer war sehr ansprechend. Auch
etliche Mitglieder vom Anglerklub
Noris e. V. Nürnberg fanden den Weg
in den Aischgrund.
Insgesamt konnten über die Nacht
21 Waller, sieben Aale, zwei Hechte
und ein Zander gefangen werden.
Gesamtgewicht der gefangenen Fische dabei: 62.710 Gramm.
Dieter Delatron mit einem Waller von
knapp 50 Pfund und Mathias Paulus
mit einem Waller über 45 Pfund stachen dabei mit ihren Fängen heraus
(beide NEA). Den drittgrößten Waller
konnte AKN-Mitglied Hermann Grillmayer mit 660 Gramm Gewicht fangen. Ab hier waren die restlichen 18
Waller wieder in der Kategorie vom
letzten Jahr: „100 Gramm und ein
paar Zerquetschte – sagt die Briefwaage“.
Für das leibliche Wohl war bestens
gesorgt und die Veranstaltung endete am Sonntag, den 03.07.2016
um 08:00 Uhr beim gemeinsamen
Frühstück mit Frühschoppen an der
Forster Mühle mit anschließender
Preisverleihung. Vielen Dank an das
Organisationsteam.
Weitere großen Waller sind in der
Aisch verblieben und warten auf
Euch und Sie noch in 2016 oder dann
wieder im nächsten Jahr beim traditionellen Wallernachtangeln mit unseren Freunden aus Neustadt.
Fotos Wallernachtangeln 2016:
Oliver Gleißner
Sperrung der Hauptsperre des Rothsees ab
01.11.2016 für die Ausübung der Angelfischerei
(AKN) Der Fischereiverband Mittelfranken wurde vom Wasserwirtschaftsamt Ansbach davon in Kenntnis gesetzt, dass der Wasserspiegel
der Hauptsperre des Rothsees zum
Jahresende 2016 auf bis zu fünf Meter unter Normalstau abgesenkt
wird.
Die Ausübung der Angelfischerei an
der Hauptsperre des Rothsees muss
daher aus fischereilicher Sicht gesperrt werden. Diese Gewässersper-
rung gilt bis auf Widerruf und ist im
Sinne des Bayerischen Fischereigesetzes (BayFiG) und des Tierschutzgesetzes (TierSchG) zum Schutz des
Fischbestandes erforderlich.
Die Fischereiaufseher sowie die Polizeiinspektion Hilpoltstein und die
Wasserschutzpolizei wurden ebenfalls über diesen Sachverhalt informiert.
Der Verkauf von Tages-/Wochenkarten für den Rothsee (Haupt- und Vor-
sperre) wird ab dem 01.11.2016 bis
auf Widerruf eingestellt.
Die Inhaber des Jahreserlaubnisscheins für die Fränkischen Seen
des Jahres 2016 sowie für das Jahr
2017 können in dieser Zeit nur die
Vorsperre des Rothsees für die Ausübung der Angelfischerei nutzen.
Der Fischereiverband Mittelfranken
e. V. bittet alle AngelfischerInnen um
Verständnis für diese wiederholten
erheblichen Einschränkungen der
Fischerei am Rothsee und appelliert
zum Wohle des Fischbestandes an
ein kollegiales und waidgerechtes
Verhalten.
Foto „Straßweiher im Abendrot 2016“: Alex Pachsteffl
www.anglerklub-noris.de
AK Noris INFOTHEK 2/2016 | 39
LDM-KANAL (K1)
Ludwigskanal (Haltung 46 bis 63) - Nun hat sie stattgefunden, die Begehung unseres gepachteten Fischereirechts am alten Kanal, dem Ludwigskanal. Dabei gewesen sind am 28. September 2016 Frau Dr. Mathes, die die
staatlichen Fischereirechte in München verwaltet, Frau
Herrmann, die die finanziellen Angelegenheiten regelt
von der ImBy (Immobilien Freistaat Bayern Regionalvertretung Mittelfranken), Herr U. Schmidt (Sektionsleiter
des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg), unseren Mitgliedern der Gesamtverwaltung Klaus Reißberger, Dieter
Hironimus und Gerhard Zenk. Natürlich waren auch die
Vereinsvorstände benachbarter Vereine in Nürnberg und
Umgebung dabei.
Im weiteren Zusammenhang äußerte ich für den Anglerklub Noris e. V. Nürnberg generelles Interesse an jeglichem frei werdenden Fischereirecht am Ludwigskanal in
diesem Bereich, nachdem anderweitig sehr viel Unzufriedenheit zu hören war.
Ich danke herzlich Klaus Reißberger, Dieter Hironimus
und Gerhard Zenk. Natürlich Frau Dr. Mathes, Frau Hermann und Herrn U. Schmidt. Und ich möchte mich in
diesem Zusammenhang bei den Mitarbeitern des WWA
Nürnberg herzlich bedanken. Herrn Amtsleiter U. Fitzthum, Herrn Sektionsleiter U. Schmidt, Herrn Flussobermeister Haas und last but not least Herrn Flussmeister
Kellermann. Sämtliche Maßnahmen im Pachtstück des
Anglerklub Noris e. V. Nürnberg sind bestens gelungen.
Ich habe bisher keinerlei Beschwerde gehört, im Gegenteil nur Lob und Anerkennung. Und das gebe ich auch
hier und auf diese Weise gerne weiter.
Fotos vom 28.09.2016: Fr. Herrmann und Peter
Krajewski - links oben: Fr. Herrmann - links
unten: Frau Dr. Mathes, Klaus Reißberger, Peter
Krajewski, im Hintergrund Hr. U. Schmidt,
Gerhard Zenk, Dieter Hironimus im Hintergrund: Haltung 59.
Grund dieser Begehung war vor allem die Pachtpreiserhöhung zur Mitte der Pachtdauer wenigstens für ein bis
zwei Jahre auszusetzen, weil bereits erhebliche Sanierungsmaßnahmen im Jahr 2015 unsere Befischungsmöglichkeiten im Anglerklub Noris eingeschränkt haben.
Am 28. September fuhren wir zunächst die Haltungen 46
bis 60 ab. Nach einer Mittagspause noch die Haltung 63.
Quintessenz: Es gibt für den Anglerklub Noris e. V. Nürnberg triftige Gründe zu bitten, die Pachtpreiserhöhung
aussetzen lassen zu wollen. Ich erinnerte an die Maßnahmen: Haltung 58 und 59 in den Jahren 2015 / 2016,
Haltung 63 im Jahr 2016 und aller Wahrscheinlichkeit
nach ab dem Jahr 2017 in Haltung 56. Sie wird nächstes
Jahr entschlammt werden. Das scheint nun festzustehen.
Ansonsten zeigte der Kanal bis einschließlich Haltung 33
(Scheitelhaltung Höhe Rasch) ein außerordentlich gutes
Erscheinungsbild, nachdem das WWA Nürnberg zuvor
fast alle Haltungen mähen konnte. Unsere Haltungen
waren ebenfalls bereits zum Teil vom ausufernden Schilf
befreit.
Darüber hinaus war diese Begehung eine sehr angenehme persönliche Kontakteschließung und es erfolgte eine
Einladung von Frau Herrmann die ImBy in Nürnberg zu
besuchen. Ich persönlich glaube, dass die vertraglich
festgelegte Pachtpreiserhöhung an die Umstände angepasst wird.
AK Noris INFOTHEK 2/2016 | 40
Anmerkung zu dieser Begehung: Endlich ist er gefangen! Der (Fast-)Meterhecht in der verschlammten Haltung 56... Horst Berger hat ihn im Oktober erwischen
können. Ich hatte schon befürchtet, wir müssten vor der
Entschlammungsmaßnahme noch Futterfisch setzen bevor er sich nach den Kilokarpfen streckt. Während viele auf die großen Graskarpfen vor dem Schleusenportal
schauten, habe ich ihn am 28. September mit dem anderen Auge von der Hochspannungsleitung langsam aufwärts unter dem Ufer auf uns zu schwimmen sehen.
Ich schreibe das deswegen, weil ich im Internet die despektierliche Behauptung lesen musste, es gäbe keine
großen Hechte im Kanal. Ach so, das ist Mehrzahl. Ich
denke noch an den großen Hecht in der Haltung 62 bei
den Eichen, an den in der Haltung 63, ich denke an den
Hecht in Haltung 47, ja und an den großartigen Zander
ebenfalls in Haltung 47 und sicher noch an einige andere.
Natürlich muss man zu einigen Haltungen etwas laufen,
sozusagen zum Fisch hingehen.
Manche lächeln, warum ich nicht selbst gelaufen sei.
Ganz einfach: Ich versuche Hechte in den Gewässern des
Anglerklub Noris e. V. Nürnberg zu fangen, die ganz bestimmt nicht vom Anglerklub Noris e. V. Nürnberg gesetzt
sind. Manchmal klappt es.
Peter Krajewski
Vorsitzender Anglerklub Noris e. V. Nürnberg
(AKN/SK) Die Sanierungsarbeiten am LDM-Kanal (K1)
sind nach wie vor im vollen Gang in den Haltungen des
Anglerklub Noris e. V. Nürnberg. Vorstand und Verwaltung danken allen Mitgliedern, wie z.B. Horst Berger, die
uns regelmäßig informieren und uns den Fortschritt vor
Ort mitteilen. Ebenso ein dickes Dankeschön an alle Behörden, die in diese Sanierungsmaßnahmen involviert
sind und auch zukünftig sein werden.
Das WWA hat Schilder aus Gründen der Verkehrssicherung
an den Schleusen des alten Kanals angebracht.
Vorher (linkes Bild von
Horst Berger aus dem Juni
2016) - Nachher (rechtes
Bild von Peter Krajewski aus
dem September 2016)...
Eigene Anglerklub Noris Garage
(AKN/PK) Garage Augustenstraße 3 - Am 01.08. 2016
übernahm der AK Noris alleine den Mietvertrag der Garage im Haus der Geschäftsstelle mit Zustimmung der
Hausverwaltung und der Eigentümer. Gebrauchte, ausgemusterte Regale für die Garage werden vom Rundfunkmuseum in Fürth beschafft.
AKN Gewässerbesuche:
Die Aisch Anfang Juni 2016.
Generell war 2016 sehr trocken und im AK Noris gab
es keine nennenswerten
Hochwasser (Foto: Michael
Krumpholz)
Fischarten:
Aal (St.|kg)
Karpfen (St.|kg)
Schleie (St.|kg)
Main-Donau-Kanal
954
Main-Donau-Kanal
10 | 6,0
139 | 266,6
10 | 10,45
Happurger Stausee
40
Happurger Stausee
---
10 | 17,6
---
Happurger Baggersee
1
Happurger Baggersee
---
---
---
Gesamtanzahl:
Fischarten:
995
Gesamtergebnis
10 | 6,0
149 | 284,2
10 | 10,45
Zander (St.|kg)
Hecht (St.|kg)
Weißfische (St.|kg)
Sonstige (St.|kg)
Main-Donau-Kanal
13 | 29,7
1 | 2,3
70 | 61,3
225 | 104,11
Happurger Stausee
---
---
11 | 10,0
---
Happurger Baggersee
---
1 | 1,3
---
---
Gesamtergebnis
13 | 29,7
2 | 3,6
81 | 71,3
225 | 104,11
Fischarten:
Karpfen (St.|kg)
Hecht (St.|kg)
Brachse (St.|kg)
Altmühlsee
---
---
1
2,0
---
---
7
2,0
Gr. Brombachsee
---
---
---
---
---
---
---
---
Kl. Brombachsee
---
---
---
---
2
6,5
---
---
Rothsee
3
2,1
---
---
1
4,1
---
---
Gesamtergebnis
3
2,1
1
2,0
2
10,6
7
2,0
AKN Gewässerbesuche:
Altmühlsee
4
Gr. Brombachsee
10*
Igelsbachsee
1
Kl. Brombachsee
10
Rothsee
27
Gesamtanzahl:
52*
* (davon 6 mit Boot)
Aal (St.|kg)
Das Bestellformular für die Verbandskarten ist auch
online für AKN Mitglieder ganzjährig zugängig:
http://www.anglerklub-noris.de/docs/Formulare/AKN_
Verbandskarten_Web.pdf
AKN Fangstatistik 2015
Verbands- & Seenkarten
Auswertung:
Stephan Beuchel
Angaben ohne Gewähr - Änderung und Irrtum vorbehalten.
AK Noris INFOTHEK 2/2016 | 41
Anglerklub Noris
www.anglerklub-noris.de | Ausgabe 2 / 2016 | Heft 70 | 26. Jahrgang
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N
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H
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Impressum
AK Noris INFOTHEK
Heft 70 – 26. Jahrgang
Ausgabe 2/2016 vom November 2016
Offizielle Vereinsnachrichten des Anglerklub
Noris e. V. Nürnberg. Irrtum und Änderung
vorbehalten.
Auflage: 1000 Exemplare
V.i.S.d.P.: Peter Krajewski
Erlenstegenstraße 68, D-90491 Nürnberg
Tel.: +49 (0) 911 / 95 66 75 32
© 2016 Anglerklub Noris e. V. Nürnberg
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Anmeldung und Informationen:
- ab September dienstags von 17.00 - 19.00 Uhr
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oder an den ersten drei
Unterrichtssonntagen.
Kursbeginn
017
2Sonntag
1.10.2017
Unterrichtslokal:Genossenschaftssaalbau|Matthäus-Hermann-Platz 2|D-90471 Nürnberg
AK Noris INFOTHEK 2/2016 | 42
Die veröffentlichten Beiträge geben teilweise
die Meinung der Verfasser, nicht unbedingt die
der Redaktion bzw. des Anglerklub Noris e. V.
Nürnberg wieder.
Einsender/innen von Text- und Bildbeiträgen
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